Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
155. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 13. März 1975
Inhalt:
Glückwünsche zum Geburtstag des Abg.
Ziegler . . 10731 A
Erweiterung der Tagesordnung betr. Wahl und Vereidigung des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages . . . . . 10731 A
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 10731 B
Erklärung der Bundesregierung zur inneren Sicherheit
in Verbindung mit
Entwurf eines Gesetzes zum Schutze des Gemeinschaftsfriedens (Antrag der Fraktion der CDU/CSU) Drucksache 7/2772 --
Erste Beratung
in Verbindung mit
Entwurf eines Gesetzes zum Schutze des Gemeinschaftsfriedens (Antrag des Bundesrates) — Drucksache 7/2854 —Erste Beratung
in Verbindung mit
Entwurf eines Dreizehnten Straf rechtsänderungsgesetzes Drucksachen 7/3030, 7/3064 —Erste Beratung
in Verbindung mit
Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Rechtspflege (Antrag der Abgeordneten Vogel (Ennepetal), Kunz (Berlin), Dr. Jaeger, Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Wittmann (München) und der Fraktion der CDU /CSU) -Drucksache V3116 —
Erste Beratung
in Verbindung mit
Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Unterrichtung über Fragen der inneren Sicherheit — Drucksache 7/3259 —
in Verbindung mit
Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 7/3303 —
Schmidt, Bundeskanzler . 10731 D, 10827 B
Dr. Dregger (CDU/CSU) 10738 C
II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1975
Dr. Dr. h. c. Maihofer,
Bundesminister (BMI) 10746 B
Dr. Merk, Staatsminister
des Landes Bayern 10751 B
Genscher, Bundesminister (AA) 10757 B
Brandt (SPD) . . . . . . . . 10760 D
Dr. Kohl, Ministerpräsident
des Landes Rheinland-Pfalz . . . 10770 C
Dr. Hirsch (FDP) 10783 C
Dr. Vogel, Bundesminister (BMJ) . 10788 B
Dr. Filbinger, Ministerpräsident
des Landes Baden-Württemberg 10794 C
Kühn, Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen 10799 D
Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . 10800 B
Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) . 10808 D
Schütz, Regierender Bürgermeister
des Landes Berlin 10813 A
Theisen, Staatsminister
des Landes Rheinland-Pfalz . . 10816 B,
10837 C
Strauß (CDU/CSU) 10817 B
Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 10832 A
Wehner (SPD) 10837 D
Dr. Jenninger (CDU/CSU)
(zur Geschäftsordnung) . . . 10842 D
Kleinert (FDP) 10842 D
Stücklen (CDU/CSU) 10846 B
Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) 10846 C
Gansel (SPD)
(Bemerkung nach § 35 GO) . . . 10847 A
von Hassel, Vizepräsident . . . . 10848 A
Wahl des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
Frau Renger, Präsident . . . . . 10782 D
Ergebnis 10783 C
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Börsengesetzes — Drucksache 7/101 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/3248
Zweite und dritte Beratung . . . . . 10848 D
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes und des Vertrauensmänner-Wahlgesetzes — Drucksache 7/1968 —, Bericht und Antrag des Verteidigungsausschusses — Drucksache 7/3324 —
Zweite und dritte Beratung . . . . . 10849 A
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 15. Juli 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 7/3264 —
Erste Beratung . . . . . . . . . 10849 B
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 28. November 1974 zur Änderung des Vertrages vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel — Drucksache 7/3277 —
Erste Beratung 10849 B
Bericht und Antrag des Innenausschusses zu dem Bericht der Bundesregierung betr. NATO-Truppenstatut und Zusatzvereinbarungen, hier: Soltau-Lüneburg-Abkommen — Drucksachen 7/2443, 7/3300 — . . 10849 C
Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 366/67/ EWG über die Grundregeln für die Gewährung von Erstattung bei der Ausfuhr von Reis und über die Kriterien für die Festsetzung der Erstattungsbeträge — Drucksachen 7/2975, 7/3293 — . . . . 10849 D
Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Aufstellung der Grundregeln für die Lieferung von Rindfleischkonserven an bestimmte internationale Organisationen und Entwicklungsländer im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe, für einen Beschluß des Rates zur Eröffnung von Verhandlungen mit dem Welternährungsprogramm über eine Nahrungsmittelhilfe in Form von Rindfleischkonserven, wie in der obigen Verordnung vorgesehen, sowie über die vorzeitige Durchführung des ausgehandelten Abkommens, für eine Entschließung des Rates über die Finanzierung der durch die Lieferung von Rindfleischkonserven im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe verursachten Ausgaben — Drucksachen 7/2651, 7/3292 — . 10849 D
Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2737/73 zur Festlegung der im Falle von Störungen auf dem Reismarkt anzuwen-
denden Grundregeln — Drucksachen
7/2976, 7/3294 — 10850 A
Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel — Drucksachen 7/277, 7/1517, 7/3295 — 10850 A
Fragestunde — Drucksache 7/3335 vom 7.3.75-
Frage A 111 Drucksache 7/3335 vom
7.3.75 — des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) :
Bezeichnung der kommunistischen Aufstandsbewegung in der Republik Vietnam als Staat durch die Bundesregierung
Moersch, StMin (AA) . 10777 D, 10778 A, B Graf Stauffenberg (CDU/CSU) . . . 10778 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 10778 A
Frage A 112 — Drucksache 7/3335 vom 7.3.75 des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) :
Bezeichnung des deutschen Geburtsortes auf polnisch; Ausübung von Zwang auf Deutsche durch das polnische Konsulat in Köln
Moersch, StMin (AA) . . . 10778 B, C, D,
10779 A
Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . 10778 C, D Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) . . . 10779 A
Fragen A 113 und 114 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU) :
Geltungsbeginn der Stockholmer Fassung der Pariser Übereinkunft zum Schutz gewerblichen Eigentums und der Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst sowie Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR; Schutz der Rechte der im Land Berlin lebenden Deutschen
Moersch, StMin (AA) . . . 10779 B, C, D,
10780 A, B
Dr. Czaja (CDU/CSU) 10779 C, D, 10780 A, B Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 10779 D
Frage A 115 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) :
Äußerung von Staatsminister Moersch zu den im Ostblock üblichen Beschimpfungen der Vertriebenenverbände und ihrer gewählten Vertreter
Moersch, StMin (AA) . 10780 C, D, 10781 A
Freiherr von Fircks (CDU/CSU) 10780 C, D
Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 10780 D
Fragen A 116 und 117 — Drucksache 7/3335 vom 7.3.75 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) :
Behauptung von Staatsminister
Moersch bezüglich der Haltung der polnischen Exilregierung „in wesentlichen Fragen des deutsch-polnischen Verhältnisses"; Beeinträchtigung deutscher Interessen durch die Erklärung der politischen Führung der polnischen Emigration zur gemeinsamen Aufgabe der Deutschen und Polen
Moersch, StMin (AA) . . 10781 A, B, C, D,
10782 A, B, C, D
Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . .10781 C, D,
10782 A
Dr. Czaja (CDU/CSU) 10782 B
Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) . . 10782 C
Nächste Sitzung 10850 C
Anlagen
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten 10851 *A Anlage 2
Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen A 41 und 42 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Wolfram (Recklinghausen) (SPD) :
Fehlen von Ausführungsbestimmungen für die im Dritten Verstromungsgesetz beschlossene Ausgleichsabgabe; Ankündigung einer Erhöhung der Ausgleichsabgabe durch einen Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums . . 10851* C
Anlage 3
Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage A 54 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Niegel (CDU/ CSU) :
Bereitschaft zur Beseitigung unzumutbarer Härten bei der Abgrenzung der Fördergebiete beim EG-Bergbauernprogramm 10852* B
IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode 155. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1975
Anlage 4
Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Fragen A 55 und 56 — Drucksache 7/3335 vom 7 3. 75 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) :
Art der Beratung des neuen Kommissionsmitglieds Dr. Guido Brunner in Sachen Agrarpolitik durch die Bundesregierung; Stellungnahme zu seinen agrarpolitischen Ausführungen vor der Bonner Presse; Höhe der Bestände an Füllweizen in der EG; Maßnahmen zum kostengünstigen Abbau von Überschüssen; Wiedereinführung der „Denaturierungsprämie" . 10852* C
Anlage 5
Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen A 57 und 58 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Zeyer (CDU/CSU) :
Vierteljährliche nachträgliche Zahlung französischer Renten an Empfänger im Bundesgebiet; Maßnahmen zur Verbesserung dieser Zahlungsweise; Mißverhältnis dieser Zahlungsweise zu der ab 1. Juni 1975 in der Knappschaftsversicherung geltenden Regelung . . . 10853* A
Anlage 6
Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen A 59 und 60 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Ziegler (CDU/CSU) :
Auflage und Gesamtkosten der Zeitungsbeilage „Klarer Kurs — Ausbau des sozialen Rechtsstaates" des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung; Zeitungen, denen diese Schrift beigelegt wurde oder wird; Erscheinungsdaten 10853* C
Anlage 7
Antwort des PStSekr Buschfort (BMA)
auf die Frage A 61 — Drucksache 7/3335
vom 7. 3. 75 — des Abg. Ey (CDU/CSU) :
Erkenntnisse aus der Inanspruchnahme von Kur- und Krankenhausaufenthalten der landwirtschaftlichen Bevölkerung, die auf besondere Gefährdungen aus dem Bereich der Landtechnik schließen lassen 10853* D
Anlage 8
Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 62 — Drucksache 7/3335 vorn 7. 3. 75 — des Abg. Dr. Blüm (CDU/ CSU) :
Reformbedürftigkeit der bei den meisten Berufsgenossenschaften bei 48 000
DM liegenden Höchstgrenze des Jahresarbeitsverdienstes angesichts weiterer Preissteigerungen . . . . . . . 10854 * A
Anlage 9
Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen A 63 und 64 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Immer (SPD) :
Auffassung der Arbeitsverwaltung über die Versagung einer Förderung der Ausbildung oder Umschulung zur Hauswirtschaftsmeisterin bei beabsichtigter Praktizierung dieses Berufs im eigenen Haushalt; Förderung der Umschulung von Frauen oder der Weiterbildung für den Wiedereintritt in die Berufstätigkeit auch dann, wenn vorläufig nur eine Teilzeitarbeit angestrebt werden kann 10854* B
Anlage 10
Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die
Fragen A 90 und 91 — Drucksache 7/3335
vom 7. 3. 75 — des Abg. Seefeld (SPD) :
Zeitpunkt für die Verabschiedung der Vorlage der Kommission der Europäischen Gemeinschaft zur Einführung eines Europäischen Führerscheins; Hindernisse bei der Verabschiedung . . . 10854* D
Anlage 11
Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 92 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — der Abg. Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) :
Berücksichtigung der Erkenntnisse hinsichtlich der Sicherheit in Fahrgastzellen durch die Deutsche Bundesbahn . . 10855* A
Anlage 12
Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die
Frage A 93 — Drucksache 7/3335 vom
7. 3. 75 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) :
Forderung des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger nach amtlicher Prüfung von Autoreifen 10855* B
Anlage 13
Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 94 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Conradi (SPD) :
Meldung der „Zeit" über Zunahme der Zahl der Verkehrstoten auf den Autobahnen nach der Aufhebung des Tempolimits um mehr als 100 % 10855* B
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1975 V
Anlage 14
Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 95 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Konrad (SPD) :
Entwicklung eines Katalysatortyps zur gleichzeitigen Entfernung von Kohlenmonoxyd, Kohlenwasserstoff und Stickoxyden aus dem Abgas, dessen Einsatz im Vergleich zu anderen Typen mit einer beträchtlichen Treibstoffersparnis verbunden ist 10855* C
Anlage 15
Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 96 und 97 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Hoffie (FDP) :
Entwicklung der Zahl der Unfälle mit Personen- und Sachschaden sowie der Zahl der Verkehrstoten auf allen Straßen sowie ausschließlich auf den Bundesautobahnen in den Jahren 1970 bis 1974 unter Ausklammerung des Zeitraumes vom 25. November 1973 bis 15. März 1974 10855* D
Anlage 16
Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 98 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Fellermaier (SPD) :
Erhebung von Parkgebühren ohne Übernahme der Bewachung und des Versicherungsschutzes durch Betriebsgesellschaften an deutschen Flughäfen 10856* B
Anlage 17
Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die
Frage A 99 — Drucksache 7/3335 vom
7. 3. 75 — des Abg. Dr. Haenschke (SPD) :
Möglichkeit zur Feststellung des Herstellungsdatums eines neuen Kraftfahrzeuges durch den Käufer 10856* C
Anlage 18
Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die
Fragen A 100 und 101 — Drucksache
7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) :
Konsequenzen aus der Kritik des Bundeskanzlers an den Plänen der Deutschen Bundesbahn für den Neubau von Strecken; Finanzierungspläne für die Bundesbahnneubaustrecke HannoverGmünden 10856* C
Anlage 19
Antwort des PStSekr Haar (BMP) auf die
Frage A 102 — Drucksache 7/3335 vom
7. 3. 75 — des Abg. Thürk (CDU/CSU) :
Bewußte Beschränkung der Ausbildungskapazität der Deutschen Bundespost auf den eigenen Bedarf . . . . 10857A
Anlage 20
Antwort des PStSekr Haar (BMP) auf die Fragen A 103 und 104 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) :
Gefahr der Kontrolle oder Monopolisierung des deutschen Rechenleistungsmarktes auf Grund des Verkaufs von 90 % der Anteile der DATEL GmbH ins Ausland; Geschäftstätigkeit der DATEL GmbH in Deutschland nach deutschem Recht . . . . . . . . 1085* B
Anlage 21
Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Frage A 105 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — des Abg. Dr. Haenschke (SPD) :
Auftrag der Energiebehörde der USA
für ein 500-MW-Sonnenkraftwerk . . 1085* D
Anlage 22
Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Fragen A 106 und 107 — Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) :
Weltraumprogramm der Bundesregierung für die Jahre 1975 bis 1978; Konzept ihrer Weltraumpolitik 10858* A
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1975 10731
155. Sitzung
Bonn, den 13. März 1975
Beginn: 9.00 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Achenbach * 15.3.
