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    Deutscher Bundestag 82. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 Inhalt: Amtliche Mitteilung 5372 A Fragestunde (Drucksache 7/1700) Frage A 27 des Abg. Immer (SPD) : Maßnahmen zur Entlastung der durch die Benzinpreiserhöhung übermäßig belasteten Berufspendler Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5371 C, D, 5372 A, B Immer (SPD) . . . . . 5371 D, 5372 A Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 5372 B Frage A 28 der Abg. Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) : Konsequenzen der Bundesregierung aus der Kritik des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen an der Konditionengestaltung der Kreditinstitute Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5372 B, C, D Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . . 5372 C, D Frage A 36 der Abg. Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) : Gesetzliche Regelungen zum Schutze des Verbrauchers vor Mißständen auf dem Gebiet des Bank- und Kreditwesens Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5373 A, C, D, 5374 A Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . . 5373 B, C Immer (SPD) 5373 D Frage A 37 des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) : Anerkennung der bei Besuchsreisen in die DDR dem Zwangsumtausch unterliegenden Beträge als außergewöhnliche Belastung im Sinne des Einkommensteuergesetzes Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5374 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 Frage A 117 des Abg. Dr. Althammer (CDU/CSU): Äußerungen des Bundeskanzlers betr. Wirkungsmöglichkeiten für den Schriftsteller Solschenizyn in der Bundesrepublik Deutschland Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 5374 C, 5375 A, B Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 5375 A, B Frage A 118 des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : - Benutzung der Transitwege nach West-Berlin durch die Bediensteten des Bundesamtes für Umweltschutz Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . 5375 C, D, 5376 A Engelsberger (CDU/CSU) 5375 D, 5376 A Frage A 120 des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Meldungen über die Einrichtung eines „Witzreferats" im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Freiherr von Wechmar, Staatssekretär 5376 B, C Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . 5376 B, C Fragen A 123 und 124 des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) : Äußerungen des stellvertretenden Außenministers der CSSR zum Münchner Abkommen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5376 D, 5377 A, B, C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 5377 A, B, C Wischnewski (SPD) . . . . . . . 5377 D Frage A 125 des Abg. Dr. Althammer (CDU/CSU) : Mitteilung sowjetischer Behörden über die beabsichtigte Deportation Solschenizyns in die Bundesrepublik Deutschland Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5377 D, 5378 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 5378 A Frage A 126 des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Pressemeldungen über Einwände sowjetischer Regierungsvertreter gegen die vorgesehene Abhaltung des Bundesparteitags der FDP in Berlin Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5378 B Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 5378 B Frage A 128 des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Teilnahme der Bundesregierung an den Feiern der Regierung der USA zum 200. Jahrestag der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5378 C Frage A 129 des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Bundesdeutsche Beteiligung an der Gedächtnisausstellung zur 200-Jahr-Feier der amerikanischen Revolution Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5378 D, 5379 A Dr. Holtz (SPD) . . . . . . . . 53 79 A Fragen A 111 und 112 des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) : Deutsch-polnische Schulbuchkonferenzen; Arbeit des Internationalen Schulbuchinstituts in Braunschweig Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5379 B, D, 5380 A Dr. Schweitzer (SPD) 5379 C, D Frage A 41 des Abg. Immer (SPD) : Übertragung des überwiegenden Teils der in Aussicht genommenen Summe des Währungsausgleichs für die Landwirtschaft auf die Landwirtschaftliche Unfall- und Krankenversicherung Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 5380 C, D Immer (SPD) . . . . . . . . . 5380 D Frage A 42 des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Auswirkungen der Abwertung des französischen Franc und der italienischen Lira auf den deutschen Konserven- und Obstmarkt Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 5381 A, B Eigen (CDU/CSU) 5381 A, B Frage A 43 des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Reaktion der Bundesregierung auf eine Fleischrationierung in Italien; Auswirkung der EG-Marktordnung in einem solchen Fall Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 5381 C, D Eigen (CDU/CSU) 5381 C, D Frage A 48 des Abg. Straßmeir (CDU/ CSU) : Benutzung des sogenannten Salonwagens der Deutschen Bundesbahn Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 III durch den Parlamentarischen Staats- sekretär beim Bundesverkehrsminister Wittrock, Staatssekretär (BMV) 5382 A, C Straßmeir (CDU/CSU) 5382 B, C Frage A 50 des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Benutzung des sogenannten Salonwagens der Deutschen Bundesbahn durch den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister Wittrock, Staatssekretär (BMV) . . 5382 D, 5383 A, B, C, D, 5384 A Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . 5383 A, B Dr. Schneider (CDU/CSU) . . . . 5383 C Gansel (SPD) . . . . . . . . . 5383 C Dr. Blüm (CDU/CSU) 5383 D Conradi (SPD) . . . . . . . 5384 A Frage A 60 des Abg. Gansel (SPD) : Offenlegung von Kalkulationsunterlagen der Mineralölwirtschaft Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 5384 B, D Gansel (SPD) 5384 C, D Fragen A 61 und 62 des Abg. Schinzel (SPD) : Unerwünschte Einflüsse multinationaler Konzerne auf die Energieversorgung Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 5385 A, B, C, D, 5386 A, B, C Schinzel (SPD) . . 5385 B, C, 5386 B, C Reiser (SPD) . . . . . . . . . 5385 C Pfeffermann (CDU/CSU) . . . . . 5385 D Fragen A 65 und 66 des Abg. Tillmann (CDU/CSU) : Ungerechtfertigte Benachteiligung von Autobesitzern durch höhere Haftpflichtversicherungsprämien bei Zusammenlegung von Gemeinden Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 5386 D, 5387 A, B, C, D Tillmann (CDU/CSU) . . . 5387 A, B, C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 5387 C, D Frage A 67 des Abg. Dr. Müller (München) (CDU/CSU) : Versagung von Genehmigungen für Kreditgewährungen an Ostblockstaaten bei Gefährdung von Arbeitsplätzen in der Bundesrepublik Deutschland Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 5388 A, B, C Dr. Müller (München) (CDU/CSU) 5388 A, B Dr. Warnke (CDU/CSU) 5388 C Frage A 68 des Abg. Dr. Warnke (CDU/ CSU) : Bereitstellung von Krediten zur Finanzierung der Errichtung eines Porzellanwerks in Ilmenau (DDR) Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 5388 D, 5389 B, C, D Dr. Warnke (CDU/CSU) . . . . 5389 A, B Dr. Müller (München) (CDU/CSU) 5389 C Dr. Schneider (CDU/CSU) . . . . 5389 D Frage A 69 des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Anerkennung von Schwerbehindertenausweisen der „DDR"-Behörden in öffentlichen Verkehrsmitteln Eicher, Staatssekretär (BMA) 5390 A, B, C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 5390 B, C Frage A 71 des Abg. Lenders (SPD) : Anwendung eines Zeugniscodes zur Ver- und Entschlüsselung von Leistungsbeurteilungen in Arbeitszeugnissen Eicher, Staatssekretär (BMA) . . . 5390 D, 5391 A Lenders (SPD) . . . . . . . . 5391 A Frage A 75 des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Zuschüsse des Bundes zur Krankenversicherung landwirtschaftlicher Altenteiler Eicher, Staatssekretär (BMA) . . 5391 B, C Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 5391 C Frage A 78 des Abg. Reiser (SPD) : Teilnahme von Bundeswehrangehörigen an Experimenten der Hamburger Universität Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 5391 D, 5392 A, C Reiser (SPD) . . . . . . . , 5392 A, C Nächste Sitzung 5392 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5393* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 1 Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Sperling (SPD) : Hilfe für im sozialen Wohnungsbau von erheblichen Mietsteigerun- gen Betroffene 5393* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 2 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Josten (CDU/ CSU) : Gewährung einer Nachvergütung bei öffentlichen Aufträgen für nachgewiesene Mehrkosten im Falle von extremen Preissteigerungen bei bestimmten Baustoffen 5394* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 4 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Verhältnis der verursachten Schäden zu den Strafen, zu denen Wirtschaftsstraftäter verurteilt werden . . . 5394* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 5 Drucksache 7/1700 — des Abg. Baier (CDU/ CSU) : Berechnung der Gebühren für die notarielle Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags 5395* A Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 8 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Abelein (CDU/ CSU) : Möglichkeiten des Rechtsschutzes für Deutsche in der DDR, in osteuropäischen Staaten und in der Sowjetunion 5395* B Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 26 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Schaffung einer europäischen Rechnungseinheit mit erweiterten Funktionen und eines verstärkten gemeinschaftlichen Kreditsystems . . 5395* C Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 29 - Drucksache 7/1700 — des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) : Konsequenzen der Bundesregierung aus der Kritik des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen an der Konditionengestaltung der Kreditinstitute 5395* D Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 30 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Lenzer (CDU/ CSU) : Rückgängigmachung der am 1. Juli 1973 vorgenommenen Erhöhung der Mineralölsteuer 5396* A Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 31 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Brück (SPD) : Absetzung der Aufwendungen zur Wärmeisolierung von Altbauten als Hersellungsaufwand von der Steuer . . . 5396* B Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 33 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Stücklen (CDU/ CSU) : Gewerbesteuerliche Behandlung der Ehegattengehälter 5396* C Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 35 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Röhner (CDU/ CSU) : Möglichkeiten der Bundesregierung zur Verbesserung der Kilometerpauschale 5396* D Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 39 — Drucksache 7/1700 — der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Unterhaltszuschüsse des Bundes für die Träger anerkannter Naturparks 5397* A Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 40 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Evers (CDU/ CSU) : Belastung junger und kinderreicher Familien durch die erneute Milchpreiserhöhung 5397* C Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Fragen A 44 und 45 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Walther (SPD) : Beginn des Neubaues der Schnellbahnstrecke Hannover–Kassel–Gemünden ohne Ermittlung der für eine umwelt- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 V freundliche Planung erforderlichen Lärmbelästigungswerte; Mitnahme nur von Schülern in Schulbussen; Änderung der Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes 5397* D Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 46 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Narjes (CDU/ CSU) : Investitionsplanung für den NordOstsee-Kanal; Vertiefung und Erweiterung des Kanals; Zeitpunkt einer Entscheidung hierüber . . . . . . . . 5398* B Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 47 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Wolfram (SPD): Gefährlichkeit hoher Autobahnbordsteine . 5398* C Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 49 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Blüm (CDU/CSU): Benutzung des sogenannten Salonwagens der Deutschen Bundesbahn durch den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister 5398* D Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Fragen A 51 und 52 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) : Verkehrspolitisches Programm der Bundesregierung 5399* B Anlage 20 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 53 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Baier (CDU/CSU) : Aufklebeschilder „Nr. Sicher — Keinen in der Krone" . . . . . . . . . . 5399* C Anlage 21 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 54 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Wettbewerbsfähigkeit deutscher Transportunternehmen . . . . . . . . . 5399* D Anlage 22 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Fragen A 55 und 56 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Bekanntmachung von DDR-Verletzungen des Transitabkommens . . . . . . . . . . 5400* A Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 57 — Drucksache 7/1700 — der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Vereinbarkeit von Preisvergünstigungen in der deutschen Fremdenverkehrswirtschaft mit dem Rabattgesetz 5400* B Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 58 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Übermäßige Gewinnmaximierung bei international tätigen Ölkonzernen 5400* C Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen A 63 und 64 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Seiters (CDU/CSU) : Erhöhte Belastung und Existenzgefährdung von Bauunternehmen durch Verteuerung mineralölabhängiger Baustoffe 5400* D Anlage 26 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 70 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) : Stufenlose Berechnungsweise in der gesetzlichen Rentenversicherung . . 5401* B Anlage 27 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 74 — Drucksache 7/1700 des Abg. Dr. Sperling (SPD) : Ausschluß von Landwirten von der Gewährung der Landabgaberente wegen der Größe ihres Betriebes 5401* C Anlage 28 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Fragen A 76 und 77 – Drucksache 7/1700 — des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) : Gewährung von Arbeitslosenunterstützung, Unterkunft und Verpflegung für in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommene Chilenen 5401* D Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 79 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Gierenstein (CDU/CSU) : Pressemeldungen betr. angebliche Auswirkungen von Streiks auf das Heeresinstandsetzungsbataillon in St. Wendel und das Heeresfernmeldewerk in Bad Bergzabern 5402* B VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 82 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Jaunich (SPD) : Wirkung von Fluorzusätzen in Trinkwasser zur Kariesverhütung . . . 5402* C Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen A 83 und 84 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) : Bildung des Beirates gemäß § 7 Abs. 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes . . . . . . . . . . . . 5402* D Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen A 85 und 86 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Waigel (CDU/CSU) : Erhöhung von Mitteln für internationale Jugendbegegnungen 5403* B Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 87 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Batz (SPD) : Abwälzung von Preissteigerungen bei schwerem Heizöl auf Abnehmer von Heizkraftwerken und Wärmeversorgungsunternehmen; Gewährung des einmaligen Heizölkostenzuschusses an diese . . 5403* D Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 88 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Enders (SPD) : Freigabe des Heilmittels Polonine 5404* B Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 89 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Pressemeldung über die Verweigerung der Einreise eines Abschleppunternehmers aus Bayern in die „DDR" 5404* D Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 97 und 98 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Ahrens (SPD) : Nutzung von Methanol als Energieträger und Rohstoff . . . . 5405* A Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 99 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Nutzung von Methanol als Kraftstoff . . . . . . . . . . . . 5405* C Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 100 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Gefahr der Übertragung von Krankheiten bei der Benutzung öffentlicher Fernsprecher . . 5405* D Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 101 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Biehle (CDU/CSU) : Meldung betr. ein gegenüber Postbediensteten ausgesprochenes Verbot von Unmutsbezeugungen und Demonstrationen gegen Regierungsabsichten 5406* B Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 102 und 103 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) : Aufgaben des gehobenen technischen und des gehobenen nichttechnischen Dienstes bei der Deutschen Bundespost; Ausbildung auf Fachhochschulen . . . . . . 5406* C Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 104 und 105 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) : Erweiterung der Fachhochschulen der Deutschen Bundespost in Berlin und Dieburg um den Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung . . 5406* D Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel (AA) auf die Frage A 121 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Beschlußfassung über die Stärkung der Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments . . . 5407* A Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 122 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Hösl (CDU/CSU) : Unterschiedliche Reaktionen seitens der Bundesregierung und des Senats von Berlin zu den Äußerungen des SED-Chefs Honecker über das Viermächteabkommen 5407* C Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 127 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Pressemeldungen über Einwände sowjetischer Diplomaten gegen die Abhaltung des Bundesparteitags der FDP in Berlin 5407* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 VII Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 130 und 131 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU): Vereinbarung mit der CSSR über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen; konsularische Vertretung des Landes Berlin einschließlich des Rechtshilfeverkehrs für Berliner Gerichte, Behörden und öffentlich-rechtliche Institutionen 5407* D Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 132 und 133 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Berger (CDU/CSU) : Meldungen über Asylgewährung für Chilenen in der Bundesrepublik Deutschland ohne Sicherheitsüberprüfung; Staatsangehörigkeit der Personen aus Chile, denen in der Bundesrepublik Deutschland Asyl gewährt worden ist . . 5408* C Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 134 und 135 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Wawrzik (CDU/CSU) : Zugehörigkeit von Berufsrevolutionären zu dem Kreis der aus Chile in die Bundesrepublik Deutschland zur Asylgewährung aufgenommenen Personen 5408* D Die übrigen schriftlichen Antworten auf die Fragen der Drucksache 7/1700 werden in einem Nachtrag zum Stenographischen Bericht über die 82. Sitzung abgedruckt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 5371 82. Sitzung Bonn, den 21. Februar 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach* 21. 2. Adams * 21.2. Dr. Ahrens * 22. 2. Dr. Aigner * 21.2. Dr. Artzinger * 22. 2. Dr. Barzel 22. 2. Behrendt * 22. 2. Benz 22. 2. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 22. 2. Blumenfeld 3. 3. Dr. Böger 22. 2. Bredl 22. 2. Dr. Burgbacher * 22. 2. van Delden 23. 2. Eckerland 23. 2. Dr. Eyrich 22. 2. Fellermaier * 22. 2. Dr. Fischer 22. 2. Flämig * 22. 2. Frehsee * 22. 2. Dr. Freiwald 22. 2. Dr. Früh ' 22. 2. Gerlach (Emsland) 21. 2. Gerstl 22. 2. Graaff 22. 2. Dr. Haack 22. 2. Härzschel * 21.2. Dr. Jahn (Braunschweig)* 22. 2. Kater * 22. 2. Dr. h. c. Kiesinger 22. 2. Dr. Klepsch* 21. 2. Krall ' 22. 2. Frh. von Kühlmann-Stumm 22. 2. Dr. Graf Lambsdorff 22. 2. Lampersbach 23. 2. Lange * 22. 2. Lücker* 23. 2. Memmel * 22. 2. Mertes (Stuttgart) 22. 2. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 22. 2. Müller (Mülheim) * 21. 2. Mursch (Soltau-Harburg) * 21. 2. Frau Dr. Orth * 21. 2. Dr. Prassler 23. 2. Dr. Riedl (München) 22. 2. Ronneburger 22. 2. Schedl 21.2. Frau Schimschock 22. 2. Schlaga 22. 2. Schmidt (München) * 22. 2. Dr. Schwörer * 22. 2. Seefeld * 21.2. Dr. Slotta 25. 2. Spilker 22. 2. Spitzmüller 22. 2. *Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Springorum * 22. 2. Dr. Starke (Franken) * 22. 2. Walkhoff * 22. 2. Walther 22. 2. Dr. Warnke 21. 2. Weber (Heidelberg) 23. 2. Dr. Weber (Köln) 23. 2. Dr. Freiherr von Weizsäcker 21. 2. Dr. Wulff 23. 2. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 20. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 7/1700 Frage A 1) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, denjenigen Mietern zu helfen, die durch die derzeit geltenden Zinssätze im objektgebundenen finanzierten sozialen Wohnungsbau erhebliche Mietsteigerungen tragen müssen? Die Bundesregierung hat am 19. Dezember des vergangenen Jahres beschlossen, den Ländern die Hilfe des Bundes anzubieten, um die Folgen der Zinserhöhungen im Sozialwohnungsbestand in den gravierendsten Härtefällen aufzufangen. Am 31. Januar d. J. hat die Bundesregierung den Ländern naCh Klärung der haushaltsrechtlichen Fragen das endgültige Angebot einer finanziellen Beteiligung an entsprechenden eigenen Maßnahmen der Länder unterbreitet. Die Eckwerte des Angebots des Bundes sind bereits am 4. Januar 1974 wie folgt bekanntgegeben worden: 1. Die nachträgliche Förderung erstreckt sich auf Objekte des sozialen Wohnungsbaus, für die öffentliche Mitte] nach dem 31. Dezember 1967 bewilligt worden sind. 2. Die Zuschüsse berücksichtigen die seit dem 1. Juli 1973 infolge von Zinsanpassungen eingetretenen Mieterhöhungen, soweit sie über -,30 Mark pro Quadratmeter und Monat hinausgehen. 3. Die Zuschüsse gleichen nur den Betrag aus, der die vom jeweiligen Bundesland festgesetzte Mietobergrenze übersteigt. (Die Mietobergrenze schwankt in den Bundesländern derzeit zwischen 3,60 und 4,70 DM). 4. Die nachträgliche Förderung beginnt Anfang 1974. Sie wird für die Dauer von höchstens zwei Jahren gewährt. Wird die Wohnungsbauhypothek innerhalb dieses Zeitraums durch sinkenden Zinssatz entlastet, so verringert sich der Zuschuß entsprechend. Es besteht noch kein abschließender Überblick darüber, welche Länder sich an der Maßnahme beteiligen. Zusagen liegen bisher aus den Stadtstaaten und den Ländern Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen und Bayern vor. 5394* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage A 2) : Ist die Bundesregierung bereit, in Anbetracht der nicht vorhersehbaren extremen Preissteigerungen für bestimmte Baustoffe von ihrer bisherigen Praxis bei öffentlichen Aufträgen abzugehen und den betroffenen Firmen bei Nachweis der Mehrkosten eine Nachvergütung zu gewahren, auch wenn keine Stoffpreisgleitklauscln vereinbart worden sind? Mehrbelastungen der Auftragnehmer von Bauaufträgen des Bundes haben sich durch die erheblichen Preiserhöhungen von Mineralölerzeugnissen ergeben. Die Bundesregierung ist zu einer Anpassung der Vergütung an die Mehrbelastungen des Auftragnehmers grundsätzlich bereit, wenn die Voraussetzungen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach § 242 BGB vorliegen. Die Anpassung der Vergütung kann nur nach Prüfung im Einzelfall erfolgen. Dabei hat der Auftragnehmer den Nachweis über Grund und Höhe eines etwaigen Anpassungsanspruchs zu führen. Sollten die Voraussetzungen für den Wegfall der Geschäftsgrundlage im Einzelfall nicht gegeben sein, könnte ausnahmsweise eine Anpassung der Vergütung im Wege der Vertragsänderung zum Nachteil des Bundes gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Bundeshaushaltsordnung in Betracht kommen. Dies ist dann möglich, wenn den Auftragnehmer ein Festhalten am Vertrag nach Lage des Einzelfalles unbillig benachteiligen würde, weil sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Vertragserfüllung infolge ihm nicht zuzurechnender Umstände erheblich verschlechterten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage A 4) : Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Verhältnis der verursachten Schäden zu den Strafen vor, zu denen Wirtschaftsstraftäter verurteilt werden, und welche Schlußfolgerungen sind aus diesen Erkenntnissen fur die Strafrahmen in den Wirtschaftsstrafgesetzen zu ziehen, empfiehlt sich insbesondere eine Staffelung im Verhältnis zu den verursachten Schäden? Erkenntnisse über das Verhältnis der Schäden, die Wirtschaftsstraftäter verursachen, zu den ausgesprochenen Strafen liegen der Bundesregierung bisher nicht vor. Da die polizeiliche und die Verurteilungsstatistik den Begriff der Wirtschaftskriminalität nicht kennen, sind gegenwärtig Angaben über die Höhe der in Wirtschaftsstrafsachen ausgesprochenen Strafen nicht möglich. Zuverlässige Schadensschätzungen können zur Zeit ebenfalls nicht vorgenommen werden. Zwar haben einige Landesjustizverwaltungen bereits seit mehreren Jahren die Schäden festgehalten, die im Zuständigkeitsbereich ihrer mit Wirtschaftsstrafsachen befaßten Staatsanwaltschaften ermittelt worden sind. In welchem Umfang die dabei erzielten Ergebnisse aber repräsentativ für das gesamte Bundesgebiet sind, läßt sich nicht beurteilen. Seit dem 1. Januar 1974 erfassen die Landesjustizverwaltungen die von den Staatsanwaltschaften bearbeiteten Wirtschaftsstrafsachen nach einheitlichen Erhebungsbogen. Auf Grund der Ergebnisse dieser Maßnahme werden sich im weiteren Verlauf auch Erkenntnisse der in der Frage angesprochenen Art gewinnen lassen. Unabhängig davon kann aber bereits jetzt festgestellt werden: Die Berücksichtigung des schuldhaft durch die Tat angerichteten Schadens war bereits vor dem Inkrafttreten des 1. StrRG ein anerkannter Rechtsgrundsatz. Das 1. StrRG hat diesen Grundsatz in § 13 Abs. 2 StGB erstmals im Gesetzeswortlaut betont. Nach dieser Bestimmung gehören zu den bei der Strafzumessung namentlich in Betracht kommenden Umständen auch die verschuldeten Auswirkungen der Tat. Das am 1. 1. 