Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
172. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 21. Mai 1975
Inhalt:
Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 12039 A
Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 12039 A
Fragestunde — Drucksache 7/3630 vom 15. 5. 75 —
Vergabe eines Forschungsauftrages über Wärmeanlagen in Großgebäudekomplexen an die Vereinigte Esslinger Wohnungsunternehmen mbH
MdlAnfr Al 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Stavenhagen CDU/CSU
MdlAnfr A2 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Stavenhagen CDU/CSU
Antw StSekr Dr. Haunschild BMFT . . . 12039 C,
12040 A, B, C
ZusFr Dr. Stavenhagen CDU/CSU . . . 12040 A, C
ZusFr Lenzer CDU/CSU . . . . . . . 12040 D
Auffassung des Amtes für Sicherheit der Bundeswehr über die ideologische Ausrichtung der für die Kriegsdienstverweigerung werbenden Organisationen
MdlAnfr A7 15.05.75 Drs 07/3630 Reiser SPD
Antw PStSekr Schmidt BMVg . . 12041 A, B, C
ZusFr Reiser SPD 12041 B, C
Aufzeichnungen des verstorbenen Nobelpreisträgers Robinson über gefährliche Fluoride
MdlAnfr A8 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Hammans CDU/CSU
Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . . . 12041 D,
12042 A, B, C
ZusFr Dr. Hammans CDU/CSU . . . . 12042 A, B
ZusFr Frau Dr. Neumeister CDU/CSU . . 12042 B
Nachregistrierung von Wartezeiten bei Antibiotika, Sulfonamiden und Chemotherapeutika im Veterinärbereich; Erlaß von Bestimmungen über die Untersuchungsmethode der Metaboliten
MdlAnfr A10 15.05.75 Drs 07/3630 Frau Schleicher CDU/CSU
MdlAnfr All 15.05.75 Drs 07/3630 Frau Schleicher CDU/CSU
Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . . . 12042 C,
12043 A, B, C
ZusFr Frau Schleicher CDU/CSU . 12043 A, B, C
Ablieferung eines Teils der Vergütung für Aufsichtsrats- und Beiratssitze von Vorstandsmitgliedern der Deutschen Bundesbahn an die Staatskasse; Aushändigung von Freifahrtscheinen an Stelle eines Trinkgel-
II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Mai 1975
des durch den 1. Präsidenten der Deutschen Bundesbahn
MdlAnfr A12 15.05.75 Drs 07/3630 Tillmann CDU/CSU
MdlAnfr A13 15.05.75 Drs 07/3630 Tillmann CDU/CSU
Antw PStSekr Haar BMV 12043 D 12044 A, B, C, D ZusFr Tillmann CDU/CSU . 12043 D, 12044 A, B, C
ZusFr Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU 12044 C
Fehlen eines Berichts über Anlaß und Finanzierung einer Reise des 1. Präsidenten der Deutschen Bundesbahn, des 1. Vorsitzenden der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands sowie der Mitglieder des Vorstandes der Deutschen Eisenbahnversicherungskasse mit Ehegattinnen nach Südafrika im November 1974
MdlAnfr A14 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Jobst CDU/CSU
MdlAnfr A15 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Jobst CDU/CSU
Antw PStSekr Haar BMV 12044 D,
12045 A, B, C, D, 12046 A
ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU . . 12045 A, B, 12046 A ZusFr Tillmann CDU/CSU . . . . . . . 12045 B
ZusFr Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU 12045 C
ZusFr Lemmrich CDU/CSU 12045 D
Maßnahmen gegen Wettbewerbsnachteile für den grenzüberschreitenden deutschen Fernverkehr
MdlAnfr A16 15.05.75 Drs 07/3630 Ey CDU/CSU
Antw PStSekr Haar BMV . . . . 12046 A, B, C ZusFr Ey CDU/CSU 12046 B
Beachtung des Gebots der Wirtschaftlichkeit bei der Lösung des Wohnungsproblems für einen Abteilungsleiter bei der Hauptverwaltung der Bundesbahn
MdlAnfr A17 15.05.75 Drs 07/3630 Milz CDU/CSU
MdlAnfr A18 15.05.75 Drs 07/3630
Milz CDU/CSU
Antw PStSekr Haar BMV . . . . . . 12046 C, D,
12047 A, B, C, D
ZusFr Milz CDU/CSU . . . . . . 12047 A, B, C
ZusFr Lemmrich CDU/CSU 12047 C
ZusFr Nordlohne CDU/CSU 12047 D
Entwicklungsstand bei der Verringerung der Zahl der unbeschrankten Bahnübergänge
MdlAnfr A19 15.05.75 Drs 07/3630 Reiser SPD
Antw PStSekr Haar BMV 12048 A, B
ZusFr Reiser SPD 12048 B
Berücksichtigung von Schwerpunktorten des regionalen Programms zur Wirtschaftsförderung bei der Konzentration von Einrichtungen der Bundespost und der Bundesbahn
MdlAnfr A20 15.05.75 Drs 07/3630 Immer (Altenkirchen) SPD
