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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 204. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. November 1975 Inhalt: Nachruf auf den früheren Abgeordneten und Bundesminister Storch 14133 A Erweiterung der Tagesordnung 14133 D Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 14134 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 14134 B Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Einsetzung eines Sonderausschusses — Drucksache 7/4333 14135 A Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, FDP betr. Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau — Drucksache 7/4334 — Waltemathe SPD 14135 B Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 14136 C Beratung des Ersten Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (Haushaltsstrukturgesetz) — Drucksache 7/4359 — Höcherl CDU/CSU 14138 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 8. April 1959 zur Errichtung der Interamerikanischen Entwicklungsbank — Drucksache 7/4315 — 14139 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes — Drucksache 7/4179 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4347 — 14139 B Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Grundsätze der wirtschaftlichen Zusammenarbeit in der Entwicklungspolitik der Bundesregierung — Drucksachen 7/3656, 7/3805, 7/3907 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1975 Beratung des Zweiten Berichts der Bundesregierung zur Entwicklungspolitik und der zweiten Fortschreibung der entwicklungspolitischen Konzeption — Drucksache 7/4293 — Wawrzik CDU/CSU . . . . . . . . . 14139 D Dr. Holtz SPD 14142 B Schleifenbaum FDP . . . . . . . . 14145 B Roser CDU/CSU 14150 B Stahl (Kempen) SPD 14153 B Werner CDU/CSU 14156 D Bahr, Bundesminister BMZ . . 14159 D, 14185 A Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . 14166 A, 14186 A Schluckebier SPD 14172 C Zywietz FDP 14174 D Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . . . 14177 D Peiter SPD . . . . . . .. . . . . 14182 A Wehner SPD 14185 D Reddemann CDU/CSU 14186 B Präsident Frau Renger 14186 C Nächste Sitzung 14186 D Anlagen Anlage I Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 14187* A Anlage 2 Herkunft sogenannter Kohlezuschüsse und deren Rückstellung durch die Preussag MdlAnfr A63 21.11.75 Drs 07/4322 Westphal SPD MdlAnfr A64 21.11.75 Drs 07/4322 Westphal SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14187* D Anlage 3 Verlängerung der Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen ausländischer Arbeitnehmer in der deutschen Gastronomie MdlAnfr A75 21.11.75 Drs 07/4322 Rollmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 14188* B Anlage 4 Gutachten des Kieler Instituts für Weltwirtschaft über die künftige Entwicklung der Arbeitsplätze in der Elektrotechnik, der Feinmechanik und der Schuh- und Textilindustrie SchrAnfr B30 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B31 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14188* C Anlage 5 Meldungen über finanzielle Stützungsmaßnahmen der Ruhr-Kohle AG sowie Bereitschaft der Bundesregierung zur Gewährung steuerlicher Erleichterungen auch für die übrige Wirtschaft SchrAnfr B33 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B34 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14189* B Anlage 6 Milderung der gesundheitlichen Auswirkungen des Zigarettenrauchens bei filterlosen Zigaretten SchrAnfr B59 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 14189'D Anlage 7 Konsequenzen aus den Untersuchungen über das Absinken der Sterblichkeit durch Herz- oder Kreislaufversagen bei Ansteigen des Wasserhärtegrades SchrAnfr B60 21.11.75 Drs 07/4322 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 14190* A Anlage 8 Thema, Auflage und Kosten der Publikation des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit als Beilage der „Münchener Post" SchrAnfr B61 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 14190* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1975 14133 204. Sitzung Bonn, den 28. November 1975 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. Abelein 28. 11. Dr. Achenbach * 28. 11. Adams * 28. 11. Dr. Ahrens ** 28. 11. Dr. Aigner * 28. 11. Alber ** 28. 11. Amrehn 28. 11. Anbuhl 28. 11. Dr. Artzinger * 28. 11. Dr. Bayerl 28. 11. Dr. Becher (Pullach) 28. 11. Behrendt * 28. 11. Dr. von Bismarck 28. 