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ID0720900700

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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 209. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 Inhalt: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe-und Familienrechts — aus Drucksache 7/650 —, Zweiter Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4396 -- Zweiter Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/4361 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/2015 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4450 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4365 Dr. Emmerlich SPD . . 14403 C, 14474 D, 14478 D, 14501 C, 14502 D, 14505 B Dr. Mikat CDU/CSU . . . . . . . . . 14409 D Engelhard FDP . . . . 14477 C, 14473 B, 14482 B, 14503 C Frau Dr. Lepsius SPD . . . . 14422 C, 14491 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 14427 D, 14504 B Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 14433 D, 14473 A, 14505 C Frau Funcke FDP . . . . . . 14458 A, 14519 D Dr. Hillermeier, Staatsminister des Landes Bayern 14461 B Frau Schimschok SPD . . . . 14464 C, 14471 A Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . . 14467 B, 14493 C, 14503 B Dr. Arnold CDU/CSU 14469 D Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . . 14474 B, 14502 A Thürk CDU/CSU . . . 14475 B, 14500 D, 14511 D Frau Schleicher CDU/CSU 14484 D Gnädinger SPD 14486 C Frau Will-Feld CDU/CSU 14487 C Berger CDU/CSU 14497 B Spillecke SPD 14498 D Metzger SPD 14506 C Kleinert FDP 14514 C Frau Dr. Wex CDU/CSU 14517 C Glombig SPD 14518 D Namentliche Abstimmungen . . 14471 B, 14483 B, 14499 B, 14522 B Begrüßung der hundert Jahre alten Frau Kohlberg 14423 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 Fragestunde — Drucksache 7/4409 vom 5. 12. 1975 — Zweckmäßigkeit der persönlichen Anschauung über die Tätigkeit der Ständigen Vertretung insbesondere für die Mitglieder des Innerdeutschen Ausschusses sowie Zusammenhang der Absage des Gespräches von Mitgliedern des Innerdeutschen Ausschusses mit dem Leiter der Ständigen Vertretung durch die Bundesregierung mit dem Versuch der Einschränkung der Zuständigkeiten des Innerdeutschen Ministeriums und des zuständigen Bundestagsausschusses MdlAnfr A82 05.12.75 Drs 07/4409 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A83 05.12.75 Drs 07/4409 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 14437 A, B, C, D, 14438 A, B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14437 B, D, 14438 A ZusFr Lagershausen CDU/CSU . 14437 C, 14438 B ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 14438 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14438 B ZusFr Ey CDU/CSU 14438 C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 14438 C Gründe für die Zitierung von Staatssekretär Gaus durch den Bundeskanzler nach Bonn zu dem für einen Besuch von Mitgliedern des Innerdeutschen Ausschusses bei dem Leiter der Ständigen Vertretung in Ost-Berlin festgelegten Termin und für die kurzfristige Absage dieses Besuchs durch die Bundesregierung MdlAnfr A84 05.12.75 Drs 07/4409 Lagershausen CDU/CSU MdlAnfr A85 05.12.75 Drs 07/4409 Lagershausen CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 14439 A, B, C, D, 14440 A ZusFr Lagershausen CDU/CSU . . .14439 A, B, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14439 B ZusFr Baron von Wrangel CDU/CSU . . 14440 A Äußerung des Bundeskanzlers über die Qualifikation von Mitgliedern der Europäischen Kommission MdlAnfr A31 05.12.75 Drs 07/4409 Susset CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA . 14440 B, C, D ZusFr Susset CDU/CSU 14440 B, C ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . 14440 D ZusFr Kiechle CDU/CSU 14440 D Leitsätze für die Entsendung deutscher Politiker in die Europäische Kommission MdlAnfr A32 05.12.75 Drs 07/4409 Kiechle CDU/CSU MdlAnfr A33 05.12.75 Drs 07/4409 Kiechle CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 14441 A, B, C, D, 14442 A, B, C, 14443 A ZusFr Kiechle CDU/CSU . 14441 B, C, 14442 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14441 C ZusFr Susset CDU/CSU 14441 D ZusFr Wilhelm SPD . . . . . . . . 14442 A ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . 14442 D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 14443 A Vereinbarungen insbesondere über Kriegsgräberfürsorge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen MdlAnfr A88 05.12.75 Drs 07/4409 Freiherr von Fircks CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14443 B, C, D, 14444 A ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 14443 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14443 C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 14443 D ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . 14443 D Bedeutung der Aussage des Bundesaußenministers über die Form des Ausreiseprotokolls vom 9. 10. 1975 im Hinblick auf Art. 46 und 47 der Wiener Vertragsrechtskonvention und der Unterscheidung zwischen „völkerrechtlichem Vertrag" und „zweiseitigem Protokoll" MdlAnfr A91 05.12.75 Drs 07/4409 Graf Stauffenberg CDU/CSU MdlAnfr A92 05.12.75 Drs 07/4409 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 14444 A, B, C, D, 14445 A, B, C, D, 14446 A, B, C ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 14444 B, 14445 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 14444 D, 14446 A ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD 14444 D, 14446 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 14445 A, 14446 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 14445 B, 14446 C ZusFr Dr. Schweitzer SPD . . . . . . 14446 A Rückkehr Griechenlands in die NATO als Voraussetzung einer Vollmitgliedschaft in der EG MdlAnfr A93 05.12.75 Drs 07/4409 Biehle CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 14446 D, 14447 B ZusFr Biehle CDU/CSU 14447 A, B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 III Pressemeldungen über erzwungenen Eigentumsverzicht ausreisewilliger Deutscher aus Polen vor Erteilung der Ausreisegenehmigung MdlAnfr A94 05.12.75 Drs 07/4409 Ey CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14447 C, D, 14448 A, B, C, D, 14449 A, B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . 14447 D, 14448 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 14448 A ZusFr Biehle CDU/CSU . . . . . . . 14448 B ZusFr Dr. Hupka CDI J/CSU , . 14448 C ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . 14448 D ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 14449 A ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 14449 B Pressemeldungen über entschädigungslosen Verzicht auf Eigentum durch ausreisewillige Deutsche vor Erteilung der Ausreisegenehmigung durch Polen MdlAnfr A95 05.12.75 Drs 07/4409 Biehle CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14449 C, D, 14450 B, C, D, 14451 A, B ZusFr Biehle CDU/CSU . . . 