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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 209. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 Inhalt: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe-und Familienrechts — aus Drucksache 7/650 —, Zweiter Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4396 -- Zweiter Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/4361 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/2015 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4450 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4365 Dr. Emmerlich SPD . . 14403 C, 14474 D, 14478 D, 14501 C, 14502 D, 14505 B Dr. Mikat CDU/CSU . . . . . . . . . 14409 D Engelhard FDP . . . . 14477 C, 14473 B, 14482 B, 14503 C Frau Dr. Lepsius SPD . . . . 14422 C, 14491 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 14427 D, 14504 B Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 14433 D, 14473 A, 14505 C Frau Funcke FDP . . . . . . 14458 A, 14519 D Dr. Hillermeier, Staatsminister des Landes Bayern 14461 B Frau Schimschok SPD . . . . 14464 C, 14471 A Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . . 14467 B, 14493 C, 14503 B Dr. Arnold CDU/CSU 14469 D Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . . 14474 B, 14502 A Thürk CDU/CSU . . . 14475 B, 14500 D, 14511 D Frau Schleicher CDU/CSU 14484 D Gnädinger SPD 14486 C Frau Will-Feld CDU/CSU 14487 C Berger CDU/CSU 14497 B Spillecke SPD 14498 D Metzger SPD 14506 C Kleinert FDP 14514 C Frau Dr. Wex CDU/CSU 14517 C Glombig SPD 14518 D Namentliche Abstimmungen . . 14471 B, 14483 B, 14499 B, 14522 B Begrüßung der hundert Jahre alten Frau Kohlberg 14423 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 Fragestunde — Drucksache 7/4409 vom 5. 12. 1975 — Zweckmäßigkeit der persönlichen Anschauung über die Tätigkeit der Ständigen Vertretung insbesondere für die Mitglieder des Innerdeutschen Ausschusses sowie Zusammenhang der Absage des Gespräches von Mitgliedern des Innerdeutschen Ausschusses mit dem Leiter der Ständigen Vertretung durch die Bundesregierung mit dem Versuch der Einschränkung der Zuständigkeiten des Innerdeutschen Ministeriums und des zuständigen Bundestagsausschusses MdlAnfr A82 05.12.75 Drs 07/4409 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A83 05.12.75 Drs 07/4409 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 14437 A, B, C, D, 14438 A, B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14437 B, D, 14438 A ZusFr Lagershausen CDU/CSU . 14437 C, 14438 B ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 14438 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14438 B ZusFr Ey CDU/CSU 14438 C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 14438 C Gründe für die Zitierung von Staatssekretär Gaus durch den Bundeskanzler nach Bonn zu dem für einen Besuch von Mitgliedern des Innerdeutschen Ausschusses bei dem Leiter der Ständigen Vertretung in Ost-Berlin festgelegten Termin und für die kurzfristige Absage dieses Besuchs durch die Bundesregierung MdlAnfr A84 05.12.75 Drs 07/4409 Lagershausen CDU/CSU MdlAnfr A85 05.12.75 Drs 07/4409 Lagershausen CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 14439 A, B, C, D, 14440 A ZusFr Lagershausen CDU/CSU . . .14439 A, B, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14439 B ZusFr Baron von Wrangel CDU/CSU . . 14440 A Äußerung des Bundeskanzlers über die Qualifikation von Mitgliedern der Europäischen Kommission MdlAnfr A31 05.12.75 Drs 07/4409 Susset CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA . 14440 B, C, D ZusFr Susset CDU/CSU 14440 B, C ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . 14440 D ZusFr Kiechle CDU/CSU 14440 D Leitsätze für die Entsendung deutscher Politiker in die Europäische Kommission MdlAnfr A32 05.12.75 Drs 07/4409 Kiechle CDU/CSU MdlAnfr A33 05.12.75 Drs 07/4409 Kiechle CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 14441 A, B, C, D, 14442 A, B, C, 14443 A ZusFr Kiechle CDU/CSU . 14441 B, C, 14442 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14441 C ZusFr Susset CDU/CSU 14441 D ZusFr Wilhelm SPD . . . . . . . . 14442 A ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . 14442 D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 14443 A Vereinbarungen insbesondere über Kriegsgräberfürsorge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen MdlAnfr A88 05.12.75 Drs 07/4409 Freiherr von Fircks CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14443 B, C, D, 14444 A ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 14443 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14443 C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 14443 D ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . 14443 D Bedeutung der Aussage des Bundesaußenministers über die Form des Ausreiseprotokolls vom 9. 10. 1975 im Hinblick auf Art. 46 und 47 der Wiener Vertragsrechtskonvention und der Unterscheidung zwischen „völkerrechtlichem Vertrag" und „zweiseitigem Protokoll" MdlAnfr A91 05.12.75 Drs 07/4409 Graf Stauffenberg CDU/CSU MdlAnfr A92 05.12.75 Drs 07/4409 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 14444 A, B, C, D, 14445 A, B, C, D, 14446 A, B, C ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 14444 B, 14445 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 14444 D, 14446 A ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD 14444 D, 14446 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 14445 A, 14446 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 14445 B, 14446 C ZusFr Dr. Schweitzer SPD . . . . . . 14446 A Rückkehr Griechenlands in die NATO als Voraussetzung einer Vollmitgliedschaft in der EG MdlAnfr A93 05.12.75 Drs 07/4409 Biehle CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 14446 D, 14447 B ZusFr Biehle CDU/CSU 14447 A, B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 III Pressemeldungen über erzwungenen Eigentumsverzicht ausreisewilliger Deutscher aus Polen vor Erteilung der Ausreisegenehmigung MdlAnfr A94 05.12.75 Drs 07/4409 Ey CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14447 C, D, 14448 A, B, C, D, 14449 A, B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . 14447 D, 14448 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 14448 A ZusFr Biehle CDU/CSU . . . . . . . 14448 B ZusFr Dr. Hupka CDI J/CSU , . 14448 C ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . 14448 D ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 14449 A ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 14449 B Pressemeldungen über entschädigungslosen Verzicht auf Eigentum durch ausreisewillige Deutsche vor Erteilung der Ausreisegenehmigung durch Polen MdlAnfr A95 05.12.75 Drs 07/4409 Biehle CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14449 C, D, 14450 B, C, D, 14451 A, B ZusFr Biehle CDU/CSU . . . 14449 D, 14450 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 14450 B ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 14450 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . . 14451 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14451 A Pressemeldung über die beschleunigte Erteilung einer Ausreisegenehmigung bei Vorlage einer notariell beglaubigten Verzichtserklärung auf das Eigentum in Polen durch Angehörige Aussiedlungswilliger in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A96 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . . 14451 C, D, 14452 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . 14451 C, D ZusFr Biehle CDU/CSU . . . . . . . 14451 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14452 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 14452 B Vertretung des Standpunkts der Unzulässigkeit von Annexionen in Moskau und Warschau durch die Bundesregierung MdlAnfr A97 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14452 C, D, 14453 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 14452 D, 14453 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14453 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14453 B Behauptung des Bundesaußenministers über die Übereinstimmung mit Polen während und nach den Verhandlungen in der Beurteilung des Ausreiseprotokolls als „Zusage mit völkerrechtlicher Bindung Polens für Deutsche" MdlAnfr A98 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A99 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14453 C, D, 14454 A, B, C, 14455 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 14453 C, D, 14454 D, 14455 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 14454 A ZusFr Reuschenbach SPD 14454 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14454 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14455 A ZusFr Dr. Schweitzer SPD 14455 B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 14455 B Namen der Ortschaften in den ehemaligen deutschen Ostgebieten mit der Möglichkeit, die deutsche Sprache an Schulen zu erlernen MdlAnfr A100 05.12.75 Drs 07/4409 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . 14455 C, 14456 A, B ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 14455 D, 14456 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14456 B Beschaffung notariell beglaubigter Verzichtserklärungen auf das Eigentum in Polen von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Angehörigen für ausreisewillige Deutsche MdlAnfr A101 05.12.75 Drs 07/4409 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . 