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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 203. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 14013 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 14013 A Zur Geschäftsordnung Memmel CDU/CSU . . . . . . . . . 14013 A Lenders SPD .. 14013 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs einer Abgabenordnung — Drucksache 7/79 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/4292 —von Bockelberg CDU/CSU . . 14032 D, 14047 C Dr. Schäuble CDU/CSU . . . . 14034 D, 14039 C Huonker SPD 14036 B Dr. Vohrer FDP 14038 B, 14043 B Wende SPD 14038 D Frau Funcke FDP 14041 A von Alten-Nordheim CDU/CSU . . . . 14041 D Schreiber SPD 14042 D Meinike (Oberhausen) SPD . . . . . 14044 C Zywietz FDP 14049 A Offergeld, Parl. Staatssekretär BMF . . 14050 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen — Drucksache 7/3913 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/4238 — 14051 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr — Drucksache 7/1875 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/4239 — Lemmrich CDU/CSU . . . . . . . . . 14052 B Dr. Wernitz SPD (Erklärung nach § 59 GO) 14054 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Eichgesetzes — Drucksache 7/4016 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/4282 — . . . . . 14054 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 eines Gesetzes zur Änderung des Flurbereinigungsgesetzes — Drucksache 7/3020 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten —Drucksache 7/4169 — Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . . 14054 C, 14057 A Büchler (Hof) SPD 14055 B Gallus FDP 14060 D Ertl, Bundesminister BML . . . . . . 14062 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1975 bis 1978 — Drucksachen 7/3563, 7/4153 — . . 14065 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Juni 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksachen 7/4229, 7/4302 — 14065 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Hammans, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Burger, Braun, Frau Dr. Neumeister, Frau Schleicher, Frau Benedix, Gerster (Mainz) und der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf des Logopäden — Drucksache 7/3852 — Dr. Hammans CDU/CSU 14066 A Jaunich SPD 14067 C Frau Lüdemann FDP 14068 D Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Mindestmotorleistung für LKW — Drucksache 7/4205 — Dreyer CDU/CSU 14069 D Mahne SPD 14071 A Geldner FDP 14072 D Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Deutsche Bundesbahn — Drucksache 7/3986 — Dr. Jobst CDU/CSU 14073 D Gscheidle, Bundesminister BMV /BMP . 14076 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Rollmann, Kroll-Schlüter, Lampersbach, Pohlmann, Frau Schleicher und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Rauschmittel- und Drogenmißbrauch — Drucksachen 7/671, 7/4168 — Rollmann CDU/CSU 14080 B Tietjen SPD 14081 D Frau Schleicher CDU/CSU . . . . . . 14084 C Frau Lüdemann FDP . . . . . . . . 14086 B Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . . 14088 A Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes Böblingen an die Firma Daimler-Benz AG — Drucksachen 7/4071, 7/4271 — 14089 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Erfassung des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs im Rahmen einer Regionalstatistik — Drucksachen 7/3931, 7/4221 — . . . . 14089 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Festsetzung des Höchstgehaltes an Eruca-Säure in Speisefetten, -ölen und -margarine, die in Lebensmitteln verwendet werden Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 657/75 hinsichtlich der Standardqualität von Raps- und Rübsensamen — Drucksachen 7/3922, 7/4213 — 14089 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif — Drucksachen 7/4032, 7/4214 — . . . . . . . . . . 14089 C Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung erlassenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 9/75 — Erhöhung des Zollkontingents 1975 für Bananen) — Drucksachen 7/4030, 7/4215 — . . . . 14089 C Fragestunde — Drucksache 7/4322 vom 21. 11. 1975 — Erkenntnisse der Bundesregierung über eine bestimmte politische Partei als Sicher- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 III heitsrisiko für die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A94 21.11.75 Drs 07/4322 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A95 21.11.75 Drs 07/4322 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BK 14013 D, 14014 A, B, C, D, 14015 A, B, C, D, 14016 A, B ZusFr Spranger CDU/CSU 14014 A, B, 14015 B, C ZusFr Hansen SPD . . . . . . . . 14014 B ZusFr Breidbach CDU/CSU 14014 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 14014 D, 14015 D ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . 14014 D ZusFr Frau von Bothmer SPD 14015 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14015 C ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . 14016 A ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU) 14016 A ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 14016 B Erkenntnisse der Bundesregierung über politische Parteien als Sicherheitsrisiko für die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A96 21.11.75 Drs 07/4322 Rollmann CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BK . . . . 14016 C, D, 14017 A, B, C ZusFr Spranger CDU/CSU 14016 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14016 D ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . 14016 D ZusFr Dr. von Dohnanyi SPD 14016 D ZusFr Breidbach CDU/CSU 14017 A ZusFr Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU . 14017 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14017 B ZusFr Dr. Früh CDU/CSU 14017 C Darstellung der Unionsparteien als Sicherheitsrisiko für die Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr A97 21.11.75 Drs 07/4322 Breidbach CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BK . . . . . 14017 D, 14018 A, B, C, D, 14019 A ZusFr Breidbach CDU/CSU . . 14017 D, 14018 A ZusFr Spranger CDU/CSU 14018 B ZusFr Wehner SPD 14018 B ZusFr Hansen SPD 14018 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14018 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14018 D ZusFr Niegel CDU/CSU . . . . . . 14019 A Pressemeldung über die Forderung der deutschen Minderheit in Rumänien auf Beendigung ihrer Diskriminierung MdlAnfr A101 21.11.75 Drs 07/4322 Roser CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA . . . 14019 B, C, D ZusFr Roser CDU/CSU 14019 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14019 D Beseitigung des sowjetischen Ehrenmals im britischen Sektor von Berlin angesichts des rechtswidrigen Auftritts von Angehörigen der Nationalen Volksarmee MdlAnfr A102 21/11.75 Drs 07/4322 Niegel CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA . 14020 A, B, C ZusFr Niegel CDU/CSU . . . . 14020 A, B, C ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . 14020 C Auswirkungen insbesondere des Artikels 7 des jüngsten Vertrags zwischen der Sowjetunion und Ost-Berlin nach den Provokationen in West-Berlin MdlAnfr A103 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Jobst CDU/CSU MdlAnfr A104 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Jobst CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA 14020 D, 14021 A, B, C, D ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU 14021 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14021 D Verstoß der Zionismus-Resolution der UN gegen die UN-Charta sowie Forderung der Zurücknahme der Entschließung MdlAnfr A108 21.11.75 Drs 07/4322 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A109 21.11.75 Drs 07/4322 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA 14022 A, B, C, D, 14023 A, B ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . 14022 B, D, 14023 A ZusFr Memmel CDU/CSU 14022 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14023 A Verknüpfung der Genehmigung der Ausfuhr von Kernkraftwerken in die Republik Südafrika mit der Unterzeichnung des Atomwaffensperrvertrags durch Südafrika MdlAnfr A110 21.11.75 Drs 07/4322 Frau von Bothmer SPD Antw StMin Wischnewski AA . . . . 14023 B, D ZusFr Frau von Bothmer SPD 14023 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 Auffassung über die Verpflichtungen der DDR aus dem Korb 3 der KSZE-Schlußakte von Helsinki MdlAnfr A113 21.11.75 Drs 07/4322 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA . . . . . 14023 D, 14024 B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14024 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . . 14024 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 14024 D Gründe für den Rückgang der Zahl der Aussiedler aus der Sowjetunion in der Zeit von Januar bis Oktober 1975 MdlAnfr A114 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA 14025 A, B, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . 14025 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14025 C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 14025 D Pressemeldungen über Aktivitäten links gerichteter Agitatoren bei den alliierten Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A117 21.11.75 Drs 07/4322 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA . . . . 14026 A, B ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 14026 A ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . 14026 B Unterbindung der illegalen Einfuhr deutscher Waren in die Niederlande durch die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Soldaten der niederländischen Luftwaffe MdlAnfr A58 21.11.75 Drs 07/4322 Hansen SPD MdlAnfr A59 21.11.75 Drs 07/4322 Hansen SPD Antw PStSekr Haehser BMF . . . . 14026 C, D, 14027 A, B, C ZusFr Hansen SPD . . . . . . 14026 D, 14027 B Folgen für die deutsche Brennereiwirtschaft bei Anwendung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Dezember 1974 auf das deutsche Branntweinmonopol MdlAnfr A60 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . . . 14027 C, D, 14028 A, B, C ZusFr Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU . 14027 C, D ZusFr Dr. Früh CDU/CSU 14028 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14028 B ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . . 14028 C Kündigungsfristen für Spareinlagen MdlAnfr A62 21.11.75 Drs 07/4322 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 14028 D, 14029 B ZusFr Horstmeier CDU/CSU . . . . . 14029 A Zusammenschluß der Bauxit und Uran produzierenden und der Eisen exportierenden Länder; Bildung von Kartellen auf dem Rohstoffsektor; Verhinderung gefährlicher Auswirkungen für die Weltwirtschaft und den freien Welthandel MdlAnfr A65 21.11.75 Drs 07/4322 Wolfram (Recklinghausen) SPD MdlAnfr A66 21.11.75 Drs 07/4322 Wolfram (Recklinghausen) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14029 C, 14030 A, B ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . . 14029 D, 14030 A, B Kauf von Produktionsunternehmen der Bundesrepublik Deutschland durch die DDR seit dem 1. Januar 1973 durch den Erwerb von Beteiligungen oder Aktien MdlAnfr A67 21.11.75 Drs 07/4322 Grimming SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . . 14030 C ZusFr Grimming SPD . . . . . . . . 14030 C Voraussetzungen bzw. Richtlinien für die Bestellung von Sachverständigen und die Ausübung ihrer Tätigkeit MdlAnfr A68 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Stienen SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . 14030 D, 14031 A ZusFr Dr. Stienen SPD 14031 A Belastung der Lebenshaltungskosten durch die erneute Benzinpreiserhöhung MdlAnfr A69 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 14031 B, C, D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 14031 C Zahl, Handhabung und Abwicklung der Kooperationsverträge zwischen Firmen der Bundesrepublik Deutschland und den Staatshandelsländern des Ostblocks MdlAnfr A70 21.11.75 Drs 07/4322 Ey CDU/CSU MdlAnfr A71 21.11.75 Drs 07/4322 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 14031 D, 14032 B, C ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 14032 A, B ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 14032 C Nächste Sitzung 14089 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 V Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 14091 * A Anlage 2 Erklärung nach § 59 GO des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr 14091* C Anlage 3 Zahl und Ursachen der Beinahe-Unfälle im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland in den letzten drei Jahren; Vorlage eines Sicherheitskonzepts zur Koordinierung der zivilen und der militärischen Luftüberwachung MdlAnfr A12 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Müller-Hermann CDU/CSU MdlAnfr A13 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Müller-Hermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 14092* A Anlage 4 Abwendung von Beinahe-Zusammenstößen im Luftverkehr sowie Änderung der geltenden Vorschriften MdlAnfr A21 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Kraske CDU/CSU MdlAnfr A22 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Kraske CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 14092* C Anlage 5 Stufenweise Senkung der Massenkonzentration staubförmiger Schwermetallemissionen der Klasse I MdlAnfr A35 21.11.75 Drs 07/4322 Wolf SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 14093* A Anlage 6 Einbürgerung südvietnamesischer Ehegatten deutscher Staatsbürger MdlAnfr A36 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 14093* C Anlage 7 Gründe für die Anordnung der Trauerbeflaggung anläßlich des Todes ausländischer Staatsoberhäupter; Unterlassung der Anordnung einer Trauerbeflaggung anläßlich des Todes des chilenischen Staatspräsidenten Salvador Allende MdlAnfr A42 21.11.75 Drs 07/4322 Schreiber SPD MdlAnfr A43 21.11.75 Drs 07/4322 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 14093* D Anlage 8 Konsequenzen aus dem Betriebsunfall mit zwei Todesopfern im Kernkraftwerk Gundremmingen für die Reaktorsicherheit hinsichtlich technischer und personenbezogener Sicherheitsvorkehrungen MdlAnfr A46 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 14094* B Anlage 9 Bekanntgabe der Ergebnsise der Untersuchung über den Unfall im Kernkraftwerk Gundremmingen; Durchführung der Reparaturen auf Grund voraussehbar gewesener Sicherheitsrisiken MdlAnfr A47 21.11.75 Drs 07/4322 Hoffie FDP MdlAnfr A48 21.11.75 Drs 07/4322 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 14095* A Anlage 10 Pressemeldungen über die Sicherstellung mehrerer Behälter radioaktiven Materials durch das Bundeskriminalamt; Beschaffenheit, Herkunft und Gefährdungspotential des sichergestellten radioaktiven Materials MdlAnfr A51 21.11.75 Drs 07/4322 Schäfer (Appenweier) SPD MdlAnfr A52 21.11.75 Drs 07/4322 Schäfer (Appenweier) SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 14095* B Anlage 11 Herausgabe abtastbarer Banknoten für Blinde durch die Deutsche Bundesbank MdlAnfr A55 21.11.75 Drs 07/4322 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14095* C Anlage 12 Kreditgewährung an Rumänien MdlAnfr A56 21.11.75 Drs 07/4322 Reddemann CDU/CSU MdlAnfr A57 21.11.75 Drs 07/4322 Reddemann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 14095* D Anlage 13 Wachstum der Zentralbankgeldmenge MdlAnfr A61 21.11.75 Drs 07/4322 Höcherl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14096* B Anlage 14 Bereitstellung von Mitteln im Haushaltsplan 1976 zur Verbilligung von Heizöl für den deutschen Gartenbau; Gestaltung der Erzeugerbeteiligung bei den Kosten für die Milchüberschußverwertung MdlAnfr A72 21.11.75 Drs 07/4322 Eigen CDU/CSU MdlAnfr A73 21.11.75 Drs 07/4322 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 14096* C Anlage 15 Äußerung des Bundeskanzlers gegen eine Lohnpause für Arbeitnehmer mit Einkommen über den Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung MdlAnfr A78 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Franz CDU/CSU MdlAnfr A79 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Franz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 14097* A Anlage 16 Übereinstimmung der Bundesregierung mit der Modellrechnung des Instituts der Deutschen Wirtschaft über die Entwicklung der Rentenfinanzen MdlAnfr A80 21.11.75 Drs 07/4322 Freiherr von Kühlmann-Stumm CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 14097* B Anlage 17 Ausgabensteigerung für zahnmedizinische Leistungen im Jahre 1975 MdlAnfr A82 21.11.75 Drs 07/4322 Wolf SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 14097* C Anlage 18 Auswirkung der vorgesehenen Kurzeitenkürzung für Kriegsbeschädigte auf den Bau von projektierten Kurkliniken für Behinderte MdlAnfr A83 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 14097* D Anlage 19 Schulungsmethoden des Lehrinstituts der Holzwirtschaft und Kunststofftechnik in Rosenheim MdlAnfr A84 21.11.75 Drs 07/4322 Vahlberg SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 14098 *A Anlage 20 Ermöglichung der Teilnahme volljähriger Auszubildender an Jugendversammlungen durch Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes MdlAnfr A85 21.11.75 Drs 07/4322 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 14098* C Anlage 21 Fehlbelegungen von Dienstwohnungen des Bundes MdlAnfr A86 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 14098* D Anlage 22 Vereinbarkeit des vom Bund finanzierten Regionalprogramms mit Art. 104 a Abs. 1 GG sowie künftige Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus MdlAnfr A87 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A 88 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 14099* B Anlage 23 Äußerung über die Aufzehrung der Mittel des Wohnungsmodernisierungsprogramms durch Preissteigerungen bei Baumaterialien für die Althausrenovierung MdlAnfr A89 21.11.75 Drs 07/4322 Jaunich SPD MdlAnfr A90 21.11.75 Drs 07/4322 Jaunich SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . .14100"A Anlage 24 Auswirkung der vorgesehenen Kürzung der Zuschüsse an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) auf die psychiatrische Forschung MdlAnfr A91 21.11.75 Drs 07/4322 Picard CDU/CSU MdlAnfr A92 21.11.75 Drs 07/4322 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 14100* B Anlage 25 Darstellung des Fraktionsvorsitzenden der Opposition und Vergleich der Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung mit den Werbeetats der Waschmittelindustrie u. a. in einem Film über die Arbeit des Presse- und Informationsamts MdlAnfr A98 21.11.75 Drs 07/4322 Mursch (Soltau-Harburg) CDU/CSU MdlAnfr A 99 21.11.75 Drs 07/4322 Mursch (Soltau-Harburg) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 14100* D Anlage 26 Einsetzung eines deutschen Konsuls in Windhuk MdlAnfr A100 21.11.75 Drs 07/4322 Gierenstein CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA . . . 14101* C Anlage 27 Empfehlung der deutsch-polnischen Schulbuchkommission hinsichtlich der künftigen Bezeichnung der Vertreibung der Deutschen aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße in deutschen Schulbüchern MdlAnfr A106 21.11.75 Drs 07/4322 Werner CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA . . . 14101* C Anlage 28 Vorschlag der Europäischen Kommission zur Gründung eines eigenen wissenschaftlichen Instituts für wirtschaftliche Analysen MdlAnfr A107 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Riedl (München) CDU/CSU) SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14102* A Anlage 29 Beanstandung des Bundesrechnungshofs über die Versetzung des 40jährigen Leiters des Ministerbüros des damaligen Bundesaußenministers in den Ruhestand MdlAnfr A111 21.11.75 Drs 07/4322 Gerlach (Obernau) CDU/CSU MdlAnfr A112 21.11.75 Drs 07/4322 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA . . . 14102* B Anlage 30 Errichtung deutscher Soldatenfriedhöfe für die Gefallenen des Zweiten Weltkriegs in den Ostblockstaaten MdlAnfr A118 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA . . . 14102 *D Anlage 31 Herstellung einer Tonbandaufnahme über die Erörterung von Plänen zur Wiederbewaffnung der Bundesrepublik Deutschland im August 1950 auf Veranlassung des ehemaligen Bundeskanzlers Dr. h. c. Adenauer ohne Wissen der beteiligten Vertreter der Bundesländer SchrAnfr B1 21.11.35 Drs 07/4322 Dr. Arndt (Hamburg) SPD SchrAnfr B2 21.1 1.75 Drs 07/4322 Dr. Arndt (Hamburg) SPD SchrAntw PStSekr Frau Schlei BK . . . 14103* A Anlage 32 Unvereinbarkeit der zwischen Bundesministerien und PR-Beratern bzw. PR-Agenturen abgeschlossenen Verträge mit den Standesregeln der Deutschen Public Relations-Gesellschaft SchrAnfr B3 21.11.75 Drs 07/4322 Zoglmann CDU/CSU SchrAnfr B4 21.11.75 Drs 07/4322 Zoglmann CDU/CSU SchrAnfr B5 21.11.35 Drs 07/4322 Zoglmann CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 14103* B Anlage 33 Herausgabe einer Service-Broschüre für Verbraucher durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung SchrAnfr B6 21.11.75 Drs 07/4322 Frau Eilers (Bielefeld) SPD SchrAnfr B7 21.11.75 Drs 07/4322 Frau Eilers (Bielefeld) SPD SchrAntw StSekr Bölling BPA 14103* D Anlage 34 Bezahlung der Geschenke an ausländische Gastgeber bei Reisen des Bundespräsidenten, des Bundeskanzlers und des Bundesministers des Auswärtigen aus Mitteln des Bundeshaushalts; Eigentümer ausländischer Geschenke an deutsche Gastgeber SchrAnfr B8 21.11.75 Drs 07/4322 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B9 21.11.75 Drs 07/4322 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA . . . 14103 *D VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 Anlage 35 Sicherstellung eines gemeinsamen Auftretens der Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft gegenüber dem abgestimmten Vorgehen der Mitglieder des Warschauer Pakts auf der Genfer Wellenkonferenz SchrAnfr B10 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Zimmermann CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA . . 14104* B Anlage 36 Verlust des Wahlrechts und anderer staatsbürgerlicher Rechte bei Aufgabe des Hauptwohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland durch im Ausland tätige Bundesbedienstete auf Empfehlung des Auswärtigen Amtes SchrAnfr B11 21.11.75 Drs 07/4322 Baier CDU/CSU SchrAnfr B12 21.11.75 Drs 07/4322 Baier CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA . . 14104* C Anlage 37 Pressemeldung über die Haltung der Bundesregierung gegenüber dem Vatikan in den Fragen der Vertretung des westlichen Teils des Bistums Berlin bei der Fuldaer Bischofskonferenz und der Zuständigkeit des Apostolischen Nuntius in Bonn für West-Berlin SchrAnfr B13 21.11.75 Drs 07/4322 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA . . . 14104* D Anlage 38 Zustimmung der Bundesregierung zu der Empfehlung an die Vereinten Nationen über die Verhütung von Verbrechen und die Behandlung von Rechtsbrechern SchrAnfr B14 21.11.75 Drs 07/4322 Westphal SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 14105* A Anlage 39 Maßnahmen gegen die Sendung von für Kinder und Jugendliche nicht geeigneten Spielfilmen in den Nachmittags- und frühen Abendprogrammen der deutschen Fernsehanstalten SchrAnfr B15 21.11.75 Drs 07/4322 Rollmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 14105* B Anlage 40 Gebührenzahlung der Kernkraftwerke nach dem Verbraucherprinzip zur Deckung der Sach- und Personalkosten der Kontrollorgane der Länder durch Änderung der Kostenverordnung zum Atomgesetz SchrAnfr B16 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 14105* D Die Frage B 17 — Drucksache 7/4322 vom 21. 11. 75 -- des Abg. Wende (SPD) ist vorn Fragesteller zurückgezogen. Anlage 41 Erkenntnisse über die durch das Personalvertretungsrecht im öffentlichen Dienst verursachten Kosten SchrAnfr B18 21.11.75 Drs 07/4322 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 14106* B Anlage 42 Vereinbarkeit der „Empfehlungen für die fremdsprachigen Sendungen" des Rundfunkratsvorsitzenden der Deutschen Welle, Heinsen, mit dem gesetzlichen Auftrag des Senders sowie Einschränkung der redaktionellen Unabhängigkeit SchrAnfr B19 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAnfr B20 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 14106* D Anlage 43 Eintreten der Bundesregierung für die An- nahme der „Erklärung über Folter" in der Vollversammlung der Vereinten Nationen SchrAnfr B21 21.11.75 Drs 07/4322 Westphal SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 14107* C Anlage 44 Weiterzahlung von Ausgleichsleistungen des Bundes nach Art. 106 Abs. 8 GG an Garnisonsgemeinden nach dem 1. Januar 1974 SchrAnfr B22 21.11.75 Drs 07/4322 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAnfr B23 21.11. 75 Drs 07/4322 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14107* D Anlage 45 Auffassung des Bundes der Ruhestandsbeamten über die Unvereinbarkeit der unterschiedlichen Besteuerung der Sozialrenten Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 IX und der Beamtenpensionen mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG SchrAnfr B24 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 14108*B Die Frage B 25 — Drucksache 7/4322 vom 21. 11. 75 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU) ist nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig. Anlage 46 Herabsetzung des Ausbeutesatzes für die Verarbeitung von Kernobst in den Oberfinanzbezirken Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart SchrAnfr B26 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14108* C Anlage 47 Kündigungsschutz und Mietpreisbegrenzung für Geschäftsraummieter SchrAnfr B 27 21.11.75 Drs 07/4322 Vahlberg SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14108*D Anlage 48 Aussage der Geschäftsführung der Erdgasgesellschaften Brigitta und Elwerath über den Abzug von 1 Milliarde Kubikmeter Gas durch die DDR in dem grenzüberschreitenden Erdgasfeld Wustrow—Salzwedel SchrAnfr B28 21.11.75 Drs 07/4322 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14109* A Anlage 49 Belastung mittelständischer Handwerksbetriebe durch Auferlegung einer Gewährleistungsbürgschaft bei Vertragsabschlüssen ohne Gegenbürgschaft des Bauherrn zur Sicherstellung dessen Zahlungsfähigkeit SchrAnfr B29 21.11.75 Drs 07/4322 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14109* B Anlage 50 Verbesserung der Wirtschaftsstruktur Westmittelfrankens SchrAnfr B32 21.11.75 Drs 07/4322 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 14109* D Anlage 51 Rechtfertigung der Berechnung einer Mehrwertsteuer von 111)/0 auf die Ausgleichsabgabe zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung nach dem Dritten Verstromungsgesetz SchrAnfr B35 21.11.75 Drs 07/4322 Härzschel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14110* B Anlage 52 Verteilung der Mittel aus dem Programm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen ohne Rücksicht auf strukturpolitische Notwendigkeiten SchrAnfr B36 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14110* D Anlage 53 Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Verschlechterung des Altersaufbaus der Industrieanlagen in der Bundesrepublik Deutschland von 1960 auf 1974 SchrAnfr B37 21.11.75 Drs 07/4322 Hoffie FDP SchrAnfr B38 21.11.75 Drs 07/4322 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14111* A Anlage 54 Berücksichtigung der Forderungen des deutschen Gartenbaus im Haushaltsplan 1976 SchrAnfr B39 21.11.75 Drs 07/4322 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . . 14111* B Anlage 55 Anzahl der Auszubildenden gemäß Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt vom 1. 11. 1975 sowie Erlaß ähnlicher Verordnungen über die Berufsausbildung zum Wirtsberuf für andere Tierarten SchrAnfr B40 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Sperling SPD SchrAnfr B41 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . . 14111* D Anlage 56 Unterstützung der Geflügelwirtschaft bei den Stabilisierungsmaßnahmen in der EG SchrAnfr B42 21.11.75 Drs 07/4322 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . . 14112* A X Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 Anlage 57 Umfang der Einstellung von Arbeitsmedizinern nach Verabschiedung des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Verwaltung und Betrieben SchrAnfr B43 21.11.75 Drs 07/4322 Wendt SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 14112* C Anlage 58 Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung der Bevölkerung im Gemeindebereich Hitzacker /Elbe im Zonenrandgebiet SchrAnfr B44 21.11.75 Drs 07/4322 Möhring SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 14112* D Anlage 59 Verwirklichung der Bestimmungen des § 11 Abs. 2 des Schwerbehindertengesetzes SchrAnfr B45 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 14113* A Anlage 60 Verzicht auf den Erlaß von Verordnungen zur Beschleunigung unfreiwilliger Rückwanderung ausländischer Arbeitnehmer sowie Förderung freiwilliger Rückwanderung durch materielle Maßnahmen SchrAnfr B46 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Becker (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAnfr B47 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Becker (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 14113* C Anlage 61 Höhe des Prozentsatzes der die vom Bundesarbeitsminister festgesetzten Mindestvoraussetzungen für die Anerkennung einer Werkstatt für Behinderte erfüllenden Behindertenwerkstätten und beschützenden Werkstätten sowie Vorenthaltung des Sozialversicherungsschutzes für Behinderte durch hohe Voraussetzungen für die Anerkennung von Behindertenwerkstätten SchrAnfr B48 21.11.75 Drs 07/4322 Schmidt (Kempten) FDP SchrAnfr B49 21.11.75 Drs 07/4322 Schmidt (Kempten) FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 14113* D Anlage 62 Erfahrungen mit der Anwendung des Arbeitssicherheitsgesetzes im öffentlichen Dienst SchrAnfr B50 21.11.75 Drs 07/4322 Link CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 14114* B Anlage 63 Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Entlassungsandrohung für kranke Arbeitnehmer und Diskriminierung der die Arbeitsunfähigkeit bescheinigenden Ärzte durch Arbeitgeber SchrAnfr B51 21.11.75 Drs 07/4322 Coppik SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 14114* C Anlage 64 Begründung des Baustopps für die Versehrtenkurklinik in Bad Hersfeld SchrAnfr B52 21.11.75 Drs 07/4322 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 14115* B Die Frage B 53 — Drucksache 7/4322 vom 21. 11. 