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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 141. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 Inhalt: Verzicht des Abg. Dr. Frerichs auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . . 9699 A Wahl des Abg. Suck zum ordentlichen Mitglied des Europäischen Parlaments . . . 9699 A Bestimmung der Abg. Metzger und Porzner zu ordentlichen Mitgliedern und des Abg. Schulte (Unna) zum stellvertretenden Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses 9699 B Bestellung des Abg. Jahn (Marburg) zum ordentlichen Mitglied und des Abg Porzner zum stellvertretenden Mitglied des Vermittlungsausschusses 9699 B Wahl der Abg. Jahn (Marburg) und Schulte (Unna) zu ordentlichen Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses 9699 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 9699 B Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Antrag des Bundesrates) — Drucksache 7/273 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/2882 — Zweite und dritte Beratung . . . . . 9699 C Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung gesetzlich festgelegter Zuständigkeiten an die Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche von Bundesministern (Zuständigkeitsanpassungs-Gesetz) — Drucksache 7/2214 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/2965 — Zweite und dritte Beratung . . . . . 9700 B Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Auswanderer (Auswandererschutzgesetz) — Drucksache 7/2418 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 7/2983 — Zweite und dritte Beratung Köster (CDU/CSU) . . . . . . . 9700 C Schirmer (SPD) . . . . . . . . 9702 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts Drucksache 7/3060 — Erste Beratung Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 9703 A Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) 9706 A Egert (SPD) 9712 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . 9715 A Sozialbudget 1974 — Drucksache 7/2853 — in Verbindung mit Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte (Achtzehntes Rentenanpassungsgesetz) — Drucksachen 7/3065, 7/3073 — Erste Beratung Arendt, Bundesminister (BMA) . . 9718 B Dr. Götz (CDU/CSU) 9723 A Glombig (SPD) 9730 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 9737 B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 9763 C Dr. Geissler, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 9767 A Arendt, Bundesminister (BMA) . 9771 A Entwurf eines Gesetzes über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (Beamtenversorgungsgesetz) — Drucksache 7/2505 — Erste Beratung Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister (BMI) .......... 9774 B Berger (CDU/CSU) . . . . . . 9775 A Spillecke (SPD) 9776 A Dr. Wendig (FDP) 9777 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Antrag der Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße), Erhard (Bad Schwalbach), Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Hauser (Sasbach), Vogel (Ennepetal), Sick und der Fraktion der CDU/CSU) — Drucksache 7/3055 — Erste Beratung Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 9778 B Dürr (SPD) 9779 D Kleinert (FDP) 9780 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 18. November 1974 über ein Internationales Energieprogramm — Drucksache 7/3027 Erste Beratung . . . . . . . . . 9780 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes — Drucks ache 7/2935 — Erste Beratung 9781 A Entwurf eines Futtermittelgesetzes — Drucksache 7/2990 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9781 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Flurbereinigungsgesetzes — Drucks ache 7/3020 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9781 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundes-Apothekerordnung — Drucksache 7/2994 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9781 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten Abkommen vom 20. September 1974 zur Änderung des Abkommens vom 25. April 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung vom 28. März 1962 zu dem Abkommen über Soziale Sicherheit — Drucksache 7/3021 — Erste Beratung 9781 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zwischenabkommen vom 25. Oktober 1974 zur Änderung des Abkommens vom 30. April 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland 'und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit — Drucksache 7/3022 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9781 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. September 1974 zur Änderung des Abkommens vom 6. November 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Portugiesischen Republik über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung vom 8. Dezember 1966 — Drucksache 7/3023 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9781 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. September 1974 zur Änderung des Abkommens vom 12. Oktober 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 III Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit — Drucksache 7/3024 — Erste Beratung 9781 C Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens — Drucksache 7/3042 — Erste Beratung 9781 D Sammelübersicht 31 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/2991 — in Verbindung mit Sammelübersicht 32 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Druck sache 7/2997 — 9781 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Agrarbericht 1974 — Drucksachen 7/1650, 7/1651, 7/1652, 7/3005 — in Verbindung mit Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Agrarberichts 1974 der Bundesregierung — Drucksachen 7/1798, 7/3029, 7/3078 — Eigen (CDU/CSU) . . . . . . . 9782 B Saxowski (SPD) . . . . . . . 9784 A Gallus (FDP) 9786 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen — Drucksachen 7/2605, 7/2987 — 9787 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen — Drucksachen 7/2239, 7/2988 — . . . 9787 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Anlage eine Ölkartei in der Gemeinschaft — Drucksachen 7/2652, 7/3004 — 9787 D Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu dem Vorschlag der EWG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über Gemeinschaftsanleihen — Drucksachen 7/2777, 7/3028 — . . . . . . . 9788 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Aufteilung der Mittel des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, für das Jahr 1974 und über bestimmte Fristen für 1974 und 1975 — Drucksachen 7/2762, 7/3056 — . . . 9788 A Fragestunde — Drucksache 7/3070 vom 10. 1.75 — Frage A 90 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Ausdruck des Nicht-Auslands-Charakters der DDR für die Bundesrepublik Deutschland und des spezifischen nichtvölkerrechtlichen Charakters der innerdeutschen Beziehungen im praktischen Verhalten und in amtlichen Äußerungen von Staatssekretär Gaus Frau Schlei, PStSekr (BK) . 9741 B, C, D, 9742 A, B, C Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 9741 C, D Dr. Schweitzer (SPD) . . . . . . 9742 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 9742 B Pfeffermann (CDU/CSU) . . . . . 9742 B Frage A 91 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU): Teilnahme des Ständigen Vertreters der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin an Veranstaltungen der DDR-Regierung für das Diplomatische Korps Frau Schlei, PStSekr (BK) . . . . 9742 D, 9743 A, B, C Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 9742 D, 9743 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) 9743 B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 9743 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 Frage A 93 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Liste mit den Namen von 36 000 Auswanderungswilligen sowjetischen Staatsbürgern deutscher Volkszugehörigkeit; Maßnahmen der Bundesregierung zur Erwirkung von Auswanderungsbewilligungen Moersch, StMin (AA) 9743 D, 9744 A, B, C, D, 9745 A, B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 9744 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) 9744 C Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . 9744 D Dr. Schweitzer (SPD) 9745 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 9745 B Frage A 94 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) : Einrichtung eines besonderen Länderreferats im Auswärtigen Amt im Hinblick auf die sich intensivierenden Beziehungen zur Volksrepublik China Moersch, StMin (AA) . 9745 C, D, 9746 A Dr. Schweitzer (SPD) 9745 C, D Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 9745 D Frage A 96 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/ CSU) : Reaktion der Bundesregierung auf die Tagung der italienischen Deutschlehrer und deren Feststellung über die Entwicklung der Kenntnisse der deutschen Sprache in Italien Moersch, StMin (AA) 9746 B, D, 9747 A, C, D, 9748 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . 9746 D, 9747 A Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . . 9747 C Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . . 9747 D Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 9748 B Frage A 97 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Marx (CDU/ CSU) : Interpretation des Viermächte-Abkommens durch die Westmächte in der Frage der konsularischen Vertretung Westberliner Institutionen (juristische Personen) durch die Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland in den Ostblockstaaten Moersch, StMin (AA) . . . . . . 9748 C Frage A 98 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Marx (CDU/ CSU) : Staaten, die Zwangsumtauschquoten für Westbesucher eingeführt haben Moersch, StMin (AA) 9748 C, 9749 B, C, D Dr. Marx (CDU/CSU) . . . . . 9749 A, B Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 9749 C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 9749 C Frage A 99 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Äußerung des tschechoslowakischen Außenministers Chnoupek zur Aussiedlung der Deutschen Moersch, StMin (AA) . . . . . . 9749 D, 9750 A, B, C, D Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . 9750 A, B Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 9750 B Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 9750 C Dr. Schweitzer (SPD) . . . . . . 9750 D Frage A 100 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Äußerungen von Staatsminister Moersch betreffend die Auswirkungen der „Informationen" zum Deutsch-Polnischen Vertrag auf die Zahl der Meldungen aussiedlungswilliger Deutscher Moersch, StMin (AA) . 9750 D, 9751 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . 9751 A, B Dr. Czaja (CDU/CSU) 9751 B Frage A 101 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) : Meldungen betreffend Bedenken westlicher Vertragspartner der Bundesrepublik Deutschland gegen die Lieferung eines deutschen Atomkraftwerkes an die Sowjetunion; Vereinbarkeit der Lieferung von Kernbrennstoffen an die UdSSR mit den westlichen Embargovorschriften Moersch, StMin (AA) 9751 C, D, 9752 A, B Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 9751 D Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 9752 A Frage A 102 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Ab. Engelsberger (CDU/ CSU) : Vereinbarkeit der Lieferung eines deutschen Atomkraftwerkes an die Sowjetunion mit dem Atomsperrvertrag im Falle der Weigerung der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 V UdSSR, sich der internationalen Atomkontrolle zu unterwerfen Moersch, StMin (AA) 9752 C, D, 9753 A, B Engelsberger (CDU/CSU) 9752 C, D, 9753 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 9752 D Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . 9753 B von Hassel, Vizepräsident . . . 9753 C Frage A 28 Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Biehle (CDU/CSU) : Bemühungen der Bundesregierung zur Änderung der Versicherungsbedingungen bei Insassen- und Unfallversicherungen im Hinblick auf Kinder Haehser, PStSekr (BMF) . 9753 D, 9754 A Biehle (CDU/CSU) . . . . . . . 9754 A Fragen A 31 und 32 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) : Zahlung eines Zuschusses zu den Übersiedlungskosten von Rudi Dutschke aus Mitteln des Bundespräsidialamtes während der Amtszeit von Dr. Gustav Heinemann Haehser, PStSekr (BMF) . . . 9754 B, C, D, 9755 A, B, C, D Pfeffermann (CDU/CSU) . . . . 9754 B, C, 9755 A, B Dr. Müller (München) (CDU/CSU) . 9754 D Breidbach (CDU/CSU) . 9754 D, 9755 C Kroll-Schlüter (CDU/CSU) . . . . 9755 C von Hassel, Vizepräsident . . . . 9755 D Frage A 33 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) : Auffassung der Bundesregierung zu der Darstellung des Parlamentarischen Staatssekretärs im britischen Umweltministerium über die steuerliche Behandlung britischer Schülertransporte in der Bundesrepublik Deutschland; Verhalten der Bundesregierung bei etwaigen Regelungen im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft zur Änderung dieser steuerlichen Behandlung Haehser, PStSekr (BMF) . . . . 9756 A, B Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . 9756 B Frage A 34 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Dollinger (CDU/ CSU) : Richtigkeit einer Meldung des „Handelsblattes" vom 4. Januar 1975 über die Gründe für das Ausscheiden von Dr. Lotz aus dem Vorstand des Volkswagenwerkes Haehser, PStSekr (BMF) 9756 C, D, 9757 A Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . . 9756 D Wolfram (Recklinghausen) (SPD) . . 9757 A Frage A 35 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung im Hinblick auf die Scheingewinne bei Goldverarbeitern infolge der Preissteigerungen auf dem Goldmarkt Haehser, PStSekr (BMF) . . . . 9757 B, C Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) . . 9757 B, C Frage A 36 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Einführung eines Verfahrens zur ausreichenden steuerlichen Berücksichtigung dieser Scheingewinne Haehser, PStSekr (BMF) . 9757, D, 9758 B Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) . . . 9758 A, 9758 B Frage A 80 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Marschall (SPD) : Stellung von banküblichen Sicherheiten bei der Beantragung einer Genehmigung für Steuerlager und Stundung von Mineralölsteuer Haehser, PStSekr (BMF) . . . . 9758 C, D Marschall (SPD) 9758 D Frage A 37 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Jens (SPD) : Gesetzesänderungen zur Vermeidung von konzentrationsfördernden oder wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen bisheriger Rechtsvorschriften Grüner, PStSekr (BMWi) . 9759 A, B, C Dr. Jens (SPD) 9759 B, C Frage A 38 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Jens (SPD) : Maßnahmen der Bundesregierung zur Verstärkung des Wettbewerbs in privaten Wirtschaftsbereichen durch administrierte Preise Grüner, PStSekr (BMWi) 9759 C, 9760 A, B Dr. Jens (SPD) 9760 A Höcherl (CDU/CSU) 9760 B VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 Frage A 42 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Empfänger der Förderung durch EG-Regionalfonds; Art und Weise der Förderung Grüner, PStSekr (BMWi) . . . 9760 C, D Milz (CDU/CSU) . . . . . 9760 C, D Frage A 43 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Zeitpunkt für die Festlegung der Modalitäten der Bewilligung von Mitteln aus dem EG-Regionalfonds Grüner, PStSekr (BMWi) . . . 9761 A Milz (CDU/CSU) 9761 A Frage A 45 Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Seiters (CDU/CSU) : Folgerungen für die Förderung im nördlichen Emsland angesichts einer Arbeitslosenquote von 11 % Grüner, PStSekr (BMWi) . 9761 B, C, D Seiters (CDU/CSU) 9761 D Frage A 46 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Seiters (CDU/CSU) : Gründe für die geringe Berücksichtigung dieses Gebiets im Konjunktursonderprogramm vom Dezember 1974 Grüner, PStSekr (BMWi) 9761 D, 9762 B, C Seiters (CDU/CSU) 9762 A, C Frage A 44 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 des Abg. Dr. Graf Lambsdorff (FDP) : Beurteilung der jüngsten Preiserhöhungen der Ruhrkohle AG und der Saarbergwerke AG für Kraftwerkskohle; Nachweis der Angemessenheit der Preisanhebung Grüner, PStSekr (BMWi) 9762 D, 9762 B Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . 9763 A Nächste Sitzung 9788 C Anlage 1 Lister der entschuldigten Abgeordneten . 9789* A Die schriftlichen Antworten auf die Fragen der Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 werden in einem Nachtrag zum Stenographischen Bericht über die 141. Sitzung abgedruckt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 9699 141. Sitzung Bonn, den 16. Januar 1975 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 18. 1. Dr. Aigner * 18. 1. Dr. Artzinger * 18. 1. Augstein 16. 1. Baier 16. 1. Dr. Bangemann * 18. 1. Dr. Bardens 21. 1. Dr. Bayerl * 18. 1. Behrendt * 18. 1. Frau Berger (Berlin) 17. 1. Blumenfeld* 18. 1. Dr. Burgbacher * 24. 1. Burger 31. 1. Dr. Corterier * 18. 1. Frau Däubler-Gmelin 21. 1. Dr. Evers 17. 1. Fellermaier * 18. 1. Flämig * 18. 1. Frehsee * 18. 1. Dr. Früh * 18. 1. Gerlach (Emsland) * 18. 1. Härzschel * 18. 1. Hansen 31. 1. Heyen 16. 1. Dr. Jaeger 16. 1. *Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Kater 31. 1. Katzer 31. 1. Kiep 17. 1. Dr. Klepsch * 18. 1. Krall * 18. 1. Dr. Kreile 16. 1. Lange * 18. 1. Lautenschlager * 18. 1. Lücker * 18. 1. Frau Meermann 17. 1. Memmel * 18. 1. Müller (Mülheim) * 17. 1. Mursch (Soltau-Harburg) * 18. 1. Niegel 24. 1. Frau Dr. Orth * 18. 1. Roser 31. 1. Scheu 24. 1. Schmidt (München) * 18. 1. Frau Schuchardt 18. 1. Schulte (Unna) 21. 2. Dr. Schulz (Berlin) * 18. 1. Schwabe * 18. 1. Dr. Schwörer * 18. 1. Seefeld * 18. 1. Seibert 31. 1. Springorum * 18. 1. Dr. Starke (Franken) * 18. 1. Strauß 26. 1. Suck 7. 2. Walkhoff * 18. 1. Frau Dr. Walz * 18. 1. Wohlrabe 17. 1. Wurbs 17. 1. Nachtrag zum Stenographischen Bericht Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 141. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 Inhalt: Anlagen Anlage 2 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Zusatzfrage des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) zu Frage A 114 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — (139. Sitzung, Seite 9610 A) : Beurteilung der Entwicklung der Besuchsreisen und des Austausches von Wissenschaftlern zwischen der Volksrepublik Polen und der Bundesrepublik Deutschland seit Abschluß des Warschauer Vertrages . . . . . . . . 9791 * A Anlage 3 Antwort des PStSekr Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 1 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Anpassung des in § 9 Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm genannten Betrages von 100 DM an die allgemeine Preisentwicklung . . . . 9791* B Anlage 4 Antwort des PStSekr Herold (BMB) auf die Frage A 7 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Abelein (CDU/ CSU) : Einsatz von DEFA-Filmen aus der DDR durch das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen im Rahmen der „deutschlandpolitischen Bildungsarbeit" 9791* C Anlage 5 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage A 8 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Abelein (CDU/ CSU) : Absicht der Bundesregierung, in Verhandlungen mit der SED die Wiederherstellung weiterer Bahnverbindungen anzustreben 9791* D Anlage 6 Antwort des PStSekr Brück (BMZ) auf die Frage A 10 — Drucksache 7/3070 vorn 10. 1. 75 — des Abg. Schedl (CDU. CSU) : Sicherung der Projektgebundenheit des deutschen Kapitalhilfekredits an Jugoslawien; Prüfung der Verwendung der Mittel 9791* D Anlage 7 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage A 27 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Bereitschaft der Bundesregierung, Steuerentlastungen für Grundstücke vorzuschlagen, die wegen ihrer Lage in der Umgebung von Flughäfen eine Wertminderung erfahren . . . . . 9792* A Anlage 8 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen A 29 und 30 Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 der Abg. Frau Will-Feld (CDU/CSU) : Vereinbarkeit der unterschiedlichen Behandlung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes und Rentenempfängern hinsichtlich des Kindergeldes mit der Forderung nach mehr sozialer Gerechtigkeit im Steuerrecht; Gefährdung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung durch unterschiedliche steuerliche Behandlung des Kinderzuschusses von Rentenempfängern und des Kindergeldes . . . . . . . . . . . . 9792* B Anlage 9 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 39 Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Bereitschaft der Bundesregierung zu einer Finanzhilfe im Rahmen der Förderungsmaßnahmen zur Wiedergewinnung der wirtschaftlichen Stabilität für das niedersächsische Zonenrandgebiet ohne die Auflage der Selbstbeteiligung der Kommunen und des Landes 9793* A Anlage 10 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen A 40 und 41 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Anteil des Auslandes, insbesondere der Entwicklungsländer, an der Rohstoffversorgung der Bundesrepublik Deutschland; Maßnahmen der Bundesregierung zur Sicherstellung der Rohstoffversorgung aus dem Ausland . . 9793* B Anlage 11 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen A 47 und 48 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Ahrens (SPD) : Bedeutung des niederländischen Entwurfs für ein Erdgaspreisgesetz für die deutsche Energiewirtschaft; Vereinbarkeit dieses Gesetzes mit völkerrechtlichen Verträgen und mit Bestimmungen der europäischen Verträge . . . 9797* A Anlage 12 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen A 49 und 50 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Beurteilung der Erhöhung der Kohlepreise ; Einfluß der Kohlepreiserhöhung auf das allgemeine Preisniveau . . . 9797* C Anlage 13 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 51 — Drucksache 7/3070 von-1 10. 1. 75 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Sicherstellung der statistischen Beobachtung der Entwicklung des Zonenrandgebietes nach der kommunalen Gebietsreform 9798* A Anlage 14 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 52 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) : Nichtbesetzung des Postens eines Vorsitzenden der Geschäftsführung bei der DIAG, Berlin 9798* B Anlage 15 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 58 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Offergeld (SPD) : Verzögerungen in der Durchführung des deutsch-französischen Sozialversicherungsabkommens bei der Auszahlung von Unfallrenten an deutsche Bezugsberechtigte . . . . . . . . . 9798* D Anlage 16 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 59 Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 des Abg. Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) : Arbeitslosenversicherung der Halbtagsangestellten nach Einführung der 40-Stunden-Woche im öffentlichen Dienst . . . . . . . . . . . . 9799* A Anlage 17 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen A 60 und 61 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Peter (SPD) : Bau eines Ausbildungszentrums für Behinderte im Saarland oder in Rheinland-Pfalz; Art der Finanzierung; Bereitstellung von Mitteln in den Bundes- und Landeshaushalten für das Haushaltsjahr 1975 . . . . . . . . . 9799* B Anlage 18 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen A 62 und 63 Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Jugendarbeitslosigkeit . . . 9799* D Anlage 19 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 64 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Wolfram (Recklinghausen) (SPD) : Verstärkung der Inanspruchnahme beschäftigungspolitischer Maßnahmen der Bundesregierung 9800* B Anlage 20 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 72 Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 - des Abg. Kroll-Schlüter (CDU/CSU) : Treffen des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit mit dem französischen Hohen Kommissar für Jugend und Sport gemäß dem Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit 9800* C Anlage 21 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 73 Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 des Abg. Dr. Enders (SPD) : Zahl der Selbstmorde Jugendlicher; Art der Vorbeugungsmaßnahmen . , 9800* D Anlage 22 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 74 und 75 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 des Abg. Schmidt (München) (SPD) : Unterschiedliche Behandlung kommunaler Eigenbetriebe und kommunaler Eigengesellschaften auf Grund des § 45 des Einkommensteuerreformgesetzes hinsichtlich des Kindergeldes . . . . 