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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 188. Sitzung Bonn, Freitag, den 26. September 1975 Inhalt: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1975 (Nachtragshaushaltsgesetz 1975) — Drucksache 7/4001 —, Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses — Drucksache 7/4060 — Dr. von Bülow SPD . . . . . . . . . 13195 B Dr. Althammer CDU/CSU 13198 B Kirst FDP 13203 D Dr. Apel, Bundesminister BMF . . . . 13207 D Leicht CDU/CSU 13212 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 13214 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13215*A Anlage 2 Schwierigkeiten der Gutachterausschüsse bei Grundstücksbewertungen nach dem Städtebauförderungsgesetz; Deckung der Sanierungskosten aus dem Aufkommen aus den sanierungsbedingten Werterhöhungen; Veräußerung der Grundstücke im Rahmen der Reprivatisierung nach § 25 des Städtebauförderungsgesetzes zu einem unter dem Neuordnungswert liegenden Preis MdlAnfr A59 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A60 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 13215*D Anlage 3 Antragsformulare für Zuschüsse aus dem Regierungsprogramm zur Bausparzwischenfinanzierung und Wohnungsmodernisierung MdlAnfr A61 19.09.75 Drs 07/4038 Schmidhuber CDU/CSU MdlAnfr A62 1.9.09.75 Drs 07/4038 Schmidhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 13216* C Anlage 4 Priorität eines Steuerbeamtenausbildungsgesetzes SchrAnfr B13 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B14 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 13217* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. September 1975 13195 188. Sitzung Bonn, den 26. September 1975 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 26. 9. Adams * 26. 9. Dr. Aigner * 26. 9. Alber 26. 9. Dr. Artzinger* 26. 9. Dr. Bangemann * 26. 9. Dr. Bayerl * 26. 9. Dr. Becher 26. 9. Behrendt * 26. 9. Biechele 26. 9. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 26. 9. Dr. von Bismarck 26. 9. Dr. Böger 26. ab 9. 10.00 Uhr Dr. Burgbacher * 26. 9. Prof. Dr. Carstens (Fehmarn) 26. 9. Dr. Corterier 26. 9. Damm 26. 9. van Delden 26. 9. Dr. Dollinger 26. 9. Dr. Dregger 3. 10. Entrup 26. 9. Dr. Eppler 26. 9. Fellermaier * 26. 9. Frehsee * 26. 9. Dr. Früh * 26. 9. Dr. Fuchs 3. 10. Geldner 26. 9. Gerlach (Emsland) * 26. 9. Graaff 3. 10. Dr. Häfele 26. 9. Härzschel* 26. 9. von Hassel 26. 9. Hoffie 26. 9. Dr. Holtz 26. 9. Dr. Hupka 26. 9. Immer (Altenkirchen) 3. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) ' 3. 10. Dr. Jobst 26. 9. Kater 3. 10. Dr. Kempfler 26. 9. Kern 26. 9. Dr. Klepsch *** 26. 9. Dr. Kliesing 26. 9. Krall * 26. 9. Dr. Kreile 26. 9. Dr. Kunz (Weiden) 26. 9. Kunz (Berlin) 26. 9. Lagershausen 26. 9. Lange 26. 9. Lautenschlager * 26. 9. Lemmrich ** 26. 9. Lücker * 26. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats *** für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Marx 30. 9. Mattick 26. 9. Memmel ' 26. 9. Müller (Bayreuth) 26. 9. Müller (Mülheim) * 26. 9. Dr. Müller-Hermann 26. 9. Mursch (Soltau-Harburg) * 26. 9. Neumann 26. 9. Ollesch 26. 9. Opitz 26. 9. Frau Dr. Orth * 26. 9. Pawelczyk 26. 9. Dr. Prassler 26. 9. Russe 26. 9. Prinz zu Sayn-Wittgenstein 26. 9. Schirmer 3. 10. Schmidt (München) * 26. 9. Dr. Schneider 26. 9. Schröder (Wilhelminenhof) 26. 9. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 26. 9. Schulte (Unna) 26. 9. Dr. Schulz (Berlin) * 26. 9. Dr. Schulze-Vorberg 26. 9. Schwabe * 26. 9. Dr. Schwörer * 26. 9. Seefeld * 26. 9. Sieglerschmidt 26. 9. Solke 26. 9. Springorum * 26. 9. Dr. Starke (Franken) * 26. 9. Graf Stauffenberg 26. 9. Strauß 26. 9. Suck * 26. 