Rede:
ID0712507400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 5
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Bundesaußenminister.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 125. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 8307 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 8307 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum — Drucksache 7/2011 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksachen 7/2629, 7/2638 — Zweite und dritte Beratung Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 8303 B, 8311 A Dürr (SPD) 8309 A, 8312 C Dr. Vogel, Bundesminister (BMJ) . . 8309 C Kleinert (FDP) . . . . . . . . 8314 C Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . . 8316 C Polkehn (SPD) . . . . . . . . 8320 C Dr. Böger (FDP) . . . . . . . . 8322 A Niegel (CDU/CSU) (Erklärung gem. § 59 GO) . . . 8324 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mietpreisrechtlicher Vorschriften in der kreisfreien Stadt München und im Landkreis München sowie in der Freien und Hansestadt Hamburg (Antrag der Abgeordneten Geisenhofer, Dr. Riedl [München], Schmidhuber, Dr. Wittmann [München], Dr. Kreile, Dr.Müller [München], Dr. Probst, Höcherl, Orgaß, Damm, Rollmann und Genossen) — Drucksache 7/1576 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Drucksache 7 /2634— Zweite Beratung . . . . . . . . 8325 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mietpreisrechtlicher Vorschriften in der kreisfreien Stadt München und im Landkreis München sowie in der Freien und Hansestadt Hamburg (Antrag der Abgeordneten Dr. Schöfberger, Schmidt [München], Bredl, Marschall, Vahlberg, Frau Dr. Riedel-Martiny, Staak [Hamburg], Dr. Apel, Pawelczyk, Glombig, Engelhard, Frau Schuchardt und Genossen) — Drucksache 7/1671 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 7/2634 — Zweite Beratung . . . . . . . . 8325 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mietpreisrechtlicher Vorschriften in der kreisfreien Stadt München und im Landkreis München sowie in der Freien und Hansestadt Hamburg (Antrag des Bundesrates) — Drucksache 7/2069 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 7/2634 — Zweite Beratung . . . . . . . . 8325 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) Drucksachen 7/2354, 7/2616 Dr. Marx (CDU/CSU) 8326 B Pawelczyk (SPD) . . . . . . 8332 B Dr. Bangemann (FDP) . . 8333 A, 8389 B Genscher, Bundesminister (AA) . . 8342 C, 8411 A Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . . 8369 C Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/ CDU) (zur Geschäftsordnung) . 8375 D Mattick (SPD) 8376 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 8331 B Jahn (Marburg) (SPD) 8395 C Dr. Narjes (CDU/CSU) . . . . 8400 A Schmidt, Bundeskanzler 8403 D Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 8407 C Kiep (CDU/CSU) 8413 A Friedrich (SPD) 8419 B Antrag des Ausschusses nach Art. 77 GG (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes — Drucksache 7/2630 — Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 8368 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 14. August 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Haiti über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 7/2398 —, Bericht und An trag des Ausschusses für Wirtschaft Drucksache 7/2618 Zweite Beratung und Schlußabstimmung 8420 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. Oktober 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 7/1978 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2624 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung .. 8420 D Entwurf eines Gesetzes über die statistische Erfassung der in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbrachten festen Brennstoffe — Drucksache 7/2350 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2625 — Zweite und dritte Beratung . . . . 8421 A Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Energieversorgung bei Gefährdung oder Störung der Einfuhren von Erdöl, Erdölerzeugnissen oder Erdgas (Energiesicherungsgesetz 1975) — Drucksache 7/2461) Erste Beratung . . . . . . . . . 8421 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 — Drucksache 7/2580 — Erste Beratung . . . . . . . . . 8421 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes (Antrag des Bundesrates) — Drucksache 7/2593 — Erste Beratung 8421 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Dritten Abkommen vom 12. Juli 1974 zur Änderung des Abkommens vom 29. Oktober 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit — Drucksache 7/2579 — Erste Beratung 8421 D Sammelübersicht 27 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/2585 -- 8421 D Antrag der Abgeordneten Schröder (Lüneburg), Leicht, Dr. Althammer, Vogel (Ennepetal), Berger, Dr. Miltner, Lampersbach und der Fraktion der CDU/CSU betr. Auswirkungen neuer Gesetze auf den Arbeits- und Personalaufwand im öffentlichen Dienst -- Drucksache 7/2599 — . . 8422 A Antrag betr. Veräußerung des Flugplatzgeländes in Trier-Euren an die Stadt Trier — Drucksache 7/2583 — . . . . 8422 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1974 bis 1977 — Drucksachen 7/1533, 7/2581 — 8422 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Aale der Tarifstelle ex 03.01 A II des Gemeinsamen Zolltarifs für 1975 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte in der Arabischen Republik Ägypten raffinierte Erdölerzeug- Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 III nisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Arabischen Republik Ägypten Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Spinnfasern der Tarifnummer 56.04 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Oberkleidung für Männer und Knaben der Tarifnummer 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Baumwollgarne der Tarifnummer 55.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für synthetische und künstliche Spinnfasern der Tarifnummer 56.04 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Oberkleidung der Tarifnummer 60.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Oberkleidung für Männer und Knaben der Tarifnummer 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur vollständigen Aussetzung der Zollsätze für bestimmte industrielle Waren mit Ursprung in Malta Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Portweine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Madeira-Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Moscatel de Setubal-Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Haselnüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne äußere Schalen oder enthäutet, der Tarifstelle ex 08.05 G des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Türkei Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkongents für bestimmte in der Türkei raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs (für das Jahr 1975) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Textilerzeugnisse der Tarifnummern 55.05 und 55.09 sowie der Tarifstelle ex 58.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs mit Herkunft aus der Türkei (für das Jahr 1975) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 350973 des Rates zur Eröffnung von Zollpräferenzen in Form von teilweisen Aussetzungen der Zollsätze für Fertigwaren aus Jute und Kokosfasern mit Ursprung in Indien und für Fertigwaren aus Jute mit Ursprung in Bangla-Desh bezüglich der Warenbezeichnung und der Laufzeit Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur zeitweiligen und vollständigen Aussetzung der in der Gemeinschaft in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung auf Einfuhren einiger Waren aus den neuen Mitgliedstaaten anwendbaren Zollsätze Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Kolophonium, einschließlich „Brais résineux", der Tarifstelle 38.08 A des Gemeinsamen Zolltarifs für 1975 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Zeitungsdruckpapier der Tarifstelle 48.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs (Jahr 1975) Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 15 Kilogramm oder weniger, der Tarifstelle 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs (1975) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmtes Sperrholz aus Nadelholz der Tarifnummer ex 44.15 des Gemeinsamen Zolltarifs (1975) — Drucksachen 7/2275, 7/2310, 7/2329, 7/2330, 7/2334, 7/2331, 7/2333, 7/2456, 7/2361, 7/2338, 7/2363, 7/2400, 7/2479, 7/2480, 7/2619 — . . . . . . . . . 8422 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Vorschlag der EG-Kommission über die Gewährung allgemeiner Zollpräferenzen für die Ausfuhr von Halbfertigwaren der Kapitel 1 bis 24 des Gemeinsamen Zolltarifs und von Fertigwaren der Kapitel 25 bis 99 des Gemeinsamen Zolltarifs der Entwicklungsländer im Jahre 1975 — Drucksachen 7/2429, 7/2620 -- . . . . . . . . . 8423 C Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die zolltarifliche Behandlung von Waren, die in das Zollgebiet der Gemeinschaft zurückkehren — Drucksachen 7/2079, 7/2621 — 8423 D Fragestunde — Drucksachen 7/2631 vom 11. 10. 74 und 7/2661 vom 16. 10. 74 — Dringliche Frage 1 — Drucksache 7/2661 vom 16. 10. 74 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Pressemeldungen über eine bevorstehende Zusage staatlicher Unterstützung deutscher Investitionen in der Sowjetunion ohne Erlangung der Zustimmung der Sowjetunion zu einer Einbeziehung West-Berlins in deutschsowjetische Abkommen als Gegenleistung Moersch, StMin (AA) . 8347 D, 8348 A, B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 8348 A Dringliche Frage 2 — Drucksache 7/2661 vom 16. 10. 74 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU): Frühere Zusage der „strikten Einhaltung und vollen Anwendung" des Viermächteabkommens über Berlin durch die Sowjetunion; Zustimmung der Sowjetunion zur Aufnahme einer Berlin-Klausel in deutsch-russische Abkommen Moersch, StMin (AA) 8343 B, C, D, 8349 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 8348 C, D Werner (CDU/CSU) 8349 A Fragen A 107 und 103 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Ahlers (SPD) : Meldungen über die Beschäftigung westdeutscher Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst bei seiner sogenannten Inlandsaufklärung; Meldungen über Weitergabe von Berichten des Bundesnachrichtendienstes durch den Bundesnachrichtendienst oder durch Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes, die hauptberuflich als Journalisten tätig waren oder sind Dr. Schüler, StSekr (BK) . . . 8349 B, C, D Ahlers (SPD) . . . . . . . . . 8349 C Fragen A 111 und 112 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Verteilung von Informationsmaterialien bzw. Propagandaschriften der Bundesregierung und Veröffentlichung von Anzeigen der Bundesregierung in den letzten drei Monaten bis einschließlich 27. Oktober 1974 in den Bundesländern Bayern und Hessen Bölling, StSekr (BPA) . . . 8350 A, C, D, 8351 A, B, C, D, 8352 A, B, D, 8353 A, C Niegel (CDU/CSU) . 8350 C, D, 8352 A, B Friedrich (SPD) . . . . . . . 8350 D Hösl (CDU/CSU) 8351 A Höcherl (CDU/CSU) . . 8351 B, 8353 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . 8352 C Lambinus (SPD) . . . . . . . . 8352 D Lemmrich (CDU/CSU) . . . . . . 8353 B Fragen A 113 und 114 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Sieglerschmidt (SPD) : Wahlrecht aller in Rundfunkanstalten beschäftigten Journalisten zwischen betrieblicher Altersversorgung und Versorgungswerk der Presse; einheitliche Altersversorgung für alle bei Presse und Rundfunk beschäftigten Journalisten Bölling, StSekr (BPA) 8353 D, 8354 B, C, D Sieglerschmidt (SPD) . . . . . 8354 B, C Fragen A 117 und 118 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 V Mittel für die Förderung binationaler Institute zur Vertiefung der Zusammenarbeit mit westlichen befreundeten Nationen im Bundeshaushalt 1975 und in den folgenden Jahren Moersch, StMin (AA) . .8355 A, B, C, D, 8356 B Dr. Evers (CDU/CSU) . .8355 A, B, C, D Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . 8356 A Fragen A 119 und 120 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Stellungnahme der Bundesregierung zu Äußerungen des polnischen Ministerpräsidenten Jaroszewicz über deutsche Auswanderer in die Bundesrepublik Moersch, StMin (AA) 8356 C, 8357 A, B, C, D, 8353 A Dr. Fuchs (CDU/CSU 8356 D, 8357 A, B ,C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 8357 C Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) . . 8357 D, 8358 A Fragen A 123 und 124 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74-des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU): Schutz des in den Oder-Neiße-Gebieten gelegenen privaten Vermögens Deutscher gegen völkerrechtswidrige Akte polnischer Behörden Moersch, StMin (AA) . . . 8353 B, C, D, 8359 A, C, D Dr. Czaja (CDU/CSU) . 8358 C, D, 8359 C Fragen A 125 und 126 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Beiträge der Bundesrepublik Deutschland für die UNO-Friedensstreitkräfte; Vergleich mit den Beiträgen anderer Staaten Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 8360 A Moersch, StMin (AA) . . . 8360 A, C, D Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 8360 C Fragen A 31 und 32 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — der Abg. Frau Neumeister (CDU/CSU) : Einführung eines Schulfaches ,,Gesundheitskunde" Dr. Glotz, PStSekr (BMBW) . . . 8361 B, D, 8362 A, B Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) 8361 C, D, 8362 A Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . 8362 B Fragen A 34 und 35 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Angaben in der Monitor-Sendung der ARD über ungenutzte Kapazitäten an den Hochschulen Dr. Glotz, PStSekr (BMBW) . . . . 8362 C, 8363 A, B, C, 8364 A, B, C, D Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . 8363 A, B, 8364 C, D Engholm (SPD) . . . . . . . . 8363 C Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . 8364 A Frage A 36 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : Aufwendungen Baden-Württembergs für Studienplätze von Studenten aus anderen Bundesländern Dr. Glotz, PStSekr (BMBW) . . . 8365 A, D, 8366 A Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . 8365 C, D Fragen A 37 und 38 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU): Höherbewertung von Dienstposten im mittleren technischen Dienst des Bundes nach der Funktionsgruppenverordnung Baum, PStSekr (BMI) . 8366 B, D, 8367 A Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . 8366 D Frage A 39 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Immer (SPD) : Einrichtung von Notrufanlagen unter Berücksichtigung der Konzentration von Polizeistationen und Schwerpunktfeuerwehren im ländlichen Raum Baum, PStSekr (BMI) . . . . . 8367 A, C Immer (SPD) . . . . . . . . . 8367 B Fragen A 40 und 41 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Verbrechen von und an Deutschen im Zusammenhang mit dem zweiten Weltkrieg; Meinung der Bundesregierung zur Frage einer wissenschaftlichen Untersuchung, der Auswertung der Quellen und einer Publizierung der Ergebnisse Baum, PStSekr (BMI) . 8367 C, 8363 B, C Reddemann (CDU/CSU) . . . . 