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    Deutscher Bundestag 119. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 Inhalt: Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 7919 A Amtliche Mitteilung ohne Verlesung . . 7919 A Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) — Drucksache 7/2305 — Erste Beratung Arendt, Bundesminister (BMA) . 7919 B Rollmann (CDU/CSU) 7921 B Urbaniak (SPD) . . . . . . . 7922 C Hölscher (FDP) . . . . . . . 7924 D Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Jahn (Münster), Dr. Schneider, Dr. Waffenschmidt, Dr. Warnke, Sick, Dr. Gruhl, Orgaß und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Raumordnung — Drucksachen 7/1417, 7/2044 — Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) . . 7926 D Ravens, Bundesminister (BMBau) . . 7932 D Titzck, Minister des Landes Schleswig-Holstein . . . . . . . . 7937 C Dr. Schwencke (SPD) . . . . . . 7939 B Dr. Jaeger, Vizepräsident (Bemerkung gem. § 120 Abs. 2 GO) . . . 7944 A Dr. Schneider (CDU/CSU) . . . . 7944 A Engelhard (FDP) . . . . . . . . 7947 B Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7950 B Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) . . . 7951 D Christ (FPD) . . . . . . . . 7954 A Immer (SPD) 7956 A Dr. Warnke (CDU/CSU) 7958 A Aktuelle Stunde Rawe (CDU/CSU) 7980 C Dr. Ritz (CDU/CSU) 7980 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 7981 D Ronneburger (FDP) 7982 C Ertl, Bundesminister (BML) 7983 C, 7995 D Eigen (CDU/CSU) . . . . . . . 7985 C Schmidt, Bundeskanzler . 7986 D, 7994 C Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) . 7988 B Wehner (SPD) . . . . . . . . 7989 B Mischnick (FDP) . . . . . . . . 7990 A Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 7990 D Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) 7991 D Müller (Schweinfurt) (SPD) . . . . 7993 A Gallus (FDP) . . . . . . . . . 7993 D Bewerunge (CDU/CSU) . . . . . 7994 D Löffler (SPD) 7996 B Abwicklung der Tagesordnung 7997 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes Drucksache 7/2460 — Erste Beratung in Verbindung mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Bericht über die fortdauernden Folgekosten des öffentlichen Personennahverkehrs — Drucksache 7/2495 — Mahne (SPD) . . . . . . . . . 7997 B Sick (CDU/CSU) . . . . . . . 7998 B Ollesch (FDP) 7999 C Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) . . 8000 D Wiefel (SPD) . . . . . . . . 8002 A Hoffie (FDP) 8002 D Entwurf eines Gesetzes über die Volksentscheide auf Grund der nach Artikel 29 Abs. 2 GG in den Ländern Rheinland-Pfalz und Niedersachsen zustande gekommenen Volksbegehren — Drucksachen 7/2355, 7/2439 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2571 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/2549 — Zweite und dritte Beratung Spillecke (SPD) . . . . . . . . 8004 C Dr. Miltner (CDU/CSU) 8005 A Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . 8005 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals — Drucksache 7/1641 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/2540 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 8006 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Schiffsvermessungsübereinkommen vom 23. Juni 1969 — Drucksache 7/2054 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/2542 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 8006 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Sierra Leone über den Luftverkehr — Drucksache 7/1973 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/2543 Zweite Beratung und Schlußabstimmung 8007 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 25. Oktober 1972 zu der am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschiffahrts-akte — Drucksache 7/1485 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen —Drucksache 7/2545— Zweite Beratung und Schlußabstimmung 8007 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 14. Januar 1974 zu dem Protokoll zu dem Europäischen Abkommen zum Schutz von Fernsehsendungen — Drucksache 7/1976 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/2547 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 8007 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Marktstrukturgesetzes — Drucksache 7/2508 — Erste Beratung . . . . . . . . 8007 D Entwurf eines Achtundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes — Drucksache 7/2516 — Erste Beratung Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister (BMI) . . . . . 8008 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 8009 A Hofmann (SPD) 8010 C Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . 8012 C Antrag der Abgeordneten Löher, Frau Dr Wolf, Hussing, Müller (Remscheid), Dr Götz und der Fraktion der CDU/CSU betr. Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer — Drucksache 7/2469 — Löher (CDU/CSU) . . . . . . . 8013 B Sund (SPD) . . .. 8014 B Hölscher (FDP) . . . . . . . . 8015 D Antrag der Abgeordneten Dr. Stark (Nürtingen), Vogel (Ennepetal), Berger, Dr. Miltner und der Fraktion der CDU/CSU betr. Sicherstellung korrekter Wahlergebnisse — Drucksache 7/2435 — Dr. Miltner (CDU/CSU) . . . . . 8017 A Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 8017 D Antrag der Abgeordneten Dr. Sprung, Höcherl, Dr. Müller-Hermann und der Fraktion der CDU/CSU betr. Errichtung eines Fonds zum Ausgleich für soziale Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 III Härtefälle bei den Besitzern niedrig verzinslicher Rentenpapiere — Drucksache 7/2322 — Dr. Sprung (CDU/CSU) . . . . 8018 D Rapp (Göppingen) (SPD) 8020 D Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . 8022 A Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Aufhebung der Immunität der Abgeordneten — Drucksache 7/2533 — . . . . 8024 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Aufklärungsaktion über den Großversuch mit genereller Richtgeschwindigkeit 130 auf Autobahnen und Höchstgeschwindigkeit auf ausgewählten Teilabschnitten — Drucksachen 7/1827, 7/2541 — . . . . . . . . . 8024 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Rückstrahler für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger — Drucksachen 7/1654, 7/2544 -- 8024 D Fragestunde — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — Frage A 78 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Frage des Verbleibs Dr. Hans-Jochen Vogels im Amt des Bundesjustizministers nach der bayerischen Landtagswahl Frau Schlei, PStSekr (BK) . 7960 B, C, D, 7961 A Niegel (CDU/CSU) 7960 C, D Friedrich (SPD) . . . . . . . 7960 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 7961 A Frage A 80 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU): Standpunkt der Bundesregierung in der Frage der Errichtung weiterer Bundesbehörden in West-Berlin Moersch, StMin (AA) 7961 B, C, D, 7962 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 7961 B, C Dr. Schweitzer (SPD) 7961 D Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) . . 7962 A Frage A 81 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Widerruf einer die Aussiedlung betreffenden Zusage des polnischen Außenministers durch das polnische Zentralkomitee; Verschweigen dieses Widerrufs durch die Bundesregierung und Maßnahmen zur Erinnerung an die Zusage Moersch, StMin (AA) . . . . . 7962 B, C Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . 7962 B, C Frage A 82 — Drucksache 7/2550 vorn 20. 9. 74 — des Abg. Josten (CDU/CSU): Ausfertigung von Zeugnissen und Diplomen für Ausländer Moersch, StMin (AA) . . 7962 D, 7963 A Josten (CDU/CSU) 7962 D Frage A 86 — Drucksache 7/2550 vorn 20. 9. 74 -- des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU): Äußerung von Staatsminister Moersch über den Bundesrat Moersch, StMin (AA) 7963 B, C, D, 7964 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 7963 B, C Dr. Hupka (CDU/CSU) 7963 D Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . 7964 A Frage A 87 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dreyer (CDU/CSU): Ausdehnung der Fischereigrenze durch die neue isländische Regierung; Reaktion der Bundesregierung Moersch, StMin (AA) . . . 7964 B, C, D Dreyer (CDU/CSU) 7964 C, D Frage A 88 — Drucksache 7/2550 vorn 20. 9. 74 — des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) : Anerkennung des deutschen Standpunkts zur Ausdehnung der isländischen Fischereigrenze durch den internationalen Gerichtshof; Schritte der Bundesregierung nach der Ablehnung dieses Standpunktes durch die isländische Regierung Moersch, StMin (AA) . . . 7965 A, B, C Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) . . . . . . . 7965 A, B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 7965 B Dreyer (CDU/CSU) 7965 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 Frage A 89 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/ CSU) : Schutzpflicht der Bundesregierung gegenüber einzelnen Deutschen Moersch, StMin (AA) . . 7965 D, 7966 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 7966 B, C Frage A 90 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/ CSU) : Mögliche Auswirkungen des Sammelns und Weiterleitens von Staats- und Parteigeheimnissen durch das Ehepaar Bulla auf Verhandlungspositionen der Bundesrepublik Deutschland beim Warschauer Vertrag Frau Funcke, Vizepräsident 7966 D, 7967 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . 7966 D, 7967 A, B Moersch, StMin (AA) . . . 7967 A, B, C Fragen A 27 und 28 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — der Abg. Frau Berger (CDU/CSU) : Kosten im Zusammenhang mit dem „Grünbuch zur Lage der Zollverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland 1974" Haehser, PStSekr (BMF) . . . . . 7967 D, 7968 B, C, D Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) . . 7968 B, C, D Fragen A 32 und 33 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Carstens (Emstek) (CDU/CSU) : Neuabgrenzung der Fördergebiete für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"; Gutachten von Prof. Klemmer; nachträgliche Aufnahme besonders strukturschwacher Gebiete in die Förderung Grüner, PStSekr (BMWi) . . 7969 B, C, D, 7970 A, B Carstens (Emstek) (CDU/CSU) . 7969 B, C 7970 A Müller (Nordenham) (SPD) . . . . 7969 D Nordlohne (CDU/CSU) . . . . . 7970 B Frage A 34 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Regionale Strukturpolitik; Beseitigung der Unterschiede in den Förderungspräferenzen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze zwischen Schwerpunktorten und übergeordneten Schwerpunktorten Grüner, PStSekr (BMWi) . . . 7970 C, D, 7971 B Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 7970 D, 7971 A Fragen A 38 und 39 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Nordlohne (CDU/CSU): Neuabgrenzung der Fördergebiete im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"; Gutachten von Prof. Klemmer; Beseitigung der statistischen Förderungsvoraussetzungen durch Zusammenlegung mehrerer strukturschwacher Kreise zu einer gemeinsamen Arbeitsmarktregion Grüner, PStSekr (BMWi) . . . . . 7971 C, 7972 A, B, C Nordlohne (CDU/CSU) . 7971 D, 7972 A Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7972 B Stahl (Kempen) (SPD) . . . . . . 7972 C Frage A 41 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Haltung von Bundesminister Ertl bei den Agrarpreisverhandlungen in Brüssel Ertl, BMin (BML) . 7972 D, 7973 B, C, D, 7974 A, B, C, D, 7975 A Eigen (CDU/CSU) . . . . . . 7973 A, B Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . . 7973 C Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . . 7973 D Bewerunge (CDU/CSU) . . . . .7974 A Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . . 7974 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 7974 C Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7974 D Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 7974 D von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 7975 A Frage A 42 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Stützung für den deutschen Gartenbau; Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Holland, insbesondere bei den Energiekosten Ertl, BMin (BML) . . . . . . 7975 B, C Eigen (CDU/CSU) . . . . . . 7975 B, C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 V Frage A 44 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Gansel (SPD) : Molkereistrukturpolitik; Kosten-Nutzen-Untersuchung der Prognose AG, Basel Ertl, BMin (BML) . . 7975 D, 7976 B, D Gansel (SPD) 7976 A, B Immer (SPD) . . . . . . . . 7976 D Frage A 45 — Drucksache 7/2550 vom 13. 9. 74 — des Abg. Konrad (SPD) : Nichtbearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Landabgaberente durch die landwirtschaftlichen Alterskassen Ertl, BMin (BML) . . 7976 D, 7977 B, C Konrad (SPD) 7977 B, C Frage A 51 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Reiser (SPD) : Meldung über die Vernichtung von unbrauchbar gewordenen Medikamenten der Bundeswehr Berkhan, PStSekr (BMVg) 7977 D, 7978 B Reiser (SPD) 7978 A, B Frage A 52 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Fiebig (SPD) : Bezeichnung des Grundrechtes auf Wehrdienstverweigerung als Ausnahmerecht durch Vorsitzende von Prüfungsausschüssen für Kriegsdienstverweigerer Berkhan, PStSekr (BMVg) . . . . 7978 C Fiebig (SPD) . . . . . . . . . 7978 C Frage A 57 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Kroll-Schlüter (CDU/ CSU) : Verwendung der von Morath, Pabst und Willwacher mit Unterstützung der Stiftung für Bildung und Behindertenförderung herausgegebenen Informationsbroschüre über die gesetzlichen Hilfen für Alleinstehende mit Kindern und Familien mit Kindern Dr. Wolters, StSekr (BMJFG) 7979 A, B, C Kroll-Schlüter (CDU/CSU) . . . . 7979 B Frage A 64 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Zahl der eingegangenen Anträge auf Kindergeld und Anteil der mangelhaft ausgefüllten Anträge Dr. Wolters, StSekr (BMJFG) . 7979 C, D, 7980 A Dr. Wernitz (SPD) . . . . . . . 7979 D Stahl (Kempen) (SPD) . . . . . 7980 A Nächste Sitzung 8024 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 8025* A Anlage 2 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Frage A 9 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Einrichtung einer zentralen „Deutschen Kinemathek" 8025* D Anlage 3 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Frage A 12 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Maßnahmen zur Gewährleistung des Einsammelns und Beseitigens der auf den Binnenschiffen anfallenden Abfälle 8026* A Anlage 4 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage A 29 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Zuwendung von Krediten an andere Staaten 8026* D Anlage 5 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen A 30 und 31 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Zeitel (CDU/CSU): Anwendung des Berlinförderungsgesetzes auf die Röstproduktion von Bohnenkaffee 8027* B Anlage 6 Antwort des BMin Ertl (BML) auf die Frage A 40 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU): Biologische Bundesanstalt für Land-und Forstwirtschaft; Beeinträchtigung des Betriebes durch Haushaltssperre . 8027* C VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 Anlage 7 Antwort des BMin Ertl (BML) auf die Frage A 43 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Müller (Nordenham) (SPD) : Vorschriften über Höchstgehalte an Schwermetallen in Futtermitteln für Tiere 8027* D Anlage 8 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 46 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Haenschke (SPD) : Novellierung des Gesetzes über das Konkursausfallgeld hinsichtlich der Erfüllung von Ausbildungsverträgen im Konkursfalle . . . . . . . . . . 