Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage i
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Ahrens ** 18. 9.
Alber 18. 9.
Amrehn ** 18. 9.
Dr. Bangemann 18. 9,
Behrendt * 18. 9.
Dr. Dr. h. c. Birrenbach 18.9.
Blumenfeld 18. 9.
Egert 18. 9.
Fellermaier * 18. 9.
Frau Dr. Focke 18. 9.
Gerlach (Emsland) * 18. 9.
Graaff 18. 9.
von Hassel 18. 9.
Härzschel * 18. 9.
Dr. Holtz * 18. 9.
Immer (Altenkirchen) 18. 9.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 18. 9.
Kater 18. 9.
Dr. Klepsch * 18. 9.
Dr. Kliesing ** 18. 9.
Koblitz 18. 9.
Lautenschlager 18. 9.
Lemmrich ** 18. 9.
Lücker * 18. 9.
Memmel * 18. 9.
Müller (Bayreuth) 18.9.
Müller (Mülheim) * 18. 9.
Richter ** 18. 9.
Russe 18. 9.
Frau Schleicher 18. 9.
Dr. Schulz (Berlin) * 18. 9.
Dr. Schwenke (Nienburg) *** 18. 9.
Dr. Schwörer * 18. 9.
Sieglerschmidt ** 18. 9.
Springorum * 18. 9.
Frau Stommel 18. 9.
Dr. h. c. Strauß 18. 9.
Vahlberg 18. 9.
Dr. Vohrer ** 18. 9.
Frau Dr. Walz * 18. 9.
Frau Dr. Wex 18. 9.
Windelen 18. 9.
Dr. Wörner 18. 9.
Dr. Zimmermann 18a9.
* Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
*** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union
Anlage 2
Antwort
des Pari. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache 7/4024 Frage A 2) :
Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, daß z. B. kinderfeindliche Normen, wie die DIN 18 011, „Stellflächen, Abstände und Bewegungsflächen im Wohnungsbau" schnell geändert werden, und künftig sowohl die Interessen der Kinder als auch anderer gesellschaftlicher Gruppen ohne Lobby bei der Erarbeitung von Normen stärker berücksichtigt werden?
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Niegel, Sick, Dr. Burgbacher, Orgaß und Genossen und der Fraktion der CDU/ CSU - Drucksache 7/2001 - betr. kinderfreundlichen Wohnungsbau vom 11. 4. 1975 und auf die Große Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Rau, Stommel, Kroll-Schlüter, Burger, Frau Schleicher, Orgaß, Sauer (Salzgitter), Braun und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 7/3340 - betr. Situation der Kinder in Deutschland vom 10. 3. 1975 ist die Bundesregierung auf die DIN 18 011 „Stellflächen, Abstände und Bewegungsflächen im Wohnungsbau" eingegangen.
In der Neufassung dieser Norm im Jahre 1967 wurden erstmals Kinderspielflächen innerhalb der Wohnung ausgewiesen. Das war ein entscheidender Fortschritt. Nach dieser Norm sind Kinderzimmer so zu bemessen, daß sie außer zum Schlafen auch zum Spielen und Arbeiten Platz bieten. Die vorzusehenden Möbelstellflächen und eine von Möbeln freizuhaltende Spielfläche werden als Mindestwerte angegeben.
Auf meine Anregung hat der Fachnormenausschuß Bauwesen im Deutschen Institut für Normung (DIN) die Neubearbeitung der DIN 18 011 eingeleitet. Im Vordergrund steht das Ziel, Bedürfnisse der Kinder besser zu befriedigen. Mein Haus wird an der Bearbeitung dieser Norm beteiligt sein und sich dabei ganz besonders - im öffentlichen Interesse - für die Belange der Kinder, aber auch der Behinderten und der alten Menschen einsetzen. Dabei erscheinen Möglichkeiten zur variablen Nutzung von Wohn- und Schlafräumen sowie der Einbau umsetzbarer Trennwände erstrebenswert, um - je nach Notwendigkeit - akuten Bedarf an Spielflächen zu befriedigen.
Die Realisierung aller solcher Vorstellungen, auch wenn deren Zielsetzung sinnvoll ist, muß unter Kostengesichtspunkten gesehen werden. Dabei ist auch die Bereitschaft und die Möglichkeit der Nutzer, höhere Belastungen auf sich zu nehmen, in Rechnung zu stellen.
In dem Vertrag mit der Bundesregierung vom 15. 6. 1975 hat sich das Deutsche Institut für Normung verpflichtet, Anträge der Bundesregierung auf Durchführung von Normungsarbeiten, für die von der Bundesregierung ein öffentliches Interesse geltend gemacht wird, bevorzugt zu bearbeiten. Dieser Grundsatz gilt auch für die Neubearbeitung von DIN 18 011.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4024 Fragen A 16 und 17):
13070' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. September 1975
Ist die Bundesregierung in der Lage, eine Aufstellung darüber vorzulegen, wem die Investitionszulage überwiegend zugute kommen wird?
Trifft es zu, daß vor allem die Großindustrie von der Investitionszulage weitaus mehr profitiert hat als die mittelständischen Bereiche, und wenn ja, wäre die Bundesregierung bereit, für den mittelständischen Bereich nachträglich Maßnahmen zu ergreifen mit dem Ziel, die Eigenkapitalbasis der mittelständischen Unternehmen zu verbessern, z. B. durch Senkung der Vermögensteuer, Verbesserung der Abschreibungsbedingungen und Verlustrücktrag, wobei als Haushaltsgröße die Ausgaben für die Investitionszulage anzusetzen wären?
Zu Frage A 16:
Die Bundesregierung kann im gegenwärtigen Zeitpunkt keine Angaben darüber machen, wie sich die begünstigten Investitionen auf Unternehmensgrößenklassen und Branchen verteilen. Sie wird sich hierzu aber voraussichtlich im November dieses Jahres äußern können, wenn das IfoInstitut, dem die Bundesregierung einen entsprechenden Forschungsauftrag erteilt hatte, das Schlußergebnis seiner Untersuchungen über die Auswirkungen der Investitionszulage vorlegen wird. Aus der Untersuchung sind gewisse Aufschlüsse über eine Branchengliederung für die verarbeitende Industrie zu erwarten.
Zu Frage A 17:
Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß die Investitionszulage überwiegend nur von der Großindustrie in Anspruch genommen wurde. Auch aus den der Bundesregierung bekannt gewordenen Umfragen einzelner Industrie- und Handelskammern läßt sich eine solche Schlußfolgerung nicht ziehen.
Eine Benachteiligung mittelständischer Unternemen scheidet auch deshalb von vornherein aus, weil die Investitionszulage von sämtlichen gewerblichen Unternehmen unabhängig von der Größe und der Rechtsform — also auch z. B. von Einzelhändlern und Handwerkern — sowie von den Angehörigen der freien Berufe und den Land- und Forstwirten in Anspruch genommen werden konnte. Eine Antwort auf den zweiten Teil Ihrer Frage erübrigt sich daher.
Anlage 4
Antwort
des Bundesministers Dr. Friderichs auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4024 Frage A 22) :
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, Altölbeseitigung dadurch zu verbessern, daß jeder, der neues Öl kauft, pro Liter ein Pfand von etwa 1 DM bis 2 DM hinterlegen müßte, das ihm bei Rückgabe des Altöls im ganzen Bundesgebiet erstattet bzw. bei Ölwechsel angerechnet wird?
Die Bemühungen der Bundesregierung um eine umweltneutrale Beseitigung der Altöle sind wiederholt dargestellt worden (vgl. 2. Altölbericht der Bundesregierung, BT-Drucksache 7/3455). Besonders der Verbleib des Altöls, das beim selbst vorgenommenen Ölwechsel bei Kraftfahrzeugen anfällt, wird auch in der Öffentlichkeit als ein besonderes Problem angesehen. Der Versuch der Bundesregierung, hierbei eine Lösung durch freiwillige Kooperation
aller Beteiligten zu finden, kann als erfolgreich bezeichnet werden: Der Handel hat es den Selbstwechslern durch die Einrichtung von Altöl-Annahmestellen in diesem Jahr erleichtert, Altöl ohne Umweltgefährdung zu beseitigen. Auch der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie die angeschlossenen Gebietskörperschaften haben ihre Initiative zur Einrichtung öffentlicher Annahmestellen verstärkt. Hervorzuheben ist im übrigen, daß Fernsehen, Rundfunk, (Fach)presse und Automobilclubs intensiv um Aufklärung und Unterrichtung des Autofahrers über Möglichkeiten und Notwendigkeit der schadlosen Altölbeseitigung bemüht sind.
Die Überlegung, beim Verkauf von Schmierölen ein Pfand zu erheben, das bei Rückgabe des Altöls erstattet wird, ist im übrigen schon verschiedentlich diskutiert worden. Bei näherer Prüfung ergeben sich jedoch folgende Bedenken:
1. Bei den Schmierölen ist zwischen den über den Ladentisch verkauften Handelsölen und den in Werkstätten und an Tankstellen verwendeten Olen zu unterscheiden. Ein Pfand hätte nur Sinn, wenn man damit den Anreiz zur Ablieferung dieser im Handel erworbenen Selbstwechsler-Öle steigern wollte. Aus Wettbewerbsgründen müßten jedoch beide Ölverkaufswege mit der Pfandgebühr belastet werden.
2. Mehr als die Hälfte der verkauften Handelsöle dienen — wie Befragungen der Mineralölwirtschaft ergeben haben — als Nachfüllöl. Ein Pfand auf derartige Nachfüllöle bedeutete eine doppelte Belastung des Käufers, weil unvermeidlich auch das Schwundöl mit Pfand belegt werden müßte. Allein für den Bereich der Handelsöle würde bei einem Pfand von nur 1,— DM je Liter eine Summe von jährlich 10 Mio DM anfallen, die den Pfandzahlern nicht erstattet werden könnte. Wollte man dies vermeiden, in dem man etwa ein Pfand von 1,— DM pro Liter beim Kauf erhebt, aber bei der Rückgabe z. B. 2,— DM erstattet, müßte jede kleinste Menge, die bei zahllosen Rücknahmestellen anfällt, genau gemessen werden. Dies fordert zum Mißbrauch geradezu auf. Außerdem würden durch eine solche Ausgestaltung die Halter neuer, weniger Ölschwund verursachender Kraftfahrzeuge gegenüber den Haltern von Fahrzeugen mit älteren Motoren und höherem Schwund begünstigt.
3. Die Abrechnung des Pfandes würde wegen der damit verbundenen Nachweis- und Ausgleichsprobleme einen Verwaltungsaufwand erfordern, der in keinem Verhältnis zum Erfolg steht.
So bestechend die Pfandidee auf den ersten Blick erscheint, einen zusätzlichen Beitrag zur Lösung des Altölproblems bietet sie nicht.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage A 23) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 15. August 1975 wiedergegebenen Auffassungen, insbesondere was die Gefahr von politischen Dumpingpreisen durch die auf Förderungsmaßnahmen im Bundesgebiet gestützte erhebliche Ausweitung der Produktionskapazität auf dem Gebiet der Sanitärkeramik in der „DDR" anbelangt, und wie beurteilt die Bundesregierung die künftige Wettbewerbssituation der im Zonenrandgebiet ansässigen Sanitärkeramikindustrie und die Auswirkung auf die Arbeitsplätze?
Die in dem Artikel wiedergegebenen Auffassungen teilt die Bundesregierung nicht. Die Haltung der Bundesregierung zu der Errichtung einer Fabrikationsanlage für Sanitärkeramik in Ilmenau in der DDR und zu der Entwicklung der Bezüge von Sanitärkeramik, die 1974 nur 0,3 % unserer Produktion ausmachten, ist in der Diskussion des Deutschen Bundestages am 18. Juni 1975 über die von Ihnen gestellten Fragen auch schon einmal deutlich gemacht worden.
Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, von der Ausweitung der Produktionskapazität auf dem Gebiet der Sanitärkeramik in der DDR negative Folgen für die Situation unserer Wirtschaft zu befürchten. Die Ausweitung der Produktionskapazität für Sanitärkeramik dürfte primär der Deckung des durch das Wohnungsbauprogramm der DDR gestiegenen Bedarfs in der DDR dienen. Sollte es wider Erwarten auf unserem Markt zu Störungen durch Bezüge zu niedrigen Preisen kommen, steht mit dem Preisprüfungsverfahren ein Instrument zum Schutze der Interessen unserer Wirtschaft bereit.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Christ (FDP) (Drucksache 7/4024 Frage A 25) :
Mit welchem Anteil ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtsdiaftsstruktur" an der Fremdenverkehrsförderung beteiligt?
Gemäß 4. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sollen in den Jahren 1975-1978 Investitionen des Fremdenverkehrsgewerbes in Höhe von 2,78 Mrd. DM sowie Maßnahmen der Fremdenverkehrsinfrastruktur in Höhe von 557 Millionen DM gefördert werden. Im Jahre 1975 sind für den gewerblichen Fremdenverkehr Zuschüsse in Höhe von 25,59 Millionen DM vorgesehen, die von Bund und Ländern je zur Hälfte bereitgestellt werden. Hinzu kommen Investitionszulagen nach § 2 des Investitionszulagengesetzes in Höhe von 48,94 Millionen DM. Für die öffentlichen Einrichtungen des Fremdenverkehrs — hier handelt es sich in der Regel um Investitionen der Gemeinden und Gemeindeverbände — sind für das Jahr 1975 Zuschüsse in Höhe von 71,55 Millionen DM eingeplant, die ebenfalls je zur Hälfte vom Bund und den Ländern getragen werden.
Von den 1975 in der Gemeinschaftsaufgabe vorgesehenen Fördermitteln entfallen also bei der gewerblichen Förderung 8,5 °/o und bei der Infrastrukturförderung 22,0 °/o auf den Fremdenverkehr.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 7/4024 Fragen A 28 und 29) :
Ist der Bundesregierung bekannt, welche deutschen Unternehmen ihre Geschäftsbeziehungen zu israelischen Partnern auf Grund arabischer Boykottdrohungen abgebrochen haben?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese arabischen Boykottdrohungen gegen Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit israelischen Handelspartnern haben, und was unternimmt die Bundesregierung, um die Aufrechterhaltung unserer Wirtschaftsbeziehungen zu Israel zu gewährleisten?
