Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Abelein 24. 1.
Adams * 31. 1.
Dr. Ahrens ** 31. 1.
Dr. Aigner * 30. 1.
Alber ** 30. 1.
Amrehn ** 30. 1.
Dr. Bayerl * 25. 1.
Dr. Beermann 31. 1.
Behrendt * 31. 1.
Blumenfeld * 24. 1.
Frau von Bothmer ** 30. 1.
Büchner (Speyer) ** 29. 1.
Burger 31. 1.
Dr. Carstens (Fehmarn) 24. 1.
Dr. Corterier 25. 1.
Frau Däubler-Gmelin 28. 1.
Damm 25. 1.
Dr. Dollinger 14. 2.
Dr. Dregger 25. 1.
Dr. Enders ** 30. 1.
Engholm 24. 1.
Entrup 24. 1.
Ernesti 24. 1.
Dr. Evers 24. 1.
Fellermaier * 25. 1.
Flämig 25. 1.
Frehsee * 24. 1.
Dr. Früh * 24. 1.
Gerlach (Emsland) * 24. 1.
Dr. Geßner ** 30. 1.
Haase (Fürth) ** 30. 1.
Hansen 31. 1.
von Hassel 24. 1.
Hauser (Sasbach) 31. 1.
Henke 24. 1.
Heyen 24. 1.
Dr. Holtz '* 30. 1.
Dr. Jaeger 25. 1.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 25. 1.
Kater 31. 1.
Katzer 31. 1.
Dr. Kempfler ** 28. 1.
Kiep 24. 1.
Dr. h. c. Kiesinger 24. 1.
Dr. Klepsch ** 24. 1.
Konrad 24. 1.
Dr. Kreile 24. 1.
Lagershausen ** 30. 1.
Lautenschlager ** 24. 1.
Lemmrich ** 29. 1.
Lenzer ** 30. 1.
Lücker * 24. 1.
Lutz 24. 1.
* Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Beratung des Europarats
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich
Marquardt ** 28. 1.
Mattick ** 30. 1.
Dr. Mende ** 25. 1.
Mischnick 24. 1.
Möhring 25. 1.
Müller (Bayreuth) 24. 1.
Dr. Müller (München) ** 30. 1.
Mursch (Soltau-Harburg) * 30. 1.
Dr. Narjes 25. 1.
Niegel 31. 1.
Offergeld ** 30. 1.
Frau Dr. Orth * 24. 1.
Pawelczyk ** 26. 1.
Rawe 3. 2.
Richter ** 30. 1.
Ronneburger 24. 1.
Roser 31. 1.
Saxowski 24. 1.
Scheu 24. 1.
Schirmer 31. 1.
Schluckebier 24. 1.
Schmidt (Kempten) 24. 1.
Schmidt (München) * 24. 1.
Dr. Schneider 24. 1.
von Schoeler 24. 1.
Frau Schroeder (Detmold) 24. 1.
Schulte (Unna) 21.2.
Dr. Schulz (Berlin) ** 24. 1.
Dr. Schwencke ** 30. 1.
Dr. Schwörer * 31. 1.
Seefeld * 31. 1.
Seibert 31.1.
Sieglerschmidt ** 30. 1.
Springorum ** 24. 1.
Frau Steinhauer 24. 1.
Strauß 26. 1.
Suck 3. 2.
Dr. Todenhöfer 24. 1.
Dr. Vohrer ** 30. 1.
Walkhoff * 24. 1.
Dr. Warnke 24. 1.
Dr. Wendig 24. 1.
Frau Dr. Wex 24. 1.
Dr. Wittmann 24. 1.
Frau Dr. Wolf ** 26. 1.
Wohlrabe 30. 1.
Zink 24. 1.
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/3089 Frage A 54) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die vom ADAC auf Grund einer statistischen Erfassung getroffene Feststellung, ein Drittel aller Kraftfahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland weise „mehr oder weniger schwere Mängel" auf, und sieht die Bundesregierung auf Grund der vom ADAC genannten Zahlen die Notwendigkeit, Konsequenzen zu ziehen und wenn ja, welche?
9972* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1975
Die näheren Umstände und Bedingungen, unter denen die ADAC-Prüfungen stattgefunden haben, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Deshalb kann eine Beurteilung der auf Grund dieser Prüfungen erfolgten Feststellungen nicht abgegeben werden.
Nach den statistischen Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes wurden 1973 von den Technischen Prüfstellen (TÜV) knapp 7 Millionen Kraftfahrzeuge untersucht; davon waren
ohne Mängel 40,7 % (1972: 40,6 %)
mit leichten Mängeln 29,9 % (1972: 28,8 %)
mit erheblichen Mängeln 29,0 % (1972: 30,2 %)
verkehrsunsicher 0,4 % (1972: 0,4 %).
Somit ist die Zahl der Fahrzeuge mit leichten Mängeln etwas angestiegen, die Zahl der Fahrzeuge mit erheblichen Mängeln ging zurück. Die Zahl der verkehrsunsicheren Fahrzeuge ist nach wie vor minimal. Die Bundesregierung ist daher der Auffassung, daß sich das derzeitige System der regelmäßigen technischen Überwachung durch die TÜV und der stichprobenmäßigen Überwachung durch die Polizei bewährt hat und grundlegende Änderungen gegenwärtig nicht erforderlich sind.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vogt (CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Frage A 60) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Lufthansa bei der Neueinstellung von Stewardessen (fliegendes Personal) nahezu ausschließlich Bewerberinnen berücksichtigt, die jünger als 27 Jahre sind, während bereits einmal eingestellte Stewardessen völlig unabhängig von ihrem Alter im Flugdienst eingesetzt werden?
Der Bundesregierung sind die bei der Einstellung von Flugbegleitern geübten Verfahren der Deutschen Lufthansa wie auch der anderen deutschen Luftfahrtunternehmen nicht bekannt, da es sich hierbei um rein privatwirtschaftliche Vorgänge handelt.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Frage A 61):
Auf welche Weise und in welchem Umfang ist die Bundesregierung bereit, den Ausbau eines leistungsfähigen Personennahverkehrssystems (S-Bahn, U-Bahn) für den Raum Nürnberg sicherzustellen?
Wie für die Maßnahmen in anderen Räumen, so wird die Bundesregierung auch für die laufenden Maßnahmen im Nürnberger Raum die erforderlichen Finanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für einen kontinuierlichen Baufortschritt bereitstellen. Welche Maßnahmen nach Fortschreibung des mittelfristigen Finanzierungsprogramms zusätzlich anfinanziert werden, kann z. Z. noch nicht abschließend beantwortet werden. Jedenfalls wird die Bundesregierung, soweit sie in diesem Bereich Verpflichtungen übernommen hat, diese auch einhalten. Im übrigen nehme ich Bezug auf das ausführliche Schreiben, daß Sie von mir am 15. Januar 1975 erhalten haben.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/3089 Frage A 96) :
Existiert im Bundeskanzleramt ein Aktenvermerk aus den Jahren 1967 bis 1969 über eine Entschuldigung des damaligen Staatssekretärs Carstens gegenüber dem ehemaligen Bundesverteidigungsminister Strauß, weil er ursprünglich geglaubt hätte, Herr Strauß habe „in der Spiegel-Affäre maßlos übertrieben und sozusagen aus einer Maus einen Elefanten gemacht", und er „nach der Lektüre der Akten" Herrn Strauß recht gehen müßte, und wäre der ehemalige Staatssekretär Carstens schon wegen der Herbeiziehung einer Persönlichkeit außerhalb der Bundesregierung zur Aktenlektiire verpflichtet gewesen, einen Vermerk anzufertigen?
Ich darf zunächst bemerken, daß Prof. Carstens vom 1. Januar 1968 bis zum 27. Oktober 1969 Chef des Bundeskanzleramtes war. Ihre Frage kann sich also nur auf diesen Zeitraum beziehen. Ich habe die einschlägigen Akten des Bundeskanzleramtes für diesen Zeitraum überprüfen lassen; soweit erreichbar, sind auch Mitarbeiter des Chefs des Bundeskanzleramtes aus diesem Zeitraum befragt worden. Ergebnis: Einen solchen Vermerk gibt es nicht.
In den überprüften Unterlagen des Bundeskanzleramtes gibt es auch keine Anhaltspunkte für einen Brief von Prof. Carstens an Herrn Dr. Strauß mit dem von Ihnen angedeuteten Inhalt.
Es wurden — dies zum zweiten Teil Ihrer Frage auch keine Anzeichen dafür gefunden, daß die betreffenden Akten des Bundeskanzleramtes einer —wie sie sagen — „Persönlichkeit außerhalb der Bundesregierung", die — so muß ich wohl ergänzen — dienstlich mit der Sache nicht befaßt war, zugänglich gemacht worden sei. In diesem Fall wäre es in der Tat notwendig gewesen, darüber einen entsprechenden Aktenvermerk anzufertigen, zumal diese Unterlagen zum Teil als Verschlußsache (Geheim) eingestuft waren.
Ich nehme an, daß Sie sich auf das Interview beziehen, das der Abgeordnete Dr. Strauß kürzlich der Zeitschrift „Esprit" gegeben hat und darf dazu bemerken, daß der in diesem Interview gleichfalls erwähnte Vizepräsident Dr. Jaeger vom 25. Oktober 1965 bis 1. Dezember 1966 Bundesminister der Justiz war und in dieser Position Gelegenheit hatte, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen, die den mit der „Spiegel"-Affäre befaßten Gerichten durch die Bundesregierung zugänglich gemacht worden waren. Herr Dr. Strauß hat in der Sendung „Report" des
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1975 9973*
Deutschen Fernsehens vorn 13. Januar 1975 darauf hingewiesen, daß ein Gespräch mit Vizepräsident Dr. Jaeger während dessen Amtszeit als Bundesjustizminister stattgefunden habe.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU (Drucksache 7/3089 Frage B 1) :
Hat die Bundesregierung dafür Sorge getragen, daß die Publikationen regimehöriger Organisationen von Polen in Deutschland mit dem Ziel ausgewertet werden zu verhindern, daß junge Spätaussiedler sich diesen Organisationen und der polnischen Botschaft gegenüber als Polen ausgegeben, den deutschen Behörden gegenüber aber als Deutsche und solche den Vertriebenenausweis A erhalten?
Bei den von Ihnen erwähnten Publikationen polnischer Organisationen, die Sie nicht näher bezeichnen, dürfte es sich um die Zeitschriften des Verbandes „Zgoda", die „Glos polski" und des Bundes der Polen in Deutschland, die „Ogniwa", handeln. Die Zeitschriften werden nicht systematisch ausgewertet. Erkenntnisse über einen Mißbrauch liegen bisher nicht vor. Irgendwelche Aktivitäten der Verbände, ihre Zeitschriften im Grenzdurchgangslager Friedland zu verbreiten, waren bisher nicht festzustellen.
Eine Auswertung mit dem Ziele, die Verbindung zu Aussiedlern zu verhindern, wäre ohnehin fragwürdig. Die Anerkennung als Vertriebener richtet sich nach den Vorschriften des § 1 BVFG, wobei in der Regel § 6 BVFG, der den Begriff der Volkszugehörigkeit erläutert, hinzuzuziehen ist. Liegen die Kriterien vor, muß der Antragsteller als Vertriebener anerkannt und ihm ein Vertriebenenausweis ausgestellt werden. Wesentlich im Zusammenhang mit Ihrer Frage ist die Bestimmung des § 6 BVFG, daß das Bekenntnis zum deutschen Volkstum in der Heimat abgelegt wurde, zeitlich also dem Vertreibungsvorgang vorausgeht. Bekundungen oder Verhaltensweisen nach der Vertreibung, die auf eine Zuneigung zu einem anderen Volkstum schließen lassen könnten, sind deshalb im Grundsatz unbeachtlich. Sie können allerdings ein Indiz dafür seih, daß der Antragsteller von Anfang an nicht dem deutschen Volkstum zuzurechnen war. Erhärtet sich diese Vermutung, ist die Ausstellung des Vertriebenenausweises zu versagen oder, wenn der Ausweis schon ausgestellt ist, eine Überprüfung des Verfahrens mit dem Ziele der Einziehung des Ausweises durchzuführen.
Nicht davon betroffen werden Personengruppen, bei denen für die Anerkennung als Vertriebener ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht vorausgesetzt wird. Nicht zu prüfen ist die deutsche Volkszugehörigkeit bei. Antragstellern mit deutscher Staatsangehörigkeit. Ferner gilt nach § 1 Abs. 3
BVFG als Vertriebener auch, wer, ohne selbst deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger zu sein, als Ehegatte eines Vertriebenen seinen Wohnsitz im Vertreibungsgebiet verloren hat. Diesen Gruppen von Vertriebenen kann eine Fühlungnahme zum hergebrachten Volkstum nicht zum Nachteil gereichen.
Im Zusammenhang mit Ihrer Frage stehen offenbar die Beziehungen eines Teiles der Aussiedler aus den früheren preußischen Ostprovinzen und aus Polen zur polnischen Organisation „Zgoda". Diese Beziehungen dürften vielfach deshalb gesucht werden, weil verbilligte Gruppenreisen nach Polen bisher nur von „Zgoda" veranstaltet werden und die angesprochenen Aussiedler sich diese Vergünstigung zunutze machen wollen. Über die Arbeit des Polenverbandes „Zgoda" und die Stellung der Bundesregierung zu ihm wurde am 11. Januar 1971 von meinem Hause eine Kleine Anfrag der Abg. Strauß und Genossen — Drucksache VI/1528 — beantwortet. Dort heißt es zur Frage der Polenreisen:
Die „Zgoda" veranstaltet mit der „Polonia" seit Jahren stark verbilligte Reisen nach Polen. Sie verbindet diese Tätigkeit mit einer Mitgliederwerbung, weil nur Mitglieder der „Zgoda" und deren Angehörige an solchen Reisen teilnehmen dürfen. Von einem Monopol für „Polenreisen" kann nicht gesprochen werden, wohl aber davon, daß besonders verbilligte Gruppenreisen nach Polen bisher nur von der „Zgoda" veranstaltet werden.
Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Organisation ist ausgeführt:
Aus der Tatsache, daß die „Zgoda" im Vereinsregister eingetragen ist, ergibt sich schon, daß dieser Verein seine Existenz nicht geheimhält.
Wie schon der Parlamentarische Staatssekretär Köppler am 29. Mai 1968 ausführte, besteht keine Veranlassung, gegen den Polenverband „Zgoda" vorzugehen, solange sich seine Tätigkeit im Rahmen der deutschen Gesetze bewegt. Die Bundesregierung beobachtet jedoch in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Länder sorgfältig Tätigkeit und Bestrebungen dieser Organisation. Dies gilt auch für die hier angeschnittenen Fragen.
Diese Antwort gilt auch heute noch.