75 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) ist nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig. Anlage 65 Untersuchungen über die Auswirkungen des von Luftwaffenübungs- und Bombenabwurfplätzen ausgehenden Lärms auf die Gesundheit der betroffenen Bevölkerung insbesondere bezogen auf den Übungsplatz Nordhorn-Range SchrAnfr B54 21.11.75 Drs 07/4322 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 14115* C Anlage 66 Erstellung von Gutachten über die Auswirkung des Lärms auf Luftwaffenübungsplätzen auf die Gesundheit der betroffenen Bevölkerung insbesondere beim Luftwaffenübungsplatz Nordhorn-Range SchrAnfr B55 21.11.75 Drs 07/4322 Gerlach (Emsland) SPD SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 14116* B Anlage 67 Pressemeldungen über die Änderung der Unterstellung des Amts für Sicherheit der Bundeswehr und des Militärischen Abschirmdienstes unter dem Führungsstab der Streitkräfte sowie zukünftige Form der Unterstellung SchrAnfr B56 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Wörner CDU/CSU Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 XI SchrAnfr B57 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Wörner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 14116* D Anlage 68 Gründe für die Auflösung des Bundeswehrlazaretts in Kempten 1977/78 unter Beibehaltung einer Sanitätsabteilung SchrAnfr B58 21.11.75 Drs 07/4322 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 14117* B Anlage 69 Einstufung des Autobahnabschnitts (A 62) Nonnweiler—Freisen in die Bedarfsstufe I b SchrAnfr B62 21.11.75 Drs 07/4322 Peter SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 14117* D Anlage 70 Anbringung von Lärmschutzvorrichtungen im Zuge des Ausbaus der Autobahn Köln—Aachen im Bereich Götzenkirchen sowie Schadensersatzleistungen für die durch die Lärmbelästigung Geschädigten SchrAnfr B63 21.11.75 Drs 07/4322 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 14118* A Anlage 71 Trassenführung für eine Schnellstrecke Köln—Frankfurt—Groß Gerau mit Anbindung der Räume Koblenz—Trier und Mainz—Wiesbaden SchrAnfr B64 21.1 1.75 Drs 07/4322 Frau Verhülsdonk CDU/CSU SchrAnfr B65 21.11.75 Drs 07/4322 Frau Verhülsdonk CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 14118* B Anlage 72 Pressemeldungen über die Nichtgewährung von Bundesmitteln zur Finanzierung der Ausbaustrecke A 4 der Stadtbahn in Frankfurt/Main; Ermittlung der Kosten und der technischen Durchführbarkeit von Varianten für die Führung der Stadtbahnstrecke A 66 in Frankfurt/Main sowie Auswirkung dieser Varianten auf den südlichen Knotenpunkt der A 66 mit der A 49 SchrAnfr B66 21.11.75 Drs 07/4322 Link CDU/CSU SchrAnfr B67 21.11.75 Drs 07/4322 Link CDU/CSU SchrAnfr B68 21.11.75 Drs 07/4322 Link CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 14118*C Anlage 73 Auswirkungen der beabsichtigten Kürzung der Mineralölsteuermittel für die Bezuschussung von Straßenbauvorhaben im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes und Mitteilung der vorgesehenen Mittelzuweisungen nach Bundesländern SchrAnfr B69 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 14119* A Anlage 74 Beurteilung der Pläne für die Trassierung des Abwasserkanals aus der Freiburger Bucht über die Gemarkung Weisweil zum Vollrhein unter Einsparung von ca. 60 Millionen DM sowie Zurverfügungstellung eines Teils der eingesparten Bundesmittel für die Forderungen der Gemeinde Weisweil SchrAnfr B70 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Evers CDU/CSU SchrAnfr B71 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 14119* D Anlage 75 Einstufung des Ausbaus der Bundesstraße 33 SchrAnfr B72 21.11.75 Drs 07/4322 Burger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 14120* A Anlage 76 Reduzierung des Verkehrsangebots auf der Rodgaustrecke im Winterfahrplan der Bundesbahn sowie Bedeutung der vom hessischen Innenminister unterstützten Forderung auf Ausbau der Rodgaustrecke als S-Bahn SchrAnfr B73 21.11.75 Drs 07/4322 Picard CDU/CSU SchrAnfr B74 21.11.75 Drs 07/4322 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 14120* C Anlage 77 Genehmigung von Ausnahmen von dem Verbot der SpikesReifen SchrAnfr B75 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 14120* D Anlage 78 Angleichung der binnenschiffahrtspolizeilichen Vorschriften für den Fahrgastver- XII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 kehr auf der Lahn an die Vorschriften der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung SchrAnfr B76 21.11.75 Drs 07/4322 Krall FDP SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 14121' B Anlage 79 Veränderungen bei den Planungen für die Schnellbahnstrecke Mannheim—Stuttgart sowie Konsequenzen der Bundesregierung aus der Rücknahme der Zustimmung der betroffenen Kreise und Gemeinden zum Bau der Schnellbahntrasse durch die angekündigte Streichung der Untertunnelungen und Lärmschutzmaßnahmen SchrAnfr B77 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B78 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 14121' C Anlage 80 Verhinderung der städtebaulichen Entwicklung der Stadt Bergkamen durch den Bau der Schnellbahnstrecke der Bundesbahn sowie Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Lärmbelästigung durch die Intercityzüge SchrAnfr B79 21.11.75 Drs 07/4322 Lampersbach CDU/CSU SchrAnfr B80 21.11.75 Drs 07/4322 Lampersbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 14121* D Anlage 81 Bedeutung des Trajektverkehrs über den Bodensee zwischen Friedrichshafen und Romanshorn SchrAnfr B81 21.11.75 Drs 07/4322 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 14122* A Anlage 82 Nachteile durch die Streckenstillegung Köln—Brühl—Erftstadt—Trier und Horrem—Kerpen für die Bevölkerung sowie Stillegung der Bundesbahnstrecken Bedburg—Bergheim—Horrem und NeußDüren SchrAnfr B82 21.11.75 Drs 07/4322 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 14122* B Anlage 83 Termin für den Bau der Ortsumgehung Straß (Markt Burgheim) ; Inhalt des Konzepts für die Neuorganisation von Bahnpolizei und Fahndungsdienst der Bundesbahn SchrAnfr B83 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Wernitz SPD SchrAnfr B84 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV 14122* C Anlage 84 Termin für den Bau der Kriechspur im Zuge der B 8 zwischen Kircheib und Altenkirchen; Stillegung bzw. Reduzierung von Bundesbahnstrecken in den Kreisen Altenkirchen und Neuwied SchrAnfr B85 21.11.75 Drs 07/4322 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr B86 21.11.75 Drs 07/4322 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV 14122* D Anlage 85 Termin für den Bau des Autobahnzubringers Bad Mergentheim—Berolzheim zur Autobahn Würzburg—Heilbronn; Nichtintervention der Landesregierungen von Baden-Württemberg und Bayern bei der Abstimmung über die Festlegung der Dringlichkeiten beim Bundesfernstraßenbau mit dem Ziel, den Autobahnneubau Würzburg—Ulm in eine höhere Dringlichkeitsstufe zu bringen SchrAnfr B87 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAnfr B88 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 14123* B Anlage 86 Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz der deutschen Frachtschiffahrt auf der Donau vor den von Moskau gesteuerten Dumpingpraktiken SchrAnfr B89 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 14123* D Anlage 87 Kostengünstigere Lösung bei einer Zusammenlegung der Postämter Bad Hersfeld und Bebra in Bebra anstatt in Bad Hersfeld im Hinblick auf die Baumaßnahmen SchrAnfr B90 21.11.75 Drs 07/4322 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMP 14124* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 XIII Anlage 88 Infragestellung der Sanierung der Stadt Essen-Borbeck durch die Verzögerung der von Post und Bundesbahn zu treffenden Baumaßnahmen sowie Maßnahmen der Bundesregierung zur Beschleunigung dieser Bauvorhaben SchrAnfr B91 21.11.75 Drs 07/4322 Niegel CDU/CSU SchrAnfr B92 21.11.75 Drs 07/4322 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMP 14124* B Anlage 89 Annahme des Fernmeldeturms in Frankfurt/ Main als Entfernungsmeßpunkt zu den Ortsvermittlungsstellen mit dem Ziel der Einbeziehung der zum Umlandverband Frankfurt/Main gehörenden Städte und Gemeinden in den Nahgebührenbereich im Fernsprechverkehr SchrAnfr B93 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Jung BMP 14124* D Anlage 90 Verbesserung der Auflagen nach § 34 c der Gewerbeordnung SchrAnfr B94 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 14125' A Anlage 91 Anzahl der tödlichen Ausgänge von Fluchtversuchen von Bürgern der DDR und Höhe der Dunkelziffern SchrAnfr B95 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 14125* C Anlage 92 Beurteilung des Angebots einer geringeren Anzahl von gemeinsamen Wettkämpfen für innerdeutsche Sportbegegnungen durch den Deutschen Turn- und Sportbund an den Deutschen Sportbund für 1976 SchrAnfr B96 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 14126* C Anlage 93 Erkenntnisse aus der für die Standortvorsorge von Kernenergieanlagen erstellte Datenbank und Konsequenzen für den Standort Grafenrheinfeld SchrAnfr B97 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 14126* D Anlage 94 Anzahl der wegen der Kürzung der Fördermittel abgebrochenen Einzelvorhaben im Förderungsbereich Prozeßlenkung mit DV- Anlagen in den kommenden Jahren und Höhe der vorausgabten Mittel für diese Vorhaben SchrAnfr B98 21.11.75 Drs 07/4322 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 14127* B Anlage 95 Schließung des Raketenversuchsgeländes Trauen auf Grund von Mittelkürzungen sowie Umfang der Übernahme des Fachpersonals durch die Deutsche Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt SchrAnfr B99 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B100 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 14127* D Anlage 96 Kosten, Auflage und Verteilung der vom Bundesforschungsministerium herausgegebenen Informationsschrift „Der Fortschritt in der Medizin darf nicht vom Zufall abhängen" sowie Kosten für Zeitungsbeilagen im Frankfurter Raum von 1972-1975 SchrAnfr B101 21.11.75 Drs 07/4322 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B102 21.11.75 Drs 07/4322 Lenzer CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 14128* B Anlage 97 Gefährdung allen Lebens durch die Einwirkung von Treibgasen auf die Ozonschicht und Erörterung der Umstellung auf Kohlensäure mit den Herstellern von Dispersionsbehältern SchrAnfr B103 21.11.75 Drs 07/4322 Krockert SPD SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 14128* D Anlage 98 Verwendung der Mittel für die Kernenergiewerbung im Bundesforschungsministerium und Pläne für die kommenden Jahre sowie Anzahl der Beschäftigten im Presse- und Öffentlichkeitsreferat und im Referat für Grundsatzfragen der Kernenergie im Vergleich zu 1973 SchrAnfr B104 21.11.75 Drs 07/4322 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B105 21.11.75 Drs 07/4322 Lenzer CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 14129* A XIV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 Anlage 99 Anträge für eine Förderung von Projekten der „Vereinigten Deutschen Studentenschaften" aus Bundesmitteln sowie Gegenstand dieser Projekte SchrAnfr B106 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAnfr B107 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 14129* D Anlage 100 Beurteilung „besonderer Umstände des Einzelfalls" als Begründung eines Anspruchs auf Ausbildungsförderung im Sinne des § 6 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) sowie Übereinstimmung des § 6 BAföG im Hinblick auf die Regelungen in § 5 BAföG mit dem Gleichheitsgrundsatz SchrAnfr B108 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAnfr B109 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 14130* B Die Fragen B 110 und 111 — Drucksache 7/4322 vom 21. 11. 75 — des Abg. Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) sind nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 14013 203. Sitzung Bonn, den 27. November 1975 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 28. 11. Adams * 28. 11. Dr. Ahrens ** 28. 11. Dr. Aigner * 28. 11. Alber ** 28. 11. Amrehn 28. 11. Dr. Artzinger * 28. 11. Behrendt * 28. 11. Dr. von Bismarck 28. 11. Blumenfeld *** 28. 11. van Delden 27. 11. Dr. Dollinger 28. 11. Dr. Eppler 28. 11. Dr. Evers 12. 12. Fellermaier * 28. 11. Flämig * 27. 11. Frehsee * 28. 11. Gewandt 12. 12. Gerlach (Emsland) * 28. 11. Graaff 12. 12. Handlos 28. 11. Härzschel * 28. 11. Höcherl 28. 11. Dr. Jahn (Braunschweig) * 28. 11. Dr. Kempfler 28. 11. Dr. Klepsch *** 28. 11. Krall * 28. 11. Dr. Lohmar 28. 11. Lücker * 28. 11. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 28. 11. Müller (Mülheim) * 28. 11. Dr. Müller (München) *** 27. 11. Orgaß 28. 11. Frau Dr. Orth 28. 11. Richter ** 28. 11. Schmidt (München) * 28. 11. von Schoeler 28. 11. Schwabe * 28. 11. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 27. 11. Dr. Schwörer * 28. 11. Seefeld * 28. 11. Springorum * 28. 11. Dr. Starke (Franken) 28. 11. Tillmann 28. 11. Vahlberg 28. 11. Dr. Vohrer ** 27. 11. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 12. 12. Walkhoff * 28. 11. Walther 5. 12. Frau Dr. Walz * 28. 11. Dr. von Weizsäcker 4. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Wörner 27. 11. Wohlrabe 27. 11. Frau Dr. Wolf ** 28. 11. Anlage 2 Erklärung nach § 59 GO des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr Der Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr ist jetzt in der vom Verkehrsausschuß angenommenen geänderten Fassung vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Es wird nun zwar von allen Seiten mit Recht betont, daß dies ein allgemein gehaltenes Gesetz zur Schließung einer bestehenden Rechtslücke sei und keinesfalls bereits eine Präjudizierung des Standortes der Versuchsanlage darstelle. Dennoch ist es notwendig, bei dieser Gelegenheit das Gesetz in Verbindung mit dem von der Bundesregierung geplanten Standort der Versuchsanlage im Donauried zu bewerten. Denn der Gesetzentwurf wurde natürlich besonders im bayerischen Landkreis Dillingen /Donau kritisch von allen Seiten unter die Lupe genommen, ja sogar überspitzt als „Lex-Donauried" bezeichnet. Die ständige und mehrjährige Konfrontation des Gesetzentwurfs mit den verschiedenen Interessen und Problemen, die der konkrete Standort Donauried aufwirft, ist dem Gesetzesvorhaben insgesamt gut bekommen. Das positive Ergebnis ist neben vielfältigen parlamentarischen Initiativen aus allen Fraktionen, nicht zuletzt der aufgeschlossenen und konstruktiven Haltung der Bundesregierung, zu verdanken. Sie hat mit zahlreichen Formulierungshilfen dazu beigetragen, daß bei einer späteren Anwendung des Gesetzes, z. B. auf eine Versuchsanlage im Donauried, faire rechtliche Regelungen Platz greifen. Dazu gehört u. a. die Übernahme der Kosten einer Versuchsanlage durch den Bund. Mit der Einbeziehung derartiger Versuchsanlagen in das Bundesimmissionsschutzgesetz hatte der Innenausschuß bereits vor längerer Zeit das Anliegen der betroffenen Bürger nach Lärm und Umweltschutz beachtet. Es bleibt zu wünschen, daß das Gesetz nun bald den Bundesrat passiert, damit man auch im Donauried, als dem möglicherweise ersten Standort einer Versuchsanlage, entsprechende Klarheit hat. Das Gesetz, verbunden mit dem auf das RadSchiene-System konzentrierten neuen Konzept des Bundes für die HSB, verstärkt ohne Zweifel die 14092* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 Chancen für die Versuchsanlage Donauried im Raumordnungsverfahren. Es wäre sicher falsch, die möglichen Belastungen zu verniedlichen, die bei einem Standort Donauried entstehen können. Insgesamt stärker wiegen jedoch die Vorteile für Nordschwaben, wenn man an die möglichen Arbeitsplätze, das Steueraufkommen, die Mittelbereitstellung in Verbindung mit dem Bau selbst und an den später möglichen Fremdenverkehr denkt. Trotz allem: Der Weg zur Verwirklichung der HSB-Versuchsanlage bleibt weiterhin risikoreich, steinig und ungewiß. Er ist letztlich nur zu meistern, wenn nicht nur der Bund, sondern auch der Freistaat Bayern konsequent positiv zu diesem Projekt eingestellt ist. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Fragen A 12 und 13) : Wieviel Beinahe-Unfälle hat es in den letzten drei Jahren im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland gegeben, und welches sind die Ursachen nach den Ermittlungen der Bundesanstalt für Luftfahrt? Ist die Bundesregierung bereit, innerhalb von vier Wochen dem Bundestag bzw. seinen zuständigen Ausschüssen ein Sicherheitskonzept zur Koordination der zivilen und militärischen Luftüberwachung vorzulegen? Die Gesamtzahl der Meldungen über Beinahezusammenstöße (Kategorie A der gefährlichen Begegnungen) ist in den Jahren von 1972 bis 1974 von 132 auf 91 zurückgegangen. Durch gezielte Maßnahmen wurde somit erfolgreich den hauptsächlichen Ursachen für Beinahezusammenstöße entgegengewirkt, nämlich vor allem — der Mischung von kontrollierten Instrumenten- und unkontrollierten Sichtflügen im kontrollierten Luftraum sowie — Pilotenfehlern. Zu den Maßnahmen gehören: — Die Einrichtung von Sichtflugbeschränkungsgebieten in Ballungszonen des gewerblichen Luftverkehrs, — die Einrichtung von reservierten Lufträumen für unkontrollierte militärische Flüge, — die Verbesserung von Flugverfahren in Flughafennähe sowie — gezielte Öffentlichkeitsarbeit, Ausbildung und Prüfung im Bereich der allgemeinen Luftfahrt. Daß darüber hinaus auf weiterreichende und einschneidende Maßnahmen nicht verzichtet werden kann, ist durch den unerwarteten Wiederanstieg der gefährlichen Begegnungen in den ersten 8 Monaten des Jahres 1975 deutlich geworden. Eine Änderung der Luftraumorganisation zur weiteren Entmischung des kontrollierten und unkontrollierten Luftverkehrs stößt, wie die bereits eingeführten Maßnahmen gezeigt haben, im begrenzten deutschen Luftraum und angesichts dessen Nutzung durch einen umfangreichen zivilen Luftverkehr und eine hohe Anzahl von militärischen Flügen der NATO-Verbände auf große Schwierigkeiten. Die am 14. November dieses Jahres wirksam gewordene Beschränkung der Sichtflüge oberhalb 3 300 m Flughöhe stellt zunächst eine Teilmaßnahme dar. Die Bundesminister für Verkehr und der Verteidigung haben am 11. November 1975 ihre Staatssekretäre Fingerhut und Ruhnau beauftragt, zusätzlich zu den bisher bereits getroffenen Maßnahmen unverzüglich Vorschläge vorzulegen, die Luftraumorganisation und die Vorschriften über das Verhalten im Luftraum mit dem Ziel zu ändern, die Zahl der gefährlichen Begegnungen zu reduzieren. Im übrigen haben inzwischen die Ausschüsse für Verkehr und für Verteidigung des Deutschen Bundestages die Bundesregierung bereits aufgefordert, anläßlich einer gemeinsamen Sitzung ihr Konzept vorzulegen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kraske (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Fragen A 21 und 22) : Was hat die Bundesregierung veranlaßt, meine Frage nach geeigneten Maßnahmen zur Abwendung von Gefährdungen im Luftverkehr, die ich am 23. Juli 1975 auf Grund eines BeinaheZusammenstoßes über Osnabrück gestellt hatte, mit dem allgemein gehaltenen Hinweis zu beantworten, der Ansatz zur Lösung der Probleme liege „vor allem in einer Verbesserung der Einhaltung der luftverkehrsrechtlichen Vorschriften durch die militärischen Piloten, d. h., in einer Erhöhung der fliegerischen Disziplin", wenige Wochen später aber auf Grund eines weiteren — allerdings von der Offentlichkeit stark beachteten — Beinahe-Zusammenstoßes nach einem Gespräch auf Ministerebene militärische Sichtflüge oberhalb 3 300 m Höhe zu verbieten? Wie rechtfertigt es die Bundesregierung, daß sie eine entsprechende Änderung der geltenden Vorschriften, die sie doch offenkundig für notwendig und sinnvoll hält, erst jetzt verfügt hat, obwohl sie bereits in ihrer Antwort vom 8. August 1975 mitgeteilt hat, daß es nach den ihr vorliegenden Meldungen 1974 242 gefährliche Begegnungen, davon 91 ernstere Fälle der Kategorie A, gegeben hätte? Die gefährliche Begegnung zwischen einer Lufthansa-Boeing und zwei G 91-Flugzeugen der Bundeswehr am 30. Oktober dieses Jahres im Luftraum südöstlich von Frankfurt hat erneut deutlich gemacht, daß die Verbesserung der Einhaltung luftrechtlicher Vorschriften eine wesentliche Voraussetzung für eine Erhöhung der Sicherheit im Luftraum darstellt. Die bisher vorliegenden Ergebnisse aus der Untersuchung dieses Vorfalls deuten darauf hin, daß die Ursache in einem schuldhaften Verhalten einzelner im flugbetrieblichen Bereich der Bundeswehr zu suchen ist. In den Jahren 1972 bis 1974 konnte durch eine Reihe von Maßnahmen auf dem Gebiet der Luftraumorganisation, der Flugverfahren und des Flugbetriebes ein starker Rückgang der „gefährlichen Begegnungen zwischen Luftfahrzeugen" erreicht werden (ein Rückgang von 43 % bei den Vorfällen der Risikokategorie A, nämlich von 74/1972 auf Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 14093* 42/1974, an denen militärische Luftfahrzeuge beteiligt waren). Diese Entwicklung rechtfertigt die Annahme, daß die getroffenen Maßnahmen bereits gegriffen haben und zunächst ausreichen. Die inzwischen vorliegende Vergleichsübersicht über die gefährlichen Begegnungen in den Monaten Januar bis August der Jahre 1974 und 1975 zeigt demgegenüber jedoch einen unerwarteten Wiederanstieg. Dies veranlaßte die Bundesregierung, einschneidendere Maßnahmen vorzubereiten und als Sofortmaßnahme mit Wirkung vom 14. November 1975 Sichtflüge im Luftraum oberhalb 3 300 m Flughöhe zu beschränken. Im übrigen haben inzwischen die Ausschüsse für Verkehr und für Verteidigung des Deutschen Bundestages die Bundesregierung bereits aufgefordert, anläßlich einer gemeinsamen Sitzung ihr Konzept zur Sicherung des Luftverkehrs vorzulegen. Dies wird baldmöglichst geschehen — voraussichtlich am 10. Dezember 1975 laut telefonischer Auskunft des Ausschusses. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolf (SPD) (Drucksache 7/4322 Frage A 35) : Beabsichtigt die Bundesregierung, ähnlich wie beim stufenweisen Abbau von bleihaltigen Zusätzen im Benzin, die „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft" (sogenannte TA-Luft nach § 48 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes — BImSchG) dahin gehend zu ändern, daß die Höchstwerte der Massenkonzentration staubförmiger Schwermetallemissionen der Klasse I stufenweise gesenkt werden soweit technisch möglich gegebenenfalls auf Null, und wie sieht ein internationaler Vergleich der erwähnten Höchstwerte der Klasse I aus? Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, in die TA Luft Vorschriften über den stufenweisen Abbau von Grenzwerten für Schwermetalle aufzunehmen. Die TA Luft enthält die nach dem heutigen Stand der Technik möglichen Emissionsbegrenzungen in den Abgasen von genehmigungsbedürftigen Anlagen. Damit ist alles getan, was nach dem heutigen Kenntnisstand möglich ist. Die Bundesregierung wird jedoch die TA Luft laufend dem Fortschritt der Technik anpassen, wie es dem klaren Auftrag des Gesetzes entspricht. Zu diesem Zweck fördert die Bundesregierung Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Luftreinhaltung. Ein internationaler Vergleich von Emissionswerten ist nicht ohne Vergleich des jeweils geltenden Rechts möglich. In nur wenigen Ländern sind Emissionswerte allgemein verbindlich festgelegt, und dann auch nur für wenige Schadstoffe. Diese Werte sind im allgemeinen auch technisch nicht vergleichbar. Zu einer besseren Überwachung sind Emissionsbegrenzungen in der TA Luft grundsätzlich auf einen genau definierten Zustand des Abgases bezogen. In anderen Ländern, z. B. in den USA, richten sie sich überwiegend nach der Menge des erzeugten Produktes. In keinem anderen Lande ist festzustellen, daß die Schadstoffe so weitgehend aufgegliedert werden — und das auch noch nach dem Grad ihrer unterschiedlichen Gefährlichkeit — wie das in der TA Luft geschieht. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage A 36) : Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß südvietnamesischen Ehegatten deutscher Staatsbürger die Einbürgerung gewährt wird, ohne ihnen die Entlassung aus dem südvietnamesischen Staatsverband abzuverlangen, sofern sie einen Antrag auf Entlassung an die frühere südvietnamesische Regierung gerichtet haben? Die Vermeidung von Mehrstaatigkeit ist ein international anerkannter Grundsatz, der in der Einbürgerungspraxis der Staaten durchweg beachtet wird. Er soll verhindern, daß die Loyalität eines Bürgers zu seinem Staat durch die Angehörigkeit zu einem anderen Staat beeinträchtigt wird und daß international privatrechtlich eine für den Bürger riskante Rechtsunsicherheit entsteht. Danach wird einem Einbürgerungsantrag in der Regel nur stattgegeben, wenn nachgewiesen ist, daß der Einbürgerungsbewerber spätestens mit der Einbürgerung aus seiner bisherigen Staatsangehörigkeit ausscheidet. Das gilt grundsätzlich auch gegenüber Einbürgerungsbewerbern aus Vietnam. Der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit schließt allerdings nicht aus, daß zur Vermeidung von Härten in besonders gelagerten Fällen Mehrstaatigkeit hingenommen wird und hingenommen werden muß. Eine derartige Ausnahmesituation wird bei der gegenwärtigen Lage in Vietnam vor allem auch für südvietnamesische Einbürgerungsbewerber, die mit deutschen Ehegatten verheiratet sind, angenommen. Im übrigen darf ich bemerken, daß für diese Personen im Einbürgerungsverfahren keine Sondervorschriften gelten. Wie andere Ausländer auch können sie die angestrebte Einbürgerung erst erreichen, wenn sie die Regelvoraussetzungen erfüllen, die für eine Einbürgerung gefordert werden, U. a. eine Mindestniederlassung von 10 Jahren, die bei mit Deutschen verheirateten Ausländern 5 Jahre beträgt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 7/4322 Fragen A 42 und 43) : 14094* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 Auf Grund welcher internationalen Vereinbarung wird von der Bundesregierung Trauerbeflaggung anläßlich des Todes ausländischer Staatsoberhäupter angeordnet? Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung im Fall des Todes des chilenischen Staatspräsidenten Salvador Allende keine Trauerbeflaggung angeordnet? Im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt beantworte ich die Fragen wie folgt: 1. Die Trauerbeflaggung beim Tode ausländischer Staatsoberhäupter entspricht, wie ich in der Antwort auf die Frage des Herrn Kollegen Meinike ausgeführt habe, internationalem Brauch. Dieser beruht nicht auf besonderen Vereinbarungen, sondern auf Regeln, die sich seit langem in der Staatenpraxis herausgebildet haben. Auf diesen Regeln beruht auch die Bestimmung im Erlaß der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes in der Fassung von 1964, welche vorsieht, daß beim Ableben eines ausländischen Staatsoberhauptes der Bundesminister des Innern im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt Trauerbeflaggung für die obersten Bundesbehörden im Raum Bonn anordnet. 2. Dagegen ist beim Tode eines Staatsoberhauptes anläßlich eines Umsturzes eine Trauerbeflaggung in anderen Staaten international nicht üblich. Die Gründe hierfür habe ich ebenfalls bereits dargelegt. Die Beflaggung ist keine Maßnahme zur Bekundung von Sympathien oder Antipathien im Zusammenhang mit Ereignissen in fremden Staaten. Beispielsweise wurde auch beim Tode des Staatspräsidenten von Bangla Desh nicht geflaggt, der bei einem Putsch getötet wurde. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/4322 Frage A 46) : Welche Konsequenzen sind aus dem Betriebsunfall mit zwei Todesopfern im Kernkraftwerk Gundremmingen für die Reaktorsicherheit hinsichtlich technischer und personenbezogener Sicherheitsvorkehrungen zu ziehen? Zunächst muß festgestellt werden, daß es sich bei dem Betriebsunfall um keinen reaktortypischen Störfall handelt, sondern um einen Unfall, der im konventionellen Bereich der Technik in der Bundesrepublik trotz aller vorgeschriebenen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung mit einer statistischen Häufigkeit von ein bis einige Male im Jahr vorkommt. Im Hinblick auf das besondere Gefährdungspotential eines Kernkraftwerkes verdient jedoch die starke Wechselwirkung zwischen Arbeitsschutz bzw. Unfallverhütung einerseits und technisch-betrieblicher Sicherheit andererseits besondere Beachtung. Deshalb hat die Bundesregierung gerade bei Kernkraftwerken der Einhaltung der im konventionellen Bereich der Technik bewährten Regeln des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung einen hohen Rang eingeräumt. Dies kommt auch in den Richtlinien über die Gewährleistung der Sicherheit und des Arbeitsschutzes bei Wartungs- und Reparaturarbeiten in Kernkraftwerken zum Ausdruck, die als Bestandteil der sogenannten Reaktorsicherheitskriterien im Juni 1974 durch den Länderausschuß für Atomkernenergie endgültig und verbindlich beschlossen wurden. Unabhängig hiervon und bereits wesentlich früher hatte das für die Bundesaufsicht über die Durchführung des Atomgesetzes zuständige Bundesinnenministerium die obersten atomrechtlichen Landesbehörden allgemein auf die absolute Notwendigkeit hingewiesen, daß mit Rücksicht auf Gesichtspunkte des Arbeitsschutzes und deren Wechselwirkung mit denjenigen der Sicherheit alle Handlungen innerhalb der Reaktoranlage, die betriebliche Experimente und Versuche sowie Wartungs- und Reparaturarbeiten betreffen, einer eingehenden sicherheitstechnischen Planung, Vorbereitung und vor allem strikten Überwachung bedürfen. Dem Bundesminister des Innern lagen jedoch bei der Wahrnehmung seiner Zuständigkeit für die Bundesaufsicht bisher keine unmittelbaren und etwa als symptomatisch zu bezeichnenden Erkenntnisse vor, aus denen sich Hinweise ergeben hätten, daß die von den Länderbehörden getroffenen Maßnahmen den besonderen sicherheitstechnischen Erfordernissen der Kerntechnik möglicherweise nicht angemessen sind. Der Unfall im Kernkraftwerk Gundremmingen gibt Anlaß zu gezielter Prüfung, ob die Wartungs- und Reparaturvorschriften entsprechend ihrer sicherheitstechnischen Bedeutung mit hinreichendem Auflösungsgrad aufgestellt sind und angewendet werden. Der für die Aufsicht über die Durchführung des Atomgesetzes durch die Länder verantwortliche Bundesminister des Innern hat deshalb vorläufig folgende Konsequenzen aus dem Vorfall gezogen bzw. entsprechende Schritte eingeleitet: 1. Alle obersten atomrechtlichen Aufsichtsbehörden, in deren Zuständigkeitsbereich Kernkraftwerke in Betrieb bzw. in Inbetriebnahme begriffen sind, wurden inzwischen angewiesen, über den Stand der Anwendung und Umsetzung der vorher erwähnten Richtlinie über Wartungs- und Reparaturarbeiten im einzelnen binnen 60 Tagen zu berichten. 2. Auf der Grundlage der angeforderten Berichte wird der Bundesminister des Innern die Einheitlichkeit und sicherheitstechnische Zweckmäßigkeit der auf diesem Gebiete praktizierten Regelungen einer unverzüglichen Überprüfung und weiteren Abstimmung im Länderausschuß für Atomkernenergie unterziehen. 