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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 204. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. November 1975 Inhalt: Nachruf auf den früheren Abgeordneten und Bundesminister Storch 14133 A Erweiterung der Tagesordnung 14133 D Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 14134 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 14134 B Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Einsetzung eines Sonderausschusses — Drucksache 7/4333 14135 A Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, FDP betr. Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau — Drucksache 7/4334 — Waltemathe SPD 14135 B Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 14136 C Beratung des Ersten Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (Haushaltsstrukturgesetz) — Drucksache 7/4359 — Höcherl CDU/CSU 14138 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 8. April 1959 zur Errichtung der Interamerikanischen Entwicklungsbank — Drucksache 7/4315 — 14139 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes — Drucksache 7/4179 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4347 — 14139 B Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Grundsätze der wirtschaftlichen Zusammenarbeit in der Entwicklungspolitik der Bundesregierung — Drucksachen 7/3656, 7/3805, 7/3907 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1975 Beratung des Zweiten Berichts der Bundesregierung zur Entwicklungspolitik und der zweiten Fortschreibung der entwicklungspolitischen Konzeption — Drucksache 7/4293 — Wawrzik CDU/CSU . . . . . . . . . 14139 D Dr. Holtz SPD 14142 B Schleifenbaum FDP . . . . . . . . 14145 B Roser CDU/CSU 14150 B Stahl (Kempen) SPD 14153 B Werner CDU/CSU 14156 D Bahr, Bundesminister BMZ . . 14159 D, 14185 A Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . 14166 A, 14186 A Schluckebier SPD 14172 C Zywietz FDP 14174 D Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . . . 14177 D Peiter SPD . . . . . . .. . . . . 14182 A Wehner SPD 14185 D Reddemann CDU/CSU 14186 B Präsident Frau Renger 14186 C Nächste Sitzung 14186 D Anlagen Anlage I Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 14187* A Anlage 2 Herkunft sogenannter Kohlezuschüsse und deren Rückstellung durch die Preussag MdlAnfr A63 21.11.75 Drs 07/4322 Westphal SPD MdlAnfr A64 21.11.75 Drs 07/4322 Westphal SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14187* D Anlage 3 Verlängerung der Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen ausländischer Arbeitnehmer in der deutschen Gastronomie MdlAnfr A75 21.11.75 Drs 07/4322 Rollmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 14188* B Anlage 4 Gutachten des Kieler Instituts für Weltwirtschaft über die künftige Entwicklung der Arbeitsplätze in der Elektrotechnik, der Feinmechanik und der Schuh- und Textilindustrie SchrAnfr B30 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B31 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14188* C Anlage 5 Meldungen über finanzielle Stützungsmaßnahmen der Ruhr-Kohle AG sowie Bereitschaft der Bundesregierung zur Gewährung steuerlicher Erleichterungen auch für die übrige Wirtschaft SchrAnfr B33 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B34 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14189* B Anlage 6 Milderung der gesundheitlichen Auswirkungen des Zigarettenrauchens bei filterlosen Zigaretten SchrAnfr B59 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 14189'D Anlage 7 Konsequenzen aus den Untersuchungen über das Absinken der Sterblichkeit durch Herz- oder Kreislaufversagen bei Ansteigen des Wasserhärtegrades SchrAnfr B60 21.11.75 Drs 07/4322 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 14190* A Anlage 8 Thema, Auflage und Kosten der Publikation des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit als Beilage der „Münchener Post" SchrAnfr B61 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 14190* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1975 14133 204. Sitzung Bonn, den 28. November 1975 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. Abelein 28. 11. Dr. Achenbach * 28. 11. Adams * 28. 11. Dr. Ahrens ** 28. 11. Dr. Aigner * 28. 11. Alber ** 28. 11. Amrehn 28. 11. Anbuhl 28. 11. Dr. Artzinger * 28. 11. Dr. Bayerl 28. 11. Dr. Becher (Pullach) 28. 11. Behrendt * 28. 11. Dr. von Bismarck 28. 11. Blumenfeld *** 28. 11. Prof. Dr. Burgbacher 28. 11. Dr. Corterier * 28. 11. Frau Däubler-Gmelin 28. 11. Dr. Dollinger 28. 11. Entrup 28. 11. Dr. Eppler 28. 11. Dr. Evers 12. 12. Fellermaier * 28. 11. Frehsee * 28. 11. Gewandt 12. 12. Gerlach (Emsland) 28. 11. Graaff 12. 12. Dr. Gradl 28. 11. Handlos 28. 11. Härzschel * 28. 