Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Achenbach * 24. 10.
Adams * 24. 10.
Dr. Ahrens ** 24. 10.
Dr. Aigner * 24. 10.
von Alten-Nordheim 24. 10.
Dr. Artzinger * 24. 10.
Dr. Bangemann 24. 10.
Behrendt * 24. 10.
Biermann 24. 10.
Blumenfeld * 23. 10.
Frau von Bothmer *** 24. 10.
Christ 24. 10.
Dr. Corterier 24. 10.
Dr. Eppler 24. 10.
Fellermaier * 24. 10.
Frehsee * 24. 10.
Flämig * 24. 10.
Dr. Friih * 24. 10.
Graaff 24. 10.
Gerlach (Emsland) * 24. 10.
Gewandt 24. 10.
Gierenstein 24. 10.
Grüner 24. 10.
Härzschel * 24. 10.
Handlos 24. 10.
Dr. Heck 24. 10.
Dr. Jaeger 24. 10.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 24. 10.
Kiep 5. 11.
Kleinert 23. 10.
Dr. Klepsch *** 24. 10.
Dr. Kliesing 24. 10.
Krall * 23. 10.
Freiherr von Kühlmann-Stumm 23. 10.
Dr. Kunz (Weiden) 24. 10.
Prof. Dr. Laermann 23. 10.
Lange * 23. 10.
Lautenschlager * 24. 10.
Lücker * 24. 10.
Memmel * 24. 10.
Dr. Mende *** 24. 10.
Dr. Mertes 24. 10.
Moersch * 24. 10.
Müller (Mülheim) * 24. 10.
Dr. Müller (München) ** 24. 10.
Dr. Müller-Hermann 24. 10.
Mursch (Soltau-Harburg) * 24. 10.
Frau Dr. Orth* 24. 10
Polkehn 24. 10.
Dr. Prassler 24. 10.
Richter 24. 10.
Prof. Dr. Schellenberg 24. 10.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
*** für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Schirmer 24. 10.
Schmidt (Wuppertal) 24. 10.
Dr. Schneider 24. 10.
Schwabe * 24. 10.
Dr. Schwencke * 24. 10.
Dr. Schwörer * 23. 10.
Dr. Schulz (Berlin) * 24. 10.
Seefeld * 24. 10.
Sieglerschmidt ** 24. 10.
Springorum * 24. 10.
Dr. Starke (Franken) * 24. 10.
Frau Steinhauer 24. 10.
Suck * 24. 10.
Dr. Vohrer *** 24. 10.
Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 24. 10.
Waltemathe 24. 10.
Frau Dr. Walz * 24. 10.
Wende 24. 10.
Frau Dr. Wex 23. 10.
Wilhelm 24. 10.
Wolfgramm 24. 10.
Würtz 24. 10.
Wurbs 24. 10.
Dr. Zimmermann 24. 10.
Anlage 2
Antwort
des Staatssekretärs Fingerhut auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage A 13) :
Was hat Bundesverteidigungsminister Leber gemeint mit der Aussage, daß die „systematische geistige Aufweichung der Streitkräfte von innen her versucht" werde, und identifiziert sich die Bundesregierung mit der Aussage des Bundesverteidigungsministers, die Sowjetunion könnte nur dann mit ökonomischer Hilfe, Krediten und Know-how des Westens rechnen, wenn sie ihre militärische Offensivkraft begrenze?
Sie beziehen sich vermutlich auf die Rede des Bundesministers der Verteidigung vor dem Bundeskongreß des Deutschen Reservistenverbandes am 5. Oktober 1975. Er hat darin dargelegt, daß die Bundeswehr eine vorzügliche Armee, im Bündnis geschätzt und von ihren Gegnern respektiert sei. Deshalb könne sich auch niemand eine Chance ausrechnen, die Bundesrepublik Deutschland mit militärischen Mitteln zu bedrohen. Da jedoch die ideologische Auseinandersetzung fortgesetzt werde, müsse man sich darauf einstellen; daß versucht werde, die Streitkräfte unseres Landes von innen her in ihrer Schlagkraft und Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen.
Ich gehe davon aus, daß dies nicht weiterer Erläuterungen bedarf, weil es sich auch um einen Sachverhalt handelt, der uns seit vielen Jahren bekannt ist.
Bei der zweiten Aussage des Bundesministers der Verteidigung wurde folgender Sachverhalt beschrieben:
13512* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Oktober 1975
Politische Entspannung ist ökonomischer Zusammenarbeit förderlich. Abbau der politischen Spannungen ist auf die Dauer nur erfolgreich, wenn sie auch im militärischen Kräfteverhältnis ihren Ausdruck findet. Es besteht daher ein Zusammenhang zwischen den Rüstungsanstrengungen des Warschauer Paktes und der Zusammenarbeit westlicher Länder mit Ländern des COMECON auf wirtschaftlichem Gebiet. Die Bundesregierung sieht diesen Zusammenhang.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage A 37) :
Hat die deutsch-niederländische Raumordnungskommission in ihrer letzten Sitzung das Problem der Umweltbelastung des Raumes Emden durch verstärkte Industrieansiedlung angesprochen, und hat sie sich dabei auch zu meiner Eingabe vom 29. April 1975 an Staatssekretär Dr. Hartkopf geäußert, in der ein Gutachten über die zulässige Gesamtumweltbelastung des Dollartraumes gefordert wurde, unter Einbeziehung der bestehenden und noch geplanten niederländischen Unternehmen?
Die mit den regionalen Verhältnissen des Dollartraumes besser vertraute Unterkommission Nord der deutschniederländischen Raumordnungskommission hat sich bereits im Juli 1975 mit Ihrer Anregung befaßt, ein Gutachten über die zulässige Gesamtumweltbelastung des Dollartraumes zu erstellen.
Ein abschließendes Votum der Unterkommission steht aber noch aus. Wenn dies vorliegt, wird die
Raumordnungskommission — vermutlich Anfang
1976 — darüber beraten.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage A 38) :
Ist die Bundesregierung bereit, jetzt die dringend notwendige Entscheidung für den Bau des Dollarthafens in Emden herbeizuführen, nachdem laut Pressemeldungen die aufgestellten Kosten-Nutzen-Analysen zu dem Ergebnis gekommen sind, daß die Kosten unter dem Nutzen liegen?
Im Rahmen der Fortschreibung der Bundesverkehrswegeplanung bereitet der Bundesminister für Verkehr ein koordiniertes Investitionsprogramm vor, in das auch Maßnahmen für den Bereich der Bundeswasserstraßen aufgenommen werden. Das in der Frage genannte Gutachten wird als Entscheidungshilfe herangezogen. Der Bundesminister für Verkehr ist bereit, den Anfragenden zu unterrichten, sobald die Entscheidung über das koordinierte Investitionsprogramm getroffen ist. Eine Vorabaussage über den Dollarthafen ist nicht möglich.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage A 43) :
Ist es nicht so, daß der Versuch der Bundesregierung, ihren großen Kreditbedarf in der Schweiz und in Saudi-Arabien zu decken, die DM aufwertet und den notleidenden Export erschwert?
Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, ihren Kreditbedarf in der Schweiz oder in Saudi-Arabien zu decken, wie Sie in Ihrer Frage unterstellen. Sie beabsichtigt vielmehr, die erforderlichen Kredite ganz überwiegend auf den inländischen Märkten aufzunehmen. Damit sind Ihre Befürchtungen gegenstandslos.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Fragen A 60 und 61) :
Wie begründet die Bundesregierung die Aussage von Bundeskanzler Schmidt in der britischen Zeitung „Financial Times", daft „wesentliche Fortschritte auf dem Weg zu einer Wirtschafts- und Währungsunion neben anderen Voraussetzungen nur möglich sind, wenn die Agrarpolitik die Chance erhält, besser zu arbeiten", wenn sie selbst bei jeder Gelegenheit, z. B. im Agrarbericht 1975, feststellt, daß die EG-Agrarpolitik zunehmend beeinträchtigt würde, weil es keine Fortschritte in Sachen Wirtschafts-und Währungsunion gäbe?
Treffen Pressemeldungen zu, daß die Bundesregierung Pläne erarbeitet hat, wonach die EG-Marktordnungspreise für Agrarprodukte gesenkt werden sollen und für die Landwirte dei finanzielle Verlust aus den nationalen Haushalten ausgeglichen werden soll?
Zu Frage A 60:
Die Wechselbeziehungen zwischen gemeinsamer Agrarpolitik und gemeinsamer Wirtschafts- und Währungspolitik sind nicht einseitig. Es ist richtig, daß ausbleibende Fortschritte bei der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion die gemeinsame Agrarpolitik beeinträchtigen. Die bestehenden agrarpolitischen Probleme machen aber ihrerseits eine Harmonisierung der Wirtschafts- und Währungspolitik auch nicht einfacher. Zum Beispiel korrespondiert in wirtschaftlich schwachen Regionen das Problem der Agrarstrukturpolitik mit dem der regionalen Wirtschaftspolitik. Ursache und Wirkung können dabei nicht immer auseinandergehalten werden.
Im übrigen hat der Herr Bundeskanzler die gemeinsame Agrarpolitik als eine von verschiedenen Voraussetzungen für die Wirtschafts- und Währungsunion genannt. Die Schwierigkeiten bei der Harmonisierung der Wirtschafts- und Währungspolitik dürfen daher auch nach Meinung des Herrn Bundeskanzlers keinesfalls nur im Verhältnis dieses Teilbereichs (Agrarpolitik) zum Ganzen (Wirtschafts-und Währungspolitik) gesehen werden.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Oktober 1975 13513*
Zu Frage A 61 :
Die zitierten Pressemeldungen treffen nicht zu. Die Bundesregierung ist im Rahmen ihrer Beratungen zur Vorbereitung der Ratstagung zur Bestandsaufnahme der gemeinsamen Agrarpolitik zu dem Ergebnis gekommen, daß in Zukunft u. a. eine stärker am Marktgleichgewicht orientierte Preispolitik verfolgt werden muß.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 7/4161 Frage A 62) :
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß das Bundesraumordnungsprogramm zu einem umfassenderen Entwicklungsplan ausgebaut werden kann und ausgebaut werden sollte, der eine ausreichende Anzahl von Arbeitsplätzen in ballungsfernen Gebieten sichert und zusätzliche volkswirtschaftliche Kosten, die die öffentliche Hand zu tragen hat, in Verdichtungsräumen verhindert?
Die in Ihrer Frage angesprochene Zielsetzung zum Verhältnis von Verdichtungsräumen und verdichtungsfernen schwach strukturierten Räumen ist bereits Bestandteil des am 23. April 1975 vom Bundeskabinett verabschiedeten Raumordnungsprogramms für die großräumige Entwicklung des Bundesgebietes (Bundesraumordnungsprogramm). Unter 1.3, Abschnitt „Verdichtungsräume", heißt es dort: „In stark belasteten Verdichtungsräumen soll einer weiteren Zunahme von Bevölkerung und einer Zunahme von Arbeitsplätzen entgegengewirkt werden, soweit dies zu einer Verminderung des Entwicklungspotentials in schwach strukturierten Teilen des Bundesgebietes führen oder soweit hierdurch die Qualität der Lebensbedingungen in Verdichtungsräumen beeinträchtigt würde. Das soll auch dazu beitragen, Entwicklungspotential in schwach strukturierten Teilen des Bundesgebietes zu halten. In den vorgenannten stark belasteten Verdichtungsräumen sind durch Ordnungsmaßnahmen nachteilige Verdichtungsfolgen zu beseitigen."
Die Verwirklichung dieser Zielsetzung obliegt den Fachplanungen des Bundes und den Ländern, für die das Bundesraumordnungsprogramm einen großräumigen Orientierungsrahmen liefert. In diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung sind die im Teil III des Bundesraumordnungsprogramms ausgewiesenen Schwerpunkträume mit besonderen Strukturschwächen sowie die Problemräume der großräumigen Bevölkerungsverteilung.
Jedenfalls enthält aber das Bundesraumordnungsprogramm bereits einige Elemente einer Entwicklungsplanung. Dazu gehören in zeitlicher Hinsicht die Ausrichtung der Bevölkerungs- und Erwerbstätigenprognose auf das Jahr 1985, in sachlicher Hinsicht die Differenzierung der raumwirksamen Maßnahmen auf erwerbs- und/oder infrastrukturschwache Räume und in räumlicher Hinsicht die für Ana-
lyse- und Prognosezwecke sowie für den Teil III des Programms erfolgte Unterteilung von Bundesgebiet und Berlin (West) in 38 Gebietseinheiten.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4161 Frage A 63) :
Mit welcher jährlichen Höhe und wie lange belasten die bisher für die Wohnungsbaufinanzierung eingegangenen Verpflichtungen des Bundes den Bundeshaushalt unter Zugrundelegung der seit längerem notwendigen Kapitalmarktfinanzierung für diesen Bereich?
Die haushaltsmäßige Abwicklung der vom Bund für die Wohnungsbauförderung einschließlich der Modernisierung eingegangenen Verpflichtungen ergibt sich — wie alljährlich — auch in diesem Jahr aus den Erläuterungen zum Einzelplan 25.
Unter Berücksichtigung der bis Ende 1975 noch einzugehenden Verpflichtungen handelt es sich demgemäß um folgende Jahresbeträge
1976 1 054 559 700,— DM
1977 720 806 000,— DM
1978 451 868 100,— DM
1979 359 097 000,— DM
1980 388 043 600,— DM
ab 1981 7 875 950 800, DM
10 850 325 200,— DM
Von diesen Beträgen werden durch zweckgebundene Einnahmen für den sozialen Wohnungsbau gem. § 17 I. WoBauG und § 20 II. WoBauG gedeckt
1976 292 748 000,— DM
1977 210 590 100,— DM
1978 68 708 000,— DM
1979 1 600 000,— DM
1980 1 300 000,— DM
ab 1981 —
574 946 100,— DM
Im Einzelplan sind keine Refinanzierungen über Kapitalmarktmittel vorgesehen. Eine Besonderheit bildet das Regionalprogramm, dessen Schuldendienst im Einzelplan 25 mit folgenden — in der obigen Gesamtübersicht bereits enthaltenen — Beträgen vorgesehen ist
1976 104 575 000,— DM
1977 158 075 000,— DM
1978 205 500 000,— DM
1979 269 200 000,— DM
1980 317 500 000,— DM
ab 1981 7 802 050 800,— DM
8 856 900 800,— DM
13514* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Oktober 1975
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage A 64) :
Wie beurteilt die Bundesregierung Pressemeldungen, daß bei der Durchführung des Modernisierungsprogramms von 700 Millionen DM im Rahmen des letzten Konjunkturprogramms Großbanken im sogenannten „Windhundverfahren" für ihre Kunden ungleich bessere Start- und Wettbewerbsbedingungen hatten als kleine Geldinstitute, die vor allem in wirtschaftsschwachen Räumen liegen?