8368 B, C Nächste Sitzung 8423 D VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 8425* A Anlage 2 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf eine Zusatzfrage des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) (122. Sitzung, Seite 8174 A) : Gerüchte über Fleischimporte aus Jugoslawien nach Italien 8425* D Anlage 3 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage A 3 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Berufung eines neuen Leiters der Bundesanstalt für Qualitätsforschung pflanzlicher Erzeugnisse in Geisenheim/ Rhein; weitere Arbeiten dieser Anstalt 8425* D Anlage 4 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Fragen A 44 und 45 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : Anzahl der 1973 und 1974 in die Bundesrepublik eingereisten Delegationen der SED; Rang der SED-Delegationen 8426* B Anlage 5 Antwort des BMin Franke (BMB) auf die Fragen A 55 und 56 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) : Höhe der Haushaltsmittel des Bundes für das Kuratorium Unteilbares Deutschland, die Forschungsstelle für gesamtdeutsche wirtschaftliche und soziale Fragen, die Arbeitsgemeinschaft Staat und Gesellschaft und den Bund der Mitteldeutschen; mit Bundesmitteln unterstützte Entgelte oder Aufwandsentschädigungen dieser Organisationen für ehrenamtliche Vorstands- oder Präsidialmitglieder und andere . . . . 8426* B Anlage 6 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 67 und 68 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Enders (SPD) : Zahlen über impfgeschädigte Personen; Anteil von Aussiedlern aus ehemaligen deutschen Ostgebieten; Gleichstellung von Aussiedlern mit Bundesbürgern in bezug auf Anerkennung von Impfschäden sowie Anspruch auf Leistungen aus dem Zweiten Bundesseuchengesetz . . . . . . . . . 8427* A Anlage 7 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 69 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Jens (SPD) : Absicht der Bundesregierung, das wahrscheinlich gesundheitsschädliche Glucon-delta-lacton aus dem Verkehr zu ziehen 8427* D Anlage 8 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 70 und 71 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — der Abg. Frau Huber (SPD) : Rechtzeitiger Eingang der auf Grund der Reform des Familienlastenausgleichs zu stellenden Anträge auf Kindergeldzahlung bei der Arbeitsverwaltung; weitere Aufklärungsaktion zur Erleichterung der Ausfüllung der Anträge 8428* B Anlage 9 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 72 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Penner (SPD) : Auszeichnungspflicht für den Kaloriengehalt bei Lebensmitteln 8428* D Anlage 10 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 73 und 74 Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) : Beurteilung der Feststellung des neuen Präsidenten des Bundesgesundheitsamts, daß viele Krankenhausbetten durch Patienten belegt seien, deren Erkrankung auf der Einnahme von Arzneimitteln beruhe; Untersuchungen zur Stützung dieser Feststellung . . . . 8429* A Anlage 11 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 75 und 76 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Tillmann (CDU/CSU) : Reformbedürftigkeit des Gesetzes betreffend den Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegenständen; einheitliche lebensmittelrechtskonforme Rechtsverordnung für Zinngegenstände . . . . 8429* C Anlage 12 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 77 und 78 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 VII Zahl der Anträge auf Zuschuß zu den erhöhten Heizkosten; Heizkostennachzahlungen für die Heizperiode 1973/74 infolge der damaligen Heizölverteuerungen 8430* A Anlage 13 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 79 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Änderung der Straßenverkehrsordnung bezüglich des Vorbeifahrens an haltenden Schulbussen . . . . . . . . . 8430* C Anlage 14 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 80 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Pieroth (CDU/CSU) : Wachsende Benutzung des Ostberliner Flughafens Schönefeld durch Reiseveranstalter der Bundesrepublik Deutschland; Verbesserung der Auslastung der Westberliner Flughäfen . . . . . . 8430* D Anlage 15 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 81 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Rainer (CDU/CSU) : Bauträger und Betreiber der in den Jahren 1967 bis 1972 in Bayern errichteten Kraft- und Umformerwerke für die Stromversorgung der Deutschen Bundesbahn . . . . . . . . . . 8431* A Anlage 16 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 82 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Finanzierung des Baues von Kraft- und Umformerwerken in den Jahren 1967 bis 1972 in Bayern für die Stromversorgung der Deutschen Bundesbahn . . . 8431* B Anlage 17 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 83 und 84 — Drucksache 7/2631 vom 1 1 . 10. 74 des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Kraft- und Umformerwerke für die Stromversorgung der Deutschen Bundesbahn, die von 1967 bis 1972 in Bayern errichtet wurden; Zuschüsse des Bundes für diese Baumaßnahmen . . 8431* C Anlage 18 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 85 und 86 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Lemmrich (CDU/CSU) : Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Weinoftingen — Donauwörth — Ingolstadt — Regensburg; Betriebsinteresse der Deutschen Bundesbahn bzw. raumpolitische Gründe für die Elektrifizierung von Bundesbahnstrecken in Bayern in den Jahren 1969 bis 1974 . . . 8431 * D Anlage 19 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 87 und 83 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Betriebsinteresse der Deutschen Bundesbahn an der Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Geltendorf—Weilheim; Zinszuschüsse des Bundes zur Finanzierung der Elektrifizierung von Bundesbahnstrecken in Bayern in den Jahren 1969 bis 1974 8432* A Anlage 20 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 89 und 90 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Schedl (CDU/CSU) : Zinszuschüsse des Freistaates Bayern für die vorgesehene Elektrifizierung der Bundesbahnstrecken LandshutPlattling und Coburg—Neustadt; Finanzierung der Elektrifizierung dieser Bundesbahnstrecken 8432* C Anlage 21 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 91 und 92 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Waigel (CDU/CSU) : Zinszuschüsse des Freistaates Bayern für Kredite zur Elektrifizierung von Strecken der Deutschen Bundesbahn . 8432* C Anlage 22 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 93 und 94 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) Strecken der Deutschen Bundesbahn, die von 1969 bis 1974 in Bayern elektrifiziert wurden; Kosten und Finanzierung dieser Elektrifizierung 8433* A Anlage 23 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 95 und 96 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Biehle (CDU/ CSU) : VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Bundesbahnneubaustrecke Aschaffenburg–Würzburg; Finanzierung dieser Bundesbahnneubaustrecke 8433* B Anlage 24 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 97 und 98 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Zoglmann (CDU/CSU) : Auflagen und Kosten von Broschüren des Bundesverkehrsministers; Verteilung dieser Broschüren 8433* D Anlage 25 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 99 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 - des Abg. Rainer (CDU/ CSU) : Meldung der „Welt" vom 8. Oktober 1974, einem Berliner sei von den ,,DDR"-Grenzbehörden die Benutzung der Autobahn nach Helmstedt untersagt worden; Maßnahmen der Bundesregierung zur Sicherstellung der uneingeschränkten Benutzung der Zugangswege nach Berlin 8434* A Anlage 26 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 100 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Seefeld (SPD) : Zahl der seit dem 27. April 1973 in Betrieb genommenen Notrufsäulen an Bundesautobahnen . . . . . . . . 8434* B Anlage 27 Antwort des PStSekr Jung (BMP) auf die Frage A 101 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Geiger (SPD) : Pläne der Rundfunkanstalten zur Einziehung der Rundfunkgebühren durch eine eigene Organisation . . . . . 8434* C Anlage 28 Antwort des PStSekr Jung (BMP) auf die Frage A 102 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 des Abg. Immer (SPD) : Beschleunigung der Einrichtung von Notrufanlagen im ländlichen Raum . . 8434* D Anlage 29 Antwort des PStSekr Jung (BMP) auf die Frage A 103 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Verbesserung der Frequenzsituation des Deutschlandfunks . . . . . . 8434* D Anlage 30 Antwort des PStSekr Jung (BMP) auf die Frage A 104 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Zahl der von den Behörden der DDR in den Jahren 1973 und in den ersten neun Monaten des Jahres 1974 an Absender in der Bundesrepublik Deutschland zurückgesandten Paket- und Einschreibsendungen; Zahl der verlorengegangenen Sendungen 8435*B Anlage 31 Antwort des PStSekr Frau Schlei (BK) auf die Fragen A 105 und 106 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Verhalten von Staatssekretär Gaus bei den Feierlichkeiten zum 25jährigen Bestehen der DDR in der Werner-Seelenbinder-Halle in Berlin (Ost) am 7. Oktober 1974; Beifallskundgebungen des Staatssekretärs zu Reden Honekkers und Breschnews . . . . . . . 8435* C Anlage 32 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Fragen A 115 und 116 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Erarbeitung eines Plans zur friedlichen Lösung des Zypern-Konflikts im Assoziationsrat EWG-Zypern; Umwandlung der Gesamtheit der Beziehungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft in eine Europäische Union bis zum Jahre 1980 8435* D Anlage 33 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 127 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) : Meinung und Schritte der Bundesregierung zu einer Institutionalisierung von Direktwahlen zum Europäischen Parlament 8436* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 8307 125. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung Auf Seite 8333 (A) 2. Absatz Zeile 15 ist das Wort „schätzt," zu streichen; einzusetzen ist: „erträgt,". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach 19. 10. Adams * 19. 10. Dr. Ahrens 17. 10. Dr. Aigner * 19. 10. Amling 18. 10. Amrehn 19. 10. Augstein 19. 10. Dr. Artzinger * 19. 10. Dr. Bayerl * 19. 10. Dr. Beermann 18. 10. Behrendt * 19. 10. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 17. 10. Blumenfeld * 19. 10. Brandt 17. 10. Bühling 19. 10. Dr. Burgbacher * 19. 10. Conradi 15. 11. Dr. Corterier* 19. 10. Dr. von Dohnanyi 19. 10. Dr. Dollinger 17. 10. Engelhard 18. 10. Entrup 18. 10. Fellermaier * 19. 10. Flämig * 19. 10. Frehsee * 19. 10. Dr. Freiwald 16. 11. Dr. Früh * 19. 10. Geisenhofer 19. 10. Gerlach (Emsland) * 19. 10. Gnädinger 19. 10. Dr. Gradl 19. 10. Grobecker 19. 10. Härzschel * 19. 10. von Hassel 30. 10. Herold 30. 11. Heyen 18. 10. Dr. Holtz 19. 10. Dr. Hupka 19. 10. Hussing 17. 10. Dr. Jaeger 19. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 19. 10. Kater * 19. 10. Dr. Kempfler 18. 10. Kiep 18. 10. Dr. h. c. Kiesinger 18. 10. Dr. Klepsch * 19. 10. Dr. Kliesing 19. 10. Krall * 19. 10. Lagershausen 18. 10. Dr. Graf Lambsdorff 18. 10. Lange * 19. 10. Lautenschlager * 19. 10. Lücker * 19. 10. Frau Lüdemann 18. 10. Memmel * 19. 10. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Mende 19. 10. Möllemann 19. 10. Müller (Mülheim) * 19. 10. Mursch (Soltau-Harburg) * 19. 10. Offergeld 19. 10. Frau Dr. Orth * 19. 10. Pensky 18. 10. Dr. Probst 18. 10. Frau Dr. Riedel-Martiny 18. 10. Ronneburger 18. 10. Schedl 17. 10. Schmidt (München) * 19. 10. Schmitz (Baesweiler) 18. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 19. 10. Schwabe * 19. 10. Dr. Schwencke 16. 11. Dr. Schwörer * 19. 10. Seefeld * 19. 10. Dr. Frhr. Spies von Büllesheim 18. 10. Springorum * 19. 10. Dr. Starke (Franken) * 19. 10. Graf Stauffenberg 18. 10. Frau Stommel 18. 10. Strauß 18. 10. Vahlberg 18. 10. Walhoff * 19. 10. Frau Dr. Walz * 19. 10. Wienand 19. 10. Dr. de With 17. 10. Frau Dr. Wolf 19. 10. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Früh (CDU/CSU) (122. Sitzung, Seite 8174 A) : Die Bundesregierung hat die in Handelskreisen kursierenden Gerüchte über angebliche Verstöße Italiens gegen das Einfuhrverbot auf dem Rindfleischsektor zum Anlaß genommen, die Dienststellen der EG-Kommission auf die Gerüchte hinzuweisen und sich um eine Klärung dieser Angelegenheit zu bemühen. Die italienischen Behörden sind inzwischen aus Brüssel aufgefordert worden, zu diesen Anschuldigungen Stellung zu nehmen. Ich werde Sie zu gegebener Zeit über das Ergebnis dieser Nachforschungen, die u. a. auch den italienischen Importhandel mit Jugoslawien betreffen, unterrichten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2631 Frage A 3) : 8426* Deutscher Bundestag --- 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 Ist der Bundesregierung bekannt, daß die seit 1951 in Geisenheim/Rhein bestehende Bundesanstalt für Qualitätsforschung pflanzlicher Erzeugnisse nach Pensionierung ihres Leiters und Gründers, Universitäts-Professor Dr. Werner Schuphan, seit uber zehn Monaten ohne Nachfolger ist und daß die seit Gründung der Anstalt für die Gesunderhaltung der Verbraucher nützlichen und unentbehrlichen Arbeiten auslaufen sollen? Es trifft zu, daß die Bundesanstalt für Qualitätsforschung pflanzlicher Erzeugnisse in Geisenheim/ Rhg. nach dem Eintritt von Professor Dr. Schuphan in den Ruhestand nicht sofort einen neuen Leiter bekommen hat. Das geschah deshalb nicht, weil im Rahmen einer möglichst weitgehenden Zusammenfassung der auf dem Gebiet der Ernährungsforschung tätigen Forschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des BML die Bundesanstalt in Geisenheim und die Bundesforschungsanstalt für Hauswirtschaft in Stuttgart-Hohenheim mit der Bundesforschungsanstalt für Lebensmittelfrischhaltung in Karlsruhe organisatorisch zu einer Bundesanstalt für Ernährungsforschung zusammengefaßt werden sollten. Das ist Anfang dieses Monats geschehen. Die jetzigen Institute in Geisenheim und Stuttgart-Hohenheim führen ihre bisherigen Aufgaben bis zu einer anderen Regelung unverändert fort. Eine Sachverständigenkommission wird die Aufgabenstellung der neuen Bundesforschungsanstalt für Ernährung und damit auch die des Geisenheimer Instituts überprüfen. Das wird nicht mit dem Ziel erfolgen, die für die Gesunderhaltung der Verbraucher nützlichen und unentbehrlichen Arbeiten auslaufen zu lassen. Sie sollen vielmehr im Zuge des Ausbaues der Ernährungsforschung intensiviert werden. Sobald die neue Aufgabenstellung festgelegt sein wird, wird das Institut in Geisenheim unverzüglich einen neuen Leiter erhalten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 44 und 45) : Wann und in welchem Umfang sind im Laufe der Jahre 1973 und 1974 „Delegationen" der SED in die Bundesrepublik Deutschland eingereist? Welchen Umfang und welchen Rang hatten die 1973 und 1974 in die Bundesrepublik Deutschland eingereisten Delegationen der SED? Es entspricht den Tatsachen, daß Delegationen der DDR in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Ich bitte Sie jedoch, damit einverstanden zu sein, daß ich Ihre beiden Fragen in einem persönlichen Schreiben beantworte. Die Antwort