MdlAnfr A21 15.05.75 Drs 07/3630 Immer (Altenkirchen) SPD
Antw PStSekr Haar BMV/BMP . . . . 12048 B, C,
12049 A
ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . . 12048 D
Schutz der Journalisten in Anstalten des öffentlichen Rechts gegenüber Verunsicherungen, Repressionen und Relegationen wegen außerhalb ihres Dienstes geäußerter politischer Meinungen
MdlAnfr A25 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Schwencke (Nienburg) CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . 12049 B, C, D ZusFr Dr. Schwencke (Nienburg) CDU/CSU 12049 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 12049 D
Vereinbarkeit von Bestrebungen bei Funk und Fernsehen zum Ausschluß namhafter Kommentatoren, Nachrichtensprecher und Schauspieler von Sendungen wegen Unterstützung von Bürgerinitiativen und politischen Parteien mit Art. 3 des Grundgesetzes
Mdl Anfr A26 15.05.75 Drs 07/3630 Lattmann SPD
MdlAnfr A27 15.05.75 Drs 07/3630 Lattmann SPD
Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 12050 A, B
Einbeziehungen der Zollverwaltung in ein fortgeschriebenes Sicherheitsprogramm
MdlAnfr A28 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Wernitz SPD
Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . . 12050 C
Meldungen über die Bildung von Gruppen in Frankreich zur Verfolgung nationalsozialistischer Völkermordverbrechen in der Bundesrepublik Deutschland durch Selbstjustiz
MdlAnfr A29 15.05.75 Drs 07/3630 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU
MdlAnfr A30 15.05.75 Drs 07/3630 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. de With BMJ 12050 D,
12051 A, B, C, D
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Mai 1975 III
ZusFr Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 12051 A ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . 12051 B, C, D
Warnungen vor der Verharmlosung und den Gefahren des Terrorismus vor dem Anschlag auf den Kammergerichtspräsidenten von Drenkmann
MdlAnfr A32 15.05.75 Drs 07/3630 Spranger CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 12052 A, C
ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . . 12052 B, C
Notwendigkeit steuerlicher Erleichterungen für Lärmschutzmaßnahmen an Wohngebäuden bei Nichtanwendung des Bundesimmissionsschutzgesetzes
MdlAnfr A33 15.05.75 Drs 07/3630 Frau Dr. Rehlen SPD
Antw PStSekr Haehser BMF . 12052 D, 12053 A, B
ZusFr Frau Dr. Rehlen SPD 12053 A, B
Kritik eines WDR-Korrespondenten und des „Kölner Stadtanzeigers" an der Fernostreise des Bundesfinanzministers vom 2. bis 11. Mai 1975
MdlAnfr A40 15.05.75 Drs 07/3630 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU
MdlAnfr A41 15.05.75 Drs 07/3630 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU
Antw PStSekr Haehser BMF . . . . . . 12053 C,
12054 B, C, D 12055 A, B, C
ZusFr Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . . . 12053 C,
12054 B, C, D
ZusFr Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller SPD . . 12055 A ZusFr Nordlohne CDU/CSU . . . . . . 12055 B ZusFr Dr. Stavenhagen CDU/CSU . . . . 12055 B Frau Renger, Präsident . . . . . . . . 12055 C
Notwendigkeit der Mitnahme von Begleitpersonen bei der Fernostreise des Bundesfinanzministers vom 2. bis 11. Mai 1975
MdlAnfr A38 15.05.75 Drs 07/3630 Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU
MdlAnfr A39 15.05.75 Drs 07/3630 Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU
Antw PStSekr Haehser BMF 12055 C, D
12056 A, B, C
ZusFr Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/
CSU . . . . . . . . . . . . . 12056 A, B
ZusFr Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . . . 12055 D
12056 C
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 12056 B
Bremsung der Investitionsneigung durch Blockierung der Verlustrücktragsmöglichkeit
MdlAnfr A42 15.05.75 Drs 07/3630 Ey CDU/CSU
Antw PStSekr Haehser BMV 12056 D 12057 A, B, C
ZusFr Ey CDU/CSU 12056 D
ZusFr Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller SPD . 12056 D
ZusFr Eigen CDU/CSU 12057 B
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 12057 B
ZusFr Simpfendörfer SPD 12057 C
ZusFr Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . . 12057 C
