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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 207. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1975 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 14263 A Überweisung einer Vorlage an Ausschüsse 14263 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 14263 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz) — Drucksache 7/4245 — Rohde, Bundesminister BMBW 14264 A Frau Dr. Walz CDU/CSU 14266 A Lattmann SPD 14268 B Frau Schuchardt FDP . . . . . . . 14270 A Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU 14270 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Berlinförderungsgesetzes und des Einkommensteuergesetzes — Drucksache 7/4194 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4397 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/4376 — Frau Huber SPD 14272 C Wohlrabe CDU/CSU 14273 D Frau Funcke FDP 14276 C Offergeld, Parl. Staatssekretär BMF . . 14277 D Lüder, Senator des Landes Berlin . . . 14279 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftsbank und zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank — Drucksache 7/3469 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/4286 — von Alten-Nordheim CDU/CSU . . . . . 14281 B Dr. Schachtschabel SPD . . . . . . . 14282 A Gallus FDP 14283 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 138 der Internationalen II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1975 Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1973 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung — Drucksache 7/2685 — Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/4330 — . . 14284 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes — Drucksache 7/2793 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4379 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Josten, Dr. Kliesing, Geisenhofer, Maucher, Röhner, Müller (Berlin), Burger, Frau Will-Feld, Damm, von Bockelberg, Erhard (Bad Schwalbach), Wissebach, Dr. Schulze-Vorberg, Dr. Jahn (Münster) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes — Drucksache 7/636 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4403 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4379 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes — Drucksache 7/2884 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4403 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses —Drucksache 7/4379 — Josten CDU/CSU . . . . . . . . . . 14284 D Hofmann SPD . . . . . . . . . . 14286 B Wendig FDP 14289 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Juni 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksachen 7/4229, 7/4302 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/4377 — . . . . . . . . 14290 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes — Drucksache 7/4318 — . . . . 14290 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes — Drucksache 7/4323 — . . 14290 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung verwaltungsprozessualer Vorschriften — Drucksache 7/4324 — . . . 14290 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes — Drucksache 7/4328 — . . 14290 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Zusatzakte vom 10. November 1972 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen — Drucksache 7/4303 — 14290 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Auflösung der Mühlenstelle und die Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der Mühlenwirtschaft — Drucksache 7/4327 — 14290 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes — Drucksache 7/4285 — 14290 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Fahrpersonal im Straßenverkehr — Drucksache 7/4336 — 14290 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen — Drucksache 7/4281 — Frau Dr. Focke, Bundesminister BMJFG . 14291 B Jaunich SPD 14292 B Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU 14293 A Spitzmüller FDP 14294 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Rollmann, Wohlrabe, Kroll-Schlüter, Rommerskirchen, Ey, Frau Stommel, Josten, Burger, Dr. Hammans, Geisenhofer und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Jugend vor Mediengefahren — Drucksache 7/4079 — Rollmann CDU/CSU . . . . . . . . . 14296 B Reiser SPD . . . 14298 B Kleinert FDP 14299 C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1975 III Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Verzicht der Mitglieder des Bundestages auf eine Anhebung ihrer Aufwandsentschädigungen für das Jahr 1976 —Drucksache 7/4147 — 14300 C Beratung der Sammelübersicht 49 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/4314 — 14300 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Entscheidung (EWG) des Rates zur Ermächtigung der Kommission, Verhandlungen mit dem Europarat über den Beitritt der Gemeinschaft zum Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport zu eröffnen Entscheidung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens betreffend den Beitritt der Gemeinschaft zu dem Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport und zur Änderung dieses Abkommens im Hinblick auf seine Anwendung auf den innergemeinschaftlichen Handel — Drucksachen 7/3819, 7/4289 — 14300 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für Richtlinien in bezug auf das Gemeinschaftsverzeichnis benachteiligter landwirtschaftlicher Gebiete im Sinne der Richtlinie über die Landwirtschaft in Berggebieten und in bestimmten benachteiligten Gebieten, angenommen vom Rat am 21. Januar 1974 eine Richtlinie zur Ergänzung der Bestimmungen des Titels V der Richtlinie über die Landwirtschaft in Berggebieten und in bestimmten benachteiligten Gebieten, angenommen vom Rat am 21. Januar 1974 — Drucksachen 7/3181, 7/4290 — 14301 A Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in Geel-Mol (Belgien) dienstlich verwendet werden — Drucksachen 7/4157, 7/4348 — 14301 A Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG- Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in der Bundesrepublik Deutschland dienstlich verwendet werden — Drucksachen 7/4156, 7/4349 — . 14301 B Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG- Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die auf die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar sind — Drucksachen 7/4112, 7/4350 — 14301 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für einen Beschlug des Rates über eine finanzielle Beihilfe der Gemeinschaft zugunsten des Instituts für Maul- und Klauenseuche in Ankara — Drucksachen 7/3889, 7/4291 — Scheu SPD 14301 C Nächste Sitzung 14303 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 14305* A Anlage 2 Firmen der Pharmaindustrie, gegen die wegen Preismißbrauchs im In- und Ausland ermittelt wird MdlAnfr A51 28.11.75 Drs 07/4364 Frau Dr. Orth SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14305* D Anlage 3 Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz der durch Importe aus Ländern des Ostblocks und Asiens gefährdeten Arbeitsplätze in der deutschen Textilindustrie MdlAnfr A53 28.11.75 Drs 07/4364 Schedl CDU/CSU MdlAnfr A54 28.11.75 Drs 07/4364 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14306* B IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1975 Anlage 4 Verbot brieflicher Kontakte für DDR-Bewohner mit Bürgern der Bundesrepublik Deutschland; Zahl der sich in Haftanstalten der DDR in Untersuchungs- bzw. Strafhaft befindenden Bürger der Bundesrepublik Deutschland; Art der Delikte, Haftzeit sowie Höhe der Geldstrafen MdlAnfr A71 28.11.75 Drs 07/4364 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A72 28.11.25 Drs 07/4364 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . 14306* D Anlage 5 Maßnahmen gegen den Abbau von Ausbildungsplätzen im öffentlichen Dienst sowie Bescheinigung der Eignung von Beamten des gehobenen und höheren Dienstes zum Ausbilder auch ohne zusätzliche Prüfung SchrAnfr B8 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 14307* B Anlage 6 Gewährleistung einer gleichmäßigen Verfahrensweise bei der Einstellung von Radikalen in den Bundesdienst SchrAnfr B9 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 14307* D Anlage 7 Gewährleistung des Versicherungsschutzes und Übernahme der Benzinkosten von Aussiedlern aus den Ostblockstaaten und Umsiedlern aus der DDR bei der Fahrt mit eigenem Kraftfahrzeug von der Grenze zum Aufnahmelager oder zum Zielort in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B10 28.11.75 Drs 07/4364 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 14308* B Anlage 8 Verwirklichung des Baus eines Kernkraftwerks bel Rüthi/Schweiz in Bodenseenähe SchrAnfr B11 28.11.75 Drs 07/4364 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 14308* D Anlage 9 Zuteilung von Mitteln aus dem Programm des Bundes zur Sanierung des Bodensees für Abwasserreinigungsprojekte des badenwürttembergischen Bodenseegebiets; Verursacher des Öleintrags in den Bodensee SchrAnfr B12 28.11.75 Drs 07/4364 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B13 28.11.75 Drs 07/4364 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 14309* A Anlage 10 Zulässigkeit des Tragens von Parteiabzeichen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes während der Dienstzeit SchrAnfr B14 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 14309* D Anlage 11 Bekleidung der Dienstposten des Vizepräsidenten des Bundesamtes für Zivilschutz und des THW-Direktors mit einem Diplomingenieur SchrAnfr B15 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 14310* B Anlage 12 Hinweis des Instituts für Wirtschaftsforschung, Berlin auf eine bedrohliche Veralterung der deutschen Industrieanlagen sowie Schaffung günstiger Steuer- und Finanzierungsbedingungen zur Unterbindung dieser gefährlichen Entwicklung SchrAnfr B21 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B22 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14310* B Anlage 13 Ermöglichung des Urlaubsaufenthalts zu Vorzugspreisen in den Erholungsheimen des Posterholungswerks e. V. für französische Postkollegen SchrAnfr B63 28.11.35 Drs 07/4364 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMP . . . . . 14310* D Anlage 14 Zahl der Paketsendungen aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR in den Jahren von 1970 bis 1975 SchrAnfr B64 28.11.75 Drs 07/4364 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMP . . . . . 14311 * A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1975 V Anlage 15 Berücksichtigung des Fernmeldeamts Kempten/Allgäu bei der Verteilung der Einstellungsquote 1976 für Auszubildende im Fernmeldehandwerk SchrAnfr B65 28.11.75 Drs 07/4364 Kiechle CDU/CSU SchrAnfr B66 28.11.75 Drs 07/4364 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMP . . . . . 14311' A Anlage 16 Anzahl, Herstellungskosten und Verteilerkreis des Geschäftsberichts 1974 der Bundespost SchrAnfr B67 28.11.75 Drs 07/4364 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMP . . . . . 14311 * C Anlage 17 Folgerungen aus Studien über die zukünftige Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland für den Frankfurter Raum SchrAnfr B72 28.11.75 Drs 07/4364 Link CDU/CSU SchrAnfr B73 28.11.75 Drs 07/4364 Link CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 14312* A Anlage 18 Stellungnahme des Zentralverbands des Deutschen Handwerks zu den Vorschlägen im Fünften Forschungsbericht der Bundesregierung über eine Verbesserung der Forschungsförderung kleiner und mittlerer Unternehmen SchrAnfr B74 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B75 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 14312* C Anlage 19 Entsendung eines antijüdischer Tätigkeit verdächtigen deutschen Vertreters in den Lenkungsausschuß des Instituts Laue-Langevin in Grenoble durch den Bundesminister für Forschung und Technologie SchrAnfr B76 28.11.75 Drs 07/4364 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B77 28.11.75 Drs 07/4364 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 14313* B Anlage 20 Finanzierung und parteipolitische Tendenzen der von der Arbeitsgemeinschaft für Gegenwartskunde herausgegebenen Publikation „Das Zeitbild" SchrAnfr B78 28.11.75 Drs 07/4364 Baier CDU/CSU SchrAntw MinDir Dr. Liebrecht BPA . . 14313* C Anlage 21 Beschleunigung der Bewertung ausländischer Prüfungen, Diplome etc. durch die Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen bei der Ständigen Kultusministerkonferenz sowie Standardinformationen zur schnelleren Informierung der Betroffenen SchrAnfr B79 28.11.75 Drs 07/4364 Freiherr von Fircks CDU/CSU SchrAnfr B80 28.11.75 Drs 07/4364 Freiherr von Fircks CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 14313* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1975 14263 207. Sitzung Bonn, den 5. Dezember 1975 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. Abelein 5. 12. Dr. Achenbach * 5. 12. Adams * 5. 12. Dr. Ahrens ** 5. 12. Alber ** 5. 12. Amrehn ** 5. 12. Dr. Artzinger * 5. 12. Dr. Bangemann * 5. 12. Dr. Barzel 5. 12. Dr. Becher (Pullach) 5. 12. Behrendt * 5. 12. Benz 5. 12. Blumenfeld * 5. 12. Frau von Bothmer ** 5. 12. Büchner (Speyer) ** 5. 12. Dr. Corterier * 5. 12. Dr. Dollinger 5. 12. Dürr 5. 12. Dr. Enders ** 5. 12. Entrup 5. 12. Dr. Eppler 5. 12. Erhard (Bad Schwalbach) 5. 12. Dr. Evers 12. 12. Dr. Eyrich 5. 12. Fellermaier * 5. 12. Flämig * 5. 12. Frehsee 5. 12. Dr. Geßner ** 5. 12. Gerlach (Emsland) * 5. 12. Gewandt 12. 12. Dr. Gölter ** 5. 12. Graaff 12. 12. Haase (Fürth) ** 5. 12. Dr. Hauser (Sasbach) 5. 12. Dr. Holtz ** 5. 12. Huonker 5. 12. Dr. Jaeger 5. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 5. 12. Dr. Kempfler ** 5. 12. Kiep 12. 12. Dr. h. c. Kiesinger 5. 12. Dr. Klepsch ** 5. 12. Professor Dr. Klein 5. 12. Dr. Kliesing ** 5. 12. Köster 5. 12. Lagershausen ** 5. 12. Lange * 5. 12. Lautenschlager * 5. 12. Lemmrich ** 5. 12. Dr. Lenz (Bergstraße) 5. 12. Lenzer ** 5. 12. Professor Dr. Lohmar 5. 12. *Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich Lücker * 5. 12. Frau Lüdemann 5. 12. Marquardt ** 5. 12. Mattick ** 5. 12. Memmel * 5. 12. Dr. Mende ** 5. 12. Professor Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 12. 12. Mursch * 5. 12. Müller (Mülheim) *' 5. 12. Dr. Müller (München) ** 5. 12. Müller (Remscheid) 5. 12. Opitz ** 5. 12. Frau Dr. Orth * 5. 12. Pieroth 5. 12. Richter ** 5. 12. Röhner 5. 12. Roser 5. 12. Dr. Schäuble ** 5. 12. Schmidt (Kempten) ** 5. 12. Schmidt (München) * 5. 12. Frau Schroeder (Detmold) 5. 12. Dr. Schulze-Vorberg 5. 12. Schwabe 5. 12. Dr. Schwencke ** 5. 12. Dr. Schwörer * 5. 12. Sieglerschmidt ** 5. 12. Spilker 5. 12. Spranger 5. 12. Springorum * 5. 12. Dr. Starke (Franken) * 5. 12. Dr. h. c. Strauß 5. 12. Suck * 5. 12. Dr. Vohrer ** 5. 12. Vogel (Ennepetal) 5. 12. Vahlberg 5. 12. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 12. 12. Dr. Wallmann 5. 12. Walther ** 5. 12. Wende '* 5. 12. Dr. Wittmann (München) 5. 12. Dr. Wörner ** 5. 12. Frau Dr. Wolf ** 10. 12. Wurbs ** 5. 12. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Orth (SPD) (Drucksache 7/4364 Frage A 51) : Gegen welche Firmen der Pharmaindustrie wird zur Zeit wegen Preismißbrauchs und unterschiedlicher Preisfestsetzung im In- und Ausland ermittelt? Das Bundeskartellamt hat im Jahre 1974 Mißbrauchsverfügungen gegen die Firma E. Merck, Darmstadt, und gegen die Hoffmann-La Roche AG, Grenzach, erlassen. Im Falle Merck hat das Kartell- 14306* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1975 amt dem Arzneimittelhersteller aufgegeben, seine Preise für Vitamin B 12-Arzneispezialitäten zu senken. Das Kammergericht hat diese Mißbrauchsverfügung in der Sache bestätigt, jedoch das Ausmaß der angeordneten Preissenkung herabgesetzt. Die Fa. Merck hat hiergegen Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof eingelegt. Gegenüber der Fa. Hoffmann-La Roche hat das Kartellamt im Oktober 1974 eine Senkung der Abgabepreise für die Beruhigungsmittel Librium und Valium angeordnet. Dieses Verfahren ist zur Zeit noch beim Kammergericht in Berlin anhängig. Weitere Ermittlungsverfahren des Bundeskartellamtes laufen gegen Hersteller von anderen Beruhigungsmitteln als Valium und Librium wegen möglicherweise überhöhter Abgabepreise. Inwieweit das Bundeskartellamt in weiteren Fällen, die ähnlich gelagert sind wie die bereits laufenden Verfahren, wird einschreiten können, hängt wesentlich von dem Ausgang der Verfahren Merck und Hoffmann-La Roche ab. Im Gemeinsamen Markt führt die EG-Kommission Ermittlungen über die Preisgestaltung für Valium und Librium sowie für das Antigichtmittel Zyloric durch. In England ist das Verfahren gegen die Firma Hoffmann-La Roche wegen überhöhter Preise für Valium und Librium kürzlich durch einen Vergleich beendet worden. Danach erstattet der Hersteller dem staatlichen Gesundheitsdienst rd. 20 Millionen DM; gleichzeitig hat die Firma die Erlaubnis erhalten, den Preis für Librium und für Valium wieder beträchtlich zu erhöhen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen A 53 und 54) : Welche Gefährdungen ergeben sich für den derzeitigen Bestand an Arbeitsplätzen in der deutschen Textilindustrie durch sogenannte Billigungsimporte aus Ländern des Ostblocks oder Asien? Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, hiergegen vorzugehen, und welche Maßnahmen hat sie ergriffen bzw. wird sie ergreifen — gegebenenfalls mit anderen EG-Staaten—, um die Arbeitsplatzsituation in der deutschen Textilindustrie zu verbessern? Zu Frage A 53: Die Sensibilität der Textil- und Bekleidungsindustrie gegenüber Einfuhren aus Niedrigpreisländern hat sich derzeit aus einer Reihe von Gründen erhöht. Die Schwierigkeiten der beiden Branchen in den vergangenen zwei Jahren sind allerdings in erster Linie die Folge einer ausgeprägten Zurückhaltung des Verbrauchers. Im übrigen darf bei der Diskussion über den Außenhandel im Textil- und Bekleidungssektor nicht übersehen werden, daß die Bundesrepublik nicht nur in hohem Maße Textilien und Bekleidungserzeugnisse einführt, sondern auch ein bedeutender Exporteur dieser Waren ist. Diesem Umstand muß bei allen außenhandelspolitischen Maßnahmen Rechnung getragen werden. Zu Frage A 54: Um den Strukturwandel in der Textil- und Bekleidungsindustrie zu erleichtern, gewährt die Bundesregierung diesen Branchen außenhandelspolitischen Flankenschutz, der weit umfangreicher als bei allen anderen Bereichen der gewerblichen Wirtschaft ist. Rund 72 % der Textil- und Bekleidungseinfuhren aus den Staatshandelsländern werden im Rahmen von Kontingenten abgewickelt. Diese Kontingente wurden trotz der an sich bestehenden handelspolitischen Erfordernisse weder im Jahre 1974 noch im Jahre 1975 erhöht; 1975 wurden die Kontingente ferner in drei Raten aufgeteilt, um eine zeitliche Streckung der Lieferungen zu erreichen. Außerdem ist zu berücksichtigen, daß die Textil- und Bekleidungsindustrie selbst über 50 % der Osteinfuhren im Rahmen des Passiven Veredelungsverkehrs durchführt. Sie erhält dadurch Zugang zu niedrigeren Produktionskosten, stärkt durch Mischkalkulation ihre Rentabilität und sichert somit auch inländische Arbeitsplätze. Um aber die Verlagerung ganzer Unternehmen zu verhindern, gewährt die Bundesregierung Genehmigungen zur Passiven Lohnveredelung nur bis zu 30 % der inländischen Produktion des jeweiligen Unternehmens. Die Handelspolitik gegenüber den Niedrigpreisländern Asiens und einigen anderen Niedrigpreisanbietern wird gegenwärtig auf der Grundlage des 1973 geschaffenen Welttextilabkommens neu gestaltet. Durch den Abschluß von Selbstbeschränkungsabkommen bzw. durch einseitige Beschränkungen seitens der Europäischen Gemeinschaft werden die Zuwachsraten der Einfuhren aus den fernöstlichen Ländern erheblich begrenzt werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen A 71 und 72) : Bestehen in der DDR noch faktische Verbote einschließlich unter Druck zustande gekommener Selbstverpflichtungen für Bewohner der DDR, mit Bürgern der Bundesrepublik Deutschland briefliche Kontakte zu unterhalten, und welcher Personenkreis ist davon bejahendenfalls vor allem betroffen? Wie viele Bürger der Bundesrepublik Deutschland befinden sich derzeit wegen welcher ihnen vorgeworfenen Delikte in Haftanstalten der DDR in Untersuchungs- bzw. Strafhaft, und wie hoch ist nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Summe der von ihnen nach den gefällten Urteilen zu verbüßenden Haftmonate bzw. der zu entrichtenden Geldstrafen? Zu Frage A 71: Obwohl einschlägige Beschwerden seit geraumer Zeit seltener geworden sind, muß weiterhin davon ausgegangen werden, daß bestimmte Personen in der DDR keine „Westkontakte" und damit auch keine brieflichen Kontakte mit ihren hier lebenden Verwandten und Freunden unterhalten können, ohne dabei Nachteile befürchten zu müssen. Über die Abgrenzung des betroffenen Personenkreises im einzelnen liegen keine eindeutigen Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1975 14307 Zu ihm zählen nach hiesigen Erkenntnissen Mitglieder der Nationalen Volksarmee, der Volkspolizei und offenkundig auch deren engste Familienangehörige sowie Lehrer. Bei den Bediensteten des Staats- und Parteiapparates ist das Bild nicht eindeutig. Zu Frage A 72: Die Gesamtzahl von in der DDR inhaftierten Einwohnern der Bundesrepublik Deutschland und von Berlin (West) hat sich gegenüber der Ihnen im August 1975 mitgeteilten Zahl nach den der Bundesregierung am 1. Dezember 1975 vorliegenden Erkenntnissen von 443 auf 465 verändert. Von diesen Personen befinden sich 353 nach Abschluß der Strafverfahren im Strafvollzug, 112 in Untersuchungshaft. Die Inhaftierung erfolgte in 411 Fällen wegen des Verstoßes gegen die DDR-Strafbestimmungen — Staatsfeindlicher Menschenhandel, — Ungesetzlicher Grenzübertritt, — Spionage, — Landesverräterischer Treubruch und — Staatsfeindliche Hetze. In 54 Fällen liegt der Inhaftierungsgrund bei Devisenvergehen, Verkehrs- und Kriminaldelikten und ähnlichem. Über die Höhe der gegen diesen Personenkreis verhängten Geldstrafen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4364 Frage B 8) : Was gedenkt die Bundesregierung gegen den zu befürchtenden Abbau von Ausbildungsplätzen im öffentlichen Dienst zu unternehmen, und beabsichtigt sie insbesondere, Beamten des gehobenen und höheren Dienstes die Eignung zum Ausbilder auch ohno zusätzliche Prüfung zu bescheinigen? Der Erwerb der Eignung zum Ausbilder durch Beamte des gehobenen und höheren Dienstes ist im Gesamtzusammenhang mit der Regelung über den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung von Ausbildern, die im öffentlichen Dienst in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz ausbilden, zu sehen. Hierfür sind a) eine Verordnung für Ausbilder in einem Arbeitsverhältnis nach § 21 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes — die der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft erläßt — und b) Verordnungen auf dienstrechtlicher Grundlage für Ausbilder in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, — die für den Bundesbereich die Bundesregierung und für den Bereich der Länder und für die Gemeinden das jeweilige Land zu erlassen hat, erforderlich. Ich nehme an, daß sich der entsprechend der Fragestellung befürchtete Abbau. von Ausbildungsplätzen auf den Erlaß der Ausbilder-Eignungsverordnung für beamtete Ausbilder bezieht. Nach dem Entwurf einer Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung durch Ausbilder in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes ist vorgesehen, daß Personen, die vor Inkrafttreten der Verordnung in den letzten 5 Jahren ohne wesentliche Unterbrechung oder mindestens 6 Jahre in den letzten 10 Jahren vor Inkrafttreten der Verordnung ausgebildet haben, vom Nachweis der Ausbildereignung befreit werden, wenn ihre Ausbildertätigkeit in dieser Zeit zu keinen Beanstandungen geführt hat. Außerdem soll die nach § 84 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes bestimmte zuständige Stelle in begründeten Ausnahmefällen von dem Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung befreien können, wenn nachgewiesen wird, daß in den ersten 3 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung der Erwerb der pädagogischen Kenntnisse noch nicht möglich war und eine Gefährdung der Auszubildenden nicht zu erwarten ist. Mit diesen Vorschriften wird erreicht, daß eine Einschränkung der Ausbildungstätigkeit im öffentlichen Dienst des Bundes wegen eines Mangels an pädagogisch geeigneten Ausbildern nicht eintreten wird. Wenn die Länder in die von ihnen zu erlassenden Verordnungen vergleichbare Befreiungsvorschriften aufnehmen, dürfte dies auch für den Bereich der Länder und Gemeinden zutreffen. Eine allgemeine Befreiung vom Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung aufgrund nachgewiesener fachlicher Kenntnisse im Verwaltungsdienst ist jedoch nicht vorgesehen. Im übrigen läßt die Auswertung der mir bisher zugegangenen Stellungnahmen zu einer Umfrage bei den obersten Bundesbehörden über die Zahl der Ausbilder in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis im Bundesdienst, die in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz ausbilden, den Schluß zu, daß — von einer zahlenmäßig geringen Ausnahme abgesehen — alle bereits jetzt tätigen beamteten Ausbilder im Bundesdienst unter Berücksichtigung der im Entwurf der o. g. Verordnung vorgesehenen Befreiungsvorschriften die Anforderungen über den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung erfüllen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 9) : 14308* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1975 Welche Anweisungen sind seitens der Bundesregierung an die Dienststellen des nachgeordneten Bereichs gegeben worden, um bei der Einstellung in den Bundesdienst bei der Behandlung von sogenannten Radikalen eine möglichst gleichmäßige Verfahrensweise zu gewährleisten, und welche zusätzlichen Anweisungen sollen diesbezüglich in der Zukunft erteilt werden? Die Bundesregierung hat, wie Sie wissen, schon vor geraumer Zeit einen Gesetzentwurf vorgelegt, um eine möglichst einheitliche und gleichmäßige Verfahrensweise in der von Ihnen angesprochenen Frage bei Bund und Ländern zu gewährleisten. Sie hält die in ihrem Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen für ein geeignetes Mittel, dieses Ziel zu erreichen, und würde es außerordentlich bedauern, wenn es nicht gelänge, auf der Grundlage dieses vom Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, FDP am 24. Oktober 1975 verabschiedeten Gesetzes doch noch zu einer gemeinsam getragenen Lösung zu gelangen, die es ermöglicht, daß die dort vorgesehenen Regelungen bald für alle Beteiligten verbindliches Gesetzesrecht werden. Die Bundesregierung wird auf jeden Fall dafür Sorge tragen, daß im Bereich der Bundesverwaltung die in diesem Gesetz und der dazu vom Deutschen Bundestag beschlossenen Entschließung niedergelegten Grundsätze, die insbesondere auch ein rechtsstaatliches Verfahren garantieren sollen, beachtet werden. Ob und inwieweit darüber hinaus weitere allgemeine Anweisungen an den nachgeordneten Bereich erforderlich sind, wird entschieden werden, sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 