Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Ahrens ** 2. 10.
Dr. Adhenbach * 279.
Adams * 27.9.
Dr. Aigner * 27.9.
Dr. Artzinger " 27.9.
Dr. Bangemann* 27.9.
Dr. Barzel 27.9.
Dr. Bayerl * 27.9.
Dr. Becher (Pullach) 27.9.
Dr. Beermann 27.9.
Behrendt * 27.9.
Dr. von Bismarck 27.9.
Frau von Bothmer ** 2. 10.
Büchner (Speyer) ** 1. 10.
Dr. Burgbacher * 27. 9.
Burger 28. 9.
Conradi 15. 11.
Dr. Corterier * 27.9.
Dr. Dollinger 27.9.
Dr. Dregger 27.9.
Dr. Ehmke 27.9.
Dr. Ehrenberg 27.9.
Eilers 27.9.
Dr. Enders ** 2. 10.
Fellermaier * 27.9.
Dr. Fischer 27.9.
Flämig * 27.9.
Dr. Franz 27.9.
Frehsee * 27.9.
Dr. Freiwald 27.9.
Dr. Früh * 27.9.
Gerlach (Emsland) * 27. 9.
Dr. Geßner ** 2. 10.
Gewandt 28. 9.
Glombig 27.9.
Dr. Gölter ** 2. 10.
Härzschel * 27.9.
von Hassel 19. 10.
Herold 30. 11.
Heyen 27.9.
Hussing 27.9.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 27.9.
Jahn (Marburg) 27.9.
Kater * 27.9.
Dr. Kempfler** 2. 10.
Kern 2. 10.
Kleinert 27.9.
Dr. Klepsch** 2. 10.
Krall * 27.9.
Krampe 27.9.
Lagershausen ** 2. 10.
Lange * 27.9.
Lautenschlager * 27.9.
Lemmrich** 2. 10.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
**Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats
Anlagen zum Stenographischen Bericht (1
Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich
Lücker * 27.9.
Marquardt ** 2. 10.
Memmel* 27.9.
Mikat 27.9.
Müller (Bayreuth) 27.9.
Müller (Mülheim) * 27.9.
Dr. Müller (München) ** 2. 10.
Müller (Remscheid) 30.9.
Dr. Müller-Emmert 27.9.
Mursch (Soltau-Harburg) * 27.9.
Dr.-Ing. Oetting 27.9.
Offergeld ** 2. 10.
Opitz 27.9.
Frau Dr. Orth* 27.9.
Richter ** 2. 10.
Prinz zu Sayn-Wittgenstein-
Hohenstein 27.9.
Dr. Schäuble 27.9.
Schedl 27.9.
Scheu 27.9.
Schlaga ** 2. 10.
Schmidhuber 27.9.
Schmidt (Kempten) 27.9.
Schmidt (München) * 27.9.
Schmidt (Niederselters) 27.9.
Schröder (Wilhelminenhof) 27.9.
Dr. Schulz (Berlin) * 27.9.
Schwabe * 27.9.
Dr. Schwencke ** 2. 10.
Dr. Schwörer * 27.9.
Seefeld " 27.9.
Seiters 27.9.
Sieglerschmidt '* 2. 10.
Spilker 27.9.
Springorum * 27.9.
Spranger 27.9.
Dr. Stark (Nürtingen) 2. 10.
Dr. Starke (Franken) * 27.9.
Graf Stauffenberg 27.9.
Tillmann 27.9.
Frau Verhülsdonk 29. 9.
Dr. Vohrer** 2. 10.
Walkhoff * 27.9.
Frau Dr. Walz * 27.9.
Dr. Warnke 27.9.
Weber (Heidelberg) 27.9.
Wienand 19. 10.
Baron von Wrangel 27.9.
Zander 27.9.
Dr. Zimmermann 27.9.
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/2550 Frage A 3) :
Inwieweit ist durch das Bundesbaugesetz oder andere Verordnungen sichergestellt, daß vor allem bei größeren Bauplanungen auch Sachverständige der Klimatologie hinzugezogen werden müssen, damit künftig, mehr als bisher, auch diese Fragen beim Städtebau berücksichtigt werden?
8064* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1974
Klimatologische Fragen gehören zu den bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu beobachtenden Belangen.
Der Entwurf der Novelle zum Bundesbaugesetz stellt dies ausdrücklich klar. Es heißt dazu bei den Grundsätzen, die bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind, „auf die Erhaltung und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere der Landschaft als Erholungsraum, des Bodens einschließlich mineralischer Rohstoffvorkommen, des Wassers, des Klimas und der Luft soll Rücksicht genommen werden".
Die Gemeinde hat bei der Aufstellung der Bauleitpläne die zu beachtenden öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dies gilt auch für den Belang: „Klimatologie".
Der Bebauungsplan ist nichtig, wenn er das Abwägungsgebot verletzt.
Es ist Sache der Gemeinden im Einzelfall zu entscheiden, ob ein Sachverständiger der Klimatologie bei der Aufstellung des Bebauungsplans hinzugezogen wird.
Es kann jedoch unmöglich gesetzlich verlangt werden, daß Sachverständige für alle Belange, die bei der Bauleitplanung zu beachten sind, herangezogen werden. Das Aufstellungsverfahren wäre damit zeitlich und von den Kosten her übermäßig belastet.
Anlage 3
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage A 6) :
Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß eine generelle Sperre von 10 Prozent der Mittel für fortlaufende Sachausgaben auf dem gesamten Forschungssektor nur sehr differenzielle Anwendung finden kann, da sonst Wissenschaft und Forschung zum Nachteil der Allgemeinheit erheblichen Schaden nehmen können?
Es trifft zu, daß ein undifferenziertes Einsparen von 10 % der veranschlagten Ausgaben für laufende Zuschüsse im Bereich von Wissenschaft und Forschung nicht gut wäre.
Im Einvernehmen mit dem Finanzminister wird daher durch eine flexible Handhabung des Haushaltsvollzugs der insgesamt erforderliche Einsparungsbetrag bei denjenigen Ansätzen erwirtschaftet werden, bei denen dies ohne Schaden für die betroffenen Einrichtungen oder Projekte möglich ist. Inwieweit Einrichtungen und Projekte des Epl. 30 von der Einsparung betroffen werden, kann und soll erst zum Ende des Haushaltsjahres endgültig entschieden werden. Dies hängt von der Entwicklung des unabweisbaren Kassenmittelbedarfs bei einer Vielzahl von Einzelprojekten ab.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Bäuerle (SPD) (Drucksache 7/2550 Fragen A 13 und 14) :
Ist — und gegebenenfalls wann — mit einer Änderung des bestehenden Ausländerrechts zu rechnen?
Ist — und gegebenenfalls wann — mit einer Änderung der bestehenden Einbürgerungsbestimmungen zu rechnen?
Zu Frage A 13:
Die Bundesregierung beabsichtigt, durch eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz den aufenthaltsrechtlichen Status der ausländischen Arbeitnehmer zu verbessern.
Hiernach soll in Zukunft die Aufenthaltserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer und ihre Familien im Regelfall nach einem Jahr zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert und anschließend, also nach fünf Jahren, unbefristet erteilt werden. Nach einem achtjährigen Aufenthalt soll dieser Personenkreis im Regelfall eine Aufenthaltsberechtigung erhalten, die einen besonders gefestigten aufenthaltsrechtlichen Status gewährt.
Diese Regelung in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz bindet alle Ausländerbehörden in gleicher Weise wie das Ausländergesetz. Eine bundeseinheitliche Durchführung ist damit sichergestellt.
Die Änderung der Verwaltungsvorschrift werde ich, nachdem sie bereits am 13./14. September 1974 mit den Innenministern der Länder abschließend erörtert worden ist, noch in dieser Woche dem Bundeskabinett zur Beschlußfassung vorlegen und danach gemäß Artikel 84 Abs. 2 GG dem Bundesrat zur Zustimmung zuleiten.
Ich hoffe, daß die Neuregelung noch in diesem Jahre in Kraft treten kann.
Zu Frage A 14:
Die für Einbürgerungsangelegenheiten geltenden Rechtsvorschriften — die notwendigerweise den Verwaltungsbehörden einen Ermessensspielraum einräumen — werden von den Bundesländern in eigener Zuständigkeit ausgeführt. Der Bund ist beim Vollzug der Einbürgerung nur insoweit beteiligt, als seine Zustimmung zur Einbürgerung erforderlich ist; Weisungen im Einzelfall kann er nicht erteilen.
Um die Einbürgerungspraxis im Bundesgebiet zu koordinieren, bestehen jedoch zwischen dem Bundesminister des Innern und den Innenministern (-senatoren) der Länder vereinbarte Grundsätze für die Einbürgerung im Ermessenswege. Sie sind zuletzt 1971 generell überarbeitet und neu gefaßt worden. Ziel dieser Grundsätze ist es, eine einheitliche Handhabung gleichgelagerter Fälle im Bundesgebiet zu sichern, ohne daß dadurch jeder durch die Vielgestaltigkeit des Lebens geprägte Tatbe-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1974 8065`
stand eines Einzelfalls voll erfaßt wäre. Diesem Umstand wird im Einbürgerungsverfahren selbstverständlich Rechnung getragen. Hierdurch kann in Härtefällen ohne zeitliche Verzögerungen weitgehend geholfen werden.
Soweit in Einzelverfahren auftretende Unzuträglichkeiten über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung haben, wird in Absprache mit den Ländern eine Lösung gefunden und die Einbürgerungsgrundsätze dieser Entwicklung angepaßt. Wegen dieser flexiblen Praxis ist eine grundlegende Änderung der Einbürgerungsgrundsätze nicht erforderlich.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage A 35) :
Teilt die Bundesregierung die auf der Tagung der Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften vertretene Auffassung die Strukturpolitik in der Bundesrepublik Deutschland sei nach wie vor protektionistisch und strukturell konservierend und beeinträchtigte die im Stabilitätsgesetz festgelegten Ziele der Wirtschaftspolitik des Bundes, und welche Schlußfolgerungen wird die Bundesregierung, sollte die Feststellung zutreffen, daraus ziehen?
Die Bundesregierung teilt nicht diese Auffassung.
Hauptziel der Strukturpolitik ist vielmehr nach wie vor, den Strukturwandel zu erleichtern und zu fördern, auch wenn dies mit dem Ausscheiden auf Dauer unrentbaler Betriebe verbunden ist. Die staatliche Strukturpolitik hat allerdings darauf zu achten, daß damit verbundenen sozialen Härten rechtzeitig entgegengewirkt wird.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage A 79) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es über die vollständige Rücknahme der widerrechtlichen Erhöhung des Zwangsumtauschsatzes bei Reisen in den anderen Teil Deutschlands weder Absprachen noch Gegenleistungen geben kann, da es allein Sache der „DDR" ist, das von ihr gesetzte Unrecht wieder zu beseitigen, und hat der Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin bei seinem Gespräch mit dem SED-Chef diese Auffassung mit Nachdruck vertreten?
Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung, daß eine Rücknahme der Verdoppelung des Mindestumtausches allein Sache der DDR ist und daß es dafür keine Gegenleistungen geben kann.
Diese Auffassung vertreten die Beauftragten der Bundesregierung in allen Gesprächen über diese Frage.