Ebenfalls mit dem Anreiz verbilligter Polenreisen tritt neuerdings der Bund der Polen in Deutschland e. V. an den Öffentlichkeit. Zur Verfassungsmäßigkeit dieses Verbandes hat mein Haus zu einer Schriftlichen Anfrage des Abg. Dr. Zeitel — Drucksache 7/1700 Frage B 5 —, die insbesondere wegen der Einrichtung eines polnischen Museums in Bochum gestellt war, am 21. Februar 1974 ausgeführt:
Die Bundesregierung vermag aus den aufgezeigten Absichten und Aktivitäten gegenwärtig keinen Verstoß gegen deutsches Verfassungs- und Vereinsrecht zu erkennen.
9974* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1975
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 7/3089 Frage B 2) :
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Hinblick auf die steigende Zahl von Unglücksfällen Herstellung, Vertrieb und Verwendung von Feuerwerkskörpern schärfer zu kontrollieren?
Die Bundesregierung hat im Hinblick auf die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern nur geringe Möglichkeiten, auf eine schärfere Kontrolle der Herstellung, des Vertriebs und der Verwendung von Feuerwerksartikeln Einfluß zu nehmen. Die Herstellung, der Vertrieb und die Verwendung von Feuerwerksartikeln sind in den sprengstoffrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder geregelt. Für den Vollzug dieser Vorschriften sind aber im wesentlichen nur Landesbehörden (Polizei und Gewerbeaufsicht) zuständig. Diese sind bereits heute kaum in der Lage, die bestehenden Verbote ausreichend zu überwachen. In den letzten Jahren war festzustellen, daß insbesondere das Verbot der Abgabe von Kleinfeuerwerk an Jugendliche unter 18 Jahren und das in den Lärmverordnungen der Länder enthaltene Verbot zum Abbrennen außerhalb der Silvesternacht in zunehmendem Maße nicht beachtet wurden. Um insbesondere das Verbot der Abgabe an Jugendliche wirksamer kontrollieren zu können, wird erwogen, die Händler ausdrücklich zu verpflichten, sich beim Verkauf die Vollendung des 18. Lebensjahres durch Vorlage des Personalausweises nachweisen zu lassen.
Es liegt weder der Bundesregierung noch den zuständigen Landesbehörden statistisches Material vor, das Ihre Annahme bestätigt, daß die Zahl der Unfälle mit Feuerwerksartikeln in den letzten Jahren zugenommen hat. Aus einer vom Lande Berlin übersandten Zusammenstellung über die in den letzten Jahren in der Silvesternacht in den Krankenanstalten Berlins behandelten Unfallverletzungen bei der Verwendung von Feuerwerksartikeln läßt sich eine steigende Tendenz nicht entnehmen.
Gleichwohl muß alles getan werden, um die Zahl der Unfälle soweit wie möglich zu verringern. Die genannten Gegenstände unterliegen einer Bauartzulassung durch die Bundesanstalt für Materialprüfung. In diesem Verfahren wird u. a. geprüft, ob die Gegenstände handhabungssicher sind und ob sie den zu diesem Zweck festgelegten Anforderungen entsprechen. Den Unfallgefahren wird ferner dadurch Rechnung getragen, daß Hersteller und Händler verpflichtet sind, je nach Art der Verpackung den Gegenständen oder den kleinsten Abgabeeinheiten eine Gebrauchsanweisung beizufügen, die eine genaue Anleitung sowie sicherheitstechnische Hinweise enthält. Bei Beachtung dieser Hinweise läßt sich eine Gefährdung beim Abbrand dieser Artikel in aller Regel vermeiden. Erfahrungsgemäß werden solche Hinweise von Jugendlichen, die diese
Gegenstände entgegen dem bestehenden Abgabeverbot erwerben und verwenden, nur unzureichend befolgt, so daß hier eine Hauptursache für Unfälle zu suchen ist. In einzelnen Städten und Gemeinden wird darüber hinaus bereits heute durch Herausgabe von Merkblättern und durch Verlautbarungen in Presse und Rundfunk auf die notwendige Beachtung der sicherheitstechnischen Vorschriften sowie auf mögliche Unfallgefahren beim Abbrand von Feuerwerksartikeln hingewiesen.
Eine Senkung der Unfallzahlen ist nicht allein durch gesetzgeberische Maßnahmen und Maßnahmen der Verwaltung zu erreichen; hier ist es in erster Linie Aufgabe der Erziehungsberechtigten, gemäß ihrer Aufsichtspflicht dafür zu sorgen, daß Kinder und Jugendliche solche Gegenstände nur unter ihrer Anleitung abbrennen.
Ich werde den mit dem Vertrieb und der Verwendung von Feuerwerksartikeln zusammenhängenden, Fragen weiterhin meine Aufmerksamkeit widmen und gemeinsam mit den Vertretern der obersten Landesbehörden nach geeigneten Maßnahmen suchen, um den Vertrieb und das Abbrennen dieser Artikel in Zukunft wirksamer zu kontrollieren.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum aus die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Frage B 3) :
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung den Lärmschutzbereich für den NATO-Flugplatz Pferdsfeld noch nicht festgelegt, und wann ist mit dem Erlaß der entsprechenden Rechtsverordnung zu rechnen?
Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm sind für etwa 30 militärische Flugplätze und für 12 Verkehrsflughäfen Lärmschutzbereiche festzusetzen. Um eine einheitliche und reproduzierbare Ermittlung der Lärmschutzbereiche sicherzustellen, sind von mir im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr und dem Bundesminister der Verteidigung zunächst Datenerfassungssysteme und eine EDV-gerechte „Anleitung zur Berechnung" erarbeitet und festgelegt worden. Hierauf wurde unverzüglich die Dateneinholung für alle Flugplätze eingeleitet und das Rechenprogramm erstellt.
Im vergangenen Jahr konnten die ersten Rechtsverordnungen über die Festsetzung von Lärmschutzbereichen erlassen werden. Es handelte sich um die Lärmschutzbereiche für die Verkehrsflughäfen Düsseldorf, Bremen und Nürnberg sowie für die militärischen Flugplätze Leipheim und Nörvenich. Die Festsetzung der Lärmschutzbereiche für die übrigen Flugplätze wird in kürzeren Abständen folgen. Nach den bisherigen Erfahrungen wird man davon ausgehen können, daß der Lärmschutzbereich für den NATO-Flugplatz Pferdsfeld im Laufe dieses Jahres festgesetzt werden wird.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1975 9935*
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen
Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig)
(CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Fragen B 4 und 5) :
Ist die Bundesregierung bereit, dem Bundestag einen Gesetzentwurf zur Aufnahme eines Grundrechts auf menschenwürdige Umwelt in das Grundgesetz zu unterbreiten, um deutlich zu machen, daß diesem Recht der gleiche Rang zukommt wie anderen wichtigen im Grundgesetz verankerten Grundrechten?
Ist die Bundesregierung bereit, dem Bundestag einen Gesetzentwurf zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen vorzulegen, in dem die Grundsätze für die Prüfung der Umweltverträglichkeit von Industrieanlagen, Infrastrukturmaßnahmen, Produktionsverfahren, Arbeitsverfahren usw. und das dabei anzuwendende Verfahren geregelt werden, und wenn ja, ist sie bereit, in der Europäischen Gemeinschaft auf die Harmonisierung der Umweltverträglichkeitsprüfungen hinzuwirken?
Zu Frage B 4:
Mit Ihrer Frage sprechen Sie eine Überlegung an, die schon in der Regierungserklärung vom 18. Januar 1973 Erwähnung gefunden hat. Dort heißt es, daß „die Menschen insgesamt ein elementares Recht auf eine menschenwürdige Umwelt (haben), dem Verfassungsrang zukommen sollte". An dieser Aussage hat sich durch die Regierungserklärung vom 17. Mai 1974 nichts geändert.
Eine Verankerung des Umweltschutzes im Grundgesetz muß nicht notwendigerweise in der Form eines Grundrechts erfolgen. Vielmehr kommt auch eine Ausgestaltung in der Form einer Staatszielbestimmung — etwa in Anlehnung und als eine besondere Ausformung des Sozialstaatsprinzips — in Betracht.
Beide Modelle sind mit spezifischen Problemen verbunden. Die Bundesregierung hält daher eine sorgfältige Abstimmung des Vorhabens für erforderlich. Dabei liegt ihr daran, gerade auch mit den Ländern einen gründlichen Meinungsaustausch zu führen, zumal in zwei Bundesländern (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz) bereits Initiativgesetzentwürfe von Landtags-Fraktionen vorliegen, die auf eine Ergänzung der Landesverfassung um ein Umweltgrundrecht zielen.
Die Bemühungen der Bundesregierung, eine tragfähige politische Mehrheit für das Vorhaben einer Verankerung des Umweltschutzes im Grundgesetz zu finden, haben ein abschließendes Ergebnis noch nicht erreicht. Die bisherigen Kontakte mit den Umweltressorts der Länder zeigen jedoch positive Ansatzpunkte. Ich hoffe, daß es auf der am 27. Januar 1975 in Berlin tagenden Umweltministerkonferenz gelingt, einen breiten Konsens darüber zu erzielen, daß auch ein Bekenntnis des Grundgesetzes zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in unserer umweltgefährdeten Zeit notwendig geworden ist.
Zu Frage B 5:
Die Bundesregierung hat in ihrem Umweltprogramm vom 29. September 1971 die Prüfung der Umweltverträglichkeit als allgemeines Leitbild verankert. Damit soll sichergestellt werden, daß alle privaten und öffentlichen Aktivitäten auf ihre Umweltauswirkungen überprüft werden, um Nachteile für die Umwelt zu vermeiden, auszugleichen oder zu mindern. Die Verwirklichung dieses Zieles ist mit den jeweils geeigneten umweltpolitischen Instrumenten konsequent in Angriff genommen worden. Für die wichtigsten Bereiche sind inzwischen Gesetze sowie ergänzende Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften erlassen oder Gesetzentwürfe vorgelegt worden.
Dazu gehören insbesondere
— Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971
— Gesetz zur Verminderung von Luftverunreinigungen durch Bleiverbindungen in Ottokraftstoffen für Kraftfahrzeugmotore (Benzinbleigesetz) vom 5. August 1971
— Abfallbeseitigungsgesetz (AbfG) vom 7. Juni 1972
— Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 15. März 1974
— Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74) zur Übertragung der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit auf dem Gebiete des Wasserhaushalts auf den Bund
— Entwurf eines Abwasserabgabengesetzes
— Entwurf eines Waschmittelgesetzes (Novellierung des Detergentiengesetzes vom 5. September 1961)
— Entwurf eines Naturschutz- und Landschaftsschutzgesetzes des Bundes.
Eine zusammenfassende Kodifizierung aller der Umweltverträglichkeit dienenden Regelungen erscheint derzeitig nicht notwendig und auch nicht realisierbar. Bestimmend für die bestehenden und in Angriff genommenen Sachbereichsregelungen sind die enumerativen und unterschiedlichen Gesetzgebungskompetenzen des Bundes nach Art. 74 GG (konkurrierende Gesetzgebung) und Art. 75 GG (Rahmenkompetenz), die Verteilung umweltrelevanter Aufgaben zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, die nach Fachaufgaben ausgerichtete Verwaltungsstruktur und die unterschiedlichen Gegebenheiten und Notwendigkeiten für den Schutz der Umweltmedien (Luft, Wasser, Boden, Naturhaushalt) sowie für die Einflußnahme auf besonders umweltgefährdende Aktivitäten (z. B. Abfallbeseitigung, Anforderungen an technische Anlagen und Produkte) .
Für die von Ihnen angesprochenen Industrieanlagen, Produktionsverfahren und Arbeitsverfahren ist vor allem das BImSchG von Bedeutung. Zum Schutz vor Luftverunreinigungen und zur Lärmbekämpfung sieht dieses Gesetz für umweltrelevante Industrieanlagen eine Genehmigung vor, die nur erteilt wird, wenn Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen getroffen wird. Dabei sind die durch Verwaltungsvorschriften festgesetzten Emissionsgrenzwerte zu beachten. Darüber hinaus ermächtigt das Gesetz die Bundesregierung, mit Zustimmung des Bundesrates der Umweltverträglichkeit dienende Anforderungen für bewegliche An-
lagen, Fahrzeuge, Brenn- und Treibstoffe sowie für andere bestimmte Stoffe und Erzeugnisse festzulegen.
Gewässernutzungen für gewerbliche, industrielle oder andere Zwecke, insbesondere Einleitungen von Stoffen (von Abwässern), bedürfen nach dem WHG einer Erlaubnis, die zu versagen ist, wenn schädliche Einwirkungen auf das Wasser entstehen würden. Allerdings ist dringend die von der Bundesregierung angestrebte Novellierung des WHG auf der Grundlage einer konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes erforderlich.
Im Hinblick auf Standorte von Industrieanlagen sind für den Umweltschutz ferner das Bundesraumordnungsgesetz (1965), die dieses Gesetz ausfüllende landesplanerischen Regelungen sowie das die kommunale Bauleitplanung behandelnde Bundesbaugesetz (1961) von Bedeutung. Sie enthalten Vorschriften, nach denen Umweltbelange im Rahmen der Landesplanung und Bauleitplanung angemessen zu berücksichtigen sind.
Auch für verschiedene andere öffentliche Maßnahmen bestehen gesetzliche Vorschriften, die eine Berücksichtigung von Umweltbelangen sicherstellen. Das gilt insbesondere für die von Ihnen hervorgehobenen Infrastrukturmaßnahmen. So werden Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur auf der Grundlage gesetzlich geregelter Planfeststellungsverfahren verwirklicht (vgl. §§ 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes). Dabei sind im Interesse des Wohls der Allgemeinheit auch Umweltbelange zu beachten. Ergänzt werden die Regelungen in den Fachgesetzen durch dem Immissionsschutz dienende Regelungen des BImSchG (§§ 43, 50 BImSchG).
Für Baumaßnahmen enthalten die landesrechtlichen Bauordnungen weitgehend auch Vorschriften zum Schutz der Umwelt. Ergänzend zu den der Umweltverträglichkeit dienenden gesetzlichen Vorschriften für öffentliche Maßnahmen, insbesondere zur Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften sowie von Programmen und Plänen der öffentlichen Verwaltung — dabei auch für Planungen im Vorfeld von Planfeststellungsverfahren und sonstigen Infrastrukturmaßnahmen , ist ein Beschluß des Bundeskabinetts über „Grundsätze zur Prüfung der Umweltverträglichkeit öffentlicher Maßnahmen des Bundes" vorgesehen. Diese Grundsätze sollen die Prüfung der Umweltverträglichkeit für alle öffentlichen Maßnahmen des Bundes auf der Grundlage eines systematischen, methodischen Prüfungsablaufes sicherstellen. Erstrebt wird ferner eine Entschließung der Konferenz der Umweltminister und -senatoren der Länder und des Bundes, mit der entsprechende Grundsätze für Bundes- und Landesbehörden empfohlen werden, um auf diese Weise auf ein einheitliches Vorgehen in Bund und Ländern hinzuwirken.