10) : Wie wird zur Zeit gewährleistet, daß Aussiedler aus Ostblockstaaten und solche Bürger der DDR, die mit Genehmigung der dortigen Behörden in die Bundesrepublik Deutschland umsiedeln dürfen und mit ihrem eigenen Fahrzeug an der Grenze der Bundesrepublik Deutschland ankommen, die Fahrt zum Aufnahmelager oder ihrem sonstigen Zielort fortsetzen können (Versicherungskarte, Benzinkosten)? Aussiedler aus den Ostblockstaaten oder Deutsche aus der DDR, die mit Genehmigung der dortigen Behörden in die Bundesrepublik Deutschland umsiedeln dürfen und mit ihrem eigenen Fahrzeug einreisen, müssen, falls sie keine grüne Versicherungskarte mit sich führen, bei der Grenzkontrollstelle einen „Grenzversicherungsschein" erwerben. Dieser kostet z. Z. 97,— DM. Fälle dieser Art sind bisher lediglich bei Aussiedlern aus der Volksrepublik Polen beobachtet worden. Sofern solche Aussiedler nicht über ausreichende eigene Geldmittel verfügen, um diesen Grenzversicherungsschein erwerben zu können, ist es grundsätzlich Aufgabe der Sozialämter, zu helfen. Das gleiche gilt für die Übernahme etwaiger Benzinkosten. Sollte im Einzelfall ein solcher Fall z. B. abends oder nachts eintreten, wird die zuständige Grenzpolizeistelle sofort Verbindung mit dem Grenzdurchgangslager aufnehmen, um die unmittelbare Weiterleitung des Aussiedlers sicherzustellen. Dies kann z. B. durch Vorlage entstehender Unkostenbeträge durch die Grenzpolizeistelle und Erstattungsregelung durch Friedland am nächsten Tage geschehen oder durch unmittelbare Abholung des Aussiedlers durch einen Beauftragten des Grenzdurchgangslagers. Ich habe die Landesflüchtlingsverwaltungen erst kürzlich über die Sachlage unterrichtet und werde mir weiter berichten lassen. Dadurch soll sichergestellt werden, daß in den genannten Fällen keine Verzögerungen auftreten. Unabhängig davon sind sowohl die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Warschau als auch die Kreisstellen des Deutschen Roten Kreuzes in der Bundesrepublik auf diese Situation aufmerksam gemacht und gebeten worden, aussiedlungswillige Deutsche bzw. deren Angehörige bei etwaigen Vorsprachen oder schriftlichen Rückfragen darauf hinzuweisen, daß Aussiedler, die mit Pkw in die Bundesrepublik einzureisen gedenken, eine grüne Versicherungskarte mitführen müssen, um vermeidbare Kosten zu ersparen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 11): Sind Presseinformationen zutreffend, daß das schweizerische Projekt eines Kernkraftwerks bei Rüthi in Bodenseenähe vorläufig nicht gebaut wird, und sind hierfür die Gründe bekannt? Die Bundesregierung ist auf Grund ihrer langjährigen Kontakte im Bereich der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen über die wesentlichen Kernkraftwerksplanungen der schweizerischen Behörden informiert. Es ist ihr bekannt, daß derzeit das Bewilligungsverfahren für den beantragten Standort Rüthi (Kanton St. Gallen) läuft. Derzeit wird von den zuständigen Behörden ein Gesamtenergieprogramm für die Schweiz erstellt. Mit der Fertigstellung dieses Programms wird für das Jahr 1977 gerechnet. Eine Entscheidung über die in der Planung befindlichen Kernkraftwerksprojekte Graben, Rüthi und Verbois soll erst nach Vorliegen dieses Gesamtenergieprogramms erfolgen. Die bis dahin verbleibende Zeit wird von den schweizerischen Behörden auch zur intensiven Information der Nachbarstaaten genutzt. Die verschiedenen Aspekte der Kernkraftwerksplanung werden sowohl bilateral im Rahmen der beiderseitigen Regierungskontakte über Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen und Strahlenschutz sowie im Rahmen der deutsch-schweizerischen Raumordnungskommission als auch trilateral im Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1975 14309* Rahmen der neugegründeten deutsch-französischschweizerischen Regierungskommission für die Fragen regionaler Planung erörtert. Diese Kommission tritt noch vor Ende dieses Jahres erstmalig zusammen. . Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen B 12 und 13) : Welchen Abwasserreinigungsprojekten des baden-württembergischen Bodenseegebiets und mit welchen Förderbeträgen werden die 10,8 Millionen DM aus dem Programm des Bundes zur Sanierung des Bodensees zugeteilt, die aus Gründen der Konjunkturförderung von 1976 in das Jahr 1975 vorgezogen werden, und wie hoch sind die jeweiligen korrespondierenden Förderbeträge des Landes Baden-Württemberg? Gibt es neue Erkenntnisse über die Verursacher des Öleintrags in den Bodensee, der jährlich 25 t betragen soll, und welche Möglichkeiten bestehen, um diese bedenkliche Gefährdung der Wasserqualität des Bodensees abzubauen? Zu Frage B 12: Im Rahmen des laufenden Konjunkturprogramms zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen stellt die Bundesregierung einen Betrag von 30 Millionen DM zur Fortführung des Rhein-BodenseeSanierungsprogramms zur Verfügung. Mit diesen Mitteln soll die Vergabe von Aufträgen für den Bau von Abwasserreinigungsanlagen, deren Durchführung erst 1976 geplant war, noch in dieses Jahr vorgezogen werden. Der Betrag teilt sich in 18 Millionen DM für den Bau von Kläranlagen am Rhein und in 12 Millionen DM für Abwasserreinigungsmaßnahmen im Bodenseeraum auf. Mit 10,8 Millionen DM für das baden-württembergische Bodenseegebiet werden die in der nachstehenden Aufstellung aufgeführten Abwasseranlagen gefördert, wobei die Förderungsbeträge des Bundes und die jeweils korrespondierenden Landesmittel genannt sind. Bundesmittel Landesmittel in in 1 000 DM 1 000 DM Abwasserverband (AV) „Hegau Süd", Sitz: Singen 800 340 Stadt Radolfzell 1 450 725 Stadt Konstanz 700 100 AV „Uberlinger See", Sitz: Überlingen 1 120 520 Stadt Friedrichshafen 400 200 AV „Unteres Schussental", Sitz: Tettnang 630 330 ORV „Raum Wangen", Sitz: Wangen 2 570 1 980 Stadt Bad Waldsee 220 220 Stadt Aulendorf 750 150 Stadt Bad Schussenried 1 940 625 AV „Kreßbronn-Langenargen" 220 20 10 800 5 210 Zu Frage B 13: Der Öleintrag in den Bodensee ist auf verschiedene Verursacher zurückzuführen. Der Anteil der Schiffahrt kann gegenwärtig auf 25,8 Tonnen pro Jahr veranschlagt werden, wie aus Untersuchungen der Firma Dornier-System, die vor etwa 2 Jahren im Auftrag des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt Baden-Württemberg durchgeführt wurden, zu entnehmen ist. Außerdem werden über Abwassereinleitungen, durch Straßenabschwemmungen, durch Ölunfälle und über die Atmosphäre Öle und Restölanteile in den See eingetragen. Diese Anteile lassen sich zwar nicht konkret angeben, abgesehen vom Eintrag über die Atmosphäre werden sie jedoch durch umfangreiche und kostspielige technische Maßnahmen, wie sie in den Richtlinien der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee festgelegt sind, weitgehend eingeschränkt. So ist beispielsweise die durch Unfälle bei der Lagerung und beim Transport von Mineralölen verursachte Einschwemmung von Mineralölbestandteilen als Folge der Sicherheitsvorkehrungen so zurückgegangen, daß sie kaum mehr eine Rolle spielt. Unter diesen Umständen und angesichts der erheblichen Gefahren, die dem Bodensee durch die Eintragung von Mineralölen drohen, kommt dem von der Schiffahrt verursachten — und davon zu etwa 75 % auf den Sportmotorverkehr zurückzuführenden — Öleintrag eine entscheidende Bedeutung zu. Die Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee hat daher eine weitgehende Beschränkung der motorisierten Sportschiffahrt gefordert. Die mit der Schweiz und Österreich vereinbarten schiffahrtrechtlichen Regelungen sehen bereits Einschränkungen vor, insbesondere ein Verbot von Zweitaktmotoren mit einer über 10 PS hinausgehenden Leistung. Angesichts der überragenden Bedeutung des Gewässerschutzes können diese Einschränkungen jedoch nur als erster Schritt angesehen werden. Wann und in welchem Umfang weitergehende Maßnahmen in die Wege geleitet werden, hängt vom Ergebnis weiterer wissenschaftlicher Untersuchungen ab; dabei ist auch die Frage von Bedeutung, inwieweit sich neu auf den Markt gebrachte, sogenannte synthetische Schmiermittel als gewässerunschädlich erweisen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 14) : Ist es zulässig, daß Angehörige des öffentlichen Dienstes im Dienst Parteiabzeichen tragen? Der Beamte hat im außerdienstlichen Bereich wie jeder Staatsbürger das Recht, sich politisch zu engagieren. Der Mitarbeit in einer auf dem Boden unserer Verfassung stehenden politischen Partei kommt dabei eine hervorragende Bedeutung zu. Die Bundes- 14310* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1975 regierung sieht — ich nehme Ihre Frage zum Anlaß, dies hier ausdrücklich zu betonen — in der Betätigung von Beamten in den politischen Parteien einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung unseres politischen Lebens. Im Dienst ist der Beamte im Interesse des Gemeinwohls jedoch zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet. Das Tragen eines Parteiabzeichens im Dienst wird daher in aller Regel dann als unstatthaft anzusehen sein, wenn und soweit das hierin zum Ausdruck gebrachte Bekenntnis zu einer bestimmten politischen Richtung geeignet ist, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die parteipolitische Neutralität der Verwaltung in Frage zu stellen oder das von politischer Beeinflussung freizuhaltende Verhältnis von Vorgesetzten und Mitarbeitern sowie der Mitarbeiter untereinander zu stören. Hierzu lassen sich keine allgemeinverbindlichen Regelungen aufstellen. Es kommt auf die jeweiligen Verhältnisses des einzelnen Falles an, und es sollte zunächst auf das Verantwortungsbewußtsein des einzelnen Beamten vertraut werden, daß er die gebotene Zurückhaltung und die Grenzen zwischen seiner dienstlichen Tätigkeit und seinem parteipolitischen Engagement beachtet. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 15) : Hat die Bundesregierung die Absicht, nach dem Ausscheiden des derzeitigen Vizepräsidenten des Bundesamts für Zivilschutz und gleichzeitigen THW-Direktors aus seinem Amt, an der bewährten Regelung festzuhalten, daß diese beiden Dienstposten von einer einzigen Person, und zwar einem Dipl.-Ing., bekleidet werden, und welche Gründe sind für eine eventuelle Änderung dieser Regelung maßgebend? Die Stelle des Vizepräsidenten des Bundesamtes für Zivilschutz ist zur Zeit nicht vakant. Die Frage eines Nachfolgers ist daher nicht aktuell. Ich halte es daher im Interesse des Amtes nicht für zweckmäßig, sie jetzt öffentlich zu erörtern. Die zu gegebener Zeit zu treffende Entscheidung über die Nachfolge wird sich an der Aufgabenstellung und den personalwirtschaftlichen Erfordernissen des Bundesamtes zum Zeitpunkt des Ausscheidens des jetzigen Stelleninhabers orientieren müssen. Qualifizierte Beamte unterschiedlicher Fachrichtungen, die für eine Nachfolge in Betracht zu ziehen wären, stehen in meinem Geschäftsbereich für jede denkbare Lösung zur Verfügung. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen B 21 und 22) : Kennt die Bundesregierung das Ergebnis einer Untersuchung des Instituts für Wirtschaftsforschung, Berlin, in dem darauf hingewiesen wird, daß die Anlagen der deutschen Industrie in einer bedrohlichen Weise unmodern werden, und was gedenkt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang besonders auf steuerlichem Sektor zu tun, um dieser gefährlichen Entwicklung Einhalt zu gebieten? Sieht die Bundesregierung nicht die Notwendigkeit, neben steuerlichen Maßnahmen auch Finanzierungsbedingungen zu schaffen, die langfristiges günstiges Kapital für diesen Zweck anbieten, und ist sich die Bundesregierung der Tatsache bewußt, daß zur Zeit mit einem solchen Konzept nicht nur die Arbeitsplätze in der Investitionsgüterindustrie gesichert werden könnten, sondern daß damit auch die Gefahr einer strukturellen Arbeitslosigkeit in unserer gesamten Industrie gemildert werden könnte? Die Bundesregierung kennt das Ergebnis der Untersuchung des Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin und. die Probleme, die mit einer zu schwachen Entwicklung der Investitionen gerade in der Gewerblichen Wirtschaft für Wachstum und Beschäftigung verbunden sind. Ihre Politik ist dementsprechend darauf angelegt, Bedingungen zu schaffen, unter denen die Investitionsbereitschaft der Unternehmer nachhaltig gestärkt wird. Auch auf steuerlichem. Gebiet werden Möglichkeiten einer eventuellen Verbesserung der Rahmenbedingungen geprüft; ich darf in diesem Zusammenhang auf mein Schreiben vom 27. November 1975 verweisen. Die Finanzplanung des Bundes läßt klar das Bemühen der Bundesregierung erkennen, nach Erreichen eines neuen Aufschwungs die Kreditnachfrage des Staates so zu reduzieren, daß hinreichend Spielraum für die erforderliche Fremdfinanzierung steigender Unternehmensinvestitionen gesichert wird. Diese Strategie bedarf jedoch der Unterstützung durch entsprechende Verhaltensweisen aller am Wirtschaftsprozeß beteiligten Gruppen, damit die Rückkehr und dauerhafte Sicherung eines wieder hohen Beschäftigungsstandes in der Bundesrepublik bald erreicht wird. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 63) : Nachdem im Rahmen der europäischen Verschwisterung (Jumelage) für die Mitglieder der Post- und Telegraphen-Jumelage e. V. jedes Jahr außerhalb der französischen Ferien die Möglichkeit besteht, ihren Urlaub in den Erholungsheimen der französischen Post (Selbsthilfeeinrichtung) zu Vorzugspreisen zu verbringen, frage ich die Bundesregierung, welche Möglichkeiten sie sieht, daß den französischen Postkollegen zu ähnlichen Bedingungen auch der Aufenthalt in den Erholungsheimen des Posterholungswerks e. V. ermöglicht werden kann? In die vorn Erholungswerk der Deutschen Bundespost e. V. betriebenen Erholungsheime können jährlich nur 2,4 v. H. des Gesamtpersonals der Deutschen Bundespost eingewiesen werden. Aus diesem Grunde erfolgt während der Hauptferienzeit die Auswahl der einzuweisenden Feriengäste ausschließlich nach sozialen Gesichtspunkten. Sofern in der übrigen Zeit die Plätze in den Posterholungsheimen für die deutschen Postangehörigen nicht benötigt werden, können auch französische Mitglieder der Jumelage Européens P.T.T. e. V. über das Erholungs- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1975 14311* werk in diese Heime eingewiesen werden. Das ist in Einzelfällen in der Vergangenheit bereits geschehen. Anlage 14 Antwort des Pari. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 64) : Wieviel Paketsendungen wurden aus der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren von 1970 bis 1975 (nach Jahren aufgeschlüsselt) in die DDR geschickt? Zu Ihrer Frage gestatte ich mir, auf die Sitzung des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen am 4. Dezember 1974 zu verweisen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen B 65 und 66) : Wird die Bundesregierung im Rahmen der Verteilung ihrer Einstellungsquote von Auszubildenden im Fernmeldehandwerk 1976 dem Fernmeldeamt Kempten/Allgäu wieder eine ausreichende Anzahl Genehmigungen zur Einstellung von Bewerbern erteilen, und wenn ja, wieviel? Wird die Bundesregierung dabei berücksichtigen, daß im südschwäbischen Raum außer Kempten keine andere Ausbildungsstätte der Deutschen Bundespost zur Verfügung steht und in dieser Region mit 500 000 Menschen ein echter Bedarf der Deutschen Bundespost an Fernmeldetechnikern besteht? Zu Frage B 65: Die im Zusammenhang mit der Einstellung von Auszubildenden im Fernmeldehandwerk bei der Deutschen Bundespost entstehenden besonderen Probleme habe ich Ihnen bereits in meinem Schreiben vom 18. Februar 1975 erläutert. Die Personalplanung für das Jahr 1976 ist noch nicht abgeschlossen. Nach dem Ergebnis wird die Zahl der im Fernmeldehandwerk einzustellenden Auszubildenden festgelegt werden. Es können daher auch noch keine Aussagen über die örtlichen Einstellungszahlen gemacht werden. Wie ich Ihnen bereits in meinem Schreiben vom 18. Februar 1975 mitteilte, muß die Fortführung solcher Ausbildungsstätten, die hinsichtlich ihrer Eignung für eine ordnungsgemäße Ausbildung nicht voll den Ansprüchen genügen, besonders kritisch geprüft werden. Das gilt auch für die Ausbildungsstätte in Kempten. Da z. Z. genügend freie Ausbildungskapazitäten vorhanden sind, wäre es nicht vertretbar, zusätzliche Mittel für Neu- oder Umbauten freizugeben. Zu Frage B 66: Der Bedarf der Deutschen Bundespost an Auszubildenden im Fernmeldehandwerk wird sich auch für den südschwäbischen Raum aus der Personalplanung für das Jahr 1976 ergeben. Dann wird auch über das Fortbestehen der Ausbildungsstätte in Kempten entschieden werden. Bei einer u. U. erforderlich werdenden Konzentrierung von Ausbildungsstätten im Bereich der Deutschen Bundespost werden — soweit vertretbar — neben den notwendigerweise im Vordergrund stehenden unternehmensbezogenen Zielsetzungen auch bildungs- und strukturpolitische Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 67): Zu welchen Kosten wurden wieviel Exemplare des Geschäftsberichts 1974 der Deutschen Bundespost hergestellt und an welchen Personenkreis zu welchen Kosten versandt? Die Druckkosten des Geschäftsberichts 1974 betrugen 245 778,— DM. Es wurde eine Auflage von 8 300 Stück hergestellt. Empfänger von Geschäftsberichten der Deutschen Bundespost sind insbesondere: — die Institutionen und Abgeordneten des Deutschen Bundestages, — die Institutionen und Mitglieder des Bundesrates, — die Geschäftsstellen der Parteien, — ausländische Post- und Fernmeldeverwaltungen, — die obersten Bundesbehörden, — die Personalvertretungen bei der Deutschen Bundespost, — die bei der Deutschen Bundespost vertretenen Gewerkschaften, — die bei der Deutschen Bundespost vertretenen berufsständischen Organisationen, — Industrie-, Handels- und Handwerkskammern, — Wirtschaftsverbände, — Redaktionen, — Hochschulen, — Einzelpersonen, die ein besonderes Interesse haben (z. B. Journalisten), — Dienststellen der Deutschen Bundespost. Der Geschäftsbericht wird innerhalb des Bundesgebiets als „Postsache" versandt. Die Versendungskosten werden wegen des geringen Volumens im innerbetrieblichen Rechnungswesen nicht besonders ausgewiesen. 14312* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1975 Anlage 17 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen B 72 und 73) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag in der vom Bundesminister für Forschung und Technologie bestellten Studie „Auf dem Wege zu neuen Energiesystemen", daß, „Um das Betriebsverhalten des Fernwärmeverbundes zu studieren, sollte für einen typischen Ballungsraum mit Groß- und Mittelstädten sowie bereits vorhandenen lokalen Fernwärmesystemen der Betrieb eines überregionalen Fernwärmeverbundes unter Einbeziehung von konventionellen und nuklearen Großkraftwerken demonstriert werden" im Hinblick eines prototypischen Ausbaus des Rhein-Main-Gebiets um Frankfurt entsprechend diesen Vorschlägen? Welche Maßnahmen lassen sich auf Grund der vielfältigen vom Bundesminister für Forschung und Technologie angeforderten Studien zur zukünftigen Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland speziell für den Frankfurter Raum ableiten, und was gedenkt die Bundesregierung konkret an Initiativen zu unternehmen, damit das Ergebnis dieser Studien sich in politischen Entscheidungen niederschlägt? Die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie „Auf dem Weg zu neuen Energiesystemen" hat auf die beträchtlichen Möglichkeiten für die rationelle Energieverwendung hingewiesen, die sich aus einer Fernwärmeversorgung durch Wärme-KraftKopplung ergeben. Die Bundesregierung beurteilt den verstärkten Ausbau der Fernwärmeversorgung in der Bundesrepublik sehr positiv. Sie hat in der Beantwortung parlamentarischer Anfragen bereits mehrmals darauf hingewiesen, daß sie alle Bemühungen unterstützt, die darauf abzielen, vorhandene Fernwärmenetze auszubauen und neue Gebiete zu erschließen, und im Fernmeldeverbund die Vorteile der Wärme-Kraft-Kopplung voll wirksam werden zu lassen. Im Rahmen der öffentlichen Investitionsförderung wurden deshalb Mittel zur Verfügung gestellt, die der Fernwärmewirtschaft den Ausbau der Netze und den einzelnen Hauseigentümern den Anschluß an die Fernwärmeversorgung erleichtern. Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat die Aussagen der genannten Studie zum Anlaß genommen, um weitere genauere Untersuchungen anzuschließen. So werden mit einem Studienwerk zur Fernwärmeversorgung für vier als Modellfälle ausgewählte Ballungsgebiete Fernwärmeversorgungssysteme geplant und auf ihre Wirtschaftlichkeit untersucht. Diese Studien sind so angelegt, daß bei einem positiven Ergebnis mit Detailplanungen und dem Bau der Fernwärmesysteme begonnen werden kann. Eine weitere Studie faßt die Ergebnisse dieser Planstudien zusammen und enthält eine Übersicht für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik. Diese Studienergebnisse werden es ermöglichen, auch für das Rhein-Main-Gebiet schnell eine Konzeption für eine überregionale Fernwärmeversorgung zu entwickeln und ihre Realisierung in Angriff zu nehmen. Mit Mitteln des Konjunkturprogramms wird eine erste Ausbaustufe einer überregionalen Fernwärmeversorgung der Ballungsgebiete zwischen Dortmund und Dinslaken gefördert. Ein zweites Vorhaben für den Aufbau eines Fernwärmeverbundsystems an der Saar wird ebenfalls von der Bundesregierung unterstützt. Mit diesen Demonstrationsprojekten wird Vorsorge dafür getroffen, daß auch an anderer Stelle erprobte Anlagen und Verfahren für eine überregionale Fernwärmeversorgung zur Verfügung stehen werden. Speziell für den Frankfurter Raum wird zusätzlich untersucht, wie dessen Versorgung mit nuklearer Fernenergie durch einen Hochtemperaturreaktor mit Standort im Braunkohlen-Revier bei Köln durchgeführt werden kann. Dabei werden auch die wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen für eine Energieversorgung des Raumes Frankfurt untersucht. Für die Nahverteilung der Wärme wird ein Fernwärmeversorgungssystem für diesen Raum konzipiert. Dazu fließen die Ergebnisse, die in den Fernwärmestudien bereits gewonnen wurden, in diese neue Studie ein. Die Federführung für die Studie liegt bei der Kernforschungsanlage Jülich, die Stadtwerke Frankfurt sind bei der Durchführung beteiligt. Anlage 18 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen B 74 und 75) : Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Stellungnahme des Zentralverbands des Deutschen Handwerks zum Fünften Forschungsbericht der Bundesregierung zum Ausdruck kommenden Vorschläge einer Verbesserung der Forschungsförderung kleiner und mittlerer Unternehmen? Was gedenkt die Bundesregierung durch konkrete Maßnahmen zu unternehmen, um die Benachteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Forschungsförderung abzustellen? Die Bundesregierung betrachtet die Stellungnahme des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks zum 5. Forschungsbericht als einen nützlichen und konstruktiven Beitrag zur Bewertung ihrer Forschungs- und Technologiepolitik. Sie hält es auf dem Hintergrund der aktuellen weltwirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Entwicklungen für richtig, daß sich die Betriebe und Unternehmen der Wirtschaft noch stärker als bisher auf Forschung und Technologie abstützen, und daß die Erarbeitung und vor allem die Nutzung wissenschaftlicher und technologischer Ergebnisse nicht nur eine Angelegenheit weniger großer Unternehmen sein kann. Die Bundesregierung hat schon im 5. Forschungsbericht unter der Tz. 15 konkrete Maßnahmen aufgezählt, mit denen sie Forschung, Entwicklung und Innovation in kleinen und mittleren Unternehmen verstärkt fördert. Die Bundesregierung beurteilt die in der Stellungnahme des Zentralverbandes enthaltenen Vorschläge grundsätzlich positiv und wird sie noch im einzelnen einer weiteren Prüfung unterziehen. Bei der Einbeziehung kleinerer Unternehmen in die direkten Forschungsprogramme ist allerdings maßgeblich, welchen fachlichen Beitrag ein Unternehmen zu den Programmzielen leisten kann. Die Bundesregierung stimmt dem Zentralverband darin zu, daß es eine wichtige Aufgabe ist, auch kleinen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1975 14313* und mittleren Unternehmen einen verstärkten Zugang zu technologischen Entwicklungen zu verschaffen. Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Untersuchungen der vorgeschlagenen Art (vgl. Ziff. 12) sind Teil der von der Bundesregierung geförderten „Mittelstandsforschung" . Die Bund-Länder-Rahmenvereinbarung „Forschungsförderung" (vgl. Ziff. 13) wurde am 28. November 1975 unterzeichnet. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen als Unterauftragnehmer bei den vom BMFT geförderten großen technologischen Entwicklungsprojekten geschieht bereits — wie kürzlich Analysen bestätigen — in weitgehendem Umfang (vgl. Ziff. 14). Die Bundesregierung wird den in Ziff. 15 der Stellungnahme angekündigten ausführlichen Programmbeitrag des Zentralverbandes über den Ausbau der spezifischen Handwerksforschung und ihre Verzahnung mit anderen Forschungsbereichen mit großem Interesse prüfen. Anlage 19 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen B 76 und 77) : Aus welchen Gründen hat der Bundesminister für Forschung und Technologie entsprechend der Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 26. November 1975 einer Ernennung eines deutschen Vertreters in den Lenkungsausschuß des Instituts Laue-Langevin in Grenoble zugestimmt, obwohl dein Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Hauff nach Meldung der erwähnten Zeitung Verdachtsmomente über eine antijüdische Tätigkeit des Beraters vorlagen? Wie beurteilt die Bundesregierung den Protest französischer Wissenschaftler gegen dieses Mitglied des Lenkungsausschusses, und was hat sie unternommen, um die erhobenen Vorwürfe zu prüfen? Zu Frage B 76: Das in der Frage angesprochene deutsche Mitglied des Lenkungsausschusses des Instituts Max von Laue — Paul Langevin in Grenoble gehört dem Lenkungsausschuß seit Gründung des Instituts im Jahre 1967 an. Im Zusammenhang mit der durch die britische Beteiligung am Institut ausgelösten Veränderung der Zusammensetzung des Lenkungsausschusses wurde die Zustimmung zur Ernennung des betreffenden Mitglieds durch die Gesellschaft für Kernforschung vom BMFT im September 1974 erneut erteilt. Qualifizierte Belege für einen begründeten Verdacht der in der Frage genannten Art lagen zu diesem Zeitpunkt nicht vor. In den letzten Wochen sind dem BMFT Unterlagen zugeleitet worden, die Anlaß für eine Klärung der gegen den deutschen Vertreter im Institut Max von Laue —Paul Langevin erhobenen Vorwürfe geben. Zu Frage B 77: Die Bundesregierung nimmt den Protest der französischen Wissenschaftler ernst und hat die Prüfung der erhobenen Vorwürfe eingeleitet. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 20 Antwort des Stellvertretenden Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Dr. Liebrecht auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 78) : Aus welchem Titel des Bundeshaushalts und in welcher Höhe wird „Das Zeitbild" der Arbeitsgemeinschaft für Gegenwartskunde finanziert und ist sichergestellt, daß derartige Publikationen keine einseitigen parteipolitischen Tendenzen enthalten? Im Auftrag des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung ist im Oktober 1975 das Zeitbild „Armee im Bündnis" erschienen. Es hat 191 618,81 DM gekostet und wurde aus Titel 531 02 - Kapitel 04 03 — finanziert. Ebenfalls im Auftrag des Presse- und Informationsamtes erscheint in diesen Tagen ein Zeitbild zum Thema „Präsenz der Partner" zu einem Preis in Höhe von ca. 190 600 DM. Die Finanzierung erfolgt auch hier aus Titel 531 02 — Kapitel 04 03. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat das Zeitbild „Mehr Chancen für den Verbraucher" in Auftrag gegeben. Die Kosten in Höhe von 189 491,25 DM wurden aus Titel 684 01 — Kapitel 09 02 — finanziert. Im Auftrag desselben Ressorts wird noch in diesem Jahr ein weiteres Zeitbild zum Thema „Energie für heute und morgen" erscheinen. Voraussichtlich werden dafür Kosten in Höhe von ca. 104 000 DM entstehen, die aus Titel 531 02 — Kapitel 09 02 — gedeckt werden sollen. Diese „Zeitbilder" sind für den Gemeinschaftskundeunterricht in Schulen konzipiert. Sie erfreuen sich bei Lehrern und Schülern großer Beliebtheit. Das wäre sicher nicht so, wenn sie nicht nur auf sachliche Informationen angelegt wären. Deshalb halte ich es auch für sichergestellt, daß dieses Informationsmaterial keine einseitigen parteipolitischen Tendenzen enthält. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen B 79 und 80) : Welche Vorsorgemaßnahmen, insbesondere hinsichtlich der personellen Besetzung, wird die Bundesregierung treffen, damit die Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen bei der Ständigen Kultusministerkonferenz ihre Gutachten zur Bewertung ausländischer Prüfungen, Diplome etc. im Interesse der raschen Eingliederung der Betroffenen ohne monatelange Verzögerungen abgeben kann? 14214* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1975 Wird die Bundesregierung Standardinformationen herstellen lassen, damit die Betroffenen wenigstens in den Grundsatzfragen schnell informiert werden können, die Zentralstelle entlastet wird und sich verstärkt der Gutachtenerstellung in präzedenzlosen Fällen widmen kann? Zu Frage B 79: Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ist als Teil der Kultusministerkonferenz eine Einrichtung der Länder. Personalfragen können nur von diesen geregelt werden. Eine Lösungsmöglichkeit sieht der Leiter der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen u. a. im Austausch geeigneter Mitarbeiter zwischen den verschiedenen Dienststellen der Kultusministerkonferenz. Die Bundesregierung hat hierauf keinen Enfluß. Gleichwohl hat sich der Bundesminister des Innern bemüht, die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Behebung des Personalmangels im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. Ihrem Leiter wurde im Juni 1975 Gelegenheit gegeben, sein Anliegen dem Beirat für Vertriebenen- und Flüchtlingsfragen mit der Bitte vorzutragen, ihm geeignete Bewerber für die freien Planstellen zu nennen. Zu Frage B 80: In Gesprächen zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Landesflüchtlingsverwaltungen und dem Leiter der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen wurde Anfang 1974 vereinbart, daß die Zentralstelle für 12-14 der am häufigsten unter den Aussiedlern vorkommenden Berufsgruppen generelle Berufs- und Ausbildungsbilder erstellt und diese den Anerkennungsstellen der Länder zugeleitet werden. Außerdem sollen die Landesstellen Mehrfertigungen der Einzelgutachten erhalten, so daß nach relativ kurzer Zeit ein Kompendium entsteht, das die Behörden, Körperschaften und berufsständige Institutionen im Regelfall in die Lage versetzt, unabhängig von einem neuen Gutachten zu entscheiden. Schließlich sei — wie früher schon — darauf hingewiesen, daß nach statistischen Ermittlungen der Bundesanstalt für Arbeit im Jahre 1971 97 % aller eingegangenen Gleichstellungsanträge positiv entschieden wurden. Soweit ich auf noch bestehende Schwierigkeiten hingewiesen wurde, habe ich gebeten, mir die Einzelfälle zu nennen, um mich mit der jeweils zuständigen Landesflüchtlingsverwaltung in Verbindung setzen zu können. In der Regel führte eine Prüfung der Fälle zu einem positiven Ergebnis. Ich darf auch an Sie die entsprechende Bitte richten; ich würde mich dann im Rahmen meiner Möglichkeiten für eine möglichst positive Erledigung einsetzen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hanna Walz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die technischen, wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte haben zu ständig wachsenden Bildungsanforderungen an uns alle und damit auch zu einem gesteigerten Bildungsbedürfnis für viele geführt. Die Chancen des einzelnen und nicht zuletzt das Wohl der Allgemeinheit hängen zunehmend von der beruflichen und sozialen Mobilität des einzelnen, seiner Bereitschaft und der Möglichkeit zu lebenslangem Lernen, zu kontinuierlicher Fort- und Weiterbildung ab. Diese Veränderungen haben weltweit — im Ausland wesentlich stärker als in der Bundesrepublik — dazu geführt, daß es heute eigentlich nur noch sehr wenig Fachtheorie gibt, die man nicht im Fernunterricht erlernen könnte.
    Es war die CDU/CSU, die bereits sehr früh und in den vergangenen Jahren immer häufiger auf die bildungspolitische Bedeutung des Fernunterrichts aufmerksam gemacht hat; so im Deutschen Bundestag durch den Antrag betr. Fernschulgesetz — Bundestagsdrucksache 7/1337 vom 4. Dezember 1973 —, der den Bund aufforderte, mit den Ländern in Verhandlungen einzutreten, gleichlautende Vorschriften für ein Fernschulgesetz zu erlassen. Zugegeben, ein verfassungspolitisches Novum, aber dazu geeignet, einen kooperativen Föderalismus auf einem Bund und Länder umgreifenden Sektor zu praktizieren.
    Im Rahmen des institutionalisierten Bildungswesens der Bundesrepublik Deutschland hat der Fernunterricht inzwischen eine wichtige Ergänzungsfunktion. Die Notwendigkeit permanenter Fort- und Weiterbildung, vor allem im beruflichen Bereich, zur Sicherung der persönlichen Qualifikation wird die Bedeutung dieses Bildungsangebots in Zukunft noch steigern. Schließlich wird dem Fernlehrwesen bei vielfach bereits erschöpften Kapazitäten und bei nicht mehr vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten für den Ausbau der staatlichen Bildungsinfrastruktur in naher Zukunft sicher nicht mehr nur eine Ergänzungsfunktion als Prognose gestellt werden dürfen. Die Entwicklung des Fernunterrichts im Ausland zeigt sehr deutlich, daß das Fernlehrwesen nicht nur die Chance, sondern auch alle Voraussetzungen hat, integrierter Bestandteil unseres Bildungswesens zu werden, und zwar mit eigenen und originären Bildungsaufgaben. Es war bildungspolitisch nur konsequent, daß meine Fraktion als erste in Erkenntnis dieser Entwicklung die Integration des Bildungsangebots Fernunterricht in das Bildungssystem unseres Landes gefordert hat.
    Doch hatte der durch die wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Entwicklung ausgelöste Boom privater Fernlehrinstitute auch eine Reihe von Mißständen zur Folge. Das begann mit den Methoden unseriösen Werbung. Sie erweckte und erweckt zum Teil noch beim Interessenten den Eindruck, er könne mit Hilfe eines bestimmten Fernlehrkurses ohne große Anstrengung und in relativ kurzer Zeit eine bessere Arbeit und damit ein höheres Einkommen erzielen. Das endete und endet bei den sogenannten Studienberatern, die - auf Provisionsbasis arbeitend — interessierte Bildungswillige zu ungeeigneten und unkündbaren Kursen überredeten und überreden. Alle bisher unternommenen Versuche und Bemühungen, diese Mißstände zu beseitigen, haben — trotz mancher Teilerfolge — bis heute keine durchgreifenden Verbesserungen gebracht. Das gilt für die Bemühungen der Rechtsprechung, der Selbstkontrolle der Fernlehrinstitute, der Kontrolle durch Verbraucherverbände und auch der staatlichen Kontrolle.
    Unter Berücksichtigung dieser historischen wie bildungspolitischen Voraussetzungen, die hier nur kurz angedeutet werden konnten, ist der Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht — kurz: Fernunterrichtsschutzgesetz genannt —, den das BMBW vorgelegt und den heute der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft in erster Lesung erläutert hat, eine längst überfällige Pflichtübung der Bundesregierung.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Dabei darf man sicher von dem kläglich gescheiterten Versuch seines Vorgängers im Amt absehen, den gesamten Bereich des Fernunterrichts in wenigen Paragraphen des Berufsbildungsgesetzes unterzubringen. Diesem Entwurf der Bundesregierung, der auf Wunsch aller im Bundestag vertretenen Fraktionen vorgelegt und der — wie Sie richtig sagten — in den Vorgesprächen von den Vertretern aller Parteien begrüßt wurde, diesem Gesetzentwurf also, der so ausgesprochen gute Startchancen und -bedingungen hat, hätte man eigentlich im Interesse der Sache mehr Substanz und vor allen Dingen auch ein bißchen mehr Ehrlichkeit gewünscht.
    Im Zusammenhang mit der Vorlage des Referentenentwurfs dieses Gesetzes hat meine Fraktion in einer Kleinen Anfrage — Bundestagsdrucksache 7/3851 vom Juli 1975 — bereits auf einige Probleme hingewiesen. Auf diese Weise konnte vorab eine so gewichtige Frage wie die ursprünglich geforderte Einführung einer generellen Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Fernlehrinstituts, die nach unserer Meinung als Eingriff in die Gewerbefreiheit auf verfassungsrechtliche Bedenken gestoßen wäre, ausgeklammert werden. Auch in einigen anderen Sachfragen ist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Vorschläge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingegangen.
    Über die Schwierigkeiten, die ein Gesetz dieser Art, das einen bildungspolitischen Anspruch erhebt
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1975 14267
    Frau Dr. Walz
    und das Bund und Länder gleichermaßen in ihrer Kompetenz anspricht, grundsätzlich bereitet, besteht — so glaube ich — hier in diesem Hause Einigkeit. Die erste Lesung des Regierungsentwurfs am 17. Oktober 1975 in der 424. Sitzung des Bundesrates und die zahlreichen Änderungsvorschläge der Bundesländer jeder parteipolitischen Couleur haben sehr eindringlich die gesamte Problematik deutlich gemacht.
    Doch bleibt der vorgelegte und heute hier erläuterte Entwurf der Bundesregierung, was die Substanz betrifft, weitgehend hinter der nunmehr fast auf den Tag genau zwei Jahre zuvor erfolgten Gesetzesinitiative meiner Fraktion zurück. Zwar hat die Fraktion der CDU/CSU nicht anders als die Bundesländer den im ersten Teil des Regierungsentwurfs sichtbar werdenden „Verbraucherschutzcharakter" begrüßt — eine Tatsache übrigens, Herr Kollege Glotz, die ich durchaus nicht so gering geschätzt habe, wie Sie gemeint haben. Doch bleibt im Regierungsentwurf die Bildungsreform, d. h. die Integration in die Weiterbildung, weitgehend ausgeklammert. Denn vorgesehen sind nicht wie in unserem Vorschlag und in der Entschließung des Europäischen Parlaments die Prüfung aller Kurse von Amts wegen und die Zuerkennung des staatlichen Gütesiegels, die entsprechende Ausbildung und Eignung des pädagogischen Personals — denn der Entwurf hat nur eine Sollbestimmung — und das Vertreterverbot, das etwa in Frankreich und in den Niederlanden schon längst Gesetz ist. Diese bildungspolitischen Forderungen, die der Entwurf der CDU/CSU-Fraktion alle enthielt, sind leider weggefallen.
    Bei der ersten Beratung unseres Antrags in der 77. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. Januar 1974 erhob die Frau Kollegin Schuchardt den Vorwurf, die Vorlage der CDU/CSU sei kein bildungspolitisches, sondern nur ein verbraucherpolitisches Gesetz. Sie tat das wahrscheinlich deshalb, weil sie den Entwurf damals überhaupt nicht gelesen hatte. Man darf gespannt sein, wie unter diesen Voraussetzungen der Regierungsentwurf heute von der FDP beurteilt wird, da er nun ja — allem Bildungsreformgerede zum Trotz und anders als die Oppositionsvorlage — reinen Verbraucherschutzcharakter hat.
    Allerdings wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung selbst unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes noch nicht einmal der von mir erarbeiteten und am 15. Januar 1975 vom Europäischen Parlament verabschiedeten Entschließung zu einer Gemeinschaftsregelung für das Fernlehrwesen — Bundestagsdrucksache 7/3346 —, die ebenfalls alle oben genannten Forderungen enthält, gerecht. So bleibt denn von dem Anspruch, ein bildungspolitisches Reformgesetz vorgelegt zu haben, noch nicht einmal ein „Reförmchen" übrig.
    Die noch schwerer wiegende Hypothek, die Ihnen sicherlich noch zu schaffen machen dürfte und die Sie in die parlamentarischen Beratungen dieses Gesetzentwurfs mitnehmen, besteht eigentlich darin, daß Sie in der Öffentlichkeit den — was die vorliegende Fassung betrifft sicherlich falschen Eindruck erweckt haben, als handle es sich bei Ihrer Vorlage um ein bildungspolitisches Reformgesetz erster Klasse. Doch beschränkt sich die Bundesregierung in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf so ausdrücklich auf die aus Artikel 74 Nrn. 1 und 11 GG abgeleitete Kompetenz aus dem Recht der Wirtschaft, daß man sich wundern muß, warum diese Vorlage überhaupt beim Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft ressortiert, obwohl sie doch laut Ihrem eigenem Vorbringen in das Wirtschaftsministerium gehören müßte.
    Die Bundesregierung ist hier erneut — zum wievielten Male eigentlich? — in jenen Fehler verfallen, der ihre gesamte Bildungspolitik seit 1969 begleitet hat. Sie erweckt zunächst zu große Erwartungen

