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    Deutscher Bundestag 93. Sitzung Bonn, Dienstag, den 2. April 1974 Inhalt: Überweisung einer Vorlage an Ausschüsse 6233 A Amtliche Mitteilungen 6233 B Fortsetzung der Beratung des Jahresgutachtens 1973 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache 7/1273) in Verbindung mit Fortsetzung der Beratung des Jahreswirtschaftsberichts 1974 der Bundesregierung (Drucksache 7/1646) Schmidt, Bundesminister (BMF) . . 6233 C Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . . 6233 D Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 6241 D Brandt, Bundeskanzler . . . . 6246 C Katzer (CDU/CSU) 6253 B Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) 6255 D Reuschenbach (SPD) 6260 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 6263 B Dr. Vohrer (FDP) 6266 D Wolfram (SPD) 6270 C Dr. Zeitel (CDU/CSU) 6274 A Entwurf eines Gesetzes über Umweltstatistiken (Drucksache 7/988), Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1846), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksache 7/1808) — Zweite und dritte Beratung — . . . 6277 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache 7/256), Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1894), Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/1845) — Zweite und dritte Beratung — Egert (SPD) . . . . . . . . . 6278 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 6279 B Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) . . 6280 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Drucksache 7/1265), Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1834), Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (Drucksache 7/1828) — Zweite und dritte Beratung — 6281 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 92 der Internationalen Ar- II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 2. April 1974 beitsorganisation vom 18. Juni 1949 über die Quartierräume der Besatzung an Bord von Schiffen (Neufassung vom Jahre 1949) (Drucksache 7/1135), Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/1864) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 6281 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 126 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 1966 über die Quartierräume an Bord von Fischereifahrzeugen (Drucksache 7/1133), Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/1864) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 6281 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 133 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 30. Oktober 1970 über die Quartierräume der Besatzung an Bord von Schiffen (zusätzliche Bestimmungen) (Drucksache 7/1136), Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/1864) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 6282 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 134 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 30. Oktober 1970 über den Schutz der Seeleute gegen Arbeitsunfälle (Drucksache 7/1132), Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/1864) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 6282 B Entwurf eines Gesetzes der Abg. Müller (Remscheid), Franke (Osnabrück), Dr. Götz, Müller (Berlin), Frau Stommel, Burger und der Fraktion der CDU/CSU zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksache 7/1794) — Erste Beratung — Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 6282 C Lutz (SPD) 6284 A Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Aufklärungsaktion über den Großversuch mit genereller Richtgeschwindigkeit 130 auf Autobahnen und Höchstgeschwindigkeit auf ausgewählten Teilabschnitten (Drucksache 7/1827) Milz (CDU/CSU) 6285 C Wurche (SPD) . . . . . . . . 6285 D Hoffie (FDP) . . . . . . . . . 6286 D Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) . . . . . . . . . 6288 A Dr. Lauritzen, Bundesminister (BMV) 6288 C Entwurf eines Gesetzes der Abg. Dr. Schneider, Mick, Frau Benedix, Dr.. Riedl (München), Schmidhuber und der Fraktion der CDU/CSU) zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses (Drucksache 7/1819) — Erste Beratung — 6289 B Entwurf eines Gesetzes des Bundesrates zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Drucksache 7/1829) — Erste Beratung — 6289 B Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksache 7/1854) — Erste Beratung — . . . . . 6289 C Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Hilfe für die afrikanischen Dürregebiete (Drucksachen 7/1436, 7/1866) 6289 C Sammelübersicht 17 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 7/1826) 6289 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Zweiten Bericht über die Entwicklung der Mieten für Wohnraum (Mietenbericht 1972) und zu dem Vierten Wohngeldbericht (Drucksachen 7/651, 7/1563, 7/1833) 6289 D Antrag des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Einsatz landwirtschaftlicher Produktionsmittel in Entwicklungsländern (Drucksachen 7/996, 7/1809) . . . . . 6290 A Antrag des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Einwilligung zu einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 10 02 Tit. 656 55 im Haushaltsjahr 1973 (Drucksachen 7/1304, 7/1810) . . . . . . . . . . 6290 A Antrag des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Darlehen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Förderung konjunkturpolitischer Maßnahmen der Bundesregierung (Drucksachen 7/1634, 7/1855) . . . 6290 B Antrag des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. überplanmäßige Liquiditätszuwendungen an die Deutsche Bundesbahn (Drucksachen 7/1658, 7/1856) . . . . . 6290 B Antrag des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 2. April 1974 III bet Beschaffung von Kampffahrzeugen, Schiffen und Munition (Drucksachen 7/1566, 7/1857) .. 6290 B Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu dem Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Durchführung der Empfehlung Nr. 1/73 des durch das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern eingesetzten Assoziationsrates, die die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltung auf dem Zollsektor festlegt (Drucksachen 7/1578, 7/1852) 6290 C Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu dem Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Verfahren für die Überführung von Waren in den zollrechtlichen Freien Verkehr (Drucksachen 7/1606, 7/1853) . . . . . . . 6290 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung einer Beihilferegelung zur Erzeugung von Ananaskonserven (Drucksachen 7/1527, 7/1805) 6290 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Ergänzung der Richtlinie Nr. 71/286/ EWG des Rates vom 26. Juli 1971 über die von den Mitgliedstaaten durchzuführenden statistischen Erhebungen zur Ermittlung des Produktionspotentials bestimmter Baumobstanlagen (Drucksachen 7/1630, 7/1818) 6290 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Drucksachen 7/1523, 7/1837) 6291 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Regelung der Verbreitung von Kenntnissen bezüglich der Forschungsprogramme der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksachen 7/1371, 7/1844) 6291 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG- Kommission: Vorschlag einer Entscheidung des Rates über den innergemeinschaftlichen Handel mit Erdöl und Erdölerzeugnissen Vorschlag einer Entscheidung des Rates über die Ausfuhr von Erdölerzeugnissen nach Drittländern Vorschlag einer Empfehlung des Rates an die Mitgliedstaaten betreffend die Aufrechterhaltung und Harmonisierung der Maßnahmen zur freiwilligen Beschränkung des Energieverbrauchs in der Gemeinschaft Vorschlag einer Entscheidung des Rates über die von den Mitgliedstaaten zu ergreifenden Maßnahmen zur konzertierten und harmonisierten Einschränkung des Verbrauchs von Erdölerzeugnissen Vorschlag eines Beschlusses des Rates über die Einsetzung eines Energieausschusses Vorschlag einer Verordnung des Rates betreffend die für die Aufstellung einer umfassenden Energiebilanz für die Gemeinschaft bestimmten Informationen Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 1055/72 des Rates vom 18. Mai 1972 über die Mitteilung der Einfuhr von Kohlenwasserstoffen an die Kommission auf die Erdölerzeugnisse der Tarifstellen 27.10 A, B, C I und C II des Gemeinsamen Zolltarifs Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über ein gemeinschaftliches und vorübergehendes System der Überwachung der Preise für Erdölerzeugnisse (Drucksachen 7/1638, 7/1673, 7/1861) . 