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    Vokabeln: 13
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 208. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975 Inhalt: Eintritt des Abg. Emeis in den Deutschen Bundestag 14315 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr Kempfler 14315 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 14315 B Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 14316 B Nachruf auf den Abg. Graaff 14336 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 14315 B Beratung des Einspruchs des Bundesrates zum Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur im Geltungsbereich des Arbeitsförderungs- und des Bundesversorgungsgesetzes — Drucksache 7/4411 — Glombig SPD 14336 D Müller (Remscheid) CDU/CSU . . . . 14337 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Landeszugehörigkeit des Verwaltungsbezirks Oldenburg und des Landkreises Schaumburg-Lippe nach Artikel 29 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes — Drucksache 7/4167 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4384 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 14349 C Gerster (Mainz) CDU/CSU 14341 B Dr. Wendig FDP 14343 C Lemp SPD 14346 D Ey CDU/CSU 14349 C Schirmer SPD 14351 B von Alten-Nordheim CDU/CSU . . . . 14353 A Groß, Minister des Landes Niedersachsen 14355 D Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . . . 14357 B Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär BMI . 14358 C Carstens (Emstek) CDU/CSU 14359 D Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch — Drucksache 7/4017 —, Bericht und Antrag des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform — Drucksache 7/4354 — Freiherr Ostman von der Leye SPD . . . 14361 B Spranger CDU/CSU . . . . . . . . . 14362 A II Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Neuorganisation der Marktordnungsstellen - Drucksache 7/4021 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 7/4408 — Büchler (Hof) SPD 14363 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Tierzuchtgesetzes — Drucksache 7/4008 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 7/4402 — Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU . . 14364 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern — Drucksache 7/4059 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4399 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/4398 14365 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem AKP-EWGAbkommen von Lomé vom 28. Februar 1975 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen — Drucksache 7/4139 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4405 —, Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 7/4404 — Dr. Corterier SPD 14366 B Hofmann SPD 14367 D Roser CDU/CSU 14369 C Zywietz FDP 14371 B Wischnewski, Staatsminister AA . . . 14372 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes — Drucksache 7/2379 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4407 — Pensky SPD 14374 B, D Entrup CDU/CSU 14376 B Dr. Wendig FDP 14377 D Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär BMI . 14379 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes — Drucksache 7/4374 — . . 14380 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 28. April 1975 zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Griechenland infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zur Gemeinschaft — Drucksache 7/4382 — 14380 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. Oktober 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zu dem Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen — Drucksache 7/4360 — . . . . . . . 14380 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den rechtlichen Status der Bundeswasserstraße Elbe-Seitenkanal — Drucksache 7/4381 — . . . . . . . . . . 14380 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank — Drucksache 7/4380 — . . . . . . . . 14380 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Pockenschutzimpfung — Drucksache 7/4375 — . . . . . . . . . . 14380 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geflügelfleischhygienegesetzes — Drucksache 7/4413 — 14380 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des EntwicklungshelferGesetzes — Drucksache 7/4393 — Bühling SPD 14381 A Schleifenbaum FDP 14382 A Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . . . 14382 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Hauser (Krefeld), Schmidhuber, Lampersbach, Dr. von Bismarck, Engelsberger, von Bockelberg, Pohlmann, Schedl, Dr. Müller-Hermann, Dr. Zeitel, Dr. Becker (Mönchengladbach), Gewandt, Haase (Kassel), Dr. Luda, Schröder (Lüneburg), Dr. Stavenhagen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen sowie der freien Berufe und zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der mit- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975 III telständischen Wirtschaft (Bundesmittelstandsförderungsgesetz) — Drucksache 7/4284 — Hauser (Krefeld) CDU/CSU 14383 A Dr. Schachtschabel SPD . . . . . . 14386 A Dr. Graf Lambsdorff FDP . . . . . . 14388 B Schedl CDU/CSU . . . . . . . . . 14392 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Altölgesetzes — Drucksache 7/4368 — . . . . . . . . 14393 D Beratung der Ubersicht 16 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 7/4383 — 14394 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für einen Entwurf eines Beschlusses des Rates, mit dem die Kommission im Hinblick auf einen Beitrag der Gemeinschaft zur Finanzierung von Kernkraftwerken zur Aufnahme von Euratom-Anleihen ermächtigt wird — Drucksachen 7/3333, 7/4385 — 14394 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 17/64/EWG über die Bedingungen für die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft — Drucksachen 7/4011, 7/4362 — . . . . . . . . . . 14395 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Anpassung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Taxameter Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens in Form eines Briefwechsels betreffend Artikel 3 des Protokolls Nr. 8 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik Verordnung (EWG) des Rates über die zolltarifliche Behandlung bestimmter Erzeugnisse, die zur Verwendung beim Bau, bei der Instandhaltung oder der Instandsetzung von Luftfahrzeugen bestimmt sind Verordnung (EWG) des Rates über die zolltarifliche Behandlung bestimmter, aus den neuen Mitgliedstaaten eingeführter Erzeugnisse, die in der Gemeinschaft in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung beim Bau, bei der Instandhaltung oder Instandsetzung bestimmter Luftfahrzeuge verwendet werden sollen Verordnung (EWG) des Rates zur vollständigen oder teilweisen Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse der Kapitel 1 bis 24 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta (1976) Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1059/69, (EWG) Nr. 1060/69, (EWG) Nr. 2682/72, (EWG) Nr. 120/67, (EWG) Nr. 3330/74, (EWG) Nr. 765/68 und (EWG) Nr. 950/68 bezüglich der Einreihung bestimmter Sorbitsorten in den Gemeinsamen Zolltarif Verordnung (EWG) des Rates über die Aussetzung der Anwendung der Bedingung, der die Einfuhr frischer Zitronen mit Ursprung in Zypern, Spanien, Israel, Marokko, der Arabischen Republik Ägypten, Tunesien und der Türkei in die Gemeinschaft auf Grund der Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und jedem dieser Länder unterliegt — Drucksachen 7/3935, 7/4198, 7/4133, 7/4216, 7/4135, 7/4137, 7/4217, 7/4363 — . . . . . . . 14394 B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs — insbesondere des Omnibusverkehrs — Drucksache 7/4320 — 14395 A Fragestunde — Drucksache 7/4409 vom 5. 12. 1975 — Einbeziehung des MRCA-Projekts in die Kürzungen des Verteidigungshaushalts Großbritanniens MdlAnfr A3 05.12.75 Drs 07/4409 Reiser SPD Antw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 14316 B, C ZusFr Reiser SPD 14316 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975 Aufrechterhaltung des Wettbewerbs bei Angeboten für Inneneinrichtungen von Garnisonen MdlAnfr A4 05.12.75 Drs 07/4409 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Schmidt BMVg 14316 D, 14317 A, B ZusFr Niegel CDU/CSU 14317 A, B Änderung der Richtlinien zur Vergabe von Wohnungsfürsorgemitteln MdlAnfr A5 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Wernitz SPD Antw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . . 14317 C Aufwendung erheblicher Geldmittel für die Entwicklung wenig aussichtsreicher Raketen; Entwicklung der „Billigrakete" MdlAnfr A7 05.12.75 Drs 07/4409 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . . 14317 D, 14318 A, B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 14318 A, B Geltungsbereich des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften über die Beschäftigung Radikaler im öffentlichen Dienst MdlAnfr A8 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Sperling SPD Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . 14318 B, C, D ZusFr Dr. Sperling SPD 14318 C ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . 14318 D Standorte für Kernkraftwerke in ElsaßLothringen MdlAnfr A9 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Gölter CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 14319 A, C ZusFr Dr. Gölter CDU/CSU 14319 C Zahl der dem neu errichteten Grenzschutzkommando West unterstellten Beamten; Schließung der im Grenzbereich durch den Abzug von Beamten entstandenen Personallücken MdlAnfr A12 05.12.75 Drs 07/4409 Gerster (Mainz) CDU/CSU MdlAnfr A13 05.12.75 Drs 07/4409 Gerster (Mainz) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . . 14319 D, 14320 A, B, D, 14321 A, B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . 14320 A, B, D, 14321 A ZusFr Ey CDU/CSU 14321 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14321 B Stand der Beratungen zur Einbeziehung der Zollverwaltung in ein fortgeschriebenes Sicherheitsprogramm MdlAnfr A14 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Wernitz SPD Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 14321 C, D, 14322 A ZusFr Dr. Wernitz SPD 14321 C, D Ablehnung des Austauschs des früheren Kanzlerreferenten Guillaume vor Verbüßung seiner Haftstrafe sowie Verweigerung seiner Begnadigung MdlAnfr Al 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ 14322 A, B, C, D, 14323 A, B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 14322 B ZusFr Niegel CDU/CSU . . . . . . . 14322 C ZusFr Seiters CDU/CSU . . . . . . . 14322 C ZusFr Dr. Sperling SPD . . . . . . . 14322 D ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . . 14322 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14323 A ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 14323 A Beteiligung des BND oder anderer Stellen der Bundesregierung an Waffengeschäften der Werkzeugaußenhandelsgesellschaft mbH MdlAnfr A80 05.12.75 Drs 07/4409 Gansel SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . 14323 B, C, D ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . 14323 C ZusFr Hansen SPD 14323 D ZusFr Dr. Sperling SPD . . . . . . 14323 D Anerkennung der Bayerischen Staatsbürgerlichen Vereinigung e. V. als „gemeinnützig" MdlAnfr A19 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Schöfberger SPD Antw PStSekr Offergeld BMF . 14324 A, B, C, D, 14325 A, B ZusFr Dr. Schöfberger SPD . . 14324 B, 14325 A ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD . . . . 14324 C ZusFr Dr. Sperling SPD . . . . . . . 14324 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14324 D ZusFr Spranger CDU/CSU 14325 B Unterschiedliche Belastung der Arbeitnehmer in Klein- und Großstädten durch erhebliche Preisunterschiede bei Benzin MdlAnfr A20 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14325 C, D, 14326 A ZusFr Dr. Enders SPD 14325 D ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . 14325 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975 V Einsatz heimischer Steinkohle in Kraftwerken, Strombedarf sowie Kapazitätsentwicklung bei Stromerzeugungsanlagen 1975 sowie 1976 bis 1980; Gestaltung des Aufkommens und der Verteilung der Mittel aus der Verstromungsabgabe für die Jahre 1975 und 1976 MdlAnfr A21 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Zeitel CDU/CSU MdlAnfr A22 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Zeitel CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 14326 B, D, 14327 A ZusFr Dr. Zeitel CDU/CSU . . . . . . 14326 D ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . . 14327 A Auswirkungen eines garantierten Mindestpreises für Mineralöl; Wettbewerbsverzerrungen bei Absinken des Marktpreises für 01 in die Nähe des Mindestpreises MdlAnfr A25 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Stavenhagen CDU/CSU MdlAnfr A26 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Stavenhagen CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 14327 B, C, D, 14328 A ZusFr Dr. Stavenhagen CDU/CSU . . . 