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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 188. Sitzung Bonn, Freitag, den 26. September 1975 Inhalt: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1975 (Nachtragshaushaltsgesetz 1975) — Drucksache 7/4001 —, Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses — Drucksache 7/4060 — Dr. von Bülow SPD . . . . . . . . . 13195 B Dr. Althammer CDU/CSU 13198 B Kirst FDP 13203 D Dr. Apel, Bundesminister BMF . . . . 13207 D Leicht CDU/CSU 13212 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 13214 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13215*A Anlage 2 Schwierigkeiten der Gutachterausschüsse bei Grundstücksbewertungen nach dem Städtebauförderungsgesetz; Deckung der Sanierungskosten aus dem Aufkommen aus den sanierungsbedingten Werterhöhungen; Veräußerung der Grundstücke im Rahmen der Reprivatisierung nach § 25 des Städtebauförderungsgesetzes zu einem unter dem Neuordnungswert liegenden Preis MdlAnfr A59 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A60 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 13215*D Anlage 3 Antragsformulare für Zuschüsse aus dem Regierungsprogramm zur Bausparzwischenfinanzierung und Wohnungsmodernisierung MdlAnfr A61 19.09.75 Drs 07/4038 Schmidhuber CDU/CSU MdlAnfr A62 1.9.09.75 Drs 07/4038 Schmidhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 13216* C Anlage 4 Priorität eines Steuerbeamtenausbildungsgesetzes SchrAnfr B13 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B14 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 13217* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. September 1975 13195 188. Sitzung Bonn, den 26. September 1975 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 26. 9. Adams * 26. 9. Dr. Aigner * 26. 9. Alber 26. 9. Dr. Artzinger* 26. 9. Dr. Bangemann * 26. 9. Dr. Bayerl * 26. 9. Dr. Becher 26. 9. Behrendt * 26. 9. Biechele 26. 9. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 26. 9. Dr. von Bismarck 26. 9. Dr. Böger 26. ab 9. 10.00 Uhr Dr. Burgbacher * 26. 9. Prof. Dr. Carstens (Fehmarn) 26. 9. Dr. Corterier 26. 9. Damm 26. 9. van Delden 26. 9. Dr. Dollinger 26. 9. Dr. Dregger 3. 10. Entrup 26. 9. Dr. Eppler 26. 9. Fellermaier * 26. 9. Frehsee * 26. 9. Dr. Früh * 26. 9. Dr. Fuchs 3. 10. Geldner 26. 9. Gerlach (Emsland) * 26. 9. Graaff 3. 10. Dr. Häfele 26. 9. Härzschel* 26. 9. von Hassel 26. 9. Hoffie 26. 9. Dr. Holtz 26. 9. Dr. Hupka 26. 9. Immer (Altenkirchen) 3. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) ' 3. 10. Dr. Jobst 26. 9. Kater 3. 10. Dr. Kempfler 26. 9. Kern 26. 9. Dr. Klepsch *** 26. 9. Dr. Kliesing 26. 9. Krall * 26. 9. Dr. Kreile 26. 9. Dr. Kunz (Weiden) 26. 9. Kunz (Berlin) 26. 9. Lagershausen 26. 9. Lange 26. 9. Lautenschlager * 26. 9. Lemmrich ** 26. 9. Lücker * 26. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats *** für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Marx 30. 9. Mattick 26. 9. Memmel ' 26. 9. Müller (Bayreuth) 26. 9. Müller (Mülheim) * 26. 9. Dr. Müller-Hermann 26. 9. Mursch (Soltau-Harburg) * 26. 9. Neumann 26. 9. Ollesch 26. 9. Opitz 26. 9. Frau Dr. Orth * 26. 9. Pawelczyk 26. 9. Dr. Prassler 26. 9. Russe 26. 9. Prinz zu Sayn-Wittgenstein 26. 9. Schirmer 3. 10. Schmidt (München) * 26. 9. Dr. Schneider 26. 9. Schröder (Wilhelminenhof) 26. 9. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 26. 9. Schulte (Unna) 26. 9. Dr. Schulz (Berlin) * 26. 9. Dr. Schulze-Vorberg 26. 9. Schwabe * 26. 9. Dr. Schwörer * 26. 9. Seefeld * 26. 9. Sieglerschmidt 26. 9. Solke 26. 9. Springorum * 26. 9. Dr. Starke (Franken) * 26. 9. Graf Stauffenberg 26. 9. Strauß 26. 9. Suck * 26. 9. Vahlberg 26. 9. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 24. 10. Walkhoff * 26. 9. Dr. Wallmann 26. 9. Frau Dr. Walz * 26. 9. Dr. Freiherr von Weizsäcker 30. 9. Wende 26. 9. Dr. Wernitz 26. 9. Dr. Wittmann (München) 26. 9. von Wrangel 30. 9. Wurbs 26. 9. ab 10.00 Uhr Dr. Zimmermann 30. 9. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Fragen A 59 und 60) : In welchem Umfang, mit welchen Ergebnissen und mit welchem Erfolg haben bisher Gutachterausschüsse Grundstücksbewertungen nach dem Städtebauförderungsgesetz durchgeführt, und trifft es zu, daß die Gutachterausschüsse Schwierigkeiten haben, die städtebaulich bedingten Bodenwertsteigerungen von den reinen Verkehrswertermittlungen zu unterscheiden? Kann die Bundesregierung Erfahrungen bestätigen, daß das Aufkommen aus den sanierungsbedingten Werterhöhungen nur zu einem ganz geringfügigen Teil die Sanierungskosten mitab- 13216* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. September 1975 deckt und daß die Gemeinden im Rahmen der Reprivatisierung nach § 25 des Städtebauförderungsgesetzes die Grundstücke nur zu einem Veräußerungspreis veräußern können, der erheblich unter dem nach § 25 Abs. 6 des Städtebauförderungsgesetzes zu fordernden Neuordnungswert liegt? Zu Frage A 59: Die Gutachterausschüsse sind in erheblichem Umfang in die Grundstückswertermittlung nach dem Städtebauförderungsgesetz eingeschaltet. In verschiedenen Ländern ist vorgeschrieben, daß Sanierungen nur gefördert werden, wenn die Grundstückswertermittlung durch den Gutachterausschuß durchgeführt wird. Statistisch ausgewertete Erfahrungen über die Ergebnisse der Wertermittlung der Gutachterausschüsse nach dem Städtebauförderungsgesetz liegen nicht vor. In der Mehrzahl der bekanntgewordenen Gerichtsurteile, in denen über Grundstückswerte zu urteilen war, sind die von den Gutachterausschüssen ermittelten Werte bestätigt worden. Die Ermittlung der Werte nach dem Städtebauförderungsgesetz hat in den größeren Städten keine besonderen Schwierigkeiten gemacht. Dort, wo die Gutachterausschüsse in ihrer Bedeutung unterschätzt wurden, wo von den Ländern die ihnen gegebenen Ermächtigungen nicht ausgeschöpft wurden, aber auch da, wo die räumliche Zuständigkeit der einzelnen Gutachterausschüsse zu klein ist, wo z. B. die Gutachterausschüsse grundsätzlich bei allen, auch bei den kreisangehörigen Gemeinden gebildet wurden, konnte die Tätigkeit der Gutachterausschüsse nicht befriedigen. Dem 15. Bundestagsausschuß ist vor kurzem die Konzeption einer Ergänzung des Siebten Teils des Bundesbaugesetzes zugeleitet worden, durch die die organisatorischen Grundlagen der Wertermittlung verbessert werden sollen. Etwa aufgetretene Schwierigkeiten werden dadurch ausgeräumt werden können. Zu Frage A 60: Diese Frage ist schon im Städtebaubericht 1975 angesprochen worden. Dort ist unter Nummer 149 ausgeführt: Es zeichnet sich ab, daß der Finanzierungsanteil, der durch Ausgleichsbeträge aufgebracht werden kann, zumindest in Zeiten konjunktureller Abschwächung und in Gebieten ohne Wachstumsdruck nicht zu hoch angesetzt werden darf. Die angebliche Faustregel, daß ein Viertel der Kosten der Ordnungsmaßnahmen durch Ausgleichsbeträge gedeckt werden könne, bestätigt sich bisher nicht. Erfahrungen, die eine andere Beurteilung ermöglichen würden, konnten in der Zwischenzeit nicht gemacht werden. Das ist auch darauf zurückzuführen, daß die Verhältnisse sehr unterschiedlich sind. Je nach der Konzeption, die einer Sanierung zugrunde liegt, ergeben sich ganz unterschiedliche Wertsteigerungen. Der Wert nach § 25 Abs. 6 StBauFG ist ein am Markt orientierter Verkehrswert, der deshalb auch von der allgemeinen Entwicklung abhängig ist. Soweit bei Veräußerungen nach § 25 Abs. 6 StBauFG Preise erzielt wurden, die unter denen lagen, mit denen ursprünglich gerechnet werden konnte, ist das nicht auf Mängel der Wertermittlung zurückzuführen, sondern auf die augenblickliche allgemeine Lage auf dem Grundstücksmarkt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Fragen A 61 und 62) : Treffen Zeitungsmeldungen zu, daß die Antragsformulare für Zuschüsse aus dem Regierungsprogramm zur Bausparzwischenfinanzierung und Wohnungsmodernisierung, bei dem die Zuteilung der Mittel nach dem sogenannten „Windhundverfahren" erfolgen soll, nicht bei allen Kreditinstituten zum gleichen Zeitpunkt verfügbar waren und damit die Chancengleichheit der Antragsteller