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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 191. Sitzung Bonn, Freitag, den 3. Oktober 1975 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 13287 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 13287 B Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung von Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter — Drucksache 7/4066 — Jahn (Marburg) SPD . . . . . . . . . 13288 D Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Sozialgesetzbuch — Allgemeiner Teil — Drucksache 7/4067 — Pfeifer CDU/CSU 13289 A Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe —Drucksache 7/4068 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 13290 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. September 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malta zur Vermeidung der Doppelbesteuerung — Drucksache 7/3735 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/4061 — 13291 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Stahlberg, Löher, Frau Tübler, Biehle, Ernesti, Werner, Dr. Kraske und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes — Drucksache 7/3775 — Stahlberg CDU/CSU . . . . . . . . 13291 C Gansel SPD 13292 A Möllemann FDP 13292 D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Fristverlängerung für Antragstellung) — Drucksache 7/3794 — Müller (Berlin) CDU/CSU 13293 B Glombig SPD 13294 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Oktober 1975 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres — Drucksache 7/4002 — Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . . . 13295 A Frau Schroeder (Detmold) CDU/CSU . . 13295 D Frau Eilers (Bielefeld) SPD 13296 D Frau Lüdemann FDP 13297 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern — Drucksache 7/4059 — . . . . 13298 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Kroll-Schlüter, Rollmann, Frau Stommel, Burger, Frau Schleicher, Orgaß, Sauer (Salzgitter), Braun, Wohlrabe, Freiherr von Fircks und der Fraktion der CDU/CSU betr. Novellierung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit — Drucksache 7/3663 — Kroll-Schlüter CDU/CSU . . . . . . . 13298 D Hauck SPD 13299 D Frau Lüdemann FDP . . . . . . . . 13300 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Vogel (Ennepetal), Dr. Miltner, Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Dollinger, Pfeffermann und der Fraktion der CDU/CSU betr. gesetzmäßige Behandlung der Personalangelegenheiten in der Bundesverwaltung — Drucksache 7/3926 — Pfeffermann CDU/CSU . . . . 13301 C, 13305 D Pensky SPD 13302 C Möllemann FDP . . . . . . . . . . 13303 A Baum, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . 13303 B Haar, Parl. Staatssekretär BMV/BMP . . . 13304 B Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . 13306 A, 13307 B Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . . 13307 A Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1974 — Einzelplan 20 — Drucksache 7/4018 — . . . . 13308 B Beratung des Berichts und des Antrags des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1975, hier: Einzelplan 12 (Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr) — Drucksachen 7/3406, 7/4039 — Müller (Nordenham) SPD 13308 C Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 23 02 Tit. 896 01 — Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zum Indusbecken-Entwicklungsfonds — Drucksachen 7/3619, 7/4040 — 13308 C Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung erlassenen Neunundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — Drucksachen 7/3880, 7/4049 — 13308 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 10/75 — Zollkontingente für Walzdraht und Elektrobleche — 2. Halbjahr 1975) — Drucksachen 7/3992, 7/4050 — . . 13308 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 6/75 — Besondere Zollsätze gegenüber Israel — EGKS) zu der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 7/75 — Besondere Zollsätze gegenüber den AKP-Staaten und den ÜLG — EGKS) zu der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 8/75 — Zollpräferenzen 1975 gegenüber Entwicklungsländern — EGKS) — Drucksachen 7/3937, 7/3962, 7/3984, 7/4051 — 13309 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Israel (Jahr 1976) Verordnung (EWG) des Rates zur Fortsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Israel (1976) Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Oktober 1975 III Verordnung (EWG) des Rates über einen Briefwechsel betreffend Artikel 9 des Protokolls Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel über die Einfuhr von Tomatenmark mit Herkunft aus Israel in die Gemeinschaft Verordnung (EWG) des Rates über einen Briefwechsel betreffend Artikel 9 des Protokolls Nr. 1 zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel hinsichtlich der Einfuhr von Fruchtsalaten mit Herkunft aus Israel in die Gemeinschaft Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte in der Arabischen Republik Ägypten raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs (1976) Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle der Tarif nummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Arabischen Republik Ägypten (1976) — Drucksachen 7/3877, 7/3980, 7/3991, 7/3856, 7/3950, 7/4045 — . . . . . 