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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 160. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. März 1975 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung betr. Sammelübersicht des Petitionsausschusses . . 11243 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 11243 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 11243 C Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1975 (Haushaltsgesetz 1975) — Drucksachen 7/2440, 7/2525, 7/2830, 7/3141 bis 7/3168 —, Zusammenstellung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung — Drucksache 7/3405 — Leicht (CDU/CSU) 11244 A Dr. von Bülow (SPD) 11250 C Kirst (FDP) 11255 B Dr. Apel, Bundesminister (BMF) . 11260 D Höcherl (CDU/CSU) 11264 A Dr. Ehrenberg (SPD) 11265 D Wolfgramm (Göttingen) (FDP) . . 11266 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 11266 C Grobecker (SPD) 11267 B Seiters (CDU/CSU) (Zur Geschäftsordnung) 11267 C Wehner (SPD) (Zur Geschäftsord- nung) . . . . . . . . . . 11267 D Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . . 11268 A Müller (Nordenham) (SPD) . . . . 11269 B Beratung der Sammelübersichten 34, 35 und 36 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksachen 7/3306, 7/3317, 7/3323 — . . . . . . . . . . 11270 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 11270 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 11271*A Anlage 2 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Vahlberg (SPD) : Treffen der Gläubigerländer Chiles; Entscheidung der Bundesregierung über die Stundung der fälligen Schuldenrückzahlung in Verbindung mit der chilenischen Haltung zur Frage der Menschenrechte . 11271* C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1975 Anlage 3 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Fragen A 89 und 90 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) : Umfang der Erarbeitung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen für anerkannte Ausbildungsberufe; Zeitpunkt der Verabschiedung der Rahmenlehrpläne; Maßnahmen zum gleichzeitigen Erlaß von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen 11271 * D Anlage 4 Antwort des StSekr Bölling (BPA) auf die Fragen B 1 und 2 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) : Anzeigenkampagnen der Bundesregierung in Rheinland-Pfalz vom 1. September 1974 bis 9. März 1975; Aufgabe von Anzeigen durch die Bundesregierung ausschließlich in Rheinland-Pfalz . . . . . 11272* B Anlage 5 Antwort des StSekr Bölling (BPA) auf die Fragen B 3 und 4 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Kosten und Zweck von Anzeigen und Informationsbroschüren der Bundesregierung seit dem 1. Dezember 1974 bis 4. Mai 1975; Höhe der entsprechenden Beträge vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen im Jahre 1966 . . . . 11272* D Anlage 6 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Fragen B 5 und 6 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) : Überlegungen der Bundesregierung zum Abschluß eines zwischenstaatlichen Abkommens für die deutsche Schule in Brüssel; „Begegnungsschule" anstatt „Expertenschule"; Genehmigung einer vierten Klasse für die deutsche Schule in Brüssel bzw. Erweiterung der Gesamtkapazität der Schule . . . . . . . . . . . . 11273* C Anlage 7 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 7 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) : Verweigerung der Umladung und Weiterverschiffung von PKW und LKW in Ismail durch die Sowjetische-Donau-Schiffahrt . 11273* D Anlage 8 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 8 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Zahl der Aussiedlungswilligen aus Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße; Überprüfung der Angaben des Deutschen Roten Kreuzes 11274* A Anlage 9 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage B 9 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Änderung der Arbeitszeitordnung nach Einführung der 40-Stunden-Woche im öffentlichen Dienst 11274* B Anlage 10 Antwort des BMin Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Fragen B 10 und 11 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Weisungen des Bundesinnenministeriums bezüglich der Kontaktaufnahme auf örtlicher Ebene mit DDR-Behörden wegen der Minenräumung an der Seege; Anweisung an den Bundesgrenzschutz bei der Minenräumaktion, das Betreten des Ufers der Bundesrepublik Deutschland durch Räumkommandos der DDR bis zu einer Tiefe von 4 bis 5 Metern nicht als Grenzverletzung anzusehen . . . . . 11274* D Anlage 11 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Fragen B 12 und 13 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Haase (Fürth) (SPD) : Zufluß von Restmitteln der Heimkehrerstiftung an den Fiskus bei Beendigung der Stiftung; Änderung des Verhältnisses zwischen Unterstützungen und Darlehen der Heimkehrerstiftung . . . . . . . 11275* B Anlage 12 Antwort dis BMin Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage B 14 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Zusammenarbeit mit den Mitgliedsländern der EG in Fragen der inneren Sicherheit 11275* D Anlage 13 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage B 15 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Katzer (CDU/ CSU) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1975 III Kaufkraftausgleich bei den Renten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder 11276* B Anlage 14 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage B 16 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Geldner (FDP) : Gefährdung von Kraftfahrern durch Autoabgase in kilometerlangen Autoschlangen 11277* A Anlage 15 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage B 17 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Maßnahmen gegen den für den Sommer 1975 befürchteten Zusammenbruch des ökologischen Gleichgewichts des Rheins 11277* C Anlage 16 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen B 18 und 19 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Dr. Schäuble (CDU/CSU) : Änderung der Geschäftsverteilung in der Abteilung V im Bundesrechnungshof durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofs; Änderung der Bundeshaushaltsordnung bzw. des Abschnitts V der Reichshaushaltsordnung mit dem Ziel der Ausdehnung der richterlichen Unabhängigkeit der Mitglieder des Bundesrechnungshofs auf Maßnahmen der Geschäftsverteilung 11277* D Anlage 17 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 20 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) : Bekanntgabe der Entscheidung des Bundesfinanzministers über die Verwertung der bundeseigenen Forstflächen in Salzgitter-Thiede/Steterburg . . . . . . 11278* A Anlage 18 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 21 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Grundstücksverkäufe in der Stadt München im Jahre 1974 auf Grund des Gesetzes über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken . . . . . . 11278* B Anlage 19 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen B 22 und 23 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Mahne (SPD) : Forderung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände nach Angabe des unverschlüsselten Herstellungsdatums von Kraftfahrzeugen auf dem Typenschild und in den Kraftfahrzeugbriefen; Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Forderung 11278* C Anlage 20 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 24 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Geldner (FDP) : Beurteilung der weiteren Papierpreisentwicklung; entgegenwirkende Maßnahmen 11278* D Anlage 21 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 25 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Einführung eines neuen metrischen Gewindesystems (OMFS) in den Vereinigten Staaten 11279* B Anlage 22 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen B 26 und 27 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Aussage von Bundesminister Dr. Friderichs über Experimente zum Testen der Grenzen der Belastbarkeit der Wirtschaft und über Investitionslenkung durch staatliche Instanzen oder Wirtschaftsräte . . 11279* D Anlage 23 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 28 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Immer (SPD) : Berücksichtigung örtlicher Firmen bei Investitionsmaßnahmen der Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturprogramms 11280* B Anlage 24 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Fragen B 29 und 30 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Zurückweisung von importiertem Salat wegen Überschreitungen der nach der deutschen Höchstmengenverordnung für pflanzliche Lebensmittel zulässigen Rückstandstoleranzen; Erhebung zollähnlicher Abgaben auf eingeführte Nahrungsmittel durch niederländische Marktverbände 11280* C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1975 Anlage 25 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Fragen B 31 und 32 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Ausschluß landwirtschaftlicher Betriebe von der Landzupacht über die Landabgaberente; weitere Entwicklung der vor dem 1. Juli 1973 als entwicklungsfähig angesehenen Betriebe 11281 * A Anlage 26 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen B 33 und 34 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Pieroth (CDU/CSU) : Anwendung der Betriebsprüfungsverordnung der Finanzverwaltung auf Prüfungen in Betrieben nach § 144 des Arbeitsförderungsgesetzes; kurzfristige Ausleihe Arbeitsloser vom Arbeitsamt ohne Formalitäten 11281* C Anlage 27 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen B 35 und 36 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Zahl der derzeit in der Bundesrepublik beschäftigten Gastarbeiter; Zahl der über die Bundesanstalt für Arbeit auf Grund der Arbeitsförderung unterstützten Personen, die keinen festen Arbeitsplatz haben 11282*A Anlage 28 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage B 37 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Walther (SPD) : Stellen für ausscheidende Zeitsoldaten im öffentlichen Dienst . . . . . . . . 11283* A Anlage 29 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 38 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Hinweis auf der Autobahn Wiesbaden/ Frankfurt auf die Aus- und Auffahrtmöglichkeit für Flörsheim; Schaffung einer eigenen Aus- und Auffahrt im Bereich der Flörsheim umgehenden Autobahnen 11283* C Anlage 30 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen B 39 und 40 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Link (CDU/CSU) : Gutachten über die Integrierung von Taxen im öffentlichen Personennahverkehr; Gründe für den bisher dreijährigen Beratungszeitraum . . . . . . . . . . 11283* D Anlage 31 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen B 41 und 42 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Fracht- bzw. Kanalgebühren für den zukünftigen Elbe-Seitenkanal; Belastung des Wirtschaftsraumes Braunschweig- Wolfsburg—Salzgitter . . . . . . . 11284* A Anlage 32 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen B 43 und 44 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Schmidhuber (CDU/CSU) : Zahl der höhengleichen Bahnübergänge von Bundesstraßen und von öffentlichen Straßen gem. Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 mit 3 des bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Bezirk der Bundesbahndirektion München; Zahl der höhengleichen Bahnübergänge mit Verkehrswegen aller Art im Bereich der Landeshauptstadt München 11284* B Anlage 33 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 45 — Drucksache 7/3365 vorn 14. 3. 75 — des Abg. Baier (CDU/CSU) : Verkehrsgutachten zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Kraichgau und Bau der Bundesstraße 37 Z bzw. eines Autobahnzubringers 11284* C Anlage 34 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 46 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Begründung für die unterschiedliche Transportkostenberechnung der Deutschen Bundesbahn für Rollstühle Behinderter 11284* D Anlage 35 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen B 47 und 48 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) : Verkehrserschließung des Zonenrandgebietes im Raum Wolfsburg/Braunschweig; Zeitvorstellung der Bundesregierung für den Bau des Autobahnzubringers Wolfsburg und der Braunschweiger Osttangente; Möglichkeiten des Ausbaus der B 248 vor der Realisierung der A 39 . . 