11. Höcherl 28. 11. von Hassel 28. 11. Huonker 28. 11. Dr. Jahn (Braunschweig) * 28. 11. Dr. Kempfler 28. 11. Kiechle 28. 11. Dr. Klepsch *** 28. 11. Köster 28. 11. Freiherr v. Kühlmann-Stumm 28. 11. Krall * 28. 11. Dr. Lohmar 28. 11. Lücker * 28.11. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 28. 11. Müller (Mülheim) * 28. 11. Orgaß 28. 11. Frau Dr. Orth 28. 11. Pawelczyk 28. 11. Rappe (Hildesheim) 28. 11. RiChter ** 28. 11. Schmidt (München) * 28. 11. von Schoeler 28. 11. Dr. Schröder (Düsseldorf) 28. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schwabe 28. 11. Dr. Schwörer * 28. 11. Seibert 28. 11. Seefeld * 28. 11. Simon 28. 11. Springorum * 28. 11. Dr. Starke (Franken) 28. 11. Tillmann 28. 11. Vahlberg 28. 11. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 12. 12. Walkhoff * 28. 11. Dr. Wallmann 28. 11. Walther 5. 12. Frau Dr. Walz * 28. 11. Dr. Warnke 28. 11. Dr. von Weizsäcker 4. 12. Dr. Wex 28. 11. Dr. Wittmann (München) 5. 12. Frau Dr. Wolf ** 28. 11. von Wrangel 28. 11. Wurbs 28. 11. Wuttke 28. 11. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Westphal (SPD) (Drucksache 7/4322 Fragen A 63 und 64) : Welche „Kohlezuschüsse" sind gemeint, wenn die Preussag in ihrem Bericht von der Hauptversammlung 1975 schreibt: „Von den vereinnahmten Kohlezuschüssen von 60 Millionen DM haben wir 58,5 Millionen DM für den Ausgleich zukünftiger Kohleverluste zunächst in einen Sonderposten mit Rücklageanteil eingestellt, um den Selbstbehalt der Preussag, der von den Zuschußgebern ausbedungen worden ist, bereits im Jahr 1974 zu realisieren." (Preussag-Zeitschrift Nr. 53/1975, Seite 9)? Ist es mit der Bundeshaushaltsordnung und einschlägigen Richtlinien für die in diesem Fall betroffenen „Kohlezuschüsse" vereinbar, daß die Preussag beträchtliche öffentliche Mittel nicht im Jahr der Bewilligung verausgabt, sondern diese in einen Sonderposten mit Rücklageanteil einstellt, so daß ihr dadurch Zinsgewinne zuwachsen, die dem öffentlichen Zuwendungsgeber entgehen? Zu Frage A 63: Um den Weiterbetrieb der Steinkohlenbergwerke Ibbenbüren zu ermöglichen, hat die Bundesregierung der Preussag AG im Oktober 1974 einen bedingt rückzahlbaren Zuschuß von 60 Millionen DM gewährt, von denen 1974 40 Millionen DM ausgezahlt wurden. Das Land Nordrhein-Westfalen gewährte einen Zuschuß von weiteren 30 Millionen DM und zahlte hiervon 1974 20 Millionen DM aus. Diese Zuschüsse sind zum teilweisen Ausgleich der Verluste bestimmt, die der Preussag AG in den Jahren 1974-1977 durch den Weiterbetrieb der Steinkohlenbergwerke Ibbenbüren, insbesondere infolge der für diesen Weiterbetrieb notwendigen erheblichen Investitionen, entstehen. Die über die Zuschüsse hinausgehenden Verluste hat die Preussag AG selbst zu tragen; mindestens jedoch 48,9 Millionen DM. Eine endgültige Abrechnung erfolgt nach Ablauf des Jahres 1977. 14188* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1975 Zu Frage A 64: Die von der Preussag AG gewählte bilanztechnische Verbuchung der 1974 gezahlten Zuschüsse der öffentlichen Hand ändert nichts daran, daß im Jahre 1974 in Ibbenbüren beträchtliche Verluste entstanden sind und in Zukunft entstehen werden. Die in der Zeit bis 1977 insgesamt zu erwartenden Verluste werden im übrigen sogar noch weitaus höher sein, als bei der Zuschußgewährung angenommen. Die Bilanzierung als solche sagt noch nichts darüber aus, inwieweit der Preussag AG im Zusammenhang mit der Gewährung der Zuschüsse Zinsvorteile zuwachsen. Zinsvorteile können nur dann entstehen, wenn der in einem Kalenderjahr ausgezahlte Zuschuß höher ist als die in diesem Jahr eingetretenen Verluste in Ibbenbüren. Da derartige Zinsvorteile bei der Bemessung der Höhe des Gesamtzuschusses berücksichtigt worden sind, steht die Zuschußgewährung mit den Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung in Einklang. Die Zuschüsse sind nicht aufgrund eines allgemeinen Förderprogrammms im Rahmen von Richtlinien, sondern als Einzelmaßnahme aufgrund eines gesonderten Haushaltstitels zugesagt worden. Zweckbestimmung und Erläuterungen dieses Titels wurden beim Erlaß des Zuwendungsbescheides voll eingehalten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage A 75) : Ist es richtig, daß selbst dann die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen von ausländischen Arbeitnehmern in der deutschen Gastronomie wegen der herrschenden Arbeitslosigkeit nicht verlängert werden, wenn die Gastronomen zur Verlängerung der Arbeitsverträge für diese ausländischen Arbeitnehmer bereit sind und nach wie vor kaum deutsche Arbeitskräfte für das gastronomische Gewerbe bekommen können? Nach § 19 des Arbeitsförderungsgesetzes bedürfen Ausländer zur Ausübung einer Beschäftigung im Bundesgebiet grundsätzlich einer