Anlage 7
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage B 1) :
Hat Bundeskanzler Schmidt anläßlich der Gewährung des Kredits an Italien auch deutsche Anliegen verfochten, wie sie seit Jahren Italien gegenüber vorgebracht werden, z. B. die Beseitigung von Handelsdiskriminierungen, die Begnadigung des in
Haft gehaltenen Herbert Kappler oder das Einstellen des Tötens von Singvögeln und wenn ja, mit welchem Erfolg?
Im Zentrum des Arbeitsbesuches des Bundeskanzlers bei dem Regierungschef unseres EG-Partners Italien standen Fragen der Europäischen Gemeinschaft, deren Festigung wesentliches deutsches Anliegen ist.
Der Bundeskanzler hat sich bei dieser Gelegenheit aus humanitären Gründen für den Kriegsverurteilten Herrn Kappler verwandt. Der deutsche Standpunkt wurde zur Kenntnis genommen.
Anlage 8
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage B 2) :
Welche Haltung hat die Bundesregierung im Ministerkomitee des Europarats zu dem in der Empfehlung 734 der Parlamentarischen Versammlung enthaltenen Vorschlag eingenommen, der Einberufung des Gemischten Ausschusses auf Ministerebene zuzustimmen, um die durch den Zypern-Konflikt aufgeworfenen Probleme dringlich zu prüfen?
Der von der Beratenden Versammlung des Europarats gewünschte Zusammentritt des Gemischten Ausschusses auf politischer Ebene zur Behandlung des Zypernproblems ist praktisch nicht möglich. Die meisten Außenminister sind bei der Vollversammlung der Vereinten Nationen in New York anwesend oder durch andere Verpflichtungen verhindert.
Zur Entschärfung und zur Lösung des Zypernkonflikts erscheinen nach deutscher Auffassung direkte Verhandlungen der unmittelbar Betroffenen, d. h., der drei Garantiemächte und der beiden zyprischen Bevölkerungsgruppen, als der erfolgversprechendste Weg.
Das Ministerkomitee des Europarats, dem die Türkei und Zypern angehören, hat sich zweimal auf der Ebene der Ministerbeauftragten mit dem Zypernproblem befaßt. Die nächste Sitzung des Ministerkomitees auf politischer Ebene im November dieses Jahres wird eine weitere Gelegenheit zu einem eingehenden und offenen Meinungsaustausch bieten. Die im Rahmen des Europarats liegenden Möglichkeiten, zur Lösung der Krise beizutragen, werden durch den von der Bundesregierung lebhaft befürworteten baldigen Beitritt Griechenlands noch erweitert.
8066* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1974
Anlage 9
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage B 3) :
Wie viele deutsche Staatsbürger befinden sich derzeit in spanischen Gefängnissen, und was unternimmt die Bundesregierung, um die Rechte dieser Inhaftierten zu wahren und insbesondere unschuldig Verhaftete schnellstmöglich frei zu bekommen?
Das Auswärtige Amt hat unsere Auslandsvertretungen in Spanien um Drahtbericht über die Anzahl der in diesem Lande z. Z. inhaftierten Deutschen gebeten. Sobald die Zahl bekannt ist, wird sie Ihnen unverzüglich mitgeteilt werden.
In allen Fällen, in denen die deutschen Auslandsvertretungen in Spanien oder in anderen fremden Staaten von der Verhaftung eines deutschen Staatsangehörigen Kenntnis erlangen, versuchen sie zunächst den Grund der Verhaftung zu erfahren und bemühen sich um eine Fühlungnahme mit dem Verhafteten. Sie verwenden sich erforderlichenfalls dafür, daß dieser in der Haftanstalt angemessen behandelt wird und gewähren ihm bei Vorliegen der entsprechenden sozialrechtlichen Voraussetzungen in begrenztem Umfang auch finanzielle Hilfe.
Sie versuchen weiterhin, eine möglichst beschleunigte Durchführung des gegen den verhafteten Deutschen laufenden Strafverfahrens zu erreichen und ihm darüber hinaus einen ortsansässigen Anwalt zu vermitteln.
Anlage 10
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage B 4) :
Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um dem Verlangen der Weltöffentlichkeit Nachdruck zu verleihen, die Sowjetunion zur Beachtung der Menschenrechtsdeklaration der Vereinten Nationen zu veranlassen, und hat sie sich insbesondere für die Freilassung verhafteter Bürgerrechtler, wie z. B. des Schriftstellers Bukovskij, eingesetzt?
Die Bundesregierung tritt im Rahmen der Vereinten Nationen ebenso wie in anderem Rahmen für die weltweite Verwirklichung der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 verankerten Grundsätze ein. Die Bundesrepublik Deutschland hat — ebenso wie die Sowjetunion — die beiden Internationalen Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen ratifiziert. Es ist zu hoffen, daß das in Kürze zu erwartende Inkrafttreten der beiden Pakte zu einer Stärkung des Menschenrechtsschutzes in allen Teilen der Welt beitragen wird.
Die Bundesregierung sieht in der Lösung dringender humanitärer Probleme einen Prüfstein der Entspannung zwischen West und Ost. Mit unseren Verbündeten haben wir die Behandlung humanitärer Fragen auf der KSZE entscheidend gefördert.
Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung auch unmittelbar für das Anliegen bedrängter Menschen im Osten eingesetzt. So bemüht sie sich, im Rahmen der Familienzusammenführung den in der Sowjetunion lebenden Deutschstämmigen, die auszureisen wünschen und sich dabei auch auf die Allgemeinen Menschenrechte berufen, zu helfen. Die in den letzten Jahren steigenden Ausreisegenehmigungen zeigen, daß hier unbestreitbare Erfolge erzielt werden konnten. Von der deutschen Offentlichkeit und insbesondere von den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Angehörigen werden hier jedoch weitere Fortschritte erwartet. Die Lösung dieses Problems in seiner Gesamtheit hat daher für die Bundesregierung im humanitären Bereich gegenüber der Sowjetunion den Vorrang vor anderen, mit dem Schicksal Einzelner verbundenen Fragen.
Eine direkte Intervention zugunsten der von Ihnen besonders erwähnten Personen, bei denen es sich um Staatsangehörige der UdSSR handelt, ist aus rechtlichen und politischen Gründen nicht möglich. Sie würde mit Sicherheit von der Sowjetunion als Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten zurückgewiesen. Dabei ist auch in Betracht zu ziehen, daß sich ein derartiges Vorgehen möglicherweise nicht zum Vorteil, sondern letztlich zum Nachteil der Betroffenen auswirken könnte.
Anlage 11
Antwort
des Staatsminister Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage B 5) :
Treffen Pressemeldungen zu, die 1974 in der „DDR" stattfindende Generalversammlung des internationalen Kunstkritikerverbands habe 1972 wegen totalen Desinteresses des Bundes und des Landes nicht in Kassel durchgeführt werden können, und in Montreal habe die — durch die Untätigkeit der Bundesregierung erleichterte — Unterwanderung des Department of German der McGil-Universität durch die „DDR" nur durch das Eingreifen der kanadischen Behörden gestoppt werden können, und welche Konsequenzen wird — bejahendenfalls — die Bundesregierung daraus für ihre zukünftige auswärtige Kulturpolitik ziehen?
Der internationale Kunstkritikerverband hatte für das Jahr 1972 eine Tagung in Portugal eingeplant. Da der Verband kurzfristig die Tagung in ein anderes Land verlegen wollte, hat er im November 1971 gesprächsweise sondiert, ob ein Kolloquium im Jahre 1972 im Bereich der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden könne und entsprechende Zuschüsse von der Bundesregierung gegeben würden.
Zu dem späten Zeitpunkt mußte allerdings mitgeteilt werden, daß die für solche Aufgaben bestimmten Mittel bereits anderweitig festgelegt waren.
Weitere Kontakte über diese Angelegenheit gab es nicht mehr. Das Kolloquium wurde im September 1972 in Paris abgehalten.
Für das Jahr 1977 ist ein Antrag auf Unterstützung einer Generalversammlung des Internationalen Kunstkritikerverbandes in der Bundesrepublik Deutschland angekündigt.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1974 8067*
Welche Pressemeldungen dem zweiten Teil der Frage zugrunde gelegen haben, ist dem Auswärtigen Amt nicht bekannt. Aus der Berichterstattung seiner Vertretung in Montreal weiß es, daß zusätzlich zu den guten langjährigen Beziehungen das German Department der McGill Universität in Montreal zur Germanistik der Bundesrepublik Deutschland einige Professoren und Lehrer dieses Departments auch Kontakte zur DDR und der DDR-Germanistik unterhalten.
Im Rahmen dieser Kontakte haben einige dieser Professoren sowohl selbst die DDR besucht als auch wiederholt Germanisten aus der DDR zu Vorträgen eingeladen. Gegen diese Beziehungen ist unsererseits nichts einzuwenden.
Aus den dem Auswärtigen Amt vorliegenden Berichten lassen sich keine Anhaltspunkte für eine „Unterwanderung des Departments der McGill Universität durch die DDR" entnehmen. Das Auswärtige Amt wird jedoch die Angelegenheit weiter verfolgen.
Beim gegenwärtigen Sach- und Erkenntnisstand sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, besondere Konsequenzen für ihre zukünftige auswärtige oder innere Kulturpolitik zu ziehen.
Anlage 12
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage B 6) :
Hat die Bundesregierung den sowjetischen Außenminister bei seinem Besuch in Bonn wissen lassen, daß die brutale Zerstörung einer Kunstausstellung in Moskau mit Hilfe von Planierraupen, Wasserwerfern und jugendlichen Wachtrupps und daß die Verbrennung der noch übriggebliebenen Kunstwerke sowie die Verfolgung der ausstellenden Künstler vom deutschen Volk mit Abscheu zur Kenntnis genommen wird und geeignet ist, die deutsch-sowjetischen Beziehungen zusätzlich zu belasten?
Die Bundesregierung hat eine solche Stellungnahme gegenüber Außenminister Gromyko nicht abgegeben.
Bei dem Vorfall der Verhinderung einer privaten Freilicht-Kunstausstellung in Moskau am 15. September 1974, der Zerstörung einiger Kunstwerke und Beschlagnahme anderer, die jedoch inzwischen den Eigentümern zurückgegeben wurden, sowie der Festnahme ausstellender Maler handelt es sich um innersowjetische Vorgänge. Diese öffentlich zu verurteilen, kann nicht Sache der Bundesregierung sein. Täte sie dies, würde sie sich dem Vorwurf der Einmischung in innere Angelegenheiten der Sowjetunion aussetzen. Es bleibt natürlich jedermann unbenommen, in unserem Lande seine Ansichten zu derartigen Vorgängen öffentlich zu äußern.
Die große Aufmerksamkeit, die die Weltöffentlichkeit diesem Vorgang beigemessen hat, scheint ihre Wirkung nicht zu verfehlen. Wie der Presse zu entnehmen ist, soll eine weitere, ordnungsgemäß angemeldete Freilicht-Ausstellung der nicht offiziell anerkannten sowjetischen Künstler für den 28. September 1974 von den zuständigen Behörden in Moskau genehmigt worden sein.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Scheffler (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage B 7) :
Ist der Bundesregierung bekannt, wer neben den Einnahmen aus Zuschlagserlösen der Sonderbriefmarken zur Finanzierung der Stiftung Deutsche Sporthilfe beigetragen hat, und welche Förderungsmaßnahmen mit diesen Mitteln bisher durchgeführt wurden?
Neben den Einnahmen aus Zuschlagserlösen der Sonderbriefmarken sind der Stiftung Deutsche Sporthilfe Einnahmen aus
— allgemeinen Spenden
— besonderen Veranstaltungen und Maßnahmen (insbesondere Ball des Sports, Zertifikate, Kooperationen, Olympiabücher)
— der Lotterie Glücksspirale
— Zinsen
zugeflossen.
