Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Abelein 21. 2.
Dr. Achenbach * 22. 2.
Adams * 22. 2.
Dr. Ahrens ** 23. 2.
Dr. Aigner * 22. 2.
Dr. Artzinger * 22. 2.
Dr. Bangemann * 22. 2.
Dr. Bayerl * 22. 2.
Dr. Becher (Pullach) 21. 2.
Behrendt * 21.2.
Frau Benedix 21. 2.
Blumenfeld * 21. 2.
Dr. Böhme (Freiburg) 21. 2.
Dr. Burgbacher * 22. 2.
Christ 21.2.
Dr. Corterier * 22. 2.
Damm 23. 2.
Eigen 22. 2.
Dr. Eyrich 21.2.
Fellermaier * 22. 2.
Flämig * 22. 2.
Frehsee * 22. 2.
Dr. Früh * 22. 2.
Gerlach (Emsland) * 22. 2.
Härzschel * 22. 2.
Halfmeier 21.2.
Hauser (Krefeld) 21. 2.
Heyen 21.2.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 22. 2.
Jahn (Marburg) 7. 3.
Jaschke 21.2.
Kater 21.2.
Katzer 28. 2.
Dr. Kempfler 21. 2.
Kiep 21.2.
Dr. Klepsch * 22. 2.
Krall * 22. 2.
Kratz 21.2.
Dr. Kreile 21. 2.
Freiherr von Kühlmann-Stumm 21. 2.
Lagershausen 21. 2.
Lange * 22. 2.
Lautenschlager * 22. 2.
Lücker * 22. 2.
Memmel * 22. 2.
Mertes (Stuttgart) 21. 2.
Müller (Mülheim) * 22. 2.
Mursch (Soltau-Harburg) * 22. 2.
Frau Dr. Orth * 22. 2.
Frau Pieser 21.2.
Frau Dr. Riede (Oeffingen) 21. 2.
Dr. Ritz 21.2.
Schirmer 21.2.
Schmidt (München) * 22. 2.
* Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Schulz (Berlin) * 22. 2.
Schwabe * 22. 2.
Dr. Schwörer * 22. 2.
Seefeld * 22. 2.
Springorum * 22. 2.
Dr. Starke (Franken) * 22. 2.
Dr. Stavenhagen 22. 2.
Frau Stommel 21. 2.
Suck * 22. 2.
Tillmann 21. 2.
Frau Verhülsdonk 21. 2.
Walkhoff * 22. 2.
Dr. Wallmann 21. 2.
Frau Dr. Walz * 22. 2.
Dr. Warnke 21. 2.
Frau Dr. Wex 21. 2.
Windelen 21. 2.
Zeyer 28. 2.
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen A 71 und 72):
Warum hat der Bundeskanzler die Wirtschaftspolitik der Vereinigten Staaten kritisiert?
Wie verträgt sich die Aussage des Kanzlers in seinem Interview über das Wachstum der deutschen Volkswirtschaft mit den Annahmen im Sozialbericht?
Zu Frage A 71:
Sie beziehen sich vermutlich auf ein Fernsehinterview des Bundeskanzlers in den USA, das am 24. Januar 1975 ausgestrahlt worden ist. Auf die Frage, ob die USA etwas von der Handhabung der Wirtschaftspolitik in der Bundesrepublik lernen könnten, wies der Kanzler darauf hin, daß Lage und Struktur in den einzelnen Ländern recht unterschiedlich seien. Er fügte hinzu, es sei immer nützlich, die Erfahrungen und Lösungsversuche anderer Staaten zu studieren, - und vielleicht könne man etwas aus der deutschen Situation lernen; er wolle aber nicht etwa als Lehrmeister auftreten.
Zur Frage der Inflationsbekämpfung wies der Kanzler darauf hin, die USA hätten in der Vergangenheit das enorme Zahlungsbilanzdefizit zügiger bekämpfen sollen.
Diese Auffassung wird weithin in der internationalen Öffentlichkeit geteilt und ist auch in den USA verbreitet. Der Bundeskanzler hat mit diesen Hinweisen vor allem die Notwendigkeit der internationalen Abstimmung in wirtschaftspolitischen Fragen hervorgehoben. Im übrigen sagte er in dem genannten Interview ausdrücklich, er stimme mit dem vom Präsidenten der USA jetzt eingeleiteten Kurs der Rezessionsbekämpfung voll überein.
Zu Frage A 72:
Die Aussagen des Bundeskanzlers zu den gegenwärtigen Wachstumsaussichten der deutschen Volkswirtschaft stützen sich auf den Jahreswirtschaftsbericht 1975 der Bundesregierung (Drucksache 7/3197) ; dort sind die Eckwerte der Jahresprojektion 1975 genannt und im einzelnen erläutert. Das „Sozialbudget 1974", auf das sich Ihre Frage wohl bezieht, enthält bei den Wirtschaftlichen Grundannahmen keine speziellen Aussagen für 1975 oder darauf folgende einzelne Jahre, sondern jahresdurchschnittliche Projektionsangaben für den Zeitraum 1975 bis 1978. Das Sozialbudget 1974 ist mit den zeitlich entsprechenden gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzungen der Bundesregierung abgestimmt.
Die Projektion der mittelfristigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wird in den nächsten Monaten fortgeschrieben werden.
Anlage 3
Antwort
des Par]. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 7/3227 Fragen A 74 und 75) :
In welcher Weise und mit welchem Ergebnis hat der interministerielle Südrhodesien-Ausschuß Hinweise auf Verstöße deutscher Firmen gegen die Südrhodesien-Sanktionen — insbesondere die im April 1974 bekanntgewordene Beteiligung der Neunkirchener Eisenwerke und der Klöckner Stahlwerke am Ausbau der „Rhodesian Iron and Steel Company" (RISCO) durch geheime Handelsverträge, die die Abnahme rhodesischen Stahls sicherstellen sollen — aufgeklärt?
Zu welchem Ergebnis hat bisher die ständige Überprüfung der außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften zur Durchführung der Sanktionen gegen Südrhodesien auf ihre Effektivität hin, die in den Tagesnachrichten des Bundesministers für Wirtschaft vom 6. August 1974 als Hauptaufgabe des interministeriellen Südrhodesien-Ausschusses genannt ist, geführt?
Zu Frage A74:
Der interministerielle Südrhodesien-Ausschuß hat sich in mündlichen Erörterungen mehrfach mit verschiedenen Hinweisen auf vermutete Sanktionsverletzungen befaßt. Die dem Ausschuß bekanntgewordenen Einzelheiten wurden den zuständigen Überwachungsbehörden — das sind die jeweiligen Oberfinanzdirektionen — mitgeteilt.
Da die Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, kann ich Ihnen heute noch keine Ergebnisse mitteilen.
Zu Frage A 75:
Die Überprüfung der bestehenden außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften hat gezeigt, daß die gegen Südrhodesien verhängten VN-Sanktionen hinreichend in unser nationales Recht transponiert worden sind. Die Südrhodesien-Bestimmungen der Außenwirtschaftsverordnung enthalten ein umfassendes Wirtschaftsembargo gegen Südrhodesien.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen A 78 und 79) :
Ist die Bundesregierung bereit, die in verschiedenen Presseveröffentlichungen wiedergegebenen Äußerungen ihres Vertreters im VW-Aufsichtsrat, Herrn Staatssekretär Dr. Schlecht, über eine beabsichtigte Stillegung des Werkbereiches Neckarsulm näher zu interpretieren bzw. zu dementieren?
Wie gedenkt die Bundesregierung durch eigenes Engagement als Großaktionär bei VW ihrer sozialen Verpflichtung zum Erhalt der Arbeitsplätze bei Audi /NSU in Baden-Württemberg nachzukommen, und hält die Bundesregierung ihre Zusage in der Antwort auf meine Anfragen vom Juli 1974 aufrecht, es gebe keinen Anlaß einer besonderen Gefährdung der Arbeitsplätze bei Audi /NSU im Raum Heilbronn und Hohenlohe?
Zu Frage A 78:
„Herr Staatssekretär Dr. Schlecht hat weder die Existenz eines Sanierungsprogramms bei VW bestätigt noch davon gesprochen, daß in einem solchen Programm die Schließung des Werkes Neckarsulm vorgesehen sei. Diese Meldungen sind frei erfunden."
Mit diesen Worten hat das Bundeswirtschaftsministerium bereits am 7. Februar 1975, als erste Meldungen über angebliche Äußerungen von Herrn Staatssekretär Dr. Schlecht auftauchten, mündlich sowie auch in schriftlichen Dementis eindeutig Stellung genommen.
Zu Frage A 79:
Hierzu möchte ich im Einvernehmen mit dem für das industrielle Bundesvermögen federführend zuständigen Bundesminister der Finanzen zunächst klar feststellen:
Es gibt nach wie vor keine Beschlüsse der zuständigen Organe des VW-Konzerns, die eine drastische Reduzierung der Arbeitsplätze bei AUDI/ NSU oder gar die Stillegung eines ganzen Werkes zum Inhalt hätten.
Selbstverständlich wird bei VW — wie wohl auch bei den meisten anderen inländischen Herstellern — intensiv überlegt, wie der gegenwärtig völlig unzureichenden Auslastung der Fertigungskapazitäten begegnet werden kann. Dabei ist es die vordringliche Aufgabe der Unternehmensorgane, alles in ihren Kräften Stehende für die langfristige Existenzsicherung des VW-Konzerns und der in ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu tun. Die Bundesregierung wird sich -- falls notwendig — zusammen mit allen Beteiligten sehr nachdrücklich um Lösungen bemühen, die geeignet sind, das Angebot an Arbeitsplätzen zu erhalten und soziale Härten soweit wie möglich zu vermeiden.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Maucher (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage A 89) :
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1975 10417*
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Anregungen gemacht worden sind durch das Arbeitsministerium von Baden-Württemberg, in Tübingen ein Rehabilitationszentrum für deutsche und französische Hirnverletzte zu schaffen, und ist die Bundesregierung bereit, ein solches Vorhaben mit Nachdruck zu unterstützen?
Die günstigen personellen und standortmäßigen Bedingungen des Versorgungskrankenhauses Tübingen führten bereits seit langem zu der Überlegung, dieses Haus zu erweitern und zu einem Rehabilitationszentrum für Hirngeschädigte auszubauen, da die Errichtung eines derartigen Zentrums durch die große und leider ständig steigende Zahl von Hirngeschädigten dringend geboten ist.
Voraussetzung für eine Realisierung dieser Planungen war jedoch, daß die französischen Streitkräfte den als Militärhospital genutzten Teil des Gebäudes räumen.
Leider sind die gemeinsamen Bemühungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung des Landes Baden-Württemberg und der beteiligten Bundesressorts, die französischen Streitkräfte zur Freigabe des Militärhospitals Tübingen zu bewegen, ohne Erfolg geblieben.
Bei dieser Sachlage besteht vorerst leider keine Möglichkeit, das Versorgungskrankenhaus Tübingen als Rehabilitationszentrum für Hirngeschädigte auszubauen.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen A 90 und 91) :
Trifft es zu, daß die Arbeitslosenquoten der USA und der Bundesrepublik Deutschland nicht miteinander vergleichbar sind, weil in den USA die Zahl der Arbeitslosen auf einen erheblich kleineren Ausgangs-Personenkreis von Erwerbspersonen bezogen wird und demzufolge die Prozentquote in den USA höher ausgewiesen wird, als dies bei der Berechnungsmethode der Bundesrepublik Deutschland der Fall sein würde?
Hat die Bundesregierung eine Vorstellung darüber, wieviel Prozentpunkte höher die Quote in der Bundesrepublik Deutschland aus diesem Grunde in etwa ausgewiesen werden müßte, um die Vergleichbarkeit mit den entsprechenden Zahlen in den USA herzustellen?
Es ist richtig, daß die in den USA für diese berechneten Arbeitslosenquoten nicht mit den für die Bundesrepublik ermittelten Werten vergleichbar sind. Dies begründet sich aus unterschiedlichen Ermittlungsmethoden und Berechnungsverfahren.
In den USA wird die Arbeitslosenzahl anhand systematischer Haushaltsbefragungen auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe festgestellt, in der Bundesrepublik hingegen durch die Zählung der an einem Stichtag bei den Arbeitsämtern registrierten Arbeitslosen. Die für die Ermittlung der Arbeitslosenquote wesentliche Erwerbstätigenzahl wird dagegen sowohl in den USA als auch in der Bundesrepublik auf Stichprobenbasis ermittelt. In der Bundesrepublik handelt es sich dabei um die Mikrozensusergebnisse.
Eine gesicherte und genaue Aussage darüber, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß auf der Grundlage der amerikanischen Berechnungsweise die deutsche Arbeitslosenquote nach unten oder nach oben korrigiert werden müßte, läßt sich nicht machen. Nach unseren Informationen erfaßt die amerikanische Statistik einerseits unter den Arbeitslosen Personenkreise, die nach dem deutschen Berechnungsverfahren nicht berücksichtigt werden. Insoweit müßte die deutsche Arbeitslosenquote nach oben korrigiert werden. Andererseits jedoch wird in den Vereinigten Staaten die Arbeitslosenzahl auf die Gesamtzahl der Erwerbstätigen, in der Bundesrepublik hingegen nur auf die kleinere Zahl der unselbständigen Erwerbstätigen bezogen. Legt man für die Ermittlung der deutschen Arbeitslosenquote das amerikanische Berechnungsverfahren zugrunde, ergäbe sich demzufolge ein niedrigerer Wert. Dies heißt, die deutsche Arbeitslosenquote wäre nach unten zu berichtigen.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen A 92 und 93) :
Welches sind die individuellen Höchstleistungen für Umschulungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz gewesen, und wieviel geförderte Umschulungsfälle hat es seit Inkrafttreten des Gesetzes gegeben?
Welche umschulungsbedingten Aufwendungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz werden durch die Bundesanstalt für Arbeit erstattet, und welche festgestellten Mißbräuche machen nach Auffassung der Bundesregierung eine Präzisierung des Gesetzes erforderlich?
Nach dem Arbeitsförderungsgesetz beträgt das Unterhaltsgeld 90 v. H. des Netto-Einkommens des Antragstellers, bis zur Leistungsbemessungsgrenze von derzeit 2 800 DM monatlich brutto. Das Unterhaltsgeld erhöht sich nach jeweils einem Jahr um den Prozentsatz, um den die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungen in diesem Jahr gestiegen sind. Nach den Angaben der Bundesanstalt beträgt das durchschnittliche Unterhaltsgeld im Jahre 1975 monatlich 1 127 DM. Nach den Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes werden in der Regel nur Umschulungsmaßnahmen mit einer Dauer bis zu 2 Jahren gefördert. In Ausnahmefällen kann die Förderungshöchstdauer bis zu 3 Jahren betragen. Nach den Erhebungen der Bundesanstalt ist die Förderung in der Mehrzahl der Fälle jedoch wesentlich früher abgeschlossen. Von den Männern beenden 84,5 v. H. die Umschulung innerhalb von 24 Monaten und von den Frauen sogar 61 v. H. innerhalb von 18 Monaten.
Insgesamt sind seit Inkrafttreten des Arbeitsförderungsgesetzes im Sommer 1969 bis Ende 1974 170 169 Umschüler, davon 67 913 Frauen nach diesem Gesetz gefördert worden.
10418* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1975
Zu dem genannten Höchstbetrag kommen die in Ihrer zweiten Frage angesprochenen Nebenleistungen hinzu.
Nach § 45 AFG trägt die Bundesanstalt neben dem Unterhaltsgeld ganz oder teilweise die notwendigen Kosten, die durch die Umschulungsmaßnahmen unmittelbar entstehen. Dies sind insbesondere Lehrgangskosten, Kosten für Lernmittel, Fahrtkosten, Kosten der Arbeitskleidung, der Kranken- und Unfallversicherung sowie — bei auswärtiger Unterbringung — der Unterkunft und Verpflegung.
Die Kosten der Krankenversicherung trägt die Bundesanstalt ganz, die übrigen Kosten im Rahmen bestimmter Höchstbeträge.
Der Bundesregierung sind keine Mißbräuche bei der Förderung der Umschulung bekannt, die eine Änderung gesetzlicher Vorschriften notwendig machen. Wo sich in der Vergangenheit Fälle zeigten, in denen die Förderung nicht dem Ziel des Gesetzes entsprochen hätte, sind sie durch Maßnahmen der Verwaltung und durch Änderungen des autonomen Satzungsrechts der Bundesanstalt ausgeschlossen worden.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Sprung (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3227 Frage A 94) :
Wie viele zusätzliche Mitarbeiter mußten und gegebenenfalls müssen noch von den Arbeitsämtern zur Bearbeitung der Kindergeldanträge und zur Auszahlung des Kindergeldes angestellt werden, und auf welchen Betrag belaufen sich die dafür erforderlichen Ausgaben?
Die Bundesanstalt für Arbeit hat zur Durchführung des neuen Kindergeldrechts bis heute rd. 4 400 Plankräfte und — nach dem Stand vom 15. Januar 1975 — rd. 1 400 Zusatzkräfte angestellt. Für die Zukunft ist nicht mit einer Steigerung, sondern mit einer Senkung des Personalansatzes zu rechnen. Die Zahl der Zusatzkräfte wird voraussichtlich nach der Erledigung der Erstanträge schon ab April auf 800 zurückgehen. Die endgültige Zahl der Plankräfte kann erst nach genaueren Arbeitsplatzanalysen festgestellt werden. Um die augenblickliche Zahl der Plankräfte für die Zukunft festzuschreiben, ist im Haushalt 1975 der Bundesanstalt bei etwa 900 Stellen der Vermerk „künftig wegfallend" angebracht worden. Darüber hinaus hat die Bundesanstalt vorsorglich für 330 Stellen nur befristete Arbeitsverträge abgeschlossen.
Der durch die Reform des Familienlastenausgleichs entstandene Mehraufwand an Personalkosten beläuft sich 1975 nach Schätzungen der Bundesanstalt auf etwa 160 Millionen DM; für 1974 hat er rd. 60 Millionen DM betragen.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage A 95) :
Trifft es zu, daß durch die Auszahlung des Kindergeldes durch die Finanz- statt durch die Arbeitsämter eine halbe Milliarde DM gespart würden?
Für die Abwicklung der Kindergeldzahlung durch die Arbeitsämter sind im Bundeshaushalt 1975 Verwaltungskosten — und zwar Personal- und Sachkosten — von insgesamt 300 Millionen DM angesetzt. Die Annahme, daß die Auszahlung des Kindergeldes durch die Finanzämter anstelle der Arbeitsämter Einsparungen von 500 Millionen DM erbracht hätte, ist schon deshalb unzutreffend.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage A 96) :
Welche Ausfälle im Aufkommen an Lohnsteuer sowie an Renten- und Krankenversicherungsbeiträgen sind als Folge der gestiegenen Arbeitslosenzahlen eingetreten, und mit welchen Ausfällen ist auf Grund welcher Prognose der weiteren Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt zu rechnen?
Aufgrund der Arbeitsmarktlage kann im Jahre 1974 im Bereich der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten im Höchstfall mit einem rechnerischen Beitragsausfall bis 1 Mrd. DM gerechnet werden. Diese Rechnung geht von dem Durchschnittsverdienst der Versicherten und der jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenzahl aus, die hier jedoch um die ih den Vorausberechnungen enthaltene Arbeitslosenquote vermindert werden muß. Zu der genannten Summe an rechnerischem Beitragsausfall ist jedoch zu bemerken, daß die Beitragseinnahmen in den Rentenversicherungen der Arbeiter und Angestellten nach den bisherigen Rechnungsergebnissen der Rentenversicherungsträger im Jahre 1974 um 1,2 Mrd. über den Vorausschätzungen lagen.
Eine längerfristige Prognose über die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen liegt nicht vor. Im Jahre 1975 würde ein arbeitsloser Pflichtversicherter in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten bei einem Durchschnittsentgelt von 22 215 DM/Jahr einen Beitragsausfall von rd. 4 000 DM verursachen. 100 000 Arbeitslose im Jahr 1975 würden demnach einen Beitragsausfall von rd. 400 Millionen DM bewirken.
In der gesetzlichen Krankenversicherung können Beitragsausfälle im Sinne Ihrer Fragestellung nicht vorkommen, weil die Krankenversicherungsbeiträge für die leistungsberechtigten Arbeitslosen von der Bundesanstalt für Arbeit getragen werden.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1975 10419*
Ihre Frage nach dem eingetretenen Lohnsteuerausfall beantworte ich im Einvernehmen mit dem hierfür zuständigen Bundesministerium der Finanzen wie folgt:
Für 1974 hätten die zusätzlichen Arbeitslosen des Jahres 1974 bei durchgehender Beschäftigung rd. 750 Millionen DM Lohnsteuer entrichten müssen.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage A 97):
Ist die Bundesregierung bereit, für die Beschäftigungshilfen (Lohnkostenzuschüsse und Mobilitätszulagen) nach dem Konjunkturprogramm „Aufschwung nach Maß" als Verteilungsschlüssel die jetzigen Arbeitslosenquoten zugrunde zu legen und nicht die des Zeitraumes vom 1. September bis 30. November 1974?
Die besonderen arbeitsmarktpolitischen Beschäftigungshilfen müssen so vergeben werden, daß sie ein Höchstmaß an sozialpolitischen Wirkungen erzielen. Dabei mußten sich die Voraussetzungen nach der gegebenen Datenlage ausrichten. Die gleichgewichtige Berücksichtigung der Arbeitslosenquote von September bis November 1974 gewährleistet, daß Zufallsergebnisse und Saisoneinflüsse zum Jahresbeginn ausgeschaltet bleiben. Dadurch wird auch vermieden, daß die Hilfen für solche Neueinstellungen bzw. Beschäftigungsaufnahmen gewährt werden, die in jedem Frühjahr ohnehin im Anschluß an die saisonbedingten Entlassungen im Winter vorgenommen werden.
