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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 153. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. Februar 1975 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 10621 A Agrarbericht 1975 — Drucksachen 7/3210, 7/3211 — in Verbindung mit Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu Nr. 2 und 3 des Entschließungsantrags der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Abgeordneten Bewerunge, Eigen, Kiechle, Dr. Ritz, Susset, Solke, Freiherr von Kühlmann-Stumm und der Fraktion der CDU/CSU betr. Lage der deutschen Landwirtschaft — Drucksachen aus 7/2617, 7/3077 — in Verbindung mit Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses zu Nr. 1 des Entschließungsantrags der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Abgeordneten Bewerunge, Eigen, Kiechle, Dr. Ritz, Susset, Solke, Freiherr von Kühlmann-Stumm und der Fraktion der CDU/CSU betr. Lage der deutschen Landwirtschaft — Drucksachen aus 7/2617, 7/3131 — Ertl, Bundesminister (BML) 10622 A, 10663 C Dr. Ritz (CDU/CSU) 10628 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 10633 D Gallus (FDP) . . . . . . . . 10639 C Eigen (CDU/CSU) 10645 D Müller (Schweinfurt) (SPD) . . . 10649 C Ronneburger (FDP) ... 10651 D Rainer (CDU/CSU) . . . . . . 10655 D Wolf (SPD) ... 10658 B Frau Dr. Riede (Oeffingen) (CDU/CSU) ... 10661 A Nächste Sitzung ... 10668 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1975 Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 10669* A Anlage 2 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage A 5 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Schuldenstand des Bundes Ende 1969 und Ende 1974; vorgesehener Schuldenstand in den Jahren 1975 bis 1978 10669* C Anlage 3 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen A 20 und 21 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Lambinus (SPD) : Aufklärung der Nichteinhaltung der Südrhodesien-Sanktionen von seiten deutscher Firmen durch den Interministeriellen Südrhodesien-Ausschuß; Ergebnis der Überprüfung der außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften zur Durchführung der Sanktionen gegen Südrhodesien durch den Interministeriellen Südrhodesien-Ausschuß . . . 10670* B Anlage 4 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage A 97 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Flämig (SPD) : Anerkennung eines Lehrberufs im Kanzlei- und Bürodienst bei der hessischen Justizverwaltung durch den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft . . . . . . . . . . . . 10670* C Anlage 5 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage A 100 — Drucksache 7/3258 vom 21 2. 75 — des Abg. Milz (CDU/ CSU) : Wahrheitsgehalt der Aussage von amnesty international zur Existenz politischer Häftlinge in der Bundesrepublik 10671* A Anlage 6 Antwort des PStSekr Herold (BMB) auf die Frage A 101 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Milz (CDU/ CSU) : Aussage von amnesty international über das Fehlen von Hinweisen oder Beweisen über grausame Folterungen politische Häftlinge in der DDR . . . 10671* B Anlage 7 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage A 102 Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) : Zeitpunkt der Einführung und Form des von der Bundesregierung erarbeiteten Mustermietvertrags . . . . . 10671* C Anlage 8 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage A 103 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Jens (SPD) : Maßnahmen zum Schutz der notwendigen Verbraucherberatung und -aufklärung vor Beschränkungen auf Grund des Rechtsberatungsmißbrauchsgesetzes 10671* D Anlage 9 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Fragen A 104 und 105 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — der Abg. Frau Grützmann (SPD) : Beurteilung des Vorgehens der Anwaltskammer Berlin gegen die Sendung „Verbraucherstudio" des RIAS Berlin unter Hinweis auf das Rechtsberatungsmißbrauchsgesetz; gesetzgeberische Konsequenzen daraus; Behinderung der von der Bundesregierung gewünschten und notwendigen Verbraucherberatung durch das Rechtsberatungsmißbrauchsgesetz 10672* B Anlage 10 Antwort des PStSekr Frau Schlei (BK) auf die Frage B 1 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Marx (CDU/ CSU) : Beantwortung von Anfragen der CDU/ CSU zur Deutschlandpolitik . . . . 10672* D Anlage 11 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 2 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/ CSU) : Hilfe für einen in Kasachstan wegen seiner Bemühungen um Familienzusammenführung angeklagten Deutschen 10673* A Anlage 12 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 3 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/ CSU) : Kriterien der italienischen Regierung für die Entscheidung zwischen den Farbfernsehsystemen PAL und SECAM 10673* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1975 III Anlage 13 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage B 4 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Lenzer (CDU/ CSU) : Sicherheitsmaßnahmen bei der Verwendung von Plutonium in der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . 10673* C Anlage 14 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Fragen B 5 und 6 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Stellungnahme der Bundesregierung zu der vom Präsidenten des Bundesrechnungshofs am 28./29. September 1974 im „Handelsblatt" geäußerten Auffassung; Ausweitung eines Ressorts entgegen der Empfehlung des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung 10673* D Anlage 15 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Fragen B 7 und 8 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Krockert (SPD) : Unbesehene Übernahme der Ablehnung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst wegen Verfassungsfeindlichkeit; Kriterien für die Streichung einer entsprechenden Eintragung in der Zentralkartei 10674* B Anlage 16 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage B 9 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Garantie der Bundesregierung für das von Minen der DDR überschwemmte Gebiet Lüchow/Dannenberg . . . . 10675* B Anlage 17 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage B 10 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Befreiung für Versorgungsempfänger des Bundes vom Zwangsumtausch beim Übertritt in das Gebiet der DDR . . . 10635* C Anlage 18 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage B 11 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung zum Lärmschutz ... 10675* D Anlage 19 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage B 12 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) : Auffassungen der Gewinner des Preisausschreibens „Mit 18 volljährig" in der Diskussion mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesjustizminister über die Auswirkungen des neuen Volljährigkeitsalters 10676* A Anlage 20 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 13 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Pieroth (CDU/CSU) : Ausgleich für den Wegfall des „Weihnachtsgeldes" 1975 wegen der Kündigung zum 30. September 1975 für deutsche Arbeitnehmer bei den US-amerikanischen Streitkräften in Nahbollenbach...10676* B Anlage 21 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen B 14 und 15 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. von Schoeler (FDP) : Maßnahmen der Bundesregierung gegen den Bau eines Bürohauses auf einem Teil des Frankfurter Flughafengeländes; Beurteilung des finanziellen Risikos eines solchen Projektes . . . 10676* C Anlage 22 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 16 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Gierenstein (CDU/ CSU) : Boykott einer deutschen Bank durch die Araber . . . .10676* D Anlage 23 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 17 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Verbesserung der Struktur des Münchner Nordens durch Neubau des Arbeitsamts München auf dem Gelände des sog. Alabama-Depots . . . . . . . 10677* A Anlage 24 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen B 18 und 19 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Simpfendörfer (SPD) : Förderung der deutsch-rhodesischen Gesellschaft; Anerkennung der Gemeinnützigkeit dieser Gesellschaft . . . . 10677* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1975 Anlage 25 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 20 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Erhebung von Getränkesteuer als Voraussetzung für die Gewährung von Finanzbeihilfen des Bundes an Gemeinden 10677* C Anlage 26 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen B 21 und 22 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung im Falle einer Änderung der ISO- und DIN-Norm für Verbindungselemente durch die USA und zur Stützung des metrischen ISO-Systems . . . . . . 10677* D Anlage 27 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 23 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Gierenstein (CDU/ CSU) : Verpflichtung der von den Arabern boykottierten deutschen Firmen zur Unterrichtung der Bundesregierung . . 10678* B Anlage 28 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 24 -- Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Verbleib einer aus tierseuchenrechtlichen und fleischbeschaurechtlichen Gründen beanstandeten, im Hamburger Freihafen im August 1974 zwischengelagerten Schiffsladung Schweinefleisch aus China . . . . . . . . . . . 10678* C Anlage 29 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Fragen B 25 und 26 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Verbot der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel im Gemüsebau in der Bundesrepublik Deutschland bei gleichzeitiger Erhöhung der zulässigen Mengen entsprechender Stoffe in den für den Handel geltenden Vorschriften; Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation; Existenzbedrohung des deutschen Gartenbaues und Blumenhandels; Überwachung der Einhaltung deutscher Bestimmungen in bezug auf Pflanzenschutz, Wettbewerbsrecht und Steuerrecht beim Import . . . . . . . . 10679* A Anlage 30 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 27 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Meinike (Oberhausen) (SPD) : Voraussichtlicher Zeitpunkt des Vorliegens der Ergebnisse der Beratungen der von der Bundesregierung berufenen Arbeitsgesetzbuchkommission und der gutachtlichen Stellungnahme zum Fragenbereich „Aussperrung" 10679* C Anlage 31 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 28 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Leicht (CDU/CSU) : Höhe der vom Bund der Bundesanstalt für Arbeit seit dem 1. Januar 1975 gewährten Zuschüsse oder Darlehen . . 10679* D Anlage 32 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen B 29 und 30 — Drucksache 7/3258 vorn 21. 2. 75 — des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) : Abhängigkeit des Unfallschutzes und der Arbeitssicherheit vom jeweiligen Stand der Konjunktur; Auswirkungen des 1973 verabschiedeten Gesetzes über Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit; Bemühungen der Bundesländer um hohe Effektivität . . . 10680* A Anlage 33 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 31 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Korrektur der Richtlinien für die Vergabe der Beschäftigungshilfen nach dem Programm „Stabilitätsgerechter Aufschwung" entsprechend den Januarwerten 1975, z. B. im Hinblick auf die Beschäftigungseinbrüche in Bayern . . 10680* C Anlage 34 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf Fragen B 32 und 33 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) : Äußerungen der Gewerkschaft ÖTV betreffend beabsichtigte Schließung von Bundeswehrdepots im pfälzischen Raum; Umfang bevorstehender Schließungen von Depots der Streitkräfte der USA im pfälzischen Raum . . . . . 10680* D Anlage 35 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen B 34 und 35 — Drucksache Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1975 V 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Beteiligung des Bundes an dem Bau des Jugendzentrums Baasem im Kreis Euskirchen; Zeitpunkt der Inbetriebnahme und politische Zweckbestimmung dieses Jugendzentrums... 10681* B Anlage 36 Antwort des PStSekr Dr. Haack (BMBau) auf die Frage B 36 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Kroll-Schlüter (CDU/CSU) : Verbesserung der Wohnsituation von Kindern durch Verlagerung des Schwergewichts der öffentlichen Maßnahmen vom sozialen Wohnungsbau auf das Wohngeld sowie durch andere Maßnahmen ...10681* C Anlage 37 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen B 37 und 38 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Kiechle (CDU/ CSU) : Unternehmensverluste und Rationalisierungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn in den Betriebsjahren 1972, 1973 und 1974 in den Regionen Bayerns; für 1975 und 1976 vorgesehene weitere Leistungseinschränkungen der Deutschen Bundesbahn in diesen Regionen ...10681* D Anlage 38 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 39 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Schmidt (Niederselters) (SPD) : Ursachen der Nichtinangriffnahme des Baues der Umgehungsstraße Eltville ... 10682* A Anlage 39 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 40 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Meinike (Oberhausen) (SPD) : Gründe der Nichteinbeziehung der Altersruhegeldempfänger gem. § 1248 Abs. 2 RVO in das Sonderprogramm der Deutschen Bundesbahn ...10682* B Anlage 40 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 41 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Möglichkeit einer Verbesserung der Verkehrssituation an dem nicht voll- ausgebauten Kleeblatt zur Bundesstraße 8, Frankfurt/Main-Höchst–MainTaunus-Einkaufszentrum ... 10682* B Anlage 41 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 42 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) : Zeitpunkt für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Süpplingen der B 1 . . . 10682* C Anlage 42 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen B 43 und 44 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Zeitpunkt für die Fertigstellung des Nord-Süd-Kanals und für eine kontinuierliche Transportverbindung Mittellandkanal–Hamburg; Zuführungstraße Braunschweig–Göttingen zur Schnellbahntrasse Hannover–München . . . 10682* D Anlage 43 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 45 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : West-Berlin als Teil der DDR auf Kartenzeichnungen in Anzeigen der Deutschen Bundesbahn . . . . . . . . 10683* B Anlage 44 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen B 46 und 47 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Sick (CDU/ CSU) : Bau von Anschlußstraßen im Zuge des Neubaus der Europastraße 3 in der Ortslage Jevenstedt (Schleswig-Holstein) 10683* B Anlage 45 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen B 48 und 49 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Immer (SPD) : Baumaßnahmen für die Ortsdurchfahrt Kircheib der B 8; Begrenzung der Anliegerbeiträge zum Bau von Bürgersteigen ...10683* C Anlage 46 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 50 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Transportkosten für Rollstühle von Behinderten bei der Deutschen Bundes- VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1975 bahn; Erweiterung des Begünstigtenkreises ... 10683* D Anlage 47 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen B 51 und 52 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Zeitel (CDU/CSU) : Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Neubaustrecke Mannheim–Stuttgart der Deutschen Bundesbahn; Fortschreibung der in Drucksache 7/1045 aufgeführten Finanzierungskosten; Zeitfolge der Bereitstellung der Finanzierungsmittel ... 10684* A Anlage 48 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 53 — Drucksache 7/3258 vorn 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Überprüfung der Wirtschaftlichkeit von Nebenstrecken der Deutschen Bundesbahn im bayerischen Zonenrandgebiet; Vorstellungen bezüglich der Aktion „Systemkonforme Netzkonzentration" ... 10684* B Anlage 49 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 54 — Drucksache 7/3258 vorn 21. 2. 75 — des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Einsparung von Kosten bei überregionalen Statistiken der Deutschen Bundesbahn...10684* D Anlage 50 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 55 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Überprüfung und Fortführung der Konzeption der HSB-Versuchsanlage im Donauried durch das Bundesverkehrsministerium nach der Vorlage der Deutschen Bundesbahn . . . . . . . . 10684* D Anlage 51 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen B 56 und 57 — Drucksache 7/3258 vorn 21. 2. 75 — des Abg. Josten (CDU/CSU) : Linienführung der B 9 bei Bad Breisig; Planung der Umgehungsstraße . . . 10685* A Anlage 52 Antwort des PStSekr Jung (BMP) auf die Fragen B 58 und 59 — Drucksache 7/3258 vorn 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) : Träger der Kosten für Ersatzanlagen bei Behinderung des Fernsehempfangs durch private Verursacher; Maßnahmen zur Änderung der gegenwärtigen Rechtslage ...10685* B Anlage 53 Antwort des PStSekr Jung (BMP) auf die Frage B 60 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Kroll-Schlüter (CDU/CSU) : Senkung der Zahl der Ausbildungsplätze der Fernmeldeämter ... 10686* A Anlage 54 Antwort des PStSekr Jung (BMP) auf die Frage B 61 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) : Absicht zur Anweisung der Oberpostdirektionen Hannover und Braunschweig bezüglich einer Neuordnung des Leitbereichs 318 Wolfsburg im Sinne einer Zuordnung der Samtgemeinde Velpke und neun weiterer Gemeinden zur Verwaltungseinheit Wolfsburg ... 