14449 D, 14450 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 14450 B ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 14450 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . . 14451 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14451 A Pressemeldung über die beschleunigte Erteilung einer Ausreisegenehmigung bei Vorlage einer notariell beglaubigten Verzichtserklärung auf das Eigentum in Polen durch Angehörige Aussiedlungswilliger in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A96 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . . 14451 C, D, 14452 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . 14451 C, D ZusFr Biehle CDU/CSU . . . . . . . 14451 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14452 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 14452 B Vertretung des Standpunkts der Unzulässigkeit von Annexionen in Moskau und Warschau durch die Bundesregierung MdlAnfr A97 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14452 C, D, 14453 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 14452 D, 14453 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14453 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14453 B Behauptung des Bundesaußenministers über die Übereinstimmung mit Polen während und nach den Verhandlungen in der Beurteilung des Ausreiseprotokolls als „Zusage mit völkerrechtlicher Bindung Polens für Deutsche" MdlAnfr A98 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A99 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14453 C, D, 14454 A, B, C, 14455 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 14453 C, D, 14454 D, 14455 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 14454 A ZusFr Reuschenbach SPD 14454 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14454 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14455 A ZusFr Dr. Schweitzer SPD 14455 B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 14455 B Namen der Ortschaften in den ehemaligen deutschen Ostgebieten mit der Möglichkeit, die deutsche Sprache an Schulen zu erlernen MdlAnfr A100 05.12.75 Drs 07/4409 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . 14455 C, 14456 A, B ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 14455 D, 14456 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14456 B Beschaffung notariell beglaubigter Verzichtserklärungen auf das Eigentum in Polen von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Angehörigen für ausreisewillige Deutsche MdlAnfr A101 05.12.75 Drs 07/4409 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . 14456 B, C, D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 14456 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14456 C Vereinbarung von Waffengeschäften durch eine von Prof. Dr. Carstens 1965 geleitete Regierungsdelegation nach Saudi-Arabien sowie Bezeichnung dieser Region als Spannungsgebiet durch Mitglieder der damaligen Regierung MdlAnfr A102 05.12.75 Drs 07/4409 Reuschenbach SPD Antw StMin Moersch AA 14457 A Störungen der nach Bulgarien ausgestrahlten Sendungen der Deutschen Welle über den Staatsbesuch des Staatssratsvorsitzen- IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 den Schiwkoff in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B2 05.12.75 Drs 07/4409 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . 14457 A, B, C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 14457 B Untersuchungen über den schädlichen Einfluß von Kriegsspielzeug auf das Verhalten der Kinder MdlAnfr A60 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Jens SPD Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG 14457 D, 14458 A ZusFr Dr. Jens SPD . . . . . . . . 14458 A Nächste Sitzung 14524 A Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 14525* A Anlage 2 Mitteilung von Prof. Leyhausen über die Entwicklung von Käfigen für Legehennen unter Berücksichtigung des Tierschutzes und volkswirtschaftlicher Gesichtspunkte sowie Überflüssigkeit von Forschungsaufträgen über Verhaltensnormen von Geflügel bei der Käfighaltung MdlAnfr A4 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Hammans CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Logemann BML . . 14525* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 14403 209. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1975 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 11. 12. Dr. Ahrens ** 12. 12. Dr. Aigner * 12. 12. Dr. Artzinger * 12. 12. Bangemann * 1112. Dr. Bayerl * 11. 12. Behrendt * 12. 12. Dr. von Bismarck 11.12. Prof. Dr. Burgbacher 11. 12. Dr. Corterier * 11. 12. Entrup 11. 12. Prof. Dr. Erhard 12. 12. Dr. Eppler 12. 12. Dr. Evers 12. 12. Fellermaier * 12. 12. Flämig * 11. 12. Franke (Osnabrück) 12. 12. Frehsee " 11. 12. Gerlach (Emsland) * 11. 12. Gewandt 12. 12. Handlos 12. 12. Härzschel * 11. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 12. 12. Kater 12. 12. Kiep 12. 12. Dr. Klepsch * 12. 12. Krall * 11. 12. Lange * 11. 12. Lautenschlager* 12. 12. Prof. Dr. Lohmar 12. 12. Lücker * 12. 12. Memmel * 12. 12. Dr. Mende 12. 12. Prof. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 12. 12. Müller (Mülheim) * 11. 12. Dr. Müller (München) ** 12. 12. Mursch * 12. 12. Dr. Narjes 11.12. Frau Dr. Orth * 11.12. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Rosenthal 12. 12. Schmidt (München) * 12. 12. Schmidt (Wattenscheid) 11. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 12. 12. Dr. Schwencke ** 12. 12. Schwabe * 11. 12. Dr. Schwörer * 12. 12. Seefeld * 11. 12. Springorum * 12. 12. Dr. Starke (Franken) * 12. 12. Suck * 12. 12. Frau Verhülsdonk 11. 12. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 12. 12. Walkhoff * 12. 12. Frau Dr. Walz* 12. 12. Frau Dr. Wolf ** 11. 12. Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4364 Frage A 4, 205. Sitzung, Seite 14 193 A) : In Ergänzung meiner Antwort zu Ihrer o. a. Frage teile ich Ihnen mit, daß Herr Professor Dr. Leyhausen, Wuppertal, in der Sitzung am 5. Dezember 1975 den Vorsitz der beim Senat der Bundesforschungsanstalten meines Hauses gebildeten Arbeitsgruppe niedergelegt hat und eine weitere Mitarbeit in dieser Gruppe ablehnt. Herr Professor Dr. Leyhausen hat seinen Schritt mit bestehendem Zweifel an einer unabhängigen Arbeitsmöglichkeit dieses Gremiums begründet. Ich bedaure diese Entscheidung, da Herr Professor Dr. Leyhausen bei der Planung und Durchführung des in Aussicht genommenen Forschungsvorhabens, das der gemeinsamen Anstrengung zur Lösung der drängenden Probleme bei der Geflügelhaltung dienen soll, mit seinem reichen Wissen und seiner Erfahrung nun nicht mehr zur Verfügung steht.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Arnold?


