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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 194. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1975 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 13439 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Benzinbleigesetzes — Drucksache 7/4020 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4124 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4123 —Konrad SPD 13440 B Dr. Gruhl CDU/CSU . . . . . . . . 13441 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 13443 A Baum, Parl. Staatssekretär BMI 13443 D Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt — Drucksache 7/3642 —, Bericht und Antrag des Ausschuses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 7/4074 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Rollmann, Kroll-Schlüter und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt — Drucksache 7/3304 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 7/4074 — Tietjen SPD 13445 A Rollmann CDU/CSU 13446 A Spitzmüller FDP 13446 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. April 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Gesundheitswesens — Drucksache 7/3363 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4150 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 7/4094 — Egert SPD 13447 B Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU 13449 A Spitzmüller FDP 13450 A Frau Dr. Focke, Bundesminister BMJFG . 13450 C Franke, Bundesminister BMB 13452 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1975 Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 5. Juli 1974 des Weltpostvereins — Drucksache 7/3580 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/4107 — 13453 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Ersten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) vom 24. Juli 1973 — Erstes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG — Drucksache 7/3687 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4085 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/4084 — Frau Funcke FDP 13453 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin — Drucksache 7/3795 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 7/4149 — . . 13455 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abschluß der Währungsumstellung — Drucksache 7/3686 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/4143 — . . . . . . . 13454 C Erste Beratung des von den Abgeordneten van Delden, Lampersbach, Sick, Dr. Sprung, Dr. Kunz (Weiden), Schedl, Schmidhuber, Frau Pieser, Dr. Unland und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei Änderung der Unternehmensform — Drucksache 7/3774 — van Delden CDU/CSU 13454 D Frau Huber SPD 13455 D Dr. Vohrer FDP 13456 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften — Drucksache 7/4078 —13457 B Beratung der Sammelübersicht 46 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/4073 — 13457 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes Böblingen an die Firma Daimler-Benz AG — Drucksache 7/4071 — . . . . . . . . 13457 C Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses zu dem Arbeitsprogramm der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für die Vereinfachung der Zollverfahren, des Zollrechts sowie der institutionellen Methoden für die Prüfung von Zollfragen Entschließung über die Zollunion und die Verwirklichung des Binnenmarktes mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Arbeitsprogramm der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Vereinfachung der Zollverfahren — Drucksachen 7/3458, 7/3945, 7/4064 — 13457 D Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie Nr. 73 /95 /EWG der Kommission vom 26. März 1973 zur Durchführung der Artikel 13 und 14 der Richtlinie des Rates vom 4. März 1969 zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den aktiven Veredelungsverkehr — Drucksachen 7/3813, 7/4081 — . . . . . . .13457 D Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den Zahlungsaufschub für Ein- und Ausfuhrabgaben — Drucksachen 7/3997, 7/4082 — . . . . 13458 A Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie Nr. 72 /464 /EWG über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer — Drucksachen 7/3911, 7/4083 — 13458 A Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates (EWG) betreffend die Verschmutzung der Meeres- und Süßgewässer für Badezwecke (Qualitätsanforderungen) — Drucksachen 7/3272, 7/4070 — . . 