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    Deutscher Bundestag 72. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1974 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 4509 A Abwicklung der Tagesordnung 4512 A Amtliche Mitteilungen 4509 B Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen (Drucksache 7/1459) . . . . 4512 B Fragestunde (Drucksache 7/1510) Frau Renger, Präsident . . . . . 4512 B Frage A 1 des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Meldungen betr. negative Entwicklung des Kulturaustauschs mit der DDR Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 4512 C, D, 4513 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 4512 D Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 4513 A Frage A 2 des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU) : Verpflichtung zur Darstellung des einheitlichen Staatsgebiets „Deutschland" in allen von Staats- und Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutsch- land herausgegebenen oder im öffentlichen Verkehr benutzten Karten Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 4513 B, C, D, 4514 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . 4513 C, D Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . . 4513 D Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 4514 A Frage A 129 des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Bestehen eines besonderen innerdeutschen Verhältnisses zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 4514 B, D, 4515 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 4514 C, D Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 4515 A Fragen A 5 und 6 des Abg. Batz (SPD) : Einführung einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung für Wasserfahrzeuge Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 4515 B, C Batz (SPD) 4515 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1974 Frage A 8 des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU) : Bindung der Staats- und Verfassungsorgane an die Schlußbemerkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 4515 D, 4516 A, B, D Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 4515 D, 4516 B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . . 4516 C Frage A 9 des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Untersagung des Haltens von Haustieren in Wohnungen durch Vermieter; Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 4517 A, B, C, D Rollmann (CDU/CSU) 4517 B, C Ey (CDU/CSU) 4517 D Frage A 17 des Abg. Müller (Schweinfurt) (SPD) : Handelsklasseneinteilung für Verbraucherfrischfleisch Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 4518 A Fragen A 18 und 19 des Abg. Josten (CDU/CSU) : Vorschlag des ökumenischen Arbeitskreises „Landwirtschaft und Entwicklungshilfe" des Instituts für Friedensordnung der DSAG bezüglich intensiver Förderung der inländischen Nahrungsmittelerzeugung und der bäuerlichen Landwirtschaften; kostenlose Verteilung von Nahrungsmittelüberschüssen in den Hungergebieten Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 4518C, D, 4519A, B Josten (CDU/CSU) . . 4518 D, 4519 A, B Fragen A 24 und 25 des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) : Auswirkungen der Studienplatz-Wartezeit; Verlängerung des Zeitraums für die Gewährung des Kinderzuschusses über das 25. Lebensjahr hinaus Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 4519 C, D, 4520 A, B Dr. Ritz (CDU/CSU) 4520 A, B Frage A 29 des Abg. Ey (CDU/CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung zur Verhütung von Gesundheitsschäden bei der Herstellung und Verarbeitung von PVC-Material Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) . 4520 C Frage A 32 des Abg. Ey (CDU/CSU) : Sicherheitsbestimmungen im Baubereich, insbesondere Schutz gegen Vergiftung im Brandfall bei der Verwendung von Kunststoffen Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) 4521 A, C Ey (CDU/CSU) . . . . . . . 4521 C Frage A 31 des Abg. Mahne (SPD) : Neufestsetzung der Heizkostenpauschale der Mieter auf der Grundlage des derzeitigen Ölpreises; Unterbindung von Mißbräuchen Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) 4521 D Frage A 33 des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) : Angebot des Bundes an die Länder betr. Milderung der Auswirkungen von Zinssteigerungen im sozialen Wohnungsbau durch einen Härteausgleich Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) 4522 A, B, C Dr. Schneider (CDU/CSU) . . . 4522 B, C Fragen A 48 und 49 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Aufwand für die seit 1969 abgeschlossenen Beraterverträge und Vorlage einer Liste Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 4522 D, 4523 A, B Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 4523 A Frage A 74 des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Aussagen der Bundesminister Leber und Bahr über die sowjetische Aufrüstung Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 4523 C, 4524 A, B Engelsberger (CDU/CSU) 4524 A Damm (CDU/CSU) 4524 B Frage A 77 des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Verschiedenartige Anrechnung der Pflegezulage bei der Gewährung von Wohngeld und von Pflegegeld Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) . . . . . . . . . 4524 C, D Dr. Schmude (SPD) 4524 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1974 III Frage A 78 des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Einspareffekt bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Pflegegeld und Pflegegeldzulage Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 4525 A, B, C Dr. Schmude (SPD) 4525 B, C Frage A 79 des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) : Aussage des Bundesministers Frau Dr. Focke betr. Durchführung von Abtreibungen und Finanzierungshilfe der Bundesregierung für Krankenhäuser Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) . . 4525 D, 4526 C, D, 4527 A Nordlohne (CDU/CSU) . . . . . 4526 C Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) . . . 4526 D Fragen A 93 und 94 des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) : Mithöreinrichtungen in Nebenstellenanlagen der Deutschen Bundespost Dr. Hauff, Pari. Staatssekretär (BMFT/BMP) 4527 B, C, D Dr.-Ing. Oetting (SPD) 4527 D Frage A 100 des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) : Anrechnung von Einkommenserhöhungen auf den Ausbildungsförderungsbetrag Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 4528 A, B Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . . 4528 B Frage A 91 des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) : Kosten im Zusammenhang mit dem Einzug der Rundfunk- und Fernsehgebühren durch die Rundfunk- und Fernsehanstalten Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) 4528 C, D Büchner (Speyer) (SPD) . . . . 4528 D Frage A 92 des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) : Vorschlag betr. Ablösung der Rundfunk- und Fernsehgebühren durch Zuweisungen an die Rundfunk- und Fernsehanstalten aus allgemeinen Steuermitteln Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) . . . . . . . . 4529 A Fragen A 98 und 99 des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) : Pressemeldung betr. Auflösung der Oberpostdirektion Neustadt an der Weinstraße Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) . . . . 4529 A, B, C, D Dr. Gölter (CDU/CSU) . . . . . . 4529 C Büchner (Speyer) (SPD) . . . . . 4529 D Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen (Drucksachen 7/1459, 7/1539, 7/1540) Dr. Sprung (CDU/CSU) 4530 B Rapp (Göppingen) (SPD) 4531 D Frau Funcke (FDP) . . . . . . 4532 B Nächste Sitzung 4534 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 4535* A Anlage 2 Zusätzliche Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Zusatzfrage des Abg. Walkhoff (SPD) : Beurlaubung eines Hochschullehrers für Lehraufgaben an einer Bundeswehrhochschule . . . . 4535* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMW) auf die Fragen A 11 und 12 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Urteile der Justiz des „DDR"-Regimes gegen die Fluchthelfer Garden und Bihlert; Verhinderung der Vollstrekkung und Unvereinbarkeit dieser Urteile mit den Menschenrechten der UN-Charta 4535* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 44 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Braun (CDU/ CSU) : Vergabe von Studien und Gutachten im Jahre 1974 4536* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 45 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Formulare für die Einkommensteuererklärung 4536* C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1974 Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 46 und 47 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) : Ausschluß der mittelständischen Unternehmer von der Pauschbesteuerung von Ausgaben der Arbeitgeber für die Zukunftsicherung der Arbeitnehmer 4536* D Anlage '7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 70 und 71 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Haase (Kellinghusen) (SPD) : Verwarnungen gemäß § 56 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen Verstoßes gegen § 24 des Wehrpflichtgesetzes; Um-, An- und Abmeldung bei den Einwohnermeldeämtern und Wehrersatzbehörden . . . 4537* A Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 72 und 73 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Auffassung des Bundesministers Leber betr. Kapitalhilfe an die Sowjetunion und andere Staaten des Warschauer Pakts . . . . . . . 4537* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1974 4509 72. Sitzung Bonn, den 16. Januar 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 18. 1. Adams * 18. 1. Dr. Aigner * 18. 1. von Alten-Nordheim 18. 1. Dr. Arndt (Berlin) 30. 3. Dr. Artzinger* 18. 1. Dr. Bangemann * 18. 1. Behrendt * 18. 1. Frau Berger (Berlin) 20. 1. Blumenfeld * 18. 1. Bredl 18. 1. Dr. Burgbacher * 18. 1. Dr. Corterier * 18. 1. Dr. Dollinger 18. 1. Eilers (Wilhelmshaven) 18. 1. Dr. Eyrich 26. 1. Fellermaier * 18. 1. Flämig * 18. 1. Frehsee * 18. 1. Dr. Freiwald 18. 1. Dr. Früh* 18. 1. Gerlach (Emsland) * 18. 1. Gewandt 19. 1. Graaff 19. 1. Härzschel * 19. 1. Dr. Jaeger 18. 1. Dr. Jahn (Braunschweig) * 18. 1. Kater * 18. 1. Dr. Klepsch * 18. 1. Krall * 18. 1. Kunz (Berlin) 20. 1. Lange * 18. 1. Lautenschlager * 18. 1. Lücker * 18. 1. Memmel* 18. 1. Müller (Mülheim) * 18. 1. Mursch (Soltau-Harburg) * 18. 1. Opitz 19. 1. Dr. Prassler 23. 2. Dr. Ritgen 16. 1. Schäfer (Appenweier) 16. 1. Sauer (Salzgitter) 20. 1. Schluckebier 19. 1. Schmidt (München) * 18. 1. Dr. Schulz (Berlin) * 18. 1. Schwabe * 18. 1. Dr. Schwörer * 18. 1. Seefeld ' 18. 1. Dr. Slotta 23. 2. Springorum * 18. 1. Dr. Starke (Franken) * 18. 1. Frau Stommel 16. 1. Walkhoff * 18. 1. Frau Dr. Walz * 18. 1. Weber (Heidelberg) 23. 2. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Wiefel 17. 1. Wohlrabe 20. 1. Dr. Zimmermann 18. 1. Anlage 2 Zusätzliche Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 10. Januar 1974 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (66. Sitzung, Seite 3884 C) : In der Fragestunde am 28. November 1973 hatte ich Ihnen zugesagt, den von Ihnen genannten Fall einer Beurlaubung eines Hochschullehrers für Lehraufgaben an einer Bundeswehrhochschule prüfen zu lassen. Ich kann Ihnen nunmehr aufgrund einer Auskunft des Bundesministers der Verteidigung folgendes mitteilen: Professor Dr. Ennenbach von der Gesamthochschule Essen ist zur Zeit nur nebenberuflich im Rahmen eines Lehrauftrages an der Hochschuld der Bundeswehr in München tätig; hauptberuflich lehrt er nach wie vor in Essen. Erst ab 1. April 1974 wird er, wenn es bei dem Ergebnis der bisherigen Verhandlungen bleibt, hauptberuflich in München tätig sein. Gegenwärtig ist Professor Dr. Ennenbach also nicht beurlaubt. Nach einer Mitteilung des Bundesministers der Verteidigung ist auch nicht damit zu rechnen, daß er ab 1. April 1974 aus dem Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen zunächst beurlaubt werden wird. Vielmehr hat er zu diesem Termin seine Entlassung aus dem bisherigen Dienstverhältnis beantragt. Ich stelle hiernach fest, daß meine Erklärung vor dem Bundestag, bisher sei nur ein an einer öffentlichen Hochschule tätiger Hochschullehrer an eine Hochschule der Bundeswehr beurlaubt worden, zutrifft. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 15. Januar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Fragen A 11 und 12) : Wie lassen sich nach Auffassung der Bundesregierung die Urteile der Justiz des „DDR"-Regimes gegen die Ansbacher Fluchthelfer Garden und Bihlert mit der von der Bundesregierung versprochenen Entspannung und den menschlichen Erleichterungen in Einklang bringen, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um eine Vollstreckung der unmenschlichen Urteile zu verhindern? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese Urteile mit den Menschenrechten der UN-Charta unvereinbar sind, und wird die Bundesregierung das „DDR"-Regime vor den Vereinten Nationen deshalb wegen Verletzung der Menschenrechte anklagen? Zu Frage A 11 Das am 8. Januar 1974 in Sachen Garden und Biehlert verhängte Urteil schließt an die bisherige Praxis 4536* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1974 der DDR an, die nicht unseren Vorstellungen von Recht und Gerechtigkeit entspricht. Solche Urteile dienen nicht der Entspannung. Allerdings hat die Bundesregierung nicht versprochen, daß mit Abschluß der Verträge mit der DDR eine sofortige Änderung im Verhalten der DDR eintreten werde. Zu Frage A 12 Die Bundesregierung bekennt sich zu dem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte niedergelegten Grundsatz, daß jeder Mensch das Recht hat, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren. Sie sieht derzeit keine erfolgversprechende Möglichkeit, die Angelegenheit vor die Vereinten Nationen zu bringen. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen tagt zur Zeit nicht. Beschwerdeinstanzen wie die Europäische Menschenrechtskommission in Straßburg gibt es im Rahmen der Vereinten Nationen nicht. Insbesondere ist der Internationale Pakt für bürgerliche und politische Rechte, in dessen Rahmen eine solche Beschwerdeinstanz vorgesehen ist, noch nicht in Kraft. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 16. Januar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage A 44) : Beabsichtigt die Bundesregierung, zu vergebende Gutachten und Studien auszuschreiben, oder nach welchen Richtlinien erfolgt die Vergabe, da immerhin auf Grund des vorliegenden Haushaltsplans für das Jahr 1974 ca. 60 Millionen DM für Studien und Gutachten vorgesehen sind? Bei der Vergabe von Gutachten und Studien können normalerweise nur wenige Sachverständige in Betracht kommen, von deren fachlicher Qualifikation sich die auftraggebende Stelle in etwa ein Bild machen kann. Eine Auswahl lediglich unter Kostengesichtspunkten wäre nicht sinnvoll. Die auftraggebende Stelle wird deshalb in der Regel im Einzelfall zu prüfen haben, von welchem fachlichen und wissenschaftlichen Rang das Gutachten sein muß, welche der ihr bekannten Personen oder Institutionen hierfür am ehesten in Betracht kommt und welcher Preis für die Anfertigung des Gutachtens angemessen ist. Einheitliche Richtlinien hierfür lassen sich infolge der Verschiedenartigkeit der Vertragsgegenstände nicht aufstellen. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß Ihre Annahme, im Haushaltsentwurf 1974 seien für die Erstellung von Studien und Gutachten etwa 60 Millionen DM vorgesehen, nicht zutrifft. Die Ausgabegruppe 526, an die Sie offensichtlich denken, umfaßt nicht nur Posten für Sachverständige, sondern auch Gerichts- und ähnliche Kosten. Welche Ausgaben für Gutachten entstehen werden, läßt sich zu Beginn eines Haushaltsjahres nicht genau angeben; voraussichtlich werden sich diese Kosten auf rd. 18 Millionen DM belaufen. Lassen Sie mich abschließend noch bemerken, daß die Vergabe von Gutachten in der Bundesrepublik seit jeher in der geschilderten Weise gehandhabt worden ist. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 16. Januar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage A 45) : Wann ist das Bundesfinanzministerium bereit, den Einkommensteuerpflichtigen ein einfaches und verständliches Erklärungsformular anzubieten, ohne daß sich jährlich die Formulare ändern? Der Vordruck für die Einkommensteuererklärung muß notwendigerweise jeweils den Änderungen des Einkommensteuerrechts angepaßt werden. Als wesentliche Änderung des Vordrucks, die unabhängig von einer Änderung des Steuerrechts erfolgte, ist seit dem Veranlagungszeitraum 1970 lediglich die Einführung einer besonderen Anlage zum Vordruck zu erwähnen, die es den veranlagten Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Werbungskosten in gleicher Weise aufzuzählen wie Arbeitnehmer, die einen Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich stellen. Es wird allgemein anerkannt, daß diese Anlage das Erklärungsformular verständlicher macht. Zur Zeit wird geprüft, ob in Abkehr von dem bisherigen Vordrucksystem der Übergang zu einem übersichtlichen Mantelbogen mit Anlagen für die einzelnen Einkunftsarten dazu beitragen kann, den Erklärungsvordruck weiter zu verbessern. Die Umstellung ides Vordrucksystems kann in Zusammenhang mit der Steuerreform erfolgen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 16. Januar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Fragen A 46 und 47): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Finanzämter die Pauschbesteuerung von Ausgaben der Arbeitgeber für die Zukunftssicherung der Arbeitnehmer nur dann zulassen, wenn eine Mindestzahl von 20 Arbeitnehmern vorhanden ist? Hält es die Bundesregierung für richtig, daß diese Pauschbesteuerungsmöglichkeit zur Arbeitserleichterung eingeführt ist und die mittelständischen Unternehmer von dieser Vereinfachungsmöglichkeit dadurch ausgeschlossen werden, daß sie die erforderliche Zahl der Arbeitnehmer nicht aufweisen können? Nach den im Jahre 1957 eingeführten gesetzlichen Vorschriften sind Lohnsteuerpauschalierungen bei Arbeitgeberleistungen für die Zukunftssicherung der Arbeitnehmer nur zulässig, wenn diese Leistungen in einer größeren Zahl von Fällen erbracht werden. Als größere Zahl wird nach einheitlichen Verwaltungsanweisungen der obersten Finanzbehörden der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1974 4537* Länder stets eine Zahl von 20 Arbeitnehmern angesehen. Aber auch bei Zuwendungen an weniger als 20 Arbeitnehmer können die Finanzämter eine Pauschalierung zulassen, wenn dies nach den betrieblichen Verhältnissen vertretbar ist, d. h. wenn dadurch sonst auftretende erhebliche Berechnungsschwierigkeiten vermieden werden. Die Bundesregierung hat in dem von ihr eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung die dort vorgesehene Lohnsteuerpauschalierung für Beiträge zu einer Direktversicherung und für Zuweisungen an eine Pensionskasse nicht mehr davon abhängig gemacht, daß es sich um Leistungen zugunsten einer größeren Zahl von Arbeitnehmern handelt. Damit wird, wenn das Parlament diesem Gesetzentwurf zustimmt, das in Ihrer Frage aufgeworfene Problem erledigt sein. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 16. Januar 1974 auf ,die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Kellinghusen) (SPD) (Drucksache 7/1510 Fragen A 70 und 71) : Wieviel Verwarnungen gegenüber Wehrpflichtigen gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen eines Verstoßes gegen § 24 Abs. 6 Nr. 1 des Wehrpflichtgesetzes, weil sie die eingetretene Änderung ihrer Wohnung nicht innerhalb einer Woche dem zuständigen Kreiswehrersatzamt gemeldet haben, sind in den Jahren 1972 und 1973 bisher von den Wehrersatzbehörden ausgesprochen worden, und in wieviel Fällen wurde ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 DM festgesetzt, wie hoch ist der eingegangene Gesamtbetrag, und wie hoch berechnen sich im Einzelfall die entstandenen Verwaltungskosten (Feststellung der Ordnungswidrigkeit, Änderung der Kartei, Erstellung des Verwarnungsbescheids, Portokosten für Einschreibebrief, Buchung des Geldeingangs, Mitteilung der Standortkasse an das jeweilige Kreiswehrersatzamt, erneute Karteibearbeitung dort und Abschluß des Vorgangs)? Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der gesetzlichen Meldevorschriften sicherzustellen, daß mit der Um-, An- oder Abmeldung bei den Einwohnermeldeämtern dieses gleichzeitig für die Wehrersatzbehörden in einem Verwaltungsakt mit geschieht? Zu Frage A 70: Eine Statistik über Verstöße der Wehrpflichtigen gegen die in § 24 Abs. 6 Nr. 1 des Wehrpflichtgesetzes begründete Pflicht, jede Änderung ihres ständigen Aufenthalts oder ihrer Wohnung binnen einer Woche der zuständigen Wehrersatzbehörde ihres Weg- und Zuzugsortes zu melden, wird nicht ,geführt. Die Bundesregierung kann deshalb keine Auskunft darüber geben, wie viele Verwarnungen wegen solcher Verstöße in den Jahren 1972 und 1973 von den Wehrersatzbehörden ausgesprochen und in wie vielen dieser Fälle ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10,— DM festgesetzt worden ist. Ebenso läßt Sich auch der aufgrund von Verstößen gegen § 24 Abs. 6 Nr. 1 des Wehrpflichtgesetzes eingegangene Gesamtbetrag ,an Verwarnungsgeldern nicht feststellen. Auch ,die bei Verhängung eines Verwarnungsgeldes im Einzelfalle entstehenden Verwaltungskosten können nicht angegeben werden. Eine entsprechende Erhebung wurde bisher nicht durchgeführt. Zu Frage A 71: Durch 'die unterschiedlichen Meldevorschriften in den Ländern ist nicht sichergestellt, daß die Wehrersatzbehörden von den Einwohnermeldeämtern kurzfristig über einen Wohnungswechsel unterrichtet werden. Zwar ist in den Verwaltungsvorschriften der Länder zu den Meldegesetzen angeordnet, daß die Kreiswehrersatzämter durch Übersendung einer Ausfertigung der An-, Ab- und Ummeldung der in Wehrüberwachung stehenden Personen über den Wechsel der Hauptwohnung eines Wehrpflichtigen in Kenntnis gesetzt werden. Diese Meldungen erreichen die Wehrersatzbehörden wegen der Beteiligung auch anderer Behörden teilweise erst nach mehreren Wochen. Dieser Zeitraum ist zu lang, um die jederzeitige Einsatzbereitschaft der Bundeswehr sicherzustellen. Die Kreiswehrersatzämter benötigen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben einen stets aktuellen Überblick über die zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen. Unter den gegenwärtigen Umständen ist nicht ersichtlich, wie eine schnellere Unterrichtung der Kreiswehrersatzämter allgemein sichergestellt werden könnte. Damit kann erst gerechnet werden, wenn das Einwohnerwesen auf die elektronische Datenverarbeitung umgestellt sein wird. Dann wird auch zu prüfen sein, ob auf eine besondere Umzugsmeldung der Wehrpflichtigen an die Kreiswehrersatzämter verzichtet werden kann. Zur Zeit ist ein solcher Verzicht noch nicht vertretbar. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 16. Januar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Fragen A 72 und 73) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Bundesverteidigungsminister Leber, daß die Sowjetunion mit ihrer fortgesetzten Aufrüstung den Westen zu kostspieligen Verteidigungsanstrengungen zwinge, und würde sie seine Forderung, „keinen Pfennig Kapitalhilfe an Moskau, solange nicht der letzte notwendige Pfennig für unsere eigene Sicherheit investiert ist", unterstützen? Gilt diese Forderung von Bundesverteidigungsminister Leber auch für die anderen Staaten des Warschauer Pakts? Besonders der als Zitat gekennzeichnete Kern Ihrer 1. Frage beruht vermutlich auf einer Presseveröffentlichung *) über eine Aussage des Bundesministers der Verteidigung in einem Vortrag im Verlagshaus Frankfurter Societäts-Druckerei am 14. Dezember 1973. Diese Aussage, wie auch im Bulletin der Bundesregierung Nr. 166, Seite 1659 nachzulesen, lautet: „Die Sowjetunion braucht für ihre Rüstung einen großen Teil des russischen Sozialproduktes. Sie kann nicht erwarten, daß der Westen diese Lücke in ihrem Kapitalbedarf durch Kapitalexport schließt und die eigene Verteidigungsfähigkeit vernachlässigt. Vor einer solchen Art von Kooperation muß immer die eigene Verteidigungsfähigkeit gewährleistet sein". *) „Die Welt vom 18. 12. 1973" von Bernd Conrad 4538* Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1974 Diese Bemerkung des Bundesministers der Verteidigung sollte nicht den Eindruck erwecken, daß die Bundesregierung eigene Verteidigungsanstrengungen zugunsten von Kapitalhilfen für die Sowjetunion vernachlässigt hat oder dergleichen zu tun gedenkt. Sie ist demnach eine Feststellung eines Mitglieds der Bundesregierung, dessen Auffassung von der Bundesregierung voll geteilt wird. Es ist ohne Zweifel so, daß die Rüstung der Sowjetunion nicht ohne Einfluß auf unsere eigene Verteidigung ist, für die der Bundesminister der Verteidigung selbstverständlich die Unterstützung der Bundesregierung hat. Diese Feststellung des Bundesministers gilt sinngemäß auch für die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Staaten des Warschauer Paktes, nämlich, daß die Bundesregierung ihre Verteidigungsfähigkeit gewährleistet hat und es weiter zu tun gedenkt, solange die politische Situation dies erfordert.
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    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! Die FDP-Fraktion bejaht die Maßnahmen der Regierung, die sie im Rahmen des Stabilitätsgesetzes ergriffen hat. Wir alle in diesem Hause haben dem Stabilitätsgesetz zugestimmt. Es ist eine etwas ungewöhnliche Art und Weise, für wichtige Dinge die Regierung zu ermächtigen, aber diese Ermächtigung haben wir alle miteinander ausgesprochen, weil wir uns bewußt waren, daß Konjunkturverläufe mitunter schnell aus der Situation heraus bekämpft werden müssen. Dies schließt ein, daß erstens ihr Auslauf nicht präzise wie ein Gesetz vorgeplant werden kann, und es schließt zweitens ein — —