11. Blumenfeld *** 28. 11. Prof. Dr. Burgbacher 28. 11. Dr. Corterier * 28. 11. Frau Däubler-Gmelin 28. 11. Dr. Dollinger 28. 11. Entrup 28. 11. Dr. Eppler 28. 11. Dr. Evers 12. 12. Fellermaier * 28. 11. Frehsee * 28. 11. Gewandt 12. 12. Gerlach (Emsland) 28. 11. Graaff 12. 12. Dr. Gradl 28. 11. Handlos 28. 11. Härzschel * 28. 11. Höcherl 28. 11. von Hassel 28. 11. Huonker 28. 11. Dr. Jahn (Braunschweig) * 28. 11. Dr. Kempfler 28. 11. Kiechle 28. 11. Dr. Klepsch *** 28. 11. Köster 28. 11. Freiherr v. Kühlmann-Stumm 28. 11. Krall * 28. 11. Dr. Lohmar 28. 11. Lücker * 28.11. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 28. 11. Müller (Mülheim) * 28. 11. Orgaß 28. 11. Frau Dr. Orth 28. 11. Pawelczyk 28. 11. Rappe (Hildesheim) 28. 11. RiChter ** 28. 11. Schmidt (München) * 28. 11. von Schoeler 28. 11. Dr. Schröder (Düsseldorf) 28. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schwabe 28. 11. Dr. Schwörer * 28. 11. Seibert 28. 11. Seefeld * 28. 11. Simon 28. 11. Springorum * 28. 11. Dr. Starke (Franken) 28. 11. Tillmann 28. 11. Vahlberg 28. 11. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 12. 12. Walkhoff * 28. 11. Dr. Wallmann 28. 11. Walther 5. 12. Frau Dr. Walz * 28. 11. Dr. Warnke 28. 11. Dr. von Weizsäcker 4. 12. Dr. Wex 28. 11. Dr. Wittmann (München) 5. 12. Frau Dr. Wolf ** 28. 11. von Wrangel 28. 11. Wurbs 28. 11. Wuttke 28. 11. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Westphal (SPD) (Drucksache 7/4322 Fragen A 63 und 64) : Welche „Kohlezuschüsse" sind gemeint, wenn die Preussag in ihrem Bericht von der Hauptversammlung 1975 schreibt: „Von den vereinnahmten Kohlezuschüssen von 60 Millionen DM haben wir 58,5 Millionen DM für den Ausgleich zukünftiger Kohleverluste zunächst in einen Sonderposten mit Rücklageanteil eingestellt, um den Selbstbehalt der Preussag, der von den Zuschußgebern ausbedungen worden ist, bereits im Jahr 1974 zu realisieren." (Preussag-Zeitschrift Nr. 53/1975, Seite 9)? Ist es mit der Bundeshaushaltsordnung und einschlägigen Richtlinien für die in diesem Fall betroffenen „Kohlezuschüsse" vereinbar, daß die Preussag beträchtliche öffentliche Mittel nicht im Jahr der Bewilligung verausgabt, sondern diese in einen Sonderposten mit Rücklageanteil einstellt, so daß ihr dadurch Zinsgewinne zuwachsen, die dem öffentlichen Zuwendungsgeber entgehen? Zu Frage A 63: Um den Weiterbetrieb der Steinkohlenbergwerke Ibbenbüren zu ermöglichen, hat die Bundesregierung der Preussag AG im Oktober 1974 einen bedingt rückzahlbaren Zuschuß von 60 Millionen DM gewährt, von denen 1974 40 Millionen DM ausgezahlt wurden. Das Land Nordrhein-Westfalen gewährte einen Zuschuß von weiteren 30 Millionen DM und zahlte hiervon 1974 20 Millionen DM aus. Diese Zuschüsse sind zum teilweisen Ausgleich der Verluste bestimmt, die der Preussag AG in den Jahren 1974-1977 durch den Weiterbetrieb der Steinkohlenbergwerke Ibbenbüren, insbesondere infolge der für diesen Weiterbetrieb notwendigen erheblichen Investitionen, entstehen. Die über die Zuschüsse hinausgehenden Verluste hat die Preussag AG selbst zu tragen; mindestens jedoch 48,9 Millionen DM. Eine endgültige Abrechnung erfolgt nach Ablauf des Jahres 1977. 14188* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1975 Zu Frage A 64: Die von der Preussag AG gewählte bilanztechnische Verbuchung der 1974 gezahlten Zuschüsse der öffentlichen Hand ändert nichts daran, daß im Jahre 1974 in Ibbenbüren beträchtliche Verluste entstanden sind und in Zukunft entstehen werden. Die in der Zeit bis 1977 insgesamt zu erwartenden Verluste werden im übrigen sogar noch weitaus höher sein, als bei der Zuschußgewährung angenommen. Die Bilanzierung als solche sagt noch nichts darüber aus, inwieweit der Preussag AG im Zusammenhang mit der Gewährung der Zuschüsse Zinsvorteile zuwachsen. Zinsvorteile können nur dann entstehen, wenn der in einem Kalenderjahr ausgezahlte Zuschuß höher ist als die in diesem Jahr eingetretenen Verluste in Ibbenbüren. Da derartige Zinsvorteile bei der Bemessung der Höhe des Gesamtzuschusses berücksichtigt worden sind, steht die Zuschußgewährung mit den Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung in Einklang. Die Zuschüsse sind nicht aufgrund eines allgemeinen Förderprogrammms im Rahmen von Richtlinien, sondern als Einzelmaßnahme aufgrund eines gesonderten Haushaltstitels zugesagt worden. Zweckbestimmung und Erläuterungen dieses Titels wurden beim Erlaß