13458 B Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1975 III Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses zu der Entschließung des Europäischen Parlaments zum Stand der Arbeiten zur Verabschiedung der sechsten Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage -- Drucksachen 7/3849, 7/4086 — 13458 C Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung erlassenen Vierunddreißigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung — Drucksachen 7/4014, 7/4087 — . 13458 C Nächste Sitzung 13458 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13459* A Anlage 2 Beflaggung des Dienstgebäudes der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin am 7. Oktober 1975, dem 26. Jahrestag der DDR-Gründung, sowie Unterlassung einer Beflaggung am 17. Juni 1975, dem Tag der Deutschen Einheit MdlAnfr A92 10.10.75 Drs 07/4138 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Schlei BK . . . . 13459D Anlage 3 Behandlung militärpolitischer und wehrwirtschaftlicher Fragen mit der Sowjetunion, der Volksrepublik China, Israel, Syrien und Rumänien außerhalb der militärischen Bündnisverflechtung; Registrierung von Verträgen der Bundesrepublik Deutschland beim UNO-Generalsekretär im Sinne von Artikel 102 der UNO-Charta SchrAnfr B6 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAnfr B7 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 13460* A Anlage 4 - Intervention gegen die Vollstreckung eines Todesurteils an einem sogenannten Konterrevolutionär in der Sowjetunion SchrAnfr B8 10.10.75 Drs 07/4138 Pohlmann CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 13460* C Anlage 5 Benutzung von Auftragserteilungen an Bauunternehmer im Rahmen des Konjunkturprogramms zur Anmahnung von Steuerrückständen durch die Finanzämter SchrAnfr B20 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 13460 *D Anlage 6 Forderung des Preussag-Vorstandsvorsitzenden Dr. Saßmannshausen nach höherer Abdeckung der Risiken bei der Rohstoffbeschaffung im Ausland durch die öffentliche Hand SchrAnfr B21 10.10.75 Drs 07/4138 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAnfr B22 10.10.75 Drs 07/4138 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 13461* B Anlage 7 Einsetzung von Bundes- und Ländermitteln zur Förderung der Wirtschaft für Infrastrukturmaßnahmen SchrAnfr B23 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 13461* D Anlage 8 Einsetzung von Mitteln der Sonderprogramme zur Förderung der Infrastruktur und Stadtsanierung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im Raum Mayen SchrAnfr B24 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 13462* B Anlage 9 Zuschußbedarf gegenüber der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte nach den Haushaltsvoranschlägen 1976 der Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen SchrAnfr B32 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Franz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 13462* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1975 13439 194. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1975 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 17. 10. Adams * 17. 10. Ahlers 17. 10. Dr. Aigner * 17. 10. von Alten-Nordheim 24. 10. Amrehn 17. 10. Dr. Artzinger * 17. 10. Dr. Bangemann 24. 10. Dr. Barzel 17. 10. Dr. Bayerl * 17. 10. Dr. Becher 17. 10. Biermann 24. 10. Dr. von Bismarck 17. 10. Behrendt * 17. 10. Blumenfeld * 23. 10. Dr. Burgbacher * 17. 10. Dr. Corterier * 17. 10. Dr. Dollinger 17. 10. Eilers (Wilhelmshaven) 17. 10. Engelsberger 17. 10. Entrup 17. 10. Prof. Dr. Erhard 17. 10. Fellermaier * 17. 10. Flämig * 17. 10. Frehsee* 17. 10. Dr. Früh * 17. 10. Gallus 17. 10. ab 9.30 Graaff 24. 10. Gerlach (Emsland) * 17. 10. Haase (Kassel) 17. 10. Handlos 17. 10. Härzschel * 17. 10. Dr. Heck 24. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 10. Dr. Kempfler 17. 10. Dr. Klepsch * 17. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 17. 10. Dr. Kreile 17. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 17. 10. Kunz (Berlin) 17. 10. Prof. Dr. Laermann 17. 10. Lange * 17. 10. Lautenschlager * 24. 10. Lemmrich 17. 10. Dr. Lenz 17. 10. Lücker * 24. 10. Frau Lüdemann 17. 10. Männing 17. 10. Marschall 17. 10. Memmel * 17. 10. Müller (Mülheim) * 17. 10. Mursch (Soltau-Harburg) * 17. 10. Nagel 17. 10. Frau Dr. Orth * 17. 10. für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Pieroth 17. 10. Dr. Prassler 17. 10. Reuschenbach 17. 10. Dr. Riedel (München) 17. 10. Dr. Ritgen 17. 10. Schirmer 24. 10. Schmidt (München) * 17. 10. Schmidhuber 17. 10. Frau Schroeder (Detmold) 17. 10. Dr. Schröder 17. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 17. 10. Schwabe * 17. 10. Dr. Schwörer * 17. 10. Seefeld * 17. 10. Seibert 17. 10. Springorum * 17. 10. Dr. Starke (Franken) * 17. 10. Graf Stauffenberg 17. 