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ID0718803300

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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 188. Sitzung Bonn, Freitag, den 26. September 1975 Inhalt: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1975 (Nachtragshaushaltsgesetz 1975) — Drucksache 7/4001 —, Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses — Drucksache 7/4060 — Dr. von Bülow SPD . . . . . . . . . 13195 B Dr. Althammer CDU/CSU 13198 B Kirst FDP 13203 D Dr. Apel, Bundesminister BMF . . . . 13207 D Leicht CDU/CSU 13212 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 13214 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13215*A Anlage 2 Schwierigkeiten der Gutachterausschüsse bei Grundstücksbewertungen nach dem Städtebauförderungsgesetz; Deckung der Sanierungskosten aus dem Aufkommen aus den sanierungsbedingten Werterhöhungen; Veräußerung der Grundstücke im Rahmen der Reprivatisierung nach § 25 des Städtebauförderungsgesetzes zu einem unter dem Neuordnungswert liegenden Preis MdlAnfr A59 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A60 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 13215*D Anlage 3 Antragsformulare für Zuschüsse aus dem Regierungsprogramm zur Bausparzwischenfinanzierung und Wohnungsmodernisierung MdlAnfr A61 19.09.75 Drs 07/4038 Schmidhuber CDU/CSU MdlAnfr A62 1.9.09.75 Drs 07/4038 Schmidhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 13216* C Anlage 4 Priorität eines Steuerbeamtenausbildungsgesetzes SchrAnfr B13 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B14 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 13217* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. September 1975 13195 188. Sitzung Bonn, den 26. September 1975 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 26. 9. Adams * 26. 9. Dr. Aigner * 26. 9. Alber 26. 9. Dr. Artzinger* 26. 9. Dr. Bangemann * 26. 9. Dr. Bayerl * 26. 9. Dr. Becher 26. 9. Behrendt * 26. 9. Biechele 26. 9. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 26. 9. Dr. von Bismarck 26. 9. Dr. Böger 26. ab 9. 10.00 Uhr Dr. Burgbacher * 26. 9. Prof. Dr. Carstens (Fehmarn) 26. 9. Dr. Corterier 26. 9. Damm 26. 9. van Delden 26. 9. Dr. Dollinger 26. 9. Dr. Dregger 3. 10. Entrup 26. 9. Dr. Eppler 26. 9. Fellermaier * 26. 9. Frehsee * 26. 9. Dr. Früh * 26. 9. Dr. Fuchs 3. 10. Geldner 26. 9. Gerlach (Emsland) * 26. 9. Graaff 3. 10. Dr. Häfele 26. 9. Härzschel* 26. 9. von Hassel 26. 9. Hoffie 26. 9. Dr. Holtz 26. 9. Dr. Hupka 26. 9. Immer (Altenkirchen) 3. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) ' 3. 10. Dr. Jobst 26. 9. Kater 3. 10. Dr. Kempfler 26. 9. Kern 26. 9. Dr. Klepsch *** 26. 9. Dr. Kliesing 26. 9. Krall * 26. 9. Dr. Kreile 26. 9. Dr. Kunz (Weiden) 26. 9. Kunz (Berlin) 26. 9. Lagershausen 26. 9. Lange 26. 9. Lautenschlager * 26. 9. Lemmrich ** 26. 9. Lücker * 26. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats *** für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Marx 30. 9. Mattick 26. 9. Memmel ' 26. 9. Müller (Bayreuth) 26. 9. Müller (Mülheim) * 26. 9. Dr. Müller-Hermann 26. 9. Mursch (Soltau-Harburg) * 26. 9. Neumann 26. 9. Ollesch 26. 9. Opitz 26. 9. Frau Dr. Orth * 26. 9. Pawelczyk 26. 9. Dr. Prassler 26. 9. Russe 26. 9. Prinz zu Sayn-Wittgenstein 26. 9. Schirmer 3. 10. Schmidt (München) * 26. 9. Dr. Schneider 26. 9. Schröder (Wilhelminenhof) 26. 9. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 26. 9. Schulte (Unna) 26. 9. Dr. Schulz (Berlin) * 26. 9. Dr. Schulze-Vorberg 26. 9. Schwabe * 26. 9. Dr. Schwörer * 26. 9. Seefeld * 26. 9. Sieglerschmidt 26. 9. Solke 26. 9. Springorum * 26. 9. Dr. Starke (Franken) * 26. 9. Graf Stauffenberg 26. 9. Strauß 26. 9. Suck * 26. 9. Vahlberg 26. 9. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 24. 10. Walkhoff * 26. 9. Dr. Wallmann 26. 9. Frau Dr. Walz * 26. 9. Dr. Freiherr von Weizsäcker 30. 9. Wende 26. 9. Dr. Wernitz 26. 9. Dr. Wittmann (München) 26. 9. von Wrangel 30. 9. Wurbs 26. 9. ab 10.00 Uhr Dr. Zimmermann 30. 9. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Fragen A 59 und 60) : In welchem Umfang, mit welchen Ergebnissen und mit welchem Erfolg haben bisher Gutachterausschüsse Grundstücksbewertungen nach dem Städtebauförderungsgesetz durchgeführt, und trifft es zu, daß die Gutachterausschüsse Schwierigkeiten haben, die städtebaulich bedingten Bodenwertsteigerungen von den reinen Verkehrswertermittlungen zu unterscheiden? Kann die Bundesregierung Erfahrungen bestätigen, daß das Aufkommen aus den sanierungsbedingten Werterhöhungen nur zu einem ganz geringfügigen Teil die Sanierungskosten mitab- 13216* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. September 1975 deckt und daß die Gemeinden im Rahmen der Reprivatisierung nach § 25 des Städtebauförderungsgesetzes die Grundstücke nur zu einem Veräußerungspreis veräußern können, der erheblich unter dem nach § 25 Abs. 6 des Städtebauförderungsgesetzes zu fordernden Neuordnungswert liegt? Zu Frage A 59: Die Gutachterausschüsse sind in erheblichem Umfang in die Grundstückswertermittlung nach dem Städtebauförderungsgesetz eingeschaltet. In verschiedenen Ländern ist vorgeschrieben, daß Sanierungen nur gefördert werden, wenn die Grundstückswertermittlung durch den Gutachterausschuß durchgeführt wird. Statistisch ausgewertete Erfahrungen über die Ergebnisse der Wertermittlung der Gutachterausschüsse nach dem Städtebauförderungsgesetz liegen nicht vor. In der Mehrzahl der bekanntgewordenen Gerichtsurteile, in denen über Grundstückswerte zu urteilen war, sind die von den Gutachterausschüssen ermittelten Werte bestätigt worden. Die Ermittlung der Werte nach dem Städtebauförderungsgesetz hat in den größeren Städten keine besonderen Schwierigkeiten gemacht. Dort, wo die Gutachterausschüsse in ihrer Bedeutung unterschätzt wurden, wo von den Ländern die ihnen gegebenen Ermächtigungen nicht ausgeschöpft wurden, aber auch da, wo die räumliche Zuständigkeit der einzelnen Gutachterausschüsse zu klein ist, wo z. B. die Gutachterausschüsse grundsätzlich bei allen, auch bei den kreisangehörigen Gemeinden gebildet wurden, konnte die Tätigkeit der Gutachterausschüsse nicht befriedigen. Dem 15. Bundestagsausschuß ist vor kurzem die Konzeption einer Ergänzung des Siebten Teils des Bundesbaugesetzes zugeleitet worden, durch die die organisatorischen Grundlagen der Wertermittlung verbessert werden sollen. Etwa aufgetretene Schwierigkeiten werden dadurch ausgeräumt werden können. Zu Frage A 60: Diese Frage ist schon im Städtebaubericht 1975 angesprochen worden. Dort ist unter Nummer 149 ausgeführt: Es zeichnet sich ab, daß der Finanzierungsanteil, der durch Ausgleichsbeträge aufgebracht werden kann, zumindest in Zeiten konjunktureller Abschwächung und in Gebieten ohne Wachstumsdruck nicht zu hoch angesetzt werden darf. Die angebliche Faustregel, daß ein Viertel der Kosten der Ordnungsmaßnahmen durch Ausgleichsbeträge gedeckt werden könne, bestätigt sich bisher nicht. Erfahrungen, die eine andere Beurteilung ermöglichen würden, konnten in der Zwischenzeit nicht gemacht werden. Das ist auch darauf zurückzuführen, daß die Verhältnisse sehr unterschiedlich sind. Je nach der Konzeption, die einer Sanierung zugrunde liegt, ergeben sich ganz unterschiedliche Wertsteigerungen. Der Wert nach § 25 Abs. 6 StBauFG ist ein am Markt orientierter Verkehrswert, der deshalb auch von der allgemeinen Entwicklung abhängig ist. Soweit bei Veräußerungen nach § 25 Abs. 6 StBauFG Preise erzielt wurden, die unter denen lagen, mit denen ursprünglich gerechnet werden konnte, ist das nicht auf Mängel der Wertermittlung zurückzuführen, sondern auf die augenblickliche allgemeine Lage auf dem Grundstücksmarkt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Fragen A 61 und 62) : Treffen Zeitungsmeldungen zu, daß die Antragsformulare für Zuschüsse aus dem Regierungsprogramm zur Bausparzwischenfinanzierung und Wohnungsmodernisierung, bei dem die Zuteilung der Mittel nach dem sogenannten „Windhundverfahren" erfolgen soll, nicht bei allen Kreditinstituten zum gleichen Zeitpunkt verfügbar waren und damit die Chancengleichheit der Antragsteller nicht gewahrt war? Beabsichtigt die Bundesregierung, diese Verfahrensmängel — falls sie vorliegen