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ID0720901900

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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 209. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 Inhalt: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe-und Familienrechts — aus Drucksache 7/650 —, Zweiter Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4396 -- Zweiter Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/4361 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/2015 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4450 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4365 Dr. Emmerlich SPD . . 14403 C, 14474 D, 14478 D, 14501 C, 14502 D, 14505 B Dr. Mikat CDU/CSU . . . . . . . . . 14409 D Engelhard FDP . . . . 14477 C, 14473 B, 14482 B, 14503 C Frau Dr. Lepsius SPD . . . . 14422 C, 14491 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 14427 D, 14504 B Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 14433 D, 14473 A, 14505 C Frau Funcke FDP . . . . . . 14458 A, 14519 D Dr. Hillermeier, Staatsminister des Landes Bayern 14461 B Frau Schimschok SPD . . . . 14464 C, 14471 A Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . . 14467 B, 14493 C, 14503 B Dr. Arnold CDU/CSU 14469 D Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . . 14474 B, 14502 A Thürk CDU/CSU . . . 14475 B, 14500 D, 14511 D Frau Schleicher CDU/CSU 14484 D Gnädinger SPD 14486 C Frau Will-Feld CDU/CSU 14487 C Berger CDU/CSU 14497 B Spillecke SPD 14498 D Metzger SPD 14506 C Kleinert FDP 14514 C Frau Dr. Wex CDU/CSU 14517 C Glombig SPD 14518 D Namentliche Abstimmungen . . 14471 B, 14483 B, 14499 B, 14522 B Begrüßung der hundert Jahre alten Frau Kohlberg 14423 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 Fragestunde — Drucksache 7/4409 vom 5. 12. 1975 — Zweckmäßigkeit der persönlichen Anschauung über die Tätigkeit der Ständigen Vertretung insbesondere für die Mitglieder des Innerdeutschen Ausschusses sowie Zusammenhang der Absage des Gespräches von Mitgliedern des Innerdeutschen Ausschusses mit dem Leiter der Ständigen Vertretung durch die Bundesregierung mit dem Versuch der Einschränkung der Zuständigkeiten des Innerdeutschen Ministeriums und des zuständigen Bundestagsausschusses MdlAnfr A82 05.12.75 Drs 07/4409 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A83 05.12.75 Drs 07/4409 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 14437 A, B, C, D, 14438 A, B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14437 B, D, 14438 A ZusFr Lagershausen CDU/CSU . 14437 C, 14438 B ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 14438 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14438 B ZusFr Ey CDU/CSU 14438 C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 14438 C Gründe für die Zitierung von Staatssekretär Gaus durch den Bundeskanzler nach Bonn zu dem für einen Besuch von Mitgliedern des Innerdeutschen Ausschusses bei dem Leiter der Ständigen Vertretung in Ost-Berlin festgelegten Termin und für die kurzfristige Absage dieses Besuchs durch die Bundesregierung MdlAnfr A84 05.12.75 Drs 07/4409 Lagershausen CDU/CSU MdlAnfr A85 05.12.75 Drs 07/4409 Lagershausen CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 14439 A, B, C, D, 14440 A ZusFr Lagershausen CDU/CSU . . .14439 A, B, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14439 B ZusFr Baron von Wrangel CDU/CSU . . 14440 A Äußerung des Bundeskanzlers über die Qualifikation von Mitgliedern der Europäischen Kommission MdlAnfr A31 05.12.75 Drs 07/4409 Susset CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA . 14440 B, C, D ZusFr Susset CDU/CSU 14440 B, C ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . 14440 D ZusFr Kiechle CDU/CSU 14440 D Leitsätze für die Entsendung deutscher Politiker in die Europäische Kommission MdlAnfr A32 05.12.75 Drs 07/4409 Kiechle CDU/CSU MdlAnfr A33 05.12.75 Drs 07/4409 Kiechle CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 14441 A, B, C, D, 14442 A, B, C, 14443 A ZusFr Kiechle CDU/CSU . 14441 B, C, 14442 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14441 C ZusFr Susset CDU/CSU 14441 D ZusFr Wilhelm SPD . . . . . . . . 14442 A ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . 14442 D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 14443 A Vereinbarungen insbesondere über Kriegsgräberfürsorge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen MdlAnfr A88 05.12.75 Drs 07/4409 Freiherr von Fircks CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14443 B, C, D, 14444 A ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 14443 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14443 C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 14443 D ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . 