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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 74. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 Inhalt: Wahl der Abg. Offergeld und Dr. Schellenberg als Stellvertreter im Vermittlungsausschuß 4665 A Amtliche Mitteilung . . . . 4665 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache 7/308) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1542), Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksachen 7/1467, 7/1511) Zweite und dritte Beratung — Geisenhofer (CDU/CSU) . . 4665 C Zeitler (SPD) .. . 4667 D Glombig (SPD) 4669 D Burger (CDU/CSU) 4672 C Christ (FDP) . . . . 4674 D Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 4676 A Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) (Drucksache 7/179); Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksachen 7/1508, 7/1513) Zweite und dritte Beratung Volmer (CDU/CSU) 4677 D Konrad (SPD) 4679 D, 4683 B Susset (CDU/CSU) . . . . . . . 4682 A Dr. Hirsch (FDP) 4684 A Dr. Gruhl (CDU, CSU) . . . . . 4685 D Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 4687 D Genscher, Bundesminister (BMI) . 4689 B Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte (Siebzehntes Rentenanpassungsgesetz) (Drucksache 7/1483) Erste Beratung — Arendt, Bundesminister (BMA) . . . 4692 A Franke (Osnabrück) (CDU CSU) . . 4692 D, 4696 D Geiger (SPD) . . . . 4693 D Hölscher (FDP) . . 4695 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 7/1366) — Erste Beratung — 4697 A Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Drucksache 7/1490) — Erste Beratung — 4697 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Juni 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über den Verzicht auf die Legalisation von Urkunden (Drucksache 7'1381) -- Erste Beratung — . . . . . 4697 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung (Drucksache 7/1443) Erste Beratung — 4697 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vorn 29. Juni 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien über Sozialversicherung (Drucksache 7/1480) Erste Beratung — 4697 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzübereinkommen vom 26. Februar 1966 zum Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr vom 25. Februar 1961 über die Haftung der Eisenbahn für Tötung und Verletzung von Reisenden sowie zu den Internationalen Übereinkommen vom 7. Februar 1970 über den Eisenbahnfrachtverkehr und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (Drucksache 7/1453) -- Erste Beratung — 4697 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Januar 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Liberia über die Einrichtung und den Betrieb eines Fluglinienverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus (Drucksache 7'1484) -- Erste Beratung — . . . . . . . . . . . . 4697 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 25. Oktober 1972 zu der am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschiffahrtsakte (Drucksache 7/1485) -- Erste Beratung — 4697 C Antrag des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. grundsätzliche Einwilligung in eine überplanmäßige Haushaltsausgabe beim Beitrag zum Haushalt der Europäischen Gemeinschaften (Kap. 60 06 Tit. 686 06 Haushaltsjahr 1973) (Drucksachen 7/1087, 7/1444) 4697 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer 22 ha großen Teilfläche des bundeseigenen Geländes in Wiesbaden-Freudenberg an die Landeshauptstadt Wiesbaden (Drucksache 7/1478) 4697 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeseigenes Grundstück in Berlin-Spandau; Veräußerung an das Land Berlin (Drucksache 7 '1479) . . . . . . 4697 D Sammelübersicht 14 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 31. Dezember 1973 eingegangenen Petitionen (Drucksache 7 1486) 4698 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr 170/71 hinsichtlich der Abgrenzung des Begriffs „Erzeuger" (Drucksachen 7/964, 7/1386) 4698 A Nächste Sitzung 4698 C Anlagen Anlage I Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 4699* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 20 --- Drucksache 7/1510 des Abg. Braun (CDU/CSU): Zahl und Rehabilitation der durch Schul- und Wegeunfälle dauergeschädigten schulpflichtigen Kinder 4699" C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 21 und 22 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Dr. Schwörer (CDU/CSU) : Regelung der Schülerunfallversicherung nach den Bedürfnissen eines umfassenden Versicherungsschutzes in einem Sondergesetz . . . . . . . 4699* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 23 Drucksache 7/1510 — des Abg. Ziegler (CDU/CSU) : Ausstattung des Sozialberichts 1973 mit einer tabellarischen Ubersicht über Maßnahmen und Vorhaben auf dem Gebiet der Sozial- und Gesellschaftspolitik . . . 4700* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 27 Drucksache 7'1510 - des Abg. Lenzer (CDU/CSU): Einführung einer Schlechtwettergeldregelung für den Güternahverkehr . . . . 4700* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn Freitag, den 18. Januar 1974 III Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 28 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Schäfer (Appenweier) (SPD) : Frist zwischen Antrag und Auszahlung von Arbeitslosen- und Kurzarbeitsgeld . . . . . . . . . . . 4700* D Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 62 Drucksache 7/1510 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Konditionen innerhalb der EG für Kredite an Staatshandelsländer . . . . . . . 4701* B Anlage 8 Antwort des Bundesministers Bahr auf die Fragen B 1 und 2 — Drucksache 7/1510 - des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/ CSU) : Äußerung des Bundesministers Bahr über das „illegale Verlassen der ,DDR' auf den Transitwegen" . . . . . 4701 * C Anlage 9 Antwort des Bundesministers Bahr auf die Fragen B 3 und 4 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Dr. Jaeger (CDU/CSU) : Äußerung des Bundesministers Bahr über das „illegale Verlassen der ,DDR' auf den Transitwegen" und legale Möglichkeiten zum Verlassen der „DDR" 4702* A Anlage 10 Antwort des Stellvertretenden Chefs des BPA Burger auf die Frage B 5 — Drucksache 7/1510 - des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Informationsbusse der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher 4702* B Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar (BPA) auf die Fragen B 6 und 7 -- Drucksache 7/1510 — des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Finanzierung von Anzeigen aus Bundesmitteln 4702* D Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel (AA) auf die Fragen B 8 und 9 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) : Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Apel über die Höhe der Zahlungen der Bundesrepublik Deutschland an die unterentwickelten Gebiete der Europäischen Gemeinschaft im Zusammenhang mit den zugesagten Ostkrediten 4703* A Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen B 10 und 11 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Lieferung von Zeitungen und Zeitschriften an die deutschen Auslandsvertretungen 4703* B Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 12 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Spranger (CDU/CSU): Verwendung von Krediten an Ostblockstaaten für die militärische Aufrüstung der arabischen Staaten . . . . . . . 4704* C Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 13 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Röhner (CDU/CSU) : Vereinbarkeit der Hinderung deutscher Staatsbürger am Erwerb von Grundstükken im europäischen Ausland mit den Bekenntnissen zur europäischen Einheit . . 4704* D Anlage 16 Antwort des Pari. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 14 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Pfeffermann (CDU/ CSU) : Familienzusammenführung des Ehepaares Kaminski, Darmstadt bzw. Zabrze (Polen) . . . . . . . . . . 4705* A Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Frage B 15 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Vorlage des Berichts über die Novellierungswünsche zu den Kriegsfolgegesetzen; Konzeption der Bundesregierung in dieser Frage . . . . . . . . . . . 4705* B Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Fragen B 16 und 17 —Drucksache 7/1510 — des Abg. Dr. MüllerEmmert (SPD) : Förderung des Breitensports durch den Bund . . . . . . . 4705* C Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Fragen B 18 und 19 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Scheffler (SPD) : Ordnungsgemäße Verwendung von Sportförderungsmitteln 4705* D Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Frage B 21 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Änderung der Bestimmungen über die Anrechnung von Zahlungen aus der Rentenversicherung auf die Kriegsschadenrente nach dem Lastenausgleichsgesetz . 4706* C Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Frage B 22 — Drucksache IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 7/1510 — des Abg. Müller (Berlin) (CDU/ CSU) : Gewährung von Steuermitteln für den Wohnungsbau in Nordvietnam . . . 4707* B Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Frage B 23 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) : Behauptung des DKP-Vorsitzenden Herbert Mies betr. Einbruch der DKP in die westdeutschen Gewerkschaften und Solidarisierung der DKP mit weiten Teilen der SPD 4707' C Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Fragen B 24 und 25 — Drucksache 7/1510 -- des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Lärmungeschützte Unterbringung des Bundesgrenzschutzes auf dem Frankfurter Flughafen . . . . 4708* A Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs hermsdorf (BMF) auf die Frage B 26 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Abgabe von Teilen eines Übungsgeländes in München für die Errichtung eines Einkaufszentrums . 4708* B Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Frage B 27 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Krockert (SPD) : Befristete steuerliche Ausnahmeregelungen zum Zwecke der Kontrolle der Entwicklung der Preise für Ölprodukte . . . . 4709* A Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 28 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Wohlrabe (CDU/ CSU) : Mittel für Berlin im Haushalt 1974 4709* D Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Frage B 29 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Röhner (CDU/CSU) : Termin für die Gewährung von Steuererleichterungen . . . . . . . . . . 4714* A Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 30 und 31 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Dr. Warnke (CDU/CSU) : Höhe des Unternehmergewinns im Einzelhandel . . . . . . . 4714* B Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 32 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Hansen (SPD) : Ausnahme mit Flüssiggas betriebener Pkw vom Fahrverbot 4714* C Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 34 und 35 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Seibert (SPD) : Aufnahme des früheren Landkreises Miltenberg in das Förderungsprogramm zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur; Verbesserung der Wirtschaftsstruktur am bayerischen Untermain 4714* D Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 40 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Pieroth (CDU/CSU) : Projekte der Bundesregierung für Aufträge der öffentlichen Hand in den Kreisen Bad Kreuznach und Birkenfeld . . . 4715* D Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 41 und 42 — Drucksache 7/1510 -- des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Kreditpolitik gegenüber Jugoslawien und Polen in Verbindung mit den für den Europäischen Regionalfonds bereitzustellenden Mitteln 4716* B Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 44 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU): Kurzfristige Bereitstellung von Mitteln für die Strukturförderung zur Abwendung einer Massenarbeitslosigkeit von Bauarbeitern im Zonenrandgebiet Ostbayerns 4716* D Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 45 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Immer (SPD) : Aufnahme der Kreisstadt Altenkirchen/ Westerwald als Schwerpunktort (C) in das Regionale Aktionsprogramm Mittelrhein-Lahn-Sieg 4717* A Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 46 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Reiser (SPD) : Hilfe bei der Absicherung gegen Flutschäden für den Kreis Pinneberg (Schleswig-Holstein) 4717* B Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 47 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Dr. Beermann (SPD) : Rentenanspruch deutscher Auswanderer . 4717* C Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 48 — Drucksache Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 V 7/1510 — des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Konkurrenz zwischen der landwirtschaftlichen Krankenversicherung und der Pflichtversicherung für Nebenerwerbslandwirte 4718* A Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 49 — Drucksache 7/1510 -- des Abg. Pieroth (CDU/CSU) : Wartezeiten bei der Bewilligung von Angestelltenversicherungsrenten . . . . 4718* C Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 50 — Drucksache 3/1510 -- des Abg. Hansen (SPD) : Erlaß einer Anweisung für die Anwendung der „Mütze, Bade-, blau" für das Pionierbataillon in Höxter . . . . . . 4718* D Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 51 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Werner (CDU/ CSU) : Baubeginn für das Bundeswehrkrankenhaus in Ulm-Eselsberg . . . . 4719* A Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 52 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Braun (CDU/CSU): Verwendung der für den Ausbau der B 237 zwischen Bergisch-Born und Hückeswagen vorgesehenen Haushaltsmittel . . 4719* B Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 53 — Drucksache 3/1510 — des Abg. Braun (CDU/CSU) : Berücksichtigung der innerstädtischen Entlastungsstraße Wermelskirchen im Zuge der B 51 im Zusammenhang mit der Änderung der Dringlichkeitsstufe I für den Fernstraßenbau . . . . . . . . 4719* C Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 54 und 55 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Stillegung von Bundesbahnstrecken angesichts der Ölkrise 4719* C Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 56 und 57 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Groß (FDP) : Beschränkte Möglichkeiten zum kleinen Grenzverkehr im Harz wegen schlechter öffentlicher Verkehrsverbindungen 4720* A Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 58 — Drucksache 3/1510 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Ursache und Konsequenzen des folgenschweren Eisenbahnunglücks auf der Bundesbahnstrecke Frankfurt—Mainz am 10. Dezember 1973 . . . . . 4720* C Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 59 und 60 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Milz (CDU/ CSU) : Planung und Realisierung des Ausbaus der Bundesautobahn A 203 im Kreis Bergheim 4721* A Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 61 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Geiger (SPD) : Anbringung von Verkehrssicherungen am „Illinger Eck" . . . . . . . . . . . . 4721* B Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 62 und 63 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Ausbau des Flughafens Siegerland 4721* D Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 64 und 65 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU): Erweiterung des Bahnhoftunnels in Warendorf . . . . 4722* C Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 66 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) : Fehlen eines Angebots von nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zugelassenen zusätzlichen Warnleuchten 4722* D Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 67 — Drucksache 3/1510 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Vorzeitige Bereitstellung von Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für Maßnahmen im ostbayerischen Zonenrandgebiet . . . . 4723* B Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 68 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) : Trassenführung der B 299 neu bei Grabenstätt 4723* C VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 69 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Beantragte Stillegung der Bundesbahnstrecke Malsfeld–Waldkappel 4723* D Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 70 — Drucksache 7/1510 -- des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Ortsumgehung Hünfeld . . 4724* B Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 71 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Immer (SPD) : Verbesserung der Personenbeförderung durch Einsatz moderner Triebwagen auf den Bundesbahnstrecken Altenkirchen–Köln bzw. Siegen und Altenkirchen–Westerburg bzw. Limburg . . . . . . . . 4724* C Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 72 und 73 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Auswirkungen des Vorhabens der Deutschen Bundesbahn, Intercity- bzw. TEE-Züge statt über Nürnberg künftig über Ansbach zu leiten . . . . 4724* D Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 74 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) : Belastung der Hauptbahnhöfe in Bremen und Bremerhaven durch Schließung von Stückgutbahnhöfen im Bereich Bremens 4725' B Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage B 75 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Förderungsvolumen im sozialen Wohnungsbau . . . . . . . . 4725* C Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage B 76 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Zahl der in den Ballungsräumen geförderten Sozialwohnungen . . . 4726* A Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage B 77 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Bau eines neuen Bundeskanzleramtes vor Verbesserung der Raumverhältnisse im Deutschen Bundestag 4726* A Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage B 78 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU): Zahl der seit Inkrafttreten des Verkehrsvertrages trotz Vorliegens der Einladung bestimmter Institutionen durch „DDR"-Behörden an der Grenze zurückgewiesenen Bürger der Bundesrepublik Deutschland 4726* C Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Frage B 79 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) : Planung und Durchführung von Tagungen mit den Themen Grundlagenforschung und allgemeine Forschungspolitik 4726* D Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Fragen B 80 und 81 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Benz (CDU/CSU) : Art und finanzieller Umfang der der Firma INFRATEST seit 1969 erteilten Aufträge; Beteiligung dieser Firma als Unterauftragnehmer an durch das Ministerium geförderten Projekten 4727* B Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Frage B 82 —Drucksache 7/1510 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Einführung des Tele-Faksimile-Systems im Telegrammdienst der Deutschen Bundespost . . . 4728* A Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage B 83 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Bevorzugte Zulassung zum Medizinstudium bei Verpflichtung zur Übernahme einer Landpraxis 4728* B Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage B 84 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Höcherl (CDU/ CSU) : Ausschaltung sinnloser Ergebnisse des Abiturnotendurchschnitts bei Sonderbegabungen 4728*D Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthöfer (BMZ) auf die Frage B 85 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) : Präferenz für einheimische Unternehmer bei von der Weltbank finanzierten Bauprojekten . . 4729* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 4665 74. Sitzung Bonn, den 18. Januar 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 18.1. Dr. Achenbach * 18.1. Adams * 18.1. Dr. Ahrens 15. 1. Dr. Aigner * 18.1. von Alten-Nordheim 18.1. Dr. Arndt (Berlin) 30. 3. Dr. Artzinger * 18.1. Dr. Bangemann * 18.1. Behrendt * 18.1. Frau Berger (Berlin) 20. 1. Blumenfeld * 18.1. Brandt (Grolsheim) 18.1. Bredl 18. 1. Dr. Burgbacher * 18. 1. Dr. Corterier * 18.1. Frau Däubler-Gmelin 18.1. Dr. Dollinger 18.1. Dr. Dregger 18.1. Eilers (Wilhelmshaven) 18. 1. Dr. Eyrich 26. 1. Dr. Farthmann 18.1. Fellermaier * 18.1. Flämig * 18.1. Frehsee * 18.1. Dr. Freiwald 18.1. Dr. Früh * 18.1. Gerlach (Emsland) * 18. 1. Gewandt 18. 1. Graaff 19. 1. Härzschel * 19.1. Handlos 18. 1. von Hassel 18.1. Dr. Jaeger 18.1. Dr. Jahn (Braunschweig) * 18.1. Kater * 18.1. Dr. Klepsch * 18. 1. Dr. Köhler (Wolfsburg) 19. 1. Krall * 18. 1. Krampe 18.1. Kunz (Berlin) 20. 1. Lampersbach 18.1. Lange * 18.1. Lautenschlager * 18. 1. Dr. Lohmar 18. 1. Lücker * 18. 1. Memmel * 18. 1. Müller (Mülheim) * 18.1. Mursch (Soltau-Harburg) * 18. 1. Opitz 19. 1. Dr. Prassler 23. 2. Dr. Probst 18.1. Rollmann 18.1. Roser 18.1. Sauer (Salzgitter) 20. 1. Schluckebier 19.1. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Schmidt (München) * 18.1. Dr. Schulz (Berlin) * 18. 1. Schwabe * 18. 1. Dr. Schwörer* 18. 1. Seefeld * 18. 1. Dr. Slotta 25. 2. Dr. Frhr. Spies von Büllesheim 18. 1. Springorum * 18. 1. Dr. Starke (Franken) * 18.1. Graf Stauffenberg 18.1. Wagner (Günzburg) 18.1. Walkhoff * 18. 