9801* B Anlage 23 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 76 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Horstmeier (CDU/CSU) : Unterschiedliche Behandlung von Kriegsbeschädigten und Zivilbeschädigten im Hinblick auf das Pflegegeld 9801* D Anlage 24 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 79 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Marschall (SPD) : Erstattung der Kindergeldzahlungen bei Eigenbetrieben der Gemeinden durch den Bund . . . . . . . . . 9802* B Anlage 25 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen A 85 und 86 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — der Abg. Frau Pack (CDU/CSU) : Soziale Aspekte der Verteuerung der Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn; Korrektur der Bahntarife, insbesondere der Fahrpreiserhöhung für Schülerfahrkarten . . . . . . . 9802* C Anlage 26 Antwort des PStSekr Jung (BMP) auf die Frage A 88 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 .- des Abg. Dr. Evers (CDU/ CSU) : Verlängerung der Frist für die Bezahlung der Fernsprechrechnungen . . . 9802* D Anlage 27 Antwort des PStSekr Jung (BMP) auf die Frage A 89 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Motive für die Briefmarken der neuen Dauerserie „Industrie und Technik"; angemessene Berücksichtigung von Handwerk und Landwirtschaft . . . 9803* A Anlage 28 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 92 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 - des Abg. Krall (FDP) : Pressemeldungen über Massenmorde im Tschad; diplomatische Schritte der Bundesregierung zur Einstellung dieser Grausamkeiten . . . . . . . . 9803* C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 Anlage 29 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 1 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Etwaige Beeinträchtigung der Einsatzbereitschaft der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Streitkräfte infolge von Rauschmittelgenuß, insbesondere im Zusammenhang mit der Bedienung von Atomwaffen; Gegenmaßnahmen der Bundesregierung . . . . 9803* D Anlage 30 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Fragen B 2 und 3 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Höcherl (CDU/ CSU) : „Gemeinsamkeit" und „Authentizität" der deutschen Übersetzung des BerlinAbkommens der Vier Mächte; inzwischen eingetretener Wechsel in der Interpretation durch die andere Seite; Modalitäten der Übersetzungsbemühungen und der Mitteilung an den Botschafter der Vereinigten Staaten betreffend des Vorliegens einer von allen Seiten akzeptierten deutschen Übersetzung 9804* A Anlage 31 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 4 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Marx (CDU/ CSU) : Weiteres Schicksal jener aussiedlungswilligen Volksdeutschen, die im Jahre 1974 in der deutschen Botschaft in Moskau vorübergehend Zuflucht gesucht haben 9804* C Anlage 32 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 5 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Marx (CDU/ CSU) : In einigen sogenannten Schwellenländern (z. B. Indien, Japan, Iran, Israel, Ägypten, Brasilien) vorgenommene Produktion von Plutonium ohne Möglichkeit der Nachprüfung seiner ausschließlich friedlichen Verwendung; Bedeutung für die Inhalte und Ziele des NV-Vertrages . . . . . . . . 9804* D Anlage 33 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Frage B 6 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Abtreiben von Tretminen aus der DDR-Sperrzone in Elbufergebiete der Bundesrepublik Deutschland; seitens der Bundesregierung von der DDR-Regierung verlangte Maßnahmen zur Verhinderung der Wiederholung eines derartigen Vorgangs . . . . . . . . 9805* A Anlage 34 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Frage B 7 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Erzeugung künstlicher Wolkenfelder durch Kühltürme z. B. bei den Kraftwerksblöcken Weisweiler und Frimmersdorf und damit verbundene Beeinträchtigung der Sichtverhältnisse auf der Autobahn Köln—Aachen; Stichhaltigkeit entsprechender Befürchtungen für den Raum Schweinfurt im Zusammenhang mit der Errichtung eines Kraftwerks bei Grafenrheinfeld . 9805* C Anlage 35 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 8 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) : Für private Unternehmer geltende ausschließliche Zulässigkeit von Abschreibungen auf den Anschaffungswert; Angemessenheit dieser Regelung im Hinblick auf die für Teile der öffentlichen Hand bestehende Möglichkeit, Abschreibungen vom Wiederbeschaffungswert vorzunehmen 9805* D Anlage 36 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 9 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Marschall (SPD) : Vornahme einheitlicher Bonitätsprüfungen bei Mineralölfirmen durch die Hauptzollämter 9806* A Anlage 37 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen B 10 und 11 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Müller-Emmert (SPD) : Gerüchte betreffend die bevorstehende Entlassung von etwa 1 200 deutschen Arbeitnehmern verschiedener Dienststellen der US-Streitkräfte in Kaiserslautern, Pirmasens und Nahbollenbach; gegebenenfalls beabsichtigte Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung der schwierigen Arbeitsplatzsituation in der Westpfalz 9806* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 V Anlage 38 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 12 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) : Gesonderte Ausweisung der Mehrwertsteuer bei kleinen Rechnungsbeträgen; Erhöhung der dafür geltenden Obergrenze wegen der Preisentwicklung . 9807* A Anlage 39 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 13 Drucksache 7/3070 vom 10. 1.75 — des Abg. Marx (CDU/CSU) : Vereinbarkeit der mit sogenannten Staatshandelsländern geschlossenen langfristigen Kooperationsabkommen mit EWG-Regelungen, insbesondere dem Übergang der Außenhandelshoheit an die Gemeinschaft . . . . . 9807* B Anlage 40 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen B 14 und 15 — Drucksache 7/ 3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Peter (SPD) : Auswirkungen des Energieprogramms auf den Saarbergbau; Bau eines weiteren Kraftwerks auf Kohlebasis im Saarland; arbeitsmarktpolitische Argumente für den Standort Reden . . . . 9807* C Anlage 41 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen B 16 und 17 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Deutsche Industriefirmen, die mit Staatshandelsländern Kooperationsverträge abgeschlossen haben bzw. in entsprechenden Verhandlungen stehen; Konditionen dieser Verträge, z. B. in bezug auf Zahlungsweise, Zinssätze und Rohstofflieferungen . . . . . . 9808* A Anlage 42 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen B 18 und 19 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Baier (CDU/CSU) : Gefährdung weiterer Arbeitsplätze durch Importe von Damenfeinstrumpfhosen aus der DDR; Preisprüfungsverfahren für Strumpfwaren aus der DDR 9808* C Anlage 43 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen B 20 und 21 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) : Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der CSSR; Volumen und Einfluß auf die Handels- und Zahlungsbilanz . . . . 9808* D Anlage 44 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 22 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Mittel aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung für den Raum Ansbach . . . . . . . . . . . 9809* B Anlage 45 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 23 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Gesetzliche Regelung der zentralen Absatzförderung für die Agrarwirtschaft . . . . . . . . . . . . 9809* C Anlage 46 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage B 24 Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. SchulzeVorberg (CDU/CSU) : Vertrieb ausländischer Weine in Bocksbeuteln im EG-Bereich . . . . 9809* D Anlage 47 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 26 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Eigen (CDU/ CSU) : Auswirkung der Senkung der Mehrwertsteuer für Blumen in Holland auf die Wettbewerbslage der deutschen Blumenerzeuger . . . . . . . . . 9810* C Anlage 48 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen B 27 und 28 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Vereinbarkeit des § 43 des Bundesversorgungsgesetzes mit dem Gleichheitsgrundsatz; Aufhebung der Bestimmung und Anpassung an die Rechtslage der gesetzlichen Rentenversicherung 9810* D Anlage 49 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 29 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Schedl (CDU/ CSU) : VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 Schlußfolgerungen der Bundesregierung aus dem Ergebnis der letzten Sozialwahlen für ihre Berufungspraxis bezüglich der Arbeitnehmervertreter in den Selbstverwaltungsorganen der Bundesanstalt für Arbeit . . . . . 9811 * B Anlage 50 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen B 30 und 31 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Hansen (SPD) : Forschungsvorhaben zur Klärung der Ursache und Entstehung der sogenannten „PVC-Krankheit" ; Gesundheitsschäden bei der Weiterverarbeitung und -verwendung von PVC . . . 9811* D Anlage 51 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen A 32 und 33 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Interpretation der Bauausgabendringlichkeits-Verordnung vom 8. Juli 1970 und der 2. Baudringlichkeits-Verordnung vom 31. Juli 1974 durch den Verband der Deutschen Rentenversicherungsträger; Auffassung der Bundesregierung dazu 9812* A Anlage 52 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 34 und 35 — Drucksasache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Biehle (CDU/CSU) : Auflösung des Kreiswehrersatzamtes Aschaffenburg ab 1978; Zahl und Besetzung der Planstellen bei den Kreiswehrersatzämtern Würzburg, Aschaffenburg und Gemünden . . . . . . 9812* C Anlage 53 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage B 36 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Konsequenzen der Reduzierungen in den Verteidigungsetats von Großbritannien und Italien für das MRCA-Programm 9813* B Anlage 54 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage B 37 — Drucksache 7/3070 vorn 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Verbot aufklärender Hinweise auf Waren durch bestimmte Lebensmitteluntersuchungsämter 9813* D Anlage 55 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage B 38 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 des Abg. Pieroth (CDU/ CSU) : Finanzierung eines Heizkostenzuschusses für sozial Schwache aus Steuermehreinnahmen 9814* B Anlage 56 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage B 39 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung alleinstehender Mütter mit dem Ziel, daß diese auf eine Erwerbstätigkeit verzichten können 9814* C Anlage 57 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen B 40 und 41 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Kroll-Schlüter (CDU/CSU) : Höhe der Mittel für bilaterale und multinationale Jugendprogramme; Vergabekriterien und Art der Programme . . 9815* A Anlage 58 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage B 42 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Entlassung von ca. 2 500 in Heimen und Erziehungsanstalten lebenden jungen Menschen zum 1. Januar 1975 nach dem Inkrafttreten des Volljährigkeitsgesetzes . . . . . . . . . . . 9815* C Anlage 59 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen B 43 und 44 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Engelhard (FDP) : Errichtung eines besonderen Bahnkörpers als Voraussetzung für die Förderung des Baues von Verkehrswegen für Straßenbahnen nach dem GVFG; Möglichkeit einer Ausnahmeregelung im Interesse der Verkehrsentflechtung und des Umweltschutzes . . . . . 9816* A Anlage 60 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen B 45 und 46 —Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Bau einer Straßenbahnlinie vom Waldfriedhof in München zum Großklini- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 VII kum Großhadern trotz der Ausbaupläne für die U-Bahn mit Anschluß des Großklinikums an das U-Bahn-Netz . . 9816* B Anlage 61 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 47— Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Beteiligung des Bundes an der Entschädigung von Sturmflutschäden . . . . 9816* D Anlage 62 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 48 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Strauß (CDU/CSU) : Termin und Art der Entscheidung über die Ortsumgehung Bad Tölz der Bundesstraße 472 . . . . . . . . . . 9817* A Anlage 63 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen B 49 und 50 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) : Abschluß der Planungen für das Brükkenbauwerk im Zuge des Ausbaus der B 207 bei Schwarzenbek; Finanzierungsanteil der Deutschen Bundesbahn; Zeitpunkt des Baubeginns . . . 9817* B Anlage 64 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen B 51 und 52 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Susset (CDU/ CSU) : Haltung der Bundesregierung zur beabsichtigten Stillegung der Zabergäubahn zwischen Lauffen am Neckar und Leonbronn im Kreis Heilbronn und zur Konzeption des „Modells 400"; Möglichkeiten zur Verhinderung der für die Wirtschaftsentwicklung im Raum Heilbronn abträglichen Vorhaben der Deutschen Bundesbahn 9817* C Anlage 65 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 53 Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Vorsorge für die von der Schließung der Stückgutbahnhöfe im Bereich des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein betroffenen Bediensteten der Deutschen Bundesbahn 9817* D Anlage 66 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 54 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Notwendigkeit des Weiterbaues der Autobahn Nürnberg–Heilbronn angesichts der schwierigen wirtschaftlichen und verkehrsstrukturellen Situation Westmittelfrankens 9818* A Anlage 67 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 55 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Von der Bundesbahn beabsichtigte Stillegung der Strecke zwischen Düren und Euskirchen 9818* B Anlage 68 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 56 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Anteil des Regierungsbezirks Südwürttemberg-Hohenzollern an den Mitteln für den Straßenbau aus dem Konjunkturprogramm 9818* C Anlage 69 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 57 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Erwägungen der Bundesbahn zur Einschränkung des Bahnverkehrs im Kreis Euskirchen 9818* D Anlage 70 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen B 58 und 59 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Möglichkeiten zur Verhinderung der Verlagerung des Transportes von rund 100 000 t Zuckerrüben von der Schiene auf die Straße im Raum Lehrte . . . 9819* A Anlage 71 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 60 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Unterschiedliche Vergütung bei Beamten und Arbeitern der Deutschen Bundesbahn für die Ableistung von Heimbereitschaftsdienst 9819* B Anlage 72 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen B 61 und 62 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) : VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 Situation bei der Ausbildungswerkstätte des Bundesbahnausbesserungswerks in Oldenburg; beabsichtigte Schließung der Oldenburgischen Ausbesserungswerkstätte in den Jahren 1978 bis 1980 9819* D Anlage 73 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen B 63 und 64 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Haltung der Bundesregierung zu der von der Bundesbahn beabsichtigten Stillegung der Strecken Malsfeld–Homberg–Treysa — und Bad Hersfeld–Niederaula–Treysa ; Trassenführung der B 83 im Teichwiesengelände der Stadt Melsungen 9820* B Anlage 74 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen B 65 und 66 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Flämig (SPD) : Benutzung von Kleinkinderfahrrädern auf Bürgersteigen . . . . . . . . 9820* C Anlage 75 Antwort des PStSekr Jung (BMP) auf die Frage B 67 — Drucksache 7/3070 vorn 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Arnold (CDU/ CSU) : Besonders große Zahl von Öffnungen und Beschädigungen von Weihnachtssendungen an DDR-Bewohner durch DDR-Behörden . . . . . . . . . 9820* D Anlage 76 Antwort des PStSekr Jung (BMP) auf die Fragen B 68 und 69 — Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) : Erstellung eines Sozialplans für die zur Entlassung anstehenden Mitarbeiter der Datel GmbH Darmstadt; Gründe für die Entlassung eines Drittels der Belegschaft der Datel . . . . . . . 9821 * A Anlage 77 Antwort des PStSekr Jung (BMP) auf die Frage B 70 — Drucksache 7/3070 vorn 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) : Abholen von Paketsendungen von Versandhäusern durch die Deutsche Bundespost 9821' D Anlage 78 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Fragen B 71 und 72 — Drucksache 7/3070 vorn 10. 1. 75 — des Abg. Dr. Lohmar (SPD) : Verteilung der Hoch- und Fachschulabsolventen auf die unterschiedlichen Berufsfelder; Anteil der in den öffentlichen Dienst eingetretenen Hochschulabsolventen 9822* A Anlage 79 Antwort des PStSekr Brück (BMZ) auf die Frage B 73 Drucksache 7/3070 vom 10. 1. 75 — des Abg. Schedl (CDU/CSU) : Einstellung der Entwicklungshilfe für Äthiopien 9822* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 9791* Nachtrag zu den Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Frage A 114 139. Sitzung, Seite 9610 A) : Von den in den Jahren von 1969 bis 1973 insgesamt etwa 1 700 ausgetauschten deutschen und polnischen Wissenschaftlern und Studierenden sind etwa 900 Deutsche in die Volksrepublik Polen gereist. Darüber hinaus gibt es eine wahrscheinlich noch beachtliche — Zahl deutscher Wissenschaftler, die zu Reisen nach Polen eingeladen werden, von denen amtliche deutsche Stellen jedoch, wenn kein Reisekostenzuschuß beantragt wird, keine offizielle Kenntnis erhalten. Erfahrungsgemäß kann davon ausgegangen werden, daß deutsche Wissenschaftler vornehmlich aufgrund von Einladungen polnischer Fachkollegen nach Polen reisen, da westliche Besucher in sozialistischen Staaten grundsätzlich auf das Vorliegen solcher Einladungen angewiesen sind, um den sie interessierenden Zugang zu Personen und Institutionen zu erhalten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3070 Frage A 1) : Ist die Bundesregierung bereit, eine Ausführungsverordnung zu § 9 Abs. 4 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm zu erlassen, in der der in § 9 Abs. 3 genannte Betrag von 100 DM der allgemeinen Preisentwicklung angepaßt wird? Der Bundesregierung sind bisher keine Fälle aus der Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm bekanntgeworden, bei denen die Kosten der baulichen Schallschutzmaßnahmen die Obergrenze der Erstattung nach § 9 Abs. 3 wesentlich überschritten haben. Dessenungeachtet hat die Bundesregierung bereits bei der Vorbereitung der Verordnung über die baulichen Schallschutzanforderungen auf Grund einer Entschließung des Bundesrates vom 20. 12. 1973 (BR-Drs. 670/73 [Beschluß]) eine Untersuchung in Auftrag gegeben, um festzustellen, ob sich die erforderlichen Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen allgemein wesentlich erhöht haben. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird im Frühjahr 1975 erwartet. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Frage A 7) : Welche DEFA-Filme aus der DDR setzt das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen im Rahmen der „deutschlandpolitischen Bildungsarbeit" ein? Die DEFA-Filme, die im Auftrage des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen in der deutschlandpolitischen Bildungsarbeit nichtgewerblich und nichtöffentlich eingesetzt werden, sind im einzelnen in dem Filmverzeichnis des Gesamtdeutschen Instituts, Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben, von 1974 aufgeführt. Ich füge 1 Exemplar des Verzeichnisses zu Ihrer Kenntnisnahme bei, erlaube mir aber den Hinweis, daß das Verzeichnis den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien bereits unmittelbar nach seiner Herausgabe zugestellt worden ist. Im übrigen wird den Parteien von den neuangekauften oder hergestellten Filmen jeweils eine Sichtkopie übersandt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Frage A 8): Beabsichtigt die Bundesregierung, in Verhandlungen mit der SED zur Verbesserung des innerdeutschen Verkehrs die Wiederherstellung weiterer Bahnverbindungen anzustreben, wie z. B. der ehemaligen Schnellzugstrecken 1. Hamburg—Lüneburg--Dömitz—Wittenberg an der Elbe 2. Erfurt—Zellamehlis—Grimmenthal Mellrichstadt—Würzburg, oder welche Hinderungsgründe stehen dem gegebenenfalls entgegen? Nein. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Frage A 10) : Wie ist die Projektgebundenheit des deutschen Kapitalhilfekredits an Jugoslawien gesichert, und wie prüft die Kreditanstalt für Wiederaufbau in eigener Verantwortung die Verwendung der deutschen Kapitalhilfe? Die Projektgebundenheit von 50 % des deutschen Kapitalhilfekredits an Jugoslawien ist in Artikel 1 Abs. (2) a) des am 10. Dezember 1974 in Kraft getretenen Abkommens zwischen der Regierung der 9792* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Gewährung von Kapitalhilfe festgelegt und dementsprechend in dem am 30. Dezember 1974 zwischen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Narodna Banka Jugoslavije abgeschlossenen Darlehensvertrag geregelt worden. Die von der Bundesregierung mit der Durchführung des Kredites beauftragte Kreditanstalt für Wiederaufbau wird entsprechend dem Darlehensvertrag keine Auszahlungen vornehmen, bevor sie nicht über Nachweise zum Projektfortschritt und zur Mittelverwendung hierfür verfügt. Im übrigen kontrolliert die Weltbank laufend das jugoslawische Projekt, an dem sie selbst in erheblichem Umfang finanziell beteiligt ist. Der Kreditanstalt für Wiederaufbau stehen Informationen der Weltbank zur Verfügung. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3070 Frage A 27) : Ist die Bundesregierung bereit, gesetzliche Bestimmungen für Steuerentlastungen im Hinblick auf die Grundstücke vorzuschlagen, die wegen ihrer Lage in der Umgebung von Flughäfen eine Wertminderung erfahren? Ihrem Anliegen tragen die seit dem 1. Januar 1974 geltenden Einheitswerte 1964 bereits Rechnung. § 82 des Bewertungsgesetzes sieht bei der Ermittlung des Grundstückswerts Abschläge wegen ungewöhnlicher Beeinträchtigung durch Lärm vor. In der Nähe größerer Verkehrs- und Militärflughäfen werden demgemäß — je nach Lärmintensität — Abschläge bis zu 10 v. H. gemacht. Diese Abschläge wirken sich bei allen einheitswertabhängigen Steuern, insbesondere bei der Grundsteuer, Vermögensteuer und Erbschaftsteuer, aber auch bei der Ermittlung des Nutzungswerts im eigengenutzten Einfamilienhaus aus. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Fragen A 29 und 30) : Wie ist es mit der Forderung nach mehr sozialer Gerechtigkeit im Steuerrecht zu vereinbaren, wenn durch den Wegfall des Kinderzuschlages im öffentlichen Dienst — zur Wahrung des Besitzstandes — der Ortszuschlag entsprechend dem Kinderzuschlag angehoben werden soll, bei Rentenempfängern aber der gezahlte Kinderzuschuß auf das Kindergeld angerechnet wird? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Gleichmäßigkeit der Besteuerung noch gewährt ist, wenn der Kinderzuschuß für Rentenempfänger — entsprechend der Besteuerung der Renten — mit dem Ertragsanteil der Besteuerung unterworfen, das Kindergeld aber von der Besteuerung freigestellt wird? Zu Frage A 29: Die von allen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien und vom Bundesrat getragene Reform des Familienlastenausgleichs, nach der die bisherigen steuerlichen Kinderfreibeträge, die Kinderzuschläge des öffentlichen Dienstes und das bisherige Kindergeld durch die Gewährung eines allgemeinen erhöhten Kindergeldes ersetzt werden, hatte zum Ziel, den bisher stark zersplitterten Familienlastenausgleich zu vereinheitlichen und von der Höhe des Einkommens unabhängig zu gestalten. Eine Ausnahme ist lediglich bei den sozialversicherungsrechtlichen Kinderzuschüssen gemacht worden, weil sie wesentlich höher sind als die neuen Kindergeldsätze nach dem Bundeskindergeldgesetz. So betragen die Kinderzuschüsse bei der knappschaftlichen Rentenversicherung 125,30 DM monatlich, bei der Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung 124 DM monatlich pro Kind. Eine Einbeziehung in das neue Kindergeld hätte eine Verschlechterung des Besitzstandes bedeutet. Außerdem hätten die Kinderzuschüsse an der jährlichen Erhöhung der Sozialrente nicht mehr teilgenommen. Die sozialversicherungsrechtlichen Renten sind also im Rahmen der Reform des Familienlastenausgleichs nicht gekürzt worden. Im öffentlichen Dienst wäre bei Familien mit einem Kind oder mit zwei Kindern durch die Reform des Familienlastenausgleichs eine Minderung der Bezüge eingetreten. Diese Minderung wurde durch eine Erhöhung des Ortszuschlags zum Teil vermieden. Die Erhöhung macht bei Familien mit einem Kind 21,70 DM aus und bei Familien mit zwei Kindern 30,58 DM. Zu Frage A 30: Die in der Antwort auf Ihre erste Frage erwähnte Entscheidung, die sozialversicherungsrechtlichen Kinderzuschüsse nicht durch das neue Kindergeld zu ersetzen, hatte andererseits zur Folge, daß diese Kinderzuschüsse — im Unterschied zum Kindergeld — als Bestandteil der Rente der Besteuerung mit dem sog. Ertragsanteil unterliegen. Dieser Ertragsanteil richtet sich in seiner Höhe nach dem Lebensalter des Rentenempfängers bei Beginnen des Rentenbezugs. So werden z. B. bei einem 65jährigen Rentner 20 v. H. der Rentenbezüge und damit auch der Kinderzuschüsse besteuert. Diese günstige Besteuerung führt dazu, daß bei Rentnerfamilien ohne sonstiges Einkommen erst Rentenbezüge über 40 000 DM zu einer Steuerbelastung führen. Das hat zur Folge, daß selbst bei denjenigen Rentnerfamilien, die neben der Rente noch anderweitige Einkünfte haben, der Nettobetrag der sozialversicherungsrechtlichen Kinderzuschüsse das allgemeine Kindergeld in aller Regel überschreitet. Die Bundesregierung ist deshalb der Auffassung, daß der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung durch die Einbeziehung dieser Kinderzuschüsse in die Besteuerung nicht berührt wird. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 9393* Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Frage A 39) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen ihrer Förderungsmaßnahmen zur Wiedergewinnung der wirtschaftlichen Stabilität, für das durch die sichtbar werdende Rezession besonders getroffene Zonenrandgebiet (Braunschweig, Wolfsburg, Helmstedt, Gifhorn, Wolfenbüttel, Goslar, Salzgitter, Bad Gandersheim) Finanzhilfe zu gewähren, ohne die Auflage der Selbstbeteiligung von Kommunen und Land für Schwerpunktprojekte wie Infrastruktur, Krankenhausbau usw.? Bei ihren Finanzhilfen für kommunale Investitionen im Rahmen der Sonderprogramme des Jahres 1974 hat die Bundesregierung den Gemeinden im Zonenrandgebiet jeweils eine besondere Förderungspräferenz zuteil werden lassen. Beim ersten Sonderprogramm ist die Zuschußhöhe für Gemeinden im Zonenrandgebiet bis auf 60 % — in Ausnahmefällen bis auf 80 % — und beim zweiten Sonderprogramm bis auf 90 % ausgedehnt worden. Bei dem Programm zur Förderung von Beschäftigung und Wachstum bei Stabilität vom 12. Dezember 1974 sind aufgrund einer anderen Schwerpunktsetzung Finanzhilfen für kommunale Investitionen nicht vorgesehen worden. Dabei war auch mitbestimmend, daß die bei den beiden Sonderprogrammen aufgetretenen verfahrensmäßigen Schwierigkeiten mit den Ländern bisher nicht ausgeräumt werden konnten. Eine Alleinfinanzierung durch den Bund — ohne Beteiligung der Länder oder Gemeinden — kann nach Art. 104 a Abs. 4 GG nicht in Betracht kommen, weil damit der Charakter als Länderaufgabe verlorenginge. Die Finanzhilfe des Bundes kann nur in einer Mitfinanzierung bestehen. Voraussetzung bleibt in jedem Falle eine Beteiligung des eigentlichen Finanzlastträgers. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 7/3070 Fragen A 40 und 41) : Zu welchem Anteil wird die Rohstoffversorgung der Bundesrepublik Deutschland aus dem Ausland, insbesondere aus den Entwicklungsländern, gedeckt, und können die einzelnen betreffenden Entwicklungsländer und ihre Rohstofflieferungen in die Bundesrepublik Deutschland aufgeschlüsselt werden? Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Förderung der Rohstoffversorgung aus dem Ausland, und wie stellt sie sich die Sicherstellung der Rohstoffversorgung aus dem Ausland vor? Zu Frage A 40: Die Bundesrepublik ist bei der Versorgung mit industriellen Rohstoffen in zunehmendem Maße von Einfuhren abhängig. Eine Versorgung aus heimischen Vorkommen ist im wesentlichen nur bei Kali- und Steinsalzen sowie bei den meisten Steine- und Erden-Rohstoffen gegeben. Eine Überblick über die Einfuhrabhängigkeit bei den wichtigsten Rohstoffen und die Hauptlieferländer gibt die beiliegende Aufstellung. Aus dieser Tabelle geht auch hervor, daß unter den Entwicklungsländern nur relativ wenige eine bedeutende Rolle für die Rohstoffversorgung der Bundesrepublik spielen: Bei den wichtigen mineralischen Rohstoffen konzentrieren sich 75 bis 97 % der Weltbergbauproduktion auf jeweils 7 bis 10 Länder, unter denen sich mit den USA, Kanada, Australien und Südafrika als den bedeutendsten Bergbauländern der westlichen Welt vier Industriestaaten befinden. Zu Frage A 41: Die Bundesregierung betrachtet die Versorgung der deutschen Wirtschaft mit Rohstoffen als eine primär unternehmerische Aufgabe. Im Bereich der mineralischen Rohstoffe unterstützt sie die Unternehmen durch — bedingt rückzahlbare Zuschüsse zu Prospektions- und Explorationsarbeiten im In- und Ausland — Übernahme von Garantien zur Erleichterung von Bergbauinvestitionen in den Förderländern und für ungebundene Finanzkredite im Zusammenhang mit langfristigen Lieferverträgen (im Rahmen des allgemeinen außenwirtschaftlichen Förderinstrumentariums) . Die internationale Entwicklung im Rohstoffbereich — das herausragende Ereignis in diesem Zusammenhang war die 6. Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen über Entwicklung und Rohstoffe — hat der Rohstoffversorgung eine zunehmend politische Dimension gegeben; diese macht ein stärkeres Engagement des Staates erforderlich. Die Bundesregierung wird daher — neben ihren Bemühungen in den zuständigen internationalen Gremien um einen möglichst ungehinderten internationalen Handel mit Rohstoffen — ihre Hilfestellung für die deutschen Unternehmen durch Verbesserung des vorhandenen Instrumentariums (Explorations-förderung, außenwirtschaftliches Finanzierungs- und Garantieinstrumentarium) verstärken. Außerdem soll die Bundesanstalt für Bodenforschung, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung für Geowissenschaften und Rohstoffe, verstärkt zu wirtschaftsorientierten Arbeiten herangezogen werden; dabei wird eine noch engere Zusammenarbeit mit der Wirtschaft angestrebt. Neue politisch sichere Rohstoffquellen können auf längere Sicht durch den Meeresbergbau erschlossen werden. Die Bundesregierung ist darum bemüht, den deutschen Unternehmen einen freien und gleichberechtigten Zugang zu den marinen Rohstoffen zu ermöglichen. Sie unterstützt finanziell die vorbereitenden Arbeiten der Unternehmen im Rahmen des Rohstoffexplorationsprogramms. Aus volkswirtschaftlichen und' versorgungspolitischen Gründen besteht ein öffentliches Interesse an einer ausreichenden Bevorratung zumindest bei den wichtigsten Rohstoffen; die Bundesregierung beschäftigt sich daher auch mit der Frage, auf welchem Wege eine Verbesserung der Rohstoffbevorratung erreicht werden kann. Im übrigen prüft die Bundesregierung bei ihren entwicklungspolitischen Maßnahmen, oh damit ein Beitrag zur Rohstoffversorgung der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden kann. 9794* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 Anlage Versorgungsstruktur und Verwendungsbereiche wichtiger industrieller Rohstoffe in der Bundesrepublik Deutschland Quelle: BDI, ergänzt durch Unterlagen des BMWi Rohstoff Einfuhrabhängigkeit Haupt-Lieferländer Hauptverwendungsbereiche Eisen 95 % Brasilien 23 % Eisen- und Stahlindustrie Schweden 23 % mit nachgeschalteten Bereichen Liberia 18 % Frankreich 7 % Kupfer 100 % Erze: Elektrotechnik 57 % Neu-Guinea 36 % Bauwesen 15 % Chile 19 % Allgemeiner Maschinenbau . 15 % Kanada 18 % Rohkupfer: Chile 23 % Sambia 11 % Belgien 21 % (Ursprung Belgien: Zaire, Südafrika) Blei 85 % Irland 28 % Akkumulatoren 36 % Peru 19 % Farbenindustrie und Chemie 21 % Schweden 18 % Kabelindustrie 21 % Kanada 15 % Zink 70 % Erze: Verzinkungen 36 % Kanada 48 % (von Blechen, Draht usw.) Schweden 14 % Messingerzeugnisse 23 % Peru 12 % Zinklegierungen 20 % (für Druckguß) Irland 9 % Hüttenzink: Benelux 95 % (Ursprung: Kanada, Schweden, Zaire) Zinn 100 °/o Bolivien 24 % Malaysia 24 % Indonesien 23 % Thailand 17 % Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 9795* Rohstoff Einfuhrabhängigkeit Haupt-Lieferländer Hauptverwendungsbereiche Aluminium 100 % Bauxit: Fahrzeugbau 20 % Australien 60 % Bauwesen 16 % Jugoslawien 15 % Elektrotechnik 12 % Sierra Leone 10 % Verpackung 9 % Surinam 8 % Maschinenbau 6 % Aluminiumoxid: Surinam 60 % Guinea 30 % Titan 100 % Ilmeniterze: Farben, Lacke, Emaille u. ä. 53 % Norwegen 67 % Papiererzeugung 16 % Kanada 27 % Flugzeugbau 6 % Rutilerze: 1 Edelstahlindustrie Australien (vorwiegend) Titan-Schrott: 1 UdSSR 77 % Chrom 100 % Südafrika 52 % Baugewerbe 23 % UdSSR 30 % Korrosionsbeständige Türkei 13 % Produkte 19 % Transport 17 % Maschinenbau 16 % Chemie Feuerfest-Industrie Mangan 100 % Südafrika 46 % Baugewerbe 24 % Gabun 25 % Transport 24 % Australien 16 % Maschinenbau 17 % Molybdän 100 % USA 53 % Transport 30 % Chile 26 % Maschinenbau 24 % Kanada 9 % Rohre und Tuben 18 % Nickel 100 % Rohnickel: Maschinenbau 23 % Großbritannien 20 % Elektrotechnik 22 % Australien 16 % Konsumgüterindustrie 18 % Norwegen 15 % Ferronickel: Neukaledonien 60 % Griechenland 24 % 9796* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 Rohstoff Einfuhrabhängigkeit Haupt-Lieferländer Hauptverwendungsbereiche Wolfram 100 % I VR China 15 %o Maschinenbau 69 %o USA (Stockpiles) 24 % Transport 15 % Frankreich 24 % Elektrische Ausrüstung und (Ursprung: Thailand, Südkorea, VR China, Brasilien, Lampen 10 % Bolivien) Niob/Tantal 100 % Braslien 70 % Edelstähle 98 % Kanada 15 % (Pipeline-, Reaktorstähle) Nigeria 10 % Sonderlegierungen 2 % Vanadin 100 % Südafrika 60 % Edelstähle 95 % Osteuropa 35 % Chemie- und Sonderlegierungen 5 % Rohphosphat 100 % USA 50 % Düngemittel 76 % UdSSR 30 % Reinigungsmittel 7 % Marokko 12 % Zellstoff 75 % Schweden 40 % Papiererzeugung Kanada 24 % Verpackungen USA 12 % Kunstfasern Finnland 11 % Natur-Kautschuk 100 % Malaysia 60 % Reifen Indonesien 20 % Häute, Felle 30 % Australien 20 % Lederindustrie Entwicklungsländer 5 % Wolle 97 % Entwicklungsländer 14 % Textilindustrie Baumwolle 100 % Entwicklungsländer 60 % Textilindustrie Jute 100 % Bangladesh ca. 90 % Verpackungsmaterial Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 9797* Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache 7/3070 Fragen A 47 und 48) : wie beurteilt die Bundesregierung den vor der Verabschiedung stehenden Entwurf der Niederländischen Regierung für ein Erdgaspreisqesetz in seiner Bedeutung für die deutsche Energiewirtschaft? Stehen der Anwendung eines solchen Gesetzes auf beschlossene Verträge völkerrechtliche Bedenken oder Vertragsbestimmungen der europäischen Verträge entgegen? Zu Frage A 47: Die hohe energiewirtschaftliche und energiepolitische Bedeutung der deutsch-niederländischen Erdgasbeziehungen und folglich auch des neuen niederländischen Erdgaspreisgesetzes ergibt sich aus der Tatsache, daß gegenwärtig der deutsche Erdgasmarkt etwa zur Hälfte aus niederländischen Bezügen versorgt wird. Was die Preisgestaltung anlangt, so wurden die zwischen deutschen und niederländischen Unternehmen abgeschlossenen langfristigen Erdgaslieferverträge im vorigen Jahr großenteils neu verhandelt. Die Verhandlungen führten, in Anpassung an das weltweit gestiegene Energiepreisniveau, zu erheblichen Anhebungen der niederländischen Erdgaspreise zu Lasten der deutschen Abnehmer. Bei diesem Stande geht die Bundesregierung derzeit davon aus, daß die niederländische Regierung materiell keinen Anlaß hat, auf Grund des neuen Gesetzes in die bestehenden privatwirtschaftlichen Verträge einzugreifen. Eine solche vorläufige Wertung wird gestützt durch den Inhalt eines Briefwechsels zwischen den Wirtschaftsministern beider Länder aus dem Jahre 1965. Hierin waren seinerzeit beide Regierungen übereingekommen, die zwischen niederländischen und deutschen Unternehmen abgeschlossenen Erdgasimportverträge zu respektieren und auf staatliche Maßnahmen zu verzichten, die die Durchführung dieser Verträge gefährden könnten. Eine abschließende Meinung wird sich die Bundesregierung bilden können, sobald ihr der endgültige Text des Gesetzes vorliegt. Zu Frage A 48: Völkerrechtlich wäre die Anwendung des Gesetzes auf abgeschlossene Verträge nur dann bedenklich, wenn eine hoheitlich verfügte Mindestpreisfestsetzung ihrer ökonomischen Wirkung nach als enteignungsgleiche Maßnahme gewertet werden müßte. Derartige Befürchtungen bestehen nach Auffassung der Bundesregierung derzeit nicht, zumal sich eine etwaige Preisreglementierung dem Gesetzeswortlaut nach an dem Preisniveau des zu beliefernden Marktes zu orientieren hat. Die Bundesregierung wird sich in allen Fällen behördlicher Preiseinwirkungen auf den bereits erwähnten Briefwechsel berufen können. Was den EWG-Vertrag anlangt, so ist die Frage einer Zulässigkeit hoheitlicher Maßnahmen in bezug auf bereits abgeschlossene Verträge nicht relevant, da nach Art. 222 die Eigentumsordnung der Mitgliedstaaten unberührt bleibt. Darüber hinaus läßt sich vorläufig zur Vereinbarkeit des niederländischen Gesetzes mit dem Gemeinschaftsrecht folgendes sagen: Die Einführung von Mindestpreisvorschriften durch die Mitgliedstaaten ist grundsätzlich zulässig, da eine spezifische Gemeinschaftsregelung auf diesem Gebiet nicht besteht. Dabei kann neben dem inländischen Markt auch die Ausfuhr einbezogen werden. Hierbei ist allerdings Voraussetzung, daß die Vorschriften über den freien Warenverkehr, insbesondere das Verbot mengenmäßiger Ausfuhrbeschränkungen sowie Maßnahmen gleicher Wirkung (Art. 34 EWG-Vertrag), nicht verletzt werden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Fragen A 49 und 50) : Wie stellt sich die Bundesregierung zur Erhöhung der Kohlepreise? Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Einfluß dieser Kohlepreiserhöhungen auf das allgemeine Preisniveau? Zu Frage A 49: Kohlepreiserhöhungen unterliegen nicht der Aufsicht des Bundesministers für Wirtschaft. Es gehört zur alleinigen Verantwortung der Unternehmen zu entscheiden, wie sie ihre Preispolitik auf die Gegebenheiten des Energiemarktes abstellen. Das Ausmaß der Anfang Januar vorgenommenen Preiserhöhungen liegt im Durchschnitt über 10 %. Die Ruhrkohle AG hat diese Preiserhöhungen aus unternehmerischer Sicht für erforderlich gehalten und erklärt, daß die jetzt geltenden Preise — jedenfalls für Kraftwerkskohle für das gesamte Jahr 1975 gehalten werden sollen. Die Preiserhöhung solle die seit der letzten allgemeinen Preiserhöhung im Mai 1974 eingetretenen sowie die im Laufe des Jahres 1975 erwarteten Kostensteigerungen abdekken. Die Bundesregierung bedauert, daß die Preiserhöhung kurz nach der Verabschiedung des Konjunkturprogramms der Bundesregierung vorgenommen wurde. Sie verkennt andererseits nicht, daß die in der Fortschreibung des Energieprogramms vorgesehene Aufrechterhaltung der derzeitigen Förderkapazitäten die Unternehmen des Steinkohlenbergbaus zu erheblichen Investitionsaufwendungen zwingt. Diese Aufwendungen müssen trotz der Investitionshilfen der öffentlichen Hand auch über den Preis finanziert werden. Eine Sondersituation besteht bei der Preisbildung der Kraftwerkskohle. Hier wird im Rahmen des Dritten Verstromungsgesetzes geprüft, ob die Preiser- 9798* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 höhung eine unangemessene Preisentwicklung im Sinne des Gesetzes darstellt. Zu Frage A 50: Die jüngste Erhöhung der Kohlepreise dürfte beim Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte zu einer direkten Erhöhung um 0,1 bis 0,15 % führen. Selbstverständlich haben diese Kohlepreiserhöhungen auch noch indirekte preisliche Auswirkungen (z. B. Kohle als Kostenfaktor in anderen Bereichen oder Signalwirkung), die aber im einzelnen nicht quantifiziert werden können. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3070 Frage A 51) : Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß auch künftig eine statistische Beobachtung der allgemeinen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung des Zonenrandgebietes möglich ist, die als Grundlage für die Erfolgskontrolle und Weiterentwicklung der Förderungsmaßnahmen unumgänglich ist, nachdem im Zuge der kommunalen Gebietsreform ehemalige Landkreise, die zum Zonenrandgebiet gehören, mit solchen zusammengelegt wurden, die nicht dem Zonenrandgebiet zugeordnet sind, und statistische Zahlen über die Entwicklung in Wirtschaft, Verkehr, Kultur und anderen Bereichen seitdem nur auf der Basis der neuen Großkreise ermittelt und veröffentlicht werden? Das von Ihnen umrissene Problem hat der Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums bereits am 2. Oktober 1974 in der Sitzung des Unterausschusses der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" angesprochen. Es ist ohne die wesentliche Mithilfe der Statistischen Landesämter der vier Zonenrandländer nicht lösbar. In der genannten Sitzung machte jedoch der hessische Vertreter darauf aufmerksam, daß das hessische Statistische Landesamt aufgrund der damit zusammenhängenden Kosten erhebliche Bedenken gegen eine unterhalb der Kreisebene liegende statistische Aufbereitung geltend gemacht habe. Diese Frage wird im Arbeitskreis „Zonenrandgebiet", in dem die vier Zonenrandländer und der Bund vertreten sind, weiter beraten. Die nächste Sitzung findet am 23./24. Januar 1975 statt. Über den Fortgang der Angelegenheit werde ich Sie gern unterrichten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Frage A 52) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die DIAG, Berlin, nachdem das Bundeswirtschaftsministeririn das Ausscheiden des bisherigen Vorsitzenden der Geschäftsführung, Herrn Dr. Meyer, zum 31. Dezember 1974 praktisch veranlaßt hatte, seit dein 1. Januar 1975 ohne Vorsitzenden der Geschäftsführung ist? Die Satzung der DIAG sieht für die Geschäftsführung das Kollegialprinzip vor und bestimmt nur fakultativ, daß einer der Geschäftsführer als Vorsitzender tätig sein kann. Der Inhaber dieser möglichen, aber nicht notwendigen Funktion hat als Primus inter pares — weder besondere Stimmrechte noch besondere Verantwortlichkeiten. In der Geschäftsführung oblag dem kürzlich in Pension gegangenen Vorsitzenden als Fachsparte maßgeblich das Anlagengeschäft. Diesen Bereich nimmt ein im Juli 1974 neu bestellter Geschäftsführer wahr, der auf die persönliche Initiative des ausgeschiedenen Vorsitzenden hin berufen wurde und von diesem mehrjährig eingearbeitet worden war. Eine zusätzliche Verstärkung des Managements der DIAG — auch mit dem Ziel der Wiedereinsetzung eines Vorsitzenden -- wird gegenwärtig angestrebt. Entsprechende Personalgespräche sind im Gang und können ohne Übereilung fortgeführt werden, da schon jetzt die einschlägigen Sparten von den amtierenden drei Geschäftsführern — gegenüber nur zwei Geschäftsführern während der ressortmäßigen Zuständigkeit des vormaligen BMSchatz — ausgefüllt werden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Offergeld (SPD) (Drucksache 7/3070 Frage A 58) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß es bei der Durchführung des deutsch-französischen Sozialversicherungsabkommens seit dem 1. Januar 1974 bei der Auszahlung von Renten auf Grund von in Frankreich erlittenen Arbeitsunfällen an deutsche Bezugsberechtigte zu erheblichen Verzögerungen kommt, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Verbesserung dieses Zustands? Es ist zutreffend, daß bei der Überweisung französischer Unfallrenten an Berechtigte in der Bundesrepublik Deutschland gelegentlich Verzögerungen aufgetreten sind. Hinzu kommt, daß diese Renten nach französischem Recht vierteljährlich nachträglich gezahlt werden. Bis Anfang 1973 konnten Nachteile für die Betroffenen dadurch verhindert werden, daß die deutsche Verbindungsstelle die Rente vorschußweise zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen gezahlt hat. Seit denn 1. Januar 1973 besteht diese Möglichkeit nicht mehr, da die französischen Unfallrenten seither nicht mehr der deutschen Verbindungsstelle in einer Summe zur Auszahlung an die Berechtigten transferiert, sondern von den einzelnen französischen Regionalkassen unmittelbar den Bezugsberechtigten überwiesen werden. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat diesen Sachverhalt in den letzten Jahren wiederholt mit dem französischen Sozialminister erörtert. Es ist zu hoffen, daß die französischen Träger der Unfallversicherung in absehbarer Zeit die Möglichkeit erhalten, von der vierteljährlichen auf eine monatliche Zahlung umzustellen. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wird diese An- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 9799' frage zum Anlaß nehmen, erneut bei der zuständigen französischen Behörde auf eine ordnungsgemäße Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu drängen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) (Drucksache 7/3070 Frage A 59) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß alle Teilzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst seit Einführung der 40-Stunden-Woche aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung ausscheiden, weil die Beitragspflicht bei einer Beschäftigung unter 21 Stunden nicht mehr besteht (§ 169 Nr. 5 des Arbeitsförderungsgesetzes), und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, daß diese Halbtagsangestellten künftig wieder an der Arbeitslosenversicherung teilnehmen? Der Deutsche Bundestag hat die Vorschrift des § 102 des Arbeitsförderungsgesetzes auf Vorschlag der Bundesregierung in Artikel 27 des Einführungsgesetzes zum Einkommensteuerreformgesetz vom 21. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3656) geändert. Danach sind Beschäftigungen von 20 Stunden wöchentlich nicht mehr geringfügig im. Sinne des Arbeitsförderungsgesetzes. Sie begründet deshalb die Beitragspflicht und damit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die neue Regelung ist am 1. Januar 1975 in Kraft getreten. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 7/3070 Fragen A 60 und 61): Worauf führt die Bundesregierung die Tatsache zurück, daß mit dem seit langem von der Bundesregierung entweder im Saarland oder in Rheinland-Pfalz geplanten Bau eines Ausbildungszentrums für Behinderte bis heute nicht begonnen wurde, und wann ist mit einem Baubeginn an welchem Standort zu rechnen? Wie soll das Zentrum finanziert werden, und welche Mittel standen hierfür in den bisherigen Bundes- und Landeshaushalten zur Verfügung bzw. sind für das Haushaltsjahr 1975 bereitgestellt? Die Bundesregierung hat bereits im Jahre 1971 angeregt, für die Berufsausbildung behinderter Jugendlicher in den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland zunächst zwei Berufsbildungswerke zu errichten. Als Standorte wurden der Raum Koblenz und der Raum Saar-Westpfalz vorgesehen. Hinsichtlich des Raumes Saar-Westpfalz faßten die beiden Landesregierungen in einer gemeinsamen Sitzung am 21. März 1972 den Beschluß, das Berufsbildungswerk im Raum Landstuhl-Homburg zu errichten. Die Bundesregierung hat dem zugestimmt und gegenüber dem saarländischen Arbeitsminister eine Beteiligung an den Investitionskosten in Aussicht gestellt, falls die Planungsvorstellungen des Bundes eingehalten werden. Die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland wurden in der Folgezeit von der Bundesregierung mehrfach gebeten, zunächst die Konkretisierung des Standorts vorzunehmen und die Grundstücksfrage zu klären. Leider ist es jedoch dabei bislang zu keiner Einigung zwischen den beiden Ländern gekommen, weil das Land Rheinland-Pfalz neuerdings für einen Standort beider Berufsbildungswerke innerhalb seiner Landesgrenzen plädiert. Nähere Einzelheiten über die Verhandlungen zwischen den beiden Ländern sind der Bundesregierung nicht bekannt, da die Konkretisierung des Standorts zunächst in den Aufgabenbereich der beiden Länder fällt. Erst nach Klärung dieser Fragen ist es möglich, die bislang gleichfalls noch offene Frage zu klären, wer Träger des Berufsbildungswerkes werden soll, und die Planungsarbeiten für das Berufsbildungswerk zu beginnen. Dies wird erfahrungsgemäß längere Zeit in Anspruch nehmen. Mit einem Baubeginn ist deshalb frühestens in den Jahren 1976/77 zu rechnen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: An der Finanzierung von Berufsbildungswerken beteiligen sich neben dem Bund die Bundesanstalt für Arbeit und die jeweiligen Bundesländer. Über das Berufsbildungswerk im Raum Saar-Westpfalz sind bislang wegen der noch ungeklärten Planungsfragen keine Finanzierungsgespräche geführt worden. Der Bundesregierung ist deshalb nicht bekannt, inwieweit Mittel in den Landeshaushalten bereitstehen. Die Bundesregierung hatte ihrerseits bereits vorsorglich Bundesmittel vorgesehen. Sie sind jedoch inzwischen für andere Projekte eingeplant worden, deren Realisierung zügiger vonstatten ging. Das Berufsbildungswerk im Raum Saar-Westpfalz kann erst dann wieder in die Finanzplanung des Bundes einbezogen werden, wenn die Länder RheinlandPfalz und Saarland ihre Entscheidung über den Standort des Berufsbildungswerkes im Raum Saar-Westpfalz getroffen haben. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU: CSU) (Drucksache 7/3070 Fragen 62 und 63) : Wie beurteilt die Bundesregierung die zunehmende Jugendarbeitslosigkeit? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung gegen die zunehmende Jugendarbeitslosigkeit tretfen? Wie die Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeit vom September 1974 zur Struktur der Arbeitslosigkeit zeigt, ist die Arbeitslosigkeit bei den Jugendlichen, cl. h. den unter Zwanzigjährigen, im Vergleich zum September 1973 überdurchschnittlich gestiegen. Der Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit hängt vor allem mit der konjunkturbedingten Verschlechterung der Beschäftigungssituation zusammen. Der Einstellungsstopp in vielen Unternehmen sowie die Regelungen und Maßnahmen zur Sicherung bestehender Arbeitsplätze bei den Arbeitnehmern höherer Altersgruppen, z. B. der besondere Kündigungs- schutz und die dabei zu berücksichtigenden sozialen Gesichtspunkte, wirken sich hier besonders aus. Besondere strukturelle Beschäftigungsprobleme dürften demgegenüber bei den Jugendlichen — anders als bei den älteren Arbeitnehmern — kaum eine Rolle spielen. Dafür spricht insbesondere die kürzere Dauer ihrer Arbeitslosigkeit. So waren im September 1974 80 Prozent der jugendlichen Arbeitslosen nur bis zu 3 Monaten ohne Beschäftigung. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich erwähnen, daß die Bundesanstalt für Arbeit besondere Vermittlungsbemühungen für Jugendliche unternimmt und hierbei die Hilfen, die das Arbeitsförderungsgesetz ermöglicht, voll nutzt. Im übrigen kommen die besonderen arbeitsmarktpolitischen Beschäftigungshilfen nach dem Konjunkturprogramm vom Dezember 1974 den Jugendlichen, auch den Berufsanwärtern, voll zugute. Insgesamt gesehen werden die konjunkturpolitischen Maßnahmen vom Dezember 1974 'zusammen mit der Kreditpolitik der Deutschen Bundesbank und den konjunkturellen Impulsen, die von der Einkommensteuer- und Kindergeldreform sowie dem Vollzu und der Finanzierung der öffentlichen Haushalte ausgehen, einen neuen Wirtschaftsaufschwung einleiten. Die Arbeitsmarktlage wird sich infolgedessen im Verlauf dieses Jahres verbessern. Dies läßt angesichts der bisher geringen Dauer der Arbeitslosigkeit bei den meisten Jugendlichen erwarten, daß sich deren Beschäftigungssituation bald wieder normalisieren wird. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 7/3070 Frage A 64) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dafür zu sorgen, daß ihre beschäftigungspolitischen Maßnahmen viel starker als bisher auch von Bundes-, Landes-, Kommunalbehörden und von großen Teilen der Wirtschaft, des Handwerks, Gewerbes und Handels in Anspruch genommen werden, um den erforderlichen Beschäftigungseffekt von Arbeitslosen zu erzielen? Die besonderen Beschäftigungshilfen, die im vergangenen Dezember mit dem Konjunkturprogramm eingeführt wurden, umfassen als gezielte Leistungen an Unternehmen sogenannte Lohnkostenzuschüsse. Wegen der Kürze der Zeit seit dem Inkrafttreten der entsprechenden Richtlinien, aber auch wegen der dazwischenliegenden Feiertage, liegen Erfahrungen über die Anwendung der Lohnkostenzuschüsse noch nicht vor. Bundesregierung und Bundesanstalt für Arbeit unternehmen jedoch alles, um eine möglichst hohe Inanspruchnahme sicherzustellen. Von diesen Leistungen sind Unternehmen der öffentlichen Verwaltung, soweit sie nicht wirtschaftliche Zwecke verfolgen, bewußt ausgenommen. Die beschäftigungspolitischen Maßnahmen nach dem Arbeitsförderungsgesetz beziehen sich in erster Linie auf den einzelnen Arbeitnehmer. Einige Leistungen richten sich jedoch auch an Unternehmen, so die Einarbeitungszuschüsse und Eingliederungsbeihilfen. Hervorzuheben sind die allgemeinen Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung. Danach können Arbeiten, die im öffentlichen Interesse liegen, großzügig durch Zuschüsse und Darlehen gefördert werden. Gerade Träger der öffentlichen Hand können diese Leistungen in Anspruch nehmen. Bundesregierung und Bundesanstalt sind seit langem im Zusammenwirken mit den Arbeitsministern und Senatoren für Arbeit der Länder bemüht, die Attraktivität dieser Leistungen zu erhöhen und ihre Anwendung — gerade in der aktuellen Konjunktursituation — zu verstärken. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Frage A 72) : In welcher Weise hat die Bundesregierung in 1974 dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutschfranzösische Zusammenarbeit entsprochen, wonach es heißt, daß der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit oder sein Vertreter sich wenigstens einmal alle zwei Monate mit dem französischen Hohen Kommissar für Jugend und Sport trifft? Die Bundesregierung hat im Jahre 1974 die nach dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit vom 22. Januar 1963 vorgesehenen Konsultationen in vollem Umfang wahrgenommen. Zwischen dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit bzw. seinem Vertreter und dem Staatssekretär für Jugend und Sport beim Minister für Lebensqualität bzw. seinem Vertreter haben am am 12. März, 27. September und 10. Dezember 1974 Konsultationen stattgefunden. Daneben haben sich leitende Beamte beider Ministerien auf Abteilungsleiterebene zu weiteren vier Arbeitssitzungen getroffen. Abgesehen von einer umfangreichen Korrespondenz auf Ministerebene haben im Jahre 1974 auch zahlreiche telefonische Gedankenaustausche zwischen beiden Ministern stattgefunden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 7/3070 Frage A 73) : Welche Zahlen über Selbstmorde von Jugendlichen liegen der Bundesregierung vor, und welche Vorbeugungsmaßnahmen hält sie für erforderlich, um Suizide junger Menschen zu verhindern? Der Bundesregierung liegen Angaben des Statistischen Bundesamtes vor. Bei der Bewertung dieser Zahlen muß berücksichtigt werden, daß im Jahre 1956 das Saarland und im Jahre 1960 Berlin (West) in die Statistiken aufgenommen wurden. Erfaßt ist die Altersgruppe 15 20 Jahre, die im folgenden mit „Jugendliche" bezeichnet wird. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 9801* In den Jahren 1949 bis 1955 sank zunächst die Zahl der Selbstmorde Jugendlicher von 343 auf 301 ab und stieg dann wieder auf 439 im Jahre 1955 an. Von 1956 bis 1959 pendelte die Zahl zwischen 439 und 477. Nach 1960 gingen die Selbstmorde von 458 auf 304 im Jahre 1965 zurück. Danach war erneut ein Anstieg bis auf 435 Selbstmorde im Jahre 1972 festzustellen. Die Anzahl der Jungen, die Selbstmord verübten, ist im Verhältnis 3 : 1 wesentlich höher als die der Mädchen. Prophylaktische Bemühungen zur Verhinderung von Suiziden junger Menschen müssen sich — da die Persönlichkeitsentwicklung in entscheidendem Maße von der Familie geprägt wird — nach Ansicht der Bundesregierung in erster Linie auf den familialen Bereich erstrecken. Als vordringlich werden Maßnahmen angesehen, die die Selbstverantwortung der Familie stärken und sie bei der Erfüllung ihrer Erziehungsaufgaben unterstützen. Die Förderung der Eltern- und Familienbildung hat deshalb im Rahmen familienpolitischer Maßnahmen der Bundesregierung einen besonderen Rang. Dabei ist für die Bundesregierung von großer Bedeutung, die Verbesserung der familienpolitisch orientierten Beratungsangebote (z. B. Ehe-, Familien- und Erziehungsberatung). Zusammenfassend kann ich dazu folgende Maßnahmen anführen: 1. Ein Modellprogramm, vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit gefördert, zur besseren personellen und materiellen Ausstattung der Beratungsstellen durch Weiterbildung des Personals; 2. Vorbereitung eines mittelfristigen Stufenplans für Beratungsangebote im Bildungswesen durch die Bund-Länder-Kommission; 3. Entwicklung von Hilfen für Früherkennung und -erfassung gefährdet erscheinender Kinder und Jugendlicher im Rahmen eines psychosozialen Langzeitprogramms; 4. einheitliche Richtlinien für Erziehungsberatung, erarbeitet von den Jugendministern der Länder und dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit. Im übrigen weise ich darauf hin, daß die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU vom 24. Juli 1974 betr. Situation der Kinder in Deutschland — es handelt sich um die Bundestagsdrucksache 7/2414 — eine ähnliche Fragestellung im Hinblick auf Kinder enthält. Die Antwort der Bundesregierung wird voraussichtlich im Februar dem Deutschen Bundestag zugeleitet werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 7/3070 Fragen A 74 und 75) : lst der Bundesregierung bekannt, daß § 45 des EinkommenSteuerreformgesetzes kommunale Eigenbetriebe und kommunale Eigengesellschaften völlig unterschiedlich behandelt und die Gemeinden je nach Rechtsform ihrer Betriebe das Kindergeld bis Ende 1976 entweder selbst bezahlen müssen oder von dieser Belastung freigestellt sind und dies allein bei der Landeshauptstadt München zu einem Aufwand von 17 Millionen DM führt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine solch unterschiedliche Behandlung durch nichts gerechtfertigt und auch nicht mit einem Vorgriff auf einen späteren Finanzausgleich begründet werden kann? Zu Frage A 74: Nach § 45 Abs. 1 Buchstabe a des Bundeskindergeldgesetzes in der Fassung des Einkommensteuerreformgesetzes wird das Bundeskindergeldgesetz in den Jahren 1975 und 1976 gegenüber den Angehörigen des öffentlichen Dienstes von den Rechtsträgern des öffentlichen Rechts durchgeführt, denen die Zahlung von Bezügen oder Arbeitsentgelt an die bezeichneten Personen obliegt. Der dabei den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden entstehende Kindergeldaufwand wird von diesen Rechtsträgern finanziert. Im übrigen wird der Kindergeldaufwand vom Bund getragen. Aus dieser Regelung ergibt sich die von Ihnen erwähnte unterschiedliche Belastung der Gemeinden: Soweit die Gemeinden Aufgaben der Daseinsversorgung durch kommunale Eigenbetriebe erfüllen, müssen sie den Kindergeldaufwand für die Bediensteten selbst finanzieren; soweit sie diese Aufgaben durch privatrechtlich organisierte Gesellschaften erfüllen lassen, sind sie nicht mit dem Kindergeldaufwand belastet. Die Auswirkung dieser Differenzierung auf die Stadt München ist der Bundesregierung im einzelnen nicht bekannt. Zu Frage A 75: Die Bundesregierung hält diese Differenzierung für gerechtfertigt. Die unterschiedliche organisatorische Gestaltung bei der Erfüllung gemeindlicher Aufgaben ist ein hinreichendes Kriterium für unterschiedliche Rechtsfolgen. Herr Abgeordneter, Ihnen schwebt anscheinend vor, die Differenzierung dadurch zu vermeiden, daß der Bund auch die Kindergeldlast übernimmt, die den Gemeinden insoweit entsteht, als sie Aufgaben durch Eigenbetriebe erfüllen, die sie auch durch Gesellschaften des Privatrechts erfüllen lassen könnten. Für eine solche Durchbrechung eines der Grundsätze des § 45 Abs. 1 Buchstabe a des Bundeskindergeldgesetzes bestand und besteht aber kein hinreichender Grund. Sie würde auch schwierige Abgrenzungsprobleme aufwerfen und damit eipen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen. Es sollte daher bei der geltenden Regelung - dem übrigens auch der Bundesrat ohne Bemerkung zugestimmt hat — belassen bleiben. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Frage A 76): Wie beurteilt die Bundesregierung die unterschiedliche Behandlung von Kriegsbeschädigten und Zivilbeschädigten im Hinblick auf das Pflegegeld, das für Kriegsbeschädigte unabhängig von der Rentenhohe voll ausgezahlt wird und für Zivilbeschädigte bei Überschreiten der Einkommensgrenze nach dem Bundessozialhilfegesetz z. B. auf Grund einer Rentenanpassung gekürzt wird? Die unterschiedliche Regelung des Pflegegeldes im Bundessozialhilfegesetz und der Pflegezulage im Bundesversorgungsgesetz bei der Verrechnung mit dem übrigen Einkommen des Pflegebedürftigen beruht auf folgenden Gründen: Die Leistungen des Bundessozialhilfegesetzes sollen den vorhandenen notwendigen Bedarf des Hilfeempfängers im vollen Umfang abdecken; sie sind aber gegenüber anderen öffentlichen und privaten Leistungen nachrangig. Ebenso wie die Bedarfsdekkung gehört auch das Nachrangverhältnis zu den tragenden Grundsätzen der Sozialhilfe. Es kann selbst beim Pflegegeld nicht. aufgegeben werden. Die Sozialhilfe verrechnet das Pflegegeld mit dem eigenen Einkommen des Pflegebedürftigen aber nur oberhalb einer bestimmten Einkommensgrenze in angemessenem Umfang und berücksichtigt hierbei die besonderen Umstände des Einzelfalles. Durch die am 1. April 1974 in Kraft getretene Dritte BSHG-Novelle wurden die Einkommensgrenzen im übrigen erheblich angehoben und die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre dynamische Weiterentwicklung geschaffen. Für besonders schwere Pflegefälle beträgt der Grundbetrag der besonderen Einkommensgrenze z. B. statt bisher 700 DM jetzt 1 400 DM; dazu kommen dann noch die Kosten der Unterkunft und die Familienzuschläge für die unterhaltsberechtigten Haushaltsangehörigen. Ein solcher schwerer Pflegefall erreicht z. B., wenn zum Haushalt der Ehegatte und ein noch zu unterhaltendes Kind gehören, bei einer angenommenen Miete von 250 DM eine Einkommensfreigrenze von rund 2 050 DM. Das Bundesversorgungsgesetz beruht auf anderen Prinzipien als die Sozialhilfe, nämlich auf den Grundsätzen der Versorgung und Entschädigung für ein erbrachtes Sonderopfer. Ein Vergleich mit der Systematik des BSHG ist deshalb nur bedingt möglich. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 7/3070 Frage A 79) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellungnahmen der Gemeinden, denen für die Kindergeldzahlungen der Übergangszeit nach § 45 EStRG bei Eigenbetrieben keine Erstattungsmittel zur Verfügung stehen und die nunmehr darauf hinweisen, daß die Beschäftigten bei Eigengesellschaften und privaten Unternehmen Kindergeld vom Bund erhalten, die Beschäftigten bei den in der Rechtsform des Eigenbetriebes geführten Versorgungs- und Verkehrsbetrieben der Gemeinden hingegen nicht? Nach § 45 Abs. 1 Buchstabe a des Bundeskindergeldgesetzes in der Fassung des Einkommensteuerreformgesetzes wird das Bundeskindergeldgesetz in den Jahren 1975 und 1976 gegenüber den Angehörigen des öffentlichen Dienstes von den Rechtsträgern des öffentlichen Rechts durchgeführt, denen die Zahlung von Bezügen oder Arbeitsentgelt an die bezeichneten Personen obliegt. Der dabei den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden entstehende Kindergeldaufwand wird von diesen Rechtsträgern finanziert. Im übrigen wird der Kindergeldaufwand vom Bund getragen. Aus dieser Regelung ergibt sich die von Ihnen erwähnte unterschiedliche Belastung der Gemeinden; Soweit die Gemeinden Aufgaben der Daseinsversorgung durch kommunale Eigenbetriebe erfüllen, müssen sie den Kindergeldaufwand für die Bediensteten selbst finanzieren; soweit sie diese Aufgaben durch privatrechtlich organisierte Gesellschaften erfüllen lassen, sind sie nicht mit dem Kindeigeldaufwand belastet. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Pack (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Fragen A 85 und 86) : Ist die Bundesregierung mit mir nicht der Meinung, daß die außerordentlich starke Kostenverteuerung gerade der Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn ihrem selbst gestellten sozialen Anspruch nicht gerecht wird? Ist mit einer Korrektur der Bahntarife zu rechnen, und ist daran gedacht, insbesondere die Fahrpreiserhöhung für Schülerfahrkarten rückgängig zu machen? Die Deutsche Bundesbahn hat bei den Schülerzeitkarten bisher einen außerordentlich hohen Rabatt gewährt, der weit über den Ermäßigungen anderer Nahverkehrsunternehmen liegt. Angesichts der schlechten Finanzlage der Deutschen Bundesbahn ist ihr nach deren eigener Darstellung eine solch hohe Vergünstigung nicht mehr möglich. An eine Korrektur der vorgesehenen Maßnahme ist — wie mir der Vorstand der Deutschen Bundesbahn mitteilt — deshalb nicht zu denken. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Frage A 88) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der Fernmeldeordnung und dem tatsächlichen Vorgehen der Deutschen Bundespost, wenn nach der Fernmeldeordnung Fernsprechrechnungen bis zum siebenten Tag nach Absendung der Rechnung bezahlt sein müssen, obwohl unter Umständen 3 bis 4 Tage bis zur Zustellung der Rechnung vergehen, während andererseits die Deutsche Bundespost beim Selbsteinzug der Gebühren im Wege des Abbuchungsverfahrens die Abbuchung oft erst 10 Tage nach dem Absendetag der Rechnung vornimmt, und wie beurteilt die Bundesregierung Anregungen an den Postverwaltungsrat, die 7-Tagesfrist auf 10 Tage zu verlängern? Die Deutsche Bundespost zieht Fernmeldegebühren im Wege der Abbuchung grundsätzlich am 7. Kalendertag nach Absendung der Fernmelderechnung ein. Insofern bestehen keine Unterschiede für die einzelnen Zahlungsarten, d. h. Barzahlung, Überweisung oder Abbuchung. Im Abbuchungsverfahren wird in den Einzelfällen, in denen am 7. Kalendertag nach Absendung der Kontostand die Abbuchung der Fernmeldegebühren nicht zuläßt, am 8. Arbeitstag ein weiterer Abbuchungsversuch und bei negativem Ergebnis am 9. Arbeitstag ein dritter und letzter Abbuchungsversuch vorgenommen. Die jüngsten Erhebungen haben ergeben, daß weniger als 0,05 °/o der Abbuchungen der Fernsprechgebühren von Postscheckkonten nicht vorgenommen werden konnten, weil die Konten ungedeckt waren. Im übrigen kann in der Regel davon ausgegangen werden, daß die Deutsche Bundespost nur 1 bis 2 Tage für die Beförderung und Zustellung von Fernmelderechnungen benötigt. Es besteht kein Anlaß, die gegenwärtigen Zahlungsbedingungen zu ändern. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3070 Frage A 89) : Welche Motive hat die Bundesregierung für die Briefmarken der neuen Dauerserie Industrie und Technik" vorgesehen, die laut Pressemeldungen „das Leben und Wirken in der Bundesrepublik Deutschland am deutlichsten repräsentiere", und ist beabsichtigt, bei den Motiven dieser neuen Dauerserie dem Handwerk und der Landwirtschaft entsprechend ihrer Bedeutung in der deutschen Volkswirtschaft eine angemessene Darstellung zu widmen? In der geplanten neuen Postwertzeichen-Dauerserie „Industrie und Technik" werden vierzehn Werte mit folgenden Motiven ausgegeben: 5 Pf — Nachrichtensatellit (Symphonie) 10 Pf — Nahverkehrs-Triebzug (ET 420) 20 Pf — Leuchtturm (Alte Weser) 30 Pf — Rettungs-Hubschrauber 40 Pf — Weltraumlabor (Spacelab) 50 Pf — Erdefunkstelle (Raisting) 70 Pf — Schiffbau 80 Pf — Traktor 100 Pf — Braunkohlenförderbagger 120 Pf — Chemieanlage 140 Pf — Heizkraftwerk 160 Pf —Hochofen 200 Pf — Bohrinsel 500 Pf — Radioteleskop (Effelsberg) Der Bereich Landwirtschaft wird durch den Traktor symbolisiert. Es ist nicht möglich, im Rahmen einer vierzehn Marken umfassenden Dauerserie alle Gebiete der deutschen Volkswirtschaft darzustellen. Das Handwerk ist jedoch — nicht anders als die Forschung und die Wissenschaft — in allen Motiven repräsentiert, denn ohne die Leistungsfähigkeit der in diesen Bereichen tätigen Menschen wäre keines der dargestellten Objekte entstanden. Anlage 28 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Krall (FDP) (Drucksache 7/3070 Frage A 92) : Sind der Bundesregierung Pressemeldungen bekannt, wonach sich im afrikanischen Staat Tschad furchtbare Massenmorde ereigent haben und noch andauern sollen, und welche diplomatischen Schritte gedenkt die Bundesregierung, falls die Meldungen zutreffen, zu unternehmen, die zu einer Einstellung dieser Grausamkeiten führen? Dem Auswärtigen Amt liegen lediglich unbestätigte Pressemeldungen über Ausschreitungen gegen Christen in der Republik Tschad vor. Das Auswärtige Amt ist gegenwärtig nicht in der Lage, den Wahrheitsgehalt der Meldungen nachzuprüfen, da die Bundesrepublik Deutschland seit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen am 12. Juni 1974 nicht mehr in N'Djamena vertreten ist. Obwohl die diplomatischen Beziehungen am 28. November 1974 wieder aufgenommen sind, ist eine Botschaft noch nicht wieder errichtet worden. Anlage 29 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Frage B 1) : Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Beeinträchtigung der Einsatzbereitschaft der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Streitkräfte infolge von Rauschmittelgenuß vor, insbesondere soweit Atomwaffen zu bedienen sind, und was hat die Bundesregierung getan, um die ständige volle Einsatzbereitschaft sicherzustellen, um Unglücksfälle und eine Gefährdung der Bevölkerung zu vermeiden? Die Sorge für die Einsatzbereitschaft der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Streitkräfte liegt in der Verantwortung der Stationierungsmächte und der Behörden ihrer Streitkräfte. Die Bundesregierung ist bisher nur von seiten der amerikanischen Streitkräfte mit dem Problem des Drogenmißbrauchs und seiner Bekämpfung befaßt worden. Es ist ihr bekannt, daß die maßgeblichen politischen und militärischen Instanzen der Vereinigten Staaten sich seit längerer Zeit mit diesem Problem auseinandersetzen und energische Maßnahmen dagegen ergriffen haben. Die Bundesregierung hat volles Vertrauen zu den Behörden der amerikanischen Streitkräfte, insbesondere auch soweit sie Verantwortung für besonders gefährliche Waffen tragen. Die