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ID0710231100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 102. Sitzung Bonn, Dienstag, den 21. Mai 1974 Inhalt: Amtliche Mitteilung . 6683 A Fortsetzung der Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung Arendt, Bundesminister (BMA) . . 6683 B Katzer (CDU/CSU) . . 6688 C Rohde, Bundesminister (BMBW) . 6695 D Strauß (CDU/CSU) 6700 C Dr. Vogel, Bundesminister (BMJ) . 6712 A Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) 6713 D Dr. Ehrenberg (SPD) 6719 D Kirst (FDP) 6722 B Dr. von Bismarck (CDU/CSU) . . 6726 A Genscher, Bundesminister (AA) . 6731 A Mandatsniederlegung des Abg. Dr. Nölling und Eintritt des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) in den Bundestag als Nachfolger . . 6733 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1974 (Haushaltsgesetz 1974) (Drucksachen 7/1100, 7/1504); Anträge und Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache 7/1911) 6734 A Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache 7/1912) Frau Renger, Präsident 6734 B Wohlrabe (CDU/CSU) 6736 A Dr. Bußmann (SPD) 6737 D Engelhard (FDP) 6739 B Gansel (SPD) 6740 C Collet (SPD) 6742 C Dr. Sperling (SPD) 6744 A Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache 7/1913) 6745 B Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache 7/1914) Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 6745 C Esters (SPD) 6749 A Schmidt, Bundeskanzler 6749 B Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 6752 C Wehner (SPD) . . . . . . . . 6756 B Dr. Apel, Bundesminister (BMF) . 6757 C Stücklen (CDU/CSU) 6758 C Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 6759 D Namentliche Abstimmung . . . . . . 6760 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 21. Mai 1974 Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksache 7/1915) Picard (CDU/CSU) 6762 A Dr. Bußmann (SPD) 6763 A Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksache 7/1916) in Verbindung mit Einzelplan 36 Zivile Verteidigung (Drucksache 7/1936) Möller (Lübeck) (CDU/CSU) . . . 6764 B Walther (SPD) . . . . . . . . 6764 B Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . . 6768 C Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister (BMI) 6771 C Dr. Miltner (CDU/CSU) 6772 D Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 6774 C Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache 7/1917) Simon (SPD) . . . . . . . . . 6775 B Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 7/1919, 7/2047) Röhner (CDU/CSU) 6777 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 6778 B Dr. Graff Lambsdorff (FDP) . . . . 6779 C Höcherl (CDU/CSU) 6781 D Dr. Ehrenberg (SPD) 6784 A Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 7/1920) Röhner (CDU/CSU) 6785 C Löffler (SPD) . . . . 6788 B Gallus (FDP) . . . . . . 6791 D Dr. Ritz (CDU/CSU) 6794 D Ertl, Bundesminister (BML) . . . . 6797 D Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/1921) Krampe (CDU/CSU) . . . . . . 6802 B Grobecker (SPD) . . . . . . . . 6803 D Arendt, Bundesminister (BMA) . . 6805 C Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksache 7/1922) Ollesch (FDP) 6805 D, 6812 B Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . . 6808 A Müller (Nordenham) (SPD) 6809 C, 6811 D Vehar (CDU/CSU) . . . . . 6810 C Milz (CDU/CSU) 6811 B Einzelplan 13 Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 7/1923) 6812 D Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksache 7/1924) Hauser (Bonn-Bad Godesberg) (CDU/CSU) 6813 A Würtz (SPD) 6815 A Schulte (Unna) (SPD) 6816 B Namentliche Abstimmung . . . . . . 