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    Deutscher Bundestag 119. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 Inhalt: Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 7919 A Amtliche Mitteilung ohne Verlesung . . 7919 A Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) — Drucksache 7/2305 — Erste Beratung Arendt, Bundesminister (BMA) . 7919 B Rollmann (CDU/CSU) 7921 B Urbaniak (SPD) . . . . . . . 7922 C Hölscher (FDP) . . . . . . . 7924 D Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Jahn (Münster), Dr. Schneider, Dr. Waffenschmidt, Dr. Warnke, Sick, Dr. Gruhl, Orgaß und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Raumordnung — Drucksachen 7/1417, 7/2044 — Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) . . 7926 D Ravens, Bundesminister (BMBau) . . 7932 D Titzck, Minister des Landes Schleswig-Holstein . . . . . . . . 7937 C Dr. Schwencke (SPD) . . . . . . 7939 B Dr. Jaeger, Vizepräsident (Bemerkung gem. § 120 Abs. 2 GO) . . . 7944 A Dr. Schneider (CDU/CSU) . . . . 7944 A Engelhard (FDP) . . . . . . . . 7947 B Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7950 B Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) . . . 7951 D Christ (FPD) . . . . . . . . 7954 A Immer (SPD) 7956 A Dr. Warnke (CDU/CSU) 7958 A Aktuelle Stunde Rawe (CDU/CSU) 7980 C Dr. Ritz (CDU/CSU) 7980 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 7981 D Ronneburger (FDP) 7982 C Ertl, Bundesminister (BML) 7983 C, 7995 D Eigen (CDU/CSU) . . . . . . . 7985 C Schmidt, Bundeskanzler . 7986 D, 7994 C Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) . 7988 B Wehner (SPD) . . . . . . . . 7989 B Mischnick (FDP) . . . . . . . . 7990 A Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 7990 D Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) 7991 D Müller (Schweinfurt) (SPD) . . . . 7993 A Gallus (FDP) . . . . . . . . . 7993 D Bewerunge (CDU/CSU) . . . . . 7994 D Löffler (SPD) 7996 B Abwicklung der Tagesordnung 7997 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes Drucksache 7/2460 — Erste Beratung in Verbindung mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Bericht über die fortdauernden Folgekosten des öffentlichen Personennahverkehrs — Drucksache 7/2495 — Mahne (SPD) . . . . . . . . . 7997 B Sick (CDU/CSU) . . . . . . . 7998 B Ollesch (FDP) 7999 C Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) . . 8000 D Wiefel (SPD) . . . . . . . . 8002 A Hoffie (FDP) 8002 D Entwurf eines Gesetzes über die Volksentscheide auf Grund der nach Artikel 29 Abs. 2 GG in den Ländern Rheinland-Pfalz und Niedersachsen zustande gekommenen Volksbegehren — Drucksachen 7/2355, 7/2439 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2571 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/2549 — Zweite und dritte Beratung Spillecke (SPD) . . . . . . . . 8004 C Dr. Miltner (CDU/CSU) 8005 A Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . 8005 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals — Drucksache 7/1641 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/2540 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 8006 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Schiffsvermessungsübereinkommen vom 23. Juni 1969 — Drucksache 7/2054 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/2542 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 8006 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Sierra Leone über den Luftverkehr — Drucksache 7/1973 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/2543 Zweite Beratung und Schlußabstimmung 8007 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 25. Oktober 1972 zu der am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschiffahrts-akte — Drucksache 7/1485 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen —Drucksache 7/2545— Zweite Beratung und Schlußabstimmung 8007 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 14. Januar 1974 zu dem Protokoll zu dem Europäischen Abkommen zum Schutz von Fernsehsendungen — Drucksache 7/1976 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/2547 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 8007 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Marktstrukturgesetzes — Drucksache 7/2508 — Erste Beratung . . . . . . . . 8007 D Entwurf eines Achtundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes — Drucksache 7/2516 — Erste Beratung Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister (BMI) . . . . . 8008 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 8009 A Hofmann (SPD) 8010 C Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . 8012 C Antrag der Abgeordneten Löher, Frau Dr Wolf, Hussing, Müller (Remscheid), Dr Götz und der Fraktion der CDU/CSU betr. Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer — Drucksache 7/2469 — Löher (CDU/CSU) . . . . . . . 8013 B Sund (SPD) . . .. 8014 B Hölscher (FDP) . . . . . . . . 8015 D Antrag der Abgeordneten Dr. Stark (Nürtingen), Vogel (Ennepetal), Berger, Dr. Miltner und der Fraktion der CDU/CSU betr. Sicherstellung korrekter Wahlergebnisse — Drucksache 7/2435 — Dr. Miltner (CDU/CSU) . . . . . 8017 A Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 8017 D Antrag der Abgeordneten Dr. Sprung, Höcherl, Dr. Müller-Hermann und der Fraktion der CDU/CSU betr. Errichtung eines Fonds zum Ausgleich für soziale Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 III Härtefälle bei den Besitzern niedrig verzinslicher Rentenpapiere — Drucksache 7/2322 — Dr. Sprung (CDU/CSU) . . . . 8018 D Rapp (Göppingen) (SPD) 8020 D Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . 8022 A Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Aufhebung der Immunität der Abgeordneten — Drucksache 7/2533 — . . . . 8024 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Aufklärungsaktion über den Großversuch mit genereller Richtgeschwindigkeit 130 auf Autobahnen und Höchstgeschwindigkeit auf ausgewählten Teilabschnitten — Drucksachen 7/1827, 7/2541 — . . . . . . . . . 8024 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Rückstrahler für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger — Drucksachen 7/1654, 7/2544 -- 8024 D Fragestunde — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — Frage A 78 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Frage des Verbleibs Dr. Hans-Jochen Vogels im Amt des Bundesjustizministers nach der bayerischen Landtagswahl Frau Schlei, PStSekr (BK) . 7960 B, C, D, 7961 A Niegel (CDU/CSU) 7960 C, D Friedrich (SPD) . . . . . . . 7960 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 7961 A Frage A 80 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU): Standpunkt der Bundesregierung in der Frage der Errichtung weiterer Bundesbehörden in West-Berlin Moersch, StMin (AA) 7961 B, C, D, 7962 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 7961 B, C Dr. Schweitzer (SPD) 7961 D Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) . . 7962 A Frage A 81 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Widerruf einer die Aussiedlung betreffenden Zusage des polnischen Außenministers durch das polnische Zentralkomitee; Verschweigen dieses Widerrufs durch die Bundesregierung und Maßnahmen zur Erinnerung an die Zusage Moersch, StMin (AA) . . . . . 7962 B, C Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . 7962 B, C Frage A 82 — Drucksache 7/2550 vorn 20. 9. 74 — des Abg. Josten (CDU/CSU): Ausfertigung von Zeugnissen und Diplomen für Ausländer Moersch, StMin (AA) . . 7962 D, 7963 A Josten (CDU/CSU) 7962 D Frage A 86 — Drucksache 7/2550 vorn 20. 9. 74 -- des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU): Äußerung von Staatsminister Moersch über den Bundesrat Moersch, StMin (AA) 7963 B, C, D, 7964 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 7963 B, C Dr. Hupka (CDU/CSU) 7963 D Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . 7964 A Frage A 87 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dreyer (CDU/CSU): Ausdehnung der Fischereigrenze durch die neue isländische Regierung; Reaktion der Bundesregierung Moersch, StMin (AA) . . . 7964 B, C, D Dreyer (CDU/CSU) 7964 C, D Frage A 88 — Drucksache 7/2550 vorn 20. 9. 74 — des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) : Anerkennung des deutschen Standpunkts zur Ausdehnung der isländischen Fischereigrenze durch den internationalen Gerichtshof; Schritte der Bundesregierung nach der Ablehnung dieses Standpunktes durch die isländische Regierung Moersch, StMin (AA) . . . 7965 A, B, C Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) . . . . . . . 7965 A, B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 7965 B Dreyer (CDU/CSU) 7965 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 Frage A 89 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/ CSU) : Schutzpflicht der Bundesregierung gegenüber einzelnen Deutschen Moersch, StMin (AA) . . 7965 D, 7966 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 7966 B, C Frage A 90 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/ CSU) : Mögliche Auswirkungen des Sammelns und Weiterleitens von Staats- und Parteigeheimnissen durch das Ehepaar Bulla auf Verhandlungspositionen der Bundesrepublik Deutschland beim Warschauer Vertrag Frau Funcke, Vizepräsident 7966 D, 7967 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . 7966 D, 7967 A, B Moersch, StMin (AA) . . . 7967 A, B, C Fragen A 27 und 28 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — der Abg. Frau Berger (CDU/CSU) : Kosten im Zusammenhang mit dem „Grünbuch zur Lage der Zollverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland 1974" Haehser, PStSekr (BMF) . . . . . 7967 D, 7968 B, C, D Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) . . 7968 B, C, D Fragen A 32 und 33 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Carstens (Emstek) (CDU/CSU) : Neuabgrenzung der Fördergebiete für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"; Gutachten von Prof. Klemmer; nachträgliche Aufnahme besonders strukturschwacher Gebiete in die Förderung Grüner, PStSekr (BMWi) . . 7969 B, C, D, 7970 A, B Carstens (Emstek) (CDU/CSU) . 7969 B, C 7970 A Müller (Nordenham) (SPD) . . . . 7969 D Nordlohne (CDU/CSU) . . . . . 7970 B Frage A 34 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Regionale Strukturpolitik; Beseitigung der Unterschiede in den Förderungspräferenzen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze zwischen Schwerpunktorten und übergeordneten Schwerpunktorten Grüner, PStSekr (BMWi) . . . 7970 C, D, 7971 B Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 7970 D, 7971 A Fragen A 38 und 39 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Nordlohne (CDU/CSU): Neuabgrenzung der Fördergebiete im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"; Gutachten von Prof. Klemmer; Beseitigung der statistischen Förderungsvoraussetzungen durch Zusammenlegung mehrerer strukturschwacher Kreise zu einer gemeinsamen Arbeitsmarktregion Grüner, PStSekr (BMWi) . . . . . 7971 C, 7972 A, B, C Nordlohne (CDU/CSU) . 7971 D, 7972 A Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7972 B Stahl (Kempen) (SPD) . . . . . . 7972 C Frage A 41 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Haltung von Bundesminister Ertl bei den Agrarpreisverhandlungen in Brüssel Ertl, BMin (BML) . 7972 D, 7973 B, C, D, 7974 A, B, C, D, 7975 A Eigen (CDU/CSU) . . . . . . 7973 A, B Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . . 7973 C Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . . 7973 D Bewerunge (CDU/CSU) . . . . .7974 A Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . . 7974 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 7974 C Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7974 D Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 7974 D von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 7975 A Frage A 42 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Stützung für den deutschen Gartenbau; Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Holland, insbesondere bei den Energiekosten Ertl, BMin (BML) . . . . . . 7975 B, C Eigen (CDU/CSU) . . . . . . 7975 B, C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 V Frage A 44 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Gansel (SPD) : Molkereistrukturpolitik; Kosten-Nutzen-Untersuchung der Prognose AG, Basel Ertl, BMin (BML) . . 7975 D, 7976 B, D Gansel (SPD) 7976 A, B Immer (SPD) . . . . . . . . 7976 D Frage A 45 — Drucksache 7/2550 vom 13. 9. 74 — des Abg. Konrad (SPD) : Nichtbearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Landabgaberente durch die landwirtschaftlichen Alterskassen Ertl, BMin (BML) . . 7976 D, 7977 B, C Konrad (SPD) 7977 B, C Frage A 51 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Reiser (SPD) : Meldung über die Vernichtung von unbrauchbar gewordenen Medikamenten der Bundeswehr Berkhan, PStSekr (BMVg) 7977 D, 7978 B Reiser (SPD) 7978 A, B Frage A 52 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Fiebig (SPD) : Bezeichnung des Grundrechtes auf Wehrdienstverweigerung als Ausnahmerecht durch Vorsitzende von Prüfungsausschüssen für Kriegsdienstverweigerer Berkhan, PStSekr (BMVg) . . . . 7978 C Fiebig (SPD) . . . . . . . . . 7978 C Frage A 57 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Kroll-Schlüter (CDU/ CSU) : Verwendung der von Morath, Pabst und Willwacher mit Unterstützung der Stiftung für Bildung und Behindertenförderung herausgegebenen Informationsbroschüre über die gesetzlichen Hilfen für Alleinstehende mit Kindern und Familien mit Kindern Dr. Wolters, StSekr (BMJFG) 7979 A, B, C Kroll-Schlüter (CDU/CSU) . . . . 7979 B Frage A 64 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Zahl der eingegangenen Anträge auf Kindergeld und Anteil der mangelhaft ausgefüllten Anträge Dr. Wolters, StSekr (BMJFG) . 7979 C, D, 7980 A Dr. Wernitz (SPD) . . . . . . . 7979 D Stahl (Kempen) (SPD) . . . . . 7980 A Nächste Sitzung 8024 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 8025* A Anlage 2 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Frage A 9 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Einrichtung einer zentralen „Deutschen Kinemathek" 8025* D Anlage 3 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Frage A 12 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Maßnahmen zur Gewährleistung des Einsammelns und Beseitigens der auf den Binnenschiffen anfallenden Abfälle 8026* A Anlage 4 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage A 29 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Zuwendung von Krediten an andere Staaten 8026* D Anlage 5 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen A 30 und 31 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Zeitel (CDU/CSU): Anwendung des Berlinförderungsgesetzes auf die Röstproduktion von Bohnenkaffee 8027* B Anlage 6 Antwort des BMin Ertl (BML) auf die Frage A 40 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU): Biologische Bundesanstalt für Land-und Forstwirtschaft; Beeinträchtigung des Betriebes durch Haushaltssperre . 8027* C VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 Anlage 7 Antwort des BMin Ertl (BML) auf die Frage A 43 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Müller (Nordenham) (SPD) : Vorschriften über Höchstgehalte an Schwermetallen in Futtermitteln für Tiere 8027* D Anlage 8 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 46 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Haenschke (SPD) : Novellierung des Gesetzes über das Konkursausfallgeld hinsichtlich der Erfüllung von Ausbildungsverträgen im Konkursfalle . . . . . . . . . . 8028* A Anlage 9 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 47 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Walkhoff (SPD) : Ursache für die Nichtbesetzung vom Caritasverband angebotener Zivildienstplätze 8028* B Anlage 10 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 50 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des .Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Beurteilung der Forderungen, die Aussperrung für unzulässig zu erklären . 8028* D Anlage 11 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage A 53 -- Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Schlußfolgerungen der Bundesregierung aus der Veröffentlichung des Instituts für Strategische Studien über Reduzierung des Mannschaftsstandes der US-Streitkräfte und Aufstockung der Truppen der Sowjetunion . . . . . . . 8029* A Anlage 12 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 54 und 55 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Entwicklung der Zahl der Kriegsdienstverweigerer bei Vereinfachung des Prüfungsverfahrens und Maßnahmen zur Erreichung einer einheitlichen quotenmäßigen Einberufung von Zivildienstpflichtigen und Wehrpflichtigen bei den zu erwartenden starken Jahrgängen 8029* C Anlage 13 Antwort des StSekr Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage A 56 -- Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Ausgaben auf Grund des Gesetzes über die Gewährung eines Heizkostenzuschusses und Härteregelung für Abrechnungen nach dem 30. Juni 1974 . . . 8030* A Anlage 14 Antwort des StSekr Dr. Wolters (BMJFG) auf die Fragen A 62 und 63 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Würtz (SPD) : Schwierigkeiten bei der formalen Antragstellung und Bearbeitung von Kindergeldanträgen im Rahmen der Steuerreform und Maßnahmen zur Vereinfachung des Verfahrens 8030* B Anlage 15 Antwort des StSekr Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage A 65 -- Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Sicherstellung des Eingangs der Kindergeldanträge vor Jahresende 1974 . 8030* C Anlage 16 Antwort des StSekr Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage A 68 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 der Abg. Frau Schleicher (CDU/CSU) : Kosten für Rücksendung von mangelhaft ausgefüllten Anträgen auf Kindergeld 8031* A Anlage 17 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen A 69 und 70 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Corterier (SPD) : Weiterbau der Rheinstaustufe Neuburgweier und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Rheinschiffahrtsdirektionen Freiburg und Mainz über weitere Rheinstaustufen sowie Ausschluß der Bundesanstalt für Wasserbau in Karlsruhe von der Gutachtenerstellung . . 8031* B Anlage 18 Antwort des PStSekr Jung (BMV auf die Fragen A 71 und 72 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) : Investitionshilfen zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und für den kommunalen Straßenbau 8031* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 VII Anlage 19 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/ CSU) : Rolle der Reedereien der Ostblockländer auf dem Rhein-Main-Donau-Kanal . 8032* A Anlage 20 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage A 74 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Vahlberg (SPD) : Benachteiligung deutscher Piloten im Ausland 8032* B Anlage 21 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Fragen A 83 und 84 -- Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Metzger (SPD) : Weiterentwicklung der deutschsowjetischen Sport- und Jugendbeziehungen; Vereinbarungen mit ost- und südosteuropäischen Ländern . . . . . . 8032* D Anlage 22 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 85 — Drucksache 7/2550 vom 20. 9. 74 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Hilfsmaßnahmen für Flüchtlinge aus Mozambique 8033* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 7919 119. Sitzung Bonn, den 26. September 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 117. Sitzung, Seite 7871 A, Zeile 16, ist statt „Dr. Arndt (Berlin) " zu lesen: „Dr. Arndt (Hamburg)", Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 8025* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 2. 10. Dr. Achenbach * 27.9. Adams * 27.9. Dr. Aigner* 27.9. Alber ** 2. 10. Dr. Artzinger * 27.9. Dr. Bangemann * 27.9. Dr. Bayerl * 27.9. Behrendt * 27.9. Blumenfeld * 26.9. Frau von Bothmer ** 2. 10. Büchner (Speyer) ** 1. 10. Dr. Burgbacher * 27.9. Burger 28.9. Conradi 15. 11. Dr. Corterier * 27.9. Dr. Dregger 27.9. Dr. Enders ** 2. 10. Fellermaier * 27.9. Dr. Fischer 27.9. Flämig * 27.9. Frehsee * 27.9. Dr. Freiwald 27.9. Dr. Früh * 27.9. Gerlach (Emsland) * 27.9. Dr. Geßner ** 2. 10. Gewandt 28.9. Glombig 27.9. Dr. Gölter ** 2. 10. Härzschel * 27.9. von Hassel 19. 10. Herold 30. 11. Heyen 27.9. Dr. Jahn (Braunschweig) * 27.9. Jahn (Marburg) 27.9. Kater * 27.9. Dr. Kempfler ** 2. 10. Kern 2. 10. Kleinert 27.9. Dr. Klepsch ** 2. 10. Krall * 27.9. Lagershausen ** 2. 10. Lange * 27.9. Lautenschlager * 27.9. Lemmrich ** 2. 10. Lücker * 27.9. Marquardt ii 2. 10. Memmel * 27.9. Dr. Mertes (Gerolstein) 26. 9. Mikat 27. 9. Müller (Mülheim) * 27.9. Dr. Müller (München) ** 2. 10. Müller (Remscheid) 30.9. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Müller-Emmert 27.9. Mursch (Soltau-Harburg) * 27.9. Dr.-Ing. Oetting 27.9. Offergeld ** 2. 10. Opitz 27.9. Frau Dr. Orth * 27.9. Peter 26. 9. Richter ** 2. 10. Dr. Schäuble 27. 9. Scheu 27.9. Schlaga ** 2. 10. Schmidt (Kempten) 27.9. Schmidt (München) * 27.9. Dr. Schulz (Berlin) * 27.9. Schwabe * 27.9. Dr. Schwencke ** 2. 10. Dr. Schwörer * 27.9. Seefeld * 27.9. Sieglerschmidt ** 2. 10. Springorum * 27.9. Dr. Stark (Nürtingen) 2. 10. Dr. Starke (Franken) * 27.9. Graf Stauffenberg 27.9. Frau Verhülsdonk 29.9. Dr. Vohrer ** 2. 10. Walkhoff * 27.9. Frau Dr. Walz * 27.9. Wienand 19. 10. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage A 9) : Wieweit sind die Überlegungen über die Einrichtung einer zentralen „Deutschen Kinemathek" und über deren möglichen Standort fortgeschritten? Die gegenwärtigen Überlegungen im Bundesministerium des Innern sehen aufgrund der bisherigen Erörterungen mit der Senatsverwaltung für Wissenschaft und Kunst Berlin und unterstützt durch einen Beschluß der Amtschefkonferenz der Kultusministerkonferenz der Länder vom 13./14. Dezember 1973 in erster Linie eine enge Kooperation zwischen der 1971 errichteten privatrechtlichen Stiftung Deutsche Kinemathek Berlin und dem Bundesarchiv in Koblenz vor. Danach soll das Bundesarchiv - in Fortsetzung seiner derzeitigen Bemühungen um die Erhaltung alter deutscher Spielfilme - die Erfassung, Archivierung und technische Betreuung des Filmmaterials übernehmen. Auf der anderen Seite wird die Stiftung Deutsche Kinemathek ihre Sammlung, Erschließung, Auswertung und Publizierung der alten deutschen Spielfilme in verstärktem Umfang fortführen; der Bund und alle Länder sollen sich an ihr, auch finanziell, beteiligen. 8026* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 Besonderen Wünschen und Bedürfnissen der Länder nach regionaler und funktionaler Untergliederung der Kinemathek kann weitgehend Rechnung getragen werden. Gedacht wird hier u. a. an regionale Ausleihstellen und an die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit bestehenden Einrichtungen — z. B. mit dem Deutschen Institut für Filmkunde in Wiesbaden — mit Spezialisierung auf bestimmte Aufgaben. Es wird angestrebt, daß Bund und Länder alle ihnen zugänglichen alten deutschen Spielfilme der Stiftung Deutsche Kinemathek in der jeweils geeigneten Rechtsform zur Verfügung stellen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmidt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage A 12) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um das Einsammeln und Beseitigen der auf den Binnenschiffen anfallenden häuslichen und betriebsbedingten Abfälle (Ölfässer, verbrauchte Schmierstoffe etc.) zu gewährleisten, und beabsichtigt sie gegebenenfalls, gesetzliche Regelungen zu schaffen? Weder hausmüllähnliche Abfälle noch im Schiffsbetrieb anfallende Öl-Wasser-Gemische oder Ölrückstände dürfen von Binnenschiffen über Bord geworfen werden (§§ 4 Abs. 1, 18 Abs. 1 Nr. 1 Abfallbeseitigungsgesetz vom 7. Juni 1972 (BGBl I S. 873); § 1.15 Rheinschiffahrtpolizeiverordnung i. d. F. vom 5. August 1970 Anlagenband zum BGBl I Nr. 87; § 1.15 Binnenschiffahrtstraßen-Ordnung vom 3. März 1971 (BGBl I S. 178) i. d. F. der Änderungsverordnung vom 12. Dezember 1973 (BGBl I S. 1915)). Für die Entsorgung der auf Binnenschiffen betriebsbedingt anfallenden Altöle gelten grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften, hier das Gesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Altölbeseitigung (Altölgesetz) vom 23. Dezember 1968 (BGBl I S. 1419). Zur Durchführung der Übernahme von Altölen wurde vor neun Jahren der Bilgenentwässerungsverband (BEV) gebildet, der die praktische Erfassung der Bilgenöle und die Sicherstellung ihrer Aufarbeitung zu Schmieröl der Bilgenentölungsgesellschaft mbH & Co. KG (BEG mbH) anvertraut. Es wurden ortsfeste Sammelstellen gebildet und Bilgenentwässerungsboote eingesetzt. Diese Einrichtungen übernehmen in ständig steigendem Umfang Altöle und bewähren sich voll. Die auf Binnenschiffen anfallenden, dem Hausmüll ähnlichen Abfälle haben diejenigen nach Landesrecht zuständigen Körperschaften des öffentlichen Rechts gem. § 3 Abs. 2 Abfallbeseitigungsgesetz zu beseitigen, in deren Gebiet diese Abfälle anfallen. Dies sind in aller Regel die Städte oder Kreise. Weitere an den Besitzer derartigen Schiffsmülls gerichtete Vorschriften über die Ordnung der Beseitigung werden zur Zeit nicht für erforderlich gehalten. Vielmehr sind auch insoweit handliche und für den Abfallbesitzer preisgünstige Beseitigungsmöglichkeiten zu organisieren, die auch dazu beitragen, einer rechtswidrigen oder ungeordneten Entledigung von Schiffsmüll vorzubeugen. Der Bundesregierung ist bekannt, daß insoweit das am 10. Juni 1972 verkündete Abfallbeseitigungsgesetz noch nicht in allen Fällen vollzogen ist. Sie hält für erforderlich, daß an Binnenschiffer beispielsweise Müllsäcke verkauft werden, die in jedem Hafen und Umschlagplatz sowie bei Proviantschiffen und sonstigen Sammelstellen abgegeben und nachgekauft werden können. Zur Vorbereitung derartiger oder ähnlicher Regelungen schlägt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Stellungnahme zur Gesetzesvorlage des Bundesrats über die Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes vor, bei der Aufstellung der durch § 6 gebotenen, überörtlichen Abfallbeseitigungspläne auch Vorsorge für die anfallenden Schiffsabfälle zu treffen. Außerdem soll eine Abstimmung der Länder untereinander bei der Aufstellung der Abfallbeseitigungspläne vorgeschrieben werden. Anlage 4 Anlage des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage A 29) : Welchen Staaten hat die Bundesregierung seit 1969 welche Kredite zu welchen Bedingungen gewährt, und wie hat sich seit 1969 der Stand der Forderungen entwickelt, die der Bundesrepublik Deutschland gegenüber ausländischen Staaten zustehen? Ich möchte zunächst darauf hinweisen, daß die Bundesregierung nur auf dem Gebiet des Devisenausgleichs und auch hier nur in einem kleinen Teilbereich, selbst Kredite an andere Staaten vergibt. Die Kredite werden vielmehr von der Bundesbank bzw. der Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt. Bei den Krediten an andere Staaten sind zu unterscheiden: 1. Währungsstützungskredite, 2. Darlehen für Entwicklungsländer im Rahmen der Kapitalhilfe, 3. Bürgschaften für Darlehen deutscher privater Kreditgeber an ausländische Darlehensnehmer. Währungsstützungskredite an andere Staaten sind seit dem 1. Januar 1969 in folgenden Fällen neu gewährt oder aufgestockt worden: 1. Die Deutsche Bundesbank hat die gegenseitige Kreditvereinbarung mit dem US-Notenbanksystem von 1962 (,,Swap-Vereinbarung") 1973 auf 2 Mrd. US-Dollar erhöht. Zinssatz ist der Satz für US-Schatzwechsel. Die Kreditvereinbarung wird z. Z. nicht in Anspruch genommen. 2. Die Deutsche Bundesbank hat der italienischen Notenbank im Rahmen des EG-Übereinkommens über den kurzfristigen Währungsbeistand am 28. Juni 1973 einen kurzfristigen Kredit von 403 Millionen europäischen Währungs-Rech- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 8027* nungseinheiten (= 486 Millionen $) gewährt. Fälligkeit 18. Dezember 1974. Zinssatz für US-Schatzwechsel. Der Kredit ist voll in Anspruch genommen. 3. Die Deutsche Bundesbank hat der italienischen Notenbank am 5. September 1974 einen goldgesicherten Kredit von 2 Mrd. US-$ gewährt. Zinssatz für US-Schatzwechsel, Laufzeit 2 Jahre. Der Kredit ist voll in Anspruch genommen. 4. Im Rahmen der Devisenausgleichsabkommen sind den USA und Großbritannien von Bundesregierung und Bundesbank weitere Kredite eingeräumt worden. Hierüber ist der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages mit den Vorlagen Nr. 123/69 vom 28. Oktober 1969, Nr. 115/71 vom 13. Dezember 1971 und Nr. 43/74 vom 8. Mai 1974 unterrichtet worden. Wegen der Einzelheiten möchte ich auf diese Vorlagen hinweisen. Die große Zahl der Darlehen für Entwicklungsländer im Rahmen der Kapitalhilfe kann ich Ihnen im Rahmen der Fragestunde nicht nennen. Es gibt darüber ein umfangreiches Werk von über 100 Seiten, das vierteljährlich verwaltungsintern im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit zusammengestellt wird und einen Überblick über den aktuellen Stand der Kapitalhilfe gibt. Über Bürgschaften für Darlehen deutscher privater Kreditgeber an ausländische Darlehensnehmer kann ich Ihnen ebenfalls keine Auskunft geben. Die Informationen hierüber sind vertraulich. Das Bundesministerium der Finanzen berichtet jedoch halbjährlich hierüber dem Haushaltsausschuß des Bundestages. Gerade in diesen Tagen ist dem Ausschuß der Bericht per 30. Juni 1974 vorgelegt worden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2550 Fragen A 30 und 31) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die uneingeschränkte Anwendung des Berlinförderungsgesetzes auf die Röstproduktion von Bohnenkaffee (ausgenommen die Produktion von Instantkaffee) wegen der Unverhältnismäßigkeit der Umsatzpräferenz, die ein Mehrfaches der Bearbeitungskosten bei relativ geringer Bearbeitungstiefe (Veredelung) und hohem Rohstoffeinsatz ausmacht, zu einer Entwicklung geführt hat und diese weiter begünstigt, welche durch die Zielsetzung des Berlin-FG nicht gedeckt wird und sowohl struktur- als auch wettbewerbspolitisch in höchstem Maße unerwünschte Folgen hat? Ist die Bundesregierung auf Grund dieser Entwicklung bereit, initiativ zu werden, um die Röstproduktion von Bohnenkaffee unter die Ausnahmebestimmung des § 4 Berlin-FG zu stellen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Herstellung von Röstkaffee in Berlin in den letzten Jahren ungewöhnlich stark zugenommen hat. Ihr ist auch bekannt, daß dies nicht zuletzt auf die Umsatzsteuerpräferenzen des Berlinförderungsgesetzes zurückzuführen ist. Bundesregierung und Senat von Berlin sind sich einig, daß eine solche Entwicklung struktur- und wettbewerbspolitisch unerwünscht ist. Die Bundesregierung erwartet jedoch für die Berliner Kaffeerösterei ab 1. Januar 1975 eine rückläufige Entwicklung, weil von diesem Zeitpunkt an Umsatzsteuervergünstigungen generell nur noch für solche Produkte gewährt werden, deren Hersteller in Berlin mindestens eine Wertschöpfung von 10 v. H. erzielen. Es wird damit gerechnet, daß ein Teil der Berliner Röstkaffeehersteller unter dieser Mindestwertschöpfungsquote bleibt und somit keine Präferenzen mehr erhalten wird. Bundesregierung und Berliner Senat werden die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls auch andere Maßnahmen prüfen. Anlage 6 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2550 Frage A 40) : Ist der Bundesregierung bekannt. daß durch die vom Bundesfinanzministerium verfügte Sperre von 10 Prozent der Mittel für fortlaufende Sachausgaben die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft nicht mehr in der Lage ist, die Laboratorien und Gewächshäuser betriebsfähig zu halten, und die Bundesforschungsanstalt fast zum vollkommenen Abbruch der experimentellen Tätigkeit und zu einer beachtlichen Verzögerung im Fortgang der Arbeiten beim notwendigen Wiederaufbau der Versuchskulturen gezwungen wird? Ja, BML hat deshalb bei den einschlägigen Titeln der Bundesforschungsanstalten die Sperre am 29. August 1974 aufgehoben. Damit stehen der BBA, Braunschweig zusätzlich 159 300 DM für die letzten 4 Monate dieses Jahres zur Verfügung. Ein teilweiser Abbruch der experimentellen Tätigkeit wird nunmehr zu vermeiden sein. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Müller (Nordenham) (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage A 43) : Ist beabsichtigt, Vorschriften über Höchstgehalte an Schwermetallen in Futtermitteln für Tiere auch als Schutzgesetz der jeweiligen Produzenten zu konzipieren, so daß auch Produzenten auf Grund der beabsichtigten Vorschriften gegebenenfalls Ansprüche gegen diejenigen erwerben können, welche eine Produktion innerhalb etwaiger gesetzlicher Höchstmengen an Schwermetallen verhindern? Ihre Frage steht im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage vom 19. September dieses Jahres, die ich bereits schriftlich beantwortet habe. Die von der Bundesregierung beabsichtigte Festlegung der Höchstmengen von Schwermetallen in Futtermitteln dient in erster Linie dem Schutz der Gesundheit der Tiere und der Qualität der tierischen Erzeugnisse. Den Schutz der Produzenten im Sinne Ihrer Frage sichern aber eine Reihe von Vorschriften des bürgerlichen und des öffentlichen Rechts. Im bürgerlichen Recht ist auf die nachbarrechtlichen Ansprüche nach den Paragraphen 906 und 907 in Verbindung mit 1004 BGB hinzuweisen. 8028* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 Im Bereich des öffentlichen Rechts sind insbesondere durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz und durch das Benzinbleigesetz verbesserte Rechtsgrundlagen geschaffen worden. Beide Gesetze und deren Folgeregelungen werden auch Immissionen von Schwermetallen erheblich vermindern. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Haenschke (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage A 46) : Beabsichtigt die Bundesregierung eine Novellierung des Gesetzes über das Konkursausfallgeld, um die Erfüllung von Ausbildungsverträgen im Konkursfalle der Ausbildungsfirma zu sichern? Der Bundesregierung ist es bewußt, daß für Auszubildende, die ihren Ausbildungsplatz durch Konkurs ihres Ausbildungsbetriebes verlieren, insbesondere in wirtschaftlich einseitig strukturierten Gebieten Schwierigkeiten entstehen können, ihre Ausbildung in einem neuen Ausbildungbetrieb fortzusetzen. Die Arbeitsämter unternehmen in diesen Fällen besondere Anstrengungen, um den Auszubildenden durch eine Weitervermittlung eine Fortsetzung der Ausbildung zu ermöglichen. Sie arbeiten hierbei eng mit den für die Berufsbildung zuständigen Stellen, z. B. den Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern, zusammen. Falls dem Auszubildenden anläßlich der Weitervermittlung besondere Bewerbungskosten entstehen, können diese vom Arbeitsamt übernommen werden. Ist zur Fortsetzung der Ausbildung eine auswärtige Unterbringung außerhalb des Haushalts der Eltern erforderlich, kann für den Auszubildenden eine Berufsausbildungsbeihilfe des Arbeitsamtes unter Berücksichtigung eines höheren Bedarfssatzes und höherer Einkommensfreibeträge in Betracht kommen. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung im Rahmen der Arbeiten an dem Entwurf eines neuen Berufsbildungsgesetzes, welche anderen Möglichkeiten in Fragen kommen könnten, den Auszubildenden im Konkursfalle des Ausbildungsbetriebes zu helfen und die Fortsetzung ihrer Ausbildung zu fördern. Eine Änderung des Gesetzes über das Konkursausfallgeld ist nach der ganzen Konzeption dieses Gesetzes nach Meinung der Bundesregierung kein geeigneter Weg, das angestrebte Ziel zu erreichen, da dieses Gesetz ausschließlich die Sicherung von rückständigen Arbeitsentgelten und Ausbildungsvergütungen aus der Zeit vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Betriebes regelt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage A 47) : Worauf ist es nach Auffassung der Bundesregierung zurückzuführen, daß laut Pressemeldung des Caritasverbandes 756 der von katholischer Seite angebotenen Zivildienstplätze bisher nicht besetzt werden konnten? Ich gehe davon aus, daß sich Ihre Frage auf die Presseerklärung des Deutschen Caritas-Verbandes vom 3. September 1974 bezieht. Danach sind 1 407 Kriegsdienstverweigerer in 668 Beschäftigungsstellen des Deutschen Caritas-Verbandes tätig. Der Verband gibt an, daß 756 Dienstplätze unbesetzt seien. Hierzu ist folgendes zu bemerken. In den letzten Jahren konnte die Zahl der zu besetzenden Dienststellen in erheblichem Umfang gesteigert werden. Waren im Jahre 1970 ca. 4 000 Dienstplätze vorhanden, so werden gegenwärtig 20 500 Dienstplätze gezählt. Davon konnten bisher 14 000 Plätze besetzt werden. Das am 1. Oktober 1973 in Köln errichtete Bundesamt für den Zivildienst bemüht sich mit allen zu Gebote stehenden Mitteln, diese noch vorhandene Lücke zwischen besetzten und unbesetzten Dienstplätzen in absehbarer Zeit wesentlich zu verkleinern. Diese Bemühungen werden sich auch auf die im Bereich des Deutschen Caritas-Verbandes vorhandenen freien Dienstplätze auswirken. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß es aus verschiedenen Gründen einen gewissen Überhang an freien Plätzen geben muß. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage A 50) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderungen, die Aus Sperrung als das dem Streik entsprechende Kampfmittel der einen Tarifvertragspartei für unzulässig zu erklären, und wird sie gegebenenfalls ein entsprechendes Gesetz einbringen? Der Bundesregierung sind die besonders von der Gewerkschaftsseite erhobenen Forderungen nach einem Verbot der Aussperrung bekannt. Von Ausnahmen abgesehen, ist das Arbeitskampfrecht bei uns nicht gesetzlich geregelt. In diesem gesetzesfreien Raum hat das Bundesarbeitsgericht eine Reihe von Rechtsregeln entwickelt, von deren Beachtung die Rechtmäßigkeit eines Arbeitskampfes abhängen soll. Diese Regeln sind zum Teil umstritten; dies gilt insbesondere für die Anerkennung der Aussperrung als das dem Streik adäquate Kampfmittel der Arbeitgeberseite. Die Bundesregierung beabsichtigt zur Zeit nicht, gesetzliche Initiativen auf dem Gebiet des Arbeitskampfrechts zu ergreifen. Sie hält es vielmehr für richtiger, zunächst das Ergebnis der Beratungen der Arbeitsgesetzbuchkommission abzuwarten. Diese Ende 1970 berufene Kommission soll u. a. auch Vorstellungen für eine Regelung des Arbeitsampfrechts entwickeln. Dabei wird die Frage einer evtl. Einschränkung der Aussperrung jedoch nur ein Teilaspekt sein, der nicht isoliert betrachtet werden kann. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 8029* Es ist als rechtlich ungeklärt anzusehen, welche Grenzen dem Gesetzgeber vom Verfassungsrecht her gezogen sind, auf dem Gebiet des Arbeitskampfrechts einschränkende Regelungen der prinzipiellen Arbeitskampffreiheit zu setzen. Wegen der aktuellen Bedeutung dieser Fragestellung ist die Bundesregierung — neben den Arbeiten der Arbeitsgesetzbuchkommission — darum bemüht, über diese Teilfrage wissenschaftlichen Rat einzuholen. Ich bitte daher um Verständnis, daß sich die Bundesregierung gegenwärtig zu diesem Thema nicht abschließend äußern kann. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Wagner (Günz- burg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage A 53) : Zu welchen Schlußfolgerungen gibt der Bundesregierung die Veröffentlichung des Instituts für Strategische Studien Anlaß, in der über eine weitere Reduzierung des Mannschaftsstandes der US-Streitkräfte berichtet wird, während die Sowjetunion ihre Truppen um 100 000 Mann aufgestockt und im letzten Jahr weitere drei Armeedivisionen aufgebaut hat? Jeder militärische Kräftevergleich besteht aus einer Reihe von Faktoren, die alle zusammengenommen erst ein annäherndes Bild über die Kampfkraft von Streitkräften geben können. Der von Ihnen zitierte Mannschaftsstand der amerikanischen und sowjetischen Streitkräfte ist einer der Faktoren, gibt alleine jedoch einen unvollkommenen Überblick. Qualität von Waffen und Ausrüstung sowie Logistik sind von jeher Gebiete, auf denen, nach Auffassung des Instituts für strategische Studien, die Länder des Westens überlegen sind und einen Vergleich nicht zu scheuen brauchen. Überdies gelangt das Institut für strategische Studien bei der zusammenfassenden Bewertung des militärischen Kräfteverhältnisises in Europa zu dem Schluß, daß sich hier seit Jahren kaum etwas verändert hat. Auch die amerikanische Truppenstärke in Europa ist unverändert. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß die amerikanischen Truppen in Europa ihre Kampfkraft verbessern und entbehrliche logistische Einrichtungen verringern oder auflösen werden; die dabei freiwerdenden Soldaten werden den Kampftruppen eingegliedert. Wenn man den weltweiten Maßstab zugrunde legt, so hat sich • zweifellos die Mannschaftsstärke der US-Streitkräfte verringert. Dies beruht im wesentlichen auf der Beendigung des Vietnamengagements und der Umstellung von Wehrpflichtigen- auf Freiwilligenstreitkräfte. Die von Ihnen angeführte Aufstockung der sowjetischen Truppen um 100 000 Mann und der Aufbau von weiteren 3 Armeedivisionen kann von mir nicht bestätigt und auch nicht nachvollzogen werden, da eine genauere Aufschlüsselung über die Zunahme der Personalstärke fehlt und auch die einzelnen Divisionen nicht näher angesprochen sind. Nach unseren Erkenntnissen hat sich die Zahl der Großverbände bei den sowjetischen Landstreitkräften im letzten Jahr nicht verändert, die Zunahme an Personal betrug im letzten Jahr 65 000 Mann und diente der Verstärkung bereits bestehender Verbände. Die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Bundesrepublik vollzieht sich im Rahmen der NATO und konzentriert sich auf Europa. Hier haben sich keine wesentlichen neuen Erkenntnisse ergeben. Die Bundesregierung sieht daher keine Veranlassung, irgendwelche Schlußfolgerungen aufgrund der Veröffentlichung des Instituts für strategische Studien zu erwägen, sondern konsequent den eingeschlagenen Weg von Verteidigungs- und Entspannungspolitik weiter zu verfolgen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2550 Fragen A 54 und 55) : Hat die Bundesregierung Feststellungen auf gesicherter wissenschaftlicher Grundlage darüber getroffen, welche Entwicklung die Zahl der Kriegsdienstverweigerer nehmen wird, falls das Prüfungsverfahren stark vereinfacht bzw. abgeschafft wird, und ist die Bundesregierung verneinendenfalls bereit, entsprechende Untersuchungen in Auftrag zu geben, damit ein Überblick über die erforderlichen Vorbereitungen zur gleichmäßigen Ableistung der Wehrpflicht und Zivildienstpflicht getroffen werden können? Wie beabsichtigt die Bundesregierung im Interesse der Wehrgerechtigkeit und der Zivildienstgerechtigkeit eine einheitliche quotenmäßige Einberufung von Zivildienstpflichtigen und Wehrpflichtigen bei den zu erwartenden starken Jahrgängen sicherzustellen, um nicht dadurch eine Ungerechtigkeit entstehen zu lassen, daß quotenmäßig weit mehr Zivildienstleistende einberufen werden, als Wehrpflichtige benötigt werden? Die Bundesregierung hat bisher keine Feststellungen auf gesicherter wissenschaftlicher Grundlage darüber getroffen, welche Entwicklung die Zahl der Kriegsdienstverweigerer nehmen wird, falls das Prüfungsverfahren stark vereinfacht bzw. abgeschafft wird. Es ist auch zweifelhaft, ob es solche Voraussagemöglichkeiten auf gesicherter wissenschaftlicher Grundlage bereits gibt. Wie Ihnen, Herr Kollege Dr. Franz, sicherlich bekannt ist, läßt die Bundesregierung zur Zeit durch eine interministerielle Arbeitsgruppe prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen auf das Anerkennungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer verzichtet werden kann. Ich meine, man sollte dem Ergebnis dieser Arbeitsgruppe nicht vorgreifen. Daher bitte ich Sie auch um Verständnis dafür, daß sich das Bundesministerium der Verteidigung gegenwärtig nicht dazu äußert, wie die Bundesregierung künftig eine einheitliche quotenmäßige Einberufung von Zivildienstpflichtigen und Wehrdienstpflichtigen sicherzustellen gedenkt. Denn mit dieser Frage ist ebenfalls die interministerielle Arbeitsgruppe befaßt. 8030* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2550 Frage A 56) : Wie hoch sind die aus dem bis zum 30. Juni 1974 befristeten Gesetz über die Gewährung eines Heizkostenzuschusses geleisteten Ausgaben, und beabsichtigt die Bundesregierung eine Härteregelung für solche Anspruchsberechtigten, denen erst nach dem 30. Juni die Abrechnung über die Höhe der Heizkosten von den Vermietern zugestellt wurde und die somit keine Möglichkeit hatten, das Gesetz in Anspruch zu nehmen? Die Ausgaben nach dem Gesetz über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses vom 21. Dezember 1973 betragen nach dem Stande vom 31. August 1974 174,15 Millionen DM; der Bundesanteil beläuft sich auf 116,1 Millionen DM. Der endgültige Betrag kann voraussichtlich erst zum Jahresende genannt werden. Nach der Regelung in § 5 Abs. 1 des Heizölkostenzuschußgesetzes bestand die Möglichkeit, in der Zeit vom 30. Dezember 1973 bis zum 30. Juni 1974 einen Antrag zu stellen. Schwierigkeiten, bis zum Ablauf der Antragsfrist die Abrechnung des Vermieters über die Höhe der Heizkosten vorzulegen, bestanden bei Personen, deren Wohnraum an Sammeloder Fernheizungen angeschlossen ist. Dem trägt das Heizölkostenzuschußgesetz aber Rechnung. Diese Personen benötigten lediglich eine Bescheinigung ihres Vermieters, daß er für die Heizung in der Zeit vom 15. Oktober 1973 bis zum 14. April 1974 leichtes Heizöl bezogen hat oder daß sich die Heizkosten für I diesen Zeitraum wegen des Anstiegs der Preise für in dieser Zeit bezogenes leichtes Heizöl erhöht haben oder erhöhen werden. Die Öffentlichkeit ist über das Heizölkostenzuschußgesetz, vor allem auch vor Ablauf der Antragsfrist, intensiv unterrichtet worden. Unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände hält es die Bundesregierung nicht für zweckmäßig, dem Deutschen Bundestag die für eine Verlängerung der Antragsfrist notwendige Gesetzesänderung vorzuschlagen. Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 7/2550 Fragen A 62 und 63) : Sind der Bundesregierung Schwierigkeiten bei der formalen Antragstellung und Bearbeitung von Kindergeldanträgen im Rahmen der Steuerreform bekannt? Wenn ja, was gedenkt sie zu tun, um das Verfahren unbürokratischer zu gestalten? Ich beantworte die Fragen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Schwierigkeiten haben sich nur insofern ergeben, als etwa 30 v. H. der bisher eingereichten Antragsformulare unvollständig ausgefüllt waren. Das Kindergeldverfahren ist übrigens schon jetzt so einfach wie möglich gestaltet. Da aufgetretene Antragsfehler häufig auf nicht vermeidbaren Verständnisschwierigkeiten von Antragstellern beruhen, geben sie keinen Anlaß, das Verfahren zu ändern. Im übrigen möchte ich auf meine weiteren Antworten auf die Fragen in gleicher Angelegenheit der Abgeordneten Frau Schleicher und Herrn Dr. Wernitz verweisen. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage A 65) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um sicherstellen zu helfen, daß die Kindergeldanträge rechtzeitig vor Jahresende 1974 hereinkommen? Ich beantworte die Frage im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Die Bundesregierung und die Bundesanstalt für Arbeit haben je ein Programm sich ergänzender Informationsmaßnahmen aufgestellt. Damit soll sichergestellt werden, daß die Eltern, die nicht dem öffentlichen Dienst angehören und zum 1. Januar 1975 erstmalig kindergeldberechtigt werden, noch im Laufe dieses Herbstes den erforderlichen Kindergeldantrag stellen. Diese Maßnahmen werden in der Antwort des Bundesministers der Finanzen vom 17. September 1974 auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU vom 29. August 1974 genannt, die als Drucksache 7/2551 dem Hohen Hause vorliegt. Darin heißt es unter anderem: Für den Bereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit: „1. Anzeigenserie in allen Regionalzeitungen und der Boulevardpresse über die Notwendigkeit der schnellstmöglichen Antragstellung; 4 X Inseration bei Auflagenhöhe der Zeitungen von 13 600 000 2. Faltblatt als Beilage in allen Regionalzeitungen und der Boulevardpresse mit Einzelheiten über die Neuregelung sowie Information über technischen Ablauf der Antragstellung Auflage: 14 500 000", für den Bereich der Bundesanstalt für Arbeit: „1. Plakat „Das neue Kindergeld — Kindergeld vom ersten Kind an —" mit Information über Anspruchsvoraussetzungen und Antragsverfahren Auflage: 30 000 2. Anzeige „Wir erwarten Ihren Antrag" am 25. Oktober 1974 in regionalen und überregionalen Tages- und Wochenzeitungen Auflage: etwa 13 300 000 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 8031* 3. Abrufanzeige „Das neue Kindergeld" Haben Sie es schon beantragt? ab Oktober 1974 in regionalen Tageszeitungen Auflage: bis etwa 13 300 000 4. Anzeige „Aktuell — Das neue Kindergeld" in Gewerkschaftszeitungen Auflage: 5 600 000". Hiermit lassen sich alle erstmalig Kindergeldberechtigten erreichen. In diesem Zusammenhang ist noch erwähnenswert, daß Antragsformulare nicht nur bei den Arbeitsämtern und deren Nebenstellen, sondern auch bei den Gemeindeverwaltungen und zahlreichen Kreditinstituten, Betrieben und Postämtern angeboten werden. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage A 68) : Mit welchen Kosten müssen wie viele Anträge auf Gewährung von Kindergeld nach der Neuregelung zwecks Ergänzung und Berichtigung an die Antragsteller zurückgeschickt werden, und welche Schlußfolgerungen ergeben sich für die Bundesregierung aus den bisher gemachten Erfahrungen mit einer Regelung, deren Durchführung trotz des in die Millionen DM gehenden Aufklärungsaufwandes zu derartigen Schwierigkeiten führt? Ich beantworte die Frage im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Die Kosten, die mit der Rücksendung der unvollständig ausgefüllten Antragsformulare verbunden sind, lassen sich nicht beziffern. Sie setzen sich nicht nur aus den bezifferbaren Portokosten, sondern auch aus Personalkosten zusammen. Der Anteil der unvollständig ausgefüllten Antragsformulare an der Gesamtzahl der eingehenden Anträge von etwa 30 v. H. entspricht den Erfahrungen, die bisher auf der Grundlage des geltenden Rechts mit Kindergeldanträgen gemacht worden sind. Die genannte „Fehlerquote" läßt sich von amtswegen kaum verringern. Denn sie beruht im wesentlichen auf Verhaltensweisen der Antragsteller, die sich durch noch so gute Informationen weder beheben noch ausschalten lassen. Darum gibt diese Fehlerquote der Bundesregierung zur Zeit keinen Anlaß, ihre Informationsmaßnahmen zu verstärken. Die Bundesregierung wird aber durch Pressemitteilungen wie die des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit vom 17. September 1974 versuchen, die Antragsteller zu mehr Genauigkeit zu veranlassen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretär Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Corterier (SPD) (Drucksache 7/2550 Fragen A 69 und 70) : Hält die Bundesregierung die Ansicht für zutreffend, daß die Rheinstaustufe Neuburgweier gebaut werden soll, obwohl mit einem Aufwand von 22 Millionen DM derzeit Gutachten in Arbeit sind, die schädliche Auswirkungen und mögliche Alternativen zum Staustufenbau erst einmal klären sollten, und ist es zutreffend, daß zwischen den Rheinschiffahrtsdirektionen Freiburg und Mainz verschiedene Auffassungen über Sinn und Notwendigkeit der Errichtung weiterer Rheinstaustufen bestehen? Ist es zutreffend, daß Wissenschaftler der mit einer Gutachtenerstattung beauftragten Bundesanstalt für Wasserbau in Karlsruhe von der Mitarbeit bei der Gutachtenerstellung ausgeschlossen wurden, weil sie die mathematisch-physikalische Methodik für falsch hielten, mit der die Rheinerosion innerhalb der Bundesanstalt zur Begündung der Notwendigkeit des Staustufenbaus berechnet wird? Zu Frage A 69: Die z. Z. laufenden deutsch-französischen Regierungsverhandlungen über den Ausbau des Oberrheins unterhalb der letzten Staustufe Iffezheim bis zur deutsch-französischen Grenze bei Neuburgweier/ Lauterburg haben gezeigt, daß es gegenwärtig in technischer Hinsicht für die Verhinderung der Sohlenerosion noch keine Alternative zum Bau von Staustufen gibt. Daher ist in den Verhandlungen der Bau einer weiteren Staustufe bei Neuburgweier vorgesehen worden. Dennoch stellt die Bundesregierung Mittel für die Untersuchung der Abfluß- und Ceschiebeverhältnisse des Rheins bereit, um be- sonders am Oberrhein — anhand von mehrjährigen Modellversuchen bei der Bundesanstalt für Wasserbau in Karlsruhe in Verbindung mit entsprechenden Naturversuchen im Rhein zu klären, ob für den Rheinabschnitt unterhalb der geplanten Staustufe Neuburgweier eine andere technische Lösungsmöglichkeit geeignet ist und verwirklicht werden kann. Zwischen den Wasser- und Schiffahrtsdirektionen Freiburg und Mainz bestehen keine Meinungsverschiedenheiten. Die gesamte Problematik ist zwischen dem Bundesminister für Verkehr, den beiden Wasser- und Schiffahrtsdirektionen und der Bundesanstalt für Wasserbau abgestimmt worden. Zu Frage A 70: Nach Auskunft der Bundesanstalt für Wasserbau trifft es nicht zu, daß Wissenschaftler der Anstalt zu irgendeinem Zeitpunkt wegen unterschiedlicher Auffassungen über die mathematisch-physikalischen Methoden einer Erosionsuntersuchung zum Zwecke der Begründung eines Staustufenbaues von der weiteren Mitarbeit ausgeschlossen wurden. Die Erosionsuntersuchungen dienten nicht der Begründung eines Staustufenbaues, vielmehr sollten mit der Erforschung der morphologischen Gesetzmäßigkeiten über bisher noch weithin unbekannte Zusammenhänge bei Geschiebebewegungen und Erosionsvorgängen die Grundlagen für die Ermittlung des Erosionsfortschritts unterhalb künstlich gepanzerter Flußbettabschnitte geschaffen werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Fragen A 71 und 72) : 8032* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 Trifft es zu, daß die in den Jahren 1967 bis 1972 von der Bundesregierung den Kommunen gewährten Investitionshilfen zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und fur den kommunalen Straßenbau von ca. 3 Milliarden DM mit 2,7 Milliarden DM, also zu 90 % in den großen Ballungsräumen eingesetzt wurden? Trifft es zu, daß die in dem gleichen Zeitraum bereitgestellten Mittel für den kommunalen Straßenbau von ca. 3,2 Milliarden DM zu uber 60% in die kreisfreien Städte geflossen sind und sich damit das Ungleichgewicht der Lebensbedingungen zuungunsten der ländlichen Regionen weiter verschoben hat? Zu Frage A 71: Ja, für den Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) trifft Ihre Feststellung zu. Zu Frage A 72: Auch hier treffen die zahlenmäßigen Feststellungen Ihrer Frage zu. Die Bundesregierung hat aber keinen Einfluß darauf, wie die Länder diese Mittel auf kreisfreie Städte und ländliche Regionen verteilen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage A 73) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Befürchtung (DVZ vom 19. September 1974), der Rhein-Main-Donau-Kanal bringe eine Gefahr für die deutsche Binnenschiffahrt, weil die staatseigenen Reedereien der Länder des Ostblocks eine beherrschende Rolle einnehmen werden? Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß für eine solche Befürchtung. Der Main-Donau-Kanal wird vorssichtlich Mitte der 80iger Jahre als nationale Wasserstraße fertiggestellt sein. Die Benutzung durch ausländische Binnenschiffe wird in Verträgen mit den interessierten Staaten im einzelnen geregelt. Die Belange der deutschen Binnenschiffahrt werden gebührend berücksichtigt werden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 7/2550 Frage A 74) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine Reihe deutscher Piloten, zum Beispiel bei der Bavaria-Fluggesellschaft, entlassen werden, während gleichzeitig ausländische Piloten von deutschen Luftfahrtunternehmen weiter beschäftigt werden, und daß andererseits deutsche Piloten im europäischen Ausland keine Möglichkeiten haben, ihren Beruf auszuüben, und welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um der Benachteiligung deutscher Piloten im Ausland entgegenzuwirken bzw. eine Gleichstellung deutscher Piloten im Ausland mit ausländischen Piloten in der Bundesrepublik zu bewirken? Die schwierige Arbeitsmarktsituation für deutsche Berufsflugzeugführer ist der Bundesregierung bekannt. Auf Betreiben des Bundesministers für Verkehr hat der Bundesminister für Arbeit die „Verordnung über die Arbeitserlaubnis für nichtdeutsche Arbeitnehmer" (AEVO) bereits am 13. Januar 1973 in dem Sinne geändert, daß ausländische Flugbesatzungsmitglieder aus Nicht-EG-Staaten, die eine Einstellung bei einem deutschen Luftfahrtunternehmen anstreben, der Arbeitserlaubnis bedürfen. Eine weitere Änderung der AEVO, wonach künftig auch außerhalb von Luftfahrtunternehmen (z. B. in der Geschäftsluftfahrt und beim Flugzeughandel) beschäftigte Nicht-EG-Ausländer der Arbeitserlaubnispflicht unterliegen, ist — ebenfalls auf Initiative des Bundesministers für Verkehr in Vorbereitung. Der Zustrom beruflicher Luftfahrer aus dem EG-Raum kann nicht durch administrative Maßnahmen gesteuert werden, weil die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der EG durch die EWG-Verordnung Nr. 1612/68 (Freizügigkeitsverordnung) gewährleistet ist. Um eine Benachteiligung deutscher Flugbesatzungsmitglieder im Ausland auszugleichen, hat der Bundesminister für Verkehr die deutschen Unternehmen aufgefordert, bei Neueinstellung bevorzugt Deutsche zu berücksichtigen. Desweiteren hat der Bundesminister für Verkehr die deutsche Pilotenvereinigung gebeten, auf ihre Schwesterorganisationen in den übrigen EG-Staaten einzuwirken, damit diese ihren Widerstand gegen die Beschäftigung Deutscher bei den dortigen Luftfahrtunternehmen aufgeben. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Metzger (SPD) (Drucksache 7/2550 Fragen A 83 und 84) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, zwischen den Organisationen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR baldmöglichst eine Vereinbarung über die Weiterentwicklung der deutschsowjetischen Sport- und Jugendbeziehungen abzuschließen? Auf welche Weise kann die Bundesregierung dazu beitragen, neben Jugoslawien auch mit den anderen ost- und südosteuropäischen Ländern Vereinbarungen über die Intensivierung der Sport- und Jugendbeziehungen zu treffen? Zu Frage A 83: Das deutschsowjetische Kulturabkommen vom 14. Mai 1973 stellt bereits eine völkerrechtliche Vereinbarung dar, in deren Rahmen sich die deutsch-sowjetischen Sport- und Jugendbeziehungen weiterentwickeln können. In seinem Artikel 9 verpflichten sich die Vertragspartner, die Zusammenarbeit und den Austausch auf dem Gebiet des Sports sowie zwischen Jugendorganisationen und anderen Institutionen der außerschulischen Jugendbildung zu ermutigen. Der Sportaustausch wird jährlich zwischen dem DSB und dem Komitee für Körperkultur und Sport beim Ministerrat der UdSSR abgesprochen. Diesbezügliche Gespräche für 1975 werden in den nächsten Wochen stattfinden. Der deutsch-sowjetische Sportausschuß nimmt innerhalb des Sportaustausches der Sowjetunion mit den westlichen Staaten seit Jahren die erste Stelle ein. Auch die Jugendbeziehungen zur Sowjetunion haben sich beachtlich intensiviert und zu Vereinbarungen zwi- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1974 8033* schen einzelnen deutschen Jugendorganisationen und ihren sowjetischen Partnern geführt. In den am 23. September d. J. angelaufenen deutsch-sowjetischen Verhandlungen über das Zweijahresprogramm zum deutschsowjetischen Kulturabkommen wird die Bundesregierung auf dem Gebiet der Jugendarbeit Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Jugendbeziehungen machen. Sie wird die deutschsowjetischen Sport- und Jugendbeziehungen sowie diejenigen zu den anderen ost- und südosteuropäischen Staaten auch weiterhin ideell und finanziell unterstützen. Zu Frage A 84: Das könnte durch den Abschluß von Kulturabkommen geschehen. Das Kulturabkommen mit Rumänien vom 29. Juni 1973 enthält wie das deutsch-sowjetische einen Artikel über die Förderung des Sport- und Jugendaustauschs. Damit ist der rechtliche Rahmen für unmittelbare Absprachen zwischen den zuständigen Sportorganisationen beider Länder geschaffen. Auf dem Gebiet der Jugendbeziehungen sind unter Federführung des BMJFG im April d. J. Vereinbarungen über den Ausbau der Jugendbeziehungen in den Jahren 1974 und 1975 getroffen worden. Es ist beabsichtigt, auch in Kulturabkommen mit den anderen Staaten Ost- und Südosteuropas Artikel über die Förderung der jetzt schon angebahnten oder sich anbahnenden Sport- und Jugendbeziehungen aufzunehmen. Informatorische Vorgespräche darüber haben bereits stattgefunden oder stehen kurz bevor. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2550 Frage A 85) : Welche Hilfsmaßnahmen sind für die Flüchtlinge aus Mozambique seitens der Bundesregierung erfolgt, in die Wege geleitet oder geplant? Die Bundesregierung hatte im Rahmen ihrer Krisenvorsorge und der konsularischen Fürsorge für die Deutschen in Mozambique unter anderem zwei Handelsschiffe für Evakuierungsmaßnahmen bereitgestellt. Diese Schiffe haben außer 19 Deutschen mehr als 100 Evakuierungswillige anderer Staatsangehörigkeit nach südafrikanischen Häfen gebracht. Die Bundesregierung möchte auch an dieser Stelle den Schiffahrtslinien für ihre bereitwillige Unterstützung danken. Die Bundesregierung hat weiterhin auf diplomatischem Wege die portugiesische Regierung um Schutz für deutsche Staatsangehörige und deren Eigentum gebeten. Weitere Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung im Augenblick nicht erforderlich. Die Lage wird aber laufend beobachtet. Wenn es erforderlich werden sollte, wird die Bundesregierung geeignete Maßnahmen einleiten.
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    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Raumordnung und Landesplanung sind heute als Kernstücke einer zukunftsorientierten Entwicklungspolitik unentbehrlich. Daß sie längst den Bereich unverbindlicher Programmatik verlassen haben, zeigen nicht nur die Befürchtungen der Gemeinden um den Bestand ihrer Planungshoheit, sondern das zeigt auch die heutige Debatte hier in diesem Hohen Hause.
    Was speziell das Bundesraumordnungsprogramm angeht, so sage ich: Das Bundesraumordnungsprogramm ist ein echter Prüfstein für die Wirksamkeit und für die Form der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Um die Notwendigkeit dieser Zusammenarbeit, aber auch die Wichtigkeit der Raumordnungsfragen zu unterstreichen, habe ich hier für das Bundesland Schleswig-Holstein und damit für den Bundesrat das Wort genommen.
    Meine Herfahrt hat sich schon deshalb gelohnt, Herr Kollege Ravens, weil ich hier persönlich Ihren Vorwurf hören konnte, die CDU habe sich in der Vergangenheit in Raumordnungsfragen außerordentlich abstinent verhalten. Ich freue mich, daß ich das hier gehört habe, weil ich dann hier vor dem Hohen Hause erklären kann, daß Schleswig-Holstein, ein CDU-regiertes Bundesland, das erste Land war, das einen funktionsfähigen Landesraumordnungsplan aufgestellt hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir haben damit unsere Aufgeschlossenheit für Fragen der Raumordnung vor langen, langen Jahren schon außerordentlich bekräftigt.
    Meine Damen und Herren, vor allem und vorab möchte ich hier noch einmal hervorheben, daß den Bundesländern, die bereits seit Jahren an der Erarbeitung auch eines Bundesraumordnungsprogrammes konstruktiv mitwirken, daran liegt, den ersten Versuch eines Bundesraumordnungprogrammes zum Abschluß zu bringen. Aber das setzt die Vorlage eines Entwurfes voraus, der zustimmungsfähig ist. Der Entwurf, mit dem wir uns in der Raumordnungskonferenz wiederholt beschäftigt haben und, wie ich hoffe, in einer Abschlußphase nun weiter beschäftigen werden, war in wesentlichen Punkten verbesserungsbedürftig und ist das auch heute noch. Obwohl die Bundesländer einen baldigen ersten Abschluß dieser Vorarbeiten für das Bundesraumordnungsprogramm unterstützen, ist es außerordentlich ungewöhnlich gewesen, daß das Programm auf Betreihen des zuständigen Bundesministers zur Abstimmung mit den Fachressorts in Bund und Ländern und damit auch zu einer ersten Veröffentlichung trotz der Tatsache freigegeben worden ist, daß sich bisher eben nicht alle Länder — das gilt insbesondere für die Flächenländer — in der Lage sahen, dem Entwurf zuzustimmen.
    Meine Damen und Herren, ich will hier darauf verzichten, noch einmal die leidvolle Entstehungsgeschichte dieses Entwurfs eines Bundesraumordnungsprogramms darzustellen. Aber lassen Sie mich eingehen auf den Hauptmangel des jetzigen Entwurfs, der, wie wir es sehen, darin besteht, daß der