Verschmelzung der französischen Compagnie Internationale pour l'Informatique (CII) mit der Honeywell-Bull (HB) zu einer Computerfirma sowie Vorstellungen der Bundesregierung über die weitere Kooperation der europäischen Computerindustrie angesichts dieser Entwicklung
MdlAnfr A52 15.05.75 Drs 07/3630 Lenzer CDU/CSU
MdlAnfr A53 15.05.75 Drs 07/3630 Lenzer CDU/CSU
Antw PStSekr Grüner BMWi . . 12058 A, B, C, D
ZusFr Lenzer CDU/CSU . . . 12058 A, B, C, D
Auswirkungen des Lomé-Abkommens mit den AKP-Staaten auf den Agrarmarkt der EG und EAGL-Fonds; Änderungen der Rapsmarktordnung; Herabsetzung des Mindestölgehalts auf 38 0/o und Heraufsetzung des Richtpreises um 15 DM/dz
MdlAnfr A58 15.05.75 Drs 07/3630 Eigen CDU/CSU
MdlAnfr A59 15.05.75 Drs 07/3630 Eigen CDU/CSU
Antw PStSekr Logemann BML . 12059 A, B, C, D ZusFr Eigen CDU/CSU . . . . . . . 12059 B, D Nächste Sitzung 12060 A Anlagen
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 12061* A Anlage 2
Anwendung des Bundesverfassungsgerichtsurteils über die Rückforderung von Ausbildungskosten bei vorzeitig ausgeschiedenen Zeit- und Berufssoldaten
MdlAnfr A5 15.05.75 Drs 07/3630 Würtz SPD
MdlAnfr A6 15.05.75 Drs 07/3630 Würtz SPD
SchrAnw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 12061* C
IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Mai 1975
Anlage 3
Nichtverwendung lebensgefährlicher oder mangelhafter Blutkonserven in der Bundesrepublik Deutschland
MdlAnfr A9 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Riedl (München) CDU/CSU
SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 12061* D Anlage 4
Pressemeldungen über Störungen im Postverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Chile nach den Äußerungen des Bundesforschungsministers Matthöfer über die Regierung von Chile
MdlAnfr A22 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Riedl (München) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 12062* B Anlage 5
Verhandlungen der Bundespost mit Gewerkschaften und Berufsverbänden über den Schutz gewerkschaftlicher Betätigung von Funktionsträgern sowie ähnliche Vereinbarungen im öffentlichen Dienst oder zwischen Tarifpartnern
MdlAnfr A23 15.05.75 Drs 07/3630 Pfeffermann CDU/CSU
MdlAnfr A24 15.05.75 Drs 07/3630 Pfeffermann CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 12062* D Anlage 6
Absicht des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen zum Verbot der Werbung von Kreditinstituten mit Einlagensicherungen
MdlAnfr A34 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Graf Lambsdorff FDP
MdlAnfr A35 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Graf Lambsdorff FDP
SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 12063* A
Anlage 7
Meldung des „Sozialdemokrat Magazin" über Neueinstellungen großen Stils bei der Volkswagenwerk AG nach der Ölkrise gegen den Willen des Bundes
MdlAnfr A43 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Dollinger CDU/CSU
MdlAnfr A44 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Dollinger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 12063* C Anlage 8
Inanspruchnahme der Investitionsbeihilfe bei vor dem 1. Dezember 1974 beantragten und nicht vor dem 1. Juli 1975 begonnenen Bauvorhaben
MdlAnfr A45 15.05.75 Drs 07/3630 Kiechle CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 12063* D Anlage 9
Förderung einer Bestandsaufnahme der Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaft durch die Bundesregierung
MdlAnfr A57 15.05.75 Drs 07/3630 Kiechle CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . . 12064* B Anlage 10
Lieferung von Rindfleisch aus EG-Beständen an Ostblockstaaten im Jahre 1975; Absatz verbilligter Nahrungsmittel aus EG-Beständen an karitative Einrichtungen und an sozial Schwache innerhalb der Gemeinschaft
MdlAnfr A60 15.05.75 Drs 07/3630 Schedl CDU/CSU
MdlAnfr A61 15.05.75 Drs 07/3630 Schedl CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . . 12064* C
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Mai 1975 12039
172. Sitzung
Mittwoch, den 21. März 1975
Beginn: 13.00 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Adams * 23. 5.
