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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 191. Sitzung Bonn, Freitag, den 3. Oktober 1975 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 13287 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 13287 B Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung von Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter — Drucksache 7/4066 — Jahn (Marburg) SPD . . . . . . . . . 13288 D Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Sozialgesetzbuch — Allgemeiner Teil — Drucksache 7/4067 — Pfeifer CDU/CSU 13289 A Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe —Drucksache 7/4068 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 13290 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. September 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malta zur Vermeidung der Doppelbesteuerung — Drucksache 7/3735 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/4061 — 13291 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Stahlberg, Löher, Frau Tübler, Biehle, Ernesti, Werner, Dr. Kraske und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes — Drucksache 7/3775 — Stahlberg CDU/CSU . . . . . . . . 13291 C Gansel SPD 13292 A Möllemann FDP 13292 D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Fristverlängerung für Antragstellung) — Drucksache 7/3794 — Müller (Berlin) CDU/CSU 13293 B Glombig SPD 13294 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Oktober 1975 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres — Drucksache 7/4002 — Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . . . 13295 A Frau Schroeder (Detmold) CDU/CSU . . 13295 D Frau Eilers (Bielefeld) SPD 13296 D Frau Lüdemann FDP 13297 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern — Drucksache 7/4059 — . . . . 13298 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Kroll-Schlüter, Rollmann, Frau Stommel, Burger, Frau Schleicher, Orgaß, Sauer (Salzgitter), Braun, Wohlrabe, Freiherr von Fircks und der Fraktion der CDU/CSU betr. Novellierung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit — Drucksache 7/3663 — Kroll-Schlüter CDU/CSU . . . . . . . 13298 D Hauck SPD 13299 D Frau Lüdemann FDP . . . . . . . . 13300 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Vogel (Ennepetal), Dr. Miltner, Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Dollinger, Pfeffermann und der Fraktion der CDU/CSU betr. gesetzmäßige Behandlung der Personalangelegenheiten in der Bundesverwaltung — Drucksache 7/3926 — Pfeffermann CDU/CSU . . . . 13301 C, 13305 D Pensky SPD 13302 C Möllemann FDP . . . . . . . . . . 13303 A Baum, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . 13303 B Haar, Parl. Staatssekretär BMV/BMP . . . 13304 B Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . 13306 A, 13307 B Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . . 13307 A Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1974 — Einzelplan 20 — Drucksache 7/4018 — . . . . 13308 B Beratung des Berichts und des Antrags des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1975, hier: Einzelplan 12 (Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr) — Drucksachen 7/3406, 7/4039 — Müller (Nordenham) SPD 13308 C Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 23 02 Tit. 896 01 — Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zum Indusbecken-Entwicklungsfonds — Drucksachen 7/3619, 7/4040 — 13308 C Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung erlassenen Neunundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — Drucksachen 7/3880, 7/4049 — 13308 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 10/75 — Zollkontingente für Walzdraht und Elektrobleche — 2. Halbjahr 1975) — Drucksachen 7/3992, 7/4050 — . . 13308 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 6/75 — Besondere Zollsätze gegenüber Israel — EGKS) zu der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 7/75 — Besondere Zollsätze gegenüber den AKP-Staaten und den ÜLG — EGKS) zu der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 8/75 — Zollpräferenzen 1975 gegenüber Entwicklungsländern — EGKS) — Drucksachen 7/3937, 7/3962, 7/3984, 7/4051 — 13309 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Israel (Jahr 1976) Verordnung (EWG) des Rates zur Fortsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Israel (1976) Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Oktober 1975 III Verordnung (EWG) des Rates über einen Briefwechsel betreffend Artikel 9 des Protokolls Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel über die Einfuhr von Tomatenmark mit Herkunft aus Israel in die Gemeinschaft Verordnung (EWG) des Rates über einen Briefwechsel betreffend Artikel 9 des Protokolls Nr. 1 zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel hinsichtlich der Einfuhr von Fruchtsalaten mit Herkunft aus Israel in die Gemeinschaft Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte in der Arabischen Republik Ägypten raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs (1976) Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle der Tarif nummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Arabischen Republik Ägypten (1976) — Drucksachen 7/3877, 7/3980, 7/3991, 7/3856, 7/3950, 7/4045 — . . . . . 13309 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Aufrechterhaltung der Regelung der Aussetzung der Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Einfuhren in die Bundesrepublik Deutschland von Baumwollgeweben, roh und gebleicht, mit Ursprung in der Bundesrepublik Brasilien Verordnung (EWG) des Rates über die im AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 28. Februar 1975 vorgesehenen Schutzmaßnahmen Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Farben, Anstrichmitteln, Klebstoffen und dergleichen — Drucksachen 7/3829, 7/3832, 7/3929, 7/4046 — 13309 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Aale der Tarifstelle ex 30.01 A II des Gemeinsamen Zolltarifs für 1976 Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 15 Kilogramm oder weniger der Tarifstelle 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs (1976) Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für gefrorenes Rindfleisch der Tarifstelle 02.01 A II a) 2 des Gemeinsamen Zolltarifs (Jahr 1976) Verordnung (EWG) des Rates über die zeitweilige Aussetzung des autonomen Zollsatzes des Gemeinsamen Zolltarifs für Flugsimulatoren des Typs DC 10 „Link-Miles" der Tarifstelle ex 88.05 B Verordnung (EWG) des Rates zur zeitweiligen vollständigen Aussetzung des in der Gemeinschaft in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung anwendbaren Zollsatzes für die Einfuhr von Flugsimulatoren des Typs DC 10 „Link-Miles" der Tarifstelle ex 88.05 B des Gemeinsamen Zolltarifs aus den neuen Mitgliedstaaten Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmtes Sperrholz aus Nadelholz der Tarifnummer ex 44.15 des Gemeinsamen Zolltarifs (1976) Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Zeitungsdruckpapier der Tarifstelle 48.