Rede:
ID0720901100

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 209. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 Inhalt: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe-und Familienrechts — aus Drucksache 7/650 —, Zweiter Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4396 -- Zweiter Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/4361 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/2015 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4450 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4365 Dr. Emmerlich SPD . . 14403 C, 14474 D, 14478 D, 14501 C, 14502 D, 14505 B Dr. Mikat CDU/CSU . . . . . . . . . 14409 D Engelhard FDP . . . . 14477 C, 14473 B, 14482 B, 14503 C Frau Dr. Lepsius SPD . . . . 14422 C, 14491 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 14427 D, 14504 B Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 14433 D, 14473 A, 14505 C Frau Funcke FDP . . . . . . 14458 A, 14519 D Dr. Hillermeier, Staatsminister des Landes Bayern 14461 B Frau Schimschok SPD . . . . 14464 C, 14471 A Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . . 14467 B, 14493 C, 14503 B Dr. Arnold CDU/CSU 14469 D Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . . 14474 B, 14502 A Thürk CDU/CSU . . . 14475 B, 14500 D, 14511 D Frau Schleicher CDU/CSU 14484 D Gnädinger SPD 14486 C Frau Will-Feld CDU/CSU 14487 C Berger CDU/CSU 14497 B Spillecke SPD 14498 D Metzger SPD 14506 C Kleinert FDP 14514 C Frau Dr. Wex CDU/CSU 14517 C Glombig SPD 14518 D Namentliche Abstimmungen . . 14471 B, 14483 B, 14499 B, 14522 B Begrüßung der hundert Jahre alten Frau Kohlberg 14423 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 Fragestunde — Drucksache 7/4409 vom 5. 12. 1975 — Zweckmäßigkeit der persönlichen Anschauung über die Tätigkeit der Ständigen Vertretung insbesondere für die Mitglieder des Innerdeutschen Ausschusses sowie Zusammenhang der Absage des Gespräches von Mitgliedern des Innerdeutschen Ausschusses mit dem Leiter der Ständigen Vertretung durch die Bundesregierung mit dem Versuch der Einschränkung der Zuständigkeiten des Innerdeutschen Ministeriums und des zuständigen Bundestagsausschusses MdlAnfr A82 05.12.75 Drs 07/4409 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A83 05.12.75 Drs 07/4409 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 14437 A, B, C, D, 14438 A, B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14437 B, D, 14438 A ZusFr Lagershausen CDU/CSU . 14437 C, 14438 B ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 14438 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14438 B ZusFr Ey CDU/CSU 14438 C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 14438 C Gründe für die Zitierung von Staatssekretär Gaus durch den Bundeskanzler nach Bonn zu dem für einen Besuch von Mitgliedern des Innerdeutschen Ausschusses bei dem Leiter der Ständigen Vertretung in Ost-Berlin festgelegten Termin und für die kurzfristige Absage dieses Besuchs durch die Bundesregierung MdlAnfr A84 05.12.75 Drs 07/4409 Lagershausen CDU/CSU MdlAnfr A85 05.12.75 Drs 07/4409 Lagershausen CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 14439 A, B, C, D, 14440 A ZusFr Lagershausen CDU/CSU . . .14439 A, B, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14439 B ZusFr Baron von Wrangel CDU/CSU . . 14440 A Äußerung des Bundeskanzlers über die Qualifikation von Mitgliedern der Europäischen Kommission MdlAnfr A31 05.12.75 Drs 07/4409 Susset CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA . 14440 B, C, D ZusFr Susset CDU/CSU 14440 B, C ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . 14440 D ZusFr Kiechle CDU/CSU 14440 D Leitsätze für die Entsendung deutscher Politiker in die Europäische Kommission MdlAnfr A32 05.12.75 Drs 07/4409 Kiechle CDU/CSU MdlAnfr A33 05.12.75 Drs 07/4409 Kiechle CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 14441 A, B, C, D, 14442 A, B, C, 14443 A ZusFr Kiechle CDU/CSU . 14441 B, C, 14442 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14441 C ZusFr Susset CDU/CSU 14441 D ZusFr Wilhelm SPD . . . . . . . . 14442 A ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . 14442 D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 14443 A Vereinbarungen insbesondere über Kriegsgräberfürsorge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen MdlAnfr A88 05.12.75 Drs 07/4409 Freiherr von Fircks CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14443 B, C, D, 14444 A ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 14443 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14443 C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 14443 D ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . 14443 D Bedeutung der Aussage des Bundesaußenministers über die Form des Ausreiseprotokolls vom 9. 10. 1975 im Hinblick auf Art. 46 und 47 der Wiener Vertragsrechtskonvention und der Unterscheidung zwischen „völkerrechtlichem Vertrag" und „zweiseitigem Protokoll" MdlAnfr A91 05.12.75 Drs 07/4409 Graf Stauffenberg CDU/CSU MdlAnfr A92 05.12.75 Drs 07/4409 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 14444 A, B, C, D, 14445 A, B, C, D, 14446 A, B, C ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 14444 B, 14445 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 14444 D, 14446 A ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD 14444 D, 14446 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 14445 A, 14446 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 14445 B, 14446 C ZusFr Dr. Schweitzer SPD . . . . . . 14446 A Rückkehr Griechenlands in die NATO als Voraussetzung einer Vollmitgliedschaft in der EG MdlAnfr A93 05.12.75 Drs 07/4409 Biehle CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 14446 D, 14447 B ZusFr Biehle CDU/CSU 14447 A, B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 III Pressemeldungen über erzwungenen Eigentumsverzicht ausreisewilliger Deutscher aus Polen vor Erteilung der Ausreisegenehmigung MdlAnfr A94 05.12.75 Drs 07/4409 Ey CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14447 C, D, 14448 A, B, C, D, 14449 A, B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . 14447 D, 14448 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 14448 A ZusFr Biehle CDU/CSU . . . . . . . 14448 B ZusFr Dr. Hupka CDI J/CSU , . 14448 C ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . 14448 D ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 14449 A ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 14449 B Pressemeldungen über entschädigungslosen Verzicht auf Eigentum durch ausreisewillige Deutsche vor Erteilung der Ausreisegenehmigung durch Polen MdlAnfr A95 05.12.75 Drs 07/4409 Biehle CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14449 C, D, 14450 B, C, D, 14451 A, B ZusFr Biehle CDU/CSU . . . 