Die Bundesregierung sieht z. Z. keinen Anlaß, diese regionale Abgrenzung zu revidieren. Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß die Richtlinien für die Gewährung der hier vorgesehenen Hilfen erst seit kurzem in Kraft sind und ausreichende Erfahrungen mit ihrer Anwendung noch fehlen.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 7/3227 Fragen A 98 und 99) :
Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit, Anträge zur Gewährung von Arbeitslosengeld in beispielsweise folgenden Punkten zu vereinfachen: Verkürzung des Nachweises von Beschäftigungs- und Ausfallzeiten von jetzt fünf auf drei Jahre, Vereinfachung des Verfahrens bei Krankheit des Arbeitslosen?
Sieht die Bundesregierung weitere Möglichkeiten, die Antragstellung zu erleichtern?
Für die erste vorläufige Festsetzung des Arbeitslosengeldes genügt es, wenn der Arbeitslose glaubhaft macht, daß er in den letzten drei Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit ein halbes Jahr beschäftigt war. Für die Höchstanspruchsdauer von einem Jahr reicht eine Beschäftigungszeit von zwei
Jahren innerhalb der letzten drei Jahre. Die Nachweise hierfür können auch noch nach Beginn des Leistungsbezuges beigebracht werden.
Bei Krankheit des Arbeitslosen obliegt dem Arbeitsamt die Betreuung des arbeitsfähigen, der Krankenkasse aber die Betreuung der arbeitsunfähigen Arbeitslosen. Dabei ist das Verfahren so ausgestaltet, daß der Verwaltungsaufwand auf das Notwendige beschränkt wird. Eine weitere Vereinfachung des Verfahrens ist hier nicht möglich.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes anmerken:
Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen waren in erster Linie auf personelle Schwierigkeiten zurückzuführen.
Den Leistungsabteilungen der Arbeitsämter standen im Herbst des vergangenen Jahres nicht so viele ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung, daß die plötzlich ansteigende Zahl der Leistungsanträge innerhalb angemessener Frist hätte bearbeitet werden können. Die neu eingestellten Plan- und Zusatzkräfte mußten erst eingearbeitet werden. Die Schwierigkeiten sind deshalb besonders in den Arbeitsamtsbezirken groß, in denen die Arbeitsmarktlage in der Vergangenheit sehr günstig war. So mußte beispielsweise im Arbeitsamt Stuttgart das Personal für die Bearbeitung der Leistungsanträge von 7 auf 47 Mitarbeiter erhöht werden.
Inzwischen hat sich die Lage bei den Arbeitsämtern erheblich gebessert. Dazu hat auch eine weitgehende Vereinfachung der Antragstellung durch Dienstanweisungen des Präsidenten der Bundesanstalt beigetragen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit ab Antragsvorlage, die im Dezember noch 31/2 Wochen betrug, ist im Januar dieses Jahres trotz des weiteren Anstiegs der Arbeitslosigkeit auf weniger als 21/2 Wochen verkürzt worden. Ich gehe davon aus, daß die Bearbeitungszeit im Februar noch kürzer sein wird.
Anlage 13
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen A 137 und 138) :
Trifft es zu, daß im Bundesministerium für Forschung und Technologie Pläne bestehen, einen mobilen Ausstellungszug zum Thema „kommunale Technologie" in Nordrhein-Westfalen einzusetzen mit einem Kostenaufwand von ca. 1,5 Millionen DM und daß hierzu das Ministerium für Forschung und Technologie einen wesentlichen Beitrag leistet, und welche Gründe sind im Ministerium für eine derartige Entscheidung angeführt worden?
Aus welchen Haushaltsmitteln soll der mobile Ausstellungszug zum Thema „kommunale Technologien" einen Zuschuß erhalten, und welchen Bezug sieht der Bundesminister für Forschung und Technologie zwischen dem Einsatz des mobilen Ausstellungszuges „kommunale Technologien", dem Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen und der allgemeinen Forschungsförderung der Bundesregierung?
In Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Verkehr, dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und dem Bundesminister für Forschung
10420* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1975
und Technologie wird gegenwärtig unter Federführung des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau eine Ausstellung „Lebendige Stadt" vorbereitet. Sie soll den Bürgern in städtischen Siedlungsgebieten einen zusammenfassenden Überblick über Probleme der Ballungsgebiete und die betreffenden Leistungen und Pläne des Bundes, insbesondere im Städtebau, zur Verkehrssicherheit und zu neuen Möglichkeiten der Ver- und Entsorgung geben. Eine solche Ausstellung muß auf mobiler Basis durchgeführt werden, um eine größtmögliche Zahl von Bürgern zu erreichen. Die Ausstellung soll zugleich durch eine sozialwissenschaftliche Begleituntersuchung Impulse für die Politik des Bundes ermitteln. Der Bundesminister für Forschung und Technologie finanziert diese wissenschaftliche Begleituntersuchung zur Vorbereitung seines Programms „Kommunale Technologien" mit dem Ziel, Experten- und Bürgermeinungen zu diesem Themenbereich zu erheben und Schwerpunkte des Bedarfs auf einer breiten, repräsentativen Grundlage von Befragungen zu gewinnen. Für eine an den Bedürfnissen der Bevölkerung ausgerichtete Politik ist eine solche bürgernahe Information und Meinungsermittlung ein geeignetes Mittel.
Die Gesamtkosten des über ein Jahr sich erstrekkenden Projekts werden ca. 1,2 Millionen DM betragen; die genannte wissenschaftliche Betreuung wird davon bis zu 350 000 DM kosten; der Bundesminister für Forschung und Technologie finanziert nur diesen Teil.
Anlage 14
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 7/3227 Fragen A 139 und 140) :
Trifft eine Pressemeldung (WAZ — 28. Januar 1975) zu, wonach eine im Auftrag des Ministers für Forschung und Technologie erstellte „Systemanalyse über Entschwefelungsverfahren" zu dem Ergebnis kommt, der Einbau von Rauchgas-Entschwefelungs-Anlagen allein in die mit Stein- und Braunkohle betriebenen Kraftwerke würde Milliarden DM kosten und die Stromherstellung um 1,5 bis 3,0 Pfennig pro Kilowattstunde verteuern, und ist die Bundesregierung bereit, diese Analyse den Mitgliedern des Bundestages zur Verfügung zu stellen?
Welche Schlußfolgerungen ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung aus dieser Forschungsarbeit für Gesetze und Verordnungen, die für den Betrieb von Kraftwerken und andere Energieanlagen die Einrichtung von „Rauchgas-EntschwefelungsAnlagen" vorschreiben?
Zu Frage A 139:
Es trifft zu, daß im Auftrage des Bundesministers für Forschung und Technologie eine „Systemanalyse Entschwefelungsverfahren" erstellt wurde. Die Pressemeldung der WAZ vom 28. Januar 1975 über die Kosten des Einbaus von Rauchgas-Entschwefelungsverfahren dagegen beruht offenbar auf einem Irrtum.
Neben mehreren Modellrechnungen für die Ölentschwefelung wurden im Rahmen der Studie nur Berechnungen über Investitions- und Betriebskosten für 10 Steinkohlekraftwerke mit einer Blockgröße von je 600 MW durchgeführt. Die Neuinstallation von 6 000 MW auf Steinkohlebasis entspricht etwa den Ausbauplänen im Rahmen des Energieprogramms. Unter den Randbedingungen, die für einen systematischen Vergleich verschiedener Entschwefelungsverfahren gewählt wurden, errechnen die Autoren Investitionskosten von ca. 470 Millionen DM, entsprechend etwa 10 0/o der Gesamtinvestitionskosten, und Betriebskosten von ca. 240 Millionen DM/a. Bezogen auf die gesamten installierten 6 000 MW würden sich Kosten von etwa 1 DPf/ kWh ergeben.
Der Innenausschuß des Deutschen Bundestages hat die sehr umfangreiche Studie bereits erhalten, sie steht also den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Verfügung.
Zu Frage A 140:
Von besonderer Bedeutung für die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Kraftwerken ist die Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft. Beim Erlaß der TA Luft waren die wesentlichen Ergebnisse der Systemanalyse bereits bekannt.
Die TA Luft nimmt ferner eine wesentliche Schlußfolgerung der Systemanalyse vorweg, weil sie die dort empfohlene stufenweise Einführung der Rauchgasentschwefelung und deren Kombination mit dem Einsatz schwefelarmer Brennstoffe ermöglicht.
Hiervon hat der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in seinem Runderlaß vom 11. Juni 1974 III B 4 — 8850.1 (III — 10/74) Gebrauch gemacht, in dem er die Anwendung der TA Luft in diesem Punkt entsprechend regelt.
Anlage 15
Antwort
des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen B 1 und 2) :
Treffen Pressemeldungen zu, wonach das Bundespresseamt vor den nächsten Landtagswahlen eine im Boulevardstil aufgemachte Zeitung für Arbeitnehmer mit dem Titel „Wir" in einer Auflage von 4 Millionen Exemplaren Tageszeitungen beilegen und in Nahverkehrszügen der Deutschen Bundesbahn auslegen will?
In welchen Zeitabständen soll die Zeitung erscheinen, und was soll sie den Steuerzahler im Jahr 1975 insgesamt (einschließlich Entwurf, Herstellung und Verteilung) kosten?
Zu Frage B 1:
Von der Informationsschrift „WIR — Wirtschaft Information Reportagen" — es handelt sich weder um eine Zeitung noch um eine Zeitschrift — sind inzwischen 2,8 Millionen Exemplare verteilt worden Als Zeitungsbeilage — „WAZ" und „Westfälische Rundschau" am 6. 2. 1975, „NRZ" und „Westfalenpost" am 7. 2. 1975 — wurden insgesamt 1,3 Millionen Exemplare verteilt. In den Nahverkehrszügen
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1975 10421*
der Deutschen Bundesbahn sprich Berufsverkehr
— werden ani 20. und 24. Februar 1975 insgesamt 434 000 Exemplare ausgelegt. Parteien und Unterorganisationen von Parteien erhielten 881 000 Exemplare. Den Abgeordneten des Deutschen Bundestages wurden 7 000 Exemplare zur Verfügung gestellt. An Bibliotheken wurden 5 200 Exemplare abgegeben. Die Ministerien erhielten 2 500 Exemplare. Etwa 155 000 Exemplare wurden auf Anforderungen von Verbänden, Organisationen und Institutionen sowie von Einzelpersonen zum Versand gebracht.
Es handelt sich hierbei um Informationsmaterial, das die Leistungen, Maßnahmen und Vorhaben der Bundesregierung darstellt und sich nicht mit speziellen Problemen von Landtagswahlen befaßt.
Zu Frage B 2:
Ein regelmäßiges Erscheinen der Informationsschrift „WIR — Wirtschaft Information Reportagen" ist zur Zeit nicht beabsichtigt. Zu den Kosten kann ich Ihnen daher folgendes mitteilen:
Die Gesamtkosten werden ca. 610 000 DM betragen. Hiervon entfallen auf die Herstellung (Redaktion, Druck) ca. 355 000 DM und auf den Vertrieb Zeitungsbeilage ca. 200 000 DM und Auslage in Berufsverkehrszügen sowie sonstiger Versand ca. 55 000 DM insgesamt 255 000 DM.
Eine Schlußabrechnung liegt noch nicht vor.
Anlage 16
Antwort
des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 3) :
Wie hoch sind die Kosten für die Boulevard-Zeitung „Wir", die von der Bundesregierung in Kürze herausgegeben werden soll, und aus welchen Etatmitteln erfolgt die Finanzierung?
Die Informationsschrift „WIR — Wirtschaft Information Reportagen" wird aus Kapitel 04 03, Titel 531 03 — Öffentlichkeitsarbeit Inland — finanziert.
Die Gesamtkosten werden ca. 610 000 DM betragen. Hiervon entfallen auf die Herstellung (Redaktion, Druck) ca. 355 000 DM und auf den Vertrieb — Zeitungsbeilage ca. 200 000 DM und Auslage in Berufsverkehrszügen sowie sonstiger Versand ca. 55 000 DM — insgesamt 255 000 DM.
Eine Schlußabrechnung liegt noch nicht vor.
Anlage 17
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen
Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3227 Fragen B 4 und 5) :
Kann die Bundesregierung einen aktuellen Überblick über den Anteil an deutschem Personal in den Vereinten Nationen und in deren Sonderorganisationen, insbesondere UNDP, UNFPA, FAO, WHO, ILO, UNESCO, geben, und wie kann dieser Anteil jeweils in ein ausgewogenes Verhältnis zu den finanziellen Leistungen gesetzt werden, die die Bundesregierung für die einzelnen VN-Sonderorganisationen aufbringt?
Welche Möglichkeiten bestehen gegebenenfalls, eine quantitative sowie qualitative Diskrepanz von Beitragszahlung und personeller Beteiligung zu überwinden?
Die anliegende Aufstellung über unsere personelle Beteiligung in den Sekretariaten der VN und deren Sonderorganisationen läßt erkennen, daß wir im Verhältnis zu unserem Beitragsanteil bei UNICEF, IMCO, UPU und IAEO leicht überrepräsentiert, bei FAO, ITU, in etwa angemessen vertreten und bei den übrigen, besonders VN-Sekretariat, UNESCO, WHO und WMO, quantitativ und/oder qualitativ unterrepräsentiert sind. Die starke Unterrepräsentation im VN-Sekretariat (Personalanteil 2 °/o, Beitragsanteil 7,1 °/o) erklärt sich auch aus der Kürze unserer VN-Mitgliedschaft (seit September 1973).
Die Bundesregierung unternimmt große Anstrengungen, um die von unserer Seite beeinflußbaren Voraussetzungen der Personalvermittlung zu verbessern. In dem am 1. April 1971 gegründeten Ausschuß für die deutsche personelle Beteiligung an internationalen Organisationen (APIO), in dem u. a. alle Bundesressorts und die Verwaltungen von Bundestag und Bundesrat vertreten sind, werden unter Vorsitz und koordinierender Geschäftsführung des Auswärtigen Amtes die Personalpolitik der Bundesregierung im internationalen Bereich abgestimmt und die zur Verbesserung der Personalvermittlung geeigneten Maßnahmen diskutiert und vorbereitet, u. a. nach Möglichkeit Beseitigung der obengenannten Nachteile.
Zwecks zentraler Erfassung aller Stellenausschreibungen internationaler Organisationen und deutscher Bewerber wurde am 1. Oktober 1971 bei der ZAV in Frankfurt das Büro Führungskräfte zu Internationalen Organisationen (BFIO) eingerichtet. Das BFIO leitet dem je nach Aufgabenbereich der Internationalen Organisation jeweils fachlich für die Kandidatenbenennung federführenden Ressort Bewerbervorschläge zu.
An den Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen in New York und Genf ist je ein Botschaftsrat schwerpunktmäßig mit Fragen der Personalvermittlung befaßt, um rechtzeitige Unterrichtung über Vakanzen und Unterstützung deutscher Kandidaten sicherzustellen.
Diese Maßnahmen haben zu einer Verbesserung der früher noch ungünstigeren deutschen personellen Vertretung im VN-Bereich geführt. Die entscheidende Frage eines finanziellen Ausgleichs für die genannten Nachteile, wie sie von einigen Staaten ihren entsandten öffentlichen Bediensteten gewährt wird, wurde bislang u. a. im Hinblick auf das in den Statuten der Internationalen Organisationen enthaltene Verbot für Zuwendungen von dritter Seite zurückgestellt.
Deutsche personelle Beteiligung
in den Sekretariaten der VN und deren Sonderorganisationen
Stand: 1974
Personal im vergleichbaren höheren Dienst
Name Deutscher Gesamt personal Deutscher Anteil Leitende Deutscher
der Organisation Finanzbertrag Positionen Anteil
absolut prozentual j insgesamt absolut prozentual
1. VN-Sekretariat 7,1 % 2 383 47 2% 683 11 1,6 %
(einschl. UNIDO,
UNCTAD, UNEP,
ECE)
2. UNDP 18,5 % 548 31 5,7 % 229 8 3,5 %
3. UNFPA 12% 36 3 8,3 % 8 - -
4. UNICEF 4% 94 4 4,3 % 30 3 10%
5. FAO 8,5 % 1 115 91 8,2 % 326 24 7,4 %
6. IBRD 5,4 % 1 860 96 5,2 % 289 19 6,6 %
7. ICAO 5,5 °/o 243 6 2,5 % 43 1 2,3 %
8. IFC 3,4 °/o 122 9 7,4 % 27 3 11,1 %
9. ILO 6% 605 28 4,6 % 139 7 5%
10. IMCO 3,2 % 45 2 4,4 °/0 15 1 6,6 %
11. ITU 4,2 % 159 6 3,8 % 28 1 3,6 %
12. IWF 5,5 % 726 28 3,9 % 176 12 6,8 %
13. UNESCO 6,3 % 774 35 4,5 % 280 9 3,2 °/o
14. UPU 2,5 % 50 2 4% 14 1 7,1 °/o
15. WHO 6,1 % 1 768 49 2,8 % 507 13 2,6 °/o
16. WMO 4,5 % 90 2 2,2 % 21 1 4,8 °/o
17. IAEO 6,5 % 299 21 7% 101 7 6,9 %
*) Leitende Positionen: Grade P-5 (Referatsleiter) und höher
Abkürzungsverzeichnis der VN-Organisationen
FAO Ernährungs- und Landwirtschafts- ITU Internationale Fernmeldeunion
organisation der VN IWF Internationaler Währungsfonds
IAEO Internationale Atomenergie- UNDP Entwicklungsprogramm der VN
Organisation UNESCO Organisation der VN für Erziehung,
IBRD Internationale Bank für Wiederaufbau Wissenschaft und Kultur
und Entwicklung - Weltbank UNFPA Bevölkerungsfonds der VN
ICAO Internationale Zivilluftfahrt- UNICEF Kinderhilfswerk der VN
Organisation UPU Weltpostverein
ILO Internationale Arbeitsorganisation WFP Welternährungs-Programm
IMCO Zwischenstaatliche Beratende WHO Weltgesundheitsorganisation
Seeschiffahrts-Organisation WMO Weltorganisation für Meteorologie
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1975 10423*
Anlage 18
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 6) :
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung in den Vereinten Nationen zu den Unterdrückungsmaßnahmen und offensichtlichen Ausrottungsversuchen gegen das kurdische Volk ein?
Diese Frage wurde bisher nur unter dem humanitären Gesichtspunkt der Flüchtlingsbetreuung im Sozialausschuß der VN behandelt. Die Bundesregierung würde, wenn dies notwendig wird, prüfen, inwieweit ein deutscher Beitrag zu einer internationalen Hilfsaktion in Betracht kommt.
Anlage 19
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 7) :
Treffen Meldungen zu, die Sendungen der Deutschen Welle nach Äthiopien hätten eingestellt werden müssen, da in Äthiopien lebende Deutsche wegen dieser Sendungen Morddrohungen erhalten hätten, und was hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — dagegen unternommen, hält sie insbesondere eine Fortführung der Deutschen Entwicklungshilfe unter den gegebenen Umständen für gerechtfertigt?
Es trifft zu, daß unserer Botschaft in Addis Abeba in letzter Zeit mehrfach anonyme Schreiben zugingen, in denen Maßnahmen gegen in Äthiopien lebende Deutsche sowie Anschläge gegen das GoetheInstitut und die Deutsche Schule in Addis Abeba angedroht wurden, falls die Deutsche Welle in ihren Sendungen in amharischer Sprache weiterhin über inneräthiopische Vorgänge berichte.
Im Bewußtsein der damit eingegangenen Verantwortung für Leib und Leben von deutschen Staatsangehörigen hat sich die Deutsche Welle in anerkennenswerter Weise dazu entschlossen, in ihrem amharischen Programm jede Bezugnahme auf äthiopische Vorgänge zu streichen. Diese Entscheidung war zunächst bis auf weiteres getroffen worden. Der Intendant der Deutschen Welle hat sich Anfang Februar in Addis Abeba aufgehalten und nach eigenem Augenschein diese Entscheidung bestätigt.
Die Bundesregierung hat diesen Entschluß begrüßt. Das Auswärtige Amt war nach gründlicher Prüfung zu der Überzeugung gelangt, daß die Drohungen ernst genommen werden mußten.
Der Deutsche Botschafter in Addis Abeba hat die anonymen Drohungen zum Anlaß genommen, bei der äthiopischen Regierung mit dem Ziel zu demarchieren, den Schutz der Deutschen in Äthiopien sicherzustellen. Die äthiopische Regierung hat die eingetretene Gefährdung bedauert und alle Unterstützung zur Garantie der Sicherheit deutscher Staatsangehöriger zugesagt. Dennoch bleibt die Tatsache, daß das Goethe-Institut wie auch die Deutsche
Schule in Addis Abeba wegen ihrer exponierten
Lage nur schwer wirksam geschützt werden können.
Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß die anonymen Kräfte, die hinter den Drohungen stehen, auf keinen Fall mit der äthiopischen Regierung identifiert werden dürfen. Die Fortführung der deutschen Entwicklungshilfe erfolgt unter Berücksichtigung der eingetretenen Umstände. Begonnene Projekte werden zu Ende geführt. Bei der Entsendung neuer Experten wird die Bundesregierung besondere Umsicht walten lassen.
Anlage 20
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 8) :
Ist die Bundesregierung bereit, von der tschechoslowakischen Regierung die Freilassung des zu einer zehnjährigen Kerkerstrafe verurteilten deutschen Journalisten Werner Gengenbach mit dem Hinweis auf die Tatsache zu verlangen, daß sie ihrerseits im Jahr 1969 den jetzigen Chef des tschechoslowakischen Pressebüros und damaligen Vertreter dieses Büros in Bonn, Ottokar Svercina, freigab, obwohl er als Bonner Agent des tschechoslowakischen Nachrichtendienstes entlarvt worden war?
