Rede:
ID0710308600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Wittmann: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 103. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 22. Mai 1974 Inhalt: Amtliche Mitteilung . . . . 6843 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1974 (Haushaltsgesetz 1974) (Drucksachen 7/1100, 7/1504); Anträge und Berichte des Haushaltsausschusses; in Verbindung mit Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache 7/1918); in Verbindung mit Einzelplan 32 Bundesschuld (Drucksache 7/1933); in Verbindung mit Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache 7/1937) — Fortsetzung der zweiten Beratung — Grobecker (SPD) . . . . 6843 C, 6873 C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 6844 C Dr. Apel, Bundesminister (BMF) . . 6849 B Dr. von Bülow (SPD) 6855 C Hoppe (FDP) . . . . . 6860 D, 6877 A Dr. Sprung (CDU/CSU) 6864 A Blank (SPD) 6867 C Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . 6869 C Wohlrabe (CDU/CSU) 6874 D Carstens (Emstek) (CDU/CSU) . . 6876 D Haushaltsgesetz 1974 (Drucksachen 7/1938, 7/2026, 7/2027) Dr. Althammer (CDU/CSU) 6877 D, 6878 A, 6878 B Dr. von Bülow (SPD) . . . . . . 6878 B Sammelübersichten 19 und 20 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 7/2055, 7/2087) . . . . . 6878 D Bericht und Antrag des Innenausschusses zu dem Bericht der Wahlkreiskommission für die 7. Wahlperiode des Deutschen Bundestages zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Bundestagswahlrecht (Drucksachen 7/1379, 7/867, 7/2063) Berger (CDU/CSU) . . . . . . . 6879 A Wittmann (Straubing) (SPD) . . . 6880 C Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . . 6882 B Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . . 6884 A Entwurf eines Gesetzes der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP zur Änderung des Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz) (Drucksache 7/1878), Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/2082), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksache 7/2081) — Zweite und dritte Beratung — 6884 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Mai 1974 Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Drucksache 7/1490), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksache 7/2040) — Zweite und dritte Beratung — 6885 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Drucksache 7/2098) in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes des Bundesrates zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Drucksache 7/2099) — Erste Beratung — Vogelsang (SPD) 6885 C Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . 6886 B Möllemann (FDP) . . . 6887 D Entwurf eines Sechsten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Sechstes Anpassungsgesetz) (Drucksache 7/2121) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 6888 D Entwurf eines Dritten Gesetzes des Bundesrates zur Änderung mietpreisrechtlicher Vorschriften in der kreisfreien Stadt München und im Landkreis München sowie in der Freien und Hansestadt Hamburg (Drucksache 7/2069) — Erste Beratung — 6889 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 25. März 1972 zur Änderung des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe (Drucksache 7/2071) — Erste Beratung — 6889 A Entwurf eines Gesetzes der Abg. Müller (Remscheid), Frau Schroeder (Detmold), Frau Stommel, Dr. Götz, Frau Hürland, Burger und der Fraktion der CDU/CSU zur Verlängerung des Gesetzes zur Förderung sozialer Hilfsdienste (Drucksache 7/2085) — Erste Beratung — 6889 A Entwurf eines Gesetzes über die weitere Sicherung des Einsatzes von Gemeinschaftskohle in der Elektrizitätswirtschaft (Drittes Verstromungsgesetz) (Drucksache 7/1991) — Erste Beratung — 6889 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommen vom 23. Juni 1969 (Drucksache 7/2054) — Erste Beratung — 6889 B Entwurf eines Gesetzes über die Agrarberichterstattung (Agrarberichterstattungsgesetz) (Drucksache 7/1990) — Erste Beratung — 6889 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1974 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 1974) (Drucksache 7/1979) — Erste Beratung — . . . . 