nicht gewahrt war? Beabsichtigt die Bundesregierung, diese Verfahrensmängel — falls sie vorliegen sollten — bei der Zuteilung der Zuschüsse zu berücksichtigen bzw. auszugleichen? Zu Frage A 61: Es trifft zu, daß die Antragsformulare für Zuschüsse aus dem Sonderprogramm zur Wohnungsmodernisierung und Bausparzwischenfinanzierung nicht zum gleichen Zeitpunkt bei allen Kreditinstituten verfügbar waren. Das ist jedoch nicht auf das Verfahren selbst zurückzuführen. Auf der Länderreferentenbesprechung am 3. September wurde Übereinstimmung darüber erzielt, einheitliche Antragsformulare von einer Kommission der Kreditwirtschaft unter Beteiligung eines Landesvertreters erarbeiten zu lassen. In einer Besprechung am 5. September einigte sich diese Kornmission, an der alle Spitzenverbände der Kreditwirtschaft beteiligt waren, über Text und Aufbau der Formulare. Anschließend wurde das Formular vom BMBau zur Drucklegung freigegeben. Dieses Verfahren wurde gewählt, um sich im Interesse einer schnellen Abwicklung der Sonderprogramme des Wettbewerbs der Kreditinstitute untereinander zu bedienen. Durch die stets gleichzeitige Information und die gemeinsame Erarbeitung der Antragsformulare waren für alle Institutsgruppen und deren Kunden gleiche Startchancen gewährleistet. Zu Frage A 62: Verfahrensmängel liegen nicht vor. Die in Zeitungsberichten beschriebenen Schwierigkeiten sind darauf zurückzuführen, daß Kreditinstitute listenmäßige Zuschußmeldungen an die vorgesehenen Leitinstitute der Länder eingesandt haben, die nicht auf formgerechten Anträgen mit den erforderlichen Unterlagen beruhen. Eine mit Zustimmung eines Landes durchgeführte Stichprobe hat dies bestätigt. Einzelne Länder haben inzwischen — einem Fernschreiben des BMBau entsprechend —veranlaßt, daß solche eingesandten Listen an die Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. September 1975 13217* Kreditinstitute zurückgegeben werden. In anderen Ländern werden die Kreditinstitute vom Leitinstitut aufgefordert, innerhalb einer Ausschlußfrist von einer Woche nachträglich eine verbindliche Erklärung darüber abzugeben, welche in den Listen aufgeführten Zuschußanträge allen Anforderungen entsprechen und vom Kreditinstitut ordnungsgemäß geprüft worden sind. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4038 Fragen B 13 und 14) : Trifft es zu, daß die Behandlung des Entwurfs eines Steuerbeamtenausbildungsgesetzes und zwei weiterer Gesetzentwürfe laufbahnrechtlichen Inhalts auf der sogenannten Sternchenliste der Bundesregierung stehen, also zu den Gesetzesvorhaben gehören, die weiterhin zurückgestellt werden sollen? Ist die Bundesregierung nicht auch der Auffassung, daß die Ausbildung der Steuerbeamten besonders hohen Rang hat, weil immer mehr die Steuergesetze als wirtschafts- und konjunkturpolitische Instrumente eingesetzt werden, was zu einem rascheren Wechsel der gesetzlichen Bestimmungen als in anderen Bereichen der Staatsverwaltung führt und damit große Kenntnisse von Gesetzen und wirtschaftlichen Zusammenhängen voraussetzt, die nur durch eine qualifizierte Ausbildung vermittelt werden können? Zu Frage B 13: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß im Blick auf die angespannte Haushaltslage in Bund, Ländern und Gemeinden Gesetzesvorhaben besonders streng auf ihre Ausgabenwirksamkeit geprüft werden müssen. Dies gilt auch für die von Ihnen angesprochenen Gesetzesentwürfe. Zu Frage B 14: Die Bundesregierung ist seit jeher davon überzeugt, daß eine qualifizierte Ausbildung aller Steuerbeamten unerläßliche Voraussetzung für eine sachgerechte gleichmäßige Steuererhebung und damit zugleich für die Verwirklichung wirtschafts- und konjunkturpolitischer Ziele ist. Sie wird daher auch künftig bemüht sein, in enger Zusammenarbeit mit den Ländern im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten die Ausbildung weiter zu verbessern und den sich wandelnden beruflichen Anforderungen anzupassen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Apel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ja.