Die Bundesregierung ist bemüht, dem in der Tschechoslowakei zu 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilten deutschen Journalisten Werner Gengenbach im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten zu helfen.
Unsere Botschaft in Prag betreut Herrn Gengenbach seit seiner Verhaftung. Die Bundesregierung hat sich zudem gegenüber der tschechoslowakischen Regierung wiederholt und auf verschiedenen Ebenen nachdrücklich für eine möglichst baldige Freilassung des Herrn Gengenbach aus humanitären Gründen verwandt.
Hinsichtlich des von Ihnen erwähnten früheren Leiters des tschechoslowakischen Pressebüros in Bonn, Svercina, möchte ich darauf hinweisen, daß das Verfahren gegen Svercina gem. § 170 II StPO eingestellt worden ist. Das Bundesministerium der Justiz hat am 13. Dezember 1968 erklärt, daß der Verdacht einer strafbaren Handlung nicht mehr bestehe.
Anlage 21
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 9) :
Welche Staaten hatten bis zum Tage der Anerkennung einer Zweistaatlichkeit Deutschlands durch die erste Regierungserklärung des Kabinetts Brandt /Scheel am 28. Oktober 1969 mit der DDR-Regierung diplomatische Beziehungen aufgenommen und damit die volle Staatlichkeit der DDR anerkannt?
Am 28. Oktober 1969 unterhielten folgende Staaten diplomatische Beziehungen mit der DDR:
Land: Diplomatische Beziehungen seit:
Ägypten 11. 7. 1969
Albanien 2. 12. 1949
Bulgarien 17. 10. 1949
China 25. 10. 1949
CSSR 18. 10. 1949
Irak 10. 5. 1969
Süd-Jemen 10. 7. 1969
Kambodscha 8. 5. 1969
Nord-Korea 7. 11. 1949
Kuba 12. 1. 1963
Mongolei 13. 10. 1950
Polen 18. 10. 1949
Rumänien 22. 10. 1949
Sudan 3. 6. 1969
Syrien 5. 6. 1969
UdSSR 15. 10. 1949
Ungarn 19. 10. 1949
Vietnam (DRV) 3. 2. 1950
Vietnam (RSV) 20. 6. 1969.
Anlage 22
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 10) :
Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 14. Februar 1975 zu, das Auswärtige Amt könne sich nicht zugunsten von Deutschen in der Sowjetunion einschalten, die in den freien Teil Deutschlands übersiedeln möchten, aber keine Verwandten hier haben, und wie verträgt sich dies - bejahendenfalls - mit den bisherigen Antworten der Bundesregierung auf Anfragen zu diesem Thema?
Eine Meldung mit dem von Ihnen genannten Wortlaut habe ich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 14. Februar 1975 nicht gelesen. Ich möchte eher annehmen, daß Sie durch eine ganz andere Formulierung in dem auf Seite 3 dieser Ausgabe erschienenen Artikel über einen „Prozeß gegen einen Deutschstämmigen in der Sowjetunion" zu Ihrer Frage veranlaßt wurden.
Ich kann daher Ihre Anfrage in der gestellten Form nicht beantworten. Dessen ungeachtet möchte ich Sie jedoch auf das Protokoll des Deutschen Bundestages vom 23. Januar 1975, Seite 9899, hinweisen, wo meine Stellungnahme zu einer Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg abgedruckt ist. Bezogen auf den Kreis der Ausreisewilligen ohne verwandtschaftliche Bindungen zu Personen in der Bundesrepublik Deutschland führte ich damals aus:
„ ... Die Bundesregierung hat daher gar keine Aktivlegitimation, mit der Sowjetunion über die Ausreise dieser Menschen zu verhandeln; ich habe wiederholt auf die Schwierigkeiten dieses Problems hingewiesen ..."
Sofern Sie glauben, daß diese Aussagen der Bundesregierung zu früheren Äußerungen in Widerspruch stehen, bin ich gerne bereit, dies zu prüfen, darf Sie dann aber um Präzisierung Ihrer Angaben bitten.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mursch (SoltauHarburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen B 11 und 12) :
Wenn auch bisher durch Hochwasser abgetriebene Minen aus dem „DDR"-Grenzsicherungsbereich nach bisherigen Verlautbarungen nur im Gebiet der Seege gefunden worden sind, frage ich die Bundesregierung, ob sie ausschließt, daß durch die Strömung Minen auch in die Elbe gelangt sein können?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen, damit in die Elbufergebiete wahrscheinlicher- oder möglicherweise abgetriebene, aber noch nicht gefundene Minen nicht zu einer Gefährdung von Wassersportlern und Erholungssuchenden werden?
Zu Frage B 11:
Obwohl der genaue Zeitpunkt des Anschwemmens von Minen aus der DDR nicht bekannt ist und die vom BGS errichtete Minenauffangsperre an der Seege-Brücke in Gartow erst am 23. Dezember 1974, 23.30 Uhr, wirksam wurde, kann angenommen werden, daß keine Minen in die Elbe gelangt sind. Diese Beurteilung berücksichtigt folgende Erkenntnisse:
a) Die bisher gefundenen neun Minen lagen ausschließlich in dem der DDR zugewandten Randstreifen des südlich der Ortschaft Kapern befindlichen Waldstücks und überdies in zwei lediglich 1 500 m voneinander entfernten Gruppen (5 bzw. 4) ; es kann deshalb angenommen werden, daß Minen nur an bestimmten, eng begrenzten Stellen des DDR-Sperrsystems ausgespült und über den Metallgitterzaun auf das Bundesgebiet abgeschwemmt worden sind.
b) Zum Zeitpunkt des Hochwassers herrschten im Bereich der völlig überfluteten Seege irreguläre, wechselnde Strömungsverhältnisse, insbesondere ein Rückstau von der Elbe her, so daß von einem normalen Wasserfluß in Richtung Gartow (Entfernung vom Grenzgebiet bis nach Gartow: 4 km) und von Gartow bis zur Mündung der Seege in die Elbe (Entfernung: ca. 7 km) nicht gesprochen werden kann.
Zu Frage B 12:
Außer der bereits erfolgten Warnung der Bevölkerung durch intensive Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit sind für den Bereich der Elbe und ihrer großräumigen Überschwemmungsgebiete keine Maßnahmen denkbar, die geeignet wären, jegliche Gefahr auszuschließen. Nach den gegenwärtigen Erkenntnissen liegt eine Gefährdung aber außerhalb des Bereichs der Wahrscheinlichkeit.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1975 10425*
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schlaga (SPD) (Drucksache 7/3227 Frage B 13) :
Wird die Bundesregierung das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen Mordversuch an dem CDU- Kollegen Walther Leisler Kiep der Öffentlichkeit zugängig machen, sofern das Land Hessen für diesen Zweck der Bundesregierung auf deren Ersuchen, zu dem sie sich im Bundestag bereit erklärt hat, die Ermittlungsunterlagen überläßt?
Wie Ihnen bekannt ist, wird wegen des Anschlages auf den Schatzmeister der CDU Walther Leisler Kiep bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes gegen Unbekannt geführt. Die insoweit zuständige Landesjustizverwaltung Hessen hat mir auf erneute Anfrage mitgeteilt, daß die Ermittlungen andauern. Eine abschließende Entscheidung der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main ist in Kürze zu erwarten. Die Landesjustizverwaltung Hessen ist bereit, die Bundesregierung über das Ermittlungsergebnis und die Abschlußverfügung der zuständigen Staatsanwaltschaft zu unterrichten.
Ich werde Ihnen unaufgefordert hiervon zu gegebener Zeit Kenntnis geben.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 14) :
Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, eine Besteuerung der Kraftstoffe nach dem Heizwert einzuführen?
Der Heizwert von Kraftstoffen ergibt keinen befriedigenden Maßstab für die Besteuerung von Kraftstoffen nach der Leistung, wie sie Ihnen offenbar vorschwebt. Es kommen weitere Faktoren hinzu, z. B. der Grad der Mischung des Kraftstoffs mit Luft, der Wirkungsgrad des Motors und die für die Fahrleistung relevanten Konstruktionsmerkmale eines Fahrzeugs. Danach ist es fraglich, ob eine Kraftstoffbesteuerung nach dem Heizwert zweckmäßig wäre. Untersuchungen liegen bisher nicht vor.
Auch wenn man einer Leistungsbesteuerung nicht nähertreten könnte, so würde dies nicht ausschließen, für Kraftstoffe, deren Heizwerte erheblich unter denen der gebräuchlichen Kraftstoffe liegen, z. B. für das in der Vorerprobung als Kraftstoff befindliche Methanol, Steuersätze vorzusehen, die den höheren Verbrauch zur Erzielung gleicher Leistungen angemessen berücksichtigen. Sollte eine künftige Entwicklung ergeben, daß solche Kraftstoffe verwendet werden, würde die Bundesregierung bestrebt sein, dafür adäquate Lösungen zu suchen.
Ein Blick auf die historische Entwicklung zeigt im übrigen, daß es illusorisch wäre, heute noch die Kraftstoffleistung abstrakt als Bemessungsgrundlage für die Steuersätze einführen zu wollen. In der Zeit vor dem Krieg und nach Kriegsende war der Dieselkraftstoff ein schwer verwertbares Kuppel-produkt der Mineralölverarbeitung. Dementsprechend wurde er niedrig besteuert. Wie damit angestrebt, nahmen die Dieselkraftfahrzeuge stark zu. Daraufhin wurde die Dieselkraftstoffsteuer mehrmals erhöht, und zwar stärker als die Vergaserkraftstoffsteuer. Heute beträgt der Abstand noch 3,5 Pfennig pro Liter zugunsten des Dieselkraftstoffs. Der Heizwert von Dieselkraftstoff entspricht jedoch dem von Vergaserkraftstoff. Darüber hinaus ist der Wirkungsgrad des Dieselmotors höher als der des Vergasermotors. Wollte man diesem Sachverhalt entsprechende Leistungssteuersätze anstreben, müßte Dieselkraftstoff im Vergleich zu Vergaserkraftstoffen höher besteuert werden. Dies ist jedoch keineswegs beabsichtigt.
Aus den genannten Gründen ist die Bundesregierung z. Zt. nicht bereit, Kraftstoffe nach ihrem Heizwert zu besteuern.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen B 15 und 16) :
Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wieviel Planstellen für deutsches Personal bei den US-Dienststellen innerhalb des Bundesgebietes derzeit mit US-Zivilangehörigen und Touristen aus den USA besetzt sind?
Wird die Bundesregierung darauf drängen, daß diese Arbeitsplätze rasch freigemacht und vorschriftsmäßig mit deutschen Arbeitskräften besetzt werden?
Die Bestimmung von Zahl und Art der bei den Stationierungsstreitkräften benötigten Arbeitsplätze (Planstellen), die Zuweisung dieser Arbeitsplätze und die Einstellung von Arbeitnehmern ist nach Artikel 56 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut ausschließlich Sache der Behörden einer Truppe bzw. der Behörde eines zivilen Gefolges. Die Bundesregierung kann daher — auch nach inzwischen erfolgter Rückfrage beim US-Hauptquartier — keine Auskunft darüber geben, wie viele Planstellen für deutsches Personal bei den US-Dienststellen innerhalb des Bundesgebietes derzeit mit US-Zivilangehörigen und Touristen aus den USA besetzt sind. Das US-Hauptquartier hat sich jedoch bereit erklärt, die hierzu notwendigen Ermittlungen anzustellen und dem Bundesministerium der Finanzen das Ergebnis möglichst bald mitzuteilen. Ich werde Ihnen hiervon Kenntnis geben.
Wie ich der Beantwortung der Fragen 53 und 54 des Kollegen Dr. Althammer in der 122. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. Oktober 1974 zu entnehmen bitte, verhandelt die Bundesregierung seit Ende 1973 mit dem Hauptquartier der amerikanischen Streitkräfte mit dem Ziel, das auch Sie mit Ihrer zweiten Frage verfolgen. Die Bundesregierung hofft, daß diese Verhandlungen bald mit einem befriedigenden Ergebnis abgeschlossen werden kön-
10426* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1975
nen. Sie wird hierbei selbstverständlich darauf drängen wie sie das im übrigen bei allen Entlassungsmaßnahmen der US-Streitkräfte auch bisher bereits getan hat—, daß die von den US-Zivilangehörigen besetzten Planstellen für zivile Ortskräfte zugunsten der zur Entlassung anstehenden deutschen Arbeitnehmer frei gemacht werden. Die US-Streitkräfte haben sich zunächst lediglich bereit erklärt, bei anstehenden Entlassungen der Weiterbeschäftigung und Unterbringung der deutschen Arbeitnehmer begrenzte Priorität einzuräumen — ggf. auch durch Umsetzung auf mit US-Zivilangehörigen besetzte Planstellen für zivile Ortskräfte.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen B 17 und 18) :
Da die schon des öfteren erhobene Forderung auf Steuerermäßigung für Lehrhaushalte wegen des aktuellen Mangels an Ausbildungsplätzen, der mit Sicherheit längere Zeit anhalten wird, eine erhöhte Bedeutung erfahren hat, frage ich die Bundesregierung, ob sie es weiter für vertretbar hält, daß für Haushalte, die in der Hauswirtschaft Auszubildende ausbilden, keine steuerliche Erleichterung gewährt wird?
Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß durch eine entsprechende Steuerermäßigung, wie sie bei Ausbildungsbetrieben im industriellen und handwerklichen Bereich besteht, viele Hausfrauen, die die Voraussetzungen erfüllen, eher bereit wären, einen Ausbildungsplatz in ihrem Hause zur Verfügung zu stellen und läge das nicht im allgemeinen Interesse, da die nach der Ausbildung im Haushalt abzulegende Prüfung als Hauswirtschafterin eine gute Grundlage für qualifizierte Fachberufe darstellt?
Zu Frage B 13:
Aufwendungen für hauswirtschaftliche Dienstleistungen gehören ebenso wie andere Aufwendungen für den Haushalt zu den nicht abzugsfähigen Ausgaben im Sinn des § 12 des Einkommensteuergesetzes. Das gilt auch für Aufwendungen für die Ausbildung eines hauswirtschaftlichen Lehrlings. Dieser erbringt auch im Rahmen eines Lehrverhältnisses hauswirtschaftliche Dienstleistungen.
Aufwendungen der genannten Art können deshalb nur unter dem Gesichtspunkt der außergewöhnlichen Belastung wegen Beschäftigung einer Hausgehilfin zu einer Steuerermäßigung nach § 33 a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes führen. Nach dieser Vorschrift können die Aufwendungen für den auszubildenden hauswirtschaftlichen Lehrling bis zu 1 200 DM im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Auf besondere Kenntnisse im Haushalt kommt es nicht an.
Zu Frage B 18:
Die Vergütungen für Lehrlinge in industriellen und handwerklichen Betrieben stellen Arbeitslohn für gewerbliche Dienstleistungen dar, der als Betriebsausgabe den Gewinn des Unternehmens mindert. Dieser Sachverhalt ist nicht vergleichbar mit der Zahlung von Vergütungen an hauswirtschaftliche Lehrlinge im privaten Bereich. Insbesondere handelt es sich auch nicht um eine besondere Steuerermäßigung für die Ausbildung gewerblicher Lehrlinge. Unter voller Würdigung der Bedeutung, die der Ausbildung hauswirtschaftlicher Lehrlinge zukommt, muß ich an meiner Auffassung festhalten, daß sich das von Ihnen angesprochene Problem nicht durch eine Änderung einkommensteuerrechtlicher Vorschriften lösen läßt.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 7/3227 Frage B 19) :
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eine Anhörung des Europäischen Parlaments zu der von der Kommission (Bundestags-Drucksache 7/3039) vorgeschlagenen Regelung des Käsesorten-Zolltarifs im Sinne der Umrechnungsvorschrift nach repräsentativen Kursen (Verordnung Nr. 129), mit denen vom Grundsatz der Verwendung der Parität abgewichen werden darf, der im Anhang zu der späteren Verordnung Nr. 950/68 mit der Festlegung der anzuwendenden Rechnungseinheit auf den Wert von acht Zehntel, acht Hundertstel, acht Tausendstel, sechs Zehntausendstel, sieben Hunderttausendstel, acht Zehnmillionstel und acht Hundertmillionstel Gramm Feingold aufgestellt wurde, eine ausreichende Grundlage für eine Ratsentscheidung mit bindender Kraft für die Bundesrepublik Deutschland darstellt, ohne daß eine Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses für erforderlich gehalten wurde?
Eine Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses ist in dem von Ihnen angesprochenen Fall nach Art. 43 Abs. 2 Unterabsatz 3 EWG-Vertrag nicht vorgeschrieben. Von der Möglichkeit einer fakultativen Anhörung haben Kommission und Rat nicht Gebrauch gemacht.
Grundsätzlich tritt die Bundesregierung für eine weitgehende Einschaltung des WSA ein. Von diesem Grundsatz sollte nur abgewichen werden, wenn es nach der politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Tragweite der fraglichen Angelegenheit vertretbar ist.
Im vorliegenden Fall wird durch die Umrechnung mit dem repräsentativen Umrechnungskurs ein höherer spezifischer Zoll anwendbar. Auf diese Weise wird die Einfuhr von Käse aus Drittländern nach Italien erschwert, die durch den bisherigen Umrechnungskurs begünstigt ist und insbesondere französische Produkte verdrängt hat. Die vorgesehene Regelung ist auch für die Bundesrepublik vorteilhaft, im ganzen aber von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung.
Im übrigen verweist die Bundesregierung darauf, daß der WSA das Recht hat, sich von sich aus mit einem Vorschlag der Kommission zu befassen. Entsprechend der Erklärung der Pariser Gipfelkonferenz vom 19./20. 10. 1972 (Ziff. 15) ist dieses Recht in Art. 20 der Geschäftsordnung des WSA vom 13. 6. 1974 (Amtsblatt L Nr. 228) festgelegt worden.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vogt (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 20) :
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1975 10427*
Sieht die Bundesregierung eine Moglichkeil, die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge so auszudehnen, daß sie auch dann noch wirksam ist, wenn diese Fahrzeuge regelmäßig aber unentgeltlich caritativen Zwecken zur Verfügung gestellt werden?
Das Halten von Fahrzeugen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke ist nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Im Hinblick auf die kaum übersehbaren Auswirkungen einer derartigen allgemeinen Befreiung ist die Einführung einer derartigen Befreiungsvorschrift auch nicht vorgesehen, dies in Übereinstimmung mit den Ländern, denen die Kraftfahrzeugsteuer in voller Höhe zufließt. Der Einsatz von steuerbefreiten landwirtschaftlichen Fahrzeugen für caritative Zwecke ist daher ohne Verlust der Steuerbefreiung gesetzlich nicht möglich. Die Entscheidung darüber, ob im Einzelfall durch eine Billigkeitsmaßnahme geholfen werden kann, steht ausschließlich den Ländern zu. Falls Sie einen solchen Einzelfall im Auge haben, bin ich gern bereit, die zuständige oberste Landesfinanzbehörde um eine Stellungnahme zu bitten. Dazu benötige ich dann allerdings nähere Angaben.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten van Delden (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen B 21 und 22) :
Wie steht die Bundesregierung zu dem Problem, das sich bei Investitionen daraus ergibt, daß beispielsweise eine Firma X eine Maschine bekommt, die auf Grund der zurückliegenden Bestellung noch der Investitionssteuer von 11 % unterliegt, während die Firma Y zur gleichen Zeit die gleiche Maschine mit Investitionszulage bezieht, wodurch sich eine Preis-, Liquiditäts-
und Abschreibungsdifferenz und damit eine Wettbewerbsverzerrung von 18,5 % ergibt?
Wäre es infolgedessen nicht erwägenswert, das Investitionssteuergesetz rückwirkend zum 1. Dezember 1974 (dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Investitionszulagengesetzes) aufzuheben und bis zum Inkraftsetzen eines dazu notwendigen Änderungsgesetzes die Investitionssteuer entsprechend zu stunden, wobei auch dann immer noch eine Differenz von 7,5 % bei dem unter Frage 21 genannten Beispiel bleibt?
Der Gesetzgeber hat in § 30 Abs. 9 des Umsatzsteuergesetzes 1973 die Erhebung der Investitionssteuer für Wirtschaftsgüter, die der Unternehmer während der Geltungsdauer der Steuer bestellt hat bzw. mit deren Herstellung er in diesem Zeitraum begonnen hat, ausdrücklich angeordnet. Er wollte damit sicherstellen, daß die Unternehmer mit einer späteren Aufhebung der Steuer nicht rechnen konnten und deshalb die gewünschte Zurückhaltung bei der Bestellung bzw. Herstellung von Investitionen üben würden. Eine andere Regelung wie z. B. die von Ihnen zur Diskussion gestellte rückwirkende Aufhebung der Steuer zum 1. Dezember 1974 — hätte den Erfolg etwa erforderlich werdender künftiger steuerlicher Konjunkturmaßnahmen dieser Art von vornherein in Frage gestellt.
Ein Unternehmer, der in der Zeit vom 9. Mai bis 30. November 1973 ein Anlagegut bestellt bzw. mit dessen Herstellung begonnen hat, kann sich nicht gegenüber anderen Unternehmern benachteiligt fühlen. Er hat einen Kostennachteil in Höhe der Investitionssteuer bewußt in Kauf genommen.
Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß, dem Gesetzgeber eine rückwirkende Aufhebung der Investitionssteuer, die eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes erfordern würde, vorzuschlagen.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zeyer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen B 23 und 24) :
Welche Maßnahmen bzw. Projekte werden nach dem Programm
der Bundesregierung über zusätzliche Bundesausgaben zur Förderung der Konjunktur (I 6 Abs. 2 StWG) vom 12. Dezember 1974
Drucksache 7/2978 — im Saarland ausgeführt oder gefördert?
In welcher Höhe werden hierfür Mittel aus den Geschäftsbereichen der einzelnen Bundesminister eingesetzt?