Adams * 15.3.
Dr. Ahrens ** 15.3.
Dr. Aigner * 15.3.
von Alten-Nordheim 21.3.
Dr. Artzinger * 15.3.
Dr. Bangemann * 15.3.
Dr. Bayerl * 23.3.
Behrendt * 15.3.
Blumenfeld * 14.3.
Büchner (Speyer) ** 14. 3.
Dr. Burgbacher * 15. 3.
Dr. Corterier * 15.3.
Dreyer 21.3.
Erhard (Bad Schwalbach) 21.3.
Fellermaier * 23.3.
Flämig * 15.3.
Frehsee * 15.3.
Dr. Früh * 15.3.
Gerlach (Emsland) ' 15.3.
Dr. Gölter 21.3.
Haase (Kassel) 15.3.
Härzschel * 15.3.
Handlos 14. 3.
Dr. Holtz ** 15. 3.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 15.3.
Kater 31.5.
Dr. h. c. Kiesinger 14. 3.
Dr. Klepsch * 15. 3.
Krall * 15.3.
Lange * . 15.3.
Dr. Lauritzen 2.4.
Lautenschlager * 15.3.
Lemmrich ** 15.3.
Lücker ' 15.3.
Memmel * 15.3.
Müller (Mülheim) * 15.3.
Dr. Müller (München) ** 15.3.
Mursch (Soltau-Harburg) * 15.3.
Frau Dr. Orth * 15.3.
Dr. Penner 17. 3.
Ronneburger 18. 3.
Schirmer 21.3.
Schmidt (Kempten) ** 15.3.
Schmidt (München) * 15.3.
Dr. Schulz (Berlin) * 15.3.
Schwabe * 15.3.
Dr. Schwörer * 15.3.
Seefeld * 15.3.
Spranger 20.3.
Springorum * 15.3.
Dr. Starke (Franken) * 15.3.
Suck * 15.3.
* Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Todenhöfer 22.3.
Dr. Vohrer ** 15.3.
Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 22.3.
Walkhoff * 15.3.
Frau Dr. Walz * 15.3.
Dr. Wittmann (München) 14. 3.
Frau Dr. Wolf ** 15. 3.
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 7/3335 Fragen A 41 und 42) :
Ist die Kritik der Vereinigung Industrielle Kraftwirtschaft (VIK) berechtigt, daß es für die im Dritten Verstromungsgesetz beschlossene Ausgleichsabgabe noch keine Ausführungsbestimmungen gibt und daß deshalb vor allem bei den Großabnehmern noch Unklarheiten bestehen?
Trifft es zu, daß ein Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums in einer Diskussionsveranstaltung in Essen mit Vertretern der VIK eine baldige Lösung der mit der Ausgleichsabgabe des Dritten Verstromungsgesetzes zusammenhängenden Probleme und in diesem Zusammenhang auch eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe angekündigt hat?
Zu Frage A 41:
Die Vereinigung Industrielle Kraftwirtschaft (VIK) hat weder mir noch meinen Mitarbeitern gegenüber kritisiert, daß es noch keine Ausführungsbestimmungen für die Erhebung der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz gebe. Eine Rückfrage bei dem Geschäftsführer des Verbandes hat ergeben, daß eine derartige Kritik auch gegenüber Dritten von VIK nicht geäußert worden ist.
Das Verfahren zur Ermittlung des Wertes der von industriellen Eigenerzeugern selbst erzeugten und verbrauchten Elektrizität und damit zur Berechnung der Ausgleichsabgabe ist durch eine Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 4 des Dritten Verstromungsgesetzes festgelegt worden. Diese sogenannte Eigenverbrauchsverordnung vom 18. Dezember 1974 ist mit VIK und den übrigen beteiligten Verbänden ausführlich erörtert und bereits einige Tage nach Inkrafttreten des Dritten Verstromungsgesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet worden (Bundesgesetzblatt I S. 3701). Drittes Verstromungsgesetz und Eigenverbrauchsverordnung enthalten eine abschliesende rechtliche Regelung für die Erhebung der Ausgleichsabgabe. Ihre Höhe ist durch die Abgabeschuldner im Wege der Selbstveranlagung zu ermitteln. Der Erlaß weiterer Durchführungsbestimmungen ist nicht geplant und durch das Dritte Verstromungsgesetz auch nicht vorgesehen.
Um jedoch den Abgabeschuldnern die Berechnung der Abgabeschuld zu erleichtern, stellt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft einen Erhebungsbogen zur Verfügung. Dieser Erhebungsbogen, der mit den beteiligten Verbänden auf deren Wunsch abgestimmt werden soll, liegt z. Z. noch nicht in endgültiger Form vor. Die Abstimmung mit den Ver-
10852* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1975
bänden, darunter auch VIK, soll noch vor Ostern erfolgen. Unmittelbar im Anschluß daran wird der Bogen den Abgabeschuldnern zugeleitet. Für die beiden ersten Zahlungstermine (16. Februar und 16. März) hat das Bundesamt daher den Abgabeschuldnern zunächst einen vorläufigen Erhebungsbogen zur Verfügung gestellt.
Zusammen mit dem endgültigen Erhebungsbogen soll darüber hinaus ein Merkblatt verteilt werden, in dem auch auf die bei der bisherigen praktischen Anwendung von Gesetz und Verordnung aufgetretenen Zweifelsfragen eingegangen wird.