sollten — bei der Zuteilung der Zuschüsse zu berücksichtigen bzw. auszugleichen? Zu Frage A 61: Es trifft zu, daß die Antragsformulare für Zuschüsse aus dem Sonderprogramm zur Wohnungsmodernisierung und Bausparzwischenfinanzierung nicht zum gleichen Zeitpunkt bei allen Kreditinstituten verfügbar waren. Das ist jedoch nicht auf das Verfahren selbst zurückzuführen. Auf der Länderreferentenbesprechung am 3. September wurde Übereinstimmung darüber erzielt, einheitliche Antragsformulare von einer Kommission der Kreditwirtschaft unter Beteiligung eines Landesvertreters erarbeiten zu lassen. In einer Besprechung am 5. September einigte sich diese Kornmission, an der alle Spitzenverbände der Kreditwirtschaft beteiligt waren, über Text und Aufbau der Formulare. Anschließend wurde das Formular vom BMBau zur Drucklegung freigegeben. Dieses Verfahren wurde gewählt, um sich im Interesse einer schnellen Abwicklung der Sonderprogramme des Wettbewerbs der Kreditinstitute untereinander zu bedienen. Durch die stets gleichzeitige Information und die gemeinsame Erarbeitung der Antragsformulare waren für alle Institutsgruppen und deren Kunden gleiche Startchancen gewährleistet. Zu Frage A 62: Verfahrensmängel liegen nicht vor. Die in Zeitungsberichten beschriebenen Schwierigkeiten sind darauf zurückzuführen, daß Kreditinstitute listenmäßige Zuschußmeldungen an die vorgesehenen Leitinstitute der Länder eingesandt haben, die nicht auf formgerechten Anträgen mit den erforderlichen Unterlagen beruhen. Eine mit Zustimmung eines Landes durchgeführte Stichprobe hat dies bestätigt. Einzelne Länder haben inzwischen — einem Fernschreiben des BMBau entsprechend —veranlaßt, daß solche eingesandten Listen an die Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. September 1975 13217* Kreditinstitute zurückgegeben werden. In anderen Ländern werden die Kreditinstitute vom Leitinstitut aufgefordert, innerhalb einer Ausschlußfrist von einer Woche nachträglich eine verbindliche Erklärung darüber abzugeben, welche in den Listen aufgeführten Zuschußanträge allen Anforderungen entsprechen und vom Kreditinstitut ordnungsgemäß geprüft worden sind. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4038 Fragen B 13 und 14) : Trifft es zu, daß die Behandlung des Entwurfs eines Steuerbeamtenausbildungsgesetzes und zwei weiterer Gesetzentwürfe laufbahnrechtlichen Inhalts auf der sogenannten Sternchenliste der Bundesregierung stehen, also zu den Gesetzesvorhaben gehören, die weiterhin zurückgestellt werden sollen? Ist die Bundesregierung nicht auch der Auffassung, daß die Ausbildung der Steuerbeamten besonders hohen Rang hat, weil immer mehr die Steuergesetze als wirtschafts- und konjunkturpolitische Instrumente eingesetzt werden, was zu einem rascheren Wechsel der gesetzlichen Bestimmungen als in anderen Bereichen der Staatsverwaltung führt und damit große Kenntnisse von Gesetzen und wirtschaftlichen Zusammenhängen voraussetzt, die nur durch eine qualifizierte Ausbildung vermittelt werden können? Zu Frage B 13: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß im Blick auf die angespannte Haushaltslage in Bund, Ländern und Gemeinden Gesetzesvorhaben besonders streng auf ihre Ausgabenwirksamkeit geprüft werden müssen. Dies gilt auch für die von Ihnen angesprochenen Gesetzesentwürfe. Zu Frage B 14: Die Bundesregierung ist seit jeher davon überzeugt, daß eine qualifizierte Ausbildung aller Steuerbeamten unerläßliche Voraussetzung für eine sachgerechte gleichmäßige Steuererhebung und damit zugleich für die Verwirklichung wirtschafts- und konjunkturpolitischer Ziele ist. Sie wird daher auch künftig bemüht sein, in enger Zusammenarbeit mit den Ländern im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten die Ausbildung weiter zu verbessern und den sich wandelnden beruflichen Anforderungen anzupassen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Althammer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege Kirst, darf ich Sie fragen, ob Sie dann offenbar nicht der Auffassung des Herrn Bundeskanzlers sind, daß das, was bisher getan worden sei, bis in die achtziger Jahre ausreiche.