Anders als mit den beiden Sonderprogrammen vom Frühjahr und Herbst 1974, mit denen die Beschäftigung in bestimmten Gebieten gefördert werden sollte, dient das Programm vom 12. Dezember 1974 der Belebung der allgemeinen Wirtschaftstätigkeit. Das Programm ist nicht regional ausgerichtet. Die Verteilung der Mittel nach Ländern liegt daher nur teilweise fest; sie kann insgesamt nur geschätzt werden. Danach ist damit zu rechnen, daß von den zusätzlichen Investitionsausgaben des Bundes in Höhe von 1 130 Millionen DM rd. 50 Millionen DM auf das Saarland entfallen.
Welcher Anteil von den für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen vorgesehenen 600 Millionen DM in das Saarland fließen wird, läßt sich gegenwärtig nicht übersehen.
Von den für das Saarland vorgesehenen zusätzlichen Investitionsausgaben des Bundes in Höhe von 50 Millionen DM entfallen im einzelnen auf
— einmalige Sonderhilfen für Investitionen im Steinkohlenbergbau (Einzelplan 09)
15 Millionen DM
— Deutsche Bundesbahn (Einzelplan 12) 24 Millionen DM
— Bundesfernstraßen (Einzelplan 12) 5 Millionen DM
— Sonstiges 6 Millionen DM
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatsekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 25):
10428* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1975
Welche Werbeagentur hat in welcher 1-lohe einen Betrag für die Betreuung der in meiner schriftlichen Anfrage zur Fragestunde am 22./23. Januar 1975, Teil B, Nr. 16 der BundestagsDrucksache 7/3089, erwähnten Beilage „Der Zoll informiert" erhalten?
Mit der Betreuung der Werbebeilage „Der Zoll informiert" ist die Werbeagentur Noris GmbH in Nürnberg wie sich schon aus dem Impressum der
Beilage ergibt beauftragt worden. Die Agentur hat dafür DM 97 818,38 an Provision erhalten. Gleichzeitig mußte sie die ihr von den Verlagen gewährten Rabatte und Provisionen in Höhe von DM 51 715,33 vertragsgemäß an das Bundesministerium der Finanzen abführen.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Prassler (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 26) :
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der nach § 8 Hinterlegungsordnung zu zahlende Zinssatz eins vom Tausend monatlich noch zeitgemäß ist, und ist sie gegebenenfalls bereit, durch eine Gesetzesänderung Abhilfe zu schaffen?
Kraft Gesetzes gehen gesetzliche Zahlungsmittel mit der Wirksamkeit der Hinterlegung in das Eigenturn des Landes über, bei dem das Geld hinterlegt ist, vgl. § 7 Abs. 1 HinterlO. Der hinterlegte Geldbetrag wird nicht unverändert aufbewahrt, sondern durch die Hinterlegungskasse sofort wieder dem Verkehr zugeführt. § 7 Abs. 1 HinterlO will verhindern, daß hinterlegte Zahlungsmittel auf lange Sicht dem Geldmarkt entzogen werden.
Als Gegenleistung zahlen die Länder nach Maßgabe des § 8 HinterlO Zinsen, deren Höhe eins vom Tausend monatlich ( = 1,2 % p. a.) beträgt. Dieser Zinsfuß gilt seit dem 1. Juli 1956 und geht auf inhaltlich Bleichlautende Gesetze der Länder zurück.
Es unterliegt keinen Zweifeln, daß der im § 8 Nr. 2 HinterlO bestimmte Zinssatz unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten einem Vergleich mit den im Kreditgeschäft üblicherweise gezahlten Haben- und Sollzinsen nicht standhält und unangemessen niedrig erscheint. Ein derartiger Vergleich läßt sich aber nicht anstellen: Aus § 24 HinterlO folgt, daß für Geld, das in das Eigentum der Länder übergeht, keine Gerichtsgebühr für die Hinterlegung anfällt. Das Land findet seine Entschädigung hier in der Zuführung barer Geldmittel zu einem günstigen Zinssatz (Amtl. Begründung zu § 24). Damit stellt sich die Differenz zwischen den nach § 8 HinterlO zu entrichtenden und den allgemein im Kreditverkehr gezahlten Zinsen als eine Art Gebühr für die gerichtliche Inanspruchnahme dar. Da die Länder durch die Besorgung des Hinterlegungswesens Aufgaben übernehmen, deren Erfüllung mit erheblichen Unkosten verknüpft ist, erscheint die Regelung nicht unbillig.
Das schließt nicht aus, die Höhe des Zinssatzes zu überprüfen oder andere Maßnahmen vorzusehen, die den Interessen der Hinterlegungsbeteiligten und den fiskalischen Notwendigkeiten der Länder genügen.
Ich halte es für notwendig, die Länder bei diesen Überlegungen zu beteiligen und bin bereit, wegen dieser Frage mit den Ländern Verbindung aufzunehmen.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Prassler (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 27) :
Hält die Bundesregierung an ihrer Absicht fest, bei der Kraftfahrzeugsteuer die Diskriminierung der Zivilbeschädigten gegenüber den Kriegsbeschädigten im Sinne einer Gleichstellung beider Gruppen zu beseitigen, und wird die Bundesregierung diese Absicht auch außerhalb der zurückgestellten Kraftfahrzeugsteuerreform in absehbarer Zeit verwirklichen?
Wie Ihnen bekannt ist, strebt die Bundesregierung im Entwurf eines Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1975 an, die Kriegs- und die Zivilgeschädigten grundsätzlich gleichzubehandeln.
Dieses Reformgesetz muß vorerst zurückgestellt werden, um bei der gegenwärtigen Konjunkturlage eine zusätzliche Beunruhigung des Automobilmarktes zu vermeiden. Die Reform wird nicht aufgegeben, es soll nur ein günstigerer Zeitpunkt abgewartet werden. Da die Kraftfahrzeugsteuerreform in absehbarer Zeit verwirklicht werden soll, beabsichtigt die Bundesregierung nicht, einzelne Teile dieser Reform vorzuziehen.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen B 28 und 29) :
Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über die Energieversorgung von Ballungszentren durch Kernkraftwerke, und wie gedenkt sie in diesem Zusammenhang insbesondere das Genehmigungsverfahren zu gestalten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, durch den Einsatz der Kernkraftwerke sowohl die Elektrizität als auch die Wärmeversorgung von Ballungszentren zu gewährleisten, und in welchem Umfange kann durch Wärmekraftkoppelung eine umweltfreundliche und sichere Energieversorgung sichergestellt werden?
Zu Frage B 28:
An der Elektrizitätsversorgung der Ballungszentren werden Kernkraftwerke in den kommenden Jahren einen immer größeren Anteil haben. Heute schon werden die Ballungsräume Hamburg, Rhein/ Main und Stuttgart durch die Kernkraftwerke Stade, Biblis und Obrigheim mitversorgt. Bis 1980 werden alle Ballungszentren, ausgenommen Bremen, Saarland und Berlin (West), einen erheblichen Teil ihres Stromes aus neu in Betrieb kommenden Kernkraftwerken günstig beziehen können.
Da alle diese Ballungszentren von außerhalb liegenden Kernkraftwerken versorgt werden können,
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1975 10429*
stellt sich die Frage der besonderen Anforderungen an Genehmigungsverfahren in diesem Zusammenhang nicht.
Zu Frage B 29:
Die Wärmeversorgung der Ballungszentren ebenfalls aus Kernkraftwerken zu ermöglichen, ist eine Hoffnung der Zukunft. Fernwärmeversorgung ist umweltfreundlich. Sie könnte um so billiger sein, je eher es zu großen Versorgungsdichten kommt und je näher die Kernkraft an die Ballungszentren heranzurücken vermag. Dies ist jedoch ein Sicherheitsproblem.
Hohe Versorgungsdichten sind nur durch den kostspieligen Ausbau der Wärmeverteilungsnetze zu erzielen. Da der Ferntransport der Wärme teuer ist, werden verbrauchsnahe Standorte zu erwägen sein, sobald mit der Genehmigung und Errichtung des im Chemiewerk Ludwigshafen der BASF geplanten Kernkraftwerks der Durchbruch erreicht ist, und dieses Kernkraftwerk sich im Betrieb bewährt. Der inzwischen fortschreitende Ausbau der städtischen Wärmeverteilungsnetze wird es im nächsten Jahrzehnt lohnend werden lassen, die Wärmeeinspeisung aus den konventionellen Heizkraftwerken durch die dann billigere Einspeisung aus Kernkraft abzulösen. Wie rasch diese Entwicklung sich in allen Ballungszentren vollziehen wird, läßt sich noch nicht voraussagen.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 30) :
Wurde beim Gipfeltreffen des französischen und deutschen Regierungschefs von diesen oder den teilnehmenden Fachministern das umstrittene Problem der Ansiedlung eines Bleiwerkes in Marckolsheim und die Bestrebungen um eine gemeinsame Planung im Oberrheingebiet angesprochen oder behandelt?
Industrieansiedlungen auf der französischen Seite des Oberrheins sind in letzter Zeit vor allem im Hinblick auf Umweltschutzprobleme in der Öffentlichkeit diskutiert worden, die sie — bedingt durch die geographisch-klimatischen Verhältnisse in diesem Gebiet — auf deutscher Seite hervorrufen. Die Bundesregierung hält es für zweckmäßig, die damit verbundenen Fragen, die in die sachliche Zuständigkeit des Bundesministers des Innern fallen, zunächst im Rahmen der geplanten deutsch-französischschweizerischen Regierungskommission auf Expertenebene zu behandeln, bevor sie Gegenstand von Ministergesprächen werden. Anläßlich der deutschfranzösischen Konsultationen am 3./4. Februar 1975 in Paris waren Probleme des deutsch-französischen Grenzraums Ausgangspunkt für Gespräche über eine verstärkte industriepolitische Zusammenarbeit zwischen Bundesminister Dr. Friderichs und dem französischen Minister d'Ornano. Fragen des Umweltschutzes und der regionalen Wirtschaftspolitik sind in diesem Zusammenhang nicht behandelt worden.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 31) :
Wie beurteilt die Bundesregierung unter Berücksichtigung der vom Bundesamt für Bodenforschung ermittelten Untersuchungsergebnisse die Abbauwürdigkeit der Ölschiefervorkommen im Raum Braunschweig /Wolfsburg zwischen Beienrode und Schandelah, und plant sie in näherer Zukunft den Abbau und eine wirtschaftliche Nutzung?
Ölschiefervorkommen im Raum Braunschweig/ Wolfsburg zwischen Beienrode und Schandelah belaufen sich auf etwa 2 Mrd. t, mit einem — theoretisch — ausbringbaren Ölgehalt von 50-60 kg Schieferöl pro Tonne Gestein. Die nach derzeitigen Schätzungen gewinnbaren Ölmengen würden demnach etwa 100 Millionen t betragen, was etwa der Rohölimportmenge eines Jahres entspricht. Die Schürfrechte für diese Ölschiefervorkommen liegen bei den Braunschweigischen Kohlen-Bergwerken.
Die Bundesregierung betrachtet die Ölschiefervorkommen als Bestandteil der heimischen Energiereserven. Eine Ausbeute kann allerdings für die nähere Zukunft noch nicht in Betracht gezogen werden, da die Technologie für einen wirtschaftlichen Abbau und eine wirtschaftliche Verwertung noch fortentwickelt und erprobt werden muß.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 32) :
Welche Gegenmaßnahmen gedenkt die Bundesregierung zusammen mit oder auch ohne die Europäischen Gemeinschaften gegenüber dem von den USA eingeleiteten Normenkrieg zu unternehmen, wie er in der FAZ vom 11. Februar 1975 beschrieben wird und von dem große Nachteile für die deutschen Verbraucher von Produkten amerikanischer Firmen in Deutschland und auch für deutsche Exporteure nach den USA zu erwarten sind?
Auf Ihre Frage, welche Gegenmaßnahmen die Bundesregierung zusammen mit oder auch ohne die Europäischen Gemeinschaften gegenüber den USA hinsichtlich der Einführung einer neuen Norm für metrische Verbindungselemente (Schrauben, Muttern) in die Wege leitet, kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
In seiner Sitzung am 7./8. November 1974 in Bonn hat der deutsch-britisch-französische Ausschuß zur Förderung der Harmonisierung der Normen beschlossen, daß in den drei Ländern gemeinsame und
10430* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1975
gleichartige Kontakte mit den zuständigen Industrieverbänden aufgenommen werden, um anläßlich bevorstehender Verhandlungen der europäischen Industrieverbände mit dem zuständigen amerikanischen Industrieverband eine einheitliche Haltung zur Beibehaltung des bestehenden ISO-Systems durchzusetzen. Die Industrieverhandlungen zwischen den wichtigsten europäischen Industrieverbänden und dem zuständigen amerikanischen Verband haben noch nicht stattgefunden. Die Koordination zwischen den zuständigen Ministerien der drei Länder und ihren betroffenen Industrieverbänden ist gleichartig in den drei Ländern im Gange.
Darüber hinaus hat der Bundesminister für Wirtschaft den Bundesminister der Verteidigung auf die Gefahren aufmerksam gemacht, die sich für die Logistik der NATO aus einer unterschiedlichen Einrichtung für Verbindungselemente ergeben können mit dem Ziel, die Frage in dem zuständigen NATO-Wirtschaftsausschuß anzusprechen. Der Bundesminister für Wirtschaft hat zudem die EWG-Kommission auf die Handelshemmnisse aufmerksam gemacht, die durch die neuen amerikanischen Normen für Verbindungselemente entstehen können. Der Ausschuß des Rates nach Art. 113 des EWG- Vertrags hat auf Antrag der Bundesregierung beschlossen, bei der US-Regierung eine scharfe Vorstellung zu erheben und sich vorzubehalten, eine Einfügung der US-Praxis in die Gatt-Liste der nichttariflichen Handelshemmnisse zu veranlassen. Letztlich hat der Bundesminister für Wirtschaft das Auswärtige Amt gebeten, die oben dargestellten Maßnahmen auf diplomatischem Weg zu unterstützen.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 33) :
Wie hoch ist der volkswirtschaftliche Verlust zu veranschlagen, der durch die Verdoppelung der durch Streiks verlorenen Arbeitstage auf mehr als eine Million DM insbesondere im öffentlichen Dienst und in der Metallindustrie 1974 entstanden ist?
Der volkswirtschaftliche Verlust — also die entgangene Wertschöpfung — aufgrund streikbedingter Arbeitsausfälle läßt sich zahlenmäßig nicht ermitteln. Hierzu wäre notwendig, daß alle übrigen Bestimmungsgründe für die Wirtschaftsentwicklung unter „Status-quo-Bedingungen" geschätzt würden. Dies ist insbesondere für ein Jahr konjunktureller Abschwächung wie 1974 nicht möglich. Denn einmal läßt sich nicht feststellen, inwieweit auf Streiks zurückzuführende Produktionsausfälle später durch Überstunden u. ä. wieder ausgeglichen worden sind. Zum anderen dürften Streiks in einer Phase zurückgehenden Auftragseingangs und dadurch zunehmender Kurzarbeit gerade in der Metallindustrie 1974 allenfalls teilweise zu einem tatsächlichen Produktionsausfall, sondern eher zu zeitlichen Produktionsverschiebungen geführt haben. Insgesamt wird daher die im internationalen Vergleich ohnehin sehr niedrige Zahl von Streiktagen in der Bundesrepublik 1974 die gesamtwirtschaftliche Wertschöpfung kaum wesentlich vermindert haben. Im übrigen war der Anteil der 1974 durch Streiks ausgefallenen Arbeitsstunden am gesamten Arbeitsvolumen so gering, daß selbst bei sehr ungünstigen Annahmen der mögliche Produktionsausfall im Unsicherheitsbereich jeder Sozialproduktsberechnung für die Vergangenheit liegen dürfte.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 7/3227 Frage B 34) :
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, bei geplanten Betriebsschließungen eine Art Vorkaufsrecht für Betriebsmitglieder einzuführen?
Es erscheint zweifelhaft, ob in den von Ihnen erwähnten Fällen ein Bedürfnis für die Einräumung eines Vorkaufs- oder eines sonstigen Kaufrechtes besteht. Bisher sind an die Bundesregierung keine Fälle herangetragen worden, in denen kaufwilligen und zahlungsfähigen Betriebsangehörigen der Kauf ihres von der Stillegung bedrohten Betriebes abgeschlagen wurde. Für den Fall geplanter Betriebsstilllegungen sieht im übrigen das Betriebsverfassungsrecht Verhandlungen über einen Interessenausgleich und erforderlichenfalls einen Sozialplan vor. Diese Regelung ist flexibel und hat sich bisher bewährt. Ein echtes Vorkaufsrecht dürfte deswegen nicht in Frage kommen, weil die Ausübung eines Vorkaufsrechtes den Kauf durch einen Dritten voraussetzt. Findet sich ein Käufer für den von der Stillegung bedrohten Betrieb, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein (§ 613 a BGB).
Die Bundesregierung hat daher die Frage bisher nicht geprüft.
Bei einer Prüfung wäre zu unterscheiden, ob mit der geplanten Betriebsschließung die Schließung des Unternehmens verbunden ist oder ob es sich nur um die Schließung eines von mehreren Betrieben desselben Unternehmens handelt.
Im ersten Fall wird die Betriebsschließung i. d. R. mit einem Konkurs oder Vergleich in Zusammenhang stehen. Die Einräumung eines Vorkaufsrechts wäre also gegen die Gesichtspunkte des Gläubigerschutzes abzuwägen, wie sie im Konkurs- und Vergleichsrecht Ausdruck gefunden haben. Insbesondere ein Recht zum Kauf, das nicht durch den Kauf eines Dritten bedingt ist, dürfte wegen der Bewertung des Betriebes mit rechtstechnischen Schwierigkeiten verbunden sein.
Im zweiten Fall stellen sich zwar Probleme des Gläubigerschutzes erst in zweiter Linie, da das Unternehmen weiterhin haftet. Jedoch wäre unter Gesichtspunkten der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und des Eigentumsschutzes (Art. 14 GG) zu prüfen, ob es
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1975 10431*
verfassungsrechtlich unbedenklich ist, durch gesetzliche Vorschrift eine zeitweilige Stillegung oder die Verlagerung eines Betriebes durch ein Unternehmen zu verhindern und ihm aufzuerlegen, möglicherweise sich selbst Konkurrenz zu schaffen.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen B 35 und 36) :
Bis zu welcher Wohnfläche werden zur Zeit Neubauten in der Land- und Forstwirtschaft gefördert, und wo wird künftig die bei der Förderung zulässige Wohnflächenbegrenzung bei land- und forstwirtschaftlichen Neubauten liegen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es bei landwirtschaftlichen Betrieben bis zu 10 ha zu sozialen Härten kommen kann, wenn nach der jetzigen Alterskassenregelung kein Altersgeld ohne vorherige Abgabe an einen Betriebsführer gezahlt wird, und welche Möglichkeiten bestehen zu einem Nebenverdienst bei solchen Landwirten nach Vollendung des 65. Lebensjahres?
Zu Frage B 35:
Nach Nr. 13.2.1. der im Rahmenplan 1975 geltenden Grundsätze zur Förderung der einzelbetrieblichen Investitionen in der Landwirtschaft und der ländlichen Siedlung ist § 39 Abs. 1 bis 4 des II. Wohnungsbaugesetzes zur Berechnung der zulässigen Wohnfläche entsprechend anwendbar. Das bedeutet, daß von der normalen Flächenbegrenzung von 130 qm ohne Altenteilerwohnung und von 180 qm mit Altenteilerwohnung (Absätze 1 und 2 des § 39) abgewichen werden kann, wenn die familiären Verhältnisse dies erfordern (Absätze 3 und 4 des § 39), während bis zum 31. Dezember 1974 lediglich die vorerwähnten normalen Flächenbegrenzungen ohne Möglichkeit der Überschreitung anzuwenden waren. Die neue und auch die alte Regelung gilt sowohl für den Kauf und Neubau als auch für An-, Aus- und Umbau sowie Aufstockung von landwirtschaftlichen Wohnhäusern (-teilen).
Zu Frage B 36:
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Abgabevorschriften des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte auch bei Bewirtschaftern von Kleinbetrieben nicht zu sozialen Härten führen. Die Leistungsvorschriften des Altershilfegesetzes können nämlich nicht nur durch Unternehmensabgabe, sondern auch durch Erstaufforstung landwirtschaftlicher Nutzflächen oder durch Erteilung einer Ermächtigung an eine nach Landesrecht bestimmte Stelle zu Landverkauf und Landverpachtung erfüllt werden.
Für hauptberufliche Bewirtschafter kleinerer Betriebe wurde zur Absicherung im Alter neben dem Altersgeld die Landabgaberente geschaffen. Sofern kein Betriebsnachfolger vorhanden sein sollte, kann daher bei strukturverbessernder Abgabe der zum Unternehmen gehörenden Flächen Landabgaberente in Anspruch genommen werden.
Altersgeldempfänger können neben dem Altersgeldbezug landwirtschaftliche Nutzflächen weiter bewirtschaften, deren Einheitswert oder Arbeitsbedarf ein Viertel der durch die landwirtschaftliche Alterskasse festgesetzten Mindestbetriebsgröße nicht überschreitet. Im Bundesdurchschnitt liegt der zur Weiterbewirtschaftung zulässige Rückbehalt bei ca. 1 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche. Da die Mindesbetriebsgrößen die örtlichen Verhältnisse berücksichtigen, sind im Einzelfall Abweichungen möglich.
Außerlandwirtschaftliche Einkünfte berühren den Altersgeldbezug nicht. Ausnahmen hiervon bestehen lediglich im Rahmen der Vorschriften über die teilweise Anrechnung anderer Leistungen der sozialen Sicherung.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 37) :
Wie will die Bundesregierung verhindern, daß die französische Regierung Beihilfen für die Landwirte der Region zwei des Bergbauernprogramms vornimmt und damit die EG-Bestimmungen für das Förderungsprogramm „der Landwirtschaft in von der Natur aus benachteiligten Gebieten" unterläuft?
