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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 129. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. November 1974 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 8695 A Sammelübersicht 28 des Petitionsausschusses über die Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/2700 — . . . . . . . . 8696 A Entwurf eines Gesetzes über die weitere Sicherung des Einsatzes von Gemeinschaftskohle in der Elektrizitätswirtschaft (Drittes Verstromungsgesetz) — Drucksache 7/1991 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2627 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2623 — Zweite und dritte Beratung Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) 8696 B Spilker (CDU/CSU) 8702 B Dr. von Bülow (SPD) 8703 B Dr. Zeitel (CDU/CSU) 8704 C Frau Renger, Präsident 8706 B Schmidhuber (CDU/CSU) 8706 D Wolfram (SPD) . . . . 8708 C, 8727 A Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . 8710 B Russe (CDU/CSU) 8715 B Reuschenbach (SPD) . . . . . . 8720 A Zywietz (FDP) . . . . . . . . 8722 C Matthöfer, Bundesminister (BMFT) . 8724 D Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge — Drucksache 7/2060 — Erste Beratung Dr. Vogel, Bundesminister (BMJ) . . 8727 D Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . . 8729 B Frau Dr. Lepsius (SPD) . . . . . 8731 D Frau Will-Feld (CDU/CSU) . . . 8735 D Engelhard (FDP) 8738 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Aufwertungsausgleichsgesetzes — Drucksache 7/2696 — Erste Beratung Ertl, Bundesminister (BML) . . . . 8738 D von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 8740 A Müller (Schweinfurt) (SPD) . . . . 8741 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 8743 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 8745* A Anlage 2 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage A 33 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Beseitigung von Bunkerruinen des ehemaligen Westwalls . . . . . . . 8745* C Anlage 3 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 34 — Drucksache 7/2720 vom 31.10. 74 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Berücksichtigung von nicht mehr beschäftigten Pendlern bei Förderungsmaßnahmen in Grenzregionen zu EG-Ländern 8745* D Anlage 4 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 35 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Meldung der „Welt" vom 22. Oktober 1974 über das Scheitern eines Übereinkommens über die Errichtung eines „Intourist"-Büros in Frankfurt und einer deutschen Reisebüro-Vertretung in Moskau 8746* A Anlage 5 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen A 36 und 37 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) : Pressemeldungen über vorzeitige Pensionierung des Vorsitzenden der Geschäftsführung der Deutschen Industrieanlagen GmbH auf Grund einer Intervention des Bundeswirtschaftsministers; Rücktritt von drei Aufsichtsratsmitgliedern der Deutschen Industrieanlagen GmbH 8746* B Anlage 6 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 40 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/ CSU) : Versorgung mit Steinkohle, Briketts und Koks in den Bereichen Hausbrand und Kleinverbrauch im kommenden Winter 8746* D Anlage 7 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 41 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Lenders (SPD) : Unterschiedliche Garantieleistungen deutscher Automobilhersteller im In- und Ausland 8747* A Anlage 8 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 43 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Röhner (CDU/CSU) : Verhältnis der sowjetischen Kredite an die Bundesrepublik Deutschland zu den Krediten der Bundesrepublik Deutschland an die Sowjetunion . . . . . 8747* B Anlage 9 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 45 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Carstens (Emstek) (CDU/CSU) : Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Grüner in der Fragestunde des Bundestages vom 26. September 1974 über die Beseitigung sämtlicher Härtefälle bei der Neueinteilung der Fördergebiete nach der abschließenden Beratung des 4. Rahmenplans durch den Planungsausschuß für regionale Wirtschaftsstruktur . . . . . . . 8747* C Anlage 10 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen A 46 und 47 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) : Ausweisung von Gebieten und Gemeinden als künftige Fördergebiete im Zusammenhang mit der Anmeldung zum 4. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" 8748* A Anlage 11 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen A 48 und 49 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 des Abg. Frerichs (CDU/CSU) : Bekanntmachung der Eckwerte für eine Neuordnung des Arzneimittelmarkts 8748* B Anlage 12 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen A 52 und 53 Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) : Warnung von Altpapierverarbeitern vor dem Ankauf von Altpapier; Kostenrelation der Papierherstellung aus Rohstoffen zum Recycling-Verfahren 8748* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 III Anlage 13 Antwort des PStSekr Haar (BMP) auf die Frage A 71 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Hösl (CDU/CSU) : Meldung der „Welt" über künftige Anwendung des Auslandstarifs im Telefonverkehr zwischen West- und Ost-Berlin . . . . . . . . . . . . 8749* A Anlage 14 Antwort des PStSekr Haar (BMP) auf die Frage A 72 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung zur Beseitigung von Behinderungen des innerdeutschen Postverkehrs 8749* B Anlage 15 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen A 86 und 87 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Möllemann (FDP) : Laufbahnaussichten der Berufsberater; Berufsberatung an den Gymnasien . . 8749* C Anlage 16 Antwort des PStSekr Frau Schlei (BK) auf die Fragen B 1 und 2 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Röhner (CDU/ CSU) : Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 16. Oktober 1974 über eine vom Bundeskanzler beim Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft in Auftrag gegebene Studie über „Gesamtwirtschaftliche Überlegungen zur Fortentwicklung der Agrarpolitik" in Abweichung vom Grundsatz der Ressortverantwortlichkeit; Einschaltung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 8750* B Anlage 17 Antwort des PStSekr Frau Schlei (BK) auf die Frage B 3 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Lambinus (SPD) : Italienische Zeitungsmeldungen über Aussagen Giannettinis über Geheimdienste der Bundesrepublik Deutschland 8750* D Anlage 18 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 4 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Zustimmung der Bundesregierung zur Beendigung der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa erst nach Zustimmung der Sowjetunion zu den im „Korb 3" zusammengefaßten Verpflichtungen auf Herstellung von Freizügigkeit von Menschen und Informationen über die Grenzen von Ost und West 8751* A Anlage 19 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Frage B 5 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Plan zur Errichtung einer Europäischen Union 8751* B Anlage 20 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 6 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Mitfinanzierung der Ausstellung „Barock" in Warschau durch die Bundesregierung 8751* D Anlage 21 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 7 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Kritik an der Öffentlichkeitsarbeit der deutschen Botschaft in Tokio anläßlich des Besuchs der Bayerischen Staatsoper in Japan . . . . . . . . . . . 8751* D Anlage 22 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage B 8 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Buchung von Reisen und Hotelzimmern durch Bundesministerien, Bundesbehörden und sonstige Verwaltungen des Bundes über bestimmte Reisebüros zur Erzielung günstigerer Konditionen . . 8752* C Anlage 23 Antwort des BMin Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Fragen B 9 und 10 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Frau Ria Alzen; Leistungen von Frau Alzen, die für die Verleihung maßgeblich waren 8752* D Anlage 24 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage B 11 — Drucksache 7/2720 IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Zweck, Auflage und Kosten der „Umweltzeitung" des Bundesinnenministers 8753* A Anlage 25 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage B 12 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Ergänzende Alternativvorschläge der Bundesregierung zum Abwasserabgabengesetz auf Grund der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Rhein-Wasserwerk e. V. zu diesem Gesetz . . . . 8753* C Anlage 26 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage B 13 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Müller (Berlin) (CDU/CSU) : Einführung eines Anrechnungsfreibetrages oder einer Rententeilanrechnung zur Vermeidung einer wachsenden Schmälerung der beamtenrechtlichen Versorgung der unter § 52 Abs. 2 und 4 G 131 fallenden ehemaligen Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes aus der steigenden Anrechnung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherungen auf die Versorgungsbezüge 8753* D Anlage 27 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage B 14 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Schäfer (Appenweier) (SPD) : Gutachten über Cyanid-Gefahren auf Mülldeponien in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg; Zuleitung des Gutachtens an den Innenausschuß des Bundestages 8754* B Anlage 28 Antwort des BMin Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage B 15 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Niegel (CDU/CSU): Beantwortung der mündlichen Anfrage des Abgeordneten Niegel vom 10. Oktober 1974 betreffend Fußballweltmeisterschaft 8754* C Anlage 29 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Fragen B 16 und 17 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Auswirkungen des vorgesehenen Fortfalls der zehnjährigen Wartezeit als Voraussetzung für die Gewährung von Ruhegehalt auf die unter Art. 131 GG fallenden Personen; Anwendung der vorgesehenen Regelungen zur Verbesserung der Rechtsstellung und zur Erhöhung des Ruhegehalts der Frühpensionäre auf den unter Art. 131 GG fallenden Personenkreis . . . . . . . 8754* D Anlage 30 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage B 18 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Abstand zwischen Beamtenpension und Versorgung vergleichbarer Behördenangestellter unter besonderer Berücksichtigung des neuen Heubeck-Gutachtens 8755* B Anlage 31 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage B 19 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 -- des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) : Verpflichtung zur Zahlung von GEMA-Gebühren für die in den Gemeinschaftsräumen von Altersheimen aufgestellten Fernsehgeräte; gesetzgeberische Maßnahmen zur Aufhebung dieser Verpflichtung 8755* C Anlage 32 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen B 20 und 21 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Leicht (CDU/CSU): Bericht im Wirtschaftsteil der „Rheinpfalz" vom 12. Oktober 1974 über Verschuldung des Bundes im Ausland durch die Vergabe von Schuldscheinen mit einer Laufzeit von über vier Jahren an die Ölländer; Höhe und Konditionen solcher Schuldscheine . . . . . . . 8756* C Anlage 33 Antwort des PStSekr Porzner (BMF) auf die Frage B 22 — Drucksache 7/2720 vorn 31. 10. 74 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU): Schulung und Unterrichtung der Beamten der unteren Finanzbehörden über die Durchführung der Steuerreform . 8756* D Anlage 34 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 23 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 V Steuereinnahmen für den Bundeshaushalt 1974; sich daraus ergebender Kreditbedarf des Bundes 8757* C Anlage 35 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 24 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Katzer (CDU/CSU) : Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zum Herstatt-Zusammenbruch (Drucksache 7/2511) . . . . 8757* D Anlage 36 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 25 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Ewen (SPD) : Schaffung neuer Arbeitsplätze im Bereich der Stahlindustrie in den Arbeitsamtsbezirken Emden und Leer durch Investitionsentscheidungen in den Aufsichtsräten bundeseigener Unternehmen 8757* D Anlage 37 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 26 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 des Abg. Biehle (CDU/CSU) : Ausgaben der einzelnen Bundesministerien in den Jahren 1969 bis 1974 für Öffentlichkeitsarbeit; Anteil dieser Ausgaben je Kopf der Bevölkerung . . 8758* B Anlage 38 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 27 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Widerspruch zwischen der positiven Auffassung des Bundesfinanzministers zum sogenannten Recycling des Öldollars und der negativen Beurteilung des internationen Sachverständigen Fraenkel 8759* B Anlage 39 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen B 28 und 29 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 des Abg. Link (CDU/CSU) : Anteil des Handels mit den Warschauer Paktstaaten am Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland 1970/1971/1972/ 1973 und im 1. Halbjahr 1974; Handelsbilanz-Defizit der einzelnen Ostblockländer gegenüber der Bundesrepublik Deutschland in dieser Zeit . . . . . 8759* C Anlage 40 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 30 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Dumpingmaßnahmen der DDR zu Lasten der Deutschen Textilindustrie . . . . 8759* D Anlage 41 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 31 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Josten (CDU/CSU) : Untersuchung der Industrie- und Handelskammer in Koblenz über die Kooperation in der mittelständischen Industrie 8760* B Anlage 42 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen B 32 und 33 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Meldungen über den Verlust von Arbeitsplätzen in der Textilbekleidungsindustrie 8761* A Die Fragen B 34 und 35 sind nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde nicht zulässig. Anlage 43 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 36 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Dringlichkeit des Einsparens von Energie im persönlichen Bereich 8761* C Anlage 44 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen B 37 und 38 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : Hilfsmaßnahmen für die deutsche Schuhindustrie; Auswirkungen der Verschiebung der Paritäten zwischen italienischer Lira und Deutscher Mark auf den italienischen Schuhimport in die Bundesrepublik Deutschland . . . 8761* D Anlage 45 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 39 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Ewen (SPD) : Verlegung zentraler Verwaltungen in strukturschwache Gebiete 8762* C Anlage 46 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 40 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) : Sicherung von Ausbildungsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen . 8762* D VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 Anlage 47 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen B 41 und 42 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) : Entwicklung des Primärenergiebedarfs und Nutzenergiebedarfs West-Berlins; Kosten bei der Stromübertragung mit 380 kV-Leitungen über 100, 500, 1000 und 2000 km; Änderung der Kosten und Verluste bei Verwendung einer Hochspannungsgleichstromübertragung 8763* A Anlage 48 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 43 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Härzschel (CDU/ CSU) : Verzögerungen bei den Genehmigungsverfahren für den Kraftwerksbau . . . 8764* A Anlage 49 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Fragen B 44 und 45 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) : Schäden in der Höhenlandwirtschaft infolge des frühen Wintereinbruchs; Beschleunigung des Anlaufens des Bergbauernprogramms 8764* B Anlage 50 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 46 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU): Stopp der Vernichtung von Lebensmitteln auf den norddeutschen Seefischmärkten . . . . . . . . . . . . 8764* D Die Frage B 47 ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 51 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 48 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Hansen (SPD) : Gefährdung der deutschen Arbeiter bei der Produktion des Kunststoffes Polyvinylchlorid (PVC) . . . . . . . . 8765* B Anlage 52 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 49 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Katzer (CDU/CSU) : Gefahren durch die Konzentration an Stickstoffoxyden aus Erdgasbrennern in Haushalten 8765* D Anlage 53 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 50 Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Pohlmann (CDU/ CSU) : Anrechnung des Studiums an der Universität als Ausfallzeit in der Rentenversicherung für Absolventen von Fachhochschulen . . . . . . . . . 8766* A Anlage 54 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 51 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU): Fehlen von objektivierbaren Maßnahmen für das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen . . . . . 8766* B Anlage 55 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen B 52 und 53 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) : Freie Beförderung der Begleitpersonen von Schwerbehinderten; Vereinheitlichung der Richtlinie für die Beförderung der Begleitpersonen von Schwerbehinderten 8766* C Anlage 56 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 54 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Zebisch (SPD) Ersetzung des Krankenscheins durch eine Art Scheckkarte 8766* D Anlage 57 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 55 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Köster (CDU/CSU): Androhung der Kündigung der Abkommen über die soziale Sicherheit der Gastarbeiter 8767* B Anlage 58 Antwort des PStSekr Porzner (BMF) auf die Frage B 56 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Köster (CDU/CSU) : Schlechterstellung von Personen, insbesondere Rentenempfängern, durch die Neuregelung des Familienlastenausgleichs ab 1. Januar 1975 8767* D Anlage 59 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage B 57 Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 VII Inkrafttreten der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Nörvenich . 8768* B Anlage 60 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage B 58 Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Neubelegung eventuell freiwerdender Kasernen in Hessisch-Oldendorf mit Einheiten der Bundeswehr 8768* B Anlage 61 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage B 59 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Lambinus (SPD) : Teilnahme der italienischen Neofaschistenführer Giannettini und Rauti an einem Lehrgang der Bundeswehrschule für psychologische Kriegsführung in Koblenz 8768* C Anlage 62 Antwort des StSekr Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage B 60 — Drucksache 7/2720 vom. 31. 10. 74 — des Abg. Burger (CDU/ CSU) : Genehmigung der Fernsehlotterie „Aktion Sorgenkind" für das Jahr 1975 . . 8768* D Anlage 63 Antwort des StSekr Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage B 61 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) Gefahren für die Originalität des fränkischen Bocksbeutel durch portugiesischen Import 8769* B Die Frage B 62 ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 64 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 63 und 64 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Picard (CDU/ CSU) : Ortsdurchfahrt im Zuge der B 459 durch die Stadt Dietzenbach; Belästigung der Anwohner; Baubeginn und Vollendung des sogenannten Odenwaldzubringers . 8769* D Anlage 65 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 65 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Vergabe von Gleisanschlüssen im Bereich des geplanten Rangierbahnhofs München-Nord durch die Bundesbahn . 8770* A Anlage 66 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 66 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Fortführung des 2. Ausbauprogramms der Münchner S-Bahn 8770* B Anlage 67 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 67 und 68 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Peiter (SPD) : Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge in der Gemeinde Filsen/ Rhein-Lahn-Kreis; Stand der Überlegungen hinsichtlich der Bundesbahnstrecke Limburg–Bad Schwalbach–Wiesbaden 8770* C Anlage 68 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 69 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Installation von Streckentelefonen bzw. Notrufeinrichtungen beim vierspurigen Ausbau der B 469 zwischen Stockstadt und Obernburg . . . . . . . . . 8770* D Anlage 69 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 70 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — der Abg. Frau Dr. Riede (Oeffingen) (CDU/CSU) : Sonderrechte im Straßenverkehr für Fahrer von Kranken- oder Notarztwagen des Roten Kreuzes . . . . . 8771 * A Anlage 70 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 71 -- Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 --des Abg. Josten (CDU/CSU) : Minderung der Unfallträchtigkeit der Kreuzung an der Bundesstraße 266 in der Ortsdurchfahrt Bad Bodendorf/Kreis Ahrweiler 8771* B Anlage 71 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 72 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) : Unwirtschaftliche Verladungsgeschäfte für die öffentlichen Binnenhäfen; lukrative Fremdverladungsgeschäfte der Werkshäfen 8771* C VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 Anlage 72 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 73 und 74 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Beginn des Ausbaus der Bundesstraße 30, Teilstück Umgehung von Ravensburg, Weingarten und Baienfurt; Beginn des Ausbaus der Bundesstraße 18 zwischen Leutkirch–Tautenhofen und der baden-württembergisch/bayerischen Landesgrenze 8771* C Anlage 73 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 75 und 76 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Verlegung der B 83 im Teichwiesengelände der Stadt Melsungen; Führung der bisher vorgesehenen Trasse in dem von den Anliegern gewünschten Sinne 8772* A Anlage 74 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 77 und 78 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Schwencke (SPD) : Bau einer mehrspurigen Schnellstraße am Rheinufer von Eltville; Chancen der Realisierung der Nordumgehung um Eltville 8772* B Anlage 75 Antwort des PStSekr Haar (BMP) auf die Frage B 79 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Vereinbarung mit Ost-Berlin über die Nutzung der im Bereich der Deutschen Bundespost verwendeten gebrauchstechnischen Hilfsmittel im Telefonverkehr zwischen West- und Ost-Berlin . 8772* C Anlage 76 Antwort des PStSekr Haar (BMP) auf die Fragen B 80 und 81 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Wörner (CDU/CSU) : Klagen über verspätete Buchung von Renten auf Bankkonten; Ursachen und Abhilfemaßnahmen 8772* D Anlage 77 Antwort des PStSekr Dr. Haack (BMBau) auf die Frage B 82 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Milz (CDU/ CSU) : Vereinbarung von Lohngleitklauseln in der Bauwirtschaft . . . . . . . . 