Zu Frage A 28:
Ich beantworte die Frage mit nein. Zu Frage A 29:
Die Bundesregierung verurteilt alle Arten von Boykottdrohungen wegen ihrer ungünstigen Auswirkungen auf die internationalen Wirtschaftsbeziehungen. Die betroffenen Unternehmen müssen jedoch in eigener Verantwortung entscheiden, welche Reaktion auf Boykottdrohungen sie für angebracht halten. Falls gewünscht, wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Bemühungen betroffener Unternehmen unterstützen. Ich darf hierzu auf meine Ausführungen auf die Fragen der Abgeordneten Karl-Heinz Gierenstein und Dr. Dionys Jobst und auf die Ausführungen verweisen, die der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Karl Moersch, auf eine Anfrage des Abgeordneten Dr. Albert Probst gemacht hat.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 7/4024 Frage A 32) :
Sieht. die Bundesregierung Möglichkeiten und ist sie gegebenenfalls bereit, durch Maßnahmen zu verhindern, daß in den DIN-Normen keine oder niedrige Qualitätsmaßstäbe im Interesse der Produzenten festgelegt werden, obgleich nach dem Stand der Technik und im Interesse der Verbraucher höhere Qualitätsanforderungen, z. B. für die Korrosionsbeständigkeit der Kraftfahrzeuge, normiert werden könnten?
Es ist einleitend darauf hinzuweisen, daß ein großer Teil der Normen lediglich der technischen Verständigung oder Rationalisierung dient, jedoch keine Qualitätsmaßstäbe setzt. Für alle Normungsverfahren des DIN — auch solche mit Qualitätsfestlegungen - gelten die in der DIN-Norm 820 Blatt 1 enthaltenen Grundsätze für die Normungsarbeit. Hiernach hat jedermann das Recht, gegen einen Normungsentwurf — z. B. wegen fehlender oder zu geringer Qualitätsansprüche Einspruch zu erheben und im Falle seiner Ablehnung ein Schlichtungs-
und ggf. Schiedsverfahren zu beantragen. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß dem auf ihre Anregung geschaffenen und von ihr finanziertem Verbraucherrat beim DIN bei der Durchsetzung von
13072* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. September 1975
Qualitätsmaßstäben bei der Normung eine erhebliche Bedeutung zukommt.
Zu dem konkreten Beispiel der Normung auf dem Gebiet der Korrosionsbeständigkeit der Kraftfahrzeuge ist folgendes zu sagen:
Es gibt DIN-Normen über die Korrosion metallischer Werkstoffe, jedoch keine spezifische DIN-Norm dieser Art für Kraftfahrzeuge. Z. B. wird der Verbraucherrat einen Antrag auf Normung von Auspufftöpfen stellen, bei der die Korrosionsfragen im Vordergrund stehen. Nicht unerwähnt bleiben soll, daß die Festlegung von Qualitätsmaßstäben, soweit sie nicht durch Sicherheitsanforderungen bedingt sind, Kostenprobleme aufwerfen, die den Verbraucher treffen und letztlich von der Marktsituation abhängig sind.
Sofern Qualitätsfestlegungen im öffentlichen Interesse liegen, wie z. B. im Falle von Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz, bietet der Vertrag der Bundesrepublik Deutschland mit dem DIN vom 5. Juni 1975 eine Handhabe, diese nach den Vorstellungen der Bundesregierung durchzusetzen.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Däubler-Gmelin ) (SPD) (Drucksache 7/4024 Fragen A 33 und 34) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, Anträge auf Durchführung von Normungsarbeiten an das DIN Deutsches Institut für Normung e. V. zu richten, um z. B. die von ihr angestrebte informative Warenkennzeichnung oder die Anwendbarkeit des Maschinenschutzgesetzes im Interesse der Verbraucher voranzutreiben?
Beabsichtigt die Bundesregierung, bei Nichteinhaltung von Bearbeitungsfristen durch das DIN für von ihr beantragte Normungsarbeiten eigene Normen festzulegen?
Zu Frage A 33:
Die informative Warenkennzeichnung ist nicht Aufgabe des DIN Deutsches Institut für Normung. Für sie ist bisher in Form von RAL-Testaten der Ausschuß für Lieferbedingungen und Gütesicherung e. V. (RAL) zuständig. Künftig soll die informative Warenkennzeichnung als Produktinformation beim RAL geführt werden. Dafür wird ein Ausschuß zuständig sein, der sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Wirtschaft und der Verbraucher zusammensetzt. Soweit dabei auf DIN-Normen zurückzugreifen ist, wird ebenfalls der Verbraucherrat beim DIN Einfluß auf die Beschleunigung der Normungsarbeit nehmen.
Zur Frage des Zusammenhanges zwischen der Normungsarbeit und dem Gesetz über technische Arbeitsmittel, häufig als Maschinenschutzgesetz bezeichnet, ist folgendes zu bemerken:
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat schon in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit dem Gesetz über technische Abeitsmittel über die Kommission Sicherheitstechnik beim DIN häufig Anstöße zur Durchführung von Normungsarbeiten in den zuständigen Fachgremien des DIN gegeben. Zahlreiche Normungslücken, insbesondere für Geräte, die vorwiegend in Heim und Freizeit verwendet werden, konnten in enger Zusammenarbeit mit der Kommission Sicherheitstechnik geschlossen werden.
Soweit Bedürfnisse dafür bestehen, wird der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung auch in Zukunft — gestützt auf den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem DIN — dafür sorgen, daß auf diesem Wege im Interesse des Verbrauchers Lücken in den sicherheitstechnischen Regelungen des DIN-Normenwerks geschlossen werden.
Zu Frage A 34:
In § 4 des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem DIN Deutsches Institut für Normung e. V. am 5. Juni 1975 abgeschlossenen Vertrags sind die näheren Einzelheiten für das angesprochene Verfahren festgelegt. Wenn das DIN innerhalb einer gesetzten Frist eine Norm nicht erarbeitet, kann die Bundesregierung einer Fristverlängerung zustimmen oder aber eine eigene Regelung treffen. Es wird von der Lage des einzelnen Falles abhängen, ob die Bundesregierung eine eigene Regelung trifft. Hierbei kann es sich formal nicht um eine Norm handeln, sondern entweder um eine technische Vorschrift oder um eine sonstige technische Festlegung.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) (Drucksache 7/4024 Frage A 35) :
Welche Reinvestitionsmöglichkeiten der Erlöse aus dem Mercedes-Benz-Verkauf durch die Firma Flick-KG wurden am 21. August 1975 im Bundesministerium für Wirtschaft erörtert (Frankfurter Rundschau vom 10. September 1975), und ist sichergestellt, daß durch derartige Gespräche kein Einfluß auf die Frage der Steuerfreiheit der Reinvestition nach § 6 b des Einkommensteuergesetzes ausgeübt wird?
Es gehört zu der ständigen Praxis des BMWi, die sich aus den Pflichten jeder zuständigen Behörde gegenüber dem Bürger ergibt, einem eventuell an der Erteilung einer Bescheinigung gemäß § 6 b EStG interessierten Unternehmen Aufklärung über Inhalt und Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen und die ständige praktische Anwendung zu erteilen. So ist auch im Gespräch am 21. August im BMWi verfahren worden. Selbstverständlich wird deshalb auch durch solche Gespräche „kein Einfluß auf die Frage der Steuerfreiheit der Reinvestition nach § 6 b EStG ausgeübt" .
Was Ihre Frage nach den Reinvestitionsmöglichkeiten der Flick-Gruppe anlangt, möchte ich auf die Erklärung von Herrn Kollegen Offergeld auf eine mündliche Frage des Herrn Kollegen Dr. Jens am 20. Februar 1975 verweisen, daß das Steuergeheimnis die Offenbarung steuerlicher Verhältnisse im Einzelfall verbietet. Im übrigen kann ich Ihnen ver-
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sichern, daß die Anwendung des § 6 b in jeden Einzelfall strikt nach den gesetzlichen Vorschriften erfolgt.
Anlage 11
Antwort
des Bundesministers Dr. Friderichs auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Batz (SPD) (Drucksache 7/4024 Fragen A 36 und 37) :
Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, wonach der in einigen Branchen der Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland zögernd, in anderen bereits kräftig (Automobil-, Elektroindustrie) ansteigende Auftragseingang von den Unternehmen vorwiegend mit Hilfe von Überstunden, also ohne Inanspruchnahme des Arbeitsmarktes zu bewältigen versucht wird?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch dieses Verhalten der Unternehmensleitungen der beschäftigungspolitische Erfolg der konjunkturstützenden Maßnahmen erheblich gefährdet wird, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung bei dieser Beurteilung, die Zuschüsse, Kredite und Vergünstigungen, die der Wirtschaft seitens des Bundes im Rahmen von Konjunkturprogrammen zufließen, mit Auflagen zu verbinden, die eine direkte Auswirkung der Stützungsmaßnahmen auf die Arbeitsmarktsituation sichern?
Für die Einplanung von Überstunden besteht für die Unternehmen keine Melde- oder gar Genehmigungspflicht. Der Bundesregierung liegen daher keine systematischen Informationen über Art und Umfang der in einigen Bereichen eingeplanten Überstunden und Sonderschichten vor. Die Bundesregierung hat aus den ihr zugegangenen Nachrichten bisher nicht den Eindruck gewonnen, daß einzelne Branchen in unvertretbarer Weise der Einplanung von Überstunden gegenüber der Neueinstellung von Arbeitskräften den Vorzug gäben. Wenngleich es aus sozialpolitischer Sicht wünschenswert erscheint, die jeweils vorhandenen Beschäftigungsmöglichkeiten auf möglichst viele Arbeitnehmer zu verteilen, so muß doch bedacht werden, daß die von Ihnen angesprochenen kurzfristigen Personaldispositionen typische Unternehmensentscheidungen darstellen, die im Zusammenwirken mit den Betriebsräten getroffen und verantwortet werden müssen. Soweit Einzelfälle bekanntgeworden sind, haben sich offensichtlich auch die Betriebsräte für vorübergehende Überstunden oder Sonderschichten ausgesprochen. Die Unternehmen haben im konkreten Fall zu prüfen, ob Umfang und Zusammensetzung des Auftragsbestands die Einstellung von zusätzlichen Arbeitskräften rechtfertigen oder ob kurzzeitigen Produktionsanforderungen besser durch Überstunden oder einige Sonderschichten genügt werden kann. Dabei spielt der Gesichtspunkt der längerfristigen Kostenbelastung eine wichtige Rolle. Die Bundesregierung hält es nicht für zweckmäßig, in diesen Entscheidungsprozeß der Unternehmen direkt einzugreifen. Die Einflußnahme sollte im Prinzip nicht über indirekte Maßnahmen hinausgehen, wie sie etwa die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im Konjunkturprogramm vom 12. Dezember 1974 (Lohnkostenzuschüsse an Unternehmen, Mobilitätszulage an Arbeitnehmer) darstellen. Die Gewährung von Investitionszulagen, Krediten usw. mit der Auflage eines Verzichts von Überstundeneinplanung zu verknüpfen hält die Bundesregierung für nicht vertretbar.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Fragen A 42 und 43) :
In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung die Wettbewerbsverzerrung zwischen dem deutschen und vor allem dem niederländischen Gartenbau auszugleichen, zumal die Anhebung des Erdgaspreises in den Niederlanden sich in sehr engen Grenzen hält und der Preis für leichtes Heizöl in letzter Zeit wiederum außerordentlich stark gestiegen ist?
Welche volkswirtschaftlichen Kriterien in der Europäischen Gemeinschaft veranlassen die Bundesregierung dazu, von sich aus den stufenweisen Abbau des Aufwertungsausgleiches zu beschließen, und ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß sie mit diesem Beschluß das Einkommen der deutschen Landwirte um 12 % bis 25 % senkt?
Zu Frage A 42:
Die Bundesregierung ist weiterhin bemüht, im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften und bilateraler Verhandlungen mit der niederländischen Regierung die noch bestehenden energiebedingten Wettbewerbsunterschiede im Unterglasgartenbau zu verringern. Sie hält deshalb an ihrer Auffassung fest, daß die Verlängerung der Leitlinie der EG-Kommission ungeeignet ist, die bestehenden Schwierigkeiten auf dem Energiesektor zu lösen. Die Bemühungen der Bundesregierung haben bereits zu einer spürbaren, wenn auch noch nicht ausreichenden, Anhebung der Energiepreise im niederländischen Gartenbau für die Heizperiode 1975/76 geführt.
Zu Frage A 43:
Der Aufwertungsausgleich, den die deutsche Landwirtschaft als Ausgleich für die durch die DM-Aufwertung vom 27. 10. 1969 notwendig gewordene Agrarpreissenkung erhalten hat, war von vornherein degressiv angelegt. Die Bundesregierung hatte bereits Mühe, Ende 1973 in Brüssel eine Verlängerung des Teilausgleichs über die MWSteuer zu erreichen. Möglich war dies nur, weil sich bis zu diesem Zeitpunkt landwirtschaftliche Produktpreise und Betriebsmittelpreise, entgegen allen Erwartungen, für die deutsche Landwirtschaft im Verhältnis zur Entwicklung in den übrigen Ländern der Gemeinschaft zunächst ungünstiger entwickelt hatten. Die seither zu beobachtende Entwicklung verlief dagegen für die deutsche Landwirtschaft wesentlich günstiger. Die früher und konsequenter als in anderen EG-Ländern betriebene Stabilitätspolitik, zu der die DM-Aufwertungen einen wichtigen Beitrag lieferten, kommen zunehmend auch der deutschen Landwirtschaft zugute. Dadurch verliert der Aufwertungsausgleich in dem Ausmaß an Berechtigung, wie die deutsche Landwirtschaft vom stabileren deutschen Preisniveau profitiert.