des Zuwendungsbescheides voll eingehalten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage A 75) : Ist es richtig, daß selbst dann die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen von ausländischen Arbeitnehmern in der deutschen Gastronomie wegen der herrschenden Arbeitslosigkeit nicht verlängert werden, wenn die Gastronomen zur Verlängerung der Arbeitsverträge für diese ausländischen Arbeitnehmer bereit sind und nach wie vor kaum deutsche Arbeitskräfte für das gastronomische Gewerbe bekommen können? Nach § 19 des Arbeitsförderungsgesetzes bedürfen Ausländer zur Ausübung einer Beschäftigung im Bundesgebiet grundsätzlich einer Arbeitserlaubnis. Diese wird nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes unter Berücksichtigung der Verhältnisse des einzelnen Falles erteilt. Arbeitserlaubnisfrei sind Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften. Ausländischen Arbeitnehmern, die ununterbrochen fünf Jahre lang eine unselbständige Tätigkeit rechtmäßig im Bundesgebiet ausgeübt haben oder mit einem Deutschen verheiratet sind, wird die Arbeitserlaubnis unabhängig von der Arbeitsmarktlage erteilt. Bei der Verlängerung einer Arbeitserlaubnis haben die Arbeitsämter nach den Weisungen des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit die Verhältnisse des einzelnen Falles verstärkt zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit ohne Unterbrechung des bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses fortsetzen will. Nach Auskunft des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit wird die Arbeitserlaubnis verlängert, wenn die Versagung zu einem ungedeckten Arbeitskräftebedarf führen würde. Dies gilt auch für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Sollten Ihnen konkrete Einzelfälle aus dem Gaststättengewerbe bekannt sein, in denen abweichend von dieser Praxis entschieden worden ist, bin ich gern bereit, der Angelegenheit nachzugehen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Fragen B 30 und 31) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht eines Gutachtens des Kieler Instituts für Weltwirtschaft, das im Auftrag des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit erstellt worden ist, daß noch bis zu 600 000 Arbeitsplätze in der Elektrotechnik, der Feinmechanik, der Schuh- und Textilindustrie verlorengehen sollen, wobei man in der Textilindustrie mit dem Verlust eines Drittels der Arbeitsplätze rechnet? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, wenn diese Angaben zutreffen, um dieses gefährliche Ergebnis einer liberalen Außenhandelspolitik zu vermeiden oder wenigstens zu verlangsamen, und ist die Bundesregierung bereit, die Umstrukturierung vor allem durch Verbesserung der Investitionsmöglichkeiten und der Forschung zu unterstützen, besonders dann, wenn diese Gebiete nicht bereits in regionalen Förderungsprogrammen enthalten sind? Das im Auftrag des BMZ vom Institut für Weltwirtschaft, Kiel, erstellte Gutachten „Die Auswirkungen vermehrter Einfuhren aus Entwicklungsländern auf ausgewählte Branchen in der Bundesrepublik Deutschland" prognostiziert bis zum Jahre 1985 eine Einbuße von 300 000 bis maximal 600 000 Arbeitsplätzen für den gesamten Bereich der Verarbeitenden Industrie, nicht allein schon für die vier in Ihrer Anfrage aufgeführten Branchen (vgl. a. a. O. S. 109 Tabelle 8). Dem stellen die Verfassser die Erwartung gegenüber, daß aufgrund vermehrter Ausfuhren von Industriegütern 200 000 Arbeitsplätze zusätzlich entstehen werden. Als erheblich von den prognostizierten Freisetzungen betroffen nennt das Gutachten die lederverarbeitende und die Schuhindustrie sowie die Bekleidungs- und einzelne Fertigungen aus der Textilindustrie. Die wirtschaftswissenschaftlichen Instituten erteilte Genehmigung zur Veröffentlichung von Auftragsgutachten bedeutet nicht, daß die Bundesregierung die in solchen Gutachten geäußerten Ansichten teilt oder sich ihre Ergebnisse zu eigen macht. Grundsätzlich können wirtschaftswissenschaftliche Gutachten Anhaltspunkte zur Beurteilung möglicher struktureller Entwicklungen liefern. Die Prognosen dieses Gutachtens unterliegen allerdings zahlreichen methodischen Vorbehalten und Prämissen, auf die die Verfasser zum Teil selbst hinweisen (a. a. O. Tz. 143 ff.). Dies gilt z. B. für die Annahme, die Einfuhren aus den Entwicklungsländern würden sich bis 1985 mit derselben Zuwachsrate entwickeln wie in der Vergangenheit. Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, daß sie nicht zuletzt aufgrund der großen Außenhandels- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1975 14189* abhängigkeit der Bundesrepublik weiterhin eine liberale Außenhandelspolitik verfolgen wird. Hierbei darf jedoch nicht vergessen werden, daß Entscheidungen darüber nur noch gemeinsam mit den EG-Partnern getroffen werden können, deren Vorstellungen zum Teil erheblich von der liberalen Haltung der Bundesrepublik abweichen. Die Bundesregierung hat in ihrer Außenhandelspolitik stets darauf geachtet, bruchartige Rückwirkungen auf die Binnenwirtschaft zu vermeiden. So konnten große Liberalisierungsfortschritte in den fünfziger, sechziger und frühen siebziger Jahren ohne schwerwiegende Beschäftigungseinbrüche erreicht werden. Darauf wird die Politik der Bundesregierung auch künftig ausgerichtet sein. Was die Bekleidungs- und Textilindustrie im besonderen angeht, so hat die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort vom 6. November 1975 auf eine Anfrage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) — BT-Drucksache 7/4242 — darauf hingewiesen, daß die Europäische Gemeinschaft durch Selbstbeschränkungsabkommen, die sie im Rahmen des Welttextilabkommens mit wichtigen Ausfuhrländern abgeschlossen hat bzw. abschließen wird, das Wachstum von Einfuhren in diesem Bereich abbremsen wird. Im übrigen hat die Bundesregierung bereits mehrfach ihre Ansicht zum Ausdruck gebracht, daß sich die deutsche Wirtschaft entsprechend den Entwicklungen in der Weltwirtschaft einem laufenden Strukturwandel stellen und in einigen Bereichen Anpassungsprozesse durchlaufen muß. Zur Erleichterung solcher Anpassungsprozesse hat die Bundesregierung bereits seit langem ein breit gefächertes Instrumentarium zur Verfügung gestellt, dessen Einzelheiten in der Antwort vom 25. September 1975 auf Ihre Anfrage — BT-Drucksache 7/4024 — dargestellt worden sind. Dort sind auch die Möglichkeiten für besondere regionalpolitische Fördermaßnahmen genannt. Die Mehrzahl der in dem Kieler Gutachten genannten Regionen, in denen die erwarteten Freisetzungen besonders starke Auswirkungen haben sollen, zählen zu den Fördergebieten im Sinne der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretars Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Fragen B 33 und 34) : Treffen Meldungen zu, daß die Bundesregierung zur Zeit umfangreiche finanzielle Stützungsmaßnahmen der Ruhrkohle AG vorbereitet, um diesem Unternehmen die Schwierigkeiten zu erleichtern, die sich aus der konjunkturell bedingten Absatzkrise ergeben? Ist die Bundesregierung bereit, zur Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung auch für die übrige Wirtschaft endlich Steuererleichterungen zuzulassen, die eine Überwindung der Krise, besonders im mittelständischen Bereich, ermöglichen soll, dies besonders durch Reduzierung und Abzugsfähigkeit der Vermögensteuer, durch Änderung der Abschreibungsbedingungen und durch den Verlustrücktrag, alles Maßnahmen, die für die Erhaltung von Millionen Arbeitsplätzen notwendig sind? Zu Frage B 33: Die Bundesregierung hat am 26. November 1975 beschlossen, die in der ersten Fortschreibung des Energieprogramms ab 1977 vorgesehene Steinkohlenreserve vorzuziehen und bereits ab 1976 anzulegen. An dem Aufbau dieser Reserve werden alle Unternehmen des deutschen Steinkohlenbergbaus und nicht nur die Ruhrkohle AG beteiligt. Die Steinkohlenreserve dient der Sicherung unserer Energieversorgung; die Kohle soll im Bedarfsfalle insbesondere zur Subvention von Öl herangezogen werden, wie dies auch während der Energiekrise 1973/74 geschehen ist. Es ist sinnvoll, die Steinkohlenreserve schon jetzt zu bilden, weil die Haldenbestände der Bergbauunternehmen stark angewachsen sind. Zu Frage B 34: Der vorgezogene Aufbau der Steinkohlenreserve bringt im gegenwärtigen Zeitpunkt eine gewisse Entlastung für die Bergbauunternehmen. Die Bildung der Steinkohlenreserve zur Sicherung unserer Energieversorgung kann jedoch mit Steuererleichterungen für die Wirtschaft — zu der auch die Unternehmen des Steinkohlenbergbaus gehören — nicht verglichen werden. Anläßlich der Beschlußfassung über Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltsstruktur hat die Bundesregierung bereits am 10. September 1975 die gesetzgebenden Körperschaften gebeten, am fristgerechten Inkrafttreten der Körperschaftsteuerreform zum 1. Januar 1977 festzuhalten. Die Frage eventueller weiterer steuerlicher Maßnahmen zur mittelfristigen Stützung der Investitionstätigkeit der Wirtschaft wird von der Bundesregierung zur Zeit eingehend geprüft. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 59) : Welche Möglichkeiten werden von der Bundesregierung genutzt, um die gesundheitlichen Auswirkungen des Zigarettenrauchens bei filterlosen Zigaretten zu mildern? Nach Auffassung der Bundesregierung ist Rauchen generell gesundheitsschädlich. Sie hat diese Auffassung in den Antworten auf zwei Kleine Anfragen aus dem Deutschen Bundestag — Bundestagsdrucksachen 7/2070 und 7/3597 — im einzelnen belegt. Der von ihr vertretenen Auffassung ist auch aus Fachkreisen nicht widersprochen worden. Bei dieser Grundauffassung wäre es schwer vertretbar, im Rahmen der gesundheitlichen Aufklärung die lediglich graduellen Unterschiede der Gefährlichkeit einzelner Tabakerzeugnisse zum Anlaß zu nehmen, für einzelne Gruppen besondere Aufklärungsmaßnahmen einzuleiten. Obwohl nicht zu verkennen ist, daß filterlose Zigaretten, die teil- 14190* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1975 weise gegenüber Filterzigaretten Tabake mit hohen Nikotin- und Kondensatwerten enthalten, das größere gesundheitliche Risiko darstellen, ist das Rauchen von Filterzigaretten jedoch keineswegs gesundheitlich unbedenklich und kann sogar zur Änderung der Rauchgewohnheit, d. h. zur Konsumerhöhung verführen. Ziel der gesundheitlichen Aufklärung ist es, der Bevölkerung bewußt zu machen, daß jede Art von Rauchen gesundheitsschädlich ist und daß zum Rauchen die gesundheitsgerechte Alternative nur das Nichtrauchen darstellen kann. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 60) : Sind dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit Untersuchungen in mehreren Staaten bekannt, die laut Angaben des Bundesverbands der Innungskrankenkasse bewiesen haben, daß bei einem Ansteigen des Wasserhärtegrades die Sterblichkeit durch Herz- oder Kreislaufversagen sinkt, und gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls Konsequenzen daraus zu ziehen? Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit verfolgt seit Jahren die Veröffentlichungen in der internationalen wissenschaftlichen Literatur über einen möglichen Zusammenhang zwischen Wasserhärte und bestimmten Herz-Kreislaufkrankheiten. Das Bundesgesundheitsamt ist beauftragt worden, in einer institutsübergreifenden Arbeitsgruppe die vorhandenen Unterlagen auszuwerten. Ferner wurde der Bundesgesundheitsrat gebeten, die Frage zu beantworten, ob angesichts der vorhandenen wissenschaftlichen Veröffentlichungen eine Enthärtung unseres Trinkwassers zu verantworten sei. Sein Votum liegt noch nicht vor. Angesichts der Schwierigkeiten der Materie muß jedoch mit einer längeren Beratungsdauer gerechnet werden. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat die Bevölkerung im Juli 1975 durch eine Presseveröffentlichung auf diese Fragen hingewiesen und Zurückhaltung bei der Nachbehandlung des von der öffentlichen Wasserversorgung gelieferten Trinkwassers empfohlen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 61) : Welche Publikation des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit hat der Zeitung „Münchner Post", Ausgabe November 1975, Nr. 37, in welcher Auflage und zu welchen Kosten tatsächlich beigelegen? Der „Münchner Post", Ausgabe November 1975, Nr. 37, lag eine sechsseitige Information des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit zu verschiedenen gesundheitspolitischen Fragen und Themen der Gesundheitserziehung in einer Auflage von 250 000 Exemplaren bei. Die Kosten für Gestaltung, Druck und Vertrieb der Beilage betrugen 53 526,42 DM.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich-Adolf Jahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aller guten Dinge sind drei! Dies könnte ein gutes Omen für die dritte Anrufung des Vermittlungsausschusses werden. Doch wissen tun wir es noch nicht. Der Antrag von SPD und FDP liegt uns erst seit vorgestern auf dem Tisch. Mit welchem konkreten Ziel der Vermittlungsausschuß angerufen werden soll, ist in dem Antrag in keiner Weise angesprochen worden.
    Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie zwingen uns heute morgen zu einer Abstimmung, bei der wir noch nicht einmal wissen, was Sie ganz konkret vom Vermittlungsausschuß wollen.