14443 D Bedeutung der Aussage des Bundesaußenministers über die Form des Ausreiseprotokolls vom 9. 10. 1975 im Hinblick auf Art. 46 und 47 der Wiener Vertragsrechtskonvention und der Unterscheidung zwischen „völkerrechtlichem Vertrag" und „zweiseitigem Protokoll" MdlAnfr A91 05.12.75 Drs 07/4409 Graf Stauffenberg CDU/CSU MdlAnfr A92 05.12.75 Drs 07/4409 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 14444 A, B, C, D, 14445 A, B, C, D, 14446 A, B, C ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 14444 B, 14445 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 14444 D, 14446 A ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD 14444 D, 14446 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 14445 A, 14446 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 14445 B, 14446 C ZusFr Dr. Schweitzer SPD . . . . . . 14446 A Rückkehr Griechenlands in die NATO als Voraussetzung einer Vollmitgliedschaft in der EG MdlAnfr A93 05.12.75 Drs 07/4409 Biehle CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 14446 D, 14447 B ZusFr Biehle CDU/CSU 14447 A, B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 III Pressemeldungen über erzwungenen Eigentumsverzicht ausreisewilliger Deutscher aus Polen vor Erteilung der Ausreisegenehmigung MdlAnfr A94 05.12.75 Drs 07/4409 Ey CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14447 C, D, 14448 A, B, C, D, 14449 A, B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . 14447 D, 14448 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 14448 A ZusFr Biehle CDU/CSU . . . . . . . 14448 B ZusFr Dr. Hupka CDI J/CSU , . 14448 C ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . 14448 D ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 14449 A ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 14449 B Pressemeldungen über entschädigungslosen Verzicht auf Eigentum durch ausreisewillige Deutsche vor Erteilung der Ausreisegenehmigung durch Polen MdlAnfr A95 05.12.75 Drs 07/4409 Biehle CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14449 C, D, 14450 B, C, D, 14451 A, B ZusFr Biehle CDU/CSU . . . 14449 D, 14450 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 14450 B ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 14450 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . . 14451 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14451 A Pressemeldung über die beschleunigte Erteilung einer Ausreisegenehmigung bei Vorlage einer notariell beglaubigten Verzichtserklärung auf das Eigentum in Polen durch Angehörige Aussiedlungswilliger in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A96 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . . 14451 C, D, 14452 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . 14451 C, D ZusFr Biehle CDU/CSU . . . . . . . 14451 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14452 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 14452 B Vertretung des Standpunkts der Unzulässigkeit von Annexionen in Moskau und Warschau durch die Bundesregierung MdlAnfr A97 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14452 C, D, 14453 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 14452 D, 14453 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14453 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14453 B Behauptung des Bundesaußenministers über die Übereinstimmung mit Polen während und nach den Verhandlungen in der Beurteilung des Ausreiseprotokolls als „Zusage mit völkerrechtlicher Bindung Polens für Deutsche" MdlAnfr A98 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A99 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14453 C, D, 14454 A, B, C, 14455 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 14453 C, D, 14454 D, 14455 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 14454 A ZusFr Reuschenbach SPD 14454 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14454 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14455 A ZusFr Dr. Schweitzer SPD 14455 B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 14455 B Namen der Ortschaften in den ehemaligen deutschen Ostgebieten mit der Möglichkeit, die deutsche Sprache an Schulen zu erlernen MdlAnfr A100 05.12.75 Drs 07/4409 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . 14455 C, 14456 A, B ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 14455 D, 14456 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14456 B Beschaffung notariell beglaubigter Verzichtserklärungen auf das Eigentum in Polen von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Angehörigen für ausreisewillige Deutsche MdlAnfr A101 05.12.75 Drs 07/4409 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . 14456 B, C, D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 14456 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14456 C Vereinbarung von Waffengeschäften durch eine von Prof. Dr. Carstens 1965 geleitete Regierungsdelegation nach Saudi-Arabien sowie Bezeichnung dieser Region als Spannungsgebiet durch Mitglieder der damaligen Regierung MdlAnfr A102 05.12.75 Drs 07/4409 Reuschenbach SPD Antw StMin Moersch AA 14457 A Störungen der nach Bulgarien ausgestrahlten Sendungen der Deutschen Welle über den Staatsbesuch des Staatssratsvorsitzen- IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 den Schiwkoff in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B2 05.12.75 Drs 07/4409 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . 14457 A, B, C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 14457 B Untersuchungen über den schädlichen Einfluß von Kriegsspielzeug auf das Verhalten der Kinder MdlAnfr A60 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Jens SPD Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG 14457 D, 14458 A ZusFr Dr. Jens SPD . . . . . . . . 14458 A Nächste Sitzung 14524 A Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 14525* A Anlage 2 Mitteilung von Prof. Leyhausen über die Entwicklung von Käfigen für Legehennen unter Berücksichtigung des Tierschutzes und volkswirtschaftlicher Gesichtspunkte sowie Überflüssigkeit von Forschungsaufträgen über Verhaltensnormen von Geflügel bei der Käfighaltung MdlAnfr A4 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Hammans CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Logemann BML . . 14525* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 14403 209. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1975 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 11. 12. Dr. Ahrens ** 12. 12. Dr. Aigner * 12. 12. Dr. Artzinger * 12. 12. Bangemann * 1112. Dr. Bayerl * 11. 12. Behrendt * 12. 12. Dr. von Bismarck 11.12. Prof. Dr. Burgbacher 11. 12. Dr. Corterier * 11. 12. Entrup 11. 12. Prof. Dr. Erhard 12. 12. Dr. Eppler 12. 12. Dr. Evers 12. 12. Fellermaier * 12. 12. Flämig * 11. 12. Franke (Osnabrück) 12. 12. Frehsee " 11. 12. Gerlach (Emsland) * 11. 12. Gewandt 12. 12. Handlos 12. 12. Härzschel * 11. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 12. 12. Kater 12. 12. Kiep 12. 12. Dr. Klepsch * 12. 12. Krall * 11. 12. Lange * 11. 12. Lautenschlager* 12. 12. Prof. Dr. Lohmar 12. 12. Lücker * 12. 12. Memmel * 12. 12. Dr. Mende 12. 12. Prof. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 12. 12. Müller (Mülheim) * 11. 12. Dr. Müller (München) ** 12. 12. Mursch * 12. 12. Dr. Narjes 11.12. Frau Dr. Orth * 11.12. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Rosenthal 12. 12. Schmidt (München) * 12. 12. Schmidt (Wattenscheid) 11. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 12. 12. Dr. Schwencke ** 12. 12. Schwabe * 11. 12. Dr. Schwörer * 12. 12. Seefeld * 11. 12. Springorum * 12. 12. Dr. Starke (Franken) * 12. 12. Suck * 12. 12. Frau Verhülsdonk 11. 12. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 12. 12. Walkhoff * 12. 12. Frau Dr. Walz* 12. 12. Frau Dr. Wolf ** 11. 12. Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4364 Frage A 4, 205. Sitzung, Seite 14 193 A) : In Ergänzung meiner Antwort zu Ihrer o. a. Frage teile ich Ihnen mit, daß Herr Professor Dr. Leyhausen, Wuppertal, in der Sitzung am 5. Dezember 1975 den Vorsitz der beim Senat der Bundesforschungsanstalten meines Hauses gebildeten Arbeitsgruppe niedergelegt hat und eine weitere Mitarbeit in dieser Gruppe ablehnt. Herr Professor Dr. Leyhausen hat seinen Schritt mit bestehendem Zweifel an einer unabhängigen Arbeitsmöglichkeit dieses Gremiums begründet. Ich bedaure diese Entscheidung, da Herr Professor Dr. Leyhausen bei der Planung und Durchführung des in Aussicht genommenen Forschungsvorhabens, das der gemeinsamen Anstrengung zur Lösung der drängenden Probleme bei der Geflügelhaltung dienen soll, mit seinem reichen Wissen und seiner Erfahrung nun nicht mehr zur Verfügung steht.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Sie hat seinerzeit in der Begründung ausführlich auf die Problematik gerade dieses Falles aufmerksam gemacht. Sie hat die Gründe pro und kontra aufgezählt und hat damals die Widerlegbarkeit für die Dreijahresfrist vorgeschlagen. Durch die Beratungen im Rechtsausschuß hat sich ergeben, daß das damit angesprochene Problem mit der Lösung der Aussetzung, mit der Möglichkeit, daß der Richter eine halbjährige Besinnungs- und Bedenkpause einlegt, besser erreicht werden kann als mit der Lösung der Widerlegbarkeit.