Arbeitserlaubnis. Diese wird nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes unter Berücksichtigung der Verhältnisse des einzelnen Falles erteilt. Arbeitserlaubnisfrei sind Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften. Ausländischen Arbeitnehmern, die ununterbrochen fünf Jahre lang eine unselbständige Tätigkeit rechtmäßig im Bundesgebiet ausgeübt haben oder mit einem Deutschen verheiratet sind, wird die Arbeitserlaubnis unabhängig von der Arbeitsmarktlage erteilt. Bei der Verlängerung einer Arbeitserlaubnis haben die Arbeitsämter nach den Weisungen des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit die Verhältnisse des einzelnen Falles verstärkt zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit ohne Unterbrechung des bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses fortsetzen will. Nach Auskunft des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit wird die Arbeitserlaubnis verlängert, wenn die Versagung zu einem ungedeckten Arbeitskräftebedarf führen würde. Dies gilt auch für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Sollten Ihnen konkrete Einzelfälle aus dem Gaststättengewerbe bekannt sein, in denen abweichend von dieser Praxis entschieden worden ist, bin ich gern bereit, der Angelegenheit nachzugehen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Fragen B 30 und 31) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht eines Gutachtens des Kieler Instituts für Weltwirtschaft, das im Auftrag des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit erstellt worden ist, daß noch bis zu 600 000 Arbeitsplätze in der Elektrotechnik, der Feinmechanik, der Schuh- und Textilindustrie verlorengehen sollen, wobei man in der Textilindustrie mit dem Verlust eines Drittels der Arbeitsplätze rechnet? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, wenn diese Angaben zutreffen, um dieses gefährliche Ergebnis einer liberalen Außenhandelspolitik zu vermeiden oder wenigstens zu verlangsamen, und ist die Bundesregierung bereit, die Umstrukturierung vor allem durch Verbesserung der Investitionsmöglichkeiten und der Forschung zu unterstützen, besonders dann, wenn diese Gebiete nicht bereits in regionalen Förderungsprogrammen enthalten sind? Das im Auftrag des BMZ vom Institut für Weltwirtschaft, Kiel, erstellte Gutachten „Die Auswirkungen vermehrter Einfuhren aus Entwicklungsländern auf ausgewählte Branchen in der Bundesrepublik Deutschland" prognostiziert bis zum Jahre 1985 eine Einbuße von 300 000 bis maximal 600 000 Arbeitsplätzen für den gesamten Bereich der Verarbeitenden Industrie, nicht allein schon für die vier in Ihrer Anfrage aufgeführten Branchen (vgl. a. a. O. S. 109 Tabelle 8). Dem stellen die Verfassser die Erwartung gegenüber, daß aufgrund vermehrter Ausfuhren von Industriegütern 200 000 Arbeitsplätze zusätzlich entstehen werden. Als erheblich von den prognostizierten Freisetzungen betroffen nennt das Gutachten die lederverarbeitende und die Schuhindustrie sowie die Bekleidungs- und einzelne Fertigungen aus der Textilindustrie. Die wirtschaftswissenschaftlichen Instituten erteilte Genehmigung zur Veröffentlichung von Auftragsgutachten bedeutet nicht, daß die Bundesregierung die in solchen Gutachten geäußerten Ansichten teilt oder sich ihre Ergebnisse zu eigen macht. Grundsätzlich können wirtschaftswissenschaftliche Gutachten Anhaltspunkte zur Beurteilung möglicher struktureller Entwicklungen liefern. Die Prognosen dieses Gutachtens unterliegen allerdings zahlreichen methodischen Vorbehalten und Prämissen, auf die die Verfasser zum Teil selbst hinweisen (a. a. O. Tz. 143 ff.). Dies gilt z. B. für die Annahme, die Einfuhren aus den Entwicklungsländern würden sich bis 1985 mit derselben Zuwachsrate entwickeln wie in der Vergangenheit. Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, daß sie nicht zuletzt aufgrund der großen Außenhandels- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1975 14189* abhängigkeit der Bundesrepublik weiterhin eine liberale Außenhandelspolitik verfolgen wird. Hierbei darf jedoch nicht vergessen werden, daß Entscheidungen darüber nur noch gemeinsam mit den EG-Partnern getroffen werden können, deren Vorstellungen zum Teil erheblich von der liberalen Haltung der Bundesrepublik abweichen. Die Bundesregierung hat in ihrer Außenhandelspolitik stets darauf geachtet, bruchartige Rückwirkungen auf die Binnenwirtschaft zu vermeiden. So konnten große Liberalisierungsfortschritte in den fünfziger, sechziger und frühen siebziger Jahren ohne schwerwiegende Beschäftigungseinbrüche erreicht werden. Darauf wird die Politik der Bundesregierung auch künftig ausgerichtet sein. Was die Bekleidungs- und Textilindustrie im besonderen angeht, so hat