11285*A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1975 V Anlage 36 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen B 49 und 50 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Peter (SPD) : Autobahnneubau im Saarland seit 1969, Höhe der Aufwendungen dafür; Neu- und Ausbau von Bundesstraßen im Saarland seit 1969; Höhe der Bundesmittel dafür 11285* B Anlage 37 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 51 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Pohlmann (CDU/CSU) : Einstufung der Ortsumgehung Lauenau im Zuge der B 442 im Rahmen des zweiten Fünfjahresplans für den Ausbau der Bundesfernstraßen von 1976 bis 1980 . . 11285* C Anlage 38 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 52 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) : Frühere Stellungnahme der Bundesregierung zu Streckenstillegungen im Bereich des Verwaltungspräsidiums Braunschweig durch die Deutsche Bundesbahn . . . . 11285* D Anlage 39 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 53 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Immer (SPD) : Beteiligung von örtlichen kleinen und mittleren Unternehmen an der Ausführung des ersten Teilstücks der Umgehungsstraße Altenkirchen 11286* A Anlage 40 Antwort des PStSekr Jung (BMP) auf die Fragen B 54 und 55 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Hoffie (FDP) : Lieferungsschwierigkeiten bei der Bereitstellung von posteigenen Zusatzeinrichtungen (Modems) zur Übertragung von Daten; unbefristete Zulassung von privaten Modems; Novellierung der Verordnung über den Hauptanschluß für Direktruf 11286* B Anlage 41 Antwort des PStSekr Dr. Haack (BMBau) auf die Frage B 56 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Baier (CDU/CSU) : Zahl der unerledigten Anträge auf Förderung von Familienheimen und Eigentumswohnungen einschließlich Kaufeigenheimen und Kaufeigentumswohnungen in den einzelnen Ländern zum Stichtag 1973 und 1975 . . . . . . . . . . . . 11287 * A Anlage 42 Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Fragen B 57 und 58 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU): Einsatz von Sonnenenergiekollektoren zur Wärmebereitstellung für Einfamilienhäuser und Gewächshäuser; Nutzung der Erfahrungen verschiedener Länder bei der Anwendung der Sonnenenergie für die Wärmebereitstellung; Förderung von Sonnenenergieprojekten mit öffentlichen Mitteln . . . . . . . . . . . . . 11287* B Anlage 43 Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Fragen B 59 und 60 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Koordinierung der Ressortforschung innerhalb der Bundesregierung; Einsatz eines Koordinierungsbeauftragten in den einzelnen Bundesministerien 11288* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1975 11243 160. Sitzung Bonn, den 21. März 1975 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 21. 3. Dr. Ahrens ** 21. 3. Dr. Aigner * 21. 3. Alber ** 21.3. von Alten-Nordheim 21. 3. Dr. Artzinger * 21. 3. Dr. Barzel 21. 3. Dr. Bayerl 21. 3. Behrendt * 21. 3. Dr. von Bismarck 21. 3. Blumenfeld 21. 3. Brandt 21.3. Dr. Burgbacher 22. 3. Christ 21.3. Dr. Corterier 24. 3. Dreyer 21.3. Erhard (Bad Schwalbach) 21. 3. Fellermaier * 23. 3. Gerlach (Emsland) * 21. 3. Dr. Gölter *** 22. 3. Haase (Fürth) *** 23. 3. Kater 31.5. Dr. h. c. Kiesinger 21.3. Köster 21.3. Dr. Kreile 21. 3. Kroll-Schlüter 21. 3. Lange * 21.3. Dr. Lauritzen 2. 4. Lemmrich ** 21. 3. Lenzer *** 22. 3. Dr. Müller (München) *** 22. 3. Frau Dr. Neumeister 21. 3. Frau Dr. Orth * 21. 3. Pieroth 21.3. Richter *** 22. 3. Frau Dr. Riedl-Martiny 21. 3. Ronneburger 21. 3. Roser 21.3. Prinz zu Sayn-Wittgenstein 21. 3. Schirmer 21.3. Schmidt (Kempten) *** 23. 3. Schmidt (München) * 21. 3. Schmidt (Wattenscheid) 21.3. Dr. Schulz (Berlin) * 21. 3. Dr. Schwencke (Nienburg) *** 22. 3. Dr. Schwörer * 21. 3. Seibert 21.3. Sieglerschmidt ** 22. 3. Springorum * 22. 3. Dr. Stark (Nürtingen) 21. 3. Dr. Starke (Franken) * 21. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Stommel 6. 4. Todenhöfer 22. 3. Dr. Vohrer ** 22. 3. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 22. 3. Dr. Waigel 21. 3. Walkhoff * 21. 3. Dr. Wallmann 21. 3. Frau Dr. Walz 21. 3. Dr. Wendig 21. 3. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 7/3365 Frage A 73): Wird die Bundesregierung beim Mitte März vorgesehenen Treffen der Gläubigerländer Chiles ihre Entscheidung über die Stundung der fälligen Schuldenrückzahlung mit der chilenischen Haltung zur Frage der Menschenrechte in Verbindung bringen? Die Bundesregierung beabsichtigt, an den Verhandlungen zur Umschuldung der chilenischen Fälligkeiten 1975 teilzunehmen. Umschuldungen sind rein kredittechnische Operationen. Gleichwohl verkennt die Bundesregierung nicht, daß die von Ihnen angesprochene Frage der Menschenrechte mittelbar die Umschuldungsverhandlungen berührt. Anläßlich der bevorstehenden Umschuldungsverhandlungen wird daher der Komplex der Menschenrechte - wie bereits bei den Verhandlungen im vergangenen Jahr geschehen - behandelt werden. Die Bundesregierung hat diese Frage bilateral wiederholt und nachdrücklich mit der chilenischen Regierung erörtert und wird das auch in Zukunft tun. Multilateral wird die Beachtung der Menschenrechte von der VN-Menschenrechtskommission geprüft, die Ende Februar einen besonderen Ausschuß für Chile eingesetzt hat. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3365 Fragen A 89 und 90): Für wieviel anerkannte Ausbildungsberufe sind im einzelnen auf der Grundlage des zwischen Bund und Ländern vereinbarten gemeinsamen Ergebnisprotokolls vom 30. Mai 1972 Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne erarbeitet worden, bzw. wann ist im einzelnen mit der Verabschiedung der Rahmenlehrpläne für die anerkannten Ausbildungsberufe zu rechnen, für die bisher lediglich die Ausbildungsordnungen erlassen worden sind? Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, daß Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne nicht gleichzeitig erlassen werden, wenn nicht, was unternimmt sie bzw. wird sie unternehmen, um diesem zeitlichen Auseinanderklaffen entgegenzuwirken? 11272* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1975 Zu Frage A 89: In meiner Antwort vom 30. Mai 1974 auf die Kleine Anfrage (Drucksache 7/2185) habe ich zum Ausdruck gebracht, daß das gemeinsame Ergebnisprotokoll vom 30. Mai 1972 im wesentlichen lediglich das Ziel einer Abstimmung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen festlegte. Auf dieser Grundlage wurde zwischen Bund und Ländern ein konkretes Verfahren vereinbart, dessen Erarbeitung sich wegen der bekannten verfassungsrechtlichen Probleme, die sich aus dem Vebot der Mischverwaltung ergeben, schwierig gestaltete. Dieses Verfahren wurde am 8. August 1974 mit Zustimmung aller Länder beschlossen. Die Bundesregierung hat aber bereits im September 1974 die ersten Ausbildungsordnungen in das Abstimmungsverfahren eingebracht. Von den bisher nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes erlassenen Ausbildungsordnungen konnte jedoch noch keine nach diesem Verfahren abgestimmt werden. Solange Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne nicht abgestimmt sind, erlassen die Länder auch weiterhin Rahmenlehrpläne für Grund- und Fachbildung. Es ist dabei nicht zu erwarten, daß die Länder zu allen bisher erlassenen Ausbildungsordnungen des Bundes Rahmenlehrpläne entwickeln werden. Da es sich um eine Angelegenheit der Länder handelt, kann die Bundesregieung auch nicht angeben, wann die Länder ländereinheitliche Rahmenlehrpläne verabschieden werden. Die Bundesregierung hat in den entsprechenden Gremien darauf hingewiesen, daß sie die Erarbeitung ländereinheitlicher Rahmenlehrpläne für bestimmte Ausbildungsbereiche (z. B. Berufsausbildung in der Elektrotechnik, in den kaufmännischen Berufen) für besonders dringlich hält. Zu Frage A 90: Die Bundesregierung hält es für notwendig, daß Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne inhaltlich aufeinander abgestimmt und gleichzeitig in Kraft gesetzt werden. Hierzu dienen das gemeinsame Ergebnisprotokoll und der Verfahrensbeschluß des Bund-Länder-Koordinierungsausschusses vom 8. August 1974. Im Referentenentwurf des Berufsbildungsgesetzes sind darüber hinaus organisatorische Regelungen für die Abstimmung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen vorgesehen, die noch durch Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern ergänzt werden können. Die Bundesregierung hat die Bereitschaft zur Kooperation in diesen Fragen bereits mehrfach erklärt. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3365 Fragen B 1 und 2) : Welche Anzeigen der Bundesregierung sind vom 1. September 1974 bis zum 9. März 1975 in Tageszeitungen, Wochenzeitungen, Illustrierten, Fachzeitschriften und sonstigen Publikationen erschienen, die im Land Rheinland-Pfalz vertrieben wurden, und welche Kosten sind der Bundesregierung durch diese Anzeigenkampagne entstanden? Trifft es zu, daß in der genannten Zeit Anzeigen der Bundesregierung in rheinland-pfälzischen Publikationen und in sonstigen Publikationen, die vor allem in Rheinland-Pfalz vertrieben werden, erschienen sind, die in anderen Bundesländern nicht aufgegeben wurden, und um welche Anzeigen in welchen Publikationen handelt es sich dabei? Zu Frage B 1: In der Zeit vom 1. September 1974 bis 9. März 1975 hat die Bundesregierung — Ministerien und Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — in Tageszeitungen, Wochenzeitungen, Illustrierten, Fachzeitschriften und sonstigen Publikationen bundesweit 42 Anzeigen aus Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit zu Gesamtkosten von rd. 7,4 Mio. DM veröffentlicht. Die für die Verbreitung dieser Anzeigen in Rheinland-Pfalz anteilig entstandenen Kosten können wegen der unterschiedlichen Streudichte, der unterschiedlichen Gesamtrabatte und der Streuung durch überregionale Tageszeitungen sowie der Boulevardpresse nicht herausgerechnet werden. Zu Frage B 2: Bis auf eine Anzeige des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung am 7. März 1975 in 12 regionalen rheinland-pfälzischen Zeitungen, in der Darstellungen der Landesregierung Rheinland-Pfalz in Zeitungsanzeigen zur Strukturpolitik der Bundesregierung für das Land Rheinland-Pfalz richtiggestellt wurden, sind keine Anzeigen aufgegeben worden. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3365 Fragen B 3 und 4) : Für welchen Betrag hat die Bundesregierung aus dem Bundeshaushalt seit dem 1. Dezember 1974 Anzeigen und Informationsbroschüren zu welchem Zweck in Auftrag gegeben, und für welchen Betrag sollen bis 4. Mai 1975 weitere Anzeigen und Broschüren erscheinen? Wie waren diese Beträge in den fünf Monaten vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen im Jahr 1966? Zu Frage B 3: Die Bundesregierung hat seit dem 1. Dezember 1974 für einen Betrag von 11 025 062 DM Anzeigen und Informationsbroschüren in Auftrag gegeben. Diese Maßnahmen dienten dem Zweck, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung und der Bundesministerien die deutsche Bevölkerung über die Ziele und die Arbeit der Bundesregierung auf den verschiedenen politischen Sachgebieten zu informieren. Ein großer Teil der Maßnahmen hatte insbesondere zum Ziel, über neue gesetzliche Vorschriften zu unterrichten. Vom Presse- und Informationsamt und von einigen Bundesministerien sind zur Zeit weitere Anzei- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1975 11273* gen und Broschüren bis zum 4. Mai 1975 vorgesehen, deren Kosten auf 211 000 DM veranschlagt werden. Im übrigen liegen zur Zeit noch keine verbindlichen Planungen vor, die eine konkrete Antwort auf die Anfrage ermöglichen. Das Erscheinen von Anzeigen und Broschüren wird auch in den nächsten Monaten davon abhängen, ob derartige Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit durch die Bundesregierung erforderlich sind. Zu Frage B 4: Die Frage, welche Beträge die Bundesregierung für Anzeigen und Informationsbroschüren in den letzten fünf Monaten vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 10. Juli 1966 aus dem Bundeshaushalt ausgegeben hat, kann aus den nachfolgenden Gründen nicht beantwortet werden. Es fehlt an einer Vergleichbarkeit zwischen den Jahren 1966 und 1974/75. Abgesehen davon, daß sich bei einigen Ressorts Aufgaben und Titelstruktur im Haushaltsplan seit 1966 verändert haben und eine einwandfreie Auswertung der Akten über fast neun Jahre zurückliegende Vorgänge erheblichen Schwierigkeiten begegnet, sprechen folgende entscheidende Argumente gegen einen Vergleich von Zahlen der Jahre 1966 und 1974/75. Eine Gegenüberstellung von Zahlen aus dem Jahre 1966 und den Jahren 1974/75 könnte schon deshalb kein sachlich zutreffendes Bild vermitteln, weil sich die Wege und Methoden der Öffentlichkeitsarbeit zumal auf Grund einschlägiger Erkenntnisse des Informationswesens und der Erfolgskontrolle im vergangenen Jahrzehnt wesentlich verändert haben. Insbesondere hat die Anzeige als wichtiges Instrument der amtlichen Informations-und politischen Öffentlichkeitsarbeit an Bedeutung zugenommen. Außerdem hat sich das Volumen der für Ausgaben der Öffentlichkeitsarbeit einschlägigen Titel im Laufe der vergangenen zehn Jahre erheblich verändert. Während noch im Jahre 1966 der Titel 300 im Einzelplan 04 03 des Presse- und Informationsamtes Mittel in Höhe von 12,5 Millionen DM vorsah, ist dieser Betrag seitdem auf 5,2 Millionen DM im Titel 531 01 des Einzelplans 04 03 im Bundeshaushalt 1974 vermindert worden. Da die aus dem Titel 300 im Jahre 1966 geleisteten Zahlungen wegen des bekannten im Bundeshaushaltsplan festgelegten Verfahrens einer besonderen Prüfung unterliegen, können die aus diesem Titel für informationspolitische Zwecke ausgegebenen Beträge in die Beantwortung der Anfrage nicht einbezogen werden. Gleichzeitig mit dem Abbau des Titels 300 wurde der offene Titel 314 von 2,5 Millionen DM im Jahre 1966 auf 12,11 Millionen DM im Titel 531 03 des Einzelplans 04 03 im Bundeshaushalt 1974 erhöht. Das bedeutet, daß heute Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit Inland aus dem offenen Titel 531 03 finanziert werden, während im Jahre 1966 entsprechende Maßnahmen zum erheblichen Teil aus dem vertraulichen Titel 300 bestritten wurden. Ich bin gern bereit, über diese Maßnahmen vor dem Unterausschuß des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zu berichten. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3365 Fragen B 5 und 6) : Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, für die deutsche Schule in Brüssel über ein zwischenstaatliches Abkommen — ähnlich wie bei der deutschen Schule in Rom — den Status einer „Begegnungsschule" statt wie bisher einer „Expertenschule" zu schaffen? Ist die Bundesregierung bereit, der deutschen Schule in Brüssel über die bereits bewilligten drei Grundschulklassen hinaus eine vierte Klasse zu genehmigen, oder gibt es Überlegungen, die deutsche Schule in Brüssel über den bereits genehmigten Neubau hinaus in ihrer gesamten Kapazität zu erweitern, da der französische Schultypus und Mängel der Europaschule in Brüssel zu einem weiteren Ansteigen der Zahl der Bewerber für die deutsche Schule in Brüssel geführt hat? 1. Die Frage der Erweiterung über die drei bestehenden Grundschulklassen hinaus auf einen vierten Grundschulzug wurde vor kurzem zwischen der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen und dem Leiter der Deutschen Schule Brüssel erneut aufgenommen. Die Schule wird demnächst einen förmlichen Antrag stellen, der positiv beschieden werden wird, so daß dieser vierte Zug zum Herbst 1975 eingerichtet werden könnte. Voraussetzung ist noch, daß die Unterbringung in zusätzlich anzumietenden Räumen sichergestellt ist. Aber auch hier scheint sich eine Lösung abzuzeichnen. Über den ursprünglich genehmigten Neubau hinaus wurde bereits eine Erweiterung eingeplant, so daß der Neubau in erweiterter Form durchgeführt werden kann. Hinsichtlich des Verhältnisses zur Europäischen Schule in Brüssel darf ich auf meine Ausführungen auf die Fragen des Herrn Abgeordneten Seefeld (Fragen Nr. 124 und 125) in der Fragestunde vom 25. April 1974 verweisen. 2. Überlegungen, Expertenschulen gerade im europäischen Raum in Begegnungsschulen umzuwandeln, sind wiederholt angestellt worden. In Brüssel wie auch an anderen Orten, beispielsweise in Paris, steht die Überfüllung der Schulen diesem Ziel entgegen. Es müßten baulich wie personell Mittel in einer Höhe eingesetzt werden, wie sie gegenwärtig nicht verfügbar sind. Ich darf aber anfügen, daß in Paris das Begegnungselement sowohl an dem deutschen Zweig der Internationalen Schule in St. Germain wie auch an dem in Entstehung begriffenen deutsch-französischen Gymnasium vorhanden ist. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3365 Frage B 7) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Sowjetische-Donau- Schiffahrt in Ismail (Donaumündung) seit einiger Zeit die Umladung und Weiterverschiffung von PKW und LKW verweigert, die beispielsweise vom Bayerischen Lloyd in Regensburg aus 11274* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1975 nach den Häfen Beyrouth und Lattakia beabsichtigt war, und ist die Bundesregierung bereit, bei ihren Verhandlungen mit der UdSSR darauf zu drängen, daß die Donau, die u. a. mit erheblichen Mitteln der Bundesrepublik Deutschland schiffbar gehalten wird, auch der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung steht? Nach Auskunft des Bayerischen Lloyd bestehen keine Schwierigkeiten in dem von Ihnen angesprochenen Donau-See-Verkehr. Die Durchführung dieses Verkehrs hängt jedoch von Mindestmengen und der Aufnahmefähigkeit der Häfen des Vorderen Orients ab, weil sonst die Weiterverschiffung in Ismail aus wirtschaftlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Dem Bayerischen Lloyd wurden bisher nur 5 Traktoren und 5 Lkw zum Transport im Donau-See- Verkehr angeboten. In diesem Falle waren die kommerziellen Voraussetzungen für eine Weiterverschiffung in Ismail nicht erfüllt. Dieser Sachverhalt gibt keinen Anlaß, ihn in Regierungsverhandlungen anzusprechen. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 7/3365 Frage B 8) : Hat die Bundesregierung entsprechend der Ankündigung von Staatsminister Wischnewski die Zahl der Aussiedlungswilligen aus Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße geprüft, und in welcher Weise konnten die Angaben des Deutschen Roten Kreuzes, daß bis Januar 1975 ca. 307 000 Anträge auf Aussiedlung übermittelt worden sind, bestätigt werden? In dem mit Ihrer Frage angesprochenen Interview von Staatsminister Wischnewski mit dem Deutschlandfunk vom 11. März 1975 ist nicht von einer Prülung durch die Bundesregierung die Rede. Ich darf Sie vielmehr auf das in Ziffer 3 Absatz 2 der „Information der Regierung der Volksrepublik Polen" vorgesehene Verfahren hinweisen. Im Rahmen dieses Verfahrens hat das Deutsche Rote Kreuz seit Abschluß des deutsch-polnischen Vertrages bis Ende 1974 dem Polnischen Roten Kreuz Unterlagen über die ihm in dieser Zeit insgesamt bekanntgewordenen 306 000 Umsiedlungswünsche übermittelt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3365 Frage B 9): Wann ist damit zu rechnen, daß die Arbeitszeitordnung nach Einführung der 40-Stunden-Woche im öffentlichen Dienst geändert wird, und ist es möglich, daß bis zum Zeitpunkt einer endgültigen Regelung Ausnahmen für örtliche Bereiche in eigener Zuständigkeit in Übereinstimmung mit den örtlichen Personalräten zur Aufrechterhaltung des Dienstes genehmigt werden? Ich gehe davon aus, daß in Ihrer Frage spezifische arbeitszeitrechtliche Belange des öffentlichen Dienstes angesprochen sind. Hier sind folgende Regelungen zu unterscheiden: Die wöchentliche regelmäßige Arbeitszeit ist — mit nunmehr 40 Stunden — für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in den einschlägigen Manteltarifverträgen mit den Gewerkschaften vereinbart. Die Tarifverträge enthalten weiterhin Bestimmungen über die Möglichkeit einer Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit und sehen darüber hinaus die Möglichkeit der Ableistung von Überstunden vor. Ergänzend hierzu gelten für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes die Vorschriften der Arbeitszeitordnung vom 30. April 1938, in denen insbesondere die regelmäßige tägliche Arbeitszeit, die Verteilung der Arbeitszeit sowie das höchstzulässige Ausmaß von Mehrarbeit behandelt sind. Für den öffentlichen Dienst sieht § 13 der Arbeitszeitordnung in Absatz 1 die Möglichkeit vor, auf die Arbeitnehmer die für die Beamten gültigen Dienstvorschriften über die Arbeitszeit zu übertragen; für Angestellte, die von Körperschaften des öffentlichen Rechts gemeinsam mit Beamten beschäftigt werden, gelten mangels abweichender Regelungen (insbesondere Tarifverträgen) nach § 13 Abs. 2 der Arbeitszeitordnung die für Beamte gültigen Dienstvorschriften über die Arbeitszeit auch ohne ausdrückliche Übertragung; tarifliche Arbeitszeitvorschriften werden in beiden Fällen nicht berührt. Die für Beamte gültigen Vorschriften finden sich für den Bereich des Bundes in der Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten (Arbeitszeitverordnung) i. d. F. vom 24. September 1974 (BGBl I S. 2356), für den Bereich der Länder in den entsprechenden landesbeamtenrechtlichen Bestimmungen. Innerhalb der durch die genannten Rechtsvorschriften vorgegebenen Grenzen hat der Personalrat über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der täglichen Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage mitzubestimmen (§ 75 Abs. 3 Nr. 1 des Bundespersonalvertretungsgesetzes für den Bereich des Bundes sowie entsprechende Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze). Nach System und Inhalt der für den öffentlichen Dienst geltenden arbeitszeitrechtlichen Regelungen, mit denen die Aufrechterhaltung des Dienstes gewährleistet ist, ergeben sich aus der Einführung der 40-Stunden-Woche keine Auswirkungen auf die Arbeitszeitordnung, die aus meiner Sicht in diesem Zusammenhang Änderungsvorschläge erforderlich machen würden. Anlage 10 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1975 11275* (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3365 Fragen B 10 und 11): Welche Weisungen respektive Befehle hat das Bundesinnenministerium bezüglich der Kontaktaufnahme auf örtlicher Ebene mit DDR-Behörden wegen der Minenräumung im Seegeabschnitt im Landkreis Lüchow-Dannenberg erteilt? Ist es richtig, daß der Bundesgrenzschutz angewiesen worden ist, bei der Minenräumaktion am Seege-Fluß das Betreten des Ufers der Bundesrepublik Deutschland durch Räumkommandos der DDR bis zu einer Tiefe von vier bis fünf Metern nicht als Grenzverletzung anzusehen? 1. Kontakte auf örtlicher Ebene im Seegeabschnitt haben im Zusammenhang mit der Suche nach Minen in grenzbildenden Gewässern stattgefunden. Das zuständige Grenzschutzkommando ist vom Bundesministerium des Innern angewiesen worden, bei solchen Kontakten gegenüber den Vertretern der DDR darauf zu bestehen, daß Kräfte aus der DDR im Zuge von Minensucharbeiten Bundesgebiet nur betreten dürfen, wenn unter anderem folgende Bedingungen erfüllt sind: — das Bundesgebiet darf nur von unbewaffneten Zivilpersonen betreten werden, — während des Aufenthalts im Bundesgebiet unterliegen solche Kräfte aus der DDR den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften und den Weisungen des Bundesgrenzschutzes, — durch die Minensuche wird die grundsätzliche Haftung der DDR für gleichwohl eintretende Schäden nicht berührt. 2. Eine generelle Weisung der in der Frage unterstellten Art besteht nicht. Die örtlich zuständigen Stellen des BGS haben bei den Kontakten mit Vertretern der DDR lediglich eingeräumt, daß das Bundesgebiet kurzfristig durch DDR-Kräfte zu dem Zweck betreten werden konnte, in der Seege eine hölzerne Spundwand anzubringen. Dies war notwendig, um den Wasserspiegel der Seege vorübergehend abzusenken. Das Betreten des Bundesgebietes erfolgte dabei gemäß den der DDR mitgeteilten und unter 1. aufgeführten Bedingungen. Es stellte deshalb keine Grenzverletzung dar. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Fürth) (SPD) (Drucksache 7/3365 Fragen B 12 und 13) : Ist es richtig, daß bei der jetzigen Mittelaufteilung der Heimkehrerstiftung an Unterstützungen und Darlehen im Verhältnis von 50 zu 50 im Zeitpunkt der Beendigung der Stiftung 60 bis 80 Millionen DM an den Fiskus fallen werden? Besteht nicht die Möglichkeit, unter Anwendung versicherungsmathematischer Vorausrechnungen das Verhältnis der Unterstützungen zu den Darlehen der Heimkehrerstiftung so zugunsten der Unterstützung zu ändern, daß im Zeitpunkt der Beendigung der Stiftung die Mittel aufgebraucht sind und damit ein Zufluß von Restmitteln der Stiftung an den Fiskus ausgeschlossen wird? 1. Nach § 53 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes fließt das bei der Aufhebung der Stiftung vorhandene Vermögen dem Bund zu. Das Gesetz legt keinen Termin für die Aufhebung fest. Auch daraus, daß von dem Stammvermögen der Stiftung in Höhe von 60 Mio DM bisher jährlich 3 Mio DM verwendet werden können, ergibt sich kein bestimmter Zeitpunkt für die Beendigung der Stiftung, weil nach dem Verbrauch des Stammvermögens noch weiterhin Rückflüsse aus den gewährten Darlehen verfügbar sein werden. Der Zeitpunkt der Aufhebung der Stiftung und die Höhe der dann noch bestehenden Forderungen aus Darlehen lassen sich nicht voraussehen. 