10686* B Anlage 55 Antwort des PStSekr Jung (BMP) auf die Frage B 62 — Drucksache 7/3258 vorn 21. 2. 75 — des Abg. Hoffie (FDP) : Bereitschaft zur besseren Verhinderung von Infektionen durch Assanierung der Fernsprecheinrichtungen 10686* C Anlage 56 Antwort des PStSekr Jung (BMP) auf die Fragen B 63 und 64 — Drucksache 7/3258 vorn 21. 2. 75 — des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Gründe für die Anordnung zur Reduzierung der Ausbildungsplätze bei der Deutschen Bundespost in Reutlingen im Jahre 1975; Vereinbarkeit mit den gegenwärtigen Aufforderungen der Bundesregierung an die Wirtschaft zur Vermehrung der Ausbildungsplätze im Bereich der Berufsbildung; Absicht zur Widerrufung dieser Anordnung entsprechend dem CDU/CSU-Antrag auf Drucksache 7/3196 betr. Dringlichkeitsprogramm zur Überwindung des Lehrstellenmangels und zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit . . . . . 10686* D Anlage 57 Antwort des PStSekr Jung (BMP) auf die Frage B 65 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Dübber (SPD) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1975 VII Zweckmäßigkeit der Verkabelung der Fernsehanschlüsse der durch den BfA- Hochhausneubau in Berlin-Wilmersdorf in ihren Empfangsmöglichkeiten beeinträchtigten Häuser . . . . . . . . 10687* C Anlage 58 Antwort des PStSekr Dr. Haack (BMBau) auf die Frage B 66 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) : Absicht zur Erhöhung des Förderungsvolumens für den sozialen Wohnungsbau angesichts des Rückgangs der Bewilligungen in den letzten Jahren . . 10687* D Anlage 59 Antwort des PStSekr Dr. Haack (BMBau) auf die Frage B 67 Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Zögernde Inanspruchnahme von im Rahmen des Städtebauförderungsgesetzes bereitgestellten Bundesmitteln durch Gemeinden wegen deren Besorgnis über die Rückzahlungspflicht; Ermöglichung einer sicheren Finanzplanung der Gemeinden durch Behandlung der Bundesmittel als Zuschüsse . . . 10688* B Anlage 60 Antwort des PStSekr Herold (BMB) auf die Frage B 68 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Gesamtstärke und Waffenausrüstung der Betriebskampftruppen in der DDR 10689* A Anlage 61 Antwort des BMin Matthöfer (BMBW) auf die Frage B 69 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Lenzer (CDU/ CSU) : Menge des Plutoniums, das in den nächsten 10 und 30 Jahren verarbeitet wird ... 10689* B Anlage 62 Antwort des BMin Matthöfer (BMBW) auf die Fragen B 70 und 71 — Drucksache 7/3258 vorn 21. 2. 75 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Kriterien hinsichtlich der Prüfung von Forschungsmitteln für vom Bund geförderte Projekte; Vorlage eines Prioritätenkatalogs für unverzichtbare Forschungsprojekte und -institutionen . . 10689* D Anlage 63 Antwort des BMin Matthöfer (BMBW) auf die Fragen B 72 und 73 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) : Umfang der Berücksichtigung deutscher Firmen bei der Auftragsvergabe durch das Kernforschungszentrum CERN im Vergleich zu den Beiträgen der Bundesrepublik zu den Gesamtausgaben von CERN; Kriterien für die Ausschreibung und Art der Angebotsauswahl bei Projekten; Behauptung über die Berücksichtigung nur „billiger Angebote" ohne Rücksicht auf andere Aspekte . . 10690* B Anlage 64 Antwort des BMin Matthöfer (BMBW) auf die Frage B 74 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Vereinbarkeit der Errichtung von Naßkühltürmen für Kernkraftwerke mit dem neuesten Stand der Technik; Entwicklungen zur Nutzung der Kraftwerkabwärme z. B. für die Städtebeheizung 10690* D Anlage 65 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Frage B 75 Drucksache 7/3258 vorn 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Begrenzung der Anzahl von Lehrlingen in einzelnen Berufsgruppen; Vereinbarkeit dieser Praxis mit den Bemühungen der Bundesregierung zur Beseitigung der Jugendarbeitslosigkeit 10691* A Anlage 66 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Fragen B 76 und 77 Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) : Chancen der diesjährigen Absolventen der Studienrichtung „Landwirtschaft" auf dem Arbeitsmarkt; Berufsaussichten der diesjährigen Studienanfänger; qualitative Verbesserung des Studiums der Landwirtschaft durch Einführung eines einjährigen Pflichtpraktikums und Reduzierung der Examensqualifikationen auf wenige Schwerpunktfächer . . 10691* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1975 10621 153. Sitzung Bonn, den 28. Februar 1975 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 3. 3. Adams* 28. 2. von Alten-Nordheim 21. 3. Dr. Artzinger* 28. 2. Behrendt* 28. 2. Buchstaller 28. 2. Dr. Burgbacher* 28. 2. Dr. Carstens (Fehmarn) 28.2. Dr. Corterier* 28. 2. Dr. Enders** 28. 2. Engelsberger 28. 2. Entrup 28. 2. Fellermaier* 28. 2. Flämig* 28. 2. Frehsee* 28. 2. Gerlach (Emsland) * 28. 2. Härzschel* 28. 2. Hauck 6. 3. Heyen 28. 2. Dr. Jahn (Braunschweig)* 1. 3. Jahn (Marburg) 7. 3. Kater 8. 4. Katzer 28. 2. Dr. h. c. Kiesinger 28. 2. Kulawig 28. 2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 28. 2. Kunz (Berlin) 28. 2. Dr. Graf Lambsdorff 28. 2. Lautenschlager* 28. 2. Lücker' 28. 2. Müller (Mülheim)* 28. 2. Müller (Nordenham) 28. 2. Nordlohne 28. 2. Opitz 28. 2. Frau Dr. Orth* 28. 2. Pieroth 28.2. Frau Dr. Riedel-Martiny 28. 2. Schirmer 8. 4. Schmidt (München)* 28. 2. Dr. Schulz (Berlin)* 28. 2. Dr. Schwörer* 28. 2. Seibert 28. 2. Springorum* 28. 2. Dr. Starke (Franken)* 28. 2. Graf Stauffenberg 28. 2. Straßmeir 28. 2. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 22. 3. Dr. Waigel 28. 2. Walkhoff' 28. 2. Frau Dr. Wex 28. 2. Wohlrabe 28. 2. Frau Dr. Wolf** 28. 2. Baron von Wrangel 28. 2. Dr. Wulff 3. 3. Zeyer 28. 2. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage A 5) : Wie hoch war der Schuldenstand des Bundes am 31. Dezember 1969 und am 31. Dezember 1974, und welcher Schuldenstand wird sich auf Grund der vorgesehenen Netto-Kreditaufnahme von 22,3 Milliarden DM im Jahr 1975 und der im Finanzplan vorgesehenen Netto-Kreditaufnahmen für 1976, 1977 und 1978 jeweils zum Jahresende ergeben? Der Schuldenstand des Bundes hat am 31. Dezember 1969 unter Einbeziehung der Öffa-Verbindlichkeiten sowie der Kassenverstärkungskredite 47,11 Mrd. DM betragen. Ohne Berücksichtigung von gut 7 Mrd. DM Rücklagen, die der Bund bei der Deutschen Bundesbank gebildet hat, ist die Bundesschuld in den fünf Jahren seit 31. Dezember 1969 um etwa 23 Mrd. DM gewachsen. Dem Schuldenstand per 31. Dezember 1974 von 70,6 Mrd. DM stehen also Rücklagen von über 7 Mrd. DM gegenüber. Zum Jahresende 1975 wird sich die Summe der Finanzkredite voraussichtlich auf 89,7 Mrd. DM belaufen. Der voraussichtliche Schuldenstand des Bundes zum Jahresende 1976, 1977 und 1978 ist abhängig von der Fortschreibung des Finanzplans für die Jahre 1975 bis 1979. Im gegenwärtigen Zeitpunkt sind Angaben hierüber nicht möglich. Die Haushalts- und Finanzpolitik der Bundesregierung ist solide. Der Bund hat in den 5 Jahren von 1969 bis 1974, in denen rd. 23 Mrd. DM Schulden aufgenommen wurden, rd. 552 Mrd. DM an Ausgaben getätigt. Die Verschuldung betrug also - gemessen an den Ausgaben des Bundes in dieser Zeit - etwa 4 %. Das bedeutet, daß 96 % der Ausgaben durch Steuern und Gebühren gedeckt werden und dabei noch hohe Reserven gebildet werden konnten. Im Zusammenhang mit der Schuldenpolitik der Vergangenheit darf ich Sie darauf aufmerksam machen, daß Finanzminister Strauß in seiner letzten Finanzplanung für den Zeitraum 1970-1972 eine Nettokreditaufnahme von 13,2 Mrd. DM vorgesehen hatte. In demselben Zeitraum hatte die Regierung der sozialliberalen Koalition nur eine Nettokreditaufnahme von 6,5 Mrd. DM verwirklicht und dabei noch Rücklagen in Höhe von 2,5 Mrd. DM gebildet. Für den Haushalt 1975 wird die Nettokreditaufnahme 22,3 Mrd. DM betragen. Diese Höhe ist in diesem Jahr, in dem sich die deutsche Volkswirtschaft, insbesondere durch weltwirtschaftliche Ereignisse, in einer schwierigen Situation befindet, volkswirtschaftlich richtig und geboten, um den stabilitätsgerechten Aufschwung sicherzustellen. Das bestätigt die Deutsche Bundesbank und das bestätigen so gut wie alle volkswirtschaftlichen Experten. Ich möchte nicht unerwähnt lassen, wie sich die Staatsverschuldung in der Bundesrepublik im Ver- l0670* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1975 gleich zu anderen Industrienationen darstellt. So beträgt die gesamte Verschuldung des Staates und der Gebietskörperschaften nach dem Stand des Jahres 1973 je Kopf der Bevölkerung, umgerechnet in DM, in den USA 8 300 DM Großbritannien 6 200 DM Niederlande 5 700 DM Schweiz 4 100 DM Italien 2 800 DM. Die Gesamtverschuldung in der Bundesrepublik betrug dagegen nur 2 670 DM je Kopf der Bevölkerung. Das Verhältnis der Staatsverschuldung zum Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen stellt sich in denselben Ländern wie folgt dar: Großbritannien 74 v. H. USA 54 v. H. Niederlande 48 v. H. Italien 46 v. H. Schweiz 24 v. H. Bundesrepublik Deutschland 18 v. H. Der Zinsendienst der Staats- bzw. Bundesverschuldung beträgt in v. H. der Gesamtausgaben (Stand 1974) in diesen Ländern: USA 14,7 v. H. Großbritannien 11,2 v. H. Italien 6,5 v. H. Niederlande 6,4 v. H. Schweiz 3,4 v. H. Bundesrepublik Deutschland 3,0 v. H. (1975: 3,8 v. H. Bund) Die Reihenfolge der Staaten wird sich voraussichtlich auch 1974/1975 nicht ändern. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 7/3258 Fragen A 20 und 21) : In welcher Weise und mit welchem Ergebnis hat der Interministerielle Südrhodesien-Ausschuß Hinweise auf Verstöße deutscher Firmen gegen die Südrhodesien-Sanktionen — insbesondere die im April 1974 bekanntgewordene Beteiligung der Neunkirchner Eisenwerke und der Klöckner Stahlwerke am Ausbau der „Rhodesian Iron and Steel Company" (RISCO), durch geheime Handelsverträge, die die Abnahme rhodesischen Stahls sicherstellen sollen — aufgeklärt? Zu welchem Ergebnis hat bisher die ständige Überprüfung der außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften zur Durchführung der Sanktionen gegen Südrhodesien auf ihre Effektivität hin, die in den Tagesnachrichten des Bundesministers für Wirtschaft vom 6. August 1974 als Hauptaufgabe des Interministeriellen Südrhodesien-Ausschusses genannt ist, geführt? Zu Frage A 20: Der interministerielle Südrhodesien-Ausschuß hat sich in mündlichen Erörterungen mehrfach mit verschiedenen Hinweisen auf vermutete Sanktionsverletzungen befaßt. Die dem Ausschuß bekanntgewordenen Einzelheiten wurden den zuständigen Überwachungsbehörden — das sind die jeweiligen Oberfinanzdirektionen mitgeteilt. Da die Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, kann ich Ihnen heute noch keine Ergebnisse mitteilen. Zu Frage A 21: Die Überprüfung der bestehenden außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften hat gezeigt, daß die gegen Südrhodesien verhängten VN-Sanktionen hinreichend in unser nationales Recht transponiert worden sind. Die Südrhodesien-Bestimmungen der Außenwirtschaftsverordnung enthalten ein umfassendes Wirtschaftsembargo gegen Südrhodesien. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/3258 Frage A 97) : Wann ist damit zu rechnen, daß die Berufsausbildung in der hessischen Justizverwaltung vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft als Lehrberuf mit vollgültigem Abschluß anerkannt wird, eine Forderung, die seit Jahren von der hessischen Justiz erhoben und vom Bundesjustizminister unterstützt wird? Eine Ausbildungsordnung für den öffentlichen Dienst einschließlich des Justizbereichs auf der Rechtsgrundlage des § 25 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes wird von dem Bundesminister des Innern vorbereitet. Der für den Justizbereich wesentliche Teil der Ausbildungsordnung ist im Oktober 1974 den Landesjustizverwaltungen zugeleitet worden. Diese beabsichtigen, eine einheitliche Stellungnahme abzugeben, die bislang noch aussteht. Genaue Angaben zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Ausbildungsordnung lassen sich bei dieser Sachlage zur Zeit aber auch deshalb noch nicht machen, weil der Entwurf mit den Kultusministern der Länder abgestimmt werden muß. Dies ist erforderlich, weil die Ausbildung mit den Rahmenlehrplänen für den schulischen Bereich in Einklang stehen muß. Der Bundesminister der Justiz wird sich weiterhin für einen möglichst baldigen Erlaß der Ausbildungsordnung einsetzen. Insbesondere wird er sich bemühen, Schwierigkeiten, die sich in Hessen ergeben haben, zu beseitigen. Diese Schwierigkeiten sind in folgendem begründet: In Hessen werden Kanzlei- und Bürolehrlinge bei den Justizbehörden aufgrund einer nach Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes am 1. September 1969 erlassenen vorläufigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung vom 15. Juli 1971 ausgebildet. Nur die vor dem 1. September 1969 anerkannten Lehr- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1975 10671* berufe und Anlernberufe sowie vergleichbare geregelten Ausbildungsberufe gelten nach § 108 Abs. 1 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes als Ausbildungsberufe im Sinne des § 25 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes fort. Wie die Ausbildung der Lehrlinge in Hessen rechtlich abgesichert werden kann, wird zur Zeit zwischen den beteiligten Ressorts geprüft; insbesondere wird geprüft, auf welche Weise die in der Übergangsvorschrift des § 108 Abs. 1 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes bestehende Lücke im Rahmen der Reform des Berufsbildungsrechts geschlossen werden kann. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage A 100) : Trifft es nach Aussage von amnesty international zu, daß es auch in der Bundesrepublik Deutschland politische Häftlinge gibt, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Äußerung und ihr Verhältnis zu amnesty international? In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine politischen Gefangenen. Die Bundesregierung hält die weltweite Arbeit von amnesty international im Interesse der Menschenrechte für wichtig. Im übrigen darf ich auf folgendes hinweisen: Nach Kenntnis der Bundesregierung hat amnesty international zwei Wehrdienstverweigerer in der Bundesrepublik Deutschland betreut. Es konnte nicht sicher festgestellt werden, ob zur Zeit weitere betreut werden. Die deutsche Sektion von amnesty international betrachtete in einem offenen Brief vom 11. März 1974 an den Bundesminister der Verteidigung, in dem die beiden Fälle angesprochen werden, wegen Wehrdienstverweigerung inhaftierte Personen als politische Gefangene, wenn über ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer noch nicht rechtskräftig entschieden ist. Im übrigen ist der Bundesregierung keine Veröffentlichung des internationalen Sekretariats oder der deutschen Sektion von amnesty international bekannt, wonach es in der Bundesrepublik Deutschland politische Gefangene gibt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage A 101): Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage von amnesty international, daß amnesty international angeblich keine Hinweise oder Beweise habe, daß politische Häftlinge in der DDR qrausam gefoltert würden? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß politische Häftlinge in der DDR gefoltert werden. Aus diesem Grunde hält die Bundesregierung die Aussage von amnesty international für glaubwürdig. Anlage 7 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3258 Frage A 102) : Bis wann und in welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung, den von ihr erarbeiteten Mustermietvertraq allgemein einzuführen? Die Arbeiten an dem Mustermietvertrag sind darauf angelegt, ein von der Übereinstimmung insbesondere auch der Interessenvertretungen von Mietern und Vermietern getragenes Vertragsmuster zu entwickeln. Über den Inhalt des Vertragsmusters ist nunmehr in einer abschließenden Besprechung, die auch wegen der Abstimmung des Musters mit dem inzwischen in Kraft getretenen Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetz erforderlich war, Übereinstimmung erzielt worden. Noch nicht endgültig geklärt ist allerdings die Frage, in welcher Weise eine möglichst breite Streuung des Mustermietvertrags erreicht werden kann. Entsprechend der eingangs erwähnten Beteiligung der Interessenvertretungen läge es nahe, auch die Veröffentlichung gemeinsam zu veranlassen, zumal durch eine Einschaltung der Verbände in erhöhtem Maße erwartet werden kann, daß die Parteien eines Mietvertrags ihren Verhandlungen das Vertragsmuster zugrunde legen. Hier sind jedoch noch einige, in erster Linie kartellrechtliche Fragen zu klären. Sollte diese Prüfung nicht in absehbarer Zeit zu einem befriedigenden Ergebnis führen, wird zu erwägen sein, den Mustermietvertrag durch geeignete Stellen der Bundesregierung bekanntzumachen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 7/3258 Frage A 103) : Wird die Bundesregierung Maßnahmen einleiten, um die notwendige Verbraucherberatung und -aufklärung durch Beratungsstellen, Rundfunk, Fernsehen und Presse vor Beschränkungen auf Grund des Gesetzes zur Verhütung von Mißbräuchen auf dein Gebiet der Rechtsberatung zu schützen? Das Rechtsberatungsgesetz betrifft nur die auf einen konkreten Einzelfall gerichtete Beratung gegenüber einer an diesem Fall beteiligten Person. Demgegenüber wird durch dieses Gesetz nicht berührt die allgemeine Aufklärung und Information in Rechtsangelegenheiten, auch wenn diese an Einzelfälle des täglichen Lebens anknüpft. Das Rechtsberatungsgesetz steht daher dieser sehr nützlichen und seit geraumer Zeit von den verschiedensten 10672* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1975 Stellen betriebenen allgemeinen Aufklärung nicht entgegen. Hinsichtlich der Beratung zur Lösung eines konkreten Einzelfalles wird bei der Prüfung zwischen den verschiedenen von Ihnen genannten Stellen zu unterscheiden sein. Rechtsberatungsstellen haben teilweise bereits Erlaubnisse nach dem Rechtsberatungsgesetz. Für die Nachrichtenmedien ist der gezielte Lösungsvorschlag für den Einzelfall ein problematische Angelegenheit. Die Rechtsberatung wird, wenn sie dem Fall umfassend gerecht werden soll, nicht auf das klärende Gespräch mit dem Rechtsuchenden verzichten können, das diesem nicht bewußt gewordene wichtige Gesichtspunkte zu Tage fördern kann. Ein derartiges Gespräch kann kaum durch eine schriftliche Mitteilung des Ratsuchenden oder seinen Telefonanruf bei den Nachrichtenmedien ersetzt werden. Soweit es Beratungsstellen anbelangt, bei denen eine gründlichere Beratung gewährleistet ist, sollten die für Rechtsberatungsgesetz wesentlichen Gesichtspunkte nicht außer acht gelassen werden. Ich meine hiermit die Prüfung auf Zuverlässigkeit, Eignung und Sachkunde, bevor die Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung erteilt wird, und die Aufsicht durch Rechtspflegebehörden, welche die weitere Tätigkeit begleitet. Ich bin bereit, unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte mit den Ländern zu erörtern, wie die Rechtsberatung für den Verbraucher in ausreichendem Maße gewährleistet werden kann. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Grützmann (SPD) (Drucksache 7/3258 Fragen A 104 und 105) : Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorgehen der Anwaltskammer Berlin gegen die Sendung Verbraucherstudio des Rias Berlin unter Hinweis auf das Gesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiet der Rechtsberatung, und ist sie bereit, daraus gesetzgeberische Konsequenzen zu ziehen? Sieht die Bundesregierung in dem Rechtsberatungsmißbrauchsgesetz eine Behinderung für die von ihr gewünschte notwendige Verbraucherberatung und wird sie bejahendenfalls für eine Beseitigung sorgen? Zu Frage A 104: Der Rias Berlin nimmt, wie seine Pressemitteilung vom 11. Februar 1975 zeigt, für sich in Anspruch, daß er in seinem Verbraucher-Studio allgemeine Hinweise auf die Bedingungen gegeben habe, die für einen Käufer im Sinne einer generellen Orientierung von Belang sein mögen. Demgegenüber hat die Rechtsanwaltskammer Berlin geltend gemacht, es sei Rechtsberatung zur Lösung konkreter Einzelfälle erteilt worden. Haben Sie bitte dafür Verständnis, daß ich mich zu den unter den Parteien strittigen Tatsachenbehauptungen, die gegebenenfalls gerichtlich geprüft werden müßten, nicht äußern möchte. Für die Anwendung des Rechtsberatungsgesetzes muß unterschieden werden zwischen einer allgemeinen Beratung und Aufklärung des Verbrauchers über seine Rechte, die selbstverständlich an Fälle des täglichen Lebens anknüpfen kann, und der Erteilung von gezielten Ratschlägen für die weitere Behandlung eines konkreten Rechtsfalles gegenüber einer an diesem Sachverhalt beteiligten Person. Nur im letzteren Fall ist das Rechtsberatungsgesetz berührt, in dem anderen Fall ist die Beratung frei. Soweit sich die Nachrichtenmedien der allgemeinen Aufklärung des Verbrauchers über seine Rechte annehmen, ist dies nicht nur rechtlich unbedenklich, sondern begrüßenswert. Eine andere Frage ist, ob Sendungen im Hörfunk oder Fernsehen der geeignete Ort sind, eine auf die Lösung eines Einzelfalles gezielte Rechtsberatung zu betreiben. Eine umfassende Beratung läßt sich kaum allein aufgrund der schriftlichen Darstellung oder des Anrufs des Ratsuchenden geben. Es bedarf in der Regel eines ausführlichen Gesprächs, bei dem der Ratgeber gegebenenfalls weitere wichtige Aspekte des Falles erfragen und in seinen Ratschlag einbeziehen muß. Dies mahnt zur Zurückhaltung bei einer Einzelrechtsberatung in den Medien, damit ein Konflikt bei der Aufklärungsarbeit der Medien mit dem Rechtsberatungsgesetz nicht auftreten kann. Soweit möglicherweise die finanzielle Lage des Ratsuchenden als Argument für die Befassung der Medien mit dieser Aufgabe in Betracht gezogen werden könnte, möchte ich auf die kostenlose oder verbilligte Rechtsberatung für Bürger mit geringem Einkommen hinweisen, die heute bereits in weitem Umfang in den einzelnen Ländern gewährt wird und für die sich ein Entwurf der Bundesregierung in Vorbereitung befindet. Zu Frage A 105: Das Rechtsberatungsgesetz muß nicht als Behinderung für die notwendige Verbraucherberatung verstanden werden. Soweit die allgemeine Aufklärung des Verbrauchers betroffen ist, kommt dieses Gesetz ohnehin nicht zur Anwendung. Bei der Rechtsberatung für den Einzelfall steht für das Gesetz im Vordergrund, daß der geschäftsmäßige Berater, der sich nicht anderweitig durch eine Zulassung zu dem Beruf des juristischen Beraters qualifiziert hat, vor der Aufnahme seiner Tätigkeit auf Zuverlässigkeit, Eignung und Sachkunde geprüft wird, ferner daß er in eine Aufsicht durch Rechtspflegebehörden einbezogen wird, die seine weitere Tätigkeit beobachtet. Hierbei handelt es sich um Gesichtspunkte, die dem Schutz des „Verbrauchers" eines juristischen Ratschlages dienen und auf die deshalb nicht verzichtet werden sollte, Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte bin ich jedoch bereit, mit den Ländern in eine Erörterung über Fragen einer ausreichenden Beratung des Verbrauchers einzutreten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage B 1) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1975 10673* Trifft die Behauptung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorn 14. Januar 1975 zu, wonach ein Beamter des Bundeskanzleramtes gesagt haben soll, „Antworten der Regierung auf parlamentarische Anfragen der CDU/CSU-Opposition zur Deutschlandpolitik müßten immer so ausfallen — und darauf werde er achten —, daß sie nicht das Mißfallen der DDR erregen"? Die Behauptung trifft nicht zu. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage B 2) : Was hat die Bundesregierung — für den Fall, daß entsprechende Pressemeldungen zutreffen — unternommen, bzw. was wird sie unternehmen, um einem Deutschen in Kasachstan zu helfen, der wegen seiner Bemühungen um Familienzusammenführung sich am 24. Februar 1975 vor dem Strafrichter verantworten muß? Die Bundesregierung kann die von Ihnen erwähnten Pressemeldungen nicht bestätigen. Es ist hier jedoch bekannt, daß Eduard Deibert mit seiner Frau und Tochter um die Ausreise zu in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Verwandten bemüht ist, entsprechende Ausreiseanträge durch die sowjetischen Stellen abgelehnt wurden und Deibert selbst offensichtlich im November vergangenen Jahres festgenommen wurde. Über Einzelheiten hierzu ist die Bundesregierung nicht informiert; ein Zusammenhang mit den im Jahr 1974 bekanntgewordenen Prozessen gegen andere ausreisewillige Volksdeutsche in Kasachstan ist indessen nicht auszuschließen. Wie bei diesen Personen handelt es sich auch bei Deibert und seiner Familie um Deutschstämmige, die sowjetische Staatsangehörige sind; sie unterliegen den sowjetischen Gesetzen. Die Bundesregierung unterstützt zwar ihr Ausreisebegehren im Rahmen der Familienzusammenführung; ein konsularischer Schutz, wie er für deutsche Staatsangehörige im Ausland möglich und geboten ist, kann jedoch diesen Personen — wie ich des öfteren im Deutschen Bundestag dargelegt habe — nicht gewährt werden. Ich möchte jedoch Ihre Anfrage zum Anlaß nehmen, um erneut festzustellen, daß die Bundesregierung der Sorge der bei uns lebenden Angehörigen um das Schicksal ihrer in der Sowjetunion lebenden Verwandten nicht unbeteiligt gegenübersteht. Die Bundesregierung kann sich nicht in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten einmischen; sie wird sich jedoch stets — wenn immer sich hierfür eine Gelegenheit ergibt — für Menschen einsetzen, die in Bedrängnis sind. Auch das Deutsche Rote Kreuz, das über die Lage der Familie Deibert unterrichtet ist, wird im Rahmen des Möglichen humanitäre Hilfe leisten. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage B 3) : Hat der Bundesminister des Auswärtigen bei seinem Besuch in Rom erreichen können, daß die italienische Regierung bei der Entscheidung zwischen den Farbfernsehsystemen PAL und SECAM die bisherige deutsche Zurückhaltung dadurch würdigt, daß sie die Entscheidung nach rein sachlich-technisch-wirtschaftlichen Kriterien trifft und die von dritter Seite ausgeübte Einflußnahme sowie von dritter Seite angebotene Koppelungsgeschäfte unberücksichtigt läßt? Der Bundesminister des Auswärtigen hat bei seinem Besuch in Rom am 21. Februar 1975 das deutsche Interesse an einer für PAL positiven Entscheidung der italienischen Regierung zum Ausdruck gebracht. Es ist stets das Bestreben der Bundesregierung gewesen, sachfremden Argumenten entgegenzutreten und einer Entscheidung aus technisch-wirtschaftlichen Gründen den Weg zu bereiten. Dies gilt auch im Falle Italiens. Die Bundesregierung glaubt, für ihre Haltung Verständnis gefunden zu haben. Hierfür spricht, daß während des Besuchs des Bundesministers des Auswärtigen in Rom die kurzfristige Entsendung einer deutschen Expertendelegation vereinbart wurde, die der italienischen Regierung eine Entscheidungshilfe leisten wird. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage B 4) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Sicherheitsmaßnahmen zur Kontrolle des Plutoniums in der Bundesrepublik Deutschland ausreichend sind, und kann sie ausschließen, daß ein Mißbrauch vorkommen kann? Die Gewährleistung des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter und damit auch des Schutzes gegen Mißbrauch von Plutonium ist eine Forderung des Atomgesetzes. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß die Schutzmaßnahmen bisher ausreichend waren. Sie ist sich der Notwendigkeit bewußt, diese Maßnahmen der jeweiligen Lage entsprechend anzupassen. Der Bundesminister des Innern hat im vergangenen Jahr eigens hierfür ein Expertengremium zu seiner Beratung gebildet. Völlig ausschließen kann man einen Mißbrauch naturgemäß nicht; die Bundesregierung tut jedoch alles, um das Risiko eines Mißbrauchs von Plutonium auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Fragen B 5 und 6) : Kann die Bundesregierung ihre in Drucksache 7/2887 dargelegte Meinung aufrecht erhalten, es gäbe keine ,,Spiegelreferate", nachdem der Präsident des Bundesrechnungshofs und Bundesbeauftragte für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, Schäfer, am 28./29. September 1974 im Handelsblatt, also nach der Einbringung der Kleinen Anfragen 7/2489 bis 7/2491 ausgeführt hat, es gäbe immer noch reine Beteiligungsreferate ohne originäre Zuständigkeiten? 10674* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1975 Welches Ressort ist es, für das der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung drei Unterabteilungen und 76 Referate empfahl, das heute über zwölf Unterabteilungen verfügt und 101 Referate hat, und stimmt seine Bchauptung, daß die Gründe für eine Ausweitung häufig nicht fach- sondern personenbedingt sind? Zu Frage B 5: Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort zur Frage 7 der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur Straffung und Verbesserung der Organisationsstruktur von Bundesregierung und Bundesverwaltung (BT-Drucksache 7/2490) das Vorhandensein von „Spiegelreferaten" oder auch deren Notwendigkeit nicht in Abrede gestellt (vgl. BT-Drucksache 7/2887 S. 25). Die Bundesregierung hat vielmehr ausdrücklich betont, daß gegen „Spiegelreferate" dann keine organisatorischen Bedenken erhoben werden können, wenn davon in sachgerechter Form Gebrauch gemacht wird. Insoweit stimmen auch die Auffassungen der Bundesregierung und des Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung überein, der sich dann gegen die Einrichtung derartiger Referate wendet, wenn sie zu überflüssiger Doppelarbeit Führen. Zu Frage B 6: Der Bundesbeauftragte für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hat mir das in Frage stehende Ressort nicht genannt und sich hierbei auf die Richtlinien für seine Tätigkeit vom 10. März 1965 (BAnz 1965 Nr. 72 - MinBlFin. 1965 S. 206) berufen. Sie besagen insoweit, daß Gutachten an andere Stellen nur im Einvernehmen mit der ersuchenden Stelle oder dem betroffenen Ressort gegeben werden können. Dies schließt die Nennung wesentlicher Einzelangaben mit ein. Die Gliederung eines Ressorts ergibt sich aus seiner Aufgabenstruktur. Diese kann sich im Laufe der Jahre sowohl hinsichtlich des Umfangs als auch der Art der Aufgaben verändern. Eine Vermehrung der Referate ist daher in der Regel z. B. auf eine Vergrößerung des Aufgabenbestandes und auf die Notwendigkeit der Spezialisierung zurückzuführen. Eine verstärkte Untergliederung innerhalb der Ressorts kann die verschiedensten organisatorisch bedingten Gründe haben z. B. erhöhten Koordinationsbedarf für bestimmte Teilbereiche, die Notwendigkeit, bei steigender Schwierigkeit der Aufgaben mehr als bisher eine Vielfalt verschiedenartigster fachlicher Aspekte bei deren Lösung berücksichtigen zu müssen und damit der Zwang, den Umfang der einzelnen Leitungsbereiche zu verringern. Auch die Personalstruktur kann auf die Organisationsgliederung als ein legitimer Faktor unter vielen einwirken. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 7:3258 Fragen B 7 und 8) : Da sich Bund und Länder auf eine Zentralkartei hie Bewerber Hi oftentlichen Dienst geeignet haben sollen, die wegen Verfassungsteindlichkeit abgelehnt wurden, frage ich die Bundesregierung, wie wird verhindert, daß auf Grund einer Eintragung das möglicherweise übertriebene, verzerrte, auf überhol-len Tatsachen beruhende oder sonstwie fragwürdige Urteil einer ablehnenden Behörde künftig unbesehen von den anderen Beteiligten übernommen und damit absolut gesetzt wird oder die einer bestimmten Lebensphase zuzurechnende Orientierung eines Bewerbers, insbesondere eines jungen Menschen, zu einem existenzbestimmenden Urteil auf lange Zeit, wenn nicht auf Lebenszeit, führt? Welche Umstände können dazu führen, daß ein Bewerber in den öffentlichen Dienst ühernommen wird, obwohl er in der Kartei geführt wird oder geführt wurde, und unter welchen Voraussetzungen kann er aus der Kartei wieder gestrichen werden? Zu Frage B 7: Ihre Frage knüpft an meine Beantwortung der Frage des Herrn Kollegen Hansen (SPD) in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 13. Dezember 1974 an. Danach sollen die Einstellungsbehörden alle Verwaltungsentscheidungen über die Ablehnung eines Bewerbers für den öffentlichen Dienst aus den im Beschluß der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 28. Januar 1972 angesprochenen Gründen sowie die damit im Zusammenhang stehenden gerichtlichen Entscheidungen den für Verfassungsschutz zuständigen Behörden mitteilen. Mit diesem Verfahren soll vermieden werden, daß eine Einstellungsbehörde ihre Entscheidung in Unkenntnis der ablehnenden Entscheidung einer anderen Behörde trifft. Außerdem soll damit bewirkt werden, die Einstellungspraxis bei Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden angesichts berechtigter Fragen aus Kreisen des Parlaments und der Offentlichkeit transparent zu machen. Ein Hinweis auf eine erfolgte ablehnende Entscheidung führt aber nur dazu, daß die zur Grundlage dieser Entscheidung gemachten Unterlagen vollständig angefordert und bei der Bildung des eigenen Urteils der jetzt entscheidenden Behörde mit berücksichtigt werden. Das ablehnende Urteil einer anderen Behörde wird keineswegs unbesehen übernommen, insbesondere dann nicht, wenn die vorangegangene ablehnende Entscheidung längere Zeit zurückliegt. Das bezieht sich auch auf die zugrunde gelegten Tatsachen. Zum zweiten Teil dieser Frage ist darauf hinzuweisen, daß jede Einstellungsbehörde den Einzelfall in seiner konkreten Ausgestaltung prüft. Allein entscheidend ist dabei, ob der Bewerber im Zeitpunkt seiner Einstellung die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten wird. Ist dies der Fall, so sind gegenläufige frühere politische Aktivitäten des Bewerbers unbeachtlich. Das gilt vor allem dann, wenn Einstellungsbewerber sich als junge Menschen politisch-extremistischen Bestrebungen angeschlossen oder mit ihnen sympathisiert hatten, sofern jetzt festgestellt werden kann, daß sie sich von diesen Bestrebungen gelöst haben und die beamtenrechtliche bzw. tarifvertragsrechtliche Treuepflicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung erfüllen werden. Zu Frage B 8: Soweit bei der Überprüfung von Einstellungsbewerbern für den öffentlichen Dienst die Verfassungs- schutzbehörden eingeschaltet werden, stellen diese fest, ob in Erfüllung ihres gesetzlichen Beobachtungsauftrages Erkenntnisse unter diesen Bewerbern angefallen sind. Diese Feststellungen beschränken sich auf solche Bestrebungen und Aktivitäten des Bewerbers, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet haben. Die Einstellungsbehörde hat dann in eigener Verantwortung und unter Berücksichtigung aller Umstände zu prüfen, ob diese Erkenntnisse berechtigten Anlaß zu Zweifeln daran geben, daß der Bewerber Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Zu den im Interesse des Bewerbers zu berücksichtigenden Umständen gehören sicher auch diejenigen, die Sie in Ihrer ersten Frage angedeutet haben. Was die Streichung von Erkenntnissen aus der Kartei angeht, weise ich darauf hin, daß keine besondere Kartei für Bewerber für den öffentlichen Dienst oder Angehörige des öffentlichen Dienstes bei den Verfassungsschutzbehörden geführt wird. Erkenntnisse über Bestrebungen der beschriebenen Art werden vielmehr nur personenbezogen gesammelt. Die Verfassungsschutzbehörden überprüfen diese Unterlagensammlungen regelmäßig. Ergibt sich dabei, daß bestimmte Personen nicht oder nicht mehr verfassungsfeindlicher oder sicherheitsgefährdender Aktivitäten verdächtig sind, so wird das entsprechend vermerkt oder die Unterlagen werden nach Ablauf eines bestimmten Zeitraumes vernichtet. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage B 9) : Ist die Bundesregierung bereit, eine schriftliche Erklärung über die Minenfreiheit, auch des unwegsamen Geländes, in den von DDR-Minen überschwemmten Gebieten Lüchow-Dannenbergs abzugeben oder eine entsprechende Entschädigung für den Nutzungsausfall zu leisten? Der Bundesgrenzschutz hat gemäß seiner Aufgabe, im Grenzgebiet für die Abwehr von Gefahren zu sorgen, nach Rückgang des Hochwassers die wieder begehbaren Teile des gefährdeten Gebietes im Seege-Abschnitt zügig und systematisch nach DDR-Minen abgesucht. Jeweils nach Abschluß der Durchsuchung eines Geländeabschnitts hat der Bundesgrenzschutz die Erklärung abgegeben, daß das Gebiet nach menschlichem Ermessen minenfrei sei. Solche Erklärungen von Bundesbehörden binden den Bund. Für die Bundesregierung besteht bei dieser Sachlage kein Anlaß, eine zusätzliche schriftliche Erklärung abzugeben. Mangels eines Schadens stellt sich die Frage einer Entschädigung aus dem Gesichtspunkt des Nutzungsausfalls für die ehemals überschwemmten Gebiete nicht. Im übrigen trifft die Haftung für Schäden, sei es durch Nutzungsausfall, seien es Schäden durch wider Erwarten nicht aufgefundene Minen, die DDR als Verursacher. Unbeschadet dessen würde die Bundesregierung im Falle von Personen- und Sachschäden durch Minen Entschädigung gewähren entsprechend cien Richtlinien vom 30. 9. 1969 für die Versorgung von Personen, die Gesundheitsschäden durch Sperrmaßnahmen erlitten haben, sowie den Richtlinien vom 28. 10. 1969 für den Ersatz von Schadensfällen, die durch Sperrmaßnahmen verursacht sind. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage B 10) : Ist die Bundesregierung bereit, für ihre Versorgungsempfänger Ausweise einzuführen und damit die Voraussetzung zu schaffen, deli die Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes ähnlich dorr Rentnern besondere Vergünstigungen erlangen können, und dabei diese Ausweise so zu gestalten, daß sie als Legitimationspapier für die Befreiung des Zwangsumtausches heim Übertritt in die DDR gilt? Die Bundesregierung beabsichtigt, für die Versorgungsempfänger des Bundes Ausweise einzuführen, die als Grundlage für die Inanspruchnahme von Vergünstigungen in dem von Ihnen genannten Sinne dienen sollen. Die Vorarbeiten hierzu sind bereits eingeleitet. Wegen der verschiedenartigen Natur der in Betracht kommenden Vergünstigungen müssen zunächst jedoch noch für die Ausgestaltung 'des Ausweises rechtliche und technische Vorfragen geklärt werden. Ich rechne aber damit, daß der Ausweis in absehbarer Zeit eingeführt werden kann. Im übrigen werde ich mich darum bemühen, daß im Bereich des Bundes und der Länder gleichartig ausgestaltete Ausweise verwendet werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage B 11) : Wann ist mit dem Erlaß der in § 43 in Verbindung mit § 42 des Bundesimmissionsschutzgesetzes vorgesehenen Verordnung Zum Lärmschutz zu rechnen, damit bei Autobahn- und sonstigen Planungen die Betroffenen rechtzeitig über Entschädigungs- und Schutzmaßnahmen unterrichtet werden können? Mit dem Erlaß der Straßenlärmschutz-Verordnung nach § 43 i. V. mit § 42 BImSchG ist in der zweiten Jahreshälfte 1975 zu rechnen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage B 12) : Welche Auffassungen haben die Gewinner des Preisausschreibens „Mit 18 volljährig" in der Diskussion mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesjustizminister über die Auswirkungen des neuen Volljährigkeitsalters vertreten? Ihre Frage bezieht sich auf eine Veranstaltung, die am 5. Februar 1975 im Bundesministerium der Justiz stattgefunden hat. Es handelte sich hierbei um die Übergabe der Gewinne aus dem Preisausschreiben „Mit 18 volljährig" und eine daran anschließende Diskussion über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters zwischen den 18- bis 21jährigen Gewinnerinnen und Gewinnern und dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz. Von den insgesamt 30 Gewinnern haben 18 Gewinnerinnen und Gewinner an dieser Veranstaltung teilgenommen. Die übrigen Gewinner hatten aus Zeitgründen leider nicht nach Bonn kommen können. Soweit die an der Diskussion teilnehmenden Gewinnerinnen und Gewinner zur Herabsetzung des Volljährigkeitsalters Stellung genommen haben, wurde die gesetzliche Neuregelung positiv von ihnen beurteilt. Zugleich ging aber auch aus weiteren Äußerungen hervor, daß mit der Neuregelung der Volljährigkeit eine größere Verantwortung auf I) die 18- bis 21jährigen jungen Bürger zukomme. Auch war aus dem Teilnehmerkreis zu hören, daß die Neuregelung des Volljährigkeitsalters bisher zu keiner Veränderung in ihrem eigenen Lebensbereich (etwa Auszug aus der elterlichen Wohnung, Heirat gegen den Willen der Eltern, Berufswechsel etc.) geführt habe. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage B 13) : Ist die Bundesregierung bereit, den deutschen Arbeitnehmern bei den US-amerikanischen Streitkräften in Nahbollenbach einen finanziellen Ausgleich für die soziale Härte zu verschaffen, die dadurch entstanden ist, daß ihnen durch die Kündigung zum 30. September 1975 statt zum 31. Oktober 1975 kein Weihnachtsgeld für 1975 gewährt wird? Schon in der Vergangenheit haben die US-Streitkräfte es abgelehnt, zugunsten der Arbeitnehmer, die vor dem 31. Oktober eines Jahres entlassen werden mußten, von den tarifvertraglichen Bestimmungen über die Zahlung eines Weihnachtsgeldes abzuweichen. Wegen der präjudizierenden Wirkung einer Ausnahmeregelung sieht sich das US-Hauptquartier auch im Fall Nahbollenbach nicht in der Lage, anders zu entscheiden. Es hat ferner darauf hingewiesen, daß die US-Streitkräfte mit der Bereitstellung der für die Zahlung eines außertariflichen Überbrückungsgeldes erforderlichen Haushaltsmittel ihre finanziellen Möglichkeiten für Maßnahmen zur sozialen Sicherung der zur Entlassung kommenden Arbeitnehmer voll ausgeschöpft haben. Der Tarifvertrag zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften, der außerordentliche Leistungen des Bundes vorsieht, bietet keine Möglichkeit für einen finanziellen Ausgleich. In dem Tarifvertrag über die Zahlung des Weihnachtsgeldes für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften ist die Zahlung des Weihnachtsgeldes ebenso wie in Tarifverträgen der gewerblichen Wirtschaft an die Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zum Betrieb an einen Stichtag gebunden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten von Schoeler (FDP) (Drucksache 7/3258 Fragen B 14 und 15) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, falls die Vertreter der Stadt und die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Frankfurter Flughafen AG (FAG) auch bei einer endgültigen Entscheidung gegen Bund und Land die Durchführung des Projekts erzwingen wollen, nach dem auf einem von der FAG in Erbpacht vergebenen Teil des Flughafengeländes von einem privaten Bauherrn u. a. 50 000 qm Bürofläche gebaut werden sollen, obwohl in Frankfurt zur Zeit über 400 000 qm Bürofläche Leerstehen? Welche finanziellen Auswirkungen hätte es nach dem Inhalt der ins Auge gefaßten Vereinbarungen für die FAG. wenn der private Bauherr mit dem Projekt schwerwiegende Verluste erwirtschaftete oder insolvent würde, und wie beurteilt die Bundesregierung das für die FAG mit dem Projekt verbundene finanzielle Risiko? Der Aufsichtsrat der Flughafen Frankfurt/Main AG hat am 7. Februar beschlossen, seine Zustimmung zum Vertragsabschluß über das o. a. Projekt von der Klärung einer Anzahl konkreter Fragen abhängig zu machen, die u. a. die Finanzierung und die Wirtschaftlichkeit des Projekts sowie die etwaigen Risiken der Flughafengesellschaft als Grundstückseigentümer zum Gegenstand haben. Die noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen betreffen insbesondere auch die Frage des Haftungsumfanges der Bauherrn und die Belastbarkeit des Erbbaurechts. Die Verwirklichung des Projekts wird daher auch davon abhängig gemacht werden, daß die Flughafengesellschaft auch für den etwaigen späteren Fall der Erwirtschaftung von Verlusten oder der Insolvenz der Bauherren kein unübersehbares Risiko eingeht. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3258 Frage B 16) : Treffen Meldungen zu, auch eine deutsche Bank werde von den Arabern boykottiert, und was hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung getan, um ihrer Schutzpflicht nachzukommen bzw. uni den Urhebern der Schwere ihres Übergriffs entsprechende Nachteile zuzufügen? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1975 l0677* Die Bundesregierung verfolgt die Meldungen über arabische Boykottlisten mit Aufmerksamkeit. Sie wird selbstverständlich alle geeigneten Schritte unternehmen, um deutsche Banken vor Schaden zu bewahren. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage B 17) : Ist die Bundesregierung bereit, im Zusammenwirken mit der Bundesanstalt für Arbeit die Frage zu prüfen, ob der Neubau des Arbeitsamts München zur Verbesserung der Struktur des Münchener Nordens auf dem Gelände des sogenannten Alabaina-Depots errichtet werden sollte? Die Bundesanstalt für Arbeit entscheidet als rechtlich selbständige Selbstverwaltungskörperschaft in eigener Verantwortung über den Standort der Arbeitsämter. Sie berücksichtigt dabei die örtlichen Verhältnisse und die Anforderungen, die an sie als eine bürgernahe Dienstleistungseinrichtung zu stellen sind. Die Bundesregierung kann auf diese Entscheidungen keinen Einfluß nehmen; dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung steht gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit lediglich die allgemeine Rechtsaufsicht zu. Ich kann Ihnen aber mitteilen, daß die Bundesanstalt im Zusammenhang mit dem Neubau des Arbeitsamtes München seit längerem über den Ankauf eines Grundstückes in der Kapuzinerstraße verhandelt. Das sogenannte Alabama-Depot ist bislang als Standort für das neue Arbeitsamtsgebäude nicht in Betracht gezogen worden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 7/3258 Fragen B 18 und 19) : Wurden oder werden die Aktivitäten der deutsch-rhodesischen Gesellschaft in Stuttgart allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Zuwendungsempfängern aus Bundesmitteln gefördert, z. B. bei Kap. 15 02 Tit. 684 05, wo unter anderem Informationstagungen für Auswanderer bezuschußt werden können? Hat die deutsch-rhodesische Gesellschaft in Stuttgart einen Antrag auf Anerkennung nach der Gemeinnützigkeitsverordnung gestellt und wenn ja, wie wurde er vom zuständigen Finanzamt beschieden? Zu Frage B 18: In der Fragestunde am 20. Februar 1975 hat Herr Staatsminister Moersch zu der Frage nach einer Förderung der deutsch-rhodesischen Gesellschaft aus Bundesmitteln Stellung genommen und erklärt, daß aus den Unterlagen, die er eingesehen hat, etwas derartiges nicht hervorgeht. Auch meine Ermittlungen haben ergeben, daß die deutsch-rhodesische Gesellschaft aus Bundesmitteln nicht gefördert worden ist und auch nicht gefördert wird. Zu Frage B 19: Ihre zweite Frage, die die steuerliche Behandlung der deutsch-rhodesischen Gesellschaft betrifft, kann ich mit Rücksicht auf das gesetzlich garantierte Steuergeheimnis nicht beantworten. Sie dürfen jedoch versichert sein, daß das Bundesfinanzministerium im Benehmen mit den Finanzbehörden der Länder jedem Hinweis auf eine möglicherweise ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen nachgeht und Mißbräuche gegebenenfalls unterbindet. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage B 20) : Fällt bei der Gewährung von Finanzbeihilfen des Bundes an Gemeinden (Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehn) unter die verlangte Voraussetzung der vollen Ausschöpfung der eigenen Finanzkraft der Gemeinde auch, daß die Getränkesteuer als eines der gemeindeeigenen Finanzierungsmittel erhoben wird? Bei der Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an Gemeinden ist die Ausschöpfung der Finanzkraft einer Gemeinde nach dem geltenden Finanzverfassungsrecht bei der Anwendung des Art. 106 Abs. 8 GG von Bedeutung. Aufgrund dieser Bestimmung gleicht der Bund Mehrausgaben oder Mindereinnahmen einzelner Gemeinden aus, wenn sie durch von ihm veranlaßte besondere Einrichtungen verursacht sind und sie den betroffenen Haushalten nicht zugemutet werden können. Bei Prüfung der Zumutbarkeit ist die Haushaltslage der Antragsgemeinde von besonderer Bedeutung. Dabei kommt es unter anderem darauf an, inwieweit die örtlichen Steuerquellen ausgeschöpft sind. In diesem Zusammenhang kann auch die Frage eine Rolle spielen, ob die Getränkesteuer in angemessener Höhe erhoben wird. Die Gewährung der Finanzhilfe hängt von einer umfassenden Prüfung aller maßgeblichen Umstände im Einzelfall ab. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Fragen B 21 und 22) : Was gedenkt die Bundesregierung gegenüber den USA allein oder gemeinsam mit den EG zu unternehmen, wenn die USA ein neues schwerwiegendes technisches Handelshemmnis dadurch errichten, daß sie anläßlich der Metrifizierung die internationale ISO-Norm und die damit identische DIN-Norm für Verbindungselemente (Schrauben und Muttern) ändern werden? Wird die Bundesregierung diese Tatsache auch dem GATT unterbreiten, und gedenkt die Bundesregierung, auf das öffentliche Auftragswesen dahin gehend Einfluß zu nehmen, daß das weltweit eingeführte metrische ISO-System gestützt wird? 10678' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1975 Zu Frage B 21: In seiner Sitzung am 7./8. November 1974 in Bonn hat der deutsch-britisch-französische Ausschuß zur Förderung der Harmonisierung der Normen beschlossen, daß in den drei Ländern gemeinsame und gleichartige Kontakte mit den zuständigen Industrieverbänden aufgenommen werden, um anläßlich bevorstehender Verhandlungen der europäischen Industrieverbände mit dem zuständigen amerikanischen Industrieverband eine einheitliche Haltung zur Beibehaltung des bestehenden ISO-Systems durchzusetzen. Die Industrieverhandlungen zwischen den wichtigsten europäischen Industrieverbänden und dem zuständigen amerikanischen Verband haben noch nicht stattgefunden. Die Koordination zwischen den zuständigen Ministerien der drei Länder und ihren betroffenen Industrieverbänden ist gleichartig in den drei Ländern im Gange. Darüber hinaus hat der Bundesminister für Wirtschaft den Bundesminister der Verteidigung auf die Gefahren aufmerksam gemacht, die sich für die Logistik der Nato aus einer unterschiedlichen Einrichtung für Verbindungselemente ergeben können mit dem Ziel, die Frage in dem zuständigen NATO-Wirtschaftsausschuß anzusprechen. Der Bundesminister für Wirtschaft hat zudem die EWG-Kommission auf die Handelshemmnisse aufmerksam gemacht, die durch die neuen amerikanischen Normen für Verbindungselemente entstehen können. Der Ausschuß des Rates nach Art. 113 des EWG-Vertrags hat auf Antrag der Bundesregierung beschlossen, bei der US-Regierung eine scharfe Vorstellung zu erheben und sich vorzubehalten, eine Einfügung der US-Praxis in die GATT-Liste der nichttariflichen Handelshemmnisse zu veranlassen. Letztlich hat der Bundesminister für Wirtschaft das Auswärtige Amt gebeten, die oben dargestellten Maßnahmen auf diplomatischem Weg zu unterstützen. Zu Frage B 22: Auf Ihre weitere Frage, ob die Bundesregierung auf das öffentliche Auftragswesen im Sinne einer Unterstützung des ISO-Systems für Verbindungselemente Einfluß zu nehmen gedenkt, kann ich im Augenblick noch keine konkrete Antwort geben. Bevor eine Entscheidung in dieser Richtung getroffen werden kann, sollte man die Ergebnisse der z. Z. stattfindenden Verhandlungen auf industrieller Ebene und der Gespräche in dem zuständigen ISO-Ausschuß abwarten. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage B 23) : Wird die Bundesregierung eine Vorlage einbringen, die die von den Arabern boykottierten deutschen Firmen verpflichtet, die Bundesregierung unverzüglich davon zu unterrichten? Die Unternehmen müssen in eigener Verantwortung entscheiden, auf welchen ausländischen Märkten sie sich betätigen wollen. Wegen der ungünstigen Auswirkungen auf die internationalen Wirtschaftsbeziehungen hat die Bundesregierung alle Arten von Boykottregelungen stets bedauert. Es hat sich aber gezeigt, daß die von den arabischen Staaten im Jahre 1948 beschlossenen Boykottregelungen relativ flexibel gehandhabt werden, wenn es im Interesse dieser Staaten liegt. Die Bundesregierung hat daher nicht die Absicht, von ausländischen Staaten boykottierte deutsche Firmen gesetzlich zu verpflichten, sie zu unterrichten. Es steht den Unternehmen selbstverständlich frei, von sich aus an die Bundesregierung heranzutreten. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage B 24) : In welches Bestimmungsland wurde die Schiffsladung Schweinefleisch aus China, die im Hamburger Freihafen im August 1974 zwischengelagert war — und die in der Antwort auf meine Fragen Nr. 21 und 22 am 11./12. Dezember 1974 angesprochen wird —, weitergeleitet, und wie hat die Bundesregierung sichergestellt, daß dieses Fleisch, das nach Auffassung der Bundes- regierung nicht den tierseuchenrechtlichen und fleischbeschaurechtlichen Vorschriften entspricht, nicht über Drittländer (insbesondere EG-Länder) in die Bundesrepublik Deutschland importiert wird? Die im August 1974 im Hamburger Freihafen zwischengelagerte Schiffsladung Schweinefleisch aus China ist nach Auskunft der Gesundheitsbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg als der für den Freihafen Hamburg zuständigen obersten Veterinärbehörde nach Frankreich weitergeleitet worden. Die Ladung war im Hamburger Freihafen am 17., 18. und 19. August 1974 gelöscht worden und sollte entsprechend der erteilten Genehmigung bis zum 16. Oktober 1974 wieder ausgeführt werden. Wie die Gesundheitsbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg auf fernmündliche Anfrage mitteilte, ist die Sendung in mehreren Teilsendungen per Eisenbahn und unter Zollüberwachung nach Frankreich weitergeleitet worden. Die letzte Sendung hat am 3. Oktober 1974 den Hamburger Freihafen verlassen. Durch die für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr geltenden Vorschriften der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere die Richtlinie des Rates vom 26. Juni 1964 zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch (Amtsblatt der EG S. 2012 und 2799/64), zuletzt geändert durch die Richtlinie des Rates vom 6. Oktober 1969 (Amtsblatt der EG Nr. L 256 S. 5), und die Richtlinie des Rates vom 12. Dezember 1972 zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch (Amtsblatt der EG Nr. L 302 S. 24), zuletzt geändert durch die Richtlinie vom 15. Juli 1974 (Amtsblatt der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1975 10679* EG Nr. L 202 S. 36), ist sichergestellt., daß ein Reexport von Fleisch aus der VR China in die Bundesrepublik Deutschland ohne veterinärpolizeiliche Genehmigung der zuständigen deutschen Veterinärbehörde nicht erfolgt; eine veterinärpolizeiliche Genehmigung zur Einfuhr dieses Fleisches wird jedoch nicht erteilt, da das Fleisch den tierseuchen- und fleischbeschaurechtlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland nicht entspricht. Auch über Drittländer ist ein Reexport solchen Fleisches ausgeschlossen, da in jedem Einzelfall die Herkunft des Fleisches nachgewiesen werden muß und veterinärpolizeiliche Genehmigungen nur erteilt werden, wenn die entsprechenden tierseuchen- und fleischbeschaurechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Fragen B 25 und 26) : Hält die Bundesregierung die Tatsache mit dem Grundsatz der Wettbewerbsgleichheit für vereinbar, daß die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel, wie z. B. Methylbromid (Terabol) und Quintozen (Brassicol) im Gemüsebau in der Bundesrepublik Deutschland verboten ist, die Bundesregierung mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der „Höchstmengenverordnung Pflanzenschutz, pflanzliche Lebensmittel", jedoch beabsichtigt, die zulässige Höchstmenge an Bruni von 30 ppm auf 50 ppm und an Quintozen von 0,3 ppm auf 3,0 ppm heraufzusetzen, um damit dem im Gemüsebau in den Niederlanden zugelassenen Einsatz von Methylbromid und Quintozen bei der Einfuhr von niederländischem Gemüse Rechnung zu tragen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß der deutsche Gartenbau und Blumenhandel sich durch die sogenannten „fliegenden Holländer" in der Existenz bedroht fühlen, und in welcher Weise wird an der Grenze der Bundesrepublik Deutschland und im inland für die Einhaltung deutscher gesetzlicher Bestimmungen in bezug auf Pflanzenschutz, Wettbewerbsrecht und Steuerrecht Sorge getragen? Der Widerruf der Zulassungen für Methylbromid und für Quintozen im Gemüsebau wurde notwendig, da die in der Höchstmengen-Verordnung für pflanzliche Lebensmittel vorn 3. Juni 1973 für diese Stoffe festgesetzten Toleranzen von 30 ppm bzw. von 0,3 ppm nicht einhaltbar sind. Diese Toleranzen gelten im übrigen auch für Einfuhren; wiederholt mußten bis in die jüngste Zeit hinein größere Partien, besonders an Salat, wegen Rückstands-Überschreitungen an den Grenzen zurückgewiesen werden. Die geplanten Erhöhungen der Toleranzen auf 50 ppm für Methylbromid (Brom) und auf 3,0 ppm für Quintozen stützen sich auf Empfehlungen der FAO/WHO, die in ihren neueren Richtlinien diese Toleranzwerte vorgeschlagen und für toxikologisch vertretbar erklärt haben. Die Toleranz-Ausweitung für Quintozen hat jedoch nur für eine bereinigte Verbindung Gültigkeit. Für das bisher im Quintozen als Verunreinigung enthaltene Hexachlorbenzol (HCB) bleibt die Toleranz von 0,005 ppm nach wie vor bestehen. Dieser Wert kommt einem Anwendungsverbot gleich. Die Rücknahme der Zulassungen für Methylbromid und für Quintozen im Gemüseanbau wird zu gegebener Zeit überprüft und eine Wiederzulassung erwogen, wenn die vorgesehenen Toleranz-Erhöhungen realisiert werden. Für Quintozen kann dies jedoch nur dann zutreffen, wenn die Industrie ein HCB-freies Produkt anbietet. Toleranz-Vorschriften haben Priorität; die erlaubten Rückstandswerte gelten fur alle Lebensmittel, gleich woher sie kommen. Von einer Wettbewerbsverzerrung kann m. E. daher nicht gesprochen werden. Im übrigen unterliegen Blumen und Zierpflanzen keinen Toleranz-Bestimmungen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 7/3258 Frage B 27) : Sieht sich die Bundesregierung schon jetzt in der Lage, einen Zeitpunkt anzugeben, zu dem die Ergebnisse der Beratungen der von der Bundesregierung berufenen Arbeitsgesetzbuchkommission und che erbetene gutachtliche Stellungnahme zum Fragenbereich „Aussperrung" entsprechend der Mitteilung in der Fragestunde vom 16. Oktober 1974 vorliegen? Das Arbeitsgesetzbuch soll das Recht des Arbeitsverhältnisses, das Arbeitsschutzrecht und das Kollektivarbeitsrecht umfassen. Die Arbeitsgesetzbuchkommission berät z. Z. das Recht des Arbeitsverhältnisses. Die Beratungen dieses ersten großen Abschnittes werden wohl im Spätherbst dieses Jahres abgeschlossen werden können. Im Anschluß daran wird sich die Arbeitsgesetzbuchkommission voraussichtlich mit ergänzenden, besonderen Vorschriften für das Arbeitsverhältnis befassen. Wann die Arbeitsgesetzbuchkommission das Arbeitskampfrecht beraten wird und, insbesondere, wann Ergebnisse zum Fragenbereich der Aussperrung vorliegen werden, läßt sich heute nicht voraussagen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat im Jahre 1974 über die möglichen verfassungsrechtlichen Grenzen einschränkender Regelungen auf dem Gebiete der Aussperrung ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten ist inzwischen fertiggestellt und dem Bundesarbeitsministerium in den letzten Tagen übergeben worden. Zur Zeit wird die Veröffentlichung des Gutachtens vorbereitet. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage B 28) : In welcher Größenordnung hat die Bundesanstalt für Arbeit den Bund seit dem 1. Januar 1975 mit Zuschüssen oder mit Darlehen in Anspruch genommen? Der Bund hat an die Bundesanstalt für Arbeit seit Januar bis einschließlich 24. Februar 1975 Liquiditätshilfen nach § 187 Arbeitsförderungsgesetz in Höhe von 791 Millionen DM (Darlehen) gezahlt. 10680* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1975 Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 7/3258 Fragen B 29 und 30) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß Unfallschutz und Arbeitssicherheit in ihrer Wirksamkeit nicht vom jeweiligen Stand der Konjunktur abhängen dürfen? Wie wirkt sich das vom Deutschen Bundestag bereits im November 1973 verabschiedete Gesetz über Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Drucksache 7/260) in der Praxis aus, und welche Anstrengungen haben die Bundesländer jeweils unternommen, um eine möglichst hohe Effektivität zu erreichen? Zu Frage B 29: Der Schutz von Leben und Gesundheit des arbeitenden Menschen gehört zu den Aufgaben des sozialen Rechtsstaates, die ständig wahrgenommen werden müssen. Eine hohe Qualität der Arbeitssicherheit ist gleichzeitig ein Kennzeichen für den guten Arbeitsplatz. Es wäre daher auch wirtschaftlich nicht vertretbar, in Zeiten nachlassender Konjunktur hier schwächere Anforderungen zu stellen und zusätzliche Unfall- und Krankheitsrisiken in Kauf zu nehmen. Zu Frage B 30: Der vom Arbeitssicherheitsgesetz gesteckte Rahmen ist zunächst durch Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften auszufüllen. Dabei waren insbesondere die erforderlichen Einsatzzeiten festzulegen, die von den Arbeitgebern bei der Einstellung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte zugrunde zu legen sind. Dies ist in der Zwischenzeit weitgehend geschehen. Nach Erlaß der Unfallverhütungsvorschriften zum Arbeitssicherheitsgesetz steht die Ausbildung der Fachkräfte im Vordergrund. Die Berufsgenossenschaften bilden nach einem vom Bundesarbeitsministerium vorgegebenen Plan in großem Umfang Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus. Dabei wirken auch Gewerbeaufsichtsbeamte der Länder als Lehrkräfte mit. Die Ärztekammern und die Akademien für Arbeitsmedizin in Berlin und München haben die arbeitsmedizinische Ausbildung interessierter Ärzte wesentlich verstärkt. In allen Bundesländern werden Einführungskurse für Betriebsärzte angeboten. Die Aufsichtsbehörden konzentrieren sich auf die fachkundige Beratung und Überwachung der sachgerechten Durchführung der Vorschriften. Einige Berufsgenossenschaften planen für ihre Mitgliedsbetriebe überbetriebliche Zentren. Ferner sind von einigen Bundesländern Hilfen bei der Einrichtung überbetrieblicher betriebsärztlicher Zentren gewährt worden, wobei diese Zentren vor allem Modellcharakter für vergleichbare Einrichtungen der Industrie haben sollen. Die weitere Durchführung des Arbeitssicherheitsgesetzes wird von der Bundesregierung aufmerksam verfolgt und im nächsten Unfallverhütungsbericht dargestellt werden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/3258 Frage B 31): Ist die Bundesregierung bereit, die Richtlinien für die Vergabe der Beschäftigungshilfen nach dem Programm „Stabilitätsgerechter Aufschwung" entsprechend den Januarwerten 1975 zu korrigieren bzw. den Beschäftigungseinbrüchen z. B. in Bayern gegebenenfalls mit Hilfe anderer zusätzlicher Maßnahmen entgegenzuwirken? Die besonderen arbeitsmarktpolitischen Beschäftigungshilfen nach dem Konjunkturprogramm vom Dezember 1974 sollten konjunktureller Arbeitslosigkeit dort entgegenwirken, wo sie sich am ausgeprägtesten gezeigt hat. Bei der Festlegung der Bemessungskriterien konnte nur auf solche Daten zurückgegriffen werden, die im Dezember bereits vorlagen. Um die saisonbedingte Arbeitslosigkeit am Anfang des Jahres weitgehend auszuschließen, wurde auf die Arbeitslosigkeit in den drei Monaten September, November und Dezember 1974 abgestellt. Saisonsbedingte Arbeitslosigkeit spielt aber gerade in Bayern nach wie vor eine beträchtliche Rolle. Dies zeigt ein Vergleich der Arbeitslosenzahlen von Januar 1975 mit denen von Januar 1974. Die Zunahme der Arbeitslosigkeit war in diesem Zeitraum in Nordbayern mit 76,3 % und in Südbayern mit 71,1 % geringer als im gesamten Bundesgebiet, das einen Anstieg von 86 % verzeichnete. Die Bundesregierung ist jedoch — sobald hinreichende Erfahrungen vorliegen — bereit zu prüfen, ob und ggf. welche Änderungen der Richtlinien für die Vergabe der arbeitsmarktpolitischen Beschäftigungshilfen erforderlich sind. Dazu ist es jetzt aber noch zu früh. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3258 Fragen B 32 und 33) : Treffen Äußerungen der Gewerkschaft °TV zu, nach denen die Bundesregierung beabsichtigt, im pfälzischen Raum in ab. sehbarer Zeit in größerem Umfang Bundeswehrdepots zu schließen? In welchem Umfang stehen im pfälzischen Raum Schließungen von Depots der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika bevor? Es trifft nicht zu, daß im pfälzischen Raum in absehbarer Zeit in größerem Umfang Bundeswehrdepots geschlossen werden. Die Bundeswehr beabsichtigt lediglich, das Teildepot Gerät in Leimen am 31. Dezember 1976 und die Außenstelle Pirmasens des Wehrbereichsbekleidungsamtes IV am 31. Dezember 1975 aufzulösen. Die Personalstärke des Teildepots Leimen beträgt zur Zeit 2 Soldaten und 39 zivile Arbeitnehmer. Den Arbeitnehmern ist mitgeteilt worden, daß die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung in anderen Versorgungseinrichtungen des Heeres besteht. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1975 10681* Den personalbearbeitenden Stellen ist damit ein zeitlicher Vorlauf von 2 Jahren für die Einleitung erforderlicher Maßnahmen gegeben. Die Schließung der Außenstelle Pirmasens erfolgt, um den im Wehrbereich IV vorhandenen Überhang an Bekleidungslagerraum abzubauen und ein zum Versorgungsgebiet ungünstig gelegenes Mietobjekt aufzugeben. Die von der Schließung betroffenen 15 Bediensteten werden innerhalb der Bundeswehr anderweitig untergebracht. Die USA sind durch einen Zusatz zum Haushaltsgesetz verpflichtet, den Umfang ihrer Versorgungseinrichtungen zu vermindern, um dadurch Personal für zusätzliche Kampftruppen freizumachen. Dies liegt auch im wohlverstandenen Sicherheitsinteresse unseres Landes. Von der Umgruppierung und Umgliederung amerikanischer Versorgungseinrichtungen im pfälzischen Raum sind die US-Depots Kaiserslautern, Germersheim, Pirmasens und Nahbollenbach betroffen. Eine Schließung dieser Depots erfolgt nach letzter Information von amerikanischer Seite jedoch nicht. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Fragen B 34 und 35) : In welcher Weise hat sich der Bund an dem Bau des Jugendzentrums Baasem im Kreis Euskirchen finanziell beteiligt, und wann ist mit der Inbetriebnahme dieses Jugendzentrums zu rechnen? Zu welchen politischen Zwecken dient die Errichtung des Jugendzentrums Baasem im Kreis Euskirchen? Zu Frage B 34: Neben dem Land Nordrhein-Westfalen, das sich mit Landesjugendplanmitteln i. H. v. 1 476 000 DM beteiligt hat, sind im Rahmen des Bundesjugendplans in den Haushaltsjahren 1968-1973 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 1 176 000 DM gewährt worden. Mit der Inbetriebnahme ist im Laufe dieses Jahres zu rechnen. Zu Frage B 35: Die Einrichtung ist als internationale Jugendbegegnungsstätte konzipiert. Durch Prüfung des Landesrechnungshofes Nordrhein-Westfalen und verschiedener Landesdienststellen hat sich gezeigt, daß die wirtschaftliche Grundlage des bisherigen Trägers (Verein Internationale Jugendstätte Baasem/Eifel e. V., Duisburg) für die Durchführung der Baumaßnahme und der beabsichtigten Aktivitäten nicht ausreicht; im Einvernehmen mit dem Verein Internationale Jugendstätte Baasem ist daher beabsichtigt, die Einrichtung einem anderen Träger zu übertragen. Zur Zeit laufen unter Federführung des Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen Verhandlungen sowohl mit dem Erzbistum Köln als auch der Otto-Benecke-Stiftung, Bonn, nach deren Abschluß mit einer Verwendung entweder als überregionale Jugendbildungsstätte oder als Bildungsstätte für zugewanderte Studienbewerber zu rechnen i st. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3258 Frage B 36) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, eine Verlagerung des Schwergewichts der öffentlichen Maßnahmen vom sozialen Wohnungsbau auf das Wohngeld könne die Wohnsituation vieler Kinder in der Bundesrepublik Deutschland verbessern, und welche zusätzlichen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu ergreifen, um die Wohnsituation für Kinder und kinderreiche Familien zu verbessern? Eine bloße Verlagerung von Ausgaben, d. h. eine Kürzung von Wohnungsbauförderungsmitteln zugunsten des Wohngeldes wird die Wohnsituation kinderreicher Familien kaum rascher verbessern können als die Förderung des Neubaus familiengerechter Wohnungen. Die bisherigen Erfahrungen sprechen vielmehr dafür, daß die bestehende Kombination von Individual- und Objektförderung langfristig am wirksamsten sein dürfte. Eine Verlagerung des Schwergewichts der Förderung auf das Wohngeld würde nicht berücksichtigen, daß bisher für kinderreiche Familien Wohnungen in ausreichender Zahl noch nicht zur Verfügung stehen. Es kann also nicht ausreichen, lediglich die Wohnkosten vorhandener Wohnungen für kinderreiche Familien durch das Wohngeld zu senken. Dies kommt auch darin zum Ausdruck, daß trotz einer laufenden Steigerung der Zahl der Wohngeldempfänger und einer starken Ausweitung der Wohngeldleistungen Familien mit Kindern als Wohngeldempfänger nach wie vor weit unterrepräsentiert sind. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7%3258 Fragen B 37 und 38) : Welche Unternehmensverluste der Deutschen Bundesbahn entstanden in den Betriebsjahren 1972, 1973 und 1974 in den Regionen Bayerns, und welche Rationalisierungsmaßnahmen wurden in diesen Regionen in den angeführten Jahren durchgeführt? Welche weiteren Leistungseinschränkungen der Deutschen Bundesbahn sind in diesen Regionen für 1975 und 1976 vorgesehen? Die Verluste für den Gesamtbereich des Unternehmens werden im Jahresabschluß der Deutschen Bundesbahn (DB) erfaßt und ausgewiesen. Angaben 10682* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1975 über Unternehmensverluste nur für den Bereich Bayerns sind deshalb leider nicht möglich. Die Rationalisierungsmaßnahmen bei der DB sind vielfältiger Art. Sie betreffen alle Betriebszweige und die Verwaltung des Unternehmens. Es ist deshalb nicht möglich, für den Bereich der DB sämtliche Rationalisierungsmaßnahmen in Bayern für den von Ihnen genannten Zeitraum im einzelnen darzustellen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Niederselters) (SPD) (Drucksache 7/3258 Frage B 39) : Wo liegen (lie Schwierigkeiten bzw, was sind die Gründe, (tali die Umgehungsstraße Eltville, B 42 (A/B-Linie), nicht begonnen wird, obwohl der hessische Minister für Wirtschaft und Technik, Herr Karry, nach Abschluß des Planfeststellungsverfahrens zu dem Bau seine Zustimmung gegeben hat? Der hessische Minister für Wirtschaft und Technik hat im September 1974 den Planfeststellungsbeschluß für die Umgehungsstraße Eltville (B 42, A/B-Linie) erlassen und gleichzeitig die sofortige Vollziehbarkeit dieses Beschlusses angeordnet. Gegen den Planfeststellungsbeschluß ist Anfechtungsklage erhoben worden. Die Kläger haben auch die Aussetzung der sofortigen Vollziehung beantragt. Es muß daher zunächst die Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichtes abgewartet werden. Erst wenn die Anordnung der sofortigen Vollziehung von den Verwaltungsgerichten bestätigt wird, kann mit dem Bau begonnen werden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 7/3258 Frage B 40) : Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Gründen der Personenkreis der Rentner, die Altersruhegeld nach § 1248 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung (vollendetes 60. Lebensjahr und mindestens zwölf Monate arbeitslos) beziehen, nicht in das verbilligte Sonderprogramm der Deutschen Bundesbahn einbezogen wurde, und ist es zutreffend, daß dieser Personenkreis irrtümlich vergessen wurde und demnächst ebenfalls in die Begünstigung einbezogen werden soll? Der Personenkreis und die Teilnahmebedingungen zur Inanspruchnahme der Sonderangebote im Reiseverkehr werden von der Deutschen Bundesbahn selbständig festgelegt. Ich habe deshalb den Vorstand des Unternehmens gebeten, Ihre Fragen unmittelbar zu beantworten. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3258 Frage B 41) : ist der Bundesregierung bekannt, daß die Verkehrssituation in den Hauptverkehrszeiten an dem nicht voll ausgebauten Kleeblatt zur Bundesstraße 8, Frankfurt/Main-Höchst — Main- Taunus-Einkaufszentrum, dadurch besonders erschwert wird, daß die Fahrzeuge aus Richtung Wiesbaden den Verkehr der Bundesstraße 8, Frankfurt-Höchst, kreuzen müssen, und welche Möglichkeiten gegebenenfalls über einen Ausbau des Kleeblatts sieht die Bundesregierung, um diese Situation zu verbessern? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Verkehrssituation an dem nicht voll ausgebauten Kleeblatt an der Kreuzung der B 8 mit der Autobahn Wiesbaden—Frankfurt/M. bei Frankfurt/M.-Höchst erschwert wird, weil die aus Wiesbaden kommenden und in nördlicher Richtung fahrenden Fahrzeuge den Verkehr der Bundesstraße 8 kreuzen müssen. Die derzeitige Abfahrtsrampe im Süd-West-Quadranten des Kleeblattes soll daher von zwei auf drei Fahrspuren erweitert werden. Damit wird erreicht, daß der Linksabbiegeverkehr an der Signalanlage (Einmündung der Abfahrtsrampe in die B 8) mit zwei vollen Fahrspuren im Rahmen der Signalregelung möglichst zügig abfließen kann. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage B 42) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bedingt durch den schlechten baulichen Zustand der B 1 — Ortsdurchfahrt Süpplingen Maßnahmen zur Verbesserung der gemeindlichen Infrastruktur erschwert und auf unbestimmte Zeit hinausgeschoben werden, und ist sie gegebenenfalls bereit, Angaben darüber zu machen, bis wann mit einem Ausbau der Ortsdurchfahrt zu rechnen ist? Der Bundesregierung sind Abhängigkeiten zwischen dem Ausbauzustand der Ortsdurchfahrt Süpplingen und Maßnahmen zur Verbesserung der gemeindlichen Infrastruktur nicht bekannt. Die Niedersächsische Straßenbauverwaltung - die für den Ausbau der Ortsdurchfahrt einen Bauentwurf aufgestellt und auch den Grunderwerb schon eingeleitet hat ist bestrebt, für diese Maßnahme die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für einen Baubeginn in den Haushaltsjahren 1976/77 zu schaffen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Fragen B 43 und 44) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber gehen, wann der Nord-Süd-Kanal fertiggestellt ist und wann mit kontinuierlicher Transportverbindung vom Mittellandkanal nach Hamburg zu rechnen ist? Ist die Bundesregierung bereit, zur Anbindung des Raums Braunschweig an den Nord-Süd-Verkehr beim Ausbau der Schnellbahntrasse Hannover-München eine Zuführungstrasse an diese Verbindung von Braunschweig nach Göttingen auszubauen? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1975 10683* Zu Frage B 43: Der Elbe-Seitenkanal (frühere Bezeichnung Nord- Süd-Kanal) soll bis Ende 1976 fertiggestellt und in Betrieb genommen werden. Gleichzeitig wird der Mittellandkanal von der Einmündung des Elbe-Seitenkanals bis zum Stichkanal nach Salzgitter nach den gleichen Grundsätzen ausgebaut sein. Der vollschiffige Anschluß des Seehafens Hamburg an das Binnenwasserstraßennetz, und damit u. a. die Verbindung zu den Räumen Salzgitter—Braunschweig und Hannover, wird dann hergestellt sein. Eine Teilstrecke des Elbe-Seitenkanals von der Elbe bis zum Hafen Lüneburg soll bereits Ende 1975 dem Verkehr übergeben werden. Etwa 3/4 des Elbe-Seitenkanals sind jetzt bereits fertiggestellt. Zu Frage B 44: Für die Neubaustrecke Hannover—Würzburg werden z. Z. in Teilabschnitten die landesrechtlichen Raumordnungsverfahren durchgeführt. Für den Abschnitt Hannover Kassel steht die Entscheidung für eine Linienführung über Göttingen oder Holzminden noch aus. Ihre Frage, ob eine Zuführungsstraße aus dem Raum Braunschweig an die Neubaustrecke bei Göttingen angebunden werden kann, ist daher z. Z. nicht beantwortbar. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3258 Frage B 45) : Billigt die Bundesregierung Kartenzeichnungen in Anzeigen der Deutschen Bundesbahn (erschienen in überregionalen Tageszeitungen am 14. Februar 1975), in denen West-Berlin nicht mit verzeichnet ist, sondern als Teil der DDR ausgewiesen wird, und wenn nicht, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit sich in Zukunft in Anzeigen der Deutschen Bundesbahn derartige Pannen nicht wiederholen? Die beanstandete Kartenzeichnung zeichnet lediglich das Stückgutsystem der Deutschen Bundesbahn. Die Deutsche Bundesbahn unterhält in Berlin (West) keinen Bahnbetrieb. Die Eisenbahn wird in Berlin (West) durch die Deutsche Reichsbahn betrieben. Der Bundesminister für Verkehr wird darauf dringen, daß bei Darstellung der DDR-Grenzen das Gebiet von Berlin (West) entsprechend sichtbar gemacht wird. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sick (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Fragen B 46 und 47): Wann 5011 mit dein Bau der erforderlichen Anschlußstraßen begonnen werden, nachdem in der Ortslage Jevenstedt (Schleswig-Holstein) im Zuge des Neubaues der Europa-Straße 3 Brückenbauwerke fertiggestellt worden sind? Wann ist mit der endgültigen Fertigstellung der Straßenbaumaßnahmen zu rechnen? Es läßt sich heute noch nicht sicher angeben, wann das eine bereits bestehende Brückenbauwerk durch Fertigstellung der Anschlußstrecken seiner Zweckbestimmung übergeben werden kann. Es wird indessen angestrebt, dieses Vorhaben im 2. Fünfjahresplan (1976-1980) abzuwickeln. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/3258 Fragen B 48 und 49) : Inwieweit und in welcher Frist ist die Bundesregierung bereit, bauliche Maßnahmen zu veranlassen, die geeignet sind, die Sicherheit der Anwohner an der besonders unfallgefährdeten Ortsdurchfahrt Kircheib im Zuge der Bundesstraße 8 zu gewährleisten? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die beim vorzusehenden Bau von Bürgersteigen im Zuge der Ortsdurchfahrt Kircheib der B 8 normalerweise zu erhebenden Anliegerbeiträge auf ein erträgliches Minimum zu begrenzen? Zu Frage B 48: Es ist vorgesehen, die Ortsdurchfahrt Kircheib im Zuge der B 8 auszubauen. Aus technischen Gründen muß jedoch zunächst die Ortsentwässerung gebaut werden, für die die Gemeinde Kircheib zuständig ist, bevor mit dem Straßenbau und der Anlage von Gehwegen begonnen werden kann. Sobald die Voraussetzungen für den Straßenbau gegeben sind, werden die Arbeiten durchgeführt. Zu Frage B 49: Nach § 5 Abs. 3 Bundesfernstraßengesetz sind die Gemeinden Träger der Straßenbaulast für Gehwege in den Ortsdurchfahrten. Es besteht die Möglichkeit, für die Anlage der Gehwege auf Antrag der Gemeinde Finanzhilfen aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bis zu 60 % der zuschußfähigen Kosten zu gewähren. Außerdem beteiligt sich der Bund an der Herstellung der Hochborde mit einem Beitrag von 10 DM/lfd. m. Dadurch wird die Gemeinde von den Kosten für die Herstellung der Gehwege erheblich entlastet. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3258 Frage B 50) : Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 17. Februar 1975 zu, daß die Deutsche Bundesbahn von Beschädigten, die von Geburt an oder durch Krankheit behindert sind, bei jeder Fahrt 15 DM für den Transport des Rollstuhls berechnet, und ist die Bundesregierung bereit, für diesen Personenkreis die gleichen Vergünstigungen einzuräumen wie für die Kriegs- und Unfallbeschädigten? 10684* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1975 Die von Ihnen zitierte Zeitungsmeldung trifft nicht zu. Die Höhe der Gepäckfracht für die Transportgeräte der von Geburt an oder durch Krankheit schwerbehinderten Personen richtet sich nach wie vor nach der Art des Gerätes; sie kann 5,—, 10,—oder 15,— DM je Fahrt (für alle Entfernungen) betragen. Die Einbeziehung der von Geburt an oder durch Krankheit Schwerbehinderten in die den Schwerkriegs- oder Unfallgeschädigten eingeräumte Vergünstigung, ihre Transportgeräte kostenlos befördern zu dürfen, ist bereits in dem von der Bundesregierung im November 1974 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr (UnBefG) vorgesehen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Fragen B 51 und 52) : Ist die Bundesregierung bereit, unverzüglich eine neue Wirtschaftlichkeits- und Nutzen-Kosten-Untersuchung für die geplante Neubaustrecke Mannheim—Stuttgart der Deutschen Bundesbahn unter den veränderten wirtschaftlichen Planungs- und Entwicklungserwartungen vorzulegen, in der auch die Problemkreise, welche Zugauslastung gegeben und zu erwarten ist, und welche Kosten-Nutzen zu berücksichtigen und zu bewerten und zu welchem Zinssatz sie abzudiskontieren sind, und welche relevanten Nebenbedingungen existieren, ausführlich behandelt werden, damit nicht nur auf Grund einer einseitig ausgerichteten Studie Entscheidungen über den Neubau der Eisenbahnstrecke gefällt werden? Hat die Bundesregierung eine entsprechende Fortschreibung der in der Drucksache 7/1045 aufgeführten Finanzierungskosten im Hinblick auf die erhebliche Planveränderung inbesondere im Raum Mannheim durchgeführt, und in welcher zeitlichen Folge sollen die Finanzierungsmittel für die Neubaustrecke bereitgestellt werden? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, eine weitere Untersuchung für die geplante Neubaustrecke Mannheim—Stuttgart durchzuführen. Sie hat außer der gesamtwirtschaftlichen Korridoruntersuchung bei gleichzeitiger Aktualisierung der Daten einschl. der Baukosten inzwischen eine betriebswirtschaftliche Zusatzuntersuchung erstellt. Diese hat das Ergebnis der Korridoruntersuchung bestätigt. Im Regierungsentwurf zum Haushalt 1975 ist von einem Gesamtbetrag von 60 Millionen DM ein Teilbetrag für die Neubaustrecke Mannheim—Stuttgart vorgesehen. Für die folgenden Jahre sind die Überlegungen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Fortschreibung der mehrjährigen Finanzplanung noch nicht abgeschlossen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3258 Frage B 53) : Für welche Nebenstrecken der Deutschen Bundesbahn im r bayerischen Zonenrandgebiet hat die Bundesregierung die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit mit dem Ziel der Stillegung dieser Strecken angeordnet, und welche konkreten Vorstellungen für das bayerische Zonenrandgebiet verbindet die Bundesregierung mit der Aktion „Systemkonforme Netzkonzentration" für diesen Raum? Die Überprüfung verkehrsschwacher Nebenstrekken gehört zu den unternehmerischen Aufgaben des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn. Er entscheidet auf Grund von betriebswirtschaftlichen Untersuchungen für einzelne Strecken, ob das nach dem Bundesbahngesetz vorgeschriebene Verfahren eingeleitet werden soll. Der Bundesminister für Verkehr ist zu diesem Zeitpunkt mit der Maßnahme noch nicht befaßt. Die Deutsche Bundesbahn gibt im Falle organisatorischer Veränderungen nach § 44 Bundesbahngesetz den örtlich beteiligten obersten Landesverkehrsbehörden Gelegenheit zur Stellungnahme. Erst wenn der Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn in jedem Einzelfall einen zustimmenden Beschluß gefaßt hat, kann der Vorstand einen entsprechenden Antrag mit prüffähigen Unterlagen an den Bundesminister für Verkehr richten. Strecken im Zonenrandgebiet werden darüber hinaus in einem interministeriellen Arbeitskreis beraten, bevor das Bundeskabinett eine Entscheidung hierüber trifft. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage B 54) : Ist es zutreffend, daß bei der Deutschen Bundesbahn über 700 überregionale Statistiken mit einem jährlichen Kostenaufwand von etwa 130 Millionen DM geführt werden, und könnten hier nicht durch Einschränkungen z. B. bei der Statistik über Fahrtenberichte der Zugführer erhebliche Kosten eingespart werden? Dem Bundesminister für Verkehr liegen keine Daten vor, wonach bei der Deutschen Bundesbahn über 700 überregionale Statistiken mit einem jährlichen Kostenaufwand von etwa 130 Millionen DM geführt werden. Da im übrigen Ihre Frage in die Zuständigkeit des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn fällt, habe ich sie an ihn weitergeleitet; er wird sie beantworten. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/3258 Frage B 55) : Welches konkrete Ergebnis hat die Vorlage der Deutschen Bundesbahn an das Bundesverkehrsministerium zur Überprüfung der Konzeption der HSB-Versuchsanlage im Donauried erbracht, und wie ist der weitere Verfahrens- und Zeitplan bis zur Festlegung der neuen Konzeption für die Versuchsanlage? Die Überlegungen der Deutschen Bundesbahn liegen dem Bundesminister für Verkehr noch nicht vor. Ich kann daher Ihre Frage z. Z. noch nicht beantworten. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1975 10685* Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Fragen B 56 und 57) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die geplante Linienführung der Bundesstraße 9 bei Bad Breisig auf die Ablehnung aller im Stadtrat Bad Breisig vertretenen Fraktionen und zahlreicher Bürger gestoßen ist, und wird sie daher dazu beitragen, daß ein Plan einer Straßenführung in Hanglage ausgearbeitet wird? Teilt die Bundesregierung die Meinung vieler Bürger von Bad Breisig, daß auch in einer finanzkritischen Zeit die Planung der Umgehungsstraße nicht dazu führen darf, daß der Kurort von zwei Straßen durchschnitten wird, wodurch zwar die billigste Lösung erreicht würde, jedoch der Kurort unübersehbare Nachteile hinnehmen müßte? Zu Frage B 56: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß eine von der Straßenverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz im Einvernehmen zwischen Bund und Land untersuchte, rheinseitig neben der Bahn geplante Linienführung für eine neue zweispurige B 9 in Bad Breisig, deren Untersuchungsergebnis bisher dem Bundesminister für Verkehr noch nicht vorliegt, bereits auf Ablehnung aller im Stadtrat von Bad Breisig vertretenen Fraktionen und zahlreicher Bürger gestoßen ist. Die Aufstellung einer baureifen Planung für die bereits untersuchte, mit sehr hohen Kosten verbundene Straßenführung in Hanglage kann daher z. Z. nicht in Betracht kommen. Zu Frage B 57: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß insbesondere in einer „finanzkritischen Zeit" die Abwägung des Für und Wider einer Straßenplanung unter Nutzen-Kosten-Gesichtspunkten zu erfolgen hat, wobei u, a. auch die Bewertung von Vor- und Nachteilen einer Straße für einen Kurort eine wichtige Rolle spielt. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Fragen B 58 und 59) : Trifft es zu, daß Fernsehteilnehmer, die nach den Feststellungen der Deutschen Bundespost durch den Bau eines Hochhauses, durch die Aufschüttung einer Halde o. ä., also durch einen klar bestimmbaren privaten Verursacher, vom Fernsehempfang abgeschnitten worden sind (Abschattungswirkung), nach der gegenwärtig bestehenden Rechtslage weder einen Anspruch gegen die Deutsche Bundespost noch einen solchen gegen den privaten Verursacher haben, die Betroffenen vielmehr die notwendige aufwendige Ersatzanlage — z. B. Gemeinschaftsantenne mit Verstärker auf entferntem Standort — auf eigene Kosten zu erstellen und zu unterhalten haben? Welche Maßnahmen oder gesetzliche Regelung hat die Bundesregierung vorgesehen, um diese für die Betroffenen unerträgliche Sach- und Rechtslage zu ändern und ihnen die vor dem Eintreten der Abschattungswirkung gegeben gewesene Fernseh-Empfangsmöglichkeit wieder zu verschaffen? Zu Frage B 58: Es trifft zu, daß es zur Zeit keine Regelung gibt, die es demjenigen, dessen Ton- und Fernseh-Rundfunkempfang durch ein Hochhaus, eine Halde oder( ähnliche Bauwerke gestört wird, ermöglicht, sich die Kosten für die Gemeinschaftsantennenanlage zur Wiederherstellung eines einwandfreien Ton- und Fernseh-Rundfunkempfangs erstatten zu lassen. Gegen die Deutsche Bundespost besteht ein solcher Anspruch nicht. Die Veranstaltung von Ton- und Fernseh-Rundfunkprogrammen für die Allgemeinheit ist in der Bundesrepublik Deutschland Aufgabe der Landesrundfunkanstalten und liegt somit in der Kompetenz der Länder. Ebenso liegt die technische Zuständigkeit für den Ausbau der Fernsehsendernetze des 1. Fernsehprogramms bei den Rundfunkanstalten. Der Bund — die Deutsche Bundespost — ist zwar Träger der Fernmeldehoheit und auf technischem Gebiet für den Ausbau der Fernsehsender für das 2. und 3. Fernsehprogramm zuständig, soweit dieser Ausbau von den Rundfunkanstalten finanziert wird. Regelungen über die höhe, Art und Verwendung der Rundfunkgebühren fallen aber nicht in seine Zuständigkeit. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 1968 stehen die Rundfunkgebühren als Anstaltsnutzungsgebühren ausschließlich den Rundfunkanstalten zu (Bundesverwaltungsgericht in NJW 1968, S. 1393 = DVBl 1968, S. 657). Daraus folgt, daß es primär Sache der Länder und der Rundfunkanstalten ist, dem Bürger einen ungestörten Empfang von Ton-und Fernseh-Rundfunkprogrammen zu ermöglichen. Weiter kann sich auch der im Ton- und Fernseh- Rundfunkempfang Gestörte nach der Rechtsprechung und der im Schrifttum überwiegend vertretenen Meinung vom Verursacher der Abschattung die Kosten der Ersatzanlage nicht erstatten lassen. Nach dem geltenden Recht, insbesondere durch die §§ 1004 Abs. 1, Satz 1, 906 BGB in der Auslegung durch die herrschende Meinung, wird ein Grundstückseigentümer nur vor positiven Einwirkungen auf das Grundstück geschützt, wie z. B. vor der Zuführung von Gasen, vor Geräuschen u. ä., nicht jedoch vor sogenannten negativen Einwirkungen, wie einer Entziehung von Licht, Luft oder Funkwellen. Einzelne Nachbargesetze der Länder (z. B. das Nachbargesetz des Landes Nordrhein-Westfalen) verpflichten Grundstückseigentümer zu dulden, daß an ihrem höheren Gebäude der Eigentümer eines angrenzenden Gebäudes eine für einen einwandfreien Empfang erforderliche Antennenanlage befestigt. Ein entsprechender bundesrechtlicher Anspruch könnte u. U. auch aus dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis hergeleitet werden. Weitergehende Rechte bestehen für den abgeschatteten Bürger jedoch nicht. Zu Frage B 59: Die Prüfung der beteiligten Bundesressorts, ob eine solche Regelung durch Bundesgesetz möglich ist oder ob diese Regelung wegen der Gesetzgebungskompetenz für das Nachbar- und Baurecht ganz oder teilweise durch den Landesgesetzgeber getroffen werden sollte, ist wegen der Schwierigkeit der angesprochenen Fragen noch nicht abgeschlossen. 