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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 208. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975 Inhalt: Eintritt des Abg. Emeis in den Deutschen Bundestag 14315 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr Kempfler 14315 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 14315 B Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 14316 B Nachruf auf den Abg. Graaff 14336 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 14315 B Beratung des Einspruchs des Bundesrates zum Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur im Geltungsbereich des Arbeitsförderungs- und des Bundesversorgungsgesetzes — Drucksache 7/4411 — Glombig SPD 14336 D Müller (Remscheid) CDU/CSU . . . . 14337 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Landeszugehörigkeit des Verwaltungsbezirks Oldenburg und des Landkreises Schaumburg-Lippe nach Artikel 29 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes — Drucksache 7/4167 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4384 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 14349 C Gerster (Mainz) CDU/CSU 14341 B Dr. Wendig FDP 14343 C Lemp SPD 14346 D Ey CDU/CSU 14349 C Schirmer SPD 14351 B von Alten-Nordheim CDU/CSU . . . . 14353 A Groß, Minister des Landes Niedersachsen 14355 D Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . . . 14357 B Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär BMI . 14358 C Carstens (Emstek) CDU/CSU 14359 D Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch — Drucksache 7/4017 —, Bericht und Antrag des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform — Drucksache 7/4354 — Freiherr Ostman von der Leye SPD . . . 14361 B Spranger CDU/CSU . . . . . . . . . 14362 A II Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Neuorganisation der Marktordnungsstellen - Drucksache 7/4021 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 7/4408 — Büchler (Hof) SPD 14363 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Tierzuchtgesetzes — Drucksache 7/4008 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 7/4402 — Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU . . 14364 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern — Drucksache 7/4059 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4399 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/4398 14365 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem AKP-EWGAbkommen von Lomé vom 28. Februar 1975 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen — Drucksache 7/4139 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4405 —, Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 7/4404 — Dr. Corterier SPD 14366 B Hofmann SPD 14367 D Roser CDU/CSU 14369 C Zywietz FDP 14371 B Wischnewski, Staatsminister AA . . . 14372 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes — Drucksache 7/2379 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4407 — Pensky SPD 14374 B, D Entrup CDU/CSU 14376 B Dr. Wendig FDP 14377 D Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär BMI . 14379 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes — Drucksache 7/4374 — . . 14380 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 28. April 1975 zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Griechenland infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zur Gemeinschaft — Drucksache 7/4382 — 14380 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. Oktober 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zu dem Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen — Drucksache 7/4360 — . . . . . . . 14380 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den rechtlichen Status der Bundeswasserstraße Elbe-Seitenkanal — Drucksache 7/4381 — . . . . . . . . . . 14380 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank — Drucksache 7/4380 — . . . . . . . . 14380 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Pockenschutzimpfung — Drucksache 7/4375 — . . . . . . . . . . 14380 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geflügelfleischhygienegesetzes — Drucksache 7/4413 — 14380 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des EntwicklungshelferGesetzes — Drucksache 7/4393 — Bühling SPD 14381 A Schleifenbaum FDP 14382 A Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . . . 14382 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Hauser (Krefeld), Schmidhuber, Lampersbach, Dr. von Bismarck, Engelsberger, von Bockelberg, Pohlmann, Schedl, Dr. Müller-Hermann, Dr. Zeitel, Dr. Becker (Mönchengladbach), Gewandt, Haase (Kassel), Dr. Luda, Schröder (Lüneburg), Dr. Stavenhagen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen sowie der freien Berufe und zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der mit- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975 III telständischen Wirtschaft (Bundesmittelstandsförderungsgesetz) — Drucksache 7/4284 — Hauser (Krefeld) CDU/CSU 14383 A Dr. Schachtschabel SPD . . . . . . 14386 A Dr. Graf Lambsdorff FDP . . . . . . 14388 B Schedl CDU/CSU . . . . . . . . . 14392 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Altölgesetzes — Drucksache 7/4368 — . . . . . . . . 14393 D Beratung der Ubersicht 16 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 7/4383 — 14394 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für einen Entwurf eines Beschlusses des Rates, mit dem die Kommission im Hinblick auf einen Beitrag der Gemeinschaft zur Finanzierung von Kernkraftwerken zur Aufnahme von Euratom-Anleihen ermächtigt wird — Drucksachen 7/3333, 7/4385 — 14394 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 17/64/EWG über die Bedingungen für die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft — Drucksachen 7/4011, 7/4362 — . . . . . . . . . . 14395 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Anpassung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Taxameter Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens in Form eines Briefwechsels betreffend Artikel 3 des Protokolls Nr. 8 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik Verordnung (EWG) des Rates über die zolltarifliche Behandlung bestimmter Erzeugnisse, die zur Verwendung beim Bau, bei der Instandhaltung oder der Instandsetzung von Luftfahrzeugen bestimmt sind Verordnung (EWG) des Rates über die zolltarifliche Behandlung bestimmter, aus den neuen Mitgliedstaaten eingeführter Erzeugnisse, die in der Gemeinschaft in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung beim Bau, bei der Instandhaltung oder Instandsetzung bestimmter Luftfahrzeuge verwendet werden sollen Verordnung (EWG) des Rates zur vollständigen oder teilweisen Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse der Kapitel 1 bis 24 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta (1976) Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1059/69, (EWG) Nr. 1060/69, (EWG) Nr. 2682/72, (EWG) Nr. 120/67, (EWG) Nr. 3330/74, (EWG) Nr. 765/68 und (EWG) Nr. 950/68 bezüglich der Einreihung bestimmter Sorbitsorten in den Gemeinsamen Zolltarif Verordnung (EWG) des Rates über die Aussetzung der Anwendung der Bedingung, der die Einfuhr frischer Zitronen mit Ursprung in Zypern, Spanien, Israel, Marokko, der Arabischen Republik Ägypten, Tunesien und der Türkei in die Gemeinschaft auf Grund der Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und jedem dieser Länder unterliegt — Drucksachen 7/3935, 7/4198, 7/4133, 7/4216, 7/4135, 7/4137, 7/4217, 7/4363 — . . . . . . . 14394 B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs — insbesondere des Omnibusverkehrs — Drucksache 7/4320 — 14395 A Fragestunde — Drucksache 7/4409 vom 5. 12. 1975 — Einbeziehung des MRCA-Projekts in die Kürzungen des Verteidigungshaushalts Großbritanniens MdlAnfr A3 05.12.75 Drs 07/4409 Reiser SPD Antw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 14316 B, C ZusFr Reiser SPD 14316 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975 Aufrechterhaltung des Wettbewerbs bei Angeboten für Inneneinrichtungen von Garnisonen MdlAnfr A4 05.12.75 Drs 07/4409 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Schmidt BMVg 14316 D, 14317 A, B ZusFr Niegel CDU/CSU 14317 A, B Änderung der Richtlinien zur Vergabe von Wohnungsfürsorgemitteln MdlAnfr A5 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Wernitz SPD Antw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . . 14317 C Aufwendung erheblicher Geldmittel für die Entwicklung wenig aussichtsreicher Raketen; Entwicklung der „Billigrakete" MdlAnfr A7 05.12.75 Drs 07/4409 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . . 14317 D, 14318 A, B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 14318 A, B Geltungsbereich des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften über die Beschäftigung Radikaler im öffentlichen Dienst MdlAnfr A8 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Sperling SPD Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . 14318 B, C, D ZusFr Dr. Sperling SPD 14318 C ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . 14318 D Standorte für Kernkraftwerke in ElsaßLothringen MdlAnfr A9 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Gölter CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 14319 A, C ZusFr Dr. Gölter CDU/CSU 14319 C Zahl der dem neu errichteten Grenzschutzkommando West unterstellten Beamten; Schließung der im Grenzbereich durch den Abzug von Beamten entstandenen Personallücken MdlAnfr A12 05.12.75 Drs 07/4409 Gerster (Mainz) CDU/CSU MdlAnfr A13 05.12.75 Drs 07/4409 Gerster (Mainz) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . . 14319 D, 14320 A, B, D, 14321 A, B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . 14320 A, B, D, 14321 A ZusFr Ey CDU/CSU 14321 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14321 B Stand der Beratungen zur Einbeziehung der Zollverwaltung in ein fortgeschriebenes Sicherheitsprogramm MdlAnfr A14 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Wernitz SPD Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 14321 C, D, 14322 A ZusFr Dr. Wernitz SPD 14321 C, D Ablehnung des Austauschs des früheren Kanzlerreferenten Guillaume vor Verbüßung seiner Haftstrafe sowie Verweigerung seiner Begnadigung MdlAnfr Al 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ 14322 A, B, C, D, 14323 A, B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 14322 B ZusFr Niegel CDU/CSU . . . . . . . 