14456 B, C, D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 14456 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14456 C Vereinbarung von Waffengeschäften durch eine von Prof. Dr. Carstens 1965 geleitete Regierungsdelegation nach Saudi-Arabien sowie Bezeichnung dieser Region als Spannungsgebiet durch Mitglieder der damaligen Regierung MdlAnfr A102 05.12.75 Drs 07/4409 Reuschenbach SPD Antw StMin Moersch AA 14457 A Störungen der nach Bulgarien ausgestrahlten Sendungen der Deutschen Welle über den Staatsbesuch des Staatssratsvorsitzen- IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 den Schiwkoff in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B2 05.12.75 Drs 07/4409 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . 14457 A, B, C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 14457 B Untersuchungen über den schädlichen Einfluß von Kriegsspielzeug auf das Verhalten der Kinder MdlAnfr A60 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Jens SPD Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG 14457 D, 14458 A ZusFr Dr. Jens SPD . . . . . . . . 14458 A Nächste Sitzung 14524 A Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 14525* A Anlage 2 Mitteilung von Prof. Leyhausen über die Entwicklung von Käfigen für Legehennen unter Berücksichtigung des Tierschutzes und volkswirtschaftlicher Gesichtspunkte sowie Überflüssigkeit von Forschungsaufträgen über Verhaltensnormen von Geflügel bei der Käfighaltung MdlAnfr A4 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Hammans CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Logemann BML . . 14525* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 14403 209. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1975 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 11. 12. Dr. Ahrens ** 12. 12. Dr. Aigner * 12. 12. Dr. Artzinger * 12. 12. Bangemann * 1112. Dr. Bayerl * 11. 12. Behrendt * 12. 12. Dr. von Bismarck 11.12. Prof. Dr. Burgbacher 11. 12. Dr. Corterier * 11. 12. Entrup 11. 12. Prof. Dr. Erhard 12. 12. Dr. Eppler 12. 12. Dr. Evers 12. 12. Fellermaier * 12. 12. Flämig * 11. 12. Franke (Osnabrück) 12. 12. Frehsee " 11. 12. Gerlach (Emsland) * 11. 12. Gewandt 12. 12. Handlos 12. 12. Härzschel * 11. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 12. 12. Kater 12. 12. Kiep 12. 12. Dr. Klepsch * 12. 12. Krall * 11. 12. Lange * 11. 12. Lautenschlager* 12. 12. Prof. Dr. Lohmar 12. 12. Lücker * 12. 12. Memmel * 12. 12. Dr. Mende 12. 12. Prof. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 12. 12. Müller (Mülheim) * 11. 12. Dr. Müller (München) ** 12. 12. Mursch * 12. 12. Dr. Narjes 11.12. Frau Dr. Orth * 11.12. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Rosenthal 12. 12. Schmidt (München) * 12. 12. Schmidt (Wattenscheid) 11. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 12. 12. Dr. Schwencke ** 12. 12. Schwabe * 11. 12. Dr. Schwörer * 12. 12. Seefeld * 11. 12. Springorum * 12. 12. Dr. Starke (Franken) * 12. 12. Suck * 12. 12. Frau Verhülsdonk 11. 12. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 12. 12. Walkhoff * 12. 12. Frau Dr. Walz* 12. 12. Frau Dr. Wolf ** 11. 12. Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4364 Frage A 4, 205. Sitzung, Seite 14 193 A) : In Ergänzung meiner Antwort zu Ihrer o. a. Frage teile ich Ihnen mit, daß Herr Professor Dr. Leyhausen, Wuppertal, in der Sitzung am 5. Dezember 1975 den Vorsitz der beim Senat der Bundesforschungsanstalten meines Hauses gebildeten Arbeitsgruppe niedergelegt hat und eine weitere Mitarbeit in dieser Gruppe ablehnt. Herr Professor Dr. Leyhausen hat seinen Schritt mit bestehendem Zweifel an einer unabhängigen Arbeitsmöglichkeit dieses Gremiums begründet. Ich bedaure diese Entscheidung, da Herr Professor Dr. Leyhausen bei der Planung und Durchführung des in Aussicht genommenen Forschungsvorhabens, das der gemeinsamen Anstrengung zur Lösung der drängenden Probleme bei der Geflügelhaltung dienen soll, mit seinem reichen Wissen und seiner Erfahrung nun nicht mehr zur Verfügung steht.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans A. Engelhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es liegt nicht an mir, daß die Opposition wieder einmal eine Namentliche Abstimmung beantragt hat und Sie hier ins Plenum beordert worden sind.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Ich habe mich heute morgen bereits zu den Fragen des Scheidungsrechts geäußert. Ich brauche das nicht zu wiederholen. Ich kann mich darauf beschränken, hier in Anbetracht der Umstände eine knappe, aber eindeutige Bemerkung zu machen. Es ist heute erneut der Versuch unternommen worden, so zu tun, als könnten künftig nach dem Grundtatbestand in diesem Lande Ehen geschieden werden, weil der, der die Scheidung betreibt, einen Tatbestand setzt, den man heute als Ehebruch oder schwere Eheverfehlung bewerten würde.