    (Zuruf des Abg. Dr. Müller-Hermann.)

    — Das haben wir doch ausdrücklich im Gesetz drin; lesen Sie doch mal nach! Da heißt es: längstens für ein oder zwei Jahre, aber die Regierung ist ermächtigt, diese Maßnahme auch früher aufzuheben. Das haben Sie doch alles in das Gesetz geschrieben. Herr Erhard und Herr Schmücker waren sich doch seinerzeit sehr klar darüber, daß jemand, der Wirtschaftspolitik an verantwortlicher Stelle betreiben soll, nicht immer warten kann, bis gerade ein vorfrisierter Zeitpunkt da ist. Das haben wir doch alle gewollt. Daß die Regierung nach der jeweiligen Lage handeln soll, haben Sie ihr doch immer zugerufen. Und das schließt ein, daß sie und wir alle miteinander den Verlauf der Konjunktur und die Wirkung der jeweiligen Maßnahmen immer wieder beobachten und zum geeigneten Zeitpunkt auch die Entscheidung zur Aufhebung oder Abwandlung fällen müssen. Wer das nicht will, muß das Stabilitätsgesetz einstampfen und sagen: wir wollen wieder alles über das Plenum machen. Das können wir haben, nur ist dann immer mit gewissen zeitlichen Verzögerungen zu rechnen.
    Das Zweite aber! Wer Konjunkturpolitik auch über Steuergesetze und steuerliche Maßnahmen macht — dies haben wir gemeinsam beschlossen —, weiß, daß das zwar quantitativ sehr wirksam sein kann, weiß aber auch, daß die Anwendung nur pauschal, d. h. nicht regional oder sektoral gezielt erfolgen kann, daß wir nicht eine bestimmte Maßnahme für die eine oder andere Industrie oder innerhalb dieser oder jener Kreisgrenze vorsehen können. Deswegen sind solche Maßnahmen naturgemäß sehr pauschal. Es gibt heute noch Bereiche, in denen eine Überkonjunktur besteht, und es gibt bereits Bereiche mit Minderbeschäftigung. Wir können mit steuerlichen Maßnahmen da nicht unterschiedlich gegensteuern. Deswegen müssen wir uns zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einer mittleren Linie einigen. Diese Problematik der Konjunktursteuerungen ist unvermeidlich.
    Die Opposition hat uns nun allerdings zu all diesen Dingen herzlich wenige, und wenn, dann nur sich völlig widersprechende, Empfehlungen gegeben. Drei Jahre lang haben wir von ihr gehört, daß die Regierung endlich etwas Nachdrückliches tun sollte. Und zu einem Zeitpunkt, wo das sehr problematisch war, wo z. B. unsere Auslandsnachfrage in Frage stand und wo durchaus die Gefahr bestand, daß eine zu scharfe Bremsung ungewünschte Entwicklungen ausgelöst hätte. Nachdem dann aber die Regierung und dieses Haus nun auf allen Sektoren etwas getan haben, erklären Sie, das sei unausgeglichen und zuviel. Ich möchte wissen, warum unausgeglichen? Wir hatten zu diesem Zeitpunkt eine Überkonjunktur in der Konsumgüter-, in der Investitionsgüterindustrie, im Export und in der Bauwirtschaft. Darum haben wir gleichzeitig gebremst beim Verbrauch, im Investitionsbereich, im Bausektor und bei den Staats-