13309 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Aufrechterhaltung der Regelung der Aussetzung der Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Einfuhren in die Bundesrepublik Deutschland von Baumwollgeweben, roh und gebleicht, mit Ursprung in der Bundesrepublik Brasilien Verordnung (EWG) des Rates über die im AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 28. Februar 1975 vorgesehenen Schutzmaßnahmen Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Farben, Anstrichmitteln, Klebstoffen und dergleichen — Drucksachen 7/3829, 7/3832, 7/3929, 7/4046 — 13309 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Aale der Tarifstelle ex 30.01 A II des Gemeinsamen Zolltarifs für 1976 Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 15 Kilogramm oder weniger der Tarifstelle 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs (1976) Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für gefrorenes Rindfleisch der Tarifstelle 02.01 A II a) 2 des Gemeinsamen Zolltarifs (Jahr 1976) Verordnung (EWG) des Rates über die zeitweilige Aussetzung des autonomen Zollsatzes des Gemeinsamen Zolltarifs für Flugsimulatoren des Typs DC 10 „Link-Miles" der Tarifstelle ex 88.05 B Verordnung (EWG) des Rates zur zeitweiligen vollständigen Aussetzung des in der Gemeinschaft in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung anwendbaren Zollsatzes für die Einfuhr von Flugsimulatoren des Typs DC 10 „Link-Miles" der Tarifstelle ex 88.05 B des Gemeinsamen Zolltarifs aus den neuen Mitgliedstaaten Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmtes Sperrholz aus Nadelholz der Tarifnummer ex 44.15 des Gemeinsamen Zolltarifs (1976) Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Zeitungsdruckpapier der Tarifstelle 48.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs (Jahr 1976) Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Grège, weder gedreht noch gezwirnt, der Tarifnummer 50.02 des Gemeinsamen Zolltarifs für 1976 zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Seide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer ex 50.04 des Gemeinsamen Zolltarifs für 1976 zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Gar- IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Oktober 1975 ne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer ex 50.05 des Gemeinsamen Zolltarifs für 1976 Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrosilizium der Tarifstelle 73.02 C des Gemeinsamen Zolltarifs über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrosiliziummangan der Tarifstelle 73.02 D des Gemeinsamen Zolltarifs über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrochrom, mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,10 Gewichtshundertteilen oder weniger und an Chrom von mehr als 30 bis 90 Gewichtshundertteilen (hochraffiniertes Ferrochrom) der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Rohblei, anderes als Werkblei, der Tarifstelle 78.01 A II des Gemeinsamen Zolltarifs zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Rohzink der Tarifstelle 79.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Kolophonium einschließlich „Brais résineux", der Tarifstelle 38.08 A des Gemeinsamen Zolltarifs für 1976 — Drucksachen 7/3810, 7/3910, 7/3953, 7/3818, 7/3875, 7/3876, 7/3954, 7/3940, 7/3949, 7/3971, 7/4047 — 13309 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) zu den von der Bunderegierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Sherry-Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1976) über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Malaga-Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1976) über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für das Jahr 1976 für synthetische und künstliche Spinnfasern der Tarifnummer 56.04 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für das Jahr 1976 für Oberbekleidung der Tarifnummer 60.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für das Jahr 1976 für Oberbekleidung für Männer und Knaben der Tarifnummer 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta Verordnung (EWG) des Rates zur vollständigen Aussetzung der Zollsätze für bestimmte industrielle Waren mit Ursprung in Malta (1976) Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Haselnüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne äußere Schalen oder enthäutet, der Tarifstelle ex 08.05 G des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Türkei Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Textilerzeugnisse der Tarifnummern 55.05 und 55.09 sowie der Tarifstelle ex 58.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs mit Herkunft aus der Türkei (für das Jahr 1976) Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung und Verwaltung eines präferentiellen Gemeinschaftsplafonds für bestimmte in der Türkei raffinierte Erdölerzeugnisse und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren dieser Erzeugnisse Verordnung (EWG) des Rates zur vollständigen oder teilweisen Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei (1976) Verordnung (EWG) des Rates zur vierten Verlängerung der Verordnungen (EWG) Nr. 2313/71 und 2833/71 über die zeitweilige teilweise Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für Wein mit Ursprung in und Herkunft aus Algerien, Marokko, Tunesien und der Türkei — Druck- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Oktober 1975 V sachen 7/3857, 7/3908, 7/3909, 7/3831, 7/3956, 7/3958, 7/3995, 7/3855, 7/3921, 7/3943, 7/3955, 7/3990, 7/4048 — . . . . . . . 13310 C Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 6/66/Euratom, 121/66/EWG — Drucksachen 7/3427, 7/4053 — . . . . . . . . 13311 C Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden — Drucksachen 7/3834, 7/4054 — . . . . 