14449 D, 14450 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 14450 B ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 14450 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . . 14451 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14451 A Pressemeldung über die beschleunigte Erteilung einer Ausreisegenehmigung bei Vorlage einer notariell beglaubigten Verzichtserklärung auf das Eigentum in Polen durch Angehörige Aussiedlungswilliger in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A96 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . . 14451 C, D, 14452 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . 14451 C, D ZusFr Biehle CDU/CSU . . . . . . . 14451 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14452 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 14452 B Vertretung des Standpunkts der Unzulässigkeit von Annexionen in Moskau und Warschau durch die Bundesregierung MdlAnfr A97 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14452 C, D, 14453 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 14452 D, 14453 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14453 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14453 B Behauptung des Bundesaußenministers über die Übereinstimmung mit Polen während und nach den Verhandlungen in der Beurteilung des Ausreiseprotokolls als „Zusage mit völkerrechtlicher Bindung Polens für Deutsche" MdlAnfr A98 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A99 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14453 C, D, 14454 A, B, C, 14455 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 14453 C, D, 14454 D, 14455 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 14454 A ZusFr Reuschenbach SPD 14454 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14454 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14455 A ZusFr Dr. Schweitzer SPD 14455 B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 14455 B Namen der Ortschaften in den ehemaligen deutschen Ostgebieten mit der Möglichkeit, die deutsche Sprache an Schulen zu erlernen MdlAnfr A100 05.12.75 Drs 07/4409 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . 14455 C, 14456 A, B ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 14455 D, 14456 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14456 B Beschaffung notariell beglaubigter Verzichtserklärungen auf das Eigentum in Polen von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Angehörigen für ausreisewillige Deutsche MdlAnfr A101 05.12.75 Drs 07/4409 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . 14456 B, C, D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 14456 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14456 C Vereinbarung von Waffengeschäften durch eine von Prof. Dr. Carstens 1965 geleitete Regierungsdelegation nach Saudi-Arabien sowie Bezeichnung dieser Region als Spannungsgebiet durch Mitglieder der damaligen Regierung MdlAnfr A102 05.12.75 Drs 07/4409 Reuschenbach SPD Antw StMin Moersch AA 14457 A Störungen der nach Bulgarien ausgestrahlten Sendungen der Deutschen Welle über den Staatsbesuch des Staatssratsvorsitzen- IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 den Schiwkoff in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B2 05.12.75 Drs 07/4409 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . 14457 A, B, C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 14457 B Untersuchungen über den schädlichen Einfluß von Kriegsspielzeug auf das Verhalten der Kinder MdlAnfr A60 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Jens SPD Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG 14457 D, 14458 A ZusFr Dr. Jens SPD . . . . . . . . 14458 A Nächste Sitzung 14524 A Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 14525* A Anlage 2 Mitteilung von Prof. Leyhausen über die Entwicklung von Käfigen für Legehennen unter Berücksichtigung des Tierschutzes und volkswirtschaftlicher Gesichtspunkte sowie Überflüssigkeit von Forschungsaufträgen über Verhaltensnormen von Geflügel bei der Käfighaltung MdlAnfr A4 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Hammans CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Logemann BML . . 14525* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 14403 209. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1975 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 11. 12. Dr. Ahrens ** 12. 12. Dr. Aigner * 12. 12. Dr. Artzinger * 12. 12. Bangemann * 1112. Dr. Bayerl * 11. 12. Behrendt * 12. 12. Dr. von Bismarck 11.12. Prof. Dr. Burgbacher 11. 12. Dr. Corterier * 11. 12. Entrup 11. 12. Prof. Dr. Erhard 12. 12. Dr. Eppler 12. 12. Dr. Evers 12. 12. Fellermaier * 12. 12. Flämig * 11. 12. Franke (Osnabrück) 12. 12. Frehsee " 11. 12. Gerlach (Emsland) * 11. 12. Gewandt 12. 12. Handlos 12. 12. Härzschel * 11. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 12. 12. Kater 12. 12. Kiep 12. 12. Dr. Klepsch * 12. 12. Krall * 11. 12. Lange * 11. 12. Lautenschlager* 12. 12. Prof. Dr. Lohmar 12. 12. Lücker * 12. 12. Memmel * 12. 12. Dr. Mende 12. 12. Prof. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 12. 12. Müller (Mülheim) * 11. 12. Dr. Müller (München) ** 12. 12. Mursch * 12. 12. Dr. Narjes 11.12. Frau Dr. Orth * 11.12. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Rosenthal 12. 12. Schmidt (München) * 12. 12. Schmidt (Wattenscheid) 11. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 12. 12. Dr. Schwencke ** 12. 12. Schwabe * 11. 12. Dr. Schwörer * 12. 12. Seefeld * 11. 12. Springorum * 12. 12. Dr. Starke (Franken) * 12. 12. Suck * 12. 12. Frau Verhülsdonk 11. 12. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 12. 12. Walkhoff * 12. 12. Frau Dr. Walz* 12. 12. Frau Dr. Wolf ** 11. 12. Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4364 Frage A 4, 205. Sitzung, Seite 14 193 A) : In Ergänzung meiner Antwort zu Ihrer o. a. Frage teile ich Ihnen mit, daß Herr Professor Dr. Leyhausen, Wuppertal, in der Sitzung am 5. Dezember 1975 den Vorsitz der beim Senat der Bundesforschungsanstalten meines Hauses gebildeten Arbeitsgruppe niedergelegt hat und eine weitere Mitarbeit in dieser Gruppe ablehnt. Herr Professor Dr. Leyhausen hat seinen Schritt mit bestehendem Zweifel an einer unabhängigen Arbeitsmöglichkeit dieses Gremiums begründet. Ich bedaure diese Entscheidung, da Herr Professor Dr. Leyhausen bei der Planung und Durchführung des in Aussicht genommenen Forschungsvorhabens, das der gemeinsamen Anstrengung zur Lösung der drängenden Probleme bei der Geflügelhaltung dienen soll, mit seinem reichen Wissen und seiner Erfahrung nun nicht mehr zur Verfügung steht.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Renate Lepsius