6291 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Vorschlag einer Richtlinie (EWG) des Rates zur 5. Änderung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (Drucksachen 7/945, 7/1862) 6291 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu den Vorschlägen für einen Beschluß des Rates über die Beteiligung des Europäischen Sozialfonds an Maßnahmen zugunsten behinderter Personen, über die Beteiligung des Europäischen Sozialfonds zugunsten von Arbeitnehmern, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, für die neuen Beihilfen zugunsten von Arbeitnehmern, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (Drucksachen 7/1462, 7/1863) 6291 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 2. April 1974 Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG-Kommission für Verordnungen (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens über handelspolitische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Indien, über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters, zur Festsetzung für das Jahr 1974 der mengenmäßigen Ausfuhrkontingente der Gemeinschaft für bestimmte Aschen und Rückstände von Kupfer sowie für bestimmte Bearbeitungsabfälle und bestimmten Schrott aus Kupfer, Aluminium und Blei (Drucksachen 7/1560, 7/1561, 7/1653, 7/1865) 6291 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Verordnungen zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs betr. Zollkontingente 1974 für Holzschliff und Sulfat- oder Natronzellstoff und betr. besondere Zollsätze gegenüber Norwegen — EGKS (Drucksachen 7/1663, 7/1698, 7/1850) 6292 B Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Dreißigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung zu der Siebenundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste (Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz), zu der Neunundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) und zu der Einunddreißigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 7/1574, 7/1580, 7/1581, 7/1640, 7/1851) . . . . . . . . . . 6292 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 6292 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6293* A Anlage 2 Anlage zur Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 94 und 95 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Marschall (SPD) — vgl. 86. Sitzung, Anlage 87 —: Somatische und genetische Schäden durch ionisierende Strahlung . . . . 6293* D Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage A 28 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Vogt (CDU/ CSU) : Möglichkeiten einer Befreiung von den Vorschriften des § 2 der Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung bzw. des § 2 Abs. 2 der BerufsfachschulAnrechnungs-Verordnung 6299* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen B 14 und 15 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Schäfer (Appenweier) (SPD) : Ausgleichszahlungen an in Frankreich arbeitende Grenzgänger als Folge der faktischen Abwertung des französischen Franc gegenüber der DM 6299* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 16 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) : Verzicht auf ausschließlich auf der Preiserhöhung für Rohöl beruhende Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer 6299* D Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen B 17 und 18 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Hoffie (FDP) : Bereitstellung eines Teils des ehemaligen US-Schießübungsgeländes an der Heimstättensiedlung in Darmstadt für den Postsportverein „Blau-Gelb" Darmstadt e. V. 6300* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 2. April 1974 6233 93. Sitzung Bonn, den 2. April 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 16.00 Uhr
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    Berichtigung 88, Sitzung, Seite 5795 C, ist in dem Zuruf des Abg. Gerster (Mainz) statt „und die Russen" zu lesen: „und unter den Russen". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 2. 4. Dr. Achenbach * 6. 4. Adams ' 6. 4. Dr. Ahrens ** 5. 4. Dr. Aigner * 6. 4. Dr. Apel 2. 4. Dr. Artzinger * 6. 4. Dr. Bangemann * 6. 4. Dr. Barzel 2. 4. Baum 18. 5. Dr. Beermann 2. 4. Dr. Becher (Pullach) 2. 4. Behrendt * 6. 4. Dr. Blüm 2. 4. Blumenfeld * 6. 4. Braun 2. 4. Dr. von Bülow 2. 4. Dr. Burgbacher * 6. 4. Dr. Bußmann 2. 4. Dr. Corterier * 6. 4. Eckerland 2. 4. Engelsberger 2. 4. Fellermaier 2. 4. Flämig * 6. 4. Frehsee * 6. 4. Dr. Freiwald 2. 4. Dr. Früh * 6. 4. Geldner 2. 4. Gerlach (Emsland) * 6. 4. Gerster (Mainz) 6. 4. Dr. Gölter 2. 4. Dr. Häfele 2. 4. Härzschel * 2. 4. Handlos 2. 4. Dr. Heck 2. 4. Dr. Hirsch 2. 4. Höcherl 2. 4. Dr. Hupka 2. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 4. 4. Jaschke 27. 4. Junghans 2. 4. Kater * 6. 4. Kiep 2. 4. Kirst 2. 4. Dr. Klepsch * 6. 4. Dr. Kliesing 2. 4. Dr. Köhler 2. 4. Lange * 6. 4. Lautenschlager * 6. 4. Liedtke 2. 4. Löffler 2. 4. Logemann 2. 4. Dr. Lohmar 18. 5. Lücker * 5. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Marx 2. 4. Matthöfer 14. 4. Mattick 2. 4. Maucher 2. 4. Memmel * 6. 4. Müller (Mülheim) * 6. 4. Müller (Remscheid) 2. 4. Mursch (Soltau-Harburg) * 6. 4. Dr.-Ing. Oldenstädt 2. 4. Opitz 2. 4. Orgaß 2. 4. Frau Dr. Orth * 6. 4. Rosenthal 2. 4. Sauer (Salzgitter) 2. 4. Dr. Schachtschabel * 6. 4. Dr. Schäuble 2. 4. Dr. Schellenberg 2. 4. Schmidt (Kempten) 2. 4. Schmidt (München) * 6. 4. Dr. Schröder (Düsseldorf) 2. 4. Schröder (Lüneburg) 2. 4. Schröder (Wilhelminenhof) 2. 4. Dr. Schulz (Berlin) * 2. 4. Schwabe * 6. 4. Dr. Schwörer * 6. 4. Seefeld * 6. 4. Seibert 2. 4. Sick 25. 4. Solke 2. 4. Springorum * 6. 4. Dr. Starke (Franken) 2. 4. Frau Stommel 2. 4. Strauß 2. 4. Todenhöfer 13. 4. Vogel (Ennepetal) 2. 4. Volmer 2. 4. Dr. Wallmann 2. 4. Walkhoff * 6. 4. Frau Dr. Walz 2. 4. Dr. Wittmann 2. 4. Dr. Wörner 2. 4. Wurbs 2. 4. Wuwer 2. 5. Dr. Zimmermann 2. 4. Zywietz 2. 4. Anlage 2 Anlage zur Antwort des Bundesministers Genscher vom 14. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (vgl. 86. Sitzung, Anlage 87) : Verzeichnis der Untersuchungen zur Beurteilung somatischer und genetischer Schäden in der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Arbeiten über Strahlenschäden durch kleine Dosen und über höchstzulässige Strahlenbelastung. Quelle: Zentralblatt für die gesamte Radiologie Band 81 (1964) bis Band 101 (Februar 1972) 6294* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 2. April 1974 Zbl. Radiologie Bd. 81 Hug, O. und A. Kellerer Zur Interpretation der Dosiswirkungsbeziehungen in der Strahlenbiologie Biophysik 1, 20-32 (1963) Ehling, U. H. and M. L. Randolph Skeletal abnormalities in the F1 generation of mice exposed to ionizing radiations. Genetics 47, 1543-1555 (1962) Langendorff, H. Über die Wirkungen kleiner Strahlendosen und geringer Dosisleistungen. Strahlenforsch. u. Strahlenbehandl. (Strahlentherapie, So. Bd. 52) 4, 188 196 (1963) Jacobi, W. Die natürliche Radioaktivität der Atmosphäre. Biophysik 1, 175-188 (1963) Franke, Th. Zulässige Konzentrationen radioaktiver Spaltprodukte in Luft, Trinkwasser und Lebensmitteln für die Bevölkerung. Biophysik 1, 123-134 (1963) Zbl. Radiologie Bd. 82 Seelentag, W. Die gegenwärtige Exposition der Bevölkerung durch die medizinische Strahlenanwendung und ihre Bedeutung. Strahlenforsch. u. Strahlenbehandl. (Strahlentherapie, So.Bd. 52) 4, 326-333 (1963) Zahnert, R., A. Dannecker und H. Pötschke Beurteilung von Uranspätschäden und Auswertung eigener Untersuchungsergebnisse. Med. Sachverständige 59, 171-176 (1963) Aurand, K. Zur Frage einer Gefährdung der Umwelt durch die Anwendung radioaktiver Stoffe in der Medizin. Strahlenforsch. u. Strahlenbehandl. (Strahlentherapie, So. Bd. 52) 4, 334-340 (1963) Zbl. Radiologie Bd. 83 Kraft M. Zur Frage einer kleinsten biologisch wirksamen Dosis, Koloniebildungsfähigkeit von E. coli B nach Röntgenbestrahlung. Biophysik 1, 154-166 (1963) Koch, R. Die Wirkung kleiner Strahlendosen auf die Erythropoese. Strahlentherapie, Sonderbd. 