Rede von Dr. Gottfried Arnold
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Engelhard, wären Sie bereit einzuräumen, daß dies in den Beratungen sowohl des Unterausschusses als auch des Rechtsausschusses, als auch in den Beratungen heute hier unstreitig war und ist?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans A. Engelhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Dr. Arnold, ich räume Ihnen völlig ein, daß bei den Beratungen selbstverständlich niemand Änderungsanträge im Sinne des kanonischen Rechts vorgelegt hat; das ist völlig unbestritten. Sie wissen aber ebenso, was sich draußen in der Diskussion abspielt. Das wird man mit im Auge haben müssen.
    Wir werden außerdem sehen müssen, daß diese Institutsgarantie unserer Verfassung natürlich zunächst einmal eine Einrichtung vorsieht für die Betroffenen, die sich dieses Instituts bedienen, und daß
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 14419
    Engelhard
    diese Einrichtung erst in zweiter Linie übergeordneten Interessen dient.
    Wir haben uns bei der Diskussion mit einer zweiten Auffassung auseinanderzusetzen, die die Ehe zunächst einmal als Vertrag sieht. Für den, der das so sieht, ist die Welt immer in Ordnung, wenn er gesetzlich Rechte und Pflichten festschreiben kann, wenn sein am bürgerlichen Recht geschulter Verstand dann das Problem der Eheauflösung unter dem Gesichtspunkt der Vertragsverletzung bewältigt, und dort, wo unverschuldete Umstände zur Zerrüttung der Ehe geführt haben, zur Figur des Wegfalls der Geschäftsgrundlage greift, um das Problem lösen zu können.
    Ich glaube, daß so manches — nicht heute hier, aber in der allgemeinen politischen Diskussion — auch bei der Union noch im Raume steht und nicht ausgeräumt ist. Dies ist darauf zurückzuführen, daß die Union bei ihrem Weg zum Zerrüttungsprinzip — ich weiß nicht, vielleicht ist es sogar ein Gewaltmarsch — im Kreise geht und im Ansatz immer wieder zu ihren Ausgangspunkten zurückkehrt.