6889 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Entwicklungshilfe-Steuergesetzes (Drucksache 7/2094) — Erste Beratung — Schedl (CDU/CSU) 6889 D Huonker (SPD) . . . . . . . 6890 B Opitz (FDP) 6891 B Dr. Eppler, Bundesminister (BMZ) . 6891 C Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über den Wahleinspruch des Ekkehart Balnus, Emmerich, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Deutschen Bundestag vom 19. November 1972 (Drucksache 7/1952) in Verbindung mit Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über den Wahleinspruch des Helmuth Manne, Frankfurt, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Deutschen Bundestag vom 19. November 1972 (Drucksache 7/1953) und Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über den Wahleinspruch des Hans Russ, Siegburg, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Deutschen Bundestag vom 19. November 1972 (Drucksache 7/1954) und Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über den Wahleinspruch des Hans Basekow, Siegen, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Deutschen Bundestag vom 19. November 1972 (Drucksache 7/1955) und Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über den Wahleinspruch des Dr. Klaus Schmiemann, Köln, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Deutschen Bundestag vom 19. November 1972 (Drucksache 7/1956) Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . . 6892 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abg. Lenzer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Hösl, Pfeffermann, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Schröder (Lüneburg), Frau Dr. Walz, Weber (Heidelberg) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Rationalisierung, Kosten- und Erfolgskontrolle im Bundesministe- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Mai 1974 III rium für Forschung und Technologie (Drucksachen 7/865, 7/1904) 6893 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abg. Lenzer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Hösl, Pfeffermann, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Schröder (Lüneburg), Frau Dr. Walz, Weber (Heidelberg) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Förderung der „Technologischen Forschung und Entwicklung" im Bundesministerium für Forschung und Technologie (Drucksachen 7/890, 7/1972) 6893 B Zur Geschäftsordnung Leicht (CDU/CSU) 6893 C von Hassel, Vizepräsident . . . 6893 D Schulte (Unna) (SPD) 6894 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 6/74 — Besondere Zollsätze gegenüber Finnland — EGKS) und zu der Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 7/74 — Zollkontingente für Walzdraht usw. —) (Drucksachen 7/1969, 7/1970, 7/2084) 6894 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte raffinierte Erdölerzeugnisse eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Polypropylen der Tarifstelle 39.02 C IV des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung der Gemeinschaftszollkontingente für Acryl-Spinnfasern und Garne aus AcrylSpinnfasern der Tarifstellen ex 56.04 A und ex 56.05 A des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung einer Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Tonbandgeräten nach Italien mit Herkunft aus Taiwan (Drucksachen 7/1745, 7/1994, 7/1771, 7/2083) . . 