    (Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Ja, weiß Gott!)

    und ist enttäuscht, wenn diese sich nicht erfüllen, und macht dann anderen dafür die Vorwürfe.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Sehr gut!)

    Den Hinweis auf die CDU/CSU-regierten Länder kann sie sich dieses Mal jedoch getrost ersparen. Die Stellungnahme des Bundesrates dürfte hinreichend deutlich gemacht haben, daß sich diesmal die Bundesländer insgesamt angesprochen fühlen.
    Zu den sachlichen Problemen, über die wir uns im Detail noch während der folgenden Ausschußsitzungen ausführlich unterhalten müssen, erlauben Sie mir noch einige wenige Anmerkungen. So ist in § 1 des Entwurfs der Anwendungsbereich des Gesetzes auf den privatwirtschaftlich angebotenen Fernunterricht beschränkt. Hieraus könnte unter Umständen leicht eine Diskriminierung des privaten Fernschulwesens entstehen, das bis heute entscheidend die Entwicklung dieses Bildungsbereichs getragen und bestimmt hat, zumal wenn man berücksichtigt, daß z. B. das bisher noch völlig ungeordnete Bildungsangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten, die hier und da bereits dabei sind, sich ein Bildungsmonopol zu verschaffen, im Regierungsentwurf überhaupt nicht angesprochen wird. Hier scheinen der Bundesregierung angesichts der zu lösenden Problematik der Mut, das Engagement und vielleicht auch der Sachverstand abhanden gekommen zu sein.
    Sehr sorgfältig werden wir uns auch über die endgültige Fassung der §§ 10 und 17 der Vorlage, die die Zulassung und den Inhalt von Fernlehrgängen regeln, unterhalten müssen. Warum wundert sich die Bundesregierung eigentlich über den geschlossenen Widerstand der Bundesländer gegen die Formulierungen in der vorliegenden Fassung, die unser Entwurf sorgfältig umschifft hatte, wenn sie hier den versteckten Versuch unternimmt, sozusagen durch die Hintertür und so ganz nebenbei für den Bund auch die Kompetenz über den Fernunterricht des schulischen Bereichs der beruflichen Bildung zu bekommen, obwohl dieser ganz eindeutig in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt? Über den in der Regierungsvorlage deutlich werdenden Hang zum Rechtsperfektionismus habe ich mich schon an anderer Stelle geäußert, und, Herr Bundes-
    14268 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1975
    Frau Dr. Walz
    minister, auch wenn das Abzahlungsgesetz noch komplizierter wäre, wäre das keine Entschuldigung für diesen Entwurf.

