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    Deutscher Bundestag 100. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Mai 1974 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . 6593 A Eidesleistung des Bundesministers Ertl . . 6593 B Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Schmidt, Bundeskanzler . . . . . 6593 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 6605 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6607* Die schriftlichen Antworten auf die Fragen der Drucksache 7/2080 werden in einem Nachtrag zum Stenographischen Bericht über die 100. Sitzung abgedruckt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Mai 1974 6593 100. Sitzung Bonn, den 17. Mai 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 12.01 Uhr
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    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 17. 5. Dr. Artzinger* 22. 5. Brandt 6. 6. Dr. Farthmann 17. 5. Ferrang 17. 5. Gewandt 19. 6. Dr. Gradl 10. 6. Dr. Haenschke 31. 5. Handlos 17. 5. Jäger (Wangen) 1. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 5. Kiep 20. 5. Lampersbach 25. 5. Schulte (Unna) 17. 5. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 24. 5. Dr. Starke (Franken) 17. 5. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Nachtrag zum Stenographischen Bericht Deutscher Bundestag 100. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Mai 1974 Inhalt: Anlagen Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens (BK) auf die Frage B 1 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Informationen betreffend Ankauf der Amtswohnung des Bundesministers Bahr 6609* A Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar (BPA) auf die Frage B 2 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Verteilung von Werbematerial der Bundesregierung an Besuchergruppen in Bonner Ministerien 6609* B Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel (AA) auf die Fragen B 3 und 4 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) : Eventuelle Bestrebungen betreffend Änderung des Beschlusses des Ministerrats der EG über eigene Einnahmen der Europäischen Gemeinschaft . . . . 6609* D Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen B 5 und 6 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Kosten der Haft von Rudolf Heil im Militärgefängnis von Berlin-Spandau; Verwendung der im Falle seiner Entlassung freiwerdenden Beträge für Wiedergutmachungsleistungen an Opfer des nationalsozialistischen Regimes . . . 6610* B Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 7 — Drucksache 7/2080 des Abg. Dr. Dollinger (CDU/ CSU) : Pressemeldung über polnische Erwartungen betreffend einen zinsverbilligten deutschen Kapitalhilfekredit . . . 6610* C Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 8 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Entwicklung der Zahl der Aussiedler aus Polen im Jahr 1974 im Hinblick auf die Ankündigung der polnischen Regie rung 6611 * A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Mai 1974 Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 9 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Gebiete jenseits von Oder und Neiße; Bezeichnung dieser Gebiete als Ausland durch deutsche Gerichte 6611* B Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich (BMI) auf die Frage B 10 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Verhandlungen über die Eröffnung weiterer Grenzübergänge zur CSSR, insbesondere in der Nähe von Höll bei Waldmünchen . . . . . . . . . 6611* C Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich (BMI) auf die Fragen B 11 und 12 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Lastenausgleichsfonds; Anpassung des Zinssatzes der Schuldverschreibungen und Schuldbuchforderungen an die veränderten Marktbedingungen bzw. vorzeitige Erfüllung der Ansprüche aus diesen Wertpapieren oder Umtausch gegen höher verzinsliche Bundestitel 6612* A Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich (BMI) auf die Frage B 13 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Dr. Kreile (CDU/CSU): Von der Zeitschrift „Vorwärts" vertretene Auffassung betreffend Finanzierung der ARD-Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie des Zweiten Deutschen Fernsehens aus Steuermitteln . . 6612* D Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich (BMI) auf die Fragen B 14 und 15 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Kater (SPD) : Forderung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter betreffend Aufbau einer europäischen Polizeiorganisation; Einordnung von Interpol in die Vereinten Nationen 6613* B Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich (BMI) auf die Frage B 16 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Gierenstein (CDU/ CSU) : Pressemeldung betreffend Gründung und Unterstützung griechischer kommunistischer Organisationen durch die Deutsche Kommunistische Partei . . . 6614* A Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich (BMI) auf die Fragen B 17 und 18 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Reuschenbach (SPD) : Zahl der Auszubildenden und der Ausbildungsplätze bei Bundesbehörden bzw. -unternehmen 6614* B Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 19 und 20 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Gesamtwirkungsgrad bei der Umwandlung von Kohle zu Elektrizität im Vergleich zum Einsatz der Kohle zur Erzeugung synthetischen Erdgases; Folgerungen für eine maximale Energieersparnis im Umwandlungsbereich . . 6614* D Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 21 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Dr. Jens (SPD) : Herstellung einer besseren Transparenz auf dem europäischen Mineralölmarkt im Rahmen der EG 6615* C Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 22 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) : Ungünstige Wettbewerbssituation der deutschen Landwirtschaft durch unterschiedliche Energiekosten in den EG- Mitgliedstaaten . . . . . . . . . 6616* B Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 23 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Begünstigung der Quelimehlhersteller gegenüber den Herstellern von Quellstärke 6616* C Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage B 24 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Sicherheitsvorschriften für die Füllung von Gasballons . . . . . . . . . 6616* D Anlage 20 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Fragen B 25 und 26 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Mai 1974 III Überweisung von Renten oder Teilrenten an einzelne Deutsche mit Rentenansprüchen in den Oder-Neiße-Gebieten 6617* B Anlage 21 Antwort des Staatssekretärs Fingerhut (BMVg) auf die Frage B 27 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Übernahme des bisher von den US- Streitkräften beanspruchten Hospitals an der Cincinnatistraße in München durch die Bundeswehr 6617* D Anlage 22 Antwort des Staatssekretärs Fingerhut (BMVg) auf die Frage B 28 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Handlos (CDU/CSU) : Aufbau des Verteidigungskreiskommandos in Deggendorf und Eggenfelden 6618* A Anlage 23 Antwort des Staatssekretärs Fingerhut (BMVg) auf die Fragen B 29 und 30 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Gründe für die Errichtung der Hochschule der Bundeswehr in Neubiberg bei München und Funktion der bisherigen Fachhochschulen der Bundeswehr nach Errichtung der Hochschulen der Bundeswehr 6618* B Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen B 31 und 32 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Gewandt (CDU/CSU) : Vorlage des Entwurfs für ein Bundesgiftgesetz und Maßnahmen gegen die steigende Anzahl von Vergiftungen in Haushalten 6619* A Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 33 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Ey (CDU/ CSU) : Warteliste für die Prüfung von Arzneimitteln bei der Prüfungsstelle im Bundesgesundheitsamt 6619* C Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 34 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) : Baubeginn des Projekts Brücke-TunnelBrücke im Zuge des Ausbaus der Umgehungsstraße B 37, 45 im Bereich Hirschhorner Hals . . . . . . . . 6619* D Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 35 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Ausgleich der durch Preiserhöhung bei Mineralöl bedingten Mehrkosten für Straßenbauunternehmen 6620* A Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 36 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Immer (SPD) : Verzicht auf Anerkennungsgebühren gegenüber dem Land Rheinland-Pfalz 6620* B Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 37 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Tödliche Unfälle auf den Bundesauto- bahnen während der Ostertage 1974 6620* C Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 38 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Weiterbau der Ortsumgehung Lörrach der A 22 6621* A Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 39 und 40 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Ausbau der Bundesstraße 27 im Regierungsbezirk Tübingen . . . . . . 6621 * A Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 41 und 42 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Zuordnung des neugebildeten Kreises Euskirchen zu Verkehrsverbänden im öffentlichen Personennahverkehr und Kooperation der verschiedenen Verkehrsverbünde im Bereich des Regierungsbezirks Köln . . . . . . . . 6621* C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Mai 1974 Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 43 und 44 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Dr. Eyrich (CDU/CSU) : Planungen für einen Rangierbahnhof im Raum Weil-Haltingen . . . . ..6621 * D Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 45 und 46 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Seibert (SPD) : Verspätungen der in Frankfurt/Main abfliegenden Lufthansa-Maschinen und Interessenausgleich zwischen den Wünschen der Lufthansa und anderer ziviler Fluggesellschaften sowie den Notwendigkeiten der US-Air Force . . . 6622* B Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 47 und 48 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Sitz der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Oberrhein-Neckar 662? C Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage B 49 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Gründung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erhaltung mittelalterlicher Städte 6623* A Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Frage B 50 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Chancen der Urananreicherung mit Laser-Licht . . . . . . . . . . 6623* B Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Fragen B 51 und 52 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/ CSU) : Möglichkeiten für den Bau und die wirtschaftliche Verwendung von Luftschiffen als Riesenfrachter . . . . . 6623* C Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Frage B 53 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Verzögerung der Erteilung der Betriebslizenz für den Füllsender Au bei Berchtesgaden durch die Deutsche Bundespost 6624* B Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Fragen B 54 und 55 — Drucksache 7/2080 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) : Fachhochschulen für den nichttechnischen gehobenen Dienst bei der Deutschen Bundespost 6624* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Mai 1974 6609* Nachtrag zu den Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens vom 15. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Frage B 1) : Treffen Informationen einer in München erscheinenden Illustrierten zu, derzufolge für den Ankauf (einschließlich Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notarkosten) sowie Reparaturen der Amtswohnung des Bundesministers Bahr rund 800 000 DM bereitgestellt wurden, und stimmt die Behauptung, daß der Bundesrechnungshof eine Vorprüfung des Kostenvoranschlags für überflüssig gehalten hat? Im Rahmen des vorsorglichen Grunderwerbs für Zwecke der Bundesregierung ist das Wohnhaus in Bonn-Bad Godesberg, Fasanenstraße 5, im Dezember 1972 zum Kaufpreis von 628 000,— DM, zuzüglich 63 500,— DM Grunderwerbsnebenkosten, gekauft worden. Der vereinbarte Kaufpreis hielt sich im Rahmen der Wertermittlung. Zweck des Grunderwerbs war die Beschaffung eines attraktiven Tauschobjektes; daneben soll das Grundstück für Botschaftszwecke im Rahmen von Gegenseitigkeitsvereinbarungen bereitgehalten werden. Die Überlassung der Liegenschaft an das Bundeskanzleramt als Amtswohnung für Herrn Bundesminister Bahr stellt lediglich eine Zwischennutzung dar. Die aufgrund von Gutachten der Bundesbaudirektion durchgeführten Umbau- und Renovierungsmaßnahmen belaufen sich unter Berücksichtigung der I repräsentativen und sicherheitsmäßigen Erfordernisse auf DM 106 623,17. Auf ein entsprechendes Ersuchen hat die Dienststelle Bonn des Bundesrechnungshofes die Berichterstatter des Einzelplans 04 am 8. Mai 1973 davon unterrichtet, daß aufgrund der getroffenen Feststellungen über die Bauunterhaltungsmaßnahmen zunächst davon abgesehen werden konnte, die Notwendigkeit der vorgesehenen Reparaturen im einzelnen zu prüfen. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar vom 15. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Frage B 2) : Trifft es zu, daß Besuchergruppen nach Besichtigungen in Bonner Ministerien anschließend mit Werbematerial der Bundesregierung beschickt werden, wobei die in den Besucherlisten eingetragenen Anschriften verwendet werden? Vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zu Informationstagungen eingeladene Besuchergruppen werden zur Feststellung der Anwesenheit und aus Abrechnungsgründen in Vordrucken mit der Aufschrift „Teilnehmerliste /Anwesenheitsliste" festgehalten. Die in diesen Listen enthaltenen Namen und Anschriften der Besucher werden weder vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung noch von den Ressorts zur Versendung von Material der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung verwendet. Bei Informationsgesprächen mit den für die Informationstagungen zuständigen Vertretern des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung wird den Besuchern jeweils ein „Adressenbogen" angeboten, dessen Ausfüllung und Rückgabe dem einzelnen Besucher überlassen bleibt. Darauf hatte ich bereits in der Fragestunde am 25. April 1974 hingewiesen. Der Adressenbogen enthält außer den persönlichen Angaben vorgedruckte Sparten für „Berufsangaben", „Vertretene Institutionen" und „Interessengebiete". Da die Adressenbögen auch auf Grund von Zuschriften verwendet werden, tragen sie den Aufdruck: „Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung dankt Ihnen für Ihre Zuschrift. Um Ihre Anschrift in die Kartei aufnehmen zu können, bitten wir Sie, uns diesen Adressenbogen ausgefüllt zurückzuschicken." Aufgrund der in den Adressenbögen vermerkten Interessen wird den Besuchern entsprechendes Material der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, soweit vorhanden, zugeschickt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel vom 15. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Fragen B 3 und 4) : Trifft es zu, daß Bestrebungen im Gange sind, wegen der Schwierigkeiten bei der Harmonisierung der Mehrwertsteuer den Beschluß des Ministerrats der EG vom 1. April 1970 über die eigenen Einnahmen der Europäischen Gemeinschaft zu verändern bzw. sein Inkrafttreten hinauszuschieben? Ist die Bundesregierung entschlossen, in der gegenwärtigen sehr kritischen Lage der Gemeinschaft ihrerseits eindeutig an den bereits gefaßten Beschlüssen festzuhalten und mit aller Kraft einem weiteren Abbau des bereits erreichten Integrationsstands entgegenzuwirken? Zu Frage •B 3: Nach dem Beschluß des Rates der EG vom 21. April 1970 über die Ersetzung der Finanzbeiträge durch eigene Mittel der Gemeinschaft sollen ab 1. Januar 1975 Mehrwertsteuereinnahmen, die sich aus der Anwendung eines Satzes einer einheitlichen Bernessungsgrundlage ergeben, neben den Abschöpfungen und Zöllen an die Stelle der bisher noch verbliebenen Finanzbeiträge treten. Bestrebungen, den Beschluß vom 21. April 1970 wegen der bislang geringen Fortschritte bei den Arbeiten zur Festsetzung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage zu ändern, sind der Bundesregierung nicht bekannt Für den Fall, daß die einheitliche Bemessungsgrundlage am 1. Januar 1975 noch nicht angewandt wird, ergibt sich aus dem Beschluß vom 21. April 6610* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Mai 1974 1970 eine Lösung, die ebenfalls den Übergang zur vollständigen Finanzierung der Gemeinschaft aus eigenen Einnahmen herbeiführt. Der Finanzbeitrag jedes Mitgliedstaates zum Haushalt der Gemeinschaft wird dann festgelegt gemäß dem Anteil seines Bruttosozialproduktes an der Summe der Bruttosozialprodukte aller Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung wird dafür eintreten, daß diese Übergangslösung möglichst bald durch die in den Beschluß vom 21. April 1970 vorgesehene Finanzierung durch Mehrwertsteuereinnahmen auf der Basis einer einheitlichen Bemessungsgrundlage abgelöst wird. Zu Frage B 4: Die Bundesregierung ist entschlossen, an dem genannten Beschluß, der von den Parlamenten der Mitgliedstaaten ratifiziert wurde, festzuhalten. Die durch ihn geschaffene Finanzverfassung der EG gehört zu dem festen, vertraglich gesicherten Bestand der Gemeinschaft. Im übrigen möchte ich zu Ihrer Frage auf die Regierungserklärung des Bundesministers des Auswärtigen in der Debatte des Deutschen Bundestages am 28. März 1974 verweisen, in der das europapolitische Engagement der Bundesregierung noch einmal unmißverständlich dargelegt wurde. Die dort bekräftigte Haltung ist und bleibt für die Bundesregierung gültig. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 15. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Fragen B 5 und 6) : Auf welche Summen belaufen sich die DM-Beträge, mit denen die weitere Haft von Rudolf Heß im bundeseigenen Militärgefängnis von Berlin-Spandau jeweils in den Jahren 1973 und 1974 die Haushalte der Bundesrepublik Deutschland, der DDR, von Berlin (West), von Berlin (Ost) sowie insgesamt den Besatzungskostenhaushalt von Berlin (West und Ost) belastet? Ist die Bundesregierung bereit, bei ihrem weiteren, vom Parlamentarischen Staatssekretär Karl Moersch dem Deutschen Bundestag angekündigten Bemühungen um die Freilassung des im 81. Lebensjahr stehenden Rudolf Heß den vier Gewahrsamsmächten auch den Vorschlag zu machen, daß die bei seiner baldigen Entlassung freiwerdenden Beträge zu seinen Lebzeiten für individuelle Wiedergutmachungsleistungen an Härtefälle unter den Opfern des nationalsozialistischen Regimes verwendet werden, die darauf noch vergeblich warten? Zu Frage B 5: Im Haushaltsjahr 1973 sind geleistet worden — zu Lasten des Berliner Besatzungskostenhaushalts: DM 339 045,- - zu Lasten des Landeshaushalts Berlin: DM 692 533,98. Insgesamt haben die Aufwendungen für das Alliierte Militärgefängnis in Berlin-Spandau im Haushaltsjahr 1973 DM 1 031 578,98 betragen. Zu Frage B 6: Unter den vier Gewahrsamsmächten widersetzt sich allein die Sowjetunion der Freilassung von Rudolf Heß. Soweit die Gründe für die unnachgiebige sowjetische Haltung bekannt sind, lassen sie es als wenig aussichtsreich erscheinen, ihren Gedanken gegenüber der Sowjetunion aufzugreifen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 15. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Frage B 7) : Trifft die Meldung des Handelsblattes vom 26. April 1974 zu, Polen erwarte nunmehr zinsverbilligten deutschen Kapitalhilfekredit in Höhe von 1,5 Milliarden DM, und hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — der polnischen Seite klargemacht, daß es für einen solchen Kredit unabhängig von der Höhe eine wirtschaftliche Rechtfertigung nicht gibt? Die zitierte Meldung des Handelsblatts vom 26. April 1974 spricht nicht von einem „Kapitalhilfekredit". In den Verhandlungen mit Polen steht ein solcher Kredit auch nicht zur Diskussion, da Kapitalhilfekredite bekanntlich nur an Entwicklungsländer vergeben werden, zu denen Polen nicht gehört. Die Bundesregierung hat sich jedoch in den noch laufenden Verhandlungen bereit erklärt, Polen einen einmaligen zinsverbilligten Finanzkredit bis zur Höhe von 1 Mrd. DM zu gewähren, der nicht an deutsche Lieferungen und Leistungengebunden sein soll. Die Bundesregierung hat hierbei gegenüber der polnischen Seite immer wieder deutlich gemacht, daß sie darüber hinausgehenden polnischen Erwartungen nicht entsprechen könne. An dieser Haltung der Bundesregierung hat sich nichts geändert. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine wesentliche Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Polen, zu deren 'Erweiterung und Vertiefung der angebotene Finanzkredit dienen soll, in unserem eigenen Interesse liegt. Denn hierdurch werden notwendige Voraussetzungen für einen vermehrten Handelsaustausch mit Polen geschaffen, der der deutschen Wirtschaft ebenso zugute kommen wird, wie die sich ergebenden erweiterten Möglichkeiten der Unternehmenskooperation. Wir sehen darüber hinaus in der Gewährung des Finanzkredits einen Beitrag zur Normalisierung des deutsch-polnischen Verhältnisses, das im Rahmen einer intensivierten wirtschaftlichen Zusammenarbeit neue, sich auf unsere Beziehungen zu Polen insgesamt positiv auswirkende Impulse erfahren wird. In diesem Sinne ist auch der polnischen Seite unsere grundsätzliche Bereitschaft zur Gewährung des Finanzkredits erläutert worden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Mai 1974 6611* Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 15. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Frage B 8) : Wie erklärt sich die Bundesregierung die seit Unterzeichnung des Warschauer Vertrags niedrigsten Aussiedlerziffern, wie sie für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April 1974 mit einem Monatsdurchschnitt unter 500 registriert worden sind, und wie verhält es sich in diesem Zusammenhang mit der polnischen Ankündigung, daß 1974 50 000 Aussiedler zu uns werden ausreisen können? Die Bundesregierung hat — wie ich bereits in der Fragestunde am 21. März 1974 (s. Protokoll der 88. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 21. März 1974) ausgeführt habe — keine Erklärung dafür, daß die Umsiedlerzahlen in den Monaten Januar bis März 1974 weiter rückläufig waren. Im April 1974 lag die Zahl allerdings mit 733 Umsiedlern über den jeweiligen Ziffern der ersten Monate dieses Jahres. Sollte es weiterhin bei den niedrigen Ziffern bleiben, so kann die polnische Ankündigung für 1974 sicherlich nicht verwirklicht werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 15. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Frage B 9) : Beurteilt die Bundesregierung ihre eigenen Erklärungen, daß die Gebiete jenseits von Oder und Neiße weder Ausland sind, noch daß es sich beim Warschauer Vertrag um einen Zessionsvertrag handelt sowie die Gemeinsame Entschließung des Deutschen Bundestags vom 17. Mai 1972 als rechtlich so allgemeinverbindlich, so daß deutsche Gerichte, wie z. B. das Landessozialgericht von Nordrhein-Westfalen, das die Gebiete jenseits von Oder und Neiße als Ausland bezeichnet hat, dem nicht widersprechen sollten? Die Richter in der Bundesrepublik Deutschland sind gem. Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes in ihren Entscheidungen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Das gilt auch für die Beurteilung völkerrechtlicher Tatbestände und die Interpretation völkerrechtlicher Begriffe in deutschen Gesetzen. Dabei ist zu beachten, daß die allgemeinen Regeln des Völkerrechts durch Art. 25 GG ausdrücklich zum Bestandteil des Bundesrechts erklärt sind und daß die Vertragsgesetze zu den nach Art. 59 Abs. II GG zustimmungsbedürftigen Verträgen den Bundesgesetzen gleichstehen. Entschließungen des Deutschen Bundestages oder Erklärungen der Bundesregierung zur Interpretation völkerrechtlicher Verträge sind dagegen nicht Bestandteil des Bundesrechts. Sie haben als Tatbestandselemente ihre eigene Bedeutung, sind aber keine Rechtsnormen, die als solche für die deutschen Gerichte verbindlich wären. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich vom 15. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Frage B 10) : Hat die Bundesregierung mit der Regierung der CSSR Verhandlungen über die Eröffnung weiterer Grenzübergänge aufgenommen und wird dabei auch angestrebt, den früheren Grenzübergang Höll bei Waldmünchen wieder einzurichten? Die Bundesregierung ist seit Jahren um die Eröffnung weiterer Grenzübergänge zur CSSR bemüht. Ihre Bemühungen gegenüber der tschechoslowakischen Seite haben — wie Ihnen bekannt ist — in den Jahren 1964, 1969 und 1971 zur Wiedereröffnung der Grenzübergänge Furth i. Wald, Bayerisch Eisenstein und Philippsreuth geführt. Bei den deutsch-tschechoslowakischen Vertragsverhandlungen des vergangenen Jahres hat die deutsche Delegation die tschechoslowakische Seite erneut auf die Frage der Eröffnung weiterer Grenzübergänge zur CSSR angesprochen. Die tschechoslowakische Seite erklärte hierzu, daß sich für die CSSR die Frage zusätzlicher Grenzübergänge nicht nur in ihrem Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland, sondern auch in ihrem Verhältnis zu anderen Nachbarstaaten stelle; für die CSSR gebe es in diesem Zusammenhang nicht nur finanzielle, sondern auch personelle Probleme. Auf deutschen Wunsch erklärte sich die tschechoslowakische Seite jedoch zur Aufnahme des folgenden Passus in den zum deutsch-tschechoslowakischen Vertrag gehörenden Briefwechsel zur Regelung humanitärer Fragen bereit: Beide Regierungen werden Möglichkeiten technischer Verbesserungen im Reiseverkehr prüfen, einschließlich einer zügigen Abfertigung an den Grenzübergangsstellen sowie der Eröffnung weiterer Grenzübergänge. Bei der Unterzeichnung des Vertrages in Prag am 11. Dezember 1973 haben mit der tschechoslowakischen Seite noch keine Verhandlungen über die Eröffnung weiterer Grenzübergänge stattgefunden. Der Sachstand ist vielmehr, daß derzeit das Bayerische Staatsministerium des Innern auf Ersuchen der Bundesregierung eine größere Erhebung darüber durchführt, welche Übergänge nach Auffassung der zuständigen Stellen des Bundes, des Freistaates Bayern sowie der für das Grenzgebiet örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammern zusätzlich eröffnet und welche Prioritäten hierbei berücksichtigt werden sollten. Der frühere Grenzübergang Höll bei Waldmünchen ist in die genannte Erhebung mit einbezogen worden. Das Ergebnis dieser Erhebung wird nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums des Innern in Kürze zur Verfügung stehen. Ich vermag deshalb die Frage, ob man die Wiedereröffnung des Grenzübergangs Höll zu gegebener Zeit wird mit Vorrang betreiben müssen oder ob diesem Übergang nur geringere Priorität zukommt, gegenwärtig noch nicht zu beantworten. 6612* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Mai 1974 Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich vom 15. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Fragen B 11 und 12) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den mit sechs Prozent festgelegten Zinssatz der Erfüllungsschuldverschreibungen des Ausgleichsfonds und der Schuldbuchforderungen gegenüber dem Ausgleichsfonds den veränderten Marktbedingungen anzupassen, nachdem der Effektivzinssatz langfristiger Anleihen inzwischen auf rund zehn Prozent angestiegen ist? Ist die Bundesregierung für den Fall, daß eine nachträgliche Änderung der Ausstattung dieser wertpapierrechtlichen Ansprüche nicht zu verwirklichen ist, insbesondere bereit zu erwägen, die vorzeitige Erfüllung der Ansprüche aus diesen Wertpapieren in Höhe des Nennwerts zu ermöglichen oder diese Werte gegen höher verzinsliche Bundestitel umzutauschen, um den Gläubigern die Möglichkeit zu geben, neue Wertpapiere mit einem marktgerechten Zins zu erwerben und gleichzeitig den zunehmenden Substanzverlust zu verhindern? Zu Frage B 11: Der Ausgleichsfonds hat in den Jahren 1964 bis 1970 sieben Tranchen Erfüllungsschuldverschreibungen ausgegeben. Der Gesamtumlauf beträgt über 950 Millionen DM, von denen im Wege der Kurspflege rund 227 Millionen DM aufgenommen wurden. Die Tranche 1964 wird am 1. April 1975 eingelöst, die weiteren Tranchen jeweils zum 1. April der nachfolgenden Jahre. Die 6prozentige Verzinsung der Erfüllungsschuldverschreibungen liegt 50 vom Hundert über der 4prozentigen Verzinsung der Hauptentschädigungsgrundbeträge. Mit Hilfe der nach freier Entscheidung des Berechtigten wahlweise erfolgten unbaren Erfüllung über Spareinlagen oder Erfüllungsschuldverschreibungen konnte überhaupt erst die schnelle Vollfreigabe der Hauptentschädigung herbeigeführt werden. Anderenfalls hätten viele Leistungsempfänger sehr viel länger bei 4 vom Hundert Verzinsung auf die Barerfüllung warten müssen. Eine Änderung der Zinsbedingungen durch Heraufkonvertieren des Zinssatzes für Erfüllungsschuldverschreibungen des Ausgleichsfonds kann aus allgemeinen wirtschaftlichen und Kapitalmarktgründen nicht in Betracht kommen. Eine solche Maßnahme kann auch nicht isoliert für einen Emittenten gesehen werden, sondern nur in Zusammenhang mit den insgesamt von der öffentlichen Hand und den sonstigen institutionellen Emittenten ausgegebenen Wertpapieren, bei denen eine Reihe gewichtiger unmittelbarer und mittelbarer Faktoren einer Änderung der Konditionen entgegenstehen. Die gleichen Gründe stehen auch einem Umtausch zum Nennwert in höher verzinsliche Bundestitel entgegen. Zu Frage B 12: Die Kurse der Erfüllungsschuldverschreibungen (ESV) betrugen am 10. Mai 1974 bei ESV 1964 97,10 bei ESV 1965 93,40 bei ESV 1966 89,75 bei ESV 1968 (der letzten großen Tranche) 84,90. Sie liegen angesichts der relativ günstigen Laufzeit der Erfüllungsschuldverschreibungen des Ausgleichsfonds erheblich über dem Gesamtschnitt der Kurse 6prozentiger Schuldverschreibungen und Pfandbriefe, deren niedrigster Kurs etwa 61 beträgt. Teilweise sind die ESV-Kurse sogar günstiger als Kurse anderer Anleihen mit gleicher Restlaufzeit. Mittel für eine vorzeitige Einlösung von Erfüllungsschuldverschreibungen stehen dem Ausgleichsfonds nicht zur Verfügung. Der Ausgleichsfonds muß auch in den nächsten Jahren weiterhin in erheblicher Höhe Kredite zur Finanzierung seiner Ausgaben aufnehmen. Das Jahr 1975 wird schon nach geltender Rechtslage liquiditätsmäßig ein besonders schwieriges Jahr mit hoher Vorfinanzierung sein. Die Durchführung des eingebrachten 28. ÄndGLAG wird den Finanzierungsbedarf der nächsten Jahre erheblich ansteigen lassen. Auch sonst werden 6prozentige Schuldverschreibungen von Bund und Ländern nicht vorzeitig zum Nennwert eingelöst. Die vorzeitige freiwillige Einlösung beschränkt sich in aller Regel auf Teile langlaufender Pfandbriefe mit Zinssätzen von 5 und 5,5 vom Hundert zugunsten sozial schwacher Personen. Zu den Fragen B 11 und 12: Sowohl für die vorzeitige Einlösung oder den Umtausch als auch für eine Höherkonvertierung der Erfüllungsschuldverschreibungen des Ausgleichsfonds darf nicht übersehen werden, daß ein nicht unerheblicher Teil der Erstempfänger im Laufe der Jahre ihre Schuldverschreibungen zu ganz anderen Kursen veräußert haben. Die Zweiterwerber haben aber nicht zum Nennwert, sondern zum jeweiligen Kurswert erworben. Zweiterwerber würden durch alle zur Erwägung gestellten Maßnahmen unter den gegenwärtigen Verhältnissen unangemessen begünstigt werden. Eine Trennung in Erst- und Zweiterwerber wäre nachträglich praktisch kaum noch vollziehbar. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich vom 15. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kreile (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Frage B 13) : Teilt die Bundesregierung die in der sozialdemokratischen Wochenzeitschrift für Politik, Wirtschaft und Kultur „Vorwärts" vertretene Auffassung, die Finanzierung der ARD-Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) solle künftig nicht durch vom Hörer und Seher bezahlte Gebühren, sondern aus Steuermitteln erfolgen, und würde sie hier eine „neue Zwecksteuer" in Erwägung ziehen? Dieses Problem war bereits Anfang 1969 Gegenstand einer Frage des Herrn Abgeordneten Geldner im Deutschen Bundestag (Protokoll über die 209. Sitzung am 17. Januar 1969, S. 11288). Der damalige Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Herr Abgeordneter Leicht, hatte hierzu darauf hingewiesen, daß nach Prüfung dieser Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Mai 1974 6613* Frage für die Bundesregierung weder Anlaß noch aufgrund der Verfassung eine Möglichkeit besteht, eine Neuregelung des Rundfunk- und Fernsehgebührenwesens anzustreben. Die Bundesregierung ist nach wie vor dieser Auffassung. Sie verweist hierzu insbesondere darauf, daß nach dem Grundgesetz — abgesehen von dem von den Rundfunkanstalten des Bundesrechts abgedeckten besonderen Bereich — die Länder als Muttergemeinwesen der Landesrundfunkanstalten und der Fernsehanstalt Zweites Deutsches Fernsehen für deren Finanzierung zuständig sind. In diese Zuständigkeit würde auch eine so grundsätzliche Entscheidung fallen, von der derzeitigen Finanzierung der Rundfunk- und Fernsehanstalten durch Gebühren abzugehen. Bisher sind die zuständigen Ministerpräsidenten der Länder immer, zuletzt noch durch Beschluß vom 5. Juli 1973 über die Festsetzung der Höhe der Rundfunkgebühren, davon ausgegangen, daß der Finanzbedarf der Rundfunk- und Fernsehanstalten durch Gebühren zu decken ist. Die Bundesregierung sieht daher keine Veranlassung, in dieser Angelegenheit derzeit anderweitige Erwägungen anzustellen. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich vom 15. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/2080 Fragen B 14 und 15) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, im Interesse der Verstärkung und Verbesserung des Kampfs gegen internationale Straftäter eine europäische Polizeiorganisation aufzubauen? Sieht die Bundesregierung in einer von ihr zu forcierenden Einordnung von Interpol in die Vereinten Nationen eine Möglichkeit, die internationale Verbrechensbekämpfung zu erweitern und zu intensivieren? Zu Frage B 14: Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat der Bundesregierung seine Vorstellungen über Maßnahmen zur Verbesserung der internationalen Verbrechensbekämpfung auf europäischer Ebene bisher noch nicht offiziell mitgeteilt. Soweit Repräsentanten des BDK mit Vorschlägen an die Offentlichkeit getreten sind, lassen diese eine abschließende Beurteilung hinsichtlich der Möglichkeiten ihrer Realisierung noch nicht zu. Bund und Länder sind sich der Notwendigkeit einer intensivierten Zusammenarbeit der für die innere Sicherheit verantwortlichen Organe im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft bewußt. Die Innenministerkonferenz hat dies in der fortgeschriebenen Fassung ihres „Programms für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland" vom 15. Februar 1974 einmütig bekräftigt. Jeder konstruktive Vorschlag, von welcher Seite (4 auch immer, wird daher begrüßt und sorgfältig geprüft. Der Aufbau einer europäischen Polizeiorganisation, wie sie vom Vorsitzenden des BDK angeregt wird, setzt den übereinstimmenden politischen Willen der Staaten der Gemeinschaft und 'die Übertragung von weiteren Hoheitsrechten voraus. Diese Voraussetzungen sind gegenwärtig noch nicht gegeben. Um die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der EG zu verbessern, wird entsprechend dem Sicherheitsprogramm der Innenminister des Bundes und der Länder in meinem Hause eine Initiative vorbereitet, die die Einberufung einer europäischen Ministerkonferenz über Fragen der inneren Sicherheit anstrebt. Bei den Überlegungen zur Vorbereitung einer solchen Konferenz werden ,die Vorstellungen des BDK selbstverständlich berücksichtigt. Zu Frage B 15: Die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation (IKPO) „Interpol" ist keine Organisation auf völkerrechtlicher Grundlage. Ihre Mitglieder sind nicht Staaten oder Regierungen, sondern Polizeibehörden, die sogenannten Nationalen Zentralbüros. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsländern wird durch Statuten geregelt, die ebenfalls keinen völkerrechtlichen Charakter haben. Nach Artikel 3 der Statuten ist den Mitgliedsländern jede Betätigung oder Mitwirkung in Fragen oder Angelegenheiten politischen, rassischen, religiösen oder militärischen Charakters streng untersagt. Diese Regelung hat den Zweck, politische Zwänge zu vermeiden, die die praktische Zusammenarbeit der Organisation gefährden könnten. Auf diese Weise war es möglich, in der IKPO - Interpol bis heute die Polizeibehörden von fast 120 Staaten unterschiedlichster politischer Systeme zu vereinen, die ungeachtet ihrer Weltanschauung, Rasse und Religion bei der Verfolgung des gemeinsamen Zieles der Verbrechensbekämpfung praktisch zusammenwirken. Bei der Einordnung der IKPO - Interpol in die Vereinten Nationen wäre die Gefahr nicht auszuschließen, daß die bewährte praktische Zusammenarbeit von Experten auf polizeilicher Ebene durch verschiedene staats- und gesellschaftspolitische Strukturen in den Mitgliedsländern beeinflußt wird. Dies gilt es im Interesse einer wirksamen reibungslosen internationalen Verbrechensbekämpfung zu vermeiden. Die Bundesregierung unterstützt daher in jeder ihr möglichen Weise den weiteren Ausbau der IKPO - Interpol zur Anpassung an die Bedürfnisse praktischer und moderner polizeilicher Verbrechensbekämpfung auf der Grundlage der Interpol-Statuten; sie wird jedoch eine Initiative für die Eingliederung in die Vereinten Nationen nicht ergreifen. 6614* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Mai 1974 Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich vom 16. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Frage B 16) : Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 6. Mai 1974 zu, die "revolutionäre kommunistische Bewegung Griechenlands" und die kommunistische griechische „Studentische Aktionsgruppe gegen Faschismus und Imperialismus" sowie die kommunistische griechische „Gemeinschaft der Arbeiterklassen" seien 1970 in Berlin (West) von der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) gegründet und seither auch von dort technisch und finanziell in Höhe von jährlich 125 000 DM unterstützt worden, und welche Auswirkungen hat die Tätigkeit dieser Organisationen in Deutschland sowie in Griechenland auf die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und die deutschgriechischen Beziehungen? Den zuständigen Sicherheitsbehörden liegen keine Erkenntnisse vor, daß die „Revolutionär Kommunistische Bewegung Griechenlands" (EKKE) von der DKP gegründet worden ist. Ihre Gründung im Jahre 1970 in West-Berlin geht vielmehr auf Initiative griechischer Kommunisten zurück. Auch der der EKKE nahestehende „Antifaschistische Antiimperialistische Studentenflügel Ausland" (AASP) und die auf ihre Initiative entstandene „ArbeiterklassenSolidarität" (ETA) sind nicht von der DKP gegründet worden. Es sind auch keine Informationen vorhanden, wonach die DKP diese Organisationen technisch und finanziell unterstützt. Eine Förderung der genannten Gruppen durch die DKP erscheint unwahrscheinlich. Aus Publikationen und Flugblättern, die in West-Berlin verteilt worden sind, ist vielmehr zu entnehmen, daß zwischen der EKKE und dortigen maoistischen Gruppen (KPD; Liga gegen den Imperialismus) Verbindungen bestehen. Eine Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch die genannten griechischen Gruppen ist zur Zeit nicht zu erkennen. Nach den Feststellungen der Sicherheitsbehörden handelt es sich dabei um kleine Splittergruppen mit wenigen Anhängern, die allerdings vor allem in Berlin und München eine rege propagandistische Tätigkeit entfalten. Die Mitgliederzahl von EKKE wird auf ca. 100 Mitglieder geschätzt. Die deutsch-griechischen Beziehungen wurden durch die Tätigkeit der genannten Gruppen bislang nicht berührt. Zwar kann die Tätigkeit von oppositionellen Exilgruppen Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen zu dem jeweiligen Herkunftsland haben; im vorliegenden Fall ist aber die Bedeutung der Gruppen zu gering. Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich vom 15. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 7/2080 Fragen B 17 und 18) : Wie haben sich die Zahlen der Auszubildenden in Bundesbehörden bzw. -unternehmen in den letzten vier Jahren (bis 1974) entwickelt? Hält die Bundesregierung es für erforderlich und möglich, in I diesen Bereichen die Einstellungszahlen zur Aufrechterhaltung eines ausreichenden Angebots an Ausbildungsplätzen zu erhöhen? Zu Frage B 17: Die Auszubildenden mit einem Ausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz im Bereich des öffentlichen Dienstes des Bundes werden entsprechend § 31 des Berufsbildungsgesetzes in den von den zuständigen Stellen zu führenden Verzeichnissen registriert. Zuständige Stellen sind für den öffentlichen Dienst je nach der Art des vom Auszubildenden angestrebten Berufs die Handwerkskammern, die Intlustrie- und Handelskammern oder die nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes bestimmten Behörden. Eine statistische Zusammenfassung der Eintragungen in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse und die Auswertung für eine einheitliche Statistik erfolgte bisher nicht. Für die Beantwortung der Frage sind daher Erhebungen bei den Bundesressorts erforderlich, die ich in die Wege geleitet habe. Zu Frage B 18: Die Zahl der Auszubildenden, die beim Bund eingestellt werden, ist vom Personalbedarf innerhalb der einzelnen Beschäftigungsbereiche abhängig. Insoweit wird der Bedarf an Auszubildenden von den im Haushalt bewilligten Stellen für Arbeiter und Angestellte und dem in den nächsten Jahren zu erwartenden Personalersatz bestimmt. Zahlenmäßige Angaben hierüber sind nur nach Erhebungen bei allen personalbewirtschaftenden Stellen des Bundes möglich. Ich darf Sie um Verständnis bitten, daß genaue Zahlenangaben erst nach Abschluß der eingeleiteten Erhebungen möglich sind. Ich werde Ihnen diese Zahlen so bald wie möglich zuleiten. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 16. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Fragen B 19 und 20) : Wie hoch ist der Gesamtwirkungsgrad bei der Umwandlung von Kohle zu Elektrizität im Vergleich zum Einsatz der Kohle zur Erzeugung synthetischen Erdgases unter Berücksichtigung der dabei entstehenden Nebenprodukte, und welche Folgerungen ergeben sich hieraus für den Bau von Energieerzeugungsanlagen auf Kohlebasis unter Berücksichtigung der Energieersparnis? Wie hoch war der Endenergieverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland, nach Verbraucherbereichen gegliedert, im Vergleich zum Primärenergiebedarf, und welche Folgerungen ergeben sich aus diesem Zusammenhang für eine maximal mögliche Energieersparnis im Umwandlungsbereich? Der Wirkungsgrad von Steinkohlekraftwerken wird im wesentlichen bestimmt durch den Umwandlungsprozeß, der die minderwertige thermische Energie in höherwertige elektrische Energie überführt. Hierbei werden je nach Bauart, Betriebsweise und Kühlsystem Wirkungsgrade von 35-40 % erreicht. Mit Hilfe von Kohledruckvergasung kann Steinkohle auch in einem kombinierten Gas-DampfTurbinenprozeß eingesetzt werden, wobei der Gesamtwirkungsgrad auf etwa 43 °/o gesteigert werden kann. Dieses Verfahren bietet zudem bessere Voraussetzungen für den Umweltschutz, da eine Entschwefelung der Synthesegase technisch und wirtschaftlich günstiger zu bewerkstelligen ist, als die der Rauchgase. Bei der Umwandlung von Kohle in synthetisches Erdgas wird lediglich ein anderer, wenn auch höherwertigerer Brennstoff erzeugt. Insofern sind die Wirkungsgrade nicht voll miteinander vergleichbar. Für die Projekte zur synthetischen Erdgaserzeugung werden Wirkungsgrade bis zu 70 % angegeben, wobei die Verwertbarkeit der bei dem Umwandlungsprozeß anfallenden niedertemperaturigen Wärme eine Rolle spielen wird. Setzt man für die bei diesem Umwandlungsprozeß benötigte Wärme Kernenergie ein, läßt sich die Kohle selbst mit einem höheren Grad ausnutzen. Die anliegende Tabelle beantwortet Ihre Fragen nach der Aufteilung der Energie in der Bundesrepublik Deutschland für den Zeitraum 1950-1972. Inwieweit Verfahren zur Großerzeugung synthetischen Erdgases in der Lage sind, diese Zahlen in der Zukunft zu beeinflussen, läßt sich heute noch nicht übersehen, weil die Verfahren selbst noch im Entwicklungsstadium stehen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 16. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 7/2080 Frage B 21): Ist die Bundesregierung bereit, im Ministerrat der EG dafür einzutreten, daß durch die EG-Kommission in den Mitgliedsländern für alle Erdölprodukte die Verbraucherpreise (ohne Steuern) und die Umsätze sofort und laufend durch eine Erhebung festgestellt und veröffentlicht werden, um die Transparenz auf dem europäischen Mineralölmarkt zu verbessern? Die Bundesregierung hat mehrfach, zuletzt im Rahmen der auf der Washingtoner Energiekonferenz eingesetzten Energiekoordinierungsgruppe der Struktur des Energieverbrauchs 1950 1960 1965 1970 1971 1972 - in Mio t SKE - Primärenergieverbrauch 135,5 211,5 264,6 336,8 339,4 354,3 Verbrauch und Verluste im Energiesektor, Statistische Differenzen 46,2 59,0 67,1 81,9 84,7 88,2 Nichtenergetischer Verbrauch 2,6 6,9 13,3 24,6 24,0 26,1 Endenergieverbrauch 86,7 145,6 184,2 230,3 230,3 240,0 davon: Industrie 39,7 70,7 78,7 90,8 88,2 89,6 Verkehr 14,9 22,5 30,2 39,5 42,5 44,5 Haushalte, Kleinverbr. u. Sonstiger Verbrauch 32,1 52,4 75,3 100,0 100,0 105,9 Anteil am Primärenergieverbrauch in % Verbrauch und Verluste im Energiesektor, Statistische Differenzen 34,1 27,9 25,4 24,3 24,9 24,9 Nichtenergetischer Verbrauch 1,9 3,3 5,0 7,3 7,1 7,4 Endenergieverbrauch 64,0 68,8 69,6 68,4 68,0 67,7 Anteil am Endenergieverbrauch in % Industrie 45,8 48,6 42,7 39,4 38,2 37,3 Verkehr 17,2 15,4 16,4 17,2 18,4 18,6 Haushalte, Kleinverbrauch u. Sonstiger Verbrauch 37,0 36,0 40,9 43,4 43,4 44,1 6616* Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Mai 1974 Hauptverbraucherländer, sehr nachdrücklich auf eine größere Transparenz bei der Bildung der Mineralölpreise auf internationaler Ebene gedrängt. Mit der gleichen Zielsetzung hat sie alle Versuche der Kommission unterstützt, verläßliche und aussagekräftige Beurteilungsmaßstäbe für einen europäischen Preisvergleich für Mineralölprodukte zu erhalten. Das gilt sowohl für die unmittelbaren Erfahrungen der Kommission bei einer ausgewählten Zahl von Mineralölunternehmen über Verbraucherpreise und Umsätze, wie für eine Zusammenfassung der den einzelnen Regierungen zur Verfügung stehenden Preisübersichten. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft diese gemeinschaftlichen Bemühungen unterstützen und ihrerseits mit den ihr zur Verfügung stehenden Unterlagen dazu beitragen. Dabei sind allerdings die diesem Vorhaben entgegenstehenden Schwierigkeiten nicht zu verkennen, wie sie sich im bisherigen Verlauf dieser Arbeiten ergeben haben. Das gilt vor allem hinsichtlich der Vergleichbarkeit der ermittelten Daten; wegen der erheblichen Preisschwankungen und der differenzierten Einwirkungen der einzelnen Mitgliedstaaten auf die einzelnen Produktensparten ist es bisher nicht gelungen, ein verläßliches europäisches Gesamtbild über die Preisentwicklung auf dem Mineralölmarkt zu erarbeiten. Das wäre aber eine entscheidende Voraussetzung für die Veröffentlichung und Verwertung der ermittelten Daten; andernfalls bestände die Gefahr gravierender Fehlinterpretationen in der Öffentlichkeit, die einer Klärung der komplizierten Zusammenhänge nicht dienlich wäre. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 14. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Frage B 22) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch unterschiedliche Energiekosten in den EG-Mitgliedstaaten für die deutsche Landwirtschaft eine ungünstige Wettbewerbssituation herbeigeführt worden ist, und ist die Bundesregierung bereit, das Ausmaß dieser Benachteiligungen festzustellen und gegebenenfalls gezielte Abhilfemaßnahmen zu treffen? Der Bundesregierung sind die Auswirkungen der unterschiedlichen Energiekostenentwicklungen in den einzelnen EG-Mitgliedstaaten auf die Wettbewerbslage der deutschen Landwirtschaft bekannt. Sie hat daher für die am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige, Unterglasgartenbau, Fischerei und Geflügelzucht, kurzfristige Hilfsmaßnahmen beschlossen. Zugleich hat der Rat der EG auf ihre Initiative am 23. März 1974 einen Grundsatzbeschluß zur Wettbewerbspolitik gefaßt, der insbesondere die Verschärfung bestimmter Wettbewerbsverzerrungen durch die Energiekrise anspricht. Entsprechend diesem Beschluß wird die Kommission der EG dem Rat am 20./21. Mai 1974 einen Bericht über die derzeitige Wettbewerbslage im gemeinsamen Agrarmarkt unter besonderer Berücksichtigung der Folgen der Energiekrise vorlegen. Sie wird ihm zugleich Vorschläge zur weiteren Behandlung dieser Fragen unterbreiten, über die der Rat möglichst noch vor Ende Juni 1974, dem Ende der deutschen Präsidentschaft, zu beschließen beabsichtigt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 14. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Frage B 23) : Hält die Bundesregierung die einseitige Streichung der Erstattung an die Quellmehlhersteller gegenüber den Herstellern von Quellstärke für gerechtfertigt, und wie beurteilt die Bundesregierung die Folgen einer einseitigen Streichung? Die EG-Kommission hat in ihrem Memorandum vom 31. Oktober 1973 über die „Anpassung der gemeinsamen Agrarpolitik" die folgenden Hauptziele für die EG-Agrarpolitik bis 1978 aufgestellt: — Senkung der Ausgaben der Abteilung Garantie des EAGFL — Vereinfachung ... der gemeinsamen Marktorganisation. Im Rahmen dieser Zielsetzung schlug die EG-Kommission. im Getreidesektor auch eine Neufassung des Systems der Produktionserstattung vor, die u. a. den Wegfall der Erstattung bei der Erzeugung von Quellmehl vorsah. Dieser Neufassung hat der EG-Agrarrat am 23. März 1974 im Wege einer Gesamtkompromißlösung über die Agrarpreise für das Wirtschaftsjahr 1974/75 zugestimmt; sie ist inzwischen, am 29./30. April 1974 in Luxemburg, durch eine entsprechende Rats-Verordnung auch formell verabschiedet worden. Obwohl die Bundesregierung die EG-Kommission in ihrer Zielsetzung nachdrücklich unterstützt, hat sie sich jedoch für die Beibehaltung der Produktionserstattung für Quellmehl zur Brotherstellung eingesetzt, weil sie der Meinung ist, daß Quellmehl und Quellstärke wegen ihrer gleichwertigen technologischen Bedeutung auch gleichermaßen bei der Brotherstellung Verwendung finden könnten. Die Bundesregierung hat sich mit ihrer Argumentation aber nicht durchsetzen können. Insbesondere ist ihr entgegengehalten worden, daß nicht nur in der BRD, sondern auch in anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft das über die Produktionserstattung gestützte Quellmehl in großem Umfang als Futtermittel, insbesondere für die Kälberaufzucht, Verwendung fand. Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 16. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Mai 1974 6617* Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2080 Frage B 24) : Welche bundesrechtlichen Sicherheitsvorschriften gibt es für die Füllung von Gasballons? Bei Ihrer Frage gehe ich davon aus, daß sie auf Sicherheitsvorschriften für Füllungen von Kinderluftballons abzielt. Solche Sicherheitsvorschriften ergeben sich aus dem Gesetz über technische Arbeitsmittel vom 24. Juni 1968 — BGBl. I S. 717 (Maschinenschutzgesetz). Kinderluftballons sind Spielzeug und unterliegen DIN 66070 (Spielzeug-Sicherheitsanforderungen) vom Februar 1972, die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung als allgemein anerkannte Regel der Technik in das Verzeichnis A der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Maschinenschutzgesetz aufgenommen worden ist. Zur Beachtung dieser Vorschriften ist verpflichtet, wer gasgefüllte Ballonhüllen als Spielzeug gewerbsmäßig oder im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung in den Verkehr bringt oder ausstellt. insbesondere dürfen nach dieser Sicherheitsnorm als gasförmige Füllmaterialien nur unbedenkliche Stoffe (z. B. Luft, Stickstoff, Kohlendioxyd, Edelgase oder deren Gemische) verwendet werden. Die Überwachung dieser Vorschriften fällt in den Aufgabenbereich der Gewerbeaufsichtsämter der Länder. Mir sind mehrere Fälle bekannt, in denen die Gewerbeaufsicht aufgrund des Maschinenschutzgesetzes das Befüllen von Luftballons mit brennbaren Gasen untersagt hat. Anlage 20 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 16. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Fragen B 25 und 26) : Warum hat die Bundesregierung in ihrer — wegen Ausfallens der Plenarsitzung am 7. Mai 1974 schriftlich erfolgten — Beantwortung meiner Frage Nr. A 34 (Drucksache 7/2059) am 8. Mai 1974 jenen Teil der Frage nicht beantwortet, der gesichert wissen wollte, daß deutscherseits nur über eine Überweisung von Renten oder Teilrenten an einzelne Deutsche mit Rentenansprüchen in den Oder-Neiße-Gebieten verhandelt werden könnte, die ohne Präjudizierung des Friedensvertrags und ohne Minderung der grundgesetzlich verankerten, vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Verantwortlichkeiten und Pflichten der Bundesrepublik Deutschland für ganz Deutschland erfolgt und die durch einfache Änderung des Rentenrechts nach einem ähnlichen Verfahren, wie in der Kriegsopferteilversorgung seit langem üblich, möglich wäre? Kann die Bundesregierung in Gesprächen mit der Volksrepublik Polen andere Rentenregelungen ins Auge fassen als solche, die auch der Schutzpflicht für alle Deutschen und der individuellen Erfüllung von Rentenansprüchen bei Wahrung der Rechte ganz Deutschlands im Sinne des Grundgesetzes entsprechen? Die Bundesregierung hat Ihre Frage Nr. A 34 der letzten Fragestunde durch Schreiben vom 8. Mai 1974 beantwortet. Zu Ihrer erneuten Frage möchte ich folgendes bemerken: Mit der polnischen Regierung ist über die Rentenfrage noch nicht verhandelt worden. Im Dezember 1973 und Februar 1974 haben Vorgespräche stattgefunden, in denen mit der polnischen Seite die bestehenden Probleme und verschiedene Lösungsmöglichkeiten erörtert wurden. Es existiert bisher kein der polnischen Seite übermittelter Abkommensentwurf. Die deutsche Seite hat sich jedoch verpflichtet, einen solchen Entwurf vorzubereiten. Ich bitte um Ihr Verständnis, daß die Bundesregierung im derzeitigen Stadium der Vorbereitung von Verhandlungen ihre Verhandlungsposition nicht öffentlich darlegen kann. In der Kriegsopferversorgung besteht ein Regierungsabkommen, nach dem Kriegsopfer in der Volksrepublik Polen eine Teilversorgung erhalten. Die erforderliche Ermächtigung zur Inkraftsetzung dieses Abkommens befindet sich im Bundesversorgungsgesetz. Diese Abkommensform ist im Bereich der Sozialversicherung nicht möglich; hier muß ein Staatsvertrag geschlossen werden, der der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften bedarf. Die Bundesregierung wird bei einer Regelung des Problems weder den Friedensvertrag präjudizieren, noch die grundgesetzlichen Rechte beeinträchtigen oder die ihr obliegenden Pflichten oder Verantwortlichkeiten verletzen. Anlage 21 Antwort des Staatssekretärs Fingerhut vom 17. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Frage B 27): Wie erklärt es die Bundesregierung, daß das voll funktionsfähige und bisher von den US-Streitkräften beanspruchte US-Hospital an der Cincinnatistraße in München seit zwei Jahren leersteht und von der Bundeswehr nicht längst übernommen wurde, und ist damit zu rechnen, daß dieses Krankenhaus bald in Betrieb genommen wird? Die US-Streitkräfte boten der Bundeswehr im August 1972 das US-Hospital an der Cincinnatistraße in München-Fasangarten zur Übernahme an. Mit dem Angebot waren Ersatzforderungen in Augsburg und München verbunden, außerdem behielten sich die US-Streitkräfte die Weiternutzung eines Krankenhaustraktes und die Gesamtnutzung des zu der Anlage gehörenden Schwesternheimes bis zur Fertigstellung der in München geforderten Ersatzeinrichtung vor. Die Bundeswehr, die sonst anderweitig ein Krankenhaus in München hätte bauen müssen, erklärte sich deshalb zur Übernahme der Gesamtanlage grundsätzlich bereit. Obwohl über die Ersatzbauten und die gemeinsame Nutzung der Anlage bis zu deren Fertigstellung bis vor kurzem noch verhandelt wurde, gaben die US-Streitkräfte der Bundeswehr und der Finanzbauverwaltung schon 1972 die Möglichkeit, den baulichen Zustand der seit dieser Zeit nur noch teilgenutzten Anlage zu prüfen und das Ausmaß der Baumaßnahmen festzulegen, die notwendig waren, um das Krankenhaus schnellstmöglich in Betrieb nehmen zu können. 6618' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Mai 1974 Mit den dringendsten Instandsetzungen zur Erhaltung der Bausubstanz konnte Mitte 1973 begonnen werden. Im April 1974 wurden die Baumaßnahmen aufgenommen, die auf die Anpassung an die neuen Erkenntnisse im Krankenhausbau und die speziellen sanitätsdienstlichen Erfordernisse der Bundeswehr abgestellt sind. Es ist beabsichtigt, das Krankenhaus Ende 1974 in Betrieb zu nehmen. Anlage 22 Antwort des Staatssekretärs Fingerhut vom 17. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Frage B 28) : Nachdem das Bundesverteidigungsministerium die Errichtung des VKK in Deggendorf bzw. des VKK in Eggenfelden angekündigt hat, frage ich die Bundesregierung, bis zu weldiem Zeitpunkt der Aufbau der beiden Verteidigungskreiskommandos abgeschlossen sein soll? Ihre Frage nach dem zeitlichen Abschluß des Aufbaus der Verteidigungskreiskommandos (VKK) in Deggendorf und Eggenfelden beantworte ich wie folgt: Die Aufstellung der Geräteeinheiten VKK 661 in Deggendorf VKK 662 in Pfarrkirchen /Eggenfelden ist vom Führungsstab des Heeres ab 1. April 1974 befohlen worden. Die Aufstellung dieser VKK als Geräteeinheiten stellt jedoch nur den ersten Schritt der Organisation dar. Um zur Funktionsfähigkeit im Frieden zu kommen, muß die Aktivierung, das heißt die Auffüllung mit Personal, folgen. Dies ist für ,die Jahre 1976/1977 geplant. Ich darf aber darauf hinweisen, daß im Zusammenhang mit den Überleitungsmaßnahmen in die neue Wehrstruktur eine zeitliche Verschiebung nicht ausgeschlossen werden kann. Anlage 23 Antwort des Staatssekretärs Fingerhut vom 17. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Fragen B 29 und 30) : Welche Gründe waren maßgebend, die neu errichtete Hochschule der Bundeswehr nicht in der Innenstadt Münchens, sondern in Neubiberg bei München vorzusehen? Welche Funktion werden nach Errichtung der Hochschulen der Bundeswehr die bisherigen Fachhochschulen der Bundeswehr haben? Zu Frage B 29: Gegen den ursprünglich für die Hochschule der Bundeswehr in München (HSBw München) vorgesehenen Standort, nämlich die Stetten-Kaserne für den Hochschulbereich und das Gelände der ehemaligen Pionier-Kaserne für den Wohnbereich, erhob die Landeshauptstadt München Einwendungen aufgrund der Stadtentwicklungsplanung. Andererseits erschienen die von der Landeshauptstadt München angesprochenen Alternativen im Norden der Stadt als nicht annehmbar und hätten insbesondere zu einer nicht tragbaren Verzögerung geführt. Um dies zu vermeiden, d. h. um den durch die Umplanung eintretenden Zeitverlust so gering wie möglich zu halten, hat sich die Leitung des Ministeriums am 10. Juli 1973 für die Errichtung der Hochschule in Neubiberg entschieden. Für die Wahl Neubibergs als Standort der HSBw sprechen folgende Gründe: 1. Neubiberg ist neben der Stetten-Kaserne die Anlage, in der bei vorerst provisorischer Unterbringung die Aufnahme des Lehrbetriebs zum 1. Oktober 1973 ohnehin vorgesehen war und zu diesem Zeitpunkt dann auch erfolgt ist. 2. In Neubiberg sind nicht nur Unterkünfte, sondern vor allem auch Lehrsaalgebäude der Fachhochschule der Luftwaffe und der Offizierschule der Luftwaffe vorhanden, die von der HSBw übernommen werden können und den Neubaubedarf entsprechend vermindern. Da die Fachhochschule der Lw in die Hochschule integriert wird, brauchen für sie keine Ersatzbauten an anderer Stelle errichtet zu werden. 3. Wenn schon für die HSBw eine Umplanung auf ein anderes Gelände 'nicht zu vermeiden war, dann mußte das BMVg doch bestrebt sein, den damit verbundenen Zeitverlust so gering wie möglich zu halten (um Zusicherungen den Bewerbern gegenüber einhalten zu können). Aus diesem Grunde kam ,als neu vorzusehender Standort der HSBw nur eine Anlage in Betracht, für die schon Untersuchungen durchgeführt und vorbereitende Maßnahmen im Hinblick 'auf eine mögliche Verwendung für 'die Hochschule getroffen worden war. Dies trifft für Neubiberg zu. Die Anlage war bei der Suche nach einem geeigneten Standort schon früh in 'die Prüfungen einbezogen worden. Im Rahmen dieser Untersuchungen war schon die Möglichkeit der Verlegung der Offizierschule der Luftwaffe von Neubiberg nach Fürstenfeldbruck geprüft, der hieraus resultierende Neubaubedarf der Offizierschule ermittelt und eine militärische Infrastrukturforderung aufgestellt worden. Diese Planungen konnten jetzt, nachdem man sich für Neubiberg als Standort der Hochschule entschieden hatte, unter Verwendung der bereits vorliegenden Ergebnisse fortgeführt werden. Der durch die Umplanung 'bedingte Zeitverlust ist daher erheblich geringer (ca. 9 Monate), als dies bei der Wahl eines anderen neuen Standortes der Fall gewesen wäre. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Mai 1974 6619* Zu Frage B 30: In Zukunft wird das Studium Teil der allgemeinen Offiziersausbildung sein. Entsprechend der jeweiligen Bildungsvoraussetzung des einzelnen Offizieranwärters wird er sein Studium in einem wissenschaftlichen oder einem Fachhochschulstudiengang durchlaufen. Die bisherigen Fachhochschulen der Luftwaffe in Neubiberg und des Heeres 2 in München werden mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in die HSBw München integriert. Der an diesen Fachhochschulen durchgeführte Lehrbetrieb wird in den Fachhochschulstudiengängen der HSBw München fortgesetzt. Die Fachhochschule des Heeres in Darmstadt führt ihre derzeitigen Aufgaben fort. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 15. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gewandt (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Fragen B 31 und 32) : Wann beabsichtigt die Bundesregierung ihren Entwurf für ein Bundesgiftgesetz den gesetzgebenden Körperschaften vorzulegen? Hält die Bundesregierung es für nötig, wegen der steigenden Anzahl von Vergiftungen in Haushalten insbesondere von Kindern, besondere Maßnahmen zu ergreifen? Zu Frage B 31: Die Bundesregierung bereitet den Entwurf eines Bundesgiftgesetzes vor. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, ihn noch in dieser Legislaturperiode den gesetzgebenden Körperschaften zuzuleiten. Es ist jedoch zweifelhaft, ob der Termin eingehalten werden kann, weil hierzu auch eine Abstimmung bei den in den Arbeitsgruppen der Europäischen Gemeinschaften stattfindenden Beratungen notwendig ist. Bei diesen Erörterungen handelt es sich vor allem um die Kriterien einer toxikologischen Einstufung von giftigen, ätzenden und reizenden Zubereitungen und deren Etikettierung. Die Verhandlungen stehen vor vielen Schwierigkeiten, weil bei den Mitgliedstaaten über die Schutzwirksamkeit unterschiedliche Standpunkte angenommen werden. Zu Frage B 32: Die Bundesregierung wird Maßnahmen ergreifen, durch die für alle Mittel, die der Bevölkerung über den konzessionierten Gifthandel zugängig sein werden, außer der bisher schon gebräuchlichen Kennzeichnung durch ein Gefahrensymbol noch besondere Gefahrenhinweise und Sicherheitsvorschläge vorgeschrieben werden. Damit soll der Betreffende, der ein Gift oder ein gifthaltiges Erzeugnis verwenden will, auf die speziellen Gefahren, die bei der Verwendung bestehen und auf die Maßnahmen, die er zu seinem Schutz ergreifen muß, ausdrücklich hingewiesen werden. Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesregierung zum Schutz der Kinder sog. kindersichere Verschlüsse vorzuschreiben. Die Bundesregierung hat sich über die Entwicklung solcher Verschlüsse laufend unterrichtet. Sie ist der Auffassung, daß eine solche Vorschrift im Kampf gegen die Vergiftungsunfälle von Kindern sehr hilfreich sein wird. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 15. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Frage B 33) : In welchem Umfang stehen in der Prüfungsstelle im Bundesgesundheitsamt Arzneimittel auf der Warteliste, und in welchem Ausmaß und Zeitraum sind davon besonders „Arzneimittel von besonderer gesundheitlicher Bedeutung, die möglicherweise lebensrettend sind" (Merkblatt BGA) betroffen? Dem Bundesgesundheitsamt liegen z. Z. 3 005 Anträge auf Registrierung neuer Arzneispezialitäten vor, die bisher noch nicht medizinisch-pharmakologisch beurteilt werden konnten. Von diesen können unter Berücksichtigung der vom Anmelder angegebenen Indikationen 33 als von besonderer gesundheitlicher Bedeutung angenommen werden, weil sie eine Verbesserung der bisherigen Therapiemöglichkeiten bewirken könnten. Nach dem bisherigen Stand der Überprüfung der Antragsunterlagen kann gesagt werden, daß sich darunter keine Arzneispezialität befindet, die möglicherweise lebensrettend ist. Von den 33 genannten Arzneispezialitäten sind 14 Anmeldungen bis zu 1/2 Jahr alt, 4 Anmeldungen bis zu i Jahr alt, 5 Anmeldungen bis zu 1 1/2 Jahr alt, 8 Anmeldungen bis zu 2 Jahren alt, 2 Anmeldungen über 2 Jahre alt. Die Überprüfungen befinden sich in einem fortgeschrittenen Stadium. Das Bundesgesundheitsamt bearbeitet diese Arzneispezialitäten bevorzugt vor den übrigen Anmeldungen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 15. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Frage B 34) : Wann ist mit dem Baubeginn des Projekts Brücke-TunnelBrücke im Zuge des Ausbaus der Umgehungsstraße B 37, 45 im Bereich Hirschhorner Hals zu rechnen? Im Rahmen der Aufstellung des 2. Fünfjahresplanes (1975 bis 1980) für den Ausbau der Bundesfernstraßen wird auch der Baubeginn der Umgehungsstraße Hirschhorn (Neckar) im Zuge der B 37 geprüft werden. Die Arbeiten hierfür sind noch 6620* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Mai 1974 nicht abgeschlossen. Angaben über den Beginn der Bauarbeiten der beiden Neckarbrücken und des Tunnels sind deshalb z. Z. noch nicht möglich. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 15. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt- Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2080 Frage B 35) : Nimmt die Bundesregierung in Kauf, daß auf Grund der von ihr getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung der bei vielen Straßenbauunternehmen durch die mineralölbedingten Preiserhöhungen bei Bauverträgen im Bundesfernstraßenbau die Unternehmungen, die Aufträge kombiniert mit Erdbau und sonstigen Nebenleistungen ausführen, nur in ganz besonders günstig gelagerten Einzelfällen ihre Mehraufwendungen vergütet erhalten, also im Regelfall kaum betroffen werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in vielen Fällen die Mehraufwendungen des Auftragnehmers den im Rundschreiben des Bundesministers für Verkehr vom 13. März 1974 festgelegten Selbstbehalt in Höhe von 3 v. H. der Gesamt-Abrechnungssumme nicht überschreiten, so daß eine Erstattung von Mehraufwendungen aufgrund der generellen Regelung nicht erfolgen kann. Dies trifft besonders häufig dann zu, wenn der Bauvertrag außer bituminösen Straßenbauarbeiten auch Erdarbeiten und andere Arbeiten umfaßt, was übrigens der Regelfall im Straßenbau ist. Wenn hierbei dennoch die 3 v. H.-Grenze überschritten ) wird, ist dies kein „besonders günstig gelagerter Einzelfall". Auch dann erhält die Baufirma die Mehraufwendungen unter 3 v. H. der Abrechnungssumme ebensowenig vergütet wie in dem Falle, bei dem dieser Betrag nicht erreicht wird. Die Bundesregierung ist aber bereit, in Einzelfällen zu prüfen, ob bei einer Straßenbaufirma die Voraussetzungen für eine weitergehende individuelle Regelung vorliegen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/2080 Frage B 36) : Ist die Bundesregierung angesichts der für 1974 in Aussicht gestellten Aufhebung des Regalrechts für eine Pachtbefreiung für Fähren bereit, ihrerseits auf die Forderung von Anerkennungsgebühren in Höhe von 3000 DM dem Land Rheinland-Pfalz gegenüber zu verzichten, damit das Land Rheinland-Pfalz seinerseits auf die Einnahmen auf Grund der Ausübung seines Regalrechts in Höhe von 300 000 DM gegenüber z. B. der Fähre Linz—Bad Kripp GmbH verzichten kann? Im Land Rheinland-Pfalz steht das Fährregal am Rhein dem Land zu. Aufgrund dieses Regals erhebt das Land von den einzelnen Fährpächtern Entgelte, deren Höhe nach der Ertragslage des Fährbetriebs festgesetzt wird. Das Land beabsichtigt, das Fährregal aufzuheben. Da das Regal die kostenlose Nutzung der für den Fährbetrieb nötigen Land- und Wasserflächen des Bundes umfaßt, würde mit der Aufhebung des Regals das Recht auf Nutzung dieser Flächen entfallen. Der Bund ist aber selbstverständlich bereit, den Fährinhabern durch Abschluß entsprechender Verträge die bislang von ihnen benutzten Bundesgrundstücke zur Verfügung zu stellen. Nach den §§ 63, 64 Bundeshaushaltsordnung und den hierzu ergangenen Richtlinien wären für die Inanspruchnahme der bundeseigenen Liegenschaften grundsätzlich Entgelte zu vereinbaren. Der Bund würde jedoch im Hinblick auf die besondere Verkehrsbedeutung der Fähren nur solche Entgelte in Rechnung stellen, die für die Fährinhaber keine wesentliche Belastung bedeuten. Darüber hinaus ist die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Mainz angewiesen worden, zu ermitteln, in welcher Höhe insgesamt Entgelte für alle Fähren erhoben werden müßten. Von dem Ergebnis dieser Ermittlungen wird es abhängen, ob der Bund von seinen evtl. Forderungen absehen könnte. Im übrigen wird die Bundesregierung das Land Rheinland-Pfalz um Prüfung bitten, ob ein Verzicht auf die Fährpachten möglich ist, ohne daß das Fährregal aufgehoben wird. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 15.. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Frage B 37) : Wieviel der tödlichen Unfälle über Ostern 1974 erfolgten auf den Bundesautobahnen, und welche davon sind auf Uberschreiten der Richtgeschwindigkeit zurückzuführen? Über die Straßenverkehrsunfälle und die Unfallopfer während der Ostertage 1974 liegen keine amtlichen Ergebnisse vor. Dies ist darauf zurückzuführen, daß die Straßenverkehrsunfallstatistik durch das Statistische Bundesamt in dieser detaillierten Darstellung (Unfälle und Unfallopfer nach Tagen und Straßenklassen) nicht aufbereitet wird. Nach den von den Innenministerien der Bundesländer — mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz und Saarland --- ermittelten vorläufigen Angaben wurden von Gründonnerstag 0 Uhr bis Dienstag nach Ostern 24 Uhr insgesamt 13 Personen bei Unfällen auf Bundesautobahnen getötet. Wie viele der Unfälle, bei denen diese Opfer zu beklagen sind, durch Überschreiten der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h verursacht wurden, ist nicht festgestellt worden. Ergebnisse dieser Art setzen aufwendige Sonderuntersuchungen voraus. Dies geschieht im Rahmen des Großversuchs auf ausgewählten Strecken mit der Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h im Vergleich zum Versuch mit der allgemeinen Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf dem übrigen Netz der Bundesautobahnen. Die Durchführung beider Versuche ist der Bundesanstalt für Straßenwesen übertragen worden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Mai 1974 6621* Anlage 30 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar vom 15. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Frage B 38) : Wann ist mit dem Weiterbau der Ortsumgehung Lörrach der A 22 zu rechnen, und welche Bauzeit ist bis zur Fertigstellung zu erwarten? Die Planung für den Neubau der Bundesautobahn Lörrach-Rheinfelden zwischen den Anschlußstellen Lucke und Waidhof soll dem Bundesverkehrsministerium in Kürze von der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemlberg zur Zustimmung vorgelegt werden. Sofern dann bei den weiteren Bauvorbereitungen, zu denen insbesondere die. Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gehört, keine besonderen Schwierigkeiten auftreten, kann mit dem Baubeginn im Frühjahr 1976 gerechnet werden. Die Bauzeit für ein Projekt dieses Umfangs und Schwierigkeitsgrades wird etwa 4 bis 5 Jahre betragen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 15. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Fragen B 39 und 40) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß es im Jahresbericht 1973 der Landespolizeidirektion Tübingen u. a. heißt: ,Die Bundesstraße 27 im Regierungsbezirk Tübingen hat nach ihrer Verkehrsfrequenz und dem derzeitigen Ausbauzustand eine Gefahrenstufe errercht, bei der es ein kalkulierbares Risiko für den Kraftfahrer kaum mehr gibt", und teilt die Bundesregierung meine Ansicht, daß der schnelle verkehrssichere Ausbau derartiger Bundesstraßen mehr zur Verkehrssicherheit beitragen kann als die Fortführung des Streits um Tempolimit oder Richtgeschwindigkeit auf Bundesautobahnen? Will die Bundesregierung auch nach der genannten Feststellung der Landespolizeidirektion Tübingen daran festhalten, den Ausbau der B 27 zwischen Tübingen und Hechingen für spätere Fünfjahrespläne zurüdczustellen? Die schwierigen Verkehrsverhältnisse auf der Bundesstraße 27 südlich von Tübingen sind der Bundesregierung bekannt. Aus diesem Grund wird der zweibahnige Ausbau dieses Straßenzuges mit Nachdruck gefördert. So sind gegenwärtig die Streckenabschnitte zwischen Echterdingen und Aich sowie bei Hechingen voll im Bau, wobei die Teilstrecke bei Hechingen aller Voraussicht nach Ende 1974 dem Verkehr übergeben werden kann. Der weitere Ausbau der Bundesstraße 27 wird 'abschnittsweise im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten erfolgen. In diesem Zusammenhang ist aber erneut hervorzuheben, daß die 'wichtigste Maßnahme zur Entlastung der Bundesstraße 27 im Neubau der parallel laufenden Bundesautobahn Stuttgart—Singen zu sehen ist. Auch der Landespolizeidirektion Tübingen ist bekannt, daß diese Maßnahme zwischen Herrenberg und Singen mit einem Gesamtkostenaufwand von rd. 778 Millionen DM voll im Gange ist und 1977 dem Verkehr übergeben werden soll. Bei dem großen Umfang und dem Schwierigkeitsgrad dieser Projekte — dies gilt sowohl 'für den Ausbau der Bundesstraße 27 als auch für den Neubau der Autobahn --- ist eine Fertigstellung jedoch nicht innerhalb des 1. Fünfjahresplanes möglich. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 15. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Fragen B 41 und 42) : Welchen Verkehrsverbünden im öffentlichen Personennahverkehr wird der neugebildete Kreis Euskirchen zugeordnet, und wird dabei der Bedeutung der Entwicklung durch die Verkehrsanbindung aus dem Kölner Raum in die Eifel in gebührender Weise Rechnung getragen? Wie vollzieht sich die Kooperation der verschiedenen Verkehrsverbände im Bereich des Regierungsbezirks Köln? Zu Frage B 43: Nach den bisherigen Planungen des Landes Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, den Kreis Euskirchen größtenteils dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg zuzuordnen. Eine Verbundkommission, bestehend aus Vertretern des Landes Nordrhein-Westfalen, der beteiligten Städte und Kreise und des Bundes wird sich am 17. Mai 1974 konstituieren. In Zusammenarbeit mit dem bereits arbeitenden Fachausschuß der Verkehrsträger wird sie auf Grund der werkehrlichen Daten das endgültige Verbundgebiet festlegen. Zu Frage B 44: Die Federführung für die Kooperation der einzelnen Verbünde und Verkehrsgemeinschaften des Landes Nordrhein-Westfalen liegt bei der Landesregierung. Sie wird Ihre Fragen erst beantworten können, wenn die einzelnen Kooperationen zu greifbaren Ergebnissen geführt haben. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 15. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Eyrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Fragen B 43 und 44) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bundesbahndirektion Karlsruhe einen Rangierbahnhof (Grenzbahnhof) mit einem Flächenbedarf von ca. 60 ha im Raum Weil-Haltingen plant, der allein auf Haltinger Gemarkung einen Bedarf von 55 ha Gelände erfordern und damit die Ausdehnungsmöglichkeiten der Gemeinde und das Naherholungsgebiet aller umliegenden Gemeinden einschließlich der Stadt Basel unerträglich einengen würde? Ist die Bundesregierung bereit, auf die Deutsche Bundesbahn einzuwirken, den durch bereits vorhandene Anlagen (Bundesautobahn, Gemeinschaftszollanlage, Bundesstraße, Großkläranlage mit Kompostierwerk und Verbrennungsanlage, Mülldeponie) ohnehin schon stark belasteten Raum nicht noch stärker zu belasten, weil dies mit den Grundsätzen des Umweltschutzes absolut unvereinbar wäre? 6622* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Mai 1974 Zu Frage B 43: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn im Grenzraum von Basel nach Möglichkeiten sucht, die in ihrer Leistungsfähigkeit nahezu erschöpften Rangieranlagen der wichtigen Nord-Süd-Eisenbahnverbindung Italien–SchweizBundesrepublik Deutschland–Nordeuropa durch Neubau vorhandener Anlagen bzw. Neubauten den heutigen und künftigen Verkehrsbedürfnissen anzupassen. Über die Detailplanungen ist die Bundesregierung z. Z. noch nicht unterrichtet. Sobald sich die Planungen weiter konkretisieren, werde ich Sie über Einzelheiten informieren. Zu Frage B 44: Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, in Planungen der Deutschen Bundesbahn einzugreifen. Das landesrechtliche Raumordnungs- oder ein vergleichbares Verfahren sowie die Planfeststellung mit vorausgehender Begutachtung geben ausreichend Möglichkeit, alle Belange zu würdigen. Die Deutsche Bundesbahn wird aber bemüht sein, bis zur Durchführung des Raumordnungs- oder eines vergleichbaren Verfahrens in ihren Planungen möglichst weitgehend auf die erwähnten Belange Rücksicht zu nehmen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 15. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seibert (SPD) (Drucksache 7/2080 Fragen B 45 und 46) : Tragen zu den jüngsten Verspätungen der in Frankfurt/Main abfliegenden Lufthansa-Maschinen unter anderem auch die Verhaltensweise und Forderungen der in Frankfurt und Wiesbaden stationierten US-Air Force bei? Ist die Bundesregierung bereit, umgehend einen Interessenausgleich herbeizuführen zwischen den Wünschen der Lufthansa und anderer ziviler Fluggesellschaften sowie den Notwendigkeiten der US-Air Force? Die Deutsche Lufthansa, aber auch andere den Flughafen Frankfurt anfliegende Luftfahrtunternehmen, mußten seit einer Reihe von Wochen — gemessen an der Zahl der Flüge — mehr Verspätungen als bisher üblich hinnehmen. Die einzelnen Verzögerungen halten sich jedoch in vertretbarem Rahmen. Es sind mehrere Ursachen maßgebend, die teils in der nur beschränkten Luftraumkapazität liegen, teils in verschärften Sicherheitskontrollen, in beträchtlichem Umfang aber auch in der seit Wochen anhaltenden Ostwindwetterlage, die zeitaufwendigere Anflugverfahren erfordert. Bodenseitige Verzögerungsursachen sind nicht feststellbar. Die US-Air Force in Frankfurt und Wiesbaden hat nach Aussage der Verkehrsleitung der Deutschen Lufthansa in Frankfurt und der Flughafen Frankfurt AG nicht zu den oben genannten Verspätungen im zivilen Luftverkehr beigetragen. Eine Antwort auf die Frage Nr. 48 erübrigt sich daher. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 15. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Fragen B 47 und 48) : Treffen Informationen zu, daß die Bundesregierung neuerdings beabsichtigt, für Stuttgart als Sitz der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Oberrhein—Neckar einzutreten, obwohl der Bundesverkehrsminister Anfang des Jahres bei der Verkehrsministerkonferenz das Einverständnis der Landesregierung Baden-Württemberg für eine Sitzbestimmung zugunsten von Freiburg im Breisgau erbeten und erhalten hat? Welche Ursachen sind gegebenenfalls für diese Meinungsänderung der Bundesregierung ursächlich, obwohl der Standort Freiburg sowohl von der Beschäftigtenzahl (Wasser- und Schifffahrtsdirektion Freiburg 98, Wasser- und Schiffahrtsdirektion Stuttgart 63 Beschäftigte) wie auch aus anderen Gründen (Großbauvorhaben am Rhein, Verantwortung in bezug auf die Unterhaltung des Rheins zur Verhinderung der Rheinerosion, Hochwasserschutz und Eisgang in enger Zusammenarbeit mit französischen und Schweizer Dienststellen) als der geeignete Standort erscheint? Zu Frage B 49: In der Frage des Standorts für die künftige Wasser- und Schiffahrtsdirektion für Oberrhein und Neckar haben Veröffentlichungen über eine angebliche Entscheidung zu erheblichen Mißverständnissen beigetragen. So ist der Eindruck entstanden, als ob durch die Haltung der Landesregierung die Entscheidung zugunsten Freiburgs als künftiger Standort einer Wasser- und Schiffahrtsdirektion für den Oberrhein und Neckar gefallen sei. Eine solche Entscheidung ist bislang nicht gefallen. Das von Ihnen genannte Gespräch anläßlich der Verkehrsministerkonferenz in Berlin war so aufzufassen, daß es im Rahmen einer guten Zusammenarbeit zwischen Bund und dem Land Baden-Württemberg empfehlenswert ist, frühzeitig die Meinung der Landesregierung vor einer endgültigen Entscheidung kennenzulernen. Dabei dürfte kein Zweifel darüber bestehen, daß die Überlegungen der Landesregierung nicht unbedingt mit den Überlegungen des Bundes identisch sein müssen. Es ist deshalb keine Entscheidungsänderung seitens des Bundesministers für Verkehr festzustellen. Zu Frage B 50: Als Standorte kommen Freiburg und Stuttgart in Frage. Aus der Sicht der Verwaltung des Rheines kommt Freiburg besondere Bedeutung zu. Für Freiburg spricht auch die bei der Abwicklung des umfangreichen Neubauprogramms zur Verhinderung der Rheinerosion und zum Hochwasserschutz notwendige enge Zusammenarbeit mit den französischen und Schweizer Partnern. Bezieht man notwendigerweise den Neckar in die Betrachtung ein, so liegt zum Aufgabenschwerpunkt des Gesamtbezirks Stuttgart günstiger. Seine Lage wird maßgeblich durch die Unterhaltung und den Betrieb der zahlreichen Anlagen am Neckar, auf dem Neubausektor durch die geographische Lage der Bauvorhaben (am Rhein unterhalb Rastatt und auch am Neckar) sowie durch die Zahl und die Bedeutung der Ansprechpartner bestimmt. Die Kontakte ergeben sich durch die dichte Besiedlung im Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Mai 1974 6623* Neckartal, durch das Mannheim-Ludwigshafener Industriezentrum und durch Mannheim als wichtigsten Platz des Schiffahrtsgewerbes in diesem Raum. Stuttgart hat den Vorteil der Nähe der Landesregierung, mit der bei vielen Fragen enger Kontakt zu halten ist. Auch zu Straßburg als Sitz des französischen Partners und auch als Sitz der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt liegt Stuttgart nicht ungünstig. Da in personalwirtschaftlicher Hinsicht wegen fast gleicher Anzahl an Stammpersonal bei der WSDn nahezu keine Unterschiede bestehen, sollte in Abwägung der vorgenannten Gründe Stuttgart der Vorzug gegeben werden. Eine endgültige Entscheidung über den Standort ist von seiten des Bundes noch nicht getroffen worden. Entsprechende Erörterungen mit der Personalvertretung, die in Kürze stattfinden werden, stehen noch aus. Der Ausführungsvorschlag der Verwaltung sieht jedoch Stuttgart als Sitz der neuen Wasserschiffahrtsdirektion vor. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 16. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Frage B 49) : Ist die Bundesregierung bereit, die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erhaltung mittelalterlicher Städte zu unterstützen und dafür gegebenenfalls auch Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen? Bemühungen um die erhaltende Erneuerung mittelalterlicher Städte werden von der Bundesregierung begrüßt. Auf Anregung von Herrn Minister Dr. Vogel haben sich bereits die Städte Bamberg, Regensburg und Lübeck zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen, um gemeinsam stellvertretend für alle jene Städte Überlegungen anzustellen, die vor vergleichbaren Problemen der Erneuerung alter Städte stehen und um Initiativen zu entwickeln, die zur Erhaltung historischer Altstädte führen sollen. Diese Arbeitsgemeinschaft wird mit Bundeshaushaltsmitteln nicht unterstützt; dessenungeachtet verfolgt der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau diese Arbeiten mit lebhaftem Interesse. Dies würde auch für die in der Fragestellung erwähnte Gründung einer weiteren Arbeitsgemeinschaft der Fall sein. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 15. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Frage B 50: Welche Chancen mißt die Bundesregierung der Urananreicherung mit Laser-Licht bei, und ist sie bereit, die Forschung auf diesem Gebiet zu fördern? Die Möglichkeit einer Urananreicherung mit Laserlicht wird in der Bundesrepublik Deutschland bereits seit 1971 untersucht. Diese Untersuchungen befinden sich noch im Versuchsstadium und haben die Klärung der physikalischen Grundlagen dieser Methode zum Ziel. Die prinzipielle Einfachheit der Methode, sowie einige publizierte Anfangserfolge dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß die technische Durchführbarkeit noch keineswegs erwiesen ist. Ob es überhaupt möglich sein wird, nach diesem Verfahren Uran in großtechnischem Maßstab und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten anzureichern, kann heute noch nicht beurteilt werden. 'Die Entwicklung des Laserverfahrens zur Urananreicherung wird auch weiterhin aufmerksam verfolgt und die Forschung auf diesem Gebiet mit Bundesmitteln gefördert. Im laufenden Haushaltsjahr sind hierfür ca. 350 000,— DM veranschlagt. Im übrigen wird z. Z. geprüft, inwieweit die Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Hochleistungslaser für Zwecke auch außerhalb des Gebiets der Urananreicherung intensiviert werden kann. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 15. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Fragen B 51 und 52) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten für den Bau und die wirtschaftliche Verwendung von Luftschiffen als Riesenfrachter wie dies in englischen (Rynish) und deutschen (Tönnis) Untersuchungen vorgeschlagen wird? Treffen Pressemeldungen zu, nach denen in der Sowjetunion ein Atomluftschiff für 180 Tonnen Fracht oder 1800 Passagiere gebaut werden soll, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß im Hinblick auf die behaupteten Vorteile — größere Umweltfreundlichkeit, geringeren Energieverbrauchs, Entfallen der Landebahnen usw. — auch in der Bundesrepublik Deutschland eine Untersuchung über die gegebenen Möglichkeiten vertretbar ist? Zu Frage B 51: Die zum Bau von Luftschiffen erforderliche Technologie ist verfügbar. Erhebliche Schwierigkeiten würde dagegen die technische Gewährleistung eines sicheren 'Einsatzes der relativ langsamen Luftschiffe in Gegenden bereiten, in denen — wie in Zentraleuropa — 'bereits ein starker Luftverkehr stattfindet. Untersuchungen der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt (DFVLR) und Symposien der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt (DGLR) in den letzten Jahren haben dies bestätigt. Als ständige Einrichtung zur weiteren Verfolgung der Thematik hat die DGLR einen entsprechenden Fachausschuß eingesetzt. Die Frage nach der Wirtschaftlichkeit ist nicht generell zu beantworten. Sie muß, auch in Anbetracht der operationellen Probleme, für jedes konkrete Transportproblem gesondert untersucht werden. Eine wirtschaftliche Verwendung für spezielle Aufgaben erscheint prinzipiell möglich, ein 6624* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Mai 1974 Bedarf in der Bundesrepublik Deutschland ist jedoch bislang nicht erkennnbar. Zu Frage B 52: Über Pressemitteilungen hinausgehende Einzelheiten über ein sowjetisches Atomluftschiff sind nicht bekannt. Angesichts der besonders schwierigen Transportprobleme in weiten Teilen der Sowjetunion erscheint es verständlich, daß der Einsatz von Großluftschiffen zumindest ernsthaft erwogen wird. Hier kann sich im direkten Kostenvergleich zur Erschließung durch Bodenverkehrsmittel oder zur Anlage von Landepisten insbesondere dann der Einsatz von Luftschiffen als vorteilhaft erweisen, wenn das Transportproblem zeitlich begrenzt ist. Die Vorteile der Umweltfreundlichkeit sind keinesfalls eindeutig, da Luftschiffe mit Rücksicht auf den übrigen Luftverkehr vorzugsweise in Bodennähe operieren müßten und damit die Lärmbelästigung wachsen würde. Darüber hinaus würde der Einsatz von Kernreaktoren für den Antrieb — zumindest über dicht besiedelten Gebieten — besondere sicherheitstechnische Probleme aufwerfen, und ggf. erforderliche Auflagen könnten prohibitiv wirken. Der Energieverbrauch und die Lärmentwicklung sinken nur dann nennenswert, wenn die Fluggeschwindigkeit gering gehalten wird (Größenordnung 100 km/h). Damit sinkt aber auch die Rentabilität des Fluggerätes (Tonnen X Kilometer pro Jahr und investierte Summe). Der Wegfall von Landebahnen würde bei sehr großen Luftschiffen teilweise durch besondere Be-und Entladeeinrichtungen kompensiert werden, auf die auch wegen der hohen Seitenwindempfindlichkeit am Boden nicht verzichtet werden kann. Aus den dargelegten Gründen hält die Bundesregierung zur Zeit weitere Untersuchungen nicht für erforderlich. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 15. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Frage B 53) : Aus welchen Gründen hat der Bayerische Rundfunk bis heute die Betriebslizenz für den Füllsender Au bei Berchtesgaden nicht erhalten, obwohl sie bereits im Mai des vergangenen Jahrs bei der Deutschen Bundespost beantragt und inzwischen mehrfach angemahnt worden ist, und wann kann nun definitiv mit der Erteilung der Lizenz gerechnet werden? Die österreichische Fernmeldeverwaltung, auf deren Staatsgebiet der Fernséh-Füllsender Au bei Berchtesgaden errichtet werden soll, hat Anfang April dieses Jahres die Errichtung und den Betrieb dieses Senders im Rahmen des „Abkommens über das Errichten und Betreiben von Ton-Rundfunk und Fernsehrundfunk-Sendeanlagen in Grenzgebieten" bewilligt. Daraufhin erfolgte am 19. April mit entsprechendem Schreiben an den Bayerischen Rundfunk die Zustimmung der Deutschen Bundespost. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 15. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2080 Fragen B 54 und 55) : Trifft es zu, daß die Planungen far Fachhochschulen für den nichttechnischen gehobenen Dienst bei der Deutschen Bundespost insoweit in ein konkretes Stadium getreten sind, als der Rektor der Fachhochschule Dieburg gebeten wurde, mit dem hessischen Kultusministerium zu klären, unter welchen Voraussetzungen ein entsprechender Studiengang anerkannt wird, und werden ähnliche Verhandlungen auch mit dem Berliner Kultussenator geführt? Zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung die Eröffnung einer Fachhochschule für den nichttechnischen Dienst? 1. Der Rektor der Fachhochschule der Deutschen Bundespost in Dieburg hat im Auftrage des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen im Hessischen Kultusministerium ein Informationsgespräch geführt um zu klären, welche Voraussetzungen erfüllt werden müßten, damit ein Studiengang der Fachrichtung Betriebswirtschaft oder einer Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung zur Heranbildung des Nachwuchses für den gehobenen nichttechnischen Dienst bei der Deutschen Bundespost anerkannt werden könnte. Die Entscheidung, ob ein solcher Studiengang an der Fachhochschule in Dieburg eingerichtet werden soll, ist noch nicht getroffen. Sie hängt vom Ergebnis der Planungen und Entscheidungen zur Errichtung einer ressortübergreifenden besonderen Fachhochschule für die Bundesverwaltung und von der Möglichkeit ab, Absolventen geeigneter Studiengänge von allgemeinen staatlichen Fachhochschulen (z. B. graduierte Betriebswirte) als Nachwuchskräfte zu gewinnen. Mit dem Senator für Wissenschaft und Kunst von Berlin sind in dieser Angelegenheit bisher noch keine Gespräche geführt worden. 2. Aufgrund des von der Bundesregierung am 30. Januar 1974 beschlossenen Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften, das die Fachhochschulausbildung für den gehobenen Dienst einführt, werden innerhalb der Bundesregierung bereits jetzt Überlegungen angestellt, zur Heranbildung des gehobenen Dienstes in der Bundesverwaltung eigene Fachhochschuleinrichtungen des Bundes zu schaffen. Die Einführung von Fachhochschulstudiengängen an diesen Einrichtungen soll, wenn irgend erreichbar, spätestens mit Ablauf eines Jahres nach der Verabschiedung des oben genannten Gesetzes geschehen. Zeitziel ist das Jahresende 1975.
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    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet.
    Die Tagesordnung muß um den Punkt
    Eidesleistung des Bundesministers Ertl
    erweitert werden, da er bei der Verlesung der Eidesformel nicht anwesend war.

    (Heiterkeit.)

    Ich nehme an, das Haus ist damit einverstanden. — Danke schön.

    (Erneute Heiterkeit. — Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Meine Damen und Herren, ich rufe diesen Punkt hiermit auf und bitte Herrn Bundesminister Ertl, zu mir heranzutreten.

    (Die Abgeordneten erheben sich.) Ich verlese die Eidesformel:

    Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
    Herr Bundesminister, sind Sie bereit, diesen Eid zu leisten?


Rede von Josef Ertl
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, ich stelle fest, daß damit auch Herr Bundesminister Ertl den durch unser Grundgesetz vorgeschriebenen Eid geleistet hat.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wir kommen damit zum nächsten Punkt der Tagesordnung:
    Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung. Das Wort hat der Herr Bundeskanzler.