10. Strauß 17. 10. Suck * 17. 10. Thürk 17. 10. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 24. 10. Walkhoff * 17. 10. Dr. Wallmann 17. 10. Frau Dr. Walz * 17. 10. Dr. Warnke 17. 10. Wende 24. 10. Dr. Wittmann (München) 17. 10. Wohlrabe 17. 10. Dr. Wörner 17. 10. von Wrangel 17. 10. Zebisch 17. 10. Zeyer 17. 10. Dr. Zimmermann 24. 10. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage A 92) : Womit begründet die Bundesregierung die Beflaggung der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin anläßlich des 26. Jahrestages der DDR-Gründung und die Nichtbeflaggung der Ständigen Vertretung anläßlich des Tages der Deutschen Einheit am 17. Juni, der zu den gesetzlichen Feiertagen der Bundesrepublik Deutschland zählt? Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland hat ihr Dienstgebäude sowohl am 7. Oktober 1975 als auch am Verfassungstag der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1975 beflaggt. Am 17. Juni 1975 ist nicht geflaggt worden. Für die vom Staatssekretär Gaus in Übereinstimmung mit dem Bundeskanzleramt getroffenen Maßnahmen waren folgende Überlegungen ausschlaggebend: Wie bereits der Chef des Bundeskanzleramtes in seiner Antwort auf die Frage des Herrn Kollegen Hösl vom 18. Juni 1975 hervorgehoben hat, müssen bei der Entscheidung darüber, an welchen Tagen 13460* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1975 die Gebäude der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland in anderen Staaten beflaggt werden, immer auch die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt werden. Es ist allgemein protokollarisch üblich, daß die Vertretungen anderer Staaten an ihren Dienstgebäuden die Flaggen hissen, wenn im Gastland anläßlich des Staatsfeiertages Flaggenschmuck gezeigt wird. Dies sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Bundesregierung einen Anlaß sieht, den Jahrestag der Gründung der DDR besonders zu würdigen. Auch bei der Entscheidung, daß am 17. Juni 1975 nicht geflaggt wird, waren die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Auch insoweit kann auf die Antwort des Chefs des Bundeskanzleramtes auf die Frage des Herrn Kollegen Hösl vom 18. Juni 1975 Bezug genommen werden. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Fragen B 6 und 7) : Teilt die Bundesregierung die außenpolitisch begründete Auffassung, daß es militärpolitische und wehrwirtschaftliche Fragen rein zweiseitiger Natur zur Sowjetunion, zur Volksrepublik China, zu Israel, Syrien und Rumänien außerhalb der militärischen Bündnisverflechtung nicht gibt und — aus gesamtpolitischen Gründen — auch künftig nicht geben sollte, und daß Fragen solcher Art für den Fall, daß sie auftreten, durch die zivilen Beamten der jeweiligen Botschaften wahrgenommen werden können? Welche Verträge hat die Bundesrepublik Deutschland nach ihrem Beitritt zu den Vereinten Nationen im Sinne von Artikel 102 der UNO-Charta beim UNO-Generalsekretär registrieren lassen? Zu Frage B 6: Die Bundesregierung ist an der Beobachtung der militärischen, militärpolitischen und wehrwirtschaftlichen Entwicklung in den in der Anfrage genannten Staaten interessiert. Diese auch aus außenpolitischer Sicht erforderliche Aufgabe wird üblicherweise durch Militärattachés wahrgenommen; zivile Beamte der jeweiligen Botschaften haben keine ausreichende Ausbildung und Erfahrung in der Beurteilung militärischer, militärpolitischer und wehrwirtschaftlicher Fragen. Der Umfang der in den genannten Staaten auf militärischem, militärpolitischem und wehrwirtschaftlichem Gebiet anfallenden Aufgaben rechtfertigt die Entsendung von Militärattachés. Auch die größeren Bündnispartner unterhalten Militärattachéstäbe in den genannten Staaten. Die Attachés der NATO-Staaten arbeiten, wie die Erfahrung zeigt, eng zusammen. Die für die Errichtung der Stäbe erforderlichen Stellen werden durch Einsparungen bei anderen Militärattachés gewonnen. Zu Frage B 7: Die Bundesrepublik Deutschland hat die von ihr abgeschlossenen, nach dem 18. September 1973 — Aufnahme in die Vereinten Nationen in Kraft I getretenen und im Bundesgesetzblatt Teil II veröffentlichten völkerrechtlichen Vereinbarungen — Staatsverträge und Regierungsabkommen —, rund 150 an Zahl, bei dem Generalsekretariat der Vereinten Nationen registrieren lassen, sofern dies nicht bereits durch Vertragspartner veranlaßt worden war. Zur Registrierung werden nicht angemeldet: Zusatz- und Folgevereinbarungen zu Verträgen und Regierungsabkommen (Rahmenabkommen), die vor dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Charta der Vereinten Nationen in Kraft getreten waren, Ressortabkommen und Durchführungsvereinbarungen durch Notenwechsel, die nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pohlmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 8) : Wird die Bundesrepublik Deutschland künftig auch bei der Regierung der Sowjetunion intervenieren, bevor ein Todesurteil an einem sogenannten Konterrevolutionär vollstreckt werden soll? Die Bundesregierung hat sich seit jeher innerhalb und außerhalb der Vereinten Nationen im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine Stärkung der Menschenrechte eingesetzt. Die Bundesregierung vertritt dabei die Auffassung, die sie erneut vor der 30. Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Ausdruck gebracht hat, daß die Menschenrechte überall, in allen Teilen Europas und der Welt, ohne Unterschied der gesellschaftlichen und politischen Ordnung des betreffenden Staates gelten müssen. Ob und in welcher Weise die Bundesregierung in einzelnen Fällen selbst zum Schutze der Menschenrechte tätig werden kann, läßt sich nur jeweils unter Berücksichtigung aller besonderen Umstände des Einzelfalls entscheiden. Dabei sind auch die durch das Verbot der Einmischung in innere Angelegenheiten gesetzten Grenzen zu beachten. Im übrigen werden u. a. auch die Enge der Beziehungen zu dem betreffenden Staat und damit die Erfolgsaussicht eines Schrittes sowie die Haltung der übrigen EG-Staaten zu berücksichtigen sein. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 20) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Auftragserteilungen an Bauunternehmer mit öffentlicher Bezuschussung in Höhe von 15 bzw. 30 Prozent im Rahmen des Konjunkturprogramms von den Finanzämtern teilweise dazu benutzt werden, bei den auftragnehmenden Baufirmen unverzüglich die Begleichung von Steuerrückständen anzumahnen, und beabsichtigt die Bundesregierung, durch entsprechende Verwaltungsanweisungen diese zwar pflichtgemäße, aber für den Erfolg des Konjunkturprogramms psychologisch nachteilige Handlungsweise abzumildern? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1975 13461* Das von der Bundesregierung am 27. August 1975 beschlossene Programm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen betrifft insbesondere Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie energiepolitische Maßnahmen, die von Hauseigentümern bzw. den sonst Verfügungsberechtigten einer Wohnung durchgeführt werden. Diese Investitionen werden mit einem Zuschuß von 15 bzw. 30 % der Kosten gefördert. Ziel dieses Programms ist die Anregung kurzfristig realisierbarer Nachfragen nach Leistungen des Baugewerbes. Das Programm soll die Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft sichern und den Übergang in einem allgemeinen Konjunkturaufschwung erleichtern. Die Investitionsbereitschaft der Hauseigentümer bzw. die Belebung der Nachfrage ist aber entscheidend von der Gewährung der Zuschüsse und nicht von zusätzlichen allgemeinen Billigkeitsmaßnahmen für die bauausführenden Unternehmen abhängig. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob und inwieweit die Finanzämter auf Grund der Auftragserteilung Steuerrückstände der die baulichen Maßnahmen ausführenden Unternehmen unverzüglich anmahnen. Der Erlaß allgemeiner Verwaltungsanweisungen hierzu ist nicht beabsichtigt. Ob und inwieweit bei der Einziehung von Steuerrückständen der durch die Rezession besonders betroffenen Bauunternehmen Billigkeitsmaßnahmen in Betracht kommen, ist nach den Umständen und Verhältnissen des einzelnen Falles zu entscheiden. Dabei kann davon ausgegangen werden, daß die Landesfinanzbehörden auch die angespannte Liquiditätslage einzelner Bauunternehmen berücksichtigen, wenn sie über die nach steuerlichen Vorschriften möglichen Billigkeitsmaßnahmen, insbesondere über Stundung (§ 127 AO) und Vollstreckungsaufschub (§ 333 AO) zu entscheiden haben. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 7/4138 Fragen B 21 und 22) : Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Preussag-Vorstandsvorsitzenden Dr. Saßmannshausen im Bergbau-Jahrbuch 1975 erhobene Forderung, eine noch höhere Abdeckung der Risiken bei der Rohstoffbeschaffung im Ausland durch die öffentliche Hand sicherzustellen? Beabsichtigt die Bundesregierung die Vorlage eines aktualisierten Konzepts zur Sicherung der zukünftigen Rohstoffversorgung? Zu Frage B 21: Die Bundesregierung stimmt mit Herrn Dr. Saßmannshausen darin überein, daß die Sicherung der Versorgung der deutschen Volkswirtschaft mit Rohstoffen in erster Linie eine unternehmerische Aufgabe ist. Sie erkennt aber auch an, daß die zunehmenden wirtschaftlichen aber auch politischen Risiken der Rohstoffversorgung ein stärkeres staatliches