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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 200. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 6. November 1975 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 13743 A Fortsetzung der zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (Haushaltsstrukturgesetz) — Drucksachen 7/4127, 7/4193 —, Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses —Drucksachen 7/4224, 7/4243 — Grobecker SPD 13743 C Dr. Althammer CDU/CSU . . . . . . 13746 A Kirst FDP 13749 B Dr. Miltner CDU/CSU . . . . . . . 13752 D Becker (Nienberge) SPD . . . 13755 B, 13766 C Dr. Wendig FDP 13758 A Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 13761 B Dr. Riedl (München) CDU/CSU 13765 A Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 13766 D Sund SPD 13767 C, 13775 C, 13803 A Müller (Remscheid) CDU/CSU . 13768 C, 13775 C Lutz SPD 13771 B Hölscher FDP . . . . . . . . . . . 13774 A Franke (Osnabrück) CDU/CSU . . . . . 13776 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 13778 B Burger CDU/CSU 13801 C Maucher CDU/CSU . . . . . . . . 13805 A Schmidt (Kempten) FDP . . . . . . 13806 A Köster CDU/CSU . . . . . . . . . 13809 A Hauck SPD 13810 C Dr. Wagner (Trier) CDU/CSU . . . . 13811 C Müller (Nordenham) SPD . . . . . . 13812 B Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU . . . 13813 B Löffler SPD 13815 A Peters (Poppenbüll) FDP . . . . . . 13817 C Dr. Ritz CDU/CSU 13819 A Ertl, Bundesminister BML . . . . . . 13821 C Spilker CDU/CSU . . . . . . . . 13826 A Frau Huber SPD 13826 D Dr. Graf Lambsdorff FDP . . . . . . 13827 B Namentliche Abstimmungen . 13776 B, 13807 A, 13824 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1975 Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (Haushaltsstrukturgesetz) — Drucksachen 7/4127, 7/4193 —, Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses — Drucksachen 7/4224, 7/4243 — Dr. von Bülow SPD 13828 A Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . 13828 D, 13833 C Dr. Vohrer FDP 13830 D Dr. Apel, Bundesminister BMF 13832 D Freiherr von Fircks CDU/CSU 13833 C Hoppe FDP 13833 D Namentliche Abstimmung 13834 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung — Strafvollzugsgesetz — Drucksache 7/918 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4208 —, Bericht und Antrag des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform — Drucksache 7/3998 — Dr. Müller-Emmert SPD . . . 13836 B, 13841 D Spranger CDU/CSU . . . . . . . . . 13837 A Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . 13841 A Kleinert FDP 13842 C Dr. Eyrich CDU/CSU . 13842 D, 13851 C, 13858 D, 13860 A Brandt (Grolsheim) (SPD) 13843 C von Schoeler FDP . . . . . 13848 D, 13859 A Dr. Klug, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 13853 A Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . 13854 C, 13860 B Vogel (Ennepetal) CDU/CSU . . 13857 B, 13860 C Wehner SPD 13858 B Fragestunde — Drucksache 7/4242 vom 31. 10. 1975 Direktwahlen zum Europäischen Parlament im Mai 1978 MdlAnfr A84 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Schweitzer SPD Antw StMin Moersch AA 13778 C, D ZusFr Dr. Schweitzer SPD 13778 C ZusFr Amrehn CDU/CSU 13778 D Zahl der derzeit im Hoheitsbereich der Volksrepublik Polen lebenden deutschen Volkszugehörigen sowie Negierung der Existenz einer deutschen Volksgruppe durch die Warschauer Regierung MdlAnfr A88 31.10.75 Drs 07/4242 Windelen CDU/CSU MdlAnfr A89 31.10.75 Drs 07/4242 Windelen CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . 13779 A, B, C, D, 13780 A, B, C, D ZusFr Windelen CDU/CSU . 13779 A, B, 13780 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13779 C ZusFr Dr. Schweitzer SPD 13779 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13780 A ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . 13780 A ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 13780 B Entscheidungen der Warschauer Regierung über die Verwirklichung der bisher bestrittenen Volksgruppenrechte der im polnischen Hoheitsgebiet lebenden Deutschen MdlAnfr A93 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Miltner CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 13780 D, 13781 A, B, C, D, 13782 A, B, D ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 13781 B ZusFr Windelen CDU/CSU 13781 C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13781 D ZusFr Dr. Schweitzer SPD 13782 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13782 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 13782 C Zahl der Mitte der 50er Jahre und heute in den unter polnischer Verwaltung in den deutschen Ostgebieten existierenden Schulen mit deutscher Unterrichtssprache MdlAnfr A90 31.10.75 Drs 07/4242 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 13783 A, B, C, D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 13783 A, B ZusFr Dr. Wörner CDU/CSU . . . . . 13783 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13783 D Beurteilung der Haltung der Volksrepublik Polen zur deutschen Staatsangehörigkeit der in den Ostgebieten lebenden Deutschen sowie Billigung eines kulturellen Eigenlebens der deutschen Volksgruppe Mitte der 50er Jahre und zum jetzigen Zeitpunkt durch die polnischen Behörden MdlAnfr A91 31.10.75 Drs 07/4242 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A92 31.10.75 Drs 07/4242 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 13784 A, B, C, D, 13785 A, B, C, D, 13786 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1975 III ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 13784 B, 13785 C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13785 A ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 13785 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13786 A Anmeldung finanzieller Forderungen durch die Volksrepublik Polen nach der Unterzeichnung des Warschauer Vertrages sowie Ermittlung der Zahl ausreisewilliger Deutscher in Polen im November 1970 MdlAnfr A94 31.10.75 Drs 07/4242 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU MdlAnfr A95 31.10.75 Drs 07/4242 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . 13786 B, C, D, 13787 A, B, C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 13786 B, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 13787 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13787 B Beurteilung der Offenhaltungsklausel im Protokoll über die Aussiedlung sowie Ermittlung der ausreisewilligen Deutschen in Polen laut Information zum Warschauer Vertrag MdlAnfr A96 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Hupka CDU/CSU MdlAnfr A97 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 13787 C, D, 13788 A, B, C, D, 13789 A, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . 13787 D, 13788 A, D ZusFr Dr. Schweitzer SPD 13788 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13788 B, 13789 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 13789 A ZusFr Mattick SPD . . . . . . . . . 13789 B Bezeichnung des dem Deutschen Bundestag übermittelten „Protokolls" der Erklärungen der Minister Genscher und Olzowski im polnischen Text als „Protokollvermerk" bzw. „Protokollnotiz" MdlAnfr A100 31.10.75 Drs 07/4242 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 13790 A, B, C, D ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . . 13790 A, C ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 13790 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13790 D Pressemeldungen über die Eingliederung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit in das Auswärtige Amt MdlAnfr A101 31.10.75 Drs 07/4242 Niegel CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 13791 A, B ZusFr Niegel CDU/CSU 13791 A, B Wahrung der Chancengleichheit bei der Aufnahme von Kindern an der deutschen Schule in Paris MdlAnfr A102 31.10.75 Drs 07/4242 Frau Grützmann SPD MdlAnfr A103 31.10.75 Drs 07/4242 Frau Grützmann SPD Antw StMin Moersch AA 13791 C, D, 13792 A, B, C, D ZusFr Frau Grützmann SPD . . . 13792 A, B, C ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 13792 D Pressemeldungen über widerrechtliche Übergriffe auf deutsches Eigentum in Portugal MdlAnfr A105 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . 13792 D, 13793 A, B ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 13793 A, B Nichteinladung des Vertreters des Landes Berlin beim Bund zu einem Empfang anläßlich des sowjetischen Nationalfeiertages; Verhinderung einer unterschiedlichen Wertung der Landesvertreter beim Bund durch die sowjetischen Gastgeber MdlAnfr A106 31.10.75 Drs 07/4242 Hösl CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . 13793 B, C, D, 13794 A ZusFr Hösl CDU/CSU . . . . . . . 13793 C, D ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . 13794 A Verhaftung und Folterung des als Tourist in Santiago/Chile reisenden Westberliner Studenten Küster MdlAnfr A108 31.10.75 Drs 07/4242 Reiser SPD Antw StMin Moersch AA 13794 A, C ZusFr Reiser SPD 13794 B C Verhalten der Südafrikanischen Botschaft im Zusammenhang mit dem Besuch von General Rall in Südafrika MdlAnfr A109 31.10.75 Drs 07/4242 Hansen SPD Antw StMin Moersch AA . . 13794 C, 13795 A, B ZusFr Hansen SPD 13795 A ZusFr Dr. Wörner CDU/CSU 13795 B IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1975 Brief des Botschafters der südafrikanischen Republik an seine Regierung über die informelle Genehmigung der Reise von General Rall nach Südafrika MdlAnfr A85 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Wörner CDU/CSU MdlAnfr A86 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Wörner CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 13795 C, D ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . 13795 C ZusFr de Terra CDU/CSU 13795 D Polnische Presseveröffentlichungen über die deutsche Frage MdlAnfr A110 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . .13796 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13796 A, B ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 13796 C Meldungen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 11. Oktober 1975 über die Einschaltung der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Warschau zugunsten von 7 000 Härtefällen ausreisewilliger Deutscher MdlAnfr A111 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . 13796 C, D, 13797 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13796 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13797 A Rechtsunsicherheit und wirtschaftliches Risiko der Brennereien für Agraralkohol durch Nichtfestsetzung der Brennrechte 1975/76 MdlAnfr A39 31.10.75 Drs 07/4242 Kiechle CDU/CSU MdlAnfr A40 31.10.75 Drs 07/4242 Kiechle CDU/CSU Antw PStSekr Offergeld BMF . 13797 A, B, C, D, 13798 A, B ZusFr Kiechle CDU/CSU . . 13797 B, D, 13798 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 13797 B ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU . . 13797 C, 13798 B ZusFr Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU . . 13798 A Übergangsregelung für deutsche Kartoffelgemeinschaftsbrennereien bis zum Erlaß einer europäischen Alkoholmarktordnung MdlAnfr A41 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Offergeld BMF 13798 C, D, 13799 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 13798 D ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU 13799 A Beibehaltung der Vergünstigung für Kunstschaffende und Kunsthandel bei Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie Umsatzsteuerbefreiung für bildende Künstler gemäß dem Antrag der europäischen Kommission MdlAnfr A44 31.10.75 Drs 07/4242 Freiherr von Fircks CDU/CSU MdlAnfr A45 31.10.75 Drs 07/4242 Freiherr von Fircks CDU/CSU Antw PStSekr Offergeld BMF . . 13799 B, C, D, 13800 A ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 13799 B, D ZusFr Hauck SPD 13800 A Verwirklichung einer „vergesellschafteten Investitionskontrolle" durch die Hochzinspolitik MdlAnfr A46 31.10.75 Drs 07/4242 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Offergeld BMF . . . .13800 A, B ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . .13800 A, B Tadelung des Landtagsabgeordneten Prentl durch Staatssekretär Fingerhut in der Fragestunde des Bayerischen Landtags MdlAnfr A47 31.10.75 Drs 07/4242 Biehle CDU/CSU Antw PStSekr Schmidt BMVg 13800 C ZusFr Biehle CDU/CSU 13800 C Entscheidung des Bundesverteidigungsministeriums über personelle Veränderung in der Leitung des Studentenbereichs der Bundeswehrhochschule München ohne Wissen des zuständigen Präsidenten MdlAnfr A48 31.10.75 Drs 07/4242 Biehle CDU/CSU Antw PStSekr Schmidt BMVg . 13800 D, 13801 B ZusFr Biehle CDU/CSU 13801 A Nächste Sitzung 13861 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13863* A Anlage 2 Überschuß beim Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes durch Verminderung des Mittelbedarfs im Jahr 1975 MdlAnfr A7 31.10.75 Drs 07/4242 Schmidthuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 13863* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1975 V Anlage 3 Beziehungen Bundeswirtschaftsministers Dr. Friderichs zu den Sozialpartnern MdlAnfr A19 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 13863* D Anlage 4 Vermögensteuerbefreiung und Einkommensteuervergünstigung für den Kauf zeitgenössischer Kunstwerke zugunsten öffentlicher Institutionen MdlAnfr A42 31.10.75 Drs 07/4242 Pfeifer CDU/CSU MdlAnfr A43 31.10.75 Drs 07/4242 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 13864* A Anlage 5 Verstoß des Bundesverteidigungsministers gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit durch Androhung strafrechtlicher Schritte gegenüber dem ZDF-Magazin wegen eines angekündigten Beitrags über die Bundeswehrhochschule München MdlAnfr A49 31.10.75 Drs 07/4242 Rommerskirchen CDU/CSU MdlAnfr A50 31.10.75 Drs 07/4242 Rommerskirchen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 13864* C Anlage 6 Beurteilung der Äußerung des Bundesverteidigungsministers auf der diesjährigen Kommandeurstagung über die Aufrüstung im Ostblock im Hinblick auf die KSZE-Ergebnisse MdlAnfr A51 31.10.75 Drs 07/4242 Ey CDU/CSU MdlAnfr A52 31.10.75 Drs 07/4242 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 13865* B Anlage 7 Pressemeldung über den Schmuggel der für die medizinische Flüchtlingsversorgung in Bangladesch bestimmten Morphiumpillen aus der Bundesrepublik Deutschland nach Dänemark MdlAnfr A53 31.10.75 Drs 07/4242 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 13865* D Anlage 8 Auswirkungen des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster auf die Unterbringung von Pflegekindern in Familien-Pflegestellen und Heimen MdlAnfr A54 31.10.75 Drs 07/4242 Stahl (Kempen) SPD MdlAnfr A55 31.10.75 Drs 07/4242 Stahl (Kempen) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 13866* A Anlage 9 Erlaß von Höchstmengenverordnungen für Schwermetalle MdlAnfr A56 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Hammans CDU/CSU MdlAnfr A57 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 13866* C Anlage 10 Kosten und Wert der Ergebnisse der im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung durchgeführten Fragebogenaktion zur „Erhebung und Dokumentation von Maßnahmen der Aus- und Fortbildung zu gesundheitsrelevanten Themen" MdlAnfr A58 31.10.75 Drs 07/4242 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU MdlAnfr A59 31.10.75 Drs 07/4242 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 13867* C Anlage 11 Verbindung des Verkehrszeichens 357 (Sackgasse) mit einer bestimmten Geschwindigkeitsbegrenzung MdlAnfr A60 31.10.75 Drs 07/4242 Pawelczyk SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 13868` A Anlage 12 Herstellungskosten der Broschüre „Geschäftsbericht 1974" der Deutschen Bundesbahn MdlAnfr A61 31.10.75 Drs 07/4242 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 13868* B Anlage 13 Einbeziehung von Taxifahrern, Kleintransporteuren und Krankenwagenfahrer mit der Fahrerlaubnis Klasse 3 in die Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung MdlAnfr A62 31.10.75 Drs 07/4242 Mahne SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 13868* C VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1975 Anlage 14 Verlagerung von Mitteln für den Bau der Autobahn Würzburg—Ulm MdlAnfr A65 31.10.75 Drs 07/4242 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 13868* C Anlage 15 Verbesserung der Bundesbahneinrichtungen zur Beförderung körperbehinderter Rollstuhlfahrer MdlAnfr A66 31.10.75 Drs 07/4242 Werner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 13868* D Anlage 16 Ausschöpfung der Ausbildungskapazitäten für Lehrlinge im Bereich der Bundespost und der Bundesbahn MdlAnfr A67 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Zeitel CDU/CSU MdlAnfr A68 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 13869* A Anlage 17 Ausstrahlung von Agenturnachrichten über das Telefonnetz der Deutschen Bundespost zu Ortsgebühreneinheiten MdlAnfr A69 31.10.75 Drs 07/4242 Hoffie FDP MdlAnfr A70 31.10.75 Drs 07/4242 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Haar BMP 13869* C Anlage 18 Zahl, Zweck und Kosten der in den letzten beiden Jahren durchgeführten Meinungsumfragen bei Postbediensteten u. a. nach parteipolitischen Präferenzen MdlAnfr A71 31.10.75 Drs 07/4242 Frau Pack CDU/CSU MdlAnfr A72 31.10.75 Drs 07/4242 Frau Pack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 13830* A Anlage 19 Kosten für eine Aufstellung besonderer Fernsprechzellen für Behinderte MdlAnfr A73 31.10.75 Drs 07/4242 Werner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 13870* B Anlage 20 Anwendung des japanischen Verfahrens der Verarbeitung umweltschädlicher Abgase aus Verbrennungsvorgängen zu Papier in der deutschen Wirtschaft MdlAnfr A75 31.10.75 Drs 07/4242 Freiherr Ostman von der Leye SPD SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 13830* D Anlage 21 Einhaltung des Kündigungsschutz- und des Betriebsverfassungsgesetzes durch die vom Bundesministerium für Forschung und Technologie finanzierten Institute MdlAnfr A76 31.10.75 Drs 07/4242 Roser CDU/CSU MdlAnfr A77 31.10.75 Drs 07/4242 Roser CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 13870*D Anlage 22 Ausbau der Praxis der Koppelung von befristeten Forschungsaufträgen über befristete Projektvergabe mit befristeten Arbeitsverträgen im Bereich der Forschung und Wissenschaft sowie Abbau von gesetzlich verankerten Arbeitnehmerrechten durch dieses Verfahren MdlAnfr A78 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Franz CDU/CSU MdlAnfr A79 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Franz CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 13871* B Anlage 23 Forschungspraxis im Institut für Deutsche Sprache (ISD) MdlAnfr A80 31.10.75 Drs 07/4242 Engelsberger CDU/CSU MdlAnfr A81 31.10.75 Drs 07/4242 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 13871* D Anlage 24 Veröffentlichung einer Ubersicht des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung über die Aufgliederung der Bundesinvestitionen nach Wahlkreisen sowie nach Städten und Gemeinden auf Grund des „Programms zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen" ; gleichzeitige Zustellung derartiger Ausarbeitungen an alle Bundestagsabgeordneten MdlAnfr A82 31.10.75 Drs 07/4242 Tillmann CDU/CSU Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1975 VII MdlAnfr A83 31.10.75 Drs 07/4242 Tillmann CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 13872* B Anlage 25 Einstellung der Bundesregierung zur geplanten Erweiterung des Europäischen Jugendzentrums in Straßburg MdlAnfr A87 31.10.75 Drs 07/4242 Rollmann CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 13872* D Anlage 26 Unterschrift des deutschen Außenministers Genscher unter polnischsprachige Texte mit falscher Bezeichnung der Bundesrepublik Deutschland und des Viermächteabkommens über Berlin MdlAnfr A98 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Zimmermann CDU/CSU MdlAnfr A99 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Zimmermann CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 13873* A Anlage 27 Auswahlverfahren bei der Aufnahme von Kindern an der deutschen Schule in Paris MdlAnfr A104 31.10.75 Drs 07/4242 Walkhoff SPD SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 13873* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1975 13743 200. Sitzung Bonn, den 6. November 1975 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung In der 198. Sitzung, Seite 13629*, und 199. Sitzung, Seite 13739*, Anlage 1, ist jeweils der Name „Gerster (Mainz)" und das Datum „7. 