14327 C, D, 14328 A Empfängerangaben im Genehmigungsverfahren des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft für Waffenlieferungen der Merex AG in den Jahren 1965 und 1966; Bußgeldverfahren des Bundeswirtschaftsministeriums gegen die Merex AG MdlAnfr A27 05.12.75 Drs 07/4409 Hansen SPD MdlAnfr A28 05.12.75 Drs 07/4409 Hansen SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . 14328 B, C, D, 14329 A, B, C, D, 14330 A ZusFr Hansen SPD . . . . . 14328 C, 14329 C ZusFr Dr. Sperling SPD . . . 14328 D, 14329 D ZusFr Dr. Penner SPD . . . . . . . . 14329 A ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . 14329 A ZusFr Gansel SPD 14329 D Vernichtung von Unterlagen über ein Bußgeldverfahren gegen die Merex AG durch Brand in einer dem Bundeswirtschaftsministerium gehörenden Baracke MdlAnfr A29 05.12.75 Drs 07/4409 Brandt (Grolsheim) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . .14330 A, B, C ZusFr Brandt (Grolsheim) SPD 14330 B ZusFr Gansel SPD 14330 C Vorhandensein eines Kabinettsbeschlusses über die von der Merex AG 1965 und 1966 getätigten Waffengeschäfte MdlAnfr A30 05.12.75 Drs 07/4409 Gansel SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14330 C, D, 14331 A ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . . 14330 D ZusFr Dr. Sperling SPD 14330 D Ergebnis der Überprüfung der für die Merex AG und die Werkzeugaußenhandelsgesellschaft mbH tätigen Personen gemäß § 6 Abs. 2 Ziffer 2 des Kriegswaffenkontrollgesetzes durch den Verfassungsschutz und Konsequenzen aus den Erfahrungen mit diesen Vorschriften des Kriegswaffenkontrollgesetzes MdlAnfr A79 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Sperling SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 14331 A, B, C ZusFr Dr. Sperling SPD 14331 B ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . 14331 B Mißbräuchliche Anwendung „medizinischer Hilfen" im Reitsport MdlAnfr A 38 05.12.75 Drs 07/4409 Scheffler SPD Antw PStSekr Logemann BML 14331 D, 14332 A, B ZusFr Scheffler SPD . . . . . . . . 14332 A, B ZusFr Dr. Sperling SPD 14332 B Umfang, Kosten und Marktwert der innerhalb der EG jährlich vernichteten oder denaturierten Lebensmittel MdlAnfr A39 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Schöfberger SPD Antw PStSekr Logemann BML 14332 C, D, 14333 A ZusFr Dr. Schöfberger SPD 14332 D Durchführung von Verbilligungsmaßnahmen auf dem Ernährungssektor aus nationalen oder EG-Mitteln im Jahre 1975 MdlAnfr A40 05.12.75 Drs 07/4409 Geldner FDP Antw PStSekr Logemann BML . . . . 14333 A, C ZusFr Geldner FDP . . . . . . . . 14333 B, C Konsequenzen der Forstwirtschaft aus den Waldbränden im Sommer 1975 MdlAnfr A41 05.12.75 Drs 07/4409 Geldner FDP Antw PStSekr Logemann BML . . . . . 14333 D VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975 Ausdehnung der Regelungen des Maschinenschutzgesetzes zur Verhinderung von Unfallgefahren durch Spielzeug auf den Handel zur Ermöglichung eines wirkungsvollen Vorgehens des Ordnungsamtes gegen gefährliches Spielzeug MdlAnfr A47 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Jens SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 14334 A, B ZusFr Dr. Jens SPD . . . . . . . . . 14334 B Verzögerungen bei der Auszahlung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe infolge Uneinigkeit über die Zuständigkeit für Abschlags- und Zwischenzahlungen bei Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe MdlAnfr A50 05.12.75 Drs 07/4409 Pensky SPD MdlAnfr A51 05.12.75 Drs 07/4409 Pensky SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 14334 C, D, 14335 A ZusFr Pensky SPD 14334 D Ausschluß von Handwerksberufen wie Maurer, Zimmerer, Maler, Bäcker und Konditoren von der Förderung der beruflichen Fortbildung gemäß § 36 AFG MdlAnfr A52 05.12.75 Drs 07/4409 Müller (Schweinfurt) SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 14335 A, B ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . . 14335 B Auswirkungen des Erlasses der Bundesanstalt für Arbeit vom 27. August 1975 auf die Ausbildungskapazität des Handwerks MdlAnfr A53 05.12.75 Drs 07/4409 Engholm SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 14335 C, D ZusFr Engholm SPD . . . . . . . . 14335 D Beurteilung des Vorschlags des Verbandes der Angestelltenkrankenkassen e. V. und des Verbandes der Arbeiter-Ersatzkassen e. V. zur Anhebung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung auf die Höhe der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung MdlAnfr A54 05.12.75 Drs 07/4409 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . 14335 D, 14336 A ZusFr Niegel CDU/CSU 14336 A Nächste Sitzung 14395 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . .14397' A Anlage 2 Auffassung über die Verpflichtung der DDR aus dem Korb III der KSZE-Schlußakte von Helsinki MdlAnfr A113 21.11.75 Drs 07/4322 Jäger (Wangen) CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Herold BMB auf ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . .14397* B Anlage 3 Mitteilung über Mehrkosten bei Auszahlung der EG-Erzeugerprämie Schlachtrinder über das Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft in Frankfurt im Vergleich zu einer Auszahlung über die Landwirtschaftsverwaltungen der Länder sowie Verzögerungen der Auszahlung der Prämie durch die Abwicklung über das Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft MdlAnfr A7 28.11.75 Drs 07/4364 Röhner CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Logemann BML auf ZusFr Röhner CDU/CSU . . . . . . . 14397' D Anlage 4 Vorliegen unerledigter Schlachtkarten aus Bayern beim Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft in Frankfurt sowie umgehende Überprüfung des bisherigen Verfahrens MdlAnfr A9 28.11.75 Drs 07/4364 Kiechle CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Logemann BML auf ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . . . . . 14398* B Anlage 5 Veröffentlichung vertraulicher Ermittlungsergebnisse in der Strafverfolgungssache gegen die anarchistische Baader-Meinhof-Gruppe in der „Welt" MdlAnfr A2 05.12.75 Drs 07/4409 Tietjen SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 14399* B Anlage 6 Zahl der im Ost-Berliner Fernsehen seit seinem Bestehen ausgestrahlten Spiel- und Fernsehfilme, die in der Bundesrepublik Deutschland und im Land Berlin hergestellt wurden; Auswahlkriterien, insbesondere auch hinsichtlich der nicht erworbenen Filme MdlAnfr A6 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . .14399* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975 VII Anlage 7 Anerkennung des Strahlenschutzassistenten als Ausbildungsberuf MdlAnfr All 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Haenschke SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . .14399*D Anlage 8 Pressemeldungen über die Einsparung eines Betrages von 2 Milliarden DM im Bundeshaushalt 1975; Vermeidung nicht zwingend notwendiger Ausgaben durch die einzelnen Bundesministerien und Bundesämter MdlAnfr A15 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Althammer CDU/CSU MdlAnfr A16 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Althammer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 14400' A Anlage 9 Anerkennung der Unterhaltsleistungen an Angehörige in der DDR als außergewöhnliche Belastung nach den §§ 33, 33 a EStG MdlAnfr A17 05.12.75 Drs 07/4409 Höcherl CDU/CSU MdlAnfr A18 05.12.75 Drs 07/4409 Höcherl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 14400* B Anlage 10 Unterzeichnung der internationalen Verpflichtung über die Sicherheit der Welternährung des FAO-Rats durch die Bundesregierung sowie ihre Haltung zu den Plänen des Welternährungsrats der Vereinten Nationen bezüglich der Sicherheit der Welternährung und hinsichtlich des globalen Informations- und Frühwarnsystems der FAO MdlAnfr A36 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Holtz SPD MdlAnfr A37 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 14400* C Anlage 11 Erlaß eines Einfuhr- und Durchfuhrverbots für Singvögel aus Italien, Zypern, Frankreich und Belgien MdlAnfr A42 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 14400* D Anlage 12 Entwicklung der Kosten für die deutsche Futtermittelindustrie durch die im Verordnungsentwurf enthaltenen Detailregelungen für Einzelfuttermittel, Mischfutter, Schad-und Zusatzstoffe; Wettbewerbssituation der deutschen Futtermittelindustrie und der deutschen Landwirtschaft; Entwicklung und Finanzierung der Kosten der Bundesrepublik Deutschland für die FAO-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen MdlAnfr A43 05.12.75 Drs 07/4409 Eigen CDU/CSU MdlAnfr A44 05.12.75 Drs 07/4409 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 14401* A Anlage 13 Vorwegnahme des Mieten- und Wohngeldberichts durch die Untersuchung „Das Wohnen in der Bundesrepublik Deutschland" MdlAnfr A45 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . .14402* A Anlage 14 Nichtaufnahme der Veränderungen des Mietindexes in die vom Bundesarbeitsministerium herausgegebene Broschüre „Statistiken für die Arbeits- und Sozialpolitik 1975" MdlAnfr A46 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14402* B Anlage 15 Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung für Leistungen im Wege der Familienhilfe an auszubildende Beamte MdlAnfr A48 05.12.75 Drs 07/4409 Franke (Osnabrück) CDU/CSU MdlAnfr A49 05.12.75 Drs 07/4409 Franke (Osnabrück) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . .14402* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975 14315 208. Sitzung Bonn, den 10. Dezember 1975 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordne(r) entschuldigt 'bis einschließlich Dr. Ahrens ** 12. 12. Dr. Aigner * 12. 12. Bangemann * 11. 12. Dr. Bayerl * 11. 12. Behrendt * 12. 12. Dr. Corterier 11. 12. Dr. Eppler 12. 12. Professor Dr. Ehmke 10. 12. Dr. Evers 12. 12. Flämig* 11. 12. Frehsee * 11. 12. Gewandt 12. 12. Härzschel * 11. 12. Dr. Hupka 10. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 12. 12. Kater 10. 12. Kiep 12. 12. Dr. Klepsch * 12. 12. Lange * 11. 12. Lautenschlager * 12. 12. Lücker' 12. 12. Memmel * 12. 12. Prof. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 12. 12. Müller (Mülheim) * 11. 12. Dr. Müller (München) ** 12. 12. Mursch * 12. 12. Nordlohne 10. 12. Frau Dr. Orth * 11. 12. Frau Pack 10. 12. Dr. Riedl (München) 10. 12. Rosenthal 12. 12. Schmidhuber 10. 12. Schmidt (München) * 12. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 12. 12. Dr. Schwörer * 12. 12. Seefeld* 11. 12. Springorum * 12. 12. Dr. Starke (Franken) * 12. 12. Suck * 12. 12. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 12. 12. Walkhoff * 12. 12. Frau Dr. Walz * 12. 12. Wohlrabe 10. 12. Frau Dr. Wolff ** 11. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Zusatzfra- gen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) Anlagen zum Stenographischen Bericht (Drucksache 7/4322 Frage A 113 203. Sitzung, Seite 14024) : Ihre Zusatzfragen an den Herrn Staatsminister des Auswärtigen Amts Wischnewski in der 203. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 27. November 1975 (Bundestagsprotokoll Nr. 14024) beantworte ich wie folgt: 1. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn die DDR von sich aus weitere Verbesserungen der Reise- und Besuchsmöglichkeiten für Bewohner und Besucher der DDR in Kraft setzen würde. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, daß ihre Wünsche in dieser Frage deutlich über das hinausgehen, was von der DDR jeweils einseitig verfügt wird, deshalb scheint es der Bundesregierung sinnvoll, den Komplex auch durch Gespräche und Verhandlungen zu begleiten, um ihr besonderes Interesse an dieser Frage deutlich zu machen. 2. Die Grundsätze der Schlußakte von Helsinki, also auch die in Korb III niedergelegten Grundsätze, sind Absichtserklärungen. Sie geben eine Zielrichtung an. Es wird eines langen Prozesses zur Realisierung dieser Erklärungen bedürfen. Nach den KSZE-Beschlüssen sollen die Unterzeichnerstaaten in jedem Falle an einer Verbesserung des gegenseitigen Verhältnisses arbeiten. Der Abbau von Hemmnissen und Hindernissen ist ein Maßstab, der an das Handeln aller Teilnehmerstaaten gelegt werden wird. Das Interesse der Bundesregierung an einer zufriedenstellenden und das heißt gegenüber dem jetzigen Zustand verbesserten Regelung des Bereiches „Menschliche Kontakte" ist Ihnen bekannt. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit und wird auch in Zukunft gestützt auf die bilateralen Vereinbarungen mit der DDR jede sich ihr bietende Möglichkeit benutzen, um zu Verbesserungen zu gelangen. Wie Sie wissen, soll bezüglich der KSZE-Schlußakte ein erster Zwischenbericht im Jahre 1977 in Belgrad erstattet werden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß zu diesem relativ frühen Zeitpunkt es erst möglich sein wird, eine erste Zwischenbilanz zu ziehen. Unabhängig davon ist die Bundesregierung bei ihren Verhandlungen mit der DDR bemüht, Verbesserungen für die Menschen in beiden deutschen Staaten zu erreichen. Dies geschieht in jedem der Ihnen bekannten Verhandlungsstränge mit der DDR. Anlage 3 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Zusatzfragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage A 7 205. Sitzung, Seite 14195 C) : Das Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft ist im Rahmen der Erzeugerprämie Schlachtrinder zuständig: 14398* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975 1. Für die gesamte Durchführung der Prämienregelung, soweit Tiere in andere Mitgliedstaaten verbracht und dort geschlachtet werden. 2. Für die an die EG-Kommission wöchentlich zu erstattenden Meldungen. 3. Für das Auszahlungsverfahren. Die Verwaltungskosten (Personal- und Sachkosten) belaufen sich nach Mitteilung des Bundesamtes für diese Maßnahmen zur Zeit auf insgesamt etwa 39 000,— DM monatlich. Etwa 20 000,— DM entfallen davon auf die Bearbeitung der Prämienanträge für Auslandsschlachtungen, etwa 2 000,—DM auf die Bearbeitung der Meldungen. Die verbleibenden etwa 17 000,— DM werden für das Auszahlungsverfahren benötigt. Davon entfallen zirka 7 000,— DM auf die Bearbeitung von Auszahlungsanträgen aus den Ländern Baden-Württemberg und Niedersachsen. Diese Länder erstellen im Unterschied zu den anderen Ländern keine Listen mit den für die Auszahlung erforderlichen Angaben, sondern übersenden dem Bundesamt nur die geprüften und als sachlich richtig festgestellten Schlachtkarten. Das Bundesamt muß vor Anordnung der Auszahlung für diese Länder also noch die für die Auszahlung relevanten Tatsachen aus den Schlachtkarten entnehmen und auflisten. Diese Ausnahme wurde Baden-Württemberg und Niedersachsen übergangsweise deshalb zugebilligt, weil beide Länder anders als die übrigen Länder zur Zeit nicht imstande sind, die Bearbeitung auf EDV umzustellen und sich, falls sie die Listen manuell erstellen müßten, nicht in der Lage sehen, die anfallenden Prämienanträge zu bewältigen. Die für Baden-Württemberg und Niedersachsen anfallenden Kosten sind daher keine Mehrkosten. Würde das Bundesamt diese Arbeit nicht übernehmen, so müßten diese Länder Kosten in etwa gleicher Höhe tragen. Inwieweit die Kosten des Auszahlungsverfahrens bezüglich der übrigen Länder (etwa 10 000,— DM) echte Mehrkosten sind, kann ich nicht genau beurteilen, da nicht bekannt ist, welche Kosten in diesen Ländern anfallen würden, wenn sie das Auszahlungsverfahren in eigener Zuständigkeit durchführen würden. In jedem Falle würde jedoch ein Teil dieser Kosten auch in den Ländern entstehen, wenn diese das Auszahlungsverfahren durchführen würden. Anlage 4 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage A 9 205. Sitzung, Seite 14196 B) : 1. Gemäß der Verordnung Erzeugerprämie Schlachtrinder liegt — bei grundsätzlicher Länderzuständigkeit im übrigen — die Zuständigkeit für das Auszahlungsverfahren beim Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft. Nach dieser Zuständigkeitsverteilung nehmen die Länder die Prämienanträge entgegen, prüfen sie und erteilen den Bescheid. Sie übermitteln daraufhin dem Bundesamt die für die Auszahlung erforderlichen Angaben. Das Bundesamt ordnet die Auszahlung an, die über die Bundeskasse in Frankfurt am Main erfolgt. Die Bundeszuständigkeit für das Auszahlungsverfahren wurde deshalb begründet, weil sich die Bundesregierung anderenfalls — bei Auszahlung der Prämie durch die Länder — außerstande sieht, die sich aus dem EG-Mittelzuweisungsverfahren für die Bundesrepublik Deutschland ergebenden Verpflichtungen (Bedarfsmeldungen, Rechnungslegung, Rechnungsprüfung) mit der erforderlichen Schnelligkeit und Vollständigkeit zu erfüllen. 2. Die Länder haben diese Regelung bei Inkrafttreten im November 1974 in der Annahme, die Maßnahme würde im Februar 1975 wieder auslaufen, zunächst akzeptiert. Sie haben die für die Auszahlung erforderlichen Angaben in Listen zusammengestellt und dem Bundesamt zugeleitet. Bei Erörterung der Neuregelung der Erzeugerprämie Schlachtrinder, die am 1. Mai 1975 in Kraft trat, hat dann anfangs eine Reihe von Ländern unter Berufung auf verfassungsrechtliche, praktische und finanzielle Gründe jede Bundeszuständigkeit für das Auszahlungsverfahren abgelehnt. Diese Länder erklärten sich jedoch bereit, einem Kompromiß zuzustimmen, wonach — die Auszahlungsanordnung in Abweichung von der bisher geltenden Regelung von den Ländern erstellt wird, — die Auszahlung der Prämie weiterhin zentral über die Bundeskasse in Frankfurt/Main erfolgt. Dieser Kompromiß wurde von der Bundesregierung nicht akzeptiert. Die Auszahlungsanordnung ist nach Ansicht der Bundesregierung ein integraler Bestandteil des Auszahlungsverfahrens und kann von diesem nicht ohne weiteres abgetrennt werden. Darüber hinaus würde eine Herausnahme der Auszahlungsanordnung aus der Zuständigkeit des Bundesamtes die Erfüllung der sich für die Bundesrepublik Deutschland aus dem EG-Mittelzuweisungsverfahren ergebenden Verpflichtungen erheblich erschweren. Die alte Zuständigkeitsregelung wurde daher beibehalten. Die Länder wurden gebeten, weiterhin die für die Auszahlung erforderlichen Angaben aufzulisten. Da Niedersachsen und Baden-Württemberg im Unterschied zu den übrigen Ländern zur Zeit nicht imstande sind, die Bearbeitung auf EDV umzustellen, und sich, falls sie weiterhin manuell Listen erstellen müßten, nicht mehr in der Lege sehen, die anfallenden Prämienanträge zu bewältigen, wurde diesen Ländern für eine Übergangszeit ausnahmsweise zugebilligt, anstelle von Listen die geprüften und als sachlich richtig festgestellten Schlachtkarten zu übersenden. 3. Das geschilderte Verfahren wurde mit Ausnahme Bayerns von allen Ländern, von Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein allerdings nur unter Protest, weiterhin angewendet. Bayern bestand dagegen auf einer Änderung und ging schließlich ab Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975 14399* Ende August 1975 dazu über, dem Bundesamt anstelle der Auszahlungslisten nur die geprüften und als sachlich richtig festgestellten Schlachtkarten zu übersenden. Mangels ausreichender personeller und sachlicher Ausstattung war das Bundesamt nicht in der Lage, diese Schlachtkarten zu bearbeiten. Nach langen Verhandlungen konnte schließlich im November ein Kompromiß gefunden werden. Danach wird auf dem Überweisungsträger zum Ausdruck gebracht, daß die Prämie vom Bayerischen Landesamt für Ernährungswirtschaft bewilligt wird. Bayern übersendet dafür das vom Landesamt erstellte EDV-Band, mit den für die Auszahlung erforderlichen Angaben. Die Auszahlung der bisher angefallenen ca. 100 000 Prämienanträge wird nach Abschluß des durch die Änderung erforderlich gewordenen Neudrucks der Überweisungsträger in Kürze anlaufen können. 4. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß mit der Auszahlung von EG-Haushaltsmitteln durch nationale Dienststellen in der Bundesrepublik Deutschland besondere Schwierigkeiten verbunden sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist jedoch eine Überprüfung nicht angebracht, da noch ungewiß ist, ob die Prämienregelung über den 29. Februar 1976 verlängert wird. Sollte dies der Fall sein, so wird das gesamte Durchführungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Ländern einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. Dabei wird es insbesondere darauf ankommen, einen Ausgleich zwischen den Interessen der Länder an einer Vereinfachung des Verfahrens und den Interessen des Bundes an einer zentralen Bewirtschaftung der EG-Mittel zu finden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf 'die Mündliche Frage des Abgeordneten Tietjen (SPD) (Drucksage 7/4409 Frage A 2) : Wie erklärt sich die Bundesregierung die mehrfache Veröffentlichung offensichtlich vertraulicher Ermittlungsergebnisse in der Strafverfolgungssache gegen die anarchistische Baader-Meinhof-Gruppe im Springer-Blatt „Welt", und ist die Information richtig, daß diese Ermittlungsergebnisse nur einer kleinen Zahl von Mitarbeitern der Strafverfolgungsbehörden bekannt waren? Wegen der Veröffentlichungen in der Tageszeitung „Die Welt" vom 2. Dezember 1975 hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Strafanzeige gegen den Redakteur Werner Kahl wegen des Verdachts der unbefugten Veröffentlichung geheimer Nachrichten nach § 353 c StGB und gegen dessen noch unbekannte Informanten wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses nach § 353 b StGB bei der Staatsanwaltschaft Bonn erstattet. Diese hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zu den Auswirkungen der Veröffentlichungen hat der Generalbundesanwalt in einer Presseerklärung vom 3. Dezember 1975 ausgeführt, daß mit diesen Veröffentlichungen der Höhepunkt einer Reihe von unbefugten Veröffentlichungen amtlich geheimgehaltener Einzelheiten aus Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft erreicht sei. Solche Veröffentlichungen seien geeignet, die ohnehin schwierige Ermittlungsarbeit der Bundesanwaltschaft empfindlich zu stören und die Sachaufklärung zu vereiteln. Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse zum Täterkreis bisher noch nicht vor. Das Ergebnis des von der Staatsanwaltschaft Bonn geführten Ermittlungsverfahrens ist abzuwarten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4409 Frage A 6) : Wieviel in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich dem Land Berlin hergestellte Spiel- und Fernsehfilme hat das Ostberliner Fernsehen seit seinem Bestehen jährlich ausgestrahlt —im Jahr des Inkrafttretens des Grundvertrages aufgegliedert in die Zeit vor und nach seinem Inkrafttreten —, und welche Auswahlkriterien werden dabei, insbesondere auch hinsichtlich der Arten von Filmen, die nicht erworben wurden, beachtet? Der Bundesregierung liegt keine Statistik über die Zahl der Spiel- und Fernsehfilme aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) vor, die das Fernsehen der DDR seit seinem Bestehen jährlich ausstrahlte. Das dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen nachgeordnete Gesamtdeutsche Institut hat den Auftrag erhalten, anhand der dort vorliegenden Materialien zu versuchen, eine derartige Statistik zu erstellen. Gleichartige Bitten ergehen an die ARD und das ZDF. Nach Vorliegen der erbetenen Auskünfte werde ich nochmals auf die Sache zurückkommen und Sie detailliert unterrichten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Haenschke (SPD) (Drucksache 7/4409 Frage A 11) : Wann wird der Strahlenschutzassistent, der zur Zeit schon in den deutschen Kernforschungszentren ausgebildet wird, anerkannter Ausbildungsberuf? Strahlenschutz-Assistenten werden bisher nur am Kernforschungszentrum Karlsruhe ausgebildet. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, ob die staatliche Anerkennung des Berufs „Strahlenschutz-Assistent" möglich ist. Da im Fall einer positiven Entscheidung noch eine Ausbildungsordnung mit einem Ausbildungsberufsbild und einem Ausbildungsrahmenplan ausgearbeitet werden muß, kann heute noch nicht gesagt werden, wann der Beruf „Strahschutz-Assistent" staatlich anerkannt wird. 14400` Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975 Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Althammer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen A 15 und 16) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach im Bundeshaushalt 1975 bei sparsamer Wirtschaftsführung ein Betrag von rund 2 Milliarden DM übrigbleiben könnte? Wie will die Bundesregierung verhindern, daß zum Jahresende 1975 von den einzelnen Bundesministerien und Bundesämtern, um Haushaltsreste zu vermeiden, nicht zwingend notwendige Ausgaben gemacht werden? Zu Frage A 15: Der Bundesminister der Finanzen hat in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 4. Dezember 1975 berichtet, daß aus heutiger Sicht Minderausgaben im Haushaltsjahr 1975 zu erwarten sind, daß sich aber die Höhe der voraussichtlichen Minderausgaben derzeit noch nicht mit hinreichender Sicherheit beziffern lasse. Etwas anderes hat die Bundesregierung auch ,der Presse gegenüber nicht erklärt. Zu Frage A 16: Nach der Bundeshaushaltsordnung (§ 34 Abs. 2) dürfen Ausgaben nur soweit und nicht eher geleistet werden, als sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung erforderlich sind. Diese Vorschrift gilt für alle Dienststellen des Bundes. Es besteht daher kein Anlaß zu anderweitigen Maßnahmen der Bundesregierung. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen A 17 und 18) : Wie beurteilt die Bundesregierung im Falle der Geltendmachung einer steuermindernden außergewöhnlichen Belastung nach den §§ 33, 33 a EStG die Frage der Bedürftigkeit bei Unterhaltsleistungen für Angehörige in der DDR? Hält die Bundesregierung die Unterstellung einer steuerlich relevanten Bedürftigkeit für Angehörige in der DDR im Hinblick auf den Grundlagenvertrag vom 21. Dezember 1972 für bedenklich, wie es das Finanzgericht Berlin im Urteil vom 6. Dezember 1974 (Entscheidung der Finanzgerichte 1975, S. 315) vertreten hat? Unterhaltsleistungen an Verwandte und sonstige Angehörige werden nach § 33 a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastungen bis zu 3 000 DM im Kalenderjahr für jede unterstützte Person berücksichtigt. Nach Erlassen der für die Verwaltung der Einkommensteuer zuständigen obersten Finanzbehörden der Länder, die 1974 bestätigt wurden und der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs entsprechen, ist für Unterhaltsaufwendungen jeglicher Art die Bedürftigkeit der in Ihrer Frage bezeichneten Empfänger nicht zu prüfen. Soweit das von Ihnen angeführte Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 6. Dezember 1974 von einer anderen Auffassung ausgeht, bleibt der Ausgang des beim Bundesfinanzhof eingeleiteten Revisionsverfahrens abzuwarten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 7/4409 Fragen A 36 und 37) : Hat die Bundesregierung die internationale Verpflichtung über die Sicherheit der Welternährung des FAO-Rats vom November 1974 unterzeichnet? Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu den Plänen des Welternährungsrats der Vereinten Nationen bezüglich der Sicherung der Welternährung und insbesondere bezüglich des globalen Informations- und Frühwarnsystems der FAO ein? Zu Frage A 36: Ja. Dem Generaldirektor der FAO ist im Januar 1975 die Zustimmung und Bereitschaft der Bundesregierung mitgeteilt worden, bei ,der Verwirklichung der Ziele dieser internationalen Verpflichtung mitzuarbeiten. Zu Frage A 37: Wie bereits in der Antwort zu der ersten Frage gesagt, hat die Bundesregierung den Grundsätzen für eine „Internationale Verpflichtung zur Sicherung der Welternährung" zugestimmt. Die Bundesregierung und die Regierungen der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften haben der FAO zugesichert, daß sie sich an dem globalen Informations- und Frühwarnsystem der FAO beteiligen und bereit sind, die benötigten Informationen zu geben. Gleichzeitig hat die Bundesregierung eindringlich ihre Auffassung bekräftigt, daß sich möglichst alle Länder an diesem System beteiligen und Angaben über die zu erwartenden Ernteergebnisse mitteilen, damit Versorgungsengpässe frühzeitig erkannt werden können. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Frage A 42) : Hat die Bundesregierung die Absicht, ein Einfuhr- und Durchfuhrverbot für Singvögel, insbesondere aus Italien, Zypern, Frankreich oder Belgien zu erlassen, und wann ist gegebenenfalls mit dem Inkrafttreten solcher Verbote zu rechnen? Eine künftig bundeseinheitliche Regelung des Ex- und Imports von wildwachsenden Pflanzen und wildlebenden Tieren, so auch von Singvögeln, ist vorgesehen; der Entwurf eines Bundesnaturschutzgesetzes enthält eine entsprechende Verordnungsermächtigung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975 14401* Der Gesetzentwurf wird gegenwärtig in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten. Seine Verabschiedung ist im Sommer 1976 zu erwarten. Mein Haus bereitet aber schon jetzt in Zusammenarbeit mit den Bundesländern die oben genannten Export- und Importregelungen vor, damit diese alsbald nach Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes erlassen werden können. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen A 43 und 44) : Welche Kostenbelastung entsteht für die deutsche Futtermittelindustrie durch den Verordnungsentwurf, der Detailregelungen für Einzelfuttermittel, Mischfutter, Schadstoffe und Zusatzstoffe enthält, und in welcher Weise verändert sich dadurch die Wettbewerbssituation der deutschen Futtermittelindustrie und der deutschen Landwirtschaft? Wie entwickeln sich die Kosten der Bundesrepublik Deutschland für die FAO-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen — in Rom nach den letzten Beschlüssen, wie gedenkt die Bundesregierung den deutschen Anteil zu finanzieren und warum befindet sich der Titel als ein Beitrag für die Vereinten Nationen im Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten? Zu Frage A 43: Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, die Frage, welche Kostenbelastung der Futtermittelindustrie durch zu erwartende Regelungen auf dem Futtermittelsektor entstehen, konkret zu beantworten. Die Verordnung, die aufgrund des Futtermittelgesetzes vom 2. Juli 1975 mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen ist, liegt bisher nur im Entwurf vor, zu dem die beteiligte Wirtschaft noch nicht angehört wurde. Grundsätzlich ist aber festzustellen, daß die künftigen Zusatz- und Schadstoffregelungen keine wesentlichen Änderungen gegenüber den geltenden erfahren werden. Hinsichtlich der Zusatzstoffe bilden weiterhin die Bestimmungen der Richtlinie des Rates vom 23. November 1970 über Zusatzstoffe in der Tierernährung die Grundlage für das nationale Recht. Hinsichtlich der Schadstoffe gilt bereits seit Jahrzehnten in § 24 der Futtermittelanordnung die Vorschrift, daß verdorbene Futtermittel aller Art und solche mit schädlichen Wirkungen oder giftigen Bestandteilen nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen. Diese Vorschrift wurde 1974 durch weitere futtermittelrechtliche Bestimmungen konkretisiert, indem Höchstgehalte für wichtige Schadstoffe, wie DDT, Hexachlorbenzol, Aflatoxin und Fluor, in Mischfuttermitteln festgelegt wurden; ebenso ist beim Verkehr mit Einzelfuttermitteln die Kennzeichnung vorgeschrieben worden, wenn festgesetzte Höchstgehalte an bestimmten Schadstoffen überschritten wurden. Künftig wird diese Regelung nach den Bestimmungen der Richtlinie des Rates vom 17. Dezember 1973 über die Festlegung von Höchstgehalten an unerwünschten Stoffen und Erzeugnissen in Futtermitteln auf weitere Schadstoffe wie Arsen, Blei und Blausäure ausgedehnt. Nach dem Verordnungsentwurf ist künftig für Einzel- und Mischfuttermittel, die in den Verkehr ge- bracht werden, eine vereinfachte Kennzeichnungspflicht gegenüber der geltenden Regelung vorgesehen, sofern die Futtermittel bestimmten Anforderungen entsprechen. Der Verkehr mit Futtermitteln, insbesondere mit Mischfuttermitteln, dürfte so erleichtert werden. Danach sind im Hinblick auf die zu erwartenden futtermittelrechtlichen Regelungen keine Kostenfaktoren zu erkennen, die eine zusätzliche Belastung bringen. Der zweite Teil der Frage wird dahin gehend beantwortet, daß sich die Wettbewerbssituation der deutschen Futtermittelindustrie gegenüber ausländischen Herstellern von Futtermitteln auf dem Inlandsmarkt nicht verschlechtert, da auch die in die Bundesrepublik verbrachten Futtermittel den futtermittelrechtlichen Vorschriften unterliegen. Auch die Wettbewerbssituation der Landwirtschaft wird durch künftige Regelungen auf dem Futtermittelsektor nicht verschlechtert. Diese Vorschriften dienen vielmehr weitgehend dem Schutz der landwirtschaftlichen Produktion im Veredelungsbereich. Zu Frage A 44: Die vom 8. bis 27. November 1975 in Rom abgehaltene FAO-Konferenz hat u. a. auch den FAOZweijahreshaushalt 1976/1977 in Höhe von 167 Millionen US $ beschlossen. Gegenüber dem Zweijahreshaushalt 1974/1975 mit 106,7 Millionen US $ ergibt sich eine Erhöhung um 56,5 °/o, die je zur Hälfte zurückzuführen ist auf — inflationär bedingte Kostensteigerungen und — Ausweitung der Programm-Tätigkeiten. Die Programmausweitung berücksichtigt Empfehlungen der Welternährungskonferenz 1974, die auf eine nachhaltige Erhöhung der Agrarproduktion in den Entwicklungsländern abzielen. Die 7. Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen 1975 hat dieses Ziel bestätigt. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich — zusammen mit anderen Industrienationen — für eine Senkung der ursprünglich vom Generaldirektor der FAO angeforderten 185 Millionen US $ eingesetzt. Da alle 136 Mitgliedstaaten ein gleiches Stimmrecht haben und die Entwicklungsländer für eine kräftige Budgetausweitung eintreten, ließ sich eine stärkere Begrenzung der Zuwachsrate nicht durchsetzen. Da nach der Geschäftsverteilung der Bundesregierung der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für die Landwirtschaftsorganisationen der Vereinten Nationen zuständig ist, wird der deutsche FAO-Beitrag — wie alle übrigen Ausgaben aus dem Geschäftsbereich des BML — im Einzelplan 10 veranschlagt. Für 1976 ist im Regierungsentwurf der Beitrag in der Vorjahreshöhe veranschlagt (4.828.175 US $ = 13,312 Millionen DM). Der deutsche Beitragsanteil für 1976 beträgt nunmehr 7.375.736 US $ = rd. 19,5 Millionen DM. Über den Ausgleich der hiernach noch fehlenden rd. 6,2 Millionen DM wird bei den Haushaltsberatungen 1976 zu befinden sein. 14402* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975 Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Frage A 45) : Inwieweit wird durch die Untersuchung „Das Wohnen in der Bundesrepublik Deutschland" der seit dem 1. Juli 1975 ausstehende Mieten- und Wohngeldbericht vorweggenommen, und bis wann ist die Bundesregierung in der Lage, diesen Bericht vorzulegen? Mit der Broschüre „Das Wohnen in der Bundesrepublik Deutschland" wurden die wichtigsten Ergebnisse der Wohnungsstichprobe 1972 in vereinfachter Form einer breiten Öffentlichkeit vorgelegt. Sie hat schon von ihrer Zielsetzung her eine andere Aufgabe als der Wohngeld- und Mietenbericht, der die Frage beantworten soll, inwieweit sich das Zweite Wohngeldgesetz bisher bewährt hat und wie die Bundesregierung sich die weitere Entwicklung der Wohngeldgesetzgebung vorstellt. Die Broschüre nimmt daher den heute dem Bundeskabinett (10. Dezember 1975) zur Verabschiedung vorliegenden Wohngeld- und Mietenbericht keineswegs vorweg. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4409 Frage A 46) : Aus welchen Gründen hat es die Bundesregierung unterlassen die vorliegenden Veränderungen des Mietindexes vollständig bis zum Jahr 1974 in die vom Bundesarbeitsminister herausgegebene Broschüre „Statistiken für die Arbeits- und Sozialpolitik 1975" einzuarbeiten? Der in Ihrer Frage angesprochene Sachverhalt beruht auf einem technischen Versehen. Die Veränderungsraten des Mietindex für 1974 in der Tabelle 6.13 unseres Statistischen Taschenbuches lauten wie folgt: — Mieten in Altbauten + 5,3 Prozent — Mieten im Sozialen Wohnungsbau + 5,8 Prozent — Mieten in freifinanzierten Neubauten + 4,1 Prozent. Ich möchte noch hinzufügen, daß ich für Ihre Frage dankbar bin. Sie zeigt, mit welcher Aufmerksamkeit das nicht zuletzt auf Anregungen von Mitgliedern des Bundestages zurückgehende und trotz der Fülle des Materials wegen seiner Handlichkeit beliebte statistische Taschenbuch gelesen wird. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeorneten Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen A 48 und 49) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Ausbildung befindliche Beamte, darunter Referendare mit einem Unterhaltszuschuß bis fast 1 500 DM monatlich, Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Wege der Familienhilfe erhalten, und zwar teils über den Ehegatten, teils über die Eltern, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Leistungspraxis angesichts der Ausgabenflut der gesetzlichen Krankenversicherung? Wie groß ist die Zahl der betroffenen auszubildenden Beamten, und welche Kosten entstehen der GKV? Anspruch auf Leistungen der Familienhilfe haben Versicherte ,der gesetzlichen Krankenversicherung für ihren Ehegatten und ihre Kinder u. a. dann, wenn diese unterhaltsberechtigt sind und nicht anderweitig einen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistungen haben. Für Kinder besteht dieser Anspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder ein freiwilliges soziales Jahr leistet. Der Anspruch auf Familienhilfe ist demnach nicht unmittelbar davon abhängig, ob der Ehegatte oder die Kinder eigenes Einkommen haben. Das gilt sowohl für Beamte in Ausbildung als auch für sonst erwerbstätige Personen. Die Bundesregierung prüft, ob Änderungen vorgeschlagen werden können, die sozialpolitisch unerwünschte Ergebnisse vermeiden. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Bund, Länder und Gemeinden beschäftigten Mitte 1975 etwa 138 000 in der Ausbildung befindliche Beamte. Für wie viele davon Anspruch auf Familienhilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht und welche Aufwendungen dafür entstehen, kann aus dem verfügbaren statistischen Material der Krankenkassen nicht festgestellt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Odal von Alten-Nordheim