Der Gesamtbetrag dieser Einnahmen betrug zum 31. Dezember 1973 rund 30 Millionen DM.
Aus den Gesamteinnahmen der Stiftung Deutsche Sporthilfe — den vorgenannten Einnahmen sowie den Einnahmen aus Zuschlagserlösen der Sonderbriefmarken — sind im wesentlichen folgende Förderungsmaßnahmen durchgeführt worden:
— Ernährungsbeihilfen
— Erstattung von Fahrkosten
— Erstattung von Lohn- und Verdienstausfall
— Studien- und Ausbildungsbeihilfen
— Unfallversicherungen
— Finanzierung von technischen Hilfsmitteln (Sportgeräte u. a.)
— Finanzierung von Trainerhonoraren
— Finanzierung von Maßnahmen der ärztlichen Betreuung
— Mietbeihilfen.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Barche (SPD) (Drucksache 7/2550 Fragen B 8 und 9) :
Ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß die Verregnung von nur mechanisch vorgeklärten Abwässern und Fäkalien aus Großstädten auf landwirtschaftliche Anbauflächen in unmittelbarer Nähe von menschlichen Siedlungen gegen die Bestimmungen des Abfallbeseitigungs- und Immissionsschutzgesetzes verstößt und auf Dauer für die in solchen Gebieten wohnenden
8068* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1974
Menschen unzumutbar ist, und unter Umständen durch die Verregnung und Versprühung der hochinfektiösen Abwässer ernsthafte Erkrankungen mittel- oder unmittelbar entstehen können?
Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, wenn sie meine Auffassung teilt, den gesetzlichen Bestimmungen Anerkennung zu verschaffen, falls die in Frage kommenden Kommunen bzw. Bezirksregierungen den Übelstand nicht abstellen?
Zu Frage B 8:
Die Durchführung des Abfallbeseitigungsgesetzes fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Das Land, in dessen Gebiet noch größere Abwasserverregnungsanlagen betrieben werden, vertritt den Standpunkt, daß diese Anlagen nicht unter die Genehmigungspflicht nach § 8 bzw. unter die Anzeigungspflicht nach § 9 fallen und die damit verbundenen rechtlichen Folgerungen nicht wirksam werden.
Der Gesetzgeber hat jedoch für dieses begrenzte Teilgebiet eine erschöpfende Regelung in § 15 vorgesehen. In der nach § 15 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung können zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit Vorschriften über das Verregnen von Abwasser erlassen werden, in denen das Verregnen beschränkt, verboten, von einer Untersuchung, Vorbehandlung oder anderen geeigneten Maßnahmen abhängig gemacht werden kann. Die Bundesregierung beabsichtigt, die ihrer Auffassung entsprechende Klarstellung in der zu erlassenden Rechtsverordnung vorzunehmen. Außerdem gibt das Bundes-Immissionsschutzgesetz nach dessen §§ 22 ff. den zuständigen Landesbehörden die rechtlichen Handhaben, Anordnungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen, insbesondere vor Geruchsbelästigungen zu treffen.
Zu Frage B 9:
Das Bundesministerium des Innern hat im Herbst 1973 das Bundesgesundheitsamt beauftragt, die wissenschaftlichen Grundlagen und fachlichen Bedingungen zusammenzutragen, die zur Abwehr von Gefahren u. a. bei der Verregnung von Abwasser zu beachten sind. Die dafür eingesetzte Kommission, in der die kompetentesten Fachleute mitwirkten, hat ihre Arbeit im Frühjahr 1974 abgeschlossen und einen umfassenden Bericht vorgelegt. Im Bundesministerium des Innern wird gegenwärtig unter Berücksichtigung der von der Kommission gemachten Vorschläge der Entwurf einer Rechtsverordnung nach § 15 des Abfallbeseitigungsgesetzes ausgearbeitet, in der an die Verregnung von Abwasser besonders strenge Maßstäbe gesetzt werden.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage B 10) :
Wie setzen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen und Ausgaben für die Ausrichtung der X. Fußball-Weltmeisterschaft 1974 zusammen?
Der Bundesregierung ist bislang nicht bekannt, wie sich die Einnahmen und Ausgaben für die Ausrichtung der X. Fußball-Weltmeisterschaft zusammensetzen.
Nach dem Reglement der FIFA als dem Veranstalter der Weltmeisterschaft hat der Deutsche Fußball-Bund als Ausrichter innerhalb von vier Monaten nach dem Endspiel der FIFA eine Abrechnung vorzulegen. Entsprechende Unterlagen werden gegenwärtig vom Deutschen Fußball-Bund erarbeitet.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage B 11) :
Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß die Beamten des Bundesgrenzschutzes über die Existenz und Gültigkeit der auf Grund des Artikels 7 Abs. 1 des dem Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften beigefügten Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der EG ausgestellten Pässe informiert werden, damit Benutzer dieser Ausweise beim Grenzübergang nicht zusätzliche Wartezeiten hinnehmen müssen, die dadurch entstehen, daß sich die kontrollierenden Beamten erst bei vorgesetzten Dienststellen nach der Gültigkeit des Passes erkundigen müssen?
Die für den Grenzübertritt zugelassenen Pässe und Paßersatzpapiere sind in einem Handbuch aufgeführt, das von der Grenzschutzdirektion erstellt und laufend ergänzt wird. Je eine Ausfertigung befindet sich unmittelbar bei den Dienststellen des Grenzschutzeinzeldienstes sowie den übrigen mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betrauten Stellen.
Dieses Handbuch enthält auch die Ausweise für Abgeordnete der Beratenden Versammlung des Europarats und die Ausweise für Mitglieder und Bedienstete der Organe der Europäischen Gemeinschaften.
Als Paß oder Paßersatz sind für den Grenzübertritt mehr als 1 000 Ausweise zugelassen. Wegen dieser großer Zahl und wegen des Umstandes, daß sich Aussehen der Ausweise und der Kreis der zur Führung dieser Ausweise Berechtigten häufig ändert, ist es den Beamten nicht immer möglich, sich alle diese Ausweise mit ihrem genauen Aussehen im Gedächtnis einzuprägen, so daß es vorkommen kann, daß bei der grenzpolizeilichen Kontrolle eine Überprüfung des Ausweises unter Benutzung des in der Dienststelle vorhandenen Handbuches vorgenommen wird.
Vor der Verwendung als Abfertigungsbeamter bei der grenzpolizeilichen Kontrolle werden die Beamten mit den gängigen Ausweisen bekanntgemacht. Sie werden auch von Ergänzungen des Handbuches regelmäßig in Kenntnis gesetzt. Erfahrene und längere Zeit in der grenzpolizeilichen Kontrolle eingesetzte Beamte sind ausgezeichnete Kenner des Paß- und Ausweiswesens. Beamte, die vorübergehend — insbesondere als Sommerverstärkungskräfte — von den Verbänden des Bundesgrenzschutzes zur Grenz-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1974 8069*
abfertigung abgeordnet werden, greifen dagegen öfters zu ihrer Orientierung auf das Handbuch zurück.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage B 12) :
Trifft es zu, daß die Verzögerung des Inkrafttretens der Rechtsverordnung zu § 62 BGS-Gesetz (Übertragung von Grenzschutzaufgaben auf die Zollverwaltung) u. a. auf die Haltung der bayerischen Staatsregierung in dieser Frage zurückzuführen ist?
Bei der Vorbereitung der Rechtsverordnung zu § 62 BGS-Gesetz ergaben sich schwierige Fragen über das Zusammenwirken von Bundesgrenzschutz, Zollverwaltung und Bayerischer Grenzpolizei bei der Durchführung grenzpolizeilicher Aufgaben. Das hat es notwendig gemacht — auch unter Inkaufnahme von Verzögerungen — von Anfang an auf ein von allen Beteiligten gemeinsam getragenes Ergebnis hinzuwirken.
Der Entwurf der Rechtsverordnung zu § 62 BGSG ist seit kurzem mit dem Bundesminister der Finanzen abgestimmt. Da die zuletzt noch vorgenommene Änderung durch einen Wunsch des Bayerischen Staatsministeriums des Innern veranlaßt war, die vorgeschlagene Ergänzung in ihrem Wortlaut aber nicht voll dem Vorschlag Bayerns entspricht, habe ich dazu noch einmal eine Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums des Innern erbeten. Ich gehe davon aus, daß der Zustimmung Bayerns zu dem Entwurf jetzt nichts mehr im Wege steht.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage B 13) :
Aus welchem Grunde nutzt die Bundesregierung die von der EG-Kommission als vertragskonform bezeichnete Kostensenkung bei Dieselöl bis zur Höhe der gesamten Besteuerung nicht aus?
Die Bundesregierung ist auch weiterhin der Auffassung, daß der deutschen Landwirtschaft eine Gasölverbilligung in Höhe der speziellen Verbrauchsteuer, die auf dem Mineralöl lastet, gewährt wird. Diese beträgt z. Z. 41,15 Pf je Liter und entspricht der Höhe der Verbilligung.
Eine Berücksichtigung der auf die Mineralölsteuer entfallenden Mehrwertsteuer als zusätzliche Beihilfe hat die Bundesregierung stets abgelehnt. Sinn der Gasölverbilligung ist allein die auf dem Mineralöl lastende spezielle Verbrauchsteuer auszugleichen. Im übrigen wird ein Teil der Mehrwertsteuerbelastung durch die Vorsteuerpauschale, die
die Bundesregierung ab 1. 1. 1975 auf 6 v. H. erhöht hat, ausgeglichen.
Unabhängig von diesen grundsätzlichen Bedenken sieht die Bundesregierung auch wegen der angespannten Haushaltslage keine Möglichkeit zur Gewährung neuer Subventionen.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Porzner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/2550 Fragen B 14 und 15) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die neuerlich geübte Praxis der Finanzverwaltungen, bei der Besteuerung der betriebseigenen Werksverpflegung nicht mehr die ausgewiesenen finanziellen Leistungen, sondern ortsübliche Vergleichspreise des Gaststättengewerbes zugrunde zu legen?
Inwieweit gedenkt die Bundesregierung dem Umstand Rechnung zu tragen, daß der seit vielen Jahren nicht mehr erhöhte steuerfreie Betrag (1,50 DM) bei der Gewährung einer betriebseigenen Werksverpflegung schon lange nicht mehr den geleisteten Aufwendungen entspricht und damit der Arbeitnehmeranteil erheblich erhöht wird?