Dr. Aigner * 23. 5.
Amrehn *** 21.5.
Dr. Artzinger * 23. 5.
Dr. Barzel 23. 5.
Frau von Bothmer *** 21. 5.
Egert 23. 5.
Engelsberger 23. 5.
Dr. Erhard 23. 5.
Fellermaier * 23. 5.
Flämig * 23. 5.
Gerlach (Emsland) * 23. 5.
von Hassel 23. 5.
Heyen 23. 5.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 21. 5.
Kater 31.5.
Dr. Kempfler *** 21. 5.
Dr. h. c. Kiesinger 23. 5.
Krampe 24. 5.
Lange * 23. 5.
Lautenschlager * 23. 5.
Lücker * 24. 5.
Memmel * 21.5.
Dr. Mende *** 21.5.
Maucher 23. 5.
Müller (Mülheim) * 23. 5.
Dr. Müller (München) ** 23. 5.
Mursch (Soltau-Harburg) * 22. 5.
Picard 23. 5.
Frau Pieser 24. 5.
Richter ** 21.5.
Dr. Ritgen 21.6.
Dr. Schellenberg 23. 5.
Schlaga 21.5.
Schmidt (Kempten) *** 21.5.
von Schoeler 23.5.
Frau Schroeder (Detmold) 21.5.
Dr. Schwencke ** 23. 5.
Seefeld * 22. 5.
Sieglerschmidt *** 21. 5.
Springorum * 21. 5.
Dr. Starke (Franken) * 23. 5.
Strauß 23. 5.
Suck * 23. 5.
Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 23. 5.
Dr. Waigel 23. 5.
Walkhoff * 23. 5.
Frau Dr. Wex 21. 5.
Wohlrabe 23. 5.
Zywietz 7. 6.
* Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats
*** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 7/3630 Fragen A 5 und 6) :
Welche Konsequenzen gedenkt der Bundesverteidigungsminister aus dem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, die Rückforderung von Ausbildungskosten bei vorzeitig ausgeschiedenen Zeit- und Berufssoldaten betreffend, zu ziehen?
Ist auch an eine rückwirkende Anwendung dieser Entscheidung zu denken, und welche Zeitvorstellungen hat das Bundesverteidigungsministerium?
Nach § 46 Abs. 4 des Soldatengesetzes in der bis zum 13. Januar 1968 geltenden Fassung mußte ein Berufssoldat, dessen militärische Ausbildung mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden war und der auf eigenen Antrag vor Beendigung einer Dienstzeit von gleicher Dauer wie die des Studiums oder der Fachausbildung entlassen wurde, die entstandenen Kosten des Studiums oder der Fachausbildung erstatten.
Mit dem 6. Änderungsgesetz zum Soldatengesetz ist diese Bestimmung dahin verschärft worden, daß die Verpflichtung zur Rückerstattung bis zur Beendigung einer Dienstzeit von dreifacher Dauer des Studiums oder der Fachausbildung besteht, und zwar unabhängig davon, ob der Soldat diese besondere Ausbildung vor oder nach Inkrafttreten der Änderung erhalten hat. Zweck der Novelle war es, über die Verschärfung der Kostenrückerstattung zu erreichen, daß die auf Kosten der Bundeswehr ausgebildeten Spezialisten dieser für eine längere, im Verhältnis zur Spezialausbildung gleichwohl angemessene Nutzzeit zur Verfügung stehen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 22. Januar 1975 diese Verschärfung und die entsprechende bisherige Handhabung der Vorschrift durch den Bundesminister der Verteidigung als verfassungsgemäß bestätigt. Deshalb besteht auch kein Anlaß, aus diesem Beschluß für die Praxis Folgerungen zu ziehen.