8772* D Anlage 78 Antwort des PStSekr Herold (BMB) auf die Frage B 83 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) : Desinfektionsbescheinigung des Gesundheitsamts beim Versand von Geschenkpaketen mit gebrauchten Kleidungsstücken in die DDR . . . . . 8773* D Anlage 79 Antwort des PStSekr Herold (BMB) auf die Frage B 84 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Benutzung des Herkunfts- und Qualitätshinweises „Made in Germany" durch die DDR 8774* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 8695 129. Sitzung Bonn, den 8. November 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 8. 11. Adams * 8. 11. Dr. Ahrens ** 8. 11. Dr. Aigner * 8. 11. Alber ** 8. 11. Dr. Artzinger * 8. 11. Dr. Barzel 8. 11. Dr. Bayerl 8. 11. Behrendt * 8. 11. Blumenfeld * 8. 11. Frau von Bothmer ** 8. 11. Conradi 15. 11. Dr. Dregger 8. 11. Eigen 8. 11. Dr. Ehrenberg 15. 11. Dr. Eppler 8. 11. Dr. Früh * 8. 11. Gerlach (Emsland) * 8. 11. Graaff 8. 11. Härzschel * 8. 11. Heyen 8. 11. Dr. Holtz ** 9. 11. Immer 8. 11. Dr. Jens 12. 11. Dr. Kempfler 8. 11. Dr. h. c. Kiesinger 8. 11. Dr. Klepsch ** 8. 11. Dr. Kreile 8. 11. Dr. Köhler 8. 11. Lagershausen 8. 11. Lautenschlager * 8. 11. Lemmrich ** 9. 11. Maucher 15. 11. Müller (Mülheim) * 8. 11. Dr. Müller-Hermann 8. 11. Dr. Narjes 8. 11. Pfeifer 8. 11. Rappe (Hildesheim) 8. 11. Frau Dr. Riedel-Martiny 8. 11. Sauer 9. 11. Prinz zu Sayn-Wittgenstein 8. 11. Schedl 8. 11. Scheu 14. 11. Frau Schleicher 8. 11. Schmidt (München) * 8. 11. Schmidt (Wattenscheid) 15. 11. Schmidt (Würgendorf) 8. 11. Schmöle 8. 11. Dr. Schulz (Berlin) 8. 11. Seefeld * 8. 11. Springorum * 8. 11. Staak (Hamburg) 8. 11. Strauß 8. 11. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Vohrer ** 9. 11. Dr. Warnke 8. 11. Wienand 15. 11. Baron von Wrangel 8. 11. Dr. Zimmermann 8. 11. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 33): Ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht angebracht, Bunkerruinen des ehemaligen Westwalls, die nur 20 Meter von den kraft eines Bebauungsplans ausgewiesenen Bauplätzen entfernt stehen, unverzüglich zur Ausschaltung von Gefahrenquellen zu schleifen, statt als Voraussetzung für eine Entscheidung über deren Beseitigung erst die Vorlage eines genehmigten erweiterten Bebauungsplans zu fordern, bei dem diese Kampfanlagen einbezogen sind? Der Bund übernimmt die Kosten der Beseitigung ehemaliger Westwallanlagen, wenn eine der beiden folgenden Voraussetzungen vorliegt: 1. um unmittelbare Gefahren für Leben oder Gesundheit abzuwenden, 2. um die Durchführung von Vorhaben zu ermöglichen, die im öffentlichen Interesse bzw. im Interesse der Allgemeinheit liegen, wenn die Beseitigung wirtschaftlich vertretbar ist. Ob eine der beiden Voraussetzungen vorliegt, kann nur aufgrund aller Umstände des Einzelfalles entschieden werden. Eine generelle Antwort auf Ihre Frage ist nicht möglich. Da ich annehme, daß Ihrer Frage ein bestimmter Einzelfall zugrunde liegt, biete ich Ihnen gerne an, nach Schilderung dieses Einzelfalles eine sofortige Prüfung vorzunehmen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 34) : Ist die Bundesregierung bereit, bei Förderungsmaßnahmen in Grenzregionen zu EG-Ländern auch die nicht mehr beschäftigten Pendler als Beurteilungsgrundlage zur wirtschaftlichen Situation dieser Räume zu würdigen? Die Bundesregierung tut dies bereits in zweifacher Hinsicht: Erstens sollen die Mittel des Zweiten Sonderprogramms zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung in Gebieten eingesetzt werden, die eine über dem Bundesdurchschnitt liegende Arbeitslosenquote aufweisen. In den Arbeitslosenquoten werden auch die beschäftigungslosen Pendler der Grenzregionen zu EG-Ländern berücksichtigt. 8746* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 Zweitens sind im Rahmen der Neuabgrenzung der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" die Auspendler in das Ausland voll dem inländischen Nachfragepotential nach Arbeitsplätzen zugerechnet worden. Damit erhöhte sich in den Grenzregionen die Dringlichkeit der Schaffung von Arbeitsplätzen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 35) : Trifft die Meldung der „Welt" vom 22. Oktober 1974 zu, die Sowjets hätten während der Sitzung der deutschsowjetischen Wirtschaftskommission in der vergangenen Woche in Moskau ein unterschriftsreifes Übereinkommen über die Errichtung eines „Intourist"-Büros in Frankfurt und einer deutschen ReisebüroVertretung in Moskau scheitern lassen, weil sie sich weigern, der Vertretung West-Berlins durch die Deutsche Zentrale für Tourismus zuzustimmen, und welche Erkenntnisse ergeben sich daraus für die zukünftigen deutsch-sowjetischen Beziehungen und die Haltung der Bundesregierung in der zur Verhandlung stehenden Frage? Die Meldung in der „Welt" vom 22. Oktober 1974 gibt den Sachverhalt nicht ganz zutreffend wieder. Richtig ist, daß von einer deutschen und einer sowjetischen Verhandlungsdelegation ein Briefaustausch erarbeitet worden ist, durch den die Möglichkeit zur Eröffnung von Werbe- und Informationsbüros der Deutschen Zentrale für Tourismus e. V. (DZT) in Moskau und der Allunionsvereinigung „Intourist" in Frankfurt a. Main geschaffen werden soll. Die sowjetische Seite bestätigt darin, daß sie gegen die Vertretung auch der Interessen entsprechender Institutionen von Berlin (West) durch das Büro der DZT in Übereinstimmung mit dem Viermächte-Abkommen von 1971 keine Einwände haben würde. Nach dem Abschluß der Verhandlungen ergab sich jedoch, daß auf sowjetischer Seite noch keine volle Klarheit hinsichtlich der Einbeziehung Berlins bestand. Daraufhin wurde von deutscher Seite die für die 4. Tagung der deutsch-sowjetischen Wirtschaftskommission vorgesehene Unterzeichnung des Briefes vorerst nicht vollzogen. Die Bundesregierung wird konsequent darauf achten, daß das sowjetische Reisebüro nur dann und solange in der Bundesrepublik Deutschland tätig sein kann, als das entsprechende Büro der DZT in Moskau bei der vollen Wahrnehmung seiner Aufgaben in dem von der Bundesregierung verstandenen Sinne, das heißt auch Informations- und Werbetätigkeit für Berlin (West), auf keine Schwierigkeiten stößt. Die Bundesregierung ist bereit, auf diese Fragen im Auswärtigen Ausschuß des Bundestages näher einzugehen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Fragen A 36 und 37) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach Bundeswirtschaftsminister Dr. Friderichs, in dessen Zuständigkeitsbereich die Deutsche Industrieanlagen GmbH fällt, den Vorsitzenden der Geschäftsführung, Meyer, veranlaßt habe, vorzeitig in Pension zu gehen, und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte diese Intervention? Stimmt es, daß die Art und Weise des Vorgehens von Bundeswirtschaftsminister Dr. Friderichs drei Aufsichtsratsmitglieder der Deutschen Industrieanlagen GmbH veranlaßt hat, aus Protest zurückzutreten, und wie beurteilt die Bundesregierung das Vorgehen des Bundeswirtschaftsministers? Zu Frage A 36: Die in Frage stehenden Pressemeldungen gehen am Kern der Sache vorbei. — Herr Bundesminister Dr. Friderichs hatte vor kurzem mit dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der DIAG, Herrn Dr. Meyer, eine umfassende Aussprache über zukunftsorientierte Grundsatzfragen zur personellen Führung der DIAG. Hierbei bestand volle Übereinstimmung, daß anstehende strukturelle Entscheidungen bei der DIAG von einer Geschäftsführung getragen, durchgeführt und verantwortet werden sollen, deren Dienstzeit nicht eng begrenzt ist. Nur in diesem Zusammenhang und auf der Grundlage vollen Einvernehmens auch mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats der DIAG, Herrn Senator Dr. König, hat Herr Dr. Meyer darum gebeten, zum 31. 12. 1974, d. h. mit Eintritt in sein 64. Lebensjahr, in den Ruhestand zu treten. Diesem Wunsch hat der Aufsichtsratsvorsitzende entsprochen. Es besteht darüber hinaus unter den Beteiligten Einvernehmen darüber, daß Herr Dr. Meyer nach seinem Ausscheiden aus der Geschäftsführung in den Aufsichtsrat der DIAG überwechselt, um auf dieser Ebene für das Industrielle Anlagengeschäft zur Verfügung zu stehen. Da eine Intervention im Sinne der Anfrage nicht stattgefunden hat, stellt sich nicht die Frage nach ihren rechtlichen Grundlagen. Zu Frage A 37: Daß in Aufsichtsräten Sachverhalte verschieden beurteilt werden, ist nicht ungewöhnlich. Gegenüber drei Aufsichtsratsmitgliedern, die sich im vorliegenden Fall zu einem Rücktritt entschlossen, sind von anderen Mitgliedern des insgesamt 15 Personen umfassenden Aufsichtsrats der DIAG — ebenso wie ausdrücklich von Dr. Meyer selbst — die getroffenen Regelungen als richtig und zukunftsfördernd begrüßt worden. Es trifft also nicht zu, daß sich der zuständige Ressortminister bei der Wahrnehmung seiner Verantwortlichkeiten in einer Kontroverse zu Aufsichtsrat und Geschäftsführung der DIAG befand. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 40) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Versorgung mit Steinkohle, Briketts und Koks in den Bereichen Hausbrand und Kleinverbrauch im kommenden Winter? Nach den ihr von Produktion und Handel gegenwärtig vorliegenden Informationen sind die Haus- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 8747* brand- und Kleinverbraucher besser als saisonal üblich bevorratet. Nach den Angaben der Produktion über die Liefermöglichkeiten in diesen Absatzbereich geht die Bundesregierung davon aus, daß eine ausreichende Brennstoffversorgung unserer Bevölkerung im kommenden Winter gewährleistet werden kann. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage, des Abgeordneten Lenders (SPD) (Drucksache 7/2720 Frage A 41) : Sieht die Bundesregierung in der Tatsache, daß die deutschen Automobilhersteller für ihre Produkte im Ausland eine höhere Garantieleistung geben als im Inland einen Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere gegen den EWG-Vertrag, und welche geeigneten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu ergreifen, um die Auffassung des ADAC, daß den deutschen Autokäufern die gleichen Garantieleistungen wie den ausländischen geboten werden müßten zu unterstützen? Es trifft zu, daß die Garantieleistungen für Kraftfahrzeuge im Ausland teilweise, insbesondere in den USA und in einzelnen Fällen auch in Großbritannien und Irland, besser sind als in der Bundesrepublik Deutschland. Auf dem inländischen Markt liegt die Garantieleistung zur Zeit in der Regel noch bei 6 Monaten oder 10 000 Kilometern Fahrleistung. Der kürzlich vorgenommenen Verdoppelung durch einen der Hersteller in der Bundesrepublik sind die übrigen Anbieter auf dem deutschen Markt bisher nicht gefolgt. Eine Verbesserung der Garantieleistungen zugunsten des Verbrauchers kann gerade in der aktuellen konjunkturellen Situation für die Kraftfahrzeugindustrie ein geeignetes Mittel zur Anregung der Nachfrage sein. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn im Automobilbereich auch die Garantieleistungen verstärkt als Wettbewerbsmittel angewandt würden. Das Bundeskartellamt hat die Automobilhersteller um Äußerung gebeten, aus welchen Gründen sie überwiegend bisher von einer Verlängerung der Garantieleistung abgesehen haben. Die Frage, ob möglicherweise ein Verstoß gegen den EWG-Vertrag vorliegt, ist von der Kommission in einer Antwort vom 17. Januar 1974 auf eine Anfrage im Europäischen Parlament verneint worden. Es lägen für den gemeinsamen Markt keine Anhaltspunkte dafür vor, daß die unterschiedlichen Garantieleistungen im Kraftfahrzeughandel nicht ein Ergebnis des Wettbewerbs seien. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 43) : Wie hoch sind die tatsächlich ausgezahlten sowjetischen Kredite an die Bundesrepublik Deutschland im Verhältnis zu den Krediten, die sie von der Bundesrepublik Deutschland eingeräumt bekommen hat, und trifft die Behauptung des sowjetischen Senders „Radio Frieden und Fortschritt" vom 16. Oktober 1974, die Sowjetunion sei schon „seit langem ein internationaler Großkreditor geworden bei relativ geringen Krediten, die ihr die kapitalistischen Länder bieten" auf das Verhältnis Bundesrepublik Deutschland/Sowjetunion zu? Die Meldung des zitierten Senders ist der Bundesregierung nicht bekannt. Im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland trifft eine solche Meldung nicht zu. Das im deutsch-sowjetischen Verhältnis wesentlich höhere Kreditvolumen in Richtung UdSSR erklärt sich in erster Linie aus dem in dieser Richtung überwiegenden Großanlagengeschäft, bei dem die Bezahlung häufig mit Produkten der Anlagen und damit erst nach Fertigstellung der Anlagen vorgenommen wird. Soweit die UdSSR in andere Länder, insbesondere der Dritten Welt, in stärkerem Umfang Industrieanlagen exportiert, stellt sie ebenfalls Kredite zur Verfügung. Der Umfang dieser Kredite ist nicht bekannt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Carstens (Emstek) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 45) : Was will die Bundesregierung tun, um ihre durch den Parlamentarischen Staatssekretär Grüner in der Fragestunde des Bundestages vom 26. September 1974 gemachte Aussage wahrzumachen, daß nach der abschließenden Beratung des 4. Rahmenplans durch den Planungsausschuß für regionale Wirtschaftsstruktur sämtliche Härtefälle bei der Neueinteilung der Fördergebiete beseitigt sein werden, nachdem fünf Gemeinden des Kreises Cloppenburg, drei Gemeinden des Kreises Vechta und der Großteil des Kreises Oldenburg-Land durch die Feinabstimmung des Landes Niedersachsen nicht in die Fördergebiete aufgenommen bzw. aus den Fördergebieten gestrichen wurden? Die Bundesregierung kann sich gegenwärtig zu den in Ihrer Frage angesprochenen Details der Neuabgrenzung der Fördergebiete in Niedersachsen nicht äußern, weil ihr die offizielle Anmeldung der niedersächsischen Landesregierung noch nicht vorliegt. Die Anmeldungen der Länder müssen nach dem Beschluß des Planungsausschusses erst bis zum 1. Dezember 1974 beim Bundeswirtschaftsminister eingegangen sein. Danach werden sie geprüft und eine Stellungnahme der Bundesregierung erarbeitet. Daher kann ich im Augenblick unter Hinweis auf den Brief von Herrn Minister Dr. Friderichs vom 23. August 1974 an alle Abgeordneten dieses Hauses nur anmerken — und dies entspricht auch meiner Antwort in der Fragestunde vom 26. September 1974 —, daß die Beschlüsse des Planungsausschusses den Ländern einen Austauschspielraum bei der gemeindescharfen Abgrenzung der Fördergebiete lassen. Allerdings dürfen dabei die zugrunde liegenden Arbeitsmarkt-Regionen im Kern nicht verändert werden. Die niedersächsische Landesregierung hat angedeutet, daß sie davon im Raum Oldenburg Gebrauch machen wird. Inwieweit dies geschehen ist, wird die Anmeldung des Landes ergeben. Die endgültige Entscheidung fällt dann im Planungsausschuß. 8748* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Fragen A 46 und 47): Gibt es außer Niedersachsen ein Bundesland, das im Zusammenhang mit der Anmeldung zum 4. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" durch eine gemeindescharfe Feinabstimmung eine größere Anzahl von Gemeinden aus dem bereits am 21. August 1974 durch den Planungsausschuß beschlossenen Fördergebieten wieder zur Herausnahme vorschlägt und statt dessen durch die damit gewonnene Einwohnermasse Gebiete und mittlere Großstädte zur Ausweisung als künftige Fördergebiete vorschlägt, die weder in den durch Professor Klemmer als förderungswürdig vorgeschlagenen Arbeitsmarktregionen noch in den vom Planungsausschuß am 21. August 1974 festgesetzten Fördergebieten eine Berücksichtigung gefunden haben? Ist für die Gemeinden Bakum, Neuenkirchen und Visbek bezüglich ihrer künftigen Berücksichtigung als förderungswürdige Gemeinden bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" der Beschluß des Planungsausschusses bzw. der Bund-/Länder-Kommission vom 21. August 1974 rechtsverbindlich, wonach die von Professor Klemmer als förderungsnotwendig vorgeschlagene Arbeitsmarktregion-Nr. 25, bestehend aus sämtlichen Städten und Gemeinden der Kreise Diepholz, Vechta und Bersenbrück, im vollen Umfang und ohne jeden Abstrich künftiges Fördergebiet sein soll, oder ist im Zusammenhang mit der Beschlußfasspng über den 4. Rahmenplan durch den Planungsausschuß ein neuer Beschluß durch die Bund-/Länder-Kommission zu fassen, der auf der Anmeldung des Landes Niedersachsen basiert und die genannten drei Gemeinden entgegen der ursprünglichen Festlegung als förderungswürdige Gemeinden nicht mehr vorsieht? Zu Frage A 46: Wie ich schon in meiner Antwort auf die Frage des Herrn Kollegen Carstens darauf hingewiesen habe, liegt dem Bundeswirtschaftsminister gegenwärtig noch keine Anmeldung eines Landes zum 4. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vor. Die Anmeldungen brauchen erst bis zum 1. Dezember 1974 vorgelegt werden. Aufgrund dieses Sachverhalts vermag ich diese Frage im Augenblick nicht zu beantworten. Zu Frage A 47: Wie ich ebenfalls bereits in meiner Antwort an Herrn Kollegen Carstens ausführte, lassen die Grundsatzbeschlüsse des Planungsausschusses vom 21. August 1974 den Ländern einen Austauschspielraum bei der gemeindescharfen Abgrenzung der Fördergebiete, wobei allerdings die ArbeitsmarktRegionen (sog. Klemmer-Regionen) im Kern nicht verändert werden dürfen. Ausgehend von diesen Beschlüssen formulieren die Landesregierungen z. Z. entsprechend ihren Vorstellungen konkret ihre Anmeldungen für den 4. Rahmenplan. Der Planungsausschuß und damit auch die Bundesregierung können nur über den Inhalt der Anmeldungen eines Landes diskutieren und entscheiden. Insofern trifft der zweite Teil Ihrer Frage genau den Sachverhalt, wobei ich allerdings noch einmal darauf hinweise, daß der Bundesregierung eine offizielle Anmeldung des Landes Niedersachsen noch nicht vorliegt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Frerichs (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Fragen A 48 und 49) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf dem deutschen Arzneimittelmarkt Unsicherheit, Investitionsunlust und ein gereiztes Klima besteht, weil die in den Fragestunden am 28. November 1973 und am 19. Juli 1974 mit dem Hinweis „in Kürze" angekündigten Eckwerte einer Neuordnung des Arzneimittelmarkts aus preis- und wettbewerbspolitischer Sicht seitens des Bundeswirtschaftsministers trotz interministerieller Ressortabstimmung Ende Juni diesen Jahres noch nicht bekanntgemacht worden sind? Beabsichtigt die Bundesregierung, diese in der Öffentlichkeit bereits viel diskutierten Eckwerte gemeinsam mit der Stellungnahme zu den Änderungswünschen des Bundesrats zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Arzneimittelrechts (Bundesrats-Drucksache 552/74) im November im Bundeskabinett zu beschließen und die daraus folgenden Gesetzentwürfe gemeinsam dem Bundestag als „ein Paket" zur Beratung und Verabschiedung vorzulegen? Es ist vorgesehen, die Gegenäußerung der Bundesregierung zu den Vorstellungen des Deutschen Bundesrats zur Arzneimittelrechtsnovelle etwa in 3-4 Wochen dem Bundeskabinett vorzulegen. In diesem Zusammenhang wird sich das Kabinett vor-. aussichtlich auch mit dem Thema Neuordnung des Arzneimittelmarkts aus preis- und wettbewerbspolitischer Sicht befassen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 7/2720 Fragen A 52 und 53) : Ist der Bundesregierung bekannt und welche Möglichkeiten der Abhilfe sieht sie im Hinblick auf Empfehlungen von Altpapierverarbeitern an ihre Lieferanten, wonach unter Hinweis auf Kurzarbeit in der Papierindustrie und Preissenkungen wegen angeblich in zu großen Mengen anfallenden Altpapiers der Ankauf von Altpapier vorsichtig gehandhabt werden müsse, und wie beurteilt die Bundesregierung dieses Verhalten gegenüber den Behauptungen der Papierindustrie, Schwierigkeiten bei der Beschaffung ausreichender Papiermengen zu niedrigen Preisen zu haben? In welcher Kostenrelation ist die Herstellung von Papier aus Rohstoffen zu der Herstellung von Papier im Recycling-Verfahren zu sehen? Zu Frage A 52: Über Empfehlungen von Altpapierverarbeitern an die Altpapierhändler, den Ankauf von Altpapier vorsichtig zu handhaben, ist der Bundesregierung nichts bekannt. Da die Altpapier verarbeitenden Papierfabriken ihre Läger mit Altpapier aufgefüllt haben und die bisherige starke Nachfrage nach Papier und Pappe nachgelassen hat, schwächt sich der Altpapierbedarf ab. Der Altpapierankauf und die Preise für Altpapier bleiben davon nicht unberührt, zumal die Kapazitäten des Altpapierhandels nach Verbandsangaben ausgelastet sind. Die Papierindustrie hat bei dieser Situation keine Schwierigkeiten, Altpapier in ausreichenden Mengen zu beschaffen. Im übrigen liegt mir daran, darauf hinzuweisen, daß in der Papierindustrie nur in einigen wenigen Fällen kurzgearbeitet wird. Zu Frage A 53: Papier und Pappe werden in der Regel unter Einsatz der Halbstoffe Holzschliff und Zellstoff einerseits sowie Altpapier andererseits hergestellt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 8749* Grundsätzlich ist die Verwendung von Altpapier kostengünstiger als der Eintrag von Holzschliff und Zellstoff; genauere Kostenangaben können von der Bundesregierung bei der Vielfalt der Papiersorten und der unterschiedlichen Anteile der Halbstoffe nicht gemacht werden. Der Einsatz von Altpapier kann nicht beliebig gesteigert werden; er wird vielmehr durch die Qualitätsanforderungen an die jeweiligen Papiersorten begrenzt. In der Bundesrepublik Deutschland beträgt der Anteil von Altpapier knapp 50 v. H. des gesamten Halbstoffeinsatzes ; mit dieser Quote steht die deutsche Industrie in der Welt an der Spitze. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 71): Trifft die Meldung der „Welt" vom 17. Oktober 1974 zu, Ost-Berlin wolle für Gespräche in Zukunft den Auslandstarif in Anwendung gebracht sehen, da die Beibehaltung des Ortstarifs eine „Provokation" sei, und was hat die Bundesregierung unternommen, bzw. was wird sie unternehmen, um unmittelbare oder mittelbare Verteuerungen des Telefonverkehrs zwischen West-und Ost-Berlin zu verhindern und die Verbindungen zwischen den Menschen in Ost- und West-Berlin zu erleichtern? Die Meldung der Welt vom 17. Oktober 1974 trifft nicht zu. Die Frage, welche Gebühren von der Deutschen Bundespost für den Fernsprechdienst von Berlin (West) nach Berlin (Ost) erhoben werden, ist kein Gegenstand der Verhandlungen mit dem DDR-Postministerium. Es wird auch künftig möglich sein, zu den jetzigen Bedingungen — 23 Pf für 6 Minuten — mit Ost-Berlin zu telefonieren. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 72): Welche Bemühungen hat die Bundesregierung bisher bei der DDR gegen die Behinderung des innerdeutschen Postverkehrs unternommen, die darin zum Ausdruck kommt, daß jährlich Hunderttausende von Paketen und Päckchen von den Behörden der DDR an Absender in der Bundesrepublik Deutschland zurückgeschickt werden oder verlorengehen, und welchen Erfolg hatten diese Bemühungen? Die Bundesregierung bedauert, daß trotz der in den letzten Jahren erreichten Verbesserungen im innerdeutschen Postverkehr noch immer Erschwernisse dadurch bestehen, daß die Dienststellen der • DDR Geschenksendungen an die Absender zurücksenden oder entschädigungslos einziehen. Die Bundesregierung hat sich wiederholt gegenüber der DDR um Erleichterungen beim Versand von Geschenkpaketen und -päckchen bemüht. Diese Frage ist u. a. auch zum Gegenstand der gegenwärtig geführten Postverhandlungen gemacht worden. Das Bundespostministerium hat sich auf Wunsch des Vorsitzenden des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen bereit erklärt, in Kürze zu diesem Problem in einer vertraulichen Ausschußsitzung im einzelnen zu berichten. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 7/2720 Fragen A 86 und 87): Welche Laufbahnaussichten haben qualifizierte Kräfte in der Berufsberatung (Aufstiegschancen ohne Ressortwechsel)? Wird an den Gymnasien bereits vor Abschluß der 10. Jahrgangsstufe eine Berufsberatung durchgeführt, und wenn nein, warum nicht? Bei Ihrer Frage ist zu unterscheiden zwischen Beratungsfachkräften der allgemeinen Berufsberatung im gehobenen Dienst und Beratungsfachkräften der Berufsberatung für Abiturienten und Hochschüler, die dem höheren Dienst angehören. Beratungsfachkräfte der allgemeinen Berufsberatung werden nach der Fachanwärterausbildung in die Vergütungsgruppe V b des Angestelltentarifvertrages oder bei Übernahme in das Beamtenverhältnis in die Besoldungsgruppe A 9 eingestuft. Abgesehen vom Bewährungsaufstieg ist für alle Berufsberater, die nach mindestens zweijähriger Beratungstätigkeit ihre besondere Eignung durch die erfolgreiche Teilnahme an einer bestimmten qualifizierenden Fortbildungsmaßnahme nachweisen, der Aufstieg in die Vergütungsgruppe IV a bzw. bei Beamten in die Besoldungsgruppe A 11 möglich. Die Beratungsanwärter, die künftig ihre Ausbildung an der neuen „Akademie für Beratungsfachkräfte in der Bundesanstalt für Arbeit" absolviert haben werden, können nach ihrer dreijährigen Ausbildung sofort in die Vergütungsgruppe IV a übernommen werden. Bewährte Fachkräfte des gehobenen Dienstes können in ihrer Laufbahn zum Abschnittsleiter oder Leiter der Abteilung Berufsberatung kleinerer Arbeitsämter aufsteigen. Diese Dienstposten sind mit Vergütungsgruppen III oder II des Angestelltentarifvertrages bzw. Besoldungsgruppe A 12 oder A 13 — gehobener Dienst — bewertet. Die Fachkräfte der Berufsberatung für Abiturienten und Hochschüler sind in die Vergütungsgruppe II a oder die Besoldungsgruppe A 13 eingestuft. Abgesehen von dem Bewährungsaufstieg können sie in größeren Stützpunkt-Arbeitsämtern der Berufsberatung für Abiturienten und Hochschüler zum Ersten Abiturientenberater und damit in die nächsthöhere Vergütungs- .bzw. Besoldungsgruppe aufsteigen: Aufstiegsmöglichkeiten für Abiturientenberater bieten außerdem die Stellen für Abteilungsleiter der Berufsberatung in größeren Arbeitsämtern, die Stellen der Referenten oder Unterabteilungsleiter für 8750* Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 Berufsberatung in den Landesarbeitsämtern und in der Hauptstelle sowie die Stellen der Lehrkräfte für Berufsberatung in den Verwaltungsschulen der Bundesanstalt für Arbeit. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Besondere Berufsaufklärungsmaßnahmen in der 10. Klasse der Gymnasien können den Schulen von der Berufsberatung nicht generell angeboten werden. Die zur Verfügung stehende Zahl von Fachkräften der Berufsberatung reicht hierfür angesichts der in allen Bereichen steigenden Inanspruchnahme der Berufsberatung nicht aus. Soweit es die örtliche Personalsituation zuläßt, bemüht sich die Berufsberatung jedoch, Klassenbesprechungen auch in der 10. Klasse der Gymnasien durchzuführen, wenn sie seitens der Schulen, der Schüler oder der Eltern ausdrücklich gewünscht werden. Im Beratungsjahr vom 1. Oktober 1972 bis 30. September 1973 wurden 445 Klassenbesprechungen in 10. Klassen von Gymnasien abgehalten. Darüber hinaus wurden 121 berufskundliche Vortragsreihen für Schüler veranstaltet, die vor dem mittleren Bildungsabschluß standen. Außerdem hat die Bundesanstalt für Arbeit im Zusammenhang mit der berufswahlvorbereitenden Fernsehserie für Realschüler „STEP-tv" auch alle 10. Klassen der Gymnasien auf Bestellmöglichkeiten von Informationsschriften zur Berufswahl aufmerksam gemacht. Viele Schüler haben dieses Angebot genutzt. Schließlich möchte ich darauf hinweisen, daß jeder Ratsuchende — also auch aus der Klasse 10 der Gymnasien — sich zu einer beruflichen Einzelberatung im Arbeitsamt anmelden kann. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Fragen B 1 und 2) : Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 16. Oktober 1974 zu, der Bundeskanzler habe beim Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft eine vertrauliche Studie über die „Gesamtwirtschaftlichen Überlegungen zur Fortentwicklung der Agrarpolitik" in Auftrag gegeben, und aus welchen Gründen ist hier — bejahendenfalls — vom Grundsatz der Ressortverantwortlichkeit abgewichen worden und nicht der Bundesminister für Wirtschaft darum gegeten worden, dem es freisteht, welchen Beamten seines Hauses er mit der Durchführung beauftragt? Wann und in welcher Form ist der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in die Begutachtung eines Kernpunkts der Politik eingeschaltet worden, die er als zuständiger Minister in erster Linie zu verantworten hat? Es trifft zu, daß der Bundeskanzler anläßlich der Kabinettsitzung am 17. Juli 1974 den Staatssekretär im BMWi, Dr. Schlecht, gebeten hat, „gesamtwirtschaftliche Überlegungen zur Fortentwicklung der Agrarpolitik" anzustellen. Ich möchte in diesem Zusammenhang drei Gesichtspunkte hervorheben: 1. Bundesminister Dr. Friderichs wurde in jener Kabinettsitzung durch seinen Staatssekretär Dr. Schlecht vertreten. Die Bitte des Bundeskanzlers ist damit selbstverständlich an den Bundesminister für Wirtschaft gegangen. 2. In der gleichen Sitzung am 17. Juli hatte das Kabinett beschlossen, im September 1974 eine Sondertagung über agrarpolitische Fragen abzuhalten. Das vom Bundesminister für Wirtschaft unter gesamtwirtschaftlichen Aspekten zu erstellende Papier sollte ebenso der Vorbereitung dieser Sondersitzung dienen wie die vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu erarbeitenden Unterlagen. 3. Das Papier des Bundesministers für Wirtschaft ist dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gleichzeitig übersandt worden. Bundesminister Ertl hat sodann einige Tage später dieses kapier zusammen mit einer Stellungnahme dazu und seinen eigenen Kabinettsunterlagen allen Bundesministern rechtzeitig vor dem 10./11. September 1974 zugeschickt. Im Ergebnis möchte ich also festhalten, daß weder von einem Abweichen vom Grundsatz der Ressortverantwprtlichkeit noch von einem — möglicherweise von Ihnen vermuteten — Übergehen des für die Agrarpolitik in erster Linie zuständigen Bundesministers gesprochen werden kann. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 7/2720 Frage B 3) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Giannettini italienischen Zeitungsmeldungen zufolge nach seiner Verhaftung ausgesagt hat, „daß es die Geheimdienste der Bundesrepublik Deutschland gewesen sind, die (den italienischen Kriminalkommissar) Calabresi beiseite geschafft haben", und Ist ihr in diesem Zusammenhang der Name des dieses Mordes verdächtigten Neofaschisten Gianni Nardi bekannt, von dem italienische Zeitungen behaupten, er sei Agent des Bundesnacbrichtendienstes? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Giannettini italienischen Zeitungsmeldungen zufolge nach seiner Verhaftung ausgesagt hat, es seien „die Geheimdienste der Bundesrepublik Deutschland gewesen, die (den italienischen Kriminalkommissar) Calabresi beiseite geschafft haben". Ebenso ist der Bundesregierung bekannt, daß italienische Zeitungen von dem in diesem Zusammenhang des Mordes verdächtigen Neofaschisten Gianni Nardi behaupten, er sei Agent des Bundesnachrichtendienstes. Alle diese Behauptungen entbehren einer Grundlage. Calabresi und Nardi wurden dem Bundesnachrichtendienst — wie im übrigen auch Giannettini — erst durch die erwähnten Zeitungsmeldungen bekannt. Keiner von ihnen hatte jemals Kontakt mit diesem Dienst. Wie mir das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst mitgeteilt haben, hatten auch diese Stellen zu den genannten Personen keinerlei Verbindungen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 8751* Anlage 18 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 4) : Nachdem der sowjetische Außenminister Gromyko bei seinen Konsultationsgesprächen in Bonn auf einen Abschluß der europäischen Sicherheitskonferenz auf Gipfelebene noch vor Jahresschluß gedrängt hat, frage ich die Bundesregierung, ob sie entschlossen ist, einer Beendigung der Konferenz erst zuzustimmen, wenn die Sowjetunion den im „Korb 3" zusammengefaßten Verpflichtungen auf Herstellung von Freizügigkeit von Menschen und Informationen über die Grenzen von Ost und West zugestimmt hat? Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU zur KSZE bereits ausgeführt hat, hat die KSZE in der im September wieder angelaufenen Redaktionsphase noch ein umfangreiches Arbeitsprogramm zu bewältigen. Ein Termin für den Abschluß dieser Phase und damit auch die Konferenz insgesamt läßt sich daher nicht vorausbestimmen. Die Bundesregierung wird, ebenso wie ihre Verbündeten, einer Schlußphase der Konferenz erst zustimmen, wenn die Konferenz in allen Sachbereichen zu einem ausgeglichenen und für alle Beteiligten befriedigenden Ergebnis geführt hat. Dazu gehören auch Resultate in den humanitären Fragen sowie beim Informationsaustausch. In ihrer Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU hat die Bundesregierung einige Verbesserungen in diesem Bereich genannt, die nach dem gegenwärtigen Verhandlungsstand erwartet werden dürfen. Ich darf auf diese Beispiele verweisen. Den Konferenzergebnissen müssen alle 35 Teilnehmerstaaten zustimmen. Die KSZE kann daher die bestehenden Systemunterschiede zwischen Ost und West nicht überwinden. Ergebnisse lassen sich nur auf dem Wege ausgewogener Kompromisse unter den Teilnehmerstaaten finden. Es geht daher in erster Linie darum, Verhaltensmaßregeln zu finden, die trotz der Verschiedenartigkeit der Systeme praktische Verbesserungen möglich machen und an denen Fortschritte im Entspannungsprozeß gemessen werden können. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 5) : Ist die Bundesregierung bereit, einem im Europäischen Parlament diskutierten Plan zur Errichtung der Europäischen Union ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden, der vorsieht, daß die Führung der Europäischen Union wahrgenommen werden muß von einem Entscheidungszentrum, das allmählich zu einer echten europäischen Regierung werden soll? Die Bundesregierung sieht dem Bericht des Europäischen Parlaments über die Europäische Union mit Interesse entgegen. Das Europäische Parlament hat sich in einer am 17. Oktober 1974 angenommenen Entschließung verpflichtet, seinen Bericht über die Verwirklichung der Europäischen Union zum 30. Juni 1975 auszuarbeiten und vorzulegen. Dem Bericht des Europäischen Parlaments mißt die Bundesregierung besondere Bedeutung bei. Sie hält ihrerseits daran fest, daß gemäß dem Auftrag der Konferenz der Staats- und Regierungschefs in Paris am 19./20. Oktober 1972 auch der Rat der Europäischen Gemeinschaften einen Bericht über die Europäische Union ausarbeitet. Darin muß zweifellos auch das Problem der Führung der Union behandelt werden. Über dieses Problem hat Bundeskanzler Brandt auf der Pariser Gipfelkonferenz folgende Ausführungen gemacht: „Im Verlauf der Entwicklung muß eine vernünftig organisierte europäische Regierung geschaffen werden, die auf den Gebieten der gemeinsamen Politik die erforderlichen Entscheidungen treffen kann und deren Amtsführung parlamentarisch kontrolliert wird. Dies führt in eine Zeit hinein, in der man unsere Gemeinschaft — über die hoffentlich auch jetzt schon wesentlich zu verstärkende außenpolitische Zusammenarbeit hinaus — auch als politische Gemeinschaft verstehen wird. Die Bundesrepublik Deutschland steht bereit, diesen Weg mitzugehen." Die Bundesregierung steht zu dieser Aussage. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 6) : In welcher Höhe hat die Bundesregierung die Ausstellung „Barock" in Warschau mitfinanziert, obwohl ihr bekannt ist, daß die Volksrepublik Polen sich mehrere Kisten nationalen Kultureigentums der Staatsbibliothek Berlin nach dem Krieg in Grussau angeeignet hat und die Rückgabe selbst an die „DDR" verweigert? Die Ausstellung „Kunst des Barock" ist zwischen dem Herzog Anton Ulrich-Museum, Braunschweig, und dem Polnischen Nationalmuseum in Warschau direkt vereinbart und durchgeführt und in der Hauptsache vom Land Niedersachsen finanziert worden. Das Auswärtige Amt ist dabei lediglich für einen Fehlbetrag von DM 10 000,— aufgekommen. Zum zweiten Teil der Frage wird bemerkt: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die VR Polen sich mehrere Kisten nationalen Kultureigentums der Staatsbibliothek Berlin nach dem Krieg in Grüssau angeeignet hat und die Rückgabe selbst an die DDR verweigert. Fest steht bisher lediglich, daß diese im Zusammenhang mit den Ereignissen des Jahres 1945 verschollen sind; entsprechende Nachforschungen sind seit einigen Jahren im Gange. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2720 Frage B 7): 8752* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik an der Öffentlichkeitsarbeit der deutschen Botschaft in Tokio anläßlich des Besuchs der Bayerischen Staatsoper in Japan, nachdem schon im vergangenen Jahr in der Presse anläßlich eines Besuchs des Stuttgarter Balletts über fehlende Publizität auch dieses hochrangigen kulturellen Ereignisses geklagt worden war? Der Artikel von Herrn Hielscher in der Süddeutschen Zeitung am 2. Oktober 1974 kritisiert, daß — das Gastspiel der Bayerischen Staatsoper in Japan als „Werbefeldzug für Herrn Ikeda", Führer der buddhistischen Sokagakkai-Organisation und Direktor von Min-on, erscheint; — das Gastspiel lediglich für die Millionen-Mitgliedschaft von Min-on ein großes Ereignis war; — das Gastspiel „kaum ein Echo findet", außerhalb der unmittelbar Beteiligten „weitgehende Funkstille herrscht" und von einer „publizistischen Nichtbeachtung" gesprochen werden könne; — es zu keiner Fernsehübertragung der Gastspielaufführung gekommen sei. Diese Darstellung ist unrichtig. Sie enthält aufgrund mangelnder Informationen eine Reihe falscher Aussagen: — Min-on ist eine der bedeutendsten Agenturen Japans mit jährlich über 3 000 Veranstaltungen — vorwiegend Konzerte, Ballette, aber auch Opern- und Theaterabende. Sie wird vom japanischen Kultusministerium anerkannt und unterstützt. Sie hat der Bayerischen Staatsoper das bei weitem höchste Angebot gemacht, das angesichts der hohen Kosten letztlich ausschlaggebend war. Min-on hat u. a. vermittelt das Russische Ballett aus Nowosibirsk, das Belgische Ballett unter Maurice Bejart, das Stuttgarter Ballett und das Pariser Opernballett. — Nur 30 °/o der Eintrittskarten des 2200 Personen fassenden Hauses gingen an Mitglieder der Min-on-Organisation, 70 °/o in den freien Verkauf; alle Vorstellungen waren ausverkauft. — Die Bayerische Staatsoper weist auf über 400 Pressemitteilungen hin; hiervon übermittelte sie etwa ein Dutzend dem Auswärtigen Amt. Auch die Botschaft legte eine Auswahl von Presseberichten vor. Die meisten datieren aus der Zeit nach dem 2. Oktober 1974, also nach dem Tag der Veröffentlichung des Hielscher-Artikels. Die Botschaft berichtet erläuternd, daß eine der drei japanischen großen Zeitungen, die „Mainichi" mit einer 5-Millionen-Auflage, als Sponsor des Gastspiels mitgewirkt und für eine erhebliche Publizität gesorgt hätte. Dies sei auch der Grund dafür, daß andere Zeitungen sich in der Berichterstattung nicht in gleichem Maße engagiert hätten. — Außer Reportagen wurde die Gastspielaufführungen nicht als Gesamtsendung ins Fernsehen aufgenommen, weil die Sender den tariflich gebundenen und vom Bayerischen Kultusministerium festgelegten Forderungen der Staatsoper nicht entsprechen konnten. Im übrigen hat die Süddeutsche Zeitung in der Ausgabe vom 16. Oktober — nach Rückkehr des Ensembles, einen positiven Bericht veröffentlicht. Zusammenfassend ist die Bundesregierung der Ansicht, daß das Gastspiel der Bayerischen Staatsoper ein Erfolg war. Wenn auch offensichtlich die Resonanz auf das Gastspiel in ausgewogenem Verhältnis zum erfolgreichen und gefeierten Auftritt der Bayerischen Staatsoper steht, so wird die Bundesregierung weiterhin bemüht sein, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Einschaltung der Massenmedien noch stärker auszunutzen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 8) : In welchem Umfang und mit welchem Ergebnis an Einsparungen wird von den Bundesministerien, den Bundesbehörden und sonstigen Verwaltungen des Bundes von der in der Privatwirtschaft gängigen Übung Gebrauch gemacht, alle Buchungen von Reisen, Hotel- und Pensionsbestellungen über bestimmte Reisebüros abzuwickeln, um von diesen, insbesondere bei der Vermittlung der Übernachtungsmöglichkeiten, günstigere Konditionen eingeräumt zu bekommen? Das Verfahren, Dienstreisen einschließlich der Hotelzimmerbestellung allgemein über Reisebüros abzuwickeln, ist für die Bundesverwaltung nicht geeignet; es würde auch nicht zu Einsparungen führen. Nach dem Bundesreisekostengesetz wird bei Dienstreisen ein pauschales Tage- und Übernachtungsgeld gewährt. Das hat den Vorzug, daß der Dienstreisende die aus dem Tage- und Übernachtungsgeld zu bestreitenden Mehrauslagen für Verpflegung und Unterkunft nicht im einzelnen nachzuweisen braucht und die Verwaltung nicht mit der Vorbereitung von Dienstreisen und der Abrechnung von Hotelkosten belastet wird. Mit dieser nicht unerheblichen Verwaltungsvereinfachung ist auch ein Spareffekt verbunden. Das gilt nicht nur für die Kosten, die durch die sonst entstehende Verwaltungsmehrarbeit verursacht würden, sondern auch für die Reisekosten selbst. Würde nämlich das Hotelzimmer über eine dritte Stelle vermittelt oder bestellt, so entfiele das Eigeninteresse des Dienstreisenden, mit dem Übernachtungsgeld auszukommen. Eine stärkere Beanspruchung der Haushaltsmittel wäre die Folge. Ich bitte daher um Verständnis, daß ich aus den vorgenannten Gründen eine Änderung des auf dem geltenden Reisekostenrecht beruhenden Verfahrens nicht in Betracht ziehen kann. Anlage 23 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Fragen B 9 und 10) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 8753 Ist die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Frau Ria Alzen (Inhaberin des Restaurants „Maternus" in Bad Godesberg) auf Vorschlag der Bundesregierung erfolgt? Kann die Bundesregierung gegebenenfalls darüber Auskunft geben, welche speziellen Leistungen von Frau Alzen für die Verleihung maßgeblich waren, und auf welchem Gebiet ihre „besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland" liegen? Die Auszeichnung von Frau Alzen mit dem Bundesverdienstkreuz beruht auf einer Initiative des Herrn Bundespräsidenten. Er hatte hierzu verschiedene Anregungen und Hinweise erhalten. Der Verleihungserlaß ist gemäß Artikel 58 GG vom Bundeskanzler und von mir gegengezeichnet worden. Nach einem hergebrachten Grundsatz des Ordenswesens haben alle Ordensvorgänge vertraulichen Charakter. Insbesondere ist es nicht üblich, die Verdienste, die für eine Odensverleihung maßgeblich waren, zum Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzungen zu machen. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, daß die Bundesregierung auch im vorliegenden Falle von diesem Grundsatz nicht abweichen möchte. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 11) : Zu welchem Zweck, mit welcher Auflage und mit welchen Kosten wird die „Umweltzeitung" des Bundesinnenministers herausgegeben? Die „Umwelt-Zeitung" ist eine Publikation des Bundesministeriums des Innern, mit deren Hilfe umweltschutzrelevante Themenbereiche der Bevölkerung vermittelt werden sollen. Dabei geht es im wesentlichen darum, Umweltprobleme bewußt zu machen und über Umweltgefahren aufzuklären sowie die von Bund und Ländern bisher geleistete Arbeit im Bereich des Umweltschutzes zu erläutern und zukünftige Maßnahmen in diesem Bereich darzustellen. Langfristiges Ziel dieser Aufklärungsarbeit, zu der die „Umwelt-Zeitung" einen Teilbeitrag leistet, ist es, die Bevölkerung zur aktiven Mitarbeit an der Lösung der Umweltprobleme zu bewegen. Die Zeitung ist bewußt im vereinfachenden „Boulevard-Stil" gehalten, um auch den weniger informierten und interessierten Teil der Bevölkerung zum Lesen anzuregen und auf diese Weise mit dem Thema „Umweltschutz" vertraut zu machen. Die „Umwelt-Zeitung" ist also keine Publikation für Experten, sondern wendet sich an jene, die durch komplizierte Sachansprache nicht erreicht werden können. Die Auflage beträgt 1,25 Millionen Exemplare. Diese Auflagenhöhe ergab sich aus einer vorher durchgeführten Bedarfsanalyse. Der Gesamtpreis beträgt 81945,— DM, davon 41 521,— DM Produktionskosten und 40424,-- DM Versandkosten. Daraus ergibt sich ein Stückpreis von rd. 6,5 Pfennig pro Exemplar. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2720 Frage B 12) : Ist die Bundesregierung bereit, ergänzende Alternativvorschläge zum Abwasserabgabengesetz auf Grund der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Rhein-Wasserwerk e. V. zu diesem Gesetz zu machen? Die Arbeitsgemeinschaft Rhein-Wasserwerk e. V. hat, wie auch zahlreiche andere Verbände, zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Abwasserabgabengesetzes eine Stellungnahme abgegeben, die insbesondere das Verhältnis von Abwasserverbänden zur Abwasserabgabe behandelt. Die angeschnittene Problematik war der Bundesregierung bereits bei der Erstellung des Gesetzentwurfs bekannt. Sie hat ihr im Rahmen des Vertretbaren schon im Entwurf Rechnung getragen. So ist z. B. vorgesehen, daß ein Abwasserverband anstelle der Einleiter abgabepflichtig wird, die Mitglieder dieses Verbandes sind. Die Abwasserverbände können die von ihnen zu zahlende Abgabe nach ihren eigenen Maßstäben auf die Mitglieder abwälzen. Ferner kann bei einem Abwasserverband mit Mündungskläranlage zugelassen werden, daß die Abgabe nach der Zahl der Schadeinheiten im Gewässer unterhalb dieser Anlage berechnet wird. In den Besprechungen zwischen Bund und Ländern vor der Erstellung des Entwurfs eines Abwasserabgabengesetzes haben die Vertreter der Länder großen Wert darauf gelegt, daß der Bund sich soweit wie möglich auf materielle Regelungen beschränkt und die näheren Regelungen über den Vollzug und damit auch über die Verwendung der Mittel aus dem Abgabeaufkommen den Ländern überläßt. Da die Mittel aus dem Abgabeaufkommen den Ländern zustehen sollen, ist es grundsätzlich ihre Sache, die Organisationsform für die Verwendung dieser Mittel zu bestimmen. Wie Ihnen bekannt ist, hat der für die Behandlung der Wassergesetze federführende Innenausschuß des Deutschen Bundestages eine Arbeitsgruppe „Wassergesetze" eingerichtet, in der auch die Vorschriften des Entwurfs eines Abwasserabgabengesetzes eingehend beraten werden. Dabei wird die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Rhein-Wasserwerk, die dem Innenausschuß bereits vorliegt, in die Überlegungen mit einbezogen werden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 13) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die wachsende Schmälerung der beamtenrechtlichen Versorgung, die sich für die unter § 52 Abs. 2 und 4 G 131 fallenden ehemaligen Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes aus der steigenden Anrechnung der Renten der gesetzlichen Rentenver- 8754e Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 sicherungen auf die Versorgungsbezüge ergibt, durch Einführung eines Anrechnungsfreibetrags oder durch Rententeilanrechnung zu beschränken, nachdem der Regierungsentwurf zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung für den privatwirtschaftlichen Bereich eine Begrenzung der Anrechenbarkeit anderer Versorgungsbezüge auf die betriebliche Altersversorgung vorsieht? Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, die Vorschriften über die Anrechnung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen auf die Versorgung der unter § 52 Abs. 2 und 4 G 131 fallenden ehemaligen Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes zu ändern. Nach § 52 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 4 G 131 wird für die Anrechnung der Renten ohnehin darauf abgestellt, ob bestimmte Zeiten, die der Bemessung der Versorgungsbezüge zugrunde liegen, auch bei den Renten berücksichtigt worden sind. Es trifft danach zu, daß eine Erhöhung der Renten auch zu einer steigenden Anrechnung führt. Andererseits werden aber auch die Versorgungsbezüge laufend an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepaßt; ihre Erhöhung entspricht der Erhöhung der Dienstbezüge der aktiven Beamten. Zu Ihrem Hinweis auf den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BT-Drucksache 7/1281) bemerke ich folgendes: Soweit in § 5 des Gesetzentwurfs die Anrechnung eines Teils der Rente ausgeschlossen wird, der auf einer Höherversicherung und auf freiwilligen Beiträgen beruht, darf ich darauf hinweisen, daß entsprechende Regelungen bereits heute für die unter § 52 Abs. 2 und 4 G 131 fallenden ehemaligen Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes gelten (§ 52 Abs. 4 Satz 2 und 4 G 131). Daneben sieht § 5 Abs. 3 des Gesetzentwurfs vor, daß die bei Eintritt des Versorgungsfalles festgesetzten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nicht mehr dadurch gemindert oder entzogen werden dürfen, daß Beträge, um die sich andere Versorgungsbezüge nach diesem Zeitpunkt durch Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung erhöhen, angerechnet oder bei der Begrenzung der Gesamtversorgung auf einen Höchstbetrag berücksichtigt werden. Eine entsprechende Regelung ist aber für die unter § 52 Abs. 2 und 4 G 131 fallenden Personen nicht angebracht, weil, wie bereits ausgeführt, die nach dem G 131 zu zahlende Versorgung ihrerseits laufend angepaßt wird und somit der Schutzgedanke des § 5 Abs. 3 des Gesetzentwurfs (siehe die Begründung BT-Drucksache 7/1281 Seite 29) nicht zutrifft. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/2720 Frage B 14) : Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem Inhalt des Gutachtens über Cyanid-Gefahren auf Mülldeponien in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, und ist sie gegebenenfalls bereit, das Gutachten dem Innenausschuß des Bundestages zuzuleiten? Die Bundesregierung ist über den Inhalt des erwähnten Gutachtens über Cyanid-Gefahren auf Mülldeponien in den Ländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg bis zur Stunde nicht unterrichtet. Nach Bekanntwerden entsprechender Verlautbarungen in der Presse habe ich den Vorsitzenden der Länderarbeitsgemeinschaft Abfallbeseitigung um Überlassung des Gutachtens gebeten. Falls dieser Bitte entsprochen wird, beabsichtige ich, es dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages zuzuleiten. Anlage 28 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 15) : Ist die Bundesregierung bereit, meine Frage vom 10. Oktober 1974 betr. Fußballweltmeisterschaft so zu beantworten, wie sie gestellt wurde? Mit meinen Schreiben vom 26. September und 16. Oktober 1974 habe ich Sie auf Ihre jeweiligen Fragen eingehend darüber unterrichtet, wieviele Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretär und Bedienstete der Bundesministerien an Spielen der Fußball-Weltmeisterschaft 1974 teilgenommen haben. Die Schreiben enthalten auch die wesentlichen Angaben über die benutzten Verkehrsmittel einschließlich der hierdurch entstandenen Kosten. Wie ich in meinem Scheiben vom 26. September 1974 bereits mitgeteilt habe, diente der Besuch der Spiele dienstlichen Zwecken. Die an die Austragungsorte der Spiele beorderten Dienstkraftfahrzeuge standen für die Verrichtung dieser dienstlichen Zwecke sowohl den Mitgliedern der Bundesregierung als auch den Staatssekretären und sonstigen Bediensteten der Ministerien zur Verfügung, gleichgültig mit welchem Verkehrsmittel die genannten Personen zu den Austragungsorten angereist sind. Ich gehen daher davon aus, daß Ihre Fragen im Sinne der Fragestellung damit erschöpfend beantwortet sind. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Fragen B 16 und 17): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der nach dem Entwurf eines Beamtenversorgungsgesetzes vorgesehene Fortfall der zehnjährigen Wartezeit als Voraussetzung für die Gewährung von Ruhegehalt und damit die Wiederherstellung der nach dem Deutschen Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 für die Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 8755* Zeit bis zum 8. Mai 1945 geltenden Rechtslage, an die das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der ehemaligen Angehörigen des öffentlichen Dienstes anknüpft, Auswirkungen auch auf die unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen hat, die bereits vor Inkrafttreten des G 131 einen Anspruch auf Versorgung ohne Erfüllung dieser Anwartschaftszeit hatten? Wird die Bundesregierung die in dem Entwurf des 2. BesVNG zur Verbesserung der Rechtsstellung der Frühpensionäre, die aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig geworden und vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden sind, und zur Erhöhung des Ruhegehalts dieser Personen vorgesehenen Regelungen auch auf den unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personenkreis zur Anwendung bringen, der ebenfalls mit geminderten Versorgungsbezügen vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden ist? Zu Frage B 16: Der im Entwurf des Beamtenversorgungsgesetzes vorgesehene Fortfall der zehnjährigen Wartezeit als Voraussetzung für den Eintritt in den Ruhestand und die Gewährung von Ruhegehalt gilt nur für künftige Versorgungsfälle. Dieser Fortfall der zehnjährigen Wartezeit hat daher keine Auswirkungen auf die von der Wartezeit betroffenen, unter Artikel 131 GG fallenden Personen sowie auf solche ehemaligen Bundesbeamten, deren Beamtenverhältnis wegen Nichterfüllung der zehnjährigen Wartezeit durch Entlassung geendet hat. Die Entscheidung über die Anwendung der zehnjährigen Wartezeit auf diese Personen wurde bereits durch das G 131 und das BBG getroffen. Diese damalige Entscheidung ist bei dem Entwurf des Beamtenversorgungsgesetzes zugrunde gelegt worden. Zu Frage B 17: Die im Entwurf eines 2. BesVNG vorgesehene Regelung über die Verbesserung der Versorgung der wegen Dienstunfähigkeit vor Vollendung des 54. Lebensjahres in den Ruhestand getretenen Beamten gilt auch für den entsprechenden, nach dem G 131 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand getretenen Personenkreis. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 18) : Wie beurteilt die Bundesregierung den derzeitigen und künftigen Abstand zwischen Beamtenpension und Versorgung vergleichbarer Behördenangestellter unter besonderer Berüdcsichtigung des neuen Heubeck-Gutachtens, und welche Konsequenzen gedenkt sie aus diesen Feststellungen zu ziehen? Die Bundesregierung hat bei der Treuarbeit AG in Frankfurt am Main am 15. August 1972 ein Gutachten über einen „Vergleich des beamtenrechtlichen Versorgungssystems der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes und der privaten Wirtschaft" in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten soll bis Ende dieses Jahres fertiggestellt sein. Das Gutachten von Prof. Dr. Heubeck „Die Versorgung im öffentlichen Dienst, gestern — heute — morgen" wird zusätzlich zu den Ergebnissen des von der Bundesregierung bei der Treuarbeit AG in Auftrag gegebenen Gutachtens ausgewertet werden. Ich bitte um Verständnis dafür, daß die Bundesregierung zunächst die Ergebnisse des zuletzt genannten Gutachtens abwarten möchte. Ob und inwieweit aus den Gutachten Konsequenzen gezogen werden, ist daher zur Zeit noch nicht zu übersehen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlage Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 19) : Beabsichtigt. die Bundesregierung, die für die Altersheime entstandene Lage auf Grund des Bundesgerichtshof-Urteils, das die Heime verpflichtet, für die in ihren Gemeinschaftsräumen aufgestellten Fernsehgeräte GEMA-Gebühren zahlen zu müssen, durch gesetzgeberische Maßnahmen zu ändern? Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 12. Juli 1974 (Aktenzeichen I ZR 68/73) eine dem evangelischen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angehörenden Stiftung wegen der Wiedergabe von Fernsehsendungen im Gemeinschaftsraum des von ihr betriebenen Alten-Wohnheims zur Zahlung einer Vergütung an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) verurteilt. Dabei ist er davon ausgegangen, daß die Wiedergabe der Sendungen durch das in dem Gemeinschaftsraum aufgestellte Fernsehgerät öffentlich im Sinne des § 15 Abs. 3 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) vom 9. September 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1273) ist und einem Erwerbszweck im Sinne des § 52 Abs. Nr. 1 Urheberrechtsgesetz dient. Die GEMA konnte daher auf Grund der ihr von ihren Mitgliedern und Wahrnehmungsberechtigten zur Auswertung übertragenen Musikurheberrechte ihre Zustimmung zur Wiedergabe der geschützten Musikwerke enthaltenden Fernsehsendungen von der Zahlung einer Vergütung abhängig machen. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes in dem in der Frage genannten Sinne vorzuschlagen. Sie hält es auch unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte nicht für gerechtfertigt, die Rechte der Urheber über den geltenden Rechtszustand hinaus einzuschränken. Dem Gedanken der Sozialgebundenheit des Urheberrechts hat der Gesetzgeber bereits dadurcl Rechnung getragen, daß er im sechsten Abschnit des Urheberrechtsgesetzes (§§ 45-63) in mehreren Bestimmungen ausdrücklich festgelegt hat, welche Schranken den Rechten des Urhebers an seinem Werk im Interesse der Allgemeinheit gesetzt sind. In der amtlichen Begründung zum Entwurf des Urheberrechtsgesetzes (Bundestags-Drucksache IV/270, S. 30) ist dazu ausgeführt, daß der Entwurf das Ziel einer Verbesserung der Rechtsstellung des Urhebers verfolgt, daß aber in den Fällen, in denen das ausschließliche Recht des Urhebers mit Rücksicht auf überwiegende Interessen der Allgemeinheit zurücktreten und deswegen der Verbotscharakter der urheberrechtlichen Befugnis eingeschränkt werden 8756e Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 muß, dem Urheber nach Möglichkeit ein Vergütungsanspruch für die Nutzung seiner Werke zu belassen ist. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das geltende Urheberrecht einen angemessenen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen des Urhebers und den Belangen der Allgemeinheit auch hinsichtlich der kulturellen Betreuung von Bewohnern von Altersheimen enthält. Eine weitergehende Einschränkung der Rechte der Urheber zugunsten einer vergütungsfreien Wiedergabe ihrer Werke durch Fernsehgeräte in Altersheimen könnte gegen Artikel 14 Grundgesetz (Enteignung) verstoßen. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 7. Juli 1971 (Aktenzeichen 1 BvR 765/66 — BVerfGE 31, 229, Entscheidung zu dem sogenannten Schulbuchparagraphen) festgestellt, daß das Urheberrecht als Nutzungsrecht „Eigentum" im Sinne des Artikels 14 Abs. i Satz 1 Grundgesetz ist und daß der Urheber nach dem Inhalt der Eigentumsgarantie grundsätzlich einen Anspruch darauf hat, daß ihm der wirtschaftliche Nutzen seiner Arbeit zugeordnet wird, soweit nicht Gründen des allgemeinen Wohls der Vorrang vor den Belangen des Urhebers zukommt. Die Bundesregierung hält es für sehr fraglich, ob im vorliegenden Falle das Interesse der Allgemeinheit als so überwiegend bezeichnet werden muß, daß jeglicher Vergütungsanspruch der Urheber ausgeschlossen werden kann. Nach § 13 Abs. 3 des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten vom 9. September 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1294) sollen die Verwertungsgesellschaften bei der Tarifgestaltung und bei der Einziehung der tariflichen Vergütung auf religiöse, kulturelle und soziale Belange der zur Zahlung der Vergütung Verpflichteten einschließlich der Belange der Jugendpflege angemessene Rücksicht nehmen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß unter diesen Umständen ein völliger Ausschluß einer Vergütung im Interesse des Gemeinwohls nicht gerechtfertigt ist. In diesem Zusammenhang sollte auch nicht unberücksichtigt bleiben, daß ein Verlangen an die Urheber, die unentgeltliche Nutzung ihrer geschützten Werke in Altersheimen und anderen sozialen Einrichtungen zu dulden, eine Gruppe treffen würde, der es in weiten Bereichen „wirtschaftlich" nicht besonders gut geht. Es wäre nicht vertretbar, von dieser Gruppe ein so weitgehendes Opfer zu verlangen, während andere Güter und Leistungen, die von sozialen Einrichtungen in Anspruch genommen werden, nur gegen Entgelt geliefert oder erbracht werden. Eine gesetzgeberische Initiative für einen weitergehenden Ausschluß des Vergütungsanspruchs empfiehlt sich zumindest derzeit auch noch aus einem anderen Gesichtspunkt heraus nicht. Beim Bundesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbeschwerde von 18 Komponisten zu § 52 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Urheberrechtsgesetz anhängig. Die Beschwerdeführer verfolgen mit ihrer Verfassungsbeschwerde das Ziel, die ihnen in der genannten Bestimmung auferlegten Beschränkungen für verfassungswidrig erklären zu lassen. Die Bundesregierung hält es deshalb auch für bedenklich, eine Vorschrift, die die Rechte der Urheber einschränkt, noch zu erweitern, solange nicht das Bundesverfassungsgericht in dem anhängigen Verfahren zur derzeitigen Gesetzeslage Stellung genommen hat. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Fragen B 20 und 21) : Trifft die Feststellung im Wirtschaftsteil der „Rheinpfalz" vom 12. Oktober 1974 zu, wo es heißt, „Außerdem wird sich der Bund jetzt verstärkt langfristig im Ausland durch die Vergabe von Schuldscheinen mit einer Laufzeit von über vier Jahren an die Ölländer verschulden, nachdem ..."? Wenn ja, in welcher Höhe und unter welchen Konditionen gedenkt die Bundesregierung, solche Schuldscheine zu vergeben? Der Bund nimmt keine Kredite unmittelbar im Ausland auf. Der Bund beabsichtigt auch nicht, bei deutschen Banken verstärkt Schuldscheindarlehen mit Laufzeiten von über 4 Jahren aufzunehmen, bei denen die Schuldscheine an Gebietsfremde abgetreten werden können. Im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank wird der Bund die Abtretung seiner Schuldscheine an Gebietsfremde für mehr als vier Jahre von Fall zu Fall nur dann nicht ausschließen, wenn dadurch erheblich bessere Konditionen als die am Markt üblichen erzielt werden können. In diesen Fällen lehnt sich die Bestimmung im Schuldschein an die für inländische Inhaber- und Orderschuldverschreibungen nach der 32. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 12. September 1974 geltende Regelung an. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 22) : Was unternimmt die Bundesregierung, um — gegebenenfalls mit den Länderbehörden — sicherzustellen, daß die unteren Finanzbehörden rasch und vollständig über die Durchführung der Steuerreform unterrichtet beziehungsweise geschult werden? Ich gehe davon aus, daß sich Ihre Anfrage ausschließlich auf die Durchführung des ab 1. Januar 1975 anzuwendenden Einkommensteuerreformgesetzes bezieht und die bereits zum 1. Januar 1974 wirksam gewordenen Steuerreformgesetze (Reform der Grundsteuer, der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, der Vermögensteuer) nicht betrifft. Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben unverzüglich die zur verwaltungsmäßigen Durchführung der Steuerreform notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Zu diesen Maßnahmen gehören auch die Unterrichtung und die Schulung der Finanzämter über das neue Recht. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 8757* Das Einkommensteuerreformgesetz vom 5. August 1974 wurde noch im selben Monat auch im Bundessteuerblatt veröffentlicht, das in großer Stückzahl von den Finanzämtern bezogen wird. Zur Unterrichtung über den Gesetzestext hinaus dienten dann zunächst die auf dem Gebiet der Lohnsteuer herausgegebenen Informationen, nämlich die Informationsschrift „Lohnsteuer 75", die allen Arbeitnehmern zusammen mit der Lohnsteuerkarte 1975 zugestellt wurde, und ein für die Arbeitgeber bestimmtes Merkblatt. Anhand dieser Unterlagen konnten sich auch die Angehörigen der Finanzämter einen ersten Überblick über das neue Recht verschaffen. Darüber hinaus sind die Finanzämter durch das im Bundessteuerblatt 1974 Teil I S. 903 veröffentlichte Schreiben des Bundesministers der Finanzen an die Finanzminister (-senatoren) der Länder vom 22. Oktober 1974 ausführlich über das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 1975 unterrichtet worden. Außerdem hat die Bundesregierung am 17. Oktober 1974 eine neue Lohnsteuer-Durchführungsverordnung erlassen, die zwar noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, deren wesentlicher Inhalt aber den Finanzämtern bereits bekannt ist. Weitere Maßnahmen, z. B. die Herausgabe neuer Lohnsteuerrichtlinien, sind in Vorbereitung. Auf dem Gebiet der Einkommensteuer wird in Kürze ein umfangreiches Einführungsschreiben des Bundesministers der Finanzen zum Einkommensteuerreformgesetz im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden. Das Einführungsschreiben, dessen Entwurf mit den Verbänden bereits erörtert und mit den obersten Landesfinanzbehörden weitgehend abgestimmt worden ist, wird das neue Einkommensteuerrecht auch anhand von zahlreichen Beispielen erläutern. Die Frage der Schulung der Verwaltungsangehörigen zur Vorbereitung auf die durch die Steuerreform herbeigeführte Rechtslage ist im Mai 1974 im „Koordinierungsausschuß zur Gewährleistung der einheitlichen Ausbildung der Steuerbeamten", dem je ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums und der obersten Landesfinanzbehörden angehören, erörtert worden. Dabei bestand Übereinstimmung, daß in den Ländern Schulungsmaßnahmen durchzuführen sind, daß aber die Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit zeitaufwendige Bildungsmaßnahmen und eine bundesweite Koordinierung der Fortbildung nicht zuläßt. Inzwischen sind, wie mir die Einkommensteuerreferenten der Länder bei ihrer Sitzung am 23./25. Oktober 1974 in Bonn bestätigt haben, in den Ländern Fortbildungsmaßnahmen angelaufen, die zum Teil an den Ausbildungsstätten der Finanzverwaltung und zum Teil bei den Finanzämtern stattfinden. Nach den mir vorliegenden Unterlagen sind beispielsweise in Nordrhein-Westfalen im September und Oktober 1974 Lohnsteuer-Sachgebietsleiter und -Hauptsachbearbeiter zu je fünftägigen Fortbildungsveranstaltungen einberufen worden; die Einkommensteuer-Hauptsachgebietsleiter, -Sachgebietsleiter und -Sachbearbeiter werden voraussichtlich zu Beginn des Jahres 1975 an Informationstagungen teilnehmen. In Hamburg werden von Mitte September 1974 an bis Februar 1975 jeweils dreitägige Fortbildungsveranstaltungen, insbesondere für Bedienstete der Lohnsteuerstellen und der Veranlagungs- und Betriebsprüfungsstellen, durchgeführt. In gleicher oder ähnlicher Weise wird auch in den anderen Ländern verfahren. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 23) : Mit welchen tatsächlichen Steuereinnahmen für den Bundeshaushalt 1974 rechnet die Bundesregierung nach dem letzten Stand ihrer Schätzungen, welcher Kreditbedarf ergibt sich daraus, und in welcher Weise will die Bundesregierung diesen Kreditbedarf in den letzten Monaten dieses Jahres decken? Am 12./13. November 1974 wird der unabhängige Arbeitskreis „Steuerschätzungen" seine letzte Schätzung vom 19./20. Juni 1974 für die Jahre 1974 und 1975 überprüfen. Nach Vorliegen dieser Ergebnisse werden sich verläßliche Aussagen über den voraussichtlichen Kreditbedarf des Bundes in 1974 treffen lassen. Aus diesen Gründen darf ich Sie auch im Interesse einer aktuelleren Beantwortung um Ihr Einverständnis dafür bitten, daß ich Ihre Anfrage unverzüglich nach Vorliegen der Schätzungsergebnisse für die Steuereinnahmen 1974 beantworte. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Katzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 24) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zum Herstatt-Zusammenbruch (Drucksache 7/2511) unter Nummer 26 eine falsche Auskunft erteilt hat, weil der „Sparer- und Investor-Schutzfonds" Obligationen nicht ersetzt? Die Antwort der Bundesregierung zu Ziffer 26 der Kleinen Anfrage (BT-Drucksache 7/2511) beruhte auf einer schriftlichen Auskunft des „Sparer- und Investor-Schutzfonds, Köln", vom 9. August 1974. Auf meine Rückfrage aufgrund Ihrer Anfrage teilt mir der Schutzfonds mit, daß die Inhaber von Kassenobligationen bis zum Gesamtbetrag von 20 000 DM in sozialen Härtefällen für einen Teil ihrer Ansprüche Gutschrift bzw. Barzahlung, für den anderen Teil ein zinsloses Darlehen erhalten. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ewen (SPD) (Drucksache 7/2720 Frage B 25) : 8758* Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 Gedenkt die Bundesregierung, neue Arbeitsplätze eventuell im Bereich der Stahlindustrie in den Arbeitsamtsbezirken Emden und Leer zu schaffen, indem sie ihren Einfluß auf Investitionsentscheidungen in den Aufsichtsräten bundeseigener Unternehmen nutzt? Die Investitionsentscheidungen der Bundesunternehmen werden im Rahmen unternehmerischer Gesamtkonzeption getroffen, bei denen selbstverständlich auch die Frage verfügbarer Arbeitskräfte eine wichtige Rolle spielt. Die Bundesregierung kennt die besonderen Beschäftigungsprobleme in den Arbeitsamtsbezirken Emden und Leer und wird im Rahmen ihrer beteiligungspolitischen Möglichkeiten auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze hinwirken. Im industriellen Bundesvermögen ist nur der Salzgitter-Konzern über die Stahlwerke Peine-Salzgitter AG in der Stahlindustrie tätig. Die Produktionsstätten befinden sich in Peine und Salzgitter und damit im strukturschwachen Zonenrandgebiet Südost-Niedersachsens. Kapazitätserweiterungen, die zu Standortüberlegungen über das Fördergebiet Peine und Salzgitter hinaus führen könnten, stehen dort z. Z. nicht an. Allerdings gibt es bei einem anderen Bundesunternehmen Investitionsüberlegungen, die im Falle der Realisierung zur Schaffung neuer Arbeitsplätze im Raum Emden/Leer führen würden. Die Überlegungen sind jedoch noch nicht so weit gediehen, daß ich Ihnen dazu heute schon weitere Angaben machen könnte. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 26) : Welche finanziellen Mittel wurden von den einzelnen Bundesministerien jeweils in den Jahren 1969 bis 1974 für Öffentlichkeitsarbeit ausgegeben, und wie hoch war jeweils der Anteil je Kopf der Bevölkerung? 1. Zur Höhe der Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit in den Jahren 1969-1974 ist an die Bundesregierung bereits eine Bleichlautende Anfrage von Herrn Abgeordneten Franz Sauter gerichtet worden, die ich am 10. Oktober 1974 schriftlich beantwortet habe. Zur Vermeidung von Wiederholungen nehme ich auf den beigefügten Abdruck meines Antwortschreibens an den Kollegen Sauter Bezug. 2. Ihre Frage, wie hoch jeweils der Anteil je Kopf der Bevölkerung an den ausgegebenen Mitteln für Öffentlichkeitsarbeit war, geht offenbar von der Annahme aus, daß sich die Öffentlichkeitsarbeit jeweils auf die gesamte Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland erstreckt. Eine solche Annahme trifft jedoch nicht zu. Es werden mit den verschiedenen Themen wechselnde Personen- oder Interessengruppen angesprochen, die jeweils zahlenmäßig nicht genau zu erfassen sind und für die daher eine Anteilsrechnung der Mittel je Kopf nicht möglich ist. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Karl Haehser 53 Bonn 1, den 10. Oktober 1974 Herrn Franz Sauter Mitglied des Deutschen Bundestages 53 Bonn Bundeshaus Betr.: Ausgaben für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in den Haushaltsjahren 1969 bis 1974 Bezug: Ihre mündliche Anfrage vom 16. August 1974 für die Fragestunde im Monat August 1974; Zwischenbescheid vom 2. September 1974 Sehr geehrter Herr Kollege, im Namen der Bundesregierung beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 1. Die Ausgaben des Bundes für die Öffentlichkeitsarbeit haben sich in den Haushaltsjahren 1969 bis 1974 wie folgt entwickelt: Haushaltsjahr IstAusgaben Steigerungsrate in Mio DM gegenüber dem Vorjahr in Mio DM I in °/o 1969 103,5 — — 1970 112,4 8,9 8,6 1971 118,3 5,9 5,2 1972 128,5 10,2 8,6 1973 128,0 — 0,5 —0,4 1974 (Soll) 144,6 — — Ist Stand 31. 7. 74) 64,8 Die Steigerung der Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit im Jahre 1974 gegenüber 1973 beruht vor allem auf einer Erhöhung der Mittel — für die Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages — für die Öffentlichkeitsarbeit „Ausland" beim BPA und — für verstärkte Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen zur Bekämpfung von Verkehrsunfällen. 2. Seit 1969 sind in einer begrenzten Anzahl von Fällen Broschüren, Filme und anderes Material für die Öffentlichkeitsarbeit vernichtet worden. Ursache für die Vernichtung war in jedem Fall, daß der Inhalt nicht mehr dem Stand der Entwicklung entsprach. So war z. B. bei Filmen die Lizenz abgelaufen, der Inhalt nicht mehr aktuell oder aber sie waren technisch unbrauchbar geworden. Ähnliches galt für Broschüren, z. B. über die Europäische Gemeinschaft, die in einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr der jeweiligen aktuellen Entwicklung der Gemeinschaft entsprachen. Bestimmte Veröffentlichungen sind auch durch die Weiterentwicklung der gesetzlichen Bestimmungen, auf die sie sich bezogen, unaktuell geworden. Ein Grund für die Vernichtung von Öffentlichkeitsmaterial im Zeitraum 1969/1970 war auch der Regierungswechsel, durch den bestimmte Veröffentlichungen in Inhalt und Ausgestaltung überholt waren. Das vernichtete Material hätte bei weiterer Lagerung zusätzliche Aufbewahrungskosten verursacht, die vermieden werden sollten. Sie werden mir zustimmen, daß es sicherlich keinen Sinn hätte, die ehemaligen Herstellungskosten von inhaltlich überholtem Informationsmaterial als Kosten der Vernichtung anzugeben. Für den Vernichtungsvorgang selbst sind keine nennenswerten Kosten entstanden. Mit freundlichen Grüßen KARL HAEHSER Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 27) : Besteht nicht ein Widerspruch zwischen der positiven Auffassung des Bundesfinanzministers zum sogenannten Recycling des Öldollars und der negativen Beurteilung des internationalen Sachverständigen Fraenkel, der den Rückfluß der Öldollars als Hinausschieben und Vergrößern des Ölpreisproblems, also als „Schwindel", d. h. als ökonomisch nicht lösbares Problem, ansieht und statt dessen eine aktive gemeinsame Politik der Industrieländer empfiehlt, und wie erklärt sich dieser bejahendenfalls? Es ist sicherlich richtig, daß die Frage des Recycling der Öl-Dollars ein schwieriges Problem darstellt. Das Recycling allein liefert auch keine dauerhafte Lösung der Zahlungsbilanzprobleme der betroffenen Länder. Der Sinn des Recycling liegt darin, die aktuellen Schwierigkeiten der Länder mit Zahlungsbilanzdefiziten dadurch zu lösen, daß die Überschüsse der Ö1-Förderländer in diese Länder geleitet werden. In der gegenwärtigen Situation ist es erforderlich, daß die Ölverbraucherländer intensiv zusammenarbeiten. Ein Beispiel für ein gemeinsames währungspolitisches Handeln ist der jüngste Beschluß zur Auflegung einer EG-Gemeinschaftsanleihe. Darüber hinaus wird der Dialog mit den Ölförderländern verstärkt werden müssen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordeten Link (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Fragen B 28 und 29) : Wie hoch ist der Anteil der Ostblockländer (Warschauer Paktstaaten) am Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland 1970/1971/1972/1973 und im 1. Halbjahr 1974? Wie hoch ist das Handelsbilanz-Defizit der einzelnen Ostblockländer gegenüber der Bundesrepublik Deutschland 1970/1971/ 1972/1973 und im 1. Halbjahr 1974? Zu Frage B 28: Ostländeranteile am Außenhandelsumsatz der Bundesrepublik Deutschland - in % - Land 1970 1971 1972 1973 119774,4 UdSSR 1,2 1,1 1,3 1,6 1,8 Polen 0,6 0,6 0,9 1,2 1,2 CSSR 0,7 0,8 0,7 0,8 0,7 Ungarn 0,4 0,5 0,5 0,6 0,6 Rumänien 0,6 0,6 0,6 0,6 0,6 Bulgarien 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 Zu Frage 29: Handelsbilanzüberschüsse der Bundesrepublik Deutschland im Handel mit Ostländern - in Mio DM - Land 1970 1971 1972 1973 1. Hj. 1974 UdSSR 292 331 909 1.121 320 Polen -86 7 465 1.415 1.063 CSSR 331 434 360 495 359 Ungarn 32 190 185 226 405 Rumänien 142 -68 153 319 355 Bulgarien 4 30 73 137 176 Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 30) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß ein und dasselbe Textilerzeugnis (Esda-Feinstrumpfhose) in Ost-Berlin 9,50 Mark und in West-Berlin 0,75 DM kostet, und wie wird die Bundesregierung diese Dumpingmaßnahme der DDR zu Lasten der deutschen Textilindustrie künftig verhindern? Es ist möglich, daß der Preis der von Ihnen erwähnten Feinstrumpfhosen in der DDR weit über dem hiesigen Marktpreis liegt. Einzelheiten sind mir nicht bekannt. Eine derartige Differenz würde 8760* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 sich daraus erklären, daß sich der Preis auf dem Markt der DDR nicht nach den Kriterien des Marktes bildet, sondern von Planungsbehörden festgelegt wird. Was das Preisniveau in der Bundesrepublik Deutschland angeht, so ist seit etwa einem Jahr aus Kreisen der deutschen Textilwirtschaft mehrfach der Vorwurf erhoben worden, die DDR liefere Damenfeinstrumpfhosen zu marktstörenden Niedrigpreisen. Daraufhin wurde im Frühjahr 1974 von Amts wegen ein Preisprüfungsverfahren eingeleitet. In dem Verfahren hat das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft keine Anhaltspunkte dafür ermitteln können, daß durch die Bezüge aus der DDR eine erhebliche Schädigung des betroffenen Wirtschaftszweiges einzutreten droht. Daraufhin mußte das Preisprüfungsverfahren eingestellt werden. Die beteiligten Wirtschaftskreise wurden entsprechend unterrichtet. Das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft wird aber den Feinstrumpfmarkt in den nächsten Monaten sorgfältig beobachten und nach Vorliegen der statistischen Daten für 1974 dem Bundeswirtschaftsministerium einen neuen Bericht vorlegen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 31) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Untersuchung der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Koblenz, die über die Kooperation in der mittelständischen Industrie durchgeführt wurde, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die in der Studie festgestellten Informationslücken der Wirtschaft zu schließen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen ein vordringliches wettbewerbspolitisches Anliegen ist. Sie hat in jüngster Zeit wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß die durch die Kartellgesetznovelle neu eingeführten Kooperationserleichterungen für mittelständische Unternehmen intensiver genutzt werden sollten. Die von der Industrie- und Handelskammer Koblenz durchgeführte Erhebung hilft mit, wichtige Erkenntnisse über den Kooperationsstand und die Kooperationsbereitschaft im mittelständischen Bereich zu gewinnen. Dadurch werden auch Ansatzstellen zur Intensivierung der Kooperation erkennbar. Die Bundesregierung begrüßt deshalb die Initiative der Industrie- und Handelskammer. Die für den Kammerbezirk Koblenz repräsentativen Untersuchungsergebnisse wird man zwar nicht ohne weiteres auf Bundesebene übertragen können, aber sie stimmen z. T. mit Beobachtungen überein, die auch im Rahmen von Untersuchungen in anderen Wirtschaftszweigen gemacht worden sind. Das gilt insbesondere für Aussagen, wie z. B., daß sich mit zunehmender Betriebsgröße die Kenntnisse über Kooperationserleichterungen verbessern, daß viele kleine Unternehmen sich bereits in der Vergangenheit irgendwann einmal mit dem Gedanken an eine Kooperation befaßt haben und daß die Vorteile zwischenbetrieblicher Zusammenarbeit oft nicht hinreichend erkannt werden. Die Feststellungen der IHK Koblenz, daß psychologische Hemmnisse keine so große Rolle spielen, weicht hingegen von bisherigen Erkenntnissen ab. Auch die Aussage über die Bedeutung von Kooperationsbörsen für die Kontaktanbahnung — die Aussagefähigkeit wird von der IHK Koblenz selbst eingeschränkt — deckt sich nicht mit den Erfahrungen anderer Organisationen. So berichtet das RKW, daß allein seine Kooperationsbörse in 1972 573 und in 1973 511 Kooperationsgesuche veröffentlicht hat. Die Untersuchung der IHK Koblenz enthält keine Hinweise darüber, welche Rolle die betriebswirtschaftlichen Beratungsdienste bei der Verbreitung des Kooperationsgedankens spielen. Die von dort ausgehenden Impulse sind sicherlich nur zu einem Teil erfaßbar. Deshalb wird man die Bedeutung dieser Einrichtungen nur schwer quantifizieren können. Trotzdem kommt den betriebswirtschaftlichen Beratungsdiensten sowohl bei der Aufklärung über Kooperationserleichterungen als auch bei der Beratung in Kooperationsfragen entscheidende Bedeutung zu. Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes für das Jahr 1973 darauf hingewiesen, daß sie eine Verbesserung der Information in dieser Hinsicht für unerläßlich hält. Sie wird ihre Bemühungen fortsetzen, die Wirtschaft über die Möglichkeiten der Kooperation umfassend zu informieren. Für den Bereich der kartellrechtlichen Kooperationserleichterungen werden z. Z. Merkblätter über die Anwendung der Kooperationserleichterungen der Kartellnovelle (§ 5 b des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Mittelstandsempfehlungen) ausgearbeitet, die in Kürze erscheinen werden. Auch soll die Neuauflage der Kooperationsfibel des Wirtschaftsministeriums noch in dieser Legislaturperiode erscheinen. Bei dieser Gelegenheit ist auch auf die bereits heute vorliegenden Publikationen und Informationsschriften über Kooperation aufmerksam zu machen. So weisen die Mittelstandsfibel und die Broschüre über das ERP-Programm auf die Kooperationserleichterungen hin. Auch das RKW hat in den vergangenen Jahren verschiedene Merkblätter und Leitfäden herausgegeben. Darüber hinaus gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Veröffentlichungen, die oft mit finanzieller Unterstützung der Bundesregierung erstellt worden sind. Außerdem informieren die Wirtschaftsorganisationen und Kammern über Kooperationsmöglichkeiten. Als Anlage füge ich zwei RKW-Merkblätter bei. Sie enthalten auch Hinweise auf Veröffentlichungen zu Fragen der Kooperation. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 8761* Anlage 42 Antwort des Parl Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Fragen B 32 und 33) : Trifft es zu, daß innerhalb eines Jahres in der Textilbekleidungsindustrie mehr als 100 000 Arbeitnehmer ihre Arbeitsplätze verloren, ca. 280 Betriebe ihre Produktion einstellen mußten und ein Ende des Abgleitens in dieser Branche ohne gezielte Maßnahmen des Bundes nicht abzusehen ist? Welche konkreten gezielten Maßnahmen erwägt die Bundesregierung gegenwärtig? In der Zeit von Juli 1973 bis Juli 1974 ist die Zahl der Beschäftigten in der Textil- und Bekleidungsindustrie von 791246 auf 695 885, die Zahl der Betriebe (einschließlich unselbständiger Betriebsstätten wie Zweigwerk usw.) von 8 213 auf 7 727 zurückgegangen. Beide Industriezweige befinden sich in einem Anpassungsprozeß, der durch einen seit langem sich vollziehenden Strukturwandel sowie in jüngerer Zeit durch konjunkturelle Einflüsse und Änderungen im Verbraucherverhalten geprägt ist. Die seit über einem Jahr rückläufige bzw. stagnierende Nachfrage hat zu einer entsprechenden Verringerung von Produktion und Auftragseingang geführt. Inzwischen zeigen sich allerdings Erholungserscheinungen, die erwarten lassen, daß insgesamt das jetzt erreichte Niveau gehalten werden kann. So haben sich die Umsätze des Einzelhandels im Konfektionsbereich in den letzten beiden Monaten erstmalig seit längerer Zeit wieder belebt. Die Bundesregierung hat im Rahmen der ihr durch die Stabilitätspolitik gezogenen Grenzen alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um den erwähnten Anpassungsprozeß zu erleichtern. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die getroffenen handelspolitischen Maßnahmen im Bereich der kontingentierten Einfuhr sowie auf das Kreditsonderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau, das von der Textil-und Bekleidungsindustrie in sehr starkem Maße in Anspruch genommen worden ist. Auch die verschiedenen Maßnahmen zur Förderung strukturschwacher Regionen kommen diesen beiden Industriezweigen zugute. Die Bundesregierung ist allerdings der Auffassung, daß die in den vergangenen Monaten aufgetretenen Schwächen einzelner Branchen durch staatliche Hilfsmaßnahmen nicht grundlegend beseitigt werden können. Sie hält es nicht für vertretbar, notwendige Anpassungsprozesse an veränderte Markt- und Absatzverhältnisse durch massive Intervention der öffentlichen Hand aufzuhalten. Sie beobachtet jedoch sorgfältig die beschäftigungspolitischen Auswirkungen solcher Prozesse. Zur Vermeidung bruchartiger Entwicklungen stehen sowohl die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik wie auch das auf die Schaffung neuer und die Sicherung bereits bestehender Arbeitsplätze gerichtete Instrumentarium im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zur Verfügung. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 36) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung in nächster Zeit zu ergreifen, um der Bevölkerung das Energiesparen im persönlichen Bereich als äußerst dringlich erscheinen zu lassen, nachdem sämtliche Energiesicherungspläne mit erheblichen Unsicherheiten belastet und wahrscheinlich viel zu optimistisch sind? Die Bundesregierung unterrichtet die Verbraucher über die Möglichkeiten der sparsamen Energieverwendung im Haushalt, im Verkehr und an den Arbeitsplätzen. Gegenwärtig wird das in der Anlage beigefügte Faltblatt mit Spartips in einer Auflage von 10 Millionen Exemplaren verteilt. Die Aktion wird dann besonders erfolgreich sein, wenn sie von den Massenmedien als aktuelles Thema unserer Zeit aufgegriffen wird. Der Inhalt des Faltblattes enthält einfache und leicht verständliche Spartips, die zur Senkung der Energiekosten jedes einzelnen beitragen können. Die Vorschläge sind unabhängig von bereits bestehenden oder einzuleitenden administrativen oder gesetzlichen Maßnahmen. Der Appell an die Bevölkerung ist nicht verbunden mit einem Verzicht auf Komfort. Die Aufklärungsaktion, die regelmäßig und gezielt fortgesetzt werden soll, ist in der Textziffer 70 der Fortschreibung des Energieprogramms, das am 23. Oktober 1974 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, angekündigt. Die Aufklärung der Öffentlichkeit über Möglichkeiten zur rationellen Energieverwendung soll auch im Jahre 1975 gezielt fortgesetzt werden. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Fragen B 37 und 38) : Ist die Bundesregierung bereit, für die deutsche Schuhindustrie, die durch italienische Finanzmaßnahmen (z. B. Nichtbeteiligung am damaligen gemeinsamen Floaten von EG-Währungen gegenüber dem Dollar) und durch ein anderes Verständnis von Sozialverpflichtungen in Italien erheblichen Schaden davongetragen hat, Hilfsmaßnahmen auszuarbeiten? Wie haben sich die Paritäten zwischen italienischer Lira und Deutscher Mark seit Januar 1973 verschoben, und welche Auswirkung hatte diese Verschiebung — nach den Erkenntnissen der Bundesregierung — auf den italienischen Schuhimport in der Bundesrepublik Deutschland? Die Bundesregierung ist sich der schwierigen Lage der deutschen Schuhindustrie bewußt; sie beruht im wesentlichen auf hohen Importen, speziell aus den EG-Ländern Italien und Frankreich. Hauptursache für die eingetretene Entwicklung sind die zum Teil erheblichen Unterschiede in den Lohnkosten der Konkurrenzländer. Daneben wirkt auch noch eine Reihe weiterer Faktoren mit. So beeinflussen auch 8762* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 die von Ihnen genannten Punkte die internationale Wettbewerbsposition der deutschen Schuhindustrie. Die Wechselkursänderungen der italienischen Lira haben nach dem vorliegenden Zahlenmaterial keine entscheidende Bedeutung hinsichtlich der Verstärkung der Importe. Der Aufwertungseffekt der DM gegenüber der Lira seit dem 19. März 1973, d. h. dem Beginn des gemeinsamen Floatens der EG-Währungen gegenüber dem Dollar beträgt bis heute 23 %; bis Ende des Jahres 1973 betrug er 12 %. Die Schuhimporte aus Italien haben sich demgegenüber im Jahresvergleich 1972/73 mengenmäßig um 5,3 % verringert. Im 1. Halbjahr 1974 haben sich die Gesamteinfuhren der Bundesrepublik an Schuhen gegenüber dem Vergleichszeitraum 1973 mengenmäßig allerdings wieder um 7 % erhöht; die Einfuhren aus Italien sind dabei überproportional um rd. 20 % gestiegen. Allgemein kann von Wettbewerbsverzerrungen zugunsten der italienischen Schuhindustrie durch Änderungen von Wechselkursrelationen nicht gesprochen werden. Währungspolitische Vorgänge müssen stets gesamtwirtschaftspolitisch und können nicht sektoral gesehen werden. Veränderungen des Wechselkurses werden vor allem durch unterschiedliche Preis- und Kostenentwicklungen bestimmt, wie sie sich auch besonders deutlich im Vergleich zwischen der Bundesrepublik und Italien in der jüngsten Vergangenheit gezeigt haben. Gerade die aktuellen Außenhandelszahlen Italiens unterstreichen diese Auffassung. Die italienische Handelsbilanz ist insgesamt stark negativ. Während sie 1972 mit einem Defizit von 1,8 Billionen Lire abschloß, waren es 1973 bereits 3,4 Billionen Lire. Speziell auch der Saldo der bilateralen Handelsbeziehungen mit Italien zeigt in keiner Weise währungspolitisch bedingte Wettbewerbsvorteile an. Der traditionelle Warenverkehr der Bundesrepublik Deutschland mit Italien, der 1972 noch ein Defizit von 1,3 Milliarden DM hatte, ist 1973 einem Nettowarenexport in Höhe von 0,9 Milliarden DM gewichen. Diese Entwicklung hat sich trotz der ungünstigen Wechselkursentwicklung im Jahre 1974 verstärkt fortgesetzt; allein im ersten Halbjahr wurde ein Ausfuhrüberschuß von 2,5 Milliarden DM erzielt. Im Bereich der Sozialverpflichtungen bestehen innerhalb der EG leider noch erhebliche Unterschiede hinsichtlich Aufbringung und Höhe der Abgaben in den verschiedenen Bereichen der sozialen Sicherung. Italien unterscheidet sich in dieser Hinsicht besonders stark von der Bundesrepublik. Eine Harmonisierung der Sozialpolitiken innerhalb der EG ist vorläufig noch nicht in Sicht. Hingegen wird sich die Bundesregierung mit Nachdruck dafür einsetzen, daß Wettbewerbsverzerrungen im allgemeinen wie auch speziell im oben angeschnittenen Bereich, etwa durch Umgehung von Sozialabgaben durch einzelne Unternehmen, abgestellt werden. Leider ist es bislang aber nicht gelungen, trotz verschiedentlicher Hinweise konkrete Beweise für derartige Verstöße zu erbringen. Erst diese würden ein Vorgehen bei der EG-Kommission in Brüssel rechtfertigen. Die Bundesregierung bietet mit den ERP-Programmen, den Mitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", den Mittelstandsprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie durch die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen bei Betriebsberatungen und Rationalisierungen eine Reihe von Hilfen an. Diese Programme sind der deutschen Schuhindustrie im einzelnen bekannt und werden entsprechend genutzt. Mit Rücksicht auf die besonders schwierige Lage dieses Industriezweigs legt die Bundesregierung, wo immer es angeht, einen großzügigen Maßstab bei der Auslegung und Anwendung der Vergaberichtlinien an. Neue weitergehende Hilfsmaßnahmen sind z. Z. nicht vorgesehen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ewen (SPD) (Drucksache 7/2720 Frage B 39) : Ist die Bundesregierung bereit, zentrale Verwaltungen in strukturschwache Gebiete zu verlegen, und dabei unter Umständen eine zu schaffende Bundeskindergeldanstalt in Ostfriesland anzusiedeln? Die Bundesregierung hat sich wiederholt im Rahmen ihres Interministeriellen Ausschusses für regionale Wirtschaftspolitik (IMNOS) mit den Fragen und Problemen der Ansiedlung von Bundesbehörden in den regionalen Fördergebieten, insbesondere dem Zonenrandgebiet, befaßt. Alle Bundesressorts haben die Wichtigkeit dieser Bemühungen unterstrichen und werden sie nach Möglichkeit aktivieren. So konnte in verschiedenen Fällen bereits eine Ansiedlung von Bundesbehörden im Zonenrandgebiet erreicht werden. Grundsätzlich ist jedoch zu berücksichtigen, daß bei der Ansiedlung solcher Behörden viele Argumente gegeneinander abgewogen werden müssen und es auf den jeweiligen Einzelfall ankommt. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten . Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 7/2720 Frage B 40) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, zur Sicherung von Ausbildungsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen den Ausbau oder die Erhaltung von Ausbildungsplätzen in den Kriterienkatalog der regionalen Aktionsprogramme und die entsprechenden Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufzunehmen? In den Gebieten der regionalen Aktionsprogramme kann der Ausbau und die Erhaltung von Ausbildungsplätzen bereits mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", mit Kredithilfen, die die Kreditanstalt für Wiederaufbau vergibt, sowie mit Investitionszula- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 8763* gen gefördert werden, wenn es sich um Investitionen handelt, die im Zusammenhang mit der Errichtung, Erweiterung, grundlegenden Rationalisierung oder Umstellung eines Betriebes durchgeführt werden. Auch überbetriebliche Ausbildungs-, Fortbildungs-und Umschulungsstätten werden in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe mit Zuschüssen unterstützt. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Fragen B 41 und 42) : Wie entwickelt sich der Primärenergiebedarf und Nutzenergiebedarf West-Berlins in den letzten fünf Jahren, insbesondere der Strombedarf, und welchen Verbrauch an elektrischer Energie erwartet die Bundesregierung für West-Berlin in den kommenden Jahren? Welche Kosten entstehen bei der Stromübertragung mit 380 kV-Leitungen über 100, 500, 1000 und 2000 km, und wie hoch sind insbesondere die Stromverluste für die angegebenen Entfernungen, und wie verändern sich Kosten und Verluste bei Verwendung einer Hochspannungsgleichstromübertragung? Zu Frage B 41: Die Entwicklung des Energiebedarfs West-Berlins der letzten 5 Jahre bitte ich aus beiliegender Tabelle zu entnehmen. Die Bundesregierung rechnet mit einer weiteren Steigerung des Strombedarfes, der nach vorliegenden Schätzungen im Jahre 1980 bei 11 Milliarden kWh und im Jahre 1985 bei 15 Milliarden kWh liegen wird. Zu Frage B 42: Die Höhe der Stromübertragungskosten hängt sehr von den technischen Ausführungen der Übertragungseinrichtungen, den Aufwendungen für Übertragungssicherheit, von den übertragenen Leistungen und deren Ausnutzungsdauer ab. Zur Beantwortung Ihrer Frage habe ich den Fall einer übertragenen Leistung von 2 400 MW bei einer Ausnutzungsdauer von 7 000 h gewählt. Die dafür erforderlichen Übertragungseinrichtungen sind wie folgt anzusetzen: Entfernung Drehstrom HGÜ *) (km) (Millionen DM) (Millionen DM) 100 120 460 500 560 630 1 000 1 100 840 2 000 2 300 1 250 *) Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung Die Übertragungsverluste liegen etwa in folgender Höhe: (km) (%) **) (%) **) 100 0,65 2,0 500 3,3 2,9 1 000 6,5 4,0 2 000 13,0 6,3 **) Bezogen auf die übertragene Leistung Diese Daten können nur als grobe Anhaltswerte betrachtet werden, da im Einzelfall sowohl im Anlagenbau als auch bei der Übertragungsleitung große Unterschiede im technischen Konzept auftreten können. Der Drehstromübertragung ist bei etwa 1 500 km eine physikalische Grenze gesetzt, die nur mit Hilfe weiterer technischer Hilfsmittel überwunden werden kann. Kosten hierfür wurden nicht angesetzt, da die wirtschaftliche Grenze bereits wesentlich darunter liegt. Sollte Ihre zweite Frage im Zusammenhang mit dem Ost-West-Stromgeschäft gestellt sein, so darf ich Sie darauf hinweisen, daß die Verhandlungspartner davon ausgehen, daß die Stromübertragung Angelegenheit des Stromlieferers ist. Gesamt-Energie-Verbrauch für Berlin (West) Jahr Steinkohle 1000 t —1000t Steinkohlen- Braunkohlen- Heiz-Öl StromAbgabe Heizwert Gas 1000t HeizGesamt- Heizwert 1000t Steigerung koks briketts Mio. 1000t Mio. in /0 zum leicht schwer 1000t 1000t 1000t 1000t 1000t 1000t 1000t 1000t SKE SKE SKE SKE SKE kWh SKE cbm SKE SKE Vorjahr 1968 281 528 512 720 497 877 1 280 110 154 3 691 454 410 234 3 412 7.5 1969 285 556 539 760 524 1 063 1 552 107 150 4 234 522 452 258 3 830 12.3 1970 325 495 480 754 520 1 247 1 821 111 155 5 100 627 465 265 4 193 9.5 1971 145 332 322 445 307 1 239 1 809 91 127 5 511 678 478 272 3 660 ./. 