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    Deutscher Bundestag 86. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. März 1974 Inhalt: Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 5609 A Bildungsgesamtplan der Bundesregierung (Drucksache 7/1474) Brandt, Bundeskanzler 5609 B Dr. Probst (CDU/CSU) 5611 C Dr. Slotta (SPD) . . . . . . . 5615 D Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . 5617 B Frau Schuchardt (FDP) 5621 A Dr. von Dohnanyi, Bundesminister (BMBW) . . . . . . 5624 C, 5642 D Dr. Schäuble (CDU/CSU) 5629 C Wüster (SPD) . . . . . . . . 5632 C Möllemann (FDP) 5635 A Dr. Vogel, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 5636 D Dr. Gölter (CDU/CSU) 5641 D Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 4 BAföG (Drucksache 7/1440) in Verbindung mit Antrag der Abg. Pfeifer, Dr. Fuchs, Dr. Gölter, Frau Benedix, Hauser (Krefeld), Dr. Hornhues, Frau Hürland, Hussing, Dr. Oldenstädt, Dr. Probst, Dr. Schäuble, Dr. Waigel und der Fraktion der CDU/CSU betr. Bericht der Bundesregierung nach § 35 BAföG (Drucksache 7/1589) Möllemann (FDP) . . . . . . . 5644 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . 5645 A Vogelsang (SPD) . . . . . . . . 5647 D Entwurf eines Gesetzes über die Verwendung des Vermögens der Deutschen Industriebank (Drucksache 7/1266), Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/1712) — Zweite und dritte Beratung — 5649 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Mai 1973 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und dem Königreich Norwegen andererseits (Drucksache 7/1140), Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/1691) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . 5649 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksache 7/1489), Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1732), Bericht und Antrag des Finanz- II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 ausschusses (Drucksache 7/1731) — Zweite und dritte Beratung -- Frau Huber (SPD) 5650 A, C Dr, Zeitel (CDU, CSU) . . . . . 5651 C Kirst (FDP) 5652 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Margarinegesetzes (Drucksache 7/877), Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 7/1763) — Zweite und dritte Beratung — 5653 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juni 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien über Sozialversicherung (Drucksache 7/1480), Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/1767) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 5653 B Entwurf eines Gesetzes über die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, und der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 und die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408,71 (Drucksache 7/1516), Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/1768) — Zweite und dritte Beratung — 5653 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Januar 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen (Drucksache 7/1713) — Erste Beratung — . . . . . 5653 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. April 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Sozialversicherung von Arbeitnehmern, die in das Gebiet des anderen Staates vorübergehend entsandt werden (Drucksache 7/1714) -- Erste Beratung — 5653 D Antrag der Abg. Dr. Evers, Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Eyrich, Dr. Schäuble, Reddemann, Vogel und der Fraktion der CDU/CSU betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache 7/1439) . . . . . . . . 5653 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Antrag betr. Beseitigung etwaiger Nachteile bei der Alterssicherung von Personen mit langen Zeiten von Kriegsgefangenschaft (Drucksachen 7; 668, 7i 1664) Jaschke (SPD) . . . . . . . . . 5654 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 5655 A Hölscher (FDP) . . . . . . . . 5655 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Zweiten Bericht über die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Neuregelung des § 8 des Personenbeförderungsgesetzes (Drucksachen 7/1460, 7/1709) . . . . . . . 5655 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Programm zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr „Mehr Sicherheit auf unseren Straßen" zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Verkehrssicherheit im Straßenverkehr (Drucksachen 7/1283, 7/1535, 7/1733) Straßmeir (CDU/CSU) 5656 B Mahne (SPD) 5657 B Dr. Lauritzen, Bundesminister (BMV) 5658 B Sammelübersicht 16 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 7/1773) 5659 D Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 5/74 — Besondere Zollsätze gegenüber Norwegen EGKS) (Drucksache 7/1698) 5659 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Ergänzung der Richtlinie Nr. 72/281 /EWG betreffend statistische Erhebungen über die Schweineerzeugung infolge der Erweiterung der Gemeinschaft (Drucksachen 7/1271, 7/1299, 7/1715) 5660 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Bedingungen für die Gewährung staatlicher Beihilfen im Rahmen der gemeinsamen Strukturpolitik für die Seefischerei (Drucksachen 7/1287, 7 1734) . . 5660 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 III Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 922/72 über die Grundregeln für die Gewährung der Beihilfe für Seidenraupen (Drucksachen 7/1607, 7/1742) Vogelsang (SPD) . . . . . . . . 5660 B Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 5660 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Gemeinschaftsfinanzierung der Ausgaben für die Lieferung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe (Drucksachen 7 1604, 7/1743) 5660 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates betreffend die Verlängerung der Frist für die Inkraftsetzung der Richtlinie des Rates Nr. 72/ 160/EWG zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und der Verwendung der landwirtschaftlich genutzten Fläche für Zwecke der Strukturverbesserung vom 17. April 1972 im Königreich Dänemark (Drucksachen 7/1611, 7/1744) 5660 D Entwurf eines Gesetzes über Konkursausfallgeld (Drittes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes) (Drucksache 7/1750) — Erste Beratung — Arendt, Bundesminister (BMA) . . . 5661 A Urbaniak (SPD) . . . . . . . . 5661 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 5662 C Hölscher (FDP) 5663 B Antrag der Abg. Müller (Remscheid), Katzer, Dr. Blüm, Russe, Franke (Osnabrück), Härzschel, Burger, Mick, Schröder (Detmold), Orgaß, Dr. Götz, Ziegler, Zink und der Fraktion der CDU/CSU betr. Fernsehübertragungen der kommenden Fußballweltmeisterschaften (Drucksache 7/1725) Wende (SPD) 5664 B Hoffie (FDP) . . . . . . . . 5664 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 5664 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5665* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage A 3 — Drucksache 7/1766 — der Abg. Frau von Bothmer (SPD) : Förderung von Waisen und Halbwaisen usw. nach dem BAföG 5665* D Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 35 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Warnke (CDU/CSU) : Änderung der strafrechtlichen Bestimmungen für Gewalttaten bei Demonstrationen mit Rücksicht auf blutige Un- ruhen in Frankfurt am 23. Februar 1974 5667* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 37 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Lemmrich (CDU/ CSU) : Erhöhung der Kilometerpauschale für Arbeitnehmer 5667* D Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 48 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Pieroth (CDU/ CSU) : Kraftfahrzeugsteuerermäßigung für Körperbehinderte 5668* A Anlage 6 Antwort des Bundesministers Dr. Eppler (BMZ) auf die Frage A 98 — Drucksache 7/1766 — der Abg. Frau von Bothmer (SPD) : Wirtschaftliche Erschließung des Landes Zaire durch acht deutsche Gesellschaften 5668* B Anlage 7 Antwort des Bundesministers Dr. Eppler (BMZ) auf die Frage A 99 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Werner (CDU/CSU) : Überlegungen, Mitglieder des Deutschen Entwicklungsdienstes in der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen . 5668* C Anlage 8 Antwort des Bundesministers Dr. Eppler (BMZ) auf die Fragen A 100 und 101 — IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 Drucksache 7/1766 — des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Außerung des Sprechers des jugoslawischen Außenministeriums zum zinsverbilligten deutschen Kreditangebot . . 5668* C Anlage 9 Antwort des Bundesministers Bahr auf die Frage A 103 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Gierenstein (CDU/CSU) : Erklärung des Bundesministers für besondere Aufgaben beim Bundeskanzler in Moskau bezüglich Kreditzusagen . . 5669* B Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 138 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Rainer (CDU/CSU) : Ausreisebegehren der deutschstämmigen Christen aus Barnaul in Sibirien . 5669* B Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Grabert, Chef des Bundeskanzleramtes, auf die Frage B 1 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Bremm (CDU/CSU): Äußerung des Bundeskanzlers zur Ölkrise 5669* D Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar, Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, auf die Frage B 2 Drucksache 7/1766 — des Abg. Spranger (CDU/CSU): Broschüre „109 Tips für die Frau" vom Bundespresse- und Informationsamt der Bundesregierung 5670* A Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 3 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Versendung von Exemplaren des „Vorwärts" an deutsche Auslandsvertretungen auf Kosten des Auswärtigen Amts 5670* B Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 4 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Anzahl der von der DDR und der Bundesrepublik aufgenommenen Chile-Flüchtlinge im Vergleich . . . . . . 5670* C Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 5 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Informationen der deutschen Botschaft in Algier über das Schicksal Ben Bellas 5670* C Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 6 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : Gebühren für Ausreise von polnischen Staatsbürgern in westliche Länder . . 5670* D Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 7 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Josten (CDU/CSU) : Meldungen über Proteste der CSSR gegen Sendungen der Deutschen Welle 5670* D Anlage 18 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 8 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Kosten für den Schutz von ausländischen Botschaften in der Bundesrepublik 5671* A Anlage 19 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 9 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Bericht des Bundesinnenministeriums über die Novellierungswünsche der zuständigen Verbände zu den Kriegsfolgegesetzen zu Art. 131 GG . . . . 5671* B Anlage 20 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 10 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Katzer (CDU/CSU) : Zusatzversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder 5671* C Anlage 21 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 11 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Ausrüstung und Versorgung der Bereitschaftspolizei der Länder . . . . . . 5672* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 V Anlage 22 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 12 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Spranger (CDU/CSU): Regelung für die Rechtspfleger im 2. Bes.VNG 5672* C Anlage 23 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 13 und 14 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Milz (CDU/CSU): Lärmbelästigung durch den NATO-Flugplatz Nörvenich 5673* A Anlage 24 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 15 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Gansel (SPD) : Zahl der Bundesgrenzschutz- und Bundeswehrangehörigen in extremistischen Organisationen . . . . . . . . . 5673* C Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage B 16 —Drucksache 7/1766 — des Abg. Lenders (SPD) : Beratungen zum Mustermietvertrag . . 5673' D Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 17 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Höcherl (CDU/ CSU) : Auswirkung der Preiserhöhung bei den Mineralölprodukten auf das Mehrwertsteueraufkommen 5674* C Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen B 18 und 19 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Althammer (CDU/CSU) : Steuererhöhungspläne der Bundesregierung 5674* D Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen B 20 und 21 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Steuerliche Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Energieeinsparungsmaßnahmen beim Wohnungsbau . . . . 5675* A Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 22 — Druck- sache 7/1766 — des Abg. Pieroth (CDU/ CSU) : Verteuerung von Spiritus durch die Bundesmonopolgesellschaft . . . . . 5675* B Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 23 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Röhner (CDU/ CSU) : Erwägungen der Bundesregierung über die Berufung von Professor Dr. Claus Köhler in das Direktorium der Deutschen Bundesbank . . . . . . . . 5675* C Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 24 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Wolfram (SPD) : Einführung eines allgemeinen Konjunkturzuschlags . . . . . . . . . . 5675* D Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 25 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Höhe der jährlichen Kohleförderung 1969 und 1973 . . . . . . . . . 5676* A Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 26 und 27 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Übernahme von Betrieben insbesondere im Gastwirts- und Hotelgewerbe durch Ausländer; Abbau stillgelegter Kohlenbergwerke durch Nachbargruben . . . 5676* A Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 28 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Spilker (CDU/CSU) : Grundbesitz von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland . . . . 5676* D Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 29 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Spilker (CDU/CSU) : Geschäfts- und Kalkulationsunterlagen der Mineralölgesellschaften . . . . 5677* B Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 30 — Drucksache VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 7/1766 - des Abg. Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) : Einbeziehung des Raumes Osnabrück in das Förderungsprogramm des Dritten Rahmenplans . . . . . . . . . . 5677* C Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 31 und 32 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Kater (SPD) : Lockerung der Restriktionspolitik; Maßnahmen der Bundesregierung gegen weitere wirtschaftliche Einbrüche und für ein vertretbares Zinsniveau . . . 5677* D Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 33 und 34 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU): Pressemeldungen über die sofortige Aufhebung der auf Grund des Energiesicherungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung über Geschwindigkeitsbegrenzung 5678* D Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 35 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU): Zuschüsse bzw. Darlehen an Schwerpunktorte im Zonenrandgebiet zum Erwerb von Industriegelände 5679* A Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 36 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Wolfram (SPD) : Aussagen des Schahs von Persien über das weitere Steigen der Rohölpreise . 5679* B Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 37 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Evers (CDU/ CSU) : Batteriehaltung von Legehennen . . . 5679* D Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 38 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Beermann (SPD) : Härten für Landabgaberentenberechtigte durch den Kaufkraftschwund . . 5680* B Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Loge- mann (BML) auf die Frage B 39 — Druck- sache 7/1766 — des Abg. Ey (CDU/CSU): Entwicklung der Tierbestandsgrößen in den landwirtschaftlichen Betrieben . . 5680* C Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen B 40 und 41 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU): Einstellung des Fangbetriebs der deutschen Fischkutter infolge der Treibstoffkostenerhöhung; Ausgleichshilfe für die deutschen Fangkutter . . . . 5685* B Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 42 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) : Rückzahlung von Beihilfen für Landarbeiterwerkwohnungen 5686* A Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 43 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Eigen (CDU/ CSU) : Dumping-Wettbewerb durch Ausfuhrsubventionen der südafrikanischen Regierung für Obst . . . . . . . . 5686e C Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 44 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Verbot der Einfuhr von Fleisch wegen der Verwendung des Wachstumshormons Diethylstilbestrol (DES) . . . . 5686* D Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 45 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU): Weitergewährung der Waisenrente nach der Reichsversicherungsordnung über das 25. Lebensjahr hinaus . . . 5687* B Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 46 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Buschfort (SPD) : Beschaffung von Hintergrundmaterial bei der Neueinstellung von Arbeitneh- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 VII mern und deren Überprüfung durch einen Polygraphen (Lügendetektor) . 5687* C Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen B 47 und 48 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Vogelsang (SPD) : Vergrößerung der Zahl der Einsatzplätze für Zivildienstpflichtige . . . 5687* D Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 49 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU /CSU) : Mittel für die „Stiftung für die Alterssicherung älterer Selbständiger" . . . 5688* B Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 50 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Werner (CDU/CSU) : Leistung des Schlechtwettergeldes bei flexibler Handhabung der Schlechtwetterzeit 5688* C Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 51 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU CSU) Fünfmonatige Gültigkeit der Arbeitserlaubnis von Gastarbeitern bei Ausreise in das Heimatland 5688* C Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen B 52 und 53 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) : Allgemeinverbindlichkeit des in der metallverarbeitenden Industrie Südwürttemberg-Hohenzollern ausdrücklich nur für Gewerkschaftsmitglieder abgeschlossenen Tarifvertrages . . . 5688* D Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 54 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Schachtschabel (SPD) : Bearbeitungszeit für Rentenanträge bei flexibler Altersgrenze 5689* B Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berk- han (BMVg) auf die Frage B 55 — Druck- sache 7/1766 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU): Unterrichtung der Abiturienten über die Möglichkeit einer vorzeitigen Erfassung, Musterung und Einberufung durch die Kreiswehrersatzämter . . . 5689* C Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 56 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Auflösung der sogenannten Wissenschaftlergruppen im Zusammenhang mit der Errichtung der Bundeswehrhochschulen 5690* A Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 57 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Höhe des Betrags für die Errichtung eines neuen Krankenhausbetts . . . 5690* B Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 58 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Pfeifer (CDU/CSU): Novellierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes im Rahmen des Krankenhauslastenausgleichs 5690* D Anlage 60 Antwort des Part. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen B 59 und 60 -- Drucksache 7/1766 — der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Änderungen der Approbationsordnung für Ärzte; Absicherung des wirtschaftlichen und sozialversicherungsrechtlichen Status der Medizinstudenten während des praktischen Internatsjahrs 5691* A Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 61 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Waigel (CDU/ CSU) : Ausgabe von Fahrkarten nach Berlin an den Auslandsschaltern . . . . . 5691 * D Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 62 und 63 — VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Stillegung der Bahnlinie WasserburgEbersberg-Grafing 5692* A Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 64 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Baubeginn im Streckenabschnitt Würzburg-Uffenheim der Bundesautobahn Würzburg-Ulm . . . . . . . . . 5692* C Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 65 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Hussing (CDU/CSU) : Ausbau der Bundesstraße 40 im Bereich der Gemeinde Grundau . . . . . . 5692* D Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 66 — Drucksache 7/1766 — der Abg. Frau Meermann (SPD) : Aufenthaltsmöglichkeit im Falle von Zugverspätungen 5692* D Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 67 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) : Beförderung von Körperbehinderten im Rollstuhl .. 5693* A Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 68 und 69 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Peiter (SPD) : Autokennzeichen für den Landkreis Westerwald . . . . . . . . . . 5693* C Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 70 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Seefeld (SPD) : Elektrifizierung der Bahnstrecken Bretten-Eppingen-Heilbronn bzw. Karlsruhe-Bretten 5693' D Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 71 und 72 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Immer (SPD) : Geräuschbelästigung bei geplanten Bundesbahn-Fernschnellstrecken . . . 5694* A Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 73 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Biechele (CDU/CSU) : Neugestaltung des Bahnhofs Radolfzell 5694* D Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 74 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) : Einstellung des Schienenverkehrs auf den Strecken Traunstein-Waging und Traunstein-Garching 5695* A Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 75 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Zebisch (SPD) : Straßenbaumaßnahmen in Niederbayern und in der Oberpfalz 5695* B Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 76 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Zebisch (SPD) : Bundesbahneinrichtungen im Zonen- rand- und im Grenzgebiet 5695* C Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 77 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Wende (SPD): Trassenführung der Bundesstraße 312 Abschnitt Waiblingen-Fellbach-Stuttgart-Untertürkheim 5695' D Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 78 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Narjes (CDU/CSU): Hafenzugangsbehinderungen für Schiffe mit Nuklearantrieb 5696* A Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 79 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Einstellung des Verkehrs auf den Strecken Maisfeld-Waldkappel bzw. Malsfeld-Treysa 5696* C Anlage 77 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel (BMBau) auf die Frage B 80 — Druck- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 IX sache 7/1766 — des Abg. Dr. Schachtschabel (SPD) : Gemeinnützigkeit bei gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften . . . . 5696* D Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage B 81 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Waigel (CDU/ CSU) : Studien- und Arbeitsaufenthalte von Jugendlichen in der „DDR" . . . . . 5696* D Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage B 82 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : Devisengesetz der DDR 5697* B Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 83 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Pieroth (CDU/CSU) : Abwicklung des innerdeutschen Reiseverkehrs 5697* C Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage B 84 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) : Förderung von Studienfahrten nach Berlin 5697* D Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen B 85 und 86 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Verhandlungen mit der Regierung der DDR; Verhandlungen für Folgeverträge des Grundvertrags mit der DDR . . . 5698* A Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 88 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Schmidhuber (CDU/CSU) : Zuschuß an den Club of Rome . . . . 5698* D Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 89 —Drucksache 7/1766 — des Abg. Richter (SPD) : Empfehlung Nr. 245 der Versammlung der Westeuropäischen Union . . . . 5699* B Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen B 90 und 91 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Stellenanforderungen für wissenschaftliche und Forschungsaufgaben; Blockierung der Stellenpläne 5699* D Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen B 92 und 93 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Entwicklung von MHD-Generatoren; Einsatz der Steinkohle als Rohstoff . . 5701* A Anlage 87 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 94 und 95 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Marschall (SPD) : Somatische und genetische Schäden durch ionisierende Strahlung . . . . 5701* D Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 96 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Narjes (CDU/CSU) : Forschungsprogramme für den nuklearen Schiffsantrieb . . . . . . . . 5702* B Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 97 —Drucksache 7/1766 — des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) : Busfahrpreise der Deutschen Bundes- post in ländlichen Gebieten . . . . . 