8028* A Anlage 9 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 47 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Walkhoff (SPD) : Ursache für die Nichtbesetzung vom Caritasverband angebotener Zivildienstplätze 8028* B Anlage 10 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 50 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des .Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Beurteilung der Forderungen, die Aussperrung für unzulässig zu erklären . 8028* D Anlage 11 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage A 53 -- Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Schlußfolgerungen der Bundesregierung aus der Veröffentlichung des Instituts für Strategische Studien über Reduzierung des Mannschaftsstandes der US-Streitkräfte und Aufstockung der Truppen der Sowjetunion . . . . . . . 8029* A Anlage 12 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 54 und 55 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Entwicklung der Zahl der Kriegsdienstverweigerer bei Vereinfachung des Prüfungsverfahrens und Maßnahmen zur Erreichung einer einheitlichen quotenmäßigen Einberufung von Zivildienstpflichtigen und Wehrpflichtigen bei den zu erwartenden starken Jahrgängen 8029* C Anlage 13 Antwort des StSekr Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage A 56 -- Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Ausgaben auf Grund des Gesetzes über die Gewährung eines Heizkostenzuschusses und Härteregelung für Abrechnungen nach dem 30. Juni 1974 . . . 8030* A Anlage 14 Antwort des StSekr Dr. Wolters (BMJFG) auf die Fragen A 62 und 63 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Würtz (SPD) : Schwierigkeiten bei der formalen Antragstellung und Bearbeitung von Kindergeldanträgen im Rahmen der Steuerreform und Maßnahmen zur Vereinfachung des Verfahrens 8030* B Anlage 15 Antwort des StSekr Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage A 65 -- Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Sicherstellung des Eingangs der Kindergeldanträge vor Jahresende 1974 . 8030* C Anlage 16 Antwort des StSekr Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage A 68 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 der Abg. Frau Schleicher (CDU/CSU) : Kosten für Rücksendung von mangelhaft ausgefüllten Anträgen auf Kindergeld 8031* A Anlage 17 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen A 69 und 70 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Corterier (SPD) : Weiterbau der Rheinstaustufe Neuburgweier und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Rheinschiffahrtsdirektionen Freiburg und Mainz über weitere Rheinstaustufen sowie Ausschluß der Bundesanstalt für Wasserbau in Karlsruhe von der Gutachtenerstellung . . 8031* B Anlage 18 Antwort des PStSekr Jung (BMV auf die Fragen A 71 und 72 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) : Investitionshilfen zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und für den kommunalen Straßenbau 8031* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 VII Anlage 19 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/ CSU) : Rolle der Reedereien der Ostblockländer auf dem Rhein-Main-Donau-Kanal . 8032* A Anlage 20 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage A 74 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Vahlberg (SPD) : Benachteiligung deutscher Piloten im Ausland 8032* B Anlage 21 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Fragen A 83 und 84 -- Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Metzger (SPD) : Weiterentwicklung der deutschsowjetischen Sport- und Jugendbeziehungen; Vereinbarungen mit ost- und südosteuropäischen Ländern . . . . . . 8032* D Anlage 22 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 85 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Hilfsmaßnahmen für Flüchtlinge aus Mozambique 8033* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 7919 119. Sitzung Bonn, den 26. September 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 117. Sitzung, Seite 7871 A, Zeile 16, ist statt „Dr. Arndt (Berlin) " zu lesen: „Dr. Arndt (Hamburg)", Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 8025* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 2. 10. Dr. Achenbach * 27.9. Adams * 27.9. Dr. Aigner* 27.9. Alber ** 2. 10. Dr. Artzinger * 27.9. Dr. Bangemann * 27.9. Dr. Bayerl * 27.9. Behrendt * 27.9. Blumenfeld * 26.9. Frau von Bothmer ** 2. 10. Büchner (Speyer) ** 1. 10. Dr. Burgbacher * 27.9. Burger 28.9. Conradi 15. 11. Dr. Corterier * 27.9. Dr. Dregger 27.9. Dr. Enders ** 2. 10. Fellermaier * 27.9. Dr. Fischer 27.9. Flämig * 27.9. Frehsee * 27.9. Dr. Freiwald 27.9. Dr. Früh * 27.9. Gerlach (Emsland) * 27.9. Dr. Geßner ** 2. 10. Gewandt 28.9. Glombig 27.9. Dr. Gölter ** 2. 10. Härzschel * 27.9. von Hassel 19. 10. Herold 30. 11. Heyen 27.9. Dr. Jahn (Braunschweig) * 27.9. Jahn (Marburg) 27.9. Kater * 27.9. Dr. Kempfler ** 2. 10. Kern 2. 10. Kleinert 27.9. Dr. Klepsch ** 2. 10. Krall * 27.9. Lagershausen ** 2. 10. Lange * 27.9. Lautenschlager * 27.9. Lemmrich ** 2. 10. Lücker * 27.9. Marquardt ii 2. 10. Memmel * 27.9. Dr. Mertes (Gerolstein) 26. 9. Mikat 27. 9. Müller (Mülheim) * 27.9. Dr. Müller (München) ** 2. 10. Müller (Remscheid) 30.9. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Müller-Emmert 27.9. Mursch (Soltau-Harburg) * 27.9. Dr.-Ing. Oetting 27.9. Offergeld ** 2. 10. Opitz 27.9. Frau Dr. Orth * 27.9. Peter 26. 9. Richter ** 2. 10. Dr. Schäuble 27. 9. Scheu 27.9. Schlaga ** 2. 10. Schmidt (Kempten) 27.9. Schmidt (München) * 27.9. Dr. Schulz (Berlin) * 27.9. Schwabe * 27.9. Dr. Schwencke ** 2. 10. Dr. Schwörer * 27.9. Seefeld * 27.9. Sieglerschmidt ** 2. 10. Springorum * 27.9. Dr. Stark (Nürtingen) 2. 10. Dr. Starke (Franken) * 27.9. Graf Stauffenberg 27.9. Frau Verhülsdonk 29.9. Dr. Vohrer ** 2. 10. Walkhoff * 27.9. Frau Dr. Walz * 27.9. Wienand 19. 10. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage A 9) : Wieweit sind die Überlegungen über die Einrichtung einer zentralen „Deutschen Kinemathek" und über deren möglichen Standort fortgeschritten? Die gegenwärtigen Überlegungen im Bundesministerium des Innern sehen aufgrund der bisherigen Erörterungen mit der Senatsverwaltung für Wissenschaft und Kunst Berlin und unterstützt durch einen Beschluß der Amtschefkonferenz der Kultusministerkonferenz der Länder vom 13./14. Dezember 1973 in erster Linie eine enge Kooperation zwischen der 1971 errichteten privatrechtlichen Stiftung Deutsche Kinemathek Berlin und dem Bundesarchiv in Koblenz vor. Danach soll das Bundesarchiv - in Fortsetzung seiner derzeitigen Bemühungen um die Erhaltung alter deutscher Spielfilme - die Erfassung, Archivierung und technische Betreuung des Filmmaterials übernehmen. Auf der anderen Seite wird die Stiftung Deutsche Kinemathek ihre Sammlung, Erschließung, Auswertung und Publizierung der alten deutschen Spielfilme in verstärktem Umfang fortführen; der Bund und alle Länder sollen sich an ihr, auch finanziell, beteiligen. 8026* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 Besonderen Wünschen und Bedürfnissen der Länder nach regionaler und funktionaler Untergliederung der Kinemathek kann weitgehend Rechnung getragen werden. Gedacht wird hier u. a. an regionale Ausleihstellen und an die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit bestehenden Einrichtungen — z. B. mit dem Deutschen Institut für Filmkunde in Wiesbaden — mit Spezialisierung auf bestimmte Aufgaben. Es wird angestrebt, daß Bund und Länder alle ihnen zugänglichen alten deutschen Spielfilme der Stiftung Deutsche Kinemathek in der jeweils geeigneten Rechtsform zur Verfügung stellen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmidt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage A 12) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um das Einsammeln und Beseitigen der auf den Binnenschiffen anfallenden häuslichen und betriebsbedingten Abfälle (Ölfässer, verbrauchte Schmierstoffe etc.) zu gewährleisten, und beabsichtigt sie gegebenenfalls, gesetzliche Regelungen zu schaffen? Weder hausmüllähnliche Abfälle noch im Schiffsbetrieb anfallende Öl-Wasser-Gemische oder Ölrückstände dürfen von Binnenschiffen über Bord geworfen werden (§§ 4 Abs. 1, 18 Abs. 1 Nr. 1 Abfallbeseitigungsgesetz vom 7. Juni 1972 (BGBl I S. 873); § 1.15 Rheinschiffahrtpolizeiverordnung i. d. F. vom 5. August 1970 Anlagenband zum BGBl I Nr. 87; § 1.15 Binnenschiffahrtstraßen-Ordnung vom 3. März 1971 (BGBl I S. 178) i. d. F. der Änderungsverordnung vom 12. Dezember 1973 (BGBl I S. 1915)). Für die Entsorgung der auf Binnenschiffen betriebsbedingt anfallenden Altöle gelten grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften, hier das Gesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Altölbeseitigung (Altölgesetz) vom 23. Dezember 1968 (BGBl I S. 1419). Zur Durchführung der Übernahme von Altölen wurde vor neun Jahren der Bilgenentwässerungsverband (BEV) gebildet, der die praktische Erfassung der Bilgenöle und die Sicherstellung ihrer Aufarbeitung zu Schmieröl der Bilgenentölungsgesellschaft mbH & Co. KG (BEG mbH) anvertraut. Es wurden ortsfeste Sammelstellen gebildet und Bilgenentwässerungsboote eingesetzt. Diese Einrichtungen übernehmen in ständig steigendem Umfang Altöle und bewähren sich voll. Die auf Binnenschiffen anfallenden, dem Hausmüll ähnlichen Abfälle haben diejenigen nach Landesrecht zuständigen Körperschaften des öffentlichen Rechts gem. § 3 Abs. 2 Abfallbeseitigungsgesetz zu beseitigen, in deren Gebiet diese Abfälle anfallen. Dies sind in aller Regel die Städte oder Kreise. Weitere an den Besitzer derartigen Schiffsmülls gerichtete Vorschriften über die Ordnung der Beseitigung werden zur Zeit nicht für erforderlich gehalten. Vielmehr sind auch insoweit handliche und für den Abfallbesitzer preisgünstige Beseitigungsmöglichkeiten zu organisieren, die auch dazu beitragen, einer rechtswidrigen oder ungeordneten Entledigung von Schiffsmüll vorzubeugen. Der Bundesregierung ist bekannt, daß insoweit das am 10. Juni 1972 verkündete Abfallbeseitigungsgesetz noch nicht in allen Fällen vollzogen ist. Sie hält für erforderlich, daß an Binnenschiffer beispielsweise Müllsäcke verkauft werden, die in jedem Hafen und Umschlagplatz sowie bei Proviantschiffen und sonstigen Sammelstellen abgegeben und nachgekauft werden können. Zur Vorbereitung derartiger oder ähnlicher Regelungen schlägt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Stellungnahme zur Gesetzesvorlage des Bundesrats über die Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes vor, bei der Aufstellung der durch § 6 gebotenen, überörtlichen Abfallbeseitigungspläne auch Vorsorge für die anfallenden Schiffsabfälle zu treffen. Außerdem soll eine Abstimmung der Länder untereinander bei der Aufstellung der Abfallbeseitigungspläne vorgeschrieben werden. Anlage 4 Anlage des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage A 29) : Welchen Staaten hat die Bundesregierung seit 1969 welche Kredite zu welchen Bedingungen gewährt, und wie hat sich seit 1969 der Stand der Forderungen entwickelt, die der Bundesrepublik Deutschland gegenüber ausländischen Staaten zustehen? Ich möchte zunächst darauf hinweisen, daß die Bundesregierung nur auf dem Gebiet des Devisenausgleichs und auch hier nur in einem kleinen Teilbereich, selbst Kredite an andere Staaten vergibt. Die Kredite werden vielmehr von der Bundesbank bzw. der Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt. Bei den Krediten an andere Staaten sind zu unterscheiden: 1. Währungsstützungskredite, 2. Darlehen für Entwicklungsländer im Rahmen der Kapitalhilfe, 3. Bürgschaften für Darlehen deutscher privater Kreditgeber an ausländische Darlehensnehmer. Währungsstützungskredite an andere Staaten sind seit dem 1. Januar 1969 in folgenden Fällen neu gewährt oder aufgestockt worden: 1. Die Deutsche Bundesbank hat die gegenseitige Kreditvereinbarung mit dem US-Notenbanksystem von 1962 (,,Swap-Vereinbarung") 1973 auf 2 Mrd. US-Dollar erhöht. Zinssatz ist der Satz für US-Schatzwechsel. Die Kreditvereinbarung wird z. Z. nicht in Anspruch genommen. 2. Die Deutsche Bundesbank hat der italienischen Notenbank im Rahmen des EG-Übereinkommens über den kurzfristigen Währungsbeistand am 28. Juni 1973 einen kurzfristigen Kredit von 403 Millionen europäischen Währungs-Rech- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 8027* nungseinheiten (= 486 Millionen $) gewährt. Fälligkeit 18. Dezember 1974. Zinssatz für US-Schatzwechsel. Der Kredit ist voll in Anspruch genommen. 3. Die Deutsche Bundesbank hat der italienischen Notenbank am 5. September 1974 einen goldgesicherten Kredit von 2 Mrd. US-$ gewährt. Zinssatz für US-Schatzwechsel, Laufzeit 2 Jahre. Der Kredit ist voll in Anspruch genommen. 4. Im Rahmen der Devisenausgleichsabkommen sind den USA und Großbritannien von Bundesregierung und Bundesbank weitere Kredite eingeräumt worden. Hierüber ist der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages mit den Vorlagen Nr. 123/69 vom 28. Oktober 1969, Nr. 115/71 vom 13. Dezember 1971 und Nr. 43/74 vom 8. Mai 1974 unterrichtet worden. Wegen der Einzelheiten möchte ich auf diese Vorlagen hinweisen. Die große Zahl der Darlehen für Entwicklungsländer im Rahmen der Kapitalhilfe kann ich Ihnen im Rahmen der Fragestunde nicht nennen. Es gibt darüber ein umfangreiches Werk von über 100 Seiten, das vierteljährlich verwaltungsintern im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit zusammengestellt wird und einen Überblick über den aktuellen Stand der Kapitalhilfe gibt. Über Bürgschaften für Darlehen deutscher privater Kreditgeber an ausländische Darlehensnehmer kann ich Ihnen ebenfalls keine Auskunft geben. Die Informationen hierüber sind vertraulich. Das Bundesministerium der Finanzen berichtet jedoch halbjährlich hierüber dem Haushaltsausschuß des Bundestages. Gerade in diesen Tagen ist dem Ausschuß der Bericht per 30. Juni 1974 vorgelegt worden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2550 Fragen A 30 und 31) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die uneingeschränkte Anwendung des Berlinförderungsgesetzes auf die Röstproduktion von Bohnenkaffee (ausgenommen die Produktion von Instantkaffee) wegen der Unverhältnismäßigkeit der Umsatzpräferenz, die ein Mehrfaches der Bearbeitungskosten bei relativ geringer Bearbeitungstiefe (Veredelung) und hohem Rohstoffeinsatz ausmacht, zu einer Entwicklung geführt hat und diese weiter begünstigt, welche durch die Zielsetzung des Berlin-FG nicht gedeckt wird und sowohl struktur- als auch wettbewerbspolitisch in höchstem Maße unerwünschte Folgen hat? Ist die Bundesregierung auf Grund dieser Entwicklung bereit, initiativ zu werden, um die Röstproduktion von Bohnenkaffee unter die Ausnahmebestimmung des § 4 Berlin-FG zu stellen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Herstellung von Röstkaffee in Berlin in den letzten Jahren ungewöhnlich stark zugenommen hat. Ihr ist auch bekannt, daß dies nicht zuletzt auf die Umsatzsteuerpräferenzen des Berlinförderungsgesetzes zurückzuführen ist. Bundesregierung und Senat von Berlin sind sich einig, daß eine solche Entwicklung struktur- und wettbewerbspolitisch unerwünscht ist. Die Bundesregierung erwartet jedoch für die Berliner Kaffeerösterei ab 1. Januar 1975 eine rückläufige Entwicklung, weil von diesem Zeitpunkt an Umsatzsteuervergünstigungen generell nur noch für solche Produkte gewährt werden, deren Hersteller in Berlin mindestens eine Wertschöpfung von 10 v. H. erzielen. Es wird damit gerechnet, daß ein Teil der Berliner Röstkaffeehersteller unter dieser Mindestwertschöpfungsquote bleibt und somit keine Präferenzen mehr erhalten wird. Bundesregierung und Berliner Senat werden die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls auch andere Maßnahmen prüfen. Anlage 6 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2550 Frage A 40) : Ist der Bundesregierung bekannt. daß durch die vom Bundesfinanzministerium verfügte Sperre von 10 Prozent der Mittel für fortlaufende Sachausgaben die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft nicht mehr in der Lage ist, die Laboratorien und Gewächshäuser betriebsfähig zu halten, und die Bundesforschungsanstalt fast zum vollkommenen Abbruch der experimentellen Tätigkeit und zu einer beachtlichen Verzögerung im Fortgang der Arbeiten beim notwendigen Wiederaufbau der Versuchskulturen gezwungen wird? Ja, BML hat deshalb bei den einschlägigen Titeln der Bundesforschungsanstalten die Sperre am 29. August 1974 aufgehoben. Damit stehen der BBA, Braunschweig zusätzlich 159 300 DM für die letzten 4 Monate dieses Jahres zur Verfügung. Ein teilweiser Abbruch der experimentellen Tätigkeit wird nunmehr zu vermeiden sein. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Müller (Nordenham) (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage A 43) : Ist beabsichtigt, Vorschriften über Höchstgehalte an Schwermetallen in Futtermitteln für Tiere auch als Schutzgesetz der jeweiligen Produzenten zu konzipieren, so daß auch Produzenten auf Grund der beabsichtigten Vorschriften gegebenenfalls Ansprüche gegen diejenigen erwerben können, welche eine Produktion innerhalb etwaiger gesetzlicher Höchstmengen an Schwermetallen verhindern? Ihre Frage steht im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage vom 19. September dieses Jahres, die ich bereits schriftlich beantwortet habe. Die von der Bundesregierung beabsichtigte Festlegung der Höchstmengen von Schwermetallen in Futtermitteln dient in erster Linie dem Schutz der Gesundheit der Tiere und der Qualität der tierischen Erzeugnisse. Den Schutz der Produzenten im Sinne Ihrer Frage sichern aber eine Reihe von Vorschriften des bürgerlichen und des öffentlichen Rechts. Im bürgerlichen Recht ist auf die nachbarrechtlichen Ansprüche nach den Paragraphen 906 und 907 in Verbindung mit 1004 BGB hinzuweisen. 8028* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 Im Bereich des öffentlichen Rechts sind insbesondere durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz und durch das Benzinbleigesetz verbesserte Rechtsgrundlagen geschaffen worden. Beide Gesetze und deren Folgeregelungen werden auch Immissionen von Schwermetallen erheblich vermindern. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Haenschke (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage A 46) : Beabsichtigt die Bundesregierung eine Novellierung des Gesetzes über das Konkursausfallgeld, um die Erfüllung von Ausbildungsverträgen im Konkursfalle der Ausbildungsfirma zu sichern? Der Bundesregierung ist es bewußt, daß für Auszubildende, die ihren Ausbildungsplatz durch Konkurs ihres Ausbildungsbetriebes verlieren, insbesondere in wirtschaftlich einseitig strukturierten Gebieten Schwierigkeiten entstehen können, ihre Ausbildung in einem neuen Ausbildungbetrieb fortzusetzen. Die Arbeitsämter unternehmen in diesen Fällen besondere Anstrengungen, um den Auszubildenden durch eine Weitervermittlung eine Fortsetzung der Ausbildung zu ermöglichen. Sie arbeiten hierbei eng mit den für die Berufsbildung zuständigen Stellen, z. B. den Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern, zusammen. Falls dem Auszubildenden anläßlich der Weitervermittlung besondere Bewerbungskosten entstehen, können diese vom Arbeitsamt übernommen werden. Ist zur Fortsetzung der Ausbildung eine auswärtige Unterbringung außerhalb des Haushalts der Eltern erforderlich, kann für den Auszubildenden eine Berufsausbildungsbeihilfe des Arbeitsamtes unter Berücksichtigung eines höheren Bedarfssatzes und höherer Einkommensfreibeträge in Betracht kommen. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung im Rahmen der Arbeiten an dem Entwurf eines neuen Berufsbildungsgesetzes, welche anderen Möglichkeiten in Fragen kommen könnten, den Auszubildenden im Konkursfalle des Ausbildungsbetriebes zu helfen und die Fortsetzung ihrer Ausbildung zu fördern. Eine Änderung des Gesetzes über das Konkursausfallgeld ist nach der ganzen Konzeption dieses Gesetzes nach Meinung der Bundesregierung kein geeigneter Weg, das angestrebte Ziel zu erreichen, da dieses Gesetz ausschließlich die Sicherung von rückständigen Arbeitsentgelten und Ausbildungsvergütungen aus der Zeit vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Betriebes regelt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage A 47) : Worauf ist es nach Auffassung der Bundesregierung zurückzuführen, daß laut Pressemeldung des Caritasverbandes 756 der von katholischer Seite angebotenen Zivildienstplätze bisher nicht besetzt werden konnten? Ich gehe davon aus, daß sich Ihre Frage auf die Presseerklärung des Deutschen Caritas-Verbandes vom 3. September 1974 bezieht. Danach sind 1 407 Kriegsdienstverweigerer in 668 Beschäftigungsstellen des Deutschen Caritas-Verbandes tätig. Der Verband gibt an, daß 756 Dienstplätze unbesetzt seien. Hierzu ist folgendes zu bemerken. In den letzten Jahren konnte die Zahl der zu besetzenden Dienststellen in erheblichem Umfang gesteigert werden. Waren im Jahre 1970 ca. 4 000 Dienstplätze vorhanden, so werden gegenwärtig 20 500 Dienstplätze gezählt. Davon konnten bisher 14 000 Plätze besetzt werden. Das am 1. Oktober 1973 in Köln errichtete Bundesamt für den Zivildienst bemüht sich mit allen zu Gebote stehenden Mitteln, diese noch vorhandene Lücke zwischen besetzten und unbesetzten Dienstplätzen in absehbarer Zeit wesentlich zu verkleinern. Diese Bemühungen werden sich auch auf die im Bereich des Deutschen Caritas-Verbandes vorhandenen freien Dienstplätze auswirken. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß es aus verschiedenen Gründen einen gewissen Überhang an freien Plätzen geben muß. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage A 50) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderungen, die Aus Sperrung als das dem Streik entsprechende Kampfmittel der einen Tarifvertragspartei für unzulässig zu erklären, und wird sie gegebenenfalls ein entsprechendes Gesetz einbringen? Der Bundesregierung sind die besonders von der Gewerkschaftsseite erhobenen Forderungen nach einem Verbot der Aussperrung bekannt. Von Ausnahmen abgesehen, ist das Arbeitskampfrecht bei uns nicht gesetzlich geregelt. In diesem gesetzesfreien Raum hat das Bundesarbeitsgericht eine Reihe von Rechtsregeln entwickelt, von deren Beachtung die Rechtmäßigkeit eines Arbeitskampfes abhängen soll. Diese Regeln sind zum Teil umstritten; dies gilt insbesondere für die Anerkennung der Aussperrung als das dem Streik adäquate Kampfmittel der Arbeitgeberseite. Die Bundesregierung beabsichtigt zur Zeit nicht, gesetzliche Initiativen auf dem Gebiet des Arbeitskampfrechts zu ergreifen. Sie hält es vielmehr für richtiger, zunächst das Ergebnis der Beratungen der Arbeitsgesetzbuchkommission abzuwarten. Diese Ende 1970 berufene Kommission soll u. a. auch Vorstellungen für eine Regelung des Arbeitsampfrechts entwickeln. Dabei wird die Frage einer evtl. Einschränkung der Aussperrung jedoch nur ein Teilaspekt sein, der nicht isoliert betrachtet werden kann. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 8029* Es ist als rechtlich ungeklärt anzusehen, welche Grenzen dem Gesetzgeber vom Verfassungsrecht her gezogen sind, auf dem Gebiet des Arbeitskampfrechts einschränkende Regelungen der prinzipiellen Arbeitskampffreiheit zu setzen. Wegen der aktuellen Bedeutung dieser Fragestellung ist die Bundesregierung — neben den Arbeiten der Arbeitsgesetzbuchkommission — darum bemüht, über diese Teilfrage wissenschaftlichen Rat einzuholen. Ich bitte daher um Verständnis, daß sich die Bundesregierung gegenwärtig zu diesem Thema nicht abschließend äußern kann. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Wagner (Günz- burg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage A 53) : Zu welchen Schlußfolgerungen gibt der Bundesregierung die Veröffentlichung des Instituts für Strategische Studien Anlaß, in der über eine weitere Reduzierung des Mannschaftsstandes der US-Streitkräfte berichtet wird, während die Sowjetunion ihre Truppen um 100 000 Mann aufgestockt und im letzten Jahr weitere drei Armeedivisionen aufgebaut hat? Jeder militärische Kräftevergleich besteht aus einer Reihe von Faktoren, die alle zusammengenommen erst ein annäherndes Bild über die Kampfkraft von Streitkräften geben können. Der von Ihnen zitierte Mannschaftsstand der amerikanischen und sowjetischen Streitkräfte ist einer der Faktoren, gibt alleine jedoch einen unvollkommenen Überblick. Qualität von Waffen und Ausrüstung sowie Logistik sind von jeher Gebiete, auf denen, nach Auffassung des Instituts für strategische Studien, die Länder des Westens überlegen sind und einen Vergleich nicht zu scheuen brauchen. Überdies gelangt das Institut für strategische Studien bei der zusammenfassenden Bewertung des militärischen Kräfteverhältnisises in Europa zu dem Schluß, daß sich hier seit Jahren kaum etwas verändert hat. Auch die amerikanische Truppenstärke in Europa ist unverändert. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß die amerikanischen Truppen in Europa ihre Kampfkraft verbessern und entbehrliche logistische Einrichtungen verringern oder auflösen werden; die dabei freiwerdenden Soldaten werden den Kampftruppen eingegliedert. Wenn man den weltweiten Maßstab zugrunde legt, so hat sich • zweifellos die Mannschaftsstärke der US-Streitkräfte verringert. Dies beruht im wesentlichen auf der Beendigung des Vietnamengagements und der Umstellung von Wehrpflichtigen- auf Freiwilligenstreitkräfte. Die von Ihnen angeführte Aufstockung der sowjetischen Truppen um 100 000 Mann und der Aufbau von weiteren 3 Armeedivisionen kann von mir nicht bestätigt und auch nicht nachvollzogen werden, da eine genauere Aufschlüsselung über die Zunahme der Personalstärke fehlt und auch die einzelnen Divisionen nicht näher angesprochen sind. Nach unseren Erkenntnissen hat sich die Zahl der Großverbände bei den sowjetischen Landstreitkräften im letzten Jahr nicht verändert, die Zunahme an Personal betrug im letzten Jahr 65 000 Mann und diente der Verstärkung bereits bestehender Verbände. Die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Bundesrepublik vollzieht sich im Rahmen der NATO und konzentriert sich auf Europa. Hier haben sich keine wesentlichen neuen Erkenntnisse ergeben. Die Bundesregierung sieht daher keine Veranlassung, irgendwelche Schlußfolgerungen aufgrund der Veröffentlichung des Instituts für strategische Studien zu erwägen, sondern konsequent den eingeschlagenen Weg von Verteidigungs- und Entspannungspolitik weiter zu verfolgen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2550 Fragen A 54 und 55) : Hat die Bundesregierung Feststellungen auf gesicherter wissenschaftlicher Grundlage darüber getroffen, welche Entwicklung die Zahl der Kriegsdienstverweigerer nehmen wird, falls das Prüfungsverfahren stark vereinfacht bzw. abgeschafft wird, und ist die Bundesregierung verneinendenfalls bereit, entsprechende Untersuchungen in Auftrag zu geben, damit ein Überblick über die erforderlichen Vorbereitungen zur gleichmäßigen Ableistung der Wehrpflicht und Zivildienstpflicht getroffen werden können? Wie beabsichtigt die Bundesregierung im Interesse der Wehrgerechtigkeit und der Zivildienstgerechtigkeit eine einheitliche quotenmäßige Einberufung von Zivildienstpflichtigen und Wehrpflichtigen bei den zu erwartenden starken Jahrgängen sicherzustellen, um nicht dadurch eine Ungerechtigkeit entstehen zu lassen, daß quotenmäßig weit mehr Zivildienstleistende einberufen werden, als Wehrpflichtige benötigt werden? Die Bundesregierung hat bisher keine Feststellungen auf gesicherter wissenschaftlicher Grundlage darüber getroffen, welche Entwicklung die Zahl der Kriegsdienstverweigerer nehmen wird, falls das Prüfungsverfahren stark vereinfacht bzw. abgeschafft wird. Es ist auch zweifelhaft, ob es solche Voraussagemöglichkeiten auf gesicherter wissenschaftlicher Grundlage bereits gibt. Wie Ihnen, Herr Kollege Dr. Franz, sicherlich bekannt ist, läßt die Bundesregierung zur Zeit durch eine interministerielle Arbeitsgruppe prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen auf das Anerkennungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer verzichtet werden kann. Ich meine, man sollte dem Ergebnis dieser Arbeitsgruppe nicht vorgreifen. Daher bitte ich Sie auch um Verständnis dafür, daß sich das Bundesministerium der Verteidigung gegenwärtig nicht dazu äußert, wie die Bundesregierung künftig eine einheitliche quotenmäßige Einberufung von Zivildienstpflichtigen und Wehrdienstpflichtigen sicherzustellen gedenkt. Denn mit dieser Frage ist ebenfalls die interministerielle Arbeitsgruppe befaßt. 8030* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2550 Frage A 56) : Wie hoch sind die aus dem bis zum 30. Juni 1974 befristeten Gesetz über die Gewährung eines Heizkostenzuschusses geleisteten Ausgaben, und beabsichtigt die Bundesregierung eine Härteregelung für solche Anspruchsberechtigten, denen erst nach dem 30. Juni die Abrechnung über die Höhe der Heizkosten von den Vermietern zugestellt wurde und die somit keine Möglichkeit hatten, das Gesetz in Anspruch zu nehmen? Die Ausgaben nach dem Gesetz über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses vom 21. Dezember 1973 betragen nach dem Stande vom 31. August 1974 174,15 Millionen DM; der Bundesanteil beläuft sich auf 116,1 Millionen DM. Der endgültige Betrag kann voraussichtlich erst zum Jahresende genannt werden. Nach der Regelung in § 5 Abs. 1 des Heizölkostenzuschußgesetzes bestand die Möglichkeit, in der Zeit vom 30. Dezember 1973 bis zum 30. Juni 1974 einen Antrag zu stellen. Schwierigkeiten, bis zum Ablauf der Antragsfrist die Abrechnung des Vermieters über die Höhe der Heizkosten vorzulegen, bestanden bei Personen, deren Wohnraum an Sammeloder Fernheizungen angeschlossen ist. Dem trägt das Heizölkostenzuschußgesetz aber Rechnung. Diese Personen benötigten lediglich eine Bescheinigung ihres Vermieters, daß er für die Heizung in der Zeit vom 15. Oktober 1973 bis zum 14. April 1974 leichtes Heizöl bezogen hat oder daß sich die Heizkosten für I diesen Zeitraum wegen des Anstiegs der Preise für in dieser Zeit bezogenes leichtes Heizöl erhöht haben oder erhöhen werden. Die Öffentlichkeit ist über das Heizölkostenzuschußgesetz, vor allem auch vor Ablauf der Antragsfrist, intensiv unterrichtet worden. Unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände hält es die Bundesregierung nicht für zweckmäßig, dem Deutschen Bundestag die für eine Verlängerung der Antragsfrist notwendige Gesetzesänderung vorzuschlagen. Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 7/2550 Fragen A 62 und 63) : Sind der Bundesregierung Schwierigkeiten bei der formalen Antragstellung und Bearbeitung von Kindergeldanträgen im Rahmen der Steuerreform bekannt? Wenn ja, was gedenkt sie zu tun, um das Verfahren unbürokratischer zu gestalten? Ich beantworte die Fragen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Schwierigkeiten haben sich nur insofern ergeben, als etwa 30 v. H. der bisher eingereichten Antragsformulare unvollständig ausgefüllt waren. Das Kindergeldverfahren ist übrigens schon jetzt so einfach wie möglich gestaltet. Da aufgetretene Antragsfehler häufig auf nicht vermeidbaren Verständnisschwierigkeiten von Antragstellern beruhen, geben sie keinen Anlaß, das Verfahren zu ändern. Im übrigen möchte ich auf meine weiteren Antworten auf die Fragen in gleicher Angelegenheit der Abgeordneten Frau Schleicher und Herrn Dr. Wernitz verweisen. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage A 65) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um sicherstellen zu helfen, daß die Kindergeldanträge rechtzeitig vor Jahresende 1974 hereinkommen? Ich beantworte die Frage im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Die Bundesregierung und die Bundesanstalt für Arbeit haben je ein Programm sich ergänzender Informationsmaßnahmen aufgestellt. Damit soll sichergestellt werden, daß die Eltern, die nicht dem öffentlichen Dienst angehören und zum 1. Januar 1975 erstmalig kindergeldberechtigt werden, noch im Laufe dieses Herbstes den erforderlichen Kindergeldantrag stellen. Diese Maßnahmen werden in der Antwort des Bundesministers der Finanzen vom 17. September 1974 auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU vom 29. August 1974 genannt, die als Drucksache 7/2551 dem Hohen Hause vorliegt. Darin heißt es unter anderem: Für den Bereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit: „1. Anzeigenserie in allen Regionalzeitungen und der Boulevardpresse über die Notwendigkeit der schnellstmöglichen Antragstellung; 4 X Inseration bei Auflagenhöhe der Zeitungen von 13 600 000 2. Faltblatt als Beilage in allen Regionalzeitungen und der Boulevardpresse mit Einzelheiten über die Neuregelung sowie Information über technischen Ablauf der Antragstellung Auflage: 14 500 000", für den Bereich der Bundesanstalt für Arbeit: „1. Plakat „Das neue Kindergeld — Kindergeld vom ersten Kind an —" mit Information über Anspruchsvoraussetzungen und Antragsverfahren Auflage: 30 000 2. Anzeige „Wir erwarten Ihren Antrag" am 25. Oktober 1974 in regionalen und überregionalen Tages- und Wochenzeitungen Auflage: etwa 13 300 000 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 8031* 3. Abrufanzeige „Das neue Kindergeld" Haben Sie es schon beantragt? ab Oktober 1974 in regionalen Tageszeitungen Auflage: bis etwa 13 300 000 4. Anzeige „Aktuell — Das neue Kindergeld" in Gewerkschaftszeitungen Auflage: 5 600 000". Hiermit lassen sich alle erstmalig Kindergeldberechtigten erreichen. In diesem Zusammenhang ist noch erwähnenswert, daß Antragsformulare nicht nur bei den Arbeitsämtern und deren Nebenstellen, sondern auch bei den Gemeindeverwaltungen und zahlreichen Kreditinstituten, Betrieben und Postämtern angeboten werden. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage A 68) : Mit welchen Kosten müssen wie viele Anträge auf Gewährung von Kindergeld nach der Neuregelung zwecks Ergänzung und Berichtigung an die Antragsteller zurückgeschickt werden, und welche Schlußfolgerungen ergeben sich für die Bundesregierung aus den bisher gemachten Erfahrungen mit einer Regelung, deren Durchführung trotz des in die Millionen DM gehenden Aufklärungsaufwandes zu derartigen Schwierigkeiten führt? Ich beantworte die Frage im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Die Kosten, die mit der Rücksendung der unvollständig ausgefüllten Antragsformulare verbunden sind, lassen sich nicht beziffern. Sie setzen sich nicht nur aus den bezifferbaren Portokosten, sondern auch aus Personalkosten zusammen. Der Anteil der unvollständig ausgefüllten Antragsformulare an der Gesamtzahl der eingehenden Anträge von etwa 30 v. H. entspricht den Erfahrungen, die bisher auf der Grundlage des geltenden Rechts mit Kindergeldanträgen gemacht worden sind. Die genannte „Fehlerquote" läßt sich von amtswegen kaum verringern. Denn sie beruht im wesentlichen auf Verhaltensweisen der Antragsteller, die sich durch noch so gute Informationen weder beheben noch ausschalten lassen. Darum gibt diese Fehlerquote der Bundesregierung zur Zeit keinen Anlaß, ihre Informationsmaßnahmen zu verstärken. Die Bundesregierung wird aber durch Pressemitteilungen wie die des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit vom 17. September 1974 versuchen, die Antragsteller zu mehr Genauigkeit zu veranlassen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretär Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Corterier (SPD) (Drucksache 7/2550 Fragen A 69 und 70) : Hält die Bundesregierung die Ansicht für zutreffend, daß die Rheinstaustufe Neuburgweier gebaut werden soll, obwohl mit einem Aufwand von 22 Millionen DM derzeit Gutachten in Arbeit sind, die schädliche Auswirkungen und mögliche Alternativen zum Staustufenbau erst einmal klären sollten, und ist es zutreffend, daß zwischen den Rheinschiffahrtsdirektionen Freiburg und Mainz verschiedene Auffassungen über Sinn und Notwendigkeit der Errichtung weiterer Rheinstaustufen bestehen? Ist es zutreffend, daß Wissenschaftler der mit einer Gutachtenerstattung beauftragten Bundesanstalt für Wasserbau in Karlsruhe von der Mitarbeit bei der Gutachtenerstellung ausgeschlossen wurden, weil sie die mathematisch-physikalische Methodik für falsch hielten, mit der die Rheinerosion innerhalb der Bundesanstalt zur Begündung der Notwendigkeit des Staustufenbaus berechnet wird? Zu Frage A 69: Die z. Z. laufenden deutsch-französischen Regierungsverhandlungen über den Ausbau des Oberrheins unterhalb der letzten Staustufe Iffezheim bis zur deutsch-französischen Grenze bei Neuburgweier/ Lauterburg haben gezeigt, daß es gegenwärtig in technischer Hinsicht für die Verhinderung der Sohlenerosion noch keine Alternative zum Bau von Staustufen gibt. Daher ist in den Verhandlungen der Bau einer weiteren Staustufe bei Neuburgweier vorgesehen worden. Dennoch stellt die Bundesregierung Mittel für die Untersuchung der Abfluß- und Ceschiebeverhältnisse des Rheins bereit, um be- sonders am Oberrhein — anhand von mehrjährigen Modellversuchen bei der Bundesanstalt für Wasserbau in Karlsruhe in Verbindung mit entsprechenden Naturversuchen im Rhein zu klären, ob für den Rheinabschnitt unterhalb der geplanten Staustufe Neuburgweier eine andere technische Lösungsmöglichkeit geeignet ist und verwirklicht werden kann. Zwischen den Wasser- und Schiffahrtsdirektionen Freiburg und Mainz bestehen keine Meinungsverschiedenheiten. Die gesamte Problematik ist zwischen dem Bundesminister für Verkehr, den beiden Wasser- und Schiffahrtsdirektionen und der Bundesanstalt für Wasserbau abgestimmt worden. Zu Frage A 70: Nach Auskunft der Bundesanstalt für Wasserbau trifft es nicht zu, daß Wissenschaftler der Anstalt zu irgendeinem Zeitpunkt wegen unterschiedlicher Auffassungen über die mathematisch-physikalischen Methoden einer Erosionsuntersuchung zum Zwecke der Begründung eines Staustufenbaues von der weiteren Mitarbeit ausgeschlossen wurden. Die Erosionsuntersuchungen dienten nicht der Begründung eines Staustufenbaues, vielmehr sollten mit der Erforschung der morphologischen Gesetzmäßigkeiten über bisher noch weithin unbekannte Zusammenhänge bei Geschiebebewegungen und Erosionsvorgängen die Grundlagen für die Ermittlung des Erosionsfortschritts unterhalb künstlich gepanzerter Flußbettabschnitte geschaffen werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Fragen A 71 und 72) : 8032* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 Trifft es zu, daß die in den Jahren 1967 bis 1972 von der Bundesregierung den Kommunen gewährten Investitionshilfen zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und fur den kommunalen Straßenbau von ca. 3 Milliarden DM mit 2,7 Milliarden DM, also zu 90 % in den großen Ballungsräumen eingesetzt wurden? Trifft es zu, daß die in dem gleichen Zeitraum bereitgestellten Mittel für den kommunalen Straßenbau von ca. 3,2 Milliarden DM zu uber 60% in die kreisfreien Städte geflossen sind und sich damit das Ungleichgewicht der Lebensbedingungen zuungunsten der ländlichen Regionen weiter verschoben hat? Zu Frage A 71: Ja, für den Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) trifft Ihre Feststellung zu. Zu Frage A 72: Auch hier treffen die zahlenmäßigen Feststellungen Ihrer Frage zu. Die Bundesregierung hat aber keinen Einfluß darauf, wie die Länder diese Mittel auf kreisfreie Städte und ländliche Regionen verteilen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage A 73) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Befürchtung (DVZ vom 19. September 1974), der Rhein-Main-Donau-Kanal bringe eine Gefahr für die deutsche Binnenschiffahrt, weil die staatseigenen Reedereien der Länder des Ostblocks eine beherrschende Rolle einnehmen werden? Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß für eine solche Befürchtung. Der Main-Donau-Kanal wird vorssichtlich Mitte der 80iger Jahre als nationale Wasserstraße fertiggestellt sein. Die Benutzung durch ausländische Binnenschiffe wird in Verträgen mit den interessierten Staaten im einzelnen geregelt. Die Belange der deutschen Binnenschiffahrt werden gebührend berücksichtigt werden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage A 74) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine Reihe deutscher Piloten, zum Beispiel bei der Bavaria-Fluggesellschaft, entlassen werden, während gleichzeitig ausländische Piloten von deutschen Luftfahrtunternehmen weiter beschäftigt werden, und daß andererseits deutsche Piloten im europäischen Ausland keine Möglichkeiten haben, ihren Beruf auszuüben, und welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um der Benachteiligung deutscher Piloten im Ausland entgegenzuwirken bzw. eine Gleichstellung deutscher Piloten im Ausland mit ausländischen Piloten in der Bundesrepublik zu bewirken? Die schwierige Arbeitsmarktsituation für deutsche Berufsflugzeugführer ist der Bundesregierung bekannt. Auf Betreiben des Bundesministers für Verkehr hat der Bundesminister für Arbeit die „Verordnung über die Arbeitserlaubnis für nichtdeutsche Arbeitnehmer" (AEVO) bereits am 13. Januar 1973 in dem Sinne geändert, daß ausländische Flugbesatzungsmitglieder aus Nicht-EG-Staaten, die eine Einstellung bei einem deutschen Luftfahrtunternehmen anstreben, der Arbeitserlaubnis bedürfen. Eine weitere Änderung der AEVO, wonach künftig auch außerhalb von Luftfahrtunternehmen (z. B. in der Geschäftsluftfahrt und beim Flugzeughandel) beschäftigte Nicht-EG-Ausländer der Arbeitserlaubnispflicht unterliegen, ist — ebenfalls auf Initiative des Bundesministers für Verkehr in Vorbereitung. Der Zustrom beruflicher Luftfahrer aus dem EG-Raum kann nicht durch administrative Maßnahmen gesteuert werden, weil die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der EG durch die EWG-Verordnung Nr. 1612/68 (Freizügigkeitsverordnung) gewährleistet ist. Um eine Benachteiligung deutscher Flugbesatzungsmitglieder im Ausland auszugleichen, hat der Bundesminister für Verkehr die deutschen Unternehmen aufgefordert, bei Neueinstellung bevorzugt Deutsche zu berücksichtigen. Desweiteren hat der Bundesminister für Verkehr die deutsche Pilotenvereinigung gebeten, auf ihre Schwesterorganisationen in den übrigen EG-Staaten einzuwirken, damit diese ihren Widerstand gegen die Beschäftigung Deutscher bei den dortigen Luftfahrtunternehmen aufgeben. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Metzger (SPD) (Drucksache 7/2550 Fragen A 83 und 84) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, zwischen den Organisationen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR baldmöglichst eine Vereinbarung über die Weiterentwicklung der deutschsowjetischen Sport- und Jugendbeziehungen abzuschließen? Auf welche Weise kann die Bundesregierung dazu beitragen, neben Jugoslawien auch mit den anderen ost- und südosteuropäischen Ländern Vereinbarungen über die Intensivierung der Sport- und Jugendbeziehungen zu treffen? Zu Frage A 83: Das deutschsowjetische Kulturabkommen vom 14. Mai 1973 stellt bereits eine völkerrechtliche Vereinbarung dar, in deren Rahmen sich die deutsch-sowjetischen Sport- und Jugendbeziehungen weiterentwickeln können. In seinem Artikel 9 verpflichten sich die Vertragspartner, die Zusammenarbeit und den Austausch auf dem Gebiet des Sports sowie zwischen Jugendorganisationen und anderen Institutionen der außerschulischen Jugendbildung zu ermutigen. Der Sportaustausch wird jährlich zwischen dem DSB und dem Komitee für Körperkultur und Sport beim Ministerrat der UdSSR abgesprochen. Diesbezügliche Gespräche für 1975 werden in den nächsten Wochen stattfinden. Der deutsch-sowjetische Sportausschuß nimmt innerhalb des Sportaustausches der Sowjetunion mit den westlichen Staaten seit Jahren die erste Stelle ein. Auch die Jugendbeziehungen zur Sowjetunion haben sich beachtlich intensiviert und zu Vereinbarungen zwi- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 8033* schen einzelnen deutschen Jugendorganisationen und ihren sowjetischen Partnern geführt. In den am 23. September d. J. angelaufenen deutsch-sowjetischen Verhandlungen über das Zweijahresprogramm zum deutschsowjetischen Kulturabkommen wird die Bundesregierung auf dem Gebiet der Jugendarbeit Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Jugendbeziehungen machen. Sie wird die deutschsowjetischen Sport- und Jugendbeziehungen sowie diejenigen zu den anderen ost- und südosteuropäischen Staaten auch weiterhin ideell und finanziell unterstützen. Zu Frage A 84: Das könnte durch den Abschluß von Kulturabkommen geschehen. Das Kulturabkommen mit Rumänien vom 29. Juni 1973 enthält wie das deutsch-sowjetische einen Artikel über die Förderung des Sport- und Jugendaustauschs. Damit ist der rechtliche Rahmen für unmittelbare Absprachen zwischen den zuständigen Sportorganisationen beider Länder geschaffen. Auf dem Gebiet der Jugendbeziehungen sind unter Federführung des BMJFG im April d. J. Vereinbarungen über den Ausbau der Jugendbeziehungen in den Jahren 1974 und 1975 getroffen worden. Es ist beabsichtigt, auch in Kulturabkommen mit den anderen Staaten Ost- und Südosteuropas Artikel über die Förderung der jetzt schon angebahnten oder sich anbahnenden Sport- und Jugendbeziehungen aufzunehmen. Informatorische Vorgespräche darüber haben bereits stattgefunden oder stehen kurz bevor. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage A 85) : Welche Hilfsmaßnahmen sind für die Flüchtlinge aus Mozambique seitens der Bundesregierung erfolgt, in die Wege geleitet oder geplant? Die Bundesregierung hatte im Rahmen ihrer Krisenvorsorge und der konsularischen Fürsorge für die Deutschen in Mozambique unter anderem zwei Handelsschiffe für Evakuierungsmaßnahmen bereitgestellt. Diese Schiffe haben außer 19 Deutschen mehr als 100 Evakuierungswillige anderer Staatsangehörigkeit nach südafrikanischen Häfen gebracht. Die Bundesregierung möchte auch an dieser Stelle den Schiffahrtslinien für ihre bereitwillige Unterstützung danken. Die Bundesregierung hat weiterhin auf diplomatischem Wege die portugiesische Regierung um Schutz für deutsche Staatsangehörige und deren Eigentum gebeten. Weitere Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung im Augenblick nicht erforderlich. Die Lage wird aber laufend beobachtet. Wenn es erforderlich werden sollte, wird die Bundesregierung geeignete Maßnahmen einleiten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Rapp