enthält Erkenntnisse unserer Sicherheitsbehörden, die für eine Veröffentlichung nicht geeignet sind. Auf Wunsch bin ich auch gern bereit, die Fragen in einer vertraulichen Ausschußsitzung zu beantworten. Anlage 5 Antwort des Bundesministers Franke auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 55 und 56) : Wie hoch sind die Haushaltsmittel des Bundes, die in den (1 Jahren 1972, 1973, 1974, 1975 — gegebenenfalls aus verschiedenen Haushaltstiteln — vorgesehen waren oder sind für das „Kuratorium Unteilbares Deutschland e. V.", Berlin, die „Forschungs- steile für gesamtdeutsche wirtschaftliche und soziale Fragen e. V.", Berlin, die „Arbeitsgemeinschaft Staat und Gesellschaft e. V.", Bonn, den „Bund der Mitteldeutschen e. V.", Bonn? Welche Entgelte oder Aufwandsentschädigungen wurden oder werden in den Wirtschaftsplänen dieser Organisationen in diesen Jahren mit Unterstützung der Bundesmittel für die ehrenamtlichen Vorstands- oder Präsidialmitglieder sowie deren Büros und wieviel für den leitenden besoldeten Mitarbeiter (Geschäftsführender Vorsitzender oder Generalsekretär u. a.) vorgesehen? Zu Frage A 55: In den Jahren 1972 bis 1975 wurden aus verschiedenen Haushaltstiteln insgesamt folgende Haushaltsmittel des Bundes vorgesehen bzw. bereitgestellt: a) Kuratorium Unteilbares Deutschland 3,992 Mio DM b) Forschungsstelle für gesamt- deutsche wirtschaftliche und soziale Fragen e. V. 3,089 Mio DM c) Arbeitsgemeinschaft Staat und Gesellschaft e. V. 4,059 Mio DM d) Bund der Mitteldeutschen e. V. 3,293 Mio DM insgesamt 14,433 Mio DM Zu Frage A 56: a) Kuratorium Unteilbares Deutschland Diese Institution wurde und wird von der Bundesregierung nicht institutionell gefördert. Im Rahmen der Projektförderung werden Bundesmittel für den leitenden besoldeten Mitarbeiter oder Entgelte oder Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vorstands- oder Präsidialmitglieder sowie für deren Büros nicht gewährt. Unterlagen über das Kuratorium sind den Fraktionen des Deutschen Bundestages zugänglich, da institutionelle Zuwendungen über die Fraktionen ausschließlich aus dem Einzelplan des Deutschen Bundestages gegeben werden. b) Forschungsstelle für gesamtdeutsche wirtschaftliche und soziale Fragen Der Geschäftsführer der Forschungsstelle erhielt und erhält eine Vergütung entsprechend VergGr. I a BAT. Sonstige Entgelte oder Aufwandsentschädigungen werden ihm nicht gewährt. Ehrenamtliche Vorstands- oder Präsidialmitglieder hat die Forschungsstelle nicht. c) Arbeitsgemeinschaft Staat und Gesellschaft Der geschäftsführende Vorsitzende erhielt und erhält eine Vergütung entsprechend Verg.Gr. I a BAT. Auch die Arbeitsgemeinschaft Staat und Gesellschaft hat keine ehrenamtlichen Vorstandsoder Präsidialmitglieder. d) Bund der Mitteldeutschen Der Generalsekretär erhielt und erhält eine Vergütung entsprechend Verg.Gr. I a BAT. Die ehrenamtlichen Präsidialmitglieder des Bundes der Mitteldeutschen erhalten für ihre Tätigkeit Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 8427* keinerlei Entgelte oder Aufwandsentschädigungen, und zwar auch nicht für die Unterhaltung von Büros. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 7/2631 Fragen A 67 und 68) : Welche Zahlen über impfgeschädigte Personen liegen der Bundesregierung vor, und wie groß ist darunter der Anteil von Aussiedlern aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten? Sind Aussiedler in bezug auf Anerkennung von Impfschäden den Bundesbürgern gleichgestellt, und haben sie nach § 51 Abs. 1 Nr. 3 Anspruch auf Leistungen aus dem Zweiten Bundesseuchengesetz? Zu Frage A 67: Der Bundesregierung liegen über impfgeschädigte Personen Angaben der obersten Landesgesundheitsbehörden für die Jahre 1962 bis 1969 vor. Der Anteil sogenannter Auszügler aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten wird dabei jedoch nicht gesondert erfaßt. 1962 bis 1969 wurden 3 272 Impfschäden angemeldet. Hiervon sind 1 719 als Impfschäden anerkannt worden. Daraus resultiert, daß jährlich bei ca. 215 Personen Impfschäden aufgetreten sind. Bei der Pockenschutzimpfung wurden von ca. 300 Schadens-Anmeldungen pro Jahr Cd. 180 als Impfschäden anerkannt. Dieser Trend zeichnet sich auch weiterhin ab. Genaueren Angaben stehen jedoch bis heute die technischen Schwierigkeiten im Berichtswesen zwischen den obersten Landesgesundheitsbehörden und dein Bundesgesundheitsamt entgegen. Z. B. zogen sich manche Verfahren über Jahre hin. Ihr Ausgang wurde den Gesundheitsbehörden oft gar nicht bekannt. Auch führten Differenzen zwischen dem Berichisjahr und dem Entstehungsjahr des Impfschadens zu Ungenauigkeiten in den statistischen Angaben. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat jedoch eine Sozialdatenbank eingerichtet. Sie erfaßt alle Daten aus dem Bereich der Versorgungsbehörden, die jetzt bekanntlich auch für die Impfschädigungsverfahren nach dein Bundes-Seuchengesetz zuständig sind. In einigen Jahren wird dann der Bundesregierung einwandfreies Zahlenmaterial vorliegen, nachdem auch der „Stau" der vielen inzwischen neu angemeldeten Impfschadensfälle aus den zurückliegenden Jahren beseitigt ist, der die Statistik zunächst noch belasten wird. Zu Frage A 68: Einen Anspruch auf Leistungen nach den Vorschriften des Bundes-Seuchengesetzes über die Entschädigung für Impfschäden haben Personen, die als Flüchtlinge, Vertriebene oder im Wege der Familienzusammenführung in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind unter bestimmten Einschränkungen. Soweit sie als sogenannte Umsiedler aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten gekommen sind, wird eine Entschädigung nur für Impfschäden nach einer Pockenschutzimpfung aufgrund des Impfgesetzes vom 8. April 1874 geleistet. Es wird also keine Entschädigung geleistet für Schäden nach Impfungen gegen andere Krankheiten oder nach Pockenschutzimpfungen aufgrund anderer Vorschriften als des Impfgesetzes von 1874. Auf die Gründe für diese Einschränkung und insgesamt auf die Zusammenhänge der geltenden Impfschadensregelung für die Umsiedler aus den ehemaligen Ostgebieten ist umfassend in einer schriftlichen Antwort vom 12. Dezember 1973 auf die Frage des Herrn Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein eingegangen worden. Sie ist im Nachtrag zum stenographischen Bericht über die 71. Sitzung des Deutschen Bundestages S. 4502/4503 abgedruckt worden. Neue Gesichtspunkte sind inzwischen nicht aufgetreten. Aus den Gründen für die genannten Einschränkungen fasse ich kurz wie folgt zusammen: Nach § 51 Abs. 3 des Bundes-Seuchengesetzes sollte nicht schlechthin jeder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Impfschaden entschädigt werden. Bei den Impfungen durch die Behörden und Stellen fremder Staaten handelt es sich um Maßnahmen fremder Staaten, denen keine innerstaatlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland zugrunde gelegen haben, und bei denen weder auf die Anordnung noch auf die Durchführung dieser Maßnahmen irgendeine Einflußmöglichkeit durch Behörden der Bundesrepublik bestanden hat. Es dürfte auch kaum möglich sein, im Einzelfall festzustellen, ob die Grundlagen der Maßnahmen und die Art ihrer Durchführung den Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar sind. Aus rechtlichen und rechtspolitischen Gründen ist daher eine Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für solche Maßnahmen zu verneinen und auch stets verneint worden. Besonders hervorzuheben ist, daß Impfgeschädigte, die nach § 51 Abs. 3 des Bundes-Seuchengesetzes keine Entschädigung erhalten, nicht in eine Notlage geraten können. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, Hilfen nach dem Bundessozialhilfegesetz zu gewähren. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 7/2631 Frage A 69) : Wird die Bundesregierung Glucon-delta-lacton, das vor allem rohen Wurstwaren zur Rotfärbung zugesetzt wird, und das nach neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen in Osterreich und den USA als gesundheitsschädlich, möglicherweise als krebserregend, bezeichnet wird, aus dem Verkehr ziehen? 8428* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 Glucono-delta-Lacton wird bei der Herstellung von Rohwürsten verwendet, da es durch Säurebildung ein für den Pökelvorgang günstiges Milieu schafft und einen beschleunigten Abbau des zur Umrötung der Wurstmasse zugesetzten Nitritpökelsalzes bewirkt. Das Glucono-delta-Lacton ruft keine Rötung der Wurst hervor und ist gesundheitlich unbedenklich anzusehen. Die von amerikanischen Wissenschaftlern geäußerten Bedenken richten sich auch nicht gegen den Stoff an sich, sondern gegen die von ihm ausgelöste Senkung des pH-Wertes durch Säurebildung. Aufgrund experimenteller Versuche wird befürchtet, daß hierdurch die Bildung von kanzerogenen Nitrosaminen aus Abbaustoffen des Nitrits und fleischeigenen Substanzen begünstigt werden könne. Bei den Versuchen hatten sich vermehrt Nitrosamine feststellen lassen, wenn Nitritmengen von 5000 ppm (= Milligramm pro Kilogramm) in Verbindung mit Glucono-delta-Lacton verwendet worden waren. Derart hohe Nitritzusätze sind in der Bundesrepublik aufgrund des Nitritgesetzes nicht zulässig. Dagegen waren in Fleischerzeugnissen mit Zusätzen von 200 ppm Nitrit, einer unserer Verwendungsbedingungen eher vergleichbaren Menge, selbst bei überhöhten Zusätzen von Glucono-delta-Lacton nach den Angaben amerikanischer Wissenschaftler keine Nitrosamine nachzuweisen. Über österreichische Untersuchungen auf diesem Gebiet ist der Bundesregierung nichts bekannt. Es liegen aber Informationen vor, nach denen die zuständigen österreichischen Stellen beabsichtigen, aufgrund der amerikanischen Befunde die Verwendung von Glucono-delta-Lacton für die Fleischwarenherstellung zu verbieten. Die Bundesregierung hat das Bundesgesundheitsamt, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Bundesanstalt für Fleischforschung und das Deutsche Institut für Krebsforschung beauftragt, die mit einer möglichen Entstehung von Nitrosaminen in Lebensmitteln zusammenhängenden Fragen vordringlich zu prüfen. Im Rahmen der Deutschen Forschungsgemeinschaft ist eine besondere Arbeitsgruppe mit dieser Thematik befaßt. Dabei werden alle Faktoren, die beim Pökelvorgang die Bildung von Nitrosaminen fördern oder hemmen können, in Betracht gezogen. Die gegenwärtig vorliegenden wissenschaftlich abgesicherten Forschungsergebnisse geben bisher keine Veranlassung, die Verwendung von Glucono-delta-Lacton bei der in der Bundesrepublik üblichen Pökelung von Fleischwaren zu verbieten. Sollten sich künftig in dieser Hinsicht Verdachtsmomente ergeben, wird die Bundesregierung unverzüglich die zum Gesundheitsschutz erforderlichen Maßnahmen treffen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Huber (SPD) (Drucksache 7/2631 Fragen A 70 und 71) : Nimmt die Bundesregierung nach den bisherigen Erfahrungen an, daß die auf Grund der Reform des Familienlastenausgleichs zu stellenden Anträge auf Zahlung von Kindergeld rechtzeitig, das heißt his Jahresende, bei der Arbeitsverwaltung eingehen werden? Beabsichtigt die Bundesregierung, nachdem bekanntgeworden ist, daß verschiedene Organisationen auf Grund von Klagen um Hilfen bei der Ausfüllung der Anträge gebeten worden sind, eine weitere Aufklärungsaktion in dieser Sache? Zu Frage A 70: Die Bundesregierung bemüht sich, daß die erforderlichen Kindergeldanträge so rechtzeitig gestellt werden, daß die Zahlungen pünktlich im ersten Zahlungszeitraum des nächsten Jahres beginnen können. Zu Frage A 71: Die Bundesregierung versucht im Rahmen der bereits in der Fragestunde vom 25./26. September 1974 ausführlich dargelegten Aufklärungsaktion den Antragsteller auch zu einer möglichst vollständigen Ausfüllung der Anträge zu bewegen. Der Umfang der unvollständig abgegebenen Anträge ist nicht größer als in ähnlichen Fällen. Selbstverständlich werden Bundesregierung und Bundesanstalt für Arbeit sowohl im Rahmen der geplanten Aufklärungsaktionen als auch durch zusätzliche Presseverlautbarungen und sonstige öffentlichkeitswirksame Maßnahmen weiterhin auf eine möglichst vollständige Ausfüllung der Anträge dringen. Eine große, dankbar anerkannte Hilfe sind dabei Bemühungen der Presse (z. B. Kindergeldhilfe der Münchner Abendzeitung) und der regionalen Fernsehprogramme (z. B. Hessenjournal). Auch die Hilfestellungen, die verschiedene Organisationen den Bürgern bei der Ausfüllung der Antragsformulare geben, sind zu begrüßen. Die Bundesregierung kann zu solchen sachdienlichen Aktivitäten nur ermuntern. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 7,12631 Frage A 72) : Empfiehlt es sich aus gesundheitspolitischen Gründen, eine Auszeichnungspflicht für den Kaloriengehalt für Lebensmittel einzuführen? Die Bundesregierung ist seit langem bemüht, die Unterrichtung der Verbraucher über den Nährwert von Lebensmitteln zu verbessern. Ein wesentlicher Schritt in diese Richtung wird die Ausdehnung der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung sein, d. h. Kennzeichnung des Brennwertes sowie der Gehalte an Kohlehydraten, Eiweiß und Fetten bei allen diätetischen Lebensmitteln. Diese Regelung wird in der Verordnung über diätetische Lebensmittel zu treffen sein. Der entsprechende Verordnungsentwurf wird in Kürze dem Bundesrat zugeleitet. Die Verordnung soll Anfang 1975 in Kraft treten. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 8429* Darüber hinaus sind Rechtsvorschriften in Vorbereitung, die eine Nährwertkennzeichnung auch bei nichtdiätetischen Lebensmitteln vorsehen, wenn diese mit Hinweisen auf einen geringen oder verminderten Kaloriengehalt oder mit sonstigen brenn-wertbezogenen Angaben in den Verkehr gebracht werden. Die Frage, ob darüber hinaus eine Kalorienkennzeichnung bei allen Lebensmitteln erforderlich und möglich ist, bedarf noch sorgfältiger Prüfung im Zusammenwirken mit den Ländern, wissenschafftlichen Einrichtungen und der beteiligten Wirtschaft. Unabhängig hiervon ist die Bundesregierung schon immer bemüht gewesen, die Bevölkerung über eine gesunde Ernährungsweise umfassend aufzuklären. Diese Aufklärung vollzieht sich vor allein durch Herausgabe von Kalorientabellen und Broschüren durch die von der Bundesregierung geförderte Deutsche Gesellschaft für Ernährung, den Bundesausschuß für volkswirtschaftliche Aufklärung und die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 73 und 74) : Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Rede des neuen Präsidenten des Bundesgesundheitsamts anläßlich seiner Amtseinführung gemachte Feststellung, daß viele Betten in Krankenhäusern der Bundesrepublik Deutschland durch Patienten belegt sind, deren Erkrankung auf der Einnahme von Arzneimitteln beruhe? Gibt es konkrete Untersuchungen, die diese schwerwiegende Aussage des neuen Präsidenten des Bundesgesundheitsamts als gerechtfertigt erscheinen lassen? Der Präsident des Bundesgesundheitsamtes, Prof. Dr. G. Fülgraff, hat bei seiner Amtseinführung am 7. 10. 