6819 C Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/1925) Kroll-Schlüter (CDU/CSU) . 6816 C Dr. Sperling (SPD) . . . . . . . 6818 B Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 6819 B Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache 7/1926) 6820 D Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksache 7/1927) Blank (SPD) 6821 A Frau Pieser (CDU/CSU) 6822 B Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksache 7/1928) Josten (CDU/CSU) 6823 C Esters (SPD) 6824 B Picard (CDU/CSU) 6824 D Dr. Holtz (SPD) 6825 C Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) . . . . 6826 D Hoppe (FDP) 6828 B Dr. Eppler, Bundesminister (BMZ) . 6826 D, 6829 A Leicht (CDU/CSU) 6830 B Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 6830 C, 6831 C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 6831 C Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (Drucksache 7/1929) Simpfendörfer (SPD) . . . . . 6832 A Kleinert (FDP) 6833 B Niegel (CDU/CSU) 6833 D, 6834 A Wehner (SPD) . 6833 D Leicht (CDU/CSU) 6834 B Frau Funcke, Vizepräsident . . . 6834 C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 21. Mai 1974 III Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen (Drucksache 7/1930) Dr. Dübber (SPD) 6834 D Wohlrabe (CDU/CSU) 6835 C Einzelplan 30 Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie (Drucksache 7/1931) Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) . . . 6836 B Dr. von Bülow (SPD) . . . . . . 6837 C Frau Funcke, Vizepräsident (Erteilung eines Ordnungsrufs) . . 6839 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 6839 B Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft (Drucksachen 7/1932, 7/2056) . . . . 6839 B Einzelplan 33 Versorgung (Drucksache 7/1934) 6839 C Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache 7/1935) 6839 C Nächste Sitzung 6839 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6841* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 21. Mai 1974 6683 102. Sitzung Bonn, den 21. Mai 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 21.5. Dr. Aigner * 22. 5. Dr. Artzinger * 22. 5. Bahr 22. 5. Batz 22. 5. Dr. Becher (Pullach) 22.5. Behrendt * 21. 5. Blumenfeld 21. 5. Brandt 6. 6. Fellermaier * 21. 5. Ferrang 22. 5. Flämig " 21.5. Dr. Freiwald 22. 5. Gerlach (Emsland) * 21.5. Gewandt 19. 6. Dr. Gölter *** 22. 5. Dr. Gradl 10. 6. Dr. Haenschke 31. 5. Härzschel * 23. 5. Handlos 22. 5. Jäger (Wangen) 1. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 22. 5. Kahn-Ackermann *1* 21. 5. Dr. Klepsch *** 22. 5. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Freiherr von Kühlmann-Stumm 22. 5. Lagershausen 22.5. Lampersbach 22.5. Lange * 21.5. Lemmrich *** 22.5. Lenzer *** 22. 5. Dr. Lohmar 22. 6. Lücker * 26.5. Memmel * 22. 5. Dr. Mende *** 21. 5. Müller (Mülheim) * 21. 5. Dr. Müller (München) *** 21. 5. Mursch (Soltau-Harburg) * 22. 5. Frau Dr. Orth * 21. 5. Pawelczyk *** 22. 5. Dr. Probst 22.5. Richter *** 22. 5. Schlaga *** 22. 5. Schmidt (Kempten) *** 22. 5. Schröder (Wilhelminenhof) 22. 5. Dr. Schwencke *** 22. 5. Dr. Schwörer * 22.5. Seefeld * 21.5. Dr. Slotta 21. 5. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 24. 5. Springorum * 21. 5. Dr. Starke (Franken) 23. 5. Vogel (Ennepetal) 22. 5. Dr. Vohrer *** 21. 5. Walkhoff " 22.5. Frau Dr. Walz * 22. 5. Wienand 22. 5. Dr. Wörner 21.5. Zeyer 8. 6.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Bertram Blank