Am 13. Februar 1975 hat der Rat der Europäischen Gemeinschaften das Gemeinschaftsverzeichnis benachteiligter landwirtschaftlicher Gebiete im Sinne der vom Rat am 21. Januar 1974 angenommenen Richtlinie über die Landwirtschaft in Berggebieten und in bestimmten benachteiligten Gebieten verabschiedet.
Danach hat Frankreich 3,3 Millionen ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN) angegeben. Es ist vorgesehen, daß dafür 60,9 Millionen RE aufgewendet werden.
Ob Frankreich noch weitere benachteiligte Gebiete anmelden wird, ist nicht bekannt. Gebietserweiterungen, die eine Ausdehnung von mehr als 0,5 % der LN des Mitgliedstaates ausmachen, müssen vom Rat genehmigt werden.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/3227 Frage B 38) :
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß ihr Gesetzentwurf über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr (UnBefG) in der Fassung der Bundesrats-Drucksache 736/74 außer den im § 1 geforderten Voraussetzungen die Gewährung des Berechtigungsnachweises nicht mehr von einer bestimmten Einkommensgrenze abhängig macht, und tritt insofern gegenüber dem bis jetzt geltenden Recht eine wesentliche Änderung ein?
10432* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1975
Es ist zutreffend, daß nach dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr (UnBefG) die Freifahrtvergünstigung für Schwerbehinderte im Nahverkehr nicht mehr von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Schwerbehinderten abhängig sein soll. Insoweit würde eine wesentliche Änderung gegenüber dem geltenden Recht eintreten.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lutz (SPD) (Drucksache 7/3227 Fragen B 39 und 40) :
Wie hoch ist gegenwärtig die Zahl der Arbeitsrichter und die Zahl der bei Arbeitsgerichten anhängigen Prozesse in den einzelnen Bundesländern?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, ob und inwieweit sich die gegenwärtige Arbeitsmarktsituation auf die Zahl und Dauer der arbeitsrechtlichen Streitfälle in der Bundesrepublik Deutschland auswirkt, insbesondere auch, ob sich der durchschnittliche Zeitabstand zwischen Klageerhebung und Rechtskraft des Urteils verlängert hat?
Zu Frage B 39:
Die Zahl der Berufsrichter in den einzelnen Bundesländern beträgt gegenwärtig:
Baden-Württemberg:
Arbeitsgerichte 50
Landesarbeitsgericht 8
Bayern:
Arbeitsgerichte 55
Landesarbeitsgericht 9
Berlin:
Arbeitsgericht 35
Landesarbeitsgericht 8
Bremen:
Arbeitsgericht 9
Landesarbeitsgericht 3
Hamburg:
Arbeitsgericht 18
Landesarbeitsgericht 5
Hessen:
Arbeitsgerichte 43
Landesarbeitsgericht 8
Niedersachsen:
Arbeitsgerichte 28
Landesarbeitsgericht 7
Nordrhein-Westfalen:
Arbeitsgerichte 105
Landesarbeitsgericht 24
Rheinland-Pfalz:
Arbeitsgerichte 15
Landesarbeitsgericht 9
Saarland:
Arbeitsgerichte 8
Landesarbeitsgericht 2 Schleswig-Holstein:
Arbeitsgerichte 15
Landesarbeitsgericht 4
Die Zahl der am 1. Januar 1975 anhängigen Verfahren (ohne Arreste, einstweilige Verfügungen, Mahnverfahren und Beschwerdeverfahren nach §§ 78, 83 Abs. 4 des Arbeitsgerichtsgesetzes) betrug in den einzelnen Bundesländern (in Klammern die Zahlen der anhängigen Verfahren am 1. Januar 1974) :
Baden-Württemberg Arbeitsgerichte:
Urteilsverfahren 8 645 (6 942)
Beschlußverfahren 244 (188)
Landesarbeitsgericht:
Urteilsverfahren 522 (379)
Beschlußverfahren 46 (54)
Bayern Arbeitsgerichte:
Urteilsverfahren 12 739 (11 258)
Beschlußverfahren 69 (57)
Landesarbeitsgericht:
Urteilsverfahren 778 (559)
Beschlußverfahren 61 (50)
Berlin Arbeitsgericht:
Urteilsverfahren 6 332 (4 979)
Beschlußverfahren 69 (57)
Landesarbeitsgericht:
Urteilsverfahren 313 (225)
Beschlußverfahren 24 (16)
Bremen Arbeitsgericht:
Urteilsverfahren 1 845 (1 492)
Beschlußverfahren 18 (9)
Landesarbeitsgericht:
Urteilsverfahren 146 (107)
Beschlußverfahren 8 (34)
Hamburg Arbeitsgericht:
Urteilsverfahren 4 548 (3 918)
Beschlußverfahren 84 (82)
Landesarbeitsgericht:
Urteilsverfahren 247 (274)
Beschlußverfahren 19 (19)
Hessen Arbeitsgerichte:
Urteilsverfahren 18 717 (15 819)
Beschlußverfahren 55 (86)
Landesarbeitsgericht:
Urteilsverfahren 710 (446)
Beschlußverfahren 38 (37)
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1975 10433*
Niedersachsen
Arbeitsgerichte:
Urteilsverfahren 8 842 (6 614)
Beschlußverfahren 515 (169)
Landesarbeitsgericht:
Urteilsverfahren 983 (771)
Beschlußverfahren 109 (47)
Nordrhein-Westfalen
Arbeitsgerichte:,
Urteilsverfahren 26 158 (21 149)
Beschlußverfahren 1 506 (430)
Landesarbeitsgericht:
Urteilsverfahren 1 378 (1 116)
Beschlußverfahren 238 (158)
Rheinland-Pfalz
Arbeitsgerichte:
Urteilsverfahren 4 794 (3 590)
Beschlußverfahren 58 (49)
Landesarbeitsgericht:
Urteilsverfahren 308 (324)
Beschlußverfahren 15 (17)
Saarland
Arbeitsgerichte:
Urteilsverfahren 2 489 (1 783)
Beschlußverfahren 91 (153)
Landesarbeitsgericht:
Urteilsverfahren 55 (45)
Beschlußverfahren 28 (12)
Schleswig-Holstein
Arbeitsgerichte:
Urteilsverfahren 1 654 (1 480)
Beschlußverfahren 27 (23)
Landesarbeitsgericht:
Urteilsverfahren 198 (130)
Beschlußverfahren 17 (27)
Zu Frage B 40:
Die Bundesregierung verfügt über keine gesicherten Erkenntnisse darüber, in welchem Ausmaß die gegenwärtige Arbeitsmarktsituation Einfluß auf die Zahl und Dauer der arbeitsgerichtlichen Verfahren in den einzelnen Bundesländern hat oder inwieweit sich andere Faktoren auswirken. So ist die Zahl der arbeitsgerichtlichen Streitfälle in den vergangenen Jahren ständig gestiegen, wobei z. B. das zunehmende Rechtsbewußtsein und die Aufklärung der Arbeitnehmer über die ihnen zustehenden Rechte eine bedeutende Rolle gespielt haben dürften.
Bei der ab 1974 festzustellenden Steigerung arbeitsgerichtlicher Verfahren ist allerdings mit einiger Wahrscheinlichkeit zu vermuten, daß sich die Arbeitsmarktsituation des vergangenen Jahres ausgewirkt hat. Die erst aus sechs Bundesländern vorliegende Statistik zur Tätigkeit der Arbeitsgerichte im Jahre 1974 zeigt, daß gerade die erledigten Kündigungsverfahren im Verhältnis zu den übrigen arbeitsgerichtlichen Verfahren überproportional gestiegen sind. Sie betragen (in Klammern die entsprechenden Zahlen aus dem Jahre 1973) bei den Arbeitsgerichten in Bayern 12 964 (9 863), Berlin 5 335 (4 146), Hamburg 3 640 (3 012), Hessen 12 146 (7 415), NRW 31 077 (19 803) und Schleswig-Holstein 3 354 (2 309).
Die Gründe für diese Steigerung der Kündigungsverfahren dürften einerseits darin zu sehen sein, daß 1974 mehr Kündigungen ausgesprochen worden sind als in den Vorjahren und andererseits darin, daß ein gekündigter Arbeitnehmer wegen der Schwierigkeiten, einen neuen angemessenen Arbeitsplatz auf dem Arbeitsmarkt zu finden, eher als in Zeiten der Hochkonjunktur sich gegen die Kündigung zur Wehr setzt und den Weg zu den Arbeitsgerichten beschreitet.
Zur Dauer der Kündigungsverfahren enthält die zwischen den Bundesländern abgestimmte arbeitsgerichtliche Statistik keine Angaben. Ausgewiesen werden in der Statistik lediglich die Dauer der in dem jeweiligen Jahr erledigten Urteils- und Beschlußverfahren in den verschiedenen Rechtszügen ohne Aufteilung auf Streitgegenstände. Die vorliegenden Zahlen zur Dauer der arbeitsgerichtlichen Verfahren insgesamt für das Bundesgebiet zeigen aber, daß sich die 1974 jedenfalls in der ersten Instanz erledigten Verfahren im Durchschnitt nicht erheblich verlängert haben dürften. Ob dies auch für die Kündigungsverfahren insbesondere wegen der vielfach erforderlichen schwierigen Beweiserhebungen zutrifft, läßt sich nach den der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Zahlen nicht sagen. Jedoch möchte ich darauf hinweisen, daß die Arbeitsgerichte nach ihrer bisherigen Praxis bemüht sind, Kündigungsverfahren gegenüber anderen Verfahren bevorzugt zu bearbeiten
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 41) :
Erhalten Nebenerwerbslandwirte bei Arbeitslosigkeit in allen Fällen Arbeitslosengeld?
Nebenerwerbslandwirte, die neben ihrer Tätigkeit als Landwirt eine Beschäftigung als Arbeitnehmer ausüben, erhalten im Falle der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld unter denselben Voraussetzungen wie sonstige Arbeitnehmer. Wegen der Tätigkeit als Landwirt kann der Antrag auf Arbeitlosengeld nur dann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller mindestens 20 Stunden wöchentlich in seiner Landwirtschaft arbeitet. Insoweit schließt eine Tätigkeit als Landwirt Arbeitslosigkeit im Sinne des Arbeitsförderungsgesetzes in gleicher Weise aus wie eine unselbständige Beschäftigung gleichen Ausmaßes.
10434* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1975
Bei der Feststellung des zeitlichen Umfanges der selbständigen Tätigkeit bleiben jedoch Tätigkeiten, die in dem Betrieb des Arbeitslosen vorher von anderen Personen — besonders von mithelfenden Familienangehörigen — ausgeübt worden sind und von dem Betriebsinhalter nur aus Anlaß des Verlustes seiner unselbständigen Beschäftigung übernommen werden, unberücksichtigt. Es dürfte daher selten vorkommen, daß ein Nebenerwerbslandwirt, der eine mindestens 20 Stunden in der Woche betragende Arbeitnehmertätigkeit ausgeübt hat, wegen seiner Tätigkeit als Nebenerwerbslandwirt keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache 7/3227 Frage B 42) :
Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die Zahl der im Inland lebenden Kinder von Gastarbeitern seit dem 4. Mai 1974 entwickelt hat, als die Bundesregierung aufgefordert wurde, für die im Ausland lebenden Kinder von ausländischen Arbeitnehmern eine befriedigende Regelung der Kindergeld-Leistungen sicherzustellen?
Der Bundesregierung liegen gegenwärtig keine genauen Informationen darüber vor, wie sich die Zahl der Kinder von Gastarbeitern seit dem von Ihnen genannten Zeitpunkt entwickelt hat. Es liegen nur allgemeine Zahlen über die in der Bundesrepublik gemeldeten Ausländer, abzüglich der Arbeitnehmer vor:
Jahr gemeldete Ausländer — ohne Arbeitnehmer Steigerung gegenüber dem Vorjahr
31. 12. 1971 1 197 900
30.9. 1972 1 174 200 — 2v. H.
30.9. 1973 1 371 200 +16,8 v. H.
30.9. 1974 1 777 400 +29,6 v. H.
In diesen Zahlen sind jedoch neben den Kindern auch die nichterwerbstätigen Männer und Frauen sowie die Selbständigen enthalten. Von den Kindern sind viele in der Bundesrepublik Deutschland geboren. Eine Feststellung der Zahl der Kinder, die in den genannten Zeiträumen in das Bundesgebiet eingereist sind, ist nicht möglich, weil sie bis zum 16. Lebensjahr keiner Aufenthaltserlaubnis bedürfen. Nach den bisherigen Beobachtungen scheint der Familiennachzug seit dem Abschluß der jüngsten Kindergeldvereinbarungen mit den Anwerbeländern gegenüber den Vormonaten nicht erheblich zugenommen zu haben.
Sobald mir nähere Zahlenangaben vorliegen, werde ich Sie weiter unterrichten.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 43) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß deutsche Rentenempfänger, die in der Schweiz leben, für anerkannte Versicherungszeiten im ehemaligen Deutschen Reich, in der früheren sowjetischen Besatzungszone und in der Deutschen Demokratischen Republik erhebliche Nachteile bei ihrer Rente hinnehmen müssen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland nur kurzzeitig versichert waren?
Für Zeiten des gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland wird die Rente aus allen Beitragszeiten gezahlt, wenn der deutsche Versicherte die anzurechnenden Beitragszeiten überwiegend im jetzigen Geltungsbereich der Reichsversicherungsordnung zurückgelegt hat.
In dem von Ihnen angesprochenen Fall gehe ich davon aus, daß auch die vor dem 8. Mai 1945 entrichteten Beiträge außerhalb des jetzigen Bundesgebietes und des Landes Berlin zurückgelegt wurden, im jetzigen Geltungsbereich der Reichsversicherungsordnung insgesamt nicht mehr als die Hälfte, aber mindestens 60 Beitragsmonate erbracht wurden und die Rente nur für Zeiten des gewöhnlichen Auslandsaufenthaltes zu zahlen ist. Unter diesen Voraussetzungen sind die Beitragszeiten, die außerhalb des genannten Geltungsbereich zurückgelegt wurden, nur in dem Umfang zu berücksichtigen, in dem auch Beitragszeiten innerhalb des Geltungsbereichs nachgewiesen sind.
Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über soziale Sicherheit ändert insoweit das innerstaatliche Recht für deutsche Staatsangehörige nicht.
Sollte Ihrer Frage ein bestimmter Einzelfall zugrunde liegen, bin ich bei Überlassung der erforderlichen Daten gerne bereit, dem Fall nachzugehen.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 44) :
Beabsichtigt die Bundesregierung zur Konjunkturbelebung eine Novellierung des Ladenschlußgesetzes zu erwägen, die endlich gleitende Ladenschlußzeiten vorsieht?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die bisher ergriffenen Konjunkturmaßnahmen ausreichen. Sie beabsichtigt zur Zeit keine weiteren Maßnahmen. Insbesondere hat sie nicht die Absicht, das Ladenschlußgesetz zur Konjunkturbelebung zu novellieren.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1975 10435*
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen B 45 und 46) :
Trifft es zu, daß die Bundesregierung in ihrem Bericht über die wirtschaftliche und soziale Lage der künstlerischen Berufe (Drucksache 7/3071) wesentliche Teile des von dem Institut für Projektstudien erstellten Gutachtens nicht veröffentlicht und auch nicht dem Bundestag zugeleitet hat und wenn ja, aus welchen Gründen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß sie dem Auftrag des Parlaments nicht gerecht wird und ihre Verantwortung gegenüber dem betroffenen Personenkreis nicht wahrnimmt, wenn sie den Parlamentariern durch Nichtveröffentlichung und Nichtzuleitung wesentliche Diskussionsgrundlagen und Lösungsvorschläge und -möglichkeiten vorenthält?
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung um Vorlage eines Berichts über die Situation der künstlerischen Berufe gebeten (BT-Drucksache VI /2081). Um das hierfür erforderliche Material zu erhalten, wurde vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ein Forschungsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten umfaßt mehr als 700 Schreibmaschinenseiten Text und nochmals etwa im gleichen Umfang Tabellenmaterial. Im Interesse der Sache hat die Bundesregierung alle wesentlichen Aussagen in einem relativ kurzen und lesbaren Bericht zusammengefaßt und davon abgesehen, das gesamte Material in den Bericht zu übernehmen. Für die an weiteren Einzelheiten Interessierten wurde in der Einleitung des Berichts darauf hingewiesen, daß das Original-Gutachten zur Einsicht zur Verfügung steht.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen B 47 und 48) :
In welchem Ausmaß hat sich der Arbeitsanfall bei den Arbeitsgerichten in den letzten Jahren erhöht, und auf welche hauptsächlichen Ursachen ist diese Entwicklung zurückzuführen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Funktionieren der Arbeitsgerichtsbarkeit ohne Stellenvermehrungen zu gewährleisten?
Seit 1971 hat sich der Arbeitsanfall bei den Gerichten für Arbeitssachen wie folgt entwickelt:
1. Verfahren bei den Arbeitsgerichten
a) Eingereichte Klagen
1971 218 726 ( 8,73 % mehr als im Vorjahr) 1972 232 980 ( 6,52 % mehr als im Vorjahr) 1973 247 341 ( 6,16 % mehr als im Vorjahr) 1974 297 162 (20,14 % mehr als im Vorjahr)
b) Eingereichte Anträge im Beschlußverfahren
1971 324
1972 3 174
1973 3 531 2. Verfahren bei den Landesarbeitsgerichten
a) Eingereichte Berufungen
1971 8 210 (12,95 % mehr als im Vorjahr)
1972 8 839 ( 7,67 % mehr als im Vorjahr)
1973 9 232 ( 4,45 % mehr als im Vorjahr)
1974 11 379 (23,26 % mehr als im Vorjahr)
b) Eingereichte Beschwerden in Beschlußsachen
1971 47
1972 393
1973 824
3. Verfahren beim Bundesarbeitsgericht
a) Eingelegte Revisionen
1971 513
1972 615
1973 605
1974 640
b) Eingelegte Rechtsbeschwerden
1971 9
1972 27
1973 146
1974 134
Hinsichtlich der Beschlußverfahren liegen für 1974 die Zahlen zur Zeit erst für 6 Bundesländer vor. Sie lauten (in der Klammer die Zahlen für 1973) :
1. Arbeitsgerichte Eingereichte Anträge in Beschlußsachen
Schleswig-Holstein 111 (104)
Hamburg 158 (176)
Nordrhein-Westfalen 2 208 (977)
Hessen 279 (355)
Bayern 407 (467)
Berlin (West) 237 (186)
2. Landesarbeitsgerichte
Schleswig-Holstein 27 ( 39)
Hamburg 34 ( 43)
Nordrhein-Westfalen 334 (269)
Hessen 68 ( 94)
Bayern 69 ( 70)
Berlin (West) 45 ( 36)
Die Bundesregierung verfügt über keine sicheren Erkenntnisse darüber, welches die Ursachen für die Zunahme des Geschäftsanfalls bei den Gerichten für Arbeitssachen sind. Eine nicht unerhebliche Rolle dürfte das zunehmende Rechtsbewußtsein und die verbesserte Aufklärung der Arbeitnehmer über ihre Rechte spielen. Als weitere Ursache kommt die gegenwärtige Arbeitsmarktsituation in Betracht.
10436* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1975
Dies kann indirekt aus der starken Zunahme der 1974 erledigten Kündigungsverfahren im Vergleich zum Vorjahr hergeleitet werden. Die Zahlen lauten für die Arbeitsgerichte wie folgt (Zahlen für 1973 in der Klammer) :
Bayern 12 964 ( 9 863)
Berlin 5 335 ( 4 146)
Hamburg 3 640 ( 3 012)
Hessen 12 146 ( 7 415)
Nordrhein-Westfalen 31 077 (19 803)
Schleswig-Holstein 3 354 ( 2 309)
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken:
Das arbeitsgerichtliche Verfahren zeichnet sich dadurch aus, daß es auf eine größtmögliche Beschleunigung abgestellt ist. Dem dienen z. B. folgende Regelungen des Arbeitsgerichtsgesetzes: Das Güteverfahren mit dem Ziel möglichst schnell eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen, die Erleichterung der Formalien der Beweisaufnahme und die Verkürzung der Fristen bei der Entlassung, Ladung, Berufungs- und Revisionsbegründung. Auch die Fristen, die sich an die Gerichte selbst wenden, z. B. hinsichtlich der Verkündung und Abfassung der Urteile sind auf besondere Beschleunigung abgestellt. Sie sind sogar so kurz bemessen, daß sie in der Praxis angesichts der Arbeitsbelastung der Arbeitsgerichte vielfach kaum eingehalten werden können.
Das arbeitsgerichtliche Verfahrensrecht hat sich in der Vergangenheit bewährt. Dies beweisen die Zahlen zur Dauer der arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren in den vergangenen Jahren. Es wurden in der ersten Instanz erledigt:
1971 bei 218 726 eingereichten Klagen in der Zeit
bis zu einem Monat 75 784
über 1 bis 3 Monate 86 920
über 3 bis 6 Monate 27 475
über 6 bis 12 Monate 17 325
über 12 Monate 4 814
1972 bei 232 980 eingereichten Klagen
in der Zeit
bis zu einem Monat 71 089
über 1 bis 3 Monate 88 474
über 3 bis 6 Monate 38 072
über 6 bis 12 Monate 21 285
über 12 Monate 5 004
1973 bei 247 341 eingereichten Klagen
in der Zeit
bis zu einem Monat 72 850
über 1 bis 3 Monate 92 365
über 3 bis 6 Monate 38 945
über 12 Monate 7 089
über 6 bis 12 Monate 25 141 Im Berufungsverfahren wurden erledigt:
1971 bei 8 210 eingereichten Berufungen in der Zeit
bis zu 3 Monaten 4 127
über 3 bis 6 Monate 2 200
über 6 bis 12 Monate 1 193
über 12 Monate 483
1972 bei 8 839 eingereichten Berufungen in der Zeit
bis zu 3 Monaten 4 263
über 3 bis 6 Monate 2 274
über 6 bis 12 Monate 1 193
über 12 Monate 532
1973 bei 9 232 eingereichten Berufungen in der Zeit
bis zu 3 Monaten 4 023
über 3 bis 6 Monate 2 407
über 6 bis 12 Monate 1 476
über 12 Monate 706
Die Zahlen für das Jahr 1974 liegen der Bundesregierung erst für 6 Bundesländer vor, so daß eine abschließende Wertung noch nicht möglich ist. Insgesamt zeigen die Zahlen, daß 1974 jedenfalls in der ersten Instanz im Durchschnitt keine erhebliche Verlängerung der arbeitsgerichtlichen Verfahren eingetreten ist.