Die Bundesregierung hat dazu beigetragen, daß die Zielvorstellungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit, wie sie im Umweltprogramm der Bundesregierung enthalten sind, inhaltlich entsprechend in Teil I Titel II des EG-Umweltaktionsprogrammes vom 22. November 1973 aufgenommen wurden. Die
Bundesregierung wird auch die Realisierung dieser Zielvorstellungen in der Europäischen Gemeinschaft sowie eine dazu ggf. erforderliche Harmonisierung nationaler Regelungen unterstützen.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU; CSU) (Drucksache 7/3089 Frage B 6) :
Ist der Bundesregierung die bestehende Diskrepanz zwischen Löhnen und Besoldung sowie Renten und Pensionen im gesamten einfachen und mittleren Dienst insbesondere bei der Deutschen Bundesbahn bekannt, wo z. B. die Nettogehälter der Beamten des Werkmeisterdienstes (BesGr. A 6 his A 8) unter den Netto-lohnen der Handwerker in den Lohngruppen III a, I und I a liegen und hei einem Vergleich der Nettorenten mit den Nettoruhegehältern das Ergebnis noch ungünstiger liegt, und eine Berechnung ergeben hat, daß das Lebenseinkommen eines Hauptwerkmeisters (BesGr. A 8) gegenüber einem Vorhandwerker (Lohngruppe I a) bei gleicher Dienstzeit um über 100 000 DM niedriger liegt als das des Lohnbediensteten, wenn unterstellt wird, daß beide Mitarbeiter nach ihrer Invalidisierung bzw. Pensionierung noch über 15 Jahre leben, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diese durchaus zu begründende Abweichung abzubauen?
1. Das Problem der Einkommensverluste bei Übernahme von Arbeitnehmern insbesondere der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost in das Beamtenverhältnis ist der Bundesregierung bekannt. Der Bundesminister des Innern hat zu dieser Frage dem Vorsitzenden des Innenausschusses des Deutschen Bundestages unter dem 12. Mai 1972 einen Bericht übermittelt.
2. Das Problem der Einkommensverluste wird im Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG), das dem Deutschen Bundestag vorliegt (Drucksache 7/1906) in Artikel I § 78 einer Regelung zugeführt. Es ist vorgesehen, eine Übergangszahlung in Höhe des 13fachen monatlichen Netto-Einkommensverlustes zum Zeitpunkt der Übernahme zu gewähren. Es wird davon ausgegangen, daß die meist in den früheren Berufsjahren eintretenden Einkommensverluste im Grundsatz vorübergehender Natur sind, das heißt, daß sie sich -- wenn oft auch erst nach geraumer Zeit — durch eine günstigere Besoldung in den Beförderungsämtern ausgleichen. Demzufolge wird durch die Übergangszahlung nur ein augenblicklicher, unzumutbarer Bezügeabfall zum Zeitpunkt der Übernahme aufgefangen.
3. Ein Vergleich von Lebenseinkommen ist im übrigen sehr schwierig, weil er zum Teil nur auf Schätzungen, im übrigen nur auf unsicheren und umstrittenen Berechnungsgrundlagen aufbauen
kann. Im einzelnen ist festzustellen, daß beispielsweise ein Nettogehalt der Besoldungsgruppe A 8 im Regelfall den Nettolohn nach Lohngruppe I a bei der Deutschen Bundesbahn zuzüglich einer 15 %igen Leistungszulage nach Abzug der Lohn- und Kirchensteuer sowie der Sozialversicherungsbeiträge bzw. der Beiträge zur privaten Krankenversicherung übersteigt. Hinsichtlich der Nettoruhegehälter bleibt das von meinem Hause bei der Treuarbeit in Auf-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1975 9977*
trag gegebene Gutachten über einen „Vergleich des beamtenrechtlichen Versorgungssystems mit dem Versorgungssystem der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes und der privaten Wirtschaft" abzuwarten.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3089 Frage B 7):
Kann bis zu Beginn der neuen Fremdenverkehrssaison mit Reiseerleichterungen an den Grenzübergängen zur Tschechoslowakei, z. B. durch die Einführung eines Tagesvisums, gerechnet werden?
Im Jahre 1974 sind rd. 300 000 Deutsche in die Tschechoslowakei gereist, während rd. 100 000 Tschechoslowaken das Bundesgebiet besucht haben. Die Differenz beruht offenbar u. a. darauf, daß Tschechoslowaken — anders als Deutsche — ihren Heimatstaat nur mit einer besonderen Ausreisegenehmigung verlassen dürfen.
Angesichts dieser Rechtslage erscheinen gegenseitig vereinbarte Reiseerleichterungen, wie sie im Verhältnis zu unseren westlichen Nachbarstaaten bestehen, schwerlich erreichbar. Die Tschechoslowakei hat Reiseerleichterungen in der Form von Tagesvisa, die sie früher einseitig zur Einreise in ihr Gebiet an der Grenze zu Österreich gewährt hatte, im Jahre 1970 aufgehoben. Es ist daher auch nicht zu erwarten, daß die Tschechoslowakei an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland einseitig Erleichterung zulassen wird.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Frage B 8) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die von der Landesregierung von Baden-Württemberg getroffene Vorauswahl für Standorte zur eventuellen Errichtung von Kernkraftwerken im Alb-
Donau-Kreis?
Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich das Vorgehen des Landes Baden-Württemberg, eine Vorauswahl von Kernkraftwerksstandorten im Rahmen eines Fachlichen Entwicklungsplanes vorzunehmen. Eine derartige Standortvorsorge wird von der Bundesregierung seit langem gefordert und soll durch die Schaffung bundeseinheitlich anzuwendender Standortbewertungsdaten für den Bereich der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes gefördert werden.
Der Bundesregierung sind Begründungen für die Auswahl einzelner Standorte nicht bekannt. Sie geht jedoch davon aus, daß die Landesregierung
Baden-Württemberg in Kenntnis der lokalen Gegebenheiten Alternativstandorte im Alb-Donau-Kreis sorgfältig vorausgewählt und dabei insbesondere die vorhandenen und künftig zu erwartenden Vorbelastungen dieser Region berücksichtigt hat. Eine konkrete Aussage über die atomrechtliche Genehmigungsfähigkeit der von der Landesregierung vorausgewählten Standorte ist z. Z. nicht möglich, weil die Ergebnisse der hierfür erforderlichen Genehmigungsverfahren nicht vorweggenommen werden können.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Frage B 9) :
Welche Hallung beabsichtigt die Bundesregierung gegenüber den grundgesetzwidrigen Aktivitäten des Kommunistischen Bundes Westdeutschlands (KBW) einzunehmen, der in seinem Programm und Statut die politische Weltrevolution, die Errichtung der proletarischen Diktatur mit Waffengewalt, die Vorbereitung und Durchführung der proletarischen Revolution und den Bürgerkrieg zum Ziel seiner Arbeit erklärt, diese Ziele in käuflichen Druckschriften und in unentgeltlich verteilten Flugblättern verfolgt, und wann kann mit einer klaren Anweisung an die Bundesverwaltungen gerechnet werden, welche Haltung von den Verwaltungen gegenüber Beschäftigten des öffentlichen Dienstes einzunehmen ist, die sich offen zum KBW bekennen?
Die Bundesregierung nimmt dem Kommunistischen Bund Westdeutschland gegenüber die gleiche Haltung ein wie gegenüber anderen Gruppen und Organisationen, die eine verfassungsfeindliche Zielsetzung verfolgen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Verfassungsschutzbericht des Jahres 1973. Sollten sich Beschäftigte des öffentlichen Dienstes zum KBW bekennen, so ist § 35 Abs. i des Beamtenrechtsrahmengesetzes zu beachten, wonach sich der Beamte durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten muß. Notwendige Konsequenzen sind von Amts wegen zu ziehen. Weiterer Anweisungen bedarf es daher nicht. Im übrigen verweise ich auf den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 7/2433), der zur Zeit dem Hohen Hause zur Beratung vorliegt.
Anlage 14
Antwort
des Pari. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Frage B 10) :
Wann wird die Bundesregierung dem Ersuchen des Deutschen Bundestages vom 14. Mai 1969 nachkommen, in der nächsten Legislaturperiode einen Entwurf für eine Reform des Erbrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere des Erbrechts der Ehegatten und der Kinder, vorzulegen?
Die Vorarbeiten für einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Familienerbrechts sind aufgenommen.
9978* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1975
Sie werden, soweitdies nach den personellen Voraussetzungen möglich ist, weiter betrieben. Die Reform des Erbrechts gehört allerdings nach der Auffassung der Bundesregierung nicht zu den gesetzgeberischen Vorhaben, die angesichts der vorhandenen Kapazitäten vorrangig vor anderen Vorhaben erledigt werden müßten. Von der Praxis wird die Erbrechtsreform nicht als besonders dringlich eingestuft. So wurde auf dem 19. Deutschen Notartag, der 1973 in Hannover stattfand, insbesondere zu Änderungsvorschlägen des gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrechts erklärt, daß unser Erbrecht manche Verbesserungen wünschen ließe, einer tiefgreifenden Neuorientierung jedoch nicht bedürfe.
Das zum 49. Deutschen Juristentag (1972) erstattete Gutachten zum Thema „Empfiehlt es sich, das gesetzliche Erbrecht und Pflichtteilsrecht neu zu regeln?" kommt zu dem Ergebnis, daß eine Reform des gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrechts nicht ohne sorgfältige empirische Untersuchungen vorgenommen werden sollte. Gegenstand der sehr aufwendigen Untersuchungen sollten die in der Bevölkerung herrschenden Auffassungen über die Gestaltung des Erbrechts, die Testiergewohnheiten und den tatsächlichen Zusammenhalt der Familienangehörigen als „Solidaritätsgruppe" sein. Als Reformziel wurde unter anderem eine scharfe Trennung zwischen Erbrecht, ehelichem Güterrecht und Unterhaltsrecht vorgeschlagen.
Abgesehen hiervon ist zu berücksichtigen, daß beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von § 1934d des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wonach ein nichteheliches Kind von seinem Vater zu Lebzeiten eine erbrechtliche Abfindung verlangen kann, anhängig ist. Der Ausgang dieses Verfahrens sollte abgewartet werden.
Nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge läßt sich daher aus den angeführten Gründen ein bestimmter Zeitpunkt für den Regierungsentwurf zur Reform des Erbrechts noch nicht nennen.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/3089 Fragen B 11 und 12) :
Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen, um bei Schadensansprüchen von durch ärztliche Kunstfehler geschädigte Patienten diese besser als bisher zu schützen?
Sieht die Bundesregierung in der Errichtung von unabhängigen gemischten Gutachterkommissionen sowie in der Umwandlung der Verschuldungshaftung in eine Gefährdungshaftung eine mögliche Lösung?
Zu Frage B 11:
Entsteht durch einen ärztlichen Kunstfehler ein Schaden, so können Ersatzansprüche aus dem Arztvertrag oder unter dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung geltend gemacht werden.
Für die Einführung einer Gefährdungshaftung besteht, wie Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Bayerl auf entsprechende Anfragen der Herren Kollegen Dr. Riedl (13. Sitzung des 7. Deutschen Bundestages vom 14. Februar 1973) und Dr. Weber (Anlage 3 der Niederschrift über die 71. Sitzung des 7. Deutschen Bundestages vom 13. Dezember 1973) näher ausgeführt hat, nach Ansicht der Bundesregierung kein Bedürfnis. Die Gefährdungshaftung als Ausnahme von der Verschuldenshaftung ist dort gerechtfertigt, wo eine Tätigkeit typischerweise die Umwelt gefährdet, wie z. B. der Betrieb eines Kraftfahrzeugs, Luftfahrzeugs oder eines Atomreaktors. Dazu gehört die ärztliche Tätigkeit nicht.
Zu Frage B 12:
Von der Errichtung unabhängiger gerichtlicher Gutachterkommissionen wird eine Lösung des Problems nicht zu erwarten sein. Sollte Ihr Vorschlag dahin gehen, daß derartige Kommissionen verbindlich über Ansprüche von Patienten befinden sollen, so wird dies nur möglich sein, wenn sich der Patient einem solchen Spruch unterwirft. Ist er hierzu nicht bereit, so kann ihm die Anrufung des Gerichts nicht verwehrt werden. Da insbesondere bei den rechtlich und tatsächlich schwierig gelagerten Fällen die Beteiligten unterschiedliche Auffassungen über die Ersatzpflicht haben und demgemäß eine gerichtliche Entscheidung anstreben werden, wird von der Einschaltung einer Gutachterkommission eine bessere und schnellere Regulierung nicht zu erwarten sein.
Soweit die Kommission lediglich die Aufgaben von Sachverständigen übernehmen soll, ist darauf hinzuweisen, daß Unabhängigkeit ohnehin bei Sachverständigen vorausgesetzt wird; liegt sie nicht vor, kann der Sachverständige abgelehnt werden. Eine Kommission, d. h. ein bestimmter Kreis von Sachverständigen, dürfte zudem im Vergleich zur geltenden Regelung keine Vorteile bieten. Wegen der Unterschiedlichkeit möglicher Schadensursachen und der zur sachgemäßen Beurteilung erforderlichen Fachkenntnisse wird nicht immer damit zu rechnen sein, daß die Kommissionsmitglieder zur Begutachtung in der Lage sind. In derartigen Fällen müßten dann doch die dafür erforderlichen Spezialisten herangezogen werden.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Frage B 13) :
Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß zu einem Gesetz gegen die Wirtschaftskriminalität nicht nur Subventions-und Kreditbetrug, Konkursbetrug und Wucher gehören, sondern auch der Straftatbestand der Amtsuntreue wegen der Verschleuderung von Steuergeldern, und ist die Bundesregierung bereit, ihren Gesetzentwurf dahin gehend zu ergänzen?
Soweit sich die Verschleuderung von Steuergeldern auf den Bereich der Wirtschaft bezieht, gehört
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1975 9979*
die strafrechtliche Würdigung eines solchen Verhaltens in den Themenkreis der Wirtschaftskriminalität. So hat die Bundesregierung in § 264 Abs. 2 Nr. 2 StGB i. d. F. des Regierungsentwurfs eines Ersten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (BR-Drucksache 5/75) — 1. WiKG — es als einen besonders schweren Fall des Subventionsbetruges bewertet, wenn er von einem Amtsträger unter Mißbrauch seiner Befugnisse oder seiner Stellung zu seinem Vorteil begangen wird.
Ob darüber hinaus mit der Fragestellung jede Verschleuderung von Steuergeldern als ein Problem der Wirtschaftskriminalität anzusehen ist, erscheint zweifelhaft. Unabhängig davon ist aber folgendes zu bemerken:
Bereits nach geltendem Recht macht sich jeder gewählte Vertreter einer Körperschaft, jeder Minister und jeder Beamte wegen Untreue gemäß § 266 StGB strafbar, wenn er die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags oder Rechtsgeschäfts obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt.