Gewährt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten im Betrieb. so handelt es sich grundsätzlich um einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug; der Wert dieses Sachbezuges ist für die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge seit jeher und auch weiterhin mit dem ortsüblichen Mittelpreis anzusetzen. Die Mahlzeiten sind mithin mit dem Betrag zu bewerten, den der Arbeitnehmer an seinem Arbeitsort aufwenden müßte, wenn er sich die Mahlzeit in üblicher Form, z. B. in einer Gaststätte, auf eigene Kosten verschaffen würde. Die Feststellung des Mittelpreises ist jedoch nicht Sache der Finanzverwaltung, sondern Sache des Arbeitgebers, der bei der Wertbemessung sowohl die Art und Güte der Mahlzeit, als auch die örtlichen Preisverhältnisse berücksichtigen muß. Die Bindung an den ortsüblichen Mittelpreis, wie sie in § 8 Abs. 2 Einkommensteuergesetz grundsätzlich für die Bewertung von Sachbezügen vorgeschrieben ist, bietet im übrigen die Gewähr für eine relativ gleichmäßige Wertermittlung des Kantinenessens. Eine Änderung dieses Verfahrens ist daher auch nicht beabsichtigt. Unabhängig davon wird jedoch aus Vereinfachungsgründen seit dem Jahre 1970 zugelassen, daß der Arbeitgeber an Stelle des ortsüblichen Mittelpreises den amtlichen Sachbezugswert, der für die Gewährung freier Kost bei einer Aufnahme des Arbeitnehmers in die Haus- und Verpflegungsgemeinschaft maßgehend ist, für eine Kantinenmahlzeit zugrundelegt. In diesem Falle erspart er sich die Einzelberechnung, andererseits kann aber bei Ansatz des anteiligen amtlichen Sachbezugswerts der Freibetrag von 1,50 DM nicht berücksichtigt werden.
Die Entwicklung der Preisverhältnisse in den letzten Jahren hat dazu geführt, daß der ortsübliche Wert der Kantinenmahlzeit laufend gestiegen ist. Wenn die von dem Arbeitnehmer aufzubringende Eigenleistung nicht in gleichem Umfang angepaßt worden ist oder die Mahlzeit weiterhin unentgelt-
8030* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1974
lieh gewährt wird, so führt das zweifellos zu einem entsprechend höheren lohnsteuerpflichtigen Betrag. Um dieses Ergebnis zu vermeiden, wird immer wieder die Erhöhung des Essensfreibetrags gefordert. Die Bundesregierung hat jedoch schon wiederholt, zuletzt in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 26. April 1974, erklären müssen, daß ein höherer Freibetrag als 1,50 DM aus folgenden Gründen nicht vertretbar ist:
1. Eine Erhöhung des Freibetrags würde nur denjenigen Arbeitnehmern zugute kommen, die tatsächlich im Betrieb Mahlzeiten erhalten oder einen Zuschuß bekommen. Das ist in weiten Bereichen der Wirtschaft nicht der Fall. Der jetzige Betrag von 1,50 DM pro Tag kommt einem Jahresfreibetrag von 345 DM gleich. Im Falle einer Verdoppelung auf 3,— DM ergäbe sich ein Jahresfreibetrag von 690 DM. Die Erhöhung würde von allen Arbeitnehmern als steuerliche Ungerechtigkeit empfunden werden, die im Betrieb keine Mahlzeiten oder keinen Zuschuß erhalten.
2. Eine Erhöhung des Freibetrags wäre auch aus rechtlichen Gründen bedenklich, nachdem der Bundesfinanzhof bereits Zweifel an der Rechtsgrundlage für diesen Essensfreibetrag geäußert hat.
3. Eine Erhöhung hätte erhebliche haushaltsmäßige Auswirkungen. So würde eine Verdoppelung des Essensfreibetrags auf täglich 3,— DM zu Steuermindereinnahmen von ca. 1 Milliarde DM jährlich führen.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/2550 Fragen B 16 und 17):
Wie groß ist nach den Erfahrungen und Erkenntnissen der Bundesregierung der Anteil an Insolvenzen und Konkursen in diesem Jahr, die durch einen Mangel an Know-how bei den betroffenen Unternehmen verursacht wurden?
Was will und wird die Bundesregierung veranlassen, um dazu beizutragen, daß vor allem kleine und mittlere Unternehmen verpflichtet werden, sich in regelmäßigen — mindestens dreijährigen — Abständen von Fachleuten beurteilen zu lassen, um wirtschaftliche Fehleinschätzungen und die sich daraus ergebenden sozialen Folgen mehr als bisher zu verhindern?
Zu Frage B 16:
Die Statistik der Konkurse und Vergleichsverfahren stützt sich auf Meldungen der Amtsgerichte. Daraus ergibt sich lediglich die Höhe der angemeldeten Forderungen; nicht ersichtlich sind dagegen die Ursachen, die zur Anmeldung der Konkurse und Vergleichsverfahren geführt haben.
Zu Frage B 17:
Unsere marktwirtschaftliche Ordnung geht davon aus, daß Unternehmer in eigener Verantwortung und freier Entscheidung tätig werden. Eine Verpflichtung im Sinne der Frage würde hiermit nicht im Einklang stehen.
Dem widerspricht nicht, daß die Bundesregierung die Betriebsberatung mit Haushaltsmitteln fördert. Zielsetzung dieser Förderung ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen unter Beachtung des Grundsatzes der Hilfe zur Selbsthilfe zu stärken. Eine Ausweitung dieser Förderung in dem in der Frage angesprochenen Umfange würde im übrigen nicht nur aus haushaltspolitischen Gründen, sondern schon an der begrenzten Zahl qualifizierter Betriebsberater scheitern.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Windelen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage B 18) :
Wie hoch war die Zahl der Insolvenzen sowie der dadurch betroffenen Arbeitsplätze im Jahr 1973, im ersten Halbjahr 1974, und wie lauten die entsprechenden geschätzten Zahlen für das zweite Halbjahr 1974?
Im Jahre 1973 wurden in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 5 515 Insolvenzverfahren eröffnet, davon entfielen auf das erste Halbjahr 1973 2 470 und auf das zweite Halbjahr 3 045. Im ersten Halbjahr 1974 wurden 3 521 neue Insolvenzverfahren gezählt. Die Gesamtzahl der Insolvenzen enthält sowohl Insolvenzen von natürlichen Personen, Nachlässen und sonstigen Gemeinschuldnern als auch Insolvenzen von Erwerbsunternehmen. Von den oben genannten Gesamtzahlen entfielen auf Erwerbsunternehmen im ersten Halbjahr 1973 1 703, im zweiten Halbjahr 1973 2 297 und im ersten Halbjahr 1974 2 702. Die Zahl der durch Zahlungsschwierigkeiten betroffenen Arbeitsplätze ist nicht bekannt, da sich die Statistik der Konkurse und Vergleichsverfahren auf Meldungen der Amtsgerichte stützt, die keine Angaben über die Zahl der Beschäftigten enthalten.
Schätzungen über die Zahl der im zweiten Halbjahr 1974 zu erwartenden Insolvenzen liegen nicht vor.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatsekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Fragen B 19 und 20) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Mineralölgesellschaften durch rigoroses Schließen von Tankstellen besonders in dünn besiedelten ländlichen Räumen eine Lage zu schaffen drohen, in der die Versorgung dieser Gebiete mit Treibstoff ernsthaft gefährdet ist?
Welche Maßnahmen sind geplant, um die Versorgung der Bevölkerung mit Treibstoff auch in diesen Räumen weiterhin sicherzustellen?
Im Tankstellengeschäft findet seit einigen Jahren ein Strukturwandel statt, der einer Rationalisierung des Treibstoffvertriebs dient. So haben die Bemü-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1974 8071*
hungen der Mineralölgesellschaften, die Zahl der Tankstellen zu vermindern, in den letzten Jahren zu einem Rückgang der Tankstellenzahl von 46 900 auf 40 400 am 1. Januar 1974 geführt. Auch im Jahre 1974 werden weitere Stillegungen erfolgen; die Mineralölwirtschaft rechnet für dieses Jahr mit einem Rückgang der Tankstellenzahl auf ca. 39 000.
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen sind dünnbesiedelte Räume von der Tankstellenschließung nicht besonders betroffen. Der Schwerpunkt der Schließungen liegt vielmehr in den Ballungsgebieten, weil dort die Zahl der Tankstellen auf engem Raum besonders hoch liegt.
Es ist jedoch nicht auszuschließen, daß durch diese Rationalisierungsbemühungen vereinzelt Probleme auftauchen. Der Bundesminister für Wirtschaft ist allerdings erst in einem einzigen Fall (Schließung einer Tankstelle im Bayerischen Wald) unter Hinweis auf die Gefährdung der Flächenversorgung um Unterstützung gebeten worden. Der Fall konnte durch Verhandlungen mit der Treibstoffgesellschaft befriedigend gelöst werden. Sollten in Zukunft in Einzelfällen erneut ähnliche Schwierigkeiten auftreten, wird der Bundesminister für Wirtschaft sich wie in der Vergangenheit in Gesprächen mit den Mineralölgesellschaften um eine Lösung bemühen.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Fragen B 21 und 22) :
Für welchen Zeitraum gedenkt die Bundesregierung im Rahmen des zu verabschiedenden 4. Rahmenplanes der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" großzügige Übergangsregelungen für die Gebiete zu schaffen, die nach der Neuabgrenzung mit Wirkung vom 1. Januar 1975 trotz erheblicher Strukturschwächen keine Fördergebiete mehr sein sollen?
Ist es möglich, daß die dem Land Niedersachsen für die gemeindescharfe Abgrenzung zugebilligte Dispositionsmasse von 180 000 Einwohnern nicht nur dazu verwendet wird, im gesamten Lande die Feinabstimmung zu ermöglichen, sondern damit auch eine indirekte Wiederhereinnahme der Arbeitsmarktregionen 11 (Harburg, Bremervörde, Stade), 13 (Osterholz, Verden, Braunschweig, Hoya) und 15 (Ammerland, Cloppenburg, Oldenburg-Land, Oldenburg-Stadt) in den Kreis der künftigen Fördergebiete zu erreichen?
Der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" hat am 21. August 1974 beschlossen, daß eine Übergangsregelung für die aus der Förderung entfallenden Gebiete im Zusammenhang mit der Aufstellung des 4. Rahmenplans dieser Gemeinschaftsaufgabe festgelegt werden soll. Daher sind auch die Überlegungen der Bundesregierung zu diesem Punkt noch nicht abgeschlossen. Sie werden sich aber aller Voraussicht nach daran orientieren, daß alle derzeit beabsichtigten Investitionsvorhaben realisiert werden können.
Nach den mit sehr großer Mehrheit getroffenen Beschlüssen des Planungsausschusses ist es der Sinn der sog. „Feinabstimmung", eine flexible Anpassung der Förderregionen zu ermöglichen, wobei jedoch
die Ergebnisse der methodischen Abgrenzung nicht ins Gegenteil verkehrt werden dürfen. Auf dieser Grundlage erarbeiten die Länder zur Zeit ihre Anmeldungen für den 4. Rahmenplan, die sie bis zum 1. Dezember 1974 dem Bundesminister für Wirtschaft vorlegen. Eine Stellungnahme des Bundes wird erst danach möglich sein.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Straßmeir (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage B 23) :
Ist bei den derzeit an Tankstellen vorhandenen LuftdruckMeßgeräten eine exakte Anzeige und Kontrolle der Druck-Werte gewährleistet?
Nach § 2 Abs. 3 des Eichgesetzes müssen Meßgeräte zur Prüfung des Reifenluftdrucks an Kraftfahrzeugen, die in öffentlichen Tankstellen oder in Betrieben des Kraftfahrzeuggewerbes verwendet werden, geeicht sein. Die Eichung erfolgt nur, wenn die Bauart des Meßgerats von der PhysikalischTechnischen Bundesanstalt zur Eichung zugelassen ist und das Gerät bei der Einzelprüfung durch die Eichbehörde keine Mängel aufweist. Die Geräte sind nach jeweils zwei Jahren der Eichbehörde zur Nacheichung vorzulegen. Ich kann Ihre Frage zusammenfassend also mit „ja" beantworten.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/2550 Frage B 24) :
Wie hoch ist in den einzelnen Ländern der EG der Anteil der Nahrungsmittel an den gesamten Lebenshaltungskosten, und worauf sind die bestehenden Unterschiede im wesentlichen zurückzuführen?