3. Im Vorgriff auf das Ergebnis der Maßnahmen unter 1. und 2. wurden die Länder angewiesen, bis auf weiteres dafür Sorge zu tragen, daß mit sofortiger Wirkung Wartungs- und Reparaturarbeiten der generellen Art, wie sie Anlaß zum Unfall im Kernkraftwerk Gundremmingen gaben, nur nach Begutachtung und Freigabe durch einen unabhängigen Sicherheitssachverständigen nach Wahl der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde zugelassen werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 14095* Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/4322 Fragen A 47 und. 48) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Untersuchungsergebnisse über den Unfall im Kernkraftwerk Gundremmingen vorbehaltlos und in allen Details der breiten Öffentlichkeit bekanntzugeben? Erfolgten die Reperaturen im Kernkraftwerk Gundremmingen auf Grund bereits voraussehbar gewesener Sicherheitsrisiken? Zu Frage A 47: Im Einklang mit dem Bekenntnis zur Notwendigkeit einer rückhaltlosen Information ,der Offentlichkeit über alle Fragen der Kernenergie, das die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage zum Risiko der Kernenergie im Sommer d. J. gegeben hat, wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß die abschließenden Ergebnisse der laufenden Untersuchungen über den Unfall in Gundremmingen und seiner Hintergründe im Einvernehmen mit der bayerischen Staatsregierung der Öffentlichkeit zu gegebener Zeit detailliert und vorbehaltlos bekanntgegeben werden. Im übrigen wird die sicherheitstechnische Analyse des Unfalles, wie alle anderen Störfälle in den Kernkraftwerken der Bundesrepublik Gegenstand der ebenfalls regelmäßig zur Veröffentlichung gelangenden Störfallberichterstattung sein. Zu Frage A 48: Wieweit bei den Reparaturen im Kernkraftwerk Gundremmingen alle möglichen Sicherheitsrisiken im Wege einer sorgfältigen Vorplanung und Vorbereitung jeweils hinreichend berücksichtigt wurden, ist Gegenstand der z. Z. insbesondere aus Anlaß des jüngsten Unfalles angeordneten noch laufenden Untersuchungen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/4322 Fragen A 51 und 52) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach bei einer Aktion des Bundeskriminalamts neben größeren Mengen von Waffen mehrere Behälter mit radioaktivem Material sichergestellt wurden, und kann die Bundesregierung Auskunft über Beschaffenheit und Herkunft dieses Materials geben? Wie hoch ist das Gefährdungspotential des sichergestellten radioaktiven Materials? Die angesprochenen Pressemeldungen betreffen nach meinen Feststellungen ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht in Frankfurt am Main. Das Bundeskriminalamt ist auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft tätig geworden. Für Auskünfte über ein Ermittlungsverfahren, das sich in der Hand der Staatsanwaltschaft eines Bundeslandes befindet, ist grundsätzlich diese zuständig. Nur die zuständige Staatsanwaltschaft kennt die Einzelheiten des Verfahrens und hat zu entscheiden, welche Tatsachen aus einem laufenden Ermittlungsverfahren der Öffentlichkeit mitgeteilt werden können. Angesichts des besonderen Interesses, das der Beschaffenheit und Gefährlichkeit radioaktiven Materials zukommt, habe ich mich jedoch darum bemüht, hierzu Informationen einzuholen. Nach Abstimmung mit den zuständigen hessischen Strafverfolgungsbehörden und dem Bundesministerium des Innern kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Bei einer Durchsuchung in Pforzheim wurden vier Bleibehälter sichergestellt, die nach ihrer Form und Kennzeichnung radio aktives Material enthalten konnten. Sie waren jedoch leer und sind nicht mehr strahlungsaktiv. Die Geigerzählerreaktion ist negativ. Die Behälter wurden von dem zuständigen Landesamt für Umweltschutz untersucht; das endgültige Untersuchungsergebnis steht noch aus. Nach den bisherigen Feststellungen des Bundeskriminalamts ist aber eine Gefahr durch die Behälter nicht gegeben. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 7/4322 Frage A 55) : Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß die Deutsche Bundesbank dem Beispiel der Niederlande und der Schweiz folgend in Zukunft besonders gekennzeichnete, für Blinde abtastbare Banknoten herausgibt? Der Vorschlag, Banknoten mit abtastbaren Kennzeichen für Blinde zu versehen, ist bereits von mehreren Seiten an die Deutsche Bundesbank herangetragen worden. Die Bundesbank beabsichtigt, bei der in Aussicht genommenen Entwicklung und Emission automatengerechter Banknoten zu prüfen, ob und wie die neuen Geldscheine mit abtastbaren Merkmalen ausgestattet werden können. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reddemann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4322 Fragen A 56 und 57): Hat Bundesfinanzminister Dr. Apel 1975 anläßlich eines Gesprächs mit einer offiziellen rumänischen Delegation deren Wunsch nach einem Milliardenkredit zurückgewiesen, und ist folglich die öffentliche Erklärung des Regierungssprechers Grünewald, Rumänien habe nie einen solchen Kreditwunsch geäußert, unrichtig? Hat der rumänische Staats- und Parteichef Ceausescu am Rande der KSZE-Gipfelkonferenz den Bundeskanzler auf finanzielle Probleme seines Landes hingewiesen und bei dieser Gelegenheit um einen Kredit oder andere Hilfe aus Bonn gebeten, und hat der Kanzler dann der Aufnahme von Expertenverhandlungen über solche Hilfsmöglichkeiten zugestimmt? 14096* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 Zu Frage A 56: Bei dem Gespräch zwischen Bundesminister Apel und einer rumänischen Regierungsdelegation unter der Leitung des ZK-Sekretärs Stefan Andrej am 27, Mai 1975 hat die rumänische Seite mit der Begründung, Rumänien sei ein Entwicklungsland, die Bitte geäußert, von der Bundesregierung einen staatlichen Kredit zu günstigen Bedingungen (Kapitalhilfe) zu erhalten. Eine Größenordnung für den Kredit wurde nicht genannt. Bundesminister Apel hat darauf hingewiesen, daß die Bundesrepublik Deutschland zinsgünstige Kredite nur an solche Länder vergibt, die international als Entwicklungsländer anerkannt sind. Zu diesem Kreis gehört Rumänien nicht. Zu Frage A 57: Der Bundeskanzler ist am Rande der KSZE- Gipfelkonferenz mit Staatspräsident Ceausescu zu einem Gespräch zusammengetroffen, in dessen Verlauf Staatspräsident Ceausescu darauf hinwies, daß die Handelsbilanz der beiden Länder ausgewogener werden müsse und daß Rumänien auf Erleichterungen bei Krediten und Zinsen hoffe. Der Herr Bundeskanzler erklärte sich damit einverstanden, daß noch im Laufe dieses Jahres Sachverständige zusammenkommen, um die damit zusammenhängenden Fragen zu prüfen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage A 61) : Ist die Zentralbankgeldmenge trotz der Aufnahme von 7,8 Milliarden DM öffentlicher Schuldtitel im Rahmen des von der Deutschen Bundesbank vorgesehenen Wachstums von 8% geblieben? Sie scheinen davon auszugehen, daß zwischen der Offenmarktpolitik der Deutschen Bundesbank und der Entwicklung der Zentralbankgeldmenge ein enger Zusammenhang besteht. Das ist jedoch nicht der Fall. Denn durch den Ankauf öffentlicher Schuldtitel werden zunächst lediglich die freien Liquiditätsreserven der Geschäftsbanken erhöht. Ob diese Zunahme der freien Bankenliquidität eine monetäre Expansion zur Folge hat, ist nicht zuletzt von dem Verhalten des Nichtbankensektors abhängig. Im übrigen liegt die Wachstumsrate der Zentralbankgeldmenge durchaus in dem von der Bundesbank angestrebten Rahmen, nämlich die Zentralbankgeldmenge im Jahresverlauf 1975 im mehrmonatigen Durchschnitt mit einer Jahresrate von etwa 8 % wachsen zu lassen. Das Wachstum betrug — auf Jahresrate umgerechnet — Ende September 1975 7,9 % und Ende Oktober 1975 8,6 %. Dabei darf nicht übersehen werden, daß es sich bei dem Wachstumsziel für die Zentralbankgeldmenge um eine mittelfristig anzustrebende Zielgröße handelt, bei der kurzfristige Ausschläge nach der einen oder anderen Richtung nicht auszuschließen sind. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Fragen A 72 und 73) : Hat es die Bundesregierung unterlassen, im Vollzug ihrer Beschlüsse in Brüssel die nötigen Mittel im Haushaltsplan 1976 — im Einzelplan 10 — für die Verbilligung von Heizöl für den deutschen Gartenhau bereitzustellen, obwohl sie wußte, daß die niederländische Regierung ihrem Gartenbau hohe Subventionen zugesagt hat und was waren bejahendenfalls die Gründe? Ist die Bundesregierung der Meinung, die Erzeugerbeteiligung bei den Kosten für die Milchüberschußverwertung so zu gestalten, daß die „Interventionsmolkereien" = Werkmilchmolkereien eine Abgabe zahlen sollen, um ihnen den Marktvorsprung zu nehmen? Zu Frage A 72: Es trifft nicht zu, daß die Bundesregierung am Beschluß der Verlängerung der „Leitlinie der Kommission für die Gewährung einzelstaatlicher Beihilfen zur Anpassung des Unterglasgartenbaues und der Küstenfischerei an die Entwicklung der Energiemärkte" beteiligt war. Vielmehr hat die EG-Kommission, wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, in eigener Zuständigkeit die Verlängerung beschlossen und sie den Mitgliedstaaten mitgeteilt. Wie Ihnen ebenfalls bekannt ist, hat die Bundesregierung in Übereinstimmung mit sieben Mitgliedstaten dagegen erhebliche Bedenken geltend gemacht. Schon rein zeitlich konnte deshalb die Bundesregierung einen entsprechenden Haushaltsansatz im Einzelplan 10 für das Haushaltsjahr 1976 nicht vorsehen. Ein Haushaltsansatz für das Haushaltsjahr 1976 ist auch deshalb unterblieben, weil dieser gegen damals bestehendes EG-Recht verstoßen hätte. Außerdem ist die Beihilfe des Vorjahres damals gerade deshalb als einmalige Hilfe bezeichnet worden, weil langfristig Beihilfen kein geeignetes Mittel zur Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen darstellen. Zu Frage A 73: Wie bereits anläßlich der Beantwortung der Anfrage Nr. 24 in der Fragestunde vom 5./6. November 1975 mitgeteilt wurde, ist es noch offen, ob und in welcher Weise eine Erzeugermitverantwortung im Agrarministerrat verwirklicht werden kann. Es wäre daher verfrüht, hier Einzelheiten verschiedener möglicher Modelle einer Erzeugerbeteiligung zu diskutieren. Soviel sei jedoch versichert: die Bundesregierung wird um eine wohlausgewogene Lösung bemüht sein — nicht nur im Verhältnis zu den anderen Partnerstaaten, sondern auch und gerade im vielschichtigen Innenverhältnis der an Erzeugung und Absatz der Milch Beteiligten zueinander. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 14097* Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/ CSU) (Drucksache 7/ 4322 Fragen A 78 und 79) : Wie hoch müßte — unter Berücksichtigung steigender Sozial- und Steuerlasten — die tarifliche Anhebung der Löhne und Gehälter für Arbeitnehmer sein, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung überschreiten, damit für diese Gruppe „das Gerede von einer Lohnpause oder einem Gehaltsstopp", wie sich der Bundeskanzler ausdrückt, „dummes Zeug" bleibt und nicht Realität wird? Betrifft die Aussage des Bundeskanzlers, das Gerede von Lohn- oder Gehaltsstopp sei „dummes Zeug", auch die Tatsache, daß allein schon zum Ausgleich des Realeinkommensverlustes Tariferhöhungen in Höhe der ermittelten Inflationsrate erforderlich wären, oder ist die Erklärung des Bundeskanzlers so zu verstehen, daß lediglich die Nominalhöhe der Löhne und Gehälter gemeint ist, über die Veränderung des Realwerts der Einkommen aber nichts ausgesagt werden sollte? Im Hinblick auf die Tarifautonomie versagt es sich die Bundesregierung, bestimmte Steigerungsraten für eine zukünftige tarifliche Anhebung der Löhne und Gehälter zu nennen. Das gilt auch in bezug auf bestimmte Arbeitnehmergruppen, wie z. B. die von Ihnen angesprochenen Bezieher von hohen Arbeitsentgelten. Derartige Zahlenangaben könnten als Lohnleitlinien mißverstanden werden, die mit der Tarifautonomie nicht vereinbar sind. Zu der zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken. Der von Ihnen zitierte Ausspruch des Herrn Bundeskanzlers bezieht sich auf die vereinzelt zu hörende Empfehlung, in der Tarifrunde 1976 entweder auf tarifliche Lohn- und Gehaltserhöhungen ganz zu verzichten oder nur mit einer extrem niedrigen Rate zufrieden zu sein. Ich möchte hier im Hinblick auf die Tarifautonomie nur allgemein zum Ausdruck bringen, daß die Bundesregierung davon ausgeht, daß die Tarifparteien auch in Zukunft die Verantwortung für ihren Bereich tragen und sie auch wahrnehmen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretär Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Freiherr von KühlmannStumm (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage A 80) : Inwieweit stimmt die Bundesregierung unter Berücksichtigung des Antwortschreibens des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesarbeitsministerium, Buschfort, an mich vom 11. August 1975 mit der Modellrechnung des Instituts der Deutschen Wirtschaft über die Entwicklung der Rentenfinanzen, die interne Berechnungen des Sozialbeirats bestätigen, überein? Die Bundesregierung hat im Rentenanpassungsbericht 1976 über die längerfristige finanzielle Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherungen berichtet. Hierin sind die Grundannahmen, die Modellkombinationen und Berechnungsmethoden, der von der Bundesregierung vorgelegten Vorausberechnungen umfassend dargestellt. Sie sind in einen eigens für diesen Zweck ins Leben gerufenen Abstimmungskreis von Fachleuten der obersten Bundesbehörden, der Versicherungsträger, der Deutschen Bundesbank und des Bundesrechnungshofes eingehend beraten worden. Die Alternativrechnungen des Sozialbeirats sind auf Wunsch dieses Gremiums im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung aufgestellt worden. In seinem Gutachten hat sich der Sozialbeirat intensiv auch mit diesen Alternativen und Variationsmöglichkeiten auseinandergesetzt. Er hat im Ergebnis eine Anpassung der Bestandsrenten um 11 % empfohlen. Soweit Sie die Modellrechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft ansprechen, möchte ich folgendes bemerken. Die Einschätzung künftiger Daten, die für die finanzielle Entwicklung der Rentenversicherungen von Bedeutung sind, ist nicht zuletzt auch eine Frage der Einschätzung unserer ökonomischen und gesellschaftlichen Entwicklung überhaupt. Es ist niemandem verwehrt, hier Überlegungen anzustellen, die — je nach dem Standort — pessimistisch, realistisch oder optimistisch ausfallen können. Die Bundesregierung kann sich nicht mit allen angebotenen Alternativen auseinandersetzen. Sie ist der Auffassung, daß sie sich innerhalb der statistisch abgrenzbaren Erfahrungswerte der Vergangenheit auf realistische Annahmen stützen kann. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolf (SPD) (Drucksache 7/4322 Frage A 82) : Trifft es zu, daß im Jahr 1975 mit einer Ausgabensteigerung von 30 % bis 40 % für zahnmedizinische Leistungen zu rechnen ist? Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen ist nicht auszuschließen, daß die Aufwendungen der gesetzlichen Krankenversicherung für zahnmedizinische Leistungen, d. h. für zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz, im Jahre 1975 voraussichtlich um 30 bis 40 % ansteigen. Der Anstieg ist im Jahre 1975 wesentlich höher als in den Vorjahren: 1971-1973 stiegen die entsprechenden Aufwendungen im Durchschnitt um 18,0 % pro Jahr, im Jahre 1974 um 19,9 %. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 7/4322 Frage A 83) : Wird die im Haushaltsstrukturgesetz vorgesehene Kürzung der Kurzeiten für Kriegsbeschädigte nachteiligen Enfluß auf den Bau von bereits projektierten Kurkliniken für Behinderte haben? Ich darf wohl davon ausgehen, daß sich Ihre Frage auf die Erholungsfürsorge für Beschädigte und Hinterbliebene im Rahmen der Kriegsopfer- 14098* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 fürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz bezieht. Die Dauer der Erholungsaufenthalte nach dem Bundesversorgungsgesetz soll durch das Haushaltsstrukturgesetz in der Regel auf drei Wochen begrenzt werden. Nach Ansicht der Bundesregierung wird eine solche Regelung kaum Einfluß auf bereits projektierte Erholungsheime haben. Sollte sich Ihre Frage jedoch auf den Bereich der Badekuren nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen, kann davon ausgegangen werden, daß unter Berücksichtigung der im Haushaltsstrukturgesetz vorgesehenen Maßnahmen, Badekuren nur in zweijährigen Abständen zu bewilligen, über das derzeitig vorhandene Angebot an Kurplätzen hinaus kein weiterer Bedarf an Kurplätzen besteht. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 7/4322 Frage A 84) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Lehrinstitut der Holzwirtschaft und Kunststofftechnik in Rosenheim streng geheime Schulungen durchführt, die Personalchefs in der „Technik der Personalauslese" unterweisen und sie im einzelnen befähigen sollen, sogenannte Persönlichkeits- und Gesundheitstests durchzuführen, ohne daß der Betroffene davon Kenntnis hat, den Charakter von Bewerbern in Sekundenschnelle festzustellen und den Gesundheitszustand und das „Gesundheitsschicksal" in drei Minuten — insbesondere durch Fingerform, Fingerhaltung und Beschaffenheit der Fingernägel -- zu ermitteln, z. B. Vorstadien der Krebserkrankung Jahrzehnte vor Ausbruch der Krankheit, und welche gesetzgeberischen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegen die Verbreitung solcher extrem in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eingreifenden Beurteilungsmethoden einzuleiten? Die Bundesregierung ist kürzlich durch den Berufsverband Deutscher Psychologen e. V. im Hinblick auf den Entwurf eines Arbeitsverhältnisgesetzes darüber unterrichtet worden, daß das Lehrinstitut der Holzwirtschaft und Kunststofftechnik in Rosenheim ein Sonderseminar über „Technik der Personalauslese" für Unternehmer, Personalchefs, Personalassistenten und Führungskräfte der Personalauswahl durchführt. Zur Zeit prüft die Bundesregierung in Verbindung mit den einschlägigen Fachkreisen und Fachleuten, wie dem Mißbrauch psychologischer Tests bei der Einstellung von Arbeitnehmern durch entsprechende gesetzliche Bestimmungen in dem geplanten Arbeitsverhältnisgesetz begegnet werden könnte. Ich darf insoweit auf meine Antwort vom 19. Juni 1974 auf eine von Ihnen zu diesem Komplex gestellte Frage Bezug nehmen. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung hat auf Veranlassung des Berufsverbandes Deutscher Psychologen e. V. geprüft, ob gegen das erwähnte Sonderseminar rechtliche Schritte unternommen werden könnten. Es sah jedoch trotz erheblicher Bedenken keine gesetzliche Handhabe für ein Einschreiten gegen dieses Sonderseminar. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 7/4322 Frage A 85) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Auszubildende nach dem Betriebsverfassungsgesetz dann nicht mehr an Jugendversammlungen teilnehmen dürfen, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, obwohl die ausbildungspolitischen Probleme im Betrieb in der Praxis ausschließlich in Jugendversammlungen erörtert werden, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die einschlägigen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes dahin gehend geändert werden sollten, auch solche Auszubildende an Jugendversammlungen teilnehmen zu lassen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben? Die Jugendvertretung ist neben dem Betriebsrat kein selbständiges Organ der Betriebsverfassung. Sie kann die Belange der jugendlichen Arbeitnehmer nur gegenüber dem Betriebsrat geltend machen. Dem Betriebsrat obliegt es, dieses Interesse nunmehr gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Nach Auffassung der Bundesregierung besteht keine Notwendigkeit, von Gesetzes wegen den Auszubildenden über 18 Jahre ein Teilnahmerecht an der Jugendversammlung einzuräumen. Ausbildungsprobleme können wie alle die Arbeitnehmer betreffenden Fragen in einer Betriebsversammlung, an der alle Arbeitnehmer, auch die jugendlichen Arbeitnehmer, teilnehmen können, erörtert werden. Außerdem besteht nach § 42 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz die Möglichkeit, Arbeitnehmer organisatorisch oder räumlich abgegrenzter Betriebsteile zu Abteilungsversammlungen zusammenzufassen; insbesondere in Betrieben mit einer eigenen Lehrwerkstatt besteht damit die Möglichkeit einer speziellen Versammlung aller Auszubildenden ohne Rücksicht auf ihr Alter zur Erörterung ihrer gemeinsamen Belange. Schließlich ist von Gesetzes wegen auch nicht ausgeschlossen, auch in anderen Fällen, in denen dies im konkreten Einzelfall einmal erforderlich sein sollte, im Einvernehmen aller Beteiligten eine Versammlung der Auszubildenden durchzuführen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4322 Frage A 86) : Angesichts der Tatsache, daß, gemessen an den Vergabebedingungen, eine Vielzahl von Dienstwohnungen des Bundes unter- und damit fehlbelegt sind mit der Folge, daß nichtbegünstigte junge Familien die wesentlich teureren Wohnungen des freien Markts beziehen müssen, frage ich die Bundesregierung, auf welchem Wege sie diese Ungerechtigkeit beseitigen will, welche Zahlen ihr über die Fehlbelegung vorliegen und wie häufig eine Überprüfung der Belegung stattfindet? Der Bund verfügt nur über eine verhältnismäßig geringe Anzahl von Dienstwohnungen, die in Frage kommenden Bediensteten grundsätzlich nur im Rahmen eines bestehenden und auch nur für die Dauer der Ausübung des Dienstverhältnisses überlassen werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 14099* Ich unterstelle daher, daß sich Ihre Anfrage auf Wohnungen bezieht, die unter Einsatz von Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes errichtet worden sind und dem Besetzungsrecht des Bundes unterliegen. Zur Durchführung des Besetzungsrechts sind Bestimmungen erlassen worden, die sowohl die Vergabe der Wohnungen wie auch das an den Eigentümer zu richtende Kündigungsverlangen des Bundes regeln, wenn Wohnungen unterbelegt sind. Diese Regelung sieht im einzelnen vor, daß Kündigungen nicht nur auszusprechen sind, wenn der Bedienstete, dessen Wohnung zur Unterbringung anderer Bediensteter dringend benötigt wird, aus dem Bundesdienst ausscheidet, sondern auch, wenn die Wohnung unterbelegt ist, weil sich z. B. die Personenzahl der Familie des Bediensteten verringert hat. Die mit der Durchführung dieser Weisung befaßten Dienststellen — die Oberfinanzdirektionen und Wehrbereichsverwaltungen — sind allerdings gehalten, bei Unterbelegung einer Wohnung zunächst einen Austausch mit einer kleineren, der Personenzahl angemessenen Wohnung zu versuchen. Erst wenn dies aus Gründen, die beim Mieter liegen, nicht erreicht werden kann, kommt eine Kündigung in Betracht. Dabei müssen jedoch das Interesse der Dienststelle an der benötigten Wohnung und die persönlichen und sozialen Verhältnisse des Betroffenen sorgfältig abgewogen werden, um Härten soweit als möglich zu vermeiden. Die sinnvolle Anwendung der vorstehend erläuterten Regelung schließt für den Bereich der Wohnungsfürsorge Fehlbelegungen in der Regel aus. Als fehlbelegt können indes nach Auffassung der Bundesregierung nur Wohnungen angesehen werden, wenn die Zahl der Wohnräume (ohne Küche und Bad) die Zahl der Personen einer Familie um mehr als 1 übersteigt. Dies bedeutet, daß z. B. im Falle des Todes des Bediensteten oder eines Familienangehörigen noch nicht die Freimachung der Wohnung betrieben wird. Zahlen über Einzelfälle einer Unterbelegung, die bei einem Bestand von rd. 180 000 Mietwohnungen vorkommen mögen, sind nicht bekannt. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Fragen A 87 und 88): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesfinanzministers, daß das allein vom Bund finanzierte Regionalprogramm nicht mit Artikel 104 a Abs. 1 des Grundgesetzes zu vereinbaren ist, und wo findet dann das bereits seit 1971 durchgeführte Regionalprogramm seine verfassungsrechtliche Grundlage? Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Situation und künftige Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus im ersten Förderungsweg auf Grund der bisherigen Förderungsergebnisse dieses Jahrs? Zu Frage A 87: Gemäß Art. 104 a Abs. 4 GG kann der Bund den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden gewähren, die zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums erforderlich sind. Unter diese Finanzhilfen fallen sämtliche Mittelzuweisungen des Bundes an die Länder für die Förderung des sozialen Wohnungsbaues. Diese Mittelzuweisungen erfolgen im Rahmen des sog. „Langfristigen Wohnungsbauprogramms" des Bundes, welches aus einer ganzen Reihe sich funktional ergänzender und einander bedingender Teilmaßnahmen besteht, wie z. B. der Grundförderung, dem Intensivprogramm, dem Regionalprogramm usw. Dabei erfolgt z. B. die nachhaltigere, zum großen Teil mit öffentlichen Baudarlehen durchgeführte Förderung des sozialen Wohnungsbaues in der Grund- und Intensivförderung zum weit überwiegenden Teil mit Landesmitteln, während die stärker degressive Förderung im Regionalprogramm nur mit Aufwandssubventionen allein mit Bundesmitteln geschieht und die Länder in diesem Programmteil die für die Aufnahme von Hypothekendarlehen im zweitstelligen Beleihungsraum erforderlichen öffentlichen Bürgschaften übernehmen. Insgesamt beteiligt sich der Bund an der Förderung des sozialen Wohnungsbaues durch die Länder im Rahmen und als Bestandteil des langfristigen Wohnungsbauprogramms zu etwas mehr als 25 %. Zusammenfassend ist zu sagen, daß das bereits seit 1971 im Rahmen des langfristigen Wohnungsbauprogramms durchgeführte Regionalprogramm mit Art. 104 a Abs. 4 GG in Einklang steht. Davon gehen offensichtlich bisher auch die Bundesländer aus, die das Regionalprogramm als wesentliche Erweiterung der Bundesförderung im Wohnungsbau ansehen. Zu Frage A 88: Alles in allem günstig und zufriedenstellend. Nach den Schnellmeldungen der Länder sind von Januar bis einschließlich September 1975 von den Bewilligungsstellen für insgesamt 88 677 Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues (1. und 2. Förderungsweg) direkte staatliche Hilfen bewilligt worden. Auf den 1. Förderungsweg entfielen in diesem Zeitraum 45 584 geförderte Wohnungen; gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum bedeutet das einen Rückgang um 10,9 %. Der Rückgang im 1. Förderungsweg wurde durch die anhaltend positive Entwicklung im 2. Förderungsweg mehr als ausgeglichen; in den ersten 3 Quartalen dieses Jahres wurde das Förderungsergebnis des Vorjahreszeitraumes um 27,7% überschritten. Dazu trug vor allem das Regionalprogramm des Bundes bei. Die rückläufige Zahl der im 1. Förderungsweg geförderten Wohnungen ist u. a. auf höhere Förderungssätze im Einzelfall zurückzuführen. Eine Verstärkung der finanziellen Leistungen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau liegt gegen- 14100* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 wärtig außerhalb der finanzwirtschaftlichen Möglichkeiten. Der Bewilligungsrahmen des Bundes für 1976 sieht für die Förderung im 1. Förderungsweg rd. 700 Mio DM vor. Darüber hinaus lassen sich über die künftige Entwicklung des sozialen Wohnungsbaues im 1. Förderungsweg keine Angaben machen, da noch nicht bekannt ist, in welcher Höhe sich die Länder beteiligen werden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jaunich (SPD) (Drucksache 7/4322 Fragen A 89 und 90) : Teilt die Bundesregierung die vom Direktor des Verbands Westfälischer Wohnungsunternehmen, Hans Pohl, vertretene Auffassung, wonach die im Wohnungsmodernisierungsprogramm eingesetzten Mittel in Höhe von 700 Millionen DM im Grunde nur ausreichen, um die Preiserhöhungen aufzufangen, die durch die starke Nachfrage im Sog der Altbaurenovierung entstanden sind und zum 1. Oktober 1975 für Isoliermatten aus Glaswolle 17 und bei loser Glaswolle bis zu 40 % betragen sollen? Hält die Bundesregierung solche Preissteigerungen für begründet oder für eine Ausnutzung sich bietender Marktchancen, und kann sie gegebenenfalls etwas dagegen unternehmen? Das Programm zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden dient der Anregung kurzfristig realisierbarer Nachfrage nach Leistungen des Baugewerbes. Es ist nicht auszuschließen, daß die erhöhte Nachfrage vereinzelt dazu mit benutzt wurde, Preisanhebungen durchzusetzen. Ob die in der Frage genannten Preiserhöhungen bei Glaswolle den Tatsachen entspricht, ist mir nicht bekannt. Die von Ihnen zitierte Behauptung, daß die im Rahmen des Programms eingesetzten 700 Millionen DM lediglich ausreichen, die Preissteigerungen aufzufangen, die von der Nachfragesteigerung verursacht werden, halte ich für eine unschlüssige und unsachliche Überzeichnung, auch wenn ich berücksichtige, daß die Preise im Ausbaugewerbe auch in der Vergangenheit — die letzten statistischen Angaben liegen aus August vor — stärker angestiegen sind als im Rohbau. Dies ist unter anderem auf den hohen Arbeitskostenanteil von Ausbaumaßnahmen zurückzuführen. Ein Nachweis der durch das Sonderprogramm verursachten Preiswirkungen ist daher nur schwer möglich. Die Bundesregierung sieht weder die Möglichkeit noch eine Veranlassung, in die Preisgestaltung des Baugewerbes einzugreifen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Fragen A 91 und 92) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die vorgesehene Kürzung der Zuschüsse an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) auch zu einer massiven Einschränkung der bisher durch die DFG geförderten psychiatrischen Forschung führen wird, eines Gebiets der Medizin, für das andere Finanzierungsquellen, z. B. der pharmazeutischen Industrie, nicht gegeben sind? Wie gedenkt die Bundesregierung, die Forschung auf dem Gebiet der Psychiatrie, dessen Versorgungsnotstand auch auf dein Mangel an gesicherten Grundlagen und therapeutischen Wissen beruht, wenigstens nicht weiter schrumpfen zu lassen, wenn schon nicht eine Ausweitung erfolgen kann, die nach der Bedeutung der Psychiatrie und im Vergleich mit der Forschung in anderen Bereichen der Medizin angezeigt wäre? Zur ersten Frage darf ich vorausschicken, daß die Verhandlungen von Bund und Ländern über die gemeinsame Finanzierung der DFG im Jahr 1976 noch nicht abgeschlossen sind. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des Bundeshaushalts 1976 sieht für die allgemeinen Förderungsmittel der DFG ein etwa gleichbleibendes Volumen vor. Von einer „vorgesehenen Kürzung der Mittel" kann also nicht gesprochen werden. Allerdings sieht sich die DFG auf fast allen Gebieten und so auch in der Psychiatrie stark steigenden Anforderungen gegenüber. Wie Sie wissen, hat sich das wissenschaftliche Personal der Hochschulen erheblich erhöht. Beim Programm der Sonderforschungsbereiche, über das die DFG gleichfalls die Psychiatrie an mehreren Hochschulen fördert, resultieren die Schwierigkeiten daraus, daß hier langfristig auf starke Expansion ausgerichtete Planungen in verhältnismäßig kurzer Zeit auf nicht mehr wachsende oder für diesen speziellen Bereich eventuell sogar etwas zurückgehende Mittel umgestellt werden müssen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft kann deshalb auch in der Psychiatrie selbst gut begründete Anträge häufiger als früher nicht mehr oder nicht mehr voll bewilligen und muß frühere Ausbauplanungen stark reduzieren. Bei ihren Entscheidungen berücksichtigt die DFG aber, ob andere Finanzierungsmöglichkeiten gegeben sind oder ob ein Projekt oder Fachgebiet fast ganz auf die Finanzierung durch die DFG angewiesen ist. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich ganz allgemein sagen, daß die Bundesregierung auch in einer Situation, die auf vielen Gebieten drastische Einsparungen notwendig macht, die Grundlagenforschung weiterhin intensiv fördern will. Eine Verkümmerung der Grundlagenforschung, die hier und da befürchtet wird, wird auf keinen Fall eintreten. Daß die Zuwachsraten nicht mehr die gleichen sein können wie bisher, ist bedauerlicherweise unabweisbar. Von einem Schrumpfungsprozeß kann aber nicht gesprochen werden. Die Bundesregierung ist sich der Tatsache bewußt, daß die Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland systematisch gefördert werden muß und prüft zur Zeit entsprechende Möglichkeiten. Anlage 25 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Fragen A 98 und 99) : Hält es die Bundesregierung für richtig und ausreichend, wenn sie in einem Film, der Besuchergruppen über die Arbeit des Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 14101* Presse- und Informationsamts der Bundesregierung unterrichten soll, in einem Ausschnitt über Vorgänge im Bundestag den Fraktionsführer der Opposition mit einer nur wenige Sekunden dauernden und in der Auswahl des Auszuges nichtssagenden Äußerung „Die CDU/CSU-Fraktion hat darüber noch nicht entschieden, sondern sie hat eine Gruppe von Fraktionskollegen eingesetzt, die darüber entscheiden soll." in Erscheinung treten läßt? Hält es die Bundesregierung für eine sachlich korrekte Darstellung, wenn in dem gleichen Film die Aufwendungen des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung für Öffentlichkeitsarbeit — angegeben mit jährlich 12,6 Millionen DM — hei der Frage, ob das viel oder wenig sei, mit den Werbeetats der Waschmittelindustrie als fast 15mal, den Banken und Sparkassen mit mehr als 8mal und der Spirituosenindustrie mit mehr als 14mal so viel verglichen werden, und wär statt dessen nicht eine Beziehung zu den Gesamtaufwendungen der Bundesregierung für ihre Informationsarbeit, die mehr als 11mal so groß wie die des Presse- und Informationsamts sind, ehrlicher und für einen Vergleich logischer? Zu Frage A 98: Ich darf wiederholen, was ich Ihnen vor zwei Monaten bereits auf die gleiche Frage antworten konnte: Der Tagesschau-Ausschnitt mit dem CDU/CSU- Fraktionsvorsitzenden Prof. Carstens im Film des Presse- und Informationsamtes soll veranschaulichen, wie Fernsehnachrichten entstehen. Dabei soll erkennbar werden, daß das Fernsehen bei seiner Berichterstattung aus Bonn in eigener Verantwortung um journalistische Sorgfalt, Objektivität und Ausgewogenheit bemüht ist. Aus diesem Grunde ist in der erwähnten „Tagesschau" nach dem Regierungssprecher der Oppositionsführer auf dem Bildschirm zu sehen. Das — zugegeben nicht sehr inhaltsreiche Statement von Professor Carstens ist unter dem Gesichtspunkt ausgewählt worden, daß der Film aus Kostengründen möglichst lange eingesetzt werden kann. Es wurde also eine Äußerung gewählt, die tagesungebunden — das heißt möglichst allgemein gehalten — ist. Nach diesen Gesichtspunkten wurde auch die Äußerung des Sprechers der Bundesregierung ausgewählt. Zu Frage A 99: Ich darf an meine Antwort auf Ihre erste Frage anknüpfen: Der Film soll den Besuchergruppen des Presse- und Informationsamtes ein möglichst plastisches Bild der Arbeit des Amtes vermitteln. Die für die Öffentlichkeitsarbeit Inland (Titel 531 03) dem Presse- und Informationsamt im Haushaltsjahr 1975 zur Verfügung stehenden 12,6 Mio DM werden im Film mit den Werbeetats von zwei Konsumgüterbereichen bzw. dem der Banken und Sparkassen in der Bundesrepublik Deutschland in Beziehung gesetzt, um den Zuschauern eine anschauliche Vorstellung von der Größenordnung der Inlandsmittel des Presse- und Informationsamtes zu geben. Selbst wenn wir Ihrer Anregung folgen und die Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit Inland der anderen Ressorts in den Vergleich einbeziehen würden, wäre die Gesamtsumme noch immer weitaus niedriger als zum Beispiel die Werbeaufwendungen der deutschen Banken und Sparkassen. Außerdem: Um die Höhe aller Mittel der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung in einem zutreffenden Vergleich zu veranschaulichen, müßte man wohl fairerweise nicht nur die Werbeausgaben einer Branche heranziehen, sondern die der gesamten deutschen Wirtschaft. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage A 100) : Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 4. November 1975 zu, daß in Windhuk seit Juni 1975 kein deutscher Konsul mehr amtiert, obwohl der Amtsnachfolger nach erteiltem Exequatur bereits ernannt ist, und warum hat dieser — bejahendenfalls — sein Amt noch nicht angetreten? Die Entwicklung in Südwestafrika /Namibia ist im Rahmen des Abschlusses des Dekolonisierungsprozesses in Afrika in eine neue Phase getreten. Die Bundesregierung unterzieht daher seit einiger Zeit die Frage der Fortführung oder Schließung des Konsulats Windhuk einer sorgfältigen Prüfung im Lichte der politischen Entwicklung innerhalb und außerhalb dieses Territoriums. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Angesichts dieser Sachlage hat das Auswärtige Amt bisher davon abgesehen, einen Amtsnachfolger des bisherigen Leiters des Konsulats zu entsenden. Die Erfüllung des konsularischen Auftrages 'der Vertretung ist dadurch nicht beeinträchtigt. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage A 106) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung der deutschpolnischen Schulbuchkommission, die Vertreibung der Deutschen aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße in Zukunft in den deutschen Schulbüchern als eine Ausweisung im Rahmen eines Transferabkommens zu bezeichnen und den die Tatsachen treffenden Ausdruck „Vertreibung" nicht zu verwenden? Wie die Bundesregierung bereits wiederholt in diesem Hause ausgeführt hat — zuletzt in der 196. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 23. Oktober 1975 — sind die von Ihnen angesprochenen Empfehlungen der deutsch-polnischen Schulbuchkommission Ergebnisse eingehender Gespräche zwischen Wissenschaftlern beider Länder, auf die weder die Bundesregierung noch sonstige staatliche Stellen der Bundesrepublik Deutschland in irgendeiner Form Einfluß haben. Die Ergebnisse der 8. Tagung bilden einen Kompromiß zwischen deutschen und polnischen Auffassungen und stellen dabei weitgehend beide Auffassungen nebeneinander. Grundsätzlich stellen die Empfehlungen keine Richtlinien dar. Sie können lediglich als Orientierungsrahmen und Modelldarstellungen dienen. Sie erheben auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im übrigen deckt sich die in Ihrer Fragestellung verwandte Terminologie nicht mit dem Wortlaut der angesprochenen Empfehlungen der Schulbuchkommission, die ich Ihnen daher zitieren darf: „In den Polen gemäß ,den Potsdamer Beschlüssen übertragenen ehemaligen Reichsgebieten östlich von 14102* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 Oder und Neiße lebten 1939 ca. 8,5 Millionen Menschen. Etwa die Hälfte von ihnen, außerdem die Mehrzahl der deutschen Bevölkerung Danzigs sowie der in Polen lebenden Deutschen, wurden entweder evakuiert oder flüchteten unter großen Verlusten noch vor Kriegsende in die deutschen Gebiete westlich von Oder und Neiße. Der größte Teil der in den Oder-Neiße-Gebieten verbliebenen deutschen Bevölkerung wurde in den Jahren 1945 bis 1947 ausgewiesen bzw. im Rahmen des interalliierten Transferabkommens zwangsumgesiedelt." Auch an späterer Stelle ist von „Flüchtlingen" und „Zwangsumgesiedelten" die Rede, so daß zwar nicht das Wort „Vertreibung" verwandt wird, aber die Tatsache, .daß es sich keineswegs um ein freiwilliges Verlassen und eine freiwillige Umsiedlung der deutschen Bevölkerung aus diesem Gebiet handelte, deutlich zum Ausdruck gebracht wird. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4322 Frage A 107): Wie wird die Bundesregierung im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission Stellung nehmen, ein eigenes wissenschaftliches Institut für wirtschaftliche Analysen zu gründen, und wie hoch würden die dadurch entstehenden jährlichen Kosten, insbesondere der auf Deutschland entfallende Anteil, sein? Der Vorschlag der Kommission der EG für eine Verordnung des Rates über die Gründung eines Instituts der Europäischen Gemeinschaft für Wirtschaftsanalyse und -forschung wird gegenwärtig von den Bundesressorts noch geprüft, insbesondere im Hinblick auf bereits vorhandene Möglichkeiten zur Koordinierung entsprechender Forschungsaktivitäten in der Gemeinschaft. Die Bundesrepublik Deutschland verfügt bekanntlich über eine beachtliche Kapazität unabhängiger Forschungseinrichtungen in der Arbeitsgemeinschaft wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsinstitute, die auch weiterhin an der Erforschung von Integrationsproblemen teilnehmen soll. Die Kommission gibt die jährlichen Kosten des vorgeschlagenen Gemeinschaftsinstituts mit 3 281 485 RE (das entspricht 12 Mio. DM; die Beteiligung der Bundesrepublik hieran 28 % 3,3 Mio. DM) an. Das Projekt bedarf insgesamt noch eingehender Prüfung durch die Gemeinschaftsorgane, z. B. hinsichtlich des konkreten Forschungsbedarfs, möglicher Alternativen und des NutzenKosten-Verhältnisses, und kann somit nicht kurzfristig befürwortet werden. Anlage 29 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) CDU/ CSU) (Drucksache 7/4322 Fragen A 111 und 112) : Wer ist dafür verantwortlich, daß der Leiter des Ministerbüros des damaligen Bundesministers des Auswärtigen zum 1. September 1973 im Alter von 40 Jahren in den Ruhestand versetzt wurde, um ihn als Bundesgeschäftsführer einer der beiden Regierungsparteien zu verwenden, und wieviel hat diese vom Bundesrechnungshof als rechtswidrig bezeichnete Aktion bisher gekostet? Was wurde seit Bekanntwerden der Rüge des Bundesrechnungshofs unternommen, um in dieser Angelegenheit weiteren Schaden abzuwenden und entstandenen Schaden auszugleichen? Zu Frage A 111: Der ehemalige Leiter des Ministerbüros des Auswärtigen Amtes wurde am 31. 8. 73 auf Antrag des damaligen Bundesministers des Auswärtigen vom damaligen Bundespräsidenten in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Er bezieht seit dem 1. 9. 1973 ein Ruhegehalt in Höhe von im Schnitt monatlich knapp DM 4 000,—. Das Auswärtige Amt wird zu dem Gesamtkomplex in den Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu der Bundeshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 1973 noch eingehend Stellung nehmen. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, daß ich dieser Stellungnahme jetzt nicht vorgreifen kann und möchte. Zu Frage A 112: Die Beanstandung des Bundesrechnungshofes ist dem Auswärtigen Amt bisher noch nicht offiziell zugegangen. Gleichwohl hat der Bundesminister des Auswärtigen sofort nach Bekanntwerden der Beanstandung eine Überprüfung der Angelegenheit am 17. 11. 75 angeordnet. Der Beamte wird in den ersten Dezembertagen aus dem einstweiligen Ruhestand reaktiviert und anschließend ohne Bezüge beurlaubt werden. Anlage 30 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage A 118) : Bestehen in den sogenannten Ostblockstaaten deutsche Soldatenfriedhöfe für die Gefallenen des Zweiten Weltkrieges, und welche Möglichkeiten werden dem Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge in Zukunft zur Errichtung solcher Soldatenfriedhöfe eingeräumt sein? In den Ländern Ost- und Südosteuropas gibt es keine deutschen Soldatenfriedhöfe des I. wie auch des II. Weltkrieges, die von dem mit der Pflege deutscher Kriegsgräber im Ausland beauftragten Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge unmittelbar betreut werden. In einigen dieser Länder werden jedoch, wenn auch in bescheidenem Umfang, Friedhofsanlagen und Einzelgräber aufgrund von Absprachen des Volksbundes auf lokaler Ebene erhalten und gepflegt. Die Bundesregierung ist, wie schon bisher, auch weiterhin bemüht, dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge bessere Möglichkeiten für die Durchführung einer angemessenen Gräberpflege in Ost- und Südosteuropa zu eröffnen. Über den Ausgang dieser Bemühungen sind Vorhersagen nicht möglich. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 14103* Das Auswärtige Amt hat in einer Aufzeichnung die dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages übermittelt worden ist, ausführlich über die Situation der deutschen Kriegsgräber im Ausland, insbesondere in den osteuropäischen Staaten berichtet. Ich möchte anregen, daß Sie für weitere Einzelheiten die Drucksache 1199 des Haushaltsausschusses zu Rate ziehen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) (Drucksache 7/4322 Fragen B 1 und 2) : Trifft es zu, daß der ehemalige Bundeskanzler Dr. h. c. Adenauer im August 1950 den Gang einer Sitzung, auf der er Vertreter der Bundesländer (unter ihnen die Ministerpräsidenten Dr.-Ing. E. h. Arnold und Dr. h. c. Altmeier sowie Innenminister Zinnkann) über seine Pläne zur Wiederbewaffnung der Bundesrepublik Deutschland mit der Zwischenstufe der Schaffung einer Bundespolizei unterrichtete ohne Wissen der Teilnehmer auf Tonband aufgenommen hat? Befindet sich ein entsprechendes Tonband oder eine Abschrift eines solchen in den Unterlagen des Bundeskanzleramts oder im Bundesarchiv? Zu Frage B 1: Der gegenwärtigen Bundesregierung ist nicht bekannt, daß eine Tonbandaufzeichnung über das genannte Gespräch angefertigt worden ist. Die Akten des Bundeskanzleramtes enthalten keine Hinweise auf eine Aufzeichnung dieses Gesprächs. Zu Frage B 2: Weder beim Bundeskanzleramt noch beim Bundesarchiv befindet sich ein entsprechendes Tonband oder eine Abschrift hiervon. Anlage 32 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zoglmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Fragen B 3, 4 und 5) : Mit welchen PR-Beratern oder PR-Agenturen haben Bundesministerien Verträge abgeschlossen, denen ein nach bestimmten Publikationsergebnissen gestaffeltes Vergütungssystem zugrunde liegt, bzw. die die erbrachte Dienstleistung je Tausend erzielter Nachdruckauflage gegen einen festen DM-Betrag verrechnen? Sind die Bundesministerien unterrichtet, daß derartige Verträge mit den Standesregeln der Deutschen Public Relations-Gesellschaft unvereinbar sind und dem sogenannten Code d'Athénes widersprechen, der von den in Standesorganisationen zusammengeschlossenen Public Relations-Experten in aller Welt als verbindlich anerkannt wird? Kann sichergestellt werden, daß nachgeordnete Dienstellen bei ihrer Auftragsvergabe, die Bemühungen des PR-Berufsstands um einwandfreie, dem Ansehen der Öffentlichkeitsarbeit dienliche, Berufsgrundsätze unterstützen? Zu Frage B 3: Die Bundesregierung hat keine Verträge mit PR-Beratern oder PR-Agenturen abgeschlossen, denen das von Ihnen genannte Vergütungssystem zugrunde liegt oder bei denen die Dienstleistungen in der von Ihnen beschriebenen Weise verrechnet werden. Zu Frage B 4: Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Berater oder Agenturen, mit denen sie arbeitet, die von ihrer eigenen Vertretung gesetzten Regeln beachten. Im übrigen verweise ich auf meine Antwort zu Ihrer ersten Frage. Zu Frage B 5: Die Bundesregierung ist generell daran interessiert, daß überall — so auch bei Auftragsvergaben im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit — Berufsgrundsätze berücksichtigt werden. Ich darf darauf hinweisen, daß das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zusammen mit der Deutschen Public-Relations-Gesellschaft am 14. Januar 1976 ein Gespräch zwischen Vertretern dieser Gesellschaft und den Referenten für Öffentlichkeitsarbeit der Bundesressorts arrangiert hat. Dabei wird dieses Thema auch eine Rolle spielen. Anlage 33 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) (Drucksache 7/4322 Fragen B 6 und 7) : Hält das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung an seiner gegen Jahresende 1974 dargetanen Absicht fest, eine Service-Broschüre für Verbraucher herauszugeben? Wann wird bejahendenfalls eine solche Service-Broschüre für Verbraucher erscheinen? Zu Frage B 6: Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hält an seiner Absicht fest, eine Broschüre für Verbraucher herauszubringen. Diese Schrift wird vor allem praktische Hinweise für Verbraucher enthalten und die inzwischen vergriffene Broschüre „Verbraucher '74" ablösen. Zu Frage B 7: Die neue Broschüre soll Anfang 1976 erscheinen. Anlage 34 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Fragen B 8 und 9) : Werden bei Reisen des Bundespräsidenten, des Bundeskanzlers und des Bundesministers des Auswärtigen die Geschenke, die der 14104' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 deutsche Besucher dem ausländischen Gastgeber mitbringt, aus Mitteln des Bundeshaushalts bezahlt, und gilt die gleiche Regelung für Geschenke an entsprechende ausländische Besucher in der Bundesrepublik Deutschland? Bei welchem Haushaltstitel wird der Gegenwert der Geschenke, die der Bundespräsident, der Bundeskanzler und der Bundesminister des Auswärtigen bei solchen Gelegenheiten erhalten, verbucht bzw. in wessen Eigentum gehen die ausländischen Geschenke an den deutschen Besucher bzw. Gastgeber bei solchen Besuchen über? Zu Frage B 8: Der Austausch von Geschenken bei offiziellen Besuchen von Staatsoberhäuptern, Regierungschefs und Außenministern entspricht einer alten und international üblichen Praxis. Die Mittel für solche Geschenke werden einem für diese Zwecke vorgesehenen und im Haushaltsplan ausgewiesenen Fonds entnommen. Zu Frage B 9: Bei Geschenken aus Anlaß von Staatsbesuchen wird wie folgt verfahren: Die dem Herrn Bundespräsidenten und seiner Gattin aus Anlaß von Staatsbesuchen gemachten Geschenke werden zunächst inventarisiert und kommen in die Repräsentationsräume der Villa Hammerschmidt, in das Bundespräsidialamt oder in die Amtswohnung des Bundespräsidenten. Beim Ausscheiden des Bundespräsidenten aus dem Amt wird aufgrund der Inventarliste darüber entschieden werden, welche Geschenke mit Rücksicht auf ihren ganz persönlichen Charakter Eigentum des Herrn Bundespräsidenten oder seiner Gattin bleiben. Der Herr Bundeskanzler und der Herr Bundesminister des Auswärtigen verfahren analog. Im übrigen verweise ich auf die ausführliche Stellungnahme, welche die früheren Bundesminister des Inneren Dr. Schröder und Höcherl zum gleichen Fragenkomplex in der Fragestunde des Deutschen Bundestages abgegeben haben, und zwar am 18. Juni 1959 in der 78. Sitzung der 3. Wahlperiode und am 16. Mai 1962 in der 30. Sitzung der 4. Wahlperiode. Anlage 35 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 10) : Was hat die Bundesregierung unternommen,' um ein gemeinsames Auftreten der Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft gegenüber dem abgestimmten Vorgehen der Mitglieder des Warschauer Pakts auf der Genfer Wellenkonferenz sicherzustellen? Die Bundesregierung hat bereits vor Beginn der Genfer Wellenkonferenz mit einer Reihe von befreundeten Regierungen, darunter denen der EG- Mitgliedstaaten, Verbindung aufgenommen. Sie hat dabei ihre eigenen Ziele und ihre Auffassung über die Bedeutung dargelegt, die sie der Konferenz unter politischen Gesichtspunkten beimißt. Auf Initiative der Bundesregierung hat das Politische Komitee der Neun beschlossen, daß sich die Delegationen der EG-Staaten in Genf laufend abstimmen sollen, um in wichtigen Fragen eine einheitliche Haltung einzunehmen. In Erfüllung dieses Auftrages wurden die Positionen der EG-Mitgliedstaaten sowohl in politischen wie auch in Sachfragen abgestimmt. Anlage 36 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Fragen B 11 und 12) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Auswärtige Amt den im Ausland tätigen Bundesbediensteten empfiehlt, aus steuerlichen Gründen — verursacht durch die Steuerreform -ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland aufzugeben? Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, daß im Ausland tätige Bundesbürger aus Gründen der finanziellen Besitzstandswahrung — verursacht durch die Steuerreform — ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und damit die staatsbürgerlichen Rechte, wie z. B. das Wahlrecht, aufgeben müssen? Zu Frage B 11: Das Auswärtige Amt spricht derartige Empfehlungen nicht aus, da die Bundesbediensteten nach § 1 Abs. 2 EStG 1975 in jedem Fall unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und derartige Empfehlungen ohne Bedeutung wären. Zu Frage B 12: Deutsche Staatsangehörige, die nicht unter § 1 Abs. 2 EStG fallen, haben gem. § 13 Steueranpassungsgesetz ihren Wohnsitz im Sinne der Steuergesetze am Ort ihres tatsächlichen Wohnsitzes. Diese Bestimmung ist im Rahmen der Steuerreform nicht geändert worden, zielt also weiterhin nicht auf einen gemeldeten Wohnsitz ab. Fragen des Wahlrechts werden durch Erörterung des steuerlichen Wohnsitzes nicht berührt, da gem. § 12 Abs. 2 Bundeswahlgesetz nur Beamte, Soldaten, Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst, die auf Anordnung ihres Dienstherrn im Ausland tätig sind, wahlberechtigt sind (vgl. auch Bericht und Antrag des Innenausschusses, Drucksache 7/2063). Anlage 37 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 13) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Bundesregierung gegenüber dem Vatikan darauf besteht, daß der westliche Teil des Bistums Berlin weiterhin zum Bereich der Fuldaer Bischofskonferenz gehören müsse, die Doppelfunktion des Berliner Kardinals Bengsch als Vorsitzender der Ordinarienkonferenz des DDR-Gebiets und gleichzeitig als Mitglied der Fuldaer Bischofs- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 14105' konferenz erhalten bleiben müsse, der Apostolische Nuntius in Bonn auch künftig für West-Berlin zuständig sein müsse, und welche Haltung nimmt zutreffendenfalls der Vatikan nach den Erkenntnissen der Bundesregierung zu diesem Standpunkt der Bundesregierung ein? Die den Hintergrund der Frage bildenden Erwägungen und Absichten des Heiligen Stuhls sind Gegenstand von bisher noch nicht abgeschlossenen Konsultationen. Es wäre daher verfrüht, zu Pressemeldungen Stellung zu nehmen. Die Bundesregierung wird jedoch zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen zu gegebener Zeit im Auswärtigen Ausschuß Bericht erstatten. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Westphal (SPD) (Drucksache 7/4322 Frage B 14) : Wird die Bundesregierung in der Vollversammlung der Vereinten Nationen der Empfehlung des 5. Kongresses über die Verhütung Verbrechen und die Behandlung von Rechtsbrechern zustimmen, die darauf gerichtet ist, ein Expertenkomitee einzurichten, das die Frage eines internationalen Ehrenkodex für Polizeibeamte untersucht und innerhalb eines Jahres ein neues Dokument vorlegt, über das von den kompetenten Organen der Vereinten Nationen beraten werden kann? Die Bundesregierung begrüßt die Bemühungen der Vereinten Nationen, einen internationalen Ehrenkodex („code of ethics") für Polizeibeamte zu schaffen. Die Delegation der Bundesrepublik Deutschland beim 5. Kongreß der Vereinten Nationen über Verbrechensverhütung und die Behandlung Straffälliger, der in der Zeit vom 1. bis 12. September 1975 in Genf stattfand, hat daher der in Ihrer Frage erwähnten Empfehlung zugestimmt. In der Vollversammlung der Vereinten Nationen wird die Bundesregierung sich ebenso verhalten. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 15) : Werden in den Nachmittags- und frühen Abendstunden, in denen ein großer Teil der Zuschauer Kinder und Jugendliche sind, im deutschen Fernsehen Spielfilme gesendet, die der Filmselbstkontrolle entweder überhaupt nicht vorgelegen haben oder von ihr für die Vorführung vor Kindern und Jugendlichen in den Lichtspieltheatern nicht freigegeben worden sind, und welche Maßnahmen kann und will die Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt des Jugendschutzes dagegen in die Wege leiten? Zum ersten Teil Ihrer Anfrage darf ich zunächst darauf hinweisen, daß die Prüfentscheidungen der Freiwilligen Filmselbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) für Spielfilme grundsätzlich nicht für die Rundfunkanstalten verbindlich sind. Es besteht auch keine Pflicht der Rundfunkanstalten, vor der Aufführung von Eigenproduktionen oder im Ausland eingekaufter Filme eine Prüfung durch die FSK herbeizuführen. Aufgrund der Rundfunkgesetze bzw. der entsprechenden Staatsverträge der Länder haben die Fernsehanstalten das Recht der Selbstverwaltung sowie die volle Selbstverantwortung in Programmangelegenheiten. Hierbei haben sie die in Artikel 5 Abs. 2 GG enthaltenen Grenzen der Rundfunkfreiheit, nämlich die Vorschriften der allgemeinen Gesetze, die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und das Recht der persönlichen Ehre zu beachten. Für das ZDF bestimmt § 10 des ZDF-Staatsvertrages ausdrücklich, daß Sendungen, die geeignet sind, die Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, nicht vor 21.00 Uhr veranstaltet werden dürfen. Für die Bewertung der Sendungen werden die Vorschriften des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit i. d. F. vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1058) für entsprechend anwendbar erklärt. Die Rundfunkanstalten der ARD haben, über die Sendegrundsätze in den einzelnen Rundfunkgesetzen hinaus, Programmgrundsätze vereinbart, die dem gleichen Zweck dienen. Nach Auskunft der Programmdirektion des Deutschen Fernsehens (ARD) sowie des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) werden unbeschadet der Programmautonomie der Rundfunkanstalten bei der Sendung von Spielfilmen grundsätzlich die Prüfentscheidungen der Freiwilligen Filmselbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) beachtet. Laut Mitteilung der ARD wurden 1974 nachmittags insgesamt 32 Spielfilme gesendet, von denen 8 der FSK nicht vorgelegen haben; von den für 1975 vorgesehenen 41 Spielfilmen sind es 4. Vom ZDF wurden keine Angaben darüber gemacht, wie viele der gesendeten Spielfilme der FSK nicht vorgelegen haben. Es wurde jedoch betont, daß die Redaktion „Spielfilm" bisher in keinem Fall am Nachmittag einen Film eingesetzt habe, der von der FSK als „nicht geeignet" eingestuft worden sei. Weitere Angaben waren wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit von den Rundfunkanstalten nicht zu erhalten. Die Einhaltung der für die Programmgestaltung maßgebenden Bestimmungen wird durch die Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten überwacht, in denen die gesellschaftlich-relevanten Gruppen vertreten sind. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß bei Wahrnehmung der Befugnisse durch die Aufsichtsgremien im Programmbereich zusätzliche Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt des Jugendschutzes derzeit nicht erforderlich sind. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4322 Frage B 16) : Inwieweit kann die Kostenverordnung zum Atomgesetz vom 24. März 1971 geändert werden, daß Kernkraftwerke nach dem Verursacherprinzip für die im Rahmen der laufenden Kontrolle entstehenden Sach- und Personalkosten zu Gebühren herangezogen werden, mit denen die Kontrollorgane der Länder kostendeckend bezahlt werden können? 14106* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 § 21 des Atomgesetzes (AtG) enthält für die staatliche Aufsicht nach § 19 AtG folgende Regelungen: - Bei der staatlichen Aufsicht sind als Anlagen die Aufwendungen für die Heranziehung von Sachverständigen nach § 20 AtG oder für außergewöhnliche Maßnahmen zu erstatten, sofern der Betroffene diese Aufwendungen veranlaßt hat (§ 21 Absatz 3 AtG) — Soweit Landesbehörden Rechtsverordnungen nach §§ 10 bis 12 AtG ausführen, richtet sich die Erstattung von Kosten für Aufsichtsmaßnahmen nach den landesrechtlichen Vorschriften (§ 21 Absatz 6 AtG) Die Kostenverordnung zum Atomgesetz vom 24. 3. 1975 konkretisiert nur die Regelungen nach § 21 Absatz 1 und 2 AtG; danach werden für bestimmte amtomrechtliche Genehmigungen Gebühren und Auslagen erhoben. Diese Kostenverordnung könnte darüber hinaus für den Bereich der staatlichen Aufsicht nur die vorstehend dargestellte Regelung nach § 21 Absatz 3 AtG konkretisieren. Dazu besteht jedoch kein Bedürfnis. Für andere bundesrechtliche Kostenforderungen bei der staatlichen Aufsicht nach § 19 AtG bedürfte es einer Ergänzung des Atomgesetzes unter Beachtung der Grundsätze des Verwaltungskostengesetzes vom 23. 6. 1970 (BGBl I S. 821 ff.), nach denen eine Kostenerstattung nur für eine besondere Inanspuchnahme oder Leistung der öffentlichen Verwaltung vorgesehen ist. Da nach diesen Grundsätzen eine Kostenerhebung allgemein für die Kontrollaufgaben der staatlichen Verwaltung nicht vorgesehen ist, wird eine Ergänzung des Atomgesetzes nicht angestrebt. Unberührt bleiben landesrechtliche Kostenvorschriften, die nach landesrechtlichen Gesichtspunkten Kostenregelungen für die Verwaltungstätigkeit der Landesbehörden enthalten. Ich habe die zuständigen obersten Landesbehörden um Stellungnahme gebeten, ob und ggf. nach welchen landesrechtlichen Grundsätzen über den Rahmen des § 21 AtG hinaus für die Aufsichtstätigkeit nach § 19 AtG Erstattung von Sach- und Personalkosten verlangt wird oder künftig geplant ist. Über das Ergebnis dieser Umfrage werde ich Sie unterrichten. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Oberhau) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 18) : Welche neuesten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Kosten vor, die das Personalvertretungsrecht im öffentlichen Dienst bei Bund, Ländern, Gemeinden und anderen öffentlichen Institutionen verursacht, und welche Schlußfolgerungen hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund des desoldaten Zustands der öffentlichen Finanzen für eine sparsamere Ausgestaltung gezogen bzw. beabsichtigt sie zu ziehen? Für den Bereich des öffentlichen Dienstes des Bundes einschließlich Bundesbahn und Bundespost werden die jährlich durch das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) verursachten Kosten wie folgt geschätzt: Freistellung von Personalvertretungsmitgliedern von ihrer dienstlichen Tätigkeit (§ 46 Abs. 3, 4 BPersVG) rd. 154 Mio DM Freistellung von Personalvertretungsmitgliedern zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen (§ 46 Abs. 6, 7 BPersVG) rd. 7 Mio DM Aufwandsentschädigung für freigestellte Personalvertretungsmitglieder (§ 46 Abs. 5 BPersVG) rd. 2 Mio DM Reisekosten (§ 44 Abs. 1 BPersVG) rd. 4 Mio DM Geschäftsbedarf und Büropersonal der Personalvertretungen (§ 46 Abs. 2 BPersVG) rd. 26 Mio DM Die Zahl der Freistellungen von Personalvertretungsmitgliedern nach § 46 Abs. 3, 4 BPersVG und ihre Verteilung auf die Verwaltungsbereiche ergibt sich aus meiner Antwort auf eine Frage des Abgeordneten Walther (vgl. Anlage 2 zum Stenographischen Bericht über die 186. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 24. September 1975, S. 13111). Weitere Kosten, die aber weder meßbar noch schätzbar sind, entstehen durch das Mitbestimmungs- und Mitwirkungsverfahren. Die Kosten, die durch die Anwendung des Personalvertretungsrechts in den Ländern, Gemeinden und den übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Landesrechts verursacht werden, sind mir nicht bekannt. Sie könnten nur nach langwierigen Erhebungen der Länder ermittelt werden, die mit erheblichem Verwaltungs- und Kostenaufwand verbunden sein würden. Die Bundesregierung beabsichtigt trotz angespannter Haushaltslage nicht, eine Änderung des neuen Bundespersonalvertretungsgesetzes, das der Deutsche Bundestag am 12. Dezember 1973 mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen hat, vorzuschlagen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Fragen B 19 und 20) : Wie sind die „Empfehlungen für die fremdsprachigen Sendungen" des Rundfunkratsvorsitzenden der Deutschen Welle, Heinsen, wonadi die Deutsche Welle primär die Auffassung der Bundesregierung zu politischen Fragen ihren Hörern vermitteln soll, mit dem gesetzlichen Auftrag des Senders zu vereinbaren? Beabsichtigt die Bundesregierung, in Reaktion auf die zunehmenden Angriffe aus Moskau und in Fortsetzung der Forderungen des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Egon Bahr, und anderer Regierungsstellen, die redaktionelle Unabhängigkeit der Deutschen Welle, insbesondere der Ostredaktion, einzuschränken und sie — entgegen ihren Behauptungen — auf diese Weise zu einer Art offiziösem Regierungsorgan zu machen? Frage B 19: Zur Klarstellung nimmt die Bundesregierung vorweg die Gelegenheit erneut wahr hervorzuheben, Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 14107* daß der Deutschen Welle wie dem Deutschlandfunk nach dem Bundesrundfunkgesetz das Recht der Selbstverwaltung und demzufolge auch die volle Selbstverantwortung zukommen. Im einzelnen nehme ich Bezug auf die Ihnen von mir auf Ihre Frage 12 zur 175. Sitzung des Deutschen Bundestages am 4. Juni 1975 gegebene Antwort der Bundesregierung (Protokoll S. 12211). An dieser Auffassung der Bundesregierung zur Staatsfreiheit der Deutschen Welle hat sich selbstverständlich nichts geändert. Dies vorausgeschickt möchte ich im einzelnen Ihre Frage wie folgt beantworten: Nach § 9 Abs. 2 des Bundesrundfunkgesetzes ist es Aufgabe des Rundfunkrates, den Intendanten in Fragen der Programmgestaltung zu beraten. Er kann dem Intendanten hierfür allgemeine Richtlinien geben. Derartige allgemeine Richtlinien des Rundfunkrates, die erforderlichenfalls nach § 22 Absatz 2 Bundesrundfunkgesetz von der Bundesregierung auf ihre Übereinstimmung mit dem Bundesrundfunkgesetz zu überprüfen wären, sind nicht beschlossen worden. Bei den sog. „Empfehlungen" des Vorsitzenden des Rundfunkrates handelt es sich lediglich um einen Vorentwurf für die Beratung in diesem Gremium, also um erste persönliche Überlegungen des Rundfunkratsvorsitzenden, die nach Diskussion — offenbar nicht zuletzt wegen der von Ihnen zitierten mißverständlichen Passage — unverzüglich fallengelassen worden sind. Statt dessen hat nach Auskunft des Intendanten der Rundfunkrat den Auftrag erteilt, der Intendant möge unter Mitwirkung der Redakteure mit dem künftigen Chefredakteur Hans Dieter Jaene die Redaktionsarbeit überdenken und hierzu ggf. Vorschläge unterbreiten. Zugrunde zu legen seien hierbei die von den früheren Chefredakteuren Wesemann und Groß erlassenen Regelungen für die Redaktionsarbeit in der Deutschen Welle. Demnach besteht kein Anlaß zu der Annahme, daß der Gesetzesauftrag der Deutschen Welle nicht eingehalten wird. Zu Frage B 20: Ihre zweite Frage beantworte ich — wie bereits Ihre Fragen zu den Fragestunden des Deutschen Bundestages am 4. Juni und 25. September 1975 — erneut mit Nein. Die Programmgestaltung der Deutschen Welle ist nach dem Gesetz allein Sache der verantwortlichen Organe dieser Anstalt, also insbesondere des Intendanten und des Rundfunkrates. Auf meine Ihnen in den erwähnten Fragestunden gegebenen Antworten (Sitzungsprotokolle des Deutschen Bundestages zur 175. Sitzung S. 12211 und zur 187. Sitzung S. 13188) nehme ich Bezug. Die Bundesregierung hat in diesen Antworten keinen Zweifel an der Beachtung der durch das Gesetz über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts vom 29. November 1960 (BGBl I S. 862) garantierten Rundfunkfreiheit der Deutschen Welle gelassen. Die Bundesregierung hat auch keinen Anlaß zu der Annahme gegeben, daß sie von diesem eindeutigen Standpunkt abzurücken gedenkt. Nach allem kann nicht die Rede davon sein, daß die Absieht besteht, die redaktionelle Unabhängigkeit der Deutschen Welle einzuschränken und diese zu einer Art offiziösem Regierungsorgan zu machen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Westphal (SPD) (Drucksache 7/4322 Frage B 21) : Wird die Bundesregierung in der Vollversammlung der Vereinten Nationen für die Annahme der „Erklärung über Folter" eintreten, deren Entwurf von dem 5. Kongreß der Vereinten Nationen über die Verhütung von Verbrechen und die Behandlung von Rechtsbrechern am 12. September 1975 beschlossen worden ist? Wie die Bundesregierung auf eine ähnliche Frage der Abgeordneten Frau von Bothmer erklärt hat (Anlage 7 zum Protokoll der 199. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 5. November 1975 [Seite 13 741 C]), hält sie die Praktizierung der Folter für verabscheuungswürdig und für einen schweren Verstoß gegen die Menschenrechte. Der vom 5. Kongreß der Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung und Behandlung Straffälliger angenommenen Deklaration zur Folter hat daher die deutsche Delegation auf dem Kongreß zugestimmt. Die Bundesregierung wird diese Deklaration auch im Rahmen der Vollversammlung der Vereinten Nationen unterstützen. Sie ist im übrigen der Auffassung, daß das innerstaatliche deutsche Recht den Anforderungen der Deklaration voll entspricht. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Fragen B 22 und 23) : Trifft es zu, daß die Garnisonsgemeinden seit dem 1. Januar 1974 keine Bundesfinanzhilfen wegen des Wegfalls des Grundsteuersatzbetrags nach § 26 des Grundsteuergesetzes alter Fassung mehr erhalten, weil die Bundesregierung es versäumt hat, rechtzeitig die für die Weiterzahlung notwendigen Richtlinien für Ausgleichsleistungen des Bundes nach Artkel 106 Abs. 8 des Grundgesetzes zu erlassen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den betroffenen Gemeinden die seit zwei Jahren vorenthaltenen Einnahmen, die sie von der Bundesrepublik Deutschland für den Grundsteuerausfall für Grundstücke der Bundeswehr beanspruchen können, noch in diesem Jahr zahlen zu können? Durch die Gesetzgebung zur Steuerreform ist § 26 des Grundsteuergesetzes mit Wirkung vom 1. Januar 1974 entfallen, so daß alle Gemeinden mit steuerbefreitem Grundbesitz des Bundes von diesem Zeitpunkt ab keine Grundsteuerersatzbeträge mehr erhalten. Der Bund ist nunmehr verpflichtet, einen Ausgleich nach Art. 106 Abs. 8 GG zu gewähren. Damit tritt an die Stelle der schematisch anwendbaren Grundsteuervorschrift ein differenziertes System von Beurteilungsmerkmalen, das nicht auto- 14108* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 matisch dort eingreift, wo zuvor Grundsteuerersatzbeträge gewährt wurden. Grundsteuermindereinnahmen der Gemeinden als Sonderbelastungen durch Bundeseinrichtungen sind nur ein Anwendungsfall des Art. 106 Abs. 8 GG. Nachdem der Bundesrechnungshof allgemeine Richtlinien zu dieser Grundgesetzvorschrift gefordert und der Rechnungsprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages sich dieser Forderung angeschlossen hat, sind zunächst allgemeine Richtlinien zu entwickeln, die alle Fallgruppen des Art. 106 Abs. 8 umfassen. Das Bundesfinanzministerium wird den Entwurf dieser allgemeinen Richtlinien zu Beginn des Jahres 1976 dem Rechnungsprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages vorlegen können. Da die aufgrund dieser Richtlinien zu gewährenden Ausgleichsleistungen den Gemeinden auch für einen zurückliegenden Zeitraum gezahlt werden, entsteht ihnen insoweit kein Schaden. Im übrigen werden sich nach den vorliegenden Anträgen die auszugleichenden Belastungen der Gemeinden in solchen Grenzen halten, daß die verzögerte Auszahlung im Einzelfall zu keinen ernsten finanziellen Schwierigkeiten in den Gemeindehaushalten führen wird. In der Gesamtheit dieser Fälle dürfte — wie Schätzungen von Grundsteuerersatzbeträgen ergeben haben — der Betrag vom 2 Mill. DM jährlich nicht wesentlich überschritten werden. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 24) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundes der Ruhestandsbeamten und von Professor Dr. Friauf (Mai-Nummer 1975 „Der Beamte im Ruhestand"), die unterschiedliche Besteuerung der Sozialrenten und der Beamtenpensionen verstoße gegen den Gleichheitssatz des Artikels 3 des Grundgesetzes? Die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften haben im Rahmen der Steuerreform die Frage geprüft, ob die unterschiedliche steuerliche Behandlung der Sozialrenten und der Beamtenpensionen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 GG vereinbar ist. Der Gesetzgeber hat unter diesem Gesichtspunkt auf Vorschlag der Bundesregierung zur stärkeren Angleichung den Versorgungs-Freibetrag für Pensionen von bisher 25 % der Pension, höchstens 2 400 DM jährlich, auf 40 %, höchstens 4 800 DM jährlich erhöht. Die Auffassung des Bundes der Ruhestandsbeamten und das Gutachten von Herrn Professor Dr. Friauf sind der Bundesregierung bekannt, werden von ihr jedoch nicht geteilt. Ich weise darauf hin, daß gerade diese Frage in einem Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig ist. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 26) : Sicht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den Ausbeutesatz für die Verarbeitung von Kernobst in den Oberfinanzbezirken Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart von 3,8 Liter Weingeist zu je 100 Liter Kernobstmaterial herabzusetzen, um in diesen Bezirken eine bessere Verwertung der diesjährigen Obsternte zu gewährleisten? Die Frage der Herabsetzung des Ausbeutesatzes für die Verarbeitung von Kernobst in Abfindungsbrennereien ist in letzter Zeit mehrmals mit Kollegen aus dem Bundestag und mit Kleinbrennerverbänden erörtert worden. Eine Senkung des derzeitigen Satzes von 3,8 Liter Weingeist je 100 Liter Kernobstmaterial wäre rechtlich nur dann möglich, wenn dieser Satz von der Mehrzahl der Abfindungsbrenner nicht erreicht würde. Die amtlichen Ausbeuteermittlungen der letzten Jahre haben jedoch ergeben, daß die erzielten Ausbeuten den geltenden Ausbeutesatz beträchtlich übersteigen. Eine Herabsetzung des Ausbeutesatzes kann daher nicht in Betracht gezogen werden. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 7/4322 Frage B 27) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wieviel mittelständische Existenzen über die Kündigung von Geschäftsräumen vernichtet werden, und beabsichtigt die Bundesregierung, auch für Geschäftsraummieter Kündigungsschutz und Mietpreisbegrenzung gesetzlich einzuführen? Die Anzahl der Fälle, in denen mittelständische Unternehmen wegen kurzfristiger Kündigung ihres Geschäftsraumes oder wegen hoher Mietpreisforderungen gezwungen waren, ihren Geschäftsbetrieb einzustellen, läßt sich nicht genau angeben, da hierfür keine Statistik zur Verfügung steht. Die Bundesregierung hat das Problem jedoch verschiedentlich geprüft und in den Jahren 1969 und 1970 auch eingehende Erhebungen darüber angestellt. Diese haben ergeben, daß den beteiligten Stellen — abgesehen von einigen Einzelfällen — keine Beschwerden mittelständischer Gewerbebetriebe wegen kurzer Kündigungsfristen bekanntgeworden sind. Die Bundesregierung hält auch derzeit die Einführung gesetzlicher Kündigungs- oder Räumungsfristen sowie eine Begrenzung der Geschäftsraummieten nicht für erforderlich, da sich seit 1970 das Angebot an Geschäftsräumen trotz zurückhaltender Nachfrage stark erhöht hat. Wie aus informellen Angaben einiger Bundesländer hervorgeht, hat sich die Lage für Mieter und Pächter von Geschäftsflächen seit 1970 verbessert. Dies wird beispielsweise auch durch Berichte der Rheinischen Immobilienbörse bestätigt, die im Raum Köln ein großes An- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 14109* gebot an nicht absetzbaren Ladenlokalen und einen Rückgang der Geschäftsraummieten verzeichnet. Diese Feststellungen sind nach den hier vorliegenden Erfahrungen auch für das Bundesgebiet typisch, wenn auch in einzelnen Teilräumen Abweichungen vorkommen können. Unter diesen Umständen ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es den Vertragsparteien überlassen bleiben kann, angemessene Kündigungsfristen und Mieten in eigener Verantwortung zu bestimmen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 28) : Kann die Bundesregierung die Aussage der Geschäftsführung der Erdgasgesellschaften Brigitta und Elwerath bestätigen, der-zufolge die DDR in dem grenzüberschreitenden Erdgasfeld Wustrow (Landkreis Lüchow-Dannenberg) — Salzwedel der Bundesrepublik Deutschland schon 1 Milliarde Kubikmeter Erdgas abgezogen habe, und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung zur Regelung der Frage mit der DDR? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die förderberechtigten Gesellschaften in dem auf Bundesgebiet liegenden Teil des Erdgasvorkommens Wustrow/ Salzweldel einen Druckabfall beobachten, aus dem geschlossen werden kann, daß sich der Lagerstätteninhalt verringert. Dies wird mit der auf dem Gebiet der DDR betriebenen Förderung in Zusammenhang gebracht. Die Bundesregierung trifft keine eigenen Feststellungen über den Lagerstätteninhalt; sie kann daher Zahlenangaben der in der Anfrage genannten Gesellschaft aus unmittelbarer Kenntnis nicht bestätigen. Die Bundesregierung führt seit Januar 1975 mit der DDR Verhandlungen über das Erdgasvorkommen im Raum Wustrow /Salzwedel. Sie ist dabei bestrebt, eine Regelung zu erzielen, die sowohl den Belangen der Bundesrepublik Deutschland als auch dem wirtschaftlichen Interesse der förderberechtigten Unternehmen gerecht wird. Nach dem Stand der Verhandlungen läßt sich noch nicht übersehen, ob und wann ein Ergebnis erreicht wird. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die derzeitigen Schwierigkeiten auf dem Baumarkt mittelständische Handwerksbetriebe zwingen, Verträge einzugehen, die ihnen die Gewährung einer Ausführungsbürgschaft (Gewährleistungsbürgschaft) auferlegen, und daß sie nicht in der Lage sind, hierfür eine Gegenbürgschaft des Bauherrn zur Sicherstellung dessen Zahlungsfähigkeit zu fordern, und welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, dieses Mißverhältnis zu Lasten der kleinen Handwerksbetriebe zu beenden? Der im deutschen Recht herrschende Grundsatz der Vertragsfreiheit überläßt die Ausgestaltung der Bedingungen von Verträgen grundsätzlich den Vertragsparteien. Diesen steht es somit auch frei, vom jeweiligen Vertragspartner Sicherheiten für die Erfüllung der nach dem Vertrag geschuldeten Leistung zu verlangen. Dementsprechend läßt auch § 17 der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), der bei öffentlichen, aber auch bei vielen privaten Aufträgen angewendet wird, Sicherheitsleistungen des Auftragnehmers durch Bürgschaften ausdrücklich zu. Hiervon wird im privaten Baubereich allerdings meist nur bei größeren Aufträgen Gebrauch gemacht. Von mittelständischen Handwerksbetrieben, die überwiegend nur Aufträge kleineren Umfanges durchführen, werden Erfüllungs- oder Gewährleistungsbürgschaften dagegen in der Regel vom Auftraggeber nicht verlangt. Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, daß sich an dieser Praxis in der jetzigen konjunkturellen Situation etwas geändert hätte. Mögliche Gewährleistungsansprüche des Bauherrn werden üblicherweise dadurch abgesichert, daß der Auftraggeber bis zu 5 % der Rechnungssumme als Sicherheit zurückbehält (vgl. § 14 Nr. 2 VOB /A, § 17 VOB /B). Für den Bereich des öffentlichen Auftragswesens hat der Bundesminister für Wirtschaft darüber hinaus mit Schreiben vom 24. März 1975 die Vergabebehörden gebeten, keine unangemessenen hohen Sicherheiten zu verlangen. Die Gewährung einer Bürgschaft des Bauherrn zur Sicherstellung seiner Zahlungsfähigkeit ist nicht branchenüblich. Der Auftragnehmer hat allerdings gemäß § 648 BGB die Möglichkeit, zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche eine Sicherungshypothek auf dem Grundstück des Auftraggebers eintragen zu lassen. Im übrigen kann auch der kleine Handwerksbetrieb durch die Vereinbarung von Abschlagszahlungen nach Baufortschritt sein Risiko vom Volumen her wesentlich eingrenzen. Eine durch die konjunkturelle Situation bedingte generelle Unausgewogenheit im Vertragsverhältnis des Bauherrn zum kleinen Handwerksbetrieb kann nicht festgestellt werden, so daß sich korrigierende Maßnahmen der Bundesregierung erübrigen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 32) : Welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur Westmittelfrankens durch Bundesmaßnahmen sieht die Bundesregierung, und was gedenkt sie zu tun, um diese Strukturschwäche zu beseitigen? Die Möglichkeiten zur Verbesserung der Wirtschaftstruktur Westmittelfrankens gründen sich auf die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Der zur Zeit gültige 4. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe für den Zeit- 14110* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 raum 1975-1978 sieht ein besonderes Regionales Aktionsprogramm „Westbayerisches Fördergebiet" vor, das den Raum Westmittelfrankens mit umfaßt. Die Entwicklungsziele für dieses Regionale Aktionsprogramm sehen die Schaffung neuer Arbeitsplätze in diesem Raum vor, durch die insbesondere der Abwanderung der aus der Landwirtschaft ausscheidenden und der neu aus der Bevölkerungsbewegung hinzu kommenden Erwerbspersonen in die angrenzenden Ballungsräume Nürnberg /Fürth /Erlangen entgegenwirkt und damit eine ausgeglichenere Landesentwicklung sowie eine spürbare Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung herbeigeführt werden soll. Durch die Entwicklung und Stärkung des Fremdenverkehrs wird, soweit die naturräumlichen Voraussetzungen gegeben sind, ein zusätzlicher Beitrag zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur geleistet. Die Gemeinschaftsaufgabe sieht aber nicht nur die Förderung der gewerblichen Wirtschaft vor, sondern sie mißt auch dem weiteren Ausbau der regionalen und überregionalen Infrastruktur als Voraussetzung für eine erfolgreiche Ansiedlungs- und Fremdenverkehrspolitik eine besondere Bedeutung bei. Im Planungszeitraum soll die Schaffung von 23 000 neuen Arbeitsplätzen sowie die Sicherung von 4 200 vorhandenen Arbeitsplätzen im produzierenden Gewerbe aus Gemeinschaftsaufgabenmitteln gefördert werden. Ein bemerkenswerter Beitrag zur Beseitigung der Strukturschwäche dieses Raumes ist mit dem Infrastrukturprogramm 1975 geleistet worden. Im Rahmen dieses Programms wurden 43 Investitionsvorhaben mit einem Investitionsvolumen von 28,8 Millionen DM im Raum des Regionalen Aktionsprogramms „Westbayerisches Fördergebiet" gefördert. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wurden Investitionszuschüsse in Höhe von 17,8 Millionen DM bewilligt sowie Darlehen aus Mitteln des ERP- Sondervermögens in Höhe von 1,4 Millionen DM und Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Höhe von 3,1 Millionen DM vorgesehen. Die bewilligten Zuschußmittel von 17,8 Millionen DM werden je zur Hälfte vom Bund und vom Land Bayern aufgebracht. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 35) : Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß auf die Ausgleichsabgabe zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung nach dem Dritten Verstromungsgesetz noch 11 % Mehrwertsteuer berechnet werden und somit eine Doppelbesteuerung erfolgt? 1. Es ist zutreffend, daß die Ausgleichsabgabe Teil des umsatzsteuerlichen Entgelts ist und damit auch ihrerseits der Umsatzsteuer unterliegt. Dies entspricht der Systematik des Dritten Verstromungsgesetzes. Nach diesem Gesetz sind die Elektrizitätsversorgungsunternehmen, nicht aber deren Endabnehmer abgabepflichtig. Für die Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist die Ausgleichsabgabe nur ein Kostenfaktor unter vielen. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen können die sie treffende Belastung in den Strompreisen an ihre Endabnehmer weitergeben. Die weitergegebene Ausgleichsabgabe ist dazu in den Strompreisen gesondert auszuweisen. Vor und während der parlamentarischen Beratungen des Dritten Verstromungsgesetzes ist eingehend erörtert worden, ob die weitergegebene Ausgleichsabgabe durch Änderung des Umsatzsteuergesetzes oder durch Aufnahme einer Sondervorschrift in das Dritte Verstromungsgesetz selbst von der Umsatzsteuer freigestellt werden sollte. Dieser Weg hat sich jedoch wegen EG-rechtlicher Vorschriften als nicht gangbar erwiesen. Die für die Mitgliedstaaten bindende Zweite Richtlinie des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Umsatzsteuer vom 11. April 1967 (Amtsbl. EWG S. 1303) schreibt nämlich in Artikel 8 vor, daß Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer alles ist, „was den Gegenwert für die Lieferung des Gegenstandes oder die Dienstleistung bildet, einschließlich der Kosten und Abgaben mit Ausnahme der Mehrwertsteuer selbst". Diese Vorschrift stimmt — trotz geringfügig abweichender Formulierung — sachlich völlig mit § 10 Abs. 1 des deutschen Umsatzsteuergesetzes überein. Vor einer Freistellung der weitergegebenen Ausgleichsabgabe von der Umsatzsteuer hätte also neben dem deutschen Umsatzsteuerrecht auch die o. a. EG-Richtlinie geändert werden müssen. Die Umsatzsteuerbelastung der weitergegebenen Ausgleichsabgabe ist demnach nicht zur Erzielung von Einnahmen eingeführt worden; die Umsatzsteuerpflicht ergibt sich vielmehr aus dem geltenden Steuerrecht, das wegen EG-rechtlicher Vorschriften insoweit durch den nationalen Gesetzgeber nicht geändert werden kann. 2. Im übrigen stellt die Einbeziehung der Ausgleichsabgabe in das umsatzsteuerliche Entgelt keine „Doppelbesteuerung" im eigentlichen Sinne dar, weil es sich bei der Ausgleichsabgabe um eine wirtschaftsverwaltungsrechtliche Abgabe, nicht aber um eine Steuer handelt; die Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Einführung dieser Abgabe folgt aus Art. 74 Nr. 11 des Grundgesetzes (Recht der Wirtschaft) und nicht aus Art. 105 ff. Aber selbst wenn man die Ausgleichsabgabe etwa als Verbrauchssteuer qualifizieren wollte, bliebe sie Teil des umsatzsteuerlichen Entgelts und damit —genauso wie beispielsweise Mineralöl- und Tabaksteuer — der Umsatzsteuer unterworfen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretär Grüner auf die Schrifliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 36) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Mittel aus dem Programm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitio- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 14111* nen von den Ländern nach dem Gießkannenprinzip „im ganzen Lande" verteilt worden sind und daß auf strukturpolitische Notwendigkeiten keine Rücksicht genommen wurde? Ihre Meinung, die Mittel des Programms zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen seien von den Ländern nach dem „Gießkannenprinzip" verteilt worden, wird von der Bundesregierung nicht geteilt. Zwar war das Programm bundesweit angelegt und nicht auf bestimmte Gebiete beschränkt; wohl aber wurden durch den Verteilungsschlüssel strukturschwache Regionen deutlich überproportional berücksichtigt. Dementsprechend haben die Länder, die für die Abwicklung der Teilprogramme zuständig sind und die sie mitfinanzieren, den überwiegenden Teil der Vorhaben in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ausgewählt. Unsere Auswertung ergibt, daß rd. 60 % der Investitionen auf die strukturschwachen Regionen entfallen, in denen rd. 1/3 der Bevölkerung wohnt. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7 '4322 Fragen B 37 und 38) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß sich — den Veröffentlichungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin, zufolge — der Altersaufbau der Industrieanlagen in der Bundesrepublik Deutschland von 1960 auf 1974 spürbar verschlechtert hat? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diesem für die Volkswirtschaft negativen Trend entgegenzuwirken, und wird sie es gegebenenfalls tun? Die Bundesregierung stimmt der Auffassung des DIW zu, daß sich der Altersaufbau der Industrieanlagen als Folge der seit einigen Jahren gedämpften Investitionstätigkeit in der Gewerblichen Wirtschaft verschlechtert hat. Sie sieht darin eine Gefahr für die weitere wirtschaftliche Entwicklung. Insbesondere unter dem Aspekt der Rückgewinnung eines hohen Beschäftigungsstandes und dessen dauerhafter Sicherung muß nach Auffassung der Bundesregierung daher in den kommenden Jahren den Investitionen deutliche Priorität gegenüber anderen Verwendungsarten des BSP eingeräumt werden, sobald sich ein neuer Konjunkturaufschwung gefestigt hat. Die Weichen in dieser Richtung wurden von der Bundesregierung mit konjunkturpolitischen Maßnahmen gestellt; nunmehr sind adäquate Verhaltensweisen der am Wirtschaftsprozeß beteiligten Gruppen notwendig, um eine Stärkung der Investitionsbereitschaft zu gewährleisten. Anlage 54 Antwort des Pari. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 39) : Hält die Bundesregierung gegebenenfalls die Methode für korrekt, selbst die berechtigten Forderungen des deutschen Gartenbaus im Haushaltsplan 1976 unberücksichtigt zu lassen, dem Zentralverband des Deutschen Gemüse-, Obst- und Gartenbaus dann aber zu empfehlen, sich an das Parlament zu wenden mit der Bitte um Korrektur des Haushaltsplans 1976? Die Bundesregierung hat die Forderungen des deutschen Gartenbaues durchaus nicht unberücksichtigt gelassen. Sie hat vielmehr in der Vergangenheit beachtliche Mittel als Beitrag zum Ausgleich gestiegener Energiekosten bereitgestellt. Darüber hinaus besteht auch im Jahre 1976 die Möglichkeit, Beihilfen für wärmedämmende Maßnahmen zu gewähren. Außerdem hat die niederländische Regierung nicht zuletzt auf Druck der Bundesregierung die Erdgaspreise für die niederländischen Gartenbaubetriebe spürbar angehoben und damit einen ersten Schritt in Richtung auf die notwendige Kostenangleichung vorgenommen. Gegen Teilbereiche der niederländischen Hilfsmaßnahmen im Unterglasgartenbau hat die EG-Kommission ein Verfahren nach Artikel 93 Absatz 2 des EWG-Vertrages eingeleitet. Was den in Frage gestellten direkten Ausgleich für 1976 anbetrifft, so halte ich es für durchaus legitim — und das entspricht ja auch der Praxis meines Vorgängers —, einen Wirtschaftszweig auf das Budgetrecht des Parlaments hinzuweisen, nachdem die entsprechenden Haushaltsplanungen der Bundesregierung abgeschlossen waren. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 7'4322 Fragen B 40 und 41) : Wie viele Auszubildende für die Berufsausbildung zum Pferdewirt (gemäß Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt vom 1. November 1975, Bundesgesetzbl. I S. 2719) sind von der o. g. Verordnung betroffen oder werden von ihr in den nächsten Jahren betroffen sein? Beabsichtigt die Bundesregierung, ähnliche Verordnungen über die Berufsausbildung zum Wirtsberuf auch für andere Tierarten zu erlassen? Zu Frage B 40: Am 31. Dezember 1974 befanden sich insgesamt 514 Jugendliche in der Ausbildung für die Berufe Jockey, Berufsfahrer im Trabrennsport sowie Berufsreiter und -fahrer. Davon waren 182 Auszubildende im ersten, 192 Auszubildende im zweiten und 140 Auszubildende im dritten Ausbildungsjahr. Die Zahl der Auszubildenden im Bereich Pferdehaltung und Pferdesport ist in den letzten drei Jahren deutlich angestiegen. Sie nahm allein 1974 um 29 v. H. im Vergleich zum Vorjahr zu. Aufgrund der Ausweitung des Pferdesports ist damit zu rechnen, daß auch in den nächsten Jahren das Interesse an einer beruflichen Tätigkeit in der Pferdehaltung erhalten bleibt. Ausgehend von den vorliegenden Zahlen wird daher damit gerechnet, daß zukünftig 150 bis 200 Jugendliche pro Jahr in die Berufsausbildung zum Pferdewirt eintreten. 14112e Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 Zu Frage B 41: Eine Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt, in der die zur Zeit geltenden Agrarberufe Melker, Schweinezuchtgehilfe, Schäfer, Geflügelzüchter, Pelztierzüchter und Imker zusammengefaßt sind, soll in Kürze erlassen werden. Der dazu vorliegende Entwurf sieht eine breit angelegte Grundausbildung im ersten Ausbildungsjahr und eine stärkere Spezialisierung in den zwei folgenden Ausbildungsjahren vor. Konzeption und Inhalt des Entwurfs wurden mit den Sozialpartnern und dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft abgestimmt. Durch den Erlaß der Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt ist die Ausbildung für den Bereich der tierischen Produktion insgesamt geregelt. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 42) : In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung, die Geflügelwirtschaft bei ihren Stabilisierungsmaßnahmen in der EG zu unterstützen, nachdem der holländische Marktverband für die Niederlande — Hauptkonkurrent am deutschen Markt — Stabilisierungsmaßnahmen ablehnt? Die Bundesregierung wird sich nach wie vor mit allen ihn zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzen, daß notwendig werdende Stabilisierungsmaßnahmen in der Geflügelwirtschaft auf Gemeinschaftsebene durchgeführt werden können. Wichtigste Voraussetzung hierfür ist es, das Problem der Außenseiter innerhalb der Gemeinschaft wirksam zu lösen. Dieses Problem der Außenseiter hat den niederländischen Marktverband zu seiner Erklärung veranlaßt, sich an Stabilisierungsmaßnahmen solange nicht zu beteiligen, bis gesichert sei, daß alle Geflügelproduzenten der Gemeinschaft sich den notwendigen Marktanpassungsmaßnahmen unterziehen würden. Der niederländische Verband zweifelt jedoch an, daß in absehbarer Zeit hierfür die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden können. Mit ihrem Schreiben vom Juli dieses Jahres hat die Bundesregierung die Kommission der EG erneut darum gebeten, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die nach Artikel 2 der gemeinsamen Marktorganisation vorgesehenen geeigneten Maßnahmen zur Anpassung des Angebotes an die Markerfordernisse getroffen werden können. In seiner Antwort vom September hat Kommissar Lardinois bekräftigt, daß die Kommission die Möglichkeit zur Gründung geeigneter Organisationen auf europäischer Ebene untersucht, um einen geeigneten Vorschlag unterbreiten zu können. Auf Veranlassung des BML finden seit Mai 1974 bilaterale deutsch-dänische Gespräche der betroffenen Wirtschaftsverbände über notwendige Marktanpassungsmaßnahmen statt. Das Gespräch mit den dänischen Partnern ist insofern besonders wichtig, da die überschüssige dänische Produktion, die bislang in Drittländer exportiert wird, auf den deutschen Markt drängt. Ähnliche bilaterale Kontakte mit den anderen Haupterzeugerländern sind vorgesehen. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wendt (SPD) (Drucksache 7/4322 Frage B 43) : In welchem Umfang wurden nach Verabschiedung des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Verwaltung und Betrieben Arbeitsmediziner eingestellt? Mit dem Stichtag 1. April 1975 sind 2 400 haupt- und nebenberuflich tätige Betriebsärzte gezählt worden. Das sind 340 mehr als ein Jahr zuvor. In dem sprunghaften Anstieg gegenüber der zahlenmäßig geringen Zunahme in den Vorjahren zeigen sich erste positive Auswirkungen des Arbeitssicherheitsgesetzes. Viele Betriebe haben die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz abgewartet, die von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherungen in Form der Unfallverhütungsvorschriften „Betriebsärzte" überwiegend erst im Laufe des Jahres 1975 beschlossen worden sind. Die Unfallverhütungsvorschriften werden z. Z. von den Betrieben und Verwaltungen umgesetzt. Das zeigt sich vor allem in der Einrichtung und Planung zahlreicher überbetrieblicher betriebsärztlicher Zentren in der ganzen Bundesrepublik. Gemäß einem Auftrag des Deutschen Bundestages bereitet die Bundesregierung z. Z. einen Bericht über den Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes vor. Im Bericht, der im Zusammenhang mit dem nächsten Unfallverhütungsbericht Anfang nächsten Jahres vorgelegt werden soll, wird die Bundesregierung auch den Aufbau und den Umfang der betriebsärztlichen Versorgung erläutern. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Möhring (SPD) (Drucksache 7/4322 Frage B 44) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Samtgemeindebereich Hitzacker /Elbe die zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung in diesem dünnbesiedelten Zonengrenzgebiet völlig unzureichend ist und die wenigen noch in weiterer Umgebung praktizierenden Zahnärzte wegen relativ hohen Lebensalters der Gefahr vorzeitigen Ausscheidens durch Überforderung ausgesetzt sind, wenn nicht Abhilfe geschaffen wird, und gibt es Vorstellungen, wie dieser kritischen Strukturschwäche begegnet werden kann? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 14113* Die Sicherstellung der kassenzahnärztlichen Versorgung obliegt nach geltendem Recht den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder, die der Aufsicht der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörden der Länder unterstehen. Ich werde daher Ihre Frage dem Niedersächsischen Sozialminister, der .die Aufsicht über die Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen führt, zur Kenntnis geben und ihn bitten, Ihnen das Ergebnis seiner aufsichtsrechtlichen Prüfung unmittelbar mitzuteilen. Im übrigen darf ich mich auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Kassenarztrechts und zur Änderung der Krankenversicherung der Rentner (KrankenversicherungsWeiterentwicklungsgesetz — KVWG) — Bundestagsdrucksache 7/3336 — beziehen; der auf eine Verbesserung der kassenärztlichen (kassenzahnärztlichen) Versorgung der Versicherten, u. a. auch in solchen Gebieten wie dem hier in Frage stehenden, abzielt. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4322 Frage B 45) : Was haben die Verwaltungen des Bundes getan, um die Bestimmungen des § 11 Abs. 2 des Schwerbehindertengesetzes zu verwirklichen? Wie alle Arbeitgeber sind auch die Verwaltungen des Bundes nach § 11 Abs. 2 des Schwerbehindertengesetzes verpflichtet, ihre schwerbehinderten Bediensteten so zu beschäftigen, daß diese ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können. Zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens sind die Schwerbehinderten bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung bevorzugt zu berücksichtigen; die Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen ist in zumutbarem Umfang zu erleichtern. Die genannte Regelung gilt unmittelbar für den öffentlichen Dienst des Bundes. Einer besonderen Anpassung des öffentlichen Dienst- oder Tarifrechts bedarf es nicht. Um jedoch die Befolgung dieser und der übrigen Vorschriften des Schwerbehindertengesetzes im öffentlichen Dienst des Bundes sicherzustellen, hat der Bundesminister des Innern neue Sondervorschriften für schwerbehinderte Bundesbeamte und Bewerber (GMBl. vom 25. 11. 1974, S. 534) erlassen, die unter A 12 auf die Verpflichtung nach § 11 Abs. 2 Schwerbehindertengesetz hinweisen. Ferner wird in verschiedenen Fürsorgeerlassen der obersten Bundesbehörden näheres auch zu dieser Vorschrift bestimmt. Soweit Fürsorgeerlasse noch keine entsprechenden Bestimmungen enthalten, steht eine dem Schwerbehindertengesetz Rechnung tragende Änderung kurz bevor. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Fragen B 46 und 47) : Ist die Bundesregierung bereit, auf den Erlaß von Verordnungen zur Beschleunigung unfreiwilliger Rückwanderung ausländischer Arbeitnehmer zu verzichten, wie das in einer Unterschriftenaktion der christlichen Kirchen erbeten wird? Beabsichtigt die Bundesregierung, in absehbarer Zeit eine freiwillige Rückwanderung durch gezielte materielle Maßnahmen zu fördern? In dem Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Ausländerbeschäftigung vom 6. Juni 1973 ist ausgeführt, daß es die Bundesregierung aus sozialen und humanitären Erwägungen ablehnt, den Aufenthalt ausländischer Arbeitnehmer nach Ablauf einer bestimmten Zeit durch behördliche Eingriffe zwangsweise zu beenden. Diese Aussage hat nach wie vor Gültigkeit. Hiervon unberührt bleibt der gesetzliche Vorrang deutscher und ihnen gleichgestellter ausländischer Arbeitnehmer bei der Besetzung freier Arbeitsplätze. Gegenwärtig ist es nicht möglich, allen ausländischen Arbeitnehmern die für die Ausübung einer unselbständigen Beschäftigung erforderliche Arbeitserlaubnis zu erteilen. Manch ein ausländischer Arbeitnehmer wird dies zum Anlaß nehmen, wieder in sein Heimatland zurückzukehren. Insgesamt konnte bisher jedoch keine beschleunigte Rückwanderung festgestellt werden. Zu Ihrer zweiten Frage teile ich mit, daß die Gewährung von Rückkehrhilfen an ausländische Arbeitnehmer Gegenstand eines Gesetzentwurfs des Landes Baden-Württemberg zur Änderung und Ergänzung des Arbeitsförderungsgesetzes ist. Anläßlich der Beratungen dieses Gesetzentwurfes im Bundesrat am 11. Juli und am 17. Oktober 1975 hat die Bundesregierung grundsätzlich alle geeigneten Maßnahmen begrüßt, die den ausländischen Arbeitnehmern die Rückkehr in ihre Heimat erleichtern. Sie hat jedoch ihre Zweifel zum Ausdruck gebracht, ob die Rückkehr durch eine finanzielle Rückkehrhilfe gefördert werden kann. Insbesondere hat sie auf die nicht abzusehende Kostenbelastung und auf Probleme des illegalen Aufenthalts von Ausländern und der illegalen Ausländerbeschäftigung hingewiesen. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb nicht, in absehbarer Zeit eine freiwillige Rückwanderung durch gezielte materielle Maßnahmen zu fördern. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 7/4322 Fragen B 48 und 49) : Wie hoch ist der Prozentsatz von Behindertenwerkstätten, beschützenden Werkstätten und ähnlichen Einrichtungen, welche die vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung festgesetzten 14114* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 Mindestvoraussetzungen für die vorläufige Anerkennung einer Werkstatt für Behinderte, insbesondere die Voraussetzung von mindestens 120 Plätzen im Endausbau, erfüllen, und wie hoch ist der Prozentsatz der dadurch einbezogenen Behinderten? Hält es die Bundesregierung für sozialpolitisch vertretbar und mit der Zielrichtung des Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter vereinbar, durch hohe Voraussetzungen für die Anerkennung von Werkstätten für Behinderte vielen Behinderten in solchen Werkstätten den von diesem Gesetz vorgesehenen Sozialversicherungsschutz vorzuenthalten? Nach dem derzeitigen Stand des vorläufigen Anerkennungsverfahrens Stichtag 10. November 1975 — sind von der Bundesanstalt für Arbeit von 219 Behinderteneinrichtungen, die Antrag auf vorläufige Anerkennung als Werkstatt für Behinderte (WfB) gestellt haben, 190 mit 23 461 Behinderten als Werkstatt für Behinderte anerkannt worden. Dem stehen nur 11 Einrichtungen mit 1 805 Behinderten gegenüber, deren Antrag trotz der großzügigen Handhabung der „Mindestvoraussetzungen" durch die Bundesanstalt auch unter Auflagen nicht stattgegeben werden konnte. 18 Anträge von Einrichtungen mit 680 Behinderten sind noch in Bearbeitung. In Prozentsätzen ausgedrückt bedeutet das, daß von den Einrichtungen, die Antrag auf vorläufige Anerkennung als WfB gestellt haben, 86,8 % mit 90,42 % der Behinderten anerkannt worden sind und nur 5 % der Einrichtungen mit 6,95 % der Behinderten die vorläufige Anerkennung als WfB nicht erhalten haben. Aus diesen Zahlen ergibt sich, daß die Ihrer zweiten Frage zugrunde liegende Annahme, durch hohe Voraussetzungen für die Anerkennung von Werkstätten für Behinderte werde vielen Behinderten in solchen Werkstätten der im Gesetz über die Sozialversicherung Behinderter vorgesehene Sozialversicherungsschutz vorenthalten, nicht zutrifft. Es ist leider nicht möglich, eine Aussage über den Anteil der anerkannten Werkstätten für Behinderte an der Gesamtzahl aller Behinderteneinrichtungen zu treffen. Ein Überblick über diejenigen Behinderteneinrichtungen, die bei der Bundesanstalt für Arbeit im Rahmen des vorläufigen Anerkennungsverfahrens nicht in Erscheinung getreten sind, besteht nicht. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 50) : Welche Erfahrungen besitzt die Bundesregierung über die Anwendung des Arbeitssicherheitsgesetzes im öffentlichen Dienst, und treffen Informationen zu, wonach einzelne Gebietskörperschaften die Anwendung dieses Gesetzes im öffentlichen Dienst bis 1980 aussetzen wollen? Bund, Länder und Gemeinden haben für den öffentlichen Dienst die notwendigen Durchführungsregelungen zum Arbeitssicherheitsgesetz aufgestellt. Hinsichtlich der Einzelheiten dieser Regelungen darf ich auf meine Antwort zu der schriftlichen Frage des Herrn Kollegen Dr. Schmitt-Vockenhausen (Anlage 34 zum Stenographischen Bericht über die 201. Sitzung des Deutschen Bundestages am 7. 11. 1975) hinweisen. Über die Anwendung der Regelungen besitzt die Bundesregierung noch keine Angaben. Der Bundesregierung liegen auch keine Informationen darüber vor, daß einzelne Gebietskörperschaften die Anwendung des Arbeitssicherheitsgesetzes bis 1980 aussetzen wollen. Diese neue Arbeitsschutzvorschrift verpflichtet alle öffentlichen Arbeitgeber, für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst einen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutz zu gewährleisten, der dem für Arbeitnehmer der gewerblichen Wirtschaft durch das Arbeitssicherheitsgesetz eingeführten gleichwertig ist. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Coppik (SPD) (Drucksache 7/4322 Frage B 51) : Hat die Bundesregierung Kenntnis von ähnlichen Mitarbeiterrundbriefen wie dem des Offenbacher Unternehmens Non Food Service (NFS), in dem kranke Arbeitnehmer mit Entlassungsandrohung unter Druck gesetzt werden, die die Arbeitsunfähigkeit bescheinigenden Ärzte diskriminiert und unzulässge Maßnahmen gegen das Lohnfortzahlungsgesetz angekündigt werden, und was gedenkt die Bundesregierung gegen eine derartige Praxis zu tun? Der Bundesregierung liegen der genannte Mitarbeiterrundbrief, nicht jedoch weitere ähnliche Mitarbeiterrundbriefe vor. Sie hat zu dem angesprochenen Fragenbereich folgende grundsätzliche Ausführungen zu machen. Die Arbeitnehmer sind gegen sozial ungerechtfertigte Kündigungen durch das Kündigungsschutzgesetz und durch die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Kündigungen geschützt. Die Rechtsprechung schließt nicht grundsätzlich aus, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen Krankheit des Arbeitnehmers kündigen kann. An eine solche Kündigung werden jedoch strenge Anforderungen gestellt, wenn sie nicht sozial ungerechtfertigt sein soll. Eine lediglich vorübergehende Arbeitsunfähigkeit wird im allgemeinen nicht als ein die Kündigung rechtfertigender Grund angesehen. Der Arbeitgeber ist nach dem Lohnfortzahlungsgesetz und den entsprechenden Bestimmungen für Angestellte verpflichtet, dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt für die Dauer der Krankheit auch dann bis zu sechs Wochen fortzuzahlen, wenn er das Arbeitsverhältnis aus Anlaß der Krankheit gekündigt hat. Auch diese Bestimmung dient der Verhinderung von Kündigungen aus Anlaß der Krankheit, weil trotz einer Kündigung das Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist und eine Kündigung insoweit nicht geeignet ist, Kosten für die Lohnfortzahlung zu ersparen. Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte nur eine widerlegbare Vermutung für das Vor- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 14115* liegen einer Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, die Voraussetzung für einen Lohnfortzahlungsanspruch ist. Berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können danach angezeigt sein, wenn die ärztliche Diagnose auf keinem objektiven Befund, sondern auf den bloßen Angaben des Arbeitnehmers beruht. Nach § 369 b Abs. 2 Nr. 2 Reichsversicherungsordnung sind die Krankenkassen verpflichtet, eine Begutachtung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Vertrauensarzt u. a. dann zu veranlassen, wenn es zur Beseitigung von begründeten Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit erforderlich erscheint. Sofern der Arbeitgeber im Einzelfall bei konkreten begründeten Zweifeln bei der Krankenkasse eine vertrauensärztliche Untersuchung anregt oder sich weigert, die Lohnfortzahlung zu erbringen, liegt noch keine Diskriminierung der Ärzte oder eine unzulässige Maßnahme gegen das Lohnfortzahlungsgesetz vor. Erfüllt der Arbeitgeber während der Arbeitsunfähigkeit des versicherten Arbeitnehmers dessen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nicht, so leistet die Krankenkasse bei Vorliegen der Voraussetzungen Krankengeld, und der Lohnfortzahlungsanspruch geht in Hohe des gezahlten Krankengelds auf sie über. Die Krankenkasse wird dann den übergangenen Anspruch ggf. geltend machen, so daß der Arbeitnehmer insoweit mit keinem Prozeßrisiko belastet ist. Das gesetzliche System für die Absicherung eines Arbeitnehmers bei einer Erkrankung und der Verhinderung einer mißbräuchlichen Ausnutzung des Lohnfortzahlungsanspruchs ist nach der Ansicht der Bundesregierung durch das Kündigungsschutzgesetz und das Lohnfortzahlungsgesetz in Verbindung mit der Reichsversicherungsordnung im wesentlichen gut ausgebaut. Der in der Frage mitgeteilte Sachverhalt macht eine Änderung dieser Gesetze nicht erforderlich. Über ein mißbräuchliches Verhalten einzelner haben die Gerichte zu entscheiden. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 52) : Wie begründet die Bundesregierung cien Baustopp für die Versehrtenkurklinik in Bad Hersfeld im Hinblick auf deren Notwendigkeit für Rehabilitationsmaßnahmen für Kriegsbeschädigte sowie für Arbeits- und Unfallopfer und im Hinblick auf deren Bedeutung für die künftige Entwicklung des Staatsbads Bad Hersfeld ;m hessischen Zonenrandgebiet? Die Hessische Staatsbäderverwaltung hat die Errichtung einer Kurklinik in Bad Hersfeld geplant, die als Vertragsanstalt für die Durchführung von Badekuren nach dem Bundesversorgungsgesetz zur Verfügung stehen sollte. Durch die vorgesehenen Maßnahmen des Haushaltsstrukturgesetzes muß erwartet werden, daß für derartige Kuren nach dem Bundesversorgungsgesetz zukünftig weniger Plätze benötigt werden, als bei der Planung des Projektes in Bacl Hersfeld zugrunde gelegt wurden. Unter dieser neuen Situation konnte der Hessischen Staatsbäderverwaltung eine Belegungsgarantie oder Belegungszusage für eine Kurklinik, mit deren Bau noch nicht begonnen wurde, nicht gegeben werden. Offenbar hat sich die Hessische Staatsbäderverwaltung unter diesen neuen Gesichtspunkten entschlossen, den geplanten Neubau einer Kurklinik in Bad Hersfeld nicht zu errichten. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 54) : Verfügt die Bundesregierung über Untersuchungen betreffend die Auswirkungen des von Luftwaffenühungs- und Bombenabwuriplätzen ausgehenden Lärms auf die Gesundheit der betroffenen Bevölkerung, insbesondere bezogen auf den Übungsplatz Nordhorn-Range, und wenn ja, wie ist das Ergebnis? 1. Spezielle Untersuchungsergebnisse über die Auswirkungen des von Luftwaffenübungs- und Bombenabwurfplätzen ausgehenden Lärms auf die Gesundheit der betroffenen Bevölkerung sind hier nicht bekannt. Luftwaffenübungs- und Bombenabwurfplätze sind jedoch nach einem Übereinkommen mit dem Bundesminister der Justiz und dem Bundesminister des Innern Flugplätzen im Sinne des Fluglärmgesetzes gleichzustellen. Nur dadurch ist es möglich gewesen, das Festsetzungsverfahren für einen Lärmschutzbereich für den Übungsplatz Nordhorn-Range einzuleiten. 2. Zu .der Frage, in welchem Umfang der von einem Flugplatz ausgehende Fluglärm zu gesundheitlichen Schäden führt, hat ein von der Deutschen Forschungsgemeinschaft in Auftrag gegebenes Gutachten Aufschluß gegeben. Der Abschnitt „medizinische Untersuchungen" dieses Berichts sagt hierzu in Ziffer 6.6 folgendes aus: „Die Analysen der medizinischen Daten haben deutlich gemacht, daß Fluglärm zwar nicht zu manifesten Erkrankungen führt, jedoch tendenziell zu Veränderungen vegetativer Funktionen, speziell des Blutungsverhaltens, beiträgt, und man kann nicht ausschließen, daß Fluglärm einen Risikofaktor für die Entstehung der essentiellen Hypertonie darstellt." In Abschnitt 7 „Interdisziplinäre Interpretation" heißt es unter Ziffer 7.6: „Schlußfolgernd ist nach der Münchner Untersuchung zu sagen: — Gemessen an der WHO-Definition (WorldHealth-Organisation) für Gesundheit als einem Zustand „optimalen physischen, psychischen und sozialen Wohlbefindens", stellt der Umweltfak- 14116* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 tor Fluglärm eine ernste Beeinträchtigung der betroffenen Bevölkerung dar. — Seine Minderung ist ebenso ein Problem der „Lärmerzeuger" (Flugzeug-Hersteller, Fluggesellschaft) wie auch der „Lärmverteiler" (z. B. Luftverkehrsregelung, Siedlungsplanung), d. h. gleichermaßen ein technisches wie ein gesellschaftliches Problem." Unabhängig von diesem Gutachten hat auch das Bundesministerium des Innern einen Forschungsauftrag an das Institut für Hygiene und Arbeitsmedizin der Ruhr-Universität erteilt. Ziel dieses Forschungsauftrages ist es, vor allem physiologische, psychologische, soziologische und ökonomische Grundlagen für die Lärmbekämpfung in Rechtsetzung und raumwirksamer Planung zu erhalten. Die Ergebnisse werden sehr wahrscheinlich auch für den Bereich des Luftwaffenübungsplatzes Nordhorn-Range verwertbar sein. Die Durchführung von ärztlichen Reihenuntersuchungen der Bevölkerung auf lärmbedingte Gesundheitsschäden müssen vom Land unter Einschaltung des zuständigen Gesundheitsamtes veranlaßt werden. Die Untersuchungen können nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Emsland) (SPD) (Drucksache 7/4322 Frage B 55) : Ist die Bundesregierung bereit, unabhängige Gutachten zur Frage der Auswirkung von Lärm auf Grund von Luftwaffenübungsplätzen auf die Gesundheit der von diesem Lärm betroffenen Bevölkerung erstellen zu lassen, und zwar insbesondere für den Bereich des Luftwaffenübungsplatzes Nordhorn-Range? 1. Spezielle Untersuchungsergebnisse über die Auswirkungen des von Luftwaffenübungs- und Bombenabwurfplätzen ausgehenden Lärms auf die Gesundheit der betroffenen Bevölkerung sind hier nicht bekannt. Luftwaffenübungs- und Bombenabwurfplätze sind jedoch nach einem Übereinkommen mit dem Bundesminister der Justiz und dem Bundesminister des Innern Flugplätzen im Sinne des Fluglärmgesetzes gleichzustellen. Nur dadurch ist es möglich gewesen, das Festsetzungsverfahren für einen Lärmschutzbereich für den Übungsplatz Nordhorn-Range einzuleiten. 2. Zu der Frage, in welchem Umfang der von einem Flugplatz ausgehende Fluglärm zu gesundheitlichen Schäden führt, hat ein von der Deutschen Forschungsgemeinschaft in Auftrag gegebenes Gutachten Aufschluß gegeben. Der Abschnitt „medizinische Untersuchungen" dieses Berichts sagt hierzu in Ziffer 6.6 folgendes aus: „Die Analysen der medizinischen Daten haben deutlich gemacht, daß Fluglärm zwar nicht zu manifesten Erkrankungen führt, jedoch tendeziell zu Veränderungen vegetativer Funktionen, speziell des Blutungsverhaltens, beiträgt, und man kann nicht ausschließen, daß Fluglärm einen Risikofaktor für die Entstehung der essentiellen Hypertonie darstellt." In Abschnitt 7 „Interdisziplinäre Interpretation" heißt es unter Ziffer 7.6: „Schlußfolgernd ist nach der Münchner Untersuchung zu sagen: — Gemessen an der WHO-Definition (WorldHealth-Organisation) für Gesundheit als einem Zustand ,optimalen physischen, psychischen und sozialem Wohlbefindens', stellt der Umweltfaktor Fluglärm eine ernste Beeinträchtigung der betroffenen Bevölkerung dar. — Seine Minderung ist ebenso ein Problem der ,Lärmerzeuger' (Flugzeug-Hersteller, Fluggesellschaft) wie auch der ,Lärmverteiler' (z. B. Luftverkehrsregelung, Siedlungsplanung), d. h. gleichermaßen ein technisches wie ein gesellschaftliches Problem." Unabhängig von diesem Gutachten hat auch das Bundesministerium des Innern einen Forschungsauftrag an das Institut für Hygiene und Arbeitsmedizin der Ruhr-Universität erteilt. Ziel dieses Forschungsauftrages ist es, vor allem physiologische, psychologische, soziologische und ökonomische Grundlagen für die Lärmbekämpfung in Rechtsetzung und raumwirksamer Planung zu erhalten. Die Ergebnisse werden sehr wahrscheinlich auch für den Bereich des Luftwaffenübungsplatzes Nordhorn-Range verwertbar sein. Die Durchführung von ärztlichen Reihenuntersuchungen der Bevölkerung auf lärmbedingte Gesundheitsschäden müssen vom Land unter Einschaltung des zuständigen Gesundheitsamtes veranlaßt werden. Die Untersuchungen können nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wörner (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4322 Fragen B 56 und 57) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach die bisherige fachdienstliche Unterstellung des Amts für Sicherheit der Bundeswehr und des Militärischen Abschirmdienstes unter dem Führungsstab der Streitkräfte geändert werden soll, und welche Erfahrungen sprechen bejahendenfalls gegen die weitere Beibehaltung des derzeitigen Unterstellungsverhältnisses? Welche neue Form der Unterstellung ist beabsichtigt? Die Bundesregierung hatte am 14. und 29. Mai 1974 beschlossen, eine unabhängige Kommission zur Prüfung von Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit dem Fall Guillaume einzusetzen. Der Bericht dieser Kommission ist angesichts der Bedeutung der darin behandelten Verbesserungsvorschläge dem Deutschen Bundestag zugeleitet worden. Ich darf Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 14117 hierzu auf die Drucksache 7/3083 des Deutschen Bundestages verweisen. Dieser Bericht der Vierer-Kommission bildet die Grundlage für den Beschluß der Bundesregierung vom 29. Januar 1975, der zum Ziele hat, die Arbeit der Dienste der Bundesrepublik Deutschland und damit auch des Amtes für Sicherheit der Bundeswehr /Militärischen Abschirmdienstes zu verbessern. Zu diesem Zweck sollen bereits bestehende Vorschriften überarbeitet und die Erarbeitung notwendig erscheinender neuer Vorschriften unverzüglich in Angriff genommen werden. Dies gilt vor allem für die Gebiete — der Zusammenarbeit der Dienste durch Überarbeitung der Dienstanweisungen der Dienste, der Zusammenarbeitsrichtlinien und anderer Bestimmungen — des Verwaltungs-, Personal- und Ausbildungswesens durch die Angleichung der Organisations- und Haushaltsstruktur der Dienste besonders im Hinblick auf eine klare Festlegung der Verantwortlichkeiten, Befugnisse und der Kontrollorgane. Diese Prüfungen sind bezüglich des Amtes für Sicherheit der Bundeswehr /Militärischen Abschirmdienstes noch nicht abgeschlossen. Im übrigen erscheint mir der Gegenstand Ihrer Fragen aus Gründen der gebotenen Geheimhaltung nicht geeignet, in der Öffentlichkeit erörtert zu werden. Zu gegebener Zeit könnte hierüber im Parlamentarischen Vertrauensmänner-Gremium für die Nachrichtendienste gesprochen werden. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 58) : Treffen Informationen zu, wonach 1977/78 das Bundeswehrlazarett in Kempten aufgelöst werden soll unter Beibehaltung lediglich einer Sanitätsabteilung und wenn ja, welche Begründung liegt einer solchen Absicht zugrunde? Bereits während der Planungen für das Bundeswehrkrankenhaus 600 Betten in Ulm wurde festgelegt, daß zugunsten dieser Einrichtung das Bundeswehrkrankenhaus Kempten geschlossen werden muß. Aus dem zu erwartenden Aufkommen an Patienten im Einzugsbereich beider Bundeswehrkrankenhäuser war ersichtlich, daß eine Auslastung des Bettenangebotes von zusammen 800 Betten und damit ein wirtschaftlich rationeller Betrieb der Krankenhäuser nebeneinander nicht zu erreichen war. Zudem zwingt die Personallage — festgeschriebene Umfangszahlen für zivile und militärische Mitarbeiter lassen eine Erhöhung der Zahl der Dienstposten nicht zu — dazu, mit dem vorhandenen Personal eine möglichst hohe Effektivität der Bundeswehrkrankenhäuser zu erreichen. Dieses Ziel kann in Ulm nach Fertigstellung des Neubaus eines Bundeswehrkrankenhauses 600 Betten und in enger Zusammenarbeit mit der Universität eher erreicht werden als bei weiterem Auf- und Ausbau des Bundeswehrkrankenhauses Kempten. Nach dem derzeitigen Stand der Bauarbeiten in Ulm kann mit der Bauübergabe des Bundeswehrkrankenhauses Ulm Ende 1978 gerechnet werden. Als Zeitpunkt für die Auflösung des Bundeswehrkrankenhauses Kempten wurde daher Ende 1978/ Anfang 1979 festgelegt, wobei an eine abschnittsweise Einstellung des Betriebes der Bettenstationen und der Fachärztlichen Untersuchungsstellen gedacht ist. Die Personalplanung sieht vor, daß die Mehrzahl der beim Bundeswehrkrankenhaus Kempten eingerichteten Dienstposten zum Bundeswehrkrankenhaus Ulm übertragen werden, um dort damit den personellen Aufbau zu ermöglichen. Die weitere Nutzung des Liegenschaftsobjektes „Bundeswehrkrankenhaus Kempten" ist abhängig vom Entscheid über das neue Konzept des Sanitätsdienstes. Nach den Modellplanungen soll in Kemp-ten ein Bundeswehrsanitätszentrum 3 000 mit je einer Facharztgruppe für Innere Medizin und für Augenkrankheiten eingerichtet werden. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 7/4322 Frage B 62) : Treffen Behauptungen des saarländischen Ministers für Umwelt, Raumordnung und Bauwesen zu, wonach Mitteilungen des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen, die Einstufung des Autobahnabschnitts (A 62) Nonnweiler—Freisen im vorgesehenen zweiten Fünfjahresplan für den Bundesfernstraßenbau in die Bedarfsstufe 1 b sei im Einvernehmen mit dem saarländischen bzw. rheinland-pfälzischen zuständigen Minister erfolgt, falsch seien? Die Äußerungen des saarländischen Ministers für Umwelt, Raumordnung und Bauwesen sind dem Bundesverkehrsministerium nicht bekannt. Das Bewertungsverfahren für die Überprüfung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen 1975 bis 1985 wurde in ständigem Kontakt mit den Ländern erarbeitet. Die Autobahn A 62, Nonnweiler—Freisen, ist danach mit zweispurigem Teilausbau in die Dringlichkeit I b eingeordnet. Da sowohl das Land Rheinland-Pfalz wie auch das Saarland der A 62 hohe politische Bedeutung zumessen, wurde die Maßnahme in die sog. Restliste aufgenommen, die Maßnahmen enthielt, die nicht vorrangig bewertet waren, aus Ländersicht dennoch erhöhte Bedeutung besitzen und deren Verwirklichungschancen von der finan- 14118* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 ziellen Entwicklung abhängen. Mit den über den ursprünglich angenommenen Rahmen des 2. Fünfjahresplanes zusätzlich zu erwartenden Mitteln konnte die A 62 nicht bedient werden, da auch in Rheinland-Pfalz und Saarland andere Maßnahmen noch vorrangiger waren. (Saarland: Autobahn Saarbrücken—Luxemburg, Rheinland-Pfalz: Autobahn Landstuhl—Pirmasens als Ersatzmaßnahme für den Wegfall des Saar-Pfalz-Rhein-Kanals und Autobahn Steinebrück—Bitburg). Diese Auswahl erfolgte im Benehmen mit den Ländern. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 63) : Werden an der Bundesautobahn A 4 Köln—Aachen nach ihrem Ausbau auf sechs Fahrspuren Lärmschutzvorrichtungen im Bereich von Götzenkirchen im Erftkreis angebracht, und kann gegebenenfalls den betroffenen Bürgern von Götzenkirchen, die durch die Lärmbelästigung unmittelbar geschädigt werden, Schadensersatz geleistet werden? Wie Ihnen auf eine diesbezügliche Frage in der Fragestunde am 5. 11. 1975 bereits mitgeteilt wurde, findet beim Ausbau der A 4 auf 6 Fahrstreifen zwischen dem Autobahndreieck Köln-Heumar und der Anschlußstelle Kerpen das Bundes-Immissionsschutzgesetz Anwendung. Nach § 41 dieses Gesetzes ist der Baulastträger verpflichtet, Lärmschutzmaßnahfen durchzuführen, wenn eine wesentliche Änderung vorliegt. Diese Frage und welche Maßnahmen im Einzelfall vorzusehen sind, werden zu gegebener Zeit geprüft. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Verhülsdonk (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4322 Fragen B 64 und 65) : Wie konkret sind die Planungen für eine Entlastungs- und Schnellstrecke aus dem Kölner Raum in den Frankfurt—Groß Ge-rauer Raum, und sind ursprüngliche Pläne einer Trassenführung durch den Westerwald ohne Anbindung des Raums Koblenz—Neuwied nicht weiterverfolgt worden, sondern gehen neuere Überlegungen von einer Trassenführung mehr in der Nähe des Rheins aus und zwar durch den Taunus? Sind Anbindungen der Räume Koblenz—Trier und Mainz—Wiesbaden an die Schnellstrecke vorgesehen, und hält die Bundesregierung diese Anbindungen für notwendig? Die Deutsche Bundesbahn (DB) untersucht derzeit neben den ursprünglichen Planungen der Neubaustrecke über den Westerwald Alternativlösungen gemäß den Zielvorgaben des Bundesministers für Verkehr an den Vorstand der DB. Hierzu zählt auch eine Trasse von Koblenz mit Weiterführung nach Wiesbaden-Ost. Die Untersuchungen der Alternativen durch die DB sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Fragen B 66, 67 und 68) : Treffen Pressemitteilungen zu, wonach die Bundesregierung keine Zuwendungen zur Finanzierung der Ausbaustrecke A 4 des Stadtbahnbaus in Frankfurt am Main vom Theaterplatz zum Südbahnhof gewähren wird, und hält die Bundesregierung gegebenenfalls an ihrer Meinung auch dann fest, wenn bei der Entscheidung nicht berücksichtigt worden sein sollte, daß es sich bei dieser Ausbaustrecke nicht um eine neue Baumaßnahme, sondern um den Ausbau und die Weiterführung einer bestehenden Stadtbahnstrecke handelt, was erst den vollen Verkehrswert der A-Strecke sicherstellt? Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, die Planungen zur Ermittlung der Kosten und der technischen Durchführbarkeit folgender Varianten für die Führung der A 66 (früher A 80) im Osten der Stadt Frankfurt am Main aufzunehmen a) Wilhelmsbader Weg, Hochlage über der Bundesbahnstrecke von östlich des Bahnhofs Mainkur bis zur Südstrecke des Riederwaldes und von dort nach Nordwesten (Variante 2 c), b) Enkheimer Wald, Vilbeler Landstraße, südöstlich der Borsigallee der Hafenbahnstrecke folgend bis etwa Lahmeyerbrücke, dann über oder an der Bundesbahnstrecke bis zur Südwestecke des Riederwaldes und von dort nach Nordwesten? Welche Auswirkungen könnten die in Frage 67 vorgeschlagenen Varianten unter Buchstabe a bzw. Buchstabe b auf den südlichen Knotenpunkt der A 66 (früher A 80) mit der A 49 (früher A 91) haben? Zu Frage B 66: Pressemeldungen des von Ihnen erwähnten Inhalts treffen nicht zu. Die Maßnahme ist im Programm 1975-1979 für die Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs (OPNV-Programm 1975-1979) mit Beginnjahr 1975 enthalten. Dabei ist vorgesehen, daß die Finanzierung bis 1979 überwiegend aus Umschichtungsmitteln des kommunalen Straßenbaus gem. § 10 Abs. 3 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz erfolgt. Die Entscheidung, ob Straßenbaumittel zugunsten des öffentlichen Personennahverkehrs umgeschichtet werden, liegt beim Land Hessen. Voraussetzung für die Bereitstellung von Bundesmitteln ist die Vorlage entscheidungsreifer_ Antragsunterlagen durch den Baulastträger. Dies ist bisher erst teilweise geschehen, so daß über den Finanzierungsantrag noch nicht abschließend entschieden werden konnte. Zu Frage B 67: zu a) Die unter a) genannte Trassenführung der A 66 mit einer Aufständerung über den Gleisen der Deutschen Bundesbahn ist von der zuständigen hessischen Straßenbauverwaltung, die nach Artikel 90 des Grundgesetzes die Planung und die Bauausführung der Bundesfernstraßen im Auftrag des Bundes durchführt, bereits untersucht worden. Hierbei hat sich herausgestellt, daß unter Abwägung aller Gesichtspunkte diese Variante nicht die erhofften Vorteile weder in städtebaulicher Hinsicht noch bezüglich der Verbesserung der Umweltverhältnisse bringt, die erforderliche Mehrkosten von 290 Millionen DM rechtfertigen könnten. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 14119* zu b) Die unter b) angesprochene Variante ist — soweit mir bekannt ist — bisher nicht im einzelnen untersucht worden. Sie ist in jedem Fall sehr flächenaufwendig und erfordert eine erhebliche Inanspruchnahme von Waldgelände. Das Ergebnis einer genaueren Prüfung dürfte sich daher voraussichtlich kaum von dem zuvor genannten unterscheiden. Zu Frage B 68: Ob der Knotenpunkt A 49/A 66 bei den Varianten 1 a) bzw. 1 b) verkehrlich einwandfrei gelöst werden kann, ist noch sehr fraglich, da zugleich auch der Rats-Weg angeschlossen werden muß. Die Anschlußstelle wäre zudem durch die Lage über den Gleisen nur mit einem sehr hohen technischen Aufwand ausführbar. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 69) : Welche regionalen Auswirkungen hat die von der Bundesregierung beabsichtigte Kürzung der sogenannten Mineralölsteuermittel für die Bezuschussung von Straßenhauvorhaben und Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes, und sieht sich die Bundesregierung in der Lage, die vorgesehenen Mittelzuweisungen ohne Berücksichtigung und mit Berücksichtigung der vorgesehenen Kürzung in der Aufteilung nach Bundesländern mitzuteilen? Der Entwurf der Bundesregierung für ein Haushaltsstrukturgesetz sieht von 1977 an eine zehnprozentige Kürzung der Mittel für Maßnahmen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz vor. Gleichzeitig soll das Aufteilungsverhältnis zwischen öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) und kommunalem Straßenbau in 55 : 45 zugunsten des ÖPNV geändert werden. Durch die Änderung des Aufteilungsverhältnisses würden beim ÖPNV die Folgen der zehnprozentigen Kürzung ausgeglichen. Die Mittelansätze für den ÖPNV nach dem bisherigen Planungsstand blieben somit unverändert, die regionale Verteilung der Mittel würde durch das Haushaltsstrukturgesetz nicht beeinflußt. Beim kommunalen Straßenbau führt die Änderung des Aufteilungsverhältnisses zu einer Verringerung der Mittel um rd. 100 Millionen DM jährlich. Die Kürzung trifft alle Bundesländer gleichmäßig, weil sich die Länderanteile nach einem festen Verteilungsschlüssel ergeben (Kraftfahrzeugbestand in den einzelnen Ländern). Unter Berücksichtigung des Haushaltsstrukturgesetzes werden den Ländern 1977 voraussichtlich folgende Bundesfinanzhilfen für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung stehen: Baden-Württemberg 135 Millionen DM Bayern 161 Millionen DM Berlin 24 Millionen DM Bremen 10 Millionen DM Hamburg 25 Millionen DM Hessen 87 Millionen DM Niedersachsen 110 Millionen DM Nordrhein-Westfalen 235 Millionen DM Rheinland-Pfalz 53 Millionen DM Saarland 15 Millionen DM Schleswig-Holstein 43 Millionen DM Der Verteilungsschlüssel für die Länderanteile wird auch künftig beibehalten. Der prozentuale Anteil der einzelnen Länder an den kommunalen Straßenbaumitteln wird somit durch das Haushaltsstrukturgesetz nicht verändert. Die Mittelkürzungen beim kommunalen Straßenbau bedeuten keine Vernachlässigung der ländlichen Räume. Die Länder, die die Investitionsprogramme des kommunalen Straßenbaus aufstellen, können bei der Projektauswahl Vorhaben außerhalb der Städte bevorzugen. Hinzu kommt, daß die Bundesregierung mit ihrem Konjunkturprogramm u. a. rd. 135 Millionen DM für Ortsumgehungen an Bundesstraßen bereitgestellt hat. Die Baumaßnahmen liegen überwiegend im ländlichen Bereich. Schließlich wird bei der Fortschreibung der Bundesfernstraßenplanung der Flächenerschließung besonderes Gewicht beigemessen. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 70 und 71): Wie beurteilt die Bundesregierung die Initiative des Schwarzwaldvereins, die Trassierung des Abwasserkanals zur Ableitung der Abwässer aus der Freiburger Bucht nicht durch das Auwald-Schutzgebiet „Taubergießen", sondern auf kürzestem Weg über die Gemarkung Weisweil zum Vollrhein vorzusehen und dadurch eine Einsparung von ca. 60 Millionen DM zugunsten von Bund und Land bei gleichzeitiger Ausräumung der bestehenden Bedenken der Bevölkerung zu erreichen? Steht die Bundesregierung zu der dem Land Baden-Württemberg gegenüber gemachten Zusage, die bei einer billigeren Alternativlösung einzusparenden anteiligen Kosten des Bundes in Höhe von etwa 10 Millionen DM für eine sinnvollere Lösung zur Verfügung zu stellen, und ist die Bundesregierung bereit, einen Teilbetrag dieser 10 Millionen DM zugunsten berechtigt erscheinender Forderungen der Gemeinde Weisweil zur Verfügung zu stellen, um damit zu einer befriedigenden Lösung dieses dringend notwendigen, aber in Teilen umstrittenen Großvorhabens beizutragen? Zu Frage B 70: Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgabe im Bereich der Wasserwirtschaft ist Sache der Länder (Artikel 30 GG). Das Land Baden-Württemberg hat auch bereits entschieden, daß die im wasserrechtlichen Verfahren festgelegte Maßnahme einer verrohrten Ableitung der Abwässer aus der Freiburger Bucht durch das Auwaldschutzgebiet Taubergießen in den Rhein bei Kappel nicht ersetzt werden kann durch das auch vom Schwarzwaldverein empfohlene Alternativprojekt einer Direkteinleitung über die Gemarkung 14120* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 Weisweil in den Vollrhein. Die Bundesregierung sieht hiernach keine Möglichkeit, auf eine Verwirklichung des Alternativprojektes hinzuwirken. Zu Frage B 71: Die Bundesregierung hat dem Land Baden-Württemberg gegenüber keine Zusage in dem von Ihnen behaupteten Sinne gemacht. Nach dem Verwaltungsabkommen mit Baden-Württemberg zur Regelung von Fragen des Oberrheinausbaues vom 22./30. 12. 1971 hat der Bund sich nur gegenüber dem Land verpflichtet, einen bestimmten Kostenanteil genau fixierter wasserwirtschaftlicher Folgemaßnahmen des Oberrheinausbaues nach dem deutsch-französischen Vertrag vom 27. 10. 1956 zu übernehmen. Die Bundesregierung könnte deshalb einen etwaigen Einsparungsbetrag zugunsten Dritter (etwa der Gemeinde Weisweil) überhaupt nicht zur Verfügung stellen. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 72) : In welcher neuen Dringlichkeitsstufe befindet sich die Bundesstraße 33, und mit welchen Mitteln ist der weitere Ausbau vorgesehen? Der Ausbau der Bundesfernstraßen erfolgt entsprechend den Festlegungen im Bedarfsplan und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. Der Bedarfsplan ist entsprechend der gesetzlichen Regelung in diesem Jahr zu überprüfen. Der überprüfte Bedarfsplan wird nach der inzwischen erfolgten Verabschiedung im Bundeskabinett im Rahmen der Novellierung des „Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985" parlamentarisch beraten. Der Gesetzentwurf liegt zur Zeit dem Bundesrat vor (Drucksache 676/75). Bei dem der Bedarfsplanüberprüfung zugrunde liegenden Bewertungsverfahren hat die neue Anbindung der Bundesstraße 33 an die Autobahn A 5 südlich Offenburg (einbahnig) die Dringlichkeit „Vorrangiger Bedarf (Stufe I a)" erhalten. Der Abschnitt Biberach-Haslach (B 294 neu) wurde als „im Bau" dem Bewertungsverfahren nicht unterworfen. Vorbehaltlich des Ergebnisses der parlamentarischen Beratungen sind damit grundsätzlich die Voraussetzungen gegeben, entsprechende Maßnahmen in den nächsten Jahren durchzuführen. Maßgebend für die Baudurchführung im einzelnen ist die Unterbringung im Finanzrahmen der Fünfjahrespläne und der danach aufzustellenden jährlichen Straßenbaupläne. Aussagen über den möglichen Mitteleinsatz sind erst nach Aufstellung des 2. Fünfjahresplans möglich, der sich zur Zeit in Arbeit befindet. Dabei wird zunächst eine weitere planmäßige Durchführung der laufenden Maßnahme bei Biberach-Steinach und deren Fortsetzung bis Haslach angestrebt. Im Bereich oberhalb Haslach, der nicht als „Vorrangiger Bedarf (Stufe I a)" eingestuft ist, sind in den nächsten 10 Jahren größere Maßnahmen nicht möglich. Die laufende Ausbaumaßnahme in der Ortsdurchfahrt Hausach und deren Weiterbau wird hiervon nicht berührt. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Fragen B 73 und 74): Da die Bundesregierung auf meine Frage (Drucksache 7/3977, Frage 99, Seite 51) zum Ausbau der Rodgaustrecke als S-Bahn geantwortet hatte, die Deutsche Bundesbahn sei bemüht, das Verkehrsangebot auf der genannten Strecke zu verbessern und ebenfalls die Umsteigmöglichkeiten in Offenbach, frage ich, wie sich mit dieser Auskunft die inzwischen im Winterfahrplan eingetretene Reduzierung des Verkehrsangebots vereinbaren läßt? Welche Bedeutung kommt nach Auffassung der Bundesregierung der durch den hessischen Innenminister nachdrücklich unterstützten Forderung auf Ausbau der Rodgaustrecke als S-Bahn zu? Zu Frage B 73: Auf Ihre Anfrage vom Juli 1975 habe ich Ihnen mitgeteilt, daß — der Ausbau der S-Bahn in den Rodgau nicht zu den Maßnahmen zählt, die bis 1985 realisiert werden können, — es unter bestimmten Voraussetzungen möglich sei, gegebenenfalls kleinere Investitionsmaßnahmen an der Strecke Offenbach—Ober Roden zur Attraktivitätsverbesserung (z. B. Verbesserung der Umsteigebeziehungen in Offenbach zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der S-Bahn Frankfurt /M.—Offenbach-[Hanau]) durchzuführen. Die Anpassung des Verkehrsangebotes im Winterfahrplan 1975/76 an die Verkehrsnachfrage steht hierzu nicht im Widerspruch. Zu Frage B 74: Auf Ihre für die Fragestunde am 12./13. März 1975 eingereichten Fragen habe ich Ihnen mitgeteilt, daß im Einvernehmen mit dem Land Hessen festgestellt wurde, welchen Maßnahmen der S-Bahn Rhein/ Main zunächst Priorität einzuräumen ist. Im übrigen darf ich auf meine Antworten vom 12. März 1975, 8. August 1975, 1. Oktober 1975, 15. Oktober 1975, in gleicher Angelegenheit Bezug nehmen. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 75) : Ist die Bundesregierung bereit, eine Ausnahmegenehmigung bei dem Verbot der Spikes-Reifen zu erteilen für klimatisch extrem ungünstige Höhengebiete, da die neuen Haftreifen die Spikes-Reifen in diesen Lagen nicht ersetzen können, und die Bundesregierung früher zugesichert hat, die Spikes-Reifen erst dann zu verbieten, wenn ein gleichwertiger Ersatz die Sicherheit der Fahrzeuge gewährleisten könne? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 14121*- Mit den zuständigen obersten Landesbehörden ist die Frage der Ausnahmen vom Spikes-Verbot erörtert worden. Alle Beteiligten sprachen sich dafür aus, Ausnahmen vom Spikes-Verbot nicht in Betracht zu ziehen. An dieser Auffassung hält auch die Bundesregierung fest. Die neuen Winterreifen ohne Spikes sind bei fast allen winterlichen Straßenverhältnissen den ehemaligen Spikes-Reifen zumindest gleichwertig, teilweise sogar überlegen. Lediglich auf Eis um den Gefrierpunkt sind Spikes-Reifen etwas besser. Bei einer vorsichtigen Fahrweise und bei Verwendung der neuen Winterreifen sind jedoch insgesamt keine Nachteile zu erwarten. Der Nutzen von Spikes-Reifen ist in der Vergangenheit im übrigen häufig überschätzt worden. Auf das ganze Jahr bezogen ist die den Spikes-Reifen nachgesagte Unfallverminderung statistisch nicht signifikant. Vielmehr steht fest, daß die immer häufiger werdenden Aquaplaning-Unfälle zum großen Teil auf die Spurrillen zurückgehen, die im Winter von den Spikes-Reifen verursacht worden sind. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krall (FDP) (Drucksache 7/4322 Frage B 76): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die binnenschiffahrtspolizeilichen Vorschriften für Fahrgastverkehr auf der Lahn den weniger strengen Vorschriften der Rheinschiffahrtpolizeiverordnung anzugleichen und damit Wettbewerbsnachteile der Lahnschiffahrt zu beseitigen, zumal Schiffe mit „Rheinattest" die Nebenflüsse des Rheins bereits nach den Vorschriften der Rheinschiffahrtpolizeiverordnung befahren können und die Schleusen der Lahn alle elektrifiziert sind, so daß das Schleusen auf der Lahn kaum körperliche Arbeit erfordert? Die in der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung enthaltenen Vorschriften über die Mindestbesatzung sind 1968 nach längeren Verhandlungen mit Vertretern des Schiffahrtsgewerbes und der Gewerkschaft ÖTV neu gefaßt worden. Die Besatzungsstärke ist auf den Kanälen und staugeregelten Flüssen mit zahlreichen Schleusen (auf 60 km Lahnstrecke bis Limburg: 12) etwas höher als auf dem Rhein (Matrose statt des Schiffsjungen bzw. zusätzlicher Schiffsjunge) festgesetzt worden, weil die Durchfahrt häufiges Anlegen und Festmachen mit starker körperlicher Belastung des Gehilfen des Schiffsführers erfordert, und zwar unabhängig vom elektrischen Schleusenantrieb. Der dem Bundesminister für Verkehr bekannte interessierte Schiffseigner möchte für Fahrten im Bereich von Bad Ems sogar auf den einzigen Gehilfen des Schiffsführers verzichten. Das ist wegen der Sicherheit der Fahrgäste beim Ein- und Aussteigen nicht möglich und auch auf dem Rhein für gleichartige Fahrzeuge nicht zulässig. Unabhängig hiervon beabsichtige ich — falls die entsprechenden Mittel im Haushaltsplan 1976 verbleiben — durch Untersuchung der einzelnen Arbeitsabläufe Kriterien für eine funktionsgerechte Besatzung jeder Binnenschiffsart auf den verschiedenen Binnenschiffahrtsstraßen zu ermitteln. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4322 Fragen B 77 und 78): Welche Veränderungen gegenüber den ursprünglichen Planungen weist die jetzt von der Deutschen Bundesbahn angekündigte „Spartrasse" der Schnellbahnstrecke Mannheim—Stuttgart auf? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die betroffenen Kreise und Gemeinden dem Bau der Schnellbahntrasse Mannheim—Stuttgart nur auf Grund der festen Zusage zugestimmt haben, die berechtigten Anliegen des Umwelt- und Landschaftsschutzes würden berücksichtigt, teilt die Bundesregierung die Auffassung, mit der Ankündigung, Untertunnelungen und Lärmschutzmaßnahmen zu streichen, sei die Geschäftsgrundlage für die Zustimmung entfallen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Der Investitionsbedarf der Deutschen Bundesbahn wird in den nächsten Jahren viele Milliarden DM erfordern. Mit diesem Geld dürfen keine „technischen Denkmäler" errichtet werden, sondern es muß im Sinne der steuerzahlenden Bürger, der Benutzer der Eisenbahn und zur Stärkung der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens verwandt werden. Im Zuge der Verhandlungen der Deutschen Bundesbahn mit den Gemeinden zur Vorbereitung der Planfeststellungsunterlagen hat die Deutsche Bundesbahn teilweise kostengünstigere Vorschläge ins Gespräch gebracht. Um welche Veränderungen es sich im einzelnen handelt, ist der Bundesregierung nicht bekannt, zumal sie nach den gesetzlichen Vorschriften zur Zeit mit der Planung nicht befaßt ist. Sie ist jedoch der Auffassung, daß berechtigte Anliegen des Umwelt- und Landschaftsschutzes nach wie vor Berücksichtigung finden werden. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lampersbach (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Fragen B 79 und 80): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß durch den Bau der Schnellbahnstrecke der Deutschen Bundesbahn, UN 14, die städtebauliche Entwicklung der Stadt Bergkamen unmöglich gemacht wird? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung vorgesehen, um die unzumutbare Lärmbelästigung durch mit einer Geschwindigkeit von 200 km fahrende Intercityzüge zu vermeiden? Zu Frage B 79: Der Bundesregierung sind konkrete Planungen zum Bau der „Schnellbahnstrecke der Deutschen Bundesbahn UN 14" nicht bekannt. 14122* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 Die Deutsche Bundesbahn führt derartige Planungen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung durch. Dabei sind die Belange der Beteiligten und Betroffenen im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren aufeinander abzustimmen. Zu Frage B 80: Bisher vorliegende Ergebnisse der laufenden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten lassen bereits jetzt erkennen, ,daß auch schnellfahrende Züge den Anforderungen des Umweltschutzes weitgehend genügen werden. So haben Messungen an der Versuchsstrecke der Deutschen Bundesbahn Rheda—Oelde bei Geschwindigkeiten bis 200 km/h ergeben, daß die Emissionen schnellfahrender moderner Reisezüge die Emission aus dem heutigen Reiseverkehr nicht überschreiten werden. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU! CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 81) : Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung gegenwärtig und für die Zukunft dem Trajektverkehr über den Bodensee zwischen Friedrichshafen und Romanshorn angesichts der häufigen Engpaßsituation auf der B 31 bei? Der Güterwagentrajektverkehr zwischen Friedrichshafen und Romanshorn wird von den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) betrieben. Die SBB werden diesen Verkehr wegen anhaltender Unwirtschaftlichkeit ab 30. Mai 1976 einstellen. Hierauf hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Angesichts der schlechten Wirtschaftlichkeit dieses Verkehrs sieht sie sich nicht in der Lage, bei der Deutschen Bundesbahn auf das Betreiben dieses Verkehrs hinzuwirken, zumal die Aufrechterhaltung des Güterwagentrajektverkehrs nach aller Erfahrung keine nennenswerte Entlastung der B 31 bewirken kann. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 82) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß durch die Strekkenstillegung Köln—Brühl—Kierberg—Erftstadt—Trier und Horrem—Kerpen (Güterverkehr) große Gebiete des Erftkreises von der Verkehrsbedienung per Schiene durch die Deutsche Bundesbahn ausgeschlossen werden und zu befürchten ist, daß erhebliche Nachteile für die gesamte Bevölkerung zu erwarten sind, und trifft es zu, daß auch die Bundesbahnstrecken Bedburg—Bergheim—Horrem und Neuss—Grevenbroich—Bedburg—Düren stillgelegt werden sollen? Aussagen über das künftige Streckennetz der Deutschen Bundesbahn (DB) — und damit auch über Einzelstrecken — kann die Bundesregierung z. Z. nicht machen. Wie Ihnen bereits in der Antwort vom 1. Oktober 1975 auf Ihre Fragen für die Fragestunde am 1./2. 10. 1975 mitgeteilt wurde, läßt der Vorstand der DB das Streckennetz der DB z. Z. nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten untersuchen. Sobald diese Untersuchungen abgeschlossen sind, wird der Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit den übrigen Ressorts — hier insbesondere dem Wirtschaftsminister, sowie dem Minister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — als auch in Zusammenarbeit mit den Ländern die öffentlichen und gesamtwirtschaftlichen Interessen mit den eigenwirtschaftlichen Belangen der DB abwägen. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/4322 Fragen B 83 und 84) : Wann ist mit dem Bau der Ortsumgehung Streß (Markt Burgheim) auf der B 16 zu rechnen? Welches Konzept für die Neuorganisation von Bahnpolizei und Fahndungsdienst hat die Deutsche Bundesbahn der Bundesregierung vorgelegt? Zu Frage B 83: Bei der Neubewertung im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen erhielt ein erster Verlegungsabschnitt der B 16 südlich von Neustadt /Donau die Dringlichkeitsstufe I b; dieser Abschnitt umfaßt auch die Verlegung im Bereich des Ortsteiles Straß der Gemeinde Burgheim, nicht jedoch die Umgehung des Ortskernes Burgheim selbst. Nach den heutigen finanziellen Perspektiven kann mit dem Bau dieser Verlegungsstrecke innerhalb der nächsten 8 bis 10 Jahre voraussichtlich noch nicht begonnen werden. Die restlichen Teilabschnitte der B 16 zwischen Donauwörth und Ingolstadt — einschließlich der Umgehung des Ortes Burgheim — werden im neuen Bedarfsplan als „Möglicher weiterer Bedarf" ausgewiesen. In diesen Bereichen ist ein Baubeginn in absehbarer Zeit nicht möglich. Zu Frage B 84: Das Ergebnis einer Untersuchung des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn ist der Bundesregierung noch nicht bekannt. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/4322 Fragen B 85 und 86) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 14123* Welche Gründe haben dazu geführt, daß die Herstellung der für das Jahr 1975 im Bauprogramm vorgesehenen Kriechspur im Zuge der B 8 zwischen Kircheib und Altenkirchen nicht in Angriff genommen wurde, und wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen? Welche Bundesbahnstrecken in den Kreisen Altenkirchen und Neuwied werden im Zuge der Rationalisierungsmaßnahmen stillgelegt bzw. deren Transportleistungen im Bereich der Güter- und Personenbeförderung reduziert? Zu Frage B 85: Im Bauprogramm 1975 ist die Herstellung von Kriechspuren zwischen Altenkirchen und der Landesgrenze Rheinland-Pfalz /Nordrhein-Westfalen mit Gesamtbaukosten in Höhe von 1,0 Millionen DM (für 1975 vorgesehener Betrag 220 000 DM) eingeplant. Durch unvorhergesehene Grunderwerbsschwierigkeiten konnte jedoch mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden. Dadurch wird es erforderlich, für die Maßnahme ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Das Verfahren ist am 27. Oktober 1975 eingeleitet worden. Sobald die Päne rechtskräftig sind, wird mit den Bauarbeiten bei Rettersen begonnen werden. Zu Frage B 86: Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) läßt z. Z. das Streckennetz der DB unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten untersuchen. Sobald diese Untersuchungen abgeschlossen sind, wird der Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit den übrigen Ressorts — hier insbesondere dem Wirtschaftsminister, sowie dem Minister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — als auch in Zusammenarbeit mit den Ländern die öffentlichen und gesamtwirtschaftlichen Interessen mit den eigenwirtschaftlichen Belangen der DB abwägen. Aussagen über Einzelstrecken der DB kann die Bundesregierung daher z. Z. noch nicht machen. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Fragen B 87 und 88) : Bis wann ist damit zu rechnen, daß der Autobahnzubringer Bad Mergentheim—Berolzheim zur Autobahn Würzburg—Heilbronn gebaut wird? Trifft es zu, daß bei der Abstimmung über die Festlegung der Dringlichkeiten beim Bundesfernstraßenbau weder die Landesregierung in Baden-Württemberg noch die bayerische Staatsregierung zugunsten des Autobahnneubaus Würzburg—Ulm interveniert haben mit dem Ziel, den Autobahnneubau in eine höhere Dringlichkeitsstufe zu bringen? Zu Frage B 87: Der Neubau von Bundesfernstraßen erfolgt nach dem Bedarfsplan, der Anlage des „Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 (Ausbauplangesetz)" ist. Nach Ablauf von fünf Jahren ist der Bedarfsplan nach § 4 dieses Gesetzes zu überprüfen. Dies ist inzwischen geschehen und von der Bundesregierung in der Kabinettsitzung am 6. November 1975 beschlossen worden. Das Weitere bleibt der parlamentarischen Beratung im Rahmen der Novellierung des Ausbauplangesetzes vorbehalten. Der Gesetzentwurf liegt zur Zeit dem Bundesrat vor (Drucksache 676/75). Nach dem Ergebnis des Bewertungsverfahrens, das für die Bedarfsplanüberprüfung im ganzen Bundesgebiet einheitlich angewandt wurde, hat der Neubau der Bundesstraße 292 die Einstufung als „Möglicher weiterer Bedarf" gefunden. Das bedeutet, daß nach den heutigen finanziellen Perspektiven der Bau in absehbarer Zeit nicht in Betracht kommen kann. Zu Frage B 88: Für die Dringlichkeitsreihung der Maßnahmen des revidierten Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen war in erster Linie das Bewertungsergebnis maßgebend. Hiernach konnten die Abschnitte der BAB-Neubaustrecke Würzburg—Ulm zwischen Würzburg und Aalen nur unter „Möglicher weiterer Bedarf" eingestuft werden. Beide von Ihnen erwähnte Länder haben zwar die Notwendigkeit des Baues dieser Autobahn betont, sahen sich jedoch wegen des hohen Kostenaufwandes von mehr als 1,1 Mrd. DM für die gesamte noch fehlende Strecke außerstande, hierfür andere wichtige Maßnahmen in diesem Umfange zurückzustellen. Im übrigen hat es der Bundesminister für Verkehr stets abgelehnt, als Austausch für BAB-Neubaustrecken Maßnahmen der vordringlicheren BAB-Erneuerung zurückzustellen. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 89) : Was unternimmt die Bundesregierung, um die deutsche Frachtschiffahrt auf der Donau im Bundesgebiet wie im Bereich des Ostblocks vor den von Moskau gesteuerten Dumpingpraktiken zu bewahren? Im innerdeutschen Verkehr auf der Donau haben alle Schiffahrttreibenden die vom Frachtenausschuß Regensburg beschlossenen und durch den Bundesminister für Verkehr rechtsverbindlich festgesetzten Frachten einzuhalten. Hinsichtlich des grenzüberschreitenden Verkehrs ist die Bundesrepublik Deutschland bemüht, mit den Staatshandelsländern eine angemessene Beteiligung am Frachtaufkommen und auskömmliche Frachtsätze zu vereinbaren, die von beiden Seiten eingehalten werden. 14124` Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 90) : Trifft es zu, daß bei einer Zusammenlegung der Postverwaltungsdienste der beiden Postämter Bad Hersfeld und Bebra in Bebra statt wie beabsichtigt in Bad Hersfeld eine kostengünstigere Lösung im Hinblick auf die erforderlichen Baumaßnahmen erreicht werden könnte? Die Absicht, die Verwaltungsaufgaben der Postämter Bad Hersfeld und Bebra beim Postamt Hersfeld zusammenzufassen, ist Teil eines bundesweiten Vorhabens zur Straffung der Verwaltungsorganisation. Ziel der angestrebten Zentralisierung ist die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und der Wirtschaftlichkeit des Postdienstes. Die vorgesehenen Zusammenfassungen führen zu einer Einsparung von 30 Millionen DM jährlich. In keinem Fall wird die Zuteilung weiterer Verwaltungsaufgaben zum Anlaß genommen, neue Gebäude zu errichten. Sowohl in Bad Hersfeld als auch in Bebra besteht die Möglichkeit, den durch die Straffung der Verwaltungsorganisation entstehenden Raummehrbedarf in vorhandenen Postdiensträumen ohne nennenswerte Baumaßnahmen zu decken. Der in einigen Jahren vorgesehene Neubau für das Postamt Bad Hersfeld ist ausschließlich aus postbetrieblichen Gründen erforderlich. Im Verwaltungsdienst sind beim Postamt Bad 3) Hersfeld schon jetzt mehr Mitarbeiter tätig als beim Postamt Bebra. Die Verlagerung von Arbeitsplätzen zum Postamt Bad Hersfeld bringt daher geringere personelle Belastungen mit sich und ist wirtschaftlicher als die Versetzung einer größeren Zahl von Mitarbeitern nach Bebra. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Fragen B 91 und 92) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Sanierungsgebiet der Stadt Essen-Borbeck durch die Verzögerung der von der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn zu treffenden Baumaßnahmen (Errichtung eines Postamts im Ortskern, Errichtung eines Brückenbauwerks zur Schaffung eines neuen Verkehrsgerüsts) die gesamte Sanierung zum Schaden der anderen Grundstückseigentümer sowie der Mieter und Pächter in diesem Gebiet in Frage gestellt wird? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu treffen, urn eine beschleunigte Durchführung der genannten Bauvorhaben sicherzustellen? Zu Frage B 91: Die Verhandlungen zur Sanierung des Ortskerns in Essen-Borbeck sind soweit die Deutsche Bundespost betroffen ist — bereits seit Mitte der 60er Jahre im Gange. Sie gestalteten sich zunächst sehr schwierig und konnten erst im November 1974 zum Abschluß gebracht werden. Zur Unterstützung der Sanierungsmaßnahmen hat sich die Deutsche Bundespost damit einverstanden erklärt, daß auf beherrschenden Teilflächen des alten Postgrundstücks, unter Inkaufnahme von erheblichen Schwierigkeiten im Betriebsablauf, mit dem Bau eines Wohn- und Geschäftshauses begonnen wurde. Es trifft daher nicht zu, daß die Deutsche Bundespost die Sanierung zum Schaden anderer Grundstückseigentümer, Mieter und Pächter verzögert. Zu Frage B 92: Die Deutsche Bundespost hat nach Klärung der Fragen über den neuen Standort des Postamts usw. die Planung des Neubaus sogleich aufgenommen und führt sie z. Z. mit Nachdruck fort. Leider kann das Bauvorhaben nach dem Stand der Planungsarbeiten erst für eine Ausführung im Rechnungsjahr 1977 vorgesehen werden. Sollten die Planungen im Jahr 1976 abgeschlossen werden können, was allerdings auch eine zügige Mitarbeit aller am Zustimmungsverfahren Beteiligten voraussetzt, wird die Deutsche Bundespost alle haushaltsrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um mit den bauvorbereitenden Maßnahmen nach 1976 zu beginnen. An der Eisenbahnüberführung der Deutschen Bundesbahn über die Südtangente in Essen-Borbeck haben die Bauarbeiten bereits begonnen. Der Bundesregierung sind keine Verzögerungen bekannt. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4322 Frage B 93) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den im Bau befindlichen Fernmeldeturm in Frankfurt/Main als Entfernungsmeßpunkt zu den Ortsvermittlungsstellen anzunehmen, damit weitgehend die zum Umlandverband Frankfurt/Main gehörenden Städte und Gemeinden und ihre Bürger in den Nahgebührenbereich im Fernsprechverkehr einbezogen werden können? Der Entfernungsmeßpunkt eines Fernsprechortsnetzes ist seine Ortsvermittlungsstelle oder, wenn das Ortsnetz mehrere Ortsvermittlungsstellen hat, die im Ortsnetz vorhandene Fernvermittlungsstelle mit Handbedienung oder, wenn eine solche Fernvermittlungsstelle im Ortsnetz nicht vorhanden ist, die größte Ortsvermittlungsstelle. Diese Regelung gilt nach § 33 Abs. 1 der Fernmeldeordnung im gesamten Bundesgebiet. Ein Abweichen von dieser Regelung zugunsten eines bestimmten Teilnehmerkreises ist daher leider aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Außerdem würde die Verlegung des Entfernungsmeßpunktes in der einen Richtung zwangsläufig eine entsprechende Vergrößerung der Entfernung zu den Ortsnetzen in der entgegengesetzten Richtung zur Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 14125* Folge haben und den berechtigten Widerstand der dort angeschlossenen Teilnehmer hervorrufen. Der Fernmeldeturm in Frankfurt am Main kann deshalb nicht als Entfernungsmeßpunkt für den künftigen Nahverkehrsbereich Frankfurt am Main anstelle der Ortsvermittlungsstelle im Fernmeldeamt 1 an der Zeil bestimmt werden. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4322 Frage B 94) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Auflagen nach § 34 c der Gewerbeordnung zu verbessern, damit durch die Ausnahmeregelung für freigestellte Bauträger die Zielsetzung der Bestimmungen nicht durchlöchert, sondern möglichst verschärft wird? Die Bundesregierung hat sich darum bemüht, den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung einzuengen. Sie hat 'bei der Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau angeregt, § 37 Abs. 2 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes zur besseren Verzahnung mit § 34 c GewO zu ändern, weil die danach für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau zugelassenen Betreuungsunternehmen unter die Ausnahme fallen. Der Deutsche Bundestag hat diese Anregung aufgenommen (Drucksache 7/3314) und am 10. April 1975 eine Änderung beschlossen. Danach wären nur noch diejenigen Unternehmen von der Anwendung des § 34 c der Gewerbeordnung ausgenommen gewesen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften einer ständigen Staatsaufsicht unterliegen. Außerdem sollten die bereits für den sozialen Wohnungsbau zugelassenen Betreuungsunternehmen ausgenommen bleiben, solange sie die erforderliche Eignung und Zuverlässigkeit besitzen und sich einer laufenden Prüfung unterziehen. Der Bundesrat hatte u. a. auch wegen dieser Regelung den Vermittlungsausschuß angerufen (Drucksache 7/3710). Nach seiner Ansicht sollten auch die freien Wohnungsunternehmen, die weder zugelassen noch einer laufenden Staatsaufsicht unterworfen sind, zu Betreuungsunternehmen werden, wenn sie sich einer jährlichen Prüfung unterziehen. Durch diese Regelung wäre aber der Kreis der Betreuungsunternehmen und damit auch der Kreis der von § 34 c der Gewerbeordnung ausgenommenen Unternehmen uferlos und unkontrolliert erweitert worden. Da in dieser Frage ein Kompromiß nicht gefunden werden konnte, ist die vom Deutschen Bundestag beschlossene Änderung des § 37 Abs. 2 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes im Vermittlungsausschuß in der Sitzung am 17. Oktober 1975 insgesamt fallengelassen worden. Damit bleibt es zunächst bei der gegenwärtigen Rechtslage. Eine unmittelbare Gefahr, daß die Zulassungsregelung des § 34 c der Gewerbeordnung entgegen seiner Zielsetzung für den Bereich der Bauträger durchlöchert wird, besteht jedoch nicht, insbesondere, wenn die zuständigen Landesstellen bei der Zulassung neuer Betreuungsunternehmen auch die dem Kundenschutz dienenden Vorschriften des § 34 c GewO beachten. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 95) : Wie viele Menschen wurden seit Gründung der „DDR" und seit dem 13. August 1961 bei Versuchen, das Gebiet der Sowjetzone oder des Sowjetsektors von Berlin zu verlassen, getötet, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die entsprechenden Dunkelziffern? Nach Auskunft der zuständigen Behörden vom 18. November 1975 kann nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen mit größter Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, daß an der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR seit dem 13. August 1961 bei Fluchtversuchen 96 Personen ums Leben gekommen sind. Vor dem Bau der Berliner Mauer (13. August 1961) wurden zusätzlich 9 Tote registriert, so daß die Gesamtzahl der an der Grenze zur DDR ums Leben Gekommenen 105 Personen beträgt. Diese Todesfälle stehen im Zusammenhang mit Gewaltakten von DDR-Grenzorganen; nicht erfaßt ist z. B. die nicht exakt zu ermittelnde Anzahl der bei einem Fluchtversuch in der Ostsee Ertrunkenen. Im Raum um Berlin (West) sind nach Auskunft der zuständigen Behörden vom 18. November 1975 seit dem 13. August 1961 insgesamt 70 Tote registriert worden. Hiervon sind über 50 Personen von den DDR- Grenzorganen erschossen worden. Im übrigen enthält die Zahl auch diejenigen, die beispielsweise beim Sprung aus Häusern oder auf der Flucht durch Ertrinken ums Leben gekommen sind. Nicht erfaßt ist die Zahl der in Berlin (West) wohnhaft gewesenen und in der Spree ertrunkenen Kinder. Die Zahl der Toten vor dem 13. August 1961 ist von den zuständigen Stellen nicht erfaßt worden. Die vorstehenden Zahlen von insgesamt 175 Personen umfassen nur solche Fälle, bei denen aufgrund des jetzigen Erkenntnisstandes mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem Todesfall ausgegangen werden kann. In drei weiteren Fällen, die sich im Oktober und November 1975 an der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR ereignet ha- 14126* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 ben, vermuten die zuständigen Behörden tödliche Verletzungen, jedoch dauern die Ermittlungen noch an, so daß eine exakte Aussage zur Zeit nicht möglich ist. Sichere Erkenntnisse sind deshalb nur schwer zu erlangen, weil die Ereignisse sich außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland auf dem Territorium der DDR abgespielt haben und unsere Behörden dort keine Ermittlungen vornehmen können. Manchmal werden Erkenntnisse erst nach Jahren gewonnen, z. B. durch Aussagen geÜbersicht der Todesfälle an der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR sowie im Raum um Berlin (West) — nach Jahren aufgeschlüsselt — Jahr an der Grenze im Raum insgesamt zwischen um Berlin Bundesrepublik Deutschland und DDR (West) 1949 1 1 1950 — — 1951 2 2 1952 1 1 1953 — — 1954 — — 1955 1 1 1956 1 1 1957 — — 1958 — — 1959 2 2 1960 — — (davon 1 1961 2 nach dem 19 21 13. 8.) 1962 20 20 40 1963 17 12 29 1964 12 3 15 1965 10 5 15 1966 10 4 14 1967 2 1 3 1968 3 1 4 1969 7 — 7 1970 — — — 1971 8 1 9 1972 1 2 3 1973 4 1 5 1974 1 1 2 insgesamt: 105 70 175 flüchteter NVA-Angehöriger, so daß sich die Zahl der Toten auch früherer Jahre erhöhen oder ermäßigen kann. Es ergibt sich also, daß Angaben über die Zahl derjenigen, die durch DDR-Sperrmaßnahmen ums Leben gekommen sind, nicht mit letzter Genauigkeit möglich sind. Aus diesem Grunde können auch keine Schätzungen der Dunkelziffer vorgenommen werden. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 96) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der Deutsche Turn- und Sportbund (DTSB) dem Deutschen Sportbund (DSB) für 1976 nur 42 gemeinsame Wettkämpfe — 20 weniger als 1975 — für innerdeutsche Sportbegegnungen angeboten hat, und sieht die Bundesregierung darin einen Beweis für die häufig von ihr angekündigten Fortschritte im innerdeutschen Sportverkehr? Das Verfahren zur Aufstellung der Wettkampfkalender zwischen den beiden Sportverbänden DSB und DTSB beginnt jeweils mit der Vorlage von Terminpositionen, über welche dann verhandelt wird. Für das Jahr 1976 hat der DTSB 42 Vorschläge unterbreitet, im Vorjahr waren es 45 — also in etwa die gleiche Zahl. Diese vorgeschlagenen Positionen sind nicht — obwohl das in einigen Presseveröffentlichungen zum Ausdruck gebracht wurde — mit dem endgültigen Wettkampfkalender identisch. Der Wettkampfkalender ist ein Ergebnis der Verhandlungen über die Vorschläge beider Seiten. So hat der DSB in diesem Jahr 90 Begegnungen vorgeschlagen und hofft, daß es zu einem möglichst umfangreichen Wettkampfkalender für 1976 kommt, trotz der Olympischen Spiele und trotz der Tatsache, daß im Jahr 1975 von unserer Seite einige der vereinbarten Sportwettkämpfe mit Mannschaften aus der DDR leider abgesagt wurden. Wegen der nahezu unveränderten Zahl der vom DTSB angebotenen Treffen scheinen mir Rückschlüsse auf eine möglicherweise veränderte allgemeine Tendenz in der innerdeutschen Sportentwicklung nicht sinnvoll. Anlage 93 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 97) : Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung auf Grund der für das Bundesministerium für Forschung und Technologie Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 14127* speziell für die Standortvorsorge und „Logistik" von Kernenergieanlagen erstellte Datenbank, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den Standort Grafenrheinfeld? Die Großforschungseinrichtungen der Bundesrepublik haben seit Jahren eine Arbeitsgemeinschaft (AGF), die den Zentren gemeinsame Aufgaben bearbeitet. Die Gruppe „Angewandte Systemanalyse" (ASA), eine Einrichtung der AGF, arbeitet seit 1974 an einer umfassenden Untersuchung „Mensch, Energie, Umwelt", in der Stand und Entwicklungstendenzen dieser einzelnen Bereiche untersucht und die vielfältigen Verknüpfungen, die untereinander bestehen, aufgezeigt und analysiert werden sollen. Im Rahmen dieser Untersuchung hat die ASA auch einen Auftrag zur Erstellung einer Datenbank vergeben, in der Unterlagen über Bevölkerungsverteilung, Energieverbrauch, Verkehrsverbindungen und dergleichen zusammengestellt werden. Diese Daten sollen u. a. auch dazu benutzt werden, denkbare Standorte für Kernenergieanlagen auszuwählen, damit mögliche künftige Entwicklungen so wirklichkeitsnah wie möglich simuliert werden können. Die Auswahl dieser „Standorte" wird nur zum Zweck der genannten Studie vorgenommen, stellt also auch keinen Teil einer Standortvorsorgeplanung dar. Die Auswahlkriterien für diese „Standorte" werden von der AGF /ASA frei konzipiert, d. h., die Bundesregierung nimmt darauf keinen Einfluß. Daher ergeben sich auch für den Standort Grafenrheinfeld aus dieser Datenbank keinerlei Konsequenzen. Der Bundesminister des Innern bereitet jedoch unter Mitverwendung dieser Daten eigene Kriterien zur Bewertung von Standorten vor, die bei der Beurteilung geplanter Standorte im Rahmen der Standortvorsorge der Länder sowie im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren Verwendung finden sollen. Diese Daten werden auch den Bundesländern als den für die Standortvorsorge und die Genehmigungen Zuständigen zur Verfügung gestellt werden. Anlage 94 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage B 98) : Welche Einzelvorhaben im Förderungsbereich Prozeßlenkung mit DV-Anlagen müssen in den Jahren 1976 ff. wegen der erheblichen Kürzung der Fördermittel im einzelnen abgebrochen werden, und welche Mittel wurden für diese Vorhaben seither im einzelnen insgesamt verausgabt? Auf Grund der gegenwärtigen Haushaltssituation läßt es sich leider nicht vermeiden, daß auch die Förderungsmittel für den Bereich der Prozeßlenkung mit DV-Anlagen (PDV) gegenüber früheren Überlegungen gekürzt werden müssen. Im Jahre 1975 konnten für diesen Bereich ca. 28 Millionen DM bewilligt werden, während im Entwurf des Bundeshaushalts 1976 nur 22,3 Millionen DM in Ansatz gebracht werden können. Trotz dieser Kürzung der Förderungsmittel haben wir uns bemüht, nur in wenigen Fällen bereits laufende Vorhaben im Jahre 1976 vorzeitig zu beenden. Hierbei handelt es sich um folgende Vorhaben: — „PROMOTE (Prozeßorientiertes Modul- und Gesamttestsystem)"; Scientific Control Systems GmbH Hamburg gesamter Förderungsbetrag (bis Ende 1975) : 237 000 DM — PEARL-Compiler für T 1600" ; Software-Partner GmbH gesamter Förderungsbetrag (bis Ende 1975) : 55 000 DM — PEARL-Betriebssystem für T 1600" ; Software-Partner GmbH gesamter Förderungsbetrag (bis Ende 1975) : 49 000 DM — „Prozeßrechnergesteuerte Linienzugbeeinflussung" ; Hamburger Hochbahn AG gesamter Förderungsbetrag (bis Ende 1975) : 195 000 DM - „Prozeßsteuerung zur Optimierung des Elektrostahlprozesses" ; Betriebsforschungsinstitut des VDEH gesamter Förderungsbetrag (bis Ende 1975) : 714 000 DM Dem Ministerium liegen Förderungsanträge aus dem PDV-Bereich mit einem Gesamtmittelbedarf für 1976 in Höhe von 56 Millionen DM vor. Die Förderungsentscheidungen wurden nach intensiven Beratungen mit dem hierfür eingesetzten Sachverständigenkreis getroffen. Anlage 95 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Fragen B 99 und 100) : Trifft es zu, daß die Schließung des Raketenversuchsgeländes Trauen auf Grund von Mittelkürzungen staatlicher Geldgeber für das kommende Jahr und für die in den nächsten Jahren zu erwartenden Zuwachsraten" erfolgt? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um das Forschungsprogramm ungekürzt durchzuführen, und in welchem Umfang wird das wissenschaftliche und handwerkliche Fachpersonal im Rahmen der Aufgabenstellung der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt übernommen? 14128* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 Zu Frage B 99: Die am 29. Oktober 1975 vom Senat der DFVLR, dem zuständigen Aufsichtsorgan der Gesellschaft, beschlossene Einstellung der Forschungsaktivitäten in dem Raketenversuchsgelände in Trauen beruht nicht in erster Linie auf Mittelkürzungen, die im Wirtschaftsplan der DFLVR notwendig sind. Der gegenwärtige und für die nächsten Jahre sich abzeichnende Umfang des Luftfahrt- und Weltraumprogramms in der Bundesrepublik Deutschland vermag nicht zwei Versuchsgelände wie Lampoldshausen und Trauen mit einer aufwendigen Infrastruktur auszulasten. Das Versuchsgelände wird nicht geschlossen, sondern soll für einzelne Testkampagnen weiter genutzt werden. Aus diesem Grund wird das für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft notwendige Personal (etwa 10 Mitarbeiter) in Trauen belassen. Ein betriebswirtschaftlicher Kostenvergleich einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat bestätigt, daß dies die wirtschaftlich sinnvollste Alternative ist. Zu Frage B 100: Die derzeit in Trauen durchgeführten Forschungsaufgaben, insbesondere auf den Gebieten der Flugkörperuntersuchungen und der technischen Akustik werden von Trauen nach Braunschweig verlagert, um die dort vorhandenen Kapazitäten zu verstärken und effektiver nutzen zu können. Das in diesem Bereich vorhandene Forschungs- und Entwicklungspersonal (etwa 30 Mitarbeiter) wird nach Braunschweig versetzt werden. Die Reduktion der bisher in Trauen durchgeführten Aktivitäten für Transfer- und Steuerantriebe und der völlige Abbau von Arbeiten an Turboantrieben und Strömungsmaschinen beruhen auf der Neuorientierung des Luftfahrt- und Weltraumprogramms der Bundesrepublik Deutschland. Die durch das Auslaufen dieser Arbeit und durch Einsparung bei der Infrastruktur freiwerdenden Kapazitäten sollen an anderer Stelle des Forschungs- und Entwicklungsprogramms der DFVLR eingesetzt werden, so daß die Arbeitsplätze der DFVLR zahlenmäßig durch den Beschluß über die Außenstelle Trauen nicht berührt werden. Sich etwa in Einzelfällen ergebende Härten sollen durch einen Sozialplan aufgefangen werden. Anlage 96 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Fragen B 101 und 102) : Welche Ausgaben entstanden dem Bundesministerium für Forschung und Technologie für die Herausgabe der Informationsschrift „Der Fortschritt in der Medizin darf nicht vom Zufall abhängen", wie hoch war die Auflage dieser Schrift, in welchen Zeitungen wurde sie verteilt? Welche Kosten entstanden dem Bundesministerium für Forschung und Technologie durch Anzeigen oder Beilagen von Informationsschriften in Zeitungen des Frankfurter Raums in den Jahren 1972 bis 1975? Zu Frage B 101: Für die Herausgabe der Informationsschrift „Der Fortschritt in der Medizin darf nicht vom Zufall abhängen" entstanden im Bundesministerium für Forschung und Technologie Kosten in Höhe von 143 224,07 DM (einschl Versand und Kosten für das Beiheften in Lesezirkeln). Die Auflage betrug 500 000 Exemplare. Eine Verteilung in Zeitungen ist nicht erfolgt. Zu Frage B 102: In dem angesprochenen Zeitraum entstanden dem Bundesministerium für Forschung und Technologie im Rahmen bundesweiter Aktionen im Frankfurter Raum Kosten in Höhe von 82 627,06 DM. Die Aktion belegte zahlreiche überregionale Zeitungen, u. a. auch solche, die in Frankfurt erscheinen. Sie verteilen sich auf eine Anzeige zum Thema „Modernisierung der Volkswirtschaft" (4 414,51 DM), drei Anzeigen im Rahmen der Unterrichtung der Öffentlichkeit über Notwendigkeit und Sicherheitsvorsorge bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie (71 719,05 DM) sowie das Beilegen des Faltblattes „Forschung aktuell" (6 493,50 DM). Die Gesamtkosten dieser Aktion betrugen 840 875,15 DM. Anlage 97 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 7/4322 Frage B 103) : Hält die Bundesregierung die neueren Meldungen über die Einwirkung der handelsüblichen Treibgase auf die Ozonschicht und die daraus möglicherweise langfristig erwachsende Gefährdung allen Lebens für schwerwiegend genug, um nunmehr mit den Herstellern von Dispersionsbehältern die Umstellung auf Kohlensäure zu erörtern? Gegenüber meiner Antwort auf die Fragen des Abgeordneten Zeitler (SPD) (BT-Drucksache 7/4006 vom 4. September 1975, Fragen 27 und 28) haben sich keine neuen Gesichtspunkte bezüglich der Bewertung des Einflusses der Fluor-Chlorkohlenwasserstoffe auf die stratosphärische Ozonschicht ergeben. Die Bundesregierung hat das Gespräch mit der betroffenen Industrie bereits vor längerer Zeit aufgenommen. Dieser Dialog wird nach Vorliegen von Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 14129* neuen Ergebnissen aus national und international laufenden Untersuchungen fortgesetzt. Allerdings bin ich in der Auffassung, daß es Aufgabe der Industrie selbst ist, anwendungstechnische Alternativen, wie z. B. Kohlensäuretreibsätze oder mechanische Zerstäuber als Ersatz zu entwickkeln und anzubieten. Ein besonderes staatliches Engagement hierfür wird nicht für erforderlich gehalten. Anlage 98 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Fragen B 104 und 105) : Wie sind bisher die vom Bundestag bewilligten Mittel für die Kerneneiyiewerbung im Bundesministerium für Forschung und Technologie verwendet worden, und was ist für die kommenden Jahre beabsichtigt? Wie viele Personen sind im Presse- und Öffentlichkeitsreferat des Bundesministeriums für Forschung und Technologie inklusive Schreibkräfte und Aushilfskräfte sowie im Referat für Grundsatzfragen der Kernenergie zur Zeit beschäftigt im Vergleich zu 1973? Zu Frage B 104: Von den vom Bundestag bewilligten Mitteln für die Kernenergiewerbung sind 1975 bisher festgelegt worden: — für drei Anzeigen, in denen das Gespräch mit dem Bürger und ein Taschenbuch angeboten wurden: ca. 628 000,— DM, — für das Taschenbuch „Kernenergie — eine Bürgerinformation" ca. 91 000,— DM, — für den Ankauf des Sonderhefts der Zeitschrift „Bild der Wissenschaft" (Kernkraftwerke — müssen wir mit Ihnen leben?) : ca. 15 000,— DM, — für die Diskussions- und Informationsveranstaltungen: ca. 10 000,— DM. 1976 sind folgende Aktionen geplant: zwei Zeitschriftenanzeigen vier Zeitungsanzeigen allgemeine Broschüren — Neuauflagen Kernenergie-Dokumentation der Bundesregierung Lesezirkelbeilagen zielgruppenorientiertes Informationsmaterial (Arbeitnehmer-, Arbeitgeber-Verbände, Kirchen, Schulen, Erwachsenenbildungseinrichtungen) Veranstaltungen DM 600 000,— DM 840 000,— DM 150 000,— DM 180 000,— DM 450 000,— DM 480 000,— DM 550 000,— DM 3 100 000,— Zu Frage B 105: 1973 waren im Presse- und Öffentlichkeitsreferat insgesamt 14 Personen beschäftigt. Durch Zuweisung der Arbeitsbereiche Besucherbetreuung und Ausstellungen wurden im Frühjahr 1975 zwei Mitarbeiter aus anderen Referaten in das Referat 002 umgesetzt. Zusätzlich ist seit Februar 1975 ein freier Mitarbeiter auf Werkvertragsbasis bis Mai 1976 tätig. Im Rahmen des Kernenergiedialogs wurde ab 15. Oktober 1975 bis 31. Dezember 1976 ein weiterer Mitarbeiter des höheren Dienstes auf Zeitvertragsbasis eingestellt. Nach der Neuorganisation des BMFT im Jahre 1973 war das Referat für Grundsatz- und Planungsfragen in der Unterabteilung Energieforschung und -technologie zunächst nur mit je einem Mitarbeiter des höheren und des gehobenen Dienstes sowie einer halben Schreibkraft besetzt. Heute sind zwei weitere Mitarbeiter des höheren Dienstes in diesem Referat tätig. Zu den Aufgaben des Referates zählen u. a.: — Die fachliche Mitwirkung bei der KernenergieInformations-Kampagne der Bundesregierung, insbesondere die Erstellung einer umfassenden, wissenschaftlich fundierten Dokumentation über Nutzen und Risiken der Kernenergie, sowie die Herausgabe eines Informations-Taschenbuches. — Die Aufstellung und Fortschreibung der Energieforschungsprogramme der Bundesregierung, z. Z. insbesondere die Vorbereitung für das neue Energieforschungsprogramm (1977-1980). — Die fachliche Betreuung der internationalen Zusammenarbeit in der Energieforschung, insbesondere die Kooperationen in der Internationalen Energieagentur und der Europäischen Gemeinschaft. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4322 Fragen B 106 und 107): Liegen der Bundesregierung oder einer sonstigen dafür zuständigen Stelle inzwischen Anträge oder Voranfragen für eine Förderung von Projekten der „Vereinigten Deutschen Studentenschaften" aus Bundeshaushaltsmitteln vor oder sind sie angekündigt? Wenn ja, was ist Gegenstand dieser Projekte, und wie beurteilt die Bundesregierung die Anträge? Zu Frage B 106: Der Bundesregierung liegen zwei Schreiben der Vereinigten Deutschen Studentenschaften vor: eines vom 10. November 1975 an den Herrn Bundeskanz- 14130* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 ler, das andere vom 11. November 1975 an den Herrn Bundesminister des Auswärtigen. Die Bundesregierung wertet diese Schreiben nicht als förmliche Anträge, sondern lediglich als Voranfragen zur Ankündigung von Projektanträgen. Zu Frage B 107: Die Ankündigung von Projektanträgen in dem Schreiben vom 10. November 1975 an den Herrn Bundeskanzler bezieht sich auf folgende Themenbereiche: — Situation der Ausbildungsförderung — Neuordnung der studentischen Krankenversicherung — Studentenaustausch mit ausländischen Studentenverbänden. Gegenstand des Schreibens an den Herrn Bundesminister des Auswärtigen vom 11. November 1975 ist eine geplante Vereinbarung mit dem rumänischen Studentenverband über die Förderung fachbezogener Kontakte zwischen den Studentenschaften. Die Entscheidung über eine Förderung derartiger Vorhaben kann erst aufgrund förmlicher Anträge, wie sie für die Beantragung zur Projektförderung vorgesehen sind, getroffen werden. Die Bundesregierung wird bei der Entscheidung über eine Förderung von den Grundsätzen ausgehen, die sie in ihrer Antwort vom 29. Juli 1975 (BT-Drucksache 7/3898) auf die Kleine Anfrage betreffend die Vereinigten Deutschen Studentenschaften genannt hat. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Fragen B 108 und 109) : Wann liegen nach Auffassung der Bundesregierung besondere Umstände des Einzelfalls" im Sinne von § 6 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) vor, die einen Anspruch auf Ausbildungsförderung begründen? Steht § 6 BAföG im Hinblick auf die Regelungen in § 5 BAföG, die z. B. einem deutschen Staatsangehörigen, der in Saarbrücken wohnt und in Nancy studiert, einen Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung gewährt, mit dem Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 des Grundgesetzes) in Übereinstimmung, da § 6 BAföG z. B. einem deutschen Staatsangehörigen, der in Nancy wohnt, nur bei Vorliegen „besonderer Umstände des Einzelfalls" Ausbildungsförderung gewährt? Zu Frage B 108: Die Entscheidung über die Leistung von Ausbildungsförderung nach § 6 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist, da es sich um eine Kannvorschrift handelt, in das pflichtgemäße Ermessen des Amtes für Ausbildungsförderung gestellt. Die Leistung hat in jedem Fall zur Voraussetzung, daß besondere Umstände vorliegen. Im Regelfall wird daher — im Gegensatz zur Förderung bei einer Ausbildung im Geltungsbereich des Gesetzes — Ausbildungsförderung nicht geleistet. Besondere Umstände des Einzelfalles, die die Leistung von Ausbildungsförderung rechtfertigen, sind z. B. gegeben, wenn a) dem Auszubildenden aus familiären oder verwandtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden kann, für die Zeit der Ausbildung seinen Wohnsitz in die Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin zu verlegen (der Auszubildende hat z. B. seine kranken oder gebrechlichen Eltern oder andere nahe Verwandte aus den gleichen Gründen zu betreuen oder zu versorgen), b) der Auszubildende selbst krank oder behindert ist und der Betreuung durch seine Eltern oder andere nahe Verwandte bedarf, c) der Auszubildende kurz vor Beendigung der Ausbildung im Ausland hilfsbedürftig im Sinne des BAföG wird und ihm der Abbruch der Ausbildung im Ausland und die Fortsetzung der Ausbildung in der Bundesrepublik nicht zugemutet werden kann, d) besonders hohe Reisekosten, die dem Auszubildenden bei einer Ausbildung in der Bundesrepublik aus Förderungsmitteln zu erstatten sind, die Ausbildung gegenüber einer Ausbildung im Ausland erheblich verteuern. Zu Frage B 109: Die Regelung des § 6 BAföG ist im Vergleich zu der Vorschrift des § 5 BAföG und der sich aus § 5 ergebenden förderungsrechtlichen Besserstellung der in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin wohnenden Auszubildenden mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG vereinbar. Der Gleichheitsgrundsatz verbietet nur die Ungleichbehandlung gleicher Tatbestände; dem Gesetzgeber ist es dagegen nach pflichtgemäßem Ermessen erlaubt, ungleiche Tatbestände auch unterschiedlich zu regeln. Dies ist im Verhältnis des § 6 BAföG zu § 5 BAföG der Fall. § 6 BAföG regelt die Leistung von Ausbildungsförderung an deutsche Auszubildende, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben und dort eine Ausbildungsstätte besuchen. § 5 BAföG legt die Voraussetzungen fest, unter denen deutschen Auszubildenden Ausbildungsförderung zu leisten ist, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und von hier aus eine förderliche oder erforderliche Ausbildung im Ausland aufnehmen. Die Fürsorgeverpflichtung des Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1975 14131* Staates gegenüber den im Ausland wohnenden Deutschen ist nicht so weitgehend wie gegenüber den Deutschen im Inland. Dies gilt allgemein; so ist auch nach § 119 Abs. 1 Satz 2 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) Ausbildungshilfe nach §§ 31 ff. BSHG als Ermessensleistung nur vorgesehen, wenn die besondere Lage des Einzelfalles dies rechtfertigt. Im besonderen kommt hier hinzu, daß der Personenkreis des § 6 BAföG — soweit nicht, wie zu Nr. 1 ausgeführt, besondere Umstände vorliegen — die Möglichkeit hat, die Ausbildung in der Bundesrepublik aufzunehmen und damit förderungsrechtlich mit den Auszubildenden im Inland gleichgestellt zu werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Eine Frage des Abgeordneten Sauter.


Rede von Franz Sauter
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatssekretär, dann ist also nach Ihrer Auffassung die Sorge der Brenner völlig unberechtigt und die Vermutung, die ja zwangsläufig durch die Haltung der Bundesregierung bedingt ist, völlig unberechtigt, daß es der Bundesregierung gar nicht ungelegen käme, wenn die Bestimmungen der Alkoholmarktordnung in Zukunft von Brüssel festgelegt würden.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Ich möchte dazu sagen, die Hauptsorge der Brenner — ich wiederhole mich da — war, daß die Brennrechte in diesem Jahr um die Hälfte reduziert werden würden. Diese Hauptsorge ist durch das Bundeskabinett beseitigt, es bleibt bei den Brennrechten. Nun warten wir das Urteil ab. Ich bitte Sie, da das das zweite Mal ist, daß die Problematik in der Fragestunde angesprochen wird, mir zu gestatten, darauf hinzuweisen, daß wir überhaupt keinen Anlaß sehen, vor Verkündung des Urteils Maßnahmen einzuleiten. Ich sage Ihnen allerdings gerne zu Ihrer Information hinzu, daß wir für alle Eventualitäten, wie das Urteil auch aussehen könnte, zur Zeit schon Gespräche mit dem zuständigen Ressort führen.

(Sauter [Epfendorf] [CDU/CSU] : Es ist aber auch zulässig, vom Parlament aus der Bundesregierung gegenüber mißtrauisch zu sein!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege, Sie haben nicht das Wort. — Keine Zusatzfrage.
    Die Frage 61 soll schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
    Ich rufe die Frage 62 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf:
    Hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, daß Spareinlagen mit längerer als der normalen Kündigungsfrist jeweils sechs Monate länger als vereinbart angelegt werden müssen, weil so lang die vorgeschriebene Wartezeit bis zur möglichen Kündigung ist, und wie gedenkt die Bundesregierung hier Abhilfe zu schaffen?
    Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Horstmeier, in dem Zusammenhang, in dem Sie Ihre Frage gestellt haben, ist die Unterscheidung von Festgeldern und Spareinlagen von Bedeutung. Stellt ein Sparer seine Ersparnisse einem Kreditinstitut für eine bestimmte Zeit zur Verfügung, so handelt es sich um Festgelder. In diesem Falle ist eine Kündigung gegenüber dem Kreditinstitut nicht erforderlich. Spareinlagen werden Kreditinstituten dagegen vom Sparer für eine unbestimmte Zeit zur Verfü-



    Parl. Staatssekretär Haehser
    gung gestellt. Sie müssen in der Regel gekündigt werden, wenn sie zurückgezahlt werden sollen. Wenn nichts Besonderes vereinbart ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Bei längeren Kündigungsfristen ist die Kündigung nach § 22 Abs. 2 des Gesetzes über das Kreditwesen frühestens sechs Monate nach der Einzahlung der Spareinlage zulässig. Wegen dieser Vorschrift können Spargelder mit einer Kündigungsfrist von beispielsweise einem Jahr nicht sofort bei der Einzahlung gekündigt werden. Spareinlagen werden gegenüber den Festgeldern in der Regel höher verzinst. Die Ursache hierfür liegt darin, daß Spareinlagen dem Kreditinstitut meistens länger zur Verfügung stehen als Festgelder und deshalb auch gegen höhere Kreditzinsen längerfristiger ausgeliehen werden können. Diese Ausleihemöglichkeit würde bei Zulassung einer sofortigen Kündigung für längerfristig angelegte Spareinlagen entfallen. Eine Aufhebung der Unterschiede zwischen Spareinlagen und Festgeldern würde zu einem wirtschaftlich nicht gerechtfertigten Ergebnis führen. Deswegen ist die Aufhebung nicht beabsichtigt.