Die Bundesregierung hat die möglichen Auswirkungen eines Abbaues des Aufwertungsausgleichs über die Mehrwertsteuer sorgfältig geprüft. Danach kann festgestellt werden, daß die Einkommen der deutschen Landwirtschaft weder im Durchschnitt noch bei einzelnen Betriebsgruppen um 12 bis 25 % sinken werden, wie dies in der Frage behauptet wird. Es kann angenommen werden, daß die land-
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wirtschaftlichen Einkommen durch die beschlossene Maßnahme etwas geringere Steigerungsraten aufweisen werden, als dies der Fall wäre, wenn der Aufwertungsausgleich auch weiterhin gezahlt würde.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf die durchschnittlichen landwirtschaftlichen Einkommen kann ich auf die Antwort verweisen, die ich dem Herrn Abgeordneten Kiechle dazu gegeben habe. Es sind selbstverständlich Einzelfälle von Betrieben denkbar, bei denen der Abbau des Aufwertungsausgleichs aufgrund eines besonders ungünstigen Verhältnisses von Betriebsertrag und Gewinn größere Einkommenswirkungen hat. Daraus eine generelle und andauernde Einkommenssenkung für die deutsche Landwirtschaft abzuleiten, ist jedoch nicht zulässig.
Erst die Koalitionsregierungen haben das Netz sozialer Sicherheit auch für die Landwirtschaft so ausgebaut, daß ökonomische Anpassungsprozesse ohne größere soziale Härten vollzogen werden können.
Abschließend sei daran erinnert, daß es die CDU-Opposition war, die sich 1969 in Bundestag gegen die Einführung des Aufwertungsausgleichs über die Mehrwertsteuer wandte, weil nach ihrer Auffassung damit das Mehrwertsteuerrecht mißbraucht werde. Sie hat sich deshalb in der Schlußabstimmung der Stimme enthalten.
Anlage 13
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 7/4024 Frage A 73):
Trifft es zu, daß (unter Bezugnahme auf die Äußerungen des Bundesverteidigungsministers vom 9. September 1975 im Morgenmagazin des WDR II) in der Bundesrepublik Deutschland auch ausländische Diplomaten ausgebildet werden, und in welchem Umfang geschieht dies?
Die Bundesregierung Deutschland bildet, wenn auch im geringen Umfang, ausländische Diplomaten aus.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/4024 Fragen A 93 und 94) :
Sieht die Bundesregierung es als einen wichtigen Teil der Verkehrssicherheit an, elementare Sicherheitsfaktoren im Kraftfahrzeugbau nach den schwer zu erfüllenden deutschen Prüfnormen zuzulassen, und wenn dies der Fall ist, warum gestattet die Bundesregierung den Bau und den Import von Fahrzeugen, deren Sicherheitskonstruktionen nach ausländischen Prüfnormen (USA, EG) überprüft worden sind?
Sieht die Bundesregierung es im Interesse der Verkehrssicherheit nicht als ihre Pflicht an, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, daß die Qualität von Sicherheitskonstruktionen für den Fahrzeugbau nach Abnahme durch das Materialprüfungsamt sporadisch, aber laufend auf die Einhaltung des geprüften Niveaus kontrolliert wird?
Zu Frage A 93:
Die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind auf die Sicherheit im Straßenverkehr abgestellt. Ihre Erfüllbarkeit ist sowohl vor ihrer Inkraftsetzung von allen Beteiligten, als auch später durch ihre Anwendung bestätigt worden.
USA-Prüfnormen können auf Grund der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften bei der Zulassung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen nicht mit berücksichtigt werden.
An der Erstellung der für die Zulassung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen in der Bundesrepublik Deutschland nach dem EWG-Vertrag geltenden EG-Richtlinien hat die Bundesregierung maßgeblich mitgewirkt und die Anforderungen wesentlich beeinflußt. Sie konnte sich aber nicht in allen Fällen durchsetzen, so daß die EG-Richtlinien z. T. höhere Anforderungen als die Vorschriften der StVZO enthalten; auf die EG-Richtlinie über die Rückspiegel und die Warneinrichtungen (Hupen) wird in diesem Zusammenhang aufmerksam gemacht.
Zu Frage A 94:
Die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sehen vor, daß eine Betriebserlaubnis für (Fahrzeug-)Typen nur solchen Herstellern erteilt wird, die die Gewähr für die zuverlässige Ausübung der durch die Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis verliehenen Befugnisse bieten. Darüber hinaus kann das Kraftfahrt-Bundesamt nach der StVZO jederzeit bei Herstellern oder Händlern die Erfüllung der mit der Allgemeinen Betriebserlaubnis verbundenen Pflichten nachprüfen oder nachprüfen lassen.
Für Fahrzeugteile sind in der Fahrzeugteileverordnung entsprechende Vorschriften wie für Fahrzeuge enthalten.
Werden bei einer Nachprüfung Abweichungen vom genehmigten Typ oder Mängel festgestellt, droht dem Inhaber der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Bauartgenehmigung die Einstellung der Produktion und damit der Entzug der Existenzgrundlage.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dübber (SPD) (Drucksache 7/4024 Frage A 97):
Aus welchen Gründen hat es die Bundesanstalt für Straßenwesen in Köln unterlassen, den Berliner Senat von der beabsichtigten Autobahnsperrung bei Magdeburg zu unterrichten, nachdem die DDR-Regierung dies der Kölner Anstalt am 5. September 1975 mitgeteilt hatte?
Die Bundesanstalt für Straßenwesen wird nur bei Meldungen über den witterungsbedingten Straßen-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. September 1975 13075*
zustand auf den Transitstraßen tätig. Nach den mit den Ländern abgestimmten „Richtlinien über das Meldeverfahren bei Verkehrsstörungen und über den Straßenzustand auf den Transitstraßen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West)" vom 26. Juni 1972 hätte jedoch die Bundesmeldestelle für den Verkehrswarnfunk der Polizei — die dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen unterstellt ist — u. a. auch die Landesmeldestellen für den Verkehrswarnfunk der Polizei der Länder Berlin und Niedersachsen über die voraussichtliche Sperrung unterrichten müssen. Das ist jedoch bedauerlicherweise wegen einer Störung der Fernschreibeinrichtungen unterblieben. Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat aber inzwischen durch zusätzliche Kontrollmaßnahmen sichergestellt, daß sich solche Versäumnisse in Zukunft nicht wiederholen.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4024 Fragen A 100 und 101):
Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung zur Erhöhung der Diebstahls- und Fälschungssicherheit von Kfz-Kennzeichen an einer Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung arbeitet, wonach die Kraftfahrzeugkennzeichen amtlich ausgegeben werden sollen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Dr. Herold, daß eine staatliche Herstellung und Ausgabe der Kfz-Kennzeichen einen Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen würde, der einer Enteignung gleich käme, von der etwa 1 000 mittlere und kleinere Betriebe betroffen sein würden, für die gleichfalls durch Gesetz Art und Ausmaß der Entschädigung geregelt werden müßte?
Die Bundesregierung prüft z. Z. noch die Durchführbarkeit und Auswirkung geeigneter Maßnahmen zur Eindämmung des Mißbrauchs von Kraftfahrzeug-Kennzeichen. Diese Prüfung erstreckt sich auch auf den vom Land Baden-Württemberg im Bundesrat eingebrachten Antrag, die KraftfahrzeugKennzeichen nur von den Zulassungsstellen auszugeben. Bei dieser Prüfung werden selbstverständlich die Auswirkungen auf die betroffenen mittleren und kleineren Gewerbebetriebe berücksichtigt werden. Dies habe ich bereits in meiner Antwort auf die Frage des Kollegen Dr. Wagner dargelegt. Bestandteil der eingehenden Prüfung der Bundesregierung wird auch die von Ihnen angeschnittene Frage sein, ob die staatliche Herstellung und Ausgabe der Kennzeichen einem enteignungsgleichen Eingriff gleichkäme. Hierüber wird z. Z. zwischen den beteiligten Ressorts eine Abstimmung herbeigeführt.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/4024 Fragen A 102 und 103) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die jüngste gutachtliche Stellungnahme der Gruppe Oekologie, wonach die Hochleistungsschnellbahn (HSB) zu aufwendig, überflüssig und nicht sicher genug sei?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit bei der Deutschen Bundesbahn über die Zentrale Transportleitung anzuregen, daß das Bahnpersonal bei Fahrteinsätzen von einem in einen anderen Direktionsbereich dort nicht auswärtige Ruhestunden absolvieren muß, sondern unter dem Gesichtspunkt sparsamen und effektiven Personaleinsatzes möglichst dienstlich eingesetzt wird?
Zu Frage A 102:
Die Bundesregierung hält es für notwendig, die Ergebnisse der technologischen Entwicklung abzuwarten, bevor ein abschließendes Urteil über die Anwendbarkeit gefällt wird. Die Bundesregierung beurteilt die Chancen der Technologiereserven auf dem Gebiet des spurgeführten Verkehrs nach wie vor positiv, so daß die Förderung aus forschungspolitischen Gründen fortgesetzt wird.
Die Versuchsanlage für Verkehrstechniken wird vorrangig der systematischen Erforschung der Rad/ Schiene-Technik dienen. Insoweit wird sie auch unmittelbar zur wirtschaftlichen Stärkung der Deutschen Bundesbahn beitragen. Eine fundierte Entscheidung darüber, welche Aufgaben der spurge-führte Schnellverkehr allgemein und u. a. ein denkbares HSB-System im besonderen langfristig übernehmen können, wird erst mit Hilfe der Versuchsanlage aus der anwendungsnahen Erprobung der Technologien zu klären sein.
Zu Frage A 103:
Die Gestaltung der Dienstpläne für das Fahrpersonal gehört in die Zuständigkeit der Deutschen Bundesbahn. Dabei wird von der Deutschen Bundesbahn das allgemeine Gebot des Bundesbahngesetzes zu wirtschaftlicher Betriebsführung beachtet. Bei dem durch die Fahrpläne der Züge vorgegebenen Arbeitszeitaufkommen ist sie bemüht, die Wendezeiten für das Fahrpersonal so kurz wie möglich zu halten. Durch die Bindung der Arbeitszeiten des Fahrpersonals an die Gegebenheiten der Fahrpläne sind jedoch Arbeitsunterbrechungen, als sogenannte Wendezeiten, nicht immer zu vermeiden. Sie fallen nicht nur bei Fahrleistungen an, die über einen Direktionsbereich hinausgehen.
Soweit die mit den Personalvertretungen abzustimmenden Dienstpläne es möglich und sinnvoll erscheinen lassen, werden dem Personal während der Wendezeiten z. B. Arbeiten des Rangierdienstes, der Zugvorbereitung, der Platzreservierung oder des örtlichen Ladedienstes übertragen. Die Möglichkeiten für eine sinnvolle, die Wirtschaftlichkeit insgesamt erhöhende Ausfüllung von Arbeitszeitlücken beim Fahrpersonal sind indessen begrenzt. Örtliche Arbeiten, die nach ihrer Art, zeitlichen Lage und unabhängig von etwaigen Zugverspätungen zur Erledigung durch das Zugpersonal bei Wendezeiten geeignet sind, fallen nur in begrenztem Umfang an.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4024 Frage A 104) :
13076* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. September 1975
Treffen Meldungen zu, Ost-Berlin schiebe seine mit neuen starken Frequenzen ausgestatteten Sender immer näher an WestBerlin heran, wodurch die Westberliner Sendungen überlagert zu werden drohen, und was hat die Bundesregierung unternommen, um eine ungehinderte Sendetätigkeit der Rundfunkanstalten mit dem Sitz im Land Berlin langfristig zu sichern?
Der Bundesregierung sind beabsichtigte Veränderungen bei den Rundfunksendern der DDR im Zusammenhang mit den Frequenzanforderungen der DDR zur bevorstehenden Lang-/Mittelwellenkonferenz bekanntgeworden. Außerdem liegen Informationen vor, nach denen die DDR die Zuteilung von bisher nicht von ihr genutzten Frequenzen sowie die Erhöhung von Sendeleistungen bestehender Sender angemeldet hat. Eine Verwirklichung dieser Anmeldungen würde aufgrund der geographischen Lage eine erhebliche Beeinträchtigung verschiedener Sender in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West), darunter auch RIAS Berlin, mit sich bringen. Die Bundesregierung wird alle Möglichkeiten ausschöpfen, um derartige Beeinträchtigungen in den genannten Bereichen zu vermeiden.
Anlage 19
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage A 125) :
In welchen Staaten des Warschauer Paktes werden auch nach der Unterzeichnung der sogenannten Schlußakte zur Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) noch Sendungen westlicher Rundfunksender gestört?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen werden in der Sowjetunion und Polen je ein, in der Tschechoslowakei und Bulgarien je zwei westliche Sender gestört.
Anlage 20
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage B 1) :
Wie viele der in der Sowjetunion lebenden Deutschen sind deutsche Staatsangehörige, und welches ist der Stand der Bemühungen um ihre Ausreise in den freien Teil Deutschlands und der Bemühungen um die Ausreise der übrigen Deutschen in der Sowjetunion?
Ich darf annehmen, daß sich Ihre Frage nur auf jene Deutschen bzw. Deutschstämmigen in der Sowjetunion bezieht, die den erklärten Wunsch haben, aus der Sowjetunion zur Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland auszureisen. Diese Personen werden im einzelnen von dem hierfür zuständigen Deutschen Roten Kreuz, Abteilung Suchdienst, in Hamburg erfaßt. Die entsprechenden Statistiken werden dort jeweils zum Jahresende fortgeschrieben.
Danach entfiel am 31. Dezember 1974 von der Zahl jener Ausreisewilligen, deren Bestrebungen unter humanitären und rechtlichen Gesichtspunkten unterstützt werden können, ein Anteil von 7 bis 8 % auf Personen, die nach unserer Auffassung am 21. Juni 1941 die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen. Es handelt sich um eine kleine Gruppe von Reichsdeutschen sowie um Memeldeutsche und um Vertragsumsiedler.
Die Ausreisebemühungen dieser Personen werden sowohl unter rechtlichen als auch humanitären Gesichtspunkten unterstützt. Rechtlich, d. h. unter Berufung auf die deutsch-sowjetischen Repatriierungsvereinbarung vom 8. April 1958, deren Inhalt ich als bekannt voraussetzen darf. Humanitär, d. h. vor allem im Rahmen der Familienzusammenführung, da — von wenigen Ausnahmen abgesehen — Angehörige in der Bundesrepublik Deutschland vorhanden sind. In allen diesen sog. „Abkommensfällen" erfolgten gezielte Interventionen durch unsere Botschaft in Moskau oder durch das DRK. Die Bemühungen, hier Verbesserungen zu erreichen, werden fortgesetzt.