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute, bei der Verabschiedung des Ehe- und Familienrechts, wollen wir uns daran erinnern, daß eine Reform des Eherechts nicht erst in der Regierungserklärung der sozialliberalen Koalition vom Oktober 1969 zum Ziel gesetzt wurde. Heute geben wir Sozialdemokraten und Freie Demokraten Antworten auf alte soziale Fragen, die schon in der Weimarer Republik gestellt wurden. Die Einführung des Zerrüttungsprinzips, ein sozial ausgewogenes Unterhaltsrecht und eine gerechtere soziale Alterssicherung der Frau wurden bereits damals erörtert. Als Sozialdemokratin erfüllt es mich mit Stolz, daß diese sozialliberale Koalition nach 50 Jahren Überlegungen realisiert, die von der Koalition von Sozialdemokraten, von Deutschen Demokraten und auch vom damaligen Gesamtverband der Frauenverbände in der Weimarer Republik angestellt wurden. Auch heute steht der Deutsche Frauenrat, dem sechs Millionen Mitglieder angehören, auf unserer Seite in den Grundsätzen einer Partnerschaft zwischen Mann und Frau im Ehe- und Familienrecht, einem humaneren Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht und — jetzt — dem Versorgungsausgleich als dem eigentlich sozialdemokratischen Kern des Eherechtsreformgesetzes.

    (Beifall bei der SPD)

    Auf dieses neue Familienrecht haben wir lange gewartet. Dieses Reformwerk muß sich in seinem Kern mit den pluralistischen Wertvorstellungen von Ehe und Familie in der industriellen Gesellschaft auseinandersetzen, muß den sozialen Wandel in den Einstellungen und Denkweisen von Menschen berücksichtigen, muß den Strukturprinzipien unserer Gesellschaftsordnung Rechnung tragen und muß auch die Vielfalt unterschiedlicher Wertbegründungen und Wertvorstellungen rechtspolitisch regelungsfähig machen. Wir befinden uns also nicht auf unbe-
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 14423
    Frau Dr. Lepsius
    siedeltem Niemandsland, sondern auf dem Boden der durch die Grundrechte aufgerichteten Wertordnung und der Verpflichtung des Staates, die Gleichberechtigung von Mann und Frau zu fördern. Dies sind in der Tat, meine Damen und Herren, sehr ernste, konflikt- und folgenreiche Probleme. Daß es dabei unterschiedliche Auffassungen gibt, ist also nicht überraschend.
    Gestatten Sie mir hierzu einige grundsätzliche Bemerkungen. Ich war immer der Meinung, daß es über die Ausgangslage, nämlich über den sozialen Wandel von Ehe und Familie als Institutionen von der agrarischen zur hochindustrialisierten Gesellschaft, unter uns in diesem Hause keinen Streit geben kann. Das bedeutet, daß bestimmte Verhaltensänderungen der Bevölkerung ebenso wie eingetretene Strukturveränderungen der sozio-ökonomischen Lebensordnung die Änderung normativer Rechtsregelungen durch die Gesetzgebung zur Entschärfung von Konflikten notwendig machen. Eine Reform des Ehe- und Familienrechts ist also ein Element in dem beständigen Modernisierungsprozeß unserer institutionellen Lebensordnung. Im Kern geht es uns Sozialdemokraten beim 1. Eherechtsreformgesetz darum, eine Verminderung der sozialen Spannungen zu erreichen. Es geht uns darum, die Kluft, die zwischen den moralischen Überzeugungen und Verhaltensweisen der Bevölkerung und den gesetzlichen Normen aufgebrochen ist, durch neues Recht zu überbrücken. Diese Spannungen zwischen Normsetzung und dem tatsächlichen Verhalten von Menschen sind ja doch alarmierende und, wie ich meine, auch besorgniserregende Tatbestände. Es gibt doch eine unendliche Fülle von Konflikten und Spannungsverhältnissen, die wir gesellschaftspolitisch regeln müssen. Denken Sie doch nur an das Aufbegehren der Frauen in vielen emanzipatorischen Bewegungen. Sie alle sind ein Spiegelbild dieser gesellschaftlichen Spannungen, die einer besseren Konfliktregelung dringend bedürfen.
    Sie aber, meine Damen und Herren von der Opposition, glauben, sich um diese Realität mit der flinken These von der Konfliktdramatisierung durch die sozialliberale Koalition herummogeln zu können, der Sie die werterhaltende Garantie des Status quo gegenüberstellen.