Rede von Victor Kirst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das hat der Herr Bundeskanzler so auch sicherlich nicht gemeint.

(Lachen bei der CDU/CSU — Stücklen [CDU/CSU]: Aber gesagt hat er es!)

Was dem Herrn Bundeskanzler da unterstellt wurde, habe ich von ihm nicht selbst gehört. Was ich aber von ihm selbst gehört habe, ist die klare Aufforderung, weitere Vorschläge zu machen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Der steht im Gegensatz zu seiner Regierung!)

Herr Althammer, Sie bringen hier zwei Diskussionsebenen durcheinander. Wenn der Bundeskanzler sagt, mit diesen Maßnahmen sei jetzt gesichert, daß wir bis 1980 über die Runden kommen, dann ist das richtig. Das schließt aber nicht aus, daß wir, wenn wir noch mehr sparen, besser über die Runden kommen. Insofern besteht da gar kein Widerspruch.

(Aha!-Rufe und Lachen bei der CDU/CSU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Nachtragshaushalt setzt — darüber sind wir uns alle im klaren — die Signale für die weitere Haushaltspolitik der kommenden Jahre. Dieser Nachtrag ist auch gewiß kein Grund zum Jubeln. Das hat niemand getan und das wird niemand tun. Der Nachtragshaushalt zieht insbesondere die finanzwirtschaftlichen Konsequenzen aus der wirtschaftlichen Entwicklung des Jahres 1975.
Nun hat der Herr Kollege Althammer in diesem Zusammenhang die Regierung mit ihrer schlechten Wirtschaftspolitik für die Ursachen der Verschlechterung der Haushaltslage verantwortlich gemacht.



Kirst
Herr Kollege Althammer, Sie erwarten nicht, daß ich mich lange mit diesem falschen Argument auseinandersetze, das durch ständige Wiederholung auch nicht besser wird.

(Zurufe von der CDU/CSU)

— Ich bitte Sie, dumme Argumente tun nicht weh. Sie tun höchstens denen weh, die sie gebrauchen, freilich ohne daß sie es zeigen.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Althammer [CDU/CSU] : Warum gehen Sie dann darauf ein?)