Zu Frage A 42:
Am 12. Februar 1975 fand eine Informationsveranstaltung der VIK zu Fragen des Dritten Verstromungsgesetzes statt, an der Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft teilgenommen haben. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde von den vertretenen Unternehmen eine Reihe von Einzelfragen aufgeworfen. Der Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft hat dabei lediglich angekündigt, daß ohne nähere Prüfung nicht zu beantwortende Fragen, soweit sie von allgemeinem Interesse für die Ausgleichsabgabeschuldner sind, in dem angekündigten Merkblatt zum Erhebungsbogen behandelt werden sollen. Von einer Erhöhung der Ausgleichsabgabe war nicht die Rede. Für eine derartige Erhöhung besteht auch kein Anlaß, da es z. Z. keine Anzeichen dafür gibt, daß zur Erreichung des mit dem Verstromungsgesetz verfolgten Zieles der Einsatz höherer Mittel aus dem Ausgleichsfonds erforderlich sein wird.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Frage A 54) :
Ist die Bundesregierung bereit, bei der Abgrenzung der Fördergebiete beim EG-Bergbauernprogramm unzumutbare Härten zu beseitigen, insbesondere bei der Abgrenzung nach Landkreisen, bei der großzügigen Auslegung der Kriterien an den Randgebieten, bei den „Benachteiligten Agrarzonen mit verbesserter Investitionsförderung" und der Vermeidung von Schlechterstellungen von Altgemeinden, die die Kriterien für die Förderung erfüllen, sich aber im Zuge der Gemeindegebietsreform in eine andere Gemeinde mit besseren Verhältnissen eingemeinden ließen, so daß die Gesamtgemeinde die Förderungskriterien nicht erfüllt?
Die Durchführung des EG-Bergbauernprogramms erfolgt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". Daher ist auch die Abgrenzung der Fördergebiete in enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern durchgeführt worden. Da diese Arbeiten wegen des Anmeldetermins in Brüssel (1. August 1974) und der Absicht, das Programm national vorzuziehen, unter starkem Zeitdruck standen, ist es zwangsläufig zu Härten gekommen, obwohl die Abgrenzung bereits auf der Basis von Gemeinden und Gemeindeteilen und nicht auf Kreisebene erfolgte.
Die Bundesregierung hat in Absprache mit den Ländern eine Feinabstimmung beschlossen, die die gravierendsten Härten beseitigen wird. Gewisse Härten, wie sie bei jeder Abgrenzung zwangsläufig eintreten, wrerden sich auch dann nicht vermeiden lassen. Diese Feinabstimmung soll bis zum 1. April 1975 abgeschlossen sein.
Eine Schlechterstellung von Altgemeinden durch die Gebietsreform wird dadurch vermieden, daß die Abgrenzung auch Gemeindeteile berücksichtigt.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Statssekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Fragen A 55 und 56) :
Auf welche Weise berät die Bundesregierung das neue Kommissionsmitglied Dr. Guido Brunner in Sachen Agrarpolitik, und wie steht die Bundesregierung zu den agrarpolitischen Ausführungen, die Herr Dr. Brunner vor der Bonner Presse gemacht hat?
Wie hoch sind die Bestände an Füllweizen" in der EG, und was hat die Bundesregierung im Ministerrat unternommen, die Weltmarktlage bis Dezember 1974 zu nutzen, um kostengünstig Überschüsse abzubauen, und ist eventuell an die Wiedereinführung der „Denaturierungsprämie" gedacht?
Zu Frage A 55:
Zum ersten Teil der Frage: In den EG-Vertragsbestimmungen ist festgelegt, daß die Mitglieder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften bei der Erfüllung ihrer Pflichten keine Anweisungen einer Regierung oder einer anderen Stelle anfordern oder entgegennehmen dürfen. Die Bundesregierung hält es daher mit den Vertragsbestimmungen für nicht vereinbar, würde sie versuchen, Kommissionsmitgliedern Anweisungen oder auch nur Ratschläge zu erteilen. Aus diesem Grund berät sie Herrn Kommissar Dr. Brunner weder in agrarpolitischen noch in anderen Fragen.
Zum zweiten Teil der Frage: Herr Kommissar Dr. Brunner hat am 27. Februar 1975 vor Journalisten in Bonn Ausführungen über die EG-Agrarpolitik gemacht. Er hat hierbei im wesentlichen nur die Vorschläge wiederholt, welche die EG-Kommission in ihrer Bilanz der EG-Agrarpolitik macht. Diese Bilanz ist am 4. März 1975 dem EG-Agrarministerrat vorgelegt worden. Der Ministerrat hat eine erste Aussprache darüber geführt und die Bilanz dem Sonderausschuß Landwirtschaft zur weiteren Behandlung überwiesen.
Die Vorschläge sind bisher noch nicht geprüft worden. Eine Stellungnahme ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Zu Frage A 56:
In der Gemeinschaft sind aus der Ernte 1974 noch rund 1,5 Millionen t Weizen überschüssig, die in diesem Wirtschaftsjahr voraussichtlich nicht ausgeführt werden. Diese Menge wird für spätere Ex-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1975 10853*
porte auf Lager genommen oder zur Intervention gebracht werden. Ursprünglich war der Weizen zur Verfütterung bereitgehalten, weil mit einer erheblich niedrigeren Maiseinfuhr aus den USA gerechnet werden mußte. Bis Dezember 1974 erwarteten offizielle Stellen in den USA, daß 1974/75 wegen der niedrigeren Ernte 2 Millionen t Mais weniger als im Vorjahr in die Gemeinschaft ausgeführt werden könnten. Inzwischen wird in den USA die Lage wesentlich anders eingeschätzt. Es stehen höhere Mengen Mais zum Export zur Verfügung.
Die Bundesregierung hat sich in Brüssel dafür eingesetzt, die hohen Weltmarktpreise für Weizenexporte zu nutzen. Von den für die Ausfuhr vorgesehenen 7 Millionen t Weichweizen in der Gemeinschaft im Wirtschaftsjahr 1974/75 werden auch 4,6 Millionen t ohne Ausfuhrerstattung oder mit Ausfuhrabschöpfung exportiert.
Die Bundesregierung tritt nicht für die Wiedereinführung der Denaturierungsprämie ein, solange in einigen Ländern der Welt noch akute Hungersnot herrscht.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretär Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zeyer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Fragen A 57 und 58) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die französischen Renten an Empfänger im Bundesgebiet vierteljährlich nachträglich gezahlt werden, und was hat sie getan, um eine Verbesserung dieser Zahlungsweise zu erreichen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Bereich der Knappschaftsversicherung ab 1. Juni 1975 die Rentenzahlungen vom jeweiligen Versicherungsträger direkt an die Empfänger im anderen Land erfolgt und dann der für deutsche Rentenempfänger unbefriedigende Zustand eintritt, daß die französischen Empfänger deutscher Knappschaftsrenten ihre Renten monatlich im voraus erhalten, während die französischen Renten an Empfänger im Bundesgebiet weiterhin vierteljährlich nachträglich gezahlt werden, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um dieser Benachteiligung deutscher Rentner entgegenzuwirken?
Das innerstaatliche französische Recht sieht vor, daß die aus der sozialen Sicherheit zu gewährenden Renten vierteljährlich nachträglich gezahlt werden. An diese innerstaatliche Regelung halten sich die französischen Versicherungsträger auch bei der Überweisung von Renten an Berechtigte in Gebieten außerhalb Frankreichs. Eine Benachteiligung der deutschen Rentenbezieher gegenüber französischen Staatsangehörigen ist damit nicht verbunden.
