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    Deutscher Bundestag 119. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 Inhalt: Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 7919 A Amtliche Mitteilung ohne Verlesung . . 7919 A Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) — Drucksache 7/2305 — Erste Beratung Arendt, Bundesminister (BMA) . 7919 B Rollmann (CDU/CSU) 7921 B Urbaniak (SPD) . . . . . . . 7922 C Hölscher (FDP) . . . . . . . 7924 D Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Jahn (Münster), Dr. Schneider, Dr. Waffenschmidt, Dr. Warnke, Sick, Dr. Gruhl, Orgaß und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Raumordnung — Drucksachen 7/1417, 7/2044 — Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) . . 7926 D Ravens, Bundesminister (BMBau) . . 7932 D Titzck, Minister des Landes Schleswig-Holstein . . . . . . . . 7937 C Dr. Schwencke (SPD) . . . . . . 7939 B Dr. Jaeger, Vizepräsident (Bemerkung gem. § 120 Abs. 2 GO) . . . 7944 A Dr. Schneider (CDU/CSU) . . . . 7944 A Engelhard (FDP) . . . . . . . . 7947 B Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7950 B Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) . . . 7951 D Christ (FPD) . . . . . . . . 7954 A Immer (SPD) 7956 A Dr. Warnke (CDU/CSU) 7958 A Aktuelle Stunde Rawe (CDU/CSU) 7980 C Dr. Ritz (CDU/CSU) 7980 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 7981 D Ronneburger (FDP) 7982 C Ertl, Bundesminister (BML) 7983 C, 7995 D Eigen (CDU/CSU) . . . . . . . 7985 C Schmidt, Bundeskanzler . 7986 D, 7994 C Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) . 7988 B Wehner (SPD) . . . . . . . . 7989 B Mischnick (FDP) . . . . . . . . 7990 A Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 7990 D Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) 7991 D Müller (Schweinfurt) (SPD) . . . . 7993 A Gallus (FDP) . . . . . . . . . 7993 D Bewerunge (CDU/CSU) . . . . . 7994 D Löffler (SPD) 7996 B Abwicklung der Tagesordnung 7997 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes Drucksache 7/2460 — Erste Beratung in Verbindung mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Bericht über die fortdauernden Folgekosten des öffentlichen Personennahverkehrs — Drucksache 7/2495 — Mahne (SPD) . . . . . . . . . 7997 B Sick (CDU/CSU) . . . . . . . 7998 B Ollesch (FDP) 7999 C Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) . . 8000 D Wiefel (SPD) . . . . . . . . 8002 A Hoffie (FDP) 8002 D Entwurf eines Gesetzes über die Volksentscheide auf Grund der nach Artikel 29 Abs. 2 GG in den Ländern Rheinland-Pfalz und Niedersachsen zustande gekommenen Volksbegehren — Drucksachen 7/2355, 7/2439 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2571 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/2549 — Zweite und dritte Beratung Spillecke (SPD) . . . . . . . . 8004 C Dr. Miltner (CDU/CSU) 8005 A Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . 8005 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals — Drucksache 7/1641 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/2540 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 8006 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Schiffsvermessungsübereinkommen vom 23. Juni 1969 — Drucksache 7/2054 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/2542 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 8006 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Sierra Leone über den Luftverkehr — Drucksache 7/1973 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/2543 Zweite Beratung und Schlußabstimmung 8007 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 25. Oktober 1972 zu der am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschiffahrts-akte — Drucksache 7/1485 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen —Drucksache 7/2545— Zweite Beratung und Schlußabstimmung 8007 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 14. Januar 1974 zu dem Protokoll zu dem Europäischen Abkommen zum Schutz von Fernsehsendungen — Drucksache 7/1976 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/2547 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 8007 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Marktstrukturgesetzes — Drucksache 7/2508 — Erste Beratung . . . . . . . . 8007 D Entwurf eines Achtundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes — Drucksache 7/2516 — Erste Beratung Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister (BMI) . . . . . 8008 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 8009 A Hofmann (SPD) 8010 C Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . 8012 C Antrag der Abgeordneten Löher, Frau Dr Wolf, Hussing, Müller (Remscheid), Dr Götz und der Fraktion der CDU/CSU betr. Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer — Drucksache 7/2469 — Löher (CDU/CSU) . . . . . . . 8013 B Sund (SPD) . . .. 8014 B Hölscher (FDP) . . . . . . . . 8015 D Antrag der Abgeordneten Dr. Stark (Nürtingen), Vogel (Ennepetal), Berger, Dr. Miltner und der Fraktion der CDU/CSU betr. Sicherstellung korrekter Wahlergebnisse — Drucksache 7/2435 — Dr. Miltner (CDU/CSU) . . . . . 8017 A Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 8017 D Antrag der Abgeordneten Dr. Sprung, Höcherl, Dr. Müller-Hermann und der Fraktion der CDU/CSU betr. Errichtung eines Fonds zum Ausgleich für soziale Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 III Härtefälle bei den Besitzern niedrig verzinslicher Rentenpapiere — Drucksache 7/2322 — Dr. Sprung (CDU/CSU) . . . . 8018 D Rapp (Göppingen) (SPD) 8020 D Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . 8022 A Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Aufhebung der Immunität der Abgeordneten — Drucksache 7/2533 — . . . . 8024 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Aufklärungsaktion über den Großversuch mit genereller Richtgeschwindigkeit 130 auf Autobahnen und Höchstgeschwindigkeit auf ausgewählten Teilabschnitten — Drucksachen 7/1827, 7/2541 — . . . . . . . . . 8024 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Rückstrahler für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger — Drucksachen 7/1654, 7/2544 -- 8024 D Fragestunde — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — Frage A 78 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Frage des Verbleibs Dr. Hans-Jochen Vogels im Amt des Bundesjustizministers nach der bayerischen Landtagswahl Frau Schlei, PStSekr (BK) . 7960 B, C, D, 7961 A Niegel (CDU/CSU) 7960 C, D Friedrich (SPD) . . . . . . . 7960 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 7961 A Frage A 80 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU): Standpunkt der Bundesregierung in der Frage der Errichtung weiterer Bundesbehörden in West-Berlin Moersch, StMin (AA) 7961 B, C, D, 7962 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 7961 B, C Dr. Schweitzer (SPD) 7961 D Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) . . 7962 A Frage A 81 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Widerruf einer die Aussiedlung betreffenden Zusage des polnischen Außenministers durch das polnische Zentralkomitee; Verschweigen dieses Widerrufs durch die Bundesregierung und Maßnahmen zur Erinnerung an die Zusage Moersch, StMin (AA) . . . . . 7962 B, C Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . 7962 B, C Frage A 82 — Drucksache 7/2550 vorn 20. 9. 74 — des Abg. Josten (CDU/CSU): Ausfertigung von Zeugnissen und Diplomen für Ausländer Moersch, StMin (AA) . . 7962 D, 7963 A Josten (CDU/CSU) 7962 D Frage A 86 — Drucksache 7/2550 vorn 20. 9. 74 -- des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU): Äußerung von Staatsminister Moersch über den Bundesrat Moersch, StMin (AA) 7963 B, C, D, 7964 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 7963 B, C Dr. Hupka (CDU/CSU) 7963 D Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . 7964 A Frage A 87 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dreyer (CDU/CSU): Ausdehnung der Fischereigrenze durch die neue isländische Regierung; Reaktion der Bundesregierung Moersch, StMin (AA) . . . 7964 B, C, D Dreyer (CDU/CSU) 7964 C, D Frage A 88 — Drucksache 7/2550 vorn 20. 9. 74 — des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) : Anerkennung des deutschen Standpunkts zur Ausdehnung der isländischen Fischereigrenze durch den internationalen Gerichtshof; Schritte der Bundesregierung nach der Ablehnung dieses Standpunktes durch die isländische Regierung Moersch, StMin (AA) . . . 7965 A, B, C Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) . . . . . . . 7965 A, B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 7965 B Dreyer (CDU/CSU) 7965 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 Frage A 89 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/ CSU) : Schutzpflicht der Bundesregierung gegenüber einzelnen Deutschen Moersch, StMin (AA) . . 7965 D, 7966 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 7966 B, C Frage A 90 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/ CSU) : Mögliche Auswirkungen des Sammelns und Weiterleitens von Staats- und Parteigeheimnissen durch das Ehepaar Bulla auf Verhandlungspositionen der Bundesrepublik Deutschland beim Warschauer Vertrag Frau Funcke, Vizepräsident 7966 D, 7967 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . 7966 D, 7967 A, B Moersch, StMin (AA) . . . 7967 A, B, C Fragen A 27 und 28 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — der Abg. Frau Berger (CDU/CSU) : Kosten im Zusammenhang mit dem „Grünbuch zur Lage der Zollverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland 1974" Haehser, PStSekr (BMF) . . . . . 7967 D, 7968 B, C, D Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) . . 