12.7 1972 307 325 315 425 293 1 334 1 948 79 111 6 314 777 535 305 4 056 10.8 1973 146 402 389 382 263 1 396 2 038 155 217 6 689 823 570 325 4 201 3.5 8764* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 43) : Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der elektronischen Großfirma BBC aus Mannheim, daß schon 1978 eine Energielücke in der Bundesrepublik Deutschland entstehen würde, die nicht mehr in der erforderlichen Zeit geschlossen werden könne, weil es zu große Verzögerungen bei den Genehmigungsverfahren für einen Kraftwerksbau gäbe, und falls ja, was gedenkt sie zu tun, um einen Engpaß in der Energieversorgung zu verhindern? Der Bundesregierung ist bekannt, daß bei den Kraftwerken, die bis Ende dieses Jahrzehnts in Betrieb gehen sollen, zum Teil erhebliche Verzögerungen zu erwarten sind. Die Ursachen dieser Verzögerungen sind verschiedener Art. Bei den fossil gefeuerten Kraftwerken sind es in erster Linie Schwierigkeiten in Erfüllung der Auflagen, die durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die TA-Luft verlangt werden. In der Fortschreibung des Energieprogramms, die in den nächsten Tagen als Bundestagsdrucksache 7/2713 erscheinen wird, hat die Bundesregierung dargelegt, daß diese Maßnahmen jedoch sorgfältig mit den Zielen des Energieprogramms und den Möglichkeiten der Energiewirtschaft abgestimmt sind. Die Bundesregierung steht mit den Energieaufsichtsbehörden der Länder aber auch mit der Elektrizitätswirtschaft, welche den bedarfsgerechten Fortschritt der Bauvorhaben stets im Auge haben, in ständigem Kontakt. Ab Abwägung der bisher eingetretenen Verzögerungen und der Entwicklung des zu erwartenden Strombedarfes teilt die Bundesregierung die von der Firma BBC geäußerten Bedenken nicht. Dennoch beobachtet auch die Bundesregierung jede Verzögerung mit großer Aufmerksamkeit. Über die Bemühungen der Bundesregierung um die Beschleunigung und Verbesserung der Genehmigungsverfahren wurde bereits mehrfach und ausführlich berichtet: — Bundestagsdrucksache 7/2061 vom 2. Mai 1974, Ziffer 5, — Fragestunde des Deutschen Bundestages 19./20. Juni 1974, Nr. 53 und 54, — Bundestagsdrucksache (Anfrage Abgeordneter Konrad, September 1974) — noch nicht erschienen. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2720 Fragen B 44 und 45) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Schäden zu lindern, welche die Höhenlandwirtschaft, z. B. im Schwarzwald, infolge des frühen Wintereinbruchs erleidet? Dienen diese Schadensfälle dazu, um das Anlaufen des Bergbauernprogramms zu beschleunigen? Gemäß Art. 30 GG, Art. 104 a Abs. 1 GG sind die Länder grundsätzlich für witterungsbedingte Schäden einschließlich deren Beseitigung zuständig. Eine finanzielle Beteiligung des Bundes an Hilfsmaßnahmen eines Landes bei witterungsbedingten Schäden kann daher nur subsidiär sein und nur dann in Frage kommen, wenn dem einzelnen Bundesland eine ausreichende Hilfeleistung nicht zugemutet werden kann und im Einzelfall die Existenz der Betroffenen gefährdet ist. Die Bundesregierung wird aber die Auswirkungen, die durch den frühen Wintereinbruch bei der Höhenlandwirtschaft entstehen, aufmerksam und im Kontakt mit den betroffenen Bundesländern beobachten. Bei den Schwierigkeiten, die eintreten könnten, wird es sich um die Verknappung wirtschaftseigenen Futters handeln. Diese Schwierigkeiten werden also vor allem zum Ausgang der Winterfutterperiode eintreten. Dieser Zeitpunkt sollte zunächst abgewartet werden; dann wird zu prüfen sein, ob ggf. eine Hilfe des Bundes möglich und erforderlich ist. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Die Bundesregierung muß nicht das Anlaufen des „Bergbauernprogramms" beschleunigen, da dieses Programm bereits mit Beschluß des Planungsausschusses für Agrarstruktur und Küstenschutz zum 1. Oktober 1974 in der Bundesrepublik Deutschland wirksam geworden ist. Die Durchführung des Programms obliegt den Ländern, hierauf wie auch auf eine Beschleunigung hat die Bundesregierung daher unmittelbar keinen Einfluß. Mittel, insbesondere für die Gewährung der Ausgleichszulage im Rahmen des „Bergbauernprogramms", hat die Bundesregierung bereits für 1974 im ausreichenden Umfang bereitgestellt. Die Gewährung der Ausgleichszulage wird sicher auch dazu beitragen, die Schäden zu lindern, obgleich ich betonen möchte, daß diese Maßnahme nicht dazu dient, unvorhersehbare Schäden, sondern vielmehr längerfristig bestehende natürliche Nachteile auszugleichen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 46) : Was wird die Bundesregierung tun, um in einer Zeit der ständigen Verteuerung und einer weltweiten Verknappung von Lebensmitteln der Vernichtung von Lebensmitteln Einhalt zu gebieten, wie dies z. B. auf den Seefischmärkten Cuxhaven und Bremerhaven geschehen ist, wo in der letzten Zeit rund eine halbe Million Pfund erstklassiger Rotbarsch für den menschlichen Verzehr ungenießbar gemacht und zu Fischmehl vermahlen worden sind, weil auf den Fischauktionen die geforderten Mindestpreise nicht erzielt werden konnten? Im allgemeinen ist der deutsche Frischfischmarkt ausgeglichen. Dies ist nicht zuletzt auf die staatlich geförderten Anpassungsmaßnahmen zurückzuführen. Wegen der besonderen Bedingungen dieses Marktes Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 8765* läßt sich jedoch nicht ausschließen, daß gelegentlich bei einzelnen Fischarten und Qualitäten das Angebot die Aufnahmefähigkeit sowohl des Frischfischhandels als auch der verarbeitenden Industrie übersteigt und die überschießende Ware insoweit keinen normalen Absatz finden kann. Die Fänge und damit die Anlandungen unterliegen starken Schwankungen, die verschiedene Ursachen haben, z. B. unterschiedliches Auffinden von Fischbeständen, Wetterbedingungen, politisch bedingte Fangbehinderungen vor Island usw. Auch die Nachfrage schwankt wenig vorhersehbar z. B. infolge von Temperaturänderungen. In den letzten Wochen war in Bremerhaven und Cuxhaven eine gewisse Einseitigkeit der Anlandungen zu verzeichnen, und zwar wurde ein besonders starker Anteil Rotbarsch angeboten. Dies war u. a. auf Behinderungen deutscher Fischereifahrzeuge vor Island zurückzuführen, die den dort möglichen Fang anderer Sorten sehr erschwerten. Aber auch die ausländischen Anlandungen, hier durch isländische Fischereifahrzeuge, brachten insbesondere Rotbarsch auf den Markt. In den letzten Oktobertagen war zudem wegen des durch Allerheiligen verlängerten Wochenendes die Nachfrage nach Fisch geringer als erwartet. Obwohl der allergrößte Teil des relativ starken Rotbarsch-Angebotes in den Auktionen umgesetzt werden konnte, fand bei der geschilderten Marktsituation ein gewisser Rest keinen Absatz für den menschlichen Konsum. Die in der Anfrage genannten Mindestpreise sind Bestandteil des Auktionssystems, auf das bei dem leicht verderblichen und in sehr unterschiedlichen Qualitäten angebotenen Lebensmittel „Frischfisch" zur Zeit nicht verzichtet werden kann. Diese Mindestpreise, auch Rücknahmepreise genannt, sind zugleich Instrumente der für den gesamten Bereich der EWG eingeführten Marktorganisation, durch die eine Stabilisierung des Marktes im Interesse aller Beteiligten bewirkt werden soll. Eine Nichtanwendung der vorgenannten Preise für einzelne kommerzielle Umsätze würde diesem Ziel zuwiderlaufen. In der Wirtschaft wird zur Zeit geprüft, ob unter bestimmten Voraussetzungen Ware für Rentner, Krankenhäuser und ähnliche Sozialeinrichtungen verbilligt zur Verfügung gestellt werden kann. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/2720 Frage B 48) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Maßnahme des norwegischen Konzerns „Norsk Hydro" , die Produktion des Kunststoffes Polyvinylchlorid (PVC) zu stoppen, da Arbeiter bei der Herstellung dieses Stoffs der Gefahr ausgesetzt sind, an einer sonst seltenen Art des Leberkrebses zu erkranken, und welche Maßnahmen sind bisher in der Bundesrepublik Deutschland von seiten der PVC-Hersteller und von seiten des Gesetzgebers eingeleitet worden und sind darüber hinaus noch zu erwarten, um eine Gefährdung der deutschen Arbeiter bei der Produktion dieses Kunststoffes zu verhindern? Der Bundesregierung sind über die in der Presse genannten Gründe hinaus keine weiteren Einzelheiten bekannt, weshalb der norwegische Konzern „Norsk Hydro" die Produktion von Polyvinylchlorid (PVC) eingestellt hat. Bei neun PVC-herstellenden Betrieben in der Bundesrepublik Deutschland sind Erkrankungen bisher vornehmlich in einem Betrieb aufgetreten. Die notwendigen technischen und arbeitsmedizinischen Maßnahmen, die erwarten lassen, daß künftig Erkrankungen durch VC nicht mehr auftreten, sind inzwischen getroffen worden. Die wichtigsten dieser Maßnahmen sind in den von der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie unter Mitwirkung der Gewerbeaufsicht erarbeiteten „Richtlinien über Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschäden beim Umgang mit Vinylchlorid" aufgeführt, die im Bundesarbeitsblatt, Fachteil Arbeitsschutz, Heft 6/1974, bekanntgemacht worden sind. Vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, vom Land Nordrhein-Westfalen und von der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie ist ein umfangreiches 3teiliges Forschungsvorhaben an Sachverständige vergeben worden, um die bisher weitgehend unerforschte genaue Ursache und Entstehung der Krankheit zu klären und Vorschläge für mögliche weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsschäden zu erhalten. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Katzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 49) : Was gedenkt die Bundesregierung auf Grund der Feststellung der Landesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin des Landes Baden-Württemberg über die Gefahren für Hausfrauen, alte und kranke Menschen und Kleinkinder durch die Konzentration an Stickstoffoxyden aus Erdgasbrennern in Haushalten zu tun? Ein Angehöriger der Landesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Immissions- und Strahlenschutz, Karlsruhe, hat im Rahmen eines am 12./13. September 1974 vom Verein Deutscher Ingenieure (VDI) in Düsseldorf veranstalteten Kolloquiums auf mögliche Gefahren bei der Erdgasverwendung im häuslichen Bereich hingewiesen. Auch der Deutsche Verein von Gas- und Wasserfachmännern (DVGW) untersucht gegenwärtig zusammen mit den Gasgeräteherstellern das Abgasverhalten der in Betracht kommenden Anlagen. Darüber hinaus hat der DVGW Untersuchungen eingeleitet, die eine Aussage darüber ermöglichen sollen, welche Konzentrationen an Stickstoffoxiden bei Gasgeräten im häuslichen Bereich vom arbeitsmedizinischen Standpunkt aus als vertretbar und unbedenklich angesehen werden können. Zur Zeit liegen ausreichend gesicherte Meßergebnisse über die tatsächlichen Stickstoffoxid-Emissionen in Haushalten noch nicht vor. 8766* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 Die Bundesregierung hat den DVGW als das zuständige und sachverständige Gremium bereits gebeten, verläßliche Beurteilungsunterlagen über Stickstoffoxid-Emissionen im häuslichen Bereich zu erarbeiten. Von dem Ergebnis der Untersuchungen wird es abhängen, ob und ggf. welche Maßnahmen zur Beseitigung etwaiger Gefährdungen sowie zur Aufklärung der Verbraucher getroffen werden müssen. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pohlmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 50) : Trifft es zu, daß Absolventen der Fachoberschulen, die mit der Graduierung nach den heutigen Bestimmungen auch erst die Zulassungsbedingungen zur Universität erfüllen, ihr Studium an der Universität als Ausfallzeit in der Rentenversicherung angerechnet bekommen? Zeiten einer abgeschlossenen Hochschulausbildung werden bei der Rentenberechnung bei Vorliegen der versicherungsmäßigen Voraussetzungen bis zur Höchstdauer von 5 Jahren als Ausfallzeiten angerechnet. Die Zeiten eines abgeschlossenen Fachhochschulstudiums werden nach der Verwaltungspraxis als Zeiten eines abgeschlossenen Hochschulstudiums behandelt. Wie die Berechtigung für den Besuch der Hochschule oder Fachhochschule erworben wurde — ob durch die Reifeprüfung oder auf dem zweiten Bildungswege —, ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 51): Teilt die Bundesregierung die auf der Herbsttagung des hessischen Berufsverbands der praktischen Ärzte vorgetragene Auffassung, der Patient bestimme, da es beim ersten Besuch des Arztes meistens an objektivierbaren Maßnahmen für das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fehle, zunächst meistens, ob er krankgeschrieben werde oder nicht, und welche Schlußfolgerungen ergeben sich — bejahendenfalls — daraus? Die in Ihrer Frage zitierte Auffassung des Berufsverbandes der praktischen Ärzte berührt, da sie im wesentlichen das Verhalten des Kassenarztes bei der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung betrifft, Fragen der Durchführung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dafür sind die Selbstverwaltungen der Krankenversicherungsträger und der Kassenärztlichen Vereinigungen verantwortlich. Ich werde deshalb Ihre Frage den Spitzenorganisationen der vorgenannten Beteiligten zur Kenntnis geben und sie um eine Stellungnahme zu der wiedergegebenen Auffassung bitten. Sobald die Äußerungen vorliegen, werde ich Ihnen eine ergänzende Mitteilung zukommen lassen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 7/2720 Fragen B 52 und 53) : Ist der Bundesregierung bekannt und wie beurteilt sie das _Ärgernis für viele Schwerbehinderte, daß die freie Beförderung der im Ausweis eingetragenen Begleitperson von vielen Verkehrsunternehmen verschieden gehandhabt wird, weil die Festlegung der Grenzen, was als Personennahverkehr bezeichnet werden kann, nicht einheitlich festgelegt ist? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, und wäre sie bereit, eine Vereinheitlichung der Richtlinie für die Beförderung der Begleitpersonen von Schwerbehinderten — dies gilt vor allem für ländliche Räume — im Nahverkehr, sowie für die Reduzierung der Vielzahl von Schwerbehindertenausweisen, durchzusetzen? Das Bundeskabinett hat am 6. November 1974 den Entwurf eines Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr beschlossen. In diesem Entwurf ist u. a. vorgesehen, daß die notwendigen Begleitpersonen Schwerbehinderter ohne Rücksicht auf die Ursache der Behinderung sowohl im Nahverkehr als auch bei Fahrten mit der Eisenbahn unentgeltlich befördert werden. Der Nahverkehrsbegriff wird so ausgeweitet, daß er praktisch alle Omnibuslinien umfaßt. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich bemerken, daß die Richtlinien über Ausweise für Schwerbeschädigte und Schwerbehinderte, nicht zuletzt im Hinblick auf das vorerwähnte neue Gesetz, überarbeitet werden müssen. Dabei wird insbesondere geprüft werden, inwieweit die Arten der zur Zeit geltenden amtlichen Ausweise reduziert werden können. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/2720 Frage B 54) : Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, den Krankenschein durch eine Art Scheckkarte zu ersetzen? Die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung hat in Ihrer Empfehlung vom 20. April 1972 vorgeschlagen, den jetzigen Krankenschein durch einen modernen und handlichen Versichertenausweis zu ersetzen. Auf Grund dieser Empfehlung wurde im Zusammenhang mit dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte vom 10. August 1972 (BGBl. I S. 613) § 319 der Reichsversicherungsordnung neu gefaßt und bestimmt, daß die Krankenkasse für jeden Versicherten und für jeden mitversicherten Familienangehörigen einen Versichertenausweis ausstellt. Form und Inhalt dieses Ausweises sowie den Zeitpunkt der Einführung bestimmt der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung durch Rechtsverordnung. Im schriftlichen Bericht des Bundestagsausschusses für Arbeit und Sozialordnung heißt es hierzu, daß Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 8763* der Ausweis, mit dem sich die Versicherten gegenüber der Krankenkasse, den Ärzten und sonstigen Vertragspartnern bei Bedarf als Leistungsberechtigte ausweisen sollen, nicht nur modern und handlich sein soll — etwa in der Form einer Scheckkarte —, sondern zugleich auch eine Rationalisierung der Verwaltungsabläufe, insbesondere eine verstärkte Nutzung der Datenverarbeitung, ermöglichen soll. Außerdem soll eine Verbesserung des Daten- und Informationsaustausches zwischen den Trägern der Krankenversicherung und den Vertragspartnern erreicht werden. Zur Erreichung dieser Ziele hat eine Projektgruppe beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, der Vertreter der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Ärzte, der Apotheker und der Krankenhäuser angehören, ein erstes Konzept für einen Versichertenausweis, der zugleich maschinell verwertbarer Datenträger ist, entworfen. Zur Präzisierung dieses Konzepts und zur Überprüfung der Durchführbarkeit wurde ein Forschungs- und Entwicklungsauftrag vergeben, der bis Ende 1975 abgewickelt sein soll. Der Bericht soll die möglichen Verfahren organisatorisch und technisch so detailliert beschreiben, daß sie für eine Einführung des Versichertenausweises in der Praxis übernommen werden könnten. Nach Klärung dieser Fragen, einschließlich einer eingehenden Prüfung der rechtlichen Gesichtspunkte des Datenschutzes, wird der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung von der Verordnungsermächtigung Gebrauch machen. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Köster (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 55) : Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, die Staaten Griechenland, Jugoslawien, Portugal, Spanien und die Türkei durch Androhung der Kündigung der Abkommen mit diesen Staaten über die soziale Sicherheit der Gastarbeiter von diesen Staaten die Zustimmung dazu zu erzwingen, ab 1. Januar 1975 eine persönliche Schlechterstellung — statt 100 DM Steuerfreibetrag 10 DM Kindergeld und statt 140 DM Steuerfreibetrag 25 DM Kindergeld — für Erst- und Zweitkinder, die nicht in Deutschland leben, hinzunehmen? Der Deutsche Bundestag hat in seiner Entschließung vom 5. Juni 1974 einstimmig die Bundesregierung ersucht, „durch unverzügliche Verhandlungen mit den Vertragsstaaten sicherzustellen, daß für im Ausland lebende Kinder von ausländischen Arbeitnehmern ohne Verschlechterung des bestehenden Zustandes Kindergeld in einer Höhe gewährt wird, die den Kindergeldleistungen des jeweiligen Wohnlandes entspricht." Die Bundesregierung hat daraufhin unverzüglich Verhandlungen mit den Anwerbeländern eingeleitet. Diese ergaben, daß die Kindergeldleistungen des Wohnlandes die betroffenen ausländischen Arbeitnehmer schlechter gestellt hätten. Deshalb wurden vertragliche Abmachungen auf der Grundlage des status quo angeboten. Die getroffenen Vereinbarungen verhindern sonst eingetretene Kündigungsfolgen. Eine Kündigung wäre notwendig gewesen, um eine Benachteiligung der Kinder deutscher Arbeitnehmer in der Bundesrepublik zu vermeiden, die bei Bleichhohen Sätzen für im Ausland lebende Kinder wegen der dortigen geringeren Kosten für Erziehung und Unterhalt zwangsläufig eingetreten wäre. Die Verhandlungen haben letztlich erwiesen, daß die Vertragsstaaten Verständnis für das deutsche Anliegen hatten. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß sich die mit den Abkommensstaaten vereinbarten Regelungen im internationalen Vergleich sehr günstig für die ausländischen Arbeitnehmer ausnehmen. Das Gesetz zur Reform der Einkommensteuer, des Familienlastenausgleichs und der Sparförderung ist ein einheitliches Gesetzgebungswerk. Es ist deshalb notwendig, die einzelnen Regelungen — in dem von Ihnen genannten Fall die Aufhebung der bisherigen Steuerfreibeträge für Kinder — nicht isoliert oder nur in Zusammenhang mit einer einzigen anderen Regelung, wie den zwischenstaatlichen Vereinbarungen über Kindergeld, zu betrachten. Seit Inkrafttreten der Kindergeldgesetzgebung im Jahre 1954 ist unstrittig, daß das Kindergeld lediglich eine ergänzende Leistung zu den sonstigen Einkünften von Familien mit Kindern sein soll. Diese Einkünfte werden ab 1. Januar 1975 durch Steuererleichterungen vermehrt, die normalerweise den Verlust des Kinderfreibetrages zumindest aufwiegen. Ein Vergleich mit den sonstigen Vergünstigungen der Einkommensteuerreform, die besonders auch ausländischen Arbeitnehmern zugute kommen, zeigt, daß ausländische Arbeitnehmer, deren Familien im Heimatland leben, nach der Steuerreform in der Regel kein geringeres Nettoeinkommen haben werden als vorher. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Köster (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 56) : Ich bitte die Bundesregierung anzugeben, welcher Personenkreis, insbesondere welche Rentenempfänger sich durch die Neuregelung des Familienlastenausgleichs ab 1. Januar 1975 schlechter stehen, und wie sie auch für diesen Personenkreis den Besitzstand wahren will? Der Ersatz der bisherigen steuerlichen Kinderfreibeträge, der Kinderzuschläge des öffentlichen Dienstes und des bisherigen Kindergeldes durch die Gewährung eines allgemeinen erhöhten Kindergeldes wird zu gleichmäßigen staatlichen Leistungen für kinderbedingte Aufwendungen aller Einkommensschichten und damit zu einer Vereinheitlichung des z. Z. stark zersplitterten Familienlastenausgleichs führen. Die neue Kindergeldregelung im Rahmen der Steuerreform sieht vor, daß für jedes Kind künftig nur einmal Kindergeld gewährt wird. Diese Regelung sichert eine einheitliche Behandlung aller Kinder. Mehrfachbegünstigungen scheiden künftig aus. 8368* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 Bei der Vereinheitlichung des Kinderlastenausgleichs hat der Gesetzgeber auf Vorschlag der Bundesregierung davon abgesehen, die nach sozialversicherungsrechtlichen Grundsätzen gewährten Kinderzuschüsse in den Kinderlastenausgleich einzubeziehen. Ausschlaggebend dafür war der Umstand, daß die sozialversicherungsrechtlichen Kinderzuschüsse regelmäßig wesentlich höher als die neuen Kindergeldsätze nach dem Bundeskindergeldgesetz sind und daß sie außerdem an der jährlichen Erhöhung der Sozialrenten teilnehmen. Soweit die Kinderzulagen der gesetzlichen Unfallversicherung die Höhe des neuen staatlichen Kindergeldes im Einzelfall noch nicht erreichen, wird im Einführungsgesetz zum Einkommensteuerreformgesetz vorgesehen, daß sie künftig mindestens dem nach dem Bundeskindergeldgesetz zu gewährenden Kindergeld entsprechen. Zur Beurteilung der steuerlichen Lage von Einkommensbeziehern mit unterhaltsberechtigten Kindern dürfen im übrigen die als Folge der Einkommensteuerreform anfallenden allgemeinen Steuerentlastungen nicht unberücksichtigt bleiben. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 57): Wann tritt die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Nörvenich in Kraft? Der Herr Bundesminister des Innern hat die Verordnung für den Flugplatz am 28. Oktober 1974 unterschrieben. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist in diesen Tagen zu rechnen. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten von Alten-Nordheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 58) : Hat die Bundesregierung bereits Pläne, falls davon Hessisch Oldendorf betroffen wird, über die Neubelegung der freiwerdenden Kaserne mit Einheiten der Bundeswehr, bzw. welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, mit für eine so kleine Garnisonstadt, die über 25 °/o ihrer Einwohner verlieren würde, einen wirtschaftlichen Ausgleich sicherzustellen? Ihre Frage nach Plänen über eine eventuelle Neubelegung der freiwerdenden Kasernen in Hessisch-Oldendorf, falls diese Stadt von einem Abzug niederländischer Einheiten betroffen werden sollte, beantworte ich wie folgt: Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat die niederländische Regierung nach bilateralen deutsch/niederländischen Gesprächen und Konsultationen im Bündnis ihre ursprünglichen Pläne modifiziert. Es werden nunmehr 8 statt wie ursprünglich geplant 6 Batterien in der Bundesrepublik verbleiben. Es ist nunmehr offiziell bestätigt worden, daß Hessisch-Oldendorf von dem Abzug betroffen sein wird. Beginnend im nächsten Jahr wird sich der Abzug über einen längeren Zeitraum hinziehen. Über eine Nachfolgenutzung des freiwerdenden Kasernenkomplexes ist noch nicht entschieden. Sie können jedoch versichert sein, daß wir immer bemüht sein werden, freiwerdende Kasernen so bald als möglich wieder zu belegen. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 7/2720 Frage B 59) : Kann die Bundesregierung italienische Zeitungsberichte bestätigen, daß die im Zusamenhang mit Attentaten inhaftierten italienischen Neofaschistenführer Giannettini und Rauti im September 1969 an einem Lehrgang der Bundeswehrschule für psychologische Kriegsführung in Koblenz teilgenommen oder dieser einen längeren Besuch abgestattet haben, und wer hat bejahendenfalls diese Einladung ausgesprochen und aus welchem Grunde? Die in Ihrer Frage genannten Italiener haben weder im September 1969 noch zu irgendeiner anderen Zeit die Schule der Bundeswehr für Psychologische Verteidigung besucht oder an einem Lehrgang teilgenommen. Sie gehörten einer Gruppe von neun italienischen Journalisten an, die auf Vorschlag der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Rom am 22. August 1969 durch das Bundesministerium der Verteidigung zu einer Informationsreise eingeladen worden waren. Dr. Guiseppe Rauti nahm als Vertreter der Tageszeitung „Il Tempo" an der Reise teil, Dr. Guido Giannettini vertrat die Zeitschrift „Rivista Militare" Die Informationsreise begann am 20. Oktober mit einem Besuch der Heeresoffizierschule II in Hamburg, führte zu den Kampftruppenschulen II und III in Munster, zur Schule der Bundeswehr für Innere Führung in Koblenz und zu Informationsgesprächen im Bundesministerium der Verteidigung in Bonn. Die Reise endete mit einem Besuch bei der Firma Krauss-Maffei, die den Kampfpanzer „Leopard" herstellt, am 24. Oktober in München. Informationsreisen für ausländische Journalisten werden auf Vorschlag der Botschaften der Bundesrepublik Deutschland im Ausland seit Bestehen der Bundeswehr durchgeführt. Anlage 62 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 60) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 8769* Sind Pressemeldungen zutreffend, wonach die Fernsehlotterie „Aktion Sorgenkind" für das Jahr 1975 von den zuständigen Stellen nicht mehr genehmigt werden soll, da angeblich Rücksichten gegenüber den Klassenlotterien und vor allem der Sendung „Glücksspirale" zu nehmen seien? Die Pressemeldungen sind zutreffend. Zuständig für die Genehmigung der ZDF-Fernsehlotterie „Der große Preis" zugunsten der Aktion Sorgenkind ist allerdings nicht der Bund, sondern das Finanzministerium des Landes Rheinland-Pfalz. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hält es im Interesse der weiteren Förderung aller Hilfsmaßnahmen und -programme zugunsten der behinderten Kinder und Jugendlichen für wünschenswert und angesichts des in der Zukunft noch steigenden Mittelbedarfs für erforderlich, daß alle Möglichkeiten der Förderung ausgeschöpft werden. Hierzu gehört in besonderem Maße die ZDF-Fernsehlotterie zugunsten der Aktion Sorgenkind, die in der breiten Öffentlichkeit seit mehr als 10 Jahren ein lebhaftes und erfreulicherweise sich steigerndes Echo gefunden hat. Der von der Aktion Sorgenkind gestellte Lotterieantrag ist vorerst nur für die Monate September bis Dezember 1974 genehmigt. Eine Genehmigung für 1975 steht z. Z. noch aus, da von 2 Ländern mit Rücksicht auf die Klassenlotterien noch Bedenken geltend gemacht werden. Anlage 63 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 61) : Kann die Bundesregierung mitteilen, welche Maßnahmen sie beschlossen hat oder unverzüglich ergreifen wird, um die vom Parlamentarischen Staatssekretär Logemann bestätigten Gefahren für den fränkischen Bocksbeutel abzuwenden, über die ausführlich in der fränkischen Presse unter den Schlagzeilen „portugiesischer Import bedroht den Bocksbeutel: Droht ein neuer ,Bocksbeutel-Krieg' mit Portugal?" berichtet wurde? Der Artikel in der Kitzinger Zeitung Nr. 246 vom 24. Oktober 1974, der sich mit dem Schutz der Bocksbeutel-Flasche für Frankenwein befaßt, geht davon aus, daß ein jährlicher Import von 44 Millionen in Bocksbeutel-Flaschen abgefüllten portugiesischen Weines beabsichtigt und möglich sei. Dies ist nach den von der Bundesregierung eingeholten Informationen unzutreffend und beruht offenkundig auf einem Mißverständnis. Denn bei der von der Kitzinger Zeitung genannten Menge von 44 Millionen Flaschen handelt es sich um die Gesamtproduktion des hier in Rede stehenden portugiesischen Roséweines. Diese Menge verteilt sich aber beim Export auf über 70 Länder, wobei im Jahre 1973 auf die Bundesrepublik Deutschland insgesamt 381 072 Flaschen entfallen sind. Dies ist nicht, wie es in der Kitzinger Zeitung heißt, „mehr als die gesamte fränkische Weinernte des letztjährigen Rekordjahres", sondern beträgt noch nicht einmal 1 Prozent. Selbst, wenn der deutschen Importfirma durch groß angelegte Werbung eine wesentliche Absatzsteigerung möglich sein sollte, ist dadurch nach Auffassung der Bundesregierung eine Beeinträchtigung der fränkischen Weinwirtschaft nicht zu erwarten. Die Frage, ob der in bocksbeutelähnlichen Flaschen eingeführte portugiesische Roséwein aufgrund von § 17 der Wein-Verordnung beanstandet werden muß, ist Gegenstand von Besprechungen mit den für den Vollzug des Weinrechtes zuständigen obersten Landesbehörden am 28. Februar 1973 und am 18. Januar 1974 im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit gewesen. Dabei haben sich alle Bundesländer — mit Ausnahme Bayerns — gegen eine Beanstandung der Flaschenform ausgesprochen, sofern durch eine deutliche Kennzeichnung der portugiesischen Weine in der Aufmachung eine Verwechslung mit Frankenwein ausgeschlossen ist. Dies zu kontrollieren ist Sache der den Bundesländern obliegenden Lebensmittelüberwachung (Weinkontrolle), wobei in Zweifelsfällen die letzte Entscheidung den Gerichten vorbehalten bleiben muß. Bei den Beratungen einer EG-Verordnung über die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Moste hat die Bundesregierung — gerade im Hinblick auf die Bocksbeutel-Flasche — gegen den nachhaltigen Widerstand der anderen Delegationen die Aufnahme einer Ermächtigung durchsetzen können, bestimmte Behältnisse bestimmten Erzeugnissen vorzubehalten. Sie wird sich bei den Beratungen der hierzu notwendigen Durchführungsverordnung wiederum mit Nachdruck für Vorschriften einsetzen, die den für die Frankenweine gerechtfertigten Schutz der Bocksbeutel-Flasche sicherstellen. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Fragen B 63 und 64) : Wann und auf welche Weise wird die Bundesregierung für Abhilfe sorgen, daß die Ortsdurchfahrt im Zuge der B 459 durch die Stadt Dietzenbach von der unerträglichen Belästigung für die Anwohner und der ärgerniserregenden Behinderung aller Verkehrsteilnehmer bald befreit wird? Wann ist mit dem Baubeginn und der Vollendung des sogenannten Odenwaldzubringers zu rechnen, da dieser eine erhebliche Entlastung. der zumindestens zu den Stoßzeiten des Berufs-und Ausflugsverkehrs bis an die Grenze der Aufnahmefähigkeit ausgelasteten Straßen nach und von Frankfurt in südöstlicher Richtung herbeiführen würde und eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in diesem Bereich bedeuten würde? Durch den vorgesehenen Bau des Odenwaldzubringers wird die Ortsdurchfahrt Dietzenbach im Zuge der B 459 wesentlich entlastet werden. Nach Abschluß des Verfahrens gemäß § 16 Bundesfernstraßengesetz zur Bestimmung der Linienführung, das z. Z. im Gange ist, müssen noch die Planung und die baurechtlichen Verfahren durchgeführt werden. Der Beginn der Bauarbeiten kann daher im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht angegeben werden. Gleichzeitig ist zur zusätzlichen Entlastung von Dietzenbach die Verlängerung der Kreisquerverbindung Dutenhofen–Dietzenbach (B 459) über Dietzenbach hinaus als Südumgehung bis zum Oden- 8770* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 waldzubringer vorgesehen. Der Zeitpunkt der Fertigstellung auch dieses Bauvorhabens läßt sich z. Z. noch nicht angeben. Als Sofortmaßnahme zur vorübergehenden Entlastung der Ortsdurchfahrt Dietzenbach ist darüber hinaus der Bau einer Zubringerstraße, die aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und des Landes gefördert wird, im Gange. Diese östliche Umgebung der Stadt wird bis zur Fertigstellung des Odenwaldzubringers einen Teil des Durchgangsverkehrs der Ortsdurchfahrt aufzunehmen haben. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 65) : Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Mitteilung des Münchener Stadtentwicklungsreferenten, Professor Dr. Marx, wonach er bei einer Besprechung im Bundesverkehrsministerium am 19. September 1974 erfahren habe, daß die Deutsche Bundesbahn im Bereich des geplanten Rangierbahnhofs MünchenNord bereits Gleisanschlüsse vergeben habe, und sieht die Bundesregierung bejahendenfalls in einem solchen Vorgehen der Deutschen Bundesbahn nicht eine unzulässige Vorwegnahme der nunmehr fälligen Entscheidung des Bundesverkehrsministers? In der Besprechung im Bundesverkehrsministerium am 17. September 1974 mit den Herren Oberbürgermeister Kronawitter und Stadtentwicklungsreferent Prof. Dr. Marx ist nicht darüber gesprochen worden, daß die Deutsche Bundesbahn im Bereich des geplanten Rangierbahnhofs München-Nord bereits Gleisanschlüsse vergeben habe. Dies hat auch Prof. Dr. Marx persönlich gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr bestätigt. Wie mir darüber hinaus die Deutsche Bundesbahn mitteilt, hat sie auch für die Zukunft keine derartigen Absichten. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 66) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung das zwischen ihr, dem Freistaat Bayern und der Deutschen Bundesbahn bereits im Verhandlungswege festgelegte 2. Ausbauprogramm der Münchener S-Bahn nicht mehr fortführen will, und ist es richtig, daß die bayerische Staatsregierung mehrmals ihre Bereitschaft zur Komplementärfinanzierung dieses 2. Ausbauprogramms erklärt und dafür entsprechende Mittel zur Verfügung stellen will? Der erste Teil Ihrer Frage ist mit „Nein" zu beantworten. Der Entwurf des Rahmenvertrags für die 2. Ausbaustufe der S-Bahn München wird z. Z. noch geprüft. Mit einer Entscheidung ist in Kürze zu rechnen. Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Freistaat Bayern für die Komplementärfinanzierung der Maßnahmen der 2. Ausbaustufe Mittel eingeplant hat. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Feiter (SPD) (Drucksache 7/2720 Fragen B 67 und 68) : Wann ist nunmehr damit zu rechnen, daß die schienengleichen Bahnübergänge in der Gemeinde Filsen/Rhein-Lahn-Kreis beseitigt werden? Wie ist der Stand der Überlegungen hinsichtlich der Bundesbahnstrecke Limburg—Bad Schwalbach—Wiesbaden? Zu Frage B 67: Der Antrag auf Genehmigung der Kreuzungsvereinbarung liegt dem Bundesministerium für Verkehr seit dem 3. Oktober 1974 vor. Die Maßnahme ist bereits im Straßenbauplan ohne Bundesanteil für das Jahr 1975 enthalten. Die nachträgliche Aufnahme einer ersten Anforderung des Bundesanteils für das Jahr 1975 in Höhe von 350 000 DM, entsprechend den nunmehr vorliegenden Unterlagen, wird z. Z. zwischen den Ressorts abgestimmt. Nach Genehmigung der Vereinbarung, mit der in Kürze gerechnet werden kann, stehen einem Baubeginn von seiten der Bundesregierung keine Hindernisse mehr entgegen. Zu Frage B 68: Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat sich zum Ziel gesetzt, ihr Leistungsangebot den Erfordernissen des Verkehrsmarktes anzupassen. Dazu gehört auch die Überprüfung der Strecken, deren Verkehrsaufkommen schwach ist. Im Rahmen dieser Untersuchungen wird von der DB — wie diese mir mitteilt — auch die von Ihnen genannte Strecke überprüft. Ob und inwieweit der Bundesminister für Verkehr mit der Angelegenheit im einzelnen befaßt wird, entscheidet sich nach Abschluß der noch laufenden Untersuchungen. Der Ablauf eines Stillegungsverfahrens gemäß Bundesbahngesetz ist kurz folgender: Zunächst gibt die DB der zuständigen obersten Landesverkehrsbehörde Gelegenheit zur Stellungnahme. Nach Eingang der Stellungnahme führt der Vorstand der DB eine Entscheidung des Verwaltungsrates der DB herbei. Stimmt der Verwaltungsrat diesem Antrag zu, legt der Vorstand dem Bundesminister für Verkehr den Stillegungsantrag einschließlich der Stellungnahme der obersten Landesverkehrsbehörde zur Genehmigung vor. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 69) : Was hat die Straßenbaubehörde veranlaßt, beim vierspurigen Ausbau der B 469 zwischen Stockstadt und Obernburg keine Streckentelefone bzw. keine Notrufeinrichtungen zu installieren und somit auf die Möglichkeit rascher Hilferufe bei Unfällen zu verzichten, obwohl auf dieser Strecke von 18,5 km eine beachtliche Fahrzeugfrequenz zu verzeichnen ist und die nächsten Fernsprechempfänger unverhältnismäßig weit entfernt sind? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 8771* Der autobahnartige Ausbau der B 469 ist noch im Gange. Sobald er abgeschlossen ist, werden Fernsprechkabel und Notrufsäulen installiert. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Riede (Oeffingen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 70) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Fahrern von Kranken- oder Notarztwagen des Roten Kreuzes und gleichgelagerter Organisationen dieselben Sonderrechte im Straßenverkehr einzuräumen wie der Feuerwehr, der Polizei, der Bundeswehr, dem Grenzschutz und dem Katastrophenschutz? Die vom Bundesminister für Verkehr vorbereitete Zweite Verordnung zur Änderung der StVO sieht vor, in § 35 der Verordnung folgende Vorschrift aufzunehmen: „Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten. Sie haben dabei blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn zu verwenden." Es ist damit zu rechnen, daß die StVO-Änderungsverordnung Anfang 1975 dem Bundesrat mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet wird. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 71): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die gefährliche Kreuzung an der Bundesstraße 266 in der Ortsdurchfahrt Bad Bodendorf/Kreis Ahrweiler zu entschärfen, damit tragische Unfälle, wie sie sich bisher an dieser Kreuzung ereignet haben, in Zukunft vermieden werden? Zur Verhütung weiterer Unfälle, insbesondere zur Absicherung der Fußgänger und Schulkinder wurde im Jahre 1966 an der Kreuzung der B 266 mit der Gemeindestraße Bodendorf Ortsmitte-Kurviertel eine übergroße Druckampelanlage mit zusätzlichen Peitschenmasten über jeder Fahrspur aufgestellt und eine Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich der B 266 von 50 km/h angeordnet. Der Bundesminister für Verkehr wird das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz als oberste Verkehrspolizeibehörde um Prüfung bitten, ob und welche weiteren Sicherungsmaßnahmen an dieser Kreuzung notwendig und möglich sind. Eine endgültige Beseitigung der Gefahrenstelle ist nur durch die geplante Verlegung der B 266 zu erreichen. Im Planfeststellungsverfahren für diese Verlegung hat die Gemeinde Sinzig, Ortsteil Bodendorf, gegen die Linienführung der neuen B 266 Einspruch erhoben, so daß die Baumaßnahme bisher nicht zur Ausführung kommen konnte. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretär Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr.-Ing. Oetting (SPD) (Drucksache 7/2720 Frage 72) : Stimmt die Bundesregierung mit mir darin überein, daß es für die öffentlichen Binnenhäfen in der Bundesrepublik Deutschland auf die Dauer untragbar ist, alle Verladungsgeschäfte, auch unwirtschaftliche, annehmen zu müssen, während Werkshäfen lukrative Fremdverladungen tätigen und daß aus diesem Grund die Wasser- und Schiffahrtsdirektionen angewiesen werden sollten, bei den Genehmigungsverfahren strenge Maßstäbe für die Fremdverladungsgeschäfte der Werkshäfen anzulegen? Die Bundesregierung kann diese Frage nicht beantworten, denn hafenwirtschaftliche Fragen in bezug auf Binnenhäfen fallen ausschließlich in die Zuständigkeit der Länder. Die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen führen mangels einer rechtlichen Grundlage keine Genehmigungsverfahren für Fremdverladungsgeschäfte der Werkshäfen durch. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2720 Fragen B 73 und 74) : Ist nach dem gegenwärtigen Stand der Planung unter Berücksichtigung der vorgesehenen Finanzmittel mit dem Beginn des Ausbaus der Bundesstraße 30, Teilstück Umgehung von Ravensburg, Weingarten und Baienfurt, noch innerhalb des Fünfjahresplans 1976 bis 1980 zu rechnen, falls nein, welcher Zeitpunkt kann dann für den Baubeginn angegeben werden? Bis zu welchem Zeitpunkt kann nach dem gegenwärtigen Stand der Planung unter Berücksichtigung der vorgesehenen Finanzmittel mit dem Beginn des Ausbaus der Bundesstraße 18 zwischen Leutkirch—Tautenhofen und der baden-württembergisch/bayerischen Landesgrenze gerechnet werden? Zu Frage B 73: Für die Verlegung der Bundesstraße 30 im Bereich Ravensburg-Weingarten-Baienfurt liegt eine genehmigte Planung vor. In dem hierfür laufenden Planfeststellungsverfahren sind verschiedene Einsprüche zu behandeln, die u. a. zusätzliche Planungsuntersuchungen erforderlich machen. Die Einsprüche konnten bislang nicht ausgeräumt werden, so daß der Abschluß des Verfahrens noch nicht abzusehen ist. Aus heutiger Sicht ist noch völlig offen, ob diese Maßnahme, die sich nach der mittelfristigen Finanzplanung auf der Grundlage des Bundesverkehrswegeplanes ausrichtet, realisiert werden kann. Zu Frage B 74: Die für die Planung im Auftrag des Bundes zuständige Landesstraßenbauverwaltung ist zur Zeit dabei, unter möglichst weitgehender Verwendung der geplanten und bereits ausgebauten Bundesstraße 18 einen Entwurf für eine Autobahn im Bereich Memmingen—Wangen aufzustellen. Durchgeführte Untersuchungen haben nämlich auf Grund von örtlichen Planungsschwierigkeiten für 2 neue Bundesfernstraßen, der eingetretenen Bedarfsentwicklung und der absehbaren Finanzierungsmög- 8772* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 lichkeiten zu dem Ergebnis geführt, daß in diesem Raum auch in weiterer Zukunft eine neue 4spurige Autobahn und zusätzlich eine 2spurige Bundesstraße 18 (neu) nebeneinander nicht erforderlich und nicht realisierbar sind. Die Bauvorbereitungen (u. a. Planung, Planfeststellung, Grunderwerb) müssen erst sämtlich abgeschlossen sein, bevor über den möglichen Zeitpunkt des Baubeginns eine Aussage getroffen werden kann. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2720 Fragen B 75 und 76) : Soll nach dem gegenwärtigen Stand der Planungen bei der vorgesehenen Verlegung der Bundesstraße 83 im Teichwiesengelände der Stadt Melsungen die künftige B 83 in diesem Bereich über einen noch aufzuschüttenden mehrere Meter hohen Damm geführt werden, oder ist eine Verlegung der vorgesehenen Trasse um etwa 8 m nach Osten beabsichtigt, wie es von den Anliegern gewünscht wird? Falls eine Verlegung der bisher vorgesehenen Trasse in dem von den Anliegern gewünschten Sinne nicht vorgenommen wird, frage ich, welche Gründe dafür angegeben werden? Der Entwurf für die vorgesehene Verlegung der B 83 im Teichwiesengelände der Stadt Melsungen soll in den nächsten Tagen bei dem zuständigen hessischen Straßenbauamt fertiggestellt werden. Ob und in welchem Umfang die von den Anliegern gewünschte Verschiebung der Trasse möglich ist, wird von der Planungsbehörde noch geprüft. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwencke (SPD) (Drucksache 7/2720 Fragen B 77 und 78): Wie beurteilt die Bundesregierung die Entscheidung des hessischen Wirtschaftsministers, am Rheinufer von Eltville, trotz des Widerspruchs aller Betroffenen, der Ratsversammlungen beider Orte, von zahlreichen Wissenschaftlern, Künstlern, Publizisten und Politikern aus dem In- und Ausland, eine mehrspurige Schnellstraße zu bauen? Welche Chancen sieht die Bundesregierung, durch ihre Unterstützung doch noch die Alternative der Nordumgehung um Eltville zu realisieren, um damit ein unersetzliches landschaftliches und kulturelles Kleinod, wie es Eltville im europäischen Raum in seiner Einmaligkeit darstellt, vor der Zerstörung zu bewahren? Nachdem in den über 15 Jahre andauernden Bemühungen um die Linienführung der Umgehungsstraße Eltville alle Möglichkeiten ausgeschöpft waren, die noch eine Grundlage für eine Entscheidung zugunsten einer Nordumgehung hätten bieten können, blieb — nach Auffassung der Bundesregierung — für den Hessischen Minister für Wirtschaft und Technik allein die von ihm getroffene Entscheidung übrig. Die Bundesregierung sieht z. Z. keine Chance, doch noch die Alternative der Nordumgehung zu realisieren. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 79) : Beabsichtigt die Bundesregierung, zur Intensivierung der fernmündlichen Kontakte zwischen West- und Ost-Berlin mit Ost-Berlin eine Vereinbarung darüber herbeizuführen, daß die im Bereich der Deutschen Bundespost gebrauchstechnischen Hilfsmittel, wie Koaxialkabel und Parabolspiegel auch im Telefonverkehr zwischen West- und Ost-Berlin genutzt werden, und welche einzelnen Schritte hat die Bundesregierung mit welchen Erfolgen in dieser Richtung unternommen? Die Vereinbarung zwischen den beiden deutschen Postministerien vom 30. September 1971 bildet auch die Grundlage für die Verbesserungen im Fernsprechverkehr zwischen den beiden Teilen Berlins, die von der Deutschen Bundespost stets angestrebt wurden. In die Überlegungen für die Lösungsmöglichkeiten zur Einführung des vollautomatischen Fernsprechdienstes wurden alle üblichen vermittlungsund übertragungstechnischen Möglichkeiten, d. h. auch die von Ihnen genannten Nachrichtenmittel, einbezogen. Die Gespräche mit der Deutschen Post der DDR über die näheren technisch-betrieblichen Einzelheiten sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wörner (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Fragen B 80 und 81): Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich in letzter Zeit Klagen von Rentenbeziehern mehren, deren Renten mit Verspätung auf ihren Bankkonten gebucht werden? Ist die Bundesregierung bereit, den Ursachen nachzugehen und für Abhilfe zu sorgen? Zu Frage B 80: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß sich in letzter Zeit Klagen von Rentenbeziehern wegen verspäteter Gutschrift ihrer Renten auf Bankkonten mehren. Die Gesamtbeträge werden von der Deutschen Bundespost bereits 3 Arbeitstage vor dem Fälligkeitstag auf den Konten der Geldinstitute gutgeschrieben. Erfahrungsgemäß ist dies mehr als ausreichend, um die rechtzeitige Gutschrift der Rentenbeträge durch die Geldinstitute auf den Konten der Bezieher zu gewährleisten. Zu Frage B 81: Die Bundesregierung hat keine Kompetenz, auf die Geschäftspraxis der Geldinstitute einzuwirken. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 82) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 8773* Wann und auf welcher Grundlage sind in der Bauwirtschaft bei einer Bauzeit von zwölf Monaten und mehr insbesondere im Hochbau Lohngleitklauseln zu vereinbaren und dies insbesondere dann, wenn in den Ausschreibungsunterlagen eine Lohngleitklausel nicht vorgesehen ist? Der Bundesminister für Wirtschaft hat nach Abstimmung mit den beteiligten Bundes- und Länderressorts sowie nach Anhörung der Wirtschaftsverbände „Grundsätze zur Anwendung von Preisvorbehalten bei öffentlichen Aufträgen" (Bekanntmachung vom 4. Mai 1972, BAnz Nr. 88 vom 10. Mai 1972) herausgegeben und den öffentlichen Auftraggebern empfohlen, bei der Vergabe von Bauleistungen und sonstigen Leistungen danach zu verfahren. Auf dieser Grundlage haben die Bauvergaberessorts des Bundes ihren Bauverwaltungen detaillierte Weisungen zur Vereinbarung von Preisvorbehalten erteilt und ihre Vertragsbedingungen durch entsprechende Mustervertragstexte ergänzt. Durch gegenseitige Abstimmung zwischen den Bundesressorts einerseits und zwischen Bundes- und Landesressorts andererseits ist — nicht zuletzt im Interesse der Bauwirtschaft — erreicht worden, daß auf dem Gebiet der Preisvorbehalte seit einigen Jahren im wesentlichen einheitlich verfahren wird. Die Regelungen für den Bereich der Hochbaumaßnahmen des Bundes sind. im „Vergabehandbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen" — VHB — (MinBlFin 1973 S. 746) enthalten. Nach den gegenwärtig gültigen Regelungen ist beim Abschluß von Bauverträgen der Vereinbarung von festen Preisen ohne Preisvorbehalte der Vorzug zu geben. Preisvorbehalte dürfen nur vereinbart werden, wenn wesentliche und nachhaltige Änderungen der Preisermittlungsgrundlagen während der Ausführungszeit zu erwarten sind und die Zeitspanne von dem für die Angebotsabgabe festgesetzten Zeitpunkt bis zur vereinbarten Lieferung bzw. Fertigstellung mehr als 10 Monate, in Ausnahmefällen mindestens 6 Monate beträgt. Solch ein Ausnahmefall liegt vor, wenn das mit der Vereinbarung von Festpreisen verbundene Wagnis im Einzelfall besonders hoch ist. Die vertraglichen Vereinbarungen selbst dürfen sich nur auf Kostenfaktoren beziehen, die den Preis erheblich beeinflussen, sie müssen Bagatellfälle ausschließen und eine Selbstbeteiligung des Auftragnehmers vorsehen. Im Rahmen der Lohngleitklausel sieht die Bagatell- und Selbstbeteiligungsklausel vor, daß ermittelte Mehrkosten nur erstattet werden, soweit sie 0,5 v. H. der Abrechnungssumme überschreiten. Im übrigen werden die Mehraufwendungen (Minderaufwendungen) auf Grund von Lohnänderungen derart ermittelt, daß der Bieter im Leistungsverzeichnis anzugeben hat, um welchen Änderungssatz sich die Vergütung für die noch nicht ausgeführten Leistungen bei Änderung des maßgebenden Lohns um 1 Pfg/Stunde erhöhen (vermindern) soll. Dieser Satz unterliegt dem Wettbewerb. Die Entscheidung darüber, ob Lohngleitklauseln (Stoffpreisgleitklauseln) vereinbart werden sollen, wird unter Berücksichtigung der oben dargelegten Grundsätze von den Bauverwaltungen bei Aufstellung der Verdingungsunterlagen getroffen, die den Bewerbern mit der „Aufforderung zur Angebotsabgabe" übergeben werden. Mit Erteilung des Zuschlags, also mit Vertragsabschluß, gelten sodann die in den Verdingungsunterlagen etwa vorgesehenen Gleitklauseln als vereinbart. Sind in den Verdingungsunterlagen keine Preisvorbehalte vorgesehen, können die Bieter von sich aus im Rahmen von Nebenangeboten die Änderung der Vergütung bei Änderung von Löhnen und Stoffpreisen anbieten. Der Auftraggeber muß solche Nebenangebote, wenn er sie zugelassen hat, in die Wertung einbeziehen. Für die Zeit nach Vertragsabschluß gilt für die Vereinbarung von Preisvorbehalten folgendes: Über eine Anpassung der Vergütung bei bestehenden Verträgen ist in erster Linie nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 242 BGB zu entscheiden. Eine Anpassung setzt einen Antrag bei der auftragvergebenden Stelle voraus. In dem Antrag hat der Auftragnehmer den Nachweis über Grund und Höhe eines etwaigen Anpassungsanspruchs zu führen. Ausnahmsweise kann im Einzelfall auch eine Anpassung der Vergütung im Wege der Vertragsänderung zum Nachteil des Bundes gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Betracht kommen. Dies ist dann möglich, wenn dem Auftragnehmer ein Festhalten am Vertrag nach Lage des Einzelfalls unbillig benachteiligen würde, weil sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse bei Vertragserfüllung infolge ihm nicht zuzurechnender Umstände erheblich verschlechtern würden (vgl. Vorl. Verwaltungsvorschriften Nr. 1.4 zu § 58 BHO, MinBlFin 1973 S. 190). Für den Nachweis über die erhebliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse seines Unternehmens kann der Auftragnehmer neben sonstigen Unterlagen z. B. eine Betriebsprüfung anbieten. Der Antrag auf Änderung eines Vertrages nach § 58 BHO ist im Einzelfall dem als oberste technische Instanz zuständigen Bundesminister zur Entscheidung vorzulegen, der in den hierfür vorgesehenen Fällen die Einwilligung des Bundesministers der Finanzen einholt. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 83) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß beim Versand von Geschenkpaketen mit Kleidungsstücken in die DDR immer noch eine Desinfektionsbescheinigung des Gesundheitsamts beigefügt werden muß, und welche Maßnahmen gedenkt sie einzuleiten, um auf eine Aufhebung dieser Bestimmung hinzuwirken? Eine amtliche Desinfektionsbescheinigung für den Versand von gebrauchten Textilien und Schuhen wird von der DDR schon seit 1961 verlangt. Dieses Erfordernis ist auch bei der Neufassung der DDR-Vorschriften am 14. Juni 1973 leider nicht entfallen. Die Bundesregierung ist sich bewußt, welches Erschwernis für den privaten Warenverkehr zwischen den beiden deutschen Staaten die Desinfektionsbescheinigung darstellt. Zahlreiche Briefe aus der Bevölkerung haben dies deutlich gemacht. Die Bundesregierung ist deshalb bemüht, bei allen dafür in Be- 8774* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1974 tracht kommenden Folgeverhandlungen mit der DDR auf die Abschaffung der Desinfektionsbescheinigung hinzuwirken. Im Rahmen der Gesundheitsverhandlungen hat die DDR in einer Erklärung zum Verhandlungsprotokoll den Wegfall der Desinfektionsbescheinigung für gebrauchte Kleidungsstücke, die als Geschenk im Reiseverkehr mitgeführt werden, bereits zugesagt. Diese Erleichterung wird wirksam werden, sobald das Regierungsabkommen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens in Kraft tritt. Für den Versand von gebrauchten Kleidungsstükken in Geschenkpaketen ist die Bundesregierung gleichfalls bemüht, den Wegfall der Desinfektionsbescheinigung zu erreichen. Entsprechende Verhandlungen sind bereits geführt worden. Bei einem erfolgreichen Abschluß der Postverhandlungen mit der DDR dürfte auch dieses Problem eine befriedigende Regelung erfahren. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage B 84) : Auf welche Weise benützt das DDR-Regime im Ausland innerhalb des Gebiets der übrigen Mitgliedsländer des Warschauer Pakts, im Ausland außerhalb dieses Gebiets sowie in der Bundesrepublik Deutschland den traditionellen Herkunfts- und Qualitätshinweis „Made in Germany" zur Kennzeichnung der in der DDR hergestellten Produkte, und hat sich seit der Ächtung des Deutschland-Begriffs im öffentlichen Recht des DDR-Regimes an dieser Praxis etwas geändert? Die DDR hat bereits durch die „Verordnung über die Kennzeichnung der Herkunft von Waren" vom 7. Mai 1970 (Gesetzblatt der DDR Teil II Nr. 50 vom 11. Juni 1970) die Kennzeichnung „Hergestellt in der Deutschen Demokratischen Republik" eingeführt. Diese Kennzeichnung — in der englischen Version „Made in GDR" — wird seit 1970 zunehmend verwandt. Im Ausland dürfte „Made in Germany" von der DDR kaum noch benutzt werden. Wenn westdeutsche Unternehmen Erzeugnisse der DDR im Ausland vertreiben, wird die Kennzeichnung „Made in Germany" häufig noch verwandt. Die DDR entwickelt in dieser Beziehung aber keinerlei Initiative. Ähnliches gilt für den Verkauf von DDR-Erzeugnissen in der Bundesrepublik Deutschland. Der Zwischenhandel ist aus absatzpsychologischen Gründen in der Regel nicht daran interessiert, daß die Ware als DDR-Erzeugnis vom Kunden erkannt wird. In diesen Fällen wird häufig auf jede Herkunftsbezeichnung verzichtet.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Der Gesetzentwurf ist begründet. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Stark (Nürtingen).


Rede von Dr. Anton Stark
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion hat durch ihre Anträge und ihre Stellungnahmen zur Reform des Rechts des nichtehelichen Kindes, zur Herabsetzung des Wahlalters und des Volljährigkeitsalters sowie zur Reform des Adoptionsrechts bewiesen, daß sie der Entwicklung des jungen Menschen in unserer Gesellschaft und in unserem Staat große Aufmerksamkeit widmet und deshalb auch der Rechtsentwicklung auf diesem Gebiet größte Bedeutung zumißt. Deshalb nimmt
die CDU/CSU-Fraktion auch mit Interesse von der Vorlage des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Recht der elterlichen Sorge Kenntnis.
Namens der CDU/CSU-Fraktion darf ich zu dem vorgelegten Entwurf wie folgt Stellung nehmen:
Eine Bejahung des Grundanliegens der Bundesregierung und des von ihr vorgelegten Entwurfs würde uns, Herr Minister, wesentlich leichter fallen, wenn dieses Gesetz nicht in einem Maße, das kaum erträglich ist, soziologistischen und marxistischen Unsinn beinhaltete. Vor allem im Vorblatt und in der Begründung wird das Eltern-Kind-Verhältnis in einer Art und Weise dargestellt, die für die Eltern schlechthin beleidigend ist. Was sollen z. B. die vorwurfsvollen Feststellungen im Vorblatt und in der Begründung des Gesetzentwurfs, das „Kleinkind ebenso wie der Heranwachsende" — ich zitiere — sei „Objekt elterlicher Fremdbestimmung", oder das Kind dürfe nicht länger „als Objekt elterlicher Fremdbestimmung" angesehen werden, oder die Feststellung vom „Gewaltunterworfensein des Kindes" ? Hier haben die Verfasser des Gesetzentwurfes doch schlicht und einfach — und ich würde behaupten, geschmacklos — ins marxistische Vokabular gegriffen, ohne darüber nachzudenken, wie unpassend und wie unangebracht eine solche Charakterisierung des Eltern-Kind-Verhältnisses ist.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Erstens gehen die Verfasser offenbar davon aus, daß Erziehung am besten ohne Einflußnahme und Bestimmung von dritter Seite — sozusagen in freier Selbstbestimmung — vor sich gehen sollte, was einfach der Natur der Sache nach unmöglich ist und was, wie wir alle wissen, jeder pädagogischen Erfahrung widerspricht.
Zweitens ist es völlig verfehlt — und, ich muß es noch einmal betonen, beleidigend für die Eltern —, das Eltern-Kind-Verhältnis als „Fremdbestimmung" zu bezeichnen. Wenn überhaupt dem Kind gegenüber jemand nicht fremd ist und deshalb auch keine Fremdbestimmung ausüben kann, so sind es, meine Damen und Herren, die Eltern der Kinder.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Von Fremdbestimmung im Eltern-Kind-Verhältnis kann man doch sinnvollerweise erst reden — wenn man schon diesen Begriff in diesem Zusammenhang glaubt gebrauchen zu müssen —, wenn andere Personen als die Eltern oder gar staatliche Instanzen die Entwicklung und das Schicksal des Kindes beeinflussen und bestimmen wollen.
Ein Hauch des Geistes der Hessischen Rahmenrichtlinien durchzieht leider die Begründung und einzelne Vorschriften dieses Gesetzentwurfes. Herr Minister, Sie haben das selber offenbar gefühlt und bemerkt, und ich bin Ihnen deshalb dankbar, daß Sie schon von sich aus hier einige Klarstellungen gebracht haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Als Vater von vier Kindern — das kann ich Ihnen nicht ersparen — wurde mir erst beim Studium dieses Gesetzentwurfes klar, wie sehr man es bisher versäumt hat, seine Kinder „richtig" darüber aufzu-



Dr. Starr (Nürtingen)

klären, daß die Eltern „gewaltbesessen", „herrschaftssüchtig" und ohne Bereitschaft sind, die „Konfliktbeladenheit" des Eltern-Kind-Verhältnisses zur Kenntnis zu nehmen. Soweit dieser Ungeist der Begründung des Gesetzenwurfes sich in gesetzlichen Vorschriften niederschlagen soll, wird dies auf den entschiedenen Widerstand meiner Fraktion treffen.
Ausgangspunkt, Richtpunkt, Rahmen und Grenze bei einer Neuregelung des Rechts für das Eltern-Kind-Verhältnis muß nach unserer Auffassung der Art. 6 des Grundgesetzes sein, der klar bestimmt, daß Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht sind. Dem Staat kommt lediglich ein Wächteramt über die Betätigung dieses Rechts und dieser Pflicht der Eltern zu.
Diese Bestimmung unseres Grundgesetzes wurde durch mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bestätigt und klar konkretisiert. So hat das Bundesverfassungsgericht in einer grundlegenden Entscheidung zur Regelung des Elternrechts am 29. Juli 1968 im Rahmen der verfassungsmäßigen Überprüfung einer familienrechtlichen Bestimmung festgestellt — wenn ich mit Erlaubnis des Präsidenten zitierten darf —:
Generalnorm ist Art. 6 Abs. 1 GG. Er statuiert ein umfassendes, an die Adresse des Staates gerichtetes Schutzgebot, das weder durch einen Gesetzesvorbehalt noch auf andere Weise beschränkt ist. Die dreifache verfassungsrechtliche Bedeutung dieser Vorschrift ist bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt. Sie enthält sowohl eine Institutsgarantie wie ein Grundrecht auf Schutz vor störenden Eingriffen des Staates und darüber hinaus eine wertentscheidende Grundsatznorm für das gesamte Ehe und Familie betreffende Recht. In allen diesen Beziehungen ist die Familie als ein geschlossener, eigenständiger Lebensbereich zu verstehen. Die Verfassung verpflichtet den Staat, diese Einheit und Selbstverantwortlichkeit der Familie zu respektieren und zu fördern.
So weit die klare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Soweit sich die Reform des Kindschaftsrechts in diesem Rahmen hält, werden wir diese Reform unterstützen. Alles, was bei der Neuregelung über die verfassungsrechtliche Grundlage hinausgeht, werden wir ebenso entschieden ablehnen.
Dies nicht nur aus verfassungsrechtlichen Gründen, meine Damen und Herren, sondern weil wir der Auffassung sind, daß die Pflege und Erziehung der Kinder im Normalfall nirgendwo anders besser aufgehoben ist als bei den Eltern und in der Familie. Dies gilt auch in einer Zeit, in der die Ehe und Familie vielen Gefährdungen, Belastungen und Anfechtungen ausgesetzt ist und von manchen progressiven Soziologen und Systemveränderern bereits totgesagt wird. Kein Vormundschaftsgericht, kein Jugendamt und kein Heim kann im Regelfall die Erziehungsfunktion und die Entwicklungsbedingungen für ein Kind besser erfüllen und gewährleisten als die intakte Familie.
Ausgehend von diesen mehr grundsätzlichen Feststellungen möchte ich noch kurz zu einigen Bestimmungen des Gesetzentwurfs Stellung nehmen, ohne der Einzelberatung — vor allem aus Mangel an Zeit — allzusehr vorzugreifen.
Wir halten es für vernünftig und angebracht, den Begriff „elterliche Gewalt" durch die Bezeichnung „elterliche Sorge" zu ersetzen. Der Begriff „elterliche Gewalt" stammt aus dem römischen Recht und trifft nicht mehr das, was nach dem Menschenbild des Grundgesetzes und dem Art. 6 des Grundgesetzes als Elternrecht gemeint und gewollt ist. Im übrigen werden die elterlichen Erziehungsrechte bei dem Großteil der Eltern heute schon, wie auch der Minister erfreulicherweise inzwischen erkannt hat, nicht mehr als Herrschaftsverhältnis der Eltern über ihre Kinder aufgefaßt, sondern als pflichtgebundene Rechte, welche zum Wohle der Kinder ausgeübt werden müssen. Den Verfassern des Gesetzentwurfs scheint dies allerdings weitgehend unbekannt geblieben zu sein.
Unnötig und falsch scheint mir dagegen bei den Grundbestimmungen der elterlichen Sorge die Umstellung der Wortfolge „Pflicht und Recht der Eltern". Logisch und verfassungsgemäß ist es, hier bei der Terminologie des Grundgesetzes „Recht und Pflicht" zu bleiben, weil das wohlverstandene Elternrecht die Grundlage der Pflicht zur Erziehung der Kinder ist, wie dies das Bundesverfassungsgericht in verschiedenen Entscheidungen ebenfalls klar zum Ausdruck gebracht hat.
Soweit der Gesetzentwurf der Bundesregierung durch solche Wortumstellungen und deren Begründungen den Anspruch erhebt, ein neues Leitbild für das elterliche Erziehungs- und Sorgerecht zu postulieren, muß dem entschieden widersprochen werden, da dies weder erforderlich noch Aufgabe des Staates ist. Hier besteht die Gefahr, daß der Staat den ihm von der Verfassung gesetzten Rahmen überschreitet und bereits Systemveränderung betreiben will.
Soweit der Gesetzentwurf programmatisch fordert, dem heranwachsenden Kind entsprechend seiner körperlichen und geistigen Reife mit fortschreitendem Alter zunehmend Mitsprache- und Mitwirkungsrechte einzuräumen und im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern zu praktizieren, findet dies unsere volle Zustimmung, weil diese Art des Eltern-Kind-Verhältnisses in normalen und intakten Familien heute schon weitgehend besteht und sowohl im Interesse der Eltern als auch der Kinder liegt.
Überlegenswert wäre in diesem Zusammenhang allerdings, ob nicht auch gewisse Pflichten der Kinder gegenüber ihren Eltern programmatisch festgehalten werden sollten, denn schließlich hängt ein gedeihliches Eltern-Kind-Verhältnis, wie wir alle, soweit wir Väter und Mütter sind, wissen, nicht allein von dem Verhalten der Eltern ab.
Für problematisch halten wir dagegen die Vorschrift des neuen § 1626 a. Nach dieser Vorschrift soll ein Kind, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, auch ohne und gegen den Willen der Eltern über eine Heilbehandlung allein entscheiden kön-



Dr. Stark (Nürtingen)

nen, wenn es fähig ist, Grund und Bedeutung der Heilbehandlung einzusehen und seinen Willen danach zu bestimmen. Ob diese Vorschrift im wohlverstandenen Interesse des Kindes liegt, bedarf unseres Erachtens eingehender Überprüfung unter Hinzuziehung des Rates der Eltern und vor allem der Ärzte.
Den Kernpunkt des Gesetzentwurfs bilden aber die Vorschriften, welche die Erweiterung bestehender und die Neuschaffung weiterer Eingriffsmöglichkeiten des Staates in das Erziehungsrecht der Eltern beinhalten. Es sind dies im wesentlichen die §§ 1628, 1631 a und 1666. Diesen Vorschriften sollten wir deshalb bei der Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung unsere besondere Beachtung schenken.
Soweit in § 1628 festgelegt werden soll, daß bei einer Nichteinigung der Eltern über eine Frage des Sorgerechts, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, das Vormundschaftsgericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung diesem Elternteil allein übertragen kann, sofern dies dem Wohl des Kindes entspricht, bestehen gegen eine solche Regelung erhebliche Bedenken. Durch ein solches Verfahren ist in den meisten Fällen der Bestand der Ehe gefährdet, und das Familienleben wird erheblich gestört. Daß dies dann nicht dem Wohl des Kindes dient, dürfte außer Zweifel stehen. Auf jeden Fall dürfte eine solche Regelung — wenn überhaupt — nur die ultima ratio sein und erst ergriffen werden, nachdem alle pädagogischen und psychologischen Hilfen durch Dritte — durch das Jugendamt oder eine freiwillige Familienberatungsstelle — ohne Erfolg in Anspruch genommen worden sind.
Keine Einwendungen sind gegen die Bestimmung zu erheben, wonach die Unterbringung eines Kindes in einer Heil- oder Pflegeanstalt der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts unterstellt wird. Diese Maßnahme ist ein so schwerwiegender Eingriff in das Leben und die Freiheitsrechte des Kindes, daß hier die Geltendmachung des staatlichen Wächterauftrags berechtigt ist.
Kernpunkt des neuen Rechts ist aber ganz sicher der vorgesehene § 1666 des Entwurfs. Nach dieser Vorschrift soll das Vormundschaftsgericht in Zukunft in das Kind-Eltern-Verhältnis mit Maßnahmen und Regelungen eingreifen können, wenn das persönliche Wohl des Kindes gefährdet ist und die Eltern des Kindes nicht in der Lage oder nicht gewillt sind, die Gefahr abzuwenden. Neu ist in diesem Zusammenhang, daß die Eingriffsrechte des Vormundschaftsgerichts in Zukunft bei Gefahr für das Wohl des Kindes auch ohne Verschulden der Eltern möglich sein sollen, also bei rein objektiver Gefährdung des Wohles des Kindes.
Meine Fraktion und auch ich persönlich halten eine solche Vorschrift dem Grundsatz nach zur Wahrung des Kindeswohls in bestimmten Notfällen für erforderlich. Allerdings muß in diesem Zusammenhang ganz klargestellt werden, daß ein solcher Eingriff des Staates in das Erziehungsrecht der Eltern nur bei objektiv nachweisbarer, ernsthafter und erheblicher Gefahr für das Wohl des Kindes und seine Entwicklung möglich sein darf. Auch zu diesem Punkt hat das Bundesverfassungsgericht in der eingangs zitierten Entscheidung dem Staat klare Grenzen gesetzt, indem es feststellt:
In diesem Sinne bildet das Wohl des Kindes den Richtpunkt für den Auftrag des Staates gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 GG. Dies bedeutet nicht, daß jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit den Staat berechtigt, die Eltern von der Pflege und Erziehung der Kinder auszuschalten oder gar selbst diese Aufgaben zu übernehmen. Vielmehr muß er stets dem grundsätzlichen Vorrang der Eltern Rechnung tragen.
Für die Fassung des § 1666 eine klare, rechtlich genau umgrenzte und justitiable Regelung zu finden, die das Wohl des Kindes und sein Recht auf eine gedeihliche Entwicklung in ein ausgewogenes Verhältnis zu dem Recht der Eltern und ihrem Erziehungsprivileg bringt, scheint mir die wichtigste und entscheidende Aufgabe der Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs zu sein. Auf keinen Fall darf diese Bestimmung die „Einstiegsschleuse" für eine Aushöhlung des verfassungsgemäß garantierten Elternrechts und für den Beginn eines staatlichen Hineinregierens und Hineinreglementierens in den Kernbereich der Familie werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluß sagen, daß wir uns von seiten meiner Fraktion mit den hier zum Ausdruck gebrachten grundsätzlichen Einstellungen und auch Bedenken an der Beratung dieses Gesetzentwurfs aktiv beteiligen werden. Ob wir dem Gesetzentwurf am Schluß, nach der Beratung in den Ausschüssen, werden zustimmen können, hängt davon ab, wie er dann aussieht.
Entscheidende Verbesserungen für das Wohl der Familien und der Kinder wird dieses Gesetz allein wohl kaum bringen. Für viel wesentlicher halten wir eine Stärkung der Familie und ihrer Entwicklungschancen ganz allgemein, d. h. eine bessere Familienpolitik, die Schaffung einer kinderfreundlicheren Umwelt, den Ausbau der Elternberatung und der elterlichen Unterstützungshilfen bei der Durchführung der heute nicht einfachen elterlichen Aufgabe, den Kindern eine Pflege und eine Erziehung angedeihen zu lassen, die die Kinder befähigt, verantwortliche, tüchtige und freie Menschen unserer Gesellschaft zu werden. Alles, was dazu dient, meine Damen und Herren, wird die volle Unterstützung meiner Fraktion bekommen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat Frau Abgeordnete Lepsius.