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU]: Das sind wohl Ihre Träume!)

    Unser Eheverständnis ist es jedenfalls, daß im Vordergrund die Ehe als eine personale Lebensgemeinschaft steht. Das ist eine Einrichtung, die sich der rechtlichen Regelung nicht entzieht, die aber eines weiten Spielraums bedarf, der im einzelnen von den Ehegatten ausgefüllt werden muß. Ich erinnere mich, daß sich einiger Protest bei der ersten Lesung dieses Entwurfs erhoben hat, als ich sagte: In Wahrheit gründet sich der Bestand der einzelnen Ehe doch nur auf den Willen der beiden Ehegatten zur ehelichen Gemeinschaft.

    (Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Die totale Relativierung!)

    Ich weiß, daß mit dieser Aussage natürlich ein subjektives Element in unsere Ehen hineingetragen wird.

    (Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Und auf diesem Luftgebilde wollen Sie Kinder in die Welt setzen!)

    Aber es wird nicht hineingetragen, Herr Kollege Dr. Lenz, es ist vorhanden, denn Ehepaare heute verstehen sich weniger als Inhaber und Träger einer überkommenen und gesetzlich normierten und fixierten Rolle, sondern wir erleben nicht erst seit heute, seit zumindest 150 Jahren, daß immer stärker Neigung und Eros in die Auffassung von Ehe miteingebunden sind.

    (Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU]: Wer hat etwas dagegen?)

    Dem personalen Ehebegriff entspricht beim Scheidungsrecht am besten das Zerrüttungsprinzip. Wo der Wille zur Ehe bei einem oder bei beiden Ehepartnern endgültig erloschen ist, da ist eine Ehe gescheitert und kann geschieden werden. Aber um Mißverständnisse zu vermeiden: das Zerrüttungsprinzip setzt ja nicht etwa den Bestand einer Ehe, weil es auf einer gewissen Willenstheorie gründet, der Willkür oder gar der Eingebung des Augenblicks aus. Es ist gerade umgekehrt, im Verschuldensrecht wird eine Momentaufnahme gemacht, und das genügt. Beim Zerrüttungsprinzip muß der Weg der Ehe bis zu jenem Punkt abgeschritten werden,

    (Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Nach drei Jahren ist alles vorbei!)

    wo man von endgültiger Zerrüttung, vom Scheitern sprechen kann.

    (Wehner [SPD] : Sehr wahr!)

    Bei der Anwendung des Zerrüttungsprinzips wird der Zustand einer Ehe also sorgfältiger erforscht. Wir müssen doch aus unserer täglichen Praxis heraus deutlich sehen, daß beim heutigen Verschuldensrecht die Erforschung von Verfehlungen völlig die Frage überlagert und nahezu zu verdecken sucht, ob eine Ehe zerrüttet ist. Es ist ja ganz interessant: Beim Scheidungsgrund des Ehebruchs, jenem absoluten Scheidungsgrund — vielleicht ein einmaliger Vorgang, eine einmalige Verfehlung —, interessiert der Zustand einer Ehe überhaupt nicht. Dann wird die Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Ehe ganz einfach unterstellt.

    (Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Da wird nichts unterstellt! Sonst würde doch keiner klagen!)

    Ich glaube, daß dies doch jenen, die immer wieder — auf Umwegen zwar — zum Verschuldensprinzip zurückkehren wollen, etwas zu denken geben sollte. Um diese Fragen muß die Auseinandersetzung gehen.
    Wenn Sie in Ihren Änderungsanträgen heute auch bei einverständlicher Scheidung nach einjähriger Trennung die Widerlegbarkeit der Vermutung wünschen, so möchte ich Sie einmal an die tägliche Praxis bei Konventionalscheidungen heute in diesem Lande erinnern. Es werden keine hohen Anforderungen mehr an Schimpfworte gestellt, die als schwere Eheverfehlungen dienen sollen. Beschimpfungen zwischen Eheleuten müssen längst nicht mehr von der Sprachgewalt jenes unaussprechlichen Wortes sein, mit dem in den „Buddenbrooks" der Münchener Privatier Aloys Permaneder seine Frau belegte, als diese nach heftigem Streit fluchtartig den Rückzug aus dem ehelichen Schlafzimmer antrat — eines, wie damals Toni Buddenbrook meinte, so unaussprechlichen Wortes, daß sie gelobte, es Zeit ihres Lebens nie über ihre Lippen zu bringen.