Anlage 3
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 9) :
Wie beurteilt die Bundesregierung den Bericht der Münchner Abendzeitung vom 12. Mai 1975 über angebliche Milliardengeschäfte mit lebensgefährlichem Blutplasma, und kann die Bundesregierung garantieren, daß in der Bundesrepublik Deutschland solche mangelhaften Blutkonserven (z. B. Blut von Süchtigen oder von Toten) keine Verwendung finden?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß für die Anwendung am Menschen bestimmte Blutbestandteile aus dem Ausland eingeführt werden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Einfuhr von Rohplasma, das von deutschen Firmen zu verschiedenen Endprodukten weiterverarbeitet wird, und Einfuhr von
12062* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Mai 1975
gebrauchsfertigen Endprodukten. Sobald diese Produkte in den Verkehr gelangen, unterliegen sie den Anforderungen des Arzneimittelgesetzes. Danach ist es verboten, Arzneimittel in den Verkehr zu bringen, die die menschliche Gesundheit in einem Umfang schädigen können, der im Verhältnis zum therapeutischen Nutzen nicht vertretbar ist. Hersteller und Vertriebsunternehmer, die derartige Produkte entgegen den ebengenannten Bestimmungen in den Verkehr bringen, machen sich nach § 44 des Arzneimittelgesetzes strafbar und können mit empfindlichen Strafen belegt werden.
Es kann davon ausgegangen werden, daß in der Bundesrepublik Deutschland mangelhafte Blutkonserven nicht verbraucht werden und daß in deutschen Kliniken Blutkonserven nur dann angewendet werden, wenn sie der Richtlinie der Deutschen Gesellschaft für Bluttransfusion entsprechen. Diese Richtlinie ist im Jahre 1968 von der Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheitswesen herausgegeben worden.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts, der z. Zt. dem Hohen Hause vorliegt, enthält erweiterte Grundlagen, um gesundheitliche Risiken bei der Anwendung von Blutkonserven und Blutbestandteilen soweit wie möglich auszuschließen. Er schafft die rechtliche Voraussetzung für eine engere Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden und den zuständigen Landesbehörden, um sicherzustellen, daß Arzneimittel bereits bei der Einfuhr zurückgewiesen werden, wenn sie nicht den Vorschriften des Arzneimittelrechts entsprechen.
Im übrigen möchte ich auf die von der Bundesregierung am 27. Juni 1974 gegebene Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein und Genossen zum gleichen Problem verweisen. Die Antwort ist mit der Drucksache 7/2317 bekanntgegeben worden.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 22) :
Wie beurteilt die Bundesregierung Pressemeldungen über Störungen im Postverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Chile (vgl. Rheinischer Merkur Nr. 20), und kann die Bundesregierung insbesondere den dort geäußerten Verdacht bestätigen, daß „einzelne linksorientierte Postbeamte der organisierten Gruppen innerhalb der Beamten- und Angestelltenschaft, die das Wort des Bundesforschungsministers Matthöfer von der Mörderbande ernst nehmen und auf ihre Weise ausweiten, den Postverkehr aus politischen Gründen sabotieren"?
Die tendenziöse Berichterstattung des Rheinischen Merkurs ist geeignet, Bedienstete der Deutschen Bundespost dem Verdacht politisch motivierter Amtspflichtverletzung auszusetzen. Ich bin Ihnen, Herr Kollege, daher für die Frage dankbar, die mir Gelegenheit gibt, den wahren Sachverhalt darzustellen.
Der Rheinische Merkur versucht, die von Ihnen zitierten Verdächtigungen durch Beispiele zu untermauern.
Die angeführte Verzögerung des Einschreibbriefs aus Valparaiso nach Speichersdorf ist der Deutschen Bundespost bekannt. Bei Nachforschungen konnte einwandfrei ,geklärt werden, daß diese Verzögerung im Bereich der chilenischen Postverwaltung eingetreten ist.
Die Umstände der zu langen Beförderung wurden dem Empfänger eingehend erläutert. Er hat sich bei den Beamten der Luftpostleitstelle Frankfurt ausdrücklich bedankt.
Das zweite vom Rheinischen Merkur angeführte Beispiel einer Frau L. aus einer fränkischen Kleinstadt läßt wegen wenig konkreter Angaben Nachforschungen nicht zu. Für Angehörige der chilenischen Botschaft sind in der letzten Zeit keine Nachforschungsanträge bearbeitet worden.
Die Bundesregierung hält die Pressemeldung des Rheinischen Merkur daher für sachlich nicht gerechtfertigt. Sie weist die in diesem Zusammenhang gegen Bedienstete der Deutschen Bundespost erhobenen Vorwürfe entschieden zurück.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 23 und 24) :
Mit welchen Gewerkschaften und Berufsverbänden sind durch die Deutsche Bundespost Verhandlungen aufgenommen worden mit dem Ziel einer Vereinbarung, wie sie über den Schutz der gewerkschaftlichen Betätigung von Funktionsträgern der Deutschen Postgewerkschaft mit Wirkung vom 1. Mai 1975 mit der Deutschen Postgewerkschaft vereinbart worden ist?