Es trifft nicht zu, daß Großbanken bei der Durchführung des Sonderprogramms zur Wohnungsmodernisierung bessere Start- und Wettbewerbschancen für ihre Kunden hatten als kleinere Kreditinstitute. Durch eine stets gleichzeitige Information an alle Spitzenverbände der Kreditwirtschaft und die gemeinsame Erarbeitung des Antragsformulars waren für die Kunden aller Institutsgruppen die gleichen Bedingungen gewährleistet.
Im übrigen wurde mir aus einigen Ländern berichtet, daß gelegentlich von der Presse vermutete Wettbewerbsvorteile der Großbanken nicht durch den Eingang der Einplanungsmeldungen bei den zentralen Stellen bestätigt worden seien; von einem überrepräsentativen Anteil der Großbanken könne nicht die Rede sein.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage A 65) :
Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung über den Planungswertausgleich in Großbritannien vor, und hat sie diese im Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesbaugesetzes berücksichtigt?
Wenn man das englische System der Bodenwertabgaben mit der Ausgleichsbetragsregelung in der Novelle zum Bundesbaugesetz vergleichen will, darf man nicht außer Acht lassen, daß das englische Planungsrecht — wie überhaupt das Städtebaurecht — von dem unserigen sehr stark abweicht. Dies hat zur Folge, daß die englischen Erfahrungen in die Überlegungen bei den Arbeiten an der Baugesetznovelle, die hinsichtlich des Ausgleichsbetrages an einen dem englischen Recht in dieser Form unbekannten Bebauungsplan anknüpft, nur bedingt verwertbar waren. Hinzu kommt noch, daß sich auch das englische Steuerrecht im Bereich des Baubodens von dem unserigen erheblich unterscheidet.
Das englische System einer Abgabe in Höhe von 40 % des Entwicklungswerts eines Grundstücks zeigt aber ganz deutlich, daß nämlich der Markt eine solche Abgabe in seinem Preisgebaren berücksichtigt und entsprechende Abschläge macht. Solche Abgaben bewirken also, daß dem Eigentümer nicht ausnahmslos Wertsteigerungen des Grund und Bodens zufließen, zu denen er weder durch Arbeit noch Kapitaleinsatz etwas beigetragen hat.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 7/4161 Frage A 67):
Wie beurteilt die Bundesregierung den Bericht in der WAZ vom 11. Oktober 1975, wonach Herr Josef Schnitzler, Köln, trotz eines Notendurchschnitts von 0,9 durch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen keinen Studienplatz erhalten hat, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um derartige eklatante Ungerechtigkeiten kurzfristig auszuräumen, und können z. B. sowohl Herr Schnitzler, wie auch die in dem gleichen Bericht genannte Dorothea Schmidt, doch noch ohne Klagen mit einem Studienplatz rechnen?
Die Vergabe der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Fächern ist durch Staatsvertrag und einheitliche Rechtsverordnungen der Länder geregelt. Die Bundesregierung hat auf die Entscheidung von Einzelfällen keinen Einfluß; sie besitzt in den Gremien der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in Dortmund kein Stimmrecht.
Daß Herr Schnitzler trotz des Notendurchschnitts von 0,9 abgelehnt wurde, beruht darauf, daß er seine Bewerbung nicht auf sämtliche Studienorte (wie es die Informationsschrift der ZVS „dringend" anrät) erstreckt hat, sondern nur sechs Hochschulorte angegeben hat. Die Zuweisung an die einzelnen Hochschulorte richtet sich aber nicht nach der Durchschnittsnote, sondern nach bestimmten sozialen Kriterien. Herr Schnitzler konnte sie für die von ihm angegebenen Hochschulorte nicht vorbringen. Möglicherweise erhält Herr Schnitzler jedoch einen Studienplatz im Nachrückverfahren.
Im Verfahren zum Wintersemester 1975/76 sind relativ viele vergleichbare Fälle aufgetreten, weil es erstmals nicht mehr die Möglichkeit gab, sich auf dem Bewerbungsbogen pauschal für sämtliche Hochschulorte zu bewerben. Die Bundesregierung wird die dadurch entstandenen Probleme in den Gremien der ZVS zur Sprache bringen.
Hinzufügen darf ich noch, daß sich bereits aus dem von Ihnen zitierten Artikel aus der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung ergibt, daß Dorothea Schmidt im Nachrückverfahren einen Studienplatz erhalten hat.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretär Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 7/4161 Frage A 68) :
Trifft es zu, daß von der Studienstiftung des deutschen Volkes nur begabte Abiturienten der herkömmlichen Gymnasien gefördert werden und sehr gut beurteilte Bewerber mit der Fachreifeprüfung keine Berücksichtigung finden, und wird die Bundesregierung gegebenenfalls Abhilfe schaffen?
Es trifft zu, daß die Einrichtungen, die ihren Absolventen die fachgebundene Hochschulreife vermitteln, bisher nicht in das Vorschlagsverfahren für die Aufnahme in die Studienstiftung des Deutschen Volkes einbezogen sind. Nach den Richtlinien für
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Oktober 1975 13515*
die Vergabe von Bundesmitteln an die Hochbegabtenförderungswerke regeln die Förderungswerke das Auswahlverfahren in eigener Regie. Der Bund nimmt hierauf keinen Einfluß. Die Bundesregierung wird aber Ihre Frage zum Anlaß nehmen, bei der nächsten Gelegenheit den Sachverhalt mit den Hochbegabtenförderungswerken zu erörtern und eine Regelung in Ihrem Sinne zu erreichen versuchen.
Anlage 13
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Schüler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/4161 Fragen A 70 und 71) :
Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, Ermittlungsverfahren gegen die ehemaligen Staatssekretäre Carstens, Gumbel, Lahr, Westrick und Neef wegen des Verdachts einer strafbaren Teilnahme an illegalen Waffengeschäften durch Aussagegenehmigung zu ermöglichen und auf andere Weise zu unterstützen und zu beschleunigen?
Steht die Akteneinsicht von Staatssekretär a. D. Carstens in die Akten des Bundeskanzleramts, die Staatssekretär Dr. Schüler in der Fragestunde vom 2. Oktober 1975 erwähnt hat, im Zusammenhang mit dein dem Merex-Strafverfahreu zugiundeiiegenden Sachverhalt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die Genehmigung von Akteneinsicht in solchen Fällen?
Zu Frage A 70:
Bei der Erteilung oder Versagung einer Aussagegenehmigung für Beamte oder frühere Beamte sind nach §§ 61, 62 des Bundesbeamtengesetzes bestimmte Fragen zu prüfen. Die Genehmigung zur Aussage ist zu verweigern, wenn diese dem Wohle des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten oder die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ernstlich gefährden oder erheblich erschweren würde. Diese Prüfung ist erst möglich, wenn konkret feststeht, zu welchen Beweisthemen Beamte oder frühere Beamte vernommen werden sollen.
Die Bundesregierung kann und wird daher in den Fällen, von denen Sie in Ihrer Frage ausgehen, über die Erteilung oder die Versagung von Aussagegenehmigungen erst entscheiden, wenn eine Staatsanwaltschaft in einem konkreten Verfahren darum nachsucht und die Beweisthemen nennt. Erst dann wird auch geprüft werden können, in welchem Umfang etwaigen weiteren Ersuchen der Strafverfolgungsbehörden zum Zwecke der Sachaufklärung nachgekommen werden kann.
Zu Frage A 71:
Ich habe dem früheren Chef des Bundeskanzleramtes, Herrn Abg. Prof. Dr. Carstens, am 24. März und am 27. Juni 1975 Einsicht in Vorgänge des Bundeskanzleramtes gewährt, die während seiner Amtszeit entstanden sind und die ihm damals vorgelegen haben. Diese Vorgänge befassen sich mit der Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes an Waffengeschäften, die auch Gegenstand des Strafverfahrens gegen den Inhaber der Firma Merex sind.
Die Gewährung der Einsicht in diese Vorgänge halte ich für zulässig, weil sie — wie schon erwähnt — Herrn Abgeordneten Professor Dr. Carstens während seiner Amtszeit als Chef des Bundeskanzleramtes schon vorgelegen haben. In beiden Fällen habe ich die Akteneinsicht gewährt, um weitere, öffentliche Auseinandersetzungen über damals strittige Fragen zur Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes an Waffengeschäften zu vermeiden. Mit dem Strafverfahren gegen den Inhaber der Firma Merex stand die Gewährung der Akteneinsicht nicht im Zusammenhang.
Im übrigen richtet sich die Einsichtnahme in dienstliche Vorgänge, z. B. im Rahmen gerichtlicher Verfahren, auch für Herrn Professor Dr. Carstens nach den hierfür geltenden Bestimmungen.
Anlage 14
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen
Fragen des Abgeordneten Schröder (Lünehurg)
(CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Fragen A 74 und 75) :
Ist der Bundesregierung die vom Deutschen Roten Kreuz genannte Zahl von 280 000 in Polen lebenden Deutschen bekannt, und wenn ja, in welcher Weise gedenkt die Bundesregierung, den 155 000 nicht unter das deutschpolnische Protokoll fallenden Aussiedlungswilligen die Aussiedlung in die Bundesrepublik zu ermöglichen?
Trifft die Aussage eines Leitartikels einer überregionalen Tageszeitung zu, derzufolge der sowjetische Friedensnobelpreisträger und Physiker Andrej Sacharow kürzlich die Bundesregierung gebeten haben soll, „sich endlich intensiver des Schicksals der deutschen Minderheit in der Sowjetunion anzunehmen", und wenn ja, was hat die Bundesregierung bisher getan, um diesem Ansinnen Rechnung zu tragen?
Zu Frage A 74:
Zu der von Ihnen genannten Zahl des Deutschen Roten Kreuzes habe ich bereits in der Fragestunde vom 12. Juni 1975 auf eine Frage des Kollegen Dr. Hupka Stellung genommen.
Im übrigen verweise ich auf meine Antwort in der Fragestunde vom 18. September 1975, in der ich, wiederum auf eine Frage des Kollegen Dr. Hupka, ausführlich dargelegt habe, aufgrund welcher Überlegungen die Bundesregierung der im Ausreiseprotokoll niedergelegten Vereinbarung zugestimmt hat.
Ich verweise noch einmal darauf, daß es sich bei diesem Protokoll nicht um eine abschließende Regelung handelt, sondern daß durch eine Offenhaltungsklausel klargestellt ist, daß auch über den im Protokoll angegebenen Zeitraum und die dort festgelegte Zahl hinaus Ausreiseanträge gestellt werden können.
Zu Frage A 75:
Die Bundesregierung kann eine Aussage dieser Art nicht bestätigen. Dessenungeachtet möchte ich darauf hinweisen, daß sich die Bundesregierung wiederholt — auch in jüngerer Vergangenheit —
13516* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Oktober 1975
in den Fragestunden des Deutschen Bundestages zu dem Problem der Ausreise von Deutschen aus der Sowjetunion — um das es hier geht — geäußert und dargelegt hat, mit welchem Erfolg sie sich bisher um die Zusammenführung getrennter Familien eingesetzt hat.
Anlage 15
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage A 76) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die im neuen Freundschaftsvertrag zwischen der „DDR" und der Sowjetunion verankerte Bestimmung der „Unantastbarkeit der Staatsgrenzen in Europa" — einschließlich der Grenzen zwischen der „Deutschen Demokratischen Republik" und der Bundesrepublik Deutschland — in bezug auf die im KSZE-Vertrag von Helsinki festgelegte friedliche Veränderungsmöglichkeit von Grenzen, und wie ist diese Formel der „Unantastbarkeit" sowohl mit dem Moskauer Vertrag als auch mit dem Grundvertrag — hier insbesondere unter Einbeziehung des Verfassungsgerichtsurteils — in Einklang zu bringen, nachdem die Bundesregierung wiederholt erklärt hat, daß diese Verträge die Wiedervereinigung keineswegs ausschließen würden?
Zu dem Ihrer Frage zugrunde liegenden Sachverhalt möchte ich zunächst auf folgendes hinweisen:
Es geht um die Begriffe „Unverletzlichkeit" und „Unantastbarkeit" der Grenzen. Artikel 4 des Freundschaftsvertrages zwischen der DDR und der Sowjetunion von 1964 stellt auf die Unantastbarkeit der Staatsgrenzen ab.
Artikel 6 Satz 1 des neuen Freundschaftsvertrages hebt die Unverletzlichkeit der Staatsgrenzen in Europa als wichtigste Voraussetzung für die europäische Sicherheit hervor. Erst dann wird die erwähnte Formulierung des Freundschaftsvertrages aus dem Jahre 1964 wiederholt und von der Unantastbarkeit der Grenzen der Warschauer Pakt-Staaten gesprochen.
Ähnliche Formulierungen zur Unantastbarkeit finden sich auch in Freundschaftsverträgen der UdSSR mit Ungarn und Bulgarien.
Unabhängig davon, wie diese Begriffe und ihr Verhältnis zueinander von den Vertragspartnern ausgelegt werden, steht jedoch eines fest:
Die Sowjetunion kann nicht durch einen bilateralen Vertrag mit der DDR eine Änderung eines bilateralen Vertrages mit der Bundesrepublik Deutschland oder eines multilateralen Instruments, wie der KSZE-Schlußakte, an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt ist, bewirken.