    Staatsminister Titzck
    Entwurf nachdem einige Fehler in der Bestandsaufnahme korrigiert werden konnten, zu wenige Programmaussagen enthält, die für die praktische Arbeit in Bund, Ländern und Gemeinden verwertbar wären. Während man zunächst die Absicht hatte, den Einsatz der Bundesmittel in 12 Sachbereichen für die nächsten 15 Jahre darzustellen, ist dieses Vorhaben entgegen dem einstimmig erteilten Auftrag des Deutschen Bundestages vom 3. Juli 1969 bedauerlicherweise nicht verwirklicht worden. So aber sind die Bundesländer weiterhin im ungewissen darüber, welche Mittel der Bund in den einzelnen Fachbereichen zur Verfügung stellen wird und wie diese Mittel räumlich und auch raumwirksam verteilt werden sollen. Das stellt eine erhebliche Behinderung für die weiteren Planungen der Länder dar. Als Ersatz dafür wurde der analytische Befund zum Programm erhoben. Das ist der eigentliche wunde Punkt des Programms. Für die Länder und ihre Planungsarbeit wäre es äußerst wichtig, verbindlich zu wissen, was der Bund in welchen Bereichen wann und wo plant. Eine solche Aussage würde auch dem Raumordnungsgesetz entsprechen, das klar fordert, daß der Raumordnungsminister des Bundes die langfristig und großräumig raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zusammenfassend darstellt. Hier wäre nach unserer Meinung der eigentliche Inhalt eines Bundesraumordnungsprogramms auszuformen gewesen. Statt dessen enthält der Programmentwurf nur allgemeine und sehr verschwommene politische Absichtserklärungen, die sich, wie ich meine, auf die Formel bringen lassen: Es soll überall alles besser werden.
    Nachdem bis zum Mai 1974 nur ein aus unserer Sicht völlig unbefriedigender erster Entwurf vorlag, der nicht einmal die vorhandene Infrastruktur im Bundesgebiet einigermaßen zutreffend wiedergab, konnte dieser Mangel in der weiteren Zusammenarbeit — und der Ton liegt auf Zusammenarbeit — im wesentlichen behoben werden. Damit liegt aber lediglich eine einigermaßen exakte Beschreibung der gegenwärtigen Situation vor. Dagegen nennt das sogenannte Programm keine einzige konkrete Bundesmaßnahme für bestimmte Räume. Es enthält nach wie vor keine Aussagen auch nur über eine einzige Mark der Bundesmittel, und es enthält überhaupt keine Aussage dazu, wann Maßnahmen des Bundes und in welchem Umfang solche Maßnahmen zur Behebung der Strukturschwächen zu erwarten sind. Ein solcher Versuch kann daher nur als eine problemorientierte Bestandsaufnahme bezeichnet werden. Es wird aber dem anspruchsvollen Titel „Programm" nicht gerecht, da es im Bereich hoher Abstraktion verbleibt.
    Es ist zwar richtig, Herr Kollege Ravens, daß bei der Verteilung der von Ihnen angeführten Bundesmittel raumstrukturelle Gesichtpunkte eine Rolle gespielt haben. Aber das sogenannte Bundesraumordnungsprogramm hat diese Fragen nicht berücksichtigt. Ich nenne noch einmal den konkreten Entscheidungsfall des Bundeswirtschaftsministers. Noch während der Abstimmung des Bundesraumordnungsprogramms und ohne Beteiligung der Ministerkonferenz für Raumordnung hat er eine neue Abgrenzung der Fördergebiete nach der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" herbeigeführt, die teilweise andere Abgrenzungen als die im Entwurf eines Bundesraumordnungsprogramms enthaltenen Gebietseinheiten enthält.
    Neben den geschilderten Vorbehalten zu den Aussagen betreffend die Verbesserung der Infrastruktur und Verwendung von Bundesmitteln möchte ich abschließend herausstellen, daß das Hauptziel des Bundesraumordnungsprogramms, nämlich der großräumige Disparitätenabbau, widersprüchlicher und unklarer behandelt wird als im Bundesraumordnungsgesetz selbst. Schon das Gesetz aus dem Jahre 1965 stellt den Grundsatz auf, daß sogenannte zurückgebliebene Gebiete und solche Gebiete, in denen ein Zurückbleiben droht, stärker gefördert werden sollen als andere. Das Bundesraumordnungsprogramm greift diesen Gedanken als Hauptziel zwar auf, indem es sich zu einem großräumigen Disparitätenabbau in den Bereichen Infrastruktur und Erwerbsstruktur bekennt. Disparitätenabbau kann aber nur dann erfolgen, wenn bei einem insgesamt begrenzten Entwicklungspotential dem Schwächeren etwas gegeben wird, das auch irgendwoher genommen werden muß. Diese Konsequenz zieht das Bundesraumordnungsprogramm nicht. Bei den räumlichen Einzelzielen geht es vielmehr davon aus, daß auch in stark belasteten Verdichtungsräumen einer Zunahme von Bevölkerung und Arbeitsplätzen nur dann entgegengewirkt werden soll, wenn andernfalls die Qualität der Lebensbedingungen nachhaltig beeinträchtigt würde. Woher dann zusätzliches Entwicklungspotential und auch Arbeitsplätze für sogenannte zurückgebliebene Gebiete kommen sollen, bleibt offen. Hier bleiben Zieldiskrepanzen bestehen, die gerade auf Bundesebene gelöst werden müssen. Das gleiche gilt für die von den vier norddeutschen Ländern gemeinsam vorgetragene NordSüd-Wanderungstendenz, der nur auf Bundesebene und nur mit koordinierter Bundespolitik entgegengewirkt werden kann. Hier bedarf es nicht des Rufs nach einer Ausweitung der Bundeskompetenz. Der Bund braucht nicht mehr Rechte, um unabhängig von den Ländern ins einzelne gehende raumordnerische Ziele setzen zu können. Der Bund verfügt über ein gefülltes Arsenal wirksamer Instrumente, und einige sind von Ihnen, Herr Bundesminister, vorhin genannt worden. Der Bund wird und sollte diese Instrumente einsetzen. Sie sind bisher, meine ich, noch nicht ausreichend genutzt worden.
    Was im Gegensatz zu der nicht notwendigen Erweiterung der Bundeskompetenz nottut, ist der konsequente Wille, von dem vorhandenen Handlungsinstrumentarium Gebrauch zu machen. Darauf hat auch der Beirat für Raumordnung mit Nachdruck hingewiesen.
    Abgesehen von allen rechtlichen Erwägungen und verfassungsrechtlichen Bedenken zeigt bereits die Entstehungsgeschichte dieses Bundesraumordnungsprogrammentwurfs in seiner Allgemeinheit und Unverbindlichkeit, daß eine Erweiterung der Bundeskompetenz auf dem Gebiet der Raumordnung und Landesplanung einen materiellen Rückschritt bedeuten würde.



