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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 156. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. März 1975 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 10860 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 10859 A Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr Dringlichkeitsprogramm zur Überwindung des Lehrstellenmangels und zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit — Drucksache 7/3196 — Pfeifer (CDU/CSU) . . . . . . . 10860 C Rohde, Bundesminister (BMBW) . 10863 B, 10884 B Zeitler (SPD) 10869 B Frau Schuchardt (FDP) . . . . 10872 B Schedl (CDU/CSU) . . . 10874 D, 10881 C Frau Steinhauer (SPD) 10876 D Burger (CDU/CSU) . . . . . . 10878 C Hölscher (FDP) 10879 C Glombig (SPD) . . . . . . . 10880 B Buschfort, Parl. Staatssekretär (BMA) 10882 B Stücklen (CDU/CSU) 10883 D Bericht und Antrag des Innenausschusses zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie (Euratom) des Rates zur Abänderung der Richtlinien, mit denen die Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen festgelegt wurden — Drucksachen 7/1637, 7/3129 — in Verbindung mit Bericht und Antrag des Innenausschusses zu den Berichten der Bundesregierung betr. Umweltradioaktivität — Drucksachen 7/929, 7/2510, 7/3128 — in Verbindung mit Bericht und Antrag des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/ CSU betr. Schutz vor den Gefahren radioaktiver Strahlen — Drucksachen 7/2369, 7/3298 —Dr. Gruhl (CDU/CSU) . . . . . . 10885 A Schäfer (Appenweier) (SPD) . . . 10887 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 Dr. Wendig (FDP) 10889 C Dr. Stavenhagen (CDU CSU) . . 10890 D Matthöfer, Bundesminister (BMFT) 10892 C Baum, Parl. Staatssekretär (BMI) . 10895 A Nächste Sitzung 10896 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 10897* A Anlage 2 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 33 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Ergebnisse der ersten zwei Konjunkturprogramme 1974 10897* D Anlage 3 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen A 35 und 36 — Drucksache 7/3335 vom 7.3.75 — des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Rücknahme von Klagen wegen Verstößen gegen das Kartellgesetz; freiwillige Zahlungen der beschuldigten Unternehmen an die Bundeskasse; Verbesserung des Kontrollverfahrens bei kartellrechtlichen Prozessen . . . . 10898* A Anlage 4 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 48 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Meldungen über eine Aufforderung von VW durch die Araber betreffend die Lizenz an Israel für den Bau von Wankel-Motoren 10898* C Anlage 5 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen A 50 und 51 — Drucksache 7/3335 vom 7.3.75 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) : Änderung der Durchführungsverordnung zu j 34 c der Gewerbeordnung; Beseitigung der bisher bei der Anwendung des § 34 c aufgetretenen Probleme; Gewährleistung der Interessen der Auftraggeber in diesem Zusammenhang 10898* D Anlage 6 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 67 und 68 Drucksache 7/3335 vom 7.3.75 — des Abg. Hansen (SPD) : Vorkehrungen zur Durchführung des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Bereich der Bundeswehr; Möglichkeit zur Verhinderung des Erscheinens von Anzeigen in der Zeitschrift „loyal", mit denen für den Vertrieb militärischer Erinnerungsgegenstände geworben wird 10899* B Anlage 7 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 69 und 70 — Drucksache 7/3335 vom 7.3.75 — des Abg. Bredl (SPD) : Zahl der vollendeten und versuchten Suizidfälle bei der Bundeswehr; prophylaktische Maßnahmen der Bundeswehr insbesondere durch den Ausbau psychiatrischer Abteilungen bei den Bundeswehrkrankenhäusern . . . . 10900* A Anlage 8 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 71 und 72 — Druck sache 7/3335 vom 7.3.75 des Abg. Maucher (CDU/CSU) : Fehlende Bereitschaft zur Zubilligung erheblicher Erleichterungen bei der Einberufung von Söhnen von Schwerkriegsbeschädigten; Gründe für die fehlende Bereitschaft zur Klärung von Härtefällen noch vor der Einberufung 10900* D Anlage 9 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Lambinus (SPD) : Selbstmordquote bei Wehrdienstverweigerern; Anzahl der Selbstmordversuche in diesem Zusammenhang . . . 10901* B Anlage 10 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 74 und 75 — Drucksache 7/3335 vom 7.3.75 — des Abg. Müller (Berlin) (CDU/CSU) : Anerkennung der Hilfsbedürftigkeit von Spina bifida- und/oder Hydrocephalus-Geschädigten im Sinne von § 69 Abs. 3 des Bundessozialhilfegesetzes; Erstattung von Beiträgen für die Alterssicherung von Müttern mit entsprechend geschädigten Kindern . . 10901* C Anlage 11 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 76 und 77 — Drucksache 7/3335 vom 7.3.75 — des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Gutachten über die Wohnraumsituation kinderreicher Familien; Konsequenzen aus dem Ergebnis dieses Gutachtens . . . . . . . . . . . . 10902* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 III Anlage 12 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 78 und 79 — Drucksache 7/3335 vom 7.3.75 — der Abg. Frau Schleicher (CDU/CSU) : Anschuldigungen im „arznei-telegramm" über die schleppende Arbeitsweise des Bundesgesundheitsamtes bei der Registrierung wichtiger Neuentwicklungen 10902* B Anlage 13 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 80 — Drucksache 7/3335 vom 7.3.75 — des Abg. Horstmeier (CDU/CSU) : Anrechnung des Kindergeldes auf die Sozialhilfe 10902` D Anlage 14 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 84 und 85 — Drucksache 7/3335 vom 7.3.75 — des Abg. Simpfendörfer (SPD) : Leistungen der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft im Rettungsdienstbereich; Höhe der Zuwendungen des Bundes an die DLRG im Vergleich zu anderen Rettungsdienstorganisationen 10903* B Anlage 15 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 86 und 87 — Drucksache 7/3335 vom 7.3.75 — der Abg. Frau Pack (CDU/CSU) : Integrierende Funktion von Service-Häusern bei Frühehen und unvollständigen Ehen; finanzielle Unterstützung der Einrichtung von Service-Häusern als Familienförderungsmaßnahmen . . 10903* C Anlage 16 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 88 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Gansel (SPD) : Verhinderung der Täuschung der Verbraucher über den Kondensatgehalt von Zigaretten durch den Hersteller 10904* A Anlage 17 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 89 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Meldungen über die Aufforderung von Kommunen an ihre Bediensteten, das Kindergeld durch ihren bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigten Ehegatten beantragen zu lassen . . . . 10904* B Anlage 18 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 108 Drucksache 7/3335 vom 7.3.75 — des Abg. Biehle (CDU/CSU) : Verhandlungen der EG mit der für den letzten blutigen Terroranschlag in Israel Verantwortlichen und nach eigenem Anspruch einzigen Vertretung der Palästinenser . . . . . . . . . 10904* D Anlage 19 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Fragen A 109 und 110 Drucksache 7/3335 vom 7. 3.75 des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Forderung des Vertreters des Bundeskanzlers nach „Ruhe an der Ideologie- und Experimentierfront" . . . . . . 10905* A Anlage 20 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 118 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Praktiken in der Volksrepublik Polen gegen die Familienzusammenführung von Deutschen . . . . . . . . . 10905* B Anlage 21 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Fragen A 119 und 120 Drucksache 7/3335 vom 7.3.75 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Anerkennung der sogenannten Republik Süd-Vietnam als Staat durch die Bundesrepublik Deutschland; Zeitpunkt der Anerkennung Nordkoreas und Nordvietnams als Staaten durch die Bundesrepublik Deutschland . . . . 10905* C Anlage 22 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Fragen A 121 und 122 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Walkhoff (SPD) : Einrichtung eines Informationsbüros der Demokratischen Republik Vietnam in der Bundesrepublik Deutschland; Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur Demokratischen Republik Vietnam 10905* D Anlage 23 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 123 Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU): Abgehen vom bisherigen amtlichen Wappenschild „Konsulat der Bundes- IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 republik Deutschland" bei Honorarkonsulen in den Ausführungsbestimmungen eines neuen Konsulargesetzes 10906' A Anlage 24 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 124 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Kosten für den Flug einer LufthansaMaschine mit Gegnern des chilenischen Miltärregimes von Santiago nach Rumänien 10906* A Anlage 25 Antwort des StSekr Bölling (BPA) auf die Fragen B 1 und 2 -- Drucksache 7/3335 vorn 7. 3. 75 — des Abg. Dr. Blüm (CDU/CSU) : Kürzung der Zuwendungen an dpa; Einstellung des französischsprachigen Dienstes für sieben afrikanische Staaten; kostenlose Belieferung dieser Länder mit politischen Informationen durch ADN . . . . . . . . . . 10906* B Anlage 26 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 3 — Drucksache 7/3335 vorn 7. 3. 75 — des Abg. Hansen (SPD) : Grundsatz des Lieferungsverbots von Waffen in Spannungsgebiete bei mit anderen Staaten gemeinschaftlich entwickelten Rüstungsprojekten, z. B. beim „Alpha Jet" . . . . . . . . . . 10906* D Anlage 27 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 4 — Drucksache 7/3335 vom 7.3.75 des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Deutschunterricht an den Schulen in Bulgarien, Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und der Sowjetunion . . 10907* B Anlage 28 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Fragen B 5 und 6 Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Auskunft von Staatsminister Moersch in der Fragestunde vom 20. Februar 1975 über die Nichtabgabe von Erklärungen zum Begriff „Deutscher Staatsangehöriger" im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes aus Anlaß der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zur Europäischen Menschenrechtskonvention sowie zu den Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen . . . . . . . 10908* A Anlage 29 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Frage B 7 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Ausgleich von Nachteilen in der Besoldungsregelung für die höheren Beamten des technischen Dienstes z. B. bei den Flurbereinigungsdirektionen . . 10908* C Anlage 30 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Fragen B 8 und 9 Drucksache 7/3335 vom 7.3.75 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : „Mitzeichnungsunwesen" in der Verwaltung; Nutzbarmachung von ausländischen Erfahrungen für eine Reform der Struktur von Bundesregierung und -verwaltung 10908* D Anlage 31 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Fragen B 10 und 11 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3.75 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Entwicklung des Geburtenüberschusses der deutschen Bevölkerung in der Bundesrepublik einschließlich Berlins (West) in den letzten 10 Jahren; Ursachen und politische Schlußfolgerungen 10909* C Anlage 32 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Frage B 12 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Meinung der Bundesregierung zum „Rassmussen-Bericht" im Zusammenhang mit dem Kernreaktor-Risiko . . 10911* B Anlage 33 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Fragen B 13 und 14 — Drucksache 7/3335 vom 7.3.75 — des Abg. Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) : Bau eines „Atombunkers" in Freiburg ohne Befürwortung durch die Stadt 1091* D Anlage 34 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Fragen B 15 und 16 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 des Abg. Zebisch (SPD) : Auftrag des Bundespersonalvertretungsgesetzes, Personalräte für die Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst in den Landespersonalvertretungsgesetzen vorzusehen . . . . . 10912* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 V Anlage 35 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Frage B 17 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Gansel (SPD) : Möglichkeit der Politiker, Dienststellen des Bundes sechs Wochen vor Wahlen zu besuchen . . . . . . . 10912* C Anlage 36 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Frage B 18 — Drucksache 7/3335 vom 7.3.75 — des Abg. Meinike (Oberhausen) (SPD) : Zahl der Einzelfälle, in denen 1971, 1972 und 1973 Beträge über 20 000 DM von den Finanzämtern niedergeschlagen oder erlassen wurden . . . . . 10912* D Anlage 37 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Fragen B 19 und 20 Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Tillmann (CDU/CSU) : Zuständigkeit der Kommunalbehörden für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten bei Ehegatten mit verschiedenem Wohnsitz . . . . . . . . . . . 10913* A Anlage 38 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen B 21 und 22 — Drucksache 7'3335 vom 7.3.75 — des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU): Pressemeldungen über Zurückstellung des Ausbaues der Grenzkontrollstelle in Lauenburg; besondere Bedeutung dieser Grenzkontrollstelle für den Transitverkehr nach Berlin und für die innerdeutschen Beziehungen . . . . 10913* C Anlage 39 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Frage B 23 — Drucksache 7/3335 vom 7.3.75 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU): Festsetzung der Kleinbeträge gem. § 78 der Allgemeinen Zolltarifordnung; Anhebung der Mindestbeträge auf das Zehnfache; Verhältnis der Einnahmen zum Verwaltungsaufwand 10913* D Anlage 40 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Frage B 24 — Drucksache 7/3335 vom 7.3.75 des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Auswirkungen der Steuerreform auf einen geschiedenen Vater von fünf Kindern 10914'B Anlage 41 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen B 25 und 26 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Mick (CDU/CSU) : Ausbildungsrahmenplan für den Lehrberuf „Koch" 10914* D Anlage 42 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen B 27 und 28 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Beteiligung der STEAG an der Kernforschung und an Kernenergieproduktionsanlagen in Südafrika; Antwort der Bundesregierung auf den Brief der „Anti-Apartheid-Bewegung in der Bundesrepublik Deutschland" . . . . , 10915* B Anlage 43 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen B 29 und 30 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Hoffie (FDP) : Schadenfreiheitsrabatt bei Abmeldung eines Kraftfahrzeugs für mehr als sechs Monate durch Halter, die zum Wehroder Ersatzdienst einberufen werden; Verlängerung der Frist für die Erhaltung des Schadenfreiheitsrabatts bei Abmeldung eines Kraftfahrzeugs allgemein oder für bestimmte Härtefälle . . 10915* C Anlage 44 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 31 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Zahlung von Investitionszulage neben anderen öffentlichen Zuschüssen für Investitionen im Zusammenhang mit Rebumlegungen 10916* A Anlage 45 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 32 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Hilfe für die deutsche Fischwirtschaft angesichts der französischen Stützungsmaßnahmen für die Fischwirtschaft 10916* C Anlage 46 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 33 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) : Kostenlose Abgabe von Schwangerschaftsverhütungsmitteln 10917* B Anlage 47 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen B 34 und 35 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Höhe der bereits verteilten Beschäftigungshilfen im Rahmen des Konjunkturprogramms vom 12. Dezember 1974; Verteilung auf die Länder; Aktualisierung der Verteilungskriterien und Berücksichtigung der Kurzarbeiterzahlen 10917* C Anlage 48 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 36 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU /CSU) : Ausgleichszahlungen der Angestelltenrentenversicherung an die Rentenversicherung der Arbeiter im Jahre 1975 10918* A Anlage 49 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 37 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 - des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU): Propaganda-Flugblatt „Sozialpolitik aktuell — klarer Kurs — Ausbau des sozialen Rechtsstaats" 10918* B Anlage 50 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 38 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Anordnung der Bundesanstalt für Arbeit in bezug auf die individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung zum „Staatlich geprüften Betriebswirt" 10918* D Anlage 51 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 39 — Drucksache 7/3335 vom 7.3.75 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Erhebung von Beiträgen zur Unfallversicherung bei verpachteten Grundstücken ausschließlich vom Verpächter 10919* A Anlage 52 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Fragen B 40 und 41 — Drucksache 7/3335 vom 7.3.75 - des Abg. Dr. Jaeger (CDU/CSU) : Errichtung einer Standortschießanlage im Oberen Stadtwald in Landsberg am Lech; Kosten der Errichtung dieser Anlage 10919' B Anlage 53 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage B 42 Drucksache 7/3335 vom 7.3.75 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Zahl der von der Auflösung der wissenschaftlichen Gruppen an den Offizierschulen der Teilstreitkräfte der Wehrakademien und der Staatsakademien der Bundeswehr betroffenen Wissenschaftler 10920* A Anlage 54 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage B 43 -- Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Milz (CDU CSU) : Finanzierung des Jugendzentrums Bassem im Kreis Euskirchen . . . . . 10920* B Die Frage B 45 - Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 55 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 46 -- Drucksache 7/'3335 vom 7.3.75 — des Abg. Sauer (Salzgitter) (CDU 'CSU) : Stillegung der Eisenbahnstrecke Lichtenberg–Derneburg sowie Schaffung einer eingleisigen Verbindung Lebenstedt–Garbolzum–Hildesheim . . . . 10920* C Anlage 56 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 47 — Drucksache 7/3335 vorn 7. 3. 75 des Abg. Seefeld (SPD) : Bedeutung und Planungsstand neuer Autostraßen nach Italien . . . . . 10920* D Anlage 57 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 48 und 49 — Drucksache 7 '3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Biehle (CDU/CSU) : Einstellung des Betriebes oder eines Betriebszweiges auf Bundesbahnstrekken in Unterfranken; Auflösung von Aufgabestellen für Reisegepäck bei verschiedenen Bahnhöfen . . . . . 10921* A Anlage 58 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 50 - Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 des Abg. Milz (CDU/CSU) : Fertigstellung der Bundesautobahn A1 von Euskirchen bis zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz . . . . . . . . . 10921* B Anlage 59 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 51 und 52 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 des Abg. Picard (CDU/CSU): Zeitpunkt der Errichtung der S-Bahn-Linie Frankfurt, Offenbach, Ober-Roden, Diezenbach; Gründe für die Verschiebung oder Streichung dieses Vorhabens 10921' C Anlage 60 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 53 und 54 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) : Zeitpunkt der Entscheidung über die Linienführung des Autobahnabschnitts Singen-Überlingen; Notwendigkeit der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in zahlreichen Ortsdurchfahrten und im Uferbereich des Bodensees . . 10921* C Anlage 61 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 55 und 56 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Entwicklung von Ölfiltern für Verbrennungsmotore zur Verlängerung des bisher üblichen Turnus von Ölwechseln; Verminderung der Umweltgefahren durch Altöl 10921' D Anlage 62 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 57 und 58 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Dr. Unland (CDU/CSU) : Zuschläge für die Benutzung von Bahnbussen nach der Einstellung des Personenreiseverkehrs auf der Schiene; Einwirkung der Bundesregierung auf die Deutsche Bundesbahn im Sinne der Aufhebung dieser Zuschläge . . . . 10922* B Anlage 63 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 59 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Flämig (SPD) : Verglasung der Füllungen von Unterteilen der Schwingtüren in Bahnhöfen der Deutschen Bundesbahn . . . . . 10922* C Anlage 64 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 60 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3.75 -- des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU): Zusammensetzung der für die Beurteilung der Standortfrage des Rangierbahnhofs München geplanten Kommission 10922' D Anlage 65 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 61 -- Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Anpassung von Abfahrts- und Ankunftszeiten im Personenverkehr der Deutschen Bundesbahn an die Bedürfnisse der arbeitenden Bevölkerung . . 10922* D Anlage 66 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 62 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Konzeption der HSB-Versuchsanlage im Donauried 10923* A Anlage 67 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 63 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Gansel (SPD) : Kostenregelungen für den Transport von Rollstühlen reisender Behinderter 10923* B Anlage 68 Antwort des PStSekr Haar (BMP) auf die Frage B 64 — Drucksache 7/3335 vom 7.3.75 des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Auflagenhöhe und Kosten des Tischkalenders 1975 der Deutschen Bundespost 10923* C Anlage 69 Antwort des PStSekr Haar (BMP) auf die Fragen B 65 und 66 — Drucksache 7/3335 vom 7.3.75 — des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) : Einstellungsstopp der Deutschen Bundespost für die Absolventen weiterführender Schulen im Jahre 1975 . . 10923* D Anlage 70 Antwort des PStSekr Haar (BMP) auf die Frage B 67 — Drucksache 7/3335 vom 7.3.75 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) : Personalbestand der Deutschen Bundespost in den Jahren 1965 bis 1974; Personalplanungen für die Jahre 1975 bis 1979 10924* C VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 Anlage 71 Antwort des PStSekr Haar (BMP) auf die Frage B 68 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Verpackung von Büchersendungen in Zeitungspapier (§ 20 der Postordnung) 10925* B Anlage 72 Antwort des PStSekr Haar (BMP) auf die Frage B 69 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Peiter (SPD) : Zeitpunkt des Anschlusses der Knotenvermittlungsstelle St. Goarshausen an den überkontinentalen Selbstwähldienst 10926* A Anlage 73 Antwort des PStSekr Dr. Haack (BMBau) auf die Frage B 70 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Investitionszuschüsse für den Bau von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen 10926* A Anlage 74 Antwort des PStSekr Herold (BMB) auf die Frage B 71 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Hösl (CDU/CSU) : Angaben über die Staatsangehörigen bei Reisen in die „DDR" . . . . . . 10926* C Anlage 75 Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Fragen B 72 und 73 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) : Kosten- und Erfolgskontrolle im Bereich der Forschung; Anreize zur wirksamen Verwendung von Forschungsmitteln 10926* D 156. Sitzung Bonn, den 14. März 1975 Beginn: 10.04 Uhr