55, 78 80 (1964) Gehrmann, G., E. L. Schäfer und M. Wunder Klinische und radiologische Befunde bei Thorotrastschädigungen. Dtsch. med. Wschr. 88, 2050, 2053-2056 u. Bild 2051 (1963) Zbl. Radiologie Bd. 84 Hug, O. Die Relative Biologische Wirksamkeit ionisierender Strahlen. Strahlentherapie, Sonderbd. 55, 330-337 (1964) Kriegel, H. und K. Shibata Histologische Untersuchungen über die Beeinflussung der Embryonalentwicklung bei der Maus nach Röntgenbestrahlung. I. Frühembryonale Veränderungen und Beeinflussung der Augenentwicklung. Strahlentherapie 124, 573-587 (1964) Freese, P. und P. Kemnitz Beitrag zur Entstehung bösartiger Geschwülste nach Thorostrast. Zbl. allg. Path. path. Anat. 105, 161-169 (1964) Schlungbaum, W. Somatische Strahlenschäden. Röntgenpraxis 17, 147-159 (1964) Faber, M. Die Wirkung chronischer Strahlenbelastungen auf das hämatopoetische System. Strahlentherapie, Sonderbd. 55, 42-48 (1964) Fendei, H. Probleme der Strahlenbelastung beim Röntgenfernsehen. Ärztl. Forsch. 18, 486-491 (1964) Zbl. Radiologie Bd. 85 Schinz, H. R. und R. Wideröe Strahlenbiologische Wirksamkeit, RBW und rem. Dtsch. med. Wschr. 89, 1310-1314 (1964) Möbius, G. und K. Lembcke Thorotrasttumoren der Leber. Zbl. allg. Path. path. Anat. 105, 41-56 (1963) Wagner, R. Zur Frage von Strahlenspätschäden bei Uranarbeitern. Hefte Unfallheilk. H. 75, 250-254 (1963) Schinzel, A. Genetische und somatische Strahlenwirkung unter besonderer Berücksichtigung von Strahlenanwendungen in der Schwangerschaft. Wien. klin. Wschr. 76, 601-605 (1964) Kriegel, H. und H. Langendorff Die Wirkung einer fraktionierten Röntgenbestrahlung auf die Embryonalentwicklung der Maus. Strahlentherapie 123, 429-437 (1964) Zbl. Radiologie Bd. 86 Schlager, K. Spätfolgen nach Thorotrastinjektion. Radiol. austriaca 14, 285-294 (1963) Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 2. April 1974 6295e Hagen, U. und R. Wild Untersuchungen über die Strahlenempfindlichkeit der Desoxyribonukleinsäure. I. Die Empfindlichkeit der Wasserstoffbrücken. Strahlentherapie 124, 275-283 (1964) Pohlit, W. Wirkung und Dosierung ionisierender Strahlung. Röntgenpraxis 17, 285-289 (1964) und 18, 7-16 (1965) Bauch, K., W. Hartig und J. Neideck Beitrag zur Frage der Thorotrastschädigung der Nieren. Med. Bild 7, 137-142 (1964) Zbl. Radiologie Bd. 87 Kollath, J. und J. Trautmann Wirkungen von 200 R 200-kV-Röntgen- sowie 200 R Co60-Gammaganzkörperbestrahlung auf in utero bestrahlte Mäuse. I. Hirn- und Skelettmißbildungen nach Einzeitbestrahlungen am 10. Schwangerschaftstag. Strahlentherapie 126, 253 257 (1965) Meissner, J. Natürliche und zivilisatorische Strahlenbelastung des Menschen. Atomkernenergie 10, 75-79 (1965) Traut, H. The linear dose-dependence of radiation-induced translocation frequency in Drosophila melanogaster at relatively low X-radiation doses. Int. J. Radiat. Biol. 7, 401-403 (1963) Zbl. Radiologie Bd. 88 Kärcher, K. H. Der heutige Stand der Forschung auf dem Gebiet der relativen biologischen Wirksamkeit schneller Elektronen. Röntgenblätter 18, 208-213 (1965) Warburg, O. The mechanism of biological X-rays action. Naturwissenschaften 51, 373-376 (1964) Zbl. Radiologie Bd. 89 Trautmann, J. Gefahren für die Keimdrüsen und die Frucht bei Röntgenuntersuchungen. Z. ärztl. Fortbild. (West-Berl.) 54, 328-345 (1965) Langendorff, M. Zur Bestimmung einer unteren Grenzdosis bei fraktionierter Bestrahlung der Maus. Strahlentherapie 128, 302-308 (1965) Harder, D. Physikalische Grundlagen zur relativen biologischen Wirksamkeit verschiedener Strahlenarten. Biophysik 1, 225-259 (1964) Jacobi, W. Die natürliche Strahleneinwirkung auf den Atemtrakt. Biophysik 2, 282-300 (1965) Buschmann, O. und R. Hünig Thorotrastose. Med. Klin. 61, 14-18 (1966) Hagen, U. und H. Wellstein Untersuchungen über die Strahlenempfindlichkeit der Desoxyribonukleinsäure. III Brüche und Vernetzungen nach direkter Bestrahlung. Strahlentherapie 128, 565-576 (1965) Zbl. Radiologie Bd. 90 Zimmer, K. G. Beiträge zu den strahlenbiologischen Grundlagen der maximal zulässigen Strahlendosen. Nukleonik 7, 380---383 (1965) Rausch, L. und E. Ander Untersuchungen zur Beziehung zwischen örtlicher und allgemeiner Strahlenempfindlichkeit. Strahlentherapie, Sonderbd., 62, 198— 204 (1966) Sternberg, J. Radiocontamination of the environment and its effects an the mother and fetus. I. Classification of fission products and neutron-activated elements according to their rate of placental transfer. Int. J. appl. Radiat. 17, 29-40 (1966) Bohndorf, W. Die relative biologische Wirksamkeit hochenergetischer Photonen und Elektronen gegenüber konventionellen Röntgenstrahlen aus klinischer Sicht. Radiologe 6, 103-110 (1966) Rajewsky, B. und K. Heuss Dauerbestrahlung von weißen Mäusen mit Röntgenstrahlen (2,5 R /Tag bzw. 1,2 R /Tag). Strahlentherapie, Sonderbd. 62, 176-186 (1966) Zbl. Radiologie Bd. 91 Pohlit, W. Beziehungen zwischen Energieabsorption und Strahlenwirkung. Strahlentherapie, Sonderbd. 62, 280-292 (1966) Trautmann, J. Strahlenbedingte Fruchtschäden. Strahlentherapie, Sonderbd. 62, 240-243 (1966) Eugster, J. Zur Frage der biologischen Bedeutung der Umgebungs-Strahlung. Ärztl. Forsch. 20, 281-285 (1966) Marsch, W., G. Niederalt und A. Gropp Chromosomenanomalien nach Strahlenbelastung. Dtsch. med. Wschr. 90, 2205-2208 u. Bilder 2210 (1965) 6296* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 2. April 1974 Dauch, F., U. Apitzsch, A. Catsch und K. G. Zimmer RBE Schneller Neutronen bei der Auslösung von Mutationen bei Drosophila melanogaster. Mutation Res. 3, 185-193 (1966) Schulte-Brinkmann, W. Dosisprobleme bei Strahlenschäden des Menschen. Med. Welt, N. F., 17, 1567-1575 u. Bilder 1581 u. 1582 (1966) Zbl. Radiologie Bd. 92 Langendorff, H. Der bisherige Beitrag der Radiobiologie zur Therapie von Strahlenschäden. Röntgenpraxis 20, 3-8 (1967) Rüger, W. und R. W. Kaplan Mutationsauslösung durch Röntgenstrahlen bei Bestrahlung des freien Bakteriophagen Kappa unter verschiedenen Bedingungen. Z. allg. Mikrobiol. 6, 253-269 (1966) Gliiss, E. und H. Marquardt Die Anordnung der Chromosomen und die röntgeninduzierten Chromatidtranslokationen bei Bellevalia romana. Int. J. Radiat. Biol. 11, 145-151 (1966) Rohloff, F. und M. Heinzelmann Verfahren zur Bestimmung des Dosisleistungsäquivalents bei Bestrahlung der Augenlinsen mit Neutronen. Direct Information (Beil. z. Atompraxis) 13, 1, 2 S. (1967) Seelentag W. und H. Schmier Die natürliche und künstliche Strahlenbelastung des Menschen. Radiologe 6, 303-310 (1966) Frik, W. Strahlenexposition in der Röntgendiagnostik. Radiologe 6, 310 315 (1966) Minder, W. Über strahlenbiologische Primärvorgänge. Strahlentherapie 132, 24-32 (1967) Franzen, J. Wege zur Einschränkung des somatischen Strahlenrisikos. Fortschr. Röntgenstr. 105, 893-899 (1966) Traut, H. X-ray induction of autosomal translocations in mature oocytes of Drosophila melanogaster. Nature (Lond.) 214, 718-719 (1967) Schulte-Brinkmann, W. Zur Frage teratogener Fruchtschäden durch Röntgendiagnostik. Dtsch. med. Wschr. 91, 2209-2212 (1966) Jacobi, K. W. und W. Rüther Strahlenschädigung und Strahlenschutz am Auge. I. Mitteilung. Wehrmedizin 5, 13 22 (1967) Balau, J. und E. Keweloh Eine seltene Komplikation eines Thorotrastschadens. Radiologe 6, 423-425 (1966) Zbl. Radiologie Bd. 93 Wideröe, R. Die Zweikomponenten-Theorie der Strahlung als Bindeglied zwischen Strahlenbiologie und Strahlentherapie. Biophysik 3, 320-334 (1967) Bauchinger, M. und O. Hug Chromosomenaberrationen nach Radium-Röntgentherapie gynäkologischer Tumoren. Strahlentherapie 131, 109-121 (1966) Westphal, F. und U. Hagen Strahlenschutz und Strahlensensibilisierung an den Chromosomen lymphatischer Zellen. Strahlentherapie 132, 284--295 (1967) Langendorff H. und M. Die Fertilität von weiblichen Mäusen nach fraktionierter Bestrahlung der Tiere im Säuglingsalter. Strahlentherapie 133, 371-389 (1967) Zbl. Radiologie Bd. 94 Pohlit, W. Kybernetische Untersuchungen zur Strahlenwirkung auf Hefezellen. III. Einfluß von endlicher Lebensdauer und systematischen Unterschieden der Zyklusdauer auf die Zellvermehrung. Biophysik 4, 30-37 (1967) Trautmann, J., J. Kollath und H. Munscheck Strahlenschäden des Mäuseembryo in der Frühschwangerschaft. Resorption, Wurfgrößen, Gewichte, Hirnmißbildungen. Strahlentherapie 133, 585-593 (1967) Heuss, K. und F. Unnewehr Der Einfluß einer Dauerbestrahlung mit Röntgenstrahlen auf die Tumorhäufigkeit bei Mäusen. Strahlentherapie, Sonderbd. 