Eine nicht unbeträchtliche Zahl von Ausreisewilligen bildet die Gruppe der sog. „AdministrativUmsiedler", d. h. sowjetische Staatsangehörige deutscher Abstammung, die im Krieg durch einseitige deutsche (administrative) Maßnahmen umgesiedelt, in Deutschland eingebürgert und nach Kriegsende wieder in die Sowjetunion verbracht wurden. Die Sowjetunion hat diese Einbürgerungen nie anerkannt und betrachtet diese Personen ausschließlich als eigene Staatsangehörige. Deren Ausreisebestrebungen können daher von der Bundesregierung nur unter humanitären Gesichtspunkten, d. h. vor allem wiederum im Rahmen der Familienzusammenführung, unterstützt werden.
Das gleiche gilt für die weitere Gruppe der „nichtumgesiedelten Volksdeutschen".
Die Bemühungen der Bundesregierung auf diesem Gebiet und die dabei erzielten Erfolge sind dem Deutschen Bundestag bekannt; ich darf auf die entsprechenden Bundestagsprotokolle verweisen.
Die Bundesregierung wird ihre Anstrengungen, weitere Fortschritte zu erzielen, fortsetzen.
Anlage 21
Anwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage B 2) :
Wird Pakistan hinsichtlich deutscher Waffenlieferungen noch als Spannungsgebiet angesehen, und welche Gründe sind für die frühere und gegenwärtige Haltung der Bundesregierung in dieser Frage maßgebend?
Die Bundesregierung prüft Waffenexporte von Fall zu Fall aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen. Sie bleibt bei ihrem Grundsatz, daß Waffen-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. September 1975 13077
exporte in Länder außerhalb der NATO nur in Ausnahmefällen genehmigt werden können.
Unter diesen Gesichtspunkten sind auch die Anträge für Waffenexporte nach Pakistan ebenso wie in andere Länder Südasiens geprüft worden.
Die Bundesregierung hat mit Befriedigung die friedliche Entwicklung auf dem Subkontinent in den letzten Jahren vermerkt. Sie hat diese Entwicklung im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützt und wird diese Politik auch künftig verfolgen.
Anlage 22
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4024 Frage B 3) :
Hat Süd-Jemen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland bisher irgendwelche Forderungen erhoben als Gegenleistung für die seinerzeitige Aufnahme der fünf Terroristen und wenn ja, was wurde bisher von der Bundesrepublik Deutschland an SüdJemen an Leistungen erbracht?
Die Regierung von Süd-Jemen hat keine Gegenleistung für die seinerzeitige Aufnahme der fünf Terroristen gefordert.
Anlage 23
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage B 4) :
Welche ersten praktischen Erfahrungen besitzt die Bundesregierung in bezug auf die Erklärungen des Korbes 3 — Freizügigkeit für Menschen und Informationen — der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa?
Der Zeitraum seit der Unterzeichnung der KSZE-Schlußakte ist so kurz, daß die Bundesregierung keine praktischen Erfahrungen sammeln konnte, die Schlußfolgerungen irgendwelcher Art zulassen.
Anlage 24
Antwort
des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten von Alten-Nordheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Fragen B 5 und 6) :
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß der von ihr vorgelegte Gesetzentwurf eines Gesetzes über die Regelung der Landeszugehörigkeit des Verwaltungsbezirks Oldenburg und des Landkreises Schaumburg nach Artikel 29 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes genügt, dem in den Volksentscheiden zum Ausdruck gekommenen Willen der Bevölkerung Rechnung trägt und dem Demokratieverständnis der Bürger entspricht?
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, wenn sie der Meinung sein sollte, daß dieser Gesetzentwurf nicht genügt?
Zweifellos wäre es politisch wünschenswert, wenn gleichzeitig mit dem Gesetz, das dem Ergebnis der beiden Volksentscheide nicht Rechnung trägt, eine großräumige Neugliederung des Bundesgebietes in Angriff genommen werden könnte. Die Vorlage eines Bundesgesetzes über die Neugliederung nach einer umfassenden und gebietsmäßig konkretisierten Konzeption ist aber erst dann sinnvoll und dem Verfassungsauftrag des Art. 29 Abs. 1 GG förderlich, wenn die dabei vorzusehenden Änderungen des Gebietsbestandes der Länder Aussicht haben, eine mehrheitliche Zustimmung bei den verantwortlichen politischen Kräften und der betroffenen Bevölkerung zu finden; diese Voraussetzungen liegen derzeit nicht vor.
Auf jeden Fall würde es dem Neugliederungsauftrag des Art. 29 Abs. 1 GG zuwiderlaufen, wenn entsprechend dem Ausgang der Volksentscheide Länder geschaffen würden, die wegen ihrer zu geringen Größe und der daraus resultierenden mangelnden Leistungsfähigkeit ihre Aufgaben viel weniger wirksam erfüllen könnten als das bisherige Land Niedersachsen und die damit zugleich für die Zukunft auch die Leistungsfähigkeit des verbleibenden Landes Niedersachsen erheblich schmälern würden.
Die Bundesregierung ist daher der Auffassung, daß der von ihr vorgelegte Gesetzentwurf den verfassungsrechtlichen Erfordernissen des Artikels 29 GG genügt. Sie versucht im übrigen derzeit zu klären, ob und welche Aussichten und Möglichkeiten für eine gemeinsame Lösung der Gesamtproblematik der Neugliederung zu finden sind.
Anlage 25
Antwort
des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Fragen B 7 und 8) :
Welche Ergebnisse konnten nach den bisherigen Erfahrungen mit den Mitteln des Bundes im Rahmen des Fünfjahresprogramms zur Sanierung des Rheins und des Bodensees vor allem für die Reinhaltung des Bodensees erreicht werden, und stellt die Bundesregierung Erwägungen an, dieses Programm wegen der einmaligen Bedeutung des Bodensees als größtem Trinkwasserspeicher und Trinkwasserspender Europas nach Vereinbarung mit den betroffenen Ländern über das Jahr 1976 hinaus fortzuführen?
Für welche Projekte und mit welchen Finanzbeträgen wird im Rahmen des Fünfjahresprogramms zur Sanierung von Rhein und Bodensee die für 1975 zur Verfügung stehende Investitionssumme von 30 Millionen DM zur Verfügung gestellt?
Zu Frage B 7:
Als Ergebnis der bisherigen Förderung mit Bundesmitteln im Rahmen des 5-Jahres-Programmes zur Sanierung von Rhein und Bodensee kann für den Bodensee erfreulicherweise festgestellt werden, daß durch den dadurch erreichten Ausbau von Kläranlagen und Verbundnetzen weite Uferzonen von direkten Abwassereinleitungen entlastet wurden und sich in diesen ufernahen Bereichen die Qualität des Bodenseewassers erkennbar gebessert hat.
Die Bundesmittel haben sich insoweit erfolgreich ausgewirkt, als sie dem beschleunigten Ausbau und der Spitzenfinanzierung der Abwasseranlagen gedient haben, die mit Mitteln der Gemeinden und Länder sonst nicht in der gebotenen kurzen Zeit hät-
13078* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. September 1975
ten fertiggestellt werden können. Von dem Gesamtbetrag von 150 Millionen DM sind 1972 bis 1974 fast ein Drittel für die Reinhaltung des Bodensees eingesetzt worden.
Die Sanierung des Bodensees bedarf — darüber sind sich alle Anliegerstaaten einig — weiterhin erheblicher Anstrengungen. Innerhalb der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee ist bereits 1971 ein Bau- und Investitionsprogramm vereinbart worden, das die Zielvorstellungen bis 1980 umfaßt. In den vergangenen Jahren wurde das angestrebte Bauprogramm im wesentlichen erreicht.
Alle Anliegerstaaten sind davon überzeugt, daß sich die bereits durchgeführten und die geplanten Maßnahmen — dazu gehört insbesondere auch der Bau dritter Reinigungsstufen zur weitgehenden Eliminierung der Phosphate in allen Kläranlagen — auf den Gütezustand des Sees positiv auswirken werden. Das Bundesprogramm zur Sanierung des Rheins und des Bodensees wird insofern ergänzt durch die Bemühungen der Regierungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Osterreich.
Mit den Landesregierungen von Baden-Württemberg und Bayern wird rechtzeitig geprüft werden, ob eine Verlängerung des 5-Jahres-Sanierungsprogrammes für den Bodensee möglich ist. Die weitere Spitzenfinanzierung durch Bundeszuschüsse wird u. a. im wesentlichen davon abhängig gemacht werden müssen, ob und inwieweit die Gemeinden und die Länder Baden-Württemberg und Bayern künftige vordringliche Sanierungsmaßnahmen aus eigener Kraft, ggf. bei gleichzeitiger Förderung aus anderen Bundesprogrammen, z. B. mit ERP-Krediten, durchführen können. Hierbei wird man auch schon die Möglichkeiten einer Förderung aus dem Aufkommen nach dem Abwasserabgabengesetz prüfen müssen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß das Abwasserabgabengesetz, von dem sie entscheidende Fortschritte auf dem Gebiete des Gewässerschutzes erwartet, noch in dieser Legislaturperiode erlassen werden wird. Sie hofft, in den bevorstehenden Beratungen des Gesetzes im Bundestag und Bundesrat hierfür die erforderliche Mehrheit zu finden.
Unabhängig von der Prüfung einer eventuellen Verlängerung des Sanierungsprogramms ist in dem vom Bundeskabinett am 27. August 1975 beschlossenen Programm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen ein Betrag von 30 Millionen DM zur Fortführung des Rhein-Bodensee-Sanierungsprogramms vorgesehen. Mit diesen Mitteln sollen Bauvorhaben, deren Durchführung erst 1976 geplant war, noch in dieses Jahr vorgezogen werden. Hierdurch wird sichergestellt, daß ohne Schmälerung des Gesamtumfangs des Sanierungsprogramms entsprechend
den Beschlüssen der 1. Ministerkonferenz der Rheinanliegerstaaten im Oktober 1972 in Den Haag ein deutscher Beitrag zur Rückhaltung der Salzeinleitungen aus den französischen Kaliminen im Elsaß und damit zur Reduzierung der Salzfracht des Rheins in den Jahren 1976/1977 geleistet werden kann.
Zu Frage B 8:
Im Rahmen des Fünfjahresprogramms zur Sanierung des Rheins und Bodensees hat die Bundesregierung im Haushaltsplan 1975 30 Millionen DM zur Spitzenfinanzierung des Baus kommunaler Abwasserreinigungsmaßnahmen überregionaler Bedeutung vorgesehen. Diese Summe ist auf die Bereiche Bodensee mit 10 Millionen und Rhein mit 20 Millionen aufgeteilt. Zum Bau von Kläranlagen und Hauptsammlern im Bodenseeraum werden der Freistaat Bayern 1,5 Millionen DM und das Land Baden-Württemberg 8,5 Millionen DM erhalten. Die geförderten Einzelmaßnahmen und die Höhe der Zuwendungsbeträge können der beigefügten Aufstellung entnommen werden.
Zum Bau von Abwasserreinigungsanlagen am Rhein wurden dem Land Nordrhein-Westfalen 4,8 Millionen DM an Bundeszuschüssen zur Verfügung gestellt, und zwar für die Kläranlagen KölnRodenkirchen 1,7 Millionen DM, Königswinter-Oberkassel 1,2 Millionen DM und Bonn-Bad Godesberg 1,9 Millionen DM. Für weitere Vorhaben am Rhein in den Ländern Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg sind je Land Zuwendungen von ca. 5 Millionen DM vorgesehen. Nach Klärung verschiedener Rückfragen zu den erst Mitte des Jahres eingereichten Anträgen dieser drei Länder werden die Mittel demnächst zur Verfügung gestellt.
Anlage
Aus dem Rhein-Bodensee-Sanierungsprogramm
im Jahre 1975
im Bodensee-Raum geförderte Einzelmaßnahmen Bayern DM DM
Stadt Lindau 840 000
Abwasserverband Bayerischer Bodenseegemeinden 660 000
1 500 000
Baden-Württemberg
Abwasserverband (AV)
„Östlicher Bodanrück",
Sitz: Reichenau 200 000
AV „Hegau Süd",
Sitz: Singen 365 000
Stadt Radolfzell 2 235 000
AV „Überlinger See",
Sitz: Überlingen 910 000
\V „Unteres Schussental",
Sitz: Tettnang 1 146 000
Stadt Friedrichshafen 543 000
Abwasserzweckverband
(AZV) „Mariatal",
Sitz: Ravensburg 1 725 000
AZV „Mittleres Schussental" , Sitz: Berg,
Kreis Ravensburg 192 000
ÖRV „Raum Wangen",
Sitz: Wangen 504 000
Stadt Bad Waldsee 680 000
8 500 000
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. September 1975 13079*
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/4024 Frage B 9) :
Nachdem der französische Finanzminister Fourcade kürzlich als möglichen Beitrag zur Haushaltssanierung die Einführung einer Sondersteuer für Pornographie genannt hat, frage ich die Bundesregierung, ob auch sie Erwägungen zur Einführung einer derartigen Steuer angestellt hat oder anstellen will?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, eine Sondersteuer für Pornographie einzuführen. Auch bei einem hohen Steuersatz würde damit eine neue Bagatellstxeuer geschaffen, deren Ertrag außer Verhältnis zum Verwaltungsaufwand stehen würde.
Angesichts des schillernden Begriffs „Pornographie" wäre die Abgrenzung des Steuertatbestandes sehr schwierig. Die Finanzverwaltung wäre überfordert. Auf die Gerichte käme eine Flut von Rechtsmitteln zu, die die Erhebung einer solchen Steuer weitgehend in Frage stellen würden.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Fragen B 10 und 11):
Wie stellt sich die Bundesregierung zu Äußerungen von Bundeskanzler Schmidt anläßlich eines Interviews am 24. Juni 1975 in der Süddeutschen Zeitung, daß die Bundesrepublik Deutschland „am Horizont des Jahres 2000" nur noch „im wesentlichen Patente, Verfahrenstechniken und Blaupausen exportieren werde" als zwangsläufige Folge „hoher Lohnkostenbelastungen und Stagnation der Bevölkerung", und was gedenkt sie zu tun, um eine Entwicklung zu vermeiden, die die Gefährdung der meisten vom Export abhängigen Arbeitsplätze bedeuten würde?