    (Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Man muß die Gegenwart schon ziemlich schwarzmalen, damit das schwache Grau der Zukunft als strahlende Sonne erscheint!)

    — Herr Kollege Dr. Lenz, heute reichen weit gedämpftere Töne aus, um die erwünschten Rechtsfolgen nach sich zu ziehen. Aber das Entscheidende scheint mir zu sein, daß dabei der Zustand der Ehe vom Gericht überhaupt nicht geprüft wird, daß die Ehe auf die bloße Erklärung des anderen Teils hin, daß er die eingeräumte Eheverfehlung des anderen nicht verziehen habe, als gescheitert angesehen wird. Das ist die Praxis in unserem Lande bei der Konventionalscheidung nach dem Verschuldensrecht: Das Unwesentliche, in der Ehe nahezu Beiläufige, das

    Engelhard
    vielleicht Unschöne, aber nicht Entscheidende wird erforscht, während das Wesentliche, das Scheitern der Ehe als gegeben unterstellt wird. Trotz solcher Praxis unseres geltenden Rechts schlägt die Opposition in dieser Hinsicht einiges vor und sagt, Ehescheidungen würden zu leicht gemacht.

    (Thürk [CDU/CSU] : Na und?)

    Gleichzeitig wird mit einer gewissen Verwunderung festgestellt, daß materiell eine Ehescheidung zu stark belastende Folgen nach sich ziehen könne.
    Das Verhältnis von Eherecht, Scheidungsrecht und materiellen Scheidungsfolgen hat zu ganz merkwürdigen Mißverständnissen geführt. So hat etwa der Familienrechtler Professor Schwab vor der Katholischen Akademie Schwerte am 1. Februar 1975 — ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten aus dem Sonderabdruck aus „Stimmen der Zeit", Heft 5, Mai 1975 — ausgeführt:
    Insgesamt würde durch die Verwirklichung der Regierungsvorlage die Ehe als Gegenstand staatlichen Rechts an Deutlichkeit ihrer Sinnbestimmung und ihrer Strukturen verlieren.
    Professor Schwab meint weiter, dann müsse ein Abbau der vermögensrechtlichen Auswirkungen der Ehe dem eigentlich entsprechen. Er begründet dies mit einer Parallele aus dem allgemeinen Gesellschaftsrecht. Und anschließend — hier darf ich wieder zitieren — stellt er, fast etwas überrascht, fest:
    Eine Rückbildung der vermögensrechtlichen Wirkungen der Ehe ist nun aber keineswegs beabsichtigt. Man kann eher vom Gegenteil sprechen.
    Sehen Sie, meine Damen und Herren, hier liegt ein grundlegendes Mißverständnis des dreifachen Ziels des Regierungsentwurfs zugrunde. Ich will es einmal negativ ausdrücken: Wer in der Ehe die Partner nicht in bestimmte Rollenschemata pressen will, wer eine gescheiterte Ehe nicht mit gesetzlichen Zwangsmitteln aufrechterhalten will, braucht es noch lange nicht hinzunehmen, daß der geschiedene und wirtschaftlich schwächere Ehegatte in seiner gesamten Existenz gefährdet wird. Das ist es eben, daß Ehescheidung nach unserem Verständnis nicht ein Kampf um alles oder nichts, nicht ein Streit um Sein oder Nichtsein sein soll, sondern daß wir mit der Scheidung Konfliktlösungen im personalen Bereich ermöglichen wollen.
    Und die materiellen Folgen? Diese Konsequenzen sind zu ziehen. Die Ehe ist auch wirtschaftliche Lebensgemeinschaft, und die wirtschaftlichen Folgen müssen desto sorgfältiger geregelt sein, je eher man dem einzelnen Ehegatten gestattet, seine persönliche Konfliktsituation mit den Mitteln des Scheidungsrechts zu lösen.
    Wir versuchen dies mit einem neuen Unterhaltsrecht und mit dem neuen Institut des Versorgungsausgleichs, das insbesondere der eigenständigen sozialen Sicherung der Frau dienen soll. Darüber wird später noch einiges zu sagen sein. Ich will hier nur betonen, daß wir mit dem vorgelegten Konzept zum Unterhaltsrecht und zum Versorgungsrecht wohl
    eine gute Grundlage für die Regelung der materiellen Scheidungsfolgen geschaffen haben.
    Bei der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs am 8. Juni 1973 hatte ich dargelegt, wie ein Scheidungsrecht, das die Zustimmung und Billigung der Fraktion der Freien Demokraten in diesem Hause finden soll, aussehen müsse. Dazu waren dann ja auch einige Korrekturen am ursprünglichen Regierungsentwurf notwendig. Ich kann heute — auch für meine politischen Freunde — mit Befriedigung feststellen, daß unsere Erwartungen bei den Beratungen im Unterausschuß und im Rechtsausschuß in dieser Hinsicht voll erfüllt wurden.
    Ich hatte damals gefordert, daß die Trennungsfristen von einem bzw. von drei Jahren Maximalfristen sein müßten. Ich hatte weiter verlangt, daß die Vermutung für das Scheitern der Ehe nach dreijähriger Trennung unwiderlegbar sein müsse, und ich hatte weiter gefordert, daß auch die vorgesehene immaterielle Härteklausel nur hinnehmbar sei, wenn sie zeitlich eng beschränkt werde.