Welche ähnlichen Vereinbarungen gibt es im Bereich des öffentlichen Dienstes oder zwischen Tarifpartnern außerhalb des öffentlichen Dienstes?
Zu Frage A 23:
Mit dem Deutschen Postverband und der Christlich-demokratischen Postgewerkschaft sind allgemeine Fragen einer Vereinbarung über den Schutz von Funktionsträgern erörtert worden. Aufgrund dieses Gespräches hat der Deutsche Postverband sein grundsätzliches Interesse an einer solchen Regelung erklärt. Die Christlich-demokratische Postgewerkschaft hat bereits schriftlich entsprechende Wünsche angemeldet. Andere Gewerkschaften sind in meinem Bereich nicht vertreten.
Zu Frage A 24:
Ähnliche Vereinbarungen gibt es auch in anderen Bereichen innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes. Hierfür einige Beispiele für tarifvertragliche Regelungen, die mir bekannt sind:
a) im öffentlichen Dienst
Tarifvertrag der Städtischen Werke Kassel ./. ÖTV Hessen
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Mai 1975 12063*
b) außerhalb des öffentlichen Dienstes
Tarifvertrag Verband metallindustrieller Arbeitgeberverbände NRW usw. ./. IG Metall,
Tarifvertrag Bundesverband Druck ./. IG Druck und Papier
Tarifvertrag Arbeitgeberverband Papier Baden-Württemberg ./. DAG Württemberg-Baden; Südbaden
Tarifvertrag Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Holzindustrieller ./. Gewerkschaft Holz und Kunststoff, Süd- und Nordbayern.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Graf Lambsdorff (FDP) (Drucksache 7/3630 Fragen A 34 und 35) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Absicht des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen, den Kreditinstituten die Werbung mit der Sicherheit der Einlagen, insbesondere auch den Hinweis auf die Gewährsträgerhaftung oder die Zugehörigkeit zu einem Einlagensicherungsfonds zu verbieten, und teilt sie die Auffassung, daß gerade die Zugehörigkeit zu einem Einlagensicherungsfonds ein Gütezeichen für das betreffende Bankinstitut sein soll?
Ist die Bundesregierung bereit, auf das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen dahin gehend einzuwirken, daß es eine Regelung akzeptiert, die jede die Sicherheit des Kreditinstituts betreffende Werbung verbietet, soweit sie sich nicht auf zurückhaltende Informationen über Tatsachen wie z. B. die Zugehörigkeit zu einem Einlagensicherungsfonds beschränkt?
Zu Frage A 34:
In letzter Zeit haben Beschwerden von Kreditinstituten über die Werbung anderer Kreditinstitute mit der Sicherheit der Einlagen zugenommen. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen ist daraufhin an die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft herangetreten, um mit diesen eine Regelung der Sicherheitswerbung zu erörtern. Diese Aufforderung zum Meinungsaustausch bedeutet nicht, daß die sachliche Information über die Zugehörigkeit zur Einlagensicherung verboten werden soll. Im Gegenteil ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eine sachliche Aufklärung der Öffentlichkeit über die Zugehörigkeit eines Kreditinstituts zu einer Einlagensicherungseinrichtung und den dadurch bewirkten Einlegerschutz wünschenswert und notwendig ist.
Zu Frage A 35:
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Sicherheitswerbung durch Kreditinstitute nur insoweit abgestellt werden soll, als sie über eine sachliche Mitteilung von Tatsachen hinausgeht. Ob und welche Regelungen hierzu notwendig sind, kann erst gesagt werden, wenn der Meinungsaustausch mit den Verbänden der Kreditwirtschaft abgeschlossen ist.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 43 und 44) :
Wie umfangreich waren die Neueinstellungen großen Stils, die die Volkswagenwerk AG einer Meldung der Zeitschrift „Sozialdemokrat Magazin" zufolge noch nach der Ölkrise gegen den Willen des Bundes in seiner Eigenschaft als Kapitaleigner vorgenommen haben soll, und wie hat der Bund gegebenenfalls seine damaligen Einwände artikuliert?
