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    Deutscher Bundestag 132. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. November 1974 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Dr. Rehlen in den Deutschen Bundestag als Nachfolgerin des Abg. Staak (Hamburg) 8957 A Erweiterung der Tagesordnung 8957 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 8957 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 8957 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 8957 C Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung betr. Tausch der dem Bund gehörenden Aktien der Gelsenberg AG gegen neue Aktien der VEBA AG — Drucksachen 7/2724, 7/2815 — 8958 B Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Ersten Gesetz zur Reform des Strafverfahrensrechts — Drucksache 7/2810 — Dürr (SPD) 8958 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes, des Deutschen Richtergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Antrag des Bundesrates) — Drucksache 7/2432 — Erste Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/2433 —Erste Beratung Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister (BMI) 8959 C Schiess, Minister des Landes BadenWürttemberg 8964 C Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 8967 A Liedtke (SPD) 8972 D Dr. Hirsch (FDP) 8976 D Coppik (SPD) 8979 C Dr. Miltner (CDU/CSU) 8982 B Dr. Wendig (FDP) 8986 D Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) 8989 B Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) 8990 A Frau Schuchardt (FDP) 8994 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1974 Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau des Beteiligungsverfahrens im Beamten-, Richter- und Soldatenrecht (Antrag der Abgeordneten Vogel [Ennepetal], Berger, Dr. Miltner, Dr. h. c. Wagner [Günzburg], Erhard [Bad Schwalbach], de Terra und der Fraktion der CDU/CSU) — Drucksache 7/1975 — Erste Beratung Berger (CDU/CSU) 8995 C Pensky (SPD) 8996 C Dr. Wendig (FDP) 8998 B Nächste Sitzung 8998 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8999* A Anlage 2 Antwort des PStSekr Herold (BMB) auf die Frage A 75 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Marx (CDU/ CSU) : Mitteilung der „Arbeitsgemeinschaft 13. August" über die Zahl der Häftlinge in der DDR und den Anteil der politischen Häftlinge 8999* D Anlage 3 Antwort des PStSekr Herold (BMB) auf die Frage A 77 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Stellungnahme der Bundesregierung zur Ablehnung des Einreiseantrags eines Mitglieds des Bundestags (Dr. Olaf Schwencke) durch die DDR-Behörden 9000* A Die Frage A 128 (Drucksache 7/2767) ist zusammen mit der Frage A 127 in der 131. Sitzung (Seite 8876 D) beantwortet worden. Anlage 4 Antwort des StSekr Dr. Schüler (BK) auf die Frage A 131 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Gansel (SPD) : Beurteilung des Verlusts des Vertrauens in die Staatsordnung nach dem Grundgesetz auf Grund des Vorwurfs ungesetzlicher Tätigkeiten von Angehörigen des Bundesnachrichtendienstes; politische Konsequenzen der Bundesregierung daraus 9000* C Anlage 5 Anwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 1 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Verhaftung von deutschen Reisenden in der Tschechoslowakei, die eine Amnestie mißverstanden haben 9000* D Anlage 6 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage B 2 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Resolution der deutsch-belgisch-luxemburgischen Parlamentariergruppe betr. Grenzübertrittsberechtigungen, Grenzübertrittssondergenehmigungen und grenzüberschreitende Wanderwege 9001* A Anlage 7 Anwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 3 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Gierenstein (CDU/ CSU) : Rechtsposition bezüglich Berlins beim Abkommen über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit mit der Sowjetunion 9001* D Anlage 8 Anwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 4 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Gierenstein (CDU/ CSU) : Bericht des „Tagesspiegel" über neuerliche Verfolgung sowjetischer Künstler; Belastung der deutsch-sowjetischen Beziehungen auch durch Verfolgung einzelner Künstler 9002* B Anlage 9 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Fragen B 5 und 6 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Hansen (SPD) : Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur durch die Luftverschmutzung in Industriegebieten und Großstädten; Beurteilung dieses Problems durch die Bundesregierung und Konsequenzen 9002* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1974 III Anlage 10 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage B 7 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Evers (CDU/ CSU) : Kriterien für die Auszeichnung von Persönlichkeiten durch Verleihung des Bundesverdienstkreuzes anläßlich der Fußballweltmeisterschaft 1974 9002* D Anlage 11 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage B 8 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Offergeld (SPD) : Ergebnis der diplomatischen Bemühungen der Bundesregierung zur Abstellung der Pestizidemissionen aus Frankreich in den Raum Lörrach/Weil 9003* B Anlage 12 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage B 9 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Gansel (SPD) : Rechtfertigung der Zahlung von Ministerialzulagen 9004* B Anlage 13 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Fragen B 10 und 11 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Unland (CDU/CSU) : Meldung der Verbraucherzeitschrift „DM" über Aushöhlung des neuen Abzahlungsgesetzes durch Trickbetrüger; Sammlung und Auswertung von Informationen über Versuche zur Unterlaufung dieses Gesetzes 9004* D Anlage 14 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 12 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Pieroth (CDU/CSU) : Pressemeldungen über drohende Entlassungen im Zuge von Rationalisierungsmaßnahmen bei den US-Streitkräften; soziale Sicherung der betroffenen Arbeitnehmer 9005* D Anlage 15 Antwort des PStSekr Porzner (BMF) auf die Frage B 13 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Pohlmann (CDU/ CSU) : Erhöhung der Besuchspauschale für die Aufnahme von Besuchern aus der DDR 9005* D Anlage 16 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen B 14 und 15 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) : Teilnahme der Bundesdienststellen am Abbuchungsverfahren bei der Einziehung von kommunalen Gebühren und Abgaben 9006* B Anlage 17 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 16 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Ey (CDU/CSU): Überprüfung der Aktenverbringung von der Hessischen Landesbank in Frankfurt nach Wiesbaden und zurück durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen 9006* C Anlage 18 Antwort des PStSekr Haehser '(BMF) auf die Frage B 17 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Abwanderung von Steuerbeamten aus der Finanzverwaltung; Zahl der abgewanderten Beamten; Gründe für die Abwanderung; Konsequenzen für das Beamten- und Besoldungsrecht 9006* D Anlage 19 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 18 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Lenders (SPD) : Zulässigkeit von Vereinbarungen zur Verbesserung der Qualität der Werbung 9008* A Anlage 20 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 19 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 - des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Vorschläge zur Einsparung von Heizungsenergie im Rahmen der Energiegesetzgebung 9008* B Anlage 21 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen B 20 und 21 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Zuwendungskriterien für Mittel aus dem Konjunkturstützungsprogramm; IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1974 Förderung von Gebieten mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit, die keine Förderungs- und Ausbaugebiete sind 9008* C Anlage 22 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 22 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Mittel aus dem 950-Millionen-Sonderprogramm für die Landkreise Ansbach, Neustadt/Aisch-Bad Windsheim und Roth-Hilpoltstein sowie für die kreisfreien Städte Ansbach und Schwabach 9009* A Anlage 23 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen B 23 und 24 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Möhring (SPD) : Betriebsstillegungen im Zonenrandgebiet; Erhebungen über Fehlplanungen von Unternehmern bei der Verwendung von Mitteln der Zonenrandförderung und des Investitionszulagengesetzes; Sicherung öffentlicher Mittel gegen mißbräuchliche Nutzung 9009* B Anlage 24 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen B 25 und 26 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) : Veränderung im Kern der gemeindescharf bestimmten Klemmer-Region Nr. 25 (Kreise Vechta, Diepholz und Bersenbrück) 9009* D Anlage 25 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 27 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Eigen (CDU/ CSU) : Rechtfertigung des Kaufs von Weizen aus der DDR für die Bundesreserve Berlin (West) 9009* D Anlage 26 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 28 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Eigen (CDU/ CSU) : Beteiligung an der EG-Werbekampagne für Rindfleisch 9010* A Anlage 27 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 29 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Mengenmäßige Entwicklung des jährlichen steuerbegünstigten Gasölverbrauchs in der Landwirtschaft 9010* B Anlage 28 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Fragen B 30 und 31 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) : Preisverbesserungen für die Produkte der deutschen Tabakanbauer aus der jüngsten allgemeinen EG-Agrarpreiserhöhung; Absinken der Vertragspreise für Tabak unter das Interventionspreisniveau; Bereitschaft der Bundesregierung zur Intervention 9010* D Anlage 29 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 32 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) : Möglichkeiten zur Weiterführung des Max-Planck-Instituts für Landarbeit und Landtechnik in Bad Kreuznach 9011 * B Anlage 30 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 33 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Vernichtung von Lebensmitteln in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund europäischer oder nationaler Rechtsvorschriften 9011* C Anlage 31 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Fragen B 34 und 35 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Roggensendungen aus dem Ostblock; Anzahl der entnommenen Getreideproben; Untersuchung der Proben auf Pflanzenschutzmittelrückstände und Käferbesatz in Bebra und Herleshausen vor der Weiterleitung der Sendungen 9011* D Anlage 32 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 36 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Höcherl (CDU/ CSU) : Termin für die Information des Bundestages über ein Gutachten für eine neue europäische Agrarpolitik 9012* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1974 V Anlage 33 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen B 37 und 38 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) : Statistische Daten über die Entwicklung der Anzahl der Unfälle in Haushalten; Maßnahmen zur Vermeidung von Haushaltsunfällen 9012* C Anlage 34 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 39 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Verbesserung der Witwenaltersgeldversorgung in der Landwirtschaft 9013* B Anlage 35 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen B 40 und 41 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Lohmar (SPD) : Auswirkungen des Kompetenzstreits zwischen dem Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit und deren Hauptpersonalrat auf die Besetzung von Stellen für die Berufsberatung von Abiturienten 9013* C Anlage 36 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 42 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Richtigkeit der Kostenberechnungen für die Krankenversicherung durch das Sozialministerium Rheinland-Pfalz 9013* D Anlage 37 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage B 43 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Lärmbelästigung im Bereich des Fliegerhorstes Bremgarten; Termin für die Festlegung von Lärmschutzbereichen 9014* B Anlage 38 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage B 44 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Milz (CDU/ CSU) : Belegung der Kaserne Loncin in Euskirchen mit deutschen Einheiten 9014* C Anlage 39 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage B 45 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Kiechle (CDU/ CSU) : Blockierung geeigneter Plätze für einen Regionalflughafen im Raum Kaufbeuren/Kempten durch die Bundeswehr 9014* D Anlage 40 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Fragen B 46 und 47 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Entschädigungsansprüche der Angehörigen von im Dienst tödlich verunglückten Soldaten; Unfallversicherung für Soldaten der Bundeswehr 9015* A Anlage 41 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage B 48 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Lenders (SPD) : Vorschriften über die Verarbeitung von Salaten; Novellierung des Bundesseuchengesetzes 9015* D Anlage 42 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage B 49 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Untersuchungen über schädliche Nebenwirkungen für Neugeborene bei unter Oxytocintropf abgewickelten Geburten 9016* B Anlage 43 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage B 50 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Zahl der Trichinenfälle in der Bundesrepublik in den letzten fünf Jahren; Orte ihres Auftretens 9016* C Anlage 44 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen B 51 und 52 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Immer (SPD) : Unterstützung der Aktionen der drei Landjugendorganisationen EJL, KLJB und BDL im Rahmen des Bundesjugendplans durch die Bundesregierung; Gewährung von Zuschüssen zu den Personalkosten für die Einstellung von Jugendbildungsreferenten 9017* A VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1974 Die Frage B 53 ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 45 Antwort des PStSekr Jung (BMP) auf die Fragen B 54 und 55 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Besetzung der freien Ausbildungsplätze bei Bahn und Post; Schaffung einer größeren Zahl von Ausbildungsplätzen; Zahl der 1975 im Bereich der Oberpostdirektion Braunschweig und des Großraumverbandes Braunschweig voraussichtlich einzustellenden Auszubildenden 9017* C Anlage 46 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen B 56 und 57 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Biechele (CDU/ CSU) : Termin für die Vorlage des Vertragswerks zur Ersetzung der Internationalen Schiffahrts- und Hafenordnung für den Bodensee von 1867; Bestandteile dieses Vertragswerks; Zeitpunkt der Ratifizierung durch die Anrainerstaaten 9018* C Anlage 47 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen B 58 und 59 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 - des Abg. Wrede (SPD) : Termin für die Vorlage einer Verordnung über bauliche Schutzmaßnahmen gegen Schienenverkehrslärm; Beurteilung der Situation von bereits eingeleiteten Planfeststellungsverfahren für Schienenverkehrswege bis zum Erlaß der Verordnung durch die Bundesregierung 9018* D Anlage 48 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 60 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Ewen (SPD): Verlegung des Emsfahrwassers zum Zwecke von Industrieansiedlungen im Bereich der Stadt Emden 9019* B Anlage 49 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen B 61 und 62 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Hofmann (SPD) : Angabe der Orte der „13 abgelegenen Bahnhöfe" an der zur Stillegung vorgesehenen Bundesbahnstrecke Fürth am Berg und Ebersdorf bei Coburg; Stillegung von Bundesbahnstrecken in den Landkreisen Coburg und Kronach 9019* C Anlage 50 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen B 63 und 64 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 - des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Möglichkeiten zum Bau einer Hochleistungsschnellbahn-Versuchsanlage im Donauried in Bayern; Alternativstandort für diese Versuchsanlage 9019* D Anlage 51 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 65 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Verzicht der Deutschen Bundesbahn auf Pachteinnahme für die durch Kiesaufschüttungen für den geplanten Rangierbahnhof München-Nord entstandene Drei-Seen-Platte 9020* B Anlage 52 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 66 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Gansel (SPD) : Bedarf an neu zu errichtenden Parkhäusern in Ballungsgebieten in den nächsten drei Jahren; Anteil privater und öffentlicher Bauherren daran 9020* C Anlage 53 Antwort des PStSekr Jung (BMP) auf die Frage B 67 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Postalische Anschrift der zu der neuen Gemeinde Wiesenttal zusammengeschlossenen Ursprungsgemeinden Streitberg und Muggendorf 9020* D Anlage 54 Antwort des PStSekr Jung (BMP) auf die Frage B 68 - Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Verwahrloster Zustand des leerstehenden alten Postamts in Bad Soden/Taunus 9021* B Anlage 55 Antwort des PStSekr Jung (BMP) auf die Frage B 69 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Wende (SPD) : Befreiung der Gemeinden von der Funkgebühr, deren Alarmanlagen durch Funk ausgelöst werden 9021* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1974 VII Anlage 56 Antwort des PStSekr Herold (BMB) auf die Frage B 70 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Falsche Information der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag über die Verweigerung der Einreise des Generalsuperintendenten Helbig in die DDR 9022* B Anlage 57 Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Fragen B 71 und 72 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Benz (CDU/CSU) : Vergabe der Studie über die „Analyse und Darstellung der Möglichkeiten künftiger wissenschafts- und gesellschaftspolitischer Entwicklungen im Hinblick auf den Verbrauch elektrischer Energie und die Bedarfsdeckung" an das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut des DGB; Zahl der von diesem oder dem DGB nahestehenden Forschungsinstituten für die Bundesregierung erarbeiteten Gutachten und Studien 9022* C Anlage 58 Antwort des PStSekr Brück (BMZ) auf die Frage B 73 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/ CSU) : Meldung der „Zeit" über Unterstützung der rechtswidrigen Besetzung eines landwirtschaftlichen Betriebs in Equador durch Mitglieder des Deutschen Entwicklungsdienstes 9023* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1974 8957 132. Sitzung Bonn, den 15. November 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 15. 