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    Bundestag Deutscher Stenographischer Bericht 165. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. April 1975 Inhalt: Amtliche Mitteilung ohne Verlesung . . . 11555 A Beratung des Jahresberichts 1974 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages — Drucksache 7/3228 — Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 11555 B Rommerskirchen (CDU/CSU) . . 11558 B Krall (FDP) 11561 B Schlaga (SPD) 11563 A Schmidt, Staatssekretär (BMVg) . 11565 C Dr. Wörner (CDU/CSU) 11566 A Berkhan, Wehrbeauftragter des Bundestages . . . . . . . 11568 B Nächste Sitzung 11571 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 11573* A Die schriftlichen Antworten auf die Fragen der Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 werden in einem Nachtrag zum Stenographischen Bericht über die 165. Sitzung abgedruckt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 11555 165. Sitzung Bonn, den 18. April 1975 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach 18. 4. Adams * 18. 4. Dr. Ahrens * 19. 4. Dr. Aigner * 18. 4. Amrehn 18. 4. Anbuhl 18. 4. Dr. Bayerl * 18. 4. Behrendt * 18. 4. Dr. Birrenbach 18. 4. Dr. von Bismarck 18. 4. Dr. Burgbacher 18. 4. van Delden 18. 4. Dr. Enders *** 18. 4. Entrup 18. 4. Dr. Erhard 25. 4. Fellermaier * 18. 4. Franke (Osnabrück) 18. 4. Frehsee * 23. 4. Dr. Früh * 18. 4. Gerlach (Emsland) * 20. 4. von Hassel 18. 4. Henke 19. 4. Höhmann 18. 4. Hofmann 18. 4. Hussing 18. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 19. 4. Jaunich 18. 4. Kater 31.5. Kiep 18. 4. Dr. h. c. Kiesinger 18. 4. Dr. Kreile 18. 4. Dr. Graf Lambsdorff 18. 4. Lautenschlager * 25. 4. Leicht 26. 4. Logemann 18. 4. Lücker * 19. 4. Dr. Marx 15. 5. Mischnick 18. 4. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 18. 4. Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Möller (Lübeck) 18. 4. Dr. Müller (München) *** 18. 4. Mursch (Soltau-Harburg) ' 19. 4. Nagel 18. 4. Niegel 18. 4. Dr.-Ing. Oldenstädt 16. 5. Frau Dr. Orth * 18. 4. Pieroth 18. 4. Dr. Prassler 18. 4. Rainer 18. 4. Reuschenbach 18. 4. Dr. Ritz 26. 4. Ronneburger 18. 4. Dr. Schachtschabel 18. 4. Scheffler 18. 4. Schmidt (München) * 18. 4. Schmidt (Wattenscheid) 18. 4. Dr. Schneider 19. 4. von Schoeler 18. 4. Schwabe * 18. 4. Dr. Schwörer * 18. 4. Dr. Schulz (Berlin) 30. 4. Seiters 18. 4. Dr. Frhr. von Spies 18. 4. Spilker 18. 4. Springorum * 19. 4. Dr. Sprung 18. 4. Frau Stommel 18. 4. Tillmann 18. 4. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 24. 5. Walkhoff * 18. 4. Dr. Wallmann 18. 4. Frau Dr. Walz 18. 4. Weber (Heidelberg) 18. 4. Dr. Wendig 19. 4. Frau Dr. Wex 18. 4. Dr. Zeitel 18. 4. *Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 165. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. April 1975 Inhalt: Anlage 2 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Fragen A 3 und 4 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung zur Vermeidung der Abkürzung „BRD" . . 11575* A Anlage 3 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Fragen A 13 und 14 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Kraske (CDU/ CSU) : Grundsätze des Berufsbeamtentums; Aussagen des Ministerpräsidenten Kühn über den Zusammenhang zwischen der Leistungsfähigkeit des Bundeskriminalamtes und der Parteizugehörigkeit des Leiters . 11575* B Anlage 4 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Fragen A 15 und 16 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — der Abg. Frau Pack (CDU/ CSU): Auswirkungen des Benzinbleigesetzes auf die Höhe des Kraftstoffverbrauchs . . . 11575* C Anlage 5 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Fragen A 19 und 20 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Braun (CDU/CSU) : Maßnahmen zur Beseitigung der stärkeren steuerlichen Belastung von freiberuflich tätigen Behinderten über 50 Jahre auf Grund der Steuerreform . . . . . 1 1575* D Anlage 6 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Fragen A 22 und 23 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Investitionsvorhaben von Unternehmen mit Bundesbeteiligung; Berücksichtigung von regional- und strukturpolitischen Zielvorstellungen bei diesen Investitionen 11576* B IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 Anlage 7 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Fragen A 25 und 26 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Luda (CDU/CSU) : Aussagen eines Beraters des Bundesfinanzministers zu der schleppenden Inanspruchnahme der Förderungsmittel aus dem Konjunkturprogramm; Auswirkungen der Inanspruchnahme von Förderungsmitteln aus dem Konjunkturprogramm auf die Arbeitslosengeldzahlungen der Bundesanstalt für Arbeit 11576* D Anlage 8 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Fragen A 27 und 28 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) : Vorlage eines Berichts über den Fortgang der Mechanisierung bei der Bearbeitung der veranlagten Steuern, für den Lohnsteuerjahresausgleich und für die Einheitsbewertung 11577* A Anlage 9 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen A 34 und 35 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Graf Lambsdorff (FDP) : Berichte über ein weltweites Elektrokabelsyndikat; Beteiligung deutscher Firmen an diesem Kartell; Einleitung kartellrechtlicher Maßnahmen 11577* C Anlage 10 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 38 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Schedl (CDU/CSU) : Meldungen über flankierende Maßnahmen zugunsten der von Entscheidungen bei VW Betroffenen; Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes gegenüber allen übrigen Arbeitslosen . . . . . . . . 11578* A. Anlage 11 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 40 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Beurteilung der Auffassung des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit über die Fortdauer der konjunkturellen Abschwächungstendenzen auf dem Arbeitsmarkt und noch zu kurzfristiger Produktionsplanungen der Unternehmen i 1578* B Anlage 12 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 41 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Dollinger (CDU/ CSU) : Beurteilung der zurückgehenden Auftragseingänge in der Stahlindustrie; Befürchtung weiterer regional konzentrierter Beschäftigungseinbrüche . . . . . 11578* D Anlage 13 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen A 46 und 47 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Götz (CDU/CSU) : Gegenüber vergleichbaren Sozialhilfeempfängern geringeres verfügbares Einkommen von Alleinernährern von Mehrkinderfamilien im Falle der Arbeitslosigkeit; Möglichkeit der Wiedereinführung von Familienzuschlägen . . . 11579* A Anlage 14 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 48 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Franz (CDU/ CSU) : Meldungen über einen Fehlbetrag von 8,5 bis 10 Milliarden DM für 1975 bei der Bundesanstalt für Arbeit; Folgen für den Bundeshaushalt 1975 und den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung . . . 11579*B Anlage 15 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 49 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Dollinger (CDU/ CSU) : Anstieg der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen in der Bundesrepublik seit Frühjahr 1973 . . . . . . . . . . 11579* D Anlage 16 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 50 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Beurteilung der beabsichtigten Ernennung zum Richter für das Bundesarbeitsgericht eines nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts „noch nicht geeigneten" Richters 11579* D Anlage 17 Antwort des PStSekr Schmidt (BMVg) auf die Fragen A 53 und 54 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Würtz (SPD) : Überprüfung und zeitgerechtere Gestaltung der Anzugsordnung für die an Bundeswehr-Fachschulen befindlichen Soldaten; Aussage des Präsidenten des Verbandes der Reservisten über die Nichtbeachtung des Einsatzes von Bundeswehrreser- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 V visten nach den Maßstäben größter Effektivität; Schlußfolgerungen aus dieser Erfahrung 11580* A Anlage 18 Antwort des PStSekr Schmidt (BMVg) auf die Fragen A 55 und 56 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Peter (SPD) : Voraussetzungen für die Erfüllung des Rechtsanspruchs von Wehrpflichtigen auf den Betrag von 750 DM nach 15 Monaten Wehrdienst ohne Leistung eigener Zahlungen; Gesetzeslücke oder Beitrag zur Wehrgerechtigkeit . . . . . . . 11580* C Anlage 19 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 57 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 des Abg. Zeyer (CDU/CSU) : Nichtzahlung von Kindergeld für schulentlassene Jugendliche ab 18 Jahren, die keine Lehrstelle oder keinen Studienplatz erhalten; Bereitschaft zur Weitergewährung des Kindergeldes in diesen Fällen 11581* A Anlage 20 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf clie Frage A 60 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 des Abg. Dr. Jens (SPD) : Ankündigung von Preiserhöhungen auf Grund der Reform der Arzneimittelgesetzgebung durch den Vorsitzenden des Deutschen Apotheker-Vereins . . . . 11581* B Anlage 21 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 61 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Seefeld (SPD) : Möglichkeiten einer Vereinfachung des Verfahrens der An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen 11581* D Anlage 22 Antwort des StSekr Dr. Abreß (BMBau) auf die Fragen A 75 und 76 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU): Interview von Bundesminister Ravens im SDR über Wohngeld; Berücksichtigung der Familiengröße im Wohngeldgesetz . 11582* A Anlage 23 Antwort des PStSekr Herold (BMB) auf die Frage A 79 — Drucksache 7/3481 vorn 11. 4. 75 — des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/ CSU) : Benutzung der Verbindungswege von und nach Berlin durch Personen, die nach dem 1. Januar 1972 die „DDR" bzw. den sowjetischen Sektor Berlins verlassen haben; Unterrichtung der Bundesregierung über Festnahmen solcher Personen . 11582* B Anlage 24 Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Frage A 80 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Flämig (SPD) : Einhaltung der Kosten für das Prototypkraftwerk „Schneller Brüter SNR 300" in Kalkar angesichts der Kostensteigerungen der Schnelibrüterentwicklung in den USA 11582* D Anlage 25 Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Frage A 81 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Haenschke (SPD) : Förderung von Forschungsvorhaben, die auf eine Nutzung der Sonnenenergie zur fotochemischen Herstellung von Wasserstoff oder anderen Brennstoffen abzielen, durch die Bundesregierung 11583* B Anlage 26 Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Fragen A 82 und 83 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU): Uranbedarf der Bundesrepublik bei Installierung von 50 000 Megawatt Leistung ab 1985; Lieferverträge für Uran; Länder, aus denen der Uranbedarf der Bundesrepublik Deutschland zur Erfüllung ihres Energieprogramms gedeckt werden kann 11583* C Anlage 27 Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Fragen A 84 und 85 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Zahl der vom Bundesminister für Forschung und Technologie geförderten Forschungsprojekte über 200 000 DM, die im Jahre 1974 und im Jahre 1975 vorzeitig eingestellt wurden; reale Reduzierung der Forschungsausgaben der Bundesregierung 1976 im Vergleich zum Vorjahr . . 11583 *D Anlage 28 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Fragen A 92 und 93 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) : Abschluß der Ausbildung von Auszubildenden, die kurz vor Abschluß ihres Ausbildungsverhältnisses durch Betriebsstilllegungen oder Konkurse ihren Arbeitsplatz verloren haben; Förderung der Ubernahme der betroffenen Auszubildenden durch andere Betriebe . . . . . . 11584* B VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 Anlage 29 Antwort des PStSekr Frau Schlei (BK) auf die Fragen A 100 und 101 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Werner (CDU/CSU) : Äußerungen von Bundesminister Matthöfer, die chilenische Regierung sei eine „Mörderbande" und für ihn nicht existent; Interpretation der Feststellung von Regierungssprecher Bölling zu dieser Erklärung von Bundesminister Matthöfer . . 11584* D Anlage 30 Antwort des PStSekr Frau Schlei (BK) auf die Fragen A 102 und 103 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Reddemann (CDU/CSU): Meldung des „Kölner Stadtanzeigers" vom 9. April 1975 über eine Äußerung von Bundesminister Matthöfer; Entlassung des Bundesministers Matthöfer . . 11585* A Anlage 31 Antwort des PStSekr Frau Schlei (BK) auf die Frage A 104 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Abelein (CDU/ CSU) : Meldung des „Spiegel" vom 7. April 1975 über einen von Bundeskanzler Schmidt erklärten Verzicht der Bundesregierung auf die Errichtung des Bundesamtes für Umweltschutz in Berlin und Widerruf dieses Verzichts . . . . . . . . . 11585* B Anlage 32 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Fragen A 111 und 112 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Verweigerung der Einreise des Ensembles der chinesischen Oper von Taiwan in die Bundesrepublik Deutschland . . . . . 11585* C Anlage 33 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Frage A 113 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Hösl (CDU/CSU) : . . Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" über einen Flug der deutschen Rettungsflugwacht von Tunesien nach Berlin über den in der DDR gelegenen Flughafen Schönefeld . . . . . . . 11585* C Anlage 34 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Fragen A 114 und 115 — Drucksache 7/3481 vorn 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Rückzahlung der von deutschen Auslandsvertretungen an Hilfesuchende ge- währten Darlehen; Maßnahmen gegen Mißbrauch der im Konsulargesetz vorgesehenen Regelung; Übertragung von Funktionen an Beamte des gehobenen oder mittleren Dienstes nach dem neuen Konsulargesetz 11586* B Anlage 35 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Frage A 116 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Bemühungen der Bundesregierung um einen Normalisierungsprozeß nach Abschluß des Warschauer Vertrages . . . 11587* B Anlage 36 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Frage A 117 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Abelein (CDU/ CSU) : Pressemeldungen über geheime für die Auslegung des Berlin-Abkommens relevante Unterlagen . . . . . . . . . 11587* C Anlage 37 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Fragen A 118 und 119 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Kritik Ceausescus an der Teilung einiger Staaten und der willkürlichen Trennung mancher Völker; Auffassung der Bundesregierung dazu in bezug auf die deutsche Teilung; Verlagerung polnischer, tschechischer, slowakischer und ungarischer Fremdsprachendienste von der Deutschen Welle auf den Deutschlandfunk . . . . 11587* C Anlage 38 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Fragen A 120 und 121 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — der Abg. Frau Dr. Riede (Oeffingen) (CDU/CSU) : Äußerungen des Bundesverteidigungsministers Leber zu den Ereignisen in Indochina 11588* A Anlage 39 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Fragen A 122 und 123 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für die in Vietnam und Kambodscha leidenden Kinder 11588* B Anlage 40 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Fragen A 124 und 125 — Drucksache Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 VII 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Artikel des Bundesverteidigungsministers zum Vietnamkrieg in der FAZ; Haltung der Bundesregierung dazu . . . 11588* C Anlage 41 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Frage A 127 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Möglichkeiten einer Vereinbarung mit den Ostblockstaaten über den Transfer von Nachlässen . . 11588* D Anlage 42 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Frage A 128 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Hösl (CDU/CSU) : Sicherstellung der Benutzung Westberliner Flughäfen bei Flügen türkischer Arbeitnehmer von und nach West-Berlin 11589 *B Anlage 43 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Fragen A 129 und 130 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU) : Fortbestand des Reichskonkordats zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl im Hinblick auf die Beachtung der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne von Art. 116 GG; Unterstützung der Bitte von Staatsangehörigen der UdSSR deutscher Volkszugehörigkeit an die KSZE durch die Bundesregierung im Sinne des UN-Pakts über bürgerliche und politische Rechte . . . . . 11589* C Anlage 44 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Frage A 131 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — der Abg. Frau Dr. Wolf (CDU/ CSU) : Hilfsmaßnahmen für die Flüchtlinge auf Zypern 11590* A Anlage 45 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Frage A 132 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Bericht der „Speyrer Tagespost" über öffentliche Äußerungen des polnischen Botschafters Gierlowski 11590* C Anlage 46 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Frage A 133 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Enders (SPD) : Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung 258 der Versammlung der Westeuropäischen Union 11590* D Anlage 47 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Fragen A 135 und 136 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Äußerungen des Bundesministers Genscher zur antiamerikanischen Polemik der Jungsozialisten; Haltung der Bundesregierung . . . . . . . . . . . . 11591 * A Anlage 48 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Fragen A 137 und 138 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Äußerungen des Bundesverteidigungsministers über die Ursachen der Entwicklung in den Staaten Indochinas; Haltung der Bundesregierung gegenüber dem Angriff des Jungsozialisten-Bundesvorstands auf den Bundesverteidigungsminister 11591*13 Anlage 49 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Frage A 140 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Sauer (Salzgitter) ((CDU/CSU): Forderung des Jungsozialisten-Bundesvorstands auf Anerkennung der provisorischen Revolutionsregierung des Vietkong als offizielle Regierung von Südvietnam 11591C Anlage 50 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Fragen A 141 und 142 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Lagershausen (CDU/CSU) : Haltung der Bundesregierung zu den Äußerungen des Bundesministers Leber über die Ursachen der militärischen Entwicklung in Südvietnam und den Äußerungen des Bundesministers Genscher gegenüber der antiamerikanischen Polemik der Jungsozialisten 11591 * C Anlage 51 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Fragen A 143 und 144 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Hansen (SPD) : Bemühungen der deutschen Botschaft in Athen um eine Anstellung des ehemaligen griechischen Kultusministers Tsakonas als Lektor an der Universität Würzburg; Gründe für die Erteilung einer Aufent- VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 haltsgenehmigung durch den Freistaat Bayern und die Anstellung als Lektor an der Universität Würzburg 11591 * D Anlage 52 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Frage A 145 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Schinzel (SPD) : Empfehlung der deutschen Botschaft in Athen für den ehemaligen Kultusminister der griechischen Militärdiktatur, Tsakonas, an Stadtverwaltung und Universität Würzburg 11592* A Anlage 53 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Frage A 146 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Friedrich (SPD) : Informationsgespräche zwischen der Bundesregierung und der Bayerischen Staatsregierung über eine Anstellung des früheren Athener Kultusministers, Tsakonas, an der Würzburger Universität . . . . 11592* B Anlage 54 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Frage B 1 — Drucksache 7/3481 vorn 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Bedenken des Roten Kreuzes gegen eine Aufnahme von Kindern aus Vietnam in der Bundesrepublik; eventuelle zeitliche Begrenzung der Aufnahme . . . . . . 11592* C Anlage 55 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Frage B 2 — Drucksache 7/3481 vorn 11. 4. 75 — des Abg. Gierenstein (CDU/ CSU) : Bemühungen um eine gemeinsame Haltung der Mitglieder des Nordatlantischen Bündnisses und der Europäischen Gemeinschaft in Richtung einer Nichtvergabe von Investitionskrediten an die Regierung in Hanoi 11592* D Anlage 56 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Frage B 3 — Drucksache 7/3481 vorn 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Beermann (SPD) : Empfehlungen der deutsch-polnischen Schulbuchkommission und ihre Berücksichtigung in deutschen Schulbüchern . . 11592* D Anlage 57 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Frage B 4 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) : Dienstbefreiung am 24. und 31. Dezember für Bundesbedienstete; entsprechende Änderung der Arbeitszeitverordnung . . 11593* B Anlage 58 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Frage B 5 Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) : Tätigkeit der polnischen Organisationen „Zgoda", „Deutsch-Polnische Gesellschaft" und „Bund der Polen" 11593* C Anlage 59 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Fragen B 6 und 7 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Neufassung der Trennungsgeldverordnung; Erweiterung der „Einzugsgebiete", innerhalb deren bei Versetzung kein Trennungsgeld mehr gezahlt wird; Ersatz von Fahrkosten für die Wege zwischen Wohnung und Dienststelle nach der Versetzung; Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse z. B. im Raum München 11594* A Anlage 60 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Fragen B 8 und 9 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Pfeffermann (CDU/ CSU) : Zeitgemäße Gestaltung der z. B. an Schulen durchgeführten Luftschutzübungen; Verbesserung der Situation der zivilen Verteidigung im Sektor Luftschutz . . . 11594* C Anlage 61 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Fragen B 10 und 11 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Beendigung der täglichen Programme der deutschen Rundfunkstationen in der Bundesrepublik Deutschland mit bzw. ohne Nationalhymne 11595* A Anlage 62 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 12 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Schwörer (CDU/ CSU) : Einwirkung auf die Lastenausgleichsbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau im Sinne einer Zinssenkung vor allem bei Darlehen für gewerbliche Investitionen in Fördergebieten und Darlehen für Umweltschutzanlagen 11595* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 IX Anlage 63 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 13 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 35 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) Ursachen für Minderausgaben bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und bei dem einmaligen Sonderprogramm für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen . 11596* A Anlage 64 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 14 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Gierenstein (CDU/ CSU) : Prognostizierte Höhe des Zuwachses der Entgelte und der Arbeitslosenquote im Jahre 1975 11596" B Anlage 65 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen B 15 und 16 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Deutsche Investitionen im Abbau von Blei und Zink in Chile; etwaige Beteiligung der Bundesregierung; am Investitionsprojekt in Aysén, Chile, beteiligte deutsche Firmen . . . . . . . . . 11596* C Anlage 66 Antwort des StSekr Rohr (BML) auf die Frage B 17 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Einzelbetriebliches Förderungsprogramm; Zahl der daraus geförderten Betriebe und deren Verteilung auf die einzelnen Länder 11596'D Anlage 67 Antwort des StSekr Rohr (BML) auf die Fragen B 18 und 19 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : EG-Maßnahmen zum Abbau der Magermilchpulverbestände ohne Belastung der Milcherzeuger in der Bundesrepublik Deutschland; Abbau des Grenzausgleichs bei Getreideverarbeitungsprodukten; Berücksichtigung der Altkontrakte; Auswirkungen auf den Getreidemarkt in der Bundesrepublik Deutschland 11597* A Anlage 68 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 20 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) : Flexible Regelung hinsichtlich des Zeitraums für die Leistung von Schlechtwettergeld an Bauarbeiter unter Berücksichtigung der tatsächlichen Witterungsverhältnisse 11597* D Anlage 69 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 21 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Jenninger (CDU/ CSU) : Verfall von Rentenansprüchen von ins Ausland abgewanderten Bundesbürgern bei Erwerb einer neuen Staatsangehörigkeit 11598* A Anlage 70 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 22 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Zahl der Arbeitslosenhilfeempfänger unter den Absolventen des zweiten juristen Staatsexamens 11598* C Anlage 71 Antwort des PStSekr Schmidt (BMVg) auf die Fragen B 23 und 24 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Schreiber (SPD) : Weitergabe von Namen und Adressen von Bundeswehroffizieren i. R. an Privatpersonen durch Kreiswehrersatzämter; Einladung ehemaliger Angehöriger der Reichswehr und der Wehrmacht sowie von Bundeswehroffizieren i. R. zu Kameradschaftstreffen durch Privatpersonen; Hinzufügung ehemaliger SS-Dienstgrade der Einladenden zu deren Unterschrift . 11598* D Anlage 72 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen B 25 und 26 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Haase (Kellinghusen) (SPD) : Vorstellung der Bundesregierung über die Anschlußverwendung des aufgelösten Bundeswehrkrankenhauses in Glückstadt; Gründe für die Auflösung des Bundeswehrkrankenhauses ohne vorherige Entscheidung über eine Anschlußnutzung der Liegenschaft 11599* B Anlage 73 Antwort des PStSekr Schmidt (BMVg) auf die Frage B 27 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Absehen von einer Einberufung zum Bundeswehrdienst bei Studierenden an Fachhochschulen 11599* D X Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 Anlage 74 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen B 28 und 29 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 des Abg. Dr. Götz (CDU/CSU) : Zahlen der von den zuständigen Gutachterstellen genehmigten und abgelehnten Schwangerschaftsabbrüche in den Jahren von 1970 bis 1974 und in den einzelnen Monaten des Jahres 1974; Zahlen der bewilligten, aber nicht zur Ausführung gekommenen Schwangerschaftsabbrüche 11600* D Anlage 75 Antwort des PStSekr Haar (BMV /BMP) auf die Frage B 30 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Öffentlicher Personennahverkehr im Bereich der Gemeinde Hellenthal, Kreis Euskirchen, zur Landesgrenze nach Rheinland-Pfalz und dem Königreich Belgien 11602* C Anlage 76 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 31 und 32 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Braun (CDU/ CSU) : Zeitpunkt des Abschlusses der Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen; Erhöhung der Dringlichkeitsstufe der Entlastungsstraße Wermelskirchen (B 51) . . . . . . . . . 11602* D Anlage 77 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 33 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Gnädinger (SPD) : Erlaubnis für körperbehinderte Autofahrer zum Parken im eingeschränkten Halteverbot und zur kostenlosen Benutzung gebührenpflichtiger Parkplätze . . 11603* A Anlage 78 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 34 und 35 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Abbremsung der Erosionskraft des Oberrheinstroms durch drei künstliche Mäander an Stelle der vier geplanten Stauhaltungen unterhalb Straßburg /Kehl; Planung von Rheinbrücken zwischen Mainz und Ludwigshafen . . . . 11603* B Anlage 79 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 36 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Jung über den Weiterbau der Autobahn A 1 durch die Eifel nach Rheinland-Pfalz 11603* D Anlage 80 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 37 und 38 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Hussing (CDU/ CSU) : Zusammenhang zwischen der Spende des libanesischen Kaufmanns Albert Abela in Höhe von 200 000 DM an die Sozialdemokratische Partei Deutschlands und dem Vertragsabschluß mit der Frankfurter Flughafen-AG zur Betriebsführung der Tiefgarage; Konsequenzen aus den Rückständen bei der Betriebsführung der Tiefgarage der Flughafen AG . . . 11604* A Anlage 81 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 39 und 40 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Ausbau der Bundesbahnstrecke Roth—Feucht ohne Kosten-Nutzen-Analyse; Projekt eines Rangierbahnhofs im südlichen Reichswald bei Nürnberg; Vorstellungen des Bundes „Naturschutz in Bayern e. V." und des Bürgerkomitees gegen den Rangierbahnhof in Wendelstein 11604 *B Anlage 82 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 41 und 42 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Biechele (CDU/ CSU) : Reduzierung der Besatzungen auf Schweizer Bodenseeschiffen; Verhinderung einer Gefährdung der Sicherheit auch deutscher Passagiere auf dem Bodensee . . . 11604* C Anlage 83 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 43 — Drucksache 7/3481 vorn 11. 4. 75 — des Abg. Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) : Prüfungsverfahren bei Bundesbahnstrekken zum Zweck einer späteren Stilllegung; Auflösung von Stückgutbahnhöfen innerhalb des Verwaltungsbezirks Braunschweig . . . . . . . . . . 