Die vom Bundesministerium der Justiz eingesetzte Kommission zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität — Reform des Wirtschaftsstrafrechts — hat sich unter anderem auch die Prüfung vorgenommen, ob weitere Verhaltensweisen im Umkreis der Untreue — insbesondere auch der Amtsuntreue — strafwürdig sind. Die hierfür notwendigen Untersuchungen konnten bisher nicht durchgeführt werden. Die Kommission hat sich vielmehr zuerst solchen Fragen zugewandt, die nach einhelliger Auffassung der Strafverfolgungspraxis vorrangig sind. Auf dieser Auswahl baut der Entwurf des 1. WiKG auf. Weitere Arbeitsergebnisse sollen selbständigen Entwürfen vorbehalten bleiben. Sollte allerdings die Kommission während des Gesetzgebungsverfahrens zum 1. WiKG zu dem von Ihnen behandelten Thema Vorschläge entwickeln, die der Bundesregierung als geeignet erscheinen, wird sie auch prüfen, ob eine entsprechende Ergänzung des 1. WiKG möglich ist.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Frage B 14) :
Worauf stützt die Bundesregierung ihre Aussage (der Antwort IV A 1 — S. 7056 — 169/74 vom 2. Dezember 1974 auf meine mündliche Anfrage), der unterschiedliche Mehrwertsteuersatz in Frankreich und in der Bundesrepublik Deutschland von 33 % bzw. 11 % führe nicht zu Wettbewerbsverzerrungen, da nachweisbar deutsche Käufer beim Erwerb eines Kraftfahrzeugs in Frankreich bei der Überführung in die Bundesrepublik Deutschland 33 % Mehrwertsteuer erstattet bekommen und anschließend 11 % deutsche Mehrwertsteuer entrichten, dadurch Nettopreisvorteile von etwa 10 % erzielen, die die Wettbewerbssituation deutscher Kraftfahrzeughändler in Grenznähe gegenüber vergleichbaren französischen Kraftfahrzeughändlern in Grenznähe fühlbar verschlechtern?
Die Preisunterschiede für Kraftfahrzeuge zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland beruhen nicht auf den unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen, sondern ausschließlich darauf, daß die Preise ohne Mehrwertsteuer — also die Nettopreise — verschieden sind. In Frankreich werden für Kraftfahrzeuge allgemein geringere Nettopreise verlangt als in der Bundesrepublik.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Frage B 15) :
Verfolgt die Bundesregierung weiterhin den Plan nach Einführung einer Heizölkennzeichnungspflicht (Drucksache 7/1944) und falls nicht, welche Gründe waren für die veränderte Auffassung maßgebend?
Die Bundesregierung hält unverändert an ihrem Beschluß fest, ab 1. Januar 1976 leichtes Heizöl durch Rotfärbung kennzeichnen zu lassen. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 — Heizölkennzeichnung — befindet sich in der parlamentarischen Behandlung. Der Wirtschaftsausschuß und der Finanzausschuß des Deutschen Bundestages haben die Beratungen inzwischen abgeschlossen und die Vorlage gebilligt.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Frage B 16) :
Welchem Zweck diente die im Herbst 1974 in verschiedenen Zeitungen erschienene Beilage „Der Zoll informiert", welche Zeitungen wurden bedient, und welche Kosten hat diese Beilage im einzelnen verursacht?
Die im Herbst 1974 in verschiedenen Zeitungen erschienene Beilage „Der Zoll informiert" dient der Nachwuchswerbung für die Zollverwaltung. Bisher wurde der Nachwuchs für die einzelnen Laufbahnen der Zollverwaltung durch Inserate in Tageszeitungen und durch Broschüren geworben. Diese waren finanziell sehr aufwendig und führten nicht zu dem erhofften Erfolg. Deshalb wurde im Oktober 1974 eine PR-Veröffentlichung „Der Zoll informiert" zunächst der Süddeutschen Zeitung beigelegt. Nach dem positiven Ergebnis des Werbemitteltests von „infas", Bonn-Bad Godesberg, sind der Fortdruck und die Beilegung der PR-Veröffentlichung in folgenden Tageszeitungen unter Berück-
9980* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1975
sichtigung des bezirklichen Nachwuchsbedarfs und des Ergebnisses früherer Insertionen veranlaßt worden:
Lübecker Nachrichten, Hamburger Abendblatt, Braunschweigische Zeitung, Tarifgem. Münsterland, Neue Ruhrzeitung,
Aachener Volkszeitung, Kölner Stadtanzeiger, Hessische Allgemeine, Frankfurter Rundschau, Badische Zeitung und Südkurier.
Die Kosten einschließlich Provision der Werbeagentur verteilen sich wie folgt:
Entwicklungskosten 39 826,80 DM
Ausdruck und Beilegung in
der „Süddeutschen Zeitung" : 144 522,— DM
Kosten des Fortdrucks: 347 990,— DM
Beilegungskosten
Lübecker Nachrichten: 11 025,— DM
Hamburger Abendblatt: 27 750,— DM
Braunschweigische Zeitung: 33 540,— DM
Tarifgem. Münsterland: 12 760,— DM
Neue Ruhrzeitung: 24 600,— DM
Aachener Volkszeitung: 10 997,— DM
Kölner Stadtanzeiger: 27 500,— DM
Hessische Allgemeine: 29 406,— DM
Frankfurter Rundschau: 13 230,— DM
Badische Zeitung: 18 500,— DM
Südkurier: 17 613,— DM.
Dieses Verfahren hat sich gegenüber den bisher durchgeführten Werbemaßnahmen als kostengünstiger und wirksamer erwiesen.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Frage B 17):
Unter Bezugnahme auf meine schriftliche Frage und deren Beantwortung in der 134. Sitzung am 5. Dezember 1974 frage ich erneut, ob überhaupt Teile des Standortübungsplatzes München-Nord an die Stadt München verpachtet sind?
Aus dem Gelände des Standortübungsplatzes München-Freimann/Feldmoching sind keine Flächen an die Landeshauptstand München verpachtet.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Frage B 18) :
Ist die Bundesregierung bereit, den Grenzübergang Bunderneuland in absehbarer Zeit so auszubauen, daß ähnlich der niederländischen Seite genügend Abstellplätze für LKW's zur Verfügung stehen und in Zukunft eine zügige Abwicklung an diesem Grenzübergang gewährleistet ist?
Die schwierigen Verkehrs- und Abfertigungsverhältnisse beim Zollamt Bunderneuland sind bekannt. Das Bundesministerium der Finanzen ist deshalb seit längerem bemüht, die Abfertigungsverhältnisse zu verbessern.
Schwierigkeiten in der Verkehrsführung ergeben sich insbesondere dadurch, daß der ein- und ausreisende Verkehr über die schmale Grenzbrücke der B 75 fließen muß. Um diesen Schwierigkeiten entgegenzuwirken, ist unmittelbar hinter der Grenzbrücke auf niederländischem Gebiet ein Stauraum für Lastkraftwagen auf deutsche Kosten geschaffen worden. Der Stauraum wurde am 23. Dezember vorigen Jahres in Betrieb genommen. Das Zollamt Bunderneuland verfügt nunmehr wie das niederländische Zollamt über insgesamt 40 Abstellplätze auf der Einfahrtseite.
Die Abfertigung der einreisenden Fahrzeuge ist, wie die ersten Erfahrungen zeigen, durch diese Maßnahmen wesentlich verbessert worden. Insbesondere wird der Reiseverkehr nicht mehr durch auf die Abfertigung wartende Lastkraftwagen behindert.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Frage B 19) :
Sind der Bundesregierung Pläne der US-Armee bekannt, im Zuge von Rationalisierungsmaßnahmen auch in der Garnison Baumholder Planstellen von deutschen Arbeitnehmern bei den US-Streitkräften in ähnlichem Umfang wie in Nahbollenbach, Pirmasens, Germersheim und Kaiserslautern zu streichen?
Der Bundesregierung sind — auch nach Rückfrage beim Hauptquartier der US Army, Europe (Headquarters USAREUR) — keine Pläne im Sinne Ihrer Frage bekanntgeworden, die auf eine Einsparung von Planstellen bei Einrichtungen auf dem Truppenübungsplatz Baumholder hinauslaufen.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Frage B 20) :
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1975 9981*
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung hinsichtlich der Verteilung von neuen Brennrechten an landwirtschaftliche Brennereigenossenschaften in den Kartoffelanbaugebieten zur Stützung und Verbesserung der landwirtschaftlichen Lage der Kartoffelanbauer Mittelfrankens, insbesondere in Gebieten wie Neuendettelsau, Aich und Petersaurach?
Neue Brennrechte könnten an landwirtschaftliche Kartoffelgemeinschaftsbrennereien kurzfristig nur in einem außerordentlichen Veranlagungsverfahren verliehen werden. Eine solche Maßnahme ist in der Antwort auf die schriftliche Anfrage des Kollegen Dreyer am 28. August 1974 (Nr. 24 der BT-Drucksache 7/2530) wegen der außergewöhnlich hohen Neuschöpfung von 175 000 hl Brennrecht in der ordentlichen Veranlagung im Betriebsjahr 1972/73, wegen Beeinträchtigung der Rentabilität bestehender Brennereien und wegen des damals rückläufigen Absatzes von Agraralkohol abgelehnt worden. Die Ablehnungsgründe bestehen fort, zumal der Agraralkoholabsatz der Bundesmonopolverwaltung in den ersten drei Monaten des laufenden Betriebsjahres gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres um über 30 % zurückgegangen ist.
Eine neue Veranlagung von Kartoffelgemeinschaftsbrennereien zum Brennrecht kann deshalb z. Z. nicht in Betracht kommen.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engholm (SPD) (Drucksache 7/3089 Fragen B 21 und 22) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Kreditinstitute Hypothekendarlehen gegenwärtig in der Regel nicht nur mit befristeter Zinsvereinbarung, sondern auch mit befristeter Auszahlungsvereinbarung gewähren, ohne gegenüber dem Darlehensnehmer die Effektivzinsen auszuweisen, die entstehen, wenn die Bank nach Ablauf der Auszahlungsvereinbarung ein neues Damnum verlangt, und trifft es zu, daß Hypothekennehmer bei Ausnutzung der gegenwärtigen üblichen Vertragsbedingungen für Hypothekendarlehen deshalb praktisch in immerwährender Schuld gehalten werden können, daß wiederholt geforderte Damnen die vorgenommene Tilgung aufheben oder nahezu aufheben?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Vertragsgestaltung der Kreditinstitute in Hinsicht auf ihre Auswirkungen für den Kreditnehmer, insbesondere in Hinsicht auf die Zins-/Auszahlungskonditionen, keiner Kontrolle oder Einwirkungsmöglichkeiten durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen oder anderer Behörden unterliegt, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den Hypothekennehmer als wirtschaftlich schwächeren Partner gegen nicht marktgerechte Forderungen des Kreditinstituts zu schützen?
Zu Frage B 21:
Erststellige Hypothekendarlehen werden seit jeher in Deutschland vor allem in 2 Formen angeboten: Zum einen gibt es Hypothekendarlehen mit variablen Zinssätzen, die von Kreditinstituten gewährt werden, die sich vor allem durch Spareinlagen — mit sich im Zeitverlauf ändernden Zinssätzen — refinanzieren (hierzu zählen insbesondere die Sparkassen); zum anderen sind Hypothekendarlehen mit festen Zinssätzen erhältlich, die vor allem von den Realkreditinstituten (nämlich den Hypothekenbanken und den öffentlich-rechtlichen Grundkreditanstalten) gewährt werden, die sich durch Ausgabe von Pfandbriefen mit festen Zinssätzen refinanzieren.
Infolge der in den letzten Jahren eingetretenen Verkürzung der Pfandbrieflaufzeiten auf zwischen 5 und 10 Jahre sind die Realkreditinstitute nicht mehr imstande, Kredite zu einem festen Zinssatz für die bei der Baufinanzierung eigentlich notwendige Dauer von etwa 25 bis 35 Jahren zuzusagen. Nach Maßgabe der Pfandbrieflaufzeiten gewähren sie die Darlehen deshalb nur für einen Teil dieser Zeit und stellen eine Prolongation zu neuen Bedingungen in Aussicht. Diese Entwicklung des Kapitalmarktes, die nach Ansicht der Bundesregierung nur von vorübergehender Dauer sein kann, ist die Ursache für die Probleme, die Sie in Ihrer Frage angesprochen haben.
Die Realkreditinstitute gewähren z. Z. Hypothekendarlehen mit festen Konditionen nur für einen begrenzten Zeitraum, wobei im Jahre 1974 im frei finanzierten Wohnungsbau die Konditionen überwiegend für 5 Jahre und im öffentlich geförderten Wohnungsbau überwiegend für 10 Jahre fest vereinbart wurden. Für die Behandlung der Hypothekendarlehen nach Ablauf dieser Fristen werden von Institut zu Institut unterschiedliche Konditionsanpassungsklauseln vereinbart, die im Ergebnis alle die Möglichkeit der Verlängerung zu den dann üblichen Kapitalmarktbedingungen vorsehen. Da die Realkreditinstitute sich nach Ablauf des ersten Finanzierungsabschnitts erneut refinanzieren müssen, werden die im Fall der Darlehensverlängerung anfallenden Geldbeschaffungskosten als Damnun in Rechnung gestellt. Diese Geldbeschaffungskosten können in einzelnen Fällen die Höhe der bisher erbrachten Tilgungsleistungen dann erreichen, wenn im Augenblick der Darlehensverlängerung erst geringe Tilgungsleistungen erbracht sind. Theoretisch besteht also in diesen Extremfällen die von Ihnen beschworene Gefahr einer „immerwährenden Schuld", obwohl rechtlich gesehen neue Verträge abgeschlossen sind. Hierzu wird es aber schon deshalb nicht kommen, weil die Realkreditinstitute im Interesse der Sicherheit der Darlehensforderung den Darlehensbetrag wegen der im Laufe der Zeit sich ergebenden Wertminderung des Gebäudes nicht in gleicher Höhe belassen können. Unter diesen Umständen wird daher sicherlich — etwa durch Kürzung des Damnums bei entsprechender Erhöhung des Zinses oder durch verstärkte Tilgung — die Gesamtschuld stetig vermindert werden. Gerade angesichts der jetzt sinkenden Hypothekenzinsen ist die Möglichkeit verstärkter Tilgungen bei gleichbleibender Annuität größer geworden.
Die Verordnung über Preisangaben vom 10. Mai 1973 schreibt vor, daß bei Kreditangeboten der effektive Jahreszins anzugeben ist. Der effektive Jahreszins drückt in einer Zahl Zinsen und sonstige vom Käufer zu entrichtende Kosten als einheitlichen Preis in vom Hundert für das Jahr aus und ist daher besonders geeignet zum Vergleich verschiedener Kreditangebote. Der effektive Jahreszins ist auch bei Angeboten von Hypothekarkrediten im Einzelfall anzugeben. Über Schwierigkeiten der Berechnung des Effektivzinses im Bereich des Hypothekarkredits wird demnächst mit den Verbänden des Kreditgewerbes gesprochen werden. Dies bedeutet allerdings nicht, daß — Ihrer Anregung entsprechend —
die Kreditinstitute bei der Angabe des effektiven Jahreszinses schon die nach Ablauf des ersten Abschnitts der Finanzierung erst noch auszuhandelnden Konditionen, die im einzelnen gar nicht voraussehbar sind, im Vorgriff auf die zukünftige Kapitalmarktentwicklung bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses einbeziehen könnten.