11. Dr. Achenbach * 16. 11. Adams * 16. 11. Dr. Ahrens *** 15. 11. Dr. Aigner * 16. 11. Amrehn 16. 11. Dr. Artzinger * 16. 11. Dr. Bangemann * 16. 11. Dr. Bayerl * 16. 11. Behrendt * 16. 11. Bewerunge 15. 11. Dr. Birrenbach 15. 11. Blumenfeld 16. 11. Buchstaller 16. 11. Dr. Burgbacher * 16. 11. Conradi 15. 11. Dr. Corterier 16. 11. Damm 16. 11. van Delden 16. 11. Dr. Dregger 16. 11. Dr. Ehrenberg 15. 11. Eilers 15. 11. Dr. Enders *** 16. 11. Entrup 15. 11. Fellermaier * 15. 11. Flämig 16. 11. Frehsee * 16. 11. Dr. Früh * 16. 11. Gallus 15. 11. Gansel 15. 11. Gerlach (Emsland) * 16. 11. Dr. Gessner 16. 11. Härzschel * 16. 11. Handlos 15. 11. Dr. Hupka 16. 11. Dr. Jaeger 16. 11. Dr. Jahn (Braunschweig) * 16. 11. Jaschke 15. 11. Junghans 15. 11. Kater * 16. 11. Dr. Kempfler ** 17. 11. Kiep 15. 11. Dr. Klepsch 16. 11. Krall 16. 11. Dr. Kreile 15. 11. Lange 16. 11. Lautenschlager * 16. 11. Lemmrich *** 16. 11. Dr. Lohmar 15. 11. Lücker * 16. 11. Maucher 15. 11. Mattick 16. 11. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Memmel * 16. 11. Mischnick 15. 11. Möhring 16. 11. Müller (Mülheim) * 16. 11. Dr. Müller (München) *** 16. 11. Mursch (Soltau-Harburg) * 16. 11. Nagel 15. 11. Neumann 16. 11. Ollesch 16. 11. Frau Dr. Orth * 16. 11. Pawelczyk *** 15. 11. Dr. Prassler 15. 11. Richter 16. 11. Roser 20. 12. Schlaga ** 15. 11. Schmidt (Kempten) *** 15. 11. Schmidt (München) ** 16. 11. Schmidt (Wattenscheid) 15. 11. Schmidt (Würgendorf) 16. 11. von Schoeler 15. 11. Schulte (Unna) 25. 11. Dr. Schulz (Berlin) * 16. 11. Dr. Schulze-Vorberg 16. 11. Schwabe * 16. 11. Dr. Schwenk (Stade) 15. 11. Dr. Schwörer * 16. 11. Seefeld * 16. 11. Springorum ** 16. 11. Dr. Stark (Nürtingen) 15. 11. Dr. Starke (Franken) * 16. 11. Strauß 15. 11. Tillmann 15. 11. Walkhoff * 16. 11. Frau Dr. Walz * 16. 11. Wienand 15. 11. Windelen 15. 11. Wittmann (Straubing) 15. 11. Dr. Wörner 15. 11. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage A 75) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Mitteilung der ,,Arbeitsgemeinschaft 13. August", wonach sich gegenwärtig in der DDR etwa ebenso viele Häftlinge - nämlich 33 000 - wie vor der Amnestie von 1972 befinden, wovon etwa 6000 als politische Häftlinge anzusehen seien? Die Bundesregierung vermag die Angaben der „Arbeitsgemeinschaft 13. August" nicht zu bestätigen. Es fehlt an gesicherten Angaben, die eine korrekte und aktuelle zahlenmäßige Übersicht ermöglichten. Lassen Sie mich aber auf folgendes hinweisen: Zum Zeitpunkt der Amnestie des Staatsrates der DDR vom 6. Oktober 1972 äußerte sich der Erste Sekretär des Zentralkomitees der SED in einem In- 9000* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 132, Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1974 terview gegenüber dem amerikanischen Journalisten Sulzberger zu diesem Komplex. Danach befanden sich damals 37 726 Personen in der DDR in Haft, davon 7 162 in Untersuchungshaft. Von der Amnestie begünstigt wurden nach Honecker insgesamt 31 321 Häftlinge sowie 841 Personen, die auf ihre Ladung zum Strafantritt warteten. Auch diese Angaben konnten von der Bundesregierung seinerzeit nicht überprüft werden, wir sind jedoch, da sie offiziell von kompetenter Seite genannt worden waren, davon ausgegangen, daß sie zutreffend sind. Was wir heute sagen können, ist dies: Die Anzahl der insgesamt aus politischen Gründen Inhaftierten ist nicht mit ausreichender Sicherheit festzustellen. Bekannt sind lediglich die Namen von ungefähr 1 200 Personen, die aus politischen Gründen verurteilt wurden. Es ist aber anzunehmen, daß die tatsächliche Zahl der politischen Häftlinge höher angesetzt werden muß. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2767 Frage A 77) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Ablehnung des Einreiseantrags eines Mitglieds des Bundestags (Dr. Olaf Schwencke) zur Teilnahme an der Feier des 225. Geburtstags von Goethe in Weimar durch die DDR-Behörden? Mir ist nicht bekannt, ob Sie sich vor der Formulierung Ihrer Frage mit dem hier in Rede stehenden Kollegen in Verbindung gesetzt haben; denn sonst wüßten Sie, daß es sich überhaupt nicht um eine Einreiseverweigerung gehandelt hat. Herr Kollege Dr. Schwencke hatte sich zwei Tage vor den GoetheFeierlichkeiten in Weimar darum bemüht, unter Einschaltung der Ständigen Vertretung der DDR in Bonn wie auch der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ostberlin eine Einladung zur Teilnahme an der Feier in Weimar zu erhalten, ohne daß er jedoch eine formellen Antrag auf Genehmigung einer Einreise gestellt hätte. Die Ständige Vertretung der DDR in Bonn hatte für den Fall einer Einladung nach Weimar trotzdem bereits zugesagt, Herrn Dr. Schwencke ohne das sonst erforderliche Verfahren (z. B. Antrag auf einen Berechtigungsschein bei der Generaldirektion des Reisebüros der DDR über ein Reisebüro in der Bundesrepublik oder Antrag der einladenden Institution auf einen solchen Berechtigungsschein, Erteilung eines Visums gegen Vorlage dieses Berechtigungsscheines an der Grenzübergangsstelle) bereits hier in Bonn ein Einreisevisum zu erteilen. Diese Bemühungen hatten jedoch wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit leider keinen Erfolg. Bleibt noch anzumerken, daß die Regierung der DDR gegenüber der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich erklärt hat, Herr Dr. Schwencke könne als Tourist jederzeit in die DDR einreisen. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schüler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/2767 Frage A 131) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Vertrauensverlust in die Staatsordnung des Grundgesetzes der durch den Vorwurf ungesetzlicher Tätigkeiten von Angehörigen des Bundesnachrichtendienstes entstanden ist, und welche politischen Konsequenzen beabsichtigt sie daraus zu ziehen? Bei den in der Öffentlichkeit und im 2. Untersuchungsausschuß erörterten Vorwürfen gegen den Bundesnachrichtendienst geht es im Kern darum, daß der Bundesnachrichtendienst bis zur Regierungsübernahme durch die sozial-liberale Koalition im Herbst 1969 als Auslandsaufklärungsdienst auch Erkenntnisse über Personen und Institutionen im Inland gesammelt hat. Dies war durch seinen Auftrag nicht gedeckt. Nach dem Regierungswechsel im Jahre 1969 hat der damalige Chef des Bundeskanzleramtes die erforderlichen Konsequenzen gezogen und die Inlandsaufklärung untersagt. Sollte die in Ihrer Anfrage erwähnte Vertrauenseinbuße in die Staatsordnung durch die auftragswidrige Tätigkeit des Bundesnachrichtendienstes tatsächlich bestanden haben, so wäre sie durch die bis 1969 für den Bundesnachrichtendienst Verantwortlichen verursacht. Die Ende 1969 getroffenen Maßnahmen sollten dem Bürger demgegenüber deutlich machen, daß die Bundesregierung keine auftragswidrige Tätigkeit des Bundesnachrichtendienstes duldet. Im übrigen wird die Bundesregierung über Maßnahmen zur Verbesserung der Struktur der Nachrichtendienste, ihrer Arbeitsweise und ihrer Zusammenarbeit entscheiden, sobald sie den Bericht der von ihr eingesetzten Vierer-Kommission überprüft hat, der ihr in wenigen Tagen zugehen wird. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2767 Frage B 1): Was unternimmt die Bundesregierung zugunsten der in der Tschechoslowakei verhafteten Deutschen, die eine nur für Rückkehr ausgesprochene Amnestie mißverstanden und mit einem gültigen Reisepaß der Bundesrepublik Deutschland dorthin gereist waren? Die Bundesregierung bemüht sich, den in der Tschechoslowakei verhafteten Deutschen, die eine nur für Rückkehrer ausgesprochene Amnestie mißverstanden haben und die mit einem gültigen Reisepaß der Bundesrepublik Deutschland dorthin gereist waren, möglichst behilflich zu sein. Die Möglichkeiten zu helfen sind jedoch beschränkt. Denn es entspricht internationalem Recht, daß die CSSR diesen Personenkreis als eigene Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1974 9001* Staatsangehörige betrachtet. Es ist bei Doppelstaatern so, daß jeder der zwei Staaten das Recht hat, sie als eigene Staatsangehörige anzusehen. Die Bundesregierung ist aber natürlich bemüht, die Möglichkeiten der Hilfe auszuschöpfen, also z. B. den Angehörigen, soweit sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, einen Anwalt zu vermitteln sowie eine materielle Betreuung durch karitative Einrichtungen zu ermöglichen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage B 2) : In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung auf die Forderungen, Erwartungen und Wünsche zu dem Thema Grenzübertrittsberechtigungen, Grenzübertrittssondergenehmigungen und grenzüberschreitende Wanderwege einzugehen, die von der deutsdi-belgisch-luxemburgischen Parlamentariergruppe in der Interparlamentarischen Union auf ihrer 19. Konferenz vom 4. bis 6. Oktober 1974 in Arlon in Belgien angemeldet und in Form einer Resolution der Parlamentarier der drei Länder den Bundesministern des Auswärtigen, des Innern, für Wirtschaft und für Verkehr zur Kenntnis und praktischen Berücksichtigung übermittelt wurden? Die deutsch-belgisch-luxemburgische Parlamentariergruppe in der Interparlamentarischen Union hat mir bisher die auf ihrer 19. Konferenz gefaßte Resolution nicht übermittelt; der Inhalt der Resolution ist mir jedoch bekannt. Zu den darin aufgestellten Forderungen ist im einzelnen zu bemerken: 1. Grenzübertrittsberechtigungen Nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland können sich belgische und luxemburgische Staatsangehörige beim Grenzübertritt ebenso wie deutsche Staatsangehörige durch einen Personalausweis (Carte d'Identité) ausweisen. Wenn sie die belgisch/luxemburgische Grenze überschreiten, benötigen sie einen solchen Ausweis nicht. Zwischen den beiden Staaten und den Niederlanden besteht eine Paßkontrollunion. Grenzkontrollen finden an den Binnengrenzen dieser Staaten also nicht mehr statt. Zwischen der Bundesrepublik Deutschland einerseits und Belgien und Luxemburg andererseits ist die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und die Harmonisierung des Ausländerrechts noch nicht so weit fortgeschritten, daß auf Grenzkontrollen verzichtet werden kann. Grenzkontrollen sind ohne Vorlage von Personalausweisen nicht durchführbar. Die Verpflichtung, beim Grenzübertritt einen Personalausweis mitzuführen, bedeutet keine nennenswerte zusätzliche Belastung, weil nach innerstaatlichem Recht der drei Staaten jeder Staatsangehörige ohnehin einen Personalausweis besitzen muß. 2. Grenzübertrittssondergenehmigungen Nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über persönliche Erleichterungen im Grenzverkehr vom 9. Dezember 1965 (BGBl 1967 II S. 910) können Bewohnern der Grenzzonen, die ein berechtigtes Interesse haben, die Grenze außerhalb der zugelassenen Grenzübergangsstellen oder außerhalb der festgesetzten Verkehrsstunden zu überschreiten, für diesen Zweck besondere Erlaubnisse erteilt werden. Auch ohne besondere Erlaubnis kann gemäß Artikel 8 des Abkommens die Grenze jederzeit und an jeder Stelle überschritten werden, wenn in Unglücks- oder Katastrophenfällen Hilfe geleistet oder in Anspruch genommen werden soll. Das gleiche Recht steht Geistlichen und Ärzten zur Berufsausübung in dringenden Fällen zu. Mit Belgien besteht ein solches Abkommen nicht. Entsprechende Erlaubnisse können hier nach § 46 Abs. 3 des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz vom 26. September 1972 (BGBl I 1834 ff.) erteilt werden, wenn ein Bedürfnis besteht. Hierbei verfahren die zuständigen Stellen großzügig. Hinweise darauf, daß bei der Anwendung der vorgenannten Bestimmungen den Bedürfnissen der Grenzbevölkerung nicht ausreichend Rechnung getragen ist, liegen mir bisher nicht vor. Ich wäre jedoch bereit, entsprechende Anregungen aufzugreifen. 3. Wanderwege An der deutsch/luxemburgischen Grenze sind sieben grenzüberschreitende Wanderwege zugelassen. Ein weitergehendes Bedürfnis ist bisher nicht aufgetreten. Die Grenze wird fast in ihrer ganzen Länge durch Flüsse gebildet. Die vorhandenen Brücken sind weitgehend als Grenzübergangsstellen zugelassen. An der deutsch/belgischen Grenze sind bisher sieben Wanderwege im Einvernehmen mit der belgischen Regierung zugelassen worden. Die Zulassung weiterer sieben Wanderwege ist der belgischen Regierung vorgeschlagen worden. In elf anderen Fällen hat die belgische Regierung zu deutschen Vorschlägen Vorbehalte angemeldet. Über den Fortgang der Verhandlungen mit Belgien werde ich Sie unterrichten. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage B 3) : Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 2. November 1974 zu, die Präsidenten des Bundesgesundheitsamts und des Umweltbundesamts würden auch nach Abschluß des deutsch-sowjetischen Abkommens über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit, das das Land Berlin miteinbeziehen würde, kaum Einladungen aus der Sowjetunion bzw. sowjetische 9002* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1974 Einreisevisa erhalten, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein Abkommen, mit dessen Text ein derartiges sowjetisches Verhalten vereinbar wäre, die deutsche Rechtsposition bezüglich Berlins gefährden würde und deshalb nicht abgeschlossen werden darf? Die Bundesregierung sieht sich weder berufen noch in der Lage, zu bestimmten in der Tagespresse erscheinenden spekulativen Kommentaren eine Stellungnahme abzugeben. Im vorliegenden Fall wurde zudem eine Vermutung ausgesprochen, die sich auf eine mögliche sowjetische Haltung bezieht. Was die grundsätzliche Frage der Einbeziehung Berlins und seines wissenschaftlichen Potentials in die deutsch-sowjetische Zusammenarbeit betrifft, so ist die Bundesregierung allerdings der Auffassung, daß diese in befriedigender und die deutsche Rechtsposition nicht gefährdender Weise sichergestellt werden muß. Dies war auch Gegenstand der von dem Herrn Bundeskanzler und dem Herrn Bundesaußenminister in Moskau geführten Gespräche. Die Gemeinsame Erklärung über den Besuch in der Sowjetunion stellt hierzu fest, daß Fortschritte erzielt wurden, die es gestatten, die Arbeit an den noch ausstehenden Abkommen erfolgreich fortzusetzen. Welches Ergebnis diese Arbeit haben wird, ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht abzusehen. Gespräche mit der sowjetischen Seite hierüber sind im Gange. Wegen der Vertraulichkeit, die angesichts der laufenden Gespräche geboten ist, möchte ich auf die am 6. November 1974 erfolgte Unterrichtung des Auswärtigen Ausschusses durch den Herrn Bundesaußenminister über den Verhandlungsstand verweisen. Die Bundesregierung wird den Auswärtigen Ausschuß auch weiterhin über die Einzelheiten der Berlin-Problematik im Zusammenhang mit den deutsch-sowjetischen Abkommensprojekten unterrichten. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage B 4) : Wird die Bundesregierung die neuerliche Verfolgung sowjetischer Künstler, wie sie nach dem Bericht des „Tagesspiegel" vom 23. Oktober 1974 in der mit Gewalttätigkeiten verbundenen Zwangsräumung der Wohnung eines Künstlerehepaars zum Ausdruck kommt, das an der seinerzeit gestörten und dann auf die Proteste der Weltöffentlichkeit hin schließlich erlaubten Kunstausstellung teilgenommen hatte, zum Anlaß nehmen, die sowjetische Regierung darauf hinzuweisen, daß auch die Verfolgung und Schikanierung einzelner Künstler die deutsche Öffentlichkeit nicht gleichgültig läßt und die deutsch-sowjetischen Beziehungen belasten kann? Die Bundesregierung kann den Bericht des „Tagesspiegel" vom 23. Oktober 1974 nicht bestätigen. Zu berücksichtigen bleibt im übrigen aber vor allem, daß es sich bei dem erwähnten angeblichen Vorfall der Zwangsräumung der Wohnung eines Moskauer Künstlerehepaares unter Gewaltanwendung um einen innersowjetischen Vorgang handelt, der keine Interessen der Bundesrepublik Deutschland im völkerrechtlichen Sinne berührt. Eine Rechtsgrundlage für ein offizielles Vorgehen der Bundesregierung ist damit nicht gegeben. Handelte sie anders, so würde sie sich dem Vorwurf der Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Sowjetunion aussetzen. Die Haltung der Bundesregierung im Bereich der Menschenrechte ist bekannt. Sie tut alles, um sie auf internationaler Ebene zu fördern. Dies wird zum Beispiel an den intensiven Verhandlungen auf der KSZE und in den Vereinten Nationen deutlich sichtbar. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/2767 Fragen B 5 und 6) : Wie beurteilt die Bundesregierung jüngste Forschungsergebnisse, nach denen die Luftverschmutzung in Industriegebieten und Großstädten die Geburt von Mädchen begünstigt und zu erheblichen Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur führen soll? Welche Folgerungen wird die Bundesregierung ziehen, falls sich solche Untersuchungsergebnisse auch für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland als gültig erweisen sollten? Die angesprochenen Forschungsergebnisse sind mir bisher nur aus kurzen Mitteilungen der Presse bekannt. Ich habe jedoch die Beschaffung der Unterlagen über die von Prof. Sirtori in Mailand bekanntgemachten Untersuchungsergebnisse eingeleitet. Sie erst werden die Beurteilung seiner Forschungsergebnisse ermöglichen. Sofern derartige Untersuchungen signifikante Ergebnisse erbringen sollen, wäre zur Vermeidung von Zufallsergebnissen eine große Zahlenbasis von vielen Tausend Geburten erforderlich. Zur derzeitigen Situation kann ich Ihnen jedoch aufgrund von Erhebungen des Statistischen Bundesamtes mitteilen, daß langfristige Beobachtungen für das Bundesgebiet, für die Bundesländer und für Gemeindegrößenklassen bisher keine Veränderung der Geschlechtsproportion (Verhältnis der Knaben- und Mädchengeburten) der Neugeborenen erkennen lassen. Sie beträgt nach wie vor knapp 106 Knabengeburten auf 100 Mädchengeburten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage B 7) : Welche Persönlichkeiten wurden anläßlich der Fußballweltmeisterschaft 1974 durch Verleihung des Bundesverdienstkreuzes ausgezeichnet, und welche Kriterien waren für die Auswahl der ausgezeichneten Persönlichkeiten und für die Nichtberücksichtigung (Aktive, Funktionäre und sonstige Beteiligte) ausschlaggebend? Im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft 1974 (FWM) sind folgenden Persönlichkeiten Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1974 9003* durch Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet worden: i . Großes Verdienstkreuz Herr Hermann Neuberger, Präsident des Organisationskomitees für die FWM, Herr Helmut Schön, Bundestrainer der Deutschen Nationalmannschaft, 2. Verdienstkreuz I. Klasse alle anderen Mitglieder des Organisationskomitees für die FWM, d. h. Herr August Wenzel, Stellvertretender Präsident, Herr Wilhelm Haneke, Schatzmeister, Herr Hermann Joch, Direktor des WM-Büros, Herr Hans Lang, Stellvertretender Direktor des WM-Büros, Herr Dr. Wilfried Gerhardt, Hauptabteilungsleiter Presse des WM-Büros, Herr Karl Schmidt, Juristischer Berater, Herr Prof. Dr. Karl Zimmermann, Sonderveranstaltungen, Herr Rudolf Gramlich, Konsularischer Berater. Ferner wurde der langjährige Masseur der Nationalmannschaft, Herr Erich Deuser, mit dem Verdienstkreuz I. Klasse ausgezeichnet. Neben den Herren Schön und Deuser sind damit alle Mitglieder des Organisationskomitees geschlossen ausgezeichnet worden. Den aktiven Mitgliedern der Nationalmannschaft wurde das für die Auszeichnung hervorragender sportlicher Leistungen gestiftete Silberne Lorbeerblatt verliehen. Die Spieler, die bereits früher entsprechend ausgezeichnet worden waren, wurden im Rahmen der Feierstunde anläßlich der Aushändigung der genannten Auszeichnungen durch den Herrn Bundespräsidenten besonders geehrt. Nach einem hergebrachten Grundsatz des Ordenswesens haben alle Ordensvorgänge vertraulichen Charakter. Insbesondere ist es nicht üblich, die Verdienste, die für eine Ordensverleihung maßgeblich waren, zum Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzungen zu machen. Ich bitte um Verständnis dafür, daß die Bundesregierung auch im vorliegenden Fall von diesem Grundsatz nicht abweichen und daher davon absehen möchte, die Kriterien für die Auswahl der ausgezeichneten und für die Nichtberücksichtigung anderer Persönlichkeiten bekanntzugeben. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Offergeld (SPD) (Drucksache 7/2767 Frage B 8) : Welches Ergebnis hatten die angekündigten diplomatischen Bemühungen der Bundesregierung (vgl. Antwort des Bundesinnenministers vom 14. August 1973), die französische Regierung zur umfassenden Sachaufklärung und zur Abstellung der schädlichen Pestizidemissionen aus Frankreich in den Raum Lörrach/ Weil zu veranlassen? Wie in der Antwort auf Ihre Schriftliche Frage vom 14. August 1973 angekündigt, ist die Bundesregierung auf diplomatischem Wege bei der französischen Regierung vorstellig geworden. Die Deutsche Botschaft in Paris hat auf entsprechende Weisung des Auswärtigen Amtes vom 14. August 1973 im Namen der Bundesregierung die französische Regierung ersucht, alle weiteren Maßnahmen zu treffen, die ein Fortbestehen der Emissionsgefahren ausschließen. Dabei ist auf baldige Reaktion der französischen Behörden hingewirkt worden. Nachdem bis Mitte September 1973 keine Antwort eingegangen war, wurde der französischen Regierung auf demselben Wege die Eilbedürftigkeit einer Rückäußerung nachdrücklich dargelegt. Das französische Außenministerium ließ dann der Deutschen Botschaft gegenüber am 17. September 1973 verlauten, daß die Demarche sofort an die zuständigen französischen Behörden weitergegeben worden sei, aber eine Antwort noch nicht vorliege. Als auch bis Anfang Oktober 1973 eine befriedigende Äußerung der französischen Regierung noch nicht vorlag, wurde die Deutsche Botschaft in Paris am 11. Oktober 1973 erneut angewiesen, der französischen Regierung durch wiederholte Demarchen deutlich zu machen, daß es sich bei der LindanEmission um einen kontinuierlichen Schädigungsvorgang handele, der eine verzögerliche Behandlung nicht dulde. Die Bundesregierung erwarte einen ausführlichen Zwischenbericht über die bei der französischen Regierung vorliegenden Fakten und der von ihr getroffenen Veranlassungen. Die wiederholten Demarchen beantwortete die französische Regierung in einer Note vom 29. Oktober 1973, in der sie unter anderem berichtet, daß die Fabrik Kuhlmann alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen habe, um die Verbreitung des schädlichen Lindanstaubes zu unterbinden. So würden die Fabrikationsabfälle weiterhin zum Teil thermisch aufbereitet, zum Teil in einem geschlossenen Raum gelagert. Die Reste der früheren Halde im Freien seien mit einer Erdschicht abgedeckt worden. Die Fabrik würde darüber hinaus ihre Tore 1974 endgültig schließen. Durch wiederholte Untersuchungen sei erwiesen worden, daß die von deutscher Seite festgestellten Verunreinigungen von alten Emissionen herrührten. Im weiteren Verfolg der Angelegenheit wurde das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Baden-Württemberg gebeten, einen Sachstandsbericht vorzulegen. In dem Ende Mai vorgelegten Bericht wurden die französischen Angaben weitgehend bestätigt. Nach dortigen Informationen waren seinerzeit die Abfallhalden teilweise abgedeckt und teilweise ausgeräumt worden. Auch soll die Produktion bereits stillgelegt worden sein. Wie das Ministerium aber weiter berichtet, halten die Auswirkungen auch unter der Voraussetzung, 9004* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1974 daß keine Emissionen mehr erfolgen, noch weiterhin an. So ist damit zu rechnen, daß die Kontamination der Milch bis über 1979/80 anhält. Das über das Futter aufgenommene, im Fettgewebe der Kühe gespeicherte Lindan wird nur langsam mit der Milch wieder ausgetragen. Der die geschädigten Landwirte vertretende Bauernverband Südbaden klagt gegen die Firma in einem zur Zeit laufenden Verfahren auf Schadenersatz. Auf Anraten des Baden-Württembergischen Ministeriums wurde von einem erneuten diplomatischen Vorstoß abgesehen. Die Gefahr, daß eine weitere Demarche als Einmischung in ein schwebendes Verfahren aufgefaßt werden könnte, sollte vermieden werden. In der im Rahmen der deutsch-französischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Umwelt am 25. September 1974 in Paris abgehaltenen Sitzung der Leitgruppe ist die französische Seite darauf hingewiesen worden, daß die Auswirkungen auch unter der Voraussetzung ausbleibender Emissionen noch mehrere Jahre anhalten und die Höhe der anfallenden Schäden weiterhin steigen würde. Um die Gefahren erneuter Lindan-Emissionen sicher auszuschließen, wurde auch gebeten, — die unverzügliche Räumung der lindanhaltigen Abfallablagerungen auf dem Gelände der Firma Kuhlmann zu veranlassen und — bei der Durchführung der Räumung geeignete Vorkehrungen zur Verhinderung weiterer Emissionen zu treffen. In der Antwort der französischen Delegation wurde darauf hingewiesen, daß die Fabrik bereits geschlossen sei und die Abfallablagerungen zur Zeit ausgeräumt würden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretär Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/2767 Frage B 9): Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Zahlung von Ministerialzulagen, und ist ihre Abschaffung auf dem Wege der nächsten Reformschritte im öffentlichen Dienst zu erwarten? Die seit 1919 bestehende sog. Ministerialzulage wurde ursprünglich den bei den obersten Reichsbehörden kommissarisch beschäftigten Beamten als Ausgleich für ihre geringere Besoldung gegeben. Bereits im Jahre 1920 wurde sie als Funktionszulage ausgebracht, um einen besoldungsmäßigen Anreiz für die Verwendung in der Zentralinstanz zu schaffen. Von 1938 ab war die sog. Ministerialzulage als steuerfreie Aufwandsentschädigung geregelt, bevor sie 1971 vom Deutschen Bundestag durch das Erste Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 18. März 1971 (BGBl. I S. 208) erneut in eine nichtruhegehaltfähige Stellenzulage, die in voller Höhe steuerpflichtig ist, umgewandelt wurde. Diese Stellenzulage berücksichtigt die besonderen Anforderungen, die bei einer Tätigkeit in den obersten Bundes- und Landesbehörden gestellt werden müssen. Sie schließt umgekehrt bei Beamten der Besoldungsgruppe A 9 und höher die Zahlung von Mehrarbeitsentschädigung und Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten aus (vgl. § 2 Abs. 3 S. 2 Mehrarbeitsentschädigungs-VO vom 26. April 1972 — BGBl. I S. 747 —, § 5 Nr. 2 ErschwerniszulagenVO vom 19. Dezember 1973 — BGBl. I S. 1947 —). Eine derartige pauschalierte Abgeltung aller Besonderheiten dieses Dienstes hat der Gesetzgeber als die zweckmäßigste Lösung zu sachgerechter Bewertung und angemessener Bezahlung angesehen. Auch im Rahmen einer umfassenden Reform des öffentlichen Dienstrechts wird in Zukunft auf eine anforderungs- und leistungsgerechte Bewertung von Funktionen Wert zu legen sein. Der Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (BT-Drucksache 7/1906) enthält hierzu grundlegende Vorschläge. Diese sehen zur Ministerialzulage aus den oben angegebenen Gründen eine Beibehaltung der geltenden Regelung vor. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Unland (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2767 Fragen B 10 und 11): Liegen der Bundesregierung Informationen vor, die eine Meldung der Verbraucherzeitschrift DM, Nr. 11/1974, S. 11, bestätigen, daß das neue Abzahlungsgesetz Gefahr laufe, durch Trickbetrüger ausgehöhlt zu werden? Ist sichergestellt, daß alle Informationen über eventuelle Versuche zur Unterlaufung des neuen Abzahlungsgesetzes gesammelt und zentral ausgewertet werden? Zu Frage B 10: Die Bundesregierung rechnet mit der Möglichkeit, daß unseriöse Gewerbetreibende versuchen werden, die zum Schutze des Verbrauchers erlassenen Vorschriften des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abzahlungsgesetzes vom 15. Mai 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 1169) zu umgehen; konkrete Informationen darüber, in welcher Weise und in welchem Umfang Umgehungsversuche gegenwärtig vorkommen, liegen der Bundesregierung derzeit — 11/2 Monate nach Inkraftreten des Gesetzes — noch nicht vor. Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Abzahlungsgesetzes wird es dem Käufer ermöglicht, sich von Ratenzahlungsverpflichtungen zu lösen, die er möglicherweise übereilt, auf Grund seiner Unerfahrenheit oder unter dem Eindruck der Überredungskünste eines Verkäufers eingegangen ist. In der von Ihnen angesprochenen Meldung in der Zeitschrift „DM" (Nr. 11/74, S. 11) ist jedoch davon die Rede, daß das Abzahlungsgesetz durch „Trickbetrüger ausgehöhlt" werden könnte. Beruht der Abschluß des Vertrages auf einer Täuschung des Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1974 9005* Käufers, kann dieser den Vertrag nach § 123 des Bürgerlichen Gesetzbuches anfechten und damit unwirksam machen. Insofern bedurfte es in den neuen Vorschriften des Abzahlungsgesetzes keiner besonderen Absicherungen. Zu den in der erwähnten Meldung aufgeführten Umgehungsmöglichkeiten ist folgendes zu bemerken: Versucht ein Verkäufer die Möglichkeit zur Ausübung des Widerrufsrechts dadurch zu beeinträchtigen, daß er das Datum des Vertragsschlusses nicht einträgt, verspricht ein solches Vorgehen keine Aussicht auf Erfolg, da in § i b des Abzahlungsgesetzes bestimmt ist, daß die Widerrufsfrist erst zu laufen beginnt, wenn der Käufer eine Abschrift der Belehrung über sein Widerrufsrecht ausgehändigt erhalten hat, und den Verkäufer die Beweislast dafür trifft, wann diese Belehrung ausgehändigt wurde. Ein solcher Beweis wird dem Verkäufer nur schwer gelingen, wenn in der dem Käufer übergebenen Abschrift das Datum offengelassen ist. Es ist jedoch zuzugeben, daß sich für den Käufer Schwierigkeiten ergeben können, wenn ein falsches Datum in den Vertrag eingesetzt und vom Käufer durch seine Unterschrift bestätigt worden ist. Auch das neue Abzahlungsgesetz kann daher den Verbraucher nicht völlig von der Obliegenheit entbinden, sich das durchzulesen, was er unterschreibt. Andernfalls hätte man ein unbefristetes Widerrufsrecht einführen müssen, das aber seinerzeit den zivilrechtlichen Vertrag als Mittel zur Begründung von Rechten und Pflichten in Frage stellen würde. Durch die im Gesetz vorgesehenen Notwendigkeiten, daß der Käufer bei Abzahlungsgeschäften über sein Widerrufsrecht zu belehren ist, dieser die Belehrung durch eine gesonderte Unterschrift zu bestätigen hat und ihm eine Abschrift auszuhändigen ist, ehe die Widerrufsfrist zu laufen beginnt, wird der zweiten in der Zeitschriftenmeldung erwähnten Umgehungsmöglichkeit begegnet. Selbst wenn es einem Verkäufer oder Vertreter gelingen sollte, zwei Unterschriften des Käufers unter dem Vorwand, es handele sich nur um die Bestätigung eines Werbegesprächs, zu erhalten, kann entweder der Käufer sich anschließend aus der ihm überlassenen Abschrift Kenntnis davon verschaffen, daß er eine rechtsgeschäftliche Verpflichtung eingegangen ist und diese dann widerrufen, oder aber, wenn ihm zur Aufrechterhaltung der Täuschung eine Abschrift nicht ausgehändigt wurde, beginnt die Frist nicht zu laufen mit der Folge, daß sich der Käufer auch dann noch von dem Vertrag lösen kann, wenn die Ware geliefert, aber noch nicht voll bezahlt worden ist. In welcher Weise die dritte in der Zeitungsmeldung angedeutete Umgehungsmöglichkeit funktionieren soll, läßt sich dieser nicht entnehmen. Die Regelungen des Abzahlungsgesetzes gelten nach ständiger Rechtsprechung auch dann, wenn der Verkäufer nicht selbst durch Bewilligung von Ratenzahlungen Kredit gewährt, sondern die Kreditgewährung durch Dritte, beispielsweise eine Teilzahlungsbank, vermittelt. Im übrigen bestimmt § 1 b Abs. 4 des Abzahlungsgesetzes, daß sich das Widerrufsrecht auch auf Verträge über Dienst- oder Werkleistungen erstreckt, wenn diese im Zusammenhang mit einem Vertrag über die Lieferung beweglicher Sachen eingegangen worden sind, soweit der eine Vertragsteil ohne den anderen für den Käufer ohne Interesse ist. Zu Frage B 11: Die Bundesregierung wird die Auswirkungen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abzahlungsgesetzes aufmerksam beobachten, nicht zuletzt im Hinblick darauf, daß der Bundestag bei der Verabschiedung dieses Gesetzes die Bundesregierung aufgefordert hat, zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Erfahrungen mit dem Gesetz dem Bundestag zu berichten. Besondere organisatorische Vorkehrungen für eine zentrale Sammlung und Auswertung von Umgehungsversuchen wurden jedoch nicht getroffen, da der Aufwand für eine solche Organisation unter Umständen in keinem Verhältnis zu den zu gewinnenden Erkenntnissen steht. Es kann jedoch erwartet werden, daß Erkenntnisse nichtstaatlicher Stellen — wie beispielsweise der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. — der Bundesregierung ggf. zugänglich gemacht werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage B 12) : Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, wonach die US-Streitkräfte im Zuge von Rationalisierungsmaßnahmen planen, U. a. im Bereich des US-Depots Nahbollenbach, in naher Zukunft eine erhebliche Anzahl deutscher Arbeitnehmer zu entlassen, und was wird die Bundesregierung gegebenenfalls zur sozialen Sicherung der betroffenen Arbeitnehmer unternehmen? Die Bundesregierung ist unterrichtet, daß zwischen einzelnen US-Hauptquartieren Studien über eine Veränderung ihrer Depotstruktur besprochen werden. Diese Studien erstrecken sich auch auf das Depot Nahbollenbach. Über einen bevorstehenden Personalabbau im Bereich dieses US-Depots ist der Bundesregierung nichts bekannt. Ich habe das US-Hauptquartier um Stellungnahme zu den dahin gehenden Presseberichten gebeten. Sobald mir die Stellungnahme vorliegt, werde ich Sie unterrichten. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pohlmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage B 13) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die monatliche Besuchspauschale von 100 DM für die Aufnahme von Besuchern aus der DDR in Anpassung an die Erhöhung des Unterhaltsfreibetrags in § 33 a Abs. 1 EStG 1975 von 1 200 DM auf 3 000 DM ab 1975 zu erhöhen? 9006* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1974 Eine Ihrer Anfrage entsprechende Frage zur Erhöhung des Pauschbetrags von 100 DM für die besuchsweise Aufnahme von Verwandten und sonstigen Angehörigen aus der DDR war bereits u. a. Gegenstand der mündlichen Anfrage des Abgeordneten Wilfried Böhm in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 16./17. Oktober 1974. Diese Anfrage ist von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Haehser schriftlich beantwortet worden (vgl. Anlage 10 zum Stenografischen Bericht über die 126. Sitzung des Deutschen Bundestages am 18. Oktober 1974, S. 8489). Ergänzend bemerke ich noch folgendes: Mit dem von Ihnen angesprochenen Pauschbetrag von monatlich 100 DM für die besuchsweise Aufnahme von Verwandten und sonstigen Angehörigen aus der DDR sollen lediglich Aufwendungen für die Beherbergung und Beköstigung einschließlich etwaiger Nebenausgaben pauschal abgegolten werden. Sonstige Unterhaltsleistungen, wie z. B. Anschaffung von Kleidung für den Besucher, können gesondert neben dem Pauschbetrag im Rahmen des ab 1975 geltenden abziehbaren Höchstbetrags von jährlich 3 000 DM für die unterhaltene Person berücksichtigt werden. Zieht man dies mit in Betracht, so ist der Pauschbetrag von 100 DM für den Durchschnitt der Fälle auch heute noch ausreichend. Erwachsen einem Steuerpflichtigen tatsächlich höhere Aufwendungen, die er nachweist oder zumindest glaubhaft macht, etwa bei Unterbringung des Besuchers in einem Hotel oder in einer Pension, so können sie im Rahmen des Höchstbetrags abgezogen werden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2767 Fragen B 14 und 15) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich Bundesdienststellen gegenüber den Gemeinden weigern, die von ihnen geschuldeten kommunalen Gebühren und Abgaben im Abbuchungsverfahren einziehen zu lassen? Ist die Bundesregierung bereit anzuerkennen, daß die Teilnahme der Bundesdienststellen am Abbuchungsverfahren zu einer beachtlichen Vereinfachung der Verwaltungsarbeit in den Gemeinden und damit auch zu der dringend erforderlichen Kostensenkung in den Gemeindeverwaltungen beitragen würden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Bundesdienststellen geschuldete kommunale Gebühren und Abgaben nur in Einzelfällen im Abbuchungsverfahren einziehen lassen. Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, ihre Dienststellen generell anzuweisen, dem Abbuchungsverfahren durch die Gemeinden zuzustimmen, weil es die Betriebsmittelkontrolle unmöglich machen und die Überwachung der Haushaltsmittel wesentlich erschweren würde. Die Gemeinden können nämlich die an ein Abbuchungsverfahren gegenüber einer Behörde zu stellenden Bedingungen in der Regel nicht erfüllen. Sie geben nicht die erforderliche genaue Aufschlüsselung der Abbuchungsbeträge auf einzelne Positionen an (wichtig z. B. für die Verbuchung der Aufwendungen für Liegenschaften) und teilen die Abbuchungsbeträge und Abbuchungstage vorher nicht mit, so daß die erforderlichen Geldmittel nicht auf den Konten der Bundeskassen bereitgestellt werden können. Bei den Gemeinden, die diese Bedingungen erfüllen, kann das Abbuchungsverfahren zugelassen werden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage B 16) : Hat das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen die Aktenverbringung von der hessischen Landesbank in Frankfurt nach Wiesbaden und zurück überprüft und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen hat nach der Prüfung keinen Anlaß gesehen, bankaufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Ich bitte um Verständnis, daß ich auf Einzelheiten wegen der Schweigepflicht nach § 9 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes nicht eingehen kann. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage B 17) : Wie hoch war die Zahl der Abwanderung in den letzten Jahren bei den Steuerbeamten aus der Finanzverwaltung, getrennt nach Ländern, welche Gründe löste eine solche Abwanderungsbewegung aus, und welche Folgen sind daraus für die Beamtenrechts- und Besoldungsneuregelung zu ziehen? 1. Die Zahl der abgewanderten Steuerbeamten in den Jahren 1971-1973 ist aus der beigefügten Aufstellung ersichtlich. Bemerkenswert ist insbesondere, daß bei fast allen Ländern im Jahr 1973 die Abwanderungsquote etwas geringer wurde. 2. Folgende Gründe haben hauptsächlich zur Entlassung auf eigenen Antrag geführt: Übertritt in die freie Wirtschaft und in die steuerberatenden Berufe, Studium und Heirat (weibliche Beamte). 3. Die Abwanderungsquote bei der Steuerverwaltung beruht u. a. darauf, daß Steuerbeamte aufgrund ihrer Ausbildung besonders gute Fortkommensmöglichkeiten in der freien Wirtschaft haben. Der Stellenkegel für Steuerbeamte ist durch die Verordnung zu § 5 Abs. 6 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 23. 12. 1971 nicht unerheblich verbessert worden. Durch verstärkte Einstellung von Nachwuchskräften wird, so hoffe ich, nicht nur die Abwanderung ausgeglichen, sondern auch der Personalfehlbestand bei der Steuerverwaltung allmählich verringert werden können. Abwanderung von Steuerbeamten (Höh., geh. und mittl. Dienst sowie Beamte z. A.) Gründe Land Jahr Versetzung Entlassung Zusammen % Istbesetzung an andere auf eigenen der 31. 12. Verwaltungen Antrag Istbesetzung 1971 37 178 215 3,9 5 522 Baden-Württemberg 1972 31 195 226 3,6 6 225 1973 41 193 234 3,5 6 759 1971 52 195 247 2,5 9 973 Bayern 1972 49 256 305 3,0 10 320 1973 1 238 255 2,4 10 738 1971 4 36 40 1,4 2 942 Berlin 1972 9 41 50 1,7 2 922 1973 9 32 41 1,3 3 1971 6 26 32 4,8 665 Bremen 1972 34 10 44 5,5 804 1973 11 16 27 3,4 807 1971 23 79 102 4,1 2 494 Hamburg 1972 19 69 88 3,5 2 531 1973 4 43 47 1,8 2 581 1971 31 42 73 2,0 3 748 Hessen 1972 28 27 55 1,5 3 780 1973 30 54 84 2,2 3 860 1971 40 164 204 3,9 5 305 Niedersachsen 1972 42 154 196 3,7 5 322 1973 18 83 101 1,9 5 328 1971 146 314 460 3,7 12 458 Nordrhein-Westfalen 1972 106 396 502 3,8 13 089 1973 88 356 444 3,2 13 730 1971 12 34 46 1,7 2 702 Rheinland-Pfalz 1972 32 34 66 2,5 2 681 1973 39 32 71 2,5 2 835 1971 4 15 19 2,2 857 Saarland 1972 4 15 19 1,9 999 1973 4 7 11 1,1 1 031 1971 20 41 61 3,2 1 912 Schleswig-Holstein 1972 25 53 78 4,0 1 970 1973 9 61 70 3,3 2 094 1971 375 1 124 1 499 3,1 48 578 Summe 1972. 379 1 250 1 629 3,2 50 643 1973 270 1 115 1 385 2,6 52 906 9008* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1974 Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenders (SPD) (Drucksache 7/2767 Frage B 18) : Hält die Bundesregierung selbst disziplinäre Vereinbarungen zur Verbesserung der Qualität der Werbung — sowohl die Verhinderung von negativen Auswüchsen, als auch das Bemühen um inhaltsvollere Werbung, wie Vorschreibung von Mindestinformationen — für zulässig nach § 28 GWB, und wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um solche Bestrebungen zur Qualitätsverbesserung der Werbung zu unterstützen? Die Bundesregierung begrüßt Initiativen aus der Wirtschaft, die darauf abzielen, die Aussagen der Werbung qualitativ zu verbessern. Kartellrechtliche Bedenken bestehen gegenüber derartigen gerade auch für den Verbraucher positiven Maßnahmen grundsätzlich nicht. So hat das Bundeskartellamt die vom Deutschen Werberat aufgestellten Verhaltensregeln für die Werbung vor und mit Kindern im Werbefunk und Werbefernsehen sowie die „internationalen Verhaltensregeln für die Werbepraxis", die auch für die deutsche Werbewirtschaft gelten, nicht beanstandet. Wettbewerbsrechtliche Bedenken könnten jedoch insbesondere bestehen, wenn durch Vereinbarungen über eine Beschränkung der Werbung die Marktchancen für neu in den Markt eingetretene Unternehmen beeinträchtigt werden könnten. Solche Fälle müßten im Einzelfalle von den Kartellbehörden geprüft werden. Hier sind durch die Erweiterung der „Wettbewerbsregeln" durch die Kartellgesetznovelle auch die Möglichkeiten zur kartellrechtlichen Zulassung von selbstdisziplinären Vereinbarungen in der Werbewirtschaft verbessert worden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatsserketärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2767 Frage B 19) : Erwägt die Bundesregierung, im Rahmen der Energiegesetzgebung auch Vorschläge zur Einsparung von Heizungsenergie zu machen, wie sie vielfalt von der Industrie in der Öffentlichkeit zur Erörterung gestellt werden? Die Bundesregierung beabsichtigt, ein Gesetz einzubringen, das insbesondere die Rechtsgrundlage für die verbindliche Einführung eines erhöhten Wärmeschutzes in Neubauten schafft. Die Einbringung eines solchen Gesetzentwurfs, der auf Artikel 74 Nr. 11 des Grundgesetzes (Recht der Wirtschaft) gestützt werden soll, ist in Textziffer 71 der am 23. Oktober 1974 beschlossenen Fortschreibung des Energieprogramms angekündigt. Die Beratungen zwischen den zuständigen Bundesressorts über die inhaltliche Gestaltung eines solchen Gesetzentwurfs sind eingeleitet. Bei den gegenwärtigen Verhandlungen müssen schwierige technische Probleme unter Berücksichtigung der verfassungsmäßigen Grenzen geklärt werden, bevor eine Abstimmung mit den Bundesländern eingeleitet werden kann. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen Kontrolle und Überwachung der neuen Vorschriften den Baubehörden der Länder, die auch für den Vollzug der Bauordnungen der Länder zuständig sind, obliegen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Fragen B 20 und 21) : Hält die Bundesregierung die Zuwendungskriterien für das mit 950 Millionen DM dotierte Konjunkturstützungsprogramm für ausreichend? Welche Möglichkeiten bestehen, daß Gebiete mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit in den Genuß der Mittel kommen, obwohl sie nicht Bundesförderungs- und Ausbaugebiete sind wie zum Beispiel die Landkreise Wetzlar und Dillenburg? Die Kriterien für die Auswahl der mit dem „Sonderprogramm zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung" zu fördernden Maßnahmen sind auf der Grundlage der eingehenden konjunkturellen Analyse der Bundesregierung vom 11. September 1974 in den anschließenden Beratungen mit den Ländern und Gemeinden im Rahmen des Konjunkturrates für die öffentliche Hand und des Finanzplanungsrates abschließend beraten worden. Die Bundesregierung hält die Kriterien für situationsgerecht und für ausreichend. Eine weitergehende Bindung durch die Aufnahme zusätzlicher Kriterien erschien angesichts der Zielsetzungen des Sonderprogramms und der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht erforderlich und hätte zudem den Entscheidungsspielraum der Länder, die ja aus ihrer Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten heraus am ehesten eine angemessene örtliche Verteilung der Mittel gewährleisten können, über Gebühr eingeengt. Aufgrund der Kriterien sind Projekte in Gebieten mit einer über dem Bundesdurchschnitt liegenden Arbeitslosigkeit auszuwählen; wegen der Konzentration des Programms auf den Bausektor ist außerdem die Beschäftigungslage im Baubereich zu berücksichtigen. Eine Beschränkung auf Bundesförder- und Bundesausbaugebiete ist damit ausdrücklich nicht vorgesehen, auch wenn sich im Ergebnis herausstellen sollte, daß in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" die erwähnten regionalen Auswahlkriterien in der Regel am ehesten erfüllt sind. Im Rahmen des mit 250 Millionen DM ausgestatteten Programmteils B, der die reinen Bundesinvestitionen umfaßt, werden Zuschüsse in Höhe von 330 000 DM für Hochbaumaßnahmen der Deutschen Bundesbahn in den Landkreis Wetzlar vergeben. Welche Mittel insgesamt in die von Ihnen angesprochenen Landkreise fließen werden, wird in entscheidendem Maße von der Projektauswahl der Länder Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1974 9009* abhängen, da die örtliche Festlegung des Programm- teils A im Umfang von insgesamt 700 Millionen DM in erster Linie von den Ländern zu treffen sein wird. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage B 22) : Wie hoch sind die Mittel, die aus dem 950-Millionen-Sonderprogramm der Bundesregierung je in die Landkreise Ansbach, Neustadt/Aisch — Bad Windsheim und Roth — Hilpoltstein, sowie in die kreisfreien Städte Ansbach und Schwabach fließen, und würde die wirtschaftliche Situation in diesen Gebieten nicht eine höhere Förderung aus diesem Programm notwendig machen? Anträge auf Förderung von Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen des 2. Sonderprogramms werden zunächst von der zuständigen Landesregierung geprüft. Von dort werden sie, soweit ihnen das Land zu entsprechen beabsichtigt, dem Bundesministerium für Wirtschaft zur Stellungnahme zugeleitet. Wenn diese Anträge von mir geprüft sind und der Bescheid an das Land erteilt wird, will ich gerne auf Ihre Frage abschließend Stellung nehmen. Die vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr übersandten Anträge werden gegenwärtig überprüft. Die Mittel des 950-Millionen-Sonderprogramms werden zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung eingesetzt. Soweit in den von Ihnen genannten Kreisen und Städten eine überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit vorherrscht, liegt es in der Zuständigkeit des Landes, dort entsprechende Förderungsvorhaben vorzuschlagen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Möhring (SPD) (Drucksache 7/2767 Fragen B 23 und 24) : Hat die Bundesregierung bei Betriebsstillegungen in den strukturschwachen Zonenrandgebieten statistische Erhebungen darüber eingeleitet, in welchem Umfang öffentliche Mittel der Zonenrandförderung und des Investitionszulagengesetzes, deren Hergabe die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze voraussetzt, durch Fehlplanungen von Unternehmern verlorengegangen sind, ohne daß diese befristete Zweckbindung voll erfüllt wurde? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten zur rechtlichen Sicherung solcher öffentlichen Mittel gegen mißbräuchliche Nutzung zum Schaden der Arbeitnehmer, die im Vertrauen auf diese Hilfen des Bundes und der Länder ihre Arbeit aufgenommen hatten? In Ihrer Antwort (BT-Drucksache 7/2636) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schröder (Lüneburg), Dr. Warnke, Dr. Mark u. a. (BT-Drucksache 7/2565) hat die Bundesregierung u. a. bereits darauf hingewiesen, daß die Statistik der Konkurse und Vergleichsverfahren nur Angaben für das Bundesgebiet und die Bundesländer insgesamt liefert, so daß für die wirtschafts- und strukturschwachen Gebiete keine Angaben gemacht werden können. Selbst wenn diese Zahlen vorlägen, wäre es wohl nicht möglich festzustellen, ob die Betriebsstillegungen letztlich durch Fehlplanungen der Unternehmen verursacht worden sind. Die Gewährung finanzieller Hilfen für Investitionen in den Fördergebieten nach dem Investitionszulagengesetz steht unter dem Vorbehalt, daß die betriebliche Tätigkeit in dem vorgesehenen Umfang durchgeführt wird; insbesondere, daß die geplanten Dauerarbeitsplätze tatsächlich geschaffen werden. Die Förderungszusage kann mit entsprechenden speziellen Bedingungen oder Auflagen versehen werden (vgl. § 2 Abs. 3 InvZulG 1973). Stellt sich nachträglich heraus, daß die Voraussetzungen für eine Förderung nicht erfüllt sind, kann die Bescheinigung über die Förderungswürdigkeit zurückgenommen werden (vgl. § 2 Abs. 4 InvZulG 1973). Zu Unrecht gewährte Förderungsmittel werden zurückgefordert (vgl. § 5 Abs. 5 InvZulG 1973). Entsprechend wird auch bei der Förderung mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" verfahren, für deren Durchführung die Länder zuständig sind. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Nordlohne (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2767 Fragen B 25 und 26) : Wann ist der Tatbestand erfüllt, daß durch die Verschiebung von Bevölkerungsanteilen eine gemeindescharf bestimmte Klemmer-Region im Kern verändert wird? Liegt nach Auffassung der Bundesregierung eine Nichtveränderung im Kern auch dann noch vor, wenn z. B. aus der bereits gemeindescharf bestimmten Klemmer-Region Nr. 25 (Kreise Vechta, Diepholz und Bersenbrück), die insgesamt rund 250 000 Einwohner umfaßt, ca. 12 Gemeinden mit über 75 000 Einwohnern nach dem Vorschlag des Landes Niedersachsen wieder herausgenommen werden sollen? Wie Ihnen bekannt, lassen die Grundsatzbeschlüsse des Planungsausschusses vom 21. August 1974 den Ländern einen begrenzten Austauschspielraum bei der gemeindescharfen Abgrenzung der Fördergebiete. Die Prüfung der Anmeldungen aller Länder wird erst zeigen, ob dieser Spielraum sinnvoll ausgenutzt worden ist. Daher kann sich die Bundesregierung gegenwärtig auch nicht zu dem von Ihnen gebildeten Beispiel äußern. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage B 27): Aus welchem Grund kauft die Bundesregierung für die Bundesreserve Berlin-West Weizen aus der DDR, obgleich Qualitätsweizen in der Bundesrepublik Deutschland reichlich zur Verfügung steht? 9010* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1974 An Qualitäts- und Füllweizen hat die Bundesrepublik Deutschland einen Zuschußbedarf, der aus der Gemeinschaft, dritten Ländern und im Rahmen des innerdeutschen Handels auch aus der DDR gedeckt wird. Würde aus dem Bundesgebiet Weizen nach West-Berlin verbracht, müßte eine Ersatzeindeckung erfolgen. Außerdem würden Transportkosten entstehen. Bei dem Bezug aus der DDR entfallen diese Kosten. Qualitätsweizen wird aus der DDR nicht bezogen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage B 28) : In welcher Weise wird sich die Bundesregierung an der Werbekampagne der Europäischen Gemeinschaft für Rindfleisch beteiligen? Durch die Verordnung (EWG) Nr. 1857/74 des Rates vom 16. Juli 1974 sind die Mitgliedstaaten der EG ermächtigt worden, auf dem Rindfleischsektor eine Werbe- und Informationskampagne durchzuführen, zu deren Finanzierung Gemeinschaftsmittel zur Verfügung gestellt werden sollten. Durch eine ergänzende, vom Rat bisher noch nicht beschlossene Verordnung soll die Aktion auf die anderen einer gemeinsamen Marktorganisation unterliegenden Fleischarten (Schweine- und Geflügelfleisch) ausgedehnt werden. Die Gesamtdauer beider Aktionen soll vom 21. Juli 1974 bis zum 20. Juli 1975 begrenzt sein. Die Aufklärungskampagne soll zu 50 v. H. der entsprechenden Ausgaben aus dem EAGFL, Abt. Garantie, finanziert werden. Insgesamt ist ein Höchstbetrag von 3 Millionen RE vorgesehen, der zwischen den Mitgliedstaaten nach Maßgabe des Verhältnisses zwischen der Bevölkerung jedes einzelnen Mitgliedstaates und der Gesamtbevölkerung der Gemeinschaft aufgeteilt werden soll; auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen hiernach insgesamt höchstens 708 900 RE oder rund 2,6 Millionen DM. Solange der erwähnte Vorschlag einer Verordnung betreffend die Finanzierung von Werbe- und Aufklärungsfeldzügen für den Fleischverbrauch vom Rat nicht beschlossen ist, kann im einzelnen noch nicht gesagt werden, in welcher Weise sich die Bundesregierung an der Werbekampagne für Rindfleisch (ebenso wie für Schweinefleisch und für Geflügelfleisch) beteiligen wird. Es bestehen jedoch Pläne, die Aktion insgesamt durch die Centrale Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH (CMA) durchführen zu lassen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekreaärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage B 29) : Wie entwickelte sich mengenmäßig der jährliche steuerbegünstigte Gasölverbrauch in der Landwirtschaft seit 1968? Die deutsche Landwirtschaft erhält nach Maßgabe des Gasöl-Verwendungsgesetzes — Landwirtschaft (GVLwG) vom 22. Dezember 1967 eine Verbilligung für den von ihr verbrauchten Dieselkraftstoff (Gasöl). Die Höhe der Verbilligung ist maßgeblich beeinflußt von der Höhe der auf dem Dieselkraftstoff (DK) lastenden Mineralölsteuer. Es muß aber betont werden, daß es sich bei der Verbilligung nach dem GVLwG nicht um eine steuerliche Maßnahme und somit nicht um eine Steuerbegünstigung handelt. Folgende Gasölmengen sind verbilligt worden: 1968: 1 243 Millionen Liter DK 1969: 1 260 Millionen Liter DK 1970: 1 259 Millionen Liter DK 1971: 1 277 Millionen Liter DK 1972: 1 297 Millionen Liter DK 1973: 1 315 Millionen Liter DK 1974: 1 312 Millionen Liter DK Bemerkungen zu einzelnen Jahresangaben: — 1968: Das GVLwG trat am 1. 5. 1968 in Kraft. Von der genannten Menge des Jahres 1968 wurde nur das ab 1. 5. 1968 verbrauchte Gasöl verbilligt, d. h. ca. 2/3 des Jahresverbrauchs. — 1972: Die Verbilligung wurde zum 1. 3. 1972 von 32,15 DM je 100 1 DK auf 36,15 DM je 100 1 DK entsprechend der Erhöhung der Mineralölsteuer angehoben. — 1973: Die Verbilligung wurde zum 1. 7. 1973 von 36,15 DM je 100 1 DK auf 41,15 DM je 100 1 DK entsprechend der Erhöhung der Mineralölsteuer angehoben. — 1974: Es handelt sich bei der Angabe um den voraussichtlichen Jahresverbrauch. Die Angaben beruhen auf der Höhe der in Anspruch genommenen Haushaltsmittel sowie Mitteilungen der Länder. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2767 Fragen B 30 und 31) : Trifft es zu, daß die deutschen Tabakanbauer aus der jüngsten allgemeinen EG-Agrarpreiserhöhung um 5 % keine Preisverbesserungen für ihre Produkte erzielen können, weil zwar die sogenannten Zielpreise für Tabak erhöht worden sind, nicht jedoch die Prämien? Trifft es zu, daß die Vertragspreise für Tabak teilweise unter das Interventionspreisniveau abgesunken sind, und ist die Bundesregierung bereit, zu intervenieren? Zu Frage B 30: Seit Inkrafttreten der EG-Marktorganisation für Rohtabak erfolgt der Absatz deutscher Tabake nicht Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1974 9011* mehr durch Versteigerungen (Einschreibungen), sondern auf der Basis von Anbau- und Lieferverträgen. In den Jahren 1970 bis 1973 konnte der Tabak in Höhe des Zielpreises, zum Teil auch wesentlich darüber, abgesetzt werden. Hierfür waren die nach der Marktorganisation gewährten Prämien maßgebend, die für deutsche Tabake, je nach Sorten verschieden, zur Zeit etwa zwischen 52 und 62 % des Zielpreises ausmachen. Bei ihren Vorschlägen für die Preisregelung 1974 ist die Kommission von dem Grundsatz ausgegangen, daß angesichts der Weltmarktentwicklung und der ohnehin sehr hohen Belastung des Gemeinschaftshaushalts durch die Tabakprämien — sie betragen jährlich rund 130 Mill. RE — eine Anhebung der Prämien nicht zu verantworten sei. Bis auf geringfügige Ausnahmen war deshalb im Frühjahr dieses Jahres im Ministerrat für die Ernte 1974 nur eine Anhebung der Zielpreise zu erreichen, die bei den Oktoberverhandlungen um weitere 5 % erhöht wurden. Soweit ich unterrichtet bin, haben die deutschen Pflanzer gegenüber ihren Vertragspartnern jedoch keine höheren Vertragspreise durchsetzen können. Zu Frage B 31: Die Vertragspreise für die Bezugsqualitäten bei Tabak sind bei den drei deutschen Sorten hart an die Interventionspreise herangerückt. Ich hoffe dennoch, daß eine Intervention von deutschem Tabak vermieden werden kann. Für die Sorte Badischer Geudertheimer konnte ich in Brüssel eine Ausfuhrerstattung erreichen, um die Restmengen der Ernten 1972 und 1973 absetzen und die Aufnahme der neuen Ernte ermöglichen zu können. Dennoch habe ich veranlaßt, daß Vorsorge für den Ausnahmefall einer Intervention getroffen wird. In den nächsten Tagen wird eine „Verordnung über die Durchführung der Intervention bei Rohtabak" in Kraft treten. Die „Einfuhr- und Vorratsstelle für Zucker und Rohtabak" bereitet entsprechende Durchführungsbestimmungen vor. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage B 32) : Sind der Bundesregierung Absichten der Max-Planck-Gesellschaft bekannt, die Arbeit des Max-Planck-Instituts für Landarbeit und Landtechnik in Bad Kreuznach in absehbarer Zeit zu beenden, und ist die Bundesregierung bereit, dieses Institut als Bundesforschungsanstalt zu übernehmen, oder welche weiteren Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die von diesem Institut durchgeführten Aufgaben weiterzuführen? Nach meiner Kenntnis gibt es noch keine Entscheidungen der zuständigen Gremien der MaxPlanck-Gesellschaft über die Zukunft des MaxPlanck-Instituts für Landarbeit und Landtechnik in Bad Kreuznach. Falls die Max-Planck-Gesellschaft eine Einstellung der Arbeiten des Instituts beschließen sollte, wäre dessen Übernahme als Bundesforschungsanstalt nur mit zusätzlichen finanziellen Aufwendungen des Bundes möglich, die angesichts der bestehenden Haushaltslage derzeit nicht aufgebracht werden können. Bei einer eventuellen Auflösung des Instituts werde ich prüfen, ob und gegebenenfalls welche agrarpolitisch wichtigen Forschungsarbeiten in die Arbeitsprogramme der landtechnischen Institute der Forschungsanstalt für Landwirtschaft Braunschweig-Völkenrode einbezogen werden können. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage B 33) : Welche Mengen und Arten von Lebensmitteln sind in den vergangenen Jahren in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund europäischer oder nationaler Rechtsvorschriften vernichtet oder für den menschlichen Verzehr ungenießbar gemacht worden? In der Bundesrepublik Deutschland sind in den vergangenen Jahren aufgrund europäischer oder nationaler Rechtsvorschriften keine Lebensmittel vernichtet worden. In den Futtersektor wurden gelenkt: 1972/73 1973/74 1. Weichweizen 967 146 t 711 419 t 2. a) Magermilch flüssig 2 826 160 t 2 372 600 t b) Magermilchpulver 22 700 t 260 100 t (1972) (1973) 3. Zucker (Bienenzucker) 24 301 t 13 561 t davon exportiert 11 280 t 4 120 t In allen Fällen wurden die Maßnahmen auf Grund von europäischen Rechtsvorschriften durchgeführt. Sie dienen dazu, sicherzustellen, daß die mit Hilfe von Beihilfen verbilligten Rohstoffe auch tatsächlich der beabsichtigten Verwertung im Futtersektor zugeführt werden. Die Denaturierung von Weichweizen ist ab 10. Februar 1974 eingestellt. Bezüglich der Maßnahmen auf Grund der Fischmarktorganisation nehme ich Bezug auf mein Antwortschreiben vom 6. November 1974 Az 721-3980 auf Ihre mündliche Anfrage vom 27. Oktober 1974 (Drucksache 7/2720, Frage 46 B). Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Fragen B 34 und 35) : 9012* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1974 Wieviel Sendungen (Waggons oder Lastkraftwagen) mit Roggen aus dem Ostblock sind 1971, 1972, 1973 und 1974 über Bebra und Herleshausen in die Bundesrepublik Deutschland gelangt, und wieviel Getreideproben zur Untersuchung auf Pflanzenschutzmittelrückstände und Käferbesatz wurden jeweils entnommen? Ist gewährleistet, daß Importsendungen von Getreide aus dem Ostblock, denen Proben zur Untersuchung auf Pflanzenschutzmittelrückstände und Käferbesatz in Bebra und Herleshausen entnommen werden, dort solange festgehalten werden, bis das Ergebnis der Probenuntersuchung vorliegt? Zu Frage B 34: Nach mir vorliegenden Informationen wurde in den Jahren 1971 bis 1973 aus den Ostblockstaaten über die Einlaßstellen Bebra und Herleshausen kein Roggen, wohl aber Futter- und Braugerste eingeführt. 1974 standen, wie ich bereits vor kurzem auf andere Anfragen mitgeteilt habe, rd. 3 300 t Roggen in Bebra und Herleshausen zur Untersuchung an. Durch den Pflanzenschutzdienst werden von jeder Sendung Mischproben gezogen, von denen 15 zur Rückstandsuntersuchung an das zuständige Lebensmitteluntersuchungsamt weitergeleitet wurden. Zu Frage B 35: Da eine Verkäferung von Getreidepartien kurzfristig nachweisbar ist, ist eine längere Stornierung an den Einlaßstellen nicht erforderlich. Soweit durch Rückstandsuntersuchungen nicht duldbare Werte festgestellt werden, ist nach § 1 Abs. 5 der gültigen Höchstmengenverordnung vor Abgabe dieser Partien an den Endverbraucher eine Lagerung oder Behandlung (z. B. Verschnitt) durch den Importeur möglich. Ihm werden hierfür entsprechende Auflagen erteilt. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage B 36) : Warum darf der Bundestag den Inhalt des Gutachtens für eine neue europäische Agrarpolitik nicht vor dem Erscheinen des Buchs des Bundesministers für Wirtschaft, Dr. Friderichs, erfahren? Herr Bundesminister Friderichs hat sich in seinem Buch „Mut zum Markt" auf eine interne Studie gestützt, die im Bundeswirtschaftsministerium auf Veranlassung des Herrn Bundeskanzlers zur Agrarproblematik der EG aus gesamtwirtschaftlicher Sicht erstellt worden war. Die Studie ist innerhalb der Bundesregierung nicht erörtert worden. Sie kann daher nicht als ein verabschiedetes Regierungsprogramm angesehen werden, das dem Bundestag hätte zugeleitet werden müssen. Die Bundesregierung wird sich in Kürze mit einer Bestandsaufnahme der EG-Agrarpolitik befassen, und zwar aufgrund einer von mir, als dem für die Agrarpolitik zuständigen Ressortminister, zu erstellenden Vorlage. Die Ergebnisse dieser Beratungen werden als deutsche Überlegungen zur Fortentwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik der EG-Kommission übermittelt und Grundlage für die deutsche Haltung bei den Verhandlungen auf Gemeinschaftsebene werden. Der Bundestag wird über die deutsche Haltung entsprechend unterrichtet werden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 7/2767 Fragen B 37 und 38) : Welche statistischen Daten liegen der Bundesregierung über Unfälle in Haushalten vor, nimmt die Zahl der Haushaltsunfälle zu, und wie ist die Entwicklung bei Unfällen im Haushalt mit tödlichem Ausgang? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen bzw. vorgesehen, um Haushaltsunfällen entgegenzuwirken, und welche weiteren Maßnahmen hält die Bundesregierung dazu für erforderlich? Der Bundesregierung liegen zur Zeit über Unfälle in Haus und Freizeit nur Hochrechnungen vor, die auf einer Bevölkerungsumfrage beruhen. Danach werden in diesem Bereich jährlich etwa 2 Millionen Unfälle angenommen, wobei alle, auch geringfügige, Verletzungen erfaßt werden. Auch zu den tödlichen Unfällen liegen keine genauen Zahlenangaben vor. Hochrechnungen aufgrund von Erhebungen sechs statistischer Landesämter, die etwa 70 % der Bevölkerung erfassen, ergaben, daß die Zahl der tödlichen Unfälle im Bereich Haus und Freizeit jährlich bei rund 10 000 liegt. Über die weitere Entwicklung können ebenfalls keine Aussagen getroffen werden. Um einen besseren Überblick der Unfallsituation in Haus und Freizeit zu bekommen, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung einen Forschungsauftrag an die Ruhr-Universität Bochum vergeben. Erste Ergebnisse liegen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung vor. Sie prüft zur Zeit weitere Möglichkeiten, wie mit vertretbarem wirtschaftlichem Aufwand eine repräsentative Erhebung der Haushaltsunfälle durchgeführt werden kann. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken. Die Bundesregierung bemüht sich gemeinsam mit den Ländern, der Gewerbeaufsicht, den Berufsgenossenschaft und nicht zuletzt einer Reihe von privaten Organisationen, zur Unfallbekämpfung im häuslichen Bereich beizutragen. Eine zusammenfassende Darstellung über die verschiedenen Kompetenzen, Rechtsgrundlagen und Maßnahmen in diesem Bereich ist in den Unfallverhütungsberichten enthalten, die die Bundesregierung in den Jahren 1973 und 1974 vorgelegt hat. Auf die Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung wurde bereits hingewiesen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1974 9013* In technischer Hinsicht hat das Maschinenschutzgesetz bewirkt, daß die Sicherheit von Haushaltsgeräten und -maschinen ständig verbessert wird. Inzwischen sind vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung 39 Prüfstellen anerkannt worden, die die Sicherheit von Maschinen, Sport- und Freizeitgeräten und Spielzeug prüfen. Einen weiteren wesentlichen Beitrag zur Verhütung von Unfällen in Haus und Freizeit sieht die Bundesregierung in einer wirkungsvollen Aufklärung. Sie unterstützt z. B. die Aktion „Das sichere Haus" und finanziert einen Fernsehfilm über die Sicherheit im Haushalt, der demnächst im Gemeinschaftsprogramm der ARD gesendet werden soll. Auch die Unfallversicherungsträger befassen sich mit der Unfallverhütung im häuslichen Bereich. Sie haben z. B. zur Verhütung von Kinderunfällen in hoher Auflage Lehrerbriefe zur Unfallverhütung, Unfallverhütungsplakate, Comic-Hefte, die Kindern die Unfallverhütung in leicht faßbarer Form nahebringen, und verschiedene Unfallverhütungsfilme für Kinder herausgebracht. Ferner ist nicht zuletzt auf die Maßnahmen zur Unfallverhütung in den Ländern hinzuweisen. So sollen nach einem Beschluß der Arbeitsministerkonferenz der Länder für Schwerpunkte des Unfallgeschehens im häuslichen Bereich Gegenmaßnahmen entwickelt werden. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage B 39) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Landwirtschaft bei der Witwenaltersgeldversorgung im Vergleich zu den Arbeitnehmern benachteiligt ist, weil Witwen selbständiger Landwirte vor dem 60. Lebensjahr nur bei Erwerbsunfähigkeit und Hofübergabe oder bei früherem Altersgeldbezug des Mannes Witwenaltersgeld erhalten, und was gedenkt die Bundesregierung zur Verbesserung dieser sozial unbefriedigenden Situation zu unternehmen? Die Witwenversorgung in der Altershilfe für Landwirte ist auf die in der Landwirtschaft gegebenen besonderen Verhältnisse ausgerichtet. Sie ist Teil des berufsständischen Sicherungssystems für die Selbständigen in der Landwirtschaft. Demgegenüber ist die Rentenversicherung ein allgemeines Sicherungssystem, das auf die sozialen Risiken der Unselbständigen abstellt. Insoweit erscheint es problematisch, einzelne Leistungen beider Systeme gegenüberzustellen und wertend zu vergleichen. Es ist richtig, daß in der Altershilfe für Landwirte Witwen unter 60 Jahren keinen Anspruch auf Altersgeld haben, wenn der verstorbene Ehegatte nicht schon Altersgeld bezogen hat oder sie selbst nicht erwerbsunfähig sind. Dabei ist zu berücksichtigen, daß beim Tode eines landwirtschaftlichen Unternehmers die Existenzgrundlage der Familie — nämlich der Betrieb — in der Regel erhalten bleibt, während die Existenzgrundlage beim Tode eines Arbeitnehmers — nämlich sein Arbeitseinkommen — in vollem Umfang wegfällt. Den besonderen Verhältnissen in der Landwirtschaft wird dadurch Rechnung getragen, daß eine Witwe hier, anders als in der Rentenversicherung, die Möglichkeit hat, nach dem Tode ihres Mannes durch Zahlung eigener Beiträge die etwa noch fehlenden beitragsrechtlichen Voraussetzungen für ein Witwenaltersgeld zu erfüllen; die Beiträge des Verstorbenen und die Beiträge der Witwe werden zusammengerechnet. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Lohmar (SPD) (Drucksache 7/2767 Fragen B 40 und 41): Treffen Informationen zu, daß auf Grund eines Kompetenzstreits zwischen dem Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit und deren Hauptpersonalrat zahlreiche Stellen für die Berufsberatung von Abiturienten nicht besetzt werden können? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf die Verhandlungspartner innerhalb der Bundesanstalt für Arbeit einzuwirken, hier unverzüglich zu einer Verständigung zu kommen und damit die Berufsberatung für Abiturienten zu erweitern? Die Bundesregierung ist darüber informiert, daß sich die Einstellung von Nachwuchskräften für die Berufsberatung für Abturienten und Hochschüler bei der Bundesanstalt für Arbeit verzögert hat. Nach Mitteilung des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit bestehen mit dem Hauptpersonalrat der Bundesanstalt Meinungsverschiedenheiten über Art und Umfang der Mitbestimmung nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz bei der Personalauswahl und -einstellung. Der Hauptpersonalrat tritt dafür ein, daß ein Vertreter des Hauptpersonalrates unmittelbar an den Vorstellungsgesprächen mit den Bewerbern teilnimmt. Der Präsident der Bundesanstalt sieht diese Forderung in keiner Vorschrift des Bundespersonalvertretungsgesetzes begründet. Nachdem mehrere Einigungsversuche, zuletzt auch unter Beteiligung des Vorstandes der Bundesanstalt fehlgeschlagen sind, hat die Bundesanstalt im Interesse einer schnellen Klärung die im Bundespersonalvertretungsgesetz für Fälle von Meinungsverschiedenheiten vorgesehene Einigungsstelle angerufen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich darauf hinweisen, daß die Bundesanstalt für Arbeit als Körperschaft des öffentlichen Rechts die ihr obliegenden Aufgaben in Selbstverwaltung durchführt. Dies gilt auch für die Einstellung von Nachwuchskräften. Die Bundesregierung sieht sich bei dieser Situation außerstande, hier einzugreifen. Es ist aber zu hoffen, daß baldmöglichst eine befriedigende Lösung gefunden wird. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage B 42) : 9014* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1974 Treffen die Kostenberechnungen für die Krankenversicherung, einschließlich der Rentenkrankenversicherung, zu, die vom Sozialministerium Rheinland-Pfalz kürzlich berechnet und veröffentlicht worden sind? Die von Ihnen genannten Berechnungen zur finanziellen Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung werden bei den Überlegungen berücksichtigt, die im kommenden Sozialbudget 1974 ihren Niederschlag finden werden. Hierin wird dargelegt, wie die Bundesregierung die finanzielle Entwicklung in diesem Bereich bis zum Jahre 1978 einschätzt. Über das Sozialbudget 1974 wird die Bundesregierung in Kürze beschließen. Ich werde Ihnen dann gerne ein Exemplar zuleiten. Ich bitte Sie daher um Ihr Verständnis, daß ich gegenwärtig noch keine abschließende Wertung des der Frage zugrunde liegenden Sachverhalts mitteilen kann. Vorab ist jedoch zu bemerken, daß die von Ihnen genannten Berechnungen einen Beitragsansteig bis 1978 in einem Umfang annehmen, der unwahrscheinlich oder allenfalls bei pessimistischen Annahmen denkbar ist. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß die finanzielle Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung mit besonderer Sorgfalt beobachtet wird. Auch die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung beschäftigt sich auf meine Bitte hin vordringlich mit diesen Fragen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage B 43) : Ist die Bundesregierung bereit, zur Verringerung der Lärmbelästigung im Bereich des Fliegerhorstes Bremgarten geeignete Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen und die Wirksamkeit dieser Maßnahmen durch Lärmmessungen über einen längeren Zeitraum zu überprüfen, und wann beabsichtigt die Bundesregierung, im Bereich des Fliegerhorstes Bremgarten Lärmschutzbereiche nach dem Gesetz zum Schutz gegen den Fluglärm vom 30. März 1971 festzulegen? In Bremgarten ist bereits seit einem Jahr eine Lärmschutzhalle für das Flugzeug Phantom in Betrieb. Die Lärmmessung und die Berechnung der Koordinaten für die Lärmschutzzone des Flugplatzes Brem-garten sind abgeschlossen. Das Institut für angewandte Geodäsie in Frankfurt transformiert zur Zeit das Berechnungsergebnis in das Koordinatensystem Gaus-Krüger und stellt ein Zeichenprogramm auf. Mit Hilfe des Zeichenprogramms werden die Lärmschutzbereiche vom Landesvermessungsamt Baden-Württemberg in Karten des Maßstabes 1 : 5 000 und 1 : 50 000 eingezeichnet. Sofern beim Landesvermessungsamt die erforderlichen Grundkarten vorhanden sind, ist mit der Festsetzung der Lärmschutzbereiche durch Rechtsverordnung des Bundesministers des Innern in etwa 3 Monaten zu rechnen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage B 44) : Beabsichtigt die Bundesregierung, nach Abzug der belgischen NATO-Streitkräfte aus der Kaserne Loncin in Euskirchen diese Kaserne mit deutschen Einheiten zu belegen, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Die Bundeswehr hat nach der derzeitigen Planung grundsätzliches Interesse an der Übernahme der Loncin-Kaserne in Euskirchen, aus der voraussichtlich ab Mitte 1976 das PzBtl (2. Lanciers) verlegt werden soll. Solange aber von den belgischen Streitkräften ein verbindlicher Übergabetermin und der Umfang der Freigabe nicht bekanntgegeben werden, können weitere Überlegungen und Planungen über eine Stationierung von Bundeswehreinheiten weder weitergeführt noch abgeschlossen werden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage B 45) : Ist die Bundesregierung bereit, auf die Bundeswehr energisch dahin gehend einzuwirken, daß im Raum Kaufbeuren/Kempten für einen Regionalflughafen geeignete Plätze nicht durch übertriebene und unverständliche Sicherungs- und Sicherheitsvorstellungen der Bundeswehr weiter blockiert und verhindert werden und damit aus der Regionalplanung ausscheiden müssen? Der Bundesanstalt für Flugsicherung wurden von der Regierung des Landes Bayern Standortvorschläge für die Einrichtung eines Regionalflughafens im Raum Kaufbeuren/Kempten zur Prüfung der Realisierbarkeit im Hinblick auf Flugsicherungs- und Flugsicherheitsaspekte vorgelegt. Zur Mitprüfung aufgerufen wurden daraufhin das Amt für Flugsicherung der Bundeswehr und weitere für den militärischen Flugbetrieb zuständige Stellen. Zu berücksichtigen war hier, daß je nach Standortwahl, bei Einrichtung eines unter Instrumentenflugbedingungen anfliegbaren Platzes und der damit einzurichtenden Flugplatzkontrollzone, das Befliegen des Raumes zwischen Kaufbeuren und Memmingen im Rahmen des militärischen Tiefflugbetriebes 500 Fuß (150 m) unmöglich wird. Durch die damit verbundene Kanalisierung ergibt sich ein erhöhtes Flugaufkommen nördlich und südlich der Zone, durch diese Verdichtung eine erhöhte Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1974 9015* Lärmbelästigung der Bevölkerung in diesen Räumen und ein erhöhtes Unfallrisiko. Durch die Verlegung einer Radarausbildungseinrichtung aus dem Raum Huttenwang auf den Flugplatz Kaufbeuren ist in der Zwischenzeit jedoch eine veränderte Situation eingetreten. Der bisher als Tiefflugsperrgebiet ausgewiesene Raum entspricht etwa dem durch die Bayerische Landesregierung als Position 1 vorgeschlagenen Standort. Ein Angebot der Bundeswehr auf zivile Mitbenutzung des Flugplatzes Kaufbeuren wurde nicht realisiert. Aus der Sicht der Bundeswehr sind für die Einrichtung eines Regionalflughafens Lösungsmöglichkeiten abzusehen. Die Initiative hierzu sollte jedoch von den zukünftigen zivilen Nutzern ausgehen. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Fragen B 46 und 47) : Welche Entschädigungsansprüche haben Angehörige von im Dienst tödlich verunglückten Soldaten? Welche Soldaten werden von der Bundeswehr unfallversichert, und was würde eine derartige Versicherung für alle Soldaten kosten, wenn man von einem Betrag von 50 000 DM im Todesfall ausgehen würde? Beim Tode eines Soldaten besorgt die Bundeswehr die Bestattung. Angehörige eines Wehrpflichtigen, denen Aufwendungen infolge des Todes entstanden sind, erhalten diese bis zur Höhe von 1 200,— DM erstattet. Eltern, die mit dem Wehrpflichtigen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben, erhalten nach den Vorschriften des Soldatenversorgungsgesetzes ein Sterbegeld in Höhe von 3 000,— DM. Hinterbliebene von Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten erhalten, wenn sie zu seiner häuslichen Gemeinschaft gehört haben, ein Sterbegeld in Höhe des Zweifachen der Dienstbezüge des letzten Monats. Hinterbliebenenversorgung erhalten die Angehörigen verstorbener Wehrpflichtiger und Soldaten auf Zeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge zu dieser Versicherung für die Zeit des Wehrdienstes trägt der Bund. Die für die Entstehung des Anspruchs auf Witwen- und Waisenrente erforderliche Wartezeit gilt, wenn der Tod die Folge einer Wehrdienstbeschädigung ist, auch ohne Nachweis der sonst geforderten Beitragszeiten als erfüllt. Hinterbliebene von Soldaten auf Zeit erhalten daneben nach den Vorschriften des Soldatenversorgungsgesetzes als einmalige Versorgungsleistung eine Übergangsbeihilfe in der Höhe, in der sie dem Soldaten im Zeitpunkt seines Todes zugestanden hätte. Witwen und Waisen von Soldaten auf Zeit mit einer Dienstzeit von sechs und mehr Jahren kann außerdem eine laufende Unterstützung gewährt werden, die nach Höhe und Dauer die Übergangsgebührnisse, die dem Soldaten zugestanden hätten, nicht überschreiten darf; sonstiges Einkommen der Hinterbliebenen ist dabei anzurechnen. Hinterbliebene von Berufssoldaten erhalten auf Grund des Soldatenversorgungsgesetzes Hinterbliebenenversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Das Witwengeld beträgt 60 v. H., das Waisengeld 30 v. H. des Unfallruhegehalts, das der Verstorbene im Zeitpunkt des Todes erdient hat. Bei mehreren Kindern darf die Hinterbliebenenversorgung insgesamt den Betrag des Unfallruhegehalts nicht übersteigen. Neben vorstehenden sich aus dem Rechtsverhältnis und die Dienstzeit ergebenden Versorgungsleistungen erhalten die Hinterbliebenen nach dem Soldatenversorgungsgesetz Beschädigtenversorgung. Diese entspricht ihrem Umfang nach den für die Hinterbliebenen von Kriegsopfern im Bundesversorgungsgesetz vorgesehenen Ansprüchen. Sie bestehen insbesondere aus Renten zur Sicherung des Lebensunterhaltes, freier Krankenbehandlung und gezielten Hilfsmaßnahmen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge. Beim Zusammentreffen von Witwen- und Waisenrenten mit Witwen- und Waisengeld von Hinterbliebenen von Berufssoldaten kommen zur Vermeidung von Doppelleistungen Kürzungen in Betracht. Bei Erfüllung bestimmter Unfalltatbestände erhalten die Hinterbliebenen der Soldaten — unabhängig von ihrem Status — eine einmalige Entschädigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von dem im Einzelfall gegebenen Tatbestand sowie vom Grad der Verwandtschaft. Sie beträgt mindestens 5 000,—DM, höchstens 40 000,— DM. Zu Ihrer Frage nach der Höhe der Kosten einer zusätzlichen Versicherung für alle Soldaten ist grundsätzlich zu bemerken, daß die im Gesetz vorgesehenen Versorgungsleistungen nicht durch den Abschluß von Versicherungen, die Leistungen mit gleicher Zweckbestimmung zum Gegenstand haben, verändert werden dürfen. Dementsprechend ist der Abschluß derartiger Versicherungsverträge nach § 30 Abs. 3 des Soldatengesetzes in Verbindung mit § 183 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes untersagt. Im übrigen kommt der Abschluß einer Versicherung für alle Soldaten auch deshalb nicht in Betracht, weil der Bund bei Risiken dieser Art nach dem Prinzip der Selbstversicherung verfahren würde. Ich kann daher Ihre Frage nur dahin verstehen, in welchem Umfang zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt werden müßten, um den Hinterbliebenen eines jeden Soldaten, der im Dienst tödlich verunglückt, den von Ihnen bezifferten Betrag zu gewähren. Der jährliche Haushaltsmehrbedarf würde ca. 13 Millionen DM betragen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenders (SPD) (Drucksache 7/2767 Frage B 48) : 9016* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1974 Treffen Pressemeldungen zu, wonach das Bundesseuchengesetz keine Vorschriften über die Verarbeitung von Salaten enthält, und denkt die Bundesregierung im Hinblick auf den Verdacht, daß die Typhuserkrankungen durch verseuchten Kartoffelsalat verursacht worden sind, an eine schnelle Novellierung dieses Gesetzes? Das Bundes-Seuchengesetz enthält keine Vorschriften über die Verarbeitung einzelner Lebensmittel. Angesichts der Vielfalt der Lebensmittel und ihrer Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden ist eine gesetzliche Regelung in dieser Form auch nicht durchführbar. Wohl enthält es für Personen, die in bestimmten Lebensmittelbetrieben arbeiten, eine Untersuchungspflicht. Eine Verseuchung des Kartoffelsalats, auf den die Erkrankungen in Baden-Württemberg zurückgeführt werden, durch Betriebsangehörige kann jedoch ausgeschlossen werden, nachdem unter diesen trotz dreimaliger Untersuchung ein Ausscheider nicht gefunden wurde. Alle Indizien sprechen vielmehr dafür, daß auch bei dieser Epidemie ein den Gesundheitsbehörden nicht bekannter Brunnen innerhalb des Lebensmittelbetriebes eine Rolle gespielt hat. Sie unterstreichen die Dringlichkeit einer Trinkwasserverordnung, die Anforderungen an die Wasserqualität auch von Eigenversorgungsanlagen in Lebensmittelbetrieben, deren Untersuchung und Überwachung regeln soll. Einen entsprechenden Entwurf hat die Bundesregierung kürzlich dem Bundesrat zugeleitet. Die Ausschüsse des Bundesrates werden in dieser Woche darüber beraten. Selbstverständlich wird auch anhand dieser Epidemie zu prüfen sein, ob die Rechtsvorschriften — hier vor allem das Bundes-Seuchengesetz — zweckmäßig und ausreichend sind. Das setzt aber eine Auswertung der Erfahrungen dieser Epidemie voraus, die das Bundesgesundheitsamt zusammen mit den betroffenen Länderbehörden vornehmen wird. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2767 Frage B 49) : Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu den in jüngster Zeit bekanntgewordenen Untersuchungen britischer Wissenschaftler (vgl. British Medical Journal, Vol. 5931, 606-607, 7. September 1974), wonach mit schädlichen Nebenwirkungen für die Neugeborenen bei unter Oxytocintropf abgewickelten Geburten gerechnet werden muß? In der von Ihnen zitierten Arbeit wird über ein Verfahren in der Geburtshilfe berichtet, das seit 1968/69 in Aberdeen/England angewendet wurde. Durch generelle Verabreichung von Oxytocin sollte in jedem Falle eine schnelle Geburt herbeigeführt werden. Zur Situation in der Bundesrepublik Deutschland möchte ich folgendes ausführen: Oxytocin enthaltene Arzneispezialitäten sind seit 1962 in der Bundesrepublik Deutschland bekannt und werden seitdem in begründeten Fällen in der Geburtshilfe bei folgenden Indikationen angewandt: 1. bei Ausbleiben der Wehentätigkeit nach vorzeitigem Blasensprung, 2. bei Wehenschwäche, 3. bei übertragener Schwangerschaft, 4. bei eingetretenen Schwangerschaftskomplikationen zur vorzeitigen Geburtseinleitung. Bei der Anwendung ist zu beachten, daß bei der intravenösen Infusion sowohl die Wehentätigkeit als auch die kindlichen Herztöne ärztlich überwacht werden. Die Tropfgeschwindigkeit ist der Wehentätigkeit und den kindlichen Herztönen anzupassen. Bei Überdosierung und Herbeiführung eines zu schnellen Geburtsverlaufs kann es zu eine fetalen Anoxie (Sauerstoffmangel des Feten) und damit zu einer Schädigung des Neugeborenen kommen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage B 50) : Wieviel Trichinenfälle wurden an welchen Schlachthöfen in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten fünf Jahren gefunden? Für das Jahr 1973 liegen die Angaben des Statistischen Bundesamtes noch nicht vor. In den davor liegenden 5 Jahren sind folgende Feststellungen getroffen worden: Jahr Anzahl der Land Trichinenfunde 1968 2 Niedersachsen 1 Baden-Württemberg 2 Bayern 1969 1 Nordrhein-Westfalen 1 Hessen 1 Bayern 1970 3 Niedersachsen 1 Nordrhein-Westfalen 1 Hessen 1 Rheinland-Pfalz 1971 1 Bayern 1972 1 Nordrhein-Westfalen 1 Bayern Angaben über die Stellen, von denen die Trichinenfunde erhoben wurden, sind in den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes nicht enthalten. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1974 9017* Zu diesem Komplex ist der Bundesgesundheitsrat - nicht zuletzt wegen bevorstehenden Erörterungen in der EWG — um ein Votum zu folgender Frage gebeten worden: Erscheint es im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung erforderlich, daß im Rahmen der amtlichen Schlachttier- und Fleischbeschau weiterhin Maßnahmen gegen die Trichinose des Menschen durchgeführt werden? Das Votum wird in Kürze erwartet. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/2767 Fragen B 51 und 52) : Inwieweit wird die Bundesregierung angesichts der bildungspolitischen Defizite im ländlichen Raum die Aktionen der drei Landjugendorganisationen (EJL, RLJB, BDL) im Rahmen des Bundesjugendplans in spezifischer Weise unterstützen? Inwieweit werden auch in Zukunft den Landjugendorganisationen für ihre spezielle Jugendbildungsarbeit im ländlichen Raum Zuschüsse zu den Personalkosten für die Einstellung von Jugendbildungsreferenten gewährt? Zu Frage B 51: Die Bundesregierung wird im Rahmen der allgemeinen Finanzplanung die Arbeit der Landjugendorganisationen auch künftig aus dem Bundesjugendplan unterstützen. Dies ist geboten, weil nach wie vor von einem bildungspolitischen Defizit für den ländlichen Raum ausgegangen werden muß. Hierauf weisen auch die Perspektiven zum Bundesjugendplan hin, die in Form eines Diskussionsentwurfs inzwischen den mit Jugendarbeit befaßten Bundes-und Länderressorts, sowie dem Bundesjugendkuratorium vorgelegt und auch dem Haushaltsausschuß und dem Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit des Bundestages zugeleitet worden sind. Die Diskussion über die Perspektiven wird auch die Probleme der Jugend auf dem Land einschließen sowie nach geeigneten Bildungs- und entsprechenden Förderungsmaßnahmen fragen müssen. Dabei wird zu prüfen sein, ob spezifische Sonderprogramme effektiver sind — was aus der Erfahrung des Bundesjugendplanes nicht immer gesagt werden kann — oder die stärkere Berücksichtigung der spezifischen Probleme der Jugend auf dem Land in allen Sach- und Trägerbereichen der außerschulischen Jugendarbeit angestrebt werden muß. Zu Frage B 52: Der Einsatz und die Finanzierung von Bildungsreferenten aus dem Bundesjugendplan ist ein allgemeines, über den Arbeitsbereich der Landjugendorganisationen hinausgehendes Problem und ebenfalls Thema der Perspektiven. Außer Frage steht, daß die Bildungsprobleme auf dem Land von der außerschulischen Jugendarbeit ohne qualifizierte Jugendbildungsreferenten und sonstige Mitarbeiter nicht erhoben werden können. Diese Mitarbeiter sollen, soweit sie an bundeszentraler Stelle eingesetzt sind, auch künftig aus dem Bundesjugendplan gefördert werden. Überprüft werden muß jedoch die sachgemäße Zuordnung und Förderung des örtlich oder regional eingesetzten Bildungsreferenten. Dabei wird es nicht nur um eine differenzierte Bewertung der Bildungsfelder und Förderungsebenen gehen, sondern auch um eine rechtzeitige und intensive Abklärung mit den betroffenen Trägern und mit den anderen Zuwendungsgebern, insbesondere den Ländern. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Fragen B 54 und 55) : Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die Bundesbetriebe Bahn und Post mit gutem Beispiel vorangehen und sämtliche freien Ausbildungsplätze durch Einstellungen besetzen bzw. die Zahl der Ausbildungsplätze in den Lehrwerkstätten vergrößern, da im Bereich des Großraumverbands Braunschweig sich im Jahr 1974 ergeben hat, daß nicht alle Lehrstellenbewerber eine Ausbildung erhalten haben und die Lage im Jahr 1975 noch schwieriger werden kann? Wie viele Auszubildende werden voraussichtlich im Jahr 1975 dann im Bereich der Oberpostdirektion Braunschweig und des Gesamtbundesbereichs Großraumverband Braunschweig eingestellt werden im Vergleich zur Entwicklung in den Jahren 1970 bis 1975? Die Nachwuchsplanung und Ausbildung im Bereich der Deutschen Bundesbahn fällt in den Zuständigkeitsbereich des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn. Ich kann Ihnen jedoch versichern, daß die Deutsche Bundesbahn bemüht ist, ihr in den letzten Jahren vergrößertes Ausbildungsangebot — das Einstellungssoll betrug 1973 insgesamt 2 365 Auszubildende, in diesem Jahr dagegen 2 691 Auszubildende — auch voll zu besetzen. Wegen der unter B 54 gestellten Frage nach einer Vergrößerung der Zahl der Ausbildungsplätze darf ich auf die Antwort vom 20. 3. 1974 (Anlage 37 des Protokolls der 89. Sitzung des Deutschen Bundestages) auf die schriftliche Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Jenninger (Drs. 7/1816 Frage B 47) verweisen. _ Wegen der Zahl der Einstellungen von Auszubildenden bei der Deutschen Bundesbahn im Bereich des Großraumverbandes Braunschweig im Jahre 1975 im Vergleich zur Entwicklung in den Jahren 1970 bis 1975 habe ich den Vorstand der Deutschen Bundesbahn um nähere Auskünfte gebeten. Sobald mir die Antwort des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn vorliegt, werde ich Sie über den Inhalt unterrichten. Für den Bereich der Deutschen Bundespost ergibt sich folgende Situation: Als Auszubildende im Sinne des Berufsbildungsgesetzes werden bei der Deutschen Bundespost Auszubildende im Fernmelde- und Elektromechanikerhandwerk und im Sozialversicherungsfach ausgebildet. Die Einstellungszahlen von Bewerbern für das Elektromechanikerhandwerk und das Sozialversicherungsfach sind nicht rückläufig. 9018* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1974 Im Folgenden wird deshalb nur der Bereich Auszubildende im Fernmeldehandwerk angesprochen, wobei zu berücksichtigen ist, daß die Auszubildenden im Fernmeldehandwerk rd. 96 % aller Auszubildenden ausmachen. Dieser Eigenbedarf wird im Rahmen einer langfristigen Personalplanung u. a. mit dem Ziel, jedem geeigneten Auszubildenden nach beendigter Ausbildung einen Arbeitsvertrag anzubieten, ermittelt. Ferner wird hierbei berücksichtigt, daß die Deutsche Bundespost auftragsgemäß und in ihrer Verantwortung gegenüber Parlament, Regierung und Öffentlichkeit zu wirtschaftlichem Personaleinsatz verpflichtet ist. Notwendige Rationalisierungsmaßnahmen, abnehmende Investitionen im Fernmeldewesen, Rückläufigkeit der Abwanderung von Arbeitskräften in die Industrie und andere Behörden zwingen zu einer restriktiven Einstellungspolitik. Als Beitrag zur Sicherung der Ausbildungsplätze bildet die Deutsche Bundespost den gesamten Nachwuchs für den einfachen und mittleren fernmeldetechnischen Dienst selbst aus, d. h. Einstellungen vom Arbeitsmarkt werden nicht wahrgenommen. Einer Einstellung von Bewerbern für die Ausbildung im Fernmeldehandwerk über den Eigenbedarf hinaus kann aus wirtschaftlichen und sozialen Erwägungen nicht zugestimmt werden. Es ist zu bedenken, daß die bei der Deutschen Bundespost über den Eigenbedarf hinaus ausgebildeten Fernmeldehandwerker nach beendeter Lehre in der Industrie oder bei anderen Behörden nicht mit Sicherheit eine ihrer Ausbildung voll entsprechende Beschäftigung finden. Zum Großraum Braunschweig, Bereich der Oberpostdirektion Braunschweig, ist festzustellen: Die in diesem Bereich bestehenden Ausbildungsstätten Braunschweig, Goslar, Göttingen nahmen 1974 insgesamt 187 Bewerber für die Ausbildung im Fernmeldehandwerk auf (Braunschweig 96, Goslar 40, Göttingen 51). Die Einstellungszahlen der letzten Jahre — gesamter Bereich Braunschweig — gehen aus nachfolgender Übersicht hervor: Jahr Einstellungen 1969 87 1970 102 1971 121 1972 185 1973 220 1974 187 Die Frage, wieviel Bewerber für die Ausbildung im Fernmeldehandwerk 1975 eingestellt werden können, ist Gegenstand einer z. Zt. laufenden Untersuchung im Rahmen der bereits erwähnten Personalplanung. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Fragen B 56 und 57): Bis zu welchem Zeitpunkt legt die Bundesregierung das im Juni 1973 paraphierte Vertragswerk, das die Internationale Schiffahrts- und Hafenordnung für den Bodensee von 1867 ersetzen soll, dem Bundestag zur Ratifikation vor? Aus welchen Teilen besteht dieses Vertragswerk, und kann man damit rechnen, daß die Schweiz und Osterreich dieses für die Ordnung auf dem Bodensee und die Reinhaltung des Bodensees besonders wichtige Vertragswerk zum gleichen Zeitpunkt ratifizieren wie die Bundesrepublik Deutschland? Zu Frage B 56: Der Gesetzentwurf wurde am 7. November 1974 dem Bundesrat gem. Artikel 76 Abs. 2 Satz 1 GG zugeleitet. Er wird von diesem am 19. Dezember 1974 beraten werden. Sollte der Bundesrat keine Einwendungen erheben, wird der Gesetzentwurf am 20. Dezember 1974 dem Bundestag zugeleitet werden. Wegen der bekanntlich bis zum 11. Januar 1975 dauernden Weihnachtspause des Parlaments könnte die 1. Lesung im Bundestag frühestens in der Woche ab dem 13. Januar 1975 stattfinden. Zu Frage B 57: Das Vertragswerk besteht aus den Titeln 1. Übereinkommen über die Schiffahrt auf dem Bodensee und dem Zusatzprotokoll zu dem Übereinkommen über die Schiffahrt auf dem Bodensee vom 1. Juni 1973, 2. Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Schiffahrt auf dem Untersee und dem Rhein zwischen Konstanz und Schaffhausen. Das Ratifikationsverfahren in der Republik Osterreich ist bereits abgeschlossen. Die Ratifikationsurkunde wurde am 16. Juli 1974 bei der Österreichischen Bundesregierung in Wien hinterlegt. In der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist der Ratifizierungsprozeß angelaufen und wird voraussichtlich in kurzer Zeit abgeschlossen sein. Das Vertragswerk braucht nicht vom Parlament behandelt zu werden. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wrede (SPD) (Drucksache 7/2767 Fragen B 58 und 59) : Wann ist mit dem Erlaß einer Verordnung über bauliche Schutzmaßnahmen gegen Schienenverkehrslärm zu regnen, und welche Probleme und Schwierigkeiten stehen einem beschleunigten Verordnungsentwurf entgegen? Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere die Situation von bereits eingeleiteten Planfeststellungsverfahren von Schienenverkehrswegen bis zum Erlaß einer Verordnung über bauliche Schutzmaßnahmen gegen Schienenverkehrslärm? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1974 9019* Zu Frage B 58: Die Recthsverordnung „Schienenverkehrslärm — Bereich Fahrweg —" wird zur Zeit unter Federführung des Bundesministers für Verkehr entworfen. Mit dem Erlaß der Verordnung dürfte nach Anhörung der beteiligten Kreise und Zustimmung des Bundesrates im nächsten Jahr zu rechnen sein. Schwierigkeiten ergeben sich gegenwärtig durch teilweise unterschiedliche Auffassungen der Sachverständigen bei den technisch-wissenschaftlichen Fragen. Außerdem ist die Rechtsverordnung „Schienenverkehrslärm" von der Rechtsverordnung „Straßenverkehrslärm", für die im November 1974 die Anhörung der beteiligten Kreise stattfindet, zeitlich und materiell abhängig. Zu Frage B 59: Der Deutschen Bundesbahn und anderen Schienenverkehrsträgern sind aus den Sachverständigenberatungen die voraussichtliche Größenordnung des in der künftigen Rechtsverordnung festzulegenden Grenzwertes der zulässigen Lärmimmissionen und die Methoden, wie dieser Grenzwert zu ermitteln sein wird, bekannt. Die Deutsche Bundesbahn berücksichtigt dies bei Planfeststellungsverfahren für neue Eisenbahnen oder für wesentliche Änderungen bestehender Bahnen. Sie ist darüber hinaus bereit, etwaige weitergehende Auflagen der Rechtsverordnung durch entsprechende Lärmschutzmaßnahmen nachträglich zu erfüllen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ewen (SPD) (Drucksache 7/2767 Frage B 60) : Ist die Bundesregierung bereit, Industrieansiedlungen im Bereich der Stadt Emden dadurch zu erleichtern, daß sie im Grundsatz der Verlegung des Emsfahrwassers zustimmt und so die Errichtung eines Dollarthafens durch das Land Niedersachsen ermöglicht? Die Bundesregierung kann der Verlegung des Emsfahrwassers in den Dollart — auch im Grundsatz — erst dann zustimmen, wenn 1. die z. Z. laufenden Untersuchungen ergeben, daß keine negativen Auswirkungen auf den Dollart — z. B. Verlandung durch stärkeren Schlickfall — zu erwarten sind und 2. die Untersuchung der Wirtschaftlichkeit dieser Lösung bezüglich der Unterhaltung des Emsfahrwassers ein positives Ergebnis ergibt und 3. das Königreich der Niederlande dem Projekt zugestimmt hat. Auf eine entsprechende Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 14. 3. 1974 auf die mündlichen Fragen des Herrn Kollegen Schröder (Wilhelminenhof) wird hingewiesen (BT-Drucks. 7/1766, Teil A, Nr. 93 und 94). Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hofmann (SPD) (Drucksache 7/2767 Fragen B 61 und 62) : In welchen Orten sind die von der Deutschen Bundesbahn erwähnten „13 abgelegenen Bahnhöfe" auf der zur Stillegung vorgesehenen Strecke Fürth am Berg und Ebersdorf bei Coburg? Welche Bahnstrecken sollen nach den Vorstellungen der Deutschen Bundesbahn in den Landkreisen Coburg und Kronach stillgelegt werden, und wie viele Fahrgäste werden davon betroffen? Zu Frage B 61: Wie mir der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) auf Anfrage mitgeteilt hat, fallen bei dauernder Einstellung des Reisezugbetriebes der Bundesbahnstrecke Fürth a. Berg—Ebersdorf b. Coburg auch die Züge zwischen Coburg und Ebersdorf b. Coburg aus. Auf der Strecke sind nachstehende 12 Schienenhaltestellen eingerichtet: Fürth a. Berg, Wörlsdorf-Hassenberg, Hof-Steinach, Leutendorf (b. Coburg), Mödlitz, Weidhausen (b. Coburg), Sonnefeld, Frohnlach, Ebersdorf b. Coburg, Grub am Forst, Creidlitz, Coburg. Von der Bundesbahndirektion Nürnberg wurde irrtümlich die Haltestelle Ebersdorf b. Coburg zweimal gezählt, weil die Strecken Coburg Ebersdorf und Ebersdorf—Fürth am Berg auf verschiedenen Fahrplanblättern dargestellt sind. Zu Frage B 62: Die DB hat beantragt, den Reisezugbetrieb der Strecke Kronach—Nordhalben für dauernd einzustellen. Nach den Angaben der DB werden 464 Reisende (Quotient aus Reisenden-km durch Strecken- km) im werktäglichen Durchschnitt befördert. Darüber hinaus hat die DB kürzlich das Verfahren gemäß Bundesbahngesetz auf dauernde Einstellung des Reisezugbetriebes der Strecke CreidlitzRossach eingeleitet. Ein Stillegungsantrag liegt dem Bundesminister für Verkehr zur Genehmigung nach § 14 Abs. 3 lit. d) Bundesbahngesetz noch nicht vor. Nach den Angaben der DB werden 513 Reisende (Quotient aus Reisenden-km durch Strecken-km) im werktäglichen Durchschnitt auf dieser Strecke befördert. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/2767 Fragen B 63 und 64) : Wie beurteilt die Bundesregierung derzeit die Möglichkeiten zur baldigen Inangriffnahme und Verwirklichung einer Hochleistungsschnellbahn (HSB)-Versuchsanlage im Donauried in Bayern, und wann ist mit einer endgültigen Entscheidung bezüglich dieses Standorts zu rechnen? Welchen Stand haben Überlegungen für einen Alternativstandort der HSB-Versuchsanlage (insbesondere in Niedersachsen) erreicht? 9020* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1974 Zu Frage B 63: Im Auftrag des Bundesministers für Verkehr erarbeitet der Baustab der Deutschen Bundesbahn z. Z. die Unterlagen, die dem Planfeststellungsverfahren des 1. Bauabschnittes zugrunde gelegt werden sollen. Der Grunderwerb ist parallel dazu unter Einschaltung einer landwirtschaftlichen Siedlungs- und Beratungsgesellschaft vorgeklärt worden. Es liegen zahlreiche Angebote vor. Schließlich hat ein ökologisches, sozio-ökonomisches und lärmtechnisches Gutachten, das auf Wunsch und im Einvernehmen mit der Regierung von Schwaben in Auftrag gegeben wurde, inzwischen insgesamt die Verträglichkeit der Versuchsanlage mit der Situation im Donauried bestätigt und wertvolle Hinweise für die Einpassung der Anlage gegeben. Eine endgültige Entscheidung der Bundesregierung ist erst möglich, wenn die Regierung von Schwaben das Raumordnungsverfahren abgeschlossen hat. Das wird in Kürze der Fall sein. Zu Frage B 64: Die umfassenden Standortuntersuchungen der Bundesregierung weisen das Gebiet Lüchow-Dannenberg als günstigste Alternative zum Donauried aus. Zusammen mit der Regierung des Landes Niedersachsen, die besonders aus wirtschaftspolitischen Gründen Interesse zeigt, wurde die in diesem Gebiet mögliche Planung näher konkretisiert. Die Untersuchungen haben gezeigt, daß die Errichtung der Versuchsanlage dort — vorbehaltlich der Ereignisse eines Raumordnungsverfahrens — durchführbar ist. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage B 65) : Ist die Bundesregierung bereit, auf die Deutsche Bundesbahn einzuwirken, daß diese davon absieht, für die durch die Kiesaufschüttungen für den umstrittenen geplanten Rangierbahnhof München-Nord entstandene sogenannte Drei-Seen-Platte im Münchener Norden nunmehr von der Stadt München jährlich eine Pacht in höhe von 197 000 DM zu verlangen? Die Deutsche Bundesbahn ist nach § 28 Bundesbahngesetz zu kaufmännischer Wirtschaftsführung verpflichtet und muß aus ihrem Grundbesitz den bestmöglichen Nutzen ziehen. Da die Verpachtung von Grundstücken in die alleinige Zuständigkeit der Deutschen Bundesbahn fällt, bestehen im übrigen für die Bundesregierung keine Möglichkeiten, wegen der Pachtzahlungen an die Stadt München auf die Deutsche Bundesbahn einzuwirken. Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilt, ist sie grundsätzlich bereit, das Gelände, das zu der sog. Drei-Seen-Platte im Münchner Norden gehört, an die Stadt München zu veräußern. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/2767 Frage B 66) : Wie wird sich nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen der Bedarf an neu zu errichtenden Parkhäusern in Ballungsgebieten in den nächsten drei Jahren entwickeln, und wie wird dabei der Anteil privater und öffentlicher Bauherren sein? Die gemeindliche und regionale Verkehrsplanung und damit die Feststellung des Bedarfs an Parkhäusern ist Sache der Gemeinden. Der Bundesregierung liegen keine Informationen über den zukünftigen Bedarf an Parkhäusern in Ballungssgebieten vor, zumal im allgemeinen Parkeinrichtungen nicht aus Bundesmitteln gefördert werden können. Nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) können aus Bundesfinanzhilfen lediglich Parkeinrichtungen für den Übergang vom Kraftfahrzeug zum öffentlichen Nahverkehrsmittel („park and ride") gefördert werden (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 4 GVFG). Da hierfür bisher Förderungsanträge, die sich auf Parkhäuser beziehen, nur ausnahmsweise gestellt worden sind, kann man annehmen, daß der Bedarf an Übergangsparkhäusern nicht groß ist. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage B 67) : Ist der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen bereit, den Einwohnern und Fremdenverkehrsbetrieben bzw. Fremdenverkehrseinrichtungen der früheren Gemeinden Streitberg und Muggendorf, die zu einer neuen Gemeinde mit dem neuen Namen Wiesenttal zusammengeschlossen wurde, zu gestatten, als postalische Anschrift 8551 Muggendorf bzw. 8551 Streitberg oder hilfsweise zumindest 8551 Wiesenttal-Muggendorf bzw. 8551 Wiesenttal-Streitberg zu verwenden, um diese bekannten Ortsnamen wegen der Auswirkung auf den Fremdenverkehr deutlich machen zu können? Die Deutsche Bundespost trifft bei jedem Zusammenschluß von Gemeinden im Zuge der kommunalen Neugliederungen alle notwendigen organisatorischen Maßnahmen, um eine reibungslose Postversorgung auch nach der Neuordnung sicherzustellen. Jede neugebildete kommunale Verwaltungseinheit muß dazu als einheitlicher postalischer Versorgungsbereich behandelt und für jede Gemeinde eine einheitliche postamtliche Ortsbezeichnung in Übereinstimmung mit dem von der zuständigen Landesregierung bestimmten Gemeindenamen sowie eine einheitliche Postleitzahl festgesetzt werden. Für die früher selbständigen Gemeinden, die als Ortsteile in größeren Gemeinden aufgegangen sind, bedeutet das eine Änderung des bisherigen postamtlichen Namens, vielfach auch eine Änderung der Postleitzahl. Soweit mehrere Zustellpostanstalten Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1974 9021* notwendig sind, werden diese durch arabische Ziffern unterschieden. Ich darf in diesem Zusammenhang auf das Schreiben der Oberpostdirektion Nürnberg 11-1 a 1252-2 vom 31. 8. 1972 Bezug nehmen. Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, daß wirtschaftliche und sonstige Interessen der Fremdenverkehrsorte von der postalischen Regelung keineswegs beeinträchtigt zu werden brauchen. Bezeichnungen wie z. B. „8551 Wiesenttal" oder „8553 Ebermannstadt 2" sind nur Anschriften für Postsendungen, die das Sortieren und Befördern von Sendungen im Postbetrieb erleichtern und beschleunigen — im Interesse der Postkunden. Es liegt bei den Einwohnern, Fremdenverkehrsbetrieben usw., auf Briefbogen, Werbemitteln usw. klar zwischen der Ortsangabe des Absenders und der Nur-Postanschrift zu trennen. Gäste und Kunden können sich dann leicht an der Ortsangabe orientieren. Viele recht bedeutende Orte müssen z. B. einen anderen Namen als Bahnstation angeben, weil sie keinen Bahnhof haben. Auch die zahllosen Postfachinhaber werden am schnellsten bedient, wenn ihre Postanschrift nur die Postfachnummer und keine Straßenangabe enthält; trotzdem können jedoch Besucher oder Interessenten das wirkliche Domizil leicht den zusätzlichen Angaben entnehmen. Ich habe durchaus Verständnis für die Gründe, die in manchen Fällen für den Wunsch nach Erhaltung der alten Gemeindenamen in der Anschrift geltend gemacht werden. Die postalische Anschrift kann ihren Zweck optimal jedoch nur erfüllen, wenn sie in der Bestimmungsortsangabe von allen für die Leitung der Sendungen nicht erforderlichen Namen oder Zusätzen freigehalten wird. Die von Ihnen vorgeschlagene Sonderregelung würde den Bestrebungen der Deutschen Bundespost, im Zuge der kommunalen Neugliederungen überall einheitliche postamtliche Bezeichnungen einzuführen, widersprechen und betrieblich und wirtschaftlich unerwünschte Folgen haben; dies um so mehr, als ein solches Zugeständnis zu einer Vielzahl von Berufungen führen würde, die in ihrer Konsequenz die erforderliche organisatorische Einheitlichkeit der postalischen Versorgungseinheiten schwerwiegend beeinträchtigen würde. Ich darf deshalb um Verständnis bitten, daß Ihrem Vorschlag, auch Gemeindeteilnamen als postamtliche Namen zuzulassen, leider nicht entsprochen werden kann. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2767 Frage B 68) : Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß der verwahrloste Zustand des leerstehenden alten Postamts in Bad Soden/Taunus dem Ansehen der Deutschen Bundespost schweren Schaden zufügt, wobei die stadtplanerischen Vorhaben der Stadt gestört werden, und welche Kosten entstehen der Deutschen Bundespost, wenn sie das alte Postamt nicht an die Stadt verkauft, sondern weiterhin behält? Die deutsche Bundespost hat der Stadt Bad Soden wiederholt mitgeteilt, daß auf dem für Dienstzwecke entbehrlichen Postgrundstück in Bad Soden (Taunus), Kronsberger Straße 6, ein Wohngebäude errichtet werden sollte. Sie hat sich gleichzeitig bereiterklärt, der Stadt das für eine Straßenverbreiterung benötigte Grundstück im Austausch gegen ein anderes für Wohnzwecke geeignetes Grundstück zu überlassen. Der Deutschen Bundespost ist es unverständlich, daß die Stadt trotz ihres gesetzlichen Vorkaufsrechts, der Erschließung von weiteren Neubaugebieten und voraussichtlich weiterem Geländezuwachs im Rahmen der bevorstehenden Gebietsreform gegen den Tauschvorschlag stets nur das Argument anführt, ihr stünden keine Ersatzgrundstücke zur Verfügung. Aus Gründen der Wohnungsfürsorge braucht die Deutsche Bundespost dringend ein Wohngrundstück in Bad Soden, da es günstig im unmittelbaren Einzugsgebiet des Großraumes Frankfurt-Höchst liegt. Die Stadt Bad Soden müßte bei Ausschöpfung der ihr gegebenen Möglichkeiten in der Lage sein, ein Ersatzgrundstück zu beschaffen, zumal hinsichtlich der Lage des Tauschgrundstücks keine besonderen Forderungen gestellt werden. Von einer Störung stadtplanerischer Vorhaben kann bei dieser Sachlage nicht gesprochen werden. Das auf dem Grundstück befindliche Gebäude befindet sich äußerlich in keinem besonders guten Zustand. Im Hinblick auf die schwierige Finanzlage der Deutschen Bundespost ist es aber nicht vertretbar, an dem in jedem Fall zum Abbruch bestimmten Gebäude noch bauliche Unterhaltungs- und Außenanstricharbeiten ausführen zu lassen. Der Deutschen Bundespost entstehen für das Postgrundstück folgende unmittelbare laufende Kosten: Grundsteuer (bisher keine Anforderungen), Müllabfuhr (36,40 DM/jährlich), Kanalgebühren (319,80 DM/jährlich), Wassergebühr (1,40 DM/jährlich) und Straßenreinigung (etwa 2 Arbeitsstunden wöchentlich durch Postbedienstete ca. 11,04 DM je Arbeitsstunde und Person). Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache 7/2767 Frage B 69) : Kann die Bundesregierung auf die Deutsche Bundespost dahin gehend einwirken, daß Gemeinden, deren Alarmanlagen für den Katastrophenfall nicht durch Sirenen, sondern durch Funk ausgelöst werden, von der Funkgebühr befreit werden? Mit dem Ziel, das reibungslose Miteinander aller Bedarfsträger zu ermöglichen, übernimmt die Deutsche Bundespost im Zusammenhang mit der Genehmigung von Funkanlagen und deren Verbindungen 9022* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1974 mit anderen Fernmeldeanlagen eine Reihe von Aufgaben, die hohe Kosten verursachen. Zu diesen Aufgaben zählen u. a. die Unterhaltung der Funkmeßdienste zur Behebung gegenseitiger Störungen, vorausschauende Maßnahmen zur Verhinderung von Störungen und die Vertretung der Ansprüche deutscher Bedarfsträger auf internationaler Ebene. Zur Abgeltung dieser Leistungen werden für die Genehmigung zum Errichten und Betreiben von Funkanlagen und deren Verbindung mit anderen Fernmeldeanlagen, wie sie zur Alarmierung im Feuer- oder Katastrophenfall benutzt werden, Gebühren erhoben. Bei aller Anerkennung der besonderen Leistungen der Gemeinden ist es nicht gerechtfertigt und für die Deutsche Bundespost auch nicht vertretbar, auf leistungsgerechte Gebühren zu verzichten. Die Deutsche Bundespost hat als Sondervermögen des Bundes (§ 3 PostVerwG) einen eigenen Haushalt, für dessen Ausgleich in Einnahmen und Ausgaben sie zu sorgen hat. Da die Aufgaben der Gemeinden auf dem Gebiet der Alarmierung im Feuer- oder Katastrophenfall in keinem sachlichen Zusammenhang mit den Diensten der Deutschen Bundespost stehen, käme ein Gebührenverzicht einem seitens der Deutschen Bundespost an die Gemeinden gezahlten Zuschuß gleich. Derartige Hilfen zu gewähren ist jedoch nicht Aufgabe der Deutschen Bundespost, die den auf dein Gebiete des Post- und Fernmeldewesens an sie gestellten Aufgaben nicht gerecht werden kann, wenn sie auf die ihr zustehenden und für sie notwendigen Einnahmen verzichtet. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage B 70) : Ist die Bundesregierung bereit, darüber Aufklärung zu geben, daß sie den Bundestag über die Gründe, warum dem Generalsuperintendenten Helbig die Einreise in die DDR verweigert worden ist, falsch informiert hat, und hat sie gegebenenfalls inzwischen der Öffentlichkeit gegenüber diese Falschinformation korrigiert und den richtigen Sachverhalt dargestellt? Mir ist nicht bekannt, worauf Sie die Behauptung stützen, daß der Herr Bundesminister Egon Franke den Bundestag in der Fragestunde am 25. September 1974 über die Gründe, warum dem Generalsuperintendenten Helbig die Einreise in die DDR verweigert worden ist, falsch informiert habe. Konkrete Tatsachen, die Sie zu einem solchen Vorwurf berechtigen würden, geben Sie weder an, noch liegen solche vor; denn Gründe für die Einreiseverweigerung sind dem Beauftragten des Senats von Berlin auf entsprechende Anfragen von seiten der DDR bis heute noch nicht mitgeteilt worden. Der Herr Bundesminister Egon Franke hat in der o. g. Fragestunde seine Erklärungen auf einen Tatbestand gestützt, der ihm von Berliner Behörden mitgeteilt und inzwischen in einem Brief des Herrn Generalsuperintendenten Helbig auch schriftlich bestätigt worden ist. Ich erlaube mir daher, auf die damaligen Ausführungen des Herrn Bundesministers Bezug zu nehmen. Im übrigen widerhole ich, daß sich dieses Problem im Interesse des Generalsuperintendenten Helbig nicht für eine Ausbreitung in der Öffentlichkeit eignet. Anlage 57 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Benz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Fragen B 71 und 72) : Was waren die Gründe für die Vergabe der Studie „Analyse und Darstellung der Möglichkeiten künftiger wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Entwicklungen im Hinblick auf den Verbrauch an elektrischer Energie und die Bedarfsdeckung" an das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut des Deutschen Gewerkschaftsbunds in Düsseldorf zum Preis von 261 582 DM durch das Bundesforschungsministerium, wann liegen die Zwischenberichte vor, und zu welchem Zeitpunkt rechnet das Bundesforschungsministerium mit der Veröffentlichung des Gutachtens? Wieviel Gutachten und Studien wurden in den letzten fünf Jahren von der Bundesregierung an das Wirtschaftswissenschaftliche Institut des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Düsseldorf, oder an andere dem DGB nahestehende Forschungsinstitute, nach Sachgegenstand, Auftraggeber und Auftragssumme gegliedert, vergeben? Zu Frage B 71: Die in der Anfrage genannte Studie „Analyse und Darstellungen der Möglichkeiten künftiger wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Entwicklungen im Hinblick auf den Verbrauch an elektrischer Energie" ist Teil einer größeren Untersuchung mit dem Titel „künftiger Bedarf an elektrischer Energie in Abhängigkeit von wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Entwicklungen und dessen Deckung, insbesondere mit Hilfe der Kernenergie". Die Bearbeitung der Gesamtthematik erfolgt in interdisziplinärer Zusammenarbeit mehrerer Arbeitsgruppen. Dem Wirschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut des Deutschen Gewerkschaftsbundes fällt dabei die Aufgabe zu, signifikante Parameter zur Beschreibung von Wirtschaftsentwicklungen einerseits und der Lebensbedingungen der Bevölkerung andererseits aufzuzeigen und auf dieser Grundlage sowie unter Berücksichtigung der Anregungen der gesamten Arbeitsgruppe einen realistischen Rahmen für die Prognose künftiger Entwicklungen besonders im Hinblick auf den elektrischen Energiesektor und die Rolle der Kernenergie zu erstellen. Die Gesamtthematik wurde bereits in Antworten des BMWi und des BMF vom 17. 7. 1972 und 24. 10. 1972 auf Kleine Anfragen zur Energieversorgung angesprochen. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) hat bereits seit langem in dem Arbeitskreis, in dem die Untersuchung der Gesamtthematik abgestimmt wird, mitgewirkt und aufgrund der Anregungen und Wünsche der übrigen Teilnehmer auch eigene Untersuchungen durchgeführt, bevor im Herbst 1973 ein Antrag an WSI mit abgestimmter Aufgabenstellung vergeben wurde. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1974 9023* Das Arbeitsprogramm des Instituts gliedert sich in drei Phasen. Der 1. Zwischenbericht über die Tätigkeit des Instituts wurde Ende 1973 vorgelegt. Die Ergebnisse aller in den Phasen I bis II von WSI durchgeführten Rechnungen wurden dem BMFT im April 1974 zugeleitet. Ein weiterer Zwischenbericht wurde zur 8. Besprechung des Arbeitskreises am 8. 11. 1974 vorgelegt; er wird noch bis Ende des Jahres vervollständigt werden, sobald Ergebnisse komplementärer Untersuchungen zu WSI von Firma Prognos (Basel) vorliegen. Die vorläufigen Abschlußberichte der verschiedenen Arbeitsgruppen werden im Frühjahr 1975 vorliegen. Der zusammenfassende Bericht über die Gesamtstudie ist im Sommer 1975 vorgesehen. Zu Frage B 72: Die Bundesregierung hat außer der genannten Studie keine weiteren Gutachteraufträge an das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) vergeben. Ich weise die Unterstellung zurück, die Bundesregierung benutze Studien und Gutachten als Instrumente der Alimentierung nahestehenden Institutionen. Es ist grundsätzlich unannehmbar, aus dem politischen Standort von Institutionen oder Wissenschaftlern Zweifel an der fachlichen Qualifikation abzuleiten. Die Bundesregierung lehnt es auch ab, über den politischen Standort ihrer Auftragnehmer Recherchen anzustellen und über einen Proporz Rechenschaft abzulegen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage B 73) : Trifft die Meldung der „Zeit" vom 4. Oktober 1974 zu, Mitglieder des Deutschen Entwicklungsdienstes unterstützen als Mentoren die rechtswidrige Besetzung eines landwirtschaftlichen Betriebs in Equador, wobei die Besetzer sich jeder Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands mit Waffengewalt widersetzen wollen, und wie haben — bejahendenfalls — Bundesregierung und Deutscher Entwicklungsdienst darauf reagiert? Nach übereinstimmenden Berichten der Deutschen Botschaft in Quito und des Deutschen Entwicklungsdienstes haben Entwicklungshelfer oder hauptamtliche Mitarbeiter des Deutschen Entwicklungsdienstes keine rechtswidrigen Aktionen in Equador unterstützt. Zu dem von der „Zeit" erwähnten Fall, der seit über drei Jahren die Gerichte und die zuständige Agrarreformbehörde beschäftigt, wurde inzwischen in letzter Instanz festgestellt, daß die gewaltlose Landnahme der Bevölkerung mit dem equadorianischen Agrarreformgesetz in Einklang steht. Der Deutsche Entwicklungsdienst hat die erwähnten Vorgänge stets sorgfältig beobachtet und gemeinsam mit dem Projektträger darauf geachtet, daß keine Entwicklungshelfer in den Konflikt einbezogen wurden. Die Bundesregierung sieht deshalb keine Veranlassung, besondere Maßnahmen zu treffen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helga Schuchardt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu Anfang auf ein mir sehr gefährlich erscheinendes Argument von Herrn Gerlach eingehen, der meinte, man könne nicht so ohne weiteres unterschreiben, daß die Zulassung zu einer Ausbildung, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Ausbildungsverhältnis abzuleisten ist, auch weiterhin zu gewährleisten sei. Er hat bei der Gelegenheit den Satz geprägt, es könne wohl nicht angehen, daß Verfassungsfeinde auch noch aus Steuermitteln ausgebildet würden. Ich hoffe nicht, daß daraus der Schluß zulässig ist, wir hätten irgendwann einmal darüber nachzudenken, ob man Verfassungsfeinden nicht vielleicht bereits den Eingang in unsere Hochschulen abschlagen sollte.

    (Zuruf von der SPD: Die wollen doch konsequent sein!)

    Herr Carstens und Herr Miltner haben auf die Hamburger Aussagen der FDP hingewiesen. Ich möchte den Versuch machen — wenngleich wir das schon häufig an anderer Stelle versucht haben —,
    unsere differenzierte Meinung noch einmal darzulegen, die sich übrigens in Übereinstimmung befindet mit der Meinung der Bundespartei. Ich gehe von der Hoffnung aus, daß man irgendwann einmal auch selbst bereit ist, eine solche differenzierte Haltung mit zu vollziehen.
    Meine Damen und Herren, die FDP hat es sich in der Vergangenheit bei der Diskussion um dieses Thema nicht leicht gemacht. Am Ende einer langen innerparteilichen Auseinandersetzung stand ein Bundesparteitagsbeschluß im November 1973. Es galt für uns, einen Weg zu finden, der geeignet ist, unseren freiheitlichen Rechtsstaat mit einem Höchstmaß an Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen. Es war darüber hinaus unsere Absicht, die bestehenden Beamtengesetze zu ergänzen, um deren eindeutige und einheitliche rechtsstaatliche Handhabung sicherzustellen. Die Änderungen sollen unserer Meinung nach vor allem erreichen, daß die Einstellungsentscheidungen in einem fairen Verfahren ohne Willkür und ohne Verwertung nicht nachprüfbarer Vorwürfe oder pauschaler Vorurteile getroffen werden. Daraus folgt, daß auch die Mitgliedschaft oder Funktionärseigenschaft in einer Partei oder Organisation nicht von der Notwendigkeit entbindet, daß im Falle einer Ablehnung des Bewerbers konkret festgestellt werden muß, daß sich der Bewerber als Person verfassungsfeindlich verhält. Rechtsstaatlichkeit erfordert auch, daß die Beweislast für eine verfassungsfeindliche Betätigung des Bewerbers bei der Behörde liegt. Der Bewerber hat einen Anspruch darauf, daß die Ablehnung der Einstellung schriftlich zu begründen ist, und sie darf nur auf gerichtsverwertbare Tatsachen gestützt werden.
    Im Spannungsfeld von Parteienprivileg und Treuepflicht kann unserer Meinung nach die Antwort nur lauten — ich will noch einmal das wiederholen, was Herr Hirsch hier gesagt hat —: Natürlich darf sich niemand auf seine Parteizugehörigkeit berufen, um vor dem Vorwurf geschützt zu sein, daß er nicht die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Das gilt auch für Mitglieder der hier im Bundestag vertretenen Parteien.
    Andererseits haben wir aber ebensowenig das Recht, pauschal allen Mitgliedern einer nicht verbotenen Partei oder Organisation den Vorwurf zu machen, daß sie nicht die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Aus Gründen politischer Opportunität wird kein Verbotsantrag z. B. gegen die DKP gestellt. Eine Politik, die Gruppen schont, die einzelne Mitglieder dieser Gruppen aber pauschal angreift, kann ein liberaler Politiker nicht unterstützen. Daraus folgt, daß sich ein Gesetz nur auf in der Person des Bewerbers liegende Gründe für die Ablehnung berufen darf, so wie es der Entwurf der Bundesregierung tut.
    Meine Damen und Herren, die Hamburger Koalitionsparteien haben sich während ihrer Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, bei der Einstellung von Bewerbern in den öffentlichen Dienst bereits nach dem Regierungsentwurf zu verfahren. Der Hamburger Senat hat daraufhin eine sehr gewissenhafte Einzelfallprüfung eingeführt. Einzelfallprüfung bedeutet aber auch die Chance eines positiven Votums zugunsten des Bewerbers, und Einzelfallprüfung bedeutet ebenfalls, daß im Rahmen des Ermessensspielraums von den Prüfenden unterschiedlich votiert werden kann. Beides ist in Hamburg in einigen wenigen Fällen eingetreten. Wir mußten aber die bittere Erfahrung machen, daß man unseren mit dieser Frage befaßten Senatoren, die ein positives Votum abgaben, und meiner ganzen Partei in ungeheuerlicher Weise unterstellte, Tor und Tür für Verfassungsfeinde zu öffnen. Dies ist durch die Hamburger Opposition geschehen, und, wie wir heute hören konnten, ist das gleiche Wort im Zusammenhang mit dem Entwurf der Bundesregierung gefallen. Ich mache kein Hehl daraus, daß ein solches Verhalten meiner Meinung nach eher geeignet ist, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu gefährden, als die beiden Bewerber, die eingestellt werden sollten.

    (Zustimmung bei der FDP und der SPD)

    Ein Zweites ist bedenklich: Die Tatsache, daß man Gefahr läuft, bei einem positiven Votum des Einzelfalls in den gleichen Topf mit Verfassungsfeinden geschüttet zu werden, führt nicht nur die Einzelfallprüfung ad absurdum, sondern sie führt auch unseren Rechtsstaat ad absurdum.
    Meine Damen und Herren, ich will an dieser Stelle nicht verschweigen, daß es bei der Handhabung des Regierungsentwurfs zu unterschiedlichen Auffassun-



    Frau Schuchardt
    gen zwischen den Koalitionspartnern in Hamburg gekommen ist.

    (Berger [CDU/CSU] : Das ist bekannt!)

    Während die SPD in Hamburg der Auffassung ist, daß zusätzlich zur Mitgliedschaft und Funktionärseigenschaft entlastende Tatsachen aufgeführt werden müßten, um zur Einstellung zu kommen, hat meine Partei in Hamburg die Auffassung unseres Bundesparteitagsbeschlusses vertreten, daß über die Mitgliedschaft und Funktionärseigenschaft hinaus in der Person des Bewerbers begründete belastende Tatsachen hinzukommen müssen. Hier hoffen wir, daß sich der Gesetzgeber mehrheitlich unserer Interpretation anschließt.
    Wir haben im Rahmen der Auseinandersetzungen um die Behandlung dieser Frage gerade in Hamburg in unserem Landesausschuß einen Beschluß gefaßt, der zum Aufhänger genommen wurde, uns Kumpanei mit Kommunisten oder Volksfrontpolitik vorzuwerfen. Ich will gerne zugeben, daß die Formulierung zu Mißinterpretationen Anlaß gab. Was wollten wir aber ausdrücken? Erstens wollten wir noch einmal unsere von mir bereits beschriebene Auffassung unterstreichen, und zweitens haben wir festgestellt, daß wir unsere Befürchtungen bereits bestätigt sehen, daß die Anwendung des Extremistenbeschlusses sich nicht ausschließlich gegen die Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung richtet, sondern in CDU- und CSU-regierten Ländern leider auch bereits gegen kritische Demokraten.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Hört! Hört!)

    Wenn wir in diesem Zusammenhang außer Sozialdemokraten und Liberalen auch Kommunisten angesprochen haben, so nicht deshalb, weil wir sie für kritische Demokraten halten, sondern weil wir es nicht ausschließen können und wollen, daß unter ihnen auch kritische Demokraten sind, oder, um mit den Worten des Zweiten Bürgermeisters von Hamburg zu sprechen: „Daß jemand im Verfolg politischer Auseinandersetzungen sich irrtümlich an eine verkehrte Front begibt, wäre nicht das erstemal in der Geschichte unseres Landes." Wenn in diesem Zusammenhang Christdemokraten nicht genannt wurden, so nicht deshalb, weil wir sie nicht für kritische Demokraten halten, sondern weil uns Gott sei Dank noch kein Fall bekannt ist, wo auch ein Christdemokrat auf Grund von Extremistenerlassen abgelehnt wurde.
    Wir haben dies schon häufig aufzuklären versucht. Wie wenig ernst auch die CDU in Hamburg ihre Angriffe gegen uns selber nimmt, sieht man daran, daß sie, die sie uns im Wahlkampf noch als Kommunisten bezeichnete, uns schon in der Wahlnacht vorschlug, doch gemeinsam einen Hamburger Senat zu bilden.

    (Hört! Hört! bei der SPD — Liedtke [SPD]: Das käme in Bayern nie vor!)

    Die schlimme Erfahrung, die wir zur Zeit machen, ist nur, daß mit derartiger Diffamierung nicht nur Wahlen entschieden, sondern auch gewonnen werden. Ich hoffe, daß unsere Demokratie stark genug ist, sich gegen solche Methoden durchzusetzen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat hat Ihnen Überweisungsvorschläge in der Tagesordnung aufgeführt. Weitere Anträge werden nicht gestellt. — Ich sehe und höre kein Widerspruch. Dann sind die beiden Vorlagen entsprechend den Überweisungsvorschlägen des Ältestenrates überwiesen.
Ich rufe Punkt 25 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Vogel (Ennepetal), Berger, Dr. Miltner, Dr. h. c. Wagner (Günzburg), Erhard (Bad Schwalbach), de Terra und der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Ausbau des Beteiligungsverfahrens im Beamten-, Richter- und Soldatenrecht
— Drucksache 7/1975 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Innenausschuß (federführend)

Rechtsausschuß
Verteidigungsausschuß
Zur Begründung hat das Wort der Herr Abgeordnete Berger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor anderthalb Jahren wurde ein teures und gründliches Gutachten von der „Studienkommission für die Reform des öffentlichen Dienstes" erstellt. Es liegt seit dieser Zeit auf dem Tisch. Das Gutachten enthält ein ganzes Bündel sehr vernünftiger Vorschläge, die nicht den Umsturz, sondern eine moderne und effektive Fortentwicklung unseres Systems des öffentlichen Dienstes zum Ziel haben. Alle demokratischen Parteien und alle Fraktionen dieses Hauses haben das Gutachten bei seiner Veröffentlichung begrüßt, aber verwirklicht ist von den Vorschlägen bisher nichts. Ich frage mich, ob diese schleppende Behandlung vielleicht heute die Strafe für den ist, der, anstatt Systemveränderung zu predigen, mit praktischer Vernunft arbeitet.
    An den Anfang seiner Vorschläge stellt das Gutachten sehr betont den Ausbau eines Instruments, das im Grundsatz schon das Bundesbeamtengesetz im Jahre 1953 eingeführt hat: den Ausbau der offiziellen Beteiligung der gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen des öffentlichen Dienstes bei der Vorbereitung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen und von sonstigen allgemeinen Regelungen im Bereich des öffentlichen Dienstrechts. Die Verwirklichung dieses Vorschlages als erster Schritt soll dazu führen, daß die weiteren Schritte der Neuordnung bereits nach dem erweiterten Beteiligungsverfahren mit den Spitzenorganisationen ausdiskutiert werden können.
    Die Fraktion der CDU/CSU hält diesen Vorschlag und seine Begründung für überzeugend. Sie hat deshalb den Ihnen vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau des Beteiligungsverfahrens im Beamten-, Richter- und Soldatenrecht eingebracht, durch den sie das bisherige Beteiligungsverfahren entsprechend den nunmehr 20jährigen Erfahrungen und entsprechend dem Vorschlag der Studienkom-
    8996 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 132. Sitzung, Bonn, Freitag, den 15. November 1974
    Berger
    mission ausbauen und institutionell stärker verankern will. Die Bundesregierung soll insbesondere verpflichtet werden zu regelmäßigen Gesprächen, gegebenenfalls auch zu Ad-hoc-Gesprächen mit den Spitzenorganisationen des öffentlichen Dienstes, zu einem näher festgelegten Verfahren der Beteiligung bei der Vorbereitung von Gesetzes- und anderen Entwürfen dienstrechtlichen Inhalts sowie zur Mitteilung von offengebliebenen Vorschlägen der Spitzenorganisationen an den Bundestag und den Bundesrat. Die Regelung soll ausdrücklich in das Richter- und in das Soldatenrecht übernommen werden.
    In diesen Vorschlägen sehe ich eine ausgewogene und eigenständige, den Besonderheiten des Beamten-, Richter- und Soldatenverhältnisses gerecht werdende Form eines frühzeitigen Interessenausgleichs im Vorfeld des Parlaments, ohne daß die Entscheidungsfreiheit des Parlaments berührt wird. Zusammen mit Vorschlägen für klare Berechnungsgrundlagen bei den laufenden Besoldungsanpassungen halte ich diesen Entwurf für die konstruktive Alternative zu Tarifvertrags- und Streikrechten der Beamten, der Richter oder gar der Soldaten, d. h. für die konstruktive Alternative zu Lösungen, welche sämtlich verfassungsrechtlich unzulässig und politisch abzulehnen wären.
    Meine Damen und Herren, zum Schluß bedarf es noch eines kritischen Wortes zu dem bisherigen schleppenden Vorgehen auf seiten der Regierung und der Regierungskoalition. Bereits in den Beratungen über das Bundespersonalvertretungsgesetz im vergangenen Jahr hatte meine Fraktion angeregt, als zusätzlichen Artikel des Gesetzes den Ausbau des Beteiligungsverfahrens einzuführen. Wir brachten schließlich ausdrücklich einen entsprechenden Änderungsantrag hier im Plenum ein. Damals widersprachen Sie, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen — Koalitionsfraktion kann ich nur noch sagen, da von der FDP keiner mehr anwesend ist —, diesem Änderungsantrag — —