    (Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Das war anders gewesen!)

    Es ist also das Problem in angemessenerer und differenzierterer Weise gelöst.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist gar nicht wahr!)

    Sicherlich — das wird gar nicht bestritten, Herr Kollege Erhard —, in einigen seltenen Fällen mag es denkbar sein, daß sich auch die Partner einer gescheiterten Ehe nach dreijähriger Trennung wiederfinden. Auch bereits Geschiedene haben gelegentlich wieder geheiratet. Stellt der Richter im Einzelfall nach seiner freien Überzeugung Versöhnungschancen fest, so kann und soll er auch nach dreijähriger Trennung und trotz der Unwiderlegbarkeit der Vermutung das Verfahren aussetzen können. Damit werden dem Richter praxisgerechte Regeln an die Hand gegeben. So wird auch dem Ausnahmefall Rechnung getragen, indem noch eine Hoffnung auf Aussöhnung der Eheleute besteht. Die Aussetzung vermeidet aber die Nachteile einer nur Streit und weitere Zerwürfnisse provozierenden widerlegbaren Vermutung.
    Über den dritten Einwand der Opposition, die Härteklausel berücksichtige nicht die Interessen der minderjährigen Kinder, ist in den Ausschüssen und auch in der Öffentlichkeit eine lange Debatte geführt worden. Dieser Einwand ist im wahrsten Sinne des Wortes verführerisch; denn wem läge nicht am Wohl der von einer Ehezerrüttung betroffenen Kinder? Die wissenschaftlichen Untersuchun-
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 14433
    Bundesminister Dr. Vogel
    gen haben freilich gezeigt, daß dem Kind am allermeisten mit einer baldigen Bereinigung und Erledigung des elterlichen Konflikts und nicht mit seiner Verewigung gedient ist.

    (Beifall bei der SPD und FDP)

    Durch die zwangsweise Aufrechterhaltung des rechtlichen, bloß noch formalen Ehebandes wird aber genau das Gegenteil erreicht. Die Fronten verhärten sich, der Zwist der Eltern wird tiefer. Ein Kind, das in einer solchen Atmosphäre aufwächst, erlebt die Familie nicht als Friedensordnung, sondern als Schauplatz offener oder versteckt ausgetragener Feindseligkeiten. Das Familienbild dieses Kindes wird von Anfang an entstellt. Ein bedeutender Psychologe hat das einmal mit dem Satz ausgedrückt: „Um der Kinder willen neben- und miteinander unglücklich zu sein ist ein Betrug, und noch nicht einmal ein frommer Betrug."

    (Beifall bei der SPD)

    Wer die Untersuchung des Schweizer Psychiaters Carl Haffter, eines führenden Gelehrten seines Fachs, über Kinder aus geschiedenen Ehen gelesen hat, der wird überzeugt sein, daß die von der Opposition vorgeschlagene Berücksichtigung des Kindeswohls im Rahmen einer Härteklausel kaum je zum Besten der Kinder ausschlagen würde. Denn, wohlgemerkt, meine Damen und Herren das ist auch in der Öffentlichkeit bisher nicht klar genug geworden —, es geht ja bei der Härteklausel nicht um die Fortführung einer intakten oder heilungsfähigen, sondern um die zwangsweise Aufrechterhaltung der bereits gescheiterten, zerrütteten und zerstörten Ehe.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Wer hat denn darüber gesprochen?)