Engagement erforderlich machen, ohne daß damit die Unternehmen aus ihrer Verantwortung entlassen werden. Die hierzu von Herrn Dr. Saßmannshausen gemachten Vorschläge stellen im wesentlichen eine Zusammenfassung der zwischen der Bundesregierung und der Wirtschaft im Gespräch befindlichen Maßnahmen dar. Einige dieser Maßnahmen sind bereits von der Bundesregierung im Rahmen der im Jahreswirtschaftsbericht 1975 angekündigten Verbesserung des rohstoffpolitischen Instrumentariums verwirklicht worden. Ausgebaut wurde inzwischen die staatliche Unterstützung von Prospektion und Exploration durch Erhöhung der Fördersätze für besonders wichtige Vorhaben und Erleichterungen für die Rückzahlung der Darlehen. Im Rahmen des außenwirtschaftlichen Garantieinstrumentariums werden zur Zeit die Voraussetzungen für einen gezielteren Einsatz im Rohstoffbereich geschaffen. Hierzu zählen u. a. eine Verbesserung der Rückgriffsmöglichkeiten für deutsche Unternehmen auf ausländische Finanzierungsquellen, die Absicherung neuer Kooperationsformen sowie eine erweiterte Definition des politischen Risikos. Mit diesen Verbesserungen, die sich im Rahmen der bisherigen Systematik halten, kann bei elastischer Anwendung den spezifischen Gegebenheiten im Bergbaubereich (hoher mit besonderen Risiken belasteter Kapitalbedarf, lange Investitionsphasen) weitgehend Rechnung getragen werden. Im steuerlichen Bereich wird geprüft, ob die Vergünstigungen des Schachtelprivilegs bei Energie- und Rohstoffinvestitionen auch für geringere Beteiligungen als 25 °/o eingeräumt werden können. Die Kopplung von Entwicklungshilfe- und Rohstoffversorgungspolitik kommt für solche Fälle in Betracht, in denen das Interesse des Entwicklungslandes an der Entwicklung seiner heimischen Ressourcen mit den deutschen Versorgungsinteressen verbunden werden kann. Zu Frage B 22: Der Interministerielle Staatssekretärausschuß bereitet zur Zeit einen Zwischenbericht zur Rohstoffpolitik an das Bundeskabinett vor, der neben einer Analyse der Versorgungssituation und einer Darstellung der bisherigen Maßnahmen zur Rohstoffversorgung Vorschläge für die Weiterentwicklung der Rohstoffsicherungspolitik enthält. Dieser Bericht soll ais Grundlage eines umfassenden Konzepts zur Sicherung der künftigen Rohstoffversorgung dienen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 23) : 13462* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1975 Trifft es zu, daß die Mittel des Bundes und der Länder zur Förderung der Wirtschaft in der Praxis zum allergrößten Teil für Infrastrukturmaßnahmen eingesetzt werden, da die Höhe der Fördersätze für die Betriebe keinen hinreichenden Anreiz mehr darstellt für eine Inanspruchnahme? Der von Bund und Ländern beschlossene 4. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sieht für den Planungszeitraum 1975 bis 1978 zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft Gemeinschaftsaufgaben-mittel und Investitionszulagen von rd. 3,4 Mrd. DM und für Infrastrukturmaßnahmen Gemeinschaftsaufgabenmittel in Höhe von rd. 1,3 Mrd. DM vor. Die Vermutung, daß die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe zum allergrößten Teil für Infrastrukturmaßnahmen eingesetzt werden, trifft daher nicht zu. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß eine gute ausgebaute Infrastruktur unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Industrieansiedlung und damit für die Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen ist. Es trifft auch nicht zu, daß die im 4. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe festgelegten Förderpräferenzen keinen hinreichenden Anreiz mehr für eine Inanspruchnahme durch die gewerbliche Wirtschaft wären. Bei einem Spitzenförderungssatz von 25 % der Investitionskosten und unter Berücksichtigung der sonstigen im Zonenrandförderungsgesetz festgelegten Förderungsmöglichkeiten, wie z. B. die Sonderabschreibungen in Höhe von 50 v. H. für abnutzbare gewerbliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und in Höhe von 30 v. H. für unbewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, kann nicht davon gesprochen werden, daß die für die Förderung der Wirtschaft in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe festgelegten Förderpräferenzen keinen Anreiz mehr für die Durchführung von Investitionen und für die Inanspruchnahme der Fördermittel darstellen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/4138 Frage B 24) : Welche Unterstützungsmaßnahmen konnte die Bundesregierung im Rahmen ihrer Sonderprogramme zur Forderung der Infrastruktur und Stadtsanierung für den von einer besonders hohen Arbeitslosenquote betroffenen Raum des Mayener Arbeitsamts vormerken? Vom Ministerium für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz liegen mir noch keine Anträge für das Programm zur Förderung der kommunalen Infrastruktur vor. Der Termin für die Vorlage in meinem Hause ist der 31. Oktober 1975. Ich darf darauf hinweisen, daß der Wirtschaftsausschuß des Deutschen Bundestages nach Bearbeitung der Anträge Projektlisten erhält, aus denen die vom jeweiligen Land vorgelegten Anträge und meine Stellungnahme dazu zu entnehmen sind. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 32) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Haushaltsvoranschläge der im Verband Deutscher Rentenversicherungsträger zusammengeschlossenen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, wonach der Zuschußbedarf gegenüber der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte 1976 fast 15 Milliarden DM statt der von der Bundesregierung bisher veranschlagten 4 Milliarden DM beträgt, und wie beurteilt die Bundesregierung die Haushaltspläne dieser Rentenversicherungsträger und ihre Auswirkungen auf die Liquidität der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in den kommenden Jahren? Es ist nicht richtig, daß die Bundesregierung für das Jahr 1976 von einem Finanzausgleich zwischen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und den Trägern der Rentenversicherung der Arbeiter von rd. 4 Mrd. DM ausgeht. Die im Rentenanpassungsbericht 1975 ausgewiesene Höhe des Finanzausgleichs von 4 270 Millionen DM beruht auf Annahmen des Jahres 1974, die durch die wirtschaftliche Entwicklung des laufenden Kalenderjahres überholt worden sind. Es trifft zu, daß der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) im Rundschreiben Nr. 5 vom 26. September 1975 den Trägern der Rentenversicherung der Arbeiter empfohlen hat, bei den Haushaltsvoranschlägen für das Jahr 1976 von Einnahmen im Rahmen des Finanzausgleichs in Höhe von insgesamt 14 899 Millionen DM auszugehen. Im Haushaltsvoranschlag 1976 der BfA war das Volumen der Finanzausgleichszahlungen für 1976 ursprünglich auf 12 Mrd. DM geschätzt worden. Mit Fernschreiben vom 15. Oktober 1975 hat der Vorstand der BfA mitgeteilt, daß der Haushaltsvoranschlag hinsichtlich der Finanzausgleichszahlungen geändert werden müsse und sich dieser Ansatz auf 14 899 Millionen DM erhöhe. Die Beurteilung dieser Zahlen setzt Annahmen über Inhalt und Inkrafttreten des Entwurfs des Krankenversicherungs-Weiterentwicklungsgesetzes voraus. Bei der Schätzung der, Einnahmen und Ausgaben im Rahmen des Finanzausgleichs für die Haushaltsvoranschläge 1976 gehen BfA und VDR von der Annahme aus, daß die in diesem Entwurf enthaltenen Vorschläge zur Neuregelung der KVdR- Finanzierung im Jahre 1976 nicht wirksam werden. Für die Liquiditätsentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Höhe der Finanzausgleichszahlungen allein nicht entscheidend; die Liquiditätslage wird in erster Linie durch die Höhe der insgesamt entstehenden Defizite beeinflußt, weil nur insoweit liquide Mittel der Rücklage zur Deckung des Finanzbedarfs eingesetzt werden müssen. Eine Fortschreibung der z. Z. vorhandenen liquiden Mittel mit der von den Rentenversicherungsträgern im Jahre 1976 und 1977 vorausgeschätzten Entwicklung, in der sehr pessimistische Annahmen unterstellt werden, zeigt jedoch, daß selbst bei dieser Beurteilung die geschätzten Defizite durch den Einsatz der vorhandenen liquiden Reserven in vollem Umfang aufgefangen werden können.
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    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine
    Damen und Herren, das Wort hat die Frau Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, Dr. Focke.


Rede von Dr. Katharina Focke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR auf dem Gebiete des Gesundheitswesens, das Ihnen heute zur abschließenden Beratung des Ratifikationsgesetzes vorliegt, hat nicht nur als erstes Folgeabkommen zum Grundlagenvertrag eine herausragende politische Bedeutung für die Entwicklung der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten, sondern es wird auch für den einzelnen Menschen — hier wie dort — konkrete Verbesserungen bringen, und zwar Verbesserungen, wie sie in dieser Form vertraglich nur mit der DDR vereinbart worden sind und dem besonderen deutsch-deutschen Verhältnis entsprechen. Diese Verbesserungen sind das Ergebnis einer realitätsbezogenen Politik der sozialliberalen Koalition. Das Abkommen ist der Ausdruck des gemeinsamen Bemühens, nicht in abstrakten Rechtspositionen zu verharren, sondern zum Wohle des einzelnen Menschen konkret und schrittweise das jeweils Mögliche beizutragen.