10686* Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1975 Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage B 60) : Treffen die Angaben der Deutschen Postgewerkschaft, Ortsverwaltung Meschede, in deren Resolution vorn 17. Januar 1975 zu, wonach die Zahl der Ausbildungsplätze im Bereich der Fernmeldeämter auf Bundesebene von 4658 im Jahr 1974 auf etwa 2180 im Jahr 1975 gesenkt werden sollen? Aus dem Gebot eines wirtschaftlichen Handelns bildet die Deutsche Bundespost Nachwuchskräfte grundsätzlich im Umfang ihres Eigenbedarfes aus. Der Einstellungsbedarf an Auszubildenden wird durch die Ämter und Oberpostdirektionen im Rahmen einer sorgfältigen Personalplanung ermittelt. Personaleinstellungen über den Bedarf hinaus führen zu Kostensteigerungen und wären damit ursächlich für Gebührenerhöhungen im Post- und Fernmeldewesen. Bei allen Entscheidungen über die künftigen Ausbildungskapazitäten wird auch die öffentliche Diskussion um das Angebot an Ausbildungsplätzen von der Deutschen Bundespost sehr aufmerksam verfolgt. Sie bildet jetzt den gesamten Nachwuchsbedarf für den einfachen und mittleren technischen Dienst selbst aus und verzichtet auf die Einstellung von Arbeitskräften aus artverwandten Elektroberufen. Damit leistet sie einen beachtlichen Beitrag zur Erhaltung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. Die Personalplanung für 1975 hat ergehen, daß in diesem Jahr kein akuter Bedarf an Neueinstellungen von Auszubildenden im Fernmeldehandwerk besteht. Dennoch wird die Deutsche Bundespost — unter Berücksichtigung unternehmerisch noch vertretbarer Belastungen — 1975 etwa 1 800 Neueinstellungen für den Beruf des Fernmeldehandwerkers vornehmen. Diese Einstellungsquote ist über das ganze Bundesgebiet verteilt worden mit dem Ziel, dadurch fast alle Ausbildungsstätten im Bereich der Deutschen Bundespost zu erhalten. Darüber hinaus ist die Deutsche Bundespost grundsätzlich bereit, anderen Ausbildungsträgern gegen Kostenerstattung freiwerdende Ausbildungskapazitäten vorübergehend zur Verfügung zu stellen. Solche Maßnahmen sind bereits in Einzelfällen eingeleitet worden und können auf örtlicher Ebene mit Interessenten, z. B. den Kammern, vereinbart werden. Diese Problematik ist auch Gegenstand von Gesprächen mit den hierfür zuständigen Ressorts. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage B 61) : Trägt sich die Bundesregierung mit der Absicht, die Oberpostdirektionen in Hannover und Braunschweig anzuweisen, die Neuordnung des Leitbereichs 313 Wolfsburg so vorzunehmen, daß die Samtgemeinde Velpke und neun weitere Gemeinden der Verwaltungseinheit Wolfsburg zugeordnet werden, und wird sie ihre Überlegungen über neue Zuständigkeiten davon abhängig machen, wie die politische Neuordnung des Verwaltungsraums ausfällt und gegebenenfalls ihre Entscheidung bis dahin aufschieben? Der Planungs- und Entscheidungsprozeß über die Neuordnung der postalischen Aufbauorganisation im Leitbereich 318 Wolfsburg und über die künftige Zuordnung der zur Samtgemeinde Velpke gehörenden Gemeinden konnte noch nicht abgeschlossen werden. Die Angelegenheit bedarf wegen der personellen Folgewirkungen einer nochmaligen Erörterung mit den Personalvertretungen. Nach Abschluß der laufenden Erörterungen werde ich Sie gern über das Ergebnis unterrichten. Die politische Neuordnung des Bereichs Wolfsburg/Helmstedt oberhalb der Gemeinde-Ebene hat für die Abgrenzung der postalischen Versorgungsgebiete keine Bedeutung. Es ist daher nicht erforderlich, die postalische Neuordnung in diesem Raum etwa bis zur Durchführung der Kreisreform in Niedersachsen zurückzustellen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/3258 Frage B 62) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der Deutschen Bundespost darauf hinzuwirken, in den öffentlichen Fernsprecheinrichtungen mit Hilfe der Assanierung der Geräte Infektionsmöglichkeiten und -krankheiten stärker zu verhindern, als dies durch die bisherigen Reinigungsverfahren möglich ist? Die Deutsche Bundespost verfolgt die Frage der Übertragbarkeit von Krankheitserregern bei der Benutzung von Fernsprechapparaten von jeher aufmerksam. Untersuchungen in deutschen und ausländischen Fachinstituten haben bislang ergeben, daß der Fernsprecher einschließlich seines Handapparates keine besondere Infektionsquelle darstellt, wie vereinzelt von Herstellungs- und Vertriebsfirmen einschlägiger Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel darzustellen versucht wird. Die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse rechtfertigen keine kostensteigernden Schritte über die bereits üblichen Maßnahmen der Sauberhaltung hinaus. Öffentliche Münzfernsprecher werden regelmäßig gereinigt, Handapparate u. a. mit handelsüblichen Desinfektionsmitteln abgewischt. Falls neue Reinigungs- und Desinfektionsmittel auf dem allgemeinen Markt erscheinen, können sie bei Eignung und Preiswürdigkeit auch beim Reinigen von öffentlichen Münzfernsprechern mit einbezogen werden. Anlage 56 Antwort des Parl. Staassekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7 3258 Fragen B 63 und 64) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1975 10687* Was hat das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen zu der Anordnung veranlaßt, nach welcher die Ausbildungsstelle der Deutschen Bundespost in Reutlingen, die in den vergangenen Jahren oft mehr als 70 Ausbildungsplätze angeboten hat, im Jahr 1975 nur noch 16 Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen darf, und wie vereinbart die Bundesregierung diese Beschränkung des Ausbildungsplatzangebots mit ihren gegenwärtigen Aufforderungen an die Wirtschaft, mehr Ausbildungsplätze im Bereich der Berufsbildung zur Verfügung zu stellen? Wird das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen entsprechend dem von der CDU/CSU im Bundestag eingebrachten Antrag betr. Dringlichkeitsprogramm zur Überwindung des Lehrstellenmangels und zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit — Drucksache 7'3196 - diese Anordnung widerrufen? Zu Frage B 63: Der Einstellungsbedarf an Auszubildenden wird durch die Ämter und Oberpostdirektionen im Rahmen einer langfristigen Personalplanung ermittelt. In die Planung fließen alle wichtigen Informationen wie z. B. die Entwicklung des Bedarfs an Arbeitsplätzen, die zu erwartenden Personalabgänge und der vorhandene Bestand an Auszubildenden ein. Die regionalen Planungen werden untereinander und mit der Gesamtplanung des Unternehmens abgestimmt. Hierbei wird berücksichtigt, daß die Deutsche Bundespost auftragsgemäß und in ihrer Verantwortung gegenüber Parlament, Regierung und Offentlichkeit zu wirtschaftlichem Personaleinsatz verpflichtet ist. Bei allen Entscheidungen über die künftigen Ausbildungskapazitäten wird die öffentliche Diskussion um das Angebot an Ausbildungsplätzen von der Deutschen Bundespost sehr aufmerksam verfolgt. Sie bildet jetzt den gesamten Nachwuchsbedarf für den einfachen und mittleren technischen Dienst selbst aus und verzichtet auf die Einstellung von Arbeitskräften aus artverwandten Elektroberufen. Damit leistet sie einen beachtlichen Beitrag zur Erhaltung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. Eine gerade abgeschlossene Untersuchung im Rahmen der Personalplanung für den fernmeldetechnischen Dienst der Deutschen Bundespost hat ergeben, daß aus der Unternehmenssicht für das Jahr 1975 kein akuter Bedarf an Neueinstellungen von Auszubildenden im Fernmeldehandwerk besteht. Dennoch wird die Deutsche Bundespost - unter Berücksichtigung unternehmerisch noch vertretbarer Belastungen 1975 etwa 1 800 Neueinstellungen für den Beruf des Fernmeldehandwerks vornehmen. Diese Einstellungsquote ist über das ganze Bundesgebiet verteilt worden mit dem Ziel, dadurch fast alle Ausbildungsstätten im Bereich der Deutschen Bundespost zu erhalten. Für den Bereich der Oberpostdirektion Tübingen habe ich für 1975 eine Einstellungsquote von 64 Auszubildenden für das Fernmeldehandwerk vorgesehen; diese verteilen sich wie folgt: Ravensburg: 16, Reutlingen: 16, Rottweil: 32. Darüber hinaus ist die Deutsche Bundespost grundsätzlich bereit, anderen Ausbildungsträgern gegen Kostenerstattung freiwerdende Ausbildungskapazitäten vorübergehend zur Verfügung zu stellen. Solche Maßnahmen sind bereits in Einzelfällen eingeleitet worden und können auf örtlicher Ebene mit Interessenten, z. B. den Kammern vereinbart werden. Diese Problematik ist auch Gegenstand von Gesprächen mit den hierfür zuständigen Ressorts. Zu Frage B 64: Personaleinstellungen über den Bedarf hinaus führen zu Kostensteigerungen und wären damit ursächlich für Gebührenerhöhungen im Post- und Fernmeldewesen. Die Deutsche Bundespost sieht sich daher nicht in der Lage, über die unter 1. genannten Maßnahmen hinaus weitere Regelungen zu treffen. Aufgrund der eingeleiteten Maßnahmen hofft die Deutsche Bundespost, daß bei einer Zusammenarbeit aller Beteiligten im Interesse der betroffenen Jugendlichen Ergebnisse erzielt werden, die die gegenwärtigen Schwierigkeiten mildern helfen. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Dübber (SPD) (Drucksache 7/3258 Frage B 65) : Hält es die Bundesregierung für angebracht, die Fernsehanschlüsse jener Haushalte in Berlin-Wilmersdorf zu verkabeln oder anderweitig wieder benutzbar zu machen, die durch den Neubau des Hochhauses der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte am Hohenzollerndamm in ihren Empfangsmöglichkeiten beeinträchtigt werden? Über den Umfang der durch den Neubau der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin-Wilmersdorf zu erwartenden Störungen des Ton- und Fernseh-Rundfunkempfangs wird erst nach Fertigstellung des Neubaus eine Aussage möglich sein. Für die Wiederherstellung des Rundfunkempfangs in Gebieten, die durch den Neubau beeinträchtigt werden, ist eine kabelgebundene Ersatzversorgung eine geeignete Lösung. Nach dem geltenden Recht ist weder der Bund — die Deutsche Bundespost noch der Verursacher der Störung verpflichtet, die Kosten der Ersatzversorgung zu tragen. Die Deutsche Bundespost könnte die Verkabelung nur dann durchführen, wenn der Verursacher, die betroffenen Fernsehteilnehmer oder ein Dritter die Kosten übernehmen würden. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage B 66): 10688* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1975 Nachdem die Zahl der Bewilligungen im Sozialwohnungsbau von 1972 (182 000) bis 1973 (126 000) — also um rund 31 Prozent — gesunken ist, frage ich die Bundesregierung, ob sie auf Grund des ihr vorliegenden Zahlenmaterials des Jahres 1974 und des ihr sicherlich bekannten Neubaubedarfs beabsichtigt, das Förderungsvolumen für den sozialen Wohnungsbau zu erhöhen? Nach den Schnellmeldungen der Länder sind im Jahre 1974 rd. 153 000 Wohnungen im sozialen Wohnungsbau gefördert worden; das sind rd. 21 v. H. mehr als 1973. Zu diesem relativ günstigen Förderungsergebnis haben nicht zuletzt die zusätzliche Zinsverbilligung des Bundes für 50 000 Sozialwohnungen und die 1974 im Rahmen von Konjunkturprogrammen beschlossenen zusätzlichen Mittelbereitstellungen des Bundes beigetragen. Die Bundesregierung hat im übrigen wiederholt in wohnungspolitischen Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht, daß es angesichts des erreichten Standes der quantitativen Wohnungsversorgung künftig nicht mehr primär auf hohe Förderungsergebnisse, sondern auf eine Ausrichtung der Förderung des sozialen Wohnungsbaues auf bestimmte Zielgruppen ankommt. Das künftige Volumen des sozialen Wohnungsbaues wird entscheidend von den finanziellen Leistungen der Länder abhängen. Die Frage nach den Förderungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten wird letztlich in Kooperation zwischen Bund und Ländern entschieden werden müssen. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage B 67) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß wegen des Vorbehalts des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, die im Rahmen des Städtebauförderungsgesetzes bereitgestellten Bundesmittel als Darlehen oder als Zuschüsse zu gewähren, viele Gemeinden aus Sorge um eine eventuelle Rückzahlung von den Bundesmitteln keinen Gebrauch machen, und wann wird die Bundesregierung die sichere Finanzplanung der Gemeinden durch die Behandlung der Bundesmittel als Zuschüsse ermöglichen? Die Frage berührt ein förderungstechnisches Detail aus dem Bereich der von Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam getragenen Städtebauförderung. Zum besseren Verständnis des Gesamtzusammenhanges erscheint eine eingehendere Erläuterung notwendig. Die vom Bund im Rahmen des Bundesprogramms nach § 72 Städtebauförderungsgesetz bereitgestellten Sanierungs- und Entwicklungsförderungsmittel werden den Ländern — wie es § 39 Abs. 5 StBauFG vorsieht — als zins- und tilgungsfreie Vorauszahlungen gewährt. Diese Vorauszahlungen ergehen unter dem Vorbehalt einer späteren Bestimmung, ob sie als Darlehen oder Zuschuß gewährt werden. Für welche Zwecke später eine Umwandlung als Zuschuß oder als Darlehen in Betracht kommt, ist in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Einsatz von Förderungsmitteln nach dem Städtebauförderungsgesetz vom 14. Februar 1975 näher geregelt. Bereits vor Inkrafttreten dieser Vorschrift waren die diesbezüglichen Grundsätze zwischen Bund und Ländern abgestimmt. In der Regel wird für alle sog. unrentierlichen Kosten eine Umwandlung in einen Zuschuß vorgenommen werden. Das bisher gewählte Verfahren hat sich nach dem Urteil aller Fachleute bewährt, weil es ein flexibles und unbürokratisches Förderungsverfahren ermöglicht. Bei Beginn einer Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahme kann in aller Regel nicht vorausgesehen werden, ob oder in welcher Höhe die Förderungsmittel als Zuschuß oder als Darlehen benötigt werden. Die endgültige Bestimmung über die als Vorauszahlung gewährten Finanzhilfen wird gegenüber den Ländern spätestens nach Abschluß der Maßnahme getroffen werden. Der Bestimmung wird in aller Regel eine Abrechnung vorausgehen müssen, die sich auf die gesamte Sanierungs-/Entwicklungsmaßnahme bezieht. Die Daten für die Umwandlung der Vorauszahlungen in Zuschüsse oder Darlehen werden dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau also von den Ländern geliefert werden. Unmittelbare Beziehungen zwischen dem Bund und den Gemeinden bestehen bei der Förderung von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz nicht. Soweit also Regelungen aus dem Verhältnis Bund—Länder auf das Verhältnis Länder—Gemeinden übertragen worden sind, beruht dies auf Entscheidungen der Länder. Der Bundesregierung ist allerdings bekannt, daß in allen Bundesländern auch im Verhältnis Land—Gemeinde die Finanzhilfe des Bundes ebenso wie die ergänzenden Landesmittel der Sache nach als Vorauszahlungen unter dem späteren Vorbehalt einer endgültigen Bestimmung ausgereicht werden. Schwierigkeiten sind der Bundesregierung bisher nur aus dem Freistaat Bayern bekanntgeworden. Diese Schwierigkeiten beruhen offensichtlich darauf, daß der Freistaat Bayern das Institut der „Vorauszahlung" nicht ausdrücklich übernommen hat, sondern die Bundes- und Landesmittel den Gemeinden als zins- und tilgungsfreie Darlehen gewährt. Der Sache nach entspricht ein zins- und tilgungsfreies Darlehen einer Vorauszahlung. Die Einstufung als Darlehen hat im Freistaat Bayern die Frage aufgeworfen, ob die Förderungsmittel des Bundes und des Landes auf die gemeindliche Verschuldensgrenze anzurechnen sind. Diese Zweifelsfrage ist inzwischen nach einem Schriftwechsel zwischen Bundesminister Ravens und dem Bayerischen Staatsminister des Innern, Dr. Merk, durch einen klarstellenden Erlaß des Bayerischen Staatsministeriums des Innern ausgeräumt. Danach werden die Förderungsmittel nicht auf die Verschuldungsgrenze angerechnet. Dies wird nach Überzeugung der Bundesregierung die Finanzplanung der Gemeinden erleichtern. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß wegen des bisher gewählten Förderungssystems bereitstehende Mittel des Bundes nicht in Anspruch genommen worden wären; im Gegenteil: Die Nachfrage ist größer als im Haushaltsrahmen zunächst vorgesehen. Die Bundesregierung kann jedoch nicht ausschließen, daß in einzelnen Gemeinden noch unklare Vorstellungen darüber bestehen, in welchem Umfang die Förderungsmittel des Bundes und der Länder I endgültig als Zuschuß oder als Darlehen eingesetzt Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1975 10689* werden können. Es wird Aufgabe der Länder sein, anhand der vorliegenden Allgemeinen Verwaltungsvorschriften diesen Unklarheiten durch verstärkte Information und Beratung zu begegnen. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3258 Frage B 68) : Wie hoch beläuft sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung gegenwärtig die Gesamtstärke der Betriebskampfgruppen in der DDR, und mit welchen Waffen sind diese Kampfgruppen ausgerüstet? Die gegenwärtige Gesamtstärke der „Kampfgruppen" (1953 bis 1956 „Betriebskampfgruppen") der DDR beläuft sich nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen auf 350 000 Mann. Offiziell gehören die Kampfgruppen zur Territorialverteidigung. Sie sind in bewegliche und objektgebundene Einheiten gegliedert. Die Grundeinheit ist die Hundertschaft, die wiederum untergliedert ist in drei Züge von je drei Gruppen. Zur Ausrüstung der Kampfgruppen gehören leichte und mittlere Infanteriewaffen, Fahrzeuge und technische Geräte, die der Aufklärung, der Herstellung von Nachrichtenverbindungen und der Durchführung leichter Pionierarbeiten dienen. Karabiner und Pistole gehören zur Grundbewaffnung. Teilweise sind darüber hinaus die leichten Kampfgruppen-Bataillone mit Maschinenpistolen, Sturmgewehren, Handgranaten, Nebelhandgranaten und leichten Maschinengewehren ausgerüstet. Die schweren Kampfgruppen-Bataillone sind mit Lastkraftwagen motorisiert, die von den örtlichen Betrieben gestellt werden. In den letzten Jahren haben diese Einheiten auch Schützenpanzerwagen und Panzerspähwagen erhalten. Zum Teil verfügen die schweren Kampfgruppen-Bataillone außerdem über schwere Maschinengewehre, leichte und mittlere Granatwerfer, Panzerbüchsen und Pak sowie vereinzelt auch Fla-MG. Anlage 61 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage B 69) : Welche Mengen an Plutonium werden in den nächsten 10 und 30 Jahren voraussichtlich anfallen, wo werden sie wiederaufgearbeitet, wie werden sie verwendet und gelagert? Durchschnittlich 200 kg Plutonium werden in einem 1 000 MWe-Leichtwasserreaktor (LWR) jährlich erbrütet. Damit ergibt sich bis 1985 eine kumulierte Pu-Produktion in der Bundesrepublik von rund 34 t, wenn man den im Energieprogramm der Bundesregierung vorgesehenen Einsatz von Kernenergie zugrundelegt. Eine Aussage über die in den nächsten 30 Jahren in deutschen Reaktoren erzeugte Plutoniummenge ist nur für eine modellmäßig zugrundegelegte Reaktorstrategie möglich. Die Erzeugung von Plutonium bis zum Jahre 2000 ist sehr stark abhängig vom Umfang des Einsatzes von Hochtemperatur- und Schnellbrutreaktoren (SBR) sowie generell vom Zuwachs der installierten Kraftwerksleistung. Bei der Diskussion dieser Plutoniummenge ist zu beachten, daß das Plutonium wegen seines hohen Wertes als Kernbrennstoff unmittelbar nach seiner Rückgewinnung aus der Wiederaufarbeitung wieder als Spaltmaterial in thermische und schnelle Reaktoren zurückgeführt wird. In den nächsten 10 Jahren wird diese Rezyklierung von Plutonium überwiegend in Leichtwasserreaktoren erfolgen, danach zunehmend in Schnellbrutreaktoren. Das Plutonium kann dabei im Gleichgewichtszustand bis zu 20 % des angereicherten Urans ersetzen und damit zu einer erheblichen Entlastung bei der Versorgung mit diesem Material führen. Die Möglichkeit der Rezyklierung des Plutoniums in Leichtwasserreaktoren wird bereits seit einigen Jahren in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich demonstriert. Durch den Wiedereinsatz in Reaktoren wird das Plutonium gleichzeitig durch die Sicherheits- und Schutzeinrichtungen der Reaktoren geschützt. Auf diese Weise wird der bestmögliche technische Schutz der Umwelt vor einer unkontrollierten Freisetzung von Plutonium erreicht. Entsprechend dem Konzept der Rezyklierung kommt eine Lagerung von Plutonium nur für relativ kurze Zeiträume in Verbindung mit der Fertigung von Brennelementen in Betracht. Das Plutonium kann für diese Zwischenlagerung entsprechend dem Stand der Verarbeitung in flüssiger (Nitrat) oder fester Form (Oxid-Pulver, gepreßte Sinterkörper, fertige Brennelemente) vorliegen. Die Zwischenlager werden entsprechend den Sicherheits- und Schutzanforderungen ausgelegt. Anlage 62 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Fragen B 70 und 71) : In welchem Umfang ist es möglich, bei der Prüfung von Forschungsmitteln für Projekte, die der Bund fördert, Kriterien, wie Effektivität, optimale technische Lösung und garantierte Sicherheit, zu berücksichtigen im Vergleich zu der bisherigen Praxis, die vorrangig nur reine Kostenaspekte in Betracht zieht? Ist die Bundesregierung bereit, in Anbetracht der Finanzierungsschwierigkeiten im Bereich der Forschung, dem Bundestag einen Prioritätenkatalog für unverzichtbare Forschungsprojekte und Forschungsinstitutionen vorzulegen, damit bei den Betroffenen ein Überblick über die Forschungsschwerpunkte des Bundes existiert? Zu Frage B 70: Den Entscheidungen über die Vergabe der Fördermittel liegen von jeher sowohl Aspekte des wirt- 10690* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1975 schaftlichen und sparsamen Mitteleinsatzes („Kostenaspekte") als auch fachliche Kriterien zugrunde. In den Rahmen dieser fachlichen Prüfung fallen insbesondere — die Bewertung der forschungspolitischen Zielsetzung der Vorhaben und ihres Beitrages zu den Förderprogrammen der Bundesregierung — der Vergleich verschiedener technologischer Alternativen für ein Projekt mit dem Ziel der Auswahl der optimalen Alternative — die Beurteilung der Erfolgschancen langfristiger risikoreicher Entwicklungsprojekte sowie der daran anschließenden Innovations- und Nutzungsphase die Auseinandersetzung mit den technologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen geförderter Projekte und schließlich — die Prüfung der Sachkunde und Erfahrungen der Auftrags- oder Zuwendungsnehmer. Ergänzende Ausführungen zu den Fragenkomplexen der Kontrolle von Großprojekten sowie der Kosten- und Erfolgskontrolle im Bundesministerium für Forschung und Technologie hat die Bundesregierung in der Antwort auf Frage 4 auf die Große Anfrage der SPD, FDP betr. Forschungspolitik vom 23. November 1973 -- BT-Drucksache 7/688 — und in der Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU betr. Rationalisierung, Kosten- und Erfolgskontrolle im Bundesministerium für Forschung und Technologie vom 16. Mai 1974 — BT-Drucksache 7/2036 — dargelegt. Zu Frage B 71: Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag in Kürze — wie angekündigt - den Bundesbericht Forschung V vorlegen. Aus diesem Bericht wird der aktuelle Stand der Aufgaben, der Maßnahmen und der künftigen Entwicklung der öffentlich geförderten Forschungsschwerpunkte und Forschungsinstitutionen in der Bundesrepublik Deutschland hervorgehen. Damit wird ein eingehender Überblick über die Forschungsschwerpunkte und Forschungsziele des Bundes vorhanden sein. Anlage 63 Antwort des Bundesminister Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Fragen B 72 und 73) : In welchem Umfang werden deutsche Firmen bei der Auftragsvergabe durch das Kernforschungszentrum CERN berücksichtigt, und wie hoch ist der Anteil der Aufträge an deutsche Firmen im Vergleich zu den Beiträgen der Bundesrepublik Deutschland an den Gesamtausgaben von CERN? Nach welchen Kriterien erfolgt die Ausschreibung von Projekten des Kernforschungszentrums CERN, und wie erfolgt die Angebotsauswahl, und trifft es insbesondere zu, daß nur sogenannte „billige Angebote" berücksichtigt werden ohne Rücksicht auf technische, wirtschaftliche und technologische Aspekte? Zu Frage f3 72: Sämtliche Ausschreibungen der Europäischen Organisation für Kernforschung (CERN) in Genf im Wert von über 200 000 sfr werden im „Bundesanzeiger" angekündigt; sie werden auch einer großen Zahl von Einzelfirmen unmittelbar mitgeteilt, und zwar aufgrund von Listen, die die zuständigen Industrieverbände aufgestellt haben. Der Anteil der Aufträge deutscher Firmen seit Gründung von CERN im Jahre 1952 beträgt 12,5 %; der Anteil der technisch interessanten Aufträge beim Bau des Großbeschleunigers beträgt 29,75 %. Der Beitragsanteil der Bundesrepublik Deutschland beträgt 25 % für das CERN-Laboratorium I (Grundprogramm) und 25,4 % für das CERN-Laboratorium II (Großbeschleuniger). Außer den technologisch fortgeschrittenen Aufträgen fallen bei CERN in erheblichem Umfang konventionelle Arbeiten an, die überwiegend an lokale Unternehmen gehen und an denen deutsche Unternehmen vielfach weniger interessiert. gewesen sind. Zu Frage B 73: Die Finanzordnung von CERN sieht vor, daß Ausschreibungen im allgemeinen auf Firmen aus den Mitgliedstaaten beschränkt werden und daß der Auftrag dem billigsten Anbieter zu erteilen ist, der die technischen und terminlichen Anforderungen erfüllt. Die Aufträge für fortgeschrittene technologische Güter und Dienstleistungen für den Großbeschleuniger sind allerdings angemessen auf die Mitgliedstaaten zu verteilen. Anlage 64 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU CSU) (Drucksache 7/3258 Frage B 74) : Entsprechen Naßkühltürme bei der Errichtung von Kernkraftwerken noch dem neuesten Stand der Technik, oder gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Entwicklungen, bei denen die Ab-warme der Kraftwerke zum Beispiel für die Städtebeheizung genutzt werden kann? Naßkühltürme entsprechen nach wie vor dem Stand der Technik, um die bei thermischen Kraftwerken jeder Art erforderliche Kühlung vorzunehmen. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie bemüht sich im Sinne einer rationellen Energieverwendung, die für eine breite Einführung der Heizkraftkopplung notwendigen Forschungs- und Entwicklungsprobleme zu lösen. Heizkraftkopplung bedeutet gleichzeitige Erzeugung von Elektrizität und Wärme auf nutzbarem Temperaturniveau. Die so anfallende Wärme wird zur Einspeisung in Fernheiznetze verwendet, wodurch die eingesetzten Primärenergien besser ausgenutzt werden. Um das dafür vorhandene Potential in der Bundesrepublik zu ermitteln, wurde ein Studienwerk zur Fernwärmeversorgung in Auftrag gegeben. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1975 10691* Mit den Fernwärmeschienen Ruhr und Saar sollen Entwicklungen gefördert werden, die durch Verbundnetze zu einer weiteren Verbreitung der Heizkraftkopplung führen. Darüber hinaus werden weitere Untersuchungen, etwa der Abgabe der Wärme in den Boden, durchgeführt. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3258 Frage B 75): Ist es im Sinne der Bemühungen der Bundesregierung, die Arbeitslosigkeit der Jugend zu beseitigen, wenn einzelne Berufsgruppen ihren Mitgliedern unter Strafandrohung nur die Beschäftigung einer beschränkten Anzahl von Lehrlingen erlauben, auch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind? Die Bundesregierung hat sich in jüngster Zeit mehrfach, zuletzt am 22. Januar 1975, mit konkreten Maßnahmen für ein verstärktes Ausbildungsangebot befaßt. Sie ist mit allen Beteiligten der Meinung, daß angesichts der gegenwärtigen Mangellage im Ausbildungsplatzangebot vorhandene Ausbildungskapazität nicht ungenutzt bleiben darf. Andererseits müssen ungeachtet der gegenwärtigen Schwierigkeiten die berechtigten Ansprüche der Jugendlichen auf eine qualifizierte und zukunftsorientierte Berufsausbildung ernst genommen werden. Das aus bildungs-, sozial- und arbeitsmarktpolitischen Gründen gleichermaßen wichtige Ausbildungsniveau muß auch bei den jetzt notwendigen Sofortmaßnahmen zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze gesichert bleiben. Das Ausbildungsniveau hängt nach allen Erfahrungen wesentlich von dem Zahlenverhältnis zwischen ausbildenden Fachkräften und Auszubildenden ab. Deshalb macht das geltende Berufsbildungsgesetz die Einstellung von Auszubildenden davon abhängig, daß insoweit „ein angemessenes Verhältnis" vorliegt (§ 22 Abs. 1 Nr. 2 b BBiG). Eine ähnliche Vorschrift wird in dem Entwurf zur Neufassung des Berufsbildungsgesetzes vorgesehen. Sicher kann man hier keine für alle Branchen geltenden zahlenmäßigen Relationen schematisch festlegen, vielmehr müssen die jeweiligen Gegebenheiten in den einzelnen Ausbildungsberufen und -stätten beachtet werden. Davon geht auch das geltende Recht aus. Auf dieser Linie liegt auch die Empfehlung des Bundesausschusses für Berufsbildung über die Eignung der Ausbildungsstätten, in der das Zahlenverhältnis konkretisiert ist (Beschlußauszug vgl. Anlage). Danach ist ein Abweichen von dein dort festgelegten Zahlenverhältnis möglich, wenn die Berufsausbildung nicht gefährdet wird. Darüber im Einzelfall zu entscheiden ist Aufgabe der zuständigen Stellen (Kammern). Die Entscheidungen sind im Rechtswege überprüfbar. Anlage Empfehlung über die Eignung der Ausbildungsstätten — Auszug — (Beschluß des Bundesausschusses für Berufsbildung vom 28./29. März 1972) 2.5 Als angemessenes Verhältnis der Zahl der Auszubildenden zur Zahl der Fachkräfte im Sinne der §§ 22 Abs. 1 Nr. 2 BBiG, 23 Abs. 1 Nr. 2 HwO gilt in der Regel eine bis zwei Fachkräfte 1 Auszubildender drei bis fünf Fachkräfte 2 Auszubildende sechs bis acht Fachkräfte = 3 Auszubildende je weitere drei Fachkräfte 1 weiterer Auszubildender Als Fachkraft gelten der Ausbildende, der bestellte Ausbilder oder wer eine Ausbildung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung abgeschlossen hat oder mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem ausgebildet werden soll, Diese Kriterien beziehen sich nicht auf einzelne Ausbildungsmaßnahmen, sondern auf den gesamten i Ausbildungsgang. Die Relation von Ausbildern und Fachkräften zu Auszubildenden kann überschritten bzw. unterschritten werden, wenn dadurch die Ausbildung nicht gefährdet wird. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Fragen B 76 und 77): Wie beurteilt die Bundesregierung den Arbeitsmarkt der diesjährigen Absolventen der Studienrichtung „Landwirtschaft" an den deutschen Universitäten und die künftigen Berufsaussichten der diesjährigen Studienanfänger? Ist die Bundesregierung bereit, zusammen mit den Bundesländern darauf hinzuwirken, daß das nach Ermittlungen des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft zweitteuerste Studium (33 600 DM p.a./Student) durch eine praxisorientierte Studienreform, wie z. B. die Einführung eines 1jährigen Pflichtpraktikums und die Reduzierung der Examensqualifikationen auf wenige Schwerpunktfächer, qualitativ verbessert und durch eine derartige Reform verhindert wird, daß das Studium der Landwirtschaft als Ausweich- oder „Parkfach" für Numerus-Clausus- Geschädigte in Anspruch genommen wird, und die Ausbildungskosten pro Student noch stärker steigen? Zu Frage B 76: Aufgrund der arbeitsmarktstatistischen Informationen der Bundesanstalt für Arbeit (Statistik der Fachvermittlung) kann von einer nachhaltigen Ver- 10692* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1975 besserung der Arbeitsmarktsituation der landwirtschaftlichen Hochschulabsolventen nicht gesprochen werden. Gemessen an der Zahl der Bewerbergesuche reichen die Stellenangebote der privaten Bedarfsträger und die Personalanforderungen der öffentlichen Hand sowie der Landwirtschaftskammern und -verbände nicht aus. In den letzten Jahren sind verschiedene Bedarfsberechnungen über Hochschulabsolventen veröffentlicht worden, in denen auch die Frage des Bedarfs an Hochschulabsolventen des agrarwissenschaftlichen Fachbereichs behandelt wurden. Die Bedarfsschätzungen für 1980 schwanken zwischen 23 000 und 27 000. Der Bestand an erwerbstätigen Hochschulabsolventen der Agrarwissenschaften betrug bei der Volks- und Berufszählung 1970 17 300. Aufgrund der voraussichtlichen Bedarfsentwicklung und unter Berücksichtigung der Altersstruktur der gegenwärtig tätigen Agrarwissenschaftler ergibt sich ein jahresdurchschnittlicher Bedarf an Studienanfängern in der Zeit zwischen 1970 und 1980 von 1 200 bis 1 800. Die tatsächliche Studienanfängerzahl lag bereits 1973 bei dem oberen Wert von 1 800. Ein Anstieg der Studienanfängerzahlen in den kommenden Jahren ist nicht auszuschließen. Angesichts der starken Konzentration der Agrarwissenschaftler auf den öffentlichen Bereich (28 % im Schul- und Hochschulbereich, 24 % in der öffentlichen Verwaltung, 7 % bei Kammern und Verbänden) kann eine wesentliche Ausweitung des Bedarfs nicht erwartet werden. Im Gegenteil: da vor allem der öffentliche Dienst in den letzten Jahren einen großen Teil verhältnismäßig junger Bewerber eingestellt hat, wird sich die Nachfrage in diesem Bereich eher verlangsamen. Ohne eine Verbreiterung des Einsatzbereichs von Agrarwissenschaftlern in andere Tätigkeitsfelder hinein dürfte es somit in Zukunft für die Absolventen der Agrarwissenschaften schwieriger werden, einen ihrer Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz zu finden. Zu Frage B 77: Der Wissenschaftsrat bereitet z. Z. neue Empfehlungen zur agrarwissenschaftlichen Ausbildung vor, die seine entsprechenden Empfehlungen aus dem Jahre 1969 überprüfen und fortschreiben sollen. In seinen Empfehlungen aus dem Jahre 1969 hatte sich der Wissenschaftsrat u. a. für eine Verkürzung des landwirtschaftlichen Praktikums von 12 auf 6 Monate ausgesprochen, da diese Dauer für die Ausbildung als ausreichend angesehen wurde. Dieser Empfehlung ist von den Hochschulen in der Folgezeit weitgehend entsprochen worden. In der mit dem Entwurf für die neuen Empfehlungen befaßten Arbeitsgruppe des Wissenschaftsrates wird z. Z. geprüft, ob es nicht doch zweckmäßiger ist, zu dem früher geforderten einjährigen Praktikum zurückzukehren. Dabei werden auch die gleichen Überlegungen angestellt, die Sie als Gründe für die Einführung eines einjährigen Praktikums anführen. Ebenso beschäftigt sich die Arbeitsgruppe auch mit der Frage der Einrichtung von stärker spezialisierten Studiengängen im Bereich der agrarwissenschaftlichen Ausbildung. Hier muß sie sich mit dem Problem auseinandersetzen, daß eine Spezialisierung mit der Folge der stärkeren Schwerpunktbildung möglicherweise die Gefahr einer Einengung der beruflichen Verwendungsmöglichkeiten von Absolventen solcher Studiengänge nach sich zieht. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß zunächst einmal das Ergebnis der Beratungen im Wissenschaftsrat abgewartet werden sollte, ehe sie sich eine abschließende Meinung zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen bilden kann. Vom Ergebnis ihrer Überlegungen werde ich Sie zu gegebener Zeit unterrichten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Ritz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Auf eine hatten wir uns ja geeinigt, Herr Kollege, und deshalb jetzt diese eine Zwischenfrage.


Rede von Georg Gallus
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Die steht Ihnen zu.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Ritz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Sind Sie, da Sie vom Präsidium des Bauernverbandes sprechen, nicht mit mir der Meinung, daß gerade die Beschlüsse im Rahmen der Beihilferegelung jetzt dazu geführt haben, daß der Bauernverband sagt: Die Bundesregierung muß nun auch national helfen? Ich verweise auf eine entsprechende Pressemeldung vom 26. Das war vorgestern. Was gedenken Sie konkret zu tun, und wie wollen Sie diese Frage beantworten?