    Beim Unterhaltsrecht bestehen zwischen Koalition und Opposition im wesentlichen noch in zwei Punkten Meinungsunterschiede. Die Opposition geht davon aus, daß die wechselseitige Verantwortung der Eheleute auch nach der Scheidung zeitlich unbegrenzt fortdauert. Das soll besagen, daß der nicht wieder verheiratete geschiedene Ehegatte vom anderen jederzeit, und sei es nach 30 Jahren, Unterhalt verlangen kann, gleichgültig, aus welchem Grund die Bedürftigkeit eintritt. Wir meinen, das schießt über das Ziel hinaus. Ursache der wirtschaftlichen Abhängigkeit des einen Ehegatten vom anderen ist die gemeinsam verantwortete Aufgabenteilung in der Ehe. Unterhalt soll deshalb nur so lange geschuldet werden, wie die Abhängigkeit andauert. Nur der Unterhaltsbedarf, der mit der Ehe in Zusammenhang steht, kann einen Anspruch rechtfertigen. Sobald der geschiedene Ehegatte wieder einen angemessenen Arbeitsplatz gefunden hat, der ihn für die Zukunft endgültig sichert, ist diese ehebedingte wirtschaftliche Abhängigkeit aufgehoben. Wenn sich herausstellt — was einmal vorkommen mag —, daß der geschiedene Teil nur scheinbar dauerhaft gesichert ist, so soll nach dem Regierungsentwurf der Unterhaltsanspruch wiederaufleben.
    Neu in das Scheidungsrecht fügt der Entwurf den Versorgungsausgleich ein. Hierüber ist im Grundsatz eine erfreuliche Einmütigkeit der Parteien festzustellen. Erfreulich ist diese Einmütigkeit um so mehr, als es sich beim Versorgungsausgleich um eine wichtige sozialpolitische Neuerung handelt, um einen ersten Schritt in Richtung auf eine selbständige Altersversorgung aller nicht erwerbstätigen Verheirateten. Ich freue mich, daß die Rechtspolitik dazu den Anstoß geben konnte.
    Alle übrigen Neuerungen, so auch die Einführung des Familienrichters und der Zusammenfassung aller die Scheidung und die Scheidungsfolgen betreffenden Verfahren zu einem einzigen Verfahren, werden noch gesondert behandelt werden und sind übrigens in ihrem Kern auch nicht kontrovers. Ich brauche deshalb an dieser Stelle nicht auf sie einzugehen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Schluß noch einmal die entscheidende Frage: Wird die Scheidung durch das neue Recht zu einer Formalie, die Ehe zu einem kündbaren Vertrag? Die Antwort ist ein eindeutiges Nein. Das Eherecht wird ehrlicher. Es rechnet auch mit menschlichem Versagen, mit dem Zerbrechen einer Bindung, die ein Leben lang währen sollte. Das neue Recht erliegt nicht dem Aberglauben, alles lasse sich verbieten, auch das Scheitern einer solchen Bindung könne verboten werden. Das neue Recht will in dem Falle eines solchen Scheiterns nicht in erster Linie strafen und ahnden, sondern helfen und dafür sorgen, daß Eheleute ohne Haß nach dem Wort von Max Rheinstein „mit einem Minimum an Bitterkeit und einem Maximum an Fairneß" auseinandergehen und im vollen Bewußtsein der von ihnen zu tragenden Last einen neuen Abschnitt in ihrem Leben beginnen können. Der Entwurf will Wunden verheilen lassen, nicht ein Leben lang offenhalten. Richtig gesehen ist er ein Entwurf der Selbstbescheidung, der weiß, wo Menschenmacht endet. Die Macht, die uns als Gesetzgeber gegeben ist, nützt der Entwurf für mehr Menschlichkeit. Deshalb verdient dieser Entwurf, Gesetz zu werden.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Lenz (Bergstraße).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carl Otto Lenz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben mit großem Interesse sowohl den Bericht gelesen als auch die Ausführungen gehört, die heute morgen von den Rednern der Koalition, zuletzt vom Bundesminister der Justiz, gemacht worden sind. Danach muß das geltende Recht eine ganz finstere Angelegenheit sein.

    (Metzger [SPD] : Ist es zum Teil auch!)

    — Man muß es ja auch so schwarz malen, Herr Kollege Metzger, damit das Aschgrau der Zukunft als Silberstreifen am Horizont erscheinen kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Wirklichkeit sieht leider etwas anders aus. (Metzger [SPD] : Aber nicht viel!)

    14434 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975
    Dr. Lenz (Bergstraße)

    Aber der Bundesminister der Justiz hat sich ja dazu kürzlich auf einer Pressekonferenz auch sehr euphorisch geäußert. Ich habe diese Pressekonferenz überhaupt mit Interesse vermerkt und darf mich für die Amtshilfe bedanken, mit der er den Entwurf des Rechtsausschusses der deutschen Öffentlichkeit vorgestellt hat.