66, 403 410 (1967) Heuss, K. The age-dependency of life-shortening in mice after single whole-body-irradiation with 300 R X-rays. Studia biophys. (Berl.) 2, 181-186 (1967) Catsch, A. Prophylaxe und Therapie der Strahlenschäden. Therapiewoche 17, 2095-2098 (1967) Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 2. April 1974 6297* Nöthel, H. Der Einfluß von Röntgenstrahlen auf Vitalitätsmerkmale von Drosophila melanogaster. II. Untersuchungen über die Fekundität. Strahlentherapie 134, 609-624 (1967) Zbl. Radiologie Bd. 95 Bücker, H. Zur Reziprozitätsregel von Bestrahlungsstärke und Bestrahlungszeit bei der biologischen Strahlenwirkung. Strahlentherapie 135, 83-89 (1968) Taenzer, V. and E. Krokowski Acquired radioresistance following whole body irradiation. Acta radiol. (Stockh.), Ther. Phys. Biol. 7, 88-96 (1968) Langendorff H. und M. Langendorff Die Fertilität der Maus nach fraktionierter und protrahierter Bestrahlung während der Gestation. Strahlentherapie 136, 220-228 (1968) Bauchinger, H. und O. Hug Chromosomenaberrationen bei beruflicher Strahlenbelastung in der Radiumtherapie. Fortschr. Röntgenstr. 109, 97-103 (1968) Zbl. Radiologie Bd. 96 Weinert, H. und U. Hagen Über die Strahlenempfindlichkeit der Desoxyribonukleinsäure im Chromatin. Strahlentherapie 136, 204-212 (1968) Traut, H. and P. Schmidt Repair of dominant lethal damage induced by x-rays in immature oocytes of Drosophila melanogaster. Int. J. Radiat. Biol. 13, 405-415 (1967) Hermann, D. B. Zur Strahlenschutzsituation in den sogenannten Radiumbädern. Z. ges. Hyg. 13, 809-814 (1967) Heger, H., N. Maniatis, H. Liehr und G. Beneke Thorotrastspätschäden Med. Welt, N. F., 20, 167-172 (1969) Zbl. Radiologie Bd. 97 Nowak, W. Über den Einfluß verschiedener Gamma-Strahlendosen auf das Wachstum von Azotobacter chroococcum Beij. Zbl. Bakt., Abt. II, 122, 573-579 (1968) Gerhardt, P. Untersuchungen über den Einfluß ionisierender Strahlen auf die Erythrozyten. II. Untersuchungsergebnisse. Strahlentherapie 137, 478-492 (1969) Gerhardt, P. Untersuchungen über den Einfluß ionisierender Strahlen auf die Erythrozyten. III. Diskussion und Zusammenfassung. Strahlentherapie 137, 564-571 (1969) Konermann, G. Die Wirkung fraktionierter Röntgenbestrahlung zu den einzelnen Hauptphasen der Embryonalenentwicklung der Maus. II. Strahlentherapie 136, 484-495 (1968) Choné, B., E. Blind und D. Thauer Verhalten der Tumorzellkinetik am EAT der Maus nach einzeitiger und fraktionierter Ganzkörperbestrahlung. Strahlentherapie 137, 467-477, 554-563 (1969) Hagemann, G. und H. St. Stender Eine quantitative Phänomenologie der Wachstumskinetik erholungsfähiger Zellpopulationen nach Bestrahlung. Strahlentherapie 137, 50-62 (1969) Konermann, G. Die Keimesentwicklung der Maus nach Einwirkung kontinuierlicher Co60-Gammabestrahlung während der Blastogenese, der Organogenese und der Fetal-periode. Strahlentherapie 137, 451-466 (1969) Walther, F. Strahlenbiologische Untersuchungen an Getreidearten. IV. Chromosomenaberrationen und Sterilität in der xi-Generation unterschiedlich strahlenempfindlicher Gerstensorten. Radiat. Bot. 9, 231-240 (1969) Reuther, G. Einfluß des Entwicklungsstadiums keimenden Weizens auf das Wachstum nach Bestrahlung bei gleichbleibenden Überlebensraten. Radiat. Bot. 9, 313-321 (1969) Wangenheim, K. H. von Wirkung von Röntgenbestrahlung aus Entwicklung und Ultrastruktur von Zellen des Weizenkeimlings. Radiat. Bot. 9, 179-193 (1969) Janssen, S., W. Laskowski und E. R. Lochmann DNS-Syntheseraten einer strahlensensiblen Saccharomyces-Mutante nach UV- oder Röntgenbestrahlung. Z. Naturforsch. 24 b, 1310-1315 (1969) Zbl. Radiologie Bd. 98 Stöcklin, G., G. Plott and E. Heckel Hydrazine formation in the 1°B (n, x) 7 Li- and y-radiolysis of liquid ammonia (LET- and protection effects). Int. J. appl. Radiat. 20, 399-411 (1969) Körbler, J. Anämien nach Röntgenbestrahlung der Wirbelsäule Strahlentherapie 137, 694-699 (1969) Langendorff, H. Die Wirkung kleiner Strahlendosen und Dosisleistungen auf die Embryonalentwicklung von Säugetieren Strahlentherapie 138, 181-185 (1969) Konermann, G. Skelettmißbildungen bei der Maus nach fraktionierter Röntgenbestrahlung zu verschiedenen Hauptphasen der Keimesentwicklung. Strahlentherapie 137, 214-230 (1969) Bozhkov, B. und N. Popova Experimentelle Untersuchungen der frühen Enzymveränderungen in der Leber und der Oxydaseaktivität des Ceruloplasmins unter dem Einfluß verschiedener hoher Dosen bei Röntgenbestrahlung Radiobiol. Radiother. 10, 209-213 (1969) Schneider, G. und C. Waldenmaier Verteilung strahleninduzierter Brüche auf den Geschlechtschromosomen von Microtus agrestis Humangenetik 8, 230-241 (1969) Gössner, W. und M. Schware Histochemische Untersuchungen am Knochen nach Inkorporation von Ra-224 (Thorium X) Verh. dtsch. Ges. Path. 1968, 334-338 Zbl. Radiologie Bd. 99 Coquerelle, T., L. Bohne, U. Hagen und J. Merkwitz Strahlenempfindlichkeit von Bakteriophagen-DNS. I. Brüche und Verletzungen nach Bestrahlung in vitro. Z. Naturforsch. 24 B, 885-893 (1969) Graul, E. H., W. Rüther und H. Krüger Untersuchungen über die relative biologische Wirksamkeit von 14-MeV-Neutronen an Laboratoriumstieren und HeLa-Zellen Strahlentherapie 138, 699-708 (1969) Konermann, G. Erholungsvorgänge bei Mäuseembryonen nach fraktionierter Röntgenbestrahlung Strahlentherapie 139, 73-83 (1970) Zbl. Radiologie Band 100 Breider, H. Zur Problematik röntgeninduzierter Mutationen bei Kulturpflanzen. Röntgenblätter 23, 477-487 (1970) Stähler, F., F. Zywietz, W. Ewert und H. A. Kunkel Über die Abhängigkeit der relativen biologischen Wirksamkeit hochenergetischer Bremsstrahlen von der durchstrahlten Materieschicht. Z. Naturforsch. 24 b, 1633-1640 (1969) Langendorff, H., M. Langendorff und H. Mönig Untersuchungen über einen biologischen Strahlenschutz. XC. Die Strahlenempfindlichkeit der Maus nach Vorbestrahlung sowie zusätzlicher Gabe von strahlenresistenzerhöhenden Substanzen. Strahlentherapie 139, 336-346 (1970) Fortschritte im Strahlenschutz. Synopsis über 10 Jahre Forschung. Hrsg. v. H. Braun, F. Heuck, H. -A. Ladner, O. Messerschmidt und L. Rausch Mit Beitr. von W. Börner, W. Bohndorf, H. Braun u. a. (Strahlenschutz in Forschung u. Praxis Bd. 10) Stuttgart: G. Thieme 1970, VII, 259 S. Kaufmann, H. Beitrag zur experimentellen Prüfung einer Voraussetzung zur Interpretation von Zeitfaktor-Effekten Strahlentherapie 140, 296-301 (1970) Langendorff, H., M. Langendorff, R. Metzner, H. Mönig, K.-H. Steinbach und G. Trumbrägel Radiobiological investigations with fast neutrons. I. Comparative investigations on the mortality of male mice after an irradiation with 15 MeV-neutrons and 60Co- y -rays Atomkernenergie 16, 255-260 (1970) Zbl. Radiologie Bd. 101 Heft 1-3 Konermann, G., M. Helberg und A. Kraft Die Wirkung fraktionierter Röntgenbestrahlung während der Blastogenese, Organogenese und Fetalperiode auf die frühe postnatale Entwicklung der Maus Strahlentherapie 140, 561 572 (1970) Biological aspects of radiation protection. Proceedings of the international symposium, Kyoto, Oct. 1969. Edit. by Tsutomu Sugahara and O. Hug. Tokyo: Igaku Shoin; Berlin, Heidelberg, New York: Springer 1971. VI, 273 S. Beckenbach, H. G. van Kaick und W. Wenz Zur Diagnostik und Therapie von Thorotrastinduzierten Tumoren. Z. Krebsforsch. 