    (Wehner [SPD] : Das liegt aber nicht nur an uns!)

    Und dies — das möchten wir ganz deutlich sagen — ist ein schlechter demokratischer Stil. Wir werden deshalb diesmal, weil wir nicht konkret über den Inhalt urteilen können, weder mit Ja noch mit Nein stimmen,

    (Lachen bei der SPD)

    um uns für den Vermittlungsausschuß offenzuhalten, weil Sie heute konkret nicht sagen, was Sie konkret an welcher Vorschrift ändern möchten.

    (Zuruf des Abg. Wehner [SPD])

    Wir geben Ihnen damit, Herr Wehner, die Chance zur Umkehr

    (Wehner [SPD]: Ja, ja!)

    zugunsten eines Weges, den wir von der CDU/CSU längst eingeschlagen haben.

    (Wehner [SPD]: Ja, ja!)

    Wir bleiben nämlich dabei, Herr Wehner, daß unsere Politik nicht in erster Linie den Wohnungsbaugesellschaften dient, sondern den Bürgern in unserem Lande.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Unsere Position zum Wohnbesitzbrief war von Anfang an klar. Wir sagten, wer 15 "/o der Bausumme eines Objekts, das er bewohnt, neben der Kostenmiete auf den Tisch des Hauses legen muß, den muß eine echte Sozialpolitik auch in die Lage versetzen, daß er zu echtem privaten Eigentum kommt. Dies hat Ihre Fraktion, Herr Wehner, in einer Beratung von einem Jahr laufend abgelehnt, bis allmählich die Einsicht kam, daß man doch etwas entgegenkommen könnte. Lange Zeit haben Sie das kategorisch abgelehnt, und der Herr Bundesbauminister lieferte frei Haus auch die Begründung dafür, die wie folgt lautet:
    Wer Wohnungseigentum erwerben will, kann dies über den Weg des „Mietkaufs" durch Nachsparen der Eigenleistung einfacher, direkter und schneller. Wer sich für den Wohnbesitzbrief entscheidet, gibt zu erkennen, daß er kein volles Eigentum anstrebt.
    So der Herr Bundesbauminister.
    Im Vermittlungsausschuß haben Sie nun eine Kehrtwendung vollzogen, bei der wir im Grundsatz mit Ihnen d'accord sind. Aber wir sind der Meinung:



    Dr. Jahn (Münster)

    Es ist zunächst ein Lippenbekenntnis, wenn Sie ein Ja zur Umwandlung einer Wohnbesitzwohnung in eine Eigentumswohnung sagen, gleichzeitig aber die Umwandlung tatsächlich erschweren, indem Sie an eine qualifizierte Mehrheit von 60 % anknüpfen und zusätzlich die Forderung aufstellen, daß auch der letzte der am Fonds Beteiligten sein Eigenkapital bezahlt haben muß.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, was in den letzten Wochen an Verdrehungen durch den Blätterwald geistert, spottet jeder Beschreibung.

    (Waltemathe [SPD] : Nun sind die Journalisten schuld!)

    So lesen wir — auch in Äußerungen des zuständigen Bauministers, der heute leider nicht hier sein kann —, daß wir Obstruktionspolitik betreiben, daß wir eine Politik gegen die kleinen Leute machen und daß das Verrat am Eigentumsgedanken ist.

    (Zustimmung bei der SPD — Waltemathe [SPD] : Das ist doch keine Verdrehung!)

    Meine Damen und Herren von der Koalition, die Maske muß herunter! Sie stärken mit diesem Wohnbesitzbriefmodell eindeutig die Position der Baugesellschaften, und zwar auf Kosten des kleinen Mannes.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Sie schaffen mit diesem Modell den Eigentümer ohne Eigenkapital, indem Sie die Verpflichtung, das Eigenkapital aufzubringen, auf den kleinen Mann abwälzen; der Eigentümer, die Baugesellschaft, braucht es nicht aufzubringen.

    (Waltemathe [SPD] : Sie wissen das doch besser!)

    Sie schaffen mit diesem Modell den Eigentümer ohne Risiko, denn das Mietausfallrisiko trägt ja im Grunde nicht die Baugesellschaft als Eigentümer, sondern die Gemeinschaft der Wohnbesitzberechtigten in kollektiver Haftung. Eigentümer ohne Eigenkapital, Eigentümer ohne Risiko — man muß sich doch einmal fragen, wie Sie dazu kommen, gerade dieses Modell zu fördern, bei dem Sie den Eigentümer stärken, wo Sie doch sonst immer das Hohelied des Mieters singen. Die Antwort haben Sie selbst ins Gesetz hineingeschrieben: Eigentümer im Sinne des Gesetzes kann kein Privatmann sein, sondern eben nur eine Baugesellschaft.
    Wer sitzt Ihnen denn heute im Nacken, daß Sie das drittemal den Vermittlungsausschuß anrufen? Doch die Baugesellschaften, die hier das Geschäft machen! Herr Kollege Walthemathe, Sie haben eben selbst erklärt, daß danach schon gefördert worden ist. Ich muß feststellen, es ist eine rechtswidrige Förderung, wenn man bereits nach einem Gesetz fördert, das noch gar nicht in Kraft ist. Dies ist ein Argument, das Sie nicht hereinbringen dürfen.
    Dann haben Sie — das war das zweite — geäußert, wer dieses Gesetz nicht will, untergräbt den Eigentumsgedanken. Wir halten demgegenüber nach wie vor fest: Wenn dieses Gesetz nicht kommt, bleibt es bei der geltenden Rechtslage, und die geltende Rechtslage geht bereits vom Vorrang des privaten
    Eigentums aus. Das ist eine Politik, die wir bereits damals in das geltende Recht hineingeschrieben haben.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, die mangelnde Attraktivität der Wohnbesitzwohnungen soll durch eine großzügige staatliche Förderung überdeckt werden. Wie bereits mehrfach von uns nachgewiesen, kann mit demselben Kapitaleinsatz anstelle der risikoreichen Wohnbesitzwohnungen sofort volles Wohnungseigentum erworben werden.

