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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 149. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1975 Inhalt: Anteilnahme an dem Flugzeugunglück der Bundeswehr auf der Insel Kreta . . . . 10275 A Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung — Drucksache 7/3191 — Jahn (Marburg) (SPD) 10275 C Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) — Drucksache 7/3192 — Kleinert (FDP) 10276 A Jahresgutachten 1974 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung — Drucksache 7/2848 — in Verbindung mit Jahreswirtschaftsbericht 1975 der Bundesregierung — Drucksache 7/3197 — in Verbindung mit Antrag der Abg. Stücklen, Dr. Warnke, Dr. Dollinger, Dr. Zimmermann, Höcherl, Dr. h. c. Wagner (Günzburg), Schmidhuber, Ziegler, Spilker, Röhner, Dr. Althammer, Dr. Fuchs, Gierenstein, Dr. Jobst, Dr. Kunz (Weiden), Gerlach (Obernau) und Genossen betr. Änderung des Verteilungsschlüssels der Beschäftigungshilfen — Drucksache 7/3207 — Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) 10276 D, 10377 B Strauß (CDU/CSU) 10284 D Dr. Apel, Bundesminister (BMF) . 10295 C Dr. Stoltenberg, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein . . . 10303 A von Hassel, Vizepräsident . . . . 10311 A Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 10311 A Wehner (SPD) 10311 D Dr. Ehrenberg (SPD) 10312 A Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . 10340 D Matthöfer, Bundesminister (BMFT) 10348 B Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) 10350 B Wolfram (Recklinghausen) (SPD) . 10356 C Dr. Narjes (CDU/CSU) 10359 D Dr. Schachtschabel (SPD) . . . . 10369 C Dr. Warnke (CDU/CSU) . . . . 10372 A Haase (Fürth) (SPD) 10375 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1975 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes — Drucksache 7/2468 , Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 7/3219 — Zweite und dritte Beratung . . . . . 10381 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 132 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1970 über den bezahlten Jahresurlaub — Drucksache 7/2394 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/3174 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 10381 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes — Drucksache 7/3100 — Erste Beratung Arendt, Bundesminister (BMA) . . 10382 A Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 10383 A Urbaniak (SPD) 10384 A Hölscher (FDP) 10384 D Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten (Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutengesetz) — Drucksache 7/3113 — Erste Beratung Jaunich (SPD) 10385 D Frau Hürland (CDU/CSU) . . . 10386 C Frau Lüdemann (FDP) 10387 D Fragestunde — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — Frage A 58 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Gründe für die Freistellung des früheren Chefs des sowjetrussischen KGB, Scheljepin, von der Strafverfolgung Dr. de With, PStSekr (BMJ) . . . 10320 C, 10321 A, B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) 10320 D, 10321 A Spranger (CDU/CSU) 10321 B Frage A 57 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : • Versorgung aller Gerichte und Behörden mit den Texten der zu Anfang des Jahres 1975 in Kraft getretenen Gesetze Dr. de With, PStSekr (BMJ) . . . . 10321 C, 10322 A, B Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 10322 A, B Frage A 59 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Gründe für das Absehen von der Strafverfolgung des ehemaligen Chefs des Staatssicherheitsdienstes KGB Dr. de With, PStSekr (BMJ) . . . . 10322 C, 10323 A, B Spranger (CDU/CSU) . . 10322 D, 10323 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 10323 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 10323 B Frage A 10 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) : Herausgabe einer durch das Bundespresse- und Informationsamt im Boulevard-Stil aufgemachten Zeitung Bölling, StSekr (BK) 10323 C, D, 10324 A, B, C Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 10323 D, 10324 A Dr. Schweitzer (SPD) 10324 B Friedrich (SPD) 10324 C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 10324 C Fragen A 13 und 14 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) : Inhalt des Informationsblattes des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung „Politik ist gut, wenn es den Menschen besser geht" ; Gründe für die Verzögerung einer Aktualisierung dieses im Herbst 1972 herausgegebenen Informationsblattes Bölling, StSekr (BK) . . 10325 A, B, C, D Nordlohne (CDU/CSU) . . 10325 A, C, D Frage A 15 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) : Beschluß des Europäischen Parlaments zur Abhaltung von Direktwahlen; Behandlung dieses Beschlusses im EGMinisterrat Wischnewski, StMin (AA) 10326 A, B, C, D Dr. Schweitzer (SPD) 10326 B Sieglerschmidt (SPD) 10326 C Dr. Kliesing (CDU/CSU) 10326 D Fragen A 16 und 17 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) : Haltung der Bundesregierung zur Durchführung von allgemeinen und di- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1975 III rekten Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahre 1978; Aussichten für den rechtzeitigen Abschluß eines Vertrages der Mitgliedstaaten für diese Wahl Wischnewski, StMin (AA) 10327 A, B, C, D, 10328 A, B, C, D Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) 10327 A, B Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 10327 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 10327 D Mattick (SPD) . . . . . . . . . 10328 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) . 10328 B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 10328 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 10328 C Sieglerschmidt (SPD) 10328 C Frage A 19 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Abgabe von Erklärungen der Bundesrepublik Deutschland bei der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention und ihrer Zusatzprotokolle sowie bei dem Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen über den Begriff „Staatsangehörige" im Sinne von Artikel 116 GG Moersch, StMin (AA) 10328 D, 10329 A, B, D Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) . 10328 D, 10329 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 10329 B Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 10329 C Frage A 20 Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Vertragspartner der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Wiener Übereinkommen Moersch, StMin (AA) . . 10329 D, 10330 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 10330 A Frage A 21 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Simpfendörfer (SPD) : Werbung einer Deutsch-Rhodesischen Gesellschaft für die Einwanderung nach Rhodesien Moersch, StMin (AA) . . . 10330 B, C, D, 10331 A, B Simpfendörfer (SPD) 10330 C, D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . 10331 A Meinike (Oberhausen) (SPD) . . 10331 A Lambinus (SPD) 10331 B von Hassel, Vizepräsident . . . 10331 C Frage A 22 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/ CSU) : Schutz deutscher Staatsangehöriger im Sinne von Art. 116 GG in Italien Moersch, StMin (AA) . . . . 10331 C, D Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . 10331 C, D Frage A 23 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/ CSU) : Schutz von Deutschen gemäß dem Konsularvertrag mit Großbritannien Moersch, StMin (AA) 10332 A, C Dr. Czaja (CDU/CSU) 10332 A, B Frage A 24 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Wohlrabe (CDU/ CSU) : Rolle des Botschafters der Bundesrepublik Deutschland in Osterreich bei der Behandlung der sich aus den konsularischen Vertragsverhandlungen Wien—Ost-Berlin für die Bundesrepublik Deutschland ergebenden Fragen Moersch, StMin (AA) 10332 C, D, 10333 A, B Wohlrabe (CDU/CSU) . 10332 C, D, 10333 A Friedrich (SPD) . . . . . . . . 10333 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 10333 B Frage A 25 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Auswirkungen der Anerkennung einer „DDR"-Staatsbürgerschaft durch die Republik Osterreich; Maßnahmen der Bundesregierung zum Ausschluß von negativen Folgen und zur Verhinderung einer solchen Anerkennung durch andere Staaten Moersch, StMin (AA) 10333 C, D, 10334 A, B Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 10333 D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 10334 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 10334 B Frage A 29 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Kliesing (CDU/CSU) : Äußerung von UNO-Generalsekretär Waldheim am 5. Februar 1975 zur Frage einer einzigen deutschen Staatsangehörigkeit Moersch, StMin (AA) 10334 C, 10335 A, B, C, D, 10336 A, B, C, 10337 A Dr. Kliesing (CDU/CSU) . 10334 D, 10335 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 10335 B Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) . 10335 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1975 Dr. Schweitzer (SPD) 10335 D Sieglerschmidt (SPD) 10336 A Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) . 10336 B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 10336 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 10336 D Frage A 34 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Verpflichtung von Staaten zur Respektierung der einen deutschen Staatsangehörigkeit in Verträgen mit der Bundesrepublik Moersch, StMin (AA) . . . . 10337 B, D, 10338 A, B, C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) 10337 C, D Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 10338 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 10338 B Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) . 10338 B Frage A 60 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Dr. Jens (SPD) : Gewährung der Vergünstigungen des § 6 b EStG an die Flick-KG für den beim Verkauf des Daimler-Benz-Aktienpaketes entstandenen Buchgewinn Offergeld, PStSekr (BMF) . . . . 10338 D, 10339 A, B, C Dr. Jens (SPD) 10339 A, B Meinike (Oberhausen) (SPD) . . 10339 B Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . 10339 C Frage A 64 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/ CSU) : Ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Steuerfreibetrages für Mehraufwendungen infolge Einhaltung von Diät Offergeld, PStSekr (BMF 10339 D, 10340 A, B Dr. Fuchs (CDU/CSU) 10340 A Josten (CDU/CSU) 10340 B Frage A 65 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Dr. Franz (CDU/ CSU) : Verzinsung von zu viel bezahlten Steuern Offergeld, PStSekr (BMF) . . . 10340 C, D Dr. Franz (CDU/CSU) 10340 D Nächste Sitzung 10388 D Anlagen Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . 10389* A Anlage 2 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Frage A 1 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Flämig (SPD) : Berücksichtigung der Berufsschulleistungen der Auszubildenden bei der Lehrabschlußprüfung . . . . . . . 10389* C Anlage 3 Antwort des PStSekr Herold (BMB) auf die Frage A 8 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 - des Abg. Hösl (CDU/CSU) : Rückgang der Zahl der Reisen aus der DDR wegen dringender Familienangelegenheiten von 1973 auf 1974 . . . 10389* D Anlage 4 Antwort des StSekr Bölling (BK) auf die Fragen A 11 und 12 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Gründe für die Gestaltung der Flugschrift „Wir"; Höhe der Auflage und der entstehenden Kosten . . . . . 10390* B Anlage 5 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 18 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen: Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Bewerbern für bestimmte Bereiche im Rahmen der Vereinten Nationen . . 10390* C Anlage 6 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 26 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) : Anerkennung einer „DDR"- Staatsbürgerschaft durch die Republik Osterreich; Durchsetzung des Rechtsstandpunktes der Bundesregierung . . . . 10391* A Anlage 7 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Frage A 27 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) : Vereinbarkeit des zwischen Wien und Ost-Berlin paraphierten Konsularabkommens mit der Protokollerklärung der DDR zum Grundvertrag vom 21. Dezember 1972 . . . . . . . . 10391 * C Anlage 8 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Fragen A 30 und 31 — Drucksache 7/3227 Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1975 V vom 14. 2. 75 — des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/CSU) : Versuch der Separierung Berlins von der Bundesrepublik Deutschland über die Bezeichnung der Staatsangehörigkeit durch kommunistische Staaten; Gründe für die Nichtunterrichtung des Berliner Senats durch die Bundesregierung sowie für das Ausbleiben eines Protestes . . . . . . . . . . . 10391 * D Anlage 9 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Fragen A 32 und 33 — Drucksache 7/3227 vom 14 2. 75 — des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) : Behandlung der Staatsangehörigkeit der Einwohner von Berlin (West) durch die CSSR; Zusammenhang zwischen der Kampagne der DDR für den Abschluß von Konsularverträgen und der Nichtanerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit für Einwohner Berlins durch die CSSR-Regierung . . . . . 10392* A Anlage 10 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Frage A 36 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Pressemeldung über Einflußnahme der Bundesregierung bei der Deutschen Welle im Sinne sowjetischer Forderungen 10392 *C Anlage 11 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Fragen A 38 und 39 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Ressortzuständigkeit und Abstimmung innerhalb der Bundesregierung bei Standortfragen für Kernkraftwerke; Stellungnahme des Bundesinnenministers und des Bundeslandwirtschaftsministeriums zum Standort Wyhl . . 10392* D Anlage 12 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Fragen A 28 und 52 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Dr. Marx (CDU/ CSU) : Indizien für den Wunsch der Verbündeten der Bundesrepublik Deutschland nach einer Anerkennung der Zweistaatlichkeit Deutschlands im Herbst 1969; Überstempelung der Staatsangehörigkeitsangabe „deutsch" in Visaanträgen von Einwohnern Berlins durch verschiedene Ostblockstaaten . . . . . 10393* C Anlage 13 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage A 56 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) : Schritte der Bundesregierung gegen Behauptungen über angeblich falsche dienstliche Angaben des früheren Senatspräsidenten am Bundesgerichtshof, Jagusch 10394* A Anlage 14 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Frage A 61 — Drucksache 7/3227 vom 14 2. 75 — des Abg. Picard (CDU/CSU) : Verzinsung von Steuerguthaben . . . 