13311 D Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in Italien dienstlich verwendet werden — Drucksachen 7/3835, 7/4055 — 13311 D Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Bericht der Kommission an den Rat betreffend die mit dem Generalsekretariat des Europarates aufgenommenen Unterhandlungen mit dem Ziel, den Entwurf dieses Übereinkommens in dem Sinne zu ändern, daß die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft sich neben den Mitgliedstaaten an diesem Übereinkommen beteiligen kann Vorschlag der EG-Kommission für einen Beschluß des Rates zum Abschluß dieses Übereinkommens — Drucksachen 7/3182, 7/4062 — 13312 A Nächste Sitzung 13312 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13313* A Anlage 2 Gründe für die Nichtübernahme der Leitung einer Delegation deutscher Agrarjournalisten nach Spanien durch Staatssekretär Rohr vom BMELF MdlAnfr A29 26.09.75 Drs 07/4069 Niegel CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 13313* D Anlage 3 Äußerung von Bundesminister Ertl über die Vergabe von Ämtern in CDU/CSU-regierten Ländern; Warten von Bundestagsabgeordneten auf die Beantwortung ihrer Schreiben durch die Bundesministerien MdlAnfr A30 26.09.75 Drs 07/4069 Biehle CDU/CSU MdlAnfr A31 26.09.75 Drs 07/4069 Biehle CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 13314* .A Anlage 4 Umorganisation der Oberpostdirektion Braunschweig MdlAnfr A61 26.09.75 Drs 07/4069 Dr.-Ing. Oetting SPD MdlAnfr A62 26.09.75 Drs 07/4069 Dr.-Ing. Oetting SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 13314* C Anlage 5 Spar- und Rationalisierungsmaßnahmen bei den Postämtern des mittelbadischen Raumes; Konzentration der Postverwaltung in Baden-Baden aus den Postämtern Bühl, Gaggenau und Rastatt MdlAnfr A63 26.09.75 Drs 07/4069 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B55 26.09.75 Drs 7/4069 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . .13315* A Anlage 6 Durchführung des Programms zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen bezüglich der Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden im Land Niedersachsen MdlAnfr A64 26.09.75 Drs 07/4069 Nordlohne CDU/CSU MdlAnfr A65 26.09.75 Drs 07/4069 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 13315* C VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Oktober 1975 Anlage 7 Meldung der FAZ vom 24. September 1975 über das Sonderbaufinanzierungsprogramm der Bundesregierung MdlAnfr A66 26.09.75 Drs 07/4069 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 13315* D Anlage 8 Entwicklung der Kartoffelerzeuger- und -verbraucherpreise in den EG-Ländern SchrAnfr B14 26.09.75 Drs 07/4069 Geldner FDP SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 13316* A Anlage 9 Einfuhr tuberkulös verseuchten Rindfleischs aus Frankreich SchrAnfr B15 26.09.75 Drs 07/4069 Dr. Bardens SPD SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . . 13317* B Anlage 10 Zentralisierung des Verwaltungsdienstes vom Postamt Metzingen zum Postamt Reutlingen SchrAnfr B52 26.09.75 Drs 07/4069 Pfeifer CDU/CSU SchrAnfr B53 26.09.75 Drs 07/4069 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 13318* B Anlage 11 Eingliederung der Postämter Wangen i. A. und Leutkirch in das Postamt Ravensburg SchrAnfr B54 26.09.75 Drs 07/4069 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 13318* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Oktober 1975 13287 191. Sitzung Bonn, den 3. Oktober 1975 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 189. Sitzung, linke Spalte, Zeile 26 und Seite 13 235 A, Zeile 21 ist statt „Jaunich (CDU/CSU)" zu lesen: „Jaunich (SPD)". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. Abelein 3. 10. Dr. Achenbach 3. 10. Adams * 3. 10. Dr. Ahrens ** 3. 10. Dr. Aigner * 3. 10. Alber " 3. 10. von Alten-Nordheim 3. 10. Amrehn ** 3. 10. Dr. Arndt (Hamburg) 3. 10. Dr. Artzinger * 3. 10. Augstein 3. 10. Baier 3. 10. Behrendt * 3. 10. Blumenfeld 23. 10. Frau von Bothmer ** 3. 10. Braun 3. 10. Büchner (Speyer) ** 3. 10. Prof. Dr. Burgbacher 3. 10. Christ 3. 10. Dr. Corterier * 3. 10. van Delden 3. 10. Dr. Dollinger 3. 10. Dr. Dregger 3. 10. Entrup 3. 10. Prof. Dr. Erhard 3. 10. Dr. Enders ** 3. 10. Dr. Eppler 3. 10. Ey 3. 10. Fellermaier * 3. 10. Flämig * 3. 10. Frehsee * 3. 10. Dr. Früh * 3. 10. Dr. Fuchs 3. 10. Dr. Geßner ** 3. 10. Gerlach (Emsland) * 3. 10. Dr. Gölter ** 3. 10. Graaff 3. 10. Haase (Fürth) ** 3. 10. Handlos 3. 10. Hoffie 3. 10. Dr. Holtz ** 3. 10. Immer (Altenkirchen) 3. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 3. 10. Junker 3. 10. Kater 3. 10. Dr. Kempfler ** *** 3. 10. Dr. h. c. Kiesinger 3. 10. Dr. Klepsch ** 3. 10. Dr. Kliesing ** 3. 10. Dr. Köhler 17. 10. Dr. Kreile 3. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 3. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich Lagershausen ** 3. 10. Lange * 3. 10. Lemmrich ** 3. 10. Lenzer ** 3. 10. Prof. Dr. Lohmar 3. 10. Lücker ' 3. 10. Lutz 3. 10. Marquardt ** *** 3. 10. Dr. Marx 3. 10. Mattick ** 3. 10. Memmel * 3. 10. Dr. Mende ** 3. 10. Mertes (Stuttgart) 3. 10. Müller (Mülheim) * 3. 10. Dr. Müller (München) ** 3. 10. Mursch (Soltau-Harburg) * 3. 10. Frau Dr. Neumeister 3. 10. Frau Dr. Orth * 3. 10. Pawelczyk ** 3. 10. Pieroth 3. 10. Dr. Prassler 3. 10. Richter ** 3. 10. Frau Dr. Riede 3. 10. Russe 3. 10. Dr. Schäuble ** 3. 10. Prof. Dr. Schellenberg 3. 10. Schirmer 3. 10. Schmidt (Kempten) 3. 10. Schmidt (München) * 3. 10. Schmidt (Wattenscheid) 3. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 3. 10. Dr. Schwencke ** 3. 10. Dr. Schwörer * 3. 10. Sieglerschmidt ** 3. 10. Spilker 3. 10. Spranger 3. 10. Springorum * 3. 10. Dr. Starke (Franken) * 3. 10. Graf Stauffenberg 3. 10. Dr. Stavenhagen 3. 10. Dr. Stienen 3. 10. Strauß 3. 10. Suck' 3. 10. Sund 3. 10. Frau Tübler 3. 10. Vahlberg 3. 10. Dr. Vohrer ** 3. 10. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 24. 10. Dr. Freiherr von Weizsäcker 3. 10. Wende ** 3. 10. Frau Dr. Wex 3. 10. Dr. Wörner 3. 10. Frau Dr. Wolf ** 3. 10. Wolfram (Recklinghausen) 3. 10. von Wrangel 3. 