    (Thürk [CDU/CSU] : Doktrinärer Liberalismus!)

    Nun sehen wir gar keinen Grund, etwa bei nicht einverständlicher Scheidung fünf Jahre zuzuwarten, bis eine Scheidung erfolgen kann. Der Respekt vor den Ausführungen von Herrn Professor Mikat und mein Interesse an ihnen hat mir noch nicht die Möglichkeit gegeben, die uns heute auf den Tisch gelegten Änderungsanträge Ihrer Fraktion bereits gewissenhaft zu studieren. Aber soweit ich gesehen habe, verlangen Sie jetzt auch nicht mehr, daß hier eine fünfjährige Trennungsfrist eintritt; ich muß mich mit dieser Frage also nicht mehr sehr breit auseinandersetzen.

    (Thürk [CDU/CSU] : Das haben wir im Unterausschuß nie verlangt!)

    Nur eines sei Ihnen gesagt: daß etwa Praktiker der Eheberatung bis weit in den kirchlichen Bereich hinein doch der Auffassung sind, daß auch bei nicht einverständlicher Scheidung eine Trennungsfrist von zwei Jahren ausreicht, daß dann also im Regelfall das endgültige Scheitern der Ehe festgestellt werden kann, und wir nur in dem Bestreben, hier nun wirklich auch letzte Auffangmöglichkeiten zu schaffen, bereit waren, von vornherein eine Dreijahresfrist vorzusehen.
    Wir würden es jedenfalls nicht einsehen — um dies der Vollständigkeit halber mit allem Nachdruck hier zu sagen —, wenn eine Zermürbungstrennung— so muß man es nennen — von fast einem halben Jahrzehnt im Gesetz vorgesehen würde. Eine so lange Trennung dient ja auch in Wahrheit nicht den Interessen des Widersprechenden. In ihm werden nur falsche Hoffnungen erweckt. Er ist, von der ehelichen Lebensgemeinschaft her gesehen, nicht mehr verheiratet. Von Gesetzes wegen ist er es; er befindet sich in einem Zwischenzustand, in einem Wartezustand. Mit einer solchen Regelung wird den Interessen des Widersprechenden nicht gedient. Außerdem muß immer gesehen werden, daß natürlich die Trennung eines Ehepaares, jedenfalls die Trennung auf eine ge-
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 14421
    Engelhard
    wisse Dauer, nicht den Beginn, sondern einen gewissen Schlußpunkt einer schweren Ehekrise markiert. All dem gehen ja Überlegungen voraus. Ich bin damals bei der ersten Lesung gerade auf diese Frage eingegangen, wo uns allerdings statistisches Material, soweit man derartiges überhaupt erheben kann, aus unserem Lande weitgehend fehlt.
    Die Widerlegbarkeit der Vermutung nach dreijähriger Trennungszeit würde bedeuten, daß sie praktisch nie zur Anwendung kommen würde, es sei denn, man würde die Rückkehr zum Verschuldensprinzip unseres geltenden Scheidungsrechts finden, was wir wohl alle in diesem Umfang nicht wünschen. Aber eines steht fest: die Widerlegbarkeit hätte schädliche Auswirkungen auf die Haltung nahezu aller Ehepaare, die sich in einer derartigen Scheidungssituation befinden. Wiederum würden beim widersprechenden Teil falsche Erwartungen geweckt. Wie nach dem bisherigen Recht müßten die Parteien wie Hund und Katze auseinandergehalten werden. Versöhnungsversuche, die wir ausdrücklich im neuen Recht als ein Angebot des Gesetzgebers vorsehen, Möglichkeiten zu finden, auch eine Ehe wieder zu kitten, Möglichkeiten zu finden, überhaupt miteinander zu sprechen, ohne von vornherein eine Fristunterbrechung herbeizuführen, würden von Gesetzes wegen zunichte gemacht.
    Nun haben wir in § 614 ZPO weite Möglichkeiten für den Richter geschaffen, ein Scheidungsverfahren auf Zeit auszusetzen. Wir begrüßen das; denn aus dem jeweiligen Stadium eines bestimmten Verfahrens heraus wird nur der Familienrichter beurteilen können, was jetzt notwendig und was zu tun ist. Es ist nach unserem letzten Beschluß auch möglich, über die dreijährige Trennungszeit hinaus noch sechs Monate ein Verfahren auszusetzen. Um es ganz deutlich zu sagen: Wir sehen in dieser Vorschrift nicht so sehr eine große materiell-rechtliche Regelung. Wir sehen vielmehr Möglichkeiten für das Prozeßrecht, für den Ablauf eines Verfahrens, wo hier dem Richter ein Mittel in die Hand gegeben wird, was ihm beim Abwickeln eines bestimmten Verfahrens ganz sicherlich sehr dienlich sein wird.
    Mit dem Thema „Härteklausel zur Begrenzung des objektiven Zerrüttungsprinzips" beschäftigt sich die Freiburger Dissertation von Helmuth Peuckmann aus diesem Jahr. Der Verfasser kommt in dieser Doktorarbeit zu dem Ergebnis, daß sowohl die materielle wie auch eine immaterielle Härteklausel abzulehnen seien.
    Wir haben bei den Beratungen im Rechtsausschuß in einem begrenzten Umfang die im Regierungsentwurf vorgesehene immaterielle Härteklausel belassen, aber wir haben sie zeitlich stark eingeschränkt und in ihrer Anwendung begrenzt auf Scheidungen nach dem Grundtatbestand, also nicht mehr über den dreijährigen Ablauf der Trennungsfrist hinaus. Wir haben das getan, weil wir nach den sehr ausführlichen und gewissenhaften Beratungen nicht ausschließen wollten, daß in ganz verschwindend wenigen Fällen in der Scheidung nach
    dem Grundtatbestand für den widersprechenden Teil etwas Überfallartiges liegen mag