    (Henke [SPD] : Das müssen Sie aber erst haben, Herr Jahn!)

    Wenn Sie wirklich das private Eigentum wollen, warum dann der Umweg über den Wohnbesitzbrief? Diese Frage haben Sie uns bis auf den heutigen Tag nicht beantwortet, Herr Kollege Henke.
    Wir wehren uns dagegen — ich sage das deshalb, weil das gerade in den letzten Wochen so durch den Blätterwald gegangen ist —, daß Sie sich hier zum Anwalt des privaten Eigentums hochstilisieren, wo Sie doch im Grunde monate- und jahrelang verhindert haben, diesem Umwandlungsanspruch Rechnung zu tragen. Wir weisen dies zurück. Wir sind überzeugt,

    (Wehner [SPD] : Aber wovon?)

    daß wir der Anwalt für die private Eigentumsbildung sind. — Herr Kollege Wehner, wenn Sie dies bestreiten, muß ich Ihnen sagen: Sie sind doch derjenige gewesen, der mitverantwortet hat, daß das Koschnick-Papier zur Aufspaltung des Eigentums in Verfügungs- und Nutzungseigentum

    (Zurufe von der SPD)

    auf dem Parteitag nicht behandelt wurde. Sie wußten, warum Sie das tun; Sie sind klug genug und haben dafür immer den Satz parat: Genossen, ich warne vor noch so guten Gedanken, die gegenwärtig nicht in die politische Landschaft passen. Sie wissen genau, Herr Kollege Wehner, daß dieses Koschnick-Papier von der Aufspaltung des Eigentums in Verfügungs- und Nutzungseigentum wahrlich ein Sicherheitsrisiko für das private Eigentum ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Lachen bei der SPD — Wehner [SPD] : Das war nun eine originale Sache!)

    — Ja, eine originale, Herr Wehner, ich finde das auch. Das ist richtig.
    Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluß. Der bisher eingeschlagene Weg dient nicht der Politik der Sicherung einzelner, sondern der Machtzusammenballung von Wohnungseigentum bei den Baugesellschaften.

    (Waltemathe [SPD] : Fragen Sie einmal diese einzelnen!)

    Dies ist ein Stück Gesellschaftspolitik, aber, wie wir meinen, in die verkehrte Richtung. Der Kleinverdiener zahlt sein erspartes Geld; Herr in der eigenen Wohnung wird er nicht. Das, was mit dem Wohnbesitzbrief gewonnen wird, das Dauermietrecht, ist am Markt viel billiger.



    Dr. Jahn (Münster)

    Und nun unser Angebot: Um eine ehrliche und wirkliche Eigentumsbildung für unsere Bürger auch in diesem Bereich zu finden, um den Eigentumsgedanken zu stärken - nicht bei den Baugesellschaften, sondern bei dem kleinen Mann —, fordern wir Sie heute auf, alle Erschwernisse für das Umwandlungsbegehren abzubauen. Es liegt an Ihnen, meine Damen und Herren. ob Sie über Ihren eigenen ideologischen Schatten springen wollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und FDP auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. Danke. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Danke. Meine Damen und Herren, der Antrag ist angenommen hei einer Reihe von Stimmenthaltungen der Fraktion der CDU/CSU.

(Wehner [SPD] : Am frühen Morgen enthält man sich lieber!)