    (Zuruf von der SPD: Genauso ist es!)

    Das läuft Ihnen geschmeidig von der Zunge nach dem Motto: Wenn das sittliche Verhalten der Bevölkerung unseren normativen Vorstellungen nicht mehr entspricht, um so schlimmer ist dann das moralische Verhalten der Bevölkerung. Solche moralisierenden und rigorosen Auffassungen und Ordnungsmaximen können wir Sozialdemokraten uns nicht zu eigen machen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Verklemmtes Weltbild!)

    Wenn Sie uns im Zusammenhang mit der Eherechtsreform unterstellen wollen, daß wir die staatlich geregelte Ehe zu einer leeren Hülle für höchst individualistische und personalisierte Auffassungen von Menschen ohne solidarische und normative Leitbilder machen würden, dann bitte ich Sie herzlich darum, vor lauter Suche nach wertdramatisierender Profilierung nicht die regelungsbedürftigen Strukturkonflikte der Rechts- und Sozialordnung einfach zu übersehen.


Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Kollegin, ich möchte etwas Ungewöhnliches tun und Sie unterbrechen, und zwar aus folgendem Grund: Auf der Diplomatentribüne sitzt ein besonderer Gast, nämlich Frau Kohlberg, die 100 Jahre alt ist und der Frau Präsidentin einen Besuch abgestattet hat. Wir freuen uns herzlich, Sie bei uns zu haben.

(Beifall)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Renate Lepsius


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich möchte auf das eben von mir Gesagte zurückkommen, weil ich meine, daß ich diese Zusammenhänge gar nicht deutlich genug herausstellen kann. Die Individualisierung der Ehe und der Funktionsverlust der Familie sind historische Prozesse, die man nicht durch Wertbekenntnisse aus der Welt schafft. Ich sage das auch Ihnen, Herr Mikat, nach Ihrer Rede: Dies sind historische Prozesse, die man nicht durch Wertbekentnisse aus der Welt schafft. Dabei hat der wirtschaftliche Charakter der Ehe an Wirksamweit verloren, denn einer starken Personalisierung der Ehebeziehung von Menschen steht ganz unvermittelt die Funktionalisierung der Sozialordnung gegenüber. Dies sind zwei miteinander konkurierende und rivalisierende Prozesse der Gesellschafts-
    und Sozialordnung, die nicht einfach wegleugnen können.
    Es ist das große Verdienst dieser sozialliberalen Regierung, daß mit dem neuen Ehe- und Familienrecht und seinem Verfahrensverbund, mit dem neuen Unterhaltsrecht und den Regelungen für den Kindesunterhalt, vor allem aber mit dem neuen Rechtsinstitut des Versorgungsausgleichs, diese gegenläufigen Tendenzen wieder vermittelt werden. Die Solidarhaftung und der Versorgungsschutz des Eheverbandes kommen wieder in das Blickfeld der Ehepartner. Darum ist es ein zentrales rechtspolitisches Ziel dieser Reform, gerade bei langjähriger Ehe die wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkte wieder in den Vordergrund zu stellen und durch den Versorgungsausgleich den Vertrauensschutz der Ehepartner auf die Solidargemeinschaft der Ehebeziehung zu betonen.

    (Beifall bei der SPD)

    Zwischen dem neuen Ehe- und Familienrecht, zwischen Scheidungsreform und Versorgungsausgleich besteht also ein unbedingter und kausaler Zusammenhang, der in dem Solidaritätsgebot der höchstpersönlichen Ehebindung gründet. Dies sagen wir Sozialdemokraten unseren Kritikern, Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, und jenen, die sowohl in diesem Haus wie draußen im Lande in leichtfertiger und unangemessener Polemik uns die Abwertung der Ehe als Institution anhängen wollen, die von der „einseitigen Aufkündigung der Ehe", vom „Verstoßungsprinzip", vom „Kalenderprinzip", ja selbst von der „Aushöhlung des Grundgesetzes" sprechen, um mit dieser gedanklichen
    14424 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975
    Frau Dr. Lepsius
    Kette gegen die sozialliberale Koalition den kardinalen Vorwurf der Wertezerstörung von Ehe und Familie zu schleudern.
    Das vorliegende Eherechtsreformgesetz macht derartige Angriffe objektiv gegenstandslos; es macht ihren rein polemischen und irreführenden Charakter offensichtlich.

    (Beifall bei der SPD)

    Denn was ist Ehe nach diesem Gesetz? Ehe ist das, was sie immer war: eine auf Dauer geschlossene, sehr persönliche Beziehung zwischen Menschen, deren Inhalt gesetzlich nicht bestimmt, deren Form aber rechtlich gesichert ist. Wer eine Ehe eingeht, begibt sich in eine Vertrauens- und Solidarbindung. Lösen kann er diese Bindung nur, wenn der andere Ehepartner in seiner sozialen Existenz gesichert ist. So gesehen bedeutet die Einführung des Versorgungsausgleichs allerdings eine sehr ernstzunehmende wirtschaftliche Auffüllung der Ehe als Wirtschafts- und Solidargemeinschaft.
    Das heutige Ehescheidungs- und Scheidungsfolgenrecht ist den Ehe- und Lebensverhältnissen unangemessen. Es hat einen Strafcharakter, der inhuman und dazu noch endgültig ist.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Welchen?)