    (Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

    und er mit diesem Überfall konfrontiert wird in einer persönlichen Situation, in der er dies seelisch nicht hinnehmen kann, in der er damit nicht fertig werden kann, weil er sich zu diesem Zeitpunkt in einer Ausnahmesituation befindet. Deswegen haben wir in diesem begrenzten Umfang die immaterielle Härteklausel belassen.
    Wir müssen uns aber, wenn wir die Diskussion verfolgen, immer bewußt sein, daß — und darauf zielt die CDU/CSU mit ihren Änderungsanträgen — eine unbefristete Härteklausel einen neuen Einstieg in das Verschuldensprinzip bringen könnte.

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Das ist doch wirklich dummes Zeug! Ein völliges Unverständnis von Härteklauseln!)

    — Herr Kollege Vogel, ob das dummes Zeug ist, möge die gesamte Öffentlichkeit beurteilen. Ich werde Ihnen zunächst einmal eines sagen: Es ist sehr interessant, daß in der zitierten Dissertation Peuckmann auf das Problem hinweist, daß sich stets bei der Interpretation neuer Rechtssätze durch eine alte Juristengeneration das soziologische Problem stelle, daß die Auslegung mit einem am alten Recht orientierten Vorverständnis erfolge. Das ist ja auch der Grund — Herr Professor Mikat hat das angesprochen, und Sie haben entsprechende Änderungsanträge gestellt: nicht Scheitern, sondern unheilbare Zerrüttung verlangen Sie —, warum wir nicht darauf eingehen. Das wird Ihnen jeder Anwalt sagen, der in seinem Büro fortlaufend Scheidungsklagen zu diktieren hat und dem der berühmte Satz in Fleisch und Blut übergegangen ist, daß der Beklagte durch diese oder jene vorher angeführte Verfehlung die Ehe schuldhaft so tief zerrüttet habe, daß die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet werden könne. Es folgt dann die Bitte um Erlaß des Sühneversuchs und die Unterschrift. Wer dies viele hundertmal getan hat, der wird die unheilbare Zerrüttung immer vor jenem Hintergrund sehen, von dem Peuckmann spricht, vor dem Hintergrund des Vorverständnisses, in dem er erzogen ist, in dem er aufgewachsen ist. Deswegen wird es an einigen Stellen notwendig sein, auch zu einem anderen Sprachgebrauch in unserem neuen Recht zu kommen.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Für diese Aufrichtigkeit sind wir Ihnen dankbar!)

