Rede von
Dr.
Annemarie
Renger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung darf ich zum Geburtstag gratulieren, dem Herrn Abgeordneten Lange zum 60. Geburtstag
und dem Abgeordneten Eilers zum 65. Geburtstag.
Meine Damen und Herren, ich rufe den einzigen Punkt der heutigen Tagesordnung auf:
Wahl des Bundeskanzlers
Der Herr Bundespräsident hat folgendes Schreiben an mich gerichtet, das ich dem Hause hiermit bekanntgebe:
Gemäß Artikel 63 Absatz 1 des Grundgesetzes
schlage ich dem Deutschen Bundestag vor, Herrn
Helmut Schmidt zum Bundeskanzler zu wählen.
Nach § 4 unserer Geschäftsordnung wird der Bundeskanzler mit verdeckten Stimmzetteln gewählt. Der Vorgeschlagene ist gewählt, wenn er die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, d. h. mindestens 249 Stimmen, auf sich vereinigt. Zur Wahl steht nur der von dem Herrn Bundespräsidenten vorgeschlagene Kandidat.
Nach § 54 a unserer Geschäftsordnung findet diese Wahl als geheime Wahl statt. Die amtlichen Stimmzettel werden nach Aufruf Ihres Namens vor Betreten der Wahlzelle ausgegeben. Zu meiner Rechten und zu meiner Linken sind jeweils zwei Wahlzellen aufgestellt. An den davorstehenden Tischen werden die mit dem Namen des Vorgeschlagenen versehenen Stimmzettel ausgegeben.
Meine Damen und Herren, ich muß Ihnen das hier alles erklären. Es tut mir leid, daß es ein bißchen länger dauert, aber ich muß Sie um Geduld und Ruhe bitten.
Ich darf noch darauf hinweisen, daß Sie die Stimmzettel in der Wahlzelle ankreuzen und in den Wahlumschlag legen müssen. Mitglieder des Hauses, die dieser Pflicht nicht genügen, müssen zurückgewiesen werden. Sie verlieren allerdings nicht das Recht,
ihre Stimmabgabe ordnungsgemäß zu wiederholen. Auf den Stimmzetteln sind die Kreise mit „Ja" oder „Nein" entsprechend anzukreuzen. Wer sich der Stimme enthalten will, gebe den Stimmzettel unverändert ab. Die Verwendung anderer als der hier aufgeführten amtlichen Stimmzettel macht die Stimme unweigerlich ungültig. Das gleiche gilt, wenn auf einem Stimmzettel andere Namen oder sonstige Zusätze vermerkt werden.
Den in den Wahlumschlag gelegten Stimmzettel werfen Sie bitte in die hier vorn aufgestellte gläserne Urne. Die Berliner Abgeordneten bitte ich, ihren Wahlumschlag in die andere Urne einzuwerfen.
Bitte nennen Sie bei Abgabe Ihres Wahlumschlages Ihren Namen, damit die Schriftführer Ihre Namen in die Namensliste eintragen können. Diese Kennzeichnung ersetzt die Eintragung in die Anwesenheitsliste.
Die Schriftführer zu meiner Rechten und zu meiner Linken werden anschließend die Namen nach dem Alphabet aufrufen. Ich bitte die Schriftführer, ihre Plätze an den Wahlurnen und an den Stimmzettelausgabetischen einzunehmen.
Meine Damen und Herren, ich eröffne hiermit die Wahl und bitte, mit dem Namensaufruf zu beginnen.