5702' C Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen B 98 und 99 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Seiters (CDU/CSU) : Kontoführungsgebühr für Postscheck- konten 5703* A Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage B 100 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Christ (FDP) : Errichtung einer Fachhochschule in räumlicher Trennung von den zentralen Einrichtungen der Gesamthochschule . 5703* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 5609 86. Sitzung Bonn, den 15. März 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 15. 3. Adams' 15. 3. Dr. Aigner * 15. 3. Alber ** 15. 3. von Alten-Nordheim 15. 3. Dr. Artzinger * 15. 3. Dr. Bangemann * 15. 3. Behrendt * 15. 3. Blumenfeld 15. 3. Böhm (Melsungen) 15. 3. Frau von Bothmer 15. 3. Büchner (Speyer) ** 15. 3. Dr. Burgbacher * 15. 3. Dr. Corterier * 15. 3. Frau Däubler-Gmelin 29. 3. Dr. Dollinger 15. 3. Dr. Dregger 15. 3. Engelhard 15. 3. Entrup 15. 3. Fellermaier * 15. 3. Dr. Fischer 29. 3. Flämig * 15. 3. Frehsee * 15. 3. Dr. Freiwald 30. 3. Dr. Früh * 15. 3. Gerlach (Emsland) * 15. 3. Dr. Haack 15. 3. Haase (Kellinghusen) 23. 3. Härzschel * 15. 3. Hansen 15. 3. Herold 15. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) ' 15. 3. Junghans 30. 3. Kater** 15. 3. Dr. h. c. Kiesinger 15. 3. Dr. Klepsch* 15. 3. Krall * 15. 3. Lampersbach 15. 3. Lange * 15. 3. Lautenschlager * 15. 3. Lemmrich *** 15. 3. Lenzer 15. 3. Frau Dr. Lepsius 15. 3. Dr. Lohmar 18. 5. Lücker * 15. 3. Maucher 15. 3. Frau Meermann 15. 3. Memmel * 15. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 3. Müller (Mülheim) ** 15. 3. Dr. Müller (München) ** 15. 3. Mursch (Soltau-Harburg) * 15. 3. Frau Dr. Neumeister 15. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Par- laments **Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt ,bis einschließlich Ollesch 15. 3. Frau Dr. Orth * 15. 3. Porzner 15. 3. Dr. Prassler 15. 3. Ravens 2. 4. Ronneburger 15. 3. Rosenthal 15. 3. Dr. Schachtschabel * 15. 3. Schedl 15. 3. Schlaga 29. 3. Schmidt (München) * 15. 3. Schmidt (Wattenscheid) 29. 3. Dr. Schulz (Berlin) * 15. 3. Schwabe * 15. 3. Dr. Schwencke ** 15. 3. Dr. Schwörer * 15. 3. Seefeld * 15. 3. Sieglerschmidt ** 15. 3. Spranger 15. 3. Springorum * 15. 3. Dr. Stark (Nürtingen) 15. 3. Dr. Starke (Franken) * 15. 3. Dr. Stavenhagen 15. 3. Thürk 15. 3. Dr. Vohrer *** 15. 3. Walkhoff * 15. 3. Dr. Wallmann 15. 3. Frau Dr. Walz * 15. 3. Dr. Warnke 15. 3. Dr. Wendig 22.3. Wischnewski 15. 3. Baron von Wrangel 15. 3. Wurbs 15. 3. Zebisch 15. 3. Dr. Zimmermann 15. 3. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 15. März 1974 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau von Bothmer (SPD) (Drucksache 7/1766 Frage A 3) : Ist die Bundesregierung bereit, die Regelung im Bundesausbildungsförderungsgesetz baldmöglichst zu ändern, wonach Waisen, Halbwaisen und Kinder aus geschiedenen Ehen und nichteheliche Kinder in der Förderung nach dem BAföG benachteiligt werden, weil deren Rente oder Unterhaltszahlung, die nur ein Existenzminimum darstellen, als eigenes Einkommen angerechnet werden? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das BAföG keine Regelungen enthält, die Waisen, Kinder aus geschiedenen Ehen und nichteheliche Kinder von den Leistungen nach diesem Gesetz ausschließt. Soweit die allgemeinen Regelungen über die Anrechnung des eigenen Einkommens des Auszubildenden sowie des Einkommens seiner Eltern die Leistung des vollen Bedarfs ausschließen, ist sie der Auffassung, daß diese Bestimmungen generell sachlich gerechtfertigt sind und auch bei den vorgenannten Gruppen von Auszubildenden nicht zu unange- 5666* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 messeneu Ergebnissen führen. Sie sieht deswegen auch insoweit keinen Grund, eine Änderung oder Ergänzung des Gesetzes vorzuschlagen. Die Regelung des Gesetzes über die Anrechnung des Einkommens des Auszubildenden und seiner Eltern sowie ihre Auswirkungen auf die Förderung der vorgenannten Gruppen erläutere ich im einzelnen wie folgt: 1. Waisenrente und Waisengeld sind nach den renten- und versorgungsrechtlichen Vorschriften eigenes Einkommen des Kindes. Sie werden daher wie Einkommen, das der Auszubildende aus einem anderen Rechtsgrund erzielt, auf den Bedarf angerechnet. Die Anrechnung ist in der Sache formal gerechtfertigt, da Waisenrente und -geld Unterhaltsersatzfunktion haben, d. h., sie treten an die Stelle des Unterhalts, den der verstorbene Elternteil aus seinem Einkommen voraussichtlich erbringen würde, wenn er noch lebte. Lebte der Elternteil noch und hätte er nach den Bestimmungen des BAföG aus seinem Einkommen einen Beitrag zur Ausbildung seines Kindes in Höhe der Waisenrente zu leisten, so würde dieser Betrag sogar voll auf den Bedarf angerechnet. Von Waisenrente und -geld bleiben demgegenüber monatlich 120,— DM anrechnungsfrei. Dadurch soll für die Waise ein Ausgleich dafür geschaffen werden, daß sich in der Regel die Freibetragsbestimmungen des § 23 Abs. 3 Nr. 1 BAföG vom Einkommen der Eltern (monatlich 50,— DM) zu ihren Gunsten nicht auswirken kann. Zudem soll ausgeglichen werden, daß eine Waise häufig einen Mehrbedarf für die Abgeltung persönlicher Betreuungsleistungen hat, die im allgemeinen von den Eltern ohne Entgelt erbracht werden. 2. Leben beide Elternteile des Auszubildenden noch, so werden die von ihnen tatsächlich erbrachten Unterhaltsleistungen nicht als Einkommen des Auszubildenden angesehen (§ 21 Abs. 3 Nr. 4 BAföG). Diese gesetzliche Regelung war notwendig, um die Anrechnung ein und desselben Betrages einmal als Einkommen des Auszubildenden, zum anderen als Einkommen des Elternteils, also eine Doppelanrechnung zu vermeiden. Dies gilt uneingeschränkt auch für Auszubildende, deren Eltern nicht oder nicht mehr miteinander verheiratet sind. Für die Berechnung des Förderungsbetrages ist die Höhe des tatsächlich geleisteten Unterhaltsbetrages danach grundsätzlich ohne Bedeutung, maßgeblich ist nur das Einkommen der Eltern. Die Leistung des Unterhaltsbetrages z. B. durch den nichtehelichen Vater stellt sich förderungsrechtlich als Leistung des von seinem Einkommen auf den Bedarf angerechneten Betrages dar. Daraus folgt, daß eine von einem Elternteil an den Auszubildenden erbrachte Unterhaltsleistung, die ausnahmsweise einmal höher ist als der angerechnete Betrag, unbeachtet bleibt. Leistet der Elternteil dagegen den angerechneten Betrag nicht, so ist nach den §§ 36, 37 BAföG vorauszuleisten und der Unterhaltsanspruch des Auszubildenden ggf. überzuleiten. 3. Die vorstehenden Erläuterungen zeigen, daß die von den Eltern nach dem bürgerlichen Unterhaltsrecht zu erbringenden Unterhaltsleistungen sowie die an ihre Stelle tretenden Ersatzleistungen in gleicher Weise bei der Berechnung des Förderungsbetrages berücksichtigt werden. Die unterschiedliche Methode der Anrechnung, einmal als Einkommen des Auszubildenden, einmal als Einkommen der Eltern oder Elternteile ist Folge der unterschiedlichen Sachverhalte, an die jeweils anzuknüpfen ist. Im Ergebnis werden alle Auszubildenden formal gleich behandelt-unabhängig davon, ob ihre Elternteile noch leben und in welchem Rechtsverhältnis zueinander sie stehen. 4. Die Bundesregierung verkennt jedoch nicht, daß de facto die nichtehelichen Kinder und Kinder aus geschiedenen Ehen von den Elternteilen, bei denen sie nicht leben, in der Regel nicht jene zusätzlichen Zuwendungen erhalten, mit denen andere Auszubildende, insbesondere die Teilgeförderten, häufig rechnen können. Insoweit sind sie in derselben Situation wie Waisen. Ihre Situation unterscheidet sich aber auch nicht von der jener Auszubildenden, die in Höhe des vollen Bedarfs gefördert werden; ihre Eltern sind wirtschaftlich auch nicht in der Lage, von den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dem Auszubildenden zusätzliche Zuwendungen zu machen. Daran zeigt sich, daß das mit der Frage aufgeworfene Problem letztlich und eigentlich eine Frage nach der Höhe der Bedarfssätze ist, sich für alle Auszubildenden in gleicher Weise stellt, und nur einheitlich beantwortet werden kann. 5. Eine Lösungsmöglichkeit sieht die Bundesregierung auch nicht in dem häufig vorgetragenen Vorschlag, die dem Auszubildenden zustehenden Unterhalts- und Unterhaltsersatzleistungen dem Einkommen des verwitweten, geschiedenen oder nichtehelichen Elternteils, bei dem der Auszubildende lebt, hinzuzurechnen und von dem so gebildeten Familieneinkommen die im BAföG vorgesehenen Freibeträge zu gewähren. Sehr häufig würde dies in der Tat zu höheren Förderungsleistungen führen. In der Sache wäre es indessen aus folgenden systematischen Gründen schwer zu rechtfertigen: Bei der Bildung eines Familieneinkommens würden Waisenrente und -geld zur Auffüllung des für den Elternteil anrechnungsfrei gestellten Einkommensbetrages verwendet. Die durch diese Verschiebung des Waiseneinkommens aufgerissene Lücke in der Versorgung des Auszubildenden würde dann wieder mit Förderungsmitteln zu schließen sein. Im Ergebnis würden damit eigentlich Förderungsmittel zur Erhöhung des Einkommens eines Elternteils eingesetzt. Dafür aber können sie systematisch nicht zur Verfügung gestellt werden — bei aller Anerkennung der Tatsache, daß gerade Witwenrenten häufig sehr gering sind. Deutlich wird das Problem auch bei den parallelen Fällen nicht- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 5667* ehelicher Auszubildender: Hier würden Unterhaltsleistungen des einen Elternteils für sein Kind auf dem Weg über die Bildung eines Familieneinkommens für den Unterhalt des anderen Elternteils aufgewendet. Hinzu kommt, daß diese — auch ganz vom System des BAföG abweichende — Bildung eines Familieneinkommens dann zu unvertretbaren Ergebnissen führte, wenn der Familie Geschwister des Auszubildenden, die bereits selbst Einkommen erzielen, angehören sowie in den Fällen, in denen der überlebende Elternteil eine überdurchschnittlich hohe Rente bezieht oder daneben noch — gerade wegen der niedrigen Rente — weitere Einkünfte z. B. aus nicht selbständiger Arbeit erzielt. In diesen Fällen würden die Förderungsbeträge absinken. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 14. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage A 35) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die blutigen Unruhen in Frankfurt am 23. Februar 1974 eine Änderung der strafrechtlichen Bestimmungen für Gewalttaten bei Demonstrationen notwendig machen, und ist sie bereit, einen entspredienden Gesetzentwurf vorzulegen? Die Vorgänge, die am 23. Februar 1974 und in der folgenden Nacht in Frankfurt/Main 'stattgefunden haben, sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungsverfahren sowie anderer eingehender Untersuchungen der zuständigen Landesbehörden. Vor dem Abschluß dieser Ermittlungen und Untersuchungen ist es verfrüht, Aussagen darüber zu machen, ob sich die Strafvorschriften über Gewalttaten bei Menschenansammlungen, zumal der Tatbestand des Landfriedensbruchs, bewährt haben oder nicht. Wegen schwebender Ermittlungsverfahren bin ich auch daran gehindert darzulegen, welche Straftatbestände im einzelnen erfüllt sein können. Die Bundesregierung verurteilt die Frankfurter Ausschreitungen als einen Mißbrauch der Versammlungsfreiheit. Sie mißt der Abwehr von Gewalttätigkeiten, auch solchen gegenüber Polizeibeamten, große Bedeutung bei; sie betrachtet es ,als ihre selbstverständliche Pflicht, stets von neuem zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung krimineller Gewalt bei Menschenansammlungen den kriminalpolitischen Bedürfnissen entsprechen. Ich muß mich also darauf beschränken, auf Mißverständnisse bezüglich der Tragweite der 1970 neugefaßten Straftatbestände hinzuweisen. Die Anfrage des Herrn Kollegen Spranger geht offenbar davon aus, daß die Voraussetzungen des Landfriedensbruchs meistens nicht nachgewiesen werden können. Das ist nicht richtig. Nach der 1970 neugefaßten Vorschrift des § 125 StGB macht sich strafbar, wer sich an Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen, die aus einer Menschenmenge mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder auf die Menge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern. Teilnehmer an Gewalttätigkeiten ist auch derjenige, der durch sein Verhalten in der Menge den Gewalttätigkeiten anderer Vorschub leistet, etwa indem er Gewalttäter deckt und vor dem polizeilichen Zugriff abschirmt. Der Beweis der Teilnahme kann natürlich im Einzelfall — allerdings nur auf das Strafrecht bezogen — schwierig sein. Solche Beweisschwierigkeiten wären möglicherweise geringer, wenn man jeden mit Strafe bedrohen würde, der nach einer Auflösungsanordnung in der Menge bleibt. Einen solchen weitgefaßten Straftatbestand kannte das alte Recht unter der Bezeichnung „Auflauf". Das 3. Strafrechtsreformgesetz hat ihn in einen Bußgeldtatbestand umgewandelt, der den Bedürfnissen einer flexiblen Praxis gerecht werden soll. Ein Straftatbestand, unter den auch der passive Mitläufer fällt, ist, vor allem im Hinblick auf das geltende Legalitätsprinzip, nicht praktikabel. Schon vor 1970 hat sich die Polizeipraxis meist auf die Verfolgung derjenigen beschränken müssen, die Ge-wait ausübten oder unterstützten oder als Agitatoren auf die Menge einwirkten. Eine Feststellung und Verfolgung aller in der Menge anwesenden Personen ist in der Praxis kaum möglich; sie würde die Polizei von der Konzentration auf die Schwerpunkte des Geschehens abhalten und dazu führen, daß sich die bis dahin passiv Gebliebenen auf die Seite der Gewalttäter schlagen. Die polizeirechtlichen Vorschriften der Länder lassen in weitem Umfang zu, bevorstehende Straftaten oder Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch geeignete Maßnahmen der Polizei — darunter auch durch vorübergehenden Gewahrsam — zu verhindern. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 14 März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage A 37): Ist die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß mit Wirkung vom 1. November 1973 der Arbeitgeber ein steuerfreies Kilometergeld für die Benutzung eines eigenen Kraftwagens zu Dienstfahrten von 0,32 DM anstatt bisher 0,25 DM zahlen kann, und daß diese Erhöhung mit der Erhöhung der Kraftfahrzeugkosten begründet wird, bereit, auch die Kilometerpauschale für Arbeitnehmer angemessen zu erhöhen? Ich habe schon in den vergangenen Fragestunden mehrfach darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung aus verkehrspolitischen und haushaltsmäßigen Gründen davon abgesehen hat, eine Erhöhung des Kilometer-Pauschbetrags für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorzuschlagen. Die Aufwendungen für die Benutzung eines eigenen Kraftwagens zu Dienstfahrten kann der Arbeitnehmer — anders als seine Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte — seit jeher in 5668* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 voller Höhe als Werbungskosten • geltend machen bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt bekommen. Die Pauschale für Dienstfahrten wurde aus Vereinfachungsgründen eingeführt, um einen Einzelnachweis der Masse entbehrlich zu machen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 14. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage A 48) : Ist die Bundesregierung gewillt, die Steuerermäßigungstabelle für Körperbehinderte im Rahmen des § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes der heutigen Lohn- und Gehalts- sowie der Inflationsentwicklung anzupassen? Für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer und damit für die von Ihnen gewünschte Billigkeitsrege. lung sind ausschließlich die Länder zuständig. Ich habe veranlaßt, daß die Angelegenheit mit den Herren Finanzministern (Finanzsenatoren) der Länder erörtert wird, und werde Sie von dem Ergebnis so bald wie möglich unterrichten. Anlage 6 Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 15. März 1974 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau von Bothmer (SPD) (Drucksache 7/1766 Frage A 98) : Ist die Bundesregierung unterrichtet bzw. mit Krediten oder doch mit politischer Übereinstimmung beteiligt an der außerordentlich gewichtigen wirtschaftlichen Erschließung des Landes Zaire durch acht deutsche Gesellschaften, die dort nicht nur Industrieanlagen aufbauen, sondern auch einer Meldung von Radio Kinshasa zufolge wichtige Mineralvorkommen abbauen werden, und ist sie in der Lage, die Gesellschaften zu benennen? Die Regierung der Republik Zaire hat seit langem ihr Interesse an einem stärkeren Engagement der deutschen Wirtschaft in Zaire zum Ausdruck gebracht. Während eines Aufenthaltes von Präsident Mobutu im Januar dieses Jahres in der Bundesrepublik Deutschland vereinbarte der Leiter des Präsidialamtes mit einer Firmengruppe, unter Federführung der Firma Klöckner-Humboldt-Deutz, eine Gesellschaft zu gründen, die aktiv an der Industrialisierung der bisher vernachlässigten Landesteile im Nordosten mitwirken soll. Die Anteile dieser Gesellschaft sollen zur einen Hälfte vom Staat Zaire, zur anderen Hälfte von einer Gruppe von acht Firmen übernommen werden, von denen ich Ihnen gerne eine Aufstellung zuleiten will. Bei der Vereinbarung wurde eine vorläufige Liste von Projekten aufgestellt, die von der Firmengruppe durchgeführt werden sollen. Neben einer Reihe von industriellen Verarbeitungsstätten sind darin auch einige Mineralabbauprojekte enthalten. Die Bundesregierung hält eine stärkere partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Zaire in einem solchen Rahmen grundsätzlich für wünschenswert. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 15. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage A 99) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Überlegungen des Bonner Arbeitskreises „Lernen und Helfen in Übersee", die Mitglieder des Deutschen Entwicklungsdienstes (DED) auch in der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen und eventuell eine spezielle Inlandsfiliale des DED zu gründen? Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, die im Gesellschaftervertrag des DED festgelegten Ziele zu ändern. Danach soll durch die Entsendung von Freiwilligen ins Ausland und durch die Förderung einheimischer Jugend- und Entwicklungsdienste ein Beitrag zur Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit den Entwicklungsländern geleistet werden. Anlage 8 Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 14. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Fragen A 100 und 101) : Trifft die Meldung der jugoslawischen Nachrichtenagentur Tan-jug vom 28. Februar 1974 (Ost-Informationen Nr. 40 vom 1. März 1974) zu, der Sprecher des jugoslawischen Außenministeriums habe das zinsverbilligte deutsche Kreditangebot in Höhe von 700 Millionen DM als eine der Lösungen für die offenen Fragen der Vergangenheit bezeichnet und erklärt, über die Verwendung dieser Mittel verfüge, wie es auch im Falle der aus gleichem Anlaß erhaltenen 300 Millionen DM der Fall gewesen sei, die jugoslawische Regierung, und wie vereinbart die Bundesregierung — bejahendenfalls - diese Deutung mit ihrer Charakterisierung der Kreditgewährung als Entwicklungshilfe und mit ihrer Ankündigung, der Kredit sei wenigstens zu einem Teil projektgebunden? Muß aus der Formulierung der jugoslawischen Agentur, bei der Kreditgewährung handele es sich um eine der Lösungen für die offenen Fragen der Vergangenheit, geschlossen werden, daß die jugoslawische Seite noch weitere Forderungen stellen wird bzw. daß ihr auch insoweit bereits grundsätzliche Zusagen gemacht worden sind, und muß dasselbe aus der Formulierung des Sprechers des jugoslawischen Außenministeriums geschlossen werden, die jugoslawische Regierung akzeptiere das deutsche Kreditangebot im Zusammenhang mit der Erfüllung des vom Bundeskanzler auf Brioni geschlossenen Abkommens, durch das einige der aus der Vergangenheit offengebliebenen Fragen gelöst werden sollen? Zu Frage A 100: Für die Zusammenarbeit 'beider Staaten ist die zwischen Bundeskanzler Brandt und Staatspräsident Tito in Brioni getroffene Vereinbarung maßgebend, derzufolge auch die noch offenen Fragen aus der Vergangenheit auf eine Weise zu lösen sind, die den Interessen des einen wie des anderen Landes entsprechen würde. Sie sind übereingekommen, daß dies durch eine langfristige Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und anderen Gebieten erreicht werden soll .. In den bisherigen Vorgesprächen mit dem jugoslawischen Botschafter in Bonn hat die jugoslawische Seite zugestimmt, die Hälfte des in Aussicht genommenen Kredits projektgebunden zu verwenden und dafür als erstes ein Energieverbundprojekt Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 5669* ins Gespräch gebracht. Diesem Projekt kommt für die Versorgung Jugoslawiens mit elektrischer Energie, insbesondere seiner südöstlichen Gebiete, hohe Bedeutung zu. Damit würde ein entscheidender Impuls für den Ausgleich des regionalen Entwicklungsgefälles in Jugoslawien gegeben werden. Jeder Schritt, der die industrielle Entwicklung und damit die wirtschaftliche Stabilität Jugoslawiens fördert, liegt auch im unmittelbaren Interesse der Bundesrepublik. Bei dem noch zu erörternden Warenhilfeanteil wird die deutsche Seite darauf drängen, daß die Lieferung von Ausrüstungsgütern den vorgenannten Zweck erfüllt. Zu Frage A 101: Wie ich schon bei Ihrer ersten Frage 'ausgeführt habe, ist die Brioni-Absprache Grundlage für die Zusammenarbeit beider Länder. Ich habe bei meinen Gesprächen mit dem jugoslawischen Botschafter in Bonn keinen Zweifel daran gelassen, daß mit dem in Aussicht genommenen Kapitalhilfekredit der Finanzbeitrag der Bundesregierung zur Ausfülllung der Brioni-Absprache abgeschlossen und auf weitere Mittel dieser Art nicht zu rechnen sei. Anlage 9 Antwort des Bundesministers Bahr vom 14. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage A 103) : Ist die in Moskau abgegebene Erklärung des Bundesministers für besondere Aufgaben beim Bundeskanzler, „Ich habe überhaupt keine Kredite zugesagt, auch keine Zinsverbilligungen", so zu verstehen, daß er auch grundsätzlich keine Zusagen gemacht oder bestimmte Entscheidungen in Aussicht gestellt hat, und welchen Inhalt hat im einzelnen das „Prinzip", über das der Bundesminister für besondere Aufgaben lediglich gesprochen haben will? Den ersten Teil ihrer Frage beantworte ich mit Ja. Im zweiten Teil weise ich die in den Worten „gesprochen 'haben will" liegende Unterstellung zurück. Die Prinzipien wirtschaftlicher Kooperation mit Staatshandelsländern müssen vom beiderseitigen Nutzen ausgehen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 15. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) : (Drucksache 7/1766 Frage A 138) : Was hat die Bundesregierung unternommen, bzw. was gedenkt sie noch zu unternehmen, um den deutschstämmigen Christen aus Barnaul in Sibirien, die sich an den Generalsekretär der Vereinten Nationen gewandt haben, zur Ausreise aus der Sowjetunion zu verhelfen, und wie wird denjenigen, die deshalb ausgebürgert und vom staatlichen Arbeitgeber entlassen wurden sowie keine neuen Arbeitsplätze erhalten, geholfen, zumal nicht einmal ihre Familien und Kinder soziale Unterstützung und ärztliche Betreuung erfahren? Die Bundesregierung hat von der Eingabe dieser Gruppe an den Generalsekretär der Vereinten Nationen durch Meldungen in der Presse, die in der vergangenen Woche erschienen sind, Kenntnis erhalten. Darüber hinausgehende Einzelheiten sind ihr nicht bekannt. Unsere Vertretung bei den Vereinten Nationen in New York wurde jedoch inzwischen angewiesen, entsprechende Ermittlungen aufzunehmen. Die Bundesregierung unterstützt das Ausreiseanliegen der Deutschen in der Sowjetunion im Rahmen der Familienzusammenführung. Welche Schritte sie hierbei gegenüber der sowjetischen Regierung unternommen hat, ergibt sich aus meiner heutigen Antwort zu der ebenfalls von Ihnen gestellten Frage über die Demonstrationen von Ausreisewilligen. Die Unterstützung schließt bei Bedürftigkeit finanzielle Hilfe mit ein. Erst wenn nähere Angaben über die Petenten vorliegen, kann geprüft werden, ob und wie ihnen geholfen werden kann. Im übrigen hat sich diese Gruppe — offensichtlich bewußt — mit ihrem Hilferuf zunächst an die Vereinten Nationen gewandt. Ich nehme an, daß nach dem bei derartigen Eingaben üblichen Verfahren die Regierung der UdSSR und die „Kommission für Menschenrechte" verständigt werden. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf eine Behandlung der Petition im Sinne der in der VN-Charta verankerten Grundsätze über die Verwirklichung der Menschenrechte hinwirken. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Grabert vom 14. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bremm (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 1): Wen und was hat der Bundeskanzler präzise gemeint, als er formulierte: „Das deutsche Volk muß sich daran gewöhnen, daß wir das 01 nicht verplempern können"? Auf der ganzen Welt ist Mineralöl in den letzten Monaten knapp und teuer geworden. Nicht ohne Grund haben die westlichen Verbraucherländer vor kurzem auf der Washingtoner Energiekonferenz darüber beraten, wie man der drohenden Energieknappheit und der Krise in der Mineralölversorgung begegnen kann. Überall ist man sich also darüber einig, daß die Zeit, in der Mineralöl im Überfluß vorhanden war und deshalb sorglos verwendet werden konnte, vorüber ist. Wenn nun der Herr Bundeskanzler eben diese Feststellung trifft, bedarf es wohl keiner näheren Erläuterung, wen und was er gemeint haben könnte. Jeder einzelne kann als Autofahrer oder als Verbraucher von Heizöl, Dieselkraftstoff und anderen Mineralölprodukten, dazu beitragen, daß Mineralöl sparsam und nicht verschwenderisch verwendet wird. 5670* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar vom 12. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 2): Welche Kosten verursachte die Herstellung der Broschüre „109 Tips für die Frau", herausgegeben vorn Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, und ist es wirklich erforderlich, der mündigen und emanzipierten Frau eine derartige Anleitung an die Hand zu geben? Die Herstellungskosten der Broschüre „109 Tips für die Frau" betragen bei einer Auflage von 500 000 Stück DM 461 459,—. Die Notwendigkeit einer derartigen Broschüre ist von dem Herrn Bundeskanzler in seinem Vorwort so umschrieben worden: „Leistungen und Hilfen des Staates sind nur dann sinnvoll, wenn sie auch genutzt werden. Das aber setzt voraus, daß der Bürger über die Möglichkeiten, die ihm der Staat bietet, Bescheid weiß." Der Bedarf ergibt sich zudem aus der Tatsache, daß aufgrund einer Anzeigenserie und von Hinweisen und Berichten in den Massenmedien bisher durch rund 40 000 Einsendungen aus der Bevölkerung etwa 100 000 Exemplare angefordert worden sind. Die überdies sehr rege Nachfrage von Seiten der Frauenverbände, Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte sowie aller Fraktionen des Deutschen Bundestages hat zur Folge, daß die Auflage in kurzer Zeit vergriffen sein dürfte. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 11. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 3): Trifft es zu, daß wöchentlich ca. 130 Exemplare des „Vorwärts" auf Kosten des Auswärtigen Amts an die deutschen Auslandsvertretungen versandt werden, während der „Spiegel" nur 111 Exemplare erreicht, und was ist hierfür gegebenenfalls der Grund? Die in der Frage zitierten Zahlenangaben sind zutreffend. Die Zahlenunterschiede ergeben sich aus folgenden Gründen: Im Jahre 1968 hat es das Auswärtige Amt für erforderlich gehalten, die den Auslandsvertretungen durch Tages und Wochenzeitungen vermittelten Informationen über das politische Bild der Bundesrepublik Deutschland durch zusätzliche Exemplare einer politischen Wochenzeitung zu erweitern und ausgewogen zu halten. Zur Zeit werden z. B. die „FAZ" in 208, die „Welt" in 128, die „Deutsche Zeitung" in 58 und die „Zeit" in 133 Exemplaren an die Auslandsvertretungen geliefert. Diese Zahlen waren für die Bestimmung der Abonnementszahl für den „Vorwärts" maßgebend. Die Gesamtzahl der Abonnements für den „Spiegel" hat sich im Laufe von 20 Jahren aufgrund individueller Anträge der Auslandsvertretungen ergeben. Die Missionen haben den Bezug dieses Nachrichtenmagazins damit begründet, daß sie es als dienstliches Informationsmaterial zur Kommentierung oder Richtigstellung von Artikeln benötigten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 11. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 4): Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Chile-Flüchtlinge von der DDR aufgenommen worden sind im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland? Soweit der Bundesregierung bekannt, sind bisher etwa 500 Chileflüchtlinge von der DDR aufgenommen worden. In der Bundesrepublik sind bis zum 1. März 1974 621 Chileflüchtlinge eingetroffen. Mit der Aufnahme von weiteren 150 bis 180 Chileflüchtlingen bei uns muß gerechnet werden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 11. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 5): Trifft es zu, daß die deutsche Botschaft in Algier schon sehr lange über das Schicksal des ehemaligen Staatschefs von Algerien, Ben Bella, profunde Informationen hat? Wie allgemein bekannt, befindet sich der ehemalige Staatschef Ben Bella nach wie vor in Algerien. Er soll sich guter Gesundheit erfreuen und im vergangenen Jahr die Ehe mit einer ehemaligen Journalistin geschlossen haben. Nähere Erkenntnisse liegen der Botschaft nicht vor. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 12. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 6) : Trifft es zu, daß die Volksrepublik Polen die Ausreise seine, Staatsbürger in westliche Länder nur dann erlauben will, wenn je Person 8 500 Zloty (2 000 Zloty Paßgebühren und 6 500 Zloty Devisenbeschaffung), also etwa drei Monatsgehälter eines Facharbeiters, gezahlt werden? Die Regelungen, die Sie im Auge haben, betreffen Personen, die zum Besuch in das Ausland reisen und nach Polen zurückkehren, nicht dagegen Umsiedler. Besuchsreisende haben neben der Paßgebühr eine Devisenbescheinigung über den Pflichtumtausch von USS 130,— vorzulegen. Bei einem augenblicklichen Kurs von 1 : 25 wären dies etwa 2 500 Zloty. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 11. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 7): Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 5671* Treffen Meldungen der „Intern-Informationen" zu, wonach die tschechoslowakischen Machthaber bei der Bundesregierung gegen Sendungen in tschechischer oder slowakischer Sprache der Deutschen Welle protestiert haben? Die von Ihnen erwähnten Meldungen der „InternInformationen" treffen nicht zu. Anlage 18 Antwort des Bundesministers Genscher vom 14. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 8) : Wieviel höher waren 1973 die Kosten für den Bundesgrenzschutz oder anderer Bundessicherheitsorgane für den Schutz von ausländischen Botschaften in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber 1968, und was waren die Gründe? 1. Im Jahre 1973 war der Bundesgrenzschutz gemäß § 9 des BGS-Gesetzes auf Anforderung des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung der Landespolizei zum Schutz ausländischer Botschaften in der Bundesrepublik Deutschland in wechselnder Stärke, insgesamt mit mehreren Hundert Beamten eingesetzt. 2. Hierfür entstanden dem Bundesgrenzschutz Kosten in Höhe von 297 289,— DM. 3. Im Jahre 1968 wurde der Bundesgrenzschutz nicht zum Schutz ausländischer Botschaften in der Bundesrepublik Deutschland verwendet. Zu jener Zeit gab es noch keine Rechtsgrundlage für Einsätze des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung der Länderpolizeien. 4. Andere Sicherheitsorgane des Bundes wurden weder 1968 noch 1973 zum Schutz ausländischer Botschaften eingesetzt. Der Schutz der ausländischen Botschaften im Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen obliegt nach der Gesetzeslage den Sicherheitsbehörden des Landes. Das Land kann zur Unterstützung der Landespolizei Kräfte des BGS anfordern. Anlage 19 Antwort des Bundesministers Genscher vom 14. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 9): Warum ist der Bericht des Bundesinnenministeriums über die Novellierungswünsche der zuständigen Verbände zu den Kriegsfolgegesetzen zu Artikel 131 des Grundgesetzes, der bis zum 1. Oktober 1973 vorliegen sollte, noch nicht vorgelegt worden, und wann ist nunmehr mit der Vorlage zu rechnen? Die politische Bedeutung des Berichts, um den der Innenausschuß des Deutschen Bundestages zur Novellierung oder Schlußgesetzgebung der Wiedergutmachungs- und Kriegsfolgengesetze im allgemeinen, nicht nur des Gesetzes zur Art. 131 GG, ersucht hat, machte eine eingehende Prüfung in den beteiligten Bundesministerien und einen Beschluß des Bundeskabinetts erforderlich. Der Bericht der Bundesregierung ist nunmehr dem Innenausschuß vorgelegt worden. Anlage 20 Antwort des Bundesministers Genscher vom 14. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Katzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 10): Beabsichtigt die Bundesregierung eine Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten im öffentlichen Dienst, die auch nach der Neugestaltung der Leistungen aus der Zusatzversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VOL) in der Rentenversicherung höher versichert sind, mit den Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die in der Zusatzversicherung der VBL pflichtversichert sind und im Versicherungslall Anspruch auf Versorgungsrente haben? Bei den in Ihrer Frage angesprochenen Personen handelt es sich ausschließlich um solche Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, deren zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung am 1. Januar 1967, dem Zeitpunkt der Einführung der sogenannten „Reformsatzung" der VBL, im Wege der Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt wurde. Arbeitnehmer, die nach diesem Zeitpunkt in ein Arbeitsverhältnis zu einem im Versorgungstarifvertrag vom 4. November 1966 genannten Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes eingetreten sind, werden für Zwecke der Zusatzversorgung nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung höherversichert, sondern bei der VBL zusatzversichert. Ihre Frage betrifft mithin einen begrenzten, ständig abnehmenden Personenkreis. Diesem Personenkreis war durch § 21 Abs. 1 des Versorgungstarifvertrages die Möglichkeit gegeben, aus der Höherversicherung auszuscheiden und in die Pflichtversicherung bei der VBL überzuwechseln; es bedurfte dazu lediglich einer entsprechenden schriftlichen Erklärung des Betroffenen. Nach Abgabe dieser Erklärung wurde die zusätzliche Versicherung ohne Unterbrechung anschließend an die bis zum 31. Dezember 1966 durchgeführte Höherversicherung in der Form der Pflichtversicherung bei der VBL weitergeführt. § 98 der Satzung der VBL sieht für diesen Fall noch heute vor, daß die bis dahin zurückgelegte Zeit in der Höherversicherung, obwohl sie bei der VBL nicht durch Beiträge abgedeckt ist, uneingeschränkt als gesamtversorgungsfähige Zeit berücksichtigt wird. Der in Betracht kommende Personenkreis hatte also schon Gelegenheit, nicht nur eine Gleichstellung mit den künftig versorgungs-rentenberechtigten Arbeitnehmern zu erreichen, sondern sogar, trotz fehlender Beitragsabdeckung bei voller Berücksichtigung der in der Höherversicherung zurückgelegten Zeit, in deren Kreis aufgenommen zu werden. Es ist daher verständlich, wenn bereits aus anderem Anlaß angestellte Überlegungen, noch einmal eine solche Möglichkeit des Überwechselns aus der Höherversicherung in die Pflichtversicherung bei der VBL zu eröffnen, auf Arbeitgeberseite kaum Verständnis finden. Selbst wenn die Bundesregierung unter Zurückstellung großer Bedenken sich für eine solche oder ähnliche Maßnahme einsetzen würde, könnte nicht damit gerechnet werden, daß es zu einer entsprechenden, für den öffentlichen Dienst einheitlichen tarifvertraglichen Regelung kommt. Die dagegen auf Arbeitgeberseite bestehenden Bedenken gründen sich insbesondere darauf, daß durch 5672* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 den weiteren Zeitablauf die fehlende Beitragsdekkung bei der VBL inzwischen zu groß geworden ist. Auch der von manchen betroffenen Arbeitnehmern, die sich im Januar 1967 nicht für einen Übertritt in die Pflichtversicherung bei der VBL entschieden haben, erhobene Einwand, sie seien durch das Risiko, nach vollzogenem Überwechseln in die VBL-Pflichtversicherung erst die Wartezeit von 60 Pflichtbeitragsmonaten (§ 38 der Satzung) erfüllen zu müssen, abgehalten worden, kann keine Änderung der allgemeinen ablehnenden Haltung auf Arbeitgeberseite herbeiführen. Denn es bestand die Möglichkeit, das in der Wartezeiterfüllung liegende Risiko dadurch zu verringern, daß neben dem, Arbeitnehmerbeitragsanteil zur VBL in Höhe von 1,5 v. H. des lohnsteuerpflichtigen Bruttoarbeitsentgelts — allerdings auf eigene Kosten — weiter geringe Höherversicherungsbeiträge entrichtet wurden. Wäre vor Erfüllung der Wartezeit bei der VBL der Versicherungsfall (Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit) eingetreten, so hätten die inzwischen eingezahlten Beiträge zur VBL einschließlich des Arbeitgeberbeitragsanteils erstattet werden können. Dieser Betrag hätte dann für eine Beitragsentrichtung nach dem Eintritt der Berufsunfähigkeit oder der Erwerbsunfähigkeit für das spätere Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung gestanden (§ 1419 Abs. 1 RVO, § 141 Abs. 1 AVG i. V. m. § 1233 Abs. 2 RVO, § 10 Abs. 2 AVG). Die finanzielle Belastung wäre bei diesem Verfahren angesichts des niedrigen VBL-Beitrags minimal gewesen. Anlage 21 Antwort des Bundesministers Genscher vom 14. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1766 Frage B 11) : Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit auf Grund der Kritik des Personalratsvorsitzenden der Frankfurter Polizei, die Bereitschaftspolizei der Länder besser als bisher mit zweckmäßigen Schutzanzügen, Ausrüstung und Versorgung auszustatten? Nach dem Verwaltungsabkommen über die Bereitschaftspolizei gehört nur deren Ausstattung mit Führungs- und Einsatzmitteln (Fernmeldegerät, Kraftfahrzeuge, Waffen, technisches Gerät und Sanitätsgerät) zum Verantwortungsbereich des Bundes. Für alle anderen Bereiche, somit auch für Schutzanzüge und Versorgung, ist das jeweilige Land zuständig. Aufgrund eines Beschlusses der Ständigen Konferenz der Innenminister aus dem Jahre 1971 wurde in Zusammenarbeit mit den Ländern neben der Organisation und Gliederung auch ,die Ausstattung der Bereitschaftspolizei mit Führungs- und Einsatzmitteln überprüft. Als Ergebnis trat am 1. Januar 1972 eine neue Ausstattungsnachweisung in Kraft, der die Erkenntnisse aus 20jährigem Bestehen der Bereitschaftspolizei und insbesondere die in den letzten Jahren gewonnenen Einsatzerfahrungen zugrunde liegen. Im Rahmen des Schwerpunktprogramms „Innere Sicherheit" wurden die Haushaltsmittel für die Bereitschaftspolizei wegen ihres hohen Stellenwerts als wichtiger Sicherheitsfaktor ab 1973 erheblich erhöht. Dadurch ist die zügige Ausstattung mit modernen Führungs- und Einsatzmitteln im Rahmen eines mit den Ländern abgestimmten mehrjährigen Beschaffungsprogramms nach Prioritäten gewährleistet. Da die Ausstattung der Bereitschaftspolizei laufend auf ihre Zweckmäßigkeit überprüft und dem neuesten Stand der Technik angepaßt wird, besteht für die Bundesregierung aufgrund der Kritik des Personalratsvorsitzenden der Frankfurter Poli-zet keinen Anlaß zu weiteren Maßnahmen. Anlage 22 Antwort des Bundesministers Genscher vom 14. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 12) : Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend den Vorschlägen des Verbands der bayerischen Rechtspfleger im Rahmen der Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG) zu verfahren, wonach das Eingangsamt für alle Rechtspfleger nach A 10 analog der vorgesehenen Regelung für Fachhochschulabsolventen sofort angehoben und die Rechtspflegerzulage von 100 DM auf 145 DM analog der Zulage für die Beamten des gehobenen Dienstes im technischen Bereich, im Programmierdienst und im Steuerprüfungs- und Zollfahndungsdienst erhöht werden soll? Der Entwurf des Zweiten Besoldungsvereinheitlichungs- und -neuregelungsgesetzes (2. BesVNG) — BR-Drucksache 1/74 —, der im Bundesrat am 15. Februar 1974 im ersten Durchgang beraten worden ist, sieht für Fachhochschulabsolventen in Laufbahnen ides gehobenen Dienstes, in ,denen für die Befähigung der Abschluß einer Fachhochschule gefordert wird, als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 10 vor. Bei der Regelung über das höhere Eingangsamt ist davon ausgegangen worden, daß den Absolventen dieser Schulen wegen ihrer qualifizierten Ausbildung grundsätzlich höherwertige Aufgaben übertragen werden können. Durch den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes, der dem Bundesrat im ersten Durchgang vorliegt — BR-Drucksache 157/74 —, werden ,die Voraussetzungen für die Einrichtung von Fachhochschulen auch für die Laufbahn der Rechtspfleger geschaffen. Die Besoldungsprobleme der Rechtspfleger werden abschließend durch eine funktionsgerechte Besoldung dieser Beamten zu lösen sein. Die Voraussetzungen hierfür schafft der Entwurf ides Zweiten Besoldungsvereinheitlichungs- und -neuregelungsgesetzes. Die Bundesregierung wird danach ermächtigt, durch Rechtsverordnung Funktionen zu bewerten und den Ämtern zuzuordnen. Damit wird die Grundlage für ein modernes und leistungsgerechtes Besoldungsrecht im öffentlichen Dienst geschaffen. In diesem Rahmen werden auch die Funktionen der Rechtspfleger geprüft werden. Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 5673* Mit den vorgenannten Maßnahmen wäre eine pauschale Höhergruppierung oder eine Erhöhung der allgemeinen Zulage schwer zu vereinbaren. Derartige Maßnahmen könnten auch schwerlich auf den Bereich der Rechtspfleger beschränkt bleiben. Aus diesem Grunde hat der Bundesrat bei den Beratungen des Entwurfs des Zweiten Besoldungsvereinheitlichungs- und -neuregelungsgesetzes entsprechenden Anträgen nicht zugestimmt. Anlage 23 Antwort des Bundesministers Genscher vom 14. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Fragen B 13 und 14) : Was gedenkt die Bundesregierung gegen die Lärmbelästigung durch den NATO-Flugplatz Nörvenich für die Bewohner der Ortschaft Niederbolheim in Zukunft zu tun? Inwieweit wird das Bundesimmissionsschutzgesetz bezüglich des Lärmschutzes für die Bewohner von Niederbolheim seine Auswirkungen haben? Ihre Fragen beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Verteidigung wie folgt: Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 282) sind zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung von bestimmten zivilen und militärischen Flugplätzen Lärmschutzbereiche festzusetzen. Zu diesen Flugplätzen gehört auch der NATO-Flugplatz Nörvenich. Wie Sie wissen, hat die Bundesregierung die Arbeiten zur Festsetzung der Lärmschutzbereiche von Anfang an mit großem Nachdruck vorangetrieben. Ihre Arbeitskonzeption für die Durchführung des Fluglärmgesetzes und die besonderen Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Lärmschutzbereiche hat sie in ihrem Zwischenbericht über den Vollzug des Fluglärmgesetzes vom 20. Oktober 1972 (Bundestags-Drucksache VI/VII - 1) näher dargelegt. Die erste Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Lärmschutzbereichs (Düsseldorf) steht kurz vor der Verkündung. Für den militärischen Flugplatz Nörvenich sind die Berechnungen des Lärmschutzbereichs abgeschlossen. Zur Zeit werden die Berechnungsergebnisse von dem Institut für Angewandte Geodäsie in Frankfurt in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Landesvermessungsamt auf maßstabsgerechte Karten übertragen. Die Arbeiten sind so weit fortgeschritten, daß in einigen Wochen der Verordnungsentwurf vorgelegt und die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flugplatz Nörvenich nach Zustimmung des Bundesrates alsbald erlassen werden kann. Sodann können die nach dem Fluglärmgesetz vorgesehenen baulichen Schallschutzmaßnahmen für die Bewohner der Ortschaft Niederbolheim verwirklicht werden. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz wird für die Bewohner der Ortschaft Niederbolheim hinsichtlich des Schutzes gegen Fluglärm keine Auswirkungen haben, da insoweit das Fluglärmgesetz eine abschließende Regelung enthält. Anlage 24 Antwort des Bundesministers Genscher vom 14. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/1766 Frage B 15): Wie viele Angehörige des Bundesgrenzschutzes und der Bundeswehr (ohne Wehrpflichtige) sind z. Z. Mitglieder von Parteien und sonstigen Organisationen, die vom Bundesinnenminister bzw. von den Verfassungsschutzämtern als rechts- oder linksextremistisch eingestuft werden? Nach dem Bundesministerium vorliegenden Erkenntnissen gehörten am 31. Dezember 1973 dem Bundesgrenzschutz zehn Beamte an, die vor diesem Zeitpunkt einer rechtsradikalen Organisation beigetreten waren, und zwar in neun Fällen der NPD und in einem Fall den „Jungen Nationaldemokraten". Erkenntnisse darüber, ob die Mitgliedschaft in den jeweiligen Organisationen am 31. Dezember 1973 noch bestand oder ob sie vorher beendet worden ist, sind nicht vorhanden. In einem Fall kann allerdings mit erheblicher Wahrscheinlichkeit angenommen werden, daß die Mitgliedschaft am 31. Dezember 1973 noch bestand. Erkenntnisse darüber, daß Beamte des Bundesgrenzschutzes in linksradikalen Vereinigungen organisiert sind, liegen nicht vor. Der Bundesminister der Verteidigung hat mir mitgeteilt, daß am 7. März 1974 im Gesamtbereich der Bundeswehr 131 Mitglieder rechtsextremer und 170 Mitglieder linksextremer Organisationen erfaßt waren. Wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit waren dem Bundesverteidigungsministerium Ermittlungen darüber nicht möglich, wie viele Grundwehrdienst leistende Soldaten in dieser Zahl enthalten sind. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 14. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenders (SPD) (Drucksache 7/1766 Frage B 16): Sieht die Bundesregierung einen schnellen Abschluß der Beratungen zum Mustermietvertrag als dringlich an, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt gedenkt sie, den Entwurf vorzulegen, und beabsichtigt sie, den Mustermietvertrag gesetzlich als bindend vorzuschreiben? Im Bundesministerium der Justiz wird seit einiger Zeit mit Vertretern von Spitzenverbänden der Wohnungswirtschaft, des Instituts für Wohnungsrecht und Wohnungswirtschaft an der Universität Köln und den beteiligten Bundesministerien an der Erstellung eines Mustermietvertrages gearbeitet. Die Arbeiten waren und sind darauf angelegt, ein von der Übereinstimmung insbesondere auch der Interessenvertretungen von Mietern und Vermietern 5674* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 getragenes Vertragsmuster zu entwickeln. Dem liegt die Erwartung zugrunde, daß ein Mustermietvertrag, der von den Verbänden selbst maßgeblich mit erarbeitet wurde, von ihnen auch für ihren Bereich übernommen und verwendet wird und daß sich die Verbände für seine Verwendung einsetzen. Vom Bundesministerium ,der Justiz ist überdies in Aussicht genommen, den Mustermietvertrag nach Abschluß der Arbeiten einer möglichst breiten Öffentlichkeit bekanntzumachen und damit jedem Interessierten eine umfassende Orientierungshilfe zu geben. Das Bundesministerium der Justiz ist bestrebt, diese Verhandlungen bald zum Abschluß zu bringen. Ich hoffe, daß das in nächster Zeit geschehen kann. Wir allein sind nicht in der Lage, diese Verhandlungen abzuschließen. Wir legen Wert auf die Mitwirkung der Organisationen, weil davon wesentlich auch die Wirksamkeit der späteren Anwendung abhängt. Ein Mietvertragsmuster für allgemein verbindlich zu erklären, also allgemein rechtsverbindlich zu machen, ist nach der geltenden gesetzlichen Lage nicht möglich. Die Bundesregierung beabsichtigt auch nicht, eine entsprechende gesetzliche Regelung vorzuschlagen. Bei der Vielfalt der Lebensverhältnisse und der Vielzahl der Möglichkeiten ihrer rechtlichen Regelung erscheint es nicht zweckmäßig, die vertraglichen Beziehungen zwischen Mietern und Vermietern für alle Fälle in allen Einzelheiten festzulegen und damit den Vertragsparteien einen Zuschnitt nach ihrer besonderen Interessenlage, nach ihren eigenen Bedürfnissen, zu verwehren. Wenn eine umfassende zwingende Regelung möglich wäre, bedürfte es nicht ,der Entwicklung eines Mustermietvertrages; angebracht wäre dann eine abschließende Regelung im Gesetz selbst. Ziel unserer laufenden Bemühungen ist daher nicht die Erarbeitung eines einheitlichen zwingenden Vertragstextes, sondern, wie auch das Wort „Mustermietvertrag" schon zum Ausdruck bringt, eines Musters für einen nach der allgemeinen Interessenlage ausgewogenen Vertragstext. Dieses Angebot an die Vertragsparteien wird zum Schutze des Mieters vor unbilligen Vertragsklauseln durch die im Gesetz für unabdingbar erklärten Vorschriften ergänzt; insoweit haben wir bereits eine im wesentlichen befriedigende Regelung. Ob aufgrund der Entwicklung der Verhältnisse zur Herstellung oder zur Wahrung der Chancengleichheit weitere Vorschriften für unabdingbar erklärt werden müssen oder ob andere Ergänzungen des Mietrechts notwendig sind, wird von der Bundesregierung laufend überprüft. Ich verweise in diesem Zusammenhang nur auf den Entwurf eines Zweiten Gesetzes über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum, den die Bundesregierung kürzlich beschlossen und den gesetzgebenden Körperschaften zur Beschlußfassung zugeleitet hat; der Entwurf wird zur Zeit in den Ausschüssen des Bundesrates beraten. Im übrigen darf ich auf die Antwort des Bundesministers der Justiz auf eine ähnliche Frage des Abgeordneten Norbert Gansel in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 7. November 1973 verweisen (vgl. das Protokoll über die 63. Sitzung am 7. November 1973 S. 3677 ff.). Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 14. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 17) : Wie hoch sind die zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen für ein Jahr bei einer Preiserhöhung um jeweils 1 Pfennig je Liter für Benzin (Vergaserkraftstoff), Dieselkraftstoff und leichtes Heizöl, wenn man den Verbrauch an diesen Mineralölprodukten im Jahr 1973 zugrunde legt? Wenn man die Preisanhebung um jeweils 1 Pf pro Liter leichtes Heizöl, Benzin und Dieselkraftstoff — bezogen auf den geschätzten Endverbrauch 1973 — für sich betrachtet, so würden sich beim Endverbrauch rein rechnerisch rd. 65 Millionen DM/Jahr Umsatzsteuer-Mehreinnahmen ergeben. Wie ich schon in den Fragestunden am 6. und am 13. Dezember 1973 erläutert habe, berücksichtigt jedoch diese Betrachtung die gesamtwirtschaftlichen Effekte einer solchen Preiserhöhung nicht. Unter der Voraussetzung, daß nur ein bestimmter Betrag für Verbrauchsausgaben zur Verfügung steht, bewirken preisbedingte Mehrausgaben der Endverbraucher für Mineralölprodukte zwangsläufig Minderausgaben I bei anderen Verbrauchsgütern, so daß ein zusätzliches Umsatzsteueraufkommen nicht entsteht. Anlage 27 des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 14. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Althammer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Fragen B 18 und 19) : Will die Bundesregierung durch Steuererhöhungen (z. B. Erhöhung der Mehrwertsteuer) und Beibehaltung des Konjunkturzuschlags alle Steuerpflichtigen belasten, um Lohnerhöhungen zu korrigieren? Wie vertragen sich Steuererhöhungspläne mit dem seit 1969 von der Bundesregierung immer wiederholten Versprechen auf Steuersenkungen z. B. zur Verdoppelung des Arbeitnehmerfreibetrags? Nachdem die Bundesregierung bereits in der letzten Fragestunde im Zusammenhang mit den Dringlichkeitsfragen Ihrer Fraktionskollegen Höcherl und Dr. Häfele eine Antwort auf Ihre beiden Fragen gegeben hat, beschränke ich mich auf folgendes: Die Bundesregierung plant für 1974 keine Steuererhöhungen. Der Stabilitätszuschlag soll, wie gesetzlich vorgesehen, am 30. Juni 1974 auslaufen. Die Bundesregierung hält an ihrer Absicht fest, die Steuerreform zum 1. Januar 1975 einzuführen mit dem Ziel der Steuerentlastung insbesondere für Empfänger kleiner und mittlerer Einkommen. In Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 5675* diesem Zusammenhang wird auch der von Ihnen besonders angesprochene Arbeitnehmerfreibetrag von 240 DM auf 600 DM erhöht werden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 14. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Fragen B 20 und 21) : Erwägt die Bundesregierung, den Umbau von Wohnungen und Eigenheimen zum Zwecke der Energieersparnis oder den nachträglichen Anbau wärmedämmender Materialien zum gleichen Zwecke durch das Einräumen günstiger Abschreibungsmöglichkeiten steuerlich zu fördern? Welche Länder haben derartige steuerliche Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Energieeinsparungsmaßnahmen heim Wohnungsbau? Aufwendungen zur Wärmedämmung bei Wohnungen und Eigenheimen im Interesse der Energieersparnis können Erhaltungsaufwand sein, der bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Jahr der Ausgabe abzugsfähig ist. Aufwendungen bis zum Betrage von 3 000 DM für die einzelne Baumaßnahme behandelt die Finanzverwaltung auf Antrag als sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand. Bei Altbauten, die zum Privatvermögen gehören, besteht bereits gemäß § 82 a der EinkommensteuerDurchführungsverordnung für bestimmte Aufwendungen, z. B. den Einbau von wärmeisolierenden Fenstern und Türen, eine steuerliche Vergünstigung in Gestalt von erhöhten Abschreibungen, obwohl es sich dabei um Herstellungsaufwand handelt, der grundsätzlich nach der Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes abzuschreiben wäre. Ob weitere Maßnahmen der Wärmeisolierung begünstigt werden können, wird von der Bundesregierung z. Z. noch geprüft. Es wird jedoch zu beachten sein, daß im Einzelfall, z. B. bei der Isolierung einer Außenfassade, die Aufwendungen zur Wärmeisolierung nicht immer von den übrigen Aufwendungen zu trennen sein werden. Im Ausland bestehen — soweit feststellbar — keine besonderen steuerlichen Sonderabschreibungen für Energieeinsparungsmaßnahmen beim Wohnungsbau. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 14. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 22): Wie rechtfertigt die Bundesregierung in Anbetracht der augenblicklichen Wirtschaftlage die durch die Bundesmonopolgesellschaft in Offenbach/Main rückwirkend ab 7. Januar 1974 festgesetzte beachtliche Verteuerung von Spiritus in Höhe von 20%? Die von Ihnen angesprochene Preiserhöhung betrifft den Alkohol zur gewerblich-technischen Verwendung. In diesem Bereich wird ganz überwiegend synthetisch gewonnener Alkohol verarbeitet, dessen Rohstoffbasis Erdöl ist. Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein hatte ihre Verkaufspreise für diesen Sprit seit dem Jahre 1955, also nahezu 20 Jahre, konstant gehalten. Zu Beginn dieses Jahres ließ sich eine Preisanhebung wegen der inzwischen erheblich gestiegenen Kosten nicht mehr vermeiden. Am 15. Februar 1974 mußte der Verkaufspreis wegen der stark gestiegenen Erdölpreise erneut erhöht werden. Eine weitere Erhöhung des Spritpreises wird aus dem gleichen Grund zum 1. April 1974 erforderlich werden. Der Preis für den nichtentwässerten Sprit wird dann 88 DM und der Preis für den entwässerten Sprit 93 DM betragen. Selbst mit diesem Preis erzielt die Monopolverwaltung keine volle Kostendeckung. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 14. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 23) : Treffen Pressemeldungen zu, die Bundesregierung erwäge, Professor Dr. Claus Köhler in das Direktorium der Deutschen Bundesbank zu berufen, und kann die Bundesregierung — bejahendenfalls - Hinweise auf die stabilitätspolitische Qualifikation von Professor Dr. Köhler gehen? Es trifft zu, daß der Bundesfinanzminister beabsichtigt, Prof. Dr. Claus Köhler als Mitglied des Direktoriums der Deutschen Bundesbank vorzuschlagen. Laut § 7 Abs. 3 des Bundesbankgesetzes werden Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Bundesbank vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung bestellt. Die Qualifikation von Prof. Dr. Köhler steht außer Zweifel. Dies ergibt sich bereits daraus, daß Herr Prof. Dr. Köhler Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung war und als Wissenschaftler auf dem Gebiet Geld und Kredit durch zahlreiche Veröffentlichungen hervorgetreten ist. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache 7/1766 Frage B 24) : Hält die Bundesregierung „die Einführung eines allgemeinen Konjunkturzuschlags für unvermeidlich", wie der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelstages kürzlich geäußert hat? Auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, daß die Bundesregierung nicht beabsichtigt, einen allgemeinen Konjunkturzuschlag einzuführen. Angesichts der wirtschaftlichen Lage sieht sie in einem solchen Zuschlag weder gegenwärtig noch in der absehbaren Zukunft ein adäquates konjunkturpolitisches Mittel. 5676* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 25) : Wie hoch war die jährliche Kohleförderung 1969 und wie hoch im Jahr 1973? Die deutsche Steinkohlenförderung belief sich 1969 auf 111,6 Millionen t und lag in 1973 bei 97,3 Millionen t. Die deutsche Braunkohlenförderung betrug in den entsprechenden Jahren 107,4 Millionen t bzw. 118,6 Millionen t. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 13. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Geisenhofer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Fragen B 26 und 27): Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß insbesondere im Gastwirts- und Hotelgewerbe zunehmend Betriebe durch Ausländer übernommen werden, und was sind die Gründe? Ist die Bundesregierung sicher, daß stillgelegte Bergwerke (Kohle) nicht durch Nachbargruben der Einheitsgesellschaft angebohrt und abgebaut werden, so daß nach geltendem Recht Prämien zurückgezahlt werden müßten? Zu Frage B 26: Nach dem Ergebnis der letzten Volks- und Berufszählung des Statistischen Bundesamtes vom 27. Mai 1970 befanden sich rd. 8 500 Betriebe des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes im Besitz von Ausländern. Bei einer Gesamtzahl von rd. 200 000 derartiger Betriebe in der Bundesrepublik Deutschland betrug der Anteil zu diesem Zeitpunkt also nur 4,25 %. Neuere amtliche Statistiken liegen nicht vor. Die Beteiligung von Ausländern am Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe hält sich daher noch in durchaus vertretbaren Grenzen. Die Übernahme von gastronomischen Betrieben durch Ausländer ist vielfach von der Angebotsseite her bestimmt. Der deutsche Konsument, der vor allem auf Urlaubsreisen die ausländische Küche kennengelernt hat, sucht auch in Deutschland in zunehmendem Maße derartige Restaurants auf. Hinzu kommt, daß in Deutschland lebende Ausländer, insbesondere Gastarbeiter, bevorzugt solche Betriebe besuchen, deren Angebot und Atmosphäre ihren heimatlichen Vorstellungen entsprechen. Schließlich ist zu berücksichtigen, daß ein nicht unerheblicher Teil der ausländischen Betriebsinhaber aus Mitgliedsländern der EG stammt. Im Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit in diesem Bereich können sie in der Bundesrepublik Deutschland unter den gleichen Voraussetzungen wie Inländer einen Gaststätten- und Beherbergungsbetrieb eröffnen. Zu Frage B 27: Nach den bestehenden Regelungen über die Gewährung und Rückzahlung von Prämien für die Stilllegung von Steinkohlenbergwerken sieht die Bundesregierung keine Gefahr, ,daß die Ruhrkohle AG in stillgelegten Bergwerken durch eigene benachbarte Schachtanlagen in einer Weise abbaut, die zur Rückzahlung von Stillegungsprämien führt. Neben einer Reihe rechtlicher und tatsächlicher Sicherungen — wie Kohlegewinnungsverbote in Form von im Grundbuch eingetragenen beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten oder in Form von besonderen technischen Maßnahmen sowie die Überwachung dieser Verbote durch die Bergbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des bergrechtlichen Betriebsplanverfahrens — ist hierfür vornehmlich der Umstand maßgebend, daß zur besseren Verwirklichung der mit dem Kohlegesetz verbundenen Ziele seit geraumer Zeit die Möglichkeit eröffnet worden ist, die Kohlengewinnungsverbote unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise aufzuheben. Die Folge einer derartigen Einschränkung ist, daß in den dadurch begünstigten Bereichen eines stillgelegten Bergwerks wieder abgebaut werden kann, ohne die Prämie zurückzahlen zu müssen. Die Bundesregierung ist sicher, daß auch in Zukunft den Anforderungen eines wirtschaftlich sinnvollen Abbaus in früher stillgelegten Bereichen in einer Weise Rechnung getragen werden kann, die die Befürchtung mißbräuchlichen Handelns ausschließt. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spilker (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 28) : Gibt es über den Grundbesitz von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland eine Übersicht, wieviel Grundstücke, in welchen Lagen und mit welchen Grundflächen gehören Ausländern, und wie ist die Entwicklung in den letzten zehn Jahren verlaufen? Über den Grundbesitz von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland stehen aus der amtlichen Statistik keine Angaben zur Verfügung. Mir sind auch keine nicht-amtlichen Übersichten über Ausländergrundbesitz bekannt. Ich kann Ihnen lediglich aufgrund der Zahlungsmeldungen im Außenwirtschaftsverkehr mitteilen, welche Beträge Gebietsfremde für den Erwerb inländischen Grundbesitzes an Gebietsansässige gezahlt bzw. von diesen aus der Veräußerung inländischen Grundbesitzes erhalten haben. Mittelbar über inländische Beteiligungsgesellschaften erworbener oder veräußerter Grundbesitz ist in diesen Zahlen allerdings nicht eingeschlossen. Die Übersicht über die Zahlungsvorgänge ist in der Anlage enthalten. Erwerb und Veräußerung inländischen Grundbesitzes durch Gebietsfremde 1) Millionen DM Zeit Erwerb Veräußerung Netto- Erwerb 1964 3,5 104,7 -101,2 1965 5,2 113,6 -108,4 1966 4,1 131,5 -127,4 1967 3,2 86,1 - 82,9 1968 3,7 80,8 -77,1 1969 2,5 92,2 - 89,7 1970 8,5 124,9 -116,4 1971 4,2 107,8 -103,6 1972 5,2 114,8 - 109,6 1973 186,8 81,8 +105,0 1964-1973 226,9 1038,2 -811,3 i) Einschließlich Grundstücksgeschäfte inländischer öffentlicher Stellen mit Gebietsfremden. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spilker (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 29) : Haben das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundeskartellamt sämtliche Mitarbeiter, die mit den Geschäfts- und Kalkulationsunterlagen der Mineralölgesellschaften in Berührung gekommen sind, zu einer dienstlichen Erklärung aufgefordert, wenn ja, mit welchem Inhalt, und trifft es zu, daß der Inhalt dieser Unterlagen gezielt an die Öffentlichkeit gelangte? Ihre Frage bezieht sich offensichtlich auf das Schreiben des Bundeskartellamtes an die Generaldirektion für Wettbewerb der EG-Kommission vom 5. Februar 1974 zur Preisspaltung für Mineralölprodukte am Rotterdamer Markt. Bedauerlicherweise sind Einzelheiten aus diesem Schreiben, insbesondere auch konzerninterne Verrechnungspreise einiger internationaler Mineralölgesellschaften, an die Öffentlichkeit gelangt. Bundeswirtschaftsministerium und Bundeskartellamt haben sich selbstverständlich mit allen zur Verfügung stehenden dienstlichen Mitteln, einschließlich dienstlicher Erklärungen der mit der Angelegenheit befaßten Beamten, um eine Aufklärung bemüht. Es hat sich hierbei jedoch nicht feststellen lassen, auf welche Weise Dritte von Einzelheiten des Schreibens Kenntnis erhalten haben. Daher konnte auch die Frage, ob es sich möglicherweise um eine gezielte Indiskretion gehandelt hat, nicht geklärt werden. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 30) : Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, den monostrukturierten Raum Stadt und Landkreis Osnabrück nicht mit in das Förderungsprogramm des Dritten Rahmenplans einzubeziehen? Der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe, dem unter dem Vorsitz des Bundesministers für Wirtschaft sämtliche Landeswirtschaftsminister und -senatoren angehören, hat am 21. Februar 1973 auf Wunsch der Bundesländer beschlossen, die gebietliche Abgrenzung der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zu überprüfen. Entsprechend diesem Beschluß wurde ein umfassendes Forschungsprogramm in Auftrag gegeben, das ein möglichst objektives Bewertungssystem für alle Regionalprobleme ermöglichen und unter anderem auch der Überprüfung der Fördergebietsabgrenzung der Gemeinschaftsaufgabe dienen soll. Der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe hat sich auf seinen beiden letzten Sitzungen am 6. November 1973 und 11. Februar 1974 erneut mit der anstehenden Überprüfung der Fördergebietsabgrenzung befaßt und einen Terminkalender für den Abschluß der Arbeiten zur Überprüfung der Fördergebietsabgrenzung beschlossen. Dieser Zeitplan sieht vor, daß die entsprechenden wissenschaftlichen Gutachten bis Mitte Mai 1974 vorliegen, so daß im Spätsommer dieses Jahres der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe über die Eckwerte der Fördergebietsabgrenzung Beschluß fassen kann. Die Neuabgrenzung der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe dürfte dann mit Wirkung zum 1. Januar 1975 in Kraft treten. Mit Rücksicht auf die zur Zeit laufenden umfassenden regionalpolitischen Arbeiten an einer Neuabgrenzung der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe hat sich der Planungsausschuß auf seiner Sitzung am 11. Februar 1974 gegen eine Ausweitung des Kreises der Fördergebiete bis zum Vorliegen der neuen Gebietsabgrenzung ausgesprochen und den 3. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe unter Beibehaltung der bisherigen Gebietskulisse beschlossen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 13. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/1766 Fragen B 31 und 32) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die bisher von ihr angekündigten und eingeleiteten Maßnahmen zur Lockerung der Restriktionspolitik - auch der Deutschen Bundesbank - ausreichen, um den derzeitigen besonderen wirtschaftlichen Schwierigkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen wirksam zu begegnen? 5678* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 Was gedenkt die Bundesregierung weiterhin zu tun bzw. zu veranlassen, um weitere wirtschaftliche Einbrüche zu verhindern und ein ökonomisch wie auch sozial vertretbares Zinsniveau anzustreben? Zu Frage B 31: Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß die am 19. Dezember 1973 beschlossenen Wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen geeignet sind, einerseits die stabilitätspolitische Linie maßvoll fortzuführen, andererseits den wirtschaftlichen Schwierigkeiten auch kleiner und mittlerer Unternehmen in angemessenem Umfang zu begegnen. Dabei ist zu bedenken, daß einige Maßnahmen, wie der Verzicht auf die Investitionsteuer oder die Aufhebung der Sperre der Mittel des ERP-Haushalts 1973, den Unternehmen sofortige Erleichterungen bringen. Die Auswirkungen anderer Beschlüsse auf die Auftrags- und Beschäftigungslage der kleinen und mittleren Unternehmen, wie das Wiederinkraftsetzen der Sonderabschreibung nach § 7 b EStG, werden dagegen erst mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung feststellbar sein. Am 6. Februar 1974 hat die Bundesregierung ein „Einmaliges Sonderprogramm für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen" verkündet. Um besondere regionale und sektorale Schwierigkeiten abzuwehren, gewährt der Bund in einem Teil A gemäß Artikel 104 a (4) GG gezielt und befristet Finanzhilfen in Höhe von einmalig 300 Millionen DM zum Ausbau der Infrastruktur, soweit es für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich ist. Die für die einzelnen Länder jeweils fixierten Einplanungsbeträge werden nur bis zum 31. März 1974 reserviert, um einen raschen Abfluß der Mittel zu erreichen. Über die Vergabe öffentlicher Aufträge kommt dieses Programm direkt oder auch indirekt den mittelständischen Unternehmen zugute. Im Teil B dieses Programms stellt der Bund zusätzlich 300 Millionen DM für Bundesinvestitionen bereit. Ferner hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KW) Anfang 1974 ihr Investitionskreditprogramm für mittlere nicht emissionsfähige sowie für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (M I und M II) wieder aufgenommen. Beide Programme sehen keine Beschränkung auf bestimmte Branchen vor. Das auf Grund der konjunkturpolitischen Beschlüsse für bestimmte Wirtschaftsbereiche entwickelte Sonderprogramm der KW wird stark in Anspruch genommen. Schließlich stehen die zinsgünstigen ERP-Kredite aus dem Ende November 1973 verabschiedeten ERPWirtschaftsplangesetz 1973 zur Verfügung. Mit diesen Anfang 1974 zugunsten mittelständischer Unternehmen verfügbaren Krediten der KW und des ERP-Wirtschaftsplans 1973 dürften Vorhaben von einem geschätzten Investitionsvolumen von etwa 6 Milliarden DM finanziert werden können. Diese Investitionen werden mit Sicherheit zu einer Belebung auch in weiteren Bereichen der gewerblichen Wirtschaft führen. Gegenwärtig lassen die aufgeführten Maßnahmen nach so kurzer Zeit seit ihrem Inkrafttreten noch kein zuverlässiges Urteil über ihre Auswirkungen zu. Trotz dieser Schwierigkeit, sich über die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen ein umfassendes Bild machen zu können, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Dosierung der beschlossenen Maßnahmen ausreicht, um einerseits aufgetretene Schwierigkeiten im Unternehmensbereich zu beheben, andererseits um die konjunkturelle Entwicklung weiter im Griff zu haben. In jedem Fall wird der Erfolg der beschlossenen Maßnahmen bei den kleinen und mittleren Unternehmen weiter sorgfältig beobachtet werden. Zu Frage B 32: Neue Konjunkturdaten zeigen eine Stabilisierung der Gesamtnachfrage und ein optimistisches Stimmungsbild in der Wirtschaft. Diese Entwicklung ist nicht zuletzt auf die oben dargestellten Beschlüsse der Bundesregierung zurückzuführen. In der monetären Politik kommt es zunächst darauf an, die stabilitätsorientierte Grundlinie der Geld-und Kreditpolitik beizubehalten, wobei den Marktkräften ausreichend Raum gelassen werden muß. Das Entstehen weiterer Inflationsspielräume muß verhindert werden. Höhe und Entwicklung des Zinses dürfen nicht ausschließlich unter Kostengesichtspunkten gesehen werden. Allerdings wird die Bundesregierung darauf achten, daß die Geld- und Kreditpolitik so flexibel bleibt, daß sie rechtzeitig auf etwaige gesamtwirtschaftliche Veränderungen reagieren kann. Anlage 38 Antwort des Pral. Staatssekretärs Grüner vom 13. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Fragen B 33 und 34) : Sind Pressemeldungen zutreffend (,,General-Anzeiger" vom 21. Februar 1974), nach denen der Bundesminister für Wirtschaft der Bundesregierung die sofortige Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung vorgeschlagen hat, da diese wegen der derzeitigen Versorgung mit Treibstoff nicht mehr erforderlich sei? Wart= hebt die Bundesregierung, wenn diese Meldungen zutreffen, die auf Grund des Energiesicherungsgesetzes erlassene Rechtsverordnung nicht unverzüglich auf, obwohl sie hierzu nach § 2 Abs. 3 des Energiesicherungsgesetzes verpflichtet ist, wenn eine Gefährdung oder Störung der Energieversorgung nicht mehr vorliegt? Zu Frage B 33: Der Bundesminister für Wirtschaft hat dem Bundeskabinett am 20. Februar 1974 wie allwöchentlich über die Versorgungslage mit Mineralölprodukten berichtet. Die per 14. Februar 1974 erstatteten Meldungen der Mineralölgesellschaften zeigten zwar ein gegenüber dem Monatsanfang weiter leicht verbessertes Versorgungsbild, machten aber auch deutlich, das für die kommenden Monate Kürzungen der Gesamteinfuhren (Rohöl und Produkte) im Vergleich zu den Einfuhrzahlen der entsprechenden Vorjahresmonate in Höhe von ca. 12 % zu erwarten sind. Da weltweit eine Verknappung beim Angebot von Ben- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 5639* zin besteht und die Gesellschaften auf diesem Hintergrund noch nicht in der Lage waren, wie in früheren Jahren ihre Benzinbestände aufzubauen, um für die besonders verbrauchsstarken Sommermonate gerüstet zu sein, kam die Bundesregierung nach eingehenden Beratungen zu dem Ergebnis, daß die Benzinversorgung eine Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzungen voraussichtlich ab Mitte März zulassen werde. Zu Frage B 34: Die Bundesregierung hat deshalb eine Verordnung beschlossen, durch die die Geschwindigkeitsbegrenzungen nach dem Energiesicherungsgesetz mit Ablauf des 14. März 1974 aufgehoben werden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 35) : Zu welchen Konditionen können Schwerpunktorte im Zonenrandgebiet Zuschüsse bzw. Darlehen zum Erwerb von Industriegelände erhalten? Mit dem Inkrafttreten des Ersten Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" am 1. Januar 1972 kann der Erwerb von Industriegelände nicht mehr mit Investitionszuschüssen gefördert werden. Die Regelungen des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe, die vom Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe, in dem alle Landeswirtschaftsminister und -senatoren vertreten sind, gebilligt wurden, sehen ausdrücklich vor, daß die Kosten des Grundstückserwerbs nicht in den förderungsfähigen Investitionsbetrag mit einbezogen werden dürfen. Ich möchte jedoch in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß die Erschließung von Industriegelände in den Regionalen Aktionsprogrammen ausgewiesenen Schwerpunktorten entsprechend dem Bedarf für voraussehbare Industrieansiedlungen und Industrieerweiterungen weiterhin mit Investitionszuschüssen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe gefördert werden kann. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wolfram (SPD) Drucksache 7/1766 Frage B 36) : Wie beurteilt die Bundesregierung die jüngsten Aussagen des Schahs von Persien, die Rohölpreise würden weiter steigen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung im gesamtvolkswirtschaftlichen Interesse daraus? Die Rohölpreise werden zum großen Teil von den Abgaben bestimmt, welche die Erdölgesellschaften an die Erdölförderländer zu zahlen haben. Die künftige Entwicklung der Rohölpreise steht daher in engem Zusammenhang mit der künftigen Abgabenpolitik der Produzentenländer, über die zur Zeit noch keine Klarheit herrscht. Die Rohölpreisentwicklung ist eines der Themen, die im Rahmen der zur Zeit vorbereiteten internationalen Konferenzen mit den Erdölförderländern zu erörtern sein werden. Die Frage ist im einzelnen mit Rücksicht auf die Bedeutung der Einnahmen aus der Erdölförderung für die Produzentenländer einerseits und die außerordentlichen Belastungen für industrielle Verbraucherländer sowie Entwicklungsländer aus den Devisenabflüssen für die Erdölimporte andererseits sehr komplex. Die Bundesregierung wird in den anstehenden Diskussionen die Notwendigkeit von Stabilität und Kalkulierbarkeit des Erdölpreisniveaus für die Entwicklung der Weltwirtschaft insgesamt unterstreichen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 11. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 37) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Legehennen in der sogenannten Batteriehaltung etwa 10 qcm „Lebensraum" haben, ihre Zehen, Gelenke und Sehnen durch das permanente Festklammern an dünnen Drähten schmerzhaft überbeansprucht werden und daß man die Schnäbel so kurz schneidet, daß das aggressive Picken wegen der bloßliegenden Nerven Schmerzen verursacht und teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß diese naturwidrige, tierquälerische und im Hinblick auf die menschliche Gesundheit problematische Massentierhaltung den Tatbestand der Tierquälerei erfüllt, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diese Tierquälerei zu verbieten? Die Bundesregierung kennt die speziellen tierschutzrelevanten Fragen, die sich bei der Haltung großer gleichartiger Nutztierbestände in neuzeitlichen Haltungssystemen ergeben. Dies trifft insbesondere für die Legehennen-Käfighaltung zu. Das Tierschutzgesetz enthält zu diesem Zweck im § 13 Abs. 1 die notwendigen Ermächtigungen zum Erlaß von Durchführungsvorschriften zum Schutz der Tiere unter diesen besonderen Haltungsbedingungen. Die hier den Durchführungsverordnungen zugrunde zu legenden Mindestforderungen des Tierschutzes beinhalten jedoch zahlreiche wissenschaftliche und fachtechnische Fragen, mit deren Abklärung in Form eines Gutachtens vor Erlaß einer Durchführungsverordnung seit einiger Zeit auf meine Veranlassung hin eine Gruppe von Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis unter Beteiligung namhafter Verhaltenswissenschaftler befaßt ist. Aus den bisherigen Aussagen der Sachverständigen geht hervor, daß die Käfighaltung von Legehennen nicht grundsätzlich als tierschutzwidrig abgelehnt wird, jedoch der 'derzeitigen Konstruktion und Beschaffenheit der Käfige nicht zuletzt aus der Sicht des Tierschutzes gewisse Mängel anhaften. Diese Auffassung wird von der Bundesregierung geteilt. Eine Anzahl verhaltenswissenschaftlicher und technischer Fragen im Rahmen forschungsmäßiger Bear- 5680* Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 beitung ist dazu abzuklären, um die Voraussetzungen für eine tierschutzgerechte und praktikable Legehennenhaltung in Käfigen zu schaffen. Nach Auffassung der Sachverständigen ist hierfür eine angemessene Übergangsfrist einzuräumen. Entsprechende Forschungsvorhaben werden von mir mit Vorrang gefördert. Die derzeit gebräuchlichen Käfigmuster gewähren einer Legehenne im allgemeinen eine Grundfläche von 450 bis 550 cm2. Die im Tierschutzgesetz (§ 2) geforderte „verhaltensgerechte Unterbringung" ist hier nach dem ungestörten Ablauf der essentiellen Verhaltensansprüche der betreffenden Tiere zu bemessen. Die Fragen, welche der Verhaltensbedürfnisse und ggf. in welchem Ausmaß z. B. beim Bewegungsbedürfnis hier als essentiell zu gelten haben, können von den Sachverständigen derzeit noch nicht mit der notwendigen Sicherheit beantwortet werden. Diese Fragen sind daher als Forschungsthemen herausgestellt worden. Der Begriff „Lebensraum" wird in der Verhaltenslehre der Tiere, auf deren wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse das neue Tierschutzgesetz (TierSchG) ausgerichtet ist, nicht verwendet. Die Bundesregierung kann daher auch nicht eine Maßeinheit bezogen auf „Lebensraum" in diesem Zusammenhang zum Gegenstand einer Bestätigung machen. Nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 TierSchG handelt ordnungswidrig, wer einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, bei der Haltung, Pflege, Unterbringung usw. ohne vernünftigen Grund offensichtlich erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt. Nach § 16 Abs. 1 sind u. a. Nutztierhaltungen in neuzeitlichen Haltungssystemen durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden zu beaufsichtigen. Nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 TierSchG ist lediglich das Kürzen von Hornteilen des Schnabels beim Geflügel ohne Betäubung zulässig. Dabei werden die empfindlichen Tastkörperchen des Schnabels nicht betroffen. Die Bundesregierung kann folglich nicht bestätigen, daß die in der Frage aufgeführten tierschutzwidrigen Fakten allgemein in der LegehennenKäfighaltung vorkommen. Für zur Feststellung kommende Einzelfälle bietet das Tierschutzgesetz hinreichende Handhabe zur Abstellung. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 11. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache 7/1766 Frage B 38) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der von ihr unterstützten Forderung der Landabgabe gegen Zahlung einer lebenslänglichen Geldrente durch den Kaufkraftschwund der DM für den Rentenberechtigten erhebliche Härten entstehen, und durch welche Maßnahmen gedenkt sie, hier ein ausgewogenes Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wiederherzustellen? Die Bundesregierung hat der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in der Vergangenheit durch mehrmalige Verbesserungen der Leistungen der Altershilfe für Landwirte Rechnung getragen, so zuletzt zum 1. Januar 1974 durch eine Anhebung um 10 %. Aufgrund des zum 1. Januar 1974 in Kraft getretenen Gesetzes über die laufende Anpassung der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte (Siebentes Änderungsgesetz GAL — 7. ÄndG — GAL) — BGBl I S. 1937 — wird das Altersgeld nunmehr ab 1. Januar 1975 in dem gleichen Umfang wie die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen des jeweiligen Rentenanpassungsgesetzes dynamisiert. Die Anpassung des Altersgeldes wirkt sich voll bei der Höhe der Landabgaberente aus, da der dem Altersgeld entsprechende Betrag in die Dynamisierung einbezogen ist. Durch diese Neuregelung ist auf gesetzlicher Grundlage sichergestellt, daß die Leistungen der Altershilfe für Landwirte — Altersgeld und Landabgaberente — kontinuierlich an die veränderten wirrtschaftlichen Verhältnisse angepaßt werden. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vorn 12. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 39) : Wie entwickelten sich die Tierbestandsgrößen in den landwirtschaftlichen Betrieben in den letzten Jahren, und welche gebietlichen Bestands- und Erzeugungsschwerpunkte zeichnen sich ah? Die im ganzen Bundesgebiet über mehrere Jahre zu beobachtende Konzentration der tierischen Veredlungswirtschaft auf größere Einheiten basiert im wesentlichen auf der damit möglichen 1. Steigerung der Arbeitsproduktivität 2. Verbesserung der Marktposition 3. Spezialisierungsmöglichkeit des Betriebsleiters 4. Verminderung des Kapitalbedarfs je Einheit bei Neuinvestitionen. Darüber hinaus wirken sich regional unterschiedlich weitere Einflüsse wie Betriebsgröße, Klima, Boden, Futterzukaufs- und Produktabsatzmöglichkeiten auf die Entwicklung der einzelnen Tierbestände aus: I. Bundesgebiet 1. Rindvieh insgesamt (s. Tabelle 1) Nach den neuesten Erhebungen der Viehzählung (Dezember 1973) werden nur in Schleswig-Holstein und Bayern mehr Rinder gehalten, als nach dem Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) des Bundesgebietes zu erwarten wäre. Die Begründung für diesen Tatbestand ist zum weitaus größten Teil in der Marktferne, mittel- bis großbäuerlichen Betriebsstruktur (Schleswig-Holstein) und naturgegebenen leistungsfähigen Futterbaumöglichkeiten (Bayern) zu sehen. Auffallend weniger Rinder als nach dem Flächenanteil zu erwarten, werden nur in Tabelle 1 Entwicklung der Viehhaltung in den Bundesländern (ohne Stadtstaaten) Rindvieh insgesamt Milchkühe Bundesland Jahr Tiere Tier- Tiere Tiere Tier- Tiere + LF 1973 1 000 % halter je Halter 1 000 % halter je Halter in% Schleswig- 1965 1 378,8 10,1 43 400 31,8 505,0 8,9 . Holstein 1973 i) 1 465,5 10,2 30 200 48,5 505,5 9,2 27 000 18,7 8,6 Niedersachsen 1965 2 739,2 20,0 170 700 16,0 1 043,7 18,4 . 21,6 1973) 2 911,9 20,3 115 698 25,2 1 055,8 18,9 102 432 10,3 Nordrhein- 1965 1 886,4 13,8 133 200 14,2 789,7 13,9 . Westfalen 19731) 1 1 926,8 13,4 89 068 21,6 715,9 12,8 74 267 9,6 14,3 Hessen 1965 885,2 6,5 1 95 200 9,3 347,2 6,1 . 6,9 19731) 928,7 6,5 1 64 129 14,5 345,5 6,2 54 558 6,3 Rheinland-Pfalz 1965 1 739,2 5,4 85 300 8,7 285,0 5,0 . 6,6 19731) 1 693,0 4,8 45 998 15,1 254,0 4,6 40 485 6,3 Baden- 1965 1836,0 13,4 185 100 9,9 796,6 14,0 . Württemberg 19731) 1 1 877,4 13,1 1 118 000 15,9 729,0 13,1 107 230 6,8 13,1 Bayern 1965 4 108,1 30,0 329 000 12,5 1 879,2 33,0 27,8 1973') 4 466,0 31,1 245 024 18,2 1 932,0 34,6 1 234 372 8,2 Saarland 1965 69,4 0,5 8 100 8,6 28,0 0,5 0,9 1973') 70,5 0,5 4 554 15,5 28,3 0,5 3 911 7,2 Bundesgebiet 1965 13 680,2 100,0 1 051 600 13,0 5 687,2 100,0 100 1973') 14 373,7 100,0 713 666 20,1 5 575,9 100,0 644 998 8,5 1) Vorläufiges Ergebnis Rheinland-Pfalz gehalten. Als Ursache hierfür werden die ungünstigen Produktionsbedingungen und die günstigen alternativen Einkommensmöglichkeiten (Sonderkulturen) gesehen. 2. Schweine insgesamt (s. Tabellen 2 und 5) Nur in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen liegt die Zahl der Schweine (Dezember 1973) über der nach dem Flächenanteil zu erwartenden Zahl. Während in Niedersachsen die Standorte mit niedriger Rendite im Betriebszweig Futterbau/Milchviehhaltung die Verlagerung auf die Schweineproduktion verursachen, bietet in Nordrhein-Westfalen die Marktnähe den verstärkten Anreiz. Auffallend wenig Schweine werden in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern gehalten. Während für Rheinland-Pfalz und teilweise Baden-Württemberg auch hier die günstigen alternativen Einkommensmöglichkeiten als Ursache anzusehen sind, schließt für Bayern und den übrigen Teil Baden-Württembergs der Zwang zur Grünlandwirtschaft eine überdurchschnittliche Schweineproduktion aus. 3. Geflügel (s. Tabellen 3 und 5) Nach den letzten vorliegenden Zahlen (Dezember 1972) konzentriert sich die Geflügelhaltung (Legehennen und Mastgeflügel) auf Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Obwohl der Flächenanteil (LF) dieser beiden Länder nur rd. 36 % der Bundesfläche ausmacht, werden hier rd. 56% aller Hühner (Legehennen und Broiler) und rd. 60% aller Gänse, Enten und Puten gehalten. Auch hier stehen für Niedersachsen die ungünstigen landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen (Boden, Klima) in der Ursache an erster Stelle, während für Nordrhein-Westfalen Tabelle 2 Entwicklung der Viehhaltung in den Bundesländern (ohne Stadtstaaten) Bundesland und landw. genutzte Fläche 1973 Jahr Tiere Schweine insgesamt Tierhalter Tiere je Halter in °/o 1000 % Schleswig-Holstein 1965 1 700,8 9,6 63 226 26,9 8,6 1973 1) 1 589,2 7,8 29 000 54,8 Niedersachsen 1965 5 268,4 29,7 272 612 19,3 21,6 1973 1) 5 822,5 28,6 144 667 40,2 Nordrhein-Westfalen 1965 3 237,9 18,3 191 243 16,9 14,3 I 1973 1) 4 348,8 21,4 104790 41,5 Hessen 1965 1 336,2 7,5 142 125 9,4 6,9 1973 1) 1 480,9 7,3 89 189 16,6 Rheinland-Pfalz 1965 721,8 4,1 108 761 6,6 6,6 1973 1) 773,5 3,8 60 980 12,7 Baden-Württemberg 1965 1 860,0 10,5 228 619 8,1 13,1 1973 1) 2 162,3 10,6 150 000 14,4 Bayern 1965 3 484,5 19,7 324 902 10,7 27,8 1973 1) 4 081,0 20,0 231 373 17,6 Saarland 1965 73,1 0,4 14 214 5,1 0,9 1973 1) 72,0 0,4 6 830 10,5 Bundesgebiet 1965 17 722,9 100 1 349 280 13,1 100 1973 1) 20 356,4 100 817 910 24,9 1) vorläufiges Ergebnis Tabelle 3 Entwicklung der Viehhaltung in den Bundesländern (ohne Stadtstaaten) Bundesland und Jahr Hühner (ohne Perlhühner und Truthühner) Gänse, Enten, Puten landw. genutzte Tiere Tiere Tier- Tiere Fläche 1973 Tier- Tiere 1 000 % halter je Halter in °/o 1 000 % °/o halter je Halter Schleswig- 1965 4 883,6 5,9 105 300 46,4 325,1 11,0 36 498 8,9 Holstein 1972 5 012,5 5,0 52 000 96,4 225,9 9,2 17 851 12,7 8,6 Niedersachsen 1965 22 865,9 27,8 344 100 66,5 1 091,3 37,0 98 377 11,1 21,6 1972 36 036,5 36,1 181 600 198,4 1 063,0 43,2 44 775 23,7 Nordrhein- 1965 17 951,7 21,8 334 800 53,6 392,2 13,3 47 890 8,2 Westfalen 1 1972 19 661,0 19,7 149 900 131,2 402,6 16,4 28 221 14,3 14,3 I Hessen 1965 5 471,8 6,6 199 30027,5 122,1 4,1 20 483 6,0 6,9 1972 5 774,2 5,8 99 900 57,8 77,1 3,1 9 73 7,9 Rheinland-Pfalz 1965 4 289,9 5,2 155 900 27,5 49,5 1,7 10 455 4,7 6,6 1972 4 938,0 5,0 66 900 73,8 34,8 1,4 5 095 6,8 Baden- 1965 9 134,2 11,1 357 100 25,6 187,9 6,4 32 427 5,8 Württemberg 1972 9 086,7 9,1 217 400 41,8 154,1 6,3 16 014 9,6 13,1 Bayern 1965 16 183,3 19,7 419 800 38,6 751,1 25,5 99 327 7,6 27,8 1972 17 916,4 18,0 1258 900 69,2 486,6 19,8 39 483 12,3 Saarland 1965 907,6 1,1 35 300 25,7 11,9 0,4 2 692 4,4 0,9 1972 808,3 0,8 15 300 52,8 7,6 0,3 1 414 5,4 1965 82 295,8 100 1 980 800 41,5 2 949,9 100 351 25 8,4 100 1972 99 712,3 100 1 049 100 95,0 2 461,5 100 163 547 15,1 5684* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 die günstigen Futterbezugs- und Produktionsabsatzmöglichkeiten zu nennen sind. II. Niedersachsen (s. Tabelle 4) Während die Rindviehhaltung verstärkt in den Grünlandregionen Stade, Aurich und Oldenburg be- trieben wird, liegt der Schwerpunkt der flächenunabhängigen Veredlung auf den ackerbaulich ungünstigen Standorten des Weser-Emsgebietes. Nach den Ergebnissen der 1971 durchgeführten Landwirtschaftszählung konzentriert sich die Legehennenhaltung mit 42% aller Hennen in Niedersachsen und die Großgeflügelhaltung mit 64 °/0 aller Gänse, Enten und Puten Niedersachsens auf den Oldenburger Raum, der der Fläche nach nur rd. 14 °/0 ausmacht. Tabelle 4 Viehhaltung in Niedersachsen (Ergebnisse der LZ 1971) Anteil Rindvieh 1 Milchkühe Schweine Lege- hennen 1) Masthühner 1) Gänse, der LF insgesamt insgesamt Enten, in % Puten - Tiere Zahl 404 996 130 600 1 084 404 2 951 841 1 196 610 143 956 Hannover 14,5 % 13 13 19 15 12 14 Zahl 205 624 73 890 298 584 834 190 366 385 24 178 Hildesheim 9,1 % 7 7 5 3 3 2 Zahl 407 336 134 205 785 200 2 197 542 320 954 63 164 Lüneburg 18,5 °/o 14 13 14 11 3 6 Zahl 601 389 186 926 630 797 2 000 123 2 031 759 65 824 Stade 15,9 % 20 19 11 10 20 7 Zahl 404 860 136 874 1 336 146 2 162 546 3 265 498 40 462 Osnabrück 13,5 % 13 14 24 11 32 4 Zahl 359 675 145 653 184 795 397 938 136 524 17 227 Aurich 8,4 °/o 12 15 3 2 1 2 Zahl 94 588 31 852 139 389 794 574 295 468 10 243 Braunschweig 6,4 °/o 3 3 3 4 3 1 Zahl 543 336 163 217 1 201 086 8 261 018 2 674 439 640 440 Oldenburg 13,7 % 18 16 21 42 26 64 Zahl 3 030 804 1 003 217 5 660 401 19 569 772 10 287 637 1 005 494 Niedersachsen 100 % 100 100 100 100 100 100 i) Einschließlich Nachzucht. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 5685' Tabelle 5 Konzentration der Viehhaltung in großen Beständen (Schweine, Legehennen, Masthühner) — Ergebnisse der LZ 1971 — Bundesland Tiere in Bestandsgrößen von 400 und mehr 10 000 und mehr 25 000 und mehr Schweinen Legehennen Masthühnern 1 000 % 1 000 % 1 000 % Schleswig-Holstein 266 19 687 4 529 5 Hamburg 3 19 — — Niedersachsen 526 39 7 539 47 5 023 47 Bremen 12 . — — Nordrhein-Westfalen 340 25 3 271 20 1 527 14 Hessen 42 3 673 4 165 2 Rheinland-Pfalz 25 2 701 4 335 3 Baden-Württemberg 47 3 914 6 105 1 Bayern 110 8 2 131 13 2 920 27 Saarland 5 120 1 28 . Berlin 3 65 . — — Bundesgebiet 1 368 100 16 132 100 10 632 100 Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 13. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Fragen B 40 und 41) : Trifft es zu, daß 1 400 deutsche Fischkutter infolge der Treibstoffkostenerhöhung ihren Fangbetrieb eingestellt haben bzw. einstellen wollen und daß damit ein Drittel der deutschen Frischfischversorgung ausfällt und ca. 2 500 Besatzungsmitglieder arbeitslos werden? Gedenkt die Bundesregierung, den deutschen Fangkuttern eine Ausgleichshilfe zu gewähren, wenn ja, in welcher Form und wann, wenn nein, aus welchen Gründen nicht, und wie will die Bundesregierung die Versorgung mit Frischfisch sicherstellen? Zu Frage B 40: Nach den mir vorliegenden Informationen haben ca. 1 600 Fischereifahrzeuge der deutsche Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei wegen der enormen Preissteigerung für Dieselöl ihren Fangbetrieb vorübergehend eingestellt. Nachdem das Bundeskabinett am 13. März 1974 für die Seefischerei Hilfen bewilligt hat, werden die Fischer nach einer Mitteilung ihres Verbandes ihren Fangbetrieb wieder aufnehmen. Zu Frage B 41: Die deutsche Seefischerei kann die enormen Mehrkosten aufgrund der Ölpreisverteuerung nicht alleine tragen. Da sie die Mehrkosten vorerst nicht auf die Preise abwälzen kann und ihr wegen der billigeren Treibstoffpreise in wichtigen Konkurrenzländern zusätzliche Wettbewerbsnachteile entstanden sind, hält die Bundesregierung den Erfolg ihrer langjährigen Bemühungen um die Erneuerung und Modernisierung der deutschen Fischereiflotte für gefährdet. Die Bundesregierung hat daher auf der Kabinettsitzung am 13. März 1974 eine Aufstockung der Struktur- und Konsolidierungshilfe für die deutsche Seefischerei beschlossen. Danach sollen der Kutterfischerei einmalige Anpassungshilfen für Strukturmaßnahmen in Höhe von etwa 7 Millionen DM gewährt werden. 5686* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 11. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 42) : Ist die Bundesregierung bereit, für die Betriebsleiter der mit Beihilfen geförderten Landarbeiterwerkwohnungen im Zonenrandgebiet, die innerhalb der Sperrfrist nicht richtliniengemäß genutzt werden können, eine Ausnahmeregelung dergestalt wirksam werden zu lassen, daß keine Rückzahlungen der Beihilfen verlangt werden? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die in der Fragestellung umschriebene Ausnahmeregelung zu treffen. Es kann nicht festgestellt werden, daß die spezifischen Verhältnisse im Zonenrandgebiet in den vergangenen fünf bis sechs Jahren besondere Veränderungen erfahren haben, die in wesentlicher Weise vom allgemeinen Wandel innerhalb der Landwirtschaft abweichen. Das Problem, qualifizierte Landarbeiter an den Betrieb zu binden und damit die richtliniengemäße Belegung der Werkwohnungen zu gewährleisten, stellt sich nicht nur im Zonenrandgebiet, sondern mit gleicher, wenn nicht größerer Intensität in der Nähe von Ballungszentren und sonstigen Gewerbeansiedlungen, wo die Industrielöhne eine starke Sogwirkung entfalten. Nach Ziff. 8 S. 2 der Richtlinien über die ,,Förderung der baulichen Verbesserungen von Landarbeiterstellen und landwirtschaftlichen Werkwohnungen" vom 5. Juni 1963 i. d. F. vom 21. Dezember 1967 (MinBl. BML 1964 S. 257; 1968 S. 20) kann die Beihilfe nur dann belassen werden, wenn die Wohnung mindestens fünf Jahre lang nach Bewilligung der Beihilfe Landarbeitern zu Wohnzwecken überlassen worden ist. Bei Nichteinhaltung der Frist ist die Beihilfe zurückzuzahlen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der Betriebsinhaber die nicht richtliniengemäße Belegung zu vertreten hat. Bei der Fassung der Richtlinie wurde bewußt darauf verzichtet, die Rückforderung von der Frage der Vertretbarkeit abhängig zu machen. Der agrarpolitische Zweck der Förderung bestand und besteht nicht darin, schlechthin landwirtschaftliche Wohnungen zu fördern, sondern beschränkt sich darauf, die Aufwendungen des Betriebsinhabers bei der Verbesserung von Werkwohnungen durch die Gewährung einer Beihilfe so zu senken, daß dieser in der Lage ist, mittels des Angebots billiger und moderner Wohnungen dem Betrieb die auf absehbare Zeit erforderlichen, aber auch am Arbeitsmarkt erhältlichen, fachlich qualifizierten Arbeitskräfte zu sichern. Es wird vorausgesetzt, daß der Betriebsinhaber vor Antragstellung sorgfältig prüft, wie viele Arbeitskräfte er in den nächsten fünf Jahren benötigt und ob er sie auf dem Arbeitsmarkt erhalten kann. Die Folge einer Fehleinschätzung wird dem Betriebsinhaber bewußt ohne Prüfung einer „Schuld" auferlegt, da ihre Feststellung erfahrungsgemäß kaum möglich ist und zudem die Gefahr einer zu sorglosen Inanspruchnahme der Beihilfe bestehen würde. Das dem Betriebsinhaber auferlegte Risiko wird jedoch dadurch verringert, daß die Rückzahlungsbedingungen günstiger als bei Bauspardarlehen üblich gestaltet sind (5 % Zinsen, 5 % Tilgung). Dem allgemeinen Strukturwandel wird darüber hinaus bei der Anwendung der Richtlinien dadurch Rechnung getragen, daß die Beihilfe belassen bleibt, wenn der Mieter einer Werkwohnung zur Zeit der Überprüfung zwar nicht mehr als Land- oder Forstarbeiter auf dem geförderten Betrieb voll arbeitet (d. h. mindestens 9 Monate im Jahr), aber — entweder nebenberuflich (z. B. in Arbeitsspitzen) auf diesem Betrieb — oder haupt- oder nebenberuflich auf einem anderen landwirtschaftlichen Betrieb tätig ist. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 11. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 43) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die südafrikanische Regierung Ausfuhrsubventionen für Obst zugesagt hat und falls ja, welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um den deutschen Obstbau vor zusätzlichem Dumping-Wettbewerb zu schützen? Der Bundesregierung sind derartige Zusagen der südafrikanischen Regierung bisher nicht bekanntgeworden. Sollten derartige Maßnahmen bekanntwerden und der Nachweis hierfür zu erbringen sein, wird die Bundesregierung die Auswirkungen auf den deutschen Markt prüfen und gegebenenfalls geeignete Schritte unternehmen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 44) : Wird die Bundesregierung die Einfuhr von Fleisch aus den USA verbieten, nachdem dort offiziell das Verbot für die Anwendung des DES-Wachstumshormons bei der Fleischproduktion wieder aufgehoben ist, und ist ihr bekannt, ob in anderen in die Bundesrepublik Deutschland exportierenden Ländern, wie z. B. Argentinien, das Wachstumshormon Diethylstilbestrol (DES) zur Anwendung kommt? Die Erlaubnis für die Einfuhr von Fleisch in die Bundesrepublik Deutschland ist nicht von innerstaatlichen Regelungen der Fleischlieferländer für das für ihren eigenen Bedarf oder für die Ausfuhr in andere Länder gewonnene Fleisch abhängig, sondern insbesondere von der Anerkennung und Einhaltung der Vorschriften des Fleischbeschaugesetzes hinsichtlich des Fleisches, das in die Bundesrepublik Deutschland verbracht werden soll. Die Einhal- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 5687* tung der Vorschriften des Fleischbeschaugesetzes wird bei der Einfuhruntersuchung überprüft. Vom 1. April 1974 an ist Fleisch, das für die Ausfuhr in die Bundesrepublik Deutschland bestimmst ist, in den Fleischlieferländern auch auf Rückstände, insbesondere auf Hemmstoffe, östrogen wirkende Stoffe und Thyreostatika zu untersuchen. und bei positivem Ergebnis vom Export in die Bundesrepublik Deutschland auszuschließen. Da DES (Diethylstilbestrol) ein östrogen wirkender Stoff ist, ist er in die Untersuchungs- und Beurteilungsvorschriften einbezogen. Ein generelles Verbot für die Einfuhr von Fleisch aus den USA in die Bundesrepublik Deutschland aus dem Grunde ,der Nichtigkeitserklärung des Verbotes der Verfütterung von DES an Rinder und Schafe durch ein Verwaltungsgericht der USA ist nicht möglich, aber auch nicht erforderlich. Die Anwendung von DES in anderen Fleischlieferländern der Bundesrepublik Deutschland ist nicht bekannt, jedoch gelten die eingangs erwähnten fleischbeschaurechtlichen Vorschriften auch für alle anderen Fleischlieferländer. Über etwaige Übertretungen geben im übrigen ,die Ergebnisse der Einfuhruntersuchung nach Einbeziehung der Rückstandsuntersuchung vom 1. April 1974 an Aufschluß. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 12. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 45) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die der Regelung des § 164 des Bundesbeamtengesetzes zugrunde liegenden Motive für die Gewährung von Waisenrente bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres und insbesondere die Umstände, daß ein Vollstudium häufig nicht vor Vollendung des 25. Lebensjahrs abgeschlossen werden kann, in gleicher Weise auch auf die Waisenrente nach § 1267 Abs. 1 Satz 2 der Reichsversicherungsordnung zutreffen, und wenn ja, ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, im Zuge des weiteren Ausbaus der sozialen Sicherheit den noch in der Ausbildung stehenden Kinderre von Versicherten die Weitergewährung der Waisenrente nach der Reichsversicherungsordnung über das 25. Lebensjahr hinaus in Anpassung an die in § 164 des Bundesbeamtengesetzes getroffene Regelung vorzuschlagen? Die Ihrer Frage zugrunde liegende Anregung kann nicht allein unter dem Blickwinkel ,der Rentenversicherung gesehen werden. Die Sicherstellung des Unterhalts von Kindern während einer Berufsausbildung ist nicht in erster Linie eine Aufgabe der Rentenversicherung, deren Leistungen im wesentlichen aus den Beiträgen der Versicherten bestritten werden, sondern eine Aufgabe der aus Steuermitteln zu finanzierenden Ausbildungsförderung. So kommen auch für Waisen, die sich in Ausbildung befinden, vorrangig die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz in Betracht. Die Förderung nach diesem Gesetz geht über die von Ihnen genannte Altersgrenze hinaus. Sie richtet sich nach dem Bedarf, wobei das Einkommen des Auszubildenden — also auch Waisenrente aus der Rentenversicherung oder nach dem Beamtengesetz, wenn sie einen bestimmten Betrag übersteigt — angerechnet wird. Demnach würde eine Erhöhung oder Weiterzahlung der Waisenrente, soweit sie den nicht anrechenbaren Betrag übersteigt, eine zusätzliche Belastung der Rentenversicherung bedeuten, ahne daß der Auszubildende einen Vorteil davon hätte. Darüber hinaus ist Ihre Frage auch im Zusammenhang mit den künftigen Regelungen über die Kinderentlastung im Entwurf eines Dritten Steuerreformgesetzes zu sehen. Danach soll eine Kinderentlastung unabhängig von der Einkommenssituation der Eltern bzw. Pflegeeltern vom ersten Kind an gewährt werden, und zwar für in Ausbildung befindliche Kinder bis zur Vollendung des 27. Jahres und unter bestimmten Voraussetzungen darüber hinaus. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Buschfort (SPD) (Drucksache 7/1766 Frage B 46): Ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit unserer Rechtsordnung vereinbar, wenn eine Firma — unter dem Angebot von Anonymität für den Auftraggeber — ihre Dienste zur Beschaffung von Hintergrundmaterial bei der Neueinstellung von Arbeitnehmern und deren — wenn auch freiwillige — Überprüfung durch einen Polygraphen (Lügendetektor) anbietet, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Verhinderung solcher und ähnlicher Vorhaben ergreifen? Ich gehe davon aus, daß sich Ihre Frage nicht auf Informationen im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit eines Arbeitnehmers bezieht, sondern vor allem auf Angaben, die im persönlichen bzw. privaten Bereich des Arbeitnehmers liegen und für das Arbeitsverhältnis ohne Bedeutung sind. In diesem Fall wäre ,die Beschaffung von Hintergrundmaterial rechtlich unzulässig. In diesem Zusammenhang ist auch der Zweifel berechtigt, ob die Verwendung von Polygraphen zulässig ist. Hierin könnte insbesondere wegen Verletzung der Menschenwürde ein Verstoß gegen Artikel 1 des Grundgesetzes gesehen werden. Welche Maßnahmen ggf. gegen solche Praktiken zu ergreifen wären, läßt sich näher erst auf Grund genauer Kenntnisse solcher Vorgänge beurteilen. Die Bundesregierung wäre dankbar, wenn Sie Ihnen vorliegendes Material zur Verfügung stellen könnten. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 12. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 7/1766 Fragen B 47 und 48) : 5688* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 Wie viele Zivildienstpflichtige gibt es z. Z., die ihren Zivildienst leisten bzw. noch nicht eingezogen wurden, und wieviel Einsatzplätze für Zivildienstleistende sind z. Z. besetzt bzw. unbesetzt? Welche Möglichkeiten bestehen bei der jetzigen Rechtslage, evtl. die Zahl der Einsatzplätze zu vergrößern? Gegenwärtig stehen 16 610 Dienstplätze für Zivildienstpflichtige zur Verfügung. Davon sind 12 210 besetzt. Neben den derzeit zur Einberufung noch heranstehenden ca. 4 000 Dienstpflichtigen gehen beim Bundesamt für den Zivildienst monatlich die Personalunterlagen von 1 500 anerkannten Kriegsdienstverweigerern ein. Nach § 1 des Zivildienstgesetzes muß der Einsatz der Zivildienstpflichtigen vorrangig im sozialen Bereich erfolgen. Andere Bereiche sind nur einzubeziehen, wenn im sozialen Bereich eine ausreichende Zahl von Dienstplätzen nicht zur Verfügung steht. Die Planungen des Bundesbeauftragten für den Zivildienst sehen deshalb einen intensiven Ausbau des sozialen Bereichs vor. Die dort vorhandenen besetzbaren 16 610 Dienstplätze sollen bis Ende 1974 auf 20 000 erhöht werden. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Entwicklung der Zahl der Kriegsdienstverweigerer werden diese Plätze ausreichen, um alle heranziehbaren Kriegsdienstverweigerer zum Zivildienst einberufen zu können. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 12. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 49) : Wann und in welcher Höhe werden Mittel für die durch das Rentenreformgesetz vom 16. Oktober 1972 errichtete „Stiftung für die Alterssicherung älterer Selbständiger" zur Verfügung gestellt? Die Bundesregierung hat mehrfach — zuletzt im Januar und Februar dieses Jahres — im Deutschen Bundestag zum Ausdruck gebracht, daß eine Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Stiftung für die Alterssicherung älterer Selbständiger schwerwiegende Probleme aufwerfen würde. Nach ihrer Auffassung entspricht es der Zielsetzung des Gesetzes, daß sich die Selbständigen untereinander für die Finanzierung der Stiftung verantwortlich fühlen. Sie bedauert, daß entsprechende Bemühungen bisher noch keinen Erfolg gehabt haben. Eine finanzielle Beteiligung des Bundes würde im übrigen als Bevorzugung einer bestimmten Personengruppe angesehen. Die durch das Rentenreformgesetz eingeführten Nachentrichtungsregelungen haben ohnehin für Selbständige besondere Möglichkeiten zum nachträglichen Aufbau einer Alterssicherung in der Rentenversicherung eröffnet. Eine weitere Vergünstigung in Form einer Finanzierung durch Steuermittel würde im Kreis der übrigen Versicherten wenig Verständnis finden. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vorn 12. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 50) : Ist die Bundesregierung bereit, mit Rücksicht auf Berufszweige, die, wie z. B. das Dachdeckergewerbe, vorwiegend im Freien arbeiten müssen und daher besonders witterungsanfällig sind, die flexible Handhabung der Schlechtwetterzeit, die laut Arbeitsförderungsgesetz § 75 Abs. 2 vom 1. November bis 31. März dauert, dem Bundestag vorzuschlagen, um damit eine elastische witterungsbezogene Leistung des Schlechtwettergeldes zu ermöglichen? Die Bundesregierung prüft zur Zeit die Frage, ob das Auslaufen der gesetzlichen Schlechtwetterzeit flexibel gestaltet werden kann. Ich weise hierzu auf die Ausführungen im Winterbaubericht 1973 (Bundestags-Drucksache 7/1623, S. 5, Ziff. V 2) hin. Als Möglichkeit dazu könnte eine Ermächtigung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung durch den Gesetzgeber in Betracht kommen, das Ende der gesetzlichen Schlechtwetterzeit für einzelne Gebiete (Arbeitsamtsbezirke) bei außergewöhnlichem Winterwetter nach dem 31. März bis zum 14. April des jeweiligen Jahres zu verlängern. Eine derartige flexible Gestaltung der Schlechtwetterzeit kann allerdings nicht für einzelne Berufszweige erwogen werden. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 51) : Wann ist damit zu rechnen, daß die Gültigkeit der Arbeitserlaubnis von Gastarbeitern bei Ausreise in das Heimatland eine Gültigkeit von fünf Monaten behält? Ihre Frage nach einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Arbeitserlaubnis von drei auf fünf Monate bei vorübergehender Rückkehr eines ausländischen Arbeitnehmers in dessen Heimatland wird derzeit im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geprüft. In diesem Zusammenhang wurde der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit um eine Stellungnahme gebeten. Sie werden Verständnis dafür haben, daß ich zunächst die Stellungnahme abwarte, bevor eine Entscheidung in dieser Sache getroffen wird. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 13. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 7/1766 Fragen B 52 und 53) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 5689* Teilt die Bundesregierung zu dem Tarifabschluß in der metallverarbeitenden Industrie Südwürttemberg-Hohenzollern erhobenen Bedenken, daß die dort ausdrücklich getroffene Vereinbarung, der Tarifvertrag habe nur für Gewerkschaftsmitglieder Gültigkeit, eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung ausschließe? Sähe sich die Bundesregierung aus rechtlichen Gründen gehindert, einen Tarifvertrag mit einer derartigen Klausel für alleingemeinverbindlich zu erklären? Bedenken gegen die erwähnte Regelung des Tarifvertrags für die metallverarbeitende Industrie im Tarifbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern werden von der Bundesregierung nicht geteilt. Nach den vorliegenden Informationen — der Tarifvertrag ist im Wortlaut noch nicht bekannt — handelt es sich bei der von Ihnen erwähnten Regelung um eine sog. neutrale Klausel, bei der die vom Tarifvertragsgesetz festgelegte Wirkung in der Tarifvereinbarung wiederholt wird. Auch im vorliegenden Fall haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Tarifvertragsparteien allein die in den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 des Tarifvertragsgesetzes enthaltene Bestimmung wiedergegeben, nach der die tarifvertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen unmittelbar und zwingend nur für diejenigen Arbeitnehmer gelten, die der tarifvertragsschließenden Gewerkschaft angehören. Zu Ihrer zweite Frage ist zu bemerken, daß es kein rechtliches Hindernis gibt, einen Tarifvertrag mit einer Klausel, die den Inhalt der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 des Tarifvertragsgesetzes wiedergibt, für allgemeinverbindlich zu erklären. Im übrigen ist der Ausspruch der Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 Tarifvertragsgesetz an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft. Soweit zu übersehen ist, wurde im Metallbereich bisher noch kein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schachtschabel (SPD) (Drucksache 7/1766 Frage B 54) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Arbeitnehmer, die bisher von der flexiblen Altersgrenze Gebrauch gemacht haben, gegenwärtig mit einer Bearbeitungszeit über Rentenanträge von 6 bis 8 Monaten rechnen müssen und dadurch in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese Mißstände zu beseitigen? Die Gründe für die längere Bearbeitungsdauer von Rentenanträgen, die vornehmlich in der erheblichen Mehrbelastung der Versicherungsträger aufgrund des Rentenreformgesetzes liegen, sind im Bundestag mehrfach im einzelnen dargelegt worden. Die Bundesregierung hat die Aufsichtsbehörden auf das Gewicht dieser Fragen ständig aufmerksam gemacht. Die Bemühungen haben dazu geführt, daß der Höchststand an unerledigten Rentenanträgen Mitte 1973 bis Januar 1974 um fast ein Viertel abgebaut worden ist. Da diese Entwicklung auf eine erhöhte Erledigungszahl zurückzuführen ist, sind seit Mitte 1973 auch ständig kürzere durchschnittliche Bearbeitungszeiten zu beobachten. Diese Tendenz hält weiter an. Nach Angaben der Versicherungsträger kann in der zweite Hälfte dieses Jahres mit einem Abbau der Rückstände gerechnet werden. Einzelheiten werden dazu in einem Bericht der Bundesregierung dokumentiert, der dem Deutschen Bundestag bis Ende dieses Monats erstattet wird. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 14. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffer- mann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 55) : Hält es die Bundesregierung für wünschenswert, mit den Kultusministern eine Übereinkunft dahin gehend zu erzielen, daß diese den Kreiswehrersatzämtern die Adressen der Abiturienten der jeweiligen Geburtsjahrgänge zur Verfügung stellt, damit die Abiturienten über die Möglichkeit einer vorzeitigen Erfassung, Musterung und Einberufung unterrichtet werden können, um sie vor einer späteren Studienunterbrechung zu bewahren? Die Bundesregierung hat sich mit dem Problem des vorzeitigen Dienens von Abiturienten, die wegen ihres Alters vor der Reifeprüfung noch nicht erfaßt und gemustert werden konnten, schon seit langem befaßt. Um zu vermeiden, daß diese Wehrpflichtigen aus einem bereits begonnenen Studium heraus einberufen werden müssen, hat sie bereits die Kultusminister der Länder gebeten, die Schulverwaltungen zu veranlassen, den Kreiswehrersatzämtern Namenslisten der Schüler der Abschluß-klassen der Gymnasien zur Verfügung zu stellen. Mit Hilfe, dieser Informationen sollen die betroffenen Wehrpflichtigen von den Wehrersatzbehörden auf die Möglichkeit des vorzeitigen Dienens nach der Reifeprüfung, aber vor Beginn eines beabsichtigten Studiums, hingewiesen werden. Dieses Verfahren wird auch in fast allen Bundesländern praktiziert und hat sich bewährt. Der hessische Kultusminister allerdings hat im Einvernehmen mit dem hessischen Minister des Innern rechtliche Bedenken erhoben. Er sieht in der Feststellung der Personalien und Weitergabe an die Kreiswehrersatzämter einen Akt der Eingriffsverwaltung, der ohne gesetzliche Grundlage unzulässig sei. Auch der Grundsatz der Amtshilfe erlaube ihm eine solche Weisung nicht, da die Kreiswehrersatzämter nicht Erfassungsbehörden seien. Diese Bedenken konnten auch durch Verhandlungen nicht ausgeräumt werden; als Kompromiß wurde vereinbart, daß den betreffenden Schülern ein vom Bundesministerium der Verteidigung entworfenes Formblatt mit entsprechenden Informationen durch die Schulen ausgehändigt wird. Das Muster dieses Merkblattes ist zu Ihrer Unterrichtung beigefügt. Im Zuge von Bemühungen, die Schulen von zusätzlichen Verwaltungsarbeiten zu entlasten, hat der Kultusminister des Landes Schleswig-Holstein kürzlich gebeten, das Verfahren zu vereinfachen. Des- halb ist vereinbart worden, ab 1974 in Schleswig-Holstein das gleiche Verfahren wie in Hessen durchzuführen. Damit liegt die Unterrichtung der Abitu- 5690* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 rienten in diesen Bundesländern allein im Verantwortungsbereich der Kultusminister. Die lückenlose Übergabe von Schülerlisten an die Wehrersatzbehörden könnte im übrigen dazu beitragen, das derzeit noch aufwendige Erfassungsverfahren mit Fragebogen zu vereinfachen, so daß die Erfassung ausschließlich durch elektronischen Datenaustausch vorgenommen werden kann. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 14. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 56) : Ist im Zusammenhang mit der Errichtung der Bundeswehrhochschulen geplant, die sogenannten Wissenschaftlergruppen aufzulösen, und wird durch eine solche Maßnahme nicht der Teil der Soldaten benachteiligt, der nicht an der Bundeswehrhochschule studiert? Die Wissenschaftlichen Gruppen an .den Offizierschulen der Teilstreitkräfte, der Wehrakademie und der Stabsakademie der Bundeswehr wurden eingerichtet, um die Durchführung des Dreistufenplanes für die wissenschaftliche Ausbildung innerhalb der Offizierausbildung zu gewährleisten. Mit der Neuordnung von Ausbildung und Bildung der Offiziere in der Bundeswehr sind diese Ausbildungselemente in das Studium an ,den Hochschulen der Bundeswehr bzw. in den Grundlehrgang an der Führungsakademie der Bundeswehr (neu) eingeflossen. Aus diesem Grunde mußten .die Wissenschaftlichen Gruppen aufgelöst werden. Da grundsätzlich die Offiziere, an die ,das Bildungsangebot der Wissenschaftlichen Gruppen gerichtet war, ein Studium an einer Hochschule der Bundeswehr absolvieren sollen, kann von einer Benachteiligung von Soldaten nicht gesprochen werden. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 57): Hält die Bundesregierung den von ihr im Zusammenhang mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz eingesetzten Betrag für die Errichtung eines neuen Krankenhausbetts von 120 000 DM noch für realistisch und, im Zusammenhang damit, den eingesetzten Sockelbetrag von 600 Millionen DM noch für ausreichend? Ihre Überlegungen sind durch das Finanzierungssystem des Krankenhausfinanzierungsgesetzes nicht begründet. Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz ist zu unterscheiden zwischen einem in § 22 Abs. 1 fest verankerten Neubauplafonds in Höhe von 350 Millionen DM für 1972 mit festen jährlichen Steigerungsraten bis 1975 und den Pauschalen zur Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter nach § 10. Der Neubauplafonds wurde unabhängig von einem bestimmten Bettenwert fixiert. Ab 1976 wird er an die jährlichen Steigerungsraten der durchschnittlichen Bettenwerte angepaßt werden. Für den Bereich der Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter ist eine Anpassung der Bemessungsgrundlage an die Kostenentwicklung im Abstand von höchstens 2 Jahren vorgesehen. Die Werte des § 10 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes beruhen auf einem Gutachten des Deutschen Krankenhausinstituts und des Instituts für Krankenhausbau der Technischen Universität Berlin. Im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit wird zur Zeit eine Rechtsverordnung zur Anpassung der Bemessungsgrundlage vorbereitet. Diese Rechtsverordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Das Deutsche Krankenhausinstitut wurde beauftragt, ein Gutachten über die Fortschreibung der Vorgabewerte zu erstellen. Insgesamt sind für die Durchführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (Finanzhilfen des Bundes für Neubau, Umbau und Erweiterungsbau nach § 22 Abs. 1 Satz 2 KHG, sowie für die gesetzlichen Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 Satz 1 KHG) auf der Grundlage einer gleichbleibenden Zahl geförderter Betten in den nächsten Jahren folgende steigende Ansätze im Bundeshaushalt vorgesehen: 1974 1 Milliarde DM 1975 1,050 Milliarde DM 1976 1,100 Milliarde DM 1977 1,150 Milliarde DM. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 58) : Ist die Bundesregierung bereit, eine Novellierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes dahin zu prüfen, daß ein Teil der Gelder, welche diejenigen Städte und Landkreise, die wegen eines in der Nähe liegenden Universitätsklinikums auf den Bau eigener Krankenhäuser verzichten können, im Rahmen des Krankenhauslastenausgleichs zu entrichten haben, dem betreffenden Universitätsklinikum zufließen können, damit diese beispielsweise etwas zur Verbesserung der Wohnsituation der Klinikbediensteten beitragen kann? Eine Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes mit dem Ziel „etwas zur Verbesserung der Klinikbediensteten beizutragen" etwa im Sinn einer Gehaltsaufbesserung für das Personal würde eine völlige Änderung des Finanzierungssystems bedeuten, für die aber kein Anlaß besteht. Das geltende Recht geht aus von einer Aufteilung in Investitionskosten — die nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz im Krankenhausbereich von der öffentlichen Hand getragen werden — und den Benutzungskosten, die auch die Personalkosten umfassen, die in den Pflegesatz eingehen. Für die Höhe der Personalkosten sind Tarifverträge maßgebend. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 5691* Eine Förderung von Hochschulinvestitionen ist nach § 4 Abs. 3 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ebenfalls ausgeschlossen, da dieser Bereich nach dem Hochschulbauförderungsgesetz finanziert wird. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 13. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Fragen B 59 und 60) : Welche Änderungen beabsichtigt die Bundesregierung z. Z. hinsichtlich der Approbationsordnung für Ärzte? Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, den wirtschaftlichen und sozialversicherungsrechtlichen Status der Medizinstudenten während des praktischen Internatsjahrs gem. der Approbationsordnung abzusichern, will sie insbesondere den berechtigten Wunsch der Medizinstudenten nach Gewährung eines Unterhaltszuschusses wie bei Referendaren oder Praktikanten erfüllen, zumal der in der praktischen Ausbildung befindliche Medizinstudent am Ende seines Studiums in der Praxis nicht nur ausgebildet werden wird, sondern auch praktische Arbeit leistet, die der Patientenversorgung, vor allem in kleineren Krankenhäusern, sehr zugute kommen wird? Zu Frage B 59: Die Bundesregierung beabsichtigt zur Zeit eine Änderung der Approbationsordnung für Ärzte nur hinsichtlich der poliklinischen Ausbildung während der Ausbildung im Krankenhaus im letzten Jahr des Medizinstudiums. Es soll klargestellt werden, daß sich die Ausbildung in diesem Abschnitt des Studiums auch auf eine Unterweisung in der ambulanten Versorgung von Patienten erstreckt. Zu Frage B 60: Soweit Studierende der Medizin Ansprüche nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zustehen, erhalten sie Leistungen nach diesem Gesetz auch während des letzten Teils des •Studiums, das die einjährige praktische Ausbildung in Krankenanstalten umfaßt. Nach der Förderungshöchstdauerverordnung vom 9. November 1972 (BGBl. I. S. 2076) kann Ausbildungsförderung bei einem Medizinstudium für einen Ausbildungszeitraum bis zu 13 Semestern geleistet werden. Eine stärkere wirtschaftliche und eine sozialversicherungsrechtliche Sicherung der Medizinstudenten im letzten Ausbildungsabschnitt sind nach der geltenden Rechtslage nicht möglich. Bei der praktischen Ausbildung in Hochschulkliniken und Lehrkrankenhäusern im letzten Jahr des Medizinstudiums handelt es sich nicht um ein Praktikum oder ein der Referendarzeit ähnliches Ausbildungsverhältnis. Dies ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut des § 3 Abs. 1 Nr. 4 der Bundesärzteordnung in der Fassung vom 4. Februar 1970 (BGB1. I S. 237), wonach die ärztliche Ausbildung ein Studium der Medizin von mindestens sechs Jahren umfaßt, von denen mindestens acht, höchstens zwölf Monate auf eine praktische Ausbildung in Krankenanstalten entfallen müssen. Der Student hat jedoch außer etwaigen Möglichkeiten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz keine Ansprüche auf Ausbildungsgeld, weil er nicht im Rahmen eines arbeitsrechtlichen Grundsätzen unterliegenden Ausbildungsverhältnisses ausgebildet und tätig wird. Nach Auffassung der Bundesregierung muß dies hingenommen werden. Eine Änderung der Bundesärzteordnung und der Approbationsordnung für Ärzte sollte außer Betracht bleiben. Ziele der Reform der ärztlichen Ausbildung, die durch das Änderungsgesetz zur Bundesärzteordnung vom 28. August 1969 (BGBl I S. 1857) ermöglicht wurde, waren eine Rationalisierung, Intensivierung und stärkere praktische Ausrichtung der Ausbildung. Diese Zielsetzungen machten es notwendig, auf die frühere Aufgliederung der Ausbildung in Hochschulstudium und Medizinalassistentenzeit zu verzichten und die praktische Ausbildung in das Studium zu integrieren [s. hierzu die amtlichen Begründungen zum Entwurf eines Änderungsgesetzes zur Bundesärzteordnung (Bundestags-Drucksache V/3808) und zur Approbationsordnung für Ärzte (Bundesrats-Drucksache 437/70)]. Inhalt des Studiums im letzten Jahr ist ebenso wie bei den übrigen Ausbildungsphasen ausschließlich die Ausbildung und nicht eine praktische Arbeitsleistung. Gemäß § 3 Abs. 4 Satz 5 der Approbationsordnung für Ärzte darf der Studierende im Krankenhaus nicht zu Tätigkeiten herangezogen werden, die seine Ausbildung nicht fördern. Für nennenswerte praktische Arbeitsleistungen des Studenten, die der Patientenversorgung dienen, ist während dieser Zeit kein Raum. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 61): Hält es der Bundesverkehrsminister angesichts des Karlsruher Urteils für angebracht, daß Fahrkarten nach Berlin an den Auslandsschaltern zu lösen sind? Nach § 11 Abs. 1 des Verkehrsvertrages findet im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR für die Beförderung von Reisenden und Gepäck seit dem 1. April 1973 das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV) Anwendung. Dies bedeutet, daß nunmehr für die Beförderung von und nach Berlin (West) — ebenso wie für den Verkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR — der Internationale Tarif für die Beförderung von Personen und Reisegepäck gilt. Die Fahrkarten, die auf Grund dieses Tarifs ausgegeben werden, müssen handschriftlich ausgefertigt werden, während für die gängigen Verbindungen innerhalb der Bundesrepublik Schalterdruckmaschinen bzw. Automaten vorhanden sind. Auf kleineren und mittleren Bahnhöfen werden alle Fahrkarten über ein und 5692* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 denselben Schalter verkauft. Auf großen Bahnhöfen dagegen sind Sonderschalter für die handschriftlich auszufertigenden Fahrausweise, insbesondere auch für diejenigen des Auslandsverkehrs, vorgesehen. Mit der Bundesbahn wurde vereinbart, daß in den Aufschriften zur Bezeichnung der Sonderschalter an erster Stelle der DB/DR-Verkehr und erst danach der Auslandsverkehr aufgeführt wird. Alle Bundesbahndirektionen haben eine entsprechende Anweisung erhalten. Da somit die Fahrkarten nicht am Auslandsschalter, vielmehr an einem eigenst hierfür bezeichneten Sonderschalter verkauft werden, sehe ich keine Auswirkungen aus dem Karlsruher Urteil. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Fragen B 62 und 63) : Ist es zutreffend, daß die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt, neben anderen Strecken in Bayern auch die Bahnlinie Wasserburg—Ebersberg—Grafing stillzulegen, obwohl nach dem Landesentwicklungsprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen die Stadt Wasserburg als Mittelzentrum vorgesehen ist und die zentralörtliche Funktion der Stadt Wasserburg eine befriedigende verkehrsmäßige Erschließung erfordert, die allein durch die Aufrechterhaltung der Bahnlinie Wasserburg—Ebersberg—Grafing erhalten werden kann? Hat die Bundesregierung bei ihren entsprechenden Überlegungen, die bereits zu einem Investitionsstopp für die betroffene Linie geführt haben sollen, berücksichtigt, daß der Raum Wasserburg mit Rücksicht auf die vorhandenen beengten Ortsdurchfahrten eine weitere Steigerung des Straßenverkehrs nicht verkraften könnte, so daß es zu einer weiteren Beeinträchtigung der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs käme, ganz abgesehen davon, daß die jüngsten Probleme des Individualverkehrs deutlich gemacht haben, daß der öffentliche Nahverkehr ein attraktives Angebot aufweisen muß, um die Abhängigkeit weiter Personenkreise vom privaten Pkw zu beenden? Die Deutsche Bundesbahn hat sich zum Ziel gesetzt, ihr Leistungsangebot den Erfordernissen des Verkehrsmarktes anzupassen. Dies geschieht durch Streckenneu- und -ausbau dort, wo die Grenze der Kapazität erreicht ist, und durch eine Konzentration auf die Bereiche, in denen die Leistungsvorteile der Eisenbahn voll zum Tragen kommen. Dazu gehört auch die Überprüfung der Strecken, deren Verkehrsaufkommen schwach ist. Im Rahmen dieser Untersuchungen wird von der Deutschen Bundesbahn der Streckenabschnitt Ebersberg—Wasserburg überprüft. Ob die Verlagerung des Verkehrs von der Schiene auf die Straße zu einem wirtschaftlichen Erfolg führt, wird sich erst nach Abschluß der Untersuchung ergeben. Erst dann wird der Vorstand der Deutschen Bundesbahn entscheiden, ob ein Stilllegungsverfahren nach dem Bundesbahngesetz eingeleitet werden wird. In diesem Verfahren wird der obersten Landesverkehrsbehörde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, die wiederum die Beteiligten hören wird. Sollte es zu einem Stillegungsantrag kommen, wird der Bundesminister für Verkehr bei seiner Prüfung insbesondere auch die von Ihnen angesprochene Gesamtverkehrsbedienung in diesem Raum betrachten und struktur- und raumordnungspolitische Gesichtspunkte in Zusammen- arbeit mit dem Bundesminister für Wirtschaft und dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bei seiner Entscheidung berücksichtigen. Die Überprüfung verkehrsschwacher Strecken soll auch dazu dienen, Fehlinvestitionen zu vermeiden. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 64) : Wann ist nach dem derzeitigen Planungsstand mit dem Baubeginn für die Bundesautobahn Würzburg—Ulm im Streckenabschnitt Würzburg—Uffenheim zu rechnen? Die Linienführung für die Bundesautobahn Würzburg–Ulm (A 24) wurde am 6. August 1973 durch den Bundesverkehrsminister festgelegt. Besonders vordringlich ist der Abschnitt zwischen dem Autobahndreieck Biebelried und Uffenheim. Für diesen Abschnitt werden zur Zeit die Planungen aufgestellt. Anschließend soll das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Nach Abschluß der planerischen und rechtlichen Vorbereitungen kann unverzüglich mit dem Abschnitt Biebelried–Uffenheim begonnen werden. Nach dem derzeitigen Planungsstand ist mit einem Baubeginn in etwa zwei Jahren zu rechnen. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hussing (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 65) : Wann wird die Bundesstraße 40 im Bereich der Gemeinde Gründau, Ortsteil Rothenbergen, Kreis Gelnhausen, weiter ausgebaut, damit das Verkehrsdilemma im Bereich der Ortsdurchfahrt Rothenbergen, das in Spitzenzeiten des Berufsverkehrs zu chaotischen Zuständen führt, beseitigt wird? Mit der Verlegung der B 40 im Raum Rothenbergen–Gelnhausen soll begonnen werden, sobald die rechtlichen Voraussetzungen hierzu erfüllt sind. Die hessische Straßenbauverwaltung stellt gegenwärtig den Entwurf auf. Nach dessen Prüfung und Genehmigung sind das nach §§ 17 und 18 des Bundesfernstraßengesetzes vorgeschriebene Planfeststellungsverfahren und der erforderliche Grunderwerb durchzuführen. Nach den bisher gemachten Erfahrungen kann mit dem Baubeginn nicht vor 1976 gerechnet werden. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Meermann (SPD) (Drucksache 7/1766 Frage B 66) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 5693* Kann die Bundesregierung bei der Deutschen Bundesbahn darauf hinwirken, daß Reisenden, die von Bonn aus einen Nachtzug nach 24 Uhr benutzen müssen, für den Fall einer größeren Zugverspätung eine geeignete Aufenthaltsmöglichkeit geboten wird? Während der Hauptbahnhof Bonn und die Schalterhalle nachts durchgehend geöffnet sind, ist die Bahnhofsgaststätte mit den Wartesälen 1. und 2. Klasse in der Regel zwischen 24.00 Uhr und 7.00 Uhr geschlossen, einmal wegen zu hoher Personalkosten für das Pächterehepaar, zum anderen aber auch wegen der Schwierigkeit überhaupt, gutes und verläßliches Personal für diese Zeit zu bekommen. In den Nachtstunden steht daher wartenden Reisenden leider nur die Schalterhalle zur Verfügung. Um Reisende, die zum Warten gezwungen sind, hier vor lästiger Nachbarschaft zu schützen, prüft die Deutsche Bundesbahn, ob durch geeignete bauliche Veränderungen ein besonderer Raum für Reisende in der Zeit von 24.00 Uhr bis 7.00 Uhr geschaffen werden kann. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 67) : Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um den derzeitigen Zustand abzustellen, daß Körperbehinderte, die an einen Rollstuhl gebunden sind, in Gepäckwagen der Deutschen Bundesbahn zwischen Kisten und Koffer, ohne Heizung und Toilette, befördert werden müssen, obwohl auch dieser Personenkreis den vollen Fahrpreis entrichten muß, und his wann wird die Bundesregierung diese unwürdige und untragbare Beförderungsart für Körperbehinderte mit Rollstuhl abgestellt haben? Der Deutsche Eisenbahn-Personentarif enthält keine Vorschrift des Inhalts, daß Körperbehinderte, die während der Fahrt in ihren Trag- oder Fahrstühlen bleiben, im Gepäckwagen befördert werden müssen. Dies ergibt sich vielmehr aus den technischen Voraussetzungen und geschieht ausschließlich aus kundendienstlichen Gründen der Bahn und auf ausdrücklichen Wunsch der Reisenden. Das Problem liegt hier vor allem in der Bemessung der Einstiege und der Breite der Durchgänge in den Reisezugwagen, die nicht auf die Maße der Rollstühle usw. abgestellt sind. Die Bundesbahn hat dazu mitgeteilt, daß die Herstellung einer Fahrtmöglichkeit im Rollstuhl in den allgemein zugänglichen Reisewagen nur mit außergewöhnlich hohem Aufwand zu erreichen wäre. Um eine generelle, auch für Fahrstuhlbesitzer annehmbare Lösung zu schaffen, müßten Rampen, Fahrtreppen, Hubvorrichtungen usw. auf allen Personenbahnsteigen aller Bahnhöfe, Haltepunkte und Haltestellen eingerichtet und in jeden Reisezug mindestens ein besonders hergerichteter Wagen eingestellt werden, der allen erdenklichen Anforderungen gerecht 'wird. Bei den auf den Strecken der Bundesbahn täglich verkehrenden 20 000 Reisezügen aller Gattungen und 7 000 möglichen Zusteigestellen erscheint diese Forderung allein vom finanziellen Aufwand her nicht realisierbar. Der Bundesminister für Verkehr hat die Bundes- (I bahn bereits beauftragt, das Problem zu prüfen und hierbei insbesondere nach Lösungen zu suchen, die einen geringen Aufwand erfordern. Die Bundesbahn ist gern bereit, im Rahmen des Möglichen mitzuhelfen. Im Hinblick auf die eingangs geschilderten Fakten läßt sich jedoch ein Termin für konkrete Maßnahmen nicht festlegen. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 7/1766 Fragen B 68 und 69) : Weshalb wird nach der Zusammenlegung der beiden Landkreise Unterwesterwald (MT) und Oberwesterwald (WEB) zum Landkreis Westerwald diesem Kreis nicht das Autokennzeichen WW (Westerwald) zuerkannt? Warum gelten bei der Zuerkennung von Autokennzeichen für den Westerwald nicht die gleichen Kriterien, wie das u. a. für die Landschaften Nordfriesland und Ostholstein geschehen ist? Bei der Festlegung der Kraftfahrzeugkennzeichen richtet sich das Bundesverkehrsministerium soweit wie möglich nach den Vorschlägen der Landesregierung. Dabei muß jedoch berücksichtigt werden, daß nach einem Beschluß des Ausschusses für Verkehr und Post des Bundesrates vom April 1973 sogenannte landschaftsbezogene Kennzeichen auch dann nicht zugestanden werden dürfen, wenn es von der zuständigen Landesregierung gewünscht würde. Danach könnte für den neugebildeten Westerwaldkreis das Kennzeichen „WW" nicht in Betracht gezogen werden. Vielmehr müßte entsprechend der Systematik das Kennzeichen aus dem Namen des Kreissitzes (Montabaur) abgeleitet werden. Das würde die Beibehaltung des schon vorhandenen Kennzeichens mit den Buchstaben „MT" bedeuten. Ich gehe davon aus, daß die rheinland-pfälzische Landesregierung mir einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten wird. Er würde zudem auf der Linie der bisher in Rheinland-Pfalz bei Gebietsänderungen geübten Praxis liegen. Die Kennzeichen für die Kreise Nordfriesland und Ostholstein wurden im Jahre 1970 festgelegt. Diese einmaligen Abweichungen lagen nicht nur zeitlich lange vor dem genannten Beschluß des BundesratsAusschusses, sondern sind auch durch die spätere Praxis bei den Gebietsreformen in fast allen Bundesländern überholt. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/1766 Frage B 70) : Welche Erkenntnisse haben dazu geführt, im Bundesverkehrswegeplan (1. Stufe, Bauprogramm und längerfristige Planungen der Deutschen Bundesbahn) die Bahnstrecke Bretten—EppingenHeilbronn für eine Elektrifizierung vorzusehen, dagegen die Strecke Karlsruhe—Bretten nicht? 5694* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 Die Deutsche Bundesbahn (DB) betrachtet die Strecke Karlsruhe—Bretten—Heilbronn als Einheit und hat sie in dieser Form auch in ihre längerfristigen Überlegungen zum weiteren Ausbau des elektrifizierten Streckennetzes einbezogen. Durch ein Druckereiversehen ist es in der Anlage 11 zum Bundesverkehrswegeplan 1. Stufe leider zu einer unterschiedlichen Darstellung der Abschnitte Karlsruhe—Bretten und Bretten—Heilbronn gekommen. Vorsorglich möchte ich noch darauf hinweisen, daß dieses Elektrifizierungsvorhaben hinsichtlich seiner zeitlichen Realisierbarkeit keine besondere Priorität besitzt, da zunächst andere Strecken mit höherer Belastung auf elektrischen Betrieb umgestellt werden. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/1766 Fragen B 71 und 72): Inwieweit wird bei der Trassenführung der geplanten Bundesbahn-Fernschnellstrecken dafür Sorge getragen, daß eine Ceräuschbelästigung in Wohnbereichen und ein Durchschneiden von Wohngebieten vermieden wird? Inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß die Trassenführung der geplanten Bundesbahn-Fernschnellstrecke Köln—Groß Gerau im Bereich der Verbandsgemeinde Puderbach/ Westerwald, die insbesondere eine bauliche Entwicklung der Gemeinde Raubach in Richtung Hanroth und die Erweiterung des Industriegeländes Hedwigsthal behindern würde, zugunsten einer südlichen Schleife, die nur durch Waldgebiete führen würde, aufgegeben wird? Zu Frage B 71: Bei der Trassierung der Neubaustrecken wird von der Deutschen Bundesbahn (DB) versucht, zu bebauten Gebieten vor allem im Hochgeschwindigkeitsbereich im Normalfall einen Abstand von hundert Metern und mehr zu erreichen. Eine Zerschneidung von Wohngebieten wird nach Möglichkeit ganz vermieden. Diese Planungen der Deutschen Bundesbahn werden im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens bzw. eines entsprechenden Verfahrens, soweit ein Raumordnungsverfahren landesrechtlich nicht vorgeschrieben ist, den Ländern zur Stellungnahme zugeleitet. In diesem Verfahren haben in der Regel alle betroffenen Behörden und Gemeinden Gelegenheit, etwaige Einwendungen zu erheben. Nach Übereinstimmung im Raumordnungsverfahren werden in den dann folgenden Planfeststellungsverfahren neben den öffentlichen auch die privaten Belange gegeneinander abgewogen und noch bestehende Meinungsverschiedenheiten möglichst ausgeräumt. Möglichkeiten des Lärmschutzes werden bei der Trassenvorplanung soweit wie möglich bereits berücksichtigt. Hierbei kommen insbesondere die Trassenführung in Tunnellage oder im Einschnitt in Betracht. Weitergehende Lärmschutzmaßnahmen, wie Lärmschutzwälle mit Bepflanzung, Lärmschutzpflanzungen allgemein oder Lärmschutzschirme und -wände können, soweit sie nicht von vornherein berücksichtigt sind, im Planfeststellungsverfahren gefordert werden. Diese Verfahren stellen sicher, daß ggf. zum Schutze der Landschaft sowie nachbarlicher Interessen Auflagen gemacht werden können. Für die Betroffenen bestehen dabei ausreichende Möglichkeiten, die Auswirkungen der Neubaustrecken auf die Umgebung im Bau und Betrieb auf das Maß zu beschränken, das auf beiden Seiten am besten dem öffentlichen Wohle dient. Zu Frage B 72: Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat als Planungsträger für die Neubaustrecke Köln — Groß Gerau ihre Grobtrassierung der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz zur Abstimmung der Planung mit den Belangen der Raumordnung im Oktober des letzten Jahres zugeleitet. Der Deutschen Bundesbahn ist der Wunsch der Gemeinde Raubach nach Verlegung der Trasse bekannt, sie ist allerdings der Ansicht, daß zunächst die Stellungnahme des Landes Rheinland-Pfalz zu der vorgelegten Linienführung abgewartet werden sollte. Eine Zuständigkeit der Bundesregierung ergibt sich erst später bei der Genehmigung nach § 14 Bundesbahngesetz und ggf. bei der Planfeststellung nach § 36 des Bundesbahngesetzes, wenn der Bundesminister für Verkehr von der Deutschen Bundesbahn zu einer Entscheidung aufgerufen werden sollte. Es ist nicht ausgeschlossen, daß der Bundesminister für Verkehr bei seiner Feststellung von Plänen gewisse Auflagen zum Schutze der Landschaft und nachbarlicher Interessen macht. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage ,des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 73): Welche Konzeptionen für den letzten Bauabschnitt der umfassenden Neugestaltung des Bahnhofs Radolfzell, die Planung, den Zeitraum und die benötigten Finanzmittel betreffend, soll jetzt verwirklicht werden, und kann damit gerechnet werden, daß diese letzten Baumaßnahmen in Würdigung der besonderen Bedürfnisse der Fremdenverkehrsstadt Radolfzell bald begonnen werden? Der letzte Bauabschnitt der umfassenden Neugestaltung des Geländes am Bahnhof Radolfzell umfaßt im wesentlichen den Bau eines zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB). Träger dieses Vorhabens ist die Stadt Radolfzell, die hierfür beim Land Baden-Württemberg Zuschüsse beantragt hat. Auf dem für den ZOB vorgesehenen Gelände stehen z. Z. noch ,die Bahnhofswirtschaft (Rest des alten Empfangsgebäudes) und ein Magazingebäude der Deutschen Bundesbahn (DB). Die Ablösesumme für diese abzubrechenden Gebäude wurde von der DB Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 5695* mit 300 000 DM angegeben, für die Ersatzbauten sind jedoch höhere Investitionen erforderlich. Die Bundesbahndirektion Karlsruhe prüft z. Z. Finanzierungsmöglichkeiten für ,die über die Ablösesumme hinausgehenden Investitionskosten. Dem Vernehmen nach wird die Bundesbahndirektion Karlsruhe in Kürze eine Vereinbarung mit der 'Stadt Radolfzell über die vorgesehene Nutzung und Widmung ides Geländes für den künftigen ZOB als öffentliche Verkehrsfläche abschließen. Wann mit dem Abschluß dieser Vereinbarung zu rechnen ist, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engels- berger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 74): Trifft es zu, daß im Zuge weiterer Rationalisierungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn der Schienenverkehr auf der Strecke Traunstein—Waging und Traunstein—Garching eingestellt werden soll und aus diesem Grund bereits eine totale Investitionssperre verhängt worden ist? Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat sich zum Ziel gesetzt, ihr Leistungsangebot den Erfordernissen des Verkehrsmarktes anzupassen. Dies geschieht durch Streckenneu- und -ausbau dort, wo die Grenze der 1 Kapazität erreicht ist, und durch eine Konzentration auf die Bereiche, in denen die Leistungsvorteile der Eisenbahn voll zum Tragen kommen. Dazu gehört auch die Überprüfung der Strecken, deren Verkehrsaufkommen schwach ist. Im Rahmen dieser Untersuchungen werden von der DB die Strecken Traunstein—Waging und Traunstein—Garching überprüft. Ob die Verlagerung des Verkehrs von der Schiene auf die Straße zu einem wirtschaftlichen Erfolg führt, wird sich erst nach Abschluß der Untersuchung ergeben. Erst dann wird der Vorstand der Deutschen Bundesbahn entscheiden, ob ein Stillegungsverfahren nach Bundesbahngesetz eingeleitet werden wird. In diesem Verfahren wird der obersten Landesverkehrsbehörde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, die wiederum die Beteiligten hören wird. Die Überprüfung verkehrsschwacher Strecken soll insbesondere auch dazu dienen, Fehlinvestitionen zu vermeiden. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/1766 Frage B 75): Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung nach dem Konjunktursonderprogramm (Teil B) auf dem Sektor des Straßenbaus im Bereich Niederbayern und der Oberpfalz zusätzlich in Angriff nehmen, und bis wann kann mit einer Bekanntgabe der entsprechenden Maßnahmen und der Erteilung der Aufträge gerechnet werden? Wie Ihnen bereits mit Schreiben vom 27. Februar 1974 mitgeteilt wurde, ist eine Aussage darüber, welche Bundesfernstraßenmaßnahmen im Rahmen des Sonderprogramms für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen in den einzelnen Problemgebieten berücksichtigt werden können, zur Zeit noch nicht möglich. Die vom Bundesminister der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und dem Bundesminister für Verkehr aus den Länderanmeldungen ausgewählten Vorhaben werden dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages für die Schlußberatungen des Bundeshaushalts 1974 in Kürze vorgeschlagen. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/1766 Frage B 76): Wird die Bundesregierung bei den Abstimmungsgesprächen mit der Deutschen Bundesbahn darauf drängen, bei der Organisation der Arbeitsteilung innerhalb der Deutschen Bundesbahn nach dem Prinzip „Arbeit zu den Arbeitnehmern" mehr Aufgaben in die Einrichtungen im Zonenrand- und Grenzgebiet, vor allem ire Bereich Niederbayern und der Oberpfalz, zu verlagern? Für die Vergabe von Leistungen der Deutschen Bundesbahn (DB) — auch im Zonenrand- und Grenzgebiet — ist die DB nach den gesetzlichen Bestimmungen allein zuständig. Die DB ist allerdings bemüht, im Rahmen der regional- und wirtschaftspolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung Arbeitsplätze in den strukturschwachen Gebieten zu erhalten. Alle Maßnahmen auf diesem Gebiet können von der DB auf Grund des gesetzlichen Auftrages aber nur unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte erfolgen. Dabei wird auch das Gefälle der Arbeitsmarktsituation zwischen den Ballungsgebieten und ländlichen Randgebieten berücksichtigt. Der Vorstand der DB hat generell unter dem Stichwort „Arbeit zu den Menschen" angeordnet, daß zur Entlastung von Regionen ohne oder mit geringen Arbeitskraftreserven geeignete Leistungen in Bezirke mit relativ günstigem Angebot an Arbeitskräften zu verlagern sind. Im übrigen wird die DB versuchen, die günstige Arbeitsmarktsituation im Raum Regensburg/Weiden zu nutzen. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache 7/1766 Frage B 77): Ist der Bundesregierung der Vorentwurf der Städte Stuttgart und Fellbach für den Verlauf der Trassenführung der Bundesstraße 312 im Abschnitt Waiblingen—Fellbach—Stuttgart—Untertürkheim bekannt, und wie weit ist der Stand der Planung bzw. die Finanzierung für diesen Streckenabschnitt? Die Linie für die neue Bundesstraße 312 zwischen Waiblingen (B 14) und Stuttgart-Untertürkheim 5696* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 (B 10) ist nach § 16 Bundesfernstraßengesetz vom Bundesminister für Verkehr festgelegt. Ein dem Bundesverkehrsministerium vorliegender Vorschlag über die Einzelplanung in diesem Bereich soll noch diesen Monat in einem bereits vereinbarten Planungsgespräch mit der Landesstraßenbauverwaltung abschließend beraten werden. Die dafür zuständige Landesstraßenbauverwaltung wird dann im Rahmen der laufenden Planungsarbeiten die Aufstellung des Genehmigungsverfahrens und die baureife Planung durchführen. Ein konkreter Zeitraum für die Finanzierung und somit Baudurchführung läßt sich noch nicht angeben. Er wird im wesentlichen nach der Abwicklung der laufenden Neubaumaßnahmen im Stuttgarter Raum liegen und ist daher heute noch nicht abzusehen. Diese zeitliche Einordnung ergibt sich zwangsläufig aus der Vielzahl der laufenden, großen Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen gerade im Raum Stuttgart und der damit verbundenen, bereits bestehenden sehr umfangreichen Mittelbindung. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 78) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß erneut und mit großem Nachdruck versucht werden muß, in der Europäischen Gemeinschaft und international die vielfältigen Hafenzugangsbehinderungen für Schiffe mit Nuklearantrieb aufzuheben? Die Bundesregierung hat zu dieser Frage erst vor kurzem ausführlich — positiv --- Stellung genommen. Sie verweist auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Benz u. a. — siehe Bundestagsdrucksache 7/1220. Bei den zahlreichen bilateralen Verhandlungen über Anlaufverträge für 'das erste deutsche Reaktorschiff „Otto Hahn" hat sich immer wieder gezeigt, daß Probleme der technischen Sicherheit verhältnismäßig leicht zu überwinden sind, jedoch die Haftungsfragen langwierige Verhandlungen und langfristige Verzögerungen verursachten. Die Bundesregierung wird daher noch in diesem Frühjahr den gesetzgebenden Körperschaften den Entwurf eines Vertragsgesetzes zu dem Brüsseler Übereinkommen über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen vorlegen. Mit der dann möglichen Ratifizierung wird dieses Übereinkommen international in Kraft treten. Der Bundesregierung ist die Absicht mehrerer europäischer und außereuropäischer Staaten bekannt, dem Übereinkommen beizutreten. Sie ist zuversichtlich, daß die Ratifizierung des Übereinkommens die weiter nötigen Verhandlungen über Anlaufverträge für Nuklear-Schiffe ganz wesentlich erleichtern wird. Hierzu hat die Bundesregierung mit zahlreichen Staaten, darunter auch in Südostasien, Kontakte aufgenommen. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 79) : Nachdem feststeht, daß der Verkehr auf der Strecke Malsfeld/ Waldkappel demnächst entgegen den Protesten der betroffenen Gemeinden und der örtlichen Wirtschaft eingestellt wird, frage ich die Bundesregierung, ob Planungen bestehen, auch den Verkehr von der Strecke Malsfeld/Treysa einzustellen, und wann das voraussichtlich geschehen soll? Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat sich zum Ziel gesetzt, ihr Leistungsangebot den Erfordernissen des Verkehrsmarktes anzupassen. Dies geschieht durch Streckenneu- und -ausbau dort, wo die Grenze der Kapazität erreicht ist, und durch eine Konzentration auf die Bereiche, in denen die Leistungsvorteile der Eisenbahn voll zum Tragen kommen. Dazu gehört auch die Überprüfung der Strecken, deren Verkehrsaufkommen schwach ist. Im Rahmen dieser Untersuchungen wird von der Deutschen Bundesbahn die Strecke Malsfeld—Treysa überprüft. Ob die Verlagerung des Verkehrs von der Schiene auf die Straße zu einem wirtschaftlichen Erfolg führt, wird sich erst nach Abschluß der Untersuchung ergeben. Erst dann wird der Vorstand der Deutschen Bundesbahn entscheiden, ob ein Stillegungsverfahren nach Bundesbahngesetz eingeleitet werden wird. In diesem Verfahren wird der obersten Landesverkehrsbehörde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, die wiederum die Beteiligten hören wird. Sollte es zu einem Stillegungsantrag kommen, wird, wie bei allen Strecken im Zonenrandgebiet, das Bundeskabinett entscheiden. Die Überprüfung verkehrsschwacher Strecken soll insbesondere auch dazu dienen, Fehlinvestitionen zu vermeiden. Anlage 77 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel vom 12. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schachtschabel (SPD) (Drucksache 7/1766 Frage B 80) : Trifft es zu, daß Absichten bestehen, das Prinzip der Gemeinnützigkeit bei gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften aufzuheben? Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, die Institution der Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen aufzuheben. Die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen sind hinsichtlich der Verwendung ihrer Gewinne und ihres Vermögens Beschränkungen und Bindungen nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterworfen, die wohnungspolitisch weiterhin von Bedeutung sind. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 5. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 81): Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 5697* Wie hat die Bundesregierung sichergestellt bzw. gedenkt sie sicherzustellen, daß Jugendliche aus der Bundesrepublik Deutschland einschließlich West-Berlins bei Studien- und Arbeitsaufenthalten in der „DDR" nicht dem neuen Jugendgesetz der „DDR" unterworfen werden? Im Rahmen des Paragraphen 57 des neuen Jugendgesetzes der DDR können die Bestimmungen dieses Gesetzes auch für junge Menschen Anwendung finden, die nur zeitweilig in der DDR studieren und arbeiten. Allerdings können verschiedene Bestimmungen nur auf Jugendliche angewandt werden, die im Sinne der Gesetzgebung der DDR Staatsbürger der DDR sind. Zur Zeit gibt es keine Jugendlichen aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West), die im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen in der DDR studieren oder arbeiten. Nach dem gegenwärtigen Stand der Verhandlungen mit der DDR ist noch nicht abzusehen, ob Jugendlichen aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) in naher Zukunft Studien- oder Arbeitsaufenthalte in der DDR ermöglicht werden können. Dort wo Probleme auftreten, bringt diese die Bundesregierung ohnehin in den Verhandlungen mit der DDR zur Sprache. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 82) : Bedeutet das Devisengesetz der DDR vom 19. Dezember 1973 (z. B. §§ 16, 17 ff., 5, 6) tatsächlich, daß DDR-Bürger als „Deviseninländer" ihre „Devisenwerte", also auch Grundstücke auf dein Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, zuerst ihren eigenen „zuständigen Organen" anzubieten haben und damit die Möglichkeit eröffnet ist, daß die DDR künftig in erheblichem Umfang Grundbesitzer in der Bundesrepublik Deutschland wird? Der erste Teil Ihrer Anfrage ist grundsätzlich zu bejahen. Das neue Devisengesetz der DDR vom 19. Dezember 1973 hat als wesentliche Neuerung im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland mit sich gebracht, daß wie bisher schon nicht nur Geldforderungen, sondern nun auch Grundstücke und ähnliche Vermögenswerte als „Devisenwerte" gelten. Im Verhältnis zum Ausland war das schon nach dem alten Devisengesetz der DDR von 1961 der Fall. Als Devisenwerte müssen die Grundstücke von DDR-Bewohnern im Bundesgebiet und in Berlin (West) angemeldet und „auf Verlangen des Rates des Bezirks" auch zum Kauf angeboten werden. Eine entsprechende Vorschrift enthielt auch das alte Devisengesetz von 1961, wobei die Anbietungspflicht sogar zwingend war, also nicht erst auf Verlangen des Rates des Bezirks wirksam wurde. Es ist nicht bekanntgeworden, ob Auslandsgrundstücke aufgrund dieser Anbietungspflicht tatsächlich übertragen werden mußten. Weiterhin ist nicht bekannt und auch nicht ersichtlich, daß die DDR das neue Devisengesetz deswegen erlassen hat, um die ihren Einwohnern in der Bundesrepublik gehörenden Grundstücke an ( sich zu bringen. Aber selbst wenn dies der Fall wäre, müßte eine solche Aktion scheitern. Die Übertragung von Grundstücken in der Bundesrepublik von einem Bewohner der DDR auf einen anderen bzw. auf die DDR selbst ist auch nach unserem Recht, und zwar nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53, genehmigungspflichtig. Ohne die nach diesem Gesetz erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Landeszentralbanken sind Übertragungsgeschäfte zivilrechtlich — und hierauf kommt es an — unwirksam. Unsere Genehmigungsbehörden haben es daher in der Hand, den Vollzug solcher Übertragungsgeschäfte, d. h. z. B. die Umschreibung von Grundstücken im Grundbuch, zu unterbinden. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 83) : Ist die Bundesregierung bereit, die technische Abwicklung des innerdeutschen Reiseverkehrs dadurch zu erleichtern, daß sie eine konsularische Außenstelle in Breslau einrichtet, so daß Einwohner aus denn Raum Breslau ihr Visum unmittelbar in Breslau beantragen können und deswegen nicht erst nach Berlin-Ost reisen müssen? Unter „Innerdeutschem Reiseverkehr" versteht die Bundesregierung den Reiseverkehr zwischen den beiden deutschen Staaten. Visumzwang besteht im innerdeutschen Reiseverkehr nicht. Reisen von Einwohnern aus dem Raum Breslau in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind nicht „innerdeutscher Reiseverkehr". Für polnische Staatsangehörige, die in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, besteht Visumzwang. Die Visen werden in der Regel von der Botschaft in Warschau erteilt. Die Frage der Errichtung einer konsularischen Vertretung in Breslau stellt sich im Zusammenhang mit Ihrer Frage nicht. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU; CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 84) : Wie hoch ist der Betrag, der in diesem Jahr für die Förderung von Studienfahrten nach Berlin zur Verfügung steht, und wie ist es zu erklären, daß bereits jetzt Förderanträge für 1974 nicht mehr positiv beantwortet werden? Dem Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen stehen lt. Haushaltsansatz 1974 wie auch in den Vorjahren 12,2 Millionen DM bei Titel 2702/ 685 07 für die Förderung von Reisen nach Berlin (West) und von Reisen an die Grenze zur DDR zur Verfügung. Hiervon sind mit Zustimmung des Bun- desministers der Finanzen 95 % zur Bewilligung freigegeben worden. Dieser hat aber im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung festgelegt, daß die Mittel kassenmäßig nur in der Form bewirtschaftet werden dürfen, daß 25 % des Ansatzes in den ersten vier Monaten und weitere 35 % vom 1. Mai bis 31. August verausgabt werden dürfen. Eingehende Anträge können also nur im Rahmen der bis Ende April bzw. Ende August zur Verfügung stehenden Mittel berücksichtigt werden. Dies hat bei anhaltend starkem Antragseingang dazu geführt, daß in geringem Umfange Ablehnungen ausgesprochen werden mußten. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 13. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Fragen B 85 und 86) : In welchen Bereichen und seit wann werden z. Z. Verhandlungen mit der Regierung der DDR geführt, und welche Ressorts der Bundesregierung haben die Führung dieser Gespräche übernommen? Auf welchen Gebieten und seit wann sind Verhandlungen für Folgeverträge des Grundvertrags mit der DDR aufgenommen worden, und ist sichergestellt, daß jeweils Berlin (West) voll in diese Folgeverträge einbezogen werden wird? Zwischen der Bundesregierung und der Regierung der DDR werden gegenwärtig auf 13 verschiedenen Strängen Verhandlungen bzw. Gespräche geführt. Ich darf Sie Ihnen hier der Reihe nach nennen: 1. Gespräche über beiderseits interessierende Fragen zwischen Staatssekretär Gaus und dem Stellvertreter des Ministers für Auswärtige Angelegenheiten der DDR, Nier. Die Gespräche finden seit dem 28. November 1973 in Fortsetzung der Gespräche zwischen Bundesminister Bahr und Staatssekretär Kohl statt. 2. Verhandlungen über den Abschluß eines Post-und Fernmeldeabkommens. Verhandelt wird seit 7. Dezember 1972. Federführend ist das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen. 3. Verhandlungen über den Abschluß eines Abkommens auf dem Gebiet des Gesundheitswesens. Die 1. Verhandlungsrunde war am 23. Mai 1973. Federführend ist das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit. 4. Verhandlungen über den Abschluß von Verträgen auf dem Gebiet des Rechtsverkehrs gibt es seit dem 21. August 1973. Federführend ist das Bundesministerium der Justiz. 5. Verhandlungen über den Abschluß eines Abkommens über den nichtkommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehr. Die 1. Verhandlungsrunde war am 10. Oktober 1973. Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen. 6. Verhandlungen über den Abschluß eines Abkommens über den Umweltschutz. Die 1. Verhandlungsrunde hat am 29. November 1973 stattgefunden. Federführend ist das Bundesministerium des Innern. 7. Verhandlungen über den Abschluß eines Abkommens über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik. Die Verhandlungen haben am 30. November 1973 in Bonn begonnen. Federführend ist das Bundesministerium für Forschung und Technologie. 8. Verhandlungen über den Abschluß eines Abkommens auf dem Gebiet der Kultur. Die 1. Verhandlungsrunde fand am 27. November 1973 statt. Die Verhandlungen werden von Staatssekretär Gaus vom Bundeskanzleramt geführt. 9. Verhandlungen über Wirtschaftsfragen. Die Verhandlungen werden im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten (TSI - Ministerium für Außenhandel der DDR) geführt. Sie finden in der Regel mittwochs 14tägig statt. 10. Sitzungen der Transitkommission. Die konstituierende Sitzung fand am 8. Juni 1972 in Berlin (Ost) statt. Federführend ist das Bundesministerium für Verkehr. 11. Sitzungen der Verkehrskommission. Die Konstituierung der Kommission erfolgte am 13. November 1972 in Berlin (Ost). Federführend ist das Bundesministerium für Verkehr. 