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    Berichtigung 155. Sitzung, Seite 10839 (D), Zeilen 3 und 4, ist zu lesen: „Herr Abgeordneter Wehner, ich rufe Sie zur Ordnung." Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach ' 15. 3. Adams " 15. 3. Dr. Ahrens * 15. 3. Dr. Aigner * 15. 3. von Alten-Nordheim 21. 3. Dr. Artzinger * 15. 3. Dr. Bangemann * 15. 3. Dr. Bayerl * 23. 3. Behrendt * 15. 3. Dr. Birrenbach 14. 3. Blank 14. 3. Blumenfeld * 15. 3. Büchner (Speyer) " 14. 3. Dr. von Bülow 14. 3. Dr. Burgbacher ' 15. 3. Dr. Bußmann 14. 3. Dr. Corterier' 15. 3. Dr. Dollinger 14. 3. Dreyer 21.3. Eckerland 14. 3. Entrup 14. 3. Erhard (Bad Schwalbach) 21. 3. Dr. Evers 14. 3. Fellermaier * 23. 3. Flämig * 15. 3. Frehsee * 15. 3. Dr. Früh * 15. 3. Gerlach (Emsland) * 15. 3. Dr. Gölter 21. 3. Grobecker 14. 3. Haase (Kassel) 15. 3. Härzschel * 15. 3. Handlos 14. 3. Dr. Holtz ** 15. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 15. 3. Kater 31.5. Dr. h. c. Kiesinger 14. 3. Dr. Klepsch * 15. 3. Köster 14. 3. Krall * 15. 3. Dr. Kreile 14. 3. Kulawig 14. 3. Lange * 15. 3. Dr. Lauritzen 2. 4. Lautenschlager * 15. 3. Lemmrich ** 15. 3. Lücker * 15. 3. Frau Lüdemann 14. 3. Memmel * 15. 3. Müller (Bayreuth) 14. 3. Müller (Mülheim) * 15. 3. Dr. Müller (München) ** 15. 3. Dr. Müller-Hermann 14. 3. Mursch (Soltau-Harburg) * 15. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Neumeister 14. 3. Frau Dr. Orth X 15. 3. Dr. Penner 14. 3. Pieroth 14. 3. Dr. Prassler 14. 3. Dr. Probst 14. 3. Ronneburger 18. 3. Schirmer 21.3. Schmidt (Kempten) 14. 3. Schmidt (München) * 15. 3. Schmidt (Wattenscheid) 14. 3. Dr. Schulz (Berlin) * 15. 3. Schwabe * 15.3. Dr. Schwörer * 15. 3. Seefeld * 15. 3. Simon 14. 3. Simpfendörfer 14. 3. Spranger 20. 3. Springorum * 15. 3. Dr. Starke (Franken) * 15. 3. Suck * 15. 3. Dr. Todenhöfer 22. 3. Dr. Vohrer ** 15. 3. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 22. 3. Walkhoff * 15. 3. Dr. Wallmann 14. 3. Frau Dr. Walz * 15. 3. Dr. Warnke 14. 3. Westphal 14. 3. Frau Dr. Wex 14. 3. Dr. Wittmann (München) 14. 3. Frau Dr. Wolf ** 15. 3. Würtz 14. 3. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Frage A 33) : Wie sind die Ergebnisse der ersten zwei Konjunkturprogramme von Frühjahr und Herbst 1974? Eine tragfähige Aussage über die ökonomischen Wirkungen der beiden Konjunkturprogramme vom Februar und September vorigen Jahres läßt sich sinnvollerweise nur im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang, also der Entwicklung der öffentlichen Investitionen insgesamt, treffen. Eine abschließende Beurteilung der Ergebnisse beider Programme ist im übrigen noch nicht möglich, da die Frist für die Auftragsvergaben im September-Programm teilweise auf Ende März 1975 festgelegt worden war (Althausmodernisierung; wegen der besonderen Lage des Ausbaugewerbes). Soviel läßt sich allerdings heute schon mit Bestimmtheit sagen: Die Sonderprogramme haben maßgeblich dazu beigetragen, daß es gelungen ist, ein prozyklisches Investitionsverhalten der öffentlichen 10898* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 Hand zu verhindern. Die öffentlichen Investitionen wiesen 1974 eine Steigerungsrate von + 17,7 % auf, während die gesamten Anlageinvestitionen unter dem Vorjahresniveau lagen (-2,3 %; Zahlen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung). Diese ausgeprägt antizyklische Haltung läßt sich deutlich auch an der Entwicklung der Baugenehmigungen sowie der Auftragseingänge ablesen; hier zeigte 1974 allein die öffentliche Nachfrage sowohl im Hochbau wie im Tiefbau — zum Teil beachtliche —positive Zuwachsraten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner zu den Mündlichen Fragen des Abgeordneten Vogt (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Fragen A 35 und 36): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Kartellgesetz vor dem Kammergericht durch Rücknahme der Klage eingestellt werden, wobei vereinbart wird, daß — ohne rechtliche Klärung des Tatvorwurfs und unter Aufrechterhaltung des Rechtsstandpunktes zum Tatvorwurf durch das Kartellamt einerseits und der beschuldigten Unternehmen andererseits — die beteiligten Unternehmen freiwillig einen vereinbarten Betrag an die Bundeskasse abführten? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um das Kammergericht in die Lage zu versetzen, auch umfangreiche Kontrollverfahren zu bewältigen? Zu Frage A 35: Ihre Frage bezieht sich auf den Abschluß der Bußgeldverfahren gegen mehrere Chemiefaserhersteller im vergangenen Herbst. Die betroffenen Unternehmen hatten in diesem Fall gegen die Verhängung von Bußgeldern in Höhe von insgesamt 48,4 Millionen DM durch das Bundeskartellamt zunächst Einspruch beim Kammergericht in Berlin eingelegt. Die Verfahren wurden dann aber eingestellt, nachdem die Unternehmen insgesamt 12 Millionen DM Bußgeld an die Bundeskasse gezahlt hatten. Dies ist. der bisher höchste Bußgeldbetrag für einen Verstoß gegen das Kartellgesetz überhaupt. Die Bundesregierung ist sich der Problematik dieses Falles bewußt. Sie hält ausnahmsweise das eingeschlagene Verfahren aufgrund der besonderen Umstände des Chemiefaserfalles für gerechtfertigt. Bei Durchführung des Verfahrens wäre der Kartellsenat des Kammergerichts für lange Zeit blockiert worden; auch die personelle Kapazität des Bundeskartellamtes wäre stark in Anspruch genommen worden. Hinzu kommt, daß die Unternehmen nach Einlegung der Rechtsmittel weitere Angaben gemacht und detaillierte Zahlen vorgelegt hatten, um den Tatvorwurf zu widerlegen und der Mehrerlösberechnung entgegenzutreten. Dies und die Möglichkeit, ein langwieriges und sehr aufwendiges Verfahren zu vermeiden, rechtfertigten die getroffene Regelung. Zu Frage A 36: Der Chemiefaserfall hat die Schwierigkeiten deutlich gemacht, die sich für die gerichtliche Kontrolle derart umfangreicher Sachverhalte ergeben können. Der Kartellsenat des Kammergerichts in Berlin ist für Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Bundeskartellamtes allein zuständig. Das Kartellamt hat in den letzten Jahren, insbesondere aufgrund der Kartellgesetznovelle von 1973, seine Entscheidungstätigkeit intensiviert. Die Kartellverfahren sind auch zunehmend umfangreicher und komplexer geworden. Dies hat auch Auswirkungen auf die Belastung des Kartellsenats beim Kammergericht. Da das Kammergericht der Zuständigkeit des Landes Berlin untersteht, kann die Bundesregierung Maßnahmen organisatorischer oder personeller Art nicht ergreifen. Die Bundesregierung prüft jedoch, ob Änderungen des Kartellverfahrensrechts in Betracht kommen, die zu einer Entlastung der Gerichte führen könnten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Frage A 48) : Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 3. März 1975 zu, die Araber hätten VW aufgefordert, innerhalb von drei Monaten den Beweis anzutreten, daß eine früher an Israel vergebene Lizenz für den Bau von Wankel-Motoren rückgängig gemacht worden ist, und wird — bejahendenfalls — die Bundesregierung VW empfehlen, auf diese neuerliche arabische Erpressung nicht zu antworten? Die Auseinandersetzungen des arabischen Boykottbüros mit dem Volkswagenwerk wegen der von Audi/NSU an Israel vergebenen Lizenz für den Bau (1 von Wankelmotoren schweben schon seit mehreren Jahren. Nach Auskunft des Volkswagenwerks ist jedoch in letzter Zeit keine neue Aufforderung der von Ihnen genannten Art eingegangen. Im übrigen darf ich auf meine Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Gierenstein am 26./ 27. Februar 1975 verweisen. Wie ich darin ausgeführt habe, hat die Bundesregierung alle Arten von Boykottdrohungen wegen ihrer ungünstigen Auswirkungen auf die internationalen Wirtschaftsbeziehungen stets bedauert. Was die Unternehmen selber anbetrifft, so müssen diese jedoch grundsätzlich in eigener Verantwortung entscheiden, wie sie auf mit Boykottdrohungen verknüpfte Aufforderungen reagieren. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Fragen A 50 und 51) : Welche praktischen und rechtlichen Schwierigkeiten stehen noch der Änderung der Durchführungsverordnung zu § 34 c der Gewerbeordnung entgegen, und durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, die bisher bei der Anwendung des § 34 c aufgetretenen Probleme zu beseitigen? Inwieweit kann die Bundesregierung gewährleisten, daß mit den neuen Vorschriften der Durchführungsverordnung zu § 34 c der Gewerbeordnung einerseits die schutzwürdigen Interessen der Auftraggeber an der Sicherung ihrer Vermögenswerte ge- wahrt, andererseits aber die Auftraggeber nicht mit unvertretbaren und unerfüllbaren Auflagen belastet werden? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 10899' Zu Frage A 50: Einer Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 34 c der Gewerbeordnung stehen keine Schwierigkeiten entgegen. Der Bundesminister für Wirtschaft hat den Änderungsentwurf am 5. März 1975 dem Chef des Bundeskanzleramtes zur Weiterleitung an den Bundesrat, dessen Zustimmung erforderlich ist, übersandt. Der Bundesrat wird den Entwurf voraussichtlich am 25. April 1975 beraten. Mit der Änderungsverordnung wird die durch das Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung vom 15. August 1974 erweiterte Ermächtigungsgrundlage des § 34 c Abs. 3 GewO ausgenutzt. Den betroffenen Gewerbetreibenden sollen Informationspflichten gegenüber ihren Kunden sowie Beschränkungen hinsichtlich der Entgegennahme und Verwendung von fremden Vermögenswerten auferlegt werden. Es ist ferner vorgesehen, die Gewerbetreibenden zu verpflichten, ihre gewerberechtliche Buchführung im Rahmen einer Pflichtprüfung prüfen zu lassen. Bei dieser Gelegenheit sollen — darauf zielt Ihre Frage wohl ab — auch gewisse Schwierigkeiten beseitigt werden, die bei Bauträgern aufgetreten sind. Einem Teil von ihnen ist es nämlich nicht gelungen, die nach der geltenden Verordnung geforderte Bürgschaft oder Versicherung zur Absicherung von Geldern ihrer Kunden beizubringen. Hiervon sollen sie künftig freigestellt und zur Absicherung der Kundengelder anderen Regelungen unterworfen werden, auf die ich bei der Beantwortung Ihrer zweiten Frage zu sprechen komme. Zu Frage A 51: Bei der von mir erwähnten Regelung für Bauträger, die an die Stelle der Bürgschaft und Versicherung treten soll, handelt es sich darum, bislang vielfach auf freiwilliger Basis vollzogene grundbuchmäßige Sicherungen zum Schutz von Baugeldern vorzuschreiben. Kundengelder dürfen hiernach erst von Bauträgern verwendet werden, wenn zugunsten der Kunden eine Vormerkung zumindest beantragt und wenn sichergestellt worden ist, daß vorrangige Belastungen auf Grund einer Freigabeerklärung des Kreditinstituts im Grundbuch gelöscht werden. Ferner sollen diese Gelder vom Gewerbetreibenden nur nach Baufortschritt abgerufen werden dürfen. Durch diese Maßnahmen werden die schutzwürdigen Interessen der Auftraggeber an der Sicherung ihrer Vermögenswerte gewahrt; sie führen andererseits zu einer Entlastung der Bauträger. Die Änderungsverordnung sieht übrigens für die Auftraggeber keine Auflagen vor, sie können deshalb auch hierdurch nicht belastet werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/3337 Fragen A 67 und 68) : Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) vom 12. Dezember 1973 im Bereich der Bundeswehr entsprechend durchzuführen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dafür zu sorgen, daß die Zeitschrift loyal" des Reservistenverbandes nicht weiterhin Anzeigen verbreitet, in denen für den Vertrieb der „Berühmten kaiserlich-preußischen Kriegsflagge — wie sie von der Brigade Ehrhardt und dem Stahlhelm verwendet wurden —" und „viele andere interessante militärische Sammlerstücke, sowohl vom Dritten Reich als auch der Kaiserzeit" geworben wird? Zu Frage A 67: Die Bundeswehr verfügt seit Jahren über Einrichtungen, die der Arbeitssicherheit dienen oder die dafür eingesetzt werden können. Der Inspekteur des Sanitäts- und Gesundheitswesens hat bereits während der Beratungen des Arbeitssicherheitsgesetzes vor mehr als 5 Jahren die Vorbereitungen für die arbeitsmedizinische Betreuung der Bundeswehr begonnen. Bei Inkrafttreten des Gesetzes verfügte ein erheblicher Teil der Sanitätsoffiziere "und Medizinalbeamten der Bundeswehr über die gesetzlich vorgeschriebene Fachkunde. Durch Erlaß einer zentralen Dienstvorschrift — Taschenbuch für den medizinischen Arbeitsschutz —, durch fachdienstliche Anweisungen und durch organisatorische Maßnahmen ist ihr Einsatz auf arbeitsmedizinischem Gebiet weitgehend geregelt. Im technischen Arbeitsschutz kann auf die vorhandene Organisation des Betriebsschutzes zurückgegriffen werden. Seit 1959 werden bei den Dienststellen der Bundeswehr sogenannte Beauftragte für den Betriebsschutz bestellt, die in bundeswehreigenen Lehrgängen geschult sind. Einsatz und Organisation dieser Fachkräfte sind gleichfalls in einer zentralen Dienstvorschrift — Betriebsschutzvorschrift — geregelt. Gegenwärtig werden die Voraussetzungen zur Angleichung der vorhandenen Einrichtungen der Bundeswehr an die organisatorischen, personellen und ausbildungsmäßigen Anforderungen des Gesetzes geschaffen. Dabei sind die für alle Bundesressorts in Arbeit befindlichen Rahmenrichtlinien des Bundesministers des Innern ebenso auszuwerten wie die Regelungen für die gewerbliche Wirtschaft. Beides ist noch nicht abgeschlossen. Als endgültige Konzeption wird die erwähnte zentrale Dienstvorschrift — Betriebsschutzvorschrift — neu gefaßt, die den geforderten gleichwertigen medizinischen und technischen Arbeitsschutz in der Bundeswehr gewährleisten wird. Mit dem Erlaß dieser Neufassung ist im Laufe des Jahres zu rechnen. Im übrigen werden die Fragen der Arbeitssicherheit in enger Zusammenarbeit mit dem Hauptpersonalrat im Bundesministerium der Verteidigung bearbeitet. Dazu wird insbesondere auch eine Schulung der Personalräte auf dem Gebiete der Arbeitssicherheit vorbereitet. Zu Frage A 68: Die Zeitschrift des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. „loyal" wird zum 10900* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 einen Teil aus Zuwendungen des Bundes, zum anderen Teil durch Anzeigen des Verlages finanziert. Nur wenn dem Verlag die Rechte zur Veröffentlichung von Anzeigen vertraglich überlassen werden, ist die Herstellung dieser Zeitschrift zu einem tragbaren Preis möglich. Der Vertrag mit dem Verlag enthält die Bestimmung, daß Anzeigen, die gegen die guten Sitten verstoßen, nicht veröffentlicht werden dürfen. Ob die beanstandete Anzeige einer Firma aus den Vereinigten Staaten von Amerika hierzu gehört, ist Auffassungssache. Ich teile Ihre Auffassung, daß Anzeigen des vorliegenden Inhalts nicht in Zeitschriften erscheinen sollten, die für Soldaten und Reservisten der Bundeswehr mit Haushaltsmitteln des Bundes herausgegeben werden. Ein Verbot der Veröffentlichung kann durch das Bundesministerium der Verteidigung nach dem Pressegesetz und dem Vertrag mit dem Verlag nicht erlassen werden. Mit dem Verlag wurde jedoch Übereinkunft erzielt, diese Anzeige zukünftig nicht mehr erscheinen zu lassen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Bredl (SPD) (Drucksache 7/3335 Fragen A 69 und 70) : Wie hoch sind die vollendeten und versuchten Suizidfälle bei der Bundeswehr in der Bundesrepublik Deutschland? Welche prophylaktischen Maßnahmen trifft die Bundeswehr insbesondere durch den Ausbau der psychiatrischen Abteilungen bei den Bundeswehrkrankenhäusern? Zu Frage A 69: Die Zahl der Selbstmordfälle in der Bundeswehr betrug: 69 im Jahre 1970 73 im Jahre 1971 82 im Jahre 1972 96 im Jahre 1973 87 im Jahre 1974 Selbsttötungsversuche wurden unternommen: 560 im Jahre 1970 620 im Jahre 1971 617 im Jahre 1972 715 im Jahre 1973 815 im Jahre 1974 Zu Frage A 70: Entsprechend den Zeitströmungen, denen die Angehörigen der Bundeswehr als Mitglieder unserer Gesellschaft wie jeder andere Mitbürger ausgesetzt sind, räumt die Bundeswehr im Rahmen der ärztlichen Versorgung der psychiatrischen Versorgung einen hohen Stellenwert ein. Um dem allgemein beobachteten Anstieg der vollendeten und versuchten Selbsttötungen wirksam zu begegnen, sind verschiedene prophylaktische Maßnahmen — unter Einbeziehung von Empfehlungen des Wehrmedizinischen Beirats eingeleitet worden. Dabei muß aber bemerkt werden, daß eine wirksame Prävention nicht allein dem Arzt zu kommen kann, sondern nur unter Mitwirkung von Soldaten aller Dienstgrade, Pfarrern, Sozialberatern, Sozialarbeitern und auch von Familienangehörigen und Freunden möglich ist. Im Hinblick auf die Verpflichtung des militärischen Vorgesetzten wurden am 9. Oktober 1974 von der Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens „Hinweise zur Verhütung von Selbsttötungen und Selbsttötungsversuchen" gegeben. Auszüge hieraus sind in der täglichen Information des Bundesministeriums der Verteidigung „bundeswehr aktuell" am 31. Oktober 1974 veröffentlicht worden. Am 16. August 1974 war bereits als Fachdienstliche Anweisung des Inspekteurs des Sanitäts- und Gesundheitswesens ein Merkblatt für den Truppenarzt zur „Suicid-Praevention bei Soldaten" erlassen worden. Die psychiatrischen Abteilungen der Bundeswehrkrankenhäuser lassen sich mit Fachärzten gegenwärtig ebensowenig ausreichend besetzen, wie sich der allgemeine Mangel an langdienenden Zeit- und Berufssanitätsoffizieren mit Ärzten decken läßt. So weit möglich, erfolgt jedoch trotzdem durch die Psychiater zusätzlich eine breite Aufklärungs- und Fortbildungsarbeit mit den Truppenärzten und Einheitsführern. Langfristig ist eine verbesserte psychiatrische Betreuung zu erwarten, wenn neben den Bundeswehrkrankenhäusern, von denen fünf über stationäre und neun über ambulante Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten verfügen sollen, im Rahmen der vorgesehenen Bildung von Sanitätszentren bei diesen weitere neun neurologisch-psychiatrische Facharztgruppen bestehen werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3335 Fragen A 71 und 72): Weshalb ist die Bundesregierung nicht bereit, bei der Einberufung von Söhnen von Schwerkriegsbeschädigten erhebliche Erleichterungen zuzubilligen, so daß in vielen Fällen eine Härte nicht berücksichtigt wird, obwohl sie in hohem Maße vorliegt? Weshalb ist die Bundesregierung nicht bereit, in den Fällen, wo nach Frage 71 Härten vorliegen und Abgeordnete sich an das Bundesverteidigungsministerium wenden, wenigstens noch vor der Einberufung eine Klärung herbeizuführen? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 10901* Zu Frage A 31: Zu dem von Ihnen erneut angesprochenen Problem der Ableistung des Wehrdienstes durch Söhne von Schwerkriegsbeschädigten habe ich bereits wiederholt für die Bundesregierung vor dem Hohen Hause Stellung genommen. Unter anderem ist dies aufgrund Ihrer Fragen in den Fragestunden vom 28. Januar und 16. Dezember 1970 geschehen. Die Haltung der Bundesregierung zu dieser Frage hat sich nicht geändert. Zur Klarstellung darf ich sie noch einmal wie folgt erläutern: Die Befreiung eines Sohnes oder mehrerer Söhne eines Schwerkriegsbeschädigten ist nicht möglich. Die einschlägige Befreiungsvorschrift des Wehrpflichtgesetzes (§ 11 Abs. 2 Nr. 2) setzt voraus, daß mindestens ein Elternteil an den Folgen einer Schädigung i. S. des § i des Bundesversorgungsgesetzes verstorben ist und der Wehrpflichtige der einzige lebende Sohn des verstorbenen Elternteils aus der Verbindung mit dem anderen Elternteil ist. Die Befreiung ist zur Wahrung der Interessen der Schwerkriegsbeschädigten auch nicht erforderlich. Der Sohn eines Schwerkriegsbeschädigten wird vom Wehrdienst zurückgestellt, wenn sein Vater hilfsbedürftig ist, der Sohn tatsächlich die notwendige Hilfe leistet und dabei nicht durch eine andere Person ersetzt werden kann. Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit des Schwerkriegsbeschädigten von mehr als 80 % wird die Hilfsbedürftigkeit ohne Prüfung unterstellt. Ich möchte aber nochmals unterstreichen, daß auch hier die tatsächliche Hilfeleistung des Wehrpflichtigen und die Unersetzbarkeit seiner Hilfe Voraussetzung für die Zurückstellung ist. Besondere Härten lassen sich auf diese Weise bei der Einberufung von Söhnen schwerkriegsbeschädigter Eltern ausschließen. Zu Frage A 72: Die Bundesregierung ist stets bemüht, in allen Fällen, die an sie herangetragen werden, eine Klärung des Sachverhaltes vor dem Diensteintrittstermin eines einberufenen Wehrpflichtigen herbeizuführen. Dies gilt auch dann, wenn ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages sich an sie wendet. Sie hält es jedoch für erforderlich, daß den Mitgliedern des Hohen Hauses nur fundierte Stellungnahmen zugeleitet werden. Dies setzt in den meisten Fällen Ermittlungen bei den Wehrersatzbehörden voraus. Diese Ermittlungen lassen sich nicht in jedem Falle in kürzester Frist abwickeln. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 7/3335 Frage A 73): Ist der Bundesregierung die Anzahl derjenigen Wehrpflichtigen bekannt, die im Laufe eines Anerkennungsverfahrens als Kriegsdienstverweigerer gemäß Artikel 4 Abs. 3 des Grundgesetzes in den Freiturf gegangen sind oder entsprechende Versuche unternommen haben, insbesondere nach Ablehnung der Anerkennung in einer der Instanzen? Ich habe in der Fragestunde am 21. März 1974 1 bereits darauf hingewiesen, daß bei den Selbsttötungen und den Selbsttötungsversuchen erst seit 1972 ausgewertet wird, bei wie vielen es sich um nicht anerkannte Kriegsdienstverweigerer handelt. Danach hat sich 1972 ein Soldat das Leben genommen und 13 haben versucht, sich zu töten. 1973 wurden zehn Selbsttötungsversuche von Soldaten gemeldet, die nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt wurden. Die Zahlen für 1974: Eine Selbsttötung, neun Versuche. Ich muß hierbei jedoch darauf hinweisen, daß es nicht zweifelsfrei geklärt ist, ob die Ablehnung als Kriegsdienstverweigerer der auslösende Grund war. Maßgebend für die Erfassung war allein die Tatsache, daß der Soldat, der eine Selbsttötung oder einen Selbsttötungsversuch verübt hat, als Kriegsdienstverweigerer nicht anerkannt wurde. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3335 Fragen A 74 und 75): Sind nach Ansicht der Bundesregierung Spina bifida und/oder Hydrocephalus-Geschädigte im Sinne von § 69 Abs. 3 des Bundessozialhilfegesetzes so hilflos, daß sie „für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfange der Wartung und Pflege dauernd" bedürfen? Ist die Bundesregierung bereit, den Ländern bzw. den Trägern der Sozialhilfe zu empfehlen, daß Müttern von Spina bifida-und/oder Hydrocephalus-geschädigten Kindern, die ihr Kind selber warten und pflegen, stets oder in aller Regel die Beiträge „fur eine angemessene Alterssicherung zu erstatten" sind? Zu Frage A 74: Es gibt bei Spina bifida und Hydrocephalus eine sehr weitgespannte Schadensskala, die von leichten bis zu sehr schweren Schäden reicht. Die Frage nach dem Pflegegeld des § 69 Abs. 3 Bundessozialhilfegesetz läßt sich deshalb nicht einheitlich für alle Geschädigten, sondern nur für jeden Einzelfall gesondert beantworten. In der Sozialhilfe sind die besonderen Umstände des Einzelfalles grundsätzlich ausschlaggebend für Art und Umfang der Hilfe. Die leichten Schadensfälle werden nicht unter § 69 Abs. 3 Bundessozialhilfegesetz fallen. Zu Frage A 75: Bei Spina bifida- und Hydrocephalus-Fällen, die den Schweregrad der Hilflosigkeit nach § 69 Abs. 3 Bundessozialhilfegesetz erreichen, besteht ein Rechtsanspruch auf Pflegegeld und auf die Erstattung der Beiträge einer Pflegeperson für eine angemessene Alterssicherung, wenn auch die Voraussetzungen hinsichtlich des einzusetzenden Einkommens und Vermögens vorliegen. Bei den leichten Schadensfällen könnte Hilfe zur Pflege gemäß § 69 Abs. 2 Bundessozialhilfegesetz 10902* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 gewährt werden. In diesen Fällen besteht zwar kein Rechtsanspruch auf Erstattung der Aufwendungen für eine Alterssicherung. Der Sozialhilfeträger kann aber die von Ihnen angesprochenen Versicherungsbeiträge übernehmen. Die Sozialhilfeträger entscheiden über diese Kann-Leistung im Rahmen ihres pflichtgemäß ausgeübten Ermessens unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles. Einheitliche Empfehlungen der Bundesregierung zur Erstattung von Beiträgen für eine angemessene Alterssicherung bei den Spina bifida- und Hydrocephalus-Fällen lassen sich aus diesen Gründen nicht geben. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Geisenhofer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Fragen A 76 und 77): Wann gedenkt die Bundesregierung das Gutachten über die Wohnraumsituation kinderreicher Familien, aus dem bereits Einzelheiten in der Presse veröffentlicht wurden, dem Bundestag zuzuleiten oder wenigstens den interessierten Parlamentariern zur Verfügung zu stellen? Welche konkreten Erwägungen oder Vorhaben ergeben sich für die Bundesregierung aus den Erkenntnissen des Gutachtens? Zu Frage A 76: Das Gutachten „Familie und Wohnen" ist erst vor kurzem als Band 20 der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit erschienen. Gleich nach Auslieferung ist der Schriftenband am 28. Februar 1975 dem Bundestags-Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit zur Verfügung gestellt worden. Weiteren interessierten Mitgliedern des Deutschen Bundestages wird er auf Anforderung — wie in mehreren Fällen bereits geschehen — vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit zugestellt. Zu Frage A 77: Die Prüfung, welche Folgerungen aus dem Gutachten gezogen werden können, ist noch nicht abgeschlossen. Zu den Zielen und Einzelfragen über Wohnungsbaupolitik wird die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU — Drucksache 7/3002 — Stellung nehmen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3335 Fragen A 78 und 79): In welchem Umfange sind die Anschuldigungen in Nr. 12/1974 des „arznei-telegramms" über die schleppende Arbeitsweise des Bundesgesundheitsamtes zutreffend, daß wichtige Neuentwicklungen wie die Antiparkinsonmittel Nacom und Benserazid vor über 10 Monaten zur Registrierung eingereicht, aber noch nicht erledigt wurden, obwohl der verstorbene Präsident der Deutschen Gesellschaft für Neurologie die Freigabe forderte? Ist es zutreffend, daß Mitte 1974 von 3005 Anträgen 33 als von besonderer gesundheitlicher Bedeutung angenommen wurden und 10 davon schon zwei Jahre und länger zur Registrierung vorlagen? Zu Frage A 78: Bei den von Ihnen genannten 2 Antiparkinsonmitteln handelt es sich um Arzneispezialitäten, die Stoffe enthalten, deren Wirksamkeit in der medizinischen Wissenschaft nicht allgemein bekannt ist. Für sie sind bei der Registrierung ausführliche Berichte über die pharmakologisch-toxikologische und klinische Prüfung dem Bundesgesundheitsamt vorzulegen. Diese Unterlagen müssen der Richtlinie über die Prüfung von Arzneimitteln vom 11. Juni 1971 entsprechen, die am 25. Juni 1971 im Bundesanzeiger bekanntgemacht wurden. Zur Arzneispezialität Nacom ist zu sagen, daß ihre Registrierung aus Gründen der Arzneimittelsicherheit noch nicht abgeschlossen werden konnte, da noch vorzulegende Unterlagen fehlen. Die Prüfung der Antragsunterlagen der Arzneispezialität Madopar mit dem arzneilich wirksamen Bestandteil Benserazid steht vor dem Abschluß. Mit der Registrierung kann in Kürze gerechnet werden. Zu Frage A 79: Die von Ihnen genannten Zahlen hat der Parlamentarische Staatssekretär Westphal in einer schriftlichen Antwort auf die Frage des Abgeordneten Ey am 15. Mai 1974 genannt. Ich beziehe mich auf das Protokoll zur 100. Sitzung des Deutschen Bundestages am 17. Mai 1974. Damals wurde u. a. ausgeführt, daß sich unter den 33 zur Registrierung vorliegenden Arzneispezialitäten keine befindet, die möglicherweise lebensrettend ist. Von den 10 Arzneispezialitäten, auf die Sie in Ihrer Frage hinweisen, konnten inzwischen 3 registriert werden. Bei den restlichen 7 Arzneimitteln liegen die zur Registrierung notwendigen Antragsunterlagen noch nicht vollständig vor. Daher konnte die abschließende Prüfung und Registrierung bislang nicht vorgenommen werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Frage A 80) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das Mindereinkommen von Sozialhilfeempfängern mit Kindern auszugleichen, das dadurch entsteht, daß früher Sozialhilfe für den Haushaltsvorstand und das staatliche Kindergeld nebeneinander gezahlt wurden, aber nach der neuen Kindergeldregelung das Kindergeld in voller Höhe von der Sozialhilfe abgezogen wird? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 10903' Die Bundesrepublik Deutschland ist im internationalen Vergleich eines der führenden Länder was die Absicherung jedes einzelnen Bürgers gegen soziale Notfälle angeht. In dieses System sozialer Sicherheit ist die Sozialhilfe als letztes Auffangnetz eingebaut, das bei Bedürftigkeit immer dann Hilfe bietet, wenn anderweitige Unterstützung — aus welchen Gründen auch immer — nicht erfolgt. Dies wird als Grundsatz des Nachrangs bezeichnet. Er schließt ein, daß anderweitige Einkünfte und Vermögen des Hilfeempfängers bei der Bemessung von Sozialhilfeleistungen für den Lebensunterhalt berücksichtigt werden. Zu den Einkünften gehört auch das Kindergeld. Diese Rechtlage besteht seit dem Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes im Jahre 1962. Diese bewährte Konstruktion wird von der Bundesregierung in keiner Weise in Frage gestellt. Die Sozialhilfeleistungen müssen nach den allgemein gültigen Sozialhilfevorschriften ausgerichtet sein. Sollten bei den Sozialhilfeempfängern bedauerlicherweise Härtefälle auftreten, so kann dies nicht zu unterschiedlicher Behandlung — und damit Herbeiführung neuer Ungerechtigkeiten — der durch Sozialhilfe Unterstützten führen. Sollten Verbesserungen bei der Sozialhilfe notwendig werden, so müßten sie allen Bedürftigen in gleicher Weise zugute kommen. Die Kosten der Sozialhilfe werden im wesentlichen von den Gemeinden getragen. Jede Leistungsverbesserung muß daher auch die Leistungskraft der Gemeinden berücksichtigen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 7/3335 Fragen A 84 und 85) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Leistungen der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft im Rettungsdienstbereich es rechtfertigen würden, die Bundeszuwendungen für den zentralen Aufgabenbereich der DLRG wesentlich zu erhöhen? Wie haben sich die Zuwendungen des Bundes an die DLRG im Vergleich zu anderen Rettungsdienstorganisationen bis zum Haushaltsentwurf 1975 entwickelt? Die Leistungen der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, wie auch der übrigen Rettungsorganisationen — der Johanniter-Unfall-Hilfe, dem MalteserHilfsdienst und dem Arbeiter-Samariterbund — werden hoch eingeschätzt. Sie werden deshalb aus Haushaltsmitteln des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit durch Zuwendungen in gleicher Höhe gefördert. Eine Erhöhung des Zuschusses kann sich aber nicht nur auf eine Rettungsorganisation beschränken, sie muß im gleichen Maße alle umfassen. Die Finanzplanung für die folgenden Jahre sieht eine allgemeine Anhebung der Zuwendungen vor. Die Zuwendungen an die DLRG und an die oben genannten Rettungsorganisationen werden seit 1973 geleistet. Sie betrugen 1973 19 000 DM und 1974 20 000 DM. Im Haushaltsentwurf 1975 sind 27 500 DM vorgesehen. Ab 1977 sollen sie sich — entsprechende Bewilligungen des Bundestages vorausgesetzt — jeweils auf 30 000 DM erhöhen. Ferner unterstützt der Bundesminister des Innern die DLRG aus Mitteln zur Förderung des Sports. Dieser Zuschuß betrug 1974 9 800 DM; für 1975 sind 23 000 DM eingeplant. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Pack (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Fragen A 86 und 87) : Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß ServiceHäuser im besonderen Maße geeignet sind, Frühehen und unvollständige Ehen sozial besser zu integrieren und Kinder vor sozialer Isolierung zu bewahren? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Einrichtung von Service-Häusern im Rahmen der Interventionsförderung bzw. aus Etatmitteln als Modellprojekt sofort als Familienförderungsmaßnahme finanziell zu unterstützen? Eine Wohnform, die ausschließlich für alleinstehende Elternteile mit Kindern und für besonders junge Ehepaare vorgesehen wird, hält die Bundesregierung nicht für geeignet, die soziale Integration dieses Personenkreises zu verbessern, weil eine derartige soziale Gruppierung leicht zu einer Ghetto-Situation führen kann. Das von Ihnen angesprochene Service-Haus soll in erster Linie dazu dienen, den berufstätigen Eltern ihre Rolle in Haushalt und Beruf zu erleichtern. Dies läßt sich erreichen, wenn neben der Wohnung Dienstleistungen wie z. B. Wohnungsreinigung und Wäscheversorgung angeboten werden und den Eltern die Betreuung ihres Kindes — soweit dies für die Entwicklung des Kindes unschädlich ist — abgenommen wird. Die Bundesregierung hat bisher schon im Rahmen von Versuchs-, Vergleichs- und Demonstrativbauvorhaben Projekte gefördert, die der geeigneten Unterbringung berufstätiger Frauen mit Kindern dienen. Die Förderungsobjekte sind zum Teil in den Rahmen größerer städtebaulicher Vorhaben eingestreut bzw. eingebettet. Bei Baumaßnahmen dieser Art sind die Wohnungsgrößen und die Ausstattung der Wohnungen mit arbeitserleichternden Einrichtungen auf die Bedürfnisse berufstätiger Mütter abgestimmt. Den Wohnungen soll in der Regel eine Kindertagesstätte unmittelbar zugeordnet sein, wenn nicht im Fußwegnahbereich zu den Wohnungen eine Kindertagesstätte zur Verfügung steht. Lage und Anordnung dieser Projekte ist jeweils so vorgesehen, daß sich Einkaufsmöglichkeiten sowie Arztpraxen, Apotheke, Restaurant, Friseurgeschäft und andere Versorgungseinrichtungen ebenfalls im Fußwegnahbereich befinden. Bei den Förderungsobjekten handelt es sich allerdings nur um Beispielprojekte, da aufgrund der grundgesetzlich geregelten Zuständigkeit des Bundes für die Förderung im Rahmen des vom Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau durchgeführten Programmes der Versuchs-, Vergleichs- und Demonstrativmaßnahmen nur beschränkt Bundesmittel zur Verfügung stehen. 10904* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/3335 Frage A 88) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß ein deutscher Zigarettenhersteller den Kondensatgehalt einer Zigarettensorte zur Geschmacksverbesserung erhöht hat, nachdem er mit dem ursprünglich geringeren Kondensatgehalt durch einen Vergleichstest Werbung hat betreiben lassen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, solche Täuschungen zu verhindern? Die Anfrage bezieht sich offenbar auf eine Zigarettenmarke, die mit der Bezeichnung „im Rauch nikotinfrei" vertrieben wird und ebenso wie andere Zigarettenmarken Gegenstand eines Vergleichstests gewesen ist, dessen Ergebnisse publiziert wurden. Die zulässige Restmenge an Nikotin hat bei dieser Zigarettenmarke über einen gewissen Zeitraum hinweg über der Grenze gelegen, die nach der Verordnung über nikotinarmen und nikotinfreien Tabak vom 12. Mai 1939 eingehalten werden muß. Auch die Menge des Rauchkondensats war in dieser Zeit dementsprechend höher, als beim Vergleichstest festgestellt worden war. Ursache hierfür war angeblich die Lieferung von fehlerhaftem Filtermaterial durch einen Zulieferer. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Information wird das fehlerhafte Filtermaterial nicht mehr verwendet. Nach diesen Informationen entspricht die Menge des Rauchkondensats seither wieder den Werten, die bei dem erwähnten Test festgestellt wurden; die Nikotinmenge im Rauch soll sogar noch etwas darunter liegen. Die aus der fehlerhaften Produktion stammenden Chargen hat die Herstellerfirma bundesweit aus dem Handel gezogen, soweit sie ihrer noch habhaft werden konnte. Beanstandungen sind seither nicht mehr bekanntgeworden. Der geschilderte Vorfall hat zu einer wettbewerbsrechtlichen gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen der vorbezeichneten Herstellerfirma und einer Konkurrenzfirma geführt, die ebenfalls Zigaretten unter der Bezeichnung „nikotinfrei" auf den Markt bringt. Die Überwachung der lebensmittelrechtlich einwandfreien Bezeichnung von Tabakerzeugnissen und die Ahndung einschlägiger Verstöße ist Sache der zuständigen Länderbehörden. Sie haben zu beurteilen, ob hier ein Fall einer unzulässigen Werbung vorliegt, für die das neue LMBG, das zu Beginn dieses Jahres in Kraft getreten ist, gerade für Tabakerzeugnisse besonders eingehende Regelungen enthält. Die Bundesregierung kann dabei nicht unmittelbar eingreifen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3335 Frage A 89) : Treffen Meldungen zu, Kommunen forderten ihre Bediensteten auf, das Kindergeld durch ihren bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigten Ehegatten beantragen zu lassen, und gefährdeten damit den Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, und entspricht dieses Verfahren nach Auffassung der Bundesregierung der Rechtslage? Die Behauptungen, öffentliche Körperschaften forderten ihre Mitarbeiter auf, nicht selbst Kindergeld in Anspruch zu nehmen, sondern ihre Ehegatten außerhalb des öffentlichen Dienstes Anträge stellen zu lassen, ist auch der Bundesregierung verschiedentlich zu Ohren gekommen. Eine amtliche Verlautbarung solchen Inhalts ist der Bundesregierung jedoch bisher nicht bekanntgeworden. Grundsätzlich ist eine Antragstellung durch den nicht dem öffentlichen Dienst angehörenden Ehegatten wegen der Vorschrift des § 3 Abs. 3 Satz 1 BKGG möglich mit der Folge, daß dann ab 1. Juli 1975 Kindergeld durch das zuständige Arbeitsamt gezahlt werden muß. Um die Bundesanstalt für Arbeit verwaltungsmäßig zu entlasten, wurde die Regelung des § 45 Bundeskindergeldgesetz eingeführt, nach der den Angehörigen des öffentlichen Dienstes für eine Übergangsfrist von zwei Jahren das Kindergeld anstelle des früheren Kinderzuschlages von den Anstellungskörperschaften weiter gewährt wird. Sinn der Regelung des § 3 Abs. 3 Satz 1 ist jedoch nicht, daß aus familienfremden, z. B. fiskalischen Gründen der nicht dem öffentlichen Dienst angehörende Ehegatte den Antrag auf Kindergeld stellt. Falls sich bestätigen würde, daß aus nicht sachgerechten Gründen Anstellungskörperschaften darauf hinwirken, wird zu prüfen sein, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit der die Arbeitsämter entlastende Sinn der Übergangsregelung nach § 45 Bundeskindergeldgesetz erfüllt bleibt. Vor allem würde ein solcher Mißbrauch natürlich Konsequenzen für den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern haben müssen. Mit dem Verzicht eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes auf ihm zustehendes Kindergeld kann im übrigen eine Benachteiligung bei anderen Leistungen der Anstellungskörperschaft, z. B. Weihnachtsgeld, verbunden sein, soweit solche Leistungen nämlich an die Kindergeld-Berechtigung anknüpfen. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Frage A 108) : Treffen Meldungen zu, diejenige arabische Terrororganisation, die beansprucht, die einzige Vertretung der Palästinenser zu sein, und die die arabischen Staaten in die Verhandlungen mit den Mitgliedern der Europäischen Gemeinschaft einbeziehen wollen, hat die Verantwortung für den letzten blutigen Terroranschlag in Israel übernommen, und welche Schlußfolgerungen wird die Bundesregierung — bejahendenfalls - daraus ziehen? Der Bundesregierung sind die Agentur- und Pressemeldungen über die Urheberschaft des Anschlags in Tel Aviv vom 6. März 1975 bekannt. Sie hat je- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 10905* doch keine Möglichkeit, die Richtigkeit der Meldungen nachzuprüfen. Die Bundesregierung lehnt Gewalt als Mittel der Politik entschieden ab. Sie bedauert zutiefst, daß der Anschlag zahlreichen Menschen, darunter auch einem Deutschen, das Leben gekostet hat. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3335 Fragen A 109 und 110) : Wurde die Forderung des Vertreters des Bundeskanzlers nach „Ruhe an der Ideologie- und Experimentierfront" nach Abstimmung mit dem Bundeskanzler oder auf Grund eines Kabinettsbeschlusses erhoben? Auf welche konkreten Maßnahmen und Vorhaben der Bundesregierung soll sich die Ruhe an der Ideologie- und Experimentierfront beziehen, und wie lange soll die Ruhe dann im einzelnen dauern? Zu Frage A 109: Selbstverständlich nicht, denn es gehört weder zu den Gepflogenheiten dieser noch früherer Bundesregierungen, daß Ansprachen von Regierungsmitgliedern vorher mit dem Bundeskanzler oder dem Kabinett abgestimmt werden. Gleichwohl spricht jedes Kabinettmitglied immer für die Bundesregierung. Zu Frage A 110: Auf keine, denn Bundesminister Genscher führte mit seiner Rede kein Gespräch innerhalb der Regierung. Er wandte sich vielmehr an alle, die es angeht. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka ( CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Frage A 118) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Volksrepublik Polen Deutschen dringend nahegelegt wird, sich von dem in der Bundesrepublik Deutschland verbleibenden Ehepartner scheiden zu lassen, weil damit das Aussiedlungsbegehren hinfällig werde, und ist sie bereit, die polnische Regierung darauf hinzuweisen, daß derlei Praktiken gegen die „Information" zum Warschauer Vertrag verstoßen, weil diese der Familienzusammenführung und nicht der Familienzerreißung dienen soll? Der Bundesregierung sind aus Berichten von Umsiedlern einzelne Fälle bekanntgeworden, in denen lokale polnische Behörden offenbar derartige Empfehlungen erteilt haben. Wie Ihnen aus meinen früheren Antworten zu diesem Problemkreis bekannt ist, ist die Bundesregierung mit Nachdruck um eine echte Lösung dieser Frage, d. h. um die Wiederzusammenführung dieser getrennten Familien bemüht. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Fragen A 119 und 120) : Bedeutet die Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Marx (Drucksache 7/3227) zum Ausmaß der diplomatischen Anerkennung der DDR in der internationalen Staatenwelt am Tage der Erfüllung der zwanzigjährigen sowjetischen Forderung nach Anerkennung der Zweistaatlichkeit Deutschlands durch die Bundesregierung Brandt/ Scheel (28. Oktober 1969), daß die Bundesrepublik Deutschland der sogenannten Republik Süd-Vietnam, d. h. dem Vietcong, die Staatsqualität zuerkennt? Seit wann erkennt die Bundesrepublik Deutschland Nordkorea und Nordvietnam als Staaten an? Zu Frage A 119: Wie Sie meiner Antwort auf die Frage des Kollegen Graf Stauffenberg bereits entnehmen konnten, ist auch Ihre Frage mit Nein zu beantworten. Zu Frage A 120: Wenn Sie das bisher von mir Gesagte berücksichtigen, dann beantwortet sich Ihre Frage durch die bekannte Tatsache, daß zwischen der Bundesrepublik Deutschland einerseits und Nordkorea sowie Nordvietnam andererseits bisher keine diplomatischen Beziehungen bestehen. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache 7/3335 Fragen A 121 und 122): Wie beurteilt die Bundesregierung die Einrichtung eines Informationsbüros der Demokratischen Republik Vietnam, wie es beispielsweise in Frankreich, Dänemark, Norwegen und Finnland existiert, in der Bundesrepublik Deutschland? Wann ist mit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur Demokratischen Republik Vietnam zu rechnen? Zu Frage A 121: Zwischen den genannten Staaten und der Demokratischen Republik Vietnam bestehen normale diplomatische Beziehungen. Ob darüber hinaus die DRV Informationsbüros unterhält, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Zu Frage A 122: Die Bundesregierung hat mit der Regierung der Demokratischen Republik Vietnam Vertraulichkeit hinsichtlich des Verlaufs der Verhandlungen über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen vereinbart. Sie ist bereit, den zuständigen Ausschuß vertraulich zu unterrichten. 10906* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 Anlage 23 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3335 Frage A 123) : Welche Gründe veranlaßten die Bundesregierung, in den Ausführungsbestimmungen eines neuen Konsulargesetzes vom bisherigen amtlichen Wappenschild „Konsulat der Bundesrepublik Deutschland" abzugehen und durch die mehr ehrenamtliche Bezeichnung „Der Honorarkonsul" zu ersetzen? Der Bundestag hat bei Verabschiedung des neuen Konsulargesetzes am 26. April 1974 einstimmig auch eine Entschließung angenommen, in der die Bundesregierung u. a. ersucht wird, „dafür Sorge zu tragen, daß die konsularischen Vertretungen, die von einem Honorarkonsularbeamten geleitet werden, auch in ihrer äußeren Kennzeichnung (Wappenschild) deutlich von Berufskonsulaten unterschieden werden." Die Bundesregierung hat — entsprechend dem Ersuchen des Bundestages — veranlaßt, daß die Wappenschilder an den Büros der Honorarkonsuln auf die Person des Honorarkonsularbeamten abgestellt werden. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3335 Frage A 124) : Ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, mitzuteilen, wer die Kosten trägt bzw. getragen hat für den Flug der Lufthansa-Maschine, die nach einer Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 5. März 1975 54 Gegner des chilenischen Militärregimes, die in den Botschaften Venezuelas und Italiens in Santiago Zuflucht gefunden hatten, nach Rumänien ausflog, und wie hoch sich diese Kosten belaufen? Die Bundesregierung hat nicht die Flugkosten für die 54 Chileflüchtlinge getragen, die nach der von Ihnen zitierten Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 5. März 1975 mit einer Lufthansa-Maschine nach Rumänien ausgeflogen wurden. Die Reisekosten sind vielmehr von anderen europäischen Ländern übernommen worden. Ihre Höhe ist nicht bekannt. Anlage 25 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Fragen B 1 und 2): Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf Grund von Kürzungen der Zuwendungen an die Deutsche Presse-Agentur in Höhe von 300 000 DM bis 500 000 DM der französischsprachige Dienst für sieben afrikanische Staaten zum 1. April dieses Jahres eingestellt wird? Treffen Informationen zu, daß künftig die Ost-Berliner Nachrichtenagentur ADN diese Länder kostenlos mit politischen Informationen beliefern wird? Zu Frage B 1: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Deutsche Presse-Agentur (dpa) den französischsprachigen Dienst für Nord- und Westafrika mit Wirkung vom 1. April 1975 einstellen wird. Die Einstellung beruht aber nicht auf einer Kürzung der Zuwendungen des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung an dpa. Trotz der vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages beschlossenen Kürzung der für die Auslandsarbeit des Presse- und Informationsamtes zur Verfügung stehenden Mittel um ca. 6 v. H. erhält dpa nämlich im Jahre 1975 Zahlungen für den Auslandsdienst in Höhe des Vorjahresbetrages. Eine Erhöhung der Mittel gegenüber 1974, die nötig gewesen wäre, um den Auslandsdienst von dpa in bisherigem Umfang aufrechtzuerhalten, war nicht möglich. Bereits durch die Aufrechterhaltung der Beträge in der bisherigen Höhe mußten überproportionale Kürzungen in anderen Bereichen, teilweise sogar der Fortfall bewährter Maßnahmen der Auslandsarbeit, in Kauf genommen werden. dpa wird bemüht sein, die mit der Einstellung des französischsprachigen Dienstes verbundenen nachteiligen Auswirkungen durch Belieferung der bisherigen Kunden mit anderen Sprachdiensten soweit wie möglich auszugleichen. Zu Frage B 2: Erkenntnisse über die Belieferung der bisherigen Bezieher des französischsprachigen Dienstes von dpa mit Informationsmaterial der Nachrichtenagentur ADN liegen nicht vor. Die sorgfältigen Beobachtungen unserer Auslandsvertretungen lassen jedoch die generelle Feststellung zu, daß auch die DDR über keine unbegrenzten personellen und finanziellen Möglichkeiten zur Erweiterung der propagandistischen Auslandsarbeit verfügt. Die DDR wird trotz Ausweitung ihrer Bemühungen wahrscheinlich nicht in der Lage sein, in allen Bereichen tätig zu werden, in denen die Bundesrepublik Deutschland aus finanziellen Gründen ihre bisherige Informationstätigkeit einschränken oder ganz aufgeben muß. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/3335 Frage B 3) : Auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, sicherzustellen, daß mit anderen Staaten gemeinschaftlich entwickelte und verantwortete Rüstungsprojekte mit dem politischen Grundsatz des Lieferungsverbots von Waffen in Spannungsgebiete nicht dadurch kollidieren, daß der beteiligte Partnerstaat diesen Grundsatz nicht anerkennt und seinerseits auf solchen Lieferungen besteht, wie das zum Beispiel beim „Alpha Jet" der Fall zu sein scheint? Die Bundesregierung mißt der Rüstungskooperation mit ihren Bündnispartnern hohe Bedeutung bei. Sie sieht in den gemeinschaftlichen Rüstungspro- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 10907* jekten einen wesentlichen Beitrag zu einer optimalen Kombination technologischer und industrieller Kapazitäten mit dem Ziel, eine weitgehende Standardisierung von Waffen und Gerät im Bündnis zu erreichen. Darüber hinaus ist die Rüstungskooperation ein wesentlicher Faktor der Integration des westlichen Verteidigungsbündnisses und der deutsch-französischen Zusammenarbeit. Die Bundesregierung entscheidet über die Genehmigung für die deutschen Zulieferungen an ein Kooperationsland aufgrund der Bestimmungen, die diese Materie regeln (Außenwirtschaftsgesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz). Im übrigen ist davon auszugehen, daß jedes an einer Rüstungskooperation beteiligte Land über seine Rüstungsexporte in dritte Länder in eigener Verantwortung entscheidet. Der Alphajet ist ein Produkt der deutsch-französischen Kooperation, das in zwei Versionen, als Schulflugzeug und als Erdkampfunterstützungsflugzeug gebaut werden soll. Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, daß die Erdkampfunterstützungsversion, die im Gegensatz zur Schulversion eine Kriegswaffe darstellt, exportiert werden soll. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Frage B 4) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob und in welchem Ausmaß die deutsche Sprache Lehrfach an den Schulen in Bulgarien, Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und der Sowjetunion ist? Verläßliches statistisches Material ist nur in geringem Umfang bekannt. Deshalb beruhen die folgenden Zahlenangaben, sofern überhaupt Zahlen angeführt werden können, teilweise auf Schätzungen. Bulgarien Schüler insgesamt 1 543 433 davon Sekundarbereich ca. 350 000 Schulen mit deutschem Sprachunterricht 678 davon als Pflichtfach 8 als Wahlfach 670 Fremdsprachenangebot (mit Schülerzahlen) Russisch 1 450 000 Französisch ca. 140 000 Deutsch 59 000 Englisch ca. 22 000 (Die Schülerzahl bei Russisch enthält den Vor- und Sekundarschulbereich) Polen Schüler im Sekundarbereich 639 100 Schulen mit deutschem Sprachunterricht davon als Pflichtfach 14 als Wahlfach unbekannt (Deutsch kann wahlweise neben Englisch und Französisch gelehrt werden) Fremdsprachenangebot (mit Schülerzahlen) nicht festgestellt Russisch Französisch Englisch Deutsch (allgemein wird ein zunehmendes Interesse am deutschen Sprachunterricht beobachtet) Rumänien Schüler insgesamt ca. 3 200 000 Schulen mit deutschem Sprachunterricht: Primarschulen mit Deutschunterricht als Abteilungen rumänischer Schulen 378 rein deutschsprachige Gesamtschulen für deutschsprachige Minderheit 6 deutschsprachige Abteilungen an rumänischen Gesamtschulen 12 Fremdsprachenangebot (mit Schülerzahlen) Russisch Französich nicht festgestellt Englisch Deutsch 60 000 (deutschsprachige Schulen und Abteilungen eingeschlossen) (Deutsch kann wahlweise gelehrt werden, und dürfte an dritter Stelle stehen hinter Französisch und Englisch) Tschechoslowakei In der Tschechoslowakei wird Deutsch ebenso wie Englisch und Französisch als Wahlfremdsprache an Primar- und Sekundarschulen gelehrt, während Russisch Pflichtfach ist. Über die Zahl der Deutsch lehrenden Schulen und die Anzahl der Deutschschüler liegen keine Angaben vor. Sowjetunion Die sowjetischen Bildungsstatistiken enthalten keine Angaben über den Deutschunterricht in der Sowjetunion. Bei den folgenden Zahlen handelt es sich deshalb nur um Schätzungen. Primarbereich Schulen ca. 74 480 davon mit Deutschunterricht ca. 300 10908* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 Sekundarbereich Schulen ca. 97 000 davon mit Deutschunterricht ca. 50 000 (Fremdsprachenangebot mit Schülerzahlen) Englisch ca. 14 000 000 Deutsch ca. 13 000 000 Französisch ca. 1 500 000 Anlage 28 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Fragen B 5 und 6) : Beruht die Auskunft von Staatsminister Moersch in der Fragestunde vom 20. Februar 1975 über die Nichtabgabe von Erklärungen zum Begriff „Deutscher Staatsangehöriger" im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes aus Anlaß der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zur Europäischen Menschenrechtskonvention und ihren Zusatzprotokollen sowie zu den Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen von 1961 und 1963 möglicherweise auf einem Irrtum, nachdem die Auskunft sich zwar auf die im Archiv des Auswärtigen Amtes befindlichen Vertragsakten, u. U. nicht aber auf die Gesamtheit der Akten bezieht? Auf welche Weise ist sichergestellt oder wird die Bundesregierung sicherstellen, daß die Europäische Menschenrechtskonvention und die beiden genannten Wiener Übereinkommen deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes in vollem Umfange erfassen? Zu Frage B 5: Die Antwort beruht nicht auf einem Irrtum. Zu Frage B 6: Bei ihrer Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention hat die Bundesregierung den Begriff des Staatsangehörigen, soweit es darauf ankommt, überall dort, wo er deutsche Staatsangehörige betrifft, stets im Sinne des Art. 116 GG ausgelegt. Die Bundesregierung wird auch weiterhin an dieser Auslegung festhalten. In diesem Zusammenhang ist allerdings nochmals darauf aufmerksam zu machen, daß die Europäische Menschenrechtskonvention bei der Gewährleistung des Menschenrechtsschutzes nicht an das Merkmal der deutschen oder einer sonstigen Staatsangehörigkeit anknüpft; der Menschenrechtsschutz nach der Konvention ist vielmehr allen Menschen unbeschadet der Staatsangehörigkeit zu gewähren, soweit sie der Herrschaftsgewalt der Hohen Vertragsschließenden Parteien unterliegen. Die Bundesregierung hat bei zahlreichen Anlässen klargestellt, daß sich unsere Auslandsvertretungen bei der Wahrnehmung konsularischer Aufgaben nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts, wie sie insbesondere auch in der Haager Konvention vom 12. April 1930 über gewisse Fragen beim Konflikt von Staatsangehörigkeitsgesetzen zum Ausdruck gekommen sind, richten. Unsere Ansicht, daß es sich im Rahmen der allgemeinen Regeln des Völkerrechts nach der Rechtsordnung der Vertragsstaaten bestimmt, wer deren Angehöriger ist, steht im Einklang mit der vorgenannten Haager Konvention. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Frage B 7) : Unterliegen zur Zeit die höheren Beamten des technischen Dienstes zum Beispiel bei den Flurbereinigungsdirektionen einer nachteiligeren Besoldungsregelung als andere Beamte des höheren Dienstes, und wird die Bundesregierung im Rahmen der Besoldungsvereinheitlichung dies ausgleichen? Für die Beamten des höheren technischen Dienstes gibt es keine besoldungsrechtlichen Regelungen, die ungünstiger sind als für andere Beamte des höheren Dienstes. Die gesetzlichen Stellenobergrenzen (§ 5 Abs. 6 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes), durch die die höchstzulässige Zahl der Planstellen in Beförderungsämtern festgelegt ist, gelten für den Gesamtbereich eines Dienstherrn. Innerhalb dieser Obergrenzen sind die Funktionen sachgerecht zu bewerten. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Fragen B 8 und 9) : Stimmt die Bundesregierung der Auffassung des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zu, daß die Mitzeichnung bei Vorlagen häufig in einer Breite und Extensivität betrieben werde, daß man von einem „Mitzeichnungsunwesen" sprechen müsse, und auf welche Weise gedenkt sie, dieses „Mitzeichnungsunwesen" zu beseitigen? Kann die Bundesregierung ihre Behauptung aus Drucksache 7/2887 aufrechterhalten, es gäbe keine ausländischen Erfahrungen für eine Strukturreform, obwohl ihr die Gutachten bei der OECD, das Programmbudget beim Europarat, das amerikanische management by objectives bekannt sein müssen? Zu Frage B 8: Die Mitzeichnung ist ein notwendiges und unverzichtbares Mittel der Koordinierung und der Arbeitsplanung innerhalb einer Behörde oder zwischen mehreren Behörden. Durch sie wird erreicht, daß alle fachlichen Gesichtspunkte in dem Entscheidungsprozeß einer vielfach gegliederten Organisation berücksichtigt werden, was um so notwendiger wird, je mehr die staatlichen Aufgaben miteinander verzahnt sind und sich gegenseitig beeinflussen. Außerdem wird durch eine sinnvoll gehandhabte Mitzeichnung Doppelarbeit vermieden, die Abstimmung zwischen den einzelnen Aktivitäten der verschiedenen Organisationseinheiten gefördert und damit die Führungsebene entlastet. Der durch die Mitzeichnung gelegentlich auftretende Zeitverlust steht in Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 10909* keinem Verhältnis zu den Vorteilen, die in einer durchdachten, abgestimmten, alle fachlichen Gesichtspunkte berücksichtigenden Entscheidung zu sehen sind. Hierzu ist die Verwaltung insbesondere gegenüber dem Bürger verpflichtet. Bei dieser Zielsetzung vermag die Bundesregierung die Mitzeichnung nicht negativ zu bewerten. Soweit versucht wird, dieses Instrumentarium unangemessen zu benutzen, kann im Wege der Fachaufsicht eine sinnvolle Handhabung sichergestellt werden. Im übrigen sei darauf hingewiesen, daß die Mitzeichnung nicht das einzige Organisationsmittel zur Koordinierung, Information und Arbeitsplanung darstellt; andere Mittel und Methoden wie z. B. Besprechungen, technische Kommunikationsmittel, Informationssysteme, Projektgruppen, Planungstechniken usw. stehen zur Verfügung bzw. werden entwickelt. Die Bundesregierung bereitet Regeln für den sinnvollen Einsatz der einzelnen Organisationsmittel vor, d. h. sie wird Beschreibungen über ihre Wirkungsweise vornehmen und angeben, für welche nach Typen geordneten Phasen der Entscheidungsprozesse die einzelnen Verfahren und Techniken anzuwenden sind. Zu Frage B 9: Die Bundesregierung hat in der Bundestags-Drucksache 7/2887 keineswegs die Behauptung aufgestellt, I es gäbe keine ausländischen Erfahrungen zur Strukturreform. Sie hat vielmehr zu dieser Frage auf Seite 4 dieser Bundestags-Drucksache grundsätzlich festgestellt, daß es „keine Patentrezepte für Organisationsänderungen gibt". Neben Hinweisen auf die Beobachtung der Erfahrungen in der Wirtschaft und in anderen öffentlichen Verwaltungen wurde dort gleichzeitig ausdrücklich betont, daß „die Entwicklungen im Ausland ... sehr sorgfältig beobachtet und ausgewertet" werden. Die besondere Schwierigkeit bei der Übernahme ausländischer Erfahrungen ist aber - wie dort ebenfalls dargelegt wurde — daß sie nicht unbesehen übernommen werden können, sondern sehr genau danach überprüft werden müssen, ob sie den Notwendigkeiten und Bedingungen entsprechen, die bei der Reform der Struktur von Bundesregierung und Bundesverwaltung zu berücksichtigen sind. Die von Ihnen genannten Unterlagen der OECD und des Europarats und ebenso die zahlreiche Literatur zu dem ursprünglich in der amerikanischen Wirtschaft eingeführten management by objectives sind der Bundesregierung bekannt. Für die Übernahme der darin enthaltenen Erfahrungen und Vorschläge gilt jedoch ebenfalls die Notwendigkeit der Transformation, d. h. die sorgfältige Prüfung, ob und inwieweit sie geeignet sind, im Rahmen einer Strukturreform von Bundesregierung und Bundesverwaltung übernommen zu werden, und die eigentliche Ausformung der neuen Modelle, die in das durch das Grundgesetz vorgegebene System von Bundesregierung und Bundesverwaltung eingepaßt werden müssen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Fragen B 10 und 11) : Wie hat sich der Geburteniiberschuß der deutschen Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlins (West) in den letzten zehn Jahren entwickelt, und zu welchen politischen Schlußfolgerungen gab bzw. gibt diese Entwicklung Anlaß? Wie hat sich der Geburtenüberschuß der deutschen Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlins (West) im internationalen statistischen Vergleich, im Vergleich zur deutschen Bevölkerung in der „DDR" einschließlich des Ostsektors von Berlin und im Vergleich zur ausländischen Wohnbevölkerung der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlins in den letzten zehn Jahren verändert, und welche Ursachen liegen dieser Veränderung zugrunde? Zu Frage B 10: Der Geburtenüberschuß der deutschen Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) hat sich seit 1964 wie folgt entwickelt: 1964 +395 677 1965 +334 377 1966 +324 700 1967 +290 306 1968 +196 705 1969 +115 376 1970 + 20 963 1971 - 23 793 1972 -111 900 1973 -184 846 1974 - 200 000 (voraussichtlich) Danach ist seit 1971 kein Geburtenüberschuß mehr zu verzeichnen. Die Bundesregierung mißt der Frage des Geburtenrückgangs und seinen möglichen Folgen große Bedeutung bei. Das im Jahre 1973 in meinem Geschäftsbereich errichtete Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung hat den Auftrag, wissenschaftliche Untersuchungen über Ursachen und Auswirkungen des Geburtenrückganges durchzuführen, und wird in Kürze erste Ergebnisse seiner Forschungstätigkeit veröffentlichen. Die Forschungstätigkeit des Instituts soll insbesondere dazu beitragen, wissenschaftlich fundierte Entscheidungsgrundlagen bereitzustellen, die den verantwortlichen Stellen Kriterien an die Hand geben, um auf die Richtung einer bestimmten Bevölkerungsentwicklung Einfluß nehmen zu können, wenn dies gesamtgesellschaftlich angezeigt sein sollte. Vordringlich ist dabei insbesondere die Untersuchung der Frage, ob in hochentwickelten Industriegesellschaften wie der Bundesrepublik Deutschland auf dem bisher beschrittenen mittelbaren Weg von Gesellschaftspolitik, Bildungspolitik, Berufspolitik die generative Stabilisierung bei bestimmten ausreichenden Bevölkerungszahlen angestrebt werden soll oder ob sich die Notwendigkeit des Einsatzes weitergehender Mittel abzeichnet. Aufgrund der bisher vorliegenden Erkenntnisse ist nach Auffassung der Bundesregierung der Einsatz direkter bevölkerungspolitischer Maßnahmen nicht erforderlich. Zu Frage B 11: 1. Die Veränderung des Geburtenüberschusses der deutschen Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) im internationalen statistischen Vergleich ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich. Es handelt sich dabei um Zahlen einiger ausgewählter Länder, bezogen auf 1 000 Einwohner. Land 1964 1965 1966 1967 1968 1969 1970 1971 1972 1973 7,2 6,2 6,1 5,5 3,9 2,6 1,3 0,8 -0,5 -1,5 Bundesrepublik Deutschland Belgien 5,5 4,2 3,8 3,3 2,1 2,2 2,3 2,2 2,0 1,2 Dänemark 7,8 7,9 8,1 6,9 5,6 4,8 4,6 5,4 5,1 4,2 Frankreich 7,5 6,6 6,8 6,0 5,6 5,3 6,1 6,3 6,4 5,8 Großbritannien und Nordirland 7,5 6,8 6,1 6,2 5,3 4,7 4,5 4,6 2,8 1,9 Italien 10,3 9,2 9,3 8,4 7,5 7,4 7,1 7,2 6,7 6,1 Niederlande 13,0 11,9 11,1 11,0 10,3 10,8 9,9 10,4 7,6 6,3 Österreich 6,2 4,9 5,1 4,4 4,1 3,1 1,8 1,5 1,2 0,7 Schweden 6,0 5,8 5,8 5,3 3,9 3,0 3,8 3,9 3,4 3,0 Schweiz 10,1 9,5 9,0 8,6 7,8 7,2 6,7 6,1 5,5 4,8 Sowjetunion 12,7 11,1 10,9 9,7 9,5 8,9 9,2 9,6 9,0 USA 12,2 10,0 8,9 8,4 7,8 8,2 8,8 8,0 .6,3 5,6 Japan 10,8 11,4 7,0 12,7 11,8 11,8 11,9 12,6 12,9 12,8 2. Im Vergleich zur Bevölkerung in der DDR einschließlich des Ostsektors von Berlin hat sich der Geburtenüberschuß in der Bundesrepublik Deutschland, bezogen auf 1 000 Einwohner, wie folgt verändert: Jahr Bundesrepublik DDR Deutschland einschließlich einschließlich Berlin (Ost) Berlin (West) 1964 +7,2 +3,9 1965 +6,2 +3,0 1966 +6,1 +2,5 1967 +5,5 +1,5 1968 +3,9 +0,2 1969 +2,6 -0,3 1970 +1,3 -0,2 1971 +0,8 ± 0 1972 -0,5 -2,0 1973 -1,5 -3,0 Die Zahlen der DDR für 1974 liegen noch nicht vor. 3. Der Geburtenüberschuß der deutschen Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) hat sich im Vergleich zur ausländischen Wohnbevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) wie folgt verändert: Jahr Deutsche Bevölkerung Ausländer 1964 +395 677 +25 632 1965 +344 377 +32 323 1966 +324 700 +39 324 1967 +290 306 +41 804 1968 +196 705 +39 072 1969 +115 376 +43 720 1970 + 20 963 +55 002 1971 - 23 793 +71 649 1972 -111 900 +81 850 1973 -184 846 +89 451 1974 liegen noch keine endgültigen Zahlen vor. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 10911* 4. Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit der Beantwortung verschiedener parlamentarischer Anfragen zur Bevölkerungsentwicklung erklärt, daß der z. Z. in der Bundesrepublik Deutschland und anderen Industrienationen beobachtete Geburtenrückgang auf vielschichtigen Ursachen beruht. Sie hat dabei auch zum Ausdruck gebracht, daß die bisherigen Erkenntnisse und Erklärungsgründe für die Ursachen und Auswirkungen des Geburtenrückganges nicht ausreichend sind und daß daher eine Verbesserung der demographischen Forschungstätigkeit für notwendig gehalten wird. Erste Forschungsergebnisse zeigen, daß der Geburtenrückgang nicht aus einem oder mehreren unabhängig voneinander bestehenden Gründen zu erklären ist. Es bestehen vielmehr zahlreiche Ursachen-/Wirkungszusammenhänge, die über Langzeit-Motivationsstudien erforscht werden müssen. Besondere Bedeutung kommt der Untersuchung der Frage Kinderwunsch im Verhältnis zu Ausbildung, Berufstätigkeit und Emanzipationsgrad der Frau zu. Hinsichtlich des Einflusses antikonzeptioneller Methoden und Mittel kann nach den bisherigen Erkenntnissen davon ausgegangen werden, daß ihr vermehrter Gebrauch nicht gleichbedeutend mit einer Verdrängung des Wunsches nach Kindern ist, sondern daß mit Hilfe dieser Methoden Zahl und Zeitpunkt der Geburt der Kinder besser mit wirtschaftlichen, beruflichen und anderen Überlegungen zur Lebensgestaltung in Einklang gebracht werden können. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Frage B 12) : Wie beurteilt die Bundesregierung den „Rassmussen-Bericht" (USA) im Zusammenhang mit dem Kernreaktor-Risiko? Die Bundesregierung hat den derzeit vorliegenden Entwurf der im Auftrag der United States Atomic Energy Commission unter der Leitung von Prof. N. Rassmussen erstellten Reaktorsicherheitss-Studie WASH - 1400 im Herbst erhalten. Sie hat die Prüfung dieser mit einem Dutzend Bänden und etwa 4 000 Seiten sehr umfangreichen Studie eingeleitet. Ziel der Arbeit ist es, die Störfallrisiken von Kernkraftwerken so umfassend und vollständig wie möglich aufzuzeigen und zu bewerten. Dazu werden, aufgrund auf den Methoden der mathematischen Statistik und der Zuverlässigkeitstheorie, die Eintrittswahrscheinlichkeiten und die Schadensauswirkungen für ein breites Spektrum von Störfällen ermittelt. Dabei werden auch solche Störfälle ein- bezogen, die in ihren Auswirkungen über die bisher ( definierten Auslegungsstörfälle hinausgehen. Die Bundesregierung hat bei den für sie tätigen Sachverständigenorganisationen eine detaillierte Prüfung und Auswertung der Studie in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden im Sommer dieses Jahres vorliegen. Gleichzeitig wurde die den Bundesminister des Innern beratende Reaktorsicherheitskommission beauftragt, aus ihrer Sicht zur Rassmussen-Studie Stellung zu nehmen. Sie hat dazu einen Unterausschuß gebildet, der bereits die Arbeit aufgenommen hat. Obwohl aus den genannten Gründen eine abschließende Bewertung der Studie noch nicht möglich ist, läßt sich jetzt bereits sagen, daß die Auswirkungen schwerer Störfälle von Kernkraftwerken möglicherweise geringer sind, als bisher angenommen wurde. Eine Aussage darüber, inwieweit sich diese Gewichte bei Übertragung auf deutsche Verhältnisse (ungünstigere Standortsituation durch dichte Besiedlung; demgegenüber weiterentwickelte Sicherheitssysteme, verglichen mit den der Studie zugrundeliegenden amerikanischen Anlagen) darstellen, kann jedoch erst nach Vorliegen der wissenschaftlichen Stellungnahmen getroffen werden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) (Drucksache 7/3335 Fragen B 13 und 14) : Ist es richtig, daß der kernwaffensichere Luftschutzbunker für den zivilen Bevölkerungsschutz (sogenannter Atombunker) in der Stadt Freiburg ohne Befürwortung der Stadt gebaut wurde, die Stadt eine Kostenbeteiligung immer abgelehnt hat, der Bunker inzwischen an einem vierspurigen, abgezäunten Innenstadtring liegt und seine Verwendung dadurch schon von der Lage her eingeschränkt ist? Wer trägt dafür die Verantwortung, daß ein finanziell so aufwendiges Projekt ohne Einvernehmen mit dem eventuellen Einrichtungsbenutzer (Stadt Freiburg) gebaut wurde, und welche Rechtsgrundlage soll maßgeblich sein für die künftige Verpflichtung der Stadt Freiburg zur Übernahme der Unterhaltungskosten der Schutzanlage? Zu Frage B 13: Die Stadt Freiburg hat der Instandsetzung des Schutzstollens in Freiburg, Schloßberg, zugestimmt. Mit Schreiben vom 10. Oktober 1960 — Abt. III — teilte Bürgermeister Dr. Graf u. a. mit: „Wir haben diese Stollen in unsere Luftschutzplanung einbezogen. U. E. lohnt sich die Instandsetzung." Am 8. März 1962 schreibt Bürgermeister Dr. Graf — Abt. III — an die Oberfinanzdirektion Freiburg: „Wir begrüßen die Instandsetzung der alten Stollenanlagen und geben zu den Bauvorhaben des Bundes unsere Zustimmung. Der Schloßberg, der sich wie ein Keil in das Stadtgebiet vorschiebt, bietet 10912* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 die günstigste Möglichkeit für den Bau öffentlicher Schutzräume." Die Instandsetzungskosten für den Ausbau der o. a. Stollenanlage wurden voll vom Bund getragen. Eine Einschränkung seiner Benutzung durch die Bevölkerung in einem Belegungsfalle ist durch die daran vorbeiführende vierspurige Straße nicht gegeben, denn das Bauwerk hat nicht weniger als 5 Zugänge. Zu Frage B 14: Der Ausbau dieser Zivilschutzanlage erfolgte im Einvernehmen zwischen der Stadt Freiburg und dem Bund. Rechtsgrundlage für die Verpflichtung der Stadt zur Übernahme und Verwaltung der Zivilschutzanlage ist § 18 Abs. 3 Satz 1 des Schutzbaugesetzes vom 9. September 1965. Die sich aus der Unterhaltung ergebenden Zweckkosten trägt nach Artikel 104 a Abs. 2 des Grundgesetzes der Bund, während die persönlichen und sächlichen Verwaltungsausgaben nach Artikel 104 a Abs. 5 des Grundgesetzes der Stadt zur Last fallen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/3335 Fragen B 15 und 16) : Welche Bundesländer sind dem Auftrag des Bundespersonalvertretungsgesetzes, Personalräte für die Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst in den Landespersonalvertretungsgesetzen vorzusehen, nachgekommen? Hält es die Bundesregierung für mit dem Bundespersonalvertretungsgesetz vereinbar, daß den Personalräten der Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst in den Landespersonalvertretungsgesetzen echte Mitbestimmungsrechte vorenthalten werden? Zu Frage B 15: Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) enthält keinen Auftrag für die Bundesländer, in den Landespersonalvertretungsgesetzen Personalräte für die Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst vorzusehen. Rahmenrechtlich ist den Ländern vielmehr ausdrücklich g e st a t t e t, für Beamte im Vorbereitungsdienst und Beschäftigte in entsprechender Berufsausbildung eine besondere Regelung vorzusehen (§ 95 Abs. 1 BPersVG). Damit wird klargestellt, daß besondere, vom allgemeinen Personalvertretungsrecht abweichende Regelungen für in der Ausbildung stehende Beschäftigte, wie sie in einigen Ländern gelten, zulässig sind. Nach den mir vorliegenden Informationen gibt es besondere Personalvertretungen für in der Ausbildung stehende Beschäftigte in den Ländern Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Zu Frage B 16: Mir liegen keine Informationen darüber vor, daß in Landespersonalvertretungsgesetzen den Personalräten der Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst echte Mitbestimmungsrechte vorenthalten würden. Selbst wenn dies der Fall sein sollte, wäre es mit den Rahmenvorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes nicht unvereinbar, weil diese den Ländern, wie in der Antwort zu 1. dargelegt, den Erlaß besonderer Regelungen gestatten. § 104 BPersVG, der dabei zu beachten ist, schreibt zwar eine Beteiligung der Personalvertretungen in innerdienstlichen, sozialen und personellen Angelegenheiten der Beschäftigten vor, enthält aber für die Form der Beteiligung lediglich eine Soll-Vorschrift. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/3335 Frage B 17) : Gibt es im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung Regelungen, nach denen Politiker, insbesondere Bundes- und Landtagsabgeordnete, Dienststellen des Bundes sechs Wochen vor Wahlen nicht mehr besuchen können, und wie würde sich eine solche Regelung mit einem dringenden Informationsbedürfnis von Abgeordneten vereinbaren lassen? Eine generelle Regelung mit dem von Ihnen angesprochenen Inhalt ist mir nicht bekannt. Ich habe jedoch eine Umfrage bei den Ressorts veranlaßt und werde nach deren Auswertung unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 7/3335 Frage B 18) : In wie vielen Einzelfällen wurden in den Jahren 1971, 1972 und 1973 Beträge über 20 000 DM von den Finanzämtern niedergeschlagen oder erlassen (vergleiche „Aktuelle Beiträge zur Wirtschafts- und Finanzpolitik" Nummer 37 vom 11. April 1974) ? Zahlenmaterial zu der Frage, in wievielen Einzelfällen in den Jahren 1971, 1972 und 1973 Steuerbeträge über 20 000 DM von den Finanzämtern niedergeschlagen oder erlassen worden sind, liegt der Bundesregierung nicht vor. Die von den Finanzministern der Länder dem Bundesfinanzministerium regelmäßig übersandten Statistiken über den Stand der Erhebung und Beitreibung der Besitz- und Verkehrsteuern sowie der Lastenausgleichsabgaben enthalten lediglich Angaben über die Summe der erlassenen oder niedergeschlagenen Beträge und deren prozentuales Verhältnis zu dem Kassensoll. Rückschlüsse auf die Anzahl derjenigen Fälle, in denen Beträge von mehr Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 10913* als 20 000 DM erlassen oder niedergeschlagen worden sind, lassen diese Zahlen nicht zu. Ich bin aber gern bereit, bei den Finanzministern der Länder anzufragen, ob sie mir entsprechendes Zahlenmaterial zur Verfügung stellen können. Auch aus der Zahl der Fälle, in denen Steuerbeträge einer bestimmten Größenordnung erlassen oder niedergeschlagen worden sind, können jedoch keine Schlüsse darauf gezogen werden, welche Gründe für die Entscheidung des Finanzamts im Einzelfall maßgebend waren. Eine Niederschlagung, die in Betracht kommt, wenn die Einziehung der Forderungen keinen Erfolg haben wird oder die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zu dem Betrag stehen, führt im übrigen nicht zum endgültigen Erlöschen der Steuerschuld. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Tillmann (CDU/ CSU) (Drucksache '7/3335 Fragen B 19 und 20) : Wie begründet die Bundesregierung die Veränderung der Zuständigkeit der Kommunalbehörden für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten auf Grund der Steueränderungsgesetze dahin gehend, daß bei Ehegatten mit verschiedenem Wohnsitz die Lohnsteuerkarten von der Wohnsitzbehörde der Ehefrau nun nicht mehr ausgestellt werden, sondern von derjenigen Behörde, bei der der ältere Ehepartner gemeldet ist? Ist der Bundesregierung bekannt, daß in denjenigen Fällen, in denen der andere Ehepartner nicht mit zweitem Wohnsitz an demselben Ort gemeldet ist, die Behörde gar nicht die Möglichkeit hat, festzustellen, ob sie für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte zuständig ist, und wie wird gegebenenfalls die Möglichkeit einer Abhilfe gesehen? Die Zuständigkeitsvorschrift des § 39 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes 1975 ist auf Antrag des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages von den gesetzgebenden Körperschaften beschlossen worden. In dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Dritten Steuerreformgesetzes war lediglich eine Ermächtigungsnorm zur Regelung dieser Frage durch Rechtsverordnung vorgesehen. Die gesetzgebenden Körperschaften haben eine vom bisherigen Verfahren abweichende Zuständigkeitsregelung für Ehegatten, die nicht für eine gemeinsame Wohnung gemeldet sind, in Anlehnung an die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Zuständigkeitsvorschriften in § 42 c EStG beschlossen. Die bisher einseitige Zuständigkeitsabgrenzung nach dem Wonsitz der Ehefrau war verfassungsrechtlich bedenklich. So mußte sich z. B. der Ehemann regelmäßig an die ggf. nicht an seinen Wohnort gelegene Gemeindebehörde wenden, die für die Ehefrau zuständig war, um die notwendigen Verwaltungshandlungen zu erwirken. Die Zuständigkeitsabgrenzung nach der Wohnung des älteren Ehegatten enthält demgegenüber einen neutralen Anknüpfungspunkt und trägt dadurch der gleichberechtigten Stellung von Mann und Frau in der Ehe Rechnung. Der Bundesregierung ist bekannt, daß in denjenigen Fällen, in denen die Ehegatten in unterschiedlichen Gemeinden gemeldet sind, die Gemeinden häufig aus ihren Unterlagen das Alter des jeweils anderen Ehegatten und somit ihre Zuständigkeit für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten nicht feststellen können. Der Bundesminister der Finanzen hat deshalb im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder angeordnet, daß in diesen Fällen eine Lohnsteuerkarte nur auf Antrag des Arbeitnehmers auszustellen ist. In dem Antrag muß der Arbeitnehmer sein Alter und das Alter seines Ehegatten angeben, so daß die angegangene Gemeinde ihre Zuständigkeit feststellen und für die Folgejahre festhalten kann. Da die hier angesprochenen Fälle nur in einer Übergangsphase auftreten und insgesamt zahlenmäßig kaum ins Gewicht fallen, ist dieses Verfahren vertretbar; eine Änderung ist nicht vorgesehen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Fragen B 21 und 22) : Treffen Pressemeldungen zu, denen zufolge der Ausbau der Grenzkontrollstelle in Lauenburg, die als baureife und auch notwendige Maßnahme von der Bundesregierung bezeichnet wurde, nun zurückgestellt worden ist? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß gerade diese Grenzkontrollstelle für den Transitverkehr nach Berlin und für die innerdeutschen Beziehungen insgesamt von besonderer Bedeutung ist? Bei der Grenzkontrollstelle Lauenburg wurden im Jahr 1974 rd. 562 000 PKW, rd. 12 000 Omnibusse und rd. 117 000 LKW im Berlinverkehr, im innerdeutschen und im internationalen Verkehr abgefertigt. Daraus ist die besondere Bedeutung dieser Grenzkontrollstellen ersichtlich. Die Bedeutung der Grenzkontrollstelle Lauenburg für die Zukunft hängt davon ab, ob im Zusammenhang mit einem Autobahnbau zwischen Berlin und Hamburg unweit des jetzigen Übergangs ein neuer Grenzübergang eingerichtet werden muß. Um wirtschaftliche Fehlinvestitionen zu vermeiden, wurde deshalb die Entscheidung über den geplanten Neubau in Lauenburg zurückgestellt, bis das Ergebnis der Verhandlungen mit der DDR über die Verbesserung von Verkehrswegen vorliegt. Die z. Zt. provisorische Unterbringung der Grenzkontrollstelle Lauenburg, die in den letzten Jahren mehrmals verbessert wurde, ist für eine Übergangszeit noch ausreichend. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Frage B 23) : Hält die Bundesregierung die Festsetzung der Kleinbeträge gemäß § 78 der Allgemeinen Zolltarifordnung (AZO) noch für angemessen, nach der Kleinbeträge im Reiseverkehr bereits ab 10914* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 0,30 DM und im Handelsverkehr ab 1,— DM zu erheben sind, oder teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß hier eine Anhebung auf etwa das Zehnfache der genannten Beträge angemessen wäre, um die Einnahmen aus diesen Kleinbeträgen in ein vernünftiges Verhältnis zu dem Verwaltungsaufwand zu bringen, der für die Einziehung dieser Kleinbeträge erforderlich ist? Nach § 78 Abs. 2 der Allgemeinen Zollordnung wird Zoll nicht erhoben, wenn die Eingangsabgaben im Reiseverkehr weniger als 30 Pfennig, sonst weniger als 1 Deutsche Mark betragen. Für den Reiseverkehr trifft es zu, daß der Ertrag aus Kleinbeträgen, die nur leicht über dieser Grenze liegen, den mit der Abgabenerhebung verbundenen Verwaltungsaufwand kaum rechtfertigt. Die Kleinbetragsgrenze für den Reiseverkehr ist deshalb so niedrig angesetzt, weil Schädigungen des grenznahen Gewerbes — z. B. an der deutsch-schweizerischen Grenze — vermieden werden müssen. Nach den für den „kleinen Grenzverkehr" geltenden abgabenrechtlichen Vorschriften dürfen Grenzbewohner aus Drittländern neben bestimmten Kleinmengen an hochsteuerbaren Erzeugnissen nur Waren bis zum Wert von 50 DM frei von Eingangsabgaben einführen (nur einmal täglich) ; davon dürfen nicht mehr als 10 DM auf Lebensmittel des täglichen Bedarfs entfallen. Brot ist von der Abgabenfreiheit ganz ausgenommen. Bei einem pauschalen Abgabensatz von 15% des Wertes würde die Nichterhebung eines Betrages von 3,— DM mittelbar zu einer Erhöhung der Freigrenze um ca. 20 DM führen, die zudem mehrmals täglich in Anspruch genommen werden könnte. Die dem Schutz des grenznahen Gewerbes dienenden abgabenrechtlichen Beschränkungen würden damit unterlaufen werden. Ein solches Ergebnis ist nicht vertretbar. Das Bundesministerium der Finanzen wird prüfen, ob die Kleinbetragsgrenzen angemessen angehoben werden können. Über das Ergebnis dieser Prüfung, bei der auch zu berücksichtigen sein wird, daß die Zolleinnahmen den Europäischen Gemeinschaften zustehen, werde ich Sie zu gegebener Zeit gern verständigen. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/335 Frage B 24) : Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß ein geschiedener Vater von fünf Kindern, der 1 600,— DM an seine Familie zahlt, vor der Steuerreform hei einem Bruttogehalt von 3 624,— DM damals 2 476,11 DM netto erhielt und heute nur noch 1 914,24 DM erhält und ihm somit zur eigenen Verwendung nur noch 314,24 DM verbleiben und er dadurch gezwungen wurde, seinen Austritt aus der Kirche zu erklären, da er sich nicht mehr in der Lage sieht, die Kirchensteuern zu bezahlen? Durch das Einkommensteuerreformgesetz ist der Familienlastenausgleich mit Wirkung ab 1975 mit. Zustimmung aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien neu geregelt worden. Ziel dieser Reform war es, das Nebeneinander unterschiedlicher Entlastungen und Leistungen zu beseitigen. An die Stelle der bisherigen steuerlichen Kinderfreibeträge, des bisherigen Kindergeldes und der besoldungsrechtlichen Kinderzuschläge trat ein nach der Zahl der Kinder gestaffeltes Kindergeld. Die kinderbedingten Leistungen werden je Kind nur einmal gewährt. Das Kindergeld wird bei geschiedenen Ehen nur an einen Elternteil ausgezahlt, und zwar regelmäßig an den, in dessen Haushalt die Kinder l eben. Entsprechend der Kindergeldregelung werden auch die nach dem Wegfall der steuerlichen Kinderfreibeträge verbleibenden Steuervergünstigungen beim Vorhandensein von Kindern nur einmal gewährt. Mit diesen Neuregelungen wird die bisherige, seit langem als unbefriedigend und verfassungsrechtlich bedenklich angesehene Besserstellung geschiedener Eheleute mit Kindern gegenüber zusammenlebenden Ehegatten aufgehoben. Nach dem bis zum 31. Dezember 1974 geltenden Recht wurden nämlich für Kinder geschiedener Eltern die Kinderfreibeträge doppelt gewährt. Deswegen konnte die steuerliche Belastung zusammenlebender Ehegatten höher sein als die von Geschiedenen. Wegen der Verschiedenartigkeit der Verhältnisse hat der Gesetzgeber bei der Reform des Familienlastenausgleichs davon abgesehen, starre zivilrechtliche Ausgleichsregelungen zur Anpassung von Unterhaltszahlungen von Geschiedenen mit Kindern im Hinblick auf das höhere staatliche Kindergeld einerseits und die steuerliche Belastung andererseits zu beschließen. Es liegt vielmehr beim unterhaltsbelasteten Geschiedenen, ob er zunächst im gütlichen Wege von der Möglichkeit der Anrechnung des Kindergeldes Gebrauch machen will. Das Kindergeld ist auch dazu bestimmt, zur Entlastung dessen beizutragen, der Unterhaltszahlungen leistet. Im Beispielsfall läßt sich nicht erkennen, ob der geschiedene Vater die Möglichkeit genutzt hat, für Unterhaltszahlungen an seine geschiedene Frau den durch die Steuerreform auf 3 000 DM jährlich angehobenen Freibetrag abzuziehen. Diese Möglichkeit steht ihm auch im Lohnsteuerermäßigungsverfahren offen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mick (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Fragen B 25 und 26) : Entspricht es den Tatsachen, daß im Ausbildungsrahmenplan für den Lehrberuf „Koch" die Lehrlinge mehrere Monate in betriebsfremden Arbeitsstellen eingesetzt werden können? Steht das Wort „eingesetzt" hier im Gegensatz zu „ausge bildet" etwa so, daß der Kochlehrling an betriebsfremden Arbeitsplätzen z. B. des Kellners, Büfettiers oder dergleichen, eingesetzt werden kann? Zu Frage B 25: Eine Neuordnung des Ausbildungsberufs Koch und der übrigen gastgewerblichen Berufe wird gegenwärtig vorbereitet. Der in der Frage angespro- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 10915* chene Ausbildungsrahmenplan ist daher noch nicht in Kraft. Das Neuordnungskonzept, das vom Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung zusammen mit Sachverständigen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ausgearbeitet wurde, sieht für die vier in seinen Regelungsbereich fallenden Ausbildungsberufe Koch, Gehilfe im Gastgewerbe, Restaurantfachmann und Hotelfachmann eine gemeinsame einjährige Grundbildung und für den Ausbildungsberuf Koch eine anschließende zweijährige Fachbildung vor. Die Ausbildungsinhalte, die im ersten Ausbildungsjahr übergreifend in den vier gastgewerblichen Berufen vermittelt werden sollen, sind aus den Gemeinsamkeiten ihres beruflichen Anforderungsprofils abgeleitet. Die Unterweisung der Auszubildenden in den diesen Berufen gemeinsamen Kenntnissen und Fertigkeiten ist daher sinnvoll; es ist sachlich unzutreffend, sie mit „betriebsfremden" oder berufsfernen Tätigkeiten gleichzusetzen. Die Ausbildungskonzeption beruht auf der Zielvorstellung, die Mobilität des beruflichen Nachwuchses im Bereich des gesamten Gastgewerbes durch eine „breit angelegte Grundbildung", wie sie § 1 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes vorschreibt, zu fördern. Zu Frage B 26: In dem Entwurf des Ausbildungsrahmenplans ist an keiner Stelle davon die Rede, daß der Kochlehrling „eingesetzt" werden soll. Insofern dürfte die zweite Frage auf einem Mißverständnis beruhen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/3335 Fragen B 27 und 28) : Hält es die Bundesregierung für eine wünschenswerte Entwicklung, wenn die STEAG, die zu 50,8 v. H. der Ruhrkohle AG gehört und damit einem gewissen Einfluß der Bundesregierung unterliegt, in Südafrika Beteiligungen an der Kernforschung und an Kernenergieproduktionsanlagen sucht, obwohl bekannt ist, daß die Republik Südafrika den Vertrag über ,,Nichtverbreitung von Atomwaffen" nicht zu unterschreiben bereit ist? Hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Brief der „Anti-Apartheid-Bewegung in der Bundesrepublik Deutschland" vom 17. November 1974 beantwortet und gegebenenfalls wie? Zu Frage B 27: Die Firma STEAG hat mit der Uranium Enrichment Cooperation of South Africa einen Vertrag abgeschlossen, der sich auf einen Wirtschaftlichkeitsvergleich (Studie) zwischen dem in Südafrika entwickelten Anreicherungsverfahren und der deutschen Trenndüsentechnologie beschränkt. Beide Verfahren haben noch keine Produktionsreife erlangt. Eine Ausfuhr von Unterlagen zur Fertigung von exportgenehmigungspflichtigen Waren ist nicht vorgesehen, so daß eine Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz nicht erforderlich ist. Für die Bundesregierung besteht bei diesem Sachstand kein Anlaß auf die STEAG einzuwirken. Fragen der Nichtverbreitungspolitik werden derzeit, wo es lediglich um einen Verfahrensvergleich geht, nicht berührt. Zu Frage B 28: Zu früheren Anfragen der Anti-Apartheid-Bewegung in dieser Angelegenheit haben der Bundesminister für Wirtschaft am 11. September 1974 und der Bundesminister für Forschung und Technologie am 4. Oktober 1974 bereits im Sinne der Antwort zu Frage 1 ausführlich Stellung genommen. Auf das letzte Schreiben der Anti-Apartheid-Bewegung vom 17. November 1974, das vom Bundeskanzleramt dem Auswärtigen Amt zur federführenden Bearbeitung übergeben worden ist, wurde ein Zwischenbescheid erteilt und eine abschließende Antwort angekündigt. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/3335 Fragen B 29 und 30) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, daß bei den Kfz-Haftpflichtversicherungen für diejenigen, die auf Grund ihrer Einberufung zum Wehr- oder Ersatzdienst ihr Kfz abmelden, eine Sonderbestimmung besteht, nach der diese Personen ihren Schadensfreiheitsrabatt auch dann behalten, wenn sie erst nach Jahren ihre Versicherung wieder aufleben lassen, während alle anderen Kfz-Halter, die ihren Wagen mehr als sechs Monate nach der Abmeldung wieder in Betrieb nehmen, ihren gesamten bis dahin erworbenen Schadensfreiheitsrabatt verlieren? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung und ist sie gegebenenfalls dazu bereit, bei den Kfz-Versicherungsgesellschaften und heim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen darauf hinzuwirken, die normale Frist, innerhalb der der Schadensfreiheitsrabatt für jeden Kfz-Halter erhalten bleibt, zu verlängern bzw. eine gleitende Rückstufung zu gewähren oder aber für bestimmte Härtefälle, wie z. B. die Stillegung des Kfz wegen Arbeitslosigkeit, eine den Schadensfreiheitsrabatt erhaltende Sonderregelung zu schaffen? Zu Frage B 29: Nach den Tarifbestimmungen der derzeit geltenden Unternehmenstarife in der Kraftfahrtversicherung bleibt der Schadenfreiheitsrabatt nur dann erhalten, wenn der Versicherungsvertrag nicht länger als 6 Monate im Kalenderjahr unterbrochen worden ist. Dauert die Unterbrechung länger als 6 Monate, verliert der Versicherungsnehmer seinen bisherigen Schadenfreiheitsrabatt. Der Versicherungsvertrag wird nach Beendigung der Unterbrechung der Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 zugeordnet, wenn er sich vor der Unterbrechung mindestens in der Schadenfreiheitsklasse SF 1 befand. Eine Ausnahme gilt lediglich für Wehr- und Ersatzdienstpflichtige, wenn die Unterbrechung des Versicherungsvertrages in zeitlichem Zusammenhang mit Anfang und Ende der Dienstzeit steht. Die Bundesregierung hält diese Ausnahmeregelung für gerechtfertigt. Die Unterbrechung des Versicherungsvertrages ist in diesen Fällen durch die gesetzliche Pflicht zur Ableistung des Wehr- oder Ersatzdienstes begründet, durch die der Versicherungsnehmer während der Ausübung seiner Dienst- 10916* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 zeit nicht nur in seinen finanziellen Mitteln, sondern auch in der Nutzungsintensität seines Fahrzeugs Beschränkungen unterworfen ist. Zu Frage B 30: Ob und in welchem Umfang darüber hinaus weitere Härteregelungen erforderlich und möglich sind, wird zur Zeit in Verhandlungen des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen mit Vertretern der Versicherungswirtschaft geprüft. Dabei werden insbesondere auch Möglichkeiten beraten, die Rückstufung des Versicherungsvertrages nach der Dauer der Unterbrechung zu differenzieren und den Unterbrechungszeitraum, der keine Rückstufung zur Folge hat, auf ein Jahr auszudehnen. Die Bundesregierung unterstützt alle Bestrebungen, zu einer flexibleren Regelung zu kommen. Sie hat jedoch keine rechtliche Möglichkeit, eine bestimmte Rückstufungsregelung verbindlich vorzuschreiben. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Frage B 31) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, durch entsprechende vertragliche Konstruktionen (z. B. Einschaltung einer GmbH zwischen Teilnehmern einer Aufbaugemeinschaft einerseits und öffentlichem Zuschußgeber andererseits), für Investitionen im Zusammenhang mit Rebumlegungen die Investitionszulage von 7,5 % (Investitionsförderungs- und Beschäftigungsgesetz vom 25. Dezember 1974) neben den normalerweise zu gewährenden öffentlichen Zuschüssen in Anspruch zu nehmen? Die Investitionszulage nach § 4 b des Investitionszulagengesetzes in der Fassung vom 24. Februar 1975 (Bundesgesetzblatt I S. 528) kann auch einer juristischen Person (GmbH) neben sonstigen öffentlichen Zuschüssen gewährt werden, sofern von dieser die im Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt werden. Unter anderem ist erforderlich, daß die hergestellten Wirtschaftsgüter beim Antragsteller zum Anlagevermögen eines Betriebs gehören. Schon aus diesem Grunde bestehen Zweifel, ob durch die Einschaltung einer GmbH oder entsprechender vertraglicher Konstruktionen die Investitionszulage beansprucht werden kann, da die GmbH Lieferungen und Leistungen zur Erstellung von Rebumlegungen in der Regel für andere, nämlich die Teilnehmer der Aufbaugemeinschaft, vornimmt. Zumeist werden diese Unternehmungen, die Rebumlegungen durchführen, auch für diese zeitlich befristeten Aufgaben keine Anlagegüter erwerben, die in nennenswertem Umfang zur Gewährung der Investitionszulage berechtigen. Es bestehen weiterhin Zweifel, ob die Erstellung von Rebanlagen und deren Fertigstellungen innerhalb der Fristen liegen können, die für die Gewährung der Investitionszulage vorgeschrieben sind. Die Bundesregierung sieht es daher für wenig sinnvoll an, wenn zur Erlangung der Investitionszulage für Investitionen im Zusammenhang mit Rebumlegungen eine GmbH eingeschaltet wird oder ähnliche vertragliche Konstruktionen unter Beteiligung der öffentlichen Zuschußgeber gewählt werden. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Frage B 32) : Wie gedenkt die Bundesregierung der sich in verzweifelter Situation befindenden deutschen Fischwirtschaft zu helfen angesichts der Tatsache, daß Frankreich eine Drittlandssperre erlassen hat und seine Fischwirtschaft mit hohen Subventionen stützt? Der Bundesregierung sind die Schwierigkeiten der deutschen Seefischerei und die Ursache ihrer augenblicklichen schlechten Absatzlage bei Frostfisch und teilweise auch Frischfisch bekannt. Die aufgetretenen Probleme sind in den letzten Wochen in meinem Hause Gegenstand mehrerer sehr eingehender Besprechungen mit dem Verband der Deutschen Hochseefischereien, dem Verband der deutschen Kutter- und Küstenfischer sowie mit den Fischereireferenten der Küstenländer gewesen. Dabei sind alle Möglichkeiten für eine Mithilfe der Bundesregierung bei der Überwindung der Schwierigkeiten erörtert worden. Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. Bei der Beurteilung der Situation, die die Bundesregierung mit großer Besorgnis erfüllt, ist jedoch zu berücksichtigen, daß es sich hier um ein Problem handelt, das die Fischwirtschaften aller Mitgliedstaaten der Gemeinschaft in ähnlicher Weise trifft. Wir haben es m. E. in erster Linie mit einer konjunkturbedingten, also vorübergehenden Absatzflaute auf dem Weltfrostfischmarkt zu tun, von der insbesondere Europa und die USA betroffen sind. Diese Marktschwäche wirkt sich in verschiedener Weise auch auf den Absatz von Frischfisch aus. Es war daher nur logisch, daß sich der Agrarministerrat am 4. März 1975 in Brüssel ausführlich mit der augenblicklichen Lage auf dem Fischereisektor der Gemeinschaft befaßt hat. Alle Gesprächsteilnehmer waren sich dabei in der Beurteilung der Situation weitgehend einig. Ich selbst habe folgende Gesichtspunkte hervorgehoben: — Den Wunsch nach umfassender Untersuchung des Fischereisektors der Gemeinschaft — Die Notwendigkeit, zu gemeinschaftlichen Lösungen zu gelangen — Die Auffassung, daß ein Importstopp nur als allerletztes Mittel in Betracht kommen kann. Marktstörungen durch Drittlandseinfuhren sollten durch die EG-Kommission im Wege der Kooperation mit den Exportländern und nicht über Konfrontation bereinigt werden. — Die Ablehnung möglicher Dauerinterventionen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 10917* — Die Notwendigkeit, wettbewerbsverfälschende nationale Hilfsmaßnahmen zu vermeiden Der Rat ist abschließend übereingekommen, daß die Lage zunächst zwischen der EG-Kommission und den Experten der Mitgliedstaaten beraten werden soll. Alsdann erwartet der Rat einen Bericht der EG-Kommission mit Lösungsvorschlägen. Die gegenwärtige Lage in der Fischwirtschaft der EWG, deren Ursachen und Überlegungen zur Verbesserung der Situation sind am 10. März 1975 von der EG-Kommission im Rahmen einer Sitzung der Sachverständigengruppe Fischwirtschaft zur Diskussion gestellt worden. Erörtert wurden u. a. die Möglichkeit gemeinschaftlicher Beihilfen zur Lagerhaltung, gemeinschaftliche Maßnahmen zur Förderung des Exports und die Einführung von Referenzpreisen für Frostfisch. Es bleibt abzuwarten, welche Lösungsvorschläge die EG-Kommission in ihrem Bericht vorlegen wird. Frankreich hatte am 23. Februar 1975 vorläufige nationale Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von Seefischen mit Ursprung aus dritten Ländern getroffen. Die EG-Kommission hat diese umfassenden Maßnahmen sowohl dem Umfang als auch der Zeitdauer nach eingeschränkt. Die jetzige Regelung besagt, daß die Überführung in den freien Verkehr in Frankreich von Thunfischen zur industriellen Verarbeitung und von gefrorenem Seehechtfilet mit Ursprung in Drittländern für den Zeitraum vom 27. Februar bis 17. März 1975 ausgesetzt wird. Einfuhren aus EG-Mitgliedstaaten sind nicht betroffen. Lt. Auskunft der EG-Kommission hat Frankreich beabsichtigte nationale Hilfsmaßnahmen zugunsten der französischen Fischerei inzwischen notifiziert. Das Ergebnis der beihilfenrechtlichen Prüfung durch die Gemeinschaft bleibt abzuwarten. Sowohl hinsichtlich gemeinschaftlicher als auch nationaler deutscher Hilfsmaßnahmen seitens des Bundes und der Länder drängt die Bundesregierung in Anbetracht der schwierigen Situation auf eine baldige Klärung. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Frage B 33) : Plant die Bundesregierung, der Bevölkerung Schwangerschaftsverhütungsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen, und wie hoch schätzt sie den Kostenersatz für die Krankenkassen? Die Bundesregierung plant nicht, als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung der Bevölkerung Schwangerschaftsverhütungsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen. In dem vom Deutschen Bundestag am 21. März 1974 verabschiedeten Gesetz über ergänzende Maßnahmen zum Fünften Strafrechtsreformgesetz (Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz — StREG) ist vorgesehen, daß Sozialhilfeempfänger auch empfängnisverhütende Mittel im Rahmen der durch die Sozialhilfeträger zu gewährenden Leistungen zur Familienhilfe erhalten. Für die Krankenkassen entstehen durch diese Maßnahmen keine Kosten. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Fragen B 34 und 35) : Welcher Betrag ist von den im Rahmen des Konjunkturprogramms vom 12. Dezember 1974 bereitgestellten Beschäftigungshilfen von insgesamt 600 Millionen DM bereits verteilt, in welchen Ländern liegen die begünstigten Arbeitsamtsbezirke (jeweils mit Anzahl der Arbeitsamtsbezirke pro Land)? Beabsichtigt die Bundesregierung, für den noch nicht verteilten Teil dieses Programms, die Verteilungskriterien zu aktualisieren und auch die Kurzarbeiterzahlen in geeigneter Weise einzubeziehen? In der Zeit seit der Verabschiedung des Konjunkturprogramms im Dezember 1974 waren zunächst die üblichen und zu erwartenden Anlaufschwierigkeiten zu überwinden. Die Arbeitsämter, aber auch die Unternehmen mußten mit den neuartigen Hilfen vertraut gemacht werden. Zudem beeinträchtigte die in den beiden letzten Monaten noch fortdauernde Verschlechterung der Beschäftigungssituation bei räumlich recht unterschiedlichem Anstieg der Arbeitslosenzahlen das volle Wirksamwerden dieser Beschäftigungshilfen. Es erscheint mir unter diesen Umständen verfrüht, Angaben zur Inanspruchnahme der Leistungen untergliedert nach einzelnen Arbeitsamtsbezirken zu machen, weil sich hierdurch u. U. ein falsches Bild ergeben würde. Die jüngst bekanntgegebenen Arbeitsmarktzahlen für Ende Februar lassen erwarten, daß nunmehr der Höchststand der Arbeitslosigkeit überschritten worden ist und in den beiden kommenden Monaten, in denen die Richtlinien über die Gewährung der Hilfen noch gelten, in großem Umfange Einstellungen mit Hilfe der Lohnkostenzuschüsse vorgenommen werden. Erst danach wird man einen genaueren Bericht über die regionale Verteilung der Ausgaben für die arbeitsmarktpolitischen Beschäftigungshilfen machen können. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich, daß nach Vorliegen ausreichender Erfahrungen mit der Anwendung der Richtlinien geprüft werden wird, ob und gegebenenfalls welche Änderungen an den Verteilungskriterien vorgenommen werden sollten. Das wird in den nächsten Wochen geschehen. 10918* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Frage B 36) : Wie hoch beläuft sich 1975 die tatsächliche Ausgleichszahlung der Angestelltenrentenversicherung an die Rentenversicherung der Arbeiter (der Rentenanpassungsbericht der Bundesregierung nennt die Zahl von 3,5 Milliarden DM für 1975, der Haushaltsplan der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte 6 Milliarden DM und der Haushalt der Arbeiterrentenversicherung sogar 7,8 Milliarden DM), und wie erklärt die Bundesregierung diese widersprüchlichen Zahlenangaben? Die Bundesregierung hat in ihrem Rentenanpassungsbericht 1975 für dieses Jahr eine Ausgleichszahlung von der Angestelltenrentenversicherung an die Rentenversicherung der Arbeiter in Höhe von 3,5 Mrd. DM errechnet. Diese Zahl beruht auf den im Zeitpunkt der Abfassung des Berichts maßgebenden Daten. Ob und inwieweit eine Veränderung dieser Daten im Jahre 1975 die Höhe der tatsächlichen Ausgleichszahlung beeinflußt, kann z. Z. noch nicht übersehen werden. Es ist in diesem Zusammenhang auch darauf hinzuweisen, daß die Vorausberechnungen im Rentenanpassungsbericht 1975, die sich über 15 Jahre erstrecken, die langfristige finanzielle Entwicklung erkennen lassen sollen. Diese Vorausberechnungen sind von der Aufgabenstellung und der Methode her nicht vergleichbar mit kurzfristigen Schätzungen über die Entwicklung der Haushalte der Versicherungsträger. So werden von seiten der Rentenversicherungsträger für die Haushaltsentwicklung des Jahres 1975 die Beiträge an die Krankenkassen für die Krankenversicherung der Rentner die Vorauszahlungen nach § 385 Abs. 2 RVO eingesetzt, während in die Vorausberechnungen des Rentenanpassungsberichtes die nach § 393 a RVO endgültig zu zahlenden Beiträge aufgenommen worden sind. Der Unterschied der beiden Werte hat eine Größenordnung von rund 3 Mrd. DM. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3335 Frage B 37) : Wieviel Exemplare des Propaganda-Flugblattes „Sozialpolitik aktuell — klarer Kurs — Ausbau des sozialen Rechtsstaats" wurden zu welchen Kosten hergestellt und wieviel von diesen Exemplaren wurden - nach Ländern aufgeteilt — mit welchen Kosten als Zeitungsbeilage verteilt? Die Gesamtauflage der Beilage ist mit 14,2 Millionen Exemplaren vorgesehen. Die Gesamtkosten für Druck, Versand und Beilegen in den regionalen Tageszeitungen und Heimatzeitungen werden sich auf 1 980 000 DM belaufen. In den einzelnen Bundesländern wurde bzw. wird die Beilage in nachstehend genannter Auflage beigelegt. Die Aufteilung der Gesamtkosten nach Bundesländern wird folgende Beträge ergeben: Auflage Kosten Schleswig-Holstein 618 600 78 217 DM Hamburg 316 000 37 929 DM Niedersachsen 1 475 420 243 520 DM Bremen 313 900 42 359 DM Berlin 306 750 35 952 DM Hessen 1 277 400 182 898 DM Nordrhein-Westfalen 4 011 620 587 491 DM Rheinland-Pfalz 884 963 111 944 DM Saarland 277 500 38 229 DM Baden-Württemberg 2 130 165 317 033 DM Bayern 2 075 682 283 753 DM 13 688 000 1 959 325 DM Das Einschalten der Beilage in den Ländern Baden-Württemberg und Bayern wird aus haushaltsrechtlichen Gründen erst nach Verabschiedung des Bundeshaushalts vorgenommen. Eine Abrechnung der Gesamtkosten liegt noch nicht vor, so daß die vorstehend genannten Zahlen nur ein vorläufiges Ergebnis darstellen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Frage B 38) : Hält die Bundesregierung die Anordnung der Bundesanstalt für Arbeit in bezug auf die individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung zum „Staatlich geprüften Betriebswirt", die die Erhöhung der Berufspraxis nach abgeschlossener Berufsausbildung von einem auf drei Jahre vorsieht, in dieser Zeit für vertretbar, und wenn ja, mit welcher Begründung? Eine Fortbildung darf nach § 36 Arbeitsförderungsgesetz aus Beitragsmitteln der Arbeitgeber und Arbeitnehmer nur gefördert werden, wenn dies arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig ist. Es muß also grundsätzlich davon ausgegangen werden können, daß der Teilnehmer nach Abschluß der Maßnahme einen Dauerarbeitsplatz findet. Seit einiger Zeit übersteigt regional allerdings unterschiedlich — das Angebot an staatlich geprüften Betriebswirten deutlich die Nachfrage. Dieser Sachverhalt zwingt die Bundesanstalt für Arbeit zwar noch nicht, die Förderung insgesamt einzustellen; er gibt aber Anlaß, die Förderung erheblich einzuschränken, um die betroffenen jungen Menschen nicht der Arbeitslosigkeit auszusetzen. Nach den Erfahrungen der Bundesanstalt werden auf absehbare Zeit nur noch solche Betriebswirte mit einiger Sicherheit einen entsprechenden Arbeitsplatz finden, die außer ihrer kaufmännisch-praktischen und schulischen Ausbildung eine längere, d. h. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 10919* mindestens drei Jahre dauernde Berufspraxis vorweisen können. Ausnahmen dürfen — unter Anlegen eines strengen Maßstabes dann gemacht werden, wenn der Antragsteller bereits eine besonders qualifizierte und herausgehobene Tütigkeit ausgeübt hat. Mit dieser Regelung wird die Bundesanstalt den Vorstellungen des Gesetzgebers und der mittelfristig zu erwartenden Arbeitsmarktentwicklung gerecht. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Frage B 39) : Hält es die Bundesregierung im Zuge des Strukturwandels der Landwirtschaft auch für die Zukunft gerechtfertigt, daß die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften die Beiträge zur Unfallversicherung bei verpachteten Grundstücken ausschließlich vom Verpächter erheben? Zu der von Ihnen angesprochenen beitragsrechtlichen Regelung des § 815 der Reichsversicherungsordnung hat die Bundesregierung auf die Frage des Herrn Kollegen Conradi schriftlich Stellung genommen (Niederschrift über die 91. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 28. März 1974, S. 6171). Ich darf auf diese Stellungnahme hinweisen. Ob dieses Beitragsverfahren für die Zukunft noch gerechtfertigt ist, kann erst nach Abschluß des noch laufenden Prüfungsverfahrens gesagt werden. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jaeger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3335 Fragen B 40 und 41) : Warum besteht die Bundesregierung auf der Errichtung einer Standortschießanlage im Oberen Stadtwald in Landsberg am Lech, obwohl 12 kin von der Stadt entfernt in Lagerlechfeld eine Schießanlage zur Verfügung steht bzw. ausgebaut werden kann? Wie teuer wird die Errichtung einer Standortschießanlage im Oberen Stadtwald kommen, und aus welchen hauptsächlichen Beträgen setzt sich die Gesamtsumme zusammen? Die Entscheidung für die Errichtung der Schießanlage an dieser Stelle steht am Ende einer langen Reihe negativ verlaufender Überprüfungen anderer Geländevorschläge. Hierzu gehört auch das von Ihnen angeführte Gelände des Übungsplatzes Lechfeld. Die Bundeswehr hat clie Freigabe des Geländes nach jahrelangen Verhandlungen erreicht und damit die Möglichket geschaffen, eine Schießanlage für die in Lechfeld stationierten Luftwaffen-Einheiten zu bauen. Die Ausbildung an Gewehr und MG ist auch für überwiegend technische Einheiten ein zwingendes militärisches Erfordernis. Die US-Streitkräfte() haben das Gelände jedoch nur unter der Bedingung freigegeben, die neu zu erbauende Schießanlage Lechfeld mitbenutzen zu können. Da die Aufgabe der US-Schießanlage in Haunstetten bei Augsburg wegen der Ausbreitung der zivilen Bebauung und aus Sicherheitsgründen ein dringendes Anliegen der zivilen Behörden darstellt, dem sowohl die US-Streitkräfte als auch das Bundesverteidigungsministerium entsprechen wollen, werden auf die zu bauende Schießanlage Lechfeld rund 6 000 US-Soldaten aus dem Raume Augsburg und rund 4 000 Soldaten des Bundeswehr-Flugplatzes Lechfeld angewiesen sein. Abgesehen von der dann bereits bestehenden Massierung ist eine Benutzung der Schießanlage durch weitere 6 000 Bundeswehrsoldaten aus dem Raume Landsberg aus folgenden Gründen nicht vertretbar: Die Entfernung zwischen den Kasernen des Standorts Landsberg und einer zu bauenden Schießanlage auf dem Lechfeld beträgt etwa 20 km. Diese Strecke muß auf der B 17 zurückgelegt werden, wobei das westliche Stadtgebiet Landsberg und das „Nadelöhr" an der Unterführung der Bahnstrecke nach Buchloe passiert werden müssen. Angesichts der stark frequentierten B 17 wird für eine Fahrt mit Radfahrzeugen ca. 1 Stunde benötigt. Wöchentlich müßten etwa 1 800 Soldaten von Landsberg nach Lechfeld und zurück transportiert werden. Abgesehen von den Kosten für diese Transporte kann sich die Truppe den „Leerlauf" für Hin- und Rückfahrten aus zeitlichen Gründen nicht leisten. Den Ausbildungsforderungen für das Schießen von Fahrzeugen aller Art entsprechend müßten auch Panzerfahrzeuge diese Strecke mehrmals in der Woche zurücklegen. Ausbildungs-, Sicherheits- und Verkehrsbelange sowie wirtschaftliche Notwendigkeiten verlangen daher eine standortnahe Schießanlage. Die Stadt Landsberg hatte sich bereit erklärt, hierbei die Bundeswehr bei ihren Bemühungen um ein geeignetes Gelände zu unterstützen. Nach den zahlreichen negativ verlaufenden Erkundungen wurde schließlich das städtische Gelände im Südteil des „Oberen Stadtwaldes" in Aussicht genommen. Das Gelände bietet sich wegen seiner Lage in unmittelbarer Nachbarschaft der Lechrain-Kaserne und der kurzen — im Fußmarsch überbrückbaren — Entfernungen zu den im Stadtbereich befindlichen Kasernen für eine allumfassende Lösung des Schießstandsproblems an. Gestützt auf ein Hilfeangebot der Stadt brauchte mit Grunderwerbsschwierigkeiten nicht gerechnet werden. Nach dem vom Oberbürgermeister der Stadt Landsberg im Dezember 1968 bekanntgegebenen Stadtratsbeschluß hatte sich die Stadt mit der sofortigen Bereitstellung dieses Geländes einschließlich der Erlaubnis zum sofortigen Baubeginn einverstanden erklärt. Die Bayrische Staatskanzlei stimmte im Juli 1969 im Anhörungsverfahren gemäß § 2 Landbeschaf- 10920* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 fungsgesetz dem Vorhaben der Bundeswehr auf dem Gelände „Oberer Stadtwald" zu. Die 1968 von der Stadt gebilligte Lösung wird jedoch nunmehr von ihr abgelehnt. Daher ist die Oberfinanzdirektion München mit der Einleitung des Enteignungsverfahrens beauftragt worden. Zu Ihrer Frage nach den Kosten der Schießanlage im Oberen Stadtwald bemerke ich, daß diese auf etwa 5,5 Millionen DM geschätzt werden. Sie entstehen im wesentlichen für den Bau der eigentlichen Schießstandeinrichtungen mit etwa 4,5 Millionen DM. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Frage B 42) : Wie viele Wissenschaftler wurden von der Auflösung der wissenschaftlichen Gruppen an den Offizierschulen der Teilstreitkräfte, der Wehrakademie und der Stabsakademie der Bundeswehr (vgl. Antwort auf meine Schriftliche Anfrage in der Fragestunde der 86. Sitzung am 15. März 1974 — Protokoll S. 5690) betroffen, und wie wurden diese adäquat wiederverwendet? Von der Auflösung der wissenschaftlichen Gruppen an den erwähnten Bildungseinrichtungen wurden insgesamt 32 Wissenschaftler betroffen. Unter Berücksichtigung aller persönlichen und sachlichen Gesichtspunkte im Einzelfall ist es gelungen, 24 Wissenschaftler an anderen Ausbildungseinrichtungen der Bundeswehr (einschließlich der Hochschulen der Bundeswehr) gleichwertig einzusetzen. Ein Beamter ist auf eigenen Wunsch in den niedersächsischen Landesdienst versetzt worden. Drei weitere Wissenschaftler werden mit ihrem Einverständnis zunächst in ihren bisherigen Funktionen weiterbeschäftigt. Es ist jedoch damit zu rechnen, daß in Kürze sowohl diese als auch die restlichen vier Wissenschaftler zufriedenstellend untergebracht werden können. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Frage B 43) : Kann der jetzige Träger des Jugendzentrums Baasem (Verein Internationale Jugendstätte Baasem/Eifel e. V. Duisburg) die Finanzierung dieses Jugendzentrums Baasem im Kreis Euskirchen mit Sicherheit gewährleisten, und wie groß sind die gesamten Baukosten und die Finanzierungslücken? In der Beantwortung auf Ihre Frage in der Fragestunde am 27. Februar 1975 habe ich dargelegt, daß die Überprüfung durch das Land Nordrhein-Westfalen ergeben hat, daß der jetzige Träger die Finanzierung nicht gewährleisten kann. Wie hoch die gesamten Baukosten liegen werden, kann erst nach Abschluß der Verhandlungen mit anderen Trägern festgestellt werden. Die bisherigen Kosten belaufen sich nach den Feststellungen des Landes NordrheinWestfalen auf 3 651 545,— DM. An der Deckung eventueller Finanzierungslücken werden sich Bund und Land Nordrhein-Westfalen beteiligen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (Drucksache 7/3335 Frage B 46) : Unter Bezugnahme auf die Antwort des Bundesverkehrsministers auf die Frage B 70 — Drucksache 7/3227 — des Kollegen Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) im Stenographischen Bericht der 150. Sitzung vom 21. Februar 1975 und unter Hinweis auf den Bericht der Salzgitter Zeitung vom 4. Januar 1975 „Salzgitter-Lebenstedt soll an das überregionale Netz der Deutschen Bundesbahn angeschlossen werden" frage ich die Bundesregierung, welche Planungen ihr bekannt sind, um nachfolgende Verkehrsprobleme zu lösen: Stillegung der Eisenbahnstrecke Lichtenberg—Derneburg sowie Schaffung einer eingleisigen Verbindung Lebenstedt—Garbolzum—Hildesheim? Die Deutsche Bundesbahn (DB) untersucht zur Zeit, ob der Gesamtbetrieb der Strecke SalzgitterLichtenberg—Derneburg (Han) eingestellt werden soll. Zum Bau einer eingleisigen Verbindung Salzgitter—Lebenstedt—Garbolzum—Hildesheim sind der Bundesregierung keine Planungen bekannt. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/3335 Frage B 47): Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Bau neuer Autostraßen nach Italien (z. B. Ulm-Mailand und München—Venedig) bei, und wie ist der derzeitige Planungsstand? Die von verschiedenen Kreisen — insbesondere auf italienischer Seite — gewünschte AlemagnaAutobahn München—Tirol—Venedig wird bei allen zur Diskussion stehenden Varianten von der Autobahnbetriebsstrecke München—Kufstein—Innsbruck auf österreichischem Staatsgebiet abzweigen. Die Neubaustrecke verläuft daher ausschließlich über österreichisches und italienisches Staatsgebiet. Da die für den alpenüberschreitenden Verkehr wichtige Inntal- und Brenner-Autobahn Kufstein—Innsbruck—Brennerpaß—Bozen bei weitem noch nicht ausgelastet ist, besteht auch auf deutscher Seite keine Veranlassung, eine zusätzliche direkte Autobahnverbindung nach Venedig zu fordern. Demgegenüber wird die Autobahnverbindung Ulm — Füssen — Fernpaß — Reschenpaß — Mailand nach der Brenner-Autobahn von allen beteiligten Ländern (Deutschland, Österreich, Italien) als eine sehr wichtige weitere Nord-Süd-Verbindung über die Alpen angesehen. Zwischen Deutschland und Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 10921* Österreich besteht auch Einvernehmen über die Linienführung dieser Autobahn im Grenzbereich. Die Strecke ist auf deutscher Seite zwischen Kempten und Ulm und auf österreichischer Seite in kleinen Teilabschnitten bereits im Bau. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Fragen B 48 und 49) : Für welche Bundesbahnstrecken in Unterfranken werden z. Z. die Voraussetzungen für eine dauernde Einstellung des Betriebes oder eines Betriebszweiges geprüft? Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn erwägt oder prüft, ob zu einem Teil die Aufgabestellen für Reisegepäck hei verschiedenen Bahnhöfen ebenfalls aufgelöst werden und gegebenenfalls welche Stationen sollen nach welchen Gesichtspunkten darunter fallen? Zu Frage B 48: Von den Bundesbahnstrecken in Unterfranken wird aufgrund eines Antrages des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn vom Bundesminister für Verkehr nur für die Strecke Mellrichstadt—Fladungen die dauernde Einstellung des Gesamtbetriebes geprüft. Zu Frage B 49: Angesichts der besorgniserregenden Verschlechterung des Kosten-/Ertragsverhältnisses im Gepäckverkehr prüft die Deutsche Bundesbahn auch die Möglichkeiten einer Konzentration der Gepäckabfertigungsstellen. Im gegenwärtigen Planungsstadium der Deutschen Bundesbahn ist dem Bundesminister für Verkehr nicht bekannt, welche Gepäckabfertigungsstellen nach welchen Kriterien aufgehoben werden sollen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU] (Drucksache 7/3335 Frage B 50) : Wann kann eine Aussage über die finanziellen Dispositionen des Baues der Bundesautobahn A 1 und fiber deren Fertigstellung von Euskirchen bis zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz gemacht werden? Es ist zur Zeit nicht überschaubar, wann Aussagen über finanzielle Dispositionen zum Bau der A 1 und deren Fertigstellung von Euskirchen bis zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz gemacht werden können. Im übrigen nehme ich auf meine Antwort zur Frage nach dem Baubeginn der A 1 südlich von Euskirchen in der Frage am 19./20. Februar 1975 Bezug. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Fragen B 51 und 52) : Wird die Deutsche Bundesbahn und zu welchem Zeitpunkt die S-Bahnlinie Frankfurt, Offenbach, Ober-Roden, Dietzenbach errichten, oder wird sie den Personenverkehr auf der Schiene weiter einschränken, wie in mehreren Tageszeitungen befürchtet wurde? Welche Gründe haben die Deutsche Bundesbahn gegebenenfalls bewogen, den Ausbau des in Frage 51 genannten S-Bahnnetzes zu verschieben oder ganz zu streichen? Die Deutsche Bundesbahn hat den Ausbau der S-Bahn von Frankfurt nach Offenbach und von Offenbach nach Ober-Roden und Dietzenbach nicht gestrichen. Vielmehr haben die Finanzträger der S-Bahn, nämlich das Land Hessen und der Bund, am 28. Januar 1975 einvernehmlich festgestellt, daß neben den laufenden Maßnahmen und den für die Betriebsaufnahme bis 1978 erforderlichen Maßnahmen im Bereich der 1. Baustufe, dem Ausbau der S-Bahn von der Hauptwache über die Konstablerwache bis Frankfurt Süd und über Mühlberg nach Offenbach Vorrang einzuräumen ist. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Fragen B 53 und 54) : Wann wird die Bundesregierung über den Antrag auf Bestimmung der Linienführung des Autobahnabschnitts Singen—Überlingen, welchen die Landesregierung Baden-Württemberg Ende September 1974 vorgelegt hat, entscheiden? Ist der Bundesregierung klar, daß nach langjährigen Untersuchungen weitere Verzögerungen nicht mehr zu verantworten sind, damit die Autobahn die immer unerträglicher werdenden Verkehrsverhältnisse in zahlreichen Ortsdurchfahrten und im eigentlichen Uferbereich des Bodensees verbessert? Der Bundesregierung ist die Bedeutung der Bundesautobahn Singen—Überlingen für die Entlastung der Ortsdurchfahrten im Uferbereich des Bodensees hinreichend bekannt. Die bedauerlichen Verzögerungen bei der Planung dieser Autobahn sind nicht von der Bundesregierung zu vertreten. Nachdem auch die erneut durchgeführten Überprüfungen der möglichen Trassen-Varianten keine neuen Erkenntnisse erbracht haben und das Einvernehmen mit den beteiligten Bundesressorts hergestellt werden konnte, wird der Bundesminister für Verkehr in Kürze die Trasse der neuen Autobahn nach § 16 FStrG (Bundesfernstraßengesetz) bestimmen. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gruhl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Fragen B 55 und 56) : 10922* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 Sind der Bundesregierung Entwicklungen von Ölfiltern für Verbrennungsmotoren bekannt, die den bisher üblichen Turnus von Ölwechseln um ein Vielfaches verlängern, und wie bewertet sie die Funktionsfähigkeit solcher Entwicklungen? Könnten solche Ölfilter, neben dem Effekt der Ölersparnis, auch zur Verminderung der Umweltgefahren durch Altöl beitragen? Entwicklungen von Ölfiltern, die bei Verbrennungsmotoren den Zeitraum zwischen den Ölwechseln verlängern könnten, sind bisher nicht bekannt geworden. Ölfilter der heute bekannten Konstruktionen sind nur geeignet, die Verunreinigungen im Motorenöl herauszufiltern. Neben diesen Verunreinigungen treten im Verlauf der Benutzung des Ö1 durch Luftsauerstoff tiefgreifende Änderungen des Schmierölmoleküls auf (Öloxydation oder Ölalterung). Ferner dringt Benzin in das Motorenöl ein und durch die Bildung von Kondenswasser wird die Bildung von schwefeliger Säure begünstigt. Diese „Ölzusätze" und chemische Veränderungen können nur auf chemischem Wege, wie z. B. bei der fabrikmäßigen Altölaufbereitung, aus dem Motorenöl entfernt werden. Filter sind hierfür, zumindest aus gegenwärtiger Sicht, nicht geeignet. Eine Verlängerung der Ölwechselintervalle strebt die Automobilindustrie, unterstützt durch die Mineralölindustrie, durch geeignete Motor-Konstruktionen bzw. Ole an. Die Grenzen ergeben sich auch hier durch die vorstehend genannten chemischen Veränderungen. Bei dieser Sachlage ist zumindest gegenwärtig eine Verminderung der Umweltgefahren durch Verwendung von Ölfiltern nicht zu erwarten. Durch das Gesetz über die Beseitigung von Abfällen vom 7. Juni 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 873) ist die gesetzliche Grundlage für die Beseitigung von kleineren Ölmengen geschaffen worden. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Unland (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Fragen B 57 und 58) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn Zuschläge für die Benutzung von Bahnbussen auch auf solchen Strecken erhebt, auf denen sie zuvor den Personenreiseverkehr auf der Schiene eingestellt hat (z. B. IsselburgBocholt-Coesfeld), und daß dadurch nicht nur eine starke Preiserhöhung bei vermindertem Service für alle Bahnkunden eintritt, sondern daß insbesondere auch die Tarifermäßigung bei Seniorenreisen praktisch aufgehoben wird? Ist die Bundesregierung bereit, auf die Deutsche Bundesbahn dahin gehend einzuwirken, daß Zuschläge für die Bahnbusbenutzung zumindest auf solchen Strecken entfallen, wo der Personenreiseverkehr auf der Schiene eingestellt wurde? Nein. Nach Mitteilung der Deutschen Bundeshahn werden auf vollverkrafteten Strecken keine Zuschläge erhoben. Auf teilverkrafteten Strecken kann ein Zuschlag bis zur Höhe des Schienenfahrpreises dann in Frage kommen, wenn z. B. wegen der kürzeren Straßenentfernung der Busfahrpreis unter dem der Schiene liegt. In der Verbindung Isselburg-Bocholt-Coesfeld ist der Zuschlag mit dem Zeitpunkt der Vollverkraftung am 27. Mai 1974 entfallen. Im Rahmen der Schienen-Fahrpreisermäßigung für Senioren werden in Bahn- und Postbussen Fahrscheine zum halben Preis ausgegeben. Bei der Umstellung des Reiseverkehrs von der Schiene auf die Straße richtet die Deutsche Bundesbahn einen Busverkehr ein, der heutigen Verkehrsbedürfnissen des Gebietes entspricht. Für die Verkehrsnutzer ergeben sich durch das Einbeziehen abseits gelegener Orte und die Einrichtung zusätzlicher Haltestellen vielfach Vorteile in der Verkehrsbedienung. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/3335 Frage B 59) : Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß immer wieder Füllungen von Unterteilen der Schwingtüren in Bahnhöfen der Deutschen Bundesbahn verglast werden, so daß Reisende mit Koffern oft unbeabsichtigt diese Glasscheiben beschädigen, und wäre es nicht besser, die zuständigen Architekten und Bauherren anzuweisen, für die Füllung der Unterteile derartiger Schwingtüren geeigneteres Material zu verwenden? Planung und Ausführung von Empfangsgebäuden liegen im alleinigen Verantwortungsbereich der Deutschen Bundesbahn. Ich habe Ihre Bedenken daher dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn mitgeteilt und diesen gebeten, sich dazu zu äußern. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Frage B 60) : Wie setzt sich die für die Beurteilung der Standortfrage des Rangierbahnhofes München geplante Kommission zusammen, und wurden bislang in die Überlegungen zu der Standortfrage der Bundesminister des Innern und der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau eingeschaltet? Über die Zusammensetzung der Kommission zur Klärung der Standortfrage für den im Raume München geplanten Rangierbahnhof ist noch nicht endgültig entschieden. Es ist vorgesehen, daß die Frage des Umweltschutzes und der Raumordnung durch die zuständigen Behörden in der Kommission vertreten werden. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU 'CSU) (Drucksache 7/3335 Frage B 61) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 10923* In welcher Weise stellt der Bundesverkehrsminister sicher, daß die Deutsche Bundesbahn bei ihren Rationalisierungen auch im Personenverkehr die Abfahrts- und Ankunftszeiten mit den Notwendigkeiten für die arbeitende Bevölkerung in Übereinstimmung bringt wie z. B. bei der Bahnstrecke Bad Oldesloe, Bad Segeberg und Neumünster? Die Deutsche Bundesbahn gestaltet ihr Fahrplanangebot in eigener Zuständigkeit. Der Bundesminister für Verkehr ist an diesen Planungen nicht beteiligt. Die Deutsche Bundesbahn gibt den Ländern bei der Bearbeitung des Reisezugfahrplanes Gelegenheit zur Stellungnahme (§ 48 Bundesbahngesetz). Sie beteiligt darüber hinaus in Fahrplanbesprechungen die Industrie- und Handelskammern und weitere interessierte Stellen, z. B. Verkehrsverbände, an den Planungen. Wie die Deutsche Bundesbahn mitgeteilt hat, sind im Schienen-Reiseverkehr auf der Strecke Bad Oldesloe–Bad Segeberg–Neumünster für den Sommerfahrplan 1975 keine Einschränkungen für die Zeiten des Berufsverkehrs von 6-9 und 16-19 Uhr geplant. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/3335 Frage B 62) : Welches konkrete Ergebnis hat die Vorlage der Deutschen Bundesbahn an das Bundesverkehrsministerium zur Überprüfung der Konzeption der HSB-Versuchsanlage im Donauried erbracht, und wie ist der weitere Verfahrens- und Zeitplan bis zur Festlegung der neuen Konzeption für die Versuchsanlage? Die Deutsche Bundesbahn hält die systematische Erforschung der Reserven der Rad/Schiene-Technik zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Deutschen Bundesbahn für notwendig. Sie ist der Ansicht, daß zur Durchführung dieser Forschungsarbeiten eine Versuchsanlage erforderlich ist in Form eines geraden Meßabschnittes mit Wendeschleifen an beiden Enden. Die von der Deutschen Bundesbahn jetzt vorgeschlagene Konzeption des Rad/Schieneteils der Versuchsanlage ließe sich mit einigen Änderungen gegenüber der bisherigen Rahmenplanung im Donauried stufenweise realisieren. Eine Konzeption, die den neuen Beitrag der Deutschen Bundesbahn und vor allem auch die wesentlichen Einwände aus dem Raumordnungsverfahren berücksichtigt, wird zur Zeit mit allen für Forschung und Versuchsanlage maßgebenden Stellen abgestimmt. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) Drucksache 7/3335 Frage B 63) : Wie begründet die Deutsche Bundesbahn unterschiedliche Kostenregelungen für den Transport von Rollstühlen reisender Behinderter, und in welcher Höhe werden sich die Einnahmen voraussichtlich bewegen? Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn ist die frachtfreie Beförderung von Trag- und Krankenfahrstühlen sowie Selbstfahrern für Kranke usw. seit jeher auf die durch Krieg oder Unfall schwerbeschädigten Fahrgäste abgestellt. Die Einbeziehung der von Geburt an oder durch Krankheit schwerbehinderten Personen in diese Vergünstigung ist in dem von der Bundesregierung im November 1974 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personennahverkehr (UnBefG) vorgesehen. Die Bundesbahn kann die Höhe der Einnahmen aus der frachtpflichtigen Beförderung von Rollstühlen nicht angeben, weil besondere Aufschreibungen hierüber nicht geführt werden. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Frage B 64) : In welcher Auflagenhöhe ist der aus schwarzem Kunststoff geferliqte Tischkalender 1975 der Deutschen Bundespost erstellt worden, end wie hoch waren die dafür aufgewendeten Kosten? Vom Tischkalender 1975 der Deutschen Bundespost sind 56 000 Stück zum Gesamtpreis von 156 000 DM (Einzelpreis 2,79 DM) hergestellt worden. Wegen ihrer angespannten Haushaltslage hat die Deutsche Bundespost nach rund 40jähriger Tradition erstmals für 1975 darauf verzichtet, einen Bildkalender herzustellen. Statt dessen wurde — als Kontaktgabe — der vorgenannte Schreibtisch-Terminkalender beschafft. Der Zusatznutzen dieses Kalenders besteht darin, daß er u. a. über die gebräuchlichsten Post- und Fernmeldegebühren informiert und die wichtigsten Werbeanliegen der Deutschen Bundespost ein ganzes Jahr lang gezielt an einen interessierten Kundenkreis heranträgt. Der Wegfall des bis 1974 üblichen Bildkalenders der Deutschen Bundespost ist von vielen bisherigen Empfängern lebhaft bedauert worden. Andererseits wurde dieser Sparmaßnahme allgemeines Verständnis entgegengebracht. Die zuletzt im Jahr 1974 herausgegebenen 80 000 Bildkalender wurden mit einem Kostenaufwand von 508 000 DM hergestellt. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Fragen B 65 und 66): Welche Grunde haben den Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen veranlaßt, anzuordnen, daß zugunsten von Aufstiegsbewerbern weder Absolventen der Realschule, noch Abiturienten im Jahr 1975 als Anwärter für den mittleren bzw. gehobenen Dienst eingestellt werden? 10924* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 Hält die Bundesregierung einen solchen Einstellungsstopp für die Absolventen weiterführender Schulen für vertretbar, wenn gleichzeitig die private Wirtschaft aufgefordert ist, eine möglichst große Zahl von Ausbildungsplätzen zur Verfügung zu stellen? Zu Frage B 65: Eine solche Anordnung ist nicht erteilt worden. Im laufenden Rechnungsjahr werden für den gehobenen Postdienst mangels Kräftebedarf weder Abiturienten eingestellt noch Beamte des mittleren Postdienstes zum Aufstieg zugelassen. Auch im mittleren Postdienst besteht nur für wenige Kräfte Bedarf, und zwar bei 6 von 22 Oberpostdirektionen (einschließlich Landespostdirektion Berlin). Die Einstellung von Realschulabsolventen würde bei der geringen Zahl von freien Arbeitsplätzen jede Berufsförderung von aufstiegswilligen Kräften des einfachen Dienstes ausschließen. Dies kann aber bei den genannten 6 Oberpostdirektionen im Interesse der Motivation leistungsstarker Beamter des einfachen Postdienstes nicht in Betracht kommen. Abgesehen davon würde ein Verzicht auf den Aufstieg vom einfachen in den mittleren Postdienst zu einer entsprechenden Reduzierung der Einstellungsmöglichkeiten für Hauptschulabsolventen als Postjungboten führen. Deshalb wird im mittleren Dienst der Bedarf tatsächlich nur im Wege des Aufstiegs gedeckt. Zu Frage B 66: Die Deutsche Bundespost hat Absolventen weiterführender Schulen als Beamtennachwuchskräfte für den mittleren und gehobenen Postdienst bisher — wie im übrigen auch andere Behörden — nur im Umfang ihres Eigenbedarfs eingestellt. Eine abgeschwächte Verkehrsentwicklung, notwendige Rationalisierungsmaßnahmen und ein Rückgang der Personalfluktuation zwingen bei der Personalplanung zu einem restriktiven Einstellungsverhalten. Eine Festsetzung von Einstellungszahlen über den Eigenbedarf hinaus ist wegen der dadurch zu erwartenden Personalüberhänge aus wirtschaftlichen und sozialen Erwägungen nicht vertretbar. Die über den Eigenbedarf hinaus als Beamtennachwuchskräfte eingestellten Absolventen weiterführender Schulen würden nach beendeter Ausbildung außerhalb der Deutschen Bundespost in ihrem erlernten Beruf definitiv keine Beschäftigungsmöglichkeit finden. Auch muß eine sorgfältige Personalplanung den Beamtennachwuchskräften — wie auch dem bereits vorhandenen Personal — auf weite Sicht eine ihrer Vor- und Ausbildung entsprechende Beschäftigung und berufliche Laufbahn sichern. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Frage B 67): Welchen Personalbestand hatte die Deutsche Bundespost in den einzelnen Jahren 1965 bis 1974, und welche Personalplanungen bestehen für die Jahre 1975 bis 1979? Die Entwicklung des durchschnittlichen Personalbestandes — die auch aus den Geschäftsberichten der Deutschen Bundespost zu ersehen ist — ergibt sich aus der Anlage. Der Zuwachs des jahresdurchschnittlichen Arbeitskräftebestandes in den letzten Jahren von durchschnittlich jährlich 2 v. H. ist im Jahre 1974 gegenüber 1973 deutlich gesunken und auf 0,19 v. H. zurückgegangen. Bei dieser Entwicklung ist auch die Verkürzung der Wochenarbeitszeit um 2 auf 40 Stunden ab 1. 10. 1974 zu berücksichtigen. Der dadurch entstandene Mehrbedarf an Arbeitskräften konnte durch Rationalisierungsmaßnahmen aufgefangen werden. Aufgrund des geänderten Investitionsverhaltens der Deutschen Bundespost, der zu erwartenden Verkehrsentwicklung und geplanter Rationalisierungsmaßnahmen wird der Bestand an Arbeitskräften in den nächsten Jahren abnehmen. Eine Reduzierung des Gesamtpersonalbestands wird im wesentlichen ohne soziale Härten für das vorhandene Personal unter Ausnutzung der natürlichen Personalabgänge (wie z. B. Zurruhesetzungen), der Personalfluktuation (z. Z. rückläufig) und durch eine Drosselung der Nachwuchsgewinnung zu erreichen sein. Sichtbares Zeichen hierfür sind die niedrigen Einstellungsquoten des Jahres 1974 und die weiter abgesunkenen Einstellungsquoten im laufenden Rechnungsjahr. Die langfristige Personalplanung muß aufgrund der allgemeinen Konjunkturentwicklung und der branchenspezifischen Entwicklung der Nachfrage nach Dienstleistungen des Post- und Fernmeldewesens neu erstellt werden. Die mittelfristige Personalplanung wird in den nächsten Monaten überarbeitet werden, um für die Einstellungsquoten 1976 Anhaltspunkte zu liefern. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 10925* Jahresdurchschnittlicher Personalbestand der Deutschen Bundespost von 1965 bis 1974 1965 1966 1967 1968 1969 1970 1971 1972 1973 1974 4) Arbeitskräfte insges. davon 402 728 405 624 407 852 407 052 412 072 421 063 437 674 446 256 449 893 450 743 5) 1) 2) Postwesen 289 934 291 261 288 508 284 287 286 013 289 728 292 479 293 128 292 141 290 638 F-wesen 112 794 114 363 119 344 122 765 126 059 131 335 145 195 153 128 157 752 160 105 Nachwuchskräfte 3) insges. davon 30 812 29 415 30 154 28 866 26 796 26 714 31 247 37 134 40 151 37 892 Postwesen 14 268 11 727 11 881 10 351 7 725 7 630 10 946 14 346 15 741 14 172 F-wesen 16 544 17 688 18 273 18 515 19 071 19 084 20 301 22 788 24 410 23 720 Personalbestand insgesamt 433 540 435 039 438 006 435 918 438 868 447 777 468 921 483 390 490 044 488 635 1) Teikräfte auf volle Kräfte umgerechnet 2) einschl. selbständig arbeitender Dienstanfänger 3) ohne selbständig arbeitende Dienstanfänger 4) Geschäftsbericht 1974 noch nicht erschienen 5) Durch Verkürzung der WAZ um 2 auf 40 Stunden ab 1.10.1974 ergibt sich rechnerisch bei den Teilkräften ein jahresdurchschnittlicher Mehrbestand von rd. 500 Kräften Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3335 Frage B 68) : Ist die Bundesregierung bereit, auf eine wirtschaftliche Auslegung des § 20 der Postordnung hinzuwirken, die sicherstellt, daß Büchersendungen zum Schutz des Inhalts auch in Zeitungspapier eingepackt werden können, zumal dann, wenn es sich bei diesem Papier um alte Zeitungen handelt? Die Büchersendung ist gegenüber dem Brief und der ohnehin schon billigeren Drucksache erheblich gebührenbegünstigt. Das wird am Beispiel einer bis 500 g schweren Sendung deutlich: Brief 200 Pf, Drucksache 120 Pf, Büchersendung 60 Pf. Die geringe Gebühr deckt die Kosten bei weitem nicht. Naturgemäß ist die hohe Vergünstigung ein starker Anreiz, eine Lockerung der einschränkenden Versandbestimmungen anzustreben. Genau umrissene und eng begrenzte Zulassungsbedingungen sind jedoch unerläßlich, wenn es nicht zu einer untragbaren Ausnutzung dieser Gebührenvergünstigung kommen soll. In der Postordnung (§ 20 Abs. 2) wurde deshalb bestimmt, daß Bücher usw., die als Büchersendung eingeliefert werden sollen, nicht geschäftlichen Zwecken dienen dürfen. Der Platz für Anpreisungen (Anzeigen) ist dabei genau festgelegt worden. So dürfen z. B. Anzeigen nur auf dem Umschlag des Buches und auf je einem Blatt am Anfang und Ende eines Werkes plaziert werden. Außerdem ist es zur Vermeidung von Gebührenausfällen nicht gestattet, den Büchersendungen die einer höheren Gebühr unterliegenden Drucksachen, z. B. Bestellkarten oder Werbeprospekte, beizufügen. Es wird immer wieder der Wunsch vorgetragen zu gestatten, den Büchersendungen insbesondere auch Drucksachen beilegen zu dürfen. Ich könnte mich ihm schwer verschließen, wenn ich Zeitungen, die Drucksachen im Sinne des § 17 der Postordnung sind, als innere Verpackung bei Büchersendungen gestattete. Auch Zeitungen, die nicht mehr neu sind, enthalten Anpreisungen (Anzeigen), die ihre Aktualität nicht verloren haben. Durch die innere Verpackung könnten also zusätzliche Anpreisungen in der Büchersendung untergebracht werden. Um solchem Mißbrauch zu begegnen, müßte der ohnehin schon erhebliche Prüfaufwand weiter erhöht werden. Dabei wäre es außerordentlich schwierig, zwischen noch wirksamer und schon nicht mehr wirkungsvoller Werbung zu unterscheiden. Die Kriterien für die Prüfung gebührenbegünstigter Sendungen müssen aber einfach sein, damit der notwendige Prüfungsaufwand wirtschaftlich vertretbar bleibt. Ich bedaure es deshalb, meine dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels bereits 1969 gegenüber geäußerte Auffassung bei aller Würdigung der wirtschaftlichen Belange der Verlage usw. nicht ändern und die Verwendung von Zeitungen als innere Verpackung bei Büchersendungen nicht gestatten zu können. 10926* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 7/3335 Frage B 69) : Wann ist damit zu rechnen, daß die Knotenvermittlungsstelle St. Goarshausen im Bereich des Fernmeldeamtes Bad Kreuznach an den überkontinentalen Selbstwählferndienst angeschlossen wird? Der Bereich der Knotenvermittlungsstelle St. Goarshausen wird im Mai 1975 zum interkontinentalen Selbstwählferndienst zugelassen werden. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Frage B 70) : Ist die Bundesregierung bereit, in die Förderungsmaßnahmen nach dem Gesetz über Investitionszuschüsse für Mietwohnungen, Genossenschaftswohnungen und Wohnheime im sozialen Wohnungsbau vom 27. Dezember 1974 auch den Bau von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen nach dem Gesetz vom 7. August 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 1873) einzubeziehen? Das Gesetz über Investitionszuschüsse für Mietwohnungen, Genossenschaftswohnungen und Wohnheime im sozialen Wohnungsbau — das eine ergänzende Maßnahme zur Konjunkturbelebung nach dem Gesetz zur Förderung von Investitionen und Beschäftigung darstellt — ist hinsichtlich der begünstigten Investitionen vom Gesetzgeber seinerzeit bewußt auf solche Baumaßnahmen des sozialen Wohnungsbaues beschränkt worden, für die besondere Impulse notwendig waren. Dies sind neben den Miet- und Genossenschaftswohnungen auch die Wohnheime, wenn sie mit Förderungsmitteln des Zweiten Wohnungsbaugesetzes gefördert werden. Unter den Begriff „Wohnheime" fallen nach § 15 des II. WoBauG alle Heime, die nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung für die Dauer dazu bestimmt und geeignet sind, Wohnbedürfnisse zu befriedigen. Damit sind z. B. Altenwohnheime oder Altenheime, da sie überwiegend der Befriedigung von Wohnbedürfnissen dienen, im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues förderungswürdig und fallen deshalb auch unter die begünstigten Investitionen nach dem eingangs genannten Gesetz. Bei Pflegeheimen, bei denen im allgemeinen der Pflegezweck im Vordergrund steht sei es für alte Menschen oder sonstige pflegebedürftige oder behinderte Personen, die einer ständigen Betreuung bedürfen —, kommt eine Förderung mit Wohnungsbaumitteln nicht in Betracht, so daß sie auch nicht durch Investitionszuschüsse begünstigt sind. Eine Einbeziehung von Einrichtungen, die über den Rahmen des sozialen Wohnungsbaus hinausgehen, ist von dem gesetzlich festgelegten Maßnahmenkreis nicht gedeckt. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Frage B 71) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß — wie Pressekommentare zeigen — die Antwort der Bundesregierung in der Fragestunde des Deutschen Bundestages nach Angaben über die Staatsangehörigkeit bei Reisen in die „DDR" nicht eindeutig der gegebenen Rechtslage entsprach, sondern als Zurückweichen gegenüber dem Ost-Berliner Standpunkt aufzufassen war, und ist die Bundesregierung bereit, die unzweideutige Empfehlung auszusprechen, jeder solle entsprechende schriftliche und mündliche Fragen der „DDR"-Behörden ausschließlich mit dem Wort „deutsch" beantworten? Ich teile nicht die Auffassung, daß meine Antwort auf die Frage des Kollegen Schröder, Lüneburg, nicht eindeutig der gegebenen Rechtslage entsprochen hätte, sondern als Rückweichen gegenüber dem Ost-Berliner Standpunkt aufzufassen gewesen sei. Die Frage des Kollegen Schröder, Lüneburg, enthielt die Feststellung, daß neuerdings die Staatsangehörigkeitsangabe „deutsch" in den amtlichen Einreiseformularen der DDR von den dortigen Behörden mit „BRD" überstempelt wird; gegen diese nicht zutreffende Behauptung habe ich mich mit dem Hinweis gewandt, daß Deutsche bei Reisen in die DDR nach wie vor ihre Staatsangehörigkeit mit „deutsch" angeben können. Gern will ich hiermit und bei anderen Gelegenheiten allen Deutschen bei Reisen in die DDR empfehlen, mündliche oder schriftliche Fragen nach der Staatsangehörigkeit mit „deutsch" zu beantworten; dies entspricht der Rechtslage, eine andere Empfehlung wäre gar nicht möglich. Anlage 75 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Fragen B 72 und 73) : In welchem Umfange ist eine Kosten- und Erfolgskontrolle im Bereich der Forschung — unterschieden nach Grundlagen —, angewandter Forschung und Entwicklung überhaupt möglich, und welche Maßnahmen hat das Bundesministerium für Forschung und Technologie bisher ergriffen? Welche materiellen Anreize, insbesondere im Bereich der Projektförderung und der Auftragsforschung, erscheinen geeignet, eine wirksame Verwendung von Forschungsmitteln zu gewährleisten? Zu Frage B 72: Bei Entwicklungsvorhaben, insbesondere bei Großprojekten, ist verhältnismäßig einfach festzustellen, ob das angestrebte Ziel innerhalb der vorgegebenen Kosten und Frist (soweit von Bedeutung) erreicht wurde (Soll-Ist-Vergleich). Das Schwergewicht der Kontrolle liegt dabei auf den Kosten, weil hier Leistung und Termine in der Regel festgelegt sind und erfahrungsgemäß in Kostenüberschreitungen ausgewichen wird. Bei Vorhaben der Grundlagenforschung ist eine Beurteilung schwierig. Zwar ist der finanzielle Rah- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. März 1975 10927 men vorgegeben, Termine spielen jedoch eine untergeordnete Rolle und die Leistungsziele sind schwer spezifizierbar und kontrollierbar. Zumindest mittelfristig ist aber auch hier eine Erfolgskontrolle, die an der Bewertung der Leistung ansetzt, gewährleistet. Vorhaben der angewandten Forschung sind gegenüber jenen der Grundlagenforschung insofern besser zu beurteilen, als die Aufgabenstellung auf ein festumrissenes Ziel gerichtet ist; das Erreichen oder das Verfehlen dieses Zieles läßt aber auch hier nur bedingt auf die Güte des Lösungsweges und der geleisteten Arbeit schließen. Das Problem der Erfolgskontrolle liegt in der Konkretisierung der Ziel-, Kosten- und Zeitvorgaben. Eine Erfolgskontrolle — die eine Entscheidungshilfe bei der Planung, während der Durchführung und nach Abschluß von Forschungsarbeiten ist — ist grundsätzlich in allen Bereichen der Forschung notwendig und möglich. Auch der Wissenschaftsrat weist in seinen neuen Forschungsempfehlungen auf Notwendigkeit und Grenzen einer „Forschungsbewertung" hin. Wesentlich ist allerdings, daß die Maßstäbe und Verfahren in den einzelnen Forschungsbereichen sachgerecht abgestuft werden, und daß der Aufwand für die Erfolgskontrolle durch den erreichbaren Nutzen klar gerechtfertigt wird. Dementsprechend hat der Bundesminister für Forschung und Technologie folgende Maßnahmen ergriffen oder eingeleitet: - Bei Großprojekten übernehmen Projektführer im Auftrag des Bundesministers für Forschung und Technologie die intensive wissenschaftlich-technische und administrative Steuerung und Überwachung („auftraggeberseitiges Management"); zusätzlich werden Projektkomitees eingeschaltet. Ein zeitnahes Berichtswesen informiert über die Erfüllung kritischer Ereignisse (Status-Berichte, -Seminare). — Auch bei kleineren Vorhaben wird häufig phasenweise vorgegangen; d. h. nach Abschluß einer Phase wird durch Neubegutachtung über den Fortgang des Vorhabens entschieden. — In zunehmendem Maße überträgt das Bundesministerium für Forschung und Technologie Betreuungs- und Kontrollaufgaben an fachkundige „Projektbegleiter" (laufende Beobachtung der Arbeiten) oder „Projektträger" (fachliche und verwaltungsmäßige Betreuung eines Vorhabenbündels). — Bei Großforschungseinrichtungen wurden die „Grundsätze für die Erfolgskontrolle" und die „Verfahrensgrundsätze für das Berichts- und Informationssystem und für die Durchführung der Erfolgskontrolle" eingeführt; diese Grundsätze werden derzeit bei den Einrichtungen praktisch erprobt. — Bei der Fraunhofer-Gesellschaft wurde eine auftragsabhängige Grundfinanzierung eingeführt, so daß das eingeworbene Auftragsvolumen die Höhe der Grundfinanzierung mitbestimmt. Ergänzend verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung betr. Forschungspolitik (Drucksache 7/1279 — S. 10 „Projekte": „Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit"). Zu Frage B 73: Eine hohe Eigenbeteiligung der Unternehmen an den Kosten der Vorhaben verspricht am ehesten eine effiziente Verwendung der Forschungsmittel, da jeder unwirtschaftliche Einsatz von Projektmitteln zu einem erheblichen Teil vom Unternehmen selbst getragen werden muß. Bei der Projektförderung über Zuwendungen werden daher im Regelfall nur 50 % der veranschlagten Gesamtkosten dieser Projekte vom Bundesminister für Forschung und Technologie finanziert. Höhere Sätze werden allerdings bei Vorhaben von besonderem öffentlichen Interesse gewährt oder aber — in Ausnahmefällen — wenn das Projekt sonst an der begrenzten Finanzkraft des Unternehmens scheitern würde. Materielle Anreize zur effizienten Projektdurchführung ergeben sich auch beim Abschluß von Festpreisverträgen, da jede Kostenunter- oder -überschreitung mit entsprechenden Gewinnsteigerungen bzw. Gewinnschmälerungen oder gar Verlusten verbunden ist. Diese Vertragsform wird vor allem bei Vorhaben mit einigermaßen überschaubarem und abschätzbarem Risiko angewendet. Darüber hinaus gibt es noch vertragliche Sonderformen, die materielle Anreize beinhalten und in geeigneten Fällen angewendet werden. Dazu zählen insbesondere — Selbstkostenerstattungspreise, die bei besonders risikoreichen Vorhaben abgeschlossen werden müssen in Verbindung mit Bonus/Malus-Regelungen, durch die der Auftragnehmer an Kostenunter- oder -überschreitungen mit gleichbleibenden oder auch progressiv steigenden Raten beteiligt wird. Ein Beispiel dafür ist der SNR-300, bei dem für risikoreiche Leistungspakete eine Malus-Regelung ausgehandelt worden ist, die den Auftragnehmer verpflichtet, steigende Anteile der Kostenüberschreitungen zu tragen. - Die Gewährung eines Bonus für außerordentlich gute Leistungen in Verbindung mit einem Festpreis. Diese Form findet sich neuerdings vor allem bei Studienaufträgen, bei denen der Auftragnehmer durch eine — von der tatsächlichen Kostenentwicklung unabhängige — Bonusgewährung zu besonderer Qualität des Studienergebnisses angespornt werden soll.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter Gruhl, gestatten Sie eine Zwischenfrage?


Rede von Dr. Herbert Gruhl
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Bitte!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Volker Hauff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Gruhl, bezieht sich Ihre Aussage, daß die bisherigen Anhörungsverfahren im wesentlichen eine Farce waren, auf das Anhörungsverfahren in Wyhl?