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ID0708413500

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 7084

  • date_rangeDatum: 13. März 1974

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    Deutscher Bundestag 84. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. März 1974 Inhalt: Amtliche Mitteilungen . . . . 5435 A Bericht der Bundesregierung aus der Kabinettsitzung betr. Errichtung der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland und der Ständigen Vertretung der Deutschen Demokratischen Republik Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 5435 D Franke, Bundesminister (BMB) . . 5436 A, D, 5437 A, B, C, D, 5438 A, B, C, D, 5439 A, B, C, D, 5443 C Höhmann (SPD) . . . . . 5436 D, 5437 D Dr. Marx (CDU/CSU) . . . . . . 5436 D Dr. Kreutzmann (SPD) . . . . . . 5437 B Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) . 5437 B, 5439 C Dr. Schmude (SPD) . . 5437 C, 5439 A, D, 5441 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 5437 C Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . . 5438 A Wehner (SPD) . . . . . . . . . 5438 B Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . 5438 C, 5439 C Heyen (SPD) 5438 D Dr. Abelein (CDU/CSU) 5438 D, 5440 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . . 5439 A Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 5439 B Hoppe (FDP) 5442 D Fragestunde (Drucksache 7/1766) Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 5444 C Frage A 1 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Verhinderung der Vollstreckung von ,,DDR"-Urteilen gegen Fluchthelfer Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 5444 D, 5445 A, B, C Spranger (CDU/CSU) . . 5444 D, 5445 A Dr. Schmude (SPD) 5445 B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 5445 B Mischnick (FDP) . . . . . . . 5445 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1974 Frage A 2 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Unterscheidung zwischen Auslands- grenzen und der Grenze zur „DDR" Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 5445 D, 5446 A, B, C, D, 5447 A, B Dr. Jobst (CDU/CSU) 5446 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 5446 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 5446 B Dr. Schmude (SPD) 5446 C Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 5446 D Wehner (SPD) . . . . . . . . 5447 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 5447 A Frage A 6 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Enders (SPD) : Erstattung von Sparbeiträgen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 5447 B, D Dr. Enders (SPD) . . . . . . . . 5447 D Frage A 79 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Kroll-Schlüter (CDU/CSU) : Haushalt 1974 des deutsch-französischen Jugendwerks Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 5448 A, C, D Kroll-Schlüter (CDU/CSU) . . 5448 C, D Frage A 80 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Kroll-Schlüter (CDU/CSU): Unterrichtung der interessierten Verbände und Organisationen über den Referentenentwurf zum Jugendhilferecht Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) . . . . . . . . 5449 A, B, C Kroll-Schlüter (CDU/CSU) . . . 5449 B Stahl (Kempen) (SPD) 5449 C Frage A 11 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) : Zahlung von Löhnen und Gehältern an Postbedienstete trotz Streiks Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT /BMP) . . . . . 5449 D, 5450 B Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) . 5450 A, B Frage A 12 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Müller (Berlin) (CDU/CSU) : Gleichstellung von Zivil- und Kriegsblinden hinsichtlich ermäßigter Telefongebühren Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT /BMP) . . . . . . . . 5450 C Frage A 32 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) : Unterschiedliche Behandlung der Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus und der übrigen Neubauwohnungen hinsichtlich der Zulassung der Kostenmiete Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 5450 D, 5451 B, C Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) . 5451 B, C Frage A 34 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Konsequenzen aus dem Mißbrauch der Liberalisierung des Demonstrationsrechts in Frankfurt Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 5451 D, 5452 B, C Spranger (CDU/CSU) 5452 B, C Frage A 43 — Drucksache 7/1766 — der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Mehrwertsteuersatz für Pornofilme und Illustrierte einerseits und lebenserhaltende pharmazeutische Produkte andererseits Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5453 A, B Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) . 5453 B, C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 5453 C Frage A 38 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Einweisung der Leiter der Ministerbüros, der Personalreferenten und der Pressereferenten in höhere Besoldungsgruppen Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 5453 C Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5453 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1974 III Frage A 46 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Tillmann (CDU/CSU) : Lotteriesteuerpflichtige Ausspielungen mit gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zweckbestimmung Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5454 A, B Tillmann (CDU/CSU) 5454 A, B Frage A 47 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Benachteiligung der Bauherren bei Baubeginn vor Wiedereinführung der 7 b- Vergünstigungen Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5454 C, D, 5455 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) . 5454 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 5455 A Fragen A 53 und 54 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Lage des Baugewerbes im Land BadenWürttemberg; Berücksichtigung dieses Landes im Rahmen des Sonderprogramms der Bundesregierung für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen und eventueller weiterer Maßnahmen Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 5455 C, D, 5456 A, B Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) . . . 5455 D, 5456 B Frage A 55 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Seiters (CDU/CSU) : An die niedersächsische Handwerkskammer gerichtete Aufforderung zum Austritt aus dem Zentralverband des Deutschen Handwerks Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 5456 C, D Seiters (CDU/CSU) . . . . . . . 5456 D Fragen A 56 und 57 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Althammer (CDU/CSU) : Kreditfinanzierung gegenüber der Sowjetunion und anderen Ostblockstaaten aus Haushaltsmitteln des Bundes Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 5457 A, B, C, D, 5458 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . 5457 A, B, D Dr. Czaja (CDU/CSU) 5458 A Fragen A 58 und 59 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/ CSU) : Einmaliges Sonderprogramm für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen; Verteilungskriterien und Praxis der Abwicklung Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 5458 A, C, D, 5459 A Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . 5458 C, D Fragen A 60 und 61 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) : Bitumenpreiserhöhungen während der „Energiekrise"; Aufrechterhaltung der erhöhten Preise auch nach Senkung der Heizölpreise Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 5459 B, C, D Nordlohne (CDU/CSU) 5459 B, D, 5460 A Frage A 67 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Stützungsniveau für Rindfleisch in Frankreich Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 5460 B, C Eigen (CDU/CSU) 5460 B, C Frage A 68 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Praxis der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände in bezug auf die deutsche Landwirtschaft Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 5460 D, 5461 A, B Eigen (CDU/CSU) . . . . . . 5461 A, B Fragen A 69 und 70 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Orgaß (CDU/CSU) : Auswirkungen der Verteuerung des Gasölpreises auf die deutsche kleine Hochseefischerei Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 5461 C, D, 5462 A, B, C Orgaß (CDU/CSU) . . 5461 C, 5462 A, B Frage A 78 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Kempfler (CDU/CSU) : Unwiderruflichkeit der Befreiung von der Beitragspflicht zur Landwirtschaftlichen Alterskasse Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) . 5462 D, 5463 A, B Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 5463 A, B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1974 Frage A 95 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Gebietseinheiten des Bundesraumordnungsprogramms Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) 5463 C, 5464 A, B Niegel (CDU/CSU) . . 5463 D, 5464 A Fragen A 96 und 97 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Rommerskirchen (CDU/CSU) : Nachteile infolge frühzeitiger Antragstellung auf der Grundlage des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) . . . . . 5464 C, 5465 B Rommerskirchen (CDU/CSU) . . 5465 A, B Frage A 62 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Josten (CDU/CSU) : Vom Bund Deutscher Architekten erhobene Forderung nach besserer Qualität der Architektur Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) 5465 C Nächste Sitzung 5466 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5467* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 8 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Gansel (SPD) : Wechselseitige Abhängigkeit von Bundeswehr und privater Rüstungswirtschaft 5467* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Fragen A 9 und 10 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Forschungsprojekte zur Entwicklung eines Abstandswarngeräts für Kraftfahrzeuge; Verfahren der Wasserstoffgewinnung aus Wasser 5468* B Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Frage A 13 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Ziegler (CDU/CSU) : Einrichtung der einheitlichen Notrufnummer 110 5469* A Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/ BMP) auf die Frage A 14 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Pieroth (CDU/CSU) : Fernsprechgebührenermäßigung für alleinstehende Rentnerinnen . . . . 5469* B Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 36 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Röhner (CDU/CSU) : Äußerung des Bundesfinanzministers Schmidt vom 17. Februar 1974 im ZDF über mögliche Lohnerhöhungen in der Metallindustrie und im öffentlichen Dienst 5469* D Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 39 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Volmer (CDU/CSU) : Förderung von Gemeinschaftsveranstaltungen für die bei Bundesdienststellen Beschäftigten 5470* A Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 40 und 41 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Stand der Verhandlungen mit der DDR über eine Vereinbarung des nicht kommerziellen Zahlungsverkehrs . . . . 5470* B Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 42 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Widersprüchliche Meldungen über die Gewährung der 7 b-Abschreibung und den Wegfall der Investitionssteuer . . 5470* D Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 44 und 45 Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) : Zweckentsprechende Verwendung der Betriebsbeihilfen nach dem Verkehrsfinanzgesetz 5471* A Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 63 — Drucksache 7/1766 des Abg. Gallus (FDP) : Bei der Margarineherstellung verwendete Fettarten 5471* C Anlage 12 Antwort des Pari. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 64 Drucksache 7, 1766 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Schwierigkeiten landwirtschaftlicher Aussiedlungsbetriebe infolge des hohen Zinsniveaus 5471* D Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 65 und 66 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Löffler (SPD) : Entwicklung auf dem deutschen Rindermarkt 5472* A Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 71 und 72 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Glombig (SPD) : Auswirkungen der Erhöhung des Dieselölpreises auf die deutsche kleine Hochseefischerei 5472* C Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 73 - Drucksache 7/1766 — des Abg. Schmidhuber (CDU/CSU) : Vorlage des Vermögensbildungsberichts der Bundesregierung . . . . . . . 5472* D Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 74 — Drucksache 7/1766 des Abg. Franke (Osnabrück) (CDU/ CSU) : Verhandlungen mit der Volksrepublik Polen über den Abschluß eines Sozialversicherungsabkommens . . . . . 5473* B Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 75 und 76 — Drucksache 7'1766 — des Abg. Immer (SPD) : Steigende Belastung der Allgemeinen Ortskrankenkassen durch die Rentnerkrankenversicherung . . . . . . . 5473* B Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage A 77 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen: Anrechnung des Berufsgrundbildungsjahrs auf die Dauer der Berufsausbildung 5473* D Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 81 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Aigner (CDU /CSU): Stellungnahme des Berufsverbands der Kinderärzte Deutschlands zu dem Projekt „Tagesmütter" . . . . 5474* B Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 143 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Maucher (CDU/CSU): Stand der Verhandlungen des Ministerkomitees des Europarats zur Einführung eines europäischen Ausweises für Schwerbeschädigte . . . . . . . . 5475* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1974 5435 84. Sitzung Bonn, den 13. März 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 15. 3. Adams * 15. 3. Dr. Ahrens 13. 3. Dr. Aigner 15. 3. von Alten-Nordheim 15. 3. Dr. Apel 14. 3. Dr. Artzinger * 15. 3. Dr. Bangemann * 15. 3. Behrendt 15. 3. Dr. von Bismarck * 13. 3. Blumenfeld * 15. 3. Buchstaller 30. 3. Büchner *** 15. 3. Dr. Burgbacher * 15. 3. Dr. Corterier * 15. 3. Frau Däubler-Gmelin 29. 3. Dr. Dollinger 15. 3. Dr. Dregger 15. 3. Fellermaier * 15. 3. Dr. Fischer 29. 3. Flämig * 15. 3. Frehsee * 15. 3. Dr. Freiwald 30. 3. Dr. Früh * 15. 3. Gerlach (Emsland) * 15. 3. Dr. Geßner *** 14. 3. Härzschel * 15. 3. Hansen 15. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 15. 3. Junghans 30. 3. Kater * 15. 3. Dr. h. c. Kiesinger 15. 3. Dr. Klepsch* 15. 3. Krall * 15. 3. Lange * 15. 3. Lautenschlager * 15. 3. Lemmrich **' 15. 3. Lenzer 15. 3. Dr. Lohmar 18. 5. Lücker * 15. 3. Maucher 15. 3. Frau Meermann 15. 3. Memmel * 15. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 3. Müller (Mülheim) ** 15. 3. Mursch (Soltau-Harburg) * 15. 3. Nagel 13. 3. Frau Dr. Neumeister 15. 3. Ollesch 15. 3. Frau Dr. Orth * 15. 3. Porzner 15. 3. Ravens 2. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Schachtschabel* 15. 3. Schedl 15. 3. Schlaga 29. 3. Schmidt (München) * 15. 3. Frau Schuchardt 14. 3. Dr. Schulz (Berlin) * 15. 3. Schwabe * 15. 3. Dr. Schwörer * 15. 3. Seefeld * 15. 3. Springorum * 15. 3. Staak (Hamburg) 14. 3. Dr. Stark (Nürtingen) 15. 3. Dr. Starke (Franken) * 15. 3. Thürk 15. 3. Dr. Vohrer ** 15. 3. Walkhoff * 15. 3. Frau Dr. Walz * 15. 3. Dr. Wendig 22. 3. Wischnewski 15. 3. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 13. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/1766 Frage A 8) : Welchen Inhalts sind die in der Fragestunde vom 13. September 1973 für Anfang dieses Jahres angekündigten Untersuchungsergebnisse des Bundesverteidigungsministeriums zur Problematik der wechselseitigen Abhängigkeit von Bundeswehr und privater Rüstungswirtschaft, und wann werden sie veröffentlicht? In der Fragestunde am 13. September 1973 wurde auf die Frage des Kollegen Dr. Schwencke das Thema der Auslastung vorhandener Rüstungskapazitäten behandelt. Damals hatte ich u. a. vorgetragen, daß dieses Thema das Verteidigungsressort seit Jahren beschäftigt und daß mit Ergebnissen etwa zum Anfang des Jahres 1974 zu rechnen sei. Heute darf ich meine damalige Antwort dahin ergänzen, daß das Thema der Kapazitätsauslastung das Bundesministerium der Verteidigung auch in den kommenden Jahren beschäftigen wird. Nicht, daß die Problematik auf die lange Bank geschoben werden soll, vielmehr handelt es sich hier um eine Daueraufgabe, die sich aus der besonderen Struktur des Rüstungsmarktes ergibt. Wegen der restriktiven Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung ist die Bundeswehr in den meisten Fällen einziger Bedarfsträger für die deutsche Rüstungsindustrie. Schwankender Bundeswehrbedarf und die Forderung nach Wettbewerb und Vermeidung von „Hofliefeanrtenturn" verursachen erhebliche Schwierigkeiten für eine kontinuierliche und damit wirtschaftliche Auslastung von Kapazitäten. Eine generelle Antwort auf die Frage der Kapazitätsauslastung kann es nicht geben, vielmehr müssen die einzelnen Branchen der Rüstungswirtschaft gesondert betrachtet werden. 5468k Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1974 Aus meiner Antwort vom 13. September 1973 sollte nicht der Eindruck entstehen, als würde im Bundesministerium der Verteidigung eine die gesamte Rüstungswirtschaft umfassende Untersuchung durchgeführt, deren Ergebnisse für Anfang d. J. erwartet würden. Für die Luft- und Raumfahrtindustrie ist das Wirtschaftsministerium federführend. Zur Zeit wird unter Beteiligung des Bundesministeriums der Verteidigung ein Basisprogramm aufgestellt, daß als Grundlage für künftige Kapazitätsüberlegungen in diesem Industriezweig dienen soll. Auf dem Munitionsgebiet hat auf Veranlassung des BMVg eine Kapazitätserhebung stattgefunden. Die Ergebnisse einer Anschlußstudie werden zur Zeit ausgewertet. Im Augenblick ist keine besondere Dringlichkeit gegeben, da die vorhandenen Kapazitäten zunächst noch bis 1975/76 in etwa ausgelastet sind. Mittelfristig wird sich aber auch hier wieder das Problem der Kapazitätsauslastung stellen. Darüber hinaus wurde die Problematik in weiteren industriellen Bereichen, wie Waffen, Optronik, Raketenfesttreibstoffe und Raketentriebwerke, behandelt. Es würde zu weit führen, Einzelheiten dieser Teilgebiete der Rüstungswirtschaft hier darzulegen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 13. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766, Fragen A 9 und 10) : Wie beurteilt die Bundesregierung die von ihr geförderten Forschungsprojekte zur Entwicklung eines Abstandswarngeräts für Kraftfahrzeuge unter Berücksichtigung ähnlicher Forschungsprojekte in der Bundesrepublik Deutschland und der übrigen Welt? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um wirtschaftliche Verfahren der Wasserstoffgewinnung aus Wasser zum frühestmöglichen Zeitpunkt unter Einsatz der Kernenergie zu erhalten, und wie ist zur Zeit nach Ansicht der Bundesregierung der Stand der Forschung? Zu Frage A 9: Ein funktionsfähiges autarkes Abstandswarngerät läßt eine erhebliche Verringerung der Auffahrunfälle erwarten, selbst wenn ein Teil der Fahrzeuge nicht damit ausgerüstet ist (z. B. durchreisende Ausländer). Es ist weiterhin eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung automatisierter Fahrzeugführungssysteme z. B. auf Fernstraßen. Die mit der prinzipiellen Eignung des Radarverfahrens zur Abstandswarnung zusammenhängenden Fragen sind bereits geklärt. Entsprechende Geräte wurden schon von mehreren in- und ausländischen Firmen der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit der praktischen Anwendung im Straßenverkehr ist jedoch noch eine Reihe schwieriger Probleme wie — Unterscheidung von gleichgerichtetem und entgegenkommendem Verkehr, — Unterscheidung von Hindernissen auf und neben der Fahrspur, — Unterscheidung von Fahrbahnhindernissen und zu überholenden Fahrzeugen, — Witterungsabhängigkeit der Warnung, — Gegenseitige Beeinflussung vieler Radargeräte, — Verringerung der Anschaffungs- und Betriebskosten verbunden, die die Förderung zweier Vorhaben in Ideenkonkurrenz sinnvoll erscheinen lassen. Diese Vorhaben wurden als besonders aussichtsreich aus einer Reihe von Anträgen unter Einschaltung unabhängiger Sachverständiger und in engem Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr ausgewählt. Zu Frage A 10: Verfahren zur Gewinnung von Wasserstoff durch thermische Zusetzung von Wasser werden u. a. bei der Kernforschungsanlage Jülich, an der RheinischWestfälischen Technischen Hochschule Aachen und bei der Gemeinsamen Forschungsstelle der EG in Ispra untersucht. Die genannten Stellen stimmen ihre Tätigkeit im Rahmen eines Zusammenarbeitsvertrages aufeinander ab. Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, das Programm Wasserstoffproduktion auszuweiten. Ferner ist beabsichtigt, die Arbeiten bei der Kernforschungsanlage Jülich und an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen durch einen verstärkten Ausbau der dort bestehenden Arbeitsgruppen zu beschleunigen. Die direkte thermische Zerlegung von Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff gelingt nur bei Temperaturen im Bereich von 2000-3000 ° C. Da so hohe Temperaturen nur unter Inkaufnahme erheblicher technischer Schwierigkeiten erreicht werden können, bemühen sich bisher alle Forschungseinrichtungen, die Zerlegung des Wassers durch Einschalten mehrerer Zwischenreaktionen bei Temperaturen unterhalb 1 000° C durchzuführen. Mehrere Reaktionszyklen sind in der Literatur beschrieben worden, die auf diesem Weg die Zerlegung von Wasser prinzipiell ermöglichen. An der Realisierung dieser Zyklen wird im Labormaßstab gearbeitet. Fragen der Reaktionsgeschwindigkeit und der Reaktionsgleichgewichte stehen dabei im Vordergrund der Untersuchungen. Technologische Probleme, insbesondere die Wechselwirkung der angewandten Trägermedien für die Zwischenreaktion (z. B. Brom, Quecksilber) mit den für die Reaktionsgefäße zu verwendenden Werkstoffen werden in die Untersuchungen einbezogen. Die Forschungen zur Wasserstoffgewinnung mittels thermischer und erst recht elektrolytischer Zerlegung von Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff bewegen sich ausschließlich im Bereich der Grundlagenforschung, die wir intensiv im Hinblick auf das Ziel fördern, großtechnisch einsetzbare und wirtschaftliche Verfahren zu finden. Es ist zu erwarten, Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1974 5469* daß in ca. 2 Jahren mit 'der Erprobung eines Verfahrens thermischer Zerlegung begonnen werden kann. Insbesondere der Einsatz von Kernenergie soll nach der Anlage der zu entwickelnden Verfahren möglich werden. Mit aller Deutlichkeit muß ich mich aber wiederum gegen die andauernden Unterstellungen in Ihren Fragen und Presseäußerungen wenden, daß zu wenig getan, zu wenig gefördert werde. Es ist einfach unseriös, auf den fachlich nun einmal schwierigen Gebieten der Forschung so zu reden, als könnte man die notwendige und oft langwierige Stufe einer breiten Grundlagenforschung einfach überspringen. Ich halte dies für bedenklich, weil falsche Hoffnungen auf einen leicht herzustellenden Überfluß erweckt werden statt rationale Information für die Bürger in der Diskussion zu erarbeiten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 13. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage A 13) : Welche Hindernisse stehen der Einrichtung der einheitlichen Notrufnummern 110 entgegen, nachdem über die Finanzierung der Investitionskosten zwischen Bund und Ländern Einigung erzielt wurde? Nach der Übereinkunft vom 20. September 1973 zwischen dem Herrn Bundeskanzler und den Herren Ministerpräsidenten der Länder hat die Deutsche Bundespost die im Bundesgesetzblatt Nr. 15/1974 veröffentlichten rechtlichen Regelungen für Notrufanschlüsse geschaffen. Der Aufbau des Notrufnetzes mit den neuen Notrufeinrichtungen hat inzwischen begonnen. Die Fortschritte hängen im wesentlichen davon ab, wann und in welchem Umfang die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständigen Länder die Einrichtungen von Notrufanschlüssen bei der Deutschen Bundespost beantragen. Aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages in der 67. Sitzung vom 29. November 1973 wird der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen dem Parlament zum 1. September 1974 über den dann erreichten Stand berichten. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 13. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage A 14) : Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, auch alleinstehenden Rentnerinnen von 60 Jahren eine Gebührenermäßigung für den Fernsprechhauptanschluß ab 1. Juli 1974 zu gewähren, soweit die im Merkblatt des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen genannten Voraussetzungen erfüllt sind, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, eine diesbezügliche Änderung herbeizuführen? Die Bundesregierung betrachtet es als eine soziale und gesellschaftspolitische Aufgabe, alleinstehenden und hilfsbedürftigen Mitbürgern die Unterhaltung eines Fernsprechanschlusses zu ermöglichen. Aus diesem Grunde ist im Rahmen der 2. Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung der sogenannte „Sozialtarif" eingeführt worden. Im Rahmen des Sozialtarifs werden für Schwerbehinderte, die dauernd um wenigstens 80 v. H. in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind, für „besondere Hilfsbedürftige" und für andere Personen mit vollendetem 63. Lebensjahr die Anschließungsgebühr, die Gebühr für die Übernahme bereits vorhandener Teilnehmereinrichtungen des Raumvorgängers durch den Raumnachfolger und die monatliche Grundgebühr vom 1. Juli 1974 an nicht erhöht, sofern das monatliche Einkommen des Antragstellers zusammen mit dem Einkommen der mit ihm in Haushaltsgemeinschaft lebenden Angehörigen den doppelten Regelsatz der Sozialhilfe für einen Haushaltsvorstand zuzüglich des Regelsatzes für jeden mit ihm in Haushaltsgemeinschaft lebenden Angehörigen nicht übersteigt. Einer noch weitergehenden Ausdehnung des im Rahmen des Sozialtarifes begünstigten Personenkreises kann nicht nähergetreten werden, weil die Deutsche Bundespost als Dienstleistungsunternehmen ihre Ausgaben aus den eigenen Einnahmen bestreiten muß. Unabhängig von den Hilfsmaßnahmen der Deutschen Bundespost können nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes aus den Mitteln der Sozialhilfe Zuschüsse zu den Kosten für einen beantragten oder bereits eingerichteten Telefonanschluß gewährt werden. Es sollte auch nicht unerwähnt bleiben, daß der Nachttarif II, der bisher für die Zeit von 1 Uhr bis 6 Uhr gilt, im Rahmen der 2. Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung vom 1. 7. 1974 an von 1 Uhr auf 22 Uhr vorgezogen und auf die Sonn- und bundeseinheitlichen Feiertage ausgedehnt wird. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 13. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage A 36) : Sieht die Bundesregierung in der Äußerung von Bundesfinanzminister Schmidt im ZDF am 17. Februar 1974, die Arbeitnehmer der TG Metall könnten höhere Löhne erhalten als der öffentliche Dienst, eine Einmischung in die Tarifhoheit von Arbeitgebern und Gewerkschaften oder eine Ermunterung zum Arbeitskampf? Die Antwort lautet: nein. Ihre Frage geht an der Aussage von Finanzminister Schmidt vorbei. Der Minister hat vielmehr angedeutet, daß nach seiner Einschätzung die Mitglieder der IG Metall einen etwas größeren Anspruch anmelden könnten als die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, weil diese vielerlei Vorteile gegenüber dem Arbeiter in der Industrie genießen. Insgesamt könne eine derartige Tarifpolitik zu solchen Lohn- und Gehaltserhöhun- 5470* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1974 gen führen, daß das Preisniveau stärker heraufgetrieben werde, als es notwendig gewesen wäre. Die Bundesregierung sieht hierin weder eine Einmischung in die Tarifhoheit noch eine Ermunterung zum Arbeitskampf, sondern vielmehr die Erfüllung einer Aufgabe der Bundesregierung, die darin besteht, wirtschaftliche Zusammenhänge der Offentlichkeit durchsichtig zu machen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 13. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Volmer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage A 39) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 18. Juni 1965 —I A/5 — P 1806 -- 1/65 —, durch den den Beschäftigten bei Bundesdienststellen zur Forderung von Gemeinschaftsveranstaltungen pro Kalenderjahr ein Betrag von 5 DM zur Verfügung gestellt wird, zu ändern und den gleichen Betrag von 10 DM, den Länder und Kommunen seit Jahren leisten, zu gewähren? Ich möchte zunächst darauf hinweisen, daß ein Zuschuß für Gemeinschaftsveranstaltungen in Höhe von 10,— DM nur in 3 Bundesländern gewährt wird. Die Mehrzahl der Länder zahlt keine höheren Beträge als der Bund. In 3 Ländern gibt es sogar überhaupt keine Zuschüsse zu Gemeinschaftsveranstaltungen. Angesichts der stark ansteigenden Personalausgaben, die vor allem infolge des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf den Bundeshaushalt zukommen, besteht keine Möglichkeit, den Zuschuß für Gemeinschaftsveranstaltungen zu erhöhen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 13. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Fragen A 40 und 41) : Welchen Sachstand nehmen z. Z. die Verhandlungen der Bundesrepublik Deutschland mit der DDR über eine Vereinbarung des nicht kommerziellen Zahlungsverkehrs ein? Ist die DDR bereit, im Rahmen des angestrebten Abkommens Berlin (West) voll in diese Vereinbarung einzubeziehen? Zu Frage A 40: Die Verhandlungen mit der DDR zur Regelung des nichtkommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs sind am 10. Oktober 1973 aufgenommen worden; es haben bislang zwei Verhandlungsrunden auf Staatssekretärsebene und zwei Arbeitsgruppensitzungen stattgefunden. In den Arbeitsgruppensitzungen sind Entwürfe von Teilvereinbarungen erarbeitet worden. In der kommenden für den 2. April vorgesehenen Verhandlungsrunde sollen die genannten Entwürfe auf Staatssekretärsebene verhandelt werden. Weitere Angaben kann ich aus Gründen der Vertraulichkeit hier nicht machen. Ich muß insoweit auf vertrauliche Ausführungen vor dem Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen verweisen. Mein Kollege Pöhl und Herr Minister Franke haben den Ausschuß am 28. November 1973 bzw. Mitte Januar 1974 informiert. Wenn ich richtig unterrichtet bin, berichtet Herr Minister Franke dem Ausschuß in diesen Tagen erneut. Zu Frage A 41: Die Bundesregierung geht davon aus, daß Berlin (West) in Übereinstimmung mit dem ViermächteAbkommen und den einvernehmlichen Erklärungen beider Seiten bei der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages in die mit der DDR abzuschließenden Vereinbarungen einzubeziehen ist. Im übrigen beziehe ich mich auf meine Antwort auf Ihre erste Frage. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 13. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage A 42): Worauf sind die widersprüchlichen Meldungen in der Frage der Gewährung der 7 b-Abschreibung und des Wegfalls der Investitionssteuer zurückzuführen, wenn nach Rücknahme früher gestellter Anträge erneut Antrag gestellt wird, und wie sind in diesem Zusammenhang die Begriffe „enger zeitlicher Zusammenhang" und „inhaltsgleich" auszulegen? Zu der Frage, ob durch die Wiederholung eines Bauantrags nach Ablauf des Ausschlußzeitraums erreicht werden kann, daß für das betreffende Bauobjekt § 7 b des Einkommensteuergesetzes in Anspruch genommen bzw. die Investitionssteuer vermieden werden kann, sind Anfang Februar Pressemeldungen erschienen, nach denen die Einkommensteuerreferenten der Länder in ihrer Sitzung vom 29. bis 31. 1. 1974 abschließend entschieden hätten, daß in derartigen Fällen der neue Bauantrag maßgebend sei. Diese Pressemeldungen waren unzutreffend. Über die Frage ist vielmehr erst in der Sitzung der Steuerabteilungsleiter von Bund und Länder am 11. 2. 1974 entschieden worden. Das Besprechungsergebnis ist der Öffentlichkeit bereits am folgenden Tag durch eine Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums mitgeteilt worden. Danach bleibt in Fällen, in denen der Bauantrag nach dem 31. 12. 1973 zurückgenommen oder auf die Baugenehmigung nach diesem Zeitpunkt verzichtet worden ist, bei einer im engen zeitlichen Zusammenhang stehenden Wiederholung eines inhaltsgleichen Bauantrags für die Anwendung der Dritten Konjunkturverordnung der erste Bauantrag maßgebend. In derartigen Fällen ist deshalb die Inanspruchnahme des § 7 b ausgeschlossen. Für die Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1974 5471* Investitionssteuer gilt entsprechendes, wenn Bauanträge nach dem 30. 11. 1973 wiederholt werden. In Übereinstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist davon abgesehen worden, näher zu bestimmen, wann ein „enger zeitlicher Zusammenhang" zwischen Zurücknahme des ersten und Beantragung des neuen Bauantrags anzunehmen ist und wann der neue Bauantrag mit dem ursprünglichen Bauantrag „inhaltsgleich" ist. Über diese Fragen soll vielmehr unter Berücksichtigung der Besonderheiten des einzelnen Falles jeweils individuell entschieden werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 13. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) (Drucksache 7/1766 Fragen A 44 und 45) : Ist sichergestellt und wenn ja, welche Orientierungsdaten und Üherprüfungsmethoden werden in der Praxis angewandt, um zu gewährleisten, daß die Betriebsbeihilfen, welche nach dem Verkehrsfinanzgesetz den Inhabern von Verkehrsbetrieben zur Entlastung des öffentlichen Personennahverkehrs gewährt werden, auch tatsächlich den Benutzern zugute kommen und die Betriehsbeihilfe nicht zusätzlich zu dem schon kostentragenden Tarif gezahlt wird? Hat sich die entgegen der ursprünglichen Fassung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes in dem Verkehrsfinanzgesetz eingeführte Regelung bewährt, daß auch Betriebshöfe und Werkstätten privater Verkehrsunternehmen bis zu 60 v. H. bezuschußt werden, wie hoch sind die bisher gezahlten Zuschüsse, und wie wird sichergestellt sowie überprüft, daß die privaten Betriebshöfe und Werkstätten dein öffentlichen Nahverkehr dienen? Zu Frage A 44: Nach dem Personenbeförderungsgesetz müssen die Genehmigungsbehörden der Länder (Regierungspräsidenten) jedem Tarif-Änderungsantrag zustimmen. Dabei ist zu prüfen, ob die beantragten Fahrpreise im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens angemessen sind, und ferner, ob sie mit dem öffentlichen Verkehrsinteresse in Einklang stehen. Ergibt diese Prüfung, daß die wirtschaftliche Lage des Unternehmens — z. B. infolge der Gewährung der Gasölbetriebsbeihilfe — die Tarifänderung nicht rechtfertigt, so ist der Antrag abzulehnen mit der Folge, daß der Fahrgast keine höheren Fahrpreise zahlen muß. Angesichts der bereits im Jahre 1972 auf über 1 Mrd. DM angestiegenen Defizite des öffentlichen Personennahverkehrs ist davon auszugehen, daß die Tarife ohne die Gasölbetriebsbeihilfe höher lägen. Zu Frage A 45: Die Betriebshöfe und zentralen Werkstätten, die dem öffentlichen Personennahverkehr dienen, können nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz seit dem 1. März 1972 bezuschußt werden. In größerem Umfang ist diese Förderung im Jahre 1973 angelaufen. Für 23 Betriebshöfe und zentrale Werkstätten privater Verkehrsunternehmen sind 1973 rd. 7 Millionen DM an Bundesfinanzhilfen bereitgestellt worden. Für ein endgültiges Urteil über die Bewährung dieser Maßnahmen liegen noch nicht genügend Erfahrungen vor. Es besteht jedoch kein Anlaß, an dem Erfolg dieser Regelung zu zweifeln. Die Zuschüsse werden entsprechend dem Anteil der im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzten Fahrzeuge gewährt. Die Prüfung der Anträge erfolgt durch die zuständigen Behörden der Länder auf der Grundlage einheitlicher Richtlinien. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 13. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gallus (FDP) (Drucksache 7/1766 Frage A 63) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Margarine nicht nur aus Pflanzenölen, sondern auch aus tierischen Fetten hergestellt wird, und ist sie bereit, zum Wohle der Verbraucher baldmöglichst dafür zu sorgen, daß die Margarinehersteller verpflichtet werden, den Anteil der einzelnen Fettarten auf der Verpackung auzogeben? Der Bundesregierung ist bekannt, daß für die Herstellung von Margarine neben genußtauglichen Fettstoffen pflanzlicher auch solche tierischer Herkunft verwendet werden. Im Kalenderjahr 1973 sind von den Margarineherstellern der Bundesrepublik Deutschland pflanzliche und tierische Fette im Verhältnis von insgesamt 10 : 1 verarbeitet worden. Nach vorliegenden Informationen ist der überwiegende Teil der tierischen Fette für die Herstellung von Margarine mitverwendet worden, die für Zwecke der Weiterverarbeitung (u. a. in Bäckereien und Großküchen) bestimmt und in größeren Gebinden abgegeben worden ist. Im Hinblick auf diese Tatsachen und unter Berücksichtigung des bei anderen Produkten üblichen Umfanges der Deklarierungspflicht, sieht die Bundesregierung derzeit keine Notwendigkeit, die Margarinehersteller zu verpflichten, den Anteil an pflanzlichen und tierischen Fetten auf den Verpackungen für Margarine auszugeben. Im übrigen sind die Hersteller von reiner „Pflanzenmargarine" bereits von sich aus dazu übergegangen, die Pakkungen mit entsprechenden Hinweisen zu versehen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 13. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage A 64) : Welche Hilfsmaßnahmen gedenkt die Bundesregierung zugunsten der zahlreichen landwirtschaftlichen Aussiedlungsbetriebe zu ergreifen, die unter dem Zwang, ihre langfristige Ertragslage zu verbessern, Investitionen über den freien Kapitalmarkt finanzieren mußten und infolge des hohen Zinsniveaus in existenzbedrohende Schwierigkeiten gekommen sind? 5472* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1974 Die Bundesregierung gibt den Inhabern landwirtschaftlicher Aussiedlungsbetriebe im Wege der Rest- und Nachfinanzierung die Möglichkeit, weitere Investitionen mit öffentlichen Hilfen zu finanzieren. Das ist möglich, wenn der Landwirt die Höchstsätze, die für seine Aussiedlung galten, nicht voll ausgeschöpft hat. Die Finanzierung erfolgt im Verhältnis 60 % Bundesmittel und 40 % Landesmittel nach dem Gemeinschaftsaufgabengesetz. Das bedeutet, die Rest- und Nachfinanzierung kann nur in gemeinsamem Handeln von Bund und Land erfolgen. Mit der Anwendung des Gemeinschaftsaufgabengesetzes „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" am 1. Januar 1973 hat die Bundesregierung die Finanzierungskompetenz für Schuldenkonsolidierungen an die Länder verloren. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 13. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 7/1766 Fragen A 65 und 66) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung auf dem deutschen Rindermarkt, nachdem mehrere Staaten der EWG ihre Grenzen für Rindfleischlieferungen aus Drittländern geschlossen haben? Erwägt die Bundesregierung, unter bestimmten Umständen ebenfalls die Grenzen für Rindfleischimporte aus Drittländern zu schließen? Zu Frage A 65: Zunächst möchte ich zu dieser Frage bemerken, daß der Einfuhrstopp in Frankreich, Italien, Belgien und Luxemburg nur die relativ geringen Drittlandslieferungen von frischem und gekühltem Rindfleisch betrifft, während Gefrierfleisch- und Schlachtrinder-einfuhren unverändert weiterlaufen. Die getroffenen Maßnahmen in den genannten Ländern haben bisher erfreulicherweise zu keinen negativen Auswirkungen in der Bundesrepublik geführt. So wurden auf dem deutschen Markt weder Umwegeinfuhren festgestellt, noch läßt die Beantragung von Einfuhrlizenzen auf eine Zunahme von Drittlandsimporten gegenüber den bisherigen Lieferungen in die Bundesrepublik Deutschland schließen. Diese Feststellung wird durch die weitere Stabilisierung der Schlachtrinderpreise unterstrichen, die Anfang März 1974 im Bundesdurchschnitt erstmalig seit Mitte August 1973 die Schwelle von 300,— DM /100 kg Lebendgewicht wieder überschritten haben. Zu Frage A 66: Unter den geschilderten Umständen sieht die Bundesregierung gegenwärtig keine Veranlassung, von dem Einfuhrstopp Gebrauch zu machen. An dieser Stelle möchte ich betonen, daß die teilweise Sperrung der Grenzen in Frankreich, Italien, Belgien und Luxemburg nur bis zum 24. März 1974 gilt und als Übergangslösung bis zur Festsetzung des neuen Rinderorientierungspreises für das Wirtschaftsjahr 1974/75 zu betrachten ist. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 13. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Glombig (SPD) (Drucksache 7/1766 Fragen A 71 und 72): Ist die Bundesregierung bereit, der deutschen Kutterfischerei, die wegen der ungewöhnlich gestiegenen Dieselölkosten nicht zum Fischfang auslaufen kann und dadurch in eine existenzbedrohende Lage geraten ist, eine befristete wirksame Finanzhilfe zu gewähren? Ist der Bundesregierung bekannt, ob in anderen Staaten der Europäischen Gemeinschaft bereits Unterstützungen für die Fischerei gegeben werden und dadurch Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Fischerei entstanden oder zu befürchten sind? Zu Frage A 71: Die Bundesregierung hat auf der Kabinettsitzung vom 13. März 1974 beschlossen, der deutschen Seefischerei Strukturhilfen zu gewähren. Die deutsche Seefischerei ist nicht in der Lage, die durch die enormen Treibstofferhöhungen bedingten Mehrkosten alleine zu tragen. Da die Mehrkosten auch nicht auf die Preise abgewälzt werden können und die Treibstoffpreise in wichtigen Konkurrenzländern niedriger als in der Bundesrepublik sind, ist die Seefischerei in eine existenzbedrohende Lage geraten. Die Bundesregierung hält daher den Erfolg ihrer langjährigen Bemühungen um die Erneuerung und Modernisierung der deutschen Fischereiflotte für gefährdet. Sie hat daher eine Aufstockung der Struktur- und Konsolidierungshilfen zugunsten der Seefischerei beschlossen. Danach ist vorgesehen, der deutschen Kutterfischerei etwa 7 Millionen DM für ihre strukturverbessernden Maßnahmen in 1974 zur Verfügung zu stellen. Zu Frage A 72: Frankreich hat der Seefischerei wegen der Ölpreisverteuerung eine Hilfe in Höhe von 20 Millionen Franken gewährt. Italien verbilligt den Treibstoffbezug durch Ausgabe von Verbilligungsscheinen. Die Höhe dieser Hilfen ist noch nicht bekannt. Da in vielen Ländern der Europäischen Gemeinschaft die Bildung der Preise für Treibstoff staatlich beeinflußt wird, sind die Treibstoffpreise in diesen Ländern (z. B. Frankreich, Holland, Belgien) niedriger als in der Bundesrepublik. Auch dadurch entstehen zusätzliche Wettbewerbsnachteile für die deutsche Seefischerei. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 13. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage A 73): Wann ist mit der Vorlage des schon mehrmals angekündigten Vermögensbildungsberichts der Bundesregierung zu rechnen? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1974 5473* Die Vermögensbildungspolitik der Bundesregierung und die für sie maßgebenden Grundvorstellungen und Daten waren Gegenstand einer Reihe von Veröffentlichungen. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Eckwertbeschlüsse der Bundesregierung zur Steuerreform und zur Vermögensbildung vom 11. Juni 1971, auf die Ausführungen in den letzten Sozialberichten, auf die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung herausgegebene Zusammenstellung über die Einkommens- und Vermögensverteilung in der Bundesrepublik Deutschland sowie vor allem auf den Sparförderungsbericht vom 23. Februar 1972 hinweisen, der wesentliche Teile der Vermögensberichterstattung enthält. Auch über die Auswirkungen des Dritten Vermögensbildungsgesetzes ist wiederholt berichtet worden. Inzwischen ist die Entwicklung über die Phase der Berichterstattung hinweggegangen. Die Bundesregierung hat am 20. Februar dieses Jahres vor dem Bundestag berichtet, daß die Grundlinien für ein Vermögensbeteiligungsgesetz erarbeitet worden sind. Ich gehe davon aus, daß bei den parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs alle mit der Vermögensbildung zusammenhängenden Fragen, insbesondere auch die Vermögensstruktur eingehend erörtert werden können. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 13. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage A 74) : Wieweit sind die Verhandlungen mit der Volksrepublik Polen über den Abschluß eines Sozialversicherungsabkommens, und auf welcher Grundlage soll dieses Abkommen getroffen werden? Anläßlich des Besuches des polnischen Außenministers im Dezember 1973 in Bonn sind erste Gespräche über Rentenfragen zwischen deutschen und polnischen Sachverständigen geführt worden. Der Meinungsaustausch wurde im Februar 1974 in Warschau fortgesetzt. Die Gespräche dienten der Erörterung der derzeitigen Rechtslage und der Darlegung der beiderseitigen Vorstellungen mit dem Ziel, den Entwurf eines Abkommens zwischen den beiden Staaten vorzubereiten, der dann Gegenstand der eigentlichen Verhandlungen werden soll. Ein Termin hierfür liegt noch nicht fest. Er soll vereinbarungsgemäß auf diplomatischem Weg festgelegt werden. Ich möchte Sie heim derzeitigen Stand der Vorbereitungen um Verständnis dafür bitten, daß ich heute über die Grundlagen des Abkommensentwurfes noch keine Einzelheiten mitteilen kann. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 13. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/1766 Fragen A 75 und 76): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine durch die Rentnerkrankenversicherung ausgelöste, ständig steigende Belastung der Allgemeinen Ortskrankenkassen abzubauen? Sieht die Bundesregierung in Zukunft gesetzliche Regelungen vor, und gegebenenfalls welche, die geeignet sind, zwischen den einzelnen allgemeinen Ortskrankenkassen einen Lastenausgleich im Blick auf die regional sehr unterschiedliche Belastung durch die Rentnerkrankenversicherung zu erreichen, oder welche Bedenken stehen einer derartigen Regelung im Wege? Wie ich bereits wiederholt in den Fragestunden des Deutschen Bundestages ausgeführt habe, gehört die Finanzierung der Krankenversicherung der Rentner zu den wichtigsten Punkten der Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung in dieser Legislaturperiode. Zur Regelung der damit zusammenhängenden Fragen wird z. Z. im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ein Gesetzentwurf vorbereitet. Grundlage des Entwurfs wird die von der Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung im Jahre 1973 vorgelegte Empfehlung zur Finanzierung der Krankenversicherung der Rentner sein. Sie geht von der auch im Rentenanpassungsbericht 1974 dargestellten langfristigen finanziellen Solidität der Rentenversicherung aus. Ich bitte Sie um Verständnis, daß ich gegenwärtig Einzelheiten dieses Gesetzentwurfs noch nicht mitteilen kann. Besonders wichtig erscheint aber, daß die derzeitige ungleiche Belastung der einzelnen Versichertengemeinschaften durch die Rentnerkrankenversicherung beseitigt wird. Angesichts der steigenden Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird auch geprüft, inwieweit die Rentenversicherung die Krankenversicherung finanziell entlasten kann, ohne ihr finanzielles Gleichgewicht zu gefährden. Dabei denke ich insbesondere an die Rückzahlungsverpflichtungen der Krankenkassen für die Jahre ab 1971. Ich rechne damit, daß der Gesetzentwurf im Laufe dieses Jahres vorgelegt werden kann. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 13. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1766 Frage A 77): Wie beurteilt die Bundesregierung Presseverlautbarungen, wonach auch in diesem Jahr wieder Schwierigkeiten bei der Anrechnung des Berufsgrundbildungsjahrs auf die Dauer der Berufsausbildung auftreten, und was kann sie tun, damit die Schwierigkeiten in der Übergangszeit keine Nachteile für die betroffenen Jugendlichen mit sich bringen? Es trifft zu, daß Absolventen eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, wie auch im vergangenen Jahr, Schwierigkeiten haben, Ausbildungsverträge unter Berücksichtigung der BerufsgrundbildungsjahrAnrechnungs-Verordnung vom 4. Juli 1972 abzuschließen. Vorbehalte der Wirtschaft sind zurückzuführen auf das Fehlen ländereinheitlicher Rahmenlehrpläne für ein Berufsgrundbildungsjahr, die sowohl mit den 5474* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1974 Lehrplänen der Teilzeitberufsschule als auch mit den Ausbildungsordnungen des Bundes abgestimmt sind. Bei der Aufnahme von Absolventen des Berufsgrundbildungsjahres in betriebliche Ausbildungsstätten entstehen Schwierigkeiten, weil die Ausbildungsordnungen konkrete sachliche und zeitliche Gliederungen vorschreiben. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat in einer offiziellen Verlautbarung bereits am 20. Juli 1973 den Anleitungscharakter dieser Vorschriften deutlich gemacht und darauf hingewiesen, daß in atypischen Fällen —dazu zählen Ausbildungsverträge mit Absolventen des Berufsgrundbildungsjahres und der Berufsfachschulen — von diesen Vorschriften abgewichen werden kann. Es geschieht daher ohne rechtlich zutreffende Begründung, wenn Betriebe sich mit dem Hinweis auf die zwingenden Vorschriften in den Ausbildungsordnungen weigern, Berufsausbildungsverhältnisse unter Berücksichtigung der BerufsgrundbildungsjahrAnrechnungs-Verordnung vom 4. Juli 1972 zu begründen. Absolventen beruflicher Vollzeitschulen sind erfahrungsgemäß bei der Wahl von Ausbildungsbetrieben anspruchsvoll. Sie bevorzugen zudem Ausbildungsberufe, in denen das Angebot an Ausbildungsplätzen wesentlich geringer ist als die Nachfrage (z. B. elektrotechnische Berufe). Zur Überwindung der Schwierigkeiten bemüht sich die Bundesregierung intensiv um eine Verbesserung der Kooperation mit den Ländern. Zusammenhänge zeige ich in der Antwort auf die diesbezügliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Pfeifer, Dr. Gölter und andere (Drucksache 7/1717) auf. Die in Ihrer Frage angesprochenen Probleme haben weiterhin Bund und Länder im Jahre 1973 veranlaßt, 11 gemeinsame Arbeitsgruppen einzurichten. In diesen Gruppen erarbeiten Berufsschullehrer, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter zusammen mit Wissenschaftlern Rahmenlehrpläne für ein Berufsgrundbildungsjahr in vollzeitschulischer Form. Für das Berufsfeld Elektrotechnik liegt für die förmliche Abstimmung zwischen Bund und Ländern ein Entwurf bereits vor. Die übrigen Beratungsergebnisse werden den Verordnungsgebern voraussichtlich noch im Sommer dieses Jahres vorgelegt werden. Der Bundesausschuß für Berufsbildung wird in Kürze in einer Sondersitzung Probleme des Ausbildungsplatzangebotes beraten und dabei auch die von Ihnen angesprochenen Sachverhalte erörtern. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 13. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Aigner (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage A 81): Wie beantwortet der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit die Stellungnahme des Berufsverbands der Kinderärzte Deutschlands zu dem Projekt „Tagesmütter", in dem er vor gefährlichen Experimenten an Säuglingen und Kleinkindern als Folge dieses Projektes der Bundesregierung warnt, da sie den modernen wissenschaftlichen Ergebnissen über die Entwicklung des Kindes in keiner Weise Rechnung tragen, und warum hat die Bundesregierung den Rat dieses Verbands nicht eingeholt und beachtet, bevor sie mit dem Projekt an die Offentlichkeit trat? Den Einwänden des Berufsverbandes der Kinderärzte Deutschlands liegt die Sorge zugrunde, die Entwicklung des Kindes könne durch die tägliche Trennung von der Mutter gefährdet werden. 1. Die Stellungnahme des Berufsverbandes der Kinderärzte Deutschlands zum Tagesmüttermodell berücksichtigt in keiner Weise die Situation, in der Kinder unter drei Jahren heute teilweise aufwachsen müssen. Es hilft diesen Kindern nicht, Maximalforderungen im Sinne einer wünschenswerten völligen Freistellung der Mutter für die Erziehung ihres Kleinstkindes aufzustellen, die kurzfristig nicht zu verwirklichen sind. Beim Tagesmüttermodell geht es um die Betreuung von Kindern, die von ihren Müttern aus schwerwiegenden Gründen tagsüber nicht selbst betreut werden können und deshalb auf irgendeine Weise an anderer Stelle untergebracht und betreut werden müssen. Vor dieser Tatsache kann man nicht einfach die Augen verschließen, sondern es muß nach einer Lösung gesucht werden, wie die Entwicklungschancen dieser Kinder optimal gefördert und Fehlentwicklungen vermieden werden können. Keinesfalls ist beim Tagesmüttermodell an die Kinder gedacht, deren Mütter sich selbst um sie kümmern können. 2. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit geht von der Tatsache aus, daß in der Bundesrepublik 700 000 erwerbstätige Mütter sich nicht voll der Erziehung ihres Kleinstkindes widmen können. Diese Familien, insbesondere alleinstehende Elternteile, sind bisher darauf angewiesen, ihre Kinder bei Verwandten, in Kinderkrippen oder in Heimen unterzubringen. Das Modell „Tagesmütter" will einen wesentlich familiennäheren Weg der Pflege und Erziehung von Kleinkindern anbieten, als dies in Krippen oder Heimen gegeben ist. 3. Die Bundesregierung bemüht sich selbstverständlich gleichzeitig durch eine Reihe von Maßnahmen, nicht zuletzt durch eine grundlegende Reform des Jugendhilferechts, mehr Möglichkeiten für die Erziehung von Kindern zu schaffen. In diesen Rahmen ist aber auch als ein Beitrag das Projekt einzuordnen, Erziehung in der Familie durch sog. Tagesmütter zu sichern. Ziel des Programms ist also nicht die Förderung der Erwerbstätigkeit beider Elternteile. Vielmehr geht es um die Verwirklichung des Erziehungsrechts von Kindern, deren Eltern erwerbstätig sind und meist, wie z. B. alleinstehende Mütter, auf Erwerbstätigkeit angewiesen sind. Es geht uns darum, Wege aufzuzeigen, wie bestehende Tagespflegestellen im Interesse der Kinder in pädagogischer und finanzieller Hinsicht verbessert werden können. 4. Möglichen nachteiligen Wirkungen durch den täglichen Wechsel zwischen Eltern und Tages- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1974 5475* mutter begegnet die Konzeption des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit dadurch, daß eine ständige Zusammenarbeit und regelmäßige Aussprachen über Erziehungsgrundsätze und Erziehungsverhalten zwischen Eltern und Tagesmutter stattfinden müssen. Außerdem ist die Teilnahme der Tagesmutter an vorbereitenden und praxisbegleitenden Ausbildungsveranstaltungen zur Stärkung der Erziehungskompetenz vorgesehen. Dadurch wird sowohl die Einheitlichkeit des Erziehungsmilieus als auch ein Fortschritt gegenüber der bisherigen Erziehung in Tagespflegestellen erzielt. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über nachteilige Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes bei Erziehung außerhalb der eigenen Familie sind wesentlich differenzierter als sie vom Berufsverband der Kinderärzte dargestellt werden. So hat Frau Prof. Dr. Ursula Lehr in dem im Auftrag des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit erstatteten Gutachten zur Frage der Bedeutung der Familie im Sozialisationsprozeß, das als Band 5 in der Schriftenreihe des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit veröffentlicht wurde, festgestellt, daß im Fehlen sensorischer Stimulation, also der Gesamtheit der gefühlsmäßigen Zuwendung und Anregung die eigentliche Ursache von Entwicklungsstörungen gesehen werden müsse. Sie zieht daraus den Schluß, daß die notwendigen sensorischen Reize auch von Pflegepersonen außerhalb der eigenen Familie durch entsprechende Schulung und Anleitung gegeben werden können, wofür man wohl eine Bestätigung schon aus der Leistung jeder guten Pflegemutter in einer Pflegestelle ablesen kann. Vorbehalte des Berufsverbandes der Kinderärzte mögen zwar auf Heimerziehung in der herkömmlichen Form, eingeschränkt auch auf Kinderkrippen, zutreffen, nicht jedoch auf die Erziehung in einer Familie, in der das Kind die gleiche Geborgenheit iat wie im Elternhaus. Es handelt sich hier um eine familiennahe, familienergänzende, nicht um eine familienersetzende Maßnahme. Die Bundesregierung war aufgrund der Auswertung wissenschaftlicher Untersuchungen in der Lage, das Modellprojekt sinnvoll in den Rahmen familienpolitischer Maßnahmen einzuordnen. Sie hat dabei in enger Zusammenarbeit mit den Ländern und dem Deutschen Jugendinstitut, dem auch die wissenschaftliche Begleitung obliegt, gehandelt. In die wissenschaftliche Begleitung werden auch Kinderärzte mit einbezogen! Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 13. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Maucher (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage A 143) : Was hat die Bundesregierung in der Zwischenzeit unternommen, seit sie im März 1972 über den Stand der Verhandlungen des Ministerkomitees des Europarats zur Einführung eines europäischen Ausweises für Schwerbeschädigte befragt wurde? Die im Auftrag des Regierungssozialausschusses beim Europarat gebildete Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Europäischen Ausweises für Schwerbehinderte ist im November 1972 und im Dezember 1973 jeweils unter Beteiligung eines deutschen Vertreters in Straßburg zusammengetreten. Sie hat einen Vorschlag für einen Europäischen Ausweis für Schwerbehinderte und den Entwurf einer Broschüre ausgearbeitet, die den Behinderten mit dem Ausweis zur Unterrichtung über die in den einzelnen Ländern vorgesehenen Vergünstigungen ausgehändigt werden soll. Darüber hinaus hat die Arbeitsgruppe eine Entschließung entworfen, die eine Empfehlung des Ministerkomitees des Europarats zum Europäischen Ausweis für Schwerbehinderte zum Gegenstand hat. Mit diesen Arbeitsergebnissen wird sich der Regierungssozialausschuß in seiner nächsten Sitzung, die am 13. Mai 1974 beginnt, befassen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich rufe die Frage 12 des Herrn Abgeordneten Müller (Berlin) auf:
    Bis wann ist damit zu rechnen, daß die Zivilblinden entsprechend der Vorschrift des § 34 a des Schwerbehindertengesetzes den Kriegsblinden hinsichtlich der ermäßigten Telefongebühren gleichgestellt werden?


Rede von Dr. Volker Hauff
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Abgeordneter, die für Kriegsblinde geltende Regelung stammt aus dem Jahre 1931 und ist auf Anregung des Reichstages von der damaligen Deutschen Reichspost als Vergünstigung auf ,dem Verwaltungswege getroffen worden. Sie ist eine Ausnahmeregelung, die im .Jahr 1948 auch auf die Kriegsblinden des zweiten Weltkrieges ausgedehnt wurde. Alle Schwerbehinderten, zu denen auch die Zivilblinden gehören, mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 80 % können vom 1. Juli 1974 an ermäßigte Anschließungs-, Übernahme- und Grundgebühren in Anspruch nehmen, sofern das monatliche Einkommen bestimmte Höchstsätze nicht übersteigt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Keine weitere Zusatzfrage.
    Die Fragen 13 und 14 'der Herren Abgeordneten Ziegler und Pieroth werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
    Herr Staatssekretär, ich 'danke Ihnen. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich 'des Bundesministers für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen beantwortet.
    Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Justiz auf. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Bayerl zur Verfügung. Die Frage 32 ist von dem Herrn Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) eingebracht:
    Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Rechtsungleichheit, wonach im Wohnraumkündigungsschutzgesetz für die Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus die Kostenmiete zugelassen wird, während den übrigen Neubauwohnungen die Kostenmiete und damit die Möglichkeit ausreichender Kostendeckung vorenthalten bleibt?
    Herr Staatssekretär!