11604* D Anlage 84 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 44 — Drucksache 7/3481 vom Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 XI 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Vereinbarkeit der Satzung der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten mit dem Grundgedanken des sozialen Rechtsstaats 11605* B Anlage 85 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 45 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Ausbau der Infrastruktur in der nördlichen Oberpfalz und Ausgestaltung von Weiden zu einem Autobahnknotenpunkt 11605* C Anlage 86 Antwort des PStSekr Haar (BMP) auf die Frage B 46 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Kroll-Schlüter (CDU/ CSU) : Beförderung von Beamten des nichttechnischen Dienstes im Landes- und Kommunaldienst und bei der Deutschen Bundespost 11605* D Anlage 87 Antwort des PStSekr Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen B 47 und 48 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Zebisch (SPD) : Unterrepräsentation von Familien mit Kindern als Wohngeldempfänger; Ursachen für diese Entwicklung . . . . . 11606* A Anlage 88 Antwort des PStSekr Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen B 49 und 50 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Engelhard (FDP) : Erhöhung des Wohngeldes; Wohngeld- und Mietenbericht . . . . . . . . . 11606* C Anlage 89 Antwort des PStSekr Herold (BMB) auf die Frage B 51 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Gründe für das Fehlen der Angabe des Landkreises Lüchow-Dannenberg im Merkblatt des BMB „Reisen in die DDR" für 1975 . . . . . . . . . . . . 11606* D Anlage 90 Antwort des PStSekr Herold (BMB) auf die Frage B 52 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Hösl (CDU/CSU) : Bezeichnung der Bundesrepublik Deutsch- land als „BRD" 11607 *A Anlage 91 Antwort des PStSekr Herold (BMB) auf die Frage B 53 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Roser (CDU/CSU) : Verweigerung der Einreise des Erzbischofs von Paderborn nach Magdeburg durch die „DDR"-Behörden 11607* B Anlage 92 Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Fragen B 54 und 55 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Referenten für Wissenschaft und Forschung bei Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland; Betrauung einer zentralen Institution mit Fragen des Technologietransfers . . . . . . 11607* C Anlage 93 Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Fragen B 56 und 57 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Einsatz des ersten „Duo"-Busses für den öffentlichen Nahverkehr im Wahlkreis des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Forschung und Technologie; Bereitstellung von Beträgen aus dem Einzelplan 30 für die Wahlkreise des Bundesministers für Forschung und Technologie und seines Parlamentarischen Staatssekretärs in den Jahren 1974 und 1975 . . . . . . . . . . 11608* A Anlage 94 Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Frage B 58 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Peter (SPD) : Bereitstellung von Mitteln für die Saarbergwerke durch die Bundesregierung seit 1969 und Finanzierung einzelner Forschungsvorhaben durch den Bund . . 1608 *D Anlage 95 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Frage B 59 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit 11609* B XII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 Anlage 96 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Frage B 60 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Peter (SPD) : Anteil des Bundes an der Finanzierung des Schulzentrums in Türkismühle /Saarland 11609* D Anlage 97 Antwort des BMin Bahr (BMZ) auf die Frage B 61 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Roser (CDU/CSU) : Zahlung von projektgebundener Entwicklungshilfe an Ceylon durch das BMZ . . 11610* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 11575* Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen A 3 und 4) : Was hat die Bundesregierung veranlaßt, um im staatlichen und nichtstaatlichen Bereich des Inlands und des Auslands den Gebrauch des kommunistisch lancierten Kürzels „BRD" zu verhindern? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß das Kürzel „BRD" dem Staatsbewußtsein und Nationalverständnis der Bundesrepublik Deutschland gerecht wird? Die zutreffende Bezeichnung unsere Staates lautet nach dem Grundgesetz „Bundesrepublik Deutschland". Die Bundesregierung ist der Meinung, daß demgemäß im amtlichen Sprachgebrauch die volle Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland" verwendet werden sollte, in der auch die Verantwortlichkeit unseres Staates für Deutschland als Ganzem deutlich zum Ausdruck kommt. Für eine solche Praxis haben sich am 31. Mai 1974 auch die Regierungschefs des Bundes und der Länder ausgesprochen. Im Bundesministerium des Innern ist durch interne Anweisungen — auch für den nachgeordneten Bereich — sichergestellt, daß vom Gebrauch der Abkürzung „BRD" abgesehen wird. In anderen Bundesressorts ist, soweit mir bekannt, entsprechend verfahren worden. Für den nichtstaatlichen Bereich sollte die Praxis der staatlichen Organe beispielgebend sein. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kraske (CDU/CSU) (Drucksache /3481 Fragen A 13 und 14) : Entspricht es den Vorstellungen der Bundesregierung von den Grundsätzen des Berufsbeamtentums und billigt es die Bundesregierung, wenn zwischen der Parteizugehörigkeit eines Beamten und der Leistungsfähigkeit der von ihm geleiteten Behörde ein unmittelbarer und ursächlicher Zusammenhang hergestellt wird? Was hat die Bundesregierung getan bzw. was beabsichtigt sie zu tun, um der öffentlich erhobenen und mit einem Bild von Ministerpräsident Kühn illustrierten Behauptung entgegenzutreten, seit ein Sozialdemokrat die Führung des Bundeskriminalamts übernommen habe, hätten es die Verbrecher schwerer als früher? Zu Frage A 13: Jeder Beamte hat seine Aufgabe zum Wohle der Allgemeinheit unparteiisch zu erfüllen; er dient dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Dieser elementare beamtenrechtliche Grundsatz, der in allen Beamtengesetzen des Bundes und der Länder festgelegt ist, verbietet es, aus der Parteizugehörigkeit eines Beamten Rückschlüsse auf die Qualität seiner Pflichterfüllung und Leistung zu ziehen. Zu Frage A 14: Es handelt sich um eine im Wahlkampf von einer Partei vertretene Meinung. Die Bundesregierung sieht sich nicht als Zensor von Wahlkampfaussagen. Da auch der betreffende Beamte in keiner Weise an dem Zustandekommen der Veröffentlichung beteiligt war, bestand und besteht kein Anlaß zum Tätigwerden der Bundesregierung. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Pack (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen A 15 und 16) : Wie bewertet die Bundesregierung Presseveröffentlichungen, daß die Anwendung des Benzin-Bleigesetzes im Falle von Superbenzin zu einer Steigerung des Kraftstoffverbrauchs um 10 % bis 15 % führt? Für den Fall, daß diese Berechnungen stimmen, wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung im Hinblick auf die starke Abhängigkeit der Bundesrepublik Deutschland von Mineralölimporten, und denkt sie unter diesen Gegebenheiten an eine Novellierung des Benzin-Bleigesetzes? Zu Frage A 15: Die Anwendung des Benzin-Bleigesetzes wird nicht zu einer Steigerung des Kraftstoffverbrauchs führen, denn das Fahrverhalten der Kraftfahrzeuge wird sich bei den neuen bleiverminderten Kraftstoffen nicht ändern. Dies beweisen die von der Europäischen Mineralölindustrie in den Jahren 1971 bis 1974 durchgeführten Groß-Serien-Versuche ebenso wie die seit einigen Tagen bekannten neuesten Ergebnisse der von der Österreichischen Mineralölverwaltung durchgeführten Untersuchungen. Zu Frage A 16: Wie ich bereits ausgeführt habe, wird die Durchführung des Benzin-Bleigesetzes keine Steigerung des Kraftstoffverbrauches zur Folge haben. Im übrigen zeigen die neuesten Ergebnisse, daß der Bedarf an Superbenzin im Jahre 1976 voraussichtlich bis auf einen geringen Rest aus der inländischen — gesetzeskonformen — Produktion gedeckt werden kann. Um aber eventuelle Versorgungsschwierigkeiten für mittelständische Mineralölhändler von vornherein auszuschließen, wird das Bundesministerium des Innern in Kürze dem Kabinett einen Gesetzentwurf zur Ergänzung des BenzinBleigesetzes vorlegen, in dem die für die 1. Stufe vorgesehenen Ausnahmemöglichkeiten auf die am 1. Januar 1976 einsetzende 2. Stufe ausgedehnt werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen A 19 und 20) : 11576* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 Trifft es zu, daß durch die Steuerreform freiberuflich tätige Behinderte über 50 Jahre ab 1. Januar 1975 steuerlich wesentlich stärker als vorher belastet werden? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese Härten zu beseitigen? 1. Die Steuerreform hat keine Änderung gebracht, die speziell für freiberuflich tätige Behinderte ab 1975 zu einer stärkeren steuerlichen Belastung führen würde. Die Regelung, wonach Körperbehinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 25 % wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die ihnen unmittelbar infolge der Körperbehinderung erwachsen, ohne Kürzung um die zumutbare Belastung einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen können, ist sogar erheblich verbessert worden. Die nach dem Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit gestaffelten Pauschbeträge sind sämtlich um mehr als 40 °/o angehoben worden: Auf der untersten Stufe von 420 DM auf 600 DM, auf der Höchststufe für Blinde von 4 800 DM auf 7 200 DM. Behinderte, die den Pauschbetrag in Anspruch nehmen, werden ab 1975 also steuerlich wesentlich stärker entlastet als vorher. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Behinderten freiberuflich tätig sind oder nicht, ob sie über oder unter 50 Jahre alt sind. 2. Von Härten kann somit keine Rede sein. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen A 22 und 23) : Trifft eine Pressemeldung zu, derzufolge die Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, bis zum 30. Juni 1975 für rund fünf Milliarden DM investieren wollen, wenn ja, welche Unternehmen mit welchen Investitionsvorhaben (einschließlich Zahlenangaben) sind gemeint, und in welchem Umfange handelt es sich hierbei um die Durchführung langfristig geplanter oder aus konjunkturpolitischen Gründen kurzfristig veranlaßter zusätzlicher Investitionen? In welcher Weise und in welchem Umfange berücksichtigen die Unternehmen mit maßgeblicher Bundesbeteiligung bei der Vergabe der mit den in der vorhergehenden Frage angesprochenen Investitionen verbundenen Aufträge auch die regional- und strukturpolitischen Zielvorstellungen der Bundesregierung, konkret, wie viele dieser Aufträge gehen an Unternehmen in den strukturschwachen Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und wie viele davon in die Zonenrandgebiete? Zu Frage A 22: Das Bundesfinanzministerium hat am 2. April 1975 u. a. erklärt: „Investitionen in Höhe von rd. 5 Mrd. DM beabsichtigten Industrieunternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, bis zum 30. Juni 1975 in Auftrag zu geben." Dies ist der genaue Wortlaut der Pressemitteilung. In der Pressemitteilung wurden auch die Investitionsschwerpunkte genannt; sie liegen im Bereich der Elektrizitätswirtschaft, der Stahlindustrie und im Steinkohlenbergbau. Die veröffentlichte Zahl beruht auf Angaben folgender Industrieunternehmen mit Bundesbeteiligung: VEBA AG, VIAG, Volkswagenwerk AG, Salzgitter AG, Saarbergwerke AG, Industrieverwaltungsgesellschaft mbH, Prakla-Seismos GmbH und Bayerischer Lloyd Schiffahrts-AG. Es handelt sich bei den vorgesehenen Investitionen zum Teil um vorgezogene Objekte, die für einen späteren Zeitpunkt geplant waren, zum Teil aber auch um Investitionsvorhaben, die erst durch die Investitionszulage wirtschaftlich vertretbar werden. Ihre weitere Fragestellung bezieht sich auf Einzelheiten aus dem Bereich der Gesellschaften, auf die ich im Interesse der Unternehmen — vor allem aus Wettbewerbsgründen — nicht näher eingehen kann. Zu Frage A 23: Die Bundesunternehmen, die sich industriell betätigen, stehen mit anderen in- und ausländischen Unternehmen im Wettbewerb. Sie müssen daher wie ihre Wettbewerber nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführt werden. Die Bundesregierung hat diese privatwirtschaftlich orientierte Unternehmenspolitik der Bundesunternehmen seit jeher als eine Selbstverständlichkeit angesehen. Der Bundesminister der Finanzen hat hierauf erst kürzlich wieder in der Antwort auf die Kleine Anfrage, BT-Drucksache 7/3451 hingewiesen, die u. a. auch von Ihnen, Herr Kollege Schröder, gestellt worden war. Würde die Bundesregierung versuchen, auf die unternehmerische Entscheidungsfreiheit der Bundesunternehmen im Sinne Ihrer Frage in regional- und strukturpolitischer Hinsicht Einfluß zu nehmen, würde damit die unternehmenspolitische Verantwortung auf den Bund übergehen. Dies lehnt die Bundesregierung auch für die Zukunft ab. Sie wissen, daß die Schwerpunkte der Tätigkeit der Bundesunternehmen in strukturschwachen Gebieten wie Berlin, im Zonenrandgebiet und in den Steinkohlenbergbaugebieten des Saarlandes und Nordrhein-Westfalens liegen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatsskretärs auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Luda (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen A 25 und 26) : Treffen Meldungen in dem Magazin „Spiegel" vom 7. April 1975 zu, daß ein Berater des Bundesfinanzministers Dr. Apel zu der schleppenden Inanspruchnahme der Förderung aus dem Konjunkturprogramm für die Regionen, deren Arbeitslosenzahl um 0,5 % über dem Durchschnitt liegen, gesagt haben soll: „Da unsere Kassen leer sind, freuen wir uns über jeden Groschen, der nicht ausgegeben wird", und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, sich von solchen Äußerungen zu distanzieren? Trifft es nicht vielmehr zu, daß bei Inanspruchnahme dieser Mittel die Bundesanstalt für Arbeit in geringerem Umfange Arbeitslosengeld zahlen müßte, da nämlich bei Inanspruchnahme der Mittel aus dem Konjunkturprogramm eine Wiederbelebung der Wirtschaft erfolgen würde und als Folge eine Verringerung der Arbeitslosenzahl eintreten würde? Zu Frage A 25: Mir ist nicht bekannt, ob der in Ihrer Frage zitierte Satz gesagt worden ist. Wenn eine solche Äußerung gemacht worden ist, mißbilligt sie die Leitung des Bundesfinanzministeriums. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 11577* Zu Frage A 26: Die Inanspruchnahme der arbeitsmarktpolitischen Beschäftigungsbeihilfen des Konjunkturprogramms vom 12. Dezember 1974 führt im Ergebnis zu verringerten Zahlungen an Arbeitslosengeld. Es war das Ziel dieser Maßnahmen, zu einem Abbau der Arbeitslosigkeit und einer Wiederbelebung der Wirtschaftstätigkeit beizutragen. Aus dieser konjunkturpolitischen Überlegung heraus ist die Bundesregierung auch daran interessiert, daß die bereitgestellten Mittel in möglichst großem Umfang in Anspruch genommen werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen A 27 und 28) : Wann wird die Bundesregierung dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 14. Oktober 1966 nachkommen und einen neuen Bericht über den Fortgang der Mechanisierung bei der Bearbeitung der veranlagten Steuern, für den Lohnsteuerjahresausgleich und für die Einheitsbewertung erstatten? Wie ist die Entwicklung seit dem letzten Bericht vom 15. März 1968 — Drucksache V/2749 — zu beurteilen? Zu Frage A 27: Die Bundesregierung wird im Herbst 1975 einen neuen Bericht zum Stand der Automatisierung des Besteuerungsverfahrens vorlegen, insbesondere auch zum Stand der Bearbeitung der veranlagten Steuern, des Lohnsteuer-Jahresausgleichs und der Einheitsbewertung. Zu Frage A 28: Die Bundesregierung beurteilt die Entwicklung bei der Automatisierung des Besteuerungsverfahrens positiv. In Berlin und im Saarland wurde mit finanzieller Unterstützung des Bundes versucht, ein die Steuerfestsetzung und -erhebung gleichermaßen umfassendes automatisiertes Besteuerungsverfahren zu schaffen. Diese Versuche waren erfolgreich. Das in Berlin entwickelte sogenannte integrierte automatisierte Besteuerungsverfahren läßt erhebliche Personaleinsparungen erwarten. Die Überführung der Finanzkassen in das automatisierte Steuererhebungsverfahren bedarf noch eines erheblichen Aufwandes. Alle bisher noch nicht ausgeglichenen Buchungen müssen überprüft und die Arbeitsrückstände aufgearbeitet werden. Dies wird noch einige Jahre dauern. Die Bundesregierung setzt sich bei den Ländern dafür ein, daß diese mit bundeseinheitlichen Programmen arbeiten und die Arbeiten zur Übernahme der Finanzkassen in das automatisierte Steuererhebungsverfahren beschleunigen. Die Automatisierung des Besteuerungsverfahrens umfaßt inzwischen die Bereiche: Einkommensteuer und Lohnsteuer-Jahresausgleich (einschließlich Annexsteuern), Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Vermögensteuer und Grundsteuer. Hinzu kommt die Automatisierung der Einheitsbewertung und eine große Zahl von weiteren Aufgaben: An einem Lohnsteuer- und UmsatzsteuerÜberwachungsverfahren wird gearbeitet. Im Rahmen einer Neuorganisation der Finanzämter wird das Steuerfestsetzungsverfahren fortentwickelt. Mit Stellen außerhalb der Finanzverwaltung findet ein Austausch von maschinell verwertbaren Datenträgern statt. Der Stand der Automation ist noch nicht in allen Ländern einheitlich. Überall werden jedoch die Einkommensteuerveranlagung, die Festsetzung der Gewerbesteuermeßbeträge bzw. die Gewerbesteuerveranlagung, der Lohnsteuer-Jahresausgleich und die Einheitsbewertung fast vollständig im automatisierten Verfahren bearbeitet. Die Länder verwenden hierbei bundeseinheitliche Programmunterlagen, die gemeinsam von Bund und Ländern erarbeitet wurden. Im Vordergrund der Arbeit steht z. Z. die Durchführung der Steuerreformgesetze. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Graf Lambsdorff (FDP) (Drucksache 7/3481 Fragen A 34 und 35) : Seit wann sind der Bundesregierung Berichte über ein weltweites Elektrokabelsyndikat bekannt, und welche Firmen sollen von deutscher Seite an diesem Kartell beteiligt sein? Auf welche Bereiche des Kabelmarktes erstreckt sich dieses Kartell, und welche kartellrechtlichen Maßnahmen wird die Bundesregierung bzw. das Bundeskartellamt in dieser Angelegenheit einleiten? Zu Frage A 34: Das Bundeskartellamt prüft gegenwärtig die in den Pressemeldungen von Anfang April erwähnten Sachverhalte über ein angebliches weltweites Elektrokabel-Kartell im Hinblick auf Verstöße gegen das deutsche Kartellgesetz. Zwar war die Existenz einer Organisation schon vorher bekannt, nicht bekannt waren jedoch Anhaltspunkte für eventuelle Wettbewerbsbeschränkungen, wie sie in den Presseberichten erwähnt sind. Die Kompetenz der nationalen Kartellbehörden erstreckt sich hierbei allerdings nur auf solche Wettbewerbsbeschränkungen, die sich auf den inländischen Markt auswirken. Frühere Ermittlungen des Bundeskartellamtes auf dem Markt für ElektroKabel hatten keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß in diesem Bereich der Wettbewerb im Inland durch Exportkartelle beschränkt wird. Über die Einzelheiten der zur Zeit laufenden Untersuchungen des Bundeskartellamtes können noch keine Angaben gemacht werden. 11578* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 Zu Frage A 35: Sollten die zur Zeit laufenden Untersuchungen des Bundeskartellamtes Verstöße gegen das Kartellgesetz ergeben, so wird das Amt in Abstimmung mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die ihm zur Verfügung stehenden kartellrechtlichen Mittel voll ausschöpfen. Unabhängig hiervon wird die Bundesregierung auch weiterhin auf internationaler Ebene darauf hinwirken, eine verbesserte Kontrolle von Exportkartellen zu erreichen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Frage A 38) : Treffen Meldungen zu, die Bundesregierung erwäge flankierende Maßnahmen in Höhe von 300 Millionen DM zugunsten der von Entscheidungen des Volkswagenwerks Betroffenen, und wird die Bundesregierung — bejahendenfalls — unter Beachtung des Grundrechts auf Gleichbehandlung auch für alle übrigen Arbeitslosen, insbesondere von Klein- und Mittelbetrieben Entlassene, entsprechende Maßnahmen ergreifen? Richtig ist, daß die Bundesregierung befristete regional gezielte Hilfen für solche Gebiete prüft, in denen sich im Zusammenhang mit den Entscheidungen des Volkswagenwerkes tiefgreifende Strukturänderungen ergeben. Nach der Entscheidung des Aufsichtsrates der Volkswagen-AG vom 14./15. April 1975 müssen die Einzelheiten derartiger flankierender Programme noch in den zuständigen Gremien beraten werden, wobei die Prüfung sich nicht nur auf regionalpolitische Anreize erstrecken wird. Der Bundesregierung sind hierzu von verschiedenen Ländern Anmeldungen angekündigt. Die Entscheidungen werden voraussichtlich am 2. Mai im Planungsausschuß „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" fallen. Die genannte Größenordnung von 300 Millionen DM Bundeshilfe ist eindeutig zu hoch. Damit ist der zweite Teil Ihrer Frage mit beantwortet. Es geht um ein gemeinsames Sonderprogramm von Bund und betroffenen Ländern, das aufgrund besonderer regionaler Probleme im Zusammenhang mit strukturellen Veränderungen notwendig wird. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des AbgeordnetenVogt (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Frage A 40) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, Josef Stingl, derzufolge „die konjunkturellen Abschwächungstendenzen auf dem Arbeitsmarkt noch nicht zum Stillstand gekommen sind" und die kurzfristigen Produktionsplanungen der Unternehmen „vorerst zu wenig expansiv" seien, als daß davon Ansätze in Richtung auf ein höheres gesamtwirtschaftliches Beschäftigungsniveau ausgehen? Die Lage am Arbeitsmarkt war im März durch einen Rückgang der Zahl der Arbeitslosen gegenüber Februar um 69 500, eine Abnahme der Zahl der Kurzarbeiter um 143 100 und durch einen weiteren leichten Anstieg der Zahl der offenen Stellen gekennzeichnet. Die Arbeitslosenquote sank von 5,2 °/o im Februar auf 4,9 °/o im März. Diese Verbesserung der Arbeitsmarktsituation hat sich allerdings noch nicht in den entsprechenden saisonbereinigten Zahlen niedergeschlagen. Die Saisonbereinigung von statistischen Reihen durch mathematische Methoden stößt jedoch insbesondere dann auf Grenzen, wenn die zu bereinigende Reihe in starkem Maße durch Strukturumbrüche und große Niveauunterschiede geprägt wird, wie dies bei den Arbeitsmarktdaten zweifellos gegenwärtig der Fall ist. Die Bundesregierung hält sich daher bei der Spekulation darüber zurück, welchen Faktoren die jüngste positive Entwicklung am Arbeitsmarkt im einzelnen zuzuschreiben ist. Wichtig ist vor allem, daß sich das Arbeitsmarktklima gebessert hat. Hierzu dürften nicht zuletzt auch die Ergebnisse der Tarifrunde beigetragen haben. In Anbetracht des Konjunkturprogramms vom Dezember 1974, der expansionsförderlichen Haushaltspolitik und der Lockerung der Geld- und Kreditpolitik kann bei der gegebenen Ausgangslage erwartet werden, daß sich im weiteren Verlauf des Jahres auch die Beschäftigungslage verbessert. Bei der Interpretation der Arbeitsmarktdaten ist allerdings zu berücksichtigen, daß sich der konjunkturelle Verlauf erst verhältnismäßig spät in diesen Daten niederschlägt, da einer durchgreifenden Veränderung auf dem Arbeitsmarkt eine Nachfragesteigerung bei der Industrie und ein Anziehen der Industrieproduktion vorauszugehen pflegt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Frage A 41): Wie beurteilt die Bundesregierung die zurückgehenden Auftragseingänge in der Stahlindustrie, und befürchtet sie davon nicht weitere regional konzentrierte Beschäftigungseinbrüche? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Nachfrage nach Stahlerzeugnissen seit dem Herbst des letzten Jahres stark zurückgegangen ist. Ausschlaggebend hierfür war eine weltweite Abschwächung des Weltstahlmarkts, die zu einem kräftigen Rückgang der Stahlnachfrage aus dem Ausland geführt hat. Auf diese Entwicklung hat die Stahlindustrie in jüngster Zeit mit Produktionseinschränkungen reagiert. Während die ausländische Nachfrage aller Voraussicht nach vorerst schwach bleiben dürfte, scheint sich — wie ein Vergleich der Monate Januar /Februar gegenüber November /Dezember zeigt — der Auftragseingang aus dem Inland, wenn auch auf niedrigem Niveau, stabilisiert zu haben. Die Bundesregierung beobachtet diese Entwicklung sehr sorgfältig. Sie geht davon aus, daß sich aufgrund der im letzten Jahr eingeleiteten Konjunkturmaßnahmen Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 11579* im weiteren Verlauf des Jahres auch die Nachfrage nach Stahlerzeugnissen wieder belebt, so daß auch regional ein stärkerer Beschäftigungseinbruch unwahrscheinlich ist. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Götz (CDU/ CSU) (Drucksache 7/ 3481 Fragen A 46 und 47): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Alleinernährer von Mehrkinderfamilien im Falle der Arbeitslosigkeit in großer Zahl bei Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe selbst unter Einbeziehung des Kindergeldes und eines eventuellen Wohngeldanspruchs weniger verfügbares Einkommen haben als vergleichbare Sozialhilfeempfänger, und sieht sie Möglichkeiten, durch Wiedereinführung von Familienzuschlägen den sozialen Status dieser Familien zu verbessern? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe darüber aufzuklären, daß ihnen neben diesen Leistungen und eventuellen zusätzlichem Kindergeld noch Wohngeldansprüche und vielfach sogar ergänzende laufende Hilfe zum Lebensunterhalt und Beihilfen für Bekleidung und Heizung sowie zu Weihnachten nach dem Bundessozialhilfegesetz zustehen können und daß außerdem bei zeitweiliger Tätigkeit im Laufe eines Kalenderjahrs Lohnsteuerrückvergütungen über den Steuerjahresausgleich in Betracht kommen können, nachdem erkennbar ist, daß viele Berechtigte ihre Anspruchsmöglichkeiten nicht ausschöpfen? Der Bundesregierung liegen keine Feststellungen darüber vor, daß Alleinernährer von Mehrkinderfamilien, die Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe beziehen, in großer Zahl ergänzend die Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. Allgemein möchte ich jedoch zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage folgendes bemerken: Der Deutsche Bundestag hat erst vor wenigen Monaten im Einführungsgesetz zum Einkommensteuerreformgesetz die Leistungen für Arbeitslose neu festgesetzt, und zwar für das Arbeitslosengeld auf 68 v. H. und für die Arbeitslosenhilfe auf 58 v. H. des ausfallenden regelmäßigen Nettoarbeitsentgelts; gleichzeitig ist das Kindergeld angehoben worden. Danach erhalten auch die Alleinernährer von Mehrkinderfamilien erhöhte Leistungen. Die Zahl der Leistungsempfänger, die Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen, ist verhältnismäßig gesunken. Über die Auswirkungen dieser Regelung hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis zum 30. 9. 1975 zu berichten. In diesem Bericht wird zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage Stellung genommen werden. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich: Die Bundesregierung wird den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit um Prüfung bitten, ob evtl. Hinweise auf die von Ihnen genannten Leistungen in das Merkblatt für Arbeitslose aufgenommen werden können. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Frage A 48) : Treffen Meldungen zu, die Bundesanstalt für Arbeit müsse für 1975 einen Fehlbetrag von 8,5 bis 10 Milliarden DM einkalkulieren, und welche Folgen hätte dies — bejahendenfalls — für den Bundeshaushalt 1975 und den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung? Schätzungen in der von Ihnen genannten Höhe gehen nach Auffassung der Bundesregierung erheblich über die tatsächliche Lage hinaus. Die Bundesanstalt für Arbeit hat im Haushaltsplan 1975 ein Defizit von etwa 1,4 Milliarden DM veranschlagt, das in Höhe von fast 1,3 Milliarden DM aus der Rücklage der Bundesanstalt und in Höhe von 150 Millionen DM durch Darlehen des Bundes gedeckt werden sollte. Der Bundeshaushalt 1975 geht demgegenüber aufgrund der Annahme von 730 000 Arbeitslosen, 400 000 Kurzarbeitern und 110 000 Empfängern von Unterhaltsgeld im Jahresdurchschnitt von einem Defizit von 4,5 Milliarden DM aus. Hiernach sind Liquiditätshilfen des Bundes in Höhe von 3,2 Milliarden DM notwendig. Die weitere wirtschaftliche Entwicklung läßt sich noch nicht sicher abschätzen. Die Bundesregierung geht von einer positiven Wirtschaftsentwicklung und demgemäß von einer erheblichen Verbesserung der Beschäftigungslage aus. Soweit höhere Aufwendungen der Bundesanstalt notwendig sind, werden weitere Bundesmittel zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung sieht in der gegenwärtigen Lage keinen Anlaß, dem Parlament eine Anhebung der im Arbeitsförderungsgesetz festgelegten Beitragshöhe vorzuschlagen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3481 Frage A 49) : Trifft es zu, daß die saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen in der Bundesrepublik Deutschland vom Frühjahr 1973 an bis heute ständig gestiegen sind? Im Zuge der konjunkturellen Abschwächung haben sich im vergangenen Jahr auch die saisonbereinigten Zahlen der Arbeitslosen erhöht. Trotz des weiteren Anstiegs der tatsächlichen Arbeitslosenzahlen in den letzten 6 Monaten haben sich jedoch die saisonbereinigten Zahlen seit etwa Oktober 1974 auf dem erreichten Niveau stabilisiert. Betrug die saisonbereinigte Arbeitslosenzahl im letzten Quartal 1974 rund 800 000, so stieg sie im 1. Quartal 1975 nur noch um rund 20 000 auf rund 820 000 an. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Frage A 50) : 11580* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 Wie beurteilt die Bundesregierung die beabsichtigte Ernennung zum Richter für das Bundesarbeitsgericht eines nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts „noch nicht geeigneten" Richters? Der Sachverhalt, der Ihrer Frage zugrunde liegt, ist auch in der Presse erörtert worden. Da Einzelheiten dieses Falles nur durch Verletzung der Verschwiegenheitspflicht an die Öffentlichkeit gelangen konnten, bitte ich um Verständnis, daß ich nicht den gleichen Fehler begehen will und mich daher nicht zu Einzelheiten äußern kann. Allgemein kann ich jedoch darauf hinweisen, daß die Zusammensetzung des Richterwahlausschusses die Gewähr dafür bietet, daß in möglichst hohem Maße qualifizierte Persönlichkeiten ausgesucht werden. Im übrigen ist zu betonen, daß der zuständige Minister, der selbst nicht stimmberechtigt ist, auf die Entscheidung des Richterwahlausschusses keinen Einfluß hat. Es ist kein Anlaß ersichtlich, die Entscheidung der Institution zu mißachten und von einem Ernennungsvorschlag abzusehen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 7/3481 Fragen A 53 und 54) : Gedenkt der Bundesminister der Verteidigung — trotz Bundesverwaltungsgerichtsurteils — die Anzugsordnung für die an den Bundeswehr-Fachschulen befindlichen Soldaten zu überprüfen bzw. zeitgerechter zu gestalten? Trifft die Aussage des Präsidenten des Verbandes der Reservisten zu, „die Übung Wintex habe gezeigt, daß Bundeswehrreservisten noch immer nicht nach den Maßstäben größter Effektivität eingesetzt würden", und welche Schlußfolgerungen zieht der Bundesminister der Verteidigung aus dieser Erfahrung? Zu Frage A 53: Nach der Zentralen Dienstvorschrift 37/10 — Anzugsordnung für die Bundeswehr — ist der Soldat verpflichtet, im Dienst grundsätzlich Uniform zu tragen. Dies gilt auch für den Fachschulbesuch von längerdienenden Soldaten an dienstlichen Einrichtungen der Bundeswehrverwaltung. Die Regelung an den Hochschulen der Bundeswehr, wonach den Teilnehmern an wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen die Wahl des Anzugs freigestellt ist, wurde mit Rücksicht auf die besonderen Gegebenheiten des Studiums an einer Bundeswehrhochschule getroffen. Das Bundesverwaltungsgericht — I. Wehrdienstsenat — hat hierzu in seinem Beschluß vom 14. Januar 1975 festgestellt, daß diese Besonderheiten für den Dienstbetrieb an den Bundeswehrfachschulen nicht zutreffen. Der Bundesminister der Verteidigung sieht daher keine Veranlassung, die für studierende Soldaten an den Hochschulen der Bundeswehr befohlene Anzugsregelung auch auf Bundeswehrfachschüler auszudehnen. Zu Frage A 54: Die Auswertung der NATO-Übung WINTEX, die am 14. 03. 1975 endete, ist noch nicht abgeschlossen. Es ist daher noch zu früh, Aussagen zu Einzelheiten der Durchführung zu machen. Es ist durchaus denkbar, daß Reservisten, die im Rahmen der Übung zunächst in ihre Mob-Verwendung eingeplant waren, in Einzelfällen kurzfristig wegen Personlausfalls eine andere Tätigkeit ausüben mußten. Das ist unumgänglich und entspricht den Gegebenheiten im Verteidigungsfall. Im übrigen werde ich den Präsidenten des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr bitten, seine sehr allgemein gehaltene Aussage zu erläutern. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 7/3481 Fragen A 55 und 56) : Welche Voraussetzungen müssen auf Grund welcher Rechtsansprüche erfüllt sein, damit ein Wehrpflichtiger nach 15 Monaten Wehrdienst den Betrag von 750 DM über eine Sparkasse beanspruchen kann, obwohl er selbst keine Zahlungen geleistet hat und auch nach Beendigung der Wehrdienstzeit keine leistet? Ist diese Regelung lediglich eine Gesetzeslücke oder versteht die Bundesregierung diesen materiellen Vorteil für die Wehrpflichtigen als einen Beitrag zur Wehrgerechtigkeit? Zu Frage A 55: Seit dem 1. Januar dieses Jahres können alle Wehrpflichtigen im Grundwehrdienst eine pauschale Sparabfindung erhalten. Sie beträgt 50 DM monatlich, d. h. 750 DM für die gesamte 15monatige Grundwehrdienstzeit. Rechtsgrundlage ist § 7 Abs. 2 Nr. 7 des Unterhaltssicherungsgesetzes in der Fassung vom 8. März 1975 (Bundesgesetzblatt, Teil I, S. 661). Um die Sparpauschale zu erhalten, genügt es, daß sie für einen prämienbegünstigen Sparvertrag verwendet wird. Der Wehrpflichtige braucht nicht schon vor seiner Einberufung gespart zu haben. Er ist auch nicht gehalten, sein Sparvorhaben, das er vor oder erst während des Wehrdienstes begonnen hat, nach seinem Ausscheiden aus der Bundeswehr fortzusetzen. Es steht vielmehr in seinem Belieben, das angesparte Kapital von seinem Konto wieder abzuheben. Hierbei sind lediglich die vertraglichen sowie prämien- und steuerrechtlichen Bestimmungen zu beachten, die für jeden anderen Sparer auch gelten. Zu Frage A 56: Daß der Wehrpflichtige die Sparbeiträge alsbald nach dem Grundwehrdienst wieder abheben kann, ist keine Gesetzeslücke. Es erscheint weder notwendig noch zweckmäßig, über die bestehenden prämien- und steuerrechtlichen Absicherungen hinaus noch weitere Maßnahmen zu treffen, um dies zu verhindern. Nach den allgemeinen Erfahrungen bilden die prämien- bzw. steuerrechtlichen Vorteile einen so großen Anreiz, daß nur in seltenen Fällen über derartige Sparguthaben vor Ablauf der Festlegungsfristen verfügt wird. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165, Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 11581* Die am 1. Januar 1975 eingeführte Sparpauschale ist ein Beitrag zur Wehrgerechtigkeit. Entgegen der früheren Regelung kommen nunmehr die Haushaltsmittel, die der Bund für diesen Zweck bereitstellen kann, allen Grundwehrdienstleistenden in gleichem Maße zugute. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zeyer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Frage A 57): Trifft es zu, daß für Jugendliche, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nach Beendigung ihrer Schulzeit keine Lehrstelle oder keinen Studienplatz erhalten, kein Kindergeld gezahlt wird, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, für eine Weitergewährung des Kindergeldes in diesen Fällen Sorge zu tragen? Für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird nach § 2 Abs. 2 des Bundeskindergeldgesetzes Kindergeld nur in bestimmten, im Gesetz aufgeführten Fällen gezahlt. Dabei handelt es sich im wesentlichen um Fälle, in denen die Kinder aus persönlichen Gründen daran gehindert sind, eine Erwerbstätigkeit auszuüben und deshalb noch von ihren Eltern wirtschaftlich abhängig sind. So werden z. B. über 18 Jahre alte Kinder berücksichtigt, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder infolge eines Gebrechens außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Kindergeld wird nach § 2 Abs. 2 des Bundeskindergeldgesetzes dagegen nicht für Kinder gezahlt, die nach dem Schulabgang keine Lehrstelle gefunden oder nach Ablegung der Reifeprüfung noch keinen Studienplatz in Aussicht haben. Das erklärt sich daraus, daß es dem volljährigen Kind zumutbar ist, seine Eltern durch Ausübung irgendeiner Erwerbstätigkeit wirtschaftlich zu entlasten, so daß es dann keiner Entlastung der Eltern durch die Zahlung von Kindergeld mehr bedarf. Ausnahmefälle, in denen dies — etwa wegen der ungünstigen Lage auf dem Arbeitsmarkt — nicht möglich ist, kann das Kindergeldrecht leider nicht berücksichtigen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 7/3481 Frage A 60) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Ankündigung des Vorsitzenden des Deutschen Apotheker-Vereins, daß die geplante Reform der Arzneimittelgesetzgebung „mit Sicherheit" zu Preiserhöhungen führt? Frau Bundesminister Dr. Focke hat anläßlich der Einbringung des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts am 16. Januar 1975 vor dem Deutschen Bundestag namens der Bundesregierung folgende Erklärung abgegeben: „Natürlich fordert die Arzneimittelsicherheit einen gewissen Preis. Ich gehe jedoch davon aus, daß ein beachtlicher Teil der pharmazeutischen Industrie bereits heute dem im Entwurf vorgesehenen Standard gerecht zu werden versucht. Für solche pharmazeutischen Unternehmen würden durch das Gesetz keine zusätzlichen Kostenfaktoren entstehen. Preissteigerungen wären insoweit nicht gerechtfertigt. Pharmazeutische Unternehmen, die den Anforderungen des Gesetzes noch nicht genügen, müssen sich früher oder später ohnehin dem Stand von Wissenschaft und Technik anpassen. Investitionen, die für diesen Zweck vorgenommen werden, können also nicht ohne weiteres dem Gesetz allein angelastet werden. Ich hege deshalb die berechtigte Hoffnung, daß sich das Gesamtpreisniveau bei den Arzneimitteln als unmittelbare Folge des Gesetzes nicht nennenswert erhöhen muß. Die Zulassungsvorschriften, die der Gesetzentwurf vorsieht, werden übrigens den Arzneimittelmarkt transparenter, durchsichtiger, übersichtlicher machen. Ich kann nicht ausschließen, daß dies im einen oder anderen Bereich zu Preissenkungen führen wird." Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, ihre Vorstellungen zu dieser Frage zu ändern. Die Ankündigung des Vorsitzenden des Deutschen Apothekervereines, daß die geplante Reform der Arzneimittelgesetzgebung mit Sicherheit zu Preiserhöhungen führen wird, ist im übrigen ohne jede konkrete Begründung gemacht worden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/3481 Frage A 61) : Welche Möglichkeiten zu einer Vereinfachung des Verfahrens der An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit den in letzter Zeit öffentlich erhobenen Vorwürfen gegen die Prozedur bei der Kfz-Zulassung, die den Autofahrer zwingen, oft mehrere Stunden lang in den Kfz-Zulassungsstellen zu verweilen? Das in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelte Verfahren der Zulassung von Kraftfahrzeugen kann grundsätzlich nicht vereinfacht werden. Der für die An- und Ummeldung notwendige Zeitaufwand muß von den Fahrzeughaltern im Interesse der Straßenverkehrssicherheit und der ordnungsgemäßen Erfassung der Fahrzeuge aufgewendet werden. Inwieweit für die von Ihnen angeführten „öffentlich erhobenen Vorwürfe" örtliche Verhältnisse maßgeblich waren, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Soweit Wartezeiten in den Zulassungsstellen etwa durch örtliche Schwierigkeiten, z. B. durch Personalausfall, veranlaßt sind, hat die Bundesregierung darauf keinen Einfluß. Sie würde es aber begrüßen, wenn die zuständigen Stellen alle Möglichkeiten ausschöpfen würden, übermäßige Wartezeiten möglichst abzukürzen. Im übrigen wird 11582* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 sich die Bundesregierung darum bemühen, daß nach weiterem Ausbau der Elektronischen Datenverarbeitung bei der Ummeldung von Kraftfahrzeugen Erleichterungen für den Fahrzeughalter durch Datenaustausch zwischen den Melde- und den Zulassungsbehörden eintreten. Anlage 22 Antwort des Staatssekretärs Dr. Abreß auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen A 75 und 76): Welches sind die neuen Gegebenheiten, denen nach einem Interview von Bundesminister Ravens im SDR das Wohngeld angeglichen werden muß? Wann und in welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die dort erhobene Forderung zu verwirklichen, mehr Rücksicht zu nehmen auf die Familien, auf den Familienzustand, d. h. auf die Familiengröße und kinderreiche Familien im Wohngeldgesetz in ausreichendem Maße zu berücksichtigen? Zu Frage A 75: Maßgebende Faktoren für die Gewährung und Höhe des Wohngeldes sind neben der Familiengröße die Wohnkosten und das Familieneinkommen. Die Wohnkosten werden bis zu bestimmten Höchstbeträgen berücksichtigt, die im Zweiten Wohngeldgesetz festgelegt sind. Die Höchstbeträge sollen nach § 8 Abs. 4 des Gesetzes in regelmäßigen Zeitabständen daraufhin geprüft werden, ob sie der Mietenentwicklung entsprechen. Sollen die nominellen Einkommenssteigerungen nicht zu einer unangemessenen Wohngeldminderung führen, die die reale Einkommenssituation der Wohngeldempfänger nachteilig beeinflußt, muß das Verhältnis zwischen Einkommen und Wohnkosten, das der Gestaltung der Wohngeldtabellen des Zweiten Wohngeldgesetzes zugrunde liegt, ebenfalls überprüft werden. Das Wohngeld ist in der Vergangenheit mehrfach an Veränderungen der Einkommens- und Wohnkostenentwicklung angepaßt worden. Dies wird auch künftig erforderlich sein. Zu Frage A 76: Auf diese Fragen wird die Bundesregierung in dem Mitte dieses Jahres dem Deutschen Bundestag vorzulegenden Wohngeld- und Mietenbericht eingehen. Dabei wird auch die Haushaltslage in Bund und Ländern gebührend berücksichtigt werden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3481 Frage A 79) : Was hat die Bundesregierung unternommen, bzw. was wird sie unternehmen, um Deutschen die nach dem 1. Januar 1972 die „DDR" bzw. den sowjetischen Sektor Berlins verlassen haben, die Benutzung der Verbindungswege von und nach Berlin zu ermöglichen, und ist sichergestellt, daß die Bundesregierung über Festnahmen solcher Personen unterrichtet wird? Bisher haben auch solche Personen ungefährdet die Transitwege von und nach Berlin (West) benutzen können, die die DDR nach dem 31. Dezember 1971 ohne Genehmigung der dortigen Behörden verlassen haben. Die Bundesregierung geht davon aus, daß diese Personen auch weiterhin die Transitstrecken befahren können, es sei denn, daß im Einzelfall besondere Umstände im Zusammenhang mit Fluchthilfen vorliegen. Über die gesamte hier in Rede stehende Problematik habe ich am 16. April 1975 ausführlich den Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen unterrichtet; ich darf hierauf Bezug nehmen. Ferner erinnere ich daran, daß auf Seite 14 des blauen Merkblattes „Reisen nach und von Berlin (West)" die Empfehlung enthalten ist, daß Personen, die die DDR nach dem 31. Dezember 1971 ohne Genehmigung verlassen haben, sich vorsorglich an das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen mit der Bitte um Beratung wenden. Zum zweiten Teil Ihrer Frage bemerke ich, daß die DDR aufgrund des Transitabkommens verpflichtet ist, die Bundesregierung über Festnahmen im Transitverkehr zu unterrichten; die DDR hat dies bisher getan und wird dies, daran hege ich keinen Zweifel, auch in Zukunft tun. Anlage 24 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/3481 Frage A 80) : Kann die Bundesregierung die angegebenen Kosten für das Prototypkraftwerk „Schneller Brüter SNR-300" in Kalkar von 1,7 Milliarden DM angesichts der erheblichen Kostensteigerungen der Schnellbrüterentwicklung in den USA halten, bzw. mit welchen Mehrkosten muß bis zur Fertigstellung dieses Prototypkraftwerks gerechnet werden? Es sind in jüngster Zeit zwei Angaben über erhöhte Kostenschätzungen des USA-Schnellbrüterprogramms bekanntgeworden: a) Erhöhung des Kostenvoranschlags für das „Clinch River Reactor Project" (Schnellbrüter-Demonstrationskraftwerk) von 699 Millionen Dollar auf 1 736 Millionen Dollar. Von der letztgenannten Summe entfallen auf den Lieferpreis 802 Millionen Dollar. Die restlichen Kosten ergeben sich aus Preiseskalation (324 Millionen Dollar), F + E-Programm (434 Millionen Dollar), Brennstofferstausstattung (76 Millionen Dollar) und Betriebskosten für die ersten fünf Jahre (100 Millionen Dollar). Den Schätzungen von rd. 800 Millionen Dollar für den Lieferpreis des US-Projekts, dessen Bau für 1978 angestrebt wird, sind vertraglich vereinbarte 940 Millionen DM des Jahres 1972 für den Bau des SNR-300 gegenüberzustellen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 11583* b) Schätzung von Gesamtkosten für die Schnellbrüter-Markteinführung in den USA in Höhe von 10,8 Mrd. Dollar. Nach Auskunft von Th. A. Nemzek (Direktor für Reaktorentwicklung US-ERDA) ist dies eine Prognose bis zum Jahr 2020. Dieser Betrag schließt ein: Baukosten für Fast Flux Test Facility (FFTF) Clinch River Reactor (Prototyp) Schnellbrüter-Demonstrationskraftwerk 1. kommerzielles Schnellbrüter-Kraftwerk Kosten für F + E-Arbeiten zum natriumgekühlten Brutreaktor gasgekühlten Brutreaktor Salzschmelzenreaktor Kosten für Brennstoffkreislauf Preiseskalation bis 2020. Ein Rückschluß auf Verteuerungen des SNR-300 kann aus solchen Schätzungen des US-Programms kaum hergeleitet werden. Dagegen sind Mehrkosten zu erwarten aus Genehmigungsauflagen, die aus heutiger Kenntnis zu einer 6 %igen Überschreitung des Budgets führen (Preisbasis 1972) sowie aus Preissteigerungen, die über die bei Baubeschluß vereinbarten 7 % Lohnsteigerung /Jahr und 3 % Materialpreisgleitung /Jahr hinausgehen und die sich, je nach zugrunde gelegten Annahmen über Preissteigerungsraten, auf 20-30 % Budgetüberschreitung bei Projektende hochrechnen lassen. Anlage 25 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Haenschke (SPD) (Drucksache 7/3481 Frage A 81) : Fördert die Bundesregierung Forschungsvorhaben, die auf eine Nutzung der Sonnenenergie zur photochemischen Herstellung von Wasserstoff oder anderen Brennstoffen abzielen? Die Bundesregierung fördert zur Zeit keine Forschungsvorhaben, die auf eine Nutzung der Sonnenenergie zur photochemischen Herstellung von Wasserstoff oder anderem Brennstoff abzielen. Die Bemühungen, derartige Projekte in der Bundesrepublik aufzugreifen, laufen zwar seit einiger Zeit, jedoch ist bisher keine Konkretisierung erfolgt. Die Schwierigkeit, derartige Experimente durchzuführen, liegt in der Tatsache begründet, daß die Erkenntnisse auf diesem Gebiet noch ganz in den Anfängen stecken und von einer möglichen technologischen Anwendung sehr weit entfernt sind. Darüber hinaus sind nur äußerst kleine Wirkungsquerschnitte zu erwarten. Es liegen bisher keinerlei Anträge auf Förderung dieses Themenkreises vor. Neuerdings scheint sich in einem Falle die Möglichkeit aufzutun, bestimmte Reaktionsschritte im Photosynthese-Zyklus auf ihre Anwendbarkeit zu überprüfen. Anlage 26 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gruhl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen A 82 und 83) : Wie hoch wird der jährliche Uranbedarf (U3O8) sein, wenn ab 1985 in der Bundesrepublik Deutschland 50 000 Megawatt Leistung installiert sein sollten, und über wieviel Uran bestehen feste Lieferverträge? Aus welchen Ländern glaubt die Bundesrepublik Deutschland den Uranbedarf zur Erfüllung ihres Energieprogramms decken zu können, da es nur sieben westliche Länder mit ins Gewicht fallenden Vorräten gibt? Zu Frage A 82: Bei einer installierten Leistung von 50 000 Megawatt im Jahr 1985 wird der Bedarf bei 8 000 t Natur-Uran pro Jahr liegen. Durch feste Lieferverträge sind etwa 15 % des Bedarfs im Jahr 1985 gesichert. Zu Frage A 83: Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß unser zukünftiger Bedarf insbesondere aus Kanada, aus den USA und aus Ländern Afrikas gedeckt werden kann. Darüber hinaus besteht berechtigte Aussicht, daß durch die mit Bundesmitteln geförderte Uranprospektion in weiteren westlichen Ländern Uranvorräte gefunden und zur Deckung unseres Uranbedarfs beitragen werden. Anlage 27 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen A 84 und 85) : Wie viele vom Bundesminister für Forschung und Technologie geförderte Forschungsprojekte über 200 000 DM wurden im Jahr 1974 und 1975 bisher vorzeitig eingestellt, und wie verhalten sich die Folgekosten der Projekteinstellung zu den bewilligten Forschungszuwendungen? Trifft es zu, daß die Forschungsausgaben der Bundesregierung 1976 im Vergleich zum Vorjahr realreduziert werden sollen, und in welchem Umfange wird insbesondere das Forschungsministerium von den Kürzungen betroffen? Zu Frage A 84: Grundsätzlich werden größere F + E-Vorhaben, die vom BMFT gefördert werden, phasenweise durchgeführt. Am Ende jeder Phase wird geprüft, ob das Vorhaben weiterhin förderungswürdig und die Förderungsnotwendigkeit noch gegeben ist. Fallen diese Prüfungen negativ aus, wird die Förderung eingestellt. Manche Vorhaben werden dann von anderen (z. B. der Industrie) weitergeführt und finanziert; andere werden abgeschlossen. Dies ist jedoch keine vorzeitige Einstellung eines Vorha- 11584* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 bens, sondern entspricht der von vornherein geplanten Vorgehensweise. Folgekosten im Sinne der Frage entstehen in der Regel nicht. Eine vorzeitige Einstellung ist nur gegeben, wenn innerhalb einer Durchführungsphase bzw. einer laufenden Bewilligung ein Vorhaben abgebrochen wird. Derartige vorzeitige Einstellungen hat es 1974 und 1975 bei größeren Projekten nur zwei gegeben: Erstens handelt es sich um das trassengebundene urbane Transportsystem TRANSURBAN. Gegenüber der ursprünglichen Planung — Ende 1976 — ist die Förderung zum 31. 1. 1975 eingestellt worden. Der Grund hierfür liegt darin, daß der inzwischen erreichte Entwicklungsstand des TRANSURBAN-Systems gezeigt hat, daß das zugrundeliegende Konzept des magnetischen Tragens und Führens im Nahverkehr stets einen unverhältnismäßig hohen technischen Aufwand erfordern würde. — Anders jedoch im Fernverkehr, wo im Gegensatz zum Nahverkehr gute Einsatzchancen erwartet werden können. Das TRANSURBAN-Projekt wurde vom BMFT seit 1. 10. 1971 mit 35 109 540,— DM gefördert. Für die Restabwicklung werden bis zum 30. 6. 1975 noch einmal rund 1,6 Mio. DM zur Verfügung gestellt. Damit soll das Projekt so abgeschlossen werden, daß dessen Ergebnisse im Rahmen anderer Projekte genutzt werden können. Das zweite vorzeitig eingestellte größere Vorhaben im Jahre 1974 ist das Kernkraftwerk Niederaichbach (KKN), dessen Fertigstellung und Betrieb im Verhältnis zu dem noch zu erwartenden Nutzen zu hohe Kosten verursacht hätten. Nach dem derzeit zugrundeliegenden Stillegungsmodell, das im Verlauf der weiteren Gespräche mit der Genehmigungsbehörde noch Änderungen erfahren kann, können die Folgekosten noch nicht exakt angegeben werden. Deren Hauptlast wird jedoch nicht von der öffentlichen Hand zu tragen sein. Eine Feststellung, ob noch weitere kleinere Projekte 1974 und 1975 vorzeitig eingestellt wurden, war kurzfristig nicht durchführbar. Ich bin aber gerne bereit, falls Sie es wünschen, eine entsprechende Prüfung zu veranlassen. Zu Frage A 85: Eine Beantwortung dieser Frage ist erst nach der Entscheidung der Bundesregierung über den Haushaltsentwurf 1976 möglich. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen A 92 und 93) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Auszubildende, die kurz vor Abschluß ihres Ausbildungsverhältnisses durch Betriebsstillegungen oder Konkurse ihren Arbeitsplatz verloren haben, vielfach nicht die Möglichkeit haben, ihre Ausbildung zum Abschluß zu bringen? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, durch besondere zusätzliche Förderungsmaßnahmen andere Betriebe dazu anzuregen, Betroffene zu übernehmen und ihnen dadurch zu einem Berufsabschluß zu verhelfen? Zu Frage A 92: Der Bundesregierung ist wohl bewußt, daß die Ausbildung in einzelnen Fällen durch Betriebsstilllegungen und Konkurse beeinträchtigt oder gefährdet werden kann. Allerdings ist es bisher gelungen, die Anzahl der nach Konkursen und Betriebsstilllegungen nicht mehr unterzubringenden Auszubildenden sehr klein zu halten. Nach einer Erhebung des Deutschen Industrie- und Handelstages wurden im Jahre 1974 von den insgesamt etwa 3 000 von Konkursen betroffenen Auszubildenden mehr als 90 % von der Arbeitsverwaltung oder den Kammern umgehend in andere Ausbildungsbetriebe weitervermittelt. Zu Frage A 93: Die Schwierigkeiten, die sich für die berufliche Ausbildung einzelner Jugendlicher aus Betriebsstilllegungen und Konkursen ergeben, stellen nur einen Teilaspekt der Probleme dar, die in Zeiten konjunktureller Rückgänge im Hinblick auf die Sicherung eines ausreichenden Angebots an Ausbildungsplätzen entstehen. Die Bundesregierung hat aus diesem Grunde in ihrem Entwurf des Berufsbildungsgesetzes Vorschriften vorgesehen, die der Sicherung eines ausreichenden Angebots an geeigneten Ausbildungsplätzen dienen; hierzu zählen auch besondere Hilfen zur Erhaltung gefährdeter Ausbildungsplätze. Die Bundesregierung wird in Kürze Vorschläge zu den Maßnahmen unterbreiten, die bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung zur Sicherung eines ausreichenden Angebots an Ausbildungsplätzen erforderlich sind. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen A 100 und 101) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerungen von Bundesminister Matthöfer, die chilenische Regierung — mit der die Bundesregierung diplomatische Beziehungen unterhält — sei eine „Mörderbande" und für ihn nicht existent? Ist die Feststellung von Regierungssprecher Bölling, diese Erklärung sei von Bundesminister Matthöfer selber zu vertreten, so zu interpretieren, daß Bundesminister Matthöfer nicht mehr das Vertrauen des Bundeskanzlers hat? Zu Frage A 100: Es trifft nicht zu, daß Bundesminister Matthöfer die chilenische Regierung als für ihn nicht existent bezeichnet hat. Richtig ist folgendes: Bundesminister Matthöfer hat es für erforderlich gehalten, auf das durch den Abgeordneten Dr. Todenhöfer nach seinem Gespräch mit Herrn Präsident General Pinochet wiederaufgenommene Drängen, die Bundesregierung möge der chilenischen Regierung einen Kapitalhilfekredit in Höhe von 45 Mil- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 11585* lionen DM gewähren, mit einer Klarstellung zu antworten. Als er hierbei die von ihm gewählte scharfe Formulierung benutzte, stand er unter dem Eindruck einer unmittelbar vorausgegangenen Presseerklärung der chilenischen Botschaft. Diese hatte sich in ungewöhnlicher Weise öffentlich in die zwischen BM Matthöfer und dem Abgeordneten Dr. Todenhöfer geführte Diskussion eingeschaltet. Zu Frage A 101: Die Erklärung ist nicht in dieser Weise zu interpretieren. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reddemann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen A 102 und 103) : Hat der Bundesminister für Forschung und Technologie, Hans Matthöfer, die ihm vom „Kölner Stadtanzeiger" (Lokalausgabe Köln-Land) am 9. April 1975 zugeschriebene Äußerung getan, die CDU werde alle unterstützen, die auf der Seite des Kapitalismus ständen, selbst wenn dafür KZ, Mord und Diktatur erforderlich seien? Wann wird der Bundeskanzler, falls diese Behauptung öffentlich aufgestellt wurde, dem Herrn Bundespräsidenten die Entlassung des Bundesministers Hans Matthöfer vorschlagen? Zu Frage A 102: Nein. Bundesminister Matthöfer hat sich lediglich sinngemäß wie folgt geäußert: In der Außen- und Entwicklungspolitik würde die CDU/CSU die Grenze nicht zwischen Demokratie und Diktatur ziehen, sondern zwischen Sozialismus und Kapitalismus. Am Beispiel Chiles zeige sich, daß die CDU/CSU dieses Regime deshalb unterstütze, weil es kapitalistisch sei. Zu Frage A 103: Da die Äußerung nicht gefallen ist, ist Ihre Frage gegenstandslos. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3481 Frage A 104) : Kann die Bundesregierung Pressemeldungen („Spiegel" Nr. 15 vom 7. April 1975) bestätigen, denenzufolge Bundeskanzler Schmidt dem sowjetischen Botschafter Falin den Verzicht der Bundesregierung auf die Errichtung des Bundesamtes für Umweltschutz in Berlin erklärt habe, und daß der Bundeskanzler diese Zusage in einem zweiten Gespräch mit Falin revoziert habe? Die Version des von Ihnen genannten Nachrichtenmagazins ist falsch. Der Bundeskanzler hat dem sowjetischen Botschafter nicht zugesagt, das Umweltbundesamt werde entgegen dem ursprünglichen Beschluß nicht in Berlin errichtet. Deshalb mußte auch nichts revoziert werden. Anlage 32 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen A 111 und 112) : Aus welchem Grund verweigert die Bundesregierung dem Ensemble der Chinesischen Oper von Taiwan die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland? Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß der Besuch dieser Oper, um deren Vorstellungen sich rund 90 deutsche Städte bemüht haben, für deutsche Musikfreunde ein künstlerisches Ereignis ersten Ranges wäre? Zu Frage A 111: Das Auswärtige Amt hat die mit der Vorbereitung einer Gastspielreise der „Chinesischen Nationaloper Taiwan" nach der Bundesrepublik Deutschland und anderen westeuropäischen Staaten befaßte Konzertagentur auf eine entsprechende Voranfrage davon unterrichtet, daß den Mitgliedern des Ensembles keine Einreisesichtvermerke erteilt werden können. Bei dem geplanten Gastspiel handelt es sich keineswegs um eine rein kulturelle Veranstaltung; es trägt vielmehr in so starkem Maße betont politische Akzente, daß seine Durchführung den außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland zuwiderlaufen würde. Auch nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der Volksrepublik China bestehen die wirtschaftlichen Beziehungen mit Taiwan und die kulturellen Kontakte mit den Menschen auf Taiwan fort. Es kann jedoch nicht in unserem Interesse liegen, daß die chinesische Problematik, wie dies im vorliegenden Falle von seiten Taiwans versucht wird, auf unserem Boden ausgetragen wird. Mit der Gastspieltournee soll ein Alleinvertretungsanspruch Taiwans dokumentiert werden, was insbesondere auch in der chinesischen Bezeichnung des Ensembles zum Ausdruck kommt. Zu Frage A 112: Die Bundesregierung vertritt in Fragen der Kunst eine weltoffene Haltung und fördert den internationalen kulturellen Austausch. Ich habe jedoch bereits darauf hingewiesen, daß bei dem geplanten Gastspiel die politischen Momente so stark im Vordergrund stehen, daß sich die Bundesregierung auch unter Berücksichtigung des künstlerischen Interesses an den geplanten Veranstaltungen nicht in der Lage sieht, dem Ensemble die Einreise zu gestatten. Anlage 33 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Frage A 113) : Trifft die Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 1. April 1975 zu, ein Flug der deutschen Rettungsflugwacht von Tunesien nach Berlin habe zum in der „DDR" gelegenen Flughafen Schönefeld geführt werden müssen, da die Einberufung der für Flüge nach West-Berlin durch die Luftkorridore zuständigen alliierten Kommission mehrere Tage gedauert hätte, und was wird -- bejahendenfalls — die Bundesregierung unternehmen, um diesem Mißstand abzuhelfen? 