In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf die Erklärung der Drei Mächte vom 14. Oktober 1975, die in voller Übereinstimmung mit der Bundesregierung klargemacht haben, daß kein von einer der Vier Mächte mit einem dritten Staat abgeschlossener Vertrag in irgendeiner Weise die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte für Berlin und Deutschland als Ganzes berühren kann.
Anlage 16
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Graf Lambsdorff (FDP) (Drucksache 7/4161 Frage A 79) :
In welcher Weise ist durch die Bundesregierung sichergestellt, daß auf dem bevorstehenden Gipfeltreffen über Wirtschafts- und Währungsfragen die Europäischen Gemeinschaften als Ganzes repräsentiert und ihre gemeinsamen Interessen vertreten werden?
Die Bundesregierung hat dem Gemeinschaftsaspekt bei dem bevorstehenden Regierungscheftreffen über Wirtschafts- und Währungsfragen, das auf eine französische Initiative zurückgeht, von Anfang an besondere Beachtung geschenkt.
Es galt eine Formel zu finden, die einerseits dem besonderen Charakter dieses Treffens — form- und zwangloser Meinungsaustausch, keine Beschlüsse oder Entscheidungen — entsprach und andererseits die Wahrnehmung des Gemeinschaftsinteresses ermöglichte.
Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Vertretung der Gemeinschaftsbelange nunmehr in zufriedenstellender Weise sichergestellt:
1. Die vier EG-Länder Frankreich, Großbritannien, Italien und die Bundesrepublik Deutschland werden auf der Tagung Gemeinschaftspositionen vertreten, soweit sie bereits vorhanden sind und im übrigen das Gesamtinteresse im Geiste der Zusammenarbeit wahrnehmen. Für die ursprünglich nicht vorgesehene Teilnahme Italiens hat sich die Bundesregierung aktiv eingesetzt; das gleiche gilt für eine Hinzuziehung Kanadas.
2. Die nicht teilnehmenden EG-Partner und die Kommission werden unmittelbar nach der Tagung unterrichtet werden. Gelegenheit dazu bietet bereits der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister am 18. November 1975. Im übrigen haben die EG-Außenminister bei ihrem Treffen in Lucca am 18./19. Oktober hierüber einen Meinungsaustausch gehabt.
Anlage 17
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage A 82) :
Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Abbruch der Besuchsreise sowjetischer Bürgermeister ausgerechnet vor dem vereinbarten Besuch in Berlin bei, insbesondere im Hinblick auf den Berlin betreffenden Artikel des Vertrags zwischen Ost-Berlin und der UdSSR, und was unternimmt die Bundesregierung, um die Stellung Berlins im und zum Bund — auch politisch — ungeschmälert zu erhalten und zu entwickeln?
Die Reise der sowjetischen Bürgermeister ist vor dem vereinbarten Besuch in Bremen und in Berlin abgebrochen worden. Die Bundesregierung bedauert außerordentlich, daß dieser Besuch entgegen festen Verabredungen zwischen dem Deutschen Städtetag
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Oktober 1975 13517*
und der Assoziation für Verbindungen sowjetischer und ausländischer Städte überraschend und ohne Angaben von Gründen abgebrochen wurde. Nach Auffassung der Bundesregierung sollte dieser Besuch einen wesentlichen Beitrag zur Vertiefung der deutsch-sowjetischen Beziehungen auch im nichtstaatlichen Bereich darstellen. Der Deutsche Städtetag hat noch keine offizielle Begründung für diesen Schritt erhalten; die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß, in spekulativer Weise zu möglichen Motiven der sowjetischen Seite Stellung zu nehmen.
Was den zweiten Teil Ihrer Frage anbetrifft, so hat die Bundesregierung vor diesem Hohen Hause wiederholt darauf hingewiesen, daß die Aufrechterhaltung und Entwicklung der Bindungen zwischen dem Bund und Berlin zu den unverzichtbaren Elementen ihrer Politik gehört.
Anlage 18
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen
Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München)
(CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Fragen A 83 und 84) :
Trifft es zu, daß das Auswärtige Amt für die innenpolitische Propagierung der deutsch-polnischen Vereinbarungen vom 9. Oktober 1975 zusätzlich 2 Millionen DM erhalten hat oder erhalten wird?
Trifft die Meldung in der „Welt" vom 13. Oktober 1975 zu, daß die sogenannte Offenhaltungsklausel in dem deutsch-polnischen Protokoll vom 9. Oktober 1975 für weitere Aussiedlungsanträge inzwischen von polnischer Seite nicht als ein Entgegenkommen zugunsten weiterer Aussiedlungsaktionen sondern als allgemeine Informationen über die Antragstellung für eine Ausreise in ein beliebiges Land gewertet wird?
Zu Frage A 83:
Die Antwort lautet Nein. Im Entwurf des Haushalts des Auswärtigen Amts für das Haushaltsjahr 1976 ist unter Kapitel 0501 Titel 531.01 ein Betrag von 1,9 Millionen DM für Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Dies entspricht der Regelung in den anderen Bundesministerien. Die Ausgaben sind bestimmt für die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Maßnahmen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
Zu Frage A 84:
Die Meldung trifft nicht zu. Dies ist bereits in Warschau klargestellt worden.
Anlage 19
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage A 87) :
Trifft die Meldung der „Welt" vom 14. Oktober 1975 zu, die zwischen dem Bundeskanzler und dem sowjetischen Parteichef im November 1974 grundsätzlich abgesprochene Errichtung eines
Kernkraftwerks im sowjetisch besetzten Teil Ostpreußens, in dessen Stromlieferungen auch West-Berlin in einer Weise einbezogen werden sollte, daß auch Stromlieferungen aus dein übrigen Bundesgebiet nach Berlin möglich sein sollten, sei an der Frage der Einbeziehung Berlins gescheitert, und kann aus der Reaktion des Senats von Berlin geschlossen werden, daß mit diesem Projekt in erster Linie eine bloße Klimaverbesserung angestrebt worden war?
Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß die Meldung in der „Welt" vom 14. Oktober 1975 aus Warschau, nach der das deutsch-sowjetische Kernkraftwerks-/Stromprojekt an einem „Veto der DDR" gescheitert sei, zutreffend ist.
Wir gehen vielmehr davon aus, daß die Gespräche auf Regierungsebene über dieses Projekt demnächst fortgesetzt werden. Anläßlich der 5. Tagung der deutsch-sowjetischen Kommission für wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit im Juni 1975 in Bonn fand letztmalig ein Meinungsaustausch auf Regierungsebene über dieses Vorhaben statt. Daraus ergab sich, daß die sowjetische Seite inzwischen Gespräche mit der DDR und wohl auch mit Polen über die Trassenführung für dieses Projekt geführt hatte, die aber noch nicht abgeschlossen waren. Die sowjetische Regierung hat zugesagt, uns über das abschließende Ergebnis dieser Gespräche zu unterrichten. Dieses ist bisher nicht geschehen. Wir können daher davon ausgehen, daß die Sowjetunion ihre Gespräche mit der DDR bzw. Polen fortsetzen will.
Im übrigen wird auch zwischen deutschen Unternehmen und sowjetischen Organisationen über technische Fragen weiter verhandelt.
Die Reaktion des Senats von Berlin, aus der sich klar ergibt, daß Berlin (West) notfalls auch ohne Oststrom leben kann, läßt keineswegs den Schluß zu, daß das ganze deutsch-sowjetische Projekt der Lieferung eines Kernkraftwerks an die Sowjetunion gegen Stromlieferungen nach Berlin und ins Bundesgebiet nur eine „Klimaverbesserung" im Ost-West-Bereich anstrebte. Die Frage des Ausbaus der Eigenkapazitäten Berlins für die Stromversorgung der Stadt ist vielmehr immer im Zusammenhang mit diesem Projekt erörtert worden, um mit diesem Projekt keine einseitigen Abhängigkeiten herbeizuführen.
Unabhängig von dem weiteren Ausbau der Eigenkapazitäten behält das deutsch-sowjetische Projekt aber auch im Hinblick auf Berlin wirtschaftliche Bedeutung, weil eine reibungslose Energieversorgung Berlins auch bei technischen Störungen oder zum Spitzenausgleich durch den Verbund mit dem Bundesgebiet durch eine Direktleitung zusätzlich gesichert werden kann.
Anlage 20
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage B 1):
Was hat die Bundesregierung bisher für den noch in Italien inhaftierten Kriegsgefangenen Kappler getan, und was beabsichtigt sie künftig zu tun, damit in Verhandlungen mit der italienischen Regierung dieser Kriegsgefangene entlassen wird?
13518* Deutscher Bundestag — 7, Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Oktober 1975
Die Bundesregierung ist wiederholt in dieser Angelegenheit auf hoher Ebene an die italienische Regierung herangetreten. Ich kann Ihnen versichern, daß alle Schritte unternommen worden sind, die im Interesse des Herrn Kappler zweckmäßig und erfolgversprechend schienen. Insoweit darf ich auch auf die Ausführungen verweisen, die ich in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 10. April und am 24. September 1975 gemacht habe.
Im übrigen würde es die Bundesregierung begrüßen, wenn auch auf anderen Ebenen, insbesondere bei Gesprächen zwischen Abgeordneten beider Länder, die für eine humanitäre Lösung des Falles Kappler sprechenden Gesichtspunkte dargelegt werden würden. Auch hierauf habe ich bereits früher hingewiesen.
Anlage 21
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4161 Frage B 2) :
Welche Finanzmittel stellen die einzelnen Bundesländer zur Förderung der Arbeit der in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Goethe-Institute zur Verfügung?
Zur Förderung inländischer Unterrichtsstätten des Goethe-Instituts zur Förderung deutscher Sprache und Kultur im Ausland e. V. haben einzelne Bundesländer bisher in folgendem Umfange beigetragen:
Baden-Württemberg:
1973 DM 38 000— Beitrag zum Ausbau eines
Wohnheims
Bayern:
1973 DM 250 000— zinsloses Darlehen
DM 250 000 verlorener Zuschuß der bayerischen Landesstiftung für Umbaumaßnahmen an einer Unterrichtsstätte
Berlin:
1973 DM 130 000— Mietsubvention
1974 DM 150 000— Mietsubvention
Außerdem hat das Land Berlin aus Mitteln des Berliner Zahlenlottos 1973 DM 220 000,—, 1975 DM 210 000,— als Fehlbedarfszuwendungen für die Unterrichtsstätte Berlin des Goethe-Instituts bereitgestellt.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4161 Frage B 3) :
Wann ist damit zu rechnen, daß die von der parlamentarischen Versammlung des Europarats beschlossene europäische Datenbank für hydrometrische Daten über den Grundwasserspiegel der Rheinebene eingerichtet wird?
Die Einrichtung einer Datenbank für hydrometrische Daten über das Grundwasser des Rheingebietes (zwischen Basel und Bingen), wie sie der Empfehlung 772 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 9. Oktober 1975 entsprechen würde, setzt eine Vereinheitlichung der hydrologischen Messungen sowie der Sammlung und Weitergabe der Meßdaten zur Speicherung und Auswertung voraus. Die Arbeitsgruppe „Grundwasser Rheintal" des Europarates hat dazu bei ihrer letzten Sitzung am 18. und 19. September 1975 in Bad Krotzingen die Einrichtung einer Untergruppe „Harmonisierung" beschlossen.
Aus französischer Sicht lassen sich die Vorschläge zur Einrichtung einer derartigen Datenbank leicht realisieren. Es ist daran im wesentlichen nur der Service de la Carte Géologique d'Alsace et de Lorraine in Straßburg beteiligt. Auf deutscher Seite hingegen liegt die Bearbeitung von Grundwasserfragen in diesem Gebiet in Händen von drei Bundesländern: Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Der Bund kann — durch die Dienststellen der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung und des Deutschen Wetterdienstes — wesentliche Beiträge leisten. Die Erfassung von grundwasserhydrologischen Daten mit Hilfe der EDV ist allerdings noch nicht in allen Bundesländern gleichmäßig vorangeschritten.
Im Auftrage des Bundesministeriums des Innern wird z. Z. bei der Bundesanstalt für Gewässerkunde eine hydrologische Datenbank eingerichtet. Diese umfaßt zwar in erster Linie Daten für Oberflächengewässer. Es würde jedoch keine Schwierigkeiten bereiten, auch die Grundwasserdaten des Oberrheingebietes zu übernehmen.
Die Bundesregierung wird auch die Umsetzung der Empfehlung 772 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in bezug auf die Harmonisierung und Speicherung von hydrologischen Daten über den Grundwasserspiegel des Oberrheintales unter Berücksichtigung anderer nationaler und internationaler Organisationen durch ihre Mitarbeit unterstützen. Wie Sie aus der Darstellung der Einzelheiten ersehen, bedarf es dazu in der Bundesrepublik zunächst noch erheblicher Vorarbeiten.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/4161 Frage B 4) :
Verfügt die Bundesregierung über neuere Untersuchungsergebnisse hinsichtlich erfolgreicher, weniger erfolgreicher oder auch gescheiterter Bemühungen um die Eingliederung von Ostaussiedlern in die Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Berücksichtigung volkswirtschaftlicher, sozialer und bildungsrelevanter Aspekte?
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Oktober 1975 13519 "
Auf die Antwort von Herrn Bundesminister Genscher vom 9. Mai 1974 auf Ihre Mündliche Frage (Drucksache 7/2059 Frage A 37) darf ich mich beziehen. Die dort genannte und von der Fritz-Thyssen-Stiftung finanzierte Langzeitstudie ist noch nicht abgeschlossen. Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Das Land Niedersachsen hat jedoch im Januar/Februar 1975 erneut eine Erhebung, die bisher fünfte, angestellt. Sie betraf die im Jahr 1973 über das Grenzdurchgangslager Friedland und über die Durchgangsstelle für Aussiedler in Nürnberg dem Land Niedersachsen zugewiesenen Personen. Von ihnen erklärten sich, nach dem Erfolg ihrer Eingliederung befragt, 92,3 % mit zufrieden bis sehr zufrieden und 5,1 % mit bedingt zufrieden. Lediglich 2,5 % der Befragten waren nicht zufrieden. Ich bin gern bereit, Ihnen auf Wunsch das Gesamtergebnis dieser Erhebung zur Verfügung zu stellen.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/4161 Frage B 5) :
Aus welchen Gründen sind Bahnpolizei und Fahndungsdienst der Deutschen Bundesbahn nicht mehr im Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes des Bundes und der Länder enthalten?