Da sich diese Entwicklung, wenn überhaupt, zumindest nicht schlagartig vollziehen wird, wäre es nicht besser, statt düsterer Zukunftsprognosen, im Interesse der 25 Millionen Erwerbstätigen der Bundesrepublik Deutschland, verstärkte Anpassungs-, Modernisierungs- und Umstrukturierungshilfen besonders auf steuerlichem Sektor zu geben, um Dauerarbeitslosigkeit zu vermeiden und endlich die Jugendarbeitslosigkeit abzubauen?
1.
Der Bundeskanzler hat mit seinen von Ihnen zitierten Äußerungen in der „Süddeutschen Zeitung" vom 24. Juni 1975 auf einen besonders wichtigen Zukunftsaspekt der längerfristigen Entwicklung unserer Industriestruktur hingewiesen. Er hat dabei Bereiche herausgegriffen, in denen die deutsche Wirtschaft auf längere Sicht besonders konkurrenzfähig sein wird. Auch der Bundesminister für Wirtschaft hat bei verschiedenen Anlässen darauf aufmerksam gemacht, daß die deutsche Wirtschaft aufgrund ihrer spezifischen Faktorausstattung komparative Vorteile besitzt bei know-how-intensiven Verfahern und Produkten, die einen derartigen technologischen Vorsprung haben, daß sie auf dem Weltmarkt relativ unabhängig von ihrem Preis nachgefragt werden. Demgegenüber wird die Bundesrepublik Deutschland bei einfachen Verfahren und anspruchslosen Massenproduktionen aufgrund veränderter Standortqualitäten mittelfristig an internationaler Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Verschlechterten Zukunftsaussichten in diesen Bereichen stehen also erhebliche Chancen auf dem Gebiet von
Verfahren und Produkten mit hohem Veredelungsgrad gegenüber.
Die damit angesprochene Zukunftsentwicklung bedeutet per Saldo keineswegs einen Verlust von Arbeitsplätzen, vorausgesetzt allerdings, daß sich die deutsche Wirtschaft rechtzeitig auf den Strukturwandel einstellt.
Die Bundesregierung hält sich für verpflichtet, auf diese Zusammenhänge immer wieder hinzuweisen; denn jeder Anpassungsprozeß, der sich nicht vollzieht, bedeutet Verzicht auf Wachstum und damit auf Arbeitsplätze.
2.
Überdies unterstützt die Bundesregierung die Anpassung der Wirtschaft an den Strukturwandel durch eine Reihe von Maßnahmen. Hierzu gehören
— die Förderung der Anpassung an den technischen Fortschritt durch Investitionszulagen für Forschung und Entwicklung, Zuschüsse zur industriellen Gemeinschaftsforschung und Zuschüsse zur Erstinnovationsförderung sowie die Förderung von Zukunftsindustrien;
— Hilfen zur Anpassung an sektorale Strukturveränderungen nach dem ERP-Umstellungsprogramm (insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen) ;
— regional ausgerichtete Umstrukturierungshilfen für die gewerbliche Wirtschaft im Zonenrandgebiet und in anderen strukturschwachen Gebieten (nach dem Investitionszulagengesetz, dem ERP-Regionalprogramm und im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur") ;
— Maßnahmen. zur Förderung der Mobilität des Faktors Arbeit nach dem Arbeitsförderungsgesetz.
Der Einsatz dieses breit gefächerten Instrumentariums hilft, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und in Bereichen mit guten Zukunftsaussichten neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Was speziell die Jugendarbeitslosigkeit anbetrifft, so ist festzustellen, daß die von der Bundesanstalt für Arbeit soeben vorgelegte „Strukturanalyse der Arbeitslosen" für Ende Mai 1975 ein wesentlich weniger ungünstiges Bild erkennen läßt als die Analysen vom Januar 1975 und vom September 1974. Sie zeigt, daß der Anteil der jugendlichen Arbeitslosen Ende Mai 1975 mit 4,3 °/o etwas niedriger lag als die durchschnittliche Arbeitslosigkeit, die zum gleichen Zeitpunkt 4,4 °/o betrug. Auch dürften Jugendliche bei einer konjunkturellen Expansion bessere Einstellungschancen haben als insbesondere ältere Arbeitnehmer.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage B 12) :
13080* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. September 1975
Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 1. September 1975 zu, die Firmen aus dem Land Berlin würden in der Leipziger Messestatistik zum ersten Mal in diesem Herbst getrennt von den Firmen aus dem übrigen Bundesgebiet ausgewiesen, und was hat die Bundesregierung — bejahendenfalls —unternommen, um diesem neuen Verstoß Ost-Berlins gegen die im Vier-Mächte-Abkommen anerkannten Bindungen zwischen dem Bund und dem Land Berlin zu begegnen und einer weiteren Praktizierung der sowjetischen Drei-Staaten-Theorie Einhalt zu gebieten?
Die von Ihnen zitierte Meldung der FAZ vom 1. September 1975 ist insoweit nicht zutreffend, als es sich um eine erstmalige gesonderte Ausweisung Berliner Firmen handeln soll. Vielmehr besteht zur Kennzeichnung Berliner Firmen eine jahrelange — in Details wechselnde — Gepflogenheit. Seit 1973 verwendet die Leipziger Messeleitung — z. B. im Messekatalog — die im Viermächte-Abkommen enthaltene Bezeichnung Berlin (West). Eine Messestatistik, aufgegliedert nach einzelnen Ländern, ist entsprechend den Vorjahren nicht durch das Leipziger Messeamt veröffentlicht worden.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4024 Fragen B 14 und 15) :
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zu prüfen, ob die extrem niedrigen Preise, zu denen die sowjetischen Personenkraftwagen des Typs „Lada" in der Bundesrepublik Deutschland angeboten werden, im Verhältnis zu inländischen Wettbewerbern auf angemessener Preisgestaltung beruhen, und gedenkt sie, gegen eventuelle wettbewerbsverändernde Praktiken in diesem Fall einzuschreiten?
Sind der Bundesregierung in anderen Importbereichen ähnliche Preisangebote aus anderen Ländern bekannt, die einer solchen Prüfung bedürfen?
Zu Frage B 14:
Es ist zutreffend, daß der sowjetische Pkw „Lada" in der Bundesrepublik zu einem im Verhältnis zu anderen Wagen recht niedrigen Preis angeboten wird. Der Lada 1200 kostet 7 250 DM. Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings, daß es sich um ein in Fiat-Lizenz gebautes älteres Modell handelt, das von Fiat selbst nicht mehr hergestellt wird. Nach Auskunft des Importeurs, der Firma Satra GmbH, hat Fiat vor etwa einem Jahr das auslaufende, in etwa vergleichbare Modell 124 zu einem Preis verkauft, der unter dem heutigen Ladapreis liegt.
Während 1974 2 100 Lada in der Bundesrepublik abgesetzt wurden, sind es in diesem Jahr bisher 7 000 Stück; bis Jahresende rechnet Satra mit einem Absatz von weiteren 3 000 Wagen. Der Marktanteil des Lada beträgt dann 0,5 %.
Beschwerden über die Preise des Lada oder dadurch verursachte Marktstörungen sind der Bundesregierung bisher nicht bekanntgeworden.
Zu Frage B 15:
Der Bundesregierung kommen von Zeit zu Zeit billige Angebote aus den verschiedensten Ländern auch in anderen Warenbereichen zur Kenntnis. Soweit es sich hierbei um nicht marktgerechte Preise handelt, die einen erheblichen Schaden für die Erzeuger gleicher, gleichartiger oder zum gleichen
Zweck verwendbarer Waren in der Bundesrepublik verursachen können, der im Interesse der Allgemeinheit abgewendet werden müßte, kommt das hierfür vorhandene nationale bzw. internationale Abwehrinstrumentarium zur Anwendung.
Anlage 30
Antwort
des Bundesministers Dr. Friderichs auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage B 16) :
Wird die Bundesregierung den Vorschlägen des wissenschaftlichen Beirats des Bundesfinanzministeriums in seinem Finanzgutachten folgen und Einsparungen bei der regionalen Wirtschaftsförderung vornehmen, wenn ja, wie werden sich diese Maßnahmen auf das regionale Aktionsprogramm „Nordeifel — Grenzraum Aachen" auswirken?
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 10. September 1975 beschlossen, ab 1977 die Ansätze in der mittelfristigen Finanzplanung bei gemeinschaftlich finanzierten Aufgaben um 10 v. H. zu kürzen. Zur gegebenen Zeit wird festgelegt werden, wie sich die Kürzung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" auf die einzelnen Länder und Aktionsprogramme verteilt. Daher kann ich zur Zeit zu Ihrer Frage, wie sich die Kürzung auf den Raum NordEifel/Grenzraum Aachen auswirken wird, noch keine Stellung nehmen.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage B 17):
Wie ist es zu erklären, daß einerseits Papiermangel und demzufolge ein starker Preisauftrieb für Papier herrscht, andererseits jedoch die deutsche Waldwirtschaft unter Absatzmangel an Papierholz leidet, nachdem Aufkäufer großer Papierhersteller die Forstwirtschaft teilweise dazu ermuntert haben sollen, sich auf die Gewinnung von Papierholz zu beschränken?
Von einem Mangel und damit von einem starken Preisauftrieb bei Papier, kann seit Ende 1974 nicht mehr gesprochen werden. Die starke Papiernachfrage, die 1973 einsetzte und die Papiermärkte national und international bis in den Herbst 1974 hinein beherrschte, ist vollständig abgeklungen. 1975 hat sich die Branchenkonjunktur in Verbindung mit der gesamtwirtschaftlichen Lage sogar ausgesprochen ungünstig entwickelt. Der Papierverbrauch sank im Zeitraum Januar bis Juli 1975 um 20 v. H. unter das Vorjahresniveau, in gleichem Verhältnis verminderte sich infolgedessen die Zellstoff- und Papierproduktion. Der Auftragseingang schwächte sich um 25 v. H. ab, die Auftragsbestände gingen um 50 v. H. zurück; die Kapazitätsauslastung liegt teilweise nur noch bei 60 bis 70 v. H.
Dieser grundlegende Wandel in der Marktsituation blieb nicht ohne Einfluß auf die Preise, bei Papier und Pappe sanken sie im Juli 1975 gegenüber dem Vormonat um 2,1 v. H. und gegenüber Juli 1974 um 5,1 v. H.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. September 1975 13081*
Auch bei der übrigen Faserholz verbrauchenden Industrie (Span- und Faserplattenindustrie) ist seit Herbst 1974 ein starker Nachfragerückgang zu verzeichnen.
Der Konjunkturrückgang bei der gesamten Faserholz verbrauchenden Industrie hatte zwangsläufig Rückwirkungen auf den Industrieholzmarkt (Faserholz) der Forstwirtschaft.
Die Industrieholzverkäufe der Forstwirtschaft bis zum 30. Juni 1975 beliefen sich zwar auf etwa gleicher Höhe wie in dem entsprechenden Vorjahreszeitraum und die Preise lagen im Juli 1975 noch um 15 v. H. höher als im Vergleichsmonat des Vorjahres. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß Industrieholz weitgehend durch Vorverträge verkauft wird, die in der Regel zu Beginn des Forstwirtschaftsjahres, hier also im Herbst 1974, abgeschlossen werden. Infolge des starken Rückgangs in der Nachfrage werden seit einigen Monaten nur noch die fest kontrahierten Mengen abgenommen, für freie Mengen sind derzeit kaum Absatzmöglichkeiten gegeben; es ist jedoch damit zu rechnen, daß die noch unverkauften Reste an Industrieholz aus dem Einschlag des Forstwirtschaftsjahres 1975 zu Beginn des Forstwirtschaftsjahres 1976 (1. Oktober 1975), dem Beginn der neuen Einschlags- und Verkaufsperiode, abgesetzt werden können.
Die Absatzschwierigkeiten im Inland hatten zur Folge, daß die Einfuhr von Industrieholz im 1. Halbjahr insgesamt um 15 v. H. (um 88 000 Rm) gesunken, die Ausfuhr dagegen um 188 v. H. (um 1 094 000 Rm) gestiegen ist. Der Außenhandel mit Industrieholz hat sich somit — auf das gesamte Bundesgebiet bezogen — marktkonform entwickelt.
Die gegenwärtige Schwäche des Faserholzmarktes ist also eine Folge der ungünstigen Absatzlage im Inland. Sie ist nicht auf die Entwicklung der Einfuhren oder gar auf Ermunterungen zu falschem Marktverhalten seitens der Zellstoff- und Papierindustrie zurückzuführen. Der Verband der Zellstoff- und Papierindustrie hat vielmehr die Forstwirtschaft bereits am 31. Januar 1975 telegraphisch auf die schon zu diesem Zeitpunkt befürchtete ungünstige Entwicklung hingewiesen und dringend empfohlen, den Industrieholzeinschlag in diesem Jahr einzuschränken.
Besondere Absatzschwierigkeiten haben sich im bayerischen Grenzbereich zur Tschechoslowakei ergeben, obwohl die Einfuhr aus der CSSR überdurchschnittlich stark rückläufig war (— 21 v. H. gegenüber Vorjahr). Bereits im Juli hat die Bundesregierung daher mit der Botschaft der CSSR gesprochen mit dem Ziel, die Lieferung der kontrahierten Industrieholzmengen bis in das Jahr 1976 hinein zu strecken. Die Botschaft sagte wohlwollende Prüfung zu. Inzwischen hat sich die CSSR mit einer Streckung der kontrahierten Importe für Firmen der Zellstoffund Papierindustrie einverstanden erklärt; die Verhandlungen mit den Firmen der Spanplattenindustrie sind noch nicht abgeschlossen. Die Industrie hat im übrigen bei einem kürzlich durch mich vermittelten Gespräch den betroffenen örtlichen Vertretern der Privatwald-Zusammenschlüsse zugesagt, soweit wie eben möglich für die Abnahme des noch nicht
verkauften Industrieholzes zu sorgen. Auch im bayerischen Grenzbereich zur CSSR dürfte der Absatz dieses Holzes somit bald gewährleistet sein.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Härzschel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4024 Fragen B 18 und 19) :
Wieviel und welche Lebensmittel wurden im ersten Halbjahr 1975 aus EG-Überschüssen verbilligt an sozial Schwache abgegeben?