12. Sitzungen der Grenzkommission. Die konstituierende Sitzung war am 31. Januar 1973 in Bonn. Federführendes Ressort ist das Bundesministerium des Innern. Ferner finden Expertengespräche über Fragen des grenznahen Verkehrs statt. Federführend ist das Bundesministerium für Verkehr. Außerhalb der offiziellen Regierungsverhandlungen verlaufen die Gespräche zwischen unserem Deutschen Sportbund und dem Deutschen Turn- und Sportbund der DDR über die Aufnahme des Sportverkehrs. Nach längerer Pause ist ein 4. Gespräch für den 20. März 1974 vorgesehen. Zu Ihrer 2. Frage stelle ich fest, daß die Bundesregierung es als unerläßlich ansieht, Berlin (West) in Übereinstimmung mit dem Vier-Mächte-Abkommen und dem Grundlagenvertrag in die Folgeabkommen mit der DDR einzubeziehen. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 88) : Hält die Bundesregierung die Gewährung eines weiteren Zuschusses von 700 000 DM an den Club of Rome, den die Stiftung Volkswagenwerk nach Zeitungsmeldungen bereits bewilligt haben soll, angesichts der massiven wissenschaftlichen Kritik an der Studie the limits of growth" für sinnvoll und mit dem Stiftungszweck vereinbar? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 5699* Die Stiftung Volkswagenwerk hat im Rahmen ihres Schwerpunkts „Systemforschung" am 1. 12. 1972 für das interdisziplinäre Forschungsprojekt „Aufbau und numerische System-Simulierung eines hierarchischen regionalisierten Weltmodells" dem Lehrstuhl A für Mechanik (Prof. Dr.-Ing. E. Pestel) der Technischen Universität Hannover — nicht dem Club of Rome — den Betrag von 700 000 DM bewilligt. Ausgesprochen wurde. die Bewilligung vom Kuratorium der Stiftung, das satzungsgemäß über die Vergabe der Förderungsmittel in eigener Zuständigkeit befindet. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie begrüßt die Bewilligung von Mitteln an deutsche Experten auf dem Gebiet der Theorie dynamischer Modelle, weil gegenüber 'dem ursprünglichen Weltmodell des Clubs of Rome nun ein neuer wissenschaftlich spezifizierter Ansatz gegeben ist, auf der Grundlage moderner Systemtheorie und mit Hilfe von Großrechenanlagen ein praktisch einsetzbares Werkzeug für langfristige nationale und internationale politische, ökonomische und ökologische Planungen und Entscheidungen zu entwikkeln und bereitzustellen. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Richter (SPD) (Drucksache 7/1766 Frage B 89) : Wird sich die Bundesregierung entsprechend der Empfehlung Nr. 245 der Versammlung der Westeuropäischen Union betreffend die Spitzentechnologie in Japan und deren Konsequenzen für Europa dafür einsetzen, daß im Rahmen der OECD ein mit dein vorgeschlagenen Arbeitsprogramm befaßter Sonderausschuß der Technologie- und Industrieminister und ihrer ständigen Vertreter eingesetzt wird? Die Bundesregierung mißt der internationalen Zusammenarbeit mit den europäischen Staaten, vorrangig innerhalb der EG, wie auch mit den USA und Japan auf dem Gebiet von Wissenschaft und Technologie allgemein und insbesondere auf den in der Empfehlung genannten Gebieten besondere Bedeutung bei. Neben der Vertiefung ihrer bilateralen Kontakte arbeitet sie daher aktiv in den jeweils bestehenden multilateralen Organisationen mit. Ob zur Verbesserung dieser Zusammenarbeit entsprechend der Empfehlung Nr. 245 der WEU ein Sonderausschuß der Technologie- und Industrieminister und ihrer Ständigen Vertreter eingesetzt werden sollte, kann erst nach Prüfung der Empfehlung im Council der WEU und nach Abstimmung mit den übrigen Partnern endgültig beantwortet werden. Bei der Prüfung der Frage wird, angesichts der starken internationalen Verflechtung, darauf zu achten sein, daß, wie auch die Empfehlung hervorhebt, eine Zersplitterung in zu viele Organisationen und zu viele Gremien vermieden wird und, zur Vermeidung von Doppelarbeit, neue Aktivitäten in die bereits laufenden Arbeiten eingegliedert werden. Die OECD hat auf den meisten der in der Empfehlung genannten Gebieten bereits als wesentliches Gremium der westlichen Industriestaaten wertvollE Arbeit geleistet. Diese vollzieht sich insbesondere in den für Einzelbereiche geschaffenen Ausschüssen, wie etwa der Umweltausschuß, der Ausschuß für Wissenschafts- und Technologiepolitik mit dem Unterausschuß für Computereinsatz, dem Industrieausschuß, Energieausschuß, Ölausschuß und dei OECD-Kernenergieagentur, die eine eigene Expertengruppe für nuklearen Abfall eingesetzt hat. Im Rahmen der Arbeit dieser Ausschüsse werden auch, z. T. in regelmäßigen Intervallen, Konferenzen der zuständigen Minister durchgeführt; so ist für 1974 eine Konferenz der OECD-Umweltminister, für Herbst 1975 eine Konferenz der OECD-Wissenschafts- und Technologieminister geplant. Gerade in letzter Zeit ist dabei auch die notwendige horizontale Verflechtung der Arbeiten dieser Ausschüsse in den Vordergrund gerückt worden. Hier ist in diesem Rahmen insbesondere die Energiestudie der OECD zu nennen, zu der alle beteiligten Ausschüsse beitragen. Mit der Zusammenarbeit auf dem Weltraumsektor und auf dem Gebiet der Ozeanographie 'hat sich die OECD bisher nicht befaßt. Die Zusammenarbeit auf dem Weltraumsektor wurde bisher durch die beiden europäischen Organisationen ESRO und ELDO gewährleistet, die in Kürze in der European Space Agency (ESA) aufgehen sollen. Die bisherigen Organisationen und die ESA, an denen sich 10 europäische Staaten beteiligen, haben nicht nur eine enge Zusammenarbeit mit den USA unterhalten, sondern auch intensive Kontakte mit Japan und Kanada eingeleitet. Die Koordinierung für die UN-Seerechtskonferenz schließlich erfolgt seit langem im Rahmen der europäischen politischen Zusammenarbeit in Brüssel und außerdem im Kreis der westlichen Schiffahrtsnationen. Deshalb muß sehr sorgfältig, zusammen mit unseren westlichen Partnern, überlegt werden, ob neue Strukturen geschaffen werden müssen, um die in der Empfehlung aufgezeigte Probleme zu bewältigen. Die bestehende Organisationsstrukturen haben in der Vergangenheit bewiesen, daß sie in der Lage sind, auch auf neue Problemstellungen flexibel zu reagieren. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 13. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Fragen B 90 und 91) : In welchem Umfang sind seitens der Bundesregierung bei der Physikalisch Technischen Bundesanstalt, bei der Forschungsanstalt für Landwirtschaft, bei der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft und bei der Deutschen Forschungs-und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt in den Haushaltsjahren 1972, 1973 und 1974 Stellenanforderungen für wissenschaftliche und Forschungsaufgaben nicht bewilligt worden? Teilt die Bundesregierung die Auffassung maßgeblicher Wissenschaftler, daß durch weitere Blockierung der Stellenpläne in wesentlichen Forschungsgebieten Stagnation eintritt? 5700* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 Zu Frage B 90: 1. Bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt: Abgelehnt wurden bei Beamten: 1972 1973 1974 Neuanforderungen 33 51 3 Umwandlungen 15 5 17 Hebungen 52 30 2 Ablehnungen bei Angestellten: 1972 1973 1974 Neuanforderungen 0 0 0 Hebungen 0 20 1 Umwandlungen 0 0 0 Gründe für die Ablehnungen waren — Die von der Bundesregierung generell betriebene Einsparung von 2 000 Planstellen im Jahre 1973 (davon entfielen auf das Bundesministerium für Wirtschaft — BMWi — 53, hiervon wiederum auf die Physikalisch-Technische Bundesanstalt — PTB — 13 Stellen) sowie von 1 400 Planstellen im Jahre 1974 (hiervon entfallen 44 auf BMWi, davon etwa 9 bis 10 auf PTB). — Die Verlegung von 4 Stellen aus dem PTB in das BMWi im Zusammenhang mit Mehrarbeit infolge der Energiekrise. 2. Bei der Forschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) und der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) : a) FAL 1972 1973 1974 1. 14 33 (10) *) 24 (9) *) 2. 14 10 (10) *) 15 (9) 5) 3. 5 — 5 4. 5 — ? (noch offen) b) BBA * 1. 32 37 15 2. 20 9 11 3. 2 3 2 4. 2 3 ? (noch offen) s) = Zahl der darin enthaltenen Altfälle (aus Vorjahren) * 1. = Stellenanforderung der Forschungsanstalten 2. = Stellenanforderung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beim Bundesminister der Finanzen 3. = Stellen im Regierungsentwurf des Haushaltsplanes 4. = Stellen gemäß endgültigem rechtskräftigem Haushaltsplan. Es handelt sich bei diesen Stellen nicht nur um ( Wissenschaftler, sondern auch um Techniker, technische Assistenten und Arbeiter. 3. Bei der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e. V. (mit Gesellschaft für Weltraumforschung mbH) : Im Gesamtstellenplan der Deutschen Forschungs-und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt (mit Gesellschaft für Weltraumforschung) wurden für wissenschaftliche Mitarbeiter der Vergütungsgruppe II a und darüber (außer II a T) 1972 2 Stellen neu bewilligt, 1973 43 Stellen gestrichen, 1974 12 Stellen gestrichen. Die Verminderung der wissenschaftlichen Stellen bei der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt in den Jahren 1973 und 1974 erfolgte (parallel zur Reduzierung der Gesamtstellenzahl um 191) mit dem Ziele, die Personalstärke den verminderten und zum Teil geänderten Aufgaben anzupassen, unter gleichzeitiger Umstrukturierung der — wie bekannt — aus 3 Vorgängeranstalten mit gleichem Aufgabengebiet zusammengeschlossenen Einrichtung den organisatorischen Aufbau der Anstalt zu straffen und auf diese Weise die Durchführung der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten effizienter zu gestalten. Unter diesen Umständen stellte sich die Frage von Stellenmehranforderungen nicht. Zu Frage B 91: Der Hinweis auf eine mögliche Stagnation von Forschungsgebieten nimmt offensichtlich Bezug auf die Diskussion, die im vergangenen Jahr bei der Ankündigung des Bundesministers für Forschung und Technologie entstand, im Laufe der Jahre 1973 und 1974 die Stellenpläne der Großforschungseinrichtungen im Bereich der Kernenergie um zusammen rund 6 % (630 von rund 12 000 Stellen insgesamt) zu vermindern. Dies geschieht durch die Nichtbesetzung freiwerdender Stellen. Mit den Reduktionen ging eine Überprüfung der Arbeitsprogramme der Forschungseinrichtungen einher, wobei Aufgaben, die nicht mehr prioritär sind, abgeschlossen werden. Der Bundesminister für Forschung und Technologie versicherte im Zusammenhang damit, daß weitere Personalreduzierungen in den betroffenen Einrichtungen nicht geplant seien. Die Bundesregierung sieht sich auf der anderen Seite bei den jährlichen Haushaltsanmeldungen immer wieder neuen Stellenanforderungen im Bereich der institutionellen Forschungsförderung gegenüber, die — bei voller Bewilligung — angesichts der schnell ansteigenden Personalkosten und des begrenzten Zuwachses der Finanzmittel in absehbarer Zeit zu einem nicht vertretbaren Anstieg der Personalausgaben gegenüber den Sach- und Investitionsausgaben in den Forschungsinstituten führen würden. Die Bundesregierung prüft daher solche Stellenanforderungen mit der größten Sorgfalt. Sie achtet dabei Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 5701* vor allem darauf, daß einer Vorhabenexpansion in prioritären Forschungsgebieten oder der Erfüllung zusätzlicher vordringlicher Aufgaben (z. B. im Zuge von Ressortaufträgen) in der Regel Verminderungen in Forschungsbereichen geringeren Bedarfs oder die Beendigung langjährig geförderter Forschungsarbeiten gegenüberstehen. Eine unbegründete und unvertretbare Blockierung von Stellenplänen findet nicht statt. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 13. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1677 Frage B 92 und 93) : Mit welchem Aufwand hat die Bundesregierung bis 1973 die Entwicklung von MHD-Generatoren gefördert, und welche Vorstellungen hat sie über die weitere Unterstützung von Energiedirektumwandlungssystemen? Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz der Steinkohle als Rohstofflieferant insbesondere durch die Verschwelung? Zu Frage B 92: In den Jahren 1963-1973 wurden im wesentlichen die Arbeiten über Kurzzeit und Langzeit MHD bei folgenden Firmen und Forschungseinrichtungen durchgeführt: Kernforschungsanlage Jülich, Institut für Plasma-Physik Garching, MAN Augsburg, Bergbauforschung Essen, Sonderforschungsbereich 84 an der Freien Universität Berlin. An öffentlichen Mitteln (Sondermittel des Bundes, Mittel im Rahmen der Wirtschaftspläne der Forschungszentren und Mittel der deutschen Forschungsgemeinschaft) wurden für den gesamten Zeitraum rund 47 Millionen DM bereitgestellt. Gegenwärtig laufen nur noch Arbeiten im Rahmen des Sonderforschungsbereichs SFB 84, vor allem auf dem Gebiet des Flüssigmetall MHD. Im Jahre 1974 werden dafür rund 1,9 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung hat die technischen und wirtschaftlichen Gründe für die Einschränkung der Aktivitäten in der MHD Forschung mehrfach dargelegt. Es ist zur Zeit kein Anlaß gegeben, diese Entscheidung zu revidieren. Auf den anderen Gebieten der Energiedirektumwandlung (als Beispiel seien Brennstoffzellen, Fernwärmesysteme, Umwandlung von Sonnenenergie genannt) werden Forschungsvorhaben gefördert mit den Zielen, die im Rahmenprogramm Energieforschung aufgeführt sind. Zu Frage B 93: Steinkohle enthält in Abhängigkeit vom Inkohlungsgrad einen unterschiedlich hohen Anteil an flüchtigen Produkten. Diese sog. Kohlenwertstoffe sind günstige Ausgangsstoffe für die Herstellung einer Vielzahl von Produkten. Die Schwelung der Kohle, durch die diese Kohlenwertstoffe der Kohle entzogen werden, wurde daher schon lange in einem gewissen Umfang betrieben. Neuerdings werden Überlegungen angestellt, ob die Steinkohle, die für die Verbrennung in Kohlekraftwerken eingesetzt wird, nicht in wesentlich größerem Umfang einer Vorschwelung unterworfen werden sollte, um dadurch die Kohlenwertstoffe zu extrahieren. Mehrere betriebsgünstige und umweltfreundliche Verfahrensvorschläge kommen hierfür in Frage. Als besonders aussichtsreich sind das Lurgi-Ruhrgas-Verfahren und die Wirbelbettschwelung zu bezeichnen. Beide Verfahren bedürfen noch weiterer Entwicklung für den großtechnischen Einsatz. Insbesondere der Verbund von Schwelanlage mit dem den Schwelkoks nutzenden Kraftwerk muß in Pilotanlagen erprobt werden. Bei der Schwelung des überwiegenden Teils der Kohle für Kraftwerke ließen sich mehrere Millionen Tonnen Schwelprodukte (Gase, flüssige Kohlenwasserstoffe, Steinkohlenteer) gewinnen. Unter dem Gesichtspunkt, die Importabhängigkeit der Bundesrepublik vom Mineralöl zu vermindern, wäre es wünschenswert, diese Produkte dem nichtenergetischen Verbrauch zuzuführen. Aussagen über die Kosten und das Marktpotential der Schwelprodukte können allerdings zur Zeit noch nicht gemacht werden. Vor der Weiterentwicklung der oben bezeichneten Schwelverfahren werden daher die wirtschaftlichen Aussichten der Kohleschwelung sowie die erreichbaren Substitutionswirkungen untersucht. Erste Ergebnisse dieser Untersuchung werden bis Ende 1974 erwartet. . Anlage 87 Antwort des Bundesministers Genscher vom 14. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 7/1677 Fragen B 94 und 95). Welche Untersuchungen zur Beurteilung somatischer und genetischer Schäden durch ionisierende Strahlung liegen der Bundesregierung vor, bzw. werden mit Bundesmitteln gefördert? Geht die Bundesregierung davon aus, daß die derzeit zulässigen Strahlenbelastungswerte problematisch sind, da in vergangenen Jahrzehnten mit zunehmenden Erfahrungen diese Werte in kurzen Abständen immer wieder herabgesetzt werden mußten? Aus dem beigefügten Verzeichnis von Untersuchungen zur Beurteilung somatischer und genetischer Schäden durch ionisierende Strahlen ersehen sie, daß von 1964 bis 1972 in der Bundesrepublik mehr als 100 Arbeiten über diese Fragen veröffentlicht worden sind. Die Ergebnisse dieser Arbeiten wurden von der Bundesregierung berücksichtigt. Zahlreiche dieser Untersuchungen sind an Bundesanstalten und Forschungseinrichtungen des Bundes durchgeführt, also aus Bundesmitteln finanziert worden. Auch ein großer Teil der weiteren Untersuchungen, die vor allem an Hochschulinstituten durchgeführt worden sind, ist direkt oder indirekt, zum Beispiel durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft, aus Bundesmitteln gefördert worden. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich: 5702* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 Die Bundesregierung geht ,davon aus, .daß die derzeit zulässigen Strahlenschutzwerte nicht problematisch sind. Sie stützt sich hierbei auf eine Erklärung der Internationalen Kommission für Strahlenschutz (International Commission on Radiological Protection = ICRP) vom November 1972, die das Ergebnis einer eingehenden Prüfung der derzeit von der Kommission empfohlenen Werte wiedergibt. Danach besteht derzeit keine Veranlassung, die Empfehlungen der Kommission, wie sie insbesondere in der Publikation 9 der ICRP niedergelegt sind, zu ändern. Die ersten von der ICRP empfohlenen Strahlenschutzrichtwerte stammen aus ,dem Jahre 1934, als die Zahl der Personen, die ionisierender Strahlung ausgesetzt war, noch wesentlich kleiner als nach Beginn des sogenannten Nuklearzeitalters war. Deshalb blieb die Strahlenbelastung der Bevölkerung trotz höherer für Einzelpersonen zugelassener Dosiswerte gering. Die folgenden Reduzierungen der Grenzwerte tragen der Expansion der Strahlenanwendung Rechnung. Die seit 1956 praktisch unverändert gebliebenen grundlegenden Strahlenschutzrichtwerte der ICRP sind auch der heutigen Situation noch angemessen. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 96) : Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesrepublik aus dem steilen Anstieg der Preise für Bunkeröl in bezug auf ihre Forschungsprogramme für den nuklearen Schiffsantrieb zu ziehen, und prüft in diesem Zusammenhang die Bundesregierung die Möglichkeit der Entwicklung eines serienreifen Schiffsreaktors für Schiffe mittlerer Größe (deutlich unter 80 000 WPS)? Wie bereits in der BT-Drucksache Nr. 7/1220 vom 8. November 1973 ausgeführt, werden z. Zt. die Voraussetzungen für einen Baubeschluß erarbeitet. Da u. a. angesichts der auch vor der Ölkrise vorhandenen steigenden Preistendenz für Bunkeröl ein intensives Forschungsprogramm seit langem durchgeführt wird, ergeben sich in dieser Hinsicht aus der aktuellen Marktsituation keine neuen Konsequenzen. Immerhin sind im 4. Atomprogramm für dessen Laufzeit 111 Millionen DM an Fördermitteln für die Reaktorschiffsentwicklung eingeplant. Das Schwergewicht der Arbeiten liegt bei der Entwicklung eines serienreifen Schiffsreaktors für Antriebsleistungen von 80 000 Wellen-PS. Hierfür zeigen neueste Wirtschaftlichkeitsberechnungen deutliche Vorteile gegenüber vergleichbaren konventionellen Antrieben. Ein vorläufiger Sicherheitsbericht für ein Schiff mit diesem Antrieb wird von den zuständigen Behörden z. Zt. geprüft. Ein verbindliches Angebot für eine solche Anlage wird um die Jahresmitte erwartet. Mit einer Entscheidung für den Bau eines Demonstrations-Reaktorschiffes rechne ich nicht vor Mitte 1975. Die serienreife Entwicklung eines Schiffsreaktors mit wesentlich kleinerer Leistung wird z. Zt. nicht erwogen, da hierfür die Ergebnisse bisher keine signifikanten Vorteile erwarten lassen. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage B 97): Trifft es zu, daß in ländlichen Gebieten die Deutsche Bundespost teilweise für Busfahrten Preise verlangt, die um etwa 50 °/o über dem normalen Posttarif liegen, und wie ist dies möglich? Es kann zutreffen, daß in Einzelfällen im Postreisedienst auch Fahrgebühren verlangt werden, die um etwa 50 v. H. über den normalen Postreisegebühren liegen. Die Gebühren für den Postreisedienst sind in der Postreisegebührenordnung festgelegt. Die Verordnung regelt die Gebührengestaltung dem Grundsatz nach, sie kann örtliche Besonderheiten selbstverständlich nicht erfassen. Örtliche Besonderheiten sind z. B. die Zusammenarbeit mit anderen Verkehrsträgern in Verkehrsverbänden und Verkehrsgemeinschaften, besondere verkehrswirtschaftliche Verhältnisse sowie die Mitbedienung von Verkehrsbeziehungen durch andere Verkehrsträger, die Ausführung von Nachtfahrten, schwierige Straßenverhältnisse oder die Zahlung von Zuschüssen und Abgaben durch die DBP an Straßenbaulastträger. Einen nicht unerheblichen Einfluß auf die Gebührengestaltung haben auf örtlicher Ebene auch die für die Verkehrsgestaltung zuständigen Genehmigungsbehörden, die u. a. in Auswirkung des § 8 Personenbeförderungsgesetz — Förderung der Verkehrsbedienung und Ausgleich der Verkehrsinteressen --- durch den Verbund von Beförderungsentgelten für den Ausgleich der Verkehrsinteressen zu sorgen haben. Ebenso wie die übrigen Verkehrsträger hat auch die DBP die Möglichkeit, die örtlichen Besonderheiten bei der Tarifgestaltung zu berücksichtigen. In § 9 der Postreisegebührenordung ist u. a. festgelegt, daß von den Vorschriften der Postreisegebührenordnung abgewichen werden kann, wenn dies im Interesse einer freiwilligen Zusammenarbeit mit anderen Verkehrsträgern erforderlich ist oder die verkehrswirtschaftlichen Verhältnisse auf einer Linie dies erfordern, insbesondere bei Mitbedienen von Verkehrsbeziehungen durch andere Verkehrsträger, bei Nachtfahrten, schwierigen Straßenverhältnissen oder wenn für den Bau, die Unterhaltung oder Benutzung von Straßen von der Deutschen Bundespost Zuschüsse geleistet wurden oder zu leisten sind oder Angaben entrichtet werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1974 5703* Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 13. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Fragen B 98 und 99) : Wie vereinbart die Bundesregierung die gegenüber den Rentnern mit dem Argument, Postscheckkonten seien völlig gebührenfrei, durchgeführte Werbeaktion zur Errichtung eines Postscheckkontos mit der Absicht, ab 1. Juli 1974 eine Kontoführungsgebühr für Postscheckkonten zu erheben? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, wenigstens den Rentnern die Kontoführungsgebühren für Postscheckkonten zu erlassen? 1. Bereits seit Mitte 1971 wird im Bereich der Deutschen 'Bundespost nicht mehr gezielt für die Einrichtung von Rentnerkonten geworben. Bei den Werbemaßnahmen der Postämter und der Postscheckämter ist seit Mitte 1973 das Herausstellen der Gebührenfreiheit im Postscheckdienst unterblieben, bei der allgemeinen Werbung schon seit 1972. Die Kontoführungsgebühr wird im übrigen nicht ab 1. Juli 1974, sondern erst Sb 1. Januar 1975 erhoben. 2. Den sozialen Belangen ,der Rentner wird dadurch Rechnung getragen, daß diese in aller Regel — bei bis zu 10 Buchungen im Monat — nur ,die Mindestgebühr — monatlich 1 DM — zu zahlen haben werden. Die bisher gebührenfrei erbrachten Einzel- und Nebenleistungen werden auch weiterhin ohne Berechnung ausgeführt. Es braucht also nach wie vor weder eine Überweisungsgebühr (im Inlandsverkehr) noch eine Auszahlungsgebühr für Postbarschecks gezahlt zu werden. Auch Postscheckbriefe zur Einsendung der Aufträge an das Postscheckamt, Kontoauszüge und deren Zusendung an den Kontoinhaber, Daueraufträge sowie Einzahlungen auf das eigene Kontno bleiben gebührenfrei. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 13. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Christ (FDP) (Drucksache 7/1766 Frage B 100) : Hält die Bundesregierung es mit ihren Vorstellungen über eine integrierte Gesamthochschule für vereinbar, wenn in einem strukturschwachen Gebiet eines Flächenstaats eine Fachhochschule in räumlicher Trennung von den zentralen Einrichtungen der Gesamthochschule errichtet wird? Das bei der Bildung von integrierten Gesamthochschulen in erster Linie verfolgte Ziel ist die Integration der Studiengänge, also die Entwicklung eines Systems von inhaltlich und zeitlich gestuften, integrierten und aufeinander bezogenen Studiengängen in allen dafür geeigneten Bereichen. Ein solches integriertes Studiensystem kann nur über einen längeren Entwicklungsprozeß erreicht werden. Dabei wird auch zu klären sein, ob es innerhalb einer Hochschule verwirklicht werden kann, deren Teile oder Organisationseinheiten — entsprechend den bildungspolitischen Erfordernissen in der Region — auf mehrere voneinander entfernte Standorte verteilt sind. Wahrscheinlich werden sich hier zahlreiche Probleme ergeben, die im einzelnen Fall das Entstehen einer integrierten Gesamthochschule letzten Endes unmöglich machen können. Wenn in Fällen dieser Art eine isoliert gelegene Fachhochschule nicht in eine integrierte Gesamthochschule einbezogen werden kann, so steht das nicht in Widerspruch zu den Zielvorstellungen der Bundesregierung zur Gliederung des künftigen Hochschulsystems. Die §§ 4 und 5 des Regierungsentwurfs für das Hochschulrahmengesetz lassen — gerade auch im Hinblick auf die Situation in Flächenstaaten mit geringerer Bevölkerungsdichte — für den Begriff der Gesamthochschule die Frage der Integration oder der Kooperation offen. Der vorgesehenen gesetzlichen Regelung würde es deshalb auch gerecht, wenn eine isoliert gelegene Fachhochschule in eine kooperative Gesamthochschule einbezogen wird. Liegen die in § 5 Abs. 2 des Gesetzentwurfs genannten Voraussetzungen auch dafür nicht vor, so kann .die Fachhochschule als selbständige Hochschule weiterbestehen; für sie ist dann allerdings ein Zusammenwirken mit anderen Hochschulen vorzusehen. Schon jetzt läßt sich übersehen, daß die in § 6 des Gesetzentwurfes vorgesehene Überprüfung für einige bestehende größere Fachhochschulen oder Fachhochschuleinrichtungen zu diesem Ergebnis führen kann. Im Rahmen der vom Gesetzentwurf aufgezeigten Kriterien hat die Bundesregierung hiergegen keine Bedenken. Neue Hochschulen sind nach § 5 Abs. 3 des Gesetzentwurfes allerdings jedenfalls für die Einbeziehung in eine Gesamthochschule (zumindest in eine kooperative Gesamthochschule) vorzusehen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Günter Slotta


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Bitte schön! Vizepräsident Dr. Jaeger: Herr Josten!


Rede von Johann Peter Josten
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege, darf ich Sie, nachdem ich damals im Rahmen der Großen Koalition den Vorsitz der Ad-hoc-Kommission zum Ausbildungsförderungsgesetz hatte, fragen: Haben Sie die damaligen Protokolle unserer Kommission gelesen?

(Abg. Dr. Gölter: Nein!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Günter Slotta


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Protokolle kenne ich zum Teil; aber Sie müßten mir dann nachweisen, wo solche Gedanken einer Verschulung und Verstaatlichung ausgesprochen werden. Es wäre, glaube ich, besser gewesen, Sie hätten mich diese Passage zu Ende lesen lassen. Dann würden Sie wissen, was wir wollen.