Nach Angaben des Statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften hatten 1972 die Ausgaben für Nahrungsmittel und Getränke an den gesamten Ausgaben für den privaten Verbrauch in den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen folgenden Anteil in %.
Bundesrepublik Deutschland 21
Frankreich 26
Italien 36
Niederlande 24
Belgien 25
Luxemburg 28
Großbritannien 27
Irland 39
Dänemark 25
EG (9) 26
8072* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1974
Die Unterschiede in den Prozentanteilen ergeben sich einmal aus den Verbrauchsgewohnheiten in den einzelnen Ländern, in denen Art und Umfang der Verpflegung eine unterschiedliche Bedeutung beigemessen wird.
Zum anderen zeigt sich auch hier wieder die Erfahrung, daß mit zunehmendem Einkommen der Anteil der Ausgaben für Nahrungsmittel an den Gesamtausgaben sinkt. So liegt in der Bundesrepublik Deutschland, dem Land, das in der EG mit das höchste Volkseinkommen pro Kopf hat, auch der Anteil der Nahrungsmittelausgaben an den gesamten Lebenshaltungsausgaben am niedrigsten. Umgekehrt ist es in Irland und Italien, die beide die niedrigsten Einkommen pro Kopf der Bevölkerung in der EG erzielen. Frankreich, Belgien und die Niederlande bewegen sich im Pro-Kopf-Einkommen und in den Nahrungsmittelanteilen an den Verbrauchsausgaben auf etwa gleicher Höhe.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage B 25) :
Sieht die Bundesregierung eine Möglichekit, die deutsche Weinwirtschaft im Herbst 1974 durch Erntebergungskredite zu unterstützen?
Zur Erleichterung der Erntefinanzierung stehen —wie in den vergangenen Jahren — die von der Deutschen Bundesbank bereitgestellten Zusatz-Rediskontkontingente zur Verfügung. Diese wurden, nicht zuletzt auf meine intensiven Bemühungen hin, erstmals für 1974 auf einen Betrag von rund 305 Millionen DM aufgestockt.
In welchem Umfang die deutsche Weinwirtschaft an diesen Kontingenten teilnimmt, entzieht sich meiner Kenntnis, da die Aufteilung von der Bundesbank vorgenommen wird. Die Bereitstellung höherer Zusatzkontingente oder anderer Kredithilfen hat die Bundesbank unter Hinweis auf die geld- und währungspolitische Absicherung der Stabilitätspolitik entschieden abgelehnt.
Ich sehe daher keine Möglichkeit, die deutsche Weinwirtschaft neben den angesprochenen Rediskontkontingenten durch Erntebergungskredite zu unterstützen.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage B 26) :
Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, daß bei den Schutzmaßnahmen der EG bei Einfuhren von Obst- und Gemüsekonserven aus Drittländern auch Erzeugnisse eingeschlossen werden, die für die deutschen Erzeuger von Bedeutung sind?
Die gemeinsame Marktorganisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse ist durch die Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 1427 des Rates vom 2. Juli 1971 mit einer Schutzklausel ausgestattet worden. In Anwendung dieser Bestimmungen können Schutzmaßnahmen für alle Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse getroffen werden.
Die Bundesregierung wird Schutzmaßnahmen bei der Kommission beantragen, wenn die Voraussetzungen der o. g. Regelung bei Erzeugnissen vorliegen, die von Bedeutung für die deutschen Erzeuger sind.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Nordenham) (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage B 27):
Beabsichtigt die Bundesregierung, allgemein verbindliche Höchstgehalte an Schwermetall in Futtermitteln für Tiere durch Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien festzusetzen, und wenn ja, in welcher Form soll dies geschehen, wie weit ist der Stand der Beratung, und wann kann mit dem Inkrafttreten solcher Bestimmungen gerechnet werden?
Die Bundesregierung ist nach den Bestimmungen der Richtlinie des Rates vom 17. Dezember 1973 über unerwünschte Stoffe und Erzeugnisse in Futtermitteln (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 38 vom 11. Februar 1974) verpflichtet, mit Wirkung vom 1. Januar 1976 Höchstgehalte an bestimmten Schwermetallen in allen Futtermitteln festzusetzen. Die Festsetzung wird durch Rechtsverordnungen erfolgen. Diese Bestimmungen werden nach dem Inkrafttreten des neuen Futtermittelgesetzes, mit dem im kommenden Jahr gerechnet wird, erlassen werden.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Köster (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Fragen B 28 und 29) :
Ist die Bundesregierung auch der Meinung, daß die seit 1963 unveränderte Zulage für Besatzungen strahlgetriebener Flugzeuge erhöht werden muß, weil u. a. die Verschärfung der Streßsituation der Besatzungen und die wirtschaftliche Entwicklung eine Anpassung der Aufwandsentschädigung erfordern?
Beabsichtigt die Bundesregierung, den Flugzeugführern strahlgetriebener Flugzeuge in der Laufbahn „BO-40", die trotz Erfüllung laufbahnrechtlicher Voraussetzungen auf Grund des sogenannten „Hauptmann-Staues" nicht zum Major befördert werden können, die Besoldung nach A 12 zu ermöglichen?
Zu Frage B 28:
Nach dem Beschluß des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages vom 14. Oktober 1971 sollte die Fliegerzulage auf möglichst wenige Zulagegruppen reduziert werden. Demgemäß wurde unter Berücksichtigung flugmedizinischer Untersu-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1974 8073*
chungen, die eine weitgehend gleich große fliegerische Belastung der ständigen Besatzungsangehörigen in Strahlflugzeugen und in sonstigen Flugzeugen ergaben, für Luftfahrzeugbesatzungsangehörige eine einheitliche Fliegerzulage (steuerfreie Aufwandsentschädigung) von monatlich 190 DM festgesetzt. Besatzungsangehörige von Strahlflugzeugen (im wesentlichen Strahlflugzeuge der Flugbereitschaft BMVg, z. B. Boeing 707), denen vorher eine Fliegerzulage von monatlich 210 DM zustand, erhalten diese weiter.
Eine Erhöhung der Fliegerzulage nur für Besatzungsangehörige von Strahlflugzeugen wäre im Hinblick auf die vergleichbare fliegerische Belastung der Besatzungsangehörigen sonstiger Flugzeuge nicht zu rechtfertigen.
Eine Anhebung der Fliegerzulage im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung ist nicht möglich. Es handelt sich hier um ein Problem, das nicht nur die Fliegerzulage, sondern alle anderen Zulagen in gleicher Weise betrifft.
Im übrigen ist auch zu berücksichtigen, daß ständige Besatzungsangehörige von Strahlflugzeugen seit dem 1. Mai 1971 eine nach 5jähriger entsprechender Verwendung ruhegehaltsfähige Stellenzulage von monatlich 125 DM erhalten.
Auch künftig wird eine angemessene Regelung der Zulagen für das fliegende Personal der Bundeswehr angestrebt werden.
Zu Frage B 29:
Hauptleute in der Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes können in Planstellen der Besoldungsgruppe A 12 eingewiesen werden, wenn sie einen herausgehobenen Dienstposten innehaben und ihre Laufzeit im Dienstgrad mindestens sieben Jahre beträgt. Entsprechend den zur Verfügung stehenden Planstellen erfolgt die Einweisung dieser Hauptleute nach einer Reihenfolge, die, ausgehend von der Leistung, die Dauer der Verwendung auf herausgehobenen Dienstposten, die Laufzeit im Dienstgrad und das Lebensalter berücksichtigt. Diese Richtlinien gelten für die Einweisung aller Offiziere in der Laufbahn des Truppendienstes, also auch für Strahlflugzeugführeroffiziere BO 40.
Eine besondere Regelung für die Einweisung von Strahlflugzeugführeroffizieren BO 40 in Planstellen der Besoldungsgruppe A 12 ist nicht beabsichtigt. Eine Sonderregelung für diesen Personenkreis würde auch zu Ungerechtigkeiten gegenüber anderen Offizieren des Truppendienstes führen, die ebenfalls mehrere Jahre bis zur Beförderung zum Major warten müssen, selbst wenn sie auf herausgehobenen Dienstposten eingesetzt sind.
Die in den Einweisungsrichtlinien geforderten sieben Jahre Laufzeit im Dienstgrad Hauptmann sind so bemessen, daß alle Hauptleute, die die Voraussetzungen für einen Aufstieg in die Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere nicht mitbringen, nach angemessener Zeit in eine höhere Besoldungsgruppe aufsteigen können.
Dies gilt uneingeschränkt auch für Offiziere des Truppendienstes in Verwendungen als Strahlflugzeugführeroffizier BO 40. Regelmäßig werden jedoch diese Offiziere bei Erreichen der für sie festgesetzten besonderen Altersgrenze den Dienstgrad Major erreicht haben.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Fragen B 30 und 31):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die bisherige Praxis, Wehrpflichtige oder Ersatzdienstpflichtige bei der Ausbildung nor dann zurückzustellen, wenn z. B. beim Studium ein Drittel der vorgesehenen Ausbildungszeit zurückgelegt worden ist, zu Härten z. B. bei solchen Betroffenen führen, die an der Technischen Universität München studieren, erst das 2. Semester absolvieren konnten und so bei nunmehriger Verweigerung weiterer Rückstellung die bisherigen angefangenen Semester praktisch als verloren gelten?
Ist die Bundesregierung bereit, diese Praxis zu überprüfen mit dem Ziel, daß Werhrpflichtige oder Ersatzdienstpflichtige in solchen Fällen bis zum Vordiplom zurückgestellt werden, wenn diese sich verpflichten, daß sie nach Ablegung des Vordiploms auf weitere Rückstellung verzichten und anschließend die Wehrpflicht bzw. den Ersatzdienst ableisten?
Die Bundesregierung sieht keine besondere Härte darin, daß an der Technischen Universität München studierende Wehrpflichtige noch nach der Absolvierung von 2 Semestern zum Grundwehrdienst einberufen werden. Denn nach den Vorschriften des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) kann ein im Studium stehender Wehrpflichtiger nur dann auf seinen Antrag vom Wehrdienst zurückgestellt werden, wenn seine Einberufung einen bereits weitgehend geförderten Ausbildungsabschnitt unterbrechen würde. Eine solche Förderung ist erst dann gegeben, wenn von der erforderlichen Ausbildungszeit mindestens ein Drittel erreicht ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dabei das Studium als ein Ausbildungsabschnitt zu bewerten, selbst wenn es im einzelnen nach Grund- und Hauptstudium untergliedert ist. Auch liegt danach eine besondere Härte im Sinne der Zurückstellungsvorschriften dann nicht vor, wenn ein Student durch die Einberufung nach 2 Semestern an der Ablegung einer Vorprüfung gehindert wird. Ein Student, der zur Erfüllung seines Wehrdienstes sein Studium unterbrechen muß, ist dadurch nämlich nicht schlechter gestellt als der Student einer anderen, nicht untergliederten Fachrichtung. Es muß in beiden Fällen vom Wehrpflichtigen in Kauf genommen werden, daß er für den Lehrstoff, den er sich bereits vor seinem Wehrdienst angeeignet hat, die Prüfung erst nach seinem Wehrdienst ablegt.