Ist die Bundesregierung angesichts wachsender Überschüsse in der EG z. B. bei Butter und Rindfleisch bereit, sich umgehend für die verbilligte Abgabe eines Teils dieser Überschüsse an sozial schwache Personengruppen einzusetzen?
Die Bundesregierung hat sich in den letzten Monaten verstärkt bemüht, den deutschen Verbraucherinteressen beim Absatz der vorhandenen Rindfleischüberschüsse in der EG Rechnung zu tragen.
Im Zuge dieser Bemühungen wurden im Juli 1974 bis Ende August 1975 annähernd 70 000 t Rindfleisch aus Beständen der Einfuhr- und Vorratsstelle verbilligt für den Inlandsabsatz ausgelagert.
Eine spezielle Rindfleisch-Verbilligungsaktion für sozial Schwache würde auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen, da es sich bei Rindfleisch im Gegensatz zu Butter um kein genormtes Produkt handelt. Bei einer ordnungsgemäßen Durchführung einer solchen Aktion in Tausenden von Fleischerfachgeschäften, Lebensmittelfilialbetrieben, Warenhäusern und Discountläden mit Fleischtheken würden kaum lösbare Kontrollprobleme auftreten. Anstelle dieser Maßnahme hat die Bundesregierung deshalb die Auslagerung preiswerter Rindfleischkonserven aus Beständen der Einfuhr- und Vorratsstelle fortgesetzt. Zuletzt wurden im Frühjahr 1975 rd. 12 000 t dieser Konserven zum EVST-Abgabepreis von 1,45 DM/ 400 g Dose ausgelagert. Ende dieses Jahres ist eine gleiche Aktion vorgesehen.
Butter wird in der Bundesrepublik Deutschland seit 1969 verbilligt an sozial schwache Personen abgegeben. So erhielten 1974
— Empfänger bestimmter Sozialhilfe rund 12 200 t und
— Gemeinnützige Einrichtungen rund 7 300 t
verbilligte Butter. Die Maßnahmen laufen auch heute noch. So wurden im ersten Halbjahr 1975 rund 3 840 t bzw. 4 026 t Butter verbilligt abgegeben.
Die Bundesregierung wird sich in Brüssel dafür einsetzen, daß diese Maßnahmen fortgesetzt werden.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage B 20) :
Hat die Bundesregierung Erhebungen über die Frachtkosten für Getreide in dem entscheidenden Konkurrenzland Frankreich angestellt, und wie wird sich die Wettbewerbssituation nach der
13082* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. September 1975
vorn Kabinett beschlossenen Streichung der Frachtbeihilfe für Getreide darstellen?
Im grenzüberschreitenden Güterverkehr sind die Frachten allgemein nicht an bestimmte — gesetzliche — Regelungen gebunden. Sie können also frei vereinbart werden und richten sich dementsprechend nach der jeweiligen Marktsituation. Dies gilt auch für die Getreidefrachten im Verkehr mit Frankreich.
Die Einstellung der „Frachthilfe für Getreide" mit Ablauf des Getreidewirtschaftsjahres 1975/76 dürfte keine besonderen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Getreides haben, da auch für aus Frankreich importiertes Getreide künftig Frachthilfe nicht mehr gewährt wird.
Die Wettbewerbssituation zwischen deutschem und französischem Getreide wird im übrigen erfahrungsgemäß wesentlich stärker durch Ernteausfall, Weltmarktlage, Qualität sowie mit Währungsschwankungen zusammenhängenden Faktoren beeinflußt als durch die Höhe der Frachten.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage B 21) :
Ist es der Bundesregierung gelungen, in dem vor kurzem in Helsinki mit der Volksrepublik Polen abgeschlossenen Abkommen das Prinzip der Gegenseitigkeit des Transfers von Sozialversicherungen durchzusetzen?
Das am 7. August 1975 in Bonn paraphierte deutsch-polnische Abkommen über Renten- und Unfallversicherung nebst Vereinbarung über die pauschale Abgeltung von Rentenansprüchen geht vom Eingliederungsprinzip aus. Das bedeutet: Jeder Berechtigte in der Bundesrepublik Deutschland oder in der Volksrepublik Polen soll seine Rente von dem Versicherungsträger seines Wohnlandes nach den dort geltenden Sozialversicherungsvorschriften erhalten. Bei der Berechnung der Rente berücksichtigt dieser Träger die Versicherungszeiten im anderen Staat so, als ob sie im eigenen Staat zurückgelegt worden wären. Soweit bereits Renten in der Zeit vor Inkrafttreten des Abkommens an Personen im Gebiet des anderen Staates gezahlt wurden, sollen sie auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit weitergezahlt werden.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Fragen B 22 und 23) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Arbeitsamt München derzeit unter erheblichem Personalmangel zu leiden hat, wodurch der immer größer werdende Arbeitsanfall nicht mehr ordnungsgemäß bewältigt werden kann und laufend Pannen zu Lasten der Arbeitslosen zu verzeichnen sind, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit die seit Monaten zu beklagenden Schwierigkeiten bei diesem größten Arbeitsamt Süddeutschlands endlich behoben werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerung des Direktors des Arbeitsamts München, daß das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung die Tatsache des Personalmangels beim Arbeitsamt München „nicht versteht. Denn, die schlafen ja."?
Die Bundesanstalt für Arbeit, die als rechtlich selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts für die ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben nach dem Arbeitsförderungsgesetz selbst verantwortlich ist, hat bereits eine Reihe von gezielten Maßnahmen getroffen, um die Situation in München zu verbessern. Das Arbeitsamt München ist durch Abordnung von Plankräften des zuständigen Landesarbeitsamtes und einiger umliegender Arbeitsämter personell erheblich verstärkt worden. Gleichzeitig ist die Sachbearbeitung für verschiedene Leistungen vom Arbeitsamt München weg auf umliegende Arbeitsämter verlagert worden, so die Bearbeitung der Kindergeldanträge, der Anträge auf Berufsausbildungsbeihilfe und die Bearbeitung von 7 200 Anträgen auf Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe. Weiterhin hat das Arbeitsamt München neben einer Reihe innerorganisatorischer Maßnahmen 186 Zusatzkräfte mit befristeten Arbeitsverträgen eingestellt, darunter 15 Volljuristen. Entscheidende Bedeutung dürfte der Tatsache beizumessen sein, daß die Leistungsabteilung nunmehr in einem einzigen Gebäude untergebracht ist. Dies erleichtert und beschleunigt den Arbeitsablauf und führt dazu, daß den Antragstellern eine einheitliche Anlaufstelle zur Verfügung steht.
Nach Mitteilung der Bundesanstalt für Arbeit hat der Leiter des Arbeitsamtes München die von Ihnen zitierte Äußerung weder wörtlich noch dem Sinne nach getan.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/4024 Frage B 24) :
Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wieviel von den rund 55 Millionen DM auftragswirksamen" Bestechungsgeldern, die die US-Firma Lockheed nach eigenem Bekunden an ihre Geschäftspartner gezahlt hat, an bundesrepublikanische Empfänger geflossen sind, z. B. im Zusammenhang mit der Beschaffung der F-104 für die Bundeswehr?
Der Bundesregierung ist bisher nicht bekannt, daß von den von der Fima Lockheed gezahlten 22 Millionen Dollar Bestechungsgelder im Zusammenhang mit F 104 G-Beschaffungen an deutsche Empfänger geflossen sind.
Es ist jedoch sichergestellt, daß ihr derartige Feststellungen zugeleitet werden, damit die in einem solchen Fall erforderlichen Untersuchungen unverzüglich eingeleitet werden können.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Fragen B 25 und 26) :
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. September 1975 13083*
Über wieviel Planstellen für Hauptfeldwebel verfügt die Bundeswehr bzw. wieviel Hauptfeldwebel befinden sich in den Besoldungsgruppen A 8 und A 9 im Bereich der Einheiten, in den Stäben, in den Ämtern, im Bundesministerium der Verteidigung, und wieviel Hauptfeldwebel sind davon jeweils jünger als 40 Jahre?
Nach welchen Gesichtspunkten erfolgt die Auswahl für eine Einweisung in eine A 9-Stelle, und wie hat die Bundesregierung dabei die Ungerechtigkeit der unterschiedlichen Handhabung im Bundesverteidigungsministerium und im nachgeordneten Bereich, auf die bereits der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages in seinem Jahresbericht 1974 unter Ziffer 4.2.2.3 auf Seite 29 hingewiesen hat, beseitigt?
1.
Laut Einzelplan 14 des Bundeshaushaltsplans 1975 stehen insgesamt 23 940 Planstellen für Hauptfeldwebel zur Verfügung, davon 2 345 (= rd. 10 °/o) der Besoldungsgruppe A 9. 5 000 Planstellen der Besoldungsgrupep A 8 mit Amtszulage, die 1971 im Rahmen der Weißbuchaktion zur Verbesserung der Beförderungssituation der Unteroffiziere aus der Besoldungsgruppe A 7 mit Amtszulage angehoben worden sind, tragen den ku-Vermerk (künftig umzuwandeln). Sie sind in der vorgenannten Summe enthalten.
Die anteilmäßige Verteilung in den Besoldungsgruppen A 8 mit Amtszulage und A 9 auf Einheiten, Stäbe, Ämter und Bundesministerium der Verteidigung läßt sich exakt nur nach sehr zeitaufwendigen Untersuchungen beantworten. Ich darf Ihnen jedoch als Anhalt folgende Zahlen nennen:
271 HptFw, davon 135 in der Besoldungsgruppe
A 9, sind im Bundesministerium der Verteidigung, 1 682, davon 206 in der Besoldungsgruppe A 9, werden bei zentralen Dienststellen der Bundeswehr eingesetzt und 20 556, davon 1 860 in der Besoldungsgruppe A 9, versehen ihren Dienst bei den Teilstreitkräften.
Die A-9-Planstellen werden unabhängig von der jeweiligen Verwendung des betreffenden Unteroffiziers nach Eignung und Leistung sowie Diensterfahrung (Lebensalter, Laufzeit im Dienstgrad) durch die Stammdienststellen vergeben. Von den in die Besoldungsgruppe A 9 eingewiesenen Hauptfeldwebeln ist keiner jünger als 40 Jahre.
Es liegt in der Natur der Sache, daß jüngere Hauptfeldwebel zunächst vermehrt in den Einsatzverbänden Dienst leisten. Sie finden erst nach Überschreiten eines gewissen Grenzalters ihre Abschlußverwendungen in Stäben und Kommandobehörden.
Entsprechend ist bei solchen Dienststellen der Anteil an Hauptfeldwebeln, die die Voraussetzungen für eine Einweisung in die Besoldungsgruppe A 9 erfüllen, zwangsläufig höher als in den Einsatzverbänden. Hieraus wird fälschlicherweise gefolgert, die Einsatzverbände würden gegenüber den Stäben und Kommandobehörden benachteiligt.
2.
Als Hauptfeldwebel können in Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 eingewiesen werden:
— Hauptfeldwebel, die im laufenden Jahr das 40. Lebensjahr vollenden und bis zum Ende des Vorjahres diesen Dienstgrad mindestens drei Jahre innehatten, wenn sie sich
a) auf STAN-Dienstposten eines Leutnants und höher mindestens ein Jahr voll bewährt haben oder
b) auf STAN-Dienstposten eines Hauptfeldwebels bewährt haben und im Durchschnitt der letzten drei Beurteilungen mindestens „voll befriedigend" beurteilt worden sind oder
— kriegsgediente Hauptfeldwebel, die im Durchschnitt der letzten drei Beurteilungen „voll befriedigend" beurteilt worden sind, auch wenn sie keinen der vorgenannten STAN-Dienstposten innehaben oder innehatten..
Da diese Voraussetzungen von mehr Hauptfeldwebeln erfüllt werden als Stellen vorhanden sind, werden bei den Stammdienststellen Reihenfolgen nach Eignung und Diensterfahrung gebildet, nach denen die Einweisungen vorgenommen werden. Dabei ist es unerheblich, in welcher Funktion oder bei welcher Einheit/Dienststelle der Einzuweisende Dienst tut.
Im nachgeordneten Bereich der Bundeswehr sind derzeit rund 10 °/o aller Hauptfeldwebel-Stellen nach der Besoldungsgruppe A 9 dotiert. Der Anteil der A-9-Stellen im Ministerium ist dagegen prozentual größer. Trotzdem erfolgt eine Gleichbehandlung aller Hauptfeldwebel insofern, als auch für die Einweisung der Hauptfeldwebel im Ministerium die gleichen zeitlichen Voraussetzungen und die gleichen Qualifikationen bezüglich Eignung, Leistung und Diensterfahrung wie im nachgeordneten Bereich gefordert werden.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage B 27) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß es bei der Bundeswehr wie z. B. in Baumholder nur einmal in der Woche Milch gibt, daß den Soldaten Margarine aus der Tube anstatt Butter angeboten wird, und daß ein halber Liter Milch in der Kantine 68 Pfennig kostet, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, den Konsum von Milch und Milchprodukten bei der Bundeswehr zu fördern?
Der Pro-Kopf-Nahrungsmittelverbrauch der Bundeswehr wird jährlich festgestellt. Im Jahre 1974 lag der wöchentliche Pro-Kopf-Verbrauch an Trinkmilch (einschl. Milchmischgetränken, Mager- und Buttermilch) in der Bundeswehr bei ca. 0,8 1.
Der Verbrauch bei den einzelnen Wirtschaftstruppenteilen kann höher, aber auch niedriger sein. Er richtet sich in der Hauptsache nach den diesbezüglichen Wünschen der Küchenausschüsse (diese vertreten die Belange der an der Truppenverpflegung teilnehmenden Soldaten gegenüber den Wirtschaftstruppenteilen), denen bei der Verpflegungsplanung Rechnung getragen wird. Ernährungsphysiologisch ist die o. a. Durchschnittsmenge als ausreichend anzusehen, da der Eiweißbedarf des Soldaten nicht nur durch die Trinkmilch gedeckt wird.
13084* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. September 1975
Im Standort Baumholder liegt der Trinkmilchverbrauch mit wöchentlich 0,6-0,7 1 (1 x Trinkmilch und 1 x Kakao) etwas unter dem Bundeswehrdurchschnitt. Das gilt aber nur für den in Baumholder stationierten Truppenteil (= 8. InspArt Schule Idar-Oberstein). Der Trinkmilchverbrauch der den Truppenübungsplatz nutzenden Truppenteile liegt — auf einen Übungszeitraum von 10-18 Tagen bezogen — bei 0,5 / 2,0 / 0,7 / 0,65 / 3,5 / 1,3 1 pro Kopf.