— Der Ordnung halber. Deshalb verweise ich Sie dann auch, Herr Kollege Althammer, auf die diesbezüglichen Ausführungen, die wir in der vergangenen Woche gemacht haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es sind eben im wesentlichen zwei Komponenten, die das Ausmaß der Haushaltsverschlechterung bestimmen. Die Steuermindereinnahmen sind schon dargestellt worden. Von Juni 1974 bis August 1975 haben sich die aus den Steuerschätzungen resultierenden Ansätze für den Bundeshaushalt um 17 Milliarden DM verschlechtert. Hinzu kommen als zweiter großer Posten die Zuschüsse an die Anstalt in Nürnberg und schließlich sozusagen der Restposten der Steuerreform; auch darüber ist hier heute morgen schon gesprochen worden.
In diesem Zusammenhang hat die Opposition im Ausschuß und auch hier, nämlich durch den Kollegen Althammer, den Wunsch geäußert, wir sollten schon im November — ich glaube, das war der Zeitpunkt
— eine neue Steuerschätzung machen. Wir sind der Meinung, daß dies nicht der richtige Weg wäre. Wir sind sicher gemeinsam der Auffassung, daß vor der Verabschiedung des Haushalts 1976 und sogar noch vor seiner zweiten und dritten Lesung, die hier ja nicht vor März durchgeführt werden können, erneut eine Steuerschätzung gemacht werden sollte, die dann auf gesicherteren Basen und Daten erfolgen kann, als es zu dem von Ihnen gewünschten frühen Zeitpunkt möglich sein würde.
Im übrigen müssen wir uns in diesem Zusammenhang — das hat auch im Haushaltsausschuß eine Rolle gespielt — immer wieder dessen bewußt sein, daß alle Prognosen, wer sie in welchem Auftrag und bei welcher Gelegenheit auch immer von sich gibt, seien es Aussagen des Sachverständigenrats, seien es die Steuerschätzungen oder ähnliche Äußerungen, gemeinsam mit dem Geburtsfehler behaftet sind, daß sie letzten Endes verbindlich natürlich immer nur von dem ausgehen können, was bisher an Ergebnissen vorliegt. Es kann sich immer nur um Fortschreibungen unter gewissen — vielleicht auch alternativen — Annahmen handeln. Insofern ist die Situation, die in diesem Augenblick zugrunde liegt, eine Momentaufnahme, die manchmal, bis die Druckerschwärze getrocknet ist, mit der das dann endlich gedruckt wird, vielleicht schon überholt ist. Dies müssen wir als die Problematik von Prognosen sehen, die nie verbindliche Voraussagen, sondern immer nur Abschätzungen auf Grund vorhandener Daten sein können. Das erklärt auch, warum wir — im Grunde ist das hier heute nicht angezweifelt worden — z. B. von Juni 1974 bis August 1975 diesen ungeheuren Rückgang der Steuereinnahmen gegenüber den Steuerschätzungen zu verzeichnen haben.
Nun noch ein paar Bemerkungen zu einigen Streitfragen von heute morgen und aus der Haushaltsausschußsitzung. Die Opposition hat bemängelt, daß der Nachtragshaushalt zu spät vorgelegt worden ist. Wir halten den Zeitpunkt — nach der Vorlage des Sondergutachtens der Sachverständigen, nach der Steuerschätzung vom 23. August — aus verschiedenen Gründen für richtig und vernünftig.
Kollege Althammer hat hier und im Haushaltsausschuß die Frage gestellt, warum denn nicht wenigstens ein Teil dieser 15-Milliarden-DM-Haushaltsverschlechterung — es handelt sich insgesamt ja nicht um eine Haushaltsvergrößerung, sondern um eine Haushaltsverschlechterung — durch weitere Einsparungen aufgebracht werden kann. Nun will ich Ihnen ganz offen ein Geheimnis verraten. Als wir uns vor einigen Monaten einmal mit den sich abzeichnenden Entwicklungen befaßten, haben wir natürlich genau dieselbe Frage gestellt. Nur sind wir leider zu dem Ergebnis gekommen, daß dies aus verschiedenen Gründen nicht geht.
Da ist zunächst einmal, wie Sie nicht vergessen haben werden, doch die Verpflichtung, eine globale Minderausgabe von 700 Millionen DM zu erwirtschaften. Man muß auch sehen, daß der Haushalt 1975 — Sie haben daran ja mitgewirkt — ohnehin sehr eng bemessen, sehr knapp geschneidert ist. Insofern zieht auch der Vergleich mit dem Jahre 1972 nicht. Damals war der Anlaß im übrigen ein ganz anderer. Da ging es nicht darum, daß wir nicht genug Geld hatten, sondern darum, daß man meinte, man dürfe aus konjunkturpolitischen Gründen nicht so viel ausgeben. Das war eine ganz andere Situation. Insofern ist der Vergleich, den Sie, Herr Althammer, mit dem Jahr 1972 gezogen haben, sicherlich nicht zutreffend.
Hinzu kommt, daß wir aus konjunkturpolitischen Gründen an dem investiven Teil des Haushalts in der gegenwärtigen Situation schon gar nichts ändern wollten. Wir haben ja auch die Sparmaßnahmen für 1976 und den Bereich der mittleren Planung von 1976 bis 1979 fast ausschließlich auf den nichtinvestiven Teil bezogen.
Aber gerade diese Sparoperation 1976/79, über die wir uns noch ausführlich hier unterhalten werden — dann werden wir einmal mit Interesse sehen, ob Sie wenigstens mit den Vorschlägen einverstanden sind, welche die Regierung macht, ob Sie vielleicht doch noch etwas Zusätzliches finden oder ob Sie nicht am Ende sogar in der miesen Lage sind, zwar das nicht zu wollen, was wir vorschlagen, aber gar keine Alternativen zu bieten; das ist es nämlich, was wir befürchten müssen —, hat doch auch für alle, die daran beteiligt gewesen sind, bewiesen, daß es sozusagen aus dem Stand heraus nicht möglich ist, eine solche Operation mit großem Erfolg durchzuführen. Sie können sicherlich zu Recht sagen, Herr Althammer: Was 1976 politisch möglich ist, hätte auch 1975 politisch möglich sein können. Das will ich durchaus zugeben. Nur: Wenn Sie sich das im einzelnen ansehen, werden Sie fest-