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf über die Regelung der Landeszugehörigkeit des Verwaltungsbezirks Oldenburg und des Landkreises Schaumburg-Lippe nach Art. 29 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes ist unbefriedigend. Das hat auch der Herr Bundesinnenminister in seiner Rede vom 24. Oktober klar festgestellt.
    Dieser Gesetzentwurf muß alle, die sich mit den Volksentscheiden befaßt haben, mit Unbehagen erfüllen, weil er sich über den geäußerten Willen der Bevölkerung hinwegsetzt und alles beim alten beläßt, zumal es sich hier nach unserer Verfasssung um den einzigen Fall dieser Art handelt, der dem Volke Gelegenheit gibt, seinen Willen in einer bestimmten Sache unmittelbar zu äußern. Wenn bei manchen Mitgliedern dieses Hohen Hauses auch die Frage nach der Landeszugehörigkeit des Verwaltungsbezirks Oldenburg und des Landkreises Schaumburg-Lippe vielleicht nur ein leicht süffisantes Lächeln in den Mundwinkeln zu erzeugen vermag, so hat doch dieser Problemkreis, bei dem es um die Landeszugehörigkeit im Grunde gar nicht geht, viel größere Bedeutung grundsätzlicher Art, als es unter dem Eindruck von lokalen Interessen zunächst erscheinen mag.
    Unter II. 9. heißt es im Bericht der Berichterstatter Gerster und Dr. Schäfer — in dieser Ziffer wird u. a. aus einem Gutachten von Professor Dr. Evers zitiert — folgendermaßen — ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren —:
    Die Volksentscheide im Schaumburg-Lippe und Oldenburg richten sich in der Form an den Bundesgesetzgeber, in der Sache aber gegen das Land Niedersachsen.
    Es heißt dann weiter:
    Daß nahezu 30 Jahre nach Errichtung des Landes Niedersachsen die Integration der Bevölkerung der Gebietsteile in das Land noch nicht gelungen ist, wirft staatspolitische Fragen auf.
    Ich habe bisher hier auf zwei Dinge hingewiesen:
    Erstens auf die Zuständigkeit einmal in der Form
    und zum anderen in der Sache — und zum zweiten
    darauf, daß trotz Volksentscheid alles beim alten bleiben soll.
    Zu erstens: Daß nun angesichts der Zuständigkeiten in Form und Sache der Bund auf das Land verweist und umgekehrt das Land auf den Bund, ist einfach unerträglich, meine Damen und Herren. Wenn auch ein altes, humorvolles Wort sagt, daß die Stärke des preußischen Beamten im Nachweis seiner Unzuständigkeit liegt, so mag ich dieses Wort allerdings nicht auf die SPD/FDP-Regierungen in Bund und Land anwenden und es ihnen zugute halten, zumal sie sich von so vielen guten preußischen Tugenden mittlerweile weit entfernt haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Zu zweitens: Ich habe darauf hingewiesen, daß dieser Gesetzentwurf alles beim alten läßt und den Betroffenen nur Steine statt Brot gibt.