14322 C ZusFr Seiters CDU/CSU . . . . . . . 14322 C ZusFr Dr. Sperling SPD . . . . . . . 14322 D ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . . 14322 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14323 A ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 14323 A Beteiligung des BND oder anderer Stellen der Bundesregierung an Waffengeschäften der Werkzeugaußenhandelsgesellschaft mbH MdlAnfr A80 05.12.75 Drs 07/4409 Gansel SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . 14323 B, C, D ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . 14323 C ZusFr Hansen SPD 14323 D ZusFr Dr. Sperling SPD . . . . . . 14323 D Anerkennung der Bayerischen Staatsbürgerlichen Vereinigung e. V. als „gemeinnützig" MdlAnfr A19 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Schöfberger SPD Antw PStSekr Offergeld BMF . 14324 A, B, C, D, 14325 A, B ZusFr Dr. Schöfberger SPD . . 14324 B, 14325 A ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD . . . . 14324 C ZusFr Dr. Sperling SPD . . . . . . . 14324 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14324 D ZusFr Spranger CDU/CSU 14325 B Unterschiedliche Belastung der Arbeitnehmer in Klein- und Großstädten durch erhebliche Preisunterschiede bei Benzin MdlAnfr A20 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14325 C, D, 14326 A ZusFr Dr. Enders SPD 14325 D ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . 14325 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975 V Einsatz heimischer Steinkohle in Kraftwerken, Strombedarf sowie Kapazitätsentwicklung bei Stromerzeugungsanlagen 1975 sowie 1976 bis 1980; Gestaltung des Aufkommens und der Verteilung der Mittel aus der Verstromungsabgabe für die Jahre 1975 und 1976 MdlAnfr A21 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Zeitel CDU/CSU MdlAnfr A22 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Zeitel CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 14326 B, D, 14327 A ZusFr Dr. Zeitel CDU/CSU . . . . . . 14326 D ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . . 14327 A Auswirkungen eines garantierten Mindestpreises für Mineralöl; Wettbewerbsverzerrungen bei Absinken des Marktpreises für 01 in die Nähe des Mindestpreises MdlAnfr A25 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Stavenhagen CDU/CSU MdlAnfr A26 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Stavenhagen CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 14327 B, C, D, 14328 A ZusFr Dr. Stavenhagen CDU/CSU . . . 14327 C, D, 14328 A Empfängerangaben im Genehmigungsverfahren des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft für Waffenlieferungen der Merex AG in den Jahren 1965 und 1966; Bußgeldverfahren des Bundeswirtschaftsministeriums gegen die Merex AG MdlAnfr A27 05.12.75 Drs 07/4409 Hansen SPD MdlAnfr A28 05.12.75 Drs 07/4409 Hansen SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . 14328 B, C, D, 14329 A, B, C, D, 14330 A ZusFr Hansen SPD . . . . . 14328 C, 14329 C ZusFr Dr. Sperling SPD . . . 14328 D, 14329 D ZusFr Dr. Penner SPD . . . . . . . . 14329 A ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . 14329 A ZusFr Gansel SPD 14329 D Vernichtung von Unterlagen über ein Bußgeldverfahren gegen die Merex AG durch Brand in einer dem Bundeswirtschaftsministerium gehörenden Baracke MdlAnfr A29 05.12.75 Drs 07/4409 Brandt (Grolsheim) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . .14330 A, B, C ZusFr Brandt (Grolsheim) SPD 14330 B ZusFr Gansel SPD 14330 C Vorhandensein eines Kabinettsbeschlusses über die von der Merex AG 1965 und 1966 getätigten Waffengeschäfte MdlAnfr A30 05.12.75 Drs 07/4409 Gansel SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14330 C, D, 14331 A ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . . 14330 D ZusFr Dr. Sperling SPD 14330 D Ergebnis der Überprüfung der für die Merex AG und die Werkzeugaußenhandelsgesellschaft mbH tätigen Personen gemäß § 6 Abs. 2 Ziffer 2 des Kriegswaffenkontrollgesetzes durch den Verfassungsschutz und Konsequenzen aus den Erfahrungen mit diesen Vorschriften des Kriegswaffenkontrollgesetzes MdlAnfr A79 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Sperling SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 14331 A, B, C ZusFr Dr. Sperling SPD 14331 B ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . 14331 B Mißbräuchliche Anwendung „medizinischer Hilfen" im Reitsport MdlAnfr A 38 05.12.75 Drs 07/4409 Scheffler SPD Antw PStSekr Logemann BML 14331 D, 14332 A, B ZusFr Scheffler SPD . . . . . . . . 14332 A, B ZusFr Dr. Sperling SPD 14332 B Umfang, Kosten und Marktwert der innerhalb der EG jährlich vernichteten oder denaturierten Lebensmittel MdlAnfr A39 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Schöfberger SPD Antw PStSekr Logemann BML 14332 C, D, 14333 A ZusFr Dr. Schöfberger SPD 14332 D Durchführung von Verbilligungsmaßnahmen auf dem Ernährungssektor aus nationalen oder EG-Mitteln im Jahre 1975 MdlAnfr A40 05.12.75 Drs 07/4409 Geldner FDP Antw PStSekr Logemann BML . . . . 14333 A, C ZusFr Geldner FDP . . . . . . . . 14333 B, C Konsequenzen der Forstwirtschaft aus den Waldbränden im Sommer 1975 MdlAnfr A41 05.12.75 Drs 07/4409 Geldner FDP Antw PStSekr Logemann BML . . . . . 14333 D VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975 Ausdehnung der Regelungen des Maschinenschutzgesetzes zur Verhinderung von Unfallgefahren durch Spielzeug auf den Handel zur Ermöglichung eines wirkungsvollen Vorgehens des Ordnungsamtes gegen gefährliches Spielzeug MdlAnfr A47 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Jens SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 14334 A, B ZusFr Dr. Jens SPD . . . . . . . . . 14334 B Verzögerungen bei der Auszahlung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe infolge Uneinigkeit über die Zuständigkeit für Abschlags- und Zwischenzahlungen bei Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe MdlAnfr A50 05.12.75 Drs 07/4409 Pensky SPD MdlAnfr A51 05.12.75 Drs 07/4409 Pensky SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 14334 C, D, 14335 A ZusFr Pensky SPD 14334 D Ausschluß von Handwerksberufen wie Maurer, Zimmerer, Maler, Bäcker und Konditoren von der Förderung der beruflichen Fortbildung gemäß § 36 AFG MdlAnfr A52 05.12.75 Drs 07/4409 Müller (Schweinfurt) SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 14335 A, B ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . . 14335 B Auswirkungen des Erlasses der Bundesanstalt für Arbeit vom 27. August 1975 auf die Ausbildungskapazität des Handwerks MdlAnfr A53 05.12.75 Drs 07/4409 Engholm SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 14335 C, D ZusFr Engholm SPD . . . . . . . . 14335 D Beurteilung des Vorschlags des Verbandes der Angestelltenkrankenkassen e. V. und des Verbandes der Arbeiter-Ersatzkassen e. V. zur Anhebung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung auf die Höhe der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung MdlAnfr A54 05.12.75 Drs 07/4409 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . 14335 D, 14336 A ZusFr Niegel CDU/CSU 14336 A Nächste Sitzung 14395 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . .14397' A Anlage 2 Auffassung über die Verpflichtung der DDR aus dem Korb III der KSZE-Schlußakte von Helsinki MdlAnfr A113 21.11.75 Drs 07/4322 Jäger (Wangen) CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Herold BMB auf ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . .14397* B Anlage 3 Mitteilung über Mehrkosten bei Auszahlung der EG-Erzeugerprämie Schlachtrinder über das Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft in Frankfurt im Vergleich zu einer Auszahlung über die Landwirtschaftsverwaltungen der Länder sowie Verzögerungen der Auszahlung der Prämie durch die Abwicklung über das Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft MdlAnfr A7 28.11.75 Drs 07/4364 Röhner CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Logemann BML auf ZusFr Röhner CDU/CSU . . . . . . . 14397' D Anlage 4 Vorliegen unerledigter Schlachtkarten aus Bayern beim Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft in Frankfurt sowie umgehende Überprüfung des bisherigen Verfahrens MdlAnfr A9 28.11.75 Drs 07/4364 Kiechle CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Logemann BML auf ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . . . . . 14398* B Anlage 5 Veröffentlichung vertraulicher Ermittlungsergebnisse in der Strafverfolgungssache gegen die anarchistische Baader-Meinhof-Gruppe in der „Welt" MdlAnfr A2 05.12.75 Drs 07/4409 Tietjen SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 14399* B Anlage 6 Zahl der im Ost-Berliner Fernsehen seit seinem Bestehen ausgestrahlten Spiel- und Fernsehfilme, die in der Bundesrepublik Deutschland und im Land Berlin hergestellt wurden; Auswahlkriterien, insbesondere auch hinsichtlich der nicht erworbenen Filme MdlAnfr A6 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . .14399* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975 VII Anlage 7 Anerkennung des Strahlenschutzassistenten als Ausbildungsberuf MdlAnfr All 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Haenschke SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . .14399*D Anlage 8 Pressemeldungen über die Einsparung eines Betrages von 2 Milliarden DM im Bundeshaushalt 1975; Vermeidung nicht zwingend notwendiger Ausgaben durch die einzelnen Bundesministerien und Bundesämter MdlAnfr A15 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Althammer CDU/CSU MdlAnfr A16 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Althammer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 14400' A Anlage 9 Anerkennung der Unterhaltsleistungen an Angehörige in der DDR als außergewöhnliche Belastung nach den §§ 33, 33 a EStG MdlAnfr A17 05.12.75 Drs 07/4409 Höcherl CDU/CSU MdlAnfr A18 05.12.75 Drs 07/4409 Höcherl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 14400* B Anlage 10 Unterzeichnung der internationalen Verpflichtung über die Sicherheit der Welternährung des FAO-Rats