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  • date_rangeDatum: 11. Juni 1974

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 106. Sitzung Bonn, Dienstag, den i 1. Juni 1974 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Slotta . . . . 7159 A Eintritt des Abg. Peter in den Deutschen Bundestag 7159 C Bestimmung des Abg. Jahn (Marburg) zum Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses 7159 D Bestimmung des Abg. Dr. Ehmke zum stellvertretenden Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses 7159 D Amtliche Mitteilungen . . . . . . 7159 D Entwurf eines Dritten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Drittes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) — Drucksache 7/2003 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2199 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/2117 — Zweite und dritte Beratung . . . . 7160 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern — Drucksache 7/1906 — Erste Beratung Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister (BMI) 7160 C Becker (Nienberge) (SPD) . . . 7161 B Berger (CDU/CSU) . . . . . . 7163 A Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . 7166 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie nebst Zusatzvereinbarungen zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen nebst Zusatzprotokoll und zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmate- II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 11. Juni 1974 rial auf See (Gesetz zu den Pariser und Brüsseler Atomhaftungs-Übereinkommen) — Drucksache 7/2182 --- Erste Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes — Drucksache 7/2183 — Erste Beratung 7167 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 26. November 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Auslieferung — Drucksache 7/372 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses —Drucksache 7/2065 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung Dr Wittmann (München) (CDU/CSU) 7168 B, 7173 A Lambinus (SPD) . . . . . . . 7170 D Engelhard (FDP) 7172 A Dr. Vogel, Bundesminister (BMJ) . 7173 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. September 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation — Drucksache 7/1622 —, Bericht und Antrag des Rechtsauschusses — Drucksache 7/2150 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 7174 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Juni 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über den Verzicht auf die Legalisation von Urkunden — Drucksache 7/1381 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/2149 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 7175 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zonenrandförderungsgesetzes und zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (Antrag der Abgeordneten Schröder [Lüneburg], Dr. Warnke, Dr. von Bismarck, Dr. Narjes, Baron von Wrangel, Seiters, Dr. Ritz, Frau Benedix, Hösl, Frau Tübler, Schmöle und Genossen und der Fraktion der CDU/ CSU) — Drucksache 7/1168 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/1870 —, Bericht und An- trag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/1869 — Zweite Beratung Haase (Fürth) (SPD) 7175 B Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . 7175 D Frau Lüdemann (FDP) 7176 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes — Drucksache 7/2017 Erste Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes — Drucksache 712018 — Erste Beratung Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) . 7176 D Wrede (SPD) 7178 C Geldner (FDP) . . . . . . . 7179 B Antrag der Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Warnke, Thürk, Sick, Dr. Waffenschmidt, Dr. Müller-Hermann, Dr. Jobst, Schmitt (Lockweiler), Dr. Freiherr Spies von Büllesheim und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. regionaler Luftverkehr — Drucksache 7/2130 — Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) 7179 D Wiefel (SPD) 7180 C Hoffie (FDP) 7182 A Antrag der Abgeordneten Frau Tübler, Dr. Wörner, Dr. Kraske, Rommerskirchen, Ernesti, Dr. Klepsch, Ziegler, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, von Hassel, Tillmann, Dr. Jenninger, Dr. Marx und Fraktion der CDU/CSU betr. Prüfungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer — Drucksache 7/ 2102 — Frau Tübler (CDU/CSU) 7183 A Möhring (SPD) . . . . . . . . 7183 D Hölscher (FDP) 7184 D Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof), Dreyer, Bremer, Seiters, Eigen, Sick, Dr. Ritz, Schröder (Lüneburg), Lagershausen, Ey, Müller (Lübeck), Dr. Müller-Hermann und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Sturmflutschäden an der deutschen Nordseeküste — Drucksachen 7/1536, 7/2043 — Müller (Nordenham) (SPD) . . . . 7186 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 11. Juni 1974 III Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Antrag der Fraktion der CDU/CSU) — Drucksache 7/1880 — Erste Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes — Drucksache 7/2175 — Erste Beratung . . . . . . . . . 7186 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. August 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen — Drucksache 7/2114 — Erste Beratung . . . . . . . . . 7187 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 16. Mai 1973 zum Abkommen über den Handelsverkehr und die technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits — Drucksache 7/2110 — Erste Beratung 7187 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 29. November 1969 über Maßnahmen auf Hoher See bei Ölverschmutzungs-Unfällen — Drucksache 7/2109 — Erste Beratung 7187 A Ubersicht 7 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 7/2120 — . . . . 7187 B Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung betr. bundeseigenes Gelände des ehemaligen Flugplatzes Lüneburg — Drucksachen 7/2002, 7/2126 — . . . . . . 7187 B Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung betr. bundeseigenes Grundstück in Berlin-Lichterfelde — Drucksachen 7/1971, 7/2127 — 7187 B Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu der von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung über die verbilligte Veräußerung von bundeseigenen Grundstücken — Drucksachen 7/1706, 7/2160 — . . . . . . . . . . . . 7187 C Fragestunde (Drucksachen7/2197, 7/2213) Dringliche Fragen i und 2 — Drucksache 7/2213 — des Abg. Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) : Informationen über einen Austausch von Günter Guillaume Dr. de With, Parl. Staatssekretär (BMJ) 7188 A, B, C, D, 7189 A, B, C, D, 7190 A, B Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) 7188 B, C, D Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 7188 D Seiters (CDU/CSU) 7189 A, B Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 7189 C Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . 7189 C Baier (CDU/CSU) 7189 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 7189 D Zeyer (CDU/CSU) 7190 A Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . 7190 A, B Frage A 1 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Reiser (SPD) : Benennung von Kasernen, Schiffen usw. der Bundeswehr; Verwendung des Namens des Korvettenkapitäns Kranzfelder, Gegner des NS-Staates Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 7190 C, D, 7191 A, B, C Reiser (SPD) . . . . . . . . 3190 C, D Hansen (SPD) . . . . . . 7191 A Wehner (SPD) . . . . . . . . 7191 B Gansel (SPD) . . . . . . . . . 7191 C Frage A 2 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Gansel (SPD) : Einsatz von in Kiel-Holtenau stationierten Hubschraubern bei Notfällen Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 7191 D, 7192 A, B, D Gansel (SPD) . . . . . . . . 7192 A, B Reiser (SPD) . . . . . . . . . 7192 D Fragen A 8 und 9 -- Drucksache 7/2197 — des Abg. Coppik (SPD) : Maßnahmen von Exekutivorganen der NATO im Sinne der Empfehlung 22; Zusammenarbeit mit den weißen Minderheitsregimen im südlichen Afrika Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 7193 A, C, D Coppik (SPD) . . . . . . . . . 7193 B Hansen (SPD) . . . . . . 7193 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 11. Juni 1974 Fragen A 42 und 43 -- Drucksache 7/2197 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/ CSU) : Politik der DDR, „West-Berlin auszutrocknen"; Ergebnis der AllensbachUmfrage: Pessimismus der Berliner Bevölkerung Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 7194 A, B, C, D, 7195 A, B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 3194 A, B, D, 7195 A Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 7195 B Frage A 44 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Hösl (CDU/CSU) : Meldung der „Welt" : Ost-Berlin verweigert Verwandten ersten Grades die vertraglich zugesicherten Ausreisegenehmigungen zu Hochzeiten Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 7195C,D, 7196 A Hösl (CDU/CSU) . . . . . . .7195 D Fragen A 80 und 81 -- Drucksache 7/2197 — der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/ CSU) : Berufsbild für Ökotrophologinnen Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär (BMBW) 7196 A, C, D, 7197 A, B Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) . 7196 B, D, 7197 B Conradi (SPD) . . . . . . . . 7196 C Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 7197 B Fragen A 14 und 15 --- Drucksache 7/2197 — des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Pressemeldungen betreffend Unterrichtstätigkeit eines Mitgliedes der Deutschen Kommunistischen Partei bei der Bundesgrenzschutz-Fachschule BonnDuisdorf Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär (BMI) . . . . . . 7197 C, D, 7198 B Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 7198 B Frage A 16 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Übertragung von Grenzschutzaufgaben auf die Zollverwaltung Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär (BMI) 7198 C Dr. Wernitz (SPD) . . . . . . 7198 C Frage A 17 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Gansel (SPD) : Einsatz von Hubschraubern aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesinnenministeriums für zivile Rettungseinsätze im Lande Schleswig-Holstein Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär (BMI) 7198 D, 7199 B Gansel (SPD) 7199 B Frage A 20 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Folgerungen aus dem Explosionsunglück in einem Chemiewerk in Großbritannien für die geplante Errichtung von Kernkraftwerken im Bereich gleichartiger Chemiewerke in der Bundesrepublik Deutschland Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär (BMI) 3199 C, D, 7200 A Dr. Gruhl (CDU/CSU) . 7199 D, 7200 A Fragen A 62 und 63 -- Drucksache 7/2197 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/ CSU) : Feststellung toxischer Schadstoffe und Krankheitserreger in der Trinkwasserversorgung von Wohngebieten Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär (BMI) 7200 B, C, D, 7201 B Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . 7200 C, 7201 A, B Frage A 25 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Mahne (SPD) : Rechtsverordnungen zum Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte Buschfort, Parl. Staatssekretär (BMA) 7201 C, D Mahne (SPD) . . . . . . . . . 7201 D Frage A 26 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU): Rechtsauffassung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung bezüglich der Wahrung der Rechtseinheit mit „anderen Teilen Deutschlands" im Sinne von Art. 23 GG und der Auslegung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 31. Juli 1973 Buschfort, Parl. Staatssekretär (BMA) 3202 A, B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . 7202 B, C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 11. Juni 1974 V Frage A 28 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Müller (Berlin) (CDU/CSU) : Umwandlung der freiwilligen „Höherversicherung" nach § 1234 RVO in eine freiwillige „Überversicherung" Buschfort, Parl. Staatssekretär (BMA) 7202 D, 7203 A, B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 7203 A, B Fragen A 29 und 30 -- Drucksache 7/2197 — der Abg. Frau Stommel (CDU/CSU) : Waisenrente bei Studenten mit verzögertem Studiumsbeginn Buschfort, Parl. Staatssekretär (BMA) 7203 C, 7204 A, B Frau Stommel (CDU/CSU) . . . 