Der Musterentwurf soll das Polizeirecht in Bund und Ländern vereinheitlichen. Er beschränkt sich auf Rechtsgebiete, die einer einheitlichen Regelung zugänglich sind. Hierbei sind die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes und der Länder zu beachten.
Das in Umsetzung des Musterentwurfs für den Bund vorgesehene Bundesgesetz soll Regelungen entsprechend der Organisationsstruktur der Bundesbehörden treffen. Es ist vorgesehen, im Bundesgesetz Regelungen für alle Bundesbehörden mit Aufgaben der Gefahrenabwehr zu treffen. Hierzu gehört auch die Bahnpolizei. Dagegen ist der Fahndungsdienst der Deutschen Bundesbahn nicht mit Aufgaben der Gefahrenabwehr betraut. Der Fahndungsdienst erforscht lediglich Straftaten, die sich auf die Personen- und Güterbeförderung durch die Deutsche Bundesbahn beziehen. Seine Befugnisse ergeben sich gegenwärtig nicht aus (präventivem) Polizeirecht (Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung), sondern aus der Strafprozeßordnung. Daher kann der Entwurf eines (Bundes-) Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht auf den Fahndungsdienst der Deutschen Bundesbahn erstreckt werden.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4161 Frage B 6) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die ersten Auszahlungen aus § 27 des Urheberrechtsgesetzes (Bibliotheksabgabe) in seiner Gültigkeit ab 1. Januar 1973 inzwischen in Höhe von 20,9 Millionen DM an die zuständigen Verwertungsgesellschaften erfolgt sind, daß aber die Auszahlung an die Autoren, insbesondere der 50 °/oigen Anteil für das Autorenversorgungswerk, zeitlich gefährdet ist, weil unterschiedliche Interessen mehrerer Verwertungsgesellschaften die Auszahlung zu blockieren drohen, und was kann die Bundesregierung gegebenenfalls unternehmen, um die Auszahlung zu beschleunigen, zumal zahlreiche Schriftsteller sich bis 31. Dezember 1975 mit Geldern aus der Bibliotheksabgabe in die gesetzliche Rentenversicherung einkaufen wollen?
Durch den Gesamtvertrag vom 18. Juni 1975 zwischen dem Bund und den Ländern einerseits und den Verwertungsgesellschaften „Wort", „Wissenschaft", „GEMA" und „Bild/Kunst" andererseits ist die Abgeltung der sich aus § 27 Urheberrechtsgesetz ergebenden Ansprüche der Urheber gegen die öffentliche Hand näher geregelt worden. Über die Verteilung der auf Grund des Vertrages erstmals zum 18. September 1975 fälligen Beträge enthält der Vertrag jedoch keine Bestimmung, da die Verteilung ausschließlich Aufgabe der am Vertrag beteiligten Verwertungsgesellschaften ist.
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Verwertungsgesellschaften, insbesondere die Verwertungsgesellschaft „Wort" und die Verwertungsgesellschaft „Wissenschaft" unterschiedliche Modelle zur Berechnung des auf sie entfallenden Anteils an der sogenannten Bibliothekstantieme entwickelt haben und daß bisher eine endgültige Einigung über den Verteilungsschlüssel noch nicht erzielt worden ist. Um die Maßnahmen der Verwertungsgesellschaft „Wort" für die Altersversorgung der von ihr vertretenen, insbesondere belletristischen, Autoren zu fördern und eine Teilausschüttung an die Berechtigten zu ermöglichen, haben sich die Verwertungsgesellschaften jedoch geeinigt, von dem Betrag für die Jahre 1973 und 1974 vorab 30 % an die Verwertungsgesellschaft „Wort", 15 % an die Verwertungsgesellschaft „Wissenschaft", 5 % an die Verwertungsgesellschaft „Bild/Kunst" und 2,5 % an die GEMA auszuzahlen. Über die endgültige Verteilung des von der öffentlichen Hand gezahlten Gesamtbetrages finden weitere Gespräche statt.
Die Bundesregierung bedauert, daß sich die volle Ausschüttung der den einzelnen Berechtigten zustehenden Beträge noch verzögert. Die Abgeltung der Bibliothekstantieme durch den Gesamtvertrag vom 18. Juni 1975 ist privatrechtlich geregelt. Die in § 19 des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten vom 9. September 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1294) geregelte Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften ermöglicht für den vorliegend angesprochenen Fall der Aufsichtsbehörde (Deutsches Patentamt) keine Einwirkung. Die Bundesregierung hat deshalb keine rechtliche Handhabe, die Auszahlung der Bibliothekstantieme an die Berechtigten zu beschleunigen.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage B 7) :
13520* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Oktober 1975
Ist die Bundesregierung bereit, in Zukunft bei den jährlichen Haushaltsplänen die Stellenpläne der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost sowie die jährlichen Kreditaufnahmen als Anlage zum Etatentwurf beizufügen?
Den jeweiligen Entwürfen des Bundeshaushaltsplans, Einzelplan 12 — Bundesminister für Verkehr — und Einzelplan 13 — Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen —, werden als Anlagen Übersichten über den Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn und des Haushaltsvoranschlags der Deutschen Bundespost mit Angabe des jeweiligen Schuldenstandes zum Ende des vorangegangenen Geschäfts- bzw. Haushaltsjahres ohne Darlegung der Stellenpläne der Sondervermögen beigefügt. Hieraus können die Kreditaufnahmen entnommen werden: Bei der Bahn aus der beigefügten Übersicht über die Kapitalrechnung, bei der Post aus der Übersicht über den Haushaltsvoranschlag, Abschnitt „Anlageeinnahmen (Kapitalmehrung)" und „Anlageausgaben (Kapitalminderung) ".
Diese Handhabung entspricht § 26 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung. Nach dieser Vorschrift sind nur diese Übersichten dem Haushaltsplan als Anlagen beizufügen oder in die Erläuterungen aufzunehmen.
Der Wirtschaftsplan der Bundesbahn einschließlich Stellenplan ist nach § 30 des Bundesbahngesetzes vor seinem Vollzug dem Bundestag und dem Bundesrat zur Kenntnis zu bringen.
In ähnlicher Weise wird bei der Aufstellung und Bekanntgabe des Haushaltsvoranschlags der Deutschen Bundespost verfahren. Hiernach stellt der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen den Voranschlag einschließlich Stellenplan auf, den der Verwaltungsrat dann feststellt.
Nach Abs. 5 des § 17 Postverwaltungsgesetz wird der festgestellte Voranschlag dem Bundestag und dem Bundesrat durch den Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen zur Kenntnis vorgelegt.
Ein Abgehen von diesen Verfahren würde eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften voraussetzen. Die Bundesregierung hält jedoch eine Änderung nicht für erforderlich, weil hierdurch die Eigenverantwortlichkeit der Sondervermögen zusätzlich eingeschränkt werden würde.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Lauritzen (SPD) (Drucksache 7/4161 Frage B 8) :
Wann ist mit einer neuen Regelung bezüglich des Ausfalls der Grundsteuer (A und B) zu rechnen, nachdem die Regelung der Vorschriften des § 26 des Grundsteuergesetzes alter Fassung fortgefallen ist und der Bundesfinanzminister im Frühjahr 1975 grundsätzlich anerkannt hat, daß den Gemeinden in besonders qualifizierten Ausnahmefällen ein Ausgleich über Artikel 106 Abs. 8 des Grundgesetzes gewährt werden kann?
Das Bundesfinanzministerium bereitet zur Zeit Richtlinien zu Art. 106 Abs. 8 GG vor, in die auch
die Gewährung von Leistungen für Grundsteuerausfälle einbezogen werden sollen. Wegen des Umfanges der Materie (u. a. Festlegung von praktischen Kriterien für die verfassungsgemäß erforderlichen Prüfungen der Zumutbarkeit und des Vorteilsausgleichs) und der damit verbundenen notwendigen Abstimmungen werden die Arbeiten nicht kurzfristig abgeschlossen werden können. Das Bundesfinanzministerium ist bemüht, die Angelegenheit voranzutreiben.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage B 9) :
In welchem Umfang hat die Bundesregierung nach dem sogenannten Grundstücksverbilligungsgesetz oder anderweitig im Bereich der Fläche zwischen Dachauer Straße und Schwere-ReiterStraße beim Wehrbereichskommando VI Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau oder sonstige städtebauliche Maßnahmen zur Verfügung gestellt?
Die von Ihnen angesprochenen, im Bereich der Schwere-Reiter- und der Dachauer Straße in München gelegenen Grundstücke sind — soweit bundeseigen — Ressortvermögen des BMVg. Bisher wurden Teilflächen dieses Geländes für den sozialen Wohnungsbau oder sonstige städtebauliche Maßnahmen nicht zur Verfügung gestellt.
Der Bundesminister der Verteidigung beabsichtigt die Errichtung eines Verwaltungszentrums auf diesem Areal. Ob im Rahmen der eingeleiteten städtebaulichen Planungen Teilflächen für Bundeszwecke entbehrlich und für andere Aufgaben und Maßnahmen zur Verfügung stehen werden, läßt sich erst nach Abschluß der Bauleitplanung übersehen.
Anlage 29
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4161 Frage B 10) :
Ist die Bundesregierung bereit, die Zinssätze für die ERP-Darlehen entsprechend der gegenwärtigen Zinsentwicklung anzupassen?
Die Bundesregierung hat die ERP-Zinsen bereits im April 1975 um 0,5 %-Punkte gesenkt. Auch die Mittel des Infrastrukturprogramms 1975 sind um 1 %-Punkt ermäßigt.
Die ERP-Zinsen betragen heute
5 % in Berlin
6 % im Zonenrandgebiet
7 % in den übrigen Gebieten.
Auch unter Hinzurechnung eines geringfügigen Disagios von etwa 0,5 °/o-Punkten ist dieser Zinssatz
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23, Oktober 1975 13521*
im Vergleich zum Marktzins noch immer günstig. Dabei darf nicht übersehen werden, daß es sich um langfristige, bis zu 15 Jahren laufende Darlehen zu festen Sätzen handelt. Am Markt sind Investitionsdarlehen nur zu wesentlich kürzeren Laufzeiten und meistens mit Zinsanpassungsklauseln erhältlich.
Die ERP-Mittel finanzieren heute auch einen wesentlich höheren Anteil der einzelnen Investitionen als in früheren Jahren. Unter Einschluß der Ergänzungsmittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Lastenausgleichsbank werden bis zu 2/3 der Aufwendungen mitfinanziert. Auch die Höchstbeträge für ERP-Darlehen wurden für kleine und mittlere Unternehmen in diesem Jahr von 150 TDM auf 200 TDM heraufgesetzt.
Diese günstigen Konditionen haben bewirkt, daß trotz hoher Liquidisierung der Kreditinstitute die ERP-Darlehen stark nachgefragt werden. Das bisher höchste Zusagevolumen in 1974 wird in diesem Jahre noch überschritten werden.
Bei einer stärkeren Nachfrage, die durch Zinssenkungen ausgelöst werden könnte, müßten die ERP-Programme mangels Mitteln über kurz oder lang geschlossen und zu dem früheren Windhundverfahren zurückgekehrt werden.
Zwischen dem Zins für ERP-Darlehen und dem verfügbaren Darlehensvolumen besteht ein unmittelbarer Zusammenhang. Das Zinsaufkommen wird benötigt, ständig steigende Fremdmittel am Kapitalmarkt aufzunehmen und auf die niedrigeren ERP-Zinsen zu verbilligen. Nur auf diese Weise ist es möglich, die Programme ausreichend zu dotieren.
Die wiederholte Senkung des Diskontsatzes kann leider nicht als Maßstab für die Zinsen der langfristig bereitzustellenden ERP-Mittel herangezogen werden.
Ich bitte Sie daher um Ihr Verständnis, daß die Bundesregierung im Augenblick keine Möglichkeit sieht, die ERP-Zinsen weiter zu senken.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4161 Fragen B 11 und 12) :
Wie hat sich die Einfuhr von Natursteinen (aufgegliedert nach Staatshandelsländern, EG-Ländern und übrigen Nicht-EG-Ländern) seit 1969 entwickelt, und welche Folgen hat gerade diese Einfuhrpolitik für die heimische Natursteinindustrie insonderheit im marktfernen Zonenrandgebiet?
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die sehr stark gefährdeten Arbeitsplätze in der Natursteinindustrie der schwachstruktuierten Räume zu erhalten und auch in Zukunft zu sichern?
Zu Frage B 11:
Die Einfuhren von Bord- und Pflastersteinen zeigen seit 1969 einen schwankenden Verlauf (s. Anlage). So ist im Jahre 1974 des mengenmäßige Einfuhrvolumen des Jahres 1969 nicht erreicht worden
(1969 = 142 900 t, 1974 = 141 100 t). In den ersten 8 Monaten d. J. sind die Importe gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum nur um 1,5 % gestiegen.
Die Einfuhren aus den EG-Ländern sind seit 1969 ständig gestiegen (von 1 300 t im Jahre 1969 auf 12 000 t im Jahre 1974). Diese Tendenz setzt sich auch 1975 fort; in den ersten 8 Monaten d. J. sind sie um 43,8 % höher als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.
Die Einfuhren aus Ostländern sind seit 1969 ebenfalls schwankend. Nach einem fühlbaren Anstieg von 30 800 t im Jahre 1969 auf 44 200 t im Jahre 1970 gingen die Einfuhren wieder erheblich zurück (1973: 37 400 t und 1974: 36 400 t) ; in den ersten 8 Monaten 1975 ist gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum wiederum ein Anstieg von 10,7 °/o festzustellen.