Der Bundesregierung ist es deshalb mit Rücksicht auf die Rechtslage und auch im Interesse der Gleichbehandlung aller Wehrpflichtigen nicht möglich, für Studenten der Technischen Universität München eine Sonderregelung einzuführen, die deren Zurückstellung bis zum Vordiplom unabhängig davon ermöglicht, ob der Ausbildungsabschnitt weitgehend gefördert ist. Sie sieht hierzu aber keinen Anlaß, weil die Masse der Wehrpflichtigen bereits nach dem Er-
8074* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1974
werb der Hochschul- oder Fachhochschulreife — also vor Beginn des beabsichtigten Studiums — zu Juli eines jeden Jahres einberufen wird. Einberufungen erst nach Studienbeginn sind deshalb die Ausnahme und vielfach von den Wehrpflichtigen selbst verursacht worden. Insoweit nehme ich auf die Antwort vom 16. 8. 1973 zu der Frage des Herrn Kollegen Pfeffermann (BT-Drucksache 7/952) Bezug, in der ausführlich zur Einberufung von Studenten Stellung genommen wurde. Bei Zivildienstpflichtigen wird nach den gleichen Grundsätzen verfahren.
Anlage 31
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/2550 Frage B 32) :
Hat die Bundesregierung schon einen Überblick oder Berechnungen darüber, wie sich die neue Kindergeldregelung vom 1. Januar 1975 an in etwa auf die landwirtschaftlichen Einkommen auswirken wird, und welche generelle Einkommensverbesserung bei der Gesamtbevölkerung dürfte von dieser Neuregelung zu erwarten sein?
Durch die zum 1. Januar 1975 wirksam werdende Vereinheitlichung und einkommensunabhängige Gestaltung des Familienlastenausgleichs erhöht sich der jährliche Aufwand des Staates für den Familienlastenausgleich um über 4 Mrd. DM. Der Mehraufwand kommt vor allem den Beziehern niedriger und mittlerer Einkommen zugute. Denn sie nehmen am derzeitigen steuerlichen Familienlastenausgleich — an der Einkommensteuerermäßigung, die in Form von Kinderfreibeträgen gewährt wird, also einkommensabhängig ist — gar nicht oder nur begrenzt teil. Dies gilt weithin auch für die Landwirte. Infolge der für sie geltenden allgemeinen, also nicht den Familienlastenausgleich unmittelbar betreffenden Steuervorschriften kann sich der derzeitige steuerliche Familienlastenausgleich für sie weithin nur sehr begrenzt auswirken. Demgemäß kommt ihnen die Vereinheitlichung und einkommensunabhängige Gestaltung des Familienlastenausgleichs — das neue Kindergeld — besonders stark zugute. Darauf hat auch Herr Bundesfinanzminister Apel bei der Einbringung des Haushaltsgesetzes 1975 hingewiesen. Beispielhafte Einzelberechnungen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hierzu liegen vor. Berechnungen über die Auswirkungen der Reform des Familienlastenausgleichs auf die Landwirtschaft insgesamt sind gegenwärtig noch nicht möglich.
Anlage 32
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Nordenham) (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage B 33) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, allgemein verbindliche Höchstgehalte an Schwermetallen in Lebensmitteln durch Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien festzusetzen, und wenn ja, in welcher Form soll dies geschehen, wie weit ist der Stand der Beratung, und wann kann mit dem Inkrafttreten solcher Bestimmungen gerechnet werden?
Die Bundesregierung beabsichtigt, seit sie sich im Rahmen ihres Umweltprogramms intensiver mit Art, Ursache und Ausmaß der Kontamination von Lebensmitteln durch chemische Stoffe, die über die Umwelt in menschliche Nahrung gelangen können, befaßt, Höchstmengen für Schwermetalle in und auf Lebensmitteln festzusetzen. Die Höchstmengen-Festsetzungen sollen in Form von Rechtsverordnungen erfolgen.
Da aufgrund der Befunde der amtlichen Lebensmittelüberwachung besonders häufig bei Fischen mit überhöhten Werten an Quecksilber gerechnet werden muß, hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit als erste der geplanten Maßnahmen für einen gewissen abgeschlossenen Teilbereich die Rechtsverordnung über zulässige Höchstmengen an Quecksilber in Fischen, Krusten-, Schalen- und Weichtieren (Quecksilberverordnung, Fische) vorbereitet. Der Verordnungsentwurf soll im Laufe des nächsten Vierteljahres dem Bundesrat zugeleitet werden. Die entsprechenden Vorschriften sollen dem Entwurf gemäß sechs Monate nach Erlaß der Verordnung in Kraft treten.
Eine weitere Rechtsvorschrift wird über Höchstmengen an den Schwermetallen Blei, Cadium und Quecksilber und dem Halbmetall Arsen bei einer Reihe anderer Lebensmittel vorbereitet. Die vor dem Erlaß dieser Rechtsverordnung erforderliche Klärung einiger noch offener Fragen wird allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Um die Frist bis zum Erlaß der vorgesehenen Verordnung zu überbrücken, werden im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den obersten Landesgesundheits- und -veterinärbehörden die Werte an Arsen, Blei, Cadium und Quecksilber, die nach dem derzeitigen Wissensstand als vertretbare obere Grenze für eine Reihe von Lebensmitteln bzw. Lebensmittelgruppen angesehen werden können, den Ländern in Kürze bekanntgegeben. Diese Richtwerte sollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung Orientierungshilfe für die Beurteilung kontaminierter Lebensmittel geben.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Fragen B 34 und 35) :
Sind der Bundesregierung Ergebnisse amerikanischer Forschungen bekannt, nach denen Autofahrer, die stark rauchen, unaufmerksamer seien als Nichtraucher und deswegen doppelt so viel Unfälle hätten wie Nichtraucher, und liegen bei uns vergleichbare Forschungsergebnisse vor?
Welche Folgerungen wären gegebenenfalls nach Meinung der Bundesregierung aus solchen Forschungsergebnissen zu ziehen?
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1974 8075*
Zu Frage B 34:
Amerikanische Forschungsergebnisse in dieser Richtung sind mir nicht bekannt. Der Bundesverkehrsminister wird mit den zuständigen amerikanischen Stellen Kontakt aufnehmen, um festzustellen, ob und gegebenenfalls welche Forschungsergebnisse vorliegen.
Eigene Forschungsergebnisse liegen nicht vor. Der Bundesminister für Verkehr hat jedoch für das Jahr 1975 zum Unfallforschungsprogramm der Bundesanstalt für Straßenwesen vorgeschlagen, die Frage der Verkehrsgefährdung durch Rauchen am Steuer zu untersuchen.
Zu Frage B 35:
Folgerungen können erst erwogen werden, wenn entsprechende Ergebnisse vorliegen.
Schon jetzt muß aber darauf hingewiesen werden, daß — unterstellt, das Rauchen am Steuer lenke den Fahrer ab und könne sich deshalb verkehrsgefährdend auswirken — dem Kraftfahrer auch eine Anzahl anderer Verhaltensweisen verboten werden müßte (Unterhaltung mit Insassen, Abhören einer spannenden Radiosendung, Essen während der Fahrt usw.). Ein wie auch immer ausgestalteter Verbotskatalog wäre letztlich doch unvollständig. Das generelle Gebot, sich stets so zu verhalten, daß andere nicht geschädigt oder gefährdet werden (§ 1 Abs. 2 StVO), sollte eigentlich ausreichen.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schachtschabel (SPD) (Drucksache 7/2550 Fragen B 36 und 37) :
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zur Einführung von Wechselkennzeichen an Kraftfahrzeugen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, erwerbsunfähige Frührentner bei der Benutzung der Deutschen Bundesbahn in die sogenannte „Seniorenklasse" mit einzubeziehen?
Zu Frage B 36:
Die Einführung sogenannter Wechselkennzeichen wurde schon in der Vergangenheit mehrmals gefordert. Sie war auch bereits Gegenstand von Anfragen in der Fragestunde des Deutschen Bundestages. Bisher wurde jedoch die Zulassung solcher Kennzeichen abgelehnt. Die Gründe hierfür sind im wesentlich folgende:
1. Ohne Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes würde die Einführung von Wechselkennzeichen im Verkehrsrecht keine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer zur Folge haben, weil nicht die Zuteilung des Kennzeichens, sondern das Halten des Fahrzeugs versteuert wird.
2. Falls jedoch die Benutzer von Wechselkennzeichen von der Kraftfahrzeugsteuer für ein oder
mehrere Fahrzeuge befreit werden, würden die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugverkehr geringer werden, während sich die Inanspruchnahme der Straßen kaum mindern würde. Eine Reihe von Haltern, die heute bereits über zwei oder mehr Wagen verfügen, würde künftig nur noch für ein Fahrzeug die Kraftfahrzeugsteuer entrichten, während — gerade wegen der Möglichkeit der Verwendung von Wechselkennzeichen — die Fahrleistungen dieser Wagen insgesamt nicht nennenswert geringer werden.
3. Es besteht die Gefahr, daß die auswechselbaren Kennzeichen unberechtigt verwendet werden, z. B. an solchen Fahrzeugen, für die sie nicht vorgesehen sind und für die dann der erforderliche Versicherungsschutz nicht vorhanden ist.
4. Die Vergünstigung würde in erster Linie denjenigen zugutekommen, die sich schon jetzt mehrere Fahrzeuge leisten können.
5. Es erscheint zudem zweifelhaft, ob die Einführung von Wechselkennzeichen zu nennenswerten — von der Automobilindustrie erhofften — Absatzsteigerungen auf dem Automobilmarkt führt. Die ersparte Kraftfahrzeugsteuer, etwa des kleineren Zweitwagens, dürfte im Verhältnis zu den Gesamtkosten der verwendeten Kraftfahrzeuge nicht sehr ins Gewicht fallen. Die Kraftfahrzeugsteuer macht überschlägig weniger als 5 % der jährlichen Gesamtkosten eines Pkw aus.
Ich werde aber Ihre Anfrage zum Anlaß nehmen, erneut diese Frage mit den beteiligten Ressorts und den Ländern zu erörtern.
Zu Frage B 37:
Die Sonderangebote für Senioren werden von der Deutschen Bundesbahn selbständig durchgeführt. Ihre Ausgestaltung erfolgt ausschließlich nach kaufmännischen Erwägungen. Der Bundesminister für Verkehr kann und will in dieser Hinsicht keinen Einfluß auf die Deutsche Bundesbahn ausüben.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage B 38) :
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, bei der Umrüstung
von vorhandenem Fluggerät auf leisere Triebwerke zur Minde- rung des Fluglärms dadurch einen Anreiz zu geben, daß huh-zeitig umrüstenden Fluggesellschaften Vorzugsstellungen (z. B. im Rahmen der Nachtflugbeschränkungen u. a.) eingeräumt werden?
Die Bundesregierung hat frühzeitig erkannt, daß bei den Bemühungen zur Verminderung des Fluglärms Maßnahmen gegen den Fluglärm an der Quelle d. h. in bezug auf die Geräuschdämpfung am Triebwerk, Priorität haben müssen. Sie sieht daher die Verwendung von leisem, den Anforderungen des Anhangs 16 des ICAO-Abkommens entsprechendem
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Fluggerät, bzw. die Umrüstung von Luftfahrzeugen mit lauten Triebwerken im Wege von sog. retrofit-Programmen als vordringlich an. Da in beiden Fällen die Lärmminderung an der Quelle einen erheblichen Kostenfaktor für die Beschaffungspolitik der Luftfahrtunternehmen darstellt, hat die Bundesregierung versucht, Anreize für das Beschaffen leisen Gerätes und für schnelles Umrüsten vorhandener Luftfahrzeuge dadurch zu schaffen, daß sie in einem Erlaß vom 21. März 1972 an die Luftfahrtbehörden der Länder (= betreffend Nachtflugbeschränkungen auf Verkehrsflughäfen) ausdrücklich Ausnahmen zugunsten von Luftfahrzeugen, die die Lärmwerte des Anhangs 16 zum ICAO-Abkommen erfüllen, zugelassen hat.