    (Thürk [CDU/CSU] : Stimmt das vielleicht nicht?)

    Was Sie hier in den Tatbestand hineininterpretieren, ist Ihre Sache. Aber ich glaube, daß dies eine etwas verworrene Auslegung ist. Gerade Sie, die Sie sich hier in besonderer Weise als ehefreundlich darzustellen suchten, sollten nicht von sich aus eine Auslegung wählen, die in der Formulierung des Gesetzes und im Sinngehalt der neuen Bestimmungen keine Stütze hat.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Zum anderen möchte ich folgendes sagen. Es muß wohl einmal mit aller Deutlichkeit darauf hingewiesen werden, daß in einer ganz merkwürdigen Weise in Ihrer Argumentation doch immer so getan wird, als würden Hunderttausende, ja Millionen Ehen in diesem Lande allein durch ein relativ restriktives Scheidungsrecht zusammengehalten. Man muß heute bei dem, was wir in der Debatte erlebt haben, die Vision gewinnen, als sei der 1. Januar 1977 der Stichtag, wo Männer und Frauen wie die wilden Tiere aus den Käfigen des bisherigen engen Ehegesetzes herausbrechen und sich nach allen Richtungen in die Büsche schlagen. Ich will hier einmal deutlich machen, daß Sie wohl von Ehe etwas falsche Begriffe haben.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Auf dieser falschen Linie liegt auch eine Zuschrift des Eherechtsausschusses des Kommissariats der Deutschen Bischöfe, das uns vorher vorgelegt wurde. Dort ist die Rede von der Sorge der Bevölkerung über diese neuen Bestimmungen. Dort ist gesagt — ich möchte mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren —:
    Wer bisher glaubte, gerade in Krisen seiner Ehe stehe ihm das Gesetz zur Seite und bewahre ihn vor rücksichtslosen Willkürhandlungen seines Partners — —
    Sie sehen — das nur im Anschluß an meine vorige Bemerkung — auch hier die Unterstellung, als lebten heute eine Unzahl von Menschen in einer Situation, in der sie sich bereits darüber klar sind, daß ihr Ehepartner rücksichtslos bis zum letzten sei und sie eines Gesetzes bedürften, das diese Rücksichtslosigkeit bremst und das Leben in dieser Ehe, wenn nicht schön, so doch gerade noch erträglich und hinnehmbar macht.
    Ich habe mich zu den anderen wesentlichen Fragen bereits geäußert, aber ich unterstreiche, was Herr Dr. Emmerlich gesagt hat. Nun den Versuch zu unternehmen, schon in Anbetracht der heutigen Scheidungspraxis auch bei der einverständlichen Ehescheidung die Widerlegbarkeit nach einjähriger Trennungsfrist einzuführen, ist doch nahezu kurios. Was soll der Richter in diesem speziellen Falle bei erwachsenen Menschen, die gleichlautend ihren Antrag gestellt haben, noch untersuchen? Soll er vielleicht sagen: „Kinder, geht mal wieder nach Hause, ihr wißt überhaupt nicht, was ihr aneinander habt", und was dergleichen väterliche Ratschläge mehr sind? Ich denke, daß Sie hier des Guten zu viel getan haben und Ihr sicherlich subjektiv zu begrüßendes Bemühen in einer Weise überzogen haben, daß Sie es schwer haben werden, noch ganz ernst genommen zu werden.
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 14483
    Engelhard
    Und ein letztes. Wenn Sie hier eine Kinderschutzklausel fordern, dann klingt das sicher gut, und Sie werden bei manchen einen vordergründigen Beifall finden. Aber es sollte, auch wenn wir gute Beziehungen zu dem zweiten deutschen Staat wünschen, uns nicht unbedingt eine Empfehlung sein, daß die DDR in § 24 ihres Familiengesetzbuches eine derartige Bestimmung kennt, weil die DDR aus ihrer Staatsauffassung heraus auch von Ehe einen anderen Begriff hat als wir ihn haben können. Das kommt in derselben Bestimmung sehr deutlich zum Ausdruck, wonach nämlich nicht nur untersucht werden soll, ob die jeweilige zu scheidende Ehe für die Ehegatten noch Bedeutung hat, sondern es heißt weiter „und damit auch für die Gesellschaft". Dieses von einem marxistisch-kommunistischen Standpunkt her geprägte institutionelle Gesellschaftsdenken sollte für uns kein Anreiz sein, uns auf etwas einzulassen, was in seinem Kern sinnlos ist, insbesondere für die Kinder.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Ich gehe davon aus, daß der Antrag auf namentliche Abstimmung hinreichend unterstützt wird, und bitte die Damen und Herren Schriftführerinnen und Schriftführer mit dem Einsammeln der Stimmkarten zu beginnen.
Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf der Drucksache 7/4447 bekannt. Insgesamt haben sich 422 uneingeschränkt stimmberechtigte Abgeordnete und 18 Berliner Abgeordnete an der Abstimmung beteiligt. Mit Ja haben 193 und 5 Berliner Kolleginnen und Kollegen, mit Nein 229 und 13 Berliner Kolleginnen und Kollegen gestimmt.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen 422 und 18 Berliner Abgeordnete; davon
ja: 193 und 5 Berliner Abgeordnete,
nein: 229 und 13 Berliner Abgeordnete.
Ja
CDU/CSU
Dr. Abelein Alber
von Alten-Nordheim Dr. Althammer
Dr. Arnold Baier
Dr. Barzel
Dr. Becher (Pullach) Dr. Becker

