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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 103. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 22. Mai 1974 Inhalt: Amtliche Mitteilung . . . . 6843 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1974 (Haushaltsgesetz 1974) (Drucksachen 7/1100, 7/1504); Anträge und Berichte des Haushaltsausschusses; in Verbindung mit Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache 7/1918); in Verbindung mit Einzelplan 32 Bundesschuld (Drucksache 7/1933); in Verbindung mit Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache 7/1937) — Fortsetzung der zweiten Beratung — Grobecker (SPD) . . . . 6843 C, 6873 C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 6844 C Dr. Apel, Bundesminister (BMF) . . 6849 B Dr. von Bülow (SPD) 6855 C Hoppe (FDP) . . . . . 6860 D, 6877 A Dr. Sprung (CDU/CSU) 6864 A Blank (SPD) 6867 C Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . 6869 C Wohlrabe (CDU/CSU) 6874 D Carstens (Emstek) (CDU/CSU) . . 6876 D Haushaltsgesetz 1974 (Drucksachen 7/1938, 7/2026, 7/2027) Dr. Althammer (CDU/CSU) 6877 D, 6878 A, 6878 B Dr. von Bülow (SPD) . . . . . . 6878 B Sammelübersichten 19 und 20 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 7/2055, 7/2087) . . . . . 6878 D Bericht und Antrag des Innenausschusses zu dem Bericht der Wahlkreiskommission für die 7. Wahlperiode des Deutschen Bundestages zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Bundestagswahlrecht (Drucksachen 7/1379, 7/867, 7/2063) Berger (CDU/CSU) . . . . . . . 6879 A Wittmann (Straubing) (SPD) . . . 6880 C Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . . 6882 B Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . . 6884 A Entwurf eines Gesetzes der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP zur Änderung des Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz) (Drucksache 7/1878), Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/2082), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksache 7/2081) — Zweite und dritte Beratung — 6884 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Mai 1974 Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Drucksache 7/1490), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksache 7/2040) — Zweite und dritte Beratung — 6885 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Drucksache 7/2098) in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes des Bundesrates zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Drucksache 7/2099) — Erste Beratung — Vogelsang (SPD) 6885 C Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . 6886 B Möllemann (FDP) . . . 6887 D Entwurf eines Sechsten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Sechstes Anpassungsgesetz) (Drucksache 7/2121) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 6888 D Entwurf eines Dritten Gesetzes des Bundesrates zur Änderung mietpreisrechtlicher Vorschriften in der kreisfreien Stadt München und im Landkreis München sowie in der Freien und Hansestadt Hamburg (Drucksache 7/2069) — Erste Beratung — 6889 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 25. März 1972 zur Änderung des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe (Drucksache 7/2071) — Erste Beratung — 6889 A Entwurf eines Gesetzes der Abg. Müller (Remscheid), Frau Schroeder (Detmold), Frau Stommel, Dr. Götz, Frau Hürland, Burger und der Fraktion der CDU/CSU zur Verlängerung des Gesetzes zur Förderung sozialer Hilfsdienste (Drucksache 7/2085) — Erste Beratung — 6889 A Entwurf eines Gesetzes über die weitere Sicherung des Einsatzes von Gemeinschaftskohle in der Elektrizitätswirtschaft (Drittes Verstromungsgesetz) (Drucksache 7/1991) — Erste Beratung — 6889 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommen vom 23. Juni 1969 (Drucksache 7/2054) — Erste Beratung — 6889 B Entwurf eines Gesetzes über die Agrarberichterstattung (Agrarberichterstattungsgesetz) (Drucksache 7/1990) — Erste Beratung — 6889 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1974 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 1974) (Drucksache 7/1979) — Erste Beratung — . . . . 