    (Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU]: Sehr richtig! — Wehner [SPD] : der leutselige Vorsitzende!)

    — Herr Wehner, leutselig ist immerhin besser als unverschämt!
    Zusammenfassend bleibt festzustellen, daß der Regierungsentwurf eines Fernunterrichtsgesetzes, für den, sachlich völlig unberechtigt und wieder einmal zu früh, der Anspruch einer Bildungsreform erhoben wurde, in der vorliegenden Fassung nichts anderes ist als der kleinste gemeinsame Nenner. Es wäre den sich anschließenden parlamentarischen Beratungen zu wünschen, daß es uns gelingen möge, die Vorlage der Regierung mit zusätzlicher Substanz anzureichern. Nur so können wir schließlich das bildungspolitische Ziel erreichen — das eigentlich unsere gemeinsame Maxime sein sollte —, mit Hilfe des Bildungszweigs Fernunterricht viele bereits vorhandene individuelle Bedürfnisse der Fort- und Weiterbildung zu befriedigen und in Zukunft auf uns zukommende bildungspolitische Probleme besser lösen zu können.


Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Lattmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dieter Lattmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf den Wunsch nach bildungspolitischer Gemeinsamkeit, Frau Kollegin Walz, wird die SPD-Fraktion in der Ausschußberatung mit Sicherheit zurückkommen.
    Es ist rund ein Jahr her, daß der Deutsche Bundestag aus Anlaß des Gesetzantrages der CDU/CSU- Fraktion das Fernlehrwesen diskutiert hat. Die vorhandenen Mißstände, in deren Beurteilung interfraktionell keine wesentlichen Meinungsunterschiede bestehen, blieben jedoch ungelöst.
    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung erscheint uns Sozialdemokraten für die Beratung und Realisierung wesentlich aussichtsreicher als der nicht mehrheitsfähige Antrag der CDU/CSU, zumal ich Ihrer Interpretation, Frau Kollegin Walz, nicht zu folgen vermag, dies sei ein positives verfassungstechnisches Novum gewesen. Uns will es sich eher als ein Unikum darstellen, das insofern einen erstaunlichen Optimismus enthält, als darauf abgehoben wird, der Bund möge ein Gesetz machen, das ihn selber verpflichtet, mit elf Ländern mit positivem Ergebnis so zu verhandeln, daß alle elf gemeinsam dasselbe Gesetz machen.

    (Wehner [SPD] : Sehr wahr!)

    Wenn dies ginge, wären wir sehr viel mehr in der Position bildungspolitischer Einigkeit.
    Aber die Schwierigkeiten — wenn wir offen und geradeaus miteinander umgehen wollen — liegen nicht so sehr im Inhalt des Gesetzentwurfs und in den Fragen, die nach gemeinsamer Erkenntnis einer Regelung bedürfen, sondern sie liegen in der Tatsache, daß es zwischen Bund und Ländern, Bundestag und Bundesrat schon über einen allzu langen
    Zeitraum so etwas wie ein System wechselseitiger Blockierung gibt, das die Bevölkerung in elf Bundesländern, wenn sie genau Bescheid wüßte, sicher weder zu akzeptieren noch auf die Dauer für vernünftig zu halten in der Lage wäre.