10394* C Anlage 15 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Frage A 63 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Dr. Sprung (CDU/ CSU) : Möglichkeiten zur Reduzierung der Zeitdauer von Überweisungen . . . 10394* D Anlage 16 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Frage A 66 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Müller (Schweinfurt) (SPD) : Verkürzung der Fristen für Rückzahlung der von Viehhändlern und -kommissionären vorgelegten Umsatzsteuer 10395* A Anlage 17 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Fragen A 67 und 68 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — der Abg. Frau Huber (SPD) : Wechsel in der Eingruppierung erwerbstätiger Ehepaare von den Steuerklassen IV/IV zu III/V oder umgekehrt; Austausch der Lohnsteuerkarten aus dem ersten und dem zweiten Arbeitsverhältnis während eines Kalenderjahres 10395* B Anlage 18 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Frage A 69 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Dr. DoLlinger (CDU/ CSU) : Nichtangabe der Zugehörigkeit von Verwaltungsrats-, Aufsichtsrats- und Beiratsmitgliedern zu Parlamenten in dem vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Werk „Beteiligungen des Bundes 1973" 10395* C VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1975 Anlage 19 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage A 80 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Förderungsmittel für die Landschafts- und Forstfachplanung nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgaben bei den forstwirtschaftlichen Maßnahmen 10395* D Anlage 20 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Fragen A 81 und 82 - Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Dreyer (CDU/CSU) : Auswirkungen des Anlandeboykotts für isländische Fischereifahrzeuge in deutschen Häfen auf die deutsche Fischwirtschaft; Schwierigkeiten in bestimmten Zweigen der deutschen Fischwirtschaft auf Grund des Anlandestopps 10396* B Anlage 21 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Fragen A 83 und 84 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Gansel (SPD) : Stand des Disziplinarverfahrens gegen Professor Neitzke von der Bundesanstalt für Milchforschung; Übergabe von Belastungsmaterial aus diesem Verfahren an die Staatsanwaltschaft und Einleitung von Disziplinarverfahren gegen andere Beamte der Bundesanstalt für Milchforschung; Festhalten der Bundesregierung an dem „reinen Wirtschaftlichkeitsvergleich" sowie an der sogenaten „Reuterformel" . . . . . . . 10397* A Anlage 22 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage A 85 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Immer (SPD) : Behauptung der Landesregierung von Rheinland-Pfalz über Kürzung des Zuschusses des Bundes im Rahmen des einzelbetrieblichen Förderungsprogramms zugunsten landwirtschaftlicher Betriebe für Maßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz im Haushaltsplan des Jahres 1975 um etwa 6 Millionen DM 10397* C Anlage 23 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage A 86 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Niegel (CDU/ CSU) : Vorstellungen der Bundesregierung zur Neuorganisation der Marktordnungsstellen (Einfuhr- und Vorratsstellen) 10397* D Anlage 24 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage A 102 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Würtz (SPD) : Verfahren des Wehrbereichsgebührnisamts III bei der Gewährung des neuen Kindergeldes für berechtigte Gehalts- und Versorgungsempfänger . . . . 10398* A Anlage 25 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 103 und 104 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Coppik (SPD) : Presseberichte über eine Analyse der neuen Lage am „Kap der guten Hoffnung" durch eine Planungsgruppe des US-Außenministeriums zusammen mit SACLANT sowie über Verhandlungen von NATO-Exekutivorganen mit der Führung der südafrikanischen Streitkräfte über die Benutzung von Simonstown als NATO-Stützpunkt . . . . 10398* B Anlage 26 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 106 und 107 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Dr. Weber (Köln) (SPD) : Verweigerung der Zahlung von Kindergeld für Abiturienten ohne Lehroder Praktikantenstelle 10398* D Anlage 27 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 109 Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Wüster (SPD) : Kindergeldgewährung nur für diejenigen Personen, die über 18 Jahre alt sind und sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden 10399* B Anlage 28 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 112 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Schleicher (CDU/CSU) : Überflüssigkeit der Pockenerstimpfung von Kleinkindern 10399* D Anlage 29 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 113 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Maßnahmen zur Verhütung des Alkoholismus 10400* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1975 VII Anlage 30 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 114 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Dr. SchmittVockenhausen (SPD) : Erhöhung der Kosten der Kommunen auf dem Gebiet der Sozialhilfe seit 1968/1969 10400* B Anlage 31 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 115 und 116 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. KrollSchlüter (CDU/CSU) : Unterstützung der Initiativen betreffend „flankierende Maßnahmen zur Herabsetzung des Volljährigkeitsalters auf 18 Jahre für junge Menschen in Ileimen" durch die Bundesregierung 10400* C Anlage 32 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 117 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Tillmann (CDU/ CSU) : Einführung eines besonderen Tarifs für kinderreiche Familien im Bahn-BusVerkehr 10401* A Anlage 33 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 118 und 119 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU): Kinderhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen; Anforderungskatalog des Batelle-Instituts; Aufklärungsmaßnahmen der Bundesregierung 10401* B Anlage 34 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 120 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Picard (CDU/CSU) : Auswirkungen auf die Sehfähigkeit von Autofahrern bei Nacht und Nässe durch unterschiedliche Asphaltbeläge 10401* C Anlage 35 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 121 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Kratz (SPD) : Bevorzugung der großen Mineralölkonzerne bei der Ausschreibung zum Betrieb neuer Autobahn-Tankstellen gegenüber mittelständischen Betrieben 10401* D Anlage 36 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 122 und 123 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Ollesch (FDP) : Vorschlag der Internationalen Organisation für Normung zur Ersetzung des bisherigen Nationalitätskennzeichens „D" durch „DE" oder „DEU" ohne ersichtlichen Grund . . . . . . . . 10402* A Anlage 37 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 124 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Dr. Evers (CDU/ CSU) : Überprüfung von Informationen über einen völligen Rostschutz der Karosserie von Personenwagen mit einem Mehraufwand von 300 DM durch die Bundesregierung; Maßnahmen bei Richtigkeit dieser Informationen . . . . 10402* A Anlage 38 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 125 und 126 — Drucksache 7/3227 vorn 14. 2. 75 — des Abg. Seiters (CDU/CSU): Reaktion der Bundesregierung auf den Beschluß des niederländischen Ministeriums für Rijkswaterstaat über die Streichung des Ausbaus des Reichsweges 15 entgegen allen Vorbesprechungen; Ausbau des niederländischen Teilstücks der E 8 von Rheine bis Springbiel—De Poppe notfalls auch ohne Absprache mit den Niederlanden . . . . 10402* B Anlage 39 Antwort des PStSekr Haar (BMV/BMP) auf die Frage A 127 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/ CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung gegen die eventuelle Nichtbeachtung der Ausbildungsanrechnungsverordnungen über das Berufsgrundschuljahr bei Jugendlichen durch die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost . . 10402* D Anlage 40 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 128 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Dr. Müller (München) (CDU/CSU) : Pressemeldungen über die Einsparung von mehreren hundert Stellen im ostbayerischen Raum durch Rationalisierungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn 10403* A VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1975 Anlage 41 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 129 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/ CSU) : Höhe der von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland jährlich im Ausland bezahlten Autobahngebühren . . . . 10403* B Anlage 42 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 130 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Tillmann (CDU/ CSU) : Möglichkeit der Ausdehnung der Tarife im Schienenverkehr für Senioren auf den Fahrkartenverkauf im Nachlösewagen und im Bahnbus-Verkehr . . . 10403* D Anlage 43 Antwort des PStSekr Haar (BMP) auf die Fragen A 134 und 135 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) : Möglichkeit der Übernahme von geeigneten Mitarbeitern der Datel GmbH z. B. durch die Zentralämter der Deutschen Bundespost als Anteil der Deutschen Bundespost am Sozialplan der Deutschen Datel GmbH Darmstadt . . 10403* D Anlage 44 Antwort des PStSekr Haar (BMP) auf die Fragen A 132 und 133 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Thürk (CDU/CSU) : Berücksichtigung der erhöhten Empfindlichkeit des Arbeitsmarktes im Saarland bei dem geplanten Neuzuschnitt der Oberpostdirektionen; Gefahr einer auf längere Sicht geplanten Auflösung der Oberpostdirektion Saarbrücken 10404* A Anlage 45 Antwort des PStSekr Haar (BMP) auf die Frage A 136 — Drucksache 7/3227 vom 14. 2. 75 — des Abg. Dr. Dollinger (CDU/ CSU) : Vorstellungen des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen über eine Neuorganisation der Postämter (Mitverwaltung) 10404* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1975 10275 149. Sitzung Bonn, den 20. Februar 1975 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 22. 2. Adams * 22. 2 Dr. Ahrens ** 23. 2 Dr. Aigner * 22. 2. Dr. Artzinger * 22. 2. Dr. Bangemann * 22. 2. Dr. Bayerl * 22. 2. Behrendt * 21. 2. Blumenfeld * 21. 2. Buchner (Speyer) ** 20. 2. Dr. Burgbacher * 22. 2. Dr. Corterier * 22. 2. Damm 23. 2. Dr. Dollinger 20. 2. Eigen 22. 2. Dr. Eyrich 21.2. Fellermaier * 22. 2. Flämig * 22. 2. Frehsee * 22. 2. Dr. Früh * 22. 2. Gerlach (Emsland) * 22. 2. Härzschel * 22. 2. Halfmeier 21. 2. Hauser (Krefeld ) 21. 2. Heyen 21.2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 22. 2 Jahn (Marburg) 7. 3. Jaschke 21.2. Dr. Jobst 20. 2. Kater 21.2. Katzer 28. 2. Kiep 21.2. Dr. Klepsch * 22. 2. Krall * 22. 2. Kratz 21.2. Frhr. von Kühlmann-Stumm 21. 2 Lange * 22. 2 Lautenschlager * 22. 2. Lemmrich *** 20. 2 Lücker * 22. 2. Memmel * 22. 2. Mertes (Stuttgart) 21. 2 Müller (Mülheim) * 22. 2 Mursch (Soltau-Harburg) * 22. 2. Offergeld *** 20. 2. Frau Dr. Orth * 22. 2. Richter *** 20. 2. Dr. Ritz 21.2. Schirmer 21.2. Schmidt( Kempten) *** 20. 2. Schmidt (München) * 22. 2. Dr. Schulz (Berlin) * 22. 2. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schwabe * 22. 2. Dr. Schwörer * 22.2. Seefeld * 22.2. Springorum * 22. 2. Dr. Starke (Franken)* 22. 2. Dr. Stavenhagen 22. 2. Suck * 22. 2. Walkhoff * 22. 2. Dr. Wallmann 21. 2. Frau Dr. Walz * 22. 2. Frau Dr. Wex 21. 2. Zeyer 28. 2. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/3227 Frage A 1) : Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Möglichkeit, im Berufsbildungsgesetz zwingend vorzuschreiben, daß die Leistungen der Auszubildenden in der Berufsschule in die Beurteilung der Lehrabschlußprüfung mit einbezogen werden müssen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß in einem neugefaßten Berufsbildungsgesetz vorgeschrieben werden kann, daß Leistungen des Prüfungsteilnehmers, die er bereits in der Berufsschule erbracht hat, in die Bewertung der Prüfungsleistungen bei der Abschlußprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz einzubeziehen sind. Handelt es sich um Leistungen, die durch eine formelle Berufsschulprüfung nachgewiesen sind, sollten sie - über eine Mitbewertung hinausgehend - voll angerechnet werden. Bewertung und Anrechenbarkeit setzen allerdings eine Abstimmung zwischen den schulischen Rahmenlehrplätzen und den Ausbildungsordnungen voraus, um eine Vergleichbarkeit der Kenntnisse und Fertigkeiten in den Lernorten Schule und Betrieb und deren Bewertung bzw. Anrechenbarkeit möglich zu machen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage A 8) : Trifft die Meldung zu, die Zahl der Reisen wegen dringender Familienangelegenheiten aus der „DDR" in den freien Teil Deutschlands sei 1974 auf 38 298 gegenüber 41 498 im Jahr 1973 zurückgegangen, und teilt - bejahendenfalls - die Bundesregierung die Auffassung, daß diese Entwicklung nicht dem Ziel entspricht, die Zonengrenze auch für die Menschen in der „DDR" durchlässiger zu machen? 10390* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1975 Zu ihrer gestellten Frage (BT-Drucksache 7/3227 A Nr. 8), die für die letzte Fragestunde nicht zugelassen worden war, hatte ich bereits mit Schreiben vom 30. Januar 1975 detailliert Stellung genommen. Ich bestätige hiermit also noch einmal, daß die Anzahl der Reisen von DDR-Bewohnern, die noch nicht das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und anläßlich dringender Familienangelegenheiten in das Bundesgebiet kommen konnten, im Jahre 1974 auf 38 298 gegenüber 41 498 im Jahre 1973 zurückgegangen ist. In den amtlichen „Informationen", die vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen herausgegeben werden, sind diese Zahlen veröffentlicht worden. Die hier zur Debatte stehenden Reisen unterliegen nach den Vorschriften der DDR bestimmten Kriterien, d. h. DDR-Bewohner, die noch nicht das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, dürfen nur anläßlich dringender Familienangelegenheiten in die Bundesrepublik Deutschland und nach Berlin (West) reisen. Dringende Familienangelegenheiten sind Geburten, Eheschließungen, Silberne und Goldene Hochzeiten, 60-, 65- und 70jährige Ehejubiläen, lebensgefährliche Erkrankungen und Sterbefälle. Antragsberechtigt sind die in der DDR wohnhaften Großeltern, Eltern, Kinder und Geschwister (auch Halbgeschwister). Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, daß die einschlägigen Bestimmungen von der DDR in der letzten Zeit restriktiver gehandhabt werden als in früheren Jahren. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen A 11 und 12) : Was hat die Bundesregierung veranlaßt, ausgerechnet unter dem Titel eines NPD-Blattes die Flugschrift „Wir" herauszugeben? Wie hoch ist die Auflage des Blattes „Wir", und welche Kosten entstehen dem Steuerzahler durch seine Herstellung? Zu Frage A 11: Die Informationsschrift hat nicht die Bezeichnung „Wir", sondern „WIR Wirtschaft Information Reportagen". Zu Ihrer Information darf ich ergänzend noch darauf hinweisen, daß nach Stamm, Leitfaden für Presse und Werbung, 1974, 3/251, es acht Titel mit „Wir", davon dreimal als Haupttitel, einmal als Haupttitel mit Untertiteln und viermal als Titelbestandteil gibt. Weitere acht Titel mit. „Wir" sind aus der Postzeitungsliste, Teil I, 1975, zu ersehen, und zwar siebenmal als Titelbestandteil und einmal als Haupttitel mit Untertitel. Hierbei gibt es allerdings eine Überschneidung. Hinzu kommt, daß es mehrere Betriebszeitungen gibt, die in entsprechender Form den Bestandteil „Wir" führen. Zu Frage A 12: Die Auflagenhöhe beträgt 4 Millionen Exemplare. Die Gesamtkosten werden ca. 610 000 DM betragen. Hiervon entfallen auf die Herstellung (Redaktion, Druck) ca. 355 000 DM und auf den Vertrieb — Zeitungsbeilage ca. 200 000 DM und Auslage in Berufsverkehrszügen sowie sonstiger Versand ca. 55 000 DM — insgesamt 255 000 DM. Eine Schlußabrechnung liegt noch nicht vor. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3227 Frage A 18) : Bestehen Schwierigkeiten dahin, Bewerber für Sekretariate für bestimmte Bereiche im Rahmen der VN zu gewinnen, weil die Angebote für deutsche Experten im Ausland in allen anderen Bereichen erheblich günstiger sind, und zeigt es sich eventuell, daß diese Zurückhaltung nur gegenüber einzelnen Plätzen besteht? Die Vermittlung qualifizierter Bewerber zu den Sekretariaten der VN-Organisationen wird nicht selten durch die Besoldungssituation im VN-Bereich erschwert. Die Entwicklung der Einkommen in der Bundesrepublik zeichnete sich in der Vergangenheit durch stetigen Zuwachs aus. Die VN-Gehälter haben dagegen durch nur seltene und dann geringe Anhebung der Grundgehälter (letzte Besoldungserhöhungen 1971 und dann erst wieder 1975), durch Zurückbleiben des Kaufkraftausgleichs hinter der Inflationsrate und schließlich durch den starken Dollarkursverfall von 4,20 DM auf z. Z. rund 2,40 DM real nicht unbeträchtlich an Kaufkraft und damit an Attraktivität für Bewerber aus der Bundesrepublik verloren. Dies gilt in besonderem Maße für das VN-Sekretariat mit Sitz in New York. Der Kaufkraftausgleich ist dort im Vergleich zu anderen VN-Dienstorten ungünstig. Die Mieten sind besonders hoch. Die VN kennen jedoch keinen selbständigen Mietzuschuß zum Ausgleich dieser Belastung. Hinzu kommt, daß mit einem Wechsel in den Internationalen Dienst noch eine Reihe z. T. erheblicher geldwerter Nachteile verbunden ist, z. B. beschränkte Steuerpflicht mit der Folge steuerlicher Nachteile für im Inland entstehenden Einkommen etwa am Grundbesitz (Fortfall der 7 b-Abschreibung), Wegfall des Anspruchs auf Bausparprämien etc., Sozialversicherte müssen bei Fortsetzung der Versicherung neben dem Eigenanteil auch den Arbeitgeberanteil selbst aufbringen. Öffentliche Bedienstete, die für den Dienst bei den VN beurlaubt werden, verlieren u. a. den Anspruch auf Beihilfe zu den Krankheitskosten. Daneben wirkt sich die Furcht vor Karrierenachteilen und Reintegrationsschwierigkeiten bei Rückkehr in die Bundesrepublik hemmend aus. Öffentliche Bedienste erwarten Beförderungsnachteile infolge der aus Haushaltsgründen wiederholt verhängten Sperre für Leerstellenanhebungen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1975 10391* Fortlaufende Zahlungsverpflichtungen in der Bundesrepublik, wie Hypothekenzinsen, Versicherungsprämien etc. haben sich infolge des Dollarkursverfalls relativ erheblich verteuert. Diese Nachteile werden ergänzt durch z. T. beträchtliche zusätzliche Belastungen am Dienstort. Dazu zählen insbesondere die Tätigkeit in einem schwierigen, fremdsprachigen, multinationalen Milieu und das Fehlen einer deutschen Schule. Der stark reduzierte Vorsprung der VN-Gehälter im Vergleich zu Gehältern in der Bundesrepublik reicht folglich nicht aus, um die genannten Nachteile und Belastungen zu kompensieren, oder gar einen besonderen Anreiz zu bieten. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage A 26) : Muß die Haltung der Republik Osterreich in bezug auf eine eigene „DDR"-Staatsbürgerschaft, wie sie im paraphierten Konsularabkommen mit Ost-Berlin zum Ausdruck kommt, nicht als konsequente Folgerung aus der staatlichen Anerkennung der „DDR" seitens der Bundesregierung und der Aufnahme als zweiter deutscher Staat in die UNO gesehen werden, und wie will die Bundesregierung im Verhältnis zu allen übrigen Staaten, mit denen Ost-Berlin mit voller Billigung Bonns diplomatische Beziehungen unterhält, den Rechtsstandpunkt von nur einer deutschen Staatsangehörigkeit faktisch durchsetzen? Der erste Teil Ihrer Frage übersieht, daß es nicht die Hinnahme der Staatlichkeit der DDR und ihre Aufnahme in die Vereinten Nationen waren, die der DDR den Weg zur weltweiten Anerkennung eröffnet haben, sondern daß dies auf einen bereits seit langer Zeit in Gang befindlichen Prozeß zurückzuführen war. Richtig ist, daß dieser Prozeß durch das rechtzeitige Handeln der Bundesregierung in Bahnen gelenkt wurde, in denen die Bundesregierung das Ziel der Wahrung der Einheit der Nation konsequent im Einklang mit der internationalen Entspannungspolitik weiter verfolgen kann. Das Verhalten der Bundesregierung kann daher nicht als ursächlich für die Folgerungen angesehen werden, welche dritte Staaten aus der völkerrechtlichen Anerkennung der DDR ziehen. Der zweite Teil Ihrer Frage verkennt die Tatsache, daß auch frühere Bundesregierungen nie beabsichtigt haben, die Deutschen im Herrschaftsbereich der DDR unter Berufung auf unser Staatsangehörigkeitsrecht gegen ihren Willen für sich in Anspruch zu nehmen. So sieht es auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum Grundlagenvertrag, in der festgestellt wird, daß die Schutzpflicht der Bundesrepublik Deutschland für den Deutschen besteht — ich zitiere — „der sich an eine Dienststelle der Bundesrepublik Deutschland wendet mit der Bitte um wirksame Unterstützung in der Verteidigung seiner Rechte" — Ende des Zitats . In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts heißt es dann weiter — Zitat — „hier gibt es für die Bundesrepublik Deutschland auch künftig keinen Unterschied zwischen den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland und den anderen Deutschen" — Ende des Zitats —. Hier hat die Bundesregierung keinen Grund zu der Annahme, daß die konsularischen Betreuungsbefugnisse ihrer Auslandsvertretungen, so wie sie dem Rechtsstandpunkt der Bundesregierung in der Staatsangehörigkeitsfrage entsprechen, durch den Abschluß von Konsularverträgen dritter Staaten mit der DDR geschmälert werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage A 27) : Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß es sich bei dein zwischen Wien und Ost-Berlin paraphierten Konsularabkommen um einen Verstoß der DDR gegen ihre Protokollerklärung zum Grundvertrag vom 21. Dezember 1972 handelt, „daß der Vertrag eine Regelung der Staatsangehörigkeitsfrage erleichtern wird", und muß im Nachhinein die damalige Protokollerklärung Bonns, „Staatsangehörigkeiten sind durch den Vertrag nicht geregelt worden" als Bestätigung eines folgenschweren Versäumnisses der Bundesregierung gewertet werden? Die Bundesregierung geht nach wie vor von dem Fortbestand einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit aus. Die Bundesregierung fühlt sich allein dem Verfassungsauftrag des Grundgesetzes verpflichtet, das von der Einheit der deutschen Nation ausgeht. Hieran hat sich durch den Grundlagenvertrag mit der DDR nichts geändert. Dies stellt die Protokollerklärung der Bundesrepublik Deutschland zum Grundlagenvertrag Staatsangehörigkeitsfragen sind durch den Vertrag nicht geregelt worden ausdrücklich klar und wird auch in der Erklärung der Gegenseite vorausgesetzt, wonach die DDR davon ausgeht, daß der Vertrag eine Regelung der Staatsangehörigkeitsfragen erleichtern wird. Wenn dritte Staaten zur Sicherung der Interessen ihrer Staatsangehörigen mit der DDR Konsularverträge schließen wollen, so ist dies eine Angelegenheit des bilateralen Verhältnisses dieser Staaten zur DDR, in die sich die Bundesregierung nicht einmischt. Die Rechtsposition der Bundesrepublik Deutschland in dem betreffenden Staat wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kunz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen A 30 und 31) : Wie erklärt sich die Bundesregierung den Umstand, daß Ostblockstaaten eine derartige Praxis mit dem Ziel der Auf- 10392* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1975 splitterung der einen deutschen Staatsangehörigkeit gegenüber Einwohnern Berlins seit längerem betreiben können, ohne den Protest und ohne geeignete Schritte der verantwortlichen deutschen Stellen hervorzurufen? Wann haben die betreffenden kommunistischen Staaten die Bundesregierung von dem neuerlichen Versuch der Separierung Berlins von der Bundesrepublik Deutschland über die Bezeichnung der Staatsangehörigkeit offiziell unterrichtet, oder auf welche andere Weise hat die Bundesregierung von diesem Tatbestand Kenntnis erlangt, und warum wurde der Senat von Berlin von der Bundesregierung nicht unterrichtet? Zu Frage A 30: Ich verweise auf meine Antwort auf die Frage des Kollegen Dr. Marx, die auch Ihre Frage beantwortet. Zu Frage A 31: Bei dem Verfahren für die Erteilung von Sichtvermerken ist die Bundesregierung im Falle von Schwierigkeiten auf Mitteilungen einzelner Sichtvermerksbewerber angewiesen. Da die Sichtvermerksanträge in der Regel in Berlin (West) gestellt werden, haben sich die Sichtvermerksbewerber in den wenigen Fällen, in denen dies überhaupt geschehen ist, an den Senat von Berlin gewandt, der seinerseits die Bundesregierung unterrichtete. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen A 32 und 33) : Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß die CSSR jetzt, nach Inkrafttreten des „Normalisierungsvertrages vom 11. Dezember 1973" die Praxis der anderen Ostblockstaaten übernommen hat, den Einwohnern Berlins (West) die deutsche Staatsangehörigkeit zu bestreiten? Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der jüngst erfolgten Kampagne der DDR im Zusammenhang mit dem Abschluß von Konsularverträgen und dem Schritt der CSSR-Regierung, Einwohnern Berlins die deutsche Staatsangehörigkeit auf Visaanträgen zu bestreiten? Zu Frage A 32: Den Ihrer Frage zugrundeliegenden Sachverhalt vermag ich nicht so zu bewerten, wie Sie es tun. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Antworten, die ich Ihren Kollegen Dr. Marx und Kunz auf eine entsprechende Frage gegeben habe. Die Bundesregierung sieht die von Ihnen erwähnte Praxis nicht im Zusammenhang mit dem Vertrag über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der CSSR vom 11. Dezember 1973. Im Gegenteil, der Vertrag läßt nach der ausdrücklichen Bestimmung des Art. II Abs. 2 die sich aus der Rechtsordnung jeder der beiden Vertragsparteien ergebende Staatsangehörigkeit lebender und verstorbener Personen unberührt. Die Bundesregierung hält an ihrer Rechtsauffassung fest, daß auch die Deutschen in Berlin (West) deutsche Staatsangehörige sind. Sie hat sich deshalb gegenüber der tschechoslowakischen Regierung entschieden gegen jeden Versuch gewandt, den staatsangehörigkeitsrechtlichen Status der Berliner zu verkürzen. Zu Frage A 33: Zwischen der Position der DDR, die sie in der Staatsangehörigkeitsfrage bei den Verhandlungen über den Abschluß von Konsularverträgen mit dritten Staaten eingenommen hat, und dein Verhalten tschechoslowakischer Behörden bei Visa-Anträgen Berliner Einwohner ist kein Zusammenhang ersichtlich. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3227 Frage A 36): Ist die Bundesregierung in der Lage, den in der „Welt" vom 24. Januar 1975 geäußerten Verdacht glaubwürdig zu entkräften, daß sie versucht habe, bei der Deutschen Welle Einfluß dahin gehend auszuüben, daß dort den sowjetischen Forderungen entsprochen werde, die grenzüberschreitenden Funk- und Fernsehsendungen von jeder Aussage freizuhalten, die der Sowjetunion mißfallen könnte? Die Bundesregierung möchte auch zu dieser Frage eingangs mit gebotenem Nachdruck klarstellen, daß sie sich strikt an das Verfassungsgebot der Rundfunkfreiheit hält und auch künftig zu halten gedenkt. Zur Rechtslage nach dem Bundesrundfunkgesetz darf ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf meine Rechtsausführungen in der Antwort auf die Frage des Herrn Kollegen Spranger Bezug nehmen. Demgemäß hat die Bundesregierung keinerlei Einfluß auf die Programmgestaltung der Deutschen Welle genommen. Da in der „Welt" vom 24. Januar 1975 keine Tatsachen aufgeführt sind, die zu einer derartigen Verdächtigung auch nur annähernd Anlaß geben würden, ist für eine Entkräftung oder Wiederlegung eines Verdachts keinerlei Anlaß. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen A 38 und 39) : Welches Ressort der Bundesregierung ist für Standortfragen bei Kernkraftwerken zuständig, und wie erfolgt die Abstimmung mit den anderen Ressorts? Wie ist es möglich, daß der Bundesinnenminister auf Grund der Beratungsergebnisse der Reaktor-Sicherheitskommission dem Standort Wyhl zugestimmt hat, während der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau in seinem Schreiben vole 13. Januar 1975 erklärte, das Landwirtschaftsministerium lehne den Standort Wyhl aus ökologischer Sicht ab? Zu Frage A 38: Wie in meiner Antwort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Evers bereits ausgeführt, besitzt die Bundesregierung hinsichtlich der nuklearspezifischen Aspekte konkreter Standorte für Kernkraft- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1975 10393* werke die Zuständigkeit, den Vollzug des Atomgesetzes durch die Länder zu beaufsichtigen. Hierfür ist der Bundesminister des Innern federführend, der zur Gewährleistung der notwendigen Abstimmung darauf achtet, daß entsprechend § 7 Abs. 3 AtG im Genehmigungsverfahren alle Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Gebietskörperschaften beteiligt werden, deren Zuständigkeitsbereich berührt wird. Zu Frage A 39: Der BMI ist bei der Beurteilung der Eignung eines Standortes für ein Kernkraftwerk lediglich zuständig für die sicherheitstechnischen und Strahlenschutzbelange im Rahmen des Atomgesetzes. Die Reaktor-Sicherheitskommission, die den Bundesminister des Innern in Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen berät, hat in ihrer 95. Sitzung vom 19. Juni 1974 die Aspekte der Sicherheitstechnik und des Strahlenschutzes für den Standort Wyhl erörtert. Im einzelnen wurden hinsichtlich der sicherheitsspezifischen Aspekte die Lage des Standortes, die Bevölkerungsverteilung, die meteorologischen und hydrologischen Verhältnisse in ihrer Wechselwirkung zur Strahlenbelastung der Umgebung und die geologischen Verhältnisse im Zusammenhang mit möglicherweise auftretenden Erdbeben behandelt. Aufgrund dieser Prüfung kam die Reaktor-Sicherheitskommission zu dem Schluß, daß der Standort Wyhl sich nicht ungünstig von anderen, bereits genehmigten Standorten unterscheidet und daß die betrieblichen Ableitungen des Kernkraftwerks keine Gefährdung der Umgebung des Standortes darstellen; sie empfahl dem Bundesminister des Innern, der atomrechtlichen Genehmigung zur Errichtung eines Kernkraftwerkes am Standort Wyhl zuzustimmen. Diese Empfehlung der Reaktor-Sicherheitskommission ist im Bundesanzeiger Nr. 29 vom 12. Februar 1975 veröffentlicht. Unter Berücksichtigung dieser Empfehlung hat der Bundesminister des Innern der zuständigen Landesgenehmigungsbehörde im September 1974 zu. den von ihm zu beurteilenden sicherheitstechnischen und Strahlenschutz-Aspekten eine positive Stellungnahme -abgegeben. Diese Stellungnahme bedeutet in keiner Weise eine pauschale Zustimmung des Bundes zum Standort Wyhl. Sie besagt vielmehr, daß unter Beachtung entsprechender Auflagen der Errichtung eines Kernkraftwerkes keine sicherheitstechnischen oder radioökologischen Bedenken entgegenstehen. Die nunmehr geäußerten Bedenken des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in seiner Stellungnahme zum fachlichen Entwicklungsplan „Kraftwerksstandorte" des Landes Baden-Württemberg beziehen sich auf die Abstimmung des Landesentwicklungsplanes des Landes Baden-Württemberg mit dem Bund nach dem Raumordnungsgesetz § 4 Abs. 5. Sie sind in der Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Plan ausdrücklich als die Meinung des BML aufgenommen worden, deren Weitergabe an das Land BadenWürttemberg als Beitrag zur Meinungsbildung verstanden sein wollte. Sie stehen in keinem Zusammenhang mit dem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren und stellen auch keinen Widerspruch zu der dazu ergangenen Stellungnahme des BMI dar, weil allgemeine ökologische Fragen nicht im atomrechtlichen Verfahren behandelt werden, sondern von der Landesregierung in ihrer Zuständigkeit für die Gesamtgenehmigung des Kernkraftwerkes geprüft werden. Offenbar ist in der öffentlichen Diskussion der falsche Eindruck entstanden, daß der BMI mit seiner strikt nuklearspezifischen Entscheidung auch die ökologischen Fragen beantwortet habe. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen A 28 und 52) : Welche Indizien sprechen dafür oder welche Nachweise kann die Bundesregierung für die Behauptung erbringen, daß unsere Verbündeten, vor allem aber die drei Mächte, die bis zum Abschluß eines gesamtdeutschen Friedensvertrages für Deutschland als Ganzes und für Berlin Rechte und Verantwortlichkeiten innehaben, im Herbst 1969 eine Anerkennung der Zweistaatlichkeit Deutschlands wünschten oder gar selbst anstrebten? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß verschiedene Ostblockstaaten bei Visaanträgen Berliner Einwohner die Staatsangehörigkeit „deutsch" durch Stempel unkenntlich machen und durch die — fremdsprachige — Bezeichnung Person mit ständigem Wohnsitz im Westsektor von Berlin" überstempeln? Zu Frage A 28: Ich vermag nicht zu erkennen, auf was für eine Behauptung Sie in Ihrer Frage anspielen. Zur Sache kann ich Ihnen folgendes sagen: Im Herbst 1969 bestand die Gefahr, daß Deutschland aus den Bemühungen um die Entspannung in Europa ausgeklammert wurde. Im Rahmen des allgemeinen Entspannungsprozesses konnten ein weiteres Auseinanderleben der Deutschen nur dadurch verhindert und eine Verbesserung des Verhältnisses zwischen den beiden Teilen Deutschlands nur dadurch erreicht werden, daß der DDR die Staatlichkeit nicht länger abgesprochen wurde. Die Bundesregierung hat 1969 aus eigener Verantwortung gehandelt. Aus der Gesamtsituation heraus wußte sie sich dabei einig mit ihren Verbündeten und insbesondere mit den Drei Mächten, die von Anfang an in allen Schritten, welche die Bundesregierung in der Deutschlandpolitik unternommen hat, mit ihr voll übereinstimmten. Zu Frage A 52: Der Bundesregierung ist bekannt, daß einige Ostblockstaaten bei Visa-Anträgen Berliner Einwohner verschiedentlich in der dargestellten Weise verfahren. Die Bundesregierung mißbilligt eine solche Praxis, macht aber darauf aufmerksam, daß die Ostblockstaaten die Gestaltung der Visaformulare und 10394* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1975 die Durchführung der Visa-Erteilung als interne Vorgänge ihrer Staaten ansehen. Dadurch wird indessen die von der Bundesregierung wiederholt unmißverständlich geäußerte Rechtsauffassung, daß auch die Deutschen in Berlin (West) deutsche Staatsangehörige sind, nicht berührt. Die Bundesregierung hat sich entschieden gegen jeden Versuch gewandt, den Rechtsstatus Berlins oder seiner Bürger zu verkürzen. An dieser Haltung wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/3227 Frage A 56) : Beabsichtigt die Bundesregierung in Wahrnehmung ihrer Fürsorgepflicht auch gegenüber ausgeschiedenen Bundesbeamten bzw. Bundesrichtern die Einleitung von Schritten im Hinblick auf bestimmte, in der Öffentlichkeit aufgestellte Behauptungen über angebliche falsche dienstliche Angaben des früheren Senatspräsidenten am Bundesgerichtshof, Jagusch? Nach § 79 des Bundesbeamtengesetzes in Verbindung mit § 46 des Deutschen Richtergesetzes hat der Dienstherr im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnises für das Wohl des Richters auch für die Zeit nach Beendigung des Richterverhältnisses zu sorgen. Ausfluß einer Fürsorgepflicht ist, daß der Dienstherr unter den Voraussetzungen des § 194 Abs. 3 des Strafgesetzbuchs (StGB) Strafantrag stellen kann, wenn in bezug auf einen Richter eine ehrverletztende Behauptung aufgestellt wird. Der Dienstherr kann in diesem Zusammenhang auch eine Ehrenerklärung oder eine Gegendarstellung abgeben. Es ist allerdings zweifelhaft, ob das besondere Strafantragsrecht des § 194 Abs. 3 StGB auch für im Ruhestand befindliche Amtsträger gilt. In der Literatur wird unter Berufung auf eine Entscheidung des Reichsgerichts (RG St 27, 193) die Auffassung vertreten, das Strafantragsrecht des Dienstherrn bestehe nur, wenn der Amtsträger im Zeitpunkt seiner Beleidigung im Dienst steht (vgl. Dreher, Kommentar zum StGB, 35. Aufl. 1975, § 194 Bem. 4 D a; Schönke-Schröder, Kommentar zum StGB, 17. Aufl. 1974, § 196 Randnummer 11). In Anbetracht dieser ungesicherten Rechtslage sieht der Bundesminister der Justiz grundsätzlich davon ab, Strafantrag für im Ruhestand befindliche Amtsträger zu stellen. Eine Ehrenerklärung oder eine Gegendarstellung des Dienstherrn wird im allgemeinen dann — und solange — nicht in Betracht kommen, wenn die ehrenrührige Behauptung Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens ist. Herr Senatspräsident a. D. Dr. Heinrich Jagusch hat hinsichtlich der über ihn in der Öffentlichkeit aufgestellten Behauptungen das Landgericht Karlsruhe angerufen und von diesem Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt. Bei diesem Sachstand sieht sich der Bundesminister der Justiz außerstande, eine Erklärung zur Sache abzugeben, damit auch nur der Anschein der Einflußnahme auf ein noch schwebendes Gerichtsverfahren vermieden wird. Anlage 14 Anwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage A 61) : Da, wie der Presse vom 28. Januar 1975 zu entnehmen ist, der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Offergeld, erklärt hat, die Regierung wolle die Verzinsung von Guthaben der Steuerzahler bei den Finanzämtern einführen, frage ich die Bundesregierung, wann und auf welche Weise sie die Verzinsung von Steuerguthaben verwirklichen will? Ich habe mich nicht wie in Ihrer Frage behauptet geäußert. Die Bundesregierung hat bereits Ende der vergangenen Wahlperiode in der Begründung zum Entwurf einer Abgabenordnung zum Ausdruck gebracht, daß sie in der Einführung einer Verzinsung sowohl für Steuererstattungen als auch für Steuernachzahlungen die wohl gerechteste Lösung des Zinsproblems im Steuerrecht sieht. Gleichzeitig hat die Bundesregierung aber betont, daß die mit einer solchen Zinsregelung verbundenen technischen Probleme zur Zeit von den Finanzämtern nicht bewältigt werden können. Die technischen Voraussetzungen für die Durchführung einer solchen Zinsregelung werden wohl erst in einigen Jahren in allen Bundesländern geschaffen werden können. Die Entscheidung über die Verzinsung liegt beim Parlament. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Sprung (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3227 Frage A 63) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, darauf hinzuwirken, daß die Zeitdauer von Überweisungen, insbesondere Gehalts- und Lohnüberweisungen, die oft einen Zeitraum von his zu 14 Tagen benötigen, wie eine Fülle von Beschwerden zeigt, auf ein normales zeitliches Ausmaß reduziert werden können? Nach Kenntnis der Bundesregierung kann man nicht — wie Sie in Ihrer Frage formuliert haben — davon sprechen, daß Überweisungen „o f t einen Zeitraum von bis zu 14 Tagen benötigen." Solch lange Laufzeiten sind der Bundesregierung nur in Einzelfällen bekanntgeworden. Verzögerungen können sich insbesondere aus der überdurchschnittlichen Belastung der Kreditinstitute zu bestimmten Terminen ergeben. Auf Anregung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen haben die Spitzenverbände des Kreditgewerbes kürzlich eine Vereinbarung getroffen, wonach das erstbeauftragte Kreditinstitut einen Sicherungsstempel auf dem Überweisungsformular anzubringen hat, aus dem sich der Tag der Auftragsaus- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1975 10395* führung ergibt. Der Bankkunde kann aufgrund dieser Vereinbarung die Laufzeit einer Überweisung besser als bisher kontrollieren. Die Bundesregierung erwartet, daß sich auch aufgrund der starken Konkurrenz im Kreditgewerbe alle Kreditinstitute um eine unverzügliche Ausführung der Überweisungsaufträge bemühen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 7/3227 Frage A 66) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auf die Finanzbehörden dahin gehend einzuwirken, daß den Viehhändlern und -kommissionären die von ihnen im Zusammenhang mit Viehkäufen bei Landwirten vorgelegten 3,5 % Umsatzsteuer zügiger als bisher zurückgezahlt werden, da die derzeitigen Rückzahlungsfristen von 6 bis ß Wochen im Hinblick auf das derzeitige Zinsniveau unangemessen lang erscheinen? Das Bundesfinanzministerium hat die Frage einer möglichst zügigen Rückzahlung von Umsatzsteuerüberschüssen an die Viehhändler und Viehkommissionäre bereits mehrfach mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben ihre Finanzämter daraufhin angewiesen, die Umsatzsteuerüberschüsse so schnell wie möglich nach Eingang der Voranmeldungen zurückzuzahlen. Allerdings hängt die Bearbeitungsdauer der Erstattungsfälle wesentlich von der Personallage und dem Stand der Automation in der Finanzverwaltung des jeweiligen Landes ab. Das Erstattungsverfahren kann dadurch beschleunigt werden, daß die Viehhändler ihre Voranmeldungen unmittelbar nach Ablauf des jeweiligen Kalendermonats bei ihrem Finanzamt abgeben und mit der Abgabe ihrer Voranmeldungen nicht etwa bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Termin warten. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Huber (SPD) (Drucksache 7/3227 Fragen A 67 und 68) : Ist die Bundesregierung bereit, den Ländern zu empfehlen, hei den Finanzämtern darauf hinzuwirken, daß ein Wechsel in der Eingruppierung erwerbstätiger Ehepaare von den Steuerklassen IV/IV zu III/V oder umgekehrt wegen des zur Zeit schwierigen Überblicks in diesem Jahre großzügig gehandhabt werden kann? Hat die Bundesregierung Bedenken dagegen, daß ein Arbeitnehmer, der nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezieht, die Lohnsteuerkarten aus dem ersten und dein zweiten Arbeitsverhältnis während des Kalenderjahres austauscht, weil dies zu einer Verminderung der monatlichen Lohnsteuerbelastung führt? Zu Frage A 67: Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich wegen der besonderen Verhältnisse des Jahres 1975 damit einverstanden erklärt, auch außerhalb der bereits bisher statthaften Ausnahmen für das Jahr 1975 mehr als einen Steuerklassenwechsel zuzulassen. Damit dürfte Ihrem Anliegen nach einer großzügigen Handhabung entsprochen worden sein. Zu Frage A 68: Gegen einen Austausch der Lohnsteuerkarten bei Arbeitnehmern mit mehreren Dienstverhältnissen bestehen nach Auffassung der Bundesregierung keine Bedenken. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3227 Frage A 69) : Ist es Zufall oder Absicht, daß die Hinweise auf Zugehörigkeit zu Parlamenten (Bundestag bzw. Landtag) bei entsprechenden Verwaltungsrats-, Aufsichtsrats- und Beiratsmitgliedern, in dem vom Bundesministerium für Finanzen herausgegebenen Buch „Beteiligung des Bundes 1973" fehlen? Wenn in dem Bericht über die Beteiligungen des Bundes im Jahre 1973 die Zugehörigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern zu Parlamenten des Bundes oder der Länder nicht kenntlich gemacht ist, so ist dies eine Übung, die schon bestand, als Sie, Herr Kollege Dollinger, als Bundesschatzminister den jährlichen Bericht über das industrielle Bundesvermögen herausgegeben haben. Inwieweit Sie damals diese Übung mit einer Absicht verbunden haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/ 3227 Frage A 80) : Sind nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgaben bei den forstwirtschaftlichen Maßnahmen außer den für die Aufforstung vorgesehenen Hilfen (Pflanz- und Unterhaltungskosten) auch Förderungsmittel für die Landschafts- und Forstfachplanung in diesen Gebieten vorgesehen, wenn ja, in welchem Umfang und für welche Flächen? 1. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" ist eine Förderung der forstlichen Fachplanung und der Landschaftsplanung grundsätzlich nicht vorgesehen. Forstliche Fachplanung und Landschaftsplanung obliegen allein den Ländern. Dazu verweise ich auf die Einführung zum Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung 10396* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1975 der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1974 bis 1977 (Bundestags-Drucksache 7/1538 Seite 11). Nr. 9 Satz 1 lautet: Es besteht Einigkeit zwischen Bund und Ländern darüber, daß Aufgaben, die nicht überwiegend der Agrarstrukturverbesserung, sondern der Erhaltung der Kulturlandschaft, der Landschaftspflege und Erholungsfunktion der Landschaft dienen, nicht als Gemeinschaftsaufgaben anzusehen sind und daher allein aus Landesmitteln finanziert werden können. 