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs (Jahr 1976) Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Grège, weder gedreht noch gezwirnt, der Tarifnummer 50.02 des Gemeinsamen Zolltarifs für 1976 zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Seide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer ex 50.04 des Gemeinsamen Zolltarifs für 1976 zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Gar- IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Oktober 1975 ne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer ex 50.05 des Gemeinsamen Zolltarifs für 1976 Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrosilizium der Tarifstelle 73.02 C des Gemeinsamen Zolltarifs über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrosiliziummangan der Tarifstelle 73.02 D des Gemeinsamen Zolltarifs über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrochrom, mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,10 Gewichtshundertteilen oder weniger und an Chrom von mehr als 30 bis 90 Gewichtshundertteilen (hochraffiniertes Ferrochrom) der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Rohblei, anderes als Werkblei, der Tarifstelle 78.01 A II des Gemeinsamen Zolltarifs zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Rohzink der Tarifstelle 79.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Kolophonium einschließlich „Brais résineux", der Tarifstelle 38.08 A des Gemeinsamen Zolltarifs für 1976 — Drucksachen 7/3810, 7/3910, 7/3953, 7/3818, 7/3875, 7/3876, 7/3954, 7/3940, 7/3949, 7/3971, 7/4047 — 13309 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) zu den von der Bunderegierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Sherry-Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1976) über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Malaga-Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1976) über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für das Jahr 1976 für synthetische und künstliche Spinnfasern der Tarifnummer 56.04 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für das Jahr 1976 für Oberbekleidung der Tarifnummer 60.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für das Jahr 1976 für Oberbekleidung für Männer und Knaben der Tarifnummer 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta Verordnung (EWG) des Rates zur vollständigen Aussetzung der Zollsätze für bestimmte industrielle Waren mit Ursprung in Malta (1976) Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Haselnüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne äußere Schalen oder enthäutet, der Tarifstelle ex 08.05 G des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Türkei Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Textilerzeugnisse der Tarifnummern 55.05 und 55.09 sowie der Tarifstelle ex 58.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs mit Herkunft aus der Türkei (für das Jahr 1976) Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung und Verwaltung eines präferentiellen Gemeinschaftsplafonds für bestimmte in der Türkei raffinierte Erdölerzeugnisse und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren dieser Erzeugnisse Verordnung (EWG) des Rates zur vollständigen oder teilweisen Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei (1976) Verordnung (EWG) des Rates zur vierten Verlängerung der Verordnungen (EWG) Nr. 2313/71 und 2833/71 über die zeitweilige teilweise Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für Wein mit Ursprung in und Herkunft aus Algerien, Marokko, Tunesien und der Türkei — Druck- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Oktober 1975 V sachen 7/3857, 7/3908, 7/3909, 7/3831, 7/3956, 7/3958, 7/3995, 7/3855, 7/3921, 7/3943, 7/3955, 7/3990, 7/4048 — . . . . . . . 13310 C Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 6/66/Euratom, 121/66/EWG — Drucksachen 7/3427, 7/4053 — . . . . . . . . 13311 C Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden — Drucksachen 7/3834, 7/4054 — . . . . 13311 D Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in Italien dienstlich verwendet werden — Drucksachen 7/3835, 7/4055 — 13311 D Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Bericht der Kommission an den Rat betreffend die mit dem Generalsekretariat des Europarates aufgenommenen Unterhandlungen mit dem Ziel, den Entwurf dieses Übereinkommens in dem Sinne zu ändern, daß die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft sich neben den Mitgliedstaaten an diesem Übereinkommen beteiligen kann Vorschlag der EG-Kommission für einen Beschluß des Rates zum Abschluß dieses Übereinkommens — Drucksachen 7/3182, 7/4062 — 13312 A Nächste Sitzung 13312 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13313* A Anlage 2 Gründe für die Nichtübernahme der Leitung einer Delegation deutscher Agrarjournalisten nach Spanien durch Staatssekretär Rohr vom BMELF MdlAnfr A29 26.09.75 Drs 07/4069 Niegel CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 13313* D Anlage 3 Äußerung von Bundesminister Ertl über die Vergabe von Ämtern in CDU/CSU-regierten Ländern; Warten von Bundestagsabgeordneten auf die Beantwortung ihrer Schreiben durch die Bundesministerien MdlAnfr A30 26.09.75 Drs 07/4069 Biehle CDU/CSU MdlAnfr A31 26.09.75 Drs 07/4069 Biehle CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 13314* .A Anlage 4 Umorganisation der Oberpostdirektion Braunschweig MdlAnfr A61 26.09.75 Drs 07/4069 Dr.-Ing. Oetting SPD MdlAnfr A62 26.09.75 Drs 07/4069 Dr.-Ing. Oetting SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 13314* C Anlage 5 Spar- und Rationalisierungsmaßnahmen bei den Postämtern des mittelbadischen Raumes; Konzentration der Postverwaltung in Baden-Baden aus den Postämtern Bühl, Gaggenau und Rastatt MdlAnfr A63 26.09.75 Drs 07/4069 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B55 26.09.75 Drs 7/4069 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . .13315* A Anlage 6 Durchführung des Programms zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen bezüglich der Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden im Land Niedersachsen MdlAnfr A64 26.09.75 Drs 07/4069 Nordlohne CDU/CSU MdlAnfr A65 26.09.75 Drs 07/4069 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 13315* C VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Oktober 1975 Anlage 7 Meldung der FAZ vom 24. September 1975 über das Sonderbaufinanzierungsprogramm der Bundesregierung MdlAnfr A66 26.09.75 Drs 07/4069 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 13315* D Anlage 8 Entwicklung der Kartoffelerzeuger- und -verbraucherpreise in den EG-Ländern SchrAnfr B14 26.09.75 Drs 07/4069 Geldner FDP SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 13316* A Anlage 9 Einfuhr tuberkulös verseuchten Rindfleischs aus Frankreich SchrAnfr B15 26.09.75 Drs 07/4069 Dr. Bardens SPD SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . . 13317* B Anlage 10 Zentralisierung des Verwaltungsdienstes vom Postamt Metzingen zum Postamt Reutlingen SchrAnfr B52 26.09.75 Drs 07/4069 Pfeifer CDU/CSU SchrAnfr B53 26.09.75 Drs 07/4069 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 13318* B Anlage 11 Eingliederung der Postämter Wangen i. A. und Leutkirch in das Postamt Ravensburg SchrAnfr B54 26.09.75 Drs 07/4069 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 13318* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Oktober 1975 13287 191. Sitzung Bonn, den 3. Oktober 1975 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 189. Sitzung, linke Spalte, Zeile 26 und Seite 13 235 A, Zeile 21 ist statt „Jaunich (CDU/CSU)" zu lesen: „Jaunich (SPD)". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. Abelein 3. 10. Dr. Achenbach 3. 10. Adams * 3. 10. Dr. Ahrens ** 3. 10. Dr. Aigner * 3. 10. Alber " 3. 10. von Alten-Nordheim 3. 10. Amrehn ** 3. 10. Dr. Arndt (Hamburg) 3. 10. Dr. Artzinger * 3. 10. Augstein 3. 10. Baier 3. 10. Behrendt * 3. 