2. Die Stiftung hat von 1970 bis 1974 für Unterstützungen 17,2 Mio DM für Darlehen 29,9 Mio DM insgesamt 47,1 Mio DM aufgewendet. Der hohe Anteil der Darlehensmittel ergab sich aus der überaus großen Nachfrage nach Darlehen. Trotzdem konnte bei weitem nicht allen Darlehensanträgen entsprochen werden. Dagegen hat die Stiftung in allen berechtigten Fällen durch Gewährung von Unterstützungen zur Linderung einer Notlage in angemessenem Umfang geholfen. Der für die Verteilung der Mittel zuständige Stiftungsrat hat am 14. Mai 1974 beschlossen, die Gewährung von Darlehen zugunsten eines höheren Mittelansatzes für Unterstützungen künftig von Jahr zu Jahr einzuschränken. Er hat damit auch einer Prüfungsbemerkung des Bundesrechnungshofes entsprochen, der den mit der Darlehensgewährung und -verwaltung verbundenen hohen Kostenaufwand beanstandet hat. Der Anteil der Darlehen an den Gesamtausgaben der Stiftung soll daher in Zukunft sinken. Die Festlegung eines bestimmten Verhältnisses der Unterstützungen zu den Darlehen ist jedoch nicht zweckmäßig, weil die Stiftung dann nicht mehr flexibel auf den Bedarf der ehemaligen Kriegsgefangenen reagieren und die Mittelverwendung dementsprechend steuern könnte. Anlage 12 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 7/3365 Frage B 14) : Welche Möglichkeiten bestehen für die Bundesregierung, innerhalb der Europäischen Gemeinschaft bei Fragen der inneren Sicherheit mit den anderen Mitgliedsländern der EG zusammenzuarbeiten? Der Bereich der inneren Sicherheit ist nicht Gegenstand der Europäischen Gemeinschaftsverträge. Daher kann die Europäische Gemeinschaft als solche keine Maßnahmen, die sich unmittelbar zugunsten der inneren Sicherheit auswirken, treffen. Mittelbar könnten sich z. B. Gemeinschaftsregelungen über den Verkehr mit Waffen positiv auf die innere 11276* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1975 Sicherheit auswirken. Überlegungen dazu sind im Gange. Die ständige Zunahme und Erleichterung des grenzüberschreitenden Verkehrs innerhalb der Staaten der Europäischen Gemeinschaft und die ihnen gemeinsame Erfahrung der damit verbundenen Steigerung der Kriminalität läßt jedoch eine Abstimmung ihrer Politik auch auf dem Gebiet der inneren Sicherheit dringlich erscheinen. Dem dient der von meinem Amtsvorgänger Bundesminister Genscher entworfene, von der Ständigen Konferenz der Innenminister/-senatoren der Länder gutgeheißene und von mir beharrlich weiter verfolgte Plan, eine „Europäische Konferenz der für die innere Sicherheit zuständigen Minister" vorzubereiten. Als erste Stufe für die Verwirklichung dieses Plans erscheint eine Abstimmung der deutschen und französischen Politik auf diesem Gebiet unerläßlich. Ich habe deshalb bei den deutsch-französischen Konsultationen am 8./9. Juli 1974 mit dem französischen Innenminister vereinbart, die deutsch-französische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der inneren Sicherheit zu verstärken und die Ergebnisse der Gesamtheit der Staaten der Europäischen Gemeinschaft nutzbar zu machen. Wir haben zu diesem Zweck eine deutsch-französische Arbeitsgruppe gebildet, die sich am 17./18. Oktober 1974 in Bonn konstituiert und eine Reihe von Unterarbeitsgruppen zu einzelnen Arbeitsgebieten eingesetzt hat. Deren Arbeitsergebnisse wird die Arbeitsgruppe in einer demnächst in Paris stattfindenden weiteren Sitzung zu erörtern und zu würdigen haben. Es ist beabsichtigt, nach Abschluß dieser Vorklärungen im deutsch-französischen Verhältnis eine entsprechende Zusammenarbeit der für die innere Sicherheit zuständigen Minister auf europäischer Ebene in die Wege zu leiten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Katzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3365 Frage B 15) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, bei den zahlreichen Renten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, die satzungsmäßig von einer Erhöhung ausgeschlossen sind, wenigstens in etwa einen Ausgleich für den ständigen Kaufkraftverlust zu veranlassen? Bei den in Ihrer Frage bezeichneten Renten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), die im übrigen auch von den anderen Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes gezahlt werden, handelt es sich um Renten, deren Höhe durch das der privatrechtlichen Versicherung bei der VBL zugrunde liegende Versicherungsprinzip bestimmt ist. Renten dieser Art werden nach der Satzung der VBL immer dann gezahlt, wenn die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen als Abgeltung der eingezahlten Versicherungsbeiträge berechnete Versicherungsleistung höher ist als die in Anlehnung an Versorgungsgrundsätze des Beamtenrechts berechneten Versorgungsrenten der Anstalt oder wenn eine Versorgungsrente überhaupt nicht zusteht. Die Höhe der unter Zugrundelegung des Versicherungsprinzips berechneten Renten ist danach von der Höhe des aus den Beiträgen gebildeten Deckungsvermögens der VBL abhängig. Nach den in der Satzung der VBL enthaltenen Versicherungsbedingungen ist dieses Deckungsvermögen für alle vorhandenen und zukünftigen Rentenansprüche der genannten Art so bemessen, daß höhere Leistungen, als sie vorher vereinbart und in ihrer Höhe durch die Zahlung der Beiträge festgelegt worden sind, daraus nicht gezahlt werden können. Die Rechtslage ist somit nicht anders als bei sonstigen Versicherungsverträgen (insbesondere Lebensversicherungen). Um diese sich aus dem Vesicherungsprinzip zwangsläufig ergebende Situation für die Betroffenen in dem gegebenen rechtlichen Rahmen zu deren Gunsten zu ändern, hat auf meine Anregung der Verwaltungsrat der VBL — in Anlehnung an die Regelung des § 1295 RVO, § 72 AVG hinsichtlich der Höherversicherungsrenten — in der Sitzung am 18. November 1974 eine Elfte Änderung der Satzung beschlossen, die es ermöglicht, auf Antrag des Berechtigten den Anspruch auf eine Versicherungsrente ohne Rücksicht auf deren Höhe zu kapitalisieren. Diese Satzungsänderung ist von der Aufsichtsbehörde der VBL, dem Bundesminister der Finanzen, am 12. Februar 1975 genehmigt worden (Bundesanzeiger Nr. 36 vom 21. Februar 1975 — § 1 Nr. 8). Die Berechtigten haben damit die Möglichkeit, sich mit dem Abfindungskapital zusätzlich einen Zinsgewinn zu verschaffen. Ene Leistungsverbesserung ergibt sich künftig in den Fällen, in denen Personen unter den Voraussetzungen der §§ 1, 18 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 (BGBl I S. 3610) einen Anspruch auf eine Zusatzrente nach § 18 Abs. 2 a. a. O. haben. Zur Frage der Anwendung des § 16 des erwähnten Gesetzes, der den Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre zu prüfen, ob die laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung angepaßt werden müssen, darf auf die Ausführungen des Berichterstatters des federführenden Bundestagsausschusses für Arbeit und Sozialordnung bei der zweiten und dritten Lesung des Gesetzes im Deutschen Bundestag verwiesen werden. Danach hatte der Ausschuß es für richtig befunden, wegen der besonderen Ausgestaltung der Zusatzversorgung für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes diesen Bereich nicht in die Regelung einzubeziehen, die dieser Ausschuß dem Plenum vorgeschlagen hatte. Inwieweit eine Regelung für vorzeitig ausgeschiedene Bezieher von Zusatzversorgungsleistungen einschließlich der Zusatzrenten nach § 18 erforderlich ist, bedarf nach den Ausführungen des Berichterstatters gesonderter Prüfung. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Wenn danach überhaupt eine Anpassung in Betracht kommt, würde u. a. zu berücksichtigen sein, Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1975 11277* daß ein Unterschied besteht zwischen den rein beitragsbezogenen und bisher schon als Abfindung einer Versorgungsanwartschaft verstandenen Versicherungsrenten einerseits und den vom Gesetz garantierten Zusatzrenten andererseits. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/3365 Frage B 16) : Wie hoch ist — nach Meinung der Bundesregierung — die Gefahr durch Abgase zu bewerten, der Kraftfahrer ausgesetzt sind, die in kilometerlangen Autoschlangen, Stoßstange an Stoßstange, in geschlossenen Ortschaften sich fortbewegen müssen, und welche Vorsichtsmaßnahmen gegen eventuelle Dauerschäden können in solchen Fällen empfohlen werden? Über die Konzentration von Schadstoffen im Innenraum von Personenkraftwagen liegen Meßwerte u. a. von seiten der Automobilindustrie vor. Die Automobilindustrie hat diesen Problemkreis eingehend untersucht, insbesondere im Zusammenhang mit der Frage der Innenraumbelüftung. Die Messungen haben ergeben, daß die Kohlenmonoxidkonzentration im Innern eines Fahrzeugs ungefähr derjenigen in unmittelbarer Umgebung des Fahrzeuges entspricht. Die anderen Schadstoffe der Kraftfahrzeugabgase dürften sich ebenso verhalten. Wenn bei der Fahrweise Stoßstange an Stoßstange und bei niedriger Durchschnittsgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften in unmittelbarer Umgebung eines Fahrzeuges erhebliche Konzentrationen an Kohlenmonoxid auftreten, ist auch die Belastung im Innenraum des Fahrzeuges bedenklich. Sie kann den von der VDI-Kommission Reinhaltung der Luft in der Richtlinie 2310 genannten Halbstundenmittelwert der maximalen Immissionskonzentration von 50 mg/m3 zeitweilig überschreiten. Die Bundesregierung hat sich im Umweltprogramm zum Ziel gesetzt, den Schadstoffausstoß von Kraftfahrzeugen mit Ottomotoren bis 1980 auf 1/10 der Durchschnittswerte von 1969 zu reduzieren. Hiermit wird auch gleichzeitig die Innenraumbelastung entsprechend verringert. Eine nur auf die Reduzierung der Innenraumbelastung abgestellte Maßnahme ist technisch schwer realisierbar. Zur Reduzierung des Schadstoffauswurfs im Stoßverkehr wird außerdem versucht, durch eine zusätzliche Einrichtung zum vereinfachten Abstellen und Anlassen des Motors die Luftverunreinigung im Verkehrsstau zu verringern. Der Bundesminister des Innern fördert entsprechende Entwicklungen der Automobilindustrie. Als Vorsichtsmaßnahme wird dem Kraftfahrer empfohlen, im Verkehrsstau den Heizungs- bzw. Lüftungsventilator abzustellen und vor allem das Rauchen einzustellen, da Messungen gezeigt haben, daß die Kohlenmonoxid-Konzentration im Kraftfahrzeug durch Rauchen erheblich erhöht wird. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3365 Frage B 17) : Welche und wie weit gehende Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um den für den Sommer 1975 befürchteten Zusammenbruch des ökologischen Gleichgewichts des Rheins zu verhindern? Die von verschiedenen Zeitungen veröffentlichte Auffassung eines Beamten des französischen Umweltministeriums, für den Sommer 1975 sei zu befürchten, daß das ökologische Gleichgewicht des Rheines zusammenbreche, stimmt nicht mit der Beurteilung der Verhältnisse am Rhein durch Sachverständige und die Bundesregierung überein. Die Belastung des Rheins durch nicht oder ungenügend gereinigte Abwässer hat in den zurückliegenden Jahren zwar noch ständig zugenommen. Inzwischen dürfte jedoch zumindest ein Stillstand der Belastungszunahme eingetreten sein, insbesondere durch die Inbetriebnahme einiger Kläranlagen-Großprojekte, wie die Gemeinschaftsklärwerke BASF/Stadt Ludwigshafen und Bayer-Leverkusen/ Wupperverband. Künftig müssen jedoch in noch stärkerem Maße Kläranlagen gebaut werden. Die Bundesregierung fördert deshalb mit ihrem Fünfjahresprogramm zur Sanierung von Rhein und Bodensee den Bau regional bedeutsamer vordringlicher Abwasserbehandlungsanlagen und trägt damit zur beschleunigten Verbesserung der Beschaffenheit des Rheinwassers bei. Sie hat außerdem an ERP-Mitteln bis 1974 etwa 1,6 Milliarden DM für den Bau von Abwasseranlagen bereitgestellt; 1975 werden hierfür weitere 240 Millionen DM eingesetzt. Der weitaus größere Teil dieser ERP-Mittel wird für Abwasseranlagen im Rheineinzugsgebiet verwendet. Die Bundesregierung erhofft sich darüber hinaus von dem von ihr vorgelegten Entwurf des Abwasserabgabengesetzes einen zusätzlichen wirtschaftlichen Anreiz zum Bau von Abwasserbehandlungsanlagen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3365 Fragen B 18 und 19) : Hat die Bundesregierung von der bekanntgewordenen (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 13. März 1975) Änderung der Geschäftsverteilung in der Abteilung V im Bundesrechnungshof vor der Entscheidung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofs Kenntnis gehabt, und hat sie auf diese Änderung der Geschäftsverteilung Einfluß genommen? Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Änderung der Bundeshaushaltsordnung bzw. des Abschnitts V der Reichhaushaltsordnung vorzuschlagen, die die richterliche Unabhängigkeit der Mitglieder des Bundesrechnungshofs auch auf Maßnahmen der Geschäftsverteilung ausdehnt, um sicherzustellen, daß durch geschäftsverteilende Maßnahmen in Zukunft der Eindruck einer Beeinflussung von Prüfungsentscheidungen des Bundesrechnungshofs oder der Sanktionierung von getroffenen Prüfungsentscheidungen nicht entstehen kann? 11278* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1975 Die Bundesregierung hat von der Änderung der Geschäftsverteilung in der Abteilung V des Bundesrechnungshofes vor der Entscheidung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes keine Kenntnis gehabt und auf die Änderung der Geschäftsverteilung auch keinen Einfluß genommen. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, aus Anlaß der Neuverteilung der Geschäfte in der Abteilung V des Bundesrechnungshofes eine Änderung der Bundeshaushaltsordnung oder des Gesetzes über Errichtung und Aufgaben des Bundesrechnungshofes vorzuschlagen. Die richterliche Unabhängigkeit wird nicht dadurch verletzt, daß nach geltendem Recht der Präsident des Bundesrechnungshofes die Geschäfte verteilt. Erforderlich ist nur ein Geschäftsverteilungsplan, der im voraus jeweils für einen bestimmten Zeitraum die künftig anfallenden Prüfungsaufgaben nach abstrakten Kriterien auf die Mitglieder des Bundesrechnungshofes verteilt. Diese Voraussetzungen liegen vor. Wie zu Beginn jeden Jahres sind auch zum 1. Januar 1975 in der Geschäftsverteilung sachliche und personelle Änderungen eingetreten, die in diesem Jahr neben dem in Frage stehenden Prüfungsgebietsleiter 5 weitere Prüfungsgebietsleiter betrafen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3365 Frage B 20) : Wann wird der Bundesfinanzminister seine endgültige Entscheidung über die Verwertung der bundeseigenen Forstflächen in Salzgitter-Thiede/Steterburg bekanntgeben, damit die Kommunalpolitiker Planungen zum Ausbau des Erholungsgebietes „Langes Holz" treffen können? Die Verhandlungen über den Verkauf der bundeseigenen Forstflächen im Raum Salzgitter haben sich sehr schwierig gestaltet. Zu meinem Bedauern kann ich Ihnen z. Zt. noch nicht sagen, wann sie zum Abschluß gebracht werden können. Die Bundesfinanzverwaltung wird sich bemühen, eine endgültige Entscheidung so bald wie möglich herbeizuführen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3365 Frage B 21) : Welche Grundstücksverkäufe wurden 1974 auf Grund des Gesetzes über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken vom 16. Juli 1971 (BGBl. I S. 1005) in der Stadt München getätigt (vgl. Drucksache 7/3226)? Im Jahr 1974 wurden in der Stadt München keine bundeseigenen Grundstücke veräußert. Die Verkaufsverhandlungen mit der Stadt München über eine Teilfläche von 10 ha des Übungsplatzes Feldmoching, die Zwecken des sozialen Wohnungsbaues (§ 1 Nr. 1 Grundstücksverbilligungsgesetz) dienen soll, konnten aus vom Bund nicht zu vertretenden Gründen noch nicht abgeschlossen werden. Insoweit nehme ich auch auf Ihre schriftliche Anfrage vom 4. Februar 1974 und die Antwort des Herrn Parlamentarischen Staatssekretärs Porzner vom 14. Februar 1974 Bezug. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mahne (SPD) (Drucksache 7/3365 Fragen B 22 und 23) : Bejaht die Bundesregierung die Forderung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände, die Kraftfahrzeugproduzenten zu verpflichten, das Herstellungsdatum der einzelnen Kraftfahrzeuge unverschlüsselt auf dem Typenschild und in den Kraftfahrzeugbriefen nachzuweisen? Welche Maßnahmen beabsichtigt sie zu ergreifen, um diese Forderung sicherzustellen? Zu Frage B 22: Die derzeitige Regelung, nach der Kraftfahrzeuge mit der Eintragung des Tages Ihrer erstmaligen Zulassung zum Verkehr den an diesem Tage geltenden Vorschriften der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungsordnung) genügen müssen, trägt den Belangen des Verkehrsrechts und der Verkehrssicherheit voll Rechnung. Ich verweise hierzu auf die schriftlichen Antworten auf die Fragen des Abgeordneten Dr. I Haenschke, SPD, in den Fragestunden am 6./7. November 1974 und 12./13. März 1975. Die Bundesregierung überprüft derzeit, ob darüber hinaus zu einer verbesserten Verbraucherinformation das Herstellungsdatum eines neuen Kfz kenntlich gemacht werden sollte. In die Prüfung werden auch etwa zu erwartende wirtschaftliche Auswirkungen einer solchen Neuregelung auf den Automobilmarkt einbezogen. Dabei wird zu berücksichtigen sein, daß im gesamten EG-Raum eine Verpflichtung der Kraftfahrzeughersteller zur Kenntlichmachung des Produktionsdatums bisher nicht besteht und die Einführung einer solchen Verpflichtung nicht vorgesehen ist (s. entspr. Richtlinienvorschlag der EG -Kommission, Bundestagsdrucksache 7/2650 vom 11. Oktober 1974). Zu Frage B 23: Zu dieser Frage kann erst Stellung genommen werden, wenn die Überprüfung der genannten Forderung abgeschlossen ist. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/3365 Frage B 24) : Wie ist — nach Meinung der Bundesregierung — die weitere Papierpreisentwicklung zu beurteilen, und gibt es keine Möglichkeit, eventuell durch Förderung einer stärkeren Eigenproduktion, auf Dauer wieder zu billigerem Zeitungspapier zu kommen? Nachdem die Papierpreise über Jahre hinaus verhältnismäßig stabil und deutlich hinter der Entwicklung der Industriepreise insgesamt zurückgeblieben waren, stiegen sie seit Ende 1973 stark an. Bei Zeitungsdruckpapier, das gemessen am Verbrauch zu rd. 60 % importiert wird, haben sich die Einfuhrpreise 1974 um etwa 43 % erhöht. Anfang 1975 war eine weitere Preissteigerung von 10-12 % zu verzeichnen. Inzwischen ist die für den Anstieg der Papierpreise ursächliche weltweite Papierhausse, die von kräftig steigenden Rohstoff- und Energiekosten begleitet war, abgeklungen. In wichtigen Verbraucherländern schlug die Hausse in eine Baisse um. Auch bei uns hat sich die Nachfrage nach Druckpapieren, insbesondere nach Zeitungsdruckpapier, deutlich abgeschwächt. Dies ist nicht zuletzt eine Folge des Marktverhaltens der Verleger, die auf die Kostensteigerungen in ihrem Bereich u. a. mit Formatverkleinerungen und mit der Verwendung leichterer Papiere reagieren. Für 1975 ist deshalb eine Beruhigung bei den Preisen für Zeitungsdruckpapier zu erwarten. Ob und inwieweit mittelfristig Verknappungen auftreten, läßt sich derzeit schwer voraussagen. Wegen der mit Ausnahme von 1974 ungünstigen Ertragslage der Zellstoff- und Papierindustrie in den letzten Jahren sind die Unternehmen in den Haupterzeugerländern auch heute noch mit Investitionsentscheidungen sehr zurückhaltend. Für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist aus Presseberichten bekannt, daß eine schweizerische Finanzgruppe gegenwärtig den Bau einer Zeitungsdruckpapierfabrik bei Sontra (Hessen) prüft. Spezifische Fördermaßnahmen zum Ausbau der heimischen Zeitungsdruckpapierkapazitäten gibt es nicht. Für Investitionen auf diesem Sektor kämen aber gegebenenfalls die bestehenden Förderprogramme der öffentlichen Hand, so z. B. die Finanzierungshilfen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, in Betracht. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/3365 Frage B 25) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die beabsichtigte Einführung eines neuen metrischen Gewindesystems (OMFS — Optimum Metric Fastener System) in den Vereinigten Staaten auch erhebliche Auswirkungen auf die deutsche Industrie, insbesondere Automobil- und Landmaschinenindustrie, zu erwarten sind, und wie beurteilt die Bundesregierung diese? Namens der Bundesregierung beantworte ich Ihre Frage, ob ihr bekannt sei, daß durch die beabsichtigte Einführung eines neuen metrischen Gewindesystems in den Vereinigten Staaten erhebliche Auswirkungen auf die deutsche Industrie zu erwarten sind und wie die Bundesregierung diese beurteilt, wie folgt: Der Bundesregierung ist bekannt daß das amerikanische Normungsinstitut (ANSI) die Einführung von US-Normen für ein neues metrisches Gewindesystem beabsichtigt. Sollten diese Normen in der bisher bekannten Fassung in den USA verabschiedet werden, hätten sie in der Tat erhebliche Auswirkungen auch auf die deutsche Industrie und hier insbesondere auf die Auto- und Landmaschinenindustrie. Die Bundesregierung beobachtet diese Entwicklung mit Besorgnis und hat rechtzeitig Maßnahmen eingeleitet, um Einfluß auf die Gestaltung der US-Normen im Sinne einer Angleichung an die vorhandenen ISO-Normen zu nehmen. Bei den Verhandlungen mit den zuständigen Stellen der USA mehren sich die Anzeichen dafür, daß mit einem positiven Ergebnis gerechnet werden kann. Im übrigen darf ich auf meine Antwort auf die fast Bleichlautende Anfrage der Abgeordneten Dr. Kunz (BT-Drucksache 7/3227, Teil B, Frage Nr. 32) und Dr. Evers (BT-Drucksache 7/3258, Teil B, Fragen Nr. 21 und 22) verweisen, die in der 150. Sitzung als Anlage 38 Seite 10 429 bzw. in der 153. Sitzung Anlage 26 Seite 10 677 beantwortet wurden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3365 Fragen B 26 und 27) : Teilt die Bundesregierung die Aussage von Bundesminister Dr. Friderichs vor der Jahrestagung des Deutschen Groß- und Außenhandels, „diese Bundesregierung wird sich auf keine Experimente einlassen, um die Grenzen der Belastbarkeit unserer Wirtschaft zu testen, wie es außerhalb der Regierung einmal formuliert worden ist", und ist die Bundesregierung bereit, bei all ihren Gesetzesvorhaben diesem Grundsatz voll Rechnung zu tragen? Kann die Versicherung von Bundesminister Dr. Friderichs auf der Jahrestagung des Deutschen Groß- und Außenhandels, daß demjenigen, der unter dem Schlagwort der Modernisierung der Volkswirtschaft „durch die Hintertür eine direkte Investitionslenkung durch staatliche Instanzen oder Wirtschaftsräte einführen will", „diese Tür verschlossen bleiben wird", auch als die Haltung des gesamten Bundeskabinetts und der sie tragenden Parteien SPD und FDP angesehen werden, und ist bejahendenfalls die Bundesregierung entschlossen, gegensätzlichen Forderungen entschiedener als bisher entgegenzutreten? Wegen des inhaltlich engen Zusammenhanges erlaube ich mir, Ihre beiden Fragen zusammengefaßt zu beantworten. Auf der Jahrestagung des Deutschen Groß- und Außenhandels habe ich als Bundesminister für Wirtschaft und Mitglied der Bundesregierung gesprochen. Zu den beiden in Ihren Fragen nur kurz zitierten Punkten habe ich längere und, wie ich meine, klare und erschöpfende Ausführungen gemacht, die von der Sache her keine zusätzlichen Erläuterungen erforderlich machen. Ich darf jedoch ergänzend sowohl auf die Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers vom 17. Mai 1974 und die Jahreswirtschaftsberichte der Bundesregierung in den vergangenen Jahren als auch auf die zahlreichen Äußerungen von Vertre- 11280* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1975 tern der Bundesregierung zu diesen Fragen vor Parlament und Öffentlichkeit hinweisen. So wurde beispielsweise im Jahreswirtschaftsbericht 1973 festgestellt (Ziffer 23) : Wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt setzt eine intakte, leistungsfähige Wirtschaftsordnung voraus. Bewährtes Leitbild der Wirtschaftsordnung in der Bundesrepublik ist die nach freiheitlichen Grundsätzen gestaltete und dem sozialen Fortschritt dienende Marktwirtschaft. In seiner Regierungserklärung vom 17. Mai 1974 führte der Herr Bundeskanzler unter Ziffer VIII u. a. aus: Und noch eine Bemerkung zum Wettbewerb als dem steuernden Prinzip unserer Marktwirtschaft: Wettbewerb fordert den Leistungswillen heraus. Wettbewerb hat in unserem Lande Grundlagen für den wirtschaftlichen Fortschritt geschaffen. Eingebunden in die vom Staat gesetzten Rahmenbedingungen löst die Marktwirtschaft die ökonomischen Aufgaben besser als andere vergleichbare Wirtschaftssysteme. Allerdings ist Marktwirtschaft zweifellos zu keinem Zeitpunkt vollkommen. Sie muß vielmehr ständig fortentwickelt werden. In dem Zusammenhang wird die Bundesregierung auch in Zukunft die Kräfte des Wettbewerbs stärken und fördern. Deutliche Beispiele dafür, daß die Bundesregierung diese Aussagen ernst nimmt und nicht daran denkt, die Wirtschaftsordnung und Wirtschaftskraft unseres Landes aushöhlen zu lassen, sind das Konjunkturprogramm vom Dezember vergangenen Jahres sowie Ausbau und Fortentwicklung der Mittelstandspolitik zur Erhaltung und Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/3365 Frage B 28) : Wie wird gewährleistet, daß Investitionsmaßnahmen der Bundesregierung, die ganz oder teilweise im Rahmen des Konjunkturprogramms erfolgen, in einer Form ausgeschrieben werden, daß jeweils auch örtliche Firmen bei der Auftragsvergabe tatsächlich Berücksichtigung finden? Die deutschen Vergabevorschriften sehen neben der im allgemeinen anzuwenden öffentlichen Ausschreibung die Vergabeform der beschränkten Ausschreibung und freihändigen Vergabe vor. Da es bei der Vergabe öffentlicher Aufträge mit Mitteln der Konjunkturprogramme in aller Regel darauf ankommt, die Aufträge möglichst schnell zu vergeben, ist es im Hinblick auf die Dringlichkeit der Auftragsvergabe gerechtfertigt, das Vergabeverfahren der beschränkten Ausschreibung oder notfalls auch der freihändigen Vergabe zu wählen. Diese Vergabeverfahren ermöglichen es, unter Aufrechterhaltung von Wettbewerb die Aufträge in die Gebiete zu vergeben, in denen die beschäftigungs- und konjunkturpolitisch erwünschten Effekte vorrangig zur Wirkung kommen sollen. Eine Auftragsvergabe an örtliche Firmen um jeden Preis kann selbstverständlich nicht in Betracht kommen. Dies würde sowohl gegen zwingendes EG-Recht als auch gegen deutsche Haushaltsvorschriften verstoßen. Die öffentlichen