7204 A, B Fragen A 31 und 32 --- Drucksache 7/2197 — des Abg. Conradi (SPD) : Einführung einer „sozialen Heimversicherung" durch Anerkennung der Heimbedürftigkeit in der Sozialversicherung als besonderer Versicherungsfall; Krankheitsbegriff in § 185 RVO; Übernahme von Kosten der Pflege im Alten- und Altenpflegeheim durch die Krankenkassen Buschfort, Parl. Staatssekretär (BMA) 7204 C, D, 7205 B, C, D Conradi (SPD) 7205 A, B, C Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . 7205 C Frage A 19 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Ursachen des Explosionsunglücks in einem Chemiewerk in Großbritannien Buschfort, Parl. Staatssekretär (BMA) 7205 D, 7206 A Dr. Gruhl (CDU/CSU) . . . . . . 7205 D Fragen A 33 und 34 -- Drucksache 7/2197 — des Abg. Immer (SPD) : Ausgleichszulage gemäß „EG-Richtlinie für die Landwirtschaft in Berggebieten und in bestimmten benachteiligten Gebieten"; Einbindung in ein Gesamtkonzept fur die strukturelle Entwicklung; einzelbetriebliche Förderung entwicklungsfähiger Betriebe Logemann, Parl. Staatsekretär (BML) 7206 B, C, D, 7207 A, B, C Immer (SPD) . . . . 7206 C, 7207 A, B Eigen (CDU/CSU) . . . 7206 D, 7207 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Heimarbeitsgesetzes und anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften (Heimarbeitsänderungsgesetz) — Drucksache 7/975 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2037 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/2025 — Zweite und dritte Beratung Lutz (SPD) 7207 D, 7208 B Ziegler (CDU/CSU) . . . . . . 7209 B Hölscher (FDP) . . . . . . . 7210 C Arendt, Bundesminister (BMA) . . 7211 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes — Drucksache 7/861 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/2024 Zweite und dritte Beratung Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein (CDU/CSU) . . . 7212 C Glombig (SPD) 7213 C Bredl (SPD) . . . . . . .. 7214 B Graf Stauffenberg (CDU/CSU) . 7215 A Engelhard (FDP) . . . . . . . 7215 D Arendt, Bundesminister (BMA) . 7216 B Maucher (CDU/CSU) . . . . . 7216 D Entwurf eines Gesetzes über Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige (Heimgesetz) (Antrag des Bundesrats) — Drucksache 7/180 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 7/2068 — Zweite und dritte Beratung Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 7217 C Braun (CDU/CSU) . . . . . . 7220 A Fiebig (SPD) 7220 D Glombig (SPD) . . . . . . . . 7223 B Burger (CDU/CSU) . . . . . . 7224 D Christ (FDP) 7226 C Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 7228 A Antrag der Abgeordneten Müller (Berlin), Franke (Osnabrück), Dr. Götz, Frau Dr. Neumeister, Ziegler, Geisenhofer, Köster, Burger und der Fraktion der CDU/ CSU betr. Neuordnung der Rentnerkrankenversicherung — Drucksache 7/1873 Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 7231 B Sund (SPD) . . . . . . . . .7232 D VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 11. Juni 1974 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hochschulbauförderungsgesetzes (Antrag des Bundesrates) — Drucksache 7/904 — Zweite Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hochschulbauförderungsgesetzes (Antrag der Fraktion der CDU/CSU) — Drucksache 7/912 — Zweite Beratung, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2200 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 7/2159 — Dr. Enders (SPD) . . . . . . .7234 A Dr. Hornhues (CDU/CSU) . . . . 7235 C Möllemann (FDP) . . . . . . . 7237 C Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Reform der beruflichen Bildung und Novellierung des Berufsbildungsgesetzes — Drucksache 7/1908 — Dr. Gölter (CDU/CSU) 7238 A Rohde, Bundesminister (BMBW) 7242 C Schedl (CDU/CSU) 7246 D Engholm (SPD) . . . . . . . 7248 D Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) . 7251 D Frau Schuchardt (FDP) 7254 A Nächste Sitzung 7257 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 7259* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei (BK) auf die Fragen A 5 und 6 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Warnke (CDU/CSU) : Lohnpolitisches Stillhalteabkommen der Gewerkschaften mit der Bundesregierung; Bewertung gewerkschaftlicher Absprachen für künftige Lohnrunden unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten 7259* D Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort (BMA) auf die Frage A 33 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Vohrer (FDP) : Statistische Erhebungen zur Messung von Sozialindikatoren; Operationalität der politischen Zielgröße „Qualität des Lebens" 7260* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Busch- fort (BMA) auf die Fragen A 39 und 40 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Entwicklung auf dem Gebiet der „Betriebsjustiz" 7260* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Busch- fort (BMA) auf die Fragen A 41 und 42 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Gewandt (CDU/CSU) : Höhe der zusätzlichen Beitragseinnahmen nach Öffnung der Rentenversicherung für Selbständige; Zurverfügungstellung von Bundesmitteln für die Stiftung für die Alterssicherung älterer Selbständiger . . . . . . . .. . 7260* D Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Busch- fort (BMA) auf die Fragen A 43 und 44 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Götz (CDU/CSU) : Daten zur Realeinkommensentwicklung ausgewählter sozialer Gruppen für die Jahre 1969 bis 1973; Ergebnisse einer Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zum sogenannten „Geissler-Bericht" 7261* C Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort (BMA) auf die Frage A 45 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Horstmeier (CDU/CSU) : Krankenversicherungspflicht rentenberechtigter Landwirte . . . . . . . 7261* D Anlage 8 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage A 46 — Drucksache 7/2173 — des Abg Dr. Vohrer (FDP) : Verwendung der im Zusammenhang mit dem Oberrhein-Ausbau-Vertrag zugesagten Haushaltsmittel zur Abwasserbeseitigung in der Breisgauer Bucht 7262* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 11. Juni 1974 VII Anlage 9 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage A 47 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Emmerlich (SPD) : Geburtenrückgang in der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . . 7262* B Anlage 10 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Fragen A 48 und 49 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Personelle Situation im Unterführerbereich des Bundesgrenzschutzes; Beförderungsmöglichkeiten im Vergleich zu den Länderpolizeien . . . . . . 7262* C Anlage 11 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage A 52 — Drucksache 7/2173 -- des Abg. Hoffie (FDP) : Radioaktive Ablagerungen auf der Deponie Leopoldshafen . . . . . . . 7263* C Anlage 12 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Fragen A 53 und 54 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : In das Jahr 1960 zurückreichende Mitteilungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (Dr. Nollau) gegenüber dem Abgeordneten Wehner über die Sicherheit der SPD betreffende Tatsachen 7263* D Anlage 13 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Fragen A 55 und 56 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : Begleitung des seinerzeitigen Bundeskanzlers Brandt im Urlaub durch seinen damaligen persönlichen Referenten Guillaume; Äußerung des seinerzeitigen Bundesinnenministers in der Aktuellen Stunde vom 26. April 1974 betreffend Notwendigkeit einer monatelangen Observation des Spions Guillaume . . . . . . . . . . 7264 * B Anlage 14 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage A 57 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Umstände der Erteilung der Zuzugsgenehmigung für Guillaume . . . . 7264* D Anlage 15 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage A 58 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) : Sich widersprechende Erklärungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz über die für die Einstellung Guillaumes verantwortliche Behörde . . . . . 7265* A Anlage 16 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage A 59 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/CSU) : Aufzeichnungen über das Gespräch von Bundesminister Genscher mit Bundeskanzler Brandt am 29. Mai 1973 betreffend Spionageverdacht gegen Guillaume 7265* C Anlage 17 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage A 60 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Zeitpunkt der erstmaligen Unterrichtung des Abgeordneten Wehner durch Dr. Nollau über den Verdacht gegen Guillaume . . . . . . . . . . . 7265* D Anlage 18 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Fragen A 89 und 90 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) : Vertretung der Interessen von Mitgliedern In Großclubs und Großvereinen durch Spitzenfunktionäre; Legitimierung nach den Bestimmungen des Gesellschaftsrechts 7266* A Anlage 19 Antwort des Bundesministers Dr. Eppler (BMZ) auf die Frage A 126 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Verwendung von Mitteln aus der Entwicklungshilfe für die indische Nuklearentwicklung 7266* C Anlage 20 Antwort des Bundesministers Dr. Eppler (BMZ) auf die Frage A 127 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Roser (CDU/CSU) : Hilfen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitglieder für die Republik Vietnam . . . . . . . . . . . 7266* C VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 11. Juni 1974 Anlage 21 Antwort des Bundesministers Dr. Eppler (BMZ) auf die Frage A 128 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Mittel für Organisationen als Repräsentanten der Bevölkerung bzw. einzelner Volksgruppen in Südwestafrika . . . 7267* A Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With (BMJ) auf die Fragen B 14 und 15 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) : Löschung von im Handelsregister eingetragenen Zweigniederlassungen in Stettin, Leipzig und Königsberg von Amts wegen; Rechtslage nach Moskauer Vertrag und Grundlagenvertrag 7267* C Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser (BMF) auf die Fragen B 16 und 17 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) : Herausnahme von Institutionen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Arbeitskreisen, Arbeitsgemeinschaften und Vereinigungen zu wissenschaftlichen, technologischen und kulturellen Zwecken aus der finanziellen Förderung des Bundes 7268* A Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT) auf die Fragen B 50 und 51 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) : Unterstützung deutscher Firmen die insbesondere in Süd-West-Afrika und Angola Uranprospektion betreiben, durch das Bundesministerium für Forschung und Technologie; Verstärkung der deutsch-brasilianischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet von Kernforschung und Kerntechnik . . . . . . 7268* B Anlage 25 Antwort des Bundesministers Rohde (BMBW) auf die Fragen B 52 und 53 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Reuschenbach (SPD) : Auffassung des Präsidenten des Landesarbeitsamts Nordrhein-Westfalen, Dr. A. Degens, über die Bildungspolitik; Vereinbarkeit der Äußerungen Dr. Degens mit der Loyalität eines Beamten gegenüber der Politik des Parlaments und seiner Regierung . . . . 7268* D Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude (BMI) auf die Frage A 18 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Schmerzensgeldforderung des BfV-Präsidenten Dr. Nollau 7269* C Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude (BMI) auf die Fragen A 21 und 22 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Schedl (CDU/CSU) : Vorkehrungen gegen durch Grenzsicherungsanlagen der „DDR" entstehende Schäden diesseits der Zonengrenze; Klärung der Abwässer, welche in der „DDR" in Wasserläufe eingeleitet werden, die auf das Gebiet diesseits der Zonengrenze führen 7269* D Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude (BMI) auf die Frage A 23 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Pressemeldungen betreffend Installierung von Mikrofonen und Kameras an der Zonengrenze durch Ostberliner Grenzwächter . . . . . . . . . 