9. Vahlberg 26. 9. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 24. 10. Walkhoff * 26. 9. Dr. Wallmann 26. 9. Frau Dr. Walz * 26. 9. Dr. Freiherr von Weizsäcker 30. 9. Wende 26. 9. Dr. Wernitz 26. 9. Dr. Wittmann (München) 26. 9. von Wrangel 30. 9. Wurbs 26. 9. ab 10.00 Uhr Dr. Zimmermann 30. 9. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Fragen A 59 und 60) : In welchem Umfang, mit welchen Ergebnissen und mit welchem Erfolg haben bisher Gutachterausschüsse Grundstücksbewertungen nach dem Städtebauförderungsgesetz durchgeführt, und trifft es zu, daß die Gutachterausschüsse Schwierigkeiten haben, die städtebaulich bedingten Bodenwertsteigerungen von den reinen Verkehrswertermittlungen zu unterscheiden? Kann die Bundesregierung Erfahrungen bestätigen, daß das Aufkommen aus den sanierungsbedingten Werterhöhungen nur zu einem ganz geringfügigen Teil die Sanierungskosten mitab- 13216* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. September 1975 deckt und daß die Gemeinden im Rahmen der Reprivatisierung nach § 25 des Städtebauförderungsgesetzes die Grundstücke nur zu einem Veräußerungspreis veräußern können, der erheblich unter dem nach § 25 Abs. 6 des Städtebauförderungsgesetzes zu fordernden Neuordnungswert liegt? Zu Frage A 59: Die Gutachterausschüsse sind in erheblichem Umfang in die Grundstückswertermittlung nach dem Städtebauförderungsgesetz eingeschaltet. In verschiedenen Ländern ist vorgeschrieben, daß Sanierungen nur gefördert werden, wenn die Grundstückswertermittlung durch den Gutachterausschuß durchgeführt wird. Statistisch ausgewertete Erfahrungen über die Ergebnisse der Wertermittlung der Gutachterausschüsse nach dem Städtebauförderungsgesetz liegen nicht vor. In der Mehrzahl der bekanntgewordenen Gerichtsurteile, in denen über Grundstückswerte zu urteilen war, sind die von den Gutachterausschüssen ermittelten Werte bestätigt worden. Die Ermittlung der Werte nach dem Städtebauförderungsgesetz hat in den größeren Städten keine besonderen Schwierigkeiten gemacht. Dort, wo die Gutachterausschüsse in ihrer Bedeutung unterschätzt wurden, wo von den Ländern die ihnen gegebenen Ermächtigungen nicht ausgeschöpft wurden, aber auch da, wo die räumliche Zuständigkeit der einzelnen Gutachterausschüsse zu klein ist, wo z. B. die Gutachterausschüsse grundsätzlich bei allen, auch bei den kreisangehörigen Gemeinden gebildet wurden, konnte die Tätigkeit der Gutachterausschüsse nicht befriedigen. Dem 15. Bundestagsausschuß ist vor kurzem die Konzeption einer Ergänzung des Siebten Teils des Bundesbaugesetzes zugeleitet worden, durch die die organisatorischen Grundlagen der Wertermittlung verbessert werden sollen. Etwa aufgetretene Schwierigkeiten werden dadurch ausgeräumt werden können. Zu Frage A 60: Diese Frage ist schon im Städtebaubericht 1975 angesprochen worden. Dort ist unter Nummer 149 ausgeführt: Es zeichnet sich ab, daß der Finanzierungsanteil, der durch Ausgleichsbeträge aufgebracht werden kann, zumindest in Zeiten konjunktureller Abschwächung und in Gebieten ohne Wachstumsdruck nicht zu hoch angesetzt werden darf. Die angebliche Faustregel, daß ein Viertel der Kosten der Ordnungsmaßnahmen durch Ausgleichsbeträge gedeckt werden könne, bestätigt sich bisher nicht. Erfahrungen, die eine andere Beurteilung ermöglichen würden, konnten in der Zwischenzeit nicht gemacht werden. Das ist auch darauf zurückzuführen, daß die Verhältnisse sehr unterschiedlich sind. Je nach der Konzeption, die einer Sanierung zugrunde liegt, ergeben sich ganz unterschiedliche Wertsteigerungen. Der Wert nach § 25 Abs. 6 StBauFG ist ein am Markt orientierter Verkehrswert, der deshalb auch von der allgemeinen Entwicklung