11586* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 Der Bundesregierung ist bekannt, daß eine deutsche Urlauberin am 30. März 1975 in Tunesien einen Motorradunfall erlitten hatte und schwer verletzt wurde. Laut Auskunft einer der Botschaften der drei für Berlin (West) verantwortlichen alliierten Mächte hat die Deutsche Rettungsflugwacht e. V. telefonisch bei ihr um die Genehmigung zur Benutzung eines der alliierten Luftkorridore nach Berlin gebeten, um die Urlauberin mit dem Flugzeug nach Berlin (West) zu bringen. Die Botschaft hatte der Deutschen Rettungsflugwacht e. V. bereits vor einiger Zeit auf Anfrage mitgeteilt, daß ihr aufgrund der bestehenden Regelungen für die Benutzung der Luftkorridore keine Durchfluggenehmigung erteilt werden könne. Einem entsprechenden Antrag ist auch im vorliegenden Falle nicht entsprochen worden. Die Urlauberin wurde daraufhin, wie in der zitierten Pressenotiz gemeldet, von einem Flugzeug mit Schweizer Kennzeichen nach Berlin-Schönefeld und von dort mit Krankenwagen nach Berlin (West) gebracht. Die Berliner Luftkorridore sind bekanntlich durch Vereinbarung der Vier Mächte eingerichtet worden. Sie können grundsätzlich nur von alliierten Flugzeugen benutzt werden. Die Ablehnung des Antrags der Rettungsflugwacht e. V. ist deshalb nicht auf einen „Mißstand" des bestehenden Verfahrens zurückzuführen, sondern entsprach der für die Luftkorridore geltenden Vier-Mächte-Regelung. Um in Fällen von akuter Lebensgefahr helfend einzugreifen, haben allerdings die drei alliierten Mächte bisher schon eigene Flugzeuge, darunter auch Militärmaschinen, eingesetzt, um dringend besonderer ärztlicher Behandlung bedürftiger Personen von oder nach Berlin (West) zu transportieren. Die Bundesregierung ist den drei alliierten Mächten für diese Hilfe dankbar. Anlage 34 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3481 Fragen A 114 und 115): Worauf ist es zurückzuführen, daß 5,7 Millionen DM der nach § 26 des alten Konsulargesetzes gewährten Darlehen bisher nicht zurückgezahlt wurden, insbesondere wie soll eine Auslandsvertretung künftig feststellen, ob der Hilfesuchende gemäß § 5 Abs. 7 des neuen Konsulargesetzes frühere Hilfen mißbraucht hat, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, daß die in § 5 vorgesehene Regelung nicht mißbraucht werden kann, da es u. a. einem Unterstützungsschwindler gelang, von deutschen Auslandsvertretungen nacheinander 19 Darlehen zu erhalten? Welche der im Konsulargesetz aufgeführten Funktionen, die bisher von Beamten des gehobenen oder des mittleren Dienstes nicht wahrgenommen werden konnten, sollen diesen künftig zusätzlich übertragen werden, und trifft es zu, daß vorgesehen ist, die Funktionen nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 und 3 Beamten des gehobenen Dienstes nur zu übertragen, wenn sie eine Ausbildung als Rechtspfleger absolviert haben und ein Beamter des höheren Dienstes nicht zur Verfügung steht? Zu Frage A 114: Der Betrag von 5,7 Millionen DM umfaßt die von unseren Auslandsvertretungen von 1951 bis Ende 1974 nach § 26 des alten Konsulargesetzes gewährten Hilfen (Darlehen), deren Erstattung oder Beitreibung innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 30 Jahren noch erwartet werden kann. Bei der Höhe dieses Betrages ist zu berücksichtigen, daß der Gesamtumfang geleisteter Hilfen derzeit bei rd. 1,5 Millionen DM jährlich liegt. Die durch das neue Konsulargesetz geschaffene Möglichkeit, Hilfe unter gewissen Voraussetzungen zu versagen und damit einem Mißbrauch vorzubeugen (§ 5 Abs. 7), ist im einzelnen in einer Dienstanweisung für die Konsularbeamten geregelt worden. Hiernach ist, falls der Konsularbeamte eine Hilfe aus den Gründen des § 5 Abs. 7 KG nicht von sich aus ablehnt, bei begründetem Verdacht mißbräuchlicher oder bei wiederholter Inanspruchnahme von Hilfe diese in den Reisepaß des Hilfeempfängers einzutragen; die Löschung der Eintragung erfolgt erst nach vollständiger Tilgung der Schuld. Es wird angestrebt, in diesen Fällen eine Hilfe auch in den Bundespersonalausweis einzutragen. Der Konsularbeamte prüft jedes Hilfebegehren anhand der Warnlisten des Auswärtigen Amtes und der Auslandsvertretungen sowie des Fahndungsbuches des Bundeskriminalamtes. Er ist ferner gehalten, Zweifel an der Person des Antragstellers und seiner Hilfebedürftigkeit in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt zu klären. Auf diese Weise dürfte dem Unterstützungsschwindel, dem nach dem alten Konsulargesetz mangels ausdrücklicher Mißbrauchsvorschrift nicht immer ausreichend Einhalt geboten werden konnte, künftig besser beizukommen sein. Zu Frage A 115: Nach dem Gesetz betreffend die Organisation der Bundeskonsulate sowie die Amtsrechte und -pflichten der Bundeskonsuln vom 8. November 1867 in seiner zuletzt geltenden Fassung des Änderungsgesetzes vom 16. Dezember 1950 (BGBl. I S. 784 konnten konsularische Befugnisse kraft Gesetzes nur von Beamten des höheren Auswärtigen Dienstes ausgeübt werden. Beamten des gehobenen Dienstes konnten bestimmte konsularische Befugnisse in Rechtsangelegenheiten allgemein oder in beschränktem Umfange übertragen werden. Hierzu bedurfte es in jedem Einzelfalle einer besonderen Ermächtigung des Auswärtigen Amts. Das neue Konsulargesetz vom 11. September 1974 bestimmt dagegen, daß die Konsularbeamten —gleichgültig, ob sie dem höheren, gehobenen oder mittleren Auswärtigen Dienst angehören — grundsätzlich alle konsularischen Aufgaben und Befugnisse ausüben können mit Ausnahme einiger weniger schwieriger Rechtsangelegenheiten, für die nach § 19 KG eine besondere Ermächtigung vorgesehen ist. Der Unterschied gegenüber früher besteht also darin, daß 1. Konsularbeamte des gehobenen oder mittleren Dienstes ihre konsularischen Aufgaben kraft Gesetzes ausüben und ihnen diese Aufgaben nicht mehr besonders übertragen zu werden brauchen. 2. daß der Umfang der konsularischen Befugnisse für alle Konsularbeamten — des höheren, gehobenen und mittleren Dienstes — gleich ist, soweit es sich nicht um besonders schwierige Aufgaben in Rechts- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 11587* angelegenheiten handelt, für die § 19 KG eine besondere Ermächtigung erfordert. Es trifft nicht zu, daß vorgesehen wäre, die Ermächtigung zu Funktionen nach § 19 (2) Ziffer 1 und 3 (bzw. 1 bis 3) KG Beamten des gehobenen Dienstes nur zu erteilen, wenn sie eine Ausbildung als Rechtspfleger absolviert haben. Die Ermächtigung kann vielmehr allen Beamten des gehobenen Dienstes erteilt werden, wenn „der Berufskonsularbeamte aufgrund seiner Ausbildung und beruflichen Erfahrung die erforderlichen Fähigkeiten für eine sachgemäße Erledigung der ihm anzuvertrauenden Amtsgeschäfte besitzt" (§ 19 Abs. 3 KG). Neben der beruflichen Erfahrung wird vom Gesetzgeber eine entsprechende Ausbildung gefordert. Unter dieser Ausbildung wird nicht nur die RechtspflegerAusbildung verstanden, sondern auch die amtseigene dreijährige Ausbildung einschließlich des juristischen Intensiv-Lehrgangs an der Rechtspflegerschule Münstereifel für den gehobenen Auswärtigen Dienst. Darüber hinaus können in Einzelfällen auch andere Ausbildungswege als Ausbildung im Sinne von § 19 Abs. 3 KG anerkannt werden. Es trifft ebenfalls nicht zu, daß die Ermächtigung zu Amtshandlungen nach § 19 (2) Satz 1 bis 3 KG den Beamten des gehobenen Dienstes nur dann erteilt würde, wenn ein Beamter des höheren Dienstes nicht zur Verfügung steht. Eine Bedürfnisprüfung unter diesem Aspekt ist nicht vorgesehen. Ermächtigungen zu Amtshandlungen nach § 19 (2) Satz 1 bis 3 KG werden gegenwärtig unter dem Gesichtspunkt des einschlägigen Arbeitsumfanges und der Vertretungsmöglichkeiten an den jeweiligen Auslandsvertretungen durch das Auswärtige Amt erteilt. Anlage 35 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Frage .A 116) : Was hat die Bundesregierung auf Grund ihrer Verlautbarung bei Abschluß des Warschauer Vertrages im Jahr 1970, „Wir hoffen, daß im Laufe des Normalisierungsprozesses auch sprachliche und kulturelle Einrichtungen für Personen deutscher Muttersprache in Polen möglich werden", entsprechend dieser Ankündigung unternommen und erreicht, oder hat der Normalisierungsprozeß noch gar nicht begonnen? Im Bulletin vom 8. Dezember 1970 heißt es unter der Überschrift „Zum Vertrag mit der Volksrepublik Polen": „Wir hoffen ferner — obwohl diese Frage in der Information nicht angesprochen wird —, daß im Laufe des Normalisierungsprozesses auch sprachliche und kulturelle Erleichterungen für Personen deutscher Muttersprache in Polen möglich werden." Es ist hier also die Hoffnung ausgesprochen worden, daß die Polen sprachliche und kulturelle Erleichterungen für Personen deutscher Muttersprache in Polen ermöglichen werden. Die Äußerung bezieht sich nicht auf Maßnahmen von deutscher Seite. Anlage 36 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Frage A 117) : Treffen Pressemeldungen zu („Spiegel" Nr. 15 vom 7. April 1975), denenzufolge zusätzlich zum veröffentlichten Teil des Berlin-Abkommens weitere geheime für die Auslegung des Abkommens relevante Unterlagen existieren, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, die zuständigen Ausschüsse des Parlaments — annähernd vier Jahre nach Abschluß des Berlin-Abkommens — über deren Inhalt und Bedeutung zu informieren? Die von Ihnen zitierte Pressemeldung trifft nicht zu. Ich verweise insoweit auf die schriftliche Antwort der Bundesregierung auf die Frage der Abgeordneten Frau Lieselotte Berger, abgedruckt im Protokoll des Deutschen Bundestages vom 14. 11. 1974, Seite 8955. Anlage 37 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen A 118 und 119) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des rumänischen Staats- und Parteichefs Ceausescu, der die Teilung einiger Staaten und die willkürliche Trennung mancher Völker kritisierte, auch in Bezug zur deutschen Teilung, und ist dieser Auffassung im Rahmen der Ostpolitik der von SPD und FDP gestellten Bundesregierung vollständig Rechnung getragen worden? Ist es zutreffend, daß die beabsichtigte Verlagerung polnischer, tschechischer, slowakischer und ungarischer Fremdsprachendienste von der Deutschen Welle auf den Deutschlandfunk zu einer Verteuerung dieser Sendungen führen würde, und ist beabsichtigt, diese Teuerung durch eine Beschränkung des Sendeumfangs wieder aufzufangen? Zu Frage A 118: Der Standpunkt der Bundesregierung zur deutschen Frage ist bekannt und bedarf hier keiner Wiederholung. Er ist im Rahmen der Ostpolitik und insbesondere in den hierbei geschlossenen Verträgen voll berücksichtigt worden. Die in der Frage des Herrn Abgeordneten erwähnte Äußerung des rumänischen Staatspräsidenten Ceausescu ist der Bundesregierung bekannt. Die Rede enthält jedoch keinen direkten Bezug auf die deutsche Frage. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, zur Äußerung von Präsident Ceausescu Stellung zu nehmen. Zu Frage A 119: 1. Zwischen Vertretern der beiden Anstalten sind über die Verlagerung der polnischen, tschechischen, slowakischen und ungarischen Fremdsprachendienste von der Deutschen Welle auf den Deutschlandfunk Vorgespräche geführt worden. Diese Gespräche sollen, wie die Bundesregierung informiert ist, fortgesetzt werden. 2. Eine Zusammenlegung der Redaktionen für die genannten Fremdsprachendienste der beiden 11588* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 Rundfunkanstalten würde insgesamt den Minutenpreis für die Sendungen verbilligen. 3. An eine Beschränkung des Sendeumfangs ist nicht gedacht. Anlage 38 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Riede (Oeffingen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen A 120 und 121): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesverteidigungsministers Leber, wonach die Ereignisse in Indochina die zwangsläufige Folge einer jahrelangen weltweiten Kampagne gegen die USA seien? Wird die Bundesregierung bejahendenfalls angesichts der deswegen erfolgten Angriffe gegen Bundesverteidigungsminister Leber dies auch öffentlich erklären? Zu Frage A 120: Ich verweise zur Beantwortung Ihrer Frage auf die Regierungserklärung über Vietnam vom 9. April 1975. Ich kann nur nochmals betonen, daß die Bundesregierung antiamerikanischer Agitation und Polemik mit Entschiedenheit entgegentritt und daß wir das enge und vertrauensvolle Verhältnis zu unserem Hauptverbündeten, den Vereinigten Staaten, als grundlegend für die Funktionsfähigkeit des Bündnisses ansehen. Zu Frage A 121: Die Öffentlichkeit dieser Erklärung dürfte hier, vor dem Bundestag, gewahrt sein. Anlage 39 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen A 122 und 123) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die spontane Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung für Vietnam und Kambodscha und insbesondere für die in diesen Ländern leidenden Kinder zu unterstützen — anstatt den zahlreichen Ratsuchenden lediglich die „Unzuständigkeit des Staates" zu erläutern und sie an „karitative Organisationen wie Terre des hommes und SOS-Kinderdorf" zu verweisen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Roten Kreuzes, daß solchen Kindern nicht gedient ist, wenn sie aus ihrem Kulturkreis herausgerissen und für immer nach Europa gebracht werden und daß statt dessen Hilfe im Lande geleistet werden muß, und welche Hilfsmaßnahmen bereitet die Bundesregierung in diesem Sinne zusammen mit dem Deutschen Roten Kreuz vor? Zu Frage A 122: Die deutschen Hilfsorganisationen leisten in Vietnam und Kambodscha eine wertvolle und von vietnamesischer Seite wiederholt anerkannte humanitäre Hilfe. Sie verfügen in den Notgebieten über Mitarbeiter und Kontakte, die für eine wirkungsvolle Hilfstätigkeit unentbehrlich sind. Wenn die Bevölkerung in der Bundesrepublik die Arbeit dieser Organisationen unterstützt, so ist damit unserem Anliegen, den Notleidenden zu helfen, in hervorragender Weise gedient. Aus diesem Grunde ist die Bundesregierung auch stets bereit, in geeigneten Fällen mit den Hilfsorganisationen zusammenzuarbeiten und Hilfsprojekte zu fördern. Wenn Hilfsangebote aus der Bevölkerung an die Hilfsorganisationen verwiesen werden, ist dies nicht ein Ausweichen der Bundesregierung, sondern ein nützlicher Hinweis auf geeignete Partnerorganisationen. Zu Frage A 123: Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Deutschen Roten Kreuzes. Im übrigen hat sie mit dem DRK und anderen Hilfsorganisationen Beratungen über eine mögliche Zusammenarbeit aufgenommen. Anlage 40 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen A 124 und 125) : Teilt die Bundesregierung die in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 5. April 1975 dargelegte Auffassung des Bundesverteidigungsministers zum Vietnamkrieg, seinen Ursachen und Auswirkungen in vollem Umfang? Wenn ja, welche Schlußfolgerungen wird die Bundesregierung daraus für ihre künftige Politik ziehen? Zu Frage A 124: Diese Frage ist durch meine Ausführungen auf die Frage Nr. 120 der Abgeordneten Frau Dr. Riede beantwortet worden. Ich darf auf diese Antwort verweisen. Zu Frage A 125: Für die Bundesregierung gilt auch in diesem Bereich der Grundsatz der Kontinuität ihrer Politik, zu deren Änderung sie keine Veranlassung sieht. Anlage 41 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Frage A 127): Sieht die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß zahlreiche deutsche Staatsangehörge in der Bundesrepublik Deutschland Rechte an Nachlässen in Ostblockstaaten, insbesondere in Polen und der Tschechoslowakei haben, diese Staaten andererseits für den Aufenthalt in ihrem Bereich Zwangsumtauschquoten vorsehen, so daß Gelder aus einem Nachlaß bei einem Aufenthalt kaum verbraucht werden können, die Möglichkeit, mit diesen Staaten Vereinbarungen über den Transfer von Nachlässen zu schließen? Das Problem des Transfers von Nachlaßvermögen in die Bundesrepublik Deutschland, ist der Bundesregierung bekannt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 11589* Quantitativ gesehen besitzen besondere Bedeutung Nachlässe, die deutschen Staatsangehörigen in Polen oder in der Tschechoslowakei zufallen. Die polnischen Behörden gestatten seit dem 1. Dezember 1974 Geldüberweisungen in die Bundesrepublik Deutschland, soweit es sich um bares Nachlaßvermögen oder um den Erlös aus dem Verkauf von unbarem Nachlaßvermögen handelt. Die Möglichkeit der Geldüberweisung in die Bundesrepublik Deutschland besteht auch in den Fällen, in denen bereits Guthaben, die aus der Abwicklung von Erbschaften stammen, auf blockierten Konten bei der polnischen Nationalbank geführt werden. Ausreichende praktische Erfahrung mit der neuen Regelung, die auf einen deutsch-polnischen Notenwechsel aus dem Jahre 1974 zurückgeht, liegen der Bundesregierung noch nicht vor. Die Bundesregierung hat geprüft, in welcher Weise der Transfer von Nachlässen aus der Tschechoslowakei möglich ist. Nach den tschechoslowakischen Bestimmungen besteht die theoretische Möglichkeit zur Erteilung von Transfergenehmigungen. Praktisch machten die tschechoslowakischen Stellen von dieser Möglichkeit bisher jedoch keinen Gebrauch. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, wie die Möglichkeiten zum Transfer von Nachlässen aus der Tschechoslowakei in die Bundesrepublik Deutschland verbessert werden können. Anlage 42 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Frage A 128) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um sicherzustellen, daß türkische Arbeitnehmer für ihre Flüge von und nach West-Berlin weiterhin Westberliner Flughäfen benutzen können, und wie trägt die Bundesregierung dazu bei, ein Abwandern nach dem Flughafen Schönefeld in der „DDR" mit allen Konsequenzen zu verhindern? Die türkische Regierung ist bereits seit mehr als einem Jahr von unserem großen Interesse an der Aufrechterhaltung des Gastarbeiterflugverkehrs zwischen Berlin (West) und der Türkei unterrichtet. Bei Aufnahme des Flugverkehrs nach Berlin-Schönefeld h a t die türkische Luftverkehrsgesellschaft T H Y deshalb ihr Beförderungsangebot im wesentlichen in solchen Preis- und Kapazitätsgrenzen gehalten, daß auch heute noch die Mehrzahl der türkischen Gastarbeiter von Berlin (West) in die Türkei fliegt. Die Bemühungen, die Flüge türkischer Gastarbeiter von und nach Berlin (West) weiterhin attraktiv zu gestalten, gehen jetzt in erster Linie darum, die die Flugpreise bestimmenden Kostenfaktoren in konkurrenzfähigen Grenzen zu halten. Die Angelegenheit ist zur Zeit Gegenstand von Verhandlungen zwischen privaten Unternehmen, d. h. zwischen den beteiligten alliierten Charterfluggesellschaften und der türkischen Luftverkehrsgesellschaft. Entscheidungen sind noch nicht gefallen. Die Bundesregierung wird das Ergebnis dieser Gespräche sorgfältig auf seine möglichen Auswirkungen auf den Charterflugverkehr türkischer Gastarbeiter in Berlin (West) prüfen. Anlage 43 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen A 129 und 130) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Fortbestand des Reichskonkordats zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl diesen auch an die Achtung und Beachtung der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes (vgl. dazu auch Artikel 14 Nr. 1 a und Artikel 15 Abs. 2 des Reichskonkordats) bindet? Wird die Bundesregierung die an die KSZE gerichtete Bitte von Staatsangehörigen der UdSSR deutscher Volkszugehörigkeit auf Ermöglichung der Ausreise im Sinne des noch nicht in Kraft getretenen, aber von der UdSSR und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten UN-Pakts über bürgerliche und politische Rechte in geeigneter Weise unterstützen? Zu Frage A 129: Die Bundesregierung und der Heilige Stuhl gehen übereinstimmend von der Fortgeltung des Reichskonkordats vom 20. Juli 1933 aus. Damit finden insbesondere auch die Bestimmungen der Art. 14 Abs. 2 Ziff. 1 a und Art. 15 Abs. 2 des Konkordats weiterhin Anwendung, wonach katholische Geistliche, die in Deutschland ein geistliches Amt bekleiden oder eine seelsorgerliche oder Lehrtätigkeit ausüben, sowie geistliche Ordensobere mit Amtssitz in Deutschland deutsche Staatsangehörige sein müssen. Zu Frage A 130: Die Bundesregierung hat — ebenfalls im Zusammenhang mit anderen ähnlichen Petitionen von deutschen Ausreisewilligen in der Sowjetunion —wiederholt in diesem Hohen Hause betont, daß sie jede sich bietende Gelegenheit nutzen wird, um sich für die Durchsetzung und Verwirklichung der allgemeinen Menschenrechte einzusetzen. Dies gilt insbesondere auch für das Recht auf Freizügigkeit oder — um es so zu formulieren, wie dies in Artikel 12 Absatz 2 des „Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte" vom 19. Dezember 1966 niedergelegt ist — für das jedermann zustehende Recht, „jedes Land einschließlich seines eigenen zu verlassen". Die Bundesregierung beabsichtigt, durch ihre Mitarbeit in den entsprechenden Gremien der Vereinten Nationen alle hier gebotenen Möglichkeiten auszuschöpfen. Unsere gemeinsam mit unseren Verbündeten auf der KSZE in Genf unternommenen Anstrengungen, humanitäre Erleichterungen für die Menschen in Europa zu erreichen, sind bekannt. Welche tatsächlichen Erfolge die Bundesregierung durch bilaterale Gespräche mit der sowjetischen Seite im Rahmen der Familienzusammenfüh- rung erzielen konnte, ist ebenfalls hier des öfteren dargelegt worden. In alle diese Bemühungen, die fortgesetzt werden, sind jene Menschen miteingeschlossen, die sich an die KSZE um Unterstützung ihres Ausreiseanliegens gewandt haben. Ihre Namen werden aller Voraussicht nach auch unserer Delegation in Genf zur Kenntnis kommen, so daß dann dem Deutschen Roten Kreuz diese Informationen zur Einzelauswertung übermittelt werden können. Ein Teil dieser Personen scheint Angehörige in der Bundesrepublik Deutschland zu haben; hier besteht berechtigte Hoffnung auf eine positive Lösung, auch wenn nicht alle Wünsche in nächster Zeit erfüllt werden sollten. Sehr viel schwieriger liegen jedoch die Dinge für jene, die keine Verwandten bei uns haben. Ich möchte dies nicht verheimlichen, um keine falschen Erwartungen zu wecken. Die Sowjetunion hat — auch nach der Ratifizierung des vorher genannten Paktes — bisher ihre Praxis nicht geändert, Ausreisegenehmigungen grundsätzlich nur im Rahmen der Familienzusammenführung zu erteilen. Anlage 44 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Frage A 131) : Gedenkt die Bundesregierung, sich an mittel- und langfristigen Hilfsmaßnahmen für die Flüchtlinge auf Zypern zu beteiligen, die der Europarat durch seinen Sonderbeauftragten für nationale Flüchtlinge durchführt, indem sie den in der Empfehlung 756 der Parlamentarischen Versammlung vorgeschlagenen jährlichen Betrag von einem Zehntel ihres Mitgliedsbeitrags für diesen Zweck zur Verfügung stellt? Mittel- und langfristige Zypernhilfe der Bundesregierung wird bilateral gewährt. Wir hoffen, daß die praktischen Schwierigkeiten, die sich aus der politischen Lage auf Zypern ergeben, bald überwunden werden können. Humanitäre Hilfe an Zypern ist von der Bundesregierung bisher in Höhe von über 6,5 Millionen DM geleistet worden. Die Europäische Gemeinschaft hat im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe unmittelbar und über das VN-Hochkommissariat für Flüchtlinge Notleidenden beider Bevölkerungsteile auf Zypern geholfen. Ich kann Ihnen versichern, daß die Bundesregierung der Forderung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats nach einem Beitrag der Mitgliedsländer zur Linderung der Not der betroffenen Bevölkerung sowie zur Wiederbelebung der Wirtschaft Zyperns in größtmöglichem Umfang entspricht. In welcher Form und durch welche Kanäle die Hilfe geleistet wird, sollte sich allerdings nach Auffassung der Bundesregierung ausschließlich danach richten, wie den Empfängern am schnellsten und am wirksamsten geholfen werden kann. Anlage 45 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3481 Frage A 132) : Welche Schritte hat oder wird die Bundesregierung gegen die Einmischung in die innerstaatliche freiheitliche Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und in die Meinungs- und Koalitionsfreiheit der Deutschen durch die in der „Speyrer Tagespost" vom 24. Februar 1975 (Seite 3) wiedergegebenen öffentlichen Äußerungen des diplomatischen Vertreters eines totalitären Regimes, des polnischen Botschaftsrats Gierlowski, unternehmen, die in einem Teil der Rede das in der Wiener Konvention über die diplomatischen und konsularisdien Beziehungen enthaltene Verbot der Einmischung von Diplomaten in die inneren Angelegenheiten des Gastlandes durch Beleidigung der Verbände der Opfer von Krieg und Vertreibung gröblich verletzt? Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, in dieser Sache tätig zu werden. Sie sieht den Tatbestand einer Einmischung in innere Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Art. 41 Abs. 1 der Wiener Übereinkunft über diplomatische Beziehungen durch den in diesem Presseartikel beschriebenen Tatbestand als nicht gegeben an. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß es deutschen und polnischen Politikern und Diplomaten unbenommen bleiben sollte, im Rahmen von Diskussionen zu Fragen der deutsch-polnischen Beziehungen ihre Meinung zu äußern, auch wenn diese Meinungen von derjenigen der Gastregierungen abweichen. Anlage 46 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 7/3481 Frage A 133) : Ist die Bundesregierung bereit, der Empfehlung 258 der Versammlung der Westeuropäischen Union zu entsprechen und dem Parlament in Zukunft ihre Stellungnahme zu den Empfehlungen der Versammlung in einem Bericht bekanntzugeben? Die Antworten auf Empfehlungen der WEU-Versammlung werden von der Arbeitsgruppe der Delegationen der Mitgliedsländer im Ständigen Rat der WEU in London mit Hilfe des Generalsekretariats der WEU erarbeitet und vom Rat auf Botschafterebene gebilligt. In den Stellungnahmen des WEU- Rats kommt die gemeinsame Haltung der Mitgliedsregierungen zum Ausdruck. Diesem Verfahren würde es widersprechen, wenn die Bundesregierung zu den Empfehlungen der WEU-Versammlung dem Deutschen Bundestag gesondert berichten würde. Sie möchte sich deshalb auf den üblichen halbjährlichen Bericht über die Tätigkeit der Westeuropäischen Union beschränken. Im übrigen darf ich auf die Antwort des WEU- Rates auf die Empfehlung 258 verweisen, in der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 11591* u. a. festgestellt wird, daß die Mitglieder der WEU-Versammlung in ihren nationalen Parlamenten Erklärungen abgeben und, falls erforderlich, dabei auf ihre oder ihrer Kollegen Stellungnahmen in der WEU-Versammlung Bezug nehmen können. Anlage 47 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen A 135 und 136) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers Genscher, der vom Jungsozialistenvorstand im Zusammenhang mit der als „Befreiung" bezeichneten Besetzung südvietnamesischer Gebiete durch kommunistische Truppen gebrauchte Freiheitsbegriff entspreche nicht unserem Freiheitsverständnis? Stimmt die Bundesregierung mit Bundesminister Genscher darin überein, daß die antiamerikanische Polemik der Jungsozialisten unverantwortlich sei und entschieden zurückgewiesen werden müsse? Zu Frage A 135: Ja. Die Haltung der Bundesregierung kommt im übrigen in der Regierungserklärung zum Ausdruck, die sie am 9. April 1975 vor dem Bundestag abgegeben hat. Zu Frage A 136: In der Bundesregierung gibt es zu dieser Frage keine unterschiedlichen Auffassungen. Anlage 48 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen A 137 und 138) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesverteidigungsministers Leber über die Ursachen der Entwicklung in den Staaten Indochinas, diese seien eine zwangsläufige Folge einer jahrelangen und weltweiten Kampagne gegen die USA? Wird die Bundesregierung dem Angriff des Bundesvorstands der Jugendorganisation der größten Regierungspartei auf den Bundesverteidigungsminister wegen dieser Äußerungen entgegentreten? Zu Frage A 137: Ihre Frage ist mit meiner Antwort auf die Frage Nr. 120 der Kollegin Dr. Riede bereits beantwortet Ich darf Sie auf diese Antwort verweisen. Zu Frage A 138: Die Haltung der Bundesregierung ist der Öffentlichkeit bekannt. Ich verweise auf die Regierungserklärung vom 9. April 1975 und auf meine in dieser Fragestunde erteilten Antworten. Sofern es darüber hinaus angezeigt erscheint, wird sie von Fall zu Fall gegenüber kritischen Äußerungen einzelner politischer Gruppen in angemessener Weise reagieren. Anlage 49 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Frage A 140) : Wird die Bundesregierung der Aufforderung des Jungsozialisten-Bundesvorstands bei seiner Sitzung in Murrhardt nachkommen, die provisorische Revolutionsregierung des Vietcong in Südvietnam als offizielle Regierung von Südvietnam anzuerkennen? Die Bundesregierung bestimmt ihre Außenpolitik unabhängig von Aufforderungen bestimmter Gruppen. Die Ereignisse in Südvietnam rechtfertigen keine Änderung der Haltung der Bundesregierung gegenüber den verschiedenen Konfliktsparteien. Anlage 50 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lagershausen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen A 141 und 142) : Sind nach Auffassung der Bundesregierung die Äußerungen des Bundesverteidigungsministers Leber über die Ursachen der militärischen Entwicklung in Südvietnam eine direkte Unterstützung des Thieu-Regimes und der gescheiterten imperialistischen Politik der USA in Südostasien? Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers Genscher, die antiamerikanische Polemik der Jungsozialisten sei geeignet, Mißtrauen zwischen Deutschen und Amerikanern zu säen? Zu Frage A 141: Ich halte die in dieser Frage behauptete Kausalität für abwegig. Zu Frage A 142: Es liegt auf der Hand, daß antiamerikanische Polemiken wenig geeignet sind, das Vertrauensverhältnis zu den Vereinigten Staaten zu pflegen. Anlage 51 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/3481 Fragen A 143 und 144) : Trifft es zu, daß sich die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Athen bei der Stadtverwaltung und der Universität Würzburg mit einer Empfehlung für den ehemaligen Kultusminister und Anhänger der 1974 abgetretenen griechischen Militärdiktatur, Tsakonas, sowohl schriftlich als auch fernmündlich eingesetzt hat? Ist die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für Herrn Tsakonas durch den Freistaat Bayern und die Anstellung als Lektor an der Universität Würzburg ganz oder teilweise das Ergebnis der Bemühungen der deutschen Botschaft? 11592* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 1. Herr Tsakonas ist der Botschaft Athen seit Jahren bekannt. Kontakte ergaben sich schon deshalb, weil Herr Tsakonas von 1965-1968 Lektor für Neugriechisch an der Universität Bonn war und von dort zahlreiche Beziehungen zu deutschen Stellen unterhielt, vor allem aber aus der Tatsache, daß er 1971-1972 als Staatssekretär im griechischen Außenministerium für kulturelle Angelegenheiten zuständig war. Während seiner amtlichen Tätigkeit gehörte Herr Tsakonas zu denjenigen, die immer bereit waren, sich auf Bitten der Botschaft in humanitären Fragen für Griechen und Deutsche tatkräftig einzusetzen. Bei der Bearbeitung des Sichtvermerkantrags von Herrn Tsakonas hielt sich die Botschaft Athen an die übliche Praxis. Sie hat die Angelegenheit so behandelt, wie dies jede andere amtliche Auslandsvertretung im Rahmen der geltenden Bestimmungen getan hätte. Eine Empfehlung hat sie nicht ausgesprochen. 