Nach Ablauf des fest vereinbarten Finanzierungsabschnitts kann und sollte der Darlehensnehmer Angebote auch anderer Kreditinstitute einholen, um so die für ihn günstigste Finanzierung zu finden. Auf diese Weise kann er ein der Kapitalmarktentwicklung entsprechendes günstiges Angebot ermitteln.
Zu Frage B 22:
Es trifft zu, daß die zwischen den Kreditinstituten und ihren Kunden ausgehandelten Verträge keiner aufsichtsbehördlichen Kontrolle unterliegen. Eine derartige Kontrolle erscheint auch nicht erforderlich, weil durch den Wettbewerb im Kreditgewerbe und die vom Gesetzgeber gezogenen allgemeinen Schranken ein ausreichender Schutz des Kreditnehmers gegeben ist, zumal das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen Mißständen im Kreditwesen entgegenzuwirken hat, die die Sicherheit der den Kreditinstituten anvertrauten Vermögenswerte gefährden, die ordnungsmäßige Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft herbeiführen können. Die Bundesregierung sieht den wirksamsten Schutz gegen nicht marktgerechte Finanzierungen von Kreditinstituten darin, daß der Kreditnehmer sich jederzeit an ein anderes Kreditinstitut wenden kann.
Im Bereich des Hypothekarkredits führt der freie Wettbewerb ebenfalls zu einem für den Kreditnehmer günstigen vielfältigen Angebot. So gibt es neben den Hypothekenangebot der Realkreditinstitute, bei dem ein fester Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum zugesagt wird, noch das Hypothekenangebot der sonstigen Kreditinstitute, bei dem ein variabler Zinssatz vereinbart werden kann. Auch zu Zeiten der Zinsbindung gab es keine zwingenden Vorschriften über die Höhe der von den Partnern eines Hypothekendarlehensvertrages zu erbringenden Leistungen, da die Zinsbindung nicht für das längerfristige Kreditgeschäft galt. Die Bundesregierung sieht in den augenblicklich äußerst kurzen Fristigkeiten der von den Realkreditinstituten ausgelegten Kredite einen vorübergehenden Zustand, der sich bei zunehmendem Erfolg der Stabilitätspolitik wieder ändern wird.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3089 Frage B 23) :
Liegen der Bundesregierung Untersuchungen vor, ob und in welchem Umfang die Exporteinbußen der Automobilindustrie in allgemeinen Absatzrückgängen ihren Grund haben, und liegen ihr Unterlagen vor, in welchem Umfang andere automobilproduzierende Länder in solche Märkte eindringen konnten?
Nach den vorliegenden Unterlagen sind die hohen Exporteinbußen der deutschen Automobilindustrie - im vergangenen Jahr um 20 % - sowohl auf die konjunkturell rückläufige allgemeine Absatzentwicklung auf den großen Automärkten als auch auf besondere Faktoren zurückzuführen, die speziell die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Fahrzeuge beeinträchtigen.
In der Europäischen Gemeinschaft war der Absatz von Pkw 1974 in den ersten neun Monaten um 15 % niedriger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum; der Absatz deutscher Fahrzeuge sank dagegen um 26 %.
In den USA ging der Pkw-Absatz aller Marken 1974 um 22 % zurück. Der Absatz der importierten Wagen sank um 19 %, bei deutschen Pkw dagegen um 24 %, bei japanischen um 17 %.
Schon in den Vorjahren zeigte sich ein tendenziell rückläufiger deutscher Marktanteil an den Gesamtzulassungen der wichtigsten Abnehmerländer. Diese Tendenz hat sich auch in den ersten neun Monaten 1974 fortgesetzt:
Anteil deutscher Marken an den
Pkw-Gesamtzulassungen (in %) :
Jahr 1971 1972 1973 Jan.-Sept. 1974
Frankreich 11,5 11,2 11,4 Jan.-Sept. 9,6
Italien 14,5 12,5 11,6 Jan.-Sept. 9,4
Niederlande 37,6 34,6 34,7 Jan.-Sept. 31,4
Belgien 37,7 36,3 35,2 Jan.-Sept. 31,5
Großbritannien 6,1 6,0 5,7 Jan.-Sept. 4,4
USA 7,5 7,0 6,9 Jan.-Nov. 6,7
Dagegen entwickelte sich beispielsweise der französische Marktanteil in vier Ländern der Europäischen Gemeinschaft wie folgt (in °A):
1971 1972 1973 1974
(Jan.-Sept)
Italien 11,0 13,2 13,9 15,1
Niederlande 29,7 30,0 29,8 32,4
Belgien 31,7 30,4 31,0 32,4
Großbritannien 6,1 7,7 8,1 8,5
Die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Fabrikate wurde in den letzten Jahren durch gestiegene Produktionskosten einschließlich der Löhne und durch Veränderungen der Wechselkurse erheblich beeinflußt.
Die Preise für eine repräsentative Typauswahl haben sich in bezug auf die wichtigsten Herstellerländer zwischen Anfang 1973 und Mitte 1974 wie folgt entwickelt:
Preise in:
Frankreich Italien Niederl. Belgien
dt. Marken + 22 % + 40 % + 13 % + 16 %
frz. Marken + 19 % + 9 % + 11 % + 6 %
ital. Marken + 9 % + 28 % + 9 % + 8 %
brit. Marken + 1 % + 17 % + 4 % + 6 %
schwed. Marken + 11 % + 26 % + 14 % + 12 %
jap. Marken + 8 % + 54 % + 12 % + 8 %.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1975 9983*
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lampersbach (CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Frage B 24) :
Was gedenkt die Bundesregierung zur eindeutigen Klärung des Begriffs der Marke zu tun, um zu erreichen, daß von den Herstellern ausgesprochene Verbraucherpreisempfehlungen den am Markt tatsächlich geforderten Preisen entsprechen?
Die Neuregelung der Unverbindlichen Preisempfehlung durch die Kartellgesetznovelle von 1973 basiert auf dem traditionellen Begriff der „Markenware", für den in erster Linie die Gewährleistung gleichbleibender oder verbesserter Qualität maßgeblich ist. Bei der Überwachung der Handhabung der neuen Preisempfehlung achtet das Bundeskartellamt selbstverständlich auch darauf, ob die Ware, für die ein Hersteller eine Preisempfehlung ausspricht, die gesetzlichen Kriterien der „Markenware" im Sinne des § 38 a Abs. 2 des Kartellgesetzes erfüllt. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so kann das Bundeskartellamt unmittelbar ein Bußgeld gegen den Hersteller festsetzen. Die Notwendigkeit solcher Entscheidungen hat sich bisher noch nicht ergeben. Demgegenüber hat das Bundeskartellamt im Rahmen seiner verschärften Mißbrauchsaufsicht bereits in einer Reihe von Fällen durch Verfügungen Preisempfehlungen aufgehoben oder Hersteller zur freiwilligen Aufgabe ihrer Empfehlungen veranlaßt, weil diese Verbraucherpreisempfehlungen den am Markt tatsächlich geforderten Preisen nicht entsprachen. Die Bundesregierung wird in ihrem Bericht, den sie dem Deutschen Bundestag entsprechend der Entschließung vom 14. Juni 1973 vorlegen wird, sämtliche Erfahrungen mit der Anwendung der neuen Unverbindlichen Preisempfehlung berücksichtigen und hierbei auch die Frage beachten, ob Preisempfehlungen im nennenswerten Umfang für solche Waren ausgesprochen wurden, die den gesetzlichen Kriterien nicht genügten.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen
Fragen des Abgeordneten Mursch (Soltau-Harburg)
(CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Fragen B 25 und 26) :
Wann ist mit der Einbringung eines Bundesberggesetzes zu rechnen, dessen Referentenentwurf bereits am 16. Dezember 1970 den beteiligten Bundes- und Landesministerien und den interessierten Verbänden durch das Bundesministerium für Wirtschaft zugestellt wurde, und wird die Bundesregierung dabei dafür Sorge tragen, daß entgegen den durchweg aus der Zeit vor 1939 stammenden unterschiedlichen Regelungen, die dem Bürger lediglich Ansprüche bei nachweisbaren Schäden zubilligen (Schadensvergütung), Bestimmungen über eine bessere Schadensverhütung aufgenommen werden?
Wird die Bundesregierung dabei vorsehen, daß unbeachtet der Tatsache, daß es sich bei Schäden um zivilrechtliche Ansprüche gegenüber einem Schädiger handelt, die zuständigen Behörden auch zu Auskünften gegenüber dem geschädigten Bürger über Ort und Sprengstoffmenge verpflichtet sind und sich nicht — wie zur Zeit — auf Betriebs- oder Amtsgeheimnisse berufen können, und wird die Auskunftspflicht so gestaltet sein, daß sie nicht dem Ermessen der Bergbehörde überlassen bleibt, in dem sie diese von eigenen technischen Vorstellungen über den Bereich von Sprengwellen abhängig macht, sondern die Frage der Verursachung von Schäden — und damit auch die der Auswirkung von Sprengwellen — durch Sachverständige bei dem zivilrechtlichen Prozeß geklärt wird, der wiederum nur durchgeführt werden kann, wenn der geschädigte Bürger vorher Ort und Sprengstoffmenge sowie Namen der betreffenden Bohrgesellschaft erfährt, während zur Zeit durch Versagung entsprechender Auskünfte in mir bekanntgewordenen Fällen dem Bürger eine gerichtliche Klärung seiner Schadensersatzansprüche häufig unmöglich gemacht wird?
Es ist beabsichtigt, den Entwurf eines Bundesberggesetzes, dessen letzte Fassung vom November 1973 zur Zeit überarbeitet wird, noch in dieser Legislaturperiode einzubringen.
Der Entwurf wird verschiedene Regeln enthalten, die dem Ziel einer besseren Schadensverhütung dienen. Das gilt auch für den Bereich der Errichtung, Führung und Einstellung bergbaulicher Betriebe. Soweit bestimmte Vorkehrungen an baulichen Anlagen zur Schadensverhütung beitragen können, müssen bei verpflichtenden Vorschriften allerdings die bestehenden verfassungsrechtlichen Schranken beachtet werden.
Die Frage zur Erteilung behördlicher Auskünfte über bestimmte Tatsachen zum Beweis für das Vorliegen eines Bergschadens entspricht im Ergebnis Ihrer in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 18./20. September 1974 unter B 21 gestellten Frage. Ich darf daher insoweit auf meine Antwort vom 18. September 1974 verweisen, weil daran festzuhalten ist,
— daß das Bergschadensrecht, ähnlich wie andere Verursachungs- oder Gefährdungshaftungen, dem Zivilrecht zugerechnet werden muß, auch wenn diese Rechtsmaterie in einem Berggesetz geregelt wird, und
— daß die Grenzen einer Auskunfterteilung durch die nach Bergrecht zuständigen Behörden nicht von den Grenzen abweichen dürfen, die in vergleichbaren Fällen für andere Behörden gelten.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 3089 Frage B 27):
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem jüngst bekanntgewordenen Fall von Industriespionage für ihre — insbesondere wirtschaftlichen — Beziehungen zu den Staaten des Warschauer Pakts?
Die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem jüngst bekanntgewordenen Fall von Industriespionage sind noch im Gange. Nach Aufklärung des Falles wird die Bundesregierung erforderlichenfalls bei der Regierung des betreffenden Landes intervenieren und auf mögliche Auswirkungen auf die Beziehungen hinweisen.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Frage B 28) :
9984* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1975
Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne der Landesregierung von Baden-Württemberg, durch den Bau von Kernkraftwerken bis Ende dieses Jahrhunderts die drohenden Energielücken zu schließen?
Die Bundesregierung unterstützt die Bestrebungen der Landesregierung von Baden-Württemberg, auf der Grundlage des Energieprogramms für Baden-Württemberg und des fachlichen Entwicklungsplans „Kraftwerksstandorte" die Sicherung der Energieversorgung durch den Bau von Kernkraftwerken zu gewährleisten. Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Landesregierung von Baden-Württemberg, daß eine Stromversorgungslücke nicht auszuschließen sei, wenn bis 1980 neben den drei im Bau befindlichen Kernkraftwerken (Philippsburg I und II, Neckarwestheim) nicht auch ein viertes Kernkraftwerk verwirklicht werden könnte.
Soweit das Energieprogramm des Landes eine rechtzeitige Standortvorsorge für den Bau von Kernkraftwerken auch über 1980 hinaus beinhaltet, befindet es sich in voller Übereinstimmung mit der Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung vom Oktober 1974, das seinerseits einer frühzeitigen Standortvorsorge besondere Bedeutung zumißt. Dabei ist die Standortfrage primär eine Aufgabe des jeweiligen Landes, die allerdings einer Abstimmung mit den anderen Ländern und dem Bund bedarf.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Frage B 29) :
In welchem Umfang und mit welchem Kosten-Nutzenergebnis wurden in den von der Sturmholzkatastrophe heimgesuchten Gebieten (13. November 1972) Holzkonservierungsmaßnahmen durch Bewässerung (künstlich und natürlich) vorgenommen?
1. Wertbeständige Lagerung (Konservierung) von Sturmholz aus der Sturmkatastrophe vom 13. November 1972 erfolgte nur in Niedersachsen. Vom gesamten Waldbesitz dieses Landes wurden 1973 bis 1974 insgesamt etwa 1,7 Millionen Festmeter Sturmholz konserviert. Die Menge entspricht rund 10 vom Hundert des gesamten Schadholzanfalles; etwa 60 vom Hundert sind Kiefernstammholz, 40 vom Hundert Fichtenstammholz. Die wertbeständige Lagerung erfolgte fast ausschließlich durch künstliche Beregnung.
2. Das Kosten-Nutzen-Ergebnis ist für jeden Waldbesitzer und für jeden Lagerplatz unterschiedlich.
Ziele der Konservierung waren,
— den Angebotsdruck durch Streckung der Holzmenge über mehrere Jahre zu verringern,
— die Qualität des seinerzeit zu angemessenen Preisen nicht abzusetzenden Holzes zu erhalten,
— die ab 1975 zu erwartende Versorgungslücke für die niedersächsische Holzindustrie durch Reservehaltung zu mildern.
Diese Ziele wurden erreicht. Das konservierte Schadholz wird heute zu Tagespreisen, die etwa 20,— DM über den damals erzielten Niedrigpreisen liegen, abgesetzt. Die Kosten der Konservierung einschließlich der laufenden Unterhaltung liegen im Gesamtdurchschnitt bei etwa 16,— bis 17,— DM je Festmeter.
Die erstmals in dieser Form und in diesem Umfang durchgeführte längerfristige wertbeständige Lagerung von Holz im Walde wird von seiten der Forst- und Holzwirtschaft als gelungen bezeichnet.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Frage B 30) :
Hält die Bundesregierung die Beteiligung der praktischen Landwirtschaft im Beirat für Umweltfragen für wichtig, und wer ist für die praktische Landwirtschaft in den Beirat berufen worden?
