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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 94. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. April 1974 Inhalt: Gedenken zum Tode des Präsidenten der Französischen Republik, Georges Pompidou 6301 A Gedenken zum Tode des Präsidenten der Bundesrepublik Österreich, Dr. Franz Jonas 6301 B Wahl des Abg. Dr. Ehrenberg als Stellvertreter im Gemeinsamen Ausschuß gem. Art. 53 a GG 6301 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. h. c. Kiesinger und Dr. Achenbach 6301 D Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 6301 D Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 6302 A Fragestunde (Drucksache 7/2008) Frage A 1 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) : Vereinbarkeit der von der Neuen Heimat errichteten Wohnbesitzanlage mit der Konstruktion des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) 6303 D, 6304 A Dr. Schneider (CDU/CSU) . . . . 6304 A Frage A 2 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) : Konsequenzen aus der Repräsentativerhebung der GEWOS für das geplante Fehlbelegungsgesetz Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) . . . . 6304 B, D, 6305 A, B Dr. Schneider (CDU/CSU) . . . 6304 C, D, 6305 A Frau Meermann (SPD) 6305 B Frage A 3 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) : Berufsausbildung der Präparatoren Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 6305 C, D, 6306 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . 6305 D, 6306 A Frage A 4 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) : Gewährung eines Chile vor dem Umsturz zugesagten Kapitalhilfekredits Matthöfer, Parl. Staatssekretär (BMZ) 6306 B, C Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) . . . 6306 B, C Frage A 5 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) : Meldungen über den Versuch, eine Weizenlieferung an Chile unmittelbar II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. April 1974 nach dem Umsturz in ein anderes Land umzuleiten Matthöfer, Parl. Staatssekretär (BMZ) 6306 D, 6307 A, B, C, D Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) 6306 D, 6307 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . . 6307 B Graf Stauffenberg (CDU/CSU) . . . 6307 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 6307 C Frage A 13 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Dübber (SPD) : Zweckmäßigkeit der Trassierung der Autobahn Berlin—Hamburg durch den Kreis Lüchow—Dannenberg Wittrock, Staatssekretär (BMV) . . 6307 D, 6308 A, B, C Dr. Dübber (SPD) 6308 A, B Straßmeir (CDU/CSU) 6308 C Frage A 18 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Enders (SPD) : Maßnahmen zur Minderung der Gefährdung der Schulkinder beim Transport mit dem Schulbus Wittrock, Staatssekretär (BMV) . . 6308 D, 6309 A, B, C, D Dr. Enders (SPD) 6309 A, B Immer (SPD) 6309 C Ollesch (FDP) . . . . . . . . 6309 C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 6309 C Frage A 19 Drucksache 7/2008 — des Abg. Möhring (SPD) : Entlastung der Bundesbahnstrecke Lüneburg—Büchen—Ludwigslust durch direkte Bedienung zweier anderer Strecken Wittrock, Staatssekretär (BMV) . 6310 A, B Möhring (SPD) 6310 B Frage A 20 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Möhring (SPD) : Anschließung der geplanten Autobahn Berlin—Hamburg an die geplante Autobahn BAB-B 4 (neu) im Raum Lüneburg—Uelzen Wittrock, Staatssekretär (BMV) . 6310 C, D Möhring (SPD) . . . . . . . 6310 C, D Frage A 39 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Pressemeldung über die Weigerung der Bundesregierung, dem Bundesverfassungsgericht Unterlagen über den Fall eines minderjährigen Flüchtlingsmädchens aus der „DDR" herauszugeben Jahn, Bundesminister (BMJ) . . . 6311 A Fragen A 43 und 44 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Hansen (SPD) : Anschuldigungen gegen leitende Angestellte einer Tochterfirma der bundeseigenen Salzgitter AG im Zusammenhang mit dem Umweltschutz Haehser, Parl. Staatssekretär (BMF) . 6311 B,C, 6312A Hansen (SPD) 6311 D, 6312 A Frage A 45 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) : Gründe für die beabsichtigte Erhöhung der Zahl der Mitglieder des Direktoriums der Bundesbank Haehser, Parl. Staatssekretär (BMF) . 6312B, D Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . 6312 B, D Fragen A 46 und 47 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Josten (CDU/CSU) : Einziehung der umlaufenden 5-DM- Silberstücke; Silberwert der in Aussicht genommenen neuen 5-DM-Stücke Haehser, Parl. Staatssekretär (BMF) . 6312 D, 6313 A, B, C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 6313 A Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 6313 B Fragen A 51 und 52 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Tillmann (CDU/CSU) : Einnahmen von Amateursportvereinen aus der sogenannten „Banden-Werbung" ; steuerliche Behandlung Haehser, Parl. Staatssekretär (BMF) . 6313 D, 6314 A, B, C Tillmann (CDU/CSU) 6314 A, B Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 6314 C Fragen A 54 und 55 — Drucksache 7/2008 — der Abg. Frau von Bothmer (SPD) : Entschließung des UN-Sicherheitsrats betreffend Wirtschaftsembargo gegen Rhodesien; Einhaltung in der Bundesrepublik Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 6314 D, 6315A, B, D, 6316 A Frau von Bothmer (SPD) . . 6315 A, B, C Hansen (SPD) 6315 D Schinzel (SPD) . . . . . . . 6315 D Niegel (CDU/CSU) 6316 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. April 1974 III Frage A 56 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Schutz der deutschen Holz- und Forstwirtschaft gegenüber Preismanipulationen des Staatshandels der Ostblockstaaten Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 6316 B, C, D Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . . 6316 C Frage A 57 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Emmerlich (SPD) : Rabattgesetz; Gefahr strafrechtlicher Verfolgung des Verbrauchers bei Wahrnehmung seines legitimen Interesses auf Erzielung eines möglichst günstigen Preises Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 6316 D, 6317 B, C Dr. Emmerlich (SPD) 6317 B Frage A 60 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Lage der deutschen Leder- und Schuhindustrie; Konkurrenzsituation auf Grund von Importen, vor allem aus Ostblockstaaten Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 6317 C, 6318 A, B, C, D, 6319 A Niegel (CDU/CSU) 6318 A, B Wolfram (SPD) 6318 C Frau Meermann (SPD) 6318 C Collet (SPD) . . . . . . . . 6319 A Frage A 61, — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) : Konjunkturpolitische Vorstellungen des Mitglieds des Sachverständigenrats Professor Dr. Köhler Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 6319 B, C, D Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . 6319 C, D Frage A 62 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) : Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Auffindung von 01 und Gas in der Antarktis Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 6319 D, 6320 A Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 6320 A Frage A 63 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Jens (SPD) : Werbung im Fernsehen für sogenannte „Barkredite" von privaten Geldinstituten Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 6320 B, 6321 A Dr. Jens (SPD) 6320 D Frage A 64 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Bau eines Traktoren- und Automobilwerks in einem Oststaat durch ein deutsches Unternehmen; mit der Auftragserteilung verbundene Auflagen Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 6321 A, B Ey (CDU/CSU) . . . . . . . . 6321 B Fragen A 65 und 66 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Immer (SPD) : Benzinpreiserhöhungen; Maßnahmen zur Durchsetzung des Marktmechanismus Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 6321 C, 6322 A, B, C, D, 6323 A Immer (SPD) 6322 A, B, C Schinzel (SPD) . . . . . . . . 6322 C Wolfram (SPD) . . . . . . . 6322 D Stahl (Kempen) (SPD) . . . . . 6322 D Fragen A 67 und 68 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Lambinus (SPD) : Hinweise auf gravierende Verstöße deutscher Wirtschaftsunternehmen — insbesondere zweier Stahlkonzerne und einer Großbank — gegen das von den Vereinten Nationen beschlossene Handelsembargo gegen Südrhodesien Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 6323 A, B, Lambinus (SPD) . . . . . . . . 6323 B Fragen A 69 und 70 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) : Änderung der Richtlinien des Bundeswirtschaftsministers für Auftragsvergaben der öffentlichen Hand im Hinblick auf die Anwendung der Preisgleitklausel bei Bauaufträgen Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 6323 C, 6324 A, B Stahl (Kempen) (SPD) . . . . . 6324 A, B IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. April 1974 Frage A 75 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Horstmeier (CDU/CSU) : Deckung des erhöhten Mittelbedarfs für die Krankenversicherung der Altenteiler Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 6324 C, D Horstmeier (CDU/CSU) . . . . 6324 C, D Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Umweltbundesamtes (Drucksache 7/2012) — Erste Beratung — 6324 D Nächste Sitzung 6325 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6327* A Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 14 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Lemmrich (CDU/CSU) : Nationalitätenschild der für Kraftfahrzeuge mit der Bezeichnung „BRD" . . . 6327* C Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 15 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Urbaniak (SPD) : Pressemeldungen über die geplante Verwendung sogenannter Wendezüge bei der Bundesbahn im Land Nordrhein-Westfalen 6327* D Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 17 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Herabsetzung noch gültiger Altersgrenzen mit Rücksicht auf die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters . . . . . . . . 6328 * A Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 21 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Flämig (SPD) : Einsatzgeeigneter Busse durch Omnibusvertragsunternehmen der Deutschen Bundesbahn 6328* B Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Fragen A 22 und 23 —Drucksache 7/2008 — des Abg. Wolfram (SPD) : Zahl der Verkehrsunfälle Ostern 1974 im Vergleich zu Ostern 1973; Zusammenhang zwischen Unfallhäufigkeit und Geschwindigkeitsbegrenzung . . . . . 6328* C Anlage 7 Antwort ,des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 24 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Lemmrich (CDU/CSU) : Gespräche zwischen Bundesverkehrs- und Bundesfinanzminister über den Entwurf eines Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr 6328* D Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser (BMF) auf die Frage A 48 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Pohlmann (CDU/ CSU) : Vorübergehende Aussetzung der 7 b-Abschreibung; Möglichkeit einer nachträglichen Sonderregelung für Kaufeigenheime 6329* A Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser (BMF) auf die Frage A 49 — Drucksache 7/2008 — des Abs Rollmann (CDU/ CSU) : Pauschbetrag für Blinde und Körperbehinderte nach § 33 a EStG und § 65 EStDV 6329* B Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 72 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Stücklen (CDU/ CSU) : Kostenbelastung bei landwirtschaftlichen Trocknungsanlagen durch das Ansteigen des Heizölpreises; Maßnahmen zur Stützung 6329* C Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 73 und 74 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Schwörer (CDU/CSU) : Beitragserhöhungen bei landwirtschaftlichen Krankenkassen; Deckung des erhöhten Mittelbedarfs für die Krankenversicherung der Altenteiler 6329* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. April 1974 6301 94. Sitzung Bonn, den 24. April 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 91. Sitzung, Seite 6151 B, ist in der 9. und in der 10. Zeile des letzten Absatzes statt „zu kostendeckenden Preisen kommen kann" zu lesen: „ihre gestiegenen Kosten decken kann, vorausgesetzt, daß die Agrarmärkte entsprechend reagieren,". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 26.4. Adams * 26.4. Dr. Aigner * 26. 4. Dr. Althammer 25. 5. Dr. Artzinger * 26. 4. Dr. Bangemann * 26.4. Baum 18. 5. Dr. Bayerl 26. 4. Behrendt * 24. 4. Blumenfeld * 26. 4. Büchner (Speyer) ** 24. 4. Dr. Burgbacher * 26. 4. Dr. Corterier * 26. 4. Dr. Evers 26. 4. Fellermaier * 26. 4. Flämig * 26. 4. Frehsee * 26. 4. Dr. Freiwald 18.5. Dr. Früh * 26. 4. Gerlach (Emsland) * 24. 4. Dr. Geßner 26. 4. Dr. Gölter ** 24. 4. Grobecker 26. 4. Härzschel * 26. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 26.4. Jaschke 27.4. Junghans 26. 4. Kahn-Ackermann ** 26. 4. Dr. Klepsch * 26. 4. Krall * 26. 4. Lange * 26. 4. Lautenschlager * 26. 4. Lemmrich ** 25. 4. Dr. Lohmar 18.5. Lücker * 26. 4. Memmel * 26. 4. Müller (Mülheim) * 24. 4. Dr. Müller (München) ** 24. 4. Mursch (Soltau-Harburg) * 26. 4. Frau Dr. Orth * 26. 4. Rosenthal 24. 4. Roser 5. 5. Dr. Schachtschabel * 26. 4. Schmidt (München) * 26. 4. Dr. Schulz (Berlin) * 26. 4. Schwabe * 26. 4. Dr. Schwencke ** 24. 4. Dr. Schwörer * 26. 4. Seefeld * 26. 4. Sick 25.4. Springorum * 26. 4. Dr. Starke (Franken) * 26. 4. Walkhoff * 26. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Walz * 26. 4. Dr. Wittmann 27. 4. Frau Dr. Wolf ** 24.4. Wuttke 26. 4. Dr. Zimmermann 24. 4. Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 24. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 14) : Trifft es zu, daß auf Veranlassung der Bundesregierung neue Nationalitätenschilder für Kraftfahrzeuge mit der Bezeichnung „BRD" bereits gedruckt werden, und wie beurteilt die Bundesregierung die Umwandlung der Autonationalitätenschilder in der DDR? Die Bundesregierung hat weder ein neues Nationalitätskennzeichen mit der Bezeichnung „BRD" eingeführt, noch hat sie die Absicht, ein solches Nationalitätskennzeichen künftig vorzuschreiben oder zuzulassen. Die Bundesregierung hat auch nicht den Druck von Nationalitätenschildern mit der Aufschrift „BRD" veranlaßt. Solche Schilder sind im übrigen nach § 60 Abs. 7 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung unzulässig. Für die in der DDR zugelassenen Fahrzeuge ist ab 1. Januar 1974 das Nationalitätszeichen „DDR" vorgeschrieben. Die DDR kann rechtlich nicht gehindert werden, für ihre Fahrzeuge ein eigenes Nationalitätszeichen vorzusehen. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 24. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 7/2008 Frage A 15) : Treffen Meldungen der Westfälischen Rundschau vom 27. März 1974 zu, nach denen für das Land Nordrhein-Westfalen auf Weisung des Bundesverkehrsministers neben den S-Bahn-Triebzügen vom Typ ET 420 auch sogenannte Wendezüge vorgesehen sind, für die bis zu 30 % längere Reisezeiten in Kauf genommen werden müssen? Es ist zutreffend, daß ein Wendezug entwickelt wird, der dem elektrischen Triebzug der Baureihe ET 420 gleichwertig sein soll. Der Anlaß für diese Neuentwicklung liegt in der Notwendigkeit, einen in der Beschaffung und im Betrieb optimal wirtschaftlichen Triebzug zur Verfügung zu stellen. Unzutreffend ist die Behauptung, daß diese künftigen Wendezüge eine Reisezeit benötigen, die im Vergleich zum bisherigen Typ ET 420 um 30 % länger ist. Wenn in Presseveröffentlichungen pauschal von einer 30 % längeren Reisezeit bei dem geplanten Wendezug die Rede ist, so kann ich dies nur bedauern. 6328* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. April 1974 Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 24. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/2008 Frage A 17): Beabsichtigt die Bundesregierung, im Zuge der Herabsetzung des Volljährigkeitsalters die bestehenden Gesetze daraufhin zu überprüfen, ob jetzt noch gültige Altersgrenzen gesenkt werden können, zum Beispiel die in § 15 e der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, wonach man Busfahrer erst ab dem 23. Lebensjahr werden kann? Die für den Bereich des bürgerlichen Rechts erfolgte Herabsetzung des Volljährigkeitsalters gibt keinen Anlaß für die Überprüfung, ob die Mindestaltersgrenzen im Fahrerlaubnisrecht herabzusetzen sind. Die Gründe für die Mindestaltersgrenzen im bürgerlich-rechtlichen Volljährigkeitsrecht einerseits und im öffentlich-rechtlichen Fahrerlaubnisrecht andererseits sind unterschiedlich. Bei der des Mindestalters im Fahrerlaubnisrecht spielt die besondere Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen die entscheidende Rolle. Deshalb ist für den Führerschein Klasse 2 das Mindestalter bei 21 Jahren, für den sogenannten Omnibusführerschein (auch im Hinblick auf die generell geforderte Mindestfahrpraxis von 2 Jahren auf einem Fahrzeug der Klasse 2) das Mindestalter bei 23 Jahren festgesetzt. Daß im Volljährigkeitsrecht und im Fahrerlaubnisrecht unterschiedliche Gesichtspunkte gelten, ergibt sich auch aus der Tatsache, daß schon in der Vergangenheit für den Führerschein Klasse 3 das Mindestalter 18 Jahre betrug, während das Volljährigkeitsalter bei 21 Jahren lag. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 24. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/2008 Frage A 21) : Inwieweit besteht die Deutsche Bundesbahn bei Omnibus-Vertragsunternehmen darauf, daß nur solche Busse eingesetzt werden, die sich für öffentlichen Personenverkehr eignen, damit es nicht vorkommt, daß z. B. Mütter mit Kinderwagen stehengelassen werden, weil sich der Bus nicht zur Mitnahme von Kinderwagen eignet? Im Linienverkehr mit Kraftomnibussen nach § 42 des Personenbeförderungsgesetzes besteht grundsätzlich auch für Fahrgäste mit Kind im Kinderwagen ein Anspruch auf Beförderung. Dies wird in den für den Linienverkehr geltenden Allgemeinen Beförderungs-Bedingungen ausdrücklich klargestellt. Entsprechend den technischen Möglichkeiten des Verkehrsmittels Omnibus sind Bahnbusse wie angemietete private Fahrzeuge in der Regel für die Mitnahme von 1-2 Kinderwagen geeignet. Über den Einsatz anders gearteter Privatfahrzeuge im Bahnbuslinienverkehr ist mir nichts bekannt. Sofern Ihre Frage auf einen konkreten Fall abhebt, bitte ich mir Einzelheiten mitzuteilen; die Angelegenheit wird sodann umgehend geprüft werden. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 24. April 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen A 22 und 23) : Wie hoch ist die Zahl der Verkehrsunfälle Ostern 1974 insgesamt gewesen, und wie haben sich die Unfallzahlen im Vergleich zu Ostern 1973 entwickelt? Sieht die Bundesregierung in der zunehmenden Unfallhäufigkeit einen Zusammenhang mit der von der Bundesratsmehrheit abgelehnten Verlängerung des Tempolimits, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die während der Zeit der Geschwindigkeitsbegrenzung eingetretene Unfallrückläufigkeit wieder zu erreichen? Über die Zahl der Verkehrsunfälle während der Ostertage dieses Jahres liegen bis jetzt noch keine amtlichen Zahlen vor. Angaben über die an den einzelnen Tagen des Jahres .geschehenen Unfälle und deren Folgen, also über die hierbei Getöteten und Verletzten, werden erst etwa 10 Monate nach Ende des Berichtsjahres zur Verfügung stehen. Das ist hier der Herbst 1975. Aus diesen Gründen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt konkrete Vergleiche nicht möglich. Zwischen dem Bundesratsbeschluß über die Geschwindigkeitsregelung auf Bundesautobahnen und dem Unfallgeschehen an Ostern 1974 besteht kein Zusammenhang. Sie wird jedoch alles in ihrer Kraft Stehende tun, um die seit Herbst 1972 rückläufige Unfallentwicklung nicht nur aufrechtzuerhalten, sondern in ihrer abnehmenden Tendenz noch zu verstärken. Hierzu hat sie das Ihnen bekannte Verkehrssicherheitsprograrnm erarbeitet, dessen einzelne Maßnahmen derzeit durchgeführt werden. Die Bundesregierung erachtet die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Bundesautobahnen gegenüber der allgemeinen Richtgeschwindigkeit nach wie vor als das weitaus wirksamere Mittel, das Unfallgeschehen auf der Autobahn grundlegend zu verbessern. Sie ist im Interesse der Sicherheit der Autobahnbenutzer dennoch bereit, in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat und unter Einsatz erheblicher Bundesmittel aus der rechtlich unverbindlichen Richtgeschwindigkeit durch nachhaltige Aufklärungsarbeit und intensives Bemühen um die Mitwirkung des einzelnen Kraftfahrers ein wirksames Mittel zur Unfallverhütung und -folgenmilderung zu machen. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 24. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008, Frage A 24) : Haben wegen der Stellungnahme des Bundesrats und seinen grundlegenden Änderungsanträgen zum Entwurf eines Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr und der Gegenäußerung der Bundesregierung Gespräche zwischen dem Bundesverkehrsminister Dr. Lauritzen und dem Bundesfinanzminister Schmidt stattgefunden und wann? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. April 1974 6329' Gespräche zwischen den Ministern Dr. Lauritzen und Schmidt haben in dieser Sache nicht stattgefunden. An der Ausarbeitung der Stellungnahme der Bundesregierung zu den Änderungsvorschlägen des Bundesrates haben — wie üblich — alle beteiligten Bundesressorts, so auch .das Bundesfinanzministerium mitgewirkt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser vom 24. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pohlmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 48) : Ist die Bundesregierung bereit, die Bauherren, die vor dem 9. Mai 1973 einen Vertrag mit einem Bauunternehmen oder Architekten geschlossen hatten, und die am 9. Mai 1973 vor die Alternative gestellt wurden, entweder auf die 7 b-Abschreibung zu verzichten, oder vom bereits unterzeichneten Kaufvertrag eines schlüsselfertigen Hauses (Typenhaus) zurückzutreten — wofür meistens eine Vertragsstrafe in Höhe der ersten Baurate fällig wurde —, oder aber ein Jahr oder damals ungewiß länger zu warten und damit eine mindestens 10 %ige Verteuerung des Baues auf sich zu nehmen, und die dann angesichts der Ungewißheit des weiteren Schicksals des § 7 b EStG den ersteren Weg beschritten, doch noch in den Genuß der 7 b-Abschreibung kommen zu lassen, insbesondere im Hinblick auf die bestehende Ausnahmeregelung für Fertighäuser? Die Bundesregierung sieht in der in § 1 Abs. 3 der Dritten Konjunkturverordnung vorgesehenen Regelung, daß für den Ausschluß der erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG beim herkömmlichen Bau die Antragstellung auf Baugenehmigung, beim Fertighausbau der Abschluß des Kaufvertrages maßgebend ist, keine unvertretbare Benachteiligung ides herkömmlichen Baues. Daß die zukünftige Ausgestaltung des § 7 b EStG bei seiner Aussetzung zunächst nicht mit Sicherheit überblickt werden konnte, und daß bei einer Verschiebung des Bauvorhabens Preissteigerungen in Kauf genommen werden müssen, sind keine Besonderheiten, .die eine Ausnahmeregelung für die Erstellung schlüsselfertiger Häuser rechtfertigen könnten, da diese Nachteile alle Bauherren treffen, die im Hinblick auf die Aussetzung 'des § 7 b ihre Bauvorhaben zurückstellten. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben deshalb davon abgesehen, die Regelung für Fertighäuser auf schlüsselfertige Häuser und Eigentumswohnungen auszudehnen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser vom 24. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 49) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Pauschbetrag von 4 800 DM für Blinde und Körperbehinderte nach § 33 a EStG und § 65 EStDV noch ausreichend und zeitgemäß ist? Die Bundesregierung hält bei den steuerfreien Pauschbeträgen für Körperbehinderte eine Verbesserung für erforderlich. Ihr Entwurf eines Dritten Steuerreformgesetzes sieht deshalb eine Erhöhung der Pauschbeträge vor. Danach soll der Pauschbetrag für Blinde und dauernd Pflegebedürftige von bisher 4 800 DM auf 7 200 DM, also um 50 % angehoben werden. Anlage 10 Antwort des Pari. Staatssekretärs Logemann vom 24. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stücklen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 72) : In welcher Weise und in welchem Umfang gedenkt die Bundesregierung, die landwirtschaftlichen Trocknungsanlagen finanziell zu stützen, um die durch das starke Ansteigen des Heizölpreises eingetretenen und noch zu erwartenden Verluste auszugleichen, und nach welchen Kriterien wird sie die im einzelnen zu leistenden Stützungsbeträge festsetzen? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, Zuschüsse zum Ausgleich eingetretener Heizölverteuerungen für landwirtschaftliche Trocknungsanlagen zu gewähren. Es würden sich daraus zahlreiche Berufungsfälle nicht nur im Bereiche der Landwirtschaft ergeben. Für landwirtschaftliche Trocknungsanlagen konnte jedoch im Vorgriff auf eine in Vorbereitung befindliche „EG-Marktordnung für künstlich getrocknetes Futter" eine Übergangsmaßnahme geplant werden. Die Marktordnung soll noch in diesem Jahre in Kraft treten. Der vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahme hat der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages am 27. März 1974 zugestimmt. Die Maßnahme ist nach EG-Recht notifizierungsbedürftig. Dies wurde eingeleitet, die Entscheidung der Kommission steht noch aus. Die Kriterien ergeben sich aus der zu erwartenden EG-Regelung. Hiernach soll eine Beihilfe von 6 RE je t Trockengut gewährt werden, das sind 22,— DM je t. In der Produktenliste zu der EG-Regelung sind entgegen deutschen Vorschlägen Trockenkartoffeln bisher nicht aufgenommen worden, sie sollen jedoch in der nationalen Übergangsmaßnahme berücksichtigt werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 24. April 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Fragen A 73 und 74) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die landwirtschaftlichen Krankenkassen ihre Beiträge im Durchschnitt um über 20 % (im besonderen Fall um 75 %) erhöhen? 6330* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. April 1974 Wie hoch ist der zusätzliche Betrag aus der Erhöhung, der für die Krankenversicherung der Altenteiler vom Bund erbracht werden muß, und trifft es zu, daß diese Mittel aus den allgemeinen Mitteln des Grünen Plans entnommen werden und damit die Maßnahmen der Struktur- und Einkommensverbesserung der Landwirte belasten? Zu Frage 73: Der Bundesregierung ist die Entwicklung der Beitragshöhe der landwirtschaftlichen Krankenkassen bekannt. Die landwirtschaftlichen Krankenkassen haben ihre Beiträge erstmals bei Inkrafttreten des Gesetzes über eine Krankenversicherung für Landwirte zum 1. Oktober 1972 festgesetzt. Der Durchschnitt aller inzwischen vorgenommenen Beitragserhöhungen liegt nach Angaben des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Krankenkassen bei rund 19 v. H. Die dieser Beitragserhöhung zugrunde liegende Ausgabensteigerung liegt im Rahmen der Aufwandssteigerungen der allgemeinen Krankenversicherung, dort stiegen z. B. die Leistungsaufwendungen 1972/73 (jeweils 1. Halbjahr) um 18,5 v. H. Es trifft nicht zu, daß eine Kasse ihre Beiträge um 75 v. H. erhöht hat. Die höchste Beitragserhöhung wurde bei einer Kasse mit durchschnittlich 51,6 v. H. vorgenommen. Diese Kasse hatte allerdings in der Zeit vom 1. Oktober 1972 bis 31. Dezember 1973 mit die niedrigsten Beiträge aller landwirtschaftlichen Krankenkassen. Zu Frage 74: Die allgemeinen Kostensteigerungen der Krankenversicherung machen sich zweifellos auch in der Krankenversicherung der Altenteiler bemerkbar. Das Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte verpflichtet die Bundesregierung, die Gesamtaufwendungen der Altenteilerkrankenversicherung zu decken. Sie hat im Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Jahr 1974 — ohne Kürzungen in anderen Bereichen — den Ansatz für die Krankenversicherung der Altenteiler um 10 v. H. auf 435 Millionen DM erhöht. Dieser Ansatz dürfte zur Deckung des Aufwandes der Krankenversicherung der Altenteiler ausreichen, weil damit gerechnet werden kann, daß der seit Jahren aufgestaute Bedarf an medizinischen Leistungen inzwischen abgebaut wurde.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Dr. Riedl.


Rede von Dr. Erich Riedl
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Staatssekretär, darf ich im Anschluß an Ihre letzten Äußerungen die Frage stellen, ob die Bundesregierung bereit ist, d i e Einnahmen aus der Banden-Werbung, die direkt, unmittelbar und ausschließlich dem Amateursport zur Verfügung gestellt werden, von der allgemeinen Besteuerung auszunehmen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Haehser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Riedl, ich darf die Antwort wiederholen, die ich Ihrem Kollegen schon gegeben habe: Die Bundesregierung wird sich in dieser Frage so flexibel verhalten, wie es der Sachverhalt nur irgendwie erlaubt.