6894 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Durchführung einer Erhebung über die Verdienste der ständig in der Landwirtschaft beschäftigten Arbeiter (Drucksachen 7/1708, 7/2086) 6894 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1974 (Haushaltsgesetz 1974) (Drucksachen 7/1100, 7/1504, 7/1911 bis 7/1938, 7/2027) — Dritte Beratung — Leicht (CDU/CSU) . . . . . . . 6895 A Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) . 6902 A Kirst (FDP) . . . . . . . . . . 6906 D Dr. Apel, Bundesminister (BMF) . 6911 A Namentliche Abstimmung . . . . . . . 6911 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 6913 B Wolfram (SPD) . . . . . . . . 6913 C Damm (CDU/CSU) . . . . . . . 6914 A Würtz (SPD) . . . . . . . . . 6915 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum (Drucksache 7/2011) — Erste Beratung — Dr. Vogel, Bundesminister (BMJ) . 6916 B Gnädinger (SPD) 6917 A Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) 6917 D Kleinert (FDP) . . . . . . . . 6919 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 6920 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6921* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Mai 1974 6843 103. Sitzung Bonn, den 22. Mai 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Aigner * 22. 5. Dr. Artzinger * 22. 5. Bahr 22. 5. Batz 22. 5. Dr. Becher (Pullach) 22. 5. von Bockelberg 22. 5. Brandt 6. 6. Dr. Dregger 22. 5. Dr. Erhard 22. 5. Ferrang 22. 5. Dr. Freiwald 22. 5. Gewandt 19. 6. Dr. Gölter *** 22. 5. Dr. Gradl 10. 6. Groß 22. 5. Dr. Haenschke 31. 5. Härzschel * 23. 5. Handlos 22. 5. Jäger (Wangen) 1. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 22. 5. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Klepsch *** 22. 5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 22. 5. Lagershausen 22. 5. Lampersbach 22. 5. Lemmrich *** 22. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 22. 5. Lenzer *** 22. 5. Logemann 22. 5. Dr. Lohmar 22. 6. Lücker * 26. 5. Memmel * 22. 5. Mursch (Soltau-Harburg) * 22. 5. Dr. Narjes 22. 5. Pawelczyk *** 22. 5. Dr. Probst 22. 5. Richter *** 22.5. Schlaga *** 22. 5. Schmidt (Kempten) *** 22. 5. Schröder (Wilhelminenhof) 22. 5. Dr. Schwencke *** 22. 5. Dr. Schwörer * 22. 5. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 24.5. Dr. Starke (Franken) 23. 5. Vogel (Ennepetal) 22. 5. Walkhoff * 22. 5. Frau Dr. Walz * 22. 5. Wienand 22. 5. Dr. Wörner 22. 5. Zeyer 8.6.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf der Drucksache 7/2132 zum Antrag des Innenausschusses zu dem Bericht der Wahlkreiskommission und zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung begründen.
    Es handelt sich bei dem ersten Antrag darum, die Verteilung der Wahlkreise auf die einzelnen Länder entsprechend dem Vorschlag der Wahlkreiskommission dem Bevölkerungsstand anzupassen.
    Die vom Bundespräsidenten nach § 3 Bundeswahlgesetz ernannte Wahlkreiskommission hatte schon in ihrem Bericht für die 6. Wahlperiode des Deutschen Bundestages auf die Notwendigkeit der Anpassung der Wahlkreise an die veränderte Bevölkerungszahl hingewiesen. Der Innenausschuß hatte in der 6. Wahlperiode diese Anpassung nicht vorgeschlagen, aber — ich zitiere — die Erwartung ausgedrückt, in der 7. Wahlperiode die Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum 8. Deutschen Bundestag von Grund auf zu überdenken und dabei insbesondere die Wahlkreisverteilung an die Länder entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerungsentwicklung zu überprüfen.
    Der Innenausschuß des 7. Deutschen Bundestages hat sich in seiner Sitzung am 14. Februar 1973 diese Erwartung zu eigen gemacht.