    Es moralisiert menschliches Verhalten und verdeckt soziale Notstände mit rechtlichen und moralischen Sanktionen, deren Folgen sich vor allem für Frauen skandalös auswirken. Je nach Moralzensur verteilt es einen Scheidungsbonus oder -malus, verteilt die sozialen Risiken ungleich, trifft Frauen und Kinder härter, macht es den Ehepartnern an vielen Stellen zu leicht und an den falschen Stellen viel zu schwer; denn nach dem Prinzip moralischen Verschuldens legt es einen Schuldner fest, demgegenüber ein Geschädigter Versorgungsansprüche geltend machen könnte. Freilich sind dies nur Ansprüche, nicht aber auch eine tatsächliche Versorgung.
    Uns Sozialdemokraten geht es also nicht um eine Erleichterung der Ehescheidung, sondern es geht uns darum, die sozialen Folgen der Ehescheidung im Sinne einer ausgewogenen Solidarhaftung und Risikoverteilung neu zu regeln; denn eine Scheidungsfolgenregelung muß es Männern wie Frauen gleichermaßen ermöglichen, sich aus einer zerrütteten Ehe zu lösen und nicht den einen oder anderen Ehepartner wegen der sozialen Folgen an eine zerbrochene Ehe zu ketten.
    Meine Damen und Herren, der Versorgungsausgleich steht im Zusammenhang mit der Verwirklichung der ehelichen Partnerschaft im sozialen Bereich. Seine verfassungsrechtliche Grundlage findet er in der ehelichen Lebensgemeinschaft als einem der in Art. 6 des Grundgesetzes geschützten Strukturprinzipien der Ehe. Der Versorgungsausgleich entspricht auch dem heutigen Verständnis von der Ehe als einer Verbindung zweier gleichberechtigter Ehepartner, denn wenn die Leistungen der Ehegatten auf Grund der vereinbarten Arbeitsteilung als gleichwertig anerkannt werden, beruhen auch die
    in der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften auf der gemeinsamen Lebensleistung beider Eheleute.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: So weit sind wir völlig einig!)

    Insofern ist es nur folgerichtig, daß beim Zusammenbruch einer Lebensgemeinschaft beide Ehegatten an dieser sozialen Sicherung gleichmäßig zu beteiligen sind.
    Mit dem Versorgungsausgleich wird die völlig unzulängliche soziale Sicherung der Frauen im Falle der Scheidung auf festere Füße gestellt. Die Bundesregierung hatte in ihrer ersten Regierungserklärung 1973 herausgestellt, daß sie den Versorgungsausgleich als einen ersten Schritt zu einer langfristigen Neuordnung der eigenständigen sozialen Sicherung der Frau ansieht. Ich halte es für notwendig, diese langfristige gesellschaftspolitische Perspektive des neuen Rechtsinstituts Rentensplitting im Versorgungsausgleich für die vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bis 1984 geforderte Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Der Männer!)

    und den Zusammenhang mit einer eigenständigen sozialen Sicherung der Frau noch einmal zu unterstreichen.

    (Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Sie können ja unserem Entschließungsantrag zustimmen!)

    — Es geht um Männer und Frauen in dieser Neuregelung der Hinterbliebenenversorgung.

    (Beifall bei der SPD — Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Nein, das verfassungsgerichtliche Urteil gilt nur für die Männer!)

    — Sie verstehen zu wenig davon, Herr Kollege.

    (Widerspruch bei der CDU/CSU — Thürk [CDU/CSU] : Sie sind von Karlsruhe zu weit weg, Frau Lepsius! — Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Gnädige Frau hat das Urteil nicht gelesen!)

    Meine Fraktion hat die Problemlage außerordentlich ernst genommen. Sie hat 1973 eigens eine Arbeitsgruppe von Sozialpolitikern und Rechtspolitikern im Arbeitskreis „Sozialpolitik" eingesetzt, deren Beratungsergebnisse Eingang in die Vorlage des Arbeits- und Sozialausschusses gefunden haben. Die Beschlüsse des Arbeitsausschusses sind Grundlage der vom Rechtsausschuß verabschiedeten Regelungen zum Versorgungsausgleich geworden. Sicherlich ist es mir gestattet, nach den gründlichen Beratungen dieser sehr komplizierten Materie festzuhalten, daß in dieses Gesetz einige Anregungen aus dem öffentlichen Hearing im Sommer dieses Jahres, Anregungen der Opposition und auch des Bundesrates Eingang gefunden haben. Dabei wurde die Regierungsvorlage in ihrer ursprünglichen Fassung in vielerlei Hinsicht entscheidend verbessert.
    Erstens konnten wir davon absehen, für eine Übergangszeit bis 1980 eine lediglich schuldrecht-
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 14425
    Frau Dr. Lepsius
    liche Regelung des Versorgungsausgleichs einzuführen, die zu sehr willkürlichen, ungerechten und
    unbilligen Ergebnissen für die Frauen geführt hätte.
    Zweitens ist der Versorgungsausgleich jetzt durchgängig öffentlich-rechtlich ausgestaltet.
    Drittens sind in dem Bereich, in dem der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich zu wirtschaftlich unbefriedigenden Ergebnissen hätte führen können, unter engen Voraussetzungen Vereinbarungen und Abweichungen von der Regel zugelassen.
    Diese Verbesserungen bringen mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Sie werden insgesamt dazu führen, daß der sozial Schwächere — in der Regel noch immer die Frau — erstmals sozial besser gestellt wird und auch im Sozialrecht gerechter behandelt wird. Wir haben es dabei mit zwei Gesetzen zu tun: dem Ersten Eherechtsreformgesetz, das die materiellen Regelungen über den Versorgungsausgleich enthält, und dem Gesetzentwurf zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften, das die beamtenrechtlichen Folgeänderungen wiedergibt.
    Nach dem bewährten Zugewinnprinzip werden im Versorgungsausgleich alle von den Ehepartnern in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften wegen Alters, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit gegenübergestellt, ausgeglichen und die Wertdifferenz dem Ehepartner mit dem geringeren Konto gutgeschrieben. Der Ausgleich findet grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung statt. Wichtig ist dabei, daß alle vor der Eheschließung erworbenen Anwartschaften auf die soziale Sicherung der Ehepartner jedem getrennt verbleiben. Das gleiche gilt selbstverständlich auch für alle nach der Scheidung erworbenen Anwartschaften.
    Durch diese neue Regelung wird erstmals erreicht, daß auch die nicht berufstätige Hausfrau, also vor allem die Mutter, die wegen der Erziehung kleiner Kinder nicht erwerbstätig ist, eigene Ansprüche an die in der Ehe erworbene soziale Sicherung erwirbt, weil die Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft bei Ehescheidung auseinandergebrochen ist. Im Falle der Scheidung erhält sie also ihr eigenes Rentenkonto. Da Frauen nach der Ehescheidung in weitem Umfang wieder erwerbstätig werden — es sind 84 % der geschiedenen Frauen ohne Kinder und noch über 70 % der geschiedenen Frauen mit kleinen Kindern, die erwerbstätig sind —, trägt diese Sockelsicherung dazu bei, daß aus eigener Erwerbstätigkeit und Versorgungsausgleich eine ausreichende Altersversorgung aufgebaut werden kann. Ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Scheidung hingegen nicht möglich, dann sind die Beiträge für eine Alterssicherung Bestandteil des Unterhaltsanspruches.
    Es ist das Verdienst dieser sozialliberalen Bundesregierung, daß dieses Eherechtsreformgesetz mit der sozialen Ungleichbehandlung von Männern und Frauen aufräumt und erstmals Elemente einer eigenständigen sozialen Sicherung der geschiedenen Frauen im Versorgungsausgleich verankert hat.