    (Zuruf von der SPD: Ist ja lächerlich!)

    Das ist ebenfalls unerträglich. Auch hier greife ich ein wenig in die Historie zurück und möchte Fritz Reuter mit seiner Urgeschichte von Mecklenburg zitieren,

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    um zu dokumentieren, als wie wenig fortschrittlich sich die Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf erweist, obwohl sie das moderne Deutschland schaffen will. Es heißt in Fritz Reuters Mecklenburgischer Landesverfassung in § 1 — das kann man nur im Originaltext sagen; ich bitte den Herrn Präsidenten um Genehmigung, daß ich dies nun in Plattdeutsch sagen kann, weil ich ja zitiere —: „Aliens bliwwt bin ollen". Dieser Paragraph wurde später noch einmal novelliert und hieß dann als neuer § 1: „Dat bliwwt all so, as dat west is!"
    Genau diesen § 1 der Reuterschen Mecklenburgischen Verfassung übernimmt die sich so gern fortschrittlich und sozialliberal gebende Bundesregierung in diesem Fall. Kaum jemand hier im Parlament will ernsthaft — draußen bei den Bürgern der betroffenen Gebiete ist es bei der überwältigenden Mehrheit nicht anders; vielleicht in dieser Ausschließlichkeit nicht für Oldenburg geltend — die Wiederherstellung von selbständigen Ländern, sondern dieses Volksbegehren, dieser Volksentscheid, hat in Wahrheit ganz andere Motive und Beweggründe, die in ganz anderen Bereichen liegen. Gerade deswegen hätte sowohl der Bundes- als auch der Landesgesetzgeber echte Möglichkeiten gehabt, dem Demokratieverständnis dieser Bürger zu entsprechen und nicht sie zu düpieren und ihr demokratisches Staatsbewußtsein zu frustrieren.
    Das kam schon in der ersten Lesung im Oktober zutage; ich kann mich hier auf meine beiden Kollegen Klein und Carstens beziehen. SPD und FDP in Bund und Land machen es sich wahrhaftig zu einfach, wenn sie lediglich lapidar erklären: Es würde den Zielen einer Neugliederung nach Art. 29 Abs. 1 des Grundgesetzes widersprechen, wenn aus den beiden Gebietsteilen Niedersachsens neue Bundesländer gemacht würden. Und weiter: Das in Art. 29 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes verankerte Gebot, die landsmannschaftliche Verbundenheit so-
    14354 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975
    von Alten-Nordheim
    wie die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge zu berücksichtigen, sei ausreichend durch das Land wahrgenommen worden. Das heißt, es passiert eben nichts, und § 1 der Mecklenburgischen Verfassung — „Allens bliwwt so, wie dat west is" — wird von den Koalitionsparteien für diesen Fall praktiziert.
    Dabei hätte der Bundesgesetzgeber eine durchaus berechtigte Aufgabe, nämlich seinen Einfluß geltend zu machen, daß eben nicht alles so bleibt, wie es gewesen ist. Dazu bot dieser Gesetzentwurf eine echte Möglichkeit. Wie notwendig das ist, macht die unglaublich lapidare und arrogant anmutende Erklärung des Landes Niedersachsen in lediglich vier Sätzen deutlich. Satz 1: „Das Land Niedersachsen wird in Zukunft wie in der Vergangenheit seine Landesteile gleichmäßig fördern." Satz 2: „Dies verlangt nicht zuletzt Artikel 56 der Vorläufigen Niedersächsischen Landesverfassung, der eine Integration aller ehemaligen Länder gebietet."