2. Die Tätigkeit der Botschaft Athen bestand in der Bearbeitung des Sichtvermerks. Ich darf auf meine Antwort zu Frage 143 verweisen. Anlage 52 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schinzel (SPD) (Drucksache 7/3481 Frage A 145) : Sieht die Bundesregierung in der Empfehlung der deutschen Botschaft in Athen für den ehemaligen Kultusminister der griechischen Militärdiktatur, Tsakonas, an Stadtverwaltung und Universität Würzburg eine Belastung für das Verhältnis zwischen der deutschen Botschaft in Athen und damit der Bundesrepublik Deutschland und der demokratisch gewählten griechischen Regierung? Wie sich aus meiner Antwort auf die Frage des Abgeordneten Hansen ergibt, hat die Botschaft keine Empfehlung ausgesprochen. In der Tätigkeit von Herrn Tsakonas als Lektor der neugriechischen Sprache an der Universität Würzburg vermag die Bundesregierung keine Belastung für das Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der demokratisch gewählten griechischen Regierung zu erblicken. Anlage 53 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Friedrich (SPD) (Drucksache 7/3481 Frage A 146) : Hat es zwischen der Bundesregierung und der bayerischen Staatsregierung Beratungen oder Informationsgespräche gegeben, die von einer Empfehlung der deutschen Botschaft in Athen ausgingen und die Anstellung des früheren Athener Kultusministers in der griechischen Junta, Demetrios Tsakonas, an der Würzburger Universität in einem Vertragsverhältnis bewirkt haben? Zwischen der Bundesregierung und der Bayerischen Staatsregierung haben keinerlei Beratungen oder Informationsgespräche über die Einstellung von Herrn Tsakonas als Lektor an der Universität Würzburg stattgefunden. Anlage 54 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Frage B 1) : Sind die Bedenken des Roten Kreuzes nach Ansicht der Bundesregierung zu überwinden, wenn die betroffenen Kinder aus Vietnam und Kambodscha nur zeitweise — bis zur Wiederherstellung normaler Bedingungen im Heimatland — als Gäste in der Bundesrepublik aufgenommen werden? Die Bedenken des Roten Kreuzes gegen die Aufnahme von Waisenkindern aus Vietnam in der Bundesrepublik bestehen nach Auffassung der Bundesregierung auch für den Fall, daß es sich nur um einen vorübergehenden Aufenthalt handelt. Der Herr Bundeskanzler hat hierzu erst vor kurzem geäußert, daß es nicht zu einem glücklichen Leben führe, wenn man Menschen aus Vietnam in Mitteleuropa ansiedele. Es möge Einzelfälle geben, aber es könne sich hier nicht um ein generelles Hilfsrezept handeln. Diese Auffassung gilt sinngemäß auch für eine zwar nicht auf Dauer gedachte, jedoch immerhin zeitlich unbefristete Übersiedlung nach Europa. Anlage 55 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3481 Frage B 2) : Wird die Bundesregierung sich darum bemühen, unter den Mitgliedern des Nordatlantischen Bündnisses und der Europäischen Gemeinschaft eine gemeinsame außenpolitische Haltung dahin gehend herbeizuführen, daß der Regierung in Hanoi als dem neuerlichen Aggressor in Vietnam keine Investitionskredite eingeräumt werden, und was hat die Bundesregierung in dieser Richtung bereits getan? Die Konsultationen, die unter den NATO-Partnern stattfinden, erstrecken sich selbstverständlich auf die Entwicklungen in den Ländern des ehemaligen Indochina. Die Bundesregierung ist um eine gemeinsame Haltung der Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft gegenüber den Entwicklungen in Vietnam bemüht. Gerade deswegen hat sie nichts getan und wird nichts unternehmen, was einer gemeinsamen Haltung vorgreifen könnte. Investitionskredite hat die Bundesregierung Nordvietnam nicht gewährt. Anlage 56 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache 7/3481 Frage B 3) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 11593* Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlungen der deutschpolnischen Schulbuchkommission, und welche Maßnahmen hat sie bzw. wird sie ergreifen, damit diese Empfehlungen in die deutschen Schulbücher möglichst schnell und umfassend Eingang finden? Bei der Beantwortung dieser Frage darf auf die Erklärung von Herrn Staatsminister Moersch in der 82. Sitzung des Deutschen Bundestages am 21. Februar 1974 und in der 105. Sitzung vom 6. Juni 1974 Bezug genommen werden. Die Bundesregierung beurteilt die im Rahmen der deutschpolnischen Schulbuchkonferenzen wissenschaftlich erarbeiteten Empfehlungen für geschichtliche und geographische Darstellungen in Schulbüchern nach wie vor positiv. Sie unterstützt das Internationale Schulbuchinstitut — Georg-Eckert-Institut — in Braunschweig finanziell und ermöglicht somit die Durchführung der bilateralen und multilateralen wissenschaftlichen Tagungen sowie die Veröffentlichung der dort erarbeiteten Empfehlungen in einer eigenen Schriftenreihe des Instituts. Wie schon in der Vergangenheit bemüht sich die Bundesregierung insbesondere im gegenwärtigen Zeitpunkt der institutionellen Neugründung des Instituts durch das Land Niedersachsen durch enge Kontakte mit dem Land Niedersachsen und vor allem auch mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister in der Bundesrepublik Deutschland darauf hinzuwirken, daß die Kultusminister aller Länder der Bundesrepublik Deutschland die künftige Arbeit des Schulbuchinstituts in Braunschweig unterstützen und die möglichst baldige Umsetzung der von den Experten erarbeiteten Empfehlungen in allen Bundesländern gefördert wird. Die Bundesregierung selbst kann bekanntlich die Übernahme und Umsetzung der Empfehlungen in den Schulbüchern nicht veranlassen. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Frage B 4) : Ist die Bundesregierung bereit, die Arbeitszeitverordnung für Bundesbedienstete dahin gehend zu ändern, daß bezüglich der Arbeitszeit am 24. und 31. Dezember gleiche Rechtsverhältnisse in Bund und Ländern insoweit bestehen, als Bundesbedienstete ihre Dienstbefreiung an den beiden genannten Tagen künftig nicht mehr aus dem Gewohnheitsrecht, sondern aus einem klaren Rechtsanspruch nach der Arbeitszeitverordnung ableiten können? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, in die erst im vergangenen Jahr geänderte Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten, eine Regelung über die Arbeitszeit am 24. und 31. Dezember aufzunehmen. Eine Dienstbefreiung an diesen beiden Tagen ist nur möglich, soweit die dienstlichen Verhältnisse es erlauben. Dies ist nicht in allen Bereichen der Fall, insbesondere nicht bei den Betriebsdiensten bei Bahn und Post. Unter einem entsprechenden Vorbehalt standen daher auch die Erlasse, die für die Bundesbediensteten seit 1970 Dienstoder Arbeitsbefreiung vorsahen. Die beamtenrechtlichen Arbeitszeitvorschriften der Länder sind nicht einheitlich. Teilweise sehen sie wie die Arbeitszeitverordnung des Bundes keine ausdrückliche Regelung über Dienstbefreiung an den Tagen vor dem ersten Weihnachtstag und vor Neujahr vor. Soweit solche Vorschriften erlassen wurden, enthalten sie folgende Regelungen: — am 24. und 31. Dezember dienstfrei, — am 24. Dezember dienstfrei und am 31. Dezember ab 12 Uhr dienstfrei, — am 24. und 31. Dezember ab 12 Uhr dienstfrei. Selbst wenn die Bundesregierung die Arbeitszeitverordnung im Sinne Ihres Vorschlages änderte, blieben somit die Rechtsverhältnisse im Bund und in den Ländern unterschiedlich. Dem Bund steht insoweit eine Regelungsbefugnis nicht zu. Die an sich wünschenswerte Einheitlichkeit der Rechtsverhältnisse von Bund und Ländern auf dem Gebiet des Dienstrechts läßt sich daher in dieser Einzelfrage auf dem Gebiet des Arbeitszeitrechts der Beamten auf dem Gesetzgebungswege nicht erreichen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3481 Frage B 5) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tätigkeit der polnischen Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland „Zgoda", „Deutsch-Polnische Gesellschaft" und „Bund der Polen" unter sicherheitspolitischen und gesellschaftspolitischen Aspekten, und sind der Bundesregierung die derzeitigen und bisherigen Finanzquellen dieser Organisationen bekannt? Bei dem 1952 in Hamburg gegründeten „Bund der Polen — Eintracht (Zgoda) e. V." handelt es sich um eine Organisation deutscher Staatsangehöriger polnischen Volkstums. Ziel der Organisation ist es, Beziehungen der Bürger polnischer Abstammung in der Bundesrepublik Deutschland zu Polen pflegen und unter ihnen im Sinne der politischen Auffassung der polnischen Regierung zu werben. Sie entwickelt besonders im Ruhrgebiet Aktivitäten und führt preisgünstige Gesellschaftsreisen sowie Kinderferienreisen der Mitglieder des Verbandes nach Polen durch. Die „Zgoda" wird durch amtliche und halbamtliche Stellen Polens, insbesondere durch die „Polonia" (Gesellschaft für Zusammenarbeit mit Polen im Ausland in Warschau) maßgeblich beeinflußt. Die 1950 gegründete „Deutsch-Polnische Gesellschaft e. V." hat ihrer Satzung gemäß den Zweck, sich für eine Verständigung mit Polen in kultureller, politischer und wirtschaftlicher Hinsicht einzusetzen. So strebte sie früher insbesondere die Anerkennung der „Oder-Neisse-Grenze" und die Verwirklichung des „Rapacki-Planes" an. Zur Erreichung ihrer Ziele führt sie Veranstaltungen, Studienreisen und Seminare durch. Ihr gehören nur wenige Hundert Mitglieder an. Mitglieder der KPD und später der DKP nehmen Schlüsselpositionen in der Gesellschaft ein. 11594' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 Der „Bund der Polen in Deutschland" wurde als demokratische, katholisch-orientierte Vereinigung gegründet, die dem politischen System der Volksrepublik Polen eher ablehnend (national-polnisch), zumindest aber neutral gegenüberstand. Es liegen jedoch Anzeichen dafür vor, daß der „Bund der Polen in Deutschland" bei seinen Versuchen, finanzielle Unterstützung von offizieller polnischer Seite zu erhalten, zunehmend mit der „Zgoda" zusammenarbeitet. Am 8. März 1974 ist es in Bochum zu einer Vereinbarung über die kulturelle Zusammenarbeit mit der „Zgoda" gekommen. Diese Zusammenarbeit soll, wie aus dem gemeinsamen Kommuniqué hervorgeht, im Schulwesen, bei Chören und Jugendensembles, bei der Benutzung von Bibliotheken und bei gemeinsamen kulturellen und Bildungsveranstaltungen praktiziert werden. Hinsichtlich der Finanzierung der drei Organisationen liegen keine konkreten Erkenntnisse vor. Bei der „Zgoda" kann angenommen werden, daß sie teilweise über die Touristik finanziert wird. Außerdem kann aufgrund von Erfahrungen in gleichgelagerten Fällen vermutet werden, daß die „Deutsch-Polnische Gesellschaft" Mittel über die DKP erhält. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen B 6 und 7): Trifft es zu, daß durch die Neufassung der Trennungsgeldverordnung die „Einzugsgebiete", innerhalb deren bei Versetzung kein Trennungsgeld mehr gezahlt wird, erheblich erweitert wurden und dadurch auch für bereits vorher versetzte Beschäftigte von Bundesbehörden erhebliche Nachteile entstanden sind? Ist es z. B. richtig, daß ein von Fürstenfeldbruck nach München versetzter Beschäftigter des Bundes keinen Ersatz seiner entstehenden Fahrkosten mehr erhält, obwohl er wegen der Verkehrsverhältnisse und der innerörtlichen Gegebenheiten erheblich mehr als die als Höchstgrenze vorgesehenen 20 km von der Wohnung zur Dienststelle fahren muß, um ohne einen unangemessenen Zeitaufwand zu seiner Dienststelle zu gelangen, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, hier generell oder zumindest bei Verkehrsverhältnissen wie in München Abhilfe zu schaffen? Zu Frage B 6: Die derzeitige Einzugsgebietsregelung ist durch das Gesetz zur Änderung des Bundesreisekostengesetzes und des Bundesumzugskostengesetzes vom 13. November 1973 (BGBl I S. 1613) in das Bundesumzugskostengesetz (§ 2 Abs. 6 BUKG) eingefügt worden. Die Neuregelung war erforderlich, da die bisherige Einzugsgebietsregelung zu nicht befriedigenden Ergebnissen geführt hat. So gehörten bisher nur die Gemeinden zum Einzugsgebiet des Dienstortes, in denen bundeseigene oder im Besetzungsrecht des Bundes stehende, allgemein für Angehörige von Dienststellen am Dienstort bestimmte Wohnungen vorhanden waren. Dies führte häufig dazu, daß Bedienstete, die näher am Dienstort wohnten, im Gegensatz zu den weiter weg wohnenden Bediensteten Trennungsgeld erhielten. Diese nicht gerechtfertigte Besserstellung ist nunmehr beseitigt worden. Zu Frage B 7: Es ist durchaus möglich, daß ein Bediensteter, der mehr als 20 km von seiner Wohnung bis zur Dienststelle zurücklegen muß, gleichwohl kein Trennungsgeld erhält, weil nach der Neuregelung ebenso wie nach bisherigem Recht die am Dienstort zurückzulegende Strecke unberücksichtigt bleiben muß. Anderenfalls gäbe es bei Vorhandensein mehrerer Dienststellen an einem Ort unterschiedliche Einzugsgebiete. Eine solche Regelung wäre verwaltungsökonomisch unerwünscht und würde im übrigen dazu zwingen, auch am Dienstort wohnenden Bediensteten Trennungsgeld zu gewähren, wenn die innerhalb des Dienstortes zurückzulegende Strecke mehr als 20 km beträgt. Es erscheint deshalb nicht gerechtfertigt, die im Einvernehmen mit den Ländern getroffene Regelung zu ändern. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen B 8 und 9) : Hält die Bundesregierung die z. B. an Schulen in regelmäßigen Abständen durchgeführten Luftschutzübungen in der Art, wie sie durchgeführt werden, noch für zeitgemäß? In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die Situation der zivilen Verteidigung besonders im Sektor Luftschutz für die Zivilbevölkerung zu verbessern? Zu Frage B 8: Luftschutzübungen im hergebrachten Sinne werden nicht mehr durchgeführt. Der Bundesverband für den Selbstschutz betreibt vielmehr schon seit mehreren Jahren eine Selbstschutzgrundausbildung der Bevölkerung einschließlich Selbstschutzübungen, auch und gerade an Schulen. Die Bundesregierung hält diese auf breiter Basis erfolgreich umgestellte Ausbildung für durchaus zeitgemäß. Da die Einheiten des Katastrophenschutzes nicht an allen Schadensstellen gleichzeitig eingreifen können, ist Selbstschutz ein wesentliches Kernstück der zivilen Verteidigung. Durch die Selbstschutzausbildung und -übungen werden Grundkenntnisse und Fertigkeiten u. a. im vorbeugenden Brandschutz, bei der Bekämpfung von Entstehungsbränden und in lebensrettenden Sofortmaßnahmen vermittelt. Die Einfachheit der Maßnahmen und Hilfsmittel — schnell und sachkundig angewandt — ist dabei wesentliche Voraussetzung für den Erfolg; er liegt auch und gerade darin, daß sich durch Bekämpfung kleiner Ursachen große Katastrophen verhindern lassen. Gleichzeitig werden der Wille und die Bereitschaft zur Selbsthilfe gestärkt. Auf eine Selbstschutzausbildung, die übrigens gleichzeitig zur Bekämpfung von im Frieden auftretenden Gefahren und Schäden befähigt, kann daher nicht verzichtet werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 11595* Zu Frage B 9: Die Bundesregierung bemüht sich ständig in vielfacher Weise darum, die Situation der zivilen Verteidigung, besonders im Bereich des Zivilschutzes für die Bevölkerung, zu verbessern. Erwähnen möchte ich hier die nicht unbedeutenden Anstrengungen, die der Bund seit Jahren auf den Gebieten des Warn- und Alarmdienstes, der Bevorratung von Sanitätsmitteln, der Errichtung von Hilfskrankenhäusern sowie insbesondere der Erweiterung des Katastrophenschutzes unternimmt. Auch im Schutzraumbau wird einiges (Errichtung sogenannter Mehrzweckbauten in Verbindung mit unterirdischen Verkehrsanlagen, Instandsetzung ehemaliger Schutzbauwerke, Förderung von Hausschutzräumen in Wohnungen) getan; einer wesentlichen Verstärkung dieses Sektors setzen allerdings die Möglichkeiten des Bundeshaushalts eine Grenze. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen B 10 und 11) : Welche deutschen Rundfunkstationen in der Bundesrepublik Deutschland beenden ihre täglichen Programme mit der Nationalhymne? Welche Rundfunkstationen verzichten unter welcher Begründung darauf, ihr tägliches Programm mit der Nationalhymne zu beenden? Ihre Fragen beantworte ich gemäß den mir fernmündlich durchgesagten Auskünften der Programmdirektionen der Rundfunkanstalten wie folgt: Zu Frage B 10: Bei Beendigung eigener Hörfunkprogramme bringen folgende Rundfunkanstalten täglich die Nationalhymne: Bayerischer Rundfunk (alle Programme), Hessischer Rundfunk (II. Programm), Sender Freies Berlin (alle Programme), Westdeutscher Rundfunk (III. Programm), Deutschlandfunk (beim deutschsprachigen Programm). Die Bundesrundfunkanstalt Deutsche Welle sendet die Nationalhymne bei Abschluß der jeweiligen Sendeblöcke von vier Stunden der sechs deutschsprachigen Programme. Der Bayerische Rundfunk sendet außerdem bei Programmabschluß vor der Nationalhymne noch das Bayernlied. Zu Frage B 11: Beim Abschluß der Fernsehprogramme von ARD und ZDF sowie der 3. Fernsehprogramme wird keine Nationalhymne gesendet. Die Nationalhymne entfällt auch bei Hörfunkprogrammn des Hessischen Rundfunks (I. und III. Programm), Norddeutschen Rundfunks (alle Programme), Saarländischen Rundfunks (alle Programme), Süddeutschen Rundfunks (alle Programme), Südwestfunks (alle Programme), Westdeutschen Rundfunks (I. und II. Programm). Soweit von den Rundfunkanstalten bei der durchgeführten fernmündlichen Umfrage eine Begründung hierfür zu erhalten war, besagt diese, daß sich entweder das Problem bisher nicht gestellt habe oder der (unter Einschluß des ARD-Nachtprogramms) durchgeführte 24-Stunden-Betrieb keinen Programmabschluß kenne und daher keine angemessene Zäsur für die Übertragung der Nationalhymne gegeben sei. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3481 Frage B 12): Nachdem der Zentralbankrat sich erneut am G. März 1975 zu einer Auflockerung der Geld- und Kreditpolitik entschlossen und damit eine Orientierung für die augenblickliche konjunkturelle Situation gegeben hat, frage ich in diesem Zusammenhang die Bundesregierung, ob sie bereit ist, die Lastenausgleichsbank sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau dazu zu veranlassen, durch Zinssenkung vor allem bei Darlehen für gewerbliche Investitionen in Fördergebieten und Darlehen für Umweltschutzanlagen, einen Beitrag zur Stärkung der Investitionsbereitschaft und damit der Arbeitsplatzsicherung zu leisten? Bundesbank und Bundesregierung haben einvernehmlich die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß die Kreditinstitute die Kreditzinsen im Interesse der Wiederbelebung der Investitionstätigkeit nachhaltig senken können. Zu diesen Bemühungen um Zinssenkung haben Kreditanstalt für Wiederaufbau und Lastenausgleichsbank ihren Beitrag geleistet. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat in diesem Jahr die Konditionen für Zusagen im Rahmen ihrer Investitionskreditprogramme für kleine und mittlere Unternehmen (sog. „M I- und M II-Programme" und Ergänzungskredite zu ERP-Programmen) sowie für Abfallbeseitigungsanlagen der öffentlichen Hand schon zweimal gesenkt, zuletzt mit Wirkung vom 8. April 1975. Die von gewerblichen Unternehmen danach aufzubringenden Kreditzinsen liegen z. Zt. mit effektiv 8,5 % deutlich unter den Marktsätzen. Der gleiche Effektivzinssatz gilt auch für das Eigenprogramm der Lastenausgleichsbank für kleine und mittlere Unternehmen (sog. „Existenzsicherungprogramm"). Unter diesen Umständen besteht für die Bundesregierung kein Anlaß, auf diese beiden Kreditinstitute, die sich für die Durchführung der genannten Programme auf dem Kapitalmarkt refinanzieren müssen, in dem von Ihnen angedeuteten Sinn einzuwirken. Die Zinssätze der von diesen beiden Kreditinstituten durchgeführten ERP-Programme sind — soweit es um gewerbliche Beleihungen geht — mit Wirkung 11596* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 vom 16. April 1975 um 1/2 % gesenkt worden. Dabei war zu berücksichtigen, daß weitergehende Zinssenkungen Auswirkungen auf die Höhe des Fördervolumens gehabt hätten, die aber unerwünscht gewesen wären, weil nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesregierung die Mittelstandsförderung kräftig verstärkt werden soll. Die Zinssenkung für die ERP-Programme mußte daher einen begrenzten Umfang haben. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Frage B 13) : Welches sind die Ursachen für die Minderausgabe in Höhe von 38 Millionen DM bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und von 54 Millionen DM bei dem einmaligen Sonderprogramm für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen im Haushaltsjahr 1974? Die im Haushaltsjahr 1974 vorgesehenen Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe und das Einmalige Sonderprogramm für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen konnten 1974 nicht in voller Höhe ausgegeben werden, weil die mit diesen Mitteln finanzierten Projekte aus zeitlichen oder sonstigen Gründen (Witterung, Lieferzeiten) nicht bis zum 31. Dezember 1974 abgeschlossen werden konnten. Da es sich bei den in Ihrer Frage angesprochenen Minder-Ausgaben um Finanzmittel für Investitionen handelt, wurden sie in voller Höhe in das Haushaltsjahr 1975 übertragen. Dies ist bei den GA-Mitteln der Normalfall. Diese Mittel können im ganzen Haushaltsjahr 1975 in Anspruch genommen werden. Bei den Mitteln aus dem Sonderprogramm ist die Abruffrist bis zum 30. Juni 1975 verlängert worden. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3481 Frage B 14) : Erscheint es der Bundesregierung auch nach den Erfahrungen während des 1. Quartals 1975 gerechtfertigt, von einem Zuwachs der Entgelte in Höhe von 9 % im Jahr 1975 auszugehen, und läßt die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt im 1. Quartal 1975 es angezeigt erscheinen, von einer Arbeitslosenquote von 3 0/0 im Jahr 1975 auszugehen? Die in der Jahresproduktion für 1975 unterstellte Zunahme der Bruttolöhne und -gehälter um 9 % im Jahresdurchschnitt ist nicht identisch mit Tariflohnabschlüssen in gleicher Höhe. In dieser Zahl ist vielmehr — worauf im Jahreswirtschaftsbericht (vgl. TZ 16) hingewiesen wurde — u. a. auch noch der hohe Überhang der Lohnentwicklung aus dem Vorjahr von rd. 2 1/2 % enthalten. Die bisher abgeschlossenen Tarifvereinbarungen für dieses Jahr sind mit den Annahmen der Jahresprojektion weitgehend vereinbar. Die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Beschäftigten in diesem Jahr wird allerdings nicht nur von den Tariflohnabschlüssen, sondern auch von der Entwicklung der durchschnittlichen Arbeitszeit bestimmt werden. Diese hängt davon ab, wie stark sich die konjunkturelle Entwicklung im Verlaufe des Jahres belebt und sich damit die Zahl der Kurzarbeiter verringert. Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt war zu Jahresbeginn 1975 etwas schwächer als bei der Erstellung der Jahresprojektion erwartet worden war. Die weitere Entwicklung der Arbeitslosenzahl ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, z. B. wie sich die versteckte Arbeitslosigkeit (stille Reserve) entwickelt und vor allem in welchem Tempo sich die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte vermindert. Angesichts der Unsicherheiten über die Entwicklung dieser Faktoren ist auf der Basis von Arbeitslosenzahlen für lediglich 3 Monate mit ausreichender Sicherheit noch keine Voraussage darüber möglich, wie hoch die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt 1975 tatsächlich ausfallen wird. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 7/3481 Fragen B 15 und 16) : Ist bei den deutschen Investitionen im Abbau von Blei und Zink in Chile in Höhe von 35,6 Millionen US-Dollar (NZZ, 8. April 1975) die Bundesregierung in Form von Krediten, Bürgschaften oder Garantien beteiligt? Welche Firmen sind an dem Investitionsprojekt in Aysén, Chile, beteiligt? Zu Frage A 15: Die Bundesregierung hat für deutsche Investitionen in chilenischen Blei- und Zinkvorkommen keine Kredite, Bürgschaften oder Garantien übernommen. Auch hat sie bisher keine Anträge auf Förderung solcher Vorhaben erhalten. Zu Frage A 16: Für das Vorhaben in der Provinz Aysén führt die Metallgesellschaft AG, Frankfurt eine Feasibility-Studie durch. Voraussetzung für den Beginn der Investitionen ist der positive Abschluß der Studie, die erst in eineinhalb Jahren vorliegen wird. Die chilenische Regierung hat für das Vorhaben die Einfuhr von Investitionsgütern bis zu einem Gesamtwert von 35,6 Millionen US Dollar genehmigt. Das Projekt könnte unter Gesichtspunkten der Rohstoffversorgung Bedeutung erlangen, weil erste Untersuchungsergebnisse eine größere Lagerstätte andeuten. Anlage 66 Antwort des Staatssekretärs Rohr auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Frage B 17) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 11597* Trifft es zu, daß im einzelbetrieblichen Förderungsprogramm (sogenanntes Ertl-Programm) in diesem Jahr insgesamt 4 680 Betriebe gefördert werden können, und wie verteilen sich diese auf die einzelnen Länder in absoluter Zahl und in Relation zu den Vollerwerbsbetrieben? Es trifft nicht zu, daß in diesem Jahr im Rahmen des Einzelbetrieblichen Förderungsprogramms insgesamt 4 680 Betriebe gefördert werden können. Diese von Ihnen genannte Zahl ist eine Zahl aus den Anmeldungen der Länder zum Rahmenplan 1975-1978, und zwar sind es nur die Zinsverbilligungsfälle entwicklungsfähiger Betriebe außerhalb der Berggebiete und der benachteiligten Gebiete nach der Bergbauernrichtlinie. Es fehlen also alle Fälle in diesen Gebieten und darüber hinaus ist auch nur ein Teilbereich außerhalb der Gebiete erfaßt. Aus den beigefügten Tabellen können Sie ersehen, daß die Zahlen wesentlich höher sind. Darüber hinaus muß ich darauf hinweisen, daß es sich bei den Angaben um Planzahlen handelt. Die tatsächliche Zahl aller Förderungsfälle läßt sich erst am Ende des Jahres feststellen. Durch Umschichtungen der Finanzmittel kann während des Jahres auch einer im Vergleich zu den Anmeldungen zunehmenden Zahl von Förderungsfällen Rechnung getragen werden. Anlage 67 Antwort des Staatssekretärs Rohr auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen B 18 und 19) : Welche Maßnahmen beantragt die Bundesregierung im Ministerrat der EG in Brüssel, um die Magermilchpulverbestände auf eine Weise abzubauen, die die Milcherzeuger in der Bundesrepublik Deutschland nicht belastet? Bei welchen Getreideverarbeitungsproduktionen wird der Grenzausgleich abgebaut, auf welche Weise werden Altkontrakte berücksichtigt und wie wirkt sich der Abbau des Grenzausgleichs auf den Getreidemarkt in der Bundesrepublik Deutschland aus? Zu Frage B 18: Der Ministerrat hat bereits einen von der Bundesregierung mitgetragenen Beschluß gefaßt, wonach 100 000 t Magermilchpulver zum halben Interventionspreis an internationale und nationale Hilfsorganisationen mit dem Ziel der Lieferung an Entwicklungsländer abgegeben werden. Die Kommission ist im übrigen durch die Verordnung (EWG) Nr. 804/68 (Grundverordnung über die Marktorganisation Milch) vom Rat beauftragt, für Magermilchpulver, das zu normalen Bedingungen nicht absetzbar ist, besondere Maßnahmen zu ergreifen. Die deutsche Delegation hat sich außerdem im Verwaltungsausschuß für Milch und Milcherzeugnisse dafür eingesetzt, die Ausfuhrerstattung zu erhöhen, um den Binnenmarkt der Gemeinschaft durch höhere Exporte zu entlasten. Gleichzeitig wird gegenwärtig die Frage geprüft, ob eine erneute Erhöhung der Beihilfe für Futtermagermilch zu dem wünschenswerten Mehrverbrauch führen würde. Diese Frage ist aber zugleich ein Finanzierungsproblem. Bereits jetzt umfassen die Kosten der Beihilfen für die Futtermagermilch (flüssig und in Pulverform) 41,4 % der Gesamtaufwendungen für den Milchsektor oder rd. 16 % der Gesamtausgaben für die Agrar-Marktorganisationen. Angesichts der Ungleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage sowie der beachtlichen Kosten für den Milchsektor im Rahmen der Marktorganisationen (1,53 Mrd. RE = 38,1 % von 3,98 Mrd. RE) drängt sich allerdings die Frage auf, ob die Landwirtschaft an den steigenden Kosten beteiligt werden soll. Ich werde trotzdem bemüht sein, diese Beteiligung nach Möglichkeit zu vermeiden. Zu Frage B 19: Der Währungsausgleich für Getreideverarbeitungserzeugnisse wird nicht abgebaut. Für einige Verarbeitungserzeugnisse aus Weizen, insbesondere gequetschten Weizen, hat die Kommission aber am 21. März 1975 die Umrechnungsschlüssel, nach denen der Währungsausgleich von dem Grunderzeugnis abgeleitet wird, geändert. Der Währungsausgleich wird dadurch verringert. Die Regelung ist vom 21. April 1975 ab anwendbar. Anlaß für die Änderung war die Gefahr, daß der Währungsausgleich für diese Erzeugnisse in unangemessenem Umfang in Anspruch genommen und dadurch künstliche Warenströme, insbesondere im innergemeinschaftlichen Handel, hervorgerufen werden würden. Die Weizenerzeugnisse wären nur im Hinblick auf die Pauschalierung des Währungsausgleichs hergestellt worden. Obwohl die Bundesregierung wie die Kommission solche künstlichen Warenströme ablehnt, setzt sie sich im Interesse der Vertragssicherheit für eine Verlängerung der von der Kommission festgesetzten Übergangsregelung ein. Sie hat bei der Kommission beantragt, daß Lieferungen bis zum 31. Mai 1975, die auf Grund von Altkontrakten erfolgen, von der Kürzung ausgenommen werden. Die Änderung der Umrechnungsschlüssel hat keine Auswirkungen auf den Getreidemarkt in der Bundesrepublik. Betroffen sind lediglich die Exporteure, die den ursprünglich hohen Umrechnungsschlüssel in Anspruch nehmen wollten und im Hinblick darauf Ausfuhrverträge abgeschlossen haben. Bei der Verringerung des Währungsausgleichs für Weizenerzeugnisse hat die Kommission auch den Umrechnungsschlüssel für andere Getreideverarbeitungserzeugnisse geändert, die traditionell gehandelt werden. Die Bundesregierung hat bei der Kommission beantragt, daß diese Änderung umgehend überprüft wird. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 7/3481 Frage B 20) : 11598* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß der gesetzliche Zeitraum für die Leistung von Schlechtwettergeld an Bauarbeiter (1. November bis 31. März) durch eine flexiblere Regelung ersetzt werden sollte, bei der auf die tatsächlichen Witterungsverhältnisse abgestellt wird? In den letzten Jahren sind wechselnde Gebiete im Geltungsbereich des Arbeitsförderungsgesetzes von heftigem und anhaltendem Winterwetter über den 31. März, dem Ende der gesetzlichen Schlechtwetterzeit, hinaus betroffen worden. Die Bundesregierung hat daher bereits in ihrem Winterbaubericht 1973 (Bundestags-Drucksache 7/1623, S. 5) mitgeteilt, daß sie prüfe, ob der Gesetzgeber den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ermächtigen sollte, bei außergewöhnlichen, dem üblichen Wetterverlauf nicht entsprechenden Witterungsverhältnissen für jeweils ein Jahr das Ende der gesetzlichen Schlechtwetterzeit für einzelne Gebiete bis zum 15. April zu verlängern. Im Hinblick auf die Erfahrungen der letzten Wochen ist nunmehr beabsichtigt, diese Frage demnächst mit allen Beteiligten -- auch unter finanziellen Gesichtspunkten — zu erörtern. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3481 Frage B 21): Ist beabsichtigt, die derzeitige Regelung beizubehalten, bei de, Rentenansprüche von ins Ausland abgewanderten Bundesbürgern in dem Augenblick verfallen, in dem sie eine neue Staatsangehörigkeit erwerben? Nach den Vorschriften des Rentenversicherungsrechts können Leistungen grundsätzlich nur im Geltungsbereich der Rentenversicherungsgesetze gewährt werden, sofern nicht in dem Gesetz selbst oder in zwischenstaatlichen Verträgen Ausnahmen ausdrücklich zugelassen sind. Aus diesem Grund ruht in der Regel die Rente an Berechtigte im Ausland, gleichgültig, ob es sich um einen deutschen Staatsangehörigen oder um einen Ausländer handelt. Das Gesetz läßt allerdings im Interesse der deutschen Staatsangehörigen die Gewährung von Renten ins Ausland im größeren Umfang zu, wenigstens soweit dem leistungsverpflichteten Träger der Rentenversicherung auch die Beiträge des Rentenberechtigten zugeflossen sind. An Ausländer im Ausland wird eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gezahlt. Die gesetzlichen Regelungen unterscheiden hierbei nicht — von Sondertatbeständen auf Grund nationalsozialistischer Ausbürgerungsmaßnahmen abgesehen — zwischen Ausländern, die früher deutsche Staatsangehörige waren und anderen Ausländern. Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es, beide Personengruppen hinsichtlich ihres Rentenanspruchs verschieden zu behandeln. Darüber hinaus soll die Regelung den Abschluß von zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen, in denen die Gegenseitigkeit verbürgt ist, erleichtern. Schon bei der Beratung des § 1283 RVO i. d. F. der Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze (jetzt § 1315 RVO) wurde von der Mehrheit des Bundestages die Auffassung vertreten, daß auf eine solche Vorschrift im Interesse der deutschen Staatsangehörigen, die Rechtsansprüche gegen ausländische Versicherungsträger haben, so lange nicht verzichtet werden könne, als das Recht anderer Staaten ähnliche Beschränkungen kenne und die Gegenseitigkeit nicht verbürgt sei. Diese Erwägungen besitzen auch heute noch Gültigkeit. Ihre Wirksamkeit zeigt sich darin, daß immer mehr Staaten den Wunsch bekunden, mit der Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen zu schließen. Gegenwärtig bestehen mit 10 Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft Abkommen dieser Art; in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft spielt das Problem keine Rolle mehr. Aus diesen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung nicht, eine Änderung der von Ihnen erwähnten Regelung vorzuschlagen. Im übrigen darf ich noch darauf hinweisen, daß Personen, die sich nicht mehr freiwillig versichern können — wie z. B. ehemalige deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland —, ihre nach der Währungsreform entrichteten Beiträge erstattet erhalten, soweit sie nicht bereits aus diesen Beiträgen eine Regelleistung erhalten haben. Diese Möglichkeit ist durch das Rentenreformgesetz 1972 geschaffen worden. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Frage B 22) : Wie viele Absolventen des zweiten juristischen Staatsexamens beziehen derzeit in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitslosenhilfe? Nach einer Sondererhebung der Bundesanstalt für Arbeit nach dem Stand von Ende September 1974 haben zu diesem Zeitpunkt 207 „Rechtswahrer und -berater" mit abgeschlossener Hochschulbildung Arbeitslosenhilfe und weitere 131 Juristen, die bereits berufstätig gewesen waren, Arbeitslosengeld bezogen. Die nächste Erhebung dieser Art wird Ende Mai 1975 durchgeführt werden. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 7/3481 Fragen B 23 und 24) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob von Kreiswehrersatzämtern die Namen und Adressen von Bundeswehroffizieren i. R. an Privatpersonen weitergegeben werden und wenn ja, zu welchen Zwecken? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Privatpersonen ehemalige Angehörige der Reichswehr, der Wehrmacht und Bundeswehroffiziere i. R. zu Kameradschaftstreffen einladen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 11599* und diese Einladungen nach ihrem Namen mit den Bezeichnungen ,,SS-Sturmbannführer und Major der Waffen-SS a. D." unterzeichnen? Zu Frage B 23: Ihre Frage beantworte ich mit „nein". Der Bundesregierung ist allerdings bekannt, daß an den Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. (VdRBW) solche Daten übermittelt werden. Hierzu teile ich Ihnen folgendes mit: Mit der sog. „Reservistenkonzeption 1971" wurde dem VdRBW durch den Bundesminister der Verteidigung mit Zustimmung des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestags der Auftrag erteilt, die sog. „allgemeine Reservistenarbeit" zu übernehmen. Für diesen Auftrag erhält der Verband als einzige Reservistenorganisation Zuwendungen aus dem Verteidigungshaushalt. Damit diese Mittel möglichst effektiv eingesetzt werden, soll sich der VdRBW an alle aus dem aktiven Wehrdienst ausgeschiedenen Soldaten wenden, um sie zur freiwilligen Mitarbeit zu gewinnen. Ausschließlich hierfür werden vierteljährliche Listen angefertigt, die nach den Bereichen der Kreiswehrersatzämter gegliedert sind und u. a. die Namen und Adressen der ausgeschiedenen Soldaten enthalten. Der Hauptfeldwebel für Reservisten bei den Kreiswehrersatzämtern übergibt diese Listen an die jeweiligen Organisationsleiter des VdRBW. Diese Organisationsleiter sind hierbei keine Privatpersonen, sondern hauptamtlich tätige Angestellte des Verbandes. Im übrigen hat die Überprüfung der Rechtslage im Bundesministerium der Verteidigung ergeben, daß weder in verfassungsrechtlicher noch in sicherheitsmäßiger Hinsicht durchgreifende Bedenken gegen dieses Verfahren bestehen. Zu Frage B 24: Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, sich mit dem Ihrer Fragestellung zugrunde liegenden Sachverhalt zu beschäftigen, zumal er auch weder im Hinblick auf § 86 noch § 86 a StGB strafrechtlich relevant ist. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Kellinghusen) (SPD) (Drucksache 7/3481 Fragen B 25 und 26) : Welche Vorstellung hat die Bundesregierung über die Anschlußverwendung des mit dem 31. März 1975 endgültig aufgelösten Bundeswehrkrankenhauses in Glückstadt, insbesondere, zu welchen Bedingungen wird die zuständige Bundesvermögensverwaltung das Objekt für eine Anschlußnutzung veräußern bzw. verpachten? Welche Gründe hohen vorgelegen, die Auflösung des Bundeswehrkrankenhauses zu vollziehen, ohne daß vorher über eine Anschlußnutzung der Liegenschaft entschieden war? Der Bundesminister der Verteidigung hat dem Bundesminister der Finanzen am 26. Juni 1974 mitgeteilt, daß er das Bundeswehr-Krankenhaus in Glückstadt mit Ablauf März 1975 auflösen werde. Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen und Berlin wollen in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit die Anlage für eine sozialtherapeutische Einrichtung für drogenabhängige Jugendliche nutzen. Hierzu ist es nicht gekommen, weil sich die Länder insbesondere über die Finanzierung nicht einigen konnten. Als das Scheitern dieses Projekts abzusehen war, befragte die Oberfinanzdirektion Kiel andere mögliche Interessenten (Bahn, Post, DAK usw.) und bot das Objekt in drei bundesweit verbreiteten Tageszeitungen sowie im Deutschen Ärzteblatt an, bisher jedoch ohne Erfolg. Darüber hinaus schrieb das Bundesministerium der Finanzen im März alle als Interessenten in Frage kommenden Ministerien und Dienststellen an. Unter den bisher eingegangenen Antworten befindet sich jedoch keine Bedarfsanmeldung. Zu welchen Bedingungen eine Veräußerung oder Verpachtung erfolgt, wird entschieden, sobald ein Bedarfsträger gefunden ist. Als Kauf- oder Mietpreis ist nach den Vorschriften der BHO grundsätzlich der volle Verkehrswert oder der ortsübliche Mietzins zu fordern. Zu Ihrer zweiten Frage hat der Bundesminister der Verteidigung wie folgt Stellung genommen: Das mit Wirkung vom 31. März 1975 aufgelöste Bundeswehr-Krankenhaus Glückstadt hatte nur eine Kapazität von rd. 140 Betten; es lag damit unter der aus Rentabilitätsgründen zu fordernden Mindestgröße von 200 Betten. Außerdem genügte es nicht mehr den an ein modernes Krankenhaus zu stellenden Anforderungen. Maßgeblich war ferner, daß die örtliche Lage in Glückstadt nicht den Forderungen der militärischen Dislozierung entsprach, zumal sich in Hamburg bereits ein Bundeswehr-Krankenhaus mit einer Bettenkapazität von über 400 Betten befindet. Es ergab sich daher die Notwendigkeit, vorhandene Haushaltsmittel schwerpunktmäßig für die Errichtung eines neuen Krankenhauses zu verwenden, das wegen der Verteidigungslage im Raume Kiel gelegen sein mußte. Das Bundeswehr-Krankenhaus Kiel-Kronshagen ist inzwischen eröffnet und ersetzt damit das Bundeswehr-Krankenhaus Glückstadt. Die wiederholten sehr eingehenden Untersuchungen im Bundesministerium der Verteidigung und im nachgeordneten Bereich haben ergeben, daß kein Bedarf für eine Anschlußnutzung durch die Bundeswehr vorhanden ist. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Frage B 27) : 11600* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 Ist die Bundesregierung bereit, bei Studierenden an Fachhochschulen, deren Ausbildung in der Regel mit dem 22. Lebensjahr abgeschlossen ist, von einer Einberufung zum Bundeswehrdienst wahrend der Studienzeit abzusehen und diese erst nach Abschluß des Studiums vorzunehmen? Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, von der Heranziehung von Studierenden an Fachhochschulen zum Wehrdienst vor Abschluß der Studienzeit abzusehen. Die Zurückstellung vom Wehrdienst wegen eines Fachhochschulstudiums ist nach dem Wehrpflichtgesetz (§ 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 a) erst zulässig, wenn das Studium weitgehend gefördert, d. h. wenn mindestens ein Drittel der erforderlichen Studienzeit zurückgelegt ist. Ein Absehen von der Einberufung vor Eintritt der weitgehenden Förderung des Studiums würde eine Umgehung der gesetzlichen Zurückstellungsvorschriften bedeuten und außerdem noch dem erklärten Willen des Gesetzgebers widersprechen, wonach der Grundwehrdienst möglichst frühzeitig abzuleisten ist. Dies ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Satz 2 des Wehrpflichtgesetzes, in dem festgelegt ist, daß der Grundwehrdienst in der Regel in dem Kalenderjahr beginnt, in dem der Wehrpflichtige das 19. Lebensjahr vollendet. Eine früher bestehende Verwaltungsvorschrift, nach der Besucher von Ingenieurschulen, d. h. späterer Fachhochschulen, von Beginn ihres Studiums an vom Wehrdienst zurückzustellen waren, ist durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1969 — VIII C 104.69 für rechtswidrig erklärt worden. Aus demselben Urteil ergibt sich auch, daß das Bundesverwaltungsgericht eine Einberufungsregelung, die die Fachhochschüler von der Einberufung ausnehmen würde, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zurückstellung nicht gegeben sind, ebenfalls für rechtswidrig halten würde. Im übrigen würde eine Sonderregelung zugunsten der Studierenden an Fachhochschulen dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Wehrpflichtigen widersprechen. Eine solche Sonderregelung läge schließlich auch nicht im wohlverstandenen Interesse der betroffenen Wehrpflichtigen selbst. Die Erfahrung zeigt, daß die Einberufung um so härter empfunden wird, je älter die Wehrpflichtigen sind. Mit dem Abschluß seines Studiums steht der Absolvent einer Fachhochschule auf der Höhe seiner theoretischen Kenntnisse und möchte einen angemessenen Arbeitsplatz einnehmen und vielleicht eine Familie gründen. Das Erreichen dieser Ziele würde durch die Heranziehung zum Grundwehrdienst nach Abschluß des Studiums verzögert und erschwert. Jeder Arbeitgeber wird im Zweifel aus verständlichen Gründen bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes einen Bewerber, der seinen Grundwehrdienst vor oder während seines Studiums abgeleistet und unmittelbar nach dessen Abschluß mit frischen Kenntnissen seine Berufstätigkeit aufnehmen kann, einem anderen vorziehen, der zwischen Abschluß der Berufsausbildung und Eintritt in den Betrieb erst noch den 15monatigen Grundwehrdienst einschieben mußte. Dies gilt um so mehr, als während des Wehrdienstes möglicherweise entstehende Kenntnislücken im Rahmen der Fachhochschulausbildung leichter ausgeglichen werden können als während eines Arbeitsverhältnisses, in dem für eine volle Bezahlung eine vollwertige Arbeitsleistung erwartet wird. Um den Wehrpflichtigen diese Nachteile und die mit der Unterbrechung des Studiums verbundenen Schwierigkeiten zu ersparen, sind die Kreiswehrersatzämter angewiesen und bemüht, die Absolventen der Fachoberschulen zu dem unmittelbar auf den Schulabschluß folgenden Juli-Einberufungstermin vor Aufnahme des Fachhochschulstudiums einzuberufen. Diese Wehrpflichtigen können dann nach Entlassung aus der Bundeswehr zum 30. September des folgenden Jahres ihr Studium aufnehmen und ohne Unterbrechung durch den Grundwehrdienst zu Ende führen. Die Einberufung zum Juli-Einberufungstermin ist jedoch nur möglich, soweit der Fachoberschulbesuch bis zu diesem Termin abgeschlossen ist. In den meisten Bundesländern ist dies der Fall. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Götz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen B 28 und 29): Wie haben sich in den einzelnen Bundesländern die Zahlen der von den zuständigen Gutachterstellen genehmigten Schwangerschaftsabbrüchen in den Jahren von 1970 bis 1974 und in den einzelnen Monaten des Jahres 1974 entwickelt, aus welchen Gründen sind diese Bewilligungen ausgesprochen worden und in welchem Umfang sind beantragte Schwangerschaftsabbrüche abgelehnt worden? Wie haben sich die Zahlen der bewilligten Schwangerschaftsabbrüche entwickelt, die nicht zur Ausführung gekommen sind? Zu Frage B 28: Die Häufigkeitsziffern des legalen Schwangerschaftsabbruches in den einzelnen Bundesländern betrugen in den Kalenderjahren 1970 — 1974 wie folgt: Land Jahr Zahl der Genehmigte Abgelehnte Anderweitig erledigte Anträge Anträge Anträge Anträge I. Bad.-Württ. 1970 730 585 145 keine Angaben 1971 1 012 882 130 keine Angaben 1972 1 473 1 288 185 keine Angaben 1973 1 641 1 515 126 keine Angaben 1974 — — — — *) Hierbei handelt es sich um einen Teil der Anträge, die sich bereits vor der Entscheidung durch Rücknahme oder andere Weise erledigt haben. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 11601* Land Jahr Zahl der Anträge Genehmigte Abgelehnte Anträge Anderweitig erledigte Anträge Anträge* II. Bayern 1970 274 199 75 keine Angaben 1971 377 284 79 14 1972 577 456 94 27 1973 859 730 101 28 1974 1 354 1 178 130 46 III. Berlin 1970 333 301 32 keine Angaben 1971 411 373 38 keine Angaben 1972 878 826 52 keine Angaben 1973 1 971 1 912 59 keine Angaben 1974 — — — — IV. Bremen 1970 69 49 18 2 1971 108 87 12 9 1972 157 121 22 14 1973 151 117 18 16 1974 195 161 15 19 V. Hamburg 1970 1 215 1 172 43 keine Angaben 1971 1 468 1 421 47 keine Angaben 1972 1 783 1 739 44 keine Angaben 1973 1 887 1 860 27 keine Angaben 1974 2 294 2 047 35 111 VI. Hessen 1970 626 537 89 keine Angaben 1971 1 134 979 121 34 1972 1 463 1 253 161 49 1973 1 564 1 457 107 keine Angaben 1974 — — — — VII. Niedersachsen 1970 1 440 1 232 206 keine Angaben 1971 1 803 1 521 239 43 1972 2 543 2 234 234 75 1973 3 025 2 687 338 keine Angaben 1974 4 003 3 689 314 keine Angaben VIII. NordrheinWestfalen 1970 603 416 187 keine Angaben 1971 1 265 797 373 95 1972 1 742 1 235 507 keine Angaben 1973 1 842 1 382 460 keine Angaben 1974 1 876 1 298 428 150 IX. Rheinland-Pfalz 1970 136 97 39 keine Angaben 1971 236 169 60 7 1972 247 169 70 8 1973 311 199 100 12 1974 292 163 129 keine Angaben X. Saarland 1970 32 20 8 4 1971 40 25 7 8 1972 51 30 16 5 1973 51 29 13 9 1974 87 71 16 keine Angaben XI. SchleswigHolstein 1970 376 274 102 keine Angaben 1971 453 323 130 keine Angaben 1972 611 478 133 keine Angaben 1973 1 405 1 133 272 keine Angaben 1974 — — — — 11602* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 Die für das Kalenderjahr 1974 noch fehlenden Häufigkeitsziffern des legalen Schwangerschaftsabbruchs konnten von den betreffenden Bundesländern noch nicht übermittelt werden, weil die dortigen Gutachterstellen entsprechende Unterlagen bisher nicht vorgelegt haben. Eine tabellarische Aufstellung der Indikation, die einen Schwangerschaftsabbruch notwendig machten, konnte nicht erstellt werden, weil bei einigen Ländern die Fälle nur zahlenmäßig erfaßt werden. Andere Länder teilten lediglich mit, daß überwiegend medizinisch-soziale Indikationen im Vordergrund standen. Bei den übrigen Ländern waren überwiegend die psychiatrischen Erkrankungen für eine Indikation ausschlaggebend. Z. B. entfielen von den genehmigten Anträgen in: a) Bayern im Kalenderjahr 1974 rund 55 % auf psychiatrische Erkrankungen im Rahmen der med. Indikation b) Berlin im Kalenderjahr 1972 rund 74 % und 1973 90 % auf psychiatrische Erkrankungen c) Hamburg in den Kalenderjahren 1971-72 rund 41 % auf Psychosen (mit Depressionen) 14 % auf Allg. Versagungs- und Erschöpfungszustände 13 % auf Herz-Gefäß- und Kreislauferkrankungen 1973 26 % auf psychiatrische Erkrankungen 21 °,'o auf Herz-Kreislauferkrankungen 14 °/° auf körperliche Versagungszustände 8 °!o auf gynäkologische Erkrankungen 7 °ío auf Nieren-Blasenleiden 1974 47 % Psychosen und Depressionen 14 % Allg. Versagungszustände 11 % Herz-Kreislaufleiden 4 % Nieren-Blasenleiden 3 % gynäkologische Erkrankungen d) Hessen im Kalenderjahr 1973 50-66 % auf psychiatrische Erkrankungen und an zweiter Stelle auf internistische Komplikationen e) Rheinland-Pfalz im Kalenderjahr 1973 33 % auf psychiatrische Fälle f) Schleswig-Holstein überwiegend auf psychiatrische resp. sozialpsychiatrischer Indikation. Eine zahlenmäßige Aufstellung der legalen Schwangerschaftsabbrüche des Jahres 1974, aufgegliedert nach den einzelnen Monaten, kann nicht vorgelegt werden, weil entsprechende Unterlagen mir nicht vorliegen. Zu Frage B 29: Zahlen der genehmigten Anträge auf Schwangerschaftsabbruch, die nicht zur Ausführung gekommen sind, liegen mir nicht vor. Ich beabsichtige, entsprechende Unterlagen von den Bundesländern anzufordern. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Frage B 30) : Ist die Bundesregierung bereit, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost dafür zu sorgen, daß der öffentliche Personennahverkehr im Bereich der Gemeinde Hellenthal Kreis Euskirchen zur Landesgrenze nach Rheinland-Pfalz und dem Königreich Belgien so gestaltet wird, daß die Arbeitnehmer aus dem Raum Rheinland-Pfalz und dem Königreich Belgien mit öffentlichen Verkehrsmitteln ihre Arbeitsplätze in der Gemeinde Hellenthal erreichen können? Die Arbeitnehmer aus Rheinland-Pfalz und Belgien werden nach meinen Informationen überwiegend im Omnibus-Berufsverkehr, der den Belangen der Berufstätigen am besten Rechnung tragen kann, nach Hellenthal befördert. Ein Teil der Arbeitnehmer benutzt auch den eigenen Pkw. Daneben besteht für eine weitere Ausgestaltung des öffentlichen Linienverkehrs mit Kraftomnibussen kein nennenswerter Bedarf. Überdies müßten bei einer Umgestaltung der Verkehrsdurchführung bestehende Linienführungen zum Nachteil der übrigen Verkehrsnutzer geändert und zusätzliche Kraftomnibusse eingesetzt werden. Aus diesen Gründen macht die Omnibusverkehrsgemeinschaft Bahn/ Post eine etwaige Umgestaltung von einer Risikobeteiligung der Veranlasser abhängig. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen B 31 und 32) : Wann wird die Bundesregierung die Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen abgeschlossen haben, nachdem das Ergebnis der Überprüfung in der Fragestunde am 16./17. Januar 1974 für Ende 1974 und am 27. Dezember 1974 für das Frühjahr 1975 in Aussicht gestellt wurde? Wird die Bundesregierung dem vorliegenden Antrag folgen, der eine Erhöhung der Dringlichkeitsstufe der Entlastungsstraße Wermelskirchen (B 51) vorsieht? Zu Frage B 31: Die Arbeiten an der Überprüfung sind nahezu abgeschlossen. In Kürze werden die Ergebnisse mit den Ländern abgestimmt. Die Überprüfung des Bedarfsplanes wird so rechtzeitig beendet sein, daß der überprüfte Plan ab 1. 1. 1976 in Kraft gesetzt werden kann. Zu Frage B 32: Der Antrag auf Erhöhung der Dringlichkeitsstufe für den Ausbau der B 51 im Raum Wermelskirchen wurde bei der Überprüfung des Bedarfsplanes berücksichtigt. Ein Ergebnis kann jedoch erst mit Abschluß der Arbeiten an der Überprüfung des Bedarfsplanes mitgeteilt werden. Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 11603* I Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gnädinger (SPD) (Drucksache 7/3481 Frage B 33) : Trifft es zu, daß in einzelnen Bundesländern körperbehinderten Autofahrern das Parken im eingeschränkten Halteverbot und kostenlose Benutzung gebührenpflichtiger Parkplätze erlaubt ist, und wenn ja, welche Möglichkeiten bestehen, diese Regelung auf das ganze Bundesgebiet auszudehnen? Ja, wenn die zuständige Straßenverkehrsbehörde nach § 46 Abs. 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung dem körperbehinderten Autofahrer eine Ausnahmegenehmigung von eingeschränkten Haltverboten (Zeichen 283, 286) erteilt und die Möglichkeit eingeräumt hat, kostenlos an Parkuhren zu parken bzw. die vorgeschriebene Parkzeit zu überschreiten. Eine Möglichkeit, die Geltung der Ausnahmegenehmigung über die Grenzen eines Landes hinaus auf das ganze Bundesgebiet auszudehnen, besteht nicht. Denn nach § 44 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) liegt die Zuständigkeit für die Ausführung der StVO bei den Ländern. Die obersten Straßenverkehrsbehörden der Länder sprechen sich aber mit Nachdruck gegen jede Regelung aus, die dem betreffenden Land das Recht nimmt, die Frage der Ausnahmen vom eingeschränkten Haltverbot und die der kostenlosen Benutzung gebührenpflichtiger Parkplätze für das eigene Land selbst zu prüfen. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3481 Fragen B 34 und 35) : Ist die Bundesregierung bereit, gemeinsam mit der französischen Regierung zu prüfen, ob als Alternative zu den vier geplanten Stauhaltungen am Oberrhein unterhalb Straßburg /Kehl die Erosionskraft des Oberrheinstroms in drei künstlichen Mäandern abgebremst und damit die gefährliche Tiefenerosion verhindert werden kann? Welche Rheinbrücken zwischen Mainz und Ludwigshafen sind vorgesehen, und welche Zeitpläne bestehen dafür? Zu Frage B 34: Der Bau von künstlichen Mäandern, d. h. die Schaffung eines in weit ausholenden Windungen verlaufenden neuen Strombettes zur Verhinderung der Sohlenerosion des Rheins, könnte eine Alternative zum Bau einer Staustufe sein, weil sich die Fließstrecke vergrößert und das Gefälle und damit die Schleppkraft des Wassers vermindern würde. Jedoch wäre damit ein außergewöhnlich umfangreicher Geländebedarf verbunden. Das wertvolle Auwaldgelände würde fast vollständig zerstört werden, so daß der Eingriff in die Natur um ein Vielfaches größer als beim Bau einer Staustufe wäre. Hierfür müßten wesentlich höhere Kosten aufgewendet werden, abgesehen davon, daß wegen der dichten Bebauung und Industrialisierung am Rhein heute der Bau von Mäandern nicht mehr möglich ist. Aus diesem Grunde ist diese theoretisch denkbare und im Wasserbau durchaus bekannte Lösung bei der Entwurfsbearbeitung im einzelnen nicht verfolgt worden. Im übrigen handelt es sich bei dem gemeinsamen deutsch-französischen Ausbau in der Grenzstrecke des Oberrheins unterhalb von Kehl /Straßburg nicht um 4, sondern um 3 Staustufen, von denen die oberste Stufe Gambsheim fertiggestellt ist und die mittlere Stufe Iffezheim sich im Bau befindet; für die unterste Stufe Neuburgweier sind die Bauvorbereitungen angelaufen. Angesichts des Baufortschritts in der Ausbaustrecke und der Nachteile der angesprochenen Lösungsmöglichkeit erscheint es der Bundesregierung nicht ratsam, hierüber mit der französischen Regierung zu sprechen. Zu Frage B 35: Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist zwischen Mainz und Ludwigshafen eine Verbreiterung der bestehenden Rheinbrücke bei Worms auf 4 Fahrstreifen vorgesehen. Wegen der notwendigen Neuführung der B 47 südlich Worms kann diese Verbreiterung nicht mehr in Betracht kommen, sondern es muß eine neue 4streifige Rheinbrücke gebaut werden. Die Baudurchführung wird nicht im 2. Fünfjahresplan (1976-1980), sondern frühestens in den 80er Jahren erfolgen können. Das Ergebnis der vor einigen Jahren durchgeführten verkehrswirtschaftlichen Untersuchung für eine neue Rheinbrücke im Raum Oppenheim /Gernsheim besagt, daß ein solcher Neubau im derzeitigen Planungszeitraum nicht vertreten werden kann. Eine solche Brücke ist daher auch nicht im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthalten. Im Zusammenhang mit den Überlegungen für den Bau der A 60 (bisher A 80) in Rheinland-Pfalz soll wegen der Linienführung östlich der Mosel eine Verkehrsuntersuchung unter Beteiligung des Landes Hessen durchgeführt werden. Dabei wird auch die Frage geprüft werden, ob und ggf. wo eine Rheinüberquerung in Betracht kommen kann. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Frage B 36) : Trifft die Aussage, die der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Jung, am 25. März 1975 auf einer Veranstaltung in Euskirchen gemacht hat, zu, wonach in den nächsten Jahren nicht mehr damit gerechnet werden könne, daß die Autobahn A 1 durch die Eifel nach Rheinland-Pfalz weitergebaut werden würde und daß „in Wißkirchen Schluß ist"? Wie bereits in der Fragestunde am 19./20. Februar 1975 dargelegt, sind nach den derzeitigen finanziellen Dispositionen noch keine Angaben darüber möglich, wann die Bundesautobahn A 1 von Wißkirchen bis zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz weitergebaut werden kann. Somit wird aus heutiger Sicht die Autobahn zwischenzeitlich in Wißkirchen enden. 11604` Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hussing (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen B 37 und 38) : Steht die Tatsache, daß der libanesische Kaufmann Albert Abela am 1. Dezember 1972 eine Spende in Höhe von 200 000 DM an die Sozialdemokratische Partei Deutschlands entrichtet hat, in einem Zusammenhang mit dem Vertragsabschluß mit der Frankfurter Flughafen AG zur Betriebsführung der Tiefgarage? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung als einer der Kapitaleigner der Frankfurter Flughafen AG aus den millionenschweren Rückständen bei der Betriebsführung der Tiefgarage der Flughafen AG, die zu einer Vertragsauflösung und zur Übernahme der Tiefgarage in die Regie der Flughafen AG geführt haben? Zu Frage B 37: Der Bundesregierung ist die in Ihrer Fragestellung zu Frage Nr. 37 behauptete Tatsache nicht bekannt; sie kann diese Frage daher nicht beantworten. Zu Frage B 38: Die Bundesregierung als einer der Kapitaleigner der Frankfurter Flughafen AG wird u. a. über ihre Vertreter im Aufsichtsrat darauf achten, daß gegen die Gesellschaft, welche bisher die Betriebsführung der Tiefgarage der Frankfurter Flughafen AG hatte, alle geeigneten Schritte zur Realisierung der sich als begründet erweisenden Forderungen unternommen werden. Hierauf haben die Bundesvertreter bereits in der Aufsichtsratssitzung am 7. Februar 1975 hingewiesen. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen B 39 und 40) : Teilt der Bundesverkehrsminister die Auffassung, daß die Bundesbahndirektion Nürnberg vor ihrem Entschluß, die Strecke Roth—Feucht auszubauen, die Notwendigkeit dieser Strecke auch unter dein Gesichtspunkt einer Kosten-Nutzen-Analyse durch unabhängige Gutachter hätte feststellen lassen müssen, und kann dem Festhalten der Bundesbahndirektion Nürnberg an diesem Projekt ohne ein derartiges Gutachten entnommen werden, daß seitens der Bundesbahndirektion immer noch am Projekt eines Rangierbahnhofs im südlichen Reichswald bei Nürnberg festgehalten wird? Sind dein Bundesverkehrsminister die Vorstellungen des Bundes „Naturschutz in Bayern e. V." und des Bürgerkomitees gegen den Rangierbahnhof in Wendelstein bekannt, und in welchem Umfang ist der Bundesverkehrsminister bereit, diese Vorstellungen auch gegenüber der Bundesbahndirektion Nürnberg zu vertreten? Der Bau der Strecke Roth—Feucht ist nach Auffassung der Deutschen Bundesbahn (DB) auf die Einführung eines S-Bahnbetriebes zwischen Nürnberg und Roth zurückzuführen. Die Einzelheiten des S-Bahnausbaues sind jedoch noch nicht endgültig festgelegt. Zur Zeit werden noch Nutzen-KostenUntersuchungen in diesem Zusammenhang durchgeführt, die durch den Bundesminister für Verkehr zu gegebener Zeit geprüft werden. Ob die DB das Zukunftsprojekt „Neubau eines Rangierbahnhofs im Raume Nürnberg" weiterverfolgen wird, ist völlig offen. Zumindest wird noch zu prüfen sein, ob die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Rangierbahnhofs Nürnberg durch Ergänzung mit modernen rangiertechnischen Einrichtungen noch so gesteigert werden kann, daß die prognostizierten Leistungen mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand erfüllt werden können. Insofern sind die Vorstellungen des Bundes Naturschutz Bayern e. V. und des Bürgerkomitees gegen den Rangierbahnhof in Wendelstein z. Z. nicht aktuell. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen B 41 und 42) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die auf den Schweizer Bodenseeschiffen „Thurgau", „Zürich" und „St. Gallen" fahrenden Besatzungen von vier auf drei Mann reduziert werden sollen, und stimmt die Bundesregierung der Befürchtung des Internationalen Verbands der Bodenseekapitäne zu, daß dadurch die Sicherheit auf den Schiffen und damit wohl auch die Verkehrssicherheit auf dem Bodensee gefährdet wird? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diese mögliche Gefährdung der Sicherheit auch deutscher Passagiere zu verhindern, nachdem die zuständigen deutschen und österreichischen Behörden aus Gründen der Sicherheit nicht daran denken, die Besatzungen ihrer Bodenseeschiffe zu reduzieren? Zu Frage B 41: Über die Besatzungsstärken der Fahrgastschiffe der Schweizerischen Bundesbahnen auf dem Bodensee ist der Bundesregierung nichts bekannt. Die Bundesregierung hat jedoch davon Kenntnis, daß die Schweizerischen Bundesbahnen den Sicherheitserfordernissen auch auf dem Bodensee stets einen hohen Rang eingeräumt haben. Zu Frage B 42: Nach der Ratifikation des Übereinkommens über die Schiffahrt auf dem Bodensee (s. BT-Drucksache 7/3439) besteht die Möglichkeit, Sicherheitsfragen in der zu bildenden Internationalen Schiffahrtskommission für den Bodensee zu erörtern. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3481 Frage B 43) : Welche Strecken der Deutschen Bundesbahn befinden sich zur Zeit im Prüfungsverfahren mit dem Zweck einer späteren Stilllegung, und welche Autlösungsmaßnahmen von Stückgutbahnhöfen sind der Bundesregierung innerhalb des Verwaltungsbezirks Braunschweig bekannt? Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat im Bereich des Verwaltungsbezirks Braunschweig für nachstehende Streckenabschnitte das gesetzlich festgelegte Verfahren zur dauernden Einstellung des Gesamt- bzw. des Reisezugbetriebes eingeleitet: Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 11605* 1. Jerxheim—Börßum (Gesamtbetrieb) und Börßum—Salzgitter (Reisezugbetrieb) 2. Odertal—St. Andreasberg West (Gesamtbetrieb) 3. Schandelah—Abzw. Grafhorst (Reisezugbetrieb) 4. Lehre (Braunschweig)—Brunsrode—Flechtorf (Gesamtbetrieb) 5. Langelsheim—Altenau (Gesamtbetrieb) 6. Edemissen—Stederdorf (Gesamtbetrieb). Im Verwaltungsbezirk Braunschweig werden voraussichtlich zum 1. 6. 1975 folgende Stückgutbahnhöfe aufgelassen werden: Braunschweig West Braunschweig-Lehndorf Braunschweig Nord Braunschweig Ost Wenden-Bechtsbüttel Salzgitter Lebenstedt (Auflösung zum 1. 1. 1976) Bad Gandersheim Oker Bad Harzburg Schöningen Königslutter Wolfenbüttel (Auflösung zum 1. 1. 1976) Schöppenstedt (Auflösung zum 1. 1. 1976) Zu gut ausgelasteten Stückgutkonzentrationspunkten werden folgende Stückgutbahnhöfe umgestaltet: Braunschweig Hauptgüterbahnhof Salzgitter Bad Goslar Helmstedt Peine. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Frage B 44) : Ist die Satzung der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten in ihrer seit 1. Juni 1974 geltenden Fassung insoweit mit dem Grundgedanken des sozialen Rechtsstaats vereinbar, als sie in § 22 Abs. 5 Buchstabe c die Mitversicherung des Ehegatten mit der Auflösung der Ehe enden läßt, andererseits nach § 19 Abs. 1 Buchstabe c erst beim Tod des geschiedenen Ehemannes einen Wiedereintritt in die Krankenversicherung zuläßt, und was gedenkt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über die Deutsche Bundesbahn gegen derartige Regelungen zu unternehmen? Die Bundesregierung hat keinen Einfluß auf die Satzung der Krankenversorgung des Bundesbahnbeamten (KVB). Die KVB ist eine Sozialeinrichtung der Deutschen Bundesbahn (DB), die nach Selbstverwaltungsgrundsätzen organisiert ist. Für Änderungen der Satzung der KVB ist deren Vertreterversammlung zuständig. Die Aufsicht über die KVB führt der Vorstand der DB, nicht aber der Bundesminister für Verkehr. In der Sache darf ich auf folgendes hinweisen: Die DB erfüllt ihre beamtenrechtliche Fürsorgepflicht in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen durch Zuschüsse zu den Tarifleistungen der KVB, und zwar in dem Umfang, in dem der Bund für seine Bediensteten finanzielle Mittel zur Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen aufwendet. Diese Zweckbestimmung der KVB erklärt die satzungsgemäße Beschränkung des Mitgliederkreises auf Bedienstete der DB und deren Angehörige. Die Satzungsbestimmung, wonach die Ehefrau eines KVB-Mitgliedes mitversichert ist, die Mitversicherung bei Scheidung der Ehe endet, entspricht der im Beihilferecht getroffenen Regelung hinsichtlich der Beihilfeberechtigung geschiedener Ehefrauen. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3481 Frage B 45) : Ist die Bundesregierung bereit, das in der Fragestunde vom 9. April 1975 (zu Frage Nr. 85) angeführte Vorhaben, die Infrastruktur in der nördlichen Oberpfalz auszubauen, dahin gehend zu präzisieren, daß sie als Ausgleich für die dort bereits erfolgten und noch vorgesehenen Rationalisierungsmaßnahmen von Bundesbahn und Bundespost den Mittelpunkt der nördlichen Oberpfalz, Weiden beschleunigt zu einem Autobahnknotenpunkt ausgestaltet, und in welcher Zeit hält sie dies für durchführbar? Der Ausbau der Bundesfernstraßen richtet sich nach dem z. Z. in Überarbeitung befindlichen Bedarfsplan. Hiernach ist ein 4streifiger Ausbau der Autobahn A 93 vorgesehen, wobei das Land Bayern den Ausbau dieser Autobahn in gesamter Breite in der I. Dringlichkeit beantragt hat. Ein Autobahnknotenpunkt ist nach dem Bedarfsplan in Weiden nicht vorgesehen, jedoch eine Anschlußstelle der B 470. Der nächstgelegene Autobahnknotenpunkt ist die Kreuzung der A 6 (Nürnberg—AmbergPfreimd) mit der A 93 (Regensburg—Hof) bei Pfreimd. Konkrete Fertigstellungstermine können zur Zeit nicht angegeben werden. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Frage B 46) : Trifft es zu, daß Beamte des gehobenen nichttechnischen Dienstes mit Abitur im Landes- und Kommunaldienst bereits nach einem Jahr zum Oberinspektor befördert werden, bei der Deutschen Bundespost dagegen erst nach der Regelzeit von drei Jahren, und beabsichtigt die Bundesregierung, eine Gleichstellung herbeizuführen? Die Deutsche Bundespost ist an die im Bundesbesoldungsgesetz für alle Bundesverwaltungen vorgeschriebene Regelung gebunden. Nach § 5 Abs. 5 des Gesetzes ist für die Beförderung von A 9 nach 11606* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 A 10 in der Regel eine erfolgreiche Tätigkeit im Eingangsamt von mindestens 3 Jahren erforderlich. Darüber hinaus sind nach mindestens 1jähriger Tätigkeit im Eingangsamt Vorrangbeförderungen in begrenztem Umfang möglich. Entsprechend der geringen Zahl der zur Verfügung stehenden Planstellen müssen bei der Deutschen Bundespost hohe Leistungsanforderungen an die betroffenen Beamten gestellt werden. Nach der gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung und der Länder vom 19. 12. 1974 (z. Vgl. Bulletin 1974 S. 1953/1954) besteht z. Z. keine Aussicht, die Anzahl der Planstellen zu erhöhen. Nach §§ 49 und 53 des Bundesbesoldungsgesetzes ist § 5 des Gesetzes auf die Beamten der Länder, der Gemeinden usw. sinngemäß anzuwenden. Ob bzw. inwieweit sich die Länder und Gemeinden an die in § 5 Abs. 5 Bundesbesoldungsgesetz vorgeschriebenen Regelbewährungszeiten bei Beförderungen nach A 10 halten, ist hier nicht bekannt. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/3481 Fragen B 47 und 48) : Welche Erklärung hat die Bundesregierung für die Tatsache, daß trotz einer laufenden Steigerung der Zahl der Wohngeldempfänger und einer starken Ausweitung der Wohngeldleistungen Familien mit Kindern als Wohngeldempfänger nach wie vor weit unterrepräsentiert sind? Ist eine der Ursachen für diese Entwicklung darin zu sehen, daß immer noch nicht ausreichender Wohnraum für Familien mit Kindern angeboten wird, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um einen hier gegebenenfalls zu registrierenden Nachholbedarf so bald wie möglich zu befriedigen? Zu Frage B 47: Das Wohngeld zielt auf Haushalte mit niedrigen Einkommen, die mit relativ hohen Wohnkosten belastet sind. Daraus ergibt sich ein im Vergleich zur Struktur der Gesamtbevölkerung weit überdurchschnittlicher Anteil der Ein- und Zweipersonenhaushalte von Rentnern und Sozialhilfeempfängern. Demgegenüber sind die Haushalte von Erwerbstätigen beim Wohngeld schon wegen der relativ niedrigen Einkommensgrenzen des Zweiten Wohngeldgesetzes unterrepräsentiert. Bei den kinderreichen Familien kommt hinzu, daß sie zu einem vergleichsweise höheren Prozentsatz als kleinere Familien in Eigenheimen mit geringeren Belastungen leben. Beim Neubau von Eigenheimen ergeben sich allerdings zumeist Belastungen, die für größere Familien mit niedrigen Einkommen nicht tragbar sind. Auf diese Fälle konzentriert sich die Förderung mit Lastenzuschüssen nach dem Wohngeldgesetz. Zu Frage B 48: Es trifft zu, daß nach den Maßstäben einer familiengerechten Wohnungsversorgung noch Familien mit Kindern zu eng wohnen. Die Bundesregierung wird deshalb weiter bei den Ländern, denen die Durchführung des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues obliegt, darauf hinwirken, daß die Wohnraumversorgung der Familien mit Kindern durch Förderung des Baues von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen entsprechender Größe weiter verbessert wird. Eine Möglichkeit zur Erweiterung des Angebots an größeren Wohnungen besteht auch in der Zusammenlegung kleiner Wohnungen des älteren Sozialwohnungsbestandes. Dieser Weg ist deshalb besonders vorteilhaft, weil die Mieten dieser Wohnungen am ehesten mit der Zahlungsfähigkeit einkommensschwächerer Familien mit Kindern in Einklang stehen. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 7/3481 Fragen B 49 und 50): Treffen Meldungen (Wirtschaftswoche vom 4. April 1975, Seite 10) zu, wonach das Wohngeld nach einer letzten Erhöhung am 1. Januar 1974 erneut erhöht werden soll? Wenn ja, wie ist dies mit der Tatsache zu vereinbaren, daß ein entsprechender Wohngeld- und Mietenbericht, dem angesichts der angespannten Haushaltslage besondere Bedeutung zukommt, noch nicht vorliegt? Gemäß § 8 Abs. 4 des Zweiten Wohngeldgesetzes (2. WoGG) hat die Bundesregierung dem Bundestag alle zwei Jahre über die Entwicklung der Mieten für Wohnraum zu berichten, um eine Entscheidung über die Anpassung der nach § 8 Abs. 1 wohngeldfähigen Miethöchstbeträge zu ermöglichen. Nach einer Entschließung des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau des Deutschen Bundestages bei der Verabschiedung des Vierten Wohngeldberichts (Drucksache 7/1563 und 7/1833) ist der Wohngeldbericht künftig mit dem Mietenbericht zu verbinden und alle zwei Jahre, erstmalig zum 1. 7. 1975, vorzulegen. Der Wohngeld- und Mietenbericht 1975 wird z. Z. vorbereitet. Dieser Bericht wird dann Grundlage der weiteren Diskussion sein können. Die Meldung in der „Wirtschaftswoche" eilt also der tatsächlichen Entwicklung voraus. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3481 Frage B 51) : Aus welchen Gründen fehlt in dem vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen herausgegebenen Merkblatt „Reisen in die DDR" für 1975 bei der Aufzählung der grenznahen Landkreise und kreisfreien Städte der Bundesrepublik Deutschland, deren Einwohner in grenznahe Städte und Landkreise der DDR einreisen können, die Angabe des Landkreises Lüchow-Dannenberg? Durch ein bedauerliches Versehen fehlt in der Neuauflage des Merkblattes „Reisen in die DDR" die Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 11607* Angabe des Landkreises Lüchow-Dannenberg bei der Aufzählung der grenznahen Landkreise und kreisfreien Städte der Bundesrepublik Deutschland, deren Einwohner in grenznahe Städte und Landkreise der DDR einreisen können. Ich habe daher die Neuauflage, die bisher nur in einer Vorabsendung zum Versand gekommen ist, bereits aus dem Verkehr ziehen lassen. Die Hauptauflage für den grenznahen Bereich wird zur Zeit in korrigierter Fassung gedruckt und soll in Kürze ausgeliefert werden. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Frage B 52) : Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Bezeichnung der Bundesrepublik Deutschland als „BRD" in der Neuauflage 1975 des Seminarmaterials des Gesamtdeutschen Instituts über „Die BerlinRegelung"? Das in Ihrer Frage erwähnte Seminarmaterial ist gegenüber der früheren Auflage aktualisiert worden. Dabei wurden die „Tabellarische Ubersicht über die Berlin-Regelung" und das „Kalendarium der Berlin-Frage" (bis Anfang 1973) aus der alten Auflage übernommen. In beiden Teilen befand sich an einigen Stellen die Abkürzung „BRD", die irrtümlich mitübernommen wurde. Bekanntlich legt die Bundesregierung Wert darauf, den Staatsnamen Bundesrepublik Deutschland so zu verwenden, wie er im Grundgesetz festgelegt ist. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Frage B 53) : Trifft die Meldung der „Welt" vom 11. April 1975 zu, dem Erzbischof von Paderborn sei von den „DDR"-Behörden die Einreise nach Magdeburg verweigert worden, und wie beurteilt — bejahendenfalls — die Bundesregierung dies im Hinblick auf die mit dem Grundlagenvertrag angestrebte Entwicklung? Dem Erzbischof von Paderborn, Dr. Johannes Joachim Degenhardt, war bereits am 17. Oktober 1974 von DDR-Kontrollorganen die Einreise nach Ost-Berlin verweigert worden. Der Kollege Alois Rainer richtete daraufhin eine Anfrage an die Bundesregierung (BT-Drucksache 7/2720 A 120), die Ihrer jetzigen Anfrage im wesentlichen entspricht. Ich darf daher auch in Beantwortung Ihrer Frage zunächst auf meine damalige Antwort verweisen (s. BT —7. Wahlp. — 128. Sitzung 7. 11. 74 Anl. 59 S. 8691). Ich bedauere, Ihnen nunmehr mitteilen zu müssen, daß die seinerzeit in Aussicht gestellten Bemühungen der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Regierung der DDR zur Erlangung einer Einreisegenehmigung für den Erzbischof von Paderborn leider ohne Erfolg geblieben sind. Anlage 92 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen B 54 und 55) : Bei welchen Auslandsvertretungen unterhält die Bundesrepublik Deutschland einen Referenten für Wissenschaft und Forschung, und ist gegebenenfalls daran gedacht, diesen Kreis zu erweitern? Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, eine zentrale Institution (evtl. im Rahmen eines bereits bestehenden Großforschungszentrums) mit den Fragen des Technologietransfers in Staaten, mit denen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung und Technik vereinbart ist, zu betrauen? Zu Frage B 54: Wissenschaftsreferenten sind an den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland in Buenos Aires, London, Moskau, Paris, Tokio und Washington sowie an der Vertretung der Bundesrepublik bei der OECD und bei den Europäischen Gemeinschaften tätig. Außerdem sind in einer großen Zahl weiterer Auslandsvertretungen Angehörige des Auswärtigen Amts mit der Beobachtung der Wissenschafts- und Technologiepolitik der Gastländer betraut. Es wäre sicher erwünscht, Wissenschaftsreferenten an weiteren Auslandsvertretungen zu verwenden. Dem steht jedoch gegenwärtig entgegen, daß die Zahl der Planstellen des Bundes zur Zeit nicht vermehrt werden kann. Zu Frage B 55: Im Laufe der letzten Jahre wurden an insgesamt 6 Großforschungseinrichtungen (Kernforschungsanlage Jülich, Gesellschaft für Kernforschung, Karlsruhe, Deutsche Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt, Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schiffahrt, Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung und Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung) Internationale Büros eingerichtet, die das BMFT bei der Durchführung insbesondere der bilateralen Zusammenarbeit auf dem Gebiet von Forschung und Technologie unterstützen. Dabei hat es sich bewährt, jeweils das Internationale Büro mit der Durchführung einer bestimmten Zusammenarbeit zu beauftragen, das von der Aufgabenstellung der jeweiligen Großforschungseinrichtung aus gesehen dazu am geeignetsten ist. Soweit es bei der Durchführung dieser Zusammenarbeit um Fragen des Technologietransfers geht, so ist auch dies eine Aufgabe, die das Internationale Büro zu Zusammenarbeit mit der jeweiligen Großforschungseinrichtung bzw. sonstigen an der Zusammenarbeit beteiligten Forschungseinrichtungen und in Abstimmung mit dem BMFT zu leisten hat. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß diese jeweils von der Art der Zusammenarbeit bestimmte und auf die Aufgabenstellung einzelner Großforschungseinrichtungen bezogene Betreuung auch der Fragen des Technologietransfers durch verschiedene Internationale Büros einer zentralen, auf eine Großforschungseinrichtung konzentrierten Einrichtung vorzuziehen ist. Eine derartige zentrale Einrichtung als alternatve Möglichkeit zu den bestehenden In- 11608* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 ternationalen Büros müßte Fragen zum Technologietransfer aus dem gesamten Bereich der bilateralen Beziehungen des BMFT behandeln können, was auch schon in Anbetracht der angespannten Stellensituation auch in den Großforschungseinrichtungen nicht realisierbar ist. Dies schließt nicht aus, daß der BMFT von Fall zu Fall, abgesehen von der Inanspruchnahme der Internationalen Büros, die fachliche und personelle Kapazität einzelner Großforschungseinrichtungen auch zur Beantwortung von Fragen aus dem Bereich des Technologietransfers nutzt. Anlage 93 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3481 Fragen B 56 und 57) : Warum wird der erste „Duo"-Bus für den öffentlichen Nahverkehr, der wahlweise seine elektrische Antriebsenergie von einer Oberleitung oder von mitgeführten Batterien bezieht, im Wahlkreis des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Forschung und Technologie, Dr. Volker Hauff, eingesetzt und welche Kosten sind hierbei den Esslinger Verkehrsbetrieben entstanden? Welche Beträge aus dem Einzelplan 30 (Haushalt des Bundesministers für Forschung und Technologie) sind 1974 in die Wahlkreise des Bundesministers für Forschung und Technologie, Hans Matthöfer, und seines Parlamentarischen Staatssekretärs, Dr. Volker Hauff, geflossen, und welche Beträge werden 1975 nach gegenwärtigem Stand der Projekte in diese Wahlkreise fließen? Zu Frage B 56: a) Der Duo-Bus wird von einer Arbeitsgemeinschaft der Firmen Dornier System GmbH (Federführung), Robert Bosch GmbH, Daimler Benz AG und dem Städtischen Verkehrsbetrieb Esslingen entwikkelt und seit 1. Januar 1974 vom BMFT auf Antrag der ARGE vom 30. Oktober 1973 gefördert. Das jetzt im Erprobungsbetrieb eingesetzte erste Fahrzeug baut auf dem Hybrid-Bus auf, der seit 1967 von der Firma Daimler Benz AG entwickelt und bereits im Sommer 1972 in Esslingen im Probebetrieb eingesetzt wurde. Die Duo-Bus-Entwicklung kann nur in einer Stadt erprobt werden, in der noch ein O-Bus-Betrieb aufrechterhalten wird. Von den drei Städten der Bundesrepublik, die noch O-Busse einsetzen (Solingen, Kaiserslautern und Esslingen), wurde von der Entwickler-Arbeitsgemeinschaft die Stadt Esslingen aus folgenden Gründen gewählt: 1. Sie liegt räumlich sehr günstig zu den Entwicklerfirmen (Stuttgart-Vaihingen, Stuttgart-Untertürkheim, Friedrichshafen), so daß der Erprobungsbetrieb einfacher und billiger durchgeführt werden kann als in weiter entfernt liegenden Orten. 2. Der Städtische Verkehrsbetrieb Esslingen hat von Anfang an großes Interesse an der Entwicklung und dem Versuchsbetrieb gezeigt und wesentlich an der verkehrlichen Konzeption mitgearbeitet. b) Der Städtische Verkehrsbetrieb Esslingen hat die im Zusammenhang mit dem F- und E-Vorhaben erbrachten und zu erbringenden Leistungen zu 30 000 DM vorkalkuliert. Im Rahmen des Förderungsvorhabens werden dem Städtischen Verkehrsbetrieb auf Nachweis bis zu dieser Höhe alle die Kosten erstattet, die durch den Betrieb des Duo-Busses zusätzlich zu den Betriebskosten eines konventionellen O-Busses entstehen. Zu Frage B 57: Seit 1972 wird regelmäßig aus der Datenbank des BMFT allen Fraktionen und der interessierten Öffentlichkeit ein Ausdruck der geförderten Vorhaben, auch gegliedert nach Regionen, zugänglich gemacht. Da der Zweck der Datenbank keine Wahlkreisstatistik ist, sondern sie der Information über Forschungspolitik im einzelnen und dem Verwaltungsvollzug dient, ist keine Aufschlüsselung nach Wahlkreisen möglich. Ich bin gerne bereit, Ihnen gesondert einen Auszug für Frankfurt und den Landkreis Esslingen zur Verfügung zu stellen. Daraus ergibt sich, daß 1974 in Frankfurt (nach ausführenden Stellen) insgesamt 213 einzelne F + E-Vorhaben durch das BMFT gefördert und hierfür insgesamt 74 456 367 DM an Förderungsmitteln zur Verfügung gestellt wurden. Davon sind seit meinem Amtsantritt im Mai 1974 34 Vorhaben neu begonnen und hierfür Förderungsmittel in Höhe von 15 186 578 DM bewilligt worden. Vorsorglich weise ich darauf hin, daß mein Wahlkreis nur einen Teil des Stadtgebietes von Frankfurt umfaßt. Im Landkreis Esslingen wurde 1974 ein Vorhaben mit 155 300 DM gefördert. Die Planungen, welche Vorhaben 1975 gefördert werden, sind noch nicht abgeschlossen, da der Haushalt erst vor kurzem verabschiedet wurde. Deshalb kann der Ausdruck aus der Datenbank für 1975 noch nicht vollständig sein. Die Transparenz, die mittels der Datenbank erreicht worden ist, ermöglicht, selbst zu prüfen, ob die in Ihrer Frage liegende Tendenz, der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Hauff oder ich hätten auf die Vergabe von Förderungsmitteln unzulässigerweise Einfluß genommen, gerechtfertigt ist. Anlage 94 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 7/3481 Frage B 58) : In welcher Höhe hat die Bundesregierung seit 1969 Mittel für die Saarbergwerke als Anteilseigner oder aus anderen Gründen zur Verfügung gestellt, und in welcher Höhe finanziert der Bund die einzelnen Forschungsvorhaben der Saarbergwerke, die zur Zeit unter finanzieller Beteiligung des Bundes durchgeführt werden bzw. für 1975 verbindlich vorgesehen sind? Soweit sich dies in der Kürze der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit ermitteln ließ, flossen im Rahmen der kohlepolitischen Hilfsmaßnahmen in den Jahren 1969-1974 folgende Mittel an die Saarbergwerke und in das Saarland: an Sozialleistungen 74 Millionen DM, an Stillegungshilfen 12 Millionen DM, an Absatzhilfen 99 Millionen DM und an Strukturhilfen 82 Millionen DM. An nicht zweckgebundenen Kapitalzuführungen gingen im gleichen Zeitraum an die Saarbergwerke 99,6 Millionen DM, wobei in den beiden Jahren 1973 und 1974 ein Betrag von 22,2 Millionen DM für Raten auf eine 1973 eingeräumte Schuldbuchforderung von 300 Millionen DM enthalten ist. An zweckgebundenen Zuschüssen wurden von 1969 bis 1974 für Kohlelieferungen nach Frankreich 80 Millionen DM und für die Frisia-Sanierung 37,2 Millionen DM gezahlt. Für die Errichtung von Rauchgasreinigungsanlagen sind für die Jahre 1973 bis 1976 etwa 5,4 Millionen DM gezahlt worden bzw. vorgesehen, außerdem wurden mehrere Millionen DM an ERP-Krediten zur Verfügung gestellt. Die geförderten Forschungsvorhaben liegen im Bereich der Kohleumwandlung, Bergbautechnik, Vergasung von Müll und der Fernwärmeversorgung. Diese Vorhaben sind zum Teil bereits bewilligt, zum Teil liegen verbindliche Zusagen des Bundesministers für Forschung und Technologie vor. Für den Zeitraum von 1974 bis 1977 beträgt die Gesamtsumme mehr als 100 Millionen DM. Die Mittel verteilen sich auf die Bereiche Kohleumwandlung /Vergasung 67 Millionen DM Bergbautechnik 20 Millionen DM Fernwärmeschiene Saar 15 Millionen DM. Der Betrag für die Fernwärmeschiene wurde für das Jahr 1975 bereitgestellt. Für einen weiteren Ausbau werden zusätzliche Mittel für die Fernwärmeschiene notwendig sein und zur Verfügung gestellt werden. Die letztgenannten Zahlen geben nur einen Rahmen an, da zum Teil von den Saarbergwerken selbst bisher nur Kostenschätzungen vorliegen. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Frage B 59) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um durch tatsächliche Nutzung der bestehenden Ausbildungsmöglichkeiten und durch Schaffung zusätzlicher Ausbildungsstellen, insbesondere hei der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost, zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit beizutragen, und könnten nach Auffassung der Bundesregierung auch die Werkstätten der Bundeswehr zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten schaffen? In der „Erklärung der Bundesregierung zur Jugendarbeitslosigkeit und Ausbildungsstellensituation" (Bulletin der Bundesregierung Nr. 11/S. 113 vom 28. Januar 1975) stellt die Bundesregierung fest, daß aufgrund vorliegender Daten die Entwicklung auf dem Ausbildungsstellenmarkt bisher nur begrenzte, unmittelbare Auswirkungen auf die Jugendarbeitslosigkeit hatte. In Anlage II der Erklärung der Bundesregierung sind die beschlossenen bzw. eingeleiteten Maßnahmen zum Abbau von Jugendarbeitslosigkeit und zur Sicherung des Ausbildungsplatzangebots im einzelnen aufgeführt. Die Ausbildungskapazitäten bei der Deutschen Bundespost und Deutschen Bundesbahn sollen wie folgt genutzt werden: Die Deutsche Bundespost wird, obwohl sie nahezu keinen akuten Nachwuchsbedarf hat, 1975 ca 1 800 Ausbildungsplätze im Fernmeldehandwerk selbst besetzen. Weitere ca. 3 800 von der Deutschen Bundespost nicht beanspruchte Ausbildungsplätze sollen per Nutzungsvertrag anderen Ausbildenden oder deren Fachverbänden, Kammern usw. für die Berufsausbildung gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt werden. Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat am 6. 2. 1975 die Präsidenten der Oberpostdirektionen angewiesen, das Angebot der Deutschen Bundespost zur Nutzung der freien Ausbildungskapazitäten unter ihrer persönlichen Verantwortung den regional und örtlich in Frage kommenden Institutionen schriftlich und mündlich erläutert zu unterbreiten. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft wird sich an den Folgekosten der Träger beteiligen, die die leerstehenden Ausbildungsstätten für überbetriebliche Maßnahmen in Anspruch nehmen. Bei der Deutschen Bundesbahn bleibt 1975 die Einstellungszahl für Auszubildende gegenüber 1974 im wesentlichen erhalten. Damit stehen in diesem Jahr ca. 600 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Der Bundesminister der Verteidigung wird zu den Ende 1974 vorhandenen Ausbildungsplätzen zusätzlich ca. 450 Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Hier sollen Jugendliche in 22 anerkannten Ausbildungsberufen u. a. als Kfz-Schlosser, Mechaniker, Flugzeugmechaniker und in elektrotechnischen Berufen ausgebildet werden. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 7/3481 Frage B 60) : Auf welche Höhe beläuft sich der bisher gezahlte Anteil des Bundes an der Finanzierung des Schulzentrums in Türkismühle/ Saarland, und wie lange wird das Modell noch vom Bund gefördert? Für den Modellversuch im Schulzentrum Türkismühle, Saarland, sind 1973 91218,--- DM, 1974 47 500,— DM und 1975 (bisher) 113 950 DM aus Bundesmitteln abgeflossen. Diesem Mittelabfluß von insgesamt 252 668,— DM stehen Bewilligungen von 399 650,— DM in 1973 und 161 450,— DM in 1974 gegenüber, die 1973 aber nicht voll in Anspruch genommen wurden. Für 1975 liegt ein Anschlußantrag für diesen Modellversuch vor. Der Bund wird diesem Antrag in der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung zur gemeinsamen Weiterförderung mit dem Saarland in 1975 voraussichtlich zustimmen. 11610* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1975 Anlage 97 Antwort des Bundesministers Bahr auf die Schriftliche Frage des Abgeordneter Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/3481 Frage B 61) : Trifft die Meldung der „Welt" vom 9. April 1975 zu, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit wolle an Ceylon 20 Millionen DM projektgebundene Entwicklungshilfe leisten, obwohl das mitbeteiligte Kuweit als Generalvertragspartner der ceylonesischen Regierung die Bundesregierung habe wissen lassen, bei der Auftragsvergabe würden nur solche deutschen Firmen berücksichtigt, die nicht auf der arabischen Boykottliste stehen, und wie rechtfertigt — bejahendenfalls — die Bundesregierung diese Politik? Die Meldung der Welt vom 9. April 1975 trifft nicht zu. Nach dem derzeitigen Verhandlungsstand werden unter Leitung der Asiatischen Entwicklungsbank folgende Geber die Devisenkosten des Projekts Düngemittelfabrik Colombo finanzieren: 25,0 Millionen US 8 Asiatische Entwicklungsbank (an Lieferungen durch Mitgliedsländer gebunden) 25,0 Millionen DM Bundesrepublik Deutschland 27,0 Millionen US 8 Iran 7,5 Millionen Kuwait-Fund Kuwaiti Dinari 100 Millionen Rupies Indien (an indische Lieferungen gebunden) Aus den Mitteln des Kuwait-Fund, die etwa 25 Millionen US 8 entsprechen, sollen der Technical Advisor und der General Contractor für das Projekt finanziert werden, die in dem international üblichen Verfahren unter Zustimmung aller Beteiligten ausgewählt werden. Für die Mittel der Bundesrepublik Deutschland besteht weder eine positive noch eine negative Lieferbindung. Der Bundesregierung ist von keiner Seite mitgeteilt worden, daß nur solche deutsche Firmen bei der Auftragsvergabe für den Bau der Düngemittelfabrik berücksichtigt würden, die nicht auf der arabischen Boykottliste stehen. Für die Ausschreibung und Durchführung der Lieferungen gelten die Richtlinien für Lieferungen unter Krediten der Asiatischen Entwicklungsbank mit der Maßgabe, daß für den deutschen Beitrag Lieferfreiheit besteht.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Lothar Krall


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der inzwischen aus dem Amt des Wehrbeauftragten ausgeschiedene Fritz-Rudolf Schultz hat in seinem Jahresbericht 1974 dankenswerterweise ein Resümee der allgemeinen Entwicklung und Tendenzen bei der Wahrnehmung seines gesetzlichen Auftrages während seiner fünfjährigen Amtszeit gezogen. Sein Bericht für das Jahr 1974 geht daher weit über eine normale Jahresbilanz hinaus. Die Tatsache, daß Fritz-Rudolf Schultz heute nicht mehr im Amt ist, macht es mir leichter, ihm an dieser Stelle den Dank der liberalen Fraktion auszusprechen, und zwar nicht nur dafür, daß er fünf Jahre die Last und die Bürde des Amtes des Wehrbeauftragten getragen hat, sondern auch dafür, daß er viele Jahre als Abgeordneter des Deutschen Bundestages, Stellvertretender Vorsitzender der FDP- Bundestagsfraktion und als Mitglied des Verteidigungsausschusses tätig gewesen ist.