(Mönchengladbach) Benz

Berger
Bewerunge Biechele
Biehle
Dr. Blüm
Blumenfeld
von Bockelberg
Böhm (Melsungen)

Braun Breidbach
Bremer Bremm Burger Carstens (Emstek)

Dr. Carstens (Fehmarn)

Dr. Czaja
Damm
van Delden
Dr. Dollinger
Dr. Dregger
Dreyer Eigen
Eilers (Wilhelmshaven) Engelsberger
Erhard (Bad Schwalbach)

Ernesti Ey
Dr. Eyrich
Freiherr von Fircks
Dr. Franz
Dr. Früh
Dr. Fuchs
Geisenhofer
Gerlach (Obernau)

Gerster (Mainz) Gierenstein
Dr. Gölter
Dr. Götz
Dr. Gruhl
Haase (Kassel)

Dr. Häfele
Dr. Hammans
von Hassel

(BN-Bad Godesberg Hauser Dr. Hauser Hösl Dr. Hornhues Horstmeier Frau Hürland Dr. Hupka Hussing Dr. Jaeger Jäger Dr. Jahn Dr. Jenninger Dr. Jobst Josten Katzer Dr. Kempfler Kiechle Dr. Klein Dr. Klein Dr. Kliesing Dr. Köhler Dr. Köhler Krampe Dr. Kraske Kroll-Schlüter Freiherr von Kühlmann-Stumm Dr. Kunz Lampersbach Leicht Lemmrich Dr. Lenz Link Löher Dr. Luda Dr. Marx Maucher Dr. Mertes Dr. Mikat Dr. Miltner Milz Möller Müller Dr. Müller-Hermann Dr. Narjes Frau Dr. Neumeister Niegel Nordlohne Dr.-Ing. Oldenstädt Orgaß Frau Pack Pfeffermann Pfeifer Picard Pieroth Pohlmann Dr. Probst Rainer Rawe Reddemann Frau Dr. Riede Dr. Riedl Dr. Ritgen Dr. Ritz Röhner Rollmann Rommerskirchen Roser Russe Sauer Sauter Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Dr. Schäuble Schedl )

Frau Schleicher
Schmidhuber
Schmidt (Wuppertal)

Schmitt (Lockweiler)

Schmitz (Baesweiler)

Schmöle
Dr. Schneider
Frau Schroeder (Detmold)

Dr. Schröder (Düsseldorf) Schröder (Lüneburg)
Schröder (Wilhelminenhof) Schulte

(Schwäbisch Gmünd)

Dr. Schulze-Vorberg
Seiters Sick
Solke
Dr. Freiherr
Spies von Büllesheim Spranger
Dr. Sprung
Stahlberg
Dr. Stark (Nürtingen)

Graf Stauffenberg
Dr. Stavenhagen
Frau Stommel
Strauß Stücklen
Susset
de Terra
Thürk Tillmann
Dr. Todenhöfer
Frau Tübler
Dr. Unland
Vehar
Frau Verhülsdonk
Vogel (Ennepetal)

Vogt
Volmer
Dr. Waffenschmidt
Dr. Wagner (Trier)

Dr. Waigel
Dr. Wallmann
Dr. Warnke
Wawrzik
Weber (Heidelberg)

Dr. Freiherr von Weizsäcker Werner
Frau Dr. Wex
Frau Will-Feld
Windelen
Wissebach
Dr. Wittmann (München)

Frau Dr. Wolf
Baron von Wrangel
Dr. Wulff
Zeyer Ziegler Dr. Zimmermann
Zink
Zoglmann
14484 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Berliner Abgeordnete
Amrehn
Kunz (Berlin) Müller (Berlin) Frau Pieser
Straßmeir
Nein
SPD
Amling
Anbuhl
Dr. Apel
Dr. Arndt (Hamburg) Augstein
Baack
Bäuerle
Barche
Bahr
Dr. Bardens Batz
Becker (Nienberge) Biermann
Blank
Dr. Böhme (Freiburg) Börner
Frau von Bothmer Brandt
Brandt (Grolsheim) Bredl
Brück
Buchstaller Büchler (Hof) Büchner (Speyer)
Dr. von Bülow Buschfort
Dr. Bußmann Collet
Conradi
Coppik
Frau Dr. Däubler-Gmelin Dr. von Dohnanyi
Dürr
Eckerland Dr. Ehmke Dr. Ehrenberg
Frau Eilers (Bielefeld) Dr. Emmerlich
Dr. Enders Engholm
Esters
Ewen
Fiebig
Dr. Fischer
Franke (Hannover) Friedrich
Gansel
Geiger
Gerstl (Passau)

Gertzen
Dr. Geßner Glombig
Dr. Glotz
Gnädinger Grobecker Grunenberg Dr. Haack Haar
Haase (Fürth)

Haase (Kellinghusen) Haehser
Dr. Haenschke Halfmeier Hansen
Hauck
Dr. Hauff Henke
Herold
Höhmann
Hofmann Dr. Holtz Horn
Frau Huber
Huonker
Immer (Altenkirchen)

Jahn (Marburg)