Wie ist zu erklären, daß die von der Zeitschrift „Sozialdemokrat Magazin" behaupteten Fehlentscheidungen der Volkswagenwerk AG gegen den Rat des Großaktionärs Bund dennoch zustande kamen, und wie haben sich insbesondere die übrigen Anteilseigner verhalten?
Zu Frage A 43:
Nach Auskunft des Vorstandes des Volkswagenwerkes sind in den fünf Monaten von Oktober 1973 bis Februar 1974, als die Absatzzahlen bei VW bereits um 23,5 % unter dem entsprechenden Vorjahresmonat lagen, rd. 7 100 Arbeitnehmer neu eingestellt worden, nachdem die Belegschaft bereits in der Zeit von Januar bis September 1973 um rd. 6 900 Beschäftigte verstärkt worden war.
Der damalige Bundesfinanzminister und heutige Bundeskanzler hat diesem Haus in der Sitzung am 17. April 1975 im einzelnen dargelegt, daß er damals der Unternehmensleitung den dringenden Rat gegeben hat, keine Neueinstellungen, zumal aus dem Ausland, vorzunehmen. Ich darf Sie auf den stenografischen Bericht dieser Sitzung verweisen.
Zu Frage A 44:
Aus Ihrer Zeit als Bundesschatzminister ist Ihnen zweifellos bekannt, daß unternehmenspolitische Entscheidungen, wie Sie hier in Frage stehen, normalerweise vom Vorstand und nicht vom Aufsichtsrat getroffen werden. Im übrigen verbieten es mir die Vorschriften des Aktienrechts, hier über interne Vorgänge aus dem Aufsichtsrat der VW-AG zu berichten.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 45) :
Kann ein Unternehmer die Investitionsbeihilfe von 7,5 % nach dem Investitionshilfeprogramm der Bundesregierung in Anspruch nehmen, wenn er den Antrag auf Genehmigung eines Bauvorhabens vor dem 1. Dezember 1974 gestellt hat, aber der Baubeginn vor dem 1. Juli 1975 nicht erfolgen kann, weil die für die Genehmigung des Bauvorhabens zuständigen Behörden den Bescheid bis zu diesem Zeitpunkt nicht erteilt haben, und wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, solche Fälle nodi rechtzeitig positiv als bewilligungsfähig zu bezeichnen?
Die Investitionszulage zur Konjunkturbelebung wird nur für Wirtschaftsgüter gewährt, die der Steuerpflichtige in der Zeit vom i. Dezember 1974 bis zum 30. Juni 1975 bestellt oder mit deren Herstellung er in diesem Zeitraum beginnt. Als Beginn der Herstellung gilt bei Gebäuden nach ausdrück-
12064* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Mai 1975
licher gesetzlicher Vorschrift grundsätzlich der Zeitpunkt, in dem der Antrag auf Baugenehmigung gestellt wird. Ist die Baugenehmigung, wie in dem Ihrer Frage zugrunde liegenden Fall, vor dem 1. Dezember 1974 beantragt worden, so gilt als Beginn der Herstellung der Beginn der Bauarbeiten. In einem solchen Fall genügt es also, wenn mit den Bauarbeiten in dem angegebenen Zeitraum begonnen wird.
Wird mit den Bauarbeiten — gleichgültig aus welchen Gründen — erst nach dem 30. Juni 1975 begonnen, so ist für das Gebäude nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut die Gewährung einer Investitionszulage ausgeschlossen. Hieran ändert sich auch nichts, wenn der verspätete Baubeginn darauf beruht, daß die erforderliche Baugenehmigung nicht früher erteilt worden ist. In solchen Fällen kann die Investitionszulage auch aus Billigkeitsgründen nicht gewährt werden, weil § 131 der Reichsabgabenordnung, die Rechtsgrundlage für Billigkeitsmaßnahmen bei der Besteuerung, im Bereich der Investitionszulagengewährung keine Anwendung findet.
Den betroffenen Steuerpflichtigen kann deshalb nur empfohlen werden, bei den zuständigen Stellen auf eine rechtzeitige Erteilung der Baugenehmigung zu drängen.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 57) :
Wie hat die Bundesregierung die Bestandsaufnahme der Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaft, die sie mittels eines politischen Eklats durchgesetzt hatte, inzwischen gefördert, und welche Ergebnisse sind auf Grund welcher Schritte zu erwarten?