7968 B, C, D Fragen A 32 und 33 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Carstens (Emstek) (CDU/CSU) : Neuabgrenzung der Fördergebiete für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"; Gutachten von Prof. Klemmer; nachträgliche Aufnahme besonders strukturschwacher Gebiete in die Förderung Grüner, PStSekr (BMWi) . . 7969 B, C, D, 7970 A, B Carstens (Emstek) (CDU/CSU) . 7969 B, C 7970 A Müller (Nordenham) (SPD) . . . . 7969 D Nordlohne (CDU/CSU) . . . . . 7970 B Frage A 34 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Regionale Strukturpolitik; Beseitigung der Unterschiede in den Förderungspräferenzen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze zwischen Schwerpunktorten und übergeordneten Schwerpunktorten Grüner, PStSekr (BMWi) . . . 7970 C, D, 7971 B Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 7970 D, 7971 A Fragen A 38 und 39 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Nordlohne (CDU/CSU): Neuabgrenzung der Fördergebiete im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"; Gutachten von Prof. Klemmer; Beseitigung der statistischen Förderungsvoraussetzungen durch Zusammenlegung mehrerer strukturschwacher Kreise zu einer gemeinsamen Arbeitsmarktregion Grüner, PStSekr (BMWi) . . . . . 7971 C, 7972 A, B, C Nordlohne (CDU/CSU) . 7971 D, 7972 A Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7972 B Stahl (Kempen) (SPD) . . . . . . 7972 C Frage A 41 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Haltung von Bundesminister Ertl bei den Agrarpreisverhandlungen in Brüssel Ertl, BMin (BML) . 7972 D, 7973 B, C, D, 7974 A, B, C, D, 7975 A Eigen (CDU/CSU) . . . . . . 7973 A, B Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . . 7973 C Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . . 7973 D Bewerunge (CDU/CSU) . . . . .7974 A Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . . 7974 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 7974 C Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7974 D Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 7974 D von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 7975 A Frage A 42 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Stützung für den deutschen Gartenbau; Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Holland, insbesondere bei den Energiekosten Ertl, BMin (BML) . . . . . . 7975 B, C Eigen (CDU/CSU) . . . . . . 7975 B, C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 V Frage A 44 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Gansel (SPD) : Molkereistrukturpolitik; Kosten-Nutzen-Untersuchung der Prognose AG, Basel Ertl, BMin (BML) . . 7975 D, 7976 B, D Gansel (SPD) 7976 A, B Immer (SPD) . . . . . . . . 7976 D Frage A 45 — Drucksache 7/2550 vom 13. 9. 74 — des Abg. Konrad (SPD) : Nichtbearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Landabgaberente durch die landwirtschaftlichen Alterskassen Ertl, BMin (BML) . . 7976 D, 7977 B, C Konrad (SPD) 7977 B, C Frage A 51 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Reiser (SPD) : Meldung über die Vernichtung von unbrauchbar gewordenen Medikamenten der Bundeswehr Berkhan, PStSekr (BMVg) 7977 D, 7978 B Reiser (SPD) 7978 A, B Frage A 52 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Fiebig (SPD) : Bezeichnung des Grundrechtes auf Wehrdienstverweigerung als Ausnahmerecht durch Vorsitzende von Prüfungsausschüssen für Kriegsdienstverweigerer Berkhan, PStSekr (BMVg) . . . . 7978 C Fiebig (SPD) . . . . . . . . . 7978 C Frage A 57 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Kroll-Schlüter (CDU/ CSU) : Verwendung der von Morath, Pabst und Willwacher mit Unterstützung der Stiftung für Bildung und Behindertenförderung herausgegebenen Informationsbroschüre über die gesetzlichen Hilfen für Alleinstehende mit Kindern und Familien mit Kindern Dr. Wolters, StSekr (BMJFG) 7979 A, B, C Kroll-Schlüter (CDU/CSU) . . . . 7979 B Frage A 64 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Zahl der eingegangenen Anträge auf Kindergeld und Anteil der mangelhaft ausgefüllten Anträge Dr. Wolters, StSekr (BMJFG) . 7979 C, D, 7980 A Dr. Wernitz (SPD) . . . . . . . 7979 D Stahl (Kempen) (SPD) . . . . . 7980 A Nächste Sitzung 8024 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 8025* A Anlage 2 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Frage A 9 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Einrichtung einer zentralen „Deutschen Kinemathek" 8025* D Anlage 3 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Frage A 12 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Maßnahmen zur Gewährleistung des Einsammelns und Beseitigens der auf den Binnenschiffen anfallenden Abfälle 8026* A Anlage 4 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage A 29 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Zuwendung von Krediten an andere Staaten 8026* D Anlage 5 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen A 30 und 31 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Zeitel (CDU/CSU): Anwendung des Berlinförderungsgesetzes auf die Röstproduktion von Bohnenkaffee 8027* B Anlage 6 Antwort des BMin Ertl (BML) auf die Frage A 40 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU): Biologische Bundesanstalt für Land-und Forstwirtschaft; Beeinträchtigung des Betriebes durch Haushaltssperre . 8027* C VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 Anlage 7 Antwort des BMin Ertl (BML) auf die Frage A 43 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Müller (Nordenham) (SPD) : Vorschriften über Höchstgehalte an Schwermetallen in Futtermitteln für Tiere 8027* D Anlage 8 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 46 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Haenschke (SPD) : Novellierung des Gesetzes über das Konkursausfallgeld hinsichtlich der Erfüllung von Ausbildungsverträgen im Konkursfalle . . . . . . . . . . 8028* A Anlage 9 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 47 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Walkhoff (SPD) : Ursache für die Nichtbesetzung vom Caritasverband angebotener Zivildienstplätze 8028* B Anlage 10 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 50 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des .Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Beurteilung der Forderungen, die Aussperrung für unzulässig zu erklären . 8028* D Anlage 11 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage A 53 -- Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Schlußfolgerungen der Bundesregierung aus der Veröffentlichung des Instituts für Strategische Studien über Reduzierung des Mannschaftsstandes der US-Streitkräfte und Aufstockung der Truppen der Sowjetunion . . . . . . . 8029* A Anlage 12 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 54 und 55 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Entwicklung der Zahl der Kriegsdienstverweigerer bei Vereinfachung des Prüfungsverfahrens und Maßnahmen zur Erreichung einer einheitlichen quotenmäßigen Einberufung von Zivildienstpflichtigen und Wehrpflichtigen bei den zu erwartenden starken Jahrgängen 8029* C Anlage 13 Antwort des StSekr Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage A 56 -- Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Ausgaben auf Grund des Gesetzes über die Gewährung eines Heizkostenzuschusses und Härteregelung für Abrechnungen nach dem 30. Juni 1974 . . . 8030* A Anlage 14 Antwort des StSekr Dr. Wolters (BMJFG) auf die Fragen A 62 und 63 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Würtz (SPD) : Schwierigkeiten bei der formalen Antragstellung und Bearbeitung von Kindergeldanträgen im Rahmen der Steuerreform und Maßnahmen zur Vereinfachung des Verfahrens 8030* B Anlage 15 Antwort des StSekr Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage A 65 -- Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Sicherstellung des Eingangs der Kindergeldanträge vor Jahresende 1974 . 8030* C Anlage 16 Antwort des StSekr Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage A 68 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 der Abg. Frau Schleicher (CDU/CSU) : Kosten für Rücksendung von mangelhaft ausgefüllten Anträgen auf Kindergeld 8031* A Anlage 17 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen A 69 und 70 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Corterier (SPD) : Weiterbau der Rheinstaustufe Neuburgweier und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Rheinschiffahrtsdirektionen Freiburg und Mainz über weitere Rheinstaustufen sowie Ausschluß der Bundesanstalt für Wasserbau in Karlsruhe von der Gutachtenerstellung . . 8031* B Anlage 18 Antwort des PStSekr Jung (BMV auf die Fragen A 71 und 72 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) : Investitionshilfen zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und für den kommunalen Straßenbau 8031* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 VII Anlage 19 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/ CSU) : Rolle der Reedereien der Ostblockländer auf dem Rhein-Main-Donau-Kanal . 8032* A Anlage 20 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage A 74 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Vahlberg (SPD) : Benachteiligung deutscher Piloten im Ausland 8032* B Anlage 21 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Fragen A 83 und 84 -- Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Metzger (SPD) : Weiterentwicklung der deutschsowjetischen Sport- und Jugendbeziehungen; Vereinbarungen mit ost- und südosteuropäischen Ländern . . . . . . 8032* D Anlage 22 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 85 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Hilfsmaßnahmen für Flüchtlinge aus Mozambique 8033* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 7919 119. Sitzung Bonn, den 26. September 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 117. Sitzung, Seite 7871 A, Zeile 16, ist statt „Dr. Arndt (Berlin) " zu lesen: „Dr. Arndt (Hamburg)", Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 8025* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 2. 