    Staatsminister Titzck
    Professor Wagener hat einmal festgestellt: „Aus den gegenwärtig geltenden Plänen und Programmen der Länder läßt sich ein genügend konkretes und öffentlich verkündetes Zielsystem für Raumordnung in der Bundesrepublik Deutschland ableiten. Dabei ist die Zieldichte, im groben Durchschnitt gesehen, im ganzen Bundesgebiet etwa gleich intensiv."
    Herr Bundesminister, ich begrüße aus der Sicht Schleswig-Holsteins ausdrücklich die von Ihnen hier erklärte Absicht der Bundesregierung, die Interessen der Verdichtungsräume und der ländlichen Räume gleichrangig zu berücksichtigen. Ich würde aber eine solche Erklärung geradezu enthusiastisch begrüßen können, wenn diese Absicht in dem Programmentwurf der Bundesregierung ihren erkennbaren Ausdruck fände.
    Ich habe hier heute das Wort ergriffen, um aus der Sicht einiger Flächenländer zu unterstreichen, daß — erstens — Verzögerungen in der Fertigstellung dieses 1. Bundesraumordnungsprogramms keinesfalls den Ländern angelastet werden können; daß — zweitens — auf Länderseite nach wie vor die Bereitschaft besteht, an einer baldigen Fertigstellung des 1. Bundesraumordnungsprogramms konstruktiv mitzuwirken, auch wenn dieses noch nicht den Anforderungen entsprechen wird, die sowohl der Deutsche Bundestag wie die Ministerpräsidentenkonferenz an das Programm einmal gestellt haben; daß wir — drittens — deshalb eine sich unmittelbar anschließende Weiterentwicklung des Programms bereits in einem Stadium für geboten halten, in dem das Programm noch nicht einmal festgestellt ist; und daß — viertens — die Schnelligkeit der Fertigstellung des ersten noch unvollständigen Programms nicht noch weiter auf Kosten eines ausgewogenen und für alle Länder akzeptablen Inhalts gehen darf.
    Ich wiederhole: Das Bundesraumordnungsprogramm ist ein echter Prüfstein für die Wirksamkeit und für die Formen der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Ich bin sicher, daß die Länder zu einer engen Zusammenarbeit weiterhin bereit sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schwencke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Olaf Schwencke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sozialdemokraten haben es besser als ihre Kollegen von der CDU/CSU. Sie haben in ihrer Geschichte den Planungsprozeß stets als eine Voraussetzung für vernünftige demokratische Politik begriffen, während für ihre konservativen Kollegen Planung weitgehend nicht nur ein Fremdwort blieb, sondern lange Zeit ein sozialistisches Schimpfwort war.
    Nun stelle ich befriedigt fest, daß die CDU/CSU auch in diesem Bereich wie schon in anderen, verwandten Politik-Bereichen, etwa der Bodenrechtsreform nicht ohne Einsicht in gesellschaftspolitische Notwendigkeiten geblieben ist. Ich möchte diese
    „Erkenntnis" keineswegs auf Vordergründiges, allein auf Taktisches reduzieren, obgleich dazu in den letzten Monaten nicht wenig Gelegenheit gegeben worden ist. Selbst die einleitend von Herrn Jahn gehaltene Rede hindert mich nicht, dies festzustellen.
    Herr Jahn, trotz Ihrer — ich würde vorsichtig sagen — reichlich provinzialistischen Anklänge haben Sie doch nur bestätigt, wie wichtig Politik auf der Grundlage des Bundesraumordnungsprogramms ist und wie richtig der Raumordnungsentwurf der Bundesregierung ist. Wenn Sie den Versuch gemacht haben, auf Nebenkriegsschauplätze auszuweichen, dann vielleicht, um davon abzulenken, daß gerade Ihre Parteifreunde es waren, die verhinderten, daß wir in der Präzision des Bundesraumordnungsprogramms noch nicht ein Stückchen weiter sind.
    Ihre „Grundsätze zur Raumordnung", die Sie soeben, kurz vor der Debatte, vorgelegt haben, sind ein gewisser Lichtblick. Allerdings, was hier — wieder einmal phasenverzögert: das kennen wir ja auch für andere Reformbereiche — von Ihrer Seite vorgelegt wurde, ist in sanfter, nicht gerade korrekter Anlehnung an längst Veröffentlichtes der SPD konzipiert worden.
    Nun will ich nicht sagen, daß die Verfasser bloß kopiert haben. Dafür ist das Vorgelegte eigentlich ein bißchen zu dünn geraten. Es relativiert unsere Thesenaussagen sehr, und passagenweise muß man sich ernsthaft fragen, ob Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, tatsächlich Raumordnungspolitik wollen oder nur so etwas wie Raumordnungstechnologie; dieses als Kosmetik, nicht letztlich in politischer Konsequenz. Dieses haben Sie in einer nicht gerade gekonnten Polemik, würde ich sagen, Herr Jahn, vorgeführt an dem Zitat aus der Beiratsentschließung der SPD. Ich darf, weil Sie ja von Solidität und Seriosität gesprochen haben, mir erlauben, das Zitat ganz zu bringen, das Sie die Ehre hatten, uns nur in einer kleinen Passage vorzuführen.
    Der Beirat der SPD, von dem Sie gesprochen haben, hat sich in seinen Punkten 5 und 6 sowohl mit der Verdichtung in den Städten als auch mit dem verdünnten ländlichen Raum befaßt. Er hat darin formuliert:
    Der Beirat unterstützt die Zielsetzung des Bundesraumordnungsprogramms, in den Verdichtungsräumen Wachstum, das die Qualität der Lebensbedingungen beeinträchtigt, zu verhindern. Innerhalb dieser Verdichtungsgebiete muß jedoch die Sicherung und Entwicklung verbesserter städtischer Lebensform, die Befriedigung differenzierter Lebensbedürfnisse und die Befreiung von sozialen Zwängen weiterhin gefördert werden.
    Und dann kommt das, was Sie nicht mitgelesen haben, was aber dieses Zitat sachlich ergänzt:
    Ebenso unterstützt der Beirat die Forderung,
    durch Bündelung der Entwicklungskräfte in
    Schwerpunkten in den weniger dicht besiedel-