durch die Bundesregierung sowie ihre Haltung zu den Plänen des Welternährungsrats der Vereinten Nationen bezüglich der Sicherheit der Welternährung und hinsichtlich des globalen Informations- und Frühwarnsystems der FAO MdlAnfr A36 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Holtz SPD MdlAnfr A37 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 14400* C Anlage 11 Erlaß eines Einfuhr- und Durchfuhrverbots für Singvögel aus Italien, Zypern, Frankreich und Belgien MdlAnfr A42 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 14400* D Anlage 12 Entwicklung der Kosten für die deutsche Futtermittelindustrie durch die im Verordnungsentwurf enthaltenen Detailregelungen für Einzelfuttermittel, Mischfutter, Schad-und Zusatzstoffe; Wettbewerbssituation der deutschen Futtermittelindustrie und der deutschen Landwirtschaft; Entwicklung und Finanzierung der Kosten der Bundesrepublik Deutschland für die FAO-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen MdlAnfr A43 05.12.75 Drs 07/4409 Eigen CDU/CSU MdlAnfr A44 05.12.75 Drs 07/4409 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 14401* A Anlage 13 Vorwegnahme des Mieten- und Wohngeldberichts durch die Untersuchung „Das Wohnen in der Bundesrepublik Deutschland" MdlAnfr A45 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . .14402* A Anlage 14 Nichtaufnahme der Veränderungen des Mietindexes in die vom Bundesarbeitsministerium herausgegebene Broschüre „Statistiken für die Arbeits- und Sozialpolitik 1975" MdlAnfr A46 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14402* B Anlage 15 Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung für Leistungen im Wege der Familienhilfe an auszubildende Beamte MdlAnfr A48 05.12.75 Drs 07/4409 Franke (Osnabrück) CDU/CSU MdlAnfr A49 05.12.75 Drs 07/4409 Franke (Osnabrück) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . .14402* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975 14315 208. Sitzung Bonn, den 10. Dezember 1975 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordne(r) entschuldigt 'bis einschließlich Dr. Ahrens ** 12. 12. Dr. Aigner * 12. 12. Bangemann * 11. 12. Dr. Bayerl * 11. 12. Behrendt * 12. 12. Dr. Corterier 11. 12. Dr. Eppler 12. 12. Professor Dr. Ehmke 10. 12. Dr. Evers 12. 12. Flämig* 11. 12. Frehsee * 11. 12. Gewandt 12. 12. Härzschel * 11. 12. Dr. Hupka 10. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 12. 12. Kater 10. 12. Kiep 12. 12. Dr. Klepsch * 12. 12. Lange * 11. 12. Lautenschlager * 12. 12. Lücker' 12. 12. Memmel * 12. 12. Prof. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 12. 12. Müller (Mülheim) * 11. 12. Dr. Müller (München) ** 12. 12. Mursch * 12. 12. Nordlohne 10. 12. Frau Dr. Orth * 11. 12. Frau Pack 10. 12. Dr. Riedl (München) 10. 12. Rosenthal 12. 12. Schmidhuber 10. 12. Schmidt (München) * 12. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 12. 12. Dr. Schwörer * 12. 12. Seefeld* 11. 12. Springorum * 12. 12. Dr. Starke (Franken) * 12. 12. Suck * 12. 12. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 12. 12. Walkhoff * 12. 12. Frau Dr. Walz * 12. 12. Wohlrabe 10. 12. Frau Dr. Wolff ** 11. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Zusatzfra- gen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) Anlagen zum Stenographischen Bericht (Drucksache 7/4322 Frage A 113 203. Sitzung, Seite 14024) : Ihre Zusatzfragen an den Herrn Staatsminister des Auswärtigen Amts Wischnewski in der 203. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 27. November 1975 (Bundestagsprotokoll Nr. 14024) beantworte ich wie folgt: 1. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn die DDR von sich aus weitere Verbesserungen der Reise- und Besuchsmöglichkeiten für Bewohner und Besucher der DDR in Kraft setzen würde. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, daß ihre Wünsche in dieser Frage deutlich über das hinausgehen, was von der DDR jeweils einseitig verfügt wird, deshalb scheint es der Bundesregierung sinnvoll, den Komplex auch durch Gespräche und Verhandlungen zu begleiten, um ihr besonderes Interesse an dieser Frage deutlich zu machen. 2. Die Grundsätze der Schlußakte von Helsinki, also auch die in Korb III niedergelegten Grundsätze, sind Absichtserklärungen. Sie geben eine Zielrichtung an. Es wird eines langen Prozesses zur Realisierung dieser Erklärungen bedürfen. Nach den KSZE-Beschlüssen sollen die Unterzeichnerstaaten in jedem Falle an einer Verbesserung des gegenseitigen Verhältnisses arbeiten. Der Abbau von Hemmnissen und Hindernissen ist ein Maßstab, der an das Handeln aller Teilnehmerstaaten gelegt werden wird. Das Interesse der Bundesregierung an einer zufriedenstellenden und das heißt gegenüber dem jetzigen Zustand verbesserten Regelung des Bereiches „Menschliche Kontakte" ist Ihnen bekannt. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit und wird auch in Zukunft gestützt auf die bilateralen Vereinbarungen mit der DDR jede sich ihr bietende Möglichkeit benutzen, um zu Verbesserungen zu gelangen. Wie Sie wissen, soll bezüglich der KSZE-Schlußakte ein erster Zwischenbericht im Jahre 1977 in Belgrad erstattet werden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß zu diesem relativ frühen Zeitpunkt es erst möglich sein wird, eine erste Zwischenbilanz zu ziehen. Unabhängig davon ist die Bundesregierung bei ihren Verhandlungen mit der DDR bemüht, Verbesserungen für die Menschen in beiden deutschen Staaten zu erreichen. Dies geschieht in jedem der Ihnen bekannten Verhandlungsstränge mit der DDR. Anlage 3 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Zusatzfragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage A 7 205. Sitzung, Seite 14195 C) : Das Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft ist im Rahmen der Erzeugerprämie Schlachtrinder zuständig: 14398* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975 1. Für die gesamte Durchführung der Prämienregelung, soweit Tiere in andere Mitgliedstaaten verbracht und dort geschlachtet werden. 2. Für die an die EG-Kommission wöchentlich zu erstattenden Meldungen. 3. Für das Auszahlungsverfahren. Die Verwaltungskosten (Personal- und Sachkosten) belaufen sich nach Mitteilung des Bundesamtes für diese Maßnahmen zur Zeit auf insgesamt etwa 39 000,— DM monatlich. Etwa 20 000,— DM entfallen davon auf die Bearbeitung der Prämienanträge für Auslandsschlachtungen, etwa 2 000,—DM auf die Bearbeitung der Meldungen. Die verbleibenden etwa 17 000,— DM werden für das Auszahlungsverfahren benötigt. Davon entfallen zirka 7 000,— DM auf die Bearbeitung von Auszahlungsanträgen aus den Ländern Baden-Württemberg und Niedersachsen. Diese Länder erstellen im Unterschied zu den anderen Ländern keine Listen mit den für die Auszahlung erforderlichen Angaben, sondern übersenden dem Bundesamt nur die geprüften und als sachlich richtig festgestellten Schlachtkarten. Das Bundesamt muß vor Anordnung der Auszahlung für diese Länder also noch die für die Auszahlung relevanten Tatsachen aus den Schlachtkarten entnehmen und auflisten. Diese Ausnahme wurde Baden-Württemberg und Niedersachsen übergangsweise deshalb zugebilligt, weil beide Länder anders als die übrigen Länder zur Zeit nicht imstande sind, die Bearbeitung auf EDV umzustellen und sich, falls sie die Listen manuell erstellen müßten, nicht in der Lage sehen, die anfallenden Prämienanträge zu bewältigen. Die für Baden-Württemberg und Niedersachsen anfallenden Kosten sind daher keine Mehrkosten. Würde das Bundesamt diese Arbeit nicht übernehmen, so müßten diese Länder Kosten in etwa gleicher Höhe tragen. Inwieweit die Kosten des Auszahlungsverfahrens bezüglich der übrigen Länder (etwa 10 000,— DM) echte Mehrkosten sind, kann ich nicht genau beurteilen, da nicht bekannt ist, welche Kosten in diesen Ländern anfallen würden, wenn sie das Auszahlungsverfahren in eigener Zuständigkeit durchführen würden. In jedem Falle würde jedoch ein Teil dieser Kosten auch in den Ländern entstehen, wenn diese das Auszahlungsverfahren durchführen würden. Anlage 4 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage A 9 205. Sitzung, Seite 14196 B) : 1. Gemäß der Verordnung Erzeugerprämie Schlachtrinder liegt — bei grundsätzlicher Länderzuständigkeit im übrigen — die Zuständigkeit für das Auszahlungsverfahren beim Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft. Nach dieser Zuständigkeitsverteilung nehmen die Länder die Prämienanträge entgegen, prüfen sie und erteilen den Bescheid. Sie übermitteln daraufhin dem Bundesamt die für die Auszahlung erforderlichen Angaben. Das Bundesamt ordnet die Auszahlung an, die über die Bundeskasse in Frankfurt am Main erfolgt. Die Bundeszuständigkeit für das Auszahlungsverfahren wurde deshalb begründet, weil sich die Bundesregierung anderenfalls — bei Auszahlung der Prämie durch die Länder — außerstande sieht, die sich aus dem EG-Mittelzuweisungsverfahren für die Bundesrepublik Deutschland ergebenden Verpflichtungen (Bedarfsmeldungen, Rechnungslegung, Rechnungsprüfung) mit der erforderlichen Schnelligkeit und Vollständigkeit zu erfüllen. 2. Die Länder haben diese Regelung bei Inkrafttreten im November 1974 in der Annahme, die Maßnahme würde im Februar 1975 wieder auslaufen, zunächst akzeptiert. Sie haben die für die Auszahlung erforderlichen Angaben in Listen zusammengestellt und dem Bundesamt zugeleitet. Bei Erörterung der Neuregelung der Erzeugerprämie Schlachtrinder, die am 1. Mai 1975 in Kraft trat, hat dann anfangs eine Reihe von Ländern unter Berufung auf verfassungsrechtliche, praktische und finanzielle Gründe jede Bundeszuständigkeit für das Auszahlungsverfahren abgelehnt. Diese Länder erklärten sich jedoch bereit, einem Kompromiß zuzustimmen, wonach — die Auszahlungsanordnung in Abweichung von der bisher geltenden Regelung von den Ländern erstellt wird, — die Auszahlung der Prämie weiterhin zentral über die Bundeskasse in Frankfurt/Main erfolgt. Dieser Kompromiß wurde von der Bundesregierung nicht akzeptiert. Die Auszahlungsanordnung ist nach Ansicht der Bundesregierung ein integraler Bestandteil des Auszahlungsverfahrens und kann von diesem nicht ohne weiteres abgetrennt werden. Darüber hinaus würde eine Herausnahme der Auszahlungsanordnung aus der Zuständigkeit des Bundesamtes die Erfüllung der sich für die Bundesrepublik Deutschland aus dem EG-Mittelzuweisungsverfahren ergebenden Verpflichtungen erheblich erschweren. Die alte Zuständigkeitsregelung wurde daher beibehalten. Die Länder wurden gebeten, weiterhin die für die Auszahlung erforderlichen Angaben aufzulisten. Da Niedersachsen und Baden-Württemberg im Unterschied zu den übrigen Ländern zur Zeit nicht imstande sind, die Bearbeitung auf EDV umzustellen, und sich, falls sie weiterhin manuell Listen erstellen müßten, nicht mehr in der Lege sehen, die anfallenden Prämienanträge zu bewältigen, wurde diesen Ländern für eine Übergangszeit ausnahmsweise zugebilligt, anstelle von Listen die geprüften und als sachlich richtig festgestellten Schlachtkarten zu übersenden. 