    (Beifall bei der SPD — Schmöle [CDU/CSU] : Weihrauch!)

    Denn was wird sich alles ändern? Erstmals ist auch die geschiedene nicht erwerbstätige Frau durch Leistungen im Falle der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit und im Alter geschützt. Erstmals hat sie einen Anspruch auf Rehabilitationsleistungen. Erstmals steht der geschiedenen Frau für die Erziehung waisenrentenberechtigter Kinder eine Erziehungsrente zu, wenn wegen des Todes des geschiedenen Mannes der Unterhalt für die Kinder weggefallen ist. Erstmals wird mit dieser Erziehungsrente eine außerordentlich begrüßenswerte Neuerung eingeführt, die, neben der Halbwaisenrente gewährt, einen zukunftsweisenden Regelungscharakter für eine eigenständige soziale Sicherung der Frau hat. Erstmals wird sich auch die Situation von Halbwaisen gegenüber der Mutter in der Weise verändern, daß sie nach dem Tode der Mutter und aus deren Konto eine eigene Halbwaisenrente beziehen.
    Mit der Einführung des Versorgungsausgleichs im Falle der Scheidung wird künftig die abgeleitete Geschiedenenwitwenrente entbehrlich; denn mit dem Versorgungsausgleich sind wir dem langfristigen gesellschaftspolitischen Ziel einer eigenständigen, vom Ehemann unabhängigen sozialen Sicherung der Frau wenigstens im Ehescheidungsfall nähergekommen.
    Nun sind gegen den Versorgungsausgleich eine Reihe massiver Vorwürfe erhoben worden, mit denen ich mich jetzt noch etwas auseinandersetzen möchte, nämlich die Einwände, daß der Versorgungsausgleich zur Halbierung von Renten führen werde, daß er im Extremfall Minirenten produziere und insgesamt zu kompliziert und nicht durchführbar sei. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich hierzu folgendes feststellen.
    Erstens. Heute, nach dem geltenden Recht, nimmt der geschiedene Mann bei einer Scheidung seine volle Altersversorgung mit. Geschiedene Frauen hingegen, die während der Ehe nicht oder nur kurz erwerbstätig waren, sind bei Invalidität und im Alter entweder gar nicht oder nur durch eine kleine eigene Rente geschützt.
    Ich frage mich: Wie konnten wir es überhaupt verantworten, daß nur 4 v. H. der Frauen eine abgeleitete Geschiedenenwitwenrente erhalten?

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    Ich frage mich: Wo ist denn da die von Ihnen, Herr Professor Mikat, zitierte Einzelfallgerechtigkeit gewesen?

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Was sind das überhaupt für Renten, wenn im Durchschnitt die kleine Geschiedenenwitwenrente 82 DM und die große Geschiedenenwitwenrente rund 300 DM beträgt? Meine, die sozialdemokratische Fraktion nennt diese Renten Minirenten; das sind nämlich die berüchtigten Minirenten.

    (Beifall bei der SPD — Thürk [CDU/CSU] : Das ändert sich doch nicht!)

    — Herr Thürk, das sind und bleiben Minirenten,

    (Thürk [CDU/CSU] : Jawohl, sie bleiben Minirenten!)

    14426 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975
    Frau Dr. Lepsius
    weil den geschiedenen Frauen bei der Berechnung ihres Altersruhegeldes die Ehejahre fehlen.

    (Beifall bei der SPD)

    Dies wird. sich künftig ändern.

    (Thürk [CDU/CSU] : Die Frauen lachen sich kaputt!)