Die Bundesregierung prüft, ob eine weitere Vereinfachung und Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens möglich ist. Z. B. ist auf den dem Bundestag am 3. April 1973 zugeleiteten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Revision in Zivilsachen und in Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit (BT- Drucksache 7/444) hinzuweisen. Von diesem Gesetz erwartet die Bundesregierung durch die Beseitigung der Streitwertrevision auch eine Entlastung des Bundesarbeitsgerichts. Im übrigen wird aber nur durch eine ausreichende personelle Ausstattung der Gerichte die erforderliche Verfahrenskürze und damit ein effektiver Rechtsschutz auf Dauer gesichert werden können.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Huber (SPD) (Drucksache 7/3227 Fragen B 49 und 50) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs-und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr vom 27. August 1965 jährlich viele Behinderte die Berechtigung auf unentgeltliche Beförderung allein dadurch verlieren, daß die Regelung nach § 81 BSHG die Rentendynamisierung nicht berücksichtigt, so daß trotz Dynamisierung des Familienzuschlags in § 79 BSHG die Einkommensgrenze überschritten wird?
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1975 10437*
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Einkommensgrenze bei der Gewährung freier Fahrt auf Nahverkehrsmitteln für Behinderte so zu gestalten, daß die Berechtigung zur freien Fahrt nicht durch die bloße jährliche Anpassung der Renten verlorengeht?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Koppelung der Einkommensgrenze in § 2 Abs. 1 Nr. 6 des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstgeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr vom 27. August 1965 mit der des § 81 des Bundessozialhilfegesetzes zum Verlust der Freifahrtvergünstigung führen kann. Die Einkommensgrenze des § 81 des Bundessozialhilfegesetzes wird zwar auf Grund des Dritten Änderungsgesetzes zum Bundessozialhilfegesetz erstmals mit Wirkung vom 1. Juli 1975 dynamisiert, gleichwohl können die Härten, auf die Sie hinweisen, dadurch nicht ganz vermieden werden. In dem Entwurf eines Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr, der von der Bundesregierung Anfang November 1974 beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet worden ist, wurde daher auf jegliche Einkommensgrenze und überhaupt auf wirtschaftliche Voraussetzungen verzichtet.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Tönjes (SPD) (Drucksache 7/3227 Frage B 51) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß für die Flugabfertiger im militärischen Flugsicherungsdienst die Zahlung der Erschwerniszulage nach der Erschwerniszulagen-Verordnung vom 22. März 1974 noch ausgesetzt ist, und wann ist mit der Zahlung der Zulage zu rechnen?
Die Verordnung zur vorläufigen Regelung von Erschwerniszulagen in besonderen Fällen vom 22. März 1974 sieht auch für Soldaten im militärischen Flugsicherungsdienst eine Zulage vor, wenn sie Funktionen ausüben, die Beamte als Flugdatenbearbeiter im Flugsicherungsbetriebsdienst der Bundesanstalt für Flugsicherung wahrnehmen. Diese Funktionen werden nach Auffassung meines Hauses im militärischen Flugsicherungsdienst von den Flugabfertigern ausgeübt.
Da aber anläßlich der Tarifverhandlungen über die Gewährung dieser Zulage an Flugdatenbearbeiter im Angestelltenverhältnis Zweifel hinsichtlich des zulageberechtigten Personenkreises aufkamen, hat das federführende BMI darauf bestanden, daß die Zulage an die Flugabfertiger bis zur eindeutigen Klärung des Empfängerkreises nicht gezahlt wird. Dies führte zu meinem Erlaß vom 30. Mai 1974 über die einstweilige Aussetzung der Zulagenzahlung.
Zwischenzeitliche Ressortbesprechungen über die Abgrenzungskriterien führten bislang nur zu dem Ergebnis, die Flugabfertigungsgehilfen in die Zulagenregelung einzubeziehen. Über die weitergehende Forderung meines Hauses auf Einbeziehung auch der Flugabfertigungsmeister und der Flugabfertigungsoffiziere konnte noch keine Einigung erzielt werden. Um einer von mir erwarteten generellen Regelung für den Flugabfertigungsdienst der Bw nicht vorzugreifen und um mögliche Spannungen innerhalb dieses Dienstzweiges wegen unterschiedlicher Zulagenregelung zu vermeiden, wurde von der Gewährung der Zulage nur an die Flugabfertigungsgehilfen bislang abgesehen.
Über die endgültige Abgrenzung des zulagenberechtigten Personenkreises soll aufgrund des Ergebnisses örtlicher Besichtigungen verschiedener Flugabfertigungsstellen der Bw durch Vertreter des BMI, des BMF und meines Hauses am 25. Februar 1975 entschieden werden. Der danach folgende abschließende Erlaß wird vorsehen, daß die anspruchsberechtigten Personen die Zulage rückwirkend erhalten können.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 52) :
Welche Erfahrungen wurden mit den Notarztwagen der Bundeswehr gemacht, in welchem Umfang werden diese im zivilen Bevölkerungsbereich eingesetzt und an welchen Orten sind diese stationiert?
Der Sanitätsdienst der Bundeswehr hat erstmalig 1971 am Bundeswehrkrankenhaus Ulm einen Notarztwagen stationiert. Seit 1973 wurden weitere 6 Notarztwagen bei Bundeswehrkrankenhäusern in Dienst gestellt und zwar in Koblenz, Hamburg, Gießen, Amberg und Osnabrück und ein zweiter Wagen in Ulm.
Die Erfahrungen haben gezeigt, daß Notarztwagen nur dann sinnvoll genutzt werden, wenn ihr Einsatz rund um die Uhr sichergestellt ist. Da jedoch der Rettungsdienst nicht Aufgabe der Bundeswehr ist, konnten dem Sanitätsdienst die für eine 24stündige Einsatzbereitschaft notwendigen zusätzlichen Dienstposten an Ärzten und Rettungssanitätern aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht zugewiesen werden. Mit Ausnahme der Städte Amberg und Osnabrück, wo derzeit die personellen oder materiellen Voraussetzungen auf der zivilen Seite fehlen, konnte aber durch enge Zusammenarbeit zwischen den Trägern des zivilen Rettungsdienstes und der Bundeswehr eine befriedigende Lösung für die 24stündige Einsatzbereitschaft gefunden werden. Die ständig steigende Zahl der Einsätze der Notarztwagen ist Beweis für die Notwendigkeit und die Leistungsfähigkeit dieses Rettungsmittels.
In Abhängigkeit von der Dauer der Dienstbereitschaft sind die Notarztwagen der Bundeswehr zwischen 40 und 120 mal im Monat im Einsatz. Zu 95 % werden diese Einsätze zur Rettung von zivilen Notfallpatienten durchgeführt.
10438* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1975
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen B 53 und 54) :
Wie ist der Sachstand bezüglich des im Landkreis Wetzlar im Raum Oberkleen /Vollnkirchen /Oberwetz geplanten Panzerübungsgeländes der Bundeswehr, und in welcher Weise haben sich die beteiligten Behörden und Instanzen zu dem Projekt geäußert?
Beabsichtigt der Bundesminister der Verteidigung substantielle Veränderungen (Umverteilung oder Neubelegung) der Wetzlarer Garnison?
Zu Frage B 53:
Am 17. Januar 1974 wurde der Hessische Minister des Innern gebeten, für den im Landkreis Wetzlar im Raum Oberkleen /Vollnkirchen /Oberwetz geplanten Standortübungsplatz für die- Garnison Wetzlar das Raumordnungsverfahren nach den Bestimmungen des Landbeschaffungsgesetzes einzuleiten.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 1 Abs. 2 des Landbeschaffungsgesetzes, in dem alle dem Vorhaben entgegenstehenden Bedenken vorgebracht werden können und die zivilen Belange so weit wie möglich Berücksichtigung finden, hatte der Regierungspräsident in Darmstadt am 16. Januar 1975 zu einem Ortstermin nach Wetzlar eingeladen. Bei diesem Ortstermin sollte das Für und Wider abgewogen und nach Möglichkeit eine Entscheidung über die Verwendung des im Raume Oberkleen/ Vollnkirchen/ Oberwetz gelegenen Geländes als Standortübungsplatz getroffen werden. Da die beteiligten Vertreter der einzelnen Behörden und Instanzen sich während der Besprechung fast ausnahmslos für eine schriftliche Stellungnahme entschieden haben und diese offiziellen Stellungnahmen unmittelbar an den Regierungspräsidenten in Darmstadt zu richten sind, kann hierüber keine Auskunft erteilt werden.
Über die Durchführung der Landbeschaffung kann der Bundesminister der Verteidigung erst entscheiden, wenn das Anhörungsverfahren beendet ist und die Hessische Landesregierung abschließend Stellung genommen hat.
Zu Frage B 54:
Für den Standort Wetzlar sind keine Verlegungen oder Auflösungen von Truppenteilen geplant. Lediglich ist im Rahmen der neuen Wehrstruktur eine geringfügige Umgliederung von Einheiten vorgesehen.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen B 55 und 56) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich im Aachener Grenzraum die Anzahl der Delikte des Rauschgiftschmuggels ständig erhöht auf Grund der liberalen Handhabung des Gesetzes über Rauschgifthandel und -gebrauch in den Niederlanden?
Was gedenkt die Bundesregierung zusammen mit den niederländischen Behörden zu unternehmen, um den Drogenschmuggel im deutschniederländischen Grenzgebiet und die damit verbundene erhöhte Gefährdung von Jugendlichen zu unterbinden?
Die deutsch-niederländische Grenze hat sich zu einem Schwerpunkt des Rauschgiftschmuggels entwickelt. Die deutsche Zollverwaltung hat deshalb die Überwachung des Grenzverkehrs durch KfzDurchsuchungstrupps und Rauschgiftspürhunde im Rahmen der personellen und technischen Möglichkeiten verstärkt. Die Zollkontrolle von Postsendungen auf Rauschgift wird intensiviert.
Alle Bemühungen der deutschen Zollbehörden, den Rauschgiftschmuggel einzudämmen, werden allerdings wenig Erfolg haben, wenn sich die Situation auf dem Drogenmarkt in den Niederlanden nicht entscheidend ändert. Der Zusammenarbeit mit den niederländischen Zoll-, Polizei- und Grenzschutzverwaltungen kommt deshalb besondere Bedeutung zu. Die deutschen und niederländischen Behörden arbeiten bereits auf folgenden Gebieten zusammen:
— Die Niederlande und die Bundesrepublik Deutschland sind Partnerstaaten des EWG-Übereinkommens vom 7. September 1967 über gegenseitige Unterstützung der Zollverwaltungen. Nach diesem Übereinkommen ist vor allem für die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität ein rückhaltloser spontaner Informationsaustausch und eine Unterstützung der beiderseitigen Zollverwaltungen bei der Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung von Rauschgiftdelikten sichergestellt.
-- Die Niederlande haben seit kurzem einen ständigen Vertreter bei der Ständigen Arbeitsgruppe „Rauschgift" beim Bundeskriminalamt. In dieser Ständigen Arbeitsgruppe wird die unmittelbare Zusammenarbeit zwischen Vertretern der deutschen und niederländischen Zoll-, Polizei- und Grenzschutzbehörden intensiviert.
— In der Deutsch-Niederländischen Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität in Düsseldorf wird im grenznahen Bereich die operative Zusammenarbeit der deutschen und niederländischen Zoll-, Polizei- und Grenzschutzbehörden gefördert.
— Es werden gemeinsame Aktionen mit Schwerpunktmaßnahmen im Grenzbereich durchgeführt.
Die deutsch-niederländische Zusammenarbeit soll künftig durch folgende Maßnahmen intensiviert werden:
— Die Niederlande werden eine Koordinationsgruppe aufstellen, die in etwa der Ständigen Arbeitsgruppe „Rauschgift" beim Bundeskriminalamt entspricht (Zusammenarbeit von Zoll, Polizei und Grenzschutz) ; sie sind grundsätzlich bereit, einen ständigen deutschen Vertreter aufzunehmen.
- Die Deutsch-Niederländische Arbeitsgruppe in Düsseldorf soll ihre Kooperationsbasis über den
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1975 10439*
grenznahen Bereich hinaus erweitern, um vor allem die Tätigkeit. der Verteilerorganisationen im Hinterland zu erfassen.
— Fortführung der europäischen Kooperation nach der sog. Pompidou-Initiative. Im Rahmen der Pompidou-Initiative ist im Frühjahr 1975 eine Ministerkonferenz vorgesehen. Vorher wird der Koordinationsausschuß noch einmal zusammentreten. Dabei wird sich Gelegenheit geben, das niederländische Problem zur Sprache zu bringen.
Die Bundesregierung hofft, daß der Rauschgiftschmuggel und -handel im deutsch-niederländischen Bereich auf diese Weise spürbar eingedämmt werden kann.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Westphal (SPD) (Drucksache 7/3227 Frage B 57) :
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß eine Witwe mit Kindern dann Anspruch auf Kindergeld hat, wenn sie selbst Witwenrente und ihre Kinder Halbwaisenrente einschließlich des Kinderzuschusses erhalten, und auf welche Weise wird dieser Personenkreis auf sein Recht, Anträge auf Kindergeld zu stellen, aufmerksam gemacht?
Der Anspruch auf den Kinderzuschuß aus den gesetzlichen Rentenversicherungen schließt die Zahlung von Kindergeld für dasselbe Kind bereits seit 1961 nur dann aus, wenn der Kinderzuschuß einem Elternteil zu seiner Versichertenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zusteht, nicht aber, wenn er dem Kind selbst ein Teil der Waisenrente gewährt wird. Diese im Bundeskindergeldgesetz eindeutig getroffene Regelung erklärt sich daraus, daß der als Teil der Waisenrente zu zahlende Kinderzuschuß als Einkommen des Kindes nicht dem Familienlastenausgleich dient.
Die Zahlung von Witwenrente schließt den Anspruch auf Kindergeld für die Kinder der Witwe schon deshalb nicht aus, weil in ihr kein Kinderzuschuß enthalten ist.
Die allgemeinen Informationen, die die Bundesregierung und die Bundesanstalt für Arbeit zur Reform des Familienlastenausgleichs herausgegeben haben, geben keinen Anhalt für die Annahme, für die bezeichneten Waisen sei die Zahlung von Kindergeld ausgeschlossen. In der vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit herausgegebenen Kindergeld-Broschüre ist vielmehr ausdrücklich gesagt: „Der Anspruch eines Kindes auf Waisenrente aus der Sozialversicherung schließt die Gewährung von Kindergeld für dieses Kind nicht aus."
Schließlich hat die Bundesregierung — insoweit
beantworte ich Ihre Frage im Einvernehmen mit
dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
mit den Arbeitsministern der Länder auf der
46. Arbeitsministerkonferenz im Sommer 1974 Einigkeit darüber erzielt, daß die Hinterbliebenen in
einem Merkblatt über ihre Ansprüche — auch auf dem Gebiet des Kindergeldrechts informiert werden. Dieses Merkblatt soll den Hinterbliebenen von den Standesbeamten zusammen mit der Sterbeurkunde übersandt werden. Die Durchführung dieses Vorhabens hängt noch von der Regelung der Kostenfrage ab.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 58) :
Trifft es bei richtiger Auslegung des Bundeskindergeldgesetzes zu, daß einer ledigen Mutter für die bei ihr lebenden und von ihr vollständig unterhaltenen Kinder kein Kindergeld zusteht, weil der uneheliche, seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht oder nur unzureichend nachkommende Vater als 100 % Erwerbsunfähiger Kinderzuschuß aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält?
§ 8 Abs. 1 Nr. 1 des Bundeskindergeldgesetzes schließt die Zahlung von Kindergeld für ein Kind, für das einem Elternteil Kinderzuschuß zu einer Versichertenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zusteht, unabhängig davon aus, ob der Rentenberechtigte das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat oder angemessen unterhält. Der Gesetzgeber ging bei dieser Regelung davon aus, daß auch in Fällen wie dem von Ihnen angeführten dem Kind und dem es betreuenden Elternteil der dem anderen Elternteil gezahlte Kinderzuschuß mittelbar dadurch zugute kommt, daß er die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des rentenberechtigten Elternteils erhöht.
Das Sozialversicherungsrecht bietet aufgrund von § 1262 Abs. 8 RVO zudem die Möglichkeit, den Kinderzuschuß in Fällen, in denen ein anderer als der Rentenberechtigte das Kind überwiegend unterhält, unmittelbar an diesen anderen auszuzahlen. So läßt sich im allgemeinen sicherstellen, daß der Kinderzuschuß für den Unterhalt des Kindes zur Verfügung steht.
Da der Kinderzuschuß erheblich höher ist als das Kindergeld, stehen sich bei dieser Rechtslage das Kind und der es betreuende Elternteil nicht schlechter, als wenn statt des Kinderzuschusses an den Rentenberechtigten Kindergeld an den das Kind betreuenden Elternteil gezahlt würde.
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen B 59 und 60) :
Wann kann mit dem Baubeginn der Bundesautobahn A 1 von Euskirchen bis zur Landesgrenze von Rheinland-Pfalz gerechnet werden, und wann wird die Übergabe an den Verkehr erfolgen?
Wann erfolgt der Baubeginn der Umgehungsstraße B 51 (Europastraße 42) Dahlem, Kreis Euskirchen, und wann kann mit der Fertigstellung dieser Bundesstraße gerechnet werden?
10440* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1975
Zu Frage B 59:
Wegen der nur beschränkt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind nach den derzeitigen finanziellen Dispositionen noch keine Angaben darüber möglich, wann die Bundesautobahn A 1 von Euskirchen bis zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz weitergebaut werden kann.
Zu Frage B 60:
Ein Entwurf für die Umgehungsstraße Dahlem ist zur Zeit in Arbeit. Nach Abschluß dieser Arbeiten müssen das Planfeststellungsverfahren und der Grunderwerb durchgeführt werden. Es ist beabsichtigt, mit der Maßnahme nach Abschluß der baureifen Vorbereitung zu beginnen. Voraussetzung ist allerdings, daß die in dem Fünfjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1976-1980 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ein solches Vorgehen erlauben.
Anlage 59
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 61) :
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, durch gesetzgeberische Maßnahmen Länder und Gemeinden zu veranlassen, Körperbehinderten und eventuellen Begleitern dadurch Hilfe zu gewähren, daß sie berechtigt sind, mit einer kostenlosen, wider-rufbaren Genehmigung und besonderem Ausweis auf Parkplätzen, in Halteverboten und vor Parkuhren die zugelassene Parkdauer zu überschreiten, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht?
Bereits nach geltendem Recht kann den Körperbehinderten bzw. deren notwendigen Begleitern eine Ausnahmegenehmigung von angeordneten Halteverboten (Zeichen 283, 286) und von einigen gesetzlichen Parkverboten erteilt werden (§ 46 Abs. 1 Nr. 3, 4 und 11 Straßenverkehrs-Ordnung). Dazu gehört auch die Möglichkeit, die zulässige Parkzeit an Parkuhren zu überschreiten. Die Straßenverkehrsbehörden der Länder haben im Einzelfall zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen Ausnahmegnehmigung vorliegen.
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, durch den darüber hinaus u. a. die Möglichkeit geschaffen werden sollte, erheblich Gehbehinderten vor ihrer Wohnung und ihrer Arbeitsstätte Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum zu reservieren, scheiterte daran, daß sich Bundestag und Bundesrat nicht auf eine gemeinsame Fassung des Gesetzes einigen konnten (BT-Drucks. 7/1618, 7/2630 und BR-Drucks. 632/74).
Anlage 60
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Waffenschmidt (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen B 62 und 63) :
Was hat die Bundesregierung unternommen bzw. gedenkt sie zu tun, um eine baldige Elektrifizierung der Siegtalstrecke der Deutschen Bundesbahn zu erreichen?
Kann mit Hilfe von Konjunkturförderungsmitteln des Bundes eine vorrangige Elektrifizierung der Siegtalstrecke erreicht werden?
Zu Frage B 62:
Die Deutsche Bundesbahn will mit den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz über die Elektrifizierung der Strecke Troisdorf–Betzdorf–Siegen /Haiger verhandeln. Wegen der nicht sehr hohen Streckenbelastung ist die Deutsche Bundesbahn auf die finanzielle Hilfe der Länder angewiesen, da sich sonst ihr Wirtschaftsergebnis bei den hohen Umstellungskosten verschlechtern würde.
Zu Frage B 63:
Nein.
Anlage 61
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 7/3227 Fragen B 64 und 65) :
Trifft es zu, daß für den Ausbau der Ortsumgehung Telgte im Zuge der Bundesstraßen B 51 / B 64 deshalb im Bundeshaushalt 1975 keine Mittelansätze vorhanden sind, weil keine haureifen Pläne vorliegen?
Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, welches Stadium der Planung und Finanzierung nach 20jährigen Vorbereitungen für den Bau dieser Umgehungsstraße inzwischen erreicht ist und wo die Ursachen für Verzögerungen bei der Verwirklichung dieses Projektes liegen?