10. Anlage 2 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Frage A 29) : 13314* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Oktober 1975 Welche überzeugenden Gründe lagen vor, daß Staatssekretär Rohr vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die fest zugesagte Leitung einer Delegation deutscher Agrarjournalisten nach Spanien nicht übernahm und auch keinen Vertreter aus seinem Ministerium benannte? Ich schätze das Bayerische Landwirtschaftliche Wochenblatt zwar im allgemeinen sehr; aber nicht jeder Artikel ist so fundiert, daß er sich ungeprüft für die Fragestunde eignet. Herr Rohr konnte deshalb nicht mitreisen — das ging übrigens schon aus dem Besuchsprogramm hervor, das den Journalisten zugeschickt worden war — weil er an den in diesen Zeitraum fallenden Haushaltsberatungen teilnehmen mußte. Ebenso zeitlich konkurrierend wurde eine Sondersitzung des Agrarministerrates kurzfristig anberaumt. Die Frage eines besonderen Vertreters stellte sich nicht, weil der Leiter der Presse- und Informationsstelle meines Hauses in diesem Falle einer Journalistenreise wohl der geeignete Vertreter war. Anlage 3 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Fragen A 30 und 31) : Teilt die Bundesregierung die von Bundesminister Ertl verkündete Auffassung (Fränkisches Volksblatt, Würzburg, 25. Oktober 1974), daß in CDU/CSU-regierten Ländern Ämter nicht nach Können, sondern nach Parteigunst vergeben werden, und ist sie dazu bereit, Namen und Länder als Beweis jetzt zu nennen? Soll es bei der Bundesregierung nach dem Beispiel von Bundesminister Ertl zur Praxis werden, daß auf Schreiben von Abgeordneten mit der Bitte um Auskunft trotz dreifacher Mahnung über einen Zeitraum von 10 Monaten keine Antworten erteilt werden? Selbstverständlich stehe ich nicht an, mich von Kollege zu Kollegen dafür zu entschuldigen, daß Sie auf einen Brief vom November 1974 trotz Anmahnung erst im Rahmen der heutigen Fragestunde von mir Antwort erhalten. Gleichzeitig versichere ich Ihnen, daß ich mich immer darum bemüht habe und darum bemühen werde, auf sachbezogene Fragen von Kolleginnen und Kollegen, die die Zuständigkeit meines Ressorts berühren, so ausführlich und so bald als möglich zu antworten. Dieses Prinzip gilt für alle Mitglieder der Bundesregierung. Zur Sache: Sie können von der Bundesregierung nicht erwarten, daß sie zu Wahlkampfanzeigen oder Wahlkampfaussagen von einzelnen politischen Parteien oder deren Gliederungen Stellung nimmt. Ich will Ihnen aber gerne persönlich und als Landesvorsitzender der Bayerischen F. D. P. antworten: Zunächst einmal findet sich in der Wahlkampfanzeige der Bayerischen F. D. P., für die Sie als Quelle das „Fränkische Volksblatt" vom 25. Oktober 1974 anführen, nicht ein einziges Mal das Wort „CDU" oder der Begriff „CDU-regiertes Bundesland". Ich kann daher dazu im Sinne Ihrer Aufforderung weder einen Namen noch ein Bundesland nennen. Was also die allein auf das CSU-regierte Bundesland Bayern bezogene Passage anbelangt — und dies ist es wohl, was in der Wahlanzeige Ihr Mißfallen erregt hat —, so muß ich Ihnen folgendes sagen: Diese Passage stimmt absolut mit der Forderung des Landesvorsitzenden der Christlich-Sozialen Union in Bayern, Dr. h. c. Franz Josef Strauß, überein, der lt. „Passauer Neue Presse" vom 1. 12. 1973 dem Redakteur und Kommentator dieser Zeitung wörtlich erklärt hat: „Die Verquickung von Politik und Pfründen muß ein Ende nehmen!" Diese Aussage wurde und wird von mir um so ernster genommen, als sie niemals ein Dementi erfahren hat. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Oetting (SPD) (Drucksache 7/4069 Fragen A 61 und 62) : Da die von der Deutschen Bundespost beabsichtigte Fusion der Oberpostdirektionen Braunschweig und Hannover teurer ist als die Auflösung der Oberpostdirektion Braunschweig, diese aber nach dem Gutachten des Bundespostministeriums über die regionale Neuordnung der mittleren betrieblichen Lenkungsstufe mehr als 15 Jahre braucht, um sich zu amortisieren, frage ich die Bundesregierung, warum sie nicht darauf hinwirkt, daß die aktuell sparsamste Lösung gewählt wird, nämlich die Erhaltung der Oberpostdirektion Braunschweig? Nachdem ich erfahren habe, daß am 25. Juni 1975 im Bundespostministerium ein Gespräch über die Umorganisation der Oberpostdirektion Braunschweig zwischen Vertretern der Stadt Braunschweig — mit dem Oberbürgermeister an der Spitze — und Vertretern des Bundespostministeriums stattgefunden hat, frage ich die Bundesregierung, zu welchem Ergebnis dieses Gespräch geführt hat, und welche Erkenntnisse die Deutsche Bundespost aus diesem Gespräch gewonnen hat? Zu Frage A 61: Es trifft nicht zu, daß die von der Deutschen Bundespost beabsichtigte Fusion der Oberpostdirektionen Braunschweig und Hannover teurer ist als eine Auflösung der Oberpostdirektion Braunschweig. Eine vollständige Auflösung der Oberpostdirektion Braunschweig hätte u. a. so viele kostenwirksame Personalumsetzungen zur Folge, daß mit einer Amortisation dieser Umstellungsausgaben erst nach sehr langer Zeit zu rechnen wäre. Durch das Belassen zahlreicher in sich geschlossener Organisationseinheiten der künftig vereinigten Oberpostdirektion Hannover/Braunschweig am Standort Braunschweig werden insbesondere die kostenwirksamen Personalumsetzungen auf die geringstmögliche Zahl reduziert, so daß die Amortisationszeit der Umstellungsausgaben rd. 1 Jahr beträgt. Zu Frage A 62: In dem Gespräch zwischen Vertretern der Stadt Braunschweig und Vertretern des Bundesministeriums wurden die Vertreter der Stadt über die im Zusammenhang mit der regionalen Neuordnung vorgesehenen Maßnahmen informiert. Insbesondere wurden die Anstrengungen der Deutschen Bundespost verdeutlicht, durch Belassen bzw. Umschichten von Aufgaben, die nicht unbedingt am Sitz der Spitze einer Direktion wahrgenommen werden müssen, in Braunschweig zahlreiche Arbeitsplätze zu erhalten. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Breitag, den 3. Oktober 1975 13315* Als Ergebnis dieses Gespräches konnte festgehalten werden, daß die Deutsche Bundespost alle Anstrengungen unternimmt, die Belange der Stadt Braunschweig zu berücksichtigen. Da im übrigen auch derartige Gespräche vertraulichen Charakter haben, muß ich um Ihr Verständnis bitten, wenn ich keine weiteren Einzelheiten vortrage. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche und Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/4069 Fragen A 63 und B 55) : Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, welche Spar- und Rationalisierungsmaßnahmen bei den Postämtern des mittelbadischen Raumes von seiten der Oberpostdirektion Freiburg ins Auge gefaßt sind? Trifft es zu, daß eine Konzentration der Verwaltung in Baden-Baden aus den Postämtern Bühl, Gaggenau und Rastatt geplant ist, oder sind auch andere Alternativen mit Baden-Baden und Rastatt als Verwaltungsstellen in die Überlegungen einbezogen? Im mittelbadischen Raum soll der Leitbereich 759 Achern aus betrieblichen Gründen in den Leitbereich 76 einbezogen werden. Es ist daher geplant, die internen Verwaltungsaufgaben der Postämter 759 Achern, 763 Lahr und 764 Kehl beim Postamt Offenburg zusammenzufassen. Es trifft zu, daß beim Postamt Baden-Baden eine Konzentration der internen Verwaltung der Postämter Bühl, Gaggenau und Rastatt geplant ist. Eingehende Untersuchungen im gesamten Bundesgebiet haben ergeben, daß die Zentralisierung von Verwaltungsaufgaben wirtschaftlicher ist als eine Aufteilung auf kleinere Verwaltungseinheiten. Die Deutsche Bundespost ist deshalb bemüht, jeweils die größtmögliche Konzentration von Verwaltungsaufgaben zu realisieren. Für eine Konzentration der Verwaltungsaufgaben in Baden-Baden sprechen folgende Gründe: 1. Der Verwaltungsvollzug für die betroffenen Amtsbereiche ist optimal. 2. Für das Personal entstehen keine unzumutbaren Härten. 3. Es handelt sich um einen verkehrsmäßig gut erschlossenen Raum. 4. Die Verwaltungszentralisierung ist ohne zusätzliche — lediglich für Verwaltungszwecke notwendige — Baumaßnahmen zu verwirklichen. Die Alternative. dem Postamt Baden-Baden nur das Postamt Bühl und dem Postamt Rastatt das Postamt Gaggenau zu unterstellen, erbringt nach den Ergebnissen der durchgeführten Untersuchungen insgesamt geringere Vorteile. Über Einzelergebnisse, die einer eingehenden Erläuterung bedürfen, bin ich gerne bereit, Sie persönlich zu informieren. Bei dieser Gelegenheit möchte ich nochmals betonen, daß es sich bei diesen organisatorischen Maßnahmen um die wirtschaftlichere Wahrnehmung verwaltungsinterner Aufgaben handelt. Der Kundendienst der Deutschen Bundespost in den betroffenen Amtsbereichen wird in keiner Weise berührt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Fragen A 64 und 65) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß das Land Niedersachsen aus dem am heutigen Tag im Bundestag verabschiedeten Programm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen bezüglich der Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden die aus früherer Zeit vorliegenden rund 6 300 Zuschußanträge für etwa 30 000 Projekte den nunmehr bei den Kreditinstituten eingereichten und von dort weitergeleiteten Anträgen vorzieht und damit die zur Verfügung stehenden Bundes- und Landesmittel praktisch aufbraucht? Widerspricht dieses Verfahren nicht den zwischen dem Bund und den jeweiligen Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen über dieses Sonderprogramm, in dem eine Entscheidung über die vorgelegten Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs nicht betreffen wird und damit die überwiegende Anzahl von Antragstellern leer ausgehen wird? Für die Durchführung auch des Sonderprogramms zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden sind die Länder zuständig. Soweit der Bundesregierung bekannt ist, trifft es zu, daß dem Land Niedersachsen noch etwa 6 000 Anträge aus dem gemeinsamen Bund-Länder-Programm vorlagen, die bisher nicht bedient werden konnten. Soweit der Bundesregierung weiter bekannt ist, sind diese Anträge vor Anlaufen des Sonderprogramms an die Antragsteller zurückgesandt worden, so daß die Bewerber die Möglichkeit erhielten, im Hinblick auf die Verwaltungsvereinbarung formgerechte Anträge neu zu stellen. Der Bundesregierung ist jedoch nicht bekannt, daß die Vereinbarung über das Antragsverfahren, d. h. die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs bei dem Leitinstitut zu berücksichtigen, vom Land Niedersachsen nicht eingehalten worden ist. Ich habe jedoch Ihre Mündliche Anfrage zum Anlaß genommen, den Niedersächsischen Sozialminister um Aufklärung zu bitten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4069 Frage A 66) : Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 24. September 1975 zu, das Sonderbaufinanzierungsprogramm der Bundesregierung sei als ein Fall nicht funktionierender staatlicher Investitionslenkung bezeichnet worden, und das Kreditgewerbe sei infolge des angewandten „Windhundverfahrens„, fehlender verbindlicher Richtlinien und nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellter Formulare in ein Chaos geraten, und zu welchen Schlußfolgerungen gibt dies der Bundesregierung Anlaß? Ziel des Sonderprogramms war es, kurzfristig realisierbare Nachfragen nach Leistung des Baugewerbes anzuregen. Dementsprechend hat die Bundesregierung alles getan, eine möglichst schnelle und reibungslose Durchführung des Sonderprogramms „Wohnungsmodernisierung" zu garantieren. Dieses Ziel war nur im Wege des sog. Windhundverfahrens zu erreichen. Nach dem Beschluß des Bundeskabinetts vorn 27. August 1975 sind alle Maßnahmen, das Bau-Investitionsprogramm des Bundes und der Länder in Gang zu setzen, in ständiger Verbindung und Abstimmung mit den Ländern und den Spitzenverbänden des Kreditgewerbes getroffen worden. Die Antragsformulare sind von den Spitzenverbänden in einer gemeinsamen Sitzung - unter beratender Teilnahme von Vertretern des Bundes und der Länder einheitlich entworfen worden. Durch die Beteiligung aller Spitzenverbände des Kreditgewerbes an dem gemeinsamen Entwurf des Antragsformulares wurde sichergestellt, daß alle Institutsgruppen zu gleicher Zeit dieselben Informationen erhielten. Durch die stets gleichzeitige Information und die gemeinsame Erarbeitung des Antragsformulares waren dementsprechend für alle Institutsgruppen gleiche Startbedingungen gewährleistet. Faktische Unterschiede in der Schnelligkeit sind nicht auf das Verfahren selbst, sondern auf die unterschiedlich schnelle Reaktion der einzelnen Institutsgruppen zurückzuführen. Die Konditionen des Sonderprogramms führten, zusammen mit dem gewählten Verfahren, zu einer außerordentlich schnellen und starken Nachfrage. Das aber war ausdrückliches Ziel des Sonderprogramms. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/4069 Frage B 14) : Wie haben sich - nach Ansicht der Bundesregierung - die Kartoffelerzeuger- und Verbraucherpreise in den letzten Jahren bei uns und in der EG entwickelt, und worauf sind die immer wieder zu beobachtenden sehr starken Preisschwankungen zurückzuführen? Sowohl ,die Anbaufläche von Kartoffeln als auch der Nahrungsverbrauch an Kartoffeln sind seit Jahren in der Bundesrepublik Deutschland und in der EG tendenziell rückläufig. Die starken Preisschwankungen von Jahr zu Jahr, wie sie aus Tabellen 1 und 2 ersichtlich werden, sind daher in erster Linie ertragsbedingt in Abhängigkeit von den jeweiligen Witterungsbedingungen. Außerdem wird der Marktverlauf sehr stark durch den Beginn und Umfang des Frühkartoffelgeschäftes beeinflußt. Treffen beispielsweise relativ hohe Frühkartollellieferungen aus südlicheren Ländern auf eine noch ausreichende Marktversorgung mit alterntiger Ware, so kommt es zu einem deutlichen Preiseinbruch (1974). Andererseits läßt eine niedrige inländische Ernte verbunden mit rückläufigem Angebot ausländischer Kartoffeln die Erzeugerpreise wieder stark anziehen (Sommer und Herbst 1975). Darüber hinaus ist aber auch der Einfluß von Qualität und Lagerfähigkeit der Kartoffel auf die Preisbildung nicht zu unterschätzen. Der Anbau von sehr ertragreichen, aber weniger schmackhaften Kartoffeln wirkt sich beim Absatz oft negativ aus und beeinträchtigt auch die Preisentwicklung bei qualitativ besseren Sorten. Ertrags- und damit Ernteschwankungen lassen sich zwar in begrenztem Umfang durch übergebietliche Warenströme auffangen; doch wirken sich hier Verzehrsgewohnheiten nicht selte hinderlich aus. Tabelle 1 30. 9. 1975 Entwicklung der Erzeugerpreise für Speisekartoffeln in EG-Mitgliedstaaten Kalenderjahr Bundesrepublik Frankreich Italien Niederlande Belgien Großbritannien Irland Dänemark Deutschland Landeswährung je 100 kg 1) 1970 17,57 24,84 4 353 21,36 237,08 1,92 2,64 56,23 1971 11,65 12,99 3 201 9,66 89,44 1,44 1,99 19,58 1972 15,41 18,19 4 533 15,20 185,50 1,68 2,81 30,09 1973 18,68 31,54 7 512 26,30 303,00 1,94 3,64 48,67 1974 14,77 28,10 7 602 14,10 160,50 2,21 2,89 46,93 1975 1. Halbj. 12,76 22,47 2) 8 308 13,04 3) 129,00 4) 2,70 3) 4,79 30,96 3) Veränderungen in % gegen Vorjahr 1970 + 3,8 +35,6 + 6,9 +25,9 + 36,7 + 9,1 +20,5 +88,4 1971 -33,7 -47,7 -26,5 -54,8 - 62,3 -25,0 -24,6 -65,2 1972 +32,3 +40,0 +41,6 +57,3 + 107,4 + 16,7 +41,2 +53,7 1973 +21,2 +73,4 +65,7 +73,0 + 63,3 +15,5 +29,5 +61,7 1974 -29,9 -10,9 + 1,2 -46,4 - 47,0 + 13,9 -20,6 - 3,6 1975 1. Halbj. -23,8 -17,9 2) + 19,2 - 5,2 3) - 26,5 4) +36,4 3) +82,1 -46,3 3) 1) o. MwSt. 2) Januar-April 3) Januar-Mai 4) Januar-März Quelle: SAEG Tabelle 2 30. 9. 1975 Verbraucherpreise für Speisekartoffeln in EG-Mitgliedstaaten Kalenderjahr Bundesrepublik Frankreich Italien Niederlande Belgien Großbritannien Irland Dänemark Deutsch- land (Pence) I Landeswährung je kg 1970 0,51 0,49 108 0,42 1) 4,8 4,7 1,18 1) 1971 0,41 0,38 96 0,29 1) 4,2 3,8 0,86 1972 0,48 0,51 113 4,9 5,6 0,97 1) 1973 0,62 0,65 162 5,3 7,2 1,38 1) 1974 0,47 0,71 173 6,2 6,4 1,47 1975 1. Halbj. 0,59 0,73 182 2) 7,7 1,32 2) Veränderungen in 0/o gegen Vorjahr 1970 + 10,9 + 4,3 + 9,1 + 35,5 + 17,1 + 17,5 + 37,2 1971 - 19,6 - 22,4 - 11,1 - 31,0 - 12,5 - 19,1 - 27,1 1972 + 17,1 + 34,2 + 17,7 + 16,7 + 47,4 + 12,8 1973 + 29,2 + 27,5 + 43,4 + 8,2 + 28,6 + 42,3 1974 -24,2 + 9,2 + 6,8 + 17,0 -11,1 + 6,5 1975 1. Halbj. + 5,4 + 5,8 +13,0 2) +40,0 -16,5 2) 1) Durchschnitt aus weniger als 12 Monaten 2) Januar-April Quelle: Statistisches Bundesamt Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Bardens (SPD) (Drucksache 7/4069 Frage B 15) : Treffen Presseberichte zu, daß in letzter Zeit vermehrt tuberkulös verseuchtes Rindfleisch aus Frankreich in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt wurde, und in einer Reihe von Fällen dieses Fleisch mit falschen Attesten versehen war, und was wird die Bundesregierung gegebenenfalls unternehmen, um diese Mißstände für die Zukunft abzustellen? Mir sind Pressemeldungen über eine vermehrte Feststellung von Tuberkulose bei aus Frankreich eingeführten lebenden Schlachtrindern bekanntgeworden, nicht aber über entsprechende Beobachtungen bei eingeführtem Rindfleisch. Ich darf annehmen, daß sich Ihre Frage auf diese Schlachtvieheinfuhren bezieht und darf dazu ausführen: Die notwendige Sicherstellung der Verhütung einer Einfuhr tuberkulosekranker Rinder und Schweine ist grundsätzlich in der mit der Richtlinie des Rates vom 26. Juni 1974 zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen (ABl. der EG Nr. 121/1964 S. 1977), zuletzt geändert durch Richtlinie des Rates vom 15. Juli 1974 (ABl. der EG Nr. L 202 S. 36), getroffenen Regelung zu sehen, nach der jeder Mitgliedstaat verpflichtet ist, dafür Sorge zu tragen, daß aus seinem Hoheitsgebiet in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats nur Rinder und Schweine versandt werden, die den in dieser Richtlinie niedergelegten Gesundheitsbedingungen entsprechen. Im Rahmen dieser Gesundheitsbedingungen sind auch Kriterien festgelegt worden, nach denen die, Herkunft von Schlachtrindern und -schweinen aus „amtlich anerkannt tuberkulosefreien Beständen" nachgewiesen sein muß. Gleichwohl trifft zu, daß in letzter Zeit - etwa seit einem Jahr - bei der Einfuhr von Schlachtrindern aus Frankreich in vermehrtem Umfang Tuberkulose festgestellt wurde. Bereits im Dezember 1974 habe ich entsprechende Berichte des Ministeriums des Innern Rheinland-Pfalz zum Anlaß genommen, den Leiter des französischen Veterinärdienstes unter Darstellung des beobachteten Sachverhalts und Übersendung der amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigungen der beanstandeten Tiere zu bitten, Sorge dafür zu tragen, daß die Kontrolle der zur Ausfuhr in die Bundesrepublik Deutschland kommenden Rinder intensiviert und derartige Vorfälle künftig vermieden werden. Vom französischen Landwirtschaftsministerium ist mir bestätigt worden, daß der Angelegenheit mit aller Sorgfalt nachgegangen und die erbetene verstärkte Kontrolle angeordnet werde. 