    Wir sollten auch nicht unbeachtet lassen, was von Befürwortern einer Verschuldensprüfung im Rahmen einer unbefristeten Härteklausel zur Stützung ihrer Auffassung angeführt wird. Da ist die Rede davon, daß es gelte — ich darf zitieren —, den Triumph der Niedertracht, die legale Verstoßung, den Sieg des reinen Individualismus in der Form des härtesten Egoismus zu verhindern.
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    Engelhard
    Nur damit wir uns hier nicht so im Stande der Unschuld gegenseitig konfrontieren, will ich darauf hinweisen: Dies alles sind Zitate aus der juristischen Literatur der allerletzten Jahre, die uns in diesem Punkt zur Vorsicht mahnen sollten.
    Aber damit kein Mißverständnis entsteht: Wir gehen an diese Dinge nicht etwa mit der Auffassung heran, daß der Mensch gut sei oder daß er zumindest doch immer das Rechte wolle und sich deswegen für uns die Frage im praktischen Recht gar nicht stelle. Das ist nicht der Unterschied in unseren Auffassungen. Wir sind nur der Meinung — deswegen sind wir für eine sehr restriktiv gefaßte Härteklausel —, daß die Verweigerung der Scheidung keine Lösung bringt, auch nicht für den, der zunächst an der Ehe festhalten will. Dort, wo es sich um besonders krasse Fälle handelt, etwa bei Mißhandlungen und ähnlichem, hat man ja geradezu die Verantwortung, den Beteiligten nahezulegen, nicht nur die Trennung, sondern auch die Scheidung durchzuführen.

    (Thürk [CDU/CSU] : Überlassen Sie doch dem Richter die Durchsetzung der Gerechtigkeit!)

    Im übrigen — auch das soll nicht unerwähnt bleiben —: Bei allem, was auch zwischen Ehepartnern passiert und vor dem wir die Augen nicht verschließen dürfen, sollten wir uns bei der öffentlichen Diskussion, bei der Diskussion draußen im Lande, davor hüten, immer mit Beispielen aufzuwarten, die in der Öffentlichkeit so herumgereicht werden und doch sehr stark den Zuschnitt einer erheblichen Vereinfachung und einer etwas lasziven Phantasie haben.

    (Thürk [CDU/CSU] : Das ist Ihnen auch peinlich!)

    Ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten nochmals aus der Dissertation von Peuckmann, Seite 98, zitieren:
    Niemand wird eine intakte eheliche Gemeinschaft praktisch grundlos aufgeben, wenn oberflächliche, äußere Reize an ihn herangetragen werden. In den Fällen einer „Verstoßung" wird die eheliche Gemeinschaft schon zuvor brüchig geworden sein, etwa, wenn die Partner sich seit langem nichts mehr zu sagen hatten und sich allmählich — über Jahre hinweg — voneinander entfremdet haben, ohne daß sich die eine oder andere Auseinandersetzung allein als ehezerrüttend ausgewirkt hätte.
    Ich glaube, das ist ein wichtiger Beitrag in diesem Zusammenhang, daß wir auch beim Ausmalen von Beispielen nicht immer so tun sollten, als würden wir das wirkliche Leben nicht kennen, als hätten wir nicht gerade als Richter und Anwälte oder in anderen Berufen, die mit dem Zustand von Ehen zu tun haben, die notwendigen Erfahrungen gesammelt, um zu wissen, daß es diese einseitige Zerstörung, boshaft, ohne Hintergrund von einem angezettelt und durchgeführt, auch einmal geben mag, aber kaum in vielen Fällen. Es steht immer mehr im Hintergrund.
    Da beginnt bereits wieder unser juristisches Vorverständnis. Wir sprechen über die Dinge falsch, weil wir, geschult am juristischen Vorverständnis des Verschuldensprinzips, uns gar nicht vorstellen können, daß diesem Eklat, dieser bösen Tat des einen in der Ehe — das mag etwas sehr Schlimmes sein —, vieles vorausgegangen sein wird, das sich unserer Beurteilung und Betrachtung und auch der gerichtlichen Feststellung entzieht.
    Ich glaube, bei allem Verständnis für diejenigen, die in schlechter, in gescheiterter Ehe leben und daran oft schwer zu tragen haben, ist es notwendig, darauf in der Diskussion hinzuweisen. Wir helfen ihnen nicht, wenn wir mit Scheidungsverboten zu operieren suchen. Wir können uns nur bemühen, die Ehescheidung künftig weniger zu einem Strafgericht als vielmehr zu einem Mittel werden zu lassen, mit dem versucht wird, persönliche Konflikte zu lösen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)