3. Das geschilderte Verfahren wurde mit Ausnahme Bayerns von allen Ländern, von Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein allerdings nur unter Protest, weiterhin angewendet. Bayern bestand dagegen auf einer Änderung und ging schließlich ab Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975 14399* Ende August 1975 dazu über, dem Bundesamt anstelle der Auszahlungslisten nur die geprüften und als sachlich richtig festgestellten Schlachtkarten zu übersenden. Mangels ausreichender personeller und sachlicher Ausstattung war das Bundesamt nicht in der Lage, diese Schlachtkarten zu bearbeiten. Nach langen Verhandlungen konnte schließlich im November ein Kompromiß gefunden werden. Danach wird auf dem Überweisungsträger zum Ausdruck gebracht, daß die Prämie vom Bayerischen Landesamt für Ernährungswirtschaft bewilligt wird. Bayern übersendet dafür das vom Landesamt erstellte EDV-Band, mit den für die Auszahlung erforderlichen Angaben. Die Auszahlung der bisher angefallenen ca. 100 000 Prämienanträge wird nach Abschluß des durch die Änderung erforderlich gewordenen Neudrucks der Überweisungsträger in Kürze anlaufen können. 4. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß mit der Auszahlung von EG-Haushaltsmitteln durch nationale Dienststellen in der Bundesrepublik Deutschland besondere Schwierigkeiten verbunden sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist jedoch eine Überprüfung nicht angebracht, da noch ungewiß ist, ob die Prämienregelung über den 29. Februar 1976 verlängert wird. Sollte dies der Fall sein, so wird das gesamte Durchführungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Ländern einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. Dabei wird es insbesondere darauf ankommen, einen Ausgleich zwischen den Interessen der Länder an einer Vereinfachung des Verfahrens und den Interessen des Bundes an einer zentralen Bewirtschaftung der EG-Mittel zu finden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf 'die Mündliche Frage des Abgeordneten Tietjen (SPD) (Drucksage 7/4409 Frage A 2) : Wie erklärt sich die Bundesregierung die mehrfache Veröffentlichung offensichtlich vertraulicher Ermittlungsergebnisse in der Strafverfolgungssache gegen die anarchistische Baader-Meinhof-Gruppe im Springer-Blatt „Welt", und ist die Information richtig, daß diese Ermittlungsergebnisse nur einer kleinen Zahl von Mitarbeitern der Strafverfolgungsbehörden bekannt waren? Wegen der Veröffentlichungen in der Tageszeitung „Die Welt" vom 2. Dezember 1975 hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Strafanzeige gegen den Redakteur Werner Kahl wegen des Verdachts der unbefugten Veröffentlichung geheimer Nachrichten nach § 353 c StGB und gegen dessen noch unbekannte Informanten wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses nach § 353 b StGB bei der Staatsanwaltschaft Bonn erstattet. Diese hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zu den Auswirkungen der Veröffentlichungen hat der Generalbundesanwalt in einer Presseerklärung vom 3. Dezember 1975 ausgeführt, daß mit diesen Veröffentlichungen der Höhepunkt einer Reihe von unbefugten Veröffentlichungen amtlich geheimgehaltener Einzelheiten aus Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft erreicht sei. Solche Veröffentlichungen seien geeignet, die ohnehin schwierige Ermittlungsarbeit der Bundesanwaltschaft empfindlich zu stören und die Sachaufklärung zu vereiteln. Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse zum Täterkreis bisher noch nicht vor. Das Ergebnis des von der Staatsanwaltschaft Bonn geführten Ermittlungsverfahrens ist abzuwarten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4409 Frage A 6) : Wieviel in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich dem Land Berlin hergestellte Spiel- und Fernsehfilme hat das Ostberliner Fernsehen seit seinem Bestehen jährlich ausgestrahlt —im Jahr des Inkrafttretens des Grundvertrages aufgegliedert in die Zeit vor und nach seinem Inkrafttreten —, und welche Auswahlkriterien werden dabei, insbesondere auch hinsichtlich der Arten von Filmen, die nicht erworben wurden, beachtet? Der Bundesregierung liegt keine Statistik über die Zahl der Spiel- und Fernsehfilme aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) vor, die das Fernsehen der DDR seit seinem Bestehen jährlich ausstrahlte. Das dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen nachgeordnete Gesamtdeutsche Institut hat den Auftrag erhalten, anhand der dort vorliegenden Materialien zu versuchen, eine derartige Statistik zu erstellen. Gleichartige Bitten ergehen an die ARD und das ZDF. Nach Vorliegen der erbetenen Auskünfte werde ich nochmals auf die Sache zurückkommen und Sie detailliert unterrichten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Haenschke (SPD) (Drucksache 7/4409 Frage A 11) : Wann wird der Strahlenschutzassistent, der zur Zeit schon in den deutschen Kernforschungszentren ausgebildet wird, anerkannter Ausbildungsberuf? Strahlenschutz-Assistenten werden bisher nur am Kernforschungszentrum Karlsruhe ausgebildet. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, ob die staatliche Anerkennung des Berufs „Strahlenschutz-Assistent" möglich ist. Da im Fall einer positiven Entscheidung noch eine Ausbildungsordnung mit einem Ausbildungsberufsbild und einem Ausbildungsrahmenplan ausgearbeitet werden muß, kann heute noch nicht gesagt werden, wann der Beruf „Strahschutz-Assistent" staatlich anerkannt wird. 14400` Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975 Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Althammer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen A 15 und 16) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach im Bundeshaushalt 1975 bei sparsamer Wirtschaftsführung ein Betrag von rund 2 Milliarden DM übrigbleiben könnte? Wie will die Bundesregierung verhindern, daß zum Jahresende 1975 von den einzelnen Bundesministerien und Bundesämtern, um Haushaltsreste zu vermeiden, nicht zwingend notwendige Ausgaben gemacht werden? Zu Frage A 15: Der Bundesminister der Finanzen hat in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 4. Dezember 1975 berichtet, daß aus heutiger Sicht Minderausgaben im Haushaltsjahr 1975 zu erwarten sind, daß sich aber die Höhe der voraussichtlichen Minderausgaben derzeit noch nicht mit hinreichender Sicherheit beziffern lasse. Etwas anderes hat die Bundesregierung auch ,der Presse gegenüber nicht erklärt. Zu Frage A 16: Nach der Bundeshaushaltsordnung (§ 34 Abs. 2) dürfen Ausgaben nur soweit und nicht eher geleistet werden, als sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung erforderlich sind. Diese Vorschrift gilt für alle Dienststellen des Bundes. Es besteht daher kein Anlaß zu anderweitigen Maßnahmen der Bundesregierung. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen A 17 und 18) : Wie beurteilt die Bundesregierung im Falle der Geltendmachung einer steuermindernden außergewöhnlichen Belastung nach den §§ 33, 33 a EStG die Frage der Bedürftigkeit bei Unterhaltsleistungen für Angehörige in der DDR? Hält die Bundesregierung die Unterstellung einer steuerlich relevanten Bedürftigkeit für Angehörige in der DDR im Hinblick auf den Grundlagenvertrag vom 21. Dezember 1972 für bedenklich, wie es das Finanzgericht Berlin im Urteil vom 6. Dezember 1974 (Entscheidung der Finanzgerichte 1975, S. 315) vertreten hat? Unterhaltsleistungen an Verwandte und sonstige Angehörige werden nach § 33 a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastungen bis zu 3 000 DM im Kalenderjahr für jede unterstützte Person berücksichtigt. Nach Erlassen der für die Verwaltung der Einkommensteuer zuständigen obersten Finanzbehörden der Länder, die 1974 bestätigt wurden und der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs entsprechen, ist für Unterhaltsaufwendungen jeglicher Art die Bedürftigkeit der in Ihrer Frage bezeichneten Empfänger nicht zu prüfen. Soweit das von Ihnen angeführte Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 6. Dezember 1974 von einer anderen Auffassung ausgeht, bleibt der Ausgang des beim Bundesfinanzhof eingeleiteten Revisionsverfahrens abzuwarten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 7/4409 Fragen A 36 und 37) : Hat die Bundesregierung die internationale Verpflichtung über die Sicherheit der Welternährung des FAO-Rats vom November 1974 unterzeichnet? Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu den Plänen des Welternährungsrats der Vereinten Nationen bezüglich der Sicherung der Welternährung und insbesondere bezüglich des globalen Informations- und Frühwarnsystems der FAO ein? Zu Frage A 36: Ja. Dem Generaldirektor der FAO ist im Januar 1975 die Zustimmung und Bereitschaft der Bundesregierung mitgeteilt worden, bei ,der Verwirklichung der Ziele dieser internationalen Verpflichtung mitzuarbeiten. Zu Frage A 37: Wie bereits in der Antwort zu der ersten Frage gesagt, hat die Bundesregierung den Grundsätzen für eine „Internationale Verpflichtung zur Sicherung der Welternährung" zugestimmt. Die Bundesregierung und die Regierungen der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften haben der FAO zugesichert, daß sie sich an dem globalen Informations- und Frühwarnsystem der FAO beteiligen und bereit sind, die benötigten Informationen zu geben. Gleichzeitig hat die Bundesregierung eindringlich ihre Auffassung bekräftigt, daß sich möglichst alle Länder an diesem System beteiligen und Angaben über die zu erwartenden Ernteergebnisse mitteilen, damit Versorgungsengpässe frühzeitig erkannt werden können. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Frage A 42) : Hat die Bundesregierung die Absicht, ein Einfuhr- und Durchfuhrverbot für Singvögel, insbesondere aus Italien, Zypern, Frankreich oder Belgien zu erlassen, und wann ist gegebenenfalls mit dem Inkrafttreten solcher Verbote zu rechnen? Eine künftig bundeseinheitliche Regelung des Ex- und Imports von wildwachsenden Pflanzen und wildlebenden Tieren, so auch von Singvögeln, ist vorgesehen; der Entwurf eines Bundesnaturschutzgesetzes enthält eine entsprechende Verordnungsermächtigung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975 14401* Der Gesetzentwurf wird gegenwärtig in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten. Seine Verabschiedung ist im Sommer 1976 zu erwarten. Mein Haus bereitet aber schon jetzt in Zusammenarbeit mit den Bundesländern die oben genannten Export- und Importregelungen vor, damit diese alsbald nach Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes erlassen werden können. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen A 43 und 44) : Welche Kostenbelastung entsteht für die deutsche Futtermittelindustrie durch den Verordnungsentwurf, der Detailregelungen für Einzelfuttermittel, Mischfutter, Schadstoffe und Zusatzstoffe enthält, und in welcher Weise verändert sich dadurch die Wettbewerbssituation der deutschen Futtermittelindustrie und der deutschen Landwirtschaft? Wie entwickeln sich die Kosten der Bundesrepublik Deutschland für die FAO-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen — in Rom nach den letzten Beschlüssen, wie gedenkt die Bundesregierung den deutschen Anteil zu finanzieren und warum befindet sich der Titel als ein Beitrag für die Vereinten Nationen im Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten? Zu Frage A 43: Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, die Frage, welche Kostenbelastung der Futtermittelindustrie durch zu erwartende Regelungen auf dem Futtermittelsektor entstehen, konkret zu beantworten. Die Verordnung, die aufgrund des Futtermittelgesetzes vom 2. Juli 1975 mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen ist, liegt bisher nur im Entwurf vor, zu dem die beteiligte Wirtschaft noch nicht angehört wurde. Grundsätzlich ist aber festzustellen, daß die künftigen Zusatz- und Schadstoffregelungen keine wesentlichen Änderungen gegenüber den geltenden erfahren werden. Hinsichtlich der Zusatzstoffe bilden weiterhin die Bestimmungen der Richtlinie des Rates vom 23. November 1970 über Zusatzstoffe in der Tierernährung die Grundlage für das nationale Recht. Hinsichtlich der Schadstoffe gilt bereits seit Jahrzehnten in § 24 der Futtermittelanordnung die Vorschrift, daß verdorbene Futtermittel aller Art und solche mit schädlichen Wirkungen oder giftigen Bestandteilen nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen. Diese Vorschrift wurde 1974 durch weitere futtermittelrechtliche Bestimmungen konkretisiert, indem Höchstgehalte für wichtige Schadstoffe, wie DDT, Hexachlorbenzol, Aflatoxin und Fluor, in Mischfuttermitteln festgelegt wurden; ebenso ist beim Verkehr mit Einzelfuttermitteln die Kennzeichnung vorgeschrieben worden, wenn festgesetzte Höchstgehalte an bestimmten Schadstoffen überschritten wurden. Künftig wird diese Regelung nach den Bestimmungen der Richtlinie des Rates vom 17. Dezember 1973 über die Festlegung von Höchstgehalten an unerwünschten Stoffen und Erzeugnissen in Futtermitteln auf weitere Schadstoffe wie Arsen, Blei und Blausäure ausgedehnt. Nach dem Verordnungsentwurf ist künftig für Einzel- und Mischfuttermittel, die in den Verkehr ge- bracht werden, eine vereinfachte Kennzeichnungspflicht gegenüber der geltenden Regelung vorgesehen, sofern die Futtermittel bestimmten Anforderungen entsprechen. Der Verkehr mit Futtermitteln, insbesondere mit Mischfuttermitteln, dürfte so erleichtert werden. Danach sind im Hinblick auf die zu erwartenden futtermittelrechtlichen Regelungen keine Kostenfaktoren zu erkennen, die eine zusätzliche Belastung bringen. Der zweite Teil der Frage wird dahin gehend beantwortet, daß sich die Wettbewerbssituation der deutschen Futtermittelindustrie gegenüber ausländischen Herstellern von Futtermitteln auf dem Inlandsmarkt nicht verschlechtert, da auch die in die Bundesrepublik verbrachten Futtermittel den futtermittelrechtlichen Vorschriften unterliegen. Auch die Wettbewerbssituation der Landwirtschaft wird durch künftige Regelungen auf dem Futtermittelsektor nicht verschlechtert. Diese Vorschriften dienen vielmehr weitgehend dem Schutz der landwirtschaftlichen Produktion im Veredelungsbereich. Zu Frage A 44: Die vom 8. bis 27. November 1975 in Rom abgehaltene FAO-Konferenz hat u. a. auch den FAOZweijahreshaushalt 1976/1977 in Höhe von 167 Millionen US $ beschlossen. Gegenüber dem Zweijahreshaushalt 1974/1975 mit 106,7 Millionen US $ ergibt sich eine Erhöhung um 56,5 °/o, die je zur Hälfte zurückzuführen ist auf — inflationär bedingte Kostensteigerungen und — Ausweitung der Programm-Tätigkeiten. Die Programmausweitung berücksichtigt Empfehlungen der Welternährungskonferenz 1974, die auf eine nachhaltige Erhöhung der Agrarproduktion in den Entwicklungsländern abzielen. Die 7. Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen 1975 hat dieses Ziel bestätigt. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich — zusammen mit anderen Industrienationen — für eine Senkung der ursprünglich vom Generaldirektor der FAO angeforderten 185 Millionen US $ eingesetzt. Da alle 136 Mitgliedstaaten ein gleiches Stimmrecht haben und die Entwicklungsländer für eine kräftige Budgetausweitung eintreten, ließ sich eine stärkere Begrenzung der Zuwachsrate nicht durchsetzen. Da nach der Geschäftsverteilung der Bundesregierung der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für die Landwirtschaftsorganisationen der Vereinten Nationen zuständig ist, wird der deutsche FAO-Beitrag — wie alle übrigen Ausgaben aus dem Geschäftsbereich des BML — im Einzelplan 10 veranschlagt. Für 1976 ist im Regierungsentwurf der Beitrag in der Vorjahreshöhe veranschlagt (4.828.175 US $ = 13,312 Millionen DM). Der deutsche Beitragsanteil für 1976 beträgt nunmehr 7.375.736 US $ = rd. 19,5 Millionen DM. Über den Ausgleich der hiernach noch fehlenden rd. 6,2 Millionen DM wird bei den Haushaltsberatungen 1976 zu befinden sein. 14402* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975 Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Frage A 45) : Inwieweit wird durch die Untersuchung „Das Wohnen in der Bundesrepublik Deutschland" der seit dem 1. Juli 1975 ausstehende Mieten- und Wohngeldbericht vorweggenommen, und bis wann ist die Bundesregierung in der Lage, diesen Bericht vorzulegen? Mit der Broschüre „Das Wohnen in der Bundesrepublik Deutschland" wurden die wichtigsten Ergebnisse der Wohnungsstichprobe 1972 in vereinfachter Form einer breiten Öffentlichkeit vorgelegt. Sie hat schon von ihrer Zielsetzung her eine andere Aufgabe als der Wohngeld- und Mietenbericht, der die Frage beantworten soll, inwieweit sich das Zweite Wohngeldgesetz bisher bewährt hat und wie die Bundesregierung sich die weitere Entwicklung der Wohngeldgesetzgebung vorstellt. Die Broschüre nimmt daher den heute dem Bundeskabinett (10. Dezember 1975) zur Verabschiedung vorliegenden Wohngeld- und Mietenbericht keineswegs vorweg. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4409 Frage A 46) : Aus welchen Gründen hat es die Bundesregierung unterlassen die vorliegenden Veränderungen des Mietindexes vollständig bis zum Jahr 1974 in die vom Bundesarbeitsminister herausgegebene Broschüre „Statistiken für die Arbeits- und Sozialpolitik 1975" einzuarbeiten? Der in Ihrer Frage angesprochene Sachverhalt beruht auf einem technischen Versehen. Die Veränderungsraten des Mietindex für 1974 in der Tabelle 6.13 unseres Statistischen Taschenbuches lauten wie folgt: — Mieten in Altbauten + 5,3 Prozent — Mieten im Sozialen Wohnungsbau + 5,8 Prozent — Mieten in freifinanzierten Neubauten + 4,1 Prozent. Ich möchte noch hinzufügen, daß ich für Ihre Frage dankbar bin. Sie zeigt, mit welcher Aufmerksamkeit das nicht zuletzt auf Anregungen von Mitgliedern des Bundestages zurückgehende und trotz der Fülle des Materials wegen seiner Handlichkeit beliebte statistische Taschenbuch gelesen wird. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeorneten Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen A 48 und 49) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Ausbildung befindliche Beamte, darunter Referendare mit einem Unterhaltszuschuß bis fast 1 500 DM monatlich, Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Wege der Familienhilfe erhalten, und zwar teils über den Ehegatten, teils über die Eltern, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Leistungspraxis angesichts der Ausgabenflut der gesetzlichen Krankenversicherung? Wie groß ist die Zahl der betroffenen auszubildenden Beamten, und welche Kosten entstehen der GKV? Anspruch auf Leistungen der Familienhilfe haben Versicherte ,der gesetzlichen Krankenversicherung für ihren Ehegatten und ihre Kinder u. a. dann, wenn diese unterhaltsberechtigt sind und nicht anderweitig einen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistungen haben. Für Kinder besteht dieser Anspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder ein freiwilliges soziales Jahr leistet. Der Anspruch auf Familienhilfe ist demnach nicht unmittelbar davon abhängig, ob der Ehegatte oder die Kinder eigenes Einkommen haben. Das gilt sowohl für Beamte in Ausbildung als auch für sonst erwerbstätige Personen. Die Bundesregierung prüft, ob Änderungen vorgeschlagen werden können, die sozialpolitisch unerwünschte Ergebnisse vermeiden. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Bund, Länder und Gemeinden beschäftigten Mitte 1975 etwa 138 000 in der Ausbildung befindliche Beamte. Für wie viele davon Anspruch auf Familienhilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht und welche Aufwendungen dafür entstehen, kann aus dem verfügbaren statistischen Material der Krankenkassen nicht festgestellt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Johannes Gerster