13318* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Oktober 1975 Nachdem die Zahl der Beanstandungen französischer Schlachtrinder während der ersten drei Monate dieses Jahres offenbar geringer geworden war, stieg sie jedoch seit April 1975 wieder an. Dies führte zu erneuten Vorstellungen beim französischen Landwirtschaftsministerium, zuletzt am 17. September 1975; darauf steht eine Antwort noch aus. Ich werde jedoch nunmehr, nachdem die zur zugesagten Abstellung der beanstandeten Vorkommnisse einzuräumende Frist ohne Erfolg abgelaufen ist, erneut und nachdrücklich an das französische Landwirtschaftsministerium herantreten und geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der geforderten Gesundheitsgarantien verlangen. Zur Frage, ob es sich bei den die Tiere begleitenden Gesundheitsbescheinigungen um „falsche Atteste" handelt, darf ich auf folgendes hinweisen: Mit der Gesundheitsbescheinigung wird bestätigt, daß das Tier aus einem „amtlich anerkannt tuberkulosefreien Rinderbestand" stammt, wobei die für die amtliche Anerkennung eines Rinderbestandes vorgeschriebenen Kriterien EWG-einheitlich in der eingangs genannten Richtlinie normiert sind. Die Grundlage dieses Verfahrens ist eine biologische Diagnosemethode (Tuberkulinreaktion), der eine natürliche Fehlerquote von ± 5 % anhaftet. Diese Fehlerquote bezieht sich auf Einzeltieruntersuchungen und rechtfertigt nicht Tuberkulosefeststellungen in so großer Zahl bei Herkunft der Tiere aus ständig zu kontrollierenden, amtlich anerkannten tuberkulosefreien Rinderbeständen. Gleichwohl möchte ich nicht unterstellen, daß es sich hierbei um bewußte Falschzertifizierungen handelt, sondern die Ursache für die notwendig gewordenen Beanstandungen in mangelnden Kontrollverfahren liegt. Sofern meine Bemühungen beim französischen Landwirtschaftsministerium wider Erwarten keinen Erfolg haben und die Anstände bei der Einfuhr französischer Schlachtrinder sich fortsetzen sollten, wird eine Beratung im Ständigen Veterinärausschuß der EG-Kommission in Brüssel mit dem Ziel einer Einleitung geeigneter Kontrollmaßnahmen vorgesehen werden müssen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Fragen B 52 und 53) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die von der Deutschen Bundespost geplante Zentralisierung des Verwaltungsdienstes vom Postamt Metzingen zum Postamt Reutlingen nicht nur keine Kostenersparnis, sondern eher — wenn als Folge dieser Zentralisierung des Verwaltungsdienstes in absehbarer Zeit auch weite Teile des Betriebsdienstes nach Reutlingen verlegt werden sollten — eine Verschlechterung der Postversorgung und eine weitere Verteuerung des Betriebsablaufs nach sich ziehen würde, da das Ermstal verkehrsgeographisch nur über Metzingen versorgt werden kann? Wäre es statt dessen zum Vorteil der Postverwaltung und Postbenutzer und im Interesse von Kostenersparnissen nicht sinnvoller, den Leitabschnitt 7418 Metzingen in den freien Leitbereich 743 umzuwandeln und entsprechend den Vorschlägen des Bezirkspersonalrats bei der OPD Tübingen ein Postamt Metzingen-Münsingen zu schaffen? Zu Frage B 52: Die von der Deutschen Bundespost geplante Zusammenfassung interner Verwaltungsaufgaben der Postämter 7418 Metzingen und 7420 Münsingen beim Postamt 7410 Reutlingen wird zu einem wirkungsvolleren und kostengünstigeren Aufgabenvollzug führen. Eine Verlagerung von Betriebsaufgaben als Folge dieser Verwaltungszentralisierung kommt grundsätzlich nicht in Betracht. Eine unmittelbare Versorgung des jetzigen Leitabschnitts 7418 Metzingen von 7410 Reutlingen aus muß aus betrieblichen Gründen ausgeschlossen werden. Zu Frage B 53: Die Umwandlung des Leitabschnitts 7418 Metzingen in einen Leitbereich ist eingehend geprüft worden. Nach den vorliegenden Untersuchungen brächte sie weder für die Postkunden noch für die Deutsche Bundespost irgendwelche Vorteile. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4069 Frage B 54) : Trifft es zu, daß die Postämter Wangen i. A. und Leutkirch aufgehoben und einem einzigen Postamt für den ganzen Landkreis in Ravensburg eingegliedert werden sollen, und welche Vorteile für die Bürgernähe dieser jeden Bürger berührenden Massenverwaltung erblickt die Bundesregierung in einer solchen Maßnahme? Die Aufgaben der internen Verwaltung der Postämter 7988 Wangen und 797 Leutkirch sollen beim Postamt 798 Ravensburg zusammengefaßt werden. Durch die Straffung des Verwaltungsdienstes ändern sich die für die Postkunden und die Wirtschaft bedeutsamen Betriebseinrichtungen und das Angebot an Dienstleistungen nicht. Die bewährte Bürgernähe und der Kundendienst der Postämter Wangen und Leutkirch bleiben also erhalten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jürgen W. Möllemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion stellt zum Antrag der CDU/CSU fest, daß sich die berufliche Tätigkeit von Funktionsträgern der Gewerkschaften auch im Bereich der Bundesverwaltung im Rahmen der durch die Gesetze und Verordnungen auferlegten Bindungen zu halten hat. Es dürfen ihnen jedoch wegen dieser ihrer Tätigkeit ebenfalls keine Nachteile erwachsen.