die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort vom 6. November 1975 auf eine Anfrage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) — BT-Drucksache 7/4242 — darauf hingewiesen, daß die Europäische Gemeinschaft durch Selbstbeschränkungsabkommen, die sie im Rahmen des Welttextilabkommens mit wichtigen Ausfuhrländern abgeschlossen hat bzw. abschließen wird, das Wachstum von Einfuhren in diesem Bereich abbremsen wird. Im übrigen hat die Bundesregierung bereits mehrfach ihre Ansicht zum Ausdruck gebracht, daß sich die deutsche Wirtschaft entsprechend den Entwicklungen in der Weltwirtschaft einem laufenden Strukturwandel stellen und in einigen Bereichen Anpassungsprozesse durchlaufen muß. Zur Erleichterung solcher Anpassungsprozesse hat die Bundesregierung bereits seit langem ein breit gefächertes Instrumentarium zur Verfügung gestellt, dessen Einzelheiten in der Antwort vom 25. September 1975 auf Ihre Anfrage — BT-Drucksache 7/4024 — dargestellt worden sind. Dort sind auch die Möglichkeiten für besondere regionalpolitische Fördermaßnahmen genannt. Die Mehrzahl der in dem Kieler Gutachten genannten Regionen, in denen die erwarteten Freisetzungen besonders starke Auswirkungen haben sollen, zählen zu den Fördergebieten im Sinne der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretars Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Fragen B 33 und 34) : Treffen Meldungen zu, daß die Bundesregierung zur Zeit umfangreiche finanzielle Stützungsmaßnahmen der Ruhrkohle AG vorbereitet, um diesem Unternehmen die Schwierigkeiten zu erleichtern, die sich aus der konjunkturell bedingten Absatzkrise ergeben? Ist die Bundesregierung bereit, zur Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung auch für die übrige Wirtschaft endlich Steuererleichterungen zuzulassen, die eine Überwindung der Krise, besonders im mittelständischen Bereich, ermöglichen soll, dies besonders durch Reduzierung und Abzugsfähigkeit der Vermögensteuer, durch Änderung der Abschreibungsbedingungen und durch den Verlustrücktrag, alles Maßnahmen, die für die Erhaltung von Millionen Arbeitsplätzen notwendig sind? Zu Frage B 33: Die Bundesregierung hat am 26. November 1975 beschlossen, die in der ersten Fortschreibung des Energieprogramms ab 1977 vorgesehene Steinkohlenreserve vorzuziehen und bereits ab 1976 anzulegen. An dem Aufbau dieser Reserve werden alle Unternehmen des deutschen Steinkohlenbergbaus und nicht nur die Ruhrkohle AG beteiligt. Die Steinkohlenreserve dient der Sicherung unserer Energieversorgung; die Kohle soll im Bedarfsfalle insbesondere zur Subvention von Öl herangezogen werden, wie dies auch während der Energiekrise 1973/74 geschehen ist. Es ist sinnvoll, die Steinkohlenreserve schon jetzt zu bilden, weil die Haldenbestände der Bergbauunternehmen stark angewachsen sind. Zu Frage B 34: Der vorgezogene Aufbau der Steinkohlenreserve bringt im gegenwärtigen Zeitpunkt eine gewisse Entlastung für die Bergbauunternehmen. Die Bildung der Steinkohlenreserve zur Sicherung unserer Energieversorgung kann jedoch mit Steuererleichterungen für die Wirtschaft — zu der auch die Unternehmen des Steinkohlenbergbaus gehören — nicht verglichen werden. Anläßlich der Beschlußfassung über Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltsstruktur hat die Bundesregierung bereits am 10. September 1975 die gesetzgebenden Körperschaften gebeten, am fristgerechten Inkrafttreten der Körperschaftsteuerreform zum 1. Januar 1977 festzuhalten. Die Frage eventueller weiterer steuerlicher Maßnahmen zur mittelfristigen Stützung der Investitionstätigkeit der Wirtschaft wird von der Bundesregierung zur Zeit eingehend geprüft. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 59) : Welche Möglichkeiten werden von der Bundesregierung genutzt, um die gesundheitlichen Auswirkungen des Zigarettenrauchens bei filterlosen Zigaretten zu mildern? Nach Auffassung der Bundesregierung ist Rauchen generell gesundheitsschädlich. Sie hat diese Auffassung in den Antworten auf zwei Kleine Anfragen aus dem Deutschen Bundestag — Bundestagsdrucksachen 7/2070 und 7/3597 — im einzelnen belegt. Der von ihr vertretenen Auffassung ist auch aus Fachkreisen nicht widersprochen worden. Bei dieser Grundauffassung wäre es schwer vertretbar, im Rahmen der gesundheitlichen Aufklärung die lediglich graduellen Unterschiede der Gefährlichkeit einzelner Tabakerzeugnisse zum Anlaß zu nehmen, für einzelne Gruppen besondere Aufklärungsmaßnahmen einzuleiten. Obwohl nicht zu verkennen ist, daß filterlose Zigaretten, die teil- 14190* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1975 weise gegenüber Filterzigaretten Tabake mit hohen Nikotin- und Kondensatwerten enthalten, das größere gesundheitliche Risiko darstellen, ist das Rauchen von Filterzigaretten jedoch keineswegs gesundheitlich unbedenklich und kann sogar zur Änderung der Rauchgewohnheit, d. h. zur Konsumerhöhung verführen. Ziel der gesundheitlichen Aufklärung ist es, der Bevölkerung bewußt zu machen, daß jede Art von Rauchen gesundheitsschädlich ist und daß zum Rauchen die gesundheitsgerechte Alternative nur das Nichtrauchen darstellen kann. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 60) : Sind dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit Untersuchungen in mehreren Staaten bekannt, die laut Angaben des Bundesverbands der Innungskrankenkasse bewiesen haben, daß bei einem Ansteigen des Wasserhärtegrades die Sterblichkeit durch Herz- oder Kreislaufversagen sinkt, und gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls Konsequenzen daraus zu ziehen? Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit verfolgt seit Jahren die Veröffentlichungen in der internationalen wissenschaftlichen Literatur über einen möglichen Zusammenhang zwischen Wasserhärte und bestimmten Herz-Kreislaufkrankheiten. Das Bundesgesundheitsamt ist beauftragt worden, in einer institutsübergreifenden Arbeitsgruppe die vorhandenen Unterlagen auszuwerten. Ferner wurde der Bundesgesundheitsrat gebeten, die Frage zu beantworten, ob angesichts der vorhandenen wissenschaftlichen Veröffentlichungen eine Enthärtung unseres Trinkwassers zu verantworten sei. Sein Votum liegt noch nicht vor. Angesichts der Schwierigkeiten der Materie muß jedoch mit einer längeren Beratungsdauer gerechnet werden. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat die Bevölkerung im Juli 1975 durch eine Presseveröffentlichung auf diese Fragen hingewiesen und Zurückhaltung bei der Nachbehandlung des von der öffentlichen Wasserversorgung gelieferten Trinkwassers empfohlen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 61) : Welche Publikation des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit hat der Zeitung „Münchner Post", Ausgabe November 1975, Nr. 37, in welcher Auflage und zu welchen Kosten tatsächlich beigelegen? Der „Münchner Post", Ausgabe November 1975, Nr. 37, lag eine sechsseitige Information des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit zu verschiedenen gesundheitspolitischen Fragen und Themen der Gesundheitserziehung in einer Auflage von 250 000 Exemplaren bei. Die Kosten für Gestaltung, Druck und Vertrieb der Beilage betrugen 53 526,42 DM.
Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Sitzung ist eröffnet.

(Die Abgeordneten erheben sich)

Meine Damen und Herren, gestern erhielten wir die Nachricht, daß am Mittwochabend unser ehemaliger Kollege Anton Storch, der von 1949 bis 1957 der erste Arbeitsminister der Bundesrepublik war, im hohen Alter von 83 Jahren in seiner Vaterstadt Fulda verstorben ist. Somit heißt es für uns heute wieder von einem Manne Abschied nehmen, der noch maßgeblich an der Grundlegung unserer staatlichen und sozialen Ordnung mitgewirkt hat.
Anton Storch, der am 1. April 1892 als Sohn eines Arbeiters geboren wurde, hat sich schon in jungen Jahren Aufgaben und Idealen verschrieben, die ihn sein ganzes Leben hindurch leiten sollten. Er nahm sich vor, als Anwalt der Arbeiterschaft zu wirken und durch Neugestaltung der sozialen Ordnung aus christlicher Gesinnung zur Lösung der sozialen Frage beizutragen.
Darum widmete er sich, nachdem er das Tischlerhandwerk erlernt hatte, schon als Dreiundzwanzigjähriger, also noch in der Zeit des Ersten Weltkrieges, intensiv der Gewerkschaftsarbeit. In der Weimarer Republik war er bis 1933 an führender Stelle in der christlichen Gewerkschaftsbewegung tätig.
Auch nach der politischen Verfolgung durch das Nazi-Regime stellte er sich sofort wieder in den Dienst der Gewerkschaften. Er gehörte zu den Verfechtern des Gedankens einer Einheitsgewerkschaft und war Mitgründer des Deutschen Gewerkschaftsbundes in der damaligen britischen Zone.
Seine eigentliche politische Laufbahn begann 1948 mit seiner Wahl zum Direktor des Amtes für Arbeit des Vereinigten Wirtschaftsrates. Hier war er maßgeblich an den Entscheidungen zur Einführung der sozialen Marktwirtschaft beteiligt.
Im Jahre 1949 kam Storch als direkt gewählter CDU-Abgeordneter des Wahlkreises Osnabrück in den Deutschen Bundestag, dem er vier Wahlperioden lang, bis 1965, angehört hat. Acht Jahre war er Arbeitsminister und Mitglied der Regierung Adenauer.
Mit seinem Namen sind vor allem zwei bedeutende Gesetzeswerke verbunden, auf die sich auch die heutige Gesetzgebung stützt: das erste Betriebsverfassungsgesetz und die Neuregelung der sozialen Rentenversicherung mit der Einführung der bruttolohnbezogenen dynamischen Rente. Für beide hat ei auch Anerkennung bei seinen parteipolitischen Gegnern gefunden.