Wegen der, der deutschen Versicherung fremden, Fälligkeitsregelung hat sich Minister Arendt seit 1971 in mehreren Schreiben an seinen französischen Kollegen gewandt und gebeten, das Zahlungsverfahren abzuändern. In seinem letzten Schreiben vom 27. September 1974 hat der französische Arbeitsminister mitgeteilt, daß die Frage der monatlichen Rentenzahlung weiterhin geprüft werde. Seitens der französischen Regierung sei jedoch beschlossen worden, Anfang 1975 einen zeitlich, örtlich und dem Umfange nach beschränkten Versuch einer monatlichen Zahlung zu unternehmen. Eine weitere Ausdehnung dieser Neuerung werde unter Berücksichtigung der Reaktionen des betreffenden Personenkreises von den Ergebnissen dieses Versuchs abhängig gemacht.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes vermerken:
Die Bundesknappschaft zahlt — ebenso wie alle anderen deutschen Träger der Rentenversicherung — ihre Renten an Berechtigte in Frankreich und in den übrigen Mitgliedstaaten der EWG in Übereinstimmung mit der innerstaatlichen Regelung unmittelbar und monatlich im voraus.
Es handelt sich hier in der Tat um verschiedene Rentenzahlungsverfahren in Frankreich und in der Bundesrepublik. Wir werden uns weiterhin bemühen, die französischen Stellen zu einer Änderung ihres Verfahrens zu bewegen.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Fragen A 59 und 60) :
Wie hoch sind Auflage und Gesamtkosten der Zeitungsbeilage „Klarer Kurs — Ausbau des sozialen Rechtsstaates" des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung?
Welchen Zeitungen wurde oder wird die Schrift „Klarer Kurs — Ausbau des sozialen Rechtsstaates" an welchen Erscheinungsdaten beigelegt?
Die Gesamtauflaufe der Beilage ist mit 14,2 Millionen Exemplaren vorgesehen. Die Gesamtkosten werden sich auf 1 980 000 DM belaufen.
Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich, daß die Beilage allen regionalen Tageszeitungen einschließlich der sogenannten Heimatzeitungen beigelegt wurde bzw. wird. Als Einschalttermin wurde für die Nielsen-Gebiete I, II, III a und V, das entspricht den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Saarland, der Zeitraum vom 17. bis 22. Februar 1975 gewählt. Für die Nielsen-Gebiete III b und IV, das entspricht den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern, ist die Einschaltung für April vorgesehen.
Anmerkung:
(Nielsen-Gebiete ist eine für die Anzeigenwerbung geltende regionale Aufteilung des Bundesgebietes.)
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Frage A 61) :
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse aus der Inanspruchnahme von Kur- und Krankenhausaufenthalten der landwirtschaftlichen Bevölkerung vor, die auf besondere Gefährdungen aus dem Bereich der Landtechnik schließen lassen?
Bei den landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträgern liegen Erkenntnisse über besondere gesundheitliche Gefährdungen aus dem Bereich der Landtechnik nicht vor. Allerdings ist der Anteil der Kuraufenthalte der landwirtschaftlichen Bevölkerung, die wegen Skelettschäden erforderlich sind, überdurchschnittlich hoch. Dies wird zurückgeführt auf die relativ starke körperliche Belastung durch die landwirtschaftlichen Arbeiten im allgemeinen, die Schwingungsbelastungen durch die Arbeit mit Schleppern und selbstfahrenden Landmaschinen, aber auch auf eine starke Übergewichtigkeit. Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften haben deswegen in ihren Unfallverhütungsvorschriften seit dem 1. Januar 1970 die Ausrüstung aller Ackerschlepper und selbstfahrenden Landmaschinen mit schwingungsgedämpften, gefederten Fahrersitzen vorgeschrieben. Die Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung prüfen zur Zeit die Möglichkeiten weiterer vorbeugender Maßnahmen.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Frage A 62) :
Hält die Bundesregierung die Höchstgrenze des Jahresarbeitsverdienstes, die bei den meisten Berufsgenossenschaften 48 000 DM beträgt, angesichts der nach wie vor vorhandenen Preissteigerungen für reformbedürftig, etwa in Form einer Dynamisierung?
Die Berufsgenossenschaften haben schon nach geltendem Recht die Möglichkeit, den Höchstbetrag des Jahresarbeitsverdienstes in ihren Satzungen höher als auf 48 000,— DM festzusetzen. Nach dem augenblicklichen Stand haben 14 Berufsgenossenschaften 48 000, DM, 19 Berufsgenossenschaften 60 000, DM und 2 Berufsgenossenschaften 72 000,— DM als Höchstgrenze festgesetzt. Unter diesen Umständen halte ich zur Zeit eine Änderung des Gesetzes, das der Selbstverwaltung einen weiten Spielraum läßt, nicht für erforderlich.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/3335 Fragen A 63 und 64) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Arbeitsverwaltung, daß die Ausbildung oder Umschulung zur Hauswirtschaftsmeisterin dann nicht gefördert werden soll, wenn dieser Beruf und die daraus abgeleitete Berechtigung zur Ausbildung von Hauswirtschaftslehrlingen im eigenen Haushalt praktiziert werden soll, obwohl gerade in diesem Bereich sehr viele Ausbildungsplätze fehlen?
Inwieweit ist die Bundesiegierung in der Lage und bereit, bei der Arbeitsverwaltung darauf hinzuwirken, daß die Umschulung von Frauen oder die Weiterbildung für den Wiedereintritt in die Berufstätigkeit auch dann gefördert wird, wenn die Frauen aus familiären Gründen vorläufig nur eine Teilzeitbeschäftigung anstreben können?
Grundsätzlich kann eine Fortbildung zur Hauswirtschaftsmeisterin nach dem Arbeitsförderungsgesetz gefördert werden, wenn die Antragstellerin — abgesehen von anderen gesetzlichen Voraussetzungen - demnächst eine abhängige Beschäftigung aufnehmen will. Sofern aber die Antragstellerin die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten lediglich im eigenen Haushalt oder Betrieb anwenden will, steht das eigenbetriebliche Interesse im Vordergrund. Eine Förderung ist in diesem Falle nach § 43 Abs. 2 AFG nur zulässig, wenn hierfür ein besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht. Diese Voraussetzung ist nach der von der Bundesanstalt für Arbeit erlassenen „Anordnung über die individuelle Fortbildung und Umschuldung" unter anderem dann erfüllt, wenn die Förderung notwendig ist, um Ausbildungsplätze zu sichern oder zu besetzen.