Der Beirat für Naturschutz und Landschaftspflege beim BML ist ein Fachbeirat für Fragen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholung in der Landschaft. Er setzt sich naturgemäß in erster Linie aus Fachleuten für diese Bereiche zusammen. Gleichwohl halte auch ich es für besonders wichtig, daß in diesem Beirat auch die Interessen der Landschaftswirtschaft als dem besonders betroffenen Wirtschaftszweig nicht vernachlässigt werden. Diesem Gesichtspunkt ist durch die Zusammensetzung des Beirates voll Rechnung getragen worden.
Das Beiratsmitglied Dr. h. c. Alfred Töpfer ist auch Inhaber mehrerer landwirtschaftlicher Betriebe, die Beiratsmitglieder Staatssekretär a. D. Dr. Dr. h. c. Theodor Sonnemann, Forstpräsident Fritz Lamerdin, Direktor (Außenstelle Ostholstein der Schleswig-Holsteinischen Landgesellschaft) H. G. Priefer, Prof. Dr. Hugo Steinhauser, Institut für Wirtschaftslehre des Landbaues, Weihenstephan, stehen der Land- und Forstwirtschaft zumindest sehr nahe.
Anlage 32
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Frage B 31) :
Welche Zuschüsse können seitens der Bundesregierung zur Elektrifizierung landwirtschaftlicher Betriebe, insbesondere von Mühlenbetrieben, die noch keine Stromversorgung haben, im westmittelfränkischen Raum gewährt werden?
Im Rahmen des Einzelbetrieblichen Förderungsprogramms können Haupterwerbslandwirte eine
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1975 9985*
Stromversorgung durch die Zinsverbilligung gefördert erhalten. Auch die Stromversorgung zählt zu Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Betriebes.
Gewerbliche Unternehmungen können jedoch aus dem Einzelbetrieblichen Förderungsprogramm keine Mittel erhalten. Dazu zählt in der Regel auch ein Mühlenbetrieb.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann. auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 7/3089 Fragen B 32 und 33) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die vom EG-Ministerrat im Jahr 1974 vorgenommene Zielpreiserhöhung bei Tabak nicht auf die Vertragspreise durchgeschlagen hat und dadurch die eingetretene Erzeugungskostensteigerung nicht ausgeglichen werden konnte?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit durch eine korrekte Anwendung der Marktordnung besonders durch die EG-Kommission eine Sicherung des Einkommens der deutschen Tabakpflanzer erreicht wird?
Frage B 32:
Es ist der Bundesregierung bekannt, daß die im Jahre 1974 vom EG-Ministerrat auf Vorschlag der Kommission beschlossenen Preiserhöhungen für Rohtabak sich nicht auf die zwischen Tabakpflanzern und Verarbeitern bestehenden Verträge ausgewirkt haben. Sie sah damit ihre Befürchtungen bestätigt, daß ohne Anhebung der Prämien ein solcher Effekt nicht zu erreichen wäre, zumal die bestehenden Währungsdisparitäten Importe von Rohtabak verbilligten. Eine Anhebung der Prämie stieß aber angesichts der Weltmarktentwicklung für Rohtabak und der sehr hohen Belastung des Gemeinschaftshaushalts durch die MO Rohtabak — hierfür werden jährlich über 130 Millionen RE, das sind mehr als 475 Millionen DM beansprucht — auf erheblichen Widerstand der Kommission und der anderen Mitgliedstaaten.
Frage B 33:
Die deutsche Verhandlungsposition bei den laufenden Beratungen des EG-Ministerrates über die Preisvorschläge für die Ernte 1975 ist vor allem durch die bestehende Währungsdisparität erschwert. Hinzu kommt aber auch, daß für deutsche Tabake relativ hohe Käuferprämien bestehen, die dennoch nicht absatzfördernd wirken, weil auch die Einstandspreise der Industrie, nicht zuletzt durch außergewöhnliche Bearbeitungskosten bedingt, vergleichsweise hoch liegen.
Dennoch ist die Bundesregierung bei den laufenden Preisverhandlungen um höhere Käuferprämien für die deutschen Tabaksorten bemüht. Die Vorschläge der Kommission wurden als unzureichend abgelehnt.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pohlmann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3089 Fragen B 34 und 35) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf Grund der Satzung der Bundesknappschaft alle rentenversicherungspflichtigen Angestellten knappschaftlicher Betriebe auch mit Einkommen oberhalb der Jahreseinkommensgrenze des § 165 Abs. 1 Nr. 2 RVO und auch dann krankenversicherungspflichtig sind, wenn sie Aufgaben wahrnehmen, bei denen sie den besonderen Gesundheitsgefahren des Bergbaus überhaupt nicht ausgesetzt sind, z. B. rein kaufmännische Tätigkeiten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese Regelung eine Ungleichbehandlung der Angestellten knappschaftlicher Betriebe mit nichttechnischen Funktionen gegenüber Angestellten anderer Wirtschaftszweige mit gleichen Tätigkeiten mit sich bringt, die die freie Wahl des Versicherungsträgers beseitigt?
Die Bundesknappschaft hat in § 38 Abs. 1 Buchstabe b) ihrer Satzung von der gesetzlichen Ermächtigung des § 16 Reichsknappschaftsgesetz (RKG) Gebrauch gemacht und vorgeschrieben, daß alle rentenversicherungspflichtigen Angestellten knappschaftlicher Betriebe krankenversicherungspflichtig sind. Somit tritt Versicherungspflicht auch für diejenigen Angestellten im Bereich des Bergbaus ein, deren Einkommen die Einkommensgrenze in § 165 Abs. 1 Nr. 2 der Reichsversicherungsordnung (RVO) übersteigt. Die Versicherungspflicht ist an die Tätigkeit in einem knappschaftlichen Betrieb gebunden und unabhängig davon, welche konkrete Tätigkeit der Angestellte ausübt.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß diese Regelung eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung bestimmter Gruppen von Angestellten enthält. Ich vermag keine zwingenden Gründe für eine Änderung der Regelung über die Versicherungspflicht in der knappschaftlichen Krankenversicherung, die Teil des eigenständigen Rechts berufsständischer Prägung des Bergbaus ist, zu erkennen. Gegen eine Rechtsänderung spricht auch, daß eine Neuabgrenzung des versicherungspflichtigen Personenkreises in der knappschaftlichen Krankenversicherung zur Aufspaltung eines einheitlichen Lebenssachverhalts führen würde und eine Differenzierung der im Bergbau tätigen Angestellten nach Tätigkeitsmerkmalen nur schwierig durchzuführen wäre.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Frage B 36) :
Wie begründet die Bundesregierung die Benachteiligung arbeitsloser Nebenerwerbslandwirte, die doch genauso wie alle anderen Arbeitnehmer in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, und wie wird die Bundesregierung Abhilfe schaffen?
Nebenerwerbslandwirte, die neben ihrer Tätigkeit als Landwirt eine Beschäftigung als Arbeitnehmer ausüben, erhalten im Falle der Arbeitslosigkeit
9986* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1975
Arbeitslosengeld unter denselben Voraussetzungen wie sonstige Arbeitnehmer. Wegen der Tätigkeit als Landwirt kann der Antrag auf Arbeitslosengeld nur dann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller mindestens 20 Stunden wöchentlich in seiner Landwirtschaft arbeitet. Insoweit schließt eine Tätigkeit als Landwirt Arbeitslosigkeit im Sinne des Arbeitsförderungsgesetzes in gleicher Weise aus wie eine unselbständige Beschäftigung gleichen Ausmaßes. Bei der Feststellung des zeitlichen Umfanges der selbständigen Tätigkeit bleiben jedoch Tätigkeiten, die in dem Betrieb des Arbeitslosen vorher von anderen Personen — besonders von mithelfenden Familienangehörigen — ausgeübt worden sind und von dem Betriebsinhaber nur aus Anlaß des Verlustes seiner unselbständigen Beschäftigung übernommen werden, unberücksichtigt. Es dürfte daher selten vorkommen, daß ein Nebenerwerbslandwirt, der eine mindestens 20 Stunden in der Woche betragende Arbeitnehmertätigkeit ausgeübt hat, wegen seiner Tätigkeit als Nebenerwerbslandwirt keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Fragen B 37 und 38) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Presse bekanntgewordenen Vorschläge der Interessengemeinschaft der Arbeitslosen in Deutschland zur Verbesserung der sozialen Lage der Arbeitslosen, z. B. Zahlung eines Weihnachtsgeldes für Arbeitslose, vorübergehende Steuerbefreiung nach Wiedereingliederung in den Arbeitsprozeß, Anpassung der Berechnung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe an die Bemessungsgrundlage der Rentenberechnung (Aufhebung der Höchstgrenze), Gewährung von Sozialtarifen für Arbeitslose und ihre Familien auf öffentliche Verkehrsmittel?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die von der Interessengemeinschaft der Arbeitslosen gemachten Vorschläge aufzugreifen und im Einzelfall zu realisieren?
Nach Auffassung der Bundesregierung kommt der Wiederreichung eines hohen Beschäftigungsstandes besondere Priorität zu. Die Grundlagen für einen Rückgang der Arbeitslosigkeit sind mit dem von der Bundesregierung Ende 1974 beschlossenen Konjunkturprogramm geschaffen. Insbesondere ist auf die Lohnkostenzuschüsse und Mobilitätszulagen hinzuweisen. Hierfür sind 600 Millionen DM bereitgestellt worden.
Zu den Vorschlägen der Interessengemeinschaft der Arbeitslosen ist im einzelnen folgendes zu bemerken:
Die Leistungen an Arbeitslose nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) sind mit Beginn dieses Jahres im Zusammenhang mit der Steuer- und Kindergeldreform neu festgesetzt worden. Danach erhält die Mehrzahl der Arbeitslosen erhöhte Leistungen. Außerdem ist die Leistungsbemessungsgrenze wie in der gesetzlichen Rentenversicherung von 2 500 auf 2 800 DM monatlich erhöht worden.
Weitere Leistungsverbesserungen würden die finanziellen Möglichkeiten der Bundesanstalt für
Arbeit übersteigen. Das gilt insbesondere für das von der Interessengemeinschaft geforderte Weihnachtsgeld für Arbeitslose.
Besondere Sozialtarife für Arbeitslose bei Bundesbahn und Bundespost hält die Bundesregierung nicht für möglich. Beide Unternehmen sind wegen ihrer schwierigen finanziellen Lage nicht imstande, weitere Sozialleistungen tariflicher Art zu übernehmen. Es dürfte auch nicht möglich sein, die Einnahmeausfälle, die entstehen würden, aus Mitteln des Bundeshaushaltes abzudecken; Haushaltsmittel stehen hierfür nicht zur Verfügung.
Eine vorübergehende Steuerbefreiung des von den Arbeitnehmern nach Wiedereingliederung in den Arbeitsprozeß bezogenen Arbeitslohnes kann nicht in Betracht gezogen werden. Der wirtschaftlichen Situation der Arbeitslosen wird durch das Arbeitslosengeld Rechnung getragen, das steuerfrei gezahlt wird. Die vorgeschlagene Steuerbefreiung wäre systematisch außerordentlich bedenklich, zumal die Höhe des steuerlichen Vorteils je nach Höhe des Arbeitslohnes unterschiedlich sein würde. Hinzu kommt, daß Arbeitnehmer, die während eines Teils des Kalenderjahres arbeitslos waren, wegen des bei der Lohnsteuer geltenden Jahresprinzips bereits eine Steuererleichterung erhalten. Der während eines Kalenderjahres bezogene Arbeitslohn wird nämlich unabhängig von der Dauer der Beschäftigung während des Kalenderjahres beim Lohnsteuer-Jahresausgleich oder bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer als Jahresarbeitslohn zugrunde gelegt und nach der Jahreslohnsteuertabelle bzw. Einkommensteuertabelle versteuert. Dadurch werden die den Arbeitnehmern zustehenden Freibeträge in voller Höhe berücksichtigt. Dies führt zu einer Erstattung der während des Kalenderjahres einbehaltenen Lohnsteuer, wobei die Höhe der Erstattung u. a. von der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Höhe des im Kalenderjahr bezogenen Arbeitslohnes abhängt.
Im übrigen würde die geforderte Steuerbefreiung zu einer weiteren erheblichen Komplizierung des Lohnsteuerverfahrens führen, zumal in vergleichbaren Fällen (z. B. Krankheit) Berufungen nicht auszuschließen wären.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Fragen B 39 und 40) :
Welche Beamten aus welchen Dienststellen sind die Personen, die in der Fragestunde vom 18. Dezember 1974 als „Beamte aus verschiedenen Bereichen" bzw. als die 18 politischen Persönlichkeiten bezeichnet wurden, die am Bundeswehrmanöver „Schneller Wechsel" teilgenommen haben?
Wer ist davon in welchem Dienstwagen oder Flugzeug von wo aus angereist und mit wieviel Personen waren die Dienstwagen jeweils besetzt?
Es würde den Rahmen der Fragestunde — in diesem Fall den Stenographischen Bericht — spren-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1975 9987*
gen, wenn ich Ihnen im einzelnen die Namen der 88 Beamten bzw. der 18 Persönlichkeiten aus dem politischen Bereich aufzählen würde, die das Bundeswehrmanöver „Schneller Wechsel" besucht haben.
Ich darf Ihnen daher zu Ihrer persönlichen Information zwei Listen übersenden. Diese Listen enthalten z. T. auch Angaben darüber, mit welchen Verkehrsmitteln diese Personen angereist sind.
In diesem Zusammenhang darf ich aber noch einmal betonen: Die Besucher waren grundsätzlich für die An- und Abreise selbst verantwortlich. Es ist daher nur in wenigen Fällen bekannt, wie die Anreise erfolgte.
Listen über die Besetzung, ggf. eingesetzter Dienstwagen, wurden nicht geführt.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Frage B 41):
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung inzwischen vor, um das Ansteigen der Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer im Oktober 1974 gegenüber Oktober 1973 einer vorläufigen Würdigung zu unterziehen, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Die Zahl der bei den Kreiswehrersatzämtern eingegangenen Anträge auf KDV im Jahre 1974 hat sich gegenüber dem Vorjahre um 3 % vermindert. Ob das Ansteigen der Zahl der Antragsteller im Monat Oktober 1974 gegenüber Oktober 1973 auf die seinerzeitigen Verlautbarungen in den Massenmedien über eine Modifizierung des Anerkennungsverfahrens zurückzuführen ist, läßt sich nicht mit hinreichender Klarheit feststellen. Tatsächlich ist die Zahl der bei den Kreiswehrersatzämtern eingegangenen Anträge auf KDV im IV. Quartal 1974 gegenüber dem gleichen Zeitraum 1973 um 5,7 % gestiegen. Diese Zunahme ist jedoch nicht so gravierend, daß hieraus zwingend der Schluß gezogen werden kann, sie sei durch die öffentliche Diskussion über eine mögliche Verfahrensänderung bedingt.