Nachdem Anton Storch 1957 sein Ministeramt abgegeben hatte, übernahm er neben seinem Bundestagsmandat noch ein Mandat des Europäischen Parlaments, dem er auch als Mitglied und Vorsitzender verschiedener Ausschüsse mit seinen reichen Erfahrungen auf dem sozialpolitischen Gebiet dienen konnte, bis er sich 1965 aus der aktiven parlamentarischen Arbeit zurückzog.
Wer Anton Storch gekannt hat, wird sich seiner als eines Mannes erinnern, in dessen Persönlichkeit sich Überzeugungskraft, Durchsetzungsvermögen und Zivilcourage mit einem ganz hohen Maß an Bescheidenheit und persönlicher Anspruchslosigkeit vereinten. Diese Anspruchslosigkeit auch im dienstlichen Aufwand bekam in Bonn geradezu sprichwörtlichen Charakter.
Anton Storch erhielt für seine Leistungen und Verdienste um den Wiederaufbau unseres Staatswesens das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.
Wir werden seiner stets als eines Mannes vorbildlicher Gesinnung und Haltung gedenken.
Ich spreche der Witwe des Verstorbenen namens des ganzen Hauses unser tiefempfundenes Beileid aus. — Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die heutige Tagesordnung ergänzt werden um folgende, in der Ihnen vorliegenden Liste aufgeführten Vorlagen:
Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Einsetzung eines Sonderausschusses
— Drucksache 7/4333 —
Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, FDP betr. Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau
— Drucksache 7/4334 —



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Beratung des Ersten Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (Haushaltsstrukturgesetz —HStruktG)
— Drucksache 7/4359 —
Berichterstatter: Abgeordneter Höcherl
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 8. April 1959 zur Errichtung der Interamerikanischen Entwicklungsbank
Drucksache 7/4315 —
Überweisungsvorschlag :
Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit (federführend) Ausschuß für Wirtschaft
Finanzausschuß
Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
Ich frage das Haus, ob es damit einverstanden ist. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, Ihnen liegt folgende Liste von Vorlagen vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
Betr.: Bericht über die Deckung des Finanzbedarfs der Deutschen Bundesbahn
Drucksache 7/4247 —
zuständig: Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (federführend), Haushaltsausschuß
Betr.: Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 99 BHO über die Betätigung des Bundes bei der Olympia-Baugesellschaft mbH (OBG) und über Zuwendungen des Bundes zu den Kosten der Spiele der XX. Olympiade 1972
— Drucksache 7/4297 —
zuständig: Haushaltsausschuß
Betr.: Bericht der Bundesregierung über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland
— Zur psychiatrischen und psychotherapeutisch/psychosomatischen Versorgung der Bevölkerung
— Drucksachen 7/4200, 7/4201 --
zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
Betr.: Bericht der Bundesregierung zu Fragen der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
Drucksache 7'4244 —
zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Erhebt sich gegen die vorgeschlagene Überweisung Widerspruch? Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Das vom Deutschen Bundestag in seiner 200. Sitzung am 6. November 1975 verabschiedete Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung (Strafvollzugsgesetz — StVollzG) (Drucksachen 7/918, 7/3998) wurde gemäß § 123 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages wie folgt berichtigt:
1. § 179 — Gerichtsverfassungsgesetz —
In der letzten Zeile der Nummer 2 muß es richtig heißen: „2. nach § 109 des Strafvollzugsgesetzes."
2. § 198 — Inkrafttreten —
a) In Absatz 2 Nummer 1 müssen gestrichen werden: aa) der Buchstabe „a" nach der Angabe „§ 192" und bb) der Buchstabe „b" nach der Angabe „§ 193".
b) In Absatz 2 Nummer 2 muß der Buchstabe „a" nach der Angabe „§ 192" gestrichen werden.
3. § 199 — Übergangsfassungen —
In Absatz 2 muß die Einleitung der Nummer 1 richtig lauten: „1. § 50 — Haftkostenbeitrag erhält folgende Fassung:"
4. § 201 - Übergangsbestimmungen für die Unterbringung —
In der Nummer 4 muß die Angabe „Nummern I und 2" durch die Angabe „Nummern 2 und 3" ersetzt werden.
Der Bundesminister der Justiz hat mit Schreiben vom 25. November 1975 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Riede (Oeffingen), Frau Stommel und Genossen betr. Bewertung der Arbeitsleistung der Frau im Haushalt (Drucksache 7/4279) beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/4335 verteilt.
