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    Deutscher Bundestag 125. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 8307 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 8307 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum — Drucksache 7/2011 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksachen 7/2629, 7/2638 — Zweite und dritte Beratung Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 8303 B, 8311 A Dürr (SPD) 8309 A, 8312 C Dr. Vogel, Bundesminister (BMJ) . . 8309 C Kleinert (FDP) . . . . . . . . 8314 C Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . . 8316 C Polkehn (SPD) . . . . . . . . 8320 C Dr. Böger (FDP) . . . . . . . . 8322 A Niegel (CDU/CSU) (Erklärung gem. § 59 GO) . . . 8324 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mietpreisrechtlicher Vorschriften in der kreisfreien Stadt München und im Landkreis München sowie in der Freien und Hansestadt Hamburg (Antrag der Abgeordneten Geisenhofer, Dr. Riedl [München], Schmidhuber, Dr. Wittmann [München], Dr. Kreile, Dr.Müller [München], Dr. Probst, Höcherl, Orgaß, Damm, Rollmann und Genossen) — Drucksache 7/1576 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Drucksache 7 /2634— Zweite Beratung . . . . . . . . 8325 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mietpreisrechtlicher Vorschriften in der kreisfreien Stadt München und im Landkreis München sowie in der Freien und Hansestadt Hamburg (Antrag der Abgeordneten Dr. Schöfberger, Schmidt [München], Bredl, Marschall, Vahlberg, Frau Dr. Riedel-Martiny, Staak [Hamburg], Dr. Apel, Pawelczyk, Glombig, Engelhard, Frau Schuchardt und Genossen) — Drucksache 7/1671 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 7/2634 — Zweite Beratung . . . . . . . . 8325 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mietpreisrechtlicher Vorschriften in der kreisfreien Stadt München und im Landkreis München sowie in der Freien und Hansestadt Hamburg (Antrag des Bundesrates) — Drucksache 7/2069 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 7/2634 — Zweite Beratung . . . . . . . . 8325 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) Drucksachen 7/2354, 7/2616 Dr. Marx (CDU/CSU) 8326 B Pawelczyk (SPD) . . . . . . 8332 B Dr. Bangemann (FDP) . . 8333 A, 8389 B Genscher, Bundesminister (AA) . . 8342 C, 8411 A Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . . 8369 C Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/ CDU) (zur Geschäftsordnung) . 8375 D Mattick (SPD) 8376 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 8331 B Jahn (Marburg) (SPD) 8395 C Dr. Narjes (CDU/CSU) . . . . 8400 A Schmidt, Bundeskanzler 8403 D Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 8407 C Kiep (CDU/CSU) 8413 A Friedrich (SPD) 8419 B Antrag des Ausschusses nach Art. 77 GG (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes — Drucksache 7/2630 — Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 8368 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 14. August 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Haiti über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 7/2398 —, Bericht und An trag des Ausschusses für Wirtschaft Drucksache 7/2618 Zweite Beratung und Schlußabstimmung 8420 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. Oktober 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 7/1978 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2624 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung .. 8420 D Entwurf eines Gesetzes über die statistische Erfassung der in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbrachten festen Brennstoffe — Drucksache 7/2350 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2625 — Zweite und dritte Beratung . . . . 8421 A Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Energieversorgung bei Gefährdung oder Störung der Einfuhren von Erdöl, Erdölerzeugnissen oder Erdgas (Energiesicherungsgesetz 1975) — Drucksache 7/2461) Erste Beratung . . . . . . . . . 8421 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 — Drucksache 7/2580 — Erste Beratung . . . . . . . . . 8421 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes (Antrag des Bundesrates) — Drucksache 7/2593 — Erste Beratung 8421 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Dritten Abkommen vom 12. Juli 1974 zur Änderung des Abkommens vom 29. Oktober 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit — Drucksache 7/2579 — Erste Beratung 8421 D Sammelübersicht 27 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/2585 -- 8421 D Antrag der Abgeordneten Schröder (Lüneburg), Leicht, Dr. Althammer, Vogel (Ennepetal), Berger, Dr. Miltner, Lampersbach und der Fraktion der CDU/CSU betr. Auswirkungen neuer Gesetze auf den Arbeits- und Personalaufwand im öffentlichen Dienst -- Drucksache 7/2599 — . . 8422 A Antrag betr. Veräußerung des Flugplatzgeländes in Trier-Euren an die Stadt Trier — Drucksache 7/2583 — . . . . 8422 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1974 bis 1977 — Drucksachen 7/1533, 7/2581 — 8422 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Aale der Tarifstelle ex 03.01 A II des Gemeinsamen Zolltarifs für 1975 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte in der Arabischen Republik Ägypten raffinierte Erdölerzeug- Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 III nisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Arabischen Republik Ägypten Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Spinnfasern der Tarifnummer 56.04 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Oberkleidung für Männer und Knaben der Tarifnummer 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Baumwollgarne der Tarifnummer 55.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für synthetische und künstliche Spinnfasern der Tarifnummer 56.04 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Oberkleidung der Tarifnummer 60.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Oberkleidung für Männer und Knaben der Tarifnummer 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur vollständigen Aussetzung der Zollsätze für bestimmte industrielle Waren mit Ursprung in Malta Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Portweine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Madeira-Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Moscatel de Setubal-Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Haselnüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne äußere Schalen oder enthäutet, der Tarifstelle ex 08.05 G des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Türkei Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkongents für bestimmte in der Türkei raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs (für das Jahr 1975) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Textilerzeugnisse der Tarifnummern 55.05 und 55.09 sowie der Tarifstelle ex 58.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs mit Herkunft aus der Türkei (für das Jahr 1975) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 350973 des Rates zur Eröffnung von Zollpräferenzen in Form von teilweisen Aussetzungen der Zollsätze für Fertigwaren aus Jute und Kokosfasern mit Ursprung in Indien und für Fertigwaren aus Jute mit Ursprung in Bangla-Desh bezüglich der Warenbezeichnung und der Laufzeit Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur zeitweiligen und vollständigen Aussetzung der in der Gemeinschaft in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung auf Einfuhren einiger Waren aus den neuen Mitgliedstaaten anwendbaren Zollsätze Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Kolophonium, einschließlich „Brais résineux", der Tarifstelle 38.08 A des Gemeinsamen Zolltarifs für 1975 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Zeitungsdruckpapier der Tarifstelle 48.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs (Jahr 1975) Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 15 Kilogramm oder weniger, der Tarifstelle 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs (1975) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmtes Sperrholz aus Nadelholz der Tarifnummer ex 44.15 des Gemeinsamen Zolltarifs (1975) — Drucksachen 7/2275, 7/2310, 7/2329, 7/2330, 7/2334, 7/2331, 7/2333, 7/2456, 7/2361, 7/2338, 7/2363, 7/2400, 7/2479, 7/2480, 7/2619 — . . . . . . . . . 8422 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Vorschlag der EG-Kommission über die Gewährung allgemeiner Zollpräferenzen für die Ausfuhr von Halbfertigwaren der Kapitel 1 bis 24 des Gemeinsamen Zolltarifs und von Fertigwaren der Kapitel 25 bis 99 des Gemeinsamen Zolltarifs der Entwicklungsländer im Jahre 1975 — Drucksachen 7/2429, 7/2620 -- . . . . . . . . . 8423 C Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die zolltarifliche Behandlung von Waren, die in das Zollgebiet der Gemeinschaft zurückkehren — Drucksachen 7/2079, 7/2621 — 8423 D Fragestunde — Drucksachen 7/2631 vom 11. 10. 74 und 7/2661 vom 16. 10. 74 — Dringliche Frage 1 — Drucksache 7/2661 vom 16. 10. 74 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Pressemeldungen über eine bevorstehende Zusage staatlicher Unterstützung deutscher Investitionen in der Sowjetunion ohne Erlangung der Zustimmung der Sowjetunion zu einer Einbeziehung West-Berlins in deutschsowjetische Abkommen als Gegenleistung Moersch, StMin (AA) . 8347 D, 8348 A, B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 8348 A Dringliche Frage 2 — Drucksache 7/2661 vom 16. 10. 74 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU): Frühere Zusage der „strikten Einhaltung und vollen Anwendung" des Viermächteabkommens über Berlin durch die Sowjetunion; Zustimmung der Sowjetunion zur Aufnahme einer Berlin-Klausel in deutsch-russische Abkommen Moersch, StMin (AA) 8343 B, C, D, 8349 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 8348 C, D Werner (CDU/CSU) 8349 A Fragen A 107 und 103 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Ahlers (SPD) : Meldungen über die Beschäftigung westdeutscher Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst bei seiner sogenannten Inlandsaufklärung; Meldungen über Weitergabe von Berichten des Bundesnachrichtendienstes durch den Bundesnachrichtendienst oder durch Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes, die hauptberuflich als Journalisten tätig waren oder sind Dr. Schüler, StSekr (BK) . . . 8349 B, C, D Ahlers (SPD) . . . . . . . . . 8349 C Fragen A 111 und 112 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Verteilung von Informationsmaterialien bzw. Propagandaschriften der Bundesregierung und Veröffentlichung von Anzeigen der Bundesregierung in den letzten drei Monaten bis einschließlich 27. Oktober 1974 in den Bundesländern Bayern und Hessen Bölling, StSekr (BPA) . . . 8350 A, C, D, 8351 A, B, C, D, 8352 A, B, D, 8353 A, C Niegel (CDU/CSU) . 8350 C, D, 8352 A, B Friedrich (SPD) . . . . . . . 8350 D Hösl (CDU/CSU) 8351 A Höcherl (CDU/CSU) . . 8351 B, 8353 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . 8352 C Lambinus (SPD) . . . . . . . . 8352 D Lemmrich (CDU/CSU) . . . . . . 8353 B Fragen A 113 und 114 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Sieglerschmidt (SPD) : Wahlrecht aller in Rundfunkanstalten beschäftigten Journalisten zwischen betrieblicher Altersversorgung und Versorgungswerk der Presse; einheitliche Altersversorgung für alle bei Presse und Rundfunk beschäftigten Journalisten Bölling, StSekr (BPA) 8353 D, 8354 B, C, D Sieglerschmidt (SPD) . . . . . 8354 B, C Fragen A 117 und 118 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 V Mittel für die Förderung binationaler Institute zur Vertiefung der Zusammenarbeit mit westlichen befreundeten Nationen im Bundeshaushalt 1975 und in den folgenden Jahren Moersch, StMin (AA) . .8355 A, B, C, D, 8356 B Dr. Evers (CDU/CSU) . .8355 A, B, C, D Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . 8356 A Fragen A 119 und 120 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Stellungnahme der Bundesregierung zu Äußerungen des polnischen Ministerpräsidenten Jaroszewicz über deutsche Auswanderer in die Bundesrepublik Moersch, StMin (AA) 8356 C, 8357 A, B, C, D, 8353 A Dr. Fuchs (CDU/CSU 8356 D, 8357 A, B ,C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 8357 C Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) . . 8357 D, 8358 A Fragen A 123 und 124 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74-des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU): Schutz des in den Oder-Neiße-Gebieten gelegenen privaten Vermögens Deutscher gegen völkerrechtswidrige Akte polnischer Behörden Moersch, StMin (AA) . . . 8353 B, C, D, 8359 A, C, D Dr. Czaja (CDU/CSU) . 8358 C, D, 8359 C Fragen A 125 und 126 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Beiträge der Bundesrepublik Deutschland für die UNO-Friedensstreitkräfte; Vergleich mit den Beiträgen anderer Staaten Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 8360 A Moersch, StMin (AA) . . . 8360 A, C, D Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 8360 C Fragen A 31 und 32 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — der Abg. Frau Neumeister (CDU/CSU) : Einführung eines Schulfaches ,,Gesundheitskunde" Dr. Glotz, PStSekr (BMBW) . . . 8361 B, D, 8362 A, B Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) 8361 C, D, 8362 A Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . 8362 B Fragen A 34 und 35 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Angaben in der Monitor-Sendung der ARD über ungenutzte Kapazitäten an den Hochschulen Dr. Glotz, PStSekr (BMBW) . . . . 8362 C, 8363 A, B, C, 8364 A, B, C, D Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . 8363 A, B, 8364 C, D Engholm (SPD) . . . . . . . . 8363 C Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . 8364 A Frage A 36 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : Aufwendungen Baden-Württembergs für Studienplätze von Studenten aus anderen Bundesländern Dr. Glotz, PStSekr (BMBW) . . . 8365 A, D, 8366 A Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . 8365 C, D Fragen A 37 und 38 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU): Höherbewertung von Dienstposten im mittleren technischen Dienst des Bundes nach der Funktionsgruppenverordnung Baum, PStSekr (BMI) . 8366 B, D, 8367 A Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . 8366 D Frage A 39 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Immer (SPD) : Einrichtung von Notrufanlagen unter Berücksichtigung der Konzentration von Polizeistationen und Schwerpunktfeuerwehren im ländlichen Raum Baum, PStSekr (BMI) . . . . . 8367 A, C Immer (SPD) . . . . . . . . . 8367 B Fragen A 40 und 41 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Verbrechen von und an Deutschen im Zusammenhang mit dem zweiten Weltkrieg; Meinung der Bundesregierung zur Frage einer wissenschaftlichen Untersuchung, der Auswertung der Quellen und einer Publizierung der Ergebnisse Baum, PStSekr (BMI) . 8367 C, 8363 B, C Reddemann (CDU/CSU) . . . . 8368 B, C Nächste Sitzung 8423 D VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 8425* A Anlage 2 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf eine Zusatzfrage des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) (122. Sitzung, Seite 8174 A) : Gerüchte über Fleischimporte aus Jugoslawien nach Italien 8425* D Anlage 3 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage A 3 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Berufung eines neuen Leiters der Bundesanstalt für Qualitätsforschung pflanzlicher Erzeugnisse in Geisenheim/ Rhein; weitere Arbeiten dieser Anstalt 8425* D Anlage 4 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Fragen A 44 und 45 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : Anzahl der 1973 und 1974 in die Bundesrepublik eingereisten Delegationen der SED; Rang der SED-Delegationen 8426* B Anlage 5 Antwort des BMin Franke (BMB) auf die Fragen A 55 und 56 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) : Höhe der Haushaltsmittel des Bundes für das Kuratorium Unteilbares Deutschland, die Forschungsstelle für gesamtdeutsche wirtschaftliche und soziale Fragen, die Arbeitsgemeinschaft Staat und Gesellschaft und den Bund der Mitteldeutschen; mit Bundesmitteln unterstützte Entgelte oder Aufwandsentschädigungen dieser Organisationen für ehrenamtliche Vorstands- oder Präsidialmitglieder und andere . . . . 8426* B Anlage 6 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 67 und 68 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Enders (SPD) : Zahlen über impfgeschädigte Personen; Anteil von Aussiedlern aus ehemaligen deutschen Ostgebieten; Gleichstellung von Aussiedlern mit Bundesbürgern in bezug auf Anerkennung von Impfschäden sowie Anspruch auf Leistungen aus dem Zweiten Bundesseuchengesetz . . . . . . . . . 8427* A Anlage 7 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 69 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Jens (SPD) : Absicht der Bundesregierung, das wahrscheinlich gesundheitsschädliche Glucon-delta-lacton aus dem Verkehr zu ziehen 8427* D Anlage 8 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 70 und 71 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — der Abg. Frau Huber (SPD) : Rechtzeitiger Eingang der auf Grund der Reform des Familienlastenausgleichs zu stellenden Anträge auf Kindergeldzahlung bei der Arbeitsverwaltung; weitere Aufklärungsaktion zur Erleichterung der Ausfüllung der Anträge 8428* B Anlage 9 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 72 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Penner (SPD) : Auszeichnungspflicht für den Kaloriengehalt bei Lebensmitteln 8428* D Anlage 10 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 73 und 74 Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) : Beurteilung der Feststellung des neuen Präsidenten des Bundesgesundheitsamts, daß viele Krankenhausbetten durch Patienten belegt seien, deren Erkrankung auf der Einnahme von Arzneimitteln beruhe; Untersuchungen zur Stützung dieser Feststellung . . . . 8429* A Anlage 11 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 75 und 76 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Tillmann (CDU/CSU) : Reformbedürftigkeit des Gesetzes betreffend den Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegenständen; einheitliche lebensmittelrechtskonforme Rechtsverordnung für Zinngegenstände . . . . 8429* C Anlage 12 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 77 und 78 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 VII Zahl der Anträge auf Zuschuß zu den erhöhten Heizkosten; Heizkostennachzahlungen für die Heizperiode 1973/74 infolge der damaligen Heizölverteuerungen 8430* A Anlage 13 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 79 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Änderung der Straßenverkehrsordnung bezüglich des Vorbeifahrens an haltenden Schulbussen . . . . . . . . . 8430* C Anlage 14 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 80 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Pieroth (CDU/CSU) : Wachsende Benutzung des Ostberliner Flughafens Schönefeld durch Reiseveranstalter der Bundesrepublik Deutschland; Verbesserung der Auslastung der Westberliner Flughäfen . . . . . . 8430* D Anlage 15 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 81 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Rainer (CDU/CSU) : Bauträger und Betreiber der in den Jahren 1967 bis 1972 in Bayern errichteten Kraft- und Umformerwerke für die Stromversorgung der Deutschen Bundesbahn . . . . . . . . . . 8431* A Anlage 16 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 82 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Finanzierung des Baues von Kraft- und Umformerwerken in den Jahren 1967 bis 1972 in Bayern für die Stromversorgung der Deutschen Bundesbahn . . . 8431* B Anlage 17 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 83 und 84 — Drucksache 7/2631 vom 1 1 . 10. 74 des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Kraft- und Umformerwerke für die Stromversorgung der Deutschen Bundesbahn, die von 1967 bis 1972 in Bayern errichtet wurden; Zuschüsse des Bundes für diese Baumaßnahmen . . 8431* C Anlage 18 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 85 und 86 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Lemmrich (CDU/CSU) : Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Weinoftingen — Donauwörth — Ingolstadt — Regensburg; Betriebsinteresse der Deutschen Bundesbahn bzw. raumpolitische Gründe für die Elektrifizierung von Bundesbahnstrecken in Bayern in den Jahren 1969 bis 1974 . . . 8431 * D Anlage 19 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 87 und 83 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Betriebsinteresse der Deutschen Bundesbahn an der Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Geltendorf—Weilheim; Zinszuschüsse des Bundes zur Finanzierung der Elektrifizierung von Bundesbahnstrecken in Bayern in den Jahren 1969 bis 1974 8432* A Anlage 20 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 89 und 90 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Schedl (CDU/CSU) : Zinszuschüsse des Freistaates Bayern für die vorgesehene Elektrifizierung der Bundesbahnstrecken LandshutPlattling und Coburg—Neustadt; Finanzierung der Elektrifizierung dieser Bundesbahnstrecken 8432* C Anlage 21 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 91 und 92 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Waigel (CDU/CSU) : Zinszuschüsse des Freistaates Bayern für Kredite zur Elektrifizierung von Strecken der Deutschen Bundesbahn . 8432* C Anlage 22 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 93 und 94 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) Strecken der Deutschen Bundesbahn, die von 1969 bis 1974 in Bayern elektrifiziert wurden; Kosten und Finanzierung dieser Elektrifizierung 8433* A Anlage 23 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 95 und 96 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Biehle (CDU/ CSU) : VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Bundesbahnneubaustrecke Aschaffenburg–Würzburg; Finanzierung dieser Bundesbahnneubaustrecke 8433* B Anlage 24 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 97 und 98 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Zoglmann (CDU/CSU) : Auflagen und Kosten von Broschüren des Bundesverkehrsministers; Verteilung dieser Broschüren 8433* D Anlage 25 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 99 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 - des Abg. Rainer (CDU/ CSU) : Meldung der „Welt" vom 8. Oktober 1974, einem Berliner sei von den ,,DDR"-Grenzbehörden die Benutzung der Autobahn nach Helmstedt untersagt worden; Maßnahmen der Bundesregierung zur Sicherstellung der uneingeschränkten Benutzung der Zugangswege nach Berlin 8434* A Anlage 26 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 100 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Seefeld (SPD) : Zahl der seit dem 27. April 1973 in Betrieb genommenen Notrufsäulen an Bundesautobahnen . . . . . . . . 8434* B Anlage 27 Antwort des PStSekr Jung (BMP) auf die Frage A 101 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Geiger (SPD) : Pläne der Rundfunkanstalten zur Einziehung der Rundfunkgebühren durch eine eigene Organisation . . . . . 8434* C Anlage 28 Antwort des PStSekr Jung (BMP) auf die Frage A 102 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 des Abg. Immer (SPD) : Beschleunigung der Einrichtung von Notrufanlagen im ländlichen Raum . . 8434* D Anlage 29 Antwort des PStSekr Jung (BMP) auf die Frage A 103 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Verbesserung der Frequenzsituation des Deutschlandfunks . . . . . . 8434* D Anlage 30 Antwort des PStSekr Jung (BMP) auf die Frage A 104 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Zahl der von den Behörden der DDR in den Jahren 1973 und in den ersten neun Monaten des Jahres 1974 an Absender in der Bundesrepublik Deutschland zurückgesandten Paket- und Einschreibsendungen; Zahl der verlorengegangenen Sendungen 8435*B Anlage 31 Antwort des PStSekr Frau Schlei (BK) auf die Fragen A 105 und 106 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Verhalten von Staatssekretär Gaus bei den Feierlichkeiten zum 25jährigen Bestehen der DDR in der Werner-Seelenbinder-Halle in Berlin (Ost) am 7. Oktober 1974; Beifallskundgebungen des Staatssekretärs zu Reden Honekkers und Breschnews . . . . . . . 8435* C Anlage 32 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Fragen A 115 und 116 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Erarbeitung eines Plans zur friedlichen Lösung des Zypern-Konflikts im Assoziationsrat EWG-Zypern; Umwandlung der Gesamtheit der Beziehungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft in eine Europäische Union bis zum Jahre 1980 8435* D Anlage 33 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 127 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) : Meinung und Schritte der Bundesregierung zu einer Institutionalisierung von Direktwahlen zum Europäischen Parlament 8436* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 8307 125. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Auf Seite 8333 (A) 2. Absatz Zeile 15 ist das Wort „schätzt," zu streichen; einzusetzen ist: „erträgt,". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach 19. 10. Adams * 19. 10. Dr. Ahrens 17. 10. Dr. Aigner * 19. 10. Amling 18. 10. Amrehn 19. 10. Augstein 19. 10. Dr. Artzinger * 19. 10. Dr. Bayerl * 19. 10. Dr. Beermann 18. 10. Behrendt * 19. 10. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 17. 10. Blumenfeld * 19. 10. Brandt 17. 10. Bühling 19. 10. Dr. Burgbacher * 19. 10. Conradi 15. 11. Dr. Corterier* 19. 10. Dr. von Dohnanyi 19. 10. Dr. Dollinger 17. 10. Engelhard 18. 10. Entrup 18. 10. Fellermaier * 19. 10. Flämig * 19. 10. Frehsee * 19. 10. Dr. Freiwald 16. 11. Dr. Früh * 19. 10. Geisenhofer 19. 10. Gerlach (Emsland) * 19. 10. Gnädinger 19. 10. Dr. Gradl 19. 10. Grobecker 19. 10. Härzschel * 19. 10. von Hassel 30. 10. Herold 30. 11. Heyen 18. 10. Dr. Holtz 19. 10. Dr. Hupka 19. 10. Hussing 17. 10. Dr. Jaeger 19. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 19. 10. Kater * 19. 10. Dr. Kempfler 18. 10. Kiep 18. 10. Dr. h. c. Kiesinger 18. 10. Dr. Klepsch * 19. 10. Dr. Kliesing 19. 10. Krall * 19. 10. Lagershausen 18. 10. Dr. Graf Lambsdorff 18. 10. Lange * 19. 10. Lautenschlager * 19. 10. Lücker * 19. 10. Frau Lüdemann 18. 10. Memmel * 19. 10. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Mende 19. 10. Möllemann 19. 10. Müller (Mülheim) * 19. 10. Mursch (Soltau-Harburg) * 19. 10. Offergeld 19. 10. Frau Dr. Orth * 19. 10. Pensky 18. 10. Dr. Probst 18. 10. Frau Dr. Riedel-Martiny 18. 10. Ronneburger 18. 10. Schedl 17. 10. Schmidt (München) * 19. 10. Schmitz (Baesweiler) 18. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 19. 10. Schwabe * 19. 10. Dr. Schwencke 16. 11. Dr. Schwörer * 19. 10. Seefeld * 19. 10. Dr. Frhr. Spies von Büllesheim 18. 10. Springorum * 19. 10. Dr. Starke (Franken) * 19. 10. Graf Stauffenberg 18. 10. Frau Stommel 18. 10. Strauß 18. 10. Vahlberg 18. 10. Walhoff * 19. 10. Frau Dr. Walz * 19. 10. Wienand 19. 10. Dr. de With 17. 10. Frau Dr. Wolf 19. 10. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Früh (CDU/CSU) (122. Sitzung, Seite 8174 A) : Die Bundesregierung hat die in Handelskreisen kursierenden Gerüchte über angebliche Verstöße Italiens gegen das Einfuhrverbot auf dem Rindfleischsektor zum Anlaß genommen, die Dienststellen der EG-Kommission auf die Gerüchte hinzuweisen und sich um eine Klärung dieser Angelegenheit zu bemühen. Die italienischen Behörden sind inzwischen aus Brüssel aufgefordert worden, zu diesen Anschuldigungen Stellung zu nehmen. Ich werde Sie zu gegebener Zeit über das Ergebnis dieser Nachforschungen, die u. a. auch den italienischen Importhandel mit Jugoslawien betreffen, unterrichten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2631 Frage A 3) : 8426* Deutscher Bundestag --- 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 Ist der Bundesregierung bekannt, daß die seit 1951 in Geisenheim/Rhein bestehende Bundesanstalt für Qualitätsforschung pflanzlicher Erzeugnisse nach Pensionierung ihres Leiters und Gründers, Universitäts-Professor Dr. Werner Schuphan, seit uber zehn Monaten ohne Nachfolger ist und daß die seit Gründung der Anstalt für die Gesunderhaltung der Verbraucher nützlichen und unentbehrlichen Arbeiten auslaufen sollen? Es trifft zu, daß die Bundesanstalt für Qualitätsforschung pflanzlicher Erzeugnisse in Geisenheim/ Rhg. nach dem Eintritt von Professor Dr. Schuphan in den Ruhestand nicht sofort einen neuen Leiter bekommen hat. Das geschah deshalb nicht, weil im Rahmen einer möglichst weitgehenden Zusammenfassung der auf dem Gebiet der Ernährungsforschung tätigen Forschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des BML die Bundesanstalt in Geisenheim und die Bundesforschungsanstalt für Hauswirtschaft in Stuttgart-Hohenheim mit der Bundesforschungsanstalt für Lebensmittelfrischhaltung in Karlsruhe organisatorisch zu einer Bundesanstalt für Ernährungsforschung zusammengefaßt werden sollten. Das ist Anfang dieses Monats geschehen. Die jetzigen Institute in Geisenheim und Stuttgart-Hohenheim führen ihre bisherigen Aufgaben bis zu einer anderen Regelung unverändert fort. Eine Sachverständigenkommission wird die Aufgabenstellung der neuen Bundesforschungsanstalt für Ernährung und damit auch die des Geisenheimer Instituts überprüfen. Das wird nicht mit dem Ziel erfolgen, die für die Gesunderhaltung der Verbraucher nützlichen und unentbehrlichen Arbeiten auslaufen zu lassen. Sie sollen vielmehr im Zuge des Ausbaues der Ernährungsforschung intensiviert werden. Sobald die neue Aufgabenstellung festgelegt sein wird, wird das Institut in Geisenheim unverzüglich einen neuen Leiter erhalten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 44 und 45) : Wann und in welchem Umfang sind im Laufe der Jahre 1973 und 1974 „Delegationen" der SED in die Bundesrepublik Deutschland eingereist? Welchen Umfang und welchen Rang hatten die 1973 und 1974 in die Bundesrepublik Deutschland eingereisten Delegationen der SED? Es entspricht den Tatsachen, daß Delegationen der DDR in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Ich bitte Sie jedoch, damit einverstanden zu sein, daß ich Ihre beiden Fragen in einem persönlichen Schreiben beantworte. Die Antwort enthält Erkenntnisse unserer Sicherheitsbehörden, die für eine Veröffentlichung nicht geeignet sind. Auf Wunsch bin ich auch gern bereit, die Fragen in einer vertraulichen Ausschußsitzung zu beantworten. Anlage 5 Antwort des Bundesministers Franke auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 55 und 56) : Wie hoch sind die Haushaltsmittel des Bundes, die in den (1 Jahren 1972, 1973, 1974, 1975 — gegebenenfalls aus verschiedenen Haushaltstiteln — vorgesehen waren oder sind für das „Kuratorium Unteilbares Deutschland e. V.", Berlin, die „Forschungs- steile für gesamtdeutsche wirtschaftliche und soziale Fragen e. V.", Berlin, die „Arbeitsgemeinschaft Staat und Gesellschaft e. V.", Bonn, den „Bund der Mitteldeutschen e. V.", Bonn? Welche Entgelte oder Aufwandsentschädigungen wurden oder werden in den Wirtschaftsplänen dieser Organisationen in diesen Jahren mit Unterstützung der Bundesmittel für die ehrenamtlichen Vorstands- oder Präsidialmitglieder sowie deren Büros und wieviel für den leitenden besoldeten Mitarbeiter (Geschäftsführender Vorsitzender oder Generalsekretär u. a.) vorgesehen? Zu Frage A 55: In den Jahren 1972 bis 1975 wurden aus verschiedenen Haushaltstiteln insgesamt folgende Haushaltsmittel des Bundes vorgesehen bzw. bereitgestellt: a) Kuratorium Unteilbares Deutschland 3,992 Mio DM b) Forschungsstelle für gesamt- deutsche wirtschaftliche und soziale Fragen e. V. 3,089 Mio DM c) Arbeitsgemeinschaft Staat und Gesellschaft e. V. 4,059 Mio DM d) Bund der Mitteldeutschen e. V. 3,293 Mio DM insgesamt 14,433 Mio DM Zu Frage A 56: a) Kuratorium Unteilbares Deutschland Diese Institution wurde und wird von der Bundesregierung nicht institutionell gefördert. Im Rahmen der Projektförderung werden Bundesmittel für den leitenden besoldeten Mitarbeiter oder Entgelte oder Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vorstands- oder Präsidialmitglieder sowie für deren Büros nicht gewährt. Unterlagen über das Kuratorium sind den Fraktionen des Deutschen Bundestages zugänglich, da institutionelle Zuwendungen über die Fraktionen ausschließlich aus dem Einzelplan des Deutschen Bundestages gegeben werden. b) Forschungsstelle für gesamtdeutsche wirtschaftliche und soziale Fragen Der Geschäftsführer der Forschungsstelle erhielt und erhält eine Vergütung entsprechend VergGr. I a BAT. Sonstige Entgelte oder Aufwandsentschädigungen werden ihm nicht gewährt. Ehrenamtliche Vorstands- oder Präsidialmitglieder hat die Forschungsstelle nicht. c) Arbeitsgemeinschaft Staat und Gesellschaft Der geschäftsführende Vorsitzende erhielt und erhält eine Vergütung entsprechend Verg.Gr. I a BAT. Auch die Arbeitsgemeinschaft Staat und Gesellschaft hat keine ehrenamtlichen Vorstandsoder Präsidialmitglieder. d) Bund der Mitteldeutschen Der Generalsekretär erhielt und erhält eine Vergütung entsprechend Verg.Gr. I a BAT. Die ehrenamtlichen Präsidialmitglieder des Bundes der Mitteldeutschen erhalten für ihre Tätigkeit Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 8427* keinerlei Entgelte oder Aufwandsentschädigungen, und zwar auch nicht für die Unterhaltung von Büros. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 7/2631 Fragen A 67 und 68) : Welche Zahlen über impfgeschädigte Personen liegen der Bundesregierung vor, und wie groß ist darunter der Anteil von Aussiedlern aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten? Sind Aussiedler in bezug auf Anerkennung von Impfschäden den Bundesbürgern gleichgestellt, und haben sie nach § 51 Abs. 1 Nr. 3 Anspruch auf Leistungen aus dem Zweiten Bundesseuchengesetz? Zu Frage A 67: Der Bundesregierung liegen über impfgeschädigte Personen Angaben der obersten Landesgesundheitsbehörden für die Jahre 1962 bis 1969 vor. Der Anteil sogenannter Auszügler aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten wird dabei jedoch nicht gesondert erfaßt. 1962 bis 1969 wurden 3 272 Impfschäden angemeldet. Hiervon sind 1 719 als Impfschäden anerkannt worden. Daraus resultiert, daß jährlich bei ca. 215 Personen Impfschäden aufgetreten sind. Bei der Pockenschutzimpfung wurden von ca. 300 Schadens-Anmeldungen pro Jahr Cd. 180 als Impfschäden anerkannt. Dieser Trend zeichnet sich auch weiterhin ab. Genaueren Angaben stehen jedoch bis heute die technischen Schwierigkeiten im Berichtswesen zwischen den obersten Landesgesundheitsbehörden und dein Bundesgesundheitsamt entgegen. Z. B. zogen sich manche Verfahren über Jahre hin. Ihr Ausgang wurde den Gesundheitsbehörden oft gar nicht bekannt. Auch führten Differenzen zwischen dem Berichisjahr und dem Entstehungsjahr des Impfschadens zu Ungenauigkeiten in den statistischen Angaben. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat jedoch eine Sozialdatenbank eingerichtet. Sie erfaßt alle Daten aus dem Bereich der Versorgungsbehörden, die jetzt bekanntlich auch für die Impfschädigungsverfahren nach dein Bundes-Seuchengesetz zuständig sind. In einigen Jahren wird dann der Bundesregierung einwandfreies Zahlenmaterial vorliegen, nachdem auch der „Stau" der vielen inzwischen neu angemeldeten Impfschadensfälle aus den zurückliegenden Jahren beseitigt ist, der die Statistik zunächst noch belasten wird. Zu Frage A 68: Einen Anspruch auf Leistungen nach den Vorschriften des Bundes-Seuchengesetzes über die Entschädigung für Impfschäden haben Personen, die als Flüchtlinge, Vertriebene oder im Wege der Familienzusammenführung in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind unter bestimmten Einschränkungen. Soweit sie als sogenannte Umsiedler aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten gekommen sind, wird eine Entschädigung nur für Impfschäden nach einer Pockenschutzimpfung aufgrund des Impfgesetzes vom 8. April 1874 geleistet. Es wird also keine Entschädigung geleistet für Schäden nach Impfungen gegen andere Krankheiten oder nach Pockenschutzimpfungen aufgrund anderer Vorschriften als des Impfgesetzes von 1874. Auf die Gründe für diese Einschränkung und insgesamt auf die Zusammenhänge der geltenden Impfschadensregelung für die Umsiedler aus den ehemaligen Ostgebieten ist umfassend in einer schriftlichen Antwort vom 12. Dezember 1973 auf die Frage des Herrn Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein eingegangen worden. Sie ist im Nachtrag zum stenographischen Bericht über die 71. Sitzung des Deutschen Bundestages S. 4502/4503 abgedruckt worden. Neue Gesichtspunkte sind inzwischen nicht aufgetreten. Aus den Gründen für die genannten Einschränkungen fasse ich kurz wie folgt zusammen: Nach § 51 Abs. 3 des Bundes-Seuchengesetzes sollte nicht schlechthin jeder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Impfschaden entschädigt werden. Bei den Impfungen durch die Behörden und Stellen fremder Staaten handelt es sich um Maßnahmen fremder Staaten, denen keine innerstaatlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland zugrunde gelegen haben, und bei denen weder auf die Anordnung noch auf die Durchführung dieser Maßnahmen irgendeine Einflußmöglichkeit durch Behörden der Bundesrepublik bestanden hat. Es dürfte auch kaum möglich sein, im Einzelfall festzustellen, ob die Grundlagen der Maßnahmen und die Art ihrer Durchführung den Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar sind. Aus rechtlichen und rechtspolitischen Gründen ist daher eine Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für solche Maßnahmen zu verneinen und auch stets verneint worden. Besonders hervorzuheben ist, daß Impfgeschädigte, die nach § 51 Abs. 3 des Bundes-Seuchengesetzes keine Entschädigung erhalten, nicht in eine Notlage geraten können. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, Hilfen nach dem Bundessozialhilfegesetz zu gewähren. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 7/2631 Frage A 69) : Wird die Bundesregierung Glucon-delta-lacton, das vor allem rohen Wurstwaren zur Rotfärbung zugesetzt wird, und das nach neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen in Osterreich und den USA als gesundheitsschädlich, möglicherweise als krebserregend, bezeichnet wird, aus dem Verkehr ziehen? 8428* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 Glucono-delta-Lacton wird bei der Herstellung von Rohwürsten verwendet, da es durch Säurebildung ein für den Pökelvorgang günstiges Milieu schafft und einen beschleunigten Abbau des zur Umrötung der Wurstmasse zugesetzten Nitritpökelsalzes bewirkt. Das Glucono-delta-Lacton ruft keine Rötung der Wurst hervor und ist gesundheitlich unbedenklich anzusehen. Die von amerikanischen Wissenschaftlern geäußerten Bedenken richten sich auch nicht gegen den Stoff an sich, sondern gegen die von ihm ausgelöste Senkung des pH-Wertes durch Säurebildung. Aufgrund experimenteller Versuche wird befürchtet, daß hierdurch die Bildung von kanzerogenen Nitrosaminen aus Abbaustoffen des Nitrits und fleischeigenen Substanzen begünstigt werden könne. Bei den Versuchen hatten sich vermehrt Nitrosamine feststellen lassen, wenn Nitritmengen von 5000 ppm (= Milligramm pro Kilogramm) in Verbindung mit Glucono-delta-Lacton verwendet worden waren. Derart hohe Nitritzusätze sind in der Bundesrepublik aufgrund des Nitritgesetzes nicht zulässig. Dagegen waren in Fleischerzeugnissen mit Zusätzen von 200 ppm Nitrit, einer unserer Verwendungsbedingungen eher vergleichbaren Menge, selbst bei überhöhten Zusätzen von Glucono-delta-Lacton nach den Angaben amerikanischer Wissenschaftler keine Nitrosamine nachzuweisen. Über österreichische Untersuchungen auf diesem Gebiet ist der Bundesregierung nichts bekannt. Es liegen aber Informationen vor, nach denen die zuständigen österreichischen Stellen beabsichtigen, aufgrund der amerikanischen Befunde die Verwendung von Glucono-delta-Lacton für die Fleischwarenherstellung zu verbieten. Die Bundesregierung hat das Bundesgesundheitsamt, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Bundesanstalt für Fleischforschung und das Deutsche Institut für Krebsforschung beauftragt, die mit einer möglichen Entstehung von Nitrosaminen in Lebensmitteln zusammenhängenden Fragen vordringlich zu prüfen. Im Rahmen der Deutschen Forschungsgemeinschaft ist eine besondere Arbeitsgruppe mit dieser Thematik befaßt. Dabei werden alle Faktoren, die beim Pökelvorgang die Bildung von Nitrosaminen fördern oder hemmen können, in Betracht gezogen. Die gegenwärtig vorliegenden wissenschaftlich abgesicherten Forschungsergebnisse geben bisher keine Veranlassung, die Verwendung von Glucono-delta-Lacton bei der in der Bundesrepublik üblichen Pökelung von Fleischwaren zu verbieten. Sollten sich künftig in dieser Hinsicht Verdachtsmomente ergeben, wird die Bundesregierung unverzüglich die zum Gesundheitsschutz erforderlichen Maßnahmen treffen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Huber (SPD) (Drucksache 7/2631 Fragen A 70 und 71) : Nimmt die Bundesregierung nach den bisherigen Erfahrungen an, daß die auf Grund der Reform des Familienlastenausgleichs zu stellenden Anträge auf Zahlung von Kindergeld rechtzeitig, das heißt his Jahresende, bei der Arbeitsverwaltung eingehen werden? Beabsichtigt die Bundesregierung, nachdem bekanntgeworden ist, daß verschiedene Organisationen auf Grund von Klagen um Hilfen bei der Ausfüllung der Anträge gebeten worden sind, eine weitere Aufklärungsaktion in dieser Sache? Zu Frage A 70: Die Bundesregierung bemüht sich, daß die erforderlichen Kindergeldanträge so rechtzeitig gestellt werden, daß die Zahlungen pünktlich im ersten Zahlungszeitraum des nächsten Jahres beginnen können. Zu Frage A 71: Die Bundesregierung versucht im Rahmen der bereits in der Fragestunde vom 25./26. September 1974 ausführlich dargelegten Aufklärungsaktion den Antragsteller auch zu einer möglichst vollständigen Ausfüllung der Anträge zu bewegen. Der Umfang der unvollständig abgegebenen Anträge ist nicht größer als in ähnlichen Fällen. Selbstverständlich werden Bundesregierung und Bundesanstalt für Arbeit sowohl im Rahmen der geplanten Aufklärungsaktionen als auch durch zusätzliche Presseverlautbarungen und sonstige öffentlichkeitswirksame Maßnahmen weiterhin auf eine möglichst vollständige Ausfüllung der Anträge dringen. Eine große, dankbar anerkannte Hilfe sind dabei Bemühungen der Presse (z. B. Kindergeldhilfe der Münchner Abendzeitung) und der regionalen Fernsehprogramme (z. B. Hessenjournal). Auch die Hilfestellungen, die verschiedene Organisationen den Bürgern bei der Ausfüllung der Antragsformulare geben, sind zu begrüßen. Die Bundesregierung kann zu solchen sachdienlichen Aktivitäten nur ermuntern. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 7,12631 Frage A 72) : Empfiehlt es sich aus gesundheitspolitischen Gründen, eine Auszeichnungspflicht für den Kaloriengehalt für Lebensmittel einzuführen? Die Bundesregierung ist seit langem bemüht, die Unterrichtung der Verbraucher über den Nährwert von Lebensmitteln zu verbessern. Ein wesentlicher Schritt in diese Richtung wird die Ausdehnung der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung sein, d. h. Kennzeichnung des Brennwertes sowie der Gehalte an Kohlehydraten, Eiweiß und Fetten bei allen diätetischen Lebensmitteln. Diese Regelung wird in der Verordnung über diätetische Lebensmittel zu treffen sein. Der entsprechende Verordnungsentwurf wird in Kürze dem Bundesrat zugeleitet. Die Verordnung soll Anfang 1975 in Kraft treten. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 8429* Darüber hinaus sind Rechtsvorschriften in Vorbereitung, die eine Nährwertkennzeichnung auch bei nichtdiätetischen Lebensmitteln vorsehen, wenn diese mit Hinweisen auf einen geringen oder verminderten Kaloriengehalt oder mit sonstigen brenn-wertbezogenen Angaben in den Verkehr gebracht werden. Die Frage, ob darüber hinaus eine Kalorienkennzeichnung bei allen Lebensmitteln erforderlich und möglich ist, bedarf noch sorgfältiger Prüfung im Zusammenwirken mit den Ländern, wissenschafftlichen Einrichtungen und der beteiligten Wirtschaft. Unabhängig hiervon ist die Bundesregierung schon immer bemüht gewesen, die Bevölkerung über eine gesunde Ernährungsweise umfassend aufzuklären. Diese Aufklärung vollzieht sich vor allein durch Herausgabe von Kalorientabellen und Broschüren durch die von der Bundesregierung geförderte Deutsche Gesellschaft für Ernährung, den Bundesausschuß für volkswirtschaftliche Aufklärung und die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 73 und 74) : Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Rede des neuen Präsidenten des Bundesgesundheitsamts anläßlich seiner Amtseinführung gemachte Feststellung, daß viele Betten in Krankenhäusern der Bundesrepublik Deutschland durch Patienten belegt sind, deren Erkrankung auf der Einnahme von Arzneimitteln beruhe? Gibt es konkrete Untersuchungen, die diese schwerwiegende Aussage des neuen Präsidenten des Bundesgesundheitsamts als gerechtfertigt erscheinen lassen? Der Präsident des Bundesgesundheitsamtes, Prof. Dr. G. Fülgraff, hat bei seiner Amtseinführung am 7. 10. 1974 folgendes ausgeführt: „Neben diesen Krankheiten" — es war vorher die Rede von HerzKreislauf-Erkrankungen und Krebs — „leben wir mit weiteren Bedrohungen unserer Gesundheit. Es gibt Fachleute, die sagen, was früher Seuchen waren, sind heute die Gefahren durch Arzneimittel und Gifte, wobei ich auf die vielen Arten, dadurch zu Schaden zu kommen, gar nicht im einzelnen eingehen möchte, seien es vergiftete Umwelt, Nahrungsmittelzusätze, Gebrauchsgegenstände, Pflanzenschutzmittel, nicht zu reden von den Gefahren durch Arzneimittel. Ein großer Teil der Krankenhausbetten wird heute bereits von Patienten eingenommen, die an Erkrankungen durch Arzneimittel leiden." Soweit das Zitat. Seine Äußerung bezieht sich somit nicht direkt und speziell auf die Bundesrepublik Deutschland, sondern gilt allgemein für vergleichbare Länder. Nach Statistiken der Weltgesundheitsorganisation aus verschiedenen Mitgliedsländern gehen 2,5 bis 5 Prozent aller Krankenhauseinweisungen auf das Konto von Erkrankungen durch Arzneimittel, nach einer Untersuchung der Amerikanischen Food and Drug Administration sind es sogar 10 bis 15 Prozent. Auch in anderen Untersuchungen wird festgestellt, daß in etwa 5 Prozent der Fälle eine Schädigung durch Arzneimittel die entscheidende Krankheitsursache ist, die zur stationären Aufnahme Anlaß gibt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 75 und 76) : Hält die Bundesregierung nach Verabschiedung der Lebensmittelreform das Gesetz betreffend den Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegenständen vom 25. Juni 1887 im Rahmen der Verbote zum Schutz der Gesundheit für ausreichend, oder sieht sie die Notwendigkeit, die Bestimmungen durch eine lebensmittelrechtskonforme Regelung zu ersetzen, und wann ist gegebenenfalls mit einer neuen Rechtsverordnung zu rechnen? Hält die Bundesregierung eine einheitliche lebensmittelrechtskonforme Rechtsverordnung für solches Gerät für erforderlich, das mit dem Begriff Zinn charakterisiert wird, unabhängig davon, ob das Gerät von seiner Form und Zweckbestimmung her unmittelbar mit Nahrungsmitteln in Berührung kommt oder nicht, und hält sie einen außerhalb der DIN 17810 liegenden Bleigehalt von Zinn gesundheitlich noch für vertretbar? Zu Frage A. 75: Artikel 4 des Gesetzes zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts sieht ausdrücklich die Möglichkeit zur Ablösung des Blei-Zink-Gesetzes durch lebensmittelrechtliche Verordnungen vor. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hält den Erlaß entsprechender Rechtsvorschriften für dringend erforderlich. Aus diesem Grunde sind inzwischen umfangreiche Vorbereitungsarbeiten eingeleitet worden. Unter anderem sind in einer Fragebogenaktion bei den obersten Landesgesundheits- und -veterinärbehörden, bei allen chemischen Untersuchungsanstalten sowie auch bei in Frage kommenden Bundesanstalten Unterlagen angefordert worden, die für den Erlaß dieser Rechtsverordnung erforderlich sind. Angesichts der Tatsache, daß zunächst die materiellen Grundlagen für die geplanten Regelungen erarbeitet werden müssen, kann im gegenwärtigen Zeitpunkt noch kein Termin für den Erlaß der Rechtsvorschriften angegeben werden. Zu Frage A 76: Es ist beabsichtigt, dieses Problem ebenfalls im Rahmen der erwähnten Rechtsverordnung zur Ablösung des Blei-Zink-Gesetzes zu lösen. Gegenstände dieser Art fallen zwar nicht unter die Begriffsbestimmung des § 5 Nr. 1 des Lebensmittel-und Bedarfsgegenständegesetzes, der auf eine unmittelbare Berührung oder Einwirkung auf Lebensmittel abstellt. Die von Ihnen aufgezeigten Gegenstände können aber gemäß § 5 Abs. 3 des Gesetzes einbezogen werden. Von dieser Ermächtigung wird im Rahmen der beabsichtigten Regelung Gebrauch gemacht werden. 8430* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 Zum Bleigehalt von Bedarfsgegenständen ist im allgemeinen zu bemerken, daß der Übergang dieses Schwermetalles auf Lebensmittel so gering wie möglich gehalten werden soll, damit die von der FAO/ WHO angegebenen Höchstwerte für die wöchentliche Aufnahme von Blei durch Menschen nicht überschritten werden. In der vorgesehenen Bedarfsgegenstände-Verordnung wird daher eine Höchst-. grenze für Blei in Zinngeschirr anzustreben sein, die noch unterhalb des in DIN 17 810 genannten Wertes liegt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 77 und 78) : Wieviel Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, nach dem Gesetz über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses vom 21. Dezember 1973 bis zum 30. Juni 1974 einen Zuschuß zu den erhöhten Heizkosten zu beantragen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation von rund 10 Millionen Mietern zentralbeheizter Wohnungen, die in diesen Tagen ihre Heizölabrechnung für die Heizperiode 1973;1974 erhalten und bei denen sich angesichts der damaligen hohen Heizölverteuerungen jetzt erhebliche Heizkostennachzahlungen ergeben? Zu Frage A 77: Der Bundesregierung ist bisher die Zahl der Haushalte, die einen Zuschuß nach dem Gesetz über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses vom 21. 12. 1973 erhalten haben, nicht bekannt. Die Länder rechnen mit entsprechenden Angaben erst, wenn die endgültige Abrechnung der Auf Wendungen vorliegt. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat die Länder gebeten, das vorliegende Zahlenmaterial alsbald zur Verfügung zu stellen. Eine abschließende Beantwortung der Frage wird dann möglich sein. Zu Frage A 78: Nach Auffassung der Bundesregierung ergeben sich für diesen Personenkreis, soweit er nach dem Gesetz über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses berechtigt war, diesen Zuschuß in Anspruch nehmen, keine Schwierigkeiten dadurch, daß die Antragsfrist nach diesem Gesetz inzwischen abgelaufen ist. § 5 Absatz 2 Nr. 2 des Gesetzes verlangte für die Antragstellung lediglich die Vorlage einer Bescheinigung, daß in der Zeit vom 15. 10. 1973 bis 14. April 1974 leichtes Heizöl bezogen wurde oder daß sich die Heizungskosten für diesen Zeitraum wegen des Preisanstiegs für in dieser Frist bezogenen leichten Heizöls erhöht haben oder erhöhen werden. Eine solche Bescheinigung konnte von den Vermietern so rechtzeitig ausgestellt werden, daß die Antragsfrist eingehalten werden konnte. Die Öffentlichkeit ist über das Heizölkostenzuschußgesetz, vor allem auch über die Antragsfrist und die zu führenden Nachweise, eingehend unterrichtet worden. Auf den Ablauf der Antragsfrist wurde gesondert hingewiesen. Unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände hält es die Bundesregierung nicht für zweckmäßig, dem Deutschen Bundestag die für eine Verlängerung der Antragsfrist notwendige Gesetzesänderung vorzuschlagen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Frage A 79) : Kann die Straßenverkehrs-Ordnung so geändert werden, daß es heißt: „Beim Halten von Schulbussen ist es verboten, aus beiden Fahrtrichtungen an den Bussen vorbeizufahren."? Eine solche Änderung der Straßenverkehrsordnung wäre rechtlich möglich. Sie würde aber den Verkehrsfluß und letztlich auch die Verkehrssicherheit (Auffahrunfälle) des übrigen Straßenverkehrs derart beeinträchtigen, daß — im Einvernehmen mit den Bundesländern — ein solches absolutes Vorbeifahrverbot nicht erwogen wird. Zur Erhöhung der Sicherheit der Schulkinder beim Ein- und Aussteigen sollen in die Straßenverkehrsordnung aber folgende Regeln aufgenommen werden: 1. Der Führer eines Schulbusses muß das Warnblinklicht einschalten, solange Kinder ein- oder aussteigen. 2. An Schulbussen, die Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur vorsichtig vorbeigefahren werden. Außerdem werden in die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung Bestimmungen über die sichere Anlage von Schulbushaltestellen aufgenommen werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Frage A 80) : Wie steht die Bundesregierung zu der wachsenden Benutzung des Ostberliner Flughafens Schönefeld durch Reiseveranstalter der Bundesrepublik Deutschland, und was beabsichtigt sie zur besseren Auslastung der Westberliner Flughäfen zu tun? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Unterlagen ist das über den Flughafen Schönefeld fließende Westberliner Aufkommen leicht rückläufig. Von einer wachsenden Tendenz kann daher keine Rede sein. Soweit deutsche Reiseveranstalter in beschränktem Umfang Schönefeld benutzen, spielen nicht zuletzt auch wirtschaftliche Gesichtspunkte eine Rolle. Die Bundesregierung hat für den Ausbau des Flughafens Berlin-Tegel, welcher ab 1. April 1975 als Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 8431* einziger im gewerblichen Verkehr bedient werden wird, einen Beitrag von 200 Millionen DM geleistet. Die Bundesregierung ist ferner seit längerer Zeit in enger Abstimmung mit den Drei Mächten, die für den Luftverkehr von und nach Berlin zuständig sind, bemüht, Berlin (West) stärker als bisher in den internationalen Luftverkehr einzubeziehen und insbesondere auch nichtalliierten Luftverkehrsgesellschaften den Anflug von Berlin (West) zu ermöglichen. Derartigen Bemühungen sind allerdings Grenzen gesetzt, da diejenigen Fluggesellschaften, denen die Benützung der alliierten Luftkorridore nicht offensteht, auch die Überfluggenehmigung der DDR brauchen. Solche Überfluggenehmigungen sind von der DDR bisher nicht erteilt worden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Frage A 81) : Welche Bauträger bauten und betreiben die in den Jahren 1967 bis 1972 in Bayern errichteten Kraft- und Umformerwerke für die Stromversorgung der Deutschen Bundesbahn und welche Baumaßnahmen im einzelnen? In den Jahren 1967 bis 1972 hat die Donau-Wasserkraft AG (DWK) im Freistaat Bayern für die Bahnstromerzeugung der Deutschen Bundesbahn die Wasserkraftwerke Bertholdsheim, Bittenbrunn, Bergheim und Ingolstadt errichtet. Die Kraftwerke werden auch von der DWK betrieben. Das DB-eigene Umformerwerk Neu-Ulm, das in den Jahren 1971/72 erstellt wurde, wird von der Deutschen Bundesbahn selbst betrieben. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2631 Frage A 82) : Wie wurde der Bau von Kraft- und Umformerwerken in den Jahren 1967 bis 1972 in Bayern zur Bahnstromversorgung fur die einzelnen Maßnahmen finanziert? Die in den Jahren 1967 bis 1972 im Freistaat Bayern erstellten Wasserkraftwerke Bertholdsheim, Bittenbrunn, Bergheim und Ingolstadt hat die Donau-Wasserkraft AG (DWK) gebaut und finanziert. Die Deutsche Bundesbahn hat sich mit 50 Millionen DM an der Finanzierung dieser Vorhaben beteiligt. Das Deutsche Bundesbahn-eigene Umformerwerk Neu-Ulm wurde in den Jahren 1971/1972 errichtet. Das Vorhaben hat die Deutsche Bundesbahn über den Kapitalmarkt finanziert. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 83 und 84) : Welche Kraft- und Umformerwerke für die Stromversorgung der Deutschen Bundesbahn wurden von 1967 bis 1972 in Bayern im einzelnen errichtet? Welche unmittelbaren Zuschüsse leistete der Bund für den Bau von Kraft- und Umformerwerken in Bayern für die Stromversorgung der Deutschen Bundesbahn in den Jahren 1967 bis 1972 und für welche Baumaßnahmen im einzelnen? In den Jahren 1967 bis 1972 wurden im Freistaat Bayern die Wasserkraftwerke Bertholdsheim (1967), Bittenbrunn (1969), Bergheim (1970) und Ingolstadt (1971) errichtet. Für den Bau der Kraftwerke leistete der Bund keine unmittelbaren Zuschüsse. Das Deutsche Bundesbahn-eigene Umformerwerk Neu-Ulm wurde aus Haushaltsmitteln der Deutschen Bundesbahn (Wirtschaftsplan 1971/72) finanziert. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 85 und 86) : Warum ist die seit langem genehmigte Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Weinoftingen—Donauwörth- Ingolstadt--Reqensburg noch nicht durchgeführt? Bei welchen Strecken der Deutschen Bundesbahn in Bayern lag die Elektrifizierung 1969 bis 1974 im reinen Betriebsinteresse der Deutschen Bundeshahn, und bei welchen Strecken waren raumpolitische Gründe maßgebend? Zu Frage A 85: Die Bundesbahnstrecke Neuoffingen—Donauwörth —Ingolstadt ist bisher auf elektrischen Betrieb noch nicht umgestellt worden, weil für den Streckenabschnitt Ingolstadt—Regensburg das Genehmigungsverfahren nach § 14 Abs. 3 BbG noch nicht abgeschlossen ist und die Finanzierungsverhandlungen zwischen den Vertragspartnern des Elektrifizierungsabkommens (Deutsche Bundesbahn und Freistaat Bayern) in dem clie Elektrifizierung des Abschnitts Neuoffingen—Donauwörth—Ingolstadt geregelt wird, noch nicht zum Abschluß gekommen sind. Zu Frage A 86: Nach dem Bundesbahn-Gesetz ist die Deutsche Bundesbahn gehalten, ihre Anlagen nach den Verkehrsbedürfnissen auszubauen und ihre Fahrzeuge der technischen Entwicklung anzupassen. Bei der Umstellung der Strecken auf eine andere Traktionsart spielen neben der geforderten betriebswirtschaftlichen Rendite auch Fragen des Energieverbrauchs, 8432* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 des Umweltschutzes und die verkehrliche Erschließungsfunktion eine Rolle. Die raumpolitische Komponente der Elektrifizierung und das Eigeninteresse der Bundesländer an der damit verbundenen Verbesserung der Verkehrsverhältnisse kommt vor allem durch die finanzielle Beteiligung der Länder an den Elektrifizierungsvorhaben zum Ausdruck. Dies gilt insbesondere auch für die in den letzten Jahren umgestellten DB-Strecken im Freistaat Bayern. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 87 und 88) : Trifft es zu, daß die vorgesehene Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Geltendorf — Weilheim allein vom Betriebsinteresse (Senkung der Förderungskosten und des Netzschlusses) der Deutschen Bundesbahn bestimmt wird? Welche unmittelbaren Zinszuschüsse hat der Bund zur Finanzierung der Elektrifizierung der Strecken der Deutschen Bundesbahn in Bayern in den Jahren 1969 bis 1974 geleistet und für welche Strecken im einzelnen? Zu Frage A 87: Wie mir die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn auf Anfrage mitteilt, ist dies nicht der Fall. Zu Frage A 88: Der Bund hat die Investitionen der Deutschen Bundesbahn in den letzten Jahren durch laufende Zuwendungen in erheblichem Maße finanziell gefördert, aber keine unmittelbaren Zinszuschüsse für einzelne Elektrifizierungsvorhaben im Freistaat Bayern geleistet. Die Modalitäten dieser Vorhaben sind in den Elektrifizierungsabkommen zwischen dem Freistaat Bayern und dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn festgelegt. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 89 und 90) : Welche Zinszuschüsse wird der Freistaat Bayern für die vorgesehene Elektrifizierung der Bundesbahnstrecken LandshutPlattling und Coburg—Neustadt leisten? Wie wird die vorgesehene Elektrifizierung der Bundesbahnstrecken Landshut—Plattling und Coburg—Neustadt im einzelnen finanziert? Vertragspartner des Elektrifizierungsabkommens, in dem die von Ihnen angesprochenen Elektrifizierungsvorhaben der Deutschen Bundesbahn geregelt werden sollen, sind der Freistaat Bayern und die Deutsche Bundesbahn. Ich habe Ihre Fragen daher an den Vorstand der Deutschen Bundesbahn weitergeleitet; er wird sie beantworten. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 91 und 92) : Trifft es zu, daß der Freistaat Bayern Zinszuschüsse für Kredite zur Elektrifizierung von Strecken der Deutschen Bundesbahn leistet? Wenn ja, in welcher Höhe nach Strecken und Jahren? Zu Frage A 91: Diese Frage kann ich mit „Ja" beantworten. Zu Frage A 92: Vertragspartner bei den Elektrifizierungsabkommen sind die Regierungen der Bundesländer und der Vorstand der Deutschen Bundesbahn, nicht der Bundesminister für Verkehr. Ich habe aus diesem Grunde den Vorstand der Deutschen Bundesbahn gebeten, die Beantwortung Ihrer Anfrage zu den finanziellen Konditionen der einzelnen Abkommen zu übernehmen und Ihnen die erbetenen Daten für Bayern für die letzten fünf Jahre mitzuteilen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 8433* Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 93 und 94) : Welches sind die einzelnen Strecken der Deutschen Bundesbahn und ihre Längen, die von 1969 bis 1974 in Bayern elektrifiziert wurden? Was kosteten die Elektrifizierungen dieser Strecken der Deutschen Bundesbahn, und wie wurden sie im einzelnen finanziert? Von 1969 bis 1974 wurden in Bayern elektrifiziert: Jahr elektrifizierte Strecken Strecken Kosten *) Bemerkungen Länge Mio DM km 1969 Grafing–Ebersberg 6 0,72 S-Bahn 1970 Mering–Geltendorf 21 3,20 S-Bahn 1971 München-Ost–Markt Schwaben-Erding 35 6,40 S-Bahn 1971 München-Ost–Deisendorf/Kreuzstr. 43 7,30 S-Bahn 1971 Holzkirchen-Kreuzstr.–Rosenheim 36 4,80 S-Bahn 1971 Gemünden-Waigolshausen–Bamberg 108 32,00 — 1971 Tunnelstraße–S-Bahn München 6 3,00 S-Bahn 1972 Donauwörth-Aalen (Abschn. innerhalb Bayerns) 36 4,90 1972 Würzburg–Rottendorf–Waigolshausen 20 8,00 1972 Nürnberg–Ansbach 44 12,00 Gesamt 355 82,30 *) ortsfeste Anlagen Die Kosten der Elektrifizierung richten sich je nach den topographischen Verhältnissen sowie den Anschlußkosten und betragen im Mittel etwa 1 Mio DM/km einschließlich der dazugehörigen Fahrzeuge und Bahnstromerzeugungsanlagen. Wie mir der Vorstand der Deutschen Bundesbahn mitteilte, liegt der Finanzierung der Münchener Vorortstrecken ein Vertrag über einen Kredit von 60 Mio DM und 10 Jahren Laufzeit zwischen dem Freistaat Bayern und der Deutschen Bundesbahn zugrunde. Die Deutsche Bundesbahn hat hiernach Zinslasten von 6 % zu tragen. An der Streckenelektrifizierung Würzburg–Gemünden–Bamberg beteiligt sich der Freistaat Bayern nur mit einem Kredit von 16,4 Mio DM bei einem Gesamtbauvolumen von 110 Mio DM. Die Strecken Donauwörth–Aalen und Nürnberg–Ansbach wurden von der Deutschen Bundesbahn alleine finanziert. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatsekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 95 und 96) : Wann wird die geplante Bundesbahnneubaustrecke Aschaffenburg—Würzburg in Betrieb genommen? Wie erfolgt die Finanzierung der Bundesbahnneubaustrecke Aschaffenburg—Würzburg, insbesondere wieviel Haushaltsmittel stellt der Bund zur Verfügung und wieviel Kredite müssen dafür von der Deutschen Bundesbahn aufgenommen werden? Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist nach augenblicklichem Planungsstand nicht zu übersehen. Er wird im wesentlichen beeinflußt vom Verlauf der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren der Raumordnung und der Planfeststellung. Die Frage der Finanzierung dieser Strecke steht zur Erörterung, wenn die beiden vorgenannten Verfahren abgeschlossen sind und dem Bundesminister für Verkehr eine baureife Planung mit dem endgültigen Kostenstand vorliegt. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zoglmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 97 und 98) : Wie hoch sind die jeweiligen Auflagen der Broschüren des Bundesverkehrsministers, die die Titel tragen „Die Leistungen des Bundes für den Freistaat Bayern", „Die Leistungen des Bundes für das Land Hessen" und „Die Leistungen des Bundes für das Land Schleswig-Holstein", und was kostet die Herstellung? Wie werden diese Broschüren verteilt? 3434* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 Die genannten Dokumentationen wurden in Auflagen zwischen 5 und 10 000 Exemplaren hergestellt. Die Herstellungskosten für die einzelnen Auflagen betrugen rund 12 400 DM, 8 500 DM und 7 300 DM. Das Bundesverkehrsministerium hält es für seine Pflicht, die Öffentlichkeit in den Bundesländern über bedeutsame verkehrspolitische Maßnahmen und die finanziellen Leistungen des Bundes für die Länder zu informieren. Die Dokumentationen wurden allgemein angeboten und u. a. den Mitgliedern und Fraktionen der Landtage und dem Verkehrsausschuß des Bundestages zugeleitet. Auch interessierten Bürgern sowie anderen Institutionen und öffentlichen Einrichtungen (z. B. Kreis- und Gemeindeparlamenten, Universitäten, Forschungsinstituten, Rundfunk- und Fernsehanstalten, Tageszeitungen) wurden die Broschüren zugänglich gemacht bzw. auf Anforderung übersandt. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Frage A 99) : Trifft die Meldung der „Welt" vom 8. Oktober 1974 zu, einem Berliner sei von den ,,DDR"-Grenzbehörden die Benutzung der Autobahn nach Helmstedt untersagt worden, und was hat bejahendenfalls die Bundesregierung in diesem Fall unternommen, uni die uneingeschränkte Benutzung der Verbindungswege zwischen Berlin und Westdeutschland sicherzustellen? Die Meldung in der Tageszeitung „Die Welt" vom 8. Oktober 1974, wonach einem Berliner von den DDR-Grenzorganen in Drewitz die Transitreise mit dem Pkw nach Helmstedt untersagt worden ist, trifft zu. Der Leiter der Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Transitkommission hat den Leiter der Delegation der DDR unverzüglich durch ein Fernschreiben um Auskunft über die Zurückweisungsgründe ersucht. Die Antwort der DDR steht noch aus. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/2631 Frage A 100) : Wieviel Notrufsäulen sind an wieviel Bundesautobahn-Kilometern in Betrieb genommen worden, seit die Bundesregierung in ihrem Bericht über Maßnahmen zur Verbesserung des Rettungswesens vorn 27. April 1973 (Drucksache 7/489) erklärt hat, daß die Ausrüstung weiterer Abschnitte der Bundesautobahnen mit Notrufmeidern erfolgen werde? Seit Anfang 1973, d. h. etwa seit dem Zeitpunkt der Erstattung des Berichts der Bundesregierung über Maßnahmen zur Verbesserung des Rettungswesens sind 491 km Bundesautobahnen neu mit Fernmeldeeinrichtungen ausgestattet worden. Dabei wurden rd. 540 Notrufsäulen aufgestellt. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geiger (SPD) (Drucksache 7/2631 Frage A 101) : Trifft es zu, daß bei den Rundfunkanstalten Pläne bestehen, die Rundfunkgebühren durch eine eigene Organisation einzuziehen, und wenn ja, betrachtet die Bundesregierung ein solches Bemühen nicht als Verschlechterung der finanziellen Situation der Deutschen Bundespost? Gläubiger der landesrechtlich festgesetzten Rundfunkgebühren sind die Landesrundfunkanstalten. Sie beabsichtigen vom 1. Januar 1976 an die Rundfunkgebühren über eine eigene Organisation einzuziehen. Die Tätigkeiten der Deutschen Bundespost im Rundfunkgebühreninkasso werden von den Rundfunkanstalten gegenwärtig kostendeckend abgegolten. Aus dem Wegfall dieser besonderen Aufgaben ergibt sich daher für die Deutsche Bundespost die Konsequenz, daß die Vergütungseinnahme aber auch entsprechende Personal- und Sachaufwendungen entfallen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/2631 Frage A 102) : Inwieweit kann und wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß die Einrichtung von Notrufanlagen oder doch mindestens die Bereitstellung von Notrufleitungen im ländlichen Raum beschleunigt wird? Die Einrichtung von Notruf-Anschlüssen und die Bereitstellung von Notruf-Leitungen erfolgt, nachdem der Bedarfsträger die Lage der vorzusehenden Abfragestellen bestimmt und entsprechende Anträge bei der Deutschen Bundespost gestellt hat. Die Zuschaltung mehrerer Ortsnetze zu einer Abfragestelle erfordert aufgrund der Konzentration der Polizeistationen im ländlichen Raum in einigen Fällen einen erheblichen vermittlungs- und übertragungstechnischen Aufwand. Die Deutsche Bundespost ist jedoch stets bemüht, die notwendigen technischen Einrichtungen so schnell wie möglich bereitzustellen. Die finanziellen Mittel dafür sind eingeplant. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2631 Frage A 103) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 3435* Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, und was gedenkt sie zu tun, um die unerträgliche Frequenzsituation des DLF zu verbessern und die früheren Frequenzen des ehemaligen Deutschen Reichs, die den Deutschen 1945 weggenommen wurden, wieder zurückzuerhalten? Die Rundfunkfrequenzen im Lang- und Mittelwellenbereich des ehemaligen Deutschen Reiches waren im Luzerner Wellenplan von 1933 festgelegt. Der Luzerner Wellenplan ist 1948 durch den noch jetzt gültigen Kopenhagener Wellenplan ersetzt worden. Die Bundesrepublik kann deshalb nicht auf Frequenzen des ehemaligen Deutschen Reiches zurückgreifen. Dies würde auch gegen die Bestimmungen des Internationalen Fernmeldevertrages und der Vollzugsordnung für den Funkdienst verstoßen, obwohl die Bundesrepublik nicht Unterzeichnerstaat des Kopenhagener Abkommens ist. Die vertraglichen Frequenzzuteilungen nach dem Kopenhagener Wellenplan für das Gebiet der Bundesrepublik sind völlig unzureichend. Frequenzen für eine überregionale Versorgung stehen nicht zur Verfügung. 