Jaschke Jaunich Dr. Jens Junghans Junker
Kaffka
Kern
Koblitz
Konrad
Kratz
Dr. Kreutzmann
Krockert Kulawig Lambinus Lattmann Dr. Lauritzen
Lemp
Lenders
Frau Dr. Lepsius
Liedtke
Löbbert Lutz
Mahne
Marquardt
Marschall Matthöfer Frau Meermann
Dr. Meinecke (Hamburg) Meinike (Oberhausen) Metzger
Möhring
Müller (Bayreuth)

Müller (Nordenham) Müller (Schweinfurt)
Dr. Müller-Emmert Müntefering
Nagel
Neumann Dr.-Ing. Oetting
Offergeld Frau Dr. Orth
Freiherr
Ostman von der Leye Pawelczyk
Peiter
Dr. Penner
Pensky Peter
Polkehn Porzner Rapp (Göppingen)

Rappe (Hildesheim)

Frau Dr. Rehlen
Reiser
Frau Renger Reuschenbach
Richter
Frau Dr. Riedel-Martiny Röhlig
Rohde
Sander Saxowski
Dr. Schachtschabel Schäfer (Appenweier)

Dr. Schäfer (Tübingen) Scheffler
Scheu
Frau Schimschok
Schinzel Schirmer Schlaga Schluckebier
Dr. Schmidt (Gellersen) Schmidt (Niederselters) Dr. Schmitt-Vockenhausen
Dr. Schmude
Dr. Schöfberger Schonhofen
Schreiber
Schulte (Unna)

Dr. Schweitzer
Dr. Schwenk (Stade) Seibert
Simon Simpfendörfer
Dr. Sperling
Spillecke
Stahl (Kempen)

Frau Steinhauer
Dr. Stienen
Suck
Sund
Tietjen
Frau Dr. Timm
Tönjes Urbaniak
Vahlberg
Vit
Dr. Vogel (München) Vogelsang Waltemathe
Walther
Dr. Weber (Köln) Wehner
Wende Wendt
Dr. Wernitz
Westphal
Wiefel Wilhelm
Wimmer
Dr. de With Wittmann (Straubing) Wolf
Wolfram Wrede Würtz Wüster Wuttke Wuwer Zander Zebisch Zeitler
Berliner Abgeordnete
Bühling
Dr. Dübber
Egert
Grimming
Frau Grützmann Löffler
Manning
Mattick
Dr. Schellenberg Frau Schlei
Schwedler Sieglerschmidt
FDP
Baum
Dr. Böger Christ
Engelhard Frau Funcke
Gallus
Geldner Grüner Hölscher Hoffie
Jung
Kirst
Kleinert
Dr.-Ing. Laermann Logemann
Frau Lüdemann Mischnick
Möllemann
Moersch Ollesch
Peters (Poppenbüll) Schleifenbaum
Schmidt (Kempten)