    (Zuruf des Abg. Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] )

    Ich war an dem Tag leider verhindert; wir hatten unseren rechtspolitischen Kongreß in Karlsruhe. Offensichtlich waren auch die zuständigen und sachkundigen Sprecher der Koalition verhindert, den Entwurf vorzustellen. So blieb es dann einem Mitglied der Regierung vorbehalten, diese Arbeit des Parlaments der deutschen Öffentlichkeit vorzustellen. Die einen arbeiten, die anderen lassen arbeiten!

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

    Auf dieser Pressekonferenz hat der Herr Bundesminister der Justiz davon gesprochen — das hat er ja eben auch wiederholt —, daß die Scheidung mit einem Maximum an Anstand und einem Minimum an Bitterkeit zu ermöglichen sei. Dieses wolle die Neuregelung der Scheidung erreichen. Meine Damen und Herren, ich hoffe, er irrt hier, ich hoffe, er sagt uns nicht etwas, was er eigentlich besser wissen, müßte. Nehmen Sie eine junge Familie mit einem Kind; die Ehe wird nach drei oder vier Jahren geschieden. Damit komme ich jetzt zu den Einzelfällen, und ich rede nicht mehr von der Theorie. Das ist ein Fall, der in der Statistik ziemlich häufig vorkommt.
    Nehmen wir an, beide Arbeiter und das Kind wächst bei der Mutter der Frau auf. Nun lernt der Mann eine andere Frau kennen, die er heiraten möchte, und zwar sofort. Er gibt die Lebensgemeinschaft mit seiner bisherigen Frau auf, lebt mit seiner neuen Freundin zusammen und bricht jegliche Beziehungen zu seiner bisherigen Frau ab, so daß eine Aussicht auf Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit seiner bisherigen Frau nicht mehr besteht. Seine Frau möchte nicht geschieden werden. Nach dem geltenden Recht kann sie auch nicht geschieden werden; denn der Mann kann gar nicht auf Scheidung klagen.
    Nach den Vorstellungen der CDU/CSU kann vor Ablauf von drei Jahren nicht geschieden werden und auch danach nicht automatisch. Nach dem Gesetzentwurf, den wir zu beraten haben, kann die Ehe jedoch geschieden werden, ohne daß es der Einhaltung einer Frist bedarf. Daraus ergibt sich für meine Begriffe eine wesentliche Schlechterstellung des ehetreuen Ehegatten.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Nun wird von den Schönfärbern dieses Gesetzentwurfs behauptet, das neue Scheidungsrecht vermeide das Waschen schmutziger Wäsche. Dieses Argument ist heute morgen mehrfach erwähnt worden. Das stimmt einfach nicht. Um im vorliegenden Fall — ich bleibe bei meinem Beispiel — die Zerrüttung der Ehe zu beweisen, kann und wird der Mann vortragen müssen, warum er die neue Frau
    seiner bisherigen Frau vorzieht. Wenn die bisherige Frau dabei in einem ungünstigen Lichte erscheint, wird sie auf seinen Vortrag erwidern. Dann sind wir wieder bei dem Waschen schmutziger Wäsche, genau wie bisher.

    (Thürk [CDU/CSU]: Genau!)

    Nur hat das jetzt gar keinen Zweck mehr; denn jedes Wort der Erwiderung macht die Zerrüttung nur noch deutlicher. Wir haben also das Waschen schmutziger Wäsche und noch dazu die Frustration.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

    Sie haben behauptet, Herr Bundesminister der Justiz, das neue Scheidungsrecht sei ehrlicher.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Verlogen!)

    Auch das stimmt nicht. Das vorher abgesprochene Rollenspiel der Parteien und die Gerichtskomödie, wie Sie sich auszudrücken beliebten, werden auch in Zukunft stattfinden; denn während sich die Ehegatten bisher darüber absprechen konnten, wer welche Schuld übernimmt, können und werden sie sich in Zukunft bei der Scheidung aus der Generalklausel über gewisse Zerrüttungssymptome absprechen können und damit jeden Streit vor Gericht über die Zerrüttung vermeiden. So wird genauso wie bisher die Schuld in Zukunft die Zerrüttung abgesprochen werden.