abhängig ist. Soweit bei Veräußerungen nach § 25 Abs. 6 StBauFG Preise erzielt wurden, die unter denen lagen, mit denen ursprünglich gerechnet werden konnte, ist das nicht auf Mängel der Wertermittlung zurückzuführen, sondern auf die augenblickliche allgemeine Lage auf dem Grundstücksmarkt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Fragen A 61 und 62) : Treffen Zeitungsmeldungen zu, daß die Antragsformulare für Zuschüsse aus dem Regierungsprogramm zur Bausparzwischenfinanzierung und Wohnungsmodernisierung, bei dem die Zuteilung der Mittel nach dem sogenannten „Windhundverfahren" erfolgen soll, nicht bei allen Kreditinstituten zum gleichen Zeitpunkt verfügbar waren und damit die Chancengleichheit der Antragsteller nicht gewahrt war? Beabsichtigt die Bundesregierung, diese Verfahrensmängel — falls sie vorliegen sollten — bei der Zuteilung der Zuschüsse zu berücksichtigen bzw. auszugleichen? Zu Frage A 61: Es trifft zu, daß die Antragsformulare für Zuschüsse aus dem Sonderprogramm zur Wohnungsmodernisierung und Bausparzwischenfinanzierung nicht zum gleichen Zeitpunkt bei allen Kreditinstituten verfügbar waren. Das ist jedoch nicht auf das Verfahren selbst zurückzuführen. Auf der Länderreferentenbesprechung am 3. September wurde Übereinstimmung darüber erzielt, einheitliche Antragsformulare von einer Kommission der Kreditwirtschaft unter Beteiligung eines Landesvertreters erarbeiten zu lassen. In einer Besprechung am 5. September einigte sich diese Kornmission, an der alle Spitzenverbände der Kreditwirtschaft beteiligt waren, über Text und Aufbau der Formulare. Anschließend wurde das Formular vom BMBau zur Drucklegung freigegeben. Dieses Verfahren wurde gewählt, um sich im Interesse einer schnellen Abwicklung der Sonderprogramme des Wettbewerbs der Kreditinstitute untereinander zu bedienen. Durch die stets gleichzeitige Information und die gemeinsame Erarbeitung der Antragsformulare waren für alle Institutsgruppen und deren Kunden gleiche Startchancen gewährleistet. Zu Frage A 62: Verfahrensmängel liegen nicht vor. Die in Zeitungsberichten beschriebenen Schwierigkeiten sind darauf zurückzuführen, daß Kreditinstitute listenmäßige Zuschußmeldungen an die vorgesehenen Leitinstitute der Länder eingesandt haben, die nicht auf formgerechten Anträgen mit den erforderlichen Unterlagen beruhen. Eine mit Zustimmung eines Landes durchgeführte Stichprobe hat dies bestätigt. Einzelne Länder haben inzwischen — einem Fernschreiben des BMBau entsprechend —veranlaßt, daß solche eingesandten Listen an die Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. September 1975 13217* Kreditinstitute zurückgegeben werden. In anderen Ländern werden die Kreditinstitute vom Leitinstitut aufgefordert, innerhalb einer Ausschlußfrist von einer Woche nachträglich eine verbindliche Erklärung darüber abzugeben, welche in den Listen aufgeführten Zuschußanträge allen Anforderungen entsprechen und vom Kreditinstitut ordnungsgemäß geprüft worden sind. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4038 Fragen B 13 und 14) : Trifft es zu, daß die Behandlung des Entwurfs eines Steuerbeamtenausbildungsgesetzes und zwei weiterer Gesetzentwürfe laufbahnrechtlichen Inhalts auf der sogenannten Sternchenliste der Bundesregierung stehen, also zu den Gesetzesvorhaben gehören, die weiterhin zurückgestellt werden sollen? Ist die Bundesregierung nicht auch der Auffassung, daß die Ausbildung der Steuerbeamten besonders hohen Rang hat, weil immer mehr die Steuergesetze als wirtschafts- und konjunkturpolitische Instrumente eingesetzt werden, was zu einem rascheren Wechsel der gesetzlichen Bestimmungen als in anderen Bereichen der Staatsverwaltung