Zur Beseitigung der Ortsdurchfahrt Telgte im Zuge der B 51 und der B 64 zielen die Bemühungen auf eine Umgehungsstraße ab, die die Stadt im Norden und Osten umfährt. Während der nördliche Teil der Umgehungsstraße wegen Schwierigkeiten in der Örtlichkeit bislang nicht abschließend geplant werden konnte, liegt der Entwurf für den östlichen Teil der Umgehungsstraße inzwischen vor. Für diesen Bereich läuft zur Zeit noch das Planfeststellungsverfahren. Da somit die Maßnahme auch im östlichen Abschnitt noch nicht baureif vorbereitet ist, wurden hierfür keine Mittel in den Entwurf für den Straßenbauplan 1975 eingestellt.
Anlage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Blank (SPD) (Drucksache 7/3227 Fragen B 66 und 67) :
Treffen Meldungen zu, wonach die Deutsche Bundesbahn entgegen ihrer ursprünglichen Planung davon absehen will, die Strecke Köln—Bergisch Gladbach als S-Bahn zu betreiben und dementsprechend auszubauen?
Welche Investitionen hat die Deutsche Bundesbahn bereits im Hinblick auf den S-bahnmäßigen Ausbau dieser Strecke im Bereich des Hauptbahnhofs Köln und auf der Strecke selbst erbracht?
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1975 10441*
Zu Frage B 66:
Bei der laufenden Baumaßnahme Chorweiler—Köln Hbf.—Bergisch Gladbach handelt es sich um einen Teilausbau; erst im Endzustand wird eine vollständige Trennung zwischen Fern- und Nahverkehr der Deutschen Bundesbahn (DB) erreicht. Während der Übergangszeit ist entgegen den ursprünglichen Vorstellungen der DB nur ein verbesserter Nahverkehr möglich, da sich insbesondere die Situation im Engpaß Rheinbrücke zwischen Köln und Köln-Deutz derzeit anders darstellt, als die DB ursprünglich prognostiziert hatte. Die für die Übergangslösung getätigten Investitionen, wie z. B. die unterirdische Anbindung der Neuen Stadt durch einen S-Bahn-Tunnel, werden auch im Endzustand voll genutzt.
Zu Frage B 67:
Zur Verbesserung des Nahverkehrs zwischen der Neuen Stadt Chorweiler, Köln Hbf. und Bergisch Gladbach wurden von den erforderlichen Gesamtkosten der 1. Baustufe von rd. 120 Millionen DM bisher rd. 100 Millionen DM erbracht.
Anlage 63
Antwort
des Parl. Staatssekretär Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 68) :
Will die Deutsche Bundesbahn die Strecke Hausach—Freudenstadt fur den Personen- und Güternahverkehr aufrechterhalten oder ist zu befürchten, daß die im Winterfahrplan 1974/1975 erkennbar gewordene Ahstutung die Stillegung dieser Bahnlinie zum Ziel hat?
Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn (DB) wird entsprechend der ihr im Bundesbahngesetz (BbG) auferlegten Verpflichtung — die Wirtschaftlichkeit der Strecke Freudenstadt—Hausach untersucht; über die Zukunft dieser Strecke hat aber der Vorstand der DB (Vst /DB) noch nicht entschieden. Das im BbG vorgeschriebene Verfahren für die dauernde Einstellung des Betriebs einer Strecke ist für die Bahnlinie Freudenstadt—Hausach jedenfalls bisher nicht eingeleitet worden.
Die DB hat im übrigen versichert, daß sich die Verkehrsbedienung auf der Strecke durch Umwandlung der eingleisigen Hauptbahn in eine Nebenbahn nicht ändert. Für diese Maßnahme, die auf Antrag des Vst /DB vom Bundesminister für Verkehr am 13. Mai 1974 genehmigt wurde, sprachen betriebstechnische und wirtschaftliche Überlegungen, die nicht die dauernde Einstellung des Betriebes zum Ziele haben.
Anlage 64
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 69) :
Ist die Bundesregierung bereit, falls die Trassenführung des Autobahnzubringers Wolfsburg /Braunschweig wegen der Ölschiefervorkommen geändert werden muß, eine neue Linienführung der Trasse und das dafür erforderliche Feststellungsverfahren mit größter Beschleunigung und unter Angabe eines bestimmten Zeitpunktes voranzutreiben?
Der Bundesminister für Verkehr und die Niedersächsische Straßenbauverwaltung sind bereit, die erforderliche Planungsarbeit für eine geänderte Trasse der BAB A 39 (Teilstrecke Wolfsburg BAB A 2) beschleunigt zu betreiben; der Bundesminister für Verkehr wird die an der Planung mitwirkenden Bundesressorts um eine bevorzugte Bearbeitung der Angelegenheit bitten.
Derzeit wird auf Landesebene geprüft, ob und in welchem Umfang eine Linienänderung der BAB A 39 aufgrund des Ölschiefervorkommens erforderlich wird bzw. ob und bis zu welchem Umfange der Ölschieferabbau eingeschränkt werden kann.
Bei dem augenblicklichen Stand der Angelegenheit und ohne Kenntnis der einer geänderten Linienführung evtl. entgegenstehenden anderen Planungsinteressen kann ein Zeitpunkt, an dem der derzeitige Planungsstand wieder erreicht bzw. die Maßnahme baureif ist, nicht genannt werden.
Anlage 65
Antwort
des Parl. Statassekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 70) :
Kann die Bundesregierung Pressemeldungen Tiber geplante Streckenstillegungen der Deutschen Bundesbahn im Bereich des Verwaltungspräsidiums Braunschweig (Zonenrandgebiet) bestätigen und mitteilen, um welche Strecken es sich handelt?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, um welche Pressemeldungen es sich im einzelnen handelt. Sie kann deshalb diese Meldungen auch nicht bestätigen.
Anlage 66
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen B 71 und 72) :
Welche Planungen und Vorstellungen über Verbesserungen, Modernisierungen und Auflassungen von Bundesbahnstrecken bzw. Umstellungen vorn Schienenverkehr auf Straßenverkehr oder andere Veränderungen der Personenbetörderung bestehen bei der Deutschen Bundesbahn für den Raum Unterfranken besonders auch bei eingleisigen Strecken und bis wann sollen diese mit jeweils welchen Kosten verwirklicht werden?
Welche Überlegungen oder Planungsvorstellungen bestehen für die Deutsche Bundesbahn zur Bewältigung der schienen-
bzw. straßengebundenen Personenbeförderung für die unterfränkischen Nahverkehrsschwerpunkte Würzburg, Aschaffenburg und Schweinfurt, und mit welchen Kosten rechnet man, diese Planungen in welchen Jahren zu realisieren?
Zu Frage B 71:
Die Deutsche Bundesbahn (DB) plant zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in ihrem Netz den
10442* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1975
Bau neuer Strecken. Im Raum Unterfranken sind hiervon insbesondere zu nennen die Streckenabschnitte (Fulda—) Gemünden--Würzburg und Aschaffenburg—Gemünden, die mit einem Kostenaufwand von ca. 2,5 Milliarden DM bis 1985/90 verwirklicht werden sollen. Der Ausbau eingleisiger Strecken ist abhängig von der Auslastung der vorhandenen Strecken.
Angesichts der hohen Kostenunterdeckung im Schienenpersonennahverkehr will die DB den Betriebsaufwand für diesen Verkehr vermindern, um eine wirtschaftlichere Ausgestaltung des Fahrplanangebots zu erreichen. Ausfallende Schienenverkehrsleistungen sollen — entsprechend der Verkehrsnachfrage — weitgehend durch den Einsatz von kostengünstigeren Straßenbussen ersetzt werden.
Bei einzelnen Strecken im Raum Unterfranken prüft die DB auch, ob die Voraussetzungen für eine dauernde Einstellung des Betriebes oder eines Betriebszweiges gegeben sind.
Diese Rationalisierungsmaßnahmen entsprechen den unternehmenspolitischen Zielvorgaben des Bundesministers für Verkehr für den Vorstand der DB.
Zu Frage B 72:
Zur Zeit kooperiert lediglich der Busverkehr der Deutschen Bundesbahn mit dem der Deutschen Bundespost in Aschaffenburg. Im übrigen fußen alle Kooperationsüberlegungen in dem fraglichen Raum auf dem Nahverkehrsprogramm des Freistaates Bayern. In diesem Rahmen hat die Deutsche Bundesbahn umfassendes Zahlenmaterial an die betreffenden Kommissionen geliefert. Auf deren Seite bzw. auf seiten des Freistaates Bayern sind bis jetzt keine konkreten Zeit- und Kostenvorstellungen festzustellen. Im übrigen ist die Deutsche Bundesbahn grundsätzlich bereit, überall dort, wo es wirtschaftlich und verkehrlich geboten ist, mit den übrigen Nahverkehrsunternehmen zusammenzuarbeiten. Dies gilt selbstverständlich auch für den Raum Unterfranken.
Anlage 67
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 73):
Wie steht die Bundesregierung zu der beabsichtigten Aufhebung des Stückgut-Bahnhofs Duderstadt angesichts der Tatsache, daß im Verlauf der letzten Jahre nach und nach die Kreisverwaltung, das Katasteramt, das Zollamt und andere Ämter aus Duderstadt abgezogen worden sind, und welchen Ersatz gedenkt sie der Stadt Duderstadt im Falle der Aufhebung des dortigen Stückgut-Bahnhofes anzubieten, um im Sinne der Ziele der Zonenrandförderungsgesetzgebung die — nicht nur durch die derzeitige Arbeitslosenquote von rund 15 % erheblich gefährdete — wirtschaftliche Entwicklung Duderstadts zu unterstützen?
Die Reorganisation des Stückgutdienstes liegt nach dem Bundesbahngesetz in den Händen des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn.
Die Bundesbahn hat nicht die Absicht, ihr Angebot im Stückgutverkehr zu verringern oder sich aus der Fläche zurückzuziehen. Sie beabsichtigt dies weder im Zonenrandgebiet noch in den künftig voraussichtlich nicht mehr über die Schiene zu bedienenden Orten, wie z. B. in Duderstadt. Vielmehr erweitert sie die Bedienungsform für Orte und Ortsbereiche mit geringem Verkehrsaufkommen. Sie führt also nur das am 1. Juni 1970 eingeführte und bewährte Bedienungsverfahren, das schon heute für mehr als 25 000 Ziele Anwendung findet, fort.
Anlage 68
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 74):
Treffen Meldungen zu, die Bundesregierung habe sich gegenüber der „International-Standardization-Organization" (ISO) damit einverstanden erklärt, daß das Nationalitätskennzeichen „D" durch „DE" oder „DEU" ersetzt wird, wenn dies technisch unumgänglich ist, und was hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — unternommen, um — über die Regelung für Kraftwagen hinaus — dafür zu sorgen, daß im größtmöglichen Umfang die Abkürzung „D" verwandt wird, da der Vorschlag der ISO nur den Charakter einer Empfehlung hat?
Die Internationale Organisation für Normung (ISD) ist weder zuständig noch befugt, Nationalitätszeichen für Kraftfahrzeuge zu bestimmen.
Das Nationalitätszeichen „D" für die nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Fahrzeuge ist sowohl national als auch international rechtlich festgelegt. Eine Änderung ist nicht beabsichtigt.
Anlage 69
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 75):
In welchem Umfang sind seit Abschluß der Planung bzw. Beginn des Baus des Rangierbahnhofs Maschen zusätzliche Kosten für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen entstanden?
Seit Abschluß der Planungen bzw. seit Beginn des Baues sind für den Neubau des Rangierbahnhofs Maschen keine zusätzlichen Kosten für Lärmschutzmaßnahmen entstanden.
Anlage 70
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 7/3227 Fragen B 76 und 77):
Welche Gründe sind für die vorgesehene Einschränkung des Zugverkehrs auf der Bundesbahn-Strecke Wuppertal-Elberfeld/ Wuppertal-Cronenberg maßgebend?
Ist dabei auch bedacht worden, daß durch diese Strecke ein großes Naherholungsgebiet der Stadt Wuppertal verkehrsmäßig erschlossen wird?
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1975 10443*
Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn (DB) sind einige Nahverkehrszüge auf der Strecke Wuppertal-Elberfeld und Wuppertal-Cronenberg nur schwach besetzt. Insbesondere trifft dies für die täglichen Spätverbindungen und die Züge an Sonntagvormittagen zu. Auch das Naherholungsgebiet der Stadt Wuppertal läßt nach Angaben der DB keine nennenswert höhere Verkehrsnachfrage erwarten.
Angesichts der hohen Kostenunterdeckung im Schienenpersonennahverkehr (Kostendeckungsgrad 1974 voraussichtlich: 25,7 v. H.) beabsichtigt daher die DB, den Betriebsaufwand für diesen Verkehr ab 1. Juni 1975 (Jahresfahrplanwechsel) zu vermindern und dadurch dessen Wirtschaftlichkeit zu steigern. Eine solche Planung bewegt sich im Rahmen der unternehmenspolitischen Zielvorgaben des Bundesministers für Verkehr für den Vorstand der DB, nach denen u. a. die Kostendeckung im öffentlichen Personennahverkehr zu verbessern ist.
Anlage 71
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 7/3227 Fragen B 78 und 79) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die von der Deutschen Bundesbahn beabsichtigte Stillegung der bisherigen Hauptstrecke von Malsfeld (Kreisteil Melsungen) nach Treysa, während nach dem Raumordnungsgutachten der Regionalen Planungsgemeinschaft Kassel der Ausbau dieser Strecke für höhere Geschwindigkeiten wegen der Verbindung von drei Mittelzentren untereinander und deren Anschluß an das Oberzentrum Kassel zur Prüfung empfohlen wird?
Welche Investitionen wären für den verkehrsgerechten Straßenausbau erforderlich, falls wegen der Stillegung der Strecke Malsfeld—Treysa der bisherige Schienenverkehr auf die Straße verlagert werden müßte?
Für die von Ihnen genannte Strecke ist das Stilllegungsverfahren noch nicht eingeleitet worden. Es läßt sich daher noch nicht absehen, ob dem Bundesminister für Verkehr ein Stillegungsantrag nach dem Bundesbahngesetz überhaupt zur Genehmigung vorgelegt werden wird. Da auch erst im Laufe des Stillegungsverfahrens alle Gesichtspunkte für und gegen eine Stillegung vorgebracht werden, kann heute noch nichts darüber ausgesagt werden, ob ein Straßenausbau notwendig ist und ggf. welche Investitionen hierfür erforderlich wären.
Anlage 72
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/3227 Fragen B 80 und 81) :
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um der Tatsache Rechnung zu tragen, daß in Darmstadt die höchste PKW-Dichte der Bundesrepublik Deutschland und die höchste Wachstumsrate des Verkehrsaufkommens im Personenverkehr in Hessen bis 1990 verzeichnet wird?
Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, gegenüber den bisher vorliegenden Verkehrsinvestitionsplanungen und Dringlichkeitsstufen bevorzugt Mittel bereitzustellen, um die besondere Verkehrssituation in der Planungsregion Darmstadt zu berücksichtigen?
Die Pkw-Dichte in Darmstadt ist zwar zur Zeit die höchste in der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist jedoch praktisch gleich hoch mit der in einer Reihe anderer Städte. Die Wachstumsrate des Verkehrsaufkommens im Personenverkehr war bisher keineswegs die höchste in der Bundesrepublik Deutschland und wird auch nicht in Zukunft als überdurchschnittlich prognostiziert. Die Bundesregierung sieht daher in Darmstadt keine „besondere" Verkehrssituation.
Die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung des Bedarfsplanes, bei der objektive Bewertungskriterien angewendet werden, ist zur Zeit in Arbeit. Deren Ergebnis bestimmt die Bewertung der Straßenbaumaßnahmen im einzelnen. Hiernach richtet sich die künftige Dringlichkeitsreihung und die Investitionsplanung. Zur Zeit sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, Darmstadt bevorzugt zu berücksichtigen.
Anlage 73
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 7/3227 Frage B 82) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, zur Eindämmung der gefährlichen Bleiverseuchung durch Auspuffabgase kleine Hecken, die ein hochwirksamer Reinigungsfilter sind, neben Autobahnen und stark befahrenen Landstraßen einzusetzen?
Nach Untersuchungen der Bayerischen Landesanstalt für Bodenkultur und Pflanzenbau lassen straßennahe Hecken keine wirkungsvolle Abschirmung der angrenzenden Kulturen gegen Blei-Immissionen erwarten. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, kleine Hecken neben Bundesfernstraßen anzupflanzen. Straßenbepflanzungen werden vielmehr nach bautechnischen, verkehrstechnischen und landschaftsgestalterischen Gesichtspunkten geplant und angelegt.
Das Problem der Bleiverseuchung kann also nicht durch die Bepflanzung der Straßenanlagen gelöst werden, sondern nur von seinem Ursprung her. Aus diesem Grund ist das Benzinbleigesetz geschaffen worden, in dem bis 1. 1. 1976 eine schrittweise Herabsetzung des Bleigehaltes in Ottokraftstoffen auf 0,15 g/1 zwingend vorgeschrieben ist.
Anlage 74
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 83) :
10444* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1975
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das Gutachten über die geplante Fusionierung der Oberpostdirektion Braunschweigs und Hannovers ergeben hat, daß betriebswirtschaftliche Vorteile zur Zeit nicht erzielt werden und daß mit einem Rationalisierungserfolg begrenzten Umfangs erst in zehn Jahren zu rechnen ist?
Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, daß die angestellte Untersuchung über eine Vereinigung der Oberpostdirektionen Hannover und Braunschweig ergeben hat, betriebswirtschaftliche Vorteile seien z. Z. nicht zu erzielen und mit einem Rationalisierungserfolg begrenzten Umfangs sei erst in zehn Jahren zu rechnen. Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen.
Das von einer Arbeitsgruppe im Frühsommer 1974 erstellte Gutachten hatte lediglich den Zweck aufzuzeigen,
ob eine regionale Neuordnung der heute 21
Oberpostdirektions-Bezirke im Bundesgebiet bei Berücksichtigung der von der Deutschen Bundespost angestrebten Funktionalreform notwendig ist und
welche betrieblichen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen dabei im Hinblick auf eine konkretisierte Untersuchung zu beachten sind.
Die Aussagen im Gutachten waren folglich darauf abgestellt, einen Rahmen aufzuzeigen, in dem die o. a. Auswirkungen sich bewegen könnten. Dies wurde im Gutachten deutlich an mehreren Stellen herausgestellt.
Die hiernach für eine Vereinigung in Betracht gezogenen Oberpostdirektionen erhielten demzufolge den Auftrag, durch konkrete Untersuchungen in ihrem Bereich den im Gutachten aufgezeigten Rahmen im Hinblick auf wirtschaftliche Auswirkungen, betriebliche Zweckmäßigkeit, aber auch soziale Tragbarkeit und damit Durchführbarkeit einzuengen.
Die Oberpostdirektionen haben im Januar 1975 ihre Berichte vorgelegt. Diese werden zur Zeit von der Bundesregierung ausgewertet, die Ergebnisse einer erneuten Wirtschaftlichkeitsrechnung unterzogen. Ohne dieser Auswertung vorgreifen zu wollen, kann gesagt werden, daß das wirtschaftliche Ergebnis einer regionalen Neuordnung der Oberpostdirektions-Bezirke gegenüber dem im Gutachten aufgezeigten Rahmen wesentlich besser ausfallen wird. Einzelaussagen können erst nach Erstellen der Wirtschaftlichkeitsrechnung gemacht werden.
Anlage 75
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 84) :
Wie groß war in den Jahren 1972, 1973 und 1974 der zahlenmäßige und der prozentuale Anteil an öffentlich geförderten Eigentümerwohnungen in Familienheimen und Mehrfamilienhäusern (einschließlich Wohnungseigentum) gegenüber dem Anteil an öffentlich geförderten Mietwohnungen?
Nach den Ergebnissen der Bewilligungsstatistik, die jetzt für 1973 vorliegen, ist der Anteil der Eigentumsmaßnahmen im sozialen Wohnungsbau von 1972 bis 1973 von rd. 33 v. H. auf rd. 41 v. H. angestiegen.
Im einzelnen war die Entwicklung wie folgt:
Geförderte Sozialwohnungen
davon
Insgesamt Eigentümer- (einschließlich Mietwohnungen
Eigentums-) Wohnungen
absolut I v. H. absolut v. H.
1972
1. Förderungsweg 126 570 33 082 26,1 93 488 73,9
2. Förderungsweg 55 320 27 241 49,2 28 079 50,8
Zusammen: 181 890 60 323 33,2 121 567 66,8
1973
1. Förderungsweg 77 362 23 447 30,3 53 915 69,7
2. Förderungsweg 49 407 28 088 56,9 21 319 43,1
Zusammen: 126 769 51 535 40,7 75 234 59,3
Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1975 10445*
Für 1974 liegen entsprechende Daten noch nicht vor. Es kann aber davon ausgegangen werden, daß 1974 der Anteil der Eigentümerwohnungen an den insgesamt geförderten Wohnungen weiter gestiegen ist, da allgemein beim Bau von größeren Wohnanlagen mit Mietwohnungen Zurückhaltung geübt wurde.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß Einzeleigentum im Wohnungsbau nicht nur durch Bewilligung öffentlicher Mittel im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus, sondern weit mehr noch durch die Bausparförderung und die Steuervergünstigung — erhöhte Abschreibung nach § 7 b EStG — gefördert wird. Die Ausgaben von Bund und Ländern für Wohnungsbauprämien sowie die Steuermindereinnahmen durch die steuerliche Begünstigung von Beiträgen an Bausparkassen beliefen sich 1972 insgesamt auf rd. 3,3, 1973 auf 3,7 Milliarden DM und 1974 auf rd. 4,4 Milliarden DM (jeweils nach dem Jahr der haushaltsmäßigen Auswirkung). Der Einnahmeausfall der öffentlichen Hand aufgrund des des § 7 b EStG betrug 1972 und 1973 jeweils rd. 1 Milliarde DM. Hinzu kommen die Grundsteuervergünstigung, die Grunderwerbsteuerbefreiung und das Wohngeld, die u. a. auch den Bauherren oder Erwerbern von Wohnungseigentum zugute kommen.