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der positive Ausgang der Volksentscheide vom 19. Januar 1975 in Oldenburg und Schaumburg-Lippe zwingt den Bundesgesetzgeber, heute zwischen zwei Wegen zu wählen, die beide steinig, fast ungehbar und damit fast unzumutbar sind. Folgt der Bundestag dem Mehrheitswillen der Bevölkerung von Oldenburg und Schaumburg-Lippe und errichtet er die früheren Länder Oldenburg und Schaumburg-Lippe, dann entstehen aus dem Territorium des Landes Niedersachsen drei staatliche Hoheitsbereiche und ein Länderwirrwarr im norddeutschen Raum, der sachlich kaum zu rechtfertigen ist. Folgt der Bundestag dem Vorschlag der Bundesregierung, in Niedersachsen alles beim alten zu belassen, mißachtet er nicht nur den Willen der Mehrheit der Bevölkerung von Oldenburg und Schaumburg-Lippe, sondern er beschließt gleichzeitig ein Gesetz, dessen Verfassungsmäßigkeit nicht ganz ohne Grund in Frage gestellt wird.

    (Carstens [Emstek] [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

    Diese unerfreuliche, fast ausweglose Situation hat in erster Linie diese Bundesregierung zu verantworten. Der Bundestag hatte im Jahre 1969 die Frist zur Durchführung der Volksentscheide nach Art. 29 Abs. 3 des Grundgesetzes bis zum 31. März 1975 auch deshalb geschaffen, um mit Hilfe dieser Volksentscheide die Gesamtneugliederung des Bundesgebiets voranzubringen.
    Trotz zwischenzeitlicher Vorlage des Gutachtens der Ernst-Kommission hat die Bundesregierung allerdings die Zeit von 1969 bis heute ungenutzt vorbeigehen lassen. Sie hat keinen ernstzunehmenden Anlauf in Sachen Neugliederung unternommen, obwohl sie vor Durchführung der Volksentscheide wiederholt — z. B. auch durch Anfragen in diesem Hause, durch mich — darauf hingewiesen worden war, daß bei positivem Ausgang der Volksentscheide für den Bundesgesetzgeber eine sehr schwierige Lage entstehen würde.
    Die in den Volksentscheiden zum Ausdruck gekommene Mehrheitsmeinung der Bevölkerung von Oldenburg und Schaumburg-Lippe zwingt uns daher heute zunächst, und zwar innerhalb der verfassungsgemäßen Jahresfrist, die Landeszugehörigkeit dieser Gebietsteile durch Bundesgesetz zu regeln, gibt uns aber auch Anlaß, darüber hinaus Klarheit zu gewinnen, ob und in welcher Weise das Thema Neugliederung befriedigend gelöst werden kann.
    Da, wie bereits angedeutet, eine isolierte Teilauflösung des Landes Niedersachsen — ich erinnere daran, daß ein Land Schaumburg-Lippe mit nur 85 000 Einwohnern entstünde — nicht in Betracht kommt, sollten zumindest folgende Erwägungen bei der Entscheidung heute Beachtung finden:
    Dem nach Art. 29 Abs. 3 des Grundgesetzes zu beschließenden Bundesgesetz über die Landeszugehörigkeit von Oldenburg und Schaumburg-Lippe ist nach Abs. 4 dieses Grundgesetzartikels das Ergebnis der Volksentscheide in diesen Gebietsteilen zugrunde zu legen. Hiervon darf lediglich abgewichen werden, soweit dies zur Erreichung der Ziele der Gesamtneugliederung des Bundesgebiets erforderlich ist.
    Da zur Zeit bei der Bundesregierung keinerlei konkrete Absichten oder Pläne für eine Gesamtneugliederung des Bundesgebiets bestehen,

    (von Alten-Nordheim [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

    erhebt sich die Frage, ob eine Erichtung der Länder Oldenburg und Schaumburg-Lippe überhaupt Zielen einer Gesamtneugliederung des Bundesgebiets widersprechen kann; denn konkrete Ziele einer Gesamtneugliederung können überhaupt nur existieren, wenn in der Tat der Plan besteht, dieses Bundesgebiet neu zu gliedern.
    Hier sind wir im Gegensatz zu der Auffassung vom Kollegen Professor Schäfer der Meinung, daß sehr wohl auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Bundesgesetzes bestehen.

    (Carstens [Emstek] [CDU/CSU] : Das könnte noch sehr wesentlich werden!)

    Folgt der Bundesgesetzgeber trotz dieser Bedenken nicht dem Willen der Mehrheit der Bevölkerung
    14342 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975
    Gerster (Mainz)

    in Oldenburg und Schaumburg-Lippe, lehnt er also die Errichtung dieser Bundesländer ab, muß er sich folgender Konsequenzen bewußt sein:
    Wenn unser Grundgesetz in einer einzigen Sachfrage, nämlich der Neugliederung des Bundesgebiets, die Durchführung von Volksentscheiden vorsieht, dann mit Sicherheit nur deshalb, weil es der Auffassung der Bevölkerung in dieser Sachfrage eine besonders gravierende Bedeutung beimißt. Dem von der Mehrheit getragenen Ergebnis eines Volksentscheides muß daher mit allen erdenklichen und verantwortbaren Mitteln Rechnung getragen werden.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