1. Frau Dr. Walz * 18.1. Weber (Heidelberg) 23. 2. Wohlrabe 20. 1. Baron von Wrangel 18. 1. Dr. Zimmermann 18.1. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 17. Januar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage A 20): Wie hoch ist die Zahl der schulpflichtigen Kinder, die jährlich durch Schul- und Wegeunfälle dauergeschädigt werden, und was wird für ihre Rehabilitation getan? Die Zahl der Dauergeschädigten im Bereich der Unfallversicherung für Schüler, Studenten und Kindergartenkinder betrug 1971 im Einführungsjahr der Versicherung 53, im zweiten Jahr 1 186 und im Jahre 1973 schätzungsweise rd. 2 000. Als Dauergeschädigte wurden die erstmalig durch Rente entschädigten Fälle gezählt. Die Rehabilitation wird für den angesprochenen Personenkreis mit allen geeigneten Mitteln durchgeführt und voll finanziert. Die Leistungen auf diesem Gebiet reichen von der medizinischen Rehabilitation über die schulische Förderung bis zur beruflichen Ausbildung und Eingliederung. Als Beispiel darf ich den Fall eines 17jährigen Schülers mit einer Querschnittslähmung erwähnen. Hier hat der Versicherungsträger für Heilbehandlung und orthopädische Versorgung bisher ca. 46 000 DM geleistet. Neben einer Unfallrente und Pflegegeld wurden auf Kosten der Versicherung das elterliche Haus umgebaut und der Besuch der bisherigen Schule bis zum Abitur sichergestellt. Daran wird sich eine berufliche Förderung anschließen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 17. Januar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten 4700* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510, Fragen A 21 und 22) : Ist es der Bundesregierung bekannt, daß die gegenwärtige Regelung der Schülerunfallversicherung den schulischen Bedurfnissen nicht voll entspricht, so daß zur Vermeidung von Versicherungslücken ergänzende Versicherungen bei Privatgesellschaften notwendig werden? Wäre die Bundesregierung bereit, die Versicherung der nicht arbeitenden Schüler aus der Versicherung nach der RVO wieder herauszunehmen und sie nach den Bedürfnissen eines umfassenden Versicherungsschutzes in einem Sondergesetz zu regeln? Die Bundesregierung und der Bundestag haben erklärt, daß sie in der 1971 eingeführten Unfallversicherung für Schüler, Studenten und Kinder in Kindergärten einen bedeutenden sozialpolitischen Fortschritt sehen. Die frühere privatrechtlich durchgeführte Versicherung war eine reine Haftpflichtversicherung. Sie leistete nur subsidiär und im Einzelfall nur begrenzt. Der Umfang der Leistungen nach der neuen Regelung wird daran erkennbar, daß z. B. in Baden-Württemberg die private Schülerunfallversicherung im Jahre 1969 pro gemeldeten Schülerunfall durchschnittlich 6,20 DM geleistet hat, während im Jahre 1972 in Baden-Württemberg bei Unfällen von Schülern und Kindern in städtischen Kindergärten durchschnittlich 122,60 DM pro Fall aufgewendet worden sind. Die Erfahrungen zeigen, daß die Träger der Schülerunfallversicherung — das sind in der Regel die Gemeindeunfallversicherungsverbände -- die ihnen vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben gut bewältigen. Auch wird der Unfallverhütung in den Schulen zunehmend Beachtung zugewendet. Ich möchte ferner daran erinnern, daß nach Ansicht aller Fraktionen des Bundestages und auch des Bundesrates mit dem Gesetz über Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten eine empfindliche Lücke in unserem System der sozialen Sicherung geschlossen worden ist. Sollten Sie, Herr Kollege, einen konkreten Fall im Auge haben, in dem es hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen oder der Leistungsgewährung zu Schwierigkeiten oder Unzulänglichkeiten gekommen ist, wäre ich Ihnen für eine Nachricht darüber dankbar. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 17. Januar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage A 23) : Aus welchen Gründen hat es die Bundesregierung unterlassen, den Sozialbericht 1973 mit einer tabellarischen Ubersicht über Maßnahmen und Vorhaben auf dem Gebiet der Sozial- und Gesellschaftspolitik zu versehen, wie sie jeweils in den Sozialberichten der vorangegangenen Jahre enthalten war, und ist die Bundesregierung bereit, diesen Mangel in Zukunft wieder zu beheben? Es trifft nicht zu, daß die früheren Sozialberichte stets tabellarische Übersichten enthielten. Die Bundesregierung hat bislang viermal einen Sozialbericht erstattet. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den jeweils ersten Berichten einer Legislaturperiode wie 1970 und 1973, die eindeutig programmatischen Charakter haben, und solchen, die eine Bilanz der auf sozial- und gesellschaftspolitischem Gebiet geleisteten Arbeit darstellen. Solche Berichte haben wir in den Jahren 1971 und 1972 vorgelegt, und nur diesen war, der besseren Überschaubarkeit wegen, eine tabellarische Übersicht über Maßnahmen und Vorhaben der Sozial- und Gesellschaftspolitik beigegeben worden. Wenn wir im Laufe dieser Legislaturperiode erneut Bilanz ziehen, werden wir selbstverständlich auf dieses bewährte Mittel der Darstellung nicht verzichten. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 17. Januar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage A 27) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung einer Schlechtwettergeldregelung für den in hohem Maße von der Bautätigkeit abhängigen Güternahverkehr? Bereits bei der Verabschiedung des Arbeitsförderungsgesetzes hat dieses Hohe Haus zum Ausdruck gebracht, daß eine Schlechtwettergeldregelung grundsätzlich nur für witterungsbedingte Arbeitsausfälle gerechtfertigt sei, die bei Arbeiten am erdverbundenen Bau eintreten. Die gesetzlichen Vorschriften sind daher so gefaßt worden, daß sie den schon damals bestehenden Bestrebungen entgegenwirkten, den Begriff „Baugewerbe" im Sinne der Förderungsvorschriften darüber hinaus weit auszulegen. Ich darf daran erinnern, daß seit der WinterbauNovelle des Jahres 1972 das Schlechtwettergeld hinter die Produktive Winterbauförderung zurückgetreten ist. Sie ist als Förderung von Arbeiten am erdverbundenen Bau auf Betriebe des Baugewerbes ausdrücklich zugeschnitten worden. Nur soweit trotz der Leistungen der Produktiven Winterbauförderung witterungsbedingte Arbeitsausfälle eintreten, ist Schlechtwettergeld zu zahlen. Dieser neuen Stellung des Schlechtwettergeldes im Förderungssystem entspricht es, daß es vom Gesetzgeber auf andere Wirtschaftszweige nicht ausgedehnt worden ist. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 17. Januar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/1510 Frage A 28): Ist der Bundesregierung bekannt, daß zwischen Antrag und Auszahlung von Arbeitslosen- und Kurzarbeitsgeld oft mehr als sechs Wochen vergehen, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen zu tun? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 4701* Das Arbeitslosengeld ist wie der Lohn nachträglich, und zwar nach Ablauf von jeweils zwei Wochen Arbeitslosigkeit zu zahlen. Nach den statistischen Erhebungen der Bundesanstalt für Arbeit hat die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Anträge auf Arbeitslosengeld im November 1973 zwei bis drei Wochen betragen. Die Fälle, in denen der Arbeitslose zuletzt keinen Lohn von seinem früheren Arbeitgeber erhalten hat, sind von den Arbeitsämtern bevorzugt zu bearbeiten. Allerdings ist nicht auszuschließen, daß die Bearbeitung der Anträge manchmal auch länger als 2 bis 3 Wochen in Anspruch nimmt. Dies kann vor allem dann geschehen, wenn im Einzelfall schwierige Feststellungen über die Anspruchsvoraussetzungen zu treffen sind oder wenn die Arbeitslosigkeit in einem Arbeitsamtsbezirk plötzlich erheblich ansteigt. Für diesen Fall sind die Arbeitsämter angewiesen, Anträge auf Arbeitslosengeld vorrangig vor allen übrigen Aufgaben zu bearbeiten. Der Präsident der Bundesanstalt hat ferner die Arbeitsämter ermächtigt, zusätzliche Kräfte einzustellen. Verzögerungen sollen damit soweit wie möglich ausgeschlossen werden. Außerdem kann auf Antrag ein Abschlag gezahlt werden, wenn der Anspruch dem Grunde nach feststeht. Über eine übermäßig lange Bearbeitung von Anträgen auf Kurzarbeitergeld sind der Bundesregierung bisher keine Beschwerden zugegangen. Das Kurzarbeitergeld ist nachträglich für den Gewährungszeitraum zu zahlen, der mindestens vier Wochen beträgt. Die Arbeitgeber können zu einer Beschleunigung der Auszahlung an die Arbeitnehmer beitragen, indem sie das Kurzarbeitergeld, das sie nach dem Gesetz errechnen und auszahlen, aus eigenen Mitteln vorschießen und die verauslagten Beträge später mit dem Arbeitsamt abrechnen. Ich werde im übrigen auch das von mir geteilte Interesse an einer zügigen Bearbeitung der Anträge, das in Ihrer Frage zum Ausdruck kommt, dem Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit zur Kenntnis bringen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 17. Januar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage A 62) : Welche Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen, um eine einheitliche Linie bei Konditionen für Kredite an Staatshandelsländer innerhalb der EG herbeizuführen? Die Bundesregierung wie auch alle anderen Mitgliedstaaten sind seit vielen Jahren bemüht, eine einheitliche Linie für die Konditionen aller Exportkredite zu finden. Eine besonders hierfür geschaffene EG-Arbeitsgruppe für Exportkreditversicherung und Exportfinanzierung, zu deren Aufgabe auch die Vorab-Konsultation aller Exportkredite mit mehr als 5jähriger Laufzeit gehört, trifft sich alle 3 rochen zu zweitägigen Beratungen. Im Laufe der Jahre ist es gelungen, für alle Kreditkonditionen mit Ausnahme der Zinshöhe zu einer sehr weitgehenden Vereinheitlichung der Praxis aller Mitgliedstaaten zu kommen. Was die Zinshöhe anbelangt, so drängt die Bundesregierung seit vielen Jahren auf einen zumindest stufenweisen Abbau der insbesondere von Frankreich, Italien und Großbritannien gewährten Exportzinssubventionen. Dies wird von den genannten Ländern jedoch insbesondere im Hinblick auf die gleichartigen Praktiken der USA und Japans abgelehnt. Deshalb versucht jetzt die EG-Arbeitsgruppe Einigung über den Vorschlag zu einem OECD-Mindestzinsabkommen zu erzielen, der dann in der OECD, in der ,die USA und Japan Mitglied sind, eingebracht werden soll. Anlage 8 Antwort des Bundesministers Bahr vom 9. Januar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Fragen B 1 und 2) : Wie ist die Äußerung von Bundesminister Bahr über das „illegale Verlassen der ,DDR auf den Transitwegen" und den darin erblickten „klassischen Mißbrauchsfall" mit dem im Grundgesetz verankerten Menschenrecht auf Freizügigkeit zu vereinbaren? Ist diese Äußerung von Bundesminister Bahr eine Unterstützung der These des SED-Zentralkomitees, dessen Sekretär vom „Mißbrauch der Transitwege für Zwecke des Menschenhandels und des Menschenraubes" gesprochen hat? Zu Frage B 1: Die Frage der Vereinbarkeit meiner Äußerung mit dem Grundrecht auf Freizügigkeit stellt sich nicht. Die Mißbrauchsregelung des Transitabkommens gilt nach dem klaren Wortlaut des Artikels 16 Nummer 1 nur für Transitreisende, nicht dagegen für Personen, die sich auf der Flucht aus der DDR befinden. Nimmt indessen ein Transitreisender in der DDR eine Person auf (Fluchthelfer), ist dies in der Tat der dem Viermächte-Abkommen zugrunde liegende klassische Mißbrauchsfall, da hier das Sonderregime der Transitwege zum Mittel des Verlassens der DDR benutzt wird. In den Verhandlungen über das Transitabkommen war es Aufgabe der Bundesregierung, diesen durch das Viermächte-Abkommen vorgegebenen Mißbrauchstatbestand in das Transitabkommen zu übernehmen und durch detaillierte Regelungen einzugrenzen, um einen Mißbrauch der Mißbrauchsbestimmung durch die DDR auszuschließen. Zu Frage B 2: Meine Äußerung ist selbstverständlich keine Unterstützung der zitierten Behauptung des Ersten Sekretärs der SED. 4702* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 Anlage 9 Antwort des Bundesministers Bahr vom 14. Januar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jaeger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Fragen B 3 und 4) : Treffen Meldungen zu, nach denen Bundesminister Bahr vom „illegalen Verlassen der ,DDR' auf den Transitwegen" gesprochen und darin einen „klassischen Mißbrauchsfall" gesehen hat? Welche legalen Möglichkeiten zum Verlassen der „DDR" gibt es nach Ansicht des Bundesministers Bahr? Zu Frage B 3: Die von Ihnen erwähnten Meldungen beziehen sich auf meine Äußerungen zum Problem Fluchthilfe. In diesem Zusammenhang habe ich insbesondere vor dem Bundestagsausschuß für innerdeutsche Beziehungen — darauf hingewiesen, daß die Vier Mächte die Fluchthilfe auf den Transitwegen als klassischen Mißbrauchsfall diskutiert und ,dem Viermächte-Abkommen zugrunde gelegt haben, da hier das Sonderregime der Transitwege zum Mittel des Verlassens der DDR benutzt wird. In den Verhandlungen über das Transitabkommen war es Aufgabe der Bundesregierung, diesen vorgegebenen Mißbrauchstatbestand in das Transitabkommen zu übernehmen und durch konkrete Einzelregelungen einzugrenzen, um einen Mißbrauch der Mißbrauchsbestimmung durch die DDR auszuschließen. Personen, die sich auf der Flucht aus der DDR befinden, begehen keinen Mißbrauch der Transitwege, weil die Mißbrauchsregelung des Transitabkommens nach dem klaren Wortlaut des Artikels 16 Nr. 1 nur für Transitreisende gilt. Zu Frage B 4: Die legalen Möglichkeiten bestehen darin, mit Genehmigung der DDR-Behörden in die Bundesrepublik Deutschland überzusiedeln. — Soweit in diesem Zusammenhang von „legalem" oder „illegalem" Verlassen gesprochen wird, liegt darin keine rechtliche oder moralische Bewertung dieses Vorgangs. — Ich verweise darauf, daß die DDR-Behörden vornehmlich älteren Menschen Übersiedlungsgenehmigungen erteilen. Aber auch jüngere Personen erhalten im Rahmen der Familienzusammenführung und zur Ausreise zu ihren Verlobten eine Ausreisegenehmigung. Im vergangenen Jahr wurden über 8 000 Übersiedlungen in das Bundesgebiet registriert. Darüber hinaus haben mehr als eine Million Rentner und in dringenden Familienangelegenheiten über 40 000 jüngere DDR-Bewohner die DDR zu einem Besuch in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) vorübergehend verlassen können. Anlage 10 Antwort des Stellvertretenden Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Burger vom 9. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/1510, Frage B 5) : Wird die Bundesregierung die Aktion „Informationsbusse der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher" wegen ihrer großen, überaus positiven Resonanz in der Öffentlichkeit auch über den 15. Dezember 1973 hinaus weiter finanzieren, auch deswegen, weil die Busse zahlreiche Orte erreichen, in denen keine Verbraucherberatungsstellen vorhanden sind, und wird die Bundesregierung die — mir in einem Brief vom 10. Dezember 1973 mitgeteilte —Anregung des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit aufgreifen, die Aktion auf weitere Schwerpunktthemen, z. B. „Gesunde Ernährung", „Verbraucherschutz im Lebensmittelrecht" auszudehnen? Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat im vergangenen Jahr in einer einmaligen Aktion in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher Informationsbusse über Land geschickt. Diese Busaktion war Teil einer umfangreichen Aufklärungskampagne zu wirtschaftlichen Themen. Nach den mit dieser Busaktion gewonnenen überaus positiven Erfahrungen hielte das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung es für sinnvoll, auch 1974 Verbraucherinformationen in dieser Form in Orte zu tragen, in denen keine Verbraucher-Beratungsstellen vorhanden sind. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung wird sich bemühen, daß im Zusammenwirken der für Verbraucheraufklärung zuständigen Ressorts der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher auch im Jahre 1974 die Möglichkeit gegeben wird, ihre Informationsbusse einzusetzen. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar vom 16. Januar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Fragen B 6 und 7) : Aus welchen Haushaltstiteln hat die Bundesregierung die in deutschen Tageszeitungen zum Jahreswechsel erschienene ganzseitige Anzeige finanziert, und wie hoch waren die Kosten dieser Anzeige? Welchen Betrag hat die Bundesregierung im Jahr 1973 für Zeitungsanzeigen in deutschen Tageszeitungen, Illustrierten und Wochenzeitschriften aus Bundesmitteln ausgegeben? Zu Frage B 6: Die Anzeige wurde aus Kapitel 0403 Titel 531 03 finanziert. Die Kosten werden voraussichtlich ca. 972 000,— DM betragen. Eine Endabrechnung liegt noch nicht vor. Zu Frage B 7: Die Bundesregierung — alle Ressorts und das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — hat für Anzeigen im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit in deutschen Tageszeitungen, Illustrierten und Wochenzeitungen insgesamt 7,44 Millionen DM ausgegeben. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 4703* Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel vorn 16. Januar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Fragen B 8 und 9) : Wie ist die Ansicht des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Apel Wir sind nicht die Zahlmeister der Gemeinschaft" angesichts der Milliarden-Kredite an den Ostblock zu verstehen? Wenn die Bundesrepublik Deutschland jährlich 204 Millionen DM für die unterentwickelten Gebiete der Europäischen Gemeinschaft zahlen will und dafür nach Angaben des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Apel 900 000 Arbeitnehmer eine Woche arbeiten müssen, wie lange müssen dann wie viele Arbeitnehmer für die bislang von der Bundesregierung zugesagten Ostkredite arbeiten? Zu Frage B 8: Die zitierte Äußerung ist als Hinweis 'darauf zu verstehen, daß sich die Höhe unseres Beitrages zum Regionalfonds an unserer finanziellen Leistungsfähigkeit orientieren, aber auch in einem angemessenen Verhältnis zu dem bei der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion erzielten Fortschritt stehen muß. Sie steht nicht im Widerspruch zu den Krediten, die an europäische Staatshandelsländer gewährt werden oder möglicherweise noch gegeben werden. Hierbei handelt es sich um verzinsliche und rückzahlbare Kredite, die der Intensivierung unserer wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit diesen Ländern dienen sollen, an der die Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer geographischen Lage und als einer der größten Welthandelspartner wie auch angesichts ihres Rohstoffbedarfs ein wesentliches Interesse 'hat. Die Gewährung solcher — nicht zuletzt auch von unserer Wirtschaft gewünschten — Kredite stellt unsere Bereitschaft maßgeblich und an erster Stelle unter unseren Partnern in der EG zur Finanzierung des Regionalfonds beizutragen, keineswegs in Frage. Zu Frage B 9: Die Frage übersieht, daß es sich bei unserem Beitrag zum Regionalfonds um verlorene Zuschüsse handelt. Dagegen sind Kredite, die europäischen Staatshandelsländern eingeräumt werden, nicht nur verzinslich und rückzahlbar, sondern sollen auf dem Wege der aus ihnen zu finanzierenden Kooperationsprojekte auch der deutschen Wirtschaft zugute kommen. Sie werden damit 'deutschen Arbeitnehmern Beschäftigung und Verdienst bringen. Es handelt sich mithin um zwei verschiedene, miteinander nicht vergleichbare Tatbestände. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 16. Januar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Fragen B 10 und 11) : Trifft es zu, daß den deutschen Auslandsvertretungen über das Auswärtige Amt regelmäßig die Wochenzeitung „Vorwärts" zugeleitet wird, und wird auch der „Bayernkurier" im gleichen Verfahren vom Auswärtigen Amt den deutschen Auslandsvertretungen zur Verfügung gestellt? Welche deutschen Zeitungen und Zeitschriften werden zu welchen Kosten regelmäßig durch Vermittlung des Auswärtigen Amts den deutschen Auslandsvertretungen übersandt? Zu Frage B 10: Die Wochenzeitung „Vorwärts" wird an 132 Auslandsvertretungen mit dem wöchentlichen Luftbeutel versandt. Der „Bayernkurier" wird 3 Vertretungen mit direkter Luftpost zugestellt. Die Vertretungen entscheiden über den Zeitungsbezug selbst. Zu Frage B 11: Die in anliegender Aufstellung enthaltenen deutschen Zeitungen und Zeitschriften werden den Auslandsvertretungen übersandt. Bei den Zeitungen erfolgt die Zustellung fast ausschließlich mit direkter Luftpost, bei den Zeitschriften mit dem wöchentlichen Kurier bzw. Luftbeutel. Liste der regelmäßig vom Auswärtigen Amt den Auslandsvertretungen zugestellten Zeitungen und Zeitschriften A. Zeitungen Anzahl Abonnement und Porto Luftpostgebühr Allgemeine Wochenzeitung der Juden 6 317 DM 220 DM Bayernkurier 3 155 DM 45 DM Deutsche Zeitung (Christ und Welt) 58 3 924 DM 6 340 DM Deutsche Verkehrs- zeitung 4 720 DM 584 DM Frankfurter Allgemeine Zeitung 208 16 026 DM 93 500 DM Frankfurter Rundschau 4 700 DM 2 760 DM Generalanzeiger Bonn 2 364 DM 1 040 DM Handelsblatt 125 29 548 DM 41 552 DM Das Parlament 200 4 512 DM Luftbeutel Rheinischer Merkur 19 1 332 DM 996 DM Der Spiegel 111 11 992 DM 16 280 DM Süddeutsche Zeitung 64 9 176 DM 19 200 DM Tagesspiegel (Berlin) 3 486 DM 824 DM Vorwärts 132 5 700 DM Luftbeutel Die Welt 124 13 820 DM 75 136 DM Welt am Sonntag 1 48 DM 108 DM Welt der Arbeit 4 144 DM 50 DM Die Zeit 133 11 974 DM 30 060 DM Nachrichten für Außenhandel 42 30 740 DM 10 000 DM 4704* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 B. Zeitschriften Anzahl Abonnement und Porto Afrika heute 40 frei Afrika heute 3 180 DM Afrika-Informationen 35 frei Akademischer Dienst 33 1 780 DM Arbeitgeber 10 frei Archiv der Gegenwart 70 18 762 DM Atomwirtschaft 8 1 039 DM Auslands-Kurier 7 253 DM Außenhandelsdienst 105 27 150 DM Außenpolitik 163 6 683 DM Außenwirtschaftsdienst 33 6 772 DM Deutsche Jugend 92 2 290 DM Diplomatischer Kurier 38 2 766 DM Europa-Archiv 40 3 480 DM Europa-Nachrichten 9 9 636 DM Frankfurter Hefte 21 960 DM Funkschau 12 672 DM Hansa 7 1 012 DM Hochland 7 370 DM Internationales Afrika-Forum 23 1 775 DM Internationales Afrika-Forum 26 frei Internationales Asien-Forum 8 609 DM Kunstchronik 5 150 DM Merkur 27 1 085 DM Musica 11 frei Nachrichten aus internationalen Organisationen 13 3 600 DM Neue Gesellschaft 38 1 140 DM Neue Justiz 98 12 212 DM Orient, Hamburg 6 180 DM Osteuropa 71 frei Osteuropa-Naturwissenschaften 53 frei Osteuropa-Recht 12 frei Osteuropa-Wirtschaft 33 frei Die Politische Meinung 33 594 DM Rechtspflegerblatt 100 frei Standesamt 129 7 644 DM Die Stimme Afrikas 5 700 DM Übersee-Rundschau 44 1 274 DM Vereinte Nationen 70 870 DM Vierteljahresberichte der Friedrich-Ebert-Stiftung 29 1 015 DM Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 29 872 DM Westermanns Monatshefte 108 3 556 DM Wirtschaftswoche 110 7 355 DM Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht 5 585 DM Nicht berücksichtigt wurden Gesetz- und Verordnungsblätter, Statistische Mitteilungen sowie Einzelstücke von periodischen Veröffentlichungen für die Fachreferenten bei den Missionen (Landwirtschaft, Soziales, Wissenschaft) und die Verteidigungsattachés. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 16. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage B 12) : Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß große Teile der Kredite an Ostblockstaaten dazu benutzt werden, um die arabischen Staaten militärisch aufzurüsten? Soweit seitens der Bundesregierung Kredite an Staatshandelsländer gewährt wurden, sind diese nach Kenntnis der Bundesregierung nicht dazu benutzt worden, um die arabischen Staaten militärisch aufzurüsten. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 16. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage B 13): Hält es die Bundesregierung nicht für diskriminierend, wenn deutsche Staatsbürger daran gehindert werden, Grundstücke etwa auf der Insel Romö oder in der Schweiz zu erwerben, obwohl alle europäischen Regierungen westlicher Prägung ständig von der europäischen Einigung und Einheit sprechen? Der Erwerb von Grundstücken durch Ausländer wird bereits seit mehreren Jahren in der Schweiz und auch in anderen Ländern von einem amtlichen Genehmigungsverfahren abhängig gemacht. Dadurch wird den Regierungen dieser Länder die Möglichkeit gegeben, den Übergang von Grundeigentum in ausländische Hände nach einer Reihe von innenpolitischen Gesichtspunkten zu lenken und weitgehend zu beschränken. Der Grund für diese Maßnahmen liegt u. a. darin, daß die Offentlichkeit in diesen Ländern einen „Ausverkauf heimischen Bodens" mit unerwünschten sozialen und wirtschaftlichen Folgen, z. B. Preistreiberei, befürchtete. Die Tendenz, derartige Beschränkungen für den Grunderwerb von Ausländern einzuführen, ist weltweit, Eine Reihe von Staaten prüfen augenblicklich, ob sie ebenfalls derartige Beschränkungen einführen sollen. Diese Gesetze und die darauf basierende Verwaltungspraxis sehen keine diskriminierende Behandlung von Deutschen vor, sondern gelten für alle Ausländer, soweit nicht bilaterale Niederlassungsverträge Ausnahmen zulassen. Naturgemäß werden die deutschen Staatsangehörigen zahlenmäßig oft am meisten betroffen; rechtlich ist dies jedoch keine Diskriminierung. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 4705* Da die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen Gemeinschaft ist, finden dort die im EG-Bereich geltenden Vorschriften, die eine weitgehende Gleichbehandlung von Inländern und Angehörigen anderer EG-Mitgliedstaaten hinsichtlich des Grunderwerbs vorsehen, keine Anwendung. Soweit Dänemark einschränkende Grundverkehrsgesetze erlassen hat, sind sie ebenfalls gegenüber Deutschen nicht diskriminierend. Sie gelten vielmehr für In- und Ausländer gleichermaßen und machen den Erwerb von Grundstücken in festumgrenzten Erholungsgebieten von bestimmten Voraussetzungen abhängig. Die Bundesregierung und die deutschen Auslandsvertretungen haben diesen Problemen schon seit langer Zeit große Aufmerksamkeit gewidmet. Sie sind bemüht, darauf hinzuwirken, daß die Vorschriften möglichst großzügig und ohne Härten für die deutschen Staatsangehörigen angewandt werden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 16. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage B 14) : Welche Schritte hat die Bundesregierung zur Familienzusammenführung des Ehepaars Bronislava Kaminski, Darmstadt, Flüchtlingswohnheim Brüder-Knauß-Straße 78/ Jan Kaminski, Zabrze (Polen) unternommen, und ob und wann ist mit einem Erfolg dieser Aktion zu rechnen? Der Ausreisewunsch von Herrn Jan Kaminski ist der Bundesregierung seit März 1973 bekannt. Seine Ehefrau Bronislava Kaminski, die er am 5. Juni 1971 in Zabrze (Hindenburg) geheiratet hat und die einige Monate später mit ihren Eltern aus Polen in die Bundesrepublik Deutschland einreisen konnte, hat sich in verschiedenen Eingaben an den Herrn Bundespräsidenten, den Herrn Bundeskanzler, den Herrn Bundesaußenminister und an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages mit der Bitte um Unterstützung des Ausreisewunsches ihres Ehemannes gewandt. Im Oktober 1973 hat unsere Botschaft in Warschau zugunsten von Herrn Kaminski interveniert. Ein Ergebnis dieser Intervention liegt noch nicht vor. Erfahrungsgemäß dauert es in derartigen Fällen längere Zeit, bis seitens der zuständigen polnischen Behörden eine Entscheidung ergeht. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 17. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage ,des Abgeordneten Dr. Schmude (SPD) (Drucksache 7/1510 Frage B 15) : Läßt sich inzwischen absehen, wann die Bundesregierung dem Innenausschuß des Deutschen Bundestags den Bericht über die Novellierungswünsche der zuständigen Verbände zu den einzelnen Kriegsfolgegesetzen, über die finanziellen Auswirkungen ihrer Verwirklichung und über die Konzeption der Bundesregierung zur Novellierung oder Schlußgesetzgebung vorlegen wird? Die Bundesregierung wird den Bericht dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages in Kürze vorlegen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 17. Januar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache 7/1510 Fragen A 16 und 17) : Unter welchen Voraussetzungen fördert die Bundesregierung Vorhaben im Bereich des Breitensports, und welche Maßnahmen wurden bisher mit Bundesmitteln bezuschußt? Wie beurteilt die Bundesregierung die Haltung des Vorsitzenden des Landessportbunds Nordrhein-Westfalen, Willi Weyer, Innenminister von Nordrhein-Westfalen, der sich bei der letzten Hauptausschußsitzung des Deutschen Sportbunds gegen eine Förderung des Breitensports durch den Bund ausgesprochen hat? Zu Frage B 16: Ihre Frage bezieht sich auf alle Bundesressorts, die Sportförderungsmittel bewirtschaften. Zur Beantwortung Ihrer Frage ist deshalb eine Abstimmung innerhalb der Bundesregierung erforderlich, die ich unverzüglich eingeleitet habe. Sobald mir das Ergebnis vorliegt, werde ich Sie schriftlich unterrichten. Zu Frage B 17: Innerhalb des Sports wird z. Z. eingehend diskutiert, wie die Sachaufgaben unter den Sportorganisationen und die Förderungskompetenzen zwischen Bund und Ländern im Hinblick auf die Unterstützung des Hochleistungs- und Breitensports am zweckmäßigsten verteilt werden sollten. Die Äußerung des Vorsitzenden des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen, Innenminister Willi Weyer, ist als Beitrag zu diesen Erörterungen zu verstehen. Die Beschränkung des Bundes auf die Förderung des Hochleistungssports ist eine der im Bereich des Sports zur Diskussion stehenden Alternativen. Der Bundesinnenminister steht auf dem Standpunkt, daß eine Finanzierungszuständigkeit des Bundes auch in Bereichen des Breiten- und Freizeitsports nicht ausgeschlossen ist. Er wird aber die von der Rechtsordnung her gegebenen Möglichkeiten in Abstimmung mit dem Sport ausüben. Insoweit ist die laufende Diskussion von Bedeutung. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 17. Januar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Scheffler (SPD) (Drucksache 7/1510 Fragen A 18 und 19) : 4706* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 Wie beurteilt die Bundesregierung die „Bemerkungen des Bundesrechnungshofs zur Bundeshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 1971" im Bereich Sportförderung des Bundesinnenministeriums? Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß die Sportförderungsmittel von den Sportorganisationen in Zukunft ordnungsgemäß verwendet und nachgewiesen werden, nachdem der Bundesrechnungshof bereits 1972 bei der Verwendung der Sport-forderungsmittel im Zeitraum von 1967 bis 1971 erhebliche Beanstandungen geltend gemacht hat? 1. Der Bundesrechnungshof hat in den Prüfungsbemerkungen zur Bundeshaushaltsrechnung für das Jahr 1971 die Verwendung und Abrechnung von Bundesmitteln durch drei Bundessportfachverbände beanstandet. Die Beanstandungen, die sich auf Vorgänge in den Jahren 1969 bis 1971 beziehen, bestehen im wesentlichen zu Recht. Die Beanstandungen lassen allerdings nicht den Schluß zu, daß von den etwa 50 Sportverbänden, die laufend Bundesmittel erhalten, allgemein bei der Verwendung und dem Nachweis der Verwendung der Bundesmittel nicht ordnungsgemäß verfahren worden wäre. Es ist weiter festzustellen, daß — vor allem aufgrund der zu 2. erwähnten Maßnahmen meines Hauses — die verwaltungsmäßige Abwicklung der Förderungsmaßnahmen durch die Verbände seit dem Jahr 1970 Schritt für Schritt wesentlich verbessert werden konnte. In den Verbänden, die in den Prüfungsbemerkungen erwähnt werden, ist die Geschäftsführung inzwischen ordnungsgemäß. Die Personen, die für die beanstandeten Vorgänge verantwortlich waren, sind aus ihren damaligen Funktionen ausgeschieden. 2. Um zu gewährleisten, daß die Sportförderungsmittel des Bundes von den Sportverbänden ordnungsgemäß verwendet werden und die Verwendung ordnungsgemäß nachgewiesen wird, hat mein Haus folgende Maßnahmen getroffen: — Bereitstellung von Mitteln für die Anstellung hauptberuflicher Führungs- und Verwaltungskräfte durch die Bundessportfachverbände; im Jahre 1974 werden 32 Kräfte aus Bundesmitteln bezahlt. — Finanzierung von Veranstaltungen des Deutschen Sportbundes zur Aus- und Fortbildung der Führungs- und Verwaltungskräfte der Sportverbände. Abstimmung aller mit Bundesmitteln zu finanzierenden Einzelmaßnahmen mit den Bundessportfachverbänden unter Beteiligung des Bundesausschusses Leistungssport des Deutschen Sportbundes in sog. Planungs- und Realisierungsgesprächen. Die Absprachen werden für verbindlich erklärt. — Präzisierung und Verdeutlichung der Auflagen und Bedingungen (Bewirtschaftungsgrundsätze), die den Verbänden aufgrund der haushaltsrechtlichen Bestimmungen für die Verwendung der Bundesmittel und für den Nachweis der Verwendung auferlegt werden. — Intensivierung der verwaltungsmäßigen Prüfung der Verwendung der Bundesmittel. Die Prüfung der Verwendung der Sportförderungsmittel ist dem Bundesverwaltungsamt übertragen worden. Hierdurch steht nunmehr eine größere Zahl von Prüfern zur Verfügung, wodurch der Anregung des Bundesrechnungshofs Rechnung getragen werden kann, in stärkerem Maße örtliche Prüfungen durchzuführen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 17. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage B 21) : Wann beabsichtigt die Bundesregierung, dein Bundestag Vorschläge zu unterbreiten, die eine Änderung der Bestimmungen über die Anrechnung von Zahlungen aus der Rentenversicherung auf Kriegsschadenrente nach dein Lastenausgleichsgesetz gem. § 267 Abs. 2 und § 270 Abs. 3 LAC in Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten vorsehen? Nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) wird Unterhaltshilfe gewährt, wenn dem Berechtigten nach seinen Einkommensverhältnissen die Bestreitung des Lebensunterhalts nicht möglich oder zumutbar ist. Das bedeutet, daß der Berechtigte vorrangig seine eigenen Einkünfte abzüglich der in § 267 Abs. 2 LAG für die einzelnen Einkunftsarten festgesetzten Freibeträge zur Bestreitung des Lebensunterhalts einsetzen muß. Nur wenn diese Einkünfte nicht ausreichen, tritt subsidiär die Unterhaltshilfe in der Weise ein, daß das Gesamteinkommen bis zu dem im Einzelfall maßgebenden Einkommenshöchstbetrag (§ 267 Abs. 1 LAG) „aufgefüllt" wird. Durch eine Freistellung der Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung und von Rentennachzahlungen für zurückliegende Monate von der Anrechnung auf die Unterhaltshilfe würde der Grundsatz der Subsidiarität dieser Ausgleichsleistung durchbrochen werden. Eine solche Freistellung könnte im Hinblick auf die notwendige Gleichbehandlung aller Geschädigten auch nicht auf Renteneinkünfte beschränkt bleiben. Es müßten dann in gleicher Weise auch alle übrigen Einkünfte aus den in § 267 Abs. 2 LAG genannten Einkunftsarten von der Anrechnung auf die Unterhaltshilfe freigestellt werden. Das aber würde zu einer nach der Grundkonzeption für die Kriegsschadenrente nicht vertretbaren Ausweitung der Unterhaltshilfe führen. Entsprechend den Regelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Kriegsopferversorgung ist auf Vorschlag der Bundesregierung durch das 25. Änderungsgesetz zum Lastenausgleichsgesetz mit Wirkung vom 1. Januar 1973 ab auch die Unterhaltshilfe dynamisch gestaltet worden. Nach § 277 a LAG erhöhen sich die Sätze der Unterhaltshilfe, des Selbständigenzuschlags und des Sozialzuschlags alljährlich zum 1. Januar um den für die Anpassung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung nach den jeweiligen Rentenanpassungsgesetzen maßgebenden Hundertsatz. Durch diese Regelung ist bereits sichergestellt, daß auch die Empfänger von Unterhaltshilfe laufend an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilnehmen und daß auch ihre Ein- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 4707 künfte den steigenden Lebenshaltungskosten ständig angepaßt werden. In die gesetzliche Anpassungspflicht (Dynamisierung) der Unterhaltshilfe sind die für die einzelnen Einkunftsarten festgesetzten Freibeträge nicht einbezogen worden. Das war notwendig, weil andernfalls Berechtigte, die außer der Unterhaltshilfe Rentenleistungen oder sonstige Einkünfte beziehen, durch die jährliche Anpassung in doppelter und unter Umständen sogar mehrfacher Weise gegenüber denjenigen Unterhaltshilfeempfängern begünstigt würden, die neben der Unterhaltshilfe keine Renten oder sonstigen Einkünfte beziehen. Eine Einbeziehung der Rentenfreibeträge in die Dynamisierung hätte im übrigen ganz allgemein zur Folge, daß sich die Einkommensschere zwischen den Unterhaltsempfängern mit und denjenigen ohne eigene andere Einkünfte in zunehmendem Maße ständig erweitern würde. Die Bundesregierung glaubt, mit der Einführung der Dynamisierung der Anpassung der Unterhaltshilfe an die steigenden Lebenshaltungskosten in dem erforderlichen Maße ausreichend Rechnung getragen zu haben. Sie sieht sich daher auch nicht in der Lage, dem Deutschen Bundestag Gesetzesänderungen vorzuschlagen, die einerseits ganz oder teilweise zur Aufgabe des Subsidiaritätsprinzips und zum anderen zu einer über das für die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Kriegsopferversorgung gesetzte Maß hinausgehenden Anpassung der Unterhaltshilfe führen würden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 17. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage B 22) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung dem DRK Steuermittel in Höhe von 1 Million DM zum Ankauf von Fertigbauteilen für den Wohnungsbau in Nordvietnam zur Verfügung stellte und damit Nordvietnam finanziell und moralisch zugunsten der Kriegsführung in Südvietnam und Kambodscha — trotz Waffenstillstand — entlastete? Die Bundesregierung hatte für humanitäre Hilfsmaßnahmen in Südvietnam im Jahre 1973 zunächst 10 Millionen DM vorgesehen. Nach Abschluß des Pariser Waffenstillstandsabkommens beschloß die Bundesregierung am 31. Januar 1973, für bilaterale humanitäre Hilfe in Indochina weitere 10 Millionen DM bereitzustellen. Im Zusammenhang mit diesem Beschluß wurde ausdrücklich festgelegt, daß Hilfe allen betroffenen Ländern Indochinas, nicht nur Nord- und Südvietnam, sondern auch Laos und Kambodscha, einschließlich der kommunistisch beherrschten Gebiete, angeboten werden sollte. Auf der Grundlage dieser Beschlüsse, die die Billigung sowohl des Haushaltsausschusses wie des Unterausschusses für humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages gefunden haben, hat die Bundesregierung insgesamt 4,090 Millionen DM für die Förderung von Projekten deutscher Hilfsorganisationen, und zwar des Diakonischen Werkes, des Deutschen Caritas-Verbandes und des Deutschen Roten Kreuzes, in der Demokratischen Republik Vietnam bereitgestellt. Mit der humanitären Hilfe für Nordvietnam hat die Bundesregierung wie in der Vergangenheit an ihrem Prinzip festgehalten, humanitäre Hilfe unabhängig von der Staats- oder Regierungsform des Empfängerlandes zu leisten. Humanitäre Hilfe soll allein die Not der betroffenen Bevölkerung lindern. Diesem Grundsatz dienten auch die von der Bundesregierung in Nordvietnam unterstützten Projekte, die den Aufbau kriegszerstörter Krankenhäuser und Wohnsiedlungen zum Inhalt hatten. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 17. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage B 23) : Treffen Pressemeldungen zu, daß der DKP-Vorsitzende Herbert Mies in einem Interview mit dem polnischen Nachrichtenmagazin „Perspektywy" erklärt habe, seiner Partei sei der Einbruch in die westdeutschen Gewerkschaften und der Solidarisierungsprozeß mit weiten Teilen der SPD gelungen, denn „nahezu 85 % der DKP-Mitglieder gehören den Gewerkschaften an", und wie kann im Hinblick auf Artikel 9 des Grundgesetzes bei Zulreffen dieser Behauptung verhindert werden, daß die freiheitliche demokratische Struktur der Gewerkschaften in der Bundesrepublik Deutschland ernstlich gefährdet wird? Es trifft zu, daß der DKP-Vorsitzende Mies in einem Interview mit der polnischen Zeitschrift „Perspektywy" die in Ihrer Frage enthaltenen Äußerungen wörtlich, z. T. sinngemäß abgegeben hat. Eine Ablichtung der Übersetzung dieses Interviews durch die Deutsche Botschaft in Warschau ist zu Ihrer Unterrichtung beigefügt. Auch der Parteivorstand der DKP hat in seinem schriftlichen Bericht an den Hamburger Parteitag erklärt, „daß fast 85 % der Mitglieder un serer Partei Gewerkschaftsmitglieder sind". Die DKP verlangt auch von ihren Mitgliedern, in eine Gewerkschaft einzutreten und dort aktiv politisch zu arbeiten. In der These 30 des Düsseldorfer Parteitags vom November 1972 heißt es dazu: Jeder Kommunist hat die Pflicht, ein aktiver Gewerkschafter zu sein und seine Arbeitskollegen für die Gewerkschaften zu gewinnen. Der Hamburger Parteitag vom November 1973 hat diese Forderung bekräftigt. Die zahlenmäßigen Angaben sind nicht nachprüfbar. Selbst wenn die Angaben zutreffen sollten, so würde es sich um einen Anteil von weit unter 1 % der Gewerkschaftsmitglieder handeln. Die DKP hatte nach eigenen Angaben am Jahresende rund 39 350 Mitglieder, so daß danach rund 34 000 DKP- Mitglieder gewerkschaftlich organisiert wären. Allein der DGB hat jedoch fast 7 Millionen Mitglieder. Mitglieder der DKP üben auch Funktionen aus. Hervorgehobene Positionen nehmen DKP-Mitglieder jedoch nur in wenigen Einzelfällen ein. Es kann daher keine Rede davon sein, daß, wie es in 4708* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung, Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 Ihrer Frage heißt, die freiheitliche, demokratische Struktur der Gewerkschaften ernstlich gefährdet wird. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 17. Januar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Fragen B 24 und 25) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Unterkünfte der Bundesgrenzschutzeinhcit auf dem Frankfurter Flughafen lärmungeschützt unmittelbar neben der Start- und Landebahn liegen und daß die Beamten während ihres Sieben-Tage-Einsatzes bei ohnehin nur sechs Ruhestunden täglich kaum Schlaf finden können, und hält sie diese Unterbringung mit der dem Dienstherrn obliegenden Fürsorgepflicht für vereinbar? Was hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der hessischen Landesregierung bisher unternommen und was wird sie unternehmen, um den geschilderten Zustand, der sich auch negativ auf die Dienstfähigkeit der Beamten auswirken kann, zu beenden? Zu Frage B 24: 'Der Bundesgrenzschutz unterstützt die Polizei des Landes Hessen auf dessen Anforderung gemäß § 9 des Bundesgrenzschutz-Gesetzes bei der Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben auf dem Flughafen Frankfurt. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Unterkünfte, die den BGS-Einheiten auf dem Frankfurter Flughafen vom Land Hessen zur Verfügung gestellt worden sind, in unmittelbarer Nähe der Start- und Landebahn liegen. Es handelt sich hierbei um zwei ehem. Bürogebäude, die mit einem Kostenaufwand von rd. 0,5 Millionen DM hergerichtet worden sind. Sie entsprechen nunmehr den allgemeinen räumlichen und hygienischen Anforderungen. Jedoch sind die darin untergebrachten Beamten schwerer Lärmeinwirkung des Flugplatzes ausgesetzt. Alle 'Bemühungen, die Lärmbelästigung der auf dem Flughafen Frankfurt tätigen BGS-Beamten weiter zu mildern, hatten bisher nur geringen Erfolg: — Zusätzliche Lärmschutzeinrichtungen zur Herabsetzung des Fluglärms in den Unterkünften versprechen wegen der besonderen Bauweise der Gebäude keine Besserung des derzeitigen Zustandes. Die Gebäude sind bereits mit Verbundfenstern ausgestattet. Eine weitere Verbesserung wäre nur durch den Einbau von Spezialfenstern zu erreichen, der allerdings nur dann sinnvoll wäre, wenn gleichzeitig die Außenwände mit Elementen aus schwerem Mauerwerk verstärkt würden. Das ist jedoch bei der Konstruktion der Gebäude technisch nicht möglich. — Auch die auf Betreiben des BGS erfolgte Verlegung der Stand- und Ladeposition der Nachtfrachtmaschinen hat die Lärmbelästigung nur geringfügig gemildert. Nach im März des vergangenen Jahres vorgenommenen Schallpegelmessungen wurden Tagesdurchschnittswerte über 24 Stunden zwischen 75 und 80 dB (A) gemessen. Diese Werte führen in der Regel, auch bei längerer Einwirkung nicht zu Gehörschäden, dennoch ist die Einwirkung solcher Schallpegel von nicht unerheblicher gesundheitlicher Bedeutung. Hierbei ist jedoch die relativ kurze Zeit (Wechsel in einwöchigen Abständen), in der die BGS-Beamten auf dem Frankfurter Flughafen eingesetzt werden, zu berücksichtigen. In der Zwischenzeit setzt nach ärztlichem Urteil eine gewisse Erholung ein, so daß unter Zurückstellung von Bedenken eine Unterbringung für kurze Zeit vertretbar erscheint. Zu Frage B 25: Die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder hat am 21. September 1972 beschlossen, daß die Länder sich mit Nachdruck darum bemühen werden, für die ihnen zur Unterstützung ihrer Sicherheitskräfte — insbesondere auf den Flughäfen — zur Verfügung gestellten Einheiten des BGS aus Mitteln der Länder angemessene Unterkünfte am Einsatzort bereitzustellen. Leider sind die Bemühungen des Landes Hessen auf Grund des vorstehenden Beschlusses, aber auch die Anstrengungen der 'Bundesregierung, für die auf dem Flughafen Frankfurt tätigen BGS-Beamten geeignete Unterkunftsmöglichkeiten an anderer Stelle zu schaffen, bisher ohne Erfolg geblieben. Die Flughafengesellschaft kann nach ihren Angaben keine besseren Unterkunftsquartiere für die eingesetzten Sicherungskräfte des BGS auf dem Flughafen Frankfurt zur Verfügung stellen. Auch die Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main, die Wehrbereichsverwaltung IV in Wiesbaden und die amerikanischen Stationierungsstreitkräfte 'haben sich als außer Stande erklärt, dem BGS Objekte zu benennen, die für die Unterbringung von BGS-Einheiten geeignet sind. Bei der unablässig fortgesetzten Suche nach geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten habe ich auch einen Hinweis auf das Aussiedlerlager des Landes Hessen in Langen erhalten, das sich für den vorgesehenen Zweck — wenn auch mit Einschränkung — nutzen ließe. Nach meinen Feststellungen erscheint es möglich, einen Wohnblock dieses Lagers oder Teile eines solchen für die Unterbringung von Sicherungskräften des BGS herzurichten. Der für dieses Lager zuständige Hessische Sozialminister hat jedoch bisher die vorübergehende Überlassung eines Wohnblocks des Lagers Langen wegen verstärkten Eigenbedarfs abgelehnt, allerdings erneute Prüfung für Anfang 1974 in Aussicht gestellt. Die Bemühungen, für die auf dem Flughafen Frankfurt tätigen BGS-Beamten geeignetere Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen, werden weiter fortgesetzt werden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 15. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 4709* Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage B 26) : Ist die Bundesregierung bereit, trotz eines eventuellen späteren Eigenbedarfs (vergleiche Seite 63 des Stenographischen Berichts über die Fragestunde der 5. Sitzung am 19. Dezember 1972), unter Anwendung des Grundstücksverbilligungsgesctzes vom 16. Juli 1971 Teile des Übungsgeländes zwischen Ingolstädter und Schleißheimer Straße in München zum Zwecke der Errichtung eines zur Versorgung der Wohnsiedlung Hasenbergl dringend erforderlichen Einkaufszentrums abzugeben? Die Bundesregierung ist — wie bisher auch zukünftig grundsätzlich bereit, entbehrliche Liegenschaften des Bundes auch für städtebauliche Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Das von Ihnen angesprochene Übungsgelände zwischen der Schleißheimer-Ingolstädter Straße in München ist als Teil des Bundeswehrübungsplatzes München-Feldmoching /Freimann für den Bund jedoch nicht entbehrlich. Der Übungsplatz soll zwar aus Raumordnungsgründen einmal städtebaulichen Zwecken zugeführt werden, wenn dafür arrondiertes Gelände in etwa gleicher Größe im Raum nördlich Garching zur Verfügung steht; nach dem derzeitigen Stand der Beschaffungsmaßnahmen für das Ersatzgelände kann jedoch erst in einigen Jahren mit der Freigabe von Teilflächen des jetzigen Übungsgeländes gerechnet werden. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner vom 15. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 7/1510 Frage B 27) : Prüft die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Öiverknappung auch die Möglichkeit, durch befristete steuerliche Ausnahmeregelungen — etwa im Bereich der Umsatzsteuer oder der Mineralölsteuer — die Kontrolle der Preisentwicklung für Ölprodukte auf ihre tatsächliche Kostenbedingtheit hin wirksamer zu gestalten? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, durch steuerliche Ausnahmeregelungen die Preisentwicklung für Mineralölprodukte auf ihre tatsächliche Kostenbedingtheit hin zu kontrollieren. Angesichts der sehr differenzierten Verhältnisse auf dem Mineralölmarkt erscheint es wenig erfolgversprechend, bei der Verarbeitung und dem Handel im Mineralölbereich einheitlich von normalen oder gerechtfertigten Kalkulationsspannen auszugehen. Vielmehr müßten für eine große Zahl von Fällen gesonderte Kalkulationen zugrunde gelegt werden. Darüber hinaus ist die Umsatzsteuer nicht geeignet, die jeweilige Spannenkalkulation der Unternehmer wirksam zu beeinflussen. Dies ergibt sich durch das der Mehrwertsteuer eigene System des Vorsteuerabzugs, bei dem die Steuer des Vorlieferanten zur abziehbaren Steuer des nachfolgenden Unternehmers wird. Wegen dieses Vorsteuerabzugs im unternehmerischen Bereich könnte durch eine differenzierte Steuersatzgestaltung in Form erhöhter oder ermäßigter Sätze allenfalls Einfluß auf die Spanne des letzten Unternehmers in der Produktions- und Handelskette genommen werden, der die Mineralölprodukte an den privaten oder öffentlichen Endverbraucher liefert, weil die Höhe des Umsatzsteuersatzes bei Lieferungen zwischen Unternehmern unerheblich ist. Dabei wäre jedoch nicht auszuschließen, daß auf den der Endverbraucherstufe vorgelagerten Stufen überhöhte Gewinnspannen kalkuliert würden, die bei gegebener Marktlage in Form höherer Einstandspreise voll auf den Letztverbraucher überwälzt werden könnten. Schon angesichts dieser schwerwiegenden Einwände ist eine Anwendung differenzierter Umsatzsteuersätze zur Abschöpfung überhöhter Spannen nicht möglich. Weitere ergäben sich insbesondere im Hinblick auf die — wenn auch nur vorübergehende — Vermehrung der Zahl der Steuersätze bei der Umsatzsteuer und auf den erheblichen Verwaltungsaufwand bei der Durchführung und Kontrolle solcher Maßnahmen. Es gibt auch keine praktikable Möglichkeit, die Mineralölsteuer zum gleichen Zweck heranzuziehen. Die Steuer wird nach der Menge bemessen (Volumen oder Eigengewicht). Eine Beziehung zu den Preisen müßte erst gesetzlich geschaffen werden. Dies wäre äußerst schwierig, von dem hohen Aufwand bei der Ausführung abgesehen. Theoretisch denkbare spezifische Abschläge zur Steuer würden gerade in Perioden der Warenknappheit, in denen es der Kontrolle und Dämpfung bedürfte, nicht weitergegeben, sondern von den Steuerschuldnern einbehalten. Die Produkte, auf denen etwaige Zuschläge lasteten, könnten dann auch noch verkauft werden. Die Zu- und Abschläge würden somit den angestrebten Zweck nicht erfüllen können. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 16. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage B 28) : Welche Mittel sind für Berlin und für welche Vorhaben — auch für Institutionen, die durch den Bund unterhalten werden — in den verschiedenen Einzelplänen des Haushalts 1974 eingestellt? Die von Ihnen gewünschten Angaben über Haushaltsmittel des Bundes zugunsten von Berlin sind mit Ausnahme der für die Bundesbehörden und für die Baumaßnahmen des Bundes veranschlagten Ausgaben im Finanzbericht 1974 (Abschnitt 4.2. „Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und Berlin", Seiten 170 bis 173) aufgeführt, der Ihnen seit Mitte Oktober 1973 vorliegt. Die Aufteilung der Mittel auf die Einzelpläne des Bundeshaushalts 1974 ist in der anliegenden Kopie aus dem Finanzbericht 1974 vermerkt. Die für die Bundesbehörden in Berlin veranschlagten Ausgaben betragen rd. 200 Millionen DM. Die Aufteilung der Mittel auf die Einzelpläne ergibt sich aus Anlage 2 Für Baumaßnahmen des Bundes in Berlin sind rd. 10 Millionen DM im Kapitel 0807 vorgesehen. Schließlich ist noch zu erwähnen, daß zu den Bundesausgaben auch die Sach- und Personalkosten der Bundesdruckerei in Höhe von etwa 160 Millionen DM und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Höhe von rd. 480 Millionen DM zu rechnen sind. 4710* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 Anlage 1 4.2.2. Voraussichtliche Auswirkungen auf den Bundeshaushalt 1974 4.2.2.1. Auswirkungen der Gleichstellung Berlins mit den übrigen Bundesländern Ausgaben — Leistungen aus dem Bundeshaushalt an den Berliner Haushalt Mio DM Epl. 1. Entschädigung der Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung 215,7 60 2. Kriegsfolgenhilfe und Sozialhilfe 49,9 15/60 3. Zuschüsse zum Ausbau von Straßen, Brücken, Tunnelbauten und Wasserstraßen 31,0 12 4. Anteil Berlins an den Erstattungsleistungen des Bundes für Leistungen auf Ausgleichsforderungen 17,7 60 5. Beteiligung an Versorgungslasten und an der Wiedergutmachung für Schäden im öffentlichen Dienst 62,6 33/60 6. Abgeltung von Verwaltungskosten für den Lastenausgleich und die Besatzungslastenverwaltung 13,3 35/60 7. Beteiligung an den Aufwendungen für das Wohngeld 36,0 25 8. Zuschüsse zum sozialen Wohnungsbau und Wohnungsbauprämien 37,7 25 9. Zuschuß für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen 0,1 25 10. Datenverarbeitung (überregionales Forschungsprogramm Informatik 2,0 30 11. Leistungen aus dem Mineralölsteueraufkommen für Straßenbau und U-Bahnbau 95,1 12/60 12. Ausbildungsbeihilfen nach dem Bundesausbildungsförderungs- gesetz 60,0 31 13. Zuschüsse für die Universitäten (Baumaßnahmen) 60,0 31 14. Förderung von Versuchs- und Modelleinrichtungen sowie -programmen im Bereich des Bildungswesens 3,5 31 15. Deckung des Zuschußbedarfs der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht (WASt) 12,9 06 16. Gruppenfahrten nach Berlin (Bundesjugendplan und Sonderplan Berlin) 4,8 15 17. Förderung der Landwirtschaft 1,3 10 18. Anteil an Begrüßungsgeld für Besucher aus der DDR 18,0 27 19. Darlehen a) zum sozialen Wohnungsbau 26,0 Mio DM b) für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen 12,6 Mio DM 38,6 25 20. Maßnahmen zur Konjunkturbelebung durch Förderung des Wohnungsbaues sowie der Instandsetzung und Modernisierung 2,6 25 21. Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten in Berlin 0,7 06 22. Übrige Zuweisungen 2,6 Zwischensumme 766,1 Unmittelbare Leistungen aus dem Bundeshaushalt 1. Zuschüsse zur Sozialversicherung 590,7 11 2. Besatzungskosten, Auftragsausgaben und Besatzungsfolgekosten in Berlin 634,7 35 3. Kriegsopferversorgung 375,1 11 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 4711e Mio DM Epl. 4. Versorgung nach dem Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes 261,3 33 5. Bevorratungskosten 102,0 36 6. Zuschußbedarf der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung der Oberfinanzdirektion Berlin 64,5 08 7. Arbeitslosenhilfe 5,9 11 8. Auf Berliner Institute entfallender Anteil am Zins- und Tilgungsdienst für Ausgleichsforderungen gegen den Bund a) Berliner Altbanken (einschließlich Uraltkontenumwandlung) 20,6 b) Versicherungsunternehmen 9,9 60 9. Zuschüsse zur Förderung von Reisen nach Berlin (West) 8,2 27 10. Zuschuß zum Lastenausgleichsfonds und zum Härtefonds im Lastenausgleich 12,8 60 11. Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz 50,2 15 12. Förderung besonderer Hilfsmaßnahmen gesamtdeutschen Charakters 1,5 27 13. Zuschuß zum Ausbau der ehemaligen Reichswasserstraßen 3,0 12 14. Zuschüsse und Darlehen an die Berliner Flughafen GmbH 41,6 12 15. Krankenhilfe an Heimkehrer, Aufwendungen nach dem Mutterschutzgesetz und für Unfallversicherung 9,4 11 16. Zulagen nach dem Sparprämiengesetz 55,5 60 17. Zuschüsse für kultur- und volkspolitische Zwecke 6,7 06 18. Zuschuß an die Berliner Festspiele GmbH 1,8 06 19. Zuschuß an das Radio-Symphonie-Orchester Berlin 1,8 06 20. Ausbau und Neubau von Einrichtungen der wissenschaftlichen Forschung außerhalb der Hochschulen in Berlin; hier: Staatliches Institut für Musikforschung 3,0 31 21. Förderung der industriellen Entwicklung und Forschung 7,0 30 22. Zuschüsse für das Hahn-Meitner-Institut für Kernforschung a) anteiliger Betriebszuschuß 17,6 Mio DM b) Investitionen 21,5 Mio DM 39,1 30 23. Zuschuß an die Wissenschaftszentrum Berlin GmbH für das Internationale Institut für Management und Verwaltung 5,3 31 24. Entschädigung nach dem Reparationsschädengesetz (§§ 31 ff.) 5,0 60 25. Deutsche Stiftung für Entwicklungsländer, Berlin (ohne Zentralstellen in Bad Honnef, Feldafing und Mannheim) 14,8 23 26. Förderung der a) Maßnahmen auf dem Gebiet der Weiterbildung 1,4 b) Forschung im Bereich des Bildungswesens 1,0 31 c) Sonderforschungsbereich an den wissenschaftlichen Hochschulen 9,2 27. Förderung hochbegabter deutscher Studenten, Graduierten- und Promotionsförderung 10,5 31 28. Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V 16,2 31 29. Ersatz von Einnahmeausfällen durch die Beförderung von Schwerbeschädigten , 4,3 11 30. Sonstiges 14,6 Summe 2 397,6 Dazu Zwischensumme 766,1 Summe der Ausgaben insgesamt 3 163,7 4712* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — Sitzung Bonn Freitag, den 18 Januar 1974 Einnahmen Steuereinnahmen aus Berlin Bundesanteil aus den Gemeinschaftssteuern: Lohnsteuer, Einkommensteuer (43 vH) 774,0 Mio DM Körperschaftsteuer, nicht veranlagte Steuern vom Ertrag, Gewerbesteuerumlage (50 vH) 148,0 Mio DM Umsatzsteuer, Einfuhrumsatzsteuer (65 vH) 637,0 Mio DM 1 559,0 Bundessteuern: Zölle und Verbrauchsteuern 3) 1 100,0 Mio DM Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer 57,0 Mio DM Sonstige Bundessteuern 42,0 Mio DM 1 199,0 Rückflüsse aus Darlehen für den Wohnungsbau Im Haushaltsjahr 1974 werden an Rückflüssen erwartet: Tilgung 12,8 Mio DM Zinsen 4,9 Mio DM 17,7 Summe der Einnahmen .... 2 775,7 4.2.2.2. Bundeshilfe für Berlin nach § 16 des Dritten Überleitungsgesetzes Bundeszuschuß 4 835,0 Bundesdarlehen 115,0 Bundeshilfe zusammen 4 950,0 60 4.2.2.3. Rückflüsse aus Bundesdarlehen Tilgung 59,6 Zinsen 63,6 Zusammen 123,2 60 4.2.2.4. Steuermindereinnahmen des Bundes im übrigen Bundesgebiet auf Grund der Wirtschaftsförderungsmaßnahmen für Berlin (Die in Berlin entstehenden Steuerausfälle sind bereits bei den Steuereinnahmen und bei der Bundeshilfe berücksichtigt.) — Bei der Umsatzsteuer infolge der von Unternehmern im Bundesgebiet in Anspruch genommenen Kürzungen bei Leistungen aus Berlin 430,0 — Bei der Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer 180,0 Zusammen 610,0 60 4.2.2.5. Sonstige Leistungen des Bundes 1. Förderung des Luftreiseverkehrs zwischen Berlin und dem übrigen Bundesgebiet 73,0 60 2. Besondere Hilfsmaßnahmen (Jahrespauschale gem. Art. 18 Transitabkommen, Visagebühren u. a ) 276,9 60 3. Förderung besonderer kulturpolitischer Maßnahmen gesamtdeutschen Charakters in Berlin 38,6 27 4. Förderung der Arbeitsaufnahme in Berlin 36,0 11 5. Pflege kultureller Beziehungen 5,0 06 6. Zuschuß an die Stiftung „Preußischer Kulturbesitz" 29,1 06 3) Zu vgl. Nr. 4.2.1.1. (Aufteilung nach dem vermutlichen Verbrauch). Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 4713* Mio DM Epl. 7. Zuschuß zum Bau der Staatsbibliothek 10,0 06 8. Sonstiges 1,3 Zusammen 469,9 4.2.2.6. Voraussichtliche Gesamtbelastung des Bundeshaushalts 1974 Leistungen aus dem Bundeshaushalt an Berliner Haushalt (Nr. 4.2.2.1.) 766,0 Unmittelbare Leistungen aus dem Bundeshaushalt (Nr. 4.2.2.1.) 2 398,0 Bundeshilfe nach § 16 Drittes Überleitungsgesetz (Nr. 4.2.2.2.) 4 950,0 Steuermindereinnahmen im übrigen Bundesgebiet (Nr. 4.2.2.4.) 610,0 Sonstige Leistungen des Bundeshaushalts (Nr. 4.2.2.5.) 470,0 Zwischensumme . 9 194,0 Einnahmen aus Berlin (Nr. 4.2.2.1. und 4.2.2.3.) — 2 899,0 Gesamtbelastung 6 295,0 Zu einer weiteren erheblichen Kaufkraftstärkung führen auch die Ausgaben aus dem Bundeshaushalt, die der Bund zur Erfüllung eigener Aufgaben (Bundesdienststellen, Bauvorhaben, Grundstückserwerb u. a.) in Berlin leistet. Anlage 2 Übersicht über die Mittel im Haushaltsentwurf 1974, die für Bundesbehörden in Berlin vorgesehen sind Mio DM Aus Epl. 01 Schloß Bellevue ca. 1,0 Aus Epl. 02 Reichstag ca. 5,1 Aus Epl. 04 und Bevollmächtigter und Ressortvertreter anderen Epl. Berlin ca. 6,7 Aus Epl. 05 Deutsches Archäologisches Institut ca. 3,0 Aus Epl. 06 Oberbundesanwalt 1,0 Institut für Geodäsie 2,7 Umweltbundesamt 30,0 Aus Epl. 07 Bundesverwaltungsgericht 13,3 Aus Epl. 08 Bundesamt Versicherungswesen 9,5 Bundesamt Kreditwesen 6,3 Aus Epl. 09 Bundesamt Materialprüfung 38,3 Bundeskartellamt 8,5 Physikalisch-technische Bundesanstalt ca. 8,0 Aus Epl. 11 Bundesversicherungsamt 6,9 Aus Epl. 15 Bundesgesundheitsamt 60,8 Aus Epl. 32 Dienststelle Berlin Bundesschuldenverwaltung ca. 3,0 zusammen 204,1 4714* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner vom 15. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage B 29): Ist es Absicht der Bundesregierung, Steuererleichterungen erst dann zu gewähren, wenn der nächste Wahltermin für den Bundestag vor der Tür steht? Die Bundesregierung hat die Absicht, die Steuerreform und die damit verbundene gerechtere Verteilung der Steuerlasten zum 1. Januar 1975 zu verwirklichen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 16. Januar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Fragen B30 und 31): Trifft es zu, daß der Unternehmergewinn im Einzelhandel für 1973 durchschnittlich 1,4 °/o betragen wird? Ist die Bundesregierung bereit, die Unternehmer gegen ungerechtfertigte Angriffe der sogenannten Profitgier in Schutz zu nehmen? Zu Frage B 30: In der amtlichen 'Statistik finden keine Erhebungen über die Gewinne im Einzelhandel statt. Die alle vier Jahre, zuletzt 1970 für 1969 durchgeführte Kostenstrukturstatistik im Einzelhandel weist nur ein Betriebsergebnis aus, das innerhalb der Branchen nach Umsatzgrößenklassen gegliedert ist. Eine Angabe über das Betriebsergebnis der einzelnen Branchen und des Einzelhandels insgesamt kann daraus nicht abgeleitet werden. Auch aufgrund der in einem Turnus von drei Jahren, zuletzt für 1968, durchgeführten Einkommensteuerstatistiken läßt sich der genannte Prozentsatz nicht ermitteln. Daher ist eine Aussage über die Gewinnsituation im gesamten Einzelhandel mit Hilfe der amtlichen Statistik nicht möglich. Für den Facheinzelhandel, d. h. Einzelhandel ohne Waren- und Kaufhäuser, Filialbetriebe, Verbrauchermärkte, Konsumgenossenschaften und Versandhandelsunternehmen, führt das Institut für Handelsforschung an der Universität zu Köln einen repräsentativen Jahresbetriebsvergleich durch, der auch eine laufende Ermittlung der Gewinne im Facheinzelhandel umfaßt. Das Institut für Handelsforschung errechnete für die Jahre 1970-1972 folgendes durchschnittliche betriebswirtschaftliche Ergebnis im Facheinzelhandel: 1970 = 0,9 % 1971 = 1,4 % 1972 = 1 % (jeweils auf den Brutto-Umsatz bezogen). Hierbei zeigen sich allerdings in den einzelnen Branchen des Facheinzelhandels teilweise erhebliche Unterschiede. Eine vorläufige Auswertung des Jahresbetriebsvergleichs 1973 wird voraussichtlich erst im Mai d. J. vorliegen. Zu Frage B31: Nach Auffassung der Bundesregierung sind die Unternehmer hinreichend in der Lage, sich gegen ungerechtfertigte Angriffe selber zur Wehr zu setzen. Ihre eigene Ansicht hat die Bundesregierung wiederholt in eindeutigen Erklärungen über die wichtigen Aufgaben und Funktionen der Unternehmer in unserer Wirtschaft zum Ausdruck gebracht. Ein freies Unternehmertum, das in voller Eigenverantwortung handelt und dem Gesamtwohl dient, ist ein unentbehrlicher Bestandteil unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 16. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/1510 Frage B 32) : Wird die Bundesregierung zukünftig alle mit Flüssiggas betriebenen Pkws von Fahrverboten und -einschränkungen ausnehmen? Die Bundesregierung hat am 9. Januar 1974 beschlossen, angesichts der gegenwärtigen Versorgungslage mit Treibstoffen von der Einführung von Fahrverboten für diesen und den nächsten Monat abzusehen. Zugleich hat sie den vorbereiteten Verordnungsentwurf über ein alternierendes Wochenendfahrverbot zustimmend zur Kenntnis genommen. Das in diesem Entwurf enthaltene Fahrverbot sollte sich auch auf Kraftfahrzeuge beziehen, die mit Flüssiggas angetrieben werden. Da Flüssiggas ein reines Mineralölprodukt ist und von seiner ausreichenden Verfügbarkeit eine Reihe von Arbeitsplätzen abhängen, wäre eine derartige Ausnahme nicht zu vertreten gewesen, zumal die Knappheit bei Flüssiggas eher größer ist als bei Benzin. Dies dürfte u. a. darauf zurückzuführen sein, daß der Anteil leichter Rohöle, bei deren Raffinierung besonders viel Flüssiggas anfällt, zurückgegangen ist. Ob die Entwicklung der Versorgung mit Mineralöl und Mineralölprodukten künftig weitere Fahrverbote erforderlich machen wird, läßt sich im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorhersagen. Dies gilt insbesondere auch für die Frage, ob dann Ausnahmen für bestimmte Treibstoffarten — wie etwa Flüssiggas — möglich oder geboten sein werden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 16. Januar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 4715* Seibert (SPD) (Drucksache 7/1510 Fragen B 34 und 35) : Unterstützt die Bundesregierung die Forderung nach Aufnahme des früheren Landkreises Miltenberg in das Förderungsprogramm zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, zumal bereits einige Gemeinden aus dem ehemaligen Landkreis Marktheidenfeld, die jetzt zum Kreis Miltenberg gehören, aus der Gemeinschaftsaufgabe gefördert werden? Durch welche regionalen und sektoralen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung, für eine ausgeglichenere und krisenfestere Wirtschaftsstruktur am bayerischen Untermain (Stadt Aschaffenburg, Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg) zu sorgen, nachdem sich die besondere Konjunkturanfälligkeit der strukturbestimmenden Wirtschaftszweige in diesen Raum gerade in jüngster Zeit wieder deutlich gezeigt hat? Zu Frage B 34: Der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung ,der regionalen Wirtschaftsstruktur", dem sämtliche Landeswirtschaftsminister und -senatoren angehören, hat am 21. Februar 1973 beschlossen, die Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe zu überprüfen und bis zum Vorliegen der neuen Fördergebietsabgrenzung keine weiteren Gebiete im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zu fördern. Wie ich Ihnen bereits mit meinem Schreiben vom 2. November 1973 mitgeteilt habe, hat sich der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe auf seiner letzten Sitzung am 6. November 1973 auf Grund der inzwischen vorliegenden wissenschaftlichen Gutachten mit der Überprüfung der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe befaßt und beschlossen, daß der Unterausschuß des Planungsausschusses bis zu seiner nächsten Sitzung am 11. Februar 1974 einen entscheidungsreifen Vorschlag erarbeiten soll. Angesichts der Tatsache, daß 9 Bundesländer für ein Inkrafttreten einer neuen Gebietsabgrenzung zum 1. Januar 1975 eintreten, wird es voraussichtlich nicht vor dem Spätsommer zu einem entsprechenden Beschluß kommen. Bei der derzeitigen Sach- und Informationslage läßt sich nicht übersehen, ob der Landkreis Miltenberg als Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe anerkannt werden wird. Hinsichtlich der Gemeinden aus dem ehemaligen Landkreis Marktheidenfeld, die jetzt zum Landkreis Miltenberg gehören, ist zu sagen, daß diese Gemeinden auch weiterhin im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe gefördert werden, da Gebiets- und Gemeindereformen grundsätzlich nicht den Förderungsstatus des Gebietes berühren. Zu Frage B 35: Das Gebiet des Bayerischen Untermains (Stadt Aschaffenburg, Landkreis Aschaffenburg und Miltenberg) gehört nicht zu den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", in denen Investitionen zur Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze oder zur Erhaltung und Sicherung bestehender Arbeitsplätze mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe gefördert werden können. Ob und inwieweit dieses Gebiet im Zuge der laufenden Überprüfung der Fördergebietsabgrenzung der Gemeinschaftsaufgabe unter regionalpolitischen Gesichtspunkten als Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe anerkannt werden wird, läßt sich z. Z. nicht sagen. Ich darf hierzu auch auf die Antwort der Bundesregierung zu Ihrer diesbezüglichen Frage für die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 16./17. Januar 1974 verweisen. Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen sektoralen Maßnahmen ist zu bemerken, daß die Bundesregierung mit großer Aufmerksamkeit die Entwicklung am Arbeitsmarkt und die differenzierte wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere auf dem Bausektor und in der Textilindustrie beobachtet. Wie Sie wissen, hat die Bundesregierung für solche Bereiche, in denen sich kritische Entwicklungen abzeichnen, eine Reihe von Erleichterungen beschlossen, von denen hier auf folgende Maßnahmen hingewiesen werden soll: -- Zur Realisierung des sozialen Wohnungsbauprogramms werden für 50 000 bereits fertig geplante Wohnungen vorübergehende Finanzierungserleichterungen gewährt. — Für den Textil- und Bekleidungssektor werden die im Zweiten Stabilitätsprogramm eingeführten Kontingentaufstockungen gegenüber den asiatischen Ländern nicht über den 31. Dezember 1973 hinaus verlängert und gegenüber den Staatshandelsländern nicht erhöht. — Rückwirkende Aufhebung der Investitionssteuer zum 1. Dezember 1973. — Wiederinkraftsetzung der Sonderabschreibungen gemäß § 7 b EStG. — Aufhebung der aus konjunkturpolitischen Erwägungen erfolgten Sperrung von ERP-Mitteln; die Mittel des ERP-Wirtschaftsplans 1973 stehen daher in voller Höhe für wirtschaftsfördernde Maßnahmen zur Verfügung. — Wiederanlaufen des Mittelstandskreditprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau, in dessen Rahmen zinsgünstige Kredite für besonders betroffene Wirtschaftszweige gewährt werden. Die Bundesregierung sieht die Erhaltung und Sicherung der Arbeitsplätze als eines ihrer vordringlichen Ziele an. Sie wird, sofern es sich im Zuge der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung als notwendig erweisen sollte, auch in Zukunft gezielte und differenzierte Maßnahmen ergreifen, um Stabilität und Vollbeschäftigung zu sichern. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 17. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage B 40): Angesichts verschiedener Äußerungen mehrerer Mitglieder der Bundesregierung, daß durch die kurzfristige Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand in besonders gefährdeten Gebieten Arbeitsplätze gesichert werden können, bitte ich die Bundesregierung um Auskunft, welche Projekte der Bundesregierung für die Kreise Bad Kreuznach und Birkenfeld „schubladenreif" vorliegen und somit kurzfristig in Angriff genommen werden können? Die Bundesregierung hat bei ihren konjunkturpolitischen Beschlüssen vom 19. Dezember 1973 den 4716* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 Bundesminister der Finanzen und den Bundesminister für Wirtschaft beauftragt, ein Konjunkturprogramm für zusätzliche öffentliche Ausgaben für den Fall vorzubereiten, daß besondere Maßnahmen zur Sicherung eines hohen Beschäftigungsstandes erforderlich werden sollten. Die Vorarbeiten für dieses Programm sind im Gange. Die einzelnen Bundesressorts wurden zunächst veranlaßt, die in ihrem Aufgabenbereich bestehenden Möglichkeiten zur Durchführung zusätzlicher Maßnahmen festzustellen. Dabei muß es sich um Maßnahmen handeln, die sich kurzfristig umsetzen lassen. Auf eine gezielte Schwerpunktbildung in regionaler und sektoraler wie auch beschäftigungspolitischer Hinsicht wird besonders geachtet. Wegen der bei einer Reihe von Maßnahmen noch erforderlichen Abstimmung mit den Ländern, bei denen teilweise die Auswahl der einzelnen Vorhaben — teils sogar ihre Durchführung — liegt, können Einzelheiten noch nicht mitgeteilt werden. Insbesondere kann aber über einzelne Projekte und ihre Verteilung auf einzelne Regionen und Bezirke noch nichts gesagt werden. Das gleiche gilt auch für die vom Bundesminister für Wirtschaft gemäß Beschluß der Bundesregierung zu erarbeitenden Vorschläge für zusätzliche gezielte Maßnahmen insbesondere zur Verbesserung der Infrastruktur in strukturschwachen Gebieten. Auch hier sind die Vorbereitungsarbeiten im Gange. Über einzelne Projekte und ihre regionale Streuung kann jetzt Konkretes noch nicht gesagt werden. Nach der Art dieses Programms wird die Auswahl der Projekte bei den Landesverwaltungen in Abstimmung mit den Gemeinden liegen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 17. Januar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Fragen B 41 und 42) : Hält die Bundesregierung die Kreditpolitik mit Jugoslawien und Polen für vereinbar mit den außenhandelspolitischen Zielen der EWG, und in welche Kategorie der Außenhandels- und Kooperationsverträge würde sie die Kreditverträge einordnen? Ist die Bundesregierung bereit, dem Europäischen Regionalfonds Mittel in der gleichen Höhe zur Verfügung zu stellen, wie sie in Krediten an Jugoslawien und Polen gegeben wurden? Zu Frage B 41: Zunächst ist festzustellen, daß es das gemeinsame Ziel aller Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft ist, den Außenhandel mit den Staatshandelsländern zu intensivieren. Was die Kreditzusage an Jugoslawien anbelangt, so handelt es sich nicht um Außenhandelsfinanzierung, sondern um Kapitalhilfe, die dieses in der Entwicklungsländerliste der OECD enthaltene Land empfangen kann. Ferner ist auch der Kredit, über den zur Zeit mit Polen verhandelt wird, nicht für die Exportfinanzierung bestimmt, da er nicht an deutsche Lieferungen gebunden sein wird. Dieser Kredit fällt weder unter unser bestehendes Handelsabkommen mit Polen noch würde er unter das Kooperationsabkommen fallen, das demnächst abgeschlossen werden soll. Dieser einmalige zinsgünstige Kredit soll den Besonderheiten unserer Beziehungen zu Polen Rechnung tragen und die Wirtschaftskraft dieses Landes so stärken, daß auf polnischer Seite die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die beiderseits erwünschte Intensivierung der Zusammenarbeit beider Volkswirtschaften und zugleich für die Lösung der zwischen beiden Staaten bestehenden Probleme verbessert werden. Zu Frage B 42: Wir sind bereit, einen maßgeblichen Anteil am europäischen Regionalfonds zu übernehmen. Da unserer Leistungsfähigkeit jedoch Grenzen gesetzt sind, sollte nach Ansicht der Bundesregierung neben einer fairen Verteilung der Lasten unter den Nettozahlern vor allem auch ein effizienter Einsatz der Mittel gewährleistet sein. Mit den für Jugoslawien und Polen in Aussicht genommenen Krediten ist unser künftiger Beitrag an den europäischen Regionalfonds jedoch nicht vergleichbar. Während es sich bei dem Beitrag um verlorene Zuschüsse handelt, sind die Kredite an Jugoslawien und Polen verzinslich und rückzahlbar. Die nicht zuletzt auch im langfristigen Interesse unserer Wirtschaft liegende Gewährung dieser Kredite stellt unsere Bereitschaft, maßgeblich und an erster Stelle unter unseren Partnern in der Europäischen Gemeinschaft zur Finanzierung der Regionalfonds beizutragen, keineswegs in Frage. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 17. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage B 44) : Kann damit gerechnet werden, daß zur Eindämmung der wegen fehlender Anschloßaufträge im März/April 1974 zu erwartenden Massenarbeitslosigkeit von Bauarbeitern im Zonenrandgebiet Ostbayerns über eine Neuauflage des Gemeinsamen Strukturprogramms oder ähnlicher Programme zusätzliche Investitionsmittel kurzfristig zur Verfügung gestellt werden? Die Bundesregierung hat bekanntlich am 19. Dezember 1973 eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die insbesondere auch für die Bauwirtschaft von großer Bedeutung sind. So wird bei der vorläufigen Haushaltsführung 1974 im Blick auf die jüngste konjunkturelle Entwicklung schon seit dem 1. Januar 1974 auf Restriktionen im investiven Bereich verzichtet. Der Bundesminister für Wirtschaft hat darüber hinaus bereits Vorschläge für zusätzliche gezielte Maßnahmen insbesondere zur Verbesserung der Infrastruktur in strukturschwachen Gebieten vorbereitet und wird dieses Programm in naher Zukunft auch mit den Ländern abstimmen. Für den Fall, daß zur Sicherung eines hohen Beschäfti- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 4317* gungsstandes in 1974 eine weitere Stützung der Binnennachfrage konjunkturpolitisch erforderlich werden sollte, wird ein Konjunkturprogramm für zusätzliche öffentliche Investitionen vorbereitet werden. Vorarbeiten haben der Bundesminister der Finanzen und der Bundesminister für Wirtschaft bereits aufgenommen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 17. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/1510 Frage B 45) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, dein Antrag der Kreisstadt Altenkirchen/Westerwald auf Aufnahme als Schwerpunktort (C) in das Regionale Aktionsprogramrn MittelrheinLahu-Sieg stattzugeben, oder welche Hindernisse stehen dem entgegen? Nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vom 6. Oktober 1969 entscheidet der Planungsausschuß dieser Gemeinschaftsaufgabe, in dem Bund und alle Länder stimmberechtigt vertreten sind, über die jeweiligen Anmeldungen der Länder zum Rahmenplan; dazu gehört auch die Liste der Schwerpunktorte. Die Bundesregierung allein kann daher weder dem Antrag eines Landes noch einer Stadt auf Anerkennung als Schwerpunktort stattgeben. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß die Landesregierung von Rheinland-Pfalz in ihrer Anmeldung zum dritten Rahmenplan der o. g. Gemeinschaftsaufgabe nicht verlangt hat, die Kreisstadt Altenkirchen/Ww. zum C-Schwerpunktort zu machen. Daher wird bei der Beschlußfassung des Planungsausschusses über den dritten Rahmenplan diese Angelegenheit nicht zur Erörterung anstehen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 8. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Reiser (SPD) (Drucksache 7/1510 Frage B 46): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dem Kreis Pinneberg (Schleswig-Holstein) bei der Absicherung gegen Flutschäden zu helfen, nachdem in diesem Winter besonders die Stadt Wedel und die Insel Helgoland mehrmals erheblich unter Hochwasser gelitten haben? Die Sicherung gegen Flutschäden im Kreis Pinneberg kann im Rahmen des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes vom 3. September 1969 (BGBl. I S. 1573) gefördert werden. Im 2. Rahmenplan hat das Land Schleswig-Holstein für den Küstenschutz 69,5 Millionen DM eingesetzt. Hiervon werden dem Lande 70 % durch den Bund erstattet. Sollten auf Grund der Sturmflutereignisse im November/Dezember 1973 diese Mittel nicht ausreichen, kann das Land im Einvernehmen mit meinem Hause entsprechende Umplanungen im Rahmenplan 1974 vornehmen. Die Durchführung der Gemeinschaftsaufgabe und damit die Verplanung der Mittel auf die einzelnen Vorhaben liegt in der Zuständigkeit der Länder und erfolgt nach Förderungsgrundsätzen, die Bestandteil des Rahmenplanes sind. Der Rahmenplan 1974 wird demnächst als Bundestagsdrucksache veröffentlicht werden. Eine weitergehende Einflußnahme ist dem Bund nicht möglich. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 15. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache 7/1510 Frage B 47): Aus welchen sachgerechten Gründen verlieren deutsche Auswanderer, die eine ausländische Staatsangehörigkeit annehmen, ihren Rentenanspruch, und beabsichtigt die Bundesregierung, in Zukunft diese Regelung zu ändern? Nach den Vorschriften des Rentenversicherungsrechts können Leistungen grundsätzlich nur im Geltungsbereich der Rentenversicherungsgesetze, also im Rechtsanwendungsbereich gewährt werden, sofern nicht in dem Gesetz selbst oder in zwischenstaatlichen Verträgen Ausnahmen ausdrücklich zugelassen sind. Aus diesem Grund ruht in der Regel die Rente an Berechtigte im Ausland, gleichgültig, ob es sich um einen deutschen Staatsangehörigen oder um einen Ausländer handelt. Das Gesetz läßt allerdings im Interesse der deutschen Staatsangehörigen die Gewährung von Renten ins Ausland im größeren Umfange zu, wenigstens soweit dem leistungsverpflichteten Träger der Rentenversicherung auch die Beiträge des Rentenberechtigten zugeflossen sind. An Ausländer im Ausland wird eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gezahlt. Die gesetzlichen Regelungen unterscheiden hierbei nicht — von Sondertatbeständen aufgrund nationalsozialistischer Ausbürgerungsmaßnahmen abgesehen — zwischen Ausländern, die früher deutsche Staatsangehörige waren und anderen Ausländern. Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es, beide Personengruppen hinsichtlich ihres Rentenanspruchs verschieden zu behandeln. Darüber hinaus soll die Regelung den Abschluß von zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen, in denen die Gegenseitigkeit verbürgt ist, erleichtern. Schon bei der Beratung des § 1283 RVO i. d. F. der Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze (jetzt § 1315 RVO) wurde von der Mehrheit des Bundestages die Auffassung vertreten, daß auf eine solche Vorschrift im Interesse der deutschen Staatsangehörigen, die Rechtsansprüche gegen ausländische Versicherungsträger haben, so lange nicht verzichtet werden könne, als das Recht anderer Staaten ähnliche Beschränkungen kenne und die Gegenseitigkeit nicht verbürgt sei. Diese Erwägungen besitzen auch heute noch Gültigkeit. Ihre Wirksamkeit zeigt sich darin, daß immer mehr Staaten den Wunsch bekunden, mit 4718* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 der Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen zu schließen. Gegenwärtig bestehen mit neun Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft Abkommen dieser Art; in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft spielt das Problem keine Rolle mehr. Im übrigen darf ich noch darauf hinweisen, daß sich das Rentenreformgesetz auch dem von Ihnen genannten Problem zugewandt hat. Es sieht nämlich vor, daß Personen, die sich nicht mehr freiwillig versichern können — wie z. B. ehemalige deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland — ihre nach der Währungsreform entrichteten Beiträge erstattet erhalten. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 15. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage B 48) : Wann gedenkt die Bundesregierung die Konkurrenzfrage zwischen der landwirtschaftlichen Krankenversicherung und der Pflichtversicherung für Nebenerwerbslandwirte, die voll im Berufsleben pflichtversichert sind, zu klären? Die von Ihnen aufgeworfene versicherungsrechtliche Konkurrenzfrage, ob Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung oder in der allgemeinen gesetzlichen Krankenversicherung besteht, ist in § 3 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG) abschließend geregelt worden. Danach geht die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer der Versicherungspflicht als landwirtschaftlicher Unternehmer vor. Ich darf jedoch annehmen, Herr Kollege, daß Sie mit Ihrer Frage die Krankenversicherung eines höherverdienenden Angestellten ansprechen, der auch als landwirtschaftlicher Unternehmer tätig und nach dem KVLG versicherungspflichtig ist, weil er als Arbeitnehmer nicht der Versicherungspflicht nach § 165 Abs. 1 Nr. 2 RVO unterliegt. Die mit dieser Regelung zusammenhängenden Probleme sind der Bundesregierung bekannt. Sie ergeben sich vor allem daraus, daß dem genannten Personenkreis kein Anspruch auf Krankengeld zusteht. In einem Gespräch mit den Spitzenverbänden der Krankenversicherung, dem Deutschen Bauernverband und den Gewerkschaften sind inzwischen Lösungsmöglichkeiten erörtert worden. Wie Ihnen bekannt ist, Herr Kollege, hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis zum 1. April 1974 einen Erfahrungsbericht über die Ausführung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte vorzulegen. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, wenn die von Ihnen angesprochene Frage nicht isoliert, sondern zusammen mit anderen Vorhaben behandelt werden soll. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 15. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage B 49) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich in der letzten Zeit die Fälle häufen, in denen Bürger mehrere Monate auf die Bewilligung der Rente durch die Bundesanstalt für Angestellte warten müssen, und worauf sind die überlangen Wartezeiten zurückzuführen? Der von Ihnen angesprochene Sachverhalt war in den letzten Monaten bereits mehrmals Gegenstand von Fragen in der Fragestunde des Deutschen Bundestages. Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich die Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Altersruhegeld infolge der derzeit außergewöhnlichen Arbeitsbelastung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte — wie übrigens auch der anderen Rentenversicherungsträger — verlängert haben. Diese Arbeitsbelastung beruht einmal auf der erhöhten Zahl von Anträgen auf Altersruhegeld infolge der Einführung der flexiblen Altersgrenze, zum größeren Teil jedoch auf den Arbeiten im Zusammenhang mit der Rente nach Mindesteinkommen, die nach einem ausdrücklichen Wunsch des Bundestages mit Vorrang durchgeführt werden soll. Sie erfordert eine besonders zeitaufwendige Bearbeitung, weil der größte Teil des Rentenbestandes daraufhin zu überprüfen ist, ob die Vorschriften über die Rente nach Mindesteinkommen zur Anwendung kommen. Bei einem positiven Ausgang dieser Prüfung ist eine individuelle Neuberechnung der Renten vorzunehmen. Die sich hieraus für die Versicherungsträger ergebende erhebliche Mehrarbeit ist, wie Sprecher Ihrer Fraktion bei den Beratungen über das Rentenreformgesetz zum Ausdruck gebracht haben, bewußt in Kauf genommen worden. Eine Folge dieser zusätzlichen Verwaltungsarbeit sind jetzt die längeren Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Altersruhegeld. Die Rentenversicherungsträger sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemüht, die vorhandenen Rückstände nach Kräften abzubauen. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat bereits vor einiger Zeit mit den Rentenversicherungsträgern und deren Aufsichtsbehörden Verbindung aufgenommen, um zu klären, auf welche Weise möglichst bald wieder alle Rentenversicherungsträger angemessene Bearbeitungszeiten bei der Erledigung von Rentenanträgen erreichen können. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 17. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/1510 Frage B 50) : Wann ist damit zu rechnen, daß die Bundesregierung den Pionieren des Pionier-Bataillons in Höxter Lebenshilfe in Form einer genauen Anweisung für die Anwendung der „Mütze, Bade-, blau" (Versorgungsnummer Q/B 54 D 30 001/22113-10/1973-8415- 12-155-8171), angedeihen läßt? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 4719* Mit Verwunderung habe ich aus der Presse erfahren, daß Soldaten offensichtliche Schwierigkeiten mit der „Mütze, Bade-, blau" haben. Ich überlege mir ernsthaft, ob diesen Soldaten nicht „Lebenshilfe" zum Tragen dieser Badekappe in Form einer genauen Anweisung, d. h. zum Beispiel durch eine Zentrale Dienstvorschrift (ZDv), gegeben werden sollte; das Datum für die Herausgabe einer solchen ZDv könnte jedoch nur der 1. April oder der 11. November sein. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 17. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage B 51): Wie stellt sich die Bundesregierung zu dem Bericht der Südwestpresse Ulm vom 3. Januar 1974 (Seite 9), woraus hervorgeht, daß auf Grund mangelhafter Koordination zwischen den Bundesministerien der Finanzen und der Verteidigung immer noch kein Datum für den Baubeginn des Bundeswehrkrankenhauses in Ulm-Eselsberg zu erwarten ist? Das Bundeswehrkrankenhaus Ulm soll in mehreren — zum Teil gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg zu finanzierenden — Bauabschnitten verwirklicht werden. Mit dem Bau der gemeinsamen Technischen Versorgungszentrale ist bereits begonnen worden. Zur Zeit werden zwischen den Bundesministerien der Finanzen und der Verteidigung nach dem in der Bundeshaushaltsordnung festgelegten Verfahren Verhandlungen über die Inangriffnahme weiterer Bauabschnitte geführt. Diese dürften in Kürze zu einem positiven Ergebnis führen. Von einer mangelnden Koordination zwischen den Bundesministerien der Finanzen und der Verteidigung kann in diesem Zusammenhang nicht die Rede sein. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 16. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage B 52) : Für den Ausbau der B 237 zwischen Bergisch-Born und Hückeswagen einschließlich Ortsdurchfahrt Hückeswagen sind im Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1974 1 000 000 DM vorgesehen. Für welche konkrete Maßnahme soll dieser vorgesehene Betrag im Jahr 1974 verwandt werden? Der im Entwurf zum Straßenbauplan 1974 vorgesehene Betrag von 1,0 Millionen DM für den Ausbau der B 237 zwischen Bergisch-Born (B 51) und Hückeswagen einschließlich Ortsdurchfahrt Hückeswagen soll für die Fortsetzung des im Jahre 1973 begonnenen Ausbaues einer Teilstrecke der Ortsdurchfahrt Hückeswagen verwendet werden. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 16. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage B 53) : Wann wird der Bundesminister für Verkehr dem zuständigen Ausschuß einen Vorschlag über die Abänderung der Dringlichkeitsstufe I für den Fernstraßenbau vorlegen, und wird in dieser Vorlage die B 51 — innerstädtische Entlastungsstraße Wermelskirchen — enthalten sein? Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen der 1. Überprüfung des Bedarfsplans eine Erhöhung der Dringlichkeitsstufe der Entlastungsstraße Wermelskirchen (B 51) beantragt. Dies wird zur Zeit zusammen mit den zahlreichen anderen Änderungswünschen der Länder zum Bedarfsplan durch den Bundesminister für Verkehr geprüft. Das endgültige Ergebnis dieser Überprüfung wird, nach Abstimmung mit den Ländern, jedoch nicht vor Ende 1974 vorliegen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 16. Januar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Fragen B 54 und 55) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß im Zeitpunkt der Ölkrise jetzt noch Bundesbahnstrecken stillgelegt werden sollen, wie z. B. für die Strecke Landshut—Rottenburg vom Bundesminister für Verkehr endgültig beschlossen sein soll? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Einstellungspläne schon seit 1966 bestanden, Umstellung auf Omnibusverkehr angekündigt war, die Einstellungsmaßnahmen aber dann trotzdem unterblieben, weil schon damals die Belastung der Straße Landshut Rottenburg einen ökonomischen Vorzug für die Schiene erkennen ließ, und ist die Bundesregierung im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erst recht der Auffassung, daß die hier dargelegten Gesichtspunkte nun von besonders aktueller Bedeutung im Sinne einer Weiterführung des Bahnbetriebs sind? Die derzeitige Energiesituation bietet keinen Anlaß, das Programm zur Verlagerung schwacher Verkehre von der Schiene auf die Straße zu modifizieren. Auf den verkehrsschwachen Strecken der Deutschen Bundesbahn (DB) sind in der Regel mit Diesellokomotiven bespannte Züge oder Schienenbusse eingesetzt. Der Kraftstoffverbrauch des Schienenomnibusses VT 795, der allerdings heutigen Ansprüchen nicht mehr voll gerecht wird und daher in den nächsten Jahren ersetzt werden soll, liegt bei geringer Platzausnutzung um rd. 20 O/o über dem eines Straßenomnibusses. Bei dem Ersatz eines mit Diesellok bespannten Zuges ist selbst bei Einsatz mehrerer Straßenomnibusse deren Kraftstoffverbrauch noch geringer. Bei Verlagerung des Reiseverkehrs der Nebenbahn Landshut—Rottenburg auf die Straße werden unter Berücksichtigung der zusätzlichen Busfahrten etwa 30 35 % Dieselkraftstoff eingespart. Dem Bundesminister für Verkehr wurde bereits im Jahre 1967 vom Vorstand der DB der Antrag auf Einstellung des Reisezugbetriebes der Nebenbahn Landshut (Bay) — Rottenburg (Laaber) zur Genehmi- 4720* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 gung vorgelegt. Wegen der zahlreichen Einwände — insbesondere auch des Bayerischen Staatsministers für Wirtschaft und Verkehr wurde die Entscheidung zunächst zurückgestellt, um die Verkehrsentwicklung noch einige Jahre zu beobachten. Leider ist die Zahl der Reisenden — wie seit Jahren — weiter rückläufig. Es trifft somit nicht zu, daß die DB den Schienenverkehr zunächst aus ökonomischen Gründen weitergeführt hat. Die durch die Verkehrsverlagerung zu erwartende Verkehrszunahme auf der Straße (ca. 20 Busfahrten über den Tag verteilt) hat auf die Verkehrsabwicklung keine nennenswerten Auswirkungen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 16. Januar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Groß (FDP) (Drucksache 7/1510 Fragen B 56 und 57): Ist der Bundesregierung bekannt, daß für die Bewohner des Landkreises Osterode in Niedersachsen die Möglichkeiten des neu geschaffenen Grenzübergangs Duderstadt/Worbis für den kleinen Grenzverkehr kaum genutzt werden können, da wegen der Straßenverhältnisse und insbesondere der Fahrplanregelung der öffentlichen Verkehrsmittel Bewohner dieses Landkreises praktisch keine Möglichkeit haben, innerhalb eines Tages in die DDR und wieder zurückzukommen? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, außer den beiden vorhandenen Grenzübergängen in Niedersachsen im Harz einen weiteren Übergang zu schaffen, der insbesondere angesichts der schlechten öffentlichen Verkehrsverbindungen auch den Bewohnern des Harzes die Möglichkeit, am kleinen Grenzverkehr teilzunehmen, gibt? Zu Frage B 56: Es trifft zu, daß die Bevölkerung des Landkreises Osterode — soweit sie nicht im Besitz eines Pkw ist — die Möglichkeiten des neuen Grenzübergangs Duderstadt/Worbis für den grenznahen Verkehr wegen schlechter Verkehrsverbindungen im „rückwärtigen Raum" nur unzureichend nutzen kann. Der Bund hat bei seinen Verhandlungen mit der DDR nur die Modalitäten der sogenannten Pendelbusverbindungen geregelt. Die Ausgestaltung des Zubringerverkehrs zu den Pendelbussen ist Sache der zuständigen Bundesländer. Im vergangenen Jahr ist eine Zubringerbusverbindung an den Wochenenden von Osterode nach Duderstadt eingerichtet worden. Sie wurde einige Zeit später wieder eingestellt, weil das Verkehrsaufkommen zu gering war. Zu Frage B 57: Die Öffnung eines weiteren Grenzübergangs zur DDR im Gebiet des Harzes wäre zweifellos nachdrücklich zu begrüßen. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß die Verbesserung der Verkehrsverbindungen zur DDR eine Frage von hohem politischen Rang ist. Leider besteht jedoch zur Zeit keine Aussicht, die Zustimmung der DDR zur Öffnung eines neuen Grenzübergangs zu erreichen. Das Bundesverkehrsministerium wird die Angelegenheit der DDR gegenüber dann unverzüglich aufnehmen, wenn die Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten Chancen für erfolgreiche Verhandlungen erkennen lassen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 16. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1510 Frage B 58) : Ist der Bundesregierung die Ursache dafür bekannt, warum am 10. Dezember 1973 gegen 14 Uhr der Nahschnellverkehrszug N 2268 auf der Bundesbahnstrecke Frankfurt—Mainz am Bahnkilometer 16,7 in eine Gleisarbeiterkolonne hineinfuhr und fünf Menschen tötete, und welche Konsequenzen ergeben sich aus diesem Zugunglück für die Sicherheitsvorkehrungen? Am 10. Dezember 1973 war das Gleis Kelsterbach—Raunheim im Rahmen einer besonderen schriftlichen Anweisung zeitweise für den Zugverkehr gesperrt, um neue Schienen abladen zu können. Im Schutze der Gleissperrung arbeitete außerdem eine Kolonne einer Baufirma, die auf einem Bahnübergang Vorarbeiten für die Schienenerneuerung ausführte. Ferner war eine Maschinenrotte des Gleisbauhofs Hanau damit beschäftigt, mit Schraubpflügen vorbereitend für die in der Sperrpause am Nachmittag vorgesehene Schienenerneuerung einen Teil der Schrauben zu lösen, mit denen die Schienen auf den Schwellen befestigt sind. Während der Arbeiten im gesperrten Gleis war neben dem Nachbargleis ein Sicherheitsposten mit einem Typhon so aufgestellt, daß er die Arbeitsrotten vor Zügen im Gleis Raunheim-Kelsterbach warnen konnte. Der Sicherheitsposten blieb an dieser Stelle, nachdem die Sperrung des Gleises Kelsterbach—Raunheim um 13.38 Uhr aufgehoben wurde und die am Bahnübergang arbeitende Rotte eine Arbeitspause einlegte. Nach den bisherigen Ermittlungen der Deutschen Bundesbahn hat kurz vor Beendigung der Gleissperrung um 13.38 Uhr der bauaufsichtführende Bauwart den Bauleiter der Maschinenrotte des Gleisbauhofs Hanau angewiesen, die Maschinen auszusetzen und die Arbeiten bis zur nächsten Gleissperrung, deren Beginn planmäßig für 13.53 Uhr festgelegt war, zu unterbrechen. Der bauaufsichtführende Bauwart verließ hiernach die Baustelle und meldete in Raunheim das gesperrte Gleis frei und befahrbar, worauf der Fahrdienstleiter des Bahnhofs Raunheim die Gleissperrung wie vorgesehen auch wieder aufhob. Offenbar beachtete die Maschinenrotte die Anweisung, die Arbeiten zu unterbrechen, jedoch nicht. Die Maschinenrotte arbeitete mit den Maschinen in dem nunmehr für den Zugverkehr nicht mehr gesperrten Gleis weiter. Der Sicherheitsposten, der etwa 80 m von der Maschinenrotte entfernt war, hat zwar die vorgeschriebenen Rottenwarnsignale mit dem Typhon gegeben. Die Signale wurden indessen nicht oder zu spät von der Maschinenrotte aufgenommen. Vielleicht wurden die Signale auch zu spät gegeben. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 4721* Nach dem bisherigen Stand der Untersuchungen ist davon auszugehen, daß die Maschinenrotte nach der Aufhebung der Gleissperrung, also für derartige Arbeiten in einem Betriebsgleis, nicht genügend gesichert war. Die ungenügende Sicherung entsprach nicht den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Bundesbahn. Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn konnten die staatsanwaltschaftlichen und dienstlichen Vernehmungen noch nicht abgeschlossen werden. Welche Beteiligten .für die Nichtbeachtung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich sind, kann deshalb z. Z. noch nicht endgültig gesagt werden. Es kann davon ausgegangen werden, daß bei Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften es nicht zu ,dem Unfall gekommen wäre. Die Unfallverhütungsvorschriften sind ausreichend und bedürfen nach Auffassung der Deutschen Bundesbahn keiner Änderung oder Ergänzung. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vorn 16. Januar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Fragen B 59 und 60) : Wann sind bezüglich des Ausbaus der Bundesautobahn A 203 die Planungen im Bereich des gesamten Kreises Bergheim in den verschiedenen Bauabschnitten abgeschlossen, und zu welchen Zeitpunkten können die jeweiligen Bauabschnitte als baureif angesehen werden, und ist insbesondere im Bereich Sindorf die Frage der Trassenführung endgültig geklärt? Wann ist mit dem Beginn des Ausbaus der Bundesautobahn A 203 und der Fertigstellung der einzelnen Bauabschnitte zu rechnen, und in welchen einzelnen Bauabschnitten wird das Projekt durchgeführt? Die grundsätzliche Planung für die A 203 ist mit der Bestimmung der Linie im gesamten Kreisgebiet Bergheim abgeschlossen. Für den in der Frage speziell genannten Bereich Sindorf wurde die Trasse im November 1973 gemäß § 16 Bundesfernstraßengesetz bestimmt. Im nördlichen Abschnitt Jackerath—Thorr wird die baureife Vorbereitung für 1977/78 erwartet. Für den südlich anschließenden Abschnitt Thorr - Kerpen, der in seinem Bearbeitungsstand etwas zurückliegt, wird die Baureife zum gleichen Zeitpunkt angestrebt. Mit den Bauarbeiten soll nach Möglichkeit anschließend begonnen werden. Genauere Dispositionen über etwaige Bauabschnitte und Bautermine sind zur Zeit noch nicht getroffen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vorn 16. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geiger (SPD) (Drucksache 7/1510 Frage B 61) : Ist das Bundesverkehrsministerium bis zum endgültigen kreuzungsfreien Ausbau des sogenannten Illinger Ecks (Kreuzung der Bundesstraßen 10 und 35 bei Mühlacker-Illingen) bereit, Verkehrssicherungen anzubringen, um die immer wieder vorkommenden tödlichen Verkehrsunfälle an dieser Kreuzung zu verhindern? Die Zusammenführung der Bundesstraßen 10 und 35 bei Mühlacker-Illingen wurde vor einiger Zeit ausgebaut. Dabei wurde die Anlage im Rahmen des vertretbaren Aufwandes durch bauliche Maßnahmen (Anpassung an die Vorfahrtsregelung, Bau von Abbiegespuren) in einen Zustand gebracht, der zusammen mit der vorhandenen Übersichtlichkeit den Verkehrserfordernissen gerecht werden kann. Die im Auftrage des Bundes tätige Landesstraßenbauverwaltung wird auf Grund der Beobachtung der Verkehrsentwicklung und der Überwachung der Verkehrssicherheit über weitere Verkehrssicherungsmaßnahmen an dieser Verkehrsanlage entscheiden, sofern solche zur Verbesserung der inzwischen eingetretenen Verhältnisse erforderlich und in einem vertretbaren Rahmen möglich sind. Im vorliegenden, örtlich begrenzten Fall geschieht dies in eigener Zuständigkeit des Landes. Größere Maßnahmen, wie Umbau mit höhenfreier Ausbildung, können an Ort und Stelle nicht in Betracht kommen, da hierfür eine Verlegung der Bundesstraße 10 erforderlich wird, die nur im Zusommenhang mit dem Neubau dieser Bundesstraße im Rahmen einer großen Maßnahme erfolgen kann. Eine solche Maßnahme ist im Bedarfsplan in 1. Dringlichkeit enthalten; Ausführungstermine sind allerdings noch nicht festgelegt. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 16. Januar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Fragen B 62 und 63) : Welche Bedeutung hat der Flughafen Siegerland in der Flugverkehrskonzeption der Bundesregierung, und wie beurteilt sie die bestehenden Ausbaupläne? Auf welche Weise ist sichergestellt, daß die Belange des Fremdenverkehrs und der Naherholung im Westerwaldgebiet berücksichtigt und daß Motor- und Segelflugbetrieb auf dem benachbarten Landeplatz Breitscheid/Dillenburg nicht beeinträchtigt werden? Zu Frage B 62: Die vom Herrn Bundesminister für Verkehr einberufene Kommission für den binnenländischen Luftverkehr hat auch die für den Flugplatz Siegerland sich abzeichnenden Möglichkeiten für eine Einbeziehung in den Regionalluftverkehr untersucht. Sie ist hierbei zu dem Ergebnis gekommen, daß dieser Platz vornehmlich für Zubringerdienste nach den nahegelegenen Flughäfen Frankfurt/M., Köln-Bonn und Düsseldorf in Frage kommt. Derartige Kurzstrecken, die, um von Nutzen zu sein, mehrfach täglich beflogen werden müßten, bieten jedoch nach Auffassung der Kommission keine Aussicht auf kostendeckenden Betrieb. Infolge- 4722* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 dessen sah die Kommission keine Möglichkeiten, für diesen Platz die Einbeziehung in den regelmäßigen gewerblichen Luftverkehr zu empfehlen. Dies schließt nicht aus, daß mit kleinem Fluggerät Bedarfsdienste langfristig in Erwägung gezogen werden können. Im wesentlichen dürfte dieser Platz für die Allgemeine Luftfahrt und für den privaten Geschäftsflugverkehr in Betracht kommen. Die volle Einbeziehung des Flughafens Siegerland in das Regionalluftverkehrsnetz setzt aus Gründen der Sicherheit und der Regelmäßigkeit der Flüge voraus, daß an dem Flughafen eine Platzverkehrskontrollstelle, eine Kontrollzone und Instrumentenan- und -abflugverfahren einschließlich der dazugehörigen Wetterdienste eingerichtet werden. Die Bundesregierung beurteilt die Ausbauplanung für den Flughafen Siegerland wegen des relativ geringen zu erwartenden Verkehrsaufkommens zurückhaltend. Aus diesem Grunde ist die Einrichtung von Flugsicherungs- und Wetterdiensten des Bundes zunächst nicht vorgesehen. Zu Frage B 63: Nach dem Luftverkehrsgesetz [§ 6 (2)] sind bei der Erteilung der Genehmigung für einen Flughafen die Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung zu berücksichtigen. Damit muß auch den Belangen des Fremdenverkehrs und der Naherholung Rechnung getragen werden. Das Land Nordrhein-Westfalen, das für die Genehmigung des Flughafens Siegerland sowie auch für die regionale Raumordnungs- und landesplanerischen Belange zuständig ist, hat mir hierzu auf Anfrage folgendes mitgeteilt: „Der Regionalflughafen Siegerland dient in seiner Aufgabenstellung für die Region u. a. auch den Belangen des Fremdenverkehrs und der Naherholung. So hat z. B. die Gemeinde Burbach in Verbindung mit der Siegerland Flughafen GmbH eine Wanderkarte herausgegeben mit dem Ziel, das Siegerland dem Luftfahrer zu erschließen und es für den Urlauber wegen der oft langwierigen und beschwerlichen Anreise interessanter zu machen. Ein seit 1963 alle 2 Jahre auf der Lipper Höhe veranstalteter Flugtag zieht bei gutem Wetter über 50 000 Besucher an. Die Grundlänge der geplanten Verlängerung der Start- und Landebahn beträgt 1 510 m. Das bedeutet, daß keine großen, besonders lärmrelevanten Düsenflugzeuge wie z. B. Boeing 707, Caravelle, BAC-1-11 diesen Flughafen benutzen können. Insofern würde aufgrund der vorliegenden Lärmuntersuchungen ein entsprechend dem Fluglärmgesetz ausgewiesener Lärmschutzbereich nur unwesentlich über das Flughafengelände hinausreichen." Für den Fall, daß der Flughafen Siegerland als ausreichend leistungsfähiger Flughafen in das Regionalluftverkehrsnetz einbezogen wird, muß der Motor- und Segelflugbetrieb am Landeplatz Breitscheidt/Dillkreis wegen der ungünstigen Lagebeziehung der beiden Flugplätze zueinander und der deshalb nicht sicherzustellenden Staffelung zwischen den Flügen und Flugverfahren an den beiden Flugplätzen eingestellt werden. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 16. Januar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Fragen B 64 und 65) : Billigt die Bundesregierung die Gründe, aus denen die zuständigen Stellen der Deutschen Bundesbahn es bislang abgelehnt haben, eine Erweiterung des Bahnhoftunnels in Warendorf bis zur Zumlohstraße und zum Bahnhofsvorplatz durchzuführen? Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß dieses aus Gründen der Verkehrssicherheit vom Rat der Stadt Warendorf seit Jahren geforderte Projekt so schnell wie möglich verwirklicht werden kann? Zu Frage B 64: Im Bahnhof Warendorf besteht z. Z. eine Bahnsteigunterführung zwischen dem Haus- und Inselbahnsteig. Diese Unterführung ist nur 2,75 m breit und 2,05 m hoch. Sie ist daher nach Auffassung der Deutschen Bundesbahn (DB) für eine öffentliche Fußgängerunterführung insoweit nicht geeignet. Die DB möchte daher, daß, falls sie sich mit der Stadt Warendorf einigt, eine neue von der bestehenden Bahnsteigunterführung unabhängige öffentliche Unterführung erstellt wird. Die Bundesregierung hat in der Regel keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Mitbenutzung von Bahnsteigunterführungen für den öffentlichen Fußwegverkehr, wenn die Fragen der Haft- und Verkehrssicherungspflicht zwischen den Beteiligten ausreichend geklärt sind. Zu Frage B 65: Dem Vernehmen nach sind die Verhandlungen zwischen der Stadt Warendorf und der Deutschen Bundesbahn noch nicht abgeschlossen. Das Hauptanliegen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes ist es, daß die Beteiligten über Art, Umfang und Durchführung der Maßnahme sowie über die Verteilung der Kosten eine Vereinbarung abschließen. Wenn die Stadt Warendorf bei etwaigem negativen Ausgang dieser Verhandlungen aus Gründen der Verkehrssicherheit eine öffentliche Fußwegunterführung im Bahnhof Warendorf nach wie vor für notwendig hält, kann sie nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz einen Antrag auf Anordnung bei der Anordnungsbehörde, in diesem Fall beim Bundesminister für Verkehr, stellen. Sollte ein entsprechender Antrag beim Bundesminister für Verkehr eingehen, so würde er zu seiner Entscheidungsfindung die Verhandlungen mit den Beteiligten zunächst weiterführen. Anlage 50 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar vorn 16. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage B 66) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 4723* Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß nach der Verordnung zur Änderung der StVZO vom 8. Mai 1968, nach der durch § 53 a Abs. 3 zusätzliche Warnleuchten zugelassen sind, bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt von keiner Firma eine derartige Leuchte auf dem Markt angeboten wird, und teilt sie die Auffassung, daß die technischen Anforderungen für zusätzliche Warnleuchten so hoch sind, daß der Industrie keine Marktchancen gegeben sind? Der Fahrzeughalter kann zusätzlich zu den vorgeschriebenen Warneinrichtungen verwenden: 1. bauartgenehmigte Warnleuchten, die von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sind. Diese Warnleuchten sind auf dem Markt erhältlich und werden in der Regel benutzt, wenn der Wunsch nach zusätzlicher Sicherung besteht. 2. bauartgenehmigte Warnleuchten, die an die Batterie des Fahrzeugs angeschlossen sind, nur diese sind auf dem Markt nicht erhältlich. Nur diese Leuchte ist Gegenstand Ihrer Frage. Richtig ist, daß die technischen Anforderungen hier strenger sind als bei den fahrzeugunabhängigen Warnleuchten. Der Grund für die Strenge liegt in der Gefahr, daß die Leuchten möglicherweise am Fahrzeug falsch angebracht werden und daß es zu Auffahrunfällen kommen kann, weil der Benutzer sich zu Unrecht auf die ausreichende Wirksamkeit verläßt. Andererseits ist der Betrieb dieser Warnleuchten weitaus billiger als der der fahrzeugunabhängigen Warnleuchten. Deshalb läßt sich nicht bestätigen, daß die technischen Anforderungen die Ursache für das Fehlen der fahrzeugabhängigen Warnleuchten auf dem Markte sind. Vielmehr dürfte der Grund für das Fehlen darin liegen, daß die leistungsfähigen Hersteller nur mit einer kleinen Zahl von Käufern rechnen können, da diese zunächst auf die von Fahrzeug unabhängigen Warnleuchten zurückgreifen. Außerdem dürfen Exportmöglichkeiten kaum bestehen. Die Tatsache, daß fahrzeugabhängige Warnleuchten bisher nicht angeboten werden, dürfte jedoch kaum einen Einfluß auf die Sicherheit im Straßenverkehr haben, da mit den heute verwendeten Warneinrichtungen (Warndreieck und Warnblinkanlage sowie bei bestimmten Fahrzeugen zusätzlich die fahrzeugunabhängige Warnleuchte) eine befriedigende Sicherung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge möglich ist. Gegenwärtig prüfen die zuständigen technischen Ausschüsse, ob und ggf. wie die technischen Anforderungen an zusätzlichen Warnleuchten geändert werden sollen. Stellungnahmen liegen jedoch noch nicht vor. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 16. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage B 67) : Wird die Bundesregierung im Jahr 1974 ausnahmsweise bereits im Februar/März für Maßnahmen in den Stadt- und Landkreisen des ostbayerischen Zonenrandgebiets erhöhte Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zur Verfügung stellen, damit die für die Monate März bis Mai 1974 in diesen Gebieten zu erwartende Massenarbeitslosigkeit von Bauarbeitern einigermaßen in Grenzen gehalten werden kann? Die Finanzhilfen des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz werden vom Bund nicht den Stadt- und Landkreisen, sondern den Ländern zur Verfügung gestellt. Die Länder stellen Programme für den kommunalen Straßenbau in eigener Verantwortung auf und verteilen auch die Bundesmittel an die Stadt- und Landkreise. Der Bund überweist seine Mittel den Ländern auf Anforderung. Die Länder haben es damit allein in der Hand, wann sie über die Finanzhilfen des Bundes verfügen können. Sollten besondere Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt des ostbayerischen Zonenrandgebietes es notwendig machen, die vorgesehenen Finanzhilfen des Bundes früher als gewöhnlich, d. h. schon im Februar/März 1974 bereitzustellen, so würde die Bundesregierung einer solchen Anforderung im Rahmen der für Bayern insgesamt vorgesehenen Mittel entsprechen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 16. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage B 68) : Trifft es zu, daß ernsthaft Überlegungen angestellt werden, die bisher geplante Trassenführung der B 299 neu mit der Einmündung in die Bundesautobahn München--Salzburg bei Grabenstätt dahin gehend abzuändern, einen direkten Anschluß an die Inntalautohahn zu schaffen, und wie würde sich gegebenenfalls ein solcher Plan vereinbaren lassen mit der Notwendigkeit, gerade im Raum Trostberg die prekären Verkehrsverhältnisse möglichst rasch befriedigend zu lösen? Es trifft zu, daß in einer Untersuchung die Frage geprüft werden soll, ob und wieweit eine Verschwenkung der in der 3. Dringlichkeitsstufe des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen vorgesehenen zweibahnigen Fernstraßenverbindung RegensburgTraunstein auf die Achse Regensburg—Rosenheim zu einer Verkehrsentlastung des Großraumes München führen kann. Diese Überlegungen haben jedoch keinen grundsätzlichen Einfluß auf den Bau der in der 1. Dringlichkeitsstufe vorgesehenen einbahnigen B 299 im Raum Garching-Trostberg-Traunstein. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretär Haar vom 16. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDUCSU) (Drucksache 7/1510 Frage B 69) : Ist die Bundesregierung bereit, die von der Deutschen Bundesbahn beantragte Stillegung der Strecke Malsfeld—Waldkappel im hessischen Zonenrandgebiet abzulehnen und damit dafür zu sorgen, daß in diesem Raum kein weiterer Abbau des öffentlichen Verkehrs auf der Schiene erfolgt, was im Gegensatz zu den Zielen stehen würde, die mit der Förderung des Zonenrandgehiets verfolgt werden? 4724` Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 Diese Frage kann nur in einem Gesamtzusammenhang beantwortet werden. Die verkehrsmäßige Erschließung ist ein, wenn auch wichtiger Teilbereich der Förderungsprogramme für das Zonenrandgebiet. Diese Maßnahmen sind nach den Grundsätzen der Verkehrspolitik auszurichten, deren Ziel es ist, ein den zukünftigen Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft genügendes, weitgehend nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen orientiertes Verkehrswesen zu schaffen. So berechtigt auf der einen Seite die Forderung der Interessenten sein mag, die Bedienung vor allem auch in den entlegenen Bereichen der Bundesrepublik möglichst durch mehrere konkurrierende Verkehrsträger zu erreichen, so verständlich ist auf der anderen Seite das Bestreben der Verkehrsträger, in einzelnen Verbindungen nicht einen unverhältnismäßig aufwendigen, völlig unwirtschaftlichen Betrieb aufrechterhalten zu müssen. Das gilt besonders dann, wenn mehrere Verkehrsträger wie z. B. Schiene und Straße ein Gebiet verkehrsmäßig erschließen und einer von ihnen in jedem Fall seine Aufgabe auch weiter wahrnehmen wird. Bei Abwägung dieser verkehrspolitischen und aller übrigen für das Zonenrandgebiet geltenden Gesichtspunkte konnte die Bundesregierung nicht für eine Beibehaltung des Schienenverkehrs auf der Strecke Waldkappel–Malsfeld eintreten. Nicht zuletzt wegen des geringen Verkehrsaufkommens im Reisezug- und Güterzugbetrieb hat sie dem Antrag des Vorstandes der DB auf Einstellung des Gesamtbetriebes der Teilstrecke Waldkappel–Spangenberg sowie des Reisezugbetriebes der Teilstrecken Spangenberg–Malsfeld zugestimmt. Hierdurch wird im Reiseverkehr künftig auf der Straße eine ortsnähere Bedienung möglich und im Güterverkehr nur der Tarifpunkt Burghofen betroffen. Im übrigen hätte die Beibehaltung der Strecke ein Kreuzungsbauwerk mit der B 7 (ca. 3 Millionen DM) erforderlich gemacht. Dem zügigen Ausbau der B 7 war — auch nach Meinung des Landes — der Vorrang zu geben, da diese eine bessere Verkehrsbedienung im dortigen Raum ermöglicht, als es die Bahnstrecke bisher vermochte. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 16. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage B 70) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die Ortsumgehung der Stadt Hünfeld im Zuge der Bundesstraße 27 dringend notwendig ist, wieweit sind die Vorarbeiten, und wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen? Der Bau der Umgehungsstraße Hünfeld ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der dem Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 (AbGFStr) als Anlage beigefügt ist, erst in der II. Dringlichkeitsstufe vorgesehen. Nach § 4 AbGFStr ist alle fünf Jahre zu prüfen, ob der Bedarfsplan der Verkehrsentwicklung anzupassen ist. Die erste Überprüfung, die 1975 1 abgeschlossen sein soll, ist bereits angelaufen. Der Hessische Minister für Wirtschaft und Technik hat die Übernahme der Ortsumgehung Hünfeld von der II. in die I. Dringlichkeitsstufe beantragt. Über den Antrag wird im Rahmen der Überprüfung entschieden werden. Die Anpassung des Berufsplans an die Verkehrsentwickung kann nur durch Gesetz geschehen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können daher keine Angaben über den Baubeginn der Umgehungsstraße gemacht werden. Der Vorentwurf liegt beim Hessischen Landesamt für Straßenbau in Wiesbaden vor. Der Bauentwurf ist in Arbeit. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 16. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/1510 Frage B 71): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die auf die Dauer unzumutbare Personenbeförderung der Deutschen Bundesbahn auf den Strecken Altenkirchen—Köln bzw. Siegen und Altenkirchen—Westerburg bzw. Limburg durch den Einsalz moderner Triebwagen anstelle der überalterten Schienenbusse erheblich zu verbessern, und welche Fristen sind vorgesehen? Die Schienenomnibusse der Bundesbahn, die seit rund zwanzig Jahren insbesondere auf Nebenbahnen eingesetzt sind, sollen in den nächsten Jahren ersetzt werden. Die Bundesbahn hat die Ablösung durch neuentwickelte vierachsige Leichttriebwagen der Baureihe 627/628 vorgesehen. Diese Fahrzeuge weisen erhebliche Verbesserungen hinsichtlich Laufeigenschaften, Einstiegs- und Sitzverhältnissen auf. Es ist damit zu rechnen, daß die in diesem Jahr beginnende Erprobung der Prototypen so rechtzeitig abgeschlossen werden kann, daß bereits etwa 1976 die Serienbeschaffung möglich ist. Inwieweit es die angespannte Finanzlage der Deutschen Bundesbahn zuläßt, die im Gesamtnetz verkehrenden ca. 800 Schienenomnibusse zu ersetzen, läßt sich zur Zeit nur schwer abschätzen. Entscheidungen über das räumliche Vorgehen beim Ersatz hat die Deutsche Bundesbahn z. Z. noch nicht getroffen. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 16. Januar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Fragen B 72 und 73): Billigt die Bundesregierung das Vorhaben der Deutschen Bundesbahn, im Sommerfahrplan bisher über Nürnberg fahrend( Intercity- bzw. TEE-Züge über Ansbach zu leiten? Welche verkehrsmäßigen Benachteiligungen bringt dies den mittelfränkischen Raum östlich Ansbach, (lein oberfränkischer und dem oberpfälzischen Raum? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 4725* Zu Frage B 72: Die Deutsche Bundesbahn (DB), die ihre Reisezugfahrpläne in eigener Zuständigkeit gestaltet, ist nach § 48 Bundesbahngesetz (BbG) gehalten, den Ländern bei der Bearbeitung des Reisezugfahrplanes Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das Reisezugangebot unterliegt nach § 28 BbG als wesentlicher, die Wirtschaftlichkeit der DB beeinflussender Faktor der Verantwortung der Organe der DB (das sind Verwaltungsrat und Vorstand der DB). Ein Eingreifen des Bundesministers für Verkehr in diese Planungen ist nach dem BbG nicht gegeben. Zu Frage B 73: Wie mir die Deutsche Bundesbahn erklärt hat, tritt durch die ab 26. Mai 1974 beabsichtigte Führung der Züge IC 122 (Nymphenburg) und IC 129 (Herrenhausen) über Würzburg—Ansbach—München (IC-Linie 2) und der Züge IC 182 (Hermes) und 189 (Hermes) über Würzburg—Nürnberg—München (IC-Linie 4) keine ins Gewicht fallende Änderung in der Anbindung des mittelfränkischen, oberfränkischen und oberpfälzischen Raumes an das IC-Netz ein. Der Umtausch dieser Zugpaare bringt weder Veränderungen in der Zahl noch in der Zeitlage der Verkehrsbedingungen mit sich. Da das System des Intercityverkehrs grundsätzlich auf gut abgestimmte Umsteigeverbindungen in den Knotenbahnhöfen abgestellt ist, mißt die DB der durch den Umtausch der vorerwähnten Zugpaare zu erwartenden beachtlichen Reisezeitverbesserung zwischen Frankfurt und ) München, von der die weitaus größere Zahl von Reisenden Nutzen hat, eine größere Bedeutung bei als der Tatsache, daß durch den Zugumtausch auf der IC-Linie 2 künftig zwei Umsteigeverbindungen für Reisende von und nach Richtung Nürnberg in Würzburg zusätzlich entstehen. Zum Ausgleich entfällt jedoch für Reisende zwischen Bremen/Hannover und Nürnberg ein Umsteigen; die Reisenden zwischen Hamburg und Nürnberg brauchen nur noch einmal (in Hannover) umzusteigen. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 16. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage B 74) : Ist die Bundesregierung bereit, zusammen mit der Deutschen Bundesbahn zu überprüfen, inwieweit die von der Deutschen Bundesbahn geplante Schließung der Stückgutbahnhöfe Bremen-Burg, Bremen-Neustadt, Bremen-Vegesack, Bremerhaven-Lehe und Osterholz-Scharmbeck dazu fiihrt, daß die Zufahrten zu den Hauptbahnhöfen in Bremen und Bremerhaven in unzumutbarer Weise zusätzlich belastet werden? Die Bundesbahn beabsichtigt, bei der geplanten Konzentration der Stückgutbahnhöfe die Bedienung der bisher auf der Schiene belieferten Empfänger durch die in diesen Gebieten schon vorhandenen Flächenzustelldienste vorzunehmen. Diese sollen durch die Konzentrationsmaßnahmen besser ausgelastet werden und damit rationeller arbeiten können. Damit ist, wenn überhaupt, nur mit wenigen zusätzlichen Fahrten auf der Straße zu rechnen. Selbstverständlich wird die Deutsche Bundesbahn bei der im Laufe des Jahres anstehenden Festlegung der verbleibenden Stückgutkonzentrationspunkte sehr sorgfältig prüfen, inwieweit in einzelnen Fällen eine nicht zumutbare Straßenbelastung eintritt. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 17. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage B 75) : Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, (laß die in dem Programm für den sozialen Wohnungsbau für 1973 vorgesehene Förderungsziffer von 120 000 Wohnungen nur mit zusätzlichen Finanzmitteln erreicht werden kann, während sie 1971 im langfristigen Wohnungsbauprogramm ein Förderungsvolumen von 200 000 his 250 000 Wohnungen jährlich vorsah? Wie in der Antwort vom 30. April 1970 auf die Große Anfrage der CDU/CSU (Drucksache VI/572, IV/ 716) Bundesminister Dr. Lauritzen dargelegt hat, war es Zielvorstellung des damals in Angriff genommenen langfristigen Wohnungsbauprogramms, eine jährliche Förderung von 200 000 bis 250 000 Wohnungen und Heimplätzen im sozialen Wohnungsbau zu erreichen. Dazu hat die Bundesregierung die finanzielle Beteiligung an den Wohnungsbauprogrammen der Länder erheblich gesteigert und zusätzlich das finanziell vom Bund allein getragene Regionalprogramm geschaffen. In diesem Teil des sozialen Wohnungsbaues konnte nach den für den Zeitraum bis Oktober 1973 vorliegenden Zahlen das Förderungsergebnis im Jahre 1973 sogar noch gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau (i. Förderungsweg) haben sich dagegen zwangsläufig die stabilitätspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung und der vorangegangene Kostenanstieg in einem deutlichen Rückgang der Bewilligungen ausgewirkt. Hierauf hat der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bereits in seinem Mitte 1973 veröffentlichten Jahresbericht über den sozialen Wohnungsbau (Bundesbaublatt Heft 7/1973) hingewiesen. Es konnte 1973 nicht auf die Erreichung eines möglichst hohen Förderungsergebnisses ankommen. Im übrigen geht es heute auch wohnungspolitisch nicht mehr um die Erreichung hoher Förderungsergebnisse um jeden Preis, sondern um die Fortführung des sozialen Wohnungsbaues zu Mieten und Belastungen, die für die breiten Schichten der Bevölkerung tatsächlich tragbar sind. Angesichts der veränderten konjunkturellen Situation hat das Bundeskabinett am 22. November 1973 beschlossen, zusätzliche Bundesmittel für die Realisierung des sozialen Wohnungsbauprogramms zur Verfügung zu stellen. Ziel dieser Maßnahme ist es, bei 50 000 bereits fertig geplanten Sozialwohnungen, die bisher wegen des hohen Kapitalmarktzinsniveaus nicht gefördert werden konnten, den Effektiv-Zins der Kapitalmarktmittel auf 8,5 % zu 4726* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 senken, so daß baldmöglichst mit ihrem Bau begonnen werden kann. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 17. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage B 76): Wieviel Sozialwohnungen werden mit den hierfür vorgesehenen 60 Millionen DM in den Ballungsräumen gefördert? Die regionale Verteilung der vom Bund zusätzlich zu fördernden Sozialwohnungen innerhalb der Länder wird davon abhängen, wo bewilligungsreife Anträge vorliegen. Hierüber liegen mir gegenwärtig keine näheren Angaben vor. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 17. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage B 77) : Hält es die Bundesregierung in einer parlamentarischen Demokratie für gerechtfertigt, daß ein neues Bundeskanzleramt gebaut wird, bevor die teils schwierigen räumlichen Verhältnisse des Deutschen Bundestags verbessert werden? Ihre Frage scheint zu unterstellen, es habe im Belieben der Bundesregierung gestanden, dem Neubau des Bundeskanzleramtes oder dem Neubau des Deutschen Bundestages den Vorrang zu geben. Eine solche Annahme trifft nicht zu. In seiner Regierungserklärung vom 18. Januar 1973 hat der Herr Bundeskanzler betont, daß Bonn seine Funktion als Bundeshauptstadt erfüllen muß. Demgemäß ist die Bundesregierung auch nach Kräften bemüht, den Ausbau Bonns als Bundeshauptstadt insgesamt zu fördern. Für das Hochbauprogramm des Bundes bedeutet dies jedoch nicht, daß sie über die Abfolge der einzelnen Baumaßnahmen frei befinden könnte. Vielmehr hängt diese Reihenfolge insbesondere auch von dem jeweiligen Stand der städtebaulichen und planrechtlichen Voraussetzungen ab. Für den Neubau des Bundeskanzleramtes war es danach möglich, im Dezember 1973 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Hinsichtlich der Neubauten von Bundestag und Bundesrat steht dagegen, wie Sie wahrscheinlich wissen, die abschließende Entscheidung im Wettbewerbsverfahren noch aus. Ohne sie lassen sich aber die planrechtlichen Voraussetzungen nicht schaffen. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß nach 1965 die Neubaumaßnahmen des Bundes in Bonn nicht mit dem Bundeskanzleramt, sondern mit dem Abgeordnetenhochhaus des Bundestages begonnen haben. Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten wird die Bundesregierung alles tun, um auch die weiteren Bauvorhaben des Bundestages nachdrücklich zu unterstützen. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 11. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage B 78) : Wie viele Bürger der Bundesrepublik Deutschland, die aus kommerziellen, kulturellen, sportlichen oder religiösen Gründen in die „DDR" reisen wollten, sind seit Inkrafttreten des Verkehrsvertrags trotz Vorliegens der Einladungen der entsprechenden Institutionen oder Organisationen der „DDR" von den dortigen Behörden zurückgewiesen worden? Mit dem Verkehrsvertrag wurde für Bewohner der Bundesrepublik die Möglichkeit eröffnet, auch aus kommerziellen, kulturellen, sportlichen oder religiösen Gründen in die DDR zu reisen. Berechtigungsscheine zum Empfang eines Visums an den Grenzübergangsstellen können von den einladenden Stellen bei den dafür zuständigen staatlichen Organen der DDR (Dienststellen des Paß- und Meldewesens oder Räte der Städte und Gemeinden) beantragt werden. Wie ich in der Beantwortung Ihrer Anfrage (BT-Drucksache 7/1 182 A Nr. 17) bereits ausgeführt habe, hat sich die DDR die Möglichkeit offen gehalten, in einzelnen Fällen die Einreise zu verweigern. Sie hat dies auch mehrfach getan. Die Bundesregierung kontrolliert nicht, aus welchem Anlaß Bewohner der Bundesrepublik in die DDR reisen. Reisen aus den genannten Gründen müssen auch nicht beantragt und begründet werden. Die Erkenntnismöglichkeiten über Reisegründe beschränkten und beschränken sich deshalb im wesentlichen auf die Einzelfälle, in denen Rat oder Hilfe erbeten wird. Es ist daher nicht möglich, anzugeben, wie viele Bürger der Bundesrepublik seit Inkrafttreten des Verkehrsvertrages aus den genannten Gründen in die DDR reisen wollten und trotz Vorliegens der Einladungen der entsprechenden Institutionen oder Organisationen der DDR von den dortigen Behörden zurückgewiesen worden sind. Nach meinen Erfahrungen beschränken sich jedoch die Ablehnungen von Einreiseanträgen in die DDR im Verhältnis zu der sprunghaft gestiegenen Zahl der Genehmigungen auf Ausnahmefälle. Ich habe bereits Gelegenheit gehabt, im Deutschen Bundestag festzustellen, daß die Bundesregierung aber auch einzelne Vorkommnisse sorgfältig und mit Ernst betrachtet und bemüht bleibt, alle ihr gebotenen Möglichkeiten der Abhilfe zu nutzen. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 16. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeord- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 4727* neten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage B 79) : Trifft es zu, daß das Bundesministerium für das Jahr 1974 zwei Arbeitstagungen oder Kongresse zu den Themen Grundlagenforschung und allgemeine Forschungspolitik plant, und welche Institutionen sind mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Tagungen bzw. Kongresse beauftragt, und welche Kosten werden voraussichtlich entstehen? Es trifft zu, daß der Bundesminister für Forschung und Technologie beim Internationalen Institut für Führungsaufgaben in der Technik angeregt hat, ein internationales Kurzseminar über die Probleme der Bedarfsorientierung der Forschung, Forschungsförderung und Forschungspolitik zu veranstalten; hierfür sind 40 000,— DM zur Finanzierung angeboten worden. Außerdem ist der Bundesminister für Forschung und Technologie bereit, ein weiteres internationales Kurzseminar über die Möglichkeiten und Grenzen der Planbarkeit der Grundlagenforschung zu finanzieren, wenn andere Mitgliedstaaten ebenfalls solche Kurzseminare mit aktueller Fragestellung finanzieren. Mit diesen Kurzseminaren wird das Ziel verfolgt, über wichtige forschungspolitische Probleme einen breiten internationalen Erfahrungsaustausch zu erreichen und aktuelle Probleme frühzeitig zu analysieren. Gleichzeitig soll die Initiative und das Interesse der Mitgliedstaaten durch die Möglichkeit, wichtige Themen zur Diskussion stellen zu können, gestärkt und damit die internationale Zusammenarbeit vertieft werden. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekertärs Dr. Hauff vom 16. Januar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Benz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Fragen B 80 und 81): Welche Aufträge, nach Sachgegenstand und Auftragssumme gegliedert, hat das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft bzw. das Bundesministerium für Forschung und Technologie der Firma INFRATEST München seit 1969 erteilt? Trifft es zu, daß das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft bzw. das Bundesministerium für Forschung und Technologie davon Kenntnis hat, daß bei verschiedenen durch die Ministerien geförderten Projekten die Firma INFRATEST als Unterauftragnehmer vorgesehen war und ist? Zu Frage B 80: Die folgenden Aufträge wurden der Firma Infratest erteilt: BIF 4017 Studie Brachliegendes Lehrerpotential einschließlich Voruntersuchung 12. 11. 1971 bis 31. 12. 1972 34 872,— DM Entwurf eines Fragebogens 1972 (zu Pl 318106) 8 658,— DM PL 318106 Durchführung und Auswertung einer Umfrage zur Forschungspolitik und zum Bundesbericht Forschung IV bei rd. 70 000 Wissenschaftlern 31. 7. 1972 bis 31. 10. 1972 85 007,— DM BIP 2032 Umfrage bei Empfängern von BAFöG-Mitteln zur Ermittlung von Bestimmungsfaktoren für die Entwicklung der Inanspruchnahme des gesetzlichen Förderungsangebotes 18. 6. 1973 bis 10. 10. 1973 74 331,— DM BIP 2032/2 Durchführung einer nach regionalen und studienfachspezifischen Kriterien repräsentativ angelegten Umfrage bei 4 000 Studenten von wissenschaftlichen und Fachhochschulen zu Fragen der Ausbildungsförderung und weiteren hochschulpolitischen Fragen sowie zur Ermittlung eines Repräsentativergebnisses aktueller sozioökonomischer Grund- und spezieller Hochschuldaten 1. 10. 1973 bis 15. 3. 1974 208 957,50 DM Zu Frage B 81: Nach den den Bewilligungen zugrunde liegenden Bedingungen (BUwF, BOwF bzw. BewGr) sind die Zuwendungsempfänger frei in der Auswahl von Unterauftragsnehmern. Sie haben jedoch die VOL zu beachten. Gelegentlich behält sich das Fachreferat die Zustimmung zur Wahl des Unterauftragnehmers vor, teilweise ist der beabsichtigte Unterauftragnehmer bereits bei der Antragstellung bekannt. Es trifft zu, daß der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft und der Bundesminister für Forschung und Technologie Kenntnis davon haben, daß Infratest Unteraufträge erhielt, so z. B. bei Institut für Informationsaustausch im Kommunikations- Zusammenhang öffentlich forschung geförderter Forschung und Entwicklung — 1971 Institut für sozial- Indikatoren des Bildungs- wissenschaftliche verhaltens 1973/1974 Forschung Im übrigen verstehe ich die Tendenz der von Mitgliedern Ihrer Fraktion wiederholt gestellten Fragen nach Aufträgen an die Firma Infratest nicht. Die Firma Infratest wird wie jede andere entsprechende Firma bei der Auftragsvergabe berücksichtigt. Ich möchte ein für allemal die Unterstellung zurückweisen, als würde die frühere Mitarbeit von Bundesminister von Dohnanyi bei Infratest dieser Firma besondere Vorteile verschaffen. 4728* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 16. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache V1510 Frage B 82) : Gedenkt die Bundesregierung, den Telegrammdienst der Deutschen Bundespost dadurch zu verbessern, daß sie anstelle der personalintensiven Wortübermittlung mit konventionellen Fernschreibern das bereits seit längerem bekannte Tele-FaksimileSystem (Hell-Schreiber) einführt? 1. Der Hell-Schreiber ist kein Gerät für FaksimileÜbertragungen, sondern ist ebenso wie ein Fernschreiber für die Wortübermittlung vorgesehen, die an einer Tastatur Zeichen für Zeichen eingegeben werden muß. Dieses Gerät ist den heutigen Fernschreibapparaten in vielfacher Hinsicht unterlegen und wird deshalb im Bereich der Deutschen Bundespost weder im Telegrammdienst noch im Telexdienst verwendet. 2. Die Frage des Einsatzes von Faksimile-Geräten im Telegrammdienst ist von der Deutschen Bundespost mehrmals eingehend untersucht worden. Dabei hat sich ergeben, daß die Wirtschaftlichkeit des Telegrammdienstes trotz möglicher Personalkostenersparnisse weiter erheblich gemindert würde, wenn anstelle des heutigen Telegrafenwählnetzes mit Fernschreibapparaten ein Faksimilenetz für den Telegrammdienst eingerichtet würde. Im wesentlichen ist dies in den erheblich höheren Leitungskosten für Faksimile-Übertragungen, in der geringeren Leistungsfähigkeit der Faksimile-Geräte im Vergleich zum Fernschreibapparat und in der Tatsache begründet, daß der Telegrammdienst für den Auslandsverkehr auch weiterhin ein Telegrafennetz mit Fernschreibapparaten unterhalten müßte. Da der Auslandsverkehr über 30 % des gesamten Telegrammverkehrs der Deutschen Bundespost beträgt, müßte dieses dann besonders einzurichtende Telegrafennetz auch entsprechend leistungsfähig sein. Die Deutsche Bundespost sieht aufgrund der Untersuchungsergebnisse im generellen Einsatz von Faksimile-Geräten anstelle der Fernschreibapparate kein geeignetes Mittel, die Wirtschaftlichkeit des Telegrammdienstes zu verbessern. Auch auf internationaler Ebene werden die Schlußfolgerungen aus dieser Erkenntnis gezogen. Nach unseren Informationen beabsichtigt keine Fernmeldeverwaltung, den Telegrammdienst vom Fernschreibbetrieb auf ein Faksimile-System umzustellen. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 18. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmude (SPD) (Drucksache 7/1510 Frage B 83) : Ist die Bundesregierung angesichts der unverändert schlechten ärztlichen Versorgung der Landbevölkerung bereit, eine bevorzugte Zulassung zum Medizinstudium fur solche Bewerber herbeizuführen, die sich verpflichten, eine längere Frist nach Abschluß ihrer Ausbildung in Praxen auf dem Lande tätig zu sein? In dem Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes der Bundesregierung (E-HRG), der nunmehr dem Bundestag zur Beratung vorliegt, ist in § 32 Abs. 1 Ziffer 3 b vorgesehen, daß bis zu 5 v. H. der insgesamt verfügbaren Plätze an Bewerber vergeben werden, die sich aufgrund entsprechender Rechtsvorschriften verpflichtet haben, ihren Beruf in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs auszuüben. In der Begründung zu diesem Entwurf weist die Bundesregierung darauf hin, daß hier nicht nur die Tätigkeiten im öffentlichen Gesundheitswesen und im Sanitätsdienst der Bundeswehr, sondern möglicherweise auch die Tätigkeit als Arzt in ärztlich unterversorgten Gegenden in Betracht kommt. Studienplätze können in solchen Fällen bereitgestellt werden, wenn anders der besondere öffentliche Bedarf an Hochschulabsolventen nicht gedeckt werden kann. Voraussetzung für eine bevorzugte Zulassung ist allerdings in jedem Fall eine aufgrund entsprechender Rechtsvorschriften mögliche Verpflichtung des Studienbewerbers. Für die ärztliche Tätigkeit in unterversorgten Gebieten gibt es bislang keine derartigen Verpflichtungsmöglichkeiten. Der E-HRG sieht in § 38 Abs. 1 Ziffer 1 ferner vor, daß der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung Vorschriften über die Festlegung der Bereiche besonderen öffentlichen Bedarfs erläßt. Nicht zuletzt von der beschleunigten Behandlung des E-HRG in den Parlamentarischen Gremien wird es abhängen, ob und wann hier neue Wege zu einer Verbesserung der medizinischen Versorgung auch in den ländlichen Gegenden gefunden werden können. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 18. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage B 84): Was wird die Bundesregierung unternehmen, um sinnlose Ergebnisse des geforderten Abiturnotendurchschnitts bei Sonderbegabungen auszuschalten? Im Bildungsgesamtplan gehen Bund und Länder davon aus, daß die neue Struktur der Bildungsgänge im Sekundarbereich II eine Neuordnung der Abschlüsse und der mit ihnen gegebenen Qualifikationen erfordert. Jeder Abschluß soll in seinem „Profil" Art, Inhalt und Umfang des erfolgreich durchlaufenen individuellen Bildungsganges widerspiegeln. Die Veränderungen des bestehenden Systems auf die zukünftige Struktur des Sekundarbereiches II sind in der Tendenz bereits unter anderem in der wachsenden Differenzierung der gymnasialen Oberstufe und in der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz zur Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe im Sekundarbereich II angelegt und vorbereitet worden. Die kursdifferenzierte gymnasiale Oberstufe — wie sie dort vereinbart wurde und jetzt in allen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 4729* Ländern vorbereitet wird bzw. bereits läuft - ermöglicht durch ihre Profilbildung gerade auch eine gerechte Beurteilung von Sonderbegabungen: Die Wahl von Leistungskursen z. B. erleichtert Sonderbegabungen die Möglichkeit des Arbeitens nach Interesse und Neigung, wobei trotzdem ein verpflichtender Bereich gemeinsamer Inhalte gewahrt bleibt. In dem zur Zeit geltenden Staatsvertrag der Länder über die Vergabe von Studienplätzen vom 20. Oktober 1972 ist in Artikel 11 Abs. 1 Ziffer 1 eine Regelung vorgesehen, die eine besondere Berücksichtigung der Sonderbegabungen ermöglicht. Nach dieser Vorschrift „können" Leistungen, die in einem engen Zusammenhang zu dem gewählten Studium stehen, besonders gewertet werden. Die Länder haben jedoch diese Kannvorschrift in der zum Staatsvertrag erlassenen Rechtsverordnung nicht ausgefüllt, so daß diese an sich gegebenen rechtlichen Möglichkeiten den Sonderbegabungen bisher nicht zugute kommen. Der Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes der Bundesregierung (E-HRG), der dem Bundestag zur Beratung vorliegt, sieht anstelle der Kannvorschrift des Staatsvertrages der Länder eine Sollvorschrift vor (vgl. § 32 Abs. 1 der Ziff. 1, Satz 4, E-HRG). Ferner soll nach § 33 des E-HRG ein besonderes Eingangsverfahren eingeführt werden, das im Zusammenwirken von Bund und Ländern, Hochschulen und Schulen gemeinsam entwickelt werden soll. Dieses besondere Eingangsverfahren soll nicht nur die Vergleichbarkeit der Qualifikationsanforderung fördern, sondern darüber hinaus dem Bewerber insbesondere Gelegenheit geben, in den Schulleistungen nicht ausgewiesene Fähigkeiten und Kenntnisse nachzuweisen, die für den Studien- und Berufserfolg von Bedeutung sein können. In der Begründung zu dem Gesetzentwurf wird auf die Möglichkeit der Einbeziehung von Tests, persönlichen Interviews und Schulgutachten (vgl. auch § 35 E-HRG) hingewiesen. Auch die Notwendigkeit, bisherige Benachteiligungen von Sonderbegabungen durch das zur Zeit angewandte Zulassungsverfahren der Länder für die Zukunft auszuschließen, zeigt, wie dringend es ist, daß das Hochschulrahmengesetz möglichst bald vom Bundestag verabschiedet wird. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthöfer vom 17. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage B 85) : Wie beurteilt die Bundesregierung Absichten der Weltbank; nach denen bei allen von der Weltbank finanzierten Bauprojekten in Entwicklungsländern einheimischen Bauunternehmern eine Präferenz von 7,5 % gegenüber den Angeboten aus Industrieländern einzuräumen ist? Es trifft zu, daß die Weltbank beabsichtigt, bei Bauprojekten in Entwicklungsländern mit einem jährlichen Pro-Kopf-Einkommen unter 200 einheimischen Baufirmen eine Präferenz von 7,5 % probeweise für die Dauer eines Jahres einzuräumen. Hiermit würde für den Bereich der Bauleistungen eine Regelung eingeführt, wie sie in ähnlicher Form bisher schon bei weltbankfinanzierten Güterlieferungen mit einer Präferenzgewährung in Höhe der Zollbelastung, höchstens jedoch in der Höhe von 15 % des Auftragswertes, bestand. Durch die Einräumung einer solchen Präferenz gegenüber ausländischen Angeboten, die üblicherweise auf der Grundlage vor Zöllen verglichen werden, sollen in dem einheimischen Angebot z. B. infolge ausländischer Zulieferungen enthaltene Zollvorbelastungen ausgeglichen werden. Die Bundesregierung hält es im Prinzip für richtig, daß bei der Vergabe von Aufträgen, die aus Mitteln der Entwicklungshilfe finanziert werden, soweit wie möglich das im Entwicklungsland vorhandene Leistungspotential genutzt wird. Auf diese Weise kann dazu beigetragen werden, die Kapazitäten und die Leistungsfähigkeit einheimischer Unternehmen zu verbessern sowie Arbeitsplätze und Einkommen zu schaffen. Außerdem wird die Gefahr verringert, daß Entwicklungsvorhaben nicht in Einklang mit dem allgemeinen Entwicklungsstand aufgebaut werden und nicht von einheimischen Trägern übernommen werden können. Insofern begrüßt die Bundesregierung den Versuch der Weltbank, die Wettbewerbsposition einheimischer Anbieter durch Einräumung einer Präferenz von 7,5 % zu verbessern.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Manfred Schulte


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich habe den Antrag nicht ganz verstanden. Besagt er, daß der Misthaufen bleibt, wo er ist?


Rede von Egon Susset
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich glaube, wir brauchen hierauf im Moment nicht einzugehen, Herr Kollege Schulte.

(Heiterkeit.)

Wir haben damals den Antrag im Innenausschuß abgelehnt bekommen, obwohl der Obmann des Innenausschusses, unser Kollege Miltner, und die Vertreter der CDU/CSU diesem Antrag ihre Zustimmung gaben.
Nun, das Vorhaben des Bundestags, einen rationellen und effektiven Immissionsschutz zu schaffen, findet die grundsätzliche Zustimmung der Antragsteller. Aber ich meine, daß man bei allen Maßnahmen zur Verminderung oder Verhütung von Immissionen aller Art sowohl das allgemeine Wohl als auch die wirtschaftlichen Auswirkungen auch in den Einzelbestimmungen des Gesetzes wohlabgewogen berücksichtigen muß.
Nach § 2 des Entwurfs gelten die Vorschriften des Gesetzes für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen aller Art sowie für die verschiedenen Tätigkeiten, wie sie dort im einzelnen aufgeführt sind. § 2 Abs. 2 bringt die Ausnahmebestimmung für solche Anlagen, Geräte und Vorrichtungen, die nicht unter die Bestimmungen dieses Gesetzes fallen sollen. Die Land- und Forstwirtschaft ist mit der Errichtung und dem Betrieb ihrer Unternehmen und ihrer beruflich unerläßlichen Tätigkeit nicht in diesen Ausnahmen aufgeführt. Wenn aber ein landwirtschaftlicher Betrieb eine Betriebsstätte im Sinne des
§ 3 Abs. 5 darstellt und die Landwirtschaft auf einem Grundstück betrieben wird, auf dem Stoffe gelagert sind oder Arbeiten durchgeführt werden, die Immissionen verursachen können, so handelt es sich auch da um Anlagen im Sinne des Immissionsschutzgesetzes. Und hier meinen wir, daß auch für die Land- und Forstwirtschaft der Grundsatz der Abwägung der Interessen zwischen allgemeinen Forderungen und den wirtschaftlichen Auswirkungen entsprechend angewandter gesetzlicher Bestimmungen gilt.
Um diesem Grundsatz in ausreichendem, aber notwendigem Umfang Geltung zu verschaffen, haben wir nun diesen entsprechenden Änderungs- bzw. Ergänzungsantrag für den § 3 und einen neuen § 23 a zum vorliegenden Entwurf vorgelegt. Wenn der unveränderte Text des § 3 und der nicht ergänzte Inhalt des § 23 der Vorlage geltendes Recht würden, dann würden in Zukunft schon behördliche Eingriffe möglich sein, wenn die von einem Grundstück ausgehenden Emissionen für die Umgebung des Grundstücks im Sinne des Gesetzes schädlich sein können. Im Gegensatz zum vorliegenden Text des Entwurfs nahm das bisher für diese Materie allein zuständige gültige Abfallbeseitigungsgesetz auf die lebensnotwendigen Erfordernisse in der Landwirtschaft in vollem Umfang Rücksicht. Herr Kollege Konrad ist soeben auf dieses Abfallbeseitigungsgesetz eingegangen und hat erklärt, er könne nicht verstehen, daß nun aus der Landwirtschaft eine gewisse Sorge zu uns dringe, wenn in diesem Immissionsschutzgesetz nicht ähnlich verfahren werde. Wenn Herr Kollege Konrad erklärt, daß das nicht notwendig sei, dann frage ich mich, warum man sich dann so dagegen sträubt, wenn es nicht notwendig ist, es in das Gesetz aufzunehmen. Nach § 14 Abs. 1 des Abfallbeseitigungsgesetzes unterlag das übliche Maß der landwirtschaftlichen Düngung weder dem Gebot der umweltfreundlichen Beseitigung noch der behördlichen Überwachung nach dem Abfallbeseitigungsgesetz. Hier geht man davon aus, daß die Beseitigung der genannten Stoffe im Umfang des üblichen Maßes umweltfreundlich ist und daher einer behördlichen Regelung und Überwachung nicht bedarf.
Der uns vorliegende Entwurf zu einem Immissionsschutzgesetz sieht in seinem derzeitigen Text eine im Abfallbeseitigungsgesetz entsprechende Bestimmung nicht vor. Würde dies geltendes Recht, so würden in Zukunft, wie schon vorhin gesagt, behördliche Eingriffe möglich, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb die genannten Stoffe betriebsüblich und ordnungsgemäß lagert oder verwendet. Wann aber eine Immission schädlich ist, bleibt dabei ungewiß. Ohne eine gesetzliche Begrenzung könnte sie auch dann nachdem Immissionsschutzgesetz schädlich sein, wenn sie nach dem Abfallbeseitigungsgesetz
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 74. Sitzung, Bonn, Freitag, den 18. Januar 1974 4683
Susset
noch als eine umweltfreundliche Beseitigung von Abfällen anzusehen wäre. Um diesen Widerspruch zu beseitigen, meine sehr verehrten Damen und Herren, und die Rechtssicherheit aufrechtzuerhalten, sollten die beiden Gesetze in Übereinstimmung gebracht werden. Diesem Anliegen Rechnung zu tragen ist Sinn und Ziel des Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschlags.
Wenn nun der landwirtschaftliche Unternehmer — das gilt für § 23 a, der übrigens im Ausschuß von unserem Kollegen Ronneburger eingebracht wurde und den wir dann im Ausschuß auch voll übernommen haben — mit seinen ordnungsgemäß genutzten Grundstücken nach dem Änderungsvorschlag zu § 3 in die Ausnahmen des Abs. 5 aufgenommen ist, so unterliegt er auch nicht der Bestimmung des § 23 des Entwurfs, der die Eingriffsmöglichkeiten der Behörden bei genehmigungsbedürftigen Anlagen regelt. Dessenungeachtet soll dem Landwirt aber die Möglichkeit eröffnet werden, sich hinsichtlich seiner gewohnheits- und ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Tätigkeiten vor ungerechtfertigten Vorwürfen und Angriffen zu schützen, und er muß die Möglichkeit erhalten, sich freiwillig einer Überprüfung seiner Anlagen und seiner Tätigkeiten durch die für genehmigungsbedürftige Betriebe zuständige Behörde zu unterwerfen. Diesem Anliegen dient § 23 a.
Meine Damen und Herren, die deutsche Landwirtschaft unterliegt den schärfsten lebensmittelrechtlichen Bestimmungen innerhalb der EWG. Wir haben das schärfste Pflanzenschutzgesetz. Wir haben diese Dinge immer mit getragen, weil wir der Meinung sind, daß der Verbraucher ein Anrecht darauf hat. Aber in anderen Ländern kümmert man sich überhaupt nicht darum. Wenn nun dieses Immissionsschutzgesetz, wie heute vorgeschlagen, in Kraft träte, hätten wir eine weitere schwerwiegende Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der deutschen Landwirtschaft. Dies bitte ich zu bedenken. Ich möchte nochmals daran erinnern: diese Änderungsanträge waren einstimmiger Beschluß des Ernährungsausschusses, und sie wurden auch von der CDU/CSU-Fraktion im Innenausschuß getragen. Ich bitte um die Zustimmung.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Damit sind die Änderungsanträge auf der Drucksache 7/1546 begründet. Das Wort hat dazu der Herr Abgeordnete Konrad.