    Zusätzlich zur Diskriminierung der Frauen in der Berufsausbildung, zur Benachteiligung im Sozialrecht und zum Chancenverlust, den Frauen in ihrer beruflichen Laufbahn durch Haushalt und Kindererziehung erleiden, tritt ihre soziale Diskriminierung bei der Hausfrauenarbeit als einer unbezahlten, nichtversicherungspflichtigen Tätigkeit.
    Die soziale Lage geschiedener Frauen konnte also schlimmer gar nicht sein. Ihr Anteil an Sozialhilfeempfängern ist überaus hoch, ihre Alterssicherung höchst mangelhaft, ihre Ansprüche aus langjähriger Ehe sind gleich null, weil das, was in gemeinsamer Lebensleistung von Eheleuten in der Ehe an Ansprüchen auf die Alterssicherung erworben wird, dem Mann in vollem Umfang verbleibt.
    Zweitens. Gegenüber dem geltenden Recht führt der Versorgungsausgleich in der großen Mehrzahl der Fälle zu einer erheblichen Verbesserung für die geschiedenen Frauen. Auch dem geschiedenen Ehemann muß die Veränderung des sozialen Besitzstandes mit Blick auf die Aufgabenteilung in der Ehe sozial gerecht und ausgewogen erscheinen. Da zudem der geschiedene Ehepartner, der im Versorgungsausgleich Anwartschaften an den anderen Partner abtritt, das Recht erhält, sein Rentenkonto in alter Höhe wieder aufzustocken, können wir generell davon ausgehen, daß diese Regelung nicht zu Härtefällen führen wird.
    Freilich zwingt die Wiederaufstockung des alten Rentenkontos zu vorübergehendem Konsumverzicht. Doch das ist keine Härte angesichts der großen Versorgungsdefizite, die eine nichterwerbstätige Hausfrau und vor allem Mütter im Fall einer Scheidung heute hinnehmen müssen.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Heute brauchen die Mütter die Scheidung überhaupt nicht hinzunehmen! Das ist der entscheidende Punkt! Sie werden sich viel schlechter stehen, als sie im Augenblick stehen!)

    Drittens. Durch den Versorgungsausgleich werden Renten auch nicht halbiert, sondern in der Ehe gemeinsam erworbene Anwartschaften auf die Alterssicherung ausgeglichen. Da in der Regel das Arbeitsleben mit der Ehezeit nicht deckungsgleich ist, da in der Regel Männer durch lange Berufsausbildungszeiten, durch lange Versicherungszeiten vor der Ehe über ein dickes Versicherungspolster verfügen, wirkt sich auch der Versorgungsausgleich nicht so erheblich aus, wie so gerne in der Öffentlichkeit dargestellt wird. Hinzu kommt auch, daß über 50% der Ehescheidungen bereits in den ersten sieben Ehejahren und nur 4 % der Ehescheidungen nach 26 und mehr Ehejahren erfolgen. Dadurch wird der Unterschied zwischen den auszugleichenden Versorgungswartschaften ohnehin vermindert.
    Viertens. Lassen Sie mich jetzt noch an einigen dramatisierten Beispielen einige klärende Bemerkungen anknüpfen. Ich greife das Kaltenbachsche Beispiel auf, das im öffentlichen Hearing eine Rolle gespielt hat, wo der Mann gegen den dicken Baum fährt. Also: der Mann verläßt Frau und Kinder, es kommt zur Scheidung und zum öffentlich-rechtlich durchgeführten Versorgungsausgleich. Die Frau hat für ihre Kinder einen Unterhaltsanspruch. Ein Jahr nach der Scheidung wird der Mann Invalide. Es tritt also ein Versorgungsfall mit der Wirkung ein, daß der Mann der nichterwerbstätigen geschiedenen Frau keinen Unterhalt mehr leisten kann.
    Mit diesem Fall will wohl die CDU jetzt die Bürger verkohlen, denn unter dem Regenschirm ihrer patriarchalischen Gesinnung

    (Dr. Hauser [Sasbach] [CDU/CSU]: Geschwätz! — Weiterer Zuruf des Abg. Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU])

    tut sie so, als ob geschiedene Ehemänner ihre geschiedene Ehefrauen bestens versorgen und somit beschützen würden.

    (Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Zitieren Sie doch mal einen von uns, der so etwas erzählt hat!)

    — Wir haben im Hearing genügend gehört. — Dies mag sicherlich für einige Fälle zutreffen. Die Realität im Lande sieht aber ganz anders aus: Nur ein Viertel, nämlich 25 °/o aller anspruchsberechtigten Frauen erhalten überhaupt Unterhaltsleistungen. Vom idealtypischen patriarchalischen Versorgungs-
    und Alimentierungsdenken sind wir also in der gesellschaftlichen Wirklichkeit sehr weit entfernt. In der Regel stellen sich ja geschiedene Frauen auf den Boden dieser Tatsachen und stehen selbst ihren Mann, wann immer ihnen dies möglich ist. Grundsätzlich ist das normale Arbeitnehmereinkommen eben nicht ausreichend, um davon zwei Familien zu ernähren.