führt und damit große Kenntnisse von Gesetzen und wirtschaftlichen Zusammenhängen voraussetzt, die nur durch eine qualifizierte Ausbildung vermittelt werden können? Zu Frage B 13: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß im Blick auf die angespannte Haushaltslage in Bund, Ländern und Gemeinden Gesetzesvorhaben besonders streng auf ihre Ausgabenwirksamkeit geprüft werden müssen. Dies gilt auch für die von Ihnen angesprochenen Gesetzesentwürfe. Zu Frage B 14: Die Bundesregierung ist seit jeher davon überzeugt, daß eine qualifizierte Ausbildung aller Steuerbeamten unerläßliche Voraussetzung für eine sachgerechte gleichmäßige Steuererhebung und damit zugleich für die Verwirklichung wirtschafts- und konjunkturpolitischer Ziele ist. Sie wird daher auch künftig bemüht sein, in enger Zusammenarbeit mit den Ländern im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten die Ausbildung weiter zu verbessern und den sich wandelnden beruflichen Anforderungen anzupassen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:
    Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1975 (Nachtragshaushaltsgesetz 1975)

    - Drucksache 7/4001 —
    Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß)

    — Drucksache 7/4060 —
    Berichterstatter:
    Abgeordneter Krampe,
    Abgeordneter Carstens (Emstek), Abgeordneter Esters,
    Abgeordneter Hoppe,
    Abgeordneter Dr. von Bülow, Abgeordneter Kirst

    (Erste Beratung 184. und 185. Sitzung)

    Wünscht einer der Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete von Bülow.


Rede von Dr. Andreas von Bülow
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Bundestagsfraktion wird dem Nachtragshaushalt, wie er von der Regierung vorgelegt worden ist, zustimmen. Er sieht Mehrausgaben in Höhe von 6,31 Milliarden DM und Mindereinnahmen, d. h. Steuerausfälle, in Höhe von 8,8 Milliarden DM vor, die durch die Erhöhung der Kreditaufnahme in Höhe von 15 Milliarden DM auf dann 38 Milliarden DM gedeckt werden sollen.
Die Haltung der Opposition, soweit sie aus den Ausschüssen bereits bekanntgeworden ist, bestärkt uns in unserer Haltung. Die Opposition bestreitet nicht die Richtigkeit und Notwendigkeit der Ausgaben, wie sie im Nachtragshaushaltsplan angesetzt sind. Sie bestreitet keineswegs die Mehrausgaben
für die Bundesanstalt für Arbeit, sie bestreitet auch nicht die Notwendigkeit der Erhöhung der Mittel für das Kindergeld, sie bestreitet nicht die Notwendigkeit, den Baransatz in der Entwicklungshilfe auszudehnen. Sie kann sich letztlich nicht gegen die Folgen der Steuerschätzung wehren, die der Arbeitskreis „Steuerschätzung" unter Einbeziehung der Länderfinanzminister, der Gemeinden, des Bundesfinanzministers und der wissenschaftlichen Institute vorgenommen hat. Das heißt also, die Lasten, die hier auf den Bundeshaushalt zukommen, sind in ihrer Höhe zwischen den Fraktionen nahezu unumstritten.
Die Gegenhaltung der Opposition besteht darin, daß sie sagt: Diese 15 Milliarden DM an zusätzlicher Belastung müssen durch Einsparungen im Haushalt 1975 an anderer Stelle hereingeholt werden. In diesem Zusammenhang können wir uns des Spielchens etwa mit dem Haushalt 1976 entsinnen. Von Franz Josef Strauß wird uns das Ziel vor Augen gehalten: 7 Milliarden DM müssen noch zusätzlich eingespart werden; macht von seiten der Regierung Vorschläge, dann werden wir unsere Äußerung dazu bringen. Die Regierung hat eine ganze Reihe von Sparvorschlägen in verschiedenen Bereichen gemacht, durch welche bei verschiedenen Gruppierungen Privilegien abgebaut werden sollen. Selbst dort, wo konkrete Nennungen erfolgten, ist keine konkrete Gegenäußerung der Opposition vorhanden.