    Dr. Schwencke
    ten Gebieten den dort lebenden Bürgern Anschluß an die Entwicklung auch ohne Umzug in die Ballungsräume zu gewährleisten.
    Dann kommt ein Satz, den ich Sie genau zu notieren bitte, vielleicht auch Herrn Kollegen Schneider, falls er uns nachher Ähnliches anzulasten beabsichtigt:
    Schwerpunkte im ländlichen Raum erhöhen die Wahlmöglichkeiten der Bürger als Voraussetzung für die Chancengleichheit und Freiheit der Bürger und tragen somit zur Verminderung ihrer Abhängigkeit bei.
    Schon der Titel der CDU/CSU-Veröffentlichung — gestatten Sie, daß ich mich noch ein bißchen ausführlicher mit ihr beschäftige — ist nicht unsymptomatisch. Sie haben „Grundsätze zur Raumordnung", wir haben — zwei Jahre vorher, wie bekannt — unsere „Thesen zur Raumordnungspolitik" vorgelegt. Ich darf mir gestatten, nachher noch einiges daraus zu zitieren.
    Die Große Anfrage der CDU/CSU zur Raumordnung selbst habe ich wie meine Kollege begrüßt; nicht die Debatte zu diesem Zeitpunkt, einfach deshalb nicht, weil ihre Substanz jetzt noch nicht durch ein verabschiedetes Raumordnungsprogramm konkret, sondern nur in vagen Diskussionen bleibt. Wir wären hier gern konkreter. Aber nun haben wir immerhin die Chance, zweimal über Raumordnungspolitik zu sprechen. Das kann der Sache nur dienlich sein.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Das Programm ist verbessert!)