Entsprechend dem Ratsbeschluß vom 2. Oktober 1974 hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 26. Februar 1975 eine Bilanz der gemeinsamen Agrarpolitik vorgelegt. Die Bundesregierung ihrerseits hat schon im Januar der Kommission und den Mitgliedstaaten ihre Überlegungen zur Bestandsaufnahme der gemeinsamen Agrarpolitik zugeleitet. Auch die dänische Regierung hat ein Memorandum vorgelegt.
Der Rat hat diese Papiere dem Europäischen Parlament übersandt, daß in Kürze seine Stellungnahme vorlegen wird. Im übrigen sind der Sonderausschuß Landwirtschaft und die Ständigen Vertreter mit der Prüfung beauftragt worden.
Sobald diese Berichte und die Stellungnahme des Europäischen Parlaments vorliegen, wird der Rat in einer Sondersitzung die Grundsatzdiskussionen über die Bestandsaufnahme aufnehmen. Hierfür wird ein Termin vor der Sommerpause angestrebt.
Welche materiellen Ergebnisse die Beratungen des Rates haben werden, ist im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 60 und 61) :
Welche Mengen an Rindfleisch sind im Jahr 1975 aus EG-Kühlhausbeständen zu welchem Kilo-Preis an Ostblockstaaten geliefert worden?
Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß Nahrungsmittel aus EG-Beständen ausschließlich und zwar verbilligt an karitative Einrichtungen oder sozial Schwache innerhalb der Staaten der Europäischen Gemeinschaften abgegeben werden?
Zu Frage A 60:
Aus Beständen der deutschen Interventionsstelle sind 1975 keine Rindfleischlieferungen in Ostblockstaaten erfolgt. Über Exporte aus Interventionslägern anderer Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung weder genaue Mengen- noch Preisangaben vor. In keinem Fall wurden jedoch Sonderkonditionen gewährt, die über den Umfang der normalen Exporterstattungen bei Lieferungen in die übrigen Drittländer hinausgehen.
Der in Pressemeldungen genannte Preis von 1,54 DM/kg bei dem in Aussicht genommenen Export von französischem Interventionsfleisch in die UdSSR ist von amtlicher französischer Seite bisher nicht bestätigt worden.
Zu Frage 61:
Die Bundesregierung hat ihre Bereitschaft, Nahrungsmittel aus EG-Beständen karitativen Einrichtungen oder sozial schwächer gestellten Personenkreisen zukommen zu lassen, wiederholt unter Beweis gestellt. So z. B. durch die gegenwärtig in der Bundesrepublik laufende Sozialbutteraktion, mit der bestimmten einkommensschwächeren Bürgern die Möglichkeit zum Bezug verbilligter Butter geboten wird. Desgleichen gelangen gemeinnützige Einrichtungen in den Genuß verbilligter Butter. Darüber hinaus wird Butter in Form von Butterreinfett verbilligt an alle Verbraucher verkauft. Schließlich ist auch die Abgabe von 100 000 t Magermilchpulver aus EG-Beständen zum halben Preis an karitative Organisationen mit der Stimme der deutschen Delegation beschlossen worden.
Auf dem Rindfleischsektor wurden im Juli 1974 Beschlüsse des Agrarrates gefaßt, wonach die EG-Konsumenten durch verbilligte Abgabe von Rindfleisch an Sozialempfänger und soziale Einrichtungen in der Gemeinschaft am Abbau der durch die Dauerintervention entstandenen Lagerbestände beteiligt werden können. Wie sich jedoch bei weiterer Prüfung herausstellte, würden bei einer solchen Aktion kaum lösbare Kontrollprobleme entstehen, die sich bei einer ordnungsgemäßen Durchführung einer solchen Aktion in Tausenden von Fleischerfachgeschäften, Lebensmittelfilialbetrieben, Warenhäusern und Discountläden mit Fleischtheken in der Bundesrepublik Deutschland stellen würden, zumal Rindfleisch im Gegensatz zu Butter kein genormtes Produkt darstellt. Die Bundesregierung hat es daher vorgezogen, weiterhin Rindfleischkonserven aus
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Beständen der EVSt Schlachtvieh preiswert auszulagern.
Darüber hinaus wurden seit Mai vergangenen Jahres aus in der Bundesrepublik lagernden Interventionsbeständen ca. 50 000 t Rindfleisch preiswert im Inland an Handel und Gewerbe abgegeben, was sich günstig auf die Verbraucherpreise auswirkte.
Aus humanitären Gründen wird es jedoch für erforderlich gehalten, auch weiterhin bestimmte Nahrungsmittel verbilligt oder kostenlos z. B. im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe an Drittländer zu liefern.