1975 in Kraft tretende 2. StrRG übernimmt diese Regelung in § 46 Abs. 2 StGB. Dieser für die Strafzumessung im Einzelfall maßgebliche Grundsatz kann natürlich auch bei der Gestaltung der Strafrahmen im künftigen Wirtschaftsstrafrecht nicht unbeachtet bleiben. Da Wirtschaftsstraftaten regelmäßig hohe Schäden verursachen, müssen auch die Strafrahmen so gestaltet sein, daß einer verschuldeten Herbeiführung dieser Schäden angemessen Rechnung getragen werden kann. Darüber hinaus wird die besondere Schädlichkeit wirtschaftskrimineller Verhaltensweisen es vielfach erforderlich machen, Gefährdungstatbestände im Vorfeld des Betruges, ggf. auch der Untreue zu schaffen und auch bei der Gestaltung der Strafrahmen für solche Tatbestände einen ausreichend weiten Spielraum für den Richter vorzusehen. Die Kommission zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität hat sich mit dieser Problematik bereits mehrfach befaßt und dabei z. B. im Bereich des Subventionsschwindels den Strafrahmen des Betruges — nämlich 5 Jahre Freiheitsstrafe - vorgeschlagen, obgleich der von ihr empfohlene Sondertatbestand ein reines Gefährdungsdelikt darstellt, das ohne Rücksicht auf den Eintritt eines Schadens eingreift. Mit der Prüfung dieser und ähnlicher Vorschläge sind wir im Rahmen unserer Überlegungen zu dem Entwurf erster gesetzgeberischer Maßnahmen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität zur Zeit befaßt. Nach dem bisherigen Erkenntnisstand wird sich allerdings eine Staffelung der Strafrahmen nach der Höhe des Schadens nicht empfehlen. Weite Strafrahmen lassen dem Richter die Möglichkeit einer die Umstände des Einzelfalles berücksichtigenden Strafe. Darüber hinaus kann nach dem § 73 ff. StGB in der Fassung des 2. StrRG der Verfall von Vermögensvorteilen, die aus der Tat erlangt worden sind, angeordnet werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 5395e Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage A 5) : Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß bei der Berechnung der Gebühren für die notarielle Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags die erhebliche finanzielle Belastung, wie sie sich aus der geltenden Fassung der Kostenverordnung (§ 19 Abs. 2) ergibt, beseitigt wird, indem statt nach einem höheren Wert, oftmals bis zum Verkehrswert, wieder nach dem Einheitswert der Grundstücke die Berechnung vorgenommen wird? Bei der notariellen Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages ist — ebenso wie bei der Beurkundung der Auflassung und bei der Eintragung des Käufers in das Grundbuch — für die Berechnung der Gebühren der Notare und des Gerichts § 20 der Kostenordnung maßgebend und nicht, wovon Sie auszugehen scheinen, § 19 Abs. 2. Gemäß § 20 der Kostenordnung, der übrigens seit 1936 inhaltlich nicht geändert wurde, ist grundsätzlich für die Berechnung der Gebühren der Kaufpreis maßgebend. Nur ausnahmesweise ist der Wert des Grundstücks nach § 19 Abs. 2 der Kostenordnung zu bemessen, nämlich dann, wenn z. B. oft bei Kaufverträgen an nahe Verwandte, Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der Kaufpreis hinter dem wahren Wert des Grundstücks zurückbleibt. Damit wird eine notwendige kostenrechtliche Gleichbehandlung aller Kaufverträge erzielt. Die Gebührenhöhe ist im Verhältnis zum Kaufpreis und auch zu den übrigen Veräußerungskosten nicht als übermäßig anzusehen: Sie beträgt z. B. bei einem Kaufpreis von 50 000 DM 250 DM = 0,5 % des Kaufpreises 200 000 DM 700 DM = 0,35 % des Kaufpreises. Diese Höhe ist seit 1952 unverändert. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage A 8) : Welche Möglichkeiten bestehen nach dem bisherigen Abschnitt der Ost- und Deutschlandpolitik der Bundesregierung, von der Sonderminister Bahr in seinem Artikel in der Zeitschrift „Die Zeit" vom Dezember 1973 unter der Überschrift „Bilanz der Ostpolitik", sagte,„ Die Koalition hat geschafft, was sie sich vorgenommen hat”, hinsichtlich des Rechtsschutzes für Deutsche in der DDR, in osteuropäischen Staaten und in der Sowjetunion? Fragen des Rechtsschutzes für Deutsche in der DDR sollten zu gegebener Zeit im zuständigen Parlamentsausschuß behandelt werden. In den übrigen Staaten des Warschauer Pakts einschließlich der Sowjetunion gewähren unsere Auslandsvertretungen Rechtsschutz im Rahmen der in diesen Staaten für diplomatische und konsularische Vertretungen bestehenden Möglichkeiten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage A 26) : Ist die Bundesregierung bereit, im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft für die Schaffung einer europäischen Rechnungseinheit mit erweiterten Funktionen einzutreten und durch Beschlüsse über die Vergemeinschaftung der Reserven ein verstärktes gemeinschaftliches Kreditsystem zu schaffen, um damit einen entscheidenden Schritt zur Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion zu tun? Der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften hat am 18. Dezember 1973 den Beschluß gefaßt, die Verwendung der Europäischen Rechnungseinheit zu fördern. Er hat die fachlich zuständigen Gremien der Gemeinschaft aufgefordert, ihm im Laufe des ersten Halbjahres 1974 über Vorschläge hierzu und zu technischen Lösungsmöglichkeiten für die Vergemeinschaftung der Reserven zu berichten. Das Ergebnis der Beratungen über die Vorschläge wird zunächst abzuwarten sein. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 7/1700 Frage A 29) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten und gegebenenfalls welche, aus der massiven Kritik des Präsidenten des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen, Dürre, an der Konditionsgestaltung der Kreditinstitute Konsequenzen zu ziehen und damit Maßnahmen zu treffen, die die fünf gravierenden Vorwürfe, ungerechtfertigte Erhöhung der Kreditkosten während der Laufzeit von Ratenkrediten, sittenwidrige Behandlung bei vorzeitiger Schuldentilgung, Zusammenarbeit mit Personen und Firmen zweifelhaften Geschäftsgebarens, in-Rechnung-Stellung überhöhter Beträge bei Erstschuld-Versicherungen und unseriöse Blankounterzeichnung durch Kunden, ausräumen können? Die von Ihnen angesprochene Kritik des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen richtet sich gegen das Verhalten von einigen Kreditinstituten im Ratenkreditgeschäft. Diese Intervention des Aufsichtsamtes stellt eine Ergänzung zu dem anderen Schreiben dar, das der vorhergehenden Frage von Frau Dr. Riedel-Martiny zugrunde lag. Im Ergebnis kann ich Ihnen wie Frau Dr. Riedel-Martiny antworten: Nach Ansicht der Bundesregierung wird das Schreiben des Amtes selbst schon die Wirkung haben, daß die beanstandeten Praktiken voraussichtlich bald von den betroffenen Kreditinstituten abgestellt werden. Weitere Verstöße würden, wie vom Bundesaufsichtsamt in seinem Schreiben schon angedeutet, die Zuverlässigkeit der Geschäftsleiter dieser Institute in Frage stellen und damit in schwerwiegenden Fällen zur Ablösung dieser Geschäftsleiter führen. 5396* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage A 30): Wie beurteilt die Bundesregierung den von verschiedenen Seiten gemachten Vorschlag, die am 1. Juli 1973 vorgenommene Erhöhung der Mineralölsteuer um 5 Pfennig pro Liter Benzin, die den Preis für den Endverbraucher einschließlich Mehrwertsteuer um 5,6 Pfennig erhöhte, wieder rückgängig zu machen, um damit einen Beitrag zur Kostenentlastung des Autofahrers und zur Erhaltung der Preisstabilität im Bereich der Energieversorgung zu leisten? Die Bundesregierung hat sich zur Frage einer Mineralölsteuersenkung bereits früher in der Fragestunde geäußert. Ihre Auffassung hat sich seither nicht geändert. Ich möchte noch einmal die Gründe zusammenfassen, die es ausschließen, die Mineralölsteuererhöhung vom 1. Juli 1973 rückgängig zu machen: 1. Eine Senkung der Mineralölsteuer würde keine Gewähr für sinkende Mineralölpreise bieten. Vielmehr ist bei der gegenwärtigen Marktsituation damit zu rechnen, daß steuerliche Entlastungen nicht an die Verbraucher weitergegeben werden. 2. Der Verzicht auf die Einnahmen aus der Erhöhung der Mineralölsteuer am 1. Juli 1973 würde einen Einnahmeausfall von jährlich rd. 2 Mrd. DM nach sich ziehen, der zusammen mit Mindereinnahmen an Mineralölsteuer wegen Verbrauchsrückgangs im Bundeshaushalt allein für das Jahr 1974 eine Lücke von rd. 4 Mrd. DM schaffen würde. Eine solche Haushaltslücke wäre nicht vertretbar. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Brück (SPD) (Drucksache 7/1700 Frage A 31): Ist die Bundesregierung bereit, den § 82 der EinkommensteuerDurchführungsverordnung so zu ändern, daß Aufwendungen zur Wärmeisolierung von Altbauten im Interesse der Energieersparnis und des Umweltschutzes als steuerbegünstigter Herstellungsaufwand von der Steuer abgesetzt werden können? Aufwendungen zur Wärmeisolierung von Altbauten im Interesse der Energieersparnis und des Umweltschutzes können Erhaltungsaufwand sein, der bei Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Jahr der Verausgabung abzugsfähig ist. Aufwendungen bis zum Betrage von 3 000 DM für die einzelne Maßnahme behandelt die Finanzverwaltung auf Antrag als sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand. Soweit wärme- und lärmisolierende Maßnahmen im Zuge von größerem Erhaltungsaufwand getroffen werden, kann zwischen sofortigem Abzug oder der Verteilung auf 2 bis 5 Jahre gewählt werden. Sind die Aufwendungen als Herstellungsaufwand anzusehen, so sind bereits nach dem jetzigen Wortlaut des § 82 a Einkommensteuer-Durchführungsverordnung bestimmte Aufwendungen, wie z. B. der Einbau von wärme- und lärmisolierenden Fenstern oder Türen, steuerlich begünstigt. Ob weitere Maßnahmen der Wärmeisolierung begünstigt werden können, wird von der Bundesregierung z. Z. geprüft. Es wird jedoch zu beachten sein, daß im Einzelfall, — z. B. bei der Isolierung einer Außenfassade — die Aufwendungen zur Wärmeisolierung nicht immer von den übrigen Aufwendungen zu trennen sein werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stücklen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage A 33) : Ist die Bundesregierung bereit, die ungerechte gewerbesteuerliche Behandlung der Ehegattengehälter so zu regeln, daß Ehegattengehälter bei Gütergemeinschaft ebenso steuerlich behandelt werden wie im Fall der Gütertrennung? Bei der Gütergemeinschaft gehören im Gegensatz zur Gütertrennung gewerbliche Betriebe grundsätzsich zum Gesamtgut und damit beiden Ehegatten gemeinschaftlich zur gesamten Hand. Das hat zur Folge, daß — wie bei anderen Gesamthandsverhältnissen auch — einkommensteuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft zwischen den Ehegatten begründet wird. Zwischen Mitunternehmern kann ein Arbeitsverhältnis steuerlich nicht anerkannt werden. Für die Gewerbesteuer bedeutet das, daß der gesamte Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, also einschließlich der als Tätigkeitsvergütung an den Ehegatten ausgeschüttete Betrag Besteuerungsgrundlage für die Gewerbeertragsteuer darstellt. Diese gewerbesteuerliche Behandlung kann nicht als willkürlich angesehen werden. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, dem Bundestag eine Gesetzesänderung zu diesem Punkt vorzuschlagen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage A 35) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, frühere Versprechungen zur Verbesserung der Kilometerpauschale nunmehr zu erwägen, nachdem die Belastung der Autofahrer durch gestiegene Brennstoffkosten, erhöhte Mineralölsteuer und sonstige Kostensteigerungen, wie Versicherungsprämien, seit 1969 erheblich angewachsen ist? Die Bundesregierung hat entgegen Ihrer Ansicht eine Erhöhung der Kilometer-Pauschale nicht in Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 5397* Aussicht gestellt. Sie hat bei der Verabschiedung des Entwurfs zum 3. Steuerreformgesetz von einer Erhöhung abgesehen, weil die verkehrspolitischen und haushaltsmäßigen Gründe, die für die Reduzierung der Kilometer-Pauschale im Jahre 1966 maßgebend waren, unverändert fortbestehen. Die Verkehrssituation hat sich vor allem in den Ballungszentren weiter verschärft. Es müssen deshalb auch im steuerlichen Bereich alle Maßnahmen vermieden werden, die diesen Prozeß noch beschleunigen würden. Zu den haushaltsmäßigen Auswirkungen ist zu sagen, daß eine Erhöhung der Kilometer-Pauschale auf den Betrag von z. B. 0,50 DM zu Einnahmeausfällen von rd. 1,2 Mrd. DM führen müßte. Die Bundesregierung hält einen Steuerausfall in dieser Höhe nicht für vertretbar. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage A 39) : Hält es die Bundesregierung mit den Zielen ihrer Umweltschutzpolitik für vereinbar, daß die Träger anerkannter Naturparks, vor allem in Norddeutschland, darüber Klage führen, daß ihnen die in früheren Jahren gewährten Unterhaltszuschüsse des Bundes ah 1972 nicht mehr zufließen? Die Bundesregierung hält es mit den Zielen ihrer Umweltschutzpolitik nicht für vereinbar, daß die Naturparkträger Klage darüber führen, daß ihnen die in früheren Jahren gewährten Bundeszuschüsse ab 1972 nicht mehr zufließen. Auf Grund der Finanzreform von 1969 gehört die Förderung von Naturparken zu den Aufgaben der Länder. Der Bund konnte den Ländern deshalb hierbei mit Bundesmitteln nur noch während der Übergangszeit bis zum Wirksamwerden des 1. Rahmenplanes nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" am 1. Januar 1973 helfen. Um u. a. auch die finanziellen Hilfen des Bundes für die Naturparke über diesen Zeitpunkt hinaus weiter gewähren zu können, bemüht sich die Bundesregierung seither, durch eine Grundgesetzänderung an Stelle der Rahmengesetzgebung die Zuständigkeit für die konkurrierende Gesetzgebung auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu erlangen und mit dem von ihr eingebrachten Entwurf eines Gesetzes für Naturschutz und Landschaftspflege — Drucksache 7/886 — auf der Grundlage des Art. 104 a Abs. 4 GG auch die gesetzmäßigen Voraussetzungen für Finanzhilfen des Bundes in diesem Bereich zu schaffen. Diese Bemühungen der Bundesregierung und der sie tragenden Parteien sind bis heute an der ablehnenden Haltung des Bundesrates gescheitert. In der Erwartung, daß das Gesetz doch noch bald verabschiedet wird, hat die Bundesregierung in den Entwurf des Bundeshaushaltsplanes für 1974 bei Kap. 10 02 Tit. 882 07 (Zuweisungen nach dem Gesetz für Naturschutz und Landschaftspflege) einen Betrag von 10 000 000 DM eingestellt; der Betrag ist bis zum Wirksamwerden des Gesetzes gesperrt (Stand der Beratungen im Ernährungs- und im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages). Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage A 40) : 1st der Bundesregierung bekannt, daß die erneute Milchpreiserhöhung besonders junge und kinderreiche Familien belastet, die unter der allgemeinen Teuerung ohnehin am stärksten zu leiden haben, ohne daß es für diese Familien eine Möglichkeit gibt, auf Ersatzprodukte auszuweichen, und ist die Bundesregierung bereit, einen Ausgleich zwischen der steigenden Belastung bei jungen und kinderreichen Familien einerseits und der Kostensteigerung in der deutschen Landwirtschaft andererseits entweder durch eine Entlastung kinderreicher Familien oder durch eine Entlastung der Milcherzeuger herbeizuführen, und gibt es dazu gegebenenfalls konkrete Überlegungen? Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Der Bundesregierung ist bekannt, daß eine erneute Milchpreiserhöhung vor kurzem stattgefunden hat, die insbesondere auf die stark gestiegenen Energiekosten zurückzuführen ist. Eine Entlastung der Milcherzeuger durch Stützung des Milchpreises ist jedoch als produktbezogene Beihilfe nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften und damit auch nach dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten nicht zulässig. Die Möglichkeit, die Familien, die von der Milchpreiserhöhung betroffen sind, durch eine Verbesserung des Familienlastenausgleichs zu entlasten, scheidet aus, weil eine so spezielle Maßnahme nicht mit der starken Typisierung zu vereinbaren ist, die für den Familienlastenausgleich zur Zeit gilt und im Interesse der Verwaltungsvereinfachung auch nach der von der Bundesregierung in Form des Entwurfs eines dritten Steuerreformgesetzes vorgeschlagenen Form gelten muß. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 21. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 7/1700 Fragen A 44 und 45) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn den Neubau der Schnellbahnstrecke Hannover—Kassel Gemiinden begonnen hat, ohne daß die für eine umweltfreundliche Planung erforderlichen Lärmbelästigungswerte ermittelt wurden? Trifft es zu, daß durch Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes die in einigen Bundesländern, z. B. im Land Hessen, eingesetzten Schulbusse daran gehindert werden, auch andere Personen als Schüler auch dann nicht mitzunehmen, wenn solche Busse nicht ausgelastet sind, und welche Möglichkeit sieht zutreffendenfalls die Bundesregierung, durch Änderung des genannten Gesetzes solche Möglichkeiten zu eröffnen? 5398* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 Zu Frage A 44: Es trifft nicht zu. Die Deutsche Bundesbahn — Versuchsanstalt des Bundesbahnzentralamtes München — hat seit geraumer Zeit Schallmessungen an ihren Anlagen durchgeführt. Seit 1968 wurden die Messungen ausgedehnt auf den Hochgeschwindigkeitsbereich über 160 km/h. In den Anfangsjahren nach Inbetriebnahme der Neubaustrecken sind nur Geschwindigkeiten bis zu 200 km/h vorgesehen. In diesem Geschwindigkeitsbereich sind die Lärmemissionen der Eisenbahn weitgehend bekannt. Sie bewegen sich innerhalb der Grenzen der Planungsrichtpegel nach Vornorm DIN 18005. Wo unter Umständen Überschreitungen nicht ausgeschlossen werden können, wird durch entsprechende Lärmschutzmaßnahmen Abhilfe geschaffen. Gesonderte Untersuchungen für die Neubaustrecke Hannover–Gemünden waren daher nicht erforderlich. Zu Frage A 45: Das trifft zu. Der angesprochene Schulbusverkehr unterliegt zur Zeit nicht dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Durch eine Freistellungs-Verordnung sind auf Grund einer Initiative des Bundesrates unentgeltliche Beförderungen durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes freigestellt. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig mit den Ländern, in welcher Weise dem Problem Abhilfe geschaffen werden kann. In ihrem „Zweiten Bericht über die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Neuregelung des § 8 des Personenbeförderungsgesetzes" vom 19. Dezember 1973 (Drucksache 7/1460) hat die Bundesregierung die Problematik umfassend aufgezeigt. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage A 46): Muß aus der kürzlich von einem Beamten veröffentlichten Investitionsplanung für den Nord-Ostsee-Kanal geschlossen werden, daß die Bundesregierung auf eine umfassende Vertiefung und Erweiterung des Kanals verzichtet, obwohl der Schiffsverkehr auf der Ostsee insbesondere für Massengut zunehmend auf Schiffsgrößen übergeht, für die der Nord-Ostsee-Kanal zu klein geworden ist, und wenn nein, wann und auf Grund welcher Unterlagen ist mit einer entsprechenden Entscheidung zu rechnen? Von einer Veröffentlichung der Investitionsplanung für ,den Nord-Ostsee-Kanal durch einen Beamten ist der Bundesregierung nichts bekannt. Sollte eine derartige Äußerung abgegeben worden sein, kann es sich nur um eine private Meinung handeln. Im Zuge der laufenden Maßnahmen zur Anpassung der Anlagen des Nord-Ostsee-Kanals an die Erfordernisse des heutigen Schiffsverkehrs und zur Sicherung des Kanalbettes werden bereits jetzt umfangreiche Arbeiten zur Erweiterung des Kanalquerschnitts ausgeführt. Auf Grund einer Absprache zwischen dem Bundesminister für Verkehr und dem Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein werden z. Z. eingehende Untersuchungen über die Entwicklung der Schiffahrt im Ostseeraum und die sich daraus ergebenden Folgen für den Nord-Ostsee-Kanal durchgeführt. Eine Entscheidung, ob weitere Maßnahmen zur Anpassung des Kanals an größere Schiffstypen erforderlich werden, kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse dieser Untersuchungen getroffen werden. Das Land Schleswig-Holstein wird über den Gang der Untersuchungen, die voraussichtlich in der zweiten Hälfte d. J. abgeschlossen werden können, laufend unterrichtet. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache 7/1700 Frage A 47) : Wie beurteilte die Bundesregierung die in der Zeitschrift .ADAC Motorwelt" Nr. 2 vom 4. Februar 1974 veröffentlichten Testergebnissen, wonach die hohen Autobahnbordsteine tödliche Fallen sind, und welche Konsequenzen gedenkt sie daraus zu ziehen? Hohe Bordsteine am Mittelstreifen einer Autobahn können in der Tat für abirrende Fahrzeuge unter ungünstigen Umständen gefährlich werden. Die Darstellung dieses Sachverhalts in der Zeitschrift „ADAC-Motorwelt" ist im wesentlichen zutreffend. Ergänzend ist folgendes festzustellen: Auf Veranlassung des Bundesministers für Verkehr hat die Bundesanstalt für Straßenwesen die Gefährlichkeit von Hochborden vor Schutzplanken eingehend untersucht und 1971 über das Ergebnis berichtet. Die Empfehlungen dieses Berichts waren Grundlage für eine Regelung, die den obersten Straßenbaubehörden der Länder mit Rundschreiben vom 17. Dezember 1971 bekanntgegeben wurde. Hochborde dürfen seither nur eingebaut werden, wenn sie aus Gründen der Straßenentwässerung unvermeidbar sind. Ihre Höhe ist auf 7 cm beschränkt. An Strecken mit einer Häufung der Unfälle durch Abkommen von der Fahrbahn sollten vorhandene höhere Bordsteine möglichst umgehend abgesenkt werden. Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage A 49) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 5399* Trifft es zu, daß der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministers für Verkehr, Ernst Haar, sich am 5. oder 6. Dezember 1973, am 21. Dezember 1973 und am 12. Januar 1974 in einem Salonwagen, der jeweils einem Intercityzug angehängt wurde, nach Stuttgart transportieren ließ, und wenn ja, wurden die Kosten dem Parlamentarischen Staatssekretär Haar in Rechnung gestellt? Es trifft zwar zu, daß Herr Kollege Haar den Sonderdienstwagen, der fälschlich als Salonwagen bezeichnet worden ist, zu dienstlich gerechtfertigten Fahrten benutzt hat. Unzutreffend sind aber die zum Teil von Ihnen genannten Daten und die Behauptung, der Wagen sei jeweils an einen Intercity-Zug angehängt worden. Falsch ist auch der Ihrer Frage zugrunde liegende Eindruck, der Sonderdienstwagen sei allein aus rein persönlichen Gründen in Anspruch genommen worden. Der mit Telefon sowie Arbeits- nd Besprechungseinrichtungen ausgestattete Sonderdienstwagen dient — übrigens seit eh und je — dem gesetzlich für die Bundesbahn zuständigen Minister und seinen unmittelbaren Vertretern zur Wahrnehmung dienstlicher Obliegenheiten, also beispielsweise zur Durchführung von Besprechungen oder zur Bearbeitung dienstlicher Akten während einer Reise. So war es auch in den hier in Betracht kommenden Fällen. Der Deutschen Bundesbahn sind durch das Indienststellen des Sonderdienstwagens keine quantifizierbaren Kosten entstanden. Schon allein aus diesem Grunde stellt sich für die Deutsche Bundesbahn nicht die von Ihnen aufgeworfene Frage, ob Kosten in Rechnung zu stellen seien. Im übrigen hat es seit 1949 keine Meinungsverschiedenheiten darüber gegeben, daß der für die Eisenbahn zuständige Minister berechtigt ist, einen Sonderdienstwagen zu benutzen. Entsprechendes gilt in besonderen Fällen auch für den Staatssekretär, der ihn jeweils vertritt. Es ist selbstverständlich, daß von dieser Möglichkeit nur in äußerst dringenden Fällen Gebrauch gemacht wird. Diese selbstverständliche Regel beachtet auch Herr Kollege Haar. Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 21. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Fragen A 51 und 52) : Ist aus der Tatsache, daß das verkehrspolitische Programm von Bundesminister Dr. Lauritzen mit dem Titel „der Mensch hat Vorfahrt" seit Juni 1973 der Offentlichkeit vorliegt, aber vom Bundeskabinett bisher nicht beschlossen wurde, zu entnehmen, daß es ein verbindliches verkehrspolitisches Gesamtkonzept der Bundesregierung nicht gibt? Welches sind die Gründe dafür, daß im Gegensatz zu politisch verbindlichen Programmen anderer Ressorts über das Programm des Bundesverkehrsministers bisher kein Kabinettsbeschluß herbeigeführt worden ist? Zu Frage A 51: Die Annahme, die Sie in Ihrer Frage zum Ausdruck bringen, es gebe kein verkehrspolitisches Gesamtkonzept der Bundesregierung, ist unzutreffend. Zahlreiche Kabinettsbeschlüsse sind Ausdruck der verkehrspolitischen Zielsetzung, die bereits der Regierungserklärung zu entnehmen ist. Das Kursbuch „Der Mensch hat Vorfahrt" präzisiert und vertieft diese Zielsetzung. Die Kabinettsbeschlüsse über eine Reihe verkehrspolitischer Vorlagen, aber auch wesentliche Haushaltsentscheidungen, sind Ausdruck der Tatsache, daß die Bundesregierung bei ihrer Verkehrspolitik von einer Gesamtschau, also von einer Gesamtkonzeption, ausgeht. Zu Frage A 52: Ein Unterschied im Verhältnis zu anderen Ressorts gibt es nicht. Die Regeln über das Zustandekommen von Kabinettsbeschlüssen ergeben sich aus der Geschäftsordnung der Bundesregierung. Unterschiedliche Praktiken sind hier nicht zu erkennen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wittrock vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage A 53) : Mit welcher Auflage, welchem Verteiler, für welche Kosten und mit welcher Absicht hat der Bundesverkehrsminister die Aufklebeschilder „Nr. Sicher — Keinen in der Krone" herausgegeben? Es wurden über Automobilclubs, Tankstellen, Firmen, Verbände und Parteien 4,5 Millionen kleine, 0,5 Millionen große Aufkleber und 200 000 Plakatanhänger an die Autofahrer verteilt. Die Druckkosten betrugen 142 900 DM, die Versandkosten rd. 13 000 DM. Anlage 21 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage A 54): In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung, die Wettbewerbsfähigkeit von deutschen Transportunternehmen zu erhalten und zu verbessern? Es ist grundsätzlich Sache der Transportunternehmen selbst, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern. Die Bundesregierung unterstützt diese Bemühungen im Bereich der staatlich beeinflußten Wettbewerbsbedingungen. Sie wirkt insbesondere mit Nachdruck darauf hin, daß im Rahmen der europäischen Gemeinschaften die Arbeiten zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen vorangetrieben werden. 5400* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 Anlage 22 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 21. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Fragen A 55 und 56) : Wären die Meldungen über Verletzungen des Transitabkommens durch die DDR-Behörden auch dann der Öffentlichkeit in der gleichen Weise wie durch das Bayerische Innenministerium bekanntgemacht worden, wenn sich diese Verletzungen auf den anderen Transitstrecken ereignet hätten? Warum wurden der Öffentlichkeit und dem Parlament die Verletzungen des Transitabkommens durch die DDR, die vor dem 26. Januar 1974 stattfanden, nicht bekanntgegeben, obwohl nach Aussage von Bundesminister Genscher (vgl. „Berliner Morgenpost" vom 10. Februar 1974) Meldungen von Bundesgrenzschutzstellen vorlagen, denen zufolge bereits vor dem 26. Januar 1974 wiederholt vertragswidrige Kontrollen auf der Strecke BerlinEisenach—Herleshausen stattgefunden haben? Zu Frage A 55: Die von bayerischen Behörden bekanntgemachten Berichte von Reisenden, in denen Verletzungen des Transitabkommens schlüssig behauptet wurden, wären ohnehin und auch dann von der Bundesregierung bekanntgegeben worden, wenn die Reisenden ihre Angaben an einer anderen Grenzübergangsstelle als Rudolphstein gemacht hätten. Dies gilt nicht für den Bericht eines Reisenden vom 1. Februar 1974, in dem eine Verletzung des Transitabkommens nicht schlüssig behauptet wurde. Zu Frage A 56: Bundesminister Genscher hat, wie mir mitgeteilt wurde, die ihm zugeschriebenen Äußerungen nicht gemacht. Die Bundesregierung hat keine Verletzungen .des Transitabkommens durch abkommenswidrige Kontrollen auf der Transitstrecke BerlinEisenach—Herleshausen der Öffentlichkeit und dem Parlament vorenthalten. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage A 57) : Was hält die Bundesregierung von der Auffassung der Vereinigung „Pro virtute", daß die in der deutschen Fremdenverkehrswirtschaft angebotenen Preisnachlässe und Sondervergünstigungen (z. B. Gewährung eines kostenfreien Tags bei einwöchigem Pauschalurlaub außerhalb der Saison) gegen das Rabattgesetz verstoßen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Vereinigung „Pro Virtute" von deutschen Reiseveranstaltern die Unterlassung verschiedener Wettbewerbsmaßnahmen verlangt und bei den Gerichten den Erlaß einstweiliger Verfügungen beantragt hat. Ein Teil der Verfahren hat sich durch Vergleich erledigt, andere sind noch bei den Gerichten anhängig. Deren Entscheidung möchte ich hier nicht vorgreifen.. Für die rechtliche Beurteilung der Werbung mit „kostenfreien" Urlaubstagen kommt es wesentlich auf die Gestaltung des jeweiligen Einzelfalles an. Eine Ankündigung, wonach dem Kunden für den Fall der Buchung einer einwöchigen Pauschalreise ein zusätzlicher Reisetag „kostenfrei" oder „kostenlos" gewährt wird, verstößt gegen § 1 Abs. 3 der Zugabeverordnung. Außerdem ist in solchen Fällen stets zu prüfen, ob der Kunde nicht durch die Art der Ankündigung in einer gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (§§ 1, 3 UWG) verstoßenden Weise darüber irregeführt wird, daß der letztlich auch den als „kostenfrei" angekündigten Reisetag zu bezahlen hat. Selbstverständlich ist es den Fremdenverkehrsbetrieben gestattet, zwischen Hauptsaisonpreisen und Vor- und Nachsaisonpreisen zu unterscheiden und dies auch in der Werbung herauszustellen. Sicherlich lassen sich die Angebote so abfassen, daß sie wettbewerbsrechtlich zulässig und dennoch genügend werbewirksam sind. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/1700 Frage A 58) : Ist eine Meldung der Frankfurter Rundschau vom 13. Februar 1974 zutreffend, daß die Nettogewinne der sieben grüßten international tätigen Ölkonzerne in den ersten neun Monaten des Jahrs 1973 um zusammen 69,9 % auf 5,710 Milliarden US-Dollar gestiegen sind, wobei die weitaus höchste Zuwachsrate im Vergleich zur entsprechenden Vorjahreszeit BP mit einer Steigerung von 416,1 % verzeichnete, und wie ist diese übermäßige Gewinnmaximierung zu erklären? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Unterlagen trifft die Meldung der Frankfurter Rundschau vom 13. Februar 1974 zu. Die Bundesregierung kann aus eigener Kenntnis keine Angaben über die Gründe für die darin aufgeführte Gewinnsteigerung der international tätigen Gesellschaften machen. Ein vergleichendes Urteil wird erst möglich sein, wenn die Ergebnisse aller internationalen Gesellschaften für das ganze Jahr 1973 vorliegen. Daraus wird auch ersichtlich sein, welchen Ertrag die BP auf ihr Aktienkapital im Jahre 1973 hat erwirtschaften können, der im Jahre 1972 nur 4,5 % betragen hat, während der Ertrag bei den großen amerikanischen Mineralölgesellschaften im gleichen Jahr bei über 10 % gelegen hat. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vorn 21. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Fragen A 63 und 64) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 5401* Wie hoch ist die Mehrbelastung durch die Verteuerung von mineralölabhängigen Bau- und Bauhilfsstoffen, die den Bauunternehmen bei der Abwicklung von ihnen im Jahr 1973 abgeschlossenen Bauverträgen, die keine Gleitklausel für Baustoffe und Bauhilfsstoffe enthalten, entstehen? Werden durch die Mehrbelastung Tiefbauunternehmen in ihrer Existenz und dadurch gleichzeitig Arbeitsplätze gefährdet? Zu Frage A 63: Nach Berechnungen des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung über den „Direkten und indirekten Energieeinsatz der Wirtschaftszweige 1972" ergibt sich für das Baugewerbe folgende durchschnittliche Kostenabhängigkeit von Mineralölprodukten: direkt 0,99 % indirekt 1,67 % gesamt 2,66 %. Dies bedeutet, daß bei voller Überwälzung der mineralölabhängigen Mehrkosten für Baustoffe auf die Bauwirtschaft eine Mineralölpreiserhöhung um beispielsweise 100 % zu durchschnittlichen Kostenerhöhungen bei der Bauwirtschaft von 2,66 % führt. Die Entwicklung der Erzeugerpreisindices für verschiedene Baustoffgruppen bis Dezember 1973 zeigt, daß die durch die Mineralölverteuerung eingetretenen Mehrkosten bei der Baustoffindustrie bisher nur in geringem Umfang an die Abnehmer weitergegeben wurden. Die zukünftige Entwicklung muß abgewartet werden. Bei einzelnen Bauarbeiten, z. B. Straßendeckenbauarbeiten, dürften die durch die Mineralölverteuerung eingetretenen Kostenerhöhungen allerdings erheblich über dem rechnerischen Durchschnitt liegen, wogegen die Kostenerhöhungen bei anderen Arbeiten weit niedriger sind. Zu Frage A 64: Die Existenz von Tiefbauunternehmen und damit gleichzeitig die Arbeitsplätze in diesen Unternehmen sind durch die Mineralölverteuerung nicht gefährdet. Die öffentlichen Baudienststellen werden, solange die derzeitige Unüberschaubarkeit der Mineralölpreisentwicklung anhält, keine Einwendungen gegen die Vereinbarung von Preisgleitklauseln in den Bauverträgen, auch wenn die Fertigungsfrist weniger als sechs Monate beträgt, erheben. Auch bei laufenden, zu Festpreisen abgeschlossenen Verträgen ist nach § 58 Bundeshaushaltsordnung eine Anpassung der Preise möglich, wenn den Auftragnehmer ein Festhalten am Vertrag nach Lage des Einzelfalles unbillig benachteiligen würde. Anlage 26 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 7/1700 Frage A 70) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß das Problem, daß auf Grund der Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenzen in den gesetzlichen Rentenversicherungen fortlaufend Beitragsklassen wegfallen, durch den Übergang auf eine stufenlose Berechnungsweise der Beiträge gelöst werden sollte, und ist sie bereit, möglichst bald von der ihr durch das Rentenreformgesetz erteilten Ermächtigung Gebrauch zu machen, eine solche Berechnungsweise statt der Beitragsberechnung nach Beitragsklassen vorzusehen? Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung. Mit der Lösung des von Ihnen aufgeworfenen Problems ist eine Reihe von organisatorischen und technischen Fragen verbunden, die auch noch mit den beteiligten Organisationen und Verbänden erörtert werden müssen. Ich bitte Sie deshalb um Verständnis, wenn ich Einzelheiten auch zum Zeitpunkt einer etwaigen Regierungsvorlage im Augenblick noch nicht mitteilen kann. Anlage 27 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 7/1700 Frage A 74): Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, daß Landwirte auch dann von der Gewährung der Landabgaberente ausgeschlossen sind, wenn ihr Betrieb die nach den gesetzlichen Grundlagen mögliche, regional differenzierte Mindesthöhe (§ 1 Abs. 4 GAL) nur deshalb geringfügig überschreitet, weil dies zur Sicherung der Existenzgrundlage dringend erforderlich war und deshalb Land zugepachtet wurde, das in anderer Parzellierung nicht zur Verfügung stand, und wie will die Bundesregierung gewährleisten, daß in solchen Fällen eine angemessene Prüfung des Einzelfalls möglich wird? Seit der letzten Novellierung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte Ende 1973 können auch Landwirte, deren Unternehmen die 5fache Mindesthöhe überschreitet, Landabgaberente erhalten. Voraussetzung hierfür ist, daß der landwirtschaftliche Betrieb nicht entwicklungsfähig im Sinne der Strukturrichtlinie der Europäischen Gemeinschaften ist. Diese Feststellung wird von den nach Landesrecht zuständigen Stellen getroffen. Damit ist eine individuelle Prüfung der Betriebssituation möglich. Auf diese Weise wird der Zielsetzung der Landabgaberente Rechnung getragen, Inhabern strukturschwacher Betriebe das Ausscheiden aus der Landwirtschaft ohne soziale Härten zu ermöglichen. Sofern Ihrer Frage ein bestimmter Fall zugrunde liegen sollte, bin ich gerne bereit, die Angelegenheit auf eine genaue Sachdarstellung hin überprüfen zu lassen. Anlage 28 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage A 76 und 77) : 5402* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 Treffen Meldungen zu, daß die aus Chile in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommenen Personen nicht wie die deutschen Umsiedler aus den Ostblockstaaten während des Aufenthalts im Lager Friedland ein tägliches Taschengeld von 3 DM, sondern Arbeitslosenunterstützung unter Zugrundelegung von deutschen Facharbeiterlöhnen erhalten? Wird die gewährte Unterkunft und Verpflegung bei den aus Chile aufgenommenen Personen in Rechnung gestellt oder zusätzlich zur Arbeitslosenunterstützung kostenlos gewährt? Arbeitslose Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland erhalten Arbeitslosenhilfe, wenn sie die allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehört die Ausübung einer Beschäftigung von mindestens zehn Wochen im letzten Jahr vor der Arbeitslosmeldung; die Beschäftigung kann auch im Ausland ausgeübt worden sein. Diese Regelung gilt sowohl für deutsche Umsiedler aus Ostblockstaaten sowie für Chileflüchtlinge und sonstige Asylberechtigte. Die Höhe der Arbeitslosenhilfe richtet sich in diesen Fällen nach dem Entgelt der Beschäftigung, für die der Arbeitslose nach seinem Lebensalter, seiner Leistungsfähigkeit und seinen beruflichen Fähigkeiten in Betracht kommt. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Wie mir bekannt ist, gewährt das Land Niedersachsen den Chileflüchtlingen im Lager Friedland außer freier Verpflegung und Unterkunft ein Taschengeld von 3 DM täglich. Im Lager befinden sich zur Zeit noch 65 Chilenen, von denen 25 inzwischen Arbeitslosenhilfe beziehen. Mir ist nicht bekannt, ob von den Empfängern von Arbeitslosenhilfe Ersatz der Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft gefordert werden soll. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage A 79) : Treffen Pressemeldungen zu, das Heeresinstandsetzungsbataillon in St. Wendel und das Heeresfernmeldewerk in Bad Bergzabern würden bestreikt, so daß die Bundeswehr nicht mehr mit Nachrichtengerät beliefert werde, und welche Schlußfolgerungen zieht — bejahendenfalls — die Bundesregierung daraus? Es trifft zu, daß das Heeresinstandsetzungswerk — nicht Heeresinstandsetzungsbataillon — in St. Wendel und das Heeresfernmeldewerk in Bad Bergzabern bestreikt wurden. Im Werk in St. Wendel wird nur Feldzeugmaterial und in Bad Bergzabern ausschließlich Fernmeldegerät instandgesetzt. Durch den Streik ist jedoch keine Unterbrechung der Versorgung der Truppe mit dem genannten Material entstanden. Herr Kollege Gierenstein, welche Schlußfolgerungen soll die Bundesregierung ziehen? Wir alle anerkennen den Streik als legales Mittel des Arbeitskampfes. Fest steht, das erwähnte ich eben schon, daß keine Unterbrechung der Versorgung eingetreten ist. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jaunich (SPD) (Drucksache 7/1700 Frage A 82) : Verfügt die Bundesregierung über wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über die Wirkung von Fluorzusätzen in Trinkwasser zur Kariesverhütung? Die Antwort auf Ihre Frage lautet: Ja. Ergänzend dazu kann ich Ihnen noch sagen, daß das Bundesgesundheitsamt in einer Stellungnahme für den Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit darauf hingewiesen hat, daß ein Beweis „für die Eignung der Trinkwasserfluoridierung zur Kariesprophylaxe" kaum mehr geführt zu werden braucht. „Daß die Fluoridapplikation den Kariesbefall im Jugendalter stark erniedrigt, ist in der Wissenschaft international anerkannt, desgleichen, daß diese in der üblichen Höhe in gemäßigten Klimazonen bei normalem Trinkwasserverbrauch und einem unter 1,0 mg/l F' liegenden natürlichen Fluorgehalt des Trinkwassers unschädlich ist." Ich möchte allerdings darauf aufmerksam machen, daß ich damit nicht zur Frage der Anwendung dieser Erkenntnisse Stellung genommen habe, zumal es dazu noch recht unterschiedliche Standpunkte gibt. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 21. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Fragen A 83 und 84) : Aus welchen Gründen ist der in § 7 Abs. 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes vorgesehene Beirat, der dem Ausschuß für Fragen der wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser zur Seite stehen soll, noch nicht gebildet worden, obwohl das Krankenhausfinanzierungsgesetz bereits am 29. Juni 1972 in Kraft getreten ist? Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß eine baldige Konstituierung dazu beitragen könnte, die erhebliche Unruhe und Unsicherheit unter den Krankenhausträgern hinsichtlich der Durchführung der Bundespflegesatzverordnung abzubauen? Zu Frage A 83: Nach § 7 Abs. 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes bildet der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates einen Beirat, der dem Ausschuß für Fragen der wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser nach § 7 Abs. 1 KHG zur Seite steht für Fragen im Zusammenhang mit den allgemeinen Grundsätzen für ein bedarfsgerecht gegliedertes System leistungsfähiger Krankenhäuser mit der Pflegesatzregelung. Die Einsetzung dieses Beirats, der bereits im Regierungsentwurf des Krankenhausfinanzierungsgesetzes vorgesehen war, wird von der Bundesregierung als eine wichtige gesetz- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 5403* geberische Aufgabe angesehen. Sie hat bereits am 15. Mai 1973 einen Diskussionsentwurf einer Rechtsverordnung zur Bildung des Beirates vorgelegt. Bei der Beratung dieses Entwurfs ergaben sich jedoch eine Fülle unerwarteter Schwierigkeiten, die nur unter erheblichem Zeitaufwand beseitigt werden können. Andere Aufgaben wurden von der BundLänderkommission in Übereinstimmung mit den Krankenhausträgern als vordringlich angesehen. Ein Teil der Aufgaben des Beirats auf der Ebene der Bund-Länderkommission steht noch nicht zur Beratung an, nämlich die allgemeinen Grundsätze eines bedarfsgerecht gegliederten Systems leistungsfähiger Krankenhäuser. Die Fragen des Pflegesatzrechts sind den für den Beirat nach § 7 Abs. 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes vorgesehenen Gruppen in anderer Weise zugänglich. Die Bund-Länderkommission hat nach § 7 Abs. 1 KHG die durch einzelne Beratungsgegenstände Betroffenen zu beteiligen. Auf diese Weise hatten die für den Beirat vorgesehenen Gruppen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf eines Kontenrahmens, zu Fragen des Selbstkostenblatts, zu einzelnen Auslegungsproblemen des KHG. In den nächsten Wochen werden ihnen die Grundzüge der sog. Abgrenzungsverordnung zugeleitet werden. Daneben haben sie auf der Ebene der Länder im Rahmen des nach § 6 Abs. 3 KHG vorgesehenen Verfahrens Gelegenheit, ihre Vorstellungen zur Krankenhausbedarfsplanung bei den für diesen Bereich in erster Linie zuständigen Ländern vorzubringen. Zu Frage A 84: Das Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze, die Bundespflegesatzverordnung und die Landeskrankenhausgesetze haben eine grundlegende Reform des Krankenhauswesens eingeleitet. Die Umstellung führt zu einer Anzahl von Auslegungsproblemen, für die zunächst vorläufige Regelungen schnell und unbürokratisch getroffen werden müssen. Die für den Beirat nach § 7 Abs. 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes vorgesehenen Gruppen haben bereits jetzt in den nach der Bundespflegesatzverordnung eingesetzten Ausschüssen auf Landesebene die Möglichkeit, auf die Festsetzung der Pflegesätze Einfluß zu nehmen. Auf ihre Beteiligung durch die Bund-Länderkommission nach § 7 KHG wurde bereits hingewiesen. Die Rechtsverordnung zur Errichtung des in § 7 Abs. 4 KHG vorgesehenen Beirats wird vorgelegt werden, wenn die derzeit bestehenden Meinungsunterschiede zwischen Bund und Ländern ausgeräumt sind. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 21. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Fragen A 85 und 86) : Ist die Bundesregierung bereit, die Mittel für Internationale Jugendbegegnungen in dem Maße zu erhöhen, daß den Ausführungsbestimmungen zum 24. Bundesjugendplan auch in den Zuschußsätzen entsprochen werden kann? Ist es richtig, daß das Bundesministerium bei bilateralen Maßnahmen auch über Teile der zugewiesenen Ländermittel verfügt, wobei die Länderministerien nur unzureichend über die Entscheidungen der bilateralen Fachkommission und überhaupt nicht über die bilateralen Besprechungen unterrichtet werden? Zu Frage A 85: Die Bundesregierung hat die Förderungsmittel für internationale Jugendbegegnungen von ca. 16,2 Millionen DM im Jahre 1972 auf ca. 17 Millionen DM 1973 (24. Bundesjugendplan) und — vorbehaltlich der Zustimmung des Hohen Hauses — auf ca. 17,5 Millionen DM 1974 (25. Bundesjugendplan) erhöht. Die Zuschußsätze in den Förderungsbestimmungen des Bundesjugendplans sind seit 1970 bestehende Höchstsätze. Es liegt in der Entscheidungsfreiheit der zentralen Jugendverbände und der obersten Jugendbehörden der Länder, wenn sie die Höchstsätze unterschreiten, um dadurch eine größere Zahl Teilnehmer an internationalen Jugendbegegnungen fördern zu können. Die Bundesjugendplan-Mittel zur Förderung internationaler Jugendbegegnungen im Länderverfahren werden nach einem von den obersten Landesjugendbehörden aufgestellten Schlüssel zugewiesen. Nach hier vorliegenden Informationen reichen diese Globalmittel in der Regel aus, um die nach dem Durchführungserlaß für den Bundesjugendplan möglichen Höchstzuwendungen zu gewähren, wenn die obersten Landesjugendbehörden die Förderungsbestimmungen des Bundesjugendplans voll beachten. Zu Frage A 86: Für die Förderung von bilateral vereinbarten Einzelmaßnahmen stellt das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit den obersten Landesjugendbehörden Sondermittel bereit. Die den Ländern zugewiesenen Globalmittel des Bundesjugendplans werden hierfür nicht in Anspruch genommen. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung ist hiervon 1973 nur in einem Einzelfall mit einem verhältnismäßig geringfügigen Förderungsbetrag abgewichen worden. Die obersten Landesjugendbehörden sind in allen bilateralen Fachkommissionen vertreten. In der Regel unterrichten diese Vertreter die Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesjugendbehörden über die Empfehlungen der bilateralen Fachkommissionen. Damit dürfte eine ausreichende Information der obersten Landesjugendbehörden sichergestellt sein. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Batz (SPD) (Drucksache 7/1700 Frage A 87) : 5404* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 Ist der Bundesregierung bekannt, daß verschiedene Heizkraftwerke und Wärmeversorgungsunternehmen, die als Rohstoll schweres Heizöl verwenden, Preissteigerungen auf ihre Abnehmer mit der Begründung abwälzen, daß auch bei schwerere Heizöl extreme Verteuerungen aufgetreten sind, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, das Gesetz über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses auch auf die Verbraucher von schwerem Heizöl auszuweiten? Bei keinem Energieträger sind in den letzten Monaten die Preissteigerungen für den Endverbraucher so erheblich gewesen wie bei leichtem Heizöl. In den Monaten September bis November 1973 haben die Preissteigerungen auf diesem Energiesektor 100 % und mehr betragen. Dies war auch der Grund für die Vorlage des Gesetzes über einen einmaligen Heizölkostenzuschuß, durch das lediglich die Bezieher und Verbraucher von leichtem Heizöl begünstigt werden. Nach vorliegenden Unterlagen liegt das Preisniveau bei schwerem Heizöl bei etwa gleichem Heizwert nur halb so hoch wie bei leichtem Heizöl. Der Bezugspreis für schweres Heizöl hat sich nicht schon im Herbst 1973, sondern erst ab Januar 1974 wesentlich erhöht. Schweres Heizöl wird im Gegensatz zu leichtem Heizöl zu Heizzwecken nicht von Einzelverbrauchern bezogen, sondern nur von Heizkraftwerken. Bei diesen ist der Bezugspreis für Energie nur ein Faktor von mehreren (z. B. Personalkosten, Investitionen, Wasserkosten etc.), die den Wärmeabgabepreis bestimmen. Die erhöhten Preise für schweres Heizöl schlagen daher nicht in dem Maße für den Endverbraucher durch wie bei leichtem Heizöl, bei dem die Preiserhöhungen den Verbraucher voll treffen. Es kann davon ausgegangen werden, daß auf die gesamte Heizperiode bezogen, die finanziellen Mehrbelastungen für die Abnehmer der Heizkraftwerke, die schweres Heizöl verwenden, wesentlich unter der Belastung der Verbraucher von leichtem Heizöl liegen. Das Gesetz über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses sollte durch eine einmalige und schnelle Hilfe einen für die Preisentwicklung auf dem Energiemarkt besonders gravierenden Fall lösen. Aufgrund der bisherigen Entwicklung ist die Preissituation bei schwerem Heizöl mit der für das Gesetz maßgebend gewesenen Situation bei leichtem Heizöl nicht vergleichbar. Eine Ausweitung des Gesetzes wird daher nicht in Erwägung gezogen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 7/1700 Frage A 88) : Wie beurteilt die Bundesregierung das Heilmittel Polonine, mit dem bestätigte Erfolge bei unheilbar Kranken erzielt wurden, dessen Vertrieb aber seit kurzem in der Bundesrepublik Deutschland untersagt ist, und ist die Bundesregierung bereit, Polonine zur Erprobung freizugeben, um Erfahrungen über die Zulassung als Medikament zu sammeln? Das Antikrebsmittel Polonine, das auf illegalem Wege aus den USA in der Bundesrepublik in den Verkehr gelangt ist, ist beim Bundesgesundheitsamt nicht registriert. Es liegt auch kein Antrag auf Registrierung vor. Da das Bundesgesundheitsamt über keine wissenschaftlichen Unterlagen zu diesem Präparat verfügt, sind Aussagen über Wirksamkeit und Unbedenklichkeit dieses Präparats nicht möglich. Polonine ist auch in den USA nicht zugelassen. Nach Auskunft der Arzneimittelkommission der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft soll die amerikanische Zulassungsbehörde, FDA, den Vertreiber vergeblich aufgefordert haben, kontrollierte Unterlagen vorzulegen. Das Präparat besitzt daher auch keine behördliche Genehmigung zur klinischen Erprobung am Menschen. Inzwischen ist festgestellt worden, daß Polonine in Baden-Württemberg abgefüllt wurde und in Ampullen illegal in den Handel gekommen ist. Der Abfüller besaß keine Erlaubnis zur Herstellung von Arzneimitteln. Wie mir die zuständige Überwachungsbehörde mitteilte, hat inzwischen die Staatsanwaltschaft in Stuttgart ein Ermittlungsverfahren gegen den Hersteller wegen Verstoßes gegen arzneimittelrechtliche Bestimmungen eingeleitet. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 20. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage A 89) : Trifft die Meldung der Welt vom 9. Februar 1974 zu, die ,,DDR"-Behörden hätten einem Abschleppunternehmer aus Bayern die Einreise in die „DDR" verweigert, obwohl er alle üblichen Unterlagen vorweisen konnte, und was hat - bejahendenfalls — die Bundesregierung gegen diesen weiteren Schritt der „DDR" im Rahmen ihrer Politik der Abgrenzung und der Nadelstiche unternommen? Es trifft zu, daß am 7. Februar 1974 am Autobahnübergang Rudolphstein/Hirschberg ein im Auftrag des ADAC tätiges Abschleppfahrzeug an der Einreise in die DDR gehindert worden ist, obwohl eine Einreisegenehmigung des zuständigen Volkspolizeikreisamtes vorgelegt werden konnte. Ich werte diesen Vorfall — so bedauerlich er ist — nicht als gezielte Maßnahme mit politischem Hinter. grund. Nach meiner Einschätzung ist der Vorfall au mangelnde Koordination zwischen den beteiligter DDR-Stellen zurückzuführen. Gemäß Art. 7 des Verkehrsvertrages sorgt jede Seite selbst dafür, dal bei Unfällen und Havarien auf ihrem Gebiet die notwendige Hilfe einschließlich Pannen- und Ab Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 5405* schleppdienst, medizinischer Betreuung sowie Werft- und Werkstatthilfe geleistet wird. Damit ist sichergestellt, daß den von den Verkehrsunfällen betroffenen Reisenden die notwendigen Hilfen zuteil werden. Im vorliegenden Fall gehörte der betroffene Unternehmer nicht zu den Unternehmen aus der Bundesrepublik, für die die DDR eine Dauereinreisegenehmigung zur Ausführung von Abschleppaufträgen für Fahrzeuge über 5 t Gesamtgewicht erteilt hat. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 21. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache 7/1700 Fragen A 97 und 98) : Wie beurteilt die Bundesregierung das in der Fachliteratur verschiedentlich behandelte Projekt, als weiteren Energieträger und als Rohstoff für die chemische Industrie Methanol, das aus Naturgas hergestellt wurde, aus Übersee zu importieren? Hat die Bundesregierung die Absicht, entsprechende Forschungsvorhaben zu fördern? Seit vielen Jahren ist bekannt, daß Methanol auch als Energieträger, z. B. als Kraftstoff für Verkehrsfahrzeuge eine durchaus wichtige Rolle übernehmen kann. Ebenso ist es möglich, Methanol als Rohstoff für die chemische Industrie zu verwenden. Welche Rolle Methanol in einem zukünftigen Energiesystem spielen wird, ist unter anderem Gegenstand der Untersuchung dreier Studien, die im Auftrag des BMFT durchgeführt werden. Die Untersuchungsergebnisse werden gegen Ende dieses Jahres vorliegen. Aber schon heute kann gesagt werden, daß eine weitgehende Umstellung des Marktes auf Methanol nicht unmöglich erscheint, im Energiebereich muß allerdings noch Entwicklungsarbeit geleistet werden. Ein Vergleich der Gesamtkosten (= Herstellungs- und Verteilungskosten) bezogen auf den gleichen Heizwert zeigt, daß Benzin (aus Erdöl) und Methanol (aus Erdgas) preislich gleich liegen. Die Produktionskosten zur Herstellung von Methanol aus Erdgas sind jedoch erst dann lohnend, wenn der Transportweg 6000 Meilen überschreitet; andernfalls ist der Transport von verflüssigtem Erdgas wirtschaftlicher. Eine Umstellung auf den Import großer Mengen Methanol ändert jedoch die Abhängigkeit des Energie- und Rohstoffmarktes von den erdölfördernden Ländern in keiner Weise. Daher muß den Verfahren zur Herstellung von Methanol aus heimischer Kohle besondere Beachtung geschenkt werden. Die letzte Preisentwicklung des Erdöls hatte zur Folge, daß nach heutigen Preisschätzungen auch die Gesamtkosten von Methanol, wenn es aus Kohle gewonnen wird, dem von Benzin (aus Erdöl), bezogen auf den gleichen Heizwert vergleichbar sind. Verfahren zur Herstellung von Methanol aus natürlichem Erdgas sind bekannt. Der Bundesregierung liegen z. Z. keine neuen Anträge zur Entwicklung neuer Verfahrenstechniken vor. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage A 99): Wie beurteilt die Bundesregierung die in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 16. Januar 1974 unter der Überschrift „Methanol — der Kraftstoff der Zukunft" gegebenen Anregungen, welche Forschungsaktivitäten werden von ihr bereits unterstützt, und welche Initiativen gedenkt sie gegebenenfalls zusätzlich zu ergreifen? Die Bundesregierung hat die Diskussion über den Einsatz von Methanol als Energieträger sehr aufmerksam verfolgt. Wie im Artikel der „Frankfurter Allgemeinen" Zeitung vom 16. 1. 1974 nur sehr kurz erwähnt wird, liegen auch in der Bundesrepublik umfangreiche Entwicklungsergebnisse vor, die eine Intensivierung der Methanol-Forschung rechtfertigen würden. Die Bundesregierung ist jedoch der Ansicht, daß die Frage nach der zukünftigen Bedeutung von Methanol als Energie- und Rohstoffträger nicht isoliert betrachtet werden dart, sondern im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Energie-Versorgungssysteme untersucht werden muß. Das BMFT hat daher mehrere Studien in Auftrag gegeben, in denen die Möglichkeiten und Grenzen neuer nichtnuklearer Energieträger untersucht werden. Gleichzeitig sollen im Rahmen dieser Studien Schwerpunkte für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten aufgezeigt werden, die für die Einführung neuer Energietechniken unabdingbare Voraussetzung sind. Im Rahmen dieser Arbeiten sind speziell die Verwendung von Methanol und Wasserstoff als alternative Kraftstoffe Gegenstand der Untersuchung. Die Bundesregierung ist selbstverständlich bereit, Sie von den Ergebnissen der Studien, die gegen Ende dieses Jahres vorliegen werden, zu unterrichten. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage A 100) : Welche Vorkehrungen hat die Deutsche Bundespost getroffen, damit bei der Benutzung öffentlicher Fernsprecher die Gefahr 5406* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 der Übertragung von Krankheiten und Krankheitserregern möglichst gering bleibt, und welche zusätzlichen Vorkehrungen werden von der Deutschen Bundespost in Aussicht genommen bzw. welche Überlegungen werden dazu angestellt? Befürchtungen einer erhöhten Ansteckungsgefahr bei Benutzung von Fernsprechapparaten — einschließlich öffentlicher Münzfernsprecher — haben die Deutsche Bundespost veranlaßt, diese Frage entsprechend dem letzten Stand von Forschung und Wissenschaft überprüfen zu lassen. U. a. sind bei einem namhaften Hygieneinstitut umfangreiche Untersuchungen über den Befall von Fernsprechapparaten mit Krankheitserregern durchgeführt worden. Die Ergebnisse bestätigen frühere Erkenntnisse, daß hierbei keine zusätzliche Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch Übertragung von Krankheitskeimen besteht. Eine Kontamierung der Fernsprechapparate mit Schmutz und Krankheitskeimen entspricht in den Auswirkungen derjenigen aller Gegenstände, die von einer Vielzahl von Personen angefaßt werden, z. B. Türklinken und Haltegriffe in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Geld. Diese Auffassung teilt auch das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit. Neben der Auswahl von Werkstoffen, die den Keimen geringe Haftmöglichkeiten usw. bieten und ihrer Vermehrung entgegenwirken, sich mindestens aber neutral verhalten, sowie der konstruktiven Gestaltung der Geräteteile, die diese Berührungsmöglichkeiten verringern, werden aus vorgenannten Gründen weitere Maßnahmen, z. B. laufende Desinfektionsmaßnahmen — deren nicht unerhebliche, aber unbegründete Kosten letztlich der Fernsprechbenutzer mit tragen muß — nicht für erforderlich gehalten. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage A 101) : Trifft die Meldung in den "ÖTV-Nachrichten" vom 23. Januar 1974 zu, „Das Bundespostministerium erteilte am 18. Januar 1974 den Oberpostdirektionen eine Anweisung, wonach sämtliche Postbedienstete schriftlich anerkennen müssen, daß Unmutsbezeugungen und Demonstrationen gegen Regierungsabsichten verboten sind", und wie beurteilt die Bundesregierung diese Anweisung? Das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen hat am 18. 1. 1974 eine Belehrung sämtlicher Beschäftigten darüber veranlaßt, daß schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst oder grundloses Verlassen des Dienstes pflichtwidrig ist. Eine Belehrung der Beschäftigten der Deutschen Bundespost, daß Unmutsbezeugungen und Demonstrationen gegen Regierungsabsichten verboten sind, hat selbstverständlich nicht stattgefunden. Die Meldung in den ÖTV-Nachrichten vom 23. 1. 1974 trifft also nicht zu. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 21. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Fragen A 102 und 103) : Teilt die Bundesregierung die vom Bundespostminister wiederholt bestätigte Ansicht, daß die Aufgaben des gehobenen technischen und des gehobenen nichttechnischen Dienstes bei der Deutschen Bundespost einander gleichwertig seien, und weshalb hat sie nicht dafür gesorgt, daß der gehobene nichttechnische Postdienst etwa gleichzeitig an der Überleitung der Ausbildung auf Fachhochschulen und an den entsprechenden besoldungsrechtlichen Folgerungen teilnehmen konnte? Hat die Bundesregierung die Errichtung der ersten Fachhochschulen für den nichttechnischen gehobenen Verwaltungsdienst in den Ländern Baden-Württemberg und Berlin oder ihren eigenen Referentenentwurf für die entsprechende Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften zum Anlaß genommen, um alle notwendigen Vorbereitungen für eine schnelle Überführung der derzeitigen Ausbildung in Fachhochschulen zu treffen? Die Bundesregierung hat ,den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften beschlossen, daß die Grundlage für eine künftige Fachhochschulausbildung auch des gehobenen nichttechnischen Postdienstes schaffen wird. Sie hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion betr. Konsequenzen aus der Einführung der Fachhochschule im öffentlichen Dienst — insbesondere im nichttechnischen Bereich — bereits eingehend zu diesem Fragenkomplex Stellung genommen. Die Stellungnahme ist abgedruckt in BTDrucksache 7/938. Die besoldungsrechtlichen Folgen ergeben sich aus den beamtenrechtlichen Regelungen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 21. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Fragen A 104 und 105) : Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der notwendigen engen Zusammenarbeit von Beamten des gehobenen technischen und nichttechnischen Dienstes der Deutschen Bundespost die gegenseitige Information über, Eigenschaften, Kenntnisse, Fähigkeiten und Tätigkeiten des jeweils anderen dadurch zu fördern, daß sie die Fachhochschulen in Dieburg und Berlin jeweils um einen Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung erweitert? Trifft es zu, daß die Fachhochschule der Deutschen Bundespost in Berlin zur Zeit in ihrer Studienplatzkapazität nicht voll ausgelastet ist, und folgt die Bundesregierung dem im Rechenschaftsbericht des Rektors ausgesprochenen Vorschlag, vorab wenigstens diese Fachhochschule um den Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung zu erweitern? Zu Frage A 104: Die Errichtung von Fachhochschulen für Verwaltung zur Heranbildung von Nachwuchskräften des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes ist kein die Deutsche Bundespost allein betreffendes Problem. Nach den geltenden Bestimmungen des Beamten- und Laufbahnrechts ist eine Fachhochschulausbildung für den gehobenen nichttechnischen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 5407' Dienst noch nicht vorgesehen. Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften beschlossen, das die Grundlage für eine künftige Fachhochschulausbildung auch des gehobenen nichttechnischen Dienstes schaffen wird. Gleichzeitig prüft der Bundesminister des Innern die Frage, ob eine ressortübergreifende Fachhochschule errichtet werden soll. Zu Frage A 105: Die Studienplatzkapazität der Fachhochschule der Deutschen Bundespost in Berlin ist so ausgelastet, daß bei der gegenwärtigen Kapazität kein weiterer Fachbereich eingerichtet werden kann. Der Rektor der Fachhochschule hat in seinem Rechenschaftsbericht auch nur vorsorglich darauf hingewiesen, daß bei einer Erweiterung der Fachhochschule um einen Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung über den ohnehin geplanten räumlichen Ausbau hinaus weitere zusätzliche Räumlichkeiten erstellt werden müßten. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel vom 20. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage A 121): Ist die Bundesregierung bereit, im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft mit Nachdruck dafür einzutreten, daß der auf Ende März 1974 festgelegte Termin der Beschlußfassung über die Stärkung der Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments eingehalten wird? Die Bundesregierung verfolgt in den Erörterungen im Rat der Europäischen Gemeinschaften vor allem das Ziel, eine wirkliche Stärkung der Befugnisse des Europäischen Parlaments zu erreichen. Sie hat — wie dem Herrn Abgeordneten bekannt ist — über die Vorschläge der Kommission hinausgehende Vorstellungen entwickelt und legislative Befugnisse für das Europäische Parlament gefordert. Sie nimmt dabei bewußt in Kauf, daß wegen dieser Vorschläge der vorgesehene Zeitplan nicht eingehalten werden kann. Wie der bisherige Gang der Erörterungen, vor allem im Rat am 4./5. Februar 1974 gezeigt hat, hätte nur ein weder den deutschen noch den Vorstellungen des EP entsprechendes Minimalprogramm den Rat ohne größere Schwierigkeiten passiert. Auf der anderen Seite ist sich die Bundesregierung bewußt, daß der Rat bald Beschlüsse fassen muß, damit die neuen Haushaltsvorschriften noch für den Gemeinschaftshaushalt 1975 angewandt werden können. Sie tritt daher mit Nachdruck dafür ein, daß der Rat ohne weitere Verzögerungen beschließt. Da jedoch vor einer endgültigen Entscheidung des Rates das EP noch Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten soll, wird der vom Rat ursprünglich vorgesehene Termin des 1. März 1974 nicht eingehalten werden können. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage A 122) : Welche Gründe waren für die Bundesregierung maßgebend, zu den Äußerungen des SED-Chefs Honecker über das Vier-MächteAbkommen eine andere Auffassung zu vertreten als der Senat von Berlin, der Honeckers Äußerungen entschieden zurückwies, während der Sprecher der Bundesregierung in ihnen keinen Anlaß für eine Polemik sah, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß unterschiedliche Reaktionen seitens der Bundesregierung und des Senats von Berlin wie jedes Anzeichen von Schwäche die Gegenseite in ihren Auffassungen bestärken und sie veranlassen können, ihre Forderungen heraufzuschrauben? Die Bundesregierung und der Senat von Berlin haben auf die Äußerungen von SED-Chef Honecker vom 10. 2. 1974 nicht unterschiedlich reagiert. Insbesondere ist die in Ihrer Frage enthaltene Unterstellung, der Senat von Berlin habe im Gegensatz zur Bundesregierung gegen die von Honecker vertretenen Auffassungen polemisiert, unzutreffend. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage A 127) : Treffen Pressemeldungen zu, sowjetische Diplomaten hätten Einwände gegen die Abhaltung des Bundesparteitags der FDP in Berlin erhoben, und was hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung gegen diese Verletzung des Vier-Mächte-Abkommens unternommen, bzw. was gedenkt sie zu unternehmen? Pressemeldungen, daß von sowjetischen Regierungsvertretern Einwände gegen die Abhaltung des Bundesparteitages der FDP in Berlin erhoben worden seien, treffen nicht zu. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 21. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Fragen A 130 und 131) : Wie verhält sich nach Auffassung der Bundesregierung ihre Vereinbarung mit der CSSR über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen beiden Staaten vom 11. Dezember 1973, bei der die konsularische Vertretung des Landes Berlin — einschließlich des Rechtshilfeverkehrs für Berliner Gerichte, Behörden und öffentlich-rechtliche Institutionen — durch die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Prag nicht sichergestellt worden ist, zu dem Gebot des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973, demzufolge „bei jedem Abkommen und bei jeder Vereinbarung, die ihrem Inhalt nach auf 5408* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 das Land Berlin und ihre Bürger ausgedehnt werden können, auf der Ausdehnung auf Berlin zu bestehen ist und nur abzuschließen ist, wenn der Rechtsstand Berlins und seiner Bürger gegenüber dem für den Geltungsbereich des Grundgesetzes geltenden Rechtsstand nicht verkürzt wird."? Wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Vereinbarung mit Prag angesichts der Tatsache, daß die Behörden der CSSR sich seit dem August 1973 weigern, Rechtshilfeersuchen von Berliner Gerichten, Behörden und öffentlich-rechtlichen Institutionen entgegenzunehmen? Zu Frage A 130: Zur Klarstellung möchte ich zunächst auf folgendes hinweisen: Die Bundesrepublik Deutschland wird das ihr von den Drei Mächten unter bestimmten Voraussetzungen übertragene Recht, Berlin (West) nach außen zu vertreten, auch gegenüber der CSSR in den Bereichen wahrnehmen, die in Anlage IV des Viermächte-Abkommens vom 3. September 1971 beschrieben sind. Hinsichtlich der konsularischen Betreuung von Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) haben die Bundesregierung und die Regierung der CSSR im Zusammenhang mit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen. Was den Sonderfall der Gewährung von Rechtshilfe anbelangt, so ist bekanntlich die Frage umstritten, ob auch die Übermittlung von Rechtshilfeersuchen aus Berlin (West) zur konsularischen Betreuung der West-Berliner gehört, wie dies unserer und der Auffassung der Drei Mächte entspricht. Um die Herstellung diplomatischer Beziehungen trotz der noch ausstehenden Einigung über den Übermittlungsweg bei Rechtshilfeersuchen aus und nach der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) zu ermöglichen, hat 'die Bundesregierung vor der Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der Regierung der CSSR eine der Moskauer Absprache zwischen dem Herrn Bundesminister des Auswärtigen und Außenminister Gromyko von Anfang November 1973 entsprechende Vereinbarung getroffen, die eine umfassende, Berlin (West) einschließende Regelung der Frage der Gewährung von Rechtshilfe nach Aufnahme der diplomatischen Beziehungen in Aussicht nimmt. Diese Vereinbarung verfolgt das Ziel, nach der Aufnahme der diplomatischen Beziehungen eine Regelung der Frage der Gewährung von Rechtshilfe vorzunehmen, die für die Praxis in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) einerseits und in der CSSR andererseits in gleicher Weise befriedigend ist. Besonders hervorzuheben ist, daß die getroffene Vereinbarung zur Rechtshilfefrage die Westberliner gegenüber den Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland nicht schlechter stellt. Zu Frage A 131: Soweit der Bundesregierung bekannt ist, hat es seit August 1973 keine Rechtshilfeersuchen aus Berlin (West) an Behörden in der CSSR gegeben. Bei dieser Sachlage kann nicht davon gesprochen werden, daß sich die Behörden der CSSR seit diesem Zeitpunkt in konkreten Einzelfällen geweigert haben, Rechtshilfeersuchen aus Berlin (West) entgegenzunehmen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 19. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Berger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Fragen A 132 und 133) : Treffen Meldungen zu, daß entgegen der ursprünglich angekündigten Absicht der Bundesregierung Personen aus Chile in der Bundesrepublik Deutschland Asyl gewährt worden ist, ohne daß eine Sicherheitsüberprüfung durch die dafür zuständigen deutschen Behörden erfolgt ist? Ist die Bundesregierung im Besitz von Informationen, wonach eine größere Anzahl der Personen aus Chile, denen in der Bundesrepublik Deutschland Asyl gewährt worden ist, gar keine Chilenen, sondern Staatsangehörige anderer südamerikanischer Staaten sind, u. a. aus Brasilien, Uruguay, Bolivien und sogar aus Cuba? Zu Frage A 132: Die Meldungen treffen nicht zu. Bei allen Chileflüchtlingen, die bisher in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Aufnahmeaktion der Bundesregierung eingetroffen sind, ist vorher eine Sicherheitsüberprüfung durch die zuständigen deutschen Behörden durchgeführt worden. Zu Frage A 133: Bisher sind etwa 580 Chileflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland eingetroffen. Von ihnen gehören etwa 300 zu dem Kreis der Personen überwiegend chilenischer Staatsangehörigkeit, die in der Deutschen Botschaft in Santiago Zuflucht gefunden hatten. Die übrigen 280 sind Flüchtlinge, die von dem in Chile gebildeten und der dortigen Regierung genehmigten Nationalkomitee zur Unterstützung von Flüchtlingen betreut wurden und sich bis zu ihrer Abreise zum Teil in Auffanglagern, zum Teil in Privatwohnungen aufhielten. Ein Großteil dieser Personen besitzt die Staatsangehörigkeit anderer lateinamerikanischer Länder. Meist sind es Brasilianer, Bolivianer und Uruguayer. Ich darf darauf hinweisen, daß seit Beginn der Aufnahmeaktion der Bundesregierung nicht die Staatsangehörigkeit eines Aufnahmebewerbers von Belang war, sondern der Tatbestand der Gefahr der Verfolgung aus politischen Gründen. Daher sind sowohl Chilenen als auch Nichtchilenen in unser Aufnahmeverfahren einbezogen worden. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 20. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 5409* Wawrzik (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Fragen A 134 und 135) : Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß eine beachtliche Zahl der zum Zwecke der Asylgewährung in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommenen Personen nur zu dem Zweck nach Chile eingereist war, sich dort an revolutionären Umtrieben zu beteiligen? Hat die Bundesregierung Informationen, wonach sich unter den aus Chile in die Bundesrepublik Deutschland zur Asylgewährung aufgenommenen Personen Berufsrevolutionäre sowie Sabotage-und Sprengstoffspezialisten befinden, die seit Jahren einer geregelten Beschäftigung nicht nachgegangen sind? Zu Frage A 134: Im Rahmen der Aufnahmeaktion der Bundesregierung sind bisher etwa 280 nichtchilenische Flüchtlinge, sogenannte Drittausländer, in der Bundesrepublik Deutschland eingetroffen, die von der chilenischen Regierung zu unerwünschten Ausländern erklärt worden waren. Unter ihnen befinden sich eine Reihe von Personen, die während der Regierungszeit von Präsident Allende nach Chile gekommen sind. Es ist kaum anzunehmen, daß die Regierung von Präsident Allende diesen Menschen Aufnahme gewährt hätte, wenn sie zu dem Zweck eingereist wären, sich an gegen die damalige chilenische Regierung gerichteten „revolutionären Umtrieben" zu beteiligen. Vielmehr kann davon ausgegangen werden, daß der Großteil dieser Flüchtlinge mit der Politik der damaligen chilenischen Regierungsparteien sympathisierte. Zu Frage A 135: Nein. Die in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommenen Chileflüchtlinge sind vor ihrer Abreise aus Chile seitens der zuständigen deutschen Behörden einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden, die den Zweck hatte, die Einreise von Gewalttätern zu verhindern. Es liegen der Bundesregierung keine Informationen darüber vor, daß sich unter den eingereisten Flüchtlingen Gewalttäter befinden. Die übrigen schriftlichen Antworten auf die Fragen der Drucksache 7/1700 werden in einem Nachtrag zum Stenographischen Bericht über die 82. Sitzung abgedruckt. Nachtrag zum Stenographischen Bericht Deutscher Bundestag 82. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 Inhalt: Anlagen Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 38 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Lampersbach (CDU/CSU) : Verwendung des nicht abgerufenen Restbetrages aus dem Aufkommen des Konjunkturzuschlags für die Belange sozial- und förderungsbedürftiger Personen; Unterstützung zur Nachentrichtung von Rentenversicherungsbeiträgen durch die Stiftung für die Alterssicherung älterer Selbständiger 5411* A Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 59 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) : Wettbewerbswidrige Angebote von Baufirmen aus Ostblockländern 5411* C Anlage 50 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 72 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Slotta (SPD): Erhöhung der Freibeträge der Berufsausbildungsbeihilfen für Lehrlinge im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes . . . . 5411* D Anlage 51 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Ziegler (CDU/CSU) : Mehrausgaben an Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe infolge der Arbeitskampfmaßnahmen im öffentlichen Dienst 5412* A Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage A 106 — Drucksache 7/1700 - des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Zahlung der Gebühren. für Lehrinstitute durch Empfänger von Förderungsmitteln nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz . . . . 5412* B Anlage 53 Antwort des Pari. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Fragen A 113 und 114 - Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) : Besoldungsverhältnisse der ehemaligen Staatssekretärin im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, Frau Dr. Hamm-Brücher . . . 5412* C Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens (BK) auf die Frage A 115 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Narjes (CDU/CSU): Zuständigkeiten des Bundesministers Bahr 5412* D Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens (BK) auf die Frage A 116 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Aufwendungen für die Ausstattung der Amtswohnung des Bundeskanzlers und des Kanzler-Bungalows im Park des Palais Schaumburg 5413* A Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens (BK) auf die Frage A 119 — Drucksache II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 7/1700 — des Abg: Lagershausen (CDU/ CSU) : Sachliche Zuständigkeit des Sonderministers Bahr und des Staatssekretärs Gaus; Frage einer Weisungsbefugnis 5413* B Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Fragen B i und 2 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Verzögerung der Auszahlung finanzieller Entgelte für geleistete Überstunden von Bundesgrenzschutzangehörigen . . . . . . . . . 5413 * C Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage B 3 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) : Angleichung des Stellenkegels der Gewerbeaufsichtsverwaltung an den der Aufsichtsbehörden mit Aufgaben des Umweltschutzes 5414* A Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage B 4 Drucksache 7/1700 des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) : Verhalten von streikenden Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gegenüber ihren arbeitswilligen Kollegen . 5414* C Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage B 5 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Zeitel (CDU/CSU) : Stellungnahme zum Bund der Polen in Deutschland und zum „Polnischen Museum" 5414* D Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 6 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Lampersbach (CDU/CSU) : Restmittel aus dem Konjunkturzuschlag für die Alterssicherung älterer Selbständiger . . . . . . . . . 5415* B Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 7 und 8 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Kater (SPD) : Verschlechterung der „terms of trade" durch Verteuerung der Rohstoffimportpreise; Initiativen im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften zur Abwendung der durch die gestiegenen Ölpreise zu erwartenden Auswirkungen auf die Zahlungsbilanzen . . . . . . . . 5416* B Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 9 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Walther (SPD) : Tätigkeit von aus dem EG-Raum stammenden ausländischen Bauunternehmungen . . 5416* C Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 10 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Möhring (SPD) : Kartellrechtliche Überprüfung der deutschen Firmenteile der FINA-Gruppe . . . . 5417* D Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 11 — Drucksache 7/1700 - des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Entwicklung des Benzinverbrauchs seit Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung 5418* A Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 12 und 13 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Eyrich (CDU/CSU) : Einbeziehung neuer Gebiete, insbesondere des Landkreises Lörrach, in das Förderprogramm 5418* B Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 14 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Vohrer (FDP): Beitritt von Nichtmitgliedstaaten der Gemeinschaften zu dem Garantiefonds für private Investitionen in Entwicklungsländern 5418* C Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 15 und 16 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Lieferungen der Firma Josef Meissner, Köln, an die Firma Explosivos da Trafaria, Lissabon; Rücknahme der bundesdeutschen Beteiligung an der Fertigstellung der Munitionsfabrik Trafaria 5418* D Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 17 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Braun (CDU/ CSU) : Novellierung des Tierschutzgesetzes 5419* B Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen B 18 und 19 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Preisdifferenzen bei Weizen zwischen Frankreich und Deutschland; Regelung des Handels mit Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und Gemüse 5420' A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 III Anlage 71 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage B 20 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) : Zustimmung des Bundesrats zum Gesetz über Unternehmensmitbestimmung . . . 5420* C Anlage 72 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage B 21 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/ CSU) : Belastung der Unternehmen durch das Mutterschaftsgeld 5420* D Anlage 73 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Fragen B 22 und 23 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Durchführungsverordnungen zur Beschränkung von Verpflichtungen von Zivildienstpflichtigen im Katastrophenschutz 5421* A Anlage 74 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Fragen B 24 und 25 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Immer (SPD) : Neubau des Arbeitsamts Neuwied; Verstärkung der Zahl der zur Betreuung qualifizierten Mitarbeiter in den Arbeitsämtern . . . 5421* C Anlage 75 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage B 26 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Beermann (SPD) : Auswirkungen einer Einschränkung der Anwerbung von Gastarbeitern im Gaststättengewerbe 5421* D Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 27 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Köster (CDU/ CSU) : Auswirkungen eines Streiks von zivilen Bundesbediensteten in Bundeswehreinrichtungen auf die Operationsfähigkeit der Streitkräfte 5422* A Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 28 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Verlängerung des Wochenendurlaubs für Soldaten bei weiter Entfernung von Standort und Wohnort 5422* C Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen B 29 und 30 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Röhner (CDU/CSU): Schmälerung der Länderquote an den Jugendplanmitteln; Mangel an Unterrichtung der Länder über die Entscheidungen der bilateralen Fachkommissionen . . . . . . . . . . 5422` D Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 31 - Drucksache 7/1700 — des Abg. Sauter (CDU/CSU) : Zuschüsse zu den Heizölkosten für Inhaber von Wohnungen mit Propan-Butan-Gas-Heizung . . . . . 5423` A Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 32 —Drucksache 7/1700 — des Abg. Lampersbach (CDU/CSU) : Hinweis des BMJFG in der Broschüre „Der Rote Faden" auf die Stiftung zur Alterssicherung älterer Selbständiger 5423* C Anlage 81 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage B 33 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Slotta (SPD): Nachtflugbeschränkung für den Flughafen Saarbrücken-Ensheim 5423* D Anlage 82 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage B 34 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Umleitung des LKW-Verkehrs auf der Westendstraße — B 486 — in der Ortsdurchfahrt Mörfelden . . . . 