Nach den vorliegenden Erfahrungen hat es bislang auf dem Gebiete der Hauswirtschaft keinen Mangel an Ausbildungsplätzen gegeben. Erst in letzter Zeit zeigt sich, daß in einzelnen, vor allem ländlichen Bereichen die Nachfrage nach Ausbildungsstellen über das Angebot hinausgeht. Wo diese Entwicklung klar erkennbar wird, kann die Fortbildung zur Hauswirtschaftsmeisterin auch dann gefördert werden, wenn die zukünftige Hauswirtschaftsmeisterin nur im eigenen Haushalt tätig sein will. Voraussetzung ist allerdings, daß nach den Umständen erkennbar ist, daß die Ausbildung von Hauswirtschaftsgehilfinnen ernsthaft angestrebt wird.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken:
Fortbildung und Umschulung können nach dem AFG grundsätzlich auch gefördert werden, wenn der Antragsteller künftig lediglich eine Teilzeitbeschäftigung ausüben will. Eine Förderung scheidet aber dann aus, wenn im Hinblick auf die vom Antragsteller angestrebte Arbeitszeit auf dem Arbeitsmarkt keine Vermittlungsmöglichkeit gegeben ist. Eine Fortbildungsförderung ist auch dann nicht möglich, wenn der Antragsteller noch keine Beiträge zur Bundesanstalt geleistet hat und auch die nach der Maßnahme angestrebte Tätigkeit beitragsfrei ist; dies trifft u. a. auf eine Tätigkeit mit einer Arbeitszeit von weniger als 20 Stunden wöchentlich zu.
Die Einschränkungen der grundsätzlich gegebenen Förderungsmöglichkeit sind gesetzlich vorgeschrieben und sachlich geboten.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/3335 Fragen A 90 und 91) :
Wann ist mit der Verabschiedung der Vorlage der Kommission der Europäischen Gemeinschaft zur Einführung eines Europäischen Führerscheines im EG-Ministerrat zu rechnen?
Welche Kindernisse stehen der Verabschiedung bislang Br Wege?
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1975 10855*
Die Frage, wann die betreffende Richtlinie im EG-Ministerrat verabschiedet wird, läßt sich z. Zt. noch nicht beantworten. Zu einer Verabschiedung ist es bis jetzt noch nicht gekommen, weil die EG-Kommission auf Grund des Echos auf den Richtlinienentwurf, insbesondere auf Grund der Stellungnahme des Europäischen Parlaments, angekündigt hat, sie werde ihren Vorschlag überarbeiten und geändert vorlegen.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Verhülsdonk (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3335 Frage A 92) :
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Inneneinrichtungen von Personenwagen der Deutschen Bundesbahn insbesondere auch hinsichtlich des Einbaus von Glas und der Anbringung von Spiegeln so beschaffen sind, daß sie den heute gegebenen Erkenntnissen hinsichtlich der aktiven und passiven Sicherheit in Fahrgastzellen Rechnung tragen?
Die Bundesregierung hat derzeit keinen Anlaß zu der Annahme, daß die Innenausstattung der Reisezugwagen der Deutschen Bundesbahn, insbesondere was die Verwendung von Glasbauteilen angeht, nicht den gesetzlichen Auflagen und internationalen Empfehlungen entspricht.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Frage A 93) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, daß neue Autoreifen vor dem Verkauf amtlich geprüft werden sollen?
Für die Produktion der Reifen übernimmt der Hersteller die Kontrolle, wobei die Kennzeichnung der Reifen bestimmten Normen unterliegt. Der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr wacht bei der Typ-Prüfung und bei den amtlichen Untersuchungen nach § 29 StVZO über die ordnungsgemäße Ausrüstung der Fahrzeuge mit den entsprechenden Reifen.
Dieses Verfahren hat sich bewährt; eine zwingende Veranlassung, hiervon abzuweichen und eine amtliche Prüfung einzuführen, besteht nicht.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 7/3335 Frage A 94) :
Trelfen die von Ferdunand Ranlt in der .,Zeit" vote 28. Februar 1975 genannten Zahlen, nech denen die Zahl der Verkehrstoten auf den Autobahnen ins Bundesgebiet nach der Aufhebung des Tempolimits im März 1974 bis zum Oktober 1974 um mehr als 100 °/0 zugenommen hat, zu, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Zahlen?
1. Der Autor des Artikels in der „Zeit" vom 28. 2. 1975 stellt fest, „daß im Vergleich zum letzten Monat mit Tempolimit, dem Februar 1974, die Zahl der Toten auf Autobahnen im April 1974 um über 100 % gestiegen war". Diese Feststellung trifft zu: Februar 1974 = 35, April 1974 = 74 Getötete auf Autobahnen.
2. Bei einem Vergleich des vom Anfragenden genannten Zeitraums März 74 bis Oktober 74 im Verhältnis zu dem entsprechenden Zeitraum des Jahres 1973 ergibt sich dagegen eine Abnahme der Verkehrstoten auf Autobahnen um 28,1 %.
3. Die Bundesregierung wird vor einer Entscheidung über die Frage einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen erst die Ergebnisse der bis 1977 laufenden Versuche über die „Auswirkung einer Richtgeschwindigkeit im Vergleich zu einer Höchstgeschwindigkeit auf Bundesautobahnen" abwarten.
Anlage 14
Antwort
des Parl Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Konrad (SPD) (Drucksache 7/3335 Frage A 95) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Firma Degussa einen neuen Katalysatortyp entwickelt hat, der es ermöglicht, Kohlenmonoxyd, Kohlenwasserstoff und Stickoxyde gleichzeitig aus dem Abgas zu entfernen und dessen Einsatz im Vergleich zu anderen Typen mit einer beträchtlichen Treibstoffersparnis verbunden ist, und wann beabsichtigt die Bundesregierung, den serienmäßigen Einbau von Katalysatoren zur Abgasentgiftung vorzuschreiben?
In Verfolg des Umweltprogramms der Bundesregierung und in Übereinstimmung mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz werden Grenzwerte für die noch zulässigen Mengen an unerwünschten Bestandteilen im Abgas festgelegt. Dieses bewährte Verfahren fördert zwangsläufig die technisch und wirtschaftlich optimalen Lösungen. Es ist somit nicht notwendig, alle Entwicklungsarbeiten laufend zu verfolgen, und nicht vertretbar, eine bestimmte technische Lösung, wie den Einbau von Katalysatoren, vorzuschreiben.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/3335 Fragen A 96 und 97) :
Wie ist der monatliche Verlauf der Zahl der Unfälle mit Personen- und Sachschaden sowie der Zahl der Verkehrstoten auf allen Straßen der Bundesrepublik Deutschland sowie ausschließlich auf den Bundesautobahnen in den Jahren 1970 bis 1974?