6889 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Entwicklungshilfe-Steuergesetzes (Drucksache 7/2094) — Erste Beratung — Schedl (CDU/CSU) 6889 D Huonker (SPD) . . . . . . . 6890 B Opitz (FDP) 6891 B Dr. Eppler, Bundesminister (BMZ) . 6891 C Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über den Wahleinspruch des Ekkehart Balnus, Emmerich, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Deutschen Bundestag vom 19. November 1972 (Drucksache 7/1952) in Verbindung mit Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über den Wahleinspruch des Helmuth Manne, Frankfurt, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Deutschen Bundestag vom 19. November 1972 (Drucksache 7/1953) und Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über den Wahleinspruch des Hans Russ, Siegburg, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Deutschen Bundestag vom 19. November 1972 (Drucksache 7/1954) und Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über den Wahleinspruch des Hans Basekow, Siegen, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Deutschen Bundestag vom 19. November 1972 (Drucksache 7/1955) und Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über den Wahleinspruch des Dr. Klaus Schmiemann, Köln, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Deutschen Bundestag vom 19. November 1972 (Drucksache 7/1956) Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . . 6892 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abg. Lenzer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Hösl, Pfeffermann, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Schröder (Lüneburg), Frau Dr. Walz, Weber (Heidelberg) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Rationalisierung, Kosten- und Erfolgskontrolle im Bundesministe- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Mai 1974 III rium für Forschung und Technologie (Drucksachen 7/865, 7/1904) 6893 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abg. Lenzer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Hösl, Pfeffermann, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Schröder (Lüneburg), Frau Dr. Walz, Weber (Heidelberg) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Förderung der „Technologischen Forschung und Entwicklung" im Bundesministerium für Forschung und Technologie (Drucksachen 7/890, 7/1972) 6893 B Zur Geschäftsordnung Leicht (CDU/CSU) 6893 C von Hassel, Vizepräsident . . . 6893 D Schulte (Unna) (SPD) 6894 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 6/74 — Besondere Zollsätze gegenüber Finnland — EGKS) und zu der Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 7/74 — Zollkontingente für Walzdraht usw. —) (Drucksachen 7/1969, 7/1970, 7/2084) 6894 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte raffinierte Erdölerzeugnisse eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Polypropylen der Tarifstelle 39.02 C IV des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung der Gemeinschaftszollkontingente für Acryl-Spinnfasern und Garne aus AcrylSpinnfasern der Tarifstellen ex 56.04 A und ex 56.05 A des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung einer Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Tonbandgeräten nach Italien mit Herkunft aus Taiwan (Drucksachen 7/1745, 7/1994, 7/1771, 7/2083) . . 6894 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Durchführung einer Erhebung über die Verdienste der ständig in der Landwirtschaft beschäftigten Arbeiter (Drucksachen 7/1708, 7/2086) 6894 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1974 (Haushaltsgesetz 1974) (Drucksachen 7/1100, 7/1504, 7/1911 bis 7/1938, 7/2027) — Dritte Beratung — Leicht (CDU/CSU) . . . . . . . 6895 A Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) . 6902 A Kirst (FDP) . . . . . . . . . . 6906 D Dr. Apel, Bundesminister (BMF) . 6911 A Namentliche Abstimmung . . . . . . . 6911 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 6913 B Wolfram (SPD) . . . . . . . . 