    (Beifall bei der SPD)

    In diesem Zusammenhang erscheint uns denn auch die CDU ständig in einer doppelgesichtigen Gestalt, die wir nicht unbedingt als Dioskuren anzusprechen vermögen. Jedenfalls gibt es die Union, die im Bundesrat ständig behauptet, der Bund wolle bildungspolitisch zuviel regeln, wohingegen es im Bundestag die CDU gibt, die sagt: „Die machen nicht genug!" Die Gefahr besteht darin, daß wir uns als Bildungspolitiker hier als eine Art „Ruinenbaumeister" betätigen. Der Romantitel von Herbert Rosendorfer mag hierfür die Überschrift abgeben.

    (Dr. Gölter [CDU/CSU]: Vorlesen!)

    Der Titel ist sehr kurz, Herr Gölter; er heißt: „Der Ruinenbaumeister" ; aber der Roman selbst ist sehr lang. Ich hoffe jedoch, daß wir davon abkommen, gar so viele zertrümmerte Backsteine für gemeinsame Ruinen zu liefern.
    Wenn Sie, Frau Kollegin Walz, in positivem Sinne von Frankreich gesprochen haben, dann ist Ihnen offenbar vorübergehend entfallen, daß es dort keinen bildungspolitischen Föderalismus gibt. Jedenfalls ist die Schwierigkeit, die hier beschrieben wird, eben nicht schuld der Bundesregierung und der sie tragenden Koalition. Sie kann nur dem Optimismus des Grundgesetzes zugeschrieben werden, daß es die Bereitschaft der Länder überschätzt, sich im Sinne des Gemeinwohls zwischen München und Hamburg, West-Berlin und Mainz zu einigen. Unser kultur- und bildungspolitischer Provinzialismus ist ebenso schwer veränderbar wie tiefer Unzufriedenheit wert. Möge uns die europäische Union eines Tages davon herunterhelfen!
    Zunächst und hier aber geht es um Regelungen für rund 300 000 Teilnehmer an Fernlehrgängen und in Zukunft voraussichtlich eine wachsende Zahl; denn für Aus- und Weiterbildung, auch im Zusammenhang mit der angestrebten Berufsbildungsreform, wächst die Bedeutung des Fernunterrichts beinahe jeder Art.
    Ich möchte hier auch kurz darauf hinweisen, daß der Fernunterricht hoffentlich und fast mit Sicherheit erheblich gesteigerte Bedeutung im Bereich des Strafvollzugs und der Rehabilitation haben wird. Leider gibt es erst ein Bundesland, das auf diesem Gebiet eine intensive Förderung beginnt. Es ist zu hoffen, daß dies mehrere Länder tun und daß auch der Bund im Rahmen seiner Möglichkeit dieses Gewicht sieht.
    Mit dem vorliegenden Entwurf will der Bundesgesetzgeber — um auch für unsere Fraktion kurz die Intention des Gesetzes zu beschreiben - alle gewerblich angebotenen Fernlehrgänge mit Ausnahme des Hobbybereichs einer Prüfungs- und Zulassungspflicht unterstellen. Mißstände bei der Werbung und beim Vertretereinsatz für Fernunterricht sollen unterbunden werden. — Im Gegensatz dazu hebt der Entwurf der CDU/CSU auf vollständiges
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1975 14269
    Lattmann
    Vertreterverbot ab, was auf der einen Seite konsequent erscheint, auf der anderen Seite aber auch Härtefälle für qualifizierte Studienberater mit sich bringen könnte. — Teilnehmer an Fernkursen sollen das Recht erhalten, noch bis zu zwei Wochen nach Erhalt des Lehrmaterials den Unterrichtsvertrag zu widerrufen und zum Ende des ersten Halbjahrs sowie weiterhin jeweils mit vierteljährlicher Frist den Vertrag zu kündigen, ohne daß ihnen Nachteile entstehen. Vorauszahlungen und Vertragsstrafen sollen für die Kursteilnehmer ausgeschlossen werden. Das bedeutet in der Tat gesteigerten Verbraucherschutz.
    Sie, Frau Kollegin Walz, wollen mit Ihrer Fraktion den Hobbybereich einbeziehen. Aber Sie wissen doch auch, daß dies in der Verwirklichungsabsicht eine ganze Fülle von Schwierigkeiten — unter anderem auch rechtlicher Art — bietet. Um noch einmal auf Ihren Vorwurf abzuheben, wir hätten unser Fernunterrichtsschutzgesetz nicht etwa in eine Gesamtkonzeption der Bildungspolitik eingebaut, möchte ich hier doch energisch sagen, daß die Abschnitte „Weiterbildung" und „Fernunterricht" im Berufsbildungsgesetz, das wir mit so viel Fleiß, aber auch Mühe im Ausschuß gemeinsam beraten, genau diese von Ihnen geforderte Verzahnung beweisen.
    Im übrigen kommt der Bund den Ländern, wenn das Gesetz verwirklicht wird, ein erhebliches Stück in der Weise entgegen, daß alle Zulassungsanträge von einer Länderstelle, praktisch der Kölner Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), die nach Staatsvertrag arbeitet, angenommen und entschieden werden sollen. Im Bereich der berufsbildenden Fernlehrgänge muß die ZFU jedoch vor ihrer Entscheidung ein Gutachten des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung (BBF) in Berlin einholen.
    Ich glaube, der Sachverhalt liegt nicht so, daß die Länder befürchten, der Bund wolle mehr, sondern die Länder nehmen es nur zu gern entgegen, wenn ihnen der Bund zusätzliche Rechte im Bereich der beruflichen Bildung und des Berufes gibt. Aber sie verteidigen aus verständlichen Gründen den schulischen Bereich.
    Trotz dieses gegenüber derzeitigen Regelungen entschiedenen Schritts, den der Bund weiterhin auf eine umfassendere Länderkompetenz hin macht, hat der Bundesrat auf seiner Sitzung am 17. Oktober dieses Jahres überraschenderweise schwerwiegende Bedenken gegen den Regierungsentwurf angemeldet. Auf Antrag des Landes Rheinland-Pfalz wurde mit den Stimmen der sogenannten B-Länder der § 10 abgelehnt, weil sich diese Länder auf den Standpunkt stellten, die Zulassung von Fernlehrgängen sei generell Ländersache. Die A-Länder haben für den umstrittenen Abs. 2 dieses Paragraphen Kompromißvorschläge formuliert — Hessen zusätzlich einen eigenen —, die im Wortlaut vorliegen und Gegenstand sorgfältiger Beratung im federführenden Ausschuß des Bundestages sein werden. Darüber, als wie hilfreich diese Änderungsvorschläge angesehen werden, gibt es sicher sehr unterschiedliche Meinungen; aber es gibt ganz gewiß auch kein einziges Thema auf diesem Gebiet, wo wir nicht offen und intensiv miteinander reden könnten. Die
    Frage ist nur, mit welchem Ergebnis eigentlich, wenn man sich die kurze Frist, die der Gesetzgeber der 7. Legislaturperiode noch hat, nüchtern vor Augen hält.
    Den Mitgliedern des Bundesrats ist deutlich zu machen, daß sie Anlaß haben, darüber nachzudenken, daß ihr weitgehend negativer Beschluß vom 17. Oktober in der Praxis einiger Fernlehrinstitute nach Auskunft von beteiligten Fachleuten inzwischen, also seit dem 17. Oktober, zu erneut sorgloserem Umgang mit Mißbräuchen geführt hat.

    (Dr. Schweitzer [SPD]: Sehr richtig!)

    Man richtet sich mancherorts offensichtlich darauf ein, daß der Gesetzgeber im Kompetenzdiskurs zwischen Bund und Ländern Tatenlosigkeit als einziges Resultat würde vorweisen können. Ein nicht zu unterschätzender Prozentsatz von unseriösen Angeboten, Vertretermethoden mit Überrumpelungstendenz und einseitig die Fernlehrunternehmen begünstigenden Vertragsformulierungen feiert Urständ und steht verschärft in Kontrast zu verantwortlich und korrekt arbeitenden Instituten, die unbegründet mit unter Mißbrauchsverdacht geraten. Mißtrauen zwischen Teilnehmern an Fernlehrkursen und Lehrinstituten ist die Folge. Die Szene erscheint nicht nur umdüstert, sie ist teilweise ein grauer Markt, auf dem sich Freistilhändler ziemlich rücksichtslos mit Tricks und Finessen am Unwissen potentieller Kursteilnehmer und oft auch an deren schwieriger psychologischer Situation zu bereichern bemühen. Es gibt tatsächlich im Gebiet zwischen Flensburg und Sonthofen mehr, als manche Schulmeisterweisheit sich träumen läßt.
    Es gibt insbesondere neuerdings einige verschlungene Wege, auf denen sich Fernlehrinstitute das Adressenmaterial für ihre Werbekampagnen besorgen. Die ergiebigen Fragen nach Schulbildung, Neigungen und Zielvorstellungen in einem Massenprospekt für Computer-Partnertests z. B. wie überhaupt das vielschichtige Gebiet umworbener Eheanbahnungen mögen sehr wohl in einer Art indirekter Fusion der ökonomischen Interessen Monate oder Jahre später zu Anbahnungen von Fernlehrgängen führen.

    (Dr. Gölter [CDU/CSU]: Das wollen wir mal draußen lassen!)

    Der Erfindungskraft der Manager und Werbeleute darf in dieser Zone zwischen allgemeinen Vorschriften und Gesetzeslücken Gehöriges und Ungehöriges zuzutrauen sein. Beispiele zu diskutieren ist weniger das Plenum als vielmehr der Ausschuß der richtige Ort. Zweifellos aber gibt es hier auch ein ergiebiges Thema für die Sicherung des Datenschutzes.
    Fazit: Das Fernunterrichtsschutzgesetz wird für die Praxis überall in der Bundesrepublik ohne Rücksicht auf Ländergrenzen dringend gebraucht. Die politische Verwirklichung ist somit eine Notwendigkeit, der wir uns stellen müssen. Das läuft auf eine Probe auf das Exempel des Föderalismus hinaus. Seien wir nicht so sicher, daß dieses angeblich beste aller bildungspolitischen Systeme zu der positiven Entscheidung in Bundestag und Bundesrat
    14270 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1975
    Lattmann
    führt. Das setzt zumindest eine energische Anstrengung aller Bildungspolitiker auf beiden Ebenen und im übrigen auch etwas so Schwieriges wie eine sachliche Gemeinsamkeit — hinweg über die Konfrontation der Fraktionen — voraus.
    Ich kann nur hoffen, meine Damen und Herren Kollegen von der Opposition, daß es für diese Solidarität der Bildungspolitiker in naher Zeit eine Mehrheit gibt.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)