    (Abg. Dr. Riedl Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär, und rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Grüner zur Verfügung. Frage 53 ist von Herrn Abgeordneten Fiebig eingebracht. Ich sehe den Herrn Abgeordneten nicht im Saal; die Frage wird daher schriftlich beantwortet, und die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich rufe Frage 54 der Abgeordneten Frau von Bothmer auf: Was unternimmt die Bundesregierung, um die Rhodesien betreffende Entschließung 333 des UN-Sicherheitsrats, die sie im Bundesanzeiger Nr. 187 am 4. Oktober 1973 zugleich mit einer dringlichen Mahnung des Bundeswirtschaftsministers, diese Bestimmungen Herr Staatssekretär! Die Bundesregierung hat bereits vor ihrem Beitritt zu den Vereinten Nationen auf Grund der mandatorischen Resolution 253 die rechtlichen und administrativen Maßnahmen zur Verhängung eines Wirtschaftsembargos gegen Südrhodesien ergriffen. Die Resolution 333 enthält Empfehlungen, die im wesentlichen durch die vorausgegangenen Maßnahmen der Bundesregierung bereits berücksichtigt sind. Der Bundesfinanzminister hat die in Ihrer Frage erwähnte Mahnung des Bundeswirtschaftsministers — es handelt sich um den Runderlaß „Außenwirtschaft" Nr. 39 aus 1973 — zusätzlich im Bundeszollblatt Nr. 50 vom 4. Dezember 1973 veröffentlicht. Damit sind sowohl die Wirtschaftskreise als auch die Zollstellen erneut auf die geltenden Südrhodesien-Bestimmungen hingewiesen worden. Eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, hat aber nicht die Bundesregierung selbst Material genug — das sie zumindest stutzig machen müßte —, daß das Embargo ständig durchbrochen wird, ja daß es eine übliche Handlung vieler Firmen ist, auf Schmuggelwegen mit Rhodesien Handel zu treiben? Die Bundesregierung geht allen Hinweisen nach, die auf eine Umgehung des Embargos hindeuten könnten. Ich kann nur darauf hinweisen, daß wir alle unsere Möglichkeiten ausschöpfen, um diesem Embargo Geltung zu verschaffen. Eine weitere Zusatzfrage, bitte! Wäre nicht vielleicht eine Möglichkeit u. a., daß die Bundesregierung die bei Einfuhr von Chrom, Erz, Asbest und dergleichen Dingen, die aus Südafrika kommen, den Nachweis des Herkunftslandes verlangt? Ich bin nicht in der Lage, eine so detaillierte Frage jetzt zu beantworten, Frau Kollegin. Ich rufe die Frage 55 der Frau Abgeordneten von Bothmer auf: Ist es richtig, daß die Bundesregierung durch das UN-Generalsekretariat auf Verstöße gegen das Embargo hingewiesen wurde, und ist sie diesen Hinweisen nachgegangen? Ich darf hier auf die schriftlichen Antworten zu den Fragen der Kollegen Hansen und Möllemann vom August vergangenen Jahres hinweisen und nochmals feststellen, daß die Bundesregierung jedem Verdachtshinweis des UNO-Generalsekretariats nachgeht und diesem in angemessener Frist über die Ergebnisse der Prüfungen berichtet. Eine Zusatzfrage. Ist es dann nicht doch etwas merkwürdig, wenn die Bundesregierung in Gestalt des Staatssekretärs Rohwedder zwar am 17. August 1973 feststellt — Drucksache 7/1011 —, daß ein ständiger Rückgang des deutsch-rhodesischen Handels zu verzeichnen sei, der fast gänzlich zum Erliegen gekommen sei, wenn man andererseits aber sieht, daß z. B. das Telegrafenamt in Bulawajo gerade in diesem Zeitraum von der Firma Siemens aufgebaut worden ist? Dieser ständige Rückgang ist eine Tatsache. Nach der deutschen Außenwirtschaftsstatistik ist die Einfuhr aus Südrhodesien von 140 Millionen DM im Jahre 1965 auf 2 Millionen DM im Jahre 1973 zurückgegangen. Hier handelt es sich um auslaufende Verträge. Die Ausfuhr nach Südrhodesien ist von zirka 50 Millionen DM 1965 auf zirka 5 Millionen DM 1973 zurückgegangen. Bei diesem Restbestand handelt es sich u. a. um medizinische Güter und Schuleinrichtungen für Missionsstationen, die als Unterstützung der Bevölkerung ausdrücklich von den UNO-Sanktionen ausgenommen sind. Die Wirkung ist also tatsächlich eingetreten. Auf Ihre konkrete Zusatzfrage kann ich mangels Unterlagen keine Antwort geben. Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage. Ich darf, weil mich das einfach nicht zufriedenstellt, noch einmal nachfragen. Da ich eine ganze Reihe Beweise habe, daß das Embargo ständig durchbrochen wird, und ich auch eine Reihe von Firmen kenne, die es durchbrechen, frage ich: Könnten Sie, Herr Staatssekretär, mir zusichern, daß die Bundesregierung, wenn ich Ihnen dieses Material gebe — sofern Sie es nicht schon selbst haben —, eine gründliche Prüfung vornimmt? Das ist ganz selbstverständlich. Wir sind dankbar für solche Hinweise. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Hansen. Herr Staatssekretär, sehen Sie Möglichkeiten, die internationale Zusammenarbeit bei der Fahndung nach Sanktionsverstößen zu verbessern, und wird sich die Bundesregierung gegebenenfalls an solchen Maßnahmen beteiligen? Das ist selbstverständlich. Wir bemühen uns um eine solche Zusammenarbeit. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schinzel. Herr Staatssekretär, ist es richtig, daß mit der Überwachung der Einhaltung der Sanktionsbestimmungen durch deutsche Firmen praktisch kein einziger Zollfahndungsbeamter in der Hauptsache befaßt ist? Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten; ich bin auf sie nicht vorbereitet. Ich kann nur noch einmal betonen, daß die Bundesregierung mit großem Nachdruck alle ihr möglichen Maßnahmen getroffen hat. Ich glaube, die Parl. Staatssekretär Grüner hier angeführten Zahlen machen deutlich, daß das Embargo wirksam ist. Die Frage der Umgehungsmöglichkeiten wird von uns in jedem Falle geprüft, wenn uns entsprechende Unterlagen, wie sie etwa Frau Kollegin von Bothmer angeboten hat, zugänglich gemacht werden; aber selbstverständlich auch, wenn solche Unterlagen von anderer Seite kommen. Das ist ständige Praxis. Letzte Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Niegel. Herr Staatssekretär, ist dieses Embargo überhaupt sinnvoll, und sind — ergänzend dazu — die Investitionen, die drüben von den Rhodesiern durchgeführt werden, so, daß die Anlagen für den Fall, daß die weißen Rhodesier einmal die Macht dort verlieren könnten, mitgenommen werden können und den Schwarzen nicht zugute kommen? Herr Kollege, wir halten uns im Rahmen eines solchen Embargos an unsere international eingegangenen Verpflichtungen. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Herr Kollege, die Frage stand nicht in dem erforderlichen unmittelbaren Zusammenhang mit der Hauptfrage; darauf muß ich ausdrücklich hinweisen. Die nächste Frage — Frage 56 — des Herrn Abgeordneten Dr. Kunz Welche wirksamen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die deutsche Holzund Forstwirtschaft gegenüber den Preismanipulationen des Staatshandels der Ostblockstaaten zu schützen? Im Zuge der liberalen Gestaltung der Außenhandelspolitik, einem erklärten Ziel der Bundesregierung, konnte auch der holzund forstwirtschaftliche Bereich nicht ausgeschlossen werden. Gegenüber den Ländern der westlichen Welt ist daher die Einfuhr von Holz und Holzerzeugnissen voll liberalisiert. Die Einfuhren aus Staatshandelsländern bedürfen hingegen noch der Einzelgenehmigung im Rahmen der sogenannten Ausschreibung mit laufender Antragstellung, wobei die Holzwerkstoffe, nämlich Sperrholz, Holzspanund Holzfaserplatten, noch kontingentiert sind. Die Lieferungen der Staatshandelsländer sind lediglich bei Schnittholz und Industrieholz von Bedeutung. Sie erreichen hier, gemessen an der Produktion, 12 bzw. 8%. Sofern Einfuhren aus Staatshandelsländern zu marktstörenden Preisen beobachtet werden, besteht gemäß Runderlaß Außenwirtschaft Nr. 25 aus 1973 die Möglichkeit, ein förmliches Preisprüfungsverfahren einzuleiten. Bei Bestätigung eines Schutzbedürfnisses nach § 10 Abs. 3 des Außenwirtschaftsgesetzes können nach diesem Verfahren eine Reihe von Kontrollund Beschränkungsmaßnahmen ergriffen werden, die bis zur Verweigerung der Einfuhrgenehmigung reichen. Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Bundesregierung auf längere Sicht und nach den Erfahrungen mit den Ostblockländern in den vergangenen Jahren die Entwicklung beim Absatz von einheimischem Holz, vor allem von Schwachholz, das mit sehr hohen Gewinnungskosten belastet ist, das speziell von der heimischen Industrie dringend benötigt wird und gerade vom Ostblock immer wieder periodisch unter starken Preisdruck gesetzt wird? Herr Kollege, die bisherigen Erfahrungen haben deutlich gemacht, daß wir zum einen, wie Sie selber erwähnten, auf Einfuhren in großem Umfang im Gesamtbereich des Holzes angewiesen sind und daß zum anderen die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten rechtlicher Art ausreichen, um die einheimische Industrie gegen Einfuhren zu schützen, die nicht den Bedingungen entsprechen, die wir in unseren Außenhandelsrichtlinien festgelegt haben. Eine weitere Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, diesen Benachteiligungen, die zweifellos immer wieder auftreten und im Zonenrandgebiet wegen der geringeren Frachtkosten der Ostblockländer besonders spürbar werden — sie wirken sich äußerst ungünstig aus —, direkt oder auch indirekt vielleicht im künftigen Bundeswaldgesetz entsprechend Rechnung zu tragen? Wir haben gerade hierfür das Preisprüfungsverfahren, ,das ich erwähnt habe und das durchaus funktionsfähig ist. Wir können nicht sehen, daß etwa zusätzliche Maßnahmen erforderlich und möglich wären. Ich rufe die Frage 57 des Herrn Abgeordneten Dr. Emmerlich auf: Wenn es zutrifft, daß der Käufer einer Ware sich der Anstiftung zu einem Verstoß gegen das Rabattgesetz schuldig macht, wenn er dem angekündigten oder allgemein geforderten Preis eines Händlers ein Preisangebot entgegensetzt, das um mehr als 3 % hinter dem Unternehmerangebot zurückbleibt, oder vom Händler einen 3 % übersteigenden Preisnachlaß fordert, beabsichtigt die Bundesregierung dann das Rabattgesetz so zu ändern, daß der Verbraucher sich durch Wahrnehmung seines legitimen Interesses auf Erzielung eines möglichst günstigen Preises nicht der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzt? Herr Staatssekretär! Die Bundesregierung hält eine Ergänzung des Rabattgesetzes durch eine Vorschrift, die ausdrücklich klarstellt, daß der Verbraucher nicht wegen Anstiftung zu einem Rabattverstoß verfolgt werden kann, für nicht erforderlich. Aus der RechtParl. Staatssekretär Grüner sprechung ist bisher kein Fall einer Verurteilung eines Letztverbrauchers wegen Verstoßes gegen das Rabattgesetz bekanntgeworden. Vielmehr hat das Oberlandesgericht München in einer Entscheidung vom August 1964 ausgeführt, es sei schwer zu erkennen, wieso es zu den Pflichten des Verbrauchers gehören solle, zum Festhalten des Handels an seinen Preisen beizutragen, obwohl sein eigenes durchaus legitimes Interesse doch dahin gehe, sich mit Waren des täglichen Bedarfs zu möglichst niedrigen Preisen zu versorgen. Die Praxis der Gerichte rechtfertigt die Annahme, daß die Rechtsprechung auch in Zukunft den legitimen Interessen des Verbrauchers Rechnung tragen wird. Nach Auffassung der Bundesregierung kann die Frage der Strafbarkeit des Verbrauchers nach dem Rabattgesetz daher weiterhin den Gerichten überlassen bleiben. Das schließt nicht aus, daß bei einer umfassenden Reform des Rabattrechts auch diese Frage aufgegriffen wird, falls sich das dann als notwendig erweisen sollte. Ergänzend möchte ich noch darauf hinweisen, daß durch das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch Zuwiderhandlungen gegen das Rabattgesetz zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft worden sind. Damit aber gilt für die Verfolgung von Rabattverstößen ohnehin das Opportunitätsprinzip, das es den Verfolgungsbehörden erlaubt, von einer Verfolgung abzusehen, wenn eine Ahndung nicht angemessen erscheint. Eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß Einzelhandelsverbände und auch Industrieund Handelskammern in bezug auf die Strafbarkeit des Verbrauchers eine abweichende Stellungnahme vertreten und publiziert haben? Solche Publikationen, die ich im einzelnen inhaltlich jetzt nicht zur Hand habe, sind bekannt. Aber es ist ebenso bekannt, daß keinerlei Folgen aus solchen Publikationen entstanden sind und daß die hier dargelegte Rechtsauffassung unbestritten und auch in allen Äußerungen der Bundesregierung zu diesem Thema in dieser Form behandelt worden ist. Herr Abgeordneter, Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Antwort, es seien keinerlei Folgen derartiger Publikationen entstanden, dahin interpretieren, daß zwar keine strafrechtlichen Folgen oder Folgen ordnungswidrigkeitsrechtlicher Art entstanden sind, daß Sie aber über Folgen der Auswirkung auf das Käuferverhalten der Verbraucher nicht unterrichtet sind? Herr Kollege, es ist richtig, daß ich damit selbstverständlich die Frage, die Sie angeschnitten haben, nämlich die Frage der rechtlichen Würdigung, beantwortet habe. Wie es sich tatsächlich mit der Wirkung solcher Publikationen verhält, wird niemand im einzelnen nachprüfen können. Die Frage 58 wird auf Wunsch ,des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich rufe die Frage 59 des Herrn Abgeordneten Dr. Franz auf. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird daher schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich rufe die Frage 60 des Herrn Abgeordneten Niegel auf: Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Lage der Lederund Schuhindustrie, auch und insbesondere im Verhältnis ihrer Konkurrenzsituation zu den Importen aus der Europäischen Gemeinschaft, aus Drittländern außerhalb der EG und vor allem aus Ostblockstaaten, und welche Möglichkeiten sind gegeben, um die Arbeitsplätze zu sichern? Herr Staatssekretär! Die deutsche Lederund Schuhindustrie befindet sich in einem schwierigen Strukturanpassungsprozeß, der noch nicht abgeschlossen ist. Als Ursache für diese Entwicklung sind u. a. die zunehmende Substitution durch synthetische Materialien, der allgemeine Nachfragerückgang nach Schuhen sowie eine Reihe durch zum Teil mangelnde Betriebsgröße, Kapitalausstattung und Flexibilität sich ergebende betriebswirtschaftliche Schwachstellen zu nennen. Der wesentlichste Faktor ist allerdings in der Tat in den hohen Importen zu sehen, die bei Leder und Schuhen jeweils zirka 55% des Inlandsverbrauchs ausmachen. Die Staatshandelsländer spielen dabei mit zirka 3 bis 4 % der Gesamteinfuhren nur eine untergeordnete Rolle. Im übrigen sind die Einfuhren „sensibler" Waren aus diesen Ländern kontingentiert. Mit Rücksicht auf die schwierige Situation sind die Kontingente für das Jahr 1974 nicht erhöht worden; zudem wird ein Teil der Ausschreibungen erst im zweiten Halbjahr erfolgen. Zwei Drittel der Importe stammen aus Ländern der Europäischen Gemeinschaft, vornehmlich aus Italien und Frankreich. Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft gibt es keine administrativen Mittel, die Einfuhren aus anderen Mitgliedsländern zu beschränken. Ursache dieses hohen Importanteils sind u. a. die vergleichsweise niedrigen Lohnkosten, die z. B. in Italien und Frankreich noch bis zu 40 % unter denen in der Bundesrepublik liegen. Zur Erleichterung an den sich vollziehenden Prozeß und zur Vermeidung von Friktionen bietet die Bundesregierung u. a. im Rahmen der ERP-Programme, der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", dem mit Kabinettsbeschluß vom 19. Dezember beschlossenen Kreditsonderprogramm sowie dem „Einmaligen SonderParl. Staatssekretär Grüner programm für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen" vom 6. Februar 1974 eine Reihe von Hilfen an, die letztlich auch der Sicherung der Arbeitsplätze dienen. Eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, zu welchen Preisen z. B. die Waren aus den Staatshandelsländern des Ostblocks eingeführt werden, und ist sie notfalls bereit, ein Preisprüfungsverfahren einzuleiten? Es ist in erster Linie Sache der Wirtschaft, solche Preisprüfungsverfahren zu beantragen. Die Bundesregierung hat aber in einer Reihe von Fällen auch von sich aus Preisprüfungsverfahren eingeleitet, wenn ihr Tatbestände bekanntgeworden sind, die dazu Anlaß gaben. Das bezieht sich jetzt allerdings nicht auf die Schuhindustrie. Mir ist im Augenblick nicht bekannt, ob etwa von seiten der Bundesregierung hinsichtlich der Schuhindustrie Preisprüfungsverfahren eingeleitet worden sind. Es ist jedoch, wie gesagt, in erster Linie Sache der betroffenen Industrie, und Sie können mit Sicherheit davon ausgehen, daß die Industrie diese Möglichkeit — es ist ja ein novelliertes, verbessertes Preisprüfungsverfahren -auch nutzt, wenn Anlaß besteht. Eine weitere Zusatzfrage. Aus welchen Ländern des Ostblocks stammen dann die Einfuhren, die nach Ihren Angaben etwa 3 % bis 4 % ausmachen, aber nach meiner Ansicht dennoch genügen, um einen solchen Preisdruck auszulösen, daß unsere Firmen auf dem Markt nicht konkurrieren können? Ich gebe Ihnen gerne eine Statistik, Herr Kollege. Es würde zu weit führen, wenn ich die breite Streuung der Einfuhren hier aufführen würde. Es ist allerdings ein völlig falsches Bild, das hier mit Ihrer Frage erzeugt wird, wenn immer wieder die Frage der Einfuhren aus den Staatshandelsländern in den Mittelpunkt gestellt und dabei übersehen wird, daß der wirklich entscheidende Konkurrenzdruck von Ländern der Europäischen Gemeinschaft ausgeht. Das soll nicht heißen, daß nicht auch einzelne Firmen durch die Importe aus Staatshandelsländern hart betroffen sind. Das ist im Einzelfall eine Frage der branchenmäßigen Gliederung. Ich möchte die Problematik hier nicht verkleinern, sondern nur dem Eindruck entgegenwirken, daß etwa die Staatshandelsländer hier im Vordergrund der Probleme stünden. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wolfram. Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie das Verhalten von Unternehmern, die mit staatlichen Hilfen Produktionskapazitäten geschaffen, später stillgelegt, die entsprechenden Arbeitnehmer entlassen haben, jetzt anstelle ihrer früheren eigenen Erzeugnisse billigere Waren importieren, diese aber zum alten und zu hohen Preis verkaufen? Herr Kollege, einen Zusammenhang kann ich hier nicht erkennen. Es sind eine Fülle von Fragen in Ihrer einen Frage angeschnitten. Grundsätzlich ist es für die Unternehmer möglich, im Rahmen unserer wirtschaftlichen Ordnung nach unternehmerischen Gesichtspunkten zu verfahren, soweit sie die Gesetze der Bundesrepublik nicht verletzen. Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Meermann. Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, ob der Bund einer Schuhfabrik Finanzhilfen für die Abwicklung eines größeren DDR-Auftrags gegeben hat? Frau Kollegin, der Zusammenhang ist nicht ganz gegeben. (Abg. Niegel: Ostblockeinfuhren! — Zuruf von der CDU/CSU: Das ist aber sehr interessant, Herr Präsident!)