6913 C Damm (CDU/CSU) . . . . . . . 6914 A Würtz (SPD) . . . . . . . . . 6915 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum (Drucksache 7/2011) — Erste Beratung — Dr. Vogel, Bundesminister (BMJ) . 6916 B Gnädinger (SPD) 6917 A Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) 6917 D Kleinert (FDP) . . . . . . . . 6919 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 6920 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6921* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Mai 1974 6843 103. Sitzung Bonn, den 22. Mai 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Aigner * 22. 5. Dr. Artzinger * 22. 5. Bahr 22. 5. Batz 22. 5. Dr. Becher (Pullach) 22. 5. von Bockelberg 22. 5. Brandt 6. 6. Dr. Dregger 22. 5. Dr. Erhard 22. 5. Ferrang 22. 5. Dr. Freiwald 22. 5. Gewandt 19. 6. Dr. Gölter *** 22. 5. Dr. Gradl 10. 6. Groß 22. 5. Dr. Haenschke 31. 5. Härzschel * 23. 5. Handlos 22. 5. Jäger (Wangen) 1. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 22. 5. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Klepsch *** 22. 5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 22. 5. Lagershausen 22. 5. Lampersbach 22. 5. Lemmrich *** 22. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 22. 5. Lenzer *** 22. 5. Logemann 22. 5. Dr. Lohmar 22. 6. Lücker * 26. 5. Memmel * 22. 5. Mursch (Soltau-Harburg) * 22. 5. Dr. Narjes 22. 5. Pawelczyk *** 22. 5. Dr. Probst 22. 5. Richter *** 22.5. Schlaga *** 22. 5. Schmidt (Kempten) *** 22. 5. Schröder (Wilhelminenhof) 22. 5. Dr. Schwencke *** 22. 5. Dr. Schwörer * 22. 5. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 24.5. Dr. Starke (Franken) 23. 5. Vogel (Ennepetal) 22. 5. Walkhoff * 22. 5. Frau Dr. Walz * 22. 5. Wienand 22. 5. Dr. Wörner 22. 5. Zeyer 8.6.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hugo Hauser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich darf Ihnen dies nur eben darlegen; wenn Sie ein klein wenig Geduld haben, hören Sie die Antwort.

    (Abg. Wehner: Womit haben wir das verdient?)

    Ich greife nur dieses eine Beispiel, bei dem das Gesetz am wenigstens problematisch ist, heraus. Der Gesamtverband gemeinnütziger Wohnungsunternehmen, dem ja bekanntlich eine ganze Reihe von Wohnungsträgern angehört, die Ihnen näherstehen als uns, hat vor gut drei Vierteljahren dem Bundesjustizminister geschrieben, das Gesetz sei mit schwerwiegenden Mängeln behaftet; die Rechtsunsicherheit in Auslegung und Anwendung habe in zahlreichen Fällen zu sonst vermeidbaren Spannungen zwischen den Unternehmern und den Mietern geführt. Damit, Herr Minister, ist der Glorienschein, mit dem Sie das bisherige Gesetz umgeben wollen, wahrhaftig verblaßt. Denn diese Spannungen wurden gerichtlich nicht ausgetragen, und sie haben das Verhältnis zwischen den Unternehmen und ihren Mietern, die durch die Bank praktisch ein Dauermietrecht in Anspruch nehmen können, gewiß nicht gefördert. Ja, Herr Tepper, der Direktor dieses Gesamtverbandes, warf der Regierung Anfang März
    vor, bei ihr habe sich der Blick für eine bedarfsgerechte und soziale Wohnungspolitik getrübt. Diese Kritik, meine Damen und Herren, können Sie wahrhaftig nicht mit leichter Hand beiseite schieben.
    Wenn ich darüber hinaus die Rechtsprechung verfolge, die dieses Gesetz ausgelöst hat, dann bleibt nur festzustellen: an kein anderes Gesetz hat sich ein solcher Wirrwarr an Rechtsprechung angeknüpft wie gerade hier. Und dieses Gesetz preist der gewesene Justizminister gar noch als ein ganz besonders soziales Gesetz!

    (Abg. Dürr: Herr Hauser, machen wir ein besseres Revisionsrecht, dann bessert sich das!)

    Kein Wunder, daß viele, auch gemeinnützige, Unternehmen dadurch abgeschreckt wurden, gerichtliche Schritte einzuleiten, selbst wenn sie nicht einmal die Vergleichsmiete, sondern nur die Kostenmiete anstrebten, und so, wie in der Denkschrift der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft zu lesen ist, als Folge Einbußen in der Wirtschaftlichkeit und eine Verminderung der Liquidität hinnehmen mußten, die das zumutbare Maß überschreiten.