Kirst
stellen, daß hier Gesetze — ich glaube, es sind 44 oder 46 — geändert werden müssen; es muß ein Haufen Rechtsvorschriften geändert werden. Dies alles kann man vernünftigerweise nicht in den Vollzug eines laufenden Haushalts hinein durchführen. Deshalb mußte dies mit Anlauf geschehen, nicht aus dem Stand heraus. Das ist ein Argument dafür, daß es für den Haushalt 1975, wie es geschieht, dabei bleiben muß, den Ausgleich voll über die Erhöhung der Nettokreditaufnahme durchzuführen.
Ich will hier jetzt nicht im einzelnen auf das eingehen, was Sie zur Entwicklungshilfe gesagt haben; wir haben darüber im Ausschuß gesprochen. Interessant ist vielleicht der Hinweis, der von der Regierung dazu gegeben wurde, daß es eben auch ein Ausfluß der wirtschaftlichen Entwicklung ist, daß die Mittel schneller abfließen, z. B. weil die Lieferfristen kürzer werden.
Wir haben uns im Haushaltsausschuß — ich glaube, Sie haben es heute hier nicht angesprochen, aber das Parlament sollte das wissen — über das erhebliche Maß der Ausweitung der Gewährleistungen unterhalten. Nachdem wir im Zuge der Beratung im Ausschuß das Volumen gegenüber dem Regierungsentwurf für 1975 von 36 auf 48 Milliarden DM erhöht haben, schlägt die Regierung jetzt — der Haushaltsausschuß folgt dem — eine Erhöhung von 48 auf 60 Milliarden DM vor. Auch hierin drückt sich natürlich einiges an interessanten wirtschaftlichen Entwicklungen aus.
Der Kollege Hoppe, Herr Althammer, wird auf das eingehen, was Sie zu dem Ansatz der Verpflichtungsermächtigung hinsichtlich der Abmachungen mit der Volksrepublik Polen gesagt haben.
Sie haben sehr richtig, Kollege Althammer, auf die Zinsbelastungen hingewiesen. Wir wissen — Sie können sich das auch ausrechnen —, daß wir im Jahre 1978/79 für die Zinsen und die Tilgung, d. h. für den Schuldendienst, etwa 8,9 % des Haushaltsvolumens einplanen müssen. Dies ist noch gerade erträglich. Das zeigt zum einen, daß wir in dieser Beziehung an Grenzen stoßen, und diese Grenzen zwingen uns zu den Maßnahmen, mit denen wir uns in der nächsten Zeit noch zu befassen haben werden.
Wie ich in der vergangenen Woche schon einmal sagte, können wir uns nach diesen knapp 40 Milliarden DM in 1975 diese Zins- und Tilgungsbelastung auf Grund der zurückhaltenden Schuldenpolitik der vergangenen fünf Jahre relativ bequem leisten. Hätten wir in den vergangenen fünf Jahren nicht diese zurückhaltende Schuldenpolitik betrieben, wäre der Spielraum gar nicht mehr vorhanden, den wir heute so dringend brauchen.
Kollege Althammer hat von dem Widerspruch zwischen der Hoffnung auf Aufschwung und der Inanspruchnahme der Ausnahmebestimmung des Art. 115 gesprochen. Herr Althammer, ich glaube, Sie übersehen dabei einen wichtigen Punkt. Sie übersehen dabei, daß für die Inanspruchnahme der Ausnahme des Art. 115 der Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans entscheidend ist. Wenn also die Regierung im August/September 1975 sagt, wir brauchen 1976 40 Milliarden oder — ich will es nicht aufrunden — 38 Milliarden Kredite, dann unter Berücksichtigung der im Jahre 1975 zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans bestehenden wirtschaftlichen Situation. Das bedeutet im Positiven wie im Negativen keine verbindliche Prognose für die Entwicklung des Jahres 1976. Aber weil wir meinen, daß 1977 eine bessere Ausgangsposition vorhanden ist, ist dies neben anderen auch ein Grund, 1977 diese gewaltige Anstrengung zu unternehmen, auf etwa 23 oder 22 Milliarden Kredite herunterzukommen.

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    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Althammer? — Bitte!