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Sehr richtig!)

    Satz 3: „Das Landesentwicklungsprogramm gibt über die Vorhaben zur Erfüllung dieser gegenüber dem gesamten Landesgebiet bestehenden Pflichten im einzelnen Auskunft."

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Sehr gut!)

    Satz 4: „Die nach Artikel 29 des Grundgesetzes durchgeführten Volksentscheide rechtfertigen nicht eine Bevorzugung einzelner Landesteile."

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Sehr richtig! — Beifall bei der SPD)

    Was heißt das im Klartext? Es wird in Zukunft eben nichts geschehen, weil die niedersächsische Landesregierung von ihrer vorbildlichen Betreuung dieser Gebietsteile restlos überzeugt ist, was übrigens auch noch in einer recht selbstgefälligen und selbstgerechten Äußerung der niedersächsischen Landesregierung zu finden ist, die im Gesetzentwurf abgedruckt ist.
    Allein diese Tatsache ist ein zumindest sehr ungewöhnliches Faktum in einem BundesregierungsGesetzentwurf und könnte durchaus den Rückschluß zulassen, daß hier für den Bundesgesetzgeber als Kompetenten im Formalen sich ein Ansatz ergibt, seinen Einfluß auf den Kompetenten im Sachlichen geltend zu machen; denn hier geht es um das Demokratieverständnis von Hunderttausenden von Bürgern, die mit Recht erwarten, daß auf Grund ihres Volksentscheids irgend etwas erfolgt.
    Die CDU/CSU hat sich im Verlauf der Beratungen dafür eingesetzt, daß ein Hearing mit Vertretern aus Oldenburg und Schaumburg-Lippe durchgeführt wird.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Das habe ich doch vorgeschlagen!)

    In dieser Anhörung sind wohl vollständig die Wünsche aus diesen Gebieten vorgetragen worden. Eines klang aber wiederholt und aus fast allen Äußerungen deutlich heraus, wie es in II. 9. des Berichts
    heißt: daß nahezu 30 Jahre nach Errichtung des Landes Niedersachsen die Integration der Bevölkerung der Gebietsteile in das Land noch nicht gelungen ist. Der Rückschluß drängt sich einem unbefangenen Betrachter doch wohl geradezu auf: Wenn alles in der Vergangenheit so vorbildlich geschehen ist, wie es die Landesregierung in ihrer Äußerung zu dem Gesetzentwurf dargestellt hat, hätte doch wohl der Volksentscheid anders ausfallen müssen.

    (Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Ja, das meine ich auch!)

    Oder, anders ausgedrückt: Wenn fast 40 % der Bevölkerung in Schaumburg-Lippe und 31 % der Bevölkerung in Oldenburg ihr Mißfallen über die wirtschaftliche Entwicklung, den Ausbau der öffentlichen Einrichtungen, die Pflege der heimatgebundenen Institutionen und über die Gebiets- und Verwaltungsreform so unüberhörbar äußern — trotz einer großen Kampagne der SPD, zumindest was Schaumburg-Lippe angeht, sich für Niedersachsen zu entscheiden —, kann es wohl mit der Wahrnehmung der Interessen dieser Gebietsteile durch die niedersächsiche Landesregierung nicht sehr weit her gewesen sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Deswegen, meine Damen und Herren, kann und darf es hier nicht heißen wie in § 1 der Mecklenburgischen Landesverfassung: „Aliens bliwwt bi'n ollen."
    Nun lassen Sie mich speziell zu der vorliegenden Entschließung der CDU/CSU-Fraktion auf der Drucksache 7/4431 noch einige Sätze sagen und darlegen, was damit erreicht werden soll.
    Lassen Sie mich vorab feststellen, daß doch wohl der Deutsche Bundestag an erster Stelle aufgerufen ist, darüber zu wachen, daß in unserem Land demokratische Verhältnisse erhalten bleiben.

    (Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : So ist es!)

    Daher kann und darf auch der Deutsche Bundestag sich seiner besonderen Verpflichtung, für die Demokratie in Deutschland verantwortlich zu sein, nicht entziehen. Aus diesem Grunde ist der Deutsche Bundestag aufgerufen, in seiner demokratischen Verantwortung im Rahmen der Gegebenheiten einige konkrete Möglichkeiten aufzuzeigen, auf die Hunderttausende von Bürgern warten, die mit Recht erwarten, daß ihrem demokratisch zum Ausdruck gebrachten Wählerwillen in irgendeiner Form Rechnung getragen wird.
    Es sollte daher für den Verwaltungsbezirk Oldenburg ein oldenburgischer Kommunalverband mit Zuständigkeit für Regionalplanung gebildet werden, der bei Maßnahmen für heimatgebundene Entwicklungen im Sinne des Art. 56 der Niedersächsischen Verfassung ein Anhörungsrecht erhält. Es sollte die schon bestehende Oldenburgische Landschaft weiter ausgebaut werden, um die Verwaltung kultureller Einrichtungen des ehemaligen Landes Oldenburg zu ermöglichen, was vor allen Dingen auch eine bessere finanzielle Ausstattung erfordert. Und im Rahmen der Gebiets- und Verwaltungsreform sollte
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975 14355
    von Alten-Nordheim
    der im Volksentscheid zum Ausdruck kommende Wählerwillen berücksichtigt werden, damit nicht landsmannschaftlich gewachsene Strukturen auseinandergerissen werden.

    (Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

    Für den Landkreis Schaumburg-Lippe sollte daher nach dem Vorbild der Ostfriesischen Landschaft eine Schaumburg-Lippische Landschaft gebildet werden, der die Verwaltung des Domanialvermögens des ehemaligen Freistaats Schaumburg-Lippe zu übertragen wäre. Dieses Vermögen wird heute zu einem Teil durch den Landkreis Schaumburg-Lippe, aber zum anderen Teil durch das Land Niedersachsen verwaltet.
    Gerade was diesen Teil, der sich im Besitz des Landes Niedersachsen befindet, angeht, gibt es rechtlich eine durchaus differenzierte Meinung, die im Gutachten des Staatsrechtlers Professor Dr. Evers dargelegt ist. Hier könnte nach Ansicht des Professors für öffentliches Recht, unseres Kollegen Dr. Klein (Göttingen), durchaus eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 135 Abs. 4 bzw. Abs. 5 des Grundgesetzes gegeben sein. Ferner sollte auch für den Landkreis Schaumburg-Lippe im Rahmen der Gebiets- und Verwaltungsreform der im Volksentscheid zum Ausdruck gekommene Wählerwillen Berücksichtigung finden, der für ein Zusammenlegen der beiden Schaumburger Kreise zu einem Großkreis Schaumburg eintritt. Dafür haben sich auch alle Wirtschaftsverbände und die CDU beider Kreise ausgesprochen.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen. Erstens: Dieser Gesetzentwurf ist schlecht, weil er allen Betroffenen Steine statt Brot gibt.
    Zweitens: Der Bundestag kann sich angesichts seiner Verantwortung für die Demokratie in Deutschland hier nicht seiner Verpflichtung entziehen, Wege aufzuzeigen, wie dem Wählerwillen in anderer Weise Rechnung getragen werden kann.
    Drittens: Der Deutsche Bundestag hat darüber zu wachen, daß das Demokratieverständnis der betroffenen Bevölkerung nicht Schaden leidet, weil die niedersächsische Landesregierung anscheinend nicht die Absicht hat, etwas zu tun.
    Viertens: Wenn es der Mehrheit in diesem Hause mit ihrem oft lautstark betonten Ruf nach mehr Demokratie wirklich ernst ist, dann hat sie hier und heute Gelegenheit dazu, das unter Beweis zu stellen.
    Ich empfehle dem Hohen Hause die Annahme der CDU/CSU-Entschließung.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Innenminister und Stellvertreter des Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, Herr Groß.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende
    Gesetzentwurf über die Regelung der Landeszugehörigkeit des Verwaltungsbezirks Oldenburg und des Landkreises Schaumburg-Lippe ist in einem Zusammenhang mit der Gesamtproblematik einer Neugliederung des Bundesgebietes zu sehen und vor dem Hintergrund des immer noch nicht erfüllten Verfassungsauftrages aus Art. 29 des Grundgesetzes zu werten. Ihnen ist bekannt, daß die niedersächsische Landesregierung bestimmte Vorstellungen darüber hat, wie das Bundesgebiet neu gegliedert werden sollte. Niedersachsen bedauert, daß es zu dieser umfassenden Neugliederung noch nicht gekommen ist. Dabei war und ist das Land Niedersachsen bereit, seine eigene staatliche Existenz in Frage zu stellen.
    Der Auftrag aus Art. 29 des Grundgesetzes mag gegenwärtig nicht erfüllbar sein. Der Bund, d. h. sowohl die Bundesregierung als auch der Bundestag, aus dessen Mitte ja ebenfalls Anträge gestellt werden können, die aber bisher nicht gekommen sind, wenn ich es recht sehe, auch nicht von der Opposition in diesem Hause, kann sich diesem Verfassungsauftrag aber nicht entziehen. Die Kritik, die hier daran geübt worden ist, daß bisher ein Gesetzentwurf nicht vorgelegt worden ist, trifft naturgemäß alle Bundesregierungen seit Inkrafttreten des Grundgesetzes, also seit 1949. Je länger dieser Zustand anhielt, desto deutlicher machte sich die normative Kraft des Faktischen hier bemerkbar. Je früher man an dieses Thema herangegangen wäre, desto leichter wäre es wahrscheinlich lösbar gewesen.
    Hier und heute, meine Damen und Herren, haben wir es jedenfalls nur mit einem Teilaspekt der ganzen Neugliederungsproblematik zu tun. Zwischen den Fraktionen dieses Hauses — diesen Eindruck habe ich — besteht Einigkeit darüber, daß eine Wiederherstellung der früheren Länder Oldenburg und Schaumburg-Lippe ein Schritt auf dem falschen Wege wäre, einem Weg, der uns von den Zielvorstellungen des Art. 29 wegführen würde. Dazu ist alles Notwendige bereits gesagt worden. Auch diejenigen, die zur Bejahung der Abstimmungsfrage aufgerufen haben, haben an eine Wiederherstellung der früheren Länder nicht ernstlich gedacht. Der Kollege von Alten-Nordheim hat soeben in seinen Worten noch einmal deutlich gemacht, welche unterschiedlichen Motive — er nannte das Stichwort Verwaltungs- und Gebietsreform in Niedersachsen — hier bei der Abstimmung Pate gestanden haben mögen. Aber es nicht Aufgabe der Landesregierung, sich als Motivforscher zu betätigen.
    Obwohl Einigkeit darüber besteht, daß die früheren Länder Oldenburg und Schaumburg-Lippe nicht wiederhergestellt werden sollten, hat nun die CDU/ CSU-Fraktion diesem Hohen Hause einen Entschließungsantrag vorgelegt, nach dem der Deutsche Bundestag vom Lande Niedersachsen erwartet, es werde bei der anstehenden Verwaltungs- und Gebietsreform — dem niedersächsischen Landtag liegt ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor — auf die landsmannschaftliche Verbundenheit der Bevölkerung in Oldenburg und Schaumburg-Lippe Rücksicht nehmen, es werde eine neue Körperschaft bilden, der die Regionalplanung übertragen werde — das geht
    14356 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975
    Minister Groß
    übrigens, Herr Kollege von Alten-Nordheim, weit über Art. 56 der niedersächsischen Landesverfassung hinaus —, es werde der oldenburgischen Landschaft mehr Befugnisse übertragen und sie finanziell besser dotieren, und es werde schließlich das sogenannte Domanialvermögen des früheren Landes Schaumburg-Lippe, das es vertraglich zur Hälfte dem Landkreis Schaumburg-Lippe übertragen hat, voll einer solchen Körperschaft übertragen.
    Zu diesem Entschließungsantrag, meine Damen und Herren, habe ich namens der Landesregierung Niedersachsens zu erklären: Eine solche Aufforde-rung an das Land Niedersachsen wäre verfassungswidrig. Ich kann mir nicht vorstellen, daß sich die Initiatoren dieses Antrages der Konsequenzen im Falle seiner Annahme voll bewußt gewesen sind. Hier würde ein Präzedenzfall geschaffen, hier würde ein Weg beschritten, der nicht nur zu ähnlichen Anträgen, etwa für Landesteile des Freistaates Bayern, des Landes Rheinland-Pfalz oder des Landes BadenWürttemberg führen könnte