    Was hier die gemeinnützige Wohnungswirtschaft heftig beklagt, gilt um so mehr bei den einzelnen, auch den kleinen Hauseigentümern, die sich nicht so artikulieren können, wie dies ein Verband tun kann. Mit anderen Worten: das Argument, das bisherige Gesetz habe sich bewährt, sticht nicht. Oder wollen Sie bestreiten, daß dieses Gesetz klare Voraussetzungen vermissen läßt, in denen etwa ein Vermieter abmessen kann, wie er seinen berechtigten Erhöhungsanspruch nun auch zu realisieren vermag? Ist es nicht so, daß in 90 % aller einschlägigen Prozesse ein Erfolg versagt blieb, weil einfach die gesetzlichen Voraussetzungen völlig unklar gefaßt sind, und gibt dies nicht zu denken? Ich sage dies nur, um deutlich zu unterstreichen, wie wir hier mit Sorgfalt an die Beratung gehen müssen, um wirklich eine sichere Rechtsgrundlage zu schaffen, anders als bisher, wo man den Gerichten Steine statt Brot gegeben hat. Es ist doch erschreckend, wenn laut Umfrage anfangs April 34 % der Männer und 30 % der Frauen gegenüber unseren Gerichten viel Mißtrauen äußerten, woran auch die verworrene Rechtsprechung im Bereich des Miet- und Mietpreisrechtes ganz beträchtlichen Anteil hat. Die entscheidende Aufgabe, Herr Minister, für Sie als neuen Justizminister bleibt es, dieses Vertrauen zu unseren Gerichten wieder zu festigen und endlich von unausgegorenen sogenannten Justizreformen Abschied zu nehmen.
    Nun zum einzelnen. Selbst wenn Sie die Übernahme des Kündigungsschutzes in das Bürgerliche Recht als Dauerrecht in das Credo der Regierungserklärung aufgenommen haben, gilt es trotzdem, diese Frage in den Ausschüssen eingehend zu erörtern. Es handelt sich nicht nur, Herr Kleinert, um eine psychologische Maßnahme, wie Sie vor kurzem meinten. Vielmehr wurden uns verfassungsrechtliche Vorbehalte entgegengesetzt, über die wir nicht einfach hinweggehen können. Die beiden anerkannten Verfassungsrechtler Professor Scheuner und



    Dr Hauser (Sasbach)

    Professor Rupp, die mit uns völlig darin einig gingen, daß niemand die schrankenlose Kündigungsfreiheit eines Vermieters will, haben uns doch zu bedenken gegeben, ein Grundrecht dürfe nur so weit eingeschränkt werden, daß es noch verwertbar ist und damit der Restbestand dieses Grundrechtes hier auch noch die charakteristischen Merkmale der Eigentümerposition aufweist. Ob die soziale Bindung sachgerecht oder gezielt abgemessen sei, fragten die beiden Verfassungsrechtler, wenn der Mieter einfach zum Typus gemacht werde, und ob er in dieser allgemeinen Form wirklich eines besonderen Schutzes bedürfe, wo doch die Erfahrung lehre, daß er häufig der sozial viel Stärkere sei, denke man nur an die Fehlbelegung von Sozialwohnungen.
    Aber nicht nur diese Frage ist klarzustellen. Es ist auch zu überprüfen, ob die Kündigungsvorschriften jetzt schon in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt werden sollen oder ob nicht doch weitere Erfahrungen gesammelt werden müssen und ob die erst zweieinhalb Jahre bestehende Vorschrift sich wirklich bewährt und dem Gedanken eines partnerschaftlichen Verhältnisses zwischen den Mietparteien wirklich Rechnung trägt. Ist die Kündigungsbestimmung wirklich systematisch richtig eingeordnet?