Dieses Ziel der Einsparung von 7 Milliarden DM im Haushaltsjahr 1976 wird durch die Opposition verdoppelt, indem sie sagt: Im Jahre 1975, mitten in der Rezession, müßt ihr zusätzlich noch 15 Milliarden DM einsparen! Die Opposition fordert das gegen das Votum aller Sachverständigen, aller wissenschaftlichen Institute, die ebenso wie die Finanzminister der Länder der Meinung sind, daß das Auftragsvolumen, welches dieser Staat an seine Wirtschaft vergibt, nicht noch zusätzlich zurückgeführt werden darf, nicht noch zusätzlich schrumpfen darf. Anderenfalls hätten wir nämlich dadurch, daß zu den Schwierigkeiten aus dem Weltmarkt mit den 40 Milliarden DM fehlenden Aufträgen und der schwachen Baukonjunktur eine Verringerung der Aufträge der öffentlichen Hände um 15 Milliarden DM hinzukommt, eine prozyklische Politik. Das



Dr. von Bülow
würde unsere Wirtschaft ins Unglück stürzen, und dies kann nicht akzeptiert werden.
Zum anderen ist die Haltung der Opposition höchst widersprüchlich. Gestern hat die Opposition einem Konjunkturprogramm mit Mehrausgaben in Höhe von 5 Milliarden DM zugestimmt; heute sagt sie: Im Nachtragshaushalt — den hat die Opposition übrigens immer wieder gefordert, und wir Haushaltspolitiker mit ihr müssen 15 Milliarden DM eingespart werden. Hier kann man der Opposition die Forderung nicht ersparen: Wenn man Einsparungen fordert, dann muß man auch sagen, wo dies geschehen soll.
Im Frühjahr hatten wir nicht nur im Ausschuß, sondern im ganzen Deutschen Bundestag eine einhellige Meinung, daß der Bundesfinanzminister gebeten werden sollte, die Investitionen dieses Jahres in das erste Halbjahr, ins Frühjahr, vorzuziehen, damit sie sich in der Wirtschaft als nachfragewirksame Aufträge niederschlagen können. Dies ist gemacht worden — mit der Folge, daß der Mittelabfluß im ersten Halbjahr natürlich überproportional hoch war und daß natürlich in entsprechendem Umfang Einsparungsmöglichkeiten etwa in diesem Investitionsbereich nicht gegeben sind.
Wenn man sich die Aufgliederung des Haushalts in die einzelnen Aufgabenarten anschaut, muß man die Opposition fragen, wo sie sparen will. 15 Milliarden DM, das ist etwa so viel, wie aus dem Bundeshaushalt an die Rentenversicherungsträger gezahlt wird. Frage: Soll in dieser Höhe — und diese Höhe von 15 Milliarden muß ja dann erreicht werden — gespart werden? Eine ähnliche Größenordnung erreicht das Kindergeld mit etwa 13 Milliarden DM. Das reicht nicht ganz, um 15 Milliarden einzusparen, aber immerhin. Die Kriegsopferversorgung ist mit etwa 11 Milliarden DM ein weiterer großer Brocken. Soll hier gespart werden? Verteidigung: der große Brocken mit 31 Milliarden DM. Den müßte man um etwa die Hälfte reduzieren, also auf 15 Milliarden DM, um die 15 Milliarden freizubekommen, die Sie haben wollen. Oder Sie müssen praktisch doppelt soviel sparen, wie der Bund für den Bundesautobahn- und Bundesfernstraßenbau ausgibt, nämlich etwa 8 Milliarden DM. Wenn Sie das verdoppeln, haben Sie 16 Milliarden, und in dieser Größenordnung müssen Sie im Haushalt einsparen, wenn Ihre Haltung irgendwo nur einen Funken von Realismus an sich haben soll.

(Freiherr von Fircks [CDU/CSU] : Primitiver geht's wohl überhaupt nicht mehr?)

— Bitte, Herr Fircks, es geht doch um 15 Milliarden. Alle Sachverständigen der Bundesrepublik bis hin zu sämtlichen Bankleuten sind der Meinung, der Staat dürfe in der jetzigen Situation diese 15 Milliarden nicht durch Kürzungen aufbringen, sondern müsse in entsprechendem Umfang in die Kreditaufnahme gehen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Haase?