11." einzufügen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 200. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 6. November 1975 13863* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 7. 11. Adams * 6. 11. Dr. Ahrens ** 7. 11. Dr. Aigner * 7. 11. Alber ** 6. 11. Dr. Artzinger * 7. 11. Baier 7. 11. Dr. Bayerl * 7. 11. Behrendt * 7. 11. Prof. Dr. Burgbacher * 7. 11. Dr. Corterier * 7. 11. Dr. Eppler 7. 11. Fellermaier * 7. 11. Flämig * 7.11. Frehsee * 7.11. Frau Funcke 7.11. Gerlach (Emsland) * 7. 11. Gerster (Mainz) 7.11. Glombig 7. 11. Graaff 12. 12. Härzschel * 7.11. Dr. Jahn (Braunschweig) * 7.11. Kater 7. 11. Kiep 7.11. Dr. Klepsch * 7. 11. Dr. Kiesinger 7. 11. Dr. Köhler (Wolfsburg) 7. 11. Krall * 6. 11. Dr. Kreile 7. 11. Lange * 7.11. Lagershausen 6. 11. Lautenschlager * 7. 11. Lemmrich * 7. 11. Lücker * 7. 11. Mattick *** 7.11. Memmel * 7. 11. Dr. Müller (München) *5 7.11. Müller (Mülheim) * 7. 11. Mursch (Soltau-Harburg) * 7. 11. Frau Dr. Orth 28. 11. Rosenthal 6. 11. Schleifenbaum 6. 11. Dr. Schulz (Berlin) * 7. 11. Dr. Schwencke (Nienburg) *' 7. 11. Dr. Schwörer * 7.11. Seefeld * 7.11. Sieglerschmidt 7. 11. Springorum* 7.11. Suck * 7. 11. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 12. 12. Walkhoff * 7. 11. Frau Dr. Walz * 7.11. Frau Dr. Wex 6. 11. Baron von Wrangel 7. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage A 7): Mit welchem Überschuß rechnet die Bundesregierung in 1975 beim Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in Anbetracht der Verminderung des Mittelbedarfs durch den geringeren Steinkohlenverbrauch der Elektrizitätswirtschaft, die Preisentwicklung bei Kohle und Heizöl und den unterbliebenen Bau weiterer Steinkohlenkraftwerke? Der Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes wird Ende 1975 ein Guthaben von voraussichtlich rd. 200 Millionen DM aufweisen. Dieser Betrag ist gemäß § 2 Abs. 6 des Dritten Verstromungsgesetzes für den Mittelbedarf des Jahres 1976 zu verwenden. Es handelt sich jedoch nicht um einen echten Überschuß, da diesem Betrag rechtliche Verpflichtungen aus dem Jahre 1975 gegenüberstehen, die ebenfalls in das nächste Haushaltsjahr vorgetragen werden. Daß diese Verpflichtungen bis Ende 1975 nicht mehr erfüllt werden können, liegt in erster Linie daran, daß die Zuschußberechtigten die erforderlichen Antragsunterlagen nicht rechtzeitig beim Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft eingereicht haben. Es ist jedoch damit zu rechnen, daß diese Mittel bereits Anfang 1976 abfließen werden. Der geringere Steinkohleneinsatz in der Kraftwirtschaft im Jahre 1975 wird gegenüber den geplanten Ausgaben keine spürbare Entlastung bringen, da die Wärmepreisdifferenz zwischen Steinkohle und Heizöl höher ausgefallen ist, als zu erwarten war. Die Verzögerungen beim Bau neuer Steinkohlenkraftwerke im Rahmen des 6 000 MW-Programms der Bundesregierung haben auf den Mittelbedarf 1975 keinen Einfluß, da der Zuschuß erst beim Beginn der Kesselmontage bzw. der Inbetriebnahme des Kraftwerks fällig wird. Mit Zuschußzahlungen war daher insoweit für 1975 ohnehin nicht zu rechnen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage A 19) : Trifft es zu, daß die Amtsführung des Bundeswirtschaftsministers, Dr. Friderichs, in ihren Beziehungen zu den Sozialpartner durch Einseitigkeit Lasten der Arbeitnehmer gekennzeichnet ist, wie in der Öffentlichkeit laut geworden ist? Die Antwort der Bundesregierung lautet eindeutig: nein. Der Bundesminister für Wirtschaft ist von seinem Aufgabenbereich her der bestmöglichen Entwicklung der Gesamtwirtschaft und damit dem Gemeinwohl verpflichtet und hat diesem Auftrag voll Rechnung getragen. Die wirtschaftspolitische Problemlage in diesem Herbst und auf absehbare Zeit ist gekennzeichnet von der Notwendigkeit, die Rezession zu überwin- 13864` Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1975 den, dauerhaftes Wachstum zu sichern und dabei in erster Linie für die arbeitslosen Mitbürger wieder Arbeitsmöglichkeiten zu eröffnen und für die jetzt wieder steigende Erwerbsbevölkerung zusätzliche neue Arbeitsplätze zu schaffen. Der BMWi hat in dieser Situation die Pflicht, jedermann darauf hinzuweisen, welche Voraussetzungen dafür vom Staat wie auch von den Sozialpartnern geschaffen werden müssen. Aus den Äußerungen des BMWi hierzu kann nicht eine Einseitigkeit gegenüber der einen oder anderen Gruppe unterstellt werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen A 42 und 43) : Wird die Bundesregierung die Gesetzesinitiative des Landes Baden-Württemberg im Bundesrat, die eine Befreiung von der Vermögensteuerpflcht für Werke zeitgenössischer Kunst vorsieht, befürworten? Ist der Bundesregierung die in den Vereinigten Staaten seit einer Reihe von Jahren geltende Regelung bekannt, die beinhaltet, daß Käufe von Werken zeitgenössischer Kunst in beachtlichem Umfang von der Einkommensteuer abgesetzt werden können, sofern diese Käufe sofort oder nach dem Tode des Käufers in Form von Stiftungen an öffentliche Institutionen vermacht werden, und wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der Einführung dieses Systems, das in den Vereinigten Staaten zur Bildung großer privater Stiftungen geführt hat, in der Bundesrepublik Deutschland? Zu Frage A 42: Die Bundesregierung wird zu der vom Bundesrat auf Antrag des Landes Baden-Württemberg beschlossenen Gesetzesinitiative in Kürze Stellung nehmen und den Gesetzentwurf mit ihrer Stellungnahme dem Präsidenten des Deutschen Bundestages zuleiten. Diese Stellungnahme bedarf noch der Abstimmung unter den beteiligten Bundesressorts und der Beschlußfassung durch die Bundesregierung. Ich kann deshalb über den Inhalt heute noch keine Aussage machen. Zu Frage A 43: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Stiftung von Kunstwerken in den Vereinigten Staaten in beachtlichem Umfang einkommensteuermindernd abgesetzt werden kann. Dies gilt jedoch nur, wenn alle Rechte an dem Kunstwerk auf den Zuwendungsempfänger übergegangen sind. Die Regelung, nach der ein Spendenabzug auch möglich war, wenn das Kunstwerk zu Lebzeiten des Stifters in dessen Besitz verblieb, hat sich nicht bewährt und ist 1964 wieder aufgehoben worden. Auch in der Bundesrepublik Deutschland sind Spenden zur Förderung der Kunst — dazu gehört die Stiftung von Kunstwerken — im Rahmen bestimmter Höchstbeträge steuerlich begünstigt. Die Bundesregierung kann sich dem Vorschlag, die Spendenhöchstsätze auf das in den USA geltende Niveau anzuheben, jedoch nicht anschließen. Die Steuersysteme der USA und der Bundesrepublik sind nicht vergleichbar. Es ist deshalb nicht ohne weiteres möglich, eine isolierte Regelung der USA in das deutsche Steuerrecht zu übertragen. Der im deutschen Steuerrecht geltende Gleichheitsgrundsatz läßt nicht zu, allein die Stiftung von Kunstwerken in besonderem Maße zu begünstigen. Vielmehr müßten die Spendenhöchstsätze auch auf allen anderen Gebieten gemeinnütziger Betätigung wie zum Beispiel der Bildung, der Entwicklungshilfe, des Umweltschutzes, der Wohlfahrtspflege oder des Sports angehoben werden. Entsprechende Anträge liegen dem Bundesfinanzministerium in großer Zahl vor. Sie zu erfüllen wäre schon aus Haushaltsgründen nicht tragbar. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rommerskirchen (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen A 49 und 50) : Trifft es zu, daß der Bundesverteidigungsminister „gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit grob verstoßen (habe), als er wenige Stunden vor der Sendung (ZDF-Magazin vom 15. Oktober 1975) strafrechtliche Schritte androhen ließ, wenn ein angekündigter Beitrag über die Bundeswehrhochschule München nicht so ausfallen sollte, wie es auf der Hardthöhe gewünscht wird", wie in der Presse berichtet wurde? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß spätestens nadi der heftigen Kritik zahlreicher Journalisten in der Bundespressekonferenz vom 15. Oktober 1975 auch dem Bundesverteidigungsminister hätte klar sein müssen, daß seine Drohung gegenüber dem ZDF-Magazin — ohne Kenntnis des Inhalts der Sendung — nicht als vorbeugende Schutzmaßnahme für unterstellte Soldaten verstanden werden mußte, sondern als schwerwiegender Eingriff in die Pressefreiheit, und ist die Bundesregierung bereit, presse- und strafrechtliche Maßnahmen gegen künftige, ihr unliebsam erscheinende Sendebeiträge wenigstens so lange zurückzustellen, bis sie genaue Kenntnis vom Inhalt der Sendung hat? Zu Frage A 49: Zeitungsbeiträge in regierungsfreundlichen Zeitungen wie in nichtregierungsfreundlichen Zeitungen beurteilt die Bundesregierung vor allem dann besonders positiv, wenn sie sachlich sind. Auch kritische Stellungnahmen zur Regierungspolitik betrachtet die Bundesregierung durchaus als notwendig und hilfreich; sie sieht darin einen Beweis der von ihr unterstützten Meinungsvielfalt in den Massenmedien. Der von Ihnen offenbar gemeinte Zeitungsbeitrag legt eine falsche Behauptung zugrunde und zieht deshalb einen irrigen Schluß. Der Bundesminister der Verteidigung hat nicht rechtliche Folgen für den Fall angedroht, daß ein angekündigter Beitrag des ZDF-Magazins über die Bundeswehrhochschule in München „nicht so ausfallen sollte, wie es von der Hardthöhe gewünscht wird". Der Bundesminister der Verteidigung hat lediglich in Wahrnehmung seiner dienstlich gebotenen Fürsorge für einzelne Soldaten und Vorgesetzte den verantwortlichen Redakteur wissen lassen, daß er es nicht hinnehmen werde, wenn in einer befürchtet verleumderischen Art dem Ansehen und damit der zukünftigen Führungsfähigkeit von Vorgesetzten in dem so wichtigen Bereich der Bundeswehrhochschulen Schaden zugefügt werden würde. Der Bundesminister der Verteidigung stellt dabei den Schutz der ihm anvertrauten Solda- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1975 13865* ten über die Gefahr einer vom Formalen her verständlichen journalistischen Kritik an seinem Vorgehen. Zu Frage A 50: Der Bundesminister der Verteidigung hat presse- und strafrechtliche Maßnahmen zum vorbeugenden Schutz ihm unterstellter Soldaten lediglich für den Fall in Aussicht gestellt, daß der beabsichtigte Beitrag eben jene schwerwiegenden und nicht wieder gut zu machenden Folgen für militärische Vorgesetzte im Bereich der Bundeswehrhochschulen haben würden. Die Bundesregierung hat nicht und wird nicht gegen ihr unliebsam erscheinende Sendebeiträge einschreiten. Dies war auch in dem von Ihnen angesprochenen Beispiel nicht der Fall, in dem es — ich wiederhole das — lediglich um den vorbeugenden Schutz von militärischen Vorgesetzten ging. Diese Schutzmaßnahme, d. h. die bloße Ankündigung möglicher, wenn rechtlich gebotener Schritte, beeinträchtigt in keiner Weise die Pressefreiheit. Pressefreiheit garantiert auch das Recht auf journalistischen Irrtum und deckt auch Polemik. Presserecht und Strafrecht dagegen sichern die Interessen aller Burger, auch von Bürgern in Uniform, die sich gegen Verleumdungen kaum wehren könnten, wenn diese vor einem Millionen-Publikum erst ausgebreitet würden. Beidem, Pressefreiheit und Presserecht, Geltung zu verschaffen und zu erhalten, bleibt das erklärte Ziel der Bundesregierung. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen A 51 und 52) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerung des Bundesverteidigungsministers anläßlich der diesjährigen Kommandeurstagung, im Ostblock sei eine erschreckende Aufrüstung festzustellen und Maßstab für die Rüstungspolitik der Bundeswehr sei allein die Bedrohung aus dem Osten? Wie vereinbart die Bundesregierung diese Feststellungen mit den KSZE-Abmachungen? Zu Frage A 51: Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, daß der Warschauer Pakt seine Rüstung je nach dem Stand der Technik erneuert, sie gleichzeitig verstärkt und damit seine Verteidigungsbedürfnisse übersteigt. Die NATO muß Schritt halten, wenn sich das Kräfteverhältnis nicht mehr und mehr zugunsten des Ostens verschieben soll. Wie auch der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage Ihrer Fraktion zur Verteidigungspolitik zu entnehmen ist, sichert nur das Gleichgewicht der Kräfte zwischen Ost und West den Frieden; dazu muß in Europa ein ausreichendes Gegengewicht zum militärischen Potential des Warschauer Paktes erhalten bleiben. Es besteht Einigkeit in der NATO darüber, daß die zusammengefaßten Verteidigungspotentiale in ihrer Gesamtheit die Glaubwürdigkeit von Abschreckung und Verteidigung gewährleisten. Bei der Ausgestaltung der Verteidigungspolitik der Verbündeten gibt es naturgemäß unterschiedliche Schwerpunkte, die von vielerlei Faktoren beeinflußt werden. Aufgrund der geostrategisch exponierten Lage der Bundesrepublik, wo NATO und Warschauer Pakt direkt angrenzen, ist für unser Land die von den in Osteuropa stationierten Streitkräften ausgehende Bedrohung von ausschlaggebender Bedeutung für unsere Rüstungsplanung. Unser aller Sicherheit ist darüber hinaus aber auch abhängig von der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Stabilität in jedem einzelnen Mitgliedsland. Zu Frage A 52: Wie Sie wissen, war das militärische Potential der Teilnehmerstaaten der KSZE nicht Verhandlungsgegenstand dieser Konferenz. Die Schlußakte von Helsinki untersagt demzufolge keine militärischen Aktivitäten und berührt rüstungspolitische Maßnahmen nicht. Die in ihr enthaltenen militärischen Aspekte sollen das Vertrauen der Teilnehmerstaaten untereinander stärken. Sie haben überwiegend politischen Charakter. Ihr Wert wird sich in der Zukunft erweisen müssen. Im übrigen werden in Wien z. Z. Verhandlungen über beiderseitige, ausgewogene Truppenverminderungen in Mitteleuropa zwischen der NATO und dem Warschauer Pakt geführt. Ziel dieser Verhandlungen ist es, das militärische Kräfteverhältnis auf einem niedrigeren Niveau zu stabilisieren und zwar durch Herbeiführung des personellen Gleichstandes der Landstreitkräfte im vorgesehenen Raum der Reduzierungen. In der KSZE wurde mit den vertrauensbildenden Maßnahmen erstmals in Europa ein Übereinkommen über militärische Sicherheitsfragen geschlossen. Dabei sollten wir nicht übersehen, daß die Sowjetunion mit ihrer Zustimmung zu den vertrauensbildenden Maßnahmen von ihrem traditionellen Verhalten abgewichen ist. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage A 53) : Trifft die Meldung der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 15. Oktober 1975 zu, mindestens 38 in der Bundesrepublik Deutschland hergestellte Morphiumpillen, die für die medizinische Versorgung von Flüchtlingen in Bangladesch bestimmt gewesen waren, seien nach Dänemark geschmuggelt worden und so auf den europäischen Rauschgiftmarkt gelangt, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Geschehen, hat sie insbesondere dafür Sorge getragen, daß sich ein solcher Vorgang nicht wiederholt? In den letzten beiden Monaten wurden in Kopenhagen laut Mitteilung von Interpol einmal 500 und einmal 14 000 Morphinsulfat-Tabletten bei pakistanischen Staatsangehörigen beschlagnahmt. Vermutlich handelt es sich dabei um Betäubungsmittel deutscher Herkunft, die jedoch entgegen der Zeitungs- 13866e Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1975 meldung nicht aus Hilfssendungen nach Bangladesch stammen, sondern regulär nach Pakistan exportiert wurden. Wie die an der Hilfsaktion für BangladeschFlüchtlinge beteiligten Organisationen versicherten, enthielten die Hilfssendungen keine Betäubungsmittel. Die Bundesregierung hat keinen Einfluß auf den innerpakistanischen Handel und den möglichen Schmuggel aus Pakistan in westeuropäische Länder. Der deutsche Export von Morphinsulfat-Tabletten nach Pakistan ging 1974 auf etwa 20%, in diesem Jahr sogar bis auf 10 % der früheren Mengen zurück. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die pakistanische Regierung diesen erheblich verringerten Import unter Kontrolle halten kann. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 7/4242 Fragen A 54 und 55) : Wie beurteilt die Bundesregierung die künftige Rechtslage auf Grund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster sowie die unterschiedliche Auslegung durch Städte, Gemeinden und Kreise, wonach für Pflegekinder, die in sogenannten „FamilienPflegestellen" leben, das bisher gezahlte Pflegegeld gestrichen wird oder werden kann und damit für den Unterhalt die geringer bemessene Sozialhilfe gezahlt wird? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um zu verhindern, daß durch eine stark restriktive Auslegung des Urteils künftig Kinder in größerer Zahl aus diesem Pflegebereich in Heime eingewiesen werden, obwohl der notwendige erzieherische Erfolg durch die erneute psychische Belastung in Frage gestellt ist und Heimplätze nachweislich höhere Kosten verursachen? Im Urteil vom 19. Februar 1975 hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, daß Großeltern für Erziehung und Pflege eines Enkelkindes keinen Anspruch auf eine Leistung des Jugendamtes haben, denn öffentliche Jugendhilfe trete unbeschadet der Mitarbeit freiwilliger Tätigkeit nur ein, soweit der Anspruch des Kindes auf Erziehung von der Familie nicht erfüllt werde. In diesen Fällen kann nach geltendem Recht schon bisher ein Pflegegeld nicht gezahlt werden, weil Minderjährige, die sich bei Verwandten oder Verschwägerten bis zum 3. Grad also auch bei Großeltern befinden, grundsätzlich keine Pflegekinder sind. In solchen Fällen wird statt eines Pflegegeldes sog. wirtschaftliche Jugendhilfe gewährt, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen, z. B. ein Erziehungsanspruch des Kindes nicht erfüllt ist. Im vorliegenden Falle hatte das Gericht das Vorliegen dieser Voraussetzungen verneint und entschieden, daß materielle Bedürfnisse gegebenenfalls durch die Sozialhilfe zu decken seien. Viele Jugendämter erbringen auch nach Bekanntwerden des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster noch Leistungen an die Großeltern, um dadurch zu verhindern, daß die Kinder in einem Heim untergebracht werden müssen. Letzteres würde zu einer ungleich stärkeren finanziellen Belastung des zuständigen öffentlichen Trägers der Jugendhilfe führen. Alle in Zusammenhang mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster stehenden Probleme werden Gegenstand der Erörterung in einer Sitzung der zuständigen Gremien des Deutschen Städtetages am 7. November 1975 sein, an der auch ein Vertreter des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit teilnehmen wird. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen A 56 und 57) : Bei welchen Schwermetallen hat die Bundesregierung noch keine Höchstmengenverordnung erlassen, obwohl Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation vorliegen, und bis zu welchem Zeitpunkt gedenkt die Bundesregierung, die noch ausstehenden Höchstmengenverordnungen zu erlassen? Bei welchen Schwermetallen weichen die von der Bundesregierung bereits erlassenen Höchstmengenverordnungen für Schwermetalle von den Vorschlägen der Weltgesundheitsorganisation ab, und wann gedenkt die Bundesregierung, hier die notwendige Anpassung zu vollziehen? Zu Frage A 56: Richtlinien der WHO, die Höchstmengenfestsetzungen für Schwermetalle in Lebensmitteln zum Gegenstand haben, gibt es — mit Ausnahme von Empfehlungen für Trinkwasser — nicht. Es bestehen lediglich Empfehlungen einer Experten-Kommission von FAO/WHO über die duldbare wöchentliche Aufnahme von Quecksilber, Blei und Cadmium mit der Nahrung. Diese Empfehlungen befassen sich jedoch nicht mit Höchstmengen dieser Stoffe in einzelnen Lebensmitteln. Ich nehme an, daß Sie, bei Ihrer Fragestellung Vorschläge des Joint FAO/WHO Standards Programms im Rahmen der Codex Alimentarius Kommission im Auge haben. In diesen Standards, die die Zusammensetzung und Beschaffenheit einzelner Lebensmittel zum Gegenstand haben, sind zum Teil auch Aussagen über zulässige Höchstmengen der genannten Schwermetalle pro Kilogramm des betreffenden Lebensmittels enthalten. Die Bundesregierung hat bisher noch keinen dieser Standards angenommen, da die vorgesehenen Regelungen teilweise sehr stark von unseren Vorstellungen über einen umfassenden Verbraucherschutz im Verkehr mit Lebensmitteln abweichen. Die in diesen Codex Standards vorgesehenen Höchstmengen für Schwermetalle liegen teilweise erheblich über dem, was nach Auffassung der Bundesregierung gesundheitlich vertretbar ist. Bisher hat die Bundesregierung die Verordnung über Höchstmengen an Quecksilber in