Überweisung von Zollvorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Aufhebbare verkündete Fünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksache 7/4331)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig dem Plenum am 12. März 1976
Aufhebbare verkündete Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksache 7/4332)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig dem Plenum am 12. März 1976
Überweisung von EG-Vorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung des Rates betreffend Finanzvorschriften für das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung und für die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Drucksache 7/4255)

überwiesen an den Haushaltsausschuß (federführend), Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates
zur zeitweiligen und vollständigen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für Pinene der Tarifstelle ex 29.01 C I
zur zeitweiligen und vollständigen Aussetzung des autonomen Zollsatzes des Gemeinsamen Zolltarifs für gebrannten Bauxit (feuerfest) der Tarifstelle ex 38.19 T (Drucksache 7/4270)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien (66/403 EWG) und (70/458/EWG) über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln und mit Gemüsesaatgut (Drucksache 7/4277)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 517/72 des Rates vom 28. Februar 1972 über die Einführung gemeinsamer Regeln für den Linienverkehr und die Sonderformen des Linienverkehrs mit Kraftomnibussen zwischen den Mitgliedstaaten (Drucksache 7/4298)
überwiesen an den Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über den Pauschbetrag für nicht raffiniertes Olivenöl, das vollständig in Griechenland erzeugt wurde und aus diesem Land unmittelbar in die Gemeinschaft befördert wird (Drucksache 7/4299)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1955/75 über die Erstattung bei der Erzeugung für Getreide und Reis (Drucksache 7/4300)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der monatlichen Zuschläge zum Marktrichtpreis, zum Interventionspreis und zum Schwellenpreis für Olivenöl für das Wirtschaftsjahr 1975/76 (Drucksache 7/4301)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1463/70 des Rates vom 20. Juli 1970 über die Einführung eines Kontrollgeräts im Straßenverkehr (Drucksache 7/4307)
überwiesen an den Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates betreffend Schutzmaßnahmen nach der Vereinbarung über den internationalen Handel mit Textilien sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1439/74 (Drucksache 7/4308)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates
zur Verlängerung der Verordnung (EWG) Nr. 346/75 über die Einfuhr bestimmter Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Tunesien in die Gemeinschaft
zur Verlängerung der Verordnung (EWG) Nr. 347/75 über die Einfuhr bestimmter Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Marokko in die Gemeinschaft (Drucksache 7/4309)



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft hei vorübergehender Einfuhr von bestimmten Verkehrsmitteln (Drucksache 7 4316)

überwiesen an den Finanzausschuß (federführend), Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen mit der Bitte urn Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates über Steuerbefreiungen der endgültigen Einfuhr von persönlichen Gegenständen durch Privatpersonen aus einem Mitgliedstaat (Drucksache 7,4317)

überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte urn Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) Nr. 2917/75 des Rates vom 5. November 1975 über die Lieferung von Butteroil an das Welternährungsprogramm im Rahmen des Nahrungsmittelhilfeprogramms 1975 für Flüchtlinge aus Angola in Portugal
Verordnung (EWG) Nr. 291B'75 des Rates vom 5. November 1975 über die Lieferung von Magermilchpulver an das Welternährungsprogramm ins Rahmen des Nahrungsmittelprogramms 1975 für Flüchtlinge aus Angola in Portugal
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte urn Vorlage des Berichts innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
Vereinbarungsgemäß rufe ich zunächst die Zusatzpunkte auf.
Zusatzpunkt 1:
Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Einsetzung eines Sonderausschusses
— Drucksache 7/4333 —
Ich frage, ob von den Antragstellern das Wort gewünscht wird. Das Wort wird nicht begehrt.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. - Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Zusatzpunkt 2 auf:
Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, FDP betr. Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau
— Drucksache 7/4334 —
Das Wort zur Begründung hat der Herr Abgeordnete Waltemathe.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ernst Waltemathe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens der antragstellenden Koalitionsfraktionen möchte ich den Ihnen in Drucksache 7/4334 vorliegenden Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau wie folgt begründen.
    Erstens. Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf in der Ausschußfassung in seiner Sitzung am 10. April 1975 in zweiter und dritter Beratung zugestimmt. Der Bundesrat hat am 30. Mai 1975 den Vermittlungsausschuß mit dem Ziel angerufen, in sechs Punkten eine Änderung des Gesetzes herbeizuführen. Der Vermittlungsausschuß ist diesem Begehren am 12. Juni 1975 in zwei Punkten gefolgt. Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses ist in der Sitzung des Bundestages am 9. Juni 1975 übernommen worden.
    Der Bundesrat versagte in seiner Sitzung am 11. Juli 1975 dem Gesetz die Zustimmung. Nachdem alsdann die Bundesregierung am 28. Juli die erneute Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangte, wurden am 17. Oktober 1975 Vermittlungsvorschläge gemacht, die im wesentlichen einvernehmlich, also unter Zustimmung von CDU-Vertretern des Bundestages und aus den Ländern, ergingen. Der Bundestag hat diese Vorschläge in seiner 197. Sitzung am 24. Oktober 1975 angenommen.
    Wider Erwarten hat der Bundesrat am 7. November 1975 dem Gesetz in der Fassung der Kompromißvorschläge des Vermittlungsausschusses die Zustimmung verweigert.