7270* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 11. Juni 1974 7159 106. Sitzung Bonn, den 11. Juni 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    7258 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 11. Juni 1974 Berichtigungen 104. Sitzung, Seite 7058, Spalte 3 der Namensliste: Die Namen „Dr. Vogel (München), Westphal, Wienand" sind zu streichen. Einzusetzen sind die Namen „Vit, Wernitz, Wiefel und Zeitler". 105. Sitzung, Seite III, Anlage 3: statt „Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 5 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Warnke (CDU/ CSU) : Lohnpolitisches Stillhalteabkommen der Gewerkschaften mit der Bundesregierung 7134* C", muß es heißen: „Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 1 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/ CSU) : Auftrags- und Beschäftigungslage in der Bauwirtschaft 7134* C". Anlage 4: statt „Antwort des Staatssekretärs Bölling, Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, auf die Frage A 6 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Warnke (CDU/CSU) : Bewertung gewerkschaftlicher Absprachen für künftige Lohnrunden unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten . 7135* A", muß es heißen: „Antwort des Staatssekretärs Bölling, Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, auf die Frage A 20 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Baier (CDU/CSU) : Zeitungsinserat der Bundesregierung „Das war Inflation" 7135* A". Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 15. 6. Adams * 15. 6. Dr. Ahrens ** 11.6. Dr. Aigner * 15. 6. Alber ** 12. 6. Dr. Artzinger * 15. 6. Dr. Bangemann * 15. 6. Dr. Barzel 12. 6. Dr. Bayerl 14. 6. Behrendt * 15. 6. Blumenfeld * 14. 6. Frau von Bothmer ** 12. 6. Brandt (Grolsheim) 22. 6. Dr. Burgbacher * 15. 6. Dr. Corterier * 15. 6. Damm 11.6. van Delden 11. 6. Entrup 22. 6. Ernesti 12. 6. Fellermaier * 15. 6. Flämig * 15. 6. Frehsee * 15. 6. Dr. Freiwald 22. 6. Dr. Früh * 15. 6. Gerlach (Emsland) * 15. 6. Dr. Geßner 11. 6. Gewandt 19. 6. Dr. Gradl 23. 6. Groß 12. 6. Dr. Haenschke 22. 6. Härzschel * 15. 6. Dr. Holtz ** 13. 6. Dr. Hupka 11.6. Jäger (Wangen) 23. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 15. 6. Kater * 15. 6. Dr. Kempfler ** 12. 6. Kiep 11.6. Kleinert 12. 6. Dr. Klepsch ** 12. 6. Krall * 15. 6. Lange * 15. 6. Lautenschlager * 15. 6. Lemmrich ** 13. 6. Lenzer *** 12. 6. Dr. Lohmar 22. 6. Lücker * 15. 6. Memmel * 15. 6. Dr. Mende *** 12. 6. Mischnick 11. 6. Müller (Mülheim) * 14. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Mursch (Soltau-Harburg) * 15. 6. Neumann 11. 6. Frau Dr. Orth * 15. 6. Frau Pack 19. 6. Richter 12. 6. Dr. Schachtschabel * 14. 6. Scheel 22. 6. Schmidt (München) * 15. 6. Schmidt (Würgendorf) 14. 6. Schmäle 30. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 15. 6. Schwabe * 15.6. Dr. Schwencke *** 12. 6. Dr. Schwörer * 15. 6. Seefeld * 15. 6. Springorum * 15. 6. Dr. Starke (Franken) * 15. 6. Dr. Unland 12. 6. Dr. Vohrer ** 13. 6. Walkhoff * 15.6. Frau Dr. Walz * 15. 6. Werner 11.6. Wischnewski 11. 6. Wurbs 11.6. Zink 12. 6. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei vom 6. Juni 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Fragen A 5 und 6) : Trifft es zu, daß die Gewerkschaften mit der Regierung Schmidt/Genscher ein lohnpolitisches Stillhalteabkommen für eine bestimmte Zeitspanne getroffen haben? Wie beurteilt der Bundeskanzler analog kartellrechtlicher Vorstellungen Absprachen der Gewerkschaften für künftige Lohnrunden in den verschiedenen Wirtschaftszweigen? Zu Frage A 5: Nein. Zu Frage A 6: Die Bundesregierung bezweifelt, daß der von Ihnen unterstellte Sachverhalt zutrifft. Davon abgesehen ist dem Herrn Bundeskanzler wie Ihnen bekannt, daß das Tarifrecht sowohl auf seiten der Arbeitgeberverbände als auch auf seiten der Gewerkschaften aus gutem Grund nicht unter das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen fällt. Im übrigen darf ich Sie darauf hinweisen, daß der Herr Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vom 17. Mai 1974 den Willen der Bundesregierung bekräftigt hat, die Tarifautonomie zu verteidigen. 7260* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 11. Juni 1974 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort vom 6. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 7/2173 Frage A 33) : Inwieweit bemüht sich die Bundesregierung, neben den herkömmlichen statistischen Erhebungen zur Messung des Sozialprodukts noch weitere Sozialindikatoren zu erarbeiten, um die politische Zielgröße „Qualität des Lebens' operational faßbar zu machen? In der Bundesrepublik Deutschland wird auf vielen Ebenen an der Entwicklung von sozialen Indikationen gearbeitet. So ist die Bundesrepublik beispielsweise an den Arbeiten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die einen ersten und wesentlichen Beitrag auf diesem Gebiet geleistet hat, beteiligt. Die OECD hat eine Liste von gesellschaftlichen Anliegen, die für die meisten OECD-Länder zutreffen, vorgelegt, die von dem Gebiet der Gesundheit über Bildung, Arbeitsleben, Freizeit, Verfügung über Güter und Dienste, physische und soziale Umwelt bis zur persönlichen Sicherheit und Rechtspflege reicht. Im Rahmen des OECD-Programms zur Entwicklung der sozialen Indikatoren soll u. a. auch die Qualität des Arbeitslebens untersucht werden. Aufbauend auf den Vorarbeiten der OECD hat die Bundesregierung als ersten Beitrag im Dezember 1973 ein Taschenbuch „Gesellschaftliche Daten 1973" veröffentlicht. Weiterhin hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung das Institut für angewandte Sozialwissenschaft beauftragt, durch die Ergebnisse von Repräsentativerhebungen dazu beizutragen, soziale Indikatoren der Arbeitswelt zu entwickeln. Die Ergebnisse dieser Umfrage werden unter dem Titel „Qualität des Arbeitslebens — Soziale Kennziffern zur Arbeitszufriedenheit und Berufschancen" — voraussichtlich Mitte des Jahres veröffentlicht. Die Bundesregierung ist in der Sektion „Soziale Indikatoren" der Deutschen Gesellschaft für Soziologie vertreten, der Wissenschaftler verschiedener Disziplinen und das Statistische Bundesamt angehören. Schließlich wurde unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung ein Arbeitskreis „Soziale Indikatoren" gebildet, der die Arbeiten auf der Ebene der Bundesministerien koordinieren soll. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort vom 6. Juni 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/2173 Fragen A 39 und 40) : Ist der Bundesregierung bekannt, welchen Umfang die sogenannte betriebliche Rechtsprechung (Betriebsjustiz) hat und wo ihre Schwerpunkte liegen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung auf dem Gebiet der „Betriebsjustiz"? Verläßliche Angaben über die Verbreitung der sogenannten Betriebsjustiz fehlen bisher, worauf auch bei der Darstellung der Betriebsjustiz in den Materialien zum Bericht zur Lage der Nation 1972 (Bundestagsdrucksache VI/3080 S. 159 f.) hingewiesen werden mußte. Inwieweit hier eine kürzlich durch Presse und Funk bekanntgewordene empirische Untersuchung des Freiburger Max-PlanckInstituts für ausländisches und internationales Strafrecht neue Informationen und Erkenntnisse bietet, kann erst nach Vorliegen dieser bereits angeforderten Untersuchung beurteilt werden. Aus diesen Gründen ist es auch nicht möglich, Ihrer zweiten Frage entsprechend die Entwicklung auf dem Gebiet der Betriebsjustiz zu beurteilen. Allgemein kann hierzu nur gesagt werden, daß der Betriebsjustiz durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts deutliche Schranken gesetzt sind. Nach dieser Rechtsprechung setzt die rechtswirksame Verhängung von Betriebsbußen voraus, daß 1. die Betriebsordnung, das heißt eine kollektive Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, wirksam geschaffen und bekanntgemacht worden ist, 2. in ihr die die Verhängung von Bußen bedingenden Tatbestände festgelegt und zulässige Bußen normiert sind, 3. ein rechtsstaatliches, ordnungsgemäßes Verfahren vorgesehen und eingehalten wird, 4. rechtliches Gehör gewährt und eine Vertretung zugelassen wird, 5. auch bei Verhängung der einzelnen Buße der Betriebsrat im Sinne der Mitbestimmung eingeschaltet wird. Jeder Arbeitnehmer kann durch die Gerichte für Arbeitssachen in vollem Umfang eine Nachprüfung veranlassen, ob die Betriebsbuße ordnungsgemäß verhängt worden ist. Dies gilt selbstverständlich auch, wenn der Arbeitgeber unzulässigerweise einseitig, das heißt ohne daß ein entsprechender Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung vorgelegen hat, eine Betriebsbuße verhängt hat. Die Bundesregierung wird jedoch diesen Fragenkreis mit der Arbeitsgesetzbuchkommission, in der auch die Tarifvertragsparteien vertreten sind, erörtern und prüfen, inwieweit gesetzliche Regelungen zweckmäßig sind. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort vom 6. Juni 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gewandt (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Fragen A 41 und 42) : Wie hoch sind die zusätzlichen Einnahmen bei der Angestelltenrentenversicherung und der Arbeiterrentenversicherung dadurch, daß nach der Öffnung der Rentenversicherung für Selbständige nach Angaben der Bundesregierung nahezu 24 000 Selbständige von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 11. Juni 1974 7261* Hält es die Bundesregierung angesichts beträchtlicher zusätzlicher Einnahmen, die durch den Beitritt vieler Selbständiger bedingt sind und unter Berücksichtigung des Prinzips des Umlagesystems der gesamten Rentenversicherung für vertretbar, um angemessene finanzielle Dotierung der Stiftung für die Alterssicherung älterer Selbständiger durch Haushaltsmittel abzulehnen bzw. nicht einmal 50 Millionen DM für die Arbeitsaufnahme der Stiftung im Jahr 1974 zur Verfügung zu stellen, wie die CDU/CSU es gefordert hat? Es ist richtig, daß rund 24 000 Selbständige von der Möglichkeit der Pflichtversicherung auf Antrag nach dem Rentenreformgesetz Gebrauch gemacht haben. Die Mehreinnahmen lassen sich nur schätzen. Geht man davon aus, daß die 24 000 Selbständigen alle bereits ab 1. Januar 1973 Beiträge in Höhe des Durchschnittssatzes gezahlt haben, würden diese Beiträge im Jahre 1973 einen Betrag von etwa 73 Millionen DM ausmachen. Zu Ihrer zweiten Frage darf ich folgendes bemerken: Wenn auch die Rentenversicherung durch die Öffnung zusätzliche Einnahmen erzielt, so muß dem gegenübergestellt werden, was dadurch in zunehmendem Maße an finanziellen Mehrbelastungen auf die Rentenversicherung zukommt. Die Zahl der Selbständigen, die gleichzeitig mit oder kurz nach ihrem Antrag auf Beitragsnachentrichtung einen Rentenantrag gestellt haben, ist nach Erfahrungen der Rentenversicherungsträger nicht gering. Den Mehreinnahmen stehen also Mehrausgaben gegenüber; wie sich diese beiden Posten zueinander verhalten, läßt sich zur Zeit nicht übersehen. Bei den parlamentarischen Beratungen des Rentenreformgesetzes bestand darin Übereinstimmung, daß die Frage der finanziellen Belastung der Rentenversicherung durch die Öffnung nur langfristig zu beurteilen sei. Aber selbst wenn die Rentenversicherung durch die Beiträge der Selbständigen Überschüsse erzielen würde, vermag ich einen Zusammenhang zwischen der Finanzlage der Rentenversicherung und dem Bundeshaushalt im Hinblick auf die Bereitstellung von Mitteln für die Stiftung für die Alterssicherung älterer Selbständiger nicht zu erkennen. Insoweit kann Ihre Erwägung keinen Grund für eine Bereitstellung von Mitteln durch den Bund darstellen. Zur grundsätzlichen Einstellung der Bundesregierung zur Finanzierung der Stiftung darf ich auf die zahlreichen Beantwortungen parlamentarischer Anfragen hinweisen. Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß es bei der so günstigen Ausgestaltung der Nachentrichtungsregelungen für Selbständige gegenüber den bisher pflichtversicherten Arbeitnehmern aber auch anderen Personengruppen gegenüber nicht vertretbar ist, die Stiftung mit Steuermitteln zu finanzieren. Das Angebot des Rentenreformgesetzes liegt vor; es liegt jetzt in der Hand der Selbständigengruppen, durch Solidarität untereinander hiervon Gebrauch zu machen, zumal Spenden der Wirtschaft für die Stiftung grundsätzlich steuerlich begünstigt sind und die Haushalte von Bund und Ländern durch diesen Steuerverzicht bereits einen zusätzlichen Beitrag zugunsten der Stiftung für die Alterssicherung älterer Selbständiger leisten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort vom 6. Juni 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Götz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Fragen A 43 und 44) : Entspricht es den Tatsachen, daß im „Dienst für Gesellschaftspolitik" vom 23. Mai 1974 unter der Überschrift „Stellungnahme des BMA zum Geissler-Bericht" Daten zur Realeinkommensentwicklung ausgewählter sozialer Gruppen für die Jahre 1969 bis 1973 veröffentlicht worden sind, die aus einer Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung stammen sollen? Ist es richtig, daß die Bundesregierung auf eine Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Studie verzichtet hat, weil die Aussagen des ,,Geissler-Berichts" nicht entkräftet werden konnten, und ist die Bundesregierung bereit, die Stellungnahme wenigstens interessierten Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Verfügung zu stellen? Die Grundsatz- und Planungsabteilung des Bundesarbeitsministeriums hat zur Information der Leitung des Hauses ein Papier über die „Entwicklung der Realeinkommen von Arbeitnehmern und Sozialleistungsempfängern von 1969 bis 1973" erstellt. Auf die Dokumentation über die Realeinkommen 1969 bis 1973, die der rheinland-pfälzische Sozialminister Dr. Geissler vorgelegt hat, wird in der hausinternen Untersuchung mit keinem Wort Bezug genommen. Der Vermerk der Grundsatz- und Planungsabteilung wurde Ende März erstellt und auf Grund neuerer Zahlenentwicklungen für das Jahr 1974 Anfang Mai aktualisiert. Die Leitung des Hauses hat entschieden, daß eine allgemein verständliche Fassung in den „Sozialpolitischen Informationen" des Bundesarbeitsministeriums veröffentlicht werden soll. Diese Entscheidung wurde getroffen, bevor ein Auszug aus der ersten Fassung der Vorlage im „Dienst für Gesellschaftspolitik" am 23. Mai 1974 abgedruckt wurde. Ich nehme an, daß die „Sozialpolitischen Informationen" mit dem Datum vom 5. Juni dieses Jahres Ihnen bereits zugegangen sind oder in den nächsten Tagen zugehen werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort vom 6. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage A 45) : Trifft es zu, daß Landwirte, die sich einen Rentenanspruch erworben haben, mit dem Tag dei Antragstellung auf Bewilligung der Rente bei der Krankenkasse des zuständigen Rentenversicherungsträgers krankenversicherungs- und beitragspflichtig werden, obwohl sie vollen Versicherungsschutz in der landwirtschaftlichen Krankenkasse genießen? Die Versicherung landwirtschaftlicher Unternehmer in der Krankenversicherung der Landwirte wird durch die. Stellung eines Antrags auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht berührt. Landwirte bleiben auch nach Stellung des Rentenantrages Mitglied der landwirtschaftlichen Krankenkasse. Ihre Beiträge und Leistungen richten sich nach den Vorschriften für landwirtschaftliche Unternehmer. 7262* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 11. Juni 1974 Anlage 8 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vom 6. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 7/2173 Frage A 46) : Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, die im Zusammen-ha ng mit dem Oberrhein-Ausbau-Vertrag zugesagten Haushaltsmittel zur Abwasserbeseitigung in der Breisgauer Bucht anstelle des vom Abwasserzweckverband geplanten Großprojekts für eine ökologisch sinnvollere Lösung mit verschiedenen kleineren dreistufigen Klärwerken zur Verfügung zu stellen? Die Bundesregierung ist bereit, den aufgrund des Verwaltungsabkommens mit dem Land Baden-Württemberg vom 22./30. Dezember 1971 vorgesehenen Kostenbeitrag des Bundes zu wasserwirtschaftlichen Folgemaßnahmen des Oberrheinausbaus auch dann zu leisten, wenn im Bereich der Breisgauer Bucht eine andere als die ursprünglich vorgesehene Planung verwirklicht wird. Dabei geht sie davon aus, daß zumindest derselbe Zweck erreicht wird. Die Entscheidung, ob das Großprojekt oder mehrere kleinere dreistufige Klärwerke auszuführen sind, liegt bei der zuständigen Landesbehörde. Das für die Planung und die wasserrechtliche Behandlung des vorgesehenen Projektes zuständige Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Baden-Württemberg hat dazu mitgeteilt, daß selbst das in dreistufigen Klärwerken gereinigte Abwasser des Planungsgebietes, gleichgültig ob es sich um eines oder mehrere Klärwerke handle, wegen der immer noch vorhandenen Restbelastung in den Vollrhein abgeleitet werden müsse und nicht dem Restrhein zugeführt werden könne. Anlage 9 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vom 6. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Emmerlich (SPD) (Drucksache 7/2173 Frage A 47): Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu dem anhaltenden Geburtenrückgang ein, der 1973 zu einem Geburtendefizit von 96 000 Personen geführt hat und sich ohne Berücksichtigung des Geburtenüberschusses der im Bundesgebiet lebenden Ausländer auf schätzungsweise 180 000 Personen belaufen würde? Bei dem seit 1964 in der Bundesrepublik Deutschland festgestellten Geburtenrückgang handelt es sich um einen Prozeß, der in den meisten europäischen und in einer Reihe außereuropäischer Länder in ähnlicher Weise zu beobachten ist. Mit geringen zeitlichen oder räumlichen Abweichungen kann diese Phase der Bevölkerungsentwicklung als typisch für fortgeschrittene Industrieländer angesehen werden. Die Bundesregierung beobachtet die nationale Entwicklung sorgfältig, insbesondere im Zusammenhang mit den möglichen Auswirkungen eines Bevölkerungsrückgangs auf den verschiedenen Gebieten der Wirtschafts-, Sozial-, Familien- und Bildungspolitik. Sie ist der Auffassung, daß der derzeitige Geburtenrückgang auf vielschichtigen Ursachen beruht. Deshalb hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr ein wissenschaftliches Institut, das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, in meinem Geschäftsbereich errichtet. Zu den wichtigsten Aufgaben dieses Instituts gehört es, wissenschaftliche Untersuchungen über die Gründe des Geburtenrückgangs und seine voraussichtlichen Entwicklungen durchzuführen. Die Forschungsergebnisse des Instituts sollen als Entscheidungshilfen für künftige Überlegungen und mögliche Maßnahmen der Bundesregierung herangezogen werden. Anlage 10 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vom 6. Juni 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Fragen A 48 und 49) ; Wie viele Unterführer im Bundesgrenzschutz (BGS) sind in den letzten fünf Jahren in die Offizierslaufbahn des BGS übergewechselt, und wie ist die personelle Situation im Unterführerbereich des BGS gegenwärtig? Trifft es zu, daß in den Länderverwaltungen und Länderpolizeien die Möglichkeit besteht, im gehobenen Dienst bis zur Besoldungsstufe A 13 aufzusteigen, die BGS-Offiziere aber in der Regel bei A 11 stehenbleiben, wenn ja, wie will die Bundesregierung diese Ungleichbehandlung abstellen? Zu Frage A 48: 1. Übertritt von Unterführern in die Offizierslaufbahn: Nach den §§ 20 und 21 der Verordnung über die Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz und im Bundesministerium des Innern in der bisherigen Fassung können Polizeivollzugsbeamte aus der Grenzjäger- und Unterführerlaufbahn in die Laufbahn der Grenzschutzoffiziere übernommen werden, wenn sie a) nach dem Besuch der Sonderstufe der Grenzschutz-Fachschule die Reifeprüfung bestanden oder b) das Ingenieurzeugnis erworben oder c) eine Dienstzeit von zur Zeit zehn Jahren abgeleistet und den Aufbaulehrgang an der Grenzschutz-Fachschule mit Erfolg abgeschlossen haben. In Anwendung dieser Vorschriften wurden in den letzten fünf Jahren insgesamt 132 Polizeivollzugsbeamte aus der Grenzjäger- und Unterführerlaufbahn in die Offizierslaufbahn übernommen. Mit einer Übernahme von weiteren 20 Beamten ist noch im Laufe dieses Jahres zu rechnen. Zur weiteren Erleichterung des Aufstiegs von geeigneten Unterführern in die Offizierslaufbahn ist durch die am 31. Mai 1974 verkündete Fünfte Verordnung zur Änderung der vorgenannten Laufbahnverordnung (BGBl. I S. 1191) die Mindestbewährungsdienstzeit von bisher zehn auf sieben Jahre verkürzt worden. Außerdem sind durch die genannte Änderungsverordnung die Vorbildungsvor- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 11. Juni 1974 7263* aussetzungen für die Offizierslaufbahn den Entwicklungen im Bildungswesen angepaßt worden. Danach kann künftig als Grenzschutzoffiziersanwärter eingestellt werden, wer das Zeugnis der Fachhochschulreife in einer für die Verwendung im Bundesgrenzschutz geeigneten Fachrichtung oder eine entsprechende Schulbildung besitzt. Auf diese Weise soll insbesondere Realschulabsolventen ein Anreiz geboten werden, über die Erlangung der Fachhochschulreife während der Dienstzeit im BGS in die Offizierslaufbahn zu gelangen. 2. Zur personellen Situation im Bereich der Unterführer: Die personelle Situation im Bereich der Unterführer im Bundesgrenzschutz ist zur Zeit erheblich angespannt. Es besteht ein Gesamtfehl von 2 140 Beamten = 20 %. Im einzelnen sind 17 Planstellen für Stabsmeister, 1 289 Planstellen für Meister und 834 Planstellen für Wachtmeister nicht besetzt. Besonders nachteilig für den Bundesgrenzschutz wirkt sich das Fehl an jungen Gruppenführern aus, die als unmittelbare Vorgesetzte der Dienstanfänger die eigentliche Last der Ausbildung zu tragen haben. Es ist im wesentlichen darin begründet, das die im Vergleich zu den Polizeien der Länder schlechte Personalstruktur des Bundesgrenzschutzes ein nur geringer Anreiz für Bewerber war, eine mehr als zweijährige Dienstzeit bei der Polizei des Bundes abzuleisten. Mit Kabinettsbeschluß vom 24. April 1974 hat die Bundesregierung die Absicht des Bundesministers des Innern gebilligt, die Personalstruktur des BGS an die der Polizeien der Länder anzugleichen. Es sollen insbesondere die Ämter des einfachen Dienstes (Besoldungsgruppen A 1 bis A 4 BBesO) wegfallen, die Obermeister der Besoldungsgruppe A 8 und die Hauptmeister der Besoldungsgruppe A 9 BBesO zugeordnet werden. Durch einen funktionsgerechten Stellenkegel soll ferner gewährleistet werden, daß die Polizeivollzugsbeamten des BGS nach Maßgabe sachgerechter Ämterbewertung Beförderungschancen besitzen wie die entsprechenden Beamten der Länderpolizeien. Die notwendigen gesetzlichen Regelungen sind in Vorbereitung. Im Zuge dieser Maßnahmen sollte es gelingen, den Beruf des Polizeivollzugsbeamten im BGS attraktiver zu gestalten und damit auch qualifizierten Unterführernachwuchs zu gewinnen. Zu Frage A 49: Es trifft zu, daß in den Verwaltungen des Bundes und der Länder und in den Polizeien der Länder Beamte des gehobenen Dienstes die Möglichkeit der Beförderung in das Verzahnungsamt der Besoldungsgruppe A 13 BBesO haben. Nach der gegenwärtigen Rechtslage gibt es im BGS keine Laufbahnen des gehobenen und des höheren Polizeivollzugsdienstes, sondern eine Laufbahn der Grenzschutzoffiziere. In dieser Laufbahn können Offiziere ohne Ablegung der Stabsoffiersprüfung als Hauptleute in die Besoldungsgruppe A 11 und zu 10 v. H. in die Besoldungsgruppe A 12 gelangen. Die Beförderung zum Major (Bes.Gr. A 13) setzt das Bestehen der Stabsoffiziersprüfung voraus. Auf meinen Vorschlag hat die Bundesregierung — wie soeben aufgezeigt — die von mir vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Personalstruktur des Bundesgrenzschutzes gebilligt. Im Zuge der Angleichung an die Polizeien der Länder sollen auch im Bundesgrenzschutz Laufbahnen des gehobenen und des höheren Polizeivollzugsdienstes eingeführt werden. Dabei soll auch den Beamten des gehobenen Polizeivollzugsdienstes i. BGS die Möglichkeit der Beförderung in das Verzahnungsamt der Besoldungsgruppe A 13 BBesO eröffnet werden. Anlage 11 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vom 6. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/2173 Frage A 52) : Hat die Bundesregierung z. B. durch einen konkreten Auftrag an das Krebsforschungszentrum Heidelberg sichergestellt, daß durch eine gründliche und ausreichende Probeentnahme und -prüfung eindeutig festgestellt wird, inwieweit auf der Deponie Leopoldshafen radioaktive Ablagerungen festzustellen sind, die die zugelassenen Grenzwerte überschreiten? 1. Die Genehmigung und Überwachung des Umganges mit radioaktiven Stoffen und somit auch der Beseitigung radioaktiver Abfälle fällt nach § 24 (1) des Atomgesetzes in die Zuständigkeit der Landesbehörde, d. h. im vorliegenden Fall in die des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung Baden-Württemberg in Stuttgart. Nur diese Behörde kann einen konkreten Auftrag erteilen. 2. Der Bundesminister des Innern hat im Rahmen seiner Zweckmäßigkeitsaufsicht über das Handeln der Länder vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung Baden-Württemberg einen umfassenden Bericht angefordert; ein erster Zwischenbericht liegt dem Ministerium bereits vor. 3. Der Innenausschuß des Deutschen Bundestages beabsichtigt, den Fall auf einer seiner nächsten Sitzungen zu behandeln. Vertreter meines Hauses, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung Baden-Württemberg und des Bundesministers für Forschung und Technologie, der den Vorsitz im Aufsichtsrat der Gesellschaft für Kernforschung Karlsruhe hat, werden dabei für Auskünfte zur Verfügung stehen. Anlage 12 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vom 6. Juni 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Fragen A 53 und 54) : 7264* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 11. Juni 1974 Trifft es zu, daß Dr. Nollau schon 1960 — unter einer CDU-Regierung — im Bundesamt für Verfassungsschutz den dienstlichen Auftrag erhalten hat, zu dem Abgeordneten Wehner Verbindung aufzunehmen, um ihn über Tatsachen zu unterrichten, die die Sicherheit der SPD betrafen, z. B. über Spionagefälle oder kommunistische Unterwanderungsversuche? Hat Dr. Nollau über alle seine Mitteilungen an die SPD Aktenvermerke gefertigt und zu den Sachakten des Amts nehmen lassen? Zu Frage A 53: Verbindungen bestanden und bestehen zwischen allen Fraktionen des Deutschen Bundestages einerseits und dem Bundesamt für Verfassungsschutz sowie den sonstigen Nachrichtendiensten andererseits in Angelegenheiten, die die Sicherheit dieser Parteien betreffen. Über diese Verbindungen ist im Parlamentarischen Vertrauensmännergremium wiederholt gesprochen worden. Alle Nachrichtendienste haben dort übereinstimmend festgestellt, daß jede Partei des Deutschen Bundestages über einschlägige Erkenntnisse auf diesem Verbindungswege unterrichtet wird. Die Einrichtung dieser Verbindungswege dient im übrigen einem anderen Zweck als das Parlamentarische Vertrauensmännergremium: Das Parlamentarische Vertrauensmännergremium übt eine parlamentarische Kontrolle über die Nachrichtendienste aus; die genannten Verbindungswege dienen dem Selbstschutz der Parteien. Zu Frage A 54: Nach Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz sind über die Mitteilungen Dr. Nollaus an die SPD regelmäßig Vermerke gefertigt und zu den Sachakten genommen worden. Anlage 13 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vom 6. Juni 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Fragen A 55 und 56) : Kann die Bundesregierung heute immer noch die Behauptung des damaligen Bundeskanzlers Brandt aufrechterhalten, daß sein ehemaliger persönlicher Referent Guillaume auf „fachlichen Rat" hin mit in den Urlaub genommen wurde, "damit eine möglichst komplette Aufklärung und Aufrollung erfolgen könne"? Welche Kenntnisse oder Erkenntnisse, die der deutschen Öffentlichkeit bis heute verborgen sind, haben in der Aktuellen Stunde vom 26. April 1974 den damaligen Bundesinnenminister veranlaßt, „aus der Verantwortung seines Amtes heraus' zu erklären, daß „über viele Monate hinweg" die Observation des Spions Guillaume notwendig gewesen sei, um nicht nur ihn selbst zu überführen, sondern auch „den Ring, dem er angehört', zu zerschlagen? Zu Frage A 55: Ihre Frage, Herr Abgeordneter, ist zu bejahen. Ich verweise dazu auf die Ausführungen von Herrn Bundesminister Genscher in der Fernsehsendung „Bericht aus Bonn" vom 10. Mai 1974: . . . Man muß berücksichtigen, daß in dem Zeitpunkt, in dem mir der Verdacht mitgeteilt wurde, und ich ihn dem Bundeskanzler weitergab, es sich nicht etwa um handfeste Beweise handelte, die einen Zugriff der Polizei ermöglicht hätten, sondern es war ein sehr vager Verdacht. Ich bin der Meinung, daß der damals von der Spionageabwehr gegebene Rat, Guillaume an dem Platz zu belassen, um ihn observieren zu können, um feststellen zu können, wie berechtigt der Verdacht ist, welche Kontaktleute er hat, welche Möglichkeiten der Kontaktnahme auch mit Personen anderer Behörden bestehen, daß dieser Rat richtig gewesen ist. Deshalb habe ich mir diesen Rat damals auch zu eigen gemacht. Im übrigen ist es im Interesse unserer Sicherheit, im Hinblick auf das schwebende Verfahren und um dem nachrichtendienstlichen Gegner keine Schlüsse auf den — damaligen — Erkenntnisstand zu vermitteln, nicht zu rechtfertigen, Einzelheiten über die Mittel und Verfahren zur Aufdeckung eines bestimmten Spionagefalles öffentlich darzulegen. Das müßte ich aber tun, um Ihre Frage hier präzise zu beantworten. Ich bitte Sie daher um Verständnis dafür, daß ich meinen Hinweis darauf wiederhole, daß das Parlamentarische Vertrauensmännergremium über alle Einzelheiten dieses Komplexes genau unterrichtet worden ist und weiter unterrichtet wird. Zu Frage A 56: Es bestehen und bestanden Anhaltspunkte dafür, daß Guillaume kein Einzeltäter war. Die Beobachtung über einen längeren Zeitraum war erforderlich, um Aufschluß über seine Führungsstellen, Verbindungswege, evtl. Mittäter und Kontaktpersonen zu erhalten. Tatsächlich sind Ermittlungen gegen insgesamt 5 Personen aufgenommen worden. Anlage 14 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vom 6. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage A 57) : Wann, durch wen und mit welchen Beweisunterlagen erhielt Günter Guillaume im Wege des Notaufnahmeverfahrens die Zuzugsgenehmigung für den freien Teil Deutschlands? Durch den Beschluß des Aufnahmeausschusses vom 3. Dezember 1956 erhielt Guillaume nach § 1 Abs. 1 des Notaufnahmegesetzes in Verbindung mit Art. 11 des Grundgesetzes ohne Anerkennung einer Zwangslage die Erlaubnis zum Ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Der Entscheidung des Ausschusses lagen die Angaben Guillaumes in dessen schriftlichen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis vom 13. September 1956 zugrunde. Danach hat Guillaume angeblich den anderen Teil Deutschlands deshalb verlassen, um den dortigen politischen Verhältnissen zu entgehen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 11. Juni 1974 7265* Zum Nachweis seiner Identität hatte Guillaume einen Personalausweis, Sozialversicherungsausweis und ein Mitgliedsbuch (FDGB), daneben 2 Bescheinigungen der Stadt Frankfurt und 1 Bestätigung seiner Schwiegermutter über vorhandene Wohnung und Erwerbsmöglichkeiten vorgelegt. Anlage 15 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vom 6. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage A 58) : Wer ist dafür verantwortlich, daß vom Bundesamt für Verfassungsschutz am 28./30. April 1974, am 1. Mai 1974, am 2. Mai 1974 und am 6. Mai 1974 sich widersprechende Erklärungen über die für die Einstellung Guillaumes verantwortliche Behörde abgegeben worden sind? Die von Ihnen, Herr Abgeordneter, genannten Erklärungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz widersprechen sich nicht. Sie ergänzen sich. Es versteht sich bei einer politisch so wichtigen Angelegenheit von selbst, daß das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Erklärungen mit dem Bundesministerium abstimmt. Das ist auch hier geschehen. Um den Vorwurf der Widersprüchlichkeit in den Erklärungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz ein für allemal auszuräumen, will ich auf diesen Fragenkomplex eingehen: Für die Sicherheitsüberprüfung — auch Geheimschutzüberprüfung genannt — bei der Einstellung von Guillaume im Bundeskanzleramt war das Bundeskanzleramt zuständig. Es hielt dazu verschiedene Rückfragen bei anderen Stellen, die im einzelnen in der von der Bundesregierung herausgegebenen Dokumentation vom 7. Mai 1974 dargelegt worden sind. Unter anderem wurden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Wege der Amtshilfe zwei Überprüfungen anhand der dem Bundesamt für Verfassungsschutz zur Verfügung stehenden Erkenntnisse und Erkenntnismöglichkeiten durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfungen war die Mitteilung an das Bundeskanzleramt, es lägen keine Erkenntnisse vor, die einer Ermächtigung zum Umgang mit Verschlußsachen bis einschließlich „streng geheim" entgegenstünden. Entsprechend dieser Sach- und Rechtslage hat das Bundesamt für Verfassungsschutz am 28. April 1974 und am 30. April 1974 erklärt, daß es nach zwei durchgeführten Sicherheitsüberprüfungen dem Bundeskanzleramt mitgeteilt habe, es lägen keine Erkenntnisse vor, die einer Ermächtigung Guillaumes zum Umgang mit Verschlußsachen bis einschließlich „streng geheim" entgegenstünden. Mit der Erklärung vom 1. Mai 1974 wurde dementsprechend darauf hingewiesen, daß für die Geheimschutzüberprüfung Guillaumes das Bundeskanzleramt zuständig gewesen und daß das Bundesamt für Verfassungsschutz für das Bundeskanzleramt im Wege der Amtshilfe tätig geworden sei. Mit dieser Tätigkeit waren die beiden genannten Überprüfungen gemeint. Das war für die Verfasser der Erklärung vom 1. Mai 1974 so selbstverständlich, daß sie es nicht noch einmal ausdrücklich erwähnten. Dieser dargelegte Zusammenhang geht aus den verschiedenen Erklärungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz, insbesondere der vom 2. Mai 1974, deutlich hervor. Von einem Widerspruch kann keine Rede sein. Anlage 16 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vom 6. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kunz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage A 59) : Hat Bundesminister Genscher über das Gespräch mit Bundeskanzler Brandt am 29. Mai 1973 über die Unterrichtung über den Spionageverdacht gegen Guillaume einen Aktenvermerk angefertigt, und wie lautete der Inhalt? Bundesminister Genscher unterrichtete Bundeskanzler Brandt auf der Grundlage eines Vermerks, der über die Unterrichtung Bundesminister Genschers durch den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Nollau, über die Angelegenheit Guillaume angefertigt worden war. Anlage 17 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vom 6. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage A 60) : Wann hat Präsident Dr. Nollau, der nach seinen Angaben für die Unterrichtung der SPD über alle sie berührenden Sicherheitsangelegenheiten zuständig war, den Abgeordneten Wehner zum ersten Mal über den Verdacht gegen Guillaume unterrichtet, und ist darüber ein Aktenvermerk gefertigt und zu den Fallakten Guillaume genommen worden? Zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den sonstigen Sicherheitsdiensten sowie den im Deutschen Bundestag vertretenen politischen Parteien bestanden und bestehen notwendigerweise Verbindungen in Angelegenheiten, die die Sicherheit dieser Parteien betreffen. Über die Art dieser Verbindungen ist im Parlamentarischen Vertrauensmännergremium wiederholt berichtet worden. Alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien machen davon Gebrauch und genießen auf diesem Wege einen zusätzlichen Schutz vor Infiltrationen. Es besteht kein Anlaß, außerhalb des Parlamentarischen Vertrauensmännergremiums über die auf diesem Wege erfolgten Unterrichtungen dieser oder jener Partei öffentlich zu berichten. 7266* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 11. Juni 1974 Anlage 18 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vom 6. Juni 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 7/2173 Fragen A 89 und 90) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die einschlägigen Bestimmungen im Gesellschaftsrecht nicht mehr ausreichen, um die demokratische Repräsentation und verantwortliche Vertretung der Interessen von Millionen von Mitgliedern in Großclubs und Großvereinen durch einige hauptberufliche Manager zu legitimieren? Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, daß bei diesen Vereinigungen die Aussagen und das Handeln von Spitzenfunktionären auf demokratischer Willensbildung der Mitglieder beruhen? Anders als in Artikel 21 Abs. 1 für die politischen Parteien schreibt das Grundgesetz für Vereine und Verbände nicht vor, daß diese intern eine demokratische Willensbildung unter Beteiligung aller Mitglieder besitzen müssen. Je größer aber die tatsächliche Bedeutung einer Vereinigung für die in ihr organisierten Mitglieder ist und je größer ihr Gewicht im Rahmen der gesamten politischen Willensbildung wird, um so mehr läßt das demokratische Prinzip des Grundgesetzes in solchen Vereinigungen eine demokratische Infrastruktur als zumindest wünschenswert erscheinen. Jede darauf abzielende staatliche Reglementierung der vereinsinternen Willensbildung findet jedoch ihre Grenze in der Vereinigungsfreiheit des Artikels 9 des Grundgesetzes, der allen Vereinigungen grundsätzliche Satzungsautonomie gewährleistet. Es bedürfte sorgfältiger Prüfung im Einzelfall, inwieweit hier staatliche Mindestregelungen zugunsten innerverbandlicher Demokratie ergehen könnten. Im übrigen garantiert unsere Rechtsordnung Vereinsmitgliedern seit jeher die Freiheit des Ein- und Austritts sowie die Gleichberechtigung innerhalb der jeweiligen Organisation. Im allgemeinen weisen auch die mitgliederstarken Vereinigungen nach ihren Satzungen einen beträchtlichen Grad an Demokratisierung auf. Deshalb scheint mir das Vorhandensein demokratischer Verbandsstrukturen weniger ein rechtliches Problem zu sein. Vielmehr ist entscheidend, ob Demokraten vorhanden sind, die von ihren satzungsmäßigen Rechten Gebrauch machen. Im übrigen wird der Erfolg von Großvereinen und Verbänden auch davon abhängen, inwieweit sie durch ihre Mitglieder legitimiert sind. Die Öffentlichkeit hat in der Regel ein sicheres Gespür dafür, ob Verbandsvertreter über eine demokratische Legitimation durch die Mitglieder verfügen und deren Interessen glaubhaft vertreten und ob die von ihnen vorgetragenen Stellungnahmen und Forderungen der Meinungsbildung der Mitgliedschaft entsprechen. Auch die angesprochenen staatlichen Instanzen pflegen das Gewicht solcher Verbandsäußerungen unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte zu werten. Anlage 19 Anwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 5. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage A 126) : Hat die Bundesregierung sichergestellt, daß keine Mittel aus der Entwicklungshilfe direkt oder indirekt in die indische Nuklearentwicklung geflossen sind? Die Bundesregierung hat im Rahmen der Kapitalhilfe und der Technischen Hilfe keine Projekte gefördert, die im direkten oder indirekten Zusammenhang mit der Nuklear-Entwicklung Indiens standen. Der Vollständigkeit halber möchte ich jedoch erwähnen, daß aus deutscher Warenhilfe in den vergangenen drei Jahren der Import von Stahlplatten, Röhren, Drähten und dergleichen in Höhe von 2,93 Millionen DM für das Atom-Forschungs-Zentrum in Bombay finanziert worden ist. Anlage 20 Antwort des Bundesminister Dr. Eppler vom 5. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2173 Frage A 127): Welche Hilfen im Rahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit leisten und planen die Europäische Gemeinschaft sowie jedes ihrer Mitglieder der Republik Vietnam, und welche Hilfeersuchen und -wünsche der vietnamesischen Regierung wurden positiv beschieden? Die Europäischen Gemeinschaften leisten keine Entwicklungshilfe an Südvietnam. Es bestehen in dieser Hinsicht auch keine Pläne, Über die Beiträge der einzelnen Mitgliedstaaten liegen mir folgende Informationen vor: Frankreich hat nach Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen zu Südvietnam im Jahre 1973 Saigon eine Finanzhilfe in Höhe von 100 Mio F zugesagt. Der Betrag setzt sich aus liefergebundenen Zuschüssen und Darlehen sowie Garantien privater Kredite zusammen. Daneben wurde und wird technische und kulturelle Hilfe geleistet. Großbritannien hat Ende 1972 einen zinslosen Kredit von 1 Mio L zur Förderung von Wasser- und Elektrizitätsvorhaben zugesagt. Die Niederlande stellten im Jahr 1973 eine Wiederaufbauhilfe für Indochina in Höhe von 30 Mio hfl bereit, über deren Verwendung im einzelnen noch nicht entschieden ist. Dänemark gewährte im Januar 1974 ein zinsloses Darlehen für Vorhaben der wirtschaftlichen Entwicklung in Höhe von 10 Mio Dkr. Belgien, Italien, Irland und Luxemburg leisten keine Entwicklungshilfe an Südvietnam. Die Bundesregierung hat der Republik Vietnam bisher Kapitalhilfe in Höhe von 76 Mio DM und Technische Hilfe in Höhe von ca. 29 Mio DM gewährt. Die Technische Hilfe wurde bekanntlich im Jahr Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 11. Juni 1974 7267* 1968 aus Sicherheitsgründen abgebrochen, während das damals anlaufende Schlachthofprojekt Saigon bis zu seiner Fertigstellung Ende 1973 fortgeführt werden konnte. Zur Ergänzung dieses Vorhabens wird weiterhin Technische Hilfe geleistet. Aus dem im Jahr 1973 bereitgestellten Kapitalhilfe-Rahmenbetrag von 100 Mio DM für eine Aufbauhilfe an Indochina sind Südvietnam 40 Mio DM zugesagt worden. Zur Ausfüllung dieses Betrages sowie eines bisher nicht verwendeten Zusagerestes von 9 Mio DM wurden in Abstimmung mit der Saigoner Regierung im Oktober 1973 Projekte und Programme aus den Bereichen der Landwirtschaft, der Agro-Industrie sowie der ländlichen Strom- und Wasserversorgung vorgeschlagen. Die Weiterverfolgung dieser Vorhaben wurde durch die wieder zunehmende Kampftätigkeit in Südvietnam verzögert. Anlage 21 Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 5. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage A 128) : Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 29. Mai 1974 zu, die Bundesregierung stelle den Vereinten Nationen Mittel für außerhalb Südwestafrikas tätige Organisationen zur Verfügung, die auf den Umsturz der bestehenden Verhältnisse in Südwestafrika hinarbeiten, und wie hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — sich vergewissert, daß die unterstützten Organisationen die legitimen Repräsentanten der Bevölkerung Südwestafrikas bzw. einzelner Volksgruppen sind und auf Gewaltanwendung verzichten? Ihre Anfrage, Herr Kollege Dr. Franz, bezieht sich auf die in der „Frankfurter Allgemeinen" vom 29. Mai 1974 erwähnten Hilfemaßnahmen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit an die Vereinten Nationen, Hilfemaßnahmen, die geflüchteten Einwohnern Namibias zugute kommen sollen. Die Bundesregierung hat 1973 dem Namibia-Fonds der Vereinten Nationen 20 000 Dollar als Zuschuß für die Errichtung eines Krankenhauses in Botswana zur Betreuung kranker Flüchtlinge aus Namibia zur Verfügung gestellt. Das Krankenhaus wird von den Vereinten Nationen in Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation, dem Weltkinderhilfswerk und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen erstellt. Über ein weiteres Projekt der Vereinten Nationen haben Bedienstete des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit am 28. Mai 1974 mit dem Namibia-Rat der Vereinten Nationen unter Leitung des guyanischen UN-Botschafters Jackson gesprochen. Nach der anläßlich des Besuchs des Beauftragten der Vereinten Nationen für Namibia, des ehemaligen irischen Außenministers Mac Bride, am 26. April dieses Jahres überreichten vorläufigen Projektbeschreibung wird es sich um ein Verwaltungsinstitut handeln. Als Standort ist die Hauptstadt Sambias, Lusaka, vorgesehen. Das Institut soll einerseits als Verwaltungsschule Namibier mit der Tech- nik einer geordneten Verwaltung vertraut machen, zum anderen durch Untersuchungen der sozialen und kulturellen Vergangenheit und Gegenwart der Bewohner Namibias beitragen. Finanzierungszusagen hat mein Haus bisher nicht gegeben, da der VN-Rat für Namibia dieses — wie alle Beteiligten meinen — bedeutende Vorhaben nicht überstürzt beginnen und deswegen die Konzeption des Instituts mit der gebotenen Sorgfalt erarbeiten will. So wie das Projekt uns bisher vorgestellt wurde, hat es gute Chancen auf einen Zuschuß aus einem Titel des Einzelplans 23. Unser Zögern hat also keine politischen Gründe. Im übrigen mache ich darauf aufmerksam, daß die Bundesregierung sich der nahezu weltweiten Meinung angeschlossen hat, wonach die fortdauernde Präsenz Südafrikas in seinem früheren Mandatsgebiet im Völkerrecht keine Grundlage mehr findet. Diese Meinung hat meines Wissens auch die Zustimmung der Opposition. Es ist nicht mehr als ein Schritt der Logik, Hilfemaßnahmen der Vereinten Nationen zu unterstützen, die diesem Grundsatz Rechnung tragen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With vom 6. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 3/2133 Fragen B 14 und 15) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Amtsgerichts — Handelsregister — Bremen vom 22. April 1974, daß im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassungen in Stettin, Leipzig und Königsberg von Amts wegen zu löschen seien mit der Begründung: „Die Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland erstreckt sich nicht auf Stettin, Leipzig und Königsberg, so daß die dortigen Zweigniederlassungen im Handelsregister der Bundesrepublik ebensowenig geführt werden können, wie Zweigniederlassungen im Ausland."? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß eine solche Rechtslage nicht herbeigeführt worden ist durch den Moskauer Vertrag vom 12. August 1970 (wegen Königsberg), den Warschauer Vertrag vom 7. Dezember 1970 (wegen Stettin) und den Grundlagenvertrag vom 21. Dezember 1972 (wegen Leipzig)? Die Rechtslage, aufgrund deren das Amtsgericht Bremen die Eintragungen nach § 142 FGG löschte, steht mit dem Abschluß der Ostverträge und des Grundlagenvertrags in keinem Zusammenhang. Sie bestand schon vor Abschluß dieser Verträge. In das Handelsregister dürfen nur Tatsachen eingetragen werden, deren Eintragung gesetzlich angeordnet oder vorgesehen ist. § 13 HGB sieht zwar die Eintragung eines Vermerks über die Errichtung einer Zweigniederlassung in das Register beim Gericht der Hauptniederlassung vor. Diese Regelung bezieht sich jedoch nur auf Zweigniederlassungen, die sich im Geltungsbereich des HGB befinden. Soweit Unternehmensbestandteile — vorausgesetzt, daß sie überhaupt die Voraussetzungen einer Zweigniederlassung erfüllen — außerhalb des Geltungsbereichs des HGB liegen, also auch z. B. in der DDR, ist für diese eine Registrierung im Handelsregister nicht vorgesehen. 7268* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 11. Juni 1974 Das Problem ,der übergreifenden Gerichtsbarkeit stellt sich nicht, wenn ein Gericht in der Bundesrepublik Deutschland nur über eine Registrierung in innerstaatlichen Registern zu entscheiden hat. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser vom 7. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Fragen B 16 und 17): Welche Institutionen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Arbeitskreise, Arbeitsgemeinschaften und Vereinigungen zu wissenschaftlichen, technologischen und kulturellen Zwecken sind im einzelnen im Laufe der letzten zwei Jahre aus der finanziellen Förderung des Bundes ausgenommen worden, und mit welcher Begründung hat die Bundesregierung die Förderung dieser Einrichtungen beendet? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diese Einrichtungen auf andere Weise zu fördern, beispielsweise über die Schaffung einer vom Bund getragenen Förderungssituation? Zur Beantwortung Ihrer Anfrage ist es erforderlich, bei den obersten Bundesbehörden Erhebungen durchzuführen. Ich bin bemüht, Ihnen das Ergebnis der Erhebungen spätestens bis Anfang des nächsten Monats mitzuteilen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 5. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Fragen B 50 und 51) : Trifft es zu, daß das Bundesministerium für Forschung und Technologie nicht bereit ist, deutsche Firmen auf dem Gebiet der Uranversorgung zu unterstützen, die insbesondere in SüdWest-Afrika und Angola Uranprospektion betreiben, in welchem Umfang ist die Bundesregierung bereit, mit Südafrika auf dem Gebiet der Uranversorgung zusammenzuarbeiten, insbesondere im Bereich der Gewinnung von Natururan und der Anreicherung von Uran? In welchem Umfang ist die Bundesregierung bereit, die deutschbrasilianische Zusammenarbeit auf dem Gebiet von Kernforschung und Kerntechnik zu verstärken, insbesondere im Bereich der Uranversorgung unter besonderer Berücksichtigung einer deutschbrasilianischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Urananreicherung? Zu Frage B 50: Nicht erst seit der Energiekrise, sondern schon mehrere Jahre zuvor hat die Bundesregierung deutsche Firmen bei ihren Bemühungen unterstützt, die deutsche Uranversorgung durch Prospektion, Beteiligung an Lagerstätten und durch den Abschluß langfristiger Verträge sicherzustellen. Das 4. Atompropramm sieht hierfür Mittel in Höhe von 111 Millionen DM vor (Zuschüsse zur Prospektion, Bürgschaften und Garantien, Risiko-Beteiligungsverträge). Dabei legt die Bundesregierung Wert darauf, daß die Bezugsquellen soweit wie möglich gestreut werden. Südafrika, ein wichtiger Lieferant von Natururan, macht in diesem Zusammenhang keine Ausnahme. Die Bundesregierung fördert in den besonderen Fällen Namibia und Angola die Aktivitäten deutscher Unternehmen nicht finanziell, andererseits legt sie diesen Unternehmen auch nichts in den Weg, wenn diese sich an den dort verfolgten Abbauvorhaben zu beteiligen wünschen. Eine Zusammenarbeit mit Südafrika auf Regierungsebene auf dem Gebiet der Urananreicherung steht derzeit nicht zur Debatte; sie bedürfte sorgfältiger Prüfung in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht. Zu Frage B 51: Die deutsch-brasilianische Zusammenarbeit auf dem Gebiet von Kernforschung und Kerntechnik ist Teil der deutsch-brasilianischen wissenschaftlichen Beziehungen. Die Bundesregierung hat auf der Grundlage des deutsch-brasilianischen Rahmenabkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit die Kooperation mit der brasilianischen Atomkommission und mit der brasilianischen nuklear-technologischen Gesellschaft seit 4 Jahren aufgebaut. Seit geraumer Zeit werden Gespräche geführt über evtl. deutsche Beteiligung an vermuteten Uranvorkommen in Brasilien und über die Möglichkeit einer Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Urananreicherung. Die Bundesregierung hat der brasilianischen Regierung ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Kooperation auch in diesem Bereich erklärt. Voraussetzung ist, daß die brasilianische Regierung internationale Kontrollen der Internationalen Atom-Energie-Organisation akzeptiert. Anlage 25 Antwort des Bundesministers Rohde vom 7. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 7/2173 Fragen B 52 und 53) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Präsidenten des Landesarbeitsamts Nordrhein-Westfalen, Dr. A. Degens, wonach die Bildungspolitik verantwortungslos und zusammen mit der beabsichtigten Neufassung des Berufsbildungsgesetzes Ursache für den Mangel an Lehrstellen und die hohe Beschäftigungszahl von ausländischen Arbeitnehmern sei? Hält die Bundesregierung die Äußerungen Dr. Degens für vereinbar mit einem Mindestmaß an Loyalität eines Beamten gegenüber der Politik des Parlaments und seiner Regierung? Zu Frage B 52: Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung des Präsidenten des Landesarbeitsamtes Nordrhein-Westfalen. Diese und ähnliche Vorwürfe sind sachlich nicht berechtigt. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hatte seinerzeit die Initiative ergriffen und zusammen mit allen beteiligten Stellen die Ursachen für den Rückgang des Ausbildungsplatzangebots untersucht. Der Bundesausschuß für Berufsbildung, der die Bundesregierung nach dem Berufsbildungsgesetz in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung berät, hat anhand der vorhandenen Unterlagen in einer Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 11. Juni 1974 7269* Sondersitzung am 26. März 1974 übereinstimmend festgestellt, „daß die Ursachen dieser Entwicklung vielschichtig sind. Allgemeine Gründe, die ihren Ursprung nicht in der Berufsbildung selbst haben, wirken zusammen mit solchen, die unmittelbar oder mittelbar in Verbindung mit der Berufsbildung stehen." Der Bundesausschuß hat ferner festgestellt, daß es zur Zeit an gesicherten Daten und Fakten fehlt, um die Ursachen für diese Entwicklung eindeutig festzustellen und ihnen gezielt entgegenwirken zu können. Als Gründe sieht er so unterschiedliche Faktoren wie: — die 1973 abflachende Konjunktur, — ein verstärktes Kostenbewußtsein der Unternehmen, — den Versuch, die betriebliche Ausbildungskapazität dem vorgeschätzten eigenen Nachwuchsbedarf anzupassen, — strukturelle Veränderungen des Nachwuchsbedarfs, — die notwendige Erhöhung der Anforderungen in einigen Ausbildungsberufen, — Übergangsschwierigkeiten bei der Einführung des Berufsgrundbildungsjahres, — erhöhte Anforderungen an die Ausbilder nach der Ausbildereignungsverordnung. Zu den Mißverständnissen, die sich in der Diskussion um ein neues Berufsbildungsrecht ergeben haben, sieht der Bundesausschuß für Berufsbildung nur einen mittelbaren Zusammenhang. Der Bundesausschuß für Berufsbildung, dem neben Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften und der Länder auch ein Beauftragter der Bundesanstalt für Arbeit angehört, hat diese Feststellungen einhellig getroffen. Er hat gleichzeitig die Absicht der Bundesregierung unterstützt, die Ursachen für den Rückgang an Ausbildungsplätzen näher zu untersuchen. Das geschieht zur Zeit auch unter Beteiligung der Bundesanstalt für Arbeit und ihres Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Zu Frage B 53: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die pauschale Äußerung des Präsidenten des Landesarbeitsamtes Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf die von den Regierungen der Länder, der Bundesregierung und den jeweiligen Parlamentsmehrheiten vertretene Bildungspolitik nicht gerechtfertigt ist. Die Ursachen konkret zu untersuchen hilft weiter als durch Mutmaßungen und partielle Aussagen neue Unsicherheiten hervorzurufen. In der Regierungserklärung vom 17. Mai 1974 ist deutlich zum Ausdruck gebracht worden, daß die Bundesregierung an dem Rat und den Erfahrungen der Betroffenen aus der Praxis der beruflichen Bildung nicht vorbeigehen wird und bei der Reform der beruflichen Bildung unter Erhaltung und Erweiterung qualifizierter Ausbildungsplätze in Werkstätten und Büros mit allen Beteiligten und Betroffenen zusammenarbeiten wird. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft wird in Kürze erste Gespräche mit Vertretern der Gewerkschaften und Arbeitgeber führen. Dabei werden nicht nur die qualitativen Probleme einer Reform der Berufsbildung erörtert werden, sondern auch die Frage, wie ein ausreichendes Lehrstellenangebot gesichert werden kann. Im übrigen ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Versachlichung der Diskussion wesentliche Voraussetzung dafür, daß eine Verbesserung der beruflichen Bildung, die sich an den berechtigten Ansprüchen der Jugendlichen auf eine qualifizierte Ausbildung orientiert und die Entwicklung unserer Volkswirtschaft fördert — wie das in der Regierungserklärung zum Ausdruck gebracht wurde — wirklich gelingen kann. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude vom 11. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage A 18) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung die private Schmerzensgeldforderung des BfV-Präsidenten Dr. Nollau mißbilligt, und welche Konsequenzen ergeben sich hieraus? Dem Präsidenten Dr. Nollau ist durch unzutreffende und inzwischen nicht mehr aufrechterhaltene Vorwürfe des Wirtschaftsmagazins „Capital" schweres Unrecht zugefügt worden. Soweit Dr. Nollau zum Ausgleich des erheblichen immateriellen Schadens eine Schmerzensgeldforderung erheben wird, handelt es sich um einen höchstpersönlichen Anspruch. Über seine Verfolgung und über die Verwendung eines dabei erlangten Geldbetrages hat Herr Dr. Nollau allein zu entscheiden. Eine amtliche Stellungnahme der Bundesregierung zur Entscheidung Dr. Nollaus in dieser Angelegenheit ist bisher entgegen anders lautenden Pressemeldungen nicht erfolgt. Zu ihr besteht auch jetzt kein Anlaß. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude vom 11. Juni 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen A 21 und 22) : Was hat die Bundesregierung unternommen, bzw. was wird sie unternehmen, um das Ostberliner Regime zu veranlassen, auf alle sogenannten Grenzsicherungsanlagen zu verzichten, die — etwa durch weggespülte Minen — zu Schäden diesseits der Zonengrenze führen können, und wird die Bundesregierung die Kosten für diesseits der Grenze ergriffene Sicherheitsvor- 7270* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 11. Juni 1974 kehrungen gegen Forderungen der „DDR" aufrechnen, falls die Begleichung verweigert werden sollte? Was hat die Bundesregierung unternommen bzw. was wird sie unternehmen, um die „DDR" zu veranlassen, die auf das Gebiet diesseits der Zonengrenze führenden Wasserläufe von Abwässern zu klären, und wird sie die Kosten für Kläranlagen, die durch Ostberliner Versäumnisse und Weigerungen notwendig werden, sich von der „DDR" erstatten lassen und notfalls gegen Forderungen der „DDR" aufrechnen? Zu Frage A 21: Am 20. September 1973 ist aufgrund der Arbeiten der Grenzkommission eine Vereinbarung mit der DDR über Grundsätze zur Schadensbekämpfung an der Grenze unterzeichnet worden. Dort heißt es in Artikel 4 Absatz 1: „Jede Seite wird alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um den Eintritt von Schäden auf dem Gebiet des anderen Staates, die ihre Ursachen auf dem Gebiet des eigenen Staates haben, zu verhindern." Nach Auffassung der Bundesregierung und des Freistaates Bayern wird diese Vereinbarung die Ausführung von Baumaßnahmen entbehrlich machen, die auf einen Vorfall aus dem Jahre 1970 — also drei Jahre vor Zeichnung der Vereinbarung — zurückgehen. Damals, am 30. Mai 1970, wurde ein Landwirt aus Fürth am Berg ernstlich verletzt, als er bei Arbeiten auf seiner Wiese die Explosion einer Mine auslöste, die durch die hochwasserführende Steinach aus DDR-Gebiet abgeschwemmt worden war. Die Behörden des Freistaates Bayern erarbeiteten daraufhin Planungen für eine „Minenauffanganlage", an der sich der Bund finanziell beteiligen und mit deren Bau in diesem Jahr begonnen werden sollte. Zu Frage A 22: Die Bundesregierung hat mit der Regierung der DDR Verhandlungen über den Abschluß von Vereinbarungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes aufgenommen. Ziel der Verhandlungen sind nach Artikel 7 des Grundvertrages und dem Zusatzprotokoll hierzu Regelungen gemeinsam zu behandelnder Umweltprobleme, insbesondere die Abwendung von Schäden und Gefahren für die jeweils andere Seite. Dabei werden auch die in der Frage erwähnten Einzelheiten mit dem Ziel sachgerechter Lösungen zu erörtern sein. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude vom 11. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage A 23) : Trifft die Meldung des „Tagesspiegels" vom 31. Mai 1974 zu, die Ostberliner Grenzwächter installierten an der Zonengrenze Mikrofone und Kameras, um unter anderem Gespräche aufzuzeichnen, die auf der westlichen Seite der Zonengrenze geführt werden, sowie um die Gesprächspartner im Bild festzuhalten, und was hat die Bundesregierung unternommen, um die Menschen vor solchen rechtswidrigen Eingriffen in ihre Privatsphäre zu schützen? Die DDR hat seit Jahren auf ihrem Gebiet TeleKameras und Richtmikrofone eingesetzt, um Besucher und Sicherheitsorgane der Bundesrepublik Deutschland an der Grenze zur DDR zu fotografieren und Gespräche mithören zu können. Dies ist im Grenzgebiet bekannt. Darüber hinaus weisen die Grenzsicherungsorgane der Bundesrepublik Deutschland Besucher der Grenze zur DDR an den Punkten, an denen sich solche Geräte befinden, auf deren Existenz hin. Bisher sah die Bundesregierung keine Möglichkeit, dahin gehend zu wirken, daß die DDR auf Beobachtungen dieser Art verzichtet. Die Bundesregierung hofft, daß bei einer fortschreitenden Normalisierung des Verhältnisses der beiden deutschen Staaten zueinander auch solche Praktiken aufhören.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, Frau Dr. Focke.