Fischen, Krusten-, Schalen- und Weichtieren und außerdem Höchstmengenfestsetzungen für Schwermetalle in der Höchstmengenverordnung Pflanzenschutz, pflanzliche Lebensmittel und in der TrinkwasserVerordnung erlassen, Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1975 13867* Sie beabsichtigt, Höchstmengen an Quecksilber auch für andere Lebensmittel im Verordnungswege festzulegen. Überdies wird an Regelungen zur Festsetzung von Höchstmengen für weitere Schwermetalle — insbesondere Blei und Cadmium — gearbeitet. Der Erlaß dieser Rechtsvorschriften ist abhängig von fundierten Kenntnissen über das tatsächliche Vorhandensein von Schwermetallen in Lebensmitteln und ihre gesundheitliche Bewertung. Die Arbeiten hierzu sind im Gange. Auf Veranlassung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit haben die für die Lebensmittelkontrolle zuständigen Stellen der Länder in vermehrtem Umfang Lebensmittel auf Schwermetallgehalte untersucht. Außerdem ist durch entsprechende organisatorische Maßnahmen im Bundesgesundheitsamt — insbesondere durch die Einrichtung einer Zentralen Erfassungs- und Bewertungsstelle — sichergestellt, daß die eingehenden Daten ausgewertet und die für eine Verordnung erforderlichen wissenschaftlich abgesicherten Höchstmengenwerte so rasch wie möglich erarbeitet werden. Zu Frage A 57: Vorschriften über zulässige Schwermetallgehalte in Lebensmitteln finden sich in den bereits in der Antwort auf die erste Frage genannten Verordnung: Nach § 2 der Höchstmengenverordnung Pflanzenschutz, pflanzliche Lebensmittel, ist es verboten, Lebensmittel pflanzlicher Herkunft in den Verkehr zu bringen, auf denen Blei-, Cadmium- oder Quecksilberverbindungen als Folge einer unmittelbaren oder mittelbaren Anwendung von Pflanzenschutzmittel vorhanden sind. Diese Vorschrift entspricht den Vorschlägen der WHO. Die Quecksilberverordnung Fische legt fest, daß die zum Verzehr bestimmten Teile von Fischen, Krusten-, Schalen- und Weichtieren nicht mehr als 1 ppm Quecksilber enthalten dürfen. Wie ich bereits bei der Beantwortung Ihrer ersten Frage ausgeführt habe, bezieht sich der von der erwähnten Experten-Kommission von FAO/WHO empfohlene Richtwert auf die duldbare wöchentliche Quecksilberaufnahme mit der Gesamtnahrung, nicht aber auf eine danach zulässige Quecksilbermenge pro Kilogramm von bestimmten Lebensmitteln. Bei Zugrundelegung des WHO-Richtwertes von 0,3 mg wöchentlicher Quecksilberaufnahme pro Person wurde von den wissenschaftlichen Sachverständigen unter Berücksichtigung der in der Bundesrepublik gegebenen Verzehrsmengen und der Gesamtbelastung der Bevölkerung mit Quecksilber sowie der z. Z. bestehenden Umweltsituation ein Höchstwert von 1 ppm bei Fischen und anderen Meerestieren als gesundheitlich vertretbar angesehen. Die in der Trinkwasser-Verordnung für die Schwermetalle Blei und Cadmium festgelegten Werte liegen unter den von der WHO für Trinkwasser empfohlenen Schwermetallgehalten. Lediglich der in der Trinkwasser-Verordnung zugelassene Quecksilbergehalt liegt über dem von der WHO für Trinkwasser empfohlenen Wert. Allerdings ergeben sich hieraus keine gesundheitlichen Bedenken, da bei den in der Bundesrepublik üblichen Verzehrsmengen von Trinkwasser unter Berücksichtigung der sonstigen Aufnahme von Quecksilber über andere Nahrungsmittel der vorstehend genannte vom Joint FAO/ WHO Experten Committee festgelegte duldbare wöchentliche Quecksilberwert nicht überschritten wird. Dessenungeachtet wird von seiten der Bundesregierung die Umweltsituation laufend mit dem Ziel verfolgt, auf Grund von Untersuchungsbefunden in der Bundesrepublik und in anderen Mitgliedstaaten der EWG zu einheitlichen Höchstmengenfestsetzungen zu gelangen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen A 58 und 59) : Ist der Bundesregierung die breitangelegte Fragebogenaktion zur „Erhebung und Dokumentation von Maßnahmen der Aus- und Fortbildung zu gesundheitsrelevanten Themen" bekannt, die ein „Institut für Markt- und Werbeforschung Köln GmbH & Co. KG" im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung am 10. Oktober 1975 mit der Bitte an über 1 000 Adressaten durchgeführt hat, die Erhebungsbogen „bis zum 20. Oktober 1975 ausgefüllt zurückzusenden"? Wie hoch sind die Kosten dieser Aktion, und wie beurteilt die Bundesregierung den Wert der Befragungsergebnisse angesichts der ungewöhnlich kurzen Antwortfrist und der Tatsache, daß etliche Fragen bzw. Erläuterungen unrichtig formuliert sind (z. B. „Heilmasseur" ist keine gesetzliche Berufsbezeichnung, „Fortbildung" bzw. „Weiterbildung" sind im ärztlichen und zahnärztlichen Bereich nicht synonyme, sondern materiell unterschiedliche Begriffe)? Der Bundesregierung ist die angesprochene Erhebung bekannt. Sie dient einer umfassenden Bestandsaufnahme aller Aktivitäten auf dem Gebiet der gesundheitlichen Aufklärung. Daraus soll sich die Basis für eine Lückenanalyse ergeben, mit der festgestellt werden kann, welche Zielgruppen bisher mangelhaft bedacht worden sind bzw. wo die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ihre Eigenarbeiten auf diesem Gebiet verstärken sollte. Die Erhebung verläuft in drei Befragungswellen und wird im März 1976 abgeschlossen sein. Die kurz bemessene Frist zur Ausfüllung des Erhebungsbogens erklärt sich daraus, daß 'die abgefragten Daten von den angesprochenen Experten und Fachorganisationen ohne größeren zeitlichen Aufwand bereitgestellt werden können. Die erbetene Rücklauffrist versucht die Erhebungen zu beschleunigen, möglichst werden auch nachträglich eingehende Antworten mit in die Auswertung einfließen. Der Kostenaufwand für die Erhebung beträgt insgesamt 61 000 DM. Über den Wert von Erhebungsergebnissen ist erfahrungsgemäß erst dann eine Aussage möglich, wenn diese vorliegen. Die Bundesregierung hat allerdings nicht den Eindruck, daß der Erhebungsbogen Mängel enthält, die das Ergebnis der Untersuchung von vornherein in Frage stellen können. Er ist so angelegt, daß er die Beantwortung erleichtern soll. Es ist nicht immer zu vermeiden, daß sich auch bei sorgfältiger Vorbereitung Fehler einschleichen. 13868* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1975 Die angesprochene Berufsbezeichnung „Heilmasseur" ist ein solcher Fehler. Da er aber aus dem Gesamtzusammenhang nicht mißverstanden werden kann, ist ihm keine Bedeutung zuzumessen. Bei der Erhebung geht es um die Erfassung von Aktivitäten auf dem Gebiet der gesundheitlichen Aufklärung. Dabei sind 3 Bereiche getrennt worden, nämlich Ausbildung, Fortbildung und Aufklärung. Eine weitere Unterteilung in Fortbildung und Weiterbildung unterblieb, da sie für die Fragestellung unerheblich erschien. Das Erläuterungsblatt zum Erhebungsbogen weist gerade auf diese Zusammenfassung besonders hin. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pawelczyk (SPD) (Drucksache 7/4242 Frage A 60) : Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß das Verkehrszeichen Nummer 357 (Sackgasse) — § 42 StVO — automatisch mit einer bestimmten Geschwindigkeitsbegrenzung verbunden wird? Nein. Das Verkehrszeichen „Sackgasse" hat weltweit nur die Bedeutung eines Hinweises, daß die Straße nicht weiterführt. Ein Vorstoß der Bundesregierung auf internationaler Ebene, diese Bedeutung zu erweitern, hätte keine Aussicht auf Erfolg. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage A 61) : Wie hoch belaufen sich die Kosten der Herstellung der Broschüre „Geschäftsbericht 1974" der Deutschen Bundesbahn, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß auch mit weniger Aufwand für die Herstellung des Geschäftsberichts der gleiche Nutzeffekt erzielt werden kann? Die Kosten für die Herstellung des nach § 32 (3) Bundesbahngesetz vorgeschriebenen Geschäftsberichtes 1974 der Deutschen Bundesbahn belaufen sich für die 6 000 Exemplare auf rd. 75 000,— DM. Die Deutsche Bundesbahn hat schon im Jahr 1974 die Kosten u. a. durch Ausnutzung eines konjunkturbedingten firmengünstigen Angebots um 50 % auf 12,50 DM je Stück gesenkt. Ob Aufwand und Nutzen bei dem Geschäftsbericht in angemessenem Verhältnis steht, hat die Deutsche Bundesbahn nach pflichtgemäßem Ermessen selbst zu entscheiden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Mahne (SPD) (Drucksache 7/4242 Frage A 62) : Ist die Bundesregierung bereit, die Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung so zu ändern, daß auch die Fahrerlaubnis der Klasse 3 zur Berufsanerkennung führen kann, um auch zum Beispiel den Taxifahrern, Kleintransporteuren und Krankenwagenfahrern die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer zu ermöglichen, ohne gezwungen zu sein, die Fahrerlaubnis der Klasse 2 zu erwerben? Die Bundesregierung hält eine Änderung der Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für zweckmäßig. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage A 65) : Ist die Bundesregierung bereit, dem Vorschlag des bayerischen Staatsministers des Innern zuzustimmen, demzufolge die durch Streckung der Aufwendungen für andere Autobahnneubaumaßnahmen in Bayern freizumachenden Mittel für den Bau der Autobahn Würzburg—Ulm zur Verfügung gestellt werden sollen, so daß ab 1977 mit dem Bau der Autobahn ab Würzburg begonnen werden kann? Die Maßnahmen der neuen Dringlichkeitsstufe I a für die Bundesfernstraßen sind mit dem Land Bayern abgestimmt. Eine Änderung dieser Festlegungen könnte daher nur im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Hierzu wäre es erforderlich, daß von der bayerischen Staatsregierung diejenigen Maßnahmen benannt werden, die zum finanziellen Ausgleich für die evtl. Hinzunahme einer zusätzlichen Maßnahme in die Dringlichkeit I a vorgesehen sind. Aus diesem Grunde hat Herr Bundesminister Gscheidle seinem bayerischen Kollegen Dr. Merk mit Schreiben vom 23. Oktober 1975 um eine Spezifizierung seines Angebotes vom 10. Oktober 1975 gebeten. Eine Antwort liegt noch nicht vor. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage A 66) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, umgehend dafür Sorge zu tragen, daß Behinderte, insbesondere Rollstuhlfahrer, in den Zügen der Deutschen Bundesbahn in menschenwürdiger Weise befördert werden können und somit nicht in den Gepäckwagen der Züge müssen? Das von Ihnen angesprochene Problem ist bekannt. Wie ich bereits mehrfach, zuletzt am 8. September 1975, auf eine Frage des Herrn Kollegen Breidbach ausgeführt habe (Bundestagsdrucksache 7/4026, Punkt 61), enthält der Deutsche Eisenbahn-Personentarif keine Vorschrift des Inhalts, daß Körperbe- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1975 13869* hinderte, die während der Fahrt in ihren Trag- oder Fahrstühlen bleiben, im Gepäckwagen befördert werden müssen. Dies ergibt sich vielmehr aus den technischen Voraussetzungen und geschieht ausschließlich aus kundendienstlichen Gründen der Bahn und auf ausdrücklichen Wunsch der Reisenden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen A 67 und 68) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Bereich der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn die Ausbildungskapazitäten für Lehrlinge nicht voll ausgeschöpft sind, gibt es Statistiken oder zumindest Schätzungen, wieviel derartige Ausbildungsplätze noch zur Verfügung gestellt werden könnten? Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus dieser Tatsache zu ziehen? Zu Frage A 67: Die Deutsche Bundespost deckt ihren gesamten Bedarf an Arbeitskräften im fernmeldetechnischen Dienst, die zugleich die Nachwuchskräfte für den einfachen und mittleren fernmeldetechnischen Dienst darstellen, durch Ausbildung in eigenen Ausbildungsstätten. Dadurch ist bei ihr eine jährliche Ausbildungskapazität von rd. 5 800 im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes voll geeigneten Ausbildungsplätzen im Fernmeldehandwerk vorhanden. Grundlage für die Zahl der eingestellten Auszubildenden ist stets das Ergebnis der Personalbedarfsprognosen. Die Personalplanung für 1975 für den fernmeldetechnischen Dienst der Deutschen Bundespost hat ergeben, daß aus der Unternehmenssicht in diesem Jahr kein akuter Bedarf an Neueinstellungen von Auszubildenden im Fernmeldehandwerk besteht. Aus der allgemeinen politischen Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit hat sich die Deutsche Bundespost jedoch bereiterklärt, einen Beitrag zur Verbesserung der beruflichen Ausbildungssituation zu leisten; sie hat unter Zurückstellung der rein unternehmerischen Gesichtspunkte in einem wirtschaftlich noch vertretbaren Rahmen rd. 1 800 Auszubildende für den Beruf des Fernmeldehandwerks eingestellt. Die freien Ausbildungskapazitäten hat die Deutsche Bundespost anderen Ausbildungsträgern gegen Kostenerstattung zur vorübergehenden Nutzung angeboten. Dieses Angebot hat in einer Reihe von Fällen bereits zu Vertragsabschlüssen geführt, weitere Abschlüsse stehen bevor. Zur Zeit werden über 600 Ausbildungsplätze durch andere Ausbildungsträger für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen genutzt, die eine Dauer von 4 Monaten bis zu 3 Jahren haben. Für den Bedarf der Deutschen Bundesbahn werden in diesem Jahr die Ausbildungskapazitäten im Betriebsmaschinen- und Werkstättendienst (ca. 8 500 Ausbildungsplätze) zu 93 %, im signal-, fernmelde- und bautechnischen Dienst (ca. 1 000 Ausbildungsplätze) zu 100 % genutzt. Damit werden lediglich im Betriebsmaschinen- und Werkstättendienst 595 Ausbildungsplätze in diesem Jahr nicht genutzt. Dabei handelt es sich um 320 durchgehend besetzbare Plätze und um 272 Teilausbildungsplätze, die für durchschnittlich sechs Monate im Jahr nicht besetzt sind, weil während dieser Zeit die Ausbildung unmittelbar im Betrieb erfolgt. Zu Frage A 68: Die Deutsche Bundespost hält ihr Angebot aufrecht, die durch eigene Auszubildende nicht belegten Ausbildungsplätze von anderen Ausbildungsträgern für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen nutzen zu lassen. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn ist bereits im Januar 1975 gebeten worden, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit die freien Ausbildungskapazitäten anderen Ausbildungsträgern gegen Kostenerstattung zur Nutzung für überbetriebliche und sonstige Ausbildungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Dies geschieht auch. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/4242 Fragen A 69 und 70): Auf welcher rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlage basiert die bundesweite Ausstrahlung von Agenturnachrichten zu Ortsgebühreneinheiten über das Telefonnetz der Deutschen Bundespost? Beabsichtigt die Deutsche Bundespost, auch anderen Agenturen oder Dienstleistungsunternehmen gleiche Möglichkeiten zu den gleichen Bedingungen einzuräumen, und sieht sie darin eine Möglichkeit, das Fernsprechnetz in gesprächsarmen Zeiten auszulasten? Zu Frage A 69: Die rechtliche Grundlage zur Vermittlung von verlangten Auskünften ist § 38 der Fernmeldeordnung. Innerhalb des Fernsprechdienstes vermittelt die Deutsche Bundespost mit dem Fernsprechansagedienst über das Fernsprechnetz häufig verlangte Auskünfte (z. B. Zeit, Wetter, Tagesnachrichten). Die Ansagetexte werden von einschlägigen Fachunternehmen erstellt, die auch die redaktionelle Verantwortung übernehmen. Fernsprechansagen werden nach dem Bedarf im Ortsnetz eingerichtet. Die Teilnehmer fragen die Auskünfte durch Anruf bei einer Vermittlungsstelle ab. Dafür wird die Ortsgesprächsgebühr erhoben. Um einen wirtschaftlichen Auslastungsgrad der technischen Einrichtungen sicherzustellen, d. h. aus innerbetrieblichen Gründen werden die Wiedergabegeräte zentralisiert. Zu Frage A 70: Die Deutsche Bundespost betreibt im Rahmen der Fernsprechdienste u. a. auch den Fernsprechansagedienst. Er ist über vier- oder fünfstellige — möglichst merkfähige — Kurzrufnummern erreichbar. 13870* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1975 Aufgrund der technischen Konzeption und aus wirtschaftlicher Sicht ist eine Begrenzung der Dienstleistung auf häufig verlangte Auskünfte notwendig. Auf die Auslastung des Fernsprechnetzes hat der Fernsprechansagedienst keinen wesentlichen Einfluß. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Pack (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen A 71 und 72) : Wieviel demoskopische Untersuchungen ließ die Deutsche Bundespost in den letzten beiden Jahren durchführen, in denen Bedienstete u. a. nach parteipolitischen Präferenzen gefragt wurden? Zu welchem Zweck, mit welchen Kosten und zu wessen Unterrichtung werden solche Erhebungen durchgeführt? Zu Frage A 71: Im Bereich der Deutschen Bundespost fand in den letzten beiden Jahren eine einzige demoskopische Untersuchung statt, bei der rd. 2 000 Postangehörigen durch das beauftragte Institut als statistische Standardfrage neben 109 Fachfragen die Frage „Wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre, welche Partei würden Sie dann wählen?" gestellt wurde. Zu Frage A 72: Die Frage nach der Parteipräferenz gehört zu den heute üblichen Standardfragen des statistischen Teils demoskopischer Untersuchungen im gesellschaftspolitischen Raum. Sie dient ausschließlich dem Zweck, die Antwortverteilung der befragten Gruppe auf Zusammensetzung und Verhaltensweise zu testen und wird nicht in den Berichtsband des Instituts aufgenommen. Besondere Kosten entstanden durch diese statistische Frage im Rahmen der zu einem festen Preis in Auftrag gegebenen Untersuchung mit 109 Fachfragen nicht. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage A 73) : Ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß in Städten besondere Fernsprechzellen für Behinderte aufgestellt werden sollten, und falls ja, welche durchschnittlichen Kosten würden der Deutschen Bundespost im Rahmen ihres öffentlichen Dienstleistungsmonopols durch die Aufstellung derartiger Fernsprechzellen entstehen? Die Deutsche Bundespost ist bereit, eine dem Bedarf angepaßte Anzahl öffentlicher Sprechstellen so einzurichten, daß sie auch von Behinderten (Rollstuhlfahrern) mitbenutzt werden können. Bis Ende 1974 gab es bereits über 100 derartige Münzfernsprecher; inzwischen sind weitere hinzugekommen. Diese Münzfernsprecher sind in öffentlich zugänglichen Gebäuden oder an geschützten Stellen (Kolonaden) in geringerer Höhe entweder frei aufgehängt oder in Fernsprechhauben untergebracht. Die Vielzahl der Behinderungsarten macht es der Deutschen Bundespost aus finanziellen und betrieblichen Gründen leider nicht möglich, die für fast alle Benutzer optimalen Bedienungsvorgänge, Fernsprechhäuschen und Fernsprechzellen, für Behinderte speziell zu ändern. Die durchschnittlichen Kosten für die Errichtung eines Münzfernsprechers in einem Fernsprechhäuschen betragen insgesamt etwa 10 000 DM. Die Kosten bei Münzfernsprechern in Fernsprechhäuschen für Behinderte wären wegen der Sonderanfertigung und der geringen Stückzahl erheblich höher. Hinzu kommen die Kosten für die Unterhaltung, die für den Normalfall bei etwa 3000 / Jahr liegen. Auch diese Kosten würden sich bei Sonderanfertigungen wegen der notwendigen zusätzlichen Ersatzteilhaltung beträchtlich erhöhen. Anlage 20 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Freiherr Ostman von der Leye (SPD) (Drucksache 7/4242 Frage A 75) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Japan ein Verfahren erfunden worden ist, die umweltschädlichen Abgase aus Verbrennungsvorgängen, insbesondere aus Kohleverbrennung, zu Papier zu verarbeiten, und ist die Bundesregierung bereit, dabei zu helfen, daß ein solches Verfahren für die deutsche Wirtschaft nutzbar gemacht werden kann, wenn schon die Unternehmen nicht von sich aus auf diesen Gedanken kommen? Die Rauchgase aus Verbrennungsvorgängen (z. B. von Kohle, Erdöl u. a.) bestehen im wesentlichen aus niedermolekularen Gasen wie Kohlenmonoxid, Kohlendioxid sowie Stickstoffoxiden und Schwefeldioxid. Hingegen handelt es sich beim Zellstoff, dem Basismaterial des Papiers, um einen aus Molekülketten aufgebauten Naturstoff. Ein praktikables Verfahren zu einer Herstellung aus den vorgenannten Gasen ist der Bundesregierung nicht bekannt. Entsprechende Erkundigungen werden noch eingezogen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen A 76 und 77) : Ist es dem Bundesminister für Forschung und Technologie bekannt, ob von ihm finanzierte und somit geförderte Institutionen sich über geltendes Redit (§ 15 Abs. 1 des Kündigungsschutzgesetzes) hinwegsetzen und wenn ja, warum verhindert sie dies nicht? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1975 13871* Hat das Bundesministerium für Forschung und Technologie in einem von ihm finanzierten Institut auf die Einhaltung des Betriebsverfassungsgesetzes und insbesondere darauf zu achten, daß die Betriebsratsarbeit nicht gehindert wird? Zu Frage A 76: Soweit dem Bundesminister für Forschung und Technologie durch seine Mitwirkung in Organen von geförderten Einrichtungen Rechtsverstöße bekannt werden, wirkt er darauf hin, daß diese korrigiert werden. Dies hat im Kuratorium des Instituts für Deutsche Sprache eine Rolle gespielt, in dem u. a. der Bund, das Land Baden-Württemberg und die Stadt Mannheim vertreten sind. Inzwischen sind weitere Fälle im Institut für Deutsche Sprache durch die Presse bekannt geworden, die der Bund in den Organen des Instituts zur Sprache bringen wird. Er wird auf eine korrekte Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften dringen. Zu Frage A 77: Zur grundsätzlichen Seite Ihrer Frage darf ich die Rechtslage darlegen: Die Ausfüllung des Betriebsverfassungsgesetzes ist Sache von Arbeitgeber und Betriebsrat. Die Funktion des Arbeitgebers haben in den vom Bundesminister für Forschung und Technologie geförderten Forschungseinrichtungen, die durchweg rechtlich selbständig sind, die jeweiligen Leitungsorgane (Vorstände, Geschäftsführer usw.). Die Überwachung der Rechtsmäßigkeit der Geschäftsführung gehört zu den Aufgaben der Aufsichtsgremien, in denen der Bundesminister für Forschung und Technologie maßgeblich vertreten ist. Anlage 22 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen A 78 und 79) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung systematisch immer stärker eine Praxis der Koppelung von befristeten Forschungsaufträgen über befristete Projektvergabe mit befristeten Arbeitsverträgen — genannt Zeitdienstverträge gerade im Bereich Forschung und Wissenschaft ausbaut? Wird nicht mit dieser Praxis bejahendenfalls ein Abbau von gesetzlich verankerten Arbeitnehmerrechten (Kündigungsschutz, Betriebsverfassungsschutz) in Gang gesetzt und dabei die soziale Sicherung der Arbeitsplätze und die soziale Verantwortung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer stärker und weniger durchschaubar als in Industrieunternehmen der freien Marktwirtschaft abgebaut? Zu Frage A 78: Es trifft nicht zu, daß die Bundesregierung die befristeten Arbeitsverträge (Zeitdienstverträge) durch befristete Forschungsaufträge systematisch ausweitet. Die für den Bereich des Bundesministers für Forschung und Technologie geltenden Bewirtschaftungsgrundsätze empfehlen bei Projektförderung den Abschluß von Zeitverträgen nach der Sonderregelung 2 y des Bundes-Angestellten-Tarifvertrages (BAT). Diese Sonderregelung des BAT, der für Mitarbeiter an den vom Bundesminister für Forschung und Technologie geförderten Forschungseinrichtungen und Projekten (soweit sie nicht an die Wirtschaft vergeben werden) entweder kraft Tarifbindung oder kraft Einzelarbeitsvertrages gilt, regelt, unter welchen Voraussetzungen im einzelnen und mit welchen zeitlichen Höchstgrenzen befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden können. Insbesondere sieht sie Arbeitsverträge für Aufgaben von begrenzter Dauer vor, die für die Projektförderung in Betracht kommen. Der Vertragsabschluß ist dann zulässig, wenn ein Mitarbeiter für die Erfüllung von vornherein zeitlich begrenzter Aufgaben benötigt wird. Das Vertragsende muß bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegt werden. Der Vertrag darf nicht abgeschlossen werden, wenn zu erwarten ist, daß die vorgesehenen Aufgaben nicht innerhalb einer Frist von fünf Jahren erledigt werden können. Fehlt eine dieser engen Voraussetzungen, liegt eine Umgehung der Kündigungsschutzbestimmungen vor, die zur Unwirksamkeit der Befristung führt. Im Bereich des Bundesministers für Forschung und Technologie wird von dieser tariflichen Regelung möglichst zurückhaltend Gebrauch gemacht. So wird bei den Forschungseinrichtungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Bestimmungen auch Stammpersonal für die Durchführung von Projekten eingesetzt. Bei der Vergabe von Projekten an Industrieunternehmen hat die Bundesregierung auf die rechtliche Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse im einzelnen keinen Einfluß, da die Arbeitsverträge der Mitarbeiter direkt mit den auftragnehmenden Firmen geschlossen werden. Zu Frage A 79: Ein Abbau von gesetzlich verankerten Arbeitnehmerrechten ist mit der Vergabe befristeter Forschungsprojekte also nicht verbunden. Insbesondere liegt auch keine Verletzung des Betriebsverfassungsgesetzes vor. Der Betriebsrat hat bei der Einstellung jeden Mitarbeiters ein Mitbestimmungsrecht, das sich auch auf das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Befristung des Arbeitsverhältnisses bezieht; im übrigen gilt dieses Gesetz während der gesamten Dauer des zeitlich befristeten Arbeitsvertrages uneingeschränkt. Schließlich ergeben sich auch keine sozialversicherungsrechtlichen Nachteile. Anlage 23 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen A 80 und 81) : Trifft es zu, daß im Institut für Deutsche Sprache (IDS) eine Forschungspraxis betrieben wird, in der 80 % der Forschung über Projekte mit ein- bis zweijähriger Laufzeit zum Teil noch kürzer gekoppelt mit befristeten Arbeitsverträgen für die an den Projekten tätigen Mitarbeiter abgewickelt wird, und wie ist diese Praxis bejahendenfalls innerhalb einer von der Bundesregierung ansonsten propagierten mittel- bzw. langfristigen, auf die Lösung ge- 13872* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1975 sellschaftlicher Probleme zugeschnittenen, Forschungspolitik zu sehen, die auch eine kontinuierliche Fortsetzung erstrebenswerter und gesellschaftlich relevanter Forschungsergebnisse gewährleistet und somit zur Verbesserung der Lebensqualität in unserem Lande beiträgt? Trifft es zu, daß in bezug auf denselben Forschungsgegenstand im durchschnittlichen Abstand von zwei Jahren jedes Mal neu über die Investition von Millionen entschieden wird, und eine an die Entwicklung eines Informationssystems gekoppelte und auch zugesagte Rechenanlage mittlerer Größenordnung 1/2 Jahr nach Beginn des auf zwei Jahre bewilligten Forschungsgegenstandes vom Bundesministerium für Forschung und Technologie bewilligt wird und erst nach der Bewilligung installiert werden kann, so daß nur noch knapp 11/2 Jahre zur Benutzung der Maschine zur Verfügung stehen? Zu Frage A 80: Im Wege der institutionellen Förderung wird die Grundfinanzierung des IDS durch Zuwendungen des Bundesministeriums für Forschung und Technologie (1975: 1 668 100,— DM) des Landes Baden-Württemberg (1975: 165 000,— DM) und der Stadt Mannheim (1975: 9 000,— DM), die 33 Planstellen einschließt, sichergestellt. An zeitlich befristeten Projekten werden z. Z. die Vorhaben „Linguistische Datenverarbeitung" durch das BMFT, „Kontrastive Grammatiken" durch das AA (Finanzierung bis 1980 gesichert), „Grunddeutsch" durch VW-Stiftung, „Fremdwörterbuch", „Hochlautung", „Dialogstrukturen" und „Verbvalenz" durch DFG finanziert. In aller Regel ist die Laufzeit von Projekten im Antrag der Wissenschaftler definiert. Das BMFT hat mit dem IDS Gespräche eingeleitet, mit dem Ziel, über ein mittelfristiges Forschungsprogramm, das auch den Belangen der wissenschaftlichen Mitarbeiter Rechnung trägt, u. a. auch ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Planstellen und kurzfristigen Projekten (etwa 1 : 1,5 bis 2) zu schaffen. Es entspricht den allgemeinen Regeln bei der Vergabe öffentlicher Gelder, daß größere Förderungsprojekte phasenweise durchgeführt und bewilligt werden. Damit ist bei einem Erfolg keineswegs eine Anschlußbewilligung ausgeschlossen. Zu Frage A 81: Es trifft zu, daß bei Projektförderung — per Definition — die Bewilligungen jeweils für eine begrenzte Zeit ausgesprochen werden. Für das vom BMFT geförderte Projekt „Linguistische Datenverarbeitung" wurde eine DV-Anlage Siemens 4004/151 angemietet und am 1. 8. 1974 installiert. Sie wird für das Vorhaben voraussichtlich bis Ende 1977 benötigt werden. Vor der Beschaffung wurde zunächst geprüft, ob die benötigte Rechenkapazität nicht an anderer Stelle verfügbar war. Die Auswahl eines geeigneten DA-Systems war auch deswegen schwierig, weil die besondere Situation der deutschen Hersteller zu berücksichtigen war. Anlage 24 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen A 82 und 83) : Hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung eine Ubersicht über die Aufgliederung der Bundesinvestitionen nach Wahlkreisen sowie nach Städten und Gemeinden auf Grund des „Programmes zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen" erstellt, und an wen ist diese Ubersicht verteilt bzw. wann und wo ist diese Ubersicht veröffentlicht worden? Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß Übersichten dieser Art und ähnliche Ausarbeitungen allen Abgeordneten, auch den Abgeordneten der Oppositionsparteien zur gleichen Zeit zugeleitet oder aber allgemein bekanntgemacht werden? Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat Material zusammengestellt, aus dem hervorgeht, in welchen Wahlkreisen die Orte liegen, in denen Maßnahmen aus dem Bau-Investitionsprogramm durchgeführt werden. Es handelt sich dabei um den Teil B dieses Programms, also um die 1,2 Mrd. DM Bauausgaben des Bundes, wie sie Ihnen aus der Drucksache 7/4013 vom 5. September 1975 bereits bekannt sind. Diese Materialzusammenstellung erfolgte zu internen Zwecken und auf Grund der Angaben der Resorts, die für die einzelnen Bereiche des Programms, Teil B, zuständig sind. Folglich haben diese beteiligten Ressorts auch die Zusammenstellung erhalten. Eine Veröffentlichung des Materials ist nicht erfolgt und ist auch nicht beabsichtigt. Damit ist auch die zweite Frage beantwortet. Selbstverständlich wird das Presse- und Informationsamt auch künftig seine Veröffentlichungen allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur gleichen Zeit zuleiten. Im vorliegenden Fall ist auf Anfrage von Abgeordneten Auskunft über Maßnahmen des Bau-Investitionsprogramms, Teil B, erteilt worden, darunter allein an 44 Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion, die nach Vorhaben im Verantwortungsbereich des Bundesministers für Verkehr fragten. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage A 87): Welche Stellung nimmt die Bundesregierung zur geplanten und notwendigen Erweiterung des Europäischen Jugendzentrums in Straßburg ein? Das Ministerkomitee des Europarats hat sich auf seiner letzten Sitzung im April 1975 im Prinzip für die Erweiterung des Europäischen Jugendzentrums in Straßburg ausgesprochen. Die Minister haben jedoch vor einer endgültigen Entscheidung gefordert, die bestehenden Einrichtungen des Zentrums maximal zu nutzen. Die Bundesregierung, die diesen Beschluß nachdrücklich unterstützt, wird sich bei den kommenden Beratungen über den Haushalt des Europarats für 1976 in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Haushaltsausschusses des Europarats dafür einsetzen, dem Jugendzentrum zusätzliche Mittel in Höhe von 300 000 FF zuzuweisen. Dadurch soll bereits im kommenden Jahr bei gleichbleibender Unterbringungskapazität für 35 Ta- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1975 13873* gungsteilnehmer eine Erhöhung der Veranstaltungstage und damit der Veranstaltungsteilnehmer insgesamt möglich gemacht werden. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen A 98 und 99) : Trifft die Meldung der „Welt" vom 29. Oktober 1975 zu, daß der deutsche Außenminister Hans-Dietrich Genscher seine Unterschrift unter polnischsprachige Texte gesetzt hat, in denen die Bezeichnung der Bundesrepublik falsch, d. h. als „Bundesrepublik Deutschlands", wiedergegeben ist und daß sonst zwischen der deutschsprachigen und der polnischsprachigen Fassung der deutschpolnischen Vereinbarungen sprachliche Unterschiede bestehen? Trifft es zu, daß der deutsche Außenminister Hans-Dietrich Genscher seine Unterschrift unter polnischsprachige Texte gesetzt hat, in denen das Viermächteabkommen über Berlin fälschlicherweise als „vierseitige Vereinbarung" bezeichnet ist? Zu Frage A 98: Diese Meldung trifft nicht zu. Was insbesondere die polnische Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschlands" anlangt, ist festzustellen, daß diese Übersetzung die unkorrekte und von der Bundesregierung beanstandete Bezeichnung „Deutsche Bundesrepublik" abgelöst hat und anläßlich von Regierungsverhandlungen 1962/63 unsererseits akzeptiert wurde. Diese Genitivkonstruktion wurde und wird von der Bundesregierung akzeptiert, da sie der generell in der polnischen Sprache verwendeten Konstruktion entspricht. So heißt es z. B. auch „Königreich Belgiens" oder „Republik Österreichs". Zu Frage A 99: Nein. Auch diese Übersetzung ist nicht zu beanstanden. Das Viermächte-Abkommen wird von Polen ähnlich wie von den Vier Mächten selbst, nämlich als „Vierseitige Vereinbarung" übersetzt. Die entsprechenden Bezeichnungen auf russisch, englisch und französisch lassen sich mit „Abkommen", aber auch mit „Vereinbarung" übersetzen. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache 7/4242 Frage A 104) : Trifft die Meldung der „Frankfurter Rundschau" vom 24. Oktober 1975 zu, wonach an der deutschen Schule in Paris Kinder von Industrievertretern mit Billigung der deutschen Botschaft nach Kindern von Botschaftsangehörigen und Mitgliedern internationaler Organisationen vorrangig vor Kindern aus Journalisten- und Künstlerfamilien und anderen deutschen Familien aufgenommen werden? Der Schulträger, das ist der Deutsche Schulverein Paris, steht vor der Tatsache, daß mehr Kinder angemeldet werden als die Deutsche Schule aufnehmen kann. Er versucht, dem Problem vorübergehend dadurch Herr zu werden, daß er gewisse Prioritäten festlegt. Alle Beteiligten sind sich darüber einig, daß jede solche Regelung nur eine unvollkommene Übergangslösung sein kann. Die Bundesregierung ist bestrebt, zu helfen. Sie hat daher trotz der schwierigen Haushaltslage vor Beginn des neuen Schuljahres der Deutschen Schule Paris zugesichert, daß Kosten, die durch die Bildung zusätzlicher Parallelklassen entstehen, von ihr übernommen werden können.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmuth Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei den parlamentarischen Beratungen hatte der Bundesrat vorgeschlagen, einen Art. 16 a in dieses Gesetz mit aufzunehmen, der sich mit der Frage der bei den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Beschäftigten im einzelnen auseinandersetzte. Die Bundesregierung hat im Grundsatz dem Begehren, das hier zum Ausdruck kam, zugestimmt. Ich glaube, daß es auch insgesamt in diesem Hause zu diesem Grundsatz eine breite Zustimmung gibt. Ich bin aber der Meinung, daß uns Einzelpassagen in der vom Bundesrat vorgesehenen Fassung in die schwierige Situation bringen, daß wir uns vorwerfen lassen müßten, wir wollten das Tarifrecht entweder einschränken oder aber zumindest tangieren. Ich meine, da wir über das Zweite Besoldungsneuregelungs- und -vereinheitlichungsgesetz eine Lösung gefunden haben, auch in Übereinstimmung mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, daß wir bei der nächsten gesetzlichen Änderung hier einen Ansatzpunkt haben, das, was wir in diesem Bereich gemeinsam wollen, auch gemeinsam zu formulieren. Um hier nichts zu verbauen, soll daher der Art. 16 a in dieser Gesetzesvorlage gestrichen werden. Ich bitte um Zustimmung.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, wird weiterhin das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Über Streichungsanträge in der zweiten Lesung wird in der Weise abgestimmt, daß der Artikel selbst aufgerufen wird und diejenigen, die streichen wollen, mit Nein stimmen. Ich mache darauf aufmerksam.
Ich lasse also über Art. 16 a abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Niemand. Ich bitte um die Gegenprobe. — Das ist jedenfalls eindeutig; Art. 16 a ist damit gestrichen.
Meine Damen und Herren, ich komme zu Art. 17. Hierzu liegen Änderungsanträge vor, und zwar zunächst Ziffer 2 des vorhin schon erwähnten Antrages der CDU/CSU-Fraktion auf Drucksache 7/4280. Soll der Änderungsantrag begründet werden? — Bitte!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hanna Neumeister


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Haushaltsstrukturgesetz soll den Sinn haben, der wirtschaftlichen Entwicklung der jüngsten Vergangenheit auch auf dem Gebiete des Haushaltsrechts Rechnung zu tragen. Diese Zielsetzung sollte jedoch nicht dazu führen, ganz andere Ziele damit zu verbinden, wie es z. B. hier — gewollt oder ungewollt, das lasse ich völlig dahingestellt — durch die Nr. 2 des § 1 in Art. 17 geschieht. Wir beantragen, diese Nummer zu streichen.



    Frau Dr. Neumeister
    Zur Begründung möchte ich kurz folgendes ausführen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben nach geltendem Recht zwei Aufgaben, erstens die Gewährleistung der ambulanten ärztlichen Versorgung gegenüber den Krankenkassen in ihren Verbänden und zweitens die Wahrnehmung der Rechte der Kassenärzte gegenüber den Krankenkassen. Damit erfüllen sie vollkommen andere Aufgaben, als es etwa die Träger der Krankenversicherung oder gar die Träger der Rentenversicherung tun. Wir sehen in dieser Vorschrift eine Einschränkung der Möglichkeiten zur Wahrnehmung der Rechte der Kassenärzte durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Über die Haushalte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen etwa eine Kostendämpfung in der Krankenversicherung erreichen zu wollen, ist völlig abwegig, da es sich bei diesen Haushalten um reine Verwaltungshaushalte handelt, deren Umfang für das Problem der Kostendämpfung total irrelevant ist. Sie können damit die Beitragsbelastung des Versicherten weder vermindern noch vergrößern. Wer dies erkennt, meine Damen und Herren — und das ist die geltende Vertragslage —, wird unserem Antrag zustimmen müssen, es sei denn, er beabsichtige mit der Vorschrift des § 1 Nr. 2 in der Fassung des Haushaltsausschusses, die Aktionsfähigkeit der kassenärztlichen Selbstverwaltung mit ihrer Besonderheit einzuengen und zu beseitigen. Dies allerdings würde zwangsläufig die verfassungsrechtliche Frage aufwerfen, ob einem Kassenarzt in einer derart eingeschränkten Selbstverwaltung, d. h. bei derart eingeschränkten Möglichkeiten zur Vertretung seiner Rechte überhaupt noch die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft in den Kassenärztlichen Vereinigungen auferlegt werden kann.
    Diese Gründe haben doch offensichtlich auch die Bundesregierung veranlaßt, den Besonderheiten der kassenärztlichen Selbstverwaltung in dem uns erst vor kurzer Zeit zugeleiteten Entwurf des Allgemeinen Teils eines Sozialgesetzbuches und auch des Kassenarztrechts, über das wir im Moment im Ausschuß verhandeln, Rechnung zu tragen. Wir bitten daher auch unter Hinweis auf diese beiden Gesetzentwürfe um die Annahme unseres Antrags.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Erlauben Sie mir, auch gleich zu dem Änderungsvorschlag von Abgeordneten der Koalition zum Art. 17 kurz folgendes auszuführen.
    Der vom Haushaltsausschuß vorgeschlagene § 415 c — neu — RVO gleicht die Haushaltsaufsicht für die Träger der Krankenversicherung in vollem Umfang an die im Gesetz über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in den §§ 12 bis 14 festgelegte Aufsicht an. Das klingt zwar sehr einleuchtend — denn der Befürworter wird sagen, daß das, was für die Träger der Rentenversicherung Rechtens ist, den Trägern der Krankenversicherung billig sein muß —, jedoch vernachlässigt diese vordergründige Betrachtung die Aufgabenstellung in den verschiedenen Zweigen der Einrichtung unserer sozialen Sicherheit, über deren Unterschiedlichkeit, meine Damen und Herren — Sie können auch sagen: Gliederung —, in diesem Hause
    bisher überhaupt keine Zweifel bestanden. Die Unterschiede reichen nun einmal von Einzelheiten der Finanzierung bis hin zu dem Leistungsrecht. Wir halten eine Bindung der Krankenversicherungsträger an die Vorschrift des § 13 Abs. 4 des BfA-Errichtungsgesetzes mit seiner Zwangsetatisierungsmöglichkeit für sachlich ungerechtfertigt und für die Durchführung der Aufgaben einer Krankenkasse unter Umständen hinderlich. Wir begrüßen deshalb, daß sich Abgeordnete der Koalition zu einem solchen Änderungsvorschlag durchgerungen haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)