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat am 12. Dezember 1973 bei Gelegenheit der Verabschiedung der Realkreditreformgesetze in einer einstimmig angenommenen Entschließung die Bundesregierung darauf festgelegt, die soeben von Herrn Dr. Sprung aufgezeigten und in der Tat gravierenden Probleme im Auge zu behalten, und zwar nicht nur die Probleme, sondern darüber hinaus vor allem die Einhaltung der Zusage der Verbände des Realkredits, aus Rückflüssen langlaufende niedrig verzinsliche Rentenpapiere im Gegenwert von mindestens 200 Millionen DM pro Jahr vorfristig zu tilgen. Nur auf Grund dieser Zusage konnte damals von einer Ermächtigung der Bundesregierung abgesehen werden, die vorfristige Tilgung solcher Papiere auf dem Verordnungsweg zu regeln.
    Der Bundestag ging damals davon aus, daß die Realkreditinstitute im Rahmen ihrer Möglichkeiten über diese Mindestforderung hinaus die Belange jener Sparer wahren würden, die in den frühen 60er Jahren ihr Geld in aus heutiger Sicht niedrigverzinslichen und langlaufenden Schuldverschreibungen anlegten und die infolge der zwischenzeitlichen Zinsentwicklung — das ist wahr — hohe Kursverluste hinnehmen mußten — einer Zinsentwicklung, die ja einerseits Voraussetzung, andererseits unabdingbare Folge der Stabilitätspolitik gewesen ist.
    Jedermann war sich damals darüber im klaren, daß jene 200 Millionen DM im Jahr nur die Funktion des berühmten Tropfens auf den heißen Stein haben könnten. Es war deshalb nur natürlich, daß alsbald nach der Verabschiedung der Realkreditreformgesetze in allen Fraktionen des Bundestags und weit