    Andernfalls würde der Volksentscheid zur Farce, fühlte sich der Bürger hintergangen, würde sein Demokratieverständnis auf eine allzu harte Probe gestellt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Für den Fall Oldenburg und Schaumburg-Lippe kann dies nur bedeuten, daß zwar aus gesamtstaatlichen Erwägungen heraus keine Errichtung neuer Bundesländer verantwortet werden kann, daß jedoch innerhalb des Landes Niedersachsen dem Wunsch der Bevölkerung nach größerer Eigenständigkeit soweit wie möglich entsprochen werden muß. Der federführende Innenausschuß hat daher im Rahmen seiner Beratungen die Landesregierung von Niedersachsen wiederholt um Stellungnahme zu der Frage gebeten, ob sie bereit ist, im Rahmen des Landesrechtes dem Willen der Oldenburger und Schaumburg-Lipper Bevölkerung nach größerer Eigenständigkeit Rechnung zu tragen. Herr Professor Schäfer, Sie selbst haben als Vorsitzender dieses Ausschusses dreimal Anfragen an die Landesregierung gerichtet, was nur dem Ziel dienen konnte, tatsächlich ein größeres Entgegenkommen der Landesregierung zu erfahren. Die Antwort der Landesregierung war jedoch ebenso knapp, bündig, unmißverständlich und verblüffend: Das Land Niedersachsen sieht sich außerstande, den Schwierigkeiten, denen der Bund bei der Erfüllung des Verfassungsauftrages aus Art. 29 des Grundgesetzes begegnet, durch Maßnahmen nach Art einer Föderalisierung des Landes Rechnung zu tragen. Diese Haltung der Landesregierung von Niedersachsen ist um so bemerkenswerter, weil die in einem Hearing des Innenausschusses befragten Verantwortlichen aus Oldenburg und Schaumburg-Lippe übereinstimmend festgestellt haben, daß die Voten der Volksentscheide nicht nur an den Bundesgesetzgeber zum Zwecke der Neugliederung, sondern zumindest ebenso an den Landesgesetzgeber und Landesregierung gerichtet waren, um eine Respektierung landes-interner Interessen zu erreichen.
    Es kann nach unserer Auffassung nicht angehen, daß das Land Niedersachsen auf die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes verweist, der allerdings aus den Volksentscheiden keine Konsequenzen ziehen soll, und daß der Bund andererseits auf die Zuständigkeit des Landes Niedersachsen für Maßnahmen im Rahmen der Landesgesetzgebung verweist, das gerade erklärt hat, ebenfalls keine Konsequenzen ziehen zu wollen,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Jeder schiebt dem anderen den Schwarzen Peter zu!)

    und das deshalb aus den Volksentscheiden keinerlei Konsequenzen gezogen werden sollen. Hier muß der Bund klar zu erkennen geben, daß er es für notwendig hält, daß das Land geeignete Maßnahmen ergreift. Nur so kann nach unserer Auffassung eine völlige Mißachtung des Wählerwillens vermieden werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ihre Auffassung, Herr Kollege Schäfer, daß in diesem Verhalten ein merkwürdiges Föderalismusverständnis zum Tragen käme, kann nach meiner Auffassung nicht geteilt werden. Selbst wenn der Bundestag den Willen zum Ausdruck bringt, den Gebietsteilen Oldenburg und Schaumburg-Lippe insgesamt im Rahmen der Landesgesetzgebung zu einer größeren Eigenständigkeit zu verhelfen, dann wird hiermit, wenn diese Resolution durch den Bundestag an die Bundesregierung gerichtet wird, nicht unmittelbar in das Land Niedersachsen hineingewirkt, sondern allenfalls der im föderativen System der Bundesregierung zustehenden Möglichkeit Rechnung getragen, ihren Einfluß gegenüber der Landesregierung von Niedersachsen geltend zu machen.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Dabei hätten wir über den Inhalt unseres Resolutionsantrags verhandeln können. Nur waren die Koalitionsparteien nicht bereit, im einzelnen über diese Dinge zu befinden. Sie haben von Anfang an signalisiert, daß sie nicht bereit sind, mit uns zu gehen und einen Appell an die Landesregierung zu richten.
    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion legt Ihnen, damit aus diesen Volksentscheiden eine Konsequenz gezogen wird, daher einen Entschließungsantrag vor, den der Kollege von Alten-Nordheim Ihnen im Anschluß noch im einzelnen begründen wird. Die Bundesregierung soll demzufolge ihren Einfluß auf das Land Niedersachsen geltend machen, daß den durch die Volksentscheide ausgesprochenen Erwartungen der Bevölkerung entsprochen wird. Außerdem wünschen wir, daß dem Innenausschuß und dem Bundestag innerhalb von zwei Jahren über das Ergebnis dieser Bemühungen berichtet wird.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der Annahme dieser Ihnen vorliegenden Entschließung erhielte die Bevölkerung in Oldenburg und Schaumburg-Lippe die Gewißheit, daß ihr Votum bei den Volksentscheiden im Rahmen des dem Bundestag Möglichen Berücksichtigung fand. Damit würden nach meiner Auffassung außerdem die verfassungsmäßigen Bedenken, die bei einer völligen Mißachtung des Wählerwillens bestehen müßten, zumindest gemildert.

    (von Alten-Nordheim [CDU/CSU] : Sehr gut!)

    Schließlich erscheint es auch dem Lande Niedersachsen gegenüber zumutbar, daß es für seine vollständige Erhaltung, und zwar gegen den Mehrheits-
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975 14343
    Gerster (Mainz)

    willen in einzelnen Gebietsteilen, ein entsprechendes Entgegenkommen zeigt und im Rahmen der Landesgesetze entsprechende Maßnahmen be-beschließt. Mit der Annahme dieser Entschließung bräuchte die CDU/CSU-Fraktion den Gesetzentwurf der Bundesregierung trotz bestehender, auch verfassungsrechtlicher, Bedenken nicht in Bausch und Bogen abzulehnen. In der Ablehnung unseres Antrages dagegen würden wir den fehlenden Willen, auch nur geringste Konsequenzen aus den Volksentscheiden zu ziehen, erkennen müssen. Die CDU/CSU-Fraktion würde dann den Regierungsentwurf ablehnen müssen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, da bisher die Pflicht zur Durchführung von Volksentscheiden als Garantie auch dafür erschien, daß auch die Gesamtneugliederung des Bundesgebietes angepackt wird, gebietet der formale Abschluß dieser Volksentscheide auch ein Wort zur Gesamtneugliederungsproblematik.
    Falls die Bundesregierung auch weiterhin keine Absicht bekundet, dem Neugliederungsgebot des Art. 29 Abs. 1 des Grundgesetzes zu folgen und ein Neugliederungskonzept vorzulegen, sollte in der Tat an eine Umwandlung des Art. 29 Abs. 1 des Grundgesetzes gedacht werden. Die Nichtbefolgung des Neugliederungsgebotes ist nämlich auf Dauer mit Sicherheit unerträglich. Wir sollten dabei allerdings folgendes beachten: Noch so drängende andere Probleme dieser Tage, die die Gesamtneugliederung des Bundesgebietes wiederum in den Hintergrund drängen, sollten einer späteren Gesamtneugliederung nicht den Weg versperren. Von daher empfiehlt sich nicht die öffentlich erörterte ersatzlose Streichung des Art. 29 Abs. 1 des Grundgesetzes. Allenfalls eine Umwandlung dieser Bestimmung kommt in Betracht, wobei nach unserer Auffassung eine erweiterte Möglichkeit, den Bürger durch Volksentscheide unmittelbar an zukünftigen Entscheidungen mitwirken zu lassen, geschaffen werden sollte. Es ist auch zu erwägen, ob nicht ein Weg gefunden werden muß, die Neugliederung durch entsprechende Voten der Bevölkerung in Gang zu bringen, d. h. der Bevölkerung ein entsprechendes Initiativrecht zuzugestehen.
    In diesen Zusammenhang gehört auch die fällige Novellierung des Gesetzes nach Art. 29 Abs. 7 des Grundgesetzes. Gerade in den Ballungsräumen warten an Landesgrenzen eine Reihe von Einzelfragen auf eine Lösung, die unterhalb einer Gesamtneugliederung dann gefunden werden könnte, wenn Grenzveränderungen nicht — wie bisher — an Gebiete bis 1 000 Hektar und bis zu 500 Einwohner bzw. bis zu 2 000 Personen gebunden wären.
    Lassen Sie mich das Beispiel der rechtsrheinischen Mainzer Vororte, also ein Beispiel aus meiner engeren Heimat, hier anführen — diese Vororte sind noch durch Landesgrenzen von Mainz getrennt —, an dem Sie sehen können, wie dringend auch heute noch Einzelprobleme einer Lösung harren. Warum sollten Grenzveränderungen bis zu 100 000 oder 200 000 Personen nicht für den Fall ermöglicht werden, daß sich Bundesländer einigen und die betroffene Bevölkerung zustimmt?
    Gerade die Volksentscheide in Oldenburg und Schaumburg-Lippe müssen über unsere Entscheidung heute hinaus auch den Bundesgesetzgeber veranlassen, gesetzgeberisch vorausschauend tätig zu werden, dies im Interesse eines stärkeren Initiativrechts der Bürger zur Lösung bereits überfälliger Einzelfragen und Probleme auch unterhalb der Ebene der Gesamtneugliederung.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    Die Bundesregierung ist in diesem Sinne gefordert, nach langwierigen Ankündigungen und publikumswirksamen Versprechungen endlich ihrem verfassungsgemäßen Auftrag gerecht zu werden und ein Gesamtkonzept vorzulegen, über das dieses Hohe Haus dann unverzüglich beraten sollte.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Wendig.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Wendig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Insbesondere im Blick auf den hochgeschätzten Kollegen Gerster ein Wort vorab. Sicherlich ist trotz aller Meinungsverschiedenheiten dieses Gesetz über die Landeszugehörigkeit des Verwaltungsbezirks Oldenburg und des Landkreises Schaumburg-Lippe nach einem Volksentscheid im Sinne von Art. 29 Abs. 3 des Grundgesetzes kein geeigneter Gegenstand für einen parteipolitischen Meinungsstreit.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Ich glaube, so sehen wir es alle auch nicht. Wir sollten es hier in diesem Hause ebensowenig wie in Niedersachsen so sehen.
    Dennoch ist dies zugleich nicht nur ein Bild norddeutscher Krähwinkelei, sondern es ist ein Problem höchster Aktualität und geht uns alle an, ganz gleich, ob wir in Niedersachsen oder in einem anderen Teil des Bundesgebiets wohnen. Mit dem Oldenburg- und Schaumburg-Lippe-Gesetz haben wir gewissermaßen nur den Zipfel eines großen noch unerledigten Bereichs in den Griff bekommen. Was hier und heute geschieht, wird nicht ohne Konsequenzen für die künftige Entwicklung der Länderneugliederung im Bundesgebiet bleiben können und bleiben dürfen.
    Eine zweite Vorbemerkung. Mit einem Gesetz, welches das Verbleiben von Oldenburg und Schaumburg-Lippe bei Niedersachsen bestimmt, wird nicht etwa — wie oft vorgetragen — ohne großes Federlesen oder gar leichtfertig über den politisch relevanten Willen einer Bürgermehrheit hinweggegangen.