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU] : In RheinlandPfalz haben sich die Bürger für das Land erklärt!)

    — nun, Herr Kollege Gerster, Sie haben doch die „unerlösten" Teile von Rheinland-Pfalz jenseits des Rheins angesprochen, und da sollten Sie vielleicht ruhig sein —,

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU] : Das Votum für das Land war bei dem Volksentscheid sehr stark!)

    sondern es könnte ein solcher Präzedenzfall auch dazu ermuntern, auch in anderen Fällen in den grundgesetzlich geschützten Bereich der Gliedstaaten der Bundesrepublik Deutschland einzudringen.
    Ich frage mich, meine Damen und Herren, was wohl der Herr Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz sagen würde, wenn dieser Bundestag beschließen würde,

    (Zustimmung des Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD])

    die Gliederung des Landes Rheinland-Pfalz in soundso viele Kreise und soundso viele Regierungsbezirke solle soundso vorgenommen werden.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Ich glaube, Herr Kollege Gerster, daß der Herr Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz dann mit Sicherheit das Bundesverfassungsgericht bemühen würde, und ich kann mir auch nicht vorstellen, daß der Herr Ministerpräsident des Freistaates Bayern dies ohne weiteres hinnähme. Ich meine, die Problematik eines solchen Antrages sollte allgemein gesehen werden, und darauf wollte ich hingewiesen haben.
    Es ist nach Art. 29 des Grundgesetzes Sache des Deutschen Bundestages, das Ergebnis der Volksabstimmungen in Oldenburg und Schaumburg-Lippe politisch zu würdigen und in ein Bundesgesetz umzusetzen. Dabei kann der Bundestag allein von der Kompetenz ausgehen, die das Grundgesetz ihm einräumt. Diese Kompetenz geht sehr weit. Das Land
    Niedersachsen insgesamt in seiner heutigen Gestalt steht zur Disposition dieses Hauses. Solange das Land aber besteht, hat sich der Bund aller nicht ausdrücklich vom Grundgesetz gedeckten Einwirkungen auf die Politik des Landes zu enthalten. Die Verfassungsorgane des Bundes haben nach der Verfassung unseres föderativen Staates die Staatsqualität und die Eigenständigkeit der Länder zu achten. Die Stimmabgabe in Oldenburg und Schaumburg-Lippe hat rechtliche Bedeutung nur im Rahmen des Art. 29 des Grundgesetzes, d. h. gegenüber dem Bundesgesetzgeber. Ihre davon nicht zu trennende politische Bedeutung entfaltet sich ebenfalls in erster Linie gegenüber dem Bund; auch dies ist hier ja von den Vertretern der Opposition deutlich gesagt worden: Hauptverantwortlicher ist der Bund. Darüber, welche politische Bedeutung, welches Gewicht die Abstimmung in Oldenburg und Schaumburg-Lippe für das Land Niedersachsen hat, steht den Verfassungsorganen des Bundes kein Urteil zu.
    Meine Damen und Herren, wir haben im niedersächsischen Landtag eine ganze Reihe von Abgeordneten, die aus diesen Landesteilen kommen, wir haben eine starke Opposition, und wir halten allein die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages und die Landesregierung für berufen, zu prüfen, welche politischen Konsequenzen sich aus der Abstimmung für das Land ergeben, und diese Konsequenzen zu artikulieren. Das Land Niedersachsen hat nach Art. 56 seiner ja ausdrücklich als vorläufig bezeichneten Verfassung die kulturellen und historischen Belangen der ehemaligen Länder zu wahren und zu fördern. Es hat die überkommenen heimatgebundenen Einrichtungen weiter dem heimatlichen Interesse dienstbar zu machen und zu erhalten.
    Im Innenausschuß des Deutschen Bundestages ist im einzelnen dargelegt worden, wie das Land Niedersachsen diesen Verfassungsauftrag erfüllt hat. Ich brauche das im einzelnen hier nicht darzustellen. Meine Damen und Herren, wenn übrigens im Innenausschuß des Deutschen Bundestages Bürger aus Oldenburg und Schaumburg-Lippe zu Wort gekommen sind, so möchte ich dazu nur der Genauigkeit halber feststellen: Dies waren nicht die Vertreter Oldenburgs, sondern es waren Vertreter von Oldenburger Organisationen, die nach dem Volksentscheid gebildet worden sind.

    (Lagershausen [CDU/CSU] : Wie bitte? Die Landesregierung ist aber denkbar schlecht informiert, Herr Minister!)

    — Herr Kollege Lagershausen, ich bitte Sie, sich einmal genau anzusehen, wann das Komitee „Volksentscheid Oldenburg" gebildet und wann jene andere Organisation gegründet worden ist.

    (Lagershausen [CDU/CSU]: Herr Lemp hat deren Aufrufe vor der Wahl hier verlesen!)

    — Das war eine andere Organisation. Die beiden Organisationen — ich wiederhole es —, die vor dem Innenausschuß dieses Hauses gehört worden sind, sind unter diesen Bezeichnungen nach dem Volksentscheid gebildet worden.

    (Lagershausen [CDU/CSU] : Nein!)

    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975 14357
    Minister Groß
    — Herr Kollege Lagershausen, ich wäre dankbar, wenn Sie sich das einmal ganz genau ansähen.

    (Carstens [Emstek] [CDU/CSU] : Das gucken wir uns an, Herr Minister! — Lagershausen [CDU/CSU] : Das spricht nicht für die Landesregierung!)

    Meine Damen und Herren, ich will den Vortrag der Landesregierung über die Leistungen für diese Bereiche nicht weiter vertiefen. Sie sind unter anderem darüber unterrichtet worden, daß das Land Niedersachsen bereits im Jahre 1955 rund die Hälfte des sogenannten schaumburg-lippischen Domanialvermögens unentgeltlich dem Landkreis Schaumburg-Lippe übertragen hat, obwohl dazu gar keine rechtliche Verpflichtung bestand.
    Meine Damen und Herren, ich will den Entschließungsantrag in seinen Motiven weiter nicht bewerten. Die Forderungen, die in diesem Entschließungsantrag enthalten sind, machen aber bereits deutlich, daß die Zielrichtung nicht die ist, Art. 29 des Grundgesetzes — Neugliederung des Bundesgebietes —auszufüllen, sondern daß die Zielrichtung ist, landespolitische Ziele mit Hilfe des Deutschen Bundestages durchzusetzen. Dies aber ist in unserer Verfassung, im Grundgesetz nicht vorgesehen. Dies, so meine ich, sollte als die Meinung der niedersächsischen Landesregierung, die sehr wohl weiß, was sie für alle Teile des Landes Niedersachsen zu tun hat, und die sehr wohl weiß, was sie getan hat, hier gesagt werden.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)