Die Einfuhren aus den übrigen Ländern haben 1970 bis 1974 nicht mehr die Mengen des Jahres 1969 erreicht (1969 = 110 800 t; 1974 = 92 700 t). Auch in den ersten 8 Monaten d. J. zeichnete sich gegenüber dem Vorjahr ein rückläufiger Trend ab (55 200 t gegenüber 59 200 t).
Bord- und Pflastersteine gehören zu den wenigen Erzeugnissen, deren Einfuhr aus Ostländern noch kontingentiert ist. Es bestehen Kontingente für die Einfuhr aus Polen, der CSSR und Rumänien. Von dem Einfuhrkontingent aus Polen (2 200 000,— DM) dürfen 1 900 000,— DM nur in Berlin abgesetzt werden; das CSSR-Kontingent (1 Mio DM) wird kaum in Anspruch genommen (1974 1 % des Kontingentes = 10 000,— DM); das Rumänien-Kontingent (1,7 Mio DM) wurde bisher nicht ausgenutzt (1974 = 1,4 Mio DM). Entgegen der allgemeinen handelspolitischen Linie wurden diese Kontingente schon seit 1970 nicht mehr aufgestockt. Mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse der Granitindustrie im Zonenrandgebiet bestehen für alle Kontingente geographische Lieferbeschränkungen.
Die Produktion von Bord- und Pflastersteinen ist seit 1955 von 1 065 000 t auf 291 000 t im Jahre 1974 zurückgegangen. Dabei hat die Produktion von Pflastersteinen mit — 84,1 °/o wesentlich stärker abgenommen als die von Bordsteinen (-49,6 °/o).
Bei Pflastersteinen ist der Produktionsrückgang in erster Linie durch eine Veränderung der Straßenbauweise bedingt.
Der Produktionsrückgang bei Bordsteinen ist hauptsächlich auf die stark gestiegene Verwendung von Substitutionsprodukten (Betonbordsteine) zurückzuführen.
Während sich die Produktion von Bordsteinen aus Naturstein seit 1955 um die Hälfte, d. h. von 353 000 t auf 178 000 t im Jahre 1974, verringert hat, ist die von Betonbordsteinen kontinuierlich angestiegen; sie betrug 1955 427 000 t und 1974 = 2 605 000 t (= +510 °/o). Diese überproportionale Zunahme dürfte nicht zuletzt durch erhebliche Preisunterschiede begünstigt sein (Durchschnittspreise für Betonbordsteine im Jahre 1974 je t 57,62 DM, für Bordsteine aus Naturstein 194,51 DM). Damit wird
deutlich, daß die schwierige Lage der Bord- und Pflastersteinindustrie hauptsächlich durch andere Faktoren als die Einfuhren verursacht wird.
Zu Frage B 12:
Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß die Lage der Bord- und Pflastersteinindustrie strukturelle und konjunkturelle Ursachen hat. Sie hat mit ihrem Programm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen vom 27. August 1975 umfangreiche Mittel zur Verfügung gestellt, die überwiegend der Bauwirtschaft zugute kommen und dazu beitragen
werden, die strukturelle Anpassung der Bauwirtschaft zu erleichtern und Beschäftigungseinbrüche im Winter zu vermeiden.
Es kann davon ausgegangen werden, daß diese Maßnahmen sich auch in den der Bauwirtschaft vorgelagerten Bereichen, u. a. der Bord- und Pflastersteinindustrie positiv auswirken werden.
Im übrigen liegen die Standorte der Granitindustrie innerhalb der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", so daß auch Hilfen zur Sicherung von Arbeitsplätzen sowie ggf. zur Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen gewährt werden können.
Einfuhr von Bord- und Pflastersteinen
Insgesamt davon EG *) Staatshandelsländer übrige
1 000 t Millionen 1 000t MillionenDM 1 000t Millionen DM 1 000 t Millionen
DM DM
1969 142,9 13,1 1,3 0,2 30,8 1,7 110,8 11,2
1970 150,9 15,0 2,7 0,4 44,2 2,7 104,8 11,9
1971 100,4 11,4 4,5 1,1 30,3 2,1 65,6 8,2
1972 128,0 14,9 7,8 2,6 33,1 2,2 87,1 10,1
1973 130,1 16,0 8,4 2,8 37,4 2,5 84,3 10,7
1974 141,1 21,3 12,0 4,0 36,4 2,6 92,7 14,7
Januar bis August 1974 89,0 13,1 6,4 2,5 23,4 1,6 59,2 9,0
Januar bis August 1975 90,3 14,6 9,2 2,7 25,9 2,1 55,2 9,8
*) Bis 1972 Frankreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Italien; ab 1973 außerdem Großbritannien, Irland, Dänemark
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zeyer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage B 13) :
Wird der im Rahmen des sogenannten 6 000 MW-Kraftwerkprogramms durch die Saarbergwerke AG zu errichtende zweite Kraftwerksblock mit einer Leistung von 650 MW bis zum 1. Januar 1980 gebaut und in Betrieb genommen, und gegebenenfalls an welchem Standort wird dieser Block errichtet?
Der Bau und die Inbetriebnahme eines zweiten von der Saarbergwerke AG vorgesehenen Kraftwerksblockes mit einer installierten Leistung von 707 MW hängt entscheidend vom Abschluß eines Stromabnahmevertrages ab. Eingehende Gespräche mit der Elektrizitätswirtschaft haben aus folgenden Gründen bisher zu keinem positiven Ergebnis geführt:
Im Rahmen des 6 000-MW-Programms sind bisher rd. 3 900 MW einschließlich des ersten Kraftwerksblockes an der Saar durch Stromabnahmeverträge abgesichert. Zu weiteren Abnahmeverträgen konnten sich die Elektrizitätsversorgungsunternehmen aufgrund des Einbruchs der Zuwachsrate im Stromverbrauch in den Jahren 1974 (+2,8 °/o) und 1975 (voraussichtlich kein Zuwachs) bisher nicht entschließen, da genügend Kraftwerkskapazität insbesondere im Mittellastbereich auf der Basis einer Zuwachsrate von 7 % p. a. im Bau und damit in den kommenden Jahren vorhanden ist. Nach Auffassung der Elektrizitätswirtschaft wird sich deshalb die vollständige Verwirklichung des 6 000-MW-Programms bis in den Anfang der 80er Jahre verschieben.
Angesichts des ausstehenden Stromabnahmevertrages ist eine Entscheidung der Saarbergwerke AG über einen Standort noch nicht erfolgt. Ausreichende Standorte sind aber im Saarland, auch im Hinblick auf die TA-Luft, vorhanden und teilweise auch genehmigt.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Oktober 1975 13523*
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage B 14) :
Wie kann nach Meinung der Bundesregierung die Angleichung der Lebensverhältnisse in der Europäischen Gemeinschaft erreicht werden, wenn die Mittel für den Regionalfonds der Europäischen Gemeinschaft empfindlich gekürzt werden?
Der EG-Regionalfonds ist durch Ratsbeschluß vom 18. März 1975 mit einem Betrag von 1,3 Mrd. RE, das sind rd. 4,8 Mrd. DM, ausgestattet worden. Eine Kürzung dieser Mittel steht z. Z. nicht zur Diskussion und wird — soweit der Bundesregierung bekannt ist von keinem der Mitgliedstaaten angestrebt.
Allerdings hat der Rat den Vorschlag der EG-Kommission, für das Jahr 1976 450 Millionen RE in den Haushalt der Gemeinschaft für den EG-Regionalfonds einzusetzen, um 150 Millionen RE gekürzt, weil die Zahlungsverpflichtungen des Fonds sich wegen der Dauer der Durchführung der geförderten Projekte 1976 in diesem Rahmen halten werden. In Anbetracht der bestehenden Haushaltsverfahren gehen dem Fonds dadurch keine Mittel verloren.
Anlage 33
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Rohwedder auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage B 16) :
Welche Auswirkungen hätte es für die Verwirklichung des Energieprogramms der Bundesregierung, wenn bei jedem Kernkraftwerkprojekt, gegen das der Verwaltungsrechtsweg beschritten wird, der Abschluß des Rechtsstreits im Hauptverfahren abgewartet würde?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß es wegen der langen Bauzeiten für Kernkraftwerke und der Dauer verwaltungsgerichtlicher Verfahren unüberschaubare energiepolitische Konsequenzen hätte, wenn bei jedem Kernkraftwerksprojekt, gegen das der Verwaltungsrechtsweg beschritten wird, vor dem Baubeginn die rechtskräftige Erledigung aller Streitfragen abgewartet werden müßte. Es wird daher auch weiterhin in jedem Einzelfall sorgfältig zu prüfen sein, ob zur Sicherstellung der Energieversorgung die sofortige Vollziehung des Genehmigungsbescheides erforderlich ist.
Die Bundesregierung hat im übrigen in ihrer Antwort auf die Große Anfrage zur friedlichen Nutzung der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland unter Ziffer IX.4. darauf hingewiesen, daß gewährleistet sein muß, daß die Rechte der Betroffenen nicht erst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, sondern schon im Genehmigungsverfahren geklärt und berücksichtigt sowie alle entsprechenden Fragen ausführlich und überzeugend beantwortet werden — auch wenn sich dadurch im Einzelfall das Verwaltungsverfahren verlängern sollte.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage B 17) :
Welche Gründe bewegen die Bundesregierung, durch Bundesaußenminister Genscher Abnahme- und Lieferverträge für Nahrungsmittel zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Ägypten abzulehnen?
Es trifft nicht zu, daß die Bundesregierung ein Abkommen zwischen der EG und Ägypten über die Lieferung von Agrarerzeugnissen abgelehnt hat. Sie ist bereit, ein solches Abkommen im Falle Ägyptens aus außenpolitischen Gründen in Erwägung zu ziehen. Abkommen dieser Art dürfen jedoch nicht zu einem Instrument der gemeinsamen Agrarpolitik werden.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4161 Frage B 18) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die im Zuge der Sparmaßnahmen vorgesehene Beschneidung der Mittel für Erholungsmaßnahmen, z. B. Kuren von Kriegsbeschädig ten, Kriegerwitwen und Kriegshinterbliebenen, die Existenz vieler Kuranstalten und damit zahlreicher Arbeitsplätze ernstlich zu gefährden droht, und ist die Bundesregierung, um wenigstens einen verheerenden Einbruch abzuwenden, bereit, darauf hinzuwirken, daß diese im Ausland durchgeführten Erholungsmaßnahmen in Zukunft weitgehend ins Inland verlegt werden?
Die Bestimmungen über die Erholungsfürsorge im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes werden wie das Bundesversorgungsgesetz insgesamt von Behörden in den Ländern ausgeführt. Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich die Träger der Kriegsopferfürsorge bei Durchführung von Maßnahmen der Erholungsfürsorge zum Teil sogenannter Vertragshäuser (Hotels, Pensionen u. ä.) bedienen; über den Umfang dieser Art der Durchführung und über den Inhalt der Verträge liegen Einzelheiten indessen nicht vor. Inwieweit eine Aufkündigung oder Änderung solcher Verträge angesichts der vorgesehenen Rechtsänderung notwendig oder vorsorglich geboten ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden.
Ein großer Teil der Kriegsopfer, die finanzielle Hilfen der Kriegsopferfürsorge für einen Erholungsaufenthalt erhalten, bedient sich, was rechtlich zulässig ist, nicht der sogenannten Vertragshäuser, sondern wählt den Ort des Erholungsaufenthalts und die Unterbringung frei. Erholungsaufenthalte im Ausland sind, sofern Mehrkosten nicht entstehen, nach der geltenden Rechtslage nicht ausgeschlossen.
Inzwischen wird der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur in den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten. Sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die Bundestagsfraktion der CDU/CSU haben Änderungsanträge vorgelegt, die das Ziel haben, die von Ihnen befürchteten Auswirkungen zu mildern.
13524* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Oktober 1975
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/4161 Fragen B 19 und 20) :
Ist der Bundesregierung die Zahl der heimatlosen Ausländer bekannt, für die § 1 Abs. 1 Buchstabe d des Fremdrentengesetzes keine Anwendung findet?
Ist die Bundesregierung bereit, von der ihr nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet vom 25. April 1951 eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen und die nicht als heimatlose Ausländer im Sinne der Asylverordnung anerkannten Personen den in § 1 Abs. 1 dieses Gesetzes genannten Personen gleichzustellen, damit auch sie im Rahmen des Fremdrenten- und Auslandsrentenrechts berücksichtigt werden können?
Zu Frage B 19:
Gemäß § 18 des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAuslG) vom 25. April 1951 (BGBl I S. 269) sind heimatlose Ausländer in der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenfürsorge den deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt. Dem trägt § 1 Buchst. d des Fremdrentengesetzes insofern Rechnung, als dieses Gesetz auf heimatlose Ausländer, die diesen Rechtsstatus gemäß § 1 HAuslG besitzen, Anwendung findet. Nicht einbezogen sind jedoch die nach § 28 Ausländergesetz vom 28. April 1965 (BGBl. I S. 353) als Asylberechtigte anerkannten Personen. Seit 1953 sind von dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge etwa 45 000 Personen als asylberechtigt anerkannt worden.
Zu Frage B 20:
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, von der ihr in § 1 Abs. 2 HAuslG eingeräumten Ermächtigung dahin gehend Gebrauch zu machen, daß andere ausländische Flüchtlinge dem privilegierten Kreis der heimatlosen Ausländer gleichgestellt werden. Dafür sind rechtliche, finanzielle und allgemein politische Gründe maßgebend.
Es ist zunächst nicht abschließend geklärt, ob die Verordnungsermächtigung, die Gleichstellung der heimatlosen Ausländer — also der von Deutschen während des Zweiten Weltkrieges nach Deutschland verschleppten Personen — mit völlig anderen Personen — den aus allen möglichen Staaten hierher gekommenen Asylberechtigten — ermöglichen würde. Zweifelsfrei dürfte lediglich sein, daß solchen Personen in Härtefällen der Status eines heimatlosen Ausländers zuerkannt werden sollte, die bislang kraft Satzung der „Internationalen Flüchtlingsorganisation" (IRO) von dieser nicht betreut werden konnten, deren Einbeziehung die IRO jedoch vorgesehen hatte. Von einer Rechtsverordnung wurde jedoch seinerzeit abgesehen, weil auftretenden Härtefällen im Einzelfall anderweitig geholfen werden konnte.