    (Lagershausen [CDU/CSU]: Es ist leider so!)

    Es wird hier ganz nüchtern und nach gründlicher Abwägung ein Zielkonflikt entschieden — das habe ich schon im Innenausschuß gesagt —, den die Väter des Grundgesetzes als möglich vorausgesehen und zu dessen Lösung sie ganz bestimmte Richtbegriffe aufgestellt haben.

    (von Alten-Nordheim [CDU/CSU] : Zu Lasten der Wähler! — Lagershausen [CDU/ CSU] : Zu Lasten der Verfassung!)

    14344 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975
    Dr. Wendig
    Es geht in schlichten Worten um nicht mehr und nicht weniger als um eine Entscheidung zwischen dem Ergebnis eines qualifizierten Bürgerentscheids nach Art. 29 Abs. 3 des Grundgesetzes und den Leitsätzen, die in Art. 29 Abs. 1 des Grundgesetzes für eine Länderneugliederung im gesamten Bundesgebiet aufgestellt sind. Wenn der Bundesgesetzgeber nach sorgfältiger Abwägung, wie ich meine, sich in diesem Gesetz für den Vorrang der Leitsätze des Art. 29 Abs. 1 des Grundgesetzes entscheidet, dann mißachtet er keinen Bürgerwillen; er macht vielmehr lediglich von seinem Recht, aber auch seiner Pflicht zur sachgemäßen Lösung des angedeuteten Zielkonflikts Gebrauch.
    Das Verhalten des Bundesgesetzgebers kann nur daran gemessen werden, ob die Entscheidung sachlich geboten ist und ob sie von den Normen des Grundgesetzes gedeckt wird. Nur darum geht es hier. Sieht man es so — und nur so kann man es sehen —, kommt es nach dem Bürgerentscheid in Oldenburg und Schaumburg-Lippe vom 19. Januar 1975 nur darauf an, ob im abweichenden Fall diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, die den Bundesgesetzgeber ermächtigen, von einer Wiederherstellung der ehemaligen Länder Oldenburg und Schaumburg-Lippe abzusehen. Das ist doch die Frage. Dieses Abweichen, so meine ich, ist nur vertretbar, dann aber auch zwingend geboten, wenn und soweit dies zur Erleichterung der Erreichung der Ziele der Neugliederung nach Art. 29 Abs. 1 des Grundgesetzes erforderlich ist.
    Meine Damen und Herren, ich will für mich und meine Fraktion keine Verfassungsexegese betreiben, die sicherlich hier in dieser Debatte nicht am Platze ist. Daß in der Sache primär zwar dem Ergebnis der Volksentscheide zu entsprechen wäre, also Wiederherstellung von Oldenburg und Schaumburg-Lippe, steht nach dem Grundgesetz außer Zweifel.
    Vor der sachlichen Erörterung der Frage, ob hier nicht eine andere Lösung im Sinne von Abs. 4 geboten ist, steht die Vorfrage, ob bei einer solchen Entscheidung die Ziele einer Länderneugliederung insgesamt konkret konzipiert sein müssen. Herr Kollege Gerster ist auf diese Frage eingegangen. Der Entwurf der Bundesregierung verneint in Übereinstimmung mit der überwiegenden Meinung der Wissenschaft diese Frage und läßt es allein auf die allgemeinen Richt- und Leitsätze in Abs. 1 des Art. 29 Grundgesetz ankommen. Dem kann ich für meine Fraktion nur zustimmen. Offensichtlich sind die Träger der Volksentscheide in Oldenburg und Schaumburg-Lippe selber, jedenfalls überwiegend, der Meinung gewesen, daß eine Wiederherstellung der alten Länder auch von den mit Ja votierenden Bürgern im letzten Ergebnis meist nicht angestrebt worden ist. Geht man aber, was nach meiner Meinung zwingend ist, davon aus, daß Art. 29 Abs. 4 nur auf die allgemeinen Leitsätze in Art. 29 Abs. 1 GG verweist, kann an der Richtigkeit der Lösung des Zielkonflikts im Sinne des Regierungsentwurfs überhaupt kein Zweifel sein. Damit erweist sich die Entscheidung, die der Regierungsvorlage zugrunde liegt, nicht nur als verfassungsrechtlich tragbar, sondern auch als von der Sache her zwingend.
    Niemand kann letztlich annehmen wollen — und das tut auch niemand —, daß beispielsweise ein Gebiet wie Schaumburg-Lippe, zur Zeit ein Landkreis mit 75 000 Einwohnern, als selbständiges Bundesland auch nur als eine zeitlich begrenzte Zwischenstufe im Zuge einer Länderneugliederung wiederhergestellt werden kann. Auf die landespolitischen Probleme komme ich noch in ein paar kurzen Sätzen.
    Auch — und das hat sicherlich größeres Gewicht — ein selbständiges Land Oldenburg

    (Lagershausen [CDU/CSU]: Ist leistungsfähiger als Niedersachsen, pro Kopf der Bevölkerung!)

    — darüber könnte man streiten; es kommt auf die Akzente an — kann weder als Zwischenstufe für eine Länderneugliederung noch gar als Endzustand, wie Sie vielleicht meinen, als mit den Zielen des Art. 29 Abs. 1 GG vereinbar angesehen werden. Oder umgekehrt argumentiert: Eine Entscheidung im Sinne der Ergebnisse des Volksentscheids vom 19. Januar dieses Jahres ginge hinter den gegenwärtigen Zustand zurück, während Art. 29 Abs. 1 doch ganz eindeutig zumindest von gleich großen, wenn nicht größeren Ländereinheiten ausgeht. Dies würde auch gegenüber dem gegenwärtigen Zustand eine grundsätzliche Verschlechterung bedeuten. Der Regierungsentwurf geht zu Recht davon aus, daß in Art. 29 Abs. 1 GG in der Neugliederung das Prinzip den Vorrang besitzt, Länder zu schaffen, die nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können.
    Der Bundesgesetzgeber entscheidet sich also richtig, wenn er der Regierungsvorlage zustimmt, und zwar richtig sowohl im Hinblick auf das verfassungspolitisch-rechtlich wie auch sachlich Gebotene.
    Sicher erscheint es auf den ersten Blick — ich will dem gar nicht widersprechen — nicht sehr erfreulich, wenn damit das Ergebnis des Volksentscheids in den beiden Landesteilen praktisch, wie man meinen könnte, unberücksichtigt bleibt. Aber eine Alternative bietet sich für den Bundesgesetzgeber hier und heute nicht — im Gegensatz zu der Meinung, die hier von der Opposition vertreten wird. Aber auch die CDU/CSU ist offensichtlich selber unserer Meinung; denn der Entschließungsantrag setzt ja zwangsläufig voraus, daß der Bundesgesetzgeber gar nicht anders entscheiden kann. Ich kann, Herr Kollege Gerster, die Frage doch nur so stellen: Entweder trägt die Brücke des Art. 29 Abs. 4 GG überhaupt nicht, weil die Ziele der Länderneugliederung konkret definiert sein müssen — das sind sie aber nicht —, oder diese Brücke trägt. Wenn sie trägt, müssen wir entscheiden, und dann können wir rechtlich in der Sache gar nicht anders entscheiden, als die Vorlage es vorsieht.

    (Carstens [Emstek] [CDU/CSU] : Und die Oldenburger sind die Geschädigten!)

    — Ich komme darauf, Herr Carstens. Auch Oldenburg hat noch ein Wort.
    Damit bin ich im Grunde genommen schon beim Entschließungsantrag. Denn rechtlich ist es absolut zwingend, daß hier gar nicht anders entschieden
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1975 14345
    Dr. Wendig
    werden kann. Der Entschließungsantrag ist sowohl verfassungspolitisch in hohem Maße bedenklich als auch sachlich — und das möchte ich auch einmal sagen dürfen — nicht begründet. Ich will mich nicht nur in verfassungspolitischen Argumentationen verfangen.
    Der Entschließungsantrag fordert, zum Teil sehr konkret, bestimmte Handlungen der niedersächsischen Landesregierung bzw. des Landesgesetzgebers. Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Aus welchen rechtlichen oder auch politischen Gründen sollte der Bundesgesetzgeber ermächtigt sein, einem Land solche Maßnahmen zu empfehlen?

    (Beifall bei der FDP und der SPD)