    Was läßt sich zu diesem Jahresbericht im ersten parlamentarischen Durchgang grundsätzlich sagen? Meiner Fraktion erscheinen die folgenden drei Punkte von besonderer Bedeutung zu sein.
    Die Zahl der Eingaben an den Wehrbeauftragten hat sich nach starken Steigerungsraten in den sechziger Jahren nun schon seit 1970 kaum mehr nennenswert erhöht. Nachdem sich das Eingabenaufkommen seit 1970 etwa auf einem gleichbleibenden Wert eingependelt hat, zeigt sich für das Berichtsjahr 1974 sogar ein Rückgang auf weniger als 7 000. Wehrpflichtige, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten wenden sich etwa zu gleichen Teilen an den Wehrbeauftragten. 1974 stammten etwa 3 000 Eingaben von wehrpflichtigen Soldaten, 2 700 kamen von Zeit- und Berufssoldaten. Ebenso zeigt sich, daß Mannschaften, Unteroffiziere und Offiziere in fast übereinstimmenden Anteilen ihre Anliegen an den Wehrbeauftragten herantragen. Im Berichtsjahr 1974 wandten sich beispielsweise 1,2 % aller Offiziere, 1,4 % aller Unteroffiziere und 1,1 $ aller Mannschaften an den Wehrbeauftragten.
    Von den insgesamt 6 748 Eingaben des Berichtsjahres 1974 bezogen sich nur 760 auf Fragen der Grundrechte und nur 515 auf Fragen der Inneren Führung im engeren Sinn. Das sind insgesamt weniger als 20 % des gesamten Eingabenaufkommens. In etwa der Hälfte dieser von mir eben genannten Fälle waren die Klagen berechtigt oder konnte den Eingaben stattgegeben werden. Der Löwenanteil, nämlich 4 330 von insgesamt 6 748 Eingaben — das sind etwa 65 % —, hatte Fragen der Fürsorge im weitesten Sinne zum Gegenstand. Auch hier setzt sich eine Entwicklung fort, die sich seit einigen Jahren beobachten läßt. Herr Kollege Professor Schäfer, Sie haben diesem Komplex eben Ihre besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Ich meine, daß diese Eingaben im weitesten Sinne auch zum Bereich der Inneren Führung zu rechnen sind. Ich meine damit den Gesamtkomplex der Fürsorge. Das ist nach unserer Auffassung, wie ich schon ausführte, eben auch ein Element der Inneren Führung. Deshalb sind diese Eingaben für uns nicht strittig und auch kein Ballast für den Wehrbeauftragten.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Aber er muß eine Möglichkeit haben, etwas zu tun!)

    — Natürlich, und hier sind ja auch Ihrerseits Möglichkeiten aufgezeigt worden. Ich gehe davon aus, daß wir gerade diesen Bereich im Ausschuß eingehend beraten werden; darauf hat ja auch der Kollege Rommerskirchen hingewiesen.
    Aus all dem läßt sich nach unserer Auffassung folgern: Der Wehrbeauftragte ist zu einem selbstverständlichen Bestandteil des demokratischen Staates geworden. Zu dieser Entwicklung hat nicht zuletzt die besonnene und erfolgreiche Amtsführung des ehemaligen Wehrbeauftragten Fritz-Rudolf Schultz wie auch die politische Gesamtentwicklung in diesem Staat unserer Auffassung nach wesentlich beigetragen. Sicherlich mag es hier und dort noch Vorbehalte gegenüber der Institution des Wehrbeauftragten geben. Es kann aber keine Rede davon sein, daß die Einrichtung des Wehrbeauftragten in den Streitkräften als institutionalisiertes Mißtrauen empfunden wird. Der Wehrbeauftragte ist heute prozentual häufiger mit den Anliegen der Offiziere und Unteroffiziere als mit den Problemen der meist wehrpflichtigen Mannschaften befaßt. Es ist also keineswegs so gekommen, daß sich der Wehrbeauftragte zu einer Klagemauer für entrechtete Wehrpflichtige entwickelt hat. Das ist ein gemeinsames Verdienst von Bundeswehr, Wehrbeauftragtem und Parlament.



    Krall
    Das Amt ist seinerzeit als Kontrollorgan des Parlaments eingerichtet worden, um einem von vielen befürchteten Wiederaufleben von Militarismus und Kommißdenken in den neuen deutschen Streitkräften rechtzeitig begegnen zu können. Der Wehrbeauftragte — das ist hier heute schon gesagt worden — ist nach dem Gesetz tätig als Hüter der Grundrechte und Wächter über die Beachtung und Einhaltung der Grundsätze der Inneren Führung in den Streitkräften. Dieser verantwortungsvollen Aufgabe ist nach Auffassung meiner Fraktion Fritz-Rudolf Schultz vor allem anderen in kritischer Solidarität nachgekommen.
    Das Amt des Wehrbeauftragten hat nach seiner Einrichtung lange Zeit gebraucht, um sein Selbstverständnis zu finden. Der Umfang der Berichtspflicht, die Zulässigkeit allgemeiner Wertungen, die Zuständigkeiten und Kompetenzen in Überprüfungsverfahren waren nicht immer unumstritten. Hinzu kamen Schwierigkeiten aller Art, die das Amt zeitweilig ins Gerede gebracht und seine Arbeit beeinträchtigt haben.
    Unter Fritz-Rudolf Schultz ist eine Periode der Stabilität und kontinuierlichen Arbeit eingetreten. Das Amt hat fünf Jahre hindurch ohne irgendwelche Querelen erfolgreich gearbeitet. Auch dieser Tatbestand verdient unseres Erachtens einmal erwähnt zu werden.
    Die wohl gravierendste Feststellung von Fritz-Rudolf Schultz ist seine Bemerkung über eine mangelnde Unterstützung durch das Parlament. Allerdings ist dieser Hinweis auch am meisten mißverstanden worden. Hier, Herr Kollege Rommerskirchen, lassen Sie mich eine Anmerkung machen: Sie haben, wenn auch in sehr kollegialer Form, dem früheren Kollegen Fritz-Rudolf Schultz gewisse Vorwürfe insofern gemacht, als Sie erwartet hätten, daß er von sich aus, in seinem Bemühen, das Gespräch mit dem Parlament und seinem Fachausschuß zu suchen und zu führen, aktiver geworden wäre. Ich muß dazu sagen, daß Mißverständnisse immer auf Gegenseitigkeit beruhen.

    (Zuruf des Abg. Rommerskirchen [CDU/CSU])

    Ganz sicher wäre es auch sinnvoll gewesen, — das ist mein persönlicher Eindruck — wenn der Ausschuß von sich aus das Gespräch gesucht hätte. Es liegt ja häufig auch an der Mentalität eines Menschen, inwieweit er eigene Initiativen entwickelt. Wir werden zweifelsohne gerade diesem Komplex in der Ausschußberatung unsere besondere Aufmerksamkeit widmen müssen.
    Der im Zusammenhang mit der Behandlung des Jahresberichts in der Öffentlichkeit, vor allem seitens der Presse erhobene Vorwurf, das Parament sei an seinem Wehrbeauftragten nicht interessiert — ich sage das jetzt noch einmal ganz besonders deutlich — erscheint uns doch allzu pauschal und undifferenziert.

    (Rommerskirchen [CDU/CSU] : Also Übereinstimmung!)

    Ausweislich der Statistik des Jahresberichts 1974
    haben sich im vergangenen Jahr Abgeordnete des
    Deutschen Bundestages in immerhin 47 Fällen an den Wehrbeauftragten gewandt. Auch auf diese Weise dokumentiert sich das Interesse des Parlaments an der Arbeit des Wehrbeauftragten. Man sollte diese Zahl deshalb nicht gänzlich unter den Tisch fallenlassen. Sie erscheint uns keineswegs als zu gering.
    Meine Fraktion sieht deshalb in der Klage des Wehrbeauftragten weniger eine Rüge für das Parlament als vielmehr einen Denkanstoß. Ich glaube, so sollten wir das alle verstehen. Wir sollten deshalb gemeinsam überlegen, ob der Deutsche Bundestag seinen sachverständigen Wehrbeauftragten nicht auch seinerseits häufiger in Anspruch nehmen und seine Erfahrungen besser nutzen müßte.
    Es scheint mir kein Zufall zu sein, daß sich die Parlamente anderer Staaten bei uns immer wieder aufmerksam über die Institution des Wehrbeauftragten informieren.
    Der Wehrbeauftragte hat in allen seinen Jahresberichten für die Entwicklung der Inneren Führung wichtige Impulse gegeben. Auch darauf ist hier von meinem Herrn Vorredner hingewiesen worden. Nicht zuletzt dies hat den Deutschen Bundestag veranlaßt — mir scheint das besonders wesentlich zu sein —, den Bundesminister der Verteidigung aufzufordern, seinerseits in verbindlicher Weise zu erklären, was unter Innerer Führung zu verstehen und wie sie zu praktizieren ist.
    Dieser Forderung des Parlaments ist der Bundesminister der Verteidigung dann im August 1972 mit der Herausgabe der ZDV 10/1 „Hilfen für die Innere Führung" nachgekommen.
    Die Fraktion der Freien Demokraten betrachtet es als ein besonderes Verdienst des aus ihrer Mitte stammenden ehemaligen Wehrbeauftragten Fritz-Rudolf Schultz, daß er es verstanden hat, die Rechte des einzelnen vernünftig und sachgerecht von den nicht weniger verzichtbaren Pflichten unserer Soldaten abzugrenzen. Fritz-Rudolf Schultz ist aus liberalem Grundverständnis heraus in allen Jahresberichten sowohl für die Sicherung der persönlichen Freiheitsräume der Soldaten als auch für die sich aus dem Verteidigungsauftrag ergebenden Notwendigkeiten eingetreten. Er war nicht nur ein guter Sachwalter der Soldaten, sondern hat daneben auch der Beachtung von Befehl und Gehorsam sowie der in den Streitkräften nun einmal erforderlichen Disziplin entscheidenden Stellenwert eingeräumt.
    Schließlich hat er auch immer wieder Parlament und Öffentlichkeit dazu aufgefordert, sich der Probleme der Bundeswehr anzunehmen und die Streitkräfte nicht durch Gleichgültigkeit und Desinteresse in das gesellschaftliche Abseits zu drängen.
    Als ein wesentliches Erbe der Tätigkeit von Fritz-Rudolf Schultz betrachte ich seinen Anstoß zur Novellierung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten. Hierauf sind meine Herren Vorredner bereits eingegangen. Ich kann mir daher Einzelheiten ersparen. Die vom Verteidigungsausschuß eingesetzte Kommission zur Erweiterung der Kompetenzen des Wehrbeauftragten hat ausgiebig einen Entwurf beraten. Abschließend hat der Verteidigungsausschuß



    Krall
    den Entwurf einstimmig zur Kenntnis genommen. Es ist jetzt Sache der Fraktionen, das neue Gesetz so bald wie möglich einzubringen, damit es in Kraft gesetzt werden kann. Die FDP-Fraktion wird ihren Beitrag hierzu leisten.
    Lassen Sie mich abschließend feststellen, daß dem neuen Wehrbeauftragten, dem bisherigen Parlamentarischen Staatssekretär des Bundesministers der Verteidigung und ehemaligen Kollegen Karl Wilhelm Berkhan, unser volles Vertrauen gehört. Wir zweifeln nicht daran, daß er die Aufgabe meistern wird, in Zukunft den Bereich zu kontrollieren, den er bisher als Parlamentarischer Staatssekretär mitverantwortet hat. Wir wünschen ihm dafür vollen Erfolg.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Schlaga.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Georg Schlaga


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Wehrbeauftragten 1974, der natürlich auch Komponenten seiner Erkenntnis aus fünfjähriger Tätigkeit enthält, hat in der Öffentlichkeit ein lebhaftes Echo gefunden. Wie das so ist: die Grundsatzbemerkungen wurden in der Presse am ehesten gelesen, weil sie vorn standen, und entsprechend kommentiert. Dieser Bericht ist zweifellos nicht nur interessant zu lesen; er bringt politischen Gewinn, wenn man ihn liest. Er gibt eine Fülle von Anstößen für die Weiterentwicklung dieses wichtigen Amtes.
    Aber dieser Bericht — gerade das, was in den ersten Seiten gesagt worden ist — fordert natürlich auch zur Diskussion und, wie sollte es anders sein, zum Widerspruch heraus. Das betrifft besonders das
    — dies ist meine persönliche Auffassung —, was da als eine Zustandsbeschreibung der parlamentarichen Demokratie in der Bundesrepublik geschrieben steht. Ich kann diese Meinung nicht teilen, die der Wehrbeauftragte dort dargelegt hat. Wenn ich heute nicht einem friedlichen Freitag frönen wollte, dann fiele mir dazu sehr vieles ein. Mir ist zumindest ganz warm ums Herz geworden, als Herr Rommerskirchen nun doch nicht so ganz ohne Anmerkungen
    — eben als Opposition gegen die Regierungsparteien — argumentierte. Wir haben nämlich ein Parlament, das zweifellos englische Züge trägt und ein ausgesprochenes Arbeitsparlament ist; das wird jeder, der die Ausschußarbeit kennt, wissen; und dem wird er auch nicht widersprechen.
    Eine andere Kritik des Wehrbeauftragten ist die — sie wurde vom Herrn Kollegen Krall eben schon zum Ausdruck gebracht —, daß das Parlament und der Verteidigungsausschuß zuwenig Interesse gezeigt haben sollen. Sicher, man kann sich bei allem sehr viel mehr wünschen. Ich bin der Auffassung, daß man gerade der Institution des Wehrbeauftragten noch mehr Beachtung schenken muß. Denn wir sind das einzige westliche Land, daß überhaupt eine solche Institution hat, und wir wissen auch, daß andere Länder uns um diese Institution beneiden. Ich kann nur hoffen, daß sie in dieser Hinsicht bald nachziehen und ähnliche Institutionen einrichten; denn sie hat sich zweifellos bewährt. Es ist also nicht richtig, wenn eine Hamburger Zeitung — nicht die übliche, sondern eine andere — als Überschrift von sich gibt „Nöte der Truppe in Bonn kein Thema". So geht es nicht.
    Hier wurde darauf hingewiesen, daß viele Abgeordnete in unmittelbarem Verhältnis zum Wehrbeauftragten stehen, daß sie ihm Tips geben, daß sie ihm Eingaben zukommen lassen, daß sie mit ihm sprechen. Ich bin eher der Auffassung, daß das Amt des Wehrbeauftragten, das er selber hier manchmal etwas strittig darstellt, für die Mehrheit dieser Gesellschaft Gott sei Dank schon soweit selbstverständlich geworden ist, daß nicht immer darüber geredet werden muß.
    Natürlich werden wir uns in Zukunft noch mehr Mühe geben als bisher; das ist eine Selbstverständlichkeit. Aber Kooperation — das sagt schon das Wort -- ist natürlich eine Sache von beiden Seiten. Der Wehrbeauftragte — das ist mein Wunsch besonders an den neuen Wehrbeauftragten Karl Wilhelm Berkhan -- kann und muß, sooft er irgendwie dazu in der Lage ist, an das Parlament und an den Verteidigungsausschuß herantreten.
    In diesem Zusammenhang auch von mir im Namen meiner Fraktion Dank an die Unterkommission, die sich mit den eventuell neuen Kompetenzen des Wehrbeauftragten befaßt hat. Ein Ergebnis liegt vor. Natürlich sind weitere Diskussionen in den Fachausschüssen notwendig und werden in absehbarer Zeit erfolgen.
    Zum Bericht selbst bleibt einem bei der Fülle der Problemkreise, die da angesprochen werden, nur wenig Zeit, einiges zu einigen wenigen Problemkreisen zu sagen. Da ist, wie sollte es anders sein, wie alle Jahre — und das ist richtig so, weil es das wichtigste Thema ist — der Problemkreis Innere Führung anzusprechen. Es ist richtig, was Helmut Schmidt einmal gesagt hat, was der Wehrbeauftragte auch zitiert hat, daß die Interpretation des Begriffs und natürlich auch des Inhalts des Begriffs Innere Führung kein Glasperlenspiel sein darf.
    Natürlich ist Innere Führung weder als Begriff noch als Inhalt ein statischer Begriff. Für uns ist allein wesentlich und entscheidend, daß man — es liegen eine Reihe von Definitionen vor, die durchaus kongruent sind — diese Innere Führung anwendet, daß man aus ihr lernt, daß man grundsätzlich Lernbereitschaft in der Truppe zeigt und daß man sich ununterbrochen bemüht, dem Ideal nahezukommen. Auch die zitierten Befehle im Bericht des Wehrbeauftragten auf Seite 25 und die angesprochene ZDV 10/1 sind Grundsätze, und Grundsätze bedürfen einer ständigen Erprobung, einer ständigen Diskussion, natürlich auch einer ständigen Auslegung. Sie müssen Tag für Tag neu geübt werden. Anders kann ich mir das nicht vorstellen. Meine Erfahrung aus der Truppe besagt jedenfalls, daß man sich nicht nur hinreichend, sondern ernsthaft bemüht --- es gibt eine Reihe von Ausnahmen; dem sei nicht widersprochen —, dem zu folgen und das zu praktizieren.



    Schlaga
    Da gibt es objektive Schwierigkeiten. Aber das ist nicht neu. Ich denke daran, daß wir — das gehört sowohl in den Bereich des politischen Unterrichts als auch in den Bereich der Inneren Führung — eben eine sehr heterogene Gesellschaft haben, von der z. B. ein Jahrgang Soldat wird. Diese jungen Menschen haben überwiegend einen Hauptschulabschluß. Alterspsychologisch ist es für sie kaum möglich, bereits die Vielschichtigkeit des demokratischen Geschehens zu erfassen. Wohl gelingt es, gegenüber den Problemen einer demokratischen Gesellschaft zu sensibilisieren. Aber in der Regel gelingt es nicht, die Einsicht zu wecken, daß und wie tätige Verantwortung zu übernehmen ist.
    Dann kommt die Berufsbildung. Da gibt es „Anweisung" und „Durchführung" von Aufträgen. Das entspricht — ich will niemandem zu nahe treten — natürlich weitgehend dem Prinzip von Befehl und Gehorsam. Hinzu kommen Erscheinungen wie Konkurrenzverhalten, das gefördert wird. Man muß auch an das Geldverdienen, an das Geldausgeben und dergleichen mehr denken.
    Schließlich kommen die jungen Leute aus dieser Berufsbildung zur Bundeswehr. Dort gilt nun einmal uneingeschränkt das Prinzip von Befehl und Gehorsam. Im politischen Unterricht, der häufig unter Zeitmangel leidet -- ich komme darauf noch zurück — und eine schlechte Plazierung hat, werden diese Probleme natürlich zu wenig behandelt. Dann kommt es zu Konflikten. Nicht jeder Vorgesetzte --- sehr viele nicht; da fehlt es oft einfach an der Ausbildung — ist geeignet und in der Lage, Konflikte tatsächlich zu lösen. Dieser Zustand beinhaltet auch rein objektive Schwierigkeiten und führt dann zu dem Unbehagen, das vielfältig zu verzeichnen ist.
    So meine ich jedenfalls — um es kurz zu machen —: Das Grundgesetz gehört nicht nur in jede Kaserne, etwa in den Safe des jeweiligen Kommandeurs oder des Chefs, und nicht nur in jeden Spind, sondern es gehört auch oft genug gelesen und diskutiert und muß ein wichtiger und dauerhafter Bestandteil des Lebens in der Truppe sein. Ich bin jedenfalls der Auffassung, daß der Wehrbeauftragte es richtig gesehen und richtig gemacht hat, daß er, was den Bereich Innere Führung angeht, permanent insistiert.
    Ein anderer Problemkreis ist die Integration der Streitkräfte in die Gesellschaft. Eine richtig oder weitgehend richtig praktizierte Innere Führung ist schon die halbe Integration. Aber man darf natürlich auch nicht Überempfindlichkeiten begegnen, wie das oft der Fall ist, daß man bei manchen Truppenführern und Unteroffizieren schon dann nicht nur auf Verhaltenheit, sondern auf Beleidigtsein stößt, wenn von irgendwoher vielleicht einmal eine Kritik an der Bundeswehr oder insbesondere an diesem Truppenteil erfolgt. Da gehört mehr Selbstsicherheit, mehr Selbstverständnis dazu; dann ist das leichter zu ertragen und nach außen zu vertreten.
    Der Wehrbeauftragte hat in seinen Berichten mehrfach darauf hingewiesen, daß die Zusammenarbeit und Hilfe im Dienst und in der Freizeit von seiten der Truppen gegenüber öffentlichen Einrichtungen, Organisationen, zivilen Vereinen usw. besser, problemloser geworden sind, daß von seiten des BMVg dort mehr getan worden ist. Ich bin sicher, das war notwendig und richtig.
    Wie das aussieht, wie ein Truppenteil öffentliche Arbeit leisten, mit einer Gesellschaft, die offen ist, zusammenarbeiten kann, das habe ich an einem Beispiel erlebt. Ich war des öfteren Gast des Panzergrenadierbataillons 51 in Rotenburg /F. Der dortige Kommandeur hat in Zusammenarbeit mit der Hessischen Landeszentrale für Politische Bildung seit einigen Jahren im Winter öffentliche politische Diskussionsveranstaltungen stattfinden lassen, die von der Öffentlichkeit sehr gut besucht worden sind und zu interessanten Ergebnissen geführt haben. Ich habe selber an einer solchen Diskussion als Diskutant auf dem Podium teilgenommen. Ich kann nur wünschen, das würden mehrere Truppenteile so halten. Dann wäre das Problem „Integration in die Gesellschaft" weitgehend abgebaut.
    Der politische Unterricht, den ich ansprach, ist ein Problem, das mich persönlich sehr interessiert. Ich habe ihm oft beigewohnt und wünsche mir bei jedem Truppenbesuch, daß ich einer solchen Stunde zuhören kann. Natürlich werden einem dabei des öfteren „Türken" gebaut und sind mir auch gebaut worden; das gehört zum Spiel. Aber allein die „Türken" zu entdecken und dann das verlegene Zugeben und die Diskussion darüber zu erleben, sind doch ein eindeutiges Stück politischer Wirklichkeit. Nur so kann man das doch sehen; nur so kann man eine Weiterentwicklung erreichen.
    Aber: Es ist richtig, daß der politische Unterricht in der Truppe schlecht plaziert ist, häufig genug an Freitagnachmittagen. Dann allerdings denken die Soldaten an alles andere als an den kommenden Unterricht. Dann denken sie längst an Zuhause. Ich halte es nicht für gut, daß der politische Unterricht so schlecht plaziert ist.
    Hinzu kommt eben das Problem der heterogenen Vorbildung, von der ich sprach, von Begabungs- und Kapazitätsdifferenzen. Hier sollte man — das ist nur eine kurze Anregung — darüber nachdenken, ob man das nicht in Leistungsgruppen, in kleineren Leistungsgruppen durchführen kann. Die „Information für die Truppe" vom Januar dieses Jahres schrieb unter der Überschrift „Schwachstellen der politischen Bildung", daß teilweise überhaupt kein Unterricht stattfindet und teilweise nur 10 bis 15 Mann — die anderen seien unabkömmlich — an diesem politischen Unterricht teilnehmen. Wie ich selbst erlebt habe, gibt es auch den umgekehrten Fall: In einer kleinen Baracke waren 140 Leute mit einem Chef und haben ihren Unterricht machen müssen. Dabei kann natürlich nichts herauskommen. Deswegen mein Vorschlag hier, diesen Unterricht in Gruppen, in Leistungsgruppen durchzuführen. Der Verfasser des soeben genannten Artikels schreibt dann auch:
    Die politische Bildung hat einen geringen Stellenwert in der Bundeswehr. Ihr wird kaum Bedeutung zugemessen. Wenn der Dienstplan unvorhergesehen geändert wird, ist es meist der staatsbürgerliche Unterricht, der ausfällt.



    Schlaga
    Hier im Parlament ist kürzlich eine Anfrage in dieser Richtung gestellt worden, und der Parlamentarische Staatssekretär Schmidt (Würgendorf) hat das aus seiner Sicht relativiert und korrigiert, weil er davon ausging, daß in der Schule für Innere Führung zu diesem Thema nur 230 Unteroffiziere befragt worden sind. Wenn dem so ist — ich halte seine Korrekturen hier und da durchaus für berechtigt —, dann meine ich doch, daß man, wenn im Bereich politischer Unterricht irgendwo Kritik auftaucht, hellhörig sein muß, nichts verharmlosen darf und sofort nachhaken sollte.
    Ein weiteres Thema wird vom Wehrbeauftragten angeschnitten: Ausbildung der Ausbilder. Das entspricht dem, was ich eben schon angedeutet habe; selbstverständlich ein langfristiger und wichtiger Prozeß, dem auch gefolgt wird.
    Schließlich die wiederholt erhobene Forderung, zivile Pädagogen, die den Belangen der Bundeswehr gegenüber aufgeschlossen bis kritisch aufgeschlossen sind, in die Truppe zu holen, um damit die Chefs und die, die sonst den Unterricht geleitet haben, zu entlasten: Dem sollte man nun tatsächlich endlich folgen und vermehrt davon Gebrauch machen. Ich halte jedenfalls die Darlegungen und die Kritiken des Wehrbeauftragten zum Bereich der politischen Bildung für richtig und sehr, sehr nachdenkenswert.
    Es sei mir noch eine Anmerkung erlaubt. Der Wehrbeauftragte schreibt an anderer Stelle, daß zu viele Soldaten ihren Dienst als Job ansehen. Wenn das so ist, dann ist das wohl nur im Zusammenhang mit dem zu sehen, was ich vorher ausgeführt habe, nämlich mit dem richtigen oder falschen oder zu schwachen Praktizieren der Inneren Führung, mit dem richtigen oder falschen oder gar nicht vorhandenen politischen Unterricht und natürlich mit dem, was ich im Moment ausgeklammert habe: dem Problemkreis der Achtung und Beachtung der Menschenwürde. Nur so kann ich mir vorstellen, daß in diesem soziologisch relativ geschlossenen Raum Bundeswehr die Auffassung aufkommen kann, zu viele Soldaten sähen ihren Dienst als Job an. Wenn das so ist, dann allerdings ist mir die Bundeswehr zu teuer.
    Wir werden den Bericht des Wehrbeauftragten in dem zuständigen Ausschuß aufmerksam prüfen, werden Anregungen und Kritiken untersuchen und weitere Verbesserungen einleiten. So sei mein Wunsch an den jetzt neu gewählten Wehrbeauftragten, Karl Wilhelm Berkhan, er möge intensiv mit uns zusammenarbeiten und uns seine gesammelten Erfahrungen ständig weitergeben, Kritik üben, so daß ein fruchtbarer Dialog entsteht. Meine besten Wünsche und die Wünsche der Fraktion begleiten ihn.
    Aber genauso gilt der Dank — das darf ich namens der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei aussprechen dem scheidenden Wehrbeauftragten, Herrn Schultz, der dieses Amt fünf Jahre lang innegehabt, sich sehr viel Mühe gegeben und sehr viele Akzente gesetzt hat. Wir wünschen ihm Tage der Beschaulichkeit, des Nachdenkens. Vielleicht ergeben sich aus seinen Reflektionen weitere Anregungen für die Führung und Gestaltung des Amtes des Wehrbeauftragten.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)