Weil die Bundesregierung der Auffassung ist, daß ein zwingender Anreiz zu einer auf die Anschaffung leiserer, bzw. die Umrüstung vorhandener Flugzeuge gerichteten Beschaffungspolitik der Luftfahrtunternehmen nur in einer weitgehenden Freistellung geräuscharmer Flugzeuge vom Nachtbetriebsverbot liegen kann, hat sie in einem weiteren Erlaß vom 29. März 1973 den Luftfahrtbehörden der Länder eine generelle Freistellung unter Anpassung an die jeweils vorliegenden, örtlichen Verhältnisse empfohlen. Die Bundesregierung hält diesen Weg für eine geeignete Möglichkeit, frühzeitig umrüstenden Fluggesellschaften eine Vorzugstellung einzuräumen.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage B 39) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß dem Bau einer Nordland-Autobahn von Lübeck über Lüneburg bis Wolfsburg für die wirtschaftliche Entwicklung des schleswig-holsteinischen und niedersächsischen Zonenrandgebiets größte Bedeutung beikommt, und wann gedenkt die Bundesregierung, diese Nordland-Autobahn in den Bedarfsplan zum Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen aufzunehmen?
In dem Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen ist ein 4spuriger Ausbau der Bundesstraßen 404/4 in diesem Bereich vorgesehen. Ob anstelle eines 4spurigen Ausbaues der B 404 im Bereich Bad Oldesloe—Lüneburg eine Netzergänzung zwischen Lübeck und Luneburg in den Bedarfsplan aufgenommen wird, bleibt der Überprüfung des Bedarfsplanes vorbehalten.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Fragen B 40 und 41):
Wann wird mit dem Neubau der Umgehungsstraße im Verlauf der Bundesstraße 9 im Ortsteil Hüls der Stadt Kempen begonnen werden, und wie lange wird die voraussichtliche Bauzeit betragen?
Wer wäre dafür verantwortlich, wenn mit dem dringend notwendigen Ausbau der Umgehungsstraße der B 9 an dieser Stelle bei den bekannten katastrophalen und stets Menschenleben gefährdenden Engpässen nicht im Herbst 1974 begonnen werden könnte?
Die zur Entlastung der Ortsdurchfahrt Hüls im Zuge der B 9 geplante Umgehungsstraße wird in der Baulast des Kreises Kempen—Krefeld gebaut. Nach Mitteilung des Landes Nordrhein-Westfalen soll diese Maßnahme antragsgemäß mit Bundesfinanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert werden. Bereits für 1974 ist ein Anlaufbetrag vorgesehen.
Es ist nunmehr Aufgabe des Baulastträgers, das Vorhaben baureif vorzubereiten und durchzuführen. Voraussichtlich soll noch in diesem Jahr mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage B 42) :
Welche besonderen Ausbildungsvorschriften im Bereich der Binnenschiffahrt sind für die Führer von Schiffen mit gefährlichen Ladegütern nach AD N R vorgesehen?
Besondere Ausbildungsvorschriften für die Führer von Schiffen, mit denen gefährliche Güter im Sinne des ADNR befördert werden, gibt es bisher nicht.
Im Zuge der Revision der Verordnung über die Erteilung von Rheinschifferpatenten ist vorgesehen, daß Bewerber um das Rheinschifferpatent in Zukunft ausreichende Kenntnisse aller für die Schifffahrt auf dem Rhein geltenden Verordnungen und damit auch der Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein — ADNR — besitzen müssen.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage B 43) :
Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn langfristig beabsichtigt, die Bundesbahndirektion Saarbrücken aufzulösen, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls gewillt, die Deutsche Bundesbahn zu veranlassen, eine solche Absicht nicht weiter zu verfolgen?
Dem Bundesminister für Verkehr liegt kein Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn zur Auflösung der Bundesbahndirektion Saarbrücken vor.
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Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Fragen B 44 und 45) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Auflösung der im Bereich der strukturschwachen Region Westmittelfrankens liegenden Stückgutbahnhöfe Dinkelsbühl, Treuchtlingen, Wassertrüdingen, Bad Windsheim, Gunzenhausen, Heilsbronn und Rothenburg ob der Tauber zu schwerwiegenden Nachteilen für diese Region führen würde, und wie ließe sich eine solche Benachteiligung im Verhältnis zu den Ballungszentren rechtfertigen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich die Frachtkosten für die nicht am Ort von Stückgutbahnhöfen gelegenen Gerwerbebetriebe ganz wesentlich erhöhen, wenn der Stückgutverkehr nicht über einen nahegelegenen Bahnhof abgewickelt werden kann, und daß die im Bereich Westmittelfrankens z. T. bereits überlasteten Straßen und Bundesstraßen nicht in der Lage sind, den bei Auflösung der Stückgutbahnhöfe dann zu erwartenden Lastkraftwagenverkehr zu bewältigen?
Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn beträgt die Kostenunterdeckung im Kleingutverkehr jährlich mehr als 1 Mrd. DM (1974 voraussichtlich 1 213 Millionen DM). Sie muß vom Bund und damit schließlich vom Steuerzahler abgedeckt werden. Jede beförderte Tonne Kleingut wird also heute bereits mit mehr als 200,— DM subventioniert.
Angesichts der zunehmenden Belastungen für den Bundeshaushalt hat die Bundesregierung bereits vor einem Jahr den Vorstand der Deutschen Bundesbahn aufgefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, das Wirtschaftsergebnis des Kleingutverkehrs durch Konzentration zu verbessern und ihn nach eigenwirtschaftlichen Grundsätzen zu betreiben. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn ist zur Zeit dabei, dauerhafte Lösungsvorschläge zu entwickeln. Auf der Grundlage dieser Vorschläge können endgültige Entscheidungen gefällt werden.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Fragen B 46 und 47):
Welche Pläne hat die Bundesregierung hinsichtlich der Bundesbahnstrecke Dillenburg—Wallau?
Welche Maßnahmen sind seitens der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost geplant, um eine bessere Verbindung zwischen den Gemeinden Bischoffen, Niederweidbach und Oberweidbach (ehemaliger Kreis Biedenkopf) mit der neuen Kreisstadt Wetzlar zu erreichen?
Zu Frage B 46:
Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat sich zum Ziel gesetzt, ihr Leistungsangebot den Erfordernissen des Verkehrsmarktes anzupassen. Dazu gehört auch die Überprüfung der Strecken, deren Verkehrsaufkommen schwach ist. Im Rahmen dieser Untersuchungen wird von der Deutschen Bundesbahn die dauernde Einstellung des Gesamtbetriebes der Teilstrecke Dillenburg–Gönnern und die dauernde Einstellung des Reisezugbetriebes der Teilstrecke Gönnern–Wallau geprüft. Ob die Verlagerung des Verkehrs von der Schiene auf die Straße zu einem wirtschaftlichen Erfolg führt, wird sich erst nach Abschluß der Untersuchung ergeben. Erst dann wird vom Vorstand der DB entschieden, ob ein Stillegungsverfahren nach Bundesbahngesetz eingeleitet werden wird. Der Bundesminister für Verkehr kann erst nach Vorlage des Stillegungsantrages mit prüffähigen Unterlagen eine Aussage treffen.
Zu Frage B 47:
Die Omnibus-Verkehrsgemeinschaft Bahn/Post hat der Gemeinde Bischoffen angeboten, die Verkehrsverbindungen von Bischoffen und den eingemeindeten Ortsteilen Niederweidbach und Oberweidbach nach Wetzlar durch Fahrplanerweiterungen im Rahmen der Linien Wetzlar–Frankenbach und Wetzlar–Altenkirchen zu verbessern. Da das voraussichtlich geringere Verkehrsaufkommen jedoch keinen wirtschaftlichen Buseinsatz erwarten läßt, hat die Omnibus-Verkehrsgemeinschaft Bahn/Post diese Verkehrserweiterung davon abhängig gemacht, daß sich die Gemeinde Bischoffen oder der Kreis Wetzlar am Risiko beteiligen. Die Stellungnahmen der Gemeinde Bischoffen und des Kreises Wetzlar stehen noch aus.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage B 48) :
Nach welchem Zeitplan soll der Bau der B 15 (neu) Weiden—Hof durchgeführt werden, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Stabilisierung der Beschäftigung auf dem Bausektor, die Baumaßnahmen beschleunigt in Angriff zu nehmen und durchzuführen?
Der Ausbau der B 15 zwischen Weiden und Hof ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen — mit Ausnahme der bereits fertiggestellten Ortsumgehung Selb und der geplanten Ortsumgehung Rehau — erst in 2. bzw. 3. Dringlichkeitsstufe vorgesehen.
Für einen beschleunigten Baubeginn käme daher nur die Ortsumgehung Rehau in Frage. Hierfür fehlen jedoch zur Zeit die planerischen und rechtlichen Voraussetzungen.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage B 49) :
Da sich nach der Stillegung der Strecke Waldkappel/Malsfeld die Fahrpreise der Deutschen Bundesbahn durch die Verlagerung des Verkehrs von der Schiene auf die Straße für die
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Bundesbahnkunden erheblich verteuert haben (von Melsungen nach Spangenberg erhöhten sich die Kosten einer Monatskarte von 39 DM auf 45 DM, von Adelshausen nach Spangenberg von 25 DM auf 35 DM), frage ich die Bundesregierung, wie sie eine derartige finanzielle Mehrbelastung der Bürger, die ohnehin auf Grund der Stillegung der Bahnstrecke genügend Schwierigkeiten in Kauf nehmen müssen, beurteilt und ob sie Möglichkeiten sieht, die Fahrpreise auf den alten Stand zu reduzieren?
Infolge des Fahrgastrückganges mußte der Personenverkehr zwischen Waldkappel–Malsfeld von der Schiene auf die Straße verlagert werden. Die Bahnbusse fahren die Orte unmittelbar an. Es bestehen heute 17 Bushaltestellen gegenüber 11 früheren Zughalten. Außerdem braucht in Maisfeld in Richtung Melsungen nicht mehr umgestiegen sowie in Spangenberg zum abseits gelegenen Bahnhof kein Fußweg mehr zurückgelegt werden.
Die kundennähere Verkehrsbedienung hat in den angesprochenen Verbindungen allerdings zu größeren Entfernungen und damit zu höheren Fahrpreisen geführt.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Straßmeir (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage B 50) :
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Faktor „richtiger Reifenluftdruck" für die Verkehrssicherheit von Kraftfahrzeugen ein?
Reifen sind Verschleißteile, für deren verkehrssicheren Betriebszustand der Fahrzeughalter verantwortlich ist. Gesetzliche Vorschriften für die Einhaltung des Reifenluftdrucks bestehen nicht und erscheinen auch nicht notwendig.