    Frau Funcke
    ausgaben. Zum Teil haben Sie gesagt, es sei zuwenig, zum Teil zu viel und zwar immer bei derselben Sache. Wir meinen, die Bremsmaßnahmen waren breit gestreut und erfolgten insgesamt auf eine ausgeglichene Art und Weise.

    (Zuruf des Abg. Dr. Müller-Hermann.)

    Daß ein solches Programm dann nicht immer, wie im Bilderbuch ausgemalt, wirken kann, wissen wir alle, Wir haben ja keine Staatswirtschaft — keiner von uns will sie —, sondern eine Wirtschaft, die auf Grund der Entscheidung von Millionen Menschen unterschiedlich reagiert. Darum ist eine ständige Überprüfung der Wirkungen notwendig.
    Nun haben wir doch den Tatbestand zu verzeichnen, daß gerade im Bausektor die Nachfrage nachläßt. Deshalb müssen wir hier etwas tun; darüber sind wir uns alle einig. Bei der Nachfrage nach Investitionsgütern sind erhebliche Rückgänge zu verzeichnen. Dadurch sind Arbeitsplätze gefährdet. Deswegen halten wir an dieser Stelle eine Lockerung für richtig. Sie bestreiten das auch nicht.
    Was Sie nun, meine Herren und Damen von der Opposition in der Vergangenheit konkret zu den Stabilitätsbemühen vorgeschlagen haben, war ein Durcheinander der unterschiedlichsten Dinge. Jetzt sagen Sie, Sie hätten vorgeschlagen und gewollt, die Nachfrage nach Konsumgütern einzuschränken. Ja, aber um alles in der Welt, wer hat denn bereits im Juli gefordert, wir sollten Steuersenkungen von 8 Milliarden DM beschließen? Diese Beträge hätten doch naturgemäß im Konsumgütersektor die Nachfrage wieder überproportional in die Höhe schnellen lassen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Müller-Hermann: Sie haben das noch nicht verstanden!)