    Rapp (Göppingen)

    über den Bundestag hinaus das große Pläneschmieden anhob.
    Die Bundesregierung selbst hat lange vor der Einbringung des heute zur Debatte stehenden Antrags der Opposition eine Umfrage gestartet, die erkennbar auf eine Verbesserung der Selbsthilfeaktion der Institute des Realkredits, das heißt auf eine Aufstockung des Volumens jener Aktion, abzielte.
    Diese Hinweise auf die Vorgeschichte sind nun nicht etwa so zu verstehen, als ob damit der Opposition gewissermaßen die Berechtigung abgesprochen würde, sich mit ihrem Antrag erneut den hier anstehenden Problemen zuzuwenden. Geht es hier doch in der Tat um eine zwar noch nicht genau bestimmbare, aber sicher sehr erhebliche Zahl von Personen, bei denen von einer sozialen Notlage gesprochen werden muß.
    Klarstellen wollte ich allerdings mit dieser Vorgeschichte, daß auch in meiner Fraktion und bei der Bundesregierung das Problem nicht etwa aus dem Blickfeld geraten war, sondern daß man sich in leiseren und weniger spektakulären Aktivitäten nach Losungsmöglichkeiten umgesehen hat.
    Der Antrag der Opposition zeichnet sich zu Recht — und das sage ich ohne Ironie und ohne Polemik — durch überaus vorsichtige Formulierungen aus.