Ich rufe den Zusatzpunkt 3 auf:
Beratung des Ersten Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (Haushaltsstrukturgesetz — HStruktG)
— Drucksache 7/4359
Berichterstatter: Abgeordneter Höcherl
Das Wort hat der Berichterstatter, der Abgeordnete Höcherl.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Höcherl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bundesrat hat am 21. November dieses Jahres beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 6. November 1975 verabschiedeten Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur den Vermittlungsausschuß anzurufen. Die mit unterschiedlichen Mehrheiten beschlossenen Anrufungsgründe bezweckten eine Änderung der vom Bundestag beschlossenen Gesetzesfassung in insgesamt 21 Punkten.
    Der Vermittlungsausschuß hat sich gestern, am 27. November, mit dem Gesetzesbeschluß befaßt. Er hat, und zwar einmütig, beschlossen, den bisherigen Gesetzesbeschluß aufzuspalten, in dem die Art. 20 und 25, die das Arbeitsförderungs- und das Bundesversorgungsgesetz betreffen, aus dem Gesetz herausgenommen werden. Die betreffenden Regelungen sollen bis auf zwei unwesentliche Änderungen des Bundesversorgungsgesetzes, die in untrennbarem Zusammenhang mit der Regelung zum Bundeskindergeldgesetz stehen, nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses Gegenstand eines besonderen Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur im Geltungsbereich des Arbeitsförderungs- und des
    Bundesversorgungsgesetzes werden, das Ihnen heute in der Drucksache 7/4359 vorliegt.
    Der Grund für diese Maßnahme ist, daß das Ihnen heute vorliegende Teilgesetz im Gegensatz zum bisherigen Gesetz nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Bei der Fassung des Ihnen vorliegenden Teilgesetzes hat der Vermittlungsausschuß die drei Änderungsvorschläge, die der Bundesrat in seinem Anrufungsbegehren zu den Art. 20 und 25 des Gesetzesbeschlusses des Bundestages gemacht hat -vgl. Ziffer 7 bis 9 der Drucksache 7/4325 abgelehnt.
    Mit dem ersten Änderungsbegehren strebte der Bundesrat an, den § 36 des Arbeitsförderungsgesetzes um einen zweiten Absatz zu ergänzen, um im Bereich der Förderung der beruflichen Bildung den Kreis der förderungsberechtigten Personen zu erweitern. Die vom Bundestag beschlossene Fassung schließt alle Personen von der Förderung aus, die selbständig werden wollen. Nach Auffassung des Bundesrates wird damit ein für den Arbeitsmarkt wichtiger Bereich außer Betracht gelassen. Die Förderung solle daher auch dann eingreifen, wenn damit die Gründung selbständiger Existenzen erleichtert wird. Die Ausweitung der Förderung würde nach Auffassung des Bundesrates insbesondere dem Handwerksbereich zugute kommen. Die Mehrheit des Vermittlungsausschusses konnte sich nicht für diese Änderung des § 36 des Arbeitsförderungsgesetzes entscheiden.
    Im zweiten Änderungsbegehren zu der vom vorliegenden Teilgesetz erfaßten Materie hat der Bundesrat verlangt, die in der Änderung des § 144 Abs. 1 des Arbeitsförderungsgesetzes vorgesehene Anhebung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung von 2 auf 3 % zu streichen. Der Bundesrat geht zwar ebenfalls davon aus, daß die Ausgaben der Arbeitslosenversicherung auf längere Sicht durch Beiträge gedeckt werden müssen. Er hält jedoch im gegenwärtigen Zeitpunkt die Anhebung der Beiträge nicht für akzeptabel. Die Anhebung der Beiträge führe zu einer Belastung der Wirtschaft, die zur Zeit weder mit den konjunkturpolitischen Erfordernissen noch mit der angestrebten Stärkung der Investitionskraft der Wirtschaft vereinbar seien.
    Da die verschiedenen Auffassungen zu dieser Frage schon seit langem bekannt sind, wurde im Vermittlungsausschuß über die Erforderlichkeit der Beitragserhöhung nicht mehr ausführlich diskutiert, sondern mit Mehrheit eine Streichung der Beitragserhöhung abgelehnt.
    Hinsichtlich der Änderungen des Bundesversorgungsgesetzes hatte der Bundesrat schließlich verlangt, die Neufassung des § 48 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes, die die Witwen- und Waisenbeihilfe erheblich einschränkt, zu streichen.
    Der Bundesrat geht davon aus, daß viele versorgungsberechtigte Schwerbeschädigte im Vertrauen auf die vor fünfzehn bzw. vor zwölf Jahren unter entschädigungsrechtlichen Gesichtspunkten begründeten Versorgungsleistungen auf die Begründung eines eigenen zusätzlichen Versicherungsschutzes verzichtet haben. Die vorgesehene Einschränkung



    Höcherl
    der Witwen- und Waisenbeihilfe lasse außer acht, daß die Folgen der in zurückliegender Zeit getroffenen Entscheidung von den Betroffenen nicht abgefangen werden könnten, da eine entsprechende Nachversicherung nicht möglich ist.
    Auch in diesem Punkte hat sich die Mehrheit des Vermittlungsausschusses dem Streichungsbegehren des Bundesrates nicht anschließen können, so daß es bei der Neufassung des § 48 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes geblieben ist.
    Hinsichtlich des nicht vom vorliegenden Teilgesetz erfaßten Haushaltsstrukturgesetz hat der Vermittlungsausschuß einige Änderungen vorgeschlagen, über die aber heute nicht zu entscheiden ist. Dem Hohen Hause wird darüber ein besonderer Antrag des Vermittlungsausschusses für die Sitzung am nächsten Mittwoch vorgelegt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)