Erfahrungsgemäß ist die Zahl der Antragsteller im ersten und letzten Quartal eines Jahres immer höher als in den übrigen Quartalen. In den ersten beiden Monaten des Jahres werden die Abiturienten und Schüler höherer Lehranstalten gemustert. Sie stellen bekanntlich einen großen Teil der Antragsteller. Das Ansteigen im letzten Quartal des Jahres ist auf die in diesem Zeitraum stattfindende Erfassung des aufgerufenen Geburtsjahrganges zurückzuführen. Nach dem Wehrpflichtgesetz sollen Anträge auf Anerkennung als KDV von ungedienten Wehrpflichtigen schon vor der Musterung gestellt werden. Im IV. Quartal 1974 sind deshalb die Anträge der Antragsteller des Geburtsjahrganges 1956 enthalten, die im Verlauf dieses Jahres noch gemustert werden. Der Geburtsjahrgang 1956 ist aber um rd. 16 000 Wehrpflichtige oder 4 % stärker als der Jahrgang 1955, dessen Musterung im vergangenen Jahr durchgeführt wurde.
Die Bundesregierung zieht angesichts der absoluten Abnahme der Zahl der Antragsteller auf KDV aus dem geringen Anstieg der Zahlen im IV. Quartal 1974 aufgrund der vorstehenden Erwägungen keine Schlüsse.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3089 Frage B 42) :
Wie hoch ist in den Jahren 1973 und 1974 die Anzahl der statistisch erfaßten Trunkenheits- und Alkoholismusfälle von Kindern und Jugendlichen bis zu 18 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland gewesen, und was kann nach Auffassung der Bundesregierung gegen den Anstieg des Alkoholismus unter Kindern und Jugendlichen unternommen werden?
Hierüber liegen statistische Angaben nicht vor. Die Drogenbeauftragten des Bundes und der Länder sind aber übereinstimmend der Auffassung, daß Trunkenheitsfälle im Kindes- und Jugendalter stark zugenommen haben.
Die Bundesregierung hat bereits auf dem Weltkongreß gegen den Alkoholismus im Jahre 1972 eine Ergänzung ihres Aktionsprogramms zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittelmißbrauchs vorgetragen. Die für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder haben auf ihrer Sitzung im Mai 1974 ein „Aktionsprogramm zur Verhütung des Alkoholismus" beschlossen, das von dem Ständigen Arbeitskreis des Bundes und der Länder ausgearbeitet worden ist. Die Bundesregierung hat über dieses Konzept der Gesundheitsministerkonferenz Anfang Oktober 1974 berichtet.
Dieses gemeinsame Programm ist ein Teilstück der intensiv fortzuführenden großen Programme zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittelmißbrauchs. Hierbei steht jedoch die Bekämpfung der Gefährdung durch Alkohol im Vordergrund. In diesem Programm sind Sofortmaßnahmen aufgeführt, die neben einer verstärkten gesundheitlichen Aufklärung Kampagnen für den Einzelhandel vorsehen, damit die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche unter strenger Beachtung der dazu ergangenen Bestimmungen erfolgt. Ähnliches wird für die Gastwirte vorbereitet. Daneben strebt die Bundesregierung eine freiwillige Werbebeschränkung der Alkoholwirtschaft an. Es sollte solche Werbung unterbleiben, die ihrer Art nach geeignet ist, Kinder und Jugendliche zum Alkoholgenuß zu verleiten. Ein erstes Abstimmungsgespräch hat dazu am 17. Januar 1975 stattgefunden. Bund und Länder werden in ihrem gemeinsamen Sofortprogramm weitere Maßnahmen absprechen, die geeignet erscheinen, dem Mißbrauch alkoholischer Getränke vorzubeugen.
9988* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1975
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3089 Frage B 43) :
In welchem Umfang findet gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland eine Vorbereitung junger Menschen auf Ehe und Familie sowie Elternbildung statt?
In einer im Auftrag des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit vom Deutschen Jugendinstitut im Jahre 1971 durchgeführten Untersuchung über Ehe- und Familienbildung und -beratung wurde erstmals ermittelt, in welchem Umfang sich Jugendliche und Erwachsene bei Fragen der Vorbereitung auf Ehe und Familie an institutionalisierte und spezialisierte Einrichtungen der Ehe-und Familienbildung und -beratung wenden.
Nähere Einzelheiten der Untersuchungsergebnisse — z. B. das Angebot an Einrichtungen der Familienbildung und -beratung und seine organisatorischen Aspekte, die Sozialstruktur der Veranstaltungsteilnehmer, das thematische Angebot der Veranstaltungen, Träger, Finanzierung und materielle Ausstattung der Einrichtungen — bitte ich dem Band 8 der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit zu entnehmen, der Ihnen im Frühjahr 1974 als Mitglied des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zugestellt worden ist. Untersuchungen, die sich auf den Zeitraum nach 1974 beziehen, liegen nicht vor.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Frage B 44) :
Welche Maßnahmen gedenkt der Bundesverkehrsminister zu ergreifen, daß bei der weiteren Vergabe der Umbauarbeiten des Kulmbacher Bahnhofs bevorzugt heimische Baufirmen aus dem Kulmbacher Raum berücksichtigt werden und diese nicht, wie bei der Vergabe der ersten Umbaustufe, ausgeschaltet werden?
Ein Eingreifen der Bundesregierung bei Vergabe von Aufträgen durch die Deutsche Bundesbahn (DB) im Zusammenhang mit dem Umbau des Empfangsgebäudes des Bahnhofs Kulmbach ist nicht beabsichtigt.
Beim Umbau des Empfangsgebäudes im Bahnhof Kulmbach (1. Umbaustufe) handelt es sich um eine Maßnahme, die nach dem „Sonderprogramm zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG)" finanziert wird. Im Rahmen der Zielsetzungen dieses Programms war die DB verpflichtet, die Arbeiten für dieses Vorhaben an Firmen des Arbeitsamtsbezirkes Coburg zu vergeben.
Die noch ausstehenden Restarbeiten werden nicht über das vorgenannte Programm finanziert. Eine
Ausschreibungsbeschränkung besteht somit nicht; es können daher auch Firmen aus dem Raume Kulmbach bei der Vergabe dieser Arbeiten berücksichtigt werden.
Abschließend darf ich Sie darauf hinweisen, daß
Herr Parlamentarischer Staatssekretär Herold sich
am 20. Dezember 1974 in gleicher Sache eingeschaltet hat. Meine Antwort an Herrn Kollegen Herold deckt sich mit meiner heutigen Stellungnahme.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3089 Frage B 45) :
Glaubt die Bundesregierung auch nach dem fünften Flugzeugabsturz im Bereich des Großen Feldbergs, daß es genügt, durch gewissenhafte Ausbildung der Flugschüler und durch Sicherheitsmitteilungen an die Luftfahrzeugführer Unfällen vorzubeugen, oder will sie nicht doch noch einmal prüfen, ob für das Flugsicherungsverfahren Konsequenzen erforderlich sind?
Wie in den bisherigen vier Fällen ist nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse auch der Unfall
am 21. Dezember 1974 im Taunusgebiet darauf zurückzuführen, daß ein Flug bei Schlechtwetter weder abgebrochen noch nach Instrumentenflugregeln durchgeführt, sondern vorschriftswidrig nach Sichtflugregeln fortgesetzt wurde.
Flugsicherungsverfahren sind bei allen 5 Unfällen nicht betroffen gewesen
Die Entscheidung, ob die für einen Flug nach Sichtflugregeln vorgeschriebenen Sichtverhältnisse bei Durchführung des Fluges auch tatsächlich gegeben sind, liegt allein bei dem verantwortlichen Flugzeugführer; sie kann ihm von niemandem abgenommen werden.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Corterier (SPD) (Drucksache 7/3089 Fragen B 46 und 47) :
Treffen Berichte zu, daß unter den in Deutschland stationierten Rekruten der französischen Armee Unruhe herrscht über die Bahnpreise, die sie bei Urlaubsreisen nach Frankreich in der Bundesrepublik Deutschland bezahlen müssen?
Gibt es wegen dieser Frage Kontakte zwischen der Bundesregierung und der französischen Regierung, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den französischen Soldaten eine Ermäßigung für ihre Urlaubsfahrten nach Frankreich einzuräumen?
Zu Frage B 46:
Die von Ihnen angesprochene Angelegenheit ist hier nur aus Pressemitteilungen bekannt. Die Motive für die Aktion liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Bundesregierung.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1975 9989*
Zu Frage B 47:
Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn gelten für Urlaubsfahrten von Angehörigen der Französischen Streitkräfte in Deutschland (FFA)
a) auf den deutschen Strecken die Fahrpreisermäßigungen
— des deutschen Eisenbahnmilitärtarifs (DEMT), sofern die Fahrten zu Lasten des Militärhaushalts gehen,
— des öffentlichen Tarifs, sofern die Fahrkosten
von den Soldaten selbst getragen werden müssen,
b) auf den franz. Strecken die Regelungen zwischen dem Verteidigungsministerium der franz. Regierung und den franz. Staatsbahnen (SNCF).
Auf den Strecken der franz. Staatsbahnen erhält der franz. Soldat für seine Urlaubsfahrten Militärfahrkarten, die für ihn im Fahrpreis bis zu 75 % ermäßigt sind, die der SNCF auf Selbstkostenbasis vom franz. Verteidigungsministerium aber ausgeglichen werden.
Auf den deutschen Strecken werden nach dem DEMT für die Einzelfahrt auf Militärdienstfahrkarten ca. 19 % Fahrpreisermäßigung gewährt, für Fahrten in Sonderwagen oder Sonderzügen Ermäßigungssätze wie im öffentlichen Verkehr.
Zahlt der Soldat die Fahrkarten selbst, so stehen ihm die Fahrpreisermäßigungen des öffentlichen Verkehrs zur Verfügung. Preislich interessant sind dabei für Soldaten die Fahrpreisermäßigungen für Gruppenreisen.
Weitergehende Sonderregelungen im Urlauberverkehr der franz. Soldaten sind nach Auffassung der Deutschen Bundesbahn kommerziell nicht vertretbar. Die Deutsche Bundesbahn hat sich jedoch den FFA gegenüber bereit erklärt, jederzeit eine von den FFA bezuschußte Fahrpreisregelung zu vereinbaren. Die FFA sind diesem Angebot — offenbar aus Budget-Gründen — bisher nicht näher getreten.
Die Bundesbahn steht in dieser Sache weiterhin mit den FFA in Kontakt.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Fragen B 48 und 49) :
Hält die Deutsche Bundesbahn angesichts der Verdichtung des Bahnverkehrs eine Verlegung des Bahnhofs Sindorf/Erftkreis für wünschenswert, zumal der jetzige Bahnhof am Rand der Bebauung liegt und durch deren Ausdehnung in nordöstlicher Richtung seine Lage immer ungünstiger wird?
Welche Vorstellungen hat zur Zeit die Deutsche Bundesbahn hinsichtlich der Errichtung eines S-Bahn-Anschlusses bzw. der Einführung eines S-Bahn-ähnlichen Verkehrs nach Sindorf/Erftkreis?
Nach den Plänen der Deutschen Bundesbahn ist von ihr eine Verlegung des Bahnhofs Sindorf unter Berücksichtigung der derzeitigen Verhältnisse nicht beabsichtigt.
Ob im Falle einer Planung der Deutschen Bundesbahn für eine S-Bahn Köln—Horrem eine Verlängerung der S-Bahn bis Sindorf mit gleichzeitiger Verlegung des Bahnhofs zweckmäßig erscheinen könnte, kann z. Z. noch nicht beantwortet werden. Abgesehen von den notwendigen rechtlichen Voraussetzungen (z. B. Aufnahme der Planung in den General-verkehrsplan) wird dies insbesondere von der tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung und dem sich daraus ergebenden Verkehrsaufkommen abhängen.
Analge 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/3089 Fragen B 50 und 51) :
Nachdem laut Presseberichten der Geheimdienst CIA amerikanische Unternehmen dazu aufgefordert haben soll, sich an einer Studie fiber Massenverkehrsmittel zu beteiligen und entsprechend qualifizierte ausländische Mitarbeiter einzustellen, frage ich die Bundesregierung, ob ihr dieser Sachverhalt in Einzelheiten näher bekannt ist, und sieht sie die Notwendigkeit, aus diesem Vorgang Schlußfolgerungen zu ziehen?
Welche Rolle spielte bei diesem Vorgang die geplante Errichtung einer HSB-Versuchsanlage, und wie sind vor diesem Hintergrund Überlegungen zu bewerten, die Versuchsanlage eventuell in den USA zu errichten?
Die Bundesregierung hat — wie offensichtlich auch Sie — von dem von Ihnen erwähnten Vorgang durch die Meldung des Deutschen Depeschendienstes (DDP) vom 10. Januar 1975 Kenntnis erhalten. Nähere Einzelheiten sind ihr nicht bekannt; sie sieht sich daher auch nicht in der Lage, ohne nähere Anhaltspunkte irgendwelche Schlußfolgerungen zu treffen.
Ob überhaupt die Bundesregierung, etwa der Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr, von dem erwähnten Vorgang irgendwie betroffen ist, konnte bisher ebenfalls noch nicht geklärt werden. Der Bundesminister für Verkehr hat sich in der Angelegenheit daher mit dem Herrn Bundesminister des Auswärtigen in Verbindung gesetzt und diesen gebeten, ihm, soweit dies möglich erscheint, Aufklärung über den Sachverhalt zu geben. Sobald mir diese Nachricht vorliegt, bin ich gern bereit, Sie von deren Inhalt zu unterrichten.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Frage B 52) :
Ist die Bundesregierung bereit, in Anbetracht der hohen Arbeitslosigkeit im ostfriesischen Raum den geplanten Neubau des Postamts in Emden in Kürze zu verwirklichen?
9990* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1975
Es ist beabsichtigt, den Neubau für das Postamt Emden — dem Planungsstand entsprechend — in den Voranschlag der Deutschen Bundespost für das Rechnungsjahr 1976 aufzunehmen. Damit werden die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung des Bauvorhabens geschaffen. Sofern zu gegebener Zeit die erforderlichen Haushaltsmittel verfügbar sind, kann im Jahre 1976 auch mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Fragen B 53 und 54) :
Welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung angesichts des großen Mangels an Ausbildungsplätzen im westlichen Niedersachsen aus der Tatsache zu ziehen, daß bei den Ausbildungsstätten im Bereich der Oberpostdirektion Bremen in Osnabrück, Oldenburg und Bremen insgesamt 228 Ausbildungsplätze für Fernmeldehandwerker, Elektriker und Elektromechaniker zum 1. April 1975 nicht wieder belegt werden sollen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß angesichts des sich verschärfenden Problems des Lehrstellenmangels alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollten, und zwar auch durch beschleunigte Verhandlungen mit den Verbänden der Wirtschaft, um derartige freie Ausbildungsplätze zu nutzen?
Zu Frage B 53:
Aufgrund ihrer Verpflichtung zu wirtschaftlichem Handeln bildet die Deutsche Bundespost Nachwuchskräfte nur im Umfang ihres Eigenbedarfs aus. Der Einstellungsbedarf wird durch die Ämter und Oberpostdirektionen im Rahmen einer langfristigen Personalplanung ermittelt. In die Personalplanung fließen alle wichtigen Informationen, wie z. B. die Entwicklung der Zahl der Arbeitsplätze (unter Berücksichtigung der Verkehrsentwicklung, betrieblicher Rationalisierungsvorhaben usw.), die Zahl der zu erwartenden Personalabgänge und der vorhandene Bestand bereits in Ausbildung befindlicher Kräfte ein.