10. Blumenfeld 23. 10. Frau von Bothmer ** 3. 10. Braun 3. 10. Büchner (Speyer) ** 3. 10. Prof. Dr. Burgbacher 3. 10. Christ 3. 10. Dr. Corterier * 3. 10. van Delden 3. 10. Dr. Dollinger 3. 10. Dr. Dregger 3. 10. Entrup 3. 10. Prof. Dr. Erhard 3. 10. Dr. Enders ** 3. 10. Dr. Eppler 3. 10. Ey 3. 10. Fellermaier * 3. 10. Flämig * 3. 10. Frehsee * 3. 10. Dr. Früh * 3. 10. Dr. Fuchs 3. 10. Dr. Geßner ** 3. 10. Gerlach (Emsland) * 3. 10. Dr. Gölter ** 3. 10. Graaff 3. 10. Haase (Fürth) ** 3. 10. Handlos 3. 10. Hoffie 3. 10. Dr. Holtz ** 3. 10. Immer (Altenkirchen) 3. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 3. 10. Junker 3. 10. Kater 3. 10. Dr. Kempfler ** *** 3. 10. Dr. h. c. Kiesinger 3. 10. Dr. Klepsch ** 3. 10. Dr. Kliesing ** 3. 10. Dr. Köhler 17. 10. Dr. Kreile 3. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 3. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich Lagershausen ** 3. 10. Lange * 3. 10. Lemmrich ** 3. 10. Lenzer ** 3. 10. Prof. Dr. Lohmar 3. 10. Lücker ' 3. 10. Lutz 3. 10. Marquardt ** *** 3. 10. Dr. Marx 3. 10. Mattick ** 3. 10. Memmel * 3. 10. Dr. Mende ** 3. 10. Mertes (Stuttgart) 3. 10. Müller (Mülheim) * 3. 10. Dr. Müller (München) ** 3. 10. Mursch (Soltau-Harburg) * 3. 10. Frau Dr. Neumeister 3. 10. Frau Dr. Orth * 3. 10. Pawelczyk ** 3. 10. Pieroth 3. 10. Dr. Prassler 3. 10. Richter ** 3. 10. Frau Dr. Riede 3. 10. Russe 3. 10. Dr. Schäuble ** 3. 10. Prof. Dr. Schellenberg 3. 10. Schirmer 3. 10. Schmidt (Kempten) 3. 10. Schmidt (München) * 3. 10. Schmidt (Wattenscheid) 3. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 3. 10. Dr. Schwencke ** 3. 10. Dr. Schwörer * 3. 10. Sieglerschmidt ** 3. 10. Spilker 3. 10. Spranger 3. 10. Springorum * 3. 10. Dr. Starke (Franken) * 3. 10. Graf Stauffenberg 3. 10. Dr. Stavenhagen 3. 10. Dr. Stienen 3. 10. Strauß 3. 10. Suck' 3. 10. Sund 3. 10. Frau Tübler 3. 10. Vahlberg 3. 10. Dr. Vohrer ** 3. 10. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 24. 10. Dr. Freiherr von Weizsäcker 3. 10. Wende ** 3. 10. Frau Dr. Wex 3. 10. Dr. Wörner 3. 10. Frau Dr. Wolf ** 3. 10. Wolfram (Recklinghausen) 3. 10. von Wrangel 3. 10. Anlage 2 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Frage A 29) : 13314* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Oktober 1975 Welche überzeugenden Gründe lagen vor, daß Staatssekretär Rohr vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die fest zugesagte Leitung einer Delegation deutscher Agrarjournalisten nach Spanien nicht übernahm und auch keinen Vertreter aus seinem Ministerium benannte? Ich schätze das Bayerische Landwirtschaftliche Wochenblatt zwar im allgemeinen sehr; aber nicht jeder Artikel ist so fundiert, daß er sich ungeprüft für die Fragestunde eignet. Herr Rohr konnte deshalb nicht mitreisen — das ging übrigens schon aus dem Besuchsprogramm hervor, das den Journalisten zugeschickt worden war — weil er an den in diesen Zeitraum fallenden Haushaltsberatungen teilnehmen mußte. Ebenso zeitlich konkurrierend wurde eine Sondersitzung des Agrarministerrates kurzfristig anberaumt. Die Frage eines besonderen Vertreters stellte sich nicht, weil der Leiter der Presse- und Informationsstelle meines Hauses in diesem Falle einer Journalistenreise wohl der geeignete Vertreter war. Anlage 3 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Fragen A 30 und 31) : Teilt die Bundesregierung die von Bundesminister Ertl verkündete Auffassung (Fränkisches Volksblatt, Würzburg, 25. Oktober 1974), daß in CDU/CSU-regierten Ländern Ämter nicht nach Können, sondern nach Parteigunst vergeben werden, und ist sie dazu bereit, Namen und Länder als Beweis jetzt zu nennen? Soll es bei der Bundesregierung nach dem Beispiel von Bundesminister Ertl zur Praxis werden, daß auf Schreiben von Abgeordneten mit der Bitte um Auskunft trotz dreifacher Mahnung über einen Zeitraum von 10 Monaten keine Antworten erteilt werden? Selbstverständlich stehe ich nicht an, mich von Kollege zu Kollegen dafür zu entschuldigen, daß Sie auf einen Brief vom November 1974 trotz Anmahnung erst im Rahmen der heutigen Fragestunde von mir Antwort erhalten. Gleichzeitig versichere ich Ihnen, daß ich mich immer darum bemüht habe und darum bemühen werde, auf sachbezogene Fragen von Kolleginnen und Kollegen, die die Zuständigkeit meines Ressorts berühren, so ausführlich und so bald als möglich zu antworten. Dieses Prinzip gilt für alle Mitglieder der Bundesregierung. Zur Sache: Sie können von der Bundesregierung nicht erwarten, daß sie zu Wahlkampfanzeigen oder Wahlkampfaussagen von einzelnen politischen Parteien oder deren Gliederungen Stellung nimmt. Ich will Ihnen aber gerne persönlich und als Landesvorsitzender der Bayerischen F. D. P. antworten: Zunächst einmal findet sich in der Wahlkampfanzeige der Bayerischen F. D. P., für die Sie als Quelle das „Fränkische Volksblatt" vom 25. Oktober 1974 anführen, nicht ein einziges Mal das Wort „CDU" oder der Begriff „CDU-regiertes Bundesland". Ich kann daher dazu im Sinne Ihrer Aufforderung weder einen Namen noch ein Bundesland nennen. Was also die allein auf das CSU-regierte Bundesland Bayern bezogene Passage anbelangt — und dies ist es wohl, was in der Wahlanzeige Ihr Mißfallen erregt hat —, so muß ich Ihnen folgendes sagen: Diese Passage stimmt absolut mit der Forderung des Landesvorsitzenden der Christlich-Sozialen Union in Bayern, Dr. h. c. Franz Josef Strauß, überein, der lt. „Passauer Neue Presse" vom 1. 12. 1973 dem Redakteur und Kommentator dieser Zeitung wörtlich erklärt hat: „Die Verquickung von Politik und Pfründen muß ein Ende nehmen!" Diese Aussage wurde und wird von mir um so ernster genommen, als sie niemals ein Dementi erfahren hat. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Oetting (SPD) (Drucksache 7/4069 Fragen A 61 und 62) : Da die von der Deutschen Bundespost beabsichtigte Fusion der Oberpostdirektionen Braunschweig und Hannover teurer ist als die Auflösung der Oberpostdirektion Braunschweig, diese aber nach dem Gutachten des Bundespostministeriums über die regionale Neuordnung der mittleren betrieblichen Lenkungsstufe mehr als 15 Jahre braucht, um sich zu amortisieren, frage ich die Bundesregierung, warum sie nicht darauf hinwirkt, daß die aktuell sparsamste Lösung gewählt wird, nämlich die Erhaltung der Oberpostdirektion Braunschweig? Nachdem ich erfahren habe, daß am 25. Juni 1975 im Bundespostministerium ein Gespräch über die Umorganisation der Oberpostdirektion Braunschweig zwischen Vertretern der Stadt Braunschweig — mit dem Oberbürgermeister an der Spitze — und Vertretern des Bundespostministeriums stattgefunden hat, frage ich die Bundesregierung, zu welchem Ergebnis dieses Gespräch geführt hat, und welche Erkenntnisse die Deutsche Bundespost aus diesem Gespräch gewonnen hat? Zu Frage A 61: Es trifft nicht zu, daß die von der Deutschen Bundespost beabsichtigte Fusion der Oberpostdirektionen Braunschweig und Hannover teurer ist als eine Auflösung der Oberpostdirektion Braunschweig. Eine vollständige Auflösung der Oberpostdirektion Braunschweig hätte u. a. so viele kostenwirksame Personalumsetzungen zur Folge, daß mit einer Amortisation dieser Umstellungsausgaben erst nach sehr langer Zeit zu rechnen wäre. Durch das Belassen zahlreicher in sich geschlossener Organisationseinheiten der künftig vereinigten Oberpostdirektion Hannover/Braunschweig am Standort Braunschweig werden insbesondere die kostenwirksamen Personalumsetzungen auf die geringstmögliche Zahl reduziert, so daß die Amortisationszeit der Umstellungsausgaben rd. 1 Jahr beträgt. Zu Frage A 62: In dem Gespräch zwischen Vertretern der Stadt Braunschweig und Vertretern des Bundesministeriums wurden die Vertreter der Stadt über die im Zusammenhang mit der regionalen Neuordnung vorgesehenen Maßnahmen informiert. Insbesondere wurden die Anstrengungen der Deutschen Bundespost verdeutlicht, durch Belassen bzw. Umschichten von Aufgaben, die nicht unbedingt am Sitz der Spitze einer Direktion wahrgenommen werden müssen, in Braunschweig zahlreiche Arbeitsplätze zu erhalten. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Breitag, den 3. Oktober 1975 13315* Als Ergebnis dieses Gespräches konnte festgehalten werden, daß die Deutsche Bundespost alle Anstrengungen unternimmt, die Belange der Stadt Braunschweig zu berücksichtigen. Da im übrigen auch derartige Gespräche vertraulichen Charakter haben, muß ich um Ihr Verständnis bitten, wenn ich keine weiteren Einzelheiten vortrage. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche und Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/4069 Fragen A 63 und B 55) : Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, welche Spar- und Rationalisierungsmaßnahmen bei den Postämtern des mittelbadischen Raumes von seiten der Oberpostdirektion Freiburg ins Auge gefaßt sind? Trifft es zu, daß eine Konzentration der Verwaltung in Baden-Baden aus den Postämtern Bühl, Gaggenau und Rastatt geplant ist, oder sind auch andere Alternativen mit Baden-Baden und Rastatt als Verwaltungsstellen in die Überlegungen einbezogen? Im mittelbadischen Raum soll der Leitbereich 759 Achern aus betrieblichen Gründen in den Leitbereich 76 einbezogen werden. Es ist daher geplant, die internen Verwaltungsaufgaben der Postämter 759 Achern, 763 Lahr und 764 Kehl beim Postamt Offenburg zusammenzufassen. Es trifft zu, daß beim Postamt Baden-Baden eine Konzentration der internen Verwaltung der Postämter Bühl, Gaggenau und Rastatt geplant ist. Eingehende Untersuchungen im gesamten Bundesgebiet haben ergeben, daß die Zentralisierung von Verwaltungsaufgaben wirtschaftlicher ist als eine Aufteilung auf kleinere Verwaltungseinheiten. Die Deutsche Bundespost ist deshalb bemüht, jeweils die größtmögliche Konzentration von Verwaltungsaufgaben zu realisieren. Für eine Konzentration der Verwaltungsaufgaben in Baden-Baden sprechen folgende Gründe: 1. Der Verwaltungsvollzug für die betroffenen Amtsbereiche ist optimal. 2. Für das Personal entstehen keine unzumutbaren Härten. 3. Es handelt sich um einen verkehrsmäßig gut erschlossenen Raum. 4. Die Verwaltungszentralisierung ist ohne zusätzliche — lediglich für Verwaltungszwecke notwendige — Baumaßnahmen zu verwirklichen. Die Alternative. dem Postamt Baden-Baden nur das Postamt Bühl und dem Postamt Rastatt das Postamt Gaggenau zu unterstellen, erbringt nach den Ergebnissen der durchgeführten Untersuchungen insgesamt geringere Vorteile. Über Einzelergebnisse, die einer eingehenden Erläuterung bedürfen, bin ich gerne bereit, Sie persönlich zu informieren. Bei dieser Gelegenheit möchte ich nochmals betonen, daß es sich bei diesen organisatorischen Maßnahmen um die wirtschaftlichere Wahrnehmung verwaltungsinterner Aufgaben handelt. Der Kundendienst der Deutschen Bundespost in den betroffenen Amtsbereichen wird in keiner Weise berührt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Fragen A 64 und 65) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß das Land Niedersachsen aus dem am heutigen Tag im Bundestag verabschiedeten Programm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen bezüglich der Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden die aus früherer Zeit vorliegenden rund 6 300 Zuschußanträge für etwa 30 000 Projekte den nunmehr bei den Kreditinstituten eingereichten und von dort weitergeleiteten Anträgen vorzieht und damit die zur Verfügung stehenden Bundes- und Landesmittel praktisch aufbraucht? Widerspricht dieses Verfahren nicht den zwischen dem Bund und den jeweiligen Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen über dieses Sonderprogramm, in dem eine Entscheidung über die vorgelegten Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs nicht betreffen wird und damit die überwiegende Anzahl von Antragstellern leer ausgehen wird? Für die Durchführung auch des Sonderprogramms zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden sind die Länder zuständig. Soweit der Bundesregierung bekannt ist, trifft es zu, daß dem Land Niedersachsen noch etwa 6 000 Anträge aus dem gemeinsamen Bund-Länder-Programm vorlagen, die bisher nicht bedient werden konnten. Soweit der Bundesregierung weiter bekannt ist, sind diese Anträge vor Anlaufen des Sonderprogramms an die Antragsteller zurückgesandt worden, so daß die Bewerber die Möglichkeit erhielten, im Hinblick auf die Verwaltungsvereinbarung formgerechte Anträge neu zu stellen. Der Bundesregierung ist jedoch nicht bekannt, daß die Vereinbarung über das Antragsverfahren, d. h. die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs bei dem Leitinstitut zu berücksichtigen, vom Land Niedersachsen nicht eingehalten worden ist. Ich habe jedoch Ihre Mündliche Anfrage zum Anlaß genommen, den Niedersächsischen Sozialminister um Aufklärung zu bitten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4069 Frage A 66) : Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 24. September 1975 zu, das Sonderbaufinanzierungsprogramm der Bundesregierung sei als ein Fall nicht funktionierender staatlicher Investitionslenkung bezeichnet worden, und das Kreditgewerbe sei infolge des angewandten „Windhundverfahrens„, fehlender verbindlicher Richtlinien und nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellter Formulare in ein Chaos geraten, und zu welchen Schlußfolgerungen gibt dies der Bundesregierung Anlaß? Ziel des Sonderprogramms war es, kurzfristig realisierbare Nachfragen nach Leistung des Baugewerbes anzuregen. Dementsprechend hat die Bundesregierung alles getan, eine möglichst schnelle und reibungslose Durchführung des Sonderprogramms „Wohnungsmodernisierung" zu garantieren. Dieses Ziel war nur im Wege des sog. Windhundverfahrens zu erreichen. Nach dem Beschluß des Bundeskabinetts vorn 27. August 1975 sind alle Maßnahmen, das Bau-Investitionsprogramm des Bundes und der Länder in Gang zu setzen, in ständiger Verbindung und Abstimmung mit den Ländern und den Spitzenverbänden des Kreditgewerbes getroffen worden. Die Antragsformulare sind von den Spitzenverbänden in einer gemeinsamen Sitzung - unter beratender Teilnahme von Vertretern des Bundes und der Länder einheitlich entworfen worden. Durch die Beteiligung aller Spitzenverbände des Kreditgewerbes an dem gemeinsamen Entwurf des Antragsformulares wurde sichergestellt, daß alle Institutsgruppen zu gleicher Zeit dieselben Informationen erhielten. Durch die stets gleichzeitige Information und die gemeinsame Erarbeitung des Antragsformulares waren dementsprechend für alle Institutsgruppen gleiche Startbedingungen gewährleistet. Faktische Unterschiede in der Schnelligkeit sind nicht auf das Verfahren selbst, sondern auf die unterschiedlich schnelle Reaktion der einzelnen Institutsgruppen zurückzuführen. Die Konditionen des Sonderprogramms führten, zusammen mit dem gewählten Verfahren, zu einer außerordentlich schnellen und starken Nachfrage. Das aber war ausdrückliches Ziel des Sonderprogramms. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/4069 Frage B 14) : Wie haben sich - nach Ansicht der Bundesregierung - die Kartoffelerzeuger- und Verbraucherpreise in den letzten Jahren bei uns und in der EG entwickelt, und worauf sind die immer wieder zu beobachtenden sehr starken Preisschwankungen zurückzuführen? Sowohl ,die Anbaufläche von Kartoffeln als auch der Nahrungsverbrauch an Kartoffeln sind seit Jahren in der Bundesrepublik Deutschland und in der EG tendenziell rückläufig. Die starken Preisschwankungen von Jahr zu Jahr, wie sie aus Tabellen 1 und 2 ersichtlich werden, sind daher in erster Linie ertragsbedingt in Abhängigkeit von den jeweiligen Witterungsbedingungen. Außerdem wird der Marktverlauf sehr stark durch den Beginn und Umfang des Frühkartoffelgeschäftes beeinflußt. Treffen beispielsweise relativ hohe Frühkartollellieferungen aus südlicheren Ländern auf eine noch ausreichende Marktversorgung mit alterntiger Ware, so kommt es zu einem deutlichen Preiseinbruch (1974). Andererseits läßt eine niedrige inländische Ernte verbunden mit rückläufigem Angebot ausländischer Kartoffeln die Erzeugerpreise wieder stark anziehen (Sommer und Herbst 1975). Darüber hinaus ist aber auch der Einfluß von Qualität und Lagerfähigkeit der Kartoffel auf die Preisbildung nicht zu unterschätzen. Der Anbau von sehr ertragreichen, aber weniger schmackhaften Kartoffeln wirkt sich beim Absatz oft negativ aus und beeinträchtigt auch die Preisentwicklung bei qualitativ besseren Sorten. Ertrags- und damit Ernteschwankungen lassen sich zwar in begrenztem Umfang durch übergebietliche Warenströme auffangen; doch wirken sich hier Verzehrsgewohnheiten nicht selte hinderlich aus. Tabelle 1 30. 9. 1975 Entwicklung der Erzeugerpreise für Speisekartoffeln in EG-Mitgliedstaaten Kalenderjahr Bundesrepublik Frankreich Italien Niederlande Belgien Großbritannien Irland Dänemark Deutschland Landeswährung je 100 kg 1) 1970 17,57 24,84 4 353 21,36 237,08 1,92 2,64 56,23 1971 11,65 12,99 3 201 9,66 89,44 1,44 1,99 19,58 1972 15,41 18,19 4 533 15,20 185,50 1,68 2,81 30,09 1973 18,68 31,54 7 512 26,30 303,00 1,94 3,64 48,67 1974 14,77 28,10 7 602 14,10 160,50 2,21 2,89 46,93 1975 1. Halbj. 12,76 22,47 2) 8 308 13,04 3) 129,00 4) 2,70 3) 4,79 30,96 3) Veränderungen in % gegen Vorjahr 1970 + 3,8 +35,6 + 6,9 +25,9 + 36,7 + 9,1 +20,5 +88,4 1971 -33,7 -47,7 -26,5 -54,8 - 62,3 -25,0 -24,6 -65,2 1972 +32,3 +40,0 +41,6 +57,3 + 107,4 + 16,7 +41,2 +53,7 1973 +21,2 +73,4 +65,7 +73,0 + 63,3 +15,5 +29,5 +61,7 1974 -29,9 -10,9 + 1,2 -46,4 - 47,0 + 13,9 -20,6 - 3,6 1975 1. Halbj. -23,8 -17,9 2) + 19,2 - 5,2 3) - 26,5 4) +36,4 3) +82,1 -46,3 3) 1) o. MwSt. 2) Januar-April 3) Januar-Mai 4) Januar-März Quelle: SAEG Tabelle 2 30. 9. 1975 Verbraucherpreise für Speisekartoffeln in EG-Mitgliedstaaten Kalenderjahr Bundesrepublik Frankreich Italien Niederlande Belgien Großbritannien Irland Dänemark Deutsch- land (Pence) I Landeswährung je kg 1970 0,51 0,49 108 0,42 1) 4,8 4,7 1,18 1) 1971 0,41 0,38 96 0,29 1) 4,2 3,8 0,86 1972 0,48 0,51 113 4,9 5,6 0,97 1) 1973 0,62 0,65 162 5,3 7,2 1,38 1) 1974 0,47 0,71 173 6,2 6,4 1,47 1975 1. Halbj. 0,59 0,73 182 2) 7,7 1,32 2) Veränderungen in 0/o gegen Vorjahr 1970 + 10,9 + 4,3 + 9,1 + 35,5 + 17,1 + 17,5 + 37,2 1971 - 19,6 - 22,4 - 11,1 - 31,0 - 12,5 - 19,1 - 27,1 1972 + 17,1 + 34,2 + 17,7 + 16,7 + 47,4 + 12,8 1973 + 29,2 + 27,5 + 43,4 + 8,2 + 28,6 + 42,3 1974 -24,2 + 9,2 + 6,8 + 17,0 -11,1 + 6,5 1975 1. Halbj. + 5,4 + 5,8 +13,0 2) +40,0 -16,5 2) 1) Durchschnitt aus weniger als 12 Monaten 2) Januar-April Quelle: Statistisches Bundesamt Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Bardens (SPD) (Drucksache 7/4069 Frage B 15) : Treffen Presseberichte zu, daß in letzter Zeit vermehrt tuberkulös verseuchtes Rindfleisch aus Frankreich in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt wurde, und in einer Reihe von Fällen dieses Fleisch mit falschen Attesten versehen war, und was wird die Bundesregierung gegebenenfalls unternehmen, um diese Mißstände für die Zukunft abzustellen? Mir sind Pressemeldungen über eine vermehrte Feststellung von Tuberkulose bei aus Frankreich eingeführten lebenden Schlachtrindern bekanntgeworden, nicht aber über entsprechende Beobachtungen bei eingeführtem Rindfleisch. Ich darf annehmen, daß sich Ihre Frage auf diese Schlachtvieheinfuhren bezieht und darf dazu ausführen: Die notwendige Sicherstellung der Verhütung einer Einfuhr tuberkulosekranker Rinder und Schweine ist grundsätzlich in der mit der Richtlinie des Rates vom 26. Juni 1974 zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen (ABl. der EG Nr. 121/1964 S. 1977), zuletzt geändert durch Richtlinie des Rates vom 15. Juli 1974 (ABl. der EG Nr. L 202 S. 36), getroffenen Regelung zu sehen, nach der jeder Mitgliedstaat verpflichtet ist, dafür Sorge zu tragen, daß aus seinem Hoheitsgebiet in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats nur Rinder und Schweine versandt werden, die den in dieser Richtlinie niedergelegten Gesundheitsbedingungen entsprechen. Im Rahmen dieser Gesundheitsbedingungen sind auch Kriterien festgelegt worden, nach denen die, Herkunft von Schlachtrindern und -schweinen aus „amtlich anerkannt tuberkulosefreien Beständen" nachgewiesen sein muß. Gleichwohl trifft zu, daß in letzter Zeit - etwa seit einem Jahr - bei der Einfuhr von Schlachtrindern aus Frankreich in vermehrtem Umfang Tuberkulose festgestellt wurde. Bereits im Dezember 1974 habe ich entsprechende Berichte des Ministeriums des Innern Rheinland-Pfalz zum Anlaß genommen, den Leiter des französischen Veterinärdienstes unter Darstellung des beobachteten Sachverhalts und Übersendung der amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigungen der beanstandeten Tiere zu bitten, Sorge dafür zu tragen, daß die Kontrolle der zur Ausfuhr in die Bundesrepublik Deutschland kommenden Rinder intensiviert und derartige Vorfälle künftig vermieden werden. Vom französischen Landwirtschaftsministerium ist mir bestätigt worden, daß der Angelegenheit mit aller Sorgfalt nachgegangen und die erbetene verstärkte Kontrolle angeordnet werde. 13318* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Oktober 1975 Nachdem die Zahl der Beanstandungen französischer Schlachtrinder während der ersten drei Monate dieses Jahres offenbar geringer geworden war, stieg sie jedoch seit April 1975 wieder an. Dies führte zu erneuten Vorstellungen beim französischen Landwirtschaftsministerium, zuletzt am 17. September 1975; darauf steht eine Antwort noch aus. Ich werde jedoch nunmehr, nachdem die zur zugesagten Abstellung der beanstandeten Vorkommnisse einzuräumende Frist ohne Erfolg abgelaufen ist, erneut und nachdrücklich an das französische Landwirtschaftsministerium herantreten und geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der geforderten Gesundheitsgarantien verlangen. Zur Frage, ob es sich bei den die Tiere begleitenden Gesundheitsbescheinigungen um „falsche Atteste" handelt, darf ich auf folgendes hinweisen: Mit der Gesundheitsbescheinigung wird bestätigt, daß das Tier aus einem „amtlich anerkannt tuberkulosefreien Rinderbestand" stammt, wobei die für die amtliche Anerkennung eines Rinderbestandes vorgeschriebenen Kriterien EWG-einheitlich in der eingangs genannten Richtlinie normiert sind. Die Grundlage dieses Verfahrens ist eine biologische Diagnosemethode (Tuberkulinreaktion), der eine natürliche Fehlerquote von ± 5 % anhaftet. Diese Fehlerquote bezieht sich auf Einzeltieruntersuchungen und rechtfertigt nicht Tuberkulosefeststellungen in so großer Zahl bei Herkunft der