Auftraggeber auf Bund-, Länder- und Gemeindeebene sind durch ein Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft im Sinne der vorstehenden Ausführungen unterrichtet worden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3365 Fragen B 29 und 30) : Auf Grund der Antwort auf meine Anfragen B 25 und 26 vom 21. Februar 1975, in der die Bundesregierung mitteilte, daß bis in die jüngste Zeit hinein größere Partien, besonders an Salat, wegen Überschreitungen der nach der deutschen Höchstmengenverordnung für pflanzliche Lebensmittel zulässige Rückstandstoleranzen an den Grenzen zurückgewiesen werden mußten, frage ich die Bundesregierung, welche Lieferländer mit welchen Mengen an Salat an den Zurückweisungen und zu welchen Zeiten beteiligt waren, und bei welchen Stoffen die geltenden Toleranzen überschritten wurden? In welcher Höhe erheben niederländische Marktverbände zollähnliche Abgaben von Nahrungsmitteln, die in die Niederlande eingeführt werden, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls einzuleiten? Zu Frage B 29: Die Kontrolle und Überprüfung der Lebensmittel eigener Erzeugung wie der Importe obliegt den für den Vollzug des Lebensmittelgesetzes zuständigen Landesbehörden. Diese sind nicht verpflichtet, über durchgeführte Maßnahmen und Ergebnisse zu berichten. Die gestellte Frage könnte deshalb nur im Rahmen einer Umfrage ausreichend beantwortet werden. Hierfür wäre innerhalb der Bundesregierung nach der derzeitigen Geschäftsverteilung der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit zuständig. Die Bemerkung, daß bis in die jüngste Zeit größere Partien Salat wegen überhöhter Pflanzenschutzmittel-Rückstände zurückgewiesen werden mußten, bezog sich nach meinen Informationen in erster Linie auf die unbefriedigende Situation bei Quintozen. In diesem Falle ist in der Bundesrepublik aufgrund einer FAO/WHO-Empfehlung eine Erhöhung der duldbaren Menge von 0,3 ppm auf 3,0 ppm vorgesehen, die aus gesetzestechnischen Gründen jedoch noch nicht fixiert werden konnte. Dies hat eine gewisse Unsicherheit hervorgerufen, die zu Beanstandungen vor allem bei holländischem Salat geführt hat. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1975 11281* Nach neuesten Informationen sind Zurückverweisungen wegen überhöhter Quintozen-Mengen nicht mehr nötig gewesen. Zu Frage B 30: Der Bundesregierung ist bekannt, daß niederländische Marktverbände gelegentlich Abgaben auch auf Nahrungsmittel erheben, die aus anderen Mitgliedstaaten in die Niederlande eingeführt werden. Nach hier vorliegenden Informationen wurden solche Abgaben nur auf einige wenige Erzeugnisse erhoben. Die Bundesregierung sieht in der Erhebung solcher Abgaben einen Verstoß gegen die Bestimmungen von Art. 30 des EWG-Vertrages. Sie hat gegen die Bestimmungen von Art. 30 des EWG-Vertrages. Sie hat sich dementsprechend an die EG-Kommission mit dem Ziel eines Verbots der Erhebung dieser Abgaben gewandt. Die EG-Kommission ist zur Zeit mit der Aufklärung und Prüfung dieser Angelegenheit befaßt. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3365 Fragen B 31 und 32) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach der Verwaltungsvorschrift Nummer 2.4 alle diejenigen Betriebe von der Landzupacht über die Landabgaberente ausgeschlossen sind, die vor dem 1. Juli 1973 als entwicklungsfähige Betriebe eingestuft und entsprechend gefördert wurden, und welche Gründe sind für diese Benachteiligung vieler Landwirte maßgebend gewesen? Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, daß einerseits die vor dem 1. Juli 1973 als entwicklungsfähig angesehenen Betriebe mit enormem finanziellem Aufwand gefördert wurden, andererseits ihnen diese Möglichkeit der weiteren Entwicklung nun nicht mehr gegeben ist, und beabsichtigt die Bundesregierung, diese Regelung zugunsten der vor dem 1. Juli 1973 geförderten Landwirte zu verändern? 1. Die von Ihnen genannten Betriebe sind keineswegs generell von der Landzupacht über die Landabgaberente ausgeschlossen. Betriebe, deren Betriebsentwicklungspläne nach diesem Termin anerkannt wurden, haben jedoch einen Vorrang bei der Landaufnahme. Dies ist notwendig geworden, weil die Richtlinie des Rates der EG vom 17. April 1972 zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und der Verwendung der landwirtschaftlich genutzten Fläche für Zwecke der Strukturverbesserung (72/160/EWG) vorschreibt, daß die freigesetzte Fläche vorrangig denjenigen Betriebsinhabern zur Verfügung gestellt werden muß, die gemäß Art. 8 der Richtlinie des Rates vom 17. April 1972 über die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe (72/159/EWG) gefördert werden. Erst wenn kein derartiger Betriebsinhaber die Flächen bewirtschaften kann, können auch andere Betriebe, die den weiteren Vorschriften des Landabgaberentenrechtes entsprechen, das freigesetzte Land übernehmen. Zur Klärung verschiedener Fragen im Zusammenhang mit den EWG-Strukturrichtlinien habe ich die Länder in der 1. Hälfte des Monats April zu einer Besprechung gebeten. Außerdem wird die Bundesregierung sich in Brüssel für eine Überprüfung der Strukturrichtlinien mit dem Ziel einer größeren Flexibilität insbesondere hinsichtlich der Bestimmungen einer strukturverbessernden Landverwendung einsetzen. 2. M. E. besteht der von Ihnen gesehene Widerspruch nicht. Betriebe, die vor dem 1. 7. 1973 als entwicklungsfähig gefördert worden sind, können auch nach dem 1. 7. 1973 als entwicklungsfähige Betriebe gefördert werden, wenn ein Betriebsentwicklungsplan auf Grund der neuen EWG-Bestimmungen vorgelegt und anerkannt wird. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/3365 Fragen B 33 und 34) : Hält es die Bundesregierung für zweckmäßig, die Betriebsprüfungsordnung der Finanzverwaltung analog auf Prüfungen in Betrieben nach § 144 des Arbeitsförderungsgesetzes anzuwenden, da die Prüfer vom Arbeitsamt häufig ohne konkreten Prüfungsauftrag in den Betrieben erscheinen? Wieweit sind Planungen im Bundesarbeitsministerium gediehen, daß es für Betriebe möglich sein wird, kurzfristig Arbeitslose vom Arbeitsamt auszuleihen, ohne daß die Betriebe die mit der An- und Abmeldung verbundenen Formalitäten erfüllen müssen? Zu Frage B 33: Die Bundesregierung hält es nicht für zweckmäßig, die Betriebsprüfungsordnung (Steuer) vom 23. Dezember 1965 auf Prüfungen nach § 144 des Arbeitsförderungsgesetzes entsprechend anzuwenden. Der Zweck beider Prüfungen ist zu unterschiedlich. Die Betriebsprüfungen der Finanzbehörden haben die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer maßgebend sind, zugunsten oder zuungunsten der Steuerpflichtigen festzustellen. Die Prüfungen der Arbeitsämter dienen dagegen in erster Linie der Verhinderung mißbräuchlicher Inanspruchnahme von Leistungen. Deshalb führen die Arbeitsämter auch keine Prüfungen in dem umfassenden Sinn durch, wie sie den Finanzbehörden obliegen. Die Durchführung der Prüfungen nach § 144 des Arbeitsförderungsgesetzes ist in den Richtlinien des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit für den Ermittlungsdienst vom 9. April 1964 näher geregelt. Darin heißt es ausdrücklich, daß die gesetzliche Ermächtigung zur Durchführung von Ermittlungen auf die Feststellung von solchen Tatsachen beschränkt ist, die für die Beurteilung eines konkreten Leistungsfalles von Bedeutung sein können. Zu Frage B 34: Die Job-Vermittlungsstellen der Bundesanstalt für Arbeit vermitteln Arbeitslose und sonstige Arbeit- 11282* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1975 suchende schnell und unbürokratisch in Zeitarbeit. Soweit Ihre Frage dahin geht, ob die Arbeitsämter in Zukunft auch Arbeitslose im Wege der Arbeitnehmerüberlassung an Betriebe verleihen sollen, möchte ich folgendes bemerken. Die Überlegungen, ob ein Verleih von Arbeitnehmern durch die Arbeitsämter notwendig, zweckmäßig und tatsächlich durchführbar ist, sind noch nicht abgeschlossen. Hierzu müßten entweder die Arbeitsämter zu Arbeitgebern der verliehenen Arbeitnehmer werden, wie es nach dem Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz die zugelassenen Verleiher sind, oder die Arbeitsämter müßten Verrechnungsstellen einrichten, die an Stelle der Betriebe die Berechnung und Leistung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für die an die Betriebe vermittelten Arbeitnehmer übernehmen. Grundsätzlich ist jedoch jetzt schon zu sagen, daß es Hauptaufgabe der Arbeitsämter ist, Arbeitslose in Dauerarbeitsplätze zu vermitteln. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3365 Fragen B 35 und 36) : Treffen Informationen zu, wonach derzeit eine halbe Million ausländischer Gastarbeiter weniger in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sind als früher? Wie viele Personen werden über die Bundesanstalt für Arbeit auf Grund der Arbeitsförderung unterstützt, die keinen festen Arbeitsplatz mehr haben? Zu Frage B 35: Die von Ihnen genannten Informationen, nach denen die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland um rd. eine halbe Million zurückgegangen sein soll, können nicht bestätigt werden. Die letzte, Ende Januar dieses Jahres von der Bundesanstalt für Arbeit veröffentlichte Schätzung gibt den Stand der Ausländerbeschäftigung für Ende September 1974 mit rd. 2,35 Millionen an. Gegenüber dem Höchststand der Ausländerbeschäftigung Ende September 1973 (rd. 2,6 Millionen) ist die Zahl der in der Bundesrepublik beschäftigten Gastarbeiter bis zum Herbst des vergangenen Jahres um etwa 250 000 zurückgegangen. Zu Frage B 36: Die Zahl der nach dem Arbeitsförderungsgesetz geförderten Teilnehmer an Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen, die vor Eintritt in die Maßnahme arbeitslos waren, hat sich seit 1973 ständig erhöht. Dies ist vor allem auf das „Aktionsprogramm Berufliche Bildung" der Bundesanstalt für Arbeit vom März 1974 zurückzuführen, wonach für jeden Arbeitslosen die Möglichkeiten und Chancen einer Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Bildung zu prüfen sind. Während 1973 erst 5,8 v. H. der rd. 227 000 neuen Teilnehmer vorher arbeitslos gewesen waren, stieg im Jahre 1974 der Anteil dieser Personen bei einer Gesamtzahl von rd. 233 000 Geförderten auf 16,3 v. H. Im Januar 1975 erhöhte sich der Anteil nochmals, und zwar auf 27,1 v. H. bei insgesamt 21 063 neuen Teilnehmern an Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht. 1973 1974 Januar 1975 Januar 1974 Anzahl v. H. Anzahl v. H. Anzahl v. H. Anzahl v. H. Gesamteintritte 226 942 232 597 21 063 12 968 davon Arbeitslose 13 177 5,8 37 796 16,3 5 705 27,1 1 077 8,3 Fortbildung 185 199 185 873 17 027 10 789 davon Arbeitslose 4 981 2,7 22 222 12,0 3 861 22,7 553 5,1 Umschulung 31 430 36 560 2 997 1 831 davon Arbeitslose 5 268 16,8 12 140 33,2 1 513 50,5 499 24,9 Einarbeitung 10 313 10 164 1 039 348 davon Arbeitslose 2 928 28,4 3 434 33,8 331 31,9 75 21,6 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1975 11283' I Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 7/3365 Frage B 37): Trifft es zu, daß ausscheidende Zeitsoldaten nach ihrer Verpflichtung immer weniger Stellen im öffentlichen Dienst erhalten, daß auch das Berufsförderungswerk der Bundeswehr solche Stellen nicht vermitteln kann, und was gedenkt die Bundesregierung zutreffendenfalls zu tun? Nach den genauen Unterlagen des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr erstreben ungefähr 85 % der ausscheidenden Soldaten auf Zeit eine Tätigkeit in der gewerblichen Wirtschaft, nur 15 % suchen eine Verwendung im öffentlichen Dienst. Auf die Anforderungen ihres zukünftigen Arbeitsplatzes in der gewerblichen Wirtschaft können sich die Soldaten auf Zeit über die Berufsförderung der Bundeswehr vorbereiten; sie haben auf diesem Weg die Möglichkeit, einen beruflichen und sozialen Aufstieg zu erreichen. Der öffentliche Dienst steht den ausscheidenden Soldaten auf Zeit wie jedem anderen, privaten Bewerber offen. Auch auf diese Verwendung können sich Zeitsoldaten mit Hilfe der Berufsförderung der Bundeswehr vorbereiten und ausbilden. Den Soldaten mit mindestens zwölfjähriger Verpflichtungszeit vermitteln Eingliederungs- und Zulassungsschein sogar einen Anspruch auf Einstellung als Beamter oder Angestellter. Die Einstellung der Inhaber von Eingliederungsscheinen oder Zulassungsscheinen in den öffentlichen Dienst im Anschluß an ihr Wehrdienstverhältnis hat bei den Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden einschließlich der Gemeindeverbände, den anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie bei den Trägern der Sozialversicherung bisher zu keinen Schwierigkeiten geführt. Es wurden im Gegenteil die seit 1970 in jedem Jahr für Eingliederungs- und Zulassungsscheininhaber vorbehaltenen Stellen im öffentlichen Dienst bei weitem nicht benötigt. Die Stellenvermittlung ist nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften Aufgabe der Arbeitsverwaltung. Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr unterstützt jedoch die an einer Verwendung im öffentlichen Dienst interessierten Zeitsoldaten dabei, eine ihrer Eignung entsprechende Stelle zu finden. Die Zuweisung von Inhabern eines Eingliederungsscheines oder Zulassungsscheines an die Einstellungsbehörden obliegt zwar den Vormerkstellen des Bundes oder der Länder, doch wirkt auch hier der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr unterstützend, wenn es erforderlich werden sollte. Die zuständigen Stellen haben das vermehrte Interesse am öffentlichen Dienst sehr wohl registriert. Sie beobachten die weitere Entwicklung auch in Zukunft und auch wegen der Situation auf dem Arbeitsmarkt sehr sorgfältig; mit den Vormerkstellen halten sie Verbindung. Falls sich Schwierigkeiten abzeichnen sollten, werden die notwendigen Schritte unverzüglich unternommen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3365 Frage B 38) : Ist die Bundesregierung bereit, auf der Autobahn Wiesbaden—Frankfurt bei der Beschilderung auch auf die Aus- und Auffahrtmöglichkeit für Flörsheim (und nicht nur auf Weilbach) besonders hinzuweisen, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, im Rahmen des geplanten Baus der neuen B 519 für Flörsheim eine eigene Aus- und Auffahrt im Bereich der Flörsheim umgehenden Autobahnen zu schaffen? Die Neugliederung des Main-Taunus-Kreises, von der auch die früheren Gemeinden Flörsheim und Weilbach betroffen sind, tritt am 1. 1. 1977 in Kraft, so daß sich die Gebietsreform hier zunächst noch nicht in vollem Umfang auswirken kann. Daher kann auch erst zu einem späteren Zeitpunkt über eine etwaige Umbezeichnung der Ausfahrtziele im BAB-Abschnitt Wiesbaden—Frankfurt (A 66) entschieden werden, wobei der gesamte Verkehrsraum beiderseits der Bundesautobahn zu berücksichtigen ist. Die Planung der neuen B 519 ist noch nicht soweit fortgeschritten, daß heute zu der Frage, ob für Flörsheim im Zuge der neuen B 519 ein eigener Autobahnanschluß möglich ist, Stellung genommen werden kann. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 7/3365 Fragen B 39 und 40) : Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß für viele Großstädte der Einsatz von Linientaxen in den späten Abendstunden, z. B. zur Ersetzung von wenig genutzten Omnibuslinien, von Bedeutung ist, frage ich die Bundesregierung, bis wann damit zu rechnen ist, daß das vom Bundesverkehrsministerium 1972 in Auftrag gegebene Gutachten über die Integrierung von Taxen im öffentlichen Personennahverkehr vorliegt? Welche Gründe sind für den bisher schon 3jährigen langen Beratungszeitraum maßgebend? Die Herren Dr. Pampel und Dr. Bidinger haben ihre Studie „Voraussetzungen und Möglichkeiten für eine stärkere Integration der Taxen in den öffentlichen Personennahverkehr" vor kurzem vorgelegt. Das Ergebnis wird Ländern, Kommunen, Verbänden, Verkehrsträgern und im Rahmen des zum 31. Dezember 1975 vorzulegenden 3. Berichts der Bundesregierung über die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Neuregelung des § 8 des Personenbeförderungsgesetzes auch dem Bundestag zugänglich gemacht werden. Die verhältnismäßig lange Bearbeitungszeit ist auf Schwierigkeiten bei der Erarbeitung praktikabler Modelle zurückzuführen. 11284* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1975 Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3365 Fragen B 41 und 42) : Treffen Informationen zu, daß das Bundesministerium für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen in Übereinstimmung mit der Landesregierung Niedersachsen plant, die Fracht- bzw. Kanalgebühren für den zukünftigen Elbe-Seiten-Kanal höher als die allgemeinen Kanalgebühren anzusetzen, damit die Weserschiffahrt und die Weserhäfen durch den neuen Kanal finanziell nicht geschädigt werden? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch diese beabsichtigten Sondergebühren eine Belastung des Wirtschaftsraums Braunschweig—Wolfsburg—Salzgitter eintritt, die unvereinbar ist mit dem Text und dem Geist des Zonenrandförderungsgesetzes? Zu Frage B 41: Informationen, nach denen der Bundesminister für Verkehr mit der Landesregierung Niedersachsen Übereinstimmung über die Schiffahrtabgaben auf dem zukünftigen Nord-Süd-Kanal erzielt habe, treffen nicht zu. Die Höhe der Schiffahrtabgaben steht noch gar nicht fest. Der Bundesminister für Verkehr untersucht zur Zeit mit Vertretern der Binnenschiffahrt und der betroffenen Verladerschaft Umfang und Struktur der für diesen Kanal zu erwartenden Beförderungsmengen. Erst nach Abschluß dieser Untersuchungen kann ein Tarifentwurf im Bundesverkehrsministerium erarbeitet werden. Dieser wird mit den Landesregierungen der Küstenländer und den betroffenen Wirtschaftskreisen in der 2. Hälfte 1975 erörtert werden. Die Inkraftsetzung des Abgabentarifs ist erst für 1976 vorgesehen. Zu Frage B 42: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Sie geht davon aus, daß durch die Schiffahrtabgaben auf dem zukünftigen Nord-Süd-Kanal für den Wirtschaftsraum Braunschweig—Wolfsburg—Salzgitter keine Belastungen entstehen werden, die mit dem Text und dem Geist des Zonenrandförderungsgesetzes unvereinbar sind. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/CSU) (Drucksache 7/3365 Fragen B 43 und 44) : Wieviel höhengleiche Bahnübergänge und Bundesstraßen und von öffentlichen Straßen gemäß Artikel 3 Abs. I Nr. 1 mit 3 des bayerischen Straßen- und Wegegesetzes gibt es im Bezirk der Bundesbahndirektion München? Wieviel höhengleiche Bahnübergänge mit Verkehrswegen aller Art gibt es im Bereich der Landeshauptstadt München? Zu Frage B 43: Im Bezirk der Bundesbahndirektion München gibt es 140 Bahnübergänge von Bundes-, 198 Bahnübergänge von Staats-, 186 Bahnübergänge von Kreisstraßen und 1 002 Bahnübergänge von Gemeindeverbindungswegen und Ortsstraßen. Zu Frage B 44: Im Bereich der Landeshauptstadt München gibt es an Gleisen der Deutschen Bundesbahn 55 Bahnübergänge. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/3365 Frage B 45) : Wie beurteilt der Bundesminister für Verkehr das ihm übersandte Verkehrsgutachten zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Kraichgau (Raum Meckesheim/unteres Elsenztal/ Kleiner Odenwald) und die dringende Forderung zum Bau der Bundesstraße 37 Z bzw. eines Autobahnzubringers? Das Verkehrsgutachten zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse „Elsenztal/Kleiner Odenwald", das dem Bundesverkehrsministerium erst kurze Zeit vorliegt, kann nicht ohne weiteres und kurzfristig beurteilt werden. Hierfür ist zunächst eine Überprüfung durch die für die Planung der Bundesfernstraßen im Auftrag des Bundes zuständige Landesstraßenbauverwaltung und eine anschließende Abstimmung erforderlich. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/3365 Frage B 46) : Wie begründet die Bundesregierung die unterschiedliche Transportkostenberechnung der Deutschen Bundesbahn für Rollstühle Behinderter, je nachdem, ob es sich um eine kriegs-, verkehrs- oder unfallgeschädigte Person oder um eine von Geburt oder durch Krankheit behinderte Person handelt (siehe „Die Zeit' vom 28. Februar 1975 „Recht im Rollstuhl")? Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn ist die frachtfreie Beförderung von Trag- und Krankenfahrstühlen sowie von Selbstfahrern für Kranke usw seit jeher auf die durch Krieg oder Unfall schwerbeschädigten Fahrgäste abgestellt. Die Einbeziehung der von Geburt an oder durch Krankheit schwerbehinderten Personen in diese Vergünstigung ist in dem von der Bundesregierung im November 1974 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes über dit unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter in i öffentlichen Personenverkehr (UnBefG) vorgesehen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1975 11285* Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3365 Fragen B 47 und 48) : Stimmt die Bundesregierung darin überein, daß eine bessere Verkehrserschließung des Zonenrandgebiets im Raum Wolfsburg/Braunschweig vordringlich ist und Verkehrswegeinvestitionen zur strukturellen Förderung dieses Gebiets beitragen? Ist die Bundesregierung gewillt und in der Lage, ihre Zeitvorstellungen für den Bau des Autobahnzubringers Wolfsburg und der Braunschweiger Osttangente zu präzisieren, und wie beurteilt sie die Möglichkeiten, im Fall der Unüberschaubarkeit der Zeitfristen die Dringlichkeitsreihung im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen so zu verändern, daß der Ausbau der B 248 der Realsierung der A 39 vorgezogen wird? Zu Frage B 47: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Verkehrswegeinvestitionen grundsätzlich in allen Bereichen des Zonenrandgebietes zur strukturellen Förderung beitragen. Dementsprechend wurde 1971 das Zonenrandförderungsgesetz erlassen und wird schon seit 1967 mit Hilfe des erweiterten Verkehrswegeplans für das Zonenrandgebiet die Verkehrserschließung dieser Gebiete bevorzugt gefördert. Zu Frage B 48: Der Bundesminister für Verkehr ist gewillt, seine Zeitvorstellungen für den Bau der BAB A 39 im Raum Wolfsburg-Braunschweig zu präzisieren; er ist jedoch derzeit dazu noch nicht in der Lage, weil die bisher verfolgte Trasse zwischen Wolfsburg und der BAB A 2 wegen des dort liegenden Ölschiefervorkommens geändert werden muß. Nach Mitteilung des Niedersächsischen Ministers für Wirtschaft und Verkehr kann die Entscheidung über diese voraussichtlich geringfügige Änderung in Kürze erwartet werden. Der Bundesminister für Verkehr und die Niedersächsische Straßenbauverwaltung sind nach wie vor mit Nachdruck bemüht, den Bau der BAB A 39 zwischen Wolfsburg und der BAB A 2, wie bisher vorgesehen, ohne wesentliche Verzögerungen zu verwirklichen. Gegen eine Verlagerung des Bedarfes von der BAB A 39 auf die B 248 bestehen Bedenken, weil damit die Möglichkeit verbaut wird, den Schwerpunktraum Braunschweig von überregionalen Verkehrsbeziehungen (Wolfsburg-Salzgitter, Eckverkehr von und nach Berlin) durch eine abgesetzte Ostumgehung zu entlasten. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 7/3365 Fragen B 49 und 50) : Wieviel Kilometer Autobahn wurden im Saarland seit 1969 neu gebaut bzw. werden im Jahr 1975 fertiggestellt, und wieviel Millionen DM hat die Bundesregierung dafür aufgewendet? Wieviel Kilometer Bundesstraßen wurden seit 1969 bis zum 31. Dezember 1974 im Saarland neu gebaut und ausgebaut, und in welcher Höhe sind dafür Bundesmittel zur Verfügung gestellt worden? Zu Frage B 49: Seit 1969 bis einschl. 1975 wurden im Saarland 61 km Autobahnen fertiggestellt. Im gleichen Zeitraum wurden für den BAB-Neubau Mittel in Höhe von 429,6 Mio DM bereitgestellt und verausgabt. Zu Frage B 50: Von 1969 bis einschl. 1974 wurden im Saarland etwa 30 km Bundesstraßen mit 2- bzw. 4spurigem Querschnitt gebaut. Für den Neu- und Ausbau der Bundesstraßen wurden in diesem Zeitraum insgesamt 211,7 Mio DM bereitgestellt und verausgabt. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pohlmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3365 Frage B 51): Kann die Bundesregierung mir Auskunft darüber geben, an welcher Stelle die Ortsumgebung Lauenau im Zuge der B 442 im Rahmen des zweiten Fünfjahresplans für den Ausbau der Bundesfernstraßen von 1976 bis 1980 eingestuft wird, und wenn nein, wann ist mit einer diesbezüglichen Entscheidung zu rechnen? Der 2. Fünfjahresplan wird z. Z. von Bund und Ländern erarbeitet. Baubeginn und Dotierung von Einzelmaßnahmen werden wesentlich vom finanziellen Gesamtumfang dieses Mehrjahresprogramms und dessen Aufteilung auf die einzelnen Maßnahmengruppen abhängen. Diese Festlegung des Gesamtrahmens steht noch aus, so daß über die Einstufung der Orstumgehung Lauenau im Zuge der B 442 in dieses Mehrjahresprogramm derzeit noch nichts gesagt werden kann. Mit einer Entscheidung hierüber und dem Abschluß der Arbeiten am 2. Fünfjahresplan ist bis zum Sommer dieses Jahres zu rechnen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3365 Frage B 52) : Glaubt die Bundesregierung, ihre Informationspflicht zu erfüllen, wenn sie auf die Anfrage des Kollegen Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 70) antwortet, ihr wäre nicht bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn Streckenstillegungen im Bereich des Verwaltungspräsidiums Braunschweig plane (Stenographischer Bericht über die 150. Sitzung vom 21. Februar 1975), wenn ihr allein in dem Wahlkreis bekanntgemacht worden ist, daß die Deutsche Bundesbahn plane, die Strecke Salzgitter—Derneburg ebenso stillzulegen (Antwort der Bundesregierung vom 12. März 1975 auf meine Anfrage Drucksache 7/3335 Teil B Frage 46) wie die Strecken Clausthal-Zellerfeld bis Altenau, Langelsheim bis Altenau bzw. „gesamt", d. h. Goslar bis Altenau (Pressemitteilung des Beobachter, Seesener Tageszeitung/Rhüdener Tageblatt, vom 7. März 1975)? Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Frage des Herrn Kollegen Dr. Jahn (Braun- 11286* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1975 schweig — BT-Drucksache 7/3227, Teil B, Nr. 70 —nicht geantwortet, „ihr wäre nicht bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn Streckenstillegungen im Bereich des Verwaltungspräsidiums Braunschweig plane". Richtig ist vielmehr, daß die Bundesregierung die Frage des Herrn Kollegen Dr. Jahn (Braunschweig) mit dem Hinweis beantwortet hat, ihr seien Pressemeldungen — auf welche Herr Kollege Dr. Jahn in seiner Fragestellung pauschal verwiesen hatte —nicht bekannt und sie könne diese Meldung daher auch nicht bestätigen. Die Frage nach der Erfüllung der Informationspflicht der Bundesregierung stellt sich daher insoweit nicht. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/3365 Frage B 53) : Inwieweit ist bei der Ausschreibung des ersten Teilstücks der Umgehungsstraße Altenkirchen (die in diesem Jahr zusätzlich aus Mitteln des Konjunkturprogramms finanziert wird) gewährleistet, daß an der Ausführung nicht nur große Firmen aus entfernteren Gebieten, sondern insbesondere auch örtliche kleine und mittlere Unternehmen beteiligt werden? Von der Straßenbauverwaltung kann nicht gewährleistet werden, daß auch örtlich ansässige mittelständische Firmen an der Ausführung der Baumaßnahmen des Konjunkturprogramms beteiligt werden, da im Bundesfernstraßenbau entsprechend den Haushaltsbestimmungen grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben wird. Die Bauarbeiten der Umgehung Altenkirchen sollen jedoch in einzelnen Losen getrennt ausgeschrieben und vergeben werden, so daß sich auch kleinere und mittlere Firmen an der Auschreibung beteiligen und ihre günstigere Ausgangspositionen aufgrund der Standortvorteile im Wettbewerb mit ortsfremden Firmen zum Ausdruck bringen können. Für die Vergabeentscheidung ist jedoch allein das Wettbewerbsergebnis maßgebend. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/3365 Fragen B 54 und 55) : Trifft es zu, daß es bei der Bereitstellung von posteigenen Zusatzeinrichtungen (Modems) zur Übertragung von Daten zu Lieferschwierigkeiten der Deutschen Bundespost gekommen ist, z. B. bei der Lieferung von Modems niedriger Geschwindigkeit für Apotheken? Ist die Bundesregierung bereit, daraus die generelle Konsequenz zu ziehen, daß außer den Postmodems für alle Übertragungsgeschwindigkeiten (nicht nur für jene Geschwindigkeiten, die im Amtsblatt des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen Nr. 34, Jahrgang 1975 / Verfügung Nr. 165/1975, Seite 2 genannt werden) unbefristet auch private Modems zugelassen werden und insoweit die Verordnung über den Hauptanschluß für Direktruf zu novellieren? Zu Frage B 54: Von der Deutschen Bundespost werden für das öffentliche Fernsprechnetz die Datenübertragungseinrichtungen D 200 S, D 1200 S, D 2400 S, D 20 P-A, D 20 P-Z, AWD und AAE bereitgestellt. Vom Lager können geliefert werden D 200 S, AWD, D 20 P-Z. 4 Wochen „Wartezeit" bestehen für Modem D 2400 S und bei AAE. Ein Engpaß besteht für den Typ D 20 P-A, der in der Vergangenheit allein für den Arzneihandel verwendet wurde, sowie für den Typ D 1200 S — ein Gerät für den mittleren Geschwindigkeitsbereich. Hier liegen die Wartezeiten z. Z. bei 4 bzw. 2 Monaten. Die verzögerte Bereitstellung der genannten Gerätetypen ist darauf zurückzuführen, daß die vorhandenen Lagerbestände wegen der allgemeinen Bedienungspflicht der Bundespost vollständig für neue Anwendungen für Datenfernverarbeitung eingesetzt werden mußten. Dieser zusätzliche Bedarf war der Deutschen Bundespost nicht rechtzeitig angekündigt worden. Offenbar hatten sich die Anwender auf die bis dahin stets verzögerungsfreie Bereitstellung verlassen. Die Deutsche Bundespost muß jedoch im Interesse sparsamer Haushaltsführung die Lagerbestände dem durchschnittlichen Bedarf anpassen. Zur Schließung der Versorgungslücke wurden sofort alle bei der Herstellerindustrie vorhandenen Bestände übernommen. Da diese jedoch für eine vollständige Bedarfsdeckung nicht ausreichten, sind unverzüglich weitere Aufträge erteilt worden. Falls die Herstellerfirmen ihre Lieferterminzusagen einhalten, können die Datenfernverarbeitungskunden in etwa 3 Monaten wieder ohne Wartezeit bedient werden. Zu Frage B 55: Die kurzfristigen Lieferverzögerungen ergaben sich für Parallelmodem, die nur im öffentlichen Fernsprechnetz eingesetzt werden können. Die Bundesregierung sieht daher keine Veranlassung, im öffentlichen Direktrufnetz über das verordnete Maß hinaus private Modem zuzulassen, da in diesem Bereich die genannten Schwierigkeiten nicht bestehen. Die Deutsche Bundespost ist dabei, für die Datenübertragung in einem besonderen Fernschreib- und Datennetz neben einer speziellen Vermittlungstechnik auch digitale Übertragungstechnik einzuführen. Modem werden von diesem Zeitpunkt an nicht mehr eingesetzt. Da die Umrüstung auf die neue Technik regional erfolgt, kann die Deutsche Bundespost Modem, die in diesen Bereichen freiwerden, in noch nicht umgerüsteten Bereichen wieder einsetzen. Der einzelne Teilnehmer jedoch hätte keine Möglichkeit, Modem weiter zu verwenden. Dies ist neben den technisch-betrieblichen Gründen die Hauptursache für die Haltung der Deutschen Bundespost. Es wäre volkswirtschaftlich nicht zu vertreten, im Bereich der Datenübertragung die Technik bei der Deutschen Bundespost festzuschreiben und somit Innovationsmöglichkeiten zu blockieren. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1975 11287e Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/3365 Frage B 56) : Wie hoch waren die Zahlen der unerledigten Anträge auf Förderung von Familienheimen und Eigentumswohnungen einschließlich Kaufeigenheimen und Kaufeigentumswohnungen in den einzelnen Ländern zum Stichtag 1973 und 1974? Die Zahl der unerledigten Anträge auf Förderung von Familienheimen (einschließlich Kaufeigenheimen) ist von 47 287 Mitte 1972 auf 38 121 Mitte 1973 und bis Mitte 1974 weiter auf 34 076 zurückgegangen. Die Zahl der unerledigten Anträge auf Förderung von Eigentumswohnungen verringerte sich im gleichen Zeitraum nur geringfügig von 8 250 Mitte 1972 auf 7 924 Mitte 1974. Die entsprechenden Daten für die einzelnen Länder sind aus der beiliegenden Übersicht zu entnehmen. Die Ergebnisse der Statistik der unerledigten Anträge auf Förderung von Familienheimen und Eigentumswohnungen für 1973 und 1974 werden demnächst auch im Bundesbaublatt veröffentlicht werden. Anlage 42 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3365 Fragen B 57 und 58) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von Sonnenenergiekollektoren zur Wärmebereitstellung, insbesondere von Einfamilienhäusern und Gewächshäusern, und ist sie bereit, den Vorschlag zu übernehmen, daß für die Markteinführung dieser Kollektoren für einen begrenzten Zeitraum billige Darlehen den Einfamilienhausbesitzern und Vertreibern von Gewächshäusern gewährt werden, damit eine möglichst hohe Stückzahl von Sonnenenergiekollektoren abgesetzt wird und damit auch der Preis sinkt? In welchem Umfang werden durch die Bundesregierung die Erfahrungen verschiedener Länder bei der Anwendung der Sonnenenergie für die Wärmebereitstellung genutzt, und kann es die Bundesregierung ausschließen, daß in der Bundesrepublik Deutschland nochmals mit öffentlichen Mitteln Sonnenenergieprojekte gefördert werden, die in anderen Ländern schon längst behandelt wurden? Zu Frage B 57: Die Bundesregierung mißt der solarthermischen Wandlung der Sonnenenergie große Bedeutung bei. Sie ist der Auffassung, daß die Sonnenenergie vom Prinzip her einen wichtigen Beitrag zur Warmwasserbereitung auch in unseren Breiten leisten kann. Es ist die Aufgabe der staatlichen Forschungs- und Entwicklungsförderung mitzuhelfen, daß dies mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich wird. Erste Möglichkeiten für eine wirtschaftliche Nutzung von Sonnenenergie sieht die Bundesregierung in Systemen zur Erzeugung von warmem Brauchwasser in Einfamilienhäusern und evtl. in Gewächshäusern. Es ist jedoch verfrüht, schon heute eine Stellungnahme darüber abzugeben, ob und wie die Markteinführung von Solarkollektoren wirtschaftlich begünstigt werden soll. Die Bundesregierung wird aber nach Abschluß einer umfassenden Versuchsreihe, in der die entwickelten Systeme eingehend getestet und einer Langzeiterprobung unterworfen werden, die Frage der Markteinführung eingehend prüfen und ggf. entsprechende Vorkehrungen treffen. Zu Frage B 58: Die Bundesregierung steht in ständigem Kontakt mit den Ländern, in denen die photothermische Wandlung der Sonnenenergie bereits eine längere Tradition hat. Nicht zuletzt dadurch war es möglich, mit entsprechenden staatlichen Förderungsmaßnahmen ein ei- genes Forschungs- und Entwicklungspotential auf diesem Gebiet aufzubauen. Hierbei wurde im wesentlichen auf die Erfahrungen zurückgegriffen, die z. B. aus Australien, Frankreich, Israel und den LISA bekannt waren. Die Erfahrungen und Ergebnisse z. B. von Testserien stehen im Rahmen der Internationalen Energie-Agentur, Paris, und im Rahmen von NATOCCMS (Committee on the Challenges of Modern Society) den beteiligten Partnern zur Verfügung. Demgegenüber hat die Bundesregierung nicht die Absicht, zu verhindern oder gar auszuschließen, daß in der Bundesrepublik Sonnenenergieprojekte nochmals mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, die in anderen Ländern auch behandelt wurden. Im Gegenteil, sie ist der Meinung, daß es vielfach notwendig und zweckmäßig ist, ähnliche Projekte an unterschiedlichen Orten durchzuführen. Es ist auch das Ziel der staatlichen Forschungs- und Entwicklungspolitik, die Innovation in der eigenen Industrie zu fördern. Dabei wird voraus- gesetzt, daß Erkenntnisse und Erfahrungen anderer Länder in der Entwicklungsphase zu berücksichtigen und zu verwerten sind. Sobald jedoch eine Erprobungsphase beginnt, ist es durchaus sinnvoll, ähnliche Projekte wie im Ausland zu realisieren, nicht zuletzt, um den eigenen Entwicklungsstand kritisch beurteilen zu können. Bei der solarthermischen Nutzung von Sonnenenergie kommt hinzu, daß sowohl unterschiedliche Bauweise als auch Unterschiede in Lebens- und Wohngewohnheiten der Bevölkerung es geboten erscheinen lassen, mit einer Vielzahl von Einzelprojekten Experimentierreihen durchzuführen, auch wenn ähnliche Experimente vom Ausland her bekannt sind. 11288* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1975 Anlage 43 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3365 Fragen B 59 und 60) : Wie weit ist die Koordinierung der Ressortforschung innerhalb der Bundesregierung gediehen, und welche Folgerungen ergeben sich hieraus für einen Antrag auf Aufhebung der 20- %igen Sperre der Mittel für die Ressortforschung? Trifft es zu, daß der Bundesminister für Forschung und Technologie darauf drängt, in den einzelnen Bundesministerien einen Beauftragten für die Koordinierung der Ressortforschung einzusetzen, und welche Überlegungen bestehen hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen zunehmender Forschungsbürokratisierung und Koordinierung der Ressortforschung? Zu Frage B 59: Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat am 9. Oktober 1974 auf Antrag der SPD- und FDP-Fraktion beschlossen, bestimmte Haushaltstitel der Ressortforschung mit einer 20 %igen qualifizierten Sperre zu belegen. Die Sperre soll aufgehoben werden, sobald die Bundesregierung eine Konzeption über die Koordinierung ihrer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten vorlegt. Die Bundesregierung hat geprüft, wie die bisher praktizierte Koordinierung verbessert werden kann. Hierzu ist eine Konzeption der Forschungskoordinierung ausgearbeitet worden, die zur Zeit zwischen den Ressorts abgestimmt wird. Es ist vorgesehen, den Bericht jetzt dem Kabinett zur Verabschiedung zuzuleiten. Nach Billigung durch das Kabinett wird der Bundesminister der Finanzen die Vorlage dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages mit dem Antrag übersenden, die 20°/oige qualifizierte Sperre bei den gesperrten Forschungstiteln aufzuheben. Zu Frage B 60: Die angestellte Vermutung trifft nicht zu.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Wolfgramm.


Rede von Torsten Wolfgramm
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Der Kollege Höcherl muß selbst wissen, warum er hier noch heraufgegangen ist, um eine Brandrede zu halten. Herr Kollege Höcherl, ich meine, Sie haben das Hamburger Ohnsorg-Theater aber ohne Grund von Bayern hierher getragen.

(Oho-Rufe bei der CDU/CSU) Ihre Polemik hat nichts Neues gebracht. Deswegen erübrigt es sich, auf diese — nicht neue — Polemik noch einzugehen.


(Beifall bei der FDP und der SPD — Stücklen [CDU/CSU] : Keine Argumente bloß dummes Gerede! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Eine große Rede!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Ritz.