10856* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1975
Wie stellt sich der Vergleich dieser Unfallzahlen dar, wenn der Zeitraum vom 25. November 1973 bis zum 15. März 1974 (Fahrverbote und Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Grund der Ölkrise) nicht berücksichtigt wird?
Zu Frage A 96:
Die typischen Jahresganglinien im Unfallgeschehen sind durch vergleichsweise niedrige Unfallzahlen in den ersten vier Monaten und einem Höhepunkt in den letzten drei Monaten gekennzeichnet. Auf den Autobahnen liegt die Spitze abweichend hiervon im Juli und August. Dies gilt sowohl für die Zahl der Unfälle als auch für die Zahl der getöteten Menschen.
Diese Entwicklung zeigte sich auch in den Jahren 1970 bis 1974, wobei sich das Niveau, auf dem sich diese Saisonlinien bewegt haben, ab Herbst 1972 unter dem Einfluß der bekannten Maßnahmen und Ereignisse zeitweise stark vermindert hat.
In der Zeit von November 1973 bis März 1974, in der sich die Sonntagsfahrverbote, die verschärften Geschwindigkeitslimitierungen und eine allgemeine Verminderung der Fahrleistungen nachhaltig auf die Unfallentwicklung ausgewirkt haben, ist die Zahl der Verkehrstoten insgesamt um 27 % gesunken. Auf den Autobahnen nahm sie sogar um 39 % ab. Ab April 1974 sind die Unfallzahlen wieder gestiegen, ohne allerdings die Vorjahreswerte auch nur annähernd zu erreichen.
Zu Frage A 97:
Zu diesem Vergleich stellt man am zweckmäßigsten den Zeitraum von April bis Oktober 1974 dem entsprechenden Vorjahresabschnitt gegenüber. Die Zahlen zeigen auch hier eine deutliche Abwärtsentwicklung. So sind von April bis Oktober 1974 insgesamt 1 500 Menschen weniger zu Tode gekommen als im entprechenden Zeitraum des Vorjahres. In Prozenten bedeutet das einen Rückgang um 15 %. Besonders deutlich zeigte sich die Verminderung des Unfallgeschehens auf den Autobahnen, wo die Zahl der Verkehrstoten sogar um 29 % zurückging.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Fellermaier (SPD) (Drucksache 7/3335 Frage A 98) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß an deutschen Flughäfen, wie z. B. in Stuttgart, die Betriebsgesellschaften des jeweils einzigen dort erreichbaren und zugelassenen Parkplatzes zwar eine Parkgebühr erheben, die Bewachung und damit auch den Versicherungsschutz aber ablehnen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Umgehung der Vorschriften in der „Verordnung über das Bewachungsgewerbe" und der Rechtsprechung zur Versicherungspflicht auf bewachten Parkplätzen?
Die Bundesregierung hat keinen Einfluß darauf, ob öffentliche Parkplätze bewacht werden oder nicht. Dies gilt auch für die Parkplätze an den Verkehrsflughäfen. Ihr ist jedoch bekannt, daß die hier erhobenen Entgelte in vielen Fällen lediglich eine reine Platzmiete darstellen.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Haenschke (SPD) (Drucksache 7/3335 Frage A 99) :
Wie kann der Verbraucher beim Kauf eines neuen Kraftfahrzeugs dessen Herstellungsdatum feststellen, und wie kann er beurteilen, ob das angebotene Neufahrzeug noch den neuesten Bauvorschriften und dem neuesten Stand der Technik entspricht?
Der Verbraucher kann das Herstellungsdatum eines neuen Kraftfahrzeugs in der Regel nicht feststellen. Ich verweise hierzu auch auf meine schriftliche Antwort auf Ihre Frage in der Fragestunde am 6./7. November 1974. Eine solche Handhabung ist für den Käufer im Hinblick auf die Sicherheit im Straßenverkehr jedoch nicht nachteilig, da Kraftfahrzeuge am Tage ihrer erstmaligen Zulassung zum Verkehr den an diesem Tage geltenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen müssen.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3335 Fragen A 100 und 101):
Welche Konsequenzen sind bisher aus der Kritik gezogen worden, die der Bundeskanzler im Jahrbuch des Deutschen Eisenbahnwesens 1974 an den Plänen der Deutschen Bundesbahn für den Neubau von Strecken geübt hat?
Welche konkreten Finanzierungspläne bestehen für die mit Planungsstand vom 1. Januar 1974 berechneten 7,22 Milliarden DM (bis 1985) veranschlagten Kosten der Bundesbahnneubaustrecke Hannover—Gemünden?
Zu Frage A 100:
Der Herr Bundeskanzler hat im Jahrbuch des Eisenbahnwesens 1974 in einem Artikel über die Bundesbahn und den Bundeshaushalt klargestellt, daß es zur Steigerung der Produktivität u. U. auch zusätzlicher Investitionen bedarf. Die Bundesregierung hat daher außer der gesamtwirtschaftlichen Korridoruntersuchung bei gleichzeitiger Aktualisierung der Daten einschließlich der Baukosten inzwischen eine betriebswirtschaftliche Zusatzuntersuchung erstellt. Diese hat das Ergebnis der Korridoruntersuchung bestätigt, wonach die Strecken Mannheim—Stuttgart und Hannover—Würzburg zur Verbesserung des Wirtschaftsergebnisses der Deutschen Bundesbahn vorrangig zu bauen sind. Für die Strecke Köln—Groß-Gerau wurde volkswirtschaftlich keine hohe Rendite festgestellt. Daher werden für diese Neubaustrecke weitere Alternativen untersucht.
Zu Frage A 101:
Im Regierungsentwurf zum Haushalt 1975 ist von einem Gesamtbetrag von 60 Millionen DM ein Teilbetrag für die Neubaustrecke Hannover—Gemünden vorgesehen. Für die folgenden Jahre sind die Über-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1975 10857*
legungen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Fortschreibung der mehrjährigen Finanzplanung noch nicht abgeschlossen.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Thürk (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Frage A 102) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der Deutschen Bundespost von rund 7 000 vorhandenen Ausbildungsplätzen für das Jahr 1975 nach zur Zeit vorliegenden Zahlen lediglich 2 180 Ausbildungsplätze besetzt sein werden, daß dies auf einer bewußten Beschränkung der Ausbildungskapazität auf den eigenen Bedarf beruhen soll, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung unter Berücksichtigung des derzeit bestehenden großen Mangels an Ausbildungsplätzen zur Behebung eines derartigen Mißstandes im staatlichen Bereich?
Die Frage der Einstellungsquoten für die Berufsausbildung im Fernmeldehandwerk der Deutschen Bundespost und die Nutzung der freiwerdenden Ausbildungskapazitäten ist in letzter Zeit wiederholt Gegenstand von Anfragen gewesen.