Tiere aus ständig zu kontrollierenden, amtlich anerkannten tuberkulosefreien Rinderbeständen. Gleichwohl möchte ich nicht unterstellen, daß es sich hierbei um bewußte Falschzertifizierungen handelt, sondern die Ursache für die notwendig gewordenen Beanstandungen in mangelnden Kontrollverfahren liegt. Sofern meine Bemühungen beim französischen Landwirtschaftsministerium wider Erwarten keinen Erfolg haben und die Anstände bei der Einfuhr französischer Schlachtrinder sich fortsetzen sollten, wird eine Beratung im Ständigen Veterinärausschuß der EG-Kommission in Brüssel mit dem Ziel einer Einleitung geeigneter Kontrollmaßnahmen vorgesehen werden müssen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Fragen B 52 und 53) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die von der Deutschen Bundespost geplante Zentralisierung des Verwaltungsdienstes vom Postamt Metzingen zum Postamt Reutlingen nicht nur keine Kostenersparnis, sondern eher — wenn als Folge dieser Zentralisierung des Verwaltungsdienstes in absehbarer Zeit auch weite Teile des Betriebsdienstes nach Reutlingen verlegt werden sollten — eine Verschlechterung der Postversorgung und eine weitere Verteuerung des Betriebsablaufs nach sich ziehen würde, da das Ermstal verkehrsgeographisch nur über Metzingen versorgt werden kann? Wäre es statt dessen zum Vorteil der Postverwaltung und Postbenutzer und im Interesse von Kostenersparnissen nicht sinnvoller, den Leitabschnitt 7418 Metzingen in den freien Leitbereich 743 umzuwandeln und entsprechend den Vorschlägen des Bezirkspersonalrats bei der OPD Tübingen ein Postamt Metzingen-Münsingen zu schaffen? Zu Frage B 52: Die von der Deutschen Bundespost geplante Zusammenfassung interner Verwaltungsaufgaben der Postämter 7418 Metzingen und 7420 Münsingen beim Postamt 7410 Reutlingen wird zu einem wirkungsvolleren und kostengünstigeren Aufgabenvollzug führen. Eine Verlagerung von Betriebsaufgaben als Folge dieser Verwaltungszentralisierung kommt grundsätzlich nicht in Betracht. Eine unmittelbare Versorgung des jetzigen Leitabschnitts 7418 Metzingen von 7410 Reutlingen aus muß aus betrieblichen Gründen ausgeschlossen werden. Zu Frage B 53: Die Umwandlung des Leitabschnitts 7418 Metzingen in einen Leitbereich ist eingehend geprüft worden. Nach den vorliegenden Untersuchungen brächte sie weder für die Postkunden noch für die Deutsche Bundespost irgendwelche Vorteile. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4069 Frage B 54) : Trifft es zu, daß die Postämter Wangen i. A. und Leutkirch aufgehoben und einem einzigen Postamt für den ganzen Landkreis in Ravensburg eingegliedert werden sollen, und welche Vorteile für die Bürgernähe dieser jeden Bürger berührenden Massenverwaltung erblickt die Bundesregierung in einer solchen Maßnahme? Die Aufgaben der internen Verwaltung der Postämter 7988 Wangen und 797 Leutkirch sollen beim Postamt 798 Ravensburg zusammengefaßt werden. Durch die Straffung des Verwaltungsdienstes ändern sich die für die Postkunden und die Wirtschaft bedeutsamen Betriebseinrichtungen und das Angebot an Dienstleistungen nicht. Die bewährte Bürgernähe und der Kundendienst der Postämter Wangen und Leutkirch bleiben also erhalten.
Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes — Drucksache 7/3730 —, der in der 182. Sitzung des Deutschen Bundestages dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — federführend — und dem Verteidigungsausschuß, dem Innenausschuß und dem Haushaltsausschuß — mitberatend — überwiesen wurde, dem Haushaltsausschuß auch gemäß § 96 der Geschäftsordnung zugewiesen werden.
Weiter ist interfraktionell vereinbart worden, dem Hause vorzuschlagen, den Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes in der Fassung des Ausschußantrags — Drucksache 7/3998 — dem Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen.
Ist das Haus mit diesen Vorschlägen einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 25. September 1975 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachfolgenden, bereits verkündeten Vorlagen keine Bedenken erhoben hat:
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 213/67/EWG zur Festsetzung des Verzeichnisses der repräsentativen Märkte für den Schweinefleischsektor in der Gemeinschaft
— Drucksache 7/3801 —
Verordnung des Rates zur Festsetzung des Betrages der Beihilfe für die Erzeugung von Hartweizen für das Wirtschaftsjahr 1975/1976
— Drucksache 7/3811 —
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Ni. 229/73 hinsichtlich der Beitrittsausgleichsbeträge und deren Koeffizienten für Getreide
— Drucksache 7/3814 — Verordnung (EWG) des Rates
zur Festsetzung der Hauptinterventionsorte für Ölsaaten und der dort geltenden abgeleiteten Interventionspreise für das Wirtschaftsjahr 1975/1976
zur Festsetzung der monatlichen Zuschläge zum Richtpreis und zum Interventionspreis für Ölsaaten für das Wirtschaftsjahr 1975/1976
— Drucksache 7/3817 —
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des Schwellenpreises für Olivenöl für das Wirtschaftsjahr 1975/76
— Drucksache 7/3930 — Verordnung (EWG) des Rates
zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2511/69 über Sondermaßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Zitrusfrüchten der Gemeinschaft
zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2601/69 über Sondermaßnahmen zur Förderung der Verarbeitung bestimmter Apfelsinensorten
zur Änderung der Verordnung (EWG) 1035/72 des Rates vom 18. Mai 1972 über eine gemeinsame Marktordnung für Obst und Gemüse
zur Festsetzung des Mindestpreises und des besonderen Mindestpreises für Tomatenkonzentrate
— Drucksache 7/3936 —
zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 267/75 und der Verordnung (EWG) Nr. 1036/75 über die Destillation von Tafelwein
— Drucksache 7/3941 —
Mitteilung des Rates über eine Sofortnahrungsmittelhilfe an Guinea Bissau und die Kapverdischen Inseln sowie
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Lieferung von Magermilchpulver als Nahrungsmittelhilfe an Guinea Bissau und die Kapverdischen Inseln im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 3236/74 des Rates
— Drucksache 7/3974 —
Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung für das Weinwirtschaftsjahr 1975/76 des von den Interventionsstellen zu zahlenden Preises für Alkohol, der ihnen im Rahmen der Verpflichtung zur Destillation der Nebenerzeugnisse der Weinbereitung geliefert wird, und des dabei vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, zu übernehmenden Höchstanteils.
Verordnung (EWG) des Rates über allgemeine Regeln für die Sonderdestillation von Tafelwein nach Artikel 33 a der Verordnung (EWG) Nr. 816/70.
Verordnung (EWG) des Rates
— über die Gewährung von Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Magermilchpulver
— zur Festlegung einer besonderen Maßnahme für den Absatz von Magermilchpulver aus öffentlicher Lagerhaltung zur Ausfuhr in Form von Mischfutter
— zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 155/75 über den Verkauf von Magermilchpulver aus öffentlicher Lagerhaltung für die Lieferung nach Entwicklungsländern
— über die Festlegung der Grundregeln betreffend die ausschließliche Verwendung von Milchfett und Milcheiweiß
— über den Ausschluß bestimmter Milcherzeugnisse vom aktiven Veredelungsverkehr.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 18. September 1975 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachfolgenden, bereits verkündeten Vorlagen keine Bedenken erhoben hat!