    Zweitens. Die Ablehnung des Bundesrates ist nicht nur in der Fachwelt auf großes Unverständnis gestoßen, zumal plausible Begründungen der CDU/ CSU-regierten Länder im Bundesrat für die ablehnende Haltung nicht erkennbar geworden sind. Die Bundesregierung und die Koalitionsparteien hatten in vielen wesentlichen Punkten dem Begehren der Bundesratsmehrheit nachgegeben und ihre Kompromißbereitschaft unter Beweis gestellt. Gleichzeitig wurde dabei unterstrichen, daß es der Mehrheit in diesem Hause um einen Fortschritt in der Sache und nicht um einen polemischen oder ideologischen Streit geht.
    Vor der Sitzung des Bundesrats am 7. November hatten auch Vertreter von CDU-regierten Bundesländern wie Schleswig-Holstein, Saarland und teilweise auch Rheinland-Pfalz zu erkennen gegeben, daß sie den Vermittlungsvorschlägen zustimmen würden, wenn nicht noch übergeordnete Gesichtspunkte vorgetragen würden, Da sachliche übergeordnete Gesichtspunkte nicht erkennbar wurden, muß man vermuten, daß die einigende Klammer der unionsregierten Länder in einer totalen Obstruktionspolitik gegenüber Vorlagen aus dem Regierungslager besteht. Ich würde mich freuen, wenn diese Vermutung falsch wäre. Die Opposition in diesem Hause kann unseren Eindruck durch ihr heutiges Abstimmungsverhalten gern korrigieren.
    Drittens. Ursprünglich hatte der Bundesrat Bedenken gegen die neue Bestimmung im zweiten Wohnungsbaugesetz, wonach die öffentliche Wohnungsbauförderung überwiegend, d. h. zu mehr als 50 "'c, der Bildung von Eigentum dienen soil. Diese Bedenken haben aber nicht etwa zur Ablehnung des Gesetzes geführt. Die CDU/CSU hat immer betont, daß sie nicht grundsätzlich gegen die neue Rechtsform des Wohnbesitzes sei, soweit diese Art der Vermögensbildung im sozialen Wohnungsbau nicht zu Lasten der Eigentumsmaßnahmen geht. An dieser grundsätzlichen Haltung wird sich die CDU/CSU in diesem Hause und auch im Bundesrat messen lassen müssen, wenn sie sich nicht dem Vorwurf aussetzen will, bloße Lippenbekenntnisse von sich zu geben.



    Waltemathe
    Viertens. Die Koalition hält die Gesetzesinitiative aus mehreren Gründen für wichtig und unabdingbar, wenn ernstgemacht werden soll mit der erleichterten Eigentumsbildung und Vermögensbeteiligung im sozialen Wohnungsbau. Kommt das Gesetz insgesamt nicht zustande, so wird nicht etwa nur die im Gesetz angesprochene Form des Wohnbesitzes abgelehnt, vielmehr wird die grundsätzliche Bestimmung abgelehnt, daß künftig öffentliche Mittel zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus überwiegend der Bildung von Einzeleigentum dienen. Es wird abgelehnt die Möglichkeit des erleichterten Mietkaufs. Es würde zurückgewiesen die Möglichkeit erleichterter Vor- oder Zwischenfinanzierung von Eigenleistungen bei kinderreichen Familien und jungen Ehepaaren. Es würde nein gesagt zu der Möglichkeit, daß kinderreiche Familien und junge Ehepaare beim Bau von Einfamilienheimen oder Eigentumswohnungen mit einer Eigenleistung von 10 % zu Eigentum kommen können.
    Fünftens. Weil wir nicht nur die Rechtsform des Wohnbesitzes, sondern die soeben erwähnten gesetzlichen Erleichterungen für wichtig halten, um wohnungs- und sozialpolitische Fortschritte zu machen, meinen wir, daß der Bundesrat die Gelegenheit erhalten muß, seine Haltung noch einmal zu überprüfen. Dies ist auch notwendig, weil auf dem Markt schon Wohnbesitzwohnungen vorhanden sind und „kleine Leute" ihre Ersparnisse in einen Wohnbesitzbrief hineingegeben haben. Diese Bürger haben einen Anspruch darauf, daß der Gesetzgeber ihnen die steuer- und prämienrechtlichen Vorteile zukommen läßt, die eine wirksame Vermögensbildung erst mit ermöglichen.
    Wir sind für das Gesetz, weil wir eben nicht wollen, daß Mieter nur zur Vermögensbildung großer Wohnungsbaugesellschaften beitragen und deren Eigentumskonzentration fördern. Sozialmieter mit eigener Vermögensbeteiligung an ihrer Wohnung sind von einer Wohnungsbaugesellschaft unabhängiger und haben Mitbestimmungsmöglichkeiten. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses ist eine Chance für die Opposition in diesem Hause und die CDU/CSU-regierten Länder im Bundesrat, das in der Öffentlichkeit vorhandene negative Bild, nichts für die Eigentumsbildung wenig bemittelter Bevölkerungskreise beitragen zu wollen, doch noch zu korrigieren.

    (Seiters [CDU/CSU] : Das lassen Sie mal unsere Sorge sein!)

    Ich bitte das Hohe Haus, der Anrufung des Vermittlungsausschusses aus diesen Gründen zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)