74, 318-328 (1970) Babor, R. Über die Möglichkeiten der „Ferndosimetrie" im Strahlenschutz. Radiologe 11, 81-85 (1971) Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 2. April 1974 6299* Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vogt (Drucksache 7/1867 Frage A 28) : Gibt es Möglichkeiten, nach denen die Vorschrift des § 2 der Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung vom 4. Juli 1972 im Einvernehmen des Auszubildenden mit seinen Eltern und dem Ausbildungsbetrieb nicht eingehalten werden muß, und wenn ja, bestehen diese Möglichkeiten unter den gleichen Voraussetzungen gegebenenfalls auch bei der Vorschrift des § 2 Abs. 2 der Berufsfachschul-Anrechnungs-Verordnung vom 4. Juli 1972? Im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften gibt es keine Möglichkeiten, durch Vereinbarung von der Anrechnung nach § 2 Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung und § 2 Abs. 2 Berufsfachschul-Anrechnungs-Verordnung abzuweichen. Diese Vorschriften enthalten nach ihrem Wortlaut zwingendes Recht. Nach § 2 BerufsgrundbildungsjahrAnrechnungs-Verordnung ist das schulische Berufsgrundbildungsjahr anzurechnen und nach § 2 Abs. 2 Berufsfachschul-Anrechnungs-Verordnung wird der erfolgreiche Besuch der dort aufgeführten Berufsfachschulen angerechnet. Erweist sich im Laufe der Berufsausbildung, daß eine Verlängerung der Ausbildungszeit notwendig ist, läßt § 29 Abs, 3 BBiG bzw. § 27 Abs. 3 Handwerksordnung auf Antrag des Auszubildenden im Ausnahmefall zu, daß die zuständige Stelle die Verlängerung anordnet, soweit sie erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 28. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/1867 Fragen B 14 und 15) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß als Folge der faktischen Abwertung des französischen Franc gegenüber der DM sich die Einkommenssituation der Grenzgänger, die in Frankreich arbeiten, erheblich verschlechtert hat, und gedenkt die Bundesregierung zu helfen, indem sie z. B. Ausgleichszahlungen leistet? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Renten der Rentner, die als Grenzgänger jahrelang in Frankreich gearbeitet haben, auf Grund der faktischen Abwertung des französischen Franc sich so rapide verringert haben, daß sie in vielen Fällen nicht mehr zum Bestreiten des Lebensunterhalts ausreichen, und wie gedenkt die Bundesregierung, diesen Rentnern in ihrer nichtverschuldeten Situation zu hellen? 1. Die Freigabe des Franc-Kurses hatte Auswirkungen auf Auslandseinkünfte aller Art, u. a. auch auf die Arbeits- oder Renteneinkommen der Grenzgänger. Die Frage eines Ausgleichs für diese relativen Kaufkraftverluste ist von der Bundesregierung geprüft worden mit dem Ergebnis, daß Ausgleichsleistungen, insbesondere wenn die Kaufkraftverluste auf Maßnahmen anderer Länder beruhen, generell nicht gewährt werden können, ebenso wie in früheren Jahren Kaufkraftvorteile nicht abgeschöpft wurden. Dabei darf auch der finanzpolitische Gesichtspunkt nicht übersehen werden, daß jede einzelne Ausgleichsmaßnahme zu weitgehenden Berufungen und zu erheblichen Belastungen der öffentlichen Haushalte führen würde. Nur in einem einzigen, mit den jüngsten Wechselkursänderungen nicht vergleichbaren Fall war eine andere Entscheidung gerechtfertigt. Als 1969 durch gleichzeitige Aufwertung der D-Mark und Abwertung des Franc abrupte, besonders belastende Wechselkursverluste von über 20 v. H. eingetreten waren, hatte die Bundesregierung für eine bestimmte Gruppe von Grenzgängern eine einmalige Überbrückungshilte geleistet. Seitdem sind die Grenzgänger und Rentner nicht wieder in eine solche belastende Situation gekommen. 2. Bet den Rentenbeziehern stellt sich das Grundsatzproblem nicht anders als bei den aktiven Grenzgängern. Soweit im Einzelfall aus sozialen Gründen mit Rücksicht auf die Einkommenshöhe eine Entlastung erforderlich ist, bietet bereits das bestehende System der sozialen Sicherung angemessene Hilfen, z. B. nach dem Wohngeldgesetz und dem Bundessozialhilfegesetz. Für einen besonderen Ausgleich der Auswirkungen währungspolitischer Maßnahmen unter sozialen Gesichtspunkten gibt es im innerstaatlichen Recht keine Grundlage. Auch die für die Bundesrepublik wirksamen internationalen Vereinbarungen, für die EWG die Verordnung Nr. 1408/71, sehen einen Ausgleich von Kaufkraftverlusten infolge von Wechselkursänderungen nicht vor. Die ausländischen Renten bilden zudem oft nur einen Teil der Gesamtbezüge der Rentner, weil daneben zumeist auch Rentenansprüche gegenüber der deutschen Rentenversicherung bestehen, die von Wechselkursänderungen nicht berührt werden. Bei allem Verständnis für die Schwierigkeiten der betroffenen Grenzgänger und Rentner sehe ich daher keine Möglichkeit, Ausgleichszahlungen zu leisten. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vorn 28. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage B 16) : Ist die Bundesregierung bereit, auf den Teil der Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer, die ausschließlich auf der Preiserhöhung für Rohöl beruhen, zu verzichten, indem sie die Mineralölsteuer auf leichtes Heizöl streicht und auf Benzin um 1,5 Pfennig pro Liter senkt? Ich habe schon mehrfach in Fragestunden des Deutschen Bundestages (am 6. Dezember 1973, am 13. Dezember 1973 und am 14. März 1974) zu dem Problem der angeblichen Umsatzsteuermehreinnahmen infolge der erhöhten Ölpreise Stellung genommen. So kann ich nur wiederholen, daß bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtungsweise — unter der Voraussetzung eines bestimmten verfügbaren Einkommens — keine zusätzlichen Umsatzsteuereinnahmen entstehen. Den Mehrausgaben für Heiz- und 6300* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 2. April 1974 Treibstoffkosten stehen geringere Ausgaben für andere Verbrauchsgüter gegenüber, so daß sich die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer nicht wesentlich verändert. Diese Tatsache wird noch unterstrichen durch das im Vergleich zum Vorjahresmonat zunehmend rückläufige Aufkommen an Umsatzsteuer. Darum muß ich Ihre Frage verneinen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 28. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/1867 Fragen B 17 und 18) : Welche Möglichkeiten bestehen, dem Postsportverein „BlauGelb" Darmstadt e. V. auf dem 17 ha großen Gelände des ehemaligen US-Schießübungsgeländes an der Heimstättensiedlung in Darmstadt, das von der Bundesvermögensstelle bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt /Main verwaltet wird, rund 4 ha für Sportanlagen bereitzustellen? Ist es angesichts der grundsätzlichen Verkaufsbereitschaft der Bundesvermögensstelle gerechtfertigt, daß erst die Entscheidung über die endgültige Führung der Bundesstraße B 3, die die Schaffung von dort wegfallendem Sportgelände der Turngemeinde Bessungen auf dem o. a. Gelände (US-Schießgelände) erfordert, abgewartet werden muß, bevor eine Verkaufsentscheidung oder mögliche Besitzeinweisung für die Post in Frage kommt, obwohl von den 17 ha zumindest 9 ha für die Turngemeinde Bessungen verbleiben würden und die jahrelange Nichtnutzung des Areals in Art einer „Sandwüste" für die Darmstädter Bevölkerung kaum verständlich ist? 1. Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, im Rahmen der Verwertung des ehemaligen Schießstandgeländes auch das Interesse des Post-Sportvereins Blau-Gelb Darmstadt e. V. am Erwerb einer rd. 4 ha großen Teilfläche aus der Liegenschaft zu berücksichtigen. Das setzt allerdings voraus, daß der Bund diese Grundstücke nicht zur Erfüllung eigener Aufgaben benötigt; denn gemäß § 63 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung können nur solche Grundstücke veräußert werden, die für den Bund entbehrlich sind. Das ist z. Zt. nicht der Fall. 2. Das ehemalige Schießstandgelände muß für mögliche Ersatzlandansprüche im Rahmen der Verlegung der Bundesstraße 3 und für die Errichtung einer Katastrophenschutz-Zentralwerkstatt vorgehalten werden. Je nach der Trassierung der neuen B 3 entstehen Ersatzlandansprüche der Sportgemeinde Bessungen. Das Hessische Landesamt für Straßenbau hat daher gebeten, über eine Verwertung des Schießstandgeländes erst zu entscheiden, wenn die Trasse der B 3 festliege. Nach Ansicht des Regierungspräsidenten Darmstadt soll die Katastrophenschutz-Zentralwerkstatt auf dem Schießstandgelände errichtet werden. Die Stadt Darmstadt, die den Schießplatz als Fläche für Freizeit-, Sport- und Erholungsanlagen ausgewiesen hat, ist damit nicht einverstanden. Sie ist jedoch bereit, für diesen Zweck städtische Grundstücke zur Verfügung zu stellen, wünscht dafür aber Flächen aus dem bundeseigenen Gelände. Verhandlungen darüber sind eingeleitet. Zur Zeit ist es daher leider nicht möglich, dem Post-Sportverein das begehrte Gelände zu überlassen. Ich hoffe jedoch, daß alsbald eine Lösung gefunden wird, die auch den Interessen des Post-Sportvereins gerecht wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hanna Neumeister