Verordnung (EWG) des Rates über die zeitweilige Aussetzung von autonomen Zollsätzen des Gemeinsamen Zolltarifs für einige landwirtschaftliche Waren
— Drucksache 7/3588 —
Verordnung des Rates über die Einfuhr frischer Zitronen mit Ursprung in Israel
— Drucksache 7/3697 —
Verordnung des Rates zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 3042/74 über die zolltarifliche Behandlung bestimmter Erzeugnisse, die zur Verwendung beim Bau, bei der Instandhaltung und der Instandsetzung von Luftfahrzeugen bestimmt sind
— Drucksache 7/3699 —



Vizepräsident Dr. Jaeger
Verordnung des Rates betreffend die Übergangsregelung für
den Handel mit den mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft assoziierten überseeischen Ländern und Gebieten
— Drucksache 7/3700 —Verordnung (EWG) des Rates über die vorweggenommene Anwendung einiger den Warenverkehr betreffender Bestimmungen des AKP-EWG-Abkommens von Lomé sowie
Entwurf eines Beschlusses der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Eröffnung von Zollpräferenzen für EGKS-Erzeugnisse mit Ursprung in den AKP-Staaten
— Drucksache 7/3705 —
Entwurf Beschluß des Assoziationsrats über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zur Anwendung der Art. 7 und 8 des Assoziierungsabkommens EWG-Griechenland und
Entwurf Beschluß des Assoziationsrats über die Anwendung von Art. 8 des Assoziierungsabkommens im Rahmen des Warenverkehrs zwischen den neuen Mitgliedstaaten und Griechenland und
Vorschlag für eine Verordnung des Rates (EWG) zur Durchführung der Vorschrift über den Warenverkehr im Rahmen der Assoziation zwischen der EWG und Griechenland, die im Hinblick auf die Ausdehnung der Assoziation auf die neuen Mitgliedstaaten erlassen wurden
— Drucksache 7/3711 —
Verordnung des Rates betreffend die im Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dein Staat Israel vorgesehenen Schutzmaßnahmen
— Drucksache 7/3725 —
Verordnung des Rates über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Siehe Mitteilung der Kommission an den Rat über die Beziehungen zwischen der EWG und den ÜLG)
— Drucksache 7/3726 —
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif
— Drucksache 7/3727 —
Verordnung (EWG) des Rates über eine Ausnahme von der Begriffsbestimmung für „Ursprungserzeugnisse" mit Rücksicht auf die besondere Lage von Mauritius bei einigen Erzeugnissen der Textilindustrie
— Drucksache 7/3928 —
Verordnung des Rates über die Einfuhrregelung für bestimmte Textilerzeugnisse mit Ursprung in Taiwan
— Drucksache 7/3788
Verordnung des Rates zur Aufrechterhaltung der Genehmigungspflicht für die Einfuhren von synthetischen Socken mit Ursprung in der Republik Korea in die Bundesrepublik Deutschland und die Länder des Benelux
— Drucksache 7/3789 —
Verordnung (EWG) des Rates über die Erhöhung der Beträge der Gemeinschaftszollkontingente, die durch Verordnung (EWG) Nr. 3110/74 für das Jahr 1975 für bestimmte Gewebe und bestimmten Samt und Plüsch, aus Seide oder Baumwolle, auf Handwebstühlen hergestellt, eröffnet worden sind, sowie zur Änderung der Liste von Spinnstoffwaren, die zu diesen Kontingenten zugelassen sind
— Drucksache 7/3790 —
Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Veredelungsarbeiten an bestimmten Spinnstoffen im passiven Veredelungsverkehr der Gemeinschaft
— Drucksache 7/3812 -
Verordnung des Rates zur Aufrechterhaltung der Genehmigungspflicht für die Einfuhren von synthetischen Socken mit Ursprung in Taiwan in die Bundesrepublik Deutschland und die Länder des Benelux
— Drucksache 7/3830 —
Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung (EWG) Nr. 1267/69 zur Festlegung der Sonderbestimmungen, die bei der Einfuhr von unter die Verordnung (EWG) Nr. 1059/69 fallenden Waren aus Griechenland in die Gemeinschaft anwendbar sind
— Drucksache 7/3854 — Verordnung des Rates
über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines autonomen Gemeinschaftszollkontingents für Ferrosilizium der Tarifstelle 73.02 C des Gemeinsamen Zolltarifs für das Jahr 1975
über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines autonomen Gemeinschaftszollkontingents für Ferrosiliziummangan der Tarifstelle 73.02 D des Gemeinsamen Zolltarifs für das Jahr 1975
über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines autonomen Gemeinschaftszollkontingents für Ferrochrom mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,10 Gewichtshundertteilen oder weniger und an Chrom von mehr als 30 bis 90 Gewichtshundertteilen (hochraffiniertes Ferrochrom) der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs für das Jahr 1975
über die Erhöhung des mit Verordnung (EWG) Nr. 195/75 vom 22. Januar 1975 eröffneten Gemeinschaftszollkontingents für Ferrochrom mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 4 Gewichtshundertteilen oder mehr der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs für das Jahr 1975
— Drucksache 7/3887
Verordnung des Rates zur Aufrechterhaltung der Genehmigungspflicht für die Einfuhren von Handschuhen aus Gewirken mit Ursprung in der Republik Korea nach Frankreich
— Drucksache 7/3933 —
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der in Artikel 3 des Protokolls Nr. 8 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der portugiesischen Republik vorgesehenen Zollsenkung
— Drucksache 7/3966 —
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des Zeitpunktes für das Inkrafttreten der Zollsenkungen, die für einige landwirtschaftliche Erzeugnisse in den Artikeln 8 und 9 des Protokolls Nr. 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel vorgesehen sind
— Drucksache 7/3942 —
Entwurf eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Osterreich zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und Griechenland und der Türkei andererseits beim Weiterversand von Waren aus Österreich und

(sterreich — Drucksache 7/3694 Ich komme damit zu Punkt 3 der Tagesordnung: Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes — Drucksache 7/4066 — Berichterstatter: Abgeordneter Jahn Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Jahn Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundestag hat am 19. Juni 1975 den Entwurf des Gesetzes zur Änderung von Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter verabschiedet. Dieses Gesetz sieht für Richter, die ständig mit der Leitung eines Amtsgerichts, Arbeitsgerichts oder Sozialgerichts betraut und nicht zum Präsidenten ernannt sind, die Amtsbezeichnung „Aufsichtführender Richter" vor. Der Bundesrat hat in seiner 422. Sitzung am 11. Juli 1975 beschlossen, den Vermittlungsausschuß anzurufen. Er ist der Auffassung, die Amtsbezeichnung müsse sich nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts unverkürzt im dienstlichen und im außerdienstlichen Verkehr führen, insbesondere in der Anrede verwenden lassen, und meint, dafür sei die Bezeichnung „Direktor" angemessener und geeigneter. Der Vermittlungsausschuß hat sich diese Auffassung zu eigen gemacht. Er beabsichtigt nicht, die Diskussion um die Richteramtsbezeichnungen zu verlängern, und schlägt vor, die Bezeichnung „Direktor" in die gesetzliche Regelung aufzunehmen. Ich bitte, den Vorschlägen des Vermittlungsausschusses zuzustimmen. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich nehme an, wir können über den Vorschlag des Vermittlungsausschusses als Ganzen abstimmen. — Auch hier erhebt sich kein Widerspruch. Wer dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Ich sehe keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen. Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf: Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes Das Wort als Berichterstatter hat der Herr Abgeordnete Pfeifer. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Juli 1975 beschlossen, zu dem vom Bundestag am 19. Juni 1975 verabschiedeten Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches aus insgesamt acht Gründen den Vermittlungsausschuß anzurufen. In seiner Sitzung vom 25. September 1975 hat der Vermittlungsausschuß beschlossen, folgende sechs Änderungen des Gesetzesbeschlusses des Bundestages vorzuschlagen. Erstens. Bundestag und Bundesrat haben sich im Interesse des ratsuchenden Bürgers übereinstimmend für eine Intensivierung der Aufklärungs-, Beratungsund Auskunftstätigkeit in der Sozialverwaltung ausgesprochen. Eine entsprechende Verpflichtung der Leistungsträger ist in den §§ 13 bis 15 des Gesetzes enthalten. Der Bundestag wollte darüber hinaus ausdrücklich eine gesetzliche Pflicht der Leistungsträger zur schriftlichen Bestätigung einer mündlichen Beratung oder Auskunft verankern. Der Bundesrat hat demgegenüber eingewendet, dies führe zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand mit zur Zeit noch nicht überschaubaren Kostenwirkungen auf die sozialen Leistungsträger und damit auch auf die Haushalte der Länder. Die ursprünglich auch im Regierungsentwurf vorgesehene mündliche Beratung und Auskunftserteilung trage den Bedürfnissen der ratsuchenden Bürger in ausreichender Weise Rechnung. Der Vermittlungsausschuß hat dieses Anrufungsbegehren des Bundesrates aufgenommen und schlägt in Art. I des Gesetzes die Streichung der §§ 14 Abs. 2 und 15 Abs. 4 vor. Zweitens. Der Bundestag ging bei seinem Gesetzesbeschluß davon aus, daß der einzelne Bürger oft gar nicht übersehen kann, welche Sozialleistungen für ihn in Betracht kommen und an welche Leistungsträger er sich wenden muß. Damit er, wenn er Sozialleistungen in Anspruch nehmen will oder muß, bei seinem Auskunftsbegehren nun nicht von einer Stelle an die andere verwiesen wird, was, wie wir z. B. aus unseren Abgeordnetensprechstunden wissen, ja nicht selten der Fall ist, beschloß der Bundestag, daß ortsnahe und mit der Vielseitigkeit der Sozialbereiche vertraute Stellen zur Auskunftserteilung über alle sozialen Angelegenheiten dieses Gesetzes verpflichtet sein sollen. Unter anderem wurden deshalb die Kreise und die kreisfreien Städte ausdrücklich zur Auskunftserteilung verpflichtet. Darüber hinaus sollen die Landesregierungen bestimmen können, daß auch die Gemeinden für die Auskunftserteilung zuständig sind, sofern sie über die dafür erforderlichen Einrichtungen verfügen. Der Bundesrat hat diesem grundsätzlichen Anliegen des Bundestages nicht widersprochen, möchte aber, daß es dem Landesrecht überlassen bleibt, welche Stelle im einzelnen zur Auskunftserteilung verpflichtet wird. Die Länder streben im Zuge der funktionalen Verwaltungsreform ohnehin die Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf ortsnahe Behörden und damit, wie in diesem Gesetz gewollt, eine ortsnahe Beratung des Bürgers an. Dies würde aber möglicherweise beeinträchtigt, wenn die für die Auskunftserteilung zuständigen Verwaltungsstufen für alle Länder bundesgesetzlich festgelegt würden. Diesen Überlegungen des Bundesrates hat der Vermittlungsausschuß in seinem Vorschlag zu Art. I § 15 Abs. 1 Rechnung getragen. Drittens. Der Bundestag hat beschlossen, daß sich die gemäß § 12 des Gesetzes für die Sozialleistungen zuständigen Leistungsträger auf der einen Seite und die gemeinnützigen und freien Einrichtungen und Organisationen auf der anderen Seite in einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit wirksam ergänzen sollen. Der Bundesrat war der Ansicht, dieser bloße Verweis auf die Zusammenarbeit werde der Bedeutung nicht gerecht, welche die freien Träger im gesamten Sozialbereich haben. Der Bundesrat hat deshalb in Art. I des Gesetzes eine Formulierung des § 17 Abs. 3 vorgeschlagen, wonach die Leistungsträger bei der Ausführung der sozialen Leistungen mit den freien Trägern zusammenarbeiten sollen und dabei deren Selbständigkeit in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben zu achten haben. Diese Zusammenarbeit soll darauf gerichtet sein, daß sich die Tätigkeit beider zum Wohle des Leistungsempfängers wirksam ergänzt. Der Vermittlungsausschuß schlägt vor, diesem Begehren des Bundesrates in einer modifizierten Form, wie es in Ziffer 3 des Antrags des Vermittlungsausschusses enthalten ist, entgegenzukommen. Viertens. In Art. I des Gesetzes schlägt der Vermittlungsausschuß eine Änderung von § 18 Abs. 2 vor. Diese Änderung hat eine notwendige Anpassung des Gesetzes an den Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages zum Dritten Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zum Inhalt. Fünftens. Zwischen Bundestag und Bundesrat war von Beginn der Gesetzesberatungen an umstritten, ob rückständige soziale Geldleistungen verzinst werden sollen. Der Bundestag hatte eine Verzinsung mit einem Zinssatz von 6 °/o vorgeschlagen, dies vor allem im Hinblick darauf, daß soziale Geldleistungen Pfeifer häufig die Lebensgrundlage des Leistungsberechtigten darstellen und dieser häufig zur Auflösung von Ersparnissen, zu Einschränkungen in der Lebensführung und dergleichen gezwungen ist, wenn Sozialleistungen verspätet gezahlt werden. Wegen der damit verbundenen Verwaltungsmehrbelastungen und Mehrausgaben sowie wegen der Gefahr einer präjudiziellen Wirkung für andere Bereiche hat der Bundesrat die Einführung der Verzinsung abgelehnt und die Streichung der entsprechenden Gesetzesbestimmungen verlangt. Dem ist der Vermittlungsausschuß nicht gefolgt. Er hat aber die Herabsetzung des Zinssatzes von 6 % auf 4 % und die Verschiebung des Inkrafttretens dieser Veränderungsbestimmungen auf den 1. Januar 1978 vorgeschlagen. Die diesbezüglichen Änderungen des Gesetzesbeschlusses des Bundestages sind in den Ziffern 5 und 7 des Antrags des Vermittlungsausschusses enthalten. Sechstens. In Art. 1 § 56 des Gesetzes ist vorgesehen, daß fällige Ansprüche auf laufende Geldleistungen beim Tode des Berechtigten in Abweichung vom Erbrecht, jedoch in Übereinstimmung mit den Vorschriften des geltenden Rechts nacheinander dem Ehegatten, den Kindern und den Eltern des Berechtigten zustehen, wenn diese mit dem Berechtigten zur Zeit seines Todes in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben oder von ihm wesentlich unterhalten worden sind. Dies hat darin seinen Grund, daß es in aller Regel nicht nur die Lebensführung des Leistungsberechtigten, sondern auch die seiner Familienangehörigen, die mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben, beeinträchtigt, wenn Ansprüche auf laufende Geldleistungen nicht rechtzeitig erfüllt werden. Der Bundesrat hat darauf hingewiesen, daß auf Grund der bisherigen Rechtslage in mehreren Sozialgesetzen ein gleiches Recht auf Sonderrechtsnachfolge auch die Haushaltsführerin gehabt hat. Dies wurde im Gesetzesbeschluß des Bundestages in der Absicht gestrichen, die Durchbrechung des Erbrechts, die diese Sonderrechtsnachfolge zum Nachteil des Erben bedeutet, auf die oben genannten drei begrenzten Fälle zu beschränken. Der Bundesrat wollte demgegenüber die bestehende Rechtslage, die der Gesetzgeber zum Beispiel in der Unfallversicherung erst 1963 eingeführt hatte, erhalten und sie nicht wenige Jahre, nachdem sie geschaffen wurde, schon wieder ersatzlos streichen, zumal sich diese Regelung bewährt hat. Der Vermittlungsausschuß schlägt vor, dem Bundesrat zu folgen, allerdings mit der Maßgabe, daß im Zuge der Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht nur die Haushaltsführerin, sondern auch der Haushaltsführer erwähnt und im übrigen in Abs. 4 eine gesetzliche Definition dieses Begriffes vorgenommen wird. Meine Damen und Herren, so weit der Antrag des Vermittlungsausschusses. Der Vermittlungsausschuß hat gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen, daß im Bundestag gemeinsam über die vorgeschlagenen Änderungen abzustimmen ist. Ich bitte, dem Antrag des Vermittlungsausschusses zuzustimmen. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird hierzu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Es soll, wie Sie soeben gehört haben, gemeinsam abgestimmt werden. Wer dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen. Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf: Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes — Drucksache 7/4068 — Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Schäfer Als Berichterstatter hat das Wort der Abgeordnete Dr. Schäfer Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens des Vermittlungsausschusses habe ich zu dieser Vorlage folgendes vorzutragen. Der Bundesrat hat in seiner 422. Sitzung am 11. Juli 1975 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 5. Juni 1975 verabschiedeten Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Das Anrufungsbegehren bezog sich auf drei Punkte. a)

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    Rede von Gerhard Jahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)