Um die Ausbildungskapazität auch künftig zu erhalten und ggf. wieder auszuweiten, wird die Deutsche Bundespost den gesamten Nachwuchsbedarf für den einfachen und mittleren technischen Dienst selbst ausbilden und auf die Einstellung von Handwerkern aus artverwandten Elektroberufen verzichten.
Die Personalplanung für 1975 hat ergeben, daß in diesem Jahr kein Einstellungsbedarf für Auszubildende im Fernmeldehandwerk vorhanden ist. Dies gilt auch für die Ausbildungsstätten im Bereich der Oberpostdirektion Bremen. Im Interesse einer gleichmäßigen Nachwuchsgewinnung, zugleich aber auch als Beitrag zur Erhaltung von Ausbildungsplätzen, wird die Deutsche Bundespost in den Ausbildungsstätten in Bremen, Osnabrück und Oldenburg in einem geringen, wirtschaftlich noch vertretbaren Umfang Lehrlinge ausbilden.
Da gegenwärtig die vorhandene Ausbildungskapazität im Fernmeldehandwerk nur teilweise ausgenutzt werden kann, ist die Deutsche Bundespost grundsätzlich bereit, vorübergehend freie Ausbildungskapazitäten (Räume und Personal) anderen Trägern von Ausbildungsmaßnahmen gegen Kostenerstattung zur Verfügung zu stellen.
Zu Frage B 54:
Die Deutsche Bundespost wird alle Möglichkeiten ausschöpfen, um zur Erhaltung von Ausbildungskapazitäten beizutragen.
Für die Nutzung der freien Kapazitäten steht die Deutsche Bundespost zu Gesprächen mit interessierten Ausbildungsträgern bereit. In Einzelfällen sind bereits Maßnahmen für die Nutzung der freien Ausbildungskapazitäten im Rahmen von überbetrieblichen Ausbildungsstätten eingeleitet worden. Die Oberpostdirektionen und Ämter werden angewiesen, Maßnahmen dieser Art bei jeder sich bietenden Gelegenheit mit den zuständigen Kammern und sonstigen Interessierten zu verabreden.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Frage B 55) :
Wie beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis von zwei Umfragen des Instituts für Demoskopie Allensbach über das Thema „Bundespost", nach dem Anfang 1959 noch 85 % der erwachsenen Bürger ihrer Post bescheinigten, sie mache ihre Sache „sehr gut" oder „gut", diese eindrucksvolle Mehrheit aber innerhalb von 15 Jahren auf 52 % zusammenschrumpfte, und was gedenkt gegebenenfalls die Bundesregierung zu tun, um diesen von allen Bevölkerungskreisen empfundenen Leistungsverfall der Post aufzufangen und ins Positive zu wenden?
Dem Anfang dieses Jahres bekanntgewordenen Umfrageergebnis des Instituts für Demoskopie Allensbach über die Zufriedenheit der Bundesbürger mit der Post liegt eine Befragung der über 16 Jahre alten Bundesbürger zugrunde, die im August 1974, also wenige Wochen nach der Erhöhung der Post- und Fernmeldegebühren zum 1. Juli 1974 durchgeführt wurde.
Die einzige Frage war „Wie sind Sie persönlich mit der Post zufrieden? Würden Sie sagen, die Bundespost macht ihre Sache im großen und ganzen sehr gut, gut, mittel, nicht besonders gut, schlecht?"
Diese Frage wurde wie folgt beantwortet mit
sehr gut = 7 %
gut = 45 %
mittel = 25 %
nicht besonders gut = 12 %
schlecht = 8 %
(indifferent = 3 %)
Wird der Prozentsatz der Beurteilungsquote „mittel" zu den Werten der Noten „sehr gut" und „gut" hinzugenommen, liegt der Zufriedenheitsgrad bei 77 %.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1975 9991*
Dieser Wert entspricht einem Umfrageergebnis der Gesellschaft für Konsum-, Markt- und Absatzforschung, Nürnberg, aus September/Oktober 1974, wonach auf die vergleichbare Frage „Arbeitet die Post Ihrer Meinung nach alles in allem gut, weniger gut oder schlecht?" antworteten
gut = 78,2 %
weniger gut = 18,8 %
schlecht = 2,1 %.
(indifferent = 0,9 %)
Übereinstimmend zeigen beide Umfragen, daß jeweils rd. 20 % der repräsentativ Befragten die Leistungen der Post im zweiten Halbjahr 1974 „nicht besonders gut" oder „schlecht" bzw. „weniger gut" oder „schlecht" beurteilten.
Über das vom Institut für Demoskopie Allensbach zu Vergleichszwecken herangezogene Umfrageergebnis aus dem Monat Januar 1959, also unmittelbar nach einer verstärkten Inanspruchnahme von Post- und Fernmeldeleistungen aus Anlaß des Weihnachtsfestes und Jahreswechsels und vielen Jahren ohne Gebührenerhöhung, liegen der Bundesregierung nur Teilergebnisse vor, so daß insbesondere nicht geprüft werden kann, ob Fragestellung und Antwortvorgaben mit denen von 1974 übereinstimmen. Die „allensbacher berichte" 1975/Nr. 2 sprechen ganz allgemein von „zwei vergleichbaren Bevölkerungsumfragen."
Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen läßt seit etwa 1960 jährlich einmal durch ein Meinungsforschungsinstitut die Zufriedenheit der Bevölkerung mit der Post bzw. deren Leistungen erheben und verschafft sich auf diese Weise einen Überblick über etwaige Fehlentwicklungen.
Hiernach sind zwar Schwankungen im Zufriedenheitsgrad zu verzeichnen, die aber bei negativem Ausschlag jeweils im Zusammenhang mit gebührenpolitischen Maßnahmen zum fraglichen Zeitpunkt gesehen werden müssen.
Die Bundesregierung vermag die Ansicht nicht zu teilen, daß Änderungen im Meinungsbild gleichzusetzen sind mit Änderungen in der Leistung, weil die Meinungsbildung entscheidend auch von anderen Faktoren geprägt wird. Zwangsläufig mußten die notwendigen, in früheren Jahren unterlassenen Gebührenerhöhungen der letzten Jahre, so insbesondere die vom 1. 7. 1974, zu einer besonders kritischen Einstellung der Bevölkerung gegenüber der Deutschen Bundespost führen.
Mit der einseitigen Interpretation des Ergebnisses der jetzigen Allensbach-Umfrage kann nach Ansicht der Bundesregierung der Nachweis eines Leistungsabfalls bei der Deutschen Bundespost nicht geführt werden.
Die Deutsche Bundespost hat noch nie einen Hehl daraus gemacht, daß in ihrem Massenbetrieb gelegentlich auch Pannen auftreten. Sie ist stets darum bemüht, den Ursachen von Fehlleistungen nachzugehen und die Ansprüche ihrer Kunden qualitativ und quantitativ angemessen auf die wirtschaftlichste Weise zu befriedigen.
Anlage 49
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3089 Frage B 56) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Studie des amerikanischen National Research Council, die zu dem Schluß kommt, daß der Antrieb von Handelsschiffen mit Kernreaktoren nicht konkurrenzfähig sei, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dieser Studie bezüglich des deutschen Atomfrachters MS Otto Hahn, und wie sieht die Kalkulation dieses Schiffes gegenüber vergleichbaren konventionell angetriebenen Schiffen auf der Basis heutiger Preise aus?
Der von Ihnen erwähnte Bericht eines Ausschusses für Seeverkehrsforschung des US-National Research Council liegt mir bisher nur in Auszügen vor. Eine detaillierte Analyse ist daher noch nicht möglich. Nach einer ersten Durchsicht dieser Auszüge kommt die Studie u. a. zu folgenden Ergebnissen:
— Der Kernenergieantrieb für Handelsschiffe ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht konkurrenzfähig. Dabei wird von einem oberen Grenzwert des Preises für das konkurrierende Bunkeröl ausgegangen, der insbesondere durch politische Einflüsse gehalten werden soll.
Dieser Annahme muß mit großer Skepsis begegnet werden. Dabei ist der Aspekt der Versorgungssicherheit noch außer Betracht geblieben, der für die Überlegungen in der Bundesrepublik größere Bedeutung hat. Schon aus diesem Grunde können die Ergebnisse der in den USA durchgeführten Studie nicht ohne weiteres auf unsere Verhältnisse übertragen werden.
— Der Bericht empfiehlt im Rahmen einer Strategie zur Entwicklung des Nuklearantriebes für Handelsschiffe einen umfangreichen Katalog von Maßnahmen zur Förderung der technischen Entwicklung sowie der Markteinführung. Der Bericht nennt als „Spitzenkandidaten für den Nuklearantrieb" das große, schnelle Containerschiff neben sehr großen Tankern und Spezial-Frachtern.
Bei der MS „Otto Hahn" handelt es sich um eine Versuchsanlage, die die technische Realisierbarkeit und Einsatzfähigkeit des nuklearen Antriebes von Handelsschiffen zeigen soll. Dies ist bisher mit sehr gutem Erfolg auf 100 Reisen mit über 370 000 Seemeilen gelungen. Die „Otto Hahn" liefert wichtige Erfahrungen über das Dauerverhalten des Schiffsreaktors und dient der Erprobung von Brennelementen sowie der Personalausbildung. Aus dem Betrieb der „Otto Hahn" können jedoch keine Schlüsse auf die Wirtschaftlichkeit des nuklearen Antriebes gezogen werden, weil die „Otto Hahn" nicht auf eine wirtschaftliche Nutzung ausgelegt ist. Die Wirtschaftlichkeit des nuklearen Antriebes für den kommerziellen Einsatz hängt von vielen Faktoren wie z. B. Schiffstyp, befahrene Route, Schiffsgröße und -geschwindigkeit, Preis für das konkurrierende Bunkeröl ab. Dazu werden z. Z. intensive Untersuchungen angestellt.
9992* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1975
Anlage 50
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Frage B 57):
Kann die Bundesregierung die in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 4. Januar 1975 wiedergegebene Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Hauff bestätigen, wonach in den Katalog der Technologieverhandlungen mit der DDR auch der Bereich Grundlagenforschung allgemein einschließlich der Geistes- und Sozialwissenschaften aufgenommen worden ist, und wie ist der Stand der Verhandlungen zu diesem Themenbereich?
Das wörtliche Zitat aus der Rede des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Hauff
Wenn man über eine Intensivierung der wissenschaftlich-technischen Beziehungen nachdenkt, stößt man zwangsläufig auf die Gebiete Medizin, Medizintechnik, Reaktorsicherheit, Umweltforschung sowie Grundlagenforschung allgemein, einschließlich der Geistes- und Sozialwissenschaften.
ist in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 4. Januar 1975 richtig wiedergegeben.
Die Bundesregierung ist bemüht, möglichst weite Bereiche der Wissenschaft und Technik in eine zukünftige Zusammenarbeit mit der DDR einzubeziehen. Jedoch haben die Verhandlungen noch nicht das Stadium erreicht, in dem über einzelne Themen verhandelt wird.
Anlage 51
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3089 Fragen B 58 und 59) :
Wieviel Staaten in der Welt haben bis heute das Anlaufen deutscher Kernenergieschiffe genehmigt, mit welchen Staaten sind Verhandlungen im Gange, und trifft es insbesondere zu, daß die USA und Japan in absehbarer Zeit das Anlaufen ihrer Häfen mit zivilen ausländischen Kernenergieschiffen nicht genehmigen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeit eines Kernenergie-Containerschiffes, das sie im 4. Atomprogramm ankündigt unter dem Aspekt, daß voraussichtlich im nächsten Jahrzehnt ein Anlaufen von Häfen auf ertragreichen Routen nicht möglich ist, insbesondere in Japan und in den USA?
Zu Frage B 58:
Bisher haben 19 ausländische Staaten das Anlaufen ihrer Häfen durch das deutsche Reaktorschiff „Otto Hahn" genehmigt. Verhandlungen über Anlaufgenehmigungen wurden ferner eingeleitet mit
Belgien, Frankreich, Italien, Norwegen und Spanien. Mit einer Reihe weiterer Staaten wurde wegen Erteilung der Anlaufgenehmigung Fühlung aufgenommen. Ihnen wurden teilweise Genehmigungsunterlagen und Vertragsentwürfe übermittelt oder es wurden einleitende Gespräche geführt.
Die japanische Regierung hat sich bereit erklärt, in Verhandlungen über einen ihr zugeleiteten Vertragsentwurf einzutreten, sobald das japanische Reaktorschiff „Mutsu" Genehmigung zum nuklearen Betrieb in japanischen Gewässern erhalten hat. Beim Probebetrieb der „Mutsu" wurde im September 1974 ein Auslegungsfehler der oberen Neutronenabschirmung festgestellt. Die Behebung des Fehlers stellt kein technisches Problem dar. Personen kamen nicht zu Schaden. Die weitere Verwendung dieses Schiffes erscheint dennoch ungewiß. Es kann deshalb derzeit nicht beurteilt werden, ob und wann die japanische Regierung das Anlaufen japanischer Häfen durch ausländische Reaktorschiffe genehmigen wird.
Um das Anlaufen US-amerikanischer Häfen durch ausländische Reaktorschiffe zu ermöglichen, müßte das amerikanische Atomgesetz geändert werden, da es bisher die Genehmigung zum Betrieb von Kernanlagen nur für amerikanische Staatsbürger vorsieht. Außerdem ist eine gesetzliche Regelung des Schadensersatzes für eventuell von Reaktorschiffen verursachte nukleare Schäden notwendig. Empfehlungen hierzu hat eine von der Regierung beauftragte Studiengruppe im Dezember 1974 vorgelegt. Sie entsprechen den Vorstellungen der Bundesregierung in dem vorgeschlagenen § 25 a der 3. Novelle zur Änderung des Atomgesetzes. Über den weiteren Verlauf und die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens in den USA lassen sich Voraussagen derzeit nicht machen.
Zu Frage B 59:
Die Bundesregierung wird das im Atomprogramm angeführte Demonstrationsschiff gemeinsam mit den Partnern der Wirtschaft nur beschließen, wenn Fragen im Zusammenhang mit den Hafenanlaufgenehmigungen, die eine wesentliche Voraussetzung für den wirtschaftlichen Betrieb darstellen, rechtzeitig zufriedenstellend gelöst werden können.
Das im 4. Atomprogramm der Bundesrepublik genannte Schiff bildet den Schwerpunkt der Arbeiten zur Entwicklung des nuklearen Antriebes für Handelsschiffe. Daneben werden als back-up-Lösungen auch verschiedene Routen und Schiffstypen untersucht. Im Hinblick darauf, daß ein Demonstrationsschiff kaum vor 1980/81 in Betrieb gehen kann, werden dabei die Entwicklungen des Containerverkehrs und anderer Warenströme berücksichtigt.