    Sosehr wir das Interesse an Raumordnungsfragen begrüßen, so haben wir doch mit Befremden und Erstaunen während der letzten Monate zur Kenntnis genommen, was aus Ihren Reihen zum Raumordnungsprogramm dazu erklang und hier und heute erklingen wird. Zwischen dem geographischen Norden und dem geographischen Süden der Bundesrepublik gibt es offensichtlich Vereinbarungen, unter denen Sie sicherlich auch nicht nur mit Freude Ihre eigenen Fraktions-Ausführungen machen werden.
    Sicherlich haben Sie — wie wir — die Absicht, erstens den Grundgesetzauftrag auf Gleichheit der Lebenschancen in allen Regionen der Bundesrepublik zu realisieren, zweitens die Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes von 1965, insbesondere seine Aufgaben und Ziele laut § 1, zu erfüllen und drittens den einstimmigen Parlamentsbeschluß, die Bundesregierung aufzufordern, ein Bundesraumordnungsprogramm zu erstellen, durchsetzen zu helfen.
    Raumordnung hat verstärkt auch im öffentlichen Bewußtsein seinen Platz. Wir wissen alle, daß wir an die Grenze des Wachstums gestoßen sind und daß eine gezielte Raumordnungspolitik erforderlich ist, wenn wir die keineswegs mehr unbegrenzten Ressourcen quantitativ und qualitativ zum Wohle aller unserer Bürger diversifizieren wollen.
    Die Bundesregierung hat den Parlamentsauftrag dankenswerterweise und immerhin ohne ein vorhandenes Vorbild materialiter bereits während der 6. Legislaturperiode ein Stück weiter präzisiert. Er
    wurde dann in der Regierungserklärung vom 18. Januar 1973 inhaltlich bestätigt und nach Monaten sehr gründlicher Beratung unter konstruktiver Mitarbeit der Länder nun in einem Entwurf fixiert, der seit dem 25. Juli dieses Jahres zur Ressortabstimmung vorliegt.
    Was Bundeskanzler Willy Brandt seinerzeit in der Regierungserklärung ankündigte, ist im Bundesraumordnungsprogramm erfüllt worden. Für alle Bürger in unserem Bundesstaat wollen wir gleichwertige Lebenschancen schaffen und sichern. Ich stimme Herrn Titzck darin zu, daß der Prüfstein dafür das Bundesraumordnungsprogramm sein wird. Wir wollen, wie Willy Brandt seinerzeit ausführte, eine Konzeption für die räumliche Entwicklung des Bundesgebietes und eine bessere regionale Abstimmung aller Bundesmaßnahmen. Auf Grund von Raumordnungspolitik sollen sich städtische Verdichtungsräume und ländliche Gebiete in ihren Funktionen gegenseitig ergänzen — so steht es in der Regierungserklärung — und sich nicht entsprechend der Gesetzmäßigkeit eines ökonomischen Determinismus qualitativ und quantitativ immer weiter voneinander entfernen. Ich glaube, darin stimmen wir überein: Denn wem nützt die gute, reine Luft im Bayerischen Wald, wenn er in der näheren Umgebung keinen Arbeitsplatz findet? Wem nützt die Fabrik nearby, wenn er an ihrem Dreck zu ersticken droht?
    Nie zuvor wurde in einer Regierungserklärung die Raumordnungspolitik so ausführlich behandelt wie in der Bundeskanzler Brandts vom Januar vorigen Jahres. Auch die damalige — und zum Glück noch heutige — Opposition hat, wenn ich die Feststellung des damaligen Oppositionsführes Dr. Barzel richtig lese, der Raumordnungsintention zugestimmt. Auch Barzel wollte gesichert wissen, daß „die Lebensbedingungen der Bevölkerung insbesondere in den Ballungsräumen verbessert" werden und die „Erschließung der ländlichen Gebiete voranzutreiben" sei.
    Der Auftrag des gesamten Parlaments an die Bundesregierung vom Juli 1969 ist erfüllt. Die Erfüllung dieses Auftrags korrespondiert zeitlich mit der Einbringung der Novelle zum Bundesbaugesetz; das empfinden wir als gutes Omen. Mit seinen konkreten Zielvorstellungen, seinem Instrumentarium und den Methoden der Realisierung wird das Bundesraumordnungsprogramm die künftige gesellschaftspolitische Entwicklung in der Bundesrepublik stark und wahrscheinlich auch nachhaltig beeinflussen. Meine Fraktion drängt auf eine baldige endgültige Verabschiedung.
    Die 38 Gebietseinheiten, die als wirkungsvolle Programmeinheiten operationalisiert wurden, müssen sich im Prozeß des Abbaus bestehender großräumiger Disparitäten bewähren. Falls das nicht gelingt, müssen Korrekturen erfolgen. Das gesamte Programm ist ja prinzipiell auf Fortschreibung hin angelegt, ja, es wird sie dringend und zwingend erfordern.
    Meine Fraktion hat die lange und schwierige Arbeit am Bundesraumordnungsprogramm sorgfältig beobachtet. Sie hat vor allem die bis vor wenigen