Margarine aus der Tube wird den Soldaten dann angeboten, wenn die auf den Standort Baumholder entfallenden Vorratsbestände an Einmannpackungen nach Ablauf der Lagerzeit verbraucht werden müssen. Diese Einmannpackungen enthalten als Brotaufstrich Margarine in Tuben. Die Ausgabe solcher Vorratsbestandteile zum Verbrauch in der Truppenverpflegung findet im Standort Baumholder im Durchschnitt monatlich einmal statt. An allen anderen Tagen wird Butter angeboten.
In den Kantinen des Standortes Baumholder kostet 1/2 1 Milch nicht 68, sondern 60 Pfennig.
Der Einzelhandelsverkaufspreis im Standort Baumholder beträgt im allgemeinen 0,69 DM.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß auf die von den Standortverwaltungen und Wirtschaftstruppenteilen selbständig und eigenverantwortlich vorzunehmende Verpflegungsplanung nicht durch gezielte zentrale Maßnahmen (z. B. Festlegung von Mindest- oder Höchstmengen bei bestimmten Nahrungsmitteln) eingewirkt werden sollte. Wichtig ist, daß mit dem zur Verfügung stehenden Verpflegungsgeld eine den ernährungsphysiologischen Anforderungen entsprechende, qualitativ und quantitativ ausreichende Truppenverpflegung bereitgestellt wird.
Von einer gezielten Förderung des Konsums von Milch und Milchprodukten in der Bundeswehr muß daher abgesehen werden.
In den nächsten „Verpflegungswirtschaftlichen Hinweisen", die monatlich durch die Hauptlehrgruppe Verpflegung (beim Bundeswehrverwaltungsamt) herausgegeben werden, wird aber — ich glaube, damit ist Ihrem Anliegen letztlich auch Rechnung getragen — die Bedeutung von Milch und Milchprodukten in einer Gemeinschaftsverpflegung herausgestellt werden.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 7/4024 Fragen B 28 und 29) :
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die unverhältnismäßig hohen Verwaltungskosten für die Durchführung des Bundessozialhilfegesetzes, die bei rund einem Drittel des Leistungsaufwands liegen sollen, gesenkt werden müssen?
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern, um bei der Sozialhilfe geringere Verwaltungskosten zu erreichen?
Wegen des Sachzusammenhanges möchte ich beide Fragen zusammen beantworten:
Der Bundesregierung liegen keine Zahlen über die Höhe der Verwaltungskosten für die Durchführung des Bundessozialhilfegesetzes vor. Auch die Jahresstatistik des Statistischen Bundesamtes auf dem Gebiet der Sozialhilfe erfaßt nicht den Aufwand für Verwaltungskosten. Da in der Sozialhilfe die persönlichen Hilfen und die besonderen Umstände des Einzelfalles eine wichtige Rolle spielen, dürfte allerdings der erforderliche Verwaltungsaufwand im Vergleich zu sozialen Leistungsbereichen mit schematischen Geldleistungen relativ hoch sein.
Die Bundesregierung berücksichtigt bei Änderungen des Bundessozialhilfegesetzes auch die Frage des vertretbaren Verwaltungsaufwandes. Sowohl bei der 2. Novelle als auch bei der 3. Novelle zum Bundessozialhilfegesetz wurden z. B. die Bestimmungen über die Kostenerstattung im Interesse einer Verminderung des Verwaltungsaufwandes geändert.
Für die Durchführung des Bundessozialhilfegesetzes und damit auch für die Einrichtung der Behörden sind nach der Verfassung die Länder in eigener Verantwortung zuständig; sie tragen auch die Verwaltungsausgaben. Es ist anzunehmen, daß die Länder im eigenen Interesse alle Möglichkeiten zur Senkung vermeidbarer Verwaltungskosten ausschöpfen.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage B 30) :
Sind Presseberichte nach IRS Aktuelle Meldungen Nr. 11 vom 21. Mai 1975, S. 17, zutreffend, daß Kunstzähne radioaktiv seien und deswegen für deren Träger gesundheitliche Gefahren auslösen können?
Den Pressemitteilungen über den Gehalt von Porzellan-Zähnen liegt eine englische wissenschaftliche Studie zugrunde. Die in der Studie enthaltenen Daten und Annahmen werden auf meine Veranlassung vom Bundesgesundheitsamt, das bereits 1962 ein Gutachten über die Verwendung von Natriumdiuronat für das Einfärben von Zahnmassen erstellte, erneut überprüft. Das Bundesgesundheitsamt bestätigte in einem Zwischenbericht das Ergebnis seines Gutachtens von 1962 nach dem keine Gefahr einer Gesundheitsschädigung für die Träger von mit Uranfarben eingefärbten Kunstzähnen besteht. Die Verwendung von radioaktiven Stoffen in Porzellanzähnen ist in § 2 Abs. 3 der Verordnung über die Zulassung von Arzneimitteln, die mit ionisierenden Strahlen behandelt worden sind oder die radioaktive Stoffe enthalten, vom 8. Aug. 1967 (BGBl. I S. 891) geregelt. Die Vorschrift hat folgenden Wortlaut:
„Zahnmassen und Kunstzähne, die mit Verbindung des Urans der natürlichen Isotopenmischung oder des an Uran 234 und Uran 235 verarmten Urans eingefärbt sind, und bei denen der Gewichtsanteil der Uranverbindung, berechnet als elementares Uran, nicht mehr als 0,1 vom Hundert beträgt, dürfen in den Verkehr gebracht werden."
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. September 1975 13085*
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Meermann (SPD) (Drucksache 7/4024 Frage B 31) :
Wie beurteilt die Bundesregierung das gesundheitliche Risiko bei einem Erwachsenen, der sich einer Erstimpfung unterziehen muß, um in ein pockengefährdetes Land einzureisen?
Durch die Impfpflicht im Kindesalter sind in der Vergangenheit Erwachsene nur in Ausnahmefällen einer Pockenerstimpfung unterzogen worden. Es gibt daher nur wenige Veröffentlichungen über Impfschäden bei Erwachsenen, die auf eine Pockenschutzimpfung zurückzuführen sind. In den USA, in denen seit 1970 keine Impfpflicht mehr für Kleinkinder besteht, wurden bei über 1 Million erstgeimpfter Rekruten keine Todesfälle registriert. Einige Autoren glauben, bei Erwachsenen ein geringeres Risiko für eine postvakzinale Encephalitis gegenüber Schulkindern und Jugendlichen feststellen zu können.
Durch eine immunbiologische Behandlung von Erstimpflingen kann das Risiko einer Erstimpfung erheblich gemindert werden. Aus diesem Grund schreibt der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über die Pockenschutzimpfung, der zur Zeit dem Bundesrat zur Beratung vorliegt, ausdrücklich vor, für alle diejenigen Personen, die sich auch in Zukunft pflichtmäßig einer Erstimpfung unterziehen müssen, daß diese unter zusätzlicher immunbiologischer Behandlung vorzunehmen ist.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger
(CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Fragen B 32 und 33) :
Sind der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krebsforschung die Arbeiten von O. Snegotska und Dr. R. Dorrer bekannt, die eine frühzeitige Krebsdiagnose und durch immunbiologische Behandlung eine wirksame Bekämpfung des Krebses ermöglichen, und wie beurteilt die Bundesregierung die Forschungsergebnisse der beiden Wissenschaftler?
Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, diese Forschungen zu fördern und die Einführung der Erkennungs- und Behandlungsmethoden auf breiter Basis zu unterstützen?
Zu Frage B 32:
Von O. Snegotska und den ärztlichen Mitarbeitern R. Dorrer, K. Fritzsche und W. H. Koritzky liegen Arbeiten aus dem Jahre 1955/56 und 1970 vor, die im Privatdruck erschienen sind und sich u. a. mit der „Virustherapie im Krebsproblem" befassen. Im internationalen Schrifttum existiert von den Autoren keine Veröffentlichung.
Eine Beurteilung der Forschungsergebnisse der Autoren gehört nicht zu den unmittelbaren Aufgaben der Bundesregierung. Auf Nachfrage habe ich festgestellt, daß sowohl dem Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg als auch den befragten Mitgliedern der Deutschen Krebsgesellschaft die von Ihnen genannten Forscher bislang unbekannt sind.
Zu Frage B 33:
Die Bundesregierung sieht sich auf Grund des vorgenannten Sachverhaltes nicht in der Lage, über eine Förderung der Forschungsarbeiten zu diesem Zeitpunkt eine Aussage zu machen.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenders (SPD) (Drucksache 7/4024 Fragen B 34 und 35) :
Hat die Bundesregierung angesichts der Häufung von Reifenunfällen und -defekten in der letzten Zeit die Absicht, eine Bauteileprüfung für Autoreifen ähnlich wie für Autorückleuchten, Scheinwerferglas etc. aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Verbraucherschutzes verbindlich vorzuschreiben, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt ist mit einer solchen Regelung zu rechnen?
Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, bei offenkundig gewordenen Reifendefekten der Hersteller zu einer schnellen und weitverbreiteten Rückrufaktion der schadhaften Produkte bei vollem Schadensausgleich für die Betroffenen zu verpflichten, und wenn eine solche Möglichkeit nicht besteht, welche geeigneten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung in dieser Richtung zu unternehmen?
Die Einbeziehung der Kraftfahrzeugreifen in das Bauartgenehmigungsverfahren nach § 22 a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist vom Bundesverkehrsministerium in letzter Zeit auf ihre Durchführbarkeit überprüft worden. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: Der Kraftfahrzeugreifen ist für den Betrieb des Fahrzeugs als ein ausgesprochenes Verschleißteil zu werten. Seine ordnungsgemäße Verwendung hängt weitgehend auch vom Verantwortungsbewußtsein des Fahrzeughalters bzw. -betreibers ab, weil der jeweilige Luftdruck, die Mindestprofiltiefe und etwaige Reifenschäden durch rücksichtslose Behandlung wie Bordsteinfahrten erhebliche Gefahrenquellen bilden können. In diesen Fällen kann auch der Gesetzgeber mit Verordnungen den Autofahrer aus seinen Pflichten nicht entlassen.
Aus der Sicht des Gesetzgebers ist darauf hinzuweisen, daß bereits seit längerem in § 36 StVZO Vorschriften bestehen, nach denen Maße und Bauart der Reifen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der Geschwindigkeit, entsprechen müssen. Vor Erteilung der Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug wird durch amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr jeweils geprüft und festgestellt, ob die Bereifung des Fahrzeugs diesen Forderungen entspricht.
Der Reifenhersteller gibt in diesem Zusammenhang durch entsprechende Reifenkennzeichnung an, für welche Fahrzeuge welche Reifen geeignet sind. Die Reifenkennzeichnung richtet sich dabei nach DIN-Normen und enthält Angaben u. a. über Größe, Bauart, Ausführung und Geschwindigkeitsklasse des Reif ens.
In langjähriger Praxis hat sich dieses Verfahren bisher bewährt. Die in letzter Zeit von Reifenfirmen veranlaßten Rückrufaktionen haben dabei bestätigt, daß Reifenhersteller ihrer Verantwortung durchaus bewußt und bereit sind, nach Feststellung von Mängeln sofort zu handeln. Die Bundesregierung sieht
13086* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. September 1975
deshalb zumindest einstweilen keinen Anlaß, Maßnahmen in dieser Richtung zu unternehmen.
Zur Frage der Einführung einer amtlichen Zulassungsprüfung (Bauartgenehmigung) für Reifen weise ich darauf hin, daß von der UN-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) bereits einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Luftreifen von Personenkraftwagen erarbeitet worden sind (ECE-Regelung Nr. 30). Diese Vorschriften enthalten Leistungsprüfungen für Belastung und Geschwindigkeit von Reifen. Noch nicht eindeutig geklärt ist, ob diese Anforderungen ausreichen, die bekannt gewordenen Reifenmängel bereits auf dem Prüfstand zu erkennen. Diese Zweifel sind berechtigt, weil auch Fahrzeughersteller, die für die Reifen-Erstausstattung sehr eingehende und langwierige Versuche durchführen, in der Vergangenheit nicht immer verhindern konnten, daß sich nach längerer Laufleistung der Reifen Mängel herausstellten.
Z. Z. wird bei den Europäischen Gemeinschaften (EG) unter aktiver Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland eine EG-Richtlinie über Reifen beraten. Als Grundlage dient die Regelung der ECE über Reifen. Nach dem gegenwärtigen Stand dieser Beratungen läßt sich jedoch noch nicht erkennen, ob die Einführung einer amtlichen Bauartgenehmigungsprüfung oder die Prüfung durch den Hersteller in eigener Verantwortung bevorzugt werden soll. Der Bundesminister für Verkehr ist bemüht, von seiner Seite alles zu tun, damit die Arbeiten im Rahmen der EG unverzüglich zu einem allseits befriedigenden Abschluß gebracht werden können.
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Industrie die Möglichkeit, auf Rückrufaktionen und Sonderregelungen einzuwirken. Daneben bestehen bürgerlich-rechtliche Möglichkeiten in den Beziehungen der Beteiligten. Sie werden mit dem Inkrafttreten der ECE und der EG-Richtlinie über Reifen durch Einwirkungsmöglichkeiten des Kraftfahrt-Bundesamts ergänzt werden.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/4024 Frage B 36) :
Welchen Absichten hat sich die Bundesregierung zur Änderung des Ortsendeschildes und welcher angeblich „vernünftigen Lösung" (vgl. Meldung der Badischen Neuesten Nachrichten vom 14. August 1975 zum Thema „Streit um das OrtsendeSchild" : „Vielfältige Versuche, den Bundesverkehrsminister für eine vernünftige Lösung zu gewinnen, sind bisher gescheitert, obwohl sie auch im Rahmen des Wiener Weltverkehrs-Abkommens realisierbar wäre.") widersetzt?