    (Dr. Sprung [CDU/CSU] : Stimmt!)

    Die Bundesregierung soll prüfen, ob ein Härtefonds errichtet werde kann. Sie soll mit den Realkreditinstituten über eine Beteiligung an diesem Fonds und mit der Bundesbank über Möglichkeiten einer Liquiditätshilfe verhandeln. Relativ enge Kriterien sollen die Beschränkung auf wirkliche Härtefälle sicherstellen — Kriterien, über deren Ausgestaltung und Zweckmäßigkeit man sicher noch anderer Meinung sein könnte. Ich möchte das nur anmerken.

    (Dr. Sprung [CDU/CSU]: Durchaus!)

    Wenn in dieser Zurückhaltung die Auffassung der Opposition zum Ausdruck kommen sollte, daß bei einer Härtefallregelung, wie immer man sie gestaltet, dreierlei nicht passieren darf, so würden wir dies sehr begrüßen:
    Erstens. Die Sache darf nicht in die öffentlichen Haushalte hineinlaufen.

    (Dr. Sprung [CDU/CSU] : Richtig!)

    Zweitens. Sie darf keinesfalls zu einer breiten Mietpreissteigerung führen, wie das bei einer Hochkonventierung der Fall sein würde, was wiederum unübersehbare Folgewirkungen auf das Wohngeld hätte.
    Drittens. Geld- und kreditpolitische Manipulationen mit inflationstreibender Wirkung kommen zur Lösung auch dieses Problems nicht in Frage.

    (Dr. Sprung [CDU/CSU] : Einverstanden!)

    Wenn darüber Konsens bestehen könnte, wäre sehr viel erreicht.
    In der Tat: Patentlösungen gibt es nicht. In seinem Kern kann das Problem nur in Selbsthilfe der
    Institute des Realkredits angegangen werden. Nachzudenken bleiben über flankierende Möglichkeiten
    der Hilfe zur Selbsthilfe. Mehr wird wohl nicht sein.
    Dabei sollte klar sein, daß jede denkbare Maßnahme nach Lage der Dinge irgendwo und irgendwie auch kontraindiziert ist. Dies ist das besondere Problem, das hier im Auge behalten werden muß. Sorgfältig ist alles zu vermeiden, was wie eine De-factoIndexierung wirkte, und dies dann mit unabsehbaren Folgen für alle langfristigen Schuldverhältnisse. Niemand wird da Schleusen öffnen wollen. Bei staatlichen Subventionen der einen oder anderen Art — von der Opposition in dankenswerter Weise nicht ausdrücklich gefordert, allenfalls so ein bißchen zwischen den Zeilen — würden Gießkanneneffekte nur schwer zu vermeiden, würde die Begrenzung auf Härtefälle nur schwer zu gewährleisten sein. Eine Spaltung des Kapitalmarktes darf nicht eintreten. Modelle, die die von den Kreditinstituten bei der Bundesbank gehaltenen Mindestreserven mit in die Überlegungen einbeziehen, scheitern, wie immer man persönlich diese Argumente gewichten will — ich gewichte sie nicht allzu hoch —, an der Auffasung, daß bezüglich einer Diversifizierung der Mindestreserven den Anfängen zu wehren sei. Bei alledem ist auch noch die Frage nach dem Verwaltungsaufwand mit zu bedenken.
    Meine Damen und Herren, sehr viel Sachverstand und Phantasie werden vonnöten sein, um das Problem einer tragbaren, zwischen alternativen Übeln — und mehr ist da nicht — balancierten Lösung näherzubringen. Immer wird dabei der Einsatz von Tilgungsrückflüssen das wichtigste Instrument der Hilfeleistung für die Pfandbriefsparer bleiben müssen. Hier werden uns die Ergebnisse der Befragung der Realkreditinstute durch die Bundesregierung weiterhelfen.
    Sollte der derzeitige Zinstrend anhalten — und wir haben heute gehört, daß der Zentralbankrat entsprechende Beschlüsse gefaßt 'hat —, so würde uns das die Bemühungen um eine Härtefallregelung ungemein erleichtern. Warum sollte es dann nicht vorstellbar sein, daß sich die Bundesbank einmal in der Lage sieht, diesen Trend nicht nur am kurzen Ende des Marktes laufen zu lassen, sondern auch am langen Ende des Marktes aktiv zu fördern? Dann wäre zu prüfen, ob nicht im Rahmen des Bundesbankgesetzes eine offenmarktpolitische Unterstützung der Härtefallregelung denkbar wäre. Dies könnte man dann sorgfältig erwägen.
    Meine Fraktion wird der Überweisung des Antrages an die zuständigen Ausschüsse zustimmen. Wir erhoffen uns dort Beratungen und erhoffen uns weiterhin Äußerungen zu diesem Thema, die auf sachgemäße Lösungen abzielen und die Weckung unerfüllbarer Erwartungen vermeiden. Dies — die Weckung unerfüllbarer Erwartungen — wäre der Sache nicht dienlich. Die gemeinsame Absicht und das Ziel aller Aktionen sollte sein, jenen Betroffenen zu helfen, die, wie im Antrag formuliert, durch den Kursverfall ihrer zur Altersversicherung erworbenen Rentenpapiere in eine soziale Notlage geraten sind.

    (Beifall bei allen Fraktionen)






Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Graf Lambsdorff.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Graf Otto Lambsdorff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die Fraktion der FDP begrüßt es, daß wir zu diesem Thema, das sicherlich schwerwiegende Auswirkungen für die Betroffenen hat oder zumindest haben kann, hier eine sachliche Aussprache führen können. Wir wären allerdings dankbar, Herr Kollege Sprung, wenn Sie in dieser Aussprache Formulierungen wie „Ihre Politik hat zu diesen Kursverlusten geführt" ein wenig unterdrücken könnten.

    (Dr. Sprung [CDU/CSU] : Beigetragen!)

    Denn es ist ja völlig klar, daß ohne Hochzinspolitik eine Inflationsbekämpfung nicht möglich ist und auch in Zukunft nicht möglich sein wird und daß wir uns aus diesem Grunde mit den zwangsläufigen Folgen einer nach übereinstimmender Ansicht richtigen Politik zu beschäftigen haben.
    Wie ist die Problemstellung? Die Rendite der festverzinslichen Wertpapiere ist im Jahresdurchschnitt seit 1962 von damals 6 % auf 10,8 % im April 1974 gestiegen. Dies hat natürlich beachtliche Kursrückgänge zur Folge gehabt. Um zwei Zahlen zu nennen: die 5- bis 6%igen Pfandbriefe, die Anfang der sechziger Jahre ausgegeben worden sind, und ebenso die Kommunalobligationen haben heute einen Kurs von durchschnittlich 65 %. Das heißt, daß der Sparer einen Substanzverlust von 35 % zu verzeichnen hat. Dies ist — und ich glaube, das ist ein entscheidender Punkt, auf den man aufmerksam machen muß — nach aller Erfahrung und nach derzeitiger Beurteilungsmöglichkeit der Sachlage leider ein struktureller Zinsanstieg. Es ist nicht zu erwarten, daß sich ein solcher Kursverlust durch Ansteigen der Kurse auch nur halbwegs nennenswert wieder ausgleichen wird. Dies ist eine neue Entwicklung. Wir müssen uns damit abfinden, daß wir ein strukturell höheres Zinsniveau haben. Das unterscheidet diesen Vorgang von früheren vergleichbaren Vorgängen. Wir haben festzustellen und festzuhalten, daß die Käufer dieser Papiere doppelt geschädigt sind. Sie sind nämlich sowohl in der Substanz als auch im Ertrag geschädigt — und dies sind sie einzig und allein von allen inflationsgeschädigten Anlegern. Es gibt keine vergleichbare Gruppe, die in dieser Weise doppelt getroffen worden ist. Aktien und Immobilienzertifikate sind als Risikopapiere nicht vergleichbar.
    Diese Enttäuschung der Anleger — meine Fraktion und mir erscheint es wesentlich, darauf hinzuweisen — bedeutet neben dem sozialen Problem, das dabei in weiten Kreisen entstanden ist, natürlich auch eine Gefahr für den Kapitalmarkt. Ich brauche hier nicht zu betonen, wie bedeutsam der Kapitalmarkt angesichts des Finanzbedarfs der öffentlichen Hand gerade im Jahre 1975 sein wird. Daraus folgt nach unserer Überlegung, daß ein Interesse an einer zufriedenstellenden Regelung sowohl bei der Bundesregierung wie bei der Bundesbank wie bei den Emissionshäusern und schlichtweg allen Emittenten, die am Kapitalmarkt tätig werden, vorhanden sein muß.
    Nun steht hier natürlich eine erhebliche Größenordnung zur Diskussion. Der Umlauf der 5- bis 61/2 %igen Pfandbriefe und Kommunalobligationen belief sich Ende März dieses Jahres auf immerhin 50 Milliarden DM. Die Frage ist: Wie kann man dieses Problem lösen? Es ist — Herr Kollege Sprung hat eben darauf hingewiesen — vom Heraufkonvertieren durch Gesetz, von dem österreichischen Beispiel gesprochen worden. Es ist hier nicht die Zeit und Gelegenheit, darauf einzugehen — im Ausschuß wird das geschehen —, daß inzwischen auch die Österreicher etwas kalte Füße vor ihrer eigenen Entscheidung bekommen haben, weil natürlich klar ist, daß ein solches Heraufkonvertieren auf die Kreditnehmer und damit auf die Mieten durchschlagen muß. Dies scheint uns eine nicht vertretbare Lösung zu sein.
    Die Steuerbefreiung, die ebenfalls eine sogenannte große Lösung sein könnte, würde zu dem führen, was, wie der Herr Kollege Rapp eben sagte, dringend zu vermeiden ist, nämlich zu einem gespaltenen Kapitalmarkt. Außerdem haben wir mit der Steuerbefreiung von Wertpapieren keine allzuguten Erfahrungen gemacht. All denjenigen, die diese Lösung allzu heftig propagieren, empfehle ich in Anbetracht der noch laufenden steuerfreien und steuerbegünstigten Wertpapiere, dieses Thema doch möglichst geräuschlos zu behandeln. Man könnte sonst auf für sie nicht erfreuliche Einfälle kommen.
    Zinssubventionen über die öffentlichen Haushalte sind natürlich eine weitere Möglichkeit. Aber auch hier ist das Problem, Herr Kollege Sprung, daß die Zinssubventionen über die öffentlichen Haushalte eben das bewirken, was wir nicht wollen, nämlich eine weitere Ausdehnung der öffentlichen Haushalte. Herr Kollege Rapp hat Sie im Hinblick auf Ihren Antrag hier ganz außerordentlich freundlich behandelt und nur sehr zurückhaltend darauf hingewiesen, daß vielleicht die Möglichkeit angedeutet sein könnte, die öffentliche Hand und die Bundeskasse zu beteiligen. Das Wort „Beteiligung" macht natürlich deutlich, daß auch Sie keinen anderen Ausweg wissen, als in die Bundeskasse zu greifen, um wenigstens einen Teil der aufzubringenden Mittel daraus zu schöpfen.