von Schoeler
Frau Schuchardt Spitzmüller
Dr. Vohrer
Dr. Wendig Wolfgramm (Göttingen) Zywietz
Berliner Abgeordnete Hoppe
Fraktionslos
Emeis
Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen nunmehr zu dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 7/4448. Er betrifft Art. 1 Nr. 14 mit einer Reihe von Bestimmungen sowie Art. 1 Nr. 7 und Art. 1 Nr. 1 Lit. a. Wenn die Anträge unter den Ziffern 1 und 2 abgelehnt sind, dann entfallen die Folgerungen.
Das Wort hat Frau Abgeordnete Schleicher.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ursula Schleicher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer heute aufmerksam zugehört hat, mußte heraushören, daß eigentlich in allen Fraktionen des Deutschen Bundestages zu einem bestimmten Gesichtspunkt anscheinend eine einheitliche Meinung herrscht, und zwar dazu, daß Mann und Frau, die eine Ehe eingehen, gemeinsam frei sollen entscheiden können, wie sie die anfallenden Aufgaben innerhalb ihrer Ehe wahrnehmen wollen und wie sie sie verteilen wollen. Ob nun diesem Grundsatz im praktischen Fall, nämlich in unserem
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 14485
    Frau Schleicher
    Ehe- und Familienrecht, Rechnung getragen wird, hängt davon ab, ob unserem Antrag, der jetzt vorliegt, zugestimmt werden wird.
    Das im Grundgesetz angelegte lebendige Spannungsverhältnis zwischen persönlicher Freiheit und sozialer Verantwortung gewinnt im Eherecht unmittelbare Bedeutung. Die Reform des Eherechts muß deshalb davon ausgehen, daß der Eheschließende in Ausübung seines Rechts auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit bewußt eine auch rechtliche Verantwortung übernimmt und darüber hinaus sozial relevante Bindungen schafft, aus denen ihn die Rechtsordnung nicht nach seinem Belieben zum Nachteil seines Ehepartners, seiner Kinder oder der Gesellschaft entlassen kann. Ein sozial gestaltetes Ehe- und Familienrecht hat die Verpflichtung zur Solidarität der Ehepartner untereinander über die Durchsetzung von Einzelinteressen zu stellen. Das Unterhaltsrecht ist deshalb auch nach diesen Grundsätzen auszugestalten.
    Der vorliegende Gesetzentwurf geht im Falle der Scheidung prinzipiell aber davon aus, daß künftig jeder der geschiedenen Ehegatten für seinen Unterhalt selber aufzukommen hat. Ausnahmen von diesem Prinzip werden eigens aufgeführt. Es handelt sich aber um eine Enumerierung von Einzeltatbeständen, die Frau Kollegin Schimschok heute früh schon dargelegt hat. Hier steht eine Lösung an, die wir so nicht mittragen können.
    Im Gegensatz hierzu sieht die CDU/CSU folgenden Ausgangspunkt. Grundsätzlich besteht auch nach der Scheidung eine wechselseitige Unterhaltspflicht der Ehegatten füreinander. Ausnahmen sind festzulegen. Vereinbarungen über Scheidungsfolgen dürfen nämlich nicht unbillig sein oder dem Wohl der von der Scheidung betroffenen Kinder widersprechen. Wir wollen mit diesem Antrag also eine positive Generalklausel manifestieren.
    Dazu ein praktisches Beispiel. Zwei Menschen heiraten. Jeder der beiden Ehepartner überlegt sich vorher sehr genau, was er um der Eheschließung willen eventuell aufgibt. Es wird überlegt, wie die zu erwartenden Aufgaben geteilt werden können. Derjenige Ehepartner, der sich für eine außerhäusliche Erwerbstätigkeit entscheidet, kann davon ausgehen, daß im Falle einer Scheidung in der Regel kaum einschneidende Änderungen auf ihn zukommen, es sei denn die Erziehung eines oder mehrerer Kinder. Derjenige Ehepartner aber, der sich für eine häusliche Tätigkeit entscheidet und keiner dauernden außerhäuslichen Erwerbstätigkeit nachgehen wird, muß eine gewisse Garantie haben, daß ihm diese Entscheidung nicht eines Tages zum Nachteil gereichen wird. Wenn eine solche Lösung im Ehe- und Familienrecht untergebracht würde, könnte sie auch eine positive Wirkung auf die Ehe insgesamt haben; denn für viele Frauen ist gerade die Entscheidung schwierig, eine häusliche Tätigkeit einer außerhäuslichen Erwerbstätigkeit generell vorzuziehen. Wenn ihr das zukünftige Scheidungsrecht nicht mehr diesen Rückhalt gibt, dann wird es möglich sein, daß sie von daher Überlegungen anstellt, die für eine zukünftige Familie zumindest nicht günstig sein werden. Der Unterschied unserer
    Lösungsvorschläge zu jenen der Koalition besteht eben darin, daß prinzipiell diesem Anliegen im Unterhaltsrecht Rechnung getragen wird.
    Wichtig für die Urteilsfindung ist es auch, einmal auf die heutige Situation der Menschen in der Bundesrepublik einzugehen und festzustellen, inwieweit die gegenseitige Abhängigkeit der Ehepartner auch im materiellen Bereich vorliegt. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, daß nur etwa 20 % der Frauen im Falle einer Scheidung von dem Ehemann so unabhängig sind, daß ihr sozialer Status durch eine Scheidung ohne Unterhaltsanspruch nicht berührt würde. Es bedarf also in der großen Zahl der Fälle einer Unterhaltsregelung. Um so fragwürdiger ist es, dieses Unterhaltsrecht nur nach aufgezählten Fällen regeln zu wollen, wie dies eben von der Koalition vorgesehen ist. In der Praxis wird sich erweisen, daß das menschliche Leben wesentlich mehr Phantasie spielen läßt, als dem Gesetzgeber — auch nicht im Traum — einfallen könnte. Von daher rührt unsere Bitte, den vorliegenden Antrag auf eine positive Generalklausel zu unterstützen, um dem Problem in diesem Sinne gerecht zu werden.