Rede von Dr. Walter Althammer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Minister, gehört es auch zu den Grundsätzen dieser Vorsicht, von denen Sie sprechen, für das nächste Jahr, daß Sie Ihre Propagandaausgaben von 12 Millionen DM auf 15 Millionen DM erhöhen wollen und dafür dann Ausgaben bei der Aufklärung über Sicherheit im Verkehr usw. einsparen wollen, so wie es neulich in der Zeitung zu lesen war?

(Beifall bei der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Apel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Lieber Herr Kollege Althammer, Sie können diese Frage ja wohl nur in Unkenntnis der Tatbestände stellen. Dies will ich Ihnen gerne nachsehen; denn Sie haben den Haushaltsentwurf noch nicht vorliegen. Was wir getan haben, ist: Unter strikter Beibehaltung des Plafonds für das Jahr 1975 — und Kostensteigerungen führen zu einem Abschmelzen dieses Titels selber — die Ausgaben selber umzuschichten. Nun wollen wir doch einmal ehrlich miteinander reden: An jeder Anschlagsäule „Klick" zu lesen, ist ja wohl auch nicht der Weisheit letzter Schluß, mit Steuermitteln umzugehen. Aus diesem Grunde haben wir gesagt: Etwas weniger „Klick" und vielleicht etwas mehr Aufklärung anderswo. So ist der Tatbestand, und so ist er auch zu verantworten.