5424* A Anlage 83 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage B 35 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) : Ausbau der Bundesstraße 51 auf der Strecke von Osnabrück bis Bad Iburg 5424* B Anlage 84 Antwort des Staatssekretärs Witttrock (BMV) auf die Fragen B 36 und 37 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Biechele (CDU/CSU) : Entwicklung des grenzüberschreitenden Fernstraßenbaus im Bereich des Landkreises Konstanz 5424* D Anlage 85 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Fragen B 38 und 39 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) : Bauarbeiten nach Klärung der Frage des Grenzübergangs von der Bundesautobahn 22 nach Osterreich bei Oberhochsteg 5425* B IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 Anlage 86 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage B 40 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Bremer (CDU/CSU) : Mittel für den Weiterbau der S-Bahn von Pinneberg nach Elmshorn 5425* D Anlage 87 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage B 41 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Zahl der Unfallopfer seit Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung . . . . . 5426* A Anlage 88 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage B 42 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Kosten für den Druck des Verkehrssicherheitsprogramms der Bundesregierung 5426* D Anlage 89 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage B 43 Drucksache 7/1700 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) : Kriterien einer Fahrpreisermäßigung für alte Leute . . . . . . . . 5426* D Anlage 90 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage B 44 - Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Zeitel (CDU/ CSU) : Mittel für die Erweiterung der Bundesstraße 38 . . . . . . . . . 5427* B Anlage 91 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage B 45 Drucksache 7/1700 des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Lehrte, Peine, Braunschweig . . . . . . . . . . . 5427* B Anlage 92 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage B 46 Drucksache 7/1700 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Schwierigkeiten bei der Zuteilung von Eisenbahnwaggons für den Holztransport über den Brenner nach Italien 5427* C Anlage 93 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Fragen B 47 und 48 Drucksache 7/1700 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Zahl und Kosten der neuen Ortsausgangsschilder . . . . 5427* D Anlage 94 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage B 49 — Drucksache 7/1700 des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Ausbau der B 16 im Ortsbereich Tapfheim 5428* A Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen B 51 und 52 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Folgerungen für die Forschungsfinanzierung aus den Erfahrungen im Fall „Filthuth" ; Mitwirkung von Beratern in den Beratergremien des Bundesforschungsministeriums an vom Bundesforschungsministerium finanzierten Projekten . . . . . 5428* B Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 53 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Ey (CDU/ CSU) : Pressemeldungen über eine Unterbilanz an Sauerstoffproduktion . . . . 5428* D Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 54 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Walther (SPD) : Mittel für den Neubau des Postamts Korbach im Posthaushalt 1974 . . 5429* B Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 55 Drucksache 7/1700 — des Abg. Spranger (CDU/CSU): Kostenaufwand des BMP für Werbung uni Verständnis der Bürger für Gebührenerhöhungen . . . . . . . 5429* C Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 56 —Drucksache 7/1700 — des Abg. Ey (CDU/ CSU) : Nachteile der Rationalisierung der Postzustellung für die Bewohner des Ortsteiles Melle-Bruchmühlen . . . . 5430* A Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage B 57 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU CSU) : Verbesserung der Planstellenentwicklung im gehobenen Betriebs-und Verwaltungsdienst der Deutschen Bundespost 5430* A Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage B 60 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Windelen (CDU/CSU) : Höhe der Aufwendungen für Bildung in Bund und Ländern 1973 und 1974 . . . 5430* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 5411 Nachtrag zu den Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lampersbach (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß insbesondere mittelständische Kreise den Konjunkturzuschlag zur Einkommen-, Lohn- und Körperschaftsteuer von den Finanzämtern nicht abgerufen haben, und ist die Bundesregierung der Meinung, daß der bisher nicht abgerufene Restbetrag aus dem stillgelegten Aufkommen des Konjunkturzuschlags, der auf den Bund entfällt, für die Belange sozial- und förderungsbedürftiger Personen verwendet werden sollte, und rechnet sie zu diesem Personenkreis die Antragsteller auf Unterstützung zur Nachentrichtung von Rentenversicherungsanträgen durch die in Artikel 3 des Rentenreformgesetzes vom 16. Oktober 1972 (BGBl. I S. 1965) errichtete Stiftung für die Alterssicherung älterer Selbständiger? Genaue Angaben darüber, welchen Personenkreisen der rückzahlbare Konjunkturzuschlag nicht zurückerstattet werden konnte, sind nicht möglich. Aus dem Rückzahlungsverfahren läßt sich jedoch schließen, daß es sich hierbei nicht um mittelständische Kreise, sondern in der Hauptsache um frühere Arbeitnehmer handelt, die zum Zeitpunkt der Freigabe des Konjunkturzuschlags nicht mehr im aktiven Arbeitsleben standen, verstorben sind oder als Ausländer bereits wieder in ihre Heimatländer zurückgekehrt waren. In den Fällen, in denen Konjunkturzuschlag zur veranlagten Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer zu erstatten war, konnten nämlich die Finanzämter an Hand ihrer Unterlagen die Erstattung ohne Antrag des Berechtigten durchführen. Auch in den Fällen, in denen Konjunkturzuschlag zur Lohnsteuer zu erstatten war, ergaben sich keine Schwierigkeiten, wenn der Berechtigte zum Freigabezeitpunkt in einem Dienstverhältnis im Sinne des Lohnsteuerrechts stand, weil dann der Arbeitgeber den Konjunkturzuschlag zurückzahlte. Nur soweit der Anspruchsberechtigte nicht mehr in einem Dienstverhältnis stand, war eine Rückzahlung ohne Antragstellung nicht möglich, weil ein Arbeitgeber nicht mehr tätig werden konnte und dem Finanzamt weder die Anschrift des Berechtigten noch die Höhe seines Anspruchs bekannt war. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/ CSU-Fraktion vom 31. Januar 1974 (Drucksache 7/1631) hatte der Bundesminister der Finanzen bereits erklärt, daß die Bundesregierung den Ländern vorgeschlagen habe, das Restguthaben von etwa 160 Millionen DM für konjunkturelle Maßnahmen zu verwenden. Dem liegt der Gedanke zugrunde, daß diese aus der Konjunktursteuerung stammenden Gelder auch wieder konjunkturpolitisch eingesetzt werden sollen. Das Thema „Konjunkturzuschlag" wurde beim Treffen der Regierungschefs von Bund und Ländern am 15. Februar 1974 erörtert. Dabei ist auch die Erwartung des Bundes vorgetragen worden, daß die Länder die Mittel aus dem Restguthaben des Konjunkturzuschlags in vollem Umfang für Maßnahmen zur Begegnung von konjunkturellen Abschwächungen sektoraler oder regionaler Art verwenden. Die Länder werden diesem Vorschlag voraussichtlich folgen, zumal eine solche Verwendung in voller Übereinstimmung mit dem Schreiben des Vorsitzenden der Konferenz der Landesfinanzminister vom 11. Februar 1974 steht. (Vgl. hierzu auch Anlage 61.) Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage A 59) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß staatliche Baufirmen aus Ländern des Ostblocks nach wie vor jedes Angebot deutscher Baufirmen auf Grund staatlich subventionierter Preise und Löhne unterbieten können, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Arbeitsplätze und die Lebensfähigkeit der deutschen Baufirmen vor allem im mittelständischen Bereich, welche auch durch die wettbewerbswidrigen Angebote der Osthandelsländer gefährdet sind, zu sichern? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen liegen die Angebote der wenigen in der Bundesrepublik tätigen osteuropäischen Baufirmen zwar häufig unter den Angeboten deutscher Baufirmen, in zahlreichen Fällen jedoch auch deutlich darüber. Da die osteuropäischen Firmen möglichst viel Devisen erwirtschaften wollen, haben sie sich in ihrem Marktverhalten inzwischen im großen und ganzen dem deutschen Preisniveau angepaßt. Eine Gefährdung der Lebensfähigkeit der deutschen Baufirmen ist schon wegen des geringen Marktanteiles der osteuropäischen Baufirmen generell nicht zu erwarten. Angesichts der jetzigen Arbeitsmarktsituation im Baugewerbe hat allerdings der für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer zuständige Interministerielle Arbeitskreis am 13. Dezember 1973 beschlossen, daß den im Rahmen von Werkverträgen entsandten ausländischen Arbeitnehmern bis auf weiteres keine Arbeitserlaubnis mehr erteilt werden soll. Ich habe am 24. Januar 1974 in der Antwort auf die mündliche Frage des Abgeordneten Schedl bereits auf diesen Beschluß hingewiesen. Ich möchte allerdings keinen Zweifel daran lassen, daß dieser Beschluß bei einer späteren Besserung der Arbeitsmarktsituation überprüft werden muß. Anlage 50 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 20. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/1700 Frage A 72): Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, parallel zu der Anhebung der Höchst- und Freibeträge beim Bundesausbildungsförderungsgesetz auch die Sätze der Freibeträge der Berufsausbildungsbeihilfen für Lehrlinge im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes zu erhöhen? 5412* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 Der Ausschuß des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit, der für die von Ihnen angesprochene Frage zuständig ist, hat am 22. Januar 1974 beschlossen, ab 1. September 1974 den Bedarfssatz für den Lebensunterhalt eines unverheirateten Auszubildenden, der bei seinen Eltern wohnt und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sowie allgemein die Freibeträge zu erhöhen. Es ist zu erwarten, daß der Verwaltungsrat der Bundesanstalt in seiner Sitzung am 28. Februar 1974 diesem Beschluß folgen wird. Der nach dem Gesetz erforderlichen Genehmigung durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung steht nichts entgegen. Anlage 51 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 20. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache 7/100 Frage A 73) : Welche Mehrausgaben an Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe sind der Bundesanstalt für Arbeit infolge der Arbeitskampfmaßnahmen ire öffentlichen Dienst entstanden? Infolge der Arbeitskampfmaßnahmen im öffentlichen Dienst haben sich nach Mitteilung der Bundesanstalt für Arbeit nur vereinzelt Arbeitnehmer arbeitslos gemeldet. Nennenswerte Mehrausgaben an Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe sind daher nicht enstanden. Zahlenangaben liegen darüber nicht vor. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmidt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1700 Frage A 106) : In welcher Form kann durch Ausführungsbestimmungen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz oder gegebenenfalls durch Gesetzesänderungen sichergestellt werden, daß die Geförderten mit den staatlichen Förderungsmitteln die Gebühren für die von ihnen besuchten Lehrinstitute zahlen? Der Anspruch auf Ausbildungsförderung kann gemäß § 19 Abs. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz weder gepfändet noch verpfändet oder abgetreten werden; nach § 19 Abs. 2 und 3 BAföG ist auch der geleistete Förderungsbetrag sehr weitgehend dem Gläubigerzugriff entzogen. Eine Regelung, die sicherstellte, daß die Geförderten mit den staatlichen Förderungsmitteln die Gebühren für die von ihnen besuchten Ausbildungsstätten zahlen, könnte daher nach dem geltenden Gesetz nicht in Ausführungsbestimmungen getroffen werden; es wäre vielmehr eine Gesetzesänderung erforderlich. Eine solche ist jedoch nicht geboten, da die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz — von den wenigen Fällen des Besuchs einer privaten Ausbildungsstätte abgesehen — gerade keine Anteile für Schulgeld und Studiengebühren enthalten. Es wird nicht als Aufgabe der Ausbildungsförderung angesehen, diese Aufwendungen abzudecken, da dies auf eine institutionelle Förderung der Ausbildungsstätte hinausliefe. Bei dieser Sach- und Rechtslage würde durch eine Regelung, wie sie in der Frage angesprochen ist, die Ausbildungsförderung zwangsweise zweckfremd verwendet. Sie müßte also auf andere Weise gewährleistet werden, sofern sie vorgesehen werden soll. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 21. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Fragen A 113 und 114): Erhält der ehemalige Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, Frau Dr. Hildegard Hamm-Brücher, aus diesem Amt Versorgungsbezüge, wenn ja, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß dies mit dem geltenden Recht vereinbar ist, obwohl Frau Dr. Hamm-Brücher aus diesem Amt freiwillig ausgeschieden ist? Treffen Meldungen zu, wonach Frau Dr. Hamm-Brücher mit. dem Ausscheiden Bezüge für eine Beratungstätigkeit für dieses Ressort erhalten hat, und wenn ja, wie lange und in welcher Höhe? Zu Frage A 113: Frau Staatssekretärin Dr. Hamm-Brücher ist gemäß § 36 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesbeamtengesetz mit Ablauf des 31. Mai 1972 in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden und erhält ein ihr gesetzlich zustehendes Ruhegehalt. Zu Frage A 114: Frau Staatssekretärin Dr. Hamm-Brücher hat keine Bezüge für eine Beratertätigkeit für das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft erhalten. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage A 115): Welche außenwirtschaftlichen Zuständigkeiten sind federführend oder mitberatend dem Bundesminister für besondere Aufgaben, Herrn Bahr, übertragen worden? Ich beantworte diese Frage nun zum vierten Male. Meine Antwort lautet wie folgt: Herr Bundesminister Bahr nimmt das Amt des Bevollmächtigten der Bundesregierung in Berlin wahr. Er unterstützt den Bundeskanzler auf den Gebieten der Außen-, Verteidigungs- und Deutschlandpolitik. In diesem Rahmen widmet er sich besonders den Fragen der Kooperation mit den osteuropäischen Staatshandelsländern. Dies bedeutet, Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 5413* daß sich Herr Bundesminister Bahr vor allem mit der weiteren Entwicklung der Kooperation zwischen Staaten unterschiedlicher Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung und ihrer Unternehmen zum beiderseitigen Vorteil befaßt. Kompetenzen anderer Bundesminister hat Herr Bundesminister Bahr in diesem Zusammenhang nicht übernommen. Im übrigen verweise ich auf meine schriftlichen Antworten an den Kollegen Lemmrich vom 19. November 1973 und an den Kollegen Dr. Werner Marx vom 22. Januar 1974 sowie auf meine Ausführungen in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 13. Dezember 1973. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage A 116) : Halt es der Bundeskanzler in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftslage für angebracht, daß 290 000 DM zur besseren Ausstattung der Kanzlerwohnung auf dem Venusberg und des Kanzlerbungalows im Park des Palais Schaumburg investiert we rd en ? Der in Ihrer Anfrage genannte Betrag von 290 000,— DM ist für eine Reihe von Maßnahmen bestimmt. Die für diese Maßnahmen erforderlichen Mittel wurden im Haushaltsplan 1974 veranschlagt und vom Haushaltsausschuß bei der Beratung des Einzelplans 04 am 6. Dezember 1973 gebilligt. Soweit dies vom Ausschuß für erforderlich gehalten wurde, wurden die entsprechenden Ansätze eingehend erörtert, ohne daß es hierbei zu Kontroversen kam. Die betreffenden Maßnahmen sind auch unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftslage unaufschiebbar. Soweit es sich um Baumaßnahmen handelt, beruhen sie auf Gutachten und Empfehlungen der Bundesbaudirektion. Die Räume, deren Ausstattung ergänzt oder erneuert werden soll, dienen rein dienstlichen Zwekken, d. h. es handelt sich ausschließlich um die Ausstattung der repräsentativen Räume. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens vom 21. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lagershausen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage A 119): Wie ist innerhalb des Bundeskanzleramtes die sachliche Zuständigkeit von Sonderminister Bahr und Staatssekretär Gaus geregelt, und besteht insbesondere eine Weisungsbefugnis von Sonderminister Bahr gegenüber Staatssekretär Gaus, bejahendenfalls auf welcher Rechtsgrundlage? Herr Bundesminister Bahr nimmt das Amt des Bevollmächtigten der Bundesregierung in Berlin wahr. Er unterstützt den Bundeskanzler auf den 1 Gebieten der Außen-, Verteidigungs- und Deutschlandpolitik. In diesem Rahmen widmet er sich besonders den Fragen der Kooperation mit den osteuropäischen Staatshandelsländern. Herr Gaus ist Staatssekretär im Bundeskanzleramt. Er ist für die mit der Errichtung der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR zusammenhängenden Fragen zuständig und leitet den hierfür im Bundeskanzleramt eingerichteten Arbeitsstab. Staatssekretär Gaus führt außerdem mit Vertretern der DDR Gespräche über allgemeine politische Fragen von beiderseitigem Interesse und leitet für die Bundesregierung die Kulturverhandlungen mit der DDR. Bundesminister Bahr und Staatssekretär Gaus arbeiten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf das Engste zusammen. Eine Weisungsbefugnis von Bundesminister Bahr gegenüber Staatssekretär Gaus besteht nicht. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 20. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (Drucksache 7/1700 Fragen B 1 und 2): Tritft es zu, daß die Auszahlung finanzieller Entgelte für geleistete Überstunden von Bundesgrenzschutzangehörigen insbesondere infolge ihres Einsatzes auf den Flughäfen, länger als 3 bis 4 Monate auf sich warten läßt, und wenn ja, aus welchen Gründen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Auszahlung der Überstundengelder für Bundesgrenzschutzangehörige zu beschleunigen? Zu Frage B 1: Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsentschädigung für Beamte vom 26. April 1972 (BGBl. I S. 747) in der heute geltenden Fassung wird eine Mehrarbeitsentschädigung u. a. nur dann gewährt, wenn die Mehrarbeit aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht durch Dienstbefreiung innerhalb von 3 Monaten ausgeglichen werden kann. Eine Entschädigungszahlung kann danach erst dann in die Wege geleitet werden, wenn sich ergeben hat, daß während dieses Zeitraumes keine Möglichkeit eines Freizeitausgleichs besteht oder bestanden hat. Diese Feststellung läßt sich aber in aller Regel erst nach Ablauf dieser Dreimonatsfrist treffen. Diese Regelung trägt dem in § 72 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes enthaltenen Gebot Rechnung, nach der die Mehrarbeit der Beamten in erster Linie durch Freizeit und nur in Ausnahmefällen durch eine Entschädigung abgegolten werden soll. Die — steuerpflichtige — Mehrarbeitsentschädigung für Beamte des Bundesgrenzschutzes wird mit den Dienstbezügen durch die Besoldungsstelle der Bundesfinanzverwaltung (BesSt) gezahlt. Die hierzu erforderlichen Kassenanweisungen müssen von den Verwaltungsstellen des Bundesgrenzschutzes erstellt und über die Vorprüfungsstelle des BGS in Kassel 5414* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 (Visakontrolle) der BesSt zugeleitet werden. Von der BesSt können aber Veränderungen bei der Berechnung der Monatsbezüge nur dann berücksichtigt werden, wenn ihr die entsprechenden Kassenanweisungen bis spätestens zum 3. des vorhergehenden Monats vorliegen. Die Überweisung der Mehrarbeitsentschädigung etwa 4-5 Monate nach der erbrachten Dienstleistung ist somit auf den Dreimonatszeitraum der Verordnung bzw. das Kassenanweisungsverfahren zurückzuführen. Zu Frage B 2: Durch Runderlaß vom 2. November 1973 — BGS I 4 — 660 214/1 — habe ich bereits zugelassen, daß in begründeten Einzelfällen, in denen mit Sicherheit ein Freizeitausgleich innerhalb von 3 Monaten nicht zu erwarten ist, die Mehrarbeitsentschädigung ausnahmsweise auch bereits innerhalb dieser Frist gezahlt werden kann. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 20. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage B 3) : Beabsichtigt die Bundesregierung, nach der Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern in der entsprechenden Verordnung den Stellenkegel der Gewerbeaufsichtsverwaltung dein der Aufsichtsbehörden mit Aufgaben des Umweltschutzes anzugleichen? Die Stellenverhältnisse der Beamten des gehobenen technischen Dienstes in der Gewerbeaufsichtsverwaltung sind durch § 2 Nr. 4 Buchst. c der Verordnung zu § 5 Abs. 6 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 23. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2162) dadurch verbessert worden, daß in Abweichung von den allgemeinen Stellenobergrenzen des § 5 Abs. 6 Satz i des Bundesbesoldungsgesetzes ein günstigerer Stellenkegel zugelassen worden ist. Ausgangspunkt war der Vorschlag des Bundesrates vom 4. Juni 1971 (BT-Drucksache 6/2256) zur Verordnung, ,der für den Bereich der technischen Verwaltungen der Länder besondere Stellenobergrenzen vorsah. Für besonders herausgehobene Funktionen in den Aufsichtsbehörden der Allgemeinen und Inneren Verwaltung hatte der Bundesrat andere und günstigere Stellenobergrenzen als für den Bereich der technischen Verwaltungen vorgeschlagen. Damit sollte den in größerem Umfang auftretenden besonderen Anforderungen in Aufsichtsbehörden, die die Aufsicht über nachgeordnete Behörden zu führen haben, Rechnung getragen werden. In diese Regelung, die in § 2 Nr. 3 der Verordnung getroffen worden ist, sind wegen des Sachzusammenhangs die Beamten, die in Aufsichtsbehörden mit Aufgaben des Umweltschutzes befaßt sind, einbezogen worden (§ 2 Nr. 3 Buchst. c der Verordnung). Die Aufgaben der Gewerbeaufsichtsverwaltung werden demgegenüber grundsätzlich von Dienststellen in der Ortsebene wahrgenommen. Eine Anpassung der Stellenobergrenzen der Gewerbeaufsichtsverwaltung an die Stellenobergrenzen der in den Aufsichtsbehörden tätigen Beamten des gehobenen Dienstes ist aus den genannten Gründen nicht beabsichtigt. In dem Entwurf einer Änderungsverordnung zu § 5 Abs. 6 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes, der gegenwärtig von der Bundesregierung vorbereitet wird und in Kürze dem Bundesrat zugeleitet werden soll, ist jedoch auch die Einbeziehung des mittleren Dienstes der Gewerbeaufsichtsverwaltung vorgesehen. Hierdurch wird in diesem Bereich eine Verbesserung der Beförderungsverhältnisse ermöglicht. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 20. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage B 4): Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhalten von streikenden Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die ihre arbeitswilligen Kollegen gewaltsam an der Arbeitsaufnahme gehindert haben, und wird die Bundesregierung gegebenenfalls die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen durch eine Gesetzesinitiative so ergänzen, daß sie gegen ein solches Vorgehen ausreichen? Ich darf vorab darauf hinweisen, ,daß der Streik im öffentlichen Dienst vom 10. bis 13. Februar 1974 nach den mir vorliegenden Informationen im allgemeinen ruhig und nach den rechtlichen Regeln des Arbeitskampfes verlaufen ist. In welchem Umfang Ausnahmen zu verzeichnen sind, wird die Auswertung der Erfahrungen dieses Arbeitskampfes ergeben, die z. Z. in Angriff genommen wird. Zu derartigen Ausnahmen zähle ich auch Fälle gewaltsamer Behinderung von arbeitswilligen Arbeitnehmern oder Beamten durch Streikposten, wie sie vereinzelt bekanntgeworden sind. Die Beurteilung ergibt sich aus der Rechtslage: Bedrohungen oder tätliche Behinderungen durch Streikposten sind in jedem Falle rechtswidrig. Hierauf ist im übrigen auch im Rundschreiben meines Hauses vom 7. Februar 1974 hingewiesen worden. Die gesetzlichen Bestimmungen, die gegen solche rechtswidrigen Handlungen zu Gebote stehen, reichen nach meiner Auffassung aus. Der Arbeitgeber kann z. B. eine einstweilige Verfügung erwirken. Er kann ggf. Arbeitnehmer, die Arbeitswillige gewaltsam behindern, fristlos entlassen. Die gewaltsame Behinderung kann ferner einen Straftatbestand — z. B. Nötigung, Körperverletzung, Beleidigung — erfüllen und als solcher die entsprechenden Sanktionen nach sich ziehen. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 20. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage B 5) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Existenz des Bundes der Polen in Deutschland, der in der Bundesrepublik Deutschland polnische Belange vertritt, und die Einrichtung eines „Polnischen Museums" in Bochum? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 5415* Der 1922 gegründete „Bund der Polen in Deutschland e. V." (BdP) ist eine Organisation vorwiegend deutscher Staatsangehöriger polnischer Abstammung; teilweise gehören ihm nichtdeutsche Flüchtlinge polnischer Volkszugehörigkeit an. Zwischen den Weltkriegen bildete er das Rückgrat der sich in Deutschland zum polnischen Volkstum bekennenden Personen. Nach 1945 setzte sich der Verein für die Repatriierung von polnischen Volkszugehörigen ein. Nach seiner Satzung will er insbesondere — die vollen Rechte für die polnische Bevölkerung in Deutschland als nationale Minderheit wahren, — durch Veranstaltungen seinen Mitgliedern die Geschichte, Kultur und Interessen des polnischen Volkes vermitteln, — bedürftige Landsleute, Schüler, Studenten, caritative und kirchliche Institutionen unterstützen. Die dem BdP zur Verfügung stehenden eigenen Mittel und Spenden erlauben die kostenlose Herausgabe des in polnischer Sprache erscheinenden Verbandsorgans „Ogniwo" (= Das Bindeglied) und eines Jahrbuches. Das Verbandsinteresse dürfte gegenwärtig vornehmlich auf die Organisierung und Durchführung von verbilligten Gruppenreisen nach Polen gerichtet sein. Die Absicht des BdP, ein „polnisches Museum" in Bochum einzurichten, wurde bereits im Spätsommer 1973 im Verbandsorgan „Ogniwo" angekündigt. Vermutlich geht sie auf Überlegungen zurück, die im Jahre 1972 anläßlich des 50jährigen Bestehens des BdP und der damit verbundenen Erinnerungsfeiern zur 100jährigen Wiederkehr der polnischen Immigration in das Gebiet von Rhein und Ruhr angestellt wurden. Das Museum soll neben einer historischen Gesamtdarstellung der polnischen Volkszugehörigen in Deutschland und ihren Organisationen das Verhältnis zwischen diesem Bevölkerungsteil und den Deutschen in den vergangenen 50 Jahren aufzeigen. Die Bundesregierung vermag aus den aufgezeigten Absichten und Aktivitäten gegenwärtig keinen Verstoß gegen deutsches Verfassungs- und Vereinsrecht zu erkennen. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 21. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abg. Lampersbach (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage B 6) : Ist die Bundesregierung bereit, Mittel aus dem bei der Bundesbank ruhenden Restbetrag des Konjunkturzuschlags bereitzustellen, um die Stiftung für die Alterssicherung älterer Selbständiger mit einem Grundstock finanziell auszustatten, bevor vom Stiftungsvorstand Verhandlungen mit den Wirtschaftsverbänden über freiwillige Zuwendungen aufgenommen werden? Ihrem Vorschlag, Mittel aus dem nicht zurückgezahlten Konjunkturzuschlag bereitzustellen, um die Stiftung für die Altersversicherung älterer Selbständiger mit einem Grundstock finanziell auszustatten, kann seitens der Bundesregierung nicht gefolgt werden. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/ CSU-Fraktion vom 31. Januar 1974 (Drucksache 7/1631) hatte der Bundesminister der Finanzen bereits erklärt, daß die Bundesregierung den Ländern vorgeschlagen habe, den Restbetrag aus dem Konjunkturzuschlag für konjunkturelle Maßnahmen zu verwenden. Dem liegt der Gedanke zugrunde, daß diese aus der Konjunktursteuerung stammenden Gelder auch wieder konjunkturpolitisch eingesetzt werden sollen. Ich möchte es jedoch nicht versäumen, bei dieser Gelegenheit noch zu einem Vorgang Stellung zu nehmen, der Ihnen inzwischen sicher durch die Presse bekanntgeworden ist. In der Frage des Anspruchs auf das Restguthaben aus dem Konjunkturzuschlag, das sich nach Abwicklung noch rechtzeitig vor dem 1. Januar 1974 eingegangener Rückzahlungsanträge schätzungsweise auf etwa 160 Millionen DM belaufen dürfte, werden von Bund und Ländern abweichende Rechtsauffassungen vertreten. Die Landesfinanzministerkonferenz ist am 24./25. Oktober 1973 zu der Auffassung gelangt, das Restguthaben stehe in vollem Umfang der Ländergesamtheit zu. Das Konjunkturzuschlagsgesetz hat jedoch die Frage, wem ein nicht zurückgefordertes Restguthaben zusteht, nicht ausdrücklich geregelt. Die Bundesregierung ist deshalb davon ausgegangen, daß dem Bund zumindest entsprechend dem für die Einkommensteuer geltenden Aufteilungsverhältnis 43 v. H. des Restguthabens zukommen müssen. Um vollendete Tatsachen zu schaffen, hat die Landesfinanzministerkonferenz — unter Aufrechterhaltung ihres Rechtsstandpunkts des Alleinanspruchs auf das Restguthaben — am 31. Januar 1974 beschlossen, das Restguthaben kurzerhand entsprechend den Kontoständen ihrer Länder vom Treuhand-Sonderkonto „Konjunkturzuschlag" bei der Deutschen Bundesbank abzurufen. Entsprechend diesem Beschluß haben die Länder bis zum 12. Februar 1974 das gesamte Restguthaben von der Bundesbank abgezogen. Die Bundesregierung verzichtete darauf, weitere Einwendungen gegen dieses Vorgehen der Länder geltend zu machen. Nach dem Ergebnis der Erörterung dieses Vorfalls bei der Besprechung der Regierungschefs von Bund und Ländern am 15. Februar 1974 kann nämlich erwartet werden, daß die Länder die Mittel aus dem Restguthaben des Konjunkturzuschlags in vollem Umfange für Maßnahmen zur Begegnung von konjunkturellen Abschwächungen sektoraler oder regionaler Art verwenden werden, zumal eine solche Verwendung in voller Übereinstimmung mit dem Schreiben des Vorsitzenden der Landesfinanzministerkonferenz vorn 11. Februar 1974 steht. In diesem Teil erscheint ein Rechtsstreit mit den Ländern nicht mehr sinnvoll, weil die Bundesregierung ohnehin ihren Anteil aus dem Restguthaben — wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion vom 31. Januar 1974 (Drucksache 7/1631) angekündigt — den Ländern über Art. 104 a Abs. 4 GG zur Verfügung zu stellen beabsichtigte. 5416* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 Im übrigen ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, daß die Stiftung für die Altersversicherung älterer Selbständiger im Wege der Solidarität der Wirtschaft finanziert werden sollte. Eine Beteiligung des Bundes ist nicht vorgesehen und auch nicht zu erwarten, weil dadurch eine einzelne Gruppe bevorzugt würde. Der Aufbau einer Altersversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung wird bereits durch eine besonders günstige Bewertung der nachentrichteten Beiträge erleichtert. Es würde insbesondere bei den pflichtversicherten Arbeitnehmern, die durch regelmäßige einkommensgerechte Beitragszahlungen die Finanzierung der Rentenversicherung ermöglichen, selbst jedoch ihren Versicherungsverlauf nachträglich nicht verändern können, wenig Verständnis finden, wenn neben den großzügigen Nachentrichtungsmöglichkeiten noch weitere öffentliche Finanzhilfen gewährt würden. (Vgl. hierzu auch Anlage 48). Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 20. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/1700 Fragen B 7 und 8) : Was wird die Bundesregierung tun bzw. veranlassen, um den möglichen Verschlechterungen der „terms of trade" durch die außergewöhnliche Verteuerung der Rohstoffimportpreise entgegenzuwirken? Welche Initiativen beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften zu ergreifen bzw, zu unterstützen, um den besonders durch die gestiegenen Ölpreise zu erwartenden Auswirkungen auf die Zahlungsbilanzen der davon betroffenen Länder zu begegnen? Zu Frage B 7: Um einer möglichen Verschlechterung der „Terms of Trade" durch die Verteuerung der Rohstoffpreise entgegenwirken zu können, müßte die Möglichkeit bestehen, direkt oder indirekt Einfluß auf die Komponenten dieser „Terms of Trade" zu nehmen. Die „Terms of Trade" reflektieren die Preisentwicklung auf den internationalen Märkten. Die Bundesregierung hat weder die Möglichkeit noch die Absicht, die deutschen Ausfuhrpreise unmittelbar zu beeinflussen; noch viel weniger kann sie in irgendeiner Form auf eine Senkung der auf dem Weltmarkt entstehenden Einfuhrpreise hinwirken. Sie wird sich jedoch im Zusammenwirken mit der Deutschen Bundesbank bemühen, den Kurs des US-Dollars nicht zu weit ansteigen zu lassen, um so eine gewisse Mäßigung der Entwicklung der Einfuhrpreise zu erreichen. Die Bundesregierung sieht sich deshalb außerstande, vorbeugende Maßnahmen gegen eine mögliche Verschlechterung der „Terms of Trade" zu unternehmen. Zu Frage B 8: Die Auswirkungen der gestiegenen Ölpreise wirken auf die Weltwirtschaft als Ganzes. Der globale Charakter des Problems erfordert auch für den Zahlungsbilanzausgleich eine Behandlung, die über den regionalen Rahmen hinausgreift. Die Bundesregierung hat zusammen mit ihren EG-Partnern die Initiative des Präsidenten der Vereinigten Staaten zur Vorbereitung eines internationalen Dialogs begrüßt. Sie wird diesen Dialog in enger Abstimmung mit ihren europäischen Partnern führen. Dabei wird es darauf ankommen, das Problem der Leistungsbilanzdefizite auf eine lösbare Größenordnung zurückzuführen, eine Politik der Verbraucherländer zu vermeiden, die zu Lasten ihrer Partner geht und die Kapitalströme so zu beeinflussen, daß schwere Störungen des Zahlungsbilanzgleichgewichts vermieden werden. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 20. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 7/1700 Frage B 9) : Wie viele nicht aus dem EG-Raum stammende ausländische Bauunternehmungen mit wie vielen Arbeitskräften und welchen Auftragsvolumen sind z. Z. in der Bundesrepublik Deutschland tätig, und welche Möglichkeiten hält die Bundesregierung für angebracht, angesichts der Situation auf dem Baumarkt die Beschäftigung solcher ausländischer Bauunternehmungen in der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern? Statistische Unterlagen zur exakten Beantwortung Ihrer Frage nach den in der Bundesrepublik Deutschland tätigen, nicht aus dem EG-Raum stammenden ausländischen Bauunternehmen, der Zahl der von ihnen beschäftigten ausländischen Arbeitskräfte und ihres Auftragsvolumens existieren nicht. Gewisse Hinweise hierauf können nur der Statistik über die beschäftigten ausländischen Bauarbeiter in der Bundesrepublik Deutschland (Stand Ende 1972) entnommen werden. Bis Ende 1973 ist die Zahl der ausländischen Bauarbeiter entsprechend dem Rückgang der Beschäftigung in der Bauwirtschaft sicherlich gesunken. Der ganz überwiegende Teil der ausländischen Bauarbeiter dürfte von deutschen Baufirmen beschäftigt werden. Es ist allerdings anzunehmen, daß im Rahmen des Grenzverkehrs einige österreichische und Schweizer Firmen mit eigenen Arbeitskräften in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind. Hinzu kommen relativ wenige jugoslawische Firmen, doch ist die überwiegende Mehrzahl der jugoslawischen Bauarbeiter bei deutschen Baufirmen tätig. Lediglich die Arbeitnehmer aus den osteuropäischen Staaten sind wahrscheinlich ausschließlich bei Firmen aus ihren Herkunftsländern beschäftigt. Insgesamt dürften also in der Bundesrepublik Deutschland nur wenige ausländische Bauunternehmen aus Nicht-EG-Staaten tätig sein. Die in diesen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 5417* Unternehmen beschäftigten ausländischen Bauarbeiter werden nicht über 2 v. H. der Beschäftigten in der Bauwirtschaft ausmachen. Das gleiche gilt für das Auftragsvolumen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß ausländische Bauunternehmen nicht schlechthin vom deutschen Baumarkt ausgeschlossen werden sollten. Dies käme einer Entliberalisierung des deutschen Baumarktes gleich, wozu angesichts des geringen Marktanteiles und der positiven Wirkungen ausländischer Wettbewerber auf die Preisbildung deutscher Bauunternehmen kein Anlaß besteht. Die Bundesregierung hat allerdings wiederholt darauf hingewiesen, daß die besondere Situation bestimmter strukturschwacher Gebiete in einzelnen Fällen eine restriktive Haltung erforderlich machen kann. In einer solchen Lage kann die Tätigkeit ausländischer Bauunternehmen aus Staaten, die nicht Mitglieder der EWG sind, dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen. Eine Versagung bzw. Beschränkung der gewerberechtlichen Genehmigung nach § 12 der Gewerbeordnung erscheint in solchen Fällen gerechtfertigt. Die Entscheidung hierüber liegt allerdings bei den zuständigen Landesbehörden. Ich habe bereits Herrn Abgeordneten Schedl auf seine mündliche Frage (Protokoll der 77. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. Januar 1974, Seite 4944) mitgeteilt, daß der zuständige Interministerielle Ausschuß der Bundesregierung angesichts der derzeitigen konjunkturellen Situation im Baugewerbe und entsprechend den Bestimmungen der Arbeitserlaubnisverordnung beschlossen hat, den im Rahmen von Werkverträgen entsandten ausländischen Arbeitnehmern bis auf weiteres keine Arbeitserlaubnis mehr zu erteilen. Dies gilt, wenn der Vertrag mit dem deutschen Auftraggeber erst nach dem vom Bundeskabinett verfügten Anwerbestopp für ausländische Arbeitnehmer abgeschlossen wurde. Anhang Beschäftigte ausländische Arbeitnehmer in den Bauberufen im Bundesgebiet, untergliedert nach Nationalitäten Stand: Dezember 1972 Insgesamt: 389 854 davon 1. aus EG-Staaten 111 510 2. aus Nicht-EG-Staaten 278 344 davon aus Finnland 100 Griechenland 11 063 Norwegen 63 Österreich 17 684 Schweden 120 Schweiz 573 Spanien 13 851 Portugal 6 903 Jugoslawien 135 877 Bulgarien 199 Polen 592 Rumänien 2 771 Sowjetunion 34 Tschechoslowakei 997 Ungarn 699 sonstiges Europa 137 Algerien 453 Marokko 5 113 Tunesien 1 322 sonstiges Afrika 586 USA 664 sonstiges Amerika 318 Türkei 75 286 Jordanien 365 Iran 324 sonstiges Asien 637 Australien 152 Staatenlose und ungeklärte Staatsbürgerschaft 1 461 Anlage 64 (E Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 21. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Möhring (SPD) (Drucksache 7/1700 Frage B 10) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in einem mit Mitteln des Bundes geförderten Demonstrativvorhaben von ca. 2000 Wohneinheiten in der Stadt Luneburg (Kaltenmoor) die zur Lieferung von Fernwärme unter Vertrag genommene Firma „Deutsche FINA Gesellschaft mbH, Frankfurt/M," die Wärmepreise für das Jahr 1974 um mindestens 57 °/o gesteigert und Nadiforderungen aus 1973 in Höhe bis zu 300 °/o an die Wärmeabnehmer gestellt hat, und, wenn ja, sieht die Bundesregierung einen Anlaß, auch deutsche Firmenteile der FINA-Gruppe, die den Ölimport besorgt in ihre kartellrechtlichen Überprüfungen einzubeziehen, um festzustellen, ob eventuelle Billigpreise nicht an den Endverbraucher weitergegeben, sondern als Zwischengewinn dem Konzern zugeflossen sind? Die Preiserhöhungen der FINA für Fernwärme im Lüneburger Stadtteil Kaltenmoor werden vom niedersächsischen Minister für Wirtschaft und öffentliche Arbeiten zur Zeit kartellrechtlich überprüft. Die Beurteilung von Fällen, in denen sich die Wirkung eines wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens auf das Gebiet eines Landes beschränkt, fällt in die Zuständigkeit der Länder. Daher hatte ich bereits am 28. November 1973 alle Länderwirtschaftsminister gebeten, die Preisentwicklung im Mineralölbereich verstärkt zu beobachten und etwaige Verstöße gegen das Kartellrecht oder auch gegen das Wirtschaftsstrafgesetz vordringlich zu verfolgen. Ich habe die in Ihrer Anfrage mitgeteilten Tatsachen an die Landeskartellbehörde Niedersachsen weitergeleitet, die sie im Rahmen ihres weiteren Verfahrens verwerten wird. 5418* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 Anlage 65 Antwort des Parl Staatssekretärs Grüner vom 21. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage B 11): Wie hat sich der Benzinverbrauch seit Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung im Vergleich zu den Vormonaten entwickelt? Die Geschwindigkeitsbeschränkungen sind in der letzten Novemberdekade 1973 gemeinsam mit dem Sonntagsfahrverbot eingeführt worden. Die Fahrverbote waren allerdings auf die 4 Sonntage bis zum 16. Dezember 1973 befristet. Statistische Daten über den Benzinabsatz liegen bisher erst bis Ende Dezember 1973 vor. Für Januar sind lediglich vorläufige Hochrechnungen der Mineralölwirtschaft vorhanden. Danach ergibt sich folgende Absatzentwicklung: 1973 September 1 450 Mio t Oktober 1 720 Mio t November 1 513 Mio t Dezember 1 332 Mio t 1974 Januar 1 395 Mio t. Die extrem hohe Absatzzahl für Oktober 1973 dürfte wesentlich auf die zu Beginn des Nahostkonfliktes einsetzenden Bevorratungskäufe der Verbraucher zurückzuführen sein. Dies wird bestätigt durch einen Vergleich mit dem Absatz im Oktober 1972 in Höhe von 1 615 Mio t. Die Absatzentwicklung seit Oktober vergangenen Jahres zeigt also beim Benzin eine beachtliche rückläufige Tendenz. Aufschlußreicher als der Vergleich mit den Vormonaten dürfte allerdings der Vergleich mit dem jeweiligen Vorjahresmonat sein. Während der Benzinabsatz 1973 verglichen mit dem Vorjahr insgesamt um 1,9 °/o anstieg, ging er im November 1973 um 0,3 und im Dezember 1973 um 10,9 °/o im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat zurück. Der Absatz im Januar 1974 lag voraussichtlich auf dem entsprechenden Vorjahresniveau. Eine exakte Zurechnung des Minderverbrauches zu Geschwindigkeitsbegrenzungen und Fahrverbot ist nicht möglich; Schätzungen der Mineralölwirtschaft gehen davon aus, daß beide Maßnahmen etwa je zur Hälfte die Einsparung getragen haben. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 21. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Eyrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Fragen B 12 und 13) : Ist die Bundesregierung grundsätzlich bereit, in Abänderung ihrer ursprünglichen Absichten unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Planungsausschusses bisher nicht vorgesehene Gebiete in das Förderprogramm des Bundes aufzunehmen? Ist die Bundesregierung bereit, den strukturell äußerst unterschiedlichen Landkreis Lörrach in Anbetracht der unbestritten förderungswürdigen Höhenlandschaftsgebiete baldmöglichst in das Förderprogramm einzubeziehen und dadurch die Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg auf dem Gebiet der Infrastruktur und des Fremdenverkehrs zu unterstützen? Angesichts der weit fortgeschrittenen Arbeiten zur Überprüfung der Fördergebietsabgrenzung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", die nach Beschluß des von Bund und Ländern gebildeten Planungsausschusses vom 11. Februar 1974 in diesem Jahr abgeschlossen werden sollen, ist die Bundesregierung nicht bereit, zwischenzeitlich einzelne Stadt- und Landkreise zusätzlich in die Gemeinschaftsaufgabe aufzunehmen. Diese Auffassung wird von allen Ländern im Planungsausschuß geteilt. Die Bundesregierung ist auch jetzt nicht in der Lage zu übersehen, ob der Kreis Lörrach nach Abschluß der Arbeiten zur Fördergebietsüberprüfung zu den Fördergebieten gehören wird. Das hängt von den im Sommer/Herbst d. J. zu treffenden Entscheidungen des Planungsausschusses hinsichtlich der Abgrenzungskriterien und deren Schwellenwerten ab. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 20. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 7/1700 Frage B 14) : Wird sich die Bundesregierung entsprechend der Entschließung 548 (1973) der Beratenden Versammlung des Europarates dafür einsetzen, daß der von den Europäischen Gemeinschaften zu errichtende Garantiefonds für private Investitionen in Entwicklungsländern auch europäischen Nichtmitgliedstaaten der Gemeinschaften zum Beitritt offenstehen wird? Zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften ist umstritten, ob es sinnvoll ist, schon jetzt ein — unvermeidlich kompliziertes — gemeinschaftliches Garantiesystem für Privatinvestitionen in dritten Ländern einzurichten. Die Bundesregierung hält es für zweckmäßiger, zunächst die nationalen Garantiesysteme zu harmonisieren. Eine Beschlußfassung des EG-Rates ist noch nicht abzusehen. Es ist daher verfrüht, bereits in diesem Stadium zu prüfen, ob entsprechend der Entschließung 548 (1973) der Beratenden Versammlung des Europarates vom 3. Juli 1973 auch Nicht-Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet werden soll, sich an einem gemeinschaftlichen Garantiesystem zu beteiligen. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 20. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 7/1700 Fragen B 15 und 16) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Firma Josef Meissner, Köln, Bayenthalgürtel 16, Explosivstoffüllanlagen für die Firma Explosivos da Trafaria, Rua Dom Joao V, 23, Lissabon, liefert zur Herstellung von 105-mm-Geschossen, 81-min-Mörsergranaten und 500-kg-TNT-Bomben und daß der Endausbau dieser Anlage im März 1974 beginnt? Ist die Bundesregierung bereit, die bundesdeutsche Beteiligung an der Fertigstellung der Munitionsfabrik Trafaria zurückzuziehen? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 5419* Zu Frage B 15: Die Firma Josef Meissner, Köln, Bayenthalgürtel 16-20, hat am 29. März 1972 die Genehmigung zur Ausfuhr von Einrichtungsteilen für die Munitionsfabrik Trafaria in Portugal erhalten. Die Genehmigung war bis zum 29. März 1973 gültig. Der gesamte Lieferauftrag war bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführt. Zu Frage B 16: Der Bund ist an der Firma Meissner nicht beteiligt. Die Erteilung der Ausfuhrgenehmigung erfolgte im Einklang mit den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern. Die erteilte Genehmigung kann nicht widerrufen werden, da keiner der in § 30 des Außenwirtschaftsgesetzes aufgeführten Widerrufsgründe vorliegt. Ausfuhrgenehmigungen zur Lieferung von Waffen und sonstigen Rüstungsgütern nach Portugal werden im übrigen nur erteilt, wenn die portugiesische Regierung den Endverbleib der Waren im geographischen Geltungsbereich der NATO bescheinigt. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf Ihre Fragen aus dem vergangenen Jahr (Drucksache 7/1380 Fragen A 110 und 111) zurückkommen. Durch Ihren Hinweis auf die Firma Fritz Werner gingen die Nachforschungen damals davon aus, daß sich Ihre Fragen auf diese Firma bezogen, der in der Tat keine Ausfuhrgenehmigung für die hier in Frage kommenden Lieferungen erteilt worden ist. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 18. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage B 17) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht des „Vereins gegen tierquälerische Massentierhaltung e. V.", daß „seit dem 1. Oktober 1972 ein Tierschutzgesetz besteht, welches ein Tierelend duldet, wie es die Geschichte bisher nicht kennt", und beabsichtigt die Bundesregierung eine Novellierung des Tierschutzgesetzes? Der Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e. V. hat sich bereits am 7. Dezember 1973 mit gleicher Fragestellung an mich gewandt. In meiner Antwort vom 2. Januar 1974 habe ich dargestellt und eingehend begründet, daß das Tierschutzgesetz (TierSchG) vom 24. Juli 1972 keineswegs „ein Tierleid, wie es die Geschichte bisher nicht kennt" duldet noch „die industrielle Massentierhaltung" legalisiert. Wie ich bereits in meinen Antworten zu diesem Fragenkomplex zum Ausdruck gebracht habe, kann nicht davon ausgegangen werden, daß die Haltung von Nutztieren in neuzeitlichen Haltungssystemen schlechthin gegen die Grundsätze des Tierschutzes verstößt. Alle mit diesen Fragen zusammenhängenden Probleme sind mit dem 1969 konstituierten Beirat für Tierschutz meines Hauses, dem u. a. auch namhafte Vertreter der 'Spitzenorganisationen des Tierschutzes angehören sowie im Rahmen der parlamentarischen Behandlung des Regierungsentwurfs eines Tierschutzgesetzes, vor allem jedoch auch anläßlich der öffentlichen Anhörung zu diesem Gesetzentwurf am 8. Februar 1972 eingehend erörtert worden. Auch hierbei kamen namhafte Vertreter der Verhaltenswissenschaft sowie des Tierschutzes zu Wort. Das Tierschutzgesetz in der vorliegenden Fassung ist danach einstimmig verabschiedet worden. -Die Bundesregierung kennt die speziellen tierschutzrelevanten Fragen, die sich bei der heutigen Haltung großer, gleichartiger Nutztierbestände auf begrenztem Raum in neuzeitlichen Haltungssystemen ergeben. Das Tierschutzgesetz enthält zu diesem Zweck im § 13 Abs. 1 und 3 die notwendigen Ermächtigungen zum Erlaß von Durchführungsvorschriften zum Schutze der Tiere unter diesen besonderen Haltungs- bzw. Transportbedingungen. Die hier den Durchführungsverordnungen zugrunde zu legenden Mindestforderungen des Tierschutzes beinhalten jedoch zahlreiche wissenschaftliche und fachtechnische Fragen, mit deren Abklärung in Form von Gutachten auf meine Veranlassung hin seit einiger Zeit besondere Arbeitsgruppen von Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis unter Beteiligung namhafter Verhaltenswissenschaftler befaßt sind. Im Falle der Haltung von Schweinen (1971) und Kälbern (1973) sind diese Gutachten bereits vorgelegt und von mir unverzüglich veröffentlicht worden. Beide Gutachten zeigen — jedes für seinen Bereich — die an Hand des derzeitigen Standes der Erkenntnisse begründeten Tierschutz-Mindestforderungen auf. Diese machen mit ihren präzisen Einzelangaben jedermann deutlich, wie die Haltung solcher Tiere tierschutzgerecht zu erfolgen hat. Die Gutachten enthalten ferner Hinweise auf die notwendige wissenschaftliche 'Bearbeitung noch offener Fragen. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Mittel sind bereits einzelne dieser Forschungsvorhaben initiiert worden. Die nach Abklärung dieser wissenschaftlichen und fachtechnischen Fragen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Aussagen der o. g. Gutachten werden dann als materielle Grundlage zur fachlichen Ausrichtung der betreffenden Durchführungsvorschriften nach § 13 TierSchG dienen. Die Bundesregierung sieht daher bei Würdigung dieses Zusammenhanges keine Notwendigkeit für eine Novellierung des Tierschutzgesetzes vom 24. Juni 1972. Auf die ausführliche Behandlung dieses Fragen-komplexes unter der Überschrift „Reform des Tierschutzrechts geht zügig voran" in BMELF-Informationen Nr. 14 vom 2. April 1973, S. 8 f sowie unter der Überschrift „Tierschutz in unserem Lande" im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 152, S. 1516 und 1517 vom 28. November 1973 und auf meine Antworten zu Anfragen der Herren Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen — Drucksache 7/1044, Frage A 53, Fragestunde vom 3. bis 5. Oktober 1973, Baack 5420* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 — Drucksache 7/769, Frage B 19, Fragestunde vom 20. Juni 1973, Richard Müller — Drucksache 7/1380, Frage 69, Fragestunde vom 12./13. Dezember 1973, der Frau Abgeordneten Verhülsdonk — Deutscher Bundestag 7/S. 4750, Frage 66 C, Fragestunde vom 23. bis 25. Januar 1974, des Herrn Abgeordneten Dr. Hans Evers — Drucksache 7/1555, Frage 30 B, Fragestunde vom 23. bis 25. Januar 1974 sowie auf die Kleine Anfrage der Herren Abgeordneten Gallus, Dr. Schmidt (Gellersen), Saxowski, Lemp, Frau Dr. Riedel-Martiny, Ronneburger und Genossen — Drucksache 7/1533 — darf ich in diesem Zusammenhang hinweisen. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 19. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Fragen B 18 und 19) : Aus welchem Grunde führen Preisdifferenzen bei Weizen zwischen Frankreich und Deutschland von über 100 DM/Tonne nicht zum Export deutschen Weizens nach Frankreich? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die von der EG-Kommission auf der Grundlage der vom EG-Ministerrat am 19./20. Juni 1973 beschlossenen Grundsätze jetzt vorgeschlagene Regelung des Handels mit Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und Gemüse sowohl hinsichtlich des vorgesehenen Niedrig- bzw. Mindestpreissystems als auch hinsichtlich der in dieses besondere Einfuhrsystem vorgeschlagenen Einbeziehung bestimmter Verarbeitungserzeugnisse ausreichen wird, um den Wettbewerb der Gemeinschaft mit Drittländern so zu regeln, daß die einheimische und vom Angebots- und Preisdruck der Drittländer besonders betroffenen Konservenindustrie mit Anwendung dieser gemeinsamen Handelsregelung angemessen geschützt wird? Zu Frage B 18: Ihre Frage basiert wahrscheinlich auf unzureichenden Informationen; denn tatsächlich besteht ein Preisgefälle zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich derart, daß Weichweizen von Frankreich nach Deutschland fließen müßte und nicht umgekehrt. Daß bei diesem Preisstand zur Zeit kaum Weizen in die Bundesrepublik Deutschland fließt, liegt daran, daß die Differenz zwischen den zu vergleichenden Marktpreisen nicht ausreicht. Mitte Februar lagen nach unserer Information die Marktpreise für Weichweizen in Frankreich nach Addition des Grenzausgleiches, der für die De-factoDM-Aufwertung erhoben wird, bei 410,— DM/t und damit um etwa die Frachtkosten unter dem vergleichbaren deutschen Preis. Die Preise für Weichweizen in Frankreich und in der Bundesrepublik Deutschland stehen also zur Zeit — unter Berücksichtigung von Grenzausgleich und Frachtkosten — im Gleichgewicht zueinander. Zu Frage B 19: Der Vorschlag der Kommission stützt sich auf einen Beschluß des Rates der im Rahmen eines Kompromisses zustande gekommen ist. Diesem Vorschlag ist auf jeden Fall ein Vorzug gegenüber der gegenwärtig praktizierten einzelstaatlichen Regelungen einzuräumen. Er wird zur Zeit von der Bundesregierung geprüft. Die Beratungen in Brüssel laufen erst an. Ich bitte um Verständnis, daß ich vor Beginn der Beratungen von einer näheren Stellungnahme absehen möchte, um meinen Verhandlungsspielraum zu erhalten. Anlage 71 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 20. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage B 20): Bedarf der Zustimmung des Bundesrates das Gesetz, dessen Entwurf die Bundesregierung demnächst über Fragen der Unternehmensmitbestimmung einbringen will? Das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer — Mitbestimmungsgesetz —, das von der Bundesregierung zur Zeit vorbereitet wird, bedarf nach Auffassung der Bundesregierung nicht der Zustimmung des Bundesrates. Das Grundgesetz sieht die Zustimmungsbedürftigkeit nur in ausdrücklich genannten Fällen vor. Das künftige Mitbestimmungsgesetz wird seinem Inhalt nach unter keinen dieser Fälle einzuordnen sein. Aus dem gleichen Grunde waren auch die geltenden Montan-Mitbestimmungsgesetze keine Zustimmungsgesetze. Anlage 72 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 20. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage B 21): Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes durch die Begrenzung des durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelts auf 25 DM für den Kalendertag für die Unternehmen in zunehmendem Maß Belastungen entstehen, die an sich von der Allgemeinheit zu tragen wären und durch eine Aktualisierung und eventuelle Dynamisierung des Betrags auf das ursprünglich vom Gesetzgeber beabsichtigte Maß reduziert werden könnten, und was gedenkt die Bundesregierung in dieser Angelegenheit zu tun? Seit dem 1. Januar 1968 erhalten Versicherte, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, in der Regel für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung Mutterschaftsgeld in Höhe des durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelts. Die Leistung der Krankenkassen ist auf mindestens 3,50 DM und höchstens 25 DM je Kalendertag begrenzt. Übersteigt das Nettoarbeitsentgelt diesen Betrag, dann hat der Arbeitgeber einen Zuschuß bis zur Höhe des Nettoarbeitsentgelts zu zahlen. Der Bund beteiligt sich je Mutterschaftsfall mit einem Zuschuß an die Krankenkasse in Höhe von 400 DM. Auf die Fragen, die sich bei einer Neuregelung ergeben, ist bereits bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Müller (Berlin), Müller (Remscheid), Dr. Böhme, Frau Kalinke, Franke (Osnabrück), Geisenhofer, Horten, Dr. Götz und Genossen (Bundestags-Drucksache VI/2477) eingegangen worden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 5421* Jede Erhöhung des Höchstbetrages des Mutterschaftsgeldes (25 DM) würde zu einer Mehrbelastung der Krankenversicherung führen. Diese Mehrbelastung wäre nur dann tragbar, wenn die entstehenden Mehrkosten vom Bund durch eine gleichzeitige Erhöhung oder Dynamisierung des Pauschbetrages von 400 DM nach § 200 d Reichsversicherungsordnung übernommen würden. Hierfür stehen derzeit jedoch keine Mittel zur Verfügung (vgl. Beantwortung der o. a. Kleinen Anfrage BT-Drucks. VI/2477). Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eicher vom 20. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Fragen B 22 und 23) : Ist es zutreffend, daß trotz des starken Personalbedarfs in Katastrophenschutzeinrichtungen auf Grund der Neufassung des § 14 des Zivildienstgesetzes Verpflichtungen von anerkannten Kriegsdienstverweigerern im Zivilschutz oder Katastrophenschutz nicht möglich sind mit Rücksicht darauf, daß entsprechende Durchführungsverordnungen des Bundesamts für den Zivildienst noch nicht erlassen worden sind? Welche Regelungen sehen die geplanten oder bereits vorhandenen Durchführungsverordnungen hinsichtlich einer zahlenmäßigen Beschränkung und hinsichtlich einer zeitmäßigen Beschränkung von Verpflichtungen von Zivildienstpflichtigen im Katastrophenschutz vor? Nach § 14 des Zivildienstgesetzes werden anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die sich mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf mindestens 10 Jahre zum Dienst als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz verpflichtet haben, für die Dauer ihrer Mitwirkung im Zivilschutz oder Katastrophenschutz nicht zum Zivildienst herangezogen. Diese Ausnahme vom Zivildienst gilt kraft Gesetzes. Durchführungsbestimmungen sind nicht erforderlich. Voraussetzung für die Freistellung vom Zivildienst ist lediglich, daß der anerkannte Kriegsdienstverweigerer die genannte Verpflichtung auf mindestens 10 Jahre vor Zustellung des Einberufungsbescheides zum Zivildienst eingegangen ist und die zuständige Behörde ihre Zustimmung zu dieser Verpflichtung dem Bundesamt für den Zivildienst vor der Zustellung des Einberufungsbescheides schriftlich mitgeteilt hat. Im Gegensatz zu § 13 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes, wonach der Bundesminister des Innern und der Bundesminister der Verteidigung jeweils die Zahl vereinbaren, bis zu der eine Freistellung vom Wehrdienst für Dienstleistungen im Zivilschutz oder Katastrophenschutz möglich ist, sieht § 14 des Zivildienstgesetzes eine Kontingentierung nicht vor. Dies bedeutet,. daß anerkannte Kriegsdienstverweigerer in unbegrenzter Zahl mit der Folge der Freistellung vom Zivildienst für den Zivilschutz oder Katastrophenschutz verpflichtet werden können. Anlage 74 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 20. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/1700 Fragen B 24 und 25) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den dringend notwendigen Neubau des Arbeitsamts Neuwied zu beschleunigen, damit die unzumutbare Unterbringung in fünf verschiedenen, z. T. angemieteten Häusern beseitigt wird? Inwieweit wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß die Zahl der qualifizierten Mitarbeiter in den Arbeitsämtern, insbesondere in den. Sektoren Berufsberatung und Förderungsberatung, derart verstärkt wird, daß eine sach-, aber vor allem personengerechte Betreuungsarbeit möglich wird? Die Bundesregierung kann auf die Durchführung von Baumaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit keinen unmittelbaren Einfluß nehmen, da diese als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts ihre Verwaltungsangelegenheiten selbständig erledigt. Die Bundesanstalt ihrerseits bedient sich zur Planung und Durchführung ihrer Baumaßnahmen der Finanzbauverwaltung des jeweiligen Landes. Die Errichtung eines neuen Dienstgebäudes für das Arbeitsamt Neuwied 'hat sich verzögert, weil ein ursprünglich geplanter Erweiterungsbau aus nachbarrechtlichen Gründen nicht durchgeführt werden konnte. Mit dem Kauf eines entsprechenden Grundstückes wurden jetzt die Voraussetzungen für die Errichtung eines Neubaus geschaffen, für den der von der Bundesregierung genehmigte Haushaltsplan der Bundesanstalt für 1974 die notwendigen Haushaltsmittel vorsieht. Wie mir die Bundesanstalt mitgeteilt hat, werden die Arbeiten zur Zeit ausgeschrieben. Mit dem Beginn der Bauarbeiten kann in Kürze gerechnet werden. Die Bundesregierung unterstützt alle Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit, die auf einen Ausbau ihrer Beratungsdienste und die Qualifizierung der Beratungskräfte gerichtet sind. In den letzten Jahren ist die Zahl der qualifizierten Beratungsfachkräfte beträchtlich erhöht worden. Nach dem von der Bundesregierung genehmigten Haushalt der Bundesanstalt für 1974 wird diese Zahl erneut steigen, und zwar im Aufgabenbereich Berufsberatung um 107 und im Aufgabenbereich Arbeitsberatung/ Förderungsberatung um 80. Der Ausbau der Beratungsdienste wird fortgesetzt. Im Interesse der Ratsuchenden darf die zahlenmäßige Vermehrung des Personals jedoch nicht zu Lasten der Ausbildungsqualität und einer sorgfältigen Auswahl des einzustellenden Personals gehen. Die Bundesanstalt für Arbeit bildet zur Zeit rund 1000 Kräfte für eine Tätigkeit als Beratungsfachkraft aus. Hieraus kann in absehbarer Zeit eine wesentliche Entlastung der gegenwärtig vorhandenen rund 3000 Berufs- und Arbeitsberater erwartet werden. Anlage 75 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 20. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache 7/1700 Frage B 26): Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Gaststättengewerbe Befürchtungen bestehen, daß durch die Einschränkung der Anwerbung von Gastarbeitern der Bedarf an Personal nicht gedeckt werden könnte, und in welcher Weise gedenkt sie, diesen Bedenken Rechnung zu tragen? 5422* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 Der Bundesregierung sind die Befürchtungen des Gaststättengewerbes bekannt. Sie ist jedoch der Auffassung, daß die Betriebe und Interessenvertretungen die Möglichkeiten zur Deckung des Personalbedarfs teilweise zu pessimistisch darstellen. Bei der gegenwärtig entspannten Lage auf dem Arbeitsmarkt müßte es den betroffenen Betrieben leichter als in früheren Jahren gelingen, die benötigten Arbeitnehmer im Bundesgebiet zu gewinnen. Die Aussichten, Fachpersonal zu erhalten, sind günstig. So registrierte die Bundesanstalt für Arbeit Ende Januar 1974 10 595 arbeitsuchende Gästebetreuer, verglichen mit 7 471 offenen Stellen. Es besteht also ein beträchtlicher Überhang an stellensuchendem Fachpersonal. Wo sich Angebot und Nachfrage räumlich nicht decken, bemüht sich die Bundesanstalt für Arbeit besonders um eine überbezirkliche Vermittlung. Den Gaststätten- und Fremdenverkehrsbetrieben ist zu empfehlen, diese Möglichkeit verstärkt zu nutzen. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 21. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Köster (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage B 27) : Hält die Bundesregierung die Aufrechterhaltung der Operationsfähigkeit der Streitkräfte im Spannungs- und auch im Verteidigungsfall für gewährleistet, wenn zivile Bundesbedienstete in Bundeswehreinrichtungen, insbesondere in Bundeswehrdepots, von ihrem Streikrecht Gebrauch machen? Ihre Frage, ob die Bundesregierung die Aufrechterhaltung der Operationsfähigkeit der Streitkräfte im Spannungs- und auch im Verteidigungsfall für gewährleistet hält, wenn zivile Bundesbedienstete in Bundeswehreinrichtungen, insbesondere in Bundeswehrdepots, von ihrem Streikrecht Gebrauch machen, beantworte ich wie folgt: Aus Anlaß des jetzt abgeschlossenen Lohnkonflikts haben u. a. auch Angestellte und Arbeiter im militärischen und zivilen Bereich der Bundeswehr am Streik teilgenommen. Dabei hat sich gezeigt, daß Schwierigkeiten größeren Umfanges nicht aufgetreten sind. Durch Vereinbarungen mit den Gewerkschaften ist es in allen Fällen gelungen, den Dienstbetrieb soweit aufrechtzuerhalten, daß keine Notsituation eingetreten ist. Die Bundesregierung hält gerade wegen der Erfahrungen in den letzten Tagen an der Überzeugung fest, daß insbesondere die gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer bei einer Bedrohung von außen die Verteidigungswürdigkeit der Bundesrepublik Deutschland bejahen und nicht durch Anwendung ihres Streikrechts gegenüber der Bundeswehr den erforderlichen Verteidigungsanstrengungen zuwiderhandeln würden. Abschließend darf ich bemerken, daß alle militärischen und zivilen Verteidigungsplanungen davon ausgehen, daß die Freiheit und Unversehrtheit der Bundesrepublik Deutschland nur dann gewährleistet werden kann, wenn die verteidigungspolitischen Anstrengungen der Bundesregierung von einer entsprechenden Verteidigungsbereitschaft der gesamten Bevölkerung getragen werden. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 21. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage B 28) : Ist die Bundesregierung bereit, für diejenigen Soldaten (Wehrpflichtige), deren Standort so weit von ihrem Wohnort entfernt ist, daß sie einen Tag für An- und Abreise benötigen (Beispiel: Braunschweig—Freiburg u. a.), pro Monat einen um einen Tag verlängerten Wochenendurlaub zu gewähren? Soldaten, die aufgrund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten, erhalten während ihrer 15monatigen Dienstzeit 27 Tage Erholungsurlaub und je 5 bis 6 Tage allgemeine Dienstbefreiung zu Ostern oder Pfingsten und zu Weihnachten oder Neujahr. Wochenendausgang kann schon an Freitagen gestaffelt ab 14.30 Uhr gegebenenfalls bis Montag zum Dienst gewährt werden. Jeder militärische Vorgesetzte ist aus Gründen der Fürsorge bemüht, seine Soldaten im Hinblick auf die Bemessung ihrer Freizeit möglichst gleich zu behandeln. Besondere Härten wegen zu großer Entfernungen zwischen Standort und Heimatort oder mangelnder Verkehrsverbindungen können die Disziplinarvorgesetzten durch Dienstbefreiung, Freistellung vom Dienst oder Gewährung von Sonderurlaub aus persönlichem oder familiärem Anlaß ausgleichen oder mildern. Diese Regelung hat sich trotz der Schwierigkeiten, allen Wünschen gerecht zu werden, bewährt. Ihre Anregung würde dagegen die Truppe mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand belasten. Bei den stark unterschiedlichen Verkehrsverbindungen könnte eine anspruchsauslösende Entfernungsgrenze nur auf der Grundlage vorhandener Verkehrsverbindungen festgelegt werden. Das hätte jedoch zur Folge, daß in vielen Fällen, insbesondere bei Inanspruchnahme mehrerer Verkehrsmittel, zur Bestimmung dieser Grenze von ,der Truppe arbeits- und zeitaufwendige Erhebungen durchgeführt werden müßten. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, für den in Ihrer Frage angesprochenen Personenkreis generell einen zusätzlichen Urlaub von 15 Tagen während der 15monatigen Dienstzeit zu gewähren. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 21. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Fragen B 29 und 30) : Trifft es zu, daß Jugendplanmittel aus dem Bundesjugendplan durch bilaterale Maßnahmen auf Kosten der globalen Länderquote gefördert werden und daß das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit bei bilateralen Maßnahmen über Teile der zugewiesenen globalen Ländermittel verfügt? Trifft es zu, daß die zuständigen Länderministerien nur unzureichend über die Entscheidungen der bilateralen Fachkommissionen oder überhaupt nicht über die bilateralen Besprechungen unterrichtet werden? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 5 423* Zu Frage B 29: Für die Förderung von bilateral vereinbarten Einzelmaßnahmen stellt das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit den obersten Landesjugendbehörden Sondermittel bereit. Die den Ländern zugewiesenen Globalmittel des Bundesjugendplanes werden hierfür nicht in Anspruch genommen. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung ist hiervon 1973 nur in einem Einzelfall mit einem verhältnismäßig geringfügigen Förderungsbetrag abgewichen worden. Zu Frage B 30: Die obersten Landesjugendbehörden sind in allen bilateralen Fachkommissionen vertreten. In der Regel unterrichten diese Vertreter die Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesjugendbehörden über die Empfehlungen der bilateralen Fachkommission. Damit dürfte eine ausreichende Information der obersten Landesjugendbehörden sichergestellt sein. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 21. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauter (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage B 31) : Besteht die Möglichkeit, den Kreis der Berechtigten für Zuschüsse zu den Heizölkosten auszudehnen auf Wohnungsinhaber, die ihre Heizung mit Propan - Butan — Gas betreiben, das ebenso wie die anderen Brennstoffe im Preis erheblich gestiegen ist? Bei keinem Energieträger sind in den letzten Monaten die Preissteigerungen für die Endverbraucher so erheblich gewesen wie bei leichtem Heizöl. In den Monaten September bis November 1973 haben die Preissteigerungen auf diesem Energiesektor 100 °/o und mehr betragen. Dies führte auch zur Vorlage des Gesetzes über einen einmaligen Heizölkostenzuschuß, durch den lediglich die Bezieher und Verbraucher von leichtem Heizöl begünstigt wurden. Dieses Gesetz sollte durch eine einmalige und schnelle Hilfe einen für die Preisentwicklung auf dem Energiemarkt besonders gravierenden Fall lösen. Flüssiggas wird zum Beheizen von Wohnungen hauptsächlich in zwei Formen eingesetzt: 1. über tankabhängige Heizungen und 2. über Gas von Stadtwerken, die dieses auf Flüssiggasbasis herstellen. Zu 1. Nach hier vorliegenden Informationen haben sich die Heizgaspreise für den 1,2-to-Tank etwa wie folgt erhöht: von Mitte 1973 bis 31. 12. 1973 durchschnittlich um rd. 10 °/o; von Mitte 1973 bis 1. 2. 1974 durchschnittlich um rd. 33 °/o. Zu 2. Ein Großteil der entsprechenden Stadtwerke hat nach hier eingegangenen Angaben die Gasabgabe-preise zum 1. Januar 1974 gegenüber dem 1. Januar 1973 zwischen 10 und 30 °/o erhöht. Die Entwicklung der Preissituation ist daher mit der bei leichtem Heizöl nicht annähernd vergleichbar. Eine Ausweitung des Gesetzes wird daher nicht in Erwägung gezogen. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 21. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lampersbach (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage B 32) : Warum hat die Bundesregierung darauf verzichtet, in der Broschüre des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit „Der Rote Faden" (neue Tips für ältere Mitbürger) einen Hinweis über die Stiftung zur Alterssicherung älterer Selbständiger aufzunehmen, und ist die Bundesregierung bereit, künftig in ihren Veröffentlichungen auf die Stiftung zur Alterssicherung älterer Selbständiger verstärkt hinzuweisen? Die vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit herausgegebene Broschüre „Der Rote Faden" ist ein praktischer Ratgeber für ältere Mitbürger. Sie hat die Aufgabe, Hinweise und Aufklärung in solchen Bereichen zu geben, in denen das größte Informationsbedürfnis besteht. Diese Aufgabe wurde, wie die unverminderte Nachfrage und die Flut der Zuschriften beweisen, erfüllt (bisherige Auflage: ca. 3 200 000 Exemplare). Die Vorbereitung der Erstauflage der Schrift „Der Rote Faden" fand zu einem Zeitpunkt statt, als das Gesetz, durch welches die Stiftung zur Alterssicherung älterer Selbständiger errichtet wurde, noch nicht verabschiedet worden war. Es kann aber davon ausgegangen werden, daß Selbständige durch andere, an sie direkt gerichtete Publikationen rechtzeitig über ihre Ansprüche unterrichtet wurden. Es erschien daher nicht notwendig, die Stiftung zur Alterssicherung der Selbständigen, deren Hilfen sich für eine begrenzte Zeit an einen verhältnismäßig kleinen Personenkreis richten, in eine Neuauflage der Broschüre „Der Rote Faden" aufzunehmen, zumal die Antragsfrist für Leistungen aus der Stiftung am 18. 4. 1974 endet. Anlage 81 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 20. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/1700 Frage B 33): Teilte die Bundesregierung die Auffassung, daß die Bedenken, die gegen die Einführung einer Nachtflugbeschränkung sprechen, für den Flughafen Saarhrücken-Ensheim nicht relevant sind, weil er weder internationale Luftverbindungen hat noch an das Nachtluftpostnetz angeschlossen ist und außerdem bei der Planung 1966 5424* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 der Flughafengesellschaft zur Auflage gemacht wurde, beim Betrieb das Göttinger Fluglärmgutachten zu berücksichtigen, in dem die Notwendigkeit von Nachtflugverboten hervorgehoben wird, und ist die Bundesregierung bereit, die von der saarländischen Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm geforderte Nachtflugbeschränkung für den Flughafen Saarhrücken-Ensheim als Ausnahmeregelung zuzulassen und der saarländischen Landesregierung nahezulegen, eine Nachtflugbeschränkung anzuordnen, wie sie auch von der hiesigen Fluglärmkommission gefordert worden ist? Auf Grund der bestehenden Gesetzeslage ist allein die Regierung des Saarlandes zuständig und befugt, für den Flughafen Saarbrücken-Ensheim Nachtbetriebsbeschränkungen anzuordnen. Ich erlaube mir aber, Sie auf folgende Tatsachen hinzuweisen, die der Schutzgemeinschaft vermutlich nicht bekannt sind: Der Flughafen ist ausweislich hier vorhandener Unterlagen in der Zeit von 21.00 bis 07.00 Uhr Ortszeit außer Betrieb. Ausnahmsweise können Flugbewegungen Montag—Freitag in der Zeit von 21.00 bis 24.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 21.00 bis 22.00 Uhr zugelassen werden. Soweit ich informiert bin, hat im Sommer 1973 eine einzige Nachtflugbewegung stattgefunden. Anlage 82 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 20. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1700 Frage B 34) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den LKW-Verkehr auf der Westendstraße — B 486 - in der Ortsdurchfahrt Mörfelden umzuleiten, und wann ist mit dem Bau der geplanten Südumgehung von Mörfelden zu rechnen? Die Umleitung des LKW-Verkehrs auf der Westendstraße B 486 in der Ortsdurchfahrt Mörfelden ist als Verkehrslenkungsmaßnahme Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde. Wie dem Bundesminister für Verkehr bekannt ist, hat sich der Magistrat der Stadt Mörfelden dieserhalb bereits an den hierfür zuständigen Landrat des Kreises Groß-Gerau gewandt. Wann der Bau der geplanten Südumgehung von Mörfelden verwirklicht werden kann, läßt sich im Hinblick auf die angespannte Lage des Straßenbauhaushaltes und der Vielzahl der sehr dringenden anderen Bauvorhaben z. Z. nicht übersehen. Anlage 83 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 20. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage B 35) : Wann plant die Bundesregierung den Ausbau der Bundesstraße 51 auf der Strecke von Osnabrück bis Bad Iburg, und wann wird die Umgehungsstraße Bad Iburg in der neuen Trassenführung fertiggestellt? Der im Bedarfsfall für den Ausbau der Bundesfernstraßen in 1. Dringlichkeit ausgewiesene Abschnitt der B 51 Osnabrück/Nahne — Bad Iburg soll im Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Minister für Wirtschaft und öffentliche Arbeiten zugunsten eines entsprechenden Abschnittes der B 68 südlich Osnabrück in die Dringlichkeitsstufe II eingereiht und somit erst nach 1985 verwirklicht werden. Die dazu erforderliche Änderung des Bedarfsplanes ist beabsichtigt. Anlaß für diese Änderung ist die inzwischen gewonnene Erkenntnis, daß unter gebührender Berücksichtigung der derzeitigen Straßenverhältnisse den verkehrlichen Belangen im südlichen Raum Osnabrück nur dann optimal gedient wird, wenn die B 68 Osnabrück–Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen (mit Fortsetzung nach Brackwede) vor der B 51 im betrachteten Abschnitt leistungsfähig ausgebaut bzw. durch eine neue autobahngleiche Straße ersetzt wird. Diesen Überlegungen und der daraus resultierenden Änderung der bisherigen Prioritäten im Bedarfsplan stimmen außer dem Niedersächsischen Minister für Wirtschaft und öffentliche Arbeiten auch die Stadt und der Landkreis Osnabrück zu. Für die Planung der B 51 im Raum Bad Iburg ist auf der Grundlage eines vom Bundesverkehrsministerium im Februar 1973 gebilligten Linienentwurfs das raumordnerische Verfahren nach § 15 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) als Vorstufe des Verfahrens nach § 16 (1) Bundesfernstraßengesetz (FStrG) eingeleitet. Nach Lage der Dinge halte ich es für wahrscheinlich, daß noch in diesem Jahr die förmliche Bestimmung der Linie nach § 16 (1) FStrG erfolgt. Anlage 84 Antwort des Staatssekreträs Wittrock vom 20. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Fragen B 36 und 37): Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand und die weitere Entwicklung des grenzüberschreitenden Fernstraßenbaus im Bereich des Landkreises Konstanz, nachdem der Regierungsrat des Kantons Thurgau bei seinem Besuch der Stadt Konstanz am 1. Februar 1974 nachdrücklich erklärt hat, daß eine Abnahme der Autobahn Stuttgart—Singen nach Zürich durch das sogenannte „Weinland" nicht in Frage komme und auch eine Linienführung über Hemishofen abgelehnt werde? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung unter Würdigung der o. a. Stellungnahme des Regierungsrates des Kantons Thurgau, die nach Fertigstellung der Autobahn Stuttgart—Singen im Grenzraum des Landkreises Konstanz ankommenden Verkehrsströme verkehrsgerecht so weiterzuleiten, daß Städte wie Singen, Radolfzell und Konstanz in diesen Verkehrsströmen nicht ersticken? Über die Verwirklichung einer durchgehenden Autobahnverbindung Stuttgart–Singen–Schaffhausen–Zürich besteht zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz schon seit langem grundsätzliches Einverständnis. Daher wurde diese neue Autobahn sowohl in das schweizerische Nationalstraßenprogramm als auch in den Bedarfsplan Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 5425* für den Ausbau der Bundesfernstraßen aufgenommen. Auf schweizerischer Seite bestehen allerdings über die Trassenführung der neuen Autobahn zwischen den beteiligten Kantonen Thurgau, Schaffhausen und Zürich gewisse Meinungsverschiedenheiten, die noch der Klärung bedürfen. Dies ist jedoch eine rein schweizerische Angelegenheit. Unabhängig von der Entscheidung über die Trassenführung auf schweizerischem Gebiet ist es aber möglich, die Bundesautobahn Stuttgart–Singen bis zur Bundesstraße 34 östlich von Thayngen weiterzuführen und damit die Verbindung zu der sehr gut ausgebauten N 15 Thayngen–Schaffhausen herzustellen. An diesen vorläufigen Endpunkt der Autobahn auf deutschem Gebiet lassen sich dann später — selbstverständlich unter Wahrung der berechtigten Interessen der berührten deutschen Gemarkungsgemeinden — die möglichen schweizerischen Trassenvarianten ohne weiteres anschließen. Bei Verwirklichung dieser Konzeption ist auf jeden Fall sichergestellt, daß die von Ihnen gehegte Befürchtung, die Städte Singen, Radolfzell und Konstanz würden in den zu erwartenden Verkehrsströmen ersticken, nicht eintritt. Für den neuen Autobahn-Streckenabschnitt Singen–Konstanz können die Bauarbeiten am Rheinübergang in Konstanz aufgenommen werden, sobald die positive Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Freiburg zu dem angefochtenen Planfeststellungsbeschluß vorliegt. Anlage 85 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 20. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 7/1700 Fragen B 38 und 39) : Welche Maßnahmen sind in Erfüllung der gegebenen Zusage, nach Klärung des Grenzübergangs von der Bundesautobahn 22 nach Osterreich bei Oberhochsteg mit der Bundesrepublik Osterreich sofort mit dem Ausbau zu beginnen, eingeleitete worden bzw. in Vorbereitung, und welche Mittel stehen hierfür 1974 zur Verfügung, um sicherzustellen, daß umgehend entsprechend in den einzelnen Bauabschnitten begonnen werden kann? Wieweit können die Bauarbeiten in den einzelnen Abschnitten Brückenbauwerk Waltenhofen, Waltenhofen—Weitnau, Durchstich Kugel, Mayrhöfen—Esseratsweiler-Kreuz, Esseratsweiler-KreuzOberhochsteg und Anschlüsse in Richtung Lindau nunmehr gleichzeitig begonnen bzw. fortgesetzt werden? Anläßlich einer CEMT-Besprechung im Rahmen der besonderen Gruppe Deutschland—Österreich am 30./31. Januar 1974 wurde für die Autobahn im Raum Lindau eine Grenzübergangsstelle bei Oberhochsteg vereinbart. Daher können jetzt auf beiden Seiten die Detailplanungen anlaufen. Nach Abschluß dieser Planungen muß auf deutscher Seite das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Bei günstigem Verlauf der planerischen und rechtlichen Vorbereitungen für die Autobahnneubaustrecke im Raum Lindau kann mit dem Bau des Streckenabschnittes Wangen—Lindau (Oberhochsteg) voraussichtlich zu Beginn des 2. Fünfjahresplans (1976 bis 1980) begonnen werden. Der Autobahnneubauabschnitt südlich von Kempten zwischen dem Autobahnkreuz Kempten und der Bundesstraße 19 einschließlich der Bauwerke über die Iller und die B 19 bei Waltenhafen ist im Bau und wird voraussichtlich etwa 1976 verkehrsbereit sein. Im 2. Fünfjahresplan (1976-1980) werden die Mittel zum Neubau der Autobahnverbindung Kempten—Wangen—Lindau auf den Abschnitt Lindau—Wangen konzentriert. Ob darüber hinaus im 2. Fünfjahresplan auch in den Abschnitten WaltenhofenWeitnau und Weitnau—Wangen Arbeiten 'beginnen können, ist zur Zeit noch nicht zu übersehen. Dies wird vor allem von dem zur Verfügung stehenden Finanzvolumen für die Bundesfernstraßen abhängen. Für den Raum Lindau sind Autobahnanschlüsse im Zuge der B 31 im Raum Lindau/Zech und im Zuge der B 31 (neu) östlich von Weißenberg vorgesehen. Planung, Bauablauf und Finanzierung dieser Anschlüsse werden auf den Bau des Autabahnabschnittes Lindau—Wangen abgestimmt. Anlage 86 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 20. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bremer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage B 40) : Entspricht es den Tatsachen, daß Bund und Bundesbahn bereit sind, im Jahr 1974 117 Millionen DM für den Weiterbau der S-Bahn von Pinneberg nach Elmshorn zur Verfügung zu stellen, und wenn ja, aus welchem Haushaltstitel wird der auf den Bund entfallende Anteil bereitgestellt? Bei einer Besprechung am 9. Oktober 1973, zu der der Bundesminister für Verkehr als Vermittler zwischen Land und DB eingeladen hatte, wurden von der Deutschen Bundesbahn die Gesamtkosten für die Maßnahme „Verlängerung der S-Bahn von Pinneberg nach Elmshorn" mit 178 Millionen DM angegeben. Der Vertreter des Bundesministers für Verkehr hat bei dieser Besprechung ein Modell zur Finanzierung der Gesamtkosten vorgeschlagen, wonach Bund und Bundesbahn zusammen 117 Millionen DM zu übernehmen hätten. Die Beteiligten wurden gebeten, in einer für 20. Juni 1974 vorgesehenen weiteren Besprechung zu diesem Modell Stellung zu nehmen. Der Anteil des Bundes in Höhe von 81 Millionen DM wäre, nach Erfüllung aller Voraussetzungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes, aus Kapitel 12 18, Titel 891 01 (Investitionszuschüsse an die Deutsche Bundesbahn für Verkehrswege des öffentlichen Personennahverkehrs — ÖPNV —) oder Kapitel 12 18, Titel 882 03 (zusätzliche Finanzhilfen 5426* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 an Länder sowie Investitionszuschüsse an die Deutsche Bundesbahn zur Förderung von Einzelvorhaben bei Verkehrswegen des ÖPNV) zu finanzieren. Die Maßnahme wird sich aus technischen Gründen auf keinen Fall innerhalb eines Jahres verwirklichen lassen. Da eine Einigung frühestens im Sommer 1974 zu erwarten ist und danach noch eine gewisse Anlaufzeit erforderlich wird, ist für 1974 nur mit einer geringen Anlaufrate zu rechnen. Anlage 87 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 20. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage B 41) : Wie viele Unfallopfer (Unfalltote und Unfallverletzte) sind monatlich seit Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Bundesautobahnen und sonstigen Straßen zu beklagen, und wie stellen sich dazu die Vergleichszahlen der letzten Monate ohne Geschwindigkeitsbegrenzung? Die vorläufigen Ergebnisse der Unfälle mit Personenschäden auf den Bundesautobahnen der Bundesrepublik in den Monaten November 1973 bis Januar 1974 sowie die dabei zu beklagenden Unfallopfer sind in den Tabellen I bis III der Anlage dargestellt. Danach haben sich die Unfälle mit Personenschaden seit der durch Verordnung vom 19. November 1973 angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung um bis zu 55 °/o gegenüber den entsprechenden Monaten des Vorjahres vermindert, während die Zahl der Unfallopfer z. T. sogar um mehr als 60 °/o zurückgegangen ist. Zur Erzielung einer optimalen Vergleichsmöglichkeit wurden in den Tabellen I und II als Ausgleich für die Sonntage mit Fahrverbot im November 1973 (1) und im Dezember 1973 (3) angemessene Abstriche (Durchschnittswerte) bei den entsprechenden Angaben des Vorjahres vorgenommen. In der Tabelle IV sind jeweils die Dreimonatsergebnisse vor und seit Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung (ab 25. 11. 1973) gegenübergestellt. Auch hierbei läßt sich ein auffälliger Rückgang der Unfälle mit Personenschaden sowie der Getöteten und Verletzten feststellen. Für die anderen außerörtlichen Landstraßen liegen die entsprechenden Angaben der amtlichen Statistik noch nicht vor. Vorläufige Teilergebnisse lassen jedoch erkennen, daß sich Anzahl und Schwere der Unfälle auch dort erheblich vermindert haben. Unfälle auf den Bundesautobahnen der Bundesrepublik Deutschland I. November 1972 1973 Veränderung Unfälle mit Personenschaden 1 329 1 149 — 13,6 % Getötete 93 73 — 21,5 % Verletzte 2 171 1 816 — 16,4 % II. Dezember 1972 1973 Veränderung Unfälle mit Personenschaden 1 052 669 - 36,4 % Getötete 86 52 — 39,5 % Verletzte 1 664 964 — 42,1% III. Januar 197" 1974 Veränderung Unfälle mit Personenschaden 1 177 520 — 55,5 °/o Getötete 77 30 — 61,0 °/o Verletzte 1 843 724 — 60,7 °/o August November Ver 1973 bis 1973 bis IV. 3 Monate: Oktober Januar änderung 1973 1974 Unfälle mit Personenschaden 4 338 2 338 - 46,1 °/o Getötete 313 155 - 50,5 °/o Verletzte 7 550 3 504 - 53,6 °/o Anlage 88 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 20. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage B 42) : Wieviel Kosten hat der Druck des Verkehrssicherheitsprogramms der Bundesregierung im Verlag „Vorwärts-Druck", Bad Godesberg, sowie die dieses Programm ebenfalls darstellende und im Verlag „Weber und Weidemeyer", Kassel, gedruckte Schrift verursacht, und warum konnte nicht ein weniger aufwendiges Verfahren gewählt werden? Der Druck der Broschüre kostete beim VorwärtsVerlag, Bonn-Bad Godesberg (vollständige Textausgabe, 20 000 Exemplare) 34 000 DM, beim Verlag Weber & Weidemeyer, Kassel (volkstümlich aufgemachte Informationsschrift, 100 000 Exemplare) 47 500 DM. Diese Druckkosten sind im Verhältnis zur Auflage günstig. Das Bundesverkehrsministerium hat sich bei der Wahl der drucktechnischen Darstellung und der Aufmachung von dem Gedanken leiten lassen, daß nur durch eine ansprechende Gestaltung der Veröffentlichungen der Informationszweck erreicht werden kann. Bei einer schon auf Grund ihres Äußeren wenig ansprechenden Broschüre besteht die Gefahr, daß sie von der Bevölkerung nicht „angenommen" wird. Die Aktion hätte dann nicht die notwendige Breitenwirkung. Anlage 89 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 20. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage B 43) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 5427* Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, dahin gehend tätig zu werden, daß Rentnern, die das 65. (bei Männern) bzw. das 60. Lebensjahr (bei Frauen) noch nicht vollendet haben, ebenfalls die Fahrpreisermäßigung für alte Leute eingeräumt wird, und welche Kriterien sollten nach Meinung der Bundesregierung hierbei ausschlaggebend sein? Wie bereits in der Antwort auf eine ähnliche Frage des Abgeordneten Roser in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 23. Januar 1974 ausgeführt, werden - bei allem Verständnis für den Wunsch der Frührentner — die Sonderangebote im Reiseverkehr von der Bundesbahn selbständig ausgestaltet und eingeführt. Der Bundesminister für Verkehr kann hier dem Vorstand der Bundesbahn nur Anregungen geben, was auch wiederholt geschehen ist. Die 'Deutsche Bundesbahn hat auf Grund kaufmännischer Überlegungen ihr Sonderangebot für Senioren an alle Damen über 60 Jahre und alle Herren über 65 Jahre gerichtet, und nicht nur an Rentner. Sie hat sich dabei von der Tatsache leiten lassen, daß dieser Personenkreis im allgemeinen nicht mehr im Berufsleben steht, wodurch eine Inanspruchnahme der Vergünstigung für Dienst- bzw. Geschäftsreisen weitgehend ausgeschlossen ist. Abschließend darf noch darauf hingewiesen werden, daß die Bundesbahn ab 1. April 1974 eine Ferienkarte mit einem Preisnachlaß von 12,5 °/o einführen wird, die unter bestimmten Voraussetzungen an jedermann ausgegeben wird. Anlage 90 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 20. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage B 44): Inwieweit hat die Bundesregierung im Rahmen des 2. Fünfjahresplans Mittel für die Erweiterung der Bundesstraße 38, deren zweibahniger Ausbau im neuen Ausbauplan für die Bundesfernstraßen in 1. Dringlichkeit ausgewiesen ist, bereitgestellt? Die Vorbereitungen für die Aufstellung des 2. Fünfjahresplanes sind noch im Gange, so daß eine Aussage über die Einplanung von Einzelmaßnahmen und deren Dotierung noch nicht möglich ist. Dies gilt auch für die Berücksichtigung des 2bahnigen Neubaus der Bundesstraße 38 bei Weinheim. Es wird angestrebt, einen 1. Abschnitt westlich Weinheim nach Abschluß der bereits laufenden Bauvorbereitungen möglichst bald zu verwirklichen, soweit bei der angespannten Haushaltssituation die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden können. Anlage 91 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 20. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage B 45) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Finanzierung der Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Lehrte, Peine, Braunschweig gesichert ist, und wenn ja, wann ist mit dem Beginn der Arbeiten und wann mit der Inbetriebnahme der elektrifizierten Strecke zu rechnen? Über die Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Lehrte/Hildesheim–Braunschweig–Helmstedt ist zwischen dem Land Niedersachsen und dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn ein Finanzierungsvertrag abgeschlossen worden, zu dem die Bundesregierung am 11. Dezember 1973 ihre Zustimmung gegeben hat. Der Planungs- und Bauauftrag ist von der Deutschen Bundesbahn inzwischen vergeben worden, so daß die eigentlichen Bauarbeiten im März dieses Jahres anlaufen können. Mit der Aufnahme des elektrischen Betriebes auf diesem Streckenabschnitt ist voraussichtlich im Sommer 1976 zu rechnen. Anlage 92 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 20. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage B 46) : Womit ist es nach Auffassung der Bundesregierung zu erklären, daß bei der Zuteilung von Eisenbahnwaggons zum Zweck des Holztransports über den Brenner nach Italien seit etwa einem halben Jahr immer größere Schwierigkeiten auftreten, die dazu geführt haben, daß vor allem im süddeutschen Raum Holzexporteure beim Verladen so sehr in Verzug geraten, daß sie zur Erfüllung ihrer Lieferverpflichtungen kaum noch imstande sind, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den Holzexporteuren nach Italien eine ausreichende Verladekapazität an Waggons über den Brenner durch die Deutsche Bundesbahn zur Verfügung zu stellen? Die Bundesregierung und die Deutsche Bundesbahn beobachten mit großer Sorge die Entwicklung des Eisenbahngüterverkehrs nach Italien, bei dem in den letzten Jahren immer wieder Störungen auftreten. Ursache hierfür ist die mangelhafte Kapazität der italienischen Staatsbahnen (FS). Von diesen Schwierigkeiten ist nicht nur der deutsche Holzexport, sondern die gesamte deutsche Industrie betroffen. Die Deutsche Bundesbahn hat daher im Zusammenwirken mit den Schweizer und österreichischen Bundesbahnen versucht, Erleichterungen des Eisenbahnverkehrs mit Italien zu ermöglichen. So arbeitet z. B. seit Mitte 1973 eine gemeinsame Transportsteuerzentrale. Auf Grund von kürzlichen Verhandlungen der Deutschen Bundesbahn mit den italienischen Staatsbahnen soll jetzt in Mailand eine Leitstelle eingerichtet werden, die den Zulauf der nach Italien bestimmten Transporte der jeweiligen Kapazität der italienischen Strecken und Bahnhöfe anpaßt. Anlage 93 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 20. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Fragen B 47 und 48) : Wieviel der neuen Ortsausyaugsschilder auf Bundes. ,aßen sind bisher in der Bundesrepublik Deutschland angebracht worden, und welche Kosten sind daftür entstanden? Wann ist die Umstellung auf die neuen Ortsausgangsschilder auf Bundesstraßen voraussichtlich beendet, und welche Kosten werden dafür insgesamt entstehen? Zu Frage B 47: Die genaue Zahl der bisher angebrachten neuen Ortsausgangsschilder ist nicht bekannt, da hier- 5428* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 über Aufzeichnungen oder Erhebungen nicht gemacht werden. Es wird jedoch geschätzt, daß insgesamt etwa 94 000 neue Ortsausgangsschilder bisher angebracht wurden. Zu Frage B 48: Die Frist für die Aufstellung der neuen Verkehrszeichen läuft bis 1. Januar 1975. Erfahrungsgemäß haben die Verkehrszeichen eine Lebensdauer von ca. 5 Jahren. Berücksichtigt man diese Lebensdauer sowie ohnehin notwendige Änderungen der Beschilderung im Zusammenhang mit der Gemeindegebietsreform, so können in Anbetracht der fast vierjährigen Übergangsfrist den Städten und Gemeinden allenfalls geringe zusätzliche Kosten für diese Maßnahme entstanden sein. Anlage 94 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 20. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/1700 Frage B 49): Wann ist mit dem Ausbau der B 16 im Ortsbereich Tapfheim nunmehr zu rechnen? Die planerischen Vorarbeiten für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Tapfheim im Zuge der B 16 sind im Gange. Mit einem Baubeginn noch im Jahre 1974 kann jedoch nur dann gerechnet werden, wenn die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen hierzu ohne das zeitaufwendige Planfeststellungsverfahren möglich werden wird. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 21. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Fragen B 51 und 52) : Welche Folgerungen hat die Bundesregierung für die Forschungsfinanzierung aus den Erfahrungen der Heidelberger Vorkommnisse im Fall „Filthuth" gezogen? Welche Berater in den Beratergremien des Bundesforschungsministeriums arbeiten an einem Projekt mit, das vom Bundesforschungsministerium finanziert wird? Zu Frage B 51: Die Verwaltung der Förderungsmittel des BMFT an Hochschulinstitute, mit denen u. a. auch das Heidelberger Universitätsinstitut für Hochenergiephysik gefördert worden ist, obliegt den Hochschulverwaltungen, an die sie auch bewilligt werden. Die Aufsicht über die Verwendung der Mittel liegt darüber hinaus bei der Kultusverwaltung des jeweiligen Landes. Die Heidelberger Vorkommnisse haben dazu geführt, daß einige Landeskultusverwaltungen für ihre Hochschulen angeordnet haben, größere Bestellungen über Zentrale Beschaffungsstellen abzuwikkeln, eine Einrichtung, die das BMFT schon seit langem bei den Kernforschungszentren praktiziert. Wo derartige Beschaffungsstellen bei einer Hochschule noch nicht eingerichtet sind, hat das BMFT zur Auflage gemacht, daß Verträge über größere Beschaffungen von den Hochschulverwaltungen abgeschlossen werden. Zu Beginn dieses Jahres wurden zur Verbesserung der Effizienz der Förderungsmaßnahmen des BMFT Projektträger eingesetzt, die besonderen Sachverstand auf dem betreffenden Forschungsgebiet besitzen. Die Projektträger beobachten laufend den Einsatz der Bundesmittel. Auch der Bereich Hochenergiephysik, zu dem die vom BMFT geförderten Forschungsarbeiten des Heidelberger Instituts gehören, wird von einem solchen Projektträger (in diesem Fall vom Elektronen-Synchrotron — DESY —) betreut. Zu Frage B 52: Das Interesse eines Beraters an einem vom BMFT finanzierten Projekt disqualifiziert im Grundsatz einen Berater ebensowenig wie die Tatsache, daß ein Berater — auch bei einer Berufung „ad personam" — zu bestimmten Problemen nicht ausschließlich seinen persönlichen Standpunkt vertritt. Das BMFT bemüht sich daher bereits seit der 1971 durchgeführten Reform des Beratungswesens, mögliche persönliche Interessen der Berater wie auch ihre Bindungen an Gruppen und Organisationen durch Bekanntgabe der Aufgaben und Themen der Beratungsgremien und ihrer jeweiligen Berater sowie der Beratungsergebnisse gegenüber Parlament und Öffentlichkeit offenzulegen. Den jährlichen Beratungsplänen des BMFT — der Beratungsplan 1974 wird in Kürze veröffentlicht werden — können daher auch die Berater und ihre jeweiligen Tätigkeitsbereiche im Zusammenhang mit ihren Beratungsaufträgen entnommen werden. Ich gehe im Hinblick auf die gleichzeitige Erörterung dieser Problematik mit den Heidelberger Vorkommnissen davon aus, daß den Beratern des BMFT die Durchsetzung privater Interessen bei der Mitarbeit an den Projekten des BMFT nicht unterstellt werden kann oder soll. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 21. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage B 53) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach besonders in Industrieländern mit einer Unterbilanz an Sauerstoffproduktion zu rechnen ist, und welche Untersuchungen werden hierzu angestellt? Der Sauerstoffhaushalt der Natur hängt von vielen Faktoren ab und stellt daher ein sehr komplexes System dar. Insbesondere sind für den globalen Sauerstoffkreislauf und Bilanzausgleich die groß-und kleinräumigen Zirkulationen in der Atmosphäre und den Ozeanen verantwortlich, die das größte Reservoir an Sauerstoff auf der Erde sind. Obwohl es regionale Unterschiede im Sauerstoffverbrauch und in der Produktion gibt, sind sie für die Sauerstoffbilanz größerer Gebiete von untergeordneter Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 5429* Bedeutung, da ein Ausgleich dieser Unterschiede und damit der Bilanz vor allem durch Luftbewegungen erfolgt. Der tatsächlich auf dem Lande produzierte Überoder Unterschuß an Sauerstoff spielt daher für die Frage der Gesamtbilanz nach Auskunft von Fachleuten kaum eine Rolle. So hat z. B. das im Rahmen des Internationalen Biologischen Programms (IBP) in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführte „Solling-Projekt" gezeigt, daß das Ökosystem eines alten Buchenwaldes den von ihm produzierten Sauerstoff wieder selbst verbraucht. Dieses Projekt befindet sich noch in der Auswertung, ein direkter Vergleich mit einem Industriegebiet ist nicht angestellt worden. Von den beteiligten Instituten ist aber beabsichtigt, derartige Untersuchungen im Rahmen des internationalen Programms „Mensch und Biosphäre (MAB)" durchzuführen. Zur Frage der globalen Sauerstoffbilanz kommt eine Studie des Massachusetts Institute of Technology zu dem Ergebnis, daß der Sauerstoffgehalt der Atmosphäre seit 1910 mit 20,946 % unverändert geblieben ist und daß selbst die Verbrennung aller fossilen Brennstoffe der Erde nur eine unwesentliche Verringerung (auf ca. 20,8 %) zur Folge haben würde. Die Verfasser der Studie halten spezielle Untersuchungen hierzu nicht für erforderlich, sie empfehlen lediglich Kontrollmessungen im Abstand von 10 Jahren. In der Bundesrepublik ist es insbesondere die bereits genannte Arbeitsgruppe für das Solling-Projekt, die diesen Problemkreis interdisziplinär bearbeitet. Es empfiehlt sich, die abschließende Auswertung dieses Projektes sowie der übrigen internationalen Projekte des IBP-Programms zunächst abzuwarten. An den Folgeuntersuchungen des MABProgramms beteiligt sich die Bundesrepublik ebenfalls. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 21. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 7/1700 Frage B 54) : Sind die Mittel für den Neubau des Postamts Korbach (Landkreis Waldeck-Frankenberg) im Posthaushalt 1974 veranschlagt, und wenn ja, in welcher Hohe? Der Neubau für das Postamt Korbach ist im Voranschlag der Deutschen Bundespost für das Rechnungsjahr 1973 mit Gesamtbaukosten von 5 200 000 DM etatisiert worden. Für 1973 war eine Rate von 500 000 DM, für 1974 ist eine Rate von 1 570 000 DM vorgesehen. Wann mit den Bauarbeiten begonnen werden kann, ist aus zwei Gründen nicht abzusehen: 1. Aufgrund neuer Vorgaben über die Betriebs-und Verwaltungsorganisation werden die Planungsunterlagen für den Neubau zur Zeit überarbeitet mit dem Ziel, einen Rationalisierungseffekt zu erreichen und die Baukosten zu verringern. 2. Bei der angespannten Finanzlage der Deutschen Bundespost ist nicht überschaubar, ob beim Vorliegen der planerischen Voraussetzungen Mittel 'bereitgestellt werden können. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 21. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage B 55) : Welche Kosten sind in den letzten 14 Tagen dadurch entstanden, daß vom Bundespostministerium eine Reihe von Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften erschienen, mit denen das Bundespostministerium für das Verständnis der Bürger für Gebührenerhöhungen warb, und aus welchen Gründen wurden diese Gelder nicht für Rationalisierungsmaßnahmen verwendet? Die Veröffentlichung der Anzeige „Die Postgebühren in der Diskussion" in der überregionalen und regionalen Presse kostete 418 000 DM. Ziel der Aktion war es, weiteste Bevölkerungskreise über die Notwendigkeit der am 1. 7. 1974 in Kraft tretenden Postgebührenerhöhung zu unterrichten. In unserer Demokratie hat jeder Bürger ein Recht darauf, über die Anliegen des Staates unterrichtet zu werden. Er sollte wissen, wie es um die öffentlichen Einrichtungen — im vorliegenden Fall um die Post — steht. Denn nur wenn dieses Wissen möglichst umfassend vorhanden ist, kann unser demokratisches Gesellschaftssystem funktionsfähig bleiben. Nur dann haben wir nämlich den mündigen Bürger, der mitreden und mitentscheiden kann. Die notwendigen Informationen zu vermitteln, ist Aufgabe jeder staatlichen Einrichtung — also auch der Deutschen Bundespost. Um dieses Ziel zu erreichen, genügt es aber — wie die Erfahrung lehrt — leider nicht, entsprechendes Material an die Presse zu geben in der Hoffnung, man werde dort unsere Problematik erkennen und darüber in der erforderlichen Ausführlichkeit objektiv berichten. Obwohl die Pressestellen der Post in allen Ebenen eine sehr intensive Informationspolitik betreiben, erweist sich doch immer wieder, daß den meisten Zeitungen gar nicht der redaktionelle Raum zur Verfügung steht, um wichtige wirtschaftliche Sachzusammenhänge darzustellen. Dazu ist die Zeitung selbst viel zu sehr Verkaufsprodukt, das im harten Konkurrenzkampf seinen Platz auf dem Lesermarkt behaupten muß. Wenn die Post also die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf ihre Probleme lenken will — und das ist im vorligenden Fall gelungen —, dann gibt es nur den Weg über die professionell gestaltete und bezahlte Anzeige. Mit anderen Worten: Wer heute eine aktive Informationspolitik treiben will, kommt ohne finanziellen Mitteleinsatz nicht mehr aus. Die für die Anzeige aufgewendeten Gelder wurden nicht den bei der Deutschen Bundespost geplanten Rationalisierungsvorhaben entzogen. Sie wurden vielmehr aus den im Haushaltsplan der Deutschen Bundespost bei Titel 2351 für Öffentlichkeitsarbeit ausgewiesenen Mitteln gezahlt. Diese Mittel gehören zu den sächlichen Aufwendungen für die Unternehmensführung. 5430* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1974 Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 21. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage B 56) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Zuge der Rationalisierung der Postzustellung die Bewohner des Ortsteils MelleBruchmühlen künftig nicht mehr von der im Ortsteilsmittelpunkt, etwa 10 m entfernt auf nordrhein-westfälischem Gebiet liegenden Poststelle bedient werden sollen, sondern von einer mehrere Kilometer entfernt liegenden Poststelle auf niedersächsischem Gebiet versorgt werden sollen? Die kommunale Neugliederung im Raume Melle stellt die Deutsche Bundespost vor betriebsorganisatorische Probleme. Das gilt insbesondere für die künftige Zustellorganisation im Stadtteil MelleBruchmühlen. Wie Ihnen bekannt ist, bemüht sich die Deutsche Bundespost seit längerem um eine Lösung, bei der die Interessen aller Beteiligten soweit wie möglich berücksichtigt werden. Die eingehenden Untersuchungen, die sich wegen der unterschiedlichen Interessenlagen im postbetrieblichen und kundendienstlichen Bereich sehr schwierig gestalten, stehen vor dem Abschluß. In jedem Falle wird den bisher bereits Beteiligten vor der endgültigen Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 20. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage B 57) : Treffen die Beschwerden zu, daß als Ergebnis einer unterschiedlichen Planstellenentwicklung in den verschiedenen Verwaltungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden heute der gehobene Betriebs- und Verwaltungsdienst der Deutschen Bundespost den ungünstigsten Stellenschlüssel hat, wodurch die Beförderungsverhältnisse gegenüber allen oder den meisten anderen Verwaltungen ungleich schlechter sind, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Planstellenverhältnisse im gehobenen Betriebs- und Verwaltungsdienst der Deutschen Bundespost der besseren Situation in der Mehrzahl der Verwaltungen anzupassen? Um ein Mindestmaß an Einheitlichkeit in den Stellen- und Beförderungsverhältnissen bei Bund und Ländern zu gewährleisten, sind durch das Erste Besoldungsneuregelungsgesetz — 1. BesNG — vom 6. Juli 1967 (BGBl. I S. 629) für die Anteile der Planstellen in den einzelnen Besoldungsgruppen beim jeweiligen Dienstherrn einheitliche Obergrenzen festgesetzt worden. Für die Gemeinden sind gemäß § 53 Abs. 6 des Bundesbesoldungsgesetzes wegen ihrer sehr unterschiedlichen Größe Abweichungen von den Obergrenzen zugelassen worden, soweit dies wegen der besonderen Organisations- und Personalstruktur zur Einhaltung des Grundsatzes sachgerechter Bewertung notwendig ist. Durch die Rechtsverordnung zu § 5 Abs. 6 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 23. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2162) sind für konkret abgegrenzte Funktionen auch aus dem Bereich der Deutschen Bundespost günstigere Obergrenzen zugelassen worden. Die Bundesregierung bereitet derzeit den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der genannten Verordnung vor, der in Kürze dem Bundesrat zugeleitet werden soll. Hierdurch soll eine Verbesserung der Stellenverhältnisse besonders im gehobenen und mittleren technischen Dienst erreicht werden, die in einem beträchtlichen Ausmaß den entsprechenden Beamten der Deutschen Bundespost zugute kommt. Darüber hinaus werden auch Funktionsgruppen des nichttechnischen Dienstes bei Bahn und Post, die denen des technischen Dienstes vergleichbar sind, in die bessereren Stellenobergrenzen einbezogen. Demgemäß sind seit der Einführung der Stellenobergrenzen im Bereich der Deutschen Bundespost die Beförderungsverhältnisse spürbar verbessert worden, bzw. sie werden demnächst weiter verbessert. Ein Globalvergleich zwischen den Stellen- und Beförderungsverhältnissen der Deutschen Bundespost und denen der einzelnen Länder und Gemeinden kann nicht angestellt werden, da die Personal- und Aufgabenstruktur unterschiedlich ist. Ein Vergleich ist nur zwischen gleichartigen Funktionen möglich. Außerdem fehlt in den Ländern weitgehend die Ortsinstanz, die dort von den Gemeinden ausgefüllt wird. Für diese gilt aber wegen der unterschiedlichen Personal- und Organisationsstruktur die oben genannte Sonderregelung. Im übrigen soll durch den Regierungsentwurf eines Zweiten Besoldungsvereinheitlichungs- und -neuregelungsgesetzes, der in Kürze dem Deutschen Bundestag zugeleitet werden wird, die Besoldung noch stärker auf eine sachgerechte, einheitliche Bewertung der Funktionen umgestellt werden. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 21. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Windelen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage B 60) : Wie hoch sind die Aufwendungen für Bildung in Bund und Ländern in den Jahren 1973 und 1974? Nach einer Umfrage des Bundesministers der Finanzen aus dem Frühsommer 1973 ergaben sich für die Bildungsausgaben in der Abgrenzung des Bildungsgesamtplans folgende Zahlen: 1973 1974 Bund 4,15 4,74 Länder 30,80 34,38 Gemeinden 10,38 11,40 insgesamt 45,33 50,52 Hierin sind nicht enthalten die Ressort- und Großforschung. Es handelt sich um Soll-Zahlen für das Jahr 1973 und Daten der Finanzplanung für das Jahr 1974. Für die Gemeinden sind alle Angaben Schätzungen. Gegenwärtig werden die Ist-Angaben des Bundes für 1973 zusammengestellt und können in etwa 2 Wochen nachgereicht werden. Außerdem bereitet das Bundesministerium der Finanzen im Auftrag des Budgetausschusses der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung eine Umfrage zur Ermittlung der Ist-Ausgaben 1973 bei Ländern und Gemeinden sowie der entsprechenden Haushaltsansätze für 1974 vor.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zweite Zusatzfrage, der Abgeordnete Eigen.


Rede von Karl Eigen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Untersucht die Bundesregierung Möglichkeiten, Obst und Gemüse und Obst-
und Gemüsekonserven in eine Grenzausgleichsmaßnahme einzubeziehen, wie sie für andere Marktordnungsprodukte seit langem gang und gäbe ist?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Logemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Eigen, wir haben uns seit Jahren bemüht, den Grenzausgleich zu erweitern. Sie wissen aber, daß dieser Grenzausgleich nur bei Marktordnungswaren greift und daß die Partnerländer eine Ausweitung abgelehnt haben.