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Daß die Fraktion der CDU/CSU den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in der Fassung des Ausschußantrags begrüßt, hat Kollege Dr. Hammans bereits ausgeführt. Ich möchte aber noch einmal bekräftigen, daß es sich hier um eine schon seit langem dringend notwendige Novellierung des Arzneimittelgesetzes zur Bekämpfung des sogenannten grauen Tierarzneimittelmarkts handelt. Diese Initiative ist bereits in der vorigen Legislaturperiode u. a. durch den Gesetzentwurf von Kollegen meiner Fraktion eingeleitet worden.
    Ich möchte mich jetzt lediglich noch einem Anliegen meiner Fraktion zuwenden, das aus formalen
    Gründen leider nicht die Zustimmung der Koalitionsmehrheit im federführenden Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit gefunden hat. Es geht darum, daß die Gelegenheit der vorliegenden Änderung des Arzneimittelgesetzes genutzt werden moge, die unstreitig notwendige Erfassung der sogenannten Generics — das sind Arzneimittel, die nur unter der chemischen Kurzbezeichnung des Wirkstoffs in den Handel kommen — im Arzneimittelgesetz zu verankern. Wir haben bekanntlich nur ein Arzneimittelgesetz für Humanpräparate und für Veterinärpräparate. So bietet sich nach Auffassung meiner Fraktion diese Gelegenheit geradezu an, die Generics nicht nur auf dem Gebiet der Veterinärpräparate, wie es der vorliegende Gesetzentwurf vorsieht, sondern zugleich auch auf dem Gebiet der Humanpräparate den Regelungen unseres Arzneimittelgesetzes zu unterwerfen. Dabei sind wir im einzelnen durchaus damit einverstanden, daß die gesetzliche Regelung der humanmedizinischen Generics in derselben Weise erfolgt wie in dem inzwischen vorliegenden Referentenentwurf zur Neuordnung des Arzneimittelrechts des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit.
    Mit diesem letzten Hinweis, meine Damen und Herren, habe ich für meine Fraktion klargestellt, daß es sich bei unserem Anliegen der Einbeziehung humanmedizinischer Generics nicht darum handeln kann und darf, daß In-den-Verkehr-Bringen homöopathischer und naturheilkundlicher Mittel zu verhindern. Allerdings muß auch insoweit das übergeordnete Prinzip der Arzneimittelsicherheit berücksichtigt werden.
    Die also unstreitig für notwendig gehaltene gesetzliche Regelung der Generics auch im Bereich der Humanpräparate ist besonders dringlich, weil hier fortgesetzt das geltende Arzneimittelgesetz umgangen wird und bis zum Inkrafttreten einer Neuordnung des Arzneimittelrechts, die diesen Problemkreis mit umschließt, im günstigsten Falle noch mindestens zwei Jahre vergehen werden. Mit dieser Zeitspanne, meine Damen und Herren, muß man sicherlich rechnen, da in dem augenblicklich vorliegenden Referentenentwurf für das Arzneimittelgesetz unter dem Deckmantel der anerkannt notwendigen Sicherheit bereits äußerst brisante wirtschaftspolitische Regelungen eingebaut wurden, die sicherlich belastend auf eine zügige Passage durch die parlamentarischen Stationen einwirken werden.
    Deshalb vor allem hält es meine Fraktion für notwendig, die vorliegende Gelegenheit einer Novellierung des Arzneimittelgesetzes zur Behebung dieses Mißstandes zu benutzen. Andernfalls sieht es so aus, als sorge der Gesetzgeber jetzt zwar endlich für eine Bereinigung der in vielen Bereichen unerträglich gewordenen Verhältnisse auf dem Tierarzneimittelmarkt, während er aber gleichzeitig die durchaus mögliche Bereinigung eines besonders gravierenden und politisch unstreitigen Mißstandes auf dem für die Versorgung unserer Bevölkerung wichtigen humanmedizinischen Arzneimittelmarkt vor sich hinschiebe. Überspitzt könnte man beinahe sagen: Der Koalition ist das Tier hier wichtiger als