10. Dr. Achenbach * 27.9. Adams * 27.9. Dr. Aigner* 27.9. Alber ** 2. 10. Dr. Artzinger * 27.9. Dr. Bangemann * 27.9. Dr. Bayerl * 27.9. Behrendt * 27.9. Blumenfeld * 26.9. Frau von Bothmer ** 2. 10. Büchner (Speyer) ** 1. 10. Dr. Burgbacher * 27.9. Burger 28.9. Conradi 15. 11. Dr. Corterier * 27.9. Dr. Dregger 27.9. Dr. Enders ** 2. 10. Fellermaier * 27.9. Dr. Fischer 27.9. Flämig * 27.9. Frehsee * 27.9. Dr. Freiwald 27.9. Dr. Früh * 27.9. Gerlach (Emsland) * 27.9. Dr. Geßner ** 2. 10. Gewandt 28.9. Glombig 27.9. Dr. Gölter ** 2. 10. Härzschel * 27.9. von Hassel 19. 10. Herold 30. 11. Heyen 27.9. Dr. Jahn (Braunschweig) * 27.9. Jahn (Marburg) 27.9. Kater * 27.9. Dr. Kempfler ** 2. 10. Kern 2. 10. Kleinert 27.9. Dr. Klepsch ** 2. 10. Krall * 27.9. Lagershausen ** 2. 10. Lange * 27.9. Lautenschlager * 27.9. Lemmrich ** 2. 10. Lücker * 27.9. Marquardt ii 2. 10. Memmel * 27.9. Dr. Mertes (Gerolstein) 26. 9. Mikat 27. 9. Müller (Mülheim) * 27.9. Dr. Müller (München) ** 2. 10. Müller (Remscheid) 30.9. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Müller-Emmert 27.9. Mursch (Soltau-Harburg) * 27.9. Dr.-Ing. Oetting 27.9. Offergeld ** 2. 10. Opitz 27.9. Frau Dr. Orth * 27.9. Peter 26. 9. Richter ** 2. 10. Dr. Schäuble 27. 9. Scheu 27.9. Schlaga ** 2. 10. Schmidt (Kempten) 27.9. Schmidt (München) * 27.9. Dr. Schulz (Berlin) * 27.9. Schwabe * 27.9. Dr. Schwencke ** 2. 10. Dr. Schwörer * 27.9. Seefeld * 27.9. Sieglerschmidt ** 2. 10. Springorum * 27.9. Dr. Stark (Nürtingen) 2. 10. Dr. Starke (Franken) * 27.9. Graf Stauffenberg 27.9. Frau Verhülsdonk 29.9. Dr. Vohrer ** 2. 10. Walkhoff * 27.9. Frau Dr. Walz * 27.9. Wienand 19. 10. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage A 9) : Wieweit sind die Überlegungen über die Einrichtung einer zentralen „Deutschen Kinemathek" und über deren möglichen Standort fortgeschritten? Die gegenwärtigen Überlegungen im Bundesministerium des Innern sehen aufgrund der bisherigen Erörterungen mit der Senatsverwaltung für Wissenschaft und Kunst Berlin und unterstützt durch einen Beschluß der Amtschefkonferenz der Kultusministerkonferenz der Länder vom 13./14. Dezember 1973 in erster Linie eine enge Kooperation zwischen der 1971 errichteten privatrechtlichen Stiftung Deutsche Kinemathek Berlin und dem Bundesarchiv in Koblenz vor. Danach soll das Bundesarchiv - in Fortsetzung seiner derzeitigen Bemühungen um die Erhaltung alter deutscher Spielfilme - die Erfassung, Archivierung und technische Betreuung des Filmmaterials übernehmen. Auf der anderen Seite wird die Stiftung Deutsche Kinemathek ihre Sammlung, Erschließung, Auswertung und Publizierung der alten deutschen Spielfilme in verstärktem Umfang fortführen; der Bund und alle Länder sollen sich an ihr, auch finanziell, beteiligen. 8026* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 Besonderen Wünschen und Bedürfnissen der Länder nach regionaler und funktionaler Untergliederung der Kinemathek kann weitgehend Rechnung getragen werden. Gedacht wird hier u. a. an regionale Ausleihstellen und an die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit bestehenden Einrichtungen — z. B. mit dem Deutschen Institut für Filmkunde in Wiesbaden — mit Spezialisierung auf bestimmte Aufgaben. Es wird angestrebt, daß Bund und Länder alle ihnen zugänglichen alten deutschen Spielfilme der Stiftung Deutsche Kinemathek in der jeweils geeigneten Rechtsform zur Verfügung stellen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmidt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage A 12) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um das Einsammeln und Beseitigen der auf den Binnenschiffen anfallenden häuslichen und betriebsbedingten Abfälle (Ölfässer, verbrauchte Schmierstoffe etc.) zu gewährleisten, und beabsichtigt sie gegebenenfalls, gesetzliche Regelungen zu schaffen? Weder hausmüllähnliche Abfälle noch im Schiffsbetrieb anfallende Öl-Wasser-Gemische oder Ölrückstände dürfen von Binnenschiffen über Bord geworfen werden (§§ 4 Abs. 1, 18 Abs. 1 Nr. 1 Abfallbeseitigungsgesetz vom 7. Juni 1972 (BGBl I S. 873); § 1.15 Rheinschiffahrtpolizeiverordnung i. d. F. vom 5. August 1970 Anlagenband zum BGBl I Nr. 87; § 1.15 Binnenschiffahrtstraßen-Ordnung vom 3. März 1971 (BGBl I S. 178) i. d. F. der Änderungsverordnung vom 12. Dezember 1973 (BGBl I S. 1915)). Für die Entsorgung der auf Binnenschiffen betriebsbedingt anfallenden Altöle gelten grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften, hier das Gesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Altölbeseitigung (Altölgesetz) vom 23. Dezember 1968 (BGBl I S. 1419). Zur Durchführung der Übernahme von Altölen wurde vor neun Jahren der Bilgenentwässerungsverband (BEV) gebildet, der die praktische Erfassung der Bilgenöle und die Sicherstellung ihrer Aufarbeitung zu Schmieröl der Bilgenentölungsgesellschaft mbH & Co. KG (BEG mbH) anvertraut. Es wurden ortsfeste Sammelstellen gebildet und Bilgenentwässerungsboote eingesetzt. Diese Einrichtungen übernehmen in ständig steigendem Umfang Altöle und bewähren sich voll. Die auf Binnenschiffen anfallenden, dem Hausmüll ähnlichen Abfälle haben diejenigen nach Landesrecht zuständigen Körperschaften des öffentlichen Rechts gem. § 3 Abs. 2 Abfallbeseitigungsgesetz zu beseitigen, in deren Gebiet diese Abfälle anfallen. Dies sind in aller Regel die Städte oder Kreise. Weitere an den Besitzer derartigen Schiffsmülls gerichtete Vorschriften über die Ordnung der Beseitigung werden zur Zeit nicht für erforderlich gehalten. Vielmehr sind auch insoweit handliche und für den Abfallbesitzer preisgünstige Beseitigungsmöglichkeiten zu organisieren, die auch dazu beitragen, einer rechtswidrigen oder ungeordneten Entledigung von Schiffsmüll vorzubeugen. Der Bundesregierung ist bekannt, daß insoweit das am 10. Juni 1972 verkündete Abfallbeseitigungsgesetz noch nicht in allen Fällen vollzogen ist. Sie hält für erforderlich, daß an Binnenschiffer beispielsweise Müllsäcke verkauft werden, die in jedem Hafen und Umschlagplatz sowie bei Proviantschiffen und sonstigen Sammelstellen abgegeben und nachgekauft werden können. Zur Vorbereitung derartiger oder ähnlicher Regelungen schlägt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Stellungnahme zur Gesetzesvorlage des Bundesrats über die Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes vor, bei der Aufstellung der durch § 6 gebotenen, überörtlichen Abfallbeseitigungspläne auch Vorsorge für die anfallenden Schiffsabfälle zu treffen. Außerdem soll eine Abstimmung der Länder untereinander bei der Aufstellung der Abfallbeseitigungspläne vorgeschrieben werden. Anlage 4 Anlage des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage A 29) : Welchen Staaten hat die Bundesregierung seit 1969 welche Kredite zu welchen Bedingungen gewährt, und wie hat sich seit 1969 der Stand der Forderungen entwickelt, die der Bundesrepublik Deutschland gegenüber ausländischen Staaten zustehen? Ich möchte zunächst darauf hinweisen, daß die Bundesregierung nur auf dem Gebiet des Devisenausgleichs und auch hier nur in einem kleinen Teilbereich, selbst Kredite an andere Staaten vergibt. Die Kredite werden vielmehr von der Bundesbank bzw. der Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt. Bei den Krediten an andere Staaten sind zu unterscheiden: 1. Währungsstützungskredite, 2. Darlehen für Entwicklungsländer im Rahmen der Kapitalhilfe, 3. Bürgschaften für Darlehen deutscher privater Kreditgeber an ausländische Darlehensnehmer. Währungsstützungskredite an andere Staaten sind seit dem 1. Januar 1969 in folgenden Fällen neu gewährt oder aufgestockt worden: 1. Die Deutsche Bundesbank hat die gegenseitige Kreditvereinbarung mit dem US-Notenbanksystem von 1962 (,,Swap-Vereinbarung") 1973 auf 2 Mrd. US-Dollar erhöht. Zinssatz ist der Satz für US-Schatzwechsel. Die Kreditvereinbarung wird z. Z. nicht in Anspruch genommen. 2. Die Deutsche Bundesbank hat der italienischen Notenbank im Rahmen des EG-Übereinkommens über den kurzfristigen Währungsbeistand am 28. Juni 1973 einen kurzfristigen Kredit von 403 Millionen europäischen Währungs-Rech- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 8027* nungseinheiten (= 486 Millionen $) gewährt. Fälligkeit 18. Dezember 1974. Zinssatz für US-Schatzwechsel. Der Kredit ist voll in Anspruch genommen. 3. Die Deutsche Bundesbank hat der italienischen Notenbank am 5. September 1974 einen goldgesicherten Kredit von 2 Mrd. US-$ gewährt. Zinssatz für US-Schatzwechsel, Laufzeit 2 Jahre. Der Kredit ist voll in Anspruch genommen. 