    (Beifall bei der SPD)

    Nun sagen Sie: Wenn Ihr eine Arbeitslosenzahl in dieser Größenordnung ansetzt, könnt Ihr kein Wachstum bekommen. Herr Kollege Friderichs hat das hier deutlich gemacht: 5 % reales Wachstum für 1976 heißt nur ein bescheidenes reales Wachstum auf das Jahr 1973 bezogen. So dramatisch hat die weltweite Rezession in das reale Wachstum unseres Bruttosozialprodukts eingeschnitten. Es gibt hier also keinen Widerspruch. Im übrigen werden diese Zahlen in der Konzertierten Aktion vorgetragen, debattiert und kritisch abgeprüft. Es wäre ja wohl merkwürdig, wenn die Zahlen dort durchliefen, ohne daß jemand darüber stolperte.
    Herr Kollege Althammer, Art. 115 des Grundgesetzes wirkt 1976 nicht, denn 1976 sind wir noch im wirtschaftlichen Ungleichgewicht. Art. 115 mit der dort gesetzten Grenze, die es uns unmöglich machen wird, mehr als investive Ausgaben über Schulden zu finanzieren, wirkt 1977 — und deswegen 1977 das massive Hineinschneiden in die Einnahmeverbesserungen beim Bund, d. h. Steueranhebungen.
    Ich möchte nur noch wenige Bemerkungen zu dem vorliegenden Nachtragshaushalt machen. Das meiste ist dazu bereits gesagt worden. Es ist falsch, wenn die Opposition sagt, wir hätten im März 1975 falsche Angaben über die tatsächliche Entwicklung der Einnahmen und der Ausgaben gemacht. Tatsache ist dagegen, daß wir damals direkt vor Verabschiedung des Bundeshaushalts eine neue Steuerschätzung gemacht haben, und zwar auf Ihren Wunsch hin, meine
    Herren von Opposition. Ich habe mich dem Wunsch angeschlossen. Dies war die letzte verbindliche Steuerschätzung. Jetzt haben wir eine neue, die sehr viel schlechter aussieht. Tatsache ist auch, daß wir damals die Zahlen eingesetzt haben, die die Bundesanstalt für Arbeit uns als ihre Annahme für die Arbeitslosenentwicklung mitgeteilt hat.

    (Dr. Althammer [CDU/CSU] : Unbestritten, Herr Minister!)

    — Gut, dann kann nirgends ein solcher Vorwurf entstehen. Dann sind wir uns wenigstens in dieser Frage einig, Herr Althammer: Die Grundlagen für den Haushalt 1975 waren im März in Ordnung. Die Tatbestände haben sich inzwischen verändert — deswegen ein Nachtragshaushalt. Ist dieses auch Ihre Meinung? Stimmen wir darin überein?

    (Dr. Althammer [CDU/CSU] : So nicht!)

    — Ich bitte Sie! Dann bleibe ich bei meiner Behauptung, daß das, was die Opposition zu diesem Thema sagt, unrichtig ist.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Ich möchte am Ende nur noch auf ein Thema eingehen — wir werden diese Debatte ja fortsetzen, wenn der Bundeshaushalt 1976 vorliegt —: Es ist die Verpflichtungsermächtigung, um die wir Sie bei diesem Nachtragshaushalt bitten, zur Abdeckung der Zinsdifferenz eines Kredits, den die Kreditanstalt für Wiederaufbau an eine polnische Bank gibt. Um was geht es bei diesem Kredit, den die Kreditanstalt an Polen gibt, wirklich? Es geht einmal darum — darauf hat Herr Kollege von Bülow schon hingewiesen und dies muß ganz deutlich werden —, daß dieses ein ungebundener Kredit ist, der aber natürlich zu starken Aufträgen für die Wirtschaft der Bundesrepublik führen wird.

    (Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU: Haben Sie eine Bindungsklausel? — Woher wissen Sie das?)

    Das heißt, dies ist ein Kredit, der dazu führt, daß deutsche Arbeitnehmer in größerer Anzahl und auf Dauer Beschäftigung finden werden.

    (Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Deswegen ist er ungebunden! — Franke [Osnabrück] [CDU/CSU] : Warum habt ihr es dann nicht hineingeschrieben?)

    Dieser Kredit ist also kein Geschenk — dies muß ganz deutlich werden —, sondern liegt auch im Interesse unseres Landes.

    (Beifall bei der SPD)