deutschen Stellen unterstützen die Bemühungen der amerikanischen Streitkräfte um. Ver- 9804* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 hinderung und Bekämpfung des Rauschmittelmißbrauchs. Die Bundesregierung unterhält seit mehreren Jahren einen ständigen Arbeitskontakt in diesen Fragen mit den Behörden der amerikanischen Streitkräfte. Ein gemeinsames deutsch-amerikanisches Arbeitsprogramm zur Lösung der beiderseits interessierenden Fragen ist ausgearbeitet und wird, obwohl formal noch nicht abgeschlossen, bereits praktiziert. Anlage 30 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Fragen B 2 und 3) : Ist die Antwort von Staatsminister Moersch vom 3. September 1974 auf meine Anfrage nach einer „gemeinsamen" und „authentischen" deutschen Übersetzung des Berlin-Abkommens der Vier-Mächte so zu verstehen, daß in allen (wesentlichen und angeblich unwesentlichen) Punkten Übereinstimmung erzielt wurde, und wenn ja, welche Textteile werden von der anderen Seite heute anders übersetzt als damals, oder wie will die Bundesregierung die Tatsache erklären, daß das Abkommen von der anderen Seite heute in wesentlichen Punkten anders übersetzt wird als von der Bundesregierung? Wer war an den Übersetzungsbemühungen beteiligt, von wem wurde eine Niederschrift angefertigt und unterschrieben, und von wem und in welcher Form wurde dem Botschafter der Vereinigten Staaten Mitteilung gemacht, es liege eine von allen Seiten akzeptierte deutsche Übersetzung vor, die die authentische Übersetzung sein solle? Zu Frage B2: Die Einigung, die zwischen Beauftragten der Bundesregierung und der Regierung der DDR am 3. September 1971 über eine deutsche Übersetzung des Viermächte-Abkommens erzielt wurde, bezog sich auf den gesamten Text des Abkommens. Abweichend davon werden in Veröffentlichungen der DDR heute die Worte „ties" bzw. „liens" nicht mit „Bindungen", sondern mit „Verbindungen", sowie die Worte „constituant part" bzw. „element constitutif" mit „Bestandteil" unter Weglassung des vereinbarten Klammerzusatzes „konstitutiver Teil" wiedergegeben. Dahinter steht offensichtlich die Absicht, die in den verbindlichen Vertragssprachen klaren Aussagen des Abkommens abzuschwächen. Zu Frage B 3: Die Gespräche mit der Regierung der DDR wurden auf seiten der Bundesregierung von einem Vortragenden Legationsrat der Politischen Abteilung des Auswärtigen Amts in Begleitung von einem Experten der Rechtsabteilung und drei Experten des Sprachendienstes geführt. Die Delegation verhandelte auf der Grundlage laufender Weisungen aus Bonn und in ständigen enger Abstimmung mit den Vertretern der Drei Mächte. Das Ergebnis der Gespräche wurde von jeder Seite schriftlich niedergelegt. Die Botschafter der Drei Mächte wurden in Berlin mündlich durch einen hohen Beamten des Auswärtigen Amts darüber unterrichtet, daß sich die Beauftragten der Bundesregierung und der Regierung der DDR auf eine zwischen ihnen abgestimmte deutsche Übersetzung geeinigt hatten. Ich (' möchte in diesem Zusammenhang noch einmal klarstellen, daß es sich dabei nicht um einen authentischen deutschen Text handelt, den es aus den von mir in meiner Antwort vom 3. September 1974 dargelegten Gründen nicht geben kann. Anlage 31 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Frage B 4) : Sind jene asylsuchenden, aussiedlungswilligen Volksdeutschen, welche ins Januar vorigen Jahres zunächst in der deutschen Botschaft in Moskau Zuflucht gesucht und dann die Botschaft wieder verlassen haben, mittlerweile in die Bundesrepublik Deutschland gelangt, oder kann die Bundesregierung etwas über das weitere Schicksal dieser Menschen sagen? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind beide Personen noch nicht im Bundesgebiet eingetroffen. Sie setzen ihre Ausreisebemühungen fort und werden dabei im Rahmen des Möglichen weiterhin von unserer Botschaft in Moskau unterstützt. Ich bin gerne bereit, Sie über Einzelheiten vertraulich zu unterrichten. Anlage 32 Antwort des Staatssekretärs Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Frage B 5) : Was bedeutet in der Auffassung der Bundesregierung die Tatsache, daß in einigen sogenannten Schwellenländern (z. B. Indien, Japan, Iran, Israel, Ägypten, Brasilien) Plutonium ohne Möglichkeit der Nachprüfung seiner ausschließlich friedlichen Verwendung, für die Inhalte und Ziele des NV-Vertrages produziert wird? Die Bundesregierung beobachtet mit Sorge, daß es Staaten gibt, die dem NV-Vertrag nicht beigetreten sind und bei denen anfallendes spaltbares Material keiner oder keiner vollständigen internationalen Kontrolle unterliegt. Dies trifft nicht für alle der von Ihnen genannten Staaten zu. Dort, wo Plutonium anfällt und wo es keinen internationalen Kontrollen unterliegt, kann nicht ausgeschlossen werden, daß es zur Herstellung von nuklearen Explosivkörpern verwendet wird. Eine solche Verwendung durch Nichtkernwaffenstaaten würde dem Inhalt und dem Ziel des NV-Vertrages widersprechen. Die Bundesregierung hofft daher, daß im Laufe der Zeit noch mehr Staaten dem NV-Vertrag beitreten und daß der Gedanke der Nichtverbreitung weltweit Anerkennung findet. Sie unternimmt zusammen mit anderen Staaten alle Anstrengungen, diesem Ziel näherzukommen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 9805* Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3070 Frage B 6) : In welcher Weise ist die Bundesregierung bei der DDR-Regierung wegen des Abtreibens von Tretminen aus der DDR-Sperrzone in Elbufergebiete der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Hochwasser auf der Elbe vorstellig geworden, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung von der DDR-Regierung verlangt, um die Wiederholung eines derartigen, die Sicherheit der Bevölkerung in den Elbgemeinden gefährdenden, Vorgangs zu verhindern? Die Gefahr, daß infolge Hochwassers Minen aus den Grenzsicherungsanlagen der DDR auf Bundesgebiet geschwemmt werden, ist in der Vergangenheit mehrfach akut geworden; wie erinnerlich, wurde 1970 bei Fürth am Berg (nahe Coburg) ein Landwirt durch eine Mine, die der Fluß Steinach auf sein Feld geschwemmt hatte, schwer verletzt. Die Vereinbarung über Grundsätze zur Schadensbekämpfung an der Grenze vom 20. September 1973, die bekanntlich aufgrund von Verhandlungen der Grenzkommission zustande gekommen ist, erfaßt diesen Tatbestand mit; ich verweise auf Artikel 2 Buchst. b und h. Die Grenzkommission hat sich mit der Gefährdung, welcher das Bundesgebiet durch infolge Hochwassers abgeschwemmte Minen aus DDR-Grenzsicherungsanlagen ausgesetzt ist, ferner im Frühjahr und Sommer 1974 befaßt. Auf Vorstellungen unserer Delegation im Zusammenhang mit dem erwähnten Fluß Steinach hat die Delegation der DDR in der Sitzung der Grenzkommission am 2. Juli 1974 versichert, daß seitens der DDR die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt worden seien, um in Erfüllung des Artikels 4 Abs. 1 der Vereinbarung über Grundsätze zur Schadensbekämpfung an der Grenze vom 20. September 1973 das Übergreifen von Schäden, die ihre Ursache auf dem Gebiet der DDR haben könnten, auf Bundesgebiet zu verhindern. Als Ende Dezember 1974 im Hochwassergebiet der Seege die ersten Minen gefunden wurden — am Elbufer und im Zusammenhang mit dem Hochwasser auf der Elbe sind keine Minen aufgetaucht —, wurde die DDR unverzüglich über den Grenzinformationspunkt Uelzen/Salzwedel unterrichtet. Unsere Delegation hat die Angelegenheit in der Sitzung der Grenzkommission am 15./16. Januar 1975 mit Nachdruck zur Sprache gebracht und einen Protest der Bundesregierung dagegen übermittelt, daß seitens der DDR nicht alles geschehen ist, um Schäden vom Bundesgebiet fernzuhalten. Sie hat die Delegation der DDR darauf hingewiesen, daß die DDR die volle Verantwortung für diese Unterlassung trägt, und der Erwartung der Bundesregierung Ausdruck verliehen, daß sich solche Ereignisse nicht wiederholen. Die Delegation der DDR hat dazu erklärt, daß alle Maßnahmen getroffen werden, die solche Ereignisse an der Grenze künftig ausschließen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU! CSU) (Drucksache 7/3070 Frage B 7) : Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß zum Beispiel von den Kraftwerksblöcken Weisweiler (bei Aachen) und Frimmersdorf (bei Grevenbroich) gewaltige künstliche Wolkenfelder von den dort erstellten Kühltürmen ausgehen und daß der dichte Wasserdampf bei austauscharmen Wetterlagen auf der Autobahn Köln—Aachen teilweise zu Fahrten im Schrittempo zwingt, und ist darum die in Schweinfurt geäußerte Befürchtung richtig, daß, wenn das Kraftwerk bei Grafenrheinfeld errichtet wird, das Stadtgebiet von Schweinfurt bei schönem Wetter — d. h. bei überwiegender südwestlicher Windrichtung — ständig unter einer ausgedehnten Wolkendecke liegt? Erscheinungen der in der Frage geschilderten Art können in der besagten Größenordnung — gewaltige künstliche Wolkenfelder — von Kühltürmen nicht ausgehen. Allerdings können bei bestimmten Wetterlagen mit besonders hoher relativer Luftfeuchtigkeit und in besonderen Fällen in der Nähe von Kühltürmen die Sichtverhältnisse zusätzlich ungünstig beeinflußt werden. Dies ist der Fall z. B. in Weisweiler. Die Autobahn Köln–Aachen führt besonders nahe an einigen Kühltürmen des Kraftwerks vorbei. Deshalb wird durch Verkehrszeichen auf die zusätzliche Gefährdung, die durch Kühlturmschwaden entstehen, hingewiesen. Erfahrungen mit der Beeinflussung des Lokalklimas durch Kühltürme sind nicht ohne weiteres von Standort zu Standort übertragbar. Eine mögliche Beeinflussung des Lokalklimas muß auf Grund von Gutachten für jeden Einzelfall unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen meteorologischen und topographischen Verhältnisse ermittelt werden. Derartige Gutachten muß ggf. die zuständige Landesbehörde im Zuge des Genehmigungsverfahrens erstellen lassen. Um dies künftig auf jeden Fall sicherzustellen, werden Kühltürme in der Verordnung über genehmigungspflichtige Anlagen (4. BImSchV), die voraussichtlich am 1. Februar 1975 in Kraft treten wird, der Genehmigungspflicht unterworfen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Frage B 8) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Tatbestand, daß es einerseits der privaten Wirtschaft ausschließlich gestattet ist, bei Abschreibungen vom Anschaffungswert auszugehen, um eine unerwünschte Indexwirkung zu vermeiden, während es andererseits Teilen der öffentlichen Hand freisteht, Abschreibungen vom Wiederbeschaffungswert vorzunehmen? Es trifft zu, daß die steuerlichen Abschreibungen nicht nach den gestiegenen Wiederbeschaffungswerten bemessen werden dürfen, sondern daß Bemessungsgrundlage hierfür ausnahmslos die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind. Das gilt in gleicher Weise für die Unternehmen der 9806* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 privaten Wirtschaft wie für die Unternehmen der öffentlichen Hand. Weder die Unternehmen der privaten Wirtschaft noch die Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand sind jedoch gehindert, bei der Kalkulation von Preisen, Gebühren und ähnlichen den gestiegenen Wiederbeschaffungskosten von abnutzbaren Anlagegütern durch Berücksichtigung entsprechend höherer Abschreibungen Rechnung zu tragen. Eine unterschiedliche Behandlung der Privatwirtschaft einerseits und der öffentlichen Hand andererseits besteht also nicht. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 7/3070 Frage B 9) : Werden von den Hauptzollämtern bei Mineralölfirmen regelmäßige Bonitätsprüfungen nach einheitlichen Richtlinien durchgeführt? Regelmäßige Bonitätsprüfungen bei den Mineralölherstellern (Mineralölindustrie) sind wegen der finanziellen Situation dieser Betriebe zur Zeit nicht erforderlich. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich deshalb nur auf den Mineralölhandel. Die Unternehmen des Mineralölhandels stehen unter ständiger Steueraufsicht und werden vom örtlichen Steueraufsichtsdienst (Zollkommissariat) und/ oder dem Betriebsprüfungsdienst Zoll überwacht. Der örtliche Steueraufsichtsdienst führt keine regelmäßigen Bonitätsprüfungen durch. Er achtet jedoch bei seiner Aufsichtstätigkeit auf Anzeichen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage hindeuten, wie z. B. Eingriffe Dritter in die Warendisposition, Einkauf oder Verkauf nur noch gegen bar, Verschleudern von Waren, Pfändung von Fahrzeugen usw. Liegen derartige Anzeichen vor, so wird grundsätzlich der Betriebsprüfungsdienst eingeschaltet, der alsdann die wirtschaftliche Lage unter Heranziehung des betrieblichen Rechnungswesens eingehend untersucht. Der Betriebsprüfungsdienst Zoll verschafft sich anläßlich seiner Steueraufsichtsprüfungen bei Mineralölhändlern in jedem Fall einen Überblick über die wirtschaftliche Lage, indem er das betriebliche Rechnungswesen — insbesondere vorliegende Jahresabschlüsse—summarisch auswertet. Das ist durch einen Erlaß aus dem Jahre 1967 angeordnet worden, der einheitlich für die Zollverwaltung gilt. Ergeben sich bei dieser überschlägigen Auswertung Anhaltspunkte, daß der Eingang der Mineralölsteuer gefährdet scheint, so führt er eine gründliche und umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Lage durch. Gegebenenfalls schlägt er dem Hauptzollamt Maßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens vor (z. B. verstärkte Überwachung der Bonität, Sicherheitsleistung, Vorverlegung der Fälligkeit, Widerruf des Steuerlagers); das Hauptzollamt prüft, welche Maßnahmen zulässig und angemessen sind. Für regelmäßige Bonitätsprüfungen durch den Betriebsprüfungsdienst Zoll bei allen rund 2 000 Steuerlagern fehlt es an Personal, zumal diese Prüfungen erfahrungsgemäß zeitaufwendig sind. Für die Durchführung der Bonitätsprüfungen bestehen keine von der Zollverwaltung herausgegebenen einheitlichen Richtlinien. Es werden die allgemein anerkannten Grundsätze der Betriebswirtschaft beachtet und angewendet. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache 7/3070 Fragen B 10 und 11): Sind die schon seit längerer Zeit in der Westpfalz umlaufenden Gerüchte richtig, daß in verschiedenen Dienststellen der US-Streitkräfte in Kaiserslautern, Pirmasens und Nahbollenbach etwa 1 200 Arbeitnehmer entlassen werden sollen? Was gedenkt die Bundesregierung im bejahenden Falle zu tun, um die in Anbetracht der überdurchschnittlichen Arbeitslosenzahl sehr schwierige Arbeitsplatzsituation in der Westpfalz zu verbessern? Das US-Hauptquartier hat die Bundesregierung am 6. Januar 1975 über das Ergebnis seiner Studien über .eine Neuordnung des Nachschub- und Versorgungssystems der US-Armee unterrichtet. Hiernach werden die US-Versorgungsdepots und Materiallager in Pirmasens, Nahbollenbach, Germersheim und Kaiserslautern während der nächsten Monate zusammengelegt und umgruppiert. Diese Maßnahme ist Teil des Plans, die Kampfkraft von USAREUR und der 7. Armee zu erhöhen. Die Tätigkeit der Depots Pirmasens und Nahbollenbach läuft am 30. September 1975 aus. Ihre Aufgaben werden von den Depots Kaiserslautern und Germersheim übernommen. Durch die Einschränkung des Depotversorgungssystems sollen 1 200 Planstellen für zivile Arbeitnehmer eingespart werden. Das heißt jedoch nicht, daß 1 200 Arbeitnehmer entlassen werden. Die US-Streitkräfte gehen vielmehr davon aus, daß die Planstellenkürzung zum Teil durch normalen Abgang, Versetzungen der Arbeitnehmer auf andere Planstellen im Pendelbereich und die Einrichtung neuer Planstellen in Kaiserslautern, Germersheim und Pirmasens aufgefangen werden kann, so daß die Zahl der Beschäftigten, die mit einer Entlassung rechnen müssen, geringer sein dürfte. Nähere Angaben hierüber sind z. Z. nicht möglich. Das US-Hauptquartier hat der Bundesregierung versichert, alle Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung der von der Umstellung betroffenen Arbeitnehmer innerhalb der US-Streitkräfte auszuschöpfen und darüber hinaus die Maßnahmen der zuständigen deutschen Behörden zur anderweitigen Unterbringung der zur Entlassung kommenden Arbeitnehmer zu unterstützen. Im Rahmen dieser Absprache findet am 17. Januar 1975 in Kaiserslautern eine Besprechung zwischen Vertretern des HQ USAREUR, des Bundes- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 9807* finanzministeriums, des Bundesministeriums der Verteidigung, der Arbeitsverwaltung, der Gewerkschaften sowie der zuständigen Betriebs- und Stufenvertretungen statt, um die von amerikanischen und deutschen Dienststellen zu treffenden Maßnahmen zu koordinieren. Im übrigen haben alle Arbeitnehmer, deren Weiterbeschäftigung im Bereich der US-Stationierungsstreitkräfte nicht möglich sein sollte, Anspruch auf Leistungen nach den Vorschriften des Tarifvertrages vom 31. August 1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften. Außerdem hat das HQ USAREUR sich bereit erklärt, den Arbeitnehmern, die die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen auf Leistungen dieses Tarifvertrages nicht erfüllen, ein außertarifliches Überbrückungsgeld nach Maßgabe der hierzu bekanntgegebenen Richtlinien zu gewähren. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Frage B 12) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, der Eingabe der Spitzenverbände der Wirtschaft zu entsprechen, daß künftig bei Rechnungsbeträgen bis zu 100 DM die Mehrwertsteuer nicht mehr eigens aufgeführt werden muß, nachdem bei der Einführung der Mehrwertsteuer aus Gründen der Vereinfachung eine Obergrenze von 50 DM festgelegt worden war, die jedoch durch die zwischenzeitliche Preisentwicklung überholt sein dürfte? Die Bundesregierung steht dem Anliegen, den Betrag für die Anerkennung von Kleinrechnungen von 50 DM auf 100 DM anzuheben, grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Sie hat eine Änderung der maßgeblichen Rechtsverordnung, die übrigens der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bislang nicht in Angriff genommen, weil die Kommission der Europäischen Gemeinschaften in ihrem Vorschlag einer Sechsten Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuer lediglich einen Höchstbetrag von rund 73 DM vorgesehen hat und diese Frage bei den Beratungen über den Richtlinienentwurf bisher noch nicht erörtert worden ist. Da sich die Beratungen länger als ursprünglich erwartet hinziehen, wird die Bundesregierung nunmehr mit der Kommission und ggf. mit den übrigen Mitgliedstaaten die in Aussicht genommene Anhebung erörtern. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Frage B 13) : Mit welchen Argumenten kann die Bundesregierung langfristige Kooperationsabkommen mit sogenannten Staatshandelsländern in Übereinstimmung bringen mit den EWG-Verträgen, der gemeinschaftlichen Außenhandelspolitik und der Tatsache, wonach die Außenhandelshoheit ab 1. Januar 1975 an die Gemeinschaft übergeht? Die noch bestehende Kompetenz der Mitgliedstaaten zum Abschluß langfristiger Kooperationsverträge mit den Staatshandelsländern ist vereinbar mit der bereits am 1. Januar 1973 auf die Gemeinschaft übergegangenen Zuständigkeit zum Abschluß von Handelsverträgen mit diesen Staaten. Der Rat hat mit seiner Entscheidung vom 22. Juli 1974 (abgedruckt im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 208) ein Verfahren festgelegt, in dem die Gemeinschaft prüft, oh die Kooperationsabkommen der Mitgliedstaaten den gemeinsamen Politiken, insbesondere der gemeinsamen Handelspolitik, entsprechen. Darüber hinaus ermöglicht dieses Verfahren eine Koordinierung der Kooperationspolitik in der Gemeinschaft sowie die Prüfung gemeinschaftlicher Maßnahmen. Die Bundesregierung hat übrigens ihre Kooperationsabkommen mit dem Osten schon vor Inkrafttreten der Entscheidung in der Gemeinschaft konsultiert. Insofern bei der Konsultation der deutschen Abkommen Bemerkungen von anderer Seite vorgebracht wurden, sind sie, soweit möglich, berücksichtigt worden. Eine Unvereinbarkeit mit der Kompetenz der Gemeinschaft für die Handelspolitik ist nicht festgestellt worden. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 7/3070 Fragen B 14 und 15) : Welche unmittelbaren Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung das Energieprogramm auf die Entwicklung der Förderung und Arbeitsplätze im Saarbergbau? In welchem Stadium befindet sich zur Zeit die Entscheidung über den Bau eines weiteren Kraftwerks auf Kohlebasis im Saarland, und ist die Bundesregierung vor allem unter Berücksichtigung der im Raum Neunkirchen—Ottweiler—St. Wendel besonders hohen Arbeitslosigkeit bereit, für den Standort Reden einzutreten? Zu Frage B 14: Die Bundesregierung hat in der Fortschreibung des Energieprogramms, bezogen auf 1980, die Aufrechterhaltung einer Förderkapazität in Höhe der derzeitigen Förderung von 94 Millionen t vorgesehen. Eine Aufteilung dieser Förderung auf die einzelnen Unternehmen ist dabei nicht vorgenommen worden. Es ist Aufgabe der Unternehmen selbst, ihre bisherige Förderplanung an diesem Ziel auszurichten. Die Saarbergwerke haben eine neue Förderplanung bisher noch nicht vorgelegt. Die Auswirkung des Energieprogramms auf die Arbeitsplätze im Saarbergbau in seinen Einzelheiten wird sich erst nach Vorliegen einer derartigen Unternehmensplanung beurteilen lassen. Aber auch für die Arbeitsplätze im Saarbergbau tritt eine Stabilisierung auf jeden Fall ein, weil eine Freisetzung von Arbeitskräften wegen neuer Stillegungen nicht zu befürchten ist. Zu Frage B 15: Ein weiteres Kraftwerk auf Kohlebasis im Saarland ist möglich, sobald sichergestellt werden kann, 9808* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 daß der dort zu erzeugende Steinkohlenstrom einen wirtschaftlich sinnvollen Absatz findet. Den Saarbergwerken ist dies für den ersten, jetzt im Bau befindlichen 650-MW-Block gelungen. Für einen zweiten Block liegen die Voraussetzungen trotz unausgesetzter Bemühungen noch nicht vor. Es kann sich nur um Stromabsatz im Mittellastbereich handeln. Es ist wahrscheinlich, daß sich die Situation in den nächsten 2 Jahren bessert. Sobald von der Absatzseite her das Bedürfnis für diesen Kraftwerksbau besteht, würde die Bundesregierung die Verwirklichung sehr begrüßen. Durch das Dritte Verstromungsgesetz ist ihr die Möglichkeit gegeben, dieses Vorhaben nachhaltig zu fördern. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Fragen B 16 und 17) : Welche deutschen Industriefirmen haben in den Jahren 1973 und 1974 mit Staatshandelsländern Kooperationsverträge abgeschlossen bzw. befinden sich zur Zeit in Verhandlungen, um solche abzuschließen? Zu welchen Konditionen wurden diese Vertrage abgeschlossen (Barzahlung - Zinssätze - Amortisationsfristen Rohstofflieferungen usw.)? Zu Frage B 16: Nach Schätzungen der Bundesregierung und der Selbstverwaltungsorgane der im Ostgeschäft tätigen deutschen Wirtschaft laufen zur Zeit rd. 350 Kooperationsprojekte von Unternehmen in der Bundesrepublik mit Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen der Staatshandelsländer. Da die deutschen Unternehmen den Abschluß von Kooperationsverträgen mit Firmen der Staatshandelsländer nicht melden müssen, lassen sich die in den Jahren 1973 und 1974 geplanten bzw. vereinbarten Projekte nicht genau beziffern. Zu Frage B 17: Die Skala der abgeschlossenen Kooperationsprojekte reicht von reinen Lizenzgeschäften ohne Warenlieferungen bis zu Gemischten Gesellschaften mit gemeinsamen Kapital und Management. Entsprechend vielfältig sind auch die Konditionen der einzelnen Vorhaben. Soweit die Projekte mit deutschen Warenlieferungen auf Kreditbasis verbunden sind, gewährt der Bund die für Exporte in alle Welt üblichen Ausfuhrbürgschaften. Erhalten sie eine Bundesbürgschaft, so müssen die Exporteure die im Ostgeschäft international üblichen Kreditkonditionen einhalten: Anzahlung mindestens 15 % und Laufzeit je nach Warenart bis höchstens 81/2 Jahre. Exportzinssubventionen gibt es bei uns im Gegensatz zu vielen anderen westlichen Ländern - nicht, so daß unsere Exporteure ihren Zins frei vereinbaren und sich am Markt refinanzieren. Haben einzelne Vorhaben die Gewinnung oder Verarbeitung von Rohstoffen zum Inhalt (Beispiel: Petrochemie), so wird die Bezahlung der Leistungen des deutschen Kooperationspartners nicht selten durch langfristige Vereinbarungen über die Lieferung von Rohstoffen oder Halbfabrikaten erleichtert. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Fragen B 18 und 19) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die von ihr zwecks Ausgleich des Handelsbilanzdefizits geforderten und nunmehr erfolgenden vermehrten Importe von Damenfeinstrumpfhosen aus der DDR zur Gefährdung weiterer Arbeitsplätze in diesem Industriezweig in der Bundesrepublik Deutschland führen? Ist die Bundesregierung bereit, die Einfuhr aus der DDR zu entliberalisieren und unverzüglich ein neues Preisprüfungsverfahren für Strumpfwaren aus der DDR einzuleiten? Zu Frage B 18: Es trifft zu, daß die Bezüge von Damenfeinstrumpfhosen aus der DDR in der letzten Zeit stark angestiegen sind. Die mengenmäßige Entwicklung der Bezüge und ihre Auswirkung auf die Arbeitsplätze werden sorgfältig beobachtet. Ein im vergangenen Jahr vom Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft durchgeführtes Preisprüfungsverfahren hat keine Anhaltspunkte für eine Marktstörung ergeben. Die Bezüge machten 1974 wertmäßig nur rd. 6 % unserer Produktion und rd. 14 % der Importe einschließlich der Käufe in der DDR aus. Im übrigen hat die Bundesregierung nie gefordert, mehr Damenfeinstrumpfhosen in der DDR zu kaufen. Der Bundesregierung ist allerdings an einem generellen Anstieg der Bezüge im Interesse der Entwicklung des innerdeutschen Handels gelegen. Bei der Bilateralität des innerdeutschen Handels müssen sich langfristig Lieferungen und Bezüge in ihrer Gesamtheit ausgleichen. Auch unsere Lieferungen können also nur steigen, wenn die Bezüge ausgeweitet werden. Zu Frage B 19: Das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft hat auf Antrag der Maschenindustrie erneut ein Preisprüfungsverfahren für Damenfeinstrumpfhosen eingeleitet. Das Ergebnis liegt noch nicht vor. Über etwaige Maßnahmen kann erst nach Abschluß des Verfahrens entschieden werden. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becher (Pul- lach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Fragen B 20 und 21): Welches Volumen und welchen Einfluß auf die jährliche Handels- und Zahlungsbilanz hatten die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der CSSR bis zu dein im Juli 1974 ratifizierten Normalisierungsvertrag? Welches Volumen und welchen Einfluß auf die Handels- und Zahlungsbilanz sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung die künftigen Wirtschaftsbeziehungen — dabei insbesondere geplante Kooperationsabkommen - zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der CSSR erreichen? Zu Frage B 20: Die Wirtschaftsbeziehungen zur CSSR haben sich bis 1974 kontinuierlich entwickelt. Dabei hat sich das Volumen des Warenverkehrs von 0,5 Mrd. DM 1960 auf voraussichtlich 2,8 Mrd. DM 1974 mehr als verfünffacht. Allerdings sind unsere Ausfuhren stärker als unsere Einfuhren gestiegen, so daß sich 1974 ein Überschuß in der Handelsbilanz von etwa 0,8 Mrd. DM ergeben hat. Zu Frage B 21: Der Vertrag über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik hat den Willen der Regierungen bestätigt, die nachbarschaftliche Zusammenarbeit auch auf dem Gebiet der Wirtschaft zu intensivieren. Das neue Kooperationsabkommen, das am 22. Januar 1975 unterzeichnet werden wird, soll einen günstigen Rahmen für die Zusammenarbeit schaffen. Dabei wird erwartet, daß die Unternehmenskooperation auch zu einer ausgeglicheneren Handelsbilanz beitragen kann. Die Bundesregierung rechnet damit, daß sich die noch erheblichen Wachstumsspielräume in den Wirtschaftsbeziehungen allmählich ausfüllen lassen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Frage B 22) : Besteht nicht zwischen der Aussage in der „Fränkischen Landeszeitung" vom 18. Dezember 1974, der zufolge aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung 1,9 Millionen DM in die Stadt und den Kreis Ansbach fließen würden und der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Buschfort vom 18. Dezember 1974 auf meine Schriftliche Anfrage Nr. B 26, der zufolge eine Aussage darüber, in welcher Höhe Mittel der übrigen Teile des Konjunkturprogramms der Bundesregierung voraussichtlich in den Raum Ansbach fließen werden, sich zur Zeit nicht treffen lassen, ein Widerspruch, und welche Aussage ist nun richtig? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, worauf die Fränkische Landeszeitung vom 18. Dezember 1974 ihre Angaben stützt. Richtig ist, daß sich die Höhe der aus dem Programm zur Förderung von Beschäftigung und Wachstum bei Stabilität insgesamt in den Raum Ansbach fließenden Mittel z. Z. nicht angeben läßt. Dies ist darauf zurückzuführen, daß ein großer Teil des Ausgabenprogramms sich bisher nicht eindeutig regional zuordnen läßt. Deshalb erscheinen auch Angaben über Anteile einzelner Orte oder Regionen an den aufteilbaren Ausgaben nicht zweckmäßig. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Frage B 23) : Wie hat sich die gesetzliche Regelung der zentralen Absatzforderung für die Agrarwirtschaft bewährt, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, urn Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, die dadurch entstehen, daß ausländische Anbieter in den Genuß der Vorteile der Absatzförderung gelangen, ohne ihren Beitrag hierzu zu leisten? Das Absatzfondsgesetz vom 26. Juni 1969, das seit seinem Inkrafttreten einige Änderungen erfahren hat, hat sich in seiner derzeitigen, seit 1972 geltenden Fassung grundsätzlich bewährt. Gewisse Anfangsschwierigkeiten bei der Durchführung der gesetzlich bestimmten Aufgaben des Absatzfonds durch die zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, insbesondere der Centralen Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH — CMA —, konnten zwischenzeitlich beseitigt werden. So dürfte beispielsweise die steigende Ausfuhr deutscher Agrarprodukte in andere EG-Mitgliedstaaten und in dritte Länder (z. B. bei Fleisch, Obst und Gemüse) sowie die Belebung des Blumenabsatzes durch Sonderaktionen ein Zeichen für den Erfolg dieser Absatzförderungstätigkeit sein. Zu dem Problem, daß die Verbesserung der Absatzmöglichkeiten für deutsche Agrarprodukte sich auch günstig für ausländische Erzeugnisse auswirken kann, möchte ich folgendes bemerken: Nach dem Absatzfondsgesetz können nur Erzeugnisse der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft Grundlage für die Beitragspflicht sein, ausländische Erzeugnisse dagegen auch dann von der Beitragspflicht nicht erfaßt werden, wenn sie von deutschen Betrieben vermarktet werden. Abgesehen davon, daß eine anderweitige Beitragsregelung mit den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts nicht zu vereinbaren wäre, ist diese Regelung grundsätzlich aber auch gerechtfertigt. Die Vorteile der Absatzförderungstätigkeit, die durch diese Beiträge finanziert wird, kommen überwiegend den deutschen Agrarprodukten zugute. Soweit von den Maßnahmen der CMA auch der Absatz von landwirtschaftlichen Ergeugnissen anderer Länder günstig beeinflußt werden kann — was im Hinblick auf den freien Markt unvermeidlich ist —, hat dies im allgemeinen keine Wettbewerbsverzerrungen zur Folge. Im übrigen stellt sich das gleiche Problem für die Absatzförderungseinrichtungen der anderen Mitgliedstaaten der EG, von deren Maßnahmen auch der Absatz deutscher Erzeugnisse begünstigt werden kann. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3070 Frage B 24) : 9810* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 Ist der Vertrieb ausländischer Weine in Bocksbeuteln im EG-Bereich und insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland nach dem geltenden Weingesetz erlaubt und wenn nicht, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diesen gesetzlich verbotenen Vertrieb zu verhindern? Im EG-Bereich gibt es eine Rechtsvorschrift, die sich mit dem Schutz der Bocksbeutelflasche herkömmlicher Art befaßt, nur in der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung hat aber — wie schon auf Ihre Frage Nr. 61 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 6./7. November 1974 mitgeteilt werden konnte — bei den Beratungen einer EG-Verordnung über die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Traubenmoste, gerade im Hinblick auf die Bocksbeutelflasche, gegen den nachhaltigen Widerstand anderer Delegationen die Aufnahme einer Ermächtigung in Art. 40 Abs. 2 Buchstabe b der Verordnung (EWG) des Rates Nr. 2133/74 vom 8. August 1974 (ABl. Nr. L 227 S. 1) durchsetzen können, bestimmte Behältnisse bestimmten Erzeugnissen vorzubehalten. Sie wird sich bei den Beratungen der hierzu notwendigen Durchführungsverordnung wiederum mit Nachdruck für Vorschriften einsetzen, die den für Frankenweine berechtigten Schutz der Blocksbeutelflasche sicherstellen. Es kann jedoch nicht erwartet werden, daß innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ein absoluter Schutz der Bocksbeutelflasche für Frankenwein erreicht werden kann, d. h. ein Verwendungsverbot auch für solche ausländischen Weine, die diese oder eine ähnliche Flaschenform seit Jahrzehnten berechtigterweise verwenden. Das Verlangen, einen so erworbenen Besitzstand anzuerkennen, würde die Bundesregierung nicht ablehnen können, ohne damit gleichzeitig den angestrebten Schutz der Bocksbeutelflasche für den Frankenwein zu gefährden. Sie wird sich jedoch dafür einsetzen, daß die Benutzung dieser Flaschenform — z. B. durch Aufstellung einer Liste — ausschließlich auf die Weine beschränkt wird, zu deren Abfüllung sie traditionell verwendet wird. Die Bundesregierung wird weiterhin auf Schaffung von Kennzeichnungsvorschriften dringen, die eine Täuschung des Verbrauchers über die Herkunft der einzelnen in gleiche Flaschenformen abgefüllten Erzeugnisse ausschließen. Zum Umfange des in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund von § 17 WeinV gewährten Schutzes der Bocksbeutelflasche darf ebenfalls Bezug genommen werden auf die Beantwortung Ihrer Frage Nr. 61 zur Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 6/7. November 1974. Darin ist ausgeführt worden, daß die Bundesländer — mit Ausnahme Bayerns — einen Verstoß gegen § 17 WeinV verneinen, sofern auch durch eine deutliche Kennzeichnung des portugiesischen Roséweins in der Aufmachung eine Verwechslung mit fränkischem Weißwein und mithin eine Täuschung des Verbrauchers über die Herkunft des Weins ausgeschlossen ist. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Die geschilderte Auslegung scheint auch deswegen geboten, weil die Ermächtigung in § 46 Abs. 4 Nr. 2 WeinG, auf die § 17 WeinV gestützt ist, zum Vorbehalt bestimmter Behältnisformen für bestimmte Erzeugnisse nur dann ermächtigt, wenn dies zum Schutz vor Täuschung erforderlich ist. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Frage B 26) : Wie wirkt sich die Senkung der Mehrwertsteuer für Blumen in Holland von 16 % auf 4 % auf die Wettbewerbslage der deutschen Blumenerzeuger aus? Die niederländischen Betriebe des Blumen- und Zierpflanzenbaues zählten bisher im Gegensatz zum Obst- und Gemüsebau steuerlich nicht zur Landwirtschaft. Sie unterlagen dementsprechend einem Mehrwertsteuersatz von 16 %. Durch Erlaß vom 18. Dezember 1974 wurden die niederländischen Zierpflanzenbaubetriebe hinsichtlich der Mehrwertsteuer mit Wirkung vom 1. Januar 1975 der übrigen Landwirtschaft gleichgestellt. Wie bisher vor der Senkung des Mehrwertsteuersatzes sind Exporte des niederländischen Zierpflanzenbaues nach der Bundesrepublik Deutschland nicht mit Mehrwertsteuer belastet. Insofern ist beim Export keine Änderung der Situation eingetreten. Die bei der Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland zu erhebende Einfuhrumsatzsteuer beträgt hingegen nach wie vor 5,5 %. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Senkung der Mehrwertsteuer auf dem niederländischen Binnenmarkt für Zierpflanzen auswirken wird. Gegenwärtig geht die Bundesregierung deshalb nicht davon aus, daß die Anpassung des Mehrwertsteuersatzes für niederländische Zierpflanzen nachteilige Auswirkungen auf die Wettbewerbslage der deutschen Erzeuger haben wird. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/3070 Fragen B 27 und 28) : Hält die Bundesregierung die Fassung des § 43 des Bundesversorgungsgesetzes, wonach der Witwer Versorgung wie eine Witwe erhält, wenn die an den Folgen einer Schädigung gestorbene Ehefrau seinen Lebensunterhalt bestritten hat, weil seine Arbeitskraft und sein Einkommen hierzu nicht ausreichten, mit denn Gleichheitsgrundsatz für vereinbar, wenn im umgekehrten Falle die Witwe eines an Schädigungsfolgen verstorbenen Ehemannes ohne eine solche Einschränkung die Versorgung erhält? Wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß in Versorgungsfällen, in denen in Ermangelung familienfremder Hauspflegekräfte der Ehemann unter Aufgabe seines Berufs und damit seiner Einnahmequellen seine an Schädigungsfolgen leidende Frau bis zum Tode pflegt, die Bestimmung des § 43 des Bundesversorgungsgesetzes aufgehoben und eine Anpassung an die Rechtslage der gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommen wird? Die derzeit geltende Fassung des § 43 des Bundesversorgungsgesetzes war bereits Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht. Dieses hat mit Beschluß vom 24. Juli 1963 — 1 BVL 10/63 — festgestellt, daß die genannte Vorschrift mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Bekanntma- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 9811' chung des Bundesministers der Justiz vom 13. August 1963 BGBl. I, S. 707 —). Ich möchte jedoch darauf hinweisen, daß das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich am 12. März 1975 im Zusammenhang mit Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherungen eine erneute Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der besonderen Anspruchsvoraussetzung für die Witwerversorgung verkünden wird. Sobald die Entscheidung vorliegt, wird die Bundesregierung gegebenenfalls eine erneute Prüfung des § 43 BVG vornehmen. Zu den in Ihrer zweiten Frage angesprochenen Sonderfällen, in denen der Ehemann seine Erwerbstätigkeit aufgegeben hat, um seine hilflose Frau zu pflegen, wird folgendes bemerkt: Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung wird nach dem Bundesversorgungsgesetz bei Pflegebedürftigkeit des Beschädigten eine Pflegezulage gezahlt, deren Betrag im Einzelfall die Aufwendungen für eine bezahlte Pflegekraft einschließlich etwaiger Versicherungsbeiträge abdeckt. Nach den Verwaltungsvorschriften zum Bundesversorgungsgesetz kommt dies auch bei der Pflege durch den Ehegatten dann in Betracht, wenn der Umfang der pflegerischen Tätigkeit zu einer außergewöhnlichen Belastung der Familiengemeinschaft führt. Mithin wird durch die entsprechenden Versorgungsleistungen dem pflegenden Ehemann ermöglicht, seine Sozialversicherungsansprüche weiter auszubauen. Er ist demnach grundsätzlich so gestellt, als hätte er seine Erwerbstätigkeit nicht aufgegeben. Diese Regelung wurde durch Artikel 2 des Fünften Anpassungsgesetzes — KOV, wonach wegen einer in der Vergangenheit unentgeltlich durchgeführten Pflege die Erstattung von Nachentrichtungsbeiträgen möglich ist, vervollständigt. Wenn auch nach den vorstehenden Darlegungen im allgemeinen Härten nicht auftreten können, wird die Bundesregierung gleichwohl unabhängig von der eingangs erwähnten Prüfung überlegen, inwieweit es angezeigt ist, die Vorschrift des § 43 BVG dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherungen anzugleichen. Die Bundesregierung wird gegebenenfalls bei nächster Gelegenheit einen entsprechenden Änderungsvorschlag unterbreiten. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Frage B 29) : Welche Schlußfolgerungen wird die Bundesregierung aus dem Ergebnis der letzten Sozialwahlen für ihre Berufungspraxis bezüglich der Arbeitnehmervertreter in den Selbstverwaltungsorganen der Bundesanstalt für Arbeit ziehen? Die Bundesregierung hat bei der Berufung der Mitglieder der zentralen Selbstverwaltungsorgane der Bundesanstalt für Arbeit (Verwaltungsrat und Vorstand) die entsprechenden Bestimmungen des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) zu beachten. Insbesondere ist sie bei der Berufung an die Vorschläge der Vorschlagsberechtigten gebunden. Für die Vertreter der Arbeitnehmer sind gemäß § 195 Abs. 1 AFG „die Gewerkschaften, die für die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen wesentliche Bedeutung haben", vorschlagsberechtigt. Gewerkschaften sind nur die arbeitsrechtlich tariffähigen Arbeitnehmervereinigungen im Sinne des Tarifvertragsgesetzes. Anderen Vereinigungen von Arbeitnehmern steht mithin ein Vorschlagsrecht nach § 195 Abs. 1 AFG nicht zu. Bislang ist der Bundesregierung auch keine Kritik an der Vorschlagsregelung des § 195 Abs. 1 AFG aus der Arbeitnehmerschaft bekannt geworden. Die Regelung hat sich in der Praxis bewährt. Die Bundesregierung sieht daher keine Veranlassung, den gesetzgebenden Körperschaften eine Änderung dieser Vorschrift vorzuschlagen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/7030 Fragen B 30 und 31): Wann ist mit Ergebnissen des von der Bundesregierung vergebenen dreiteiligen Forschungsvorhabens zur Klärung der genauen Ursache und Entstehung der sogenannten ,,PVC-Krankheit" zu rechnen, und unter welchen Voraussetzungen wird die Bundesregierung eine Einschränkung der PVC-Produktion veranlassen? Wieweit ist mit Sicherheit auszuschließen, daß auch bei der Weiterverarbeitung und -verwendung von PVC keine der Gesundheitsschäden auftreten können, die bei der PVC-Produktion in Erscheinung getreten sind? Die Ergebnisse der 1974 begonnenen Arbeiten im Rahmen des vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, dem Land Nordrhein-Westfalen und der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie vergebenen dreiteiligen Forschungsvorhabens zur Klärung der genauen Ursache und Entstehung der sogenannten „Vinylchloridkrankheit" sind im Hinblick auf den Umfang der Arbeiten, die u. a. Langzeitversuche mit Tieren erfordern, voraussichtlich erst in zwei bis drei Jahren zu erwarten. Die notwendigen technischen und arbeitsmedizinischen Maßnahmen, die erwarten lassen, daß künftig Erkrankungen durch Vinylchlorid nicht mehr auftreten, sind inzwischen getroffen worden und werden fortlaufend dem neuesten Stand der Erkenntnisse entsprechend angepaßt werden. Es ist daher vorerst nicht beabsichtigt, eine Einschränkung der PVC-Produktion zu veranlassen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Das Auftreten von Gesundheitsschäden während der Beschäftigung in der PVC-Weiterver- 9812* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 arbeitung ist nach derzeitigen Kenntnissen nicht sehr wahrscheinlich, kann jedoch bisher nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Problematik wird daher in das genannte Forschungsvorhaben einbezogen. Bei dem möglichen Ausgasen von im PVC verbliebenen meist geringen Vinylchlorid-Restmengen läßt sich eine schädliche Wirkund durch Arbeiten im geschlossenen System durch Belüftung oder durch Absaugung vermeiden. Zur Verwendung von PVC hat sich die KunststoffKommission beim Bundesgesundheitsamt auf ihrer letzten Sitzung im Oktober 1974 dahin gehend geäußert, daß nach den bisher vorliegenden Untersuchungsergebnissen eine Gesundheitsgefährdung durch PVC-Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen können, nicht gegeben ist. Eine weitere Bestätigung dieses Ergebnisses ist von den zur Zeit laufenden Langzeitversuchen zu erwarten. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Härzschel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3070 Fragen B 32 und 33) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Verband der Deutschen Rentenversicherungsträger die BauausgabendringlichkeitsVerordnung vom 8. Juli 1970 (BGBl. I Nr. 70 vom 23. Juli 1970) und die 2. Baudringlichkeits-Verordnung vom 31. Juli 1974 (BGBl. I Nr. 87 vom 8. August 1974) so interpretiert, daß die Genehmigung von Baumaßnahmen durch den Verband auch dann als zwingend betrachtet werden, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die aus den Rückstellungen nach § 1384 b RVO finanziert werden und die ausschließlich der Modernisierung und Substanzerhaltung dienen, und daß dadurch monatelange Verzögerungen mit erheblichen finanziellen Verlusten für die betroffenen Landesversicherungsanstalten verbunden sind? Hält die Bundesregierung diese Auslegung des Verbandes der Rentenversicherungsträger mit dem Gesetz für vereinbar, wenn ja, was gedenkt sie zu tun, um eine schnellere Bearbeitung sicherzustellen? Soweit Sie Baumaßnahmen der Träger der Rentenversicherung der Arbeiter ansprechen, die ausschließlich der Modernisierung und Substanzerhaltung von vorhandenen Gebäuden und Einrichtungen dienen und die nicht von den Aufsichtsbehörden zu genehmigen sind, ist eine gutachtliche Stellungnahme des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger nicht erforderlich. Der Bundesregierung ist bekannt, daß innerhalb des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger eine Absprache unter allen Versicherungsträgern getroffen worden ist, nach der genehmigungspflichtige Bauvorhaben von den Trägern der Arbeiterrentenversicherung beim Verband Deutscher Rentenversicherungsträger angemeldet werden sollen. Ein solches Verfahren ist vom Gesetzgeber weder vorgeschrieben noch verboten worden, wobei es gleichgültig ist, ob Mittel aus Rückstellungen oder Mittel aus der Bauausgabendringlichkeitsverordnung verwandt werden. Die Absprache dient der besseren Koordinierung der Bauvorhaben und einer zweckentsprechenden Mittelverwendung innerhalb der Rentenversicherung der Arbeiter. Sie trägt entsprechenden Forderungen des Bundesrechnungshofs in der Vergangenheit Rechnung und wird grundsätzlich von der Bundesregierung begrüßt. Sie geht davon aus, daß alle betroffenen Versicherungsträger sich an die Absprache halten. Ob durch dieses Verfahren eine Verzögerung von Bauvorhaben eintritt, könnte nur anhand von Einzelfällen beurteilt werden, die mir nicht bekannt sind und daher nicht nachzuprüfen waren. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Fragen B 34 und 34) : Ist die Entscheidung, das Kreiswehrersatzamt Aschaffenburg ab 1978 ebenfalls aufzulösen, endgültig, oder trägt man sich mit dem Gedanken, es wegen seiner besonderen Bedeutung für das Untermaingebiet auch über 1978 hinaus bestehen zu lassen? Wieviel Planstellen bestehen nach welchen Besoldungsgruppen bzw. Vergütungsgruppen jeweils getrennt bei den Kreiswehrersatzämtern Würzburg, Aschaffenburg und Gemünden bei normaler Stellungplanausstattung, und welche davon sind z. Z. besetzt bzw. aus welchen Gründen nicht besetzt? Die Entscheidung, Aschaffenburg in die Organisationsmaßnahme einzubeziehen, ist endgültig. Nur durch die Zusammenlegung der Kreiswehrersatzämter Würzburg, Gemünden und Aschaffenburg können eine rationelle Wehrersatzorganisation in diesem Raum sichergestellt und die Voraussetzungen für eine Verbesserung der ärztlichen Musterungsuntersuchungen geschaffen werden. Dies ist vor allem im Interesse der Gleichbehandlung der Wehrpflichtigen im Regierungsbezirk Unterfranken geboten. Lediglich aus infrastrukturellen Gründen erfolgt zunächst die Zusammenlegung der Kreiswehrersatzämter Würzburg und Gemünden und erst später die Einbeziehung des Kreiswehrersatzamtes Aschaffenburg. Ihre die Personalausstattung bei den drei Kreiswehrersatzämtern betreffende Frage beantworte ich wie folgt: Das Bundesministerium der Verteidigung setzt das Dienstposten-Soll der Kreiswehrersatzämter aufgrund von Personalberechnungsschlüsseln fest. Danach sind vorgesehen: — für das Kreiswehrersatzamt Würzburg 100 Dienstposten — für das Kreiswehrersatzamt Gemünden 50 Dienstposten — für das Kreiswehrersatzamt Aschaffenburg 51 Dienstposten Die Wehrbereichsverwaltungen sind jedoch ermächtigt, im Rahmen des ihnen insgesamt zur Verfügung stehenden Dienstposten-Solls, die Dienstpostenausstattung der Behörden ihres nachgeordneten Bereiches in gewissen Grenzen zu individualisieren. Die Wehrbereichsverwaltung VI hat aufgrund dieser Ermächtigung für die genannten Kreiswehrersatzämer folgende Dienstpostenausstattung festgelegt: Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 9813* BesGr/VergGr Würzburg Gemünden Aschaffenburg A 15 1 — — A 13/14 7 2 3 A 13g — — A 12 1 1 1 A 11 3 1 1 A 9/10 10 4 4 A 9m — — — A 8 5 2 2 A 7 7 — 1 A 5/6 3 3 2 V c BAT 3 3 3 VI b BAT 9 4 4 VII BAT 18 8 10 VIII BAT 17 11 12 Arbeiter 4 3 3 Schreibkräfte 8 3 3 Dienstposten insgesamt 96 45 49 Beim Kreiswehrersatzamt Würzburg ist ein Dienstposten BesGr A 9/10 nach Beförderung des Dienstposteninhabers nicht besetzt. Die Wiederbesetzung ist ab 1. 