Der Bundesminister für Verkehr hat dem Bundesrat eine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (StVO) zugeleitet, die die Anbringung einer Wegweisertafel nach Zeichen 436 der StVO über der geltenden Ortsendetafel vorsieht. Diese Wegweisertafel wird den Namen der nächsten Ortschaft und die Kilometerangabe enthalten. Es ist auch zulässig, beide Tafeln auf einem Schild zu vereinigen, wobei die Abmessungen der Ortsendetafel jedoch erhalten bleiben müssen.
Dagegen sieht ein Vorschlag des Landes BadenWürttemberg vor, die Ortsendetafel in der Weise zu ändern, daß diese sowohl den Namen der durchfahrenen Ortschaft als auch den der nächsten Ortschaft mit Kilometerangabe enthält. Das bedeutet, daß die bisherigen Ortsendetafeln ersetzt werden müßten mit den damit verbundenen zusätzlichen Kosten, ohne daß damit eine bessere Information des Kraftfahrers gegenüber der vorgesehenen Lösung erzielt würde.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Fragen B 37 und 38) :
Ist die Bundesregierung bereit, in den Fällen, wo trotz günstiger Fahrplangestaltung, Berücksichtigung regional- und strukturpolitischer Erfordernisse und der Tatsache des Fehlens eines leistungsfähigen Straßennetzes eine Stillegung von Bahnstrekken unumgänglich ist, ihre flächenbedienende Verkehrskonzeption derart zu koordinieren, daß erst nach dem Bau von modernen leistungsfähigen Straßen diese Stillegungen erfolgen?
Inwieweit treffen Pressemeldungen zu, wonach beabsichtigt sei, die Bundesbahnstrecken Augsburg—Schwabmünchen—Buchloe, Ulm—Illertissen—Memmingen—Kempten, Immenstadt—Oberstdorf, Kempten—Isny im Regierungsbezirk Schwaben stillzulegen bzw. welche von den genannten Strecken werden unter keinen. Umständen in das beabsichtigte Stillegungsprogramm einbezogen?
Zu Frage B 37:
Eine Verbesserung des Straßennetzes für den Omnibus- und Individualverkehr im Zusammenhang mit Streckenstillegungen der Deutschen Bundesbahn waren bisher in der Regel nicht erforderlich. Streckenstillegungen sind eine Folge erheblichen Verkehrsrückgangs auf der Schiene. Die in Frage kommenden Straßen waren deshalb durchaus in der Lage, den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen. Im übrigen werden vorgesehene Streckenstillegungen bei der Straßenbauplanung mit berücksichtigt.
Zu Frage B 38:
Die von Ihnen angeführten Pressemeldungen, die Deutsche Bundesbahn beabsichtige die Stillegung der Strecken Augsburg—Buchloe, Ulm—Kempten und Immenstadt—Oberstdorf, treffen nach Auskunft der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn nicht zu. Für die Strecke Kempten—Isny untersucht die DB die Wirtschaftlichkeit des Eisenbahnbetriebs. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.
Im übrigen sind dem Bundesminister für Verkehr die Vorstellungen des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn über das künftige Netz der DB noch nicht bekannt.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 7/4024 Fragen B 39 und 40) :
Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wann mit der Fertigstellung der EB 54, die für die Wirtschaftsbeziehungen des westlichen und nördlichen Münsterlandes in den ostholländischen Raum von großer Bedeutung ist, gerechnet werden kann?
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. September 1975 13087*
Besteht die Möglichkeit, den Teilabschnitt der EB 54 vom Autobahnkreuz Münster-Nord bis zum Anschluß Steinfurt in die erste Dringlichkeitsstufe der Ausbaumaßnahmen einzuordnen?
Nach dem vorliegenden Zwischenergebnis der Überprüfung des Bedarfsplanes kommt der B 54 n ein vorrangiger Bedarf nur im Abschnitt BurgsteinfurtOchtrup sowie im Bereich Nienberge zu. Die übrige Strecke hat die Dringlichkeitsstufe I b erhalten. Über die Fertigstellung der durchgehenden B 54 n kann z. Z. keine Aussage gemacht werden.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Fragen B 41 und 42) :
Wie klärt die Bundesregierung Reisewillige in die DDR über die seit dem 1. Juli 1975 geltende Neuregelung auf, daß Rückfahrkarten aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland nur noch in D-Mark-Beträgen abgegolten werden können?
Mit welchem höheren Reisegeldaufkommen rechnet die Bundesregierung im Verkehr mit der DDR nach Inkrafttreten der Fahrgeld-Neuregelung?
Zu Frage B 41:
Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat veranlaßt, daß die Fahrkartenverkaufsstellen Reisende über die genannte Anordnung der DDR informieren. Gleichzeitig empfehlen sie, von vornherein eine Rückfahrkarte zu lösen.
Zu Frage B 42:
Wie sich bereits aus der Antwort zu Ihrer ersten Frage ergibt, werden in der Regel von den Reisenden Rückfahrkarten verlangt. Daher ist mit keinem nennenswert höheren Reisegeldaufkommen zu rechnen.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage B 43) :
Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der außerordentlichen Dringlichkeit, eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Bereich der Stadt Mayen zu unterstützen, indem das Projekt einer Südumgehungsstraße für die Stadt Mayen — und zwar die Verbindungsspange zwischen der Bundesautobahn 48 und der Bundesautobahn 61 — vorrangig ausgebaut wird?
Mit den Bauarbeiten für die Umgehungsstraße Mayen im Zuge der B 258/B 256, und zwar vom Anschluß an die L 82 bis zur L 113, wird in diesem Jahr begonnen werden. Entsprechende Mittel sind im Straßenbauplan 1975 vorgesehen. Für die Verlegung der L 113 ist das Land Rheinland-Pfalz Baulastträger.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage B 44) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, die einschlägigen Verkehrsvorschriften so zu ändern, daß Lkw-Fahrer, die Sand, Steine, Kies usw. auf öffentlichen Straßen transportieren, durch besondere Auflagen gezwungen sind, ihre Ladung durch Abdecken mit Planen oder auf andere Weise so zu sichern, daß die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, auch der Fußgänger, vermindert wird?
Nach § 22 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung sind die Ladung sowie Spannketten, Geräte und sonstige Ladeeinrichtungen verkehrssicher zu verstauen und gegen Herabfallen und vermeidbares Lärmen besonders zu sichern. Diese allgemein gehaltene Formulierung schließt nach Ansicht der Bundesregierung die von Ihnen erwähnten Fälle ein, so daß eine Änderung der Straßenverkehrsordnung nicht erforderlich ist.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage B 45) :
Sind durch die angekündigten Einschränkungen beim Bundesfernstraßenbau auch Straßenbauvorhaben im Kreis Euskirchen betroffen, und in welcher Weise wird sich die Erschließung strukturschwacher Gebiete als Mittelpunkt des zweiten Fünf-Jahres-Plans für den Ausbau der Bundesfernstraßen auf den Kreis Euskirchen auswirken?
Es ist sichergestellt, daß das Netz der Bundesfernstraßen auch in Zukunft kontinuierlich weiter ausgebaut werden wird. Grundlage hierzu bleibt der Bedarfsplan, der zur Zeit nach bundeseinheitlichen Kriterien überprüft wird. Besonderes Gewicht erhalten dabei die Kriterien der Raumordnung, wobei die strukturschwachen Gebiete im Vordergrund stehen, zu denen der Kreis Euskirchen gem. Bundesraumordnungsprogramm allerdings nicht gehört. Parallel zur Überprüfung des Bedarfsplanes wird derzeit der nächste Fünfjahresplan 1976-1980 vorbereitet. Die Ergebnisse werden Ende dieses Jahres vorliegen.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4024 Fragen B 46 und 47) :
Bis wann ist mit einer verbindlichen Zielplanung der Bundesregierung über den künftigen Umfang des Schienennetzes der Deutschen Bundesbahn zu rechnen, und wird diese Zielplanung unter landesplanerischen Gesichtspunkten auch mit den Ländern abgestimmt?
Kann die Bundesregierung gewährleisten, daß ungeachtet aller zur Zeit erörterten Streckenstillegungspläne der Deutschen Bundesbahn die Bahnlinien Ulm— Friedrichshafen, HerbertingenMemmingen und Hergatz—Kißlegg auch künftig mit Güter- und Personenverkehr bestehenbleiben werden?
Zu Frage B 46:
Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn läßt z. Z. das Streckennetz der DB unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten untersuchen. Sobald diese Untersuchungen abgeschlossen sind, wird der Bundesminister für Verkehr eine Arbeitsgruppe einsetzen, die die Aufgabe erhalten wird, im Einvernehmen mit den übrigen Ressorts — hier insbesondere den Wirtschaftsminister, sowie dem Minister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — als auch in Zusammenarbeit mit den Ländern, die öffentlichen und gesamtwirtschaftlichen Interessen mit den eigenwirtschaftlichen Belangen der DB abzuwägen.
13088* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. September 1975
Zu Frage B 47:
Aussagen über Einzelstrecken der Deutschen Bundesbahn kann die Bundesregierung zur Zeit nicht machen.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Fragen B 48 und 49) :
Inwieweit treffen Aussagen von DDR-Bürgern gegenüber Geschäftsleuten aus der Bundesrepublik Deutschland zu, wonach im Potsdamer Abkommen den Deutschen verboten sei, Lastkraftwagen schwerer als fünf Tonnen Nutzlast zu bauen und wonach folglich die Bundesrepublik Deutschland sich nicht an das Abkommen halte, während die DDR-Regierung wie immer vertragstreu sei?
Kann von einer Wettbewerbsbehinderung auf dem Weltmarkt für die Bundesrepublik Deutschland und die DDR angesichts der Nutzlastbeschränkung im Lkw- und Pkw-Bau gesprochen werden?
Die erwähnten Aussagen sind unrichtig. Das Potsdamer Abkommen enthält keine derartige Vorschrift.
Damit dürfte auch die zweite Frage beantwortet sein.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage B 50) :
Welche Schwierigkeiten und insbesondere finanziellen Belastungen sind dem Bund dadurch entstanden, daß das für das Bundesgrenzschutzkommando Süd an der Infanteriestraße geplante Gelände im Vertrauen auf entsprechende Zusagen von Spitzenbeamten des städtischen Baureferats ursprünglich mit einer höheren Stockwerkszahl projektiert wurde, und welche Belastungen sind noch zu erwarten?
Das ursprünglich mit neun Vollgeschossen projektierte Gebäude für das Bundesgrenzschutzkommando Süd wird nunmehr siebengeschossig ausgeführt. Die im 8. und 9. Voligeschoß vorgesehenen Räume sollen in einem Anbau angeordnet werden. Die Oberfinanzdirektion München ist angewiesen worden, hierfür die erforderlichen planerischen und kostenmäßigen Untersuchungen durchzuführen. Bei dem jetzigen Stand der Untersuchung kann noch nicht gesagt werden, ob Mehr- oder Minderkosten gegenüber der früheren Planungskonzeption entstehen.
Schwierigkeiten in der Baudurchführung entstehen nicht, denn die zuständige Bauverwaltung hat die Möglichkeit der nun vorzunehmenden Änderung bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahme von Anfang an berücksichtigt.
Anlage 54
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage B 51):
Was hat der Bundesminister für Forschung und Technologie entsprechend den Ankündigungen im Ausschuß für Forschung und Technologie unternommen, um das Internationale Institut für das Management der Technik (IIMT) zu schließen, und welche Beträge hat die Bundesregierung bisher für das IIMT aufgewandt, welche Folgekosten kommen noch auf sie zu und wie viele Teilnehmer aus der Bundesrepublik Deutschland haben bisher an einem Kursus teilgenommen?
1.
Das 1971 gegründete Internationale Institut für Führungsaufgaben in der Technik (IIMT) in Mailand hatte erhebliche Schwierigkeiten, das Interesse der Industrie zu gewinnen. Daraus ergaben sich wachsende finanzielle Probleme. Da eine Besserung der Lage nicht zu erkennen war, beschlossen die Mitgliedstaaten im Oktober 1974, dem Personal bis auf einen Restbestand von sieben Angestellten zu kündigen. Zugleich wurde eine Kommission eingesetzt, die die Frage der Zukunft des IIMT untersuchen sollte. Der Bericht der Kommission wurde im Juli 1975 vorgelegt. Er bietet nach deutscher Auffassung, die auf Grund eingehender Beratungen mit der Industrie und unseren Forschungseinrichtungen festgelegt wurde, keine tragfähige Grundlage für eine Fortführung des Instituts. Die deutsche Haltung scheint von den anderen Mitgliedstaaten, wie sich nach intensiven Konsultationen ergab, mit der Ausnahme Italiens weitgehend unterstützt zu werden. Umstritten ist noch, ob eine Kündigung mit Wirkung für Ende 1976 oder erst Ende 1978 möglich ist.
2.
Hinsichtlich des Beitrags der Bundesrepublik Deutschland, nehme ich Bezug auf die schriftliche Beantwortung vom 9. Oktober 1974, die den damaligen Stand wiedergibt (BT-Protokoll, 7. Wahlperiode, 123. Sitzung am 11. Oktober 1974, S. 8280, Anlage 66). Der deutsche Beitrag für 1975 beträgt 1 236 757,—DM. In dem Betrag sind die Entschädigungen für das Personal enthalten. Für 1976 sind in Epl. 30 Kap. 02 Titel 686 50 800 000,— DM vorgesehen. Falls das IIMT erst 1978 geschlossen werden kann, könnten sich noch weitere Folgekosten ergeben.
3.
Hinsichtlich der deutschen Kursusteilnehmer darf ich auf die schriftliche Beantwortung vom 9. Oktober 1974 verweisen. Das Institut hielt seither keine Kurse mehr ab, so daß sich die dort angegebenen Zahlen nicht geändert haben.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage B 53) :
Treffen Meldungen zu, der Deutsche Entwicklungsdienst beschäftigte aus Chile geflüchtete Chilenen als Tutoren, und welchen Nutzen sollen — bejahendenfalls — künftige deutsche Entwicklungshelfer von Erfahrungen haben, die in Chile zu den bekannten Ergebnissen führten?
Es trifft zu, daß in der Vorbereitungsstätte Wächtersbach des Deutschen Entwicklungsdienstes ein Chilene beschäftigt ist, der nach dem Staatsstreich sein Land verlassen mußte. Er arbeitet als Sprachtutor für Spanisch. Es ist ausgebildeter Pädagoge (Sekundarschullehrer) und besitzt Erfahrungen im chilenischen Freiwilligendienst.