    Der von der Opposition im Zusammenhang mit ihrem Antrag betreffend gesetzmäßige Behandlung der Personalangelegenheiten in der Bundesverwaltung angezogene § 6 der Vereinbarung der Deutschen Bundespost mit der Deutschen Postgewerkschaft räumt den Organen der Deutschen Postgewerkschaft — so auch diese selbst im angesprochenen Briefwechsel - ein Erörterungsrecht, aber kein Entscheidungsrecht ein. Diese Regelung soll keine Bevorzugung mit sich bringen, sondern vielmehr eine Benachteiligung eines Funktionsträgers wegen seiner entsprechenden Betätigung vermeiden. Im übrigen gibt die Überweisung an den Innenausschuß Gelegenheit, dort die einzelnen vorliegenden Stellungnahmen zu erörtern.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär Baum.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerhart Rudolf Baum


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat am 3. Juli 1975 in der schon zitierten Antwort auf die Kleine Anfrage der Opposition ihre Position unmißverständlich dargelegt. Daraus geht schon hervor, Herr Kollege Pfeffermann, daß geltendes Recht nicht auf der Strecke geblieben ist. Die Bundesregierung steht auf dem Boden des Gesetzes, nämlich auf dem Boden von § 26 und § 27 des Bundesbeamtengesetzes. In § 26 heißt es, daß der Beamte, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, innerhalb des Dienstbereiches des Dienstherrn versetzt werden kann, wenn ein dienstliches Bedürfnis besteht. In § 27 heißt es ebenso eindeutig:
    Der Beamte kann, wenn ein dienstliches Bedürfnis besteht, ... an eine andere Dienststelle abgeordnet werden.
    Das gleiche gilt für Umsetzungen. Damit ist der Grundsatz festgelegt, daß das dienstliche Bedürfnis stets und uneingeschränkt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften dem Dienstherrn die Möglichkeit der Versetzung und Abordnung eröffnen muß. Der in § 26 Abs. 1 enthaltene Zusatz „soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist" macht deutlich, daß der Gesetzgeber die Notwendigkeit, Ausnahmen von dem Grundsatz der Dispositionsbefugnis des Dienstherrn zu schaffen, nicht verkannt hat und bereit war, ihr Rechnung zu tragen, jedoch nur auf Grund gesetzlicher Ausnahmevorschriften. Diese Bestimmung ist bezeichnend für die starke Bedeutung, die der Gesetzgeber dem Grundsatz der Dispositionsbefugnis des Dienstherrn beigemessen hat und die diesem Grundsatz zur Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit der öffentlichen Verwaltung auch beigemessen werden muß. Das Funktionieren einer jeden Verwaltung setzt voraus, daß die zur Verfügung stehenden Dienstkräfte bestmöglich eingesetzt werden können; und dies bedingt eine möglichst weitgehende Dispositionsbefugnis des Dienstherrn. Sie dient der Funktions- und Leistungsfähigkeit der Verwaltung und liegt daher unmittelbar im Interesse der Allgemeinheit.
    Die Steuerungsmittel der Versetzung und Abordnung von Beamten sind in diesem Zusammenhang seit jeher notwendige und anerkannte gesetzlich verankerte Rechtsinstitute. Sie sind dem Beamtenverhältnis immanent und dienen insbesondere dazu, den Beamten entsprechend der grundsätzlichen Pflicht des Dienstherrn so einzusetzen, daß zwischen den Anforderungen der Amtsstelle und der Eignung des Inhabers weitgehende Übereinstimmung besteht. Die Dispositionsbefugnis ist außerdem zwingend notwendig im Hinblick auf die in letzter Konsequenz der Regierung bzw. dem jeweiligen Ressortminister obliegende politische Verantwortung für die Gesetz- und Ordnungsmäßigkeit des ihm übertragenen Verwaltungsbereichs dem Parlament gegenüber.
    Zu den Regierungsaufgaben, die wegen ihrer politischen Tragweite nicht generell der Regierungsverantwortung entzogen werden dürfen, gehören im heutigen Verwaltungsstaat ebenfalls Entscheidungen über personelle Angelegenheiten der Beamten. Dazu gehören auch diese Entscheidungen, zu denen wir heute Stellung zu nehmen haben. Die Frage ist nur, ob diese Grundsätze verletzt worden sind, Herr Kollege Pfeffermann.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Das wäre schon eine ganze Menge!)

    — Die Bundesregierung — ich wiederhole das — ist der Meinung, daß dies nicht der Fall ist. Sie hat das in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zum Ausdruck gebracht, indem sie gesagt hat:
    § 6 ... sollte dieses Benachteiligungsverbot hinsichtlich der Versetzung und länger dauernden Abordnung oder Umsetzung dahin gehend konkretisieren, daß der Deutschen Postgewerkschaft ein Erörterungsrecht in bezug auf die Frage eröffnet sein sollte, ob eine Personalmaßnahme entgegen § 5 der Vereinbarung wegen der Tätigkeit oder Eigenschaft als Funktionsträger ergriffen worden sei. Im Hinblick darauf, daß spätere Äußerungen der Deutschen Postgewerkschaft darauf schließen lassen, daß die Deutsche Postgewerkschaft dieser Vorschrift der Vereinbarung einseitig eine andere, weitergehende Auslegung zuteil werden läßt, die



    Parl. Staatssekretär Baum
    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift aufkommen lassen, wird der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen als der verantwortliche Ressortminister eine Klärung dieses Dissens mit dem Ziel einer verfassungskonformen Auslegung herbeiführen.
    Das ist inzwischen geschehen, und das werden wir dann im Ausschuß im einzelnen erörtern.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Dazu haben Sie auch Veranlassung!)

    Damit ist klargestellt — jede andere Auslegung wäre unzutreffend —, daß die Dispositionsbefugnis des Dienstvorgesetzten nicht eingeschränkt werden darf und sich damit auch eine Bevorzugung einer gewerkschaftlichen Gruppe verbietet.
    In der Antwort auf die Kleine Anfrage hat die Bundesregierung diese Position im letzten Satz unterstrichen. Ich wiederhole das auch noch einmal an dieser Stelle:
    Die Verwaltung
    — so hat die Bundesregierung gesagt —
    ist bei der Auswahl der von Versetzungen oder Abordnungen Betroffenen an die Mitsprache einer Gewerkschaft oder anderer außenstehender Stellen nicht gebunden.
    Für die Vermutung der Opposition, die Sie, Herr Kollege Pfeffermann, soeben noch einmal geäußert haben, geltendes Recht sei verletzt oder es bestehe die Gefahr, daß es künftig verletzt werden könnte, sieht die Bundesregierung daher keinen Raum.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)