    Wir müssen aber auch sehen, daß im Laufe der vergangenen Jahre zunehmend mehr Ehen geschieden worden sind und darüber hinaus auch der Anteil der Kinder aus geschiedenen Ehen zugenommen hat. Der Familienbericht der Bundesregierung sagt unter anderem, seit 1961 steigt die Zahl der von Ehescheidungen betroffenen Kinder stärker als die der geschiedenen Ehen selbst. In jeder dritten geschiedenen Ehe gibt es ein minderjähriges Kind, und in fast ebenso vielen Ehen gibt es sogar zwei und mehr Kinder. 1971 wurden in Deutschland 80 444 Ehen geschieden; in zwei Dritteln dieser Ehen lebten insgesamt über 90 000 minderjährige Kinder. Außerdem landen in den Heimen immer mehr Kinder und Jugendliche aus zerbrechenden, zerrütteten und geschiedenen Ehen. Wer kümmert sich um das Schicksal dieser sogenannten Scheidungswaisen?
    Ein weiterer genereller Gesichtspunkt ist auch zu sehen: Die Wiederverheiratungschancen der geschiedenen Männer liegen höher als die der Frauen, wobei festzustellen ist, daß 84 % der geschiedenen Männer wieder heiraten, die unter Vierzigjährigen sogar bis zu 90 %, die Fünfzigjährigen immer noch zu 50 %. Von den geschiedenen Frauen heiraten insgesamt weniger: Bei den unter Vierzigjährigen sind es noch 50 % der Frauen, bei den über Fünfzigjährigen sind es aber nur noch 20 % der Frauen. Die Sorge um die ältere Frau, die aber noch nicht 65 oder 63 Jahre alt ist, ist also berechtigt.
    Die CDU/CSU stellt deshalb aus ihrer Sicht bestimmte Anforderungen an das Gesetz. Die Ehe darf nicht nur um ihrer selbst willen gesehen werden, sondern auch als Institution, die geschützt werden muß. Wenn nämlich die Wahlfreiheit der Ehepartner gegeben ist, müssen nicht nur die Voraussetzungen vorhanden sein, sondern auch im Gesetz entsprechende Absicherungen gegeben werden. Wir sehen deshalb die einzige Möglichkeit darin, die fortwirkende Verantwortlichkeit der Ehepartner
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    Frau Schleicher
    auch nach der Scheidung aufrechtzuerhalten, und zwar im Gegensatz zur Koalition, die in ihrem Entwurf die endgültige Trennung anstrebt.
    Es wird auch immer wieder betont, daß das neue Recht von einem bisher geprägten Leitbild der Hausfrau abgehen möchte, ohne ein neues Leitbild vorzuschreiben. Wir sehen aber in allen ihren praktischen Ausführungen im Gesetzestext, daß der Koalition das Leitbild der erwerbstätigen Ehepartner vorschweben muß, denn sonst müßte der Generalklausel des Zerrüttungsprinzips mit Fristenautomatik ein Paket von grundsätzlichen Absicherungen entgegengesetzt werden, und dies vermissen wir.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Eine endgültige Trennung ohne fortwirkende Verantwortung der Scheidungspartner füreinander, wie es die Koalition sieht, bringt mit sich, daß letzten Endes neue Lasten, die erst auf Grund einer Scheidung entstehen, eben dann von der gesamten Gesellschaft mitgetragen werden müssen. Wir haben uns stets für die soziale Sicherung des schwächeren Ehepartners nach der Scheidung ausgesprochen. Im Gegensatz zur Koalition wollen wir dies jedoch nicht auf das Alter beschränkt wissen. Für uns beginnt die Verpflichtung zur Sicherung des sozial schwächeren Ehepartners nicht erst, wenn dieser 65 Jahre alt ist. Was die Koalition anbetrifft, müssen wir bei ihren Vorstellungen für diesen Zeitraum ein Vakuum feststellen. Die Hausfrau und Mutter, die sich während einer 20jährigen Ehe allein ihrer Familie gewidmet hat und nicht außer Haus erwerbstätig gewesen ist, kann nicht nur von einem Tag auf den anderen aus der Ehe entlassen werden; sie wird auch, was ihre materielle und finanzielle Sicherung betrifft, auf die Straße gestellt: Mag sie doch für sich selbst sorgen! Für die Fürsorge der Koalitionsparteien wird sie erst wieder interessant, wenn sie über 65 Jahre alt ist.

    (Thürk [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Dies verträgt sich nicht mit unserem Grundverständnis von Ehe und Familie. Auch nach Auflösung der Ehe muß von dem Grundsatz der fortwirkenden Verantwortung der Eheleute füreinander ausgegangen werden. Unser Änderungsantrag zum Unterhaltsrecht geht hiervon aus. Die Regelung des Unterhaltsanspruches wird erst in der Praxis beweisen, was wir heute schon befürchten; es wird sich nämlich messen lassen, inwieweit eine gesellschaftliche Auseinandersetzung über das gesamte Ehe- und Familienrecht positiv oder negativ beeinflußt werden wird. Koalition und Opposition gehen prinzipiell davon aus — dies ist jetzt so festgelegt —, daß die Ehe auf Lebenszeit geschlossen wird. Wenn im Falle der Scheidung dann aber gerecht verfahren werden soll, so ist, gerade was den Unterhalt betrifft, davon auszugehen, daß Mann und Frau verschiedene Beiträge im Rahmen der Ehe geleistet haben. Diesem Gedanken wird im Koalitionsentwurf nicht Rechnung getragen. Wir bitten deshalb, dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion die Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)