    — Ich habe das sehr wohl verstanden. Seit Juli fordern Sie eine Steuerermäßigung für die breiten Schichten der Bevölkerung, wodurch naturgemäß dann ein Betrag von 8 Milliarden DM in den Konsum geflossen wäre.

    (Abg. Stücklen: Für die Inflationsgeschädigten! — Zuruf des Abg. Dr. Müller-Hermann.)

    — Sie begründen das jetzt anders. Aber konjunkturpolitisch bedeutet das doch eine Ausweitung der Nachfrage nach Konsumgütern; daran kann doch überhaupt kein Zweifel sein.

    (Abg. Stücklen: Was sind denn 10 % Lohnerhöhung?)

    Das Zweite. Sie haben doch keineswegs eine klare Mehrbelastung im Lohnsteuersektor gefordert, wenn ich das richtig sehe, sondern eine ganze Reihe von Alternativen vorgelegt. Das hat Herr Sprung soeben ja selbst zugegeben. Unter den etwas verschwommenen Alternativen befand sich z. B. die Aufforderung an die Bevölkerung, etwas mehr zu sparen.

    (Abg. Dr. Müller-Hermann: Das tut sie von allein, im Gegensatz zum Staat! — Abg. Dr. Wagner [Trier] : Nicht Aufforderung, sondern Anreiz geben! Auffordern tun Sie!)

    Das war natürlich eine ungemein wichtige Sache, aber sie war nicht sehr wirkungsvoll; das haben Sie ja wohl alle gemerkt. Diese Aufforderung hat jeder von uns gegeben, nur war der Effekt gleich null.
    Meine Herren und Damen, Sie haben immer gleichzeitig an einer Stelle mehr Ausgaben des Staates verlangt, während Sie an einer anderen Stelle sich für weniger Ausgaben ausgesprochen haben. Sie waren für Konsumeinsparung und gleichzeitig für Steuerentlastung. Das ist doch immer alles gleichzeitig verlangt worden, zwar nicht von denselben Leuten, aber innerhalb der gleichen Fraktion. Sie können nun wirklich nicht behaupten, daß Sie uns ein ausgewogenes Programm dargelegt hätten, schon gar kein schriftliches Programm.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Es war höchstens ein aus vielen Elementen, nach Lust und Laune, nach den Überschriften in den Zeitungen konstruiertes und nach den Meinungen der einzelnen zusammengesetztes Sammelsurium.