Ungeachtet der rechtlichen Zweifel über den Inhalt der Ermächtigung ist darauf hinzuweisen, daß bei der jetzigen Haushaltslage jede weitere finanzielle Belastung vermieden werden sollte. Das gilt hier besonders, weil der Kreis der in eine Härteregelung einzubeziehenden Personen unbekannt ist und — etwa bei einer teilweisen Einbeziehung — auch nicht so abgegrenzt werden könnte, daß keine neuen Ungerechtigkeiten und Härtefälle entstehen.
Nicht außer acht gelassen werden darf, daß selbst eine lediglich sozialversicherungsrechtliche Gleichstellung mit den heimatlosen Ausländern erhebliche Sogwirkung auf Asylbewerber hätte. Eine vertretbare finanzielle Planung wäre insoweit unmöglich.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gnädinger (SPD) (Drucksache 7/4161 Frage B 21) :
Wie weit sind die Bemühungen der Bundesregierung fortgeschritten, für die Grenzgänger, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und in der Schweiz erwerbstätig sind, eine angemessene Regelung hinsichtlich des Kuzarbeitergelds zu treffen?
Wie Sie wissen, steht das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung mit dem schweizerischen Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit in Verbindung, um deutschen Grenzgängern, die in der Schweiz kurzarbeiten, zu Leistungen der schweizerischen Arbeitslosenversicherung zu verhelfen. Regelungen, nach denen das Beschäftigungsland die Leistungen für Kurzarbeit gewährt, gelten bereits innerhalb der Europäischen Gemeinschaft und im deutsch-österreichischen Verhältnis. Schweizerischerseits bereitet die Gewährung von Kurzarbeitergeld an deutsche Grenzgänger noch gewisse Schwierigkeiten, die — wie mir versichert wurde — weniger im Finanziellen als vielmehr in der vielfältigen Struktur der schweizerischen Arbeitslosenversicherung begründet sind.
Ich bin bemüht, diese Hindernisse auszuräumen. Sobald sich ein Ergebnis abzeichnet, werde ich Sie weiter unterrichten.
Anlage 38
Antwort
des Staatssekretärs Fingerhut auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage B 22) :
Treffen Pressemeldungen zu, daß Bundeskanzler Schmidt gegen die Absicht von Bundesverteidigungsminister Leber, den zwischenzeitlich in den Ruhestand getretenen Luftwaffengeneralleutnant Günther Rall mit dem „Großen Zapfenstreich" zu verabschieden, interveniert habe und deshalb bei einem verdienten Offizier übliche ehrenvolle Verabschiedung nicht möglich gewesen sei?
Derartige Pressemeldungen treffen nicht zu.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Oktober 1975 13525*
Anlage 39
Antwort
des Staatssekretärs Fingerhut auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 7/4161 Fragen B 23 und 24) :
Beabsichtigt die Bundesregierung eine Zusammenfassung von Kreiswehrersatzämtern oder Musterungsstellen im Saarland und wenn ja, in welcher Form?
Wenn die Bundesregierung von der Beibehaltung der bestehenden Kreiswehrersatzämter ausgeht, hat sie dann die Absicht, zur besseren Unterbringung der zum Kreiswehrersatzamt St. Wendel gehörenden Dienststellen ein geeignetes und schon bestimmtes Gebäude in St. Wendel zu erwerben, und stehen die dafür erforderlichen Mittel im Haushalt 1976 bereit?
Die Untersuchungen über ,die Organisation der Kreiswehrersatzämter im Saarland haben ergeben, daß unter Berücksichtigung aller fachlichen Gegebenheiten in diesem Bundesland an dem Bestand von drei selbständigen Kreiswehrersatzämtern festgehalten wird. Es wird kein Musterungszentrum errichtet.
Zu Ihrer Frage nach einer besseren Unterbringung des Kreiswehrersatzamtes St. Wendel teile ich Ihnen mit:
Das Kreiswehrersatzamt St. Wendel ist zur Zeit in den Mietobjekten in St. Wendel, Urweiler Straße 4 und St. Annenstraße 5, untergebracht. Da die Mietunterkunft in ,der St. Annenstraße wegen Eigenbedarfs des Eigentümers nur noch befristet zur Verfügung steht, ist die zuständige Oberfinanzdirektion Saarbrücken beauftragt worden, mit der Stadtverwaltung St. Wendel Verhandlungen aufzunehmen, unter welchen Bedingungen ein im Eigentum der Stadt befindliches, von der Größe und Lage her für die Unterbringung des gesamten Kreiswehrersatzamtes geeignet erscheinendes Objekt durch den Bund erworben werden kann.
Nach Vorliegen des Verhandlungsergebnisses wird das Bundesministerium der Verteidigung prüfen und entscheiden, ob — ggf. unter Zurückstellung anderer Vorhaben — der Erwerb noch im Jahre 1976 zu realisieren ist oder ob die städtische Liegenschaft vorerst nur angemietet werden kann.
Anlage 40
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage B 25) :
Kann die Bundesregierung eine Aussage darüber machen, ob das Jugendzentrum Baasem im Kreis Euskirchen angesichts der Tatsache, daß zur Zeit keine Bautätigkeit zu verzeichnen ist, dieses Jahr noch fertiggestellt wird, oder ist erst im kommenden Jahr mit der Fertigstellung dieses Jugendzentrums zu rechnen?
Mit Schreiben vom 31. Juli 1975 hat der Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen überraschenderweise mitgeteilt, daß die schlechte Finanzlage des Landes es nicht mehr zulasse, noch weitere Landesjugendplanmittel für die Fertigstellung der Jugendstätte Baasem bereitzustellen. Da in diesem Fall das Projekt insgesamt nicht mehr vollendet werden kann (dem Bund stehen zur alleinigen Finanzierung entsprechende Haushaltsmittel nicht zur Verfügung) hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit mit Schreiben vom 15. August 1975 den Staatssekretär im Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Thiele, eindringlich um Überprüfung dieser Haltung des Landes gebeten. Eine abschließende Stellungnahme des Landes steht noch aus. Sobald diese vorliegt, werde ich Sie entsprechend unterrichten.
Anlage 41
Antwort
des Staatssekretär Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/4161 Frage B 26) :
Entspricht es der Rechtslage, daß einer geschiedenen berufstätigen Mutter für ihre Kinder das Kindergeld entzogen wird, wenn der geschiedene Vater einen Kinderzuschlag zur Unfallrente erhält und diesen mit den gerichtlich festgelegten Unterhaltszahlungen verrechnet, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, eine Änderung dieses Tatbestandes herbeizuführen?
Nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) ist die Zahlung von Kindergeld für ein Kind, für das einem Elternteil zu seiner Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung Kinderzulage zusteht, ausgeschlossen. Denn für jedes Kind darf nur eine Leistung des Familienlastenausgleichs (Kindergeld oder vergleichbare Leistung) gezahlt werden. Die Zahlung der Kinderzulage hat hierbei im Interesse aller Beteiligten absoluten Vorrang, weil sie häufig höher ist als das Kindergeld.
Der Ausschluß der Zahlung von Kindergeld gilt in Fällen wie dem von Ihnen dargestellten auch gegenüber der Mutter. Dies ist nicht unbillig. Denn dem Kind und der es betreuenden Mutter kommt die dem Vater zustehende Kinderzulage mittelbar dadurch zugute, daß sie die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Vaters und damit im allgemeinen den Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den Vater erhöht.
Der Vater kann die Kinderzulage nur dann mit den dem Kind zu leistenden gerichtlich festgelegten Unterhaltszahlungen verrechnen, wenn die Kinderzulage nicht ihm, sondern nach § 583 Abs. 7 RVO der Mutter oder einem sonstigen das Kind überwiegend unterhaltenden Dritten ausgezahlt wird. Das ist angemessen, weil diese Leistung ihm zusteht (vgl. die Parallelregelung des § 1615 g Abs. 2 BGB).
Eine Änderung der dargestellten Rechtslage beabsichtigt die Bundesregierung nicht.
Im übrigen weise ich darauf hin, daß gerichtlich festgelegte Unterhaltszahlungen an eheliche Kinder nach dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur vereinfachten Abänderung von Unterhaltsrenten (BR-Drucksache 532/75) künftig einfach, schnell und billig an die jeweilige wirtschaftliche Entwicklung sollen angepaßt werden können.
13526* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Oktober 1975
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lampersbach (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Fragen B 27 und 28) :
Welche Statistiken über Unfälle deutscher Kraftfahrzeuge mit ausländischen Militärfahrzeugen — insbesondere Panzer — sind der Bundesregierung bekannt, hat sie solche Statistiken bzw. Unfallberichte veranlaßt oder ausgewertet, und welche Maßnahmen hat sie daraus abgeleitet?
Wie beurteilt die Bundesregierung Presseberichte (ADAC Motorwelt, Ausgabe 10) wonach für ausländische Panzer nicht die gleichen Sicherheitsbestimmungen gelten wie für deutsche Militärfahrzeuge, und welche Schritte hat sie für eine Änderung eingeleitet?
Zu Frage B 27:
Eine im Jahre 1961 durchgeführte Sonderuntersuchung des Statistischen Bundesamtes hat ergeben, daß es sich bei Unfällen ausländischer Militärfahrzeuge mit deutschen Kraftfahrzeugen um einen verschwindend kleinen Ausschnitt des gesamten Unfallgeschehens handelt. Diese Aussage läßt sich ungeachtet jüngster Pressemeldungen, in denen über einige spektakuläre Unfälle mit Panzern berichtet wurde, auch für die heutigen Verhältnisse aufrecht erhalten. Die Anzahl solcher Unfälle ist so klein, daß sich auch dann, wenn die amtliche Unfallstatistik entsprechend erweitert werden würde, keine signifikanten statistischen Aussagen ableiten ließen. Im übrigen ist die Bundesregierung davon überzeugt, daß die Länder bei militärischen Manövern alle geeigneten Vorkehrungen treffen, um derartige Unfälle im Straßenverkehr zu vermeiden.
Zu Frage B 28:
Es trifft zu, daß für Militärfahrzeuge der ausländischen Stationierungsstreitkräfte nicht die für deutsche Militärfahrzeuge geltenden Vorschriften anzuwenden sind. Dies ergibt sich aus Artikel 57 Abs. 5 des Zusatzabkommens (ZA) zum NATO-Truppenstatut, wonach — vorbehaltlich einer gebührenden Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung — es genügt, wenn die Fahrzeuge den Vorschriften des betreffenden Entsendestaates entsprechen.
Eine Änderung von Artikel 57 Abs. 5 des ZA dahin, daß Fahrzeuge der ausländischen Stationierungsstreitkräfte die entsprechenden deutschen Vorschriften erfüllen müssen, erscheint nicht möglich (zumal nicht bei US-Fahrzeugen, die nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland, sondern in einer Reihe von anderen Ländern eingesetzt werden).
Sollte nachweislich in einzelnen Fällen bei Anwendung der Vorschriften des betreffenden Entsendestaates der Grundsatz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne von Artikel 57 Abs. 5 des ZA nicht gebührend berücksichtigt sein, so wird die Bundesregierung deswegen an die zuständigen Stellen der Stationierungsstreitkräfte herantreten.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lampersbach (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Fragen B 29 und 30) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die verkehrs-, raumordnungs- und strukturpolitischen Auswirkungen für die Bevölkerung und die Wirtschaft in den betroffenen Regionen, wenn der Bau der A 46 über Iserlohn bzw. Hemer hinaus nicht kontinuierlich im Rahmen des Zweiten Fünf-Jahresplanes und der Dringlichkeitsstufe Ia fortgesetzt wird?
Wie sehen die Entscheidungen der Bundesregierung hinsichtlich der zeitlichen Durchführung des Baus der A 46 bei den einzelnen Bauabschnitten konkret aus?
Zu Frage B 29:
Die Bundesregierung mißt der A 46 über Iserlohn hinaus eine hohe strukturpolitische Auswirkung bei. Dies hat auch Niederschlag gefunden in der Dringlichkeitseinstufung des revidierten Bedarfsplanes, in der Form, wie er vom Bundesverkehrsminister nach Absprache mit den Ländern in Kürze dem Bundeskabinett vorgelegt wird. Darin hat die A 46 zwischen Iserlohn und Meschede ausschließlich die neuen Stufen I a und I b erhalten.
Zu Frage B 30:
Konkrete Entscheidungen für die zeitliche Baudurchführung der einzelnen Abschnitte der A 46 sind noch nicht getroffen.
Bei den Dispositionen für die nächsten Jahre wird angestrebt, mit Vorrang den in Bau befindlichen Abschnitt Werl—Neheim-Hüsten in Richtung Arnsberg weiterzuführen.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage B 31):
Bis wann kann mit dem Beginn des Ausbaues der neuen B 41 zwischen Bad Kreuznach und Bingen, einschließlich der Umgehung von Ockenheim und Gau-Algesheim, gerechnet werden, und bis wann wird die neue Streckenführung dem Verkehr übergeben werden können?
Die Verlegung der B 41 zwischen Bad Kreuznach und der A 61 ist im Entwurf des fortgeschriebenen Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen als vorrangiger Bedarf eingestuft (Stufe I a). Das bedeutet, daß nach den heutigen finanziellen Perspektiven der Bau im Verlauf der nächsten Jahre voraussichtlich begonnen wird.
Mit dem Abschnitt von der A 61 bis zur Anschlußstelle Bingen—Gaulsheim wird begonnen, sobald die Pläne rechtskräftig sind. Durch Schwierigkeiten im Planfeststellungsverfahren hat sich der für 1975 vorgesehene Baubeginn verzögert.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Oktober 1975 13527*
Nach Fertigstellung der Verlegung der B 41 von Bad Kreuznach bis Bingen—Gaulsheim hat der alte Straßenzug künftig nur noch Bedeutung für den Ortsverkehr. Größere Straßenbaumaßnahmen sind daher nicht vorgesehen.