4. 1975 geplant. Beim Kreiswehrersatzamt Gemünden konnte bisher der Dienstposten des Hauptmusterungsarztes BesGr A 13/14 nicht besetzt werden. Beim Kreiswehrersatzamt Aschaffenburg konnte bisher der Dienstposten des Musterungsarztes BesGr A 13/14 nicht besetzt werden. Der Inhaber eines Dienstpostens BesGr A 9/10 wurde zu einer militärischen Dienststelle versetzt. Die Wiederbesetzung ist ab 1. 4. 1975 vorgesehen. Die Inhaberin eines Schreibkraft-Dienstpostens ist ausgeschieden. Die Neubesetzung des Dienstpostens ist beantragt. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Frage B 36) : Welche Rückwirkungen bezüglich der deutschen Finanzleistung und des Zeitplans haben die einschränkenden Reduzierungen in den Verteidigungsetats von Großbritannien und Italien auf das MRCA-Programm? Ihre Frage nach den Rückwirkungen einschränkender Reduzierungen in den Verteidigungsetats von Großbritannien und Italien beantworte ich wie folgt: 1. Aufgrund der Ende 1974 abgeschlossenen Gesamtüberprüfung des britischen Verteidigungsbeitrages (sog. Defense Review) wird der Anteil der britischen Aufwendungen für die Verteidigung in den nächsten 10 Jahren von 5,5 % auf 4,5 % des Bruttosozialproduktes gesenkt. 2. Großbritannien hat versichert, daß es auch nach dem Defense Review weiterhin uneingeschränkt zum MRCA steht; die bisher vorgesehene monatliche Auslieferungsrate von 5 MRCA an die Royal Air Force müsse jedoch kritisch gesehen werden. Aus haushaltsmäßigen Gründen werde Großbritannien wahrscheinlich gezwungen sein, die monatliche Auslieferungsrate zu reduzieren und die Fertigung über einen längeren Zeitraum zu erstrecken. Eine Kürzung der Auslieferungsrate um 2 auf monatlich 3 Flugzeuge liegt dabei im Bereich des Möglichen. Die definitive Entscheidung wird von britischer Seite erst nach Abstimmung mit den Partnerstaaten, die noch aussteht, getroffen werden. 3. Die Reduzierung der britischen Auslieferungsrate müßte sich auf den Zeitplan und die deutschen Finanzleistungen in der Weise auswirken, daß im Interesse der Ausgewogenheit der nationalen Arbeitsanteile und Finanzbeiträge Italien und die Bundesrepublik entweder auch ihre Auslieferungsraten entsprechend reduzieren und das Gesamtprogramm unter Inkaufnahme der für zusätzliche Fertigungsjahre zu zahlenden Inflationsrate entsprechend strecken oder einer entsprechend höheren Auslieferungsrate an ihre eigenen Luftwaffen zustimmen. Solange die britischen Überlegungen nicht zum Abschluß gekommen sind, ist eine detaillierte Aussage über die sich ergebenden Auswirkungen nicht möglich. 4. Über die Frage, ob und inwieweit Reduzierungen im Verteidigungsetat Italiens zu Lasten des MRCA beschlossen oder vorgesehen sind, die zu einer Streckung des Programms führen könnten, liegen im Bundesministerium der Verteidigung keine Informationen vor. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3070 Frage B 37) : Ist es richtig, daß im Rahmen des Gesetzes zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts bestimmte Lebensmitteluntersuchungsämter das Recht haben, aufklärende Hinweise auf Waren, wie z. B. die Deklaration des biologischen Anbaus oder den Hinweis aut die Nichtverwendung von toxischen Schädlingsbekämpfungsmitteln, zu untersagen? Seit dem 1. Januar 1975 ist es grundsätzlich verboten, im Verkehr mit Lebensmitteln, die Rück- 9814* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 stände von Pflanzenschutz- oder sonstigen Mitteln im Sinne des § 14 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz enthalten, oder in der Werbung Angaben zu verwenden, die darauf hindeuten, daß die Lebensmittel „natürlich, naturrein oder frei von Rückständen oder Schadstoffen seien" (§ 17 Abs. 4 Nr. 1 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz). Die zuständigen Behörden in den Ländern haben die Aufgabe, die Einhaltung dieses Verbots zu überwachen. Der Verwender der genannten Bezeichnungen wird also stets prüfen müssen, ob das betreffende Lebensmittel Rückstände von Pflanzenschutzmitteln enthält. Ist dies der Fall, so wird vom Gebrauch der aufgeführten, aber auch gleichsinnigen Bezeichnung — wie „frei von Spritzmitteln" oder „biologisch kontrolliert", „biologisch angebaut" abzusehen sein. Bei Bezeichnungen dieser Art, die als Hinweis auf eine Rückstandsfreiheit verstanden werden, wird allerdings häufig erst anhand des konkreten Einzelfalles die Zulässigkeit geklärt werden können. Die Möglichkeit, den Verbraucher über besondere Vorkehrungen zu unterrichten, die der Hersteller getroffen hat, um die Lebensmittel frei von Rückständen zu halten, wird durch die Bestimmung des § 17 Abs. 1 Nr. 4 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz nicht verhindert. Jedoch wird die Vereinbarkeit entsprechender Hinweise mit dem Verbot sehr sorgfältig geprüft werden müssen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Frage B 38) : Warum sieht sich die Bundesregierung nicht in der Lage, aus Steuermehreinnahmen, die dem Bund auf Grund der seit letztem Jahr stark gestiegenen Heizölpreise zugeflossen sind, einen Heizkostenzuschuß für sozial Schwache zu finanzieren? Für die Erleichterung der Beschaffung von Heizmaterial für einkommensschwache Personen bedarf es keiner besonderen Initiative durch die Bundesregierung. Der notwendige Heizbedarf von Sozialhilfeempfängern und Personen mit vergleichbarem Einkommen ist von der Sozialhilfe im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt auch im Falle einer Verteuerung von Heizmaterial — voll abzudecken. Die Sozialhilfe würde in diesen Fällen die tatsächlichen Kosten übernehmen. Das Gesetz über die Gewährung einmaliger Heizölkostenzuschüsse vom 21. Dezember 1973 trug der besonderen Ausnahmesituation des Winters 1973/74 Rechnung, als aufgrund des außergewöhnlichen Preisanstiegs für leichtes Heizöl von zum Teil mehr als 100 % bei einer Vielzahl von Verbrauchern die Heizkosten so rapide stiegen, daß diese Verbraucher zu einer plötzlichen Änderung ihrer Einkommensdisposition gezwungen wurden. Eine derartige Ausnahmesituation hat sich nicht wiederholt. Zu den von Ihnen angesprochenen vermeintlichen Steuermehreinnahmen des Bundes bemerke ich im übrigen noch folgendes: Der Bund hatte bei der Umsatzsteuer wegen der erhöhten Heizölpreise im Winter 1973/74 Mehreinnahmen von 20 Millionen DM im Haushaltsjahr 1974; dem standen bei der Mineralölsteuer infolge des geringeren Verbrauchs an leichtem Heizöl Mindereinnahmen des Bundes von 105 Millionen DM im gleichen Haushaltsjahr gegenüber. Der Bund hatte aus beiden Steuern zusammen also keine Mehreinnahmen, sondern einen Steuerrückgang von 85 Millionen DM. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Frage B 39) : Welche Möglichkeiten bestehen, daß alleinstehende Mütter, die wegen ihrer außerhäuslichen Erwerbstätigkeit ihre Kinder in ein Heim geben müssen, wo ein Platz monatlich zwischen 1 500 DM und 3 000 DM (Kinderheim bzw. heilpädagogisches Heim) kostet, wenigstens einen Teil dieses Geldes erhalten und so auf eine Erwerbstätigkeit verzichten und ihre Kinder bei sich behalten können? Nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten alleinstehende Mütter und ihre Kinder Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn die einkommensmäßigen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei darf diesen Müttern — abweichend von dem allgemeinen Sozialhilfegrundsatz, daß der Hilfeempfänger seine Arbeitskraft einzusetzen hat — eine Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden, wenn dadurch die geordnete Erziehung eines oder mehrerer Kinder gefährdet werden würde. Die Hilfe zum Lebensunterhalt deckt den notwendigen Lebensunterhalt für Mutter und Kinder ab. Der Sozialhilfebedarf für eine alleinstehende Mutter mit einem Kind bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres beträgt z. B. (unter Berücksichtigung der neuen Höchst-Regelsätze des Landes Nordrhein-Westfalen) : monatl. Regelsatz für die Mutter 255,— DM monatl. Regelsatz für das Kind 0-3 Jahre) 115,— DM angenommene Miete . 250,— DM 15 % der gemeinschaftl. Regelsatzleistung als durchschnittlicher Betrag einmaliger Beihilfen für Feuerung, Kleidung etc. 55,50 DM Summe... 675,50 DM Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 9815* Ein Beispiel für den Sozialhilfebedarf einer alleinstehenden Mutter mit 2 Kindern: Mutter 255,— DM 1. Kind (8-10 Jahre) 166,—, DM 2. Kind (0-7 Jahre) 115,— DM 30 % des maßgebenden Regelsatzes als Mehrbedarfszuschlag für die Mutter, weil sie allein für die Pflege und Erziehung von 2 Kindern sorgt 76,50 DM angenommene Miete . 300,— DM 15 % der gemeinschaftl. Regelsatzleistung (s. o ) 96,— DM Summe 1 038,50 DM. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Fragen B 40 und 41) : Wieviel finanzielle Mittel werden von der Bundesregierung aufgewandt für bilaterale Jugendprogramme und multinationale Jugendprogramme? Nach welchen Kriterien werden die finanziellen Mittel vergeben und wieviel für welche Programme? Zu Frage B 40: Im Haushaltsjahr 1975 stehen im Bundesjugendplan (Kapitel 15 02 Titel 684 11), Position „B Internationale Jugendarbeit" insgesamt 17 520 000 DM zur Förderung von internationalen Jugendbegegnungen zur Verfügung. Davon wird der überwiegend größte Teil als Zuwendungen für multinationale Jugendveranstaltungen gewährt. Ein Betrag von 3 820 000 DM innerhalb der erwähnten Gesamtsumme dient zur unmittelbaren Förderung im Rahmen überwiegend bilateraler und auch multilateraler Vereinbarungen von Intensiv-Jugendprogrammen. Zu diesen Mitteln des Bundesjugendplans muß der Beitrag der Bundesregierung zum Deutsch-Französischen Jugendwerk mit 13,3 Millionen DM hinzugezählt werden. Zu Frage B 41: Die Vergabe der Mittel des Bundesjugendplanes zur Förderung der internationalen Jugendarbeit erfolgt nach den Richtlinien für den Bundesjugendplan (Gem. Ministerialblatt Nr. 36/1970, S. 614 ff.) und dem jährlichen Durchführungserlaß (Gem. Ministerialblatt Nr. 2/1974, S. 13 ff.) unter Berücksichtigung der dort aufgestellten Kriterien. Die Dachorganisationen der Jugendarbeit wirken bei der Vergabe mit, indem sie dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit Vorschläge für die Aufteilung der Globalmittel an die einzelnen ihnen angehörenden zentralen Verbände machen. Die unmittelbare Förderung von bilateralen und auch multilateralen Intensiv-Programmen richtet sich nach den im Rahmen von Kulturabkommen oder ähnlichen Absprachen mit anderen Regierungen getroffenen Vereinbarungen, nach der Zahl der anfallenden Programme und der Höhe der auch von der anderen Seite bereitgestellten Förderungsmittel. So stieg beispielsweise der Förderungsbetrag Großbritanniens während der letzten Jahre von zunächst 30 000 £ auf jetzt ca. 70 000 L. Bei der Bewertung solcher bilateraler und auch multilateraler IntensivProgramme wirken Gemischte Fachausschüsse für Jugendaustausch und jugendpolitische Zusammenarbeit, in denen von jeder Seite die zuständigen Ministerien, zentrale Jugendverbände u. a. Institutionen der Jugendarbeit vertreten sind, wesentlich mit. Die Mittel des Deutsch-Französischen Jugendwerks werden nach den seit dem 1. Januar 1974 geltenden neuen Richtlinien vergeben. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3070 Frage B 42) : Hat die Bundesregierung bedacht, daß mit Inkrafttreten des Volljährigkeitsgesetzes ca. 2 500 in Heimen und Erziehungsanstalten lebende junge Menschen zum 1. Januar 1975 zum Teil unvorbereitet ins Leben entlassen werden müssen, und welche Hilfsmaßnahmen sind gegebenenfalls für diesen Fall vorgesehen? Wie hoch die Zahl junger Menschen ist, die am 1. Januar 1975 in Heimen und Erziehungsanstalten lebten und volljährig geworden sind, ist nicht bekannt. Die Zahl läßt sich auch nicht annähernd schätzen, Eine präzise Feststellung würde eine Rückfrage bei den obersten Jugendbehörden der Länder erforderlich machen, die sich wiederum nur im Benehmen mit den für die Ausführung der Heimerziehung zuständigen Landesjugendämtern (§ 69 Abs. 1 JWG) dazu äußern könnten. Für solche Feststellungen reichte die zur Verfügung stehende Zeit nicht aus. Die Befürchtung, daß die genannten jungen Menschen nach Eintritt der Volljährigkeit unvorbereitet ins Leben entlassen werden müssen, wird nicht geteilt. Die Bedeutung der freiwilligen Erziehungshilfe und der Fürsorgeerziehung für junge Menschen über 18 Jahre wird weithin überschätzt. Die Frage, ob bei dieser Altersgruppe erzieherische Erfolge mit Zwang überhaupt noch erreicht werden können, ist sehr umstritten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter und überörtlichen Erziehungsbehörden vertritt seit langem die Auffassung, daß Leistungen entsprechend der heutigen Erziehungshilfe für über 18jährige nur noch mit deren Einverständnis vorgesehen werden sollten. 9816* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 Festzustellen ist, daß die Zahl der über 18jährigen in freiwilliger Erziehungshilfe und Fürsorgeerziehung stark zurückgegangen ist. Im Jahre 1973 wurden in freiwillige Erziehungshilfe 175 junge Menschen im Alter zwischen 18 und 20 Jahre gegenüber 231 im Jahre 1972 und in Fürsorgeerziehung im gleichen Zeitraum sogar nur 50 gegenüber 150 überwiesen. Andererseits bestand und besteht auch jetzt die Möglichkeit, jungen Menschen über die Volljährigkeit hinaus Hilfen zu gewähren. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 7/3070 Fragen B 43 und 44) : Schließt § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG), der die Förderung des Baus von Verkehrswegen für Straßenbahnen u. a. vom Vorhandensein eines besonderen Bahnkörpers abhängig macht, die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung, die durch Interessenabwägung im konkreten Falle geboten erscheint, aus? Erscheint der Bundesregierung in Abwägung des Interesses an der Verkehrsentflechtung durch einen eigenen Bahnkörper und der Interessen des Umweltschutzes und der Erhaltung des Stadtbildes eine Ausnahmeregelung für die Bezuschussung nach dem GVFG geboten, wenn die Errichtung eines durchgängigen Bahnkörpers auf einem Teilabschnitt von 1,25 km die Beseitigung von 130 alten Alleebäumen erforderlich machen würde? Zu Frage B 43: Nach § 2 Abs. 1 Ziffer 2 des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes kann der Ausbau von Verkehrswegen für Straßenbahnen nur gefördert werden, wenn ein besonderer Bahnkörper vorgesehen ist. Ausnahmen von dieser Regelung sind auch im Interesse des Umweltschutzes und der Erhaltung des Stadtbildes nicht möglich. Zu Frage B 44: Es liegt in der Entscheidung der Stadt, unter Abwägung aller Gesichtspunkte die optimale Lösung zu wählen. Dabei sind auch wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Die Entscheidung sollte jedoch unabhängig davon getroffen werden, ob Zuwendungen gewährt werden oder nicht. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (SPD) (Drucksache 7/3070 Fragen B 45 und 46) : Ist die Bundesregierug bereit, auf Antrag der Landeshauptstadt München den Bau einer Straßenbahnlinie vom Waldfriedhof in München zum Großklinikum Großhadern entlang der Würmtalstraße gemäß § 2 des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes mit zu finanzieren, wenn entsprechend den Ausbauplänen der Landeshauptstadt München für die U-Bahn das Großklinikum künftig in das Münchener U-Bahn-Netz angeschlossen wird und dann die jetzt in Planung befindliche Straßenbahntrasse wieder aufgerissen werden soll? Ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß ein solches Vorhaben eine unnütze Verschleuderung von Steuergeldern darstellt, oder soll mit dem Bau der Straßenbahn die U-Bahn-Strecke zum Großklinikum ein für allemal zu den Akten gelegt werden? Zu Frage B 45: Gem. § 6 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) kann der Bund nur solche Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs fördern, die auf Grund von Vorschlägen der Länder in das Programm nach § 6 Abs. 1 GVFG aufgenommen worden sind. Ein entsprechender Vorschlag des Freistaates Bayern mit den zugehörigen Antragsunterlagen der Stadt München für die Straßenbahnlinie zum Großklinikum Großhadern liegt dem Bundesminister für Verkehr nicht vor. Die Bundesregierung kann sich daher zu dem konkreten Vorhaben nicht äußern. Bei Beachtung der übrigen Voraussetzungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes ist die Förderung einer Straßenbahnstrecke im Zuge einer künftigen U-Bahn-Trasse nur dann möglich, wenn dies unter Abwägung wirtschaftlicher Gesichtspunkte vertretbar ist. Hierbei ist in der Regel die Zeitdauer bis zum Bau der U-Bahn ausschlaggebend. Zu Frage B 46: Die Entscheidung über den U-Bahn-Anschluß des Großklinikums Großhadern liegt zunächst ausschließlich bei der Stadt München. Auch zu diesem Vorhaben ist eine Äußerung der Bundesregierung erst dann möglich, wenn ihr ein entsprechender Vorschlag des Freistaates Bayern zur Programmaufnahme vorliegt. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Frage B 47): Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, sich an der Entschädigung von Sturmflutschäden zu beteiligen, da der Bund an den Deichbauten auch mit 70 "in beteiligt ist? In Ausführung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" vom 3. September 1969 (BGBl. I S. 1573) in der Fassung vom 31. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2140) beteiligt sich der Bund an der Finanzierung der Küstenschutzmaßnahmen durch Erstattungen in Höhe von 70 % der Ausgaben. Die Durchführung der Gemeinschaftsaufgabe obliegt den Ländern. Zur Beseitigung der im Herbst 1973 an den Küstenschutzanlagen in den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein entstandenen Sturmflutschäden in Höhe von 52 Millionen DM hat der Bund zusätzlich zu den im Rahmenplan 1974 in der Gemeinschaftsaufgabe angesetzten Bundesmitteln weitere Finanzmittel in Höhe von 45 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Bei diesen, das gesetzliche Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 9817* Beteiligungsverhältnis Bund : Land = 70 : 30 v. H. weit überschreitenden Zuschüssen ist die Bundesregierung davon ausgegangen, daß die über die Schadensbeseitigung hinausgehenden Aufwendungen für Entschädigungen u. ä. von den Ländern selbst getragen werden, da hierfür eine finanzielle Beteiligung des Bundes nicht möglich ist. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Strauß (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Frage B 48) : Wann und in welcher Weise gedenkt. die Bundesregierung, eine Entscheidung tibor die Ortsumgehung Bad Tölz der Bundesstraße 472 zu fällen, nachdem die notwendigen Planungen für dieses Projekt seit Anfang November 1974 dem Bundesverkehrsminister vorliegen? Die dem Bundesverkehrsministerium vorliegende Untersuchung einer Südumgehung von Bad Tölz im Zuge der B 472 enthält zwei Trassenvarianten, und zwar: Variante A mit offenem Einschnitt, Gesamtkosten rd 43 Millionen DM Variante B mit einem rd. 1,2 km langen Tunnel, Gesamtkosten rd. 30 Millionen DM. Zur Entscheidung über eine der beiden Varianten muß bei dem begrenzten Finanzvolumen für die Bundesfernstraßen sehr gründlich überprüft werden, ob die außerordentlich hohen Mehrkosten der Tunnellösung gerechtfertigt sind. Diese Überprüfung hat die Abteilung Straßenbau im Bundesverkehrsministerium weitgehend abgeschlossen. Vor einer endgültigen Entscheidung über die Ortsumgehung Bad Tölz soll - voraussichtlich im Februar 1975 - noch eine Ortseinsicht stattfinden. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Fragen B 49 und 50) : Trifft es zu, daß die Planungen für das Brückenbauwerk im Zuge des Ausbaus der B 207 bei Schwarzenbek abgeschlossen sind und inzwischen Verhandlungen über die Finanzierung dieses Projekts zwischen der Bundesregierung und der Deutschen Bundeshahn stattgefunden haben? Wie hoch ist bei dieser Maßnahme der Finanzierungsanteil der Deutschen Bundesbahn nach dein Eisenbahnkreuzungsgesetz, und wann könnte zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit dem Bau dieses Projekts begonnen werden? Die Planung für das genannte Vorhaben ist inzwischen soweit vorangekommen, daß z. Z. die zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß Bundesfernstraßengesetz benötigten Unterlagen durch die Straßenbauverwaltung des Landes Schleswig-Holstein aufgestellt werden. Zwischen der Deutschen Bundesbahn (DB) und der Straßenbauverwaltung besteht grundsätzlich Einvernehmen darüber, daß es sich hier um eine Maßnahme gemäß § 3 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes mit Kostenfolge nach § 13 (1) Eisenbahnkreuzungsgesetz handelt, daß also die DB ein Drittel der anfallenden Kosten für die Aufhebung des Bahnüberganges durch eine Überführung trägt. Die beteiligten Verwaltungen verhandeln z. Z. über den Umfang der Fiktivlösung, die der Kostenteilung zugrunde gelegt werden soll. Insofern kann über die Höhe des von der DB zu übernehmenden absoluten Betrages noch nichts gesagt werden. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Fragen B 51 und 52) : Wie verhält sich die Bundesregierung zu den Erwägungen der Deutschen Bundesbahn, die Zabergäubahn zwischen Lauffen am Neckar und Leonbronn im Kreis Heilbronn evtl. stillzulegen, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Konzeption des „Modells 400" ein, nach dem im Landkreis Heilbronn die Stückgutabfertigung in Bad Friedrichshall, Eppingen, Gundelsheim und Lauffen aufgehoben werden soll? Ist die Bundesregierung bereit, alle gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen, die für die Wirtschaftsentwicklung im Raum Heilbronn sehr abträglichen Vorhaben der Deutschen Bundesbahn zu verhindern? Zu Frage B 51: Für die Strecke Lauffen—Leonbronn ist noch kein Stillegungsverfahren eingeleitet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann keine Aussage über diese Nebenbahn getroffen werden, da erst im vorgenannten Verfahren die Argumente, die für und gegen eine Stillegung sprechen, gegeneinander abgewogen werden. Die Reorganisation des Stückgutverkehrs ist nach dem Bundesbahngesetz im übrigen eine Aufgabe des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn. Nach dessen Erklärungen ist mit der Aufhebung der von Ihnen genannten Stückgutabfertigungen keine Verschlechterung der Verkehrsbedienung zu erwarten. Zu Frage B 52: Von einer abträglichen Entwicklung kann nach meiner Antwort zu Frage 51 nicht gesprochen werden. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3070 Frage B 53) : Ist für die Bediensteten der Deutschen Bundesbahn, die mit der beabsichtigten Schließung von elf Stückgutbahnhöfen im 9818* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 Bereich des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein (Bundesbahndirektion Karlsruhe) ihre Arbeitsstellen einbüßen, schon Vorsorge getroffen, daß sie im Zusammenhang mit der weiteren Freistellung von Mitarbeitern im Zuge der fortgeführten Mechanisierung der Stellwerke nur Arbeitsplätze zugewiesen bekommen, die von den Betroffenen nicht eine Inkaufnahme unzumutbarer Härten fordern? Zum Schutze der durch Rationalisierungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn betroffenen Mitarbeiter hat der Vorstand der Deutschen Bundesbahn im Jahre 1972 Richtlinien für die Aufstellung von Sozialplänen aus Anlaß von Rationalisierungsmaßnahmen erlassen und darüber hinaus zusätzliche Weisungen zum Schutze solcher Mitarbeiter gegeben. Aufgrund dieser Bestimmungen wird die Bundesbahndirektion Karlsruhe in Kürze für die Mitarbeiter, die bei den im Bereich des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein gelegenen und für die Aufhebung vorgesehenen Stückgutbahnhöfen beschäftigt sind, unter maßgeblicher Beteiligung der zuständigen Personalvertretungen Sozialpläne aufstellen. Dabei werden die persönlichen Wünsche der betroffenen Mitarbeiter so weit wie möglich berücksichtigt; unzumutbare Härten werden auf jeden Fall vermieden. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Frage B 54) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es angesichts der zur Zeit schwierigen wirtschaftlichen und verkehrsstrukturellen Situation Westmittelfrankens notwendig wäre, den Bau der Autobahn Nürnberg—Heilbronn nicht mit dem Erreichen von Ansbach-West im Jahr 1975 vorläufig einzustellen, sondern vielmehr unverzüglich mit dem Weiterhau in Richtung Feuchtwangen—Landesgrenze Baden-Württemberg zu beginnen, oder welche Gründe stehen dieser für Westmittelfranken bedeutsamen Beschleunigung des Autobahnausbaues entgegen? Es ist nicht vorgesehen, die Arbeiten an der Bundesautobahn Nürnberg—Heilbronn einzustellen. Bis Ende 1975 wird noch in den Abschnitten Ansbach/ Ost—Ansbach/West sowie Schwabbach—Westernach (B 19) gearbeitet. Für die weitere Termingestaltung ist der Bauablauf des 170 m hohen und rd. 1,1 km langen Kocherübergangs maßgebend. Dieses Bauwerk kann frühestens 1979/1980 fertiggestellt werden. Die Bauarbeiten der westlich und östlich des Kocherübergangs liegenden Abschnitte werden in den Jahren 1976/77 anlaufen. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Frage B 55) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt, die Strecke zwischen Düren und Euskirchen im Rahmen der Rationalisierungsmaßnahmen stillzulegen, und wenn ja, wann kann mit der Stillegung gerechnet werden bzw. ist diese Stillegung in den nächsten fünf Jahren beabsichtigt? Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn hat sie das im Bundesbahngesetz vorgeschriebene Verfahren für die dauernde Einstellung des Reisezug- oder des Gesamtbetriebs für die Strecke Düren — Euskirchen nicht eingeleitet. Die Deutsche Bundesbahn ist jedoch durch das Bundesbahngesetz verpflichtet, die Wirtschaftlichkeit auch dieser Strecke von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Frage B 56) : Hat die Bundesregierung die Absicht, von den im neuen Konjunkturprogramm enthaltenen Mitteln für den Straßenbau auch einen angemessenen Anteil dem Regierungsbezirk Süd-Württemberg-Hohenzollern zuzuweisen, und mit welchen Beträgen kann gegebenenfalls insbesondere für den Ausbau der B 27 (neu) und für andere Straßenbauvorhaben in den Kreisen Reutlingen und Tübingen gerechnet werden? Die von der Bundesregierung am 12. Dezember 1974 beschlossenen zusätzlichen Bundesausgaben zur Förderung der Konjunktur werden im Bereich der Bundesfernstraßen für Investitionen eingesetzt, die entsprechend der Zielsetzung des Programms bestimmten Kriterien entsprechen. Eine maßgebende Voraussetzung ist dabei die Möglichkeit einer schnellen Auftragsvergabe und einer kurzfristigen Abwicklung. Im Land Baden-Württemberg werden die aus diesem Programm zugewiesenen Mittel für verschiedene kleinere und zeitlich begrenzte Maßnahmen eingesetzt. Diese Maßnahmen kann das Land unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des Programms aus den von ihm als geeignet gemeldeten Maßnahmen selbst auswählen. In der vor kurzem abgegebenen Meldung des Landes sind auch entsprechende Straßenbauvorhaben im Zuge von Bundesstraßen in den Kreisen Reutlingen und Tübingen enthalten. Die Auswahl der Maßnahmen im einzelnen wird von der örtlich zu treffenden Entscheidung über die Dringlichkeit und vom jeweiligen Abschluß der Bauvorbereitungen abhängen. Größere Neubauvorhaben, die naturgemäß eine längere Bauzeit und eine umfangreiche Mittelbereitstellung erforderlich machen, können nur im Rahmen des Straßenbauplans des Bundeshaushalts verwirklicht werden, da hierfür erhebliche Folgekosten über ein kurzfristiges Programm hinaus zu finanzieren sind. Die Berücksichtigung der B 27 (neu) konnte daher bei den beschlossenen zusätzlichen Ausgaben zur Förderung der Konjunktur nicht in Betracht gezogen werden. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Frage B 57) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 9819* Wird die Deutsche Bunndesbahn im kommenden Sommer im Rahmen der neuen Fahiplangestaltung und der geplanten Rationalisierungsmaßnahmen im Kreis Euskirchen den Bahnverkehr einschränken, und wenn ja, in welchem Maße wird die Verkehrsreduzierung erfolgen? Zur Verbesserung des unbefriedigenden Kostendeckungsgrades im Schienenpersonennahverkehr beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn, das Zugangebot im Raum Euskirchen ab Fahrplanwechsel am 1. Juni 1975 vor allem an den Wochenenden zu reduzieren und dafür Straßenbusse einzusetzen. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Fragen B 58 und 59) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß alle Möglichkeiten, eine Abwanderung des Transportes von rund 100 000 t Zuckerrüben von der Schiene auf die Straße im Raum Lehrte zu verhindern, in ausreichendem Maße seitens der Deutschen Bundeshahn untersucht worden sind? Sollte eine Entscheidung nicht nur bautechnisch (Gleisanschluß), betriebstechnisch (geeignete Waggons) und tarifpolitisch zwischen der Zuckerfabrik Lehrte und der Deutschen Bundesbahn geprüft werden, sondern auch verkehrspolitisch im Benehmen mit Stadt, Landkreis und Land am Hinblick auf die zusätzliche Verkehrsbelastung der Straßen im Bereich der Zuckerfabrik Lehrte durch den Transport von 100 000 t Zuckerrüben durch etwa 15 000 Lkw-Fahrten in einem Zeitraum von drei Monaten und sind solche Abstimmungen übergeordneter verkehrspolitischer Gesichtspunkte zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern erfolgt? Zu Frage B 58: Ja. Zu Frage B 59: Zur ersten Teilfrage ist zu sagen, daß die Verlagerung von Straßengüterverkehr auf die Schiene, soweit einzel- und gesamtwirtschaftlich sinnvoll, zu den wichtigen verkehrspolitischen Zielen der Bundesregierung gehört. Dieses Ziel kann aber nur mit global wirkenden Mitteln verfolgt werden. Die Bundesregierung hat weder die Möglichkeit noch die Absicht, von Staats wegen das Transportaufkommen den Verkehrsträgern zuzuteilen. Zur zweiten Teilfrage: Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, ob Gespräche zwischen den einzelnen Verkehrsträgern über die Abwicklung der Zuckerrübentransporte stattgefunden haben. Im übrigen könnte die Bundesregierung im Hinblick auf das Kartellrecht derartige Gespräche auch nicht befürworten. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Frage B 60) : Wie erklärt die Bundesregierung, daß den Beamten und Arbeitern der Deutschen Bundesbahn für die Ableistung von Heimbereitschaftsdienst eine unterschiedliche Vergütung bei gleicher Dienst- bzw. Arbeitszeit gewährt wird? Heimbereitschaftszeit ist weder Dienst- noch Arbeitszeit. Es handelt sich bei Heimbereitschaft vielmehr um eine gewisse Aufenthaltsbeschränkung während der Freizeit. Die Deutsche Bundesbahn gewährt ihren Beamten für solche Heimbereitschaftsleistungen — sofern sie mindestens 21mal im Vierteljahr anfallen — auf der Grundlage von § 23 Bundesbahngesetz vierteljährlich Belohnungen von 50,— bis 100,— DM. Darüber hinaus dürfen neuerdings bei außergewöhnlich großem Umfang der Heimbereitschaftsleistungen zusätzliche Belohnungen für besondere Leistungen zwischen 50,— und 250,-- DM im Einzelfall gezahlt werden. Eine besoldungsrechtliche Regelung zur Abgeltung von Heimbereitschaften für Beamte gibt es nicht. Die für Arbeitnehmer der Deutschen Bundesbahn bisher in ihrer finanziellen Auswirkung vergleichbare Regelung wurde durch Tarifvertrag vom 17. Juli 1974 entsprechend dem Ergebnis der Manteltarifverhandlungen im öffentlichen Dienst mit Wirkung vom 1. Oktober 1974 neu gestaltet. Ein Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn auf Änderung des derzeitigen Zustands liegt nicht vor. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Fragen B 61 und 62) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation bei der seit 1872 bestehenden und heute auf dem modernsten Ausbildungsstand befindlichen Ausbildungswerkstätte des Bundesbahnausbesserungswerks in Oldenburg, in der von 120 mit den neuesten Geräten ausgerüsteten Ausbildungsplätzen erstmalig von den 35 freigewordenen Plätzen nur 15 infolge des verfügten Ausbildungsstopps wieder besetzt werden sollen, obwohl bei dieser Ausbildungswerkstätte im Augenblick ca. 160 Bewerbungen von Personen vorliegen, die eine Ausbildung für den Bereich Bauschlosser, Starkstromelektrik und Kfz-Mechanik anstreben, und ist die Bundesregierung bereit, durch Verhandlungen mit der Deutschen Bundesbahn und mit der Bundesbahndirektion Hannover darauf hinzuwirken, daß der bereits vor der generellen Einstellungssperre ins öffentlichen Dienst für die Ausbildungswerkstätte der Deutschen Bundesbahn in Oldenburg verfügte Ausbildungsstopp für Auszubildende aufgehoben wird? Treffen Informationen zu, wonach eine Schließung der Oldenburgischen Ausbesserungswerkstätte in den Jahren 1978 bis 1980 beabsichtigt ist, obwohl noch am 8. April 1972 anläßlich des 100jährigen Bestehens dieser Ausbesserungswerkstätte der Präsident der Bundesbahndirektion Hannover, Dr. Stille, erklärte: „Auf dieser Basis gilt es, in der Jubiläumswerkstätte, die einer so stattlichen Zahl tüchtiger Lok-Führer, Werkmeister und Ingenieure das erste Rüstzeug für einen erfolgreichen Berufsweg vermittelt hat, die bewährte Tradition fortzusetzen."? Zu Frage B 61: Im Rahmen der Wirtschaftsführung nach kaufmännischen Grundsätzen (§ 28 Bundesbahngesetz) ist der Vorstand der Deutschen Bundesbahn gehalten, Nachwuchsplanung und Ausbildung, die ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Unternehmensführung liegen, am Bedarf zu orientieren. Die volle Nutzung der vorhandenen Kapazitäten ist daher nicht in jedem Einzelfall und in jedem Jahr möglich. Da die Ausbildungswerkstätte der Ausbesserungswerkstätte Oldenburg gegenwärtig über ihre plan- 9820* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 maßige Kapazität hinaus mit Auszubildenden und Praktikanten belegt ist, kann die Gesamtzahl von voraussichtlich 30 Abgängen im Jahre 1975 zur langfristigen Sicherstellung einer geordneten Ausbildung auch aus diesem Grunde nicht voll durch Neueinstellungen ausgeglichen werden. Möglichkeiten, im öffentlichen Bereich vorhandene Ausbildungskapazitäten über den Eigenbedarf hinaus zu nutzen, werden z. Z. von der Bundesregierung geprüft. Zu Frage B 62: Wegen des stark rückläufigen Arbeitsaufkommens im gesamten Werkstättenbereich sieht sich der Vorstand der Deutschen Bundesbahn unter Berücksichtigung des Gebotes einer sparsamen Wirtschaftsführung in Übereinstimmung mit den unternehmenspolitischen Zielvorgaben des Bundesministers für Verkehr vom 11. Dezember 1974 gezwungen, die vorhandere Ausbesserungsakapzität zu verringern. In die Untersuchungen über erforderliche organisatorische Maßnahmen wird der gesamte WerkstättenDienst der Deutschen Bundesbahn einbezogen. Beim gegenwärtigen Sachstand sind noch keine Aussagen über konkrete Einzelmaßnahmen möglich. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU CSU) (Drucksache 7/3070 Fragen B 63 und 64) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn die Strecken Malsfeld—Homberg—Treysa und Bad Hersfeld—Niederaula—Treysa stillegen will, und wird die Bundesregierung der eventuellen Stillegung dieser Strecken im hessischen Zonenrandgebiet zustimmen? Unter Bezug auf meine Fragen (Drucksache 7'2720, Teil B, Fragen 75/76) und der Antwort des Bundesministers für Verkehr dazu (Stenographischer Bericht der 129. Sitzung) bezüglich der Trassenführung der B 83 im Teichwiesengelände der Stadt Melsungen (Schwalm-Eder-Kreis) frage ich, ob der Entwurf mittlerweile beim zuständigen hessischen Straßenbauamt fertiggestellt worden ist und ob und in welchem Umfang den Wünschen der Anlieger hinsichtlich einer Verschiebung der Trasse Rechnung getragen wird? Zu Frage B 63: Die von Ihnen genannten Strecken gehören mit zu den verkehrsschwachen Strecken der Deutschen Bundesbahn, die auf ihre Wirtschaftlichkeit hin überprüft werden. Ob es deshalb auch zur Vorlage eines Stillegungsantrages an den Bundesminister für Verkehr kommen wird, ist mir nicht bekannt. Eine Aussage darüber, wie die Bundesregierung in einem solchen Falle entscheiden würde, ist deshalb z. Z. nicht möglich. Zu Frage B 64: Der Entwurf ist inzwischen vom zuständigen hessischen Straßenbauamt fertiggestellt worden. Das Amt hat jedoch die Prüfung der von den Anliegern gewünschten Verschiebung der Trasse wegen dringender anderer Arbeiten zunächst zurückstellen müssen. Es rechnet damit, daß bis zu der 1976 vorgesehenen Offenlegung der Pläne im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach §§ 17 und 18 Fernstraßengesetz eine Klärung der Angelegenheit herbeigeführt werden kann. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/3070 Fragen B 65 und 66) : Teilt die Bundesregierung die Auslegung der Straßenverkehrs-Ordnung durch das Oberlandesgericht in Düsseldorf, wonach die Benutzung von Kinderfahrrädern für Sechsjährige auf Burger-steigen strafbar ist, kleine Kinder also mit ihren Kinderfahrrädern beim Straßenverkehr die Fahrbahn zu benutzen haben und wenn ja. wird sie eine gesetzliche Änderung einbringen? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eine Belästigung oder Behinderung von Fußgängern durch Tretroller, Tretautos und Rodelschlitten geringer ist als durch Kleinkinder-Fahrräder, sofern technisch gewährleistet ist, daß diese sich nicht wesentlich schneller als Fußgänger fortbewegen können? Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß die Benutzung von Kinderfahrrädern für 6jährige auf Gehwegen strafbar ist. Dies schon deshalb nicht, weil 6jährige nicht strafmündig sind. Außerdem wäre es nicht zu verantworten, Kinder von 6 Jahren, die sich noch nicht sicher im Verkehr bewegen können, auf die Fahrbahn zu verweisen, wenn sie mit Kinderfahrrädern spielen. Eine solche Regelung liefe den besonderen Bemühungen der Bundesregierung zuwider, gerade den zahlreichen Unfällen von Kindern im Straßenverkehr entgegenzuwirken. Andererseits ist dafür zu sorgen, daß durch das Spielen der Kinder mit solchen Fortbewegungsmitteln insbesondere Gehbehinderte oder alte Leute nicht zu Schaden kommen. Gegen Fortbewegungsmittel, die aus technischen Gründen nicht wesentlich schneller sein können als die Fußgänger, bestehen nach Ansicht der Bundesregierung keine Bedenken. Bei dem im übrigen noch nicht rechtskräftigen Urteil des OLG Düsseldorf vom 17. 12. 1974 handelt es sich um ein Zivilurteil, das einen Einzelfall entscheidet und nicht zu verallgemeinern ist. Die Bundesregierung hält es daher nicht für angebracht, eine gesetzliche Änderung herbeizuführen. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Arnold (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Frage B 67) : Trifft es zu, daß Ende 1974 und Anfang 1975 in besonders großer Zahl Weihnachtspakete nod Päckchen, die Bundesbürger an Bewohner der DDR geschickt haben, von den DDR-Behörden geöffnet, beschädigt und kontrolliert worden sind? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 9821* Der Bundesregieiung ist nicht bekannt in welchem Umfang in der DDR Pakete und Päckchen, die aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) an Bewohner der DDR und Berlin (Ost) geschickt worden sind, geöffnet, beschädigt und kontrolliert werden. Die Kontrollmaßnahmen in der DDR werden durch Dienststellen der Zollverwaltung durchgeführt. Sofern der Inhalt der Sendungen bei der Kontrolle nicht beanstandet wird, werden die Sendungen den Empfängern ausgehändigt. Werden Pakete wegen unzulässigen Inhalts oder aus sonstigen Gründen in die Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) zurückgeschickt, so werden hierüber monatlich statistische Aufzeichnungen geführt. Die entsprechenden Zahlen für Dezember 1974 liegen noch nicht vor. Für Januar 1975 können heute selbstverständlich noch keine Angaben gemacht werden. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Fragen B 68 und 69): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost unter Hinweis auf mangelnde eigene Erfahrung die Erstellung eines Sozialplans für die zur Entlassung anstehenden Mitarbeiter der Datel GmbH Darmstadt den Firmen Siemens und AEG überlassen hat, und welche Gesamtsumme für wie viele Mitarbeiter wird die Deutsche Bundespost für den von diesen Firmen mit dein Betriebsrat der Datel zu vereinbarenden Sozialplan zur Verfügung stellen? Durch welche Überlegungen werden diese Entlassungen von einem Drittel der Belegschaft veranlaßt, wenn die Datel mit Datum vom 20. Dezember 1974 in den Darmstädter Tageszeitungen erklärt, daß das seitherige Konzept fortgeführt werden soll und die Bundesregierung eine ähnliche Erwartung in ihrer Antwort auf meine Anfrage vom 27. November 1974 zu erkennen gab? 1. Es trifft nicht zu, daß die Deutsche Bundespost die Erstellung eines Sozialplanes für die zur Entlassung anstehenden Mitarbeiter der Datel GmbH Darmstadt den Firmen Siemens AG und AEG-Telefunken überlassen hat. Die Erstellung von Sozialplänen ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz Sache der Unternehmensleitung — im Falle der Datel GmbH somit deren Geschäftsführung — und des Betriebsrats. Die Geschäftsführung handelte dabei im Einvernehmen mit den drei bisherigen Gesellschaftern. Alle drei Gesellschafter — also auch die Deutsche Bundespost — haben hierbei ihre Vorstellungen und Erfahrungen eingebracht. Hinsichtlich der Höhe der Abfindungen konnte die Deutsche Bundespost keine Beispiele aus ihrem Bereich beitragen, da ihre Sozialpläne anders strukturiert sind. Die drei Altgesellschafter werden einen Fonds von insgesamt 4,5 Millionen DM zur Verfügung stellen, aus dem die Kosten für den Sozialplan bestritten werden können. Die Deutsche Bundespost trägt hieran entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis am Stammkapital vor dem Verkauf der Geschäftsanteile einen Anteil von 50 v. H. Bis jetzt wurden infolge der Unternehmens-Umstrukturierung rd. 100 Kündigungen ausgesprochen oder Einvernehmen über das Ausscheiden erzielt. Die Zahl der noch bevorstehenden Entlassungen kann zur Zeit nicht sicher abgeschätzt werden; sie wird jedoch voraussichtlich im Rahmen der bisher genannten Größenordnung liegen. Die Betroffenen werden ebenfalls aus dem Fonds abgesichert. Im übrigen ist bereits am 6. Januar 1975 der Sozialplan einvernehmlich zustande gekommen, d. h. auch alle Vertreter der Arbeitnehmerseite haben der Vereinbarung zugestimmt. 2. Die neuen Mehrheitsgesellschafter der Datel GmbH, die nunmehr die Geschäftspolitik bestimmen, haben sich zur Weiterführung des seitherigen DatelKonzepts verpflichtet. Die Datel GmbH wird als Basis der bereits in einigen europäischen Ländern tätigen Firmengruppe GSI/INDELEC im Bundesgebiet mit Westberlin als eigenständiges Unternehmen mit allen seinen sechs Geschäftsstellen fortgeführt werden. Insbesondere werden auch die Arbeiten auf dem Gebiet des Timesharing und des Rechnerverbundes weitergeführt werden. Damit werden die wesentlichen Unternehmensziele der Gesellschaft auch unter den neuen Mehrheitsgesellschaftern weiterverfolgt. Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zwingt zu verschiedenen Sparmaßnahmen, um durch Zusammenfassen mit GSI-Ressourcen und GSI-Aktivitäten zu innerbetrieblichen Rationalisierungen zu kommen. So erweist sich der Abbau von etwa einem Drittel des Personalstandes zur Zeit des Vertragsabschlusses als unumgänglich. Von dem Personalabbau ist schwerpunktmäßig die Darmstädter Zentrale betroffen, weil sich im Sektor Planung, Entwicklung und Leitung des Unternehmens die umfassendsten ( Einsparungsmöglichkeiten durch Zusammenfassung von Aktivitäten ergeben. Alle diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Gesellschaft selbst und damit die Mehrzahl der Arbeitsplätze zu sichern. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Frage B 70) : Wie beurteilt die Bundesregierung Pressemitteilungen, nach denen hei einigen deutschen Versandhäusern Paketsendungen durch die Deutsche Bundespost weiterhin abgeholt werden, obwohl entsprechend einer Weisung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen die bestehenden Abholfahrten einzustellen sind, und was gedenkt sie gegebenenfalls zu unternehmen, uni dieser Benachteiligung, die für einige Wirtschaftszweige im Zonenrandgebiet zu erheblichen wirtschaftlichen Mehrbelastungen geführt hat, ein Ende zu setzen? Ende 1973 hat der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen angeordnet, die noch bestehenden Paketabholfahrten - d. h. die unentgeltliche Abholung von Paketsendungen aus den Geschäftsräumen der Versender durch posteigene Fahrzeuge - einzustellen. Diese Regelung gilt einheitlich für alle Paketversender. Um den betroffenen Unternehmen die Umstellung zu erleichtern, wurde eine Übergangsfrist bis Ende 1975 gewährt. Das Vorhaben verläuft planmäßig, und es kann damit ge- rechnet werden, daß alle Abholfahrten bis zu dem genannten Zeitpunkt eingestellt sind. 9822* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1975 Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Lohmar (SPD) (Drucksache 7/3070 Fragen B 71 und 72) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die Studienabgänger der Hoch- und Fachschulen der Bundesrepublik Deutschland 1973 auf die unterschiedlichen Berufsfelder verteilt haben? Ist der Bundesregierung bekannt, wie groß der Anteil der Hochschulabsolventen war, die in den öffentlichen Dienst gegangen sind und auf welche Bereiche des öffentlichen Dienstes sie sich verteilt haben? Zu Frage B 71: Nein, gegenwärtig liegen noch keine genauen Schätzungen hierüber vor. Im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit erstellt das Battelle Institut, Frankfurt, gegenwärtig eine Arbeitsmarktstudie, die auch eine Schätzung über die Verteilung der Hochschulabsolventen (Studienabgänger) auf 60 Berufsgruppen seit 1970 enthält. Die Bundesanstalt für Arbeit beabsichtigt, die Ergebnisse der Untersuchung im Februar 1975 bekanntzugeben. Zu Frage B 72: Hierfür liegen ebenfalls keine genauen Angaben, sondern lediglich grobe Schätzungen vor: Man kann davon ausgehen, daß fast 60 Prozent der Hochschulabsolventen in den vergangenen Jahren in den öffentlichen Dienst eingestellt wurden, der überwiegende Teil davon (ca. 70 0/o) als Lehrer. Die Bundesregierung beabsichtigt, noch in diesem Jahr im Rahmen eines Forschungsvorhabens die einschlägigen Untersuchungen zum Bedarf des öffentlichen Dienstes an Hochschulabsolventen auszuwerten. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3070 Frage B 73) : Wird die Bundesregierung wie im Falle Chiles auch die Entwicklungshilfe für Äthiopien stoppen, um Leben, Gesundheit und Freiheit von früheren Regierungsmitgliedern zu schützen? Die Bundesregierung wird völkerrechtlich eingegangene Verpflichtungen gegenüber der neuen Regierung Äthiopiens erfüllen, wie sie es bisher auch in allen anderen Ländern getan hat. Die Bundesregierung hat gleichwohl in einer gemeinsamen Demarche der Länder der Europäischen Gemeinschaft der äthiopischen Regierung ihre Besorgnis und tiefe Betroffenheit über das Vorgehen gegen politische Gegner und über die Erschießung von Häftlingen zum Ausdruck gebracht.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Eine letzte Zusatzfrage des Abgeordneten Kroll-Schlüter.


Rede von Hermann Kroll-Schlüter
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß Herr Dutschke von 1972 bis 1974 ein Stipendium der Heinrich-Heine-Stiftung in Höhe von monatlich 2 000 DM erhalten hat?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Darf ich einen Moment unterbrechen. Es können nur Fragen aus dem Verantwortungsbereich der Bundesregierung gestellt werden. Ich weiß nicht, wieweit die Bundesregierung auf die Heinrich-Heine-Stiftung irgendeine Einwirkung hat. Es kann also nur nach der Verantwortlichkeit der Bundesregierung gefragt werden.