    Dr. Schwencke
    Monaten gute Zusammenarbeit mit den elf ja sehr verschieden strukturierten Bundesländern begrüßt. Seit aber — selbstverständlich wohl nicht ganz aus heiterem Himmel — das Störfeuer aus Bayern einsetzte, dem sich dann auch einige Kieler anschlossen, werden die Bekenntnisse der CDU/CSU-Fraktion zu einem Bundesraumordnungsprogramm allerdings fragwürdiger. Dabei übersehe ich nicht, daß sich Ihre Fraktion der bayerischen Obstruktion etwas verhaltener angeschlossen hat, vorausgesetzt, daß das, was Sie, Herr Kollege Schneider, am
    26. Juli erklärt haben, nicht die Meinung eines freischwebenden Künstlers, sondern Fraktionsauffassung war. Die CDU/CSU-Fraktion wird sich sagen lassen müssen, welches Spiel sie treibt, wenn sie sich noch tiefer in das Netz dieser Obstrukteure aus Bayern verstrickt und damit politische Glaubwürdigkeit vor dem „freien Menschen" einbüßt. Aber vielleicht gibt es diese Fragen gar nicht mehr, wenn der
    27. Oktober ins Land gegangen ist — hoffentlich.
    Dann werden Sie ja wohl auch auf die Definitionsversuche zur Raumordnung zurückgreifen müssen, die Sie in Ihren „Grundsätzen" vorgelegt haben. Für einen Sozialdemokraten, der Raumordnungspolitik auf der Grundlage der zehn Thesen seiner Partei versteht, ist es immerhin interessant, wie Sie die Grundlagen definieren und wie die einzelnen Kriterien aussehen.
    Gleich einleitend, wo Sie wie wir über Bedingungen für gleichwertige Lebensverhältnisse, der Forderung des Grundgesetzes, sprechen, formulieren
    Sie Ihre „freiheitliche Raumordnungspolitik", wie Sie sie nennen. Auf die CDU-stereotype Feststellung, daß Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen nicht Gleichheit bedeuten kann, folgt der erstaunliche Satz, den uns ja schon Minister Ravens nicht vorenthalten wollte und der da lautet: „Christlich-demokratische Politik will im Gegensatz zur sozialdemokratischen Politik nicht den uniformen Menschen, sondern den freien Menschen in seiner Eigenart und seinen individuellen Bedürfnissen im friedlichen Zusammenleben mit der Gemeinschaft unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse." Ich gestehe, so geballte christdemokratische Ethik — oder soll ich sagen Polemik? — habe ich lange nicht mehr vor Augen gehabt.
    Nun, lesen wir weiter, wie die CDU ihrem „freien Menschen" die Freiheit bewahren oder sie ihm zurückgewinnen helfen will: natürlich durch die klare Absage an „Kollektivismus, staatlichen Dirigismus und Planifikation". Frage: Wer will denn einen „Kollektivismus" usf.? Wer strebt denn den „uniformen Menschen" an? Mit solchen Platitüden, dio Sie nun auch im Zusammenhang mit Raumordnungsfragen offensichtlich hervorkramen mußten, werden Sie Ihren krampfhaften Versuch, inhaltliche Dürftigkeit durch lächerliche Verbalisierung zu kaschieren, nicht verdecken.
    Sehen wir uns Ihre Grundsätze noch ein wenig genauer an. Auch Sie wollen laut Programm auf den Planungsebenen von Bund, Ländern und Gemeinden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, wie es auch in dem von den CDU-Ländern abgelehnten Entwurf
    eines Bundesraumordnungsprogramms heißt, „Disparitäten vertikal und horizontal" ausgleichen. Ich will Ihnen exakter als Ihre „Grundsätze" sagen, in welchem Rahmen die „bessere Ordnung", wie Sie sie nennen, die sozial gerechtere, möglich wird, welche Instrumente dazu erforderlich sind und welcher Planungsprozeß dafür notwendig erscheint. Die CDU-Parole von dem „uniformen Menschen", den, wie Sie möchten, wir Sozialdemokraten wollen sollen, sollten wir dafür im Gedächtnis behalten.
    In unseren raumordnungspolitischen Überlegungen gehen wir von den Fakten aus, wie sie den „uniformen" oder „freien" Menschen in der gesellschaftlichen Realität begegnen. Der Raumordnungsbericht 1972 der Bundesregierung hat bestätigt, daß die räumlichen Voraussetzungen für ein Mindestmaß von Lebensqualität vor allem durch zwei Faktoren bedroht sind. Einerseits nähern sich die Lebensbedingungen in einigen Verdichtungsräumen der kritischen Belastungsgrenze, und andererseits wächst in weiten Teilen des ländlichen Raumes das siedlungs- und wirtschaftsstrukturelle Defizit. Wenn diese Entwicklung nicht systematisch, also durch raumwirksame Förderungsmaßnahmen beeinflußt wird, werden sich die Lebensbedingungen der Bürger in unserer Gesellschaft sowohl in den ländlichen als auch in den Ballungszentren weiter verschlechtern.
    Hier haben alle konstruktiven Überlegungen anzusetzen. Das geschieht durch das Bundesraumordnungsprogramm, durch die verschiedenen Förderungsmaßnahmen des Bundes, durch Gemeinschaftsaufgaben etc. Wenn man die „Freiheit des Bürgers" erhalten und noch stärken will, erfordert das sehr konkrete Maßnahmen. Mit dem bloßen CDU-Hinweis auf „besseres Leben und Arbeiten der Bürger" ist diesen nicht geholfen, sicherlich aber dadurch, „1. daß alle wirtschaftlichen und sozialen Einschränkungen der persönlichen Unabhängigkeit soweit wie möglich abgebaut werden, 2. daß die notwendige sachliche Voraussetzung, die Entwicklung der Persönlichkeit, hergestellt wird und 3. daß die Mitwirkung aller Bürger an der Gestaltung der Gesellschaft gesichert wird, damit für die notwendigen institutionellen und organisatorischen Regelungen Raum genug vorhanden ist." So heißt es in den SPD-Thesen. Eine Vorstufe, Herr Jahn, zum „uniformen Menschen"?
    Das ideologisch drappierte Sammelsurium von Allgemeinplätzen in dem CDU-Papier hilft durchaus nicht. Raumordnung ist nur politisch und im gesellschaftspolitischen Kontext realisierbar, und Raumordnungspolitik hat primär mit Gesellschaftspolitik zu tun, mit Reformen in unserer Gesellschaft, und die muß man wollen.
    Chancengleichheit — sie kommt im CDU-Papier meines Wissens überhaupt nicht zur Geltung — darf doch kein Schlagwort sein, sondern muß realisiert werden durch ein
    „vielgestaltiges Angebot an Arbeitsplätzen in jeder Region,
    durch ein vermehrtes Angebot an zeitgemäßem Wohnraum,