Ein Zeitpunkt für die Verkehrsübergabe kann noch nicht angegeben werden.
Anlage 45
Antwort
des Pari. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage B 32):
Hält die Bundesregierung die Sicherungsmittel für haltende oder liegengebliebene Pkw und Lkw entsprechend den vorgeschriebenen Warneinrichtungen für ausreichend, und welche Gründe sind für sie maßgebend, die technischen Mindestanforderungen für zusätzliche Warnleuchten für Pkw wesentlich hoher anzusetzen, als dies für Lkw der Fall ist?
Die vorgeschriebenen Warneinrichtungen (Warndreieck, Warnblinkanlage, Warnleuchte, § 53 a Straßenverkehrszulassungsordnung) reichen — nach Auffassung der Bundesregierung — zur Sicherung haltender und liegengebliebener Fahrzeuge aus. Dies entspricht den Erfahrungen im Straßenverkehr.
Die Anforderungen an zusätzliche Warnleuchten, die von der Lichtanlage des Fahrzeuges abhängig sind, sind für Personenkraftwagen und Lastkraftwagen gleich. Im übrigen verweise ich auf die Begründung zu der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung vorn 8 Mai 1968.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4161 Frage B 33) :
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, daß infolge der konstruktiven Verbesserungen der neuesten Typen von Omnibussen auf Autobahnen in absehbarer Zeit Tempo 100 für diese Fahrzeuge zugelassen wird?
Die Bundesregierung sieht gegenwärtig aus folgenden Gründen keine Möglichkeit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftomnibusse auf Autobahnen von 80 km/h auf 100 km/h anzuheben:
1. Die kinetische Energie, die sich für Insassen und andere Unfallbeteiligte lebensbedrohend auswirken kann, würde um 50 °/o erhöht. An diesem physikalischen Gesetz kann auch die technische Weiterentwicklung der Omnibuskonstruktion nichts ändern.
Dabei muß besonders darauf verwiesen werden, daß eine derartige Regelung auch für Omnibusse ausländischer Hersteller gelten würde, die z. T. noch
nicht die technische Reife deutscher Omnibusse erreicht haben.
2. Der Insassenschutz für Fahrgäste kann generell nicht an die höhere Geschwindigkeit angepaßt werden. Denn moderne Omnibusse haben keine Knautschzonen, wie sie heute bei Personenkraftwagen üblich sind. Auch wird sich das Ausrüsten und das Anlegen von Sicherheitsgurten in Omnibussen z. Z. kaum zwingend vorschreiben lassen.
3. Auf internationaler Ebene sind Bemühungen im Gange, die Geschwindigkeitsbegrenzungen für Omnibusse zu harmonisieren. Die überwiegende Mehrheit ausländischer Staaten hat die in der Bundesrepublik Deutschland geltende Höchstgeschwindigkeit, einige weichen allerdings nach oben oder unten davon ab. Dieser vorgesehenen internationalen Abstimmung möchte die Bundesregierung nicht durch einseitige Änderung der geltenden Höchstgeschwindigkeit für Omnibusse zum jetzigen Zeitpunkt vorgreifen.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage B 34) :
Trifft es zu, daß nach neuen Planungen im Bundesverkehrsministerium der Ausbau der B 28 mit der Umgehung NußhachOberkirch—Lautenbach, für die z. Z. das Planfeststellungsverfahren läuft, bis 1985 nicht mehr vorgesehen ist, und welche Gründe haben gegebenenfalls die Bundesregierung veranlaßt, von den bisherigen Planungen und Zusagen für den Ausbau der B 28 abzugehen?
Im „Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985" ist festgelegt, daß der Ausbau nach den Dringlichkeiten erfolgt, die im Bedarfsplan bezeichnet sind. Dieser Bedarfsplan ist nach Ablauf von jeweils fünf Jahren zu überprüfen.
Im Rahmen dieser zur Zeit laufenden Überprüfung hat der Bundesverkehrsminister im Benehmen mit den Ländern ein Bewertungsverfahren entwickelt, das einen Maßstab für die Bauwürdigkeit und Dringlichkeit der einzelnen Baumaßnahmen im Bundesfernstraßennetz nach objektiven Kriterien liefern soll. Diesem Bewertungsverfahren wurden alle Maßnahmen der früheren 1. Dringlichkeit des Bedarfsplans und eine Reihe von Änderungswünschen unterzogen. Der Umfang aller anstehenden dringlichen Maßnahmen machte es erforderlich, zur Aufstellung des Bauprogramms für die nächstes Jahre
innerhalb des Bedarfs der 1. Dringlichkeit den vorrangigen Bedarf aufgrund des Bewertungsergebnisses festzulegen.
Dabei hat die Bundesstraße 28 im Bereich Nußbach–Oberkirch–Lautenbach die Einstufung als „Bedarf Stufe I b" gefunden. Das bedeutet, daß nach den heutigen finanziellen Perspektiven die Baumaßnahme innerhalb der nächsten 10 Jahre voraussichtlich nicht begonnen werden kann.
13528*Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Oktober 1975
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Fragen B 35 und 36) :
Welchen Verkehrswert hat nach Meinung der Bundesregierung die Maßnahme in Stufe I a für den Neubau (einbahnig) der A 98 Bietingen—Hilzingen für den Raum Singen—Schweizer Grenze, der im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen vom Stand 1. Oktober 1975 vorgesehen ist, und wie soll der Verkehr über die Autobahn Stuttgart—Singen, die 1978 fertiggestellt werden soll, an die Schweizer Grenze und zum Neubau der Autobahn Bietingen—Hilzingen weitergeführt werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts dieses bedenklichen Sachverhalts Vorstellungen aus der Raumschaft Singen, daß man, um das zu erwartende Verkehrsaufkommen zu bewältigen, Ortsumgehungen wie die Umgehung von Gottmadingen im Zuge der B 34 vorsehen soll?
Bei der jetzt durchgeführten Überprüfung des Bedarfsplanes für den Ausbau der Bundesfernstraßen hat der Streckenabschnitt Hilzingen—Bietingen im Zuge der Bundesautobahn Singen—Schaffhausen (A 98) die Dringlichkeitsstufe I a erhalten. Damit wird sichergestellt, daß während des nicht zu vermeidenden Übergangszeitraums der Verkehr zur schweizerischen Grenze bei Schaffhausen ohne wesentliche Beeinträchtigung bewältigt werden kann.
Mit dem Bau des Streckenabschnittes HilzingenBietingen, der östlich von Hilzingen an die Bundesstraße 314 anschließt und die Verbindung zur Bundesstraße 34 westlich Bietingen herstellt, wird die Gemeinde Gottmadingen im Norden umfahren und dadurch die sehr hinderliche Ortsdurchfahrt ausgeschaltet. Außerdem beabsichtigt die Stadt Singen im Rahmen einer Zuschußmaßnahme einen ersten Teilabschnitt ihrer West-Tangente zu verwirklichen, so daß auch die Ortsdurchfahrt der Stadt Singen vom Durchgangsverkehr nach der Schweiz entlastet werden kann. Unabhängig von der Durchführung dieser Übergangsmaßnahmen bleibt es das Ziel der Bundesregierung, die zunächst noch offenbleibende Lücke im Zuge der Bundesautobahn Singen—Schaffhausen zwischen der Bundesstraße 33 nördlich Singen und der Bundesstraße 314 östlich Hilzingen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu schließen.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4161 Frage B 37) :
Bedeutet die Antwort der Bundesregierung vom 15. Oktober 1975 auf meine schriftliche Frage nach der Verkehrskonzeption der Bundesregierung für den Bereich des südlichen Oberschwabens, daß wenigstens ein Teil der darin aufgezählten Straßenbauprojekte eine reelle Chance haben, in den 2. Fünfjahresplan von 1976 bis 1980 aufgenommen zu werden, und um welche Projekte handelt es sich dabei?
Den Entwurf des 2. Fünfjahresplanes für die Jahre 1976-1980 wird gegenwärtig im Benehmen mit den Bundesländern aufgestellt. Dabei wird angestrebt, zumindest einen Teil der genannten Maßnahmen finanziell zu berücksichtigen. Ein weiterer Teil muß
allerdings dem 3. Fünfjahresplan vorbehalten bleiben.
Die Angabe der einzelnen Maßnahmen ist bedauerlicherweise beim derzeitigen Stand der Arbeiten noch nicht möglich.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage B 38) :
Warum hat der Bundesminister für Verkehr den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München von der Einrichtung einer Kommission zur Klärung der Standortfrage für den im Raum München geplanten Rangierbahnhof lediglich „unterrichtet" und nicht zur Benennung von Kommissionsmitgliedern aufgefordert?
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München wurde durch den Bundesminister für Verkehr am 3. Oktober 1975 über die Einrichtung der Kommission zur Beurteilung der Standortfrage für den im Raume München geplanten Rangierbahnhof unterrichtet und gleichzeitig gebeten, einen Vertreter der Landeshauptstadt in der Kommission zu benennen.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 7/4161 Frage B 39) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausführungen von Prof. Engels in einem Interview mit der „Zeit" vom 3. Oktober 1975, daß Ausgabeverminderungen im Investitionsbereich von Bahn und Post letztlich zu einem ständigen Abbau der Dienstleistungen dieser Unternehmen führen müssen und Defizitprobleme so nicht zu lösen seien?
Die Investitionen der Deutschen Bundesbahn (DB) dienen im wesentlichen der Erhaltung und der Erhöhung der Betriebssicherheit, der Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit und der Rationalisierung des Unternehmens. Von Investitionskürzungen würden, da die Sicherheitsinvestitionen wegen ihrer absoluten Priorität unangetastet bleiben müssen, in erster Linie die beiden anderen Investitionsbereiche betroffen. Mit Leistungseinschränkungen bei der DB müßte in einem solchen Falle, zumindest langfristig gesehen, gerechnet werden. Fest steht, daß Defizitprobleme so nicht zu lösen sind.
Den Ausführungen von Prof. Engels in seinem Interview mit der „Zeit" vom 3. Oktober 1975 ist daher für die DB im Prinzip zuzustimmen.
Das mehrjährige Investitionsprogramm der DB bis 1979 sieht jährlich steigende Investitionsraten vor. Aus der Erkenntnis, daß eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der DB entscheidend auch
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Oktober 1975 13529*
von der Verbesserung der qualitativen und quantitativen Leistungsfähigkeit abhängt, beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Investitionsprogramm durch ebenfalls jährlich steigende Investitionszuschüsse zu fördern.
Der Post wird ein Denken in kameralistischen Kategorien unterstellt. Es würden „Ausgabenminderungen" mit „Ersparnissen" verwechselt. Dieser Vorwurf geht völlig fehl. Das Unternehmen hat neben dem finanzbuchhalterischen Instrumentarium — also Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz — eine ausgefeilte Leistungs- und Kostenrechnung. Sein innerbetriebliches Rechnungswesen entspricht also dem anderer großer Unternehmen im erwerbswirtschaftlichen Bereich.
Die Deutsche Bundespost hat mit der Automatisierung des Fernsprechdienstes, die neben der Verbesserung des Dienstleistungsangebots Rationalisierungserfolge zeitigte, wie sie auch in der Privatindustrie kaum Parallelen haben, bewiesen, daß sie auch in der Praxis unternehmerisch zu handeln weiß. Auch was die laufenden Investitionen betrifft, wird betriebswirtschaftlichen Kriterien der Vorrang eingeräumt. 90 % aller Investitionen entfallen auf das Fernmeldewesen, das eine hohe Rentabilität aufweist und trotz der gegenwärtigen Rezessionsphase mit ständig steigender kaufkräftiger Nachfrage rechnen kann.
Auch die Befürchtung, die gegenwärtige Ausgabenminderung würde zu einem Abbau der Dienstleistungen führen, sind unbegründet. Das Investitionsvolumen mußte verringert werden, weil der Ausbau des Fernmeldenetzes in bestimmten Teilbereichen schon sehr weit fortgeschritten ist und sich der Nachfragezuwachs infolge der konjunkturellen Lage etwas abgeflacht hat. Wartezeitprobleme wie in den 60er Jahren gibt es bei den Fernsprechanschlüssen nur noch in besonderen Fällen.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Fragen B 40 und 41):
Sind Meldungen zutreffend, wonach die Deutsche Bundespost ab 1. Januar 1976 die Gebühren für Rundfunk und Fernsehen nicht mehr einziehen wird und die Rundfunk- und Fernsehanstalten eine eigene Einzugstelle einrichten wollen?
Sieht die Bundesregierung in dieser Maßnahme — sofern sie zutreffend ist — eine versteckte Gebührenerhöhung insoweit, als die dann anfallenden Einzugsgebühren für sozial schwache Bevölkerungskreise eine zusätzliche Ausgabe bedeuten?
Zu Frage B 40:
Die Meldungen sind zutreffend. Gläubiger der landesrechtlich festgesetzten Rundfunkgebühren sind die Landesrundfunkanstalten. Diese haben den der Deutschen Bundespost erteilten Auftrag zum Rundfunkgebühreneinzug bis zum 31. Dezember 1975 befristet. Aufgrund der bestehenden Rechtslage muß die Deutsche Bundespost die Übernahme des Inkassos in die Regie der Rundfunkanstalten zu dem von diesen gewünschten Termin akzeptieren. Die Landesrundfunkanstalten haben eine eigene Gebühreneinzugszentrale in Köln eingerichtet, die von Januar 1976 an für den laufenden Rundfunkgebühreneinzug zuständig ist.
Zu Frage B 41:
Auf dem Gebiete des Rundfunkgebührenwesens liegt die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit bei den Ländern.
Soweit Rundfunkgebühren unbar gezahlt werden, entstehen den Rundfunkteilnehmern auch von 1976 an keine zusätzlichen Kosten.