1974 folgendes ausgeführt: „Neben diesen Krankheiten" — es war vorher die Rede von HerzKreislauf-Erkrankungen und Krebs — „leben wir mit weiteren Bedrohungen unserer Gesundheit. Es gibt Fachleute, die sagen, was früher Seuchen waren, sind heute die Gefahren durch Arzneimittel und Gifte, wobei ich auf die vielen Arten, dadurch zu Schaden zu kommen, gar nicht im einzelnen eingehen möchte, seien es vergiftete Umwelt, Nahrungsmittelzusätze, Gebrauchsgegenstände, Pflanzenschutzmittel, nicht zu reden von den Gefahren durch Arzneimittel. Ein großer Teil der Krankenhausbetten wird heute bereits von Patienten eingenommen, die an Erkrankungen durch Arzneimittel leiden." Soweit das Zitat. Seine Äußerung bezieht sich somit nicht direkt und speziell auf die Bundesrepublik Deutschland, sondern gilt allgemein für vergleichbare Länder. Nach Statistiken der Weltgesundheitsorganisation aus verschiedenen Mitgliedsländern gehen 2,5 bis 5 Prozent aller Krankenhauseinweisungen auf das Konto von Erkrankungen durch Arzneimittel, nach einer Untersuchung der Amerikanischen Food and Drug Administration sind es sogar 10 bis 15 Prozent. Auch in anderen Untersuchungen wird festgestellt, daß in etwa 5 Prozent der Fälle eine Schädigung durch Arzneimittel die entscheidende Krankheitsursache ist, die zur stationären Aufnahme Anlaß gibt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 75 und 76) : Hält die Bundesregierung nach Verabschiedung der Lebensmittelreform das Gesetz betreffend den Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegenständen vom 25. Juni 1887 im Rahmen der Verbote zum Schutz der Gesundheit für ausreichend, oder sieht sie die Notwendigkeit, die Bestimmungen durch eine lebensmittelrechtskonforme Regelung zu ersetzen, und wann ist gegebenenfalls mit einer neuen Rechtsverordnung zu rechnen? Hält die Bundesregierung eine einheitliche lebensmittelrechtskonforme Rechtsverordnung für solches Gerät für erforderlich, das mit dem Begriff Zinn charakterisiert wird, unabhängig davon, ob das Gerät von seiner Form und Zweckbestimmung her unmittelbar mit Nahrungsmitteln in Berührung kommt oder nicht, und hält sie einen außerhalb der DIN 17810 liegenden Bleigehalt von Zinn gesundheitlich noch für vertretbar? Zu Frage A. 75: Artikel 4 des Gesetzes zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts sieht ausdrücklich die Möglichkeit zur Ablösung des Blei-Zink-Gesetzes durch lebensmittelrechtliche Verordnungen vor. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hält den Erlaß entsprechender Rechtsvorschriften für dringend erforderlich. Aus diesem Grunde sind inzwischen umfangreiche Vorbereitungsarbeiten eingeleitet worden. Unter anderem sind in einer Fragebogenaktion bei den obersten Landesgesundheits- und -veterinärbehörden, bei allen chemischen Untersuchungsanstalten sowie auch bei in Frage kommenden Bundesanstalten Unterlagen angefordert worden, die für den Erlaß dieser Rechtsverordnung erforderlich sind. Angesichts der Tatsache, daß zunächst die materiellen Grundlagen für die geplanten Regelungen erarbeitet werden müssen, kann im gegenwärtigen Zeitpunkt noch kein Termin für den Erlaß der Rechtsvorschriften angegeben werden. Zu Frage A 76: Es ist beabsichtigt, dieses Problem ebenfalls im Rahmen der erwähnten Rechtsverordnung zur Ablösung des Blei-Zink-Gesetzes zu lösen. Gegenstände dieser Art fallen zwar nicht unter die Begriffsbestimmung des § 5 Nr. 1 des Lebensmittel-und Bedarfsgegenständegesetzes, der auf eine unmittelbare Berührung oder Einwirkung auf Lebensmittel abstellt. Die von Ihnen aufgezeigten Gegenstände können aber gemäß § 5 Abs. 3 des Gesetzes einbezogen werden. Von dieser Ermächtigung wird im Rahmen der beabsichtigten Regelung Gebrauch gemacht werden. 8430* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 Zum Bleigehalt von Bedarfsgegenständen ist im allgemeinen zu bemerken, daß der Übergang dieses Schwermetalles auf Lebensmittel so gering wie möglich gehalten werden soll, damit die von der FAO/ WHO angegebenen Höchstwerte für die wöchentliche Aufnahme von Blei durch Menschen nicht überschritten werden. In der vorgesehenen Bedarfsgegenstände-Verordnung wird daher eine Höchst-. grenze für Blei in Zinngeschirr anzustreben sein, die noch unterhalb des in DIN 17 810 genannten Wertes liegt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 77 und 78) : Wieviel Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, nach dem Gesetz über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses vom 21. Dezember 1973 bis zum 30. Juni 1974 einen Zuschuß zu den erhöhten Heizkosten zu beantragen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation von rund 10 Millionen Mietern zentralbeheizter Wohnungen, die in diesen Tagen ihre Heizölabrechnung für die Heizperiode 1973;1974 erhalten und bei denen sich angesichts der damaligen hohen Heizölverteuerungen jetzt erhebliche Heizkostennachzahlungen ergeben? Zu Frage A 77: Der Bundesregierung ist bisher die Zahl der Haushalte, die einen Zuschuß nach dem Gesetz über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses vom 21. 12. 1973 erhalten haben, nicht bekannt. Die Länder rechnen mit entsprechenden Angaben erst, wenn die endgültige Abrechnung der Auf Wendungen vorliegt. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat die Länder gebeten, das vorliegende Zahlenmaterial alsbald zur Verfügung zu stellen. Eine abschließende Beantwortung der Frage wird dann möglich sein. Zu Frage A 78: Nach Auffassung der Bundesregierung ergeben sich für diesen Personenkreis, soweit er nach dem Gesetz über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses berechtigt war, diesen Zuschuß in Anspruch nehmen, keine Schwierigkeiten dadurch, daß die Antragsfrist nach diesem Gesetz inzwischen abgelaufen ist. § 5 Absatz 2 Nr. 2 des Gesetzes verlangte für die Antragstellung lediglich die Vorlage einer Bescheinigung, daß in der Zeit vom 15. 10. 1973 bis 14. April 1974 leichtes Heizöl bezogen wurde oder daß sich die Heizungskosten für diesen Zeitraum wegen des Preisanstiegs für in dieser Frist bezogenen leichten Heizöls erhöht haben oder erhöhen werden. Eine solche Bescheinigung konnte von den Vermietern so rechtzeitig ausgestellt werden, daß die Antragsfrist eingehalten werden konnte. Die Öffentlichkeit ist über das Heizölkostenzuschußgesetz, vor allem auch über die Antragsfrist und die zu führenden Nachweise, eingehend unterrichtet worden. Auf den Ablauf der Antragsfrist wurde gesondert hingewiesen. Unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände hält es die Bundesregierung nicht für zweckmäßig, dem Deutschen Bundestag die für eine Verlängerung der Antragsfrist notwendige Gesetzesänderung vorzuschlagen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Frage A 79) : Kann die Straßenverkehrs-Ordnung so geändert werden, daß es heißt: „Beim Halten von Schulbussen ist es verboten, aus beiden Fahrtrichtungen an den Bussen vorbeizufahren."? Eine solche Änderung der Straßenverkehrsordnung wäre rechtlich möglich. Sie würde aber den Verkehrsfluß und letztlich auch die Verkehrssicherheit (Auffahrunfälle) des übrigen Straßenverkehrs derart beeinträchtigen, daß — im Einvernehmen mit den Bundesländern — ein solches absolutes Vorbeifahrverbot nicht erwogen wird. Zur Erhöhung der Sicherheit der Schulkinder beim Ein- und Aussteigen sollen in die Straßenverkehrsordnung aber folgende Regeln aufgenommen werden: 1. Der Führer eines Schulbusses muß das Warnblinklicht einschalten, solange Kinder ein- oder aussteigen. 2. An Schulbussen, die Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur vorsichtig vorbeigefahren werden. Außerdem werden in die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung Bestimmungen über die sichere Anlage von Schulbushaltestellen aufgenommen werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Frage A 80) : Wie steht die Bundesregierung zu der wachsenden Benutzung des Ostberliner Flughafens Schönefeld durch Reiseveranstalter der Bundesrepublik Deutschland, und was beabsichtigt sie zur besseren Auslastung der Westberliner Flughäfen zu tun? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Unterlagen ist das über den Flughafen Schönefeld fließende Westberliner Aufkommen leicht rückläufig. Von einer wachsenden Tendenz kann daher keine Rede sein. Soweit deutsche Reiseveranstalter in beschränktem Umfang Schönefeld benutzen, spielen nicht zuletzt auch wirtschaftliche Gesichtspunkte eine Rolle. Die Bundesregierung hat für den Ausbau des Flughafens Berlin-Tegel, welcher ab 1. April 1975 als Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 8431* einziger im gewerblichen Verkehr bedient werden wird, einen Beitrag von 200 Millionen DM geleistet. Die Bundesregierung ist ferner seit längerer Zeit in enger Abstimmung mit den Drei Mächten, die für den Luftverkehr von und nach Berlin zuständig sind, bemüht, Berlin (West) stärker als bisher in den internationalen Luftverkehr einzubeziehen und insbesondere auch nichtalliierten Luftverkehrsgesellschaften den Anflug von Berlin (West) zu ermöglichen. Derartigen Bemühungen sind allerdings Grenzen gesetzt, da diejenigen Fluggesellschaften, denen die Benützung der alliierten Luftkorridore nicht offensteht, auch die Überfluggenehmigung der DDR brauchen. Solche Überfluggenehmigungen sind von der DDR bisher nicht erteilt worden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Frage A 81) : Welche Bauträger bauten und betreiben die in den Jahren 1967 bis 1972 in Bayern errichteten Kraft- und Umformerwerke für die Stromversorgung der Deutschen Bundesbahn und welche Baumaßnahmen im einzelnen? In den Jahren 1967 bis 1972 hat die Donau-Wasserkraft AG (DWK) im Freistaat Bayern für die Bahnstromerzeugung der Deutschen Bundesbahn die Wasserkraftwerke Bertholdsheim, Bittenbrunn, Bergheim und Ingolstadt errichtet. Die Kraftwerke werden auch von der DWK betrieben. Das DB-eigene Umformerwerk Neu-Ulm, das in den Jahren 1971/72 erstellt wurde, wird von der Deutschen Bundesbahn selbst betrieben. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2631 Frage A 82) : Wie wurde der Bau von Kraft- und Umformerwerken in den Jahren 1967 bis 1972 in Bayern zur Bahnstromversorgung fur die einzelnen Maßnahmen finanziert? Die in den Jahren 1967 bis 1972 im Freistaat Bayern erstellten Wasserkraftwerke Bertholdsheim, Bittenbrunn, Bergheim und Ingolstadt hat die Donau-Wasserkraft AG (DWK) gebaut und finanziert. Die Deutsche Bundesbahn hat sich mit 50 Millionen DM an der Finanzierung dieser Vorhaben beteiligt. Das Deutsche Bundesbahn-eigene Umformerwerk Neu-Ulm wurde in den Jahren 1971/1972 errichtet. Das Vorhaben hat die Deutsche Bundesbahn über den Kapitalmarkt finanziert. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 83 und 84) : Welche Kraft- und Umformerwerke für die Stromversorgung der Deutschen Bundesbahn wurden von 1967 bis 1972 in Bayern im einzelnen errichtet? Welche unmittelbaren Zuschüsse leistete der Bund für den Bau von Kraft- und Umformerwerken in Bayern für die Stromversorgung der Deutschen Bundesbahn in den Jahren 1967 bis 1972 und für welche Baumaßnahmen im einzelnen? In den Jahren 1967 bis 1972 wurden im Freistaat Bayern die Wasserkraftwerke Bertholdsheim (1967), Bittenbrunn (1969), Bergheim (1970) und Ingolstadt (1971) errichtet. Für den Bau der Kraftwerke leistete der Bund keine unmittelbaren Zuschüsse. Das Deutsche Bundesbahn-eigene Umformerwerk Neu-Ulm wurde aus Haushaltsmitteln der Deutschen Bundesbahn (Wirtschaftsplan 1971/72) finanziert. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 85 und 86) : Warum ist die seit langem genehmigte Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Weinoftingen—Donauwörth- Ingolstadt--Reqensburg noch nicht durchgeführt? Bei welchen Strecken der Deutschen Bundesbahn in Bayern lag die Elektrifizierung 1969 bis 1974 im reinen Betriebsinteresse der Deutschen Bundeshahn, und bei welchen Strecken waren raumpolitische Gründe maßgebend? Zu Frage A 85: Die Bundesbahnstrecke Neuoffingen—Donauwörth —Ingolstadt ist bisher auf elektrischen Betrieb noch nicht umgestellt worden, weil für den Streckenabschnitt Ingolstadt—Regensburg das Genehmigungsverfahren nach § 14 Abs. 3 BbG noch nicht abgeschlossen ist und die Finanzierungsverhandlungen zwischen den Vertragspartnern des Elektrifizierungsabkommens (Deutsche Bundesbahn und Freistaat Bayern) in dem clie Elektrifizierung des Abschnitts Neuoffingen—Donauwörth—Ingolstadt geregelt wird, noch nicht zum Abschluß gekommen sind. Zu Frage A 86: Nach dem Bundesbahn-Gesetz ist die Deutsche Bundesbahn gehalten, ihre Anlagen nach den Verkehrsbedürfnissen auszubauen und ihre Fahrzeuge der technischen Entwicklung anzupassen. Bei der Umstellung der Strecken auf eine andere Traktionsart spielen neben der geforderten betriebswirtschaftlichen Rendite auch Fragen des Energieverbrauchs, 8432* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 des Umweltschutzes und die verkehrliche Erschließungsfunktion eine Rolle. Die raumpolitische Komponente der Elektrifizierung und das Eigeninteresse der Bundesländer an der damit verbundenen Verbesserung der Verkehrsverhältnisse kommt vor allem durch die finanzielle Beteiligung der Länder an den Elektrifizierungsvorhaben zum Ausdruck. Dies gilt insbesondere auch für die in den letzten Jahren umgestellten DB-Strecken im Freistaat Bayern. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 87 und 88) : Trifft es zu, daß die vorgesehene Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Geltendorf — Weilheim allein vom Betriebsinteresse (Senkung der Förderungskosten und des Netzschlusses) der Deutschen Bundesbahn bestimmt wird? Welche unmittelbaren Zinszuschüsse hat der Bund zur Finanzierung der Elektrifizierung der Strecken der Deutschen Bundesbahn in Bayern in den Jahren 1969 bis 1974 geleistet und für welche Strecken im einzelnen? Zu Frage A 87: Wie mir die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn auf Anfrage mitteilt, ist dies nicht der Fall. Zu Frage A 88: Der Bund hat die Investitionen der Deutschen Bundesbahn in den letzten Jahren durch laufende Zuwendungen in erheblichem Maße finanziell gefördert, aber keine unmittelbaren Zinszuschüsse für einzelne Elektrifizierungsvorhaben im Freistaat Bayern geleistet. Die Modalitäten dieser Vorhaben sind in den Elektrifizierungsabkommen zwischen dem Freistaat Bayern und dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn festgelegt. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 89 und 90) : Welche Zinszuschüsse wird der Freistaat Bayern für die vorgesehene Elektrifizierung der Bundesbahnstrecken LandshutPlattling und Coburg—Neustadt leisten? Wie wird die vorgesehene Elektrifizierung der Bundesbahnstrecken Landshut—Plattling und Coburg—Neustadt im einzelnen finanziert? Vertragspartner des Elektrifizierungsabkommens, in dem die von Ihnen angesprochenen Elektrifizierungsvorhaben der Deutschen Bundesbahn geregelt werden sollen, sind der Freistaat Bayern und die Deutsche Bundesbahn. Ich habe Ihre Fragen daher an den Vorstand der Deutschen Bundesbahn weitergeleitet; er wird sie beantworten. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 91 und 92) : Trifft es zu, daß der Freistaat Bayern Zinszuschüsse für Kredite zur Elektrifizierung von Strecken der Deutschen Bundesbahn leistet? Wenn ja, in welcher Höhe nach Strecken und Jahren? Zu Frage A 91: Diese Frage kann ich mit „Ja" beantworten. Zu Frage A 92: Vertragspartner bei den Elektrifizierungsabkommen sind die Regierungen der Bundesländer und der Vorstand der Deutschen Bundesbahn, nicht der Bundesminister für Verkehr. Ich habe aus diesem Grunde den Vorstand der Deutschen Bundesbahn gebeten, die Beantwortung Ihrer Anfrage zu den finanziellen Konditionen der einzelnen Abkommen zu übernehmen und Ihnen die erbetenen Daten für Bayern für die letzten fünf Jahre mitzuteilen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 8433* Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 93 und 94) : Welches sind die einzelnen Strecken der Deutschen Bundesbahn und ihre Längen, die von 1969 bis 1974 in Bayern elektrifiziert wurden? Was kosteten die Elektrifizierungen dieser Strecken der Deutschen Bundesbahn, und wie wurden sie im einzelnen finanziert? Von 1969 bis 1974 wurden in Bayern elektrifiziert: Jahr elektrifizierte Strecken Strecken Kosten *) Bemerkungen Länge Mio DM km 1969 Grafing–Ebersberg 6 0,72 S-Bahn 1970 Mering–Geltendorf 21 3,20 S-Bahn 1971 München-Ost–Markt Schwaben-Erding 35 6,40 S-Bahn 1971 München-Ost–Deisendorf/Kreuzstr. 43 7,30 S-Bahn 1971 Holzkirchen-Kreuzstr.–Rosenheim 36 4,80 S-Bahn 1971 Gemünden-Waigolshausen–Bamberg 108 32,00 — 1971 Tunnelstraße–S-Bahn München 6 3,00 S-Bahn 1972 Donauwörth-Aalen (Abschn. innerhalb Bayerns) 36 4,90 1972 Würzburg–Rottendorf–Waigolshausen 20 8,00 1972 Nürnberg–Ansbach 44 12,00 Gesamt 355 82,30 *) ortsfeste Anlagen Die Kosten der Elektrifizierung richten sich je nach den topographischen Verhältnissen sowie den Anschlußkosten und betragen im Mittel etwa 1 Mio DM/km einschließlich der dazugehörigen Fahrzeuge und Bahnstromerzeugungsanlagen. Wie mir der Vorstand der Deutschen Bundesbahn mitteilte, liegt der Finanzierung der Münchener Vorortstrecken ein Vertrag über einen Kredit von 60 Mio DM und 10 Jahren Laufzeit zwischen dem Freistaat Bayern und der Deutschen Bundesbahn zugrunde. Die Deutsche Bundesbahn hat hiernach Zinslasten von 6 % zu tragen. An der Streckenelektrifizierung Würzburg–Gemünden–Bamberg beteiligt sich der Freistaat Bayern nur mit einem Kredit von 16,4 Mio DM bei einem Gesamtbauvolumen von 110 Mio DM. Die Strecken Donauwörth–Aalen und Nürnberg–Ansbach wurden von der Deutschen Bundesbahn alleine finanziert. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatsekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 95 und 96) : Wann wird die geplante Bundesbahnneubaustrecke Aschaffenburg—Würzburg in Betrieb genommen? Wie erfolgt die Finanzierung der Bundesbahnneubaustrecke Aschaffenburg—Würzburg, insbesondere wieviel Haushaltsmittel stellt der Bund zur Verfügung und wieviel Kredite müssen dafür von der Deutschen Bundesbahn aufgenommen werden? Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist nach augenblicklichem Planungsstand nicht zu übersehen. Er wird im wesentlichen beeinflußt vom Verlauf der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren der Raumordnung und der Planfeststellung. Die Frage der Finanzierung dieser Strecke steht zur Erörterung, wenn die beiden vorgenannten Verfahren abgeschlossen sind und dem Bundesminister für Verkehr eine baureife Planung mit dem endgültigen Kostenstand vorliegt. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zoglmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 97 und 98) : Wie hoch sind die jeweiligen Auflagen der Broschüren des Bundesverkehrsministers, die die Titel tragen „Die Leistungen des Bundes für den Freistaat Bayern", „Die Leistungen des Bundes für das Land Hessen" und „Die Leistungen des Bundes für das Land Schleswig-Holstein", und was kostet die Herstellung? Wie werden diese Broschüren verteilt? 3434* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 Die genannten Dokumentationen wurden in Auflagen zwischen 5 und 10 000 Exemplaren hergestellt. Die Herstellungskosten für die einzelnen Auflagen betrugen rund 12 400 DM, 8 500 DM und 7 300 DM. Das Bundesverkehrsministerium hält es für seine Pflicht, die Öffentlichkeit in den Bundesländern über bedeutsame verkehrspolitische Maßnahmen und die finanziellen Leistungen des Bundes für die Länder zu informieren. Die Dokumentationen wurden allgemein angeboten und u. a. den Mitgliedern und Fraktionen der Landtage und dem Verkehrsausschuß des Bundestages zugeleitet. Auch interessierten Bürgern sowie anderen Institutionen und öffentlichen Einrichtungen (z. B. Kreis- und Gemeindeparlamenten, Universitäten, Forschungsinstituten, Rundfunk- und Fernsehanstalten, Tageszeitungen) wurden die Broschüren zugänglich gemacht bzw. auf Anforderung übersandt. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Frage A 99) : Trifft die Meldung der „Welt" vom 8. Oktober 1974 zu, einem Berliner sei von den ,,DDR"-Grenzbehörden die Benutzung der Autobahn nach Helmstedt untersagt worden, und was hat bejahendenfalls die Bundesregierung in diesem Fall unternommen, uni die uneingeschränkte Benutzung der Verbindungswege zwischen Berlin und Westdeutschland sicherzustellen? Die Meldung in der Tageszeitung „Die Welt" vom 8. Oktober 1974, wonach einem Berliner von den DDR-Grenzorganen in Drewitz die Transitreise mit dem Pkw nach Helmstedt untersagt worden ist, trifft zu. Der Leiter der Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Transitkommission hat den Leiter der Delegation der DDR unverzüglich durch ein Fernschreiben um Auskunft über die Zurückweisungsgründe ersucht. Die Antwort der DDR steht noch aus. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/2631 Frage A 100) : Wieviel Notrufsäulen sind an wieviel Bundesautobahn-Kilometern in Betrieb genommen worden, seit die Bundesregierung in ihrem Bericht über Maßnahmen zur Verbesserung des Rettungswesens vorn 27. April 1973 (Drucksache 7/489) erklärt hat, daß die Ausrüstung weiterer Abschnitte der Bundesautobahnen mit Notrufmeidern erfolgen werde? Seit Anfang 1973, d. h. etwa seit dem Zeitpunkt der Erstattung des Berichts der Bundesregierung über Maßnahmen zur Verbesserung des Rettungswesens sind 491 km Bundesautobahnen neu mit Fernmeldeeinrichtungen ausgestattet worden. Dabei wurden rd. 540 Notrufsäulen aufgestellt. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geiger (SPD) (Drucksache 7/2631 Frage A 101) : Trifft es zu, daß bei den Rundfunkanstalten Pläne bestehen, die Rundfunkgebühren durch eine eigene Organisation einzuziehen, und wenn ja, betrachtet die Bundesregierung ein solches Bemühen nicht als Verschlechterung der finanziellen Situation der Deutschen Bundespost? Gläubiger der landesrechtlich festgesetzten Rundfunkgebühren sind die Landesrundfunkanstalten. Sie beabsichtigen vom 1. Januar 1976 an die Rundfunkgebühren über eine eigene Organisation einzuziehen. Die Tätigkeiten der Deutschen Bundespost im Rundfunkgebühreninkasso werden von den Rundfunkanstalten gegenwärtig kostendeckend abgegolten. Aus dem Wegfall dieser besonderen Aufgaben ergibt sich daher für die Deutsche Bundespost die Konsequenz, daß die Vergütungseinnahme aber auch entsprechende Personal- und Sachaufwendungen entfallen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/2631 Frage A 102) : Inwieweit kann und wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß die Einrichtung von Notrufanlagen oder doch mindestens die Bereitstellung von Notrufleitungen im ländlichen Raum beschleunigt wird? Die Einrichtung von Notruf-Anschlüssen und die Bereitstellung von Notruf-Leitungen erfolgt, nachdem der Bedarfsträger die Lage der vorzusehenden Abfragestellen bestimmt und entsprechende Anträge bei der Deutschen Bundespost gestellt hat. Die Zuschaltung mehrerer Ortsnetze zu einer Abfragestelle erfordert aufgrund der Konzentration der Polizeistationen im ländlichen Raum in einigen Fällen einen erheblichen vermittlungs- und übertragungstechnischen Aufwand. Die Deutsche Bundespost ist jedoch stets bemüht, die notwendigen technischen Einrichtungen so schnell wie möglich bereitzustellen. Die finanziellen Mittel dafür sind eingeplant. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2631 Frage A 103) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 3435* Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, und was gedenkt sie zu tun, um die unerträgliche Frequenzsituation des DLF zu verbessern und die früheren Frequenzen des ehemaligen Deutschen Reichs, die den Deutschen 1945 weggenommen wurden, wieder zurückzuerhalten? Die Rundfunkfrequenzen im Lang- und Mittelwellenbereich des ehemaligen Deutschen Reiches waren im Luzerner Wellenplan von 1933 festgelegt. Der Luzerner Wellenplan ist 1948 durch den noch jetzt gültigen Kopenhagener Wellenplan ersetzt worden. Die Bundesrepublik kann deshalb nicht auf Frequenzen des ehemaligen Deutschen Reiches zurückgreifen. Dies würde auch gegen die Bestimmungen des Internationalen Fernmeldevertrages und der Vollzugsordnung für den Funkdienst verstoßen, obwohl die Bundesrepublik nicht Unterzeichnerstaat des Kopenhagener Abkommens ist. Die vertraglichen Frequenzzuteilungen nach dem Kopenhagener Wellenplan für das Gebiet der Bundesrepublik sind völlig unzureichend. Frequenzen für eine überregionale Versorgung stehen nicht zur Verfügung. 1960 entstanden durch die Bildung des Deutschlandfunks deshalb erhebliche frequenztechnische Schwierigkeiten. Die Deutsche Bundespost hat jedoch auf der Grundlage der Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst mit Nachdruck alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um die frequenz- und sendetechnischen Voraussetzungen für die Aufgabenerfüllung des Deutschlandfunks zu schaffen. In Anbetracht der Gesamtsituation aber, d. h. der Überbelegung der verfügbaren Frequenzkanäle mit leistungsstarken Sendern, und im Vergleich mit den Sendeanstalten anderer europäischer Länder kann die Frequenzsituation des Deutschlandfunks trotzdem nicht als unerträglich beurteilt werden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2631 Frage A 104) : Wie hoch ist die Zahl der von den Behörden der DDR in den Jahren 1973 und in den ersten neun Monaten des Jahres 1974 an Absender in der Bundesrepublik Deutschland zurückgesandten Paket- und Einschreibsendungen, und wie hoch ist die Zahl der verlorengegangenen Sendungen? Die Behörden der DDR sandten im Jahr 1973 419 074 Pakete, vom 1. Januar bis 31. August 1974 208 224 Pakete an Absender in der Bundesrepublik Deutschland zurück. Über die Zahl der zurückgesandten Einschreibsendungen werden keine Aufzeichnungen geführt. Im Postverkehr mit der DDR sind folgende Verluste bekanntgeworden: Im Jahr 1973 22 843 Pakete, und 7 426 Einschreibsendungen, im ersten Halbjahr 1974 13 310 Pakete, und 3 199 Einschreibsendungen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 105 und 106) : Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhalten von Staatssekretär Gaus, der anläßlich der Feierlichkeiten zum 25jährigen Bestehen der DDR in der Werner-Seelenbinder-Halle in Berlin (Ost) am 7. Oktober 1974 den Rednern Honecker und Breschnew stehend Ovationen brachte? An welchen Stellen der Reden Honeckers und Breschnews schloß sich Staatssekretär Gaus den Beifallskundgebungen der dort versammelten kommunistischen Funktionäre an? Zu Frage A 105: Die Bundesregierung beurteilt das Verhalten von Staassekretär Gaus als korrekt. Staatssekretär Gaus ist ebenso wie die Vertreter der übrigen NATO-Staaten den üblichen Höflichkeitsformen nachgekommen und hat sich — ebenso wie die Missionschefs unserer Verbündeten — nur zu den Begrüßungen und Glückwunschadressen erhoben. Er hat ebensowenig wie die Missionschefs der NATO-Staaten stehend Ovationen dargebracht. An der einzigen einschlägigen Stelle der Veranstaltung in der Werner-Seelenbinder-Halle, als der Kommunismus gefeiert wurde, ist Staatssekretär Günter Gaus sitzen geblieben. Zu Frage A 106: An keiner Stelle der Reden Honeckers und Breschnews hat sich Staatssekretär Gaus den Beifallskundgebungen der dort versammelten kommunistischen Funktionäre angeschlossen. Anlage 32 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 115 und 116): Wird die Bundesregierung sich im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft dafür einsetzen, daß im Assoziationsrat EWG----Zypern ein Plan zur friedlichen Lüsung des ZypernKonflikts erarbeitet wird, wie es das Europäische Parlament auf seiner letzten Sitzung forderte? Ist die Bundesregierung bereit, in Erfüllung der Ziffer 16 der Schlußerklärung der Pariser Gipfelkonferenz vom 14. bis 21. Oktober 1972 darauf hinzuarbeiten, daß die Gesamtheit der Beziehungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bis zum Jahr 1980 so geordnet sind, daß sie sich unter absoluter Wahrung der bisher geschlossenen Verträge in eine Europäische Union umwandelt? 8436* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 Zu Frage A 115: Die Bundesregierung hält den Assoziationsrat EWG—Zypern nicht für den geeigneten Rahmen, einen Plan zur friedlichen Lösung des Zypern-Konflikts zu erarbeiten. Zu Frage A 116: Die Bundesregierung hat nie einen Zweifel daran gelassen, daß die Europäische Union vorrangiges Ziel ihrer Politik ist. Alle ihre Bemühungen auf den verschiedenen Gebieten im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft wie im Rahmen der EPZ sind an diesem Ziel ausgerichtet. Dabei ist sich die Bundesregierung mit ihren Partnern in der Gemeinschaft darin einig, daß die Umwandlung der Gesamtheit der Beziehungen der Mitgliedstaaten, wie es in der Erklärung der Pariser Gipfelkonferenz heißt, in absoluter Einhaltung der Verträge erfolgen soll. Anlage 33 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/2631 Frage A 127): Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitigen Möglichkeiten, im Rahmen der EG neue Initiativen zu einer Institutionalisierung von Direktwahlen zum Europäischen Parlament zu ergreifen, und welche konkreten Schritte wird sie gegebenenfalls in dieser Richtung unternehmen? Die Bunderegierung hat wiederholt, auch vor diesem Hohen Hause, betont, daß sie die Durchführung der in den Römischen Verträgen vorgeschriebenen allgemeinen unmittelbaren Wahlen zum Europäischen Parlament nach einem einheitlichen Verfahren für eine wichtige Aufgabe hält, die spätestens im Rahmen der Europäischen Union erfüllt werden muß. Sie ist jedoch der Auffassung, daß Initiativen zur Einführung der Direktwahl erst dann mit Aussicht auf Erfolg unternommen werden können, wenn in allen Mitgliedstaaten die Bereitschaft besteht, das Verfahren zu verwirklichen. Diese Bereitschaft war bisher nicht vorhanden. Deswegen hat die Bundesregierung auch nicht den Versuch unternommen, im nationalen Alleingang die Direktwahlen einzuführen, da eine Signalwirkung für die übrigen Mitgliedstaaten nicht erwartet werden konnte und somit eher eine Enttäuschung des deutschen Wählers zu befürchten gewesen wäre. Die Bundesregierung hat aus ,diesem Grunde zunächst mit Vorrang das Ziel verfolgt, die Befugnisse des Europäischen Parlaments zu erweitern und zu stärken. Daneben hat die Bundesregierung die Verwirklichung der Direktwahl jedoch nicht aus den Augen verloren. Sie wird sich daher mit Nachdruck in den Europäischen Gemeinschaften für die Verabschiedung eines entsprechenden Programms einsetzen, sobald sich bei den Mitgliedstaaten eine wachsende Bereitschaft erkennen läßt, die Frage der Direktwahl und die damit verbundene schwierige Problematik erneut zu erörtern.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Martin Bangemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Daß wir das hier gemeinsam beschlossen haben, brauche ich Ihnen nicht zu bestätigen, weil das Geschichte ist. Das übrige ist eine Wertung, die Sie jetzt persönlich bei den Bemühungen Ihrer Fraktion vornehmen. Ich kann mich dieser Wertung nicht anschließen, denn wir haben immer wieder den Modus-vivendi-Charakter betont.