    Auf alle Fälle gilt es zu überlegen, ob die im Regierungsentwurf angegebenen Kündigungsgründe nicht allzu eng gefaßt sind und deshalb zu einer wohnungspolitisch unerwünschten Erstarrung des Mietgefüges führen könnten. Schon der Bundesrat empfahl zu Recht, den Katalog zu erweitern.
    Fordert — danach darf ich auch fragen — der Gesetzentwurf nicht künftig in Räumungsprozessen dazu heraus, wieder schmutzige Wäsche zu waschen, was wir gerade mit dem sozialen Mietrecht abgeschafft haben? Wollen wir im neuen Scheidungsrecht nicht gerade auch dies vermeiden? Warum soll dies auf einmal hier nicht mehr gelten?
    Auch zur Vergleichsmiete nur wenige allgemeine Bemerkungen! Daß dieser Komplex nicht auch für eine Hereinnahme in das Bürgerliche Gesetzbuch vorgeschlagen wurde, wie dies noch im Referentenentwurf zu lesen war, ist wohl auf den Vorschlag der FDP zurückzuführen. Das ist auch gut so, denn hier zeigten sich vor allem die Unzulänglichkeiten am augenscheinlichsten, die nun in dem Regierungsentwurf ausgeglichen werden sollen. Wir danken insbesondere dem Bundesrat, daß er im ersten Durchgang noch entscheidende Änderungen angeregt hat, die allem Anschein nach die Bundesregierung zu übernehmen bereit ist, wie der Herr Minister eben äußerte. Hier muß die Ausschußdebatte ansetzen, wobei aber zu bedenken bleibt, ob in allen Fällen, so beim Altwohnungsbestand, die Vergleichsmiete in der Tat die beste Lösung bringt.
    Diese Anmerkungen mögen, so hoffen wir, wirklich zu einer überschaubaren und praktikablen Lösung führen, gleichzeitig aber auch ein gerechtes Gesetz erbringen, denn die Gerechtigkeit bleibt das Entscheidende, eben jenes Prinzip, das einst Theodor
    Wolff, der Kronjurist, als das kostbarste Juwel in der Krone freier Nationen bezeichnet hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren, das Wort hat der Herr Abgeordnete Kleinert.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Detlef Kleinert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Für die freie demokratische Fraktion des Hauses darf ich dieses Gesetz begrüßen. Ich darf es insbesondere begrüßen wegen seiner Ausgewogenheit. Ich darf es insbesondere deshalb begrüßen, Herr Hauser, weil der größte Teil der von Ihnen eben — meist zu Recht — dem früheren Gesetz angekreideten Mängel in den Vorberatungen bereits aus diesem Gesetz entfernt worden ist.

    (Abg. Stücklen: Das war aber der Bundesrat!)

    — Herr Stücklen, wir hatten sehr ausführliche, sehr faire Unterhaltungen unter den Koalitionspartnern. Ich schätze den Wert dieser Unterhaltungen nicht geringer als das, was der Bundesrat vielleicht in der einen oder anderen Frage auch noch an Erwägungen angestellt hat.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ausgewogenheit --- entsprechend dem Sinn einer ersten Aussprache in sehr allgemeiner Form ins Auge gefaßt — sehen wir insbesondere darin — so hatte ich neulich meine Bemerkungen, die Sie eben noch einmal zitiert haben, aufgefaßt wissen wollen —, daß tatsächlich der Mieter hier in erster Linie ein psychologisches Bedürfnis hat. Das ist von den anderen Rednern mit anderen Worten gesagt worden. Er hat das Bedürfnis, sicher zu sein, daß er nicht ohne Grund, ohne daß er sich etwas zuschulden kommen läßt, aus der Wohnung heraus muß. Das ist ein psychologisches Bedürfnis, weil tatsächlich üblicherweise ein Vermieter nicht auf den Gedanken kommt, einem angenehmen, pünktlich zahlenden Mieter ohne irgendeinen Grund zu kündigen. Das ist auch der Vorwurf, der von einigen Seiten gegen die Einführung dieser Bestimmung ins BGB erhoben wird. Wir meinen jedoch, daß es ein so wichtiges Bedürfnis des Mieters ist, sich insofern sicherfühlen zu können, daß es also wichtig ist, gerade dieses psychologische Moment zu berücksichtigen, daß wir der Einfügung dieser Bestimmungen in das BGB zustimmen, obwohl wir davon ausgehen, daß die Zahl der Fälle, die tatsächlich dadurch heute noch bereinigt werden müssen, sehr klein ist.