    (Zuruf des Abg. Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU])

    Dies heißt also nichts anderes, ob nun mit Scheidung oder ohne Scheidung: bei der Masse der Arbeitnehmerbevölkerung wird die Frühinvalidität eines Ehemannes zur Erwerbstätigkeit der Frau oder eben zum Sozialamt führen. Dies ist im geltenden Recht so, und dies kann auch im künftigen Recht so sein, allerdings mit sehr veränderten Grundlagen. Auch heute ist kaum zu vermuten, daß ein geschiedener Ehemann bei vorzeitiger Invalidität in der Lage wäre, seiner ersten Familie, der geschiedenen Frau und den Kindern aus erster Ehe, und seiner zweiten Familie Unterhalt zu leisten.
    Problematischer kann es für die Frau im Alter von 50 bis 60 Jahren werden, wenn nach der Scheidung, nach Versorgungsausgleich und Wiederheirat der Mann zum Frührentner wird. Hier kann der Fortfall von Unterhalt mangels Leistungsfähigkeit, wie wir es heute bereits unter dem geltenden Recht erleben, in der Tat die geschiedene Frau hart treffen. Aber wieviel besser wird künftig ihre Rechtsposition! Künftig haben diese geschiedenen und unter-

    Frau Dr. Lepsius
    haltsberechtigten Frauen ihr eigenes Rentenkonto für den Fall der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit und für das Alter. Grundsätzlich wird die ältere Frau damit erheblich bessergestellt und rentenrechtlich besser geschützt. Dabei ist es nur selbstverständlich, daß sie versicherungsrechtlich nicht anders behandelt werden kann als alle anderen Versicherten auch, daß also auch für sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug von Berufs-, Erwerbsunfähigkeitsoder Altersrente gelten müssen.
    Lassen Sie mich am Beispiel eines Rentnerehepaares schließlich noch die Wirkungen des Versorgungsausgleichs verdeutlichen. In diesen Fällen wird der Versorgungsausgleich im Verbund mit dem neuen Ehescheidungsrecht dazu führen, daß sich jeder der beiden Ehepartner die ökonomischen Konsequenzen einer Ehescheidung sehr genau überlegt. Eine leichtfertige Scheidung wird es dann gewiß nicht mehr geben.

    (Beifall bei der SPD)

    Merkwürdig in diesem Zusammenhang ist allerdings, daß gerade Kritiker, die so gern von der drohenden Verstoßungsscheidung sprechen, uns in diesem Fall die Wiedereinführung des katholischen Prinzips der Unauflöslichkeit der Ehe unterstellen. An diesem Fall wird freilich die einseitige Privilegierung des Mannes unter heutigem Recht deutlich. Ohne Einbußen an seinen sozialen Besitzständen zu erleiden, kann er den Fluchtweg aus einer langwährenden Ehe, aus einer 30- oder 40jährigen Ehe antreten. Umgekehrt haben alte Frauen unter dem geltenden Recht nur eine Waffe: das Widerspruchsrecht. Sie müssen also, um im Alter wirtschaftlich versorgt zu sein, auch demütigende und menschlich unwürdige Situationen ertragen.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Dies wird nun freilich anders, denn auch die ältere Frau gewinnt durch den Versorgungsausgleich an Freiheit, die bislang nur dem älteren Mann vorbehalten war. An einer sinnentleerten und unwürdigen Ehe muß sie nicht unbedingt festhalten, nur um im Alter versorgt zu sein.

    (Beifall bei der SPD)

    Auch dies ist ein Stück mehr Gleichberechtigung, die es Menschen ermöglichen wird, mit sozial ausgewogeneren Chancen und mit weniger Angst auch im Alter zu leben.

    (Thürk [CDU/CSU] : Wenn Sie „Ehe" hören, denken Sie nur an Scheidung! — Metzger [SPD] : Aber darüber diskutieren wir doch heute!)

    Das ist eine sehr nachdenkliche Rede, Herr Thürk. Sie sollten auch etwas mehr nachdenken.

    (Beifall bei der SPD)

    Meine Damen und Herren, an diesen Beispielen wird deutlich, welche sozialen Probleme dieser Reform zugrunde liegen. Mit der Einführung des Versorgungsausgleichs haben wir einen institutionellen Modernisierungsschritt getan, der die Frauen aus ihrem sozialrechtlichen Schattendasein herausführen wird. Wie irreführend sind da doch die Angriffe
    der Opposition gegen diese Reformpolitik der Koalition! Wie irreführend ist auch der Hinweis auf modische Verbeugungen. Die Status-quo-Fixierung Ihrer Argumentation, meine Damen und Herren von der Union, ist unhistorisch, gegenwartsblind und zukunftslos,

    (Beifall bei der SPD Lachen bei der CDU/ CSU — Reddemann [CDU/CSU] : ... und ein „Sicherheitsrisiko"!)

    denn ohne exakte Darstellung der Strukturbedingungen sozialer Lebensverhältnisse bleibt Ihr Rückgriff auf vermeintlich bedrohte Werte kurzschlüssig und ohne Willen zur Bewahrung durch Veränderung.
    Das neue Ehe- und Familienrecht strebt ausgewogene und sozial gerechte Lösungen an, die den Lebensbedingungen unserer Gesellschaft seit der Industrialisierung, also seit rund 150 Jahren, gerecht werden sollen. An die Stelle von Hilfskonstruktionen, Fiktionen und falschen Moralisierungen treten rechtliche Regelungen, die die widersprüchlichen Ordnungsprinzipien unserer Gesellschaft zu vermitteln suchen.
    Dies, meine Damen und Herren, ist ein ernstes Gesetz. Wir Sozialdemokraten erwarten von ihm, daß es dem einzelnen Bürger und der Gesellschaft als Ganzes mehr menschliche Würde und mehr soziale Gerechtigkeit gewährt. Diese Reform ist ein Bestandteil des beständigen Modernisierungsprozesses unserer institutionellen Lebensordnung, den die Sozialdemokraten gemeinsam mit den Freien Demokraten durchsetzen werden — auch weiterhin.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)