    (Zuruf des Abg. Dr. Marx [CDU/CSU])

    Ich möchte jetzt einmal nur für meine Fraktion sprechen. Sehen Sie, das alte Argument, daß die Ostpolitik im Grunde genommen deswegen so wenig Widerhall finde, weil man zu große Erwartungen damit verbunden habe, gilt für uns von der FDP weiß Gott nicht, denn wir haben hinsichtlich dieser Erwartungen immer gesagt, man solle nicht davon ausgehen, daß innerhalb eines halben Jahres der Frühling ausbreche, das ganze Eis beseitigt werden könne, daß nun die munteren Bächlein flössen, an deren Rand die Blümlein blühten und daß sich dann nun alles zu fröhlichem Tun da versammle. Diese Meinung haben wir nie geteilt.

    (Dr. Marx [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Wir haben immer auf den steinigen Weg hingewiesen, der beschritten wird. Nur, Herr Marx, hatten wir manchmal den Eindruck, daß Sie in dem Punkt wohl mit uns einig waren, daß Sie aber nichts getan haben, um die Steine beiseite zu rollen, sondern daß Sie sogar manchmal einige da hineingerollt haben. Das war doch die Auseinandersetzung, die wir hatten.

    (Beifall bei der FDP)

    Das mag jetzt anders sein. Wir sind ja froh, daß das jetzt anders ist. Wir begrüßen Sie herzlich im Kreise derjenigen, die diese Steine aus dem Weg rollen, um zu einer wirklichen Entspannung zu kommen.

    (Dr. Marx [CDU/CSU] : Oh!)

    Das haben wir nun bei der KSZE als neues Moment, nämlich das Moment der multilateralen Basis der Entspannungsbemühungen, also des Versuchs, von der rein bilateralen Fundamentierung einer solchen Entspannungsbemühung fortzukommen und daraus Ergebnisse zu erzielen, die sich nicht nur auf zweiseitige, sondern auch auf multilaterale Verträge stützen lassen.
    Das bedeutet zweierlei für uns. Zum einen: Wir dürfen auf gar keinen Fall in den alten Fehler zurückfallen, daß wir mit unseren bilateralen Problemen etwa multilaterale Lösungen und Ergebnisse blockieren oder sabotieren. Das wäre sehr schlecht. Unsere bilateralen Probleme werden nur dann und in dem Umfang gelöst, wenn bzw. wie sie in solche multilateralen Lösungen eingehen können. Das heißt, wir sind in der Methode und in dem, was wir erstreben wollen, an den Stil dieser Konferenz gebunden. Wir müssen versuchen, zusammen mit allen Teilnehmerstaaten zu Ergebnissen zu kommen, und wir müssen versuchen, zu Ergebnissen zu kommen, die von allen auch getragen werden, und dürfen eben nicht nur sozusagen knurrend das akzeptieren, was wir von unseren bilateralen Problemen dort einbringen. Das wäre ein schlechtes Ergebnis der Konferenz.
    Der dritte wichtige Grundsatz scheint mir zu sein, daß wir von dem Prinzip des „Do ut des" bei dieser Konferenz in Genf etwas abrücken müssen.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Wieso?)

    — Ich werde das sagen. Diese Bemerkung von Herrn Marx, wir müßten aufhören, für dieselbe Sache zweimal zu zahlen

    (Dr. Marx [CDU/CSU] Dreimal!)

    — oder dreimal —, scheint mir noch ein bißchen von dieser positiven Einstellung zum Prinzip des „Do ut des" geprägt zu sein. Ich halte das in der Tat, vor allem bei der Konferenz in Genf, nicht für eine angemessene Haltung diesen Problemen gegenüber, weil Sie nämlich auf diese Weise sich nicht aktiv und vor allen Dingen gestaltend in all das einschalten können, was 35 Leute nun mal machen, Sie können nicht 34mal „Do ut des" praktizieren, sondern das Prinzip des „Do ut des", meine Damen und Herren von der Opposition, ist ein Prinzip bilateraler Verhandlungen, nicht ein Prinzip multilateraler Verhandlungen — bei allen Versuchen, seine eigenen Interessen einzubringen.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das ist aber eine tolle Feststellung!)

    Das heißt natürlich auch, daß die KSZE selbstverständlich nicht zu einer Konvergenz der Systeme führen kann, aber eine Konvergenz der Methoden und eine Konvergenz der dabei denkbaren Ziele aufweisen muß. Wenn wir nicht die Ziele dieser Konferenz, die letztlich dann ja formuliert vorliegen werden, als gemeinsame Ziele definieren können, und zwar schon im Ansatz, dann können wir die Konferenz in der Tat bleiben lassen und können sagen: „Es hat gar keinen Zweck, weitere Bemühungen auf uns zu nehmen."



    Dr. Bangemann
    Diese ganze Frage: „Kann es solche konvergenten Ziele geben?", ist, glaube ich, als einzige noch ein wenig strittig übriggeblieben. Denn wenn ich mir anschaue, was Sie als Katalog der denkbaren sowjetischen Ziele in Ihrer Anfrage — in der Begründung, glaube ich, zu Frage 2 -- auch aufzählen, dann steckt natürlich ein wenig das Mißtrauen dahinter, daß diese Ziele nun von der Sowjetunion strikt und unabänderlich durchgesetzt werden könnten. Gegen Skepsis in diesem Bereich ist nichts einzuwenden. Ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn man das sehr skeptisch betrachtet. Ich bin aber nicht der Meinung, daß mit einer Einstellung des Mißtrauens diese Probleme besser gelöst werden können. Vielmehr sollte man — ich darf mal den Fachausdruck verwenden — zunächst einmal registrieren, was die denkbaren anderen Ziele sind, und seine eigenen Ziele registrieren. Dann sollte man ganz nüchtern versuchen, eine gemeinsame Definition gemeinsamer Interessen vorzunehmen. Das halte ich nicht für ausgeschlossen, vor allen Dingen angesichts der bisherigen Ergebnisse, die die Konferenz gehabt hat.
    Ich will mal ein Beispiel bringen. Wenn wir z. B. in der Begründung Ihres Antrages lesen, daß die multilaterale Anerkenung des territorialen Status quo in Europa und der sowjetischen Position in Osteuropa ein denkbares Ziel der Sowjetnuion bei dieser Konferenz sei, dann ist das sicher für den Beginn der Konferenz zu bejahen. Es läßt sich aber durch den weiteren Ablauf der Konferenz kaum mehr aufrechterhalten, vorausgesetzt daß es gelingt, etwa in der Frage des „Peacefull chance" der Grenzen, also in der Frage einer friedlichen Übereinkunft über Änderungen der Grenzen, zu einer vernünftigen, am richtigen Platz auch placierten Erklärung zu kommen, die deutlich macht, daß ein solches Bemühen, territoriale Status-quo-Probleme der Sowjetunion zu lösen, eben auf dem Wege der friedlichen Änderung der Grenzen durchbrochen werden kann, wenn das in der Tat irgendwann einmal zu einem politischen Problem werden sollte. Es geht ja hier nur darum, daß man diese Vorbedingungen und Voraussetzungen genügend abklärt.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Die Deutschlandfrage ist doch ein Problem!)

    Das zeigt sich auch an der Position der osteuropäischen Länder. Ich bin nicht der Meinung, daß etwa der Hegemonialstandpunkt der Sowjetunion sich auf dieser Konferenz so eindeutig durchgesetzt habe, wie Sie das vielleicht am Anfang befürchtet haben. Es ist im Konferenzablauf sehr deutlich geworden, daß hier Artikulationen möglich sind, auch innerhalb des osteuropäischen Lagers, die man vielleicht am Anfang gar nicht für möglich gehalten hätte. Dies meine ich nicht im Sinne eines Versuches des Aufbrechens dieses Lagers, sondern ich meine es als schlichte Feststellung, daß dort offenbar Differenzen vorhanden sind, die zu ganz interessanten Ergebnissen, auch zu ganz interessanten Ergebnissen für uns führen können.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Woran denken Sie da?)

    — Ich denke da beispielsweise an die Meinung und
    an die Haltung der rumänischen Delegation. Sie
    müssen doch zugeben, Herr Kollege Mertes, daß das ein ganz dezidiert wichtiger Beitrag zum Verhandlungsablauf war und daß das vielleicht von dem einen oder anderen nicht erwartet worden ist.
    Ein weiteres Beispiel — wir können das beliebig erweitern—: Nehmen Sie die Frage der wirtschaftlichen und technischen Zusammenarbeit. Hier ist natürlich auch der Soupçon möglich, daß Sie sagen: Hier ist sozusagen eine Stärkung der wirtschaftlichen Position der Sowjetunion das Ziel der Sowjetunion; dabei kann nur dieses Ziel herauskommen; unsere Interessen sind dabei nicht zu wahren. Das ist eine Möglichkeit, aber nicht die einzige Möglichkeit der Interpretation. Ich hoffe, daß das, was die Regierung auch auf diesem Gebiet bilateral macht, dazu führt, daß man ganz klar erkennt: Wenn die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa überhaupt ein Ziel haben kann, dann das, gemeinsame Interessen auch konkret zu verwirklichen. Gerade im Bereich wirtschaftlicher und technischer Zusammenarbeit läßt sich ganz definitiv sagen, daß da sogar unsere eigenen Partikularinteressen, wenn Sie so wollen, wahrgenommen werden können und durchaus auch Berücksichtigung finden.
    Eine Schlußfolgerung zu diesem Prinzip: Ich bin der Meinung, daß in einer nicht nur technisch, sondern auch politisch hochkomplizierten Welt die Methode des Sacro egoismo, die vielleicht im 19. Jahrhundert Positionen von nationaler Außenpolitik zureichend definieren mochte, heute eine Methode ist, die ein Staat, der auf außenpolitischen Erfolg setzen will, verlassen muß. Es ist eine Methode, die einfach nicht mehr zieht, die schon in der Methode selbst an den denkbaren Verhandlungsergebnissen vorbeizielt, ganz zu schweigen davon, daß die Ergebnisse eben nicht Ergebnisse sein können, die eindeutig durch den Sacro egoismo eines der Teilnehmerstaaten bestimmt sind. Solche Ergebnisse wird es nicht geben, kann es nicht geben, und die Position der Bundesregierung ist ganz klar, — von Ihnen auch anerkannt —, daß wir auf dem Wege sind, solche Ergebnisse nicht zuzulassen.