2. Nach den Grundsätzen für die Förderung waldbaulicher und sonstiger forstlicher Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" ist eine Förderung aber nur zulässig, wenn die Maßnahmen den Zielen der agrarstrukturellen Vorplanung oder soweit diese nicht vorliegt, der forstlichen Fachplanung der Landschaftsplanung entsprechen. Diese Voraussetzung gilt auch für „Vorarbeiten" nach Nr. 1.1.1. der vorgenannten Förderungsgrundsätze (Bundestags-Drucksache 7/1538 Seite 67). Vorarbeiten sind Untersuchungen und Erhebungen, die ausschließlich der Vorbereitung der sonstigen förderungsfähigen Maßnahmen, z. B. der Aufforstung von landwirtschaftlichen Grenzertragsböden, dienen. Diese Vorarbeiten können auch Untersuchungen umfassen, ob die vorgesehenen Maßnahmen der forstlichen Fachplanung und der Landschaftsplanung entsprechen. Es ist jedoch nicht zulässig, daß im Rahmen der Förderungsmaßnahme „Vorarbeiten" die forstliche Fachplanung oder die Landschaftsplanung erstellt werden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dreyer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen A 81 und 82) : Wie sind nach Meinung der Bundesregierung die Auswirkungen des Anlandeboykotts für isländische Fischereifahrzeuge in deutschen Häfen auf die deutsche Fischwirtschaft insgesamt zu beurteilen? Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung besondere Schwierigkeiten in bestimmten Zweigen der deutschen Fischwirtschaft, die durch den Anlandestopp mit verursacht worden sind? Der Beschluß der Regierungen der vier Küstenländer und des Bundes über eine Unterbindung der Direktanlandungen isländischer Fischereifahrzeuge erfolgte als völkerrechtlich zulässige Reaktion, nachdem Island den deutschen Fischdampfer Arcturus aufgebracht, den Kapitän verurteilt und den Fang und das Fanggerät eingezogen hatte. Ein derart schwerwiegender Verstoß Islands gegen das Völkerrecht konnte von deutscher Seite nicht widerspruchslos hingenommen werden. Zu einer weiteren Aufbringung eines Schiffes ist es seitdem nicht gekommen. Wohl aber behindern die isländischen Patrouillenboote weiterhin die deutschen Schiffe beim Fang — und zwar immer weiter in die freie See hinaus; sie schneiden Netze ab und gefährden Schiffe und Mannschaften. Die Bundesrepublik ist nach wie vor zu einem Abkommen bereit, zumal sich Verhandlungsdelegationen beider Regierungen schon Ende Oktober 1974 auf einen gemeinsamen Abkommensentwurf einigen konnten, der dann allerdings vom Auswärtigen Ausschuß des isländischen Parlaments verworfen wurde. Sie hat eine Unterbindung der Anlandungen auch nur für solange als geboten bezeichnet, bis die isländische Regierung annehmbare Voraussetzungen für eine Fortsetzung der Gespräche geschaffen habe. Durch die bisher ablehnende Haltung Islands zu der deutschen Anregung, die Gespräche auf der Ebene der Außenminister wiederaufzunehmen, ist allerdings eine weitere Verzögerung eingetreten. Hinsichtlich der Rohwarenversorgung der Fischindustrie und des Küstengroßhandels hat die Bundesregierung bereits Anfang Dezember 1974 in der Antwort auf eine dringliche Anfrage auf folgendes hingewiesen: auch in den früheren Jahren haben die isländischen Anlandungen mit etwa 10 000 bis 15 000 t pro Jahr nur einen verhältnismäßig kleinen Teil zur Deckung unseres Gesamtbedarfs an Frischfisch von etwa 250 000 t jährlich beigetragen. Diese Lieferungen unterlagen zudem stärkeren, längerfristig nicht vorhersehbaren Schwankungen und waren in der Tendenz rückläufig. Als auf staatliche Anregung hin die deutsche Fischwirtschaft — und zwar Produzenten und Abnehmer gemeinsam — der isländischen Fischwirtschaft den Vorschlag machte, gleichzeitig mit einem Regierungsabkommen eine Vereinbarung über die Lieferung und Abnahme von isländischem Fisch zu treffen, da sah sich die isländische Seite zu einer derartigen Bindung nicht in der Lage. Die Anlandungen an Frischfisch an den deutschen Seefischmärkten sind im Dezember 1974 und im Januar 1975 niedriger gewesen als in den Vergleichszeiträumen der beiden Vorjahre. Dies ist insbesondere auf die Fangbehinderungen der Kutterfischerei durch Winterstürme und auf die Fangbehinderungen der Hochseefischerei in den Gewässern um Island zurückzuführen. Bei realistischer Einschätzung hätte die Marktversorgung in der vorgenannten Zeit durch Anlandungen isländischer Fischereifahrzeuge nicht wesentlich verbessert werden können. Bei Rotbarsch dauert die relativ knappe Marktversorgung noch an. Bei anderen Fischarten kann die Nachfrage neuerdings wieder gedeckt werden. Allerdings ist wie in anderen Warenbereichen auch bei Fischen auf der Nachfrageseite eine gewisse Zurückhaltung der Käufer zu beobachten. Seit Ende Januar 1975 zeigen die Auktionspreise für Frischfisch nachgebende Tendenz. Die augenblickliche allgemeine Marktsituation dürfte von allen Sparten der Fischwirtschaft als nicht zufriedenstellend angesehen werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1975 10397* Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/3227 Fragen A 83 und 84) : Wie ist der derzeitige Stand des Disziplinarverfahrens gegen Professor Neitzke von der Bundesanstalt für Milchforschung, und beabsichtigt die Bundesregierung, Belastungsmaterial aus dem Verfahren der Staatsanwaltschaft zu übergeben und gegen andere Beamte der Bundesanstalt für Milchforschung Disziplinarverfahren einzuleiten? Auf welche Fakten stützt die Bundesregierung ihre Annahme, die bisherige Molkereistrukturpolitik sei, von Ausnahmen abgesehen, ein voller Erfolg, und aus welchen Gründen hält die Bundesregierung nach wie vor in den Vergaberichtlinien zur Molkereistrukturverbesserung an dem umstrittenen „reinen Wirtschaftlichkeitsvergleich" sowie in den Grundsätzen zu den Vergaberichtlinien an der zu großen Überkapazitäten führenden sogenannten „Reuterformel" fest? Zu Frage A 83: In dem förmlichen Disziplinarverfahren gegen den Leitenden Direktor und Professor Dr. Neitzke von der Bundesanstalt für Milchforschung in Kiel ist der Beamte am 17. 12. 1974 vorläufig des Dienstes enthoben worden. Sämtliche Vorgänge wurden unter dem 9. 1. 1975 an den Bundesdisziplinaranwalt zur Fertigung der Anschuldigungsschrift abgegeben. Die Staatsanwaltschaft in Kiel, bei der in dieser Sache ein Ermittlungsverfahren läuft, ist unterrichtet. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand besteht keine Veranlassung zur Einleitung weiterer Disziplinarverfahren. Für eine abschließende Beurteilung wird auch der Ausgang des anhängigen Disziplinarverfahrens von Bedeutung sein. Zu Frage A 83: Zur Frage der Bewertung des bisherigen Erfolges der Maßnahme „Verbesserung der Molkereistruktur" verweise ich auf die Ihnen gegebene ausführliche Antwort in der Fragestunde am 26. September 1974 (vgl. Stenographischer Bericht über die 119. Sitzung des Deutschen Bundestages S. 7975 f.). Im übrigen weise ich darauf hin, daß seit Inkrafttreten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" am 1. Januar 1973 von seiten des Bundes Vergaberichtlinien nicht mehr erlassen werden können. Seit diesem Zeitpunkt richtet sich die Förderung grundsätzlich für alle Maßnahmen zur Verbesserung der Marktstruktur, also auch für die Maßnahme „Verbesserung der Molkereistruktur", nach dem Inhalt des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". Die darin enthaltenen maßgeblichen „Grundsätze für die Förderung im Bereich der Marktstrukturverbesserung" (vgl. BT-Drucksache 7/1538 S. 79 ff.) enthalten weder einen Hinweis auf den von Ihnen angesprochenen „reinen wirtschaftlichen Vergleich" noch einen Hinweis auf eine sogenannte „Reuter-Formel". Nach Vergaberichtlinien des Bundes aus der Zeit vor Inkrafttreten der Gemeinschaftsaufgabe werden lediglich noch Alt-Vorhaben abgewickelt, die bereits vor Inkrafttreten der Gemeinschaftsaufgabe anhängig waren. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretär Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/3227 Frage A 85) : Trifft die Behauptung der Landesregierung von Rheinland-Pfalz zu, daß der Zuschuß des Bundes im Rahmen des einzelbetrieblichen Förderprogramms zugunsten landwirtschaftlicher Betriebe für Maßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz im Haushaltsplan des Jahres 1975 um etwa sechs Millionen DM gekürzt wurde, und welches sind gegebenenfalls die Gründe dafür? Die Behauptung trifft nicht zu. Die Bundesregierung stellt den Bundesländern für die Aufstellung des Rahmenplanes einen Globalplafond zur Verfügung. Die Aufteilung dieses Plafonds auf die einzelnen Maßnahmen ist zunächst eine Angelegenheit des jeweiligen Landes. Die Anmeldungen werden vom Planungsausschuß beschlossen. Die Bundesregierung hat bei der Aufstellung des Rahmenplanes immer auf die hohe Priorität des Einzelbetrieblichen Förderungsprogramms hingewiesen. Das Land Rheinland-Pfalz hat für 1975 ca. 38,5 Mill. DM für das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm einschließlich der verbesserten Investitionsförderung in benachteiligten Gebieten vorgesehen. Rheinland-Pfalz erhält von den 1,3 Mrd. DM Bundesmitteln insgesamt 104 Mill. DM zur Durchführung des Rahmenplanes 1975. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage A 86) : Ist die Bundesregierung bereit, von ihrer ursprünglichen Vorstellung zur Neuorganisation der Marktordnungsstellen (Einfuhr- und Vorratsstellen) abzugehen und die einstimmig vorgetragenen Argumente aller betroffenen Wirtschaftskreise und Verbände zu berücksichtigen? Zur Frage der Neuorganisation der Marktordnungsstellen liegt auf Grund eines Kabinettbeschlusses aus dem Jahre 1971 ein Gutachten des Bundesrechnungshofes mit Konzentrations- und Rationalisierungsvorschlägen vor. Die Vorstellungen des Bundesernährungsministeriums zur Neuorganisation stimmen in ihren Grundzügen mit diesen Vorschlägen überein. Gedacht ist an eine Zusammenfassung der vier Einfuhr- und Vorratsstellen zu einer Anstalt und an eine Neuzuordnung der Aufgaben zwischen dieser Anstalt und dem Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft. Die Bundesregierung hält die Neuorganisation nach wie vor für erforderlich. Auch der Ernährungsausschuß des Deutschen Bundestages hat in einer ersten Diskussion dieser Frage die Notwendigkeit einer Neuorganisation grundsätzlich bejaht und die Bundesregierung aufgefordert, an dem Vorhaben weiter zu arbeiten. Der Haushaltsausschuß des Deut- 10398* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1975 schen Bundestages wünscht die Vorlage einer entsprechenden Konzeption bis zum 15. März 1975. Die Vorschläge der betroffenen Wirtschaftskreise und Verbände werden z. Z. in enger Fühlungnahme mit der Bundesregierung behandelt. Dabei geht es in erster Linie um die Zusammensetzung des Verwaltungsrates der neuen Anstalt, die Mitwirkungsrechte der Wirtschaft in diesem Organ und deren gesetzlicher Absicherung. Eine enge Beteiligung von Wirtschaft und Verbraucher im Bereich der marktordnenden Verwaltung ist vorgesehen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 7/3227 Frage A 102) : Trifft es zu, daß das Wehrbereichsgebührnisamt III Anträge für das neue Kindergeld von berechtigten Gehalts- bzw. Versorgungsempfängern verlangt, obwohl dies ausdrücklich in der Informationsschrift des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit vorn September 1974, Seite 14, Zitier F.2. verneint wird? Im gesamten Bereich der Bundeswehr ist ab Januar 1975 allen Gehalts-, Vergütungs-, Lohn- und Versorgungsempfängern, die ohne die neue Kindergeldregelung Kinderzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder Tarifverträgen erhalten hätten, entsprechend den Ausführungen der von Ihnen zitierten Informationsschrift des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit ohne Antrag Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gezahlt worden. Diese Zahlung geschah nach § 45 Abs. 4 Satz 1 Bundeskindergeldgesetz unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach § 45 Bundeskindergeldgesetz wurden alle Kindergeldempfänger aufgefordert, ihrem Wehrbereichsgebührnisamt oder der Lohnstelle den Antragsvordruck der Bundesanstalt für Arbeit vorzulegen. Abschließend darf ich bemerken, daß bei den laufenden Zahlfällen ausdrücklich auf die im Antrag vorgesehenen „Lebens- bzw. Haushaltsbescheinigungen" verzichtet wurde. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Coppik (SPD) (Drucksache 7/3227 Fragen A 103 und 104) : Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Presseberichte zu, daß im vergangenen Jahr eine Planungsgruppe des Außenministeriums der USA zusammen mit dem Obersten Alliierten Befehlshaber Atlantik (SACLANT) die neue Lage am „Kap der guten Hoffnung" nach dem Machtwechsel in Portugal analysiert und Beschlüsse zur Stabilisierung der Verteidigung auf der offenen Südflanke der NATO gefaßt hat, und welche Veränderungen ergeben sich hieraus für die Südafrika-Politik der NATO? Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Presseberichte zu, daß nach den Beschlüssen des NATO-Militär-Ausschusses (MC) 1973 und der Konferenz von Ottawa 1974 der Militär-Ausschuß (MC) im vergangenen Jahr einen Beschluß gefaßt hat, mit der Republik Südafrika in Verhandlungen über die Benutzung von Simonstown als NATO-Stützpunkt zu treten und daß Verhandlungen von NATO-Exekutivorganen mit der Führung der südafrikanischen Streitkräfte bereits stattgefunden haben und noch stattfinden? Zu Frage A 103: Seit meiner letzten Beantwortung von 2 Fragen, die Sie bei gleicher Gelegenheit in gleicher Materie im Juni vorigen Jahres gestellt haben, kann ich Ihnen nicht viel Neues bieten: Von einer Zusammenarbeit der geschilderten Art zwischen „einer Planungsgruppe des Außenministeriums der USA" und dem Obersten Alliierten Befehlshaber Atlantik (SACLANT) ist der Bundesregierung nichts bekannt. Ich schließe auch aus, daß Berichte, die in der Presse immer wieder über dieses Thema zu finden sind, zutreffen. Es ist undenkbar, daß militärische Entscheidungen mit politischen Auswirkungen von einem militärischen Oberbefehlshaber der NATO gefaßt werden, ohne daß dazu Beschlüsse entweder des NATO-Rats oder des Verteidigungsplanungsausschusses (DPC) der NATO vorliegen, die dann über den Militärausschuß der NATO (MC) an die betreffenden Hauptquartiere weitergegeben werden. Ich erinnere daran, daß SACLANT ein integriertes NATO-Oberkommando ist, das sich aus Vertretern aller Nationen zusammensetzt. Schon von daher schließt sich eine exklusive Zusammenarbeit mit einer nationalen — in diesem Falle amerikanischen Instanz — unter Umgehung der politischen NATO-Organe aus. Die Frage einer Neuorientierung der Politik der NATO gegenüber Südafrika stellt sich also nicht. Zu Frage A 104: Aus der Beantwortung Ihrer ersten Frage geht bereits hervor, daß der Militärausschuß der NATO (MC) keine Beschlüsse mit erheblicher politischer Tragweite — z. B. Aufnahme von Verhandlungen über Stützpunkte mit Südafrika — fassen kann. Auch der NATO-Rat hat bei seiner Konferenz in Ottawa 1974 keine Beschlüsse dieser Art gefaßt. Verhandlungen von „NATO-Exekutivorganen mit der Führung der Südafrikanischen Streitkräfte" hat es folglich nicht gegeben und gibt es auch heute nicht. Lediglich zwischen Großbritannien und Südafrika existiert ein Abkommen hinsichtlich einer britischen Mitbenutzung von Simonstown, das aber ausschließlich bilateralen Charakter hat und im Zusammenhang mit dem „British Defence Review" z. Z. überprüft wird. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache 7/3227 Fragen A 106 und 107) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1975 10399* Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Arbeitsämter Anträge auf Zahlung von Kindergeld für Abiturienten zurückweisen, wenn diese weder Studienplatz noch Praktikanten- oder Lehrstellen erhalten? Stimmt die Bundesregierung mit mir darin überein, daß es unbillig ist, die Kinder, die keine Lehr- oder Praktikantenstelle erhalten haben und sich dadurch finanziell noch schlechter stellen, vom Bezug des Kindergeldes auszuschließen, während die Kinder, die eine Praktikanten- oder Lehrstelle bekommen haben, neben dieser Praktikanten- oder Ausbildungsvergütung das Kindergeld erhalten? Für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird nach § 2 Abs. 2 Bundeskindergeldgesetz nur unter bestimmten vom Gesetz genau umrissenen Voraussetzungen — wenn sie typischerweise noch von den Eltern wirtschaftlich abhängig sind — Kindergeld gezahlt, so z. B. wenn sie sich in Schuloder Berufsausbildung befinden. Auch während der üblichen Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten wird hiernach Kindergeld gezahlt, nicht jedoch, wenn nach Abschluß eines Ausbildungsabschnitts, z. B. nach Ablegung der Reifeprüfung, die baldige Fortsetzung der Ausbildung nicht abzusehen ist. In solchen Fällen ist es dem — volljährigen —Kind bei normalen Arbeitsmarktverhältnissen möglich und zuzumuten, seine Eltern durch Ausübung irgendeiner Erwerbstätigkeit wirtschaftlich zu entlasten. Es bedarf dann keiner Entlastung der Eltern durch die Zahlung von Kindergeld. Arbeitslose volljährige Kinder, für die die Eltern ja nur noch bei Leistungsfähigkeit unterhaltspflichtig sind, können die für diese Fälle vorgesehenen Sozialleistungen nach dem AFG oder dem BSHG in Anspruch nehmen. Diese Leistungen wären in der Regel höher als Kindergeldansprüche. Auch können die Eltern ihre Unterhaltsaufwendungen für Kinder, für die weder Kindergeld noch eine dem Kindergeld vergleichbare Leistung zu zahlen ist, bei der Lohn- bzw. Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes steuermindernd geltend machen. In solchen Ausnahmefällen besteht also für die Eltern eine Entlastungsmöglichkeit. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 7/3227 Frage A 109) : Ist die Bundesregierung bereit, die Bestimmungen des § 38 des Bundesangestelltentarifs und des § 18 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes, nach denen eine Zahlung des Kindergeldes liber das 18. Lebensjahr hinaus nur dann erfolgt, wenn der Betroffene sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, für die Fälle zu ändern, in denen die Betroffenen, nachweislich durch das Arbeitsamt, noch keine Lehrstelle gefunden haben und deshalb, da sie sich noch nicht in Berufsausbildung befinden, kein Kindergeld mehr gezahlt wird? Seit dem 1. Januar 1975 erhalten die Angehörigen des öffentlichen Dienstes anstelle des ihnen bis dahin gezahlten besoldungsrechtlichen Kinderzuschlags Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz. Nach § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes wird Kindergeld für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollen- det haben, nur in bestimmten, im Gesetz aufgeführten Fällen gezahlt. Dabei handelt es sich im wesentlichen um Fälle, in denen die Kinder aus persönlichen Gründen daran gehindert sind, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, und deshalb noch von ihren Eltern wirtschaftlich abhängig sind. So werden z. B. über 18 Jahre alte Kinder berücksichtigt, die infolge eines Gebrechens außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, oder die sich noch in einer Schuloder Berufsausbildung befinden. Kindergeld wird nach § 2 Abs. 2 Bundeskindergeldgesetz dagegen nicht für Kinder gezahlt, die nach dem Schulabgang keine Lehrstelle gefunden haben. Das erklärt sich daraus, daß es dem volljährigen Kind bei normalen Arbeitsmarktverhältnissen möglich und zumutbar ist, irgendeine Erwerbstätigkeit aufzunehmen und dadurch zu vermeiden, daß sie ihren Eltern noch wesentlich wirtschaftlich zur Last fallen. Ausnahmefälle, in denen dies — etwa wegen der ungünstigen Lage auf dem Arbeitsmarkt — nicht möglich ist, kann das Kindergeldrecht leider nicht berücksichtigen. In den atypischen Fällen müssen die Betroffenen auf andere Entlastungsmöglichkeiten verwiesen werden. Ich darf mich insoweit auf die Ausführungen in der Antwort auf die Frage des Kollegen Weber hinsichtlich der Sozialleistungen nach dem AFG oder dem BSHG beziehen. Ferner verweise ich noch einmal auf die Möglichkeit, daß Eltern ihre Unterhaltsaufwendungen für Kinder, für die weder Kindergeld noch eine dem Kindergeld vergleichbare Leistung zu zahlen ist, bei der Lohn- bzw. Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes steuermindernd geltend machen können. Die Bundesregierung sieht zu einer Ergänzung des Kindergeldrechts in dem von ihnen genannten Sinne zur Zeit keinen Anlaß. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage A 112) : Beabsichtigt die Bundesregierung, der Auffassung der Arbeitsgemeinschaft der leitenden Medizinalbeamten der Länder zu folgen, die Erkrankungsgefahr an Pocken sei in Deutschland so gering geworden, daß das Risiko der selten aber schwerwiegenden Impfschäden nicht mehr in Kauf genommen werden könne, und wird die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes einbringen, mit dem Ziel, die Pockenerstimpfung von Kleinkindern aufzuheben? Die Bundesregierung ist in Übereinstimmung mit dem Bundesgesundheitsrat, den sie in dieser Sache befragt hat, der Auffassung, daß die Pockensituation in der Welt es noch nicht erlaubt, ganz auf die Pokkenschutzimpfung zu verzichten. Dank der Fortschritte des Pockenausrottungsprogramms der Weltgesundheitsorganisation erscheint es jedoch vertretbar, als Erstes auf die gesetzliche Erstimpfpflicht der Kleinkinder zu verzichten. Ein entsprechender 10400* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1975 Gesetzentwurf wird z. Z. mit den Ländern und Verbänden abgestimmt. Die Bundesregierung wird zunächst auf die Erstimpfung der Kleinkinder verzichten. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) (Drucksache 7/3227 Frage A 113) : Hat die Bundesregierung — auf Grund der Entschließung des Deutschen Bundestages (vgl. Bundestags-Drucksache 7/2243) — neben der Erweiterung des Aktionsprogramms zur Verhütung des Alkoholismus auch die Frage überprüft, inwieweit gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen ausreichen bzw. wirksamer beachtet werden könnten? Die Bundesregierung hat durch den unter ihrer Federführung stehenden Ständigen Arbeitskreis der Drogenbeauftragten des Bundes und der Länder diese Prüfung vornehmen lassen. Sie ist dabei zu der Auffassung gelangt, daß die strikte Einhaltung und volle Ausschöpfung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zu einer wünschenswerten Beschränkung der Verfügbarkeit alkoholischer Getränke für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren beitragen wird, wenn deren Einhaltung stärker überwacht werden könnte. Dies wird ein Schwerpunkt des gemeinsamen Aktionsprogramms zur Verhütung und Eindämmung des Alkoholismus sein, welches mit den für das Gesundheitswesen zuständigen Ministern und Senatoren der Länder abgesprochen worden ist. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3227 Frage A 114) : Wie haben sich auf Grund der verschiedenen Novellierungen des Sozialhilfegesetzes die Kosten der Kommunen auf dem Gebiet der Sozialhilfe seit 1968/1969, insbesondere im Verhältnis zu den Vorausberechnungen, erhöht? Aus den Jahresstatistiken und den Zusatzstatistiken des Statistischen Bundesamtes über die Ausgaben der Sozialhilfe oder aus anderen Quellen läßt sich nicht entnehmen, welchen Anteil die letzten Novellierungen des Bundessozialhilfegesetzes (Zweite Novelle vom 14. Aug. 1969; Dritte Novelle vom 25. März 1974) an der Kostenentwicklung in der Sozialhilfe haben. Außer durch Gesetzesnovellen wird ein Großteil der Sozialhilfekosten durch außergesetzliche Faktoren (wie z. B. regelmäßige Erhöhung der Regelsätze, Erhöhung der allgemeinen Unkosten in der Kranken- und Pflegehilfe etc.) verursacht; eine Aufschlüsselung der tatsächlichen Gesamtausgaben der Sozialhilfe, aus der der Anteil der durch die Gesetzesnovellen bedingten Kosten entnommen werden kann, ist deshalb nicht vorhanden. Wegen der zahlreichen kostenauslösenden Faktoren und als Folge des Individualisierungsgrundsatzes ließe sich der jeweilige Kostenanteil auch künftig statistisch kaum ermitteln. Da der tatsächliche Kostenanteil der letzten Bundessozialhilfegesetz-Novellen nicht feststellbar ist, läßt er sich auch nicht in Beziehung zu den Vorausberechnungen der Kosten der Zweiten und Dritten Bundessozialhilfegesetz-Novelle setzen. Im übrigen wird wegen der Entwicklung der Gesamtkosten der Sozialhilfe seit 1968 auf Seite 99 des Sozialbudgets 1974 — Bundestagsdrucksache 7/2853 — verwiesen; die kommunalen Gebietskörperschaften tragen von diesen Gesamtkosten knapp 80 %, der Bund 1,1 bis 1,2 %, die Länder den Rest. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen A 115 und 116) : Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß infolge der Herabsetzung des Volljährigkeitsalters auf 18 Jahre eine große Zahl mündig gewordener junger Menschen, die in Heimen leben, nach den geltenden Vorschriften des Jugendwohlfahrtsgesetzes ihren Heimplatz verlieren, wenn sie nicht der Fürsorgeerziehung oder der Freiwilligen Erziehungshilfe unterliegen? Ist die Bundesregierung bereit, die entsprechenden Initiativen des Landes Baden-Württemberg (Bundesrats-Drucksache 108/75) bzw. der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe — betreffend „flankierende Maßnahmen zur Herabsetzung des Volljährigkeitsalters auf 18 Jahre für junge Menschen in Heimen" — zu unterstützen, und gegebenenfalls in welcher Form? Nach dem geltenden Recht verlieren jugendliche Heimbewohner, die seit dem 1. Januar 1975 volljährig geworden sind oder werden und nicht der Freiwilligen Erziehungshilfe oder Fürsorgeerziehung unterliegen, nicht unbedingt ihren Heimplatz. Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes können sich Erziehungshilfen während der Berufsvorbereitung, Berufsausbildung und Berufstätigkeit einschließlich der Unterbringung außerhalb des Elternhauses auch auf Personen über 18 Jahre erstrecken. Im Interesse einer einheitlichen Interpretation der Rechtslage hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit ein empfehlendes Rundschreiben an alle obersten Jugendbehörden der Länder gerichtet von dieser Möglichkeit großzügigen Gebrauch zu machen. Darüber hinaus ist eine gezielte Einflußnahme der Bundesregierung auf die Ausführung der gesetzlichen Bestimmungen des Jugendwohlfahrtsgesetzes aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Inzwischen ist jedoch bekanntgeworden, daß eine Reihe von Trägern der Jugendhilfe die Anwendung von § 6 Jugendwohlfahrtsgesetz streng nach dem Wortlaut nur auf Minderjährige beschränken. Die Bundesregierung unterstützt die eingeleiteten Initiativen, soweit damit eine gesetzliche Klarstellung der von ihr vertretenen Rechtsauffassung er- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1975 10401* reicht wird. Eine Gesetzesänderung darf nach Auffassung der Bundesregierung jedoch nicht zu einer völlig unbestimmten Verlängerung der Heimerziehung und zu einer Überschneidung mit der Gefährdetenhilfe des Bundessozialhilfegesetzes führen. Die über das Volljährigkeitsalter hinaus gewährte Heimerziehung sollte deshalb zeitlich begrenzt werden auf den Zeitpunkt der Beendigung der Berufsausbildung. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage A 117): Hält die Bundesregierung die Einführung eines besonderen Tarifs für kinderreiche Familien im Bahn-Bus-Verkehr entsprechend der Regelung im Schienenverkehr für erforderlich, und wann kann gegebenenfalls mit der Einführung eines entsprechenden Tarifs gerechnet werden? Nein. Es gelten weiterhin die bisherigen familienpolitischen Gesichtspunkte. Danach soll kinderreichen Familien das gemeinsame Reisen über größere Entfernungen auf der Schiene erleichtert werden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen A 118 und 119) : Falls der von der Bundesregierung am 27. Juli 1974 angekündigte Anforderungskatalog für Kinderhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen inzwischen von dem beauftragten Batelle-Institut erstellt worden ist, wie sieht dieser aus und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Was unternimmt die Bundesregierung, um Autofahrer vom Kauf nutzloser, ja sogar gefährlicher Auto-Kindersitze und Auto-Kindergurte zurückzuhalten? Zu Frage A 118: Der Anforderungskatalog für Kinderhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen wurde vom Batelle-Institut erstellt und im Auftrag des Bundesministers für Verkehr vom Verlag des Vereins Deutscher Ingenieure, Düsseldorf, als Heft 245 in der Schriftenreihe „Deutsche Kraftfahrtforschung und Straßenverkehrstechnick" veröffentlicht. Neben allgemeinen Anforderungen enthält der umfangreiche Katalog auch quantitative Angaben, zum Teil in Anlehnung an die Industrienorm DIN 4849. Wegen Mangel an Erkenntnissen über die Belastbarkeit des kindlichen Körpers ist der Anforderungskatalog jedoch nicht so ausgearbeitet, daß er unmittelbar als Prüfvorschrift verwendet werden kann. Die Ergebnisse der Untersuchungen dienen zunächst als deutscher Beitrag für eine Regelung über Kinderhalteeinrichtungen bei der UN-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) in Genf, die z. Z. erarbeitet wird. Zu Frage A 119: Voraussetzung für eine offizielle Wertung von Kinderhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen ist das Vorhandensein einer geeigneten Prüfvorschrift. Wie schon früher dargelegt, ist deshalb die Bundesregierung nachdrücklich um eine schnelle Fertigstellung der betreffenden ECE-Regelung bemüht. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage A 120) : Ist die Bundesregierung in der Lage zu erklären, weshalb Asphaltbeläge auf den Straßen der Bundesrepublik Deutschland sehr unterschiedliche Auswirkungen auf die Sehfähigkeit von Autofahrern bei Nacht und Nässe ausüben, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten dafür zu sorgen, daß nur solche Asphaltbeläge aufgetragen werden, die möglichst wenig Licht schlucken bzw. spiegeln, womit ein weiterer Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet würde? Bituminöse Fahrbahndecken werden grundsätzlich entsprechend dem 1963 vom Bundesminister für Verkehr eingeführten „Vorläufigen Merkblatt für die Aufhellung bituminöser Fahrbahndecken" mit natürlichen oder künstlichen Stoffen aufgehellt. Die wichtigste Einflußgröße auf das Reflexionsverhalten von Fahrbahndecken ist jedoch eine ausreichende Oberflächenrauheit, vor allem bei Nacht und Nässe. Da die Oberflächeneigenschaften innerhalb der Lebensdauer einer Fahrbahndecke Veränderungen unterworfen sind, ist es nicht möglich, stets gleichmäßige Verhältnisse im Hinblick auf das Reflexionsverhalten zu gewährleisten. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kratz (SPD) (Drucksache 7/3227 Frage A 121) : Trifft es zu, daß bei der Ausschreibung zum Betrieb neuer Autobahn-Tankstellen fast ausschließlich die großen Mineralölkonzerne unter Berücksichtigung ihres Marktanteils in der jeweiligen Region den Zuschlag erhalten und daß mittelständische Betriebe deswegen nicht berücksichtigt werden, weil sie den Marktanteil der Großkonzerne nie erreichen können und von der „Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen" zu Liefergemeinschaften aufgefordert werden, deren Durchführbarkeit in der Praxis nicht möglich ist und wenn ja, findet dies die Zustimmung der Bundesregierung? Es trifft nicht zu, daß die Zuteilung der Rechte zur Belieferung von Autobahntankstellen mit Mineralölerzeugnissen fast auschließlich zugunsten der größeren Mineralölgesellschaften erfolgt. 10402* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1975 Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ollesch (FDP) (Drucksache 7/3227 Fragen A 122 und 123) : Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Vorschlag der Internationalen Organisation für Normung (ISO) in Genf, das bisherige Nationalitätskennzeichen „D" durch „DE" oder „DEU" zu ersetzen, zuzustimmen? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß es keinen ersichtlichen Grund gibt, das gültige Kennzeichen „D" für die Bundesrepublik Deutschland zu verändern? Die Internationale Organisation für Normung (ISO) ist weder zuständig noch befugt, Nationalitätszeichen für Kraftfahrzeuge zu bestimmen. Das Nationalitätszeichen „D" für die nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Fahrzeuge ist sowohl national als auch international rechtlich festgelegt. Eine Änderung ist nicht beabsichtigt. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU (Drucksache 7/3227 Frage A 124) : Wie beurteilt die Bundesregierung Informationen, denen zufolge für einen völligen Rostschutz der Karosserie von Personenwagen nur ein Mehraufwand von 300 DM erforderlich ist, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls zu ergreifen, um die Richtigkeit dieser Informationen zu überprüfen bzw. um die Durchsetzung eines derartigen Korrosionsschutzes zu gewährleisten? Schon seit langem werden für die Fahrzeugpflege Mittel angeboten, deren Verwendung den Erhaltungszustand durch Rostschutz verbessern soll. Der Fahrzeughalter hat zu entscheiden, ob er sich dieser Mittel bedienen will. Dabei wird er von den Automobilclubs, Kraftfahrzeugwerkstätten und anderen Organisationen, z. B. der Stiftung Warentest, beraten. Gesetzliche Maßnahmen kraftfahrzeugtechnischer Art können nach § 6 des Straßenverkehrsgesetzes nur getroffen werden, wenn es um die Sicherheit im Straßenverkehr geht. Wenn Schäden durch Rost eintreten, ist das in der Regel eine Frage der Wirtschaftlichkeit, ohne daß die Verkehrssicherheit dabei berührt werden muß. Die Bundesregierung sieht deshalb keinen Anlaß, in dieser Angelegenheit tätig zu werden. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen A 125 und 126) : Wie gedenkt die Bundesregierung auf den Beschluß des niederländischen Ministeriums für Rijkswaterstaat zu reagieren, den Ausbau des Reichsweges 15, der auf niederländischer Seite den Anschluß an die E 8 darstellen sollte, nun doch entgegen allen Vorbesprechungen zu streichen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein schneller Ausbau des niederländischen Teilstücks der E 8 von Rheine bis Springbiel-De Poppe dringlich ist und notfalls auch ohne Absprache mit den Niederlanden durchgeführt werden sollte? Zu Frage A 125: Die Pressemeldung über eine angebliche Entscheidung des niederländischen Verkehrsministeriums über den künftigen Verlauf der Europastraße 8 im Bereich Hengelo — Bundesgrenze ist nach Auskunft des niederländischen Verkehrsministeriums falsch. Das Verfahren zur Festlegung der Linienführung der E 8 ist im Gange und verläuft nach dieser Auskunft in den bei den letzten CEMT-Gesprächen seitens der Niederlande genannten Zeitabschnitten. Die Entscheidung des niederländischen Verkehrsministers ist etwa in der Mitte dieses Jahres zu erwarten. Zu Frage A 126: Der Bau der Europastraße 8 auf niedersächsischem Boden ist im grenznahen Bereich nur zu rechtfertigen, wenn durch den gleichzeitigen Bau der niederländischen Anschlußstrecke eine verkehrswirksame Verbindung entsteht. Wenn die Frage der Linienführung auf niederländischer Seite abschließend geklärt sein wird, ist beabsichtigt, die beiderseitigen Bauprogramme mit diesem Ziel abzustimmen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage A 127): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost die Ausbildungsanrechnungsverordnungen über das Berufsgrundschuljahr bei Jugendlichen, die sich bei ihnen in Ausbildung befinden, nicht beachten, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls zu ergreifen, damit staatliche Institutionen die Verordnungen dieses Staates einhalten? Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat für ihren Geschäftsbereich Weisung erteilt, die Ausbildungsanrechnungsverordnung über das Berufsgrundschuljahr bei Jugendlichen zu beachten. Für sie ist die Frage daher zu verneinen. Die Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung gilt in vollem Umfang für die Berufsausbildung bei der Deutschen Bundespost im Elektromechaniker-Handwerk. Auf die Berufsausbildung im Fernmeldehandwerk kann diese Verordnung nicht angewandt werden, da es sich bei dem „Fernmeldehandwerker" um einen anerkannten Ausbildungsberuf handelt, für den der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen im Rahmen der Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes zuständiger Fachminister ist. Nach Klärung der im Zusammenhang mit der Verordnung für die gewerbliche Wirtschaft aufgetretenen Schwierigkeiten ist auch Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1975 10403* von der Deutschen Bundespost der Erlaß einer Anrechnungs-Verordnung für die Berufsausbildung im Fernmeldehandwerk eingeleitet worden. Der Verfahrensweg für den Erlaß der Rechtsverordnung erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Die Oberpostdirektionen sind daher angewiesen worden, bereits nach den Entwürfen der Rechtsverordnung zu verfahren. Damit wird bei der Deutschen Bundespost das Berufsgrundbildungsjahr in gleicher Weise wie in der gewerblichen Wirtschaft anerkannt. Lediglich in Einzelfällen können auf Grund einer Übergangszeit unter Umständen Abweichungen aufgetreten sein. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage A 128) : Treffen Pressemeldungen zu, daß es im ostbayrischen Raum durch Rationalisierungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn zur Einsparung von mehreren hundert Stellen kommt? Angesichts der schwierigen Finanzlage der Deutschen Bundesbahn hat deren Vorstand im November 1974 eine Reihe von Rationalisierungs- und Sparmaßnahmen beschlossen, die u. a. zu einer spürbaren Senkung des Personalbestandes der DB führen sollen. Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitgeteilt hat, kann auch der ostbayerische Raum hiervon nicht völlig ausgenommen werden. Über die konkreten Auswirkungen kann die DB vor Abschluß der laufenden Untersuchung keine Aussagen machen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage A 129) : Wie hoch sind nach Schätzung der Bundesregierung die Autobahngebühren, die die Bürger der Bundesrepublik Deutschland jährlich im Ausland bezahlen? Autobahngebühren werden in Westeuropa in Frankreich, in Italien, in Spanien sowie begrenzt in Österreich erhoben. Da weder statistische Angaben über die Fahrleistungen deutscher Kraftfahrzeuge im Ausland noch Erhebungen über die Höhe der Geldleistungen, die deutsche Bürger im Ausland für die Autobahnbenutzung erbringen, vorliegen, kann die Belastung des Kraftfahrers mit Autobahngebühren nur im Einzelfall berechnet werden. Die Aufzählung des wesentlichen Zahlenmaterials würde den Rahmen der mündlichen Anfrage sprengen. Ich darf es als Anlage beifügen. Für einen Mittelklassewagen (1 500 ccm Hubraum) werden an Gebühren erhoben: — Frankreich: Streckennetz rd. 2 250 km, zwischen 2,8 Pf/km und 10 Pf/km, je nach Strecke; einige für den regionalen Verkehr bedeutsame Autobahnabschnitte sind gebührenfrei. — Italien: Streckennetz rd. 4 615 km, zwischen 2,25 Pf/km und 6,7 Pf/km, je nach Strecke; die Autobahnstrecke Salerno-Reggio Calabria ist gebührenfrei. — Spanien: Streckennetz rd. 500 km, zwischen 2,6 Pf/km und 5,25 Pf/km je nach Strecke. — Österreich: Brenner 24,— DM, Felbern-Tauern 20,— DM. Werden mit einem Mittelklassewagen folgende beispielhafte Strecken gefahren, so fallen an Autobahngebühren an: - Für die Strecke über München-Brenner-Rimini 45,70 DM. — Für die Strecke über Basel-Chiasso-Genuafranz./ital. Grenze 21,20 DM. — Für die Strecke über Saarbrücken-Metz-NancyBeane-Lyon-Nimes-Narbonne 27,50 DM. — Für die Strecke über Belgien-Paris-ToursPoitiers 24,— DM. (Zahlen: Stand Ende 1973 bei Währung Mitte Februar 1975 Notenkurse). Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage A 130) : Kann man nicht die Tarife im Schienenverkehr für Senioren auch auf den Fahrkartenverkauf im Nachlösewagen und im BahnbusVerkehr ausdehnen? Die Ausgabe von Sonderrückfahrkarten im Zuge sowie im Bahnbus ist nach Angabe der Bundesbahn aus technischen Gründen nicht durchführbar. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7!3227 Fragen A 134 und 135) : Hat die Deutsche Bundespost ihren Einstellungsstopp dahin gehend überprüft, daß geeigneten Mitarbeitern der Datel GmbH eine Übernahme z. B. durch die Zentralämter der Deutschen Bundespost ermöglicht wird? Ist die Deutsche Bundespost bereit, ihren Anteil zum Sozialplan der Deutschen Datel GmbH Darmstadt durch Zurverfügungstellung geeigneter Arbeitsplätze zu erweitern? Die Deutsche Bundespost hat keinen generellen Einstellungsstopp erlassen. Die in der Anfrage an- 10404* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1975 gesprochenen Zentralämter in Darmstadt haben die Möglichkeit, Anträge auf Einstellung von Arbeitskräften dem Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen vorzulegen, das die Berechtigung auch auf Grund sozialer Belange prüft. Das gilt gleichermaßen für eventuelle Bewerbungen von früheren Angestellten der Datel GmbH. Die Angehörigen der Datel GmbH gehören nicht zum Personalbestand der Deutschen Bundespost. Ihre Verpflichtungen gegenüber den Angehörigen der Datel GmbH hat die Deutsche Bundespost — im Gleichschritt mit den Mitgesellschaftern — durch Abschluß eines Sozialplans erbracht. Die Deutsche Bundespost stellt — auch bei den Zentralämtern in Darmstadt — Arbeitskräfte ein, soweit ein Bedarf zur Besetzung freier Arbeitsposten vorhanden ist und eigene Kräfte der Deutschen Bundespost dafür nicht zur Verfügung stehen. Soweit in diesem Rahmen sich auch frühere Angehörige der Datel GmbH bewerben, sollen sie — gleiche Eignung gegenüber anderen Bewerbern vorausgesetzt — bevorzugt eingestellt werden. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Thürk (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen A 132 und 133) : Ist die Bundesregierung bereit, anläßlich des geplanten Neuzuschnittes der Oberpostdirektionen zu berücksichtigen, daß trotz aller Infrastrukturmaßnahmen im Saarland als fortdauernde Folge des späten Anschlusses des Saarlandes an das deutsche Wirtschaftsgebiet eine erhöhte Empfindlichkeit des Arbeitsmarktes gegeben ist mit der Folge überdurchschnittlicher Arbeitsplatzverluste? Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß demnach der Sitzerhaltung von Bundesbehörden im Grenzland mit allen daraus abzuleitenden Folgen größte Bedeutung zukommt, hingegen die Überführung der Oberpostdirektionen. Neustadt nach Karlsruhe sowie Trier nach Koblenz die dann nicht mehr ausbaubare Oberpostdirektion Saarbrücken im Vergleich zu den anderen Bezirken als viel zu klein erscheinen läßt, was die Sorge rechtfertigt, dies sei lediglich der erste Schritt zu einer in Wahrheit auf längere Sicht geplanten Auflösung der Oberpostdirektion Saarbrücken, und welche Abhilfemöglichkeiten sieht die Bundesregierung insoweit? Die Bundesregierung berücksichtigt bei dem Vorhaben einer regionalen Neuordnung der Oberpostdirektionen im Bundesgebiet die Belange des Saarlandes. Eine Auflösung der Oberpostdirektion Saarbrücken ist nicht Teil dieses Vorhabens. Die Bundesregierung teilt nicht die Ansicht, daß im Zusammenhang mit der von ihr beabsichtigten Vereinigung der Oberpostdirektionen Trier und Koblenz sowie Neustadt an der Weinstraße und Karlsruhe die Sorge berechtigt ist, eine Aufhebung der Oberpostdirektion Saarbrücken sei die notwendige Folge der von ihr beabsichtigten Maßnahme. Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, daß im Hinblick auf eine Gleichbehandlung der Bundesländer die Existenz einer Oberpostdirektion in Saarbrücken in engem Zusammenhang mit der Frage einer Neugliederung des Bundesgebietes zu sehen sei. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Frage A 136) : Welche Vorstellungen hat zur Zeit das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen über eine Neuorganisation der Postämter (Mitverwaltung)? Zur Organisation der Postämter (V) hat die Bundesregierung bereits mit Schreiben vom 14. März 1974 auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion der CDU/CSU — Drucksache 7/1735/ Nr. 49 — Stellung genommen. Das in der Stellungnahme behandelte Planungsvorhaben ist inzwischen so weit fortgeschritten, daß die notwendigen Absprachen mit den Gewerkschaften und die gesetzlich gebotene Beteiligung der Personalvertretungen in Kürze durchgeführt werden können. Danach werden die Neuordnungsmaßnahmen eingeleitet werden. Die Abwicklung dieser Maßnahmen wird sich wegen ihres Umfangs und ihrer Bedeutung für den Postdienst — auch im Hinblick auf die sozialen Belange des Personals — über einen längeren Zeitraum erstrecken.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Walter Arendt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der Bundesregierung lege ich Ihnen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vor. Der Titel dieses Gesetzentwurfs entspricht der üblichen Form, läßt aber die Bedeutung dieses Gesetzentwurfs nicht ohne weiteres erkennen. Deshalb möchte ich gleich eingangs betonen, daß die Bundesregierung der mit diesem Entwurf vorgeschlagenen Neuregelung große Bedeutung beimißt. Es geht hier um die verstärkte Bekämpfung der illegalen Ausländerbeschäftigung.