Ich weise in diesem Zusammenhang auch auf die Ergebnisse einer kürzlich von der Bausparkasse Wüstenrot durchgeführten Repräsentativerhebung hin, die gezeigt haben, daß ein erheblicher Teil der nur unter Inanspruchnahme von Wohnungsbauprämien und § 7 b EStG gebauten Eigentümerwohnungen — Eigenheime und eigengenutzte Eigentumswohnungen — dem Berechtigungskreis des sozialen Wohnungsbaus zuzurechnen ist, obwohl für diese Wohnungen keine öffentlichen Mittel in Anspruch genommen worden sind.
Anlage 76
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Bonn-Bad Godesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen B 85 und 86) :
Wie weit sind die Verhandlungen über den Abschluß einer Vereinbarung über den weiteren Ausbau Bonns als Bundeshauptstadt und die Bildung einer Entwicklungsgesellschaft Bundeshauptstadt gediehen, nachdem der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau unter dem 5. Juni 1974 der Stadt Bonn die entsprechenden Entwürfe übersandt hat?
Ist mit einem baldigen Abschluß des Vertragswerks zu rechnen, nachdem die Stadt Bonn ihr grundsätzliches Einverständnis erklärt hat, oder sind neuerlich Schwierigkeiten aufgetreten?
Zu Frage B 85:
Nachdem die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 17. Dezember 1974 eine Rechtsverordnung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Bonn— Parlaments- und Regierungsviertel — erlassen hat, sind die Verhandlungen zwischen dem Bund und der Stadt Bonn sowie dem Land Nordrhein-Westfalen über den weiteren Ausbau Bonns als Bundeshauptstadt schon Ende Dezember 1974 wiederaufgenommen worden. Im Zuge dieser Verhandlungen wird auf Veranlassung des Bundes auch geprüft, ob es noch zweckmäßig ist, eine Entwicklungsgesellschaft neu zu gründen, oder ob anstelle dessen einer weiteren Empfehlung der Arbeitsgruppe „Organisationsfragen Ausbau Bundeshauptstadt Bonn" vom 29. Juni 1973 folgend, eine andere Form für die Institutionalisierung der Zusammenarbeit von Stadt, Land und Bund gewählt werden sollte.
Zu Frage B 86:
Nach dem bisherigen Gang der Verhandlungen nehme ich an, daß diese bald abgeschlossen werden können.
Anlage 77
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/3227 Fragen B 87 und 88) :
In welcher Weise wird der konjunkturellen Situation in der Bauwirtschaft von den Bundesländern beim Abruf von Bundesmitteln aus dem Modernisierungsprogramm Rechnung getragen?
Worauf ist es zurückzuführen, daß Antragstellern gemäß den Richtlinien zur Förderung von Modernisierungsvorhaben von den zuständigen Ämtern in Rheinland-Pfalz mitgeteilt wird, an eine Bewilligung sei durch das Fehlen von Durchführungsbestimmungen, aber auch von Zuschußmitteln, vorerst nicht zu denken?
Zu Frage B 87:
Die Mittel des Bundes für das Modernisierungsprogramm sind im Rahmen des Sonderprogramms zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung und des Sonderprogramms für Maßnahmen zur Förderung von Investitionen und der Beschäftigung um rund 100 Millionen DM aufgestockt worden und den Ländern mit der Maßgabe bereitgestellt worden, diese bis zum 31. März bzw. 30. Juni 1975 zu bewilligen. Die Konjunkturmittel müssen als Darlehen in Verbindung mit den Zuschüssen des Modernisierungsprogramms vergeben werden. Die gewünschte konjunkturelle Wirkung der Förderungsmittel soll dadurch erreicht werden, daß mit der Modernisierung innerhalb von vier Wochen nach der Bewilligung begonnen werden muß.
Zu Frage B 88:
Die Modernisierungsrichtlinien 1975 des Bundes sind Anfang Januar 1975 an die Länder versandt worden.
Nach Auskunft des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Rheinland-Pfalz sind die Landesrichtlinien des Modernisierungsprogramms 1975 am 14. dieses Monats an die Gemeinden versandt worden. Gleichzeitig wurden auch die Mittel verteilt, so daß der Durchführung des Modernisierungsprogramms nun nichts im Wege steht.
Anlage 78
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Lohmar (SPD) (Drucksache 7/3227 Fragen B 89 und 90) :
10446* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1975
Wieviel Wohnungseinheiten konnten in den Städten mit einer kommunalen Wohnungsvermittlung vergleichsweise zu den privaten Makler-Vermittlungsleistungen im Jahr 1974 vermittelt werden, und wie ist die soziale Struktur der von der Wohnungsvermittlung kommunaler Stellen betreuten Wohnungssuchenden?
Wie sind die Rechts- und Organisationsformen der kommunalen Wohnungsvermittlungen in den großen Städten?
Zu Frage B 89:
Die kommunale Wohnungsvermittlung ist, wie schon in der Antwort der Bundesregierung vom 26. 2. 1974 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mick und Genossen (Drs. 7/1737) mitgeteilt, eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden.
Die Bundesregierung kann daher weder die Wahrnehmung dieser Aufgaben durch die Gemeinden beeinflussen noch überprüfen. Sie muß sich vielmehr auf mitgeteilte Erfahrungsberichte einzelner Gemeinden oder Erfahrungsberichte der kommunalen Spitzenverbände sowie auf die Beurteilungen durch die zuständigen obersten Landesbehörden stützen. In Ergänzung zu den Angaben in der seinerzeitigen Antwort auf die Kleine Anfrage habe ich weitere Umfragen bei einzelnen Gemeinden durchgeführt. Die Ergebnisse sind am 2. 9. 1974 durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung veröffentlicht worden. Aus den erwähnten Materialien ergeben sich jedoch keine Hinweise auf das Zahlenverhältnis der Vermittlungen durch private Makler zu denen der kommunalen Wohnungsvermittlung. Auch beim Deutschen Städtetag liegen darüber keine Angaben vor, zumal die Gemeinden über die Vermittlungstätigkeit der Makler nicht informiert sind.
Bezüglich der sozialen Struktur der von der kommunalen Wohnungsvermittlung betreuten Wohnungsuchenden ergibt sich aus den erwähnten Unterlagen, daß in den meisten Städten alle Wohnungsuchenden die Vermittlungsstellen in Anspruch nehmen können. Nur wenige Städte vermitteln die Wohnungen allein nach sozialen Gesichtspunkten, vor allem an Inhaber der Wohnberechtigungsbescheinigung aus dem sozialen Wohnungsbau. In diesem Zusammenhang sei auch auf die Ende vergangenen Jahres im Auftrag des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau durch das Infratest-Institut durchgeführte Untersuchung hingewiesen, die sich nur auf Sozialwohnungen bezieht. In dieser Arbeit sind insbesondere auch Ausführungen über die Sozialstruktur der Inhaber von Sozialwohnungen enthalten. Außerdem wird dargestellt, durch wen die einzelnen Sozialwohnungen an die Wohnungsinhaber vermittelt worden sind.
Das erwähnte Material kann ich Ihnen auf Wunsch gern zur Verfügung stellen.
Zu Frage B 90:
Bereits in der erwähnten Antwort vom 26. 2. 1974 auf die Kleine Anfrage und in der Presseerklärung vom 2. 9. 1974 ist darauf hingewiesen worden, daß sich in einzelnen Gemeinden der verschiedenen Bundesländer die kommunale Wohnungsvermittlung sowohl in organisatorischer Hinsicht als auch in ihrer verwaltungsmäßigen bzw. rechtlichen Kompetenz vielfach unterscheidet. Dies hat auch eine Umfrage des Deutschen Städtetages vom 19. 7. 1974 ergeben, wonach von 24 Städten, die auf die Umfrage geantwortet hatten, 19 Städte die Wohnungsvermittlungsstelle dem Amt für Wohnungswesen zugeordnet haben, die übrigen Städte teilweise dem Liegenschaftsamt, dem Amt für Bauförderung oder dem Amt für öffentliche Ordnung.
Anlage 79
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 93) :
Wird die Bundesregierung bei den bevorstehenden Verhandlungen mit der DDR darauf drängen, daß ein Ausbau der Autobahn von Obersuhl (Kreis Hersfeld /Rotenburg) nach Eisenach erfolgt, und wird sie auf eine Wiedereröffnung der früheren Eisenbahnhauptstrecke Kassel, Eichenberg, Leinefeld, Halle/ Saale hinwirken?
Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, daß die Bundesregierung sich nicht in der Lage sieht, sich zu Ihrer Frage in der Sache zu äußern, weil sie hierzu ihre Verhandlungskonzeption erläutern müßte. Das ist, wie Sie mir zugeben werden, in einer Phase der Verhandlungsvorbereitungen ausgeschlossen.
Anlage 80
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage 93) :
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit das Überangebot an Lehrkräften in einigen Bundesländern innerhalb des Bundesgebietes ausgeglichen wird?
Die Ihrer Anfrage zugrunde liegenden, von Land zu Land deutlich unterschiedlichen Probleme der Übernahme von Lehramtsbewerbern in die schulpraktische Ausbildung und der Einstellung von vollausgebildeten Lehrern in den öffentlichen Schuldienst sind mir bekannt.
Ich bin der Auffassung, daß die jeweils zuständigen Gremien alles versuchen müssen, das Verhältnis zwischen Angebot an Ausbildungsplätzen und freien Stellen sowie den Hochschulabsolventen in den Lehramtsberufen für alle Betroffenen durchschaubar zu machen. Aus diesem Grunde hat auch das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft der Erarbeitung von Bedarfsprognosen für Lehrer stets besondere Bedeutung beigemessen.
Die Einwirkungsmöglichkeiten des Bundes zur Schaffung eines Ausgleichs regionaler Ungleichgewichte unter den Ländern sind allerdings äußerst gering, da nach der Verfassungslage für die Einstellung und Verteilung von Lehrern allein die Länder zuständig sind. Dementsprechend hat sich die Ständige Konferenz der Kultusminister u. a. auf ihrer Sitzung am 6. und 7. Februar 1975 mit Fragen des Überangebotes an Lehrern in bestimmten Bereichen und Ländern sowie den Fragen der Verteilung befaßt. Es kann davon ausgegangen werden, daß die
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1975 10447*
kurzfristigen Maßnahmen durch die Kultusverwaltungen der Länder unmittelbar bzw. innerhalb der Kultusministerkonferenz eingeleitet werden, während das mittel- und langfristige Problem einer weiteren Verbesserung und Differenzierung der Bedarfsprognosen im Verhältnis zum Ausbildungsangebot der Hochschulen innerhalb der gemeinsamen Planungsgremien von Bund und Ländern verfolgt werden muß. Die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung wird sich auf ihrer nächsten Sitzung mit diesen Fragen der Bedarfsprognosen befassen. Innerhalb dieses nach der Kompetenzlage einzig zulässigen Rahmens einer Unterstützung der primär zuständigen Länder wird die Bundesregierung ihren Beitrag leisten, eine Entwicklung zu beeinflussen, die langfristig auf die Herstellung eines Gleichgewichtes zwischen Angebot und Bedarf an Lehrern abzielt.
Anlage 81
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen B 94 und 95) :
Warum sind die Fachhochschulen noch nicht in das Förderungsprogramm des Deutschen Akademischen Austausch-Dienstes einbezogen?
Warum wird bei den laufenden Verhandlungen hierüber nur an die integrierten Fachhochschulen gedacht, und weshalb ist damit zu rechnen, daß die Verhandlungen sich noch auf Jahre hinaus erstrecken werden?
Zu Frage B 94:
Die Fachhochschulen sind in das Programm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes in folgenden Arbeitsbereichen einbezogen:
- Studien- und Informationsaufenthalte von Gruppen (von Fall zu Fall)
— Vermittlung deutscher Wissenschaftler
— Rückgewinnung deutscher Wissenschaftler
— Lektorenvermittlung
— Praktikantenvermittlung (von Anfang an).
Die Ursache dafür, daß die Fachhochschulen noch nicht in den Studentenaustausch einbezogen sind, liegt darin, daß die materiellen Fragen der Teilnahme am Austausch ungeklärt sind: Anrechenbarkeit des Studiums, förmliche Äquivalenzen von Studienleistungen, Auswahl entsprechender ausländischer Hochschulen. Die zuständigen Stellen in der Bundesrepublik Deutschland sind um Klärung dieser Fragen bemüht.
Bei einer Ausdehnung des Austauschprogramms müssen auch die finanziellen Konsequenzen bedacht werden; entweder sind die Mittel für den DAAD, die der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft bereitstellt, zu erhöhen oder es müssen andere laufende Programme gekürzt werden.
Zu Frage B 95:
Zunächst muß darauf hingewiesen werden, daß „integrierte Fachhochschulen" immer Teile von Gesamthochschulen sind. Bei den laufenden Verhandlungen ist daher nicht an die „integrierten Fachhochschulen" gedacht, sondern es geht dabei um die Einbeziehung der bereits bestehenden Gesamthochschulen. Hierzu sind Schwierigkeiten nicht bekannt.
Wegen der unter 94 genannten Schwierigkeiten (Anrechenbarkeit von Studienleistungen, förmliche Äquivalenzen von Studienleistungen, Auswahl entsprechender ausländischer Hochschulen) ist der volle Austausch im Bereich der selbständigen Fachhochschulen eine längerfristig zu lösende Aufgabe.
Anlage 82
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 96) :
Auf welche Weise will die Bundesregierung ihre Berufsbildungspolitik in den Europäischen Gemeinschaften abstimmen, bzw. in anderen Ländern der EG schon vorhandene Berufsbildungssysteme in ihre Gesetzesvorschläge einbauen?
Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften (EG) auf dem Gebiet der Berufsbildung vollzieht sich im Einklang mit den vom EG-Ministerrat beschlossenen Grundsätzen über die Durchführung einer gemeinsamen Politik der Berufsbildung vom 2. April 1963 (Amtsblatt der EG, 6. Jahrgang, Nr. 63 vom 20. April 1963, S. 13, 38 ff.). In dem in Ausführung dieser Grundsätze errichteten Beratenden Ausschuß für die Berufsausbildung (drittelparitätische Zusammensetzung aus Vertretern der Regierungen sowie der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerorganisationen der 9 Mitgliedstaaten), der die EG-Kommission bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet der Berufsausbildung zu unterstützen hat, haben die Regierungsvertreter die Möglichkeit, zu den Kommissionsvorschlägen aus der Sicht der nationalen Berufsbildungspolitik Stellung zu nehmen und sie untereinander und mit der Kommission abzustimmen.
In den Ratsberatungen und -entscheidungen zu den Vorschlägen der EG-Kommission für Maßnahmen im Bereich der Berufsbildung erfolgt eine weitere Abstimmung der nationalen Politik der 9 Mitgliedstaaten im Wege eines gemeinschaftlichen Kompromisses. Darüber hinaus unterrichtet der deutsche Beitrag zu dem jährlichen Bericht der EG über die Entwicklung der sozialen Lage in der Gemeinschaft (Anlage zum Gesamtbericht über die Tätigkeit der Gemeinschaft nach Art. 122 des EWG- Vertrages) detailliert über die jüngste Entwicklung auf dem Gebiet der Berufsbildung in der Bundesrepublik Deutschland. Eine weitere Information erfolgt durch Beiträge zu dem von der EG-Kommission herausgegebenen Informationsbulletin über die Berufsbildung. Schließlich möchte ich noch hervorheben, daß durch die deutsche Mitarbeit in dem vor kurzem beschlossenen Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung eine weitere Möglichkeit der Abstimmung der deutschen Berufsbildungspolitik im europäischen Rahmen bestehen wird.
10448* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1975
Soweit neuere Entwicklungen der Berufsbildungssysteme in den anderen EG-Mitgliedstaaten bekanntwerden und diese uns berufsbildungspolitisch nützlich erscheinen, werden sie in die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung einbezogen. So werden z. B. die französischen Modellversuche nach dem System „controle continu” die eine Aufgliederung des Ausbildungsganges in einzelne Ausbildungsabschnitte und eine ständige Lernkontrolle unter Wegfall der „punktuellen" Abschlußprüfung vorsehen, als ausbildungsbegleitende Leistungsnachweise in dem Entwurf eines Berufsbildungsgesetzes berücksichtigt.
Anlage 83
Antwort
des Bundesministers Bahr auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 97) :
Trifft es zu, der Personalrat der Bundesstelle für Entwicklungshilfe (BfE) sei zurückgetreten, weil die Übernahme der Bediensteten, die nicht von der Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GtZ), in der die Bundesstelle für Entwicklungshilfe aufgeht, beschäftigt werden könnten, auf freie Stellen im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit systematisch verhindert worden sei und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit auch nicht für eine anderweitige angemessene Beschäftigung gesorgt habe, und wie vereinbart — bejahendenfalls — die Bundesregierung dieses Verhalten mit ihrer Pflicht zu einer sparsamen Personalpolitik im öffentlichen Dienst?
Es trifft zu, daß der Personalrat der Bundesstelle für Entwicklungshilfe (BfE) seinen Rücktritt in der Öffentlichkeit u. a. mit den in der Anfrage wiedergegebenen Behauptungen begründet hat. Zur Beurteilung des Sachverhalts sind folgende Fakten wesentlich:
1. Die Auflösung der BfE soll im Sommer 1975 erfolgen. Gegenwärtig sind noch etwa 30 Bedienstete -- weniger als 10% des ursprünglichen Personalbestandes — in der BfE verblieben und dort mit Abwicklungsarbeiten beschäftigt. Alle anderen sind entweder zur GtZ übergetreten oder haben andere Aufgabenbereiche im öffentlichen Dienst gefunden.
2. Nach den getroffenen Vereinbarungen sind Mitarbeiter der BfE in erster Linie im Raum Frankfurt, hilfsweise im BMZ unterzubringen. Obwohl die BfE für die Abwicklung ihrer Geschäfte bis zur Auflösung dringend auf die dort noch verbliebenen 30 Bediensteten angewiesen ist, hat sie bereits jetzt gemeinsam mit dem BMZ Schritte zur Unterbringung auch dieser letzten Gruppe eingeleitet.
Anlage 84
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage B 92) :
Was unternimmt die Bundesregierung, um den Ersatz von Benzin und Diesel in Kraftfahrzeugen durch neue Kraftstoffe, wie Methanol, Wasserstoff u. ä. zu ermöglichen durch steuerliche Anreize, durch Ankauf von Prototypfahrzeugen und durch Forschungsvorhaben?
Die Bundesregierung hat die Diskussion über den Einsatz von alternativen Kraftstoffen für Kraftfahrzeuge sehr aufmerksam verfolgt. Es liegen in der Bundesrepublik Deutschland umfangreiche grundlegende Forschungsergebnisse vor, die eine Intensivierung der anwendungsorientierten Forschung und der praxisbezogenen Entwicklung in diesem Gebiet rechtfertigen.
Das Bundesministerium für Forschung und Technologie hat daher mehrere Studien in Auftrag gegeben, in denen die Möglichkeiten und Grenzen der breiten Verwendung nichtnuklearer Energieträger untersucht werden.
Als erstes Ergebnis wurde im November 1974 eine Studie über alternative Kraftstoffe unter dem Titel „Neuen Kraftstoffen auf der Spur" veröffentlicht. Sie wurde dem Ausschuß für Forschung und Technologie mit Schreiben vom 15. Januar 1975 20fach übersandt.
Im Rahmen des gemeinsam vom Bundesministerium des Innern und vom Bundesministerium für Forschung und Technologie ausgerichteten 2. Internationalen NATO /CCMS (Committee of Challenges of Modern Society) — Symposiums über die Entwicklung schadstoffarmer Antriebssysteme vom 4. bis 8. 11. 1974 in Düsseldorf wurde die Studie in der Themengruppe „Alternative Kraftstoffe" der internationalen Fachwelt vorgestellt. Die in der Studie aufgezeigten Ergebnisse fanden seither sehr starkes weltweites Interesse und große Anerkennung.
Von den in der Studie aufgeführten Schwerpunkten notwendiger Forschungs- und Entwicklungsarbeiten hat das Bundesministerium für Forschung und Technologie bereits einen Teil in die Förderungsmaßnahmen für das laufende Jahr aufgenommen.
Ferner hat die Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturförderungsprogramms vom Dezember 1974 Finanzmittel in Höhe von 2 Millionen DM für einen Feldversuch zur Erprobung von Kraftfahrzeugen im Methanol-Benzin-Mischbetrieb bereitgestellt. Annähernd 50 Fahrzeuge sind hierbei für eine praktische Fahrerprobung vorgesehen.
Die Bundesregierung ist jedoch der Ansicht, daß eine Entscheidung über den Ersatz von Vergaser- und Dieselkraftstoff durch neue Kraftstoffe wie Methanol oder Wasserstoff noch verfrüht ist, da u. a. die Herstellungsverfahren noch nicht technisch ausgereift sind und die bestehende Infrastruktur der Kraftstoffversorgung eine kurzfristige Umstellung nicht zuläßt.
In der Frage der Besteuerung von alternativen Kraftstoffen ist im Hinblick auf den Mischbetrieb mit Vergaser- und Dieselkraftstoff das geltende Mineralölsteuergesetz zugrunde zu legen. Steuerliche Anreize oder eine Befreiung von der Steuerpflicht kommen aus Haushaltsgründen nicht in Frage. Der Bundesminister der Finanzen ist jedoch bereit, eine in bezug auf den Heizwert angepaßte Besteuerung für Methanol, Wasserstoff und andere neuartige Kraftstoffe zu prüfen, sofern diese für den Kraftfahrzeugverkehr an Bedeutung gewinnen sollten.