    (Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Sind Menschenrechte für Sie Sacro egoismo?)

    — Ich komme auf dieses Problem gleich noch gesondert, Herr Carstens. Im Augenblick versuche ich, sechs Prinzipien aufzuzählen. Ich werde mich einigen Problemen der verschiedenen Körbe noch zuwenden.
    Viertes Prinzip. Ich glaube, darüber sind wir uns wohl alle einig. Die KSZE ist insofern auch ein interessanter Versuch, einmal von der relativen Wirkungslosigkeit des bisherigen klassischen Völkerrechts wegzukommen und Instrumente zu entwickeln, die zwar nicht völkerrechtlichen Charakter haben, gleichwohl im Zusammenleben der Staaten aber konkrete politische Auswirkungen haben müssen, auch, wenn Sie so wollen, Auswirkungen im politischen Verhalten haben müssen. Ich finde diesen Ansatz außergewöhnlich interessant, weil er vielleicht ein altes Problem überwindet, nämlich das Problem, wie man solche völkerrechtlichen Re-



    Dr. Bangemann
    geln verbindlich machen kann, wie sie Eingang finden können in das konkrete existentielle politische Verhalten von Staaten und nicht eben nur Gegenstand juristischer Erörterungen werden.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Was soll in Genf verbindliches Recht werden?)

    — Ich habe nicht von verbindlichem Recht gesprochen, Herr Mertes, ich habe von dem anderen Ansatz gesprochen, daß man eben gerade wegkommt von der Frage, wie man Völkerrecht verbindlich machen kann, daß man vielmehr einen ganz anderen Ansatz sucht, daß man sagt: In der konkreten Verhaltensweise von Staaten kommt es darauf an, wie sie diese politisch-moralischen Gebote, wie es bezeichnet worden ist, in ihre Praxis aufnehmen. Von daher beurteile ich beispielsweise ihr Entspannungsbemühen. Ich mache sozusagen nicht ein juristisches Gutachten zum Gradmesser politischen Wohlverhaltens, sondern ich orientiere mich an dem, was konkret geschieht.

    (Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD)

    Dieses ist ein neuer Ansatzpunkt, den ich für bemerkenswert halte.
    Fünftens. Wir sind uns alle darüber einig, daß die KSZE kein neues europäisches Sicherheitssystem schaffen soll. Diese Befürchtungen, die ja auch einmal geäußert worden sind, sind durch die Zusammenarbeit der NATO-Partner auf dieser Konferenz, glaube ich, ganz gegenstandslos. Das ist eine Tatsachenfeststellung, der sich jeder anschließen kann. Sechstens. Die KSZE ersetzt auch nicht eine Einigung Europas, ersetzt nicht Einigungsbemühungen der europäischen Partner insbesondere, die sich jetzt in der Gemeinschaft der Neun an der Bildung der politischen Union beteiligen. Es hat sich sogar erwiesen, daß ganz neue Felder der Europapolitik hier aufgebrochen worden sind, z. B. in der Frage der vertrauensbildenden Maßnahmen, bis zu einem gewissen Grade verteidigungspolitische Überlegungen, die auch im Rahmen der Neun behandelt werden, was bisher ja, wie Sie wissen, nicht expressis verbis Gegenstand dieser Überlegungen zur politischen Union war. Das scheint mir auch ein bemerkenswerter Punkt zu sein, wo Sie sich vielleicht, Herr Carstens, wenn ich das sagen darf, in Ihren etwas dunklen Befürchtungen korrigieren müßten, die Sie, glaube ich, am Anfang des letzten Jahres äußerten, als wir schon einmal eine Diskussion über die KSZE hatten. Sie waren damals ja der Meinung, daß sich zwischen der europäischen Einigung und den Bemühungen der Bundesregierung auf der KSZE ein Dilemma auftun könnte, daß man zunächst einmal die europäische Einigung voranzutreiben habe und sich erst auf der soliden Basis der europäischen Einigung in dieses gefährliche Abenteuer der KSZE zu begeben hätte, weil dieses Abenteuer nur auf einer solchen Basis zu bewältigen sei. Ich habe den Eindruck, daß sich diese Ihre Befürchtung nicht bewahrheitet hat und daß wir von der KSZE in der Tat sogar einen neuen Impetus für die europäische Einigung erfahren haben, der uns auch in diesem Punkt voll bestätigt.
    Lassen Sie mich nun noch etwas zu einzelnen konkreten Ergebnissen aus den verschiedenen Körben sagen. Es ist sicher so, daß der militärische Aspekt der Sicherheit nicht ein militärtechnischer Aspekt sein darf. Die vertrauensbildenden Maßnahmen sind aber ein sehr bedeutsamer Bestandteil von Korb 1. Ich bin nicht der Meinung, daß man in der Formulierung dieser Prinzipien allein das Schwergewicht dieses Korbes sehen sollte. Ich bin in der Tat der Meinung, daß hier, selbst wenn am Schluß keine Verbindlichkeit aus den vertrauensbildenden Maßnahmen abzulesen ist, ein entscheidender Schritt auch zur Überwindung eines solchen militärischen Gegensatzes mindestens eingeleitet worden ist.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Wie meinen Sie das: „keine Verbindlichkeit"?)

    Was in Korb 1 sicher noch zu erreichen ist, ist, daß die Interpretation aller Prinzipien aus dem Zusammenhang heraus zu erfolgen hat. Dies ist insbesondere deswegen wichtig, weil nur auf diese Weise ein fundamentaler Gegensatz überwunden werden kann, der, wie Sie alle wissen, im Korb 3 aufgebrochen ist, nämlich bei der Frage der humanitären oder menschlichen Erleichterungen, die in der Frage der Durchsetzung von Menschenrechten in diesem Bereich zu Kontakten führen sollen. Das setzt natürlich voraus, daß eine Interpretation aller Prinzipien im Zusammenhang möglich ist. Wenn das nicht möglich ist, wenn man hier bestimmte Vorrangstellungen einführt, wird man auch im Korb 3 nur zu einer Erklärung kommen, die dann nicht in die Wirklichkeit umgesetzt werden kann. Dies ist sehr wichtig.
    Nach meiner Meinung ist es im Korb 3 — damit gehe ich auf diesen Korb 3 gleich näher ein — wichtig, daß der Gegensatz zwischen den unterschiedlichen Systemen bestehenbleiben kann, also nicht dazu führt, daß humanitäre, menschliche Erleichterungen unmöglich gemacht werden. Dies muß aber in voller Konsequenz auch einmal von denjenigen erkannt werden, die diesen Gegensatz zwischen den Systemen heute noch bei jeder denkbaren Gelegenheit hervorheben. Meine Damen und Herren, es ist ganz eindeutig, daß alle Fraktionen dieses Hauses diesen Gegensatz nicht dadurch überwinden wollen, daß wir uns im Wege eines konvergierenden Prozesses etwa an sozialistische Systeme angleichen, nur um dadurch menschliche Erleichterungen in der gegenseitigen Information zu erreichen. Wer diesen Gegensatz aber bei jeder sich bietenden Gelegenheit mit markigen Worten, manchmal auch begleitet von Krokodilstränen über das Böse in der Welt, hervorhebt, muß natürlich auch wissen, daß damit die menschlichen Erleichterungen, die wir hier erreichen wollen, nicht gerade begünstigt werden. Ich bin nicht bereit, unser System zugunsten eines sozialistischen Systems aufzugeben.

    (Dr. Marx [CDU/CSU] : Sehr gut!)

    Ich bin aber auch nicht bereit, wieder in die Tonart
    des kalten Krieges zu verfallen und gleichzeitig
    nach menschlichen Erleichterungen zu suchen, weil



    Dr. Bangemann
    ich das in der Tat nicht nur für ein schizophrenes, sondern auch für ein unredliches Verhalten halte.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Lassen Sie mich ganz zum Schluß noch zwei Worte zu dem alten Problem der verschiedenartigen Interpretation gleicher Begriffe sagen. Herr Marx, wenn das wirklich die Conditio sine qua non ist, mit der Sie an diese Verträge herangehen, verfallen Sie einem Irrtum, der zur Konsequenz hätte, daß ganze Berufsstände — beispielsweise Juristen und Theologen — arbeitslos würden.

    (Heiterkeit)

    Dieses würde mich nicht weiter stören, selbst wenn ich zu einem solchen Berufsstand gehöre.

    (Dr. Marx [CDU/CSU] : Kirchenpapier!)

    — Dann beschränke ich das ausdrücklich auf die Juristen. Es stört mich nicht, wenn die Juristen aussterben.
    Dahinter steht aber ein ernsthaftes politisches Problem, nämlich das Problem, daß die Forderung nach eindeutigen Begriffen, die eben nicht mehr politisch verschieden interpretiert werden und dadurch politisch verschieden verwandt werden, im Grunde genommen die Forderung nach der heilen Welt der heilen Wörter ist.

    (Dr. Marx [CDU/CSU] : Nein! Man soll nur sagen, daß sie doppeldeutig sind!)

    Dieses, Herr Kollege Marx, kann nicht die Position einer Regierung, einer Opposition oder irgendeiner Fraktion sein,

    (Dr. Marx [CDU/CSU] : Da verstehen Sie mich falsch, Herr Bangemann! Das Problem ist ein anderes!)

    die ernsthaft daran interessiert ist, in Verhandlungen, in denen man von einer unterschiedlichen Interessenlage ausgeht, gleichwohl zu Ergebnissen, zu gemeinsamen Zielen zu kommen, in denen man in der Methode konvergieren und auch in den Worten ein Minimum, einen Kern an Gemeinsamkeit erzielen muß, bei denen man sich aber nicht in der Weise binden kann, daß man sagen muß: nur das, was wir unter einem Wort verstehen, dürft auch ihr darunter verstehen. In dieser Weise kommt man in Genf nicht zu einem Ergebnis, was ja auch Sie, wie ich Ihren Worten entnommen habe, wollen.
    Lassen Sie uns auch in diesem Bereich zusammenarbeiten. Geben Sie Ihren Standpunkt bezüglich der heilen Wörter auf,

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das ist doch nicht das Problem!)

    weil nämlich, wenn Sie an diesem Standpunkt festhalten, ein Ergebnis der Konferenz nicht erzielbar ist.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Marx [CDU/CSU] : Die Wörter drücken aus, was die Leute denken!)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Bundesaußenminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Dietrich Genscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsident! Meine Damen, meine Herren! Die Bundesregierung begrüßt die Gelegenheit, daß wir hier gemeinsam eine Art Zwischenbilanz über den Stand der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa geben können. Ich denke, Herr Kollege Marx, es ist für uns alle ein Gewinn, daß die schriftliche Antwort der Bundesregierung den letzten Stand der Beratungen in Genf wiedergibt.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das ist es in der Tat!)

    Mit dieser Genfer Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit — auch das wollen wir hier feststellen — haben viele Menschen in unserem Land und wohl auch außerhalb unseres Landes noch nicht die Vorstellung verbunden, daß es dort um sie selbst geht, um ihre Interessen und ihre Rechte, und deshalb ist es notwendig, gerade dieses Konferenzziel aus unserer Sicht herauszustellen. Denn die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa soll Sicherheit für die Menschen in Europa schaffen, und sie bedeutet die Chance, den Frieden in Europa sicherer zu machen. Die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa kann uns der Verwirklichung einer großen Hoffnung ein Stück näher-bringen, der Hoffnung nämlich, die die Menschen in Europa auf Begegnungen, mehr Kontakte und mehr Austausch hegen. Die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa muß erkennbar eben diesen Interessen der Menschen in Europa dienen. In dieser Zielsetzung sollten sich alle Gruppen in diesem Hause voll einig sein können.
    Es würde die Bundesregierung und ihre Position in Genf stärken, wenn sie in ihrer grundsätzlichen Haltung von allen Seiten des Hohen Hauses unterstützt würde. Ich meine, der Nutzen dieser Debatte könnte darin liegen, daß sich eine solche Übereinstimmung in wichtigen Punkten ergibt.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Könnte!)

    Die folgenden Positionen sollten deshalb von allen Seiten des Hauses akzeptiert werden können.
    Erstens. Die Konferenz soll zu einer dauerhaften Verständigung beitragen, einer Verständigung, die gegen Störungen, die sich aus politischen Tagesschwankungen ergeben, abgesichert sein soll. Deshalb ist diese Konferenz nützlich.
    Zweitens. Wenn die Bundesregierung auf dieser Konferenz und für diese Konferenz eine aktive Rolle eingenommen hat, dann hat sie das im wohlverstandenen eigenen Interesse unseres Volkes getan. Sie hat das nicht isoliert, sondern gemeinsam mit ihren westlichen Verbündeten, besonders aber im Rahmen der Neunergemeinschaft, getan, und wir sollten unseren Spielraum in Genf voll nutzen.
    Drittens. Die Ergebnisse der Konferenz sollen den Menschen unmittelbar zugute kommen.
    Viertens. Sicherheit und Zusammenarbeit werden am besten gefördert, wenn Menschenrechte, Selbst-



    Bundesminister Genscher
    bestimmungsrecht und Grundfreiheiten überall beachtet werden.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Verwirklicht werden!)

    Fünftens. Die Konferenz darf keine Hindernisse für die erklärten Ziele deutscher Politik aufrichten, wie sie z. B. im Brief zur deutschen Einheit zum Ausdruck kommt, nämlich auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt, und sie darf keine Hindernisse für die Politik aufrichten, die auf die Einigung Europas gerichtet ist.
    Sechstens. Ein wie immer geartetes Ergebnis dieser Konferenz ist kein Ersatz für das Atlantische Bündnis.
    Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, daß ich über diese Feststellungen hinaus einen Blick auf die Hintergründe der Konferenz werfe und zugleich den Versuch unternehme, diese Konferenz in den Gesamtzusammenhang unserer Politik einzuordnen.
    Grundlage der gesamten auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland ist der Gedanke des Verzichts auf Gewaltanwendung und Gewaltandrohung im Verkehr der Völker untereinander. Gerade die besonderen deutschen Erfahrungen in diesem Jahrhundert haben uns gelehrt, daß es keinen anderen Weg gibt als den des friedlichen Interessenausgleichs und der Verständigung. Deshalb war die Bundesregierung bereit — diese und ihre Vorgängerinnen —, den deutschen Beitrag zur weltweiten Entspannungspolitik nicht zu verweigern, sondern ihn in Europa in praktischen Verhandlungen zu leisten.
    Die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ist ein Instrument multilateraler Entspannungspolitik und — darüber müssen wir uns alle im klaren sein — als solches zweifellos ein außergewöhnliches Unternehmen; denn wir alle betreten dabei Neuland. Die Tatsache, daß sich 35 Staaten, darunter die Sowjetunion, die Vereinigten Staaten und Kanada, zu einer solchen Konferenz zusammenfinden und dort über wirklich substantielle Fragen verhandeln, kennzeichnet aus der Sicht der Bundesregierung, daß es ein Klima der Entspannung in Europa bereits gibt, daß diese Konferenz eben auf dieser Voraussetzung aufbauen konnte.
    Für die Bundesrepublik Deutschland ist dabei von ganz entscheidender Bedeutung, wie multilaterale Entspannungspolitik definiert wird.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Ja, das ist die Frage!)