    Dr. Schwencke
    durch ein verbessertes Angebot an Bildungsmöglichkeiten für Jugendliche und Erwachsene und für soziale Minderheiten,
    durch eine bessere Versorgung mit öffentlichen Sozialeinrichtungen,
    durch die vielfältige Versorgung mit öffentlichen und privaten, kulturellen und sportlichen Einrichtungen, durch unbeschränkten und schnellen Zugang zur freien Natur,
    durch gute Ausstattung mit Einkaufsgelegenheiten für Alltag und Spezialbedarf,
    durch den schnellen Zugang zur öffentlichen Verwaltung und
    durch ausreichende Aktionsfelder zu verantwortlicher Mitwirkung auf lokaler und regionaler Ebene".
    Das Instrumentarium dafür muß, sachlich und zeitlich gebündelt, so exakt wie möglich definiert sein, um realisiert werden zu können.
    Dafür, meine sehr verehrten Damen und Herren, erarbeiten wir Raumordnungsprogramme, Landesentwicklungspläne usf. Hier habe ich beispielsweise die Passagen zitiert, die im bayerischen Programm stehen, das unter einem Ministerpräsidenten Dr. Vogel zur Realisierung ansteht.
    Auch die CDU/CSU nimmt in ihren „Grundsätzen" zu solchen Fragen Stellung. Zur „besseren Wirtschaftsstruktur" heißt es darin z. B. — ich zitiere —:
    Ziel der regionalen Strukturpolitik und der Raumordnung ist es, das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Gefälle zwischen den Regionen zu verringern und entsprechend dem Verfassungsauftrag gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in sämtlichen Teilen des Bundesgebietes zu schaffen.
    So weit, so gut. Man sollte denken, daß auch der regionalen Politik dafür ein gewichtiger Anteil zukommt und dem auch in dem CDU-Papier entsprochen wird. Ich darf zitieren:
    Gemeinschaftsaufgaben — heißt es bei der CDU —
    sind nicht weiter auszubauen, weil sie wegen ihrer Mischverwaltung eine klare politische Verantwortlichkeit nicht wiedergeben und einer parlamentarischen Kontrolle nicht unterliegen. Mischverwaltungen und zweckgebundene Subventionen führen über ein kompliziertes Kontrollsystem zu einer unausweichlichen Aufblähung des Apparats, dessen Kosten den Zweck der Förderung in Frage stellen.
    Mit anderen Worten: eine bundesweite und gleiche Förderung auf Grund gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse und statistischer Zahlen soll es nicht. geben. Das heißt: das Geld des Bundes nehmen wir, auf seine Förderungskriterien verzichten wir. Auch eine solche Haltung hat zu der gegenwärtigen Disparität geführt. Das, glaube ich, muß man deutlich sagen, gerade im Blick auf die bayerische Situation. So wird aber nicht nur von der Sachnotwendigkeit einer gemeinsamen Raumordnungspolitik abgewichen, sondern auch ganz offenbar einer alten Kirchturmspolitik gefrönt. Dann sollten Sie ehrlicherweise gleich sagen, daß Sie die Gießkanne nehmen und damit übers Land gehen wollen.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/ CSU] : Herr Schwencke, Sie sollten unser Programm lesen!)