Der Kraftfahrzeug-Betriebsanleitung kann entnommen werden, mit welchem Reifenluftdruck das Fahrzeug jeweils zu fahren ist. Kleine Druckabweichungen führen nur zu einer Erhöhung des Reifenverschleißes, nicht aber zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Wegen des höheren Reifenverschleißes ist zu erwarten, daß der KraftfahrzeugHalter auf die Einhaltung der vorgegebenen Reifendruckwerte selbst bedacht ist. -
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage B 51) :
Wann ist damit zu rechnen, daß die bisher getrennten Fernsprech-Ortsnetze der früheren Gemeinden Ravolzhausen und Rüdigheim (Landkreis Hanau) zum einheitlichen Ortsnetz der Gemeinde Neuberg (Main-Kinzig-Kreis) vereinigt werden?
Es ist nicht beabsichtigt, die Fernsprechortsnetze Erlensee und Hammersbach, denen die früheren Gemeinden Ravolzhausen und Rüdigheim zugeordnet sind, zu einem einheitlichen Ortsnetz zu vereinigen.
Die Leitungen des Fernsprechnetzes sind fest in der Erde verlegt und auf bestimmte Zentralpunkte — Vermittlungsstellen — ausgerichtet. Wollte man das bestehende Kabelnetz allen veränderten Gebietsgrenzen anpassen, so wären unübersehbare Investitionsanstrengungen erforderlich, die sich zwangsläufig auch in der Höhe der Fernsprechgebühren niederschlagen müßten.
Mit der am 1. Juli 1971 in Kraft getretenen Fernmeldeordnung ist jedoch gleichzeitig die Einführung eines neuen großraumorientierten Gesprächstarifs — Nahverkehrstarif — angeordnet worden. Mit diesem „Nandienst" werden die Tarifgrenzen von den Ortsnetzen gelöst. Die Bereiche, in denen die „Nahgebühr" (z. Z. Ortsgebühr) gilt, werden hierdurch von derzeit 70 qkm auf künftig ca. 2 000 qkm erweitert. Der Nahgebührenbereich wird sich auf alle umliegenden bis zu 25 km entfernten Ortsnetze erstrecken. Jedes einzelne Ortsnetz ist Zentrum eines solchen Nahgebührenbereichs, so daß im Durchschnitt von ihm aus 30 andere Ortsnetze zur Nahgesprächsgebühr erreicht werden können.
Die Umstellung auf den neuen Tarif kann allerdings wegen der umfangreichen technischen Vorbereitungen nicht kurzfristig vorgenommen werden. Im Hinblick darauf, daß die Gebührenerfassungseinrichtungen in den Vermittlungsstellen umgestellt, zum Teil sogar ganz ausgewechselt werden müssen, daß der zu erwartende Verkehrszuwachs vor allem in den Nahverkehrsbereichen umfangreiche Erweiterungen sowohl des Fernmeldenetzes als auch der technischen Einrichtungen in den Vermittlungsstellen erforderlich macht und daß für die Unterbringung der zusätzlichen Einrichtungen wiederum die räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, wird die Reihenfolge der Einführung des Nandienstes vor allem von den technischen Gegebenheiten in den einzelnen Netzbereichen bestimmt. Für die geschilderten Maßnahmen müssen ganz erhebliche Beträge aufgewendet werden; die Investitionen werden mehrere Milliarden DM betragen. Die Bundesregierung wird alles tun, um die Voraussetzungen für die Einführung des Nahverkehrsbereichs sobald als möglich zu schaffen.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Fragen B 52 und 53) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Erhöhung der Postgebühren bedauerlicherweise auch persönliche Verbindungen in die DDR belastet werden und daß hierdurch vorwiegend diejenigen betroffen werden, die selbstlos aus humanitären Gründen drüben helfen wollen?
Ist die Bundesregierung bereit, auf eine Senkung der Paketgebühren für private Sendungen in die DDR hinzuwirken und den Gebührenausfall aus Bundesmitteln zu ersetzen?
Zu Frage B 52:
Die Erhöhung der Postgebühren vom 1. Juli 1974 an betrifft den Verkehr nach der DDR in gleicher
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Weise wie den Verkehr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Die Postverwaltung der DDR erhebt seit dem 1. Juli 1971 für Postsendungen nach der Bundesrepublik Deutschland Auslandsgebühren. Die Bundesregierung vertritt dagegen den Standpunkt, daß der Postverkehr mit der DDR nach wie vor nicht als Auslandsverkehr zu behandeln ist. Die Deutsche Bundespost erhebt deshalb für Sendungen nach der DDR die gleichen Gebührensätze wie für Sendungen, die in der Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert werden. Die Anhebung der Gebühren für Sendungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wirkt sich somit auch auf die Sendungen nach der DDR aus.
Zu Frage B 53:
Gebührenvergünstigungen werden nicht nur im Verkehr nach der DDR gefordert. Die Deutsche Bundespost erhält viele Anträge auf Gewährung von Gebührenvergünstigungen aus humanitären Gründen zugunsten bestimmter Bevölkerungskreise oder bestimmter Hilfsaktionen (z. B. bei Naturkatastrophen). Bei der Vielzahl der Anträge, die nicht unterschiedlich behandelt werden können, hätte die Einräumung von Gebührenvergünstigungen erhebliche Einnahmeausfälle zur Folge. Sie würden erhebliche Zuschüsse aus Bundesmitteln notwendig machen, was den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen widerspräche, daß die Deutsche Bundespost ihre Ausgaben aus ihren Einnahmen zu bestreiten hat. Die Kontrolle derartiger Gebührenvergünstigungen, die nicht auf den privaten Paketverkehr nach der DDR und Ost-Berlin beschränkt werden könnten, würde bei dem Massenverkehr der Post und dem großen Kreis der betroffenen Personen erhebliche postbetriebliche Schwierigkeiten bereiten und unverhältnismäßig hohe Verwaltungskosten verursachen.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage B 54) :
Welche Poststellen in kleinen Landgemeinden und Ortsteilen sind im Bereich der Oberpostdirektion Frankfurt/Main seit dem 1. Januar 1972 aufgelöst worden, welche sollen aufgelöst werden. und wie gedenkt die Deutsche Bundespost eine bürgernahe Versorgung der Bevölkerung mit ihren Dienstleistungen in diesen Bereichen durchzuführen?
Seit dem 1. Januar 1972 hat die Oberpostdirektion Frankfurt am Main im Rahmen ihrer Zuständigkeit und in Anwendung der vom Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen erlassenen Bestimmungen 319 Poststellen aufgehoben. Die Aufhebungen wurden nahezu ausschließlich nach kommunalen Neuordnungsmaßnahmen vorgenommen. Diese Neuordnungsmaßnahmen verändern im allgemeinen die Planungsgrundlagen für die postalische Ablauforganisation. Im Interesse einer einheitlichen Postversorgung müssen insbesondere der Posteingang und die Zustellung in kommunalpolitisch neu geordneten Gemeinden bei einer Postanstalt zusammengefaßt werden. Damit verlieren die in den früher selbständigen Gemeindeteilen bestehenden Postanstalten häufig den überwiegenden Teil ihrer Aufgaben. Der verbleibende Annahmedienst hat in vielen Fällen einen so geringen Umfang, daß die Weiterführung dieser Postanstalten nicht mehr gerechtfertigt ist und wirtschaftlich nicht vertreten werden kann.
Die Entwicklung im Bereich der Oberpostdirektion Frankfurt am Main entspricht mit strukturell und verkehrsgeographisch bedingten Abweichungen der Entwicklung in allen kommunalen Neuordnungsgebieten. Sie wird sich in dem Umfang fortsetzen, in dem Kommunalreformen und Verkehrsentwicklung zu entscheidenden Änderungen der Verkehrsbedingungen führen. Auch im Bezirk der Oberpostdirektion Frankfurt am Main wird in den nächsten Jahren noch eine größere — z. Z. noch nicht bestimmbare — Zahl von Poststellen aufgehoben werden müssen. Die Postversorgung der früher durch die aufgehobenen Postanstalten versorgten Gebiete wird durch die in den neugeordneten Gemeinden verbleibenden Postanstalten, durch Hilfseinrichtungen (Fernsprechzellen, Wertzeichengeber) und insbesondere durch Landzusteller sichergestellt. Im Bereich der Oberpostdirektion Frankfurt am Main konnte festgestellt werden, daß der überwiegende Teil der Bevölkerung die Neuordnung der Postversorgung in kommunalen Neuordnungsgebieten positiv beurteilt.
Sollten Sie an einer namentlichen Aufzählung interessiert sein, bin ich gern bereit, Ihnen ein Verzeichnis der bisher aufgehobenen Poststellen zu übersenden.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage B 55) :
Wie nimmt die Bundesregierung zu den — insbesondere auf Artikel 5 des Grundgesetzes gestützten — verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die einschneidenden Änderungen der Bestimmungen über Rundfunk-Empfangsanlagen Stellung, die sie mit Erlaß der „Bestimmungen über Gemeinschaftsantennenanlagen mit aktiven elektronischen Bauelementen" vorgenommen hat, und wie rechtfertigt die Bundesregierung den grundsätzlichen Ausschluß eines Anspruchs auf Erteilung und Genehmigung zum Errichten und Betreiben von Gemeinschaftsantennenanlagen?
Die „Bestimmungen über Gemeinschaftsantennenanlagen mit aktiven elektronischen Bauelementen" — veröffentlicht im Amtsblatt des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen, 1974, Nr. 103 — sind Verwaltungsvorschriften, die im wesentlichen die von den Dienststellen der Deutschen Bundespost (DBP) zu prüfenden Voraussetzungen für die erforderliche fernmelderechtliche Genehmigung bestimmter Gemeinschaftsantennenanlagen regeln. Sie
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wenden sich an die Dienststellen der DBP und dienen einer gleichmäßigen Handhabung des der DBP durch § 2 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen (FAG) vom 14. Januar 1928 (RGBl. I S. 8) eingeräumten Ermessens, Errichtung und Betrieb von Fernmeldeanlagen unter festgesetzten Bedingungen und Auflagen zu regeln. Damit stellen sie die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sicher.
Die Bestimmungen geben die geltende Rechtslage wieder. Auf die Erteilung einer fernmelderechtlichen Genehmigung besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch. Dies gilt für Funkanlagen ausnahmslos. Nur eine solche Regelung setzt den Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen, der zu einer einheitlichen Ordnung des Fernmeldewesens verpflichtet ist, in den Stand, einen störungsfreien Funkverkehr zu gewährleisten und ermöglicht es zugleich, Verbesserungen des Rundfunkempfangs über Rundfunkempfangsanlagen einschließlich Gemeinschaftsantennenanlagen herbeizuführen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat dementsprechend entschieden, daß selbst einem Presseunternehmen kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Genehmigung zum Errichten und Betreiben einer Sendefunkstelle zusteht. Es hat die Berufung auf Art, 5 GG ausdrücklich zurückgewiesen (BVerwG in NJW 1968, 612 — Archiv für das Post- und Fernmeldewesen 1969, 851). Von dieser Rechtsauffassung geht auch das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Fernsehurteil aus (BVerfG 12, 205, 239, 249, 250).
Der in den Bestimmungen enthaltene Hinweis auf das geltende Recht dient der Information der Dienststellen insbesondere für den Fall, daß sich Antragsteller weigern, den festgesetzten Auflagen nachzukommen. Darüber hinaus kommt ihm jedoch keine selbständige Bedeutung zu. Die DBP darf selbstverständlich ihr Ermessen nur pflichtgemäß ausüben und hat sich durch den Erlaß der genannten Verwaltungsvorschriften gerade gebunden, Antragstellern die Genehmigung zu erteilen, wenn sie die angeführten Voraussetzungen erfüllen.