    Wir verstehen sie nicht als die Fortsetzung klassischer Bündnis- und Sicherheitspolitik an einem größeren Tisch, sondern es geht darum, eine neue, eine zusätzliche Dimension zu gewinnen, eine Dimension der Zusammenarbeit, die von den Menschen selbst gestaltet werden kann und die ihnen unmittelbaren Nutzen bringt. Das hielten wir und
    das halten wir für eine zeitgemäße Form internationaler Beziehungen.
    Für uns waren die Bedingungen für die Mitwirkung an der Konferenz gegeben, als sich in den Vorgesprächen in Helsinki erwies, daß darüber Einverständnis zwischen den Beteiligten herrschte. Unsere Beteiligung war auch deshalb notwendig, weil angesichts der Lage im geteilten Deutschland niemand mehr an einer solchen Entwicklung interessiert sein kann als gerade wir Deutschen. Niemand kann von einer organisierten Zusammenarbeit über Systemgrenzen hinweg mehr Nutzen ziehen als wir.
    In dieser Stunde, bei dem jetzigen Verhandlungsstand, ist das — das sagen wir in aller Offenheit — nicht mehr als eine Hoffnung, aber wir würden unsere Pflicht gegenüber unserem Volk verletzen, wenn wir nicht den Versuch unternähmen, diese Hoffnung in die Tat umzusetzen.
    Wir geben uns keinen Illusionen hin. In Genf wird nicht ein Zustand erreicht werden können, in dem alle spezifischen deutschen Probleme sozusagen über Nacht gelöst sind oder lösbar werden. Aber die Genfer Konferenz kann einen Rahmen schaffen, kann Verhaltensregeln entwickeln, die unsere spezifischen Probleme einer Lösung zugänglicher machen, zumindest was das allgemeine politische Klima angeht. Meine Damen und Herren, dafür allein lohnt es sich für uns schon, an dieser Konferenz teilzunehmen.
    Wir können in die Konferenz gehen, weil wir in den vorangegangenen Jahren durch eine zielstrebige Politik eine internationale Basis dafür geschaffen haben. Durch das System unserer Verträge mit Osteuropa, durch das Berlin-Abkommen ist ein Zustand geschaffen worden, der die Aussicht auf Ergebnisse, wie wir sie in Genf anstreben, tatsächlich eröffnet.

    (Dr. Marx [CDU/CSU] : Na!)

    — Ich habe manchmal den Eindruck gehabt, Herr Kollege Marx, daß bei vielen konstruktiven Ansätzen in Ihren Ausführungen bei der Behandlung der Ostverträge eher der Versuch im Vordergrund stand, der Nachhut Ihrer Fraktion noch den Anschluß offenzuhalten mit dem, was Sie hier gesagt haben.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Wir sollten, wenn wir hier in eine sicher nützliche Diskussion über Ergebnisse der Ostpolitik eintreten, nie übersehen — ich habe manchmal den Eindruck, daß diese Gefahr bei manchem vorhanden ist —, daß diejenigen die größten Hoffnungen an die Ergebnisse der Ostpolitik zu knüpfen scheinen, die sie vorher am stärksten bekämpft haben.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Marx [CDU/CSU] : Herr Genscher, Sie dürfen nicht von „der" Ostpolitik sprechen, sondern von der Ostpolitik, die möglich ist, und der, die leider gemacht worden ist! Darin besteht der Unterschied!)

    — Herr Kollege Marx, jede Partei in diesem Parla-
    ment hatte in der Zeit, in der sie die Regierung



    Bundesminister Genscher
    stellte, die Chance, ihre Vorstellungen von Ostpolitik zu verwirklichen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Durch diese Verträge ist der Gleichklang in der Politik der westlichen Länder einschließlich der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Osteuropa hergestellt worden. Unsere spezifischen deutschen Fragen sind jetzt eingebettet in den Gesamtprozeß der Entspannung.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Welcher Entspannung?)

    Sie sind nicht vergessen. Sie haben ihren Platz in der westlichen Ostpolitik ebenso wie in der globalen Entspannungspolitik.
    Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, einige Anmerkungen zu dem bisherigen Verlauf der Konferenz machen.
    Zunächst möchte ich eine Erfahrung nennen, die wir als ein Positivum von hohem Wert verbuchen sollten. Die Konferenz ist ein Kristallisationspunkt für die Harmonisierung und die Koordinierung der Außenpolitik der Staaten der Europäischen Gemeinschaft geworden. Die oft erhobene Forderung, die Gemeinschaft sollte mit einer Stimme sprechen, ist in Genf tägliche Praxis. Die Neun geben durch ihre Sprecher gemeinsame Erklärungen ab, sei es durch den Vertreter der Präsidialmacht, sei es in bestimmten Fragen durch die Kommission. Die anderen Teilnehmer haben sich an dieses Verfahren gewöhnt. Die Geschlossenheit der Neun ist ein Erfolg, den wohl kaum jemand vor Beginn der Konferenz erwartet hatte. Manche mahnende Stimme beruhte ja gerade darauf, daß man Sorge hatte, hier könnten die westlichen Staaten zu unterschiedlichen Positionen kommen.
    Was diese Geschlossenheit angeht, Herr Kollege Marx, so bezieht sie sich auch auf die Ablehnung eines ständigen Folgeorgans der Konferenz.
    Ich finde, diese Zusammenarbeit hat sich gerade in den Zeiten bewährt, in denen die Welt nur die Krisen der Gemeinschaft sah und um ihren Fortbestand bangte. Die politische Zusammenarbeit der Neun hat sich als ein eigenständiges Element neben der wirtschaftlichen Integration für einen wichtigen Bereich multilateraler Politik etabliert.
    Zu allen Themen der Tagesordnung stimmen wir unsere Haltung ab, so bei den Fragen im Wirtschaftsbereich, auch bei der friedlichen Streiterledigung, den militärischen Aspekten der Sicherheit, humanitären Fragen, den Fragen des kulturellen und des Informationsaustausches. Die ausgewogene Position der Neun hat auch die Abstimmung im Kreis der NATO-Staaten gefördert, und sie hat, was ich für besonders bedeutungsvoll halte, den Ungebundenen und Neutralen die Suche nach Kompromissen erleichtert.
    Eine weitere positive Erfahrung: Auch das westliche Bündnis hat in Genf von neuem seine Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit bewiesen. Die NATO bezieht aus Genf mehr innere Festigkeit, weil
    sich Solidarität und Loyalität der Bündnispartner in dieser Konferenz bewähren.
    Aber auch andere Erfahrungen sind festzuhalten. Die KSZE eignet sich nur zur Behandlung von Fragen gemeinsamen Interesses aller Teilnehmerstaaten. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Bilaterale Probleme lassen sich nicht durch allgemeine Absprachen unter 35 Staaten lösen. Das bedeutet jedoch nicht, daß einmal gefundene, von der Konferenz beschlossene, gemeinsame Maßstäbe nicht etwa ihre positiven Auswirkungen auf spezielle Situationen haben könnten. Wenn die Konferenz etwa das Prinzip der Menschenrechte und Grundfreiheiten gemeinsam formuliert oder konkrete Maßnahmen im humanitären Bereich, z. B. der Familienzusammenführung beschließt, dann gelten diese selbstverständlich auch im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR sowie in unseren Beziehungen zu Polen und anderen Teilnehmerstaaten. Wenn einmal feierlich festgestellt ist, daß die Achtung der Menschenrechte ein wesentlicher Faktor für den Frieden, freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit ist, dann kann sich davon keiner mehr ausnehmen.
    Einseitige Vorteile sind bei dieser Konferenz — wie wohl nirgends in Verhandlungslagen — nicht zu erwarten. Wer sie dennoch sucht, meine Damen und Herren, verkennt die Aufgabe der Konferenz. Wir wollen eine Konvergenz der Interessen, aber nicht eine Konvergenz der Systeme.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Aber die Interessen ergeben sich aus den Systemen!)

    Die Konferenz kann nicht der Ort sein — auch das sollten wir in aller Klarheit sagen, um falsche Hoffnungen nicht erst entstehen zu lassen —, das politische, wirtschaftliche oder soziale System eines der beteiligten Länder zu ändern. Wer sich das vornähme, müßte scheitern.
    Die Konferenz schafft kein neues Völkerrecht.

    (Dr. Marx [CDU/CSU] : Sehr gut!)

    Sie soll Maßstäbe für das Verhalten der Teilnehmerstaaten setzen. Sie baut dabei auf schon vorhandenem allgemeinen Völkerrecht auf. Das machen wir in der Antwort besonders deutlich, da die Opposition hier wohl auch nicht von ganz zutreffenden Prämissen ausgeht. Die Konferenz ist keine Kodifikationskonferenz, sondern sie ist eine politische Konferenz. Entsprechend werden am Ende politische Absichtserklärungen stehen, deren moralische Verbindlichkeit durch die Unterschrift hoher Vertreter bekräftigt wird.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Sieht die Sowjetunion das auch so?)

    Grundlage der Prinzipienerklärung und der anderen von der Konferenz zu verabschiedenden Texte sind die allgemeinen Regeln des Völkerrechts, wie sie vor allem in den Zielen und Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen, der Menschenrechtsdeklaration sowie der Erklärung über freundschaftliche Beziehungen zwischen den Staaten zum Ausdruck kommen.



    Bundesminister Genscher
    Die KSZE schafft auch kein gesamteuropäisches Sicherheitssystem. Gewiß dient sie auch unserer Sicherheit; aber wesentliche Voraussetzung unserer Sicherheit ist und bleibt gerade angesichts eines hochgerüsteten Paktsystems auf der anderen Seite das Bündnis, dem wir angehören und an dessen Wirksamkeit wir unverändert mitarbeiten. Das unsere Sicherheit wahrende westliche Bündnis war ja gerade eine natürliche Voraussetzung für unsere Teilnahme an dieser Konferenz. Aus der Atlantischen Allianz sind mit dem Harmel-Bericht von 1967 die Denkansätze entwickelt worden, die schließlich zu den Konferenzen von Helsinki und Genf geführt haben. Sie postulierten schon vor sieben Jahren, daß politische und militärische Sicherheit einander ergänzen und nicht isoliert voneinander bestehen können.

    (Dr. Marx [CDU/CSU] : Das wußten schon die alten Griechen!)

    Auch unter den praktischen Bedingungen der Konferenz selbst hat sich die Abstimmung unter den Bündnispartnern bewährt. Die Konsultationen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten waren eine Zeitlang — wer wüßte das nicht? — Gegenstand theoretischer Erörterungen über das zweckmäßigste und gleichzeitig politisch annehmbarste Verfahren. Auf dieser Konferenz wurden aus der Praxis fast zwanglos Konsultationsmechanismen entwickelt, die wir als beispielhaft bezeichnen können.
    Nun ein Wort zur Prinzipiendeklaration. Sie steht
    nicht zu Unrecht im Zentrum der Großen Anfrage. Über sechs von zehn Prinzipien sind Texte vorläufig registriert: die souveräne Gleichheit, der Gewaltverzicht, die Unverletzlichkeit der Grenzen, gleichzeitig damit eine Formel über friedliche Grenzänderungen, auf die ich noch zu sprechen komme, die territoriale Integrität, friedliche Streitregelung, Nichteinmischung. Die Formulierung des Prinzips der Menschenrechte und Grundfreiheiten, dessen gleichberechtigte Aufnahme in den Dekalog der Westen in Helsinki durchsetzte, steht kurz vor ihrem Abschluß. Zum Prinzip des Selbstbestimmungsrechts der Völker begann soeben die Redaktionsarbeit. Anschließend werden wir das Prinzip der Zusammenarbeit zwischen den Staaten sowie die Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen nach Treu und Glauben gemeinsam definieren.
    Ich möchte an dieser Stelle, weil das ein ganz wichtiges Problem für uns als Deutsche und Europäer ist, ein klares Wort über die Unverletzlichkeit der Grenzen sagen. Dieses Prinzip ist stets Maßstab unseres Handelns gewesen und folgt logisch aus dem Gewaltverzicht, auf dem Ostpolitik und Ostverträge aufbauen. Niemand denkt daran, diese Verträge auf der Genfer Konferenz neu auszuhandeln oder zu revidieren. In seiner Resolution vom 17. Mai 1972 zu den Verträgen von Moskau und Warschau hat der Deutsche Bundestag bekräftigt Mit der Forderung auf Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts erhebt die Bundesrepublik Deutschland keinen Gebiets- oder Grenzänderungsanspruch. Daran hat sich nichts geändert. Diesen Standpunkt vertreten wohl auch heute noch alle
    Fraktionen dieses Hauses. Niemand in der Bundesrepublik Deutschland will eine Politik der Gewalt, niemand will daher eine Politik, die auf die Verletzung von Grenzen hinzielt. Einigkeit besteht hier gewiß auch über das politische Ziel, das wir in den Briefen zur deutschen Einheit im Zusammenhang mit dem Moskauer Vertrag und dem Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bekräftigt haben. Wir müssen uns ferner den Weg zur westeuropäischen Einigung offenhalten. Deshalb haben wir keinen Zweifel daran gelassen, daß eine Klarstellung über die unveränderte Zulässigkeit friedlicher und einvernehmlicher Grenzänderungen unentbehrlich ist.

    (Dr. Marx [CDU/CSU] : Sehr gut!)

    Derartige Grenzänderungen sind und bleiben nach allgemeinem Völkerecht ebenso erlaubt, wie gewaltsame Grenzänderungen verboten sind. Es besteht schon jetzt Einverständnis unter allen Konferenzteilnehmern, daß diese Klarstellung in die Prinzipienerklärung aufgenommen wird. Wir verhandeln zur Zeit über die genaue Formel und den Platz, an dem sie stehen soll. Gerade auf diese wichtige und — wie ich ausdrücklich feststelle — heikle Frage geht die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage besonders ausführlich ein. Ich bitte die Opposition, die Detaildiskussion dazu im Auswärtigen Ausschuß zu führen.
    Schließlich, meine Damen und Herren, wird der Westen auf einer zusätzlichen Klarstellung bestehen — und auch das ist von großer Bedeutung —, daß die Prinzipien gleichwertig sind und daß sie nur im Gesamtzusammenhang interpretiert werden können.