    (Abg. von Bockelberg: Sie sagen auch: Der Angriff ist die beste Verteidigung!)

    Nein, meine Herren und Damen, die einzig richtige Form der Konjunkturpolitik ist doch, Angebot und Nachfrage in ein besseres Gleichgewicht zu bringen. Das ist uns bei der Bauindustrie im Schnitt gelungen. Gegenüber einer Überkonjunktur, die hier vorhanden war, sind wir doch hier partiell bereits in einer Nachfragenot; zum Teil haben wir aber immer noch einen Nachfrageüberhang. Das ist der Zeitpunkt, zu dem man eine restriktive Maßnahme abbauen muß.

    (Abg. Stücklen: Wo ordnen Sie den Kreisel von Steglitz ein, bei Nachfrage oder bei Überhang?)

    — Der steht hier nicht zur Debatte. Der liegt mit seinem Bauantrag schon lange vor der Zeit; den können Sie hier nicht einbringen.
    Meine Herren und Damen, ein Punkt, den Herr Sprung angesprochen hat, ist von grundsätzlicher Art. Herr Sprung hat mit Recht auf die Frage hingewiesen, von welchem Zeitpunkt an man Bremsmaßnahmen und ihre Aufhebung wirksam werden lassen soll. Man kann natürlich sagen: Investitionen werden von heute ab nicht mehr begünstigt, und Bauten, die ab heute begonnen werden, werden nicht mehr begünstigt. Das wäre sehr einfach, denn man kann genau wissen, wann ausgeschachtet wird, und man kann genau wissen, wann eine Maschine, die bestellt worden ist, in den Betrieb hereinkommt. Nur, hier haben wir uns immer auf den Vertrauensschutz berufen und haben gesagt, denjenigen, die unter der Wirksamkeit eines bestimmten Steuerrechts Entscheidungen zur Investition oder zum Bau eines Hauses getroffen haben, sollten insoweit auf dieses Steuerrecht vertrauen dürfen, d. h. wir sollten für den Zeitraum zwischen Entscheidung und Realisierung den alten Rechtsstand fortwirken lassen
    Wenn das so ist, dann können wir auf der anderen Seite aber nicht anders verfahren. Wer unter dem geltenden Recht, d. h. bei Nichtgeltung des § 7 b nach dem 8. Mai einen Bauantrag gestellt hat, hat es im Wissen um die bestehende Rechtslage ge-
    4534 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16 Januar 1974
    Frau Funcke
    tan d, h. im Wissen darum, daß er keine steuerliche Vergünstigung dafür hat. Ich halte es für verkehrt, ihm die Vergünstigung nun nachträglich einzuräumen,

    (Zustimmung bei der SPD)

    Denn wenn wir das einmal anfangen, glaubt uns kein Mensch in einer nachfolgenden Situation mehr, daß das, was als restriktive Maßnahme einmal beschlossen wird, auch tatsächlich durchgehalten wird,

    (Zustimmung bei der SPD)

    und dann können wir steuerlich noch mit entsprechenden Wirkungen rechnen. Meine Herren und Damen, weil wir den Vertrauensschutz ernst nehmen, darf er nicht rückwärts ausgehöhlt werden, und weil wir unsere Maßnahmen ernst nehmen, dürfen sie nicht zum Spielball nachträglicher Spekulationen werden. Deswegen, Herr Sprung, sind wir der Meinung, daß wir den Betreffenden unter den Gesichtspunkten behandeln wollen, unter denen er seine Entscheidung getroffen hat. Wenn er nach dem 8. Mai sein Eigenheim beim Bauamt angemeldet hat, dann wußte er, daß er die steuerlichen Möglichkeiten nicht in Anspruch nehmen konnte, und wir wollen nicht nachträglich unsere eigenen Entscheidungen konterkarieren.
    Meine Herren und Damen, niemand von uns nimmt die absolute Wahrheit für sich in Anspruch.

    (Abg. Dr. Müller-Hermann: Außer der Regierung!)

    Nur hat die Opposition so viele Wahrheiten und Meinungen verkündet, daß es sehr schwer ist, welche sie für sich in Anspruch nimmt. Sie machen es sich, meine Damen und Herren, vergleichsweise sehr leicht: Wenn Sie immer gleichzeitig sagen, es ist zuviel und zuwenig, haben Sie die Chance, immer recht zu haben. Denn was auch immer eintrifft, das eine oder das andere, Sie können immer sagen: Das haben wir vorher gewußt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses auf Drucksache 7/1539. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, ich berufe die nächste Sitzung für Donnerstag, den 17. Januar, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.