    Nun schlägt uns die aus sieben unabhängigen Sachverständigen unter Vorsitz des Präsidenten des Statistischen Bundesamtes stehende Wahlkreiskommission mit überzeugenden Gründen eine Anpassung bei der Verteilung der Wahlkreise auf die einzelnen Länder entsprechend der Bevölkerungsentwicklung vor, und SPD und FDP sagen dazu nein. Dabei weist die Kommission ausdrücklich darauf hin, daß sie ihren Vorschlägen nicht nur den Bevölkerungsstand an einem bestimmten Tage, nämlich am 1. Januar 1973, zugrunde legt, sondern sorgfältig geprüft hat, ob sich ein Trend, der seit Jahren besteht und sich verstärkt hat, vielleicht in Zukunft umkehren könnte. Mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten möchte ich aus dem Bericht der Wahlkreiskommission (Seite 8) zitieren: „Eine Umkehr des Trends ist nach Auffassung der Kommission nicht zu erwarten. Auf Grund dieser tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung ist die bestehende Wahlkreiseinteilung änderungsbedürftig geworden" — und hier folgt eine Formulierung des Bundesverfassungsgerichts —, „weil offenkundig ist, daß sie mit der gegenwärtigen Bevölkerungsverteilung nicht mehr im Einklang steht und nicht mehr erwartet werden kann, daß die heutige Diskrepanz sich wieder ausgleicht." So das Bundesverfassungsgericht (Entscheidungen Band 3, Seite 141/142, Leitsatz 3), zitiert im Bericht der Wahlkreiskommission.
    Wer im Bericht der Wahlkreiskommission die Begründung der Vorschläge in der Bundestagsdrucksache 7/1379 auf Seite 7 und 8 liest, wird sicherlich dem Antrag der CDU/CSU seine Zustimmung nicht versagen können. Nach unserer Auffassung muß die Anpassung erfolgen im Hinblick auf den Grundsatz der gleichen Wahl und seine Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 22. Mai 1963 (Band 16, Seite 130).
    Die Wahlkreiskommission hat sich in ihrem Bericht auch mit dem Gesichtspunkt möglichster Kontinuität der Wahlkreiseinteilung auseinandergesetzt, aber mit Recht dennoch dem Grundsatz der gleichen Wahl angesichts der gegebenen Bevölkerungsentwicklung den Vorrang eingeräumt, da sonst das Entstehen von Überhangmandaten nicht auszuschließen wäre.
    Mit welchen Gründen sprechen sich nun SPD und FDP gegen die Vorschläge der Wahlkreiskommission aus? Sie tun es, weil, wie .es in dem Bericht heißt, eine Verschiebung - einzelner Ländergrenzen im Zuge der nach Art. 29 Abs. 3 GG bis zum 31. Mai 1975 gebotenen Volksentscheide „nicht auszuschließen ist" und der Art. 29 Abs. 1 GG insgesamt eine Neugliederung des Bundesgebietes verlangt. Grundsätze der gleichen Wahl für die nächste Bundestagswahl lassen sich meines Erachtens nicht zurückstellen mit dem Hinweis darauf, daß vielleicht in der Zukunft irgendwann als Folge von Volksentscheiden oder einer Neugliederung des Bundesgebietes im Jahre 1980 Verschiebungen einzelner Ländergrenzen nicht auszuschließen sind.
    Noch für viel weniger überzeugend halte ich die von den Koalitionsparteien vertretene Auffassung, die von der Wahlkreiskommission vorgeschlagene Neuverteilung — ich zitiere aus dem Bericht Seite 3 — bedeute neben einem erheblichen administrativen Aufwand auch eine außerordentliche Belastung der Parteiorganisationen. Offenbar wurde dabei übersehen, daß ja die Wahlkreiskommission in ihrem Bericht vom 7. Dezember 1973 von den Vorschlägen der Länder, die im Einvernehmen mit den Parteien gemacht worden sind, und von der Neuverteilung der Wahlkreise auf die Länder bereits ausgeht, also höchstens umgekehrt Verwaltungsaufwand entsteht, wenn der Bundestag die Vorschläge der Wahlkreiskommission nicht übernimmt.
    Bei dem zweiten Änderungsantrag der CDU/CSU handelt es sich um ein altes Anliegen des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung. Die zur Diskussion stehende Bundestagsdrucksache 7/867 beginnt wie folgt — ich zitiere mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten —:
    Der Deutsche Bundestag hat mit Entschließung vom 9. Juni 1972 ... die Bundesregierung ersucht, ... eine befriedigende Lösung in dieser Frage zu unterbreiten.
    Und dann heißt es: Zu a)
    Die Bundesregierung hält ebenso wie der Deutsche Bundestag die gegenwärtige Regelung des