    Frau Dr. Neumeister
    die Gesundheit des Menschen, soweit es nicht um den Verzehr von aus Tieren gewonnenen Lebensmitteln geht.
    Meine Fraktion bedauert daher die Ablehnung der Mitregelung humanmedizinischer Generics in der vorliegenden Novelle zum Arzneimittelgesetz.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor; ich schließe die Aussprache. Wir treten in die zweite Beratung ein.
Ich rufe die Art. 1, 1 a, 2, 2 a, 2 b, 3, 4 sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer dem Gesetz in zweiter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Aussprache.
Wer dem Gesetz in der dritten Beratung mit der vom Berichterstatter vorgetragenen Berichtigung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Das Gesetz ist in der dritten Beratung einstimmig angenommen.
Wer dem Antrag des Ausschusses unter den Ziffern II und III zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe den Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (2. FStrÄndG)

— Drucksache 7/1265 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 7/1834 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Müller (Nordenham)

b) Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (14. Ausschuß)

— Drucksache 7/1828 —
Berichterstatter: Abgeordneter Lemmrich (Erste Beratung 69. Sitzung)

Ich frage die Herren Berichterstatter, ob dazu das Wort gewünscht wird?

(Abg. Lemmrich: Nein!)

— Das ist nicht der Fall. Ich danke den Herren Berichterstattern. Wir treten nunmehr in die zweite Beratung ein.
Ich rufe die Art. 1, 2, 3, 3 a, 4, 5 sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer dem Gesetz in zweiter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Ich danke. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Wir treten nun in die
dritte Beratung
ein. Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Aussprache.
Wer dem Gesetz in der dritten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Danke. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Der Ausschuß beantragt, daß die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt erklärt werden. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 92 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 18. Juni 1949 über die Quartierräume der Besatzung an Bord von Schiffen (Neufassung vom Jahre 1949)

— Drucksache 7/1135 —
Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

— Drucksache 7/1864 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Blüm (Erste Beratung 64. Sitzung)

Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob das Wort zur Ergänzung des Berichts gewünscht wird? — Das ist nicht der Fall. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Das Wort in der Aussprache wird nicht begehrt. Wir treten in die zweite Beratung ein, die ich mit der Schlußabstimmung verbinde.
Ich rufe die Art. 1, 2, 3 sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer dem Gesetz in der zweiten Beratung und der damit verbundenen Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 126 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 1966 über die Quartierräume an Bord von Fischereifahrzeugen
— Drucksache 7/1133 —
Bericht und Antrag des Ausschusses für
Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

— Drucksache 7/1864 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Blüm (Erste Beratung 64. Sitzung)




Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Der Herr Berichterstatter wünscht zur Ergänzung nicht das Wort. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Das Wort in der Aussprache wird nicht gewünscht. Ich verbinde die zweite Beratung mit der Schlußabstimmung.
Ich rufe die Art. 1, 2, 3 sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer dem Gesetz in der zweiten Beratung und in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 133 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 30. Oktober 1970 über die Quartierräume der Besatzung an Bord von Schiffen (zusätzliche Bestimmungen)

— Drucksache 7/1136 —
Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

— Drucksache 7/1864 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Blüm (Erste Beratung 64. Sitzung)

Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob ergänzend hierzu das Wort gewünscht wird. — Das ist nicht der Fall. Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Zur Aussprache wird das Wort nicht begehrt. Ich schlage vor, daß wir auch hier die zweite Beratung mit der Schlußabstimmung verbinden.
Ich rufe Art. 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift auf. Wer dem Gesetz in zweiter Beratung und in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Punkt 8 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 134 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 30. Oktober 1970 über den Schutz der Seeleute gegen Arbeitsunfälle
— Drucksache 7/1132 —
Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

— Drucksache 7/1864 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Blüm (Erste Beratung 64. Sitzung)

Der Herr Berichterstatter wünscht nicht ergänzend das Wort. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Auch in der Aussprache wird das Wort nicht begehrt.
Ich schlage auch hier vor, die zweite Beratung mit der Schlußabstimmung zu verbinden. Ich rufe die Art. 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift auf. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung und in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Müller (Remscheid), Franke (Osnabrück), Dr. Götz, Müller (Berlin), Frau Stommel, Burger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes
— Drucksache 7/1794 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
Das Wort zur Begründung hat der Herr Abgeordnete Müller (Berlin).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Johannes Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der CDU/CSU-Fraktion möchte ich folgendes erklären. Ziel und Inhalt unseres Gesetzentwurfs sind nicht, das Unterhaltsgeld, das Arbeitslosengeld oder die Arbeitslosenhilfe zu erhöhen. Deren Höhe regelt sich automatisch mit jeder Lohnerhöhung. Hier bildet die Bemessungsgrundlage das Einkommen der letzten 20 Tage vor der Anspruchsberechtigung.
    Anders ist es jedoch mit den Zuschlägen zum Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Schlechtwettergeld und zur Arbeitslosenhilfe. Hier handelt es sich mit Ausnahme des Zuschlags zum Schlechtwettergeld in der Hauptsache oder ausschließlich um Familienzuschläge, und zwar um feste Beträge, die seit April 1967 unverändert geblieben sind. Die Löhne und Gehälter sind jedoch seit dieser Zeit, nicht zuletzt verursacht durch die ungewöhnlichen inflationären Entwicklungen der letzten Jahre, um mindestens 75 % gestiegen.
    Das durchschnittliche Jahreseinkommen aller Rentenversicherten ist nämlich von 10 219 DM im Jahre 1967 bis heute auf über 18 000 DM gestiegen. In Wirklichkeit müßten also die Familienzuschläge unter Berücksichtigung der augenblicklichen Lohnbewegung verdoppelt werden. Dennoch haben wir uns damit begnügt, eine Erhöhung dieser Zuschläge um 50 % vorzuschlagen, was nicht ausschließt, daß wir bereit sind, diese bei gründlicher Beratung im Ausschuß und näherer Prüfung noch zu erhöhen. Die Anpassung der Zuschläge, insbesondere der Familienzuschläge, an die veränderten Verhältnisse ist also der Sinn dieses Gesetzentwurfs.
    Meine Damen und Herren, die CDU/CSU-Fraktion hat sich selbstverständlich auch die Frage gestellt, ob nicht auch die Haupt- und Höchstbeträge beim Arbeitslosengeld den sonstigen laufenden Geldleistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz einer Überprüfung bedürfen. Wir sind aber zu dem Ergebnis gekommen, daß es wenig sinnvoll ist, für eine relativ kurze Übergangszeit Haupt- und Höchstbe-