4. Im Rahmen der Devisenausgleichsabkommen sind den USA und Großbritannien von Bundesregierung und Bundesbank weitere Kredite eingeräumt worden. Hierüber ist der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages mit den Vorlagen Nr. 123/69 vom 28. Oktober 1969, Nr. 115/71 vom 13. Dezember 1971 und Nr. 43/74 vom 8. Mai 1974 unterrichtet worden. Wegen der Einzelheiten möchte ich auf diese Vorlagen hinweisen. Die große Zahl der Darlehen für Entwicklungsländer im Rahmen der Kapitalhilfe kann ich Ihnen im Rahmen der Fragestunde nicht nennen. Es gibt darüber ein umfangreiches Werk von über 100 Seiten, das vierteljährlich verwaltungsintern im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit zusammengestellt wird und einen Überblick über den aktuellen Stand der Kapitalhilfe gibt. Über Bürgschaften für Darlehen deutscher privater Kreditgeber an ausländische Darlehensnehmer kann ich Ihnen ebenfalls keine Auskunft geben. Die Informationen hierüber sind vertraulich. Das Bundesministerium der Finanzen berichtet jedoch halbjährlich hierüber dem Haushaltsausschuß des Bundestages. Gerade in diesen Tagen ist dem Ausschuß der Bericht per 30. Juni 1974 vorgelegt worden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2550 Fragen A 30 und 31) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die uneingeschränkte Anwendung des Berlinförderungsgesetzes auf die Röstproduktion von Bohnenkaffee (ausgenommen die Produktion von Instantkaffee) wegen der Unverhältnismäßigkeit der Umsatzpräferenz, die ein Mehrfaches der Bearbeitungskosten bei relativ geringer Bearbeitungstiefe (Veredelung) und hohem Rohstoffeinsatz ausmacht, zu einer Entwicklung geführt hat und diese weiter begünstigt, welche durch die Zielsetzung des Berlin-FG nicht gedeckt wird und sowohl struktur- als auch wettbewerbspolitisch in höchstem Maße unerwünschte Folgen hat? Ist die Bundesregierung auf Grund dieser Entwicklung bereit, initiativ zu werden, um die Röstproduktion von Bohnenkaffee unter die Ausnahmebestimmung des § 4 Berlin-FG zu stellen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Herstellung von Röstkaffee in Berlin in den letzten Jahren ungewöhnlich stark zugenommen hat. Ihr ist auch bekannt, daß dies nicht zuletzt auf die Umsatzsteuerpräferenzen des Berlinförderungsgesetzes zurückzuführen ist. Bundesregierung und Senat von Berlin sind sich einig, daß eine solche Entwicklung struktur- und wettbewerbspolitisch unerwünscht ist. Die Bundesregierung erwartet jedoch für die Berliner Kaffeerösterei ab 1. Januar 1975 eine rückläufige Entwicklung, weil von diesem Zeitpunkt an Umsatzsteuervergünstigungen generell nur noch für solche Produkte gewährt werden, deren Hersteller in Berlin mindestens eine Wertschöpfung von 10 v. H. erzielen. Es wird damit gerechnet, daß ein Teil der Berliner Röstkaffeehersteller unter dieser Mindestwertschöpfungsquote bleibt und somit keine Präferenzen mehr erhalten wird. Bundesregierung und Berliner Senat werden die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls auch andere Maßnahmen prüfen. Anlage 6 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2550 Frage A 40) : Ist der Bundesregierung bekannt. daß durch die vom Bundesfinanzministerium verfügte Sperre von 10 Prozent der Mittel für fortlaufende Sachausgaben die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft nicht mehr in der Lage ist, die Laboratorien und Gewächshäuser betriebsfähig zu halten, und die Bundesforschungsanstalt fast zum vollkommenen Abbruch der experimentellen Tätigkeit und zu einer beachtlichen Verzögerung im Fortgang der Arbeiten beim notwendigen Wiederaufbau der Versuchskulturen gezwungen wird? Ja, BML hat deshalb bei den einschlägigen Titeln der Bundesforschungsanstalten die Sperre am 29. August 1974 aufgehoben. Damit stehen der BBA, Braunschweig zusätzlich 159 300 DM für die letzten 4 Monate dieses Jahres zur Verfügung. Ein teilweiser Abbruch der experimentellen Tätigkeit wird nunmehr zu vermeiden sein. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Müller (Nordenham) (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage A 43) : Ist beabsichtigt, Vorschriften über Höchstgehalte an Schwermetallen in Futtermitteln für Tiere auch als Schutzgesetz der jeweiligen Produzenten zu konzipieren, so daß auch Produzenten auf Grund der beabsichtigten Vorschriften gegebenenfalls Ansprüche gegen diejenigen erwerben können, welche eine Produktion innerhalb etwaiger gesetzlicher Höchstmengen an Schwermetallen verhindern? Ihre Frage steht im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage vom 19. September dieses Jahres, die ich bereits schriftlich beantwortet habe. Die von der Bundesregierung beabsichtigte Festlegung der Höchstmengen von Schwermetallen in Futtermitteln dient in erster Linie dem Schutz der Gesundheit der Tiere und der Qualität der tierischen Erzeugnisse. Den Schutz der Produzenten im Sinne Ihrer Frage sichern aber eine Reihe von Vorschriften des bürgerlichen und des öffentlichen Rechts. Im bürgerlichen Recht ist auf die nachbarrechtlichen Ansprüche nach den Paragraphen 906 und 907 in Verbindung mit 1004 BGB hinzuweisen. 8028* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 Im Bereich des öffentlichen Rechts sind insbesondere durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz und durch das Benzinbleigesetz verbesserte Rechtsgrundlagen geschaffen worden. Beide Gesetze und deren Folgeregelungen werden auch Immissionen von Schwermetallen erheblich vermindern. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Haenschke (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage A 46) : Beabsichtigt die Bundesregierung eine Novellierung des Gesetzes über das Konkursausfallgeld, um die Erfüllung von Ausbildungsverträgen im Konkursfalle der Ausbildungsfirma zu sichern? Der Bundesregierung ist es bewußt, daß für Auszubildende, die ihren Ausbildungsplatz durch Konkurs ihres Ausbildungsbetriebes verlieren, insbesondere in wirtschaftlich einseitig strukturierten Gebieten Schwierigkeiten entstehen können, ihre Ausbildung in einem neuen Ausbildungbetrieb fortzusetzen. Die Arbeitsämter unternehmen in diesen Fällen besondere Anstrengungen, um den Auszubildenden durch eine Weitervermittlung eine Fortsetzung der Ausbildung zu ermöglichen. Sie arbeiten hierbei eng mit den für die Berufsbildung zuständigen Stellen, z. B. den Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern, zusammen. Falls dem Auszubildenden anläßlich der Weitervermittlung besondere Bewerbungskosten entstehen, können diese vom Arbeitsamt übernommen werden. Ist zur Fortsetzung der Ausbildung eine auswärtige Unterbringung außerhalb des Haushalts der Eltern erforderlich, kann für den Auszubildenden eine Berufsausbildungsbeihilfe des Arbeitsamtes unter Berücksichtigung eines höheren Bedarfssatzes und höherer Einkommensfreibeträge in Betracht kommen. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung im Rahmen der Arbeiten an dem Entwurf eines neuen Berufsbildungsgesetzes, welche anderen Möglichkeiten in Fragen kommen könnten, den Auszubildenden im Konkursfalle des Ausbildungsbetriebes zu helfen und die Fortsetzung ihrer Ausbildung zu fördern. Eine Änderung des Gesetzes über das Konkursausfallgeld ist nach der ganzen Konzeption dieses Gesetzes nach Meinung der Bundesregierung kein geeigneter Weg, das angestrebte Ziel zu erreichen, da dieses Gesetz ausschließlich die Sicherung von rückständigen Arbeitsentgelten und Ausbildungsvergütungen aus der Zeit vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Betriebes regelt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage A 47) : Worauf ist es nach Auffassung der Bundesregierung zurückzuführen, daß laut Pressemeldung des Caritasverbandes 756 der von katholischer Seite angebotenen Zivildienstplätze bisher nicht besetzt werden konnten? Ich gehe davon aus, daß sich Ihre Frage auf die Presseerklärung des Deutschen Caritas-Verbandes vom 3. September 1974 bezieht. Danach sind 1 407 Kriegsdienstverweigerer in 668 Beschäftigungsstellen des Deutschen Caritas-Verbandes tätig. Der Verband gibt an, daß 756 Dienstplätze unbesetzt seien. Hierzu ist folgendes zu bemerken. In den letzten Jahren konnte die Zahl der zu besetzenden Dienststellen in erheblichem Umfang gesteigert werden. Waren im Jahre 1970 ca. 4 000 Dienstplätze vorhanden, so werden gegenwärtig 20 500 Dienstplätze gezählt. Davon konnten bisher 14 000 Plätze besetzt werden. Das am 1. Oktober 1973 in Köln errichtete Bundesamt für den Zivildienst bemüht sich mit allen zu Gebote stehenden Mitteln, diese noch vorhandene Lücke zwischen besetzten und unbesetzten Dienstplätzen in absehbarer Zeit wesentlich zu verkleinern. Diese Bemühungen werden sich auch auf die im Bereich des Deutschen Caritas-Verbandes vorhandenen freien Dienstplätze auswirken. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß es aus verschiedenen Gründen einen gewissen Überhang an freien Plätzen geben muß. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage A 50) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderungen, die Aus Sperrung als das dem Streik entsprechende Kampfmittel der einen Tarifvertragspartei für unzulässig zu erklären, und wird sie gegebenenfalls ein entsprechendes Gesetz einbringen? Der Bundesregierung sind die besonders von der Gewerkschaftsseite erhobenen Forderungen nach einem Verbot der Aussperrung bekannt. Von Ausnahmen abgesehen, ist das Arbeitskampfrecht bei uns nicht gesetzlich geregelt. In diesem gesetzesfreien Raum hat das Bundesarbeitsgericht eine Reihe von Rechtsregeln entwickelt, von deren Beachtung die Rechtmäßigkeit eines Arbeitskampfes abhängen soll. Diese Regeln sind zum Teil umstritten; dies gilt insbesondere für die Anerkennung der Aussperrung als das dem Streik adäquate Kampfmittel der Arbeitgeberseite. Die Bundesregierung beabsichtigt zur Zeit nicht, gesetzliche Initiativen auf dem Gebiet des Arbeitskampfrechts zu ergreifen. Sie hält es vielmehr für richtiger, zunächst das Ergebnis der Beratungen der Arbeitsgesetzbuchkommission abzuwarten. Diese Ende 1970 berufene Kommission soll u. a. auch Vorstellungen für eine Regelung des Arbeitsampfrechts entwickeln. Dabei wird die Frage einer evtl. Einschränkung der Aussperrung jedoch nur ein Teilaspekt sein, der nicht isoliert betrachtet werden kann. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 8029* Es ist als rechtlich ungeklärt anzusehen, welche Grenzen dem Gesetzgeber vom Verfassungsrecht her gezogen sind, auf dem Gebiet des Arbeitskampfrechts einschränkende Regelungen der prinzipiellen Arbeitskampffreiheit zu setzen. Wegen der aktuellen Bedeutung dieser Fragestellung ist die Bundesregierung — neben den Arbeiten der Arbeitsgesetzbuchkommission — darum bemüht, über diese Teilfrage wissenschaftlichen Rat einzuholen. Ich bitte daher um Verständnis, daß sich die Bundesregierung gegenwärtig zu diesem Thema nicht abschließend äußern kann. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Wagner (Günz- burg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage A 53) : Zu welchen Schlußfolgerungen gibt der Bundesregierung die Veröffentlichung des Instituts für Strategische Studien Anlaß, in der über eine weitere Reduzierung des Mannschaftsstandes der US-Streitkräfte berichtet wird, während die Sowjetunion ihre Truppen um 100 000 Mann aufgestockt und im letzten Jahr weitere drei Armeedivisionen aufgebaut hat? Jeder militärische Kräftevergleich besteht aus einer Reihe von Faktoren, die alle zusammengenommen erst ein annäherndes Bild über die Kampfkraft von Streitkräften geben können. Der von Ihnen zitierte Mannschaftsstand der amerikanischen und sowjetischen Streitkräfte ist einer der Faktoren, gibt alleine jedoch einen unvollkommenen Überblick. Qualität von Waffen und Ausrüstung sowie Logistik sind von jeher Gebiete, auf denen, nach Auffassung des Instituts für strategische Studien, die Länder des Westens überlegen sind und einen Vergleich nicht zu scheuen brauchen. Überdies gelangt das Institut für strategische Studien bei der zusammenfassenden Bewertung des militärischen Kräfteverhältnisises in Europa zu dem Schluß, daß sich hier seit Jahren kaum etwas verändert hat. Auch die amerikanische Truppenstärke in Europa ist unverändert. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß die amerikanischen Truppen in Europa ihre Kampfkraft verbessern und entbehrliche logistische Einrichtungen verringern oder auflösen werden; die dabei freiwerdenden Soldaten werden den Kampftruppen eingegliedert. Wenn man den weltweiten Maßstab zugrunde legt, so hat sich • zweifellos die Mannschaftsstärke der US-Streitkräfte verringert. Dies beruht im wesentlichen auf der Beendigung des Vietnamengagements und der Umstellung von Wehrpflichtigen- auf Freiwilligenstreitkräfte. Die von Ihnen angeführte Aufstockung der sowjetischen Truppen um 100 000 Mann und der Aufbau von weiteren 3 Armeedivisionen kann von mir nicht bestätigt und auch nicht nachvollzogen werden, da eine genauere Aufschlüsselung über die Zunahme der Personalstärke fehlt und auch die einzelnen Divisionen nicht näher angesprochen sind. Nach unseren Erkenntnissen hat sich die Zahl der Großverbände bei den sowjetischen Landstreitkräften im letzten Jahr nicht verändert, die Zunahme an Personal betrug im letzten Jahr 65 000 Mann und diente der Verstärkung bereits bestehender Verbände. Die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Bundesrepublik vollzieht sich im Rahmen der NATO und konzentriert sich auf Europa. Hier haben sich keine wesentlichen neuen Erkenntnisse ergeben. Die Bundesregierung sieht daher keine Veranlassung, irgendwelche Schlußfolgerungen aufgrund der Veröffentlichung des Instituts für strategische Studien zu erwägen, sondern konsequent den eingeschlagenen Weg von Verteidigungs- und Entspannungspolitik weiter zu verfolgen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2550 Fragen A 54 und 55) : Hat die Bundesregierung Feststellungen auf gesicherter wissenschaftlicher Grundlage darüber getroffen, welche Entwicklung die Zahl der Kriegsdienstverweigerer nehmen wird, falls das Prüfungsverfahren stark vereinfacht bzw. abgeschafft wird, und ist die Bundesregierung verneinendenfalls bereit, entsprechende Untersuchungen in Auftrag zu geben, damit ein Überblick über die erforderlichen Vorbereitungen zur gleichmäßigen Ableistung der Wehrpflicht und Zivildienstpflicht getroffen werden können? Wie beabsichtigt die Bundesregierung im Interesse der Wehrgerechtigkeit und der Zivildienstgerechtigkeit eine einheitliche quotenmäßige Einberufung von Zivildienstpflichtigen und Wehrpflichtigen bei den zu erwartenden starken Jahrgängen sicherzustellen, um nicht dadurch eine Ungerechtigkeit entstehen zu lassen, daß quotenmäßig weit mehr Zivildienstleistende einberufen werden, als Wehrpflichtige benötigt werden? Die Bundesregierung hat bisher keine Feststellungen auf gesicherter wissenschaftlicher Grundlage darüber getroffen, welche Entwicklung die Zahl der Kriegsdienstverweigerer nehmen wird, falls das Prüfungsverfahren stark vereinfacht bzw. abgeschafft wird. Es ist auch zweifelhaft, ob es solche Voraussagemöglichkeiten auf gesicherter wissenschaftlicher Grundlage bereits gibt. Wie Ihnen, Herr Kollege Dr. Franz, sicherlich bekannt ist, läßt die Bundesregierung zur Zeit durch eine interministerielle Arbeitsgruppe prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen auf das Anerkennungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer verzichtet werden kann. Ich meine, man sollte dem Ergebnis dieser Arbeitsgruppe nicht vorgreifen. Daher bitte ich Sie auch um Verständnis dafür, daß sich das Bundesministerium der Verteidigung gegenwärtig nicht dazu äußert, wie die Bundesregierung künftig eine einheitliche quotenmäßige Einberufung von Zivildienstpflichtigen und Wehrdienstpflichtigen sicherzustellen gedenkt. Denn mit dieser Frage ist ebenfalls die interministerielle Arbeitsgruppe befaßt. 8030* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2550 Frage A 56) : Wie hoch sind die aus dem bis zum 30. Juni 1974 befristeten Gesetz über die Gewährung eines Heizkostenzuschusses geleisteten Ausgaben, und beabsichtigt die Bundesregierung eine Härteregelung für solche Anspruchsberechtigten, denen erst nach dem 30. Juni die Abrechnung über die Höhe der Heizkosten von den Vermietern zugestellt wurde und die somit keine Möglichkeit hatten, das Gesetz in Anspruch zu nehmen? Die Ausgaben nach dem Gesetz über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses vom 21. Dezember 1973 betragen nach dem Stande vom 31. August 1974 174,15 Millionen DM; der Bundesanteil beläuft sich auf 116,1 Millionen DM. Der endgültige Betrag kann voraussichtlich erst zum Jahresende genannt werden. Nach der Regelung in § 5 Abs. 1 des Heizölkostenzuschußgesetzes bestand die Möglichkeit, in der Zeit vom 30. Dezember 1973 bis zum 30. Juni 1974 einen Antrag zu stellen. Schwierigkeiten, bis zum Ablauf der Antragsfrist die Abrechnung des Vermieters über die Höhe der Heizkosten vorzulegen, bestanden bei Personen, deren Wohnraum an Sammeloder Fernheizungen angeschlossen ist. Dem trägt das Heizölkostenzuschußgesetz aber Rechnung. Diese Personen benötigten lediglich eine Bescheinigung ihres Vermieters, daß er für die Heizung in der Zeit vom 15. Oktober 1973 bis zum 14. April 1974 leichtes Heizöl bezogen hat oder daß sich die Heizkosten für I diesen Zeitraum wegen des Anstiegs der Preise für in dieser Zeit bezogenes leichtes Heizöl erhöht haben oder erhöhen werden. Die Öffentlichkeit ist über das Heizölkostenzuschußgesetz, vor allem auch vor Ablauf der Antragsfrist, intensiv unterrichtet worden. Unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände hält es die Bundesregierung nicht für zweckmäßig, dem Deutschen Bundestag die für eine Verlängerung der Antragsfrist notwendige Gesetzesänderung vorzuschlagen. Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 7/2550 Fragen A 62 und 63) : Sind der Bundesregierung Schwierigkeiten bei der formalen Antragstellung und Bearbeitung von Kindergeldanträgen im Rahmen der Steuerreform bekannt? Wenn ja, was gedenkt sie zu tun, um das Verfahren unbürokratischer zu gestalten? Ich beantworte die Fragen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Schwierigkeiten haben sich nur insofern ergeben, als etwa 30 v. H. der bisher eingereichten Antragsformulare unvollständig ausgefüllt waren. Das Kindergeldverfahren ist übrigens schon jetzt so einfach wie möglich gestaltet. Da aufgetretene Antragsfehler häufig auf nicht vermeidbaren Verständnisschwierigkeiten von Antragstellern beruhen, geben sie keinen Anlaß, das Verfahren zu ändern. Im übrigen möchte ich auf meine weiteren Antworten auf die Fragen in gleicher Angelegenheit der Abgeordneten Frau Schleicher und Herrn Dr. Wernitz verweisen. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage A 65) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um sicherstellen zu helfen, daß die Kindergeldanträge rechtzeitig vor Jahresende 1974 hereinkommen? Ich beantworte die Frage im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Die Bundesregierung und die Bundesanstalt für Arbeit haben je ein Programm sich ergänzender Informationsmaßnahmen aufgestellt. Damit soll sichergestellt werden, daß die Eltern, die nicht dem öffentlichen Dienst angehören und zum 1. Januar 1975 erstmalig kindergeldberechtigt werden, noch im Laufe dieses Herbstes den erforderlichen Kindergeldantrag stellen. Diese Maßnahmen werden in der Antwort des Bundesministers der Finanzen vom 17. September 1974 auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU vom 29. August 1974 genannt, die als Drucksache 7/2551 dem Hohen Hause vorliegt. Darin heißt es unter anderem: Für den Bereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit: „1. Anzeigenserie in allen Regionalzeitungen und der Boulevardpresse über die Notwendigkeit der schnellstmöglichen Antragstellung; 4 X Inseration bei Auflagenhöhe der Zeitungen von 13 600 000 2. Faltblatt als Beilage in allen Regionalzeitungen und der Boulevardpresse mit Einzelheiten über die Neuregelung sowie Information über technischen Ablauf der Antragstellung Auflage: 14 500 000", für den Bereich der Bundesanstalt für Arbeit: „1. Plakat „Das neue Kindergeld — Kindergeld vom ersten Kind an —" mit Information über Anspruchsvoraussetzungen und Antragsverfahren Auflage: 30 000 2. Anzeige „Wir erwarten Ihren Antrag" am 25. Oktober 1974 in regionalen und überregionalen Tages- und Wochenzeitungen Auflage: etwa 13 300 000 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 8031* 3. Abrufanzeige „Das neue Kindergeld" Haben Sie es schon beantragt? ab Oktober 1974 in regionalen Tageszeitungen Auflage: bis etwa 13 300 000 4. Anzeige „Aktuell — Das neue Kindergeld" in Gewerkschaftszeitungen Auflage: 5 600 000". Hiermit lassen sich alle erstmalig Kindergeldberechtigten erreichen. In diesem Zusammenhang ist noch erwähnenswert, daß Antragsformulare nicht nur bei den Arbeitsämtern und deren Nebenstellen, sondern auch bei den Gemeindeverwaltungen und zahlreichen Kreditinstituten, Betrieben und Postämtern angeboten werden. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage A 68) : Mit welchen Kosten müssen wie viele Anträge auf Gewährung von Kindergeld nach der Neuregelung zwecks Ergänzung und Berichtigung an die Antragsteller zurückgeschickt werden, und welche Schlußfolgerungen ergeben sich für die Bundesregierung aus den bisher gemachten Erfahrungen mit einer Regelung, deren Durchführung trotz des in die Millionen DM gehenden Aufklärungsaufwandes zu derartigen Schwierigkeiten führt? Ich beantworte die Frage im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Die Kosten, die mit der Rücksendung der unvollständig ausgefüllten Antragsformulare verbunden sind, lassen sich nicht beziffern. Sie setzen sich nicht nur aus den bezifferbaren Portokosten, sondern auch aus Personalkosten zusammen. Der Anteil der unvollständig ausgefüllten Antragsformulare an der Gesamtzahl der eingehenden Anträge von etwa 30 v. H. entspricht den Erfahrungen, die bisher auf der Grundlage des geltenden Rechts mit Kindergeldanträgen gemacht worden sind. Die genannte „Fehlerquote" läßt sich von amtswegen kaum verringern. Denn sie beruht im wesentlichen auf Verhaltensweisen der Antragsteller, die sich durch noch so gute Informationen weder beheben noch ausschalten lassen. Darum gibt diese Fehlerquote der Bundesregierung zur Zeit keinen Anlaß, ihre Informationsmaßnahmen zu verstärken. Die Bundesregierung wird aber durch Pressemitteilungen wie die des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit vom 17. September 1974 versuchen, die Antragsteller zu mehr Genauigkeit zu veranlassen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretär Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Corterier (SPD) (Drucksache 7/2550 Fragen A 69 und 70) : Hält die Bundesregierung die Ansicht für zutreffend, daß die Rheinstaustufe Neuburgweier gebaut werden soll, obwohl mit einem Aufwand von 22 Millionen DM derzeit Gutachten in Arbeit sind, die schädliche Auswirkungen und mögliche Alternativen zum Staustufenbau erst einmal klären sollten, und ist es zutreffend, daß zwischen den Rheinschiffahrtsdirektionen Freiburg und Mainz verschiedene Auffassungen über Sinn und Notwendigkeit der Errichtung weiterer Rheinstaustufen bestehen? Ist es zutreffend, daß Wissenschaftler der mit einer Gutachtenerstattung beauftragten Bundesanstalt für Wasserbau in Karlsruhe von der Mitarbeit bei der Gutachtenerstellung ausgeschlossen wurden, weil sie die mathematisch-physikalische Methodik für falsch hielten, mit der die Rheinerosion innerhalb der Bundesanstalt zur Begündung der Notwendigkeit des Staustufenbaus berechnet wird? Zu Frage A 69: Die z. Z. laufenden deutsch-französischen Regierungsverhandlungen über den Ausbau des Oberrheins unterhalb der letzten Staustufe Iffezheim bis zur deutsch-französischen Grenze bei Neuburgweier/ Lauterburg haben gezeigt, daß es gegenwärtig in technischer Hinsicht für die Verhinderung der Sohlenerosion noch keine Alternative zum Bau von Staustufen gibt. Daher ist in den Verhandlungen der Bau einer weiteren Staustufe bei Neuburgweier vorgesehen worden. Dennoch stellt die Bundesregierung Mittel für die Untersuchung der Abfluß- und Ceschiebeverhältnisse des Rheins bereit, um be- sonders am Oberrhein — anhand von mehrjährigen Modellversuchen bei der Bundesanstalt für Wasserbau in Karlsruhe in Verbindung mit entsprechenden Naturversuchen im Rhein zu klären, ob für den Rheinabschnitt unterhalb der geplanten Staustufe Neuburgweier eine andere technische Lösungsmöglichkeit geeignet ist und verwirklicht werden kann. Zwischen den Wasser- und Schiffahrtsdirektionen Freiburg und Mainz bestehen keine Meinungsverschiedenheiten. Die gesamte Problematik ist zwischen dem Bundesminister für Verkehr, den beiden Wasser- und Schiffahrtsdirektionen und der Bundesanstalt für Wasserbau abgestimmt worden. Zu Frage A 70: Nach Auskunft der Bundesanstalt für Wasserbau trifft es nicht zu, daß Wissenschaftler der Anstalt zu irgendeinem Zeitpunkt wegen unterschiedlicher Auffassungen über die mathematisch-physikalischen Methoden einer Erosionsuntersuchung zum Zwecke der Begründung eines Staustufenbaues von der weiteren Mitarbeit ausgeschlossen wurden. Die Erosionsuntersuchungen dienten nicht der Begründung eines Staustufenbaues, vielmehr sollten mit der Erforschung der morphologischen Gesetzmäßigkeiten über bisher noch weithin unbekannte Zusammenhänge bei Geschiebebewegungen und Erosionsvorgängen die Grundlagen für die Ermittlung des Erosionsfortschritts unterhalb künstlich gepanzerter Flußbettabschnitte geschaffen werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Fragen A 71 und 72) : 8032* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 Trifft es zu, daß die in den Jahren 1967 bis 1972 von der Bundesregierung den Kommunen gewährten Investitionshilfen zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und fur den kommunalen Straßenbau von ca. 3 Milliarden DM mit 2,7 Milliarden DM, also zu 90 % in den großen Ballungsräumen eingesetzt wurden? Trifft es zu, daß die in dem gleichen Zeitraum bereitgestellten Mittel für den kommunalen Straßenbau von ca. 3,2 Milliarden DM zu uber 60% in die kreisfreien Städte geflossen sind und sich damit das Ungleichgewicht der Lebensbedingungen zuungunsten der ländlichen Regionen weiter verschoben hat? Zu Frage A 71: Ja, für den Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) trifft Ihre Feststellung zu. Zu Frage A 72: Auch hier treffen die zahlenmäßigen Feststellungen Ihrer Frage zu. Die Bundesregierung hat aber keinen Einfluß darauf, wie die Länder diese Mittel auf kreisfreie Städte und ländliche Regionen verteilen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage A 73) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Befürchtung (DVZ vom 19. September 1974), der Rhein-Main-Donau-Kanal bringe eine Gefahr für die deutsche Binnenschiffahrt, weil die staatseigenen Reedereien der Länder des Ostblocks eine beherrschende Rolle einnehmen werden? Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß für eine solche Befürchtung. Der Main-Donau-Kanal wird vorssichtlich Mitte der 80iger Jahre als nationale Wasserstraße fertiggestellt sein. Die Benutzung durch ausländische Binnenschiffe wird in Verträgen mit den interessierten Staaten im einzelnen geregelt. Die Belange der deutschen Binnenschiffahrt werden gebührend berücksichtigt werden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage A 74) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine Reihe deutscher Piloten, zum Beispiel bei der Bavaria-Fluggesellschaft, entlassen werden, während gleichzeitig ausländische Piloten von deutschen Luftfahrtunternehmen weiter beschäftigt werden, und daß andererseits deutsche Piloten im europäischen Ausland keine Möglichkeiten haben, ihren Beruf auszuüben, und welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um der Benachteiligung deutscher Piloten im Ausland entgegenzuwirken bzw. eine Gleichstellung deutscher Piloten im Ausland mit ausländischen Piloten in der Bundesrepublik zu bewirken? Die schwierige Arbeitsmarktsituation für deutsche Berufsflugzeugführer ist der Bundesregierung bekannt. Auf Betreiben des Bundesministers für Verkehr hat der Bundesminister für Arbeit die „Verordnung über die Arbeitserlaubnis für nichtdeutsche Arbeitnehmer" (AEVO) bereits am 13. Januar 1973 in dem Sinne geändert, daß ausländische Flugbesatzungsmitglieder aus Nicht-EG-Staaten, die eine Einstellung bei einem deutschen Luftfahrtunternehmen anstreben, der Arbeitserlaubnis bedürfen. Eine weitere Änderung der AEVO, wonach künftig auch außerhalb von Luftfahrtunternehmen (z. B. in der Geschäftsluftfahrt und beim Flugzeughandel) beschäftigte Nicht-EG-Ausländer der Arbeitserlaubnispflicht unterliegen, ist — ebenfalls auf Initiative des Bundesministers für Verkehr in Vorbereitung. Der Zustrom beruflicher Luftfahrer aus dem EG-Raum kann nicht durch administrative Maßnahmen gesteuert werden, weil die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der EG durch die EWG-Verordnung Nr. 1612/68 (Freizügigkeitsverordnung) gewährleistet ist. Um eine Benachteiligung deutscher Flugbesatzungsmitglieder im Ausland auszugleichen, hat der Bundesminister für Verkehr die deutschen Unternehmen aufgefordert, bei Neueinstellung bevorzugt Deutsche zu berücksichtigen. Desweiteren hat der Bundesminister für Verkehr die deutsche Pilotenvereinigung gebeten, auf ihre Schwesterorganisationen in den übrigen EG-Staaten einzuwirken, damit diese ihren Widerstand gegen die Beschäftigung Deutscher bei den dortigen Luftfahrtunternehmen aufgeben. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Metzger (SPD) (Drucksache 7/2550 Fragen A 83 und 84) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, zwischen den Organisationen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR baldmöglichst eine Vereinbarung über die Weiterentwicklung der deutschsowjetischen Sport- und Jugendbeziehungen abzuschließen? Auf welche Weise kann die Bundesregierung dazu beitragen, neben Jugoslawien auch mit den anderen ost- und südosteuropäischen Ländern Vereinbarungen über die Intensivierung der Sport- und Jugendbeziehungen zu treffen? Zu Frage A 83: Das deutschsowjetische Kulturabkommen vom 14. Mai 1973 stellt bereits eine völkerrechtliche Vereinbarung dar, in deren Rahmen sich die deutsch-sowjetischen Sport- und Jugendbeziehungen weiterentwickeln können. In seinem Artikel 9 verpflichten sich die Vertragspartner, die Zusammenarbeit und den Austausch auf dem Gebiet des Sports sowie zwischen Jugendorganisationen und anderen Institutionen der außerschulischen Jugendbildung zu ermutigen. Der Sportaustausch wird jährlich zwischen dem DSB und dem Komitee für Körperkultur und Sport beim Ministerrat der UdSSR abgesprochen. Diesbezügliche Gespräche für 1975 werden in den nächsten Wochen stattfinden. Der deutsch-sowjetische Sportausschuß nimmt innerhalb des Sportaustausches der Sowjetunion mit den westlichen Staaten seit Jahren die erste Stelle ein. Auch die Jugendbeziehungen zur Sowjetunion haben sich beachtlich intensiviert und zu Vereinbarungen zwi- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 8033* schen einzelnen deutschen Jugendorganisationen und ihren sowjetischen Partnern geführt. In den am 23. September d. J. angelaufenen deutsch-sowjetischen Verhandlungen über das Zweijahresprogramm zum deutschsowjetischen Kulturabkommen wird die Bundesregierung auf dem Gebiet der Jugendarbeit Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Jugendbeziehungen machen. Sie wird die deutschsowjetischen Sport- und Jugendbeziehungen sowie diejenigen zu den anderen ost- und südosteuropäischen Staaten auch weiterhin ideell und finanziell unterstützen. Zu Frage A 84: Das könnte durch den Abschluß von Kulturabkommen geschehen. Das Kulturabkommen mit Rumänien vom 29. Juni 1973 enthält wie das deutsch-sowjetische einen Artikel über die Förderung des Sport- und Jugendaustauschs. Damit ist der rechtliche Rahmen für unmittelbare Absprachen zwischen den zuständigen Sportorganisationen beider Länder geschaffen. Auf dem Gebiet der Jugendbeziehungen sind unter Federführung des BMJFG im April d. J. Vereinbarungen über den Ausbau der Jugendbeziehungen in den Jahren 1974 und 1975 getroffen worden. Es ist beabsichtigt, auch in Kulturabkommen mit den anderen Staaten Ost- und Südosteuropas Artikel über die Förderung der jetzt schon angebahnten oder sich anbahnenden Sport- und Jugendbeziehungen aufzunehmen. Informatorische Vorgespräche darüber haben bereits stattgefunden oder stehen kurz bevor. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage A 85) : Welche Hilfsmaßnahmen sind für die Flüchtlinge aus Mozambique seitens der Bundesregierung erfolgt, in die Wege geleitet oder geplant? Die Bundesregierung hatte im Rahmen ihrer Krisenvorsorge und der konsularischen Fürsorge für die Deutschen in Mozambique unter anderem zwei Handelsschiffe für Evakuierungsmaßnahmen bereitgestellt. Diese Schiffe haben außer 19 Deutschen mehr als 100 Evakuierungswillige anderer Staatsangehörigkeit nach südafrikanischen Häfen gebracht. Die Bundesregierung möchte auch an dieser Stelle den Schiffahrtslinien für ihre bereitwillige Unterstützung danken. Die Bundesregierung hat weiterhin auf diplomatischem Wege die portugiesische Regierung um Schutz für deutsche Staatsangehörige und deren Eigentum gebeten. Weitere Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung im Augenblick nicht erforderlich. Die Lage wird aber laufend beobachtet. Wenn es erforderlich werden sollte, wird die Bundesregierung geeignete Maßnahmen einleiten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Werner Maihofer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der von der Bundesregierung eingebrachte und Ihnen heute als Drucksache 7/2516 vorliegende Gesetzentwurf eines 28. Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes befaßt sich in seinen wesentlichen Teilen mit der Hauptentschädigung für Vermögensschäden, die im Gebiet der heutigen DDR durch den Zweiten Weltkrieg und durch die dort herrschenden politischen Verhältnisse der Nachkriegszeit entstanden sind. Diese Hauptentschädigung wurde, wie Sie wissen, seither mehrfach angehoben, aber trotz mancher Ansätze und Versprechungen ist es bis 1969 nicht gelungen, die sogenannten Zonenschäden in diese Regelung einzubeziehen. Im Gegenteil: Als im Mai 1965 das Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz in Kraft trat, nach dem Vermögensschäden in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und im Sowjetsektor von Berlin erstmals festgestellt werden konnten und Beweise über solche Schäden durch ein besonderes Beweisverfahren gesichert werden sollten, wurde in § 2 dieses Gesetzes ausdrücklich festgelegt, daß das Feststellungs- und das besondere Beweisverfahren keinen Anspruch auf Entschädigung oder sonstige Leistungen begründen. Inwieweit auf Grund festgestellter Schäden Leistungen gewährt werden sollten, blieb ausdrücklich der weiteren Gesetzgebung vorbehalten. Diese Gesetzgebung ließ in den Folgejahren auf sich warten. Vielmehr führte der damalige Bundeskanzler Kiesinger in seiner Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966 — die in diesem Zusammenhang durchaus wieder lesenswert ist — aus:
    Die Gesetzgebung über die Abwicklung von Kriegs- und Nachkriegsfolgen sollte abgeschlossen werden. Die Finanzlage des Bundes beweist, daß wichtige Aufgaben der Zukunftsvorsorge sträflich vernachlässigt werden würden, wenn die kommenden Jahre durch neue Zahlungen für die Vergangenheit belastet würden. Auch die geltenden Regelungen müssen mit dem Ziel überprüft werden, die Ausgabeverpflichtungen mit der Einnahmeentwicklung des Bundes in Einklang zu bringen.
    Soweit die Regierungserklärung 1966.
    Gleichwohl konnte noch unter der Regierung der Großen Koalition mit der 21. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz vom 18. August 1969 erreicht werden, daß die Zonenschäden grundsätzlich in die Entschädigungsregelung der Hauptentschädigung einbezogen wurden. Wegen der begrenzten finanziellen Mittel mußten allerdings Einkommens- und Vermögensgrenzen als Voraussetzung für die Gewährung von Hauptentschädigung auf Grund von Zonenschäden sowie eine Begrenzung des Anspruchs auf einen Höchstbetrag von 50 000 DM vorgesehen werden.
    Bereits ein Jahr nach Übernahme der Regierungsverantwortung durch die sozialliberale Koalition wurden dann mit der 23. Novelle vom 23. Dezember 1970 die Einkommens- und Vermögensgrenzen sowie die Begrenzung des Anspruchs auf einen Höchst-
    betrag aufgehoben. Die 23. Novelle beließ es jedoch wiederum aus finanziellen Erwägungen zunächst bei der negativen Regelung hinsichtlich des Entwurzelungszuschlags und bei dem späteren Zinsbeginn für die auf Zonenschäden beruhenden Grundbeträge der Hauptentschädigung.
    Insgesamt konnten danach bisher rund 1,2 Milliarden DM Hauptentschädigung für Zonenschäden ausbezahlt werden.
    In der Regierungserklärung von 1969 hatte die Bundesregierung versprochen, sich ihrer Verantwortung für die Vertriebenen, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigten bewußt zu bleiben, die notwendigen Maßnahmen zur Eingliederung zu vollenden und den Lastenausgleich und die Kriegsfolgengesetzgebung auch im Interesse der Flüchtlinge aus der DDR zu einem gerechten Abschluß zu bringen.
    Nach zahlreichen Verbesserungen des Lastenausgleichs in der Zwischenzeit, die ich mir hier Ihnen noch einmal in Erinnerung zu rufen erspare, schlägt die Bundesregierung nunmehr in dem vorliegenden Entwurf einer 28. Novelle die notwendigen Maßnahmen zur rechtlichen Gleichstellung der Sowjetzonenflüchtlinge mit den Vertriebenen sowie zur Gleichbehandlung der in dem Gebiet der heutigen DDR entstandenen Vermögensschäden mit den Vertreibungsschäden und den Kriegssachschäden vor. Damit werden die bestehenden Unterschiede und die Benachteiligung der Zonengeschädigten nunmehr beseitigt. Die Bundesregierung sieht die von ihr vorgeschlagenen Änderungen des Lastenausgleichsgesetzes nicht unter dem Gesichtspunkt einer allgemeinen Verbesserung der Ausgleichsleistungen, sondern als eine vom Gleichheitsgrundsatz der Verfassung her begründete zwingende Notwendigkeit, die im geltenden Recht noch bestehende unterschiedliche Behandlung einzelner Geschädigtengruppen endlich auszuräumen und damit den Lastenausgleich zu einem gerechten Abschluß zu bringen. Die aus diesem Anlaß entstehenden Mehraufwendungen müssen nach Auffassung der Bundesregierung hingenommen werden.
    Die Bundesregierung hat im Bewußtsein ihrer Verantwortung für die durch den Krieg und seine Folgen besonders betroffenen Bevölkerungsteile die ihr bekanntgewordenen weiteren Forderungen und Wünsche zur Verbesserung des Lastenausgleichs ernsthaft geprüft. Soweit Kostenschätzungen überhaupt möglich waren, ist mit Sicherheit davon auszugehen, daß die Verwirklichung der zahlreichen Verbesserungswünsche insgesamt Mehraufwendungen von mehreren Milliarden DM erfordern würde. Eine Belastung der Steuerzahler mit diesen zusätzlichen Milliarden glaubt die Bundesregierung aber nicht vertreten zu können. Sie verkennt dabei nicht, daß auch im Lastenausgleich wie in allen übrigen Kriegsfolgenbereichen noch echte Härten vorliegen können.
    Aber auch eine erneute Ausweitung dieser Gesetzgebung würde immer noch zahlreiche Härtefälle offenlassen müssen und in Grenzbereichen neue schaffen. Die Bundesregierung ist deshalb der Auffassung — damit schließe ich —, daß die Gesetz-



    Bundesminister Dr. Dr. h. c. Maihofer
    gebung über den Lastenausgleich mit diesem Entwurf eines 28. Änderungsgesetzes zum Lastenausgleichsgesetz im Grundsatz als abgeschlossen betrachtet werden muß. Die finanzielle Leistungsfähigkeit unseres Volkes läßt keine andere Entscheidung zu.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Der Gesetzentwurf ist begründet. Wir treten in die Aussprache ein.
Das Wort hat der Abgeordnete Freiherr von Fircks.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Freiherr Otto von Fircks


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur 28. Änderung des Lastenausgleichsgesetzes habe ich für die CDU/CSU-Fraktion eine Erklärung abzugeben. Lassen Sie mich zuvor folgendes zum Ausdruck bringen, Herr Minister. Da ich — wie seitens der Fraktionen vereinbart worden ist — hier eine Erklärung abzugeben habe, werde ich weder auf die polemischen Ausführungen, die Sie in bezug auf die Erklärung von Bundeskanzler Kiesinger machten, noch darauf, daß Sie sich damit scheinbar für die Entscheidungen innerhalb der Großen Koalition aus der Verantwortung ziehen wollen, und auch nicht auf die anderen Ausführungen, die Sie hinsichtlich des Abschlusses der Gesetzgebung machten, eingehen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bei der zweiten Beratung darauf zurückkommen.
    Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt es, daß sich die Bundesregierung zu der Vorlage dieses Gesetzentwurfes entschlossen hat, durch den, wie hier ausgeführt wurde, die Unterschiede beseitigt werden sollen, die bisher in der Behandlung der in Mitteldeutschland entstandenen Schäden einerseits und der Schäden in der Bundesrepublik und in den Vertreibungsgebieten andererseits bestehen. Nachdem der frühere Bundeskanzler der sozialliberalen Koalition in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 zugesagt hatte, den Lastenausgleich und die Kriegsfolgengesetzgebung auch zugunsten der Flüchtlinge aus Mitteldeutschland zu einem gerechten Abschluß zu bringen, kommt diese Vorlage freilich nicht nur mit sehr großer Verspätung — von 1969 bis 1974 —, sie beinhaltet in ihren materiellen Regelungen darüber hinaus auch nicht das, was versprochen wurde und was die Betroffenen erwarten durften. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Festlegung der verschiedenen Zeitpunkte für den Beginn der Verzinsung der Ansprüche auf Hauptentschädigung und bezüglich der Voraussetzungen für die Gewährung des 10%igen Entwurzelungszuschlages, durch den nach diesem Gesetzentwurf jetzt nicht einmal eine Gleichstellung der Sowjetzonenflüchtlinge untereinander erfolgen würde. Zu diesem Problem werden wir bei den kommenden Ausschußberatungen noch im einzelnen Stellung nehmen und die notwendigen Verbesserungen vorschlagen.
    Wir können heute mit Genugtuung feststellen, daß die Bundesregierung mit ihrer jetzigen Vorlage — jedenfalls im Kern — diejenigen Vorschläge aufgreift, die von der CDU/CSU-Fraktion bereits im
    Jahre 1970 im Rahmen der Beratung der 23. Lastenausgleichsnovelle gemacht worden sind. Diese Anträge waren damals von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen mit der Begründung abgelehnt worden, die Opposition fordere aus Gründen vordergründiger Wahlpolitik ohne die gebotene Rücksicht und Verantwortung für die finanzielle Solidität der Ausgaben des Ausgleichsfonds höhere Aufwendungen, als eine Regierung verantworten könne.
    Jetzt — bei der Beratung des vorliegenden Regierungsentwurfs, der den Bundeshaushalt letztlich mit rund 1,3 Milliarden DM belasten wird — liegt nicht nur ein Beweis dafür vor, daß die Haltung der Bundesregierung im Vergleich von damals und heute inkonsequent ist, sondern im Grunde genommen auch ein Indiz für eine Konzeptionslosigkeit. Wir registrieren ja in diesem Hohen Hause zunehmend, daß die Bundesregierung im Vertrauen auf die Vergeßlichkeit der Bevölkerung ursprüngliche Alternativen der Opposition später übernimmt und sie als Initiativen der Regierung darstellt. Oder — so muß man sich jetzt fragen, nach dem, was uns damals vorgeworfen wurde — liegt die Logik und die Konsequenz darin, daß jetzt zwei Landtagswahlen vor der Tür stehen?

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Ach was!)

    — Sie sagen „was"! In unseren damaligen Anträgen hatten wir vorgeschlagen, den Geschädigten einen Rechtsanspruch auf volle Entschädigungsleistungen zuzuerkennen, aber die Erfüllung dieser Ansprüche im Rahmen eines Stufenplans unter Berücksichtigung der Liquiditätslage des Ausgleichsfonds und nach sozialen Gesichtspunkten zu regeln. Wir glaubten im Jahre 1970, also 25 Jahre nach Kriegsende, eine Regelung treffen zu sollen, die eine Lösung des gesamten Problems beinhaltet und nicht zwangsläufig, wie es sich jetzt ja zeigt, den Keim für neue Novellen in sich trägt.
    Nicht zuletzt haben wir damals darauf hingewiesen, daß es auch aus Gründen der Verwaltungsökonomie, für die Sie ja vielleicht mehr Verständnis haben werden, Herr Professor Schäfer, besser sei, eine solche umfassende Regelung schon zum Zeitpunkt des Beginns der Entschädigungszahlungen zu verabschieden. Durch die zwischenzeitliche Entwicklung sind unsere damaligen Argumente, so glaube ich, wirklich voll bestätigt worden, denn für die durchführende und, wie wir alle wissen, in zunehmendem Maße schwächer werdende Ausgleichsverwaltung entsteht jetzt in allen bereits zwischenzeitlich abgeschlossenen Fällen, also fast in einem Drittel aller Fälle, vermeidbar gewesene Doppelarbeit. 200 000 Akten müssen neu — zum zweitenmal — herausgeholt und bearbeitet werden.
    Zusätzlich müssen die Anspruchsberechtigten heute einen Inflationsverlust in Höhe eines Drittels des Gesamtwerts der zusätzlichen Ansprüche auf Grund dieser Novelle in Kauf nehmen. Damit stellt aber diese von der Bundesregierung erst jetzt vorgeschlagene Neuregelung, die den Betroffenen im Durchschnitt aller Fälle einen zusätzlichen Zinsanspruch von rund 30 °/o bringt, im Ergebnis nur



    Freiherr von Fircks
    eine sehr geringe Leistungsverbesserung — im wesentlichen nur einen Inflationsausgleich — dar. Dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung ist, weil zu spät und unvollständig, nichts, so meine ich, worauf sie stolz sein kann, und schon gar nicht etwas, was sie als einen Meilenstein ihrer Reformpolitik darstellen könnte.
    Wenn die Bundesregierung darüber hinaus jetzt — und wir haben es heute wieder gehört — den, ich kann es nicht anders sagen, Zynismus besitzt, in der Begründung dieses unvollständigen Entwurfs zu erklären, sie betrachte damit die Gesetzgebung für den Lastenausgleich als abgeschlossen, so erklärt die CDU/CSU-Fraktion nachdrücklich, daß sie es nicht zulassen wird, daß das von ihr 1953 begonnene Werk der Eingliederung und Alterssicherung einer Millionenzahl von Geschädigten und des Ausgleichs der Kriegsfolgen abrupt und unter Zeitdruck beendet und damit zu einem Torso wird.
    Die CDU/CSU-Fraktion verkennt nicht, daß angesichts des gewaltigen Ausmaßes der durch den Krieg und seine Folgen verursachten Schäden und Verluste sowie angesichts der Notwendigkeit, zahlreiche andere wichtige staatliche Aufgaben der Gegenwarts- und Zukunftssicherung zu erfüllen, eine absolute und das letzte Problem lösende Abschlußgesetzgebung auch im Bereich des Lastenausgleichs leider nicht zu erreichen sein wird. Sie ist jedoch der Auffassung, daß die im Lastenausgleich und in der übrigen Kriegsfolgegesetzgebung noch immer sichtbaren und für die Betroffenen spürbaren Härten und Ungerechtigkeiten in einem zeitlich angemessenen Rahmen und vielleicht auch mit unterschiedlichen Methoden beseitigt oder zumindest gemildert werden müssen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Regelungen über die Altersversorgung der ehemals Selbständigen, für die geltenden Stichtagsbestimmungen und für die Leistungen zum Ausgleich der Vermögensschäden.
    Sozialpolitische Notwendigkeiten sind zwar stets auch in unmittelbarem Zusammenhang mit den wirtschaftspolitischen Gegebenheiten und finanzpolitischen Möglichkeiten zu sehen. Aber es kommt darauf an, Verantwortung, Mut und Verständnis zu haben, wenn es gilt, Prioritäten zu setzen. Eine hohe Priorität, so meine ich, muß der Gewißheit auf Gerechtigkeit gegenüber allen Bürgern in einem demokratischen Staat eingeräumt werden. Den rund 10 Millionen Vertriebenen und den über 3 Millionen Flüchtlingen ebenso wie den übrigen von der Kriegsfolgegesetzgebung Betroffenen in diesem Lande, die sowohl am wirtschaftlichen Aufbau unseres Staates als auch an seiner rechtlichen und sozialen Ordnung einen nicht unerheblichen Anteil haben, kann in der Rangordnung der zu bewältigenden Aufgaben nicht immer wieder der letzte Platz zugewiesen werden. Ihre Eingliederung muß zu einem zumutbaren und von ihnen als gerecht empfundenen Abschluß gebracht werden, damit das soziale Gefüge der Bundesrepublik und deren Glaubwürdigkeit als sozialer Rechtsstaat keinen Schaden nimmt.
    Die CDU/CSU-Fraktion unterstützt daher die Vorschläge des Bundesrates in dem von ihm am 19. Oktober 1973 beschlossenen Gesetzentwurf für
    eine 27. Lastenausgleichsnovelle, mit der unter anderem die besonders dringenden Probleme der Stichtage und der südosteuropäischen ehemaligen deutschen Wehrmachtsangehörigen gelöst werden sollen. Die CDU/CSU fordert ihrerseits die gleichzeitige Beratung und Verabschiedung der 27. Lastenausgleichsnovelle des Bundesrates mit dieser Regierungsvorlage. Die CDU/CSU-Fraktion teilt darüber hinaus die Auffassung des Bundesrates in dessen Stellungnahme zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, daß eingehend zu prüfen ist, welche weiteren Leistungsverbesserungen des Lastenausgleichs erforderlich sind. So ist z. B. die Mittelbereitstellung für die Aufbaudarlehen zur Fortführung der Schaffung von Voll- und Nebenerwerbsbetrieben in der Landwirtschaft eine ganz dringende Frage geworden.
    Die Fraktion der CDU/CSU stimmt im übrigen den Überweisungsvorschlägen des Ältestenrates zur Drucksache 7/2516 zu.

    (Beifall bei der CDU/CSU)