    Berger
    Wahlrechts der im Ausland lebenden Deutschen zum Deutschen Bundestag für unbefriedigend.
    Es folgen dann Hinweise auf die verschiedenen Stellungnahmen der Bundesregierung, und es wird insbesondere auch auf den Vorschlag der Bundesregierung selbst verwiesen, das aktive Wahlrecht allen in den europäischen Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft lebenden Deutschen zu verleihen.
    Nun möchte ich mich für zwei aufgezeigte Lösungsmöglichkeiten bedanken, vermute aber, daß dieser Dank weder der Bundesregierung noch dem Innenminister gebührt; wahrscheinlich gebührt er höchstens den zuständigen Beamten des Innenministeriums, die nach wiederholten Wünschen von uns im Innenausschuß pflichtgemäß diese beiden Lösungsvorschläge dann doch vorlegten, aber auch pflichtgemäß darauf hinwiesen, daß diese beiden Lösungsmöglichkeiten nicht die Zustimmung des Herrn Innenministers gefunden haben.
    Meine Damen und Herren, wir schlagen Ihnen das Kombinationsmodell vor, nach dem das Wahlrecht auf Deutsche im Ausland ausgedehnt werden soll, die entweder in den europäischen Gebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft leben oder seit nicht mehr als fünf Jahren in einem Nichtmitgliedstaat oder in außereuropäischen Gebieten der Europäischen Gemeinschaft leben und in beiden Fällen unmittelbar vor ihrem Wegzug mindestens drei Monate im Geltungsbereich des Bundeswahlgesetzes gewohnt oder sich gewöhnlich dort aufgehalten haben. Entsprechendes soll auch für Seeleute auf Schiffen gelten, die nicht die Bundesflagge führen, sowie für die Angehörigen ihres Hausstandes.
    In diesem Fall geben nun SPD und FDP für die Ablehnung unseres Antrages so gut wie gar keine Begründung, sondern verweisen lediglich darauf, daß für 1980 angestrebt wird — so hat es ja der Kollege Liedtke insbesondere in den „Informationen der sozialdemokratischen Fraktion im Deutschen Bundestag" vom 24. April 1974 zum Ausdruck gebracht —, den Erwerb des Wahlrechts im Wohnsitzland vorzusehen.
    Meine Damen und Herren, das Ziel eines europäischen Bürgerrechts, das unter Umständen ein Wahlrecht im jeweiligen Wohnsitzland für jeden Europabürger ermöglichen würde, liegt in der Zielrichtung einer europäischen politischen Union. Die Verwirklichung dieses Ziels und damit die Möglichkeit einer Einräumung des Wahlrechts auf der Grundlage der Gegenseitigkeit ist jedoch beim gegenwärtigen Standpunkt der politischen Entwicklung leider noch nicht abzusehen. Versuche zu konkreten Initiativen gegenüber den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften in der von der Ausschußmehrheit angesprochenen Richtung sind bisher überhaupt nicht bekanntgeworden.
    Unter diesen Umständen muß die Berufung auf eine in unbestimmter Zukunft liegende europäische Regelung als wenig überzeugender Vorwand erscheinen, um die mit Beschluß vom 9. Juni 1972 gemeinsam eingenommene Haltung zu verlassen und
    die hier und heute mögliche Lösung zu verweigern.
    Ich bitte um Zustimmung zum Änderungsantrag der CDU/CSU.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Wittmann (Straubing).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Otto Wittmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich einige Vorbemerkungen zu den Ausführungen des Kollegen Berger machen.
    Ich möchte bei dieser Gelegenheit daran erinnern, daß der Bundestag weder in der 5. noch in der 6. Legislaturperiode der Empfehlung der Wahlkreiskommission gefolgt ist. In der 5. Legislaturperiode sollte Rheinland-Pfalz einen Wahlkreis an Baden-Württemberg abgeben. Der Bundestag folgte dieser Empfehlung nicht. Daß es richtig war, zeigte sich schon im Jahre 1970, in der 6. Legislaturperiode; denn damals ergab sich bereits wieder ein neues Bild. Damals sollte auf Grund der Empfehlung Nordrhein-Westfalen einen Wahlkreis an Hessen abgeben. Der bisherige Status sollte also wieder verändert werden. Bereits drei Jahre später hat die Wahlkreiskommission den früheren Empfehlungen nicht folgen können. Sie hat nun vorgeschlagen, eine Umverteilung nicht in Richtung Hessen, sonddern in Richtung Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg vorzunehmen.
    Herr Berger, Sie wissen genau: Wenn man z. B. einen späteren Stichtag genommen hätte — ich erinnere daran: die Wahlkreiskommission ist vom 1. Januar 1973 als Stichtag ausgegangen —, dann hätte im Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung Rheinland-Pfalz, obwohl es einen Einwohnerzuwachs zu verzeichnen hatte, einen Wahlkreis an Hessen abgeben müssen. Bereits die Verlegung des Stichtags auf den 30. September hätte das Bild verändert.