    Müller (Berlin)

    träge zu ändern, weil das Leistungsgefüge bei den Geldleistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz ohnedies in Verbindung mit dem Dritten Steuerreformgesetz überprüft werden muß. Wir sind aber in dieser Frage grundsätzlich verständigungsbereit, wenn die Bundesregierung eine kurzfristig realisierbare und praktikable Lösung vorschlagen sollte, welche die endgültige Konzeption für die Neuordnung des Leistungsrechts in Verbindung mit der Steuerreform nicht stört.
    Wenn sich also die Fraktion der CDU/CSU mit besonderem Nachdruck für die Verbesserung der Familienzuschläge nach dem Arbeitsförderungsgesetz einsetzt, so deshalb, weil hierfür ein dringendes, unabweisbares sozialpolitisches Bedürfnis besteht. Das Leistungsrecht nach dem Arbeitsförderungsgesetz trägt ganz bewußt auch dem unterschiedlichen Ausgabenbedarf der Haushalte der Leistungsempfänger Rechnung und berücksichtigt durch Familienzuschläge auch die Kopfzahl der Familienhaushalte. Wenn der Familienzuschlag seit April 1967 beim Arbeitslosengeld unverändert bei 12 DM wöchentlich geblieben ist, obwohl sich die Erwerbseinkünfte inzwischen — um das noch einmal zu wiederholen — fast verdoppelt haben, so ergibt sich daraus von selbst, daß die Familienhaushalte, deren alleiniger Einkommensbezieher dem Schicksal der Arbeitslosigkeit ausgesetzt ist, inzwischen völlig von der wirtschaftlichen Entwicklung abgehängt worden sind.
    Zur weiteren Begründung einer notwendigen Erhöhung noch ein paar Bemerkungen. Ende Februar dieses Jahres hatten wir neben 309 000 Kurzarbeitern über 620 000 Arbeitslose, also eine Arbeitslosenquote von 2,8 %. Das sind zwar noch immer keine 5 %, aber uns sind diese fast 3 % schon zu viel. Um das hier einmal ganz deutlich zu sagen und die ständigen Verdächtigungen zurückzuweisen: wir wollen Stabilität nicht auf Kosten der Arbeitslosen, sondern wir wollen auch mit diesem Antrag nur den Arbeitslosen helfen.
    Laut Ifo-Institut ist in den nächsten Monaten noch mit einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit zu rechnen, obwohl ausländische Arbeitnehmer abwandern. Ich hoffe, daß dieses nicht eintritt. Aber selbst wenn es eintritt, so ist immer noch zu beachten, daß sich unter den Arbeitslosen bzw. auch unter den Kurzarbeitern Familienväter befinden, deren Arbeitslosengeld das einzige Einkommen der Familie ist. Wenn es auch nur wenige wären — um so besser —, so sind die Betroffenen, d. h. die Familien, wieder einmal die Inflationsgeschädigten. Für sie ist es völlig uninteressant, wie groß die Zahl der Arbeitslosen ist. Für sie ist und bleibt es eine besondere Härte, daß sie arbeitslos sind, zumal sie sich — ich darf das noch einmal sagen — ohnehin mit Recht als Opfer der schlechten Wirtschaftspolitik dieser Regierung und der Inflation betrachten.
    Die Zuschläge erfüllen nicht mehr ihre soziale Funktion, die der Gesetzgeber ihnen noch 1969 im Arbeitsförderungsgesetz ausdrücklich zugedacht hatte. Nur zwei Beispiele: Der Durchschnittswochenverdienst eines männlichen Facharbeiters in der Industrie lag 1967 bei 228 DM brutto. Bei diesem Wochenlohn beträgt im Fall der Arbeitslosigkeit das Arbeitslosengeld, und zwar der Hauptbetrag, 106,20 DM. Der Höchstbetrag von 151,20 wird erst bei einem Anspruch auf vier Kinderzuschläge erreicht. In diesem Jahr wird der Durchschnittswochenverdienst der männlichen Facharbeiter in der Industrie bei etwa 450 DM brutto liegen. Der entsprechende Hauptbetrag des Arbeitslosengeldes beträgt dann 186,50 DM wöchentlich; der Höchstbetrag des Arbeitslosengeldes liegt bei 276,60 DM. Er kann in diesem Fall erst erreicht werden, wenn für acht Familienangehörige Familienzuschläge beansprucht werden können — d. h. wenn das geltende Leistungsrecht nach dem Arbeitsförderungsgesetz nicht geändert wird. Wenn dagegen der vorliegende Gesetzentwurf meiner Fraktion verwirklicht wird, würde dieser Höchstbetrag des Arbeitslosengeldes in dem genannten Beispiel erreicht werden, wenn ein Anspruch auf fünf Familienzuschläge besteht.
    Ein zweites Beispiel. Es ist einfach einem Arbeitnehmer, der jahrelang seinen Beitrag für seine Einkommenssicherung im Falle der Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit geleistet hat, nicht zuzumuten, daß er dann unter das Niveau der Sozialhilfe absinkt. Im Augenblick haben wir doch den Zustand, daß ein Arbeitnehmer mit drei Kindern im Alter von acht bis — meinetwegen — fünfzehn Jahren und einem Einkommen von 350 DM wöchentlich, ein Einkommen, das sogar noch etwas unter dem Durchschnitt liegt, im Falle der Arbeitslosigkeit mit dem Arbeitslosengeld plus dem noch geltenden Familienzuschlag nicht mehr hat als ein vergleichbarer Sozialhilfempfänger oder, unter Berücksichtigung der sonstigen Beihilfen nach dem Bundessozialhilfegesetz, sogar schon darunter bleibt.
    Eine Anhebung der Familienzuschläge ist deshalb eine dringende Notwendigkeit, der sich der Gesetzgeber einfach nicht mehr entziehen kann.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Die Erhöhung der Familienzuschläge kann auch keineswegs dazu führen, daß bei Arbeitslosengeld oder vergleichbaren Leistungen das Interesse an der Wiederaufnahme einer Arbeit, sofern sie geboten wird, erlischt.
    Was die Kosten betrifft, so entstehen dem Bund nur geringfügige Mehraufwendungen im Rahmen der von ihm zu tragenden Arbeitslosenhilfe. Dies dürfte außerdem zum großen Teil zu Einsparungen beim Träger der Sozialhilfe führen. Im übrigen werden die Mehrleistungen aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit abgedeckt. Wenn auch bei größerer Arbeitslosigkeit für die Bundesanstalt für Arbeit ein erhöhter finanzieller Bedarf entsteht, so darf man doch nicht vergessen, daß das Beitragsaufkommen durch die Lohnerhöhungen längst entsprechend gestiegen ist und die eingangs aufgezählten Leistungen wie z. B. das Arbeitslosengeld nach § 111 des Arbeitsförderungsgesetzes „aus dem Hauptbetrag und den Familienzuschlägen" bestehen, also eine Einheit bilden, die durch die Beiträge längst gedeckt werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)