Rede von Dr. Katharina Focke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung freut sich darüber, daß mit dem Entwurf eines Gesetzes über Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige ein weiterer Schritt zum Schutz und zur Hilfe für alte Menschen in der Bundesrepublik getan wird. Ich möchte dem Bundesrat, besonders dem Land Berlin, für seine Initiative ausdrücklich und nachdrücklich danken und in diesen Dank den federführenden Ausschuß und die mitberatenden Ausschüsse dieses Hauses einschließen, die durch -besonders intensive Arbeit und in ständigem Dialog mit den Vertretern der Länder den ursprünglichen Entwurf in sehr erheblichem Maß weiterentwickelt und vervollständigt haben.
4,6 Millionen Männer über 60 Jahre und sieben Millionen Frauen in derselben Altersklasse wohnen in der Bundesrepublik. Der Anteil der alten Menschen an unserer Bevölkerung steigt. Von diesen alten Menschen leben zur Zeit etwa vier Prozent in einem Wohnheim oder in einem Heim. Weitere Probleme der Heimunterbringung, zum Beispiel die der psychisch Kranken, die auch in diesen Gesamtzusammenhang gehören, sind schon zur Sprache gekommen; sie werden uns in diesem Hause noch in anderem Zusammenhang erheblich beschäftigen.
Sie wissen, daß es in einzelnen Heimen zu Mißständen gekommen ist, daß die Unkenntnis oder auch die Vertrauensseligkeit oder die Unbeweglichkeit alter Menschen ausgenutzt wurden und daß sie nicht immer die Pflege und die Hilfe gefunden haben, auf die sie nach einem Leben voll Arbeit und häufig auch Entbehrungen einen Anspruch haben. Wenn ich das Stichwort „Wetterstein" erwähne, so erinnere ich damit daran, daß es hier und da Fälle gegeben hat, in denen Ersparnisse alter Menschen, mit denen diese ihren Lebensabend durch einen Platz im Heim sichern wollten, aufs Spiel gesetzt wurden oder in Gefahr gerieten.
Ich sage zugleich von vornherein und mit Nachdruck, daß ich alle Träger von Heimen in der Bundesrepublik, die Wohlfahrtsverbände, die Behindertenverbände, die Gemeinden, die Landschaftsverbände und die privaten Träger, vor falschen Verallgemeinerungen in Schutz nehmen möchte. Die Träger und die vielen in der Altenhilfe mit großem Einsatz und viel Geduld Tätigen geben sich in der Regel große Mühe, mit den Schwierigkeiten fertig zu werden und den ihnen anvertrauten alten Menschen zu helfen. Aber um so mehr heben sich davon die negativen Ausnahmen ab, und der große Schaden, der mit ihnen der Sache selbst zugefügt wird, erfordert ein Handeln des Gesetzgebers.
Das Schutzbedürfnis der älteren und der behinderten Menschen besteht nun unabhängig von der Rechtsform des Trägers der Einrichtung. Deshalb erstreckt sich die hier vorgesehene Heimaufsicht sowohl auf gewerbliche als auch auf gemeinnützige und öffentlich-rechtliche Träger. Für gewerbliche Träger wird darüber hinaus eine Erlaubnispflicht eingeführt.
Das Schutzbedürfnis erfüllt dieses Gesetz, indem es folgendes vorsieht:
Erstens. Heimträger und Heimbewohner oder solche, die es werden wollen, haben einen Anspruch auf Information und auf Beratung.
Zweitens. Heimbewohner erhalten Mitwirkungsrechte, z. B. bezüglich der Heimordnung oder der Verpflegung; und da, wo echte Finanzierungsbeiträge entrichtet wurden, erstrecken sich die Mitwirkungsrechte auch auf die Geschäfts- und Wirtschaftsführung.
Drittens. Die durch das Gesetz vorgeschriebenen Heimverträge schaffen für Träger und Bewohner Klarheit über ihre Rechte und Pflichten.
Viertens. Auch die ärztliche und gesundheitliche Betreuung wird verbessert.
Fünftens. Die Festlegung einer Rückzahlungspflicht für rückzahlbare Leistungen ist ein verdienstvolles Ergebnis der Ausschußberatungen. Die eigentliche Sicherung von Leistungen wird noch im einzelnen durch Rechtsverordnung zu regeln sein. Auf die Probleme, die hierbei zu lösen sind, hat mein Kollege Glombig schon hingewiesen.
Ich will mich nun, nachdem so vieles schon gesagt ist, auf zwei Probleme innerhalb der vielen ineinandergreifenden Bestimmungen konzentrieren. Das eine betrifft den Komplex der Beratung und Information. Durch sie sollen die alten und behinderten Menschen genau darüber unterrichtet werden, welche Lebensbedingungen sie bei einer Heimaufnahme vorfinden. Diese Information ist ihnen schriftlich vor Abschluß eines Heimvertrages zu erteilen, und zwar über all die Fragen, die zur Beurteilung der dann folgenden Lebenssituation, zur Beurteilung des Vertrages und der Benutzungsordnung geklärt sein müssen, insbesondere also hinsichtlich der Leistung, der Ausstattung der Einrichtung sowie der Rechte und Pflichten der Bewohner. Mir scheint, bereits dadurch ist ein sehr weitgehender Schutz für die Heimbewohner erreicht.



Bundesminister Frau Dr. Focke
Der Schutz wird dann verstärkt durch die Vorschriften über die Heimerlaubnis, die Anzeigepflicht und die Heimaufsicht. Er wird weiter verstärkt durch die besonderen Sicherheitsbestimmungen für Geldleistungen. In der gleichen Vorschrift wird übrigens klargestellt, daß sich niemand zu Lasten eines Heimbewohners besondere Vermögensvorteile über den normalen Pflegesatz hinaus zusichern lassen darf; das war ja eines der Probleme, die sich in der Praxis gestellt hatten.
Bei der Beratungspflicht geht es nun um die Aufklärung und Information einmal der Heimbewohner und der Personen, die ein berechtigtes Interesse an Beratung haben, dann aber vor allen Dingen auch der Personen und der Träger, die die Schaffung von Einrichtungen anstreben oder solche Einrichtungen betreiben. Verkürzt gesagt, es besteht eine Beratungspflicht sowohl gegenüber den älteren Menschen als auch gegenüber Institutionen und Trägern.
Wesentlich ist dabei, daß sich die Beratung für die Institutionen auch auf die Planung und den Betrieb der Einrichtung bezieht und daß sie auch eine Beratung in Finanzierungsfragen mit einschließt. Beratung ist — das war die Einsicht, die sich in den Ausschußberatungen immer stärker durchgesetzt hat — der erste und wichtigste Schritt bei der Abstellung von Mängeln. Und in der Beratungspflicht durch Fachkräfte zeigt sich u. a. und nicht zuletzt, daß der Gesetzentwurf auf ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen zuständigen Behörden und Trägern angelegt ist.
Lieber Herr Kollege Burger, an dieser Stelle würde ich gern auf das eingehen, was Sie in diesem Zusammenhang und aus Anlaß der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes noch einmal grundsätzlich an Kritik über das Verhältnis der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung zu freien Trägern, zu freien Kräften in der Gesellschaft, zu den Kirchen und zu dem ganzen Komplex der partnerschaftlichen Zusammenarbeit geäußert haben. Ich muß offen gestehen, daß ich mich sehr gewundert habe, daß Sie das gerade aus Anlaß dieses Gesetzes sagen, das im Ausschuß zwischen allen drei Fraktionen und der Bundesregierung, soweit sie beteiligt war, kooperativ beraten worden ist. Mich wundert Ihre Aussage, auch angesichts des Ergebnisses, das wir erreicht haben und das ja auch Sie bejahen, dem Sie zustimmen, auch wenn einige Änderungsanträge von Ihnen nicht angenommen worden sind. Die Behauptung, es mangele an einer partnerschaftlichen Einstellung der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung zu den freien Kräften, zu den Kirchen, zu den Wohlfahrtsverbänden, wird durch Wiederholung nicht wahrer. Ich glaube, Sie belasten auch in einer, wie ich hoffe, von Ihnen nicht beabsichtigten Art und Weise diese Zusammenarbeit in dieser Gesellschaft. Sie säen damit immer wieder Mißtrauen, was in der Praxis siehe das Beispiel des Gesetzes, das wir heute verabschieden wollen! — gerade entkräftet wird!

(Beifall bei der SPD.)

Wie ist es möglich, eine noch stärkere partnerschaft-
liche Absicht zum Ausdruck zu bringen als gerade
in der Form, wie das hier im Gesetz vorgesehen ist? Ich bitte, doch eine ganz bestimmte Form von Partnerschaft, wie sie nun wieder in Teilen Ihrer Anträge zum Ausdruck kommt, nicht mit partnerschaftlicher Absicht und partnerschaftlicher Praxis in toto zu verwechseln. Es kann nun einmal Varianten unterschiedlicher Form von partnerschaftlicher Zusammenarbeit geben.

(Abg. Katzer: Darüber darf man ja auch streiten!)

— Darüber darf man streiten! (Abg. Katzer: Das meine ich!)

Aber wenn hier eine Behauptung aufgestellt wird, kann auch sehr wohl an dieser Stelle — —

(Abg. Katzer: Das meine ich wohl! Das wird ja nicht ex cathedra bestimmt!)

— Herr Kollege Katzer, ich glaube, es wäre wirklich besser, wir würden uns in Ruhe über diesen Komplex unterhalten, um so mehr als alle meine Gespräche mit den Kirchen und mit Verbänden in den Monaten, seitdem ich mit diesen Materien zu tun habe, immer wieder beweisen, daß der pauschale Vorwurf zusammenschrumpft auf einige wenige Details und daß auch diese sich entkräften lassen, daß sie jedenfalls die pauschale Aufrechterhaltung des Vorwurfs mangelnder partnerschaftlicher Zusammenarbeit in keiner Weise zulassen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Burger?