In diesem Sinn ist das erste Folgeabkommen zum Grundlagenvertrag sicher auch richtungweisend für die Verhandlungen in anderen Bereichen, durch die die rechtlichen, tatsächlichen und insbesondere auch die menschlichen Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten erleichtert werden sollen.
Prinz Botho, dieses ist eine völlig nüchterne und sachliche Feststellung und Bewertung dieses Abkommens. Sie können von der Koalition nicht erwarten, daß sie wegen einer gewissen Uneinigkeit in den Reihen der Opposition dieses Abkommen mit falscher Bescheidenheit unter Wert darstellt.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Dieses Abkommen trifft Regelungen für Fälle, in denen der einzelne Mensch besonders hilfebedürftig ist. Wer selbst einmal bei einem Aufenthalt in einem anderen Lande schwer erkrankt ist, wird ermessen können, was die Einräumung eines Anspruchs auf Gewährung der notwendigen medizinischen Hilfe bedeutet. Ich möchte hervorheben, daß das Abkommen mit der Gewährung eines Anspruchs auf ambulante oder stationäre medizinische Hilfe entsprechend dem jeweiligen Grad der Gesundheitsschädigung ohne Ansehen der Person einen umfassenden Schutz in Krankheitsfällen und bei Unfälllen gewährt, der die Besucher in beiden deutschen Staaten besserstellt als bei Vereinbarungen mit anderen Staaten.
Wenn sich sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch die DDR bemüht haben, in solchen Fällen zu helfen, so bedeutet doch ,das Eingehen



Bundesminister Frau Dr. Focke
einer gegenseitigen Verpflichtung zugleich eine Anerkennung der in den beiderseitigen Beziehungen vorgegebenen besonderen Situation. Die Gewißheit, daß jeder Besucher im anderen deutschen Staat in solchen Fällen Hilfe erhalten wird, ist nicht nur eine leere Formel hinsichtlich der Forderung nach der Erhaltung von Gemeinsamkeiten, sondern sie schafft konkret eine gemeinsame Grundlage. Mancher Besucher wird sich leichter entschließen können, in den anderen deutschen Staat zu reisen, wenn er sich der Hilfe im Notfall sicher sein kann.
Die Möglichkeit zu Spezialbehandlungen, die das Abkommen vorsieht, ist für die betroffenen Menschen eine wirkliche Hilfe. Auch wenn die Zahl ,der Fälle hier begrenzt bleibt, so hat sich doch schon bei der Vorabanwendung des Abkommens in diesem Bereich gezeigt, daß die Schaffung solcher Möglichkeiten für kranke Menschen im Einzelfall von schicksalhafter Bedeutung sein kann. Wir sehen es hier als eine wichtige Aufgabe an, wenn diese Möglichkeiten allen Beteiligten, insbesondere auch den Ärzten, noch bewußter gemacht werden.
Die Tatsache, daß hier dem einzelnen eine unschätzbare Hilfe im jeweils anderen deutschen Staat gewährt werden kann, wird gewiß auch ihren Teil dazu beitragen, die Verbundenheit zwischen den Deutschen hier und drüben zu stärken.
Genau dies ist das Ziel unserer Deutschlandpolitik: durch Taten zu einer Stärkung der beiderseitigen Beziehungen beizutragen.
Wer wie die Opposition meist das Trennende hervorhebt, leistet unseren Menschen keinen Dienst. Es ist auch wenig hilfreich, wenn solche vertraglichen Beziehungen, wie wir sie im Gesundheitsabkommen vereinbart haben, abgewertet werden, wie dies von Sprechern der Opposition in der ersten Lesung — daran erinnere ich besonders — des Gesetzentwurfes mit der wenig inhaltsreichen Kritik geschehen ist, diese Vereinbarungen seien zu allgemein oder zu selbstverständlich gehalten. Die einstimmige Verabschiedung im zuständigen Ausschuß läßt mich vermuten, daß sich inzwischen jedenfalls die Kollegen der Opposition in diesem Ausschuß eines Besseren überzeugt haben.

(Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU] : Sie haben vorhin nicht zugehört!)