1960 entstanden durch die Bildung des Deutschlandfunks deshalb erhebliche frequenztechnische Schwierigkeiten. Die Deutsche Bundespost hat jedoch auf der Grundlage der Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst mit Nachdruck alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um die frequenz- und sendetechnischen Voraussetzungen für die Aufgabenerfüllung des Deutschlandfunks zu schaffen. In Anbetracht der Gesamtsituation aber, d. h. der Überbelegung der verfügbaren Frequenzkanäle mit leistungsstarken Sendern, und im Vergleich mit den Sendeanstalten anderer europäischer Länder kann die Frequenzsituation des Deutschlandfunks trotzdem nicht als unerträglich beurteilt werden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2631 Frage A 104) : Wie hoch ist die Zahl der von den Behörden der DDR in den Jahren 1973 und in den ersten neun Monaten des Jahres 1974 an Absender in der Bundesrepublik Deutschland zurückgesandten Paket- und Einschreibsendungen, und wie hoch ist die Zahl der verlorengegangenen Sendungen? Die Behörden der DDR sandten im Jahr 1973 419 074 Pakete, vom 1. Januar bis 31. August 1974 208 224 Pakete an Absender in der Bundesrepublik Deutschland zurück. Über die Zahl der zurückgesandten Einschreibsendungen werden keine Aufzeichnungen geführt. Im Postverkehr mit der DDR sind folgende Verluste bekanntgeworden: Im Jahr 1973 22 843 Pakete, und 7 426 Einschreibsendungen, im ersten Halbjahr 1974 13 310 Pakete, und 3 199 Einschreibsendungen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 105 und 106) : Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhalten von Staatssekretär Gaus, der anläßlich der Feierlichkeiten zum 25jährigen Bestehen der DDR in der Werner-Seelenbinder-Halle in Berlin (Ost) am 7. Oktober 1974 den Rednern Honecker und Breschnew stehend Ovationen brachte? An welchen Stellen der Reden Honeckers und Breschnews schloß sich Staatssekretär Gaus den Beifallskundgebungen der dort versammelten kommunistischen Funktionäre an? Zu Frage A 105: Die Bundesregierung beurteilt das Verhalten von Staassekretär Gaus als korrekt. Staatssekretär Gaus ist ebenso wie die Vertreter der übrigen NATO-Staaten den üblichen Höflichkeitsformen nachgekommen und hat sich — ebenso wie die Missionschefs unserer Verbündeten — nur zu den Begrüßungen und Glückwunschadressen erhoben. Er hat ebensowenig wie die Missionschefs der NATO-Staaten stehend Ovationen dargebracht. An der einzigen einschlägigen Stelle der Veranstaltung in der Werner-Seelenbinder-Halle, als der Kommunismus gefeiert wurde, ist Staatssekretär Günter Gaus sitzen geblieben. Zu Frage A 106: An keiner Stelle der Reden Honeckers und Breschnews hat sich Staatssekretär Gaus den Beifallskundgebungen der dort versammelten kommunistischen Funktionäre angeschlossen. Anlage 32 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 115 und 116): Wird die Bundesregierung sich im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft dafür einsetzen, daß im Assoziationsrat EWG----Zypern ein Plan zur friedlichen Lüsung des ZypernKonflikts erarbeitet wird, wie es das Europäische Parlament auf seiner letzten Sitzung forderte? Ist die Bundesregierung bereit, in Erfüllung der Ziffer 16 der Schlußerklärung der Pariser Gipfelkonferenz vom 14. bis 21. Oktober 1972 darauf hinzuarbeiten, daß die Gesamtheit der Beziehungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bis zum Jahr 1980 so geordnet sind, daß sie sich unter absoluter Wahrung der bisher geschlossenen Verträge in eine Europäische Union umwandelt? 8436* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1974 Zu Frage A 115: Die Bundesregierung hält den Assoziationsrat EWG—Zypern nicht für den geeigneten Rahmen, einen Plan zur friedlichen Lösung des Zypern-Konflikts zu erarbeiten. Zu Frage A 116: Die Bundesregierung hat nie einen Zweifel daran gelassen, daß die Europäische Union vorrangiges Ziel ihrer Politik ist. Alle ihre Bemühungen auf den verschiedenen Gebieten im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft wie im Rahmen der EPZ sind an diesem Ziel ausgerichtet. Dabei ist sich die Bundesregierung mit ihren Partnern in der Gemeinschaft darin einig, daß die Umwandlung der Gesamtheit der Beziehungen der Mitgliedstaaten, wie es in der Erklärung der Pariser Gipfelkonferenz heißt, in absoluter Einhaltung der Verträge erfolgen soll. Anlage 33 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/2631 Frage A 127): Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitigen Möglichkeiten, im Rahmen der EG neue Initiativen zu einer Institutionalisierung von Direktwahlen zum Europäischen Parlament zu ergreifen, und welche konkreten Schritte wird sie gegebenenfalls in dieser Richtung unternehmen? Die Bunderegierung hat wiederholt, auch vor diesem Hohen Hause, betont, daß sie die Durchführung der in den Römischen Verträgen vorgeschriebenen allgemeinen unmittelbaren Wahlen zum Europäischen Parlament nach einem einheitlichen Verfahren für eine wichtige Aufgabe hält, die spätestens im Rahmen der Europäischen Union erfüllt werden muß. Sie ist jedoch der Auffassung, daß Initiativen zur Einführung der Direktwahl erst dann mit Aussicht auf Erfolg unternommen werden können, wenn in allen Mitgliedstaaten die Bereitschaft besteht, das Verfahren zu verwirklichen. Diese Bereitschaft war bisher nicht vorhanden. Deswegen hat die Bundesregierung auch nicht den Versuch unternommen, im nationalen Alleingang die Direktwahlen einzuführen, da eine Signalwirkung für die übrigen Mitgliedstaaten nicht erwartet werden konnte und somit eher eine Enttäuschung des deutschen Wählers zu befürchten gewesen wäre. Die Bundesregierung hat aus ,diesem Grunde zunächst mit Vorrang das Ziel verfolgt, die Befugnisse des Europäischen Parlaments zu erweitern und zu stärken. Daneben hat die Bundesregierung die Verwirklichung der Direktwahl jedoch nicht aus den Augen verloren. Sie wird sich daher mit Nachdruck in den Europäischen Gemeinschaften für die Verabschiedung eines entsprechenden Programms einsetzen, sobald sich bei den Mitgliedstaaten eine wachsende Bereitschaft erkennen läßt, die Frage der Direktwahl und die damit verbundene schwierige Problematik erneut zu erörtern.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hugo Hauser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits in der ersten Lesung haben wir das Ziel deutlich abgesteckt, das meine Freunde und ich mit der Neufassung dieser jetzt zur Verabschiedung anstehenden Novelle verfolgten. Wir sagten damals, dieses Wohnraumkündigungsschutzgesetz muß für Vermieter wie Mieter wirklich überschaubar und praktikabel sein; es muß für beide Teile eine ausgewogene, für beide Seiten eine sichere, aber auch angemessene Regelung bringen, die dem Mieter seine Wohnung als Heimstatt sichert, aber auch dem Vermieter seine ihm zukommenden Rechte erhält, ohne ihm unzumutbare Belastungen aufzubürden, was das Zusammenleben mit den Mietern und die Wirtschaftlichkeit seines Mietobjektes betrifft.
    Diese Maxime hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom April dieses Jahres voll und ganz bestätigt, sagte es doch:
    Das Gesetz muß dem Gebot einer sozial gerechten Eigentumsordnung in gleicher Weise Rechnung tragen. Es muß die schutzwürdigen Interessen aller Beteiligten in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis bringen. Eine einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung
    — so wörtlich weiter —
    steht mit den verfassungsrechtlichen Vorstellungen eines sozialgebundenen Privateigentums nicht in Einklang.
    Das sind die Maßstäbe, die wir bei diesem Gesetz anlegen.
    Dies klar voranzustellen ist um so dringlicher, als das bisherige Gesetz diese Anforderungen kaum erfüllt hat. Immer wieder wurde entgegen den vielen kritischen Stimmen aus allen Kreisen der Wohnungswirtschaft beschwichtigend behauptet, das Gesetz habe sich bewährt, sei doch die Zahl der Räumungsprozesse zurückgegangen.
    Dieses Argument, meine Damen und Herren, sticht nicht. Allein hier in Bonn sind in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres 292 Mietverfahren anhängig geworden; das sind 41 % aller Verfahren des ganzen Jahres 1973. Aber nicht nur hier, auch sonst in der Bundesrepublik hat die Zahl der Mietprozesse entscheidend zugenommen. Für 1973 lagen die Steigerungszahlen gegenüber dem Vorjahr wenigstens bei 22 bis 28 %, ob Sie Dortmund nehmen oder Frankfurt, Saarbrücken oder Wiesbaden, um nur ein paar Beispiele aufzuführen.
    Es stimmt einfach nicht, daß ,das Gesetz die erhoffte Beruhigung gebracht hätte. Sicher, mit der Neufassung sollen nicht mehr zu überhörende Beschwerden ausgeglichen, notwendige Verbesserungen vorgenommen werden, damit so dem Vorwurf begegnet wird, das alte Gesetz habe praktisch eine Rechtssperre ausgelöst und so einen Ausgleich verhindert.
    Aber dem, was ständig gefordert wurde — ich will nur den Brief eines gequälten Richters zitieren,

    (Lachen bei Abgeordneten der SPD)

    der sich mit den Unzulänglichkeiten dieses Gesetzes tagtäglich herumschlagen muß —, nämlich bei einer Neuregelung die Bestimmungen so klar und eindeutig zu formulieren, daß Mißverständnisse und Auslegungsschwierigkeiten nach Möglichkeit ausscheiden, wird auch das vorliegende Gesetz noch nicht gerecht.
    An welchen Gesetzesstellen soll sich z. B. ein Vermieter oder eine Vermieterin bei der Frage orientieren, ob er oder sie bei erheblicher Belästigung durch den Mieter nun zu einer fristlosen Kündigung berechtigt ist oder nur auf die neuen Kündigungsbestimmungen zurückgreifen kann, nachdem sich der Gesetzestext für beide Fälle kaum unterscheidet? Wenn die Vermieterin dann gar noch, wie dies in Mönchengladbach der Fall war, in einem Urteil gesagt bekommt, selbst übelste Beschimpfungen mit unqualifiziertesten Ausdrücken, die sich ein randalierender, oft betrunkener Mieter geleistet hat, seien weit verbreitet und würden nicht mehr besonders ernst genommen, dann ist es Aufgabe des Gesetzgebers, hier im Gesetz einen klaren Kurs vorzuzeichnen.
    Es fehlt auch eine Klarstellung, daß Alters- und Alterspflegeheime ebenso wie Studentenheime und Lehrlingsheime von diesem Gesetz ausgenommen sind, wie das gemeinsam mit dem Bundesrat die freien Wohlfahrtsverbände und das Studentenwerk empfohlen haben. Mit vollem Recht machten diese gemeinnützigen Unternehmen, nachdem sich auch bei ihnen Schwierigkeiten eingestellt hatten, geltend, die Wohnraumüberlassung werde nur zusammen mit der Pflege, der Betreuung und Wartung gewährt; es handele sich hier gar nicht um Mietverträge allein, sondern um sogenannte gemischte Verträge, weshalb das neue Gesetz gar nicht auf sie angewandt werden könne.
    Vergeblich suchen wir in der Vorlage auch nach einer Sonderbestimmung, nach der das Freimachen von Wohnraum, der im Zusammenhang mit einem Arbeits- oder Dienstverhältnis zur Verfügung gestellt ist, auf eine einfachere Weise geschehen kann, wenn nach Auflösung dieses Arbeitsverhältnisses die Räume für einen anderen Bediensteten benötigt werden.
    Selbst wenn diese Sonderfälle — auch sie sind nur beispielhaft angeführt — im Schriftlichen Bericht des Rechtsausschusses angesprochen sind, so ist die dort wiedergegebene Meinung über ihre Behandlung keineswegs rechtsverbindlich. Nur eine eindeutige Gesetzesformulierung könnte bewirken, wie hier Bestimmungen zu handhaben und streitige Fragen im Mietrecht zu klären sind, — wie dies im übrigen der Gesetzgeber des Mieterschutzrechts nach dem ersten Weltkrieg auch schon für richtig gehalten hat.
    Vor allem die Kündigungsbestimmungen in das Bürgerliche Gesetzbuch einfach so einzufügen, wie sie im Wohnraumkündigungsschutzgesetz bestehen, ist problematisch. Diese Bedenken auszusprechen, ist keineswegs altväterlich, wie dies der Herr Kol-



    Dr. Hauser (Sasbach)

    lege Engelhard im Rechtsausschuß meinte. Niemand will im Wohnmietrecht eine schrankenlose Kündigungsmöglichkeit des Vermieters. Niemand will auch dem Mieter einen gesetzlichen Schutz für seine Wohnung absprechen. Nur, wenn dieses Mietrecht nun so ausgestaltet wird, daß nur noch Kündigungsbestimmungen zugunsten des Mieters festgelegt werden, dann entwickelt sich damit aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch heraus ein gesondertes Wohnrecht, das aus dem Rahmen des allgemeinen Mietrechts herausfällt. Müssen wir doch bedenken, daß die allgemeinen Mietbestimmungen des BGB nicht nur die Wohnungsmiete, sondern auch die Miete beweglicher Sachen umfassen, daß das Mietrecht im BGB — um einen alten Zivilrechtler zu erwähnen — die Miete eines Esels ebenso beinhaltet wie die Miete einer Wohnung. Auch Sie, Kollege Schöfberger, bestätigten ja im Rechtsausschuß, daß es sich bei den neu einzufügenden Vorschriften nicht mehr um ein reines Vertragsrecht handele.
    Hier bedarf es wirklich einer sauberen systematischen Ordnung. Dies um so mehr, als neben diesen eng begrenzten Kündigungsmöglichkeiten dem Vermieter die Einhaltung langer Kündigungsfristen aufgegeben ist, während der Mieter sich auf kurze Kündigungsfristen berufen kann. Zudem hat der Mieter ein Widerspruchsrecht, wobei ihn der Vermieter so, als wäre er eine Art öffentliche Verwaltung, darüber noch zu belehren hat. Ferner kann der Mieter auf die Sozialklausel bauen und schließlich noch mit einer Härteberücksichtigung im Vollstreckungsverfahren zu seinen Gunsten rechnen. Dazu bringt ihm das neue Recht die weitere Chance, daß er ein befristetes Mietverhältnis durch einseitige Erklärung auch über den vereinbarten Endtermin hinaus nach seinem Willen fortsetzen kann.
    Dies alles zwingt zu dem Eingeständnis, daß mit dieser Novellierung noch nicht der letzte Schritt zu einem endgültigen abgerundeten Mietrecht vollzogen ist. Ein für unsere Zeit und für unsere gesellschaftliche Struktur allseits anerkanntes und verbindliches Mietrecht fehlt uns auch nach dieser Verabschiedung, Herr Minister. Das, was auf diesem Feld bis dahin geleistet wurde — viel Arbeit und Mühe wurde schon darauf verwandt, angefangen bei dem, was Paul Lücke in den 60er Jahren erreicht hat —, sind aus der heutigen Sicht nur Stationen auf dem Weg zu einem Mietrecht, das allen Anforderungen gerecht wird, wie es das Bundesverfassungsgericht in seinen Leitsätzen uns ausgewiesen hat. So ist die Aufforderung an die Bundesregierung, mit der nunmehr in dritter Lesung zu verabschiedenden Entschließung — Kollege Orgaß wird hierzu noch sprechen — einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem alle weit zerstreuten Vorschriften, die mit Wohnen und Bauen zu tun haben, zusammengefaßt sind, nicht nur eine platonische Empfehlung dieses Hauses an Sie, Herr Minister, sondern ein Auftrag, mit einem solchen Wohngesetzbuch bereits morgen zu beginnen. Es ist dies schon eine Sisyphus-Arbeit, wobei auch mit bedacht werden muß, wie man rein verfahrensrechtlich Anwendungsregeln in der Rechtsprechung durch obergerichtliche Entscheidungen erreichen kann, nachdem die bisherige Rechtsfindung auf diesem Gebiet heillos auseinanderflattert. Ge-
    rade dieser Mißstand hat meine Fraktion veranlaßt, hierzu einen wohldurchdachten Vorschlag in der letzten Woche dem hohen Hause vorzulegen.