    Die Gesetzesvorlage ist ein wichtiges Teilstück des Programms der Bundesregierung zur Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung. Die illegale Beschäftigung der ausländischen Arbeitnehmer belastet schon seit jeher den Arbeitsmarkt, und ich übertreibe wohl kaum, wenn ich sie als ein Schandmal unseres Arbeitsmarktes bezeichne. Diese Auffassung wird von allen Verantwortlichen geteilt. Trotzdem ist es bisher nicht gelungen, die illegale Beschäftigung von Ausländern zu unterbinden. Immer wieder finden sich Arbeitgeber, die Ausländer illegal beschäftigen, und vor allem finden sich skrupellose Geschäftemacher, die die Zwangslage der Illegalen ausnutzen. Immer wieder werden diese Praktiken als moderner Menschenhandel und als Ausbeutung gebrandmarkt.
    Diesen rechtswidrigen und menschenunwürdigen Praktiken wollen wir einen Riegel vorschieben. Deshalb wollen wir die illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern mit aller Härte bekämpfen. Wir handeln damit sowohl im Interesse der betroffenen ausländischen Arbeitnehmer als auch im Sinne der angestrebten Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung.
    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht folgende Strafvorschriften vor.
    Erstens. Wer ohne vorherige Genehmigung und Zustimmung der Bundesanstalt für Arbeit ausländische Arbeitnenhmer anwirbt oder vermittelt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bedroht. Bei besonders schweren Verstößen ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen. Als besonders schwerer Verstoß gilt, wenn der Täter gewerbsmäßig oder aus grobem Eigennutz handelt.
    Zweitens. Dieses Strafmaß ist auch vorgesehen für unberechtigte Überlassung ausländischer Arbeitnehmer, die keine Arbeitserlaubnis haben, durch einen Verleiher. Die Strafandrohung soll damit gegenüber dem geltenden Recht erheblich verstärkt werden. Nach bisherigem Recht sind Verstöße gegen die unberechtigte Anwerbung, Vermittlung oder Überlassung von Arbeitnehmern nur mit einer Geldstrafe oder Gefängnis bis zu einem Jahr bedroht.
    Drittens. Auch die Strafandrohungen für Arbeitgeber, die ausländische Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis illegal beschäftigen, sollen erheblich verschärft werden. Bisher ist die vorsätzliche oder fahrlässige Beschäftigung eines Arbeitnehmers ohne Arbeitserlaubnis mit einer Geldbuße bis zu 50 000 DM bedroht. Diese Bußgeldvorschrift soll durch folgende Strafvorschriften ergänzt werden: Die Beschäftigung eines nichtdeutschen Arbeitnehmers ohne Arbeitserlaubnis zu Arbeitsbedingungen, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu den Arbeitsbedingungen anderer vergleichbarer Beschäftigungen stehen, soll mit einer Freiheitsstraße bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. In besonders schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen. Auch hier gilt als besonders schwerer Fall, wenn der Arbeitgeber gewerbsmäßig oder aus grobem Eigennutz handelt.
    Das ist der wesentliche Inhalt des Gesetzentwurfs, den ich Ihnen hier vorlege. Die Bundesregierung hofft, daß diese verschärften Strafandrohungen entscheidend dazu beitragen, die illegale Ausländerbeschäftigung zu unterbinden. Damit wird zugleich ein Beitrag zur Entlastung unseres Arbeitsmarktes geleistet. Arbeitsplätze, die jetzt illegal mit Ausländern besetzt sind, werden für deutsche Arbeitnehmer oder auch für ausländische Arbeitnehmer frei, die sich legal bei uns aufhalten. Wir wissen nicht, wie viele Arbeitsplätze das sind, da es über das Ausmaß der illegalen Ausländerbeschäftigung nur grobe Schätzungen gibt. Aber in der gegenwärtigen Situation ist jeder neu gewonnene Arbeitsplatz von großem Gewicht. Bei der Arbeitsvermittlung haben deutsche Arbeitslose und ihnen gleichgestellte Ausländer absoluten Vorrang. Dieser Grundsatz ist im Arbeitsförderungsgesetz verankert. Die Arbeitsverwaltung handelt dementsprechend. Diese Bemühungen können aber durch die illegale Beschäftigung von Ausländern unterlaufen werden.
    Noch ein weiteres! Sie wissen, daß wir schon im November 1973 einen Anwerbestopp für ausländi-



    Bundesminister Arendt
    sehe Arbeitnehmer aus den sogenannten Drittländern verfügt haben. Dieser Stopp hat sich bewährt. Wir werden ihn auch weiterhin beibehalten. Er verhindert, daß die Lage auf unserem Arbeitsmarkt durch die Anwerbung neuer ausländischer Arbeitnehmer zusätzlich erschwert wird. Aber auch hier besteht die Gefahr der illegalen Zuwanderung, so lange sich noch Arbeitgeber oder Verleiher finden, die illegal Eingereiste beschäftigen. Die verschärfte Bekämpfung der illegalen Ausländerbeschäftigung ist daher unter verschiedenen Gesichtspunkten von erheblicher Bedeutung.
    Ich möchte Sie deshalb im Namen der Bundesregierung herzlich bitten, den Gesetzenwurf zügig zu beraten, damit die neuen Strafvorschriften möglichst bald in der Praxis zur Anwendung kommen können.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Der Antrag ist von der Bundesregierung begründet. Wir treten in die Aussprache ein. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Müller (Remscheid).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Adolf Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich bin mit Ihnen der Meinung, daß der Zugang ausländischer Arbeitnehmer zum deutschen Arbeitsmarkt eines geregelten Verfahrens bedarf. Wir haben das mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz am 7. August 1972 gemeinsam versucht, und wir müssen jetzt feststellen, daß die Bestimmungen offensichtlich doch nicht zu dem Erfolg geführt haben, den wir uns damals vorgestellt haben.
    Sie haben uns am 9. Juli des vergangenen Jahres einen Bericht vorgelegt, der auf einem Erfahrungsbericht der Bundesanstalt für Arbeit basiert. Ich darf hier zunächst einmal sagen: Wir werden für die zügige Beratung des jetzt vorgelegten Gesetzentwurfs sein. Wir sind aber der Meinung, daß dieser von Ihnen vorgelegte Bericht dann auch noch mit diskutiert werden und vielleicht auch einige Anregungen bringen sollte, weil die für notwendig gehaltenen Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Arbeitsmarktes hier doch nur unvollkommen aufgegriffen worden sind.
    Ich meine, gerade dieses Problem ist sowohl für den Arbeitsmarkt als auch für die betroffenen ausländischen Arbeitnehmer selbst von Bedeutung. Denn wir wissen zu genau, daß bei den illegal Beschäftigten in aller Regel die Sozialversicherungsbeiträge, aber auch für den Staat die Steuern nicht abgeführt werden. Das ist insbesondere bei der angespannten Lage der Finanzen der Sozialversicherungsträger, aber vor allen Dingen für die betroffenen ausländischen Arbeitnehmer selbst von Bedeutung, und zwar von einer sehr negativen Bedeutung.
    Von daher werden wir den Bestimmungen dieses Gesetzentwurfs sicherlich zustimmen. Aber wir werden in der Beratung auch die Frage aufwerfen, wie sich die Beziehungen des Leiharbeitnehmers zum Entleiher eigentlich entwickelt haben. Wie sieht das in den verschiedenen Arbeitsverhältnissen im Betrieb konkret aus? Können wir da nicht auch noch etwas positiv ändern? All das sind Fragen, die wir dabei sicherlich geklärt wissen wollen.
    Die Bundesregierung hat in der Zielsetzung zum Gesetzentwurf gesagt:
    Der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer kommt im Rahmen der von der Bundesregierung verfolgten Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung große Bedeutung zu.
    In einer Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeit ist davon die Rede, daß Ende September 1974 die Zahl der in der Bundesrepublik beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer etwa 2,35 Millionen beträgt. Das ist ein Rückgang gegenüber September 1973 um 245 000 = 9,4 %. Es sind dann dort die Zahlen aufgeführt, wie sich das nach den Nationalitäten aufsplittert. Ich schenke mir, das jetzt hier im einzelnen vorzutragen.
    Aber wir werden, wenn die Frage der Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung auch unabhängig von der illegalen Beschäftigung der ausländischen Arbeitnehmer betrachtet wird, auch einmal die Frage aufwerfen: Wieviel ausländische Arbeitnehmer wird die Wirtschaft innerhalb der Bundesrepublik in den nächsten Jahren überhaupt beschäftigen? Da sind meines Erachtens dann solche Äußerungen nicht gerade dienlich, wie sie von Minister Bahr vor der Auslandspresse im Januar gemacht worden sind, die dann zu den Schlagzeilen in der Zeitung geführt haben, allerdings mit einem Fragezeichen: „Schickt Bonn Gastarbeiter nach Hause?" Das bringt Unruhe in die Reihen der ausländischen Arbeitnehmer und verstärkt unter Umständen — aus diesem Grunde sage ich es hier — auch den Zug, in die Illegalität zu gehen, insbesondere dann, wenn ein Daueraufenthalt hier nicht mehr möglich ist.
    Daher werden wir auch diese Frage noch einmal aufwerfen, und wir bitten Sie, dann für die Beratungen im Ausschuß auch zu sagen, wie die Konzeption für diese Konsolidierung der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in der Zukunft aussehen wird; denn wir können — ich glaube, Herr Minister Arendt, da sind Sie sicherlich mit mir einer Meinung — die Menschen, die vor Jahren schon zu uns gekommen sind, um hier Arbeit zu suchen und zu finden, um uns bei dem Aufbau unserer Wirtschaft zu helfen, nicht behandeln, wie wir Ware behandeln, wenn wir sie nicht mehr gebrauchen, und sie nach Hause schicken. Da muß man schon ein Verfahren entwickeln, nach dem man das in einer menschenwürdigen Form macht und wo man auf Dauer weiß, wieviel ausländische Arbeitnehmer bei uns zu beschäftigen sind.
    Damit ist natürlich auch die Frage aufgeworfen, ob man nicht in der Vergangenheit bei der Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer ein bißchen zu rasch gewesen ist. Aber wenn es beim Anwerbestopp bleibt, wird sich das sicherlich — da bin ich mit Ihnen der gleichen Meinung — auch von daher etwas verringern. Sicherlich wird, wenn schärfere



    Müller (Remscheid)

    Strafbestimmungen kommen, auch die Frage der Illegalität dabei eine Rolle spielen. Wir möchten aber gerne wissen, wie es in der Zukunft mit der Beschäftigung der ausländischen Arbeitnehmer überhaupt aussieht. Das müssen wir wissen, das müssen aber auch unsere ausländischen Kollegen draußen in den Betrieben wissen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)