    Sie finden in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vorn 5. März 1974 eine sehr abgewogene und objektive Auseinandersetzung mit dem Entwurf in seiner jetzigen Form. Es wird auch dort gesagt, die Einfügung dieser Bestimmungen in das BGB würde wahrscheinlich niemandem, also auch dem Vermieter nicht, schaden. Ob sie nutzen werde, sei zweifelhaft. Eben an dieser Stelle setzt unsere Überlegung ein: Wenn das so ist, sollte man diese Bestimmun-



    Kleinert
    gen lieber zur Sicherheit der betroffenen Mieter in das BGB aufnehmen.
    Die andere Seite der Ausgewogenheit stellt sich so dar: In erster Linie hat doch der Vermieter — und zwar mit Recht — wirtschaftliche Interessen. Er soll diese Interessen auch weiter haben. Wir haben deshalb mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, daß der wirtschaftliche Bereich in dem jetzt vorliegenden Entwurf keineswegs festgeschrieben worden ist, sondern daß gegenüber der bisherigen Regelung eine wesentliche Verbesserung erreicht worden ist, gerade in den Punkten, auf die Sie zu Recht hingewiesen haben, die zur Unsicherheit in der Rechtsprechung geführt haben. Auf diese Weise ist dem Vermieter erstmals eine Reihe von Vorteilen eingeräumt worden, so z. B. die Möglichkeit, eine pauschalierte Vorauszahlung für die überwälzbaren Nebenbelastungen zu verlangen, und die Möglichkeit, ohne daß eine Gleitklausel vorhanden sein müßte, Zinssteigerungen weiterzugeben und insbesondere auch die Verzinsung des Eigenkapitals zu berücksichtigen. Das sind erhebliche Vorteile auf wirtschaftlichem Gebiet für den Vermieter. Diese sollten in erster Linie gesehen werden, wenn dieses Gesetz von Vermieterseite aus betrachtet wird.
    Sicher ist es gut, daß die Zahl der Räumungsstreitigkeiten — ich spreche nicht von den Prozessen über die Mietzinsen; dies ist ein Problem, das wir jetzt erst besser unter Kontrolle zu bekommen hoffen — schon unter der Geltung des alten Gesetzes erheblich zurückgegangen ist. Dies ist einerseits ein Verdienst des Gesetzgebers, der eine entsprechende Regelung getroffen hat. Es ist andererseits — darauf muß hier auch hingewiesen werden — natürlich ebenso ein Verdienst der Entwicklung auf dem Markt. Deshalb lassen wir Freien Demokraten auch gar keinen Zweifel daran, daß für uns das Allerwichtigste zur Vermeidung von Spannungen in diesem Bereich ein gesunder, funktionierender Wohnungsmarkt ist. Dann wird man unserer Auffassung nach auch auf jede Art von Reglementierung im Bereich der Mietpreise verzichten können. Das ist auch der Grund, warum wir uns dafür eingesetzt haben, die Frage der Mietpreisgestaltung in einem Sondergesetz zu regeln und damit in vollem Umfang zur Disposition des Gesetzgebers zu halten, im Blick auf den hoffentlich möglichst nahen Tag, an dem ein gesunder, gut funktionierender Wohnungsmarkt die Beseitigung derartiger Eingriffe in die freie Marktwirtschaft gestattet.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)