    — Habe ich! Ich zitiere ja immerfort daraus, Herr Jahn. Wenn es Ihnen unangenehm ist, hätten Sie es so formulieren müssen, daß es der Sache dient und nicht einfach nur Polemik ist.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Sie haben hier gerade eine Behauptung aufgestellt, die Sie nicht mit Zitaten belegt haben!)

    — Die Gießkanne kommt vielleicht noch, sie steht indirekt drin.
    Auch die skeptische Haltung —siehe Frage 3 und 4 der Großen Anfrage — zu den ,,Entwicklungsachsen", den „Entwicklungszentren" und den „Entwicklungsschwerpunkten" zeugt nicht gerade von raumordnungspolitischer Einsicht. So fordert das CDU/CSU-Papier an einer anderen Stelle — ich darf schon wieder, Entschuldigung, Herr Jahn, — zitieren —, daß bei der

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Wir freuen uns! — Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU]: Das Papier hat Sie aber schwer beschäftigt, muß man sagen!)

    Neuabgrenzung der Fördergebiete . . . die regionalen Arbeitsmärkte so zu gestalten (sind), daß von ihnen keine Nivellierungseffekte auf Arbeitsplatz- und Infrastrukturförderung ausgehen.
    Dies gelte — Zitat
    insbesondere für die 38 Gebietseinheiten des Bundesraumordnungsprogramms, die entsprechend ihrer ursprünglichen Funktion weder als statische Zähleinheiten noch als Planungsregionen und Programmregionen für die Gemeinschaftsaufgabe geeignet sind.
    Wozu sollten sie dann geeignet sein?
    Die Vermutung, daß die CDU/CSU prinzipiell überhaupt keine wirksame Raumordnungspolitik will, drängt sich hier doch auf. Ich würde mich freuen, wenn Ihre Sprecher hier deutlicher sagten, worum es Ihnen eigentlich — neben aller Polemik — geht.
    Die CDU/CSU zeigt auch durch ihre „Grundsätze" keine wesentlichen raumordnungspolitischen Fortschritte. Begrüßenswerte Passagen sind selten — die abgeschwächten SPD-Thesen. Die CDU/CSU sollte sich, wenn sie es — hoffentlich! — nach dieser Debatte, vielleicht aber auch erst nach dem 27. Oktober ernst meint, noch einmal gründlich an die Überarbeitung ihrer „Grundsätze" machen, wozu ihr die Hilfestellung durch die bayerische Staatsregierung zur Unzeit jedenfalls nicht unbedingt anzuempfehlen wäre.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Wann kommen Sie denn überhaupt mit Ihren Thesen?!)




    Dr. Schwencke
    — Unsere Thesen sind bekanntlich vor zwei Jahren vorgelegt worden, „10 Thesen zur Raumordnungspolitik".

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Und was sagt die Bundesregierung dazu?)

    Sie haben Sie ja auch teilweise zitiert, die SPD-Thesen!

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Was sagt die Bundesregierung dazu?)

    — Die Bundesregierung hat einen Raumordnungsprogramm-Entwurf vorgelegt,

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Nein, was sie zu den Thesen sagt!)

    der ganz wesentlich unseren Vorstellungen von Raumordnungspolitik entspricht. Das habe ich aber bereits ausgeführt. Ich hoffe sehr, daß Sie das nicht überhört haben.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Die Bundesregierung relativiert Ihre Thesen!)

    Uns liegt der Entwurf der Koalitionsregierung zum Bundesraumordnungsprogramm vor. Wir stimmen ihm zu. Für die Bundesrepublik leitet dieses Raumordnungsprogramm eine positive Entwicklung ein. In enger Bürgerbezogenheit leitet es durch zielorientierte Perspektiven und auf Grund eines noch weiter entwicklungsfähigen Instrumentariums einen schwierigen Veränderungsprozeß ein: die ungeordnete Verdichtung mit ihren unerwünschten Verdichtungsfolgen in den Ballungszentren wird ebenso wie die ländliche Entleerung gestoppt. Dafür sind, auch ohne bindende Eckwerte, was die Länder gefordert haben, raumordnungspolitische Maßnahmen notwendig.
    Um die Zukunft des freien, mündigen Menschen geht es uns, und Sie sagen, auch Ihnen gehe es darum. Er wird durch Raumordnungspolitik in die Lage versetzt, sich unter den wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Gegebenheiten in der ihm adäquaten demokratischen Gesellschaft weiter zu entwickeln.
    Ich darf für meine Fraktion abschließend sieben Feststellungen treffen:
    Erstens. Unsere Raumordnungspolitik hat das Ziel, den Bürgern der Bundesrepublik — Zitat aus unserer These 1 — „ein Leben in Freiheit ohne unwürdige Abhängigkeit zu ermöglichen und ihren Anspruch auf Entwicklung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft und auf gleichberechtigte Mitwirkung an der Gestaltung der Gesellschaft zu verwirklichen".

    (Beifall bei der SPD — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Würdige Abhängigkeit ist also erlaubt?!)

    — Es gibt würdige Abhängigkeiten, wenn Sie Essen und Trinken nicht unter „unwürdig" subsumieren wollen, Herr Jahn.
    Zweitens. Dieses Ziel kann nur dann verwirklicht werden, wenn Bund, Länder und Gemeinden ihre raumwirksamen Aktivitäten in wesentlich stärkerem Maße als bisher koordinieren, im Sinne einer Maßnahmen-Priorisierung schwerpunktmäßig konzentrieren und entsprechend den erarbeiteten Zielfestlegungen planvoll realisieren.
    Drittens. Die SPD-Fraktion begrüßt die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur Raumordnung. Sie sieht die Einzelantworten auf die vorliegenden Fragen vor dem Hintergrund des Bundesraumordnungsprogramm-Entwurfs, der unseren gesellschaftspolitischen Vorstellungen voll entspricht.
    Viertens. Die einzelnen Indikatoren, von denen das Programm ausgeht, und die raumwirksamen Maßnahmen, die das Programm vorsieht, hält die SPD-Fraktion für geeignet, die vorhandenen regionalen Disparitäten in den Wirtschafts- und Lebensbedingungen zu messen und abzubauen. Um die Wirksamkeit der einzelnen raumwirksamen Maßnahmen tatsächlich auch zu gewährleisten, fordert die SPD-Fraktion die Bundesregierung auf, sich auch mit den Fachplanungen und Maßnahmen der einzelnen Ressorts an die für die 38 Gebietseinheiten vorgesehenen Festlegungen zu halten.
    Fünftens. Raumordnungspolitik ist für uns Gesellschaftspolitik; sie ist ein Teil der Reformpolitik der SPD/FDP-Koalition.
    Das Raumordnungsprogramm ist auf Fortschreibung angelegt, weil neuere Daten verarbeitet, die jüngsten Tendenzen der Bevölkerungsentwicklung in ihren regionalen Auswirkungen geprüft und schließlich das Programm weiterhin konkretisiert werden muß. Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, daß eine stärkere Integration von Bundes- und Landesplanung erforderlich ist, jedoch durch die jetzige Rechtslage, wie sie etwa Art. 65 des Grundgesetzes fixiert, erschwert wird.
    Sechstens. Die SPD-Fraktion regt an, daß in den Bundestagsfraktionen bald nach Inkraftreten des Bundesraumordnungsprogramms und vielleicht nach der ersten Bewährung ernsthaft die Frage geprüft wird, ob die gesetzliche Grundlage des Raumordnungsgesetzes vom 8. April 1965 noch ausreicht oder ob eine Novellierung ins Auge gefaßt werden muß, um einerseits ein schärfer bindendes Planungsinstrumentarium zu erlangen und um andererseits die Legislative am Raumordnungsentscheidungsprozeß zwingend zu beteiligen. Es erscheint uns auch zu prüfen notwendig, ob die Zielbestimmungen und Grundsätze der §§ 1 und 2 des Raumordnungsgesetzes heute noch voll den Aufgaben entsprechen können.
    Siebtens und letztens. Die SPD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die abschließenden Arbeiten am Bundesraumordnungsprogramm zu beschleunigen, sachlich unangemessene Verzögerungen der CDU/CSU-Länder abzulehnen und das Raumordnungsprogramm in seiner endgültigen Fassung dem Bundestag alsbald vorzulegen.
    In diesem Sinne werden wir auch den Entschließungsantrag der CDU/CSU behandeln, der sachlich nichts Neues bringt und der auch nach unserer Mei-



    Dr. Schwencke
    nung an den Fachausschuß überwiesen werden sollte.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)