    Weil somit diese Novelle nur einen Schritt weiter darstellt, keineswegs einen Abschluß bedeuten kann, sondern spätestens in vier Jahren die nächste Etappe geschafft werden muß, andererseits mit der heutigen Verabschiedung Bemühungen um einen notwendigen Interessenausgleich der Vertragsparteien doch ihren Niederschlag in diesem Gesetz gefunden haben — ich erinnere an die Sonderregelungen mit der Einliegerwohnung, ich erinnere weiter an die Bestimmung über die Modernisierungskosten oder wie man der außerordentlichen Bürde eines Vermieters durch allzu hohe Zinsbelastung zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit im Interesse des gesamten Volkes gerecht zu werden versucht —, dieser positiven Punkte wegen wird meine Fraktion, wenn auch mit nicht geringen Bedenken, dieser Gesetzesvorlage zustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, das Wort hat der Abgeordnete Dürr.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Dürr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In diesen Tagen wird das Godesberger Programm der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands 15 Jahre alt. Ein Kernsatz dieses Programms besagt, daß das private Eigentum Anspruch auf Schutz und Förderung genießen soll, Schutz und Förderung jedoch nur, soweit es nicht den Aufbau einer gerechten Sozialordnung hindert. Das zweite Wohnraumkündigungsschutzgesetz steht in der Tradition dieser Auffassung. Es ist auch die Auffassung des Grundgesetzes. Sein Artikel 14 sichert das Eigentum und sichert ferner, daß das Eigentum zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen muß.
    In Abwägung dieser Prinzipien ist der vorliegende Gesetzentwurf entstanden. Er ist kein Programm gegen die Vermieter, er macht nur Ernst mit der Sozialbindung des Eigentums.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Wo sich Vermieter auf berechtigte Interessen berufen können, wird ihnen geholfen: eine gesicherte wirtschaftliche Verwertung der Wohnung einerseits, andererseits Schutz des Mieters vor Willkür und Gewinnsucht. Grundgesetz und Godesberger Programm gehören solchermaßen zum Hintergrund des neuen Rechts.
    Mit einem anderen Ideenhorizont freilich bricht das Zweite Wohnraumkündigungsschutzgesetz endgültig, ich meine, mit der Wohnungspolitik der CDU/ CSU in den 60er Jahren. Der Lücke-Plan bescherte den Vermietern die Befugnis, den Mietzins bis zur Grenze des Wuchers frei zu bestimmen und dem Mieter jederzeit zu kündigen. Nur in Härtefällen durfte sich der Mieter auf den Schutz der Sozialklausel berufen. Das war eine sehr freie Marktwirtschaft. Diese Politik übersah, daß sich das Eigentum an einem Tisch grundsätzlich von dem Eigentum an



    Dürr
    Wohnungen unterscheidet. Wo das Eigentum in das Leben anderer Menschen eingreift, muß es seiner sozialen Aufgabe gerecht werden.
    Erst die sozialliberale Koalition machte aus der freien Marktwirtschaft über Wohnungen wieder eine soziale Marktwirtschaft. Schutzgesetze für den Mieter wurden durchgesetzt. Sie haben sich bewährt. Die Zahl der Mieträumungsprozesse wie auch die Mieterhöhungen sind nachhaltig zurückgegangen.
    Nun zu dem, was Kollege Dr. Hauser hierzu gesagt hat. Freilich hat die Zahl der Mieterhöhungsprozesse zugenommen, und zwar deshalb, weil es vor dem Ersten Wohnraumkündigungsschutzgesetz überhaupt keine solchen Prozesse gegeben hat. Das Erste Wohnraumkündigungsschutzgesetz war allerdings zeitlich befristet. Es läuft mit dem Ende dieses Jahres aus. Bundeskanzler Willy Brandt hatte in seiner Regierungserklärung vom Januar 1973 angekündigt, daß die Befristung des Kündigungsschutzes im sozialen Mietrecht überprüft werde. Dieses Versprechen ist eingelöst. Der Mieterschutz wird über den 1. Januar 1975 hinaus andauern, d. h. die rund 40 Millionen Menschen, die in unserem Land zur Miete wohnen, können nun endgültig Abschied vom LückePlan nehmen. Dieser Abschied wird ihnen leichtfallen.

    (Beifall bei der SPD)

    Kern des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes ist das Recht des Mieters, in seiner Wohnung frei von willkürlichen Eingriffen des Vermieters zu leben. Um dieses Recht zu schützen, wird das soziale Mietrecht unbefristet gelten. Für den einzelnen Mieter ist es gleichgültig, wie die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist. Auch Meldungen über Halden von leerstehenden Wohnungen, über die es übrigens keine verläßlichen Statistiken gibt, interessieren ihn da nicht. Er will nicht nur ein Dach über dem Kopf haben; er will in seiner Wohnung bleiben und keine unvernünftig hohe Miete zahlen. Übrigens: Wer auf die leerstehenden Wohnungen hinweist und meint, der Mieter könne ja notfalls in eine andere zumutbare Wohnung umziehen, sollte einmal kinderreiche Familien, ältere Menschen und Körperbehinderte dazu befragen. Er wird dann eine richtige und anschauliche Antwort erhalten. Deshalb wird Mieterschutz Dauerrecht. Der Kündigungsschutz kommt in das Bürgerliche Gesetzbuch.
    Kündigungen sind unzulässig, wenn der Vermieter keinen triftigen Grund vorbringen kann. Insbesondere kann der Vermieter über die Kündigung keine Mieterhöhung durchsetzen. Dabei ist es unerheblich, ob das Mieterhöhungsverlangen berechtigt oder unberechtigt ist. Der Mieter muß nicht auf gepackten Koffern verhandeln. Ferner sind Mieterhöhungen unzulässig, wenn sie sich nicht im Rahmen der Mieten für vergleichbare Wohnungen halten. So wird dem Wildwuchs bei den Mieten von vornherein entgegengetreten. Die Steigerung der Mieten blieb 1973 erstmals unter der Steigerung der Lebenshaltungskosten. Das ist ein Erfolg des Ersten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes. Auch Wohnheime und Altenheime -- alle Wohnheime, die auf längere Wohnnutzung angelegt sind und bei denen nicht die Fürsorge oder Betreuung der Heiminsassen überwiegt

    (1 daß dafür ein besonderer Paragraph im Gesetz steht. Auch die Belange der Vermieter bei Dienstund Betriebswohnungen sind berücksichtigt. Daß wir dies nicht noch in eine besondere Gesetzesvorschrift zur Verlängerung des Gesetzes hineingeschrieben haben, entspricht der Bemühung, unnötigen Perfektionismus zu vermeiden. Dies sollte anerkannt werden. Schließlich erhalten München und Hamburg eine Übergangsregelung. Bis Ende 1976 dürfen bei Wohnungen, die bis zur Währungsreform bezugsfertig geworden sind, nur Mieterhöhungen von höchstens 10 % der Grundmiete verlangt werden. Damit wird der Nachholbedarf der dortigen Vermieter langsam abgebaut werden. Soweit die Mieter. Was die Vermieter anbelangt, so können sie dem Mieter kündigen, wenn ihnen ein berechtigtes Interesse an der Kündigung zur Seite steht. Die Angriffe des Zentralverbands der Deutschen Haus-, Wohnungsund Grundeigentümer gegen diese Regelung sind nicht recht verständlich. Will denn der Zentralverband tatsächlich, daß Mieter ihre Wohnungen verlieren sollen, ohne daß der Vermieter ein berechtigtes Interesse daran hat? Eine solche Meinung paßt jedenfalls nicht mehr in unsere heutige Landschaft. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn der Mieter seine Pflichten aus dem Mietvertrag schuldhaft in beträchtlichem Umfang verletzt hat, ebenso wenn der Vermieter die Wohnung für sich oder seine Angehörigen selbst benötigt. Desgleichen wird der Vermieter durch den Kündigungsschutz nicht an der angemessenen anderweitigen Verwertung des Grundstücks gehindert. Außerdem wird zugunsten des Vermieters die Feststellung der Miethöhe vergleichbarer Wohnungen, vor allem durch die Zulassung von Mietwerttabellen, Mietspiegeln und Sachverständigengutachten, erleichtert. Begründete Mieterhöhungsverlangen werden sich leichter durchsetzen lassen. Entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April dieses Jahres kann das neue Recht nicht mehr so gehandhabt werden, daß der Vermieter an einer gesetzlich zulässigen Mieterhöhung aus verfahrensrechtlichen Gründen gehindert wird. Allerdings wird die angestrebte verstärkte Anwendung von Mietspiegeln und anderen Zusammenstellungen von ortsüblichen Mieten künftig auch dazu beitragen, den Mietwucher wirksamer zu bekämpfen. So stellt § 2 b des Wirtschaftsstrafgesetzes darauf ab, ob Mieten für vergleichbare Wohnungen nicht unwesentlich vom Vermieter überstiegen werden. Die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder im Februar 1973 hat beschlossen, in allen Ländern einheitliche Richtlinien zur wirksamen Bekämpfung überhöhter Mieten anzuwenden. Danach liegt eine Mietpreisüberhöhung vor, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 °in überstiegen wird. Dieser Beschluß wird erst in Zukunft seine volle Kraft entfalten können. Kündigungen bei berechtigtem Interesse, angemessene Mieterhöhungen, bessere Bedingungen für Modernisierungsarbeiten, Umlage der Erhöhungen von Betriebsund Fremdfinanzierungskosten, das Dürr sind die Pluspunkte auf dem Vermieterkonto. Mein Kollege Walter Polkehn wird hierzu noch näher Stellung nehmen. Ich möchte noch das Thema Einliegerwohnung ansprechen. Gemeint ist die Mietwohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Zweifamilienhaus. Der Vermieter kann diese Mietverhältnisse bei einem berechtigten Interesse kündigen, aber auch dann, wenn er kein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses geltend macht. Im letzteren Fall, also bei der Kündigung ohne berechtigtes Interesse, verlängert sich jedoch die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist um drei Monate. Dies gilt auch bei befristeten Mietverhältnissen, wenn der Mieter rechtzeitig die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangt und der Vermieter daraufhin kündigt. Das Mietverhältnis verlängert sich sodann um drei Monate. Ich weiß, daß über eine Million Mietverhältnisse von der Regelung über Einliegerwohnungen betroffen werden. Ich gebe aber den Kritikern dieser Regelung folgendes zu bedenken. Erstens. Gesetze mit der sozialen Brisanz des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes werden nicht in Festsälen gemacht. Sie stellen immer Kompromisse dar. Zweitens. Eigentümer von Zweifamilienhäusern sind keine typischen Kapitalisten. Drittens. Die Forderung, diese Mietverhältnisse anders zu behandeln, ist nicht unverständlich. In Zweifamilienhäusern wie bei Untermietverhältnissen ist der Kontakt der Mietparteien nun einmal enger, als es sonst üblich ist. Viertens. Die Ausnahme gilt lediglich für den Kündigungsschutz des § 574 b Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Möglichkeiten der Mieterhöhungen sollen wie bei allen anderen Mietverhältnissen begrenzt sein. Die Rechtsprechung wird die schwierige Aufgabe bewältigen müssen, hier Umgehungsversuche zu vereiteln. Fünftens. Wir sollten nicht vergessen: es gibt nicht nur eine Million Mietverhältnisse, es gibt insgesamt 21 Millionen. Ohne das Zweite Wohnraumkündigungsschutzgesetz wären die Mieten und die Kündigungen ab 1. Januar 1975 freigegeben worden. Das sollte sich jeder einmal klarmachen. Hinweise auf die sonstigen Schutzrechte des Mieters können nicht verfangen. Die langen Kündigungsfristen des § 565 des Bürgerlichen Gesetzbuches, die von der SPD und FDP verbesserte Sozialklausel, der Räumungsschutz im Prozeß sind notwendige Ergänzungen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes. Ersetzen können sie dieses Gesetz nicht. Die Mietverhältnisse sollen ebenso grundsätzlich bestehenbleiben, auf eine Güterabwägung soll es nicht ankommen, und die Mieten sollen uns nicht wegspringen. Mit dem Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetz haben wir ein Stück Sozialstaat im Zivilrecht mehr. Sozialstaat ist nicht mehr länger eine ausschließlich öffentliche Aufgabe, die durch Verwaltungsgesetze und Vergrößerung des Behördenapparates durchgesetzt wird. Sozialstaat geht auch den Privatmann an, den Arbeitgeber wie den Vermieter. Die entstehenden Kosten sollen nicht mehr allein aus den öffentlichen Kassen beglichen werden. Die Vorstellung, soziale Forderungen verlangten erst einmal die Sozialisierung ihrer Unkosten, muß ergänzt werden. Zum Wohngeld und zum sozialen Wohnungsbau müssen der Kündigungsschutz und die Begrenzung der Miethöhe hinzutreten. Sozialstaat im Zivilrecht heißt hier, um es an einem Beispiel anschaulich zu machen, daß durch die Begrenzung des Mietanstiegs die vom Steuerzahler aufzubringenden Aufwendungen für Wohngeld und die Verwaltungskosten dafür nicht ins uferlose wachsen. Insoweit kann das Zivilrecht seinen Beitrag dazu liefern, den inneren Frieden in unserem Lande in einem wichtigen Bereich zu festigen und gerechter auszugestalten. Meine Damen und Herren, das Wort hat der Herr Abgeordnete Kleinert. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Interesse haben wir zur Kenntnis genommen, daß die Miete eines Esels der Miete einer Wohnung rechtlich gleichkommt. Daran schließt sich für uns, Herr Hauser, die Frage an, wer in diesem Lande denn einen Esel mieten will. Eine Wohnung hingegen wollen nicht nur, sondern müssen unglaublich viele Menschen mieten. Das ist der Grund, aus dem uns die Geschichte mit dem Esel nicht so recht weiterhelfen kann. Wir haben also doch übereinstimmend erkannt, daß es sich bei der Wohnung um einen ganz besonderen Mietgegenstand handelt. Deswegen müssen wir uns hier zum wiederholten Male mit dieser Materie befassen. Wir sind in dieser Koalition der Meinung gewesen, daß es sehr wichtig ist, das Funktionieren des Marktes bei allen berechtigten sozialen Anliegen in diesem Bereich nicht zu stark zu stören. Diese Auffassung ist bei der Opposition ungewöhnlich unterschiedlich ausgeprägt. Wir hatten in den letzten Wochen die große Freude und Genugtuung, daß sich der Hausund Grundbesitzerverein erstmals an die Koalitionsparteien und deren Abgeordnete, nicht aber an die Abgeordneten der Opposition, mit dem dringenden Anliegen gewandt hat, wir mögen doch bitte dafür sorgen, daß die Änderungsanträge der Opposition, die auf eine Tabellenmiete hinauslaufen, auf gar keinen Fall angenommen werden, und wir mögen bitte dafür sorgen, daß die freie richterliche Beweiswürdigung, ein ganz wesentliches Stück bei der Vergleichsmiete, erhalten bleibt. Das hat uns gefreut. Es ist etwas spät, daß wir von dieser Seite her wieder so angegangen werden, als ob wir gleichermaßen Vermieterwie Mieterinteressen berücksichtigen könnten. Wenn es nun im Zusammenhang mit der Bitte um Hilfe gegen die schändlichen Änderungsanträge der Opposition erfolgt ist, dann tut das natürlich nach all dem, was in den letzten Kleinert Monaten in den Zeitungen der Hausund Grundbesitzervereine über unsere sozialistischen Absichten zu lesen war, ausgesprochen wohl. Es hat uns wohlgetan. Wenn man die Wohnung als den Mittelpunkt des familiären Lebens, und zwar nicht nur als das Dach über den Kopf, sondern auch als den Ort, von dem aus man Nachbarn hat, die Leute, mit denen man spricht, die man im Laufe der Jahre kennengelernt hat, wenn man also die Wohnung einfach als den Mittelpunkt des Lebens in einem sehr weiten und sehr wichtigen Sinne begreift, dann kann man von daher versucht sein, in der Vernachlässigung der Marktwirtschaft hinsichtlich der sozialen Belange etwas zu weit zu gehen. Das Stadtbild ist im Osten Deutschlands, in der DDR, und in den östlichen Ländern für den flüchtigen Betrachter sicherlich sehr viel erfreulicher als das Bild unserer Großstädte. Das ist eine Anmerkung zu den Leistungen unserer Stadtbauräte. Aber in diesen so anheimelnd anzusehenden Städten zu wohnen ist, wie ich mir habe sagen lassen, gar nicht so angenehm, sondern äußerst beschwerlich, weil drinnen fast nichts mehr funktioniert. Das zeigt, daß man mit dem Mietstopp und mit der Vernachlässigung der, wenn Sie so wollen, kapitalistischen Komponente dem Mieter letzten Endes auch keinen Gefallen tun kann. Deshalb haben wir seinerzeit die Vergleichsmiete eingeführt, und deshalb schreiben wir sie mit dem vorliegenden Gesetz fort. Wir schreiben sie u. a. aus dem Grund fort, weil einige Richter folgendermaßen gehandelt haben. — Ich kenne nicht die Personen, die da gehandelt haben; ich habe nur so gewisse Vorstellungen davon, was da in Frankfurt vor sich gegangen sein mag. Da war ein Richter, der nach zwanzig Vergleichsmieten auch noch zehn weitere sehen wollte und damit den ganzen Prozeß unmöglich gemacht hat. Dies ist nur eine Nebenbemerkung, für mich aber ein Beispiel dafür, wohin eine mehr soziologisch und psychologisch ausgerichtete Juristenausbildung führen kann. Volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Komponenten wären sicherlich genauso wichtig, wenn schon der Ausbildungsgang nach mehreren Seiten, was ich für vernünftig halte, erweitert wird. Wenn es nicht recht verstanden wurde, was wir mit der Vergleichsmiete gemeint haben, dann haben wir es jetzt klarer gemacht. Wir haben die Zahl der Beispiele auf drei beschränkt. Insbesondere haben wir auf die Möglichkeit hingewiesen, Mietkataster einzurichten. Dabei sind wir auch wieder ganz locker und entspannt zu Werke gegangen und haben nicht gesagt, das müßten die und die Institutionen machen, sondern wir haben gesagt: Es ist gleichgültig, wer ein Vergleichskataster aufstellt, ob der Mieterverein oder der Hausund Grundbesitzerverein oder eine dritte Vereinigung. — Das müssen sie mal mit Herrn Hauser in Ruhe besprechen. Wie sich das fortsetzt, entzieht sich meiner Kenntnis. — Das kann aufstellen, wer will. Was dann kommt, ist die freie richterliche Beweiswürdigung, ob dieses Kataster für die Feststellung einer Vergleichsmiete ausreichend ist oder nicht. Wir haben da eine Fülle von Entwicklungen möglich gemacht. Wir werden sehen, was sich davon am vernünftigsten entwickelt. Ich glaube, daß mit der Vergleichsmiete der richtige Mittelweg zwischen der Tabellenmiete und einer sich am Markt völlig frei entwickelnden Miete gefunden ist. Wir haben auch — ich habe das bei ,der ersten Lesung hier schon einmal gesagt — zwischen den gar nicht wirtschaftlichen, nämlich den psychologischen Bedürfnissen einerseits der Vermieter und andererseits der Mieter abzuwägen gehabt; über die wirtschaftlichen Bedürfnisse haben wir hier inzwischen einiges gesagt und uns im wesentlichen wohl auch verständigt. Zunächst fallen die Bedürfnisse der Mieter viel deutlicher ins Auge. Ich hatte dazu auch schon einiges gesagt. Aber uns ist mit Recht entgegengehalten worden: Auch der Vermieter hat Bedürfnisse, die ganz abseits von seinem wirtschaftlichen Interesse liegen. Das hat zu der hier bereits mehrfach angesprochenen Regelung hinsichtlich der Einliegerwohnung geführt. Denn da, wo nur zwei Familien in einem naturgemäß verhältnismäßig kleinen Haus wohnen, ist natürlich die Möglichkeit, sich so auf die Nerven zu fallen, daß man sich einfach nicht mehr ausstehen kann, ohne daß das für einen Prozeß genügend substantiierbar wäre, am größten. In diesem Bereich — der Meinung waren wir allerdings — sollte man ohne das Scheidungsverfahren mit der schmutzigen Wäsche auseinandergehen können, zu dessen Abschaffung wir uns in dem anderen Bereich gerade anschicken. Deshalb haben wir gesagt: hier muß auch ohne einen besonderen Grund die Trennung möglich sein, und dann kann die Trennung allerdings so verstehen wir das Eigentum — nur vom Vermieter ausgehen. Das ist nun einmal die Mindestfolge der Tatsache, daß der eine das Haus gebaut, dafür erhebliche Mittel und Arbeit aufgewendet und der andere dann lediglich die Miete gezahlt hat. Nur in diesem Bereich haben wir deshalb eine Ausnahme gemacht. Wir haben diese Ausnahme, um Mißbräuchen zu wehren, mit der Sonderregelung versehen, daß hier die Kündigungsfrist um weitere drei Monate verlängert wird. Zusammen mit den ohnehin geltenden Fristen ergibt das einen Zeitraum, innerhalb dessen man sich ähnlich wie in ,dem anderen soeben angesprochenen Bereich, noch einmal überlegen kann, ob man sich wirklich voneinander trennen muß oder ob die Dinge sich wieder einrenken. Ich glaube, auch das ist für die Fortschreibung dieses Wohnraumkündigungsschutzgesetzes eine sehr ausgewogene Lösung. Es ist bereits darauf hingewiesen worden, daß der Streitwert bei Mieterhöhungsstreitigkeiten sehr zum Nachteil der Anwälte — aber ich habe noch keinen Rechtsanwalt, noch keinen Kollegen, um es deutlich zu sagen, gesprochen, der darüber auch nur ein Wort 'des Bedauerns verloren hätte — nicht mehr von der vollen Miete bestimmt wird, wie das bei der früheren Regelung mit der Kündigung der Fall war, sondern lediglich von dem Differenzbetrag, um Kleinert den gestritten wird. Das ist immerhin ein erheblicher wirtschaftlicher Unterschied. Ich habe niemanden getroffen, der dazu auch nur ein Wort des Bedauerns gesagt hätte. Vielmehr ist jeder, auch der wirtschaftlich so betroffene Rechtsanwalt, sehr zufrieden, daß die Schärfen aus den früheren Prozessen nicht mehr da sind, sondern daß man sich in diesem Prozeß lediglich ganz sachlich über die Frage zu unterhalten hat: wird nun erhöht oder wird nicht erhöht? Liegen diese Voraussetzungen vor oder nicht? Damit ist das Moment herausgekommen, das der Kollege Dürr vorhin, wie ich meine, sehr bildhaft und zutreffend damit bezeichnet hat, daß der Mieter verhandeln muß, wenn er auf seinen gepackten Koffern sitzt. Das wollten wir alle nicht; das wollten auch die wenigen nicht, die da in gewisser Weise wirtschaftlich betroffen sind. Das hat sich in der Vergangenheit sehr bewährt. Deshalb — ich möchte das noch einmal unterstreichen — ist die Zahl der Mieterhöhungsprozesse zwar angestiegen, weil es diese erstmals gibt; aber die Zahl der Prozesse, die sich überhaupt mit der Miete befassen, ist sehr deutlich zurückgegangen. Ich glaube, das wird sich so fortsetzen, erstens weil das Gesetz, schon als wir es erstmals hier verabschiedet haben, bedeutend besser als sein Ruf war, zweitens weil sich inzwischen gezeigt hat, daß es besser war als sein Ruf, und drittens weil wir es jetzt weiter verbessert haben. Das ist das eine. Das ist aber meiner Ansicht nach nicht das einzige. Man wird, wenn man durch die Vorstädte und die Außenbezirke fährt, sehen, daß dort eine Fülle von leider nicht so sehr preiswerten, sondern eher etwas teureren Wohnungen leerstehen und daß deshalb, sei es auch zunächst mehr psychologisch als wirtschaftlich, ein Druck ausgeht, den Markt im Bereich der Wohnungswirtschaft wirklich wieder zur Geltung kommen zu lassen. Diese Entwicklung wird sich rapide verstärken, und wir werden deshalb bemerken, daß das Gesetz zwar nach wie vor notwendig ist, aber in der Praxis an Bedeutung verlieren wird, weil wir endlich dahin gekommen sind, daß auch im Bereich der Wohnungen der Markt wieder eine stärkere Geltung bekommt. Deshalb haben wir zwar die Regelungen über die besonderen Gründe der Kündigung gern in das BGB übernommen, weil wir nicht einsehen, wie der Vermieter in einem Mehrfamilienhaus benachteiligt sein soll, wenn er nur bei Vorliegen solcher Gründe kündigen kann und im übrigen seine Miete in angemessener Weise — im Rahmen der Vergleichsmiete nämlich — erhöhen kann. Wir haben aber ebenso bewußt das Institut der Vergleichsmiete nicht in das BGB übernommen, sondern in einem Sondergesetz belassen, und zwar ausdrücklich deshalb — jedenfalls aus der Sicht der Freien Demokraten —, um es zur leichteren Disposition des Gesetzgebers zu halten und, wenn die Marktlage es erlaubt, wenn die Lage sich wirklich allenthalben entspannt hat, ganz einfach abzuschaffen. Das ist unser Ziel, und daran wollen wir nach wie vor festhalten. Deshalb ist die Vergleichsmiete nicht in das BGB aufgenommen, sondern in dem besonderen Gesetz belassen worden. Deshalb wundere ich mich so sehr, Herr Kollege (1 Hauser, daß Sie hier noch einmal so dringlich die Forderung unterstreichen, ein Wohngesetzbuch nicht nur zu überdenken und in Betracht zu ziehen, sondern nun unbedingt zu schaffen. Wir glauben, es ist sehr schön, daß wir ein Gesetz unseres Zivilrechts haben, in dem die meisten Dinge verhältnismäßig kurz und übersichtlich geregelt sind. Deshalb, so meinen wir, bedarf es hier nicht eines besonderen Wohngesetzbuches, sondern wir wollen hoffen, daß die wenigen wirklich wichtigen Regelungen über die Mietverhältnisse im BGB jetzt richtig eingefügt sind und daß alles andere möglichst bald entfallen kann. Das ist weiterhin unser Ziel, und insofern haben wir es hier nicht nur mit Rechtspolitik, sondern in ganz erheblichem Maße mit Wohnungsbaupolitik und mit Wirtschaftspolitik zu tun. Wir hoffen, daß alle, die dafür zuständig sind, helfen werden, den Markt so stark zu machen, daß wir weitere gesetzliche Hilfen in absehbarer Zeit nicht mehr notwendig haben. Das ist ein wichtiger Wunsch von uns Freien Demokraten bei Verabschiedung dieses Gesetzes. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Orgaß. Herr Präsident! Meine verehrten Damen! Meine Herren! Mit dem Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetz, wie es in der Kurzfassung nach der Vorstellung des Rechtsausschusses künftig genannt werden soll, verabschieden wir einen Gesetzentwurf, der in seiner sozial-und gesellschaftspolitischen Bedeutung überhaupt nicht überschätzt werden kann, und damit setzen wir uns schon einmal von den letzten Ausführungen des Herrn Kollegen Kleinert ab. Gehört doch das Gut Wohnen zu den elementarsten Bedürfnissen des Menschen, und nur ein geringer Personenkreis unserer Bevölkerung ist von den Problemen der Wohnungsmiete nicht berührt, da er quasi Selbstversorger ist. Der überwiegende Teil in unserer Bevölkerung benutzt Mietraum, den Vermieter zur Verfügung stellen. Für den Mieter sind es Kosten, für den Vermieter Erträge. Beides sind Seiten ein und derselben Medaille. Die Sicherung des sozialen Friedens in der Bevölkerung verlangt daher eine Mietrechtspolitik, die zwischen den Interessen des Mieters nach Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen und Mieterhöhungen sowie den Interessen des Vermieters nach Erhaltung des Wirtschaftsgutes Wohnung einen sozial gerechten und wirtschaftlich vernünftigen Ausgleich herstellt. Der Gesetzgeber hat nun die schwierige Aufgabe, auf einen vernünftigen Ausgleich des in der Natur der Sache liegenden Konflikts hinzuwirken durch klare, unmißverständliche Gesetzesnormen, die dem einzelnen, sei er Mieter oder Vermieter, und im Streitfalle auch den Gerichten die Möglichkeit bieten, eine gerechte Abwägung zu finden. Das um so mehr, als wir erkennen müssen, daß sich das marktwirtschaftliche GeOrgaß schehen für das Gut Wohnen nicht ohne weiteres so vollzieht wie bei anderen Warengütern. Im vorliegenden Gesetzentwurf geht es im wesentlichen um zwei Komplexe: einmal um das Problem des Kündigungsschutzes des Mieters und zum anderen um eine vernünftige Regelung der Mietpreishöhe. Beides ist im Jahre 1971 von dieser Koalition schon einmal versucht worden, jedoch mit mehr als zweifelhaftem Erfolg. Wenngleich auch der Kündigungsschutz, dem wir seinerzeit ausdrücklich zugestimmt haben, ein Schritt nach vorn war, hat sich die Vergleichsmietenregelung als das bewahrheitet, als was ich es seinerzeit bei der abschließenden Beratung im Plenum des Deutschen Bundestages von dieser Stelle aus bezeichnet habe, nämlich als ausgesprochener Murks. (Abg. Henke [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)





    (Beifall bei der SPD und der FDP)