    (Abg. Gerster [Mainz] : Sie vergleichen Äpfel mit Birnen!)

    Meine Kollegen, das macht doch die Problematik sehr deutlich. Ich erinnere an die Diskussion im Innenausschuß, als von den Kollegen die berechtigte Frage aufgeworfen wurde, ob man nicht die Ausländer bei der Zählung berücksichtigen sollte. Wir wissen doch, daß die Abgeordneten in ihren Wahlkreisen gerade mit den Gastarbeitern sehr viel Betreuungsarbeit leisten. Wenn man diese Gastarbeiter bei der Bevölkerungszählung berücksichtigt hätte, hätte sich schon wieder ein völlig neues Bild ergeben.

    (Abg. Dr. Miltner: Dann können wir es nie machen!)

    — Herr Dr. Miltner, wir wollen festhalten, daß die sozialdemokratische Bundestagsfraktion und die Freien Demokraten zu dem Ergebnis gekommen sind, im wesentlichen den Empfehlungen der Wahlkreiskommission zuzustimmen. Aber der Anregung, daß bei der Bundestagswahl 1976 Hamburg einen



    Wittmann (Straubing)

    Wahlkreis und Nordrhein-Westfalen zwei Wahlkreise abgeben soll, können wir nicht folgen.
    Wir gingen bei unseren Überlegungen davon aus, daß im ganzen Bundesgebiet eine Wahlkreiseinteilung anzustreben ist, die für mehrere Wahlperioden Bestand hat, und zwar schon im Interesse der gewachsenen Beziehungen zwischen den. Bürgern und den Abgeordneten. Bei einer Neuverteilung müßten in den betroffenen Ländern fast alle Wahlkreise neu geschnitten werden. Man muß berücksichtigen, daß die Diskussion um die Neugliederung des Bundesgebietes — der Kollege Berger hat das ja auch angesprochen — voll im Gange ist. Der Meinungsbildungsprozeß in dieser Frage isollte möglichst bald abgeschlossen werden. In den Gebieten, in denen es nach der Neubildung der Länder zu einem Volksbegehren gekommen ist, ist der Gesetzgeber nach Art. 29 Abs. 3 des Grundgesetzes verpflichtet, spätestens bis zum 31. Mai 1975 diese Volksentscheide durchzuführen.

    (Abg. Gerster [Mainz]: 31. März 1975!)

    - Bis zum 31. Mai 1975 müssen diese Volksentscheide durchgeführt werden.

    (Abg. Gerster [Mainz] : 31. März 1975, gucken Sie doch mal ins Grundgesetz!)

    — Sie müssen bis zum 31. Mai 1975 durchgeführt werden. Dieser Zeitpunkt ist sehr nahe. Das heißt, wenn man die Chancen der Volksentscheide Rheinhessen /Montabaur zu Hessen, Koblenz/ Trier zu Nordrhein-Westfalen, Oldenburg und Schaum-
    burg-Lippe sollen selbständig werden — abwägt, dann ist eine Verschiebung einzelner Ländergrenzen nicht auszuschließen.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    - Sie werden sich wundern, wie die Dinge im nächsten Jahr laufen. Wir können uns dann nachher wieder unterhalten. Ich halte es für durchaus möglich, daß die Volksentscheide eine Veränderung bringen. Auch ist zu berücksichtigen, daß in einzelnen Bundesländern die Gebiets- und Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist. In fast allen Fällen ist ein Neuzuschnitt der Wahlkreise erforderlich. Bei der Prüfung aller dieser Faktoren muß man zu dem Ergebnis kommen, daß eine Neuverteilung zum gegenwärtigen Zeitpunkt wenig sinnvoll ist.
    Es bleibt also nur die Frage zu prüfen, ob eine Umverteilung aus verfassungsrechtlichen Gründen zu erfolgen hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in keinem Land ergibt sich aus den Berechnungen ein ganzer Wahlkreis, d. h., es steht keinem Land zusätzlich ein ganzer Wahlkreis zu. Denn nur Stellen hinter dem Komma gaben der Wahlkreiskommission Anlaß, eine Umverteilung vorzuschlagen. Eine absolute Gerechtigkeit wäre nicht zu erzielen gewesen, weil mehr Länder — und ich habe das z. B. auf Hessen bezogen gesagt — einen rechnerischen Anspruch auf einen weiteren Wahlkreis hätten, als Wahlkreise zur Disposition stünden.