Ich darf auf die Antworten zu den Anfragen der Herren Kollegen Kroll-Schlüter (Drucksache 7/3258 Frage Nr. B 60) und Pfeifer (Drucksache 7/3258 Fragen Nr. B 63 und B 64) sowie auf die Frage Nr. 78 des Herrn Kollegen Jaunich in der mündlichen Fragestunde am 27. Februar 1975 hinweisen.
Danach wird zusammenfassend festgestellt, daß für 1975 aus der Unternehmenssicht kein akuter Bedarf an Neueinstellungen von Auszubildenden im Fernmeldehandwerk besteht. Unter Berücksichtigung unternehmerisch noch vertretbarer Belastungen wird die Deutsche Bundespost 1975 dennoch etwa 1 800 Neueinstellungen vornehmen. Diese Einstellungsquote ist über das ganze Bundesgebiet verteilt worden, mit dem Ziel, dadurch fast alle Ausbildungsstätten im Bereich der Deutschen Bundespost zu erhalten.
Im übrigen ist die Deutsche Bundespost bereit, freiwerdende Ausbildungskapazitäten anderen Ausbildungsträgern gegen Kostenerstattung zum Beispiel für Zwecke der überbetrieblichen Ausbildung zur Verfügung zu stellen.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Fragen A 103 und 104) :
Sind der Bundesregierung die Einzelheiten des Verkaufs von 90 % der Anteile der DATEL GmbH ins Ausland vor Abschluß der entsprechenden Verträge bekannt gewesen, und teilt die Bundesregierung die von einem Großteil der EDV-Anwender und der wirtschaftspolitisch interessierten Öffentlichkeit erhobenen Bedenken, daß diese ausländische Majorität einen erheblichen Teil des Rechenleistungsmarktes in der Bundesrepublik Deutschland kontrollieren und möglicherweise eines Tages monopolisieren könnte?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung und gegebenenfalls wie gewährleistet, daß die künftige Geschäftstätigkeit der DATEL GmbH sich in Deutschland insgesamt nach deutschem Recht richtet, und welche Kontrollen sind dafür gegeben bzw. welche Kontrollen hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für geboten?
Zu Frage A 103:
Die Bundesregierung ist in allen Phasen über Stand und Fortgang der Verkaufsverhandlungen unterrichtet gewesen. Sie ist nicht der Meinung, daß durch den Verkauf der Datel GmbH der deutsche Markt für „Datenverarbeitung außer Haus" verstärkt in ausländische Abhängigkeit gerät.
Der Gesamtmarkt wird von einer relativ großen Zahl von Anbietern dieser Dienstleistungen gebildet, an dem der Geschäftsumfang der Datel GmbH nur wenige Prozentpunkte ausmacht. Ein beherrschender Einfluß ist daher nicht gegeben.
Zu Frage A 104:
Die Datel GmbH ist nach wie vor im deutschen Handelsregister eingetragen und unterliegt dem deutschen GmbH-Gesetz.
Die noch beteiligten Altgesellschafter Siemens bzw. Deutsche Bundespost haben Minderheitsrechte entsprechend dem deutschen Aktienrecht. Sie nehmen diese Rechte auch wahr.
Die Datel GmbH unterliegt den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie alle anderen vergleichbaren Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, für dieses Unternehmen aufgrund der Beteiligung ausländischer Kapitalgeber über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus weitere Kontrollen vorzusehen.
Anlage 21
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Haenschke (SPD) (Drucksache 7/3335 Frage A 105) :
Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Energiebehörde der USA ein 500-MW-Sonnenkraftwerk in Auftrag gegeben hat, und ist die Bundesregierung bereit, in der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls solche Entwicklungen einzuleiten?
Der Bundesregierung sind Pressemeldungen bekannt, wonach die amerikanische Energieagentur ERDA für das Jahr 1985 ein irdisches Sonnenzellenkraftwerk mit 500 MW-Leistung planen soll.
Die Zusammenarbeit mit den USA auf dem Gebiet der Sonnenenergieforschung ist sehr eng. In allen bisherigen offiziellen Kontakten auf bilateraler und multilateraler Ebene wie im Rahmen der Internationalen Energieagentur Paris wurden jedoch keine Pläne über irdische Großkraftwerke diskutiert oder vorgestellt. Eine erneute Rückfrage bei der amerikanischen Energieagentur ERDA hat ergeben, daß dort zur Zeit keine derartigen Absichten bestehen.
10858* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1975
Die Bundesregierung hat ebenfalls keine Planungen für Sonnenzellengroßprojekte im 100 MW-Bereich in Auftrag gegeben. Sie ist der Meinung, daß Projekte dieser Größenordnung mit heutiger Technologie nicht sinnvoll durchgeführt werden können. Dies gilt besonders für die geographischen und klimatischen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 22
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Fragen A 106 und 107):
Aus welchen Gründen wird das Weltraumprogramm der Bundesregierung für die Jahre 1975 bis 1978 trotz mehrmaliger Ankündigungen von seiten des Bundesforschungsministers nicht vorgelegt, und trifft es zu, daß der Bundesfinanzminister den vorliegenden Entwurf des Weltraumprogramms für nicht finanzierbar hält?
Was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um der interessierten Fachwelt ihre Vorstellung in der Weltraumpolitik zu erläutern, damit in Anbetracht eines fehlenden Weltraumprogramms zumindestens in Grundrissen eine Art von Konzept der Weltraumpolitik erkennbar wird?
Zu Frage A 106:
Es trifft nicht zu, daß der Bundesminister der Finanzen den vorliegenden Entwurf des Weltraumprogramms für nicht finanzierbar hält. Da gegenwärtig der Bundeshaushalt 1976 aufgestellt wird, ist zwischen dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesminister für Forschung und Technologie vereinbart worden, mit der Veröffentlichung des Weltraumprogramms bis zur Verabschiedung des Haushaltsentwurfs 1976 und des fortgeschriebenen Finanzplans durch das Bundeskabinett zu warten. Darüber hinaus erscheint es zweckmäßig, die bevorstehende Gründung der einheitlichen europäischen Weltraumorganisation ESA abzuwarten.
Zu Frage A 107:
Die Bundesregierung hat im Dezember 1974 dem Bundestag das „Basisprogramm für die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie 1974-1978" mit einer Gesamtdarstellung der Planungen im Luft- und Raumfahrtbereich zugeleitet (Bundestagsdrucksache 7/2986). Dieses Programm enthält im Kapitel „Weltraumprogramm" eine Darlegung der Ausgangslage, der Förderungsziele und der Förderung durch den Bund sowie eine umfassende Übersicht über einzelne Vorhaben. Im übrigen ist die interessierte Fachwelt auf verschiedene Weise, z. B. auf Fachtagungen, über die Ziele und Projekte der Bundesregierung auf dem Gebiet der Weltraumforschung und -technik informiert worden.