Die Bundesregierung wird sich bemühen, die durch das Abkommen geschaffenen Möglichkeiten nach seinem Inkrafttreten unverzüglich umfassend wirksam werden zu lassen. Dies gilt auch für die vereinbarte Zusammenarbeit im Arzneimittelbereich und bei der Bekämpfung des Drogen-, Rauschmittel- und Suchtmittelmißbrauchs sowie bei der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.
Ich möchte hervorheben, daß in der DDR zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Abkommen die notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen bereits getroffen worden sind, um in Zukunft auf die Vorlage von Desinfektionsbescheinigungen beim Mitführen von gebrauchten Kleidungsstücken zu Geschenkzwecken im Reiseverkehr verzichten zu können. Auch hierin liegt wie in vielen anderen Fällen der Voranwendung des Abkommens durch die DDR ein eindrucksvoller Beweis, daß die DDR ebenso wie die Bundesrepublik Deutschland unter Respektierung der unterschiedlichen politischen Ausgangslage und der Entwicklungen in den beiden Teilen Deutschlands bestrebt ist, Wege der Verständigung im Geiste friedlicher Zusammenarbeit zu beschreiten.
Wir werden bei dem Erreichten auch im Gesundheitswesen nicht stehenbleiben. Das Abkommen selbst enthält bereits Ansatzpunkte zur Ausweitung der gegenseitigen Beziehungen in diesem Bereich. Dies gilt für den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch ebenso wie für das Gebiet der Organtransplantation. Die im Rahmen der Durchführung des Abkommens vorgesehenen Gespräche der Beauftragten beider Abkommenspartner werden Gelegenheit geben, auch hier die Möglichkeiten zur weiteren Entwicklung zu prüfen und zu gegebener Zeit im Interesse der betroffenen Menschen in entsprechende Vereinbarungen eingehen zu lassen.
Die Bundesregierung betrachtet es als eine wichtige Aufgabe, neben der vollen Anwendung des bereits Vereinbarten auch in Zukunft konkrete Verbesserungen zu erreichen. Daß dabei unverzichtbare Grundsätze unserer Deutschlandpolitik auch vom Abkommenspartner respektiert werden, zeigt die Einbeziehung Berlins in das Abkommen.
Die Bundesregierung begrüßt, daß mit den vom federführenden Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit beschlossenen Empfehlungen den Bedenken Rechnung getragen worden ist, die vom Bundesrat bei der ersten Beratung erhoben wurden. Der Gesetzentwurf sieht nunmehr eine Geldleistung im Sinne des Art. 104 a Abs. 3 des Grundgesetzes hinsichtlich des Anspruchs der Einreisenden aus der Deutschen Demokratischen Republik auf medizinische Hilfe vor. Die Verpflichtung des Bundes, die Kosten der medizinischen Hilfe zu tragen, wird ausdrücklich aufgeführt. Die Änderung läßt die Höhe der entstehenden Kosten unverändert. Das hierzu bisher Gesagte gilt unverändert.
Eine Regelung der Zuständigkeit der Landesbehörden und ihres Verfahrens im Gesetz ist nach Ansicht der Bundesregierung nicht notwendig, da sich bei einem Ratifizierungsgesetz auf der Grundlage des Art. 104 a Abs. 3 aus Art. 85 Abs. 1 des Grundgesetzes ergibt, daß die Einrichtung der Behörden Angelegenheit der Länder ist. Auf die bisherige Ermächtigung des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen zum Erlaß der Verwaltungsvorschriften konnte verzichtet werden, da nunmehr nach Art. 85 Abs. 2 des Grundgesetzes die Bundesregierung das Recht hat, mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften zu erlassen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß der so geänderte Entwurf des Ratifizierungsgesetzes auch den Vorstellungen des Bundesrates entspricht, und rechnet mit dessen Zustimmung.
Meine Damen und Herren, es freut mich, daß gerade ein Abkommen mit einer so humanitären Zielrichtung als erstes Folgeabkommen zum Grundlagenvertrag vereinbart werden konnte. Es entspricht unserer Überzeugung, daß wir mit der DDR



Bundesminister Frau Dr. Focke
überall da Vereinbarungen treffen müssen, wo für die Menschen in den beiden deutschen Staaten konkrete Ergebnisse erzielt werden können, von denen beide Seiten einen Nutzen haben werden.

(Dr. Hammans [CDU/CSU] : Schießbefehl!)

Was unseren Menschen dient, dient auch der Politik im geteilten Deutschland. Ich hoffe, daß der Gesetzentwurf auch in diesem Hause eine breite Zustimmung findet.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


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    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Herr Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen Franke.