    (Dr. Sprung [CDU/CSU] : Sie hat früher davon profitiert!)

    — Wir werden uns über die Frage zu unterhalten haben, ob die Bundeskasse davon profitiert hat. Man wird dies, glaube ich, so nicht sagen können. Aber auch dies mag diskutiert werden. Wir wissen aber, daß eine solche Vorstellung in die gegenwärtige haushaltspolitische Landschaft schlecht, wie Sie sagen, oder nicht, wie ich sage, hineinpaßt.
    Herr Kollege Sprung, es sei mir erlaubt, in diesem Zusammenhang die Bemerkung zu machen, daß ich namens meiner Fraktion hier von dieser Stelle aus bereits am 7. April anläßlich der Haushaltsdebatte — Herr Kollege Rapp hat außerdem auf unsere Kommentare zur Hypothekenbanknovelle hingewiesen — auf präzise dieses Thema eingegangen bin. Insofern haben sich die Antragsteller, wie mir scheint, ein wenig auf das Trittbrett eines zumindest unter Dampf stehenden Zuges — ich will



    Dr. Graf Lambsdorff
    nicht sagen, daß er schon abgefahren war — begeben. Dagegen ist nichts einzuwenden, aber etwa geraten die Antragsteller natürlich auch in den Verdacht, nicht nur Trittbrettfahrer, sondern auch noch Schwarzfahrer zu sein. Meine Damen und Herren, Sie müssen natürlich — wenigstens andeutungsweise — die Antwort auf die Frage geben können, wo die benötigten Mittel herkommen sollen.

    (Dr. Sprung [CDU/CSU] : Das geschieht auch!)

    Die Frage ist also: Wer soll zahlen? Die Realkreditinstitute haben wir im vorigen Jahr im Zusammenhang mit der Hypothekenbanknovelle Herr Rapp, Sie haben das zutreffend dargelegt — zur Bereitstellung von 200 Millionen DM pro Jahr verpflichtet. Ich bin der Überzeugung, daß die Realkreditinstitute aus Tilgungsrückflüssen mehr Mittel einsetzen können, und ich bin vor allen Dingen der Meinung, daß für neue Emissionen feste Tilgungsmodalitäten, wie das in anderen Ländern längst üblich ist, vorgesehen und vorgeschrieben werden sollten. Wenn wir es nicht vorschreiben, können sie das vielleicht ja auch einmal freiwillig praktizieren und einhalten.
    Ich möchte hier allerdings die dringliche Bitte äußern, und zwar an alle Beteiligten, die sich über dieses Problem, nämlich über die Möglichkeit, aus Tilgungsrückflüssen noch zusätzliche Leistungen aufzubringen, klar werden können, hier nicht das Schwarze-Peter-Spiel zu betreiben, das bisher in
    I) meinen Augen betrieben wird.

    (Dr. Sprung [CDU/CSU] : Von der Bundesregierung!)

    — Auch von den Realkreditinstituten, denn niemand legt die Zahlen deutlicher auf den Tisch, ob nun eigentlich Möglichkeiten bestehen oder keine. Jeder behandelt das Thema im Grunde — und ich halte dies für der Sache nicht gerecht werdend — unter dem Stichwort: Sieh mal zu, daß du den anderen ans Zahlen kriegst; oder: Wie komme ich am besten an fremder Leute Geld, ohne mein eigenes dabei einzusetzen? Ich glaube, hier kann es nur zu einer vernünftigen Lösung kommen, wenn sich alle daran Interessierten — ich habe den Kreis vorhin aufgezählt — daran beteiligen wollen. Daß der Haushalt nicht kann, brauche ich hier nicht zu wiederholen.
    Was die Bundesbank betrifft, Herr Kollege Sprung und Herr Kollege Rapp, so wissen Sie, daß ich den Vorschlag gemacht habe, einmal über die Mindestreserven nachzudenken. Ich bin der Ansicht, daß die grundsätzlichen Einwände dagegen, die der Bundesfinanzminister und die Bundesbank gemacht haben und die sich auf § 16 des Währungsgesetzes stützen, nicht aus der Welt zu schaffen sind. Diese Einwände sind richtig. Allerdings ist das natürlich, ganz wesentlich die Frage einer politischen Entscheidung.
    Immerhin gibt es Präzedenzfälle — wahrscheinlich erinnert sich niemand so gerne der Präzedenzfälle, wenn sie ihm nicht ganz in den Kram passen etwa im Jahre 1960, wie ich glaube, die Geschichte
    mit der sogenannten Blessing-Milliarde. Jedenfalls gibt der Geschäftsbericht der Deutschen Bundesbank aus dem Jahre 1960 auf Seite 40 noch einmal sehr eindeutig und sehr eindringlich diese Geschichte wieder, bei der im Grund genommen ein ähnliches Verfahren — dies ist ein Präzedenzfall für eine solche Lösung — angewandt worden ist.
    Ich will nicht auf meinem Vorschlag und auf dieser Lösung bestehen, aber immerhin kann und darf man vielleicht doch einmal darauf aufmerksam machen, daß so etwas wie die Blessing-Milliarde und vielleicht auch das kürzlich zur Verfügung gestellte Rediskont-Kontingent, das über zehn Jahre laufen soll, für mittelständische Rediskontierungen, in einen ähnlichen Rahmen hineingehören.

    (Rapp [Göppingen] [SPD] : Das ist Offenmarktpolitik!)

    — Das ist natürlich Offenmarktpolitik. Nur, Herr Kollege Rapp, mit der Frage der Offenmarktpolitik ist unter den gegenwärtigen Umständen, bei den gegenwärtigen Zinshöhen, nicht allzuviel zu erreichen.
    Was aber, meine Damen und Herren, kann sonst an Zahlungsquellen angezapft werden? Denn darauf kommt es im Grunde genommen an. Ich habe mit meinen Freunden in meiner Fraktion eine Diskussionsidee — mehr will ich es nicht nennen — besprochen. Ich glaube, wir könnten jedenfalls einmal die Frage diskutieren, ob die Deutsche Bundesbank aus ihren ab 1975 zu erwartenden Gewinnen, die nach Ausbuchungen der Aufwertungsverluste ab 1975 wieder anfallen, nicht einen Teil dafür einsetzen kann unser Problem hier zu lösen. Um die Größenordnung wenigstens anzudeuten: Der Betriebsüberschuß der Deutschen Bundesbank im Jahre 1973 betrug 3,5 Milliarden DM, der voll zum Ausgleich. der Aufwertungsverluste, die, wie Sie wissen, ein bilanzieller Posten sind, eingesetzt wurde. Es bestehen noch 6,8 Milliarden DM aus Aufwertungsverlusten, die natürlich auch noch in der gleichen Weise zu behandeln sind. Es muß aber wahrscheinlich nicht sein, daß das sofort mit 100% geschieht. Es könnte durchaus darüber diskutiert werden, ob man einen Teil dieses Betriebsüberschusses oder dieses Gewinnes für die hier vorgesehenen oder angedeuteten Zwecke einsetzen kann.

    (Dr. Sprung [CDU/CSU] : Daran haben wir auch schon gedacht!)

    Ich will nicht darüber diskutieren, daß die Bilanz der Bundesbank, wenn ich mir die Aufwertungsverluste ansehe, auf der anderen Seite natürlich gewaltige stille Reserven in den Goldbeständen enthält. Man braucht sie nur vorsichtig zu errechnen, Herr Kollege Rapp, dann kommt man schon auf eine sehr gesunde Bilanzstruktur. Es läßt sich aber letztlich vielleicht auch noch hilfsweise das Argument einführen, daß sich in der Ertragsrechnung der Bundesbank nachweisen läßt, daß sich in der Gewinn- und Verlustrechnung ein positiver Faktor aus der Hochzinspolitik, nämlich über die Einnahmen aus der Lombardbeleihung und aus den Lombardzinsen, niedergeschlagen hat. Ich meine, daß wir über dieses Thema — ich wäre dankbar, wenn das akzeptiert



    Dr. Graf Lambsdorff
    würde — jedenfalls im Ausschuß einmal diskutieren könnten
    Meine Damen und Herren, wir sollten — zum Verfahren nur ganz wenige Worte den Umtausch in Papiere mit einer marktgerechten Verzinsung durchführen, die Zinsdifferenz aus so zur Verfügung gestellten Mitteln bezahlen, die Abwicklung nach Möglichkeit kostengünstig über die Depotbanken vornehmen. Der Personenkreis ist sicherlich — da bestehen wenig Meinungsverschiedenheiten — zu begrenzen. Hier muß ganz deutlich und klar gesagt werden, daß nach unserer Auffassung die institutionellen Anleger für eine solche Aktion unter keinen Umständen in Frage kommen und in Frage kommen können. Einzelne Gegenargumente, die man zuletzt in der Diskussion gehört hat, überzeugen uns nicht. Mindestalter 60 Jahre, Wertpapiere seit 1970 im Besitz. Wir würden es vorziehen, an Stelle einer Klausel, die sich auf die Einkommen bezieht, zu einer Bedürfnisprüfung führt, Einkommensnachweise bedeutet und ähnliches, uns auf Einzelposten der Wertpapiere zu beschränken, um von daher den Einstieg zu bekommen, zu einer vernünftigen und auch sozial vertretbaren Lösung zu kommen, dies aber unbürokratischer und billiger ist. Außerdem, finden wir, müßte man doch einmal darüber nachdenken, ob nun eigentlich eine Einkommens- oder Bedürfnisprüfung im Zusammenhang mit der Lösung dieser Frage den Umständen und den Problemen gerecht wird.
    Wir sagen noch einmal, und ich betone das für meine Fraktion: Dies ist nicht so sehr oder — noch stärker nicht nur ein Akt der sozialen Gerechtigkeit, es ist eine Maßnahme, meine Damen und Herren, der notwendigen Pflege des Kapitalmarktes, den wir, die öffentlichen Hände, und diejenigen, die die Haushalte zu finanzieren haben, in der Zukunft dringend brauchen und auf dessen Funktionsfähigkeit wir angewiesen sind.
    Meine Fraktion stimmt der Überweisung des Antrages an die Ausschüsse zu.

    (Beifall bei allen Fraktionen)