Rundfunkteilnehmer, die ihre Gebühren bisher bar entrichteten, müssen von Januar 1976 an ihre Rundfunkgebühren vierteljährlich mit Zahlkarte oder Bankzahlschein einzahlen, sofern sie nicht auf die unbare Zahlung übergehen.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4161 Frage B 42) :
Bis wann wird die Deutsche Bundespost ihre Ortsnetze im Telefonverkehr den Ergebnissen der Gebietsreform so anpassen können, daß in den neu gebildeten Großgemeinden zwischen allen Ortsteilen Ortsgespräche geführt werden können?
Eine Anpassung der bestehenden Fernsprechortsnetze an die durch kommunale Neuordnungsmaßnahmen geänderten politischen Gebietseinheiten läßt sich nicht realisieren, weil die Leitungen des Fernsprechnetzes in der Erde fest verlegt und auf bestimmte Zentralpunkte — die Vermittlungsstellen — ausgerichtet sind. Deshalb ist die Einführung eines großraumorientierten Nahverkehrstarifs beschlossen worden, durch den die Tarifgrenzen von den Ortsnetzgrenzen gelöst und mehrere Ortsnetze zu einem einheitlichen Gebührenbereich zusammengefaßt werden.
Die Vorbereitungen für die Einführung des Nahverkehrstarifs sind soweit fortgeschritten, daß höchstwahrscheinlich noch in diesem Jahr in sechs Knotenvermittlungsstellenbereichen mit insgesamt etwa fünfzig Ortsnetzen ein Programm zur Erprobung der für den Nandienst vorgesehenen Technik als Betriebsversuch beginnen kann. Die Einführung des Nahverkehrstarifs wird sich über 10 Jahre erstrecken.
Anlage 54
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage B 43) :
13530* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Oktober 1975
Trifft es zu, daß die Bundesregierung im beträchtlichen Maß die technische Entwicklung von elektronischen Radaranlagen für Kraftfahrzeuge zur Verhinderung von Auffahrunfällen aus öffentlichen Mitteln fördert, und wenn ja, wie begründet sie diese Maßnahmen?
Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr ist die Entwicklung und Erprobung technischer Hilfen, die insbesondere bei ungünstigen Witterungsbedingungen das Unfallrisiko mindern helfen, eine wesentliche Voraussetzung und Ergänzung der Verkehrs- und Unfallforschung.
Das Bundesministerium für Forschung und Technologie fördert — abgestimmt mit dem Bundesverkehrsministerium — die Entwicklung fahrzeugautarker Abstandswarnsysteme, mit denen Gefahrensituationen durch ein nur im Benutzerfahrzeug vorhandenes Gerät erkannt und dem Fahrzeugführer angezeigt werden. An der Entwicklung sind die Firmen AEG-Telefunken/Bosch, Standard Elektrik Lorenz/Daimler-Benz und VDO in Ideenkonkurrenz beteiligt. Für grundlegende Systemuntersuchungen in verkehrlicher und technologischer Sicht und die Entwicklung von Prototypen wurden insgesamt 2,5 Millionen DM Förderungsmittel bewilligt.
Die Entwicklerfirmen beteiligen sich mit einer finanziellen Eigenbeteiligung von 50 % an den Untersuchungen. Ein Systementscheid der in Ideenkonkurrenz geförderten Verfahren ist für Anfang 1976 vorgesehen.
Anlage 55
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Fragen B 44 und 45) :
Welche Mengen an angereichertem Uran sind von deutschen Elektrizitätsunternehmen in den letzten Jahren in der Sowjetunion gekauft worden, und trifft es zu, daß zumindest Teile dieser Käufe dadurch zustande kamen, daß von seiten des Bundes Zinssubventionen oder andere Finanzierungserleichterungen zur Erleichterung des Einkaufs gewährt wurden?
Trifft es insbesondere zu, daß bei den Moskauer Verhandlungen über den Ankauf von angereichertem Uran in der Sowjetunion ein mitanwesender Unterabteilungsleiter aus dein Bundesforschungsministerium die finanzielle Unterstützung des Bundes für diese Uranankäufe zugesagt hat, und aus welchen Haushaltsmitteln sollen derartige Unterstützungen gewährt werden?
Zu Frage 44:
Die Sowjetunion verkauft weder Natururan noch angereichertes Uran. In der Sowjetunion wird lediglich von deutschen Elektrizitätsversorgungsunternehmen bereitgestelltes Natururan zu angereichertem Uran verarbeitet. Hierfür sind Lohnanreicherungsverträge teilweise bis zum Jahr 1995 über rd. 11 500 t Urantrennarbeit geschlossen worden. Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung einen Vorratskauf der Industrie über 1 350 t Urantrennarbeit durch die Zusage einer Risikobeteiligung unterstützt.
Durch die Risikobeteiligung wird der bei der voraussichtlichen Marktlage sehr unwahrscheinliche Fall abgedeckt, daß die Kosten vorn Kaufpreis einschließlich Kapitaldienst über dem US-Preis liegen. Sollte der Risikofall wider Erwarten eintreten, wird aus der mit Mitteln des Einzelplans 30 gebildeten Bundesreserve bis zu 29 t angereichertes Uran verkauft, um aus dem Erlös das Risiko (bis max. 15 Millionen DM) finanziell abzudecken.
Diese Unterstützung ordnet sich ein in die Politik der Bundesregierung zur Absicherung der Versorgung mit angereichertem Uran. Im Rahmen dieser Politik hatte die Bundesregierung bereits im Devisenausgleichsabkommen mit den USA 1969/71 rund 230 t angereichertes Uran gekauft und eingelagert, sowie weitere Urantrennarbeit im Jahr 1979 im Wert von rd. 220 Millionen DM erworben. Im Devisenausgleichsabkommen 1973/75 sind 200 Millionen DM für die Beschaffung von 179 t angereichertem Uran aufgewendet worden.
Im Gegensatz zur bloßen Zusage der Beteiligung am Risiko eines privaten Kaufs von Trennarbeit in der Sowjetunion hat die Bundesregierung in den USA tatsächlich erhebliche öffentliche Mittel (insgesamt 620 Millionen DM) zum Kauf von angereichertem Uran und Urantrennarbeit aufgewendet.
Zu Frage B 45:
An den Verhandlungen in Moskau über den Kauf von Urantrennarbeit war kein Unterabteilungsleiter des Bundesministeriums für Forschung und Technologie beteiligt.
Anlage 56
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4161 Fragen B 46 und 47) :
Wieviel Ankäufe von Natururan und angereichertem Uran bzw. Anreicherungskapazität sind bisher aus Bundesmitteln finanziert worden, zu welchen Preisen erfolgte der Ankauf, und zu welchen Preisen sind bisher schon Lagerbestände an Firmen weiterverkauft worden?
Wie hoch ist der Marktwert des insbesondere im Rahmen des Devisenausgleichsabkommens angekauften Urans, Mengen und Anreicherungskapazitäten, wer ist der Eigentümer der Lager, und wer verwaltet die Bestände, und zu welchen Preisen werden Verkäufe berechnet?
Zu Frage B 46:
Für 200 Millionen DM wurden 1969/71 insgesamt 230 t angereichertes Uran gekauft und in Hanau eingelagert. Das entspricht einem Natururaninhalt von rd. 1 370 t und einem Trennarbeitsinhalt von 1 100 t.
Weitere 220 Millionen DM wurden vorausgezahlt für Lieferung von Trennarbeit im Jahr 1979. Es kann erwartet werden, daß knapp 200 t angereichertes Uran geliefert werden, wobei das notwendige Natururan noch beschafft werden muß.
Für 200 Millionen DM wurden 1973/75 insgesamt rd. 179 t angereichertes Uran gekauft. Der Natur-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Oktober 1975 13531*
uraninhalt beträgt rd. 1 100 t, der Trennarbeitsinhalt beträgt rd. 888 t. Das angereicherte Uran wird in den kommenden Monaten nach Hanau transportiert und dort eingelagert.
Ein Weiterverkauf an Firmen erfolgte nicht. Zu Frage B 47:
Der derzeitige Marktwert des angereicherten Urans von insgesamt rd. 409 t beträgt 719 Millionen DM. Das bedeutet eine Wertsteigerung von 319 Millionen DM gemessen am Einkaufspreis. Eigentümer des Materials ist die Bundesrepublik Deutschland. Das bundeseigene Lager befindet sich in Hanau auf dem Gelände der NUKEM und wird von ihr bewacht. Es besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit und auch kein Anlaß das bundeseigene, angereicherte Uran zu verkaufen.
Anlage 57
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen
Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen)
(CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Fragen B 48 und 49) :
Durch welche konkreten Vereinbarungen ist bei dem deutschniederländischen Gemeinschaftsprojekt „Großer UnterschallWindkanal" (GUK) gewährleistet, daß deutsche Forschungsstellen in einer der deutschen Beteiligung angemessenen Weise an der Nutzung des fertiggestellten Windkanals teilnehmen können, und wie hoch — dem Prozentsatz der Kosten nach — ist die deutsche Beteiligung?
Welche Überlegungen haben dazu geführt, daß die Niederlande — und nicht die Bundesrepublik Deutschland — als Standort des GUK gewählt wurden?
Zu Frage B 48:
Die Verhandlungen mit den Niederlanden über ein Gemeinschaftsprojekt großer Unterschall-Windkanal sind noch nicht abgeschlossen. Es bestehen daher keine verbindlichen Vereinbarungen über die Kostenverteilung und die Nutzung des Projekts.
Bei den laufenden Regierungsverhandlungen gehen beide Seiten von dem Grundsatz der paritätischen Beteiligung in allen Belangen aus; d. h. beide Seiten übernehmen die Kosten je zur Hälfte und beteiligen sich gleichberechtigt an der zu gründenden Bau- und Betriebsgesellschaft. Es ist vorgesehen, daß die 50°/oige deutsche Beteiligung an dieser Gesellschaft von der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e. V. (DFVLR) übernommen wird. Damit würde gewährleistet sein, daß die deutsche Forschung den Windkanal im er- forderlichen Umfang nutzen kann.
Zu Frage B 49:
Das Gemeinschaftsprojekt kann nur zustande kommen, wenn ein ausgewogener Kompromiß zwischen den unterschiedlichen Auslegungsforderungen und Zielrichtungen der zu verbindenden nationalen Projekte erreicht wird. Das deutsche Projekt zielt darauf ab, der deutschen Luftfahrtindustrie eine für künftige Entwicklungsaufgaben dringend benötigte Versuchsanlage zur Verfügung zu stellen. Das niederländische Vorhaben soll der Zukunftssicherung des niederländischen Luft- und Raumfahrtlaboratoriums (NLR) als Dienstleistungsunternehmen auf dem Windkanalgebiet dienen, das sich zu ca. 60 °/o durch Einnahmen aus diesen Dienstleistungen selbst finanziert.
Ein Windkanal, an dem das NLR nur zu 50 °/o beteiligt ist, kann dem niederländischen Anliegen nur noch ausreichend Rechnung tragen, wenn ein Standort beim NLR, d. h. in den Niederlanden, gewählt wird.
Die Bedürfnisse der deutschen Industrie können auch durch eine Gemeinschaftsanlage in den Niederlanden abgedeckt werden, in einem Land, dessen Luftfahrtindustrie seit dem Zusammenschluß der Firmen Vereinigte Flugtechnische Werke (VFW) und Fokker besonders eng mit der deutschen Luftfahrtindustrie verbunden ist.
Andererseits zeichnet sich in der Frage der technischen Auslegung des Windkanals eine weitgehende Berücksichtigung der hohen deutschen Anforderungen ab.
Die Bundesregierung betrachtet das Projekt des deutsch-niederländischen Windkanals als einen wichtigen Vertrag zu engerer europäischer Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung.
Anlage 58
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sprung (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Fragen B 50 und 51) :
Sind in den während der Projektierung des deutsch-niederländischen Gemeinschaftsprojekts „Großer Unterschall-Windkanal" (GUK) mit anderen Ressorts der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesministerium der Verteidigung, durchgeführten Konsultationen Widerstände und Gegenvorstellungen dieser Ressorts aufgetreten und, wenn ja, in welcher Weise sind sie berücksichtigt oder beigelegt worden?
Wann gedenkt die Bundesregierung die zur Errichtung des GUK erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen mit den Niederlanden zu unterzeichnen?
Zu Frage B 50:
Die Bundesministerien für Wirtschaft und der Verteidigung sind bei den wesentlichen Schritten im Zusammenhang mit den deutsch-niederländischen Verhandlungen über ein Gemeinschaftsprojekt großer Unterschall-Windkanal beteiligt und konsultiert worden. Das Bundesministerium der Verteidigung nimmt darüber hinaus an den Regierungsverhandlungen teil, deren Federführung auf deutscher Seite beim Bundesministerium für Forschung und Technologie liegt.
Zu Frage B 51:
Die Bundesregierung ist bestrebt, die Vertragsverhandlungen mit den Niederlanden möglichst bald
13532* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Oktober 1975
abzuschließen. Der Verlauf der Verhandlungen läßt erwarten, daß dies im ersten Halbjahr 1976 möglich sein wird.
Anlage 59
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage B 52) :
Hält es die Bundesregierung für einen glücklichen Start ihrer Aufklärungskampagne für die friedliche Nutzung der Kernenergie, wenn sie in der ersten dazu erschienenen Annonce eine Informationsschrift anpreist, die zu dem Zeitpunkt weder fertiggestellt noch erschienen war, und wie vielen Interessenten mußten Hinhaltebescheide gegeben werden?
Für das Bundesministerium für Forschung und Technologie war beim Anlaufen der Informationskampagne ausschlaggebend, daß das Interesse in der Bevölkerung für eine Informationsbroschüre zur Kernenergie möglichst frühzeitig geweckt werden und beim Erscheinen schon eine ausreichende Zahl von Anfragen vorliegen sollte. Bisher sind rund 6 000 Anforderungen eingegangen, auf die mit einem Zwischenbescheid geantwortet wurde. Dadurch war es auch möglich, die Höhe der ersten Auflage festzulegen. Der Text der Broschüre ist fertiggestellt. Sie wird im November ausgeliefert werden.