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ungewöhnlich, daß der Berichterstatter des Einzelplans 20 in der Plenardebatte spricht. Es ist aber auch ungewöhnlich, daß dem Hause gemäß § 29 Abs. 3 der Bundeshaushaltsordnung zwei Vorlagen zum Einzelplan 20 zugeleitet worden sind: der Haushaltsentwurf der Bundesregierung und der ursprünglichen Voranschlag des Bundesrechnungshofs. So etwas geschieht dann, wenn der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf zu den Einzelplänen oberster Bundesorgane — des Bundestages, des Bundesrates, des Bundesverfasungsgerichts oder, wie in diesem Jahr, des Bundesrechnungshofes — von den Voranschlägen dieser Organe abweicht.
    In seinem Voranschlag für 1974 hat der Präsident des Bundesrechnungshofes u. a. darum gebeten, sechs Planstellen des Präsidialbereichs von A 15 nach A 16 anzuheben und — das ist der wichtigere Punkt; ich nehme ihn hier schon einmal vorweg — den Hof in § 14 Abs. 4 des Haushaltsgesetzes den Organen der Rechtsprechung insoweit gleichzustellen, als die Verpflichtung zur Teilnahme an der Einsparung von 1 400 Planstellen in diesem Jahr für sie entfällt.
    Die Bundesregierung ist diesen Vorstellungen in ihrem Haushaltsentwurf aus grundsätzlichen Erwägungen nicht gefolgt. Hinsichtlich der geforderten Stellenanhebungen nach A 16 befürchtet sie, daß andere Bundesbehörden ermuntert würden, diesem Beispiel zu folgen und für ihren jeweiligen Präsidialbereich entsprechende Forderungen zu stellen.
    Nach Auffassung des Haushaltsausschusses hat die Bundesregierung dabei den Umfang und den verfassungsmäßigen Rang des Bundesrechnungshofes übersehen, der diesen als Beispiel für andere Bundesbehörden ungeeignet erscheinen läßt. Die Bundesregierung hat vor allem die besondere Stellung des Präsidenten des Bundesrechnungshofs als des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung außer Betracht gelassen. Zur Bewältigung dieser wichtigen Aufgabe, die sich auf die gesamte Bundesverwaltung erstreckt, bedient sich der Präsident des Bundesrechnungshofs entsprechend Ziffer 6 der Richtlinien vom 10. März 1965, eben dieser Präsidialabteilung. Damit führt diese Abteilurig unter der Leitung ihres Präsidenten Arbeiten durch, deren Bedeutung nicht hoch genug veranschlagt werden kann. Zugleich wird deutlich, daß Vergleiche mit Präsidialabteilungen mit ihrem üblichen Aufgabenkreis unzulässig sind. Der Haushaltsausschuß ist daher den Vorstellungen des Präsidenten im wesentlichen gefolgt und empfiehlt Ihnen, meine Damen und Herren, die Anhebung von vier Stellen nach A 16.
    Er hielt es auch für richtig, den Bundesrechnungshof im Sinne des § 14 Abs. 4 des Haushaltsgesetzes den Organen der Rechtsprechung gleichzustellen. Dabei ging er von folgenden Erwägungen aus. Der Hof stellt sich als eine Behörde dar, die bei ihren Personalausgaben beispielhaft sparsam ist und alle Rationalisierungsmöglichkeiten nutzt, um mit geringstem Aufwand größten Erfolg zu erzielen. Von 1961 bis 1973 hat sich der Personalbestand von 518 auf 497 verringert. Im gleichen Zeitraum haben sich die Aufgaben des Bundesrechnungshofes nach Umfang und Schwierigkeitsgraden beträchtlich vermehrt. Der Bundeshaushalt hat sich im Volumen verdoppelt; der Etat der Bundesbahn hat sich verdreifacht und derjenige der Bundespost mehr als vervierfacht. Zugleich sind Fragen der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Organisation in den Mittelpunkt der Betrachtungen des Bundesrechnungshofs gerückt, Fragen, deren Beantwortung den im Hof Tätigen hohe Leistungen abfordert. Berücksichtigt man außerdem, daß die Bundesregierung, insbesondere aber dieses Haus, an der Steigerung des Prüfungsumfangs und der Prüfungsqualität ein vitales Interesse haben — oder haben müssen —, so erscheint es unzweckmäßig, diese Institution der Sparregelung des § 14 des Haushaltsgesetzes zu unterwerfen. Dies wäre Sparsamkeit am falschen Platz.
    Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang eine kurze Bemerkung zur Stellung des Bundesrechnungshofs im Spannungsfeld von Recht, Wirtschaftlichkeit und Politik zu sagen. Wenn ich eben sagte, daß Regierung und Parlament ein vitales Interesse an der Steigerung des Umfangs und der Qualität der Überprüfung durch den Bundesrechnungshof haben und — dies sage ich mit Bedacht — haben müssen, so verkenne ich nicht, daß das Arbeitsergebnis, die Prüfungsbemerkung, nicht immer zu reiner Freude Anlaß gibt. Als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses 'weiß ich, daß sich häufig der rechtlich geordnete und rationalen Prüfungen zugängliche Bereich gegenüber dem beurteilungsfreien, weil sich der Beurteilung der Sache nach entziehenden Raum der Politik kaum oder jedenfalls nicht sicher abgrenzen läßt. Wenn es gleichwohl in der Vergangenheit in politisch, auch rein parteipolitisch außerordentlich interessanten Fällen — ich denke an, die Bemerkungen zur Beschaffung der Starfighter oder an das jüngste Gutachten des Hofs zu Fragen der Entwicklungshilfe — stets zu einstimmigen Voten des Rechnungsprüfungsausschusses, des Haushaltsausschusses und den entsprechenden Beschlüssen dieses Hauses gekommen ist, so ist das eine Folge einer in aller Regel außerordentlich gründlichen und vorurteilsfreien Prüfarbeit des Hofs. Es ist aber auch das Ergebnis
    6822 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 102. Sitzung, Bonn, Dienstag, den 21. Mai 1974
    Blank
    einer um Objektivität bemühten Arbeit der genannten parlamentarischen Gremien.

    (Abg. Kleinert: Muß man hier immer vorlesen?)

    — Diese Frage haben Sie schon einmal gestellt.

    (Abg. Kleinert: Eben!)

    Sie sind sich gerade bei der Rechnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung ihrer Rolle als Kontrollorgan der Regierung bewußt. Wenn auch in anderen Bereichen das Prinzip der Gewaltenteilung, die Polarität von Parlament und Regierung häufig überlagert ist von der Konfrontation von Parlamentsmehrheit und Opposition, so wird die klassische Aufgabe des Parlaments gerade im Bereich der Rechnungsprüfung deutlich.
    Und so war es denn auch nur natürlich, daß der Haushaltsausschuß einhellig den über die Vorschläge der Bundesregierung hinausgehenden Wünschen des Rechnungshofs entsprochen hat. Um so befremdlicher wäre es, wenn die Opposition nunmehr von ihrer positiven Haltung abrücken würde.
    Ich verweise in diesem Zusammenhang auf einen Bericht im „Handelsblatt" vom 29. April. Danach soll die Opposition beabsichtigen, dem Einzelplan 20 ihre Zustimmung zu versagen.
    Ich hoffe, daß dies eine Fehlinformation ist. Ein solches Verhalten müßte die Zusammenarbeit des Parlaments mit dem Rechnungshof belasten. Daran kann meines Erachtens dem Hause nicht gelegen sein. Ich bitte Sie daher, dem Einzelplan 20 in der vom Haushaltsausschuß geänderten Fassung zuzustimmen.


Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Das Wort zur Aussprache hat Frau Abgeordnete Pieser.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Pieser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! In Anbetracht der vorgerückten Stunde, zu Beginn eines neuen Tages,

    (Beifall bei der FDP)

    möchte ich auf eine Reihe der vorgesehenen Ausführungen verzichten,

    (Abg. Kleinert: Die liest ja auch alles vor!)

    weil Kollege Blank über unsere grundsätzliche Meinung zur Position des Bundesrechnungshofs Ausführungen gemacht hat, die auch meine Kollegen bereit sind, zu unterschreiben. Nur müssen wir dabei berücksichtigen, daß bei Feststellung der Tatsache der besonderen Aufgaben und Positionen, die der Bundesrechnungshof auf Grund gesetzlicher Regelungen einzunehmen hat, gerade in der jüngsten Vergangenheit Anlaß gegeben ist, an Funktion und Durchführung der Aufgaben, wie sie der Bundesrechnungshof dargetan hat, Zweifel entstehen zu lassen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Herr Kollege Blank irrt, wenn er sagt, daß im „Handelsblatt" unsere Absicht richtig wiedergegeben ist. Ich will es deshalb gleich vorab sagen: Die CDU/CSU-Fraktion hat nicht die Absicht, den Einzelplan 20 abzulehnen. Wir werden uns aber in diesem Zusammenhang der Stimme enthalten.
    Wie gesagt: In der politischen Diskussion der letzten Monate sind Zweifel in der Öffentlichkeit entstanden, ob der Bundesrechnungshof immer in überzeugender Abgrenzung gegenüber den zu prüfenden Instanzen gehandelt hat oder wie sonst Voten zustande kommen konnten, wie wir sie bei der Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem vom Haushaltsausschuß geforderten Gutachten über den Einzelplan 23 zu beraten hatten.
    Kollege Blank hat durchaus korrekt berichtet, daß nach mehr als zehnstündiger Beratung im Rechnungsprüfungsausschuß auf Grund der festgestellten Prüfungsbemerkungen und der Diskussion dieser Fragen der Eindruck entstehen konnte, daß der Bundesrechnungshof selber die von ihm betroffenen Feststellungen in gewissem Umfang in Frage stellte, modifizierte oder abminderte.
    Meine Damen und Herren, in dieser einstimmigen Verabschiedung eines Entschließungsvorschlags war aber nicht beinhaltet — das hat mein Kollege Picard nach Abschluß der Beratungen ganz klargestellt —, daß wir damit der Meinung seien, die getroffenen Feststellungen seien insgesamt als inhaltslos zu betrachten. Wir können wohl nicht davon ausgehen, daß die Mitarbeiter des Bundesrechnungshofs, die wir über lange Jahre der Zusammenarbeit sowohl im Haushaltsausschuß als auch im Rechnungsprüfungsausschuß kennengelernt haben, in ihrem Votum von Voraussetzungen ausgegangen sein könnten, die insgesamt nicht den festgestellten Tatsachen entsprechen.
    Wir können in diesem Zusammenhang nur hoffen, daß in der wohl für die erste Juniwoche anstehenden Sitzung des zuständigen Fachausschusses den Fragen in concreto noch einmal nachgegangen wird, so daß wir dann ein klareres Bild haben werden, als es sich auf Grund der Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuß darstellte.
    Ich darf mich nun noch kurz den anderen Aufgabenbereichen des Bundesrechnungshofs zuwenden. Wir sprachen eben von Feststellungen in der dem Bundesrechnungshof übertragenen Prüfungsfunktion, also etwa von der Frage der Beobachtung vergangener Verwaltungshandlungen. Es ist auch noch ein Wort zur Aufgabe des Bundesrechnungshofs als Bundesbeauftragter für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zu sagen. In diesem Zusammenhang glauben wir feststellen zu müssen, daß es wohl nicht in erforderlichem Umfange wahrgenommene Aufgaben sind, wenn der Bundesrechnungshof von seinem Recht der Prüfung und Beratung auch im Vollzug der Verwaltungsabläufe so hätte Gebrauch machen und die Beratung auch in der Beziehung hätte erfolgen können, daß durch Straffung und bessere Organisation an irgendeiner Stelle in dieser Verwaltung einmal Stellen hätten eingespart werden können, statt sie inflationär — entsprechend der monetären Situation — zu einer Beamtenhierarchie zu vermehren, die bald nicht mehr zu übersehen ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)




    Frau Pieser
    Der Bundesrechnungshof hat darüber hinaus noch eine dritte Funktion, die in diesem Zusammenhang kurz betrachtet werden soll. Gemäß § 96 des Bundesbeamtengesetzes hat der Präsident des Bundesrechnungshofs den Vorsitz im Bundespersonalausschuß. Bei der Wahrnehmung dieser Funktionen sind ebenfalls Zweifel entstanden, ob bei den Beratungen dieses wichtigen Personalgremiums im Zusammenhang mit der Eingliederung von anderen als Laufbahnbeamten in die obersten Bundesbehörden immer mit gleichen Maßstäben gemessen worden ist.
    Wir wissen, daß zur Feststellung der Befähigung der Übernahme in das Beamtenverhältnis in der Regel ein Prüfungsgespräch gehören soll. In immer größerer Zahl stellen wir fest, daß auf dieses Prüfungsgespräch bei Vorliegen erstaunlicherweise immer gleicher politischer Voraussetzung verzichtet und nach Aktenlage entschieden wird.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Diese Entscheidung führt in der Regel sogar dazu, daß eine Übernahme als Beamter auf Probe nicht im Eingangsamt, sondern schon in der zweithöheren Stufe verfügt wird, wobei es Fälle gegeben hat, in denen sogar Zulagen gezahlt worden sind und nach einem Dienstablauf von einem weiteren halben Jahr dann eine erneute Beförderung in die Stufe erfolgt ist, für die man in der Zwischenzeit schon Stellenzulagen gezahlt hat.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU. — Zuruf von der CDU/CSU: Ein Skandal!)

    Meine Damen und Herren, ich will es dabei belassen. Dies waren nur wenige Beispiele aus unserer Sicht. Wir wünschen für uns alle, und um der hohen Aufgabe des Bundesrechnungshofs und dem ihm gesetzlich gegebenen Auftrag in Zukunft besser gerecht zu werden, hier klarere Verhältnisse und